Nossener Weinfest und Brückenjubiläum! - in der Stadt Nossen

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Nossener Weinfest und Brückenjubiläum! - in der Stadt Nossen
Weitere Informationen: www.nossen.de                         Ausgabe: 10/2017 • Erscheinungstag: 2. Oktober 2017

  Nossener Weinfest und Brückenjubiläum!
 Es war doch eine gute Idee, den Weinfest-Freitag mit Lampion-
 umzug und Feuerwerk mit dem 300jährigen Jubiläum der
 Nossener Pöppelmannbrücke zu verbinden.
 Nach dem traditionellen Kinderprogramm mit Jana Post und
 ihren Tanzkindern bewegte sich, musikalisch begleitet durch den
 Nossner Spielmannszug, ein nicht enden wollender Umzug zur
 Brücke, um dort ein phantastisches Feuerwerk zu genießen. Als
 Stärkung für den Rückweg hatte Bäckermeister Liebe Leb-
 kuchenherzen mit einem Bild der Pöppelmannbrücke vorbereitet.
 Allen, die dieses Ereignis vorbereitet und begleitet haben, sei
 herzlich gedankt, besonderer Dank gilt den Kameraden der
 Nossner Feuerwehr und den Einsatzkräften der Polizei.
 Nachdem der Freitag bei kühlem Wetter recht früh endete, rich-
 teten sich am Sonnabend immer wieder die Blicke zum Himmel,
 aber – offenkundig war uns der Wettergott wohl gesonnen und
 es regnete nur ein paar Tropfen.                             Danke an Rita Schmidt und an die Mitarbeiterinnen der Haar-
 Nachdem sich am Sonnabend alle Standbetreiber nach einem     pflege und Kosmetik GmbH.
 kleinen Einmarsch vorgestellt hatten, startete das Radrennen Das musikalische Programm, das der Mittelsächsische Jugend-
 auf historischen Fahrrädern um die „Goldene Weintraube“, das verein wie schon in den vergangenen Jahren zu einem großen
 Marco Köhler aus Chemnitz auf einem Pedersenfahrrad, vor     Teil organisiert, technisch betreut und mit seinen jungen Talen-
 Lydia Schneider und ihrer Schwester Lina, gewann.            ten und gestandenen Musikern in hervorragender Qualität aus-
                                                              führte, bestach durch seine Mischung verschiedenster Stilrich-
 Danke an den Radfahrverein „Frisch auf“ Nossen, gegründet tungen.
 1891 und die Firma „bikepoint“ aus Dresden.
 Weinfest-Schützenkönig wurde Uwe Voß mit 77 Ringen, bei den Danke an Roland Taffel.
 Schülern Lennard Schönbörner.
                                                              Weiterhin bedankt sich
 Danke an die Schützengilde Deutschenbora und an die Sponso-
 ren der Preise für den Weinfest-Schützenkönig.               bei allen Händlern und Teilnehmern auf der Waldheimer Straße,
 Viele Kinder nutzten unsere Mitmachangebote, bei der Bastel- die mit liebevoll gestalteten Schaufenstern, Häusern, Weinstän-
 werkstatt war der Andrang groß und flink entstanden kleine den und Hinterhöfen sowie einem breiten kulinarischem Ange-
 Musikinstrumente. Auch das Kinderschminken stand hoch im bot wieder eine wunderbare Weinfeststimmung zauberten,
 Kurs.                                                                                       Bitte lesen Sie weiter auf Seite 32
Nossener Weinfest und Brückenjubiläum! - in der Stadt Nossen
Amtsblatt der Stadt Nossen                                           Seite 2                                                   2. Oktober 2017

                                                                               Öffentliche Bekanntmachungen
    Nächster Redaktionsschluss:
     18. Oktober 2017 – 10.00 Uhr
    Nächster Erscheinungstermin:                       Stadtverwaltung Nossen
          1. November 2017
                                                                                       Bekanntmachung

  Öffnungszeiten Stadtverwaltung                       Die 37. öffentliche Ratssitzung des Stadtrates der Stadt Nossen findet am Donnerstag,
                                                       dem 12. Oktober 2017, um 19:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses Nossen, Markt 31,
  Dienstag          09.00 bis 12.00 Uhr
                                                       01683 Nossen, statt.
                    13.30 bis 17.30 Uhr                Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nossen sind dazu recht herzlich eingeladen.
  Donnerstag        09.00 bis 11.00 Uhr
                    13.30 bis 15.30 Uhr                I Tagesordnung
                                                       I. Öffentlicher Teil
  Öffnungszeiten Bürgerbüro                            1.  Bürgerfragezeit
  Nossen, Telefon 035242-434/17 o. 18                  2.  Beschluss zum Bau des Rodigtturmes
  Montag            09.00 bis 11.00 Uhr                3.  Abwägungsbeschluss Einziehung Wanderweg Leuben
                                                       4.  Beschluss zur Einziehung Wanderweg Leuben
  Dienstag          09.00 bis 12.00 Uhr und
                                                       5.  Abwägungsbeschluss über den Bebauungsplan
                    13.30 bis 17.30 Uhr                    „1. Erweiterung Gewerbepark Heynitz-Lehden“
  Mittwoch          geschlossen                        6.  Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan „1. Erweiterung Gewerbepark
  Donnerstag        09.00 bis 11.00 Uhr und                Heynitz-Lehden“
                                                       7.  Erweiterung Rathaus Nossen – Vergabe Bauleistungen Los 12 Innentüren
                    13.30 bis 15.30 Uhr
                                                       8.  Erweiterung Rathaus Nossen – Vergabe Bauleistungen Los 23 Treppengeländer
  Freitag           09.00 bis 12.00 Uhr                9.  Waldwirtschaftsplanung 2018
                                                       10. Aufhebung des Beschlusses und Neubeschluss zum Aussetzen der Rückzahlung der
                                                           Liquiditätshilfe durch die Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Nossen mbh
                                                       11. Informationen zu den Kitagebühren ab 01.01.2018
  Impressum:                                           12. Teilaufhebung Beschluss 379-20/16 über die Weiterverwertung und Verbleib Objekt
  Herausgeber:                                             Ilkendorf Nr. 54
  Stadtverwaltung Nossen · Markt 31 · 01683 Nossen     13. Verkauf Flurstück 823, Gemarkung Nossen
  Tel.: 035242/434-0 • Fax: 035242/6 8187              14. Beschluss zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten, Vergaben, Verkäufen, Erlassen
  E-mail: stadt@nossen.de
                                                           und Niederschlagungen sowie zur Annahme und Verwendung von Spenden
  Zuarbeiten/Manuskripte bitte nur in digitaler Form
                                                       15. Verschiedenes und Informationen
  an amtsblatt@nossen.de schicken.
  Verantwortllich für amtl. Bekanntmachungen
  der Stadtverwaltung Nossen:                          II. Nichtöffentlicher Teil
  Bürgermeister Herr Anke                              1.   Beschluss zu Vorkaufsrechten, Vergaben, Verkäufen, Erlassen und Niederschlagung
                                                            bei denen Interessen Dritter zu beachten sind
  Verantwortlich für sonstige Bekannt-
  machungen der Stadt Nossen:                          2.   Vorberatung Abwasser-Satzungsrecht
  Frau Kopp, Tel.: 035242/434-19                       3.   Verschiedenes
  E-mail: amtsblatt@nossen.de
                                                       Nossen, den 18.09.2017
  Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen und
  nicht amtliche Informationen sind die jeweiligen
  Vereine und Einreicher/Auftraggeber.                 gez. U. Anke, Bürgermeister

  Verlag, Satz, Druck, Vertrieb, Anzeigen:
  RIEDEL – Verlag & Druck KG
  Gottfried-Schenker-Straße 1
  09244 Lichtenau / OT Ottendorf                       Dank an alle Wahlhelfer zur Bundestagswahl am 24. September 2017
  Telefon 037208/876-100, Fax 037208/876-299
  E-mail: info@riedel-verlag.de                        Die Stadtverwaltung Nossen dankt allen Wahlhelfern, die bei der Durchführung der Bun-
  Inhaber: Annemarie und Reinhard Riedel
                                                       destagswahl 2017 in der Stadt Nossen in den Wahllokalen und im Briefwahlvorstand für
  Es gilt die aktuelle Preisliste 2016.
                                                       einen ordnungsgemäßen Ablauf gesorgt haben.
  Aktuelle Informationen finden Sie auch im            Durch ihre ehrenamtliche Arbeit waren sie für die korrekte Ermittlung der Wahlergebnisse
  Internet unter: www.nossen.de
                                                       mit verantwortlich.
  Das Amtsblatt erscheint monatlich, kostenlos über
  Verteilstationen im Erscheinungungsgebiet. Die       Wir würden uns freuen, wenn Sie auch zur nächsten Wahl wieder mit dabei sind!
  Stadt Nossen mit den Ortsteilen verfügt über 6180
  Haushalte (Quelle SV Nossen). Es werden an den
                                                       Nossen, im September 2017
  Auslagestellen 6.200 Exemplare ausgelegt. Damit
  wird für jeden Haushalt ein Exemplar zur Verfü-      Stadtverwaltung Nossen
  gung gestellt. Das Amtsblatt kann auch im Inter-     im Auftrag
                                                                                                                                                  C
  net gelesen werden unter: www.nossen.de.             gez. Beyer, Hauptamtsleiterin                                                              M
                                                                                                                                                  Y
                                                                                                                                                  K
Nossener Weinfest und Brückenjubiläum! - in der Stadt Nossen
Amtsblatt der Stadt Nossen                                      Seite 3                                                    2. Oktober 2017

