Amtsblatt der Gemeinde "Am Ohmberg" - mit den Ortschaften Bischofferode, Großbodungen, Neustadt - Landgemeinde Am Ohmberg
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Ohmbergbote Amtsblatt der Gemeinde „Am Ohmberg“ mit den Ortschaften Bischofferode, Großbodungen, Neustadt Jahrgang 7 Freitag, den 18. Oktober 2019 Nummer 10
Ohmbergbote -2- Nr. 10/2019
§ 15
Wichtiger Hinweis Reihendoppelgrabstätten
Wir bedanken uns bei allen fleißigen Redakteuren und Fo- Absatz 2 erhält folgende Fassung:
tografen, welche dazu beitragen, dass das Monatsblatt der (2) In jeder Doppelreihengrabstätte können zwei Leichen bestat-
Gemeinde Am Ohmberg so vielfältig und interessant gestaltet tet werden. Es ist jedoch zulässig, in einer Reihendoppelgrab-
werden kann. stätte als Zweitbelegung auch eine Urne beizusetzen. Bei der
Um alle Artikel und Fotos veröffentlichen zu können, bitten wir Beisetzung einer zusätzlichen Urne in eine Reihendoppelgrab-
darum, dass die Artikel, nicht mehr als eine Seite Text (Word- stätte als Drittbelegung verlängert sich die Ruhezeit nicht. Die
Dokument) und maximal 2 Bilder pro Beitrag beinhalten sollten. Belegung kann nur erfolgen, wenn die Ruhezeit der Zweitbele-
gung nicht überschritten und die Mindestruhezeit der Drittbele-
Da die Textbeiträge nur in digitaler Form zu bearbeiten sind, gung nach § 31 Abs. 1 des Thüringer Bestattungsgesetzes ein-
bitte diese per E-Mail bzw. Stick oder CD zu übersenden bzw. gehalten wird.
einzureichen.
Bilder und Grafiken bitte im .jpg Format als Anhang beifügen. § 18
Bitte in Zukunft alle Artikel für den Ohmbergboten per Mail an Urnengemeinschaftsgrabstätten
ohmbergbote@lg-am-ohmberg.de Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 ergänzt:
(5) Sämtlicher Grabschmuck, Blumen, Kränze etc. müssen 14
Ihre Redaktion Tage nach Beisetzung von der Gemeinschaftsgrabstätte entfernt
werden. Des Weiteren ist es nicht zulässig, während der Liege-
zeit, Blumenschmuck, Kerzen etc. abzulegen.
Redaktionsschluss- und Erscheinungstermin
§ 25
für die nächste Ausgabe Allgemeine Gestaltungsvorschrift
Absatz 2 erhält folgende Änderung:
Redaktionsschluss: Donnerstag 14. November 2019 (2) Größe der Grabeinfassungen auf den Friedhöfen aller Ortsteile:
Erscheinungstermin: Freitag 22. November 2019
Reihengrab 0,90 x 1,90 m
Tel.: 036077/9390-15 Doppelgrab 1,90 x 2,20 m
Fax: 036077/9390-29 Urnengrab (max. 2 Urnen) 0,60 x 1,00 m
E-Mail: ohmbergbote@lg-am-ohmberg.de Urnenvierergrab 1,00 x 1,00 m
Kindergrab 0,60 x 1,00 m
Rasengrabstätte ohne Einfassung
Rasenurnengrabstätte ohne Einfassung
Die angepassten Größen werden erst nach dem eine neue Grab-
reihe angefangen wird in Einsatz kommen.
§ 26
Rasengrabstätten (pflegearme Grabstätten)
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Öffentliche Bekanntmachungen (3) Kränze, Blumenschmuck und sonstiger Grabschmuck sind
bis zu einer Frist von sechs Wochen nach der Bestattung zu-
gelassen. Eine Räumung sowie die Einebnung der Grabstätte
1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung sind nach Errichtung des Grabmals durch die Überlassungs-
der Gemeinde Am Ohmberg pflichtigen oder ein von ihnen Beauftragten vorzunehmen. Die
anschließend notwendige Einsaat wird durch den Friedhofsträ-
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg hat in seiner Sit- ger vorgenommen.
zung vom 22.08.2019 auf Grundlage der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs.
2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thü- § 27
ringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neube- Rasenurnengrabstätten (pflegearme Urnengrabstätten)
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.41), zuletzt geän- Absatz 5 erhält folgende Änderung:
dert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) sowie des § (5) Das Grabmal besteht aus einer Bodenplatte und einem lie-
33 des Thüringer Bestattungsgesetzes (ThürBestG) vom 19. Mai genden oder stehenden Grabstein bzw. pultähnlichem Grabstein.
2004 (GVBl. S. 505 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Artikel II
Juni 2018 (GVBl. S. 229, 266) folgende 1. Änderungssatzung zur
Friedhofssatzung der Gemeinde Am Ohmberg erlassen: Inkrafttreten
Diese 1. Änderungssatzung für die Friedhofssatzung der Ge-
Artikel I
meinde Am Ohmberg tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung
§ 11 in Kraft.
Ruhezeit
Am Ohmberg, 24.09.2019
Absatz 1 erhält folgende Änderung:
gez. Steinecke - Siegel -
(1) Die Ruhezeit für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen
Bürgermeister
beträgt 30 Jahre.
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
§ 13
Arten der Grabstätten 1. Mit Beschluss Nr. 24 - 02/2019 vom 22.08.2019 hat der Ge-
Absatz 2 erhält folgende Ergänzung: meinderat der Gemeinde Am Ohmberg die 1. Änderungs-
(2) Die Grabstätten aller 4 Friedhöfe der Gemeinde Am Ohmberg satzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Am Ohmberg
werden unterschieden in: beschlossen.
a) Reihengrabstätten (Erdbestattung), 2. Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom
19.09.2019, Az.: 15.11802.001 die 1. Änderungssatzung zur
b) Reihengrab im Rasengrabfeld (pflegearme Erdbestattung),
Friedhofssatzung der Gemeinde Am Ohmberg bestätigt.
c) Reihendoppelgrabstätten (Erdbestattung/Urne),
d) Doppelreihengrab im Rasengrabfeld (pflegearme Erdbestattung) Am Ohmberg, 24.09.2019
e) Urnenreihengrabstätten, gez. Steinecke - Siegel -
Bürgermeister
f) Urnenreihengrab im Rasengrabfeld (pflegearmes Urnengrab),
g) mehrstellige Urnengrabstätten (max. 3 Urnen) nur bis zur
vollständigen Belegung des Grabfeldes auf dem Friedhof im
OT Großbodungen,
h) Urnengemeinschaftsanlage,
i) EhrengrabstättenOhmbergbote -3- Nr. 10/2019
1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung gane bei der Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl und
Kommunalwahl (Kreistagsmitgliederwahl, Gemeinderatswahl,
der Gemeinde Am Ohmberg Ortschaftsratswahl, Landratswahl, Bürgermeisterwahl, Ort-
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg, hat in seiner Sit- schaftsbürgermeisterwahl) sowie bei Volksentscheiden.
zung vom 22. August 2019, auf Grundlage der §§ 19 Abs. 1 und §2
21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung Entschädigung
der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.41), zu- (1) Ehrenamtlichen Mitgliedern der Wahlausschüsse wird für die
letzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74), Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses eine Entschädi-
der §§ 1,2,11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes gung in Höhe der für die jeweilige Wahl geltenden gesetzlichen
(ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Sep- Regelung, mindestens aber in Höhe von 15,00 EUR, gezahlt.
tember 2000 (GVBl. S. 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom Der Wahlleiter erhält bei der Kommunalwahl (Gemeinderatswahl,
14. Juni 2017 (GVBl. S. 150) und des § 40 der Friedhofssatzung Ortschaftratswahl, Bürgermeisterwahl, Ortschaftsbürgermeis-
der Gemeinde Am Ohmberg, folgende 1. Änderung der Fried- terwahl) für die gesamte Tätigkeit neben dem Sitzungsgeld eine
hofsgebührensatzung der Gemeinde Am Ohmberg beschlossen: einmalige Pauschalentschädigung je durchzuführenden Wahl in
Artikel I Höhe von 60,00 €, der stellvertretende Wahlleiter in Höhe von
20,00 €. Diese Entschädigung wird nur wirksam, sofern nicht der
§ 10 Bürgermeister oder der Beigeordnete Wahlleiter oder stellvertre-
Erwerb von Überlassungsrechten für Grabstellen von tenden Wahlleiter ist.
