Amtsblatt der Gemeinde "Am Ohmberg" - mit den Ortschaften Bischofferode, Großbodungen, Neustadt - Landgemeinde Am Ohmberg

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Amtsblatt der Gemeinde "Am Ohmberg" - mit den Ortschaften Bischofferode, Großbodungen, Neustadt - Landgemeinde Am Ohmberg
Ohmbergbote
 Amtsblatt der Gemeinde „Am Ohmberg“
 mit den Ortschaften Bischofferode, Großbodungen, Neustadt

 Jahrgang 7        Freitag, den 18. Oktober 2019             Nummer 10
Amtsblatt der Gemeinde "Am Ohmberg" - mit den Ortschaften Bischofferode, Großbodungen, Neustadt - Landgemeinde Am Ohmberg
Ohmbergbote                                                        -2-                                                     Nr. 10/2019
                                                                                                   § 15
 Wichtiger Hinweis                                                                       Reihendoppelgrabstätten
 Wir bedanken uns bei allen fleißigen Redakteuren und Fo-            Absatz 2 erhält folgende Fassung:
 tografen, welche dazu beitragen, dass das Monatsblatt der           (2) In jeder Doppelreihengrabstätte können zwei Leichen bestat-
 Gemeinde Am Ohmberg so vielfältig und interessant gestaltet         tet werden. Es ist jedoch zulässig, in einer Reihendoppelgrab-
 werden kann.                                                        stätte als Zweitbelegung auch eine Urne beizusetzen. Bei der
 Um alle Artikel und Fotos veröffentlichen zu können, bitten wir     Beisetzung einer zusätzlichen Urne in eine Reihendoppelgrab-
 darum, dass die Artikel, nicht mehr als eine Seite Text (Word-      stätte als Drittbelegung verlängert sich die Ruhezeit nicht. Die
 Dokument) und maximal 2 Bilder pro Beitrag beinhalten sollten.      Belegung kann nur erfolgen, wenn die Ruhezeit der Zweitbele-
                                                                     gung nicht überschritten und die Mindestruhezeit der Drittbele-
 Da die Textbeiträge nur in digitaler Form zu bearbeiten sind,       gung nach § 31 Abs. 1 des Thüringer Bestattungsgesetzes ein-
 bitte diese per E-Mail bzw. Stick oder CD zu übersenden bzw.        gehalten wird.
 einzureichen.
 Bilder und Grafiken bitte im .jpg Format als Anhang beifügen.                                    § 18
 Bitte in Zukunft alle Artikel für den Ohmbergboten per Mail an                    Urnengemeinschaftsgrabstätten
 ohmbergbote@lg-am-ohmberg.de                                        Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 ergänzt:
                                                                     (5) Sämtlicher Grabschmuck, Blumen, Kränze etc. müssen 14
 Ihre Redaktion                                                      Tage nach Beisetzung von der Gemeinschaftsgrabstätte entfernt
                                                                     werden. Des Weiteren ist es nicht zulässig, während der Liege-
                                                                     zeit, Blumenschmuck, Kerzen etc. abzulegen.
Redaktionsschluss- und Erscheinungstermin
                                                                                                  § 25
für die nächste Ausgabe                                                            Allgemeine Gestaltungsvorschrift
                                                                     Absatz 2 erhält folgende Änderung:
Redaktionsschluss:        Donnerstag 14. November 2019               (2) Größe der Grabeinfassungen auf den Friedhöfen aller Ortsteile:
Erscheinungstermin:       Freitag 22. November 2019
                                                                     Reihengrab                      0,90 x 1,90 m
Tel.:         036077/9390-15                                         Doppelgrab                      1,90 x 2,20 m
Fax:          036077/9390-29                                         Urnengrab (max. 2 Urnen)        0,60 x 1,00 m
E-Mail:       ohmbergbote@lg-am-ohmberg.de                           Urnenvierergrab                 1,00 x 1,00 m
                                                                     Kindergrab                      0,60 x 1,00 m
                                                                     Rasengrabstätte                 ohne Einfassung
                                                                     Rasenurnengrabstätte            ohne Einfassung
                                                                     Die angepassten Größen werden erst nach dem eine neue Grab-
                                                                     reihe angefangen wird in Einsatz kommen.
                                                                                                  § 26
                                                                               Rasengrabstätten (pflegearme Grabstätten)
                                                                     Absatz 3 erhält folgende Fassung:
     Öffentliche Bekanntmachungen                                    (3) Kränze, Blumenschmuck und sonstiger Grabschmuck sind
                                                                     bis zu einer Frist von sechs Wochen nach der Bestattung zu-
                                                                     gelassen. Eine Räumung sowie die Einebnung der Grabstätte
1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung                             sind nach Errichtung des Grabmals durch die Überlassungs-
der Gemeinde Am Ohmberg                                              pflichtigen oder ein von ihnen Beauftragten vorzunehmen. Die
                                                                     anschließend notwendige Einsaat wird durch den Friedhofsträ-
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg hat in seiner Sit-           ger vorgenommen.
zung vom 22.08.2019 auf Grundlage der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs.
2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thü-                                       § 27
ringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neube-              Rasenurnengrabstätten (pflegearme Urnengrabstätten)
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.41), zuletzt geän-         Absatz 5 erhält folgende Änderung:
dert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) sowie des §       (5) Das Grabmal besteht aus einer Bodenplatte und einem lie-
33 des Thüringer Bestattungsgesetzes (ThürBestG) vom 19. Mai         genden oder stehenden Grabstein bzw. pultähnlichem Grabstein.
2004 (GVBl. S. 505 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6.                                    Artikel II
Juni 2018 (GVBl. S. 229, 266) folgende 1. Änderungssatzung zur
Friedhofssatzung der Gemeinde Am Ohmberg erlassen:                                          Inkrafttreten
                                                                     Diese 1. Änderungssatzung für die Friedhofssatzung der Ge-
                            Artikel I
                                                                     meinde Am Ohmberg tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung
                             § 11                                    in Kraft.
                           Ruhezeit
                                                                     Am Ohmberg, 24.09.2019
Absatz 1 erhält folgende Änderung:
                                                                     gez. Steinecke                                         - Siegel -
(1) Die Ruhezeit für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen
                                                                     Bürgermeister
beträgt 30 Jahre.
                                                                     Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
                                § 13
                     Arten der Grabstätten                           1. Mit Beschluss Nr. 24 - 02/2019 vom 22.08.2019 hat der Ge-
Absatz 2 erhält folgende Ergänzung:                                     meinderat der Gemeinde Am Ohmberg die 1. Änderungs-
(2) Die Grabstätten aller 4 Friedhöfe der Gemeinde Am Ohmberg           satzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Am Ohmberg
werden unterschieden in:                                                beschlossen.
a) Reihengrabstätten (Erdbestattung),                                2. Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom
                                                                        19.09.2019, Az.: 15.11802.001 die 1. Änderungssatzung zur
b) Reihengrab im Rasengrabfeld (pflegearme Erdbestattung),
                                                                        Friedhofssatzung der Gemeinde Am Ohmberg bestätigt.
c) Reihendoppelgrabstätten (Erdbestattung/Urne),
d) Doppelreihengrab im Rasengrabfeld (pflegearme Erdbestattung)      Am Ohmberg, 24.09.2019
e) Urnenreihengrabstätten,                                           gez. Steinecke                                         - Siegel -
                                                                     Bürgermeister
f) Urnenreihengrab im Rasengrabfeld (pflegearmes Urnengrab),
g) mehrstellige Urnengrabstätten (max. 3 Urnen) nur bis zur
    vollständigen Belegung des Grabfeldes auf dem Friedhof im
    OT Großbodungen,
h) Urnengemeinschaftsanlage,
i) Ehrengrabstätten
Amtsblatt der Gemeinde "Am Ohmberg" - mit den Ortschaften Bischofferode, Großbodungen, Neustadt - Landgemeinde Am Ohmberg
Ohmbergbote                                                    -3-                                                        Nr. 10/2019
1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung                           gane bei der Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl und
                                                                   Kommunalwahl (Kreistagsmitgliederwahl, Gemeinderatswahl,
der Gemeinde Am Ohmberg                                            Ortschaftsratswahl, Landratswahl, Bürgermeisterwahl, Ort-
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg, hat in seiner Sit-        schaftsbürgermeisterwahl) sowie bei Volksentscheiden.
zung vom 22. August 2019, auf Grundlage der §§ 19 Abs. 1 und                                        §2
21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung                                      Entschädigung
der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.41), zu-        (1) Ehrenamtlichen Mitgliedern der Wahlausschüsse wird für die
letzt geändert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74),      Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses eine Entschädi-
der §§ 1,2,11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes         gung in Höhe der für die jeweilige Wahl geltenden gesetzlichen
(ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Sep-           Regelung, mindestens aber in Höhe von 15,00 EUR, gezahlt.
tember 2000 (GVBl. S. 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom       Der Wahlleiter erhält bei der Kommunalwahl (Gemeinderatswahl,
14. Juni 2017 (GVBl. S. 150) und des § 40 der Friedhofssatzung     Ortschaftratswahl, Bürgermeisterwahl, Ortschaftsbürgermeis-
der Gemeinde Am Ohmberg, folgende 1. Änderung der Fried-           terwahl) für die gesamte Tätigkeit neben dem Sitzungsgeld eine
hofsgebührensatzung der Gemeinde Am Ohmberg beschlossen:           einmalige Pauschalentschädigung je durchzuführenden Wahl in
                           Artikel I                               Höhe von 60,00 €, der stellvertretende Wahlleiter in Höhe von
                                                                   20,00 €. Diese Entschädigung wird nur wirksam, sofern nicht der
                               § 10                                Bürgermeister oder der Beigeordnete Wahlleiter oder stellvertre-
    Erwerb von Überlassungsrechten für Grabstellen von             tenden Wahlleiter ist.
     Verstorbenen mit Wohnsitz außerhalb der Gemeinde              (2) Mitglieder der Wahlvorstände für die Urnen- und Briefwahl erhal-
erhält folgende Fassung:                                           ten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Entschädigung in Höhe von
(1) Für Verstorbene, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Ge-
meinde Am Ohmberg hatten und die auf eigenen Wunsch oder           a) 40,00 Euro für Wahlvorsteher
auf Wunsch eines Angehörigen auf einem Ortsteilfriedhof der        b) 30,00 Euro für die weiteren Mitglieder
Gemeinde Am Ohmberg beigesetzt werden möchten, wird die            (3) Mitglieder der Wahlvorstände für die Urnen- und Briefwahl,
doppelte Gebühr der in § 8 und 9 dieser Satzung genannten Ge-      die Beschäftigte der Gemeinde Am Ohmberg sind, erhalten für
bühren erhoben.                                                    ihre Tätigkeit am Wahltag wahlweise die Entschädigungszahlung
(2) Für die Bestattung von Personen, die in der Gemeinde Am        nach Abs. 2 oder eine Entschädigung in Höhe von
Ohmberg meldepflichtig waren und aufgrund von Alter oder Krank-    a) 20,00 Euro für Wahlvorsteher
heit zum Zeitpunkt ihres Ablebens keine Einwohner der Gemeinde     b) 15,00 Euro für die weiteren Mitglieder
Am Ohmberg sind, werden Gebühren nach §§ 8 und 9 dieser Sat-
zung erhoben. Gleiches gilt für Verwandte ersten Grades bzw. für   sowie einen Freizeitausgleich in Höhe von 8 Stunden (Urnenwahl-
Geschwister von Einwohnern der Gemeinde Am Ohmberg.                lokale) und 4 Stunden (Briefwahllokal), bei verbundenen Wahlen
(3) Weitere Ausnahmen vom Abs. 1 können ergehen bei Ver-           erhalten die Mitglieder vom Briefwahllokal ebenso 8 Stunden.
storbenen, welche überwiegend ihren Lebensmittelpunkt in der       (4) Bei verbundenen Wahlen erhalten die Mitglieder nach Abs. 2
                                                                   und 3 einen Zuschlag in Höhe von 15 Euro.
Gemeinde Am Ohmberg bzw. in einer der früheren Gemeinden
