AMTSBLATT 55 - Erzbistum Hamburg

 
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KIRCHLICHES AMTSBLATT · Erzbistum Hamburg, 25. Jahrgang, Nr. 4, 23.04.2019                                                                                 55

                                           K I R C H L I C H E S

                                          AMTSBLATT
  ERZBISTUM
  HAMBURG                                    2 5. J A H R G A N G                   H A M B U R G , 23. A P R I L 2019                            Nr. 4

                                                                     INHALT
 Art.: 46 Botschaft zum 56. Weltgebetstag der                                 Art.: 54 Satzung des Beirates zur Aufarbeitung und
          geistlichen Berufungen am 12. Mai 2019.............. 55                      Dokumentation „Sexueller Missbrauch durch
 Art.: 47 Aufruf der deutschen Bischöfe zur                                            katholische Priester und andere im Dienst
          Pfingstaktion Renovabis 2019............................... 57               der katholischen Kirche stehenden Personen
                                                                                       in Mecklenburg“.................................................... 71
 Art.: 48 Hinweise zur Renovabis-Aktion
          vom 13. Mai bis zum 9. Juni 2019........................ 57         Art.: 55 Gedenktag des hl. Papstes Paul VI........................ 72
 Art.: 49 Dekret zur Ernennung von Personen zu                                Art.: 56 Woche für das Leben 2019.................................... 73
          Mitgliedern von Gemeindeteams der                                   Art.: 57 LIVT-Erlebnistag 2019 – Gemeinde vitalisieren.... 73
          zukünftigen Pfarrei Seliger Eduard Müller........... 59             Art.: 58 Wahl der Schwerbehindertenvertretung
 Art.: 50 Ordnung für den Ständigen Diakonat                                           in der Erzbischöflichen Kurie
          im Erzbistum Hamburg......................................... 60             im Erzbistum Hamburg 2019
 Art.: 51 Ausbildungsordnung für den Ständigen                                         Mitteilung des Wahlergebnisses............................. 73
          Diakonat im Erzbistum Hamburg.......................... 68
 Art.: 52 Satzung des Diakonenrats...................................... 69                    Kirchliche Mitteilungen
 Art.: 53 Wahlordnung des Diakonenrats............................. 70        Personalchronik Hamburg..................................................... 73

Art.: 46                                                                      Zwei Brüderpaare – Simon und Andreas zusammen
                                                                              mit Jakobus und Johannes – sind gerade bei ihrer tägli-
    Botschaft zum 56. Weltgebetstag der                                       chen Arbeit als Fischer. In diesem anstrengenden Beruf
  geistlichen Berufungen am 12. Mai 2019                                      haben sie die Gesetze der Natur erlernt und manchmal
 Der Mut zum Wagnis für die Verheißung Gottes                                 mussten sie ihnen trotzen, wenn die Winde ungünstig
                                                                              waren und die Wellen die Boote durchschüttelten. An
Liebe Brüder und Schwestern,                                                  manchen Tagen belohnte ein reicher Fischfang die harte
nach der lebendigen und fruchtbaren Erfahrung der                             Mühe, aber andere Male genügte der Einsatz einer
Jugendsynode im vergangenen Oktober haben wir vor                             ganzen Nacht nicht, um die Netze zu füllen, und man
kurzem in Panama den 34. Weltjugendtag begangen.                              kehrte müde und enttäuscht ans Ufer zurück.
Es waren dies zwei große Treffen, die es der Kirche                           Dies sind die gewöhnlichen Lebenssituationen, in de-
erlaubt haben, auf die Stimme des Heiligen Geistes zu                         nen jeder von uns sich an den Wünschen misst, die er
hören wie auch dem Leben der jungen Menschen Gehör                            im Herzen trägt: Er setzt sich in Tätigkeiten ein, von
zu schenken, ihren Fragestellungen, der Müdigkeit,                            denen er hofft, dass sie fruchtbar sein mögen, er geht
die sie bedrückt, und der Erwartungen, die sie haben.                         im „Meer“ vieler Möglichkeiten auf der Suche nach
Ich möchte genau das, was ich mit den Jugendlichen                            der richtigen Route voran, die seinen Durst nach Glück
in Panama teilen konnte, an diesem Weltgebetstag für                          stillen kann. Zuweilen freut man sich über einen guten
geistliche Berufungen wieder aufgreifen und darüber                           Fischfang, andere Male jedoch muss man sich mit Mut
nachdenken, wie der Ruf des Herrn uns zu Trägern                              wappnen, um ein von den Wellen hin und her gewor-
der Verheißung macht und zugleich den Mut zum                                 fenes Schiff zu steuern, oder mit der Enttäuschung
Wagnis mit ihm und für ihn von uns verlangt. Ich                              rechnen, mit leeren Netzen dazustehen.
möchte kurz bei diesen beiden Aspekten verweilen                              Wie in jeder Berufungsgeschichte ereignet sich auch
– die Verheißung und das Wagnis. Dazu möchte ich                              in diesem Fall eine Begegnung. Im Vorübergehen sieht
gemeinsam mit euch die Stelle des Evangeliums von                             Jesus diese Fischer und nähert sich … So ist es mit
der Berufung der ersten Jünger am See von Galiläa                             der Person geschehen, mit der wir uns entschieden
betrachten (Mk 1,16-20).                                                      haben, das Leben in der Ehe zu teilen, oder so war
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es, als wir die Anziehungskraft des geweihten Lebens         Ich denke hier zunächst an die Berufung zum christ-
verspürt haben: Wir haben die Überraschung einer Be-         lichen Leben, die wir alle in der Taufe empfangen und
gegnung erlebt und in diesem Augenblick haben wir die        die uns daran erinnert, dass unser Leben nicht ein
Verheißung einer Freude erahnt, die imstande ist, un-        Produkt des Zufalls ist, sondern das Geschenk, vom
ser Leben erfüllt zu machen. So ging Jesus an jenem          Herrn geliebte Kinder zu sein, die in der großen Familie
Tag am See von Galiläa diesen Fischern entgegen und          der Kirche versammelt sind. Gerade dort, in der kirch-
brach die „Lähmung durch die Normalität“ (Predigt            lichen Gemeinschaft, wird die christliche Existenz
am 22. Welttag des geweihten Lebens, 2. Februar 2018)        geboren und entwickelt sie sich, vor allem dank der
auf. Und sofort richtete er eine Verheißung an sie: „Ich     Liturgie, die uns hineinführt in das Hören des Wortes
werde euch zu Menschenfischern machen“ (Mk 1,17)             Gottes und in die Gnade der Sakramente; hier werden
Der Ruf des Herrn ist also nicht eine Einmischung            wir von klein auf in die Kunst des Gebetes eingeführt
Gottes in unsere Freiheit; er ist nicht ein „Käfig“ oder     und angeleitet, brüderlich alles miteinander zu teilen.
eine Last, die er uns aufgebürdet hat. Er ist vielmehr die   Eben weil sie uns zum neuen Leben gebiert und uns zu
liebevolle Initiative, mit der Gott uns entgegenkommt        Christus führt, ist die Kirche unsere Mutter; deshalb
und uns einlädt, in ein großes Projekt einzusteigen,         müssen wir sie auch dann lieben, wenn wir auf ihrem
an dem er uns teilhaben lassen will. Er eröffnet uns         Gesicht die Falten der Schwäche und der Sünde sehen,
dabei den Horizont eines viel weiteren Meeres und            und wir müssen dazu beitragen, sie immer schöner und
eines überreichen Fischfangs.                                leuchtender zu machen, damit sie ein Zeugnis der Liebe
                                                             Gottes in der Welt sein kann.
Es ist nämlich Gottes Wunsch, dass unser Leben nicht
im Banalen gefangen bleibt, nicht träge in den Alltags-      Das christliche Leben findet dann seinen Ausdruck in
gewohnheiten dahintreibt und nicht Entscheidungen            jenen Entscheidungen, die nicht nur unserem eigenen
meidet, die ihm Bedeutung verleihen könnten. Der             Weg eine klare Richtung geben, sondern zugleich auch
Herr will nicht, dass wir uns damit abfinden, in den         zum Wachstum des Reiches Gottes in der Gesellschaft
Tag hineinzuleben, und denken, dass es im Grunde             beitragen. Ich denke an die Entscheidung, in Christus
nichts gibt, wofür sich ein Einsatz voller Leidenschaft      die Ehe zu schließen und eine Familie zu gründen,
lohnen würde; er will nicht, dass wir so die innere          sowie an andere Berufungen in Bezug auf die Arbeits-
Unruhe auslöschen, nach neuen Routen für unsere              und Berufswelt, auf das Engagement im Bereich der
Fahrt zu suchen. Wenn er uns manchmal einen „wun-            Nächstenliebe und Solidarität, auf die soziale und
derbaren Fischfang“ erleben lässt, so tut er dies, weil      politische Verantwortung usw. Das sind Berufungen,
er uns entdecken lassen will, dass jeder von uns – auf       die uns zu Trägern einer Verheißung von Güte, Liebe
verschiedene Weise – zu etwas Großem berufen ist und         und  Gerechtigkeit  machen, nicht nur für uns selbst,
dass das Leben sich nicht in den Netzen des Sinnlosen        sondern auch für unser soziales und kulturelles Um-
und dessen, was das Herz betäubt, verfangen darf. Die        feld, in dem wir leben und wo mutige Christen und
Berufung ist somit eine Einladung, nicht am Ufer mit         authentische Zeugen des Reiches Gottes gefragt sind.