Verstorbenen mit Wohnsitz außerhalb der Gemeinde (2) Mitglieder der Wahlvorstände für die Urnen- und Briefwahl erhal-
erhält folgende Fassung: ten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Entschädigung in Höhe von
(1) Für Verstorbene, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Ge-
meinde Am Ohmberg hatten und die auf eigenen Wunsch oder a) 40,00 Euro für Wahlvorsteher
auf Wunsch eines Angehörigen auf einem Ortsteilfriedhof der b) 30,00 Euro für die weiteren Mitglieder
Gemeinde Am Ohmberg beigesetzt werden möchten, wird die (3) Mitglieder der Wahlvorstände für die Urnen- und Briefwahl,
doppelte Gebühr der in § 8 und 9 dieser Satzung genannten Ge- die Beschäftigte der Gemeinde Am Ohmberg sind, erhalten für
bühren erhoben. ihre Tätigkeit am Wahltag wahlweise die Entschädigungszahlung
(2) Für die Bestattung von Personen, die in der Gemeinde Am nach Abs. 2 oder eine Entschädigung in Höhe von
Ohmberg meldepflichtig waren und aufgrund von Alter oder Krank- a) 20,00 Euro für Wahlvorsteher
heit zum Zeitpunkt ihres Ablebens keine Einwohner der Gemeinde b) 15,00 Euro für die weiteren Mitglieder
Am Ohmberg sind, werden Gebühren nach §§ 8 und 9 dieser Sat-
zung erhoben. Gleiches gilt für Verwandte ersten Grades bzw. für sowie einen Freizeitausgleich in Höhe von 8 Stunden (Urnenwahl-
Geschwister von Einwohnern der Gemeinde Am Ohmberg. lokale) und 4 Stunden (Briefwahllokal), bei verbundenen Wahlen
(3) Weitere Ausnahmen vom Abs. 1 können ergehen bei Ver- erhalten die Mitglieder vom Briefwahllokal ebenso 8 Stunden.
storbenen, welche überwiegend ihren Lebensmittelpunkt in der (4) Bei verbundenen Wahlen erhalten die Mitglieder nach Abs. 2
und 3 einen Zuschlag in Höhe von 15 Euro.
Gemeinde Am Ohmberg bzw. in einer der früheren Gemeinden
(5) Für jeden weiteren Tag, der zur Ermittlung der Wahlergebnis-
Bischofferode, Grossbodungen oder Neustadt hatten und noch
se erforderlich wird, erhalten die Mitglieder eine Entschädigung
starke soziale und kulturelle Bindungen in die Gemeinde haben.
in Höhe von 50 % der in Abs. 1 und 2 genannten Beträge.
Artikel II (6) Ehrenamtlich tätigen Bürgern, welche am Wahl- bzw. Abstim-
mungstag als Hilfskraft im Wahlvorstand eingesetzt werden, wird
Inkrafttreten eine Entschädigung in Höhe von 20,00 EUR gewährt.
Diese 1. Änderung zur Friedhofsgebührensatzung tritt am Tage
nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. §3
Auslagenersatz
Am Ohmberg, 24.09.2019 Mitglieder von Wahlvorständen erhalten auf Antrag Ersatz ih-
gez. H. Steinecke - Siegel - rer notwendigen Fahrtkosten entsprechend der für die jeweilige
Bürgermeister Wahl geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Beschluss- und Genehmigungsvermerk: §4
1. Mit Beschluss Nr. 25 - 02/2019 vom 22.08.2019 hat der Ge- Inkrafttreten
meinderat der Gemeinde Am Ohmberg die 1. Änderung der Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Am Ohmberg be-
schlossen. Am Ohmberg, 10.10.2019
gez. Steinecke - Siegel -
2. Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom
Bürgermeister
19.09.2019, Az.: 15.11802.001 die 1. Änderung der Fried-
hofsgebührensatzung der Gemeinde Am Ohmberg bestätigt. Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
Am Ohmberg, 24.09.2019 1. Mit Beschluss Nr. 23 - 02/2019 vom 22.08.2019 hat der Ge-
gez. H. Steinecke - Siegel - meinderat der Gemeinde Am Ohmberg die Satzung über die
Bürgermeister Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit anlässlich von all-
gemeinen Wahlen und Volksentscheiden beschlossen.
Satzung über die Entschädigung für 2. Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom
04.10.2019, Az.: 15.11802.001 die Satzung über die Ent-
ehrenamtliche Tätigkeit anlässlich von schädigung für ehrenamtliche Tätigkeit anlässlich von allge-
allgemeinen Wahlen und Volksentscheiden meinen Wahlen und Volksentscheiden bestätigt.
Aufgrund der §§ 13 Abs. 1, 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Ge- Am Ohmberg, 10.10.2019
meinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – gez. Steinecke - Siegel -
ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar Bürgermeister
2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Geset-
zes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) in Verbindung mit § 34 Abs.
2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen
und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz – ThürKWG)
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 530), zuletzt geändert durch Ar-
tikel 1 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GVBl. S. 59) hat der
Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg in seiner Sitzung am
22.August 2019 folgende Satzung beschlossen:
§1
Geltungsbereich
Diese Satzung regelt die Höhe von Entschädigungen für Mitglie-
der von Wahlvorständen, Wahlausschüsse und Abstimmungsor-Ohmbergbote -4- Nr. 10/2019
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in
Sonstige amtliche Mitteilungen der Zeit vom 16. September 2019 bis 6. Oktober 2019 übersandt
worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben,
in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Nächste Sitzung des Gemeinderates Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergeb-
nisses um 16.00 Uhr in OT Großbodungen, Fleckenstraße 49,
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, kleiner Sitzungsraum 1. Etage, 37345 Am Ohmberg zusammen.
die 4. öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet vorraussicht- 3.
lich am 23. Oktober 2019 ab 19:30 Uhr im großen Sitzungssaal Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahl-
der Gemeinde Am Ohmberg, OT Großbodungen, Flecken- bezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
straße 49 statt. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Perso-
Es handelt sich um eine vorläufige Terminankündigung. Es ist nalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
durchaus möglich, dass sich Termine verschieben oder gar nicht Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
zustande kommen. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält
Die Bekanntmachung der Einladung zur nächsten Sitzung des bei Betreten des Wahlraums den Stimmzettel ausgehändigt.
Gemeinderates werden demnächst in den öffentlichen Schau- Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme.
kästen ausgehangen und sind zudem auf der Internetseite der Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
Gemeinde Am Ohmberg einsehbar.
a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zu-
gelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei,
7. Thüringer Landtag: Wahlbekanntmachung sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei
anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort und
Gemeinde Am Ohmberg rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die
Landkreis Eichsfeld Kennzeichnung,
Wahlkreis Wahlkreis 2 Eichsfeld II b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Par-
teien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch
Wahlbekanntmachung dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der
zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeich-
1. nung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Am 27. Oktober 2019 findet die Wahl zum 7. Thüringer Landtag Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass er
statt. auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis ge-
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. setztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht,
2. welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Landesstimme in
Die Gemeinde ist in folgende 6 Wahlbezirke eingeteilt. der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch
Wahl- Abgrenzung Lage des Wahlraums barriere- ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise ein-
be- des Wahlbezirks (Straße, Hausnum- frei deutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
zirk mer, Zimmer) Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahl-
001 Ortschaft Bischof- Feuerwehrgerätehaus raumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet
ferode: Bischofferode und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht
Alte Schulstraße, Am Oberreihe 15 A erkennbar ist.
Anger, Am Berge, 37345 Am Ohmberg 4.
Bahnhofstraße, Berg- Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung
straße, Fuchsgasse, erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
Bischofferöder Haupt- im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das
straße, Heiligenhöfe, ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Mittelgasse, Neue 5.