                                                                   (5) Für jeden weiteren Tag, der zur Ermittlung der Wahlergebnis-
Bischofferode, Grossbodungen oder Neustadt hatten und noch
                                                                   se erforderlich wird, erhalten die Mitglieder eine Entschädigung
starke soziale und kulturelle Bindungen in die Gemeinde haben.
                                                                   in Höhe von 50 % der in Abs. 1 und 2 genannten Beträge.
                           Artikel II                              (6) Ehrenamtlich tätigen Bürgern, welche am Wahl- bzw. Abstim-
                                                                   mungstag als Hilfskraft im Wahlvorstand eingesetzt werden, wird
                        Inkrafttreten                              eine Entschädigung in Höhe von 20,00 EUR gewährt.
Diese 1. Änderung zur Friedhofsgebührensatzung tritt am Tage
nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.                                                             §3
                                                                                          Auslagenersatz
Am Ohmberg, 24.09.2019                                             Mitglieder von Wahlvorständen erhalten auf Antrag Ersatz ih-
gez. H. Steinecke                                    - Siegel -   rer notwendigen Fahrtkosten entsprechend der für die jeweilige
Bürgermeister                                                      Wahl geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:                                                              §4
1. Mit Beschluss Nr. 25 - 02/2019 vom 22.08.2019 hat der Ge-                                Inkrafttreten
   meinderat der Gemeinde Am Ohmberg die 1. Änderung der           Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
   Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Am Ohmberg be-
   schlossen.                                                      Am Ohmberg, 10.10.2019
                                                                   gez. Steinecke                                           - Siegel -
2. Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom
                                                                   Bürgermeister
   19.09.2019, Az.: 15.11802.001 die 1. Änderung der Fried-
   hofsgebührensatzung der Gemeinde Am Ohmberg bestätigt.          Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
Am Ohmberg, 24.09.2019                                             1. Mit Beschluss Nr. 23 - 02/2019 vom 22.08.2019 hat der Ge-
gez. H. Steinecke                                    - Siegel -      meinderat der Gemeinde Am Ohmberg die Satzung über die
Bürgermeister                                                         Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit anlässlich von all-
                                                                      gemeinen Wahlen und Volksentscheiden beschlossen.
Satzung über die Entschädigung für                                 2. Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom
                                                                      04.10.2019, Az.: 15.11802.001 die Satzung über die Ent-
ehrenamtliche Tätigkeit anlässlich von                                schädigung für ehrenamtliche Tätigkeit anlässlich von allge-
allgemeinen Wahlen und Volksentscheiden                               meinen Wahlen und Volksentscheiden bestätigt.
Aufgrund der §§ 13 Abs. 1, 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Ge-      Am Ohmberg, 10.10.2019
meinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung –          gez. Steinecke                                           - Siegel -
ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar           Bürgermeister
2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Geset-
zes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) in Verbindung mit § 34 Abs.
2 des Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen
und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz – ThürKWG)
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 530), zuletzt geändert durch Ar-
tikel 1 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GVBl. S. 59) hat der
Gemeinderat der Gemeinde Am Ohmberg in seiner Sitzung am
22.August 2019 folgende Satzung beschlossen:
                             §1
                       Geltungsbereich
Diese Satzung regelt die Höhe von Entschädigungen für Mitglie-
der von Wahlvorständen, Wahlausschüsse und Abstimmungsor-
Amtsblatt der Gemeinde "Am Ohmberg" - mit den Ortschaften Bischofferode, Großbodungen, Neustadt - Landgemeinde Am Ohmberg
Ohmbergbote                                                     -4-                                                       Nr. 10/2019
                                                                    In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in
      Sonstige amtliche Mitteilungen                                der Zeit vom 16. September 2019 bis 6. Oktober 2019 übersandt
                                                                    worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben,
                                                                    in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Nächste Sitzung des Gemeinderates                                   Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergeb-
                                                                    nisses um 16.00 Uhr in OT Großbodungen, Fleckenstraße 49,
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,                                 kleiner Sitzungsraum 1. Etage, 37345 Am Ohmberg zusammen.
die 4. öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet vorraussicht-   3.
lich am 23. Oktober 2019 ab 19:30 Uhr im großen Sitzungssaal        Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahl-
der Gemeinde Am Ohmberg, OT Großbodungen, Flecken-                  bezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
straße 49 statt.                                                    Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Perso-
Es handelt sich um eine vorläufige Terminankündigung. Es ist        nalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
durchaus möglich, dass sich Termine verschieben oder gar nicht      Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
zustande kommen.                                                    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält
Die Bekanntmachung der Einladung zur nächsten Sitzung des           bei Betreten des Wahlraums den Stimmzettel ausgehändigt.
Gemeinderates werden demnächst in den öffentlichen Schau-           Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme.
kästen ausgehangen und sind zudem auf der Internetseite der         Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
Gemeinde Am Ohmberg einsehbar.
                                                                    a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zu-
                                                                         gelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei,
7. Thüringer Landtag: Wahlbekanntmachung                                 sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei
                                                                         anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort und
Gemeinde              Am Ohmberg                                         rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die
Landkreis             Eichsfeld                                          Kennzeichnung,
Wahlkreis             Wahlkreis 2 Eichsfeld II                      b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Par-
                                                                         teien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch
                Wahlbekanntmachung                                       dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der
                                                                         zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeich-
1.                                                                       nung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Am 27. Oktober 2019 findet die Wahl zum 7. Thüringer Landtag        Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, dass er
statt.                                                              auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis ge-
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.                             setztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht,
2.                                                                  welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Landesstimme in
Die Gemeinde ist in folgende 6 Wahlbezirke eingeteilt.              der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch
Wahl- Abgrenzung               Lage des Wahlraums barriere-         ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise ein-
be-    des Wahlbezirks         (Straße, Hausnum-       frei         deutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
zirk                           mer, Zimmer)                         Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahl-
001 Ortschaft Bischof-         Feuerwehrgerätehaus                  raumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet
       ferode:                 Bischofferode                        und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht
       Alte Schulstraße, Am Oberreihe 15 A                          erkennbar ist.
       Anger, Am Berge,        37345 Am Ohmberg                     4.
       Bahnhofstraße, Berg-                                         Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung
       straße, Fuchsgasse,                                          erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
       Bischofferöder Haupt-                                        im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das
       straße, Heiligenhöfe,                                        ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
       Mittelgasse, Neue                                            5.
       Straße, Obergasse,                                           Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im
       Töpferei, Töpfergasse,                                       Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
       Weißenborner Straße,                                         a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses
       Winkel                                                            Wahlkreises
002 Ortschaft Bischof-         Dorfgemeinschafts-       x           oder
       ferode:                 haus                                 b) durch Briefwahl teilnehmen.
       Am Ohmberg, Auf-        Bischofferode
                                                                    Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde
       baustraße, Ellern-      Ellernweg
                                                                    einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelum-
       weg, Friedensstraße, 37345 Am Ohmberg
                                                                    schlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen
       Hauröder Straße,
                                                                    und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen
       Holunger Straße,
                                                                    Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein
       Obere Heiligenhöfe,
                                                                    so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen
       Oberreihe, Siedlung
                                                                    Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis
       Thomas Müntzer
                                                                    18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebe-
003 OT Hauröden                Gaststätte                           nen Stelle abgegeben werden.
                               Hauröden                             6.
                               Am Breiten Born 1                    Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur
                               37345 Am Ohmberg                     persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des Thüringer Landeswahlge-
004 OT Großbodungen            Feuerwehrgerätehaus      x           setzes).
                               Großbodungen                         Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer
                               Am Ölgraben 2                        Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits-
                               37345 Am Ohmberg                     strafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch
005 OT Wallrode                Dorfgemeinschafts-       x           ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
                               haus
                               Wallrode                             Am Ohmberg, 18.10.2019
                               Dorfstraße 35                        gez. Steinecke
                               37345 Am Ohmberg                     Bürgermeister
006 OT Neustadt und OT Jugendclub
       Neubleicherode          Neustadt
                               An der Linde 5
                               37345 Am Ohmberg
Amtsblatt der Gemeinde "Am Ohmberg" - mit den Ortschaften Bischofferode, Großbodungen, Neustadt - Landgemeinde Am Ohmberg
Ohmbergbote                                                      -5-                                                     Nr. 10/2019