                                                         Öffentliche Bekanntmachungen

              Niederschrift der 36. öffentlichen Sitzung der Stadträte der Stadt Nossen am 14. September 2017
    Beginn:           19.00 Uhr                                            Inzwischen hat sich die Rechts- und Kommunalaufsicht eingeschaltet
    Ende:             22.45 Uhr                                            und verlangt von der Verwaltung den Nachweis der Eilbedürftigkeit
                                                                           des Beschlusses. Diese kann nicht nachgewiesen werden. Der Be-
    Anwesende:                                                             schluss soll jetzt voraussichtlich in der November-Ratssitzung auf die
    von 24 Stadträten anwesend:          16                                Tagesordnung kommen.

    davon entschuldigt:                                                    Frau Westphal merkt an, dass es bisher keine Gespräche zwischen
    Frau Diemert                                                           den Bürgern, der Verwaltung und dem Unternehmen gegeben hat und
    Herr Albrecht                                                          möchte wissen, ob diese im Vorfeld der neuen Beschlussfassung
    Herr Eckert                                                            noch stattfinden.
    Herr Hoffmann
    Herr Lantzsch                                                          Herr Anke informiert, dass es bereits Gespräche zwischen der Um-
    Herr Matt                                                              weltbehörde und Schaumaplast, der Umweltbehörde und Bürgern so-
    Herr Mütterlein                                                        wie zwischen Bürgern und ihm gegeben hat. Das Umweltamt will die
    Herr Pampel                                                            Machbarkeit und weitere Vorgehensweise prüfen. Dieses Ergebnis
                                                                           möchte die Verwaltung abwarten und erst danach einen Termin zum
    Herr Anke – Bürgermeister, ist mit stimmberechtigt                     Gespräch mit allen Beteiligten finden.
    Herr Wetzig – i. V. Amtsleiterin Bauamt
    Frau Blawitzki – Amtsleiterin Kämmerei                                 Herr Jens Westphal möchte wissen, ob der Verkauf des Grund-
    Frau Beyer – Amtsleiterin Hauptamt                                     stückes an andere Bewerber geprüft wurde. Er fühlt sich als Bürger
                                                                           bei dieser Thematik allein gelassen und verliest einen diesbezüglichen
    Gäste: Herr Werner – Geschäftsführer WVG mbH Nossen, Kamera-           Protokollauszug der letzten Sitzung mit der Aussage von Stadtrat
    den der FFw Deutschenbora, Bürger der Stadt, Vertreter der SZ          Rabe, die dieser so nicht getätigt haben soll.

    Der Bürgermeister, Herr Anke, begrüßt die Stadträte und anwesenden     Stadtrat Rabe widerspricht dem vehement, er kann sich noch sehr gut
    Gäste zur heutigen Sitzung und eröffnet die Bürgerfragezeit. Danach    an seine damalige Aussage erinnern und so wurde diese auch im Pro-
    informiert er zu Anfragen aus vorherigen Sitzungen:                    tokoll wiedergegeben.
    1. Zustand Grundstück ehem. Förderschule Waldheimer Straße –
        das Grundstück wurde gemäht
                                                                           Herr Anke erklärt, dass es nicht Aufgabe der Stadtverwaltung ist, die
    2. Genehmigung von Feuerwerken am Wochenende – ca. 2 Feuer-
                                                                           Abgaswerte zu prüfen und sie dies auch gar nicht kann. Diese Maß-
        werke/Monat wurden beantragt, im August mehr wegen Schulan-
                                                                           nahme muss über das Umweltamt laufen. Die Fa. Schaumaplast hatte
        fang
                                                                           seinerzeit eine Besichtigung angeboten. Seitdem gab es keine Be-
    3. Bauschutt am Parkplatz Pflegeheim Freiberger Straße – wurde
                                                                           schwerden oder Aussagen mehr zu Umweltbelästigungen durch die
        noch nicht beräumt
                                                                           Firma.

                                                                           Zu den Aussagen durch Stadtrat Rabe bemerkt Herr Anke, dass Herr
    TOP 1 – Bürgerfragezeit
                                                                           Rabe kurzfristig durch die Krankheit von ihm als Sitzungsleiter ein-
    Herr Wunderwald hat das Protokoll der letzten Ratssitzung im Amts-
                                                                           springen musste, so dass Herr Rabe nur die Vorlage von Herrn Anke
    blatt gelesen und ist verärgert über die Aussage der Stadträte, dass
    diese vom Thema Schaumaplast bis dahin noch nichts gehört hätten.      zur Hand hatte. Diese wurde dann im Wortlaut ins Protokoll übernom-
    Das mag auf die neuen Stadträte zutreffen, aber zu der Zeit, als er    men.
    selbst noch Stadtrat war, wurden auch schon Probleme mit Schau-
    maplast erörtert. Nachzulesen in den alten Protokollen und der Pres-   Herr Dirk Westphal hat bereits 2013 Messungen zu den Umweltbelä-
    se.                                                                    stigungen durch Schaumaplast machen lassen. Wegen unbefriedi-
                                                                           gender Aussagen hat er sich darüber permanent bei der Firma und
    Stadträtin Schönstädt stimmt ihm zu, aber seit dem Zeitraum            dem Umweltamt beschwert. 2016 hat er von der Umweltbehörde ein
    2013/2014 wurde über die Probleme mit Schaumaplast nicht mehr          Schreiben mit der Bestätigung erhalten, dass die Abgase wirklich gif-
    gesprochen. Deshalb hielt sie das Thema für erledigt.                  tig und krebserregend sind und dass die vorgetragenen Beschwerden
                                                                           zutreffen.
    Auch Stadtrat Piontek fühlt sich angesprochen, aber auch ihm war die   Darüber hat er auch die Stadträte bereits per Mail informiert, aber von
    jetzige akute Situation nicht mehr bekannt. Die jetzige Vehemenz       niemanden eine Antwort erhalten. Er wünscht sich für die Zukunft,
    überrascht ihn schon.                                                  dass miteinander und mit allen Beteiligten darüber geredet wird.

    Herr Anke stimmt ihm zu, denn auch an die Verwaltung ist seit ca. 4    Stadtrat Post erkundigt sich, wann der Beschluss zum Verkauf des
    Jahren niemand mehr herangetreten.                                     Grundstückes an Schaumaplast wieder auf die Tagesordnung
                                                                           kommt.
    Dem widerspricht Herr Lommatzsch, denn bei einem Gespräch in die-
    sem Jahr wurde durch ihn auf die Belastung der Anwohner durch          Herr Anke nennt die Sitzung im November. Davor sollen noch Ge-
    Schaumaplast hingewiesen. Anschließend fragt er nach dem Grund,        spräche mit allen Betroffenen zur Klärung des Sachverhaltes durch-
    weshalb der Beschluss zu Schaumaplast in der Juli-Sitzung als Tisch-   geführt werden.
    vorlage eingebracht wurde.
                                                                           Stadtrat Thiel möchte wissen, ob der Termin für das Gespräch schon
    Herr Anke antwortet, dass durch die Urlaubszeit von Mitarbeitern der   feststeht?
    Verwaltung und dem Geschäftsführer von Schaumaplast der Be-
C
M   schluss zum Verkauf eines Grundstückes sonst nicht kurzfristig um-     Herr Anke verneint, dieser soll mit allen Beteiligten abgesprochen
Y
K   gesetzt hätte werden können.                                           werden.
Nossener Weinfest und Brückenjubiläum! - in der Stadt Nossen
Amtsblatt der Stadt Nossen                                        Seite 4                                                     2. Oktober 2017