Straße, Obergasse, Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im
Töpferei, Töpfergasse, Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
Weißenborner Straße, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses
Winkel Wahlkreises
002 Ortschaft Bischof- Dorfgemeinschafts- x oder
ferode: haus b) durch Briefwahl teilnehmen.
Am Ohmberg, Auf- Bischofferode
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde
baustraße, Ellern- Ellernweg
einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelum-
weg, Friedensstraße, 37345 Am Ohmberg
schlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen
Hauröder Straße,
und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen
Holunger Straße,
Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein
Obere Heiligenhöfe,
so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen
Oberreihe, Siedlung
Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis
Thomas Müntzer
18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebe-
003 OT Hauröden Gaststätte nen Stelle abgegeben werden.
Hauröden 6.
Am Breiten Born 1 Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur
37345 Am Ohmberg persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlge-
004 OT Großbodungen Feuerwehrgerätehaus x setzes).
Großbodungen Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
Am Ölgraben 2 Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits-
37345 Am Ohmberg strafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch
005 OT Wallrode Dorfgemeinschafts- x ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
haus
Wallrode Am Ohmberg, 18.10.2019
Dorfstraße 35 gez. Steinecke
37345 Am Ohmberg Bürgermeister
006 OT Neustadt und OT Jugendclub
Neubleicherode Neustadt
An der Linde 5
37345 Am OhmbergOhmbergbote -5- Nr. 10/2019
Öffentliche Ausschreibung
Stellenausschreibung Mitarbeiterin oder Mitarbeiter Diese Stelle ist dem Hauptamt zugeordnet.
im Ordnungsamt Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit 32 Stunden pro Wo-
che. Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD.
Die Gemeinde Am Ohmberg schreibt die Stelle eines/einer Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und
Verwaltungsfachangestellten zum nächstmöglichen Termin zur Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Besetzung aus. Das Aufgabengebiet richtet sich u.a. nach dem
Thüringer Ordnungsbehördengesetz (OBG), Thüringer Brand- Bitte senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen
und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) und Thüringer Stra- (Bewerbungsschreiben, aussagekräftiger Lebenslauf, Ab-
ßengesetz (ThürStrG) sowie den anderen, die Ordnungsverwal- schluss- und Arbeitszeugnisse, Kopie des Führerscheins etc.)
tung einer Gemeinde betreffenden Rechtsnormen. schriftlich bis zum 30. November 2019 an:
Aufgabenschwerpunkte: Gemeinde Am Ohmberg
• Vollzug aller Aufgaben, die der Gemeinde nach den Thürin- Hauptamt
ger Ordnungsbehördengesetz obliegen Frau Dagmar Palau
• Vollzug der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Ge- Fleckenstraße 49, 37345 Am Ohmberg
meinde, Überwachung der Pflichten aus Satzungen wie Die eingegangenen Bewerbungen werden bei der Gemein-
(Straßenreinigungspflicht, Sondernutzung) und Durchset- de Am Ohmberg elektronisch verarbeitet und gespeichert.
zung von Zwangsmitteln (Ersatzvorname) gemäß § 50 des Auf Grund der Datenschutz-Grundverordnung werden die
Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsge- Bewerber(innen) gebeten, in ihrem Bewerbungsschreiben eine
setzes (ThürVwZVG) Erklärung darüber abzugeben, dass sie mit der elektronischen
• Überwachung des ruhenden Verkehrs Verarbeitung und Speicherung ihrer persönlichen Daten sowie
• alle anfallenden Innen- und Außendiensttätigkeiten im Be- mit der Weitergabe ihrer Daten an die am Auswahlverfahren zu
reich des Brandschutzes (u.a. Koordinierung der Aus- und beteiligenden Personen und Gremien (insbes. Personalrat) ein-
Fortbildung der Kameraden in der Freiwilligen Feuerwehr, verstanden sind.
Prüfung der Einsatzberichte) Bitte legen Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei,
• Organisation, Beschaffung, Verwaltung der Feuerwehren in sofern die Bewerbung nach Beendigung des Auswahlverfahrens
der Gemeinde zurückerhalten möchte. Andernfalls werden die Bewerbungsun-
• Erstellung und Durchsetzung von Bescheiden nach Feuer- terlagen gemäß § 27 Abs. 4 ThürDSG i. V. m. Art. 17 Abs. 1 DS-
wehreinsätzen GVO nach zwei Monaten ordnungsgemäß vernichtet.
Anforderungsprofil: Beachten Sie hierzu die Informationen über die Verarbeitung
Grundsätzlich ist eine abgeschlossene Ausbildung im mittleren Ihre Daten durch die Gemeinde Am Ohmberg im Rahmen des
Verwaltungsdienst bzw. als Verwaltungsfachangestellte/r er- Verfahrens zur Stellenbesetzung. Diese finden Sie auf der
forderlich, sowie die Bereitschaft, die Ausbildung zum/zur Ord- Homepage der Gemeinde Am Ohmberg unter Impressum/Da-
nungsbehördlichen Vollzugsdienstkraft zu absolvieren. tenschutzerklärung.
Die Bewerber(innen) um die Stelle müssen die Einstellungsvor-
aussetzungen nach § 3 Absatz 1 der Thüringer Vollzugs-Dienst- Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, wer-
kräfte-Verordnung vom 20. August 1996 erfüllen. den durch die Gemeinde nicht erstattet.
• Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutzrechtli-
• gute Kenntnisse im Umgang mit Standardsoftware (MS-Office) chen Gründen nicht zulässig und werden daher nicht berück-
• Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben auch außerhalb sichtigt.
der üblichen Arbeitszeiten Gemeinde Am Ohmberg, den 8. Oktober 2019
• Bereitschaft zur regelmäßigen Fortbildung
gez. Steinecke
• Führerschein Klasse B und Fahrpraxis
• sicheres und bestimmtes Auftreten Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Am Ohmberg
über das Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 des Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 des Bundesmeldegesetzes weisen
Bundemeldegesetzes gegen die Datenübermittlung wir durch diese öffentliche Bekanntmachung daraufhin, dass die
an das Bundesamt für Personalmanagement der Bun- Personen, die im Kalenderjahr 2021 das achtzehnte Lebensjahr
deswehr vollenden (volljährig werden), der Datenübermittlung im Rahmen
des § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz widersprechen können.
hier: Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermitt- Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber
lung nach § 58 c (1) Soldatengesetz (SG) in der je- der Gemeinde Am Ohmberg, Großbodungen, Einwohnermelde-
weils gültigen Fassung amt, Fleckenstraße 49, 37345 Am Ohmberg bis zum 28. Febru-
Gemäß § 58 c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehör- ar 2020 zu erklären.
den dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr Zur eindeutigen Nachweisführung bittet das Bürgerbüro/Einwoh-
zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich nermeldeamt darum, das in der Gemeinde Am Ohmberg auslie-
bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher gende Formular (selbstverständlich auch Kopien davon) zu ver-
Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: wenden. Gleiche Formulare können auch auf der Internetseite
