Nossener Weinfest und Brückenjubiläum! - in der Stadt Nossen
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Weitere Informationen: www.nossen.de Ausgabe: 10/2017 • Erscheinungstag: 2. Oktober 2017 Nossener Weinfest und Brückenjubiläum! Es war doch eine gute Idee, den Weinfest-Freitag mit Lampion- umzug und Feuerwerk mit dem 300jährigen Jubiläum der Nossener Pöppelmannbrücke zu verbinden. Nach dem traditionellen Kinderprogramm mit Jana Post und ihren Tanzkindern bewegte sich, musikalisch begleitet durch den Nossner Spielmannszug, ein nicht enden wollender Umzug zur Brücke, um dort ein phantastisches Feuerwerk zu genießen. Als Stärkung für den Rückweg hatte Bäckermeister Liebe Leb- kuchenherzen mit einem Bild der Pöppelmannbrücke vorbereitet. Allen, die dieses Ereignis vorbereitet und begleitet haben, sei herzlich gedankt, besonderer Dank gilt den Kameraden der Nossner Feuerwehr und den Einsatzkräften der Polizei. Nachdem der Freitag bei kühlem Wetter recht früh endete, rich- teten sich am Sonnabend immer wieder die Blicke zum Himmel, aber – offenkundig war uns der Wettergott wohl gesonnen und es regnete nur ein paar Tropfen. Danke an Rita Schmidt und an die Mitarbeiterinnen der Haar- Nachdem sich am Sonnabend alle Standbetreiber nach einem pflege und Kosmetik GmbH. kleinen Einmarsch vorgestellt hatten, startete das Radrennen Das musikalische Programm, das der Mittelsächsische Jugend- auf historischen Fahrrädern um die „Goldene Weintraube“, das verein wie schon in den vergangenen Jahren zu einem großen Marco Köhler aus Chemnitz auf einem Pedersenfahrrad, vor Teil organisiert, technisch betreut und mit seinen jungen Talen- Lydia Schneider und ihrer Schwester Lina, gewann. ten und gestandenen Musikern in hervorragender Qualität aus- führte, bestach durch seine Mischung verschiedenster Stilrich- Danke an den Radfahrverein „Frisch auf“ Nossen, gegründet tungen. 1891 und die Firma „bikepoint“ aus Dresden. Weinfest-Schützenkönig wurde Uwe Voß mit 77 Ringen, bei den Danke an Roland Taffel. Schülern Lennard Schönbörner. Weiterhin bedankt sich Danke an die Schützengilde Deutschenbora und an die Sponso- ren der Preise für den Weinfest-Schützenkönig. bei allen Händlern und Teilnehmern auf der Waldheimer Straße, Viele Kinder nutzten unsere Mitmachangebote, bei der Bastel- die mit liebevoll gestalteten Schaufenstern, Häusern, Weinstän- werkstatt war der Andrang groß und flink entstanden kleine den und Hinterhöfen sowie einem breiten kulinarischem Ange- Musikinstrumente. Auch das Kinderschminken stand hoch im bot wieder eine wunderbare Weinfeststimmung zauberten, Kurs. Bitte lesen Sie weiter auf Seite 32
Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 2 2. Oktober 2017 Öffentliche Bekanntmachungen Nächster Redaktionsschluss: 18. Oktober 2017 – 10.00 Uhr Nächster Erscheinungstermin: Stadtverwaltung Nossen 1. November 2017 Bekanntmachung Öffnungszeiten Stadtverwaltung Die 37. öffentliche Ratssitzung des Stadtrates der Stadt Nossen findet am Donnerstag, dem 12. Oktober 2017, um 19:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses Nossen, Markt 31, Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr 01683 Nossen, statt. 13.30 bis 17.30 Uhr Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nossen sind dazu recht herzlich eingeladen. Donnerstag 09.00 bis 11.00 Uhr 13.30 bis 15.30 Uhr I Tagesordnung I. Öffentlicher Teil Öffnungszeiten Bürgerbüro 1. Bürgerfragezeit Nossen, Telefon 035242-434/17 o. 18 2. Beschluss zum Bau des Rodigtturmes Montag 09.00 bis 11.00 Uhr 3. Abwägungsbeschluss Einziehung Wanderweg Leuben 4. Beschluss zur Einziehung Wanderweg Leuben Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 5. Abwägungsbeschluss über den Bebauungsplan 13.30 bis 17.30 Uhr „1. Erweiterung Gewerbepark Heynitz-Lehden“ Mittwoch geschlossen 6. Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan „1. Erweiterung Gewerbepark Donnerstag 09.00 bis 11.00 Uhr und Heynitz-Lehden“ 7. Erweiterung Rathaus Nossen – Vergabe Bauleistungen Los 12 Innentüren 13.30 bis 15.30 Uhr 8. Erweiterung Rathaus Nossen – Vergabe Bauleistungen Los 23 Treppengeländer Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr 9. Waldwirtschaftsplanung 2018 10. Aufhebung des Beschlusses und Neubeschluss zum Aussetzen der Rückzahlung der Liquiditätshilfe durch die Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Nossen mbh 11. Informationen zu den Kitagebühren ab 01.01.2018 Impressum: 12. Teilaufhebung Beschluss 379-20/16 über die Weiterverwertung und Verbleib Objekt Herausgeber: Ilkendorf Nr. 54 Stadtverwaltung Nossen · Markt 31 · 01683 Nossen 13. Verkauf Flurstück 823, Gemarkung Nossen Tel.: 035242/434-0 • Fax: 035242/6 8187 14. Beschluss zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten, Vergaben, Verkäufen, Erlassen E-mail: stadt@nossen.de und Niederschlagungen sowie zur Annahme und Verwendung von Spenden Zuarbeiten/Manuskripte bitte nur in digitaler Form 15. Verschiedenes und Informationen an amtsblatt@nossen.de schicken. Verantwortllich für amtl. Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Nossen: II. Nichtöffentlicher Teil Bürgermeister Herr Anke 1. Beschluss zu Vorkaufsrechten, Vergaben, Verkäufen, Erlassen und Niederschlagung bei denen Interessen Dritter zu beachten sind Verantwortlich für sonstige Bekannt- machungen der Stadt Nossen: 2. Vorberatung Abwasser-Satzungsrecht Frau Kopp, Tel.: 035242/434-19 3. Verschiedenes E-mail: amtsblatt@nossen.de Nossen, den 18.09.2017 Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen und nicht amtliche Informationen sind die jeweiligen Vereine und Einreicher/Auftraggeber. gez. U. Anke, Bürgermeister Verlag, Satz, Druck, Vertrieb, Anzeigen: RIEDEL – Verlag & Druck KG Gottfried-Schenker-Straße 1 09244 Lichtenau / OT Ottendorf Dank an alle Wahlhelfer zur Bundestagswahl am 24. September 2017 Telefon 037208/876-100, Fax 037208/876-299 E-mail: info@riedel-verlag.de Die Stadtverwaltung Nossen dankt allen Wahlhelfern, die bei der Durchführung der Bun- Inhaber: Annemarie und Reinhard Riedel destagswahl 2017 in der Stadt Nossen in den Wahllokalen und im Briefwahlvorstand für Es gilt die aktuelle Preisliste 2016. einen ordnungsgemäßen Ablauf gesorgt haben. Aktuelle Informationen finden Sie auch im Durch ihre ehrenamtliche Arbeit waren sie für die korrekte Ermittlung der Wahlergebnisse Internet unter: www.nossen.de mit verantwortlich. Das Amtsblatt erscheint monatlich, kostenlos über Verteilstationen im Erscheinungungsgebiet. Die Wir würden uns freuen, wenn Sie auch zur nächsten Wahl wieder mit dabei sind! Stadt Nossen mit den Ortsteilen verfügt über 6180 Haushalte (Quelle SV Nossen). Es werden an den Nossen, im September 2017 Auslagestellen 6.200 Exemplare ausgelegt. Damit wird für jeden Haushalt ein Exemplar zur Verfü- Stadtverwaltung Nossen gung gestellt. Das Amtsblatt kann auch im Inter- im Auftrag C net gelesen werden unter: www.nossen.de. gez. Beyer, Hauptamtsleiterin M Y K
Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 3 2. Oktober 2017 Öffentliche Bekanntmachungen Niederschrift der 36. öffentlichen Sitzung der Stadträte der Stadt Nossen am 14. September 2017 Beginn: 19.00 Uhr Inzwischen hat sich die Rechts- und Kommunalaufsicht eingeschaltet Ende: 22.45 Uhr und verlangt von der Verwaltung den Nachweis der Eilbedürftigkeit des Beschlusses. Diese kann nicht nachgewiesen werden. Der Be- Anwesende: schluss soll jetzt voraussichtlich in der November-Ratssitzung auf die von 24 Stadträten anwesend: 16 Tagesordnung kommen. davon entschuldigt: Frau Westphal merkt an, dass es bisher keine Gespräche zwischen Frau Diemert den Bürgern, der Verwaltung und dem Unternehmen gegeben hat und Herr Albrecht möchte wissen, ob diese im Vorfeld der neuen Beschlussfassung Herr Eckert noch stattfinden. Herr Hoffmann Herr Lantzsch Herr Anke informiert, dass es bereits Gespräche zwischen der Um- Herr Matt weltbehörde und Schaumaplast, der Umweltbehörde und Bürgern so- Herr Mütterlein wie zwischen Bürgern und ihm gegeben hat. Das Umweltamt will die Herr Pampel Machbarkeit und weitere Vorgehensweise prüfen. Dieses Ergebnis möchte die Verwaltung abwarten und erst danach einen Termin zum Herr Anke – Bürgermeister, ist mit stimmberechtigt Gespräch mit allen Beteiligten finden. Herr Wetzig – i. V. Amtsleiterin Bauamt Frau Blawitzki – Amtsleiterin Kämmerei Herr Jens Westphal möchte wissen, ob der Verkauf des Grund- Frau Beyer – Amtsleiterin Hauptamt stückes an andere Bewerber geprüft wurde. Er fühlt sich als Bürger bei dieser Thematik allein gelassen und verliest einen diesbezüglichen Gäste: Herr Werner – Geschäftsführer WVG mbH Nossen, Kamera- Protokollauszug der letzten Sitzung mit der Aussage von Stadtrat den der FFw Deutschenbora, Bürger der Stadt, Vertreter der SZ Rabe, die dieser so nicht getätigt haben soll. Der Bürgermeister, Herr Anke, begrüßt die Stadträte und anwesenden Stadtrat Rabe widerspricht dem vehement, er kann sich noch sehr gut Gäste zur heutigen Sitzung und eröffnet die Bürgerfragezeit. Danach an seine damalige Aussage erinnern und so wurde diese auch im Pro- informiert er zu Anfragen aus vorherigen Sitzungen: tokoll wiedergegeben. 1. Zustand Grundstück ehem. Förderschule Waldheimer Straße – das Grundstück wurde gemäht Herr Anke erklärt, dass es nicht Aufgabe der Stadtverwaltung ist, die 2. Genehmigung von Feuerwerken am Wochenende – ca. 2 Feuer- Abgaswerte zu prüfen und sie dies auch gar nicht kann. Diese Maß- werke/Monat wurden beantragt, im August mehr wegen Schulan- nahme muss über das Umweltamt laufen. Die Fa. Schaumaplast hatte fang seinerzeit eine Besichtigung angeboten. Seitdem gab es keine Be- 3. Bauschutt am Parkplatz Pflegeheim Freiberger Straße – wurde schwerden oder Aussagen mehr zu Umweltbelästigungen durch die noch nicht beräumt Firma. Zu den Aussagen durch Stadtrat Rabe bemerkt Herr Anke, dass Herr TOP 1 – Bürgerfragezeit Rabe kurzfristig durch die Krankheit von ihm als Sitzungsleiter ein- Herr Wunderwald hat das Protokoll der letzten Ratssitzung im Amts- springen musste, so dass Herr Rabe nur die Vorlage von Herrn Anke blatt gelesen und ist verärgert über die Aussage der Stadträte, dass diese vom Thema Schaumaplast bis dahin noch nichts gehört hätten. zur Hand hatte. Diese wurde dann im Wortlaut ins Protokoll übernom- Das mag auf die neuen Stadträte zutreffen, aber zu der Zeit, als er men. selbst noch Stadtrat war, wurden auch schon Probleme mit Schau- maplast erörtert. Nachzulesen in den alten Protokollen und der Pres- Herr Dirk Westphal hat bereits 2013 Messungen zu den Umweltbelä- se. stigungen durch Schaumaplast machen lassen. Wegen unbefriedi- gender Aussagen hat er sich darüber permanent bei der Firma und Stadträtin Schönstädt stimmt ihm zu, aber seit dem Zeitraum dem Umweltamt beschwert. 2016 hat er von der Umweltbehörde ein 2013/2014 wurde über die Probleme mit Schaumaplast nicht mehr Schreiben mit der Bestätigung erhalten, dass die Abgase wirklich gif- gesprochen. Deshalb hielt sie das Thema für erledigt. tig und krebserregend sind und dass die vorgetragenen Beschwerden zutreffen. Auch Stadtrat Piontek fühlt sich angesprochen, aber auch ihm war die Darüber hat er auch die Stadträte bereits per Mail informiert, aber von jetzige akute Situation nicht mehr bekannt. Die jetzige Vehemenz niemanden eine Antwort erhalten. Er wünscht sich für die Zukunft, überrascht ihn schon. dass miteinander und mit allen Beteiligten darüber geredet wird. Herr Anke stimmt ihm zu, denn auch an die Verwaltung ist seit ca. 4 Stadtrat Post erkundigt sich, wann der Beschluss zum Verkauf des Jahren niemand mehr herangetreten. Grundstückes an Schaumaplast wieder auf die Tagesordnung kommt. Dem widerspricht Herr Lommatzsch, denn bei einem Gespräch in die- sem Jahr wurde durch ihn auf die Belastung der Anwohner durch Herr Anke nennt die Sitzung im November. Davor sollen noch Ge- Schaumaplast hingewiesen. Anschließend fragt er nach dem Grund, spräche mit allen Betroffenen zur Klärung des Sachverhaltes durch- weshalb der Beschluss zu Schaumaplast in der Juli-Sitzung als Tisch- geführt werden. vorlage eingebracht wurde. Stadtrat Thiel möchte wissen, ob der Termin für das Gespräch schon Herr Anke antwortet, dass durch die Urlaubszeit von Mitarbeitern der feststeht? Verwaltung und dem Geschäftsführer von Schaumaplast der Be- C M schluss zum Verkauf eines Grundstückes sonst nicht kurzfristig um- Herr Anke verneint, dieser soll mit allen Beteiligten abgesprochen Y K gesetzt hätte werden können. werden.
Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 4 2. Oktober 2017 Öffentliche Bekanntmachungen Herr Hesse kritisiert, dass im letzten Ausschuss die Bürger vor der Herr Güttler fragt sich, auf wessen Seite die Stadträte stehen. Auf der Aussage der Fa. Schaumaplast aus dem Saal geschickt wurden. Seite der Bürger oder einer Firma, die schon verschiedene Standorte Ebenso kritisiert er das in der SZ erschienene Interview mit dem Ge- wegen Problemen verlassen musste. schäftsführer von Schaumaplast. Dessen Aussagen seien teilweise unglaubwürdig. Anhand von eigenen Erkenntnissen widerlegt er diese Stadtrat Piontek findet die Fragestellung ziemlich polemisch und ver- und empfiehlt dem Stadtrat, sich auf entsprechenden Internetseiten wahrt sich dagegen. Der Stadtrat ist von den Bürgern gewählt und da- über die Gefährdung der Abgase von Schaumaplast zu informieren. mit auch für deren Interessen da. Aber auch in dem Sinne, Betriebe hier in Nossen anzusiedeln und damit Bürgern Arbeit und der Stadt Herr Wunderwald bezieht sich auf Herrn Thiel und möchte wissen, Einnahmen zu bringen. wann der Gesprächstermin zustande kommt? Herr Anke beendet das Thema Schaumaplast und erkundigt sich zu Herr Anke antwortet, wenn sich alle Beteiligten, Umweltbehörde – weiteren Wortmeldungen. Bürger – Stadtrat und Schaumaplast darüber einig sind. Herr Helm, Ortswehrleiter der FFw Deutschenbora, spricht für sich Herr Güttler möchte die Fa. Schaumaplast bei diesem Gespräch nicht und seine Kameraden zum Tagesordnungspunkt 8 – Beschaffung dabeihaben. eines HLF 10 für die Feuerwehr Deutschenbora. Mit dem Beschluss sind sie nicht ganz zufrieden. Sie haben sich vor der Vergabe über Herr Anke sieht das anders, er informiert sich gern nach allen Seiten den Hersteller informiert und ihre Bedenken dem mit der Ausschrei- und möchte die Gegenseite mit den Argumenten der anderen kon- bung verantwortlichen Büro, Herrn Mai, mitgeteilt. Dieser hat den frontieren. Kameraden der Feuerwehr und dem Stadtwehrleiter im August die Ausschreibung vorgestellt. An der Auswertung der Angebote wurden Herr Dirk Westphal weist darauf hin, dass im Internet überall Aussa- die Kameraden nicht beteiligt. gen zu den anfallenden Schadstoffen und Ausstoßwerten zu finden sind. Er gibt die Giftigkeit der Abgase zur Kenntnis. Aus Kostengrün- Im Vorfeld hatten sich die Kameraden mit der Ausschreibung be- den wurden bei der Errichtung der Firma die Schornsteine nicht hoch schäftigt und ein für sie passendes Fahrzeug zusammengestellt. genug gebaut. Egal was bei den verschiedenen Messungen heraus- Diese Vorgaben wurden nicht alle berücksichtigt. kommt, es geht hier um Geruchs- und Giftstoffbelästigungen. Bisher hat es diesbezüglich keine Verbesserungen gegeben. Die Fa. Kamerad Helm kritisiert weiterhin die Verfahrensweise bei der Einho- Schaumaplast ist von der Faktenlage sehr realitätsfern. lung und Ausschreibung des Fahrzeuges und die mangelnde Beteili- gung der FFw-Mitglieder daran. Er hat das Vertrauen in die Verwal- Stadtrat Weinhold möchte dazu 2 Punkte ansprechen. tung und den Stadtwehrleiter verloren und bittet darum, den Tages- Erstens hat er mit Chemikern der TU gesprochen und diese haben die ordnungspunkt zu verschieben, bis alle Unklarheiten beseitigt sind. Aussagen von Schaumaplast widerlegt. Er fühlt sich von der Firma „verarscht“ und ist darüber sehr wütend. Auf diese Art funktioniert das Auch Kamerad Herr Scheiblich ist mit der Verfahrensweise nicht zu- Miteinander nicht. So würde sich Pentan z. B. überhaupt nicht zerset- frieden und bittet die Stadträte, den Erwerb dieses Fahrzeuges zu zen. überdenken. Die FFw Deutschenbora fühlt sich vorgeführt und ver- wahrt sich gegen die Aussagen des Stadtwehrleiters, dass bei Ver- Als zweites soll aufgepasst werden, die 2 Themen nicht miteinander schiebung des Kaufes die Fördermittel verloren gehen. zu vermischen. Auf der einen Seite steht der Verkauf eines Grund- stückes an die Firma zum Bau einer Lagerhalle und auf der anderen Die Bieterfirma baut die Fahrzeuge nicht zufriedenstellend und des- die jahrelangen Probleme mit der Firma und den Bestandsgebäuden. halb sollte ein anderer Anbieter genommen werden. Er kann die Emotionen nachvollziehen, möchte aber die 2 Sachlagen getrennt haben. Frau Beyer versteht die Argumente der Kameraden und ihre Enttäu- schung, dass nicht ihr Wunschhersteller die Ausschreibung gewon- Stadtrat Rabe findet, dass schon oft über das Thema gesprochen nen hat. Aber die Ausschreibung musste europaweit und neutral aus- wurde. Jetzt sollen sich alle an einen Tisch setzen und ihre Argumente geschrieben werden, so dass sich verschiedene Anbieter daran betei- und Bedenken vorbringen. ligen konnten. Herr Anke stimmt Herrn Rabe für seine guten Worte zu. Der Stadtrat Herr Mai hat der Ortswehrleitung von Deutschenbora die Auswahl- hat sich jetzt über den Sachverhalt informiert und Gedanken gemacht, und Vergabekriterien erläutert. Diese war damit einverstanden. Die so dass er sich bei Bedarf mit den betroffenen Bürgern in Verbindung Kameraden erläuterten im Vorfeld, dass andere Feuerwehren Proble- setzen kann. Er widerspricht allerdings der Aussage von Herrn me mit dem Hersteller hätten. Auf Nachfrage bei der genannten Wehr Weinhold. Gerade habe er „gegoogelt“ und im Internet wird für konnte diese die Aussage nicht bestätigen. Frau Beyer weist darauf Pentan eine Halbwertszeit angegeben. Falls das Internet also nicht hin, dass eine Aufhebung der Ausschreibung zum Verlust der Förder- lügt, dann zersetzt sich Pentan doch. mittel führen kann. Frau Hesse äußert sich ebenfalls zu den gesundheits- und umwelt- Kamerad Thomas hat mit dem Kreisbrandmeister telefoniert und die schädlichen Abgasen der Firma Schaumaplast. Sie stimmt Herrn Aussage erhalten, dass für den Erwerb des neuen Fahrzeuges eine Weinhold nicht zu, die zwei Sachvorgänge voneinander zu trennen. Ausnahmegenehmigung beantragt werden muss, da die Tragkraft des Fahrgestelles höher ist als bei der Beantragung der Fördermittel ange- Herr Westphal stellt fest, dass die Ansage von Herrn Rabe sinnvoll ist, geben. Dieser Antrag auf Genehmigung wurde bisher nicht gestellt möchte aber bei den Gesprächen jemanden dabeihaben, der die dort und damit dürfte der Beschluss eigentlich nicht gefasst werden. getätigten Angaben prüfen kann. Stadtrat Thiel weist darauf hin, dass das Fahrzeug so ausgeschrieben Stadtrat Weinhold erläutert Frau Hesse nochmal seine Gedanken zur werden musste, wie im Fördermittelantrag angegeben, sonst ist die Trennung der beiden Sachverhalte voneinander. Der Stadtrat hat jetzt Ausschreibung faul. Er will nicht mehr hinnehmen, dass bei der Be- C bei einem Neubau ganz andere Möglichkeiten der Einflussnahme als schaffung von Feuerwehrausrüstungen nicht vor der Ausschreibung M Y bei einer bestehenden Betriebshalle. geregelt wird, was angeschafft werden soll. K
Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 5 2. Oktober 2017 Öffentliche Bekanntmachungen Kamerad Helm gibt Herrn Thiel Recht. Bei der Beantragung der För- neuen Gebührenmodells für die Abwassergebühren, da die Kalkula- dermittel hätte die Ausnahmegenehmigung bedacht und beantragt tionsperiode zum 31.12.2017 endet. werden müssen. Herr Wetzig erläutert, dass vor der Eingemeindung von Ketzerbachtal Stadtrat Rabe fragt die Kameraden, ob sie bei einer Verschiebung des nach Nossen der Kalkulationszeitraum für die Abwassergebühren ein- Beschlusses auch mit eventuellen Konsequenzen leben können? gegrenzt wurde. Mit der Eingemeindung soll die Kalkulation jetzt der von Nossen angepasst werden. Die Abfrage 2015 hatte einen sehr ge- Kamerad Helm bejaht das. ringen Rücklauf, deshalb mussten die Wohneinheiten teilweise ge- schätzt werden. Jetzt werden die Einwohner erneut befragt um be- Herr Anke gibt zu bedenken, dass auch die Bieterfirma Schadenersatz lastbare Zahlen zu erhalten. anmelden könnte, wenn der Beschluss ausgesetzt wird. Stadtrat Thiel hat 2015 in seinem von der Verwaltung beschiedenen Kamerad Helm hätte gern an der Auswertung der Angebote mit teilge- Antrag schon einmal seine Daten angegeben. Es wäre einfacher, auf nommen. den Antrag zu schauen, anstatt alle Einwohner noch einmal anzu- schreiben. Er bezeichnet das als Beschäftigungstherapie. Frau Beyer informiert, dass dies Aufgabe des Planers ist. Dieser hat die Kameraden über die Auswertung informiert. Herr Wetzig informiert ihn, dass dies aus der ihm vorliegenden Zuar- beit der Abwasserabteilung so nicht hervorgeht. Herr Anke bestätigt, dass eine Ausschreibung nicht immer wie ge- wünscht ausgeht. Er hat Bedenken bei der Aussetzung des Beschlus- ses und einer neuen Ausschreibung, weil auch dann nicht absehbar Da es keine weiteren Anfragen gibt, beendet der Bürgermeister die ist, dass der Wunschanbieter den Zuschlag erhält. Bürgerfragezeit. Stadtrat Erler spricht sich dafür aus, dass die Feuerwehren stärker in Er stellt fest, dass fristgerecht eingeladen wurde und die Sitzung be- die Ausschreibungen von Ausrüstungen und Fahrzeugen eingebun- schlussfähig ist. den werden. Die Stadtwehrleitung sollte sich diesbezüglich dafür ein- setzen. • Protokollkontrolle: Das Protokoll der August – Ratssitzung liegt allen vor. Von Stadtrat Herr Anke kann die Problematik nicht ganz nachvollziehen, da die Pampel ist ein Änderungswunsch eingegangen, der zur Abstimmung Ortswehrleitung Deutschenbora in die Ausschreibung und Erstellung steht. Aus Sicht der Verwaltung steht diesem Wunsch nichts entge- des Leistungsverzeichnisses mit involviert war. gen. Kamerad Helm erklärt, dass die Kameraden sich an verschiedenen Abstimmung: 14 Fürstimmen, 3 Enthaltungen Stellen über die Ausstattung des Fahrzeuges informiert hatten und diese Informationen an den Planer weitergleitet haben. Die Ausschrei- TOP 22 bung hätte detaillierter erfolgen sollen. Auch wurden die Wünsche der Kameraden nicht vollumfänglich berücksichtigt. Die Ausführungen zur Brücke Heynitz sollen nicht unter der Überschrift Rathausanbau Nossen, sondern unter einer Über- Stadtrat Weinhold möchte wissen, was der Kreisbrandmeister zum schrift „sonstige Anfragen und Hinweise“ abgedruckt werden. Anbieter sagt und ob es diesbezüglich Rückmeldungen an die Verwal- … „Er (Stadtrat Pampel) findet die Lösung mit den Buchten am tung gibt. Milchweg und hierüber den Verkehr umzuleiten nicht für sinn- voll.“ Zurufe aus den Reihen der Kameraden ergeben, dass der Kreisbrand- meister dazu eine eigene Meinung hat. Der Hinweis vom Bürger Herrn Eckelmann auf Korrektur der Schreibweise seines Namens wurde bereits im Protokoll Frau Beyer erklärt, dass die Ausschreibung DIN-gerecht erfolgte. geändert und bedarf keiner Abstimmung. Stadtrat Thiel weist darauf hin, dass die Ausschreibung auf der Damit gilt das Protokoll mit den beschlossenen Änderungen als be- Grundlage des Fördermittelbescheides erfolgen musste. Wenn die stätigt. Dieses wird von den Stadträten Herrn Piontek und Herrn Traglast jetzt höher sein soll, muss eine Ausnahmegenehmigung beim Lindner unterzeichnet. Kreisbrandmeister beantragt werden. • Abstimmung Mitbehandlung Tischvorlagen Stadtrat Post teilt mit, dass die Aussage falsch ist, dass die För- Der Bürgermeister bittet um Abstimmung, dass die Tischvorlagen 712 dermittel bei einer Aussetzung des Beschlusses verfallen. Er selbst bis 716 mit behandelt werden dürfen. Bei den 5 Tischvorlagen handelt hat mit dem Kreisbrandmeister gesprochen und dieser hat zugesi- es sich um 5 Vorkaufsrechte. chert, dass diese bei einer Verschiebung ins nächste Jahr nicht verfallen. Abstimmung der Stadträte für die Mitbehandlung der Tischvorlage: 17 Fürstimmen Weiterhin wünscht sich Stadtrat Post, dass die Ausschreibung von ei- nem anderen Planungsbüro geprüft wird und spricht sich gegen eine neue aus. TOP 2 – Beschluss zur Entnahme des Grundstückes Schulstraße 3 in Nossen aus der Wohnungs- und Stadtrat Thiel erkundigt sich zu dem ominösen Fragebogen, der von Verwaltungsgesellschaft mbH der Verwaltung, Abt. Abwasser an die Bürger geschickt wurde. Er hat- Frau Blawitzki erläutert, dass im Rahmen der Erstellung der Eröff- te diesbezüglich schon eine Mail an die Verwaltung geschickt mit der nungsbilanz der Stadt Nossen das Grundstück Schulstraße 3 erfasst Frage, was es damit auf sich hat, aber keine Antwort erhalten. und bewertet wurde. Da die Stadt Nossen Eigentümer nach dem Grundbuch ist, erfolgte die Bilanzierung in der Eröffnungsbilanz. C Herr Anke fand diese Mail unter der Gürtellinie und ist deshalb nicht M darauf eingegangen. Die Datenerhebung dient zur Vervollständigung Während der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der WVG bemän- Y K der Abwasserdatenbank und zur kalkulatorischen Vorbereitung eines gelte der Wirtschaftsprüfer, dass die WVG das Grundstück Schul-
Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 6 2. Oktober 2017 Öffentliche Bekanntmachungen straße 3 nach wirtschaftlichem Eigentum seit 1996 bilanziere und dies 2. Die Stadträte stimmen der Übertragung des hälftigen Bewirtschaf- grundbuchrechtlich nicht nachvollzogen wurde. Für das Grundstück tungsüberschusses der Jahre 2014 und 2015 mit 11.102,91 € auf sind im Rahmen der städtebaulichen Sanierung erhebliche Fördermit- die WVG zu. tel geflossen. Geht das Eigentum des geförderten Grundstückes an 3. Die Einlage zu den Punkten 1 und 2 erfolgt zur Erhöhung der Kapi- einen Dritten, so müssen die Fördermittel zurückgezahlt werden. Als talrücklage. Dritter wird auch eine städtische Gesellschaft bewertet. Ein Übergang des Grundstückes an die WVG ist wirtschaftlich nicht vertretbar. Zur Abstimmung: 16 Fürstimmen, 1 Enthaltung Korrektur der Bilanz der WVG muss der Stadtrat als Gesellschafter ei- Beschluss-Nr.: 683-36/17 nen Beschluss zur Entnahme des Grundstückes aus der WVG fassen. Sie empfiehlt dem Stadtrat, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. TOP 4 – Beschluss zur Entnahme aus der Kapitalrücklage der Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Nossen mbH zur Stadtrat Napierkowski