den Netzen in den Händen stehen zu bleiben, sondern          In der Begegnung mit dem Herrn wird der eine oder
Jesus auf dem Weg zu folgen, den er uns zugedacht            andere die Faszination einer Berufung zum geweihten
hat, für unser Glück und für das Wohl der Menschen           Leben oder zum Priesteramt verspüren. Diese Entde-
um uns.                                                      ckung begeistert und erschreckt  zugleich: Man fühlt
Natürlich erfordert die Annahme dieser Verheißung            sich berufen,  Menschenfischer“ im Boot der Kirche
den Mut zu einer Entscheidung. Als die ersten Jünger         zu werden und zwar in der Ganzhingabe seiner selbst
hörten, wie Jesus sie rief, an einer größeren Sendung        und in der Verpflichtung zum treuen Dienst am Evan-
teilzunehmen, „ließen sie sogleich ihre Netze liegen         gelium und an den Brüdern und Schwestern. Diese
und folgten ihm nach“ (vgl. Mk 1,18). Das bedeutet,          Entscheidung beinhaltet das Wagnis, alles zurückzu-
dass wir, um dem Ruf des Herrn zu folgen, uns selbst         lassen, um dem Herrn zu folgen, und sich ganz ihm
ganz einbringen und das Wagnis eingehen müssen,              zu weihen, um an seinem Werk mitzuwirken. Viele
uns einer völlig neuen Herausforderung zu stellen;           innere Widerstände können eine solche Entscheidung
wir müssen alles loslassen, was uns an unser kleines         behindern. Ebenso kann man auch in manchem sehr
Boot binden möchte und uns daran hindert, eine end-          säkularisierten Umfeld, in dem es für Gott und das
gültige Entscheidung zu treffen; von uns wird jene           Evangelium keinen Raum mehr zu geben scheint,
Kühnheit verlangt, die uns mit Nachdruck antreibt,           mutlos werden und in eine „Hoffnungsmüdigkeit“
den Plan zu entdecken, den Gott für unser Leben hat.         (Predigt in der Messe mit Priestern, Ordensleuten und
Im Grunde genommen können wir uns, wenn wir vor              Laienbewegungen, Panama, 26. Januar 2019) verfallen.
dem weiten Meer der Berufung stehen, nicht länger            Und doch gibt es keine größere Freude, als sein Leben
damit begnügen, auf dem sicheren Boot unsere Netze           für den Herrn zu wagen! Besonders euch jungen Men-
zu flicken, sondern wir müssen der Verheißung des            schen möchte ich sagen: Seid nicht taub für den Ruf des
Herrn vertrauen.                                             Herrn! Wenn er euch auf diesen Weg ruft, dann zieht
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die Ruder nicht ins Boot zurück und vertraut euch ihm                    in Mittel- und Osteuropa. Viel Gutes konnte in dieser
an. Lasst euch nicht von der Angst anstecken, die uns                    Zeit bewirkt werden. Es zeigt sich aber auch, dass die
lähmt angesichts der hohen Gipfel, auf die der Herr                      tiefreichenden Folgen jahrzehntelanger kommunisti-
uns einlädt. Denkt immer daran, dass der Herr denen,                     scher Herrschaft noch nicht überwunden sind. Unsere
die ihre Netze und ihr Boot verlassen, um ihm zu fol-                    Solidarität bleibt deshalb weiterhin gefragt.
gen, die Freude eines neuen Lebens verheißt, die ihre                    Viele Menschen in den mittel- und osteuropäischen
Herzen erfüllt und ihren Weg beseelt.                                    Ländern sehen nur wenige Chancen für ihre Zukunft.
Liebe Brüder und Schwestern, es ist nicht immer ein-                     Bildungsmaßnahmen unterschiedlichster Art leisten
fach, die eigene Berufung zu erkennen und sein Leben                     einen Beitrag dazu, dass sie ihr Leben aktiv gestal-
entsprechend auszurichten. Aus diesem Grund bedarf                       ten und ihre Gesellschaft zum Positiven verändern
es eines immer neuen Engagements der ganzen Kirche                       können. Lernen hilft, den eigenen Horizont zu weiten
– der Priester, Ordensleute, pastoralen Mitarbeiter und                  und das Herz für Neues zu öffnen – nicht nur in der
Erzieher  –,  damit insbesondere die Jugendlichen Gehör                  Schule, sondern ein Leben lang.
finden und einen Weg der Unterscheidung gehen kön-                       Deshalb sind Renovabis Projekte im Bildungsbereich
nen. Es bedarf einer Jugend- und Berufungspastoral, die                  besonders wichtig. Diese setzen bereits bei der Förde-
vor allem durch das Gebet, die Betrachtung des Wortes                    rung von Kindergärten ein. Schwerpunkte liegen bei
Gottes, die eucharistische Anbetung und die geistliche                   der Weiterentwicklung des katholischen Schulwesens
Begleitung hilft, den Plan Gottes zu entdecken.                          und bei der Verbesserung beruflicher Aus- und Fort-
Wie wir während des Weltjugendtages in Panama                            bildungsmöglichkeiten. Ebenso unterstützt Renovabis
immer wieder gesehen haben, müssen wir auf Maria                         die Katechese, die kirchliche Jugendarbeit und die
schauen. Auch im Leben dieser jungen Frau war die Be-                    Erwachsenenbildung. Daher lautet das Leitwort der
rufung zugleich eine Verheißung und ein Wagnis. Ihre                     diesjährigen Pfingstaktion „Lernen ist Leben. Unter-
Mission war nicht einfach, aber sie hat nicht zugelassen,                stützen Sie Bildungsarbeit im Osten Europas!“
dass die Angst die Oberhand gewinnt. Ihr „Ja“ „war das                   Wir Bischöfe bitten Sie herzlich: Begleiten Sie die
‚Ja‘ eines Menschen, der sich einbringen und Risiken                     wichtigen Anliegen von Renovabis mit Ihrem Gebet
eingehen will und alles auf eine Karte setzen will, mit                  und helfen Sie mit einer großzügigen Spende bei der
keiner anderen Garantie als der Gewissheit, Trägerin                     Kollekte am Pfingstsonntag!
einer Verheißung zu sein. Und ich frage einen jeden
von euch: Fühlt ihr euch als Träger einer Verheißung?                    Lingen, den 14.03.2019
Welche Verheißung trage ich im Herzen, für die ich                       Für das Erzbistum Hamburg
mich einsetzen muss? Maria würde zweifelsohne eine
schwierige Mission haben, aber die Schwierigkeiten                                     L.S. † Dr. Stefan Heße
waren kein Grund, „Nein“ zu sagen. Es war klar, dass                                  Erzbischof von Hamburg
es Komplikationen geben würde, aber es wären nicht                       Dieser Aufruf soll am Sonntag, dem 2. Juni 2019, in
dieselben Komplikationen gewesen, die auftreten,                         allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen
wenn die Feigheit uns lähmt, weil nicht schon alles im                   werden. Der Ertrag der Kollekte am Pfingstsonntag,
Voraus geklärt oder abgesichert war“ (Vigil mit den                      dem 9. Juni 2019, ist ausschließlich für die Solidari-
Jugendlichen, Panama, 26. Januar 2019).                                  tätsaktion Renovabis bestimmt.
An diesem Tag beten wir gemeinsam zum Herrn, dass
er uns seinen Plan der Liebe für unser Leben entdecken
                                                                         Art.: 48
lässt und uns den Mut gibt, den Weg zu wagen, den er
uns von jeher zugedacht hat.                                                     Hinweise zur Renovabis-Aktion
Aus dem Vatikan, am 31. Januar 2019, dem Gedenktag                              vom 13. Mai bis zum 9. Juni 2019
des heiligen Johannes Bosco                                              Renovabis fördert seit seiner Gründung Projekte, die
                     FRANZISKUS PP                                       Bildung für jede Altersgruppe und in einem ganz-
                                                                         heitlichen Sinne unterstützen. Bildung, die auch das
                                                                         Herz des Menschen erreicht, ist eine wichtige Voraus-
Art.: 47                                                                 setzung für eine gute Zukunft. Dazu gehören auch
                                                                         religiöse Bildung und die Vermittlung von Werten.
       Aufruf der deutschen Bischöfe zur                                 So verstanden fördert   Bildung Respekt, Toleranz,
        Pfingstaktion Renovabis 2019                                     Solidarität und Mitgefühl und hilft dem Einzelnen
                                                                         dabei, verantwortlich für sich und andere zu handeln.
Liebe Schwestern und Brüder im Glauben!                                  Somit bildet sie das Fundament für eine menschliche
Seit mehr als 25 Jahren steht die Aktion Renovabis                       Gesellschaft und Gemeinschaft – in den Ländern im
für Solidarität und Partnerschaft mit den Menschen                       Osten wie auch in ganz Europa.