1. Familienname der Gemeinde Am Ohmberg abgerufen werden.
2. Vornamen Am Ohmberg, den 18. Oktober 2019
3. gegenwärtige Anschrift. gez. Steinecke
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § Bürgermeister
36 Abs. 2 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Öffentliche Bekanntmachung der geprüften Jahresrechnung 2018
Mit Beschluss Nr.: 46 - 03/2019, 47 – 03/2019 und 48 – 03/2019 lastungsbeschlüsse des Bürgermeisters und des Beigeordneten
vom 19.09.2019 hat der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohm- für das Haushaltsjahr 2018 liegen zur Einsichtnahme gemäß §
berg die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2018 der 80 Absatz 4 der Thüringer Kommunalordnung in der Zeit vom
Gemeinde Am Ohmberg, die Entlastung des Bürgermeisters
sowie die Entlastung des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 18. Oktober 2019 bis 2. November 2019
2018 beschlossen. öffentlich in der Kämmerei der Gemeinde Am Ohmberg, im OT
Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen, der Schluss- Bischofferode, Bischofferöder Hauptstraße 11, während der all-
bericht des Rechnungsprüfungsamtes, der Beschluss über die gemeinen Öffnungszeiten aus und stehen bis zur Feststellung
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2018 sowie die Ent- der Jahresrechnung 2019 zur Einsichtnahme zur Verfügung.Ohmbergbote -6- Nr. 10/2019
Verwaltung im OT Bischofferode, Hauptstraße 11
Kämmerei
Frau Lesik ������������������������������������������������������������������� 9390 - 20
��������������������������������������������������kaemmerei@lg-am-ohmberg.de
Kasse
Frau Hartmann ����������������������������������������������������������� 9390 - 21
�������������������������������������������� liegenschaften@lg-am-ohmberg.de
���������������������������������������������������������� kasse@lg-am-ohmberg.de
Wichtige Rufnummern auf einen Blick Kassenleiterin/Fördermittel
Frau Schaar ���������������������������������������������������������������� 9390 - 24
���������������������������������������������������������� kasse@lg-am-ohmberg.de
Wichtige Rufnummern auf einen Blick Bauverwaltung/Straßenausbaubeiträge
Frau Fischer ���������������������������������������������������������������� 9390 - 22
Polizei 110 ������������������������������������ bauverwaltungsamt@lg-am-ohmberg.de
Notruf Feuerwehr und Rettungsdienst 112 Steuern und Abgaben/Liegenschaften/Bauverwaltung
Rettungsleitstelle 03606/5066780 Frau Rybicki ���������������������������������������������������������������� 9390 - 23
Krankentransport 03606/19222 ��������������������������������������������������kaemmerei@lg-am-ohmberg.de
Havariedienste: ������������������������������������ bauverwaltungsamt@lg-am-ohmberg.de
Wasser- und Abwasserzweckverband 036076/569-0
„Eichsfelder Kessel“ Sprechzeiten der Ortschaftsbürgermeister
Erdgas 036074/3840
Strom 0180/2696961 Anschrift: Ortschaftsbürgermeister Bischofferode
Kinder- und Jugendtelefon 0800/0080080 Karl-Josef Wand
Frauenschutzwohnung 03605/518798 Bischofferode
Giftnotruf 0361/730730 Bischofferöder Hauptstraße 11
Zahnärztlicher Notdienst 0180/5908077 37345 Am Ohmberg
Telefon: 036077/9390-25
Sprechzeit: Mittwochs von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Informationen Anschrift: Ortschaftsbürgermeister Großbodungen
aus der Gemeinde Am Ohmberg Heiko Steinecke
Großbodungen
Fleckenstraße 49
37345 Am Ohmberg
Öffnungszeiten der Gemeinde Am Ohmberg Telefon: 036077/9390-12
Montag: 13:00 - 16:00 Uhr Sprechzeit: Dienstag von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen Anschrift: Ortschaftsbürgermeister Neustadt
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Hermann Richardt
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Neustadt
Hauptstraße 30
Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung 37345 Am Ohmberg
Telefon: 036077/20267
Dienstag: 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Sprechzeit: Dienstag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr - 11:00 Uhr
Die Friedhofsverwaltung für die Gemeinde Am Ohmberg sitzt im
OT Großbodungen, Fleckenstraße 49 Telefonnummern unserer kommunalen
Kindertagesstätten:
Zusätzlich zu den o. g. Sprechzeiten wird das Einwohner-
meldeamt auch 2019 jeden 1. Samstag alle zwei Monate in Kommunaler Kindergarten „Pusteblume“
der Zeit von 09:00 - 12:00 Uhr geöffnet haben. OT Großbodungen, Chaussee 59“ ��������������������� 036077 /20424
Die nächste Sprechzeit samstags ist am 2. November 2019.
Kommunaler Kindergarten „Villa Regenbogen“
Telefonanschlüsse und Zuständigkeiten in der Gemeinde OT Siedlung Thomas Müntzer,
Am Ohmberg Siedlung Thomas Müntzer 13 ����������������������������� 036077 /29690
Verwaltung im OT Großbodungen, Fleckenstraße 49
Fax:��������������������������������������������������������������� 036077 - 9390 - 29 Kontaktbereichsbeamter der Landgemeinde
Bürgermeister der Gemeinde Am Ohmberg: Am Ohmberg
Herr Steinecke ������������������������������������������������������������ 9390 - 11
������������������������������������������� buergermeister@lg-am-ohmberg.de Anschrift: Polizeihauptmeister Sawraschin
Bürgerbüro/Fischereischeine/Versicherungen/ Großbodungen
Sitzungsdienst/Ordnungswesen Fleckenstraße 49
Frau Baumann ����������������������������������������������������������� 93 90 - 10 37345 Am Ohmberg
��������������������������������������������������������������info@lg-am-ohmberg.de Telefon: 036077/29696
Einwohnermeldeamt/Ordnungswesen/Amtsblatt Sprechzeit: Dienstags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Frau Müller ������������������������������������������������������������������ 9390 - 15 (Änderungen vorbehalten!)
���������������������������������������������� buergerbuero@lg-am-ohmberg.de
������������������������������������������ ordnungswesen@lg-am-ohmberg.de Zuständig für folgende Ortschaften:
Friedhofswesen Bischofferode mit Hauröden und Siedlung Thomas Müntzer,
Frau Truthmann ���������������������������������������������������������� 9390 - 14 Großbodungen mit Wallrode und Neustadt mit Neubleicherode
Bei Nachfragen oder in dringenden Fällen wenden Sie sich bitte
friedhofswesen@lg-am-ohmberg.de
an die Polizeiinspektion Eichsfeld in Heiligenstadt.
Hauptamt/Personal/Kindergarten
Frau Palau ������������������������������������������������������������������ 9390 - 13 Anschrift: Petristraße 3, 37308 Heiligenstadt
���������������������������������������������������� hauptamt@lg-am-ohmberg.de Tel.: 03606 6510Ohmbergbote -7- Nr. 10/2019
Öffnungszeiten der Jugendtreffs
der Gemeinde Am Ohmberg Informationen
Aktuelle Präsenszeiten eines pädagogischen Mitarbeiters der Villa
aus der Ortschaft Bischofferode
Lampe in den Jugendtreffs der Landgemeinde „Am Ohmberg“:
Jugendtreff Bischofferode: mittwochs 13 bis 20 Uhr
Jugendtreff Neustadt: dienstags 14 bis 20 Uhr
Die anderen Öffnungszeiten können von ehrenamtlichen Ju-
gendlichen abgedeckt werden.
Für Informationen, Fragen oder Anliegen steht Ihnen der Ju-
gendkoordinator Ralf Weidemann gerne zur Verfügung, er ist
montags bis freitags erreichbar unter 03606 5521831 oder unter
der Emailadresse: ralf.weidemann@villa-lampe.de Diamantene Hochzeit
Das Fest der „Diamantenen Hochzeit“ feiern
Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt, am 20.10.2019 die Eheleute
Grünschnitt sowie Nahrungsmittel Waltraud und Aloys Schmidt (OT Bischofferode).
Ort: Landgemeinde „Am Ohmberg“, OT Großbodungen Die Gemeinde Am Ohmberg, Ortschaft Bischofferode, gra-
Am Ölgraben (im Gewerbegebiet hinter der Feuerwehr) tuliert dem Jubelpaar recht herzlich und wünscht alles Gute,
viel Glück, Freude und vor allem Gesundheit.
