Amtsblatt der Gemeinde "Am Ohmberg" - mit den Ortschaften Bischofferode, Großbodungen, Neustadt - Landgemeinde Am Ohmberg
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Ohmbergbote Amtsblatt der Gemeinde „Am Ohmberg“ mit den Ortschaften Bischofferode, Großbodungen, Neustadt Jahrgang 7 Freitag, den 18. Oktober 2019 Nummer 10
Ohmbergbote -2- Nr. 10/2019 § 15 Wichtiger Hinweis Reihendoppelgrabstätten Wir bedanken uns bei allen fleißigen Redakteuren und Fo- Absatz 2 erhält folgende Fassung: tografen, welche dazu beitragen, dass das Monatsblatt der (2) In jeder Doppelreihengrabstätte können zwei Leichen bestat- Gemeinde Am Ohmberg so vielfältig und interessant gestaltet tet werden. Es ist jedoch zulässig, in einer Reihendoppelgrab- werden kann. stätte als Zweitbelegung auch eine Urne beizusetzen. Bei der Um alle Artikel und Fotos veröffentlichen zu können, bitten wir Beisetzung einer zusätzlichen Urne in eine Reihendoppelgrab- darum, dass die Artikel, nicht mehr als eine Seite Text (Word- stätte als Drittbelegung verlängert sich die Ruhezeit nicht. Die Dokument) und maximal 2 Bilder pro Beitrag beinhalten sollten. Belegung kann nur erfolgen, wenn die Ruhezeit der Zweitbele- gung nicht überschritten und die Mindestruhezeit der Drittbele- Da die Textbeiträge nur in digitaler Form zu bearbeiten sind, gung nach § 31 Abs. 1 des Thüringer Bestattungsgesetzes ein- bitte diese per E-Mail bzw. Stick oder CD zu übersenden bzw. gehalten wird. einzureichen. Bilder und Grafiken bitte im .jpg Format als Anhang beifügen. § 18 Bitte in Zukunft alle Artikel für den Ohmbergboten per Mail an Urnengemeinschaftsgrabstätten ohmbergbote@lg-am-ohmberg.de Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 ergänzt: (5) Sämtlicher Grabschmuck, Blumen, Kränze etc. müssen 14 Ihre Redaktion Tage nach Beisetzung von der Gemeinschaftsgrabstätte entfernt werden. Des Weiteren ist es nicht zulässig, während der Liege- zeit, Blumenschmuck, Kerzen etc. abzulegen. Redaktionsschluss- und Erscheinungstermin § 25 für die nächste Ausgabe Allgemeine Gestaltungsvorschrift Absatz 2 erhält folgende Änderung: Redaktionsschluss: Donnerstag 14. November 2019 (2) Größe der Grabeinfassungen auf den Friedhöfen aller Ortsteile: Erscheinungstermin: Freitag 22. November 2019 Reihengrab 0,90 x 1,90 m Tel.: 036077/9390-15 Doppelgrab 1,90 x 2,20 m Fax: 036077/9390-29 Urnengrab (max. 2 Urnen) 0,60 x 1,00 m E-Mail: ohmbergbote@lg-am-ohmberg.de Urnenvierergrab 1,00 x 1,00 m Kindergrab 0,60 x 1,00 m Rasengrabstätte ohne Einfassung Rasenurnengrabstätte ohne Einfassung Die angepassten Größen werden erst nach dem eine neue Grab- reihe angefangen wird in Einsatz kommen. § 26 Rasengrabstätten (pflegearme Grabstätten) Absatz 3 erhält folgende Fassung: Öffentliche Bekanntmachungen (3) Kränze, Blumenschmuck und sonstiger Grabschmuck sind bis zu einer Frist von sechs Wochen nach der Bestattung zu- gelassen. Eine Räumung sowie die Einebnung der Grabstätte 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung sind nach Errichtung des Grabmals durch die Überlassungs- der Gemeinde Am Ohmberg pflichtigen oder ein von ihnen Beauftragten vorzunehmen. Die anschließend notwendige Einsaat wird durch den Friedhofsträ- Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg hat in seiner Sit- ger vorgenommen. zung vom 22.08.2019 auf Grundlage der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thü- § 27 ringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neube- Rasenurnengrabstätten (pflegearme Urnengrabstätten) kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.41), zuletzt geän- Absatz 5 erhält folgende Änderung: dert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) sowie des § (5) Das Grabmal besteht aus einer Bodenplatte und einem lie- 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes (ThürBestG) vom 19. Mai genden oder stehenden Grabstein bzw. pultähnlichem Grabstein. 2004 (GVBl. S. 505 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Artikel II Juni 2018 (GVBl. S. 229, 266) folgende 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Am Ohmberg erlassen: Inkrafttreten Diese 1. Änderungssatzung für die Friedhofssatzung der Ge- Artikel I meinde Am Ohmberg tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung § 11 in Kraft. Ruhezeit Am Ohmberg, 24.09.2019 Absatz 1 erhält folgende Änderung: gez. Steinecke - Siegel - (1) Die Ruhezeit für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen Bürgermeister beträgt 30 Jahre. Beschluss- und Genehmigungsvermerk: § 13 Arten der Grabstätten 1. Mit Beschluss Nr. 24 - 02/2019 vom 22.08.2019 hat der Ge- Absatz 2 erhält folgende Ergänzung: meinderat der Gemeinde Am Ohmberg die 1. Änderungs- (2) Die Grabstätten aller 4 Friedhöfe der Gemeinde Am Ohmberg satzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Am Ohmberg werden unterschieden in: beschlossen. a) Reihengrabstätten (Erdbestattung), 2. Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom 19.09.2019, Az.: 15.11802.001 die 1. Änderungssatzung zur b) Reihengrab im Rasengrabfeld (pflegearme Erdbestattung), Friedhofssatzung der Gemeinde Am Ohmberg bestätigt. c) Reihendoppelgrabstätten (Erdbestattung/Urne), d) Doppelreihengrab im Rasengrabfeld (pflegearme Erdbestattung) Am Ohmberg, 24.09.2019 e) Urnenreihengrabstätten, gez. Steinecke - Siegel - Bürgermeister f) Urnenreihengrab im Rasengrabfeld (pflegearmes Urnengrab), g) mehrstellige Urnengrabstätten (max. 3 Urnen) nur bis zur vollständigen Belegung des Grabfeldes auf dem Friedhof im OT Großbodungen, h) Urnengemeinschaftsanlage, i) Ehrengrabstätten
Ohmbergbote -3- Nr. 10/2019 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung gane bei der Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl und Kommunalwahl (Kreistagsmitgliederwahl, Gemeinderatswahl, der Gemeinde Am Ohmberg Ortschaftsratswahl, Landratswahl, Bürgermeisterwahl, Ort- Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg, hat in seiner Sit- schaftsbürgermeisterwahl) sowie bei Volksentscheiden. zung vom 22. August 2019, auf Grundlage der §§ 19 Abs. 1 und §2 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung Entschädigung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.41), zu- (1) Ehrenamtlichen Mitgliedern der Wahlausschüsse wird für die letzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74), Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses eine Entschädi- der §§ 1,2,11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes gung in Höhe der für die jeweilige Wahl geltenden gesetzlichen (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Sep- Regelung, mindestens aber in Höhe von 15,00 EUR, gezahlt. tember 2000 (GVBl. S. 