STADTBLATT - Stadt Crailsheim

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STADTBLATT - Stadt Crailsheim
STADTBLATT
AMTSBLATT DER GROSSEN KREISSTADT CRAILSHEIM                                  JAHRGANG 54 | NUMMER 48 | 2. DEZEMBER 2021

ADVENTSCARRÉ

Zwischen Feuerschalen und Schneeflocken
Das Crailsheimer Adventscarré wur-         marketingverein dazu entschlossen,        rauf, dass ein sicheres Beisammen-
de vergangene Woche feierlich er-          das Adventscarré stattfinden zu las-      sein auch bei hohen Corona-Zahlen
öffnet. Im Spitalpark war durch Lich-      sen. Und auch wenn die Zahl der Be-       möglich sei. Dennoch hat die Landes-
ter und Feuer eine ganz besondere          sucher zu Eröffnung noch Luft nach        regierung aufgrund steigender Infek-
Atmosphäre geschaffen worden, die          oben hatte, waren jene, die in den Spi-   tionszahlen am Dienstag beschlos-
auch in den kommenden Jahren ge-           talpark gekommen waren, von dem           sen, Weihnachtsmärkte landesweit
nutzt werden soll. Neue Beschrän-          Ambiente hellauf begeistert.              abzusagen, sodass das Adventscarré
kungen machen eine Fortführung in          Oberbürgermeister Dr. Christoph           seine Tore für dieses Jahr bereits wie-
diesem Jahr nicht mehr möglich.            Grimmer eröffnete den Weihnachts-         der schließen muss.
Trotz aller Corona-Widrigkeiten hat-       markt und verwies mit Blick auf die       Mehr zum Crailsheimer Adventscarré
ten sich Stadtverwaltung und Stadt-        geltenden 2G-Plus-Regelungen da-          lesen Sie auf Seite 2.

   STADTBIENE                               WIRTSCHAFTSPREIS                         CORONA-REGELUNG

   Abschluss                                Bewerbungen                              Ins Rathaus nur
   im Ratssaal                              bis 31. Januar                           mit 3G und Termin
   Etliche junge Bienenforscher der         Zum zweiten Mal lobt die Stadtver-       Da das Rathaus für Besucherinnen
   Käthe-Kollwitz-Schule waren 2021         waltung gemeinsam mit dem Stadt-         und Besucher vorerst weitestge-
   auf städtischen Wiesen unterwegs,        marketingverein den Crailsheimer         hend geschlossen bleibt, sind Be-
   um Wildbienen und Hummeln zu             Wirtschaftspreis in den Kategorien       hördengänge nur noch mit der
   kartieren. Die Ergebnisse präsentier-    Unternehmen, Handwerk und Son-           3G-Regelung und vorheriger Ter-
   ten sie vor Kurzem im Rathaus. Mehr      derpreis aus. Alle Informationen         minabsprache möglich. Mehr dazu
   dazu lesen Sie auf Seite 3.              hierzu auf Seite 6.                      auf Seite 4.
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ADVENTSCARRÉ

Weihnachtsgefühle nur an einem Wochenende
Vergangene Woche hat das Crailshei-
mer Adventscarré geöffnet. Trotz
strenger 2G-Plus-Zugangsregeln ka-
men zahlreiche Gäste auf das Gelände,
um einen Glühwein zu trinken oder
auf Geschenkesuche zu gehen. Neue
Beschränkungen des Landes machen
einen weiteren Fortbetrieb in diesem
Jahr jedoch unmöglich.
Es klingt durchaus etwas kitschig, aber
als das Trompetenquartett am vergan-
genen Freitag das erste Weihnachtslied
anstimmte, fielen kleine Schneeflocken
vom Himmel. Dabei brauchte es diese
kleine Aufmerksamkeit von Frau Holle
eigentlich gar nicht, denn der Spital-
park, in dem in diesem Jahr das Crails-
heimer Adventscarré stattfindet, wirkte                  Die Organisatoren und Veranstalter des Adventscarrés genossen bei der Eröff-
auch so schon sehr atmosphärisch. Da                     nung einen Glühwein: Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer (v. l.), Stadt-
waren die beleuchteten Buden, aus de-                    marketingvereins-Vorsitzender Jürgen Ulrich, Stadtmarketingsvereins-Ge-
nen es nach Glühwein, Punsch oder                        schäftsführer Volkmar Stanoschek und Kai Hinderberger vom Sachgebiet Stadt-
auch Gulasch roch. Vor ihnen flacker-                    marketing im Ressort Digitales & Kommunikation.     Foto: Stadtverwaltung
ten die Flammen der Feuerschalen,
während die hohen Bäume durch farb-                      für zur Verfügung. „Entscheidend ist                   werden müssen. Der Betrieb soll in ei-
liche Strahler bunt beleuchtet wurden.                   letztlich, dass wir verantwortungsvoll                 ner aktualisierten Landesverordnung
Nach einem Jahr der Corona-Zwangs-                       mit dem Adventscarré umgehen sollen“,                  untersagt werden, die bis zum Redak-
pause konnte Oberbürgermeister Dr.                       so Grimmer.                                            tionsschluss des Stadtblatts allerdings
Christoph Grimmer den Weihnachts-                        Jürgen Ulrich, 1. Vorsitzender des Crails-             noch nicht vorlag. Trotz eines ausgefeil-
markt wieder eröffnen. Doch auch die                     heimer Stadtmarketingvereins, be-                      ten Sicherheits- und Hygienekonzepts
diesjährige Auflage stand sowohl in der                  dankte sich als Mitveranstalter beim                   muss daher das restliche Crailsheimer
Planung als auch in der Durchführung                     Oberbürgermeister und der Stadtver-                    Adventscarré ausfallen.
ganz im Zeichen der Pandemie: „Ver-                      waltung für ihren Mut, die Veranstal-                  Rund 800 Besucher hatten am ersten
einzelt bin ich in den vergangenen Ta-                   tung trotz aller Unwägbarkeiten durch-                 Adventswochenende die einzigartige At-
gen gefragt worden, ob die Veranstal-                    führen zu wollen. „Das macht nicht                     mosphäre und die Angebote der 18 Aus-
tung denn stattfinden könne angesichts                   jeder aktuell.“                                        steller genossen. Viele von ihnen sahen
des aktuellen Infektionsgeschehens. Es                   Doch dieser Mut wird nicht belohnt,                    die Örtlichkeit als perfekten Ausgangs-
klingt verwegen, aber diesbezüglich ist                  denn einen weiteren Weihnachtsmarkt                    punkt für weitere Veranstaltungen.
das Adventscarré der vielleicht sichers-                 wird es in diesem Jahr nicht geben. Die                Ähnlich sah dies auch Grimmer: „Ange-
te Ort in Crailsheim.“ Mit der 2G-Plus-                  Landesregierung hat am Dienstag an-                    sichts der positiven Rückmeldungen
Regelung haben nur Geimpfte und                          gekündigt, dass sämtliche Märkte in                    gehe ich davon aus, dass wir nach Coro-
Genesene Zugang, die sich zusätzlich                     Baden-Württemberg angesichts der                       na nicht auf den Marktplatz zurück-
getestet haben. Ein Testbus stand hier-                  steigenden Infektionszahlen abgesagt                   kehren, sondern im Stadtpark bleiben.“

 IMPRESSUM

 Herausgeberin: Stadtverwaltung Crailsheim             E-Mail-Adresse für gewerbliche Anzeigen:          Manuskripte, Unterlagen, Bildmaterial etc. zu bearbeiten.
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 redaktionellen Teil der Stadtverwaltung Crailsheim:                                                     te des Amtsblatts sind nach Maßgabe des Urheberrechts-
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 Thomas Haas, Ressort Digitales & Kommunikation,
                                                  das „Stadtblatt“, erscheint in der Regel donnerstags.
 Marktplatz 1, 74564 Crailsheim,
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2. DEZEMBER 2021 | NUMMER 48                                 AMTSBLATT DER GROSSEN KREISSTADT CRAILSHEIM | SEITE 3