Öffnungszeiten: jeweils Freitag von 15:00 - 18:00 Uhr Karl-Josef Wand
sowie Sonnabend von 10:00 - 15:00 Uhr Ortschaftsbürgermeister
(mit Ausnahme der Feiertage)
An dieser Annahmestelle können die im häuslichen Bereich ent-
stehenden Bioabfälle unentgeltlich abgegeben werden. Hierfür
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
stehen jeweils drei Sammelbehälter zur Verfügung: für Baum- OT Bischofferode
und Strauchschnitt, für Grünschnitt sowie für Nahrungsmittel-
am 22.10. Herrn Rudolf Wiedemann zum 95. Geburtstag
und Küchenabfälle.
am 04.11. Herrn Bernhard Wichmann zum 70. Geburtstag
am 05.11. Herrn Karl Lorenz zum 75. Geburtstag
Aufnahme der Gemeinde Am Ohmberg in am 17.11. Herrn Wolfgang Weiß zum 75. Geburtstag
das Programm der Dorferneuerung und am 20.11. Frau Anna Bretzke zum 95. Geburtstag
-entwicklung von 2019 bis 2023 OT Siedlung Thomas Müntzer
am 29.10. Frau Edith Luthardt zum 70. Geburtstag
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
am 01.11. Herrn Peter Keßler zum 80. Geburtstag
die Gemeinde Am Ohmberg wurde mit ihren Ortsteilen Bischof- am 16.11. Frau Gisela Tippelt zum 75. Geburtstag
ferode, Großbodungen, Hauröden, Neustadt, Neubleicherode, Die Gemeinde Am Ohmberg, Ortschaft Bischofferode, gratuliert
Siedlung-Thomas-Müntzer und Wallrode am 24. Oktober 2018 den Jubilaren recht herzlich und wünscht alles Gute, besonders
als Dorfregion in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen. Gesundheit und viel Freude.
Förderzeitraum sind die Jahre 2019 bis 2023. Karl-Josef Wand
Ortschaftsbürgermeister
Anträge auf Förderung für private Vorhaben sind zu stellen beim
örtlich zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuord-
nung Gotha, Büro Worbis, Ansprechpartnerin Frau Petri über
das betreuende Planungsbüro IBB Ingenieurbüro Böhnke, Salz-
marktstraße 21 in 38899 Hasselfelde.
gez. Steinecke
Bürgermeister Sanierungsarbeiten am Sportplatz Ellernweg
für dieses Jahr abgeschlossen
Fundsachen Liebe Fans unserer SG, liebe Fußballinteressierten, nachdem
das Umfeld unseres altehrwürdigen Sportplatzes am Ellernweg
Im OT Bischofferode wurde auf
allmählich in die Jahre gekommen war und es für Sportvereine
dem Friedhof vor der Trauerhal-
(leider auch für unseren) zunehmend schwieriger wird, die im-
le, am 19.09.2019 ein goldfarbe-
mer verschärfter auftretenden Probleme im Amateurbereich zu
nes Armkettchen mit Eulenan-
bewältigen, hat sich die Abteilung Fußball des VfB im Frühjahr
hängern (Fundverzeichnis Nr.:
des letzten Jahres per Vorstandsbeschluss einstimmig zu um-
14/2019) gefunden und im Bür-
fangreichen Sanierungsarbeiten sowohl auf als auch neben dem
gerbüro der Gemeinde Am
Sportplatz bekannt.
Ohmberg, Fleckenstraße 49
Mit einem vom Vorstand aufgestellten 3-Jahresplan verfolgten
Ortsteil Großbodungen, zur Auf-
bewahrung abgegeben. wir dabei zwei vorrangige Ziele.
Die Fundsachen können wäh- Als Erstes sind wir als Sportverein für die Gesundheit und das
rend der Öffnungszeiten, vom Wohlbefinden der Spieler, unserer Fans, Gäste und Besucher
Eigentümer im Bürgerbüro, bei Frau Baumann, abgeholt werden. verantwortlich, zum Zweiten möchten wir durch ein gepflegtes
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die 036077 939010. Umfeld der Fußballplätze der sportlichen Entwicklung unserer
Weitere Fundgegenstände und Informationen finden Sie auch Abteilung Fußball Rechnung tragen. Uns war von Anfang an klar,
unter der Rubrik: Bürgerservice & Verwaltung/ Fundbüro unter dass wir nur durch attraktive Sportanlagen weiterhin erfolgreich
www.lg-am-ohmberg.de. bleiben können und für junge Spieler dadurch so interessant
werden, dass sie ihre fußballerische Heimat in der SG Bischof-
ferode/Weißenborn/ Neustadt finden.
Umbauarbeiten bedeuten (wie eigentlich alles in unserem Sport-
verein) vor allem eins, ziemlich viel Arbeit, dies meistens ohne
entsprechende Technik und das auch noch ehrenamtlich. So
kommen wir nach dem zweiten der drei selbst auferlegten Um-
baujahre auf eine unglaubliche Zahl von unentgeltlich und ehren-
amtlich geleisteten Arbeitsstunden:Ohmbergbote -8- Nr. 10/2019
unser Sportverein hat davon seit dem Frühjahr letzten Jahres bis Weiterhin bedanke ich mich im Namen unseres VfB bei der
zum Abschluss der Arbeiten für 2019 unglaubliche 3965 Stunden Landgemeinde und dem Landkreis Eichsfeld für die zur Verfü-
geleistet und nochmal, alles unentgeltlich und rein ehrenamtlich. gung gestellten Mittel.
Wer die Zahl der Arbeitsstunden einfach mal mit dem derzeitigen Hier noch ein kleines Versprechen: auch für 2020 haben wir noch
Mindestlohn multipliziert, bekommt eine Ahnung, welche Wertschöp- einiges an „unserem Ellernweg“ vor und hoffen dabei auf tatkräf-
fung wir in dieser Zeit vollbracht haben. Dies alles übrigens ohne die tige Mithilfe.
„alltäglichen“ Tätigkeiten wie Rasen mähen, Abstreuen usw.
Mit sportlichem Gruß
Steffen Rothensee
Vorsitzender
Hier noch kurz die Chronologie dazu
Schritt 1:
Sanierung der unmittelbaren Bankreihen links und rechts ne-
ben dem Balkon und dies in Stadionoptik. Das heißt, Monta-
ge von knapp hundert Stadionsitzen in unseren Vereinsfarben
gelb-schwarz. Das konnten wir mit einer Kombination aus 30
% Fördermitteln durch den Landkreis Eichsfeld und mit 70%
Eigenmitteln realisieren. Weiterhin die Verkleidung der Terras-
senvorderseite mit einem gelb-schwarzen Banner, welches die
Tradition unserer Abteilung Fußball widerspiegelt und durch Julia
Winkler von Shoo-Design sehr gelungen entworfen wurde.
Schritt 2:
Rückbau der verrosteten Fußballtore aus dem Jahr 1973 und
Anschaffung neuer, zeitgemäßer Aluminiumtore durch Unterstüt-
zung unserer Landgemeinde sowie auch hier mit Eigenmitteln.
Schritt 3:
Mit Fördermitteln vom Landkreis Eichsfeld und erheblichen finan-
ziellen Eigenmitteln errichteten wir einen Ballfangzaun entlang
der kompletten Ellerseite des Platzes sowie hinter beiden Toren.
Schritt 4:
Hier erlebten wir einen drastischen Rückschlag durch den hei-
ßen Sommer 2018. Wir bewässerten den Platz während dieser
Zeit mit Wasser aus der Eller. Durch den hohen Salzgehalt wur-
de die Grasnarbe auf 2/3 des Platzes fast vollständig zerstört.
Hier möchte ich mich ausdrücklich bei den Sportfreunden Thoralf Informationen
Koch und Christian Bumbke bedanken, die den Platz im Frühjahr
2019 durch wirklich mühevolle Handarbeit wieder in einen her-
aus der Ortschaft Großbodungen
vorragenden Zustand brachten. Mit dem Einsatz von hochwerti-
gem Dünger, der Investition in unseren Regenkönig 2000 (beides
komplett von uns finanziert) und der Installation eines Garten- Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
Wasseranschlusses durch den Wasserzweckverband und der
Sanitärfirma Heinz Nuhn konnten wir den Schaden erstaunlich OT Großbodungen
gut reparieren und der Rasen hat sich davon sehr gut erholt. am 06.11. Frau Gerda Lang zum 95. Geburtstag
Schritt 5: am 09.11. Frau Elly Täubig zum 80. Geburtstag
Montage neuer Sitzbänke sowohl an der kompletten Festhallen- am 11.11. Frau Ursula Hesse zum 80. Geburtstag
seite sowie gegenüberliegend rechts und links der Trainerkabi- OT Wallrode
nen. (wiederum durch die Kombination aus Förder- und Eigen- am 12.11. Herrn Kurt Bögershausen zum 95. Geburtstag
mitteln) Dabei gilt unser Dank Tanja Hanak, die sämtliches Holz
Die Gemeinde Am Ohmberg, Ortschaft Großbodungen, gratu-
1x grundiert 2x gestrichen hat, eine echte Fleißarbeit.
liert den Jubilaren recht herzlich und wünscht alles Gute, beson-
Schritt 6: ders Gesundheit und viel Freude.