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom Der Wahlleiter erhält bei der Kommunalwahl (Gemeinderatswahl, 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150) und des § 40 der Friedhofssatzung Ortschaftratswahl, Bürgermeisterwahl, Ortschaftsbürgermeis- der Gemeinde Am Ohmberg, folgende 1. Änderung der Fried- terwahl) für die gesamte Tätigkeit neben dem Sitzungsgeld eine hofsgebührensatzung der Gemeinde Am Ohmberg beschlossen: einmalige Pauschalentschädigung je durchzuführenden Wahl in Artikel I Höhe von 60,00 €, der stellvertretende Wahlleiter in Höhe von 20,00 €. Diese Entschädigung wird nur wirksam, sofern nicht der § 10 Bürgermeister oder der Beigeordnete Wahlleiter oder stellvertre- Erwerb von Überlassungsrechten für Grabstellen von tenden Wahlleiter ist. Verstorbenen mit Wohnsitz außerhalb der Gemeinde (2) Mitglieder der Wahlvorstände für die Urnen- und Briefwahl erhal- erhält folgende Fassung: ten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Entschädigung in Höhe von (1) Für Verstorbene, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Ge- meinde Am Ohmberg hatten und die auf eigenen Wunsch oder a) 40,00 Euro für Wahlvorsteher auf Wunsch eines Angehörigen auf einem Ortsteilfriedhof der b) 30,00 Euro für die weiteren Mitglieder Gemeinde Am Ohmberg beigesetzt werden möchten, wird die (3) Mitglieder der Wahlvorstände für die Urnen- und Briefwahl, doppelte Gebühr der in § 8 und 9 dieser Satzung genannten Ge- die Beschäftigte der Gemeinde Am Ohmberg sind, erhalten für bühren erhoben. ihre Tätigkeit am Wahltag wahlweise die Entschädigungszahlung (2) Für die Bestattung von Personen, die in der Gemeinde Am nach Abs. 2 oder eine Entschädigung in Höhe von Ohmberg meldepflichtig waren und aufgrund von Alter oder Krank- a) 20,00 Euro für Wahlvorsteher heit zum Zeitpunkt ihres Ablebens keine Einwohner der Gemeinde b) 15,00 Euro für die weiteren Mitglieder Am Ohmberg sind, werden Gebühren nach §§ 8 und 9 dieser Sat- zung erhoben. Gleiches gilt für Verwandte ersten Grades bzw. für sowie einen Freizeitausgleich in Höhe von 8 Stunden (Urnenwahl- Geschwister von Einwohnern der Gemeinde Am Ohmberg. lokale) und 4 Stunden (Briefwahllokal), bei verbundenen Wahlen (3) Weitere Ausnahmen vom Abs. 1 können ergehen bei Ver- erhalten die Mitglieder vom Briefwahllokal ebenso 8 Stunden. storbenen, welche überwiegend ihren Lebensmittelpunkt in der (4) Bei verbundenen Wahlen erhalten die Mitglieder nach Abs. 2 und 3 einen Zuschlag in Höhe von 15 Euro. Gemeinde Am Ohmberg bzw. in einer der früheren Gemeinden (5) Für jeden weiteren Tag, der zur Ermittlung der Wahlergebnis- Bischofferode, Grossbodungen oder Neustadt hatten und noch se erforderlich wird, erhalten die Mitglieder eine Entschädigung starke soziale und kulturelle Bindungen in die Gemeinde haben. in Höhe von 50 % der in Abs. 1 und 2 genannten Beträge. Artikel II (6) Ehrenamtlich tätigen Bürgern, welche am Wahl- bzw. Abstim- mungstag als Hilfskraft im Wahlvorstand eingesetzt werden, wird Inkrafttreten eine Entschädigung in Höhe von 20,00 EUR gewährt. Diese 1. Änderung zur Friedhofsgebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. §3 Auslagenersatz Am Ohmberg, 24.09.2019 Mitglieder von Wahlvorständen erhalten auf Antrag Ersatz ih- gez. H. Steinecke - Siegel - rer notwendigen Fahrtkosten entsprechend der für die jeweilige Bürgermeister Wahl geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Beschluss- und Genehmigungsvermerk: §4 1. Mit Beschluss Nr. 25 - 02/2019 vom 22.08.2019 hat der Ge- Inkrafttreten meinderat der Gemeinde Am Ohmberg die 1. Änderung der Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Am Ohmberg be- schlossen. Am Ohmberg, 10.10.2019 gez. Steinecke - Siegel - 2. Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom Bürgermeister 19.09.2019, Az.: 15.11802.001 die 1. Änderung der Fried- hofsgebührensatzung der Gemeinde Am Ohmberg bestätigt. Beschluss- und Genehmigungsvermerk: Am Ohmberg, 24.09.2019 1. Mit Beschluss Nr. 23 - 02/2019 vom 22.08.2019 hat der Ge- gez. H. Steinecke - Siegel - meinderat der Gemeinde Am Ohmberg die Satzung über die Bürgermeister Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit anlässlich von all- gemeinen Wahlen und Volksentscheiden beschlossen. Satzung über die Entschädigung für 2. Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom 04.10.2019, Az.: 15.11802.001 die Satzung über die Ent- ehrenamtliche Tätigkeit anlässlich von schädigung für ehrenamtliche Tätigkeit anlässlich von allge- allgemeinen Wahlen und Volksentscheiden meinen Wahlen und Volksentscheiden bestätigt. Aufgrund der §§ 13 Abs. 1, 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Ge- Am Ohmberg, 10.10.2019 meinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – gez. Steinecke - Siegel - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar Bürgermeister 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Geset- zes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) in Verbindung mit § 34 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz – ThürKWG) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 530), zuletzt geändert durch Ar- tikel 1 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GVBl. S. 59) hat der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg in seiner Sitzung am 22.August 2019 folgende Satzung beschlossen: §1 Geltungsbereich Diese Satzung regelt die Höhe von Entschädigungen für Mitglie- der von Wahlvorständen, Wahlausschüsse und Abstimmungsor-
Ohmbergbote -4- Nr. 10/2019 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in Sonstige amtliche Mitteilungen der Zeit vom 16. September 2019 bis 6. Oktober 2019 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Nächste Sitzung des Gemeinderates Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergeb- nisses um 16.00 Uhr in OT Großbodungen, Fleckenstraße 49, Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, kleiner Sitzungsraum 1. Etage, 37345 Am Ohmberg zusammen. die 4. öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet vorraussicht- 3. lich am 23. Oktober 2019 ab 19:30 Uhr im großen Sitzungssaal Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahl- der Gemeinde Am Ohmberg, OT Großbodungen, Flecken- bezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. straße 49 statt. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Perso- Es handelt sich um eine vorläufige Terminankündigung. Es ist nalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. durchaus möglich, dass sich Termine verschieben oder gar nicht Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. zustande kommen. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält Die Bekanntmachung der Einladung zur nächsten Sitzung des bei Betreten des Wahlraums den Stimmzettel ausgehändigt. Gemeinderates werden demnächst in den öffentlichen Schau- Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme. kästen ausgehangen und sind zudem auf der Internetseite der Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer Gemeinde Am Ohmberg einsehbar. a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zu- gelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei, 7. Thüringer Landtag: Wahlbekanntmachung sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort und Gemeinde Am Ohmberg rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Landkreis Eichsfeld Kennzeichnung, Wahlkreis Wahlkreis 2 Eichsfeld II b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Par- teien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch Wahlbekanntmachung dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeich- 1. nung einen Kreis für die Kennzeichnung. Am 27. Oktober 2019 findet die Wahl zum 7. Thüringer Landtag Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass er statt. auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis ge- Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. setztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, 2. welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Landesstimme in Die Gemeinde ist in folgende 6 Wahlbezirke eingeteilt. der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch Wahl- Abgrenzung Lage des Wahlraums barriere- ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise ein- be- des Wahlbezirks (Straße, Hausnum- frei deutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. zirk mer, Zimmer) Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahl- 001 Ortschaft Bischof- Feuerwehrgerätehaus raumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet ferode: Bischofferode und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht Alte Schulstraße, Am Oberreihe 15 A erkennbar ist. Anger, Am Berge, 37345 Am Ohmberg 4. Bahnhofstraße, Berg- Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung straße, Fuchsgasse, erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses Bischofferöder Haupt- im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das straße, Heiligenhöfe, ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Mittelgasse, Neue 5. Straße, Obergasse, Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Töpferei, Töpfergasse, Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, Weißenborner Straße, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Winkel Wahlkreises 002 Ortschaft Bischof- Dorfgemeinschafts- x oder ferode: haus b) durch Briefwahl teilnehmen. Am Ohmberg, Auf- Bischofferode Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde baustraße, Ellern- Ellernweg einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelum- weg, Friedensstraße, 37345 Am Ohmberg schlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen Hauröder Straße, und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Holunger Straße, Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein Obere Heiligenhöfe, so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Oberreihe, Siedlung Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Thomas Müntzer 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebe- 003 OT Hauröden Gaststätte nen Stelle abgegeben werden. Hauröden 6. Am Breiten Born 1 Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur 37345 Am Ohmberg persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlge- 004 OT Großbodungen Feuerwehrgerätehaus x setzes). Großbodungen Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Am Ölgraben 2 Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits- 37345 Am Ohmberg strafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch 005 OT Wallrode Dorfgemeinschafts- x ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). haus Wallrode Am Ohmberg, 18.10.2019 Dorfstraße 35 gez. Steinecke 37345 Am Ohmberg Bürgermeister 006 OT Neustadt und OT Jugendclub Neubleicherode Neustadt An der Linde 5 37345 Am Ohmberg
Ohmbergbote -5- Nr. 10/2019 Öffentliche Ausschreibung Stellenausschreibung Mitarbeiterin oder Mitarbeiter Diese Stelle ist dem Hauptamt zugeordnet. im Ordnungsamt Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit 32 Stunden pro Wo- che. Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD. Die Gemeinde Am Ohmberg schreibt die Stelle eines/einer Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Verwaltungsfachangestellten zum nächstmöglichen Termin zur Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Besetzung aus. Das Aufgabengebiet richtet sich u.a. nach dem Thüringer Ordnungsbehördengesetz (OBG), Thüringer Brand- Bitte senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) und Thüringer Stra- (Bewerbungsschreiben, aussagekräftiger Lebenslauf, Ab- ßengesetz (ThürStrG) sowie den anderen, die Ordnungsverwal- schluss- und Arbeitszeugnisse, Kopie des Führerscheins etc.) tung einer Gemeinde betreffenden Rechtsnormen. schriftlich bis zum 30. November 2019 an: Aufgabenschwerpunkte: Gemeinde Am Ohmberg • Vollzug aller Aufgaben, die der Gemeinde nach den Thürin- Hauptamt ger Ordnungsbehördengesetz obliegen Frau Dagmar Palau • Vollzug der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Ge- Fleckenstraße 49, 37345 Am Ohmberg meinde, Überwachung der Pflichten aus Satzungen wie Die eingegangenen Bewerbungen werden bei der Gemein- (Straßenreinigungspflicht, Sondernutzung) und Durchset- de Am Ohmberg elektronisch verarbeitet und gespeichert. zung von Zwangsmitteln (Ersatzvorname) gemäß § 50 des Auf Grund der Datenschutz-Grundverordnung werden die Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsge- Bewerber(innen) gebeten, in ihrem Bewerbungsschreiben eine setzes (ThürVwZVG) Erklärung darüber abzugeben, dass sie mit der elektronischen • Überwachung des ruhenden Verkehrs Verarbeitung und Speicherung ihrer persönlichen Daten sowie • alle anfallenden Innen- und Außendiensttätigkeiten im Be- mit der Weitergabe ihrer Daten an die am Auswahlverfahren zu reich des Brandschutzes (u.a. Koordinierung der Aus- und beteiligenden Personen und Gremien (insbes. Personalrat) ein- Fortbildung der Kameraden in der Freiwilligen Feuerwehr, verstanden sind. Prüfung der Einsatzberichte) Bitte legen Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei, • Organisation, Beschaffung, Verwaltung der Feuerwehren in sofern die Bewerbung nach Beendigung des Auswahlverfahrens der Gemeinde zurückerhalten möchte. Andernfalls werden die Bewerbungsun- • Erstellung und Durchsetzung von Bescheiden nach Feuer- terlagen gemäß § 27 Abs. 4 ThürDSG i. V. m. Art. 17 Abs. 1 DS- wehreinsätzen GVO nach zwei Monaten ordnungsgemäß vernichtet. Anforderungsprofil: Beachten Sie hierzu die Informationen über die Verarbeitung Grundsätzlich ist eine abgeschlossene Ausbildung im mittleren Ihre Daten durch die Gemeinde Am Ohmberg im Rahmen des Verwaltungsdienst bzw. als Verwaltungsfachangestellte/r er- Verfahrens zur Stellenbesetzung. Diese finden Sie auf der forderlich, sowie die Bereitschaft, die Ausbildung zum/zur Ord- Homepage der Gemeinde Am Ohmberg unter Impressum/Da- nungsbehördlichen Vollzugsdienstkraft zu absolvieren. tenschutzerklärung. Die Bewerber(innen) um die Stelle müssen die Einstellungsvor- aussetzungen nach § 3 Absatz 1 der Thüringer Vollzugs-Dienst- Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, wer- kräfte-Verordnung vom 20. August 1996 erfüllen. den durch die Gemeinde nicht erstattet. • Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutzrechtli- • gute Kenntnisse im Umgang mit Standardsoftware (MS-Office) chen Gründen nicht zulässig und werden daher nicht berück- • Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben auch außerhalb sichtigt. der üblichen Arbeitszeiten Gemeinde Am Ohmberg, den 8. Oktober 2019 • Bereitschaft zur regelmäßigen Fortbildung gez. Steinecke • Führerschein Klasse B und Fahrpraxis • sicheres und bestimmtes Auftreten Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Am Ohmberg über das Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 des Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 des Bundesmeldegesetzes weisen Bundemeldegesetzes gegen die Datenübermittlung wir durch diese öffentliche Bekanntmachung daraufhin, dass die an das Bundesamt für Personalmanagement der Bun- Personen, die im Kalenderjahr 2021 das achtzehnte Lebensjahr deswehr vollenden (volljährig werden), der Datenübermittlung im Rahmen des § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz widersprechen können. hier: Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermitt- Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber lung nach § 58 c (1) Soldatengesetz (SG) in der je- der Gemeinde Am Ohmberg, Großbodungen, Einwohnermelde- weils gültigen Fassung amt, Fleckenstraße 49, 37345 Am Ohmberg bis zum 28. Febru- Gemäß § 58 c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehör- ar 2020 zu erklären. den dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr Zur eindeutigen Nachweisführung bittet das Bürgerbüro/Einwoh- zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich nermeldeamt darum, das in der Gemeinde Am Ohmberg auslie- bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher gende Formular (selbstverständlich auch Kopien davon) zu ver- Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: wenden. Gleiche Formulare können auch auf der Internetseite 1. Familienname der Gemeinde Am Ohmberg abgerufen werden. 