STADTBIENE

Großer Auftritt für kleine Bienenforscher
Mit Fangnetzen bewaffnet, sammel-         Hilfreiche Bestimmungskarten                 heim angenommen. Auf den rund 0,3
ten die Schülerinnen und Schüler der      Einen großen Teil des Projektes macht        Hektar wurden seit 2019 80 verschiede-
Käthe-Kollwitz-Schule im Rahmen           das Monitoring aus, welches die KKS-         ne Arten nachgewiesen, darunter auch
des städtischen Projektes „Stadtbie-      Schüler unter Anleitung von Wildbie-         stark gefährdete Bienen.
ne“ auch in diesem Jahr wieder Bie-       nenexperte Rainer Prosi auch 2021 im         Live aus Pamiers
nen und Hummeln auf den Blühstrei-        Auftrag der Stadt durchführten. „Und         Parallel dazu gab es in diesem Jahr auch
fen in der Stadt ein. Es wurde gezählt,   das ist gar nicht so einfach. Unter 485      ein Bienen-Projekt und einen „Tag der
bestimmt und auch das eine oder an-       Arten festzustellen, welche Bienen und       Stadtbiene“ in der französischen Part-
dere Mal gestochen. Die Forschungs-       Hummeln man nun schon gezählt hat            nerstadt Pamiers. Virtuell zugeschalten
ergebnisse wurden am 23. November         und welche nicht, und diese dann auch        war Dominique Lafont, die von Mal- und
bei der Abschlussveranstaltung im         noch zu bestimmen – eine schwierige          Bastelaktionen, Theaterstücken, einem
Ratssaal präsentiert.                     Aufgabe“, sagte Rainer Prosi. Der ver-       Bienengarten und Insektenhotels be-
Schritt für Schritt, die Köpfe gesenkt,   regnete Sommer habe es nicht besser          richtete. Franziska Zumpfe vom Ressort
den Blick geschärft: Was in den kurzen    gemacht, dennoch seien den Schülern          Bauen & Verkehr gab schließlich noch
Videoausschnitten, die die Sechst-        etliche Arten ins Netz gegangen, davon       einen Rückblick auf die bisherigen Erfol-
klässler der Käthe-Kollwitz-Schule        drei erstmals bei der Kartierung nach-       ge und einen Ausblick darauf, was 2022
(KKS) am Dienstag, 23. November, im       gewiesene Wildbienenarten und sechs          geplant ist. „Die Bestimmungskarten
Ratssaal gezeigt haben, ein bisschen      Hummelarten. Apropos Hummeln: Hier           beispielsweise setzen wir fort, eventuell
wie die Suche nach der Nadel im Heu-      konnten sich die Schüler an den Bestim-      mit Schmetterlingen.“ Auch die Blumen-
haufen aussieht, hat tatsächlich einen    mungskarten orientieren, die vom             samentüten und den Stadtbienenhonig
ganz anderen Hintergrund. Nicht im        „Stadtbienen“-Team ausgegeben worden         wird es weiterhin geben, genauso wie die
Heuhaufen wird dort nämlich ge-           sind. Egal ob Steinhummel, Baumhum-          Kooperationen und Veranstaltungen.
sucht, sondern auf Wiesen- und Brach-     mel, bunte oder veränderliche Hummel:        Zudem, so Zumpfe, sei sie sehr gespannt,
flächen im Stadtteil Fliegerhorst, und    Die Schüler bewiesen in ihren Vorträgen      was sich am neu bepflanzten Kreisver-
auch nicht die Nadel soll gefunden        echtes Expertenwissen und konnten ei-        kehr in der Grundwegsiedlung und in
werden, sondern Bienen und Hum-           niges zu den Nistplätzen, den Verhal-        der Garten- und Spitalstraße tue.
meln.                                     tensweisen und auch zum Vorkommen            Aktuell wird das Programm für 2022
                                          der unterschiedlichen Arten erzählen.        erarbeitet. Fest steht beispielsweise
Worum es dabei geht? Um die soge-
                                          Prosi selbst hat sich zusammen mit           bereits die Staudentauschbörse am
nannte „Stadtbiene“, ein städtisches
                                          Volker Mauss dem Wildbienen-Monito-          Samstag, 30. April, vormittags auf dem
Projekt, das bereits seit 2016 in Ko-
                                          ring auf der Fläche der Stadtwerke Crails-   Marktplatz.
operation mit dem Naturschutzbund
(NABU), dem Jugendzentrum, der
Volkshochschule, lokalen Imkern, en-
gagierten Bürgerinnen und Bürgern
und den Crailsheimer Schulklassen
Jahr für Jahr fortgeführt wird. Und
ebenjene, eingangs erwähnte Präsen-
tation der Sechstklässler der KKS gab
allen interessierten Besucherinnen
und Besuchern auch bei der diesjähri-
gen Abschlussveranstaltung im Rat-
haus wieder einen Einblick, was sich
denn hinter dieser „Stadtbiene“ alles
verbirgt. „Es freut mich sehr, dass das
Interesse so groß ist und besonders,
dass in diesem Jahr auch unsere Part-
nerstadt Pamiers mitgewirkt hat.
Denn wir verfolgen dasselbe Ziel:
Neue Lebensräume zu schaffen, das
weltweite Artensterben aufzuhalten
und öffentlich zu zeigen, wie einfach
man zum Klima- und Umweltschutz           Die Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse der Käthe-Kollwitz-Schule haben
beitragen kann“, sagte Sozial- & Bau-     mit Rainer Prosi (hinten rechts) auf Brach- und Wiesenflächen im Stadtteil
bürgermeister Jörg Steuler in seiner      Fliegerhorst die vorkommenden Wildbienen- und Hummelarten untersucht.
Begrüßung.                                                                                    Foto: Stadtverwaltung
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THOMASMARKT

Lange Straße lädt zum Adventsbummel
Am zweiten Adventswochenende lädt         sammen mit dem Adventscarré durch-         der jeweiligen Nachweise wird am
der traditionelle Thomasmarkt in die      geführt. So wird auch eine größere Be-     Marktstand durch die Händler vorge-
Lange Straße ein. Rund zwölf Händler      sucherresonanz erreicht.                   nommen. Zu anderen Marktbesuchern
bieten den Besuchern die Gelegenheit,     Aus der Vielzahl von Bewerbungen wur-      sollte zudem ein Abstand von 1,5 Metern
durch die Buden zu schlendern und         den diesmal wieder rund 12 Händler zu-     eingehalten werden. Wo dies im Einzel-
die Vorweihnachtszeit zu genießen.        gelassen. Das Angebot umfasst Strick-      fall nicht möglich ist, gilt auch im Frei-
Am Wochenende vom 4. und 5. Dezem-        waren, Schürzen, Socken und Strümpfe,      en die Pflicht zum Tragen einer medizi-
ber findet der letzte Crailsheimer Krä-   Schals, Kinderbekleidung, sonstige Tex-    nischen Maske. Bitte informieren Sie
mermarkt für 2021 statt. Zwei Tage lang   tilien, Geschenkartikel, Kräuter, Haus-    sich über die aktuellen Bestimmungen
werden im verkehrsberuhigten Bereich      haltswaren, Handtaschen, Lederwaren        auf www.crailsheim.de/coronapandemie.
in der Langen Straße rund zwölf Händ-     und vieles mehr. Für Schleckermäuler       Die unterschiedlichen Zugangsbestim-
ler, vorwiegend aus dem süddeutschen      gibt es gebrannte Mandeln, Waffeln und     mungen beim Thomasmarkt (2G) und
Raum, ihre Waren anbieten und den         weitere Süßwaren.                          beim Adventscarré (2G-Plus) sind gemäß
Besucherinnen und Besuchern die Ge-       Info:                                      der Corona-Verordnung des Landes ge-
legenheit geben, kleine Weihnachtsge-     Der Markt öffnet am Samstag um 8.30        regelt. Die Unterschiede sind darauf
schenke einzukaufen.                      Uhr und am Sonntag um 11.00 Uhr.           zurückzuführen, dass der Thomasmarkt
Der Thomasmarkt zählt zu den tradi-       Ende ist an beiden Tagen gegen 18.00       laut Verordnung wie der Einzelhandel
tionellen Crailsheimer Märkten. Ur-       Uhr.                                       gewertet wird, für Weihnachtsmärkte
sprünglich fand dieser Krämermarkt,       Corona-Regelungen:                         jedoch eigene Bestimmungen gelten.
erstmals erwähnt wurde er im Jahre        Auf dem Thomasmarkt gilt laut den ak-      Hier hatte die Landesregierung in der
1735, nur am Thomastag statt. 1978 wur-   tuell gültigen Corona-Bestimmungen         neu geschaffenen Alarmstufe II zusätz-
de er auf zwei Tage ausgedehnt. Seit      die 2G-Regelung. Die 2G-Regelung           liche Verschärfungen beschlossen, da
1983 wurde er immer am letzten Sams-      greift, wenn die 7-Tage-Inzidenz an zwei   auf Weihnachtsmärkten die Menschen
tag und Sonntag vor Heiligabend ver-      aufeinanderfolgenden Tagen im Land-        zumeist enger zusammenstehen und
anstaltet. Seit ein paar Jahren wird er   kreis über 500 liegt, was seit vergange-   Speisen verzehren, wodurch Masken
am zweiten Adventswochenende zu-          nem Sonntag der Fall ist. Die Kontrolle    nicht getragen werden können.