Aufwertung der beiden Trainerkabinen durch die Montage von je- Heiko Steinecke
weils sieben gelb-schwarzen Stadionsitzen und durch die Verblen- Ortschaftsbürgermeister
dung der alten Blechkabinen mit Bannern unserer Spielgemein-
schaft, auch wunderschön gestaltet von Julia Winkler (Shoo Design)
Nach der kurzen Zusammenfassung der in den letzten beiden
Jahren geleisteten Arbeit möchte ich mich zuallererst bei allen
fleißigen Helfern für ihre Unterstützung und der Opferung ihrer
kostbaren Freizeit bedanken. Ohne den Zusammenhalt in un-
serem Sportverein wäre so ein Kraftakt niemals zu realisieren
gewesen.Ohmbergbote -9- Nr. 10/2019
Großbodungen feiert 140. Karnevals-Saison
Informationen
Endlich ist es wieder soweit. Am 11. Novem- aus der Ortschaft Neustadt
ber startet die 140. Jubiläumssaison. Der
GCC feiert sein Jubiläum mit Festveranstal-
tung und großen Umzuge. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
Termine der 140. Saison: OT Neustadt
11.11.2019 Schlüsselübergabe am Rathaus am 16.11. Herrn Dirk Tischer zum 70. Geburtstag
am 20.11. Frau Margot Wellmann zum 80. Geburtstag
16.11.2019 Festveranstaltung mit befreundeten Vereinen
OT Neubleicherode
17.01.2020 Karnevals-Disco
am 10.11. Frau Giesela Baaske zum 85. Geburtstag
15.02.2020 Prinzenproklamation in der Festhalle Großbodungen
16.02.2020 Großer FESTUMZUG ab 13 Uhr Die Gemeinde Am Ohmberg, Ortschaft Neustadt, gratuliert den
Jubilaren recht herzlich und wünscht alles Gute, besonders Ge-
20.02.2020 Weiberfasching in der Gaststätte „Am Bahnhof“ sundheit und viel Freude.
22.02.2020 Büttenabend in der Festhalle Neustadt Hermann Richardt
23.02.2015 Kinderfasching in Großbodungen Ortschaftsbürgermeister
24.02.2015 Rosenmontags-Frühschoppen
Der Kartenvorverkauf findet im Januar statt. Termine werden
rechtzeitig bekannt gegeben.
Kindergarten- und Schulnachrichten
Die Grundschule „Im Bodetal“ berichtet
Begrüßungsfest 2019
Am Samstag in die Schule …
Es ist eine sehr schöne Tradition an der Grundschule „Im Bo-
detal“ in Großbodungen für die Kinder der 1. Klassen und deren
Eltern einen Kennenlerntag durchzuführen.
Hinweis: Für unsere Jubiläumszeitung suchen wir noch Bilder
von unseren früheren Umzügen. Wer also noch alte Fotos findet
und die für unsere Zeitung zur Verfügung stellen würde, meldet
sich bitte bei Manuela Wichmann, Tel. 036077/20181 oder per
E-Mail an kontakt@grossbodunger-carneval-club.de
Festveranstaltung am 16. November
Unser Verein kann in diesem Jahr auf 140 Jahre Vereinsge-
schichte zurückblicken. Mit einem Festabend möchten wir dieses
Jubiläum angemessen würdigen. Hierzu laden wir Euch recht
herzlich ein mit uns am Samstag, den 16.11.2019 ab 19:00 Uhr
in der Festhalle Großbodungen bei Speis und Trank ein paar fro-
he Stunden zu verbringen. Aus organisatorischen Gründen ist
eine Voranmeldung ausschließlich per E-Mail notwendig. Bitte
meldet euch bis zum 6. November 2019 unter kontakt@grossbo-
dunger-carneval-club.de
Einladung zum „Organisationstreffen Wagenbau“
Hiermit laden wir alle Vereine und Gruppierungen zum 1. Orga-
nisationstreffen am 7. November 2019 ab 19:00 Uhr in unseren
Vereinsraum im DGH Großbodungen ein. Mit diesem Treffen
möchten wir all denjenigen, die sich mit einem Wagen am Um-
zug beteiligen wollen, die Möglichkeit geben sich untereinander
bzgl. Materialbeschaffung, Themenfindung und ähnliches auszu-
tauschen.
Über Eure Teilnahme an unseren Veranstaltungen würden wir
uns sehr freuen!
Der VorstandOhmbergbote - 10 - Nr. 10/2019
So begrüßte das Erzieherteam am 14.09.2019 die Jungen und Ehren- und Hauptamtliche sowie alle Interessierten waren ein-
Mädchen mit ihren Eltern in den Horträumen unserer Schule. Für geladen. Beraten wird in diesem Jahr überall das Thema: Regio-
die Kinder gab es verschiedene Bastel- und Spielangebote bei nalbeirat – Ja oder Nein und wenn Ja, dann wie? In Bleicherode
denen sie ihre Geschicklichkeit unter Beweis stellen konnten. So wurde sich am Ende des Abends mehrheitlich für den Probestart
wurde unter anderem ein Erinnerungsbild mit Fingerabdrücken eines solchen Beirates ausgesprochen. Man will mehr voneinan-
der Kinder und Ihren Erziehern gestaltet. Die Eltern hatten in ei- der wissen, im Austausch voneinander lernen.
ner gemütlichen Runde bei einer Tasse Kaffee die Möglichkeit Gleichzeitig mit Bleicherode saß eine Gruppe in der Nordhäuser
miteinander ins Gespräch zu kommen. Jugendkirche und bereits zuvor hatte man in Stöckey miteinan-
Das Erzieherteam der GS „Im Bodetal“ der diskutiert.
Falkner Heil, Ehrenamtsstammtisch
Ein sofort greifbares Ergebnis nach der Zukunftswerkstatt in
lautete der Gruß am Mittwoch, den 02.10.19 an der Grundschule
Nordhausen ist der Ehrenamtsstammtisch zudem am Montag
Großbodungen. Mit Sonnenschein begann für die Hortkinder der
bereits per Facebook eingeladen wurde. Unter dem Motto „Auf-
2. Teil des Herbstprojekttages.
stehen – gemeinsame Wege gehen“ sind Ehrenamtliche aus den
Zwei Falkner aus dem Kyffhäuser Kreis besuchten die Grund-
Pfarrbereichen Blasii, Frauenberg, Urbach und Heringen einge-
schule. Sie stellten ihre Greifvögel vor und gaben den Kindern
laden sich auszutauschen und gegenseitig zu unterstützen. Das
viele wichtige Informationen zu den mitgereisten Vögeln. Die erste Treffen ist am 19.11., um 19.00 Uhr im Landgasthof Gol-
kleine Flugshow wie auch der besondere Uhu „Rosalie“ begeis- dene Aue in Bielen. Bei Rückfragen steht Sandra Hesse, unter
terten die Kinder. Zum Abschluss dieses erlebnisreichen Tages 0174/4863716 gern zur Verfügung.
hatten die Kinder natürlich auch die Möglichkeit unter Aufsicht
und Anleitung des Falkners einen der Greifvögel für ein Erinne-
rungsfoto auf die Hand zu nehmen.