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Eröffnung und Abschluss der Pfingstaktion 2019               jeden Abzug an die Bistumskasse weitergegeben.
- Die Eröffnung der Renovabis-Pfingstaktion für              Das Ergebnis der Renovabis-Kollekte ist mit dem
  alle deutschen (Erz-)Diözesen findet am Sonntag,           Vermerk „Renovabis 2019“ zu überweisen an die
  19. Mai 2019 im Rahmen eines Festgottesdienstes            Darlehnskasse Münster, IBAN DE 56 4006 0265
  im Paderborner Dom um 10 Uhr mit Erzbischof                0000 0051 00. Diese Überweisung soll innerhalb
  Hans-Josef Becker und zahlreichen Gästen aus               eines Monats erfolgen. Die Bistumskasse leitet die
  Mittel- und Osteuropa statt. Nähere Informationen          Beträge unverzüglich an Renovabis weiter.
  über die Aktionsgäste und alle Veranstaltungen         Informationen und Materialien zur Renovabis-Pfingst-
  gibt die Webseite www.renovabis-paderborn.de.          aktion:
- Der Abschluss findet am Pfingstsonntag, 9. Juni        - Unserem Erzbischof Dr. Heße ist es ein wichtiges
  2019, in Kamen-Mitte bei Dortmund statt. In der          Anliegen, dass die Pfingstnovene, die uns von der
  Pfarrkirche Heilige Familie wird um 11 Uhr ge-           Solidaritätsaktion Renovabis in diesem Jahr zur
  meinsam mit Gästen aus Mittel- und Osteuropa             Vorbereitung auf das Pfingstfest vorgelegt wird, in
  die Eucharistie gefeiert.                                unserem (Erz-)Bistum Eingang in das Gebetsleben
- Die Renovabis-Aktionszeit beginnt am Montag,             findet: „Dieses gemeinsame Gebet mit den Men-
  13. Mai 2019, in allen deutschen Pfarrgemeinden          schen in Mittel- und Osteuropa ist ein wahrhaftes
  und endet mit der Renovabis-Kollekte für Mittel-         Zeichen unserer Solidarität im Glauben, die weit
  und Osteuropa am Pfingstsonntag, 9. Juni 2019,           über die Gabe von Almosen hinausreicht. Wir –
  sowie in den Vorabendmessen am 8. Juni 2019.             die Christen dieses Kontinents Europa – sind im
                                                           Weg auf Pfingsten zu im gleichen Geist vereint und
Kalendarium zur Durchführung der Renovabis-Pfingst-        streben nach einem pfingstlichen Austausch der
aktion 2019                                                Gaben. Dabei ist das Gebet der Novene eine alte
- ab Montag, 13. Mai 2019: Aushang der Renovabis-          kirchliche Tradition. Bereits Papst Leo XIII. hat
  Plakate und Verteilung der kombinierten Spenden-         1897 in seiner Enzyklika „Divinum illud munus“
  tüten/Infoblätter an Gottesdienstbesucher oder mit       die Novene   als Gebet zum Heiligen Geist um
  dem Pfarrbrief                                           die Einheit der Christen allen Pfarrgemeinden
                                                           ausdrücklich aufgetragen. Dies kann in unseren
- Sonntag, 19. Mai 2019: Bundesweite Eröffnung             Pfarreien, in Krankenhäusern, in Altenheimen,
  der Pfingstaktion                                        in Schulgottesdiensten, aber auch bei Krankenbe-
- Samstag und Sonntag, 1./2. Juni 2019 (Siebter            suchen und im persönlichen Gebet geschehen. So
  Sonntag der Osterzeit):                                  lade ich Sie herzlich mit der Pfingstnovene 2019
                                                           zur Betrachtung von Herzensbildung und betenden
     - Verlesen des Aufrufs der deutschen Bischöfe in      Annäherung an das Pfingstfest ein.“.
       allen Gottesdiensten, auch in den Vorabendmes-
       sen.                                              - Besonders wird auf das Aktionsheft hingewiesen,
                                                           das mit den „Bausteinen für den Gottesdienst“
     - Predigt/Hinweis auf die Pfingstaktion von Reno-
                                                           auch Predigtimpulse an die Hand gibt. Ein wei-
       vabis (siehe Aktions-Themenheft) und die Kol-
                                                           teres Aktions-Themenheft wendet sich vor allem
       lekte am folgenden Sonntag (Pfingsten)
                                                           an Lehrerinnen und Lehrer und Verantwortliche
     - Verteilung der Spendentüten/Infoblätter mit         der Erwachsenenbildung. Es enthält u.a. Un-
       Hinweis, dass die Spende für die Menschen in        terrichtsbausteine für die Schule und ist eigens
       Osteuropa am Pfingstsonntag eingesammelt            bestellbar. Außerdem gibt es zur Renovabis-
       wird; dass die Spende zum Pfarramt gebracht         Pfingstaktion einen Pfarrbriefmantel und ein
       oder auf ein Renovabis-Spendenkonto überwie-        Gebetsbild sowie weitere Materialien, die allen
       sen werden kann; Spendentüten/Infoblätter auf       Pfarrgemeinden unmittelbar nach Ostern per Post
       dem Schriftenstand nachlegen oder die Gottes-       zugehen. Alle Aktionsmaterialien sind unter www.
       dienstordnung/Pfarrbrief einlegen                   renovabis.de/material/material-zur-pfingstaktion
- Samstag und Pfingstsonntag, 8./9. Juni 2019: Got-        abrufbar.
  tesdienst mit Predigt und Spenden-Aufruf zur Re-       - Informationen zur Pfingstaktion erhalten Sie
  novabis-Kollekte; Kollektenhinweis, z.B.: „Heute         bei der Solidaritätsaktion Renovabis, Kardinal-
  bittet die Kirche durch die Aktion Renovabis um          Döpfner-Haus, Domberg 27, 85354 Freising, Tel.
  eine Spende für die Menschen in Mittel-, Ost- und        08161 / 5309-49, Fax: 08161 / 5309-44, E-Mail:
  Südosteuropa.“; Predigtvorschlag (siehe Aktions-         info@renovabis.de, www.renovabis.de.
  Themenheft); gemäß dem Wunsch der deutschen
  Bischöfe wird die Renovabis-Kollekte für die           H a m b u r g, 10. April 2019
  Aufgaben der Solidaritätsaktion Renovabis ohne                 Das Erzbischöfliche Generalvikariat
KIRCHLICHES AMTSBLATT · Erzbistum Hamburg, 25. Jahrgang, Nr. 4, 23.04.2019                                                   59

Art.: 49                                                                 nach § 7 Satz 1 StatPG vier Jahre; sie beginnt abwei-
                                                                         chend von § 7 Satz 2 StatPG mit Wirkung vom 12. Mai
 Dekret zur Ernennung von Personen zu                                    2019. Nach § 7 Satz 5 StatPG kann die Amtszeit durch
  Mitgliedern von Gemeindeteams der                                      den Erzbischof um bis zu zwei Jahre verlängert oder
zukünftigen Pfarrei Seliger Eduard Müller                                verkürzt werden. Die Amtszeit der mit diesem Dekret
                      Vom 5. April 2019                                  ernannten Personen wird bis zur nächsten in der zu-
                                                                         künftigen Pfarrei durchzuführenden Wahl dauern; der
Die Pfarreien Jesus Guter Hirt (Bad Bramstedt), St.                      Zeitpunkt der Wahl wird zu einem späteren Zeitpunkt
Johannes-St. Josef (Bad Segeberg) und St. Maria-St.                      gesondert bekannt gegeben.
Vicelin (Neumünster) bilden den Pastoralen Raum
Bad Bramstedt – Bad Segeberg – Neumünster. Aus                           Gemäß § 8 StatPG sind die Mitglieder der jeweiligen
ihnen wird durch Dekret vom 5. November 2018 mit                         Gemeindeteams gleichberechtigt und wählen aus ihrer
Wirkung vom 12. Mai 2019 die neue Pfarrei Seliger                        Mitte einen Sprecher und für den Fall dessen Verhin-
Eduard Müller (Neumünster) hervorgehen.                                  derung einen Stellvertreter.
I. Gemeindeteams                                                         II. Beauftragte für die Gemeinde St. Johannes der
                                                                         Täufer (Bad Segeberg) mit St. Adalbert (Wahlstedt)
Nach § 6 Absatz 1 Satz 2 des Statuts über pfarreiliche
und gemeindliche Pastoralgremien im Erzbistum                            Abweichend von § 6 Absatz 1 Satz 2 StatPG wird für
Hamburg (StatPG) wird für jede Gemeinde ein Ge-                          die Gemeinde St. Johannes der Täufer (Bad Segeberg)
meindeteam gebildet.                                                     mit St. Adalbert (Wahlstedt) kein Gemeindeteam ge-
                                                                         bildet, da nicht mindestens drei Personen (§ 6 Absatz 2
Abweichend von § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die                        Satz 1 StatPG iVm. can. 115 § 2 CIC) für diese Aufgabe
Wahl der Gemeindeteams im Erzbistum Hamburg                              zur Verfügung stehen.