CORONA-REGELUNG

Rathausbesuche nur mit 3G und Termin
Aufgrund des zunehmenden Infekti-         Beim Eintritt ins Rathaus wird das Vor-    sucherinnen und Besucher geschlos-
onsgeschehens in der Region bleibt        liegen eines aktuellen Immunisierungs-     sen. In den Außenstellen und Einrich-
das Rathaus für Besucherinnen und         bzw. Testnachweises kontrolliert. Dazu     tungen gelten auch weiterhin die
Besucher weitestgehend geschlossen.       werden die Rathauseingänge, bis auf        Zutrittsregelungen nach den jeweiligen
Behördengänge sind nur noch unter         den Eingang des Bürgerbüros, für Be-       Corona-Verordnungen.
Beachtung der 3G-Regelung sowie
nach vorheriger Terminabsprache
möglich.
Die Infektionszahlen stiegen auch in
Crailsheim zuletzt deutlich an. Die
Stadtverwaltung hat daher beschlos-
sen, das Rathaus für den Besucherver-
kehr weitestgehend zu schließen. Für
Bürgerinnen und Bürger, die mit ihrem
Anliegen persönlich ins Rathaus kom-
men möchten, gilt die 3G-Zugangsrege-
lung. Zudem muss im Vorfeld mit der
zuständigen Sachbearbeiterin bzw.
dem zuständigen Sachbearbeiter ein
Termin ausgemacht werden. Von den
Regelungen ausgenommen ist die Ab-
holung von gelben Säcken, was auch
weiterhin ohne Test oder Termin mög-      Das Rathaus ist für den Besucherverkehr weitestgehend geschlossen.
lich ist.                                                                                   Foto: Stadtverwaltung
2. DEZEMBER 2021 | NUMMER 48                              AMTSBLATT DER GROSSEN KREISSTADT CRAILSHEIM | SEITE 5

GREMIENSITZUNGEN

Besucher benötigen                         MACHEN
3G-Nachweis
und Maske                                  SIE UNSERE
Mit der verschärften Corona-Verord-
nung gibt es auch neue Regelungen          KLEINEN GROSS.
für Besucherinnen und Besucher der
Gemeinderats- und Ortschaftsrats-
sitzungen. Nicht Immunisierte müs-
sen demnach einen tagesaktuellen           Bei der Großen Kreisstadt Crailsheim sind Stellen als
Test vorlegen, um Zutritt zu erhalten.               ERZIEHER, KINDERPFLEGER, SOZIALPÄDAGOGE,
In den kommenden Wochen tagen wie-                  KINDHEITSPÄDAGOGE, HEILERZIEHUNGSPFLEGER,
der Haupt- sowie Bau- und Sozialaus-                 KINDERKRANKENPFLEGER, PHYSIOTHERAPEUT,
schuss und der Gemeinderat. Für sie gilt                    ERGOTHERAPEUT, LOGOPÄDE,
genauso wie für die Ortschaftsratssit-                  PERSONEN MIT LEHRBEFÄHIGUNG BZW.
zungen 3G als neue Zugangsregelung                        ERSTE STAATSPRÜFUNG LEHRAMT,
für Besucherinnen und Besucher. Diese                       HAUS- UND FAMILIENPFLEGER
haben die notwendigen Nachweise, ge-                  ODER VERGLEICHBARE AUSBILDUNG (W/M/D)
impft, genesen oder getestet (Antigen-                               (2019-12-02)
Schnelltest oder PCR-Test), beim Ein-
tritt vorzuzeigen. Ebenfalls müssen sie    im Ressort Bildung & Wirtschaft in unseren Kindertageseinrichtungen zu
ein amtliches Ausweisdokument vorle-       besetzen.
gen können. Bei Krankheitssymptomen
                                           Das erwartet Sie bei uns:
darf die Sitzung nicht besucht werden.
                                           • Verantwortung für Bezugskinder
Während der Sitzung müssen Besu-
                                           • Zusammenarbeit mit Kolleginnen u. Kollegen, Eltern u. Vertretern des Trägers
cherinnen und Besucher dauerhaft
eine medizinische oder FFP2-/KN95-/        • Übernahme von hauswirtschaftlichen und pflegerischen Tätigkeiten
N-95-Maske tragen.                         Das bringen Sie mit:
                                           • Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Erzieher/in oder
                                             eine vergleichbare Ausbildung in den o. g. Berufgruppen
STÄDTISCHE HOMEPAGE                        • Freude, mit Kindern zusammenzuarbeiten
                                           • Lust, das pädagogische Konzept gemeinsam im Team zu gestalten
Veranstaltungen                            • Interesse, sich regelmäßig weiterzubilden
eintragen                                  Das bieten wir Ihnen:
Crailsheimer Kulturschaffende, Ver-        • Begleitung durch Fachberatung
eine oder Kirchen können bevorste-         • Frisches gesundes Mittagessen in den Einrichtungen
hende Veranstaltungen in den städti-       • Bezahlte Fortbildungsangebote zur Weiterentwicklung
schen Veranstaltungskalender auf           • Leistungsentgelt und jährliche Sonderzahlung
der Homepage eintragen lassen. Unter       • Zuschuss zum Regio-Job-Ticket für den ÖPNV
www.crailsheim.de/veranstaltung+ein-       • Ein attraktives Gesundheitsmanagement
tragen ist hierfür ein Kontaktformular       (kostenlose Sport- und Gesundheitskurse)
hinterlegt. Wichtig ist dabei, dass zu
                                           Es handelt sich um befristete und unbefristete Vollzeitstellen und Teilzeit-
jeder Veranstaltung ein aussagekräfti-
                                           stellen. Die Vergütung erfolgt nach TVöD Sozial- und Erziehungsdienst, je nach
ges Bild mit hochgeladen werden
                                           den persönlichen Voraussetzungen bis S 8a.
muss.
                                           Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung unser Bewerbungsportal
                                           unter www.karriere-crailsheim.de.