erkundigt sich, wer als Ansprechpartner für die Ablösung städtischer Darlehensforderungen Mieter fungiert, wenn die WVG nicht mehr Eigentümer des Grund- Für das Grundstück Grunaer Weg 10 wurde im Jahr 2006 durch die stückes ist. Gemeinde Ketzerbachtal ein Kredit über 139.630 € aufgenommen. Im Jahr 2015 ging das Grundstück Grunaer Weg 10 im Wege der Zuord- Herr Anke teilt mit, dass es für die Mieter keine Veränderungen gibt, nung auf die Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Nossen mbH die WVG bleibt Verwalter des Gebäudes. (WVG) über. Die Übertragung des Kredites von der Stadt Nossen auf die WVG muss separat erfolgen. Stadtrat Thiel möchte wissen, ob eine Grunderwerbssteuer fällig wird. Da der Kredit im Jahr 2016 durch die Stadt beim Kreditinstitut ab- gelöst werden konnte, ist eine Übertragung des Kredites auf die WVG Frau Blawitzki verneint, da die Stadt bereits im Grundbuch steht. nicht mehr erforderlich. Es sind nur noch die Forderungen aus Darle- hen durch die WVG zu begleichen. Hierzu bedarf es einer Entschei- Herr Anke informiert, dass die Stadt die Übertragung an die WVG dung des Stadtrates als Gesellschafter über die Höhe und die Entnah- zwar beantragt, aber noch nicht vollzogen hatte. meart. Dem Stadtrat wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustim- Die Stadträte stimmen einer Entnahme des Grundstückes Schul- men. straße 3 in Nossen per 01.01.2016 zu einem Buchwert in Höhe von Die Stadträte stimmen der Entnahme aus der Kapitalrücklage der 69.615,02 € aus der Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Nos- Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Nossen mbH (WVG) zur Ab- sen mbH (WVG) zu. Die Entnahme erfolgt aus der Kapitalrücklage. lösung städtischer Darlehensforderungen in Höhe von 96.964,95 € zu. Abstimmung: 17 Fürstimmen Beschluss-Nr.: 682-36/17 Abstimmung: 17 Fürstimmen Beschluss-Nr.: 684-36/17 TOP 3 – Beschluss zur Übertragung von Grundstücken auf die Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Nossen mbH TOP 5 – Beschluss zur Einlage in die Kapitalrücklage der Für das oben aufgeführte Grundstück wurde beim Bundesamt für Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Nossen mbh aus zentrale Dienste und offene Vermögenfragen eine Zuordnung auf die Bewirtschaftungsüberschüssen WVG Nossen mbH im Rahmen der Änderung der Vermögenszuord- Im Jahr 2015 wurde eine Reihe von Grundstücken der Wohnungs- nung beantragt, welche 2016 erfolgte. und Verwaltungsgesellschaft Nossen mbH (WVG) zugeordnet. Hierüber fasste der Stadtrat am 12.01.2017 einen Einlagebeschluss Für die Erstellung des Jahresabschlusses 2016 der WVG ist es zu- zu den Grundstückswerten. Zwischenzeitlich wurden die Bewirtschaf- sätzlich erforderlich, einen Stadtratsbeschluss zur Einlagenhöhe und - tungsüberschüsse für den Zeitraum 01.01.2014 bis zur Übertragung art zu treffen. ermittelt. Diese betragen in Summe 93.780,55 €. Der Wert des Bodens und der Aufbauten zum 01.10.2016 wurde aus Das Bewirtschaftungsergebnis soll zur Hälfte der WVG zur Verfügung der Anlagenbuchhaltung der Stadt ermittelt. Er setzt sich wie folgt zu- gestellt werden, um hiervon dringend benötigte Instandsetzungen sammen: bzw. den Bau von Kleinkläranlagen finanzieren zu können. Bodenwert 11.505,60 € Gebäudewert 16.280,25 € Dem Stadtrat wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustim- men. Das Bewirtschaftungsergebnis für den Zeitraum 2014 bis 2015 soll zur Hälfte an die WVG übergehen, um finanzielle Mittel für die Beseiti- Die Stadträte stimmen der Einlage in die Kapitalrücklage der Woh- gung von Instandsetzungsrückständen zur Verfügung zu stellen. nungs- und Verwaltungsgesellschaft Nossen mbH aus Bewirt- schaftungsüberschüssen in Höhe von 46.890,28 € zu. Dem Stadtrat wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustim- men. Abstimmung: 17 Fürstimmen Beschluss-Nr.: 685-36/17 1. Die Stadträte stimmen der Übertragung des folgenden Grund- stückes auf die Wohnungs- und Verwaltungsgesellschaft Nossen mbH (WVG) zum 01.10.2016 zu: TOP 6 – Beratung zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2018 Zuordnungs- Flurst.- Ge- Postalische Gesamtwert Frau Blawitzki erläutert, dass der Haushaltsplan und die Haushalts- bescheid vom Nr. markung Anschrift Boden und satzung für 2018 den Stadträten als Entwurf zur Beratung vorliegen. Gebäude mit Außenanlagen Für den Haushalt 2018 ist folgende Terminkette geplant: – 14.09.2017 Stadtrat – Einbringung des Planentwurfes C 11.10.2016 211 Ilkendorf Ilkendorf 27.785,85 € – 26.09.2017 Gemeinsamer Ausschuss – ausführliche Beratung M Y Nr. 54 des Planentwurfes K
Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 7 2. Oktober 2017 Öffentliche Bekanntmachungen – 19.10. – 27.10.2017 öffentliche Auslegung des Entwurfes Herr Anke stellt den Antrag, den Beschluss für den Kauf des Hilfelei- – 28.10. – 08.11.2017 Einwendungsfrist stungs-Löschgruppenfahrzeuges HLF 10 für die Feuerwehr Nossen – 09.11.2017 Stadtrat – endgültige Beschlussfassung am Standort Deutschenbora gemäß dem Ergebnis der öffentlichen europaweiten Ausschreibung und dem daraus resultierenden Verga- Anschließend macht sie eine ausführliche Präsentation zum Entwurf bevorschlag des Bauleitungsbüro Dipl. Ing. Peter Mai vom 24.08.2017 des Haushaltsplanes für 2018 mit einer Kurzdarstellung zur Aus- mit allen Konsequenzen für die Stadt Nossen zurück zu stellen. gangssituation, zukünftigen Investitionen und Tilgungen mit einigen Zwischeninformationen durch Herrn Anke. Abstimmung: 12 Fürstimmen, 3 Enthaltungen, 1 Gegenstimme Stadtrat Weinhold bittet um zeitgleiche elektronische Zusendung der Stadtrat Hahn verlässt die Sitzung um 22:05 Uhr. Einladung/Tagesordnung an die Stadträte, wenn diese im Amtsblatt erscheint, um auf Anfragen der Bürger besser reagieren zu können. TOP 9 – Beschluss zur Vergabe der Winterdienstleistungen im Herr Anke stellt diese Anfrage an die Stadträte und die Mehrheit ehemaligen Gebiet der Gemeinde Leuben-Schleinitz spricht sich dafür aus. Herr Wetzig informiert, dass es bezüglich der jetzt zu fassenden Be- schlüsse bereits Gespräche mit den Anbietern gegeben hat. Über die- Stadtrat Napierkowski verlässt die Sitzung um 21:55 Uhr. se soll bereits heute abgestimmt werden, da die Einsatzbereitschaft schon ab dem 15.10. bestehen soll. TOP 7 – Beschluss Prioritätenliste Investitionen Stadtrat Post kann sich vorstellen, dass es sicher schwer ist, geeigne- Herr Wetzig berichtet, dass die Prioritätenliste den Stadträten Arbeits- te Unternehmen für den Winterdienst zu finden. Er bemängelt aber, stand 08/2017 bereits vorliegt, deshalb entfällt die Beschlussfassung. dass die zu beauftragende Firma in Reinsberg sehr weit weg von den Heute soll kurz darüber beraten und Änderungshinweise aufgenom- Ortsteilen der ehem. Gemeinde Ketzerbachtal ist. men werden. Herr Wetzig erklärt, dass dies bereits den nächsten Tagesordnungs- Stadtrat Post kommt die Liste sehr pauschalisiert vor. Die „Unterhal- punkt betrifft, bestätigt aber