(GTWahlG) erfolgt die erstmalige Besetzung der
Gemeindeteams im Zuge der Errichtung der neuen                           Hiermit setze ich nach § 25 Absatz 5 Satz 2 KVVG ana-
Pfarrei nicht durch Wahl, sondern durch Ernennung.                       log Herr Alfons König und Herr Dr. Michael Kutzner
Hiermit ernenne ich die mir vorgeschlagenen Personen                     zu Beauftragten zur Wahrnehmung der Aufgaben eines
zu Mitgliedern folgender Gemeindeteams:                                  Gemeindeteams für die Gemeinde St. Johannes der
                                                                         Täufer (Bad Segeberg) mit St. Adalbert (Wahlstedt) ein.
Für die Gemeinde Jesus Guter Hirt (Bad Bram-
stedt) mit Heilig Geist (Kaltenkirchen):                                 Abweichend von § 27 Absatz 1 StatPG sind die Beauf-
                                                                         tragten stets nur beschlussfähig, wenn sie gemeinsam
-   Herr Uli Kinder                                                      zu einer Sitzung erscheinen. Abweichend von § 27
-   Frau Sabine J. Schilling                                             Absatz 2 Satz 1 und 2 StatPG können die Beauftragten
-   Frau Bärbel Sellentin                                                Beschlüsse nur im jeweiligen Einvernehmen mitei-
-   Herr Heinrich Roth                                                   nander treffen.
Für die Gemeinde Maria – Hilfe der Christen                              Neben der Wahrnehmung der Aufgaben eines Gemein-
(Bordesholm) mit St. Josef (Flintbek):                                   deteams obliegt es den Beauftragten, sich um min-
-   Herr Alois Brose                                                     destens einen weiteren Kandidaten oder eine weitere
-   Frau Valeria Flauger                                                 Kandidatin für die Mitgliedschaft im Gemeindeteam
-   Frau Adelheid Gäde                                                   der Gemeinde St. Johannes der Täufer (Bad Segeberg)
-   Frau Maria Krüger                                                    mit St. Adalbert (Wahlstedt) zu bemühen und nach §
                                                                         30 GTWahlG analog hinzuzuwählen.
Für die Gemeinde St. Maria-St. Vicelin (Neumün-
ster) mit St. Konrad (Nortorf):                                          Die vorstehende Beauftragung erfolgt für die Dauer
                                                                         bis zur nächsten in der zukünftigen Pfarrei durchzu-
-   Frau Sabine Ingwersen                                                führenden Wahl, längstens jedoch bis zur Hinzuwahl
-   Herr Hans-Werner Köper                                               von mindestens einer weiteren Person.
-   Herr Jan Krause
-   Herr Andreas Radau                                                   Im Falle einer Hinzuwahl bilden Herr Alfons König
                                                                         und Herr Dr. Michael Kutzner zusammen mit der
Für die Gemeinde St. Josef (Trappenkamp):                                hinzugewählten Person oder den hinzugewählten Per-
-   Frau Beate Hellmann                                                  sonen für die Dauer bis zur nächsten in der zukünftigen
-   Herr Viktor Lau                                                      Pfarrei durchzuführenden Wahl das Gemeindeteam für
-   Frau Iwona Pinno                                                     die Gemeinde St. Johannes der Täufer (Bad Segeberg)
-   Herr Gisbert Sommer                                                  mit St. Adalbert (Wahlstedt).
Für keine der vorgenannten Gemeinden sind Ersatz-                              H a m b u r g, 5. April 2019
mitglieder vorgeschlagen worden.
                                                                                       L. S. † Dr. Stefan Heße
Die Amtszeit der jeweiligen Gemeindeteams beträgt                                   Erzbischof von Hamburg
60                                                   KIRCHLICHES AMTSBLATT · Erzbistum Hamburg, 25. Jahrgang, Nr. 4, 23.04.2019

Art.: 50                                                     und Vollmacht wahr. Seine Aufgaben werden ihm
                                                             vom Bischof übertragen (vgl. Sacrum diaconatus
     Ordnung für den Ständigen Diakonat                      ordinem 22). Innerhalb der einen Sendung des
          im Erzbistum Hamburg                               kirchlichen Amtes kommt es dem Diakon zu, die
                 Vom 5. April 2019                           Liebe Christi zu denen hinzutragen, die einer Hil-
                                                             fe besonders bedürfen sowie in der christlichen
Grundlagen dieser Ordnung sind die Rahmenordnung             Gemeinde diakonische Dienste anzuregen und
für Ständige Diakone in den Bistümern der Bundesre-          heranzubilden. Sein Dienst zielt darauf, in der
publik Deutschland vom 19. Mai 2015 und die Richt-           ganzen Gemeinde den Sinn für die Diakonia
linien über persönliche Anforderungen an Diakone             Christi zu wecken und wach zu halten.
und Laien im pastoralen Dienst vom 1. Februar 2000.
                                                         (5) Von alters her ist der Diakon in allen drei Grund-
                     Teil I                                  diensten tätig: im Dienst der Liturgie, der Ver-
           Grundlegende Bestimmungen                         kündigung und der Diakonie. Seine besonderen
                        §1                                   Erfahrungen im caritativen Einsatz bringt er in
           Beruf und kirchliche Stellung                     die Liturgie ein, sie inspirieren seinen Predigt- und
                                                             Verkündigungsdienst ebenso wie seinen Tauf-
(1) Das sakramentale Amt vollzieht in seiner drei-
                                                             dienst, seine Eheassistenz wie auch seine Aufgabe,
    fachen Ausformung von Episkopat, Presbyterat
                                                             zu beerdigen und den Angehörigen beizustehen.
    und Diakonat öffentlich im Namen Christi den
    Auftrag der Verkündigung des Gotteswortes, der       (6) Der Diakon kann auf allen Ebenen des pastoralen
    Heiligung der Gläubigen und des Liebesdienstes.          Dienstes von der Gemeinde bis zum Bistum einge-
    Bischöfen, Priestern und Diakonen ist es aufge-          setzt werden. Für seinen Dienst auf Pfarreiebene
    geben, in amtlicher Vollmacht durch ihr Wort             ist der Diakon dem Priester verantwortlich, der am
    und ihr Tun den Herrn zu vergegenwärtigen, der           betreffenden Ort die Leitung der Seelsorge hat; für
    „gekommen ist, nicht um sich bedienen zu lassen,         eigenständig wahrzunehmende Aufgabenbereiche,
    sondern um zu dienen“ (Mk 10,45) und alle zum            die ihm auf regionaler oder diözesaner Ebene
    Dienen berufen hat.                                      übertragen werden, ist er der jeweiligen Leitung
                                                             verantwortlich.
(2) Es gibt viele Dienste, durch die der Herr seine
    Kirche auf baut. Der Dienst des Diakons setzt        (7) Der Diakonat wird in der Regel in Verbindung mit
    eine spezifische Berufung voraus; er wird durch          einem Zivilberuf ausgeübt. Über die Übernahme
    die Spendung des Weihesakramentes übertragen.            in einen hauptberuflich ausgeübten Diakonen-
    Gebet und Handauflegung des Bischofs verleihen           dienst entscheidet der Erzbischof.
    dem Diakon über Taufe und Firmung hinaus                                         §2
    eine besondere Gabe des Geistes. Das Zweite                             Aufgabenbereiche
    Vatikanische Konzil hat den Diakonat als festen
                                                         (1) Durch seinen Dienst am Nächsten soll der Diakon
    und dauerhaften Lebensstand erneuert: „Denn
                                                             in amtlicher Vollmacht und Sendung besonders
    es ist angebracht, dass Männer, die tatsächlich
                                                             den Hilfsbedürftigen die Liebe Christi bezeugen.
    einen diakonalen Dienst ausüben, (…) durch die
                                                             In seiner konkreten Zuwendung erfahren sie die
    von den Aposteln her überlieferte Handauflegung
                                                             besondere Einladung Christi an die Armen. Der
    gestärkt und dem Altare enger verbunden werden,
                                                             Diakon steht mit seinem Amt dafür ein, dass sich
    damit sie ihren Dienst mit Hilfe der sakramentalen
                                                             die christliche Gemeinde ihrer Sendung zu den
    Diakonatsgnade wirksamer erfüllen können“ (Ad
                                                             Notleidenden bewusst ist. Zu seinem Auftrag gehö-
    gentes 16). Der Diakon ist Zeichen des dienen-
                                                             ren u.a. die konkrete Sorge für Menschen am Rand
    den Christus und der dienenden Kirche. Aus der
                                                             der Gesellschaft, die Kooperation mit kirchlichen
    sakramentalen Verbindung mit Christus soll er
                                                             und kommunalen Einrichtungen und Verbänden
    „dem Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie,
                                                             im Bereich der Caritas und des Sozialwesens und
    des Wortes und der christlichen Bruderliebe in
                                                             die Anregung und Begleitung diakonischer Dienste
    Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Pres-
                                                             vor allem in der Gemeindecaritas.
    byterium“ (Lumen gentium 29) dienen.
                                                         (2) Durch seinen Dienst am Wort soll der Diakon die
(3) In dieser Hinsicht ist der Diakonat ein wesent-          Gemeindemitglieder im Glauben stärken und zum
    licher Beitrag in der Sendung der ganzen Kirche          gemeinsamen Zeugnis des Glaubens ermutigen.