Das Stadtblatt                             Für Auskünfte stehen Ihnen zur Verfügung:
gibt es auch online                        • Frau Hopf, Ressort Verwaltung, Tel. +49 7951 403-1158
                                             (für personalrechtliche Fragen und Informationen zum Bewerbungsverfahren)
Wer das Stadtblatt am PC oder Tablet       • Frau Fuchs, Ressort Bildung & Wirtschaft, Tel. +49 7951 403-1214
lesen möchte, wird unter www.crails-
heim.de/stadtblatt fündig. Hier er-        Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
scheint nicht nur die aktuelle Ausgabe
als PDF-Datei, sondern auch ältere         Stadtverwaltung Crailsheim • Marktplatz 1 • 74564 Crailsheim
Blätter sind online abrufbar.
SEITE 6 | AMTSBLATT DER GROSSEN KREISSTADT CRAILSHEIM                                      2. DEZEMBER 2021 | NUMMER 48

RESSORT BILDUNG & WIRTSCHAFT

Zweiter Crailsheimer Wirtschaftspreis ausgelobt
Gemeinsam mit dem Stadtmarketing-          Wirtschaftspreis folglich während des
verein Crailsheim lobt die Stadtver-       Kalenderjahres 2021. Auch besondere
waltung nach 2020 zum zweiten Mal          Leistungen im Bereich der Ausbildung,
den Crailsheimer Wirtschaftspreis          bei der Entwicklung von Produkten
aus. Die Auszeichnung wird jährlich in     oder Betriebsprozessen, bei der sozialen
den Kategorien Unternehmen, Hand-          Förderung der Mitarbeiter oder für
werk und Sonderpreis verliehen. Die        sonstiges soziales oder ökologisches En-
Bewerbungs- und Nominierungsfrist          gagement können eingereicht werden.
läuft bis zum 31. Januar 2022.             Nominierungen und Eigenbewerbun-
Erstmals wurde der Crailsheimer Wirt-      gen sind zulässig und formlos möglich.
schaftspreis in diesem Jahr für das Jahr   Es reichen Anschrift, Kontaktdaten mit
2020 verliehen. Die Hanselmann GmbH        Ansprechpartner sowie der Grund bzw.
wurde als Unternehmen des Jahres           Anlass der Bewerbung.
und die Zanzinger GmbH als Hand-           Ehemalige Gewinner in der Jury
werksbetrieb des Jahres ausgezeichnet.     Die Jury für den Wirtschaftspreis 2022
Volker Hasel und Swen Braunreuter          setzt sich zusammen aus Oberbürger-
wurden für das Internetportal Crail-       meister Dr. Christoph Grimmer, dem
Schein mit dem Sonderpreis geehrt.         Geschäftsführer und Vorsitzenden des
Auch für das Jahr 2021 sollen wieder       Vereins Stadtmarketing Crailsheim, der
Ehrungen in drei Kategorien vorge-         Leitung des Sachgebiets Gewerbe &
nommen werden: Unternehmen des             Handwerk, der Leitung des Sachgebiets
Jahres, Handwerker des Jahres sowie        Stadtmarketing in der Stadtverwaltung
ein Sonderpreis für besondere Leis-        Crailsheim, dem Vorsitzenden des Ju-
tungen in anderen Bereichen, etwa          gendgemeinderats und jeweils einem
durch außergewöhnlich innovative An-       Mitglied der Gemeinderatsfraktionen.       Zum zweiten Mal wird der Crailshei-
sätze oder herausragendes ökologisches     Bei der anstehenden Juryentscheidung       mer Wirtschaftspreis in verschiede-
bzw. soziales Engagement.                  werden zudem erstmals auch die Vor-        nen Kategorien verliehen.
Bewerben können sich alle Firmen, die      jahresgewinner mit jeweils einer Per-                  Foto: Stadtverwaltung
ihre Betriebsstätte innerhalb der Ge-      son im Entscheidungsgremium vertre-
markung Crailsheims haben. Sofern sie      ten sein. Die Jury hat die Möglichkeit,    Bewerbungen können bei Horst Herold
mit einer Auszeichnung für ihr Unter-      zusätzlich zu den eingegangenen No-        unter Telefon 07951 403-1184 oder E-Mail
nehmen, ihre Produkte oder Innovatio-      minierungen und Bewerbungen selbst         horst.herold@crailsheim.de oder bei
nen prämiert wurden und sie sich da-       Firmen zu nominieren. Die Auszeich-        Volkmar Stanoschek unter E-Mail info@
mit bewerben möchten, muss diese in        nungen haben symbolischen Wert und         stadtmarketing-crailsheim.de einge-
dem einer möglichen Verleihung vo-         sind nicht mit einem Betrag dotiert. Die   reicht werden. Für Fragen und weitere
rausgegangenen Jahr vergeben worden        Bewerbungsfrist für das Jahr 2021 läuft    Informationen stehen beide als An-
sein – für den 2022 zu vergebenden         bis zum 31. Januar 2022.                   sprechpartner zur Verfügung.

  STADTWERKE
                                           STADTWERKE
  Hallenbad am
                                           Aktuelle Wasserqualität in Crailsheim
  5. Dezember geöffnet
                                           Um die Qualitätsanforderungen zu er-       In der Kernstadt Crailsheim liegen die
  Aufgrund der Absage des Weih-            füllen, wird das Wasser in Crailsheim      Werte bei 2,27 mmol/l. In Jagstheim
  nachtsschwimmens durch den TSV           regelmäßig untersucht. So wird die         (ohne Burgbergsiedlung), Onolzheim
  Crailsheim steht das Hallenbad           Reinheit und gesundheitliche Unbe-         und Ingersheim liegt der Wert bei
  Crailsheim am Sonntag, 5. Dezem-         denklichkeit des Crailsheimer Wassers      2,27 mmol/l. Für das abgegebene Trink-
  ber von 9.00 bis 17.00 Uhr für den       gemäß der Trinkwasserverordnung ge-        wasser für die Stadtteile Goldbach,
  öffentlichen Badebetrieb zur Ver-        währleistet. Für die Crailsheimer Was-     Wegses, Schüttberg, Ofenbach, West-
  fügung. Die aktuell gültigen Einlass-    serversorgung sind die Stadtwerke ver-     gartshausen, Wittau, Lohr, Alexanders-
  regelungen sind online unter www.        antwortlich und zuständig, die das         reut, Eichelberg, Kaihof und Jagst-
  stw-crailsheim.de zu finden. Unter       Wasser vom Zweckverband Wasserver-         heim-Burgbergsiedlung liegt der Wert
  Beachtung der Corona-Alarmstufe          sorgung Jagstgruppe beziehen. Das von      bei 2,46 mmol/l.
  II in Baden-Württemberg ist ein Ein-     der Jagstgruppe abgegebene Trinkwas-       Nähere Informationen und weitere Wer-
  lass gemäß der 2G-Regel möglich.         ser liegt im gesamten Stadtgebiet im       te zum Crailsheimer Wasser finden Sie
                                           Härtebereich Mittel (1,5 - 2,5 mmol/l).    online unter: www.stw-crailsheim.de.
2. DEZEMBER 2021 | NUMMER 48                                AMTSBLATT DER GROSSEN KREISSTADT CRAILSHEIM | SEITE 7

STADTWERKE

Zählerablesung in Altenmünster und im Gewerbegebiet Flügelau
Im Zeitraum vom 03.12. bis 18.12.2021
wird von den Stadtwerken Crailsheim
im Einzugsgebiet Altenmünster und
im Gewerbegebiet Flügelau die Zäh-
lerablesung für die Jahresverbrauchs-
abrechnung 2021 durchgeführt.
Zu diesem Zweck sind Ableser im Auf-
trag der Stadtwerke unterwegs. Die
Mitarbeiter können sich mit einem
gültigen Betriebsausweis samt Licht-
bild legitimieren. Lassen Sie sich von
den Ablesern den Mitarbeiterausweis
der Stadtwerke zeigen und gestatten
Sie dann bitte den Zutritt zu den jewei-   Das Ablese-Team der Stadtwerke Crailsheim liest die Zählerstände für Strom,
ligen Zählern. Der Vorgang nimmt nur       Gas, Wasser und Wärme ab.                    Foto: Stadtwerke Crailsheim
wenig Zeit in Anspruch.
Die Ableser sind werktags zwischen         den nicht möglich, so sollten diese die   Haben die Stadtwerke bis zum genann-
8.00 und 19.00 Uhr bzw. am Samstagvor-     Zählerstände selbst an die Stadtwerke     ten Termin keinen Zählerstand erhal-
mittag unterwegs, um die Zählerdaten       übermitteln, auch wenn keine persönli-    ten, wird der Verbrauch mittels Hoch-
zu erfassen. Es wird ausdrücklich da-      che Zählerablesung durch unsere Mit-      rechnung geschätzt.
rauf hingewiesen, dass keiner der Mit-     arbeiter gewünscht wird. Dies ist bis     Kontakt:
arbeiter berechtigt ist, Zahlungen ent-    zum 18.12.2021 möglich. Die Daten kön-    Stadtwerke Crailsheim
gegenzunehmen.                             nen auch bequem online übermittelt        Friedrich-Bergius-Straße 10
Zählerstände bis 18. Dezember              werden unter www.stw-crailsheim.de,       Telefon: 07951 305-0
Ist die Erfassung der Zählerdaten im       im Bereich „Service“ und hier im Menü-    Telefax: 07951 305-249,
genannten Zeitraum bei einigen Kun-        punkt „Zählerstände mitteilen“.           E-Mail: ablesung@stw-crailsheim.de