auch das hiesigen Firmen angeschrieben tungen“ sind nicht näher beschrieben (zählt einige Vorhaben auf) und worden sind, diese aber keine Angebote abgegeben haben. Der Bau- die durch die Unfallkasse aufgezeigten Mängel in der Grundschule hof kann den Winterdienst nicht alleine stemmen. Und von den jetzi- fehlen ganz. gen Anbietern wollte keiner beide Gebiete (ehem. Ketzerbachtal und ehem. Leuben-Schleinitz) nehmen. Ansässige Unternehmen haben Stadtrat Degen vermisst in der Liste den Ortskern von Leuben und ihre Hilfeleistung im Notfall zugesichert, aber die landwirtschaftlichen zweifelt an den dortigen Entwicklungsmöglichkeiten. Betriebe müssen ihre Ruhezeiten für Mensch und Maschinen einhal- ten. Herr Wetzig informiert, dass nur die Straße zur Kita, die Spange an der Die Maschine des Unternehmens aus Reinsberg steht in Wolkau, so ehem. Sparkasse und die Hanno-Günther-Straße in kommunaler dass sich die Wegstrecken in Grenzen halten werden. Hand sind. Bei den anderen handelt es sich um Kreisstraßen. Insgesamt wurden 5 Firmen angefragt, wobei 3 ihre Zustimmung zur Auch Stadtrat Thiel hat Anregungen für die Investitionsliste gegeben Übersendung der Ausschreibungsunterlagen gaben. Die Submission und hofft, dass diese nicht in Vergessenheit geraten. Er lobt den An- fand am 30.08.2017 um 9:00 Uhr statt. Zum Submissionstermin lag 1 fang derselben und wünscht sich eine Übersicht über die Gemeinde- Angebot vor (Fa. Oster-Trans e.K. aus Nossen, OT Ziegenhain) vor. straßen und deren Einzelprioritäten. Dabei wurden folgende Konditionen angeboten: Herr Wetzig informiert, dass die Brücken nach Benotung der Brücken- Räumen und Streuen mit einem Traktor mit Schneeschild und Salz- prüfung eingestuft wurden. An der Reihenfolge wird sich nichts än- streuer, Einsatzpauschale pro Monat, Lagerung von Streusalz in einer dern. Die Prioritätenliste der ehem. Gemeinde Ketzerbachtal ist in die privaten Halle am Firmenstandort Ziegenhain. Die Einsatzpauschale jetzige mit eingeflossen. gilt vom jeweils 15.10. bis 15.04. der Wintersaison. Nach Auswertung des eingegangenen Angebotes und erfolgtem Bie- TOP 8 – Beschluss zur Vergabe des HLF 10 für die Ortswehr tergespräch mit dem Unternehmer wird dieses als wirtschaftlich ver- Deutschenbora tretbar ausgewertet. Herr Anke stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Auf Grund der vorherigen Diskussion der Kameraden der FFw Deutschenbora und Die Stadträte beschließen, mit der Firma Oster-Trans e.K. aus Nos- einiger Stadträte stellt er den Antrag, den nun zu fassenden Be- sen, OT Ziegenhain, einen Winterdienstvertrag für das Gebiet der ehe- schluss zurück zu nehmen. Eigentlich war geplant, den Erwerb eines maligen Gemeinde Leuben-Schleinitz über 3 Jahre, beginnend am neuen HLF 10 für die Feuerwehr Deutschenbora zu beschließen. Er 15.10.2017 mit Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr, abzu- kann den Unmut der Kameraden nicht nachvollziehen, aber ein Fahr- schließen. zeug zu kaufen, welches sie ablehnen, hält er für nicht zielführend. Abstimmung: 12 Fürstimmen, 3 Enthaltungen Die Verwaltung wird nun versuchen, einen Antrag zur Übertragung der Beschluss-Nr.: 688-36/17 ausgereichten Fördermittel in das nächste Haushaltsjahr zu stellen und zu prüfen, ob eine Erhöhung der Traglast erforderlich ist. Er möchte den Vorschlag von Stadtrat Post aufgreifen und die Aus- TOP 10 – Beschluss zur Vergabe der Winterdienstleistungen im schreibung des Fahrzeuges von einem anderen Büro prüfen lassen. ehemaligen Gebiet der Gemeinde Ketzerbachtal (Ziegenhain und Wenn die Firma, welche den Zuschlag bereits erhalten hat, die Binde- Rüsseina) frist nicht verlängert, dann können auf die Stadt Regressforderungen Auch hier kündigte die Firma Lempe aus Höfgen im Frühjahr den und bei einer erneuten Ausschreibung höhere Kosten zukommen. langjährigen Vertrag. Somit mussten auch diese Leistungen für den Winterdienst neu ausgeschrieben werden. Insgesamt wurden 5 Fir- Stadtrat Piontek spricht sich dafür aus, bei einer Überprüfung der men angefragt, wobei 3 ihre Zustimmung zur Übersendung der Aus- C M Ausschreibung des Fahrzeuges das Leistungsverzeichnis mit über- schreibungsunterlagen gaben. Die Submission fand am 30.08.2017 Y K prüfen zu lassen. um 9:20 Uhr statt. Zum Submissionstermin lag 1 Angebot vor – Fa.
Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 8 2. Oktober 2017 Öffentliche Bekanntmachungen Kommunal- und Agrarservice GmbH aus Reinsberg, dabei wurden Straße 12 in 09306 Rochlitz mit einem Auftragswert von 211.886,01 € folgende Konditionen angeboten: zu vergeben. Räumen und Streuen mit einem Traktor Fendt 722 mit Schneeschild Abstimmung: 11 Fürstimmen, 1 Gegenstimme, 3 Enthaltungen und Salzstreuer, alternativ Kleintraktor Kubota mit Schiebeschild und Beschluss-Nr.: 693-36/17 Streuer für schmale Straßen. Die Einsatzpauschale gilt vom jeweils 15.10. bis 15.04. der Wintersaison. TOP 15 – Beschluss Erweiterung Rathaus Nossen – Vergabe Nach Auswertung des eingegangenen Angebotes und erfolgtem Bie- Bauleistungen Los 22 – Fluchttreppe außen und tergespräch mit dem Unternehmen wird dieses als wirtschaftlich ver- Stahlkonstruktion für Fluchttreppe vom Ratssaal tretbar ausgewertet. – entfällt Die Stadträte beschließen mit der Fa. Kommunal- und Agrarservice GmbH aus Reinsberg einen Winterdienstvertrag für das Gebiet der TOP 16 – Verkauf Flurstück 766/17 Gemarkung Nossen ehemaligen Gemeindebereiche Ziegenhain und Rüsseina über Herr Anke erklärt, dass es sich hier um eine Fläche zwischen der 3 Jahre, beginnend 15.10.2017 mit Verlängerungsoption um jeweils Wohnbebauung Steinbuschstraße und dem WG Augustusberg han- 1 Jahr, abzuschließen. delt. Die Fläche ist derzeit verpachtet und mit einer Garage/Schuppen bebaut. Um klare Verhältnisse zu schaffen und damit die Stadt nicht Abstimmung: 11 Fürstimmen, 4 Enthaltungen gegebenenfalls eines Tages das Grundstück zur Pflege hat, soll ein Beschluss-Nr.: 689-36/17 Verkauf erfolgen. Verkauf des Flurstückes 766/17 mit einer Größe von 415 m² der Ge- TOP 11 – Beschluss Vergabe der Bauleistung markung Nossen, Steinbuschstraße, an Herrn Chris-Gyula Oly, Nos- Schmutzwasserkanal Am Bahnhof in Deutschenbora sen. Herr Oly ist bereits Pächter des Grundstückes, auf welchem sich – entfällt seine Garage befindet. Eine Ausschreibung der Fläche war daher nicht erforderlich. Die Stadt TOP 12 – Beschluss zur Vergabe der Bauleistungen zur Nossen benötigt dieses Grundstück nicht zur Erfüllung ihrer kommu- Umverlegung des verrohrten Grabens an der B 101 in nalpolitischen Aufgaben. Ein Verkauf steht auch nicht dem Gemein- Wendischbora wohl entgegen. – entfällt Die Stadträte beschließen, vorgenanntes Grundstück zu einem m²- Preis von 49,00 € zu verkaufen. Die Kaufpreiszahlung erfolgt durch TOP 13 – Beschluss Erweiterung Rathaus Nossen – Ratenzahlung über einen Zeitraum von 10 Jahren. Zusätzlich sind Vergabe Bauleistungen Los 15 – Maler durch den Käufer die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung Eine öffentliche Ausschreibung wurde durchgeführt. 