    (Ratio fundamentalis Nr. 4). In den diözesanen           Zu diesem Auftrag gehören insbesondere Glau-
    Ausbildungs- und Dienstordnungen muss dies               bensgespräche mit Einzelnen und in Gruppen,
    ausdrücklich beachtet werden.                            besonders mit Menschen in geistlicher oder ma-
(4) Seinen spezifischen Dienst nimmt der Diakon              terieller Not, die Seelsorge in seinem diakonalen
    kraft des Weihesakramentes in amtlicher Sendung          Einsatzschwerpunkt, Vorbereitungsgespräche zu
KIRCHLICHES AMTSBLATT · Erzbistum Hamburg, 25. Jahrgang, Nr. 4, 23.04.2019                                                    61

    den Kasualien sowie die Predigt bei Wortgottes-                          f) im Weiteren: Urteilskraft, Wahrnehmung von
    diensten und in der Eucharistiefeier.                                       Verantwortung, die Fähigkeit zur Zusammen-
(3) Durch seinen Dienst in der Liturgie, insbesondere                           arbeit mit anderen haupt-, nebenberuflichen
    in der Eucharistiefeier, bekundet der Diakon, dass                          und ehrenamtlichen Diensten; ferner die Bereit-
    Gottesdienst und Nächstendienst eine untrenn-                               schaft, ein ausreichendes Zeitkontingent für den
    bare Einheit bilden. Außer der Verkündigung im                              Dienst am Nächsten verlässlich zur Verfügung
    Gottesdienst obliegen dem Diakon im Bereich der                             zu stellen.
    Liturgie folgende Aufgaben:                                                 Bei Verheirateten kommt als weitere Vorausset-
                                                                                zung die Bewährung in Ehe und Familie hinzu.
a) die Assistenz in der Eucharistiefeier;
   b) die Spendung der Eucharistie auch außerhalb                        (4) Die fachlichen Voraussetzungen werden durch ei-
      der Heiligen Messe, insbesondere an Kranke                             nen erfolgreichen Abschluss der vorgeschriebenen
      und Sterbende;                                                         theologischen Studien, in pastoral-diakonischen
                                                                             Einsätzen sowie in der Ausbildung und in Fortbil-
   c) die Leitung der Feiern von Taufe, Trauung und                          dungen erworben. Näheres regelt die Ausbildungs-
      Begräbnis;                                                             ordnung für den Ständigen Diakonat im Erzbistum
   d) die Leitung von Wortgottesdiensten und Seg-                            Hamburg.
      nungsfeiern.
                                                                         (5) Gemäß den kirchenrechtlichen Bestimmungen kön-
(4) Aus den zuvor genannten Bereichen ergeben sich                           nen nur Männer zum Diakonat zugelassen werden.
    für den Diakon je nach den pastoralen Strukturen                         Gemäß can. 1031 CIC gelten für die Aufnahme in
    und Erfordernissen und entsprechend seiner Aus-                          den Diakonat folgende kirchenrechtliche Voraus-
    bildung und Eignung die Schwerpunkte seiner                              setzungen:
    Tätigkeit, die in seiner Stellenbeschreibung näher
    umrissen werden.                                                     a) Das Mindestalter bei der Weihe ist auf 25 Jahre
                                                                            festgelegt (can. 1031 § 1 CIC).
                         §3
            Voraussetzungen für den Dienst                               b) Verheiratete Bewerber müssen zur Weihe minde-
                                                                            stens 35 Jahre alt sein (can. 1031 § 2 CIC); der Erz-
(1) Voraussetzung für den Dienst als Diakon ist die Be-                     bischof kann jedoch in Einzelfällen das Weihealter
    reitschaft, von Christus durch die Kirche endgültig                     um bis zu 12 Monate herabsetzen (can. 1031 § 4
    in Dienst genommen zu werden. Dazu müssen be-                           CIC).
    stimmte religiöse und kirchliche, menschliche und                       c) Voraussetzung für die Weihe Verheirateter ist
    fachliche sowie kirchenrechtliche Voraussetzungen                          das schriftliche Einverständnis der Ehefrau
    erfüllt sein.                                                              (can. 1031 § 2 CIC). Es ist notwendig, dass die
(2) Religiöse und kirchliche Voraussetzungen sind:                             Ehefrau den Dienst des Diakons bejaht und ihn
    a) die Übereinstimmung mit der Glaubenslehre und                           nach Kräften mitträgt. Im Übrigen gelten die
       der Lebensordnung der katholischen Kirche,                              Richtlinien über persönliche Anforderungen
                                                                               an Diakone und Laien im pastoralen Dienst im
    b) die aktive Teilnahme am Leben einer Gemeinde,
                                                                               Hinblick auf Ehe und Familie der Deutschen
    c) die Bereitschaft zum täglichen Gebet, insbeson-                         Bischofskonferenz.
       dere zum Gebet der Kirche (verpflichtend Lau-
       des und Vesper gemäß Beschluss der Deutschen                         d) Ein unverheirateter Bewerber für den Ständigen
       Bischofskonferenz zu can. 276 § 2 n. 3 CIC), zur                        Diakonat darf zur Weihe erst zugelassen wer-
       regelmäßigen Schriftlesung, zur häufigen Mit-                           den, wenn er nach dem vorgeschriebenen Ritus
       feier der Eucharistie auch an Werktagen, zum                            öffentlich vor Gott und der Kirche die Zölibats-
       regelmäßigen Empfang des Bußsakramentes                                 verpflichtung übernommen hat (can. 1037 CIC).
       sowie                                                                e) Darüber hinaus gilt, dass die Bewerber bei der
    d) das Bemühen um ein religiöses Familienleben.                            Weihe in der Regel nicht älter als 50 Jahre sind.
(3) Menschliche Voraussetzungen sind:                                       f) Bei verheirateten Bewerbern sind beide Ehepart-
                                                                               ner katholisch. Über Ausnahmen entscheidet der
    a) die erforderliche körperliche und seelische Ge-                         Erzbischof eigens.
       sundheit,
                                                                                                 §4
    b) die Bewährung im Beruf,
                                                                                              Ausbildung
    c) die Bereitschaft zu einem einfachen Lebensstil,
                                                                         Die Hinführung zum Diakonat geschieht durch
    d) Erfahrungen im diakonalen Bereich,                                die theologische und pastoral-diakonische Ausbil-
    e) die Fähigkeit, auf Menschen in materieller oder                   dung in den Diakonatsbewerberkreisen, die auch
       geistlicher Not zuzugehen,                                        der menschlichen und geistlichen Formung dienen.
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Ausbildungsordnung für den Ständigen Diakonat im             so früh wie möglich mitzuteilen und ggf. über
Erzbistum Hamburg.                                           sein Verbleiben im Diakonatsbewerberkreis zu
                       §5                                    entscheiden.
  Erzbischöflicher Beauftragter, Ausbildungs-            (5) Nach Bewährung im Diakonatsbewerberkreis
         referent, Geistlicher Begleiter                     schlägt der Erzbischöfliche Beauftragte dem Erz-
                                                             bischof die Bewerber für die Dienste Lektorat und
(1) Der Erzbischof bestellt einen Beauftragten für den
                                                             Akolythat vor.
    Ständigen Diakonat. Dieser ist verantwortlich für
    die Ausbildung bis zur Weihe und Ansprechpart-       (6) Etwa ein Jahr vor der Weihe erteilt der Erzbischof
    ner für alle Fragen, welche die Ausbildung zum           auf Vorschlag des Erzbischöflichen Beauftragten
    Diakon betreffen. Der Erzbischöfliche Beauftragte        die Admissio, die Aufnahme unter die „Kandi-
    muss die Eignung des Bewerbers beurteilen, die           daten“.
    Entscheidung über die Zulassung zum Diakonat         (7) Gegen Ende der Ausbildung bitten die Kandidaten
    liegt beim Erzbischof.                                   in einem schriftlichen Gesuch den Erzbischof um
(2) Der Erzbischof ordnet dem Erzbischöflichen Be-           die Diakonenweihe. Bei Verheirateten ist dem Ge-
    auftragten einen Referenten für die Ausbildung zu.       such die schriftliche Einverständniserklärung der
    Seine Aufgabe ist die Konzeption, Koordination           Ehefrau beizufügen. Der Erzbischöfliche Beauf-
    und Durchführung der gesamten Ausbildung bis             tragte schlägt dem Erzbischof die Kandidaten zur
    zur Weihe.                                               Weihe vor. Vor der Weihe erfolgt das Scrutinium
                                                             durch den Erzbischof.