    SEIT 24. NOVEMBER

    Inzidenzstufen in Baden-Württemberg
   Zuletzt wurden die Corona-Regeln          kreisen, in denen die Sieben-Tage-      gerien. Zudem gilt für diesen Per-
   der Landesregierung mit Gültigkeit        Inzidenz an zwei aufeinanderfol-        sonenkreis eine Ausgangsbeschrän-
   ab dem 24. November angepasst. Das        genden Tagen über 500 Neuinfek-         kung in der Zeit von 21.00 Uhr bis
   dreistufige Warnsystem mit Basis-,        tionen je 100.000 Einwohnern liegt,     5.00 Uhr. Der Aufenthalt außerhalb
   Warn- und Alarmstufe wurde um die         zudem weitergehende lokale Be-          der Wohnung oder sonstigen Un-
   Alarmstufe II ergänzt und wird auf        schränkungen vor. Die 7-Tages-Inzi-     terkunft ist dann nur bei Vorliegen
   den folgenden Seiten dargestellt. Die     denz im Landkreis liegt seit dem        eines der in § 17a Abs. 3 CoronaVO
   aktuell geltende Alarmstufe II wird       27. November und damit an mehr          genannten triftigen Gründe gestat-
   ausgerufen, wenn die Hospitalisie-        als zwei aufeinanderfolgenden Ta-       tet. Dazu zählt beispielsweise der
   rungsinzidenz an zwei aufeinander-        gen über diesem Schwellenwert.          Weg zur Arbeit oder der Besuch
   folgenden Tagen den Wert von 6,0          Seitdem gelten somit weiter-            von Ehegatten oder Lebenspart-
   erreicht oder überschreitet oder die      gehende Einschränkungen für             nern.
   Auslastung der Intensivbetten in          Ungeimpfte. Nichtimmunisierten          Möglicherweise
   Baden-Württemberg den Wert von            Personen ist demnach der Zutritt        weitere Verschärfungen
   450 erreicht oder überschreitet. In       zu Betrieben des Einzelhandels          Die möglicherweise in Kraft getre-
   der Alarmstufe II gilt in bestimmten      und zu Märkten, die nicht zur           tenen weiteren Änderungen bzw.
   Bereichen die 2G-Plus-Regelung (ge-       Grundversorgung gehören, nicht          Verschärfungen der neuen Verord-
   impfte oder genesene Personen mit         gestattet. Zu Betrieben und Märk-       nung ab dem 2. Dezember sind
   negativem Schnell- oder PCR-Test).        ten, die der Grundversorgung die-       nicht in den Schaubildern enthal-
   Weitere lokale Beschränkungen             nen, gehören beispielsweise der         ten, da die Landesregierung diese
   Die aktuelle Corona-Verordnung des        Le-bensmitteleinzelhandel, Wo-          bis Redaktionsschluss noch nicht
   Landes sieht in Stadt- und Land-          chenmärkte, Apotheken und Dro-          beschlossen hatte.
Stand: 27. November 2021
                                                                                 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                     1

Corona-Regeln seit
Corona-Regeln   ab24.
                   24.November
                       November2021
                                  2021
Das dreistufi
    dreistufegeWarnsystem
                Warnsystemmit
                           mitBasis-,
                               Basis-,Warn-
                                      Warn-und
                                            undAlarmstufe
                                                Alarmstufewird
                                                           wirdum
                                                                umdie
                                                                   dieAlarmstufe       erweitert.
                                                                       AlarmstufeII IIerweitert.

     » Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.
     » Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB).
     » Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
     » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.

Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder
überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere
Personen (siehe Ausnahmen).

Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder
überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von
1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen).
                                                                                                                                                               SEITE 8 | AMTSBLATT DER GROSSEN KREISSTADT CRAILSHEIM

Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder
überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II
gilt in bestimmten Bereichen 2G+. Das bedeutet, dass auch geimpfte und genesene Personen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen
müssen. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen).

Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen
verpflichtet, diese zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise
müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden.

Inhaltsverzeichnis der Übersicht:
2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+
3: Weihnachtsmärkte | Private Treffen
4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr
5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung
6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien
7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen
8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten
9: Einzelhandel
10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung
11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten
                                                                                                                                    Stand: 27. November 2021
                                                                                                                                                                       1
                                                                                                                                                               2. DEZEMBER 2021 | NUMMER 48

                                                                                             Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

              Corona-Regeln ab 24. November 2021
Stand: 27. November 2021
                                                                                                                                  Stand: 27. November 2021
                                                                                                                                                        2
                                                                                  Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de                2
                                                                                          Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
Medizinische Maskenpflicht                           3G, PCR-Testpflicht und 2G                        2G+
        Medizinische Maskenpflicht                          3G, PCR-Testpflicht und 2G                          2G+
Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen        3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder      Zutritt für geimpfte oder genesene Personen
                                                            3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder
        Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichengenesene                                                   Zutritt für geimpfte oder genesene Personen
geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und                          Personen                              nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test.
        geschlossen Räumen, am Arbeitsplatz und3G+PCR:      genesene Personen                                   nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test.
in Betriebsstätten, wenn der Abstand                            Zutritt nur für PCR-getestete,
        in Betriebsstätten, wenn der Abstand                3G+PCR: Zutritt nur für PCR-getestete,
nicht eingehalten werden kann, im                    geimpfte oder genesene Personen
        nicht eingehalten werden kann, im                   geimpfte oder genesene Personen
Nah- und Fernverkehr und auf                         2G: Zutritt nur für geimpfte oder
        Nah- und Fernverkehr und auf                        2G: Zutritt nur für geimpfte oder 2G 2G                                              2G+2G+
Weihnachtsmärkten.                                   genesene Personen
        Weihnachtsmärkten.                                  genesene Personen

Ausnahmen:                                              Ausnahmen:                                          Ausnahmen:
        Ausnahmen:                                            Ausnahmen:                                          Ausnahmen:
        » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.                  » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°               » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°
                 » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.                  » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°               » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°
                                                                                                                                                                     2. DEZEMBER 2021 | NUMMER 48