Kirche ist überall spürbar
In Bleicherode trafen sich rund 30 Mitdenker: der Superinten-
dent, eine Pfarrerin und drei Pfarrer, eine Gemeindepädagogin,
viele Gemeindekirchenräte, frische Kandidaten für die anstehen-
de Gemeindekirchenratswahl, der Bürgermeister von Buhla Rü-
diger Wetterau und interessierte Gemeindemitglieder. Der Abend
begann mit dem Sammeln von schönen Erlebnissen mit Kirche
im vergangenen Jahr. Da wurde fröhlich von besonderen Taufen,
einem herzerwärmenden Treffen mit Christen im Urlaub, einer
Wanderung mit Kindern, einer gemütlichen Kaffeetafel, Konzer-
ten oder dem guten Miteinander von politischer und Kirchenge-
meinde sowie Vereinen berichtet. Erstaunlicherweise fanden die
meisten Erlebnisse mit Kirche nicht in Gotteshäusern statt. Wie-
sen, Brunnen, Dorfgemeinschaftshäuser, Festzelte, in der Fami-
lie, an einem Urlaubsort – alles Orte an denen Kirche spür- und
erlebbar wurde. „In Stöckey wurde bereits die gleiche für Viele
überraschende Fülle von Erlebnissen mit Kirche außerhalb der
Kirche aufgelistet“, berichtet Superintendent Andreas Schwarze,
der an beiden Werkstätten teilnahm.
Regionalbeirat konkret
Die Erzieher der GS „Im Bodetal“
Annett Schumann In der zweiten Gesprächsrunde – nach dem Verspeisen leckerer
Schnittchen - ging es konkret um einen zu gründenden Regio-
nalbeirat. Wer sollte darin mitwirken, wie viele Menschen, wel-
che Themen und Kompetenzen, welches Budget? Braucht es
Kirchliche Nachrichten ihn überhaupt? „Braucht es dazu vielleicht sogar Gesetze oder
Beschlüsse in den Gemeindekirchenräten?“, kam vereinzelt
die Frage auf. Bis auf einige wenige skeptische Stimmen, war
Zukunftswerkstatt mit vielen Interessierten der Grundtenor am Ende sehr positiv. „Zwei Treffen im Jahr mit
Teams aus insgesamt 3-4 Haupt- und Ehrenamtlichen pro Pfarr-
Bleicherode & Nordhausen bereich, das klingt praktikabel“, resümierte Gerda Leidel erfreut.
Die Tische in der Kapelle des St. Marien-Hospi- Themen wie Terminabsprachen, Weiterbildungen für Ehrenamtli-
tals in Bleicherode waren am Freitag gut besetzt, che, eine Stärkung der Frauenarbeit und vor allem das Voneinan-
als die Mitglieder des Zukunftsausschusses Ger- der-Lernen standen auf den Listen der Gruppen. „Probieren Sie
da Leidel und Stephan Domann zur 2. Zukunftswerkstatt begrüß- es aus, einfach mal losgehen und machen“, empfahl Dr. Michael
ten. Sie war eine von insgesamt vier regionalen Zukunftswerk- Funke zum Abschied. Sich die Dinge entwickeln lassen und kei-
stätten des Kirchenkreises 2019. nen zwingen mitzumachen, riet er zur Gelassenheit.Ohmbergbote - 11 - Nr. 10/2019
Ergebnisse die nun vom Ausschuss Zukunftswerkstatt in die 17:00 Uhr Wallrode
Herbstsynode getragen werden. „Ich bin gespannt, wie es in den Andacht und Laternenumzug
anderen Regionen ausgegangen ist. Welche Voten werden wohl Sonntag, Volkstrauertag, 17. November
von dort kommen?“, ist Regina Englert neugierig, die in Blei- 09:30 Uhr Wallrode
cherode mitdiskutiert hat. mit Abendmahl und Gedenken der Verstorbenen
Ellrich 11:00 Uhr Haynrode
mit Abendmahl und Gedenken der Verstorbenen
In Ellrich wurde der Termin aufgrund der aktuellen Aktivitäten Mittwoch, Buß- und Bettag, 20. November
rund um die Fernsehaufzeichnungen „Mach dich ran“ auf den 1. 17:00 Uhr Hauröden mit Abendmahl
November verschoben. 18:30 Uhr Großbodungen mit Abendmahl
Regina Englert
Gottesdienste Katholische Pfarrgemeinde
„St. Marien“ Bischofferode
Sonntag 20.10.19 – 29. Sonntag im Jahreskreis, Ewiges Gebet
18:00 Uhr Neustadt, Samstag Vorabendmesse
09:00 Uhr Holungen, Heilige Messe
10:30 Uhr Bischofferode, Hochamt
Ewiges Gebet:
Eröffnung 14:00 Uhr in Bischofferode,
15:00 Uhr in Holungen
Sonntag 27.10.19 – Kirchweih- und Patronatsfest
„St Simon & Judas Thadd.“ Neustadt
18:00 Uhr Holungen, Samstag Vorabendmesse
09:00 Uhr Bischofferode, Heilige Messe
10:30 Uhr Neustadt, Festhochamt
Donnerstag 31.10.19 – Reformationstag
17:00 Uhr Bischofferode, Vorabendmesse
Freitag 01.11.19 – Allerheiligen
19:00 Uhr Holungen, Heilige Messe
Samstag 02.11.19 – Allerseelen
08:30 Uhr Holungen, Heilige Messe
10:00 Uhr Bischofferode, Hochamt
18:00 Uhr Neustadt, Vorabendmesse
Gottesdiensttermine im Pfarrbezirk Sonntag 03.11.19 – 31. Sonntag im Jahreskreis
Großbodungen 09:00 Uhr Holungen, Heilige Messe
10:30 Uhr Bischofferode, Hochamt
Samstag, 19. Oktober Sonntag 10.11.19 – Kirchweihfest St. Johannes der Täufer
18:00 Uhr Großbodungen 18:00 Uhr Bischofferode, Samstag Vorabendmesse
Konzert mit Kreiskantorin Margarita Yeromina 08:30 Uhr Neustadt, Heilige Messe
Sonntag, 20. Oktober 10:00 Uhr Holungen, Festhochamt
09:30 Uhr Hauröden Sonntag 17.11.19 – 33. Sonntag im Kirchenjahr
Wahl 10:30 - 11:30 Uhr 18:00 Uhr Neustadt, Samstag Vorabendmesse
Gemeindekirchenrat 09:00 Uhr Holungen, Familiensonntag, Heilige Messe,
11:00 Uhr Haynrode 10:30 Uhr Bischofferode, Hochamt
Samstag, 26. Oktober Sonntag 24.11.19 – 34. Sonntag im Kirchenjahr
18:00 Uhr Hauröden 18:00 Uhr Holungen, Samstag Vorabendmesse
Sonntag, 27. Oktober 09:00 Uhr Neustadt, Heilige Messe
09:30 Uhr Wallrode 10:30 Uhr Bischofferode, Festhochamt
Einführung des neuen Gemeindekirchenrates
11:00 Uhr Großbodungen Weitere Termine:
Einführung des neuen Gemeindekirchenrates
14:00 Uhr Haynrode mit Taufe 22.10. Seniorenfrühstück in Holungen
Donnerstag, Reformationsfest, 31. Oktober 27.10. Kirchweih- und Patronatsfest
10:00 Uhr Großbodungen St Simon und Judas Thaddeus Neustadt
Sonntag, 3. November 31.10. Reformationstags: 10 Uhr
evang. Gottesdienst in Hauröden
09:30 Uhr Hauröden
11:00 Uhr Haynrode 06.11. Seniorenkreis „junge Alte Am Ohmberg“
Einführung des neuen Gemeindekirchenrates im alten Pfarrhaus Neustadt
Samstag, 8. November 08. - 10.11. Firmung 2020: Firmvorbereitungswochenende
im MCH Heiligenstadt
17:00 Uhr Haynrode
Kirmesgottesdienst 11.11. St Martin: 17 Uhr Bischofferode und Neustadt /
12.11. 17 Uhr Holungen
Samstag, 9. November
17.11. Ewiges Gebet in Neustadt
17:00 Uhr Hauröden
Friedensgebet 30 Jahre Grenzöffnung 22. - 24.11. Erstkommunion Familienwochenende
im MCH Heiligenstadt
18:00 Uhr Großbodungen
Friedensgebet 30 Jahre Grenzöffnung Gräbersegnung:
Sonntag, 10. November 31.10. Holungen 15 Uhr, Bischofferode 16 Uhr /
17:00 Uhr Hauröden 01.11. Großbodungen 16:30 Uhr /
Andacht und Laternenumzug 02.11. Hauröden 16 Uhr, Neustadt 17 Uhr
mit Gem.päd. Frau Scholl
17:00 Uhr Großbodungen ** Änderungen vorbehalten.