(3) Ferner bestellt der Erzbischof einen Priester zur
    geistlichen Begleitung der Diakonatsbewerber-        (8) Rechtzeitig vor der Weihe erfolgt im Diakonats-
    kreise. Dieser steht den Bewerbern zu persön-            bewerberkreis eine theologische, liturgische und
    lichen Gesprächen zur Verfügung und gibt dem             geistliche Hinführung zum Weihesakrament. Die
    Diakonatsbewerberkreis Hilfen zur Einführung             letzte innere Vorbereitung geschieht durch die
    und Einübung ins geistliche Leben. Zur Stellung-         Teilnahme an den Weiheexerzitien.
    nahme über die Eignung zum Diakonat wird er                                       §7
    nicht herangezogen.                                                        Berufseinführung
                      §6                                 Die Berufseinführung umfasst die ersten beiden
     Zulassungsschritte zur Diakonenweihe                Jahre nach der Weihe und wird von der zuständigen
(1) Die Schritte zur Diakonenweihe sind die Auf-         Abteilung verantwortet. Sie umfasst in der Regel
    nahme unter die Bewerber nach der Interessen-        vier zweitägige Veranstaltungen pro Jahr. Inhalte
    tenphase und einem diakonischen Praktikum, die       sind insbesondere Supervision, diakonische Praxis,
    Beauftragungen zum Lektorat und zum Akolythat        Gesprächsführung, Homiletik und Liturgik, ferner
    und die Aufnahme unter die Kandidaten für die        geistliche Elemente unter Anleitung des geistlichen
    Weihe zum Diakon (Admissio).                         Begleiters. Die Teilnahme an den Veranstaltungen der
                                                         Berufseinführung ist verbindlich. Ferner gehört zur
(2) Die Interessentenzeit und das diakonische Prak-      Berufseinführung eine jährliche Evaluation der im
    tikum dienen der Klärung der Berufung und            Einsatzgespräch getroffenen Vereinbarungen. Daran
    Eignung. Sie werden durch den Erzbischöflichen       nehmen der Diakon, ein Vertreter der zuständigen
    Beauftragten, den Ausbildungsreferent und einen      Abteilung und der zuständige Pfarrer teil.
    dafür beauftragten Diakon begleitet. Der Interes-
    sent bringt rechtzeitig alle notwendigen Unterla-                                  §8
    gen sowie die erforderlichen Referenzen u.a. des                               Fortbildung
    Heimatpfarrers bei. Nach positivem Verlauf der       Der Diakon ist zur Fortbildung verpflichtet. Die Fort-
    Interessentenzeit und des diakonischen Prakti-       bildung wird von der zuständigen Abteilung ver-
    kums empfiehlt der Erzbischöfliche Beauftragte       antwortet. Sie umfasst mindestens einen jährlichen
    dem Erzbischof die Aufnahme des Interessenten        Studientag. Die wesentlichen Elemente sind die För-
    in den Diakonatsbewerberkreis.                       derung der Spiritualität des Diakons, die Vertiefung
(3) Die Diakonatsbewerberkreise haben ein vierfaches     und Ergänzung diakonaler Kompetenz, die theolo-
    Ziel: Einführung in das geistliche Leben, Klärung    gische Fundierung sowie die Vermittlung pastoral-
    der Berufung, Austausch von Erfahrungen, Er-         praktischer Befähigungen.
    werb notwendiger fachlicher Kenntnis.                                         §9
(4) Der Erzbischöfliche Beauftragte führt mit den Be-            Geistliche Begleitung und Exerzitien
    werbern jährlich ein Gespräch. Falls hinsichtlich    Der Erzbischof bestellt für die Diakone einen Prie-
    eines Bewerbers Bedenken bestehen, ist ihm dies      ster, der dem einzelnen Diakon und der Gruppe der
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Diakone als geistlicher Begleiter zur Verfügung steht.                                       § 13
Den Diakonen wird empfohlen, jährlich an Exerzitien                                 Anzuwendende Vorschriften
oder Besinnungstagen teilzunehmen.                                       Die dienstrechtliche Stellung des Ständigen Diakons,
                          § 10                                           die in der Einheit von sakramentaler Befähigung und
            Berücksichtigung der Familie                                 ekklesialer Stellung gründet, bestimmt sich ins-be-
Während der Ausbildung und auch nach der Weihe                           sondere nach den Vorschriften des Codex Iuris Cano-
sind die Ehefrau des Diakons und seine Familie in                        nici (CIC), den Richtlinien über persönliche Anforde-
die Begleitung seines Weges einzubeziehen (vgl.                          rungen an Diakone und Laien im pastoralen Dienst im
Ratio fundamentalis Nrn. 43 und 56; Directorium                          Hinblick auf Ehe und Familie und den hier folgenden
Nr. 61). Bei der Ausbildung, der Berufseinführung                        Vorschriften.
und der Fortbildung soll den Ehefrauen Gelegenheit                                             § 14
gegeben werden, an geeigneten Veranstaltungen teil-                                Beginn des Dienstverhältnisses
zunehmen. Bestimmte Veranstaltungen, insbesondere
mit geistlicher Ausrichtung, sollen ausdrücklich die                     (1) Das Dienstverhältnis des Ständigen Diakons be-
Familien berücksichtigen.                                                    ginnt mit der Diakonenweihe und der damit ver-
                                                                             bundenen Inkardination. Durch den Empfang der
                          § 11                                               Diakonenweihe erfolgt gemäß can. 266 § 1 CIC die
                   Diakonenkreise                                            Aufnahme des Ständigen Diakons in den Kleri-
Im Erzbistum Hamburg werden auf Initiative des Dia-                          kerstand sowie die Inkardination in den Kleriker-
konenrats regionale Diakonenkreise gebildet, die sich                        verband des Erzbistums Hamburg.
in der Regel bis zu viermal jährlich treffen. Die Rei-                   (2) Mit einem hauptberuflichen Diakon schließt das
sekosten hierfür werden im Rahmen der diözesanen                             Erzbistum Hamburg einen zivilrechtlichen Dienst-
Regelung erstattet. Die Diakonenkreise widmen sich                           vertrag, der die Pflichten und Rechte aus dem
der Vertiefung des geistlichen Lebens, des Austauschs                        Dienstverhältnis näher regelt, die nach § 13 zu
von Erfahrungen und dienen der Festigung der Ge-                             beachten sind.
meinschaft. Die Kreise können sich eine geistliche
Begleitung suchen.                                                                              § 15
                                                                                          Tätigkeitsformen
                         Teil II
          Dienstrechtliche Bestimmungen                                  (1) Der Ständige Diakon ist im Erzbistum Hamburg
                                                                             in der Regel als Diakon mit Zivilberuf tätig. Da-
                       1. Kapitel                                            neben gibt es auch Diakone, die hauptberuflich im
            Dienstrechtliche Grundlagen                                      Erzbistum Hamburg eingesetzt werden.
                          § 12
        Rechtsnatur des Dienstverhältnisses                              (2) Der hauptberufliche Ständige Diakon wird ent-
                                                                             sprechend dem Klerikerdienstrecht des CIC und
(1) Das Dienstverhältnis des Ständigen Diakons ist ein                       den sonstigen kirchenrechtlichen Regelungen
    Klerikerdienstverhältnis. Durch die Inkardination,                       eingesetzt. Der hauptberufliche Ständige Diakon
    die mit der Diakonenweihe erfolgt, untersteht der                        hat Anspruch auf Sustentation gemäß can. 281
    Ständige Diakon als Kleriker dienstrechtlich dem                         §§ 1-2 CIC; er erhält Besoldung und Versorgung
    Erzbischof als Inkardinationsordinarius, der sei-                        gemäß den Bestimmungen der §§ 33 bis 35.
    nerseits die einem Kleriker zustehenden Rechte,
    betreffend dienstliche Verwendung, geistliche Be-                    (3) Nebenberuflich wird der Ständige Diakon mit Zi-
    gleitung und wirtschaftliche Versorgung, im Rah-                         vilberuf eingesetzt, der hauptberuflich einen Zi-
    men des kirchlichen Rechts zu sichern hat.                               vilberuf ausübt oder ausgeübt hat und aus seinem
                                                                             Zivilberuf Besoldung, Vergütung oder Versorgung
(2) Unmittelbarer kirchlicher Vorgesetzter ist die im                        bezieht. Der Ständige Diakon mit Zivilberuf hat
    Ernennungsschreiben genannte Person.                                     gemäß can. 281 § 3 CIC keinen Anspruch auf
(3) Die Personalakten der Ständigen Diakone werden                           Sustentation; er erhält daher, auch wenn er seinen
    in der zuständigen Abteilung des erzbischöflichen                        Zivilberuf verliert oder aufgibt oder auf Einkünfte
    Generalvikariats geführt. Ein Mitarbeiter der zu-                        verzichtet, aus seinem Dienstverhältnis als Stän-
    ständigen Abteilung ist für die Diakone zuständig.                       diger Diakon mit Zivilberuf weder Besoldung oder
                                                                             Vergütung noch Versorgung.
(4) Soweit in diesen Ordnungen auf natürliche Personen
    Bezug genommen ist, gilt dieses für weibliche und                    (4) Der Ständige Diakon mit Zivilberuf und der Stän-
    männliche Personen – ausgenommen Geistliche –                            dige Diakon im Ruhestand mit seelsorglichen Auf-
    in gleicher Weise. Dienst- und Funktionsbezeich-                         gaben erhalten eine pauschale Aufwandsentschä-
    nungen werden von Frauen in der weiblichen Form                          digung, die vom Erzbischöflichen Generalvikariat
    geführt.                                                                 festgelegt wird.