        » Personen, die aus gesundheitlichen                  » Kinder bis einschließlich 7 Jahre,                » Kinder bis einschließlich 7 Jahre,
                 » Personen, die aus gesundheitlichen                  » Kinder bis einschließlich 7 Jahre,                » Kinder bis einschließlich 7 Jahre,
          Gründen keine Maske tragen können                     die noch nicht eingeschult sind.°                   die noch nicht eingeschult sind.°
                   Gründen keine Maske tragen können                     die noch nicht eingeschult sind.°                   die noch nicht eingeschult sind.°
          (ärztliche Nachweis notwendig).                     » Grundschüler*innen, Schüler*innen                 » Grundschüler*innen, Schüler*innen
                   (ärztliche Nachweis notwendig).                     » Grundschüler*innen, Schüler*innen                 » Grundschüler*innen, Schüler*innen
        » In geschlossenen Räumen bei                           eines sonderpädagogischen Bildungs-                 eines sonderpädagogischen Bildungs-
                 » In geschlossenen Räumen bei                           eines sonderpädagogischen Bildungs-                 eines sonderpädagogischen Bildungs-
          privaten Treffen, privaten Feiern, in                 und Beratungszentrums, einer auf der                und Beratungszentrums, einer auf der
                   privaten Treffen, privaten Feiern, in                 und Beratungszentrums, einer auf der                und Beratungszentrums, einer auf der
          der Gastronomie, Kantinen, Mensen                     Grundschule aufbauenden Schule                      Grundschule aufbauenden Schule
                   der Gastronomie, Kantinen, Mensen                     Grundschule aufbauenden Schule                      Grundschule aufbauenden Schule
          und Cafeterien während des Essens                     oder einer beruflichen Schule – gilt                oder einer beruflichen Schule – gilt
                   und Cafeterien während des Essens                     oder einer beruflichen Schule – gilt                oder einer beruflichen Schule – gilt
          und Trinkens und beim Sport treiben.                  nur für Schüler*innen bis                           nur für Schüler*innen bis
                   und Trinkens und beim Sport treiben.                  nur für Schüler*innen bis                           nur für Schüler*innen bis
        » Im Freien nur dann, wenn der                          einschließlich   17 Jahre.°                         einschließlich   17 Jahre.°
                 » Im Freien nur dann, wenn der                          einschließlich 17  Jahre.°                          einschließlich 17 Jahre.°
          Mindestabstand von 1,5 Metern zu                    » Personen bis einschließlich 17                    » Personen bis einschließlich 17
                   Mindestabstand von 1,5 Metern zu                    » Personen bis einschließlich 17                    » Personen bis einschließlich 17
          anderen Personen dauerhaft                            Jahre, die nicht mehr zur Schule                    Jahre, die nicht mehr zur Schule
                   anderen Personen dauerhaft                            Jahre, die nicht mehr zur Schule                    Jahre, die nicht mehr zur Schule
          eingehalten werden kann (gilt nicht                   gehen.°°                                            gehen.°°
                   eingehalten werden kann (gilt nicht                   gehen.°°                                            gehen.°°
          auf Weihnachtsmärkten).                             » Personen, die sich aus medizinischen              » Personen, die sich aus medizinischen
                   auf Weihnachtsmärkten).                             » Personen, die sich aus medizinischen              » Personen, die sich aus medizinischen
        » Beim 2G-Optionsmodell in der                          Gründen nicht impfen lassen können                  Gründen nicht impfen lassen können
                 » Beim 2G-Optionsmodell in der                          Gründen nicht impfen lassen können                  Gründen nicht impfen lassen können
          Basisstufe.                                           (ärztlicher Nachweis notwendig).°°                  (ärztlicher Nachweis notwendig).°°
                   Basisstufe.                                           (ärztlicher Nachweis notwendig).°°                  (ärztlicher Nachweis notwendig).°°
                                                              » Personen, für die es keine allgemeine             » Personen, für die es keine allgemeine
Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an                               » Personen, für die es keine allgemeine             » Personen, für die es keine allgemeine
        Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an                Impfempfehlung der Ständigen                        Impfempfehlung der Ständigen
Schulen ist über die Corona-Verordnung Schule                            Impfempfehlung der Ständigen                        Impfempfehlung der Ständigen
        Schulen ist über die Corona-Verordnung Schule           Impfkommission (STIKO) gibt.°°                      Impfkommission (STIKO) gibt.°°
geregelt.                                                                Impfkommission     (STIKO) gibt.°°                  Impfkommission (STIKO) gibt.°°
        geregelt.                                             » Schwangere und Stillende, da es für               » Schwangere und Stillende, da es für
                                                                       » Schwangere und Stillende, da es für               » Schwangere und Stillende, da es für
                                                                diese Gruppen erst seit dem 10.                     diese Gruppen erst seit dem 10.
                                                                         diese Gruppen erst seit dem 10.                     diese Gruppen erst seit dem 10.
                                                                September 2021 eine                                 September 2021 eine
                                                                         September 2021 eine                                 September 2021 eine
                                                                Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt                 Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt
                                                                         Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt                 Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt
                                                                nur noch bis 10. Dezember 2021).°°                  nur noch bis 10. Dezember 2021).°°
                                                                         nur noch bis 10. Dezember 2021).°°                  nur noch bis 10. Dezember 2021).°°

                                                     °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken      °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken
                                                              °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken      °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken
                                                     °°Negativer Antigen-Test erforderlich              °°Negativer Antigen-Test erforderlich
                                                              °°Negativer Antigen-Test erforderlich              °°Negativer Antigen-Test erforderlich
                                                                                                                                                                     AMTSBLATT DER GROSSEN KREISSTADT CRAILSHEIM | SEITE 9
SEITE 10 | AMTSBLATT DER GROSSEN KREISSTADT CRAILSHEIM                                                             2. DEZEMBER 2021 | NUMMER 48

                                                                                                                        Stand: 27. November 2021
                                                                                                                                                                3
Corona-Regeln seit 24. November 2021 – Stufenplan                                Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

Stufenplan
                                                                                3G                             2G                                2G+
 Hygienekonzept          Datenverarbeitung         Maskenpflicht        Nachweislich geimpft,          Nachweislich geimpft              Nachweislich geimpft
                                                                        getestet oder genesen             oder genesen                 oder genesen und getestet

     Lebensbereich                    Basisstufe                     Warnstufe                          Alarmstufe                       Alarmstufe II

                                         3G                              3G                                2G                                2G+
    Weihnachtsmärkte

                                                                                                                                  Maximal 50 % der üblichen
                                                                                                                                    Besucherzahl erlaubt.

                                                                   1 Haushalt plus 5                 1 Haushalt plus 1                 1 Haushalt plus 1
                                     Ohne weitere                  weitere Personen                   weitere Person                    weitere Person
                                   Regelungen oder
                                   Beschränkung der             Geimpfte und Genesene,             Geimpfte und Genesene,            Geimpfte und Genesene,
    Private Zusammen-                                        Personen bis einschl. 17 Jahre     Personen bis einschl. 17 Jahre    Personen bis einschl. 17 Jahre
                                    Personenanzahl
    künfte und private                                        sowie Personen, die sich aus       sowie Personen, die sich aus      sowie Personen, die sich aus
     Veranstaltungen                                          medizinischen Gründen nicht        medizinischen Gründen nicht       medizinischen Gründen nicht
  (wie Geburtstage, Hoch-                                    impfen lassen können, zählen       impfen lassen können, zählen      impfen lassen können, zählen
       zeitsfeiern etc.)                                               nicht dazu.                        nicht dazu.                       nicht dazu.

                                                               Paare, die nicht zusammen          Paare, die nicht zusammen         Paare, die nicht zusammen
                                                             leben, zählen als ein Haushalt.    leben, zählen als ein Haushalt.   leben, zählen als ein Haushalt.