                                                   Öffentliche Bekanntmachungen

Herr Hesse kritisiert, dass im letzten Ausschuss die Bürger vor der       Herr Güttler fragt sich, auf wessen Seite die Stadträte stehen. Auf der
Aussage der Fa. Schaumaplast aus dem Saal geschickt wurden.               Seite der Bürger oder einer Firma, die schon verschiedene Standorte
Ebenso kritisiert er das in der SZ erschienene Interview mit dem Ge-      wegen Problemen verlassen musste.
schäftsführer von Schaumaplast. Dessen Aussagen seien teilweise
unglaubwürdig. Anhand von eigenen Erkenntnissen widerlegt er diese        Stadtrat Piontek findet die Fragestellung ziemlich polemisch und ver-
und empfiehlt dem Stadtrat, sich auf entsprechenden Internetseiten        wahrt sich dagegen. Der Stadtrat ist von den Bürgern gewählt und da-
über die Gefährdung der Abgase von Schaumaplast zu informieren.           mit auch für deren Interessen da. Aber auch in dem Sinne, Betriebe
                                                                          hier in Nossen anzusiedeln und damit Bürgern Arbeit und der Stadt
Herr Wunderwald bezieht sich auf Herrn Thiel und möchte wissen,           Einnahmen zu bringen.
wann der Gesprächstermin zustande kommt?
                                                                          Herr Anke beendet das Thema Schaumaplast und erkundigt sich zu
Herr Anke antwortet, wenn sich alle Beteiligten, Umweltbehörde –          weiteren Wortmeldungen.
Bürger – Stadtrat und Schaumaplast darüber einig sind.
                                                                          Herr Helm, Ortswehrleiter der FFw Deutschenbora, spricht für sich
Herr Güttler möchte die Fa. Schaumaplast bei diesem Gespräch nicht        und seine Kameraden zum Tagesordnungspunkt 8 – Beschaffung
dabeihaben.                                                               eines HLF 10 für die Feuerwehr Deutschenbora. Mit dem Beschluss
                                                                          sind sie nicht ganz zufrieden. Sie haben sich vor der Vergabe über
Herr Anke sieht das anders, er informiert sich gern nach allen Seiten     den Hersteller informiert und ihre Bedenken dem mit der Ausschrei-
und möchte die Gegenseite mit den Argumenten der anderen kon-             bung verantwortlichen Büro, Herrn Mai, mitgeteilt. Dieser hat den
frontieren.                                                               Kameraden der Feuerwehr und dem Stadtwehrleiter im August die
                                                                          Ausschreibung vorgestellt. An der Auswertung der Angebote wurden
Herr Dirk Westphal weist darauf hin, dass im Internet überall Aussa-      die Kameraden nicht beteiligt.
gen zu den anfallenden Schadstoffen und Ausstoßwerten zu finden
sind. Er gibt die Giftigkeit der Abgase zur Kenntnis. Aus Kostengrün-     Im Vorfeld hatten sich die Kameraden mit der Ausschreibung be-
den wurden bei der Errichtung der Firma die Schornsteine nicht hoch       schäftigt und ein für sie passendes Fahrzeug zusammengestellt.
genug gebaut. Egal was bei den verschiedenen Messungen heraus-            Diese Vorgaben wurden nicht alle berücksichtigt.
kommt, es geht hier um Geruchs- und Giftstoffbelästigungen. Bisher
hat es diesbezüglich keine Verbesserungen gegeben. Die Fa.                Kamerad Helm kritisiert weiterhin die Verfahrensweise bei der Einho-
Schaumaplast ist von der Faktenlage sehr realitätsfern.                   lung und Ausschreibung des Fahrzeuges und die mangelnde Beteili-
                                                                          gung der FFw-Mitglieder daran. Er hat das Vertrauen in die Verwal-
Stadtrat Weinhold möchte dazu 2 Punkte ansprechen.                        tung und den Stadtwehrleiter verloren und bittet darum, den Tages-
Erstens hat er mit Chemikern der TU gesprochen und diese haben die        ordnungspunkt zu verschieben, bis alle Unklarheiten beseitigt sind.
Aussagen von Schaumaplast widerlegt. Er fühlt sich von der Firma
„verarscht“ und ist darüber sehr wütend. Auf diese Art funktioniert das   Auch Kamerad Herr Scheiblich ist mit der Verfahrensweise nicht zu-
Miteinander nicht. So würde sich Pentan z. B. überhaupt nicht zerset-     frieden und bittet die Stadträte, den Erwerb dieses Fahrzeuges zu
zen.                                                                      überdenken. Die FFw Deutschenbora fühlt sich vorgeführt und ver-
                                                                          wahrt sich gegen die Aussagen des Stadtwehrleiters, dass bei Ver-
Als zweites soll aufgepasst werden, die 2 Themen nicht miteinander        schiebung des Kaufes die Fördermittel verloren gehen.
zu vermischen. Auf der einen Seite steht der Verkauf eines Grund-
stückes an die Firma zum Bau einer Lagerhalle und auf der anderen         Die Bieterfirma baut die Fahrzeuge nicht zufriedenstellend und des-
die jahrelangen Probleme mit der Firma und den Bestandsgebäuden.          halb sollte ein anderer Anbieter genommen werden.
Er kann die Emotionen nachvollziehen, möchte aber die 2 Sachlagen
getrennt haben.                                                           Frau Beyer versteht die Argumente der Kameraden und ihre Enttäu-
                                                                          schung, dass nicht ihr Wunschhersteller die Ausschreibung gewon-
Stadtrat Rabe findet, dass schon oft über das Thema gesprochen            nen hat. Aber die Ausschreibung musste europaweit und neutral aus-
wurde. Jetzt sollen sich alle an einen Tisch setzen und ihre Argumente    geschrieben werden, so dass sich verschiedene Anbieter daran betei-
und Bedenken vorbringen.                                                  ligen konnten.

Herr Anke stimmt Herrn Rabe für seine guten Worte zu. Der Stadtrat        Herr Mai hat der Ortswehrleitung von Deutschenbora die Auswahl-
hat sich jetzt über den Sachverhalt informiert und Gedanken gemacht,      und Vergabekriterien erläutert. Diese war damit einverstanden. Die
so dass er sich bei Bedarf mit den betroffenen Bürgern in Verbindung      Kameraden erläuterten im Vorfeld, dass andere Feuerwehren Proble-
setzen kann. Er widerspricht allerdings der Aussage von Herrn             me mit dem Hersteller hätten. Auf Nachfrage bei der genannten Wehr
Weinhold. Gerade habe er „gegoogelt“ und im Internet wird für             konnte diese die Aussage nicht bestätigen. Frau Beyer weist darauf
Pentan eine Halbwertszeit angegeben. Falls das Internet also nicht        hin, dass eine Aufhebung der Ausschreibung zum Verlust der Förder-
lügt, dann zersetzt sich Pentan doch.                                     mittel führen kann.

Frau Hesse äußert sich ebenfalls zu den gesundheits- und umwelt-          Kamerad Thomas hat mit dem Kreisbrandmeister telefoniert und die
schädlichen Abgasen der Firma Schaumaplast. Sie stimmt Herrn              Aussage erhalten, dass für den Erwerb des neuen Fahrzeuges eine
Weinhold nicht zu, die zwei Sachvorgänge voneinander zu trennen.          Ausnahmegenehmigung beantragt werden muss, da die Tragkraft des
                                                                          Fahrgestelles höher ist als bei der Beantragung der Fördermittel ange-
Herr Westphal stellt fest, dass die Ansage von Herrn Rabe sinnvoll ist,   geben. Dieser Antrag auf Genehmigung wurde bisher nicht gestellt
möchte aber bei den Gesprächen jemanden dabeihaben, der die dort          und damit dürfte der Beschluss eigentlich nicht gefasst werden.
getätigten Angaben prüfen kann.
                                                                          Stadtrat Thiel weist darauf hin, dass das Fahrzeug so ausgeschrieben
Stadtrat Weinhold erläutert Frau Hesse nochmal seine Gedanken zur         werden musste, wie im Fördermittelantrag angegeben, sonst ist die
Trennung der beiden Sachverhalte voneinander. Der Stadtrat hat jetzt      Ausschreibung faul. Er will nicht mehr hinnehmen, dass bei der Be-
                                                                                                                                                    C
bei einem Neubau ganz andere Möglichkeiten der Einflussnahme als          schaffung von Feuerwehrausrüstungen nicht vor der Ausschreibung           M
                                                                                                                                                    Y
bei einer bestehenden Betriebshalle.                                      geregelt wird, was angeschafft werden soll.                               K
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Amtsblatt der Stadt Nossen                                         Seite 5                                                  2. Oktober 2017

                                                       Öffentliche Bekanntmachungen
    Kamerad Helm gibt Herrn Thiel Recht. Bei der Beantragung der För-        neuen Gebührenmodells für die Abwassergebühren, da die Kalkula-
    dermittel hätte die Ausnahmegenehmigung bedacht und beantragt            tionsperiode zum 31.12.2017 endet.
    werden müssen.
                                                                             Herr Wetzig erläutert, dass vor der Eingemeindung von Ketzerbachtal
    Stadtrat Rabe fragt die Kameraden, ob sie bei einer Verschiebung des     nach Nossen der Kalkulationszeitraum für die Abwassergebühren ein-
    Beschlusses auch mit eventuellen Konsequenzen leben können?              gegrenzt wurde. Mit der Eingemeindung soll die Kalkulation jetzt der
                                                                             von Nossen angepasst werden. Die Abfrage 2015 hatte einen sehr ge-
    Kamerad Helm bejaht das.                                                 ringen Rücklauf, deshalb mussten die Wohneinheiten teilweise ge-
                                                                             schätzt werden. Jetzt werden die Einwohner erneut befragt um be-
    Herr Anke gibt zu bedenken, dass auch die Bieterfirma Schadenersatz      lastbare Zahlen zu erhalten.
    anmelden könnte, wenn der Beschluss ausgesetzt wird.
                                                                             Stadtrat Thiel hat 2015 in seinem von der Verwaltung beschiedenen
    Kamerad Helm hätte gern an der Auswertung der Angebote mit teilge-       Antrag schon einmal seine Daten angegeben. Es wäre einfacher, auf
    nommen.                                                                  den Antrag zu schauen, anstatt alle Einwohner noch einmal anzu-
                                                                             schreiben. Er bezeichnet das als Beschäftigungstherapie.
    Frau Beyer informiert, dass dies Aufgabe des Planers ist. Dieser hat
    die Kameraden über die Auswertung informiert.                            Herr Wetzig informiert ihn, dass dies aus der ihm vorliegenden Zuar-
                                                                             beit der Abwasserabteilung so nicht hervorgeht.
    Herr Anke bestätigt, dass eine Ausschreibung nicht immer wie ge-
    wünscht ausgeht. Er hat Bedenken bei der Aussetzung des Beschlus-
    ses und einer neuen Ausschreibung, weil auch dann nicht absehbar         Da es keine weiteren Anfragen gibt, beendet der Bürgermeister die
    ist, dass der Wunschanbieter den Zuschlag erhält.                        Bürgerfragezeit.