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(5) Der Ständige Diakon mit Zivilberuf ist Pflichtver-        kons mit Zivilberuf sind alle Tätigkeiten, Berufe,
    sicherter in der gesetzlichen Unfallversicherung.         Aufgaben, Dienste und Funktionen, die nach dem
                     § 16                                     Urteil des Erzbischofs dem Ansehen des geist-
         Änderung der Tätigkeitsformen                        lichen Dienstes oder dem pastoralen Wirken des
                                                              Ständigen Diakons abträglich sind oder bei denen
(1) Die gemäß § 4 festgelegte Tätigkeitsform kann             die Gefahr unzulässiger Interessenkollisionen be-
    geändert werden, und zwar sowohl vom haupt-               steht. Jeder beabsichtigte Wechsel des Zivilberufes
    beruflichen Ständigen Diakon zum Ständigen                ist dem Erzbischof rechtzeitig anzuzeigen.
    Diakon mit Zivilberuf als auch vom Ständigen
    Diakon mit Zivilberuf zum hauptberuflichen Stän-      (4) Dem hauptberuflichen Diakon wie dem Diakon
    digen Diakon. Die Änderung der Tätigkeitsform             mit Zivilberuf ist es nicht gestattet, in Bezug
    soll im Einvernehmen mit dem Ständigen Diakon             auf seine dienstlichen Tätigkeiten Bargeld für
    erfolgen.                                                 sich persönlich anzunehmen. Belohnungen und
                                                              Geschenke darf er nur mit Zustimmung seines
(2) Maßgebend für die Entscheidung über die Än-               Dienstvorgesetzten annehmen; dies gilt insbeson-
    derung der Tätigkeitsform sind einerseits die pa-         dere auch für die Annahme von Begünstigungen
    storalen Erfordernisse und die Möglichkeiten des          durch letztwillige Verfügungen.
    Erzbistums Hamburg, andererseits die Vorausset-
    zungen und Fähigkeiten auf Seiten des Ständigen                                § 18
    Diakons. Der Diakon, der vom Erzbistum angefragt                      Ruhestand, Entpflichtung
    wird, vom Zivilberuf in eine hauptberufliche Tätig-   (1) Das Dienstverhältnis des hauptberuflichen Stän-
    keit zu wechseln, muss über die für den Einsatz als       digen Diakons endet, ohne dass es einer Kündi-
    Diakon mit Zivilberuf verlangten Qualifikationen          gung bedarf, mit dem Erreichen des staatlichen
    hinaus über zusätzliche auf den Einsatz bezogene          Renteneintrittsalters.
    Qualifikationen verfügen oder sie erwerben. Für die   (2) Nach Erreichung des Renteneintrittsalters des haupt-
    notwendige Qualifizierung sorgt das Erzbistum in          beruflichen Ständigen Diakons entscheidet der Erz-
    Absprache mit dem Diakon.                                 bischof oder eine von ihm beauftragte Person über
(3) Über den Wechsel eines Diakons mit Zivilberuf             eine Verlängerung des seelsorglichen Auftrags.
    in den hauptberuflichen Diakonat wird im Ein-             Die Verlängerung kann befristet werden. Sie kann
    zelfall entschieden. Neben den unter der Absatz           maximal bis zur Vollendung des fünfundsiebzi-
    2 genannten Bedingungen werden hierbei auch               gsten Lebensjahres des hauptamtlichen Ständigen
    der bisherige diakonische Einsatz, das Alter sowie        Diakons erteilt werden.
    weitere im Studium und im Zivilberuf erworbene        (3) Der hauptberufliche Ständige Diakon kann vor Er-
    Qualifikationen zur Entscheidung herangezogen.            reichen des staatlichen Renteneintrittsalters in den
(4) Ein Diakon mit Zivilberuf, der in den hauptberuf-         Ruhestand versetzt werden, wenn er seinen Dienst
    lichen Diakonat wechselt, kann entsprechend der           nicht mehr ausüben kann. Kraft Auftrag durch
    pastoralen Erfordernisse sowie der Möglichkeiten          den Erzbischof kann er einzelne Dienste weiterhin
    des Erzbistums Hamburg und des Ständigen Dia-             ausüben.
    kons auch eine Stelle übernehmen, deren Umfang        (4) Der hauptberufliche Ständige Diakon ist nach Be-
    weniger als eine volle Stelle umfasst.                    endigung des Dienstverhältnisses wegen des Er-
(5) Ein Wechsel vom Einsatz als Diakon mit Zivilberuf         reichens der Altersgrenze „Diakon im Ruhestand“
    zum hauptberuflichen Ständigen Diakon wird in der         oder „Diakon im Ruhestand mit seelsorglichen
    Regel nicht vor einer dreijährigen Bewährungszeit         Aufgaben“.
    vorgenommen.                                          (5) Ein Ständiger Diakon mit Zivilberuf, der aus per-
                     § 17                                     sönlichen Gründen den Dienst eines Diakons auf
        Unvereinbarkeit von Tätigkeiten,                      Dauer nicht mehr ausüben kann, wird vom Dienst
               Nebentätigkeiten                               des Diakons entpflichtet.
(1) Dem hauptberuflichen Ständigen Diakon sind alle       (6) Im Übrigen finden auch auf den Ständigen Diakon
    Tätigkeiten in gleicher Weise untersagt, die gemäß        mit Zivilberuf die Regelungen der vorstehenden
    cann. 285 bis 287 CIC (vgl. auch can. 289 CIC)            Absätze 1 bis 4 sinngemäß Anwendung, soweit
    von Priestern nicht ausgeübt werden dürfen.               sich aus dieser Ordnung nicht etwas anderes ergibt.
(2) Jede Nebentätigkeit des hauptberuflichen Stän-                                 § 19
    digen Diakons bedarf der Genehmigung des Erz-                     Wechsel des Dienstverhältnisses
    bischofs.                                             (1) Das Dienstverhältnis eines Ständigen Diakons kann
(3) Unvereinbar mit dem Dienst eines Ständigen Dia-           gemäß cann. 267 bis 270 CIC durch Umkardination
KIRCHLICHES AMTSBLATT · Erzbistum Hamburg, 25. Jahrgang, Nr. 4, 23.04.2019                                                    65

    in einen anderen Inkardinationsverband gewechselt                        der zu übertragenden Aufgaben seine berufliche
    werden.                                                                  Tätigkeit zu berücksichtigen. In der Regel ist das
(2) Das Dienstverhältnis des Ständigen Diakons mit                           Einsatzgebiet des Ständigen Diakons mit Zivilbe-
    Zivilberuf wird durch dessen zivilberuflich be-                          ruf die jeweilige Pfarrei, in der er seinen Wohnsitz
    dingten Wohnsitzwechsel in eine andere Diözese                           hat. Der zukünftige Aufgabenbereich soll bereits
    nicht berührt. Die Ausübung des Dienstes als                             vor der Diakonenweihe einvernehmlich mit dem
    Ständiger Diakon mit Zivilberuf außerhalb der In-                        Weihekandidaten, dem Personaleinsatzreferent
    kardinationsdiözese ist so lange nicht zulässig, bis                     und dem zukünftigen kirchlichen Vorgesetzten
    in analoger Anwendung von can. 271 CIC eine Re-                          geklärt werden.
    gelung mit dem Bischof der neuen Wohnsitzdiözese                                             § 22
    vereinbart oder eine Umkardination durchgeführt                                           Versetzung
    ist. Der Ständige Diakon mit Zivilberuf teilt dem
                                                                         (1) Hauptberufliche Ständige Diakone wie Diakone
    Erzbischof den zivilberuflich bedingten Wohn-
                                                                             mit Zivilberuf können versetzt werden. Eine Ver-
    sitzwechsel rechtzeitig mit und setzt den Bischof
                                                                             setzung ist aus pastoralen Erfordernissen wie aus
    der neuen Wohnsitzdiözese davon in Kenntnis.
                                                                             personenbezogenen Gründen möglich. Vor einer
    Der Erzbischof informiert seinerseits den Bischof
                                                                             Versetzung ist der Ständige Diakon zu hören. Ein
    des neuen Wohnsitzes des Ständigen Diakons mit
                                                                             Versetzungswunsch ist dem Erzbischof rechtzeitig
    Zivilberuf. Beide Bischöfe vereinbaren unter Mit-
                                                                             vorzutragen.
    wirkung des betroffenen Ständigen Diakons eine
    Regelung über den Dienst des Ständigen Diakons                       (2) Bei einer Versetzung sind die familiären Verhält-
    mit Zivilberuf. Der Bischof der neuen Wohnsitzdi-                        nisse des Ständigen Diakons, bei einem Ständigen
    özese ist nicht gehalten, dem Ständigen Diakon mit                       Diakon mit Zivilberuf darüber hinaus die beruf-
    Zivilberuf die Ausübung des Dienstes im gleichen                         liche Situation zu berücksichtigen.
    Umfang zu ermöglichen, den er im Erzbistum                           (3) Bei der Versetzung des Ständigen Diakons mit
    Hamburg hatte.                                                           Zivilberuf aufgrund eines zivilberuflich bedingten
                       § 20                                                  Wohnsitzwechsels innerhalb des Erzbistums Ham-
         Beendigung des Dienstverhältnisses                                  burg kann aufgrund der pastoralen Erfordernisse
                                                                             der bisherige Aufgabenbereich geändert werden.