11 Firmen forder- zu tragen. ten die Angebotsunterlagen ab und 8 Firmen reichten fristgerecht ihre Angebote ein. Abstimmung: 15 Fürstimmen Beschluss-Nr.: 695-36/17 Maler zur Fördermittelbeantragung: 66.156,74 € verpreistes Leistungsangebot: 45.347,98 € TOP 17 – Verkauf Flurstück 827 Gemarkung Nossen Die Fa. Wulf Mothes Malerbetrieb GmbH & Co. KG, Gewerbering 8 in Verkauf des Flurstückes 827 mit einer Größe von 1.078 m² der Gemar- 01809 Dohna hat das technisch, wirtschaftlich und preislich günstig- kung Nossen, Dr.-Karl-Schwarze-Straße an die Eheleute Ronny und ste Angebot abgegeben. Die Vergabe an diese Firma wird vorgeschla- Diana Hieke, Nossen. Die Eheleute Hieke haben Antrag auf Erwerb gen. des Grundstückes zur Errichtung eines Eigenheimes gestellt. Die Stadträte beschließen, die Leistungen zu Los 15 zum o. g. Bau- Die Stadt Nossen benötigt das Flurstück nicht zur Erfüllung ihrer kom- vorhaben an die Firma Wulf Mothes Malerbetrieb GmbH & Co. KG, munalpolitischen Aufgaben. Es bestehen auch keine Gründe, die dem Gewerbering 8 in 01809 Dohna mit einem Auftragswert von 33.405,99 Gemeinwohl beim Verkauf entgegenstehen. Der Kaufpreis wurde € zu vergeben. durch die Stadträte in der Sitzung am 08.03.2012 beschlossen. Die Ausschreibung des Flurstückes erfolgte im Amtsblatt sowie durch ei- Abstimmung: 12 Fürstimmen, 1 Gegenstimme, 2 Enthaltungen ne Sichttafel vor dem Wohngebiet. Beschluss-Nr.: 692-36/17 Die Stadträte beschließen, vorgenanntes Grundstück an die Eheleute TOP 14 – Beschluss Erweiterung Rathaus Nossen – Hieke, Nossen, zu verkaufen. Vergabe Bauleistungen Los 17 – Freianlage Der Kaufpreis beträgt für 772 m² 43,00 € je m², für 176 m² 45,00 € je Eine öffentliche Ausschreibung wurde durchgeführt. 8 Firmen forder- m², und für 130 m² 0 €. Die Kosten des Vertrages und seiner Durch- ten die Angebotsunterlagen ab und 5 Firmen reichten fristgerecht ihre führung sowie der Vermessung sind durch die Käufer zu tragen. Angebote ein. Abstimmung: 15 Fürstimmen Freianlagen zur Fördermittelbeantragung: 143.698,21 € Beschluss-Nr.: 696-36/17 verpreistes Leistungsangebot: 169.359,17 € Damit wird das technisch, wirtschaftlich und preislich günstigste An- TOP 18 – Verkauf Flurstück 853 Gemarkung Nossen gebot zur Vergabe an die Firma Hoch- und Tiefbau Rochlitz GmbH, Verkauf des Flurstückes 853 mit einer Größe von 944 m² der Gemar- Zwickauer Straße 12 in 09306 Rochlitz vorgeschlagen. kung Nossen, Dr.-Karl-Schwarze-Straße an Frau Peggy Wanig und Herrn Christian Schweter, Döbeln. Frau Wanig und Herr Schweter ha- C Die Stadträte beschließen, die Leistungen zu Los 17 zum o. g. Bau- ben Antrag auf Erwerb des Grundstückes zur Errichtung eines Eigen- M Y vorhaben an die Firma Hoch- und Tiefbau Rochlitz GmbH, Zwickauer heimes gestellt. K
Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 9 2. Oktober 2017 Öffentliche Bekanntmachungen Die Stadt Nossen benötigt das Flurstück nicht zur Erfüllung ihrer kom- TOP 24 – Verkauf Teilfläche von Flurstück 765/1 munalpolitischen Aufgaben. Es bestehen auch keine Gründe, die dem Gemarkung Nossen Gemeinwohl beim Verkauf entgegenstehen. Der Kaufpreis wurde Verkauf einer Teilfläche von ca. 250 m² aus dem Flurstück 765/1 der durch die Stadträte in der Sitzung am 08.03.2012 beschlossen. Die Gemarkung Nossen, Steinbuschstraße an die Eheleute Elke und Rolf Ausschreibung des Flurstückes erfolgte im Amtsblatt sowie durch ei- Baumgart, Nossen. Die Eheleute Baumgart haben Antrag auf Erwerb ne Sichttafel vor dem Wohngebiet. des Grundstückes gestellt, da sich darauf die einzige Zufahrt zu Ihrem Wohngrundstück, der Wäscheplatz und die Garage befinden. Eine Die Stadträte beschließen, vorgenanntes Grundstück an Frau Wanig Ausschreibung der Fläche war nicht erforderlich. und Herrn Schweter, Döbeln, zu verkaufen. Der Kaufpreis beträgt 49,00 € je m. Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung so- Die Stadt Nossen benötigt diese Fläche nicht zur Erfüllung ihrer kom- wie der Vermessung sind durch die Käufer zu tragen. munalpolitischen Aufgaben. Ein Verkauf steht auch nicht dem Ge- meinwohl entgegen. Abstimmung: 15 Fürstimmen Beschluss-Nr.: 697-36/17 Die Stadträte beschließen, vorgenanntes Teilgrundstück zu einem m²- Preis von 40,00 € gemäß Bodenrichtwertkarte zu verkaufen. Zusätz- lich sind durch den Käufer die Kosten der Vermessung, des Vertrages TOP 19 – Zuschlag Teilfläche von Flurstück 1/33 Gemarkung und seiner Durchführung zu tragen. Augustusberg – entfällt Abstimmung: 14 Fürstimmen, 1 Enthaltung Beschluss-Nr.: 703-36/17 TOP 20 – Verkauf Teilfläche von Flurstück 650/3 Gemarkung Nossen TOP 25 – Verkauf Teilfläche von Flurstück 651 Gemarkung – entfällt Nossen Verkauf einer Teilfläche von ca. 15 m² aus dem Flurstück 651 der Ge- markung Nossen, Schrebersiedlung, an Herrn Hans-Jürgen Hart- TOP 21 – Verkauf Teilfläche von Flurstück 688/1Gemarkung mann, Nossen. Herr Hartmann hat Antrag auf Erwerb des Grund- Nossen stückes gestellt, da sich darauf seine Garage befindet. Eine Aus- – entfällt schreibung der Fläche war daher nicht erforderlich. Die Stadt Nossen benötigt diese Fläche nicht zur Erfüllung ihrer kom- TOP 22 – Verkauf Teilfläche von Flurstück 165/27 munalpolitischen Aufgaben. Ein Verkauf steht auch nicht dem Ge- Gemarkung Deutschenbora meinwohl entgegen. Verkauf einer Teilfläche von insgesamt ca. 210 m² aus dem Flurstück 165/27 der Gemarkung Deutschenbora, Siedlungsweg, an die jeweili- Die Stadträte beschließen, vorgenanntes Teilgrundstück zu einem m²- gen Garagennutzer. Die Nutzer Benitz, Bahlau/Leidert, Harz, Schütze, Preis von 30,00 € gemäß Bodenrichtwertkarte zu verkaufen. Zusätz- Hausen und Kuhnert haben den Antrag zum Erwerb des Grund und lich sind durch den Käufer die Kosten der Vermessung, des Vertrages Bodens ihrer jeweiligen Garagen gestellt. Eine Ausschreibung der und seiner Durchführung zu tragen. Fläche war daher nicht erforderlich. Abstimmung: 15 Fürstimmen Die Stadt Nossen benötigt dieses Grundstück nicht zur Erfüllung ihrer kommunalpolitischen Aufgaben. Ein Verkauf steht auch nicht dem Beschluss-Nr.: 704-36/17 Gemeinwohl entgegen. Die Stadträte beschließen, vorgenanntes Teilgrundstück zu einem m²- TOP 26 – Aufhebung Beschluss Kauf Flurstücke 356 und 356/a Preis von 23,00 € gemäß Bodenrichtwertkarte zu verkaufen. Zusätz- Gemarkung Leuben lich sind durch die Käufer die Kosten der Vermessung sowie des Ver- Aufhebung der Beschlussvorlage Nr. 535-29/17 zum Kauf der Flur- trages und seiner Durchführung zu tragen. stücke 356 (4.292 m²) und 356/a (683 m²) der Gemarkung Leuben Abstimmung: 15 Fürstimmen Im Zuge der Vertragsvorbereitung wurde festgestellt, dass beide Flur- Beschluss-Nr.: 701-36/17 stücke im Grundbuch wie folgt belastet sind: 1. Auflassungsvormerkung für einen anderen Käufer gemäß Kaufver- TOP 23 – Verkauf Flurstück 74 Gemarkung Nossen trag vom 12.11.2008 – Kaufvertrag wurde aus nicht zu klärenden Verkauf des Flurstückes 74 mit einer Größe von 180 m² der