 Öffentliche Ausschreibung
  Stellenausschreibung Mitarbeiterin oder Mitarbeiter                Diese Stelle ist dem Hauptamt zugeordnet.
                   im Ordnungsamt                                    Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit 32 Stunden pro Wo-
                                                                     che. Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD.
 Die Gemeinde Am Ohmberg schreibt die Stelle eines/einer             Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und
 Verwaltungsfachangestellten zum nächstmöglichen Termin zur          Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
 Besetzung aus. Das Aufgabengebiet richtet sich u.a. nach dem
 Thüringer Ordnungsbehördengesetz (OBG), Thüringer Brand-            Bitte senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen
 und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) und Thüringer Stra-          (Bewerbungsschreiben, aussagekräftiger Lebenslauf, Ab-
 ßengesetz (ThürStrG) sowie den anderen, die Ordnungsverwal-         schluss- und Arbeitszeugnisse, Kopie des Führerscheins etc.)
 tung einer Gemeinde betreffenden Rechtsnormen.                      schriftlich bis zum 30. November 2019 an:

 Aufgabenschwerpunkte:                                               Gemeinde Am Ohmberg
 • Vollzug aller Aufgaben, die der Gemeinde nach den Thürin-         Hauptamt
     ger Ordnungsbehördengesetz obliegen                             Frau Dagmar Palau
 • Vollzug der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Ge-               Fleckenstraße 49, 37345 Am Ohmberg
     meinde, Überwachung der Pflichten aus Satzungen wie             Die eingegangenen Bewerbungen werden bei der Gemein-
     (Straßenreinigungspflicht, Sondernutzung) und Durchset-         de Am Ohmberg elektronisch verarbeitet und gespeichert.
     zung von Zwangsmitteln (Ersatzvorname) gemäß § 50 des           Auf Grund der Datenschutz-Grundverordnung werden die
     Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsge-         Bewerber(innen) gebeten, in ihrem Bewerbungsschreiben eine
     setzes (ThürVwZVG)                                              Erklärung darüber abzugeben, dass sie mit der elektronischen
 • Überwachung des ruhenden Verkehrs                                 Verarbeitung und Speicherung ihrer persönlichen Daten sowie
 • alle anfallenden Innen- und Außendiensttätigkeiten im Be-         mit der Weitergabe ihrer Daten an die am Auswahlverfahren zu
     reich des Brandschutzes (u.a. Koordinierung der Aus- und        beteiligenden Personen und Gremien (insbes. Personalrat) ein-
     Fortbildung der Kameraden in der Freiwilligen Feuerwehr,        verstanden sind.
     Prüfung der Einsatzberichte)                                    Bitte legen Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei,
 • Organisation, Beschaffung, Verwaltung der Feuerwehren in          sofern die Bewerbung nach Beendigung des Auswahlverfahrens
     der Gemeinde                                                    zurückerhalten möchte. Andernfalls werden die Bewerbungsun-
 • Erstellung und Durchsetzung von Bescheiden nach Feuer-            terlagen gemäß § 27 Abs. 4 ThürDSG i. V. m. Art. 17 Abs. 1 DS-
     wehreinsätzen                                                   GVO nach zwei Monaten ordnungsgemäß vernichtet.
 Anforderungsprofil:                                                 Beachten Sie hierzu die Informationen über die Verarbeitung
 Grundsätzlich ist eine abgeschlossene Ausbildung im mittleren       Ihre Daten durch die Gemeinde Am Ohmberg im Rahmen des
 Verwaltungsdienst bzw. als Verwaltungsfachangestellte/r er-         Verfahrens zur Stellenbesetzung. Diese finden Sie auf der
 forderlich, sowie die Bereitschaft, die Ausbildung zum/zur Ord-     Homepage der Gemeinde Am Ohmberg unter Impressum/Da-
 nungsbehördlichen Vollzugsdienstkraft zu absolvieren.               tenschutzerklärung.
 Die Bewerber(innen) um die Stelle müssen die Einstellungsvor-
 aussetzungen nach § 3 Absatz 1 der Thüringer Vollzugs-Dienst-       Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, wer-
 kräfte-Verordnung vom 20. August 1996 erfüllen.                     den durch die Gemeinde nicht erstattet.
 • Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht                        Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutzrechtli-
 • gute Kenntnisse im Umgang mit Standardsoftware (MS-Office)        chen Gründen nicht zulässig und werden daher nicht berück-
 • Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben auch außerhalb            sichtigt.
      der üblichen Arbeitszeiten                                     Gemeinde Am Ohmberg, den 8. Oktober 2019
 • Bereitschaft zur regelmäßigen Fortbildung
                                                                     gez. Steinecke
 • Führerschein Klasse B und Fahrpraxis
 • sicheres und bestimmtes Auftreten                                 Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Am Ohmberg
über das Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 des                      Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 des Bundesmeldegesetzes weisen
Bundemeldegesetzes gegen die Datenübermittlung                       wir durch diese öffentliche Bekanntmachung daraufhin, dass die
an das Bundesamt für Personalmanagement der Bun-                     Personen, die im Kalenderjahr 2021 das achtzehnte Lebensjahr
deswehr                                                              vollenden (volljährig werden), der Datenübermittlung im Rahmen
                                                                     des § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz widersprechen können.
hier: Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermitt-               Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber
       lung nach § 58 c (1) Soldatengesetz (SG) in der je-           der Gemeinde Am Ohmberg, Großbodungen, Einwohnermelde-
       weils gültigen Fassung                                        amt, Fleckenstraße 49, 37345 Am Ohmberg bis zum 28. Febru-
Gemäß § 58 c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehör-        ar 2020 zu erklären.
den dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr              Zur eindeutigen Nachweisführung bittet das Bürgerbüro/Einwoh-
zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich         nermeldeamt darum, das in der Gemeinde Am Ohmberg auslie-
bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher            gende Formular (selbstverständlich auch Kopien davon) zu ver-
Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:         wenden. Gleiche Formulare können auch auf der Internetseite
1. Familienname                                                      der Gemeinde Am Ohmberg abgerufen werden.
2. Vornamen                                                          Am Ohmberg, den 18. Oktober 2019
3. gegenwärtige Anschrift.                                           gez. Steinecke
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach §   Bürgermeister
36 Abs. 2 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.