                                                                                                                        Stand: 27. November 2021
                                                                                 Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
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     Lebensbereich                    Basisstufe                     Warnstufe                          Alarmstufe                       Alarmstufe II

                               In geschlossenen Räumen       In geschlossenen Räumen
        Öffentliche
     Veranstaltungen
(wie Theater, Oper, Konzert,
                                             3G                          3G                                 2G                               2G+
    Stadtfest, Sportver-
  anstaltungen Betriebs-                                            mit PCR-Test                Maximal 50 % Auslastung           Maximal 50 % Auslastung
  und Vereinsfeiern etc.)                                                                         aber nicht mehr als               aber nicht mehr als
Optionsmodell in Basis- und                                                                     25.000 Besucher*innen.            25.000 Besucher*innen.
   Warnstufe bei Groß-                                                                           Bei Veranstaltungen der
     veranstaltungen:              Im Freien bei 5.000                                          Breitenkultur mit Gesang,
2G ohne Beschränkung der        Personen oder bei Nicht-                                        Blasmusik oder vergleich-
   Personenanzahl und           einhaltung des Mindest-               Im Freien                   baren Tätigkeiten mit
      Kapazität oder                    abstands                                                   Aerosolbelastung in
5.000 Personen + 50% der                                                                         geschlossenen Räumen
 darüber hinausgehenden                                                                                  gilt 2G+.
 Kapazität, maximal jedoch                   3G                          3G
     25.000 Personen

Öffentliche Verkehrsmittel                                                                3G
2. DEZEMBER 2021 | NUMMER 48                                 AMTSBLATT DER GROSSEN KREISSTADT CRAILSHEIM | SEITE 11

Corona-Regeln seit 24. November 2021 – Stufenplan                                                          Stand: 27. November 2021
                                                                    Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
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     Lebensbereich                Basisstufe              Warnstufe                    Alarmstufe                   Alarmstufe II

                            In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

   Kultureinrichtungen
                                    3G                       3G
  (wie Galerien, Museen,
                                                          mit PCR-Test
      Bibliotheken*,
 Archive*, Gedenkstätten)
                                                                                           2G                           2G
  *Abholung bestellter             Im Freien               Im Freien
  Medien unbeschränkt                                                              Ausnahme: Landes-             Ausnahme: Landes-
                                 ohne weitere
                                                                                     bibliotheken und              bibliotheken und
       möglich                   Regelungen                  3G                    Archive mit PCR-Test          Archive mit PCR-Test

                                                                                         Mindestabstand von 1,5 Metern muss
                                                                                                 eingehalten werden.
Religiöse Veranstaltungen

                                    3G                       3G                            2G                           2G
     Beherbergung                Erneuter Test            Erneuter Test               Ausnahmen für                 Ausnahmen für
                                  alle 3 Tage              alle 3 Tage               geschäftliche und             geschäftliche und
                                                                                  dienstliche Reisen und        dienstliche Reisen und
                                                                                        Härtefälle.                   Härtefälle.
                                                                                                           Stand: 27. November 2021
                                                                    Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
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     Lebensbereich                Basisstufe              Warnstufe                    Alarmstufe                   Alarmstufe II

                            In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                     3G                      3G
 Messen, Ausstellungen,                                                                    2G                            2G
      Kongresse
                                   Im Freien               Im Freien
                                 ohne weitere
                                 Regelungen                  3G

                            In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                     3G                      3G                            2G                            2G
     Gastronomie,
  Vergnügungsstätten                                      nur PCR-Test
          sowie
 Mensen und Cafeterien
  (Regelung gilt nur für           Im Freien               Im Freien                    Im Freien                     Im Freien
    externe Personen)            ohne weitere
                                 Regelungen                  3G                            3G                            3G
                                                                                      nur PCR-Test                  nur PCR-Test
SEITE 12 | AMTSBLATT DER GROSSEN KREISSTADT CRAILSHEIM                                                2. DEZEMBER 2021 | NUMMER 48

Corona-Regeln seit 24. November 2021 – Stufenplan                                                              Stand: 27. November 2021
                                                                        Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                              7

      Lebensbereich                    Basisstufe              Warnstufe                    Alarmstufe                  Alarmstufe II

                                 In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                          3G                       3G
                                                               nur PCR-Test
   Freizeiteinrichtungen
  (wie Freizeitparks, Bäder,                                                                   2G                           2G
        Saunen etc.)                    Im Freien               Im Freien
                                      ohne weitere
                                      Regelungen
                                                                   3G

       Körpernahe
    Dienstleistungen
     (ausgenommen
  medizinisch notwendige                  3G                       3G                          2G                          2G+
      Behandlungen)
                                                                                      Ausnahmen für Friseur-        Ausnahmen für Friseur-
                                                                                       betriebe und Barber-          betriebe und Barber-
                                                                                      shops. Hier gilt 3G mit       shops. Hier gilt 3G mit
                                                                                             PCR-Test                       PCR-Test
                                                                                                              Stand: 27. November 2021
                                                                        Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
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      Lebensbereich                    Basisstufe              Warnstufe                    Alarmstufe                  Alarmstufe II

                                 In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                          3G                      3G
   Touristische Verkehre                                       nur PCR-Test
 (wie Schifffahrten, Skilifte,
 Seilbahnen, Busreisen etc.)                                                                    2G                          2G
                                        Im Freien               Im Freien
                                      ohne weitere
                                      Regelungen
                                                                  3G

                                 In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                          3G                      3G                           2G                           2G
Sport in Sportstätten und
      Sportanlagen                                             nur PCR-Test

                                        Im Freien               Im Freien                    Im Freien                    Im Freien
 keine Maskenpflicht wäh-             ohne weitere
  rend der Sportausübung
  keine Datenverarbeitung
                                      Regelungen
                                                                  3G                            3G                          2G
    auf frei zugänglichen
           Anlagen                                                                         nur PCR-Test°

                                                                              °Geregelt durch die Corona-Verordnung Sport (§2 Absatz 2 Satz 2)
2. DEZEMBER 2021 | NUMMER 48                                         AMTSBLATT DER GROSSEN KREISSTADT CRAILSHEIM | SEITE 13

Corona-Regeln seit 24. November 2021 – Stufenplan                                                                   Stand: 27. November 2021
                                                                             Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
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      Lebensbereich                   Basisstufe                   Warnstufe                    Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                                                                                                                 3G
       Einzelhandel
     (auch Flohmärkte)
    Ausgenommen sind                         Ohne weitere Regelungen                               3G
  Geschäfte der Grundver-
  sorgung und Abhol- und                                                                                                         2G
      Lieferangebote
                                                                                                                       In Stadt- und Landkreisen,
                                                                                                                      in denen die 7-Tage-Inzidenz
                                                                                                                       an 2 aufeinanderfolgenden
                                                                                                                          Tagen über 500 liegt.

Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen:
Zum Einzelhandel, der der Grundversorgung dient, zählen:
Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfachgeschäfte,
Apotheken,     Ausgabestellen
 Drogerien, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte,      (Supermärkte)
                                  der Tafeln,Gärtnereien,                einschließlich
                                                            Getränkemärkte,                   der zentren zum
                                                                              Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen,        Fahrkartenverkauf
                                                                                                                  Konditoreien,                 im
                                                                                                                                Lebensmittelhandel
 (Supermärkte) einschließlich
Babyfachmärkte,               der Direktvermarktung
                      Bäckereien,                    (Hofläden), Metzgereien,(Hofl
                                      Banken Direktvermarktung                 mobile Verkaufsstände
                                                                                    äden), Metz- für öfflandwirtschaftliche Produkte und
                                                                                                          entlichen Personenverkehr,        Reini-
 Erzeugnisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtechniker*innen, Poststellen und Paketdienste, Reformhäuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und
und   Sparkassen, Baumärkte, Baum-                 gereien, mobile Verkaufsstände für gungen, Sanitätshäuser, Stellen des
 Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen, Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften- und
schulen,  Blumenfachgeschäft         e, Droge-     landwirtschaft
 Zeitungsverkaufs, Supermärkte, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte,       liche Produkte
                                                                 Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume, Waschsalonsen-
                                                                                         und Er- Zeitschrift        sowieund  Zeitungsverkaufs,
                                                                                                                           Wochenmärkte.
rien, Futtermittelmärkte, Gartenmärk- zeugnisse, Optiker*innen, Orthopädie- Supermärkte, Tankstellen, Tierbe-
te, Gärtnereien, Getränkemärkte, schuhtechniker*innen, Poststellen darfsmärkte, Verkaufsstellen für Weih-
Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, und Paketdienste, Reformhäuser,                                  nachtsbäume, Waschsalons sowie
Konditoreien, Lebensmittelhandel Raiffeisenmärkte, Reise- und Kunden- Wochenmärkte.
                                                                                                                    Stand: 27. November 2021
                                                                             Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                 10

      Lebensbereich                   Basisstufe                   Warnstufe                    Alarmstufe                   Alarmstufe II

                                In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen

                                         3G                           3G
 Außerschulische Bildung                                          nur PCR-Test
  (wie VHS-Kurse, Musik-,
  Kunst- und Jugendkunst-                                                                           2G                           2G
          schulen)                     Im Freien                    Im Freien
                                     ohne weitere
                                     Regelungen
                                                                      3G