2. Vornamen Am Ohmberg, den 18. Oktober 2019 3. gegenwärtige Anschrift. gez. Steinecke Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § Bürgermeister 36 Abs. 2 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben. Öffentliche Bekanntmachung der geprüften Jahresrechnung 2018 Mit Beschluss Nr.: 46 - 03/2019, 47 – 03/2019 und 48 – 03/2019 lastungsbeschlüsse des Bürgermeisters und des Beigeordneten vom 19.09.2019 hat der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohm- für das Haushaltsjahr 2018 liegen zur Einsichtnahme gemäß § berg die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2018 der 80 Absatz 4 der Thüringer Kommunalordnung in der Zeit vom Gemeinde Am Ohmberg, die Entlastung des Bürgermeisters sowie die Entlastung des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 18. Oktober 2019 bis 2. November 2019 2018 beschlossen. öffentlich in der Kämmerei der Gemeinde Am Ohmberg, im OT Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen, der Schluss- Bischofferode, Bischofferöder Hauptstraße 11, während der all- bericht des Rechnungsprüfungsamtes, der Beschluss über die gemeinen Öffnungszeiten aus und stehen bis zur Feststellung Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2018 sowie die Ent- der Jahresrechnung 2019 zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Ohmbergbote -6- Nr. 10/2019 Verwaltung im OT Bischofferode, Hauptstraße 11 Kämmerei Frau Lesik ������������������������������������������������������������������� 9390 - 20 ��������������������������������������������������kaemmerei@lg-am-ohmberg.de Kasse Frau Hartmann ����������������������������������������������������������� 9390 - 21 �������������������������������������������� liegenschaften@lg-am-ohmberg.de ���������������������������������������������������������� kasse@lg-am-ohmberg.de Wichtige Rufnummern auf einen Blick Kassenleiterin/Fördermittel Frau Schaar ���������������������������������������������������������������� 9390 - 24 ���������������������������������������������������������� kasse@lg-am-ohmberg.de Wichtige Rufnummern auf einen Blick Bauverwaltung/Straßenausbaubeiträge Frau Fischer ���������������������������������������������������������������� 9390 - 22 Polizei 110 ������������������������������������ bauverwaltungsamt@lg-am-ohmberg.de Notruf Feuerwehr und Rettungsdienst 112 Steuern und Abgaben/Liegenschaften/Bauverwaltung Rettungsleitstelle 03606/5066780 Frau Rybicki ���������������������������������������������������������������� 9390 - 23 Krankentransport 03606/19222 ��������������������������������������������������kaemmerei@lg-am-ohmberg.de Havariedienste: ������������������������������������ bauverwaltungsamt@lg-am-ohmberg.de Wasser- und Abwasserzweckverband 036076/569-0 „Eichsfelder Kessel“ Sprechzeiten der Ortschaftsbürgermeister Erdgas 036074/3840 Strom 0180/2696961 Anschrift: Ortschaftsbürgermeister Bischofferode Kinder- und Jugendtelefon 0800/0080080 Karl-Josef Wand Frauenschutzwohnung 03605/518798 Bischofferode Giftnotruf 0361/730730 Bischofferöder Hauptstraße 11 Zahnärztlicher Notdienst 0180/5908077 37345 Am Ohmberg Telefon: 036077/9390-25 Sprechzeit: Mittwochs von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Informationen Anschrift: Ortschaftsbürgermeister Großbodungen aus der Gemeinde Am Ohmberg Heiko Steinecke Großbodungen Fleckenstraße 49 37345 Am Ohmberg Öffnungszeiten der Gemeinde Am Ohmberg Telefon: 036077/9390-12 Montag: 13:00 - 16:00 Uhr Sprechzeit: Dienstag von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Anschrift: Ortschaftsbürgermeister Neustadt Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Hermann Richardt Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Neustadt Hauptstraße 30 Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung 37345 Am Ohmberg Telefon: 036077/20267 Dienstag: 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Sprechzeit: Dienstag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr - 11:00 Uhr Die Friedhofsverwaltung für die Gemeinde Am Ohmberg sitzt im OT Großbodungen, Fleckenstraße 49 Telefonnummern unserer kommunalen Kindertagesstätten: Zusätzlich zu den o. g. Sprechzeiten wird das Einwohner- meldeamt auch 2019 jeden 1. Samstag alle zwei Monate in Kommunaler Kindergarten „Pusteblume“ der Zeit von 09:00 - 12:00 Uhr geöffnet haben. OT Großbodungen, Chaussee 59“ ��������������������� 036077 /20424 Die nächste Sprechzeit samstags ist am 2. November 2019. Kommunaler Kindergarten „Villa Regenbogen“ Telefonanschlüsse und Zuständigkeiten in der Gemeinde OT Siedlung Thomas Müntzer, Am Ohmberg Siedlung Thomas Müntzer 13 ����������������������������� 036077 /29690 Verwaltung im OT Großbodungen, Fleckenstraße 49 Fax:��������������������������������������������������������������� 036077 - 9390 - 29 Kontaktbereichsbeamter der Landgemeinde Bürgermeister der Gemeinde Am Ohmberg: Am Ohmberg Herr Steinecke ������������������������������������������������������������ 9390 - 11 ������������������������������������������� buergermeister@lg-am-ohmberg.de Anschrift: Polizeihauptmeister Sawraschin Bürgerbüro/Fischereischeine/Versicherungen/ Großbodungen Sitzungsdienst/Ordnungswesen Fleckenstraße 49 Frau Baumann ����������������������������������������������������������� 93 90 - 10 37345 Am Ohmberg ��������������������������������������������������������������info@lg-am-ohmberg.de Telefon: 036077/29696 Einwohnermeldeamt/Ordnungswesen/Amtsblatt Sprechzeit: Dienstags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr Frau Müller ������������������������������������������������������������������ 9390 - 15 (Änderungen vorbehalten!) ���������������������������������������������� buergerbuero@lg-am-ohmberg.de ������������������������������������������ ordnungswesen@lg-am-ohmberg.de Zuständig für folgende Ortschaften: Friedhofswesen Bischofferode mit Hauröden und Siedlung Thomas Müntzer, Frau Truthmann ���������������������������������������������������������� 9390 - 14 Großbodungen mit Wallrode und Neustadt mit Neubleicherode Bei Nachfragen oder in dringenden Fällen wenden Sie sich bitte friedhofswesen@lg-am-ohmberg.de an die Polizeiinspektion Eichsfeld in Heiligenstadt. Hauptamt/Personal/Kindergarten Frau Palau ������������������������������������������������������������������ 9390 - 13 Anschrift: Petristraße 3, 37308 Heiligenstadt ���������������������������������������������������� hauptamt@lg-am-ohmberg.de Tel.: 03606 6510
Ohmbergbote -7- Nr. 10/2019 Öffnungszeiten der Jugendtreffs der Gemeinde Am Ohmberg Informationen Aktuelle Präsenszeiten eines pädagogischen Mitarbeiters der Villa aus der Ortschaft Bischofferode Lampe in den Jugendtreffs der Landgemeinde „Am Ohmberg“: Jugendtreff Bischofferode: mittwochs 13 bis 20 Uhr Jugendtreff Neustadt: dienstags 14 bis 20 Uhr Die anderen Öffnungszeiten können von ehrenamtlichen Ju- gendlichen abgedeckt werden. Für Informationen, Fragen oder Anliegen steht Ihnen der Ju- gendkoordinator Ralf Weidemann gerne zur Verfügung, er ist montags bis freitags erreichbar unter 03606 5521831 oder unter der Emailadresse: ralf.weidemann@villa-lampe.de Diamantene Hochzeit Das Fest der „Diamantenen Hochzeit“ feiern Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt, am 20.10.2019 die Eheleute Grünschnitt sowie Nahrungsmittel Waltraud und Aloys Schmidt (OT Bischofferode). Ort: Landgemeinde „Am Ohmberg“, OT Großbodungen Die Gemeinde Am Ohmberg, Ortschaft Bischofferode, gra- Am Ölgraben (im Gewerbegebiet hinter der Feuerwehr) tuliert dem Jubelpaar recht herzlich und wünscht alles Gute, viel Glück, Freude und vor allem Gesundheit. Öffnungszeiten: jeweils Freitag von 15:00 - 18:00 Uhr Karl-Josef Wand sowie Sonnabend von 10:00 - 15:00 Uhr Ortschaftsbürgermeister (mit Ausnahme der Feiertage) An dieser Annahmestelle können die im häuslichen Bereich ent- stehenden Bioabfälle unentgeltlich abgegeben werden. Hierfür Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag stehen jeweils drei Sammelbehälter zur Verfügung: für Baum- OT Bischofferode und Strauchschnitt, für Grünschnitt sowie für Nahrungsmittel- am 22.10. Herrn Rudolf Wiedemann zum 95. Geburtstag und Küchenabfälle. am 04.11. Herrn Bernhard Wichmann zum 70. Geburtstag am 05.11. Herrn Karl Lorenz zum 75. Geburtstag Aufnahme der Gemeinde Am Ohmberg in am 17.11. Herrn Wolfgang Weiß zum 75. Geburtstag das Programm der Dorferneuerung und am 20.11. Frau Anna Bretzke zum 95. Geburtstag -entwicklung von 2019 bis 2023 OT Siedlung Thomas Müntzer am 29.10. Frau Edith Luthardt zum 70. Geburtstag Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, am 01.11. Herrn Peter Keßler zum 80. Geburtstag die Gemeinde Am Ohmberg wurde mit ihren Ortsteilen Bischof- am 16.11. Frau Gisela Tippelt zum 75. Geburtstag ferode, Großbodungen, Hauröden, Neustadt, Neubleicherode, Die Gemeinde Am Ohmberg, Ortschaft Bischofferode, gratuliert Siedlung-Thomas-Müntzer und Wallrode am 24. Oktober 2018 den Jubilaren recht herzlich und wünscht alles Gute, besonders als Dorfregion in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen. Gesundheit und viel Freude. Förderzeitraum sind die Jahre 2019 bis 2023. Karl-Josef Wand Ortschaftsbürgermeister Anträge auf Förderung für private Vorhaben sind zu stellen beim örtlich zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuord- nung Gotha, Büro Worbis, Ansprechpartnerin Frau Petri über das betreuende Planungsbüro IBB Ingenieurbüro Böhnke, Salz- marktstraße 21 in 38899 Hasselfelde. gez. Steinecke Bürgermeister Sanierungsarbeiten am Sportplatz Ellernweg für dieses Jahr abgeschlossen Fundsachen Liebe Fans unserer SG, liebe Fußballinteressierten, nachdem das Umfeld unseres altehrwürdigen Sportplatzes am Ellernweg Im OT Bischofferode wurde auf allmählich in die Jahre gekommen war und es für Sportvereine dem Friedhof vor der Trauerhal- (leider auch für unseren) zunehmend schwieriger wird, die im- le, am 19.09.2019 ein goldfarbe- mer verschärfter auftretenden Probleme im Amateurbereich zu nes Armkettchen mit Eulenan- bewältigen, hat sich die Abteilung Fußball des VfB im Frühjahr hängern (Fundverzeichnis Nr.: des letzten Jahres per Vorstandsbeschluss einstimmig zu um- 14/2019) gefunden und im Bür- fangreichen Sanierungsarbeiten sowohl auf als auch neben dem gerbüro der Gemeinde Am Sportplatz bekannt. Ohmberg, Fleckenstraße 49 Mit einem vom Vorstand aufgestellten 3-Jahresplan verfolgten Ortsteil Großbodungen, zur Auf- bewahrung abgegeben. wir dabei zwei vorrangige Ziele. Die Fundsachen können wäh- Als Erstes sind wir als Sportverein für die Gesundheit und das rend der Öffnungszeiten, vom Wohlbefinden der Spieler, unserer Fans, Gäste und Besucher Eigentümer im Bürgerbüro, bei Frau Baumann, abgeholt werden. verantwortlich, zum Zweiten möchten wir durch ein gepflegtes Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die 036077 939010. Umfeld der Fußballplätze der sportlichen Entwicklung unserer Weitere Fundgegenstände und Informationen finden Sie auch Abteilung Fußball Rechnung tragen. Uns war von Anfang an klar, unter der Rubrik: Bürgerservice & Verwaltung/ Fundbüro unter dass wir nur durch attraktive Sportanlagen weiterhin erfolgreich www.lg-am-ohmberg.de. bleiben können und für junge Spieler dadurch so interessant werden, dass sie ihre fußballerische Heimat in der SG Bischof- ferode/Weißenborn/ Neustadt finden. Umbauarbeiten bedeuten (wie eigentlich alles in unserem Sport- verein) vor allem eins, ziemlich viel Arbeit, dies meistens ohne entsprechende Technik und das auch noch ehrenamtlich. So kommen wir nach dem zweiten der drei selbst auferlegten Um- baujahre auf eine unglaubliche Zahl von unentgeltlich und ehren- amtlich geleisteten Arbeitsstunden:
Ohmbergbote -8- Nr. 10/2019 unser Sportverein hat davon seit dem Frühjahr letzten Jahres bis Weiterhin bedanke ich mich im Namen unseres VfB bei der zum Abschluss der Arbeiten für 2019 unglaubliche 3965 Stunden Landgemeinde und dem Landkreis Eichsfeld für die zur Verfü- geleistet und nochmal, alles unentgeltlich und rein ehrenamtlich. gung gestellten Mittel. Wer die Zahl der Arbeitsstunden einfach mal mit dem derzeitigen Hier noch ein kleines Versprechen: auch für 2020 haben wir noch Mindestlohn multipliziert, bekommt eine Ahnung, welche Wertschöp- einiges an „unserem Ellernweg“ vor und hoffen dabei auf tatkräf- fung wir in dieser Zeit vollbracht haben. Dies alles übrigens ohne die tige Mithilfe. „alltäglichen“ Tätigkeiten wie Rasen mähen, Abstreuen usw. Mit sportlichem Gruß Steffen Rothensee Vorsitzender Hier noch kurz die Chronologie dazu Schritt 1: Sanierung der unmittelbaren Bankreihen links und rechts ne- ben dem Balkon und dies in Stadionoptik. Das heißt, Monta- ge von knapp hundert Stadionsitzen in unseren Vereinsfarben gelb-schwarz. Das konnten wir mit einer Kombination aus 30 % Fördermitteln durch den Landkreis Eichsfeld und mit 70% Eigenmitteln realisieren. Weiterhin die Verkleidung der Terras- senvorderseite mit einem gelb-schwarzen Banner, welches die Tradition unserer Abteilung Fußball widerspiegelt und durch Julia Winkler von Shoo-Design sehr gelungen entworfen wurde. Schritt 2: Rückbau der verrosteten Fußballtore aus dem Jahr 1973 und Anschaffung neuer, zeitgemäßer Aluminiumtore durch Unterstüt- zung unserer Landgemeinde sowie auch hier mit Eigenmitteln. Schritt 3: Mit Fördermitteln vom Landkreis Eichsfeld und erheblichen finan- ziellen Eigenmitteln errichteten wir einen Ballfangzaun entlang der kompletten Ellerseite des Platzes sowie hinter beiden Toren. Schritt 4: Hier erlebten wir einen drastischen Rückschlag durch den hei- ßen Sommer 2018. Wir bewässerten den Platz während dieser Zeit mit Wasser aus der Eller. Durch den hohen Salzgehalt wur- de die Grasnarbe auf 2/3 des Platzes fast vollständig zerstört. Hier möchte ich mich ausdrücklich bei den Sportfreunden Thoralf Informationen Koch und Christian Bumbke bedanken, die den Platz im Frühjahr 2019 durch wirklich mühevolle Handarbeit wieder in einen her- aus der Ortschaft Großbodungen vorragenden Zustand brachten. Mit dem Einsatz von hochwerti- gem Dünger, der Investition in unseren Regenkönig 2000 (beides komplett von uns finanziert) und der Installation eines Garten- Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag Wasseranschlusses durch den Wasserzweckverband und der Sanitärfirma Heinz Nuhn konnten wir den Schaden erstaunlich OT Großbodungen gut reparieren und der Rasen hat sich davon sehr gut erholt. am 06.11. Frau Gerda Lang zum 95. Geburtstag Schritt 5: am 09.11. Frau Elly Täubig zum 80. Geburtstag Montage neuer Sitzbänke sowohl an der kompletten Festhallen- am 11.11. Frau Ursula Hesse zum 80. Geburtstag seite sowie gegenüberliegend rechts und links der Trainerkabi- OT Wallrode nen. (wiederum durch die Kombination aus Förder- und Eigen- am 12.11. Herrn Kurt Bögershausen zum 95. Geburtstag mitteln) Dabei gilt unser Dank Tanja Hanak, die sämtliches Holz Die Gemeinde Am Ohmberg, Ortschaft Großbodungen, gratu- 1x grundiert 2x gestrichen hat, eine echte Fleißarbeit. liert den Jubilaren recht herzlich und wünscht alles Gute, beson- Schritt 6: ders Gesundheit und viel Freude. Aufwertung der beiden Trainerkabinen durch die Montage von je- Heiko Steinecke weils sieben gelb-schwarzen Stadionsitzen und durch die Verblen- Ortschaftsbürgermeister dung der alten Blechkabinen mit Bannern unserer Spielgemein- schaft, auch wunderschön gestaltet von Julia Winkler (Shoo Design) Nach der kurzen Zusammenfassung der in den letzten beiden Jahren geleisteten Arbeit möchte ich mich zuallererst bei allen fleißigen Helfern für ihre Unterstützung und der Opferung ihrer kostbaren Freizeit bedanken. Ohne den Zusammenhalt in un- serem Sportverein wäre so ein Kraftakt niemals zu realisieren gewesen.