Öffentliche Bekanntmachung der geprüften Jahresrechnung 2018
Mit Beschluss Nr.: 46 - 03/2019, 47 – 03/2019 und 48 – 03/2019       lastungsbeschlüsse des Bürgermeisters und des Beigeordneten
vom 19.09.2019 hat der Gemeinderat der Gemeinde Am Ohm-              für das Haushaltsjahr 2018 liegen zur Einsichtnahme gemäß §
berg die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2018 der          80 Absatz 4 der Thüringer Kommunalordnung in der Zeit vom
Gemeinde Am Ohmberg, die Entlastung des Bürgermeisters
sowie die Entlastung des Beigeordneten für das Haushaltsjahr                    18. Oktober 2019 bis 2. November 2019
2018 beschlossen.                                                    öffentlich in der Kämmerei der Gemeinde Am Ohmberg, im OT
Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen, der Schluss-     Bischofferode, Bischofferöder Hauptstraße 11, während der all-
bericht des Rechnungsprüfungsamtes, der Beschluss über die           gemeinen Öffnungszeiten aus und stehen bis zur Feststellung
Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2018 sowie die Ent-        der Jahresrechnung 2019 zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Amtsblatt der Gemeinde "Am Ohmberg" - mit den Ortschaften Bischofferode, Großbodungen, Neustadt - Landgemeinde Am Ohmberg
Ohmbergbote                                                                             -6-                                                                         Nr. 10/2019
                                                                                            Verwaltung im OT Bischofferode, Hauptstraße 11
                                                                                            Kämmerei
                                                                                            Frau Lesik ������������������������������������������������������������������� 9390 - 20
                                                                                            ��������������������������������������������������kaemmerei@lg-am-ohmberg.de
                                                                                            Kasse
                                                                                            Frau Hartmann ����������������������������������������������������������� 9390 - 21
                                                                                            �������������������������������������������� liegenschaften@lg-am-ohmberg.de
                                                                                            ���������������������������������������������������������� kasse@lg-am-ohmberg.de
Wichtige Rufnummern auf einen Blick                                                         Kassenleiterin/Fördermittel
                                                                                            Frau Schaar ���������������������������������������������������������������� 9390 - 24
                                                                                            ���������������������������������������������������������� kasse@lg-am-ohmberg.de
Wichtige Rufnummern auf einen Blick                                                         Bauverwaltung/Straßenausbaubeiträge
                                                                                            Frau Fischer ���������������������������������������������������������������� 9390 - 22
Polizei                                                      110                            ������������������������������������ bauverwaltungsamt@lg-am-ohmberg.de
Notruf Feuerwehr und Rettungsdienst                          112                            Steuern und Abgaben/Liegenschaften/Bauverwaltung
Rettungsleitstelle                                           03606/5066780                  Frau Rybicki ���������������������������������������������������������������� 9390 - 23
Krankentransport                                             03606/19222                    ��������������������������������������������������kaemmerei@lg-am-ohmberg.de
Havariedienste:                                                                             ������������������������������������ bauverwaltungsamt@lg-am-ohmberg.de
Wasser- und Abwasserzweckverband                             036076/569-0
„Eichsfelder Kessel“                                                                        Sprechzeiten der Ortschaftsbürgermeister
Erdgas                                                       036074/3840
Strom                                                        0180/2696961                   Anschrift:  Ortschaftsbürgermeister Bischofferode
Kinder- und Jugendtelefon                                    0800/0080080                               Karl-Josef Wand
Frauenschutzwohnung                                          03605/518798                               Bischofferode
Giftnotruf                                                   0361/730730                                Bischofferöder Hauptstraße 11
Zahnärztlicher Notdienst                                     0180/5908077                               37345 Am Ohmberg
                                                                                            Telefon:    036077/9390-25
                                                                                            Sprechzeit: Mittwochs von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