    Stadtrat Erler spricht sich dafür aus, dass die Feuerwehren stärker in   Er stellt fest, dass fristgerecht eingeladen wurde und die Sitzung be-
    die Ausschreibungen von Ausrüstungen und Fahrzeugen eingebun-            schlussfähig ist.
    den werden. Die Stadtwehrleitung sollte sich diesbezüglich dafür ein-
    setzen.                                                                  • Protokollkontrolle:
                                                                             Das Protokoll der August – Ratssitzung liegt allen vor. Von Stadtrat
    Herr Anke kann die Problematik nicht ganz nachvollziehen, da die         Pampel ist ein Änderungswunsch eingegangen, der zur Abstimmung
    Ortswehrleitung Deutschenbora in die Ausschreibung und Erstellung        steht. Aus Sicht der Verwaltung steht diesem Wunsch nichts entge-
    des Leistungsverzeichnisses mit involviert war.                          gen.

    Kamerad Helm erklärt, dass die Kameraden sich an verschiedenen           Abstimmung: 14 Fürstimmen, 3 Enthaltungen
    Stellen über die Ausstattung des Fahrzeuges informiert hatten und
    diese Informationen an den Planer weitergleitet haben. Die Ausschrei-        TOP 22
    bung hätte detaillierter erfolgen sollen. Auch wurden die Wünsche der
    Kameraden nicht vollumfänglich berücksichtigt.                               Die Ausführungen zur Brücke Heynitz sollen nicht unter der
                                                                                 Überschrift Rathausanbau Nossen, sondern unter einer Über-
    Stadtrat Weinhold möchte wissen, was der Kreisbrandmeister zum               schrift „sonstige Anfragen und Hinweise“ abgedruckt werden.
    Anbieter sagt und ob es diesbezüglich Rückmeldungen an die Verwal-           … „Er (Stadtrat Pampel) findet die Lösung mit den Buchten am
    tung gibt.                                                                   Milchweg und hierüber den Verkehr umzuleiten nicht für sinn-
                                                                                 voll.“
    Zurufe aus den Reihen der Kameraden ergeben, dass der Kreisbrand-
    meister dazu eine eigene Meinung hat.                                        Der Hinweis vom Bürger Herrn Eckelmann auf Korrektur der
                                                                                 Schreibweise seines Namens wurde bereits im Protokoll
    Frau Beyer erklärt, dass die Ausschreibung DIN-gerecht erfolgte.             geändert und bedarf keiner Abstimmung.

    Stadtrat Thiel weist darauf hin, dass die Ausschreibung auf der          Damit gilt das Protokoll mit den beschlossenen Änderungen als be-
    Grundlage des Fördermittelbescheides erfolgen musste. Wenn die           stätigt. Dieses wird von den Stadträten Herrn Piontek und Herrn
    Traglast jetzt höher sein soll, muss eine Ausnahmegenehmigung beim       Lindner unterzeichnet.
    Kreisbrandmeister beantragt werden.
                                                                             • Abstimmung Mitbehandlung Tischvorlagen
    Stadtrat Post teilt mit, dass die Aussage falsch ist, dass die För-      Der Bürgermeister bittet um Abstimmung, dass die Tischvorlagen 712
    dermittel bei einer Aussetzung des Beschlusses verfallen. Er selbst      bis 716 mit behandelt werden dürfen. Bei den 5 Tischvorlagen handelt
    hat mit dem Kreisbrandmeister gesprochen und dieser hat zugesi-          es sich um 5 Vorkaufsrechte.
    chert, dass diese bei einer Verschiebung ins nächste Jahr nicht
    verfallen.                                                               Abstimmung der Stadträte für die Mitbehandlung
                                                                             der Tischvorlage: 17 Fürstimmen
    Weiterhin wünscht sich Stadtrat Post, dass die Ausschreibung von ei-
    nem anderen Planungsbüro geprüft wird und spricht sich gegen eine
    neue aus.                                                                TOP 2 – Beschluss zur Entnahme des Grundstückes
                                                                             Schulstraße 3 in Nossen aus der Wohnungs- und
    Stadtrat Thiel erkundigt sich zu dem ominösen Fragebogen, der von        Verwaltungsgesellschaft mbH
    der Verwaltung, Abt. Abwasser an die Bürger geschickt wurde. Er hat-     Frau Blawitzki erläutert, dass im Rahmen der Erstellung der Eröff-
    te diesbezüglich schon eine Mail an die Verwaltung geschickt mit der     nungsbilanz der Stadt Nossen das Grundstück Schulstraße 3 erfasst
    Frage, was es damit auf sich hat, aber keine Antwort erhalten.           und bewertet wurde. Da die Stadt Nossen Eigentümer nach dem
                                                                             Grundbuch ist, erfolgte die Bilanzierung in der Eröffnungsbilanz.
C
    Herr Anke fand diese Mail unter der Gürtellinie und ist deshalb nicht
M   darauf eingegangen. Die Datenerhebung dient zur Vervollständigung        Während der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der WVG bemän-
Y
K   der Abwasserdatenbank und zur kalkulatorischen Vorbereitung eines        gelte der Wirtschaftsprüfer, dass die WVG das Grundstück Schul-
Nossener Weinfest und Brückenjubiläum! - in der Stadt Nossen
Amtsblatt der Stadt Nossen                                          Seite 6                                                 2. Oktober 2017

                                                   Öffentliche Bekanntmachungen
straße 3 nach wirtschaftlichem Eigentum seit 1996 bilanziere und dies     2. Die Stadträte stimmen der Übertragung des hälftigen Bewirtschaf-
grundbuchrechtlich nicht nachvollzogen wurde. Für das Grundstück             tungsüberschusses der Jahre 2014 und 2015 mit 11.102,91 € auf
sind im Rahmen der städtebaulichen Sanierung erhebliche Fördermit-           die WVG zu.
tel geflossen. Geht das Eigentum des geförderten Grundstückes an          3. Die Einlage zu den Punkten 1 und 2 erfolgt zur Erhöhung der Kapi-
einen Dritten, so müssen die Fördermittel zurückgezahlt werden. Als          talrücklage.
Dritter wird auch eine städtische Gesellschaft bewertet. Ein Übergang
des Grundstückes an die WVG ist wirtschaftlich nicht vertretbar. Zur      Abstimmung: 16 Fürstimmen, 1 Enthaltung
Korrektur der Bilanz der WVG muss der Stadtrat als Gesellschafter ei-     Beschluss-Nr.: 683-36/17
nen Beschluss zur Entnahme des Grundstückes aus der WVG fassen.

Sie empfiehlt dem Stadtrat, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.           TOP 4 – Beschluss zur Entnahme aus der Kapitalrücklage der
                                                                          Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Nossen mbH zur
Stadtrat Napierkowski erkundigt sich, wer als Ansprechpartner für die     Ablösung städtischer Darlehensforderungen
Mieter fungiert, wenn die WVG nicht mehr Eigentümer des Grund-            Für das Grundstück Grunaer Weg 10 wurde im Jahr 2006 durch die
stückes ist.                                                              Gemeinde Ketzerbachtal ein Kredit über 139.630 € aufgenommen. Im
                                                                          Jahr 2015 ging das Grundstück Grunaer Weg 10 im Wege der Zuord-
Herr Anke teilt mit, dass es für die Mieter keine Veränderungen gibt,     nung auf die Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Nossen mbH
die WVG bleibt Verwalter des Gebäudes.                                    (WVG) über. Die Übertragung des Kredites von der Stadt Nossen auf
                                                                          die WVG muss separat erfolgen.
Stadtrat Thiel möchte wissen, ob eine Grunderwerbssteuer fällig wird.     Da der Kredit im Jahr 2016 durch die Stadt beim Kreditinstitut ab-
                                                                          gelöst werden konnte, ist eine Übertragung des Kredites auf die WVG
Frau Blawitzki verneint, da die Stadt bereits im Grundbuch steht.         nicht mehr erforderlich. Es sind nur noch die Forderungen aus Darle-
                                                                          hen durch die WVG zu begleichen. Hierzu bedarf es einer Entschei-
Herr Anke informiert, dass die Stadt die Übertragung an die WVG           dung des Stadtrates als Gesellschafter über die Höhe und die Entnah-
zwar beantragt, aber noch nicht vollzogen hatte.                          meart.
                                                                          Dem Stadtrat wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustim-
Die Stadträte stimmen einer Entnahme des Grundstückes Schul-              men.
straße 3 in Nossen per 01.01.2016 zu einem Buchwert in Höhe von           Die Stadträte stimmen der Entnahme aus der Kapitalrücklage der
69.615,02 € aus der Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Nos-            Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Nossen mbH (WVG) zur Ab-
sen mbH (WVG) zu. Die Entnahme erfolgt aus der Kapitalrücklage.           lösung städtischer Darlehensforderungen in Höhe von 96.964,95 €
                                                                          zu.
Abstimmung: 17 Fürstimmen
Beschluss-Nr.: 682-36/17                                                  Abstimmung: 17 Fürstimmen
                                                                          Beschluss-Nr.: 684-36/17