Ohmbergbote -9- Nr. 10/2019 Großbodungen feiert 140. Karnevals-Saison Informationen Endlich ist es wieder soweit. Am 11. Novem- aus der Ortschaft Neustadt ber startet die 140. Jubiläumssaison. Der GCC feiert sein Jubiläum mit Festveranstal- tung und großen Umzuge. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag Termine der 140. Saison: OT Neustadt 11.11.2019 Schlüsselübergabe am Rathaus am 16.11. Herrn Dirk Tischer zum 70. Geburtstag am 20.11. Frau Margot Wellmann zum 80. Geburtstag 16.11.2019 Festveranstaltung mit befreundeten Vereinen OT Neubleicherode 17.01.2020 Karnevals-Disco am 10.11. Frau Giesela Baaske zum 85. Geburtstag 15.02.2020 Prinzenproklamation in der Festhalle Großbodungen 16.02.2020 Großer FESTUMZUG ab 13 Uhr Die Gemeinde Am Ohmberg, Ortschaft Neustadt, gratuliert den Jubilaren recht herzlich und wünscht alles Gute, besonders Ge- 20.02.2020 Weiberfasching in der Gaststätte „Am Bahnhof“ sundheit und viel Freude. 22.02.2020 Büttenabend in der Festhalle Neustadt Hermann Richardt 23.02.2015 Kinderfasching in Großbodungen Ortschaftsbürgermeister 24.02.2015 Rosenmontags-Frühschoppen Der Kartenvorverkauf findet im Januar statt. Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Kindergarten- und Schulnachrichten Die Grundschule „Im Bodetal“ berichtet Begrüßungsfest 2019 Am Samstag in die Schule … Es ist eine sehr schöne Tradition an der Grundschule „Im Bo- detal“ in Großbodungen für die Kinder der 1. Klassen und deren Eltern einen Kennenlerntag durchzuführen. Hinweis: Für unsere Jubiläumszeitung suchen wir noch Bilder von unseren früheren Umzügen. Wer also noch alte Fotos findet und die für unsere Zeitung zur Verfügung stellen würde, meldet sich bitte bei Manuela Wichmann, Tel. 036077/20181 oder per E-Mail an kontakt@grossbodunger-carneval-club.de Festveranstaltung am 16. November Unser Verein kann in diesem Jahr auf 140 Jahre Vereinsge- schichte zurückblicken. Mit einem Festabend möchten wir dieses Jubiläum angemessen würdigen. Hierzu laden wir Euch recht herzlich ein mit uns am Samstag, den 16.11.2019 ab 19:00 Uhr in der Festhalle Großbodungen bei Speis und Trank ein paar fro- he Stunden zu verbringen. Aus organisatorischen Gründen ist eine Voranmeldung ausschließlich per E-Mail notwendig. Bitte meldet euch bis zum 6. November 2019 unter kontakt@grossbo- dunger-carneval-club.de Einladung zum „Organisationstreffen Wagenbau“ Hiermit laden wir alle Vereine und Gruppierungen zum 1. Orga- nisationstreffen am 7. November 2019 ab 19:00 Uhr in unseren Vereinsraum im DGH Großbodungen ein. Mit diesem Treffen möchten wir all denjenigen, die sich mit einem Wagen am Um- zug beteiligen wollen, die Möglichkeit geben sich untereinander bzgl. Materialbeschaffung, Themenfindung und ähnliches auszu- tauschen. Über Eure Teilnahme an unseren Veranstaltungen würden wir uns sehr freuen! Der Vorstand
Ohmbergbote - 10 - Nr. 10/2019 So begrüßte das Erzieherteam am 14.09.2019 die Jungen und Ehren- und Hauptamtliche sowie alle Interessierten waren ein- Mädchen mit ihren Eltern in den Horträumen unserer Schule. Für geladen. Beraten wird in diesem Jahr überall das Thema: Regio- die Kinder gab es verschiedene Bastel- und Spielangebote bei nalbeirat – Ja oder Nein und wenn Ja, dann wie? In Bleicherode denen sie ihre Geschicklichkeit unter Beweis stellen konnten. So wurde sich am Ende des Abends mehrheitlich für den Probestart wurde unter anderem ein Erinnerungsbild mit Fingerabdrücken eines solchen Beirates ausgesprochen. Man will mehr voneinan- der Kinder und Ihren Erziehern gestaltet. Die Eltern hatten in ei- der wissen, im Austausch voneinander lernen. ner gemütlichen Runde bei einer Tasse Kaffee die Möglichkeit Gleichzeitig mit Bleicherode saß eine Gruppe in der Nordhäuser miteinander ins Gespräch zu kommen. Jugendkirche und bereits zuvor hatte man in Stöckey miteinan- Das Erzieherteam der GS „Im Bodetal“ der diskutiert. Falkner Heil, Ehrenamtsstammtisch Ein sofort greifbares Ergebnis nach der Zukunftswerkstatt in lautete der Gruß am Mittwoch, den 02.10.19 an der Grundschule Nordhausen ist der Ehrenamtsstammtisch zudem am Montag Großbodungen. Mit Sonnenschein begann für die Hortkinder der bereits per Facebook eingeladen wurde. Unter dem Motto „Auf- 2. Teil des Herbstprojekttages. stehen – gemeinsame Wege gehen“ sind Ehrenamtliche aus den Zwei Falkner aus dem Kyffhäuser Kreis besuchten die Grund- Pfarrbereichen Blasii, Frauenberg, Urbach und Heringen einge- schule. Sie stellten ihre Greifvögel vor und gaben den Kindern laden sich auszutauschen und gegenseitig zu unterstützen. Das viele wichtige Informationen zu den mitgereisten Vögeln. Die erste Treffen ist am 19.11., um 19.00 Uhr im Landgasthof Gol- kleine Flugshow wie auch der besondere Uhu „Rosalie“ begeis- dene Aue in Bielen. Bei Rückfragen steht Sandra Hesse, unter terten die Kinder. Zum Abschluss dieses erlebnisreichen Tages 0174/4863716 gern zur Verfügung. hatten die Kinder natürlich auch die Möglichkeit unter Aufsicht und Anleitung des Falkners einen der Greifvögel für ein Erinne- rungsfoto auf die Hand zu nehmen. Kirche ist überall spürbar In Bleicherode trafen sich rund 30 Mitdenker: der Superinten- dent, eine Pfarrerin und drei Pfarrer, eine Gemeindepädagogin, viele Gemeindekirchenräte, frische Kandidaten für die anstehen- de Gemeindekirchenratswahl, der Bürgermeister von Buhla Rü- diger Wetterau und interessierte Gemeindemitglieder. Der Abend begann mit dem Sammeln von schönen Erlebnissen mit Kirche im vergangenen Jahr. Da wurde fröhlich von besonderen Taufen, einem herzerwärmenden Treffen mit Christen im Urlaub, einer Wanderung mit Kindern, einer gemütlichen Kaffeetafel, Konzer- ten oder dem guten Miteinander von politischer und Kirchenge- meinde sowie Vereinen berichtet. Erstaunlicherweise fanden die meisten Erlebnisse mit Kirche nicht in Gotteshäusern statt. Wie- sen, Brunnen, Dorfgemeinschaftshäuser, Festzelte, in der Fami- lie, an einem Urlaubsort – alles Orte an denen Kirche spür- und erlebbar wurde. „In Stöckey wurde bereits die gleiche für Viele überraschende Fülle von Erlebnissen mit Kirche außerhalb der Kirche aufgelistet“, berichtet Superintendent Andreas Schwarze, der an beiden Werkstätten teilnahm. Regionalbeirat konkret Die Erzieher der GS „Im Bodetal“ Annett Schumann In der zweiten Gesprächsrunde – nach dem Verspeisen leckerer Schnittchen - ging es konkret um einen zu gründenden Regio- nalbeirat. Wer sollte darin mitwirken, wie viele Menschen, wel- che Themen und Kompetenzen, welches Budget? Braucht es Kirchliche Nachrichten ihn überhaupt? „Braucht es dazu vielleicht sogar Gesetze oder Beschlüsse in den Gemeindekirchenräten?