          Bildung
       (wie berufliche               ohne weitere                                                   3G
 Ausbildung, Fahr-, Flug- und        Regelungen
 Bootsschulen, Sprach- und
     Integrationskurse)                                                               bei mehrtägigen Veranstaltungen
                                                                                          erneuter Test alle 3 Tage
SEITE 14 | AMTSBLATT DER GROSSEN KREISSTADT CRAILSHEIM                                            2. DEZEMBER 2021 | NUMMER 48

                                                                                                            Stand: 27. November 2021
                                                                                                                                        11
Corona-Regeln seit 24. November 2021 – Stufenplan                    Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                             Stand: 27. November 2021
                                                                      Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                         11

      Lebensbereich                   Basisstufe            Warnstufe                   Alarmstufe                   Alarmstufe II
       Lebensbereich                   Basisstufe            Warnstufe                   Alarmstufe                   Alarmstufe II
                                In geschlossenen Räumen
                                 In geschlossenen Räumen

                                         3G
                                          3G
  Diskotheken und Clubs              nur PCR-Test
   Diskotheken   undnicht
    (Ausnahmen für    Clubs           nur PCR-Test
  impffähige Personen
     (Ausnahmen         und
                  für nicht                                    2G                           2G                          2G+
 Schüler*innen gelten nicht)
   impffähige Personen   und           Im Freien
                                                                2G                           2G                          2G+
  Schüler*innen gelten nicht)
                                     wieIm  Freien
                                         öffentliche
                                    Veranstaltungen
                                      wie öffentliche
                                     Veranstaltungen

                                         3G                    3G                           2G                          2G+
   Prostitutionsstätten                   3G                    3G                           2G                          2G+
    Prostitutionsstätten
                                                           nur PCR-Test
                                                            nur PCR-Test

Grundsätzlich gilt:
Grundsätzlich gilt:

             Abstand halten             Hygieneregeln      Medizinische          Corona-Warn-App              Regelmäßig
              Abstand halten              beachten
                                         Hygieneregeln     Maske tragen
                                                            Medizinische             benutzen
                                                                                  Corona-Warn-App               lüften
                                                                                                               Regelmäßig
                                           beachten         Maske tragen              benutzen                   lüften

    WOCHENMARKT

    Regionale Produkte in bester Qualität
                                                                                               Dienstag, Freitag und Samstag
                                                                                               verwandelt sich die Crailsheimer
                                                                                               Innenstadt in einen Treffpunkt
                                                                                               für Liebhaberinnen und Lieb-
                                                                                               haber regionaler Produkte. Von
                                                                                               saisonalem Obst und frischem
                                                                                               Gemüse über Fleisch und Wurst,
                                                                                               Honig, Backwaren bis hin zu Tee,
                                                                                               Gewürzen und Kräutern sowie
                                                                                               Blumen und Gestecken bietet
                                                                                               der Crailsheimer Wochenmarkt
                                                                                               eine große Vielfalt. Von Novem-
                                                                                               ber bis März findet der Wochen-
                                                                                               markt von 7.00 bis 12.30 Uhr in
                                                                                               der Langen Straße statt.
                                                                                                           Foto: Stadtverwaltung
2. DEZEMBER 2021 | NUMMER 48                               AMTSBLATT DER GROSSEN KREISSTADT CRAILSHEIM | SEITE 15

8. DEZEMBER

Info-Veranstaltung für Horaffengutschein-Akzeptanzstellen
Der neue Crailsheimer Geschenkgut-
schein ist erfolgreich gestartet. Am 8.
Dezember informieren die Stadtver-
waltung Crailsheim und die weiteren
Projektpartner in einem Online-Ter-
min über die Abwicklung und die
Möglichkeiten des Systems.
Seit Anfang November ist der neue
Crailsheimer Geschenkgutschein er-
hältlich. Der Horaffen-Gutschein kann
im Bürgerbüro im Rathaus sowie im
Büro des Stadtmarketingvereins ge-
kauft werden und mit einer beliebigen
Summe beladen werden. Der Gutschein
wurde gemeinsam von der Stadtver-
waltung Crailsheim, der Wirtschaftsför-
derung des Landkreises WFG und dem
Stadtmarketingverein initiiert. Mitt-
lerweile sind weit über 20 Akzeptanz-
stellen in Crailsheim eingebunden.        In einem Online-Termin am 8. Dezember werden bestehende und potenzielle
In einem gemeinsamen Termin infor-        neue Akzeptanzstellen über den Horaffen-Gutschein und die Abwicklung in-
mieren Stadtverwaltung, Stadtmarke-       formiert.                                        Foto: Stadtverwaltung
tingverein und WFG die bestehenden
Akzeptanzstellen sowie potenzielle        Der Infotermin findet am Mittwoch, 8.      tems sind oder Akzeptanzstelle werden
neue Akzeptanzstellen über den Gut-       Dezember um 19.30 Uhr per Zoom-Kon-        möchten. Interessenten können sich
schein und die Abwicklung. Auch das       ferenz statt und richtet sich an alle      per E-Mail unter kai.hinderberger@
Thema EC-Terminals im Vergleich zu        Einzelhändler, Gastronomen, Hand-          crailsheim.de anmelden und erhalten
Online-Zahlungsanbietern wird ange-       werks- oder Dienstleistungsbetriebe,       dann die Zugangsdaten für die Online-
sprochen.                                 die Akzeptanzstelle des Gutscheinsys-      Konferenz.

 HAUPTAUSSCHUSS

STADTWERKE-AKTIVITÄTSBERICHT

Mobilität im Zeichen des Wandels
Im Rahmen ihres Aktivitätenberichts       Weitere Ladepunkte geplant                 Doch reicht dies für die kommenden
äußerten sich die Stadtwerke Crails-      Und auch in der Mobilität mischen sie      Jahre? Macharzenski ist überzeugt da-
heim im Hauptausschuss auch zur           dank der Energiewende immer mehr           von, dass es weiterer Ladeeinrichtun-
weiteren Zukunft der Elektromobili-       mit. Denn der Trend weg vom klassi-        gen bedarf, weshalb es das Ziel der
tät. So sollen in den kommenden Mo-       schen Verbrenner hin zum Elektro-          Stadtwerke ist, im Jahr 2022 in jedem
naten zahlreiche neue Ladestellen er-     motor lässt sich auch in Crailsheim        Stadtteil und Teilort eine Ladesäule in-
richtet werden.                           nicht wegdiskutieren. Die Preise an        stalliert zu haben. Alleine für die kom-
Mit großem Interesse hörten die Stadt-    der Zapfsäule steigen, zudem winken        menden Monate sind daher 26 neue
rätinnen und Stadträte den Ausführun-     bei Elektroautos teils attraktive Rabat-   Standorte geplant. Möglich wird dies
gen von Stadtwerke-Geschäftsführer        te auf Neukäufer sowie massive Steu-       durch die zahlreichen Förderprogram-
Uwe Macharzenski zu, als er kürzlich      ervorteile für Unternehmen. Doch           me von Bund und Land. „Der ge-
im Hauptausschuss über die zahlrei-       wo viel gefahren wird, muss auch ge-       wünschte Wandel muss finanziert wer-
chen Aufgaben seines Unternehmens         laden werden. Insgesamt zählen die         den und hier sind wir froh über die
sprach. So sind die Stadtwerke schon      Stadtwerke derzeit 36 öffentliche La-      Unterstützung, da wir das alleine kaum
lange kein reiner Stromanbieter mehr,     depunkte im Stadtgebiet. Weitere           gestemmt bekommen hätten“, so Ma-
sondern versorgen Crailsheim auch mit     kommen beispielsweise in Satteldorf,       charzenski. Die Säulen sollen mit 11 bis
Wasser, Erdgas, Wärme und sind für        Wolpertshausen oder auch Schnell-          22 Kilowattstunden betrieben werden.
den Breitbandausbau zuständig.            dorf hinzu.                                                Fortsetzung auf Seite 16
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