TOP 3 – Beschluss zur Übertragung von Grundstücken auf die
Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Nossen mbH                          TOP 5 – Beschluss zur Einlage in die Kapitalrücklage der
Für das oben aufgeführte Grundstück wurde beim Bundesamt für              Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Nossen mbh aus
zentrale Dienste und offene Vermögenfragen eine Zuordnung auf die         Bewirtschaftungsüberschüssen
WVG Nossen mbH im Rahmen der Änderung der Vermögenszuord-                 Im Jahr 2015 wurde eine Reihe von Grundstücken der Wohnungs-
nung beantragt, welche 2016 erfolgte.                                     und Verwaltungsgesellschaft Nossen mbH (WVG) zugeordnet.
                                                                          Hierüber fasste der Stadtrat am 12.01.2017 einen Einlagebeschluss
Für die Erstellung des Jahresabschlusses 2016 der WVG ist es zu-          zu den Grundstückswerten. Zwischenzeitlich wurden die Bewirtschaf-
sätzlich erforderlich, einen Stadtratsbeschluss zur Einlagenhöhe und -    tungsüberschüsse für den Zeitraum 01.01.2014 bis zur Übertragung
art zu treffen.                                                           ermittelt. Diese betragen in Summe 93.780,55 €.

Der Wert des Bodens und der Aufbauten zum 01.10.2016 wurde aus            Das Bewirtschaftungsergebnis soll zur Hälfte der WVG zur Verfügung
der Anlagenbuchhaltung der Stadt ermittelt. Er setzt sich wie folgt zu-   gestellt werden, um hiervon dringend benötigte Instandsetzungen
sammen:                                                                   bzw. den Bau von Kleinkläranlagen finanzieren zu können.
Bodenwert        11.505,60 €
Gebäudewert      16.280,25 €                                              Dem Stadtrat wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustim-
                                                                          men.
Das Bewirtschaftungsergebnis für den Zeitraum 2014 bis 2015 soll
zur Hälfte an die WVG übergehen, um finanzielle Mittel für die Beseiti-   Die Stadträte stimmen der Einlage in die Kapitalrücklage der Woh-
gung von Instandsetzungsrückständen zur Verfügung zu stellen.             nungs- und Verwaltungsgesellschaft Nossen mbH aus Bewirt-
                                                                          schaftungsüberschüssen in Höhe von 46.890,28 € zu.
Dem Stadtrat wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustim-
men.                                                                      Abstimmung: 17 Fürstimmen
                                                                          Beschluss-Nr.: 685-36/17
1. Die Stadträte stimmen der Übertragung des folgenden Grund-
   stückes auf die Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Nossen
   mbH (WVG) zum 01.10.2016 zu:                                           TOP 6 – Beratung zum Entwurf der Haushaltssatzung und des
                                                                          Haushaltsplanes 2018
Zuordnungs-     Flurst.-   Ge-     Postalische     Gesamtwert             Frau Blawitzki erläutert, dass der Haushaltsplan und die Haushalts-
bescheid vom    Nr.        markung Anschrift       Boden und              satzung für 2018 den Stadträten als Entwurf zur Beratung vorliegen.
                                                   Gebäude mit
                                                   Außenanlagen           Für den Haushalt 2018 ist folgende Terminkette geplant:
                                                                          – 14.09.2017 Stadtrat – Einbringung des Planentwurfes                  C
11.10.2016      211        Ilkendorf Ilkendorf     27.785,85 €            – 26.09.2017 Gemeinsamer Ausschuss – ausführliche Beratung             M
                                                                                                                                                 Y
                                     Nr. 54                                               des Planentwurfes                                      K
Nossener Weinfest und Brückenjubiläum! - in der Stadt Nossen
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                                                        Öffentliche Bekanntmachungen
    –   19.10. – 27.10.2017      öffentliche Auslegung des Entwurfes           Herr Anke stellt den Antrag, den Beschluss für den Kauf des Hilfelei-
    –   28.10. – 08.11.2017      Einwendungsfrist                              stungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 10 für die Feuerwehr Nossen
    –   09.11.2017               Stadtrat – endgültige Beschlussfassung        am Standort Deutschenbora gemäß dem Ergebnis der öffentlichen
                                                                               europaweiten Ausschreibung und dem daraus resultierenden Verga-
    Anschließend macht sie eine ausführliche Präsentation zum Entwurf          bevorschlag des Bauleitungsbüro Dipl. Ing. Peter Mai vom 24.08.2017
    des Haushaltsplanes für 2018 mit einer Kurzdarstellung zur Aus-            mit allen Konsequenzen für die Stadt Nossen zurück zu stellen.
    gangssituation, zukünftigen Investitionen und Tilgungen mit einigen
    Zwischeninformationen durch Herrn Anke.                                    Abstimmung: 12 Fürstimmen, 3 Enthaltungen, 1 Gegenstimme

    Stadtrat Weinhold bittet um zeitgleiche elektronische Zusendung der        Stadtrat Hahn verlässt die Sitzung um 22:05 Uhr.
    Einladung/Tagesordnung an die Stadträte, wenn diese im Amtsblatt
    erscheint, um auf Anfragen der Bürger besser reagieren zu können.
                                                                               TOP 9 – Beschluss zur Vergabe der Winterdienstleistungen im
    Herr Anke stellt diese Anfrage an die Stadträte und die Mehrheit           ehemaligen Gebiet der Gemeinde Leuben-Schleinitz
    spricht sich dafür aus.                                                    Herr Wetzig informiert, dass es bezüglich der jetzt zu fassenden Be-
                                                                               schlüsse bereits Gespräche mit den Anbietern gegeben hat. Über die-
    Stadtrat Napierkowski verlässt die Sitzung um 21:55 Uhr.                   se soll bereits heute abgestimmt werden, da die Einsatzbereitschaft
                                                                               schon ab dem 15.10. bestehen soll.

    TOP 7 – Beschluss Prioritätenliste Investitionen                           Stadtrat Post kann sich vorstellen, dass es sicher schwer ist, geeigne-
    Herr Wetzig berichtet, dass die Prioritätenliste den Stadträten Arbeits-   te Unternehmen für den Winterdienst zu finden. Er bemängelt aber,
    stand 08/2017 bereits vorliegt, deshalb entfällt die Beschlussfassung.     dass die zu beauftragende Firma in Reinsberg sehr weit weg von den
    Heute soll kurz darüber beraten und Änderungshinweise aufgenom-            Ortsteilen der ehem. Gemeinde Ketzerbachtal ist.
    men werden.
                                                                               Herr Wetzig erklärt, dass dies bereits den nächsten Tagesordnungs-
    Stadtrat Post kommt die Liste sehr pauschalisiert vor. Die „Unterhal-      punkt betrifft, bestätigt aber auch das hiesigen Firmen angeschrieben
    tungen“ sind nicht näher beschrieben (zählt einige Vorhaben auf) und       worden sind, diese aber keine Angebote abgegeben haben. Der Bau-
    die durch die Unfallkasse aufgezeigten Mängel in der Grundschule           hof kann den Winterdienst nicht alleine stemmen. Und von den jetzi-
    fehlen ganz.                                                               gen Anbietern wollte keiner beide Gebiete (ehem. Ketzerbachtal und
                                                                               ehem. Leuben-Schleinitz) nehmen. Ansässige Unternehmen haben
    Stadtrat Degen vermisst in der Liste den Ortskern von Leuben und           ihre Hilfeleistung im Notfall zugesichert, aber die landwirtschaftlichen
    zweifelt an den dortigen Entwicklungsmöglichkeiten.                        Betriebe müssen ihre Ruhezeiten für Mensch und Maschinen einhal-
                                                                               ten.
    Herr Wetzig informiert, dass nur die Straße zur Kita, die Spange an der    Die Maschine des Unternehmens aus Reinsberg steht in Wolkau, so
    ehem. Sparkasse und die Hanno-Günther-Straße in kommunaler                 dass sich die Wegstrecken in Grenzen halten werden.
    Hand sind. Bei den anderen handelt es sich um Kreisstraßen.
                                                                               Insgesamt wurden 5 Firmen angefragt, wobei 3 ihre Zustimmung zur
    Auch Stadtrat Thiel hat Anregungen für die Investitionsliste gegeben       Übersendung der Ausschreibungsunterlagen gaben. Die Submission
    und hofft, dass diese nicht in Vergessenheit geraten. Er lobt den An-      fand am 30.08.2017 um 9:00 Uhr statt. Zum Submissionstermin lag 1
    fang derselben und wünscht sich eine Übersicht über die Gemeinde-          Angebot vor (Fa. Oster-Trans e.K. aus Nossen, OT Ziegenhain) vor.
    straßen und deren Einzelprioritäten.                                       Dabei wurden folgende Konditionen angeboten:

    Herr Wetzig informiert, dass die Brücken nach Benotung der Brücken-        Räumen und Streuen mit einem Traktor mit Schneeschild und Salz-
    prüfung eingestuft wurden. An der Reihenfolge wird sich nichts än-         streuer, Einsatzpauschale pro Monat, Lagerung von Streusalz in einer
    dern. Die Prioritätenliste der ehem. Gemeinde Ketzerbachtal ist in die     privaten Halle am Firmenstandort Ziegenhain. Die Einsatzpauschale
    jetzige mit eingeflossen.                                                  gilt vom jeweils 15.10. bis 15.04. der Wintersaison.