                Informationen                                                               Anschrift:  Ortschaftsbürgermeister Großbodungen
       aus der Gemeinde Am Ohmberg                                                                      Heiko Steinecke
                                                                                                        Großbodungen
                                                                                                        Fleckenstraße 49
                                                                                                        37345 Am Ohmberg
Öffnungszeiten der Gemeinde Am Ohmberg                                                      Telefon:    036077/9390-12
Montag:            13:00 - 16:00 Uhr                                                        Sprechzeit: Dienstag von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag:          09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:          geschlossen                                                              Anschrift:  Ortschaftsbürgermeister Neustadt
Donnerstag:        09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr                                              Hermann Richardt
Freitag:           09:00 - 12:00 Uhr                                                                    Neustadt
                                                                                                        Hauptstraße 30
Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung                                                                    37345 Am Ohmberg
                                                                                            Telefon:    036077/20267
Dienstag:     13:30 Uhr - 16:00 Uhr
                                                                                            Sprechzeit: Dienstag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr - 11:00 Uhr
Die Friedhofsverwaltung für die Gemeinde Am Ohmberg sitzt im
OT Großbodungen, Fleckenstraße 49                                                           Telefonnummern unserer kommunalen
                                                                                            Kindertagesstätten:
 Zusätzlich zu den o. g. Sprechzeiten wird das Einwohner-
 meldeamt auch 2019 jeden 1. Samstag alle zwei Monate in                                    Kommunaler Kindergarten „Pusteblume“
 der Zeit von 09:00 - 12:00 Uhr geöffnet haben.                                             OT Großbodungen, Chaussee 59“ ��������������������� 036077 /20424
 Die nächste Sprechzeit samstags ist am 2. November 2019.
                                                                                            Kommunaler Kindergarten „Villa Regenbogen“
Telefonanschlüsse und Zuständigkeiten in der Gemeinde                                       OT Siedlung Thomas Müntzer,
Am Ohmberg                                                                                  Siedlung Thomas Müntzer 13 ����������������������������� 036077 /29690
Verwaltung im OT Großbodungen, Fleckenstraße 49
Fax:��������������������������������������������������������������� 036077 - 9390 - 29     Kontaktbereichsbeamter der Landgemeinde
Bürgermeister der Gemeinde Am Ohmberg:                                                      Am Ohmberg
Herr Steinecke ������������������������������������������������������������ 9390 - 11
������������������������������������������� buergermeister@lg-am-ohmberg.de                Anschrift:  Polizeihauptmeister Sawraschin
Bürgerbüro/Fischereischeine/Versicherungen/                                                             Großbodungen
Sitzungsdienst/Ordnungswesen                                                                            Fleckenstraße 49
Frau Baumann ����������������������������������������������������������� 93 90 - 10                    37345 Am Ohmberg
��������������������������������������������������������������info@lg-am-ohmberg.de        Telefon:    036077/29696
Einwohnermeldeamt/Ordnungswesen/Amtsblatt                                                   Sprechzeit: Dienstags von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Frau Müller ������������������������������������������������������������������ 9390 - 15               (Änderungen vorbehalten!)
���������������������������������������������� buergerbuero@lg-am-ohmberg.de
������������������������������������������ ordnungswesen@lg-am-ohmberg.de                  Zuständig für folgende Ortschaften:
Friedhofswesen                                                                              Bischofferode mit Hauröden und Siedlung Thomas Müntzer,
Frau Truthmann ���������������������������������������������������������� 9390 - 14        Großbodungen mit Wallrode und Neustadt mit Neubleicherode
                                                                                            Bei Nachfragen oder in dringenden Fällen wenden Sie sich bitte
friedhofswesen@lg-am-ohmberg.de
                                                                                            an die Polizeiinspektion Eichsfeld in Heiligenstadt.
Hauptamt/Personal/Kindergarten
Frau Palau ������������������������������������������������������������������ 9390 - 13    Anschrift:     Petristraße 3, 37308 Heiligenstadt
���������������������������������������������������� hauptamt@lg-am-ohmberg.de             Tel.:          03606 6510
Amtsblatt der Gemeinde "Am Ohmberg" - mit den Ortschaften Bischofferode, Großbodungen, Neustadt - Landgemeinde Am Ohmberg
Ohmbergbote                                                     -7-                                                     Nr. 10/2019
Öffnungszeiten der Jugendtreffs
der Gemeinde Am Ohmberg                                                           Informationen
Aktuelle Präsenszeiten eines pädagogischen Mitarbeiters der Villa
                                                                         aus der Ortschaft Bischofferode
Lampe in den Jugendtreffs der Landgemeinde „Am Ohmberg“:
Jugendtreff Bischofferode:       mittwochs       13 bis 20 Uhr
Jugendtreff Neustadt:            dienstags       14 bis 20 Uhr
Die anderen Öffnungszeiten können von ehrenamtlichen Ju-
gendlichen abgedeckt werden.
Für Informationen, Fragen oder Anliegen steht Ihnen der Ju-
gendkoordinator Ralf Weidemann gerne zur Verfügung, er ist
montags bis freitags erreichbar unter 03606 5521831 oder unter
der Emailadresse: ralf.weidemann@villa-lampe.de                             Diamantene Hochzeit
                                                                           Das Fest der „Diamantenen Hochzeit“ feiern
Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt,                                            am 20.10.2019 die Eheleute
Grünschnitt sowie Nahrungsmittel                                          Waltraud und Aloys Schmidt (OT Bischofferode).
Ort:   Landgemeinde „Am Ohmberg“, OT Großbodungen                     Die Gemeinde Am Ohmberg, Ortschaft Bischofferode, gra-
       Am Ölgraben (im Gewerbegebiet hinter der Feuerwehr)            tuliert dem Jubelpaar recht herzlich und wünscht alles Gute,
                                                                      viel Glück, Freude und vor allem Gesundheit.
Öffnungszeiten:     jeweils Freitag von 15:00 - 18:00 Uhr             Karl-Josef Wand
                    sowie Sonnabend von 10:00 - 15:00 Uhr             Ortschaftsbürgermeister
                    (mit Ausnahme der Feiertage)
An dieser Annahmestelle können die im häuslichen Bereich ent-
stehenden Bioabfälle unentgeltlich abgegeben werden. Hierfür
                                                                    Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
stehen jeweils drei Sammelbehälter zur Verfügung: für Baum-         OT Bischofferode
und Strauchschnitt, für Grünschnitt sowie für Nahrungsmittel-
                                                                    am 22.10. Herrn Rudolf Wiedemann            zum 95. Geburtstag
und Küchenabfälle.
                                                                    am 04.11. Herrn Bernhard Wichmann           zum 70. Geburtstag
                                                                    am 05.11. Herrn Karl Lorenz                 zum 75. Geburtstag
Aufnahme der Gemeinde Am Ohmberg in                                 am 17.11. Herrn Wolfgang Weiß               zum 75. Geburtstag
das Programm der Dorferneuerung und                                 am 20.11. Frau Anna Bretzke                 zum 95. Geburtstag
-entwicklung von 2019 bis 2023                                      OT Siedlung Thomas Müntzer
                                                                    am 29.10. Frau Edith Luthardt               zum 70. Geburtstag
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
                                                                    am 01.11. Herrn Peter Keßler                zum 80. Geburtstag
die Gemeinde Am Ohmberg wurde mit ihren Ortsteilen Bischof-         am 16.11. Frau Gisela Tippelt               zum 75. Geburtstag
ferode, Großbodungen, Hauröden, Neustadt, Neubleicherode,           Die Gemeinde Am Ohmberg, Ortschaft Bischofferode, gratuliert
Siedlung-Thomas-Müntzer und Wallrode am 24. Oktober 2018            den Jubilaren recht herzlich und wünscht alles Gute, besonders
als Dorfregion in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen.          Gesundheit und viel Freude.
Förderzeitraum sind die Jahre 2019 bis 2023.                        Karl-Josef Wand
                                                                    Ortschaftsbürgermeister
Anträge auf Förderung für private Vorhaben sind zu stellen beim
örtlich zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuord-
nung Gotha, Büro Worbis, Ansprechpartnerin Frau Petri über
das betreuende Planungsbüro IBB Ingenieurbüro Böhnke, Salz-
marktstraße 21 in 38899 Hasselfelde.
gez. Steinecke
Bürgermeister                                                       Sanierungsarbeiten am Sportplatz Ellernweg
                                                                    für dieses Jahr abgeschlossen
Fundsachen                                                          Liebe Fans unserer SG, liebe Fußballinteressierten, nachdem
                                                                    das Umfeld unseres altehrwürdigen Sportplatzes am Ellernweg
                               Im OT Bischofferode wurde auf
                                                                    allmählich in die Jahre gekommen war und es für Sportvereine
                               dem Friedhof vor der Trauerhal-
                                                                    (leider auch für unseren) zunehmend schwieriger wird, die im-
                               le, am 19.09.2019 ein goldfarbe-
                                                                    mer verschärfter auftretenden Probleme im Amateurbereich zu
                               nes Armkettchen mit Eulenan-
                                                                    bewältigen, hat sich die Abteilung Fußball des VfB im Frühjahr
                               hängern (Fundverzeichnis Nr.:
                                                                    des letzten Jahres per Vorstandsbeschluss einstimmig zu um-
                               14/2019) gefunden und im Bür-
                                                                    fangreichen Sanierungsarbeiten sowohl auf als auch neben dem
                               gerbüro der Gemeinde Am
                                                                    Sportplatz bekannt.
                               Ohmberg, Fleckenstraße 49
                                                                    Mit einem vom Vorstand aufgestellten 3-Jahresplan verfolgten
                               Ortsteil Großbodungen, zur Auf-
                               bewahrung abgegeben.                 wir dabei zwei vorrangige Ziele.
                               Die Fundsachen können wäh-           Als Erstes sind wir als Sportverein für die Gesundheit und das
                               rend der Öffnungszeiten, vom         Wohlbefinden der Spieler, unserer Fans, Gäste und Besucher
Eigentümer im Bürgerbüro, bei Frau Baumann, abgeholt werden.        verantwortlich, zum Zweiten möchten wir durch ein gepflegtes
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die 036077 939010.          Umfeld der Fußballplätze der sportlichen Entwicklung unserer
Weitere Fundgegenstände und Informationen finden Sie auch           Abteilung Fußball Rechnung tragen. Uns war von Anfang an klar,
unter der Rubrik: Bürgerservice & Verwaltung/ Fundbüro unter        dass wir nur durch attraktive Sportanlagen weiterhin erfolgreich
www.lg-am-ohmberg.de.                                               bleiben können und für junge Spieler dadurch so interessant
                                                                    werden, dass sie ihre fußballerische Heimat in der SG Bischof-
                                                                    ferode/Weißenborn/ Neustadt finden.
                                                                    Umbauarbeiten bedeuten (wie eigentlich alles in unserem Sport-
                                                                    verein) vor allem eins, ziemlich viel Arbeit, dies meistens ohne
                                                                    entsprechende Technik und das auch noch ehrenamtlich. So
                                                                    kommen wir nach dem zweiten der drei selbst auferlegten Um-
                                                                    baujahre auf eine unglaubliche Zahl von unentgeltlich und ehren-
                                                                    amtlich geleisteten Arbeitsstunden:
Amtsblatt der Gemeinde "Am Ohmberg" - mit den Ortschaften Bischofferode, Großbodungen, Neustadt - Landgemeinde Am Ohmberg
Ohmbergbote                                                          -8-                                                      Nr. 10/2019
unser Sportverein hat davon seit dem Frühjahr letzten Jahres bis         Weiterhin bedanke ich mich im Namen unseres VfB bei der
zum Abschluss der Arbeiten für 2019 unglaubliche 3965 Stunden            Landgemeinde und dem Landkreis Eichsfeld für die zur Verfü-
geleistet und nochmal, alles unentgeltlich und rein ehrenamtlich.        gung gestellten Mittel.
Wer die Zahl der Arbeitsstunden einfach mal mit dem derzeitigen          Hier noch ein kleines Versprechen: auch für 2020 haben wir noch
Mindestlohn multipliziert, bekommt eine Ahnung, welche Wertschöp-        einiges an „unserem Ellernweg“ vor und hoffen dabei auf tatkräf-
fung wir in dieser Zeit vollbracht haben. Dies alles übrigens ohne die   tige Mithilfe.
„alltäglichen“ Tätigkeiten wie Rasen mähen, Abstreuen usw.
                                                                         Mit sportlichem Gruß
                                                                         Steffen Rothensee
                                                                         Vorsitzender