Gemar- Gründen nicht vollzogen, Herr Wick als Eigentümer verweigert jeg- kung Nossen, Schulstraße, an Herrn Heiko Reinsberg, Nossen. Herr liche Information. Reinsberg hat Antrag auf Erwerb des Grundstückes gestellt, da sich 2. Zwangssicherungshypothek über 2.000,00 € nebst 5% Zinsen seit darauf seine Garage befindet. Eine Ausschreibung der Fläche war da- dem 28.04.2008 – Herr Wick erwartet von Stadt Nossen Ablösung her nicht erforderlich. der Hypothek nebst Zinsen ohne Anrechnung auf den Kaufpreis. Die Stadt Nossen benötigt dieses Grundstück nicht zur Erfüllung ihrer kommunalpolitischen Aufgaben. Ein Verkauf steht auch nicht dem Es wurde bezüglich der Löschung der Belastungen umfangreiche Gemeinwohl entgegen. Korrespondenz mit dem Anwalt des Verkäufers getätigt, welche zu Die Stadträte beschließen, vorgenanntes Grundstück zu einem m²- keinem Ergebnis führte. Preis von 47,00 € gemäß Bodenrichtwertkarte zu verkaufen. Zusätz- lich sind durch den Käufer die Kosten des Vertrages und seiner Die Stadträte beschließen, die Beschlussvorlage Nr. 535-29/17 zum Durchführung zu tragen. Kauf für vorgenannte Flurstücke aufzuheben. C M Abstimmung: 15 Fürstimmen Abstimmung: 13 Fürstimmen, 2 Enthaltungen Y K Beschluss-Nr.: 702-36/17 Beschluss-Nr.: 705-36/17
Amtsblatt der Stadt Nossen Seite 10 2. Oktober 2017 Öffentliche Bekanntmachungen TOP 27 – Beschluss zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten, – Beschluss-Nr.: 710-36/14 Vergaben, Verkäufen, Erlassen und Niederschlagungen sowie zur Ablehnung Vorkaufsrecht für die Flurstücke 79/1 mit einer Größe von Annahme und Verwendung von Spenden 10.747 m² und 82/8 mit einer Größe von 1.476 m² der Gemarkung Die Beschlüsse 706 – 711 und die Tischvorlagen 712 bis 716 sind 11 Göltzscha und das Flurstück 213 mit einer Größe von 3.450 m² der Vorkaufsrechte. Stadtrat Post stellt den Antrag, die Vorkaufsrechte im Gemarkung Ilkendorf Block abzustimmen. – Beschluss-Nr.: 711-36/17 Die Stadträte stimmen einstimmig zu. Ablehnung Vorkaufsrecht für die Flurstücke 57 mit einer Größe von 600 m² und 94 mit einer Größe von 110 m² der Gemarkung Leuben, Stadtrat Thiel vermutet, dass es sich bei einem Vorkaufsrecht um ein Kirschberg 7, Leuben Grundstück in Raßlitz handelt, auf dem sich ein Löschwasserteich be- findet, der von Herrn Kühn gepflegt wird und jetzt verkauft werden – Beschluss-Nr.: 712-36/17 soll. Herr Doleschal ist diesbezüglich an ihn herangetreten. Deshalb Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 1/6 mit einer Größe von sollte dort das Vorkaufsrecht ausgeübt werden. 2.027 m² der Gemarkung Starbach, Nossen, Rüsseinaer Straße 27 a Herrn Anke ist diese Thematik bekannt, diese steht aber hier nicht zur – Beschluss-Nr.: 713 – 36/17 Abstimmung. Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 3/6 mit einer Größe von 801 m² der Gemarkung Augustusberg, Nossen, Kirchweg 9 Herr Wetzig erläutert, dass auch er schon mit Herrn Doleschal und Herrn Kühn gesprochen hat. Das Teilstück, auf welchem sich der – Beschluss-Nr.: 714-36/17 Löschteich befindet, kann nicht heraus gekauft werden. Deshalb soll Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 12/2 mit einer Größe von durch die Flurneuordnung versucht werden, dieses von der BVVG zu 5.012 m² der Gemarkung Rüsseina, Nossen, Chorener Straße 3 kaufen, um so Herrn Kühn den Erwerb dieser Teilfläche zu ermögli- chen. – Beschluss-Nr.: 715-36/17 Ablehnung Vorkaufsrecht für die Flurstücke 12 (70 m²), 13 (40 m²) und Stadtrat Thiel findet, dass es nicht Aufgabe von Herrn Kühn ist, dies- einer Teilfläche von ca. 4.580 m² aus dem Flurstück 14 der Gemar- bezüglich tätig zu werden. Die Bereitstellung von Löschwasser ist kung Wolkau, Nossen, Hauptstraße 22 Aufgabe der Kommune. – Beschluss-Nr.: 716-36/17 Herr Wetzig antwortet, dass Herrn Kühn die Pflege des Grundstückes Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 2/6 mit einer Größe von angeboten werden soll. Auch jetzt erfolgt die Löschwasserentnahme 217.336 m² der Gemarkung Dobschütz über ein privates Grundstück. Stadtrat Degen fragt nach, was passiert, wenn Herr Kühn eines Tages TOP 11 – Verschiedenes und Informationen die Pflege nicht mehr übernehmen kann. • Stand Baumaßnahmen Herr Anke erklärt, dass der Eigentümer nicht einfach die Löschwas- serstelle beseitigen kann. Die Stadt Nossen kann aufgrund der Größe Herr Wetzig informiert: des Flurstückes dieses nicht käuflich erwerben, deshalb soll dies über die Ländliche Neuordnung erfolgen. Der Eigentümer wird ein Interes- • Erweiterung Rathaus Nossen se am Fortbestehen haben, aber eigentlich ist dies alles kein Thema – Nächste Woche beginnen die Tiefbauarbeiten zur Änderung des der heutigen Beschlüsse. Hausanschlusses für das Abwasser, dafür wird die B 101 voll ge- sperrt und geöffnet. • Ablehnung Vorkaufsrechte – Im Kellergeschoss ist die Fußbodenheizung verlegt, am Montag Die Stadträte beschließen, dass die Stadt Nossen bei den 11 Vorlagen wurde der Estrich eingebracht. von ihrem Vorkaufsrecht für o.g. Flurstücke gemäß §§ 24 ff BauGB, § – Momentan wird der Oberputz am Gebäude außen hergestellt, die 27 SächsWaldG und § 17 DschG keinen Gebrauch macht. Gemäß Fassadenfarbe ist von den Denkmalämtern bestätigt. Flächennutzungsplan und Stadtsanierungskonzept ist die Stadt Nos- – Nächste Woche beginnen die Dacharbeiten am Berührungspunkt sen nicht am Kauf dieser Grundstücke interessiert. Bestands – Rathaus und Neubau, die Ausführung wurde von den Denkmalämtern genehmigt. Abstimmung: 15 Fürstimmen – Die Trockenbauarbeiten gehen der Fertigstellung entgegen. • Flurneuordnungsmaßnahme „Weg ins Holzland“ – Beschluss-Nr.: 706-36/17 – von Leuben(Hanno-Günther-Str) bis nach Wahnitz, hier wird eben- Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 272 mit einer Größe von falls ein Pflasterweg errichtet. 7.700 m² der Gemarkung Ilkendorf, Nossen, Radewitz 4 • HW-Maßnahme Stützmauer Graupzig – Beschluss-Nr.: 707-36/17 – Die Ausschreibung ist erfolgt, Baubeginn 18. Sept. 2017 und die Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 217 mit einer Größe von Fertigstellung bis Jahresende. 4.990 m² der Gemarkung Schleinitz • HW-Maßnahme Augustusberger Dorfbach – Beschluss-Nr.: 708-36/14 – die Sofortmaßnahmen und die bauvorbereitende Befundung ist Ablehnung Vorkaufsrecht für das Flurstück 54/3 mit einer Größe von abgeschlossen, aktuell werden von WTU Dresden Sanierungsvor- 3.751 m² der Gemarkung Lossen, Zur Hufe 13, OT Lossen, Nossen schläge erstellt und mit Kosten untersetzt. Nachfolgend die Ab- stimmung mit der Wasserbehörde und in 2018 Ausschreibung und – Beschluss-Nr.: 709-36/14 Bau. Ablehnung Vorkaufsrecht für die Flurstücke 269 mit einer Größe von => In diesem Jahr wird das Lasuv auf dem Abschnitt von der Kurve 4.510 m² und 283 mit einer Größe von 440 m² der Gemarkung Ilken- Ehlig bis zur Pöppelmannbrücke eine Deckensanierung durch- C M dorf, Radewitz 6, Nossen führen, dies berührt die Kanalsanierung jedoch nicht. Y K
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