                                                                               Nach Auswertung des eingegangenen Angebotes und erfolgtem Bie-
    TOP 8 – Beschluss zur Vergabe des HLF 10 für die Ortswehr                  tergespräch mit dem Unternehmer wird dieses als wirtschaftlich ver-
    Deutschenbora                                                              tretbar ausgewertet.
    Herr Anke stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Auf Grund der
    vorherigen Diskussion der Kameraden der FFw Deutschenbora und              Die Stadträte beschließen, mit der Firma Oster-Trans e.K. aus Nos-
    einiger Stadträte stellt er den Antrag, den nun zu fassenden Be-           sen, OT Ziegenhain, einen Winterdienstvertrag für das Gebiet der ehe-
    schluss zurück zu nehmen. Eigentlich war geplant, den Erwerb eines         maligen Gemeinde Leuben-Schleinitz über 3 Jahre, beginnend am
    neuen HLF 10 für die Feuerwehr Deutschenbora zu beschließen. Er            15.10.2017 mit Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr, abzu-
    kann den Unmut der Kameraden nicht nachvollziehen, aber ein Fahr-          schließen.
    zeug zu kaufen, welches sie ablehnen, hält er für nicht zielführend.
                                                                               Abstimmung: 12 Fürstimmen, 3 Enthaltungen
    Die Verwaltung wird nun versuchen, einen Antrag zur Übertragung der        Beschluss-Nr.: 688-36/17
    ausgereichten Fördermittel in das nächste Haushaltsjahr zu stellen
    und zu prüfen, ob eine Erhöhung der Traglast erforderlich ist. Er
    möchte den Vorschlag von Stadtrat Post aufgreifen und die Aus-             TOP 10 – Beschluss zur Vergabe der Winterdienstleistungen im
    schreibung des Fahrzeuges von einem anderen Büro prüfen lassen.            ehemaligen Gebiet der Gemeinde Ketzerbachtal (Ziegenhain und
    Wenn die Firma, welche den Zuschlag bereits erhalten hat, die Binde-       Rüsseina)
    frist nicht verlängert, dann können auf die Stadt Regressforderungen       Auch hier kündigte die Firma Lempe aus Höfgen im Frühjahr den
    und bei einer erneuten Ausschreibung höhere Kosten zukommen.               langjährigen Vertrag. Somit mussten auch diese Leistungen für den
                                                                               Winterdienst neu ausgeschrieben werden. Insgesamt wurden 5 Fir-
    Stadtrat Piontek spricht sich dafür aus, bei einer Überprüfung der         men angefragt, wobei 3 ihre Zustimmung zur Übersendung der Aus-
C
M   Ausschreibung des Fahrzeuges das Leistungsverzeichnis mit über-            schreibungsunterlagen gaben. Die Submission fand am 30.08.2017
Y
K   prüfen zu lassen.                                                          um 9:20 Uhr statt. Zum Submissionstermin lag 1 Angebot vor – Fa.
Nossener Weinfest und Brückenjubiläum! - in der Stadt Nossen
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                                                   Öffentliche Bekanntmachungen
Kommunal- und Agrarservice GmbH aus Reinsberg, dabei wurden             Straße 12 in 09306 Rochlitz mit einem Auftragswert von 211.886,01 €
folgende Konditionen angeboten:                                         zu vergeben.

Räumen und Streuen mit einem Traktor Fendt 722 mit Schneeschild         Abstimmung: 11 Fürstimmen, 1 Gegenstimme, 3 Enthaltungen
und Salzstreuer, alternativ Kleintraktor Kubota mit Schiebeschild und   Beschluss-Nr.: 693-36/17
Streuer für schmale Straßen. Die Einsatzpauschale gilt vom jeweils
15.10. bis 15.04. der Wintersaison.
                                                                        TOP 15 – Beschluss Erweiterung Rathaus Nossen – Vergabe
Nach Auswertung des eingegangenen Angebotes und erfolgtem Bie-          Bauleistungen Los 22 – Fluchttreppe außen und
tergespräch mit dem Unternehmen wird dieses als wirtschaftlich ver-     Stahlkonstruktion für Fluchttreppe vom Ratssaal
tretbar ausgewertet.                                                    – entfällt

Die Stadträte beschließen mit der Fa. Kommunal- und Agrarservice
GmbH aus Reinsberg einen Winterdienstvertrag für das Gebiet der         TOP 16 – Verkauf Flurstück 766/17 Gemarkung Nossen
ehemaligen Gemeindebereiche Ziegenhain und Rüsseina über                Herr Anke erklärt, dass es sich hier um eine Fläche zwischen der
3 Jahre, beginnend 15.10.2017 mit Verlängerungsoption um jeweils        Wohnbebauung Steinbuschstraße und dem WG Augustusberg han-
1 Jahr, abzuschließen.                                                  delt. Die Fläche ist derzeit verpachtet und mit einer Garage/Schuppen
                                                                        bebaut. Um klare Verhältnisse zu schaffen und damit die Stadt nicht
Abstimmung: 11 Fürstimmen, 4 Enthaltungen                               gegebenenfalls eines Tages das Grundstück zur Pflege hat, soll ein
Beschluss-Nr.: 689-36/17                                                Verkauf erfolgen.

                                                                        Verkauf des Flurstückes 766/17 mit einer Größe von 415 m² der Ge-
TOP 11 – Beschluss Vergabe der Bauleistung                              markung Nossen, Steinbuschstraße, an Herrn Chris-Gyula Oly, Nos-
Schmutzwasserkanal Am Bahnhof in Deutschenbora                          sen. Herr Oly ist bereits Pächter des Grundstückes, auf welchem sich
– entfällt                                                              seine Garage befindet.

                                                                        Eine Ausschreibung der Fläche war daher nicht erforderlich. Die Stadt
TOP 12 – Beschluss zur Vergabe der Bauleistungen zur                    Nossen benötigt dieses Grundstück nicht zur Erfüllung ihrer kommu-
Umverlegung des verrohrten Grabens an der B 101 in                      nalpolitischen Aufgaben. Ein Verkauf steht auch nicht dem Gemein-
Wendischbora                                                            wohl entgegen.
– entfällt
                                                                        Die Stadträte beschließen, vorgenanntes Grundstück zu einem m²-
                                                                        Preis von 49,00 € zu verkaufen. Die Kaufpreiszahlung erfolgt durch
TOP 13 – Beschluss Erweiterung Rathaus Nossen –                         Ratenzahlung über einen Zeitraum von 10 Jahren. Zusätzlich sind
Vergabe Bauleistungen Los 15 – Maler                                    durch den Käufer die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung
Eine öffentliche Ausschreibung wurde durchgeführt. 11 Firmen forder-    zu tragen.
ten die Angebotsunterlagen ab und 8 Firmen reichten fristgerecht ihre
Angebote ein.                                                           Abstimmung: 15 Fürstimmen
                                                                        Beschluss-Nr.: 695-36/17
Maler zur Fördermittelbeantragung:   66.156,74 €
verpreistes Leistungsangebot:        45.347,98 €
                                                                        TOP 17 – Verkauf Flurstück 827 Gemarkung Nossen
Die Fa. Wulf Mothes Malerbetrieb GmbH & Co. KG, Gewerbering 8 in        Verkauf des Flurstückes 827 mit einer Größe von 1.078 m² der Gemar-
01809 Dohna hat das technisch, wirtschaftlich und preislich günstig-    kung Nossen, Dr.-Karl-Schwarze-Straße an die Eheleute Ronny und
ste Angebot abgegeben. Die Vergabe an diese Firma wird vorgeschla-      Diana Hieke, Nossen. Die Eheleute Hieke haben Antrag auf Erwerb
gen.                                                                    des Grundstückes zur Errichtung eines Eigenheimes gestellt.