Hier noch kurz die Chronologie dazu
Schritt 1:
Sanierung der unmittelbaren Bankreihen links und rechts ne-
ben dem Balkon und dies in Stadionoptik. Das heißt, Monta-
ge von knapp hundert Stadionsitzen in unseren Vereinsfarben
gelb-schwarz. Das konnten wir mit einer Kombination aus 30
% Fördermitteln durch den Landkreis Eichsfeld und mit 70%
Eigenmitteln realisieren. Weiterhin die Verkleidung der Terras-
senvorderseite mit einem gelb-schwarzen Banner, welches die
Tradition unserer Abteilung Fußball widerspiegelt und durch Julia
Winkler von Shoo-Design sehr gelungen entworfen wurde.
Schritt 2:
Rückbau der verrosteten Fußballtore aus dem Jahr 1973 und
Anschaffung neuer, zeitgemäßer Aluminiumtore durch Unterstüt-
zung unserer Landgemeinde sowie auch hier mit Eigenmitteln.
Schritt 3:
Mit Fördermitteln vom Landkreis Eichsfeld und erheblichen finan-
ziellen Eigenmitteln errichteten wir einen Ballfangzaun entlang
der kompletten Ellerseite des Platzes sowie hinter beiden Toren.
Schritt 4:
Hier erlebten wir einen drastischen Rückschlag durch den hei-
ßen Sommer 2018. Wir bewässerten den Platz während dieser
Zeit mit Wasser aus der Eller. Durch den hohen Salzgehalt wur-
de die Grasnarbe auf 2/3 des Platzes fast vollständig zerstört.
Hier möchte ich mich ausdrücklich bei den Sportfreunden Thoralf                       Informationen
Koch und Christian Bumbke bedanken, die den Platz im Frühjahr
2019 durch wirklich mühevolle Handarbeit wieder in einen her-
                                                                             aus der Ortschaft Großbodungen
vorragenden Zustand brachten. Mit dem Einsatz von hochwerti-
gem Dünger, der Investition in unseren Regenkönig 2000 (beides
komplett von uns finanziert) und der Installation eines Garten-          Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
Wasseranschlusses durch den Wasserzweckverband und der
Sanitärfirma Heinz Nuhn konnten wir den Schaden erstaunlich              OT Großbodungen
gut reparieren und der Rasen hat sich davon sehr gut erholt.             am 06.11. Frau Gerda Lang                    zum 95. Geburtstag
Schritt 5:                                                               am 09.11. Frau Elly Täubig                   zum 80. Geburtstag
Montage neuer Sitzbänke sowohl an der kompletten Festhallen-             am 11.11. Frau Ursula Hesse                  zum 80. Geburtstag
seite sowie gegenüberliegend rechts und links der Trainerkabi-           OT Wallrode
nen. (wiederum durch die Kombination aus Förder- und Eigen-              am 12.11. Herrn Kurt Bögershausen            zum 95. Geburtstag
mitteln) Dabei gilt unser Dank Tanja Hanak, die sämtliches Holz
                                                                         Die Gemeinde Am Ohmberg, Ortschaft Großbodungen, gratu-
1x grundiert 2x gestrichen hat, eine echte Fleißarbeit.
                                                                         liert den Jubilaren recht herzlich und wünscht alles Gute, beson-
Schritt 6:                                                               ders Gesundheit und viel Freude.
Aufwertung der beiden Trainerkabinen durch die Montage von je-           Heiko Steinecke
weils sieben gelb-schwarzen Stadionsitzen und durch die Verblen-         Ortschaftsbürgermeister
dung der alten Blechkabinen mit Bannern unserer Spielgemein-
schaft, auch wunderschön gestaltet von Julia Winkler (Shoo Design)
Nach der kurzen Zusammenfassung der in den letzten beiden
Jahren geleisteten Arbeit möchte ich mich zuallererst bei allen
fleißigen Helfern für ihre Unterstützung und der Opferung ihrer
kostbaren Freizeit bedanken. Ohne den Zusammenhalt in un-
serem Sportverein wäre so ein Kraftakt niemals zu realisieren
gewesen.
Amtsblatt der Gemeinde "Am Ohmberg" - mit den Ortschaften Bischofferode, Großbodungen, Neustadt - Landgemeinde Am Ohmberg
Ohmbergbote                                                   -9-                                                   Nr. 10/2019
Großbodungen feiert 140. Karnevals-Saison
                                                                                 Informationen
               Endlich ist es wieder soweit. Am 11. Novem-                 aus der Ortschaft Neustadt
               ber startet die 140. Jubiläumssaison. Der
               GCC feiert sein Jubiläum mit Festveranstal-
               tung und großen Umzuge.                            Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
               Termine der 140. Saison:                           OT Neustadt
11.11.2019 Schlüsselübergabe am Rathaus                           am 16.11.    Herrn Dirk Tischer             zum 70. Geburtstag
                                                                  am 20.11.    Frau Margot Wellmann           zum 80. Geburtstag
16.11.2019 Festveranstaltung mit befreundeten Vereinen
                                                                  OT Neubleicherode
17.01.2020 Karnevals-Disco
                                                                  am 10.11.    Frau Giesela Baaske            zum 85. Geburtstag
15.02.2020 Prinzenproklamation in der Festhalle Großbodungen
16.02.2020 Großer FESTUMZUG ab 13 Uhr                             Die Gemeinde Am Ohmberg, Ortschaft Neustadt, gratuliert den
                                                                  Jubilaren recht herzlich und wünscht alles Gute, besonders Ge-
20.02.2020 Weiberfasching in der Gaststätte „Am Bahnhof“          sundheit und viel Freude.
22.02.2020 Büttenabend in der Festhalle Neustadt                  Hermann Richardt
23.02.2015 Kinderfasching in Großbodungen                         Ortschaftsbürgermeister
24.02.2015 Rosenmontags-Frühschoppen
Der Kartenvorverkauf findet im Januar statt. Termine werden
rechtzeitig bekannt gegeben.

                                                                    Kindergarten- und Schulnachrichten

                                                                  Die Grundschule „Im Bodetal“ berichtet
                                                                  Begrüßungsfest 2019
                                                                  Am Samstag in die Schule …
                                                                  Es ist eine sehr schöne Tradition an der Grundschule „Im Bo-
                                                                  detal“ in Großbodungen für die Kinder der 1. Klassen und deren
                                                                  Eltern einen Kennenlerntag durchzuführen.

Hinweis: Für unsere Jubiläumszeitung suchen wir noch Bilder
von unseren früheren Umzügen. Wer also noch alte Fotos findet
und die für unsere Zeitung zur Verfügung stellen würde, meldet
sich bitte bei Manuela Wichmann, Tel. 036077/20181 oder per
E-Mail an kontakt@grossbodunger-carneval-club.de

Festveranstaltung am 16. November
Unser Verein kann in diesem Jahr auf 140 Jahre Vereinsge-
schichte zurückblicken. Mit einem Festabend möchten wir dieses
Jubiläum angemessen würdigen. Hierzu laden wir Euch recht
herzlich ein mit uns am Samstag, den 16.11.2019 ab 19:00 Uhr
in der Festhalle Großbodungen bei Speis und Trank ein paar fro-
he Stunden zu verbringen. Aus organisatorischen Gründen ist
eine Voranmeldung ausschließlich per E-Mail notwendig. Bitte
meldet euch bis zum 6. November 2019 unter kontakt@grossbo-
dunger-carneval-club.de

Einladung zum „Organisationstreffen Wagenbau“
Hiermit laden wir alle Vereine und Gruppierungen zum 1. Orga-
nisationstreffen am 7. November 2019 ab 19:00 Uhr in unseren
Vereinsraum im DGH Großbodungen ein. Mit diesem Treffen
möchten wir all denjenigen, die sich mit einem Wagen am Um-
zug beteiligen wollen, die Möglichkeit geben sich untereinander
bzgl. Materialbeschaffung, Themenfindung und ähnliches auszu-
tauschen.
Über Eure Teilnahme an unseren Veranstaltungen würden wir
uns sehr freuen!
Der Vorstand
Amtsblatt der Gemeinde "Am Ohmberg" - mit den Ortschaften Bischofferode, Großbodungen, Neustadt - Landgemeinde Am Ohmberg
Ohmbergbote                                                      - 10 -                                                    Nr. 10/2019
So begrüßte das Erzieherteam am 14.09.2019 die Jungen und             Ehren- und Hauptamtliche sowie alle Interessierten waren ein-
Mädchen mit ihren Eltern in den Horträumen unserer Schule. Für        geladen. Beraten wird in diesem Jahr überall das Thema: Regio-
die Kinder gab es verschiedene Bastel- und Spielangebote bei          nalbeirat – Ja oder Nein und wenn Ja, dann wie? In Bleicherode
denen sie ihre Geschicklichkeit unter Beweis stellen konnten. So      wurde sich am Ende des Abends mehrheitlich für den Probestart
wurde unter anderem ein Erinnerungsbild mit Fingerabdrücken           eines solchen Beirates ausgesprochen. Man will mehr voneinan-
der Kinder und Ihren Erziehern gestaltet. Die Eltern hatten in ei-    der wissen, im Austausch voneinander lernen.
ner gemütlichen Runde bei einer Tasse Kaffee die Möglichkeit          Gleichzeitig mit Bleicherode saß eine Gruppe in der Nordhäuser
miteinander ins Gespräch zu kommen.                                   Jugendkirche und bereits zuvor hatte man in Stöckey miteinan-
Das Erzieherteam der GS „Im Bodetal“                                  der diskutiert.

Falkner Heil,                                                         Ehrenamtsstammtisch
                                                                      Ein sofort greifbares Ergebnis nach der Zukunftswerkstatt in
lautete der Gruß am Mittwoch, den 02.10.19 an der Grundschule
                                                                      Nordhausen ist der Ehrenamtsstammtisch zudem am Montag
Großbodungen. Mit Sonnenschein begann für die Hortkinder der
                                                                      bereits per Facebook eingeladen wurde. Unter dem Motto „Auf-
2. Teil des Herbstprojekttages.
                                                                      stehen – gemeinsame Wege gehen“ sind Ehrenamtliche aus den
Zwei Falkner aus dem Kyffhäuser Kreis besuchten die Grund-
                                                                      Pfarrbereichen Blasii, Frauenberg, Urbach und Heringen einge-
schule. Sie stellten ihre Greifvögel vor und gaben den Kindern
                                                                      laden sich auszutauschen und gegenseitig zu unterstützen. Das
viele wichtige Informationen zu den mitgereisten Vögeln. Die          erste Treffen ist am 19.11., um 19.00 Uhr im Landgasthof Gol-
kleine Flugshow wie auch der besondere Uhu „Rosalie“ begeis-          dene Aue in Bielen. Bei Rückfragen steht Sandra Hesse, unter
terten die Kinder. Zum Abschluss dieses erlebnisreichen Tages         0174/4863716 gern zur Verfügung.
hatten die Kinder natürlich auch die Möglichkeit unter Aufsicht
und Anleitung des Falkners einen der Greifvögel für ein Erinne-
rungsfoto auf die Hand zu nehmen.