“, kam vereinzelt die Frage auf. Bis auf einige wenige skeptische Stimmen, war Zukunftswerkstatt mit vielen Interessierten der Grundtenor am Ende sehr positiv. „Zwei Treffen im Jahr mit Teams aus insgesamt 3-4 Haupt- und Ehrenamtlichen pro Pfarr- Bleicherode & Nordhausen bereich, das klingt praktikabel“, resümierte Gerda Leidel erfreut. Die Tische in der Kapelle des St. Marien-Hospi- Themen wie Terminabsprachen, Weiterbildungen für Ehrenamtli- tals in Bleicherode waren am Freitag gut besetzt, che, eine Stärkung der Frauenarbeit und vor allem das Voneinan- als die Mitglieder des Zukunftsausschusses Ger- der-Lernen standen auf den Listen der Gruppen. „Probieren Sie da Leidel und Stephan Domann zur 2. Zukunftswerkstatt begrüß- es aus, einfach mal losgehen und machen“, empfahl Dr. Michael ten. Sie war eine von insgesamt vier regionalen Zukunftswerk- Funke zum Abschied. Sich die Dinge entwickeln lassen und kei- stätten des Kirchenkreises 2019. nen zwingen mitzumachen, riet er zur Gelassenheit.
Ohmbergbote - 11 - Nr. 10/2019 Ergebnisse die nun vom Ausschuss Zukunftswerkstatt in die 17:00 Uhr Wallrode Herbstsynode getragen werden. „Ich bin gespannt, wie es in den Andacht und Laternenumzug anderen Regionen ausgegangen ist. Welche Voten werden wohl Sonntag, Volkstrauertag, 17. November von dort kommen?“, ist Regina Englert neugierig, die in Blei- 09:30 Uhr Wallrode cherode mitdiskutiert hat. mit Abendmahl und Gedenken der Verstorbenen Ellrich 11:00 Uhr Haynrode mit Abendmahl und Gedenken der Verstorbenen In Ellrich wurde der Termin aufgrund der aktuellen Aktivitäten Mittwoch, Buß- und Bettag, 20. November rund um die Fernsehaufzeichnungen „Mach dich ran“ auf den 1. 17:00 Uhr Hauröden mit Abendmahl November verschoben. 18:30 Uhr Großbodungen mit Abendmahl Regina Englert Gottesdienste Katholische Pfarrgemeinde „St. Marien“ Bischofferode Sonntag 20.10.19 – 29. Sonntag im Jahreskreis, Ewiges Gebet 18:00 Uhr Neustadt, Samstag Vorabendmesse 09:00 Uhr Holungen, Heilige Messe 10:30 Uhr Bischofferode, Hochamt Ewiges Gebet: Eröffnung 14:00 Uhr in Bischofferode, 15:00 Uhr in Holungen Sonntag 27.10.19 – Kirchweih- und Patronatsfest „St Simon & Judas Thadd.“ Neustadt 18:00 Uhr Holungen, Samstag Vorabendmesse 09:00 Uhr Bischofferode, Heilige Messe 10:30 Uhr Neustadt, Festhochamt Donnerstag 31.10.19 – Reformationstag 17:00 Uhr Bischofferode, Vorabendmesse Freitag 01.11.19 – Allerheiligen 19:00 Uhr Holungen, Heilige Messe Samstag 02.11.19 – Allerseelen 08:30 Uhr Holungen, Heilige Messe 10:00 Uhr Bischofferode, Hochamt 18:00 Uhr Neustadt, Vorabendmesse Gottesdiensttermine im Pfarrbezirk Sonntag 03.11.19 – 31. Sonntag im Jahreskreis Großbodungen 09:00 Uhr Holungen, Heilige Messe 10:30 Uhr Bischofferode, Hochamt Samstag, 19. Oktober Sonntag 10.11.19 – Kirchweihfest St. Johannes der Täufer 18:00 Uhr Großbodungen 18:00 Uhr Bischofferode, Samstag Vorabendmesse Konzert mit Kreiskantorin Margarita Yeromina 08:30 Uhr Neustadt, Heilige Messe Sonntag, 20. Oktober 10:00 Uhr Holungen, Festhochamt 09:30 Uhr Hauröden Sonntag 17.11.19 – 33. Sonntag im Kirchenjahr Wahl 10:30 - 11:30 Uhr 18:00 Uhr Neustadt, Samstag Vorabendmesse Gemeindekirchenrat 09:00 Uhr Holungen, Familiensonntag, Heilige Messe, 11:00 Uhr Haynrode 10:30 Uhr Bischofferode, Hochamt Samstag, 26. Oktober Sonntag 24.11.19 – 34. Sonntag im Kirchenjahr 18:00 Uhr Hauröden 18:00 Uhr Holungen, Samstag Vorabendmesse Sonntag, 27. Oktober 09:00 Uhr Neustadt, Heilige Messe 09:30 Uhr Wallrode 10:30 Uhr Bischofferode, Festhochamt Einführung des neuen Gemeindekirchenrates 11:00 Uhr Großbodungen Weitere Termine: Einführung des neuen Gemeindekirchenrates 14:00 Uhr Haynrode mit Taufe 22.10. Seniorenfrühstück in Holungen Donnerstag, Reformationsfest, 31. Oktober 27.10. Kirchweih- und Patronatsfest 10:00 Uhr Großbodungen St Simon und Judas Thaddeus Neustadt Sonntag, 3. November 31.10. Reformationstags: 10 Uhr evang. Gottesdienst in Hauröden 09:30 Uhr Hauröden 11:00 Uhr Haynrode 06.11. Seniorenkreis „junge Alte Am Ohmberg“ Einführung des neuen Gemeindekirchenrates im alten Pfarrhaus Neustadt Samstag, 8. November 08. - 10.11. Firmung 2020: Firmvorbereitungswochenende im MCH Heiligenstadt 17:00 Uhr Haynrode Kirmesgottesdienst 11.11. St Martin: 17 Uhr Bischofferode und Neustadt / 12.11. 17 Uhr Holungen Samstag, 9. November 17.11. Ewiges Gebet in Neustadt 17:00 Uhr Hauröden Friedensgebet 30 Jahre Grenzöffnung 22. - 24.11. Erstkommunion Familienwochenende im MCH Heiligenstadt 18:00 Uhr Großbodungen Friedensgebet 30 Jahre Grenzöffnung Gräbersegnung: Sonntag, 10. November 31.10. Holungen 15 Uhr, Bischofferode 16 Uhr / 17:00 Uhr Hauröden 01.11. Großbodungen 16:30 Uhr / Andacht und Laternenumzug 02.11. Hauröden 16 Uhr, Neustadt 17 Uhr mit Gem.päd. Frau Scholl 17:00 Uhr Großbodungen ** Änderungen vorbehalten. Andacht und Laternenumzug Bitte auf aktuelle Vermeldungen achten **