Die Stadträte beschließen, die Leistungen zu Los 15 zum o. g. Bau-      Die Stadt Nossen benötigt das Flurstück nicht zur Erfüllung ihrer kom-
vorhaben an die Firma Wulf Mothes Malerbetrieb GmbH & Co. KG,           munalpolitischen Aufgaben. Es bestehen auch keine Gründe, die dem
Gewerbering 8 in 01809 Dohna mit einem Auftragswert von 33.405,99       Gemeinwohl beim Verkauf entgegenstehen. Der Kaufpreis wurde
€ zu vergeben.                                                          durch die Stadträte in der Sitzung am 08.03.2012 beschlossen. Die
                                                                        Ausschreibung des Flurstückes erfolgte im Amtsblatt sowie durch ei-
Abstimmung: 12 Fürstimmen, 1 Gegenstimme, 2 Enthaltungen                ne Sichttafel vor dem Wohngebiet.
Beschluss-Nr.: 692-36/17
                                                                        Die Stadträte beschließen, vorgenanntes Grundstück an die Eheleute
TOP 14 – Beschluss Erweiterung Rathaus Nossen –                         Hieke, Nossen, zu verkaufen.
Vergabe Bauleistungen Los 17 – Freianlage                               Der Kaufpreis beträgt für 772 m² 43,00 € je m², für 176 m² 45,00 € je
Eine öffentliche Ausschreibung wurde durchgeführt. 8 Firmen forder-     m², und für 130 m² 0 €. Die Kosten des Vertrages und seiner Durch-
ten die Angebotsunterlagen ab und 5 Firmen reichten fristgerecht ihre   führung sowie der Vermessung sind durch die Käufer zu tragen.
Angebote ein.
                                                                        Abstimmung: 15 Fürstimmen
Freianlagen zur Fördermittelbeantragung:       143.698,21 €             Beschluss-Nr.: 696-36/17
verpreistes Leistungsangebot:                  169.359,17 €

Damit wird das technisch, wirtschaftlich und preislich günstigste An-   TOP 18 – Verkauf Flurstück 853 Gemarkung Nossen
gebot zur Vergabe an die Firma Hoch- und Tiefbau Rochlitz GmbH,         Verkauf des Flurstückes 853 mit einer Größe von 944 m² der Gemar-
Zwickauer Straße 12 in 09306 Rochlitz vorgeschlagen.                    kung Nossen, Dr.-Karl-Schwarze-Straße an Frau Peggy Wanig und
                                                                        Herrn Christian Schweter, Döbeln. Frau Wanig und Herr Schweter ha-
                                                                                                                                                 C
Die Stadträte beschließen, die Leistungen zu Los 17 zum o. g. Bau-      ben Antrag auf Erwerb des Grundstückes zur Errichtung eines Eigen-       M
                                                                                                                                                 Y
vorhaben an die Firma Hoch- und Tiefbau Rochlitz GmbH, Zwickauer        heimes gestellt.                                                         K
Nossener Weinfest und Brückenjubiläum! - in der Stadt Nossen
Amtsblatt der Stadt Nossen                                       Seite 9                                                    2. Oktober 2017

                                                       Öffentliche Bekanntmachungen

    Die Stadt Nossen benötigt das Flurstück nicht zur Erfüllung ihrer kom-   TOP 24 – Verkauf Teilfläche von Flurstück 765/1
    munalpolitischen Aufgaben. Es bestehen auch keine Gründe, die dem        Gemarkung Nossen
    Gemeinwohl beim Verkauf entgegenstehen. Der Kaufpreis wurde              Verkauf einer Teilfläche von ca. 250 m² aus dem Flurstück 765/1 der
    durch die Stadträte in der Sitzung am 08.03.2012 beschlossen. Die        Gemarkung Nossen, Steinbuschstraße an die Eheleute Elke und Rolf
    Ausschreibung des Flurstückes erfolgte im Amtsblatt sowie durch ei-      Baumgart, Nossen. Die Eheleute Baumgart haben Antrag auf Erwerb
    ne Sichttafel vor dem Wohngebiet.                                        des Grundstückes gestellt, da sich darauf die einzige Zufahrt zu Ihrem
                                                                             Wohngrundstück, der Wäscheplatz und die Garage befinden. Eine
    Die Stadträte beschließen, vorgenanntes Grundstück an Frau Wanig         Ausschreibung der Fläche war nicht erforderlich.
    und Herrn Schweter, Döbeln, zu verkaufen. Der Kaufpreis beträgt
    49,00 € je m. Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung so-       Die Stadt Nossen benötigt diese Fläche nicht zur Erfüllung ihrer kom-
    wie der Vermessung sind durch die Käufer zu tragen.                      munalpolitischen Aufgaben. Ein Verkauf steht auch nicht dem Ge-
                                                                             meinwohl entgegen.
    Abstimmung: 15 Fürstimmen
    Beschluss-Nr.: 697-36/17                                                 Die Stadträte beschließen, vorgenanntes Teilgrundstück zu einem m²-
                                                                             Preis von 40,00 € gemäß Bodenrichtwertkarte zu verkaufen. Zusätz-
                                                                             lich sind durch den Käufer die Kosten der Vermessung, des Vertrages
    TOP 19 – Zuschlag Teilfläche von Flurstück 1/33 Gemarkung                und seiner Durchführung zu tragen.
    Augustusberg
    – entfällt                                                               Abstimmung: 14 Fürstimmen, 1 Enthaltung
                                                                             Beschluss-Nr.: 703-36/17

    TOP 20 – Verkauf Teilfläche von Flurstück 650/3 Gemarkung
    Nossen                                                                   TOP 25 – Verkauf Teilfläche von Flurstück 651 Gemarkung
    – entfällt                                                               Nossen
                                                                             Verkauf einer Teilfläche von ca. 15 m² aus dem Flurstück 651 der Ge-
                                                                             markung Nossen, Schrebersiedlung, an Herrn Hans-Jürgen Hart-
    TOP 21 – Verkauf Teilfläche von Flurstück 688/1Gemarkung                 mann, Nossen. Herr Hartmann hat Antrag auf Erwerb des Grund-
    Nossen                                                                   stückes gestellt, da sich darauf seine Garage befindet. Eine Aus-
    – entfällt
                                                                             schreibung der Fläche war daher nicht erforderlich.

                                                                             Die Stadt Nossen benötigt diese Fläche nicht zur Erfüllung ihrer kom-
    TOP 22 – Verkauf Teilfläche von Flurstück 165/27
                                                                             munalpolitischen Aufgaben. Ein Verkauf steht auch nicht dem Ge-
    Gemarkung Deutschenbora
                                                                             meinwohl entgegen.
    Verkauf einer Teilfläche von insgesamt ca. 210 m² aus dem Flurstück
    165/27 der Gemarkung Deutschenbora, Siedlungsweg, an die jeweili-
                                                                             Die Stadträte beschließen, vorgenanntes Teilgrundstück zu einem m²-
    gen Garagennutzer. Die Nutzer Benitz, Bahlau/Leidert, Harz, Schütze,
                                                                             Preis von 30,00 € gemäß Bodenrichtwertkarte zu verkaufen. Zusätz-
    Hausen und Kuhnert haben den Antrag zum Erwerb des Grund und
                                                                             lich sind durch den Käufer die Kosten der Vermessung, des Vertrages
    Bodens ihrer jeweiligen Garagen gestellt. Eine Ausschreibung der
                                                                             und seiner Durchführung zu tragen.
    Fläche war daher nicht erforderlich.
                                                                             Abstimmung: 15 Fürstimmen
    Die Stadt Nossen benötigt dieses Grundstück nicht zur Erfüllung ihrer
    kommunalpolitischen Aufgaben. Ein Verkauf steht auch nicht dem           Beschluss-Nr.: 704-36/17
    Gemeinwohl entgegen.

    Die Stadträte beschließen, vorgenanntes Teilgrundstück zu einem m²-      TOP 26 – Aufhebung Beschluss Kauf Flurstücke 356 und 356/a
    Preis von 23,00 € gemäß Bodenrichtwertkarte zu verkaufen. Zusätz-        Gemarkung Leuben
    lich sind durch die Käufer die Kosten der Vermessung sowie des Ver-      Aufhebung der Beschlussvorlage Nr. 535-29/17 zum Kauf der Flur-
    trages und seiner Durchführung zu tragen.                                stücke 356 (4.292 m²) und 356/a (683 m²) der Gemarkung Leuben

    Abstimmung: 15 Fürstimmen                                                Im Zuge der Vertragsvorbereitung wurde festgestellt, dass beide Flur-
    Beschluss-Nr.: 701-36/17                                                 stücke im Grundbuch wie folgt belastet sind:

                                                                             1. Auflassungsvormerkung für einen anderen Käufer gemäß Kaufver-
    TOP 23 – Verkauf Flurstück 74 Gemarkung Nossen                              trag vom 12.11.2008 – Kaufvertrag wurde aus nicht zu klärenden
    Verkauf des Flurstückes 74 mit einer Größe von 180 m² der Gemar-            Gründen nicht vollzogen, Herr Wick als Eigentümer verweigert jeg-
    kung Nossen, Schulstraße, an Herrn Heiko Reinsberg, Nossen. Herr            liche Information.
    Reinsberg hat Antrag auf Erwerb des Grundstückes gestellt, da sich       2. Zwangssicherungshypothek über 2.000,00 € nebst 5% Zinsen seit
    darauf seine Garage befindet. Eine Ausschreibung der Fläche war da-         dem 28.04.2008 – Herr Wick erwartet von Stadt Nossen Ablösung
    her nicht erforderlich.                                                     der Hypothek nebst Zinsen ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
    Die Stadt Nossen benötigt dieses Grundstück nicht zur Erfüllung ihrer
    kommunalpolitischen Aufgaben. Ein Verkauf steht auch nicht dem           Es wurde bezüglich der Löschung der Belastungen umfangreiche
    Gemeinwohl entgegen.                                                     Korrespondenz mit dem Anwalt des Verkäufers getätigt, welche zu
    Die Stadträte beschließen, vorgenanntes Grundstück zu einem m²-          keinem Ergebnis führte.
    Preis von 47,00 € gemäß Bodenrichtwertkarte zu verkaufen. Zusätz-
    lich sind durch den Käufer die Kosten des Vertrages und seiner           Die Stadträte beschließen, die Beschlussvorlage Nr. 535-29/17 zum
    Durchführung zu tragen.                                                  Kauf für vorgenannte Flurstücke aufzuheben.
C
M   Abstimmung:                 15 Fürstimmen                                Abstimmung: 13 Fürstimmen, 2 Enthaltungen
Y
K   Beschluss-Nr.:              702-36/17                                    Beschluss-Nr.: 705-36/17
Nossener Weinfest und Brückenjubiläum! - in der Stadt Nossen
Amtsblatt der Stadt Nossen                                       Seite 10                                                  2. Oktober 2017

                                                   Öffentliche Bekanntmachungen

TOP 27 – Beschluss zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten,                  – Beschluss-Nr.: 710-36/14
Vergaben, Verkäufen, Erlassen und Niederschlagungen sowie zur            Ablehnung Vorkaufsrecht für die Flurstücke 79/1 mit einer Größe von
Annahme und Verwendung von Spenden                                       10.747 m² und 82/8 mit einer Größe von 1.476 m² der Gemarkung
Die Beschlüsse 706 – 711 und die Tischvorlagen 712 bis 716 sind 11       Göltzscha und das Flurstück 213 mit einer Größe von 3.450 m² der
Vorkaufsrechte. Stadtrat Post stellt den Antrag, die Vorkaufsrechte im   Gemarkung Ilkendorf
Block abzustimmen.
                                                                         – Beschluss-Nr.: 711-36/17
Die Stadträte stimmen einstimmig zu.                                     Ablehnung Vorkaufsrecht für die Flurstücke 57 mit einer Größe von
                                                                         600 m² und 94 mit einer Größe von 110 m² der Gemarkung Leuben,
Stadtrat Thiel vermutet, dass es sich bei einem Vorkaufsrecht um ein     Kirschberg 7, Leuben
Grundstück in Raßlitz handelt, auf dem sich ein Löschwasserteich be-
findet, der von Herrn Kühn gepflegt wird und jetzt verkauft werden       – Beschluss-Nr.: 712-36/17
soll. Herr Doleschal ist diesbezüglich an ihn herangetreten. Deshalb     Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 1/6 mit einer Größe von
sollte dort das Vorkaufsrecht ausgeübt werden.                           2.027 m² der Gemarkung Starbach, Nossen, Rüsseinaer Straße 27 a

Herrn Anke ist diese Thematik bekannt, diese steht aber hier nicht zur   – Beschluss-Nr.: 713 – 36/17
Abstimmung.                                                              Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 3/6 mit einer Größe von
                                                                         801 m² der Gemarkung Augustusberg, Nossen, Kirchweg 9
Herr Wetzig erläutert, dass auch er schon mit Herrn Doleschal und
Herrn Kühn gesprochen hat. Das Teilstück, auf welchem sich der           – Beschluss-Nr.: 714-36/17
Löschteich befindet, kann nicht heraus gekauft werden. Deshalb soll      Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 12/2 mit einer Größe von
durch die Flurneuordnung versucht werden, dieses von der BVVG zu         5.012 m² der Gemarkung Rüsseina, Nossen, Chorener Straße 3
kaufen, um so Herrn Kühn den Erwerb dieser Teilfläche zu ermögli-
chen.                                                                    – Beschluss-Nr.: 715-36/17
                                                                         Ablehnung Vorkaufsrecht für die Flurstücke 12 (70 m²), 13 (40 m²) und
Stadtrat Thiel findet, dass es nicht Aufgabe von Herrn Kühn ist, dies-   einer Teilfläche von ca. 4.580 m² aus dem Flurstück 14 der Gemar-
bezüglich tätig zu werden. Die Bereitstellung von Löschwasser ist        kung Wolkau, Nossen, Hauptstraße 22
Aufgabe der Kommune.
                                                                         – Beschluss-Nr.: 716-36/17
Herr Wetzig antwortet, dass Herrn Kühn die Pflege des Grundstückes       Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 2/6 mit einer Größe von
angeboten werden soll. Auch jetzt erfolgt die Löschwasserentnahme        217.336 m² der Gemarkung Dobschütz
über ein privates Grundstück.

Stadtrat Degen fragt nach, was passiert, wenn Herr Kühn eines Tages      TOP 11 – Verschiedenes und Informationen
die Pflege nicht mehr übernehmen kann.
                                                                         •   Stand Baumaßnahmen
Herr Anke erklärt, dass der Eigentümer nicht einfach die Löschwas-
serstelle beseitigen kann. Die Stadt Nossen kann aufgrund der Größe      Herr Wetzig informiert:
des Flurstückes dieses nicht käuflich erwerben, deshalb soll dies über
die Ländliche Neuordnung erfolgen. Der Eigentümer wird ein Interes-      •   Erweiterung Rathaus Nossen
se am Fortbestehen haben, aber eigentlich ist dies alles kein Thema      –   Nächste Woche beginnen die Tiefbauarbeiten zur Änderung des
der heutigen Beschlüsse.                                                     Hausanschlusses für das Abwasser, dafür wird die B 101 voll ge-
                                                                             sperrt und geöffnet.
• Ablehnung Vorkaufsrechte                                               –   Im Kellergeschoss ist die Fußbodenheizung verlegt, am Montag
Die Stadträte beschließen, dass die Stadt Nossen bei den 11 Vorlagen         wurde der Estrich eingebracht.
von ihrem Vorkaufsrecht für o.g. Flurstücke gemäß §§ 24 ff BauGB, §      –   Momentan wird der Oberputz am Gebäude außen hergestellt, die
27 SächsWaldG und § 17 DschG keinen Gebrauch macht. Gemäß                    Fassadenfarbe ist von den Denkmalämtern bestätigt.
Flächennutzungsplan und Stadtsanierungskonzept ist die Stadt Nos-        –   Nächste Woche beginnen die Dacharbeiten am Berührungspunkt
sen nicht am Kauf dieser Grundstücke interessiert.                           Bestands – Rathaus und Neubau, die Ausführung wurde von den
                                                                             Denkmalämtern genehmigt.
Abstimmung: 15 Fürstimmen                                                –   Die Trockenbauarbeiten gehen der Fertigstellung entgegen.

                                                                         •   Flurneuordnungsmaßnahme „Weg ins Holzland“
– Beschluss-Nr.: 706-36/17                                               –   von Leuben(Hanno-Günther-Str) bis nach Wahnitz, hier wird eben-
Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 272 mit einer Größe von            falls ein Pflasterweg errichtet.
7.700 m² der Gemarkung Ilkendorf, Nossen, Radewitz 4
                                                                         •   HW-Maßnahme Stützmauer Graupzig
– Beschluss-Nr.: 707-36/17                                               –   Die Ausschreibung ist erfolgt, Baubeginn 18. Sept. 2017 und die
Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 217 mit einer Größe von            Fertigstellung bis Jahresende.
4.990 m² der Gemarkung Schleinitz
                                                                         •  HW-Maßnahme Augustusberger Dorfbach
– Beschluss-Nr.: 708-36/14                                               –  die Sofortmaßnahmen und die bauvorbereitende Befundung ist
Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 54/3 mit einer Größe von          abgeschlossen, aktuell werden von WTU Dresden Sanierungsvor-
3.751 m² der Gemarkung Lossen, Zur Hufe 13, OT Lossen, Nossen               schläge erstellt und mit Kosten untersetzt. Nachfolgend die Ab-
                                                                            stimmung mit der Wasserbehörde und in 2018 Ausschreibung und
– Beschluss-Nr.: 709-36/14                                                  Bau.
Ablehnung Vorkaufsrecht für die Flurstücke 269 mit einer Größe von       => In diesem Jahr wird das Lasuv auf dem Abschnitt von der Kurve
4.510 m² und 283 mit einer Größe von 440 m² der Gemarkung Ilken-            Ehlig bis zur Pöppelmannbrücke eine Deckensanierung durch-           C
                                                                                                                                                 M
dorf, Radewitz 6, Nossen                                                    führen, dies berührt die Kanalsanierung jedoch nicht.                Y
                                                                                                                                                 K
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