Andacht und Laternenumzug Bitte auf aktuelle Vermeldungen achten **Ohmbergbote - 12 - Nr. 10/2019
Das Eichsfeldforum als Einrichtung des
Bildungswerkes im Bistum Erfurt lädt ein: Informationen
Do. 24. Oktober 2019 | 19.30 Uhr | MCH
des Landkreises Eichsfeld
Thema: „Das Forum Romanum unter den Linden:
ottonische Stadtplanung in Heiligenstadt?
Vorstellung einiger Thesen zur Stadtgeschichte von Heili- Bekanntmachung über die repräsentative
genstadt“
Eine vergleichende Analyse des Stadtplans von Heiligenstadt
Wahlstatistik
brachte überraschende Ergebnisse: Der Lindenplatz ist vermut-
lich ein genauer Nachbau des Forum Romanum in Rom. Darüber
für die Wahl zum 7. Thüringer Landtag am 27. Oktober
hinaus gibt es weitere Analogien zur „Hauptstadt des abendlän- 2019 im Landkreis Eichsfeld
dischen Christentums“, etwa in der Gestaltung der romanischen In den vier ausgewählten Urnenwahlbezirken
Martinskirche oder der Position der Pfarrkirche St. Marien. Mit
einer vergleichenden Plananalyse soll gezeigt werden, dass die Gemeinde/Stadt/ Wahlkreis- Wahlbezirks-
Anlage von Heiligenstadt in die Jahre um 972/73 zurückreicht Landgemeinde nummer nummer
und mit der Heirat Ottos II. mit der byzantinischen Prinzessin Bodenrode-West- 1 Eichsfeld I 0002
Theophanu zusammenhängen dürfte. Als „Mainzer Modellstadt“ hausen
wurde Heiligenstadt später vielfach nachgebaut, was bislang we- OT Westhausen
nig bekannt war. So ermöglicht der Vergleich einen völlig neuen Heilbad Heiligen- 1 Eichsfeld I 0005
Blick auf die frühe Stadtgeschichte. stadt
Referent: Dr. Thomas Küntzel M.A. Archäologe, Göttingen Ecklingerode 1 Eichsfeld I 0001
Do. 14. November 2019 | 19.30 Uhr | MCH Am Ohmberg 2 Eichsfeld II 0006
Thema: „Feindberührung“ OT Neustadt
Die DDR, vor 30 Jahren. Ein Student stellt zu viele Fragen, wird sowie dem einen ausgewählten Briefwahlbezirk
exmatrikuliert und in die Produktion geschickt. Auf der Suche
nach intellektueller Beschäftigung sucht er die Evangelische Gemeinde/Stadt/ Wahlkreis- Wahlbezirks-
Studentengemeinde (ESG) in Magdeburg auf. Dort äußert er öf- Landgemeinde nummer nummer
fentlich seine Meinung. Ein anderer junger Mann glaubt an den Leinefelde-Worbis 2 Eichsfeld II 9012
sozialistischen Weg und begibt sich zur ESG, um dort kritisch OT Worbis,
eingestellte Jugendliche vom Sozialismus zu überzeugen. Er OT Kirchohmfeld,
wird von der Staatssicherheit angeworben und berichtet als IM OT Kaltohmfeld,
“Hans Kramer” über einen besonders aufmüpfigen jungen Mann. OT Breitenbach,
Das Ministerium für Staatssicherheit beordert “Hans Kramer”, OT Wintzingerode
sich näher mit dem “Feind” anzufreunden. Mit fatalen Folgen…
Film und Gespräch mit Hartmut Rosinger (IM „Hans Kramer“) des Landkreises Eichsfeld werden für wahlstatistische Auszäh-
In Kooperation mit dem Landesbeauftragten des Freistaates lungen Stimmzettel, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr in
Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und dem Katholi- sechs Gruppen vermerkt sind, verwendet.
schen Forum im Land Thüringen Das Verfahren ist nach § 67 des Thüringer Wahlgesetzes für
den Landtag (Thüringer Landeswahlgesetz-ThürLWG) in der
Do. 21. November 2019 | 19.30 Uhr | MCH Fassung der Neubekanntmachung vom 30. Juli 2012 (GVBl. S.
Thema: „Seitdem ist alles anders“ – 309), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29.
Wegweiser nach dem Suizid eines Angehörigen“ März 2019 (GVBl. S. 59) und § 80 der Thüringer Landeswahl-
Weil ein anderer nicht mehr leben wollte, liegt der eigene Alltag ordnung (ThürLWO) vom 12. Juli 1994 (GVBl. S. 817), zuletzt
auf einmal in Trümmern. Das ist die Situation von Hinterbliebe- geändert durch die fünfte Verordnung vom 22. Juli 2019 (GVBl.
nen nach einem Suizid. Der Schock, die Wut, das langsame Be- S. 357), geregelt und zugelassen.
greifen, das Umgehen mit wohl nie zu beantwortenden Fragen, Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung
Versagensgefühle – mit all dem sind Menschen konfrontiert, in des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.
deren Umfeld sich jemand das Leben genommen hat. Oft genug
stehen sie allein da, denn die Hilflosigkeit angesichts einer sol- Heilbad Heiligenstadt, den 01.10.2019
chen Tat lähmt auch die Umgebung der Hinterbliebenen. Hermann Martini
Maira Stork verlor ihre Mutter durch Suizid. Seitdem setzt sie sich Kreiswahlleiter
intensiv mit der Trauerbewältigung auseinander. Sie selbst hat
festgestellt, wie wichtig der Austausch mit anderen ist und möch- Mitteilung an alle Waldbesuchende
te ihre Geschichte mit anderen teilen und ihnen helfen, ihren ei-
genen Trauerprozess aktiv zu gestalten. Gefahr durch Tote Bäume und Äste
Referentin: Maira Stork, Schlangen
Sehr geehrte Waldbesuchende,
Der Eintritt ist Frei, um eine Spende wird gebeten.
das Forstamt Leinefelde weist darauf hin, dass zur Zeit eine er-
Anmeldung nicht erforderlich.
höhte Gefahr beim Betreten des Waldes besteht. Dies gilt sowohl
für Wege, als auch für Waldbestände abseits der Wege.
Konzert in Großbodungen – 19. Oktober Durch die anhaltende Trockenheit in diesem und im letzten Jahr
sind viele Bäume geschwächt. Mangelhafte Wasserversorgung
„Du meine Seele, singe“ - Konzert für Orgel und Gesang
und daraus resultierender Insektenbefall führen teilweise zum
mit Kreiskantorin Margarita Yeromina aus Bleicherode.
Absterben ganzer Waldbestände. Diese im Prozess des Abster-
Am Samstag, 19. Oktober, 18 Uhr, in der Kirche Großbodungen.
bens, oder bereits
tote Bäume können ohne jede Vorwarnung Äste verlieren und im
Der Eintritt ist frei. schlimmsten Fall komplett in sich zusammenbrechen.
Eine Spende am Ausgang wird herzlich erbeten. Das Forstamt Leinefelde ist seit Monaten damit beschäftigt die
Verkehrssicherung insbesondere an den von Erholungssuchen-
den genutzten Waldwegen durchzuführen. Durch das Ausmaß
dieser aufeinanderfolgenden Wetterextreme und den enormen
Anfall von Totholz, auch in schwer zugänglichen Lagen, ist eine
sofortige Beseitigung der Gefahr leider nicht möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis, auf das Betreten sichtbar geschä-
digter Waldbestände zu verzichten und an Wegen vor allem bei
ungünstiger Wetterlage besondere Vorsicht walten zu lassen.
Bei Fragen zur momentanen Kalamitätssituation steht Ihnen das
Forstamt Leinefelde gerne zur Verfügung.Sie können auch lesen