(1) Das Dienstverhältnis des Ständigen Diakons endet
    mit dem Verlust des Klerikerstandes.                                 (4) Das schriftliche Versetzungsdekret enthält die glei-
                                                                             chen Angaben wie das Ernennungsdekret.
(2) Der Ständige Diakon verliert gemäß Can. 290
    CIC den Klerikerstand durch die kirchenamtliche                                              § 23
    Feststellung der Ungültigkeit der empfangenen Di-                                    Stellenbeschreibung
    akonenweihe oder die rechtmäßig verhängte Strafe                     (1) Zusammen mit dem Ernennungsdekret oder dem
    der Entlassung aus dem Klerikerstand oder durch                          Versetzungsdekret ist dem Ständigen Diakon eine
    Reskript des Apostolischen Stuhls.                                       Stellenbeschreibung gemäß den drei Grunddiens-
(3) Für die Kündigung des Dienstverhältnisses des                            ten zu geben.
    hauptberuflichen Ständigen Diakons gelten die                        (2) Diese Stellenbeschreibung ist zwischen dem Stän-
    Vorschriften der Kirchliche Dienstvertragsordnung                        digen Diakon, seinem kirchlichen Vorgesetzten
    (DVO) in der jeweils geltenden Fassung über die                          und dem Erzbischof oder einer von ihm beauftrag-
    Kündigung von Dienstverhältnissen entsprechend.                          ten Person zu vereinbaren. Sie soll insbesondere
2. Kapitel. Dienstrechtliche Einzelbestimmungen                              die Schwerpunkte des Einsatzes benennen.
                             § 21                                        (3) Aufgrund veränderter pastoraler Notwendigkeiten
                          Ernennung                                          kann eine Veränderung der Stellenbeschreibung
                                                                             des Ständigen Diakons erforderlich werden. Dabei
(1) Dem Ständigen Diakon wird durch ein schrift-
                                                                             werden nach Anhörung des Ständigen Diakons
    liches Ernennungsdekret des Erzbischofs eine
                                                                             alle erheblichen Umstände, wie insbesondere
    Stelle übertragen oder ein Aufgabenbereich in
                                                                             persönliche Fähigkeiten und Möglichkeiten, fami-
    einem bestimmten Einsatzgebiet zugewiesen. Im
                                                                             liäre Situation, Wohnungsfrage, nach Möglichkeit
    Ernennungsdekret werden Tätigkeitsform und
                                                                             berücksichtigt.
    Aufgabe des Ständigen Diakons angegeben sowie
    der unmittelbare kirchliche Vorgesetzte und der                                             § 24
    Dienstort benannt.                                                                     Amtseinführung
(2) Bei einem Ständigen Diakon mit Zivilberuf ist                        Der Ständige Diakon wird in seinen Aufgabenbereich
    für die Auswahl der Stelle und für den Umfang                        und in sein Einsatzgebiet durch den kirchlichen Vor-
66                                                    KIRCHLICHES AMTSBLATT · Erzbistum Hamburg, 25. Jahrgang, Nr. 4, 23.04.2019

gesetzten in geeigneter Weise eingeführt.                     tagen gemäß can. 276 § 2 n. 4 CIC und an Fortbil-
                      § 25                                    dungsveranstaltungen gemäß den diözesanen Vor-
Residenzpflicht, Dienstwohnung, Dienstzimmer,                 schriften gilt als Dienstzeit des Ständigen Diakons.
                  Ausstattung                                 Näheres regeln die Förderrichtlinien für Exerzitien
                                                              des Erzbistums Hamburg in der jeweils geltenden
(1) Der Ständige Diakon im Hauptberuf, der in einer           Fassung.
    Pfarrei zum Einsatz kommt, soll innerhalb dieser
    Pfarrei wohnen, gegebenenfalls in einer vorhan-       (2) Für die berufliche Fortbildung des hauptberuf-
    denen Dienstwohnung. Eine solche kircheneigene            lichen Ständigen Diakons gelten die Vorschriften
    Wohnung kann zum ortsüblichen Mietzins zur                der Ordnung für Dienstverträge für Mitarbeite-
    Verfügung gestellt werden; die Mietnebenkosten            rinnen und Mitarbeiter im Erzbistum Hamburg
    sind vom Ständigen Diakon zu tragen.                      in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
(2) Dem hauptberuflichen Ständigen Diakon können          (3) Für den Ständigen Diakon mit Zivilberuf sollen
    Wohnort und Dienstwohnung zugewiesen werden.              Fortbildungsmöglichkeiten geschaffen werden,
    In diesem Fall findet die jeweils geltende Dienst-        an denen er teilnehmen kann, ohne dafür über
    wohnungsordnung des Erzbistums Anwendung.                 Gebühr die ihm im Rahmen seines Zivilberufes
                                                              zustehende Urlaubszeit einsetzen zu müssen.
(3) Dem hauptberuflichen Ständigen Diakon ist von
    der Pfarrei oder der kirchlichen Einrichtung, in                                    § 28
    deren Dienst er steht, ein Dienstzimmer wenig-                                     Urlaub
    stens zur Mitbenutzung zur Verfügung zu stellen.      (1) Dem hauptberuflichen Ständigen Diakon steht ein
(4) Sofern der Aufgabenbereich und die örtliche oder          jährlicher Urlaub entsprechend den Vorschriften
    familiäre Situation es erfordern, ist dem Ständigen       der Kirchliche Dienstvertragsordnung (DVO) für
    Diakon mit Zivilberuf bei Bedarf ein Besprechungs-        Mitarbeiter im Erzbistum Hamburg in der jeweils
    zimmer zur Nutzung oder Mitbenutzung bereitzu-            geltenden Fassung zu. Für Erholungs- und Frei-
    stellen.                                                  zeitveranstaltungen im Dienst der Seelsorge gilt
                                                              eine diözesane Regelung in der jeweils gültigen
                      § 26                                    Fassung.
        Zeitliche Gestaltung des Dienstes
                                                          (2) Für den Ständigen Diakon mit Zivilberuf richtet
(1) Die konkrete zeitliche Gestaltung des Dienstes            sich die Zeit der Abwesenheit von seinem Auf-
    ist zwischen dem hauptberuflichen Ständigen               gabenbereich nach der ihm aus dem Zivilberuf
    Diakon, dem kirchlichen Vorgesetzten und dem              zustehenden Urlaubszeit.
    Erzbischof oder einer von ihm beauftragten Per-
    son festzulegen. Einzubeziehen sind dabei sowohl                                 § 29
    anfallende pastorale Notwendigkeiten als auch                               Zusammenarbeit
    angemessene Zeit für Gebet, Studium und Sorge         (1) Der Ständige Diakon ist unbeschadet seiner be-
    um die Mitbrüder. Das Wohl der Ehefrau und der            sonderen Verantwortung für die ihm übertragenen
    Kinder des Ständigen Diakons müssen bei der               Aufgaben zur Zusammenarbeit mit allen anderen
    konkreten Festlegung des Dienstes gebührend               Mitarbeitern im pastoralen Dienst des Einsatzge-
    berücksichtigt werden.                                    bietes verpflichtet.
(2) Für Ständige Diakone mit Zivilberuf ist das zeit-     (2) Die Aufgabenverteilung im konkreten Einsatz-
    liche Ausmaß des Dienstes entsprechend Absatz 1           gebiet zwischen Priestern, Ständigen Diakonen
    abzusprechen.                                             und sonstigen Mitarbeitern im pastoralen Dienst
(3) Dem hauptberuflichen Ständigen Diakon steht ein           erfolgt unter Berücksichtigung der mit der sakra-
    voller dienstfreier Tag in der Woche zu, bei regel-       mentalen Weihe übertragenen Befugnisse, der
    mäßigem Dienst an Sonn- und Feiertagen darüber            festgelegten Aufgabenbereiche sowie des für das
    hinaus ein dienstfreier Samstag und Sonntag im            Einsatzgebiet maßgeblichen Pastoralkonzepts.
    Monat. Die freien Tage sind unter Berücksichti-       (3) An den Dienstbesprechungen der im pastoralen
    gung der pastoralen Erfordernisse im Benehmen             Dienst der Pfarrei Tätigen nimmt der Ständige
    mit dem hauptberuflichen Ständigen Diakon vom             Diakon teil. Dienstbesprechungen sollen regelmä-
    kirchlichen Vorgesetzten festzulegen.                     ßig so angesetzt werden, dass der Ständige Diakon
                  § 27 Fortbildung                            mit Zivilberuf außerhalb seiner zivilberuflichen
                                                              Arbeitszeit daran teilnehmen kann.
(1) Der Ständige Diakon ist zu spiritueller Vertiefung
    und beruflicher Fortbildung verpflichtet. Die Teil-   (4) Der Ständige Diakon soll auch über sein Einsatz-
    nahme an Exerzitien oder geistlichen Einkehr-             gebiet hinaus Bereitschaft zur Kooperation zeigen,
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