Ohmbergbote - 12 - Nr. 10/2019 Das Eichsfeldforum als Einrichtung des Bildungswerkes im Bistum Erfurt lädt ein: Informationen Do. 24. Oktober 2019 | 19.30 Uhr | MCH des Landkreises Eichsfeld Thema: „Das Forum Romanum unter den Linden: ottonische Stadtplanung in Heiligenstadt? Vorstellung einiger Thesen zur Stadtgeschichte von Heili- Bekanntmachung über die repräsentative genstadt“ Eine vergleichende Analyse des Stadtplans von Heiligenstadt Wahlstatistik brachte überraschende Ergebnisse: Der Lindenplatz ist vermut- lich ein genauer Nachbau des Forum Romanum in Rom. Darüber für die Wahl zum 7. Thüringer Landtag am 27. Oktober hinaus gibt es weitere Analogien zur „Hauptstadt des abendlän- 2019 im Landkreis Eichsfeld dischen Christentums“, etwa in der Gestaltung der romanischen In den vier ausgewählten Urnenwahlbezirken Martinskirche oder der Position der Pfarrkirche St. Marien. Mit einer vergleichenden Plananalyse soll gezeigt werden, dass die Gemeinde/Stadt/ Wahlkreis- Wahlbezirks- Anlage von Heiligenstadt in die Jahre um 972/73 zurückreicht Landgemeinde nummer nummer und mit der Heirat Ottos II. mit der byzantinischen Prinzessin Bodenrode-West- 1 Eichsfeld I 0002 Theophanu zusammenhängen dürfte. Als „Mainzer Modellstadt“ hausen wurde Heiligenstadt später vielfach nachgebaut, was bislang we- OT Westhausen nig bekannt war. So ermöglicht der Vergleich einen völlig neuen Heilbad Heiligen- 1 Eichsfeld I 0005 Blick auf die frühe Stadtgeschichte. stadt Referent: Dr. Thomas Küntzel M.A. Archäologe, Göttingen Ecklingerode 1 Eichsfeld I 0001 Do. 14. November 2019 | 19.30 Uhr | MCH Am Ohmberg 2 Eichsfeld II 0006 Thema: „Feindberührung“ OT Neustadt Die DDR, vor 30 Jahren. Ein Student stellt zu viele Fragen, wird sowie dem einen ausgewählten Briefwahlbezirk exmatrikuliert und in die Produktion geschickt. Auf der Suche nach intellektueller Beschäftigung sucht er die Evangelische Gemeinde/Stadt/ Wahlkreis- Wahlbezirks- Studentengemeinde (ESG) in Magdeburg auf. Dort äußert er öf- Landgemeinde nummer nummer fentlich seine Meinung. Ein anderer junger Mann glaubt an den Leinefelde-Worbis 2 Eichsfeld II 9012 sozialistischen Weg und begibt sich zur ESG, um dort kritisch OT Worbis, eingestellte Jugendliche vom Sozialismus zu überzeugen. Er OT Kirchohmfeld, wird von der Staatssicherheit angeworben und berichtet als IM OT Kaltohmfeld, “Hans Kramer” über einen besonders aufmüpfigen jungen Mann. OT Breitenbach, Das Ministerium für Staatssicherheit beordert “Hans Kramer”, OT Wintzingerode sich näher mit dem “Feind” anzufreunden. Mit fatalen Folgen… Film und Gespräch mit Hartmut Rosinger (IM „Hans Kramer“) des Landkreises Eichsfeld werden für wahlstatistische Auszäh- In Kooperation mit dem Landesbeauftragten des Freistaates lungen Stimmzettel, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr in Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und dem Katholi- sechs Gruppen vermerkt sind, verwendet. schen Forum im Land Thüringen Das Verfahren ist nach § 67 des Thüringer Wahlgesetzes für den Landtag (Thüringer Landeswahlgesetz-ThürLWG) in der Do. 21. November 2019 | 19.30 Uhr | MCH Fassung der Neubekanntmachung vom 30. Juli 2012 (GVBl. S. Thema: „Seitdem ist alles anders“ – 309), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Wegweiser nach dem Suizid eines Angehörigen“ März 2019 (GVBl. S. 59) und § 80 der Thüringer Landeswahl- Weil ein anderer nicht mehr leben wollte, liegt der eigene Alltag ordnung (ThürLWO) vom 12. Juli 1994 (GVBl. S. 817), zuletzt auf einmal in Trümmern. Das ist die Situation von Hinterbliebe- geändert durch die fünfte Verordnung vom 22. Juli 2019 (GVBl. nen nach einem Suizid. Der Schock, die Wut, das langsame Be- S. 357), geregelt und zugelassen. greifen, das Umgehen mit wohl nie zu beantwortenden Fragen, Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung Versagensgefühle – mit all dem sind Menschen konfrontiert, in des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen. deren Umfeld sich jemand das Leben genommen hat. Oft genug stehen sie allein da, denn die Hilflosigkeit angesichts einer sol- Heilbad Heiligenstadt, den 01.10.2019 chen Tat lähmt auch die Umgebung der Hinterbliebenen. Hermann Martini Maira Stork verlor ihre Mutter durch Suizid. Seitdem setzt sie sich Kreiswahlleiter intensiv mit der Trauerbewältigung auseinander. Sie selbst hat festgestellt, wie wichtig der Austausch mit anderen ist und möch- Mitteilung an alle Waldbesuchende te ihre Geschichte mit anderen teilen und ihnen helfen, ihren ei- genen Trauerprozess aktiv zu gestalten. Gefahr durch Tote Bäume und Äste Referentin: Maira Stork, Schlangen Sehr geehrte Waldbesuchende, Der Eintritt ist Frei, um eine Spende wird gebeten. das Forstamt Leinefelde weist darauf hin, dass zur Zeit eine er- Anmeldung nicht erforderlich. höhte Gefahr beim Betreten des Waldes besteht. Dies gilt sowohl für Wege, als auch für Waldbestände abseits der Wege. Konzert in Großbodungen – 19. Oktober Durch die anhaltende Trockenheit in diesem und im letzten Jahr sind viele Bäume geschwächt. Mangelhafte Wasserversorgung „Du meine Seele, singe“ - Konzert für Orgel und Gesang und daraus resultierender Insektenbefall führen teilweise zum mit Kreiskantorin Margarita Yeromina aus Bleicherode. Absterben ganzer Waldbestände. Diese im Prozess des Abster- Am Samstag, 19. Oktober, 18 Uhr, in der Kirche Großbodungen. bens, oder bereits tote Bäume können ohne jede Vorwarnung Äste verlieren und im Der Eintritt ist frei. schlimmsten Fall komplett in sich zusammenbrechen. Eine Spende am Ausgang wird herzlich erbeten. Das Forstamt Leinefelde ist seit Monaten damit beschäftigt die Verkehrssicherung insbesondere an den von Erholungssuchen- den genutzten Waldwegen durchzuführen. Durch das Ausmaß dieser aufeinanderfolgenden Wetterextreme und den enormen Anfall von Totholz, auch in schwer zugänglichen Lagen, ist eine sofortige Beseitigung der Gefahr leider nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis, auf das Betreten sichtbar geschä- digter Waldbestände zu verzichten und an Wegen vor allem bei ungünstiger Wetterlage besondere Vorsicht walten zu lassen. Bei Fragen zur momentanen Kalamitätssituation steht Ihnen das Forstamt Leinefelde gerne zur Verfügung.
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