                                                                      Kirche ist überall spürbar
                                                                      In Bleicherode trafen sich rund 30 Mitdenker: der Superinten-
                                                                      dent, eine Pfarrerin und drei Pfarrer, eine Gemeindepädagogin,
                                                                      viele Gemeindekirchenräte, frische Kandidaten für die anstehen-
                                                                      de Gemeindekirchenratswahl, der Bürgermeister von Buhla Rü-
                                                                      diger Wetterau und interessierte Gemeindemitglieder. Der Abend
                                                                      begann mit dem Sammeln von schönen Erlebnissen mit Kirche
                                                                      im vergangenen Jahr. Da wurde fröhlich von besonderen Taufen,
                                                                      einem herzerwärmenden Treffen mit Christen im Urlaub, einer
                                                                      Wanderung mit Kindern, einer gemütlichen Kaffeetafel, Konzer-
                                                                      ten oder dem guten Miteinander von politischer und Kirchenge-
                                                                      meinde sowie Vereinen berichtet. Erstaunlicherweise fanden die
                                                                      meisten Erlebnisse mit Kirche nicht in Gotteshäusern statt. Wie-
                                                                      sen, Brunnen, Dorfgemeinschaftshäuser, Festzelte, in der Fami-
                                                                      lie, an einem Urlaubsort – alles Orte an denen Kirche spür- und
                                                                      erlebbar wurde. „In Stöckey wurde bereits die gleiche für Viele
                                                                      überraschende Fülle von Erlebnissen mit Kirche außerhalb der
                                                                      Kirche aufgelistet“, berichtet Superintendent Andreas Schwarze,
                                                                      der an beiden Werkstätten teilnahm.
                                                                      Regionalbeirat konkret
Die Erzieher der GS „Im Bodetal“
Annett Schumann                                                       In der zweiten Gesprächsrunde – nach dem Verspeisen leckerer
                                                                      Schnittchen - ging es konkret um einen zu gründenden Regio-
                                                                      nalbeirat. Wer sollte darin mitwirken, wie viele Menschen, wel-
                                                                      che Themen und Kompetenzen, welches Budget? Braucht es
             Kirchliche Nachrichten                                   ihn überhaupt? „Braucht es dazu vielleicht sogar Gesetze oder
                                                                      Beschlüsse in den Gemeindekirchenräten?“, kam vereinzelt
                                                                      die Frage auf. Bis auf einige wenige skeptische Stimmen, war
Zukunftswerkstatt mit vielen Interessierten                           der Grundtenor am Ende sehr positiv. „Zwei Treffen im Jahr mit
                                                                      Teams aus insgesamt 3-4 Haupt- und Ehrenamtlichen pro Pfarr-
                Bleicherode & Nordhausen                              bereich, das klingt praktikabel“, resümierte Gerda Leidel erfreut.
                Die Tische in der Kapelle des St. Marien-Hospi-       Themen wie Terminabsprachen, Weiterbildungen für Ehrenamtli-
                tals in Bleicherode waren am Freitag gut besetzt,     che, eine Stärkung der Frauenarbeit und vor allem das Voneinan-
                als die Mitglieder des Zukunftsausschusses Ger-       der-Lernen standen auf den Listen der Gruppen. „Probieren Sie
da Leidel und Stephan Domann zur 2. Zukunftswerkstatt begrüß-         es aus, einfach mal losgehen und machen“, empfahl Dr. Michael
ten. Sie war eine von insgesamt vier regionalen Zukunftswerk-         Funke zum Abschied. Sich die Dinge entwickeln lassen und kei-
stätten des Kirchenkreises 2019.                                      nen zwingen mitzumachen, riet er zur Gelassenheit.
Ohmbergbote                                                  - 11 -                                                   Nr. 10/2019
Ergebnisse die nun vom Ausschuss Zukunftswerkstatt in die         17:00 Uhr    Wallrode
Herbstsynode getragen werden. „Ich bin gespannt, wie es in den                 Andacht und Laternenumzug
anderen Regionen ausgegangen ist. Welche Voten werden wohl        Sonntag, Volkstrauertag, 17. November
von dort kommen?“, ist Regina Englert neugierig, die in Blei-     09:30 Uhr    Wallrode
cherode mitdiskutiert hat.                                                     mit Abendmahl und Gedenken der Verstorbenen
Ellrich                                                           11:00 Uhr    Haynrode
                                                                               mit Abendmahl und Gedenken der Verstorbenen
In Ellrich wurde der Termin aufgrund der aktuellen Aktivitäten    Mittwoch, Buß- und Bettag, 20. November
rund um die Fernsehaufzeichnungen „Mach dich ran“ auf den 1.      17:00 Uhr    Hauröden mit Abendmahl
November verschoben.                                              18:30 Uhr    Großbodungen mit Abendmahl
Regina Englert

                                                                  Gottesdienste Katholische Pfarrgemeinde
                                                                  „St. Marien“ Bischofferode
                                                                  Sonntag 20.10.19 – 29. Sonntag im Jahreskreis, Ewiges Gebet
                                                                  18:00 Uhr    Neustadt, Samstag Vorabendmesse
                                                                  09:00 Uhr    Holungen, Heilige Messe
                                                                  10:30 Uhr    Bischofferode, Hochamt
                                                                  Ewiges Gebet:
                                                                  Eröffnung    14:00 Uhr in Bischofferode,
                                                                               15:00 Uhr in Holungen
                                                                  Sonntag 27.10.19 – Kirchweih- und Patronatsfest
                                                                  „St Simon & Judas Thadd.“ Neustadt
                                                                  18:00 Uhr    Holungen, Samstag Vorabendmesse
                                                                  09:00 Uhr    Bischofferode, Heilige Messe
                                                                  10:30 Uhr    Neustadt, Festhochamt
                                                                  Donnerstag 31.10.19 – Reformationstag
                                                                  17:00 Uhr    Bischofferode, Vorabendmesse
                                                                  Freitag 01.11.19 – Allerheiligen
                                                                  19:00 Uhr    Holungen, Heilige Messe
                                                                  Samstag 02.11.19 – Allerseelen
                                                                  08:30 Uhr    Holungen, Heilige Messe
                                                                  10:00 Uhr    Bischofferode, Hochamt
                                                                  18:00 Uhr    Neustadt, Vorabendmesse
Gottesdiensttermine im Pfarrbezirk                                Sonntag 03.11.19 – 31. Sonntag im Jahreskreis
Großbodungen                                                      09:00 Uhr    Holungen, Heilige Messe
                                                                  10:30 Uhr    Bischofferode, Hochamt
Samstag, 19. Oktober                                              Sonntag 10.11.19 – Kirchweihfest St. Johannes der Täufer
18:00 Uhr    Großbodungen                                         18:00 Uhr    Bischofferode, Samstag Vorabendmesse
             Konzert mit Kreiskantorin Margarita Yeromina         08:30 Uhr    Neustadt, Heilige Messe
Sonntag, 20. Oktober                                              10:00 Uhr    Holungen, Festhochamt
09:30 Uhr    Hauröden                                             Sonntag 17.11.19 – 33. Sonntag im Kirchenjahr
             Wahl 10:30 - 11:30 Uhr                               18:00 Uhr    Neustadt, Samstag Vorabendmesse
             Gemeindekirchenrat                                   09:00 Uhr    Holungen, Familiensonntag, Heilige Messe,
11:00 Uhr    Haynrode                                             10:30 Uhr    Bischofferode, Hochamt
Samstag, 26. Oktober                                              Sonntag 24.11.19 – 34. Sonntag im Kirchenjahr
18:00 Uhr    Hauröden                                             18:00 Uhr    Holungen, Samstag Vorabendmesse
Sonntag, 27. Oktober                                              09:00 Uhr    Neustadt, Heilige Messe
09:30 Uhr    Wallrode                                             10:30 Uhr    Bischofferode, Festhochamt
             Einführung des neuen Gemeindekirchenrates
11:00 Uhr    Großbodungen                                         Weitere Termine:
             Einführung des neuen Gemeindekirchenrates
14:00 Uhr    Haynrode mit Taufe                                   22.10.         Seniorenfrühstück in Holungen
Donnerstag, Reformationsfest, 31. Oktober                         27.10.         Kirchweih- und Patronatsfest
10:00 Uhr    Großbodungen                                                        St Simon und Judas Thaddeus Neustadt
Sonntag, 3. November                                              31.10.         Reformationstags: 10 Uhr
                                                                                 evang. Gottesdienst in Hauröden
09:30 Uhr    Hauröden
11:00 Uhr    Haynrode                                             06.11.         Seniorenkreis „junge Alte Am Ohmberg“
             Einführung des neuen Gemeindekirchenrates                           im alten Pfarrhaus Neustadt
Samstag, 8. November                                              08. - 10.11.   Firmung 2020: Firmvorbereitungswochenende
                                                                                 im MCH Heiligenstadt
17:00 Uhr    Haynrode
             Kirmesgottesdienst                                   11.11.         St Martin: 17 Uhr Bischofferode und Neustadt /
                                                                                 12.11. 17 Uhr Holungen
Samstag, 9. November
                                                                  17.11.         Ewiges Gebet in Neustadt
17:00 Uhr    Hauröden
             Friedensgebet 30 Jahre Grenzöffnung                  22. - 24.11.   Erstkommunion Familienwochenende
                                                                                 im MCH Heiligenstadt
18:00 Uhr    Großbodungen
             Friedensgebet 30 Jahre Grenzöffnung                  Gräbersegnung:
Sonntag, 10. November                                             31.10.         Holungen 15 Uhr, Bischofferode 16 Uhr /
17:00 Uhr    Hauröden                                             01.11.         Großbodungen 16:30 Uhr /
             Andacht und Laternenumzug                            02.11.         Hauröden 16 Uhr, Neustadt 17 Uhr
             mit Gem.päd. Frau Scholl
17:00 Uhr    Großbodungen                                         ** Änderungen vorbehalten.
             Andacht und Laternenumzug                            Bitte auf aktuelle Vermeldungen achten **
Ohmbergbote                                                       - 12 -                                                   Nr. 10/2019
Das Eichsfeldforum als Einrichtung des
Bildungswerkes im Bistum Erfurt lädt ein:                                             Informationen
Do. 24. Oktober 2019 | 19.30 Uhr | MCH
                                                                                des Landkreises Eichsfeld
Thema: „Das Forum Romanum unter den Linden:
ottonische Stadtplanung in Heiligenstadt?
Vorstellung einiger Thesen zur Stadtgeschichte von Heili-              Bekanntmachung über die repräsentative
genstadt“
Eine vergleichende Analyse des Stadtplans von Heiligenstadt
                                                                       Wahlstatistik
brachte überraschende Ergebnisse: Der Lindenplatz ist vermut-
lich ein genauer Nachbau des Forum Romanum in Rom. Darüber
                                                                       für die Wahl zum 7. Thüringer Landtag am 27. Oktober
hinaus gibt es weitere Analogien zur „Hauptstadt des abendlän-         2019 im Landkreis Eichsfeld
dischen Christentums“, etwa in der Gestaltung der romanischen          In den vier ausgewählten Urnenwahlbezirken
Martinskirche oder der Position der Pfarrkirche St. Marien. Mit
einer vergleichenden Plananalyse soll gezeigt werden, dass die         Gemeinde/Stadt/           Wahlkreis-          Wahlbezirks-
Anlage von Heiligenstadt in die Jahre um 972/73 zurückreicht           Landgemeinde                nummer             nummer
und mit der Heirat Ottos II. mit der byzantinischen Prinzessin         Bodenrode-West-           1 Eichsfeld I          0002
Theophanu zusammenhängen dürfte. Als „Mainzer Modellstadt“             hausen
wurde Heiligenstadt später vielfach nachgebaut, was bislang we-        OT Westhausen
nig bekannt war. So ermöglicht der Vergleich einen völlig neuen        Heilbad   Heiligen-       1 Eichsfeld I           0005
Blick auf die frühe Stadtgeschichte.                                   stadt
Referent: Dr. Thomas Küntzel M.A. Archäologe, Göttingen                Ecklingerode              1 Eichsfeld I           0001
Do. 14. November 2019 | 19.30 Uhr | MCH                                Am Ohmberg                2 Eichsfeld II          0006
Thema: „Feindberührung“                                                OT Neustadt
Die DDR, vor 30 Jahren. Ein Student stellt zu viele Fragen, wird       sowie dem einen ausgewählten Briefwahlbezirk
exmatrikuliert und in die Produktion geschickt. Auf der Suche
nach intellektueller Beschäftigung sucht er die Evangelische           Gemeinde/Stadt/            Wahlkreis-         Wahlbezirks-
Studentengemeinde (ESG) in Magdeburg auf. Dort äußert er öf-           Landgemeinde                nummer             nummer
fentlich seine Meinung. Ein anderer junger Mann glaubt an den          Leinefelde-Worbis         2 Eichsfeld II         9012
sozialistischen Weg und begibt sich zur ESG, um dort kritisch          OT Worbis,
eingestellte Jugendliche vom Sozialismus zu überzeugen. Er             OT Kirchohmfeld,
wird von der Staatssicherheit angeworben und berichtet als IM          OT Kaltohmfeld,
“Hans Kramer” über einen besonders aufmüpfigen jungen Mann.            OT Breitenbach,
Das Ministerium für Staatssicherheit beordert “Hans Kramer”,           OT Wintzingerode
sich näher mit dem “Feind” anzufreunden. Mit fatalen Folgen…
Film und Gespräch mit Hartmut Rosinger (IM „Hans Kramer“)              des Landkreises Eichsfeld werden für wahlstatistische Auszäh-
In Kooperation mit dem Landesbeauftragten des Freistaates              lungen Stimmzettel, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr in
Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und dem Katholi-           sechs Gruppen vermerkt sind, verwendet.
schen Forum im Land Thüringen                                          Das Verfahren ist nach § 67 des Thüringer Wahlgesetzes für
                                                                       den Landtag (Thüringer Landeswahlgesetz-ThürLWG) in der
Do. 21. November 2019 | 19.30 Uhr | MCH                                Fassung der Neubekanntmachung vom 30. Juli 2012 (GVBl. S.
Thema: „Seitdem ist alles anders“ –                                    309), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29.
Wegweiser nach dem Suizid eines Angehörigen“                           März 2019 (GVBl. S. 59) und § 80 der Thüringer Landeswahl-
Weil ein anderer nicht mehr leben wollte, liegt der eigene Alltag      ordnung (ThürLWO) vom 12. Juli 1994 (GVBl. S. 817), zuletzt
auf einmal in Trümmern. Das ist die Situation von Hinterbliebe-        geändert durch die fünfte Verordnung vom 22. Juli 2019 (GVBl.
nen nach einem Suizid. Der Schock, die Wut, das langsame Be-           S. 357), geregelt und zugelassen.
greifen, das Umgehen mit wohl nie zu beantwortenden Fragen,            Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung
Versagensgefühle – mit all dem sind Menschen konfrontiert, in          des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.
deren Umfeld sich jemand das Leben genommen hat. Oft genug
stehen sie allein da, denn die Hilflosigkeit angesichts einer sol-     Heilbad Heiligenstadt, den 01.10.2019
chen Tat lähmt auch die Umgebung der Hinterbliebenen.                  Hermann Martini
Maira Stork verlor ihre Mutter durch Suizid. Seitdem setzt sie sich    Kreiswahlleiter
intensiv mit der Trauerbewältigung auseinander. Sie selbst hat
festgestellt, wie wichtig der Austausch mit anderen ist und möch-      Mitteilung an alle Waldbesuchende
te ihre Geschichte mit anderen teilen und ihnen helfen, ihren ei-
genen Trauerprozess aktiv zu gestalten.                                Gefahr durch Tote Bäume und Äste
Referentin: Maira Stork, Schlangen
                                                                       Sehr geehrte Waldbesuchende,
Der Eintritt ist Frei, um eine Spende wird gebeten.
                                                                       das Forstamt Leinefelde weist darauf hin, dass zur Zeit eine er-
Anmeldung nicht erforderlich.
                                                                       höhte Gefahr beim Betreten des Waldes besteht. Dies gilt sowohl
                                                                       für Wege, als auch für Waldbestände abseits der Wege.
Konzert in Großbodungen – 19. Oktober                                  Durch die anhaltende Trockenheit in diesem und im letzten Jahr
                                                                       sind viele Bäume geschwächt. Mangelhafte Wasserversorgung
„Du meine Seele, singe“ - Konzert für Orgel und Gesang
                                                                       und daraus resultierender Insektenbefall führen teilweise zum
mit Kreiskantorin Margarita Yeromina aus Bleicherode.
                                                                       Absterben ganzer Waldbestände. Diese im Prozess des Abster-
Am Samstag, 19. Oktober, 18 Uhr, in der Kirche Großbodungen.
                                                                       bens, oder bereits
                                                                       tote Bäume können ohne jede Vorwarnung Äste verlieren und im
                Der Eintritt ist frei.                                 schlimmsten Fall komplett in sich zusammenbrechen.
                Eine Spende am Ausgang wird herzlich erbeten.          Das Forstamt Leinefelde ist seit Monaten damit beschäftigt die
                                                                       Verkehrssicherung insbesondere an den von Erholungssuchen-
                                                                       den genutzten Waldwegen durchzuführen. Durch das Ausmaß
                                                                       dieser aufeinanderfolgenden Wetterextreme und den enormen
                                                                       Anfall von Totholz, auch in schwer zugänglichen Lagen, ist eine
                                                                       sofortige Beseitigung der Gefahr leider nicht möglich.
                                                                       Wir bitten um Ihr Verständnis, auf das Betreten sichtbar geschä-
                                                                       digter Waldbestände zu verzichten und an Wegen vor allem bei
                                                                       ungünstiger Wetterlage besondere Vorsicht walten zu lassen.
                                                                       Bei Fragen zur momentanen Kalamitätssituation steht Ihnen das
                                                                       Forstamt Leinefelde gerne zur Verfügung.
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