AMTSBLATT FÜR DIE DIÖZESE REGENSBURG - B 20054 - Bistum Regensburg

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                                     AMTSBLATT
FÜR DIE DIÖZESE REGENSBURG
HERAUSGEGEBEN VOM BISCHÖFLICHEN ORDINARIAT REGENSBURG

2021                                                            Nr. 7                                               28. September

I n h a l t: Ernennung des Generalvikars sowie Moderators und Kanzlers der Kurie – Entpflichtung von Generalvikar Prälat Michael Fuchs –
Aufruf der deutschen Bischöfe zum Weltmissionssonntag 2021 – Inkraftsetzung von Beschlüssen der Kommission für das Arbeitsvertrags-
recht der bayerischen Diözesen – Verlängerung der Frist zur Erstellung des institutionellen Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt
– Außerkraftsetzung der Diözesanen Richtlinien für Promovenden und Habilitanden – Direktorium 2021/2022 – Rechtliche Hinweise zu
Binations- und Trinationsmessen sowie Konzelebration – Schulfirmungen – Firmung im Jahr 2022 – Erwachsenenfirmung 2022 – Antrag
auf Abhaltung von Pontifikalfunktionen im Jahre 2022 – Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten am Dienstag, dem 2. November 2021 –
Sitzung der Bischöflichen Kommission für kirchliche Kunst – Hinweise zur Durchführung der missio-Aktion zum Sonntag der Weltmission
am 24. Oktober 2021 – Ausschreibung der Stellen von Kirchlichen Schulbeauftragten – Personalplanung 2022 – Diözesan-Nachrichten –
Notizen – Verstorbene Kleriker – Beilagenhinweis

Ernennung des Generalvikars sowie Mode-                                Entpflichtung von Generalvikar
rators und Kanzlers der Kurie                                          Prälat Michael Fuchs
Gemäß cann. 475 § 1 und 477 § 1 CIC und unter                          Mit Wirkung vom 01.09.2021 entfplichte ich Generalvi-
Berücksichtigung von can. 478 CIC ernenne ich mit                      kar Prälat Michael Fuchs von den Aufgaben als meinen
Wirkung vom 01.09.2021 H.H. Msgr. Dr. Roland Batz                      Generalvikar einschließlich der damit verbundenen
zu meinem Generalvikar nach Maßgabe des can. 479                       Ämter innerhalb der Diözesankurie (Kanzler und
§§ 1 und 3 CIC.                                                        Moderator der Kurie und Vertreter des Dienstgebers).
Er hat sein Amt insbesondere nach Maßgabe der cann.                    Ebenfalls mit Wirkung vom 01.09.2021 entpflichte
471, 479 §§ 1 und 3 CIC und 480 auszuüben. Ich erteile                 ich Generalvikar Prälat Michael Fuchs als Mitglied im
ihm persönlich hiermit auch sämtliche Spezialmandate                   Diözesan-Steuerausschuss, im Diözesan-Vermö­gens­­
im Sinne des can. 134 § 3 CIC für all jene Fälle, wo                   verwaltungsrat, in der Kommission für das amtliche
dies zum rechtsgültigen Handeln des Generalvikars an                   Schriftgut, als Vorsitzender für die diözesanen Kom-
der Stelle des Diözesanbischofs gemäß Codex Juris                      missionen für kirchliche Kunst und für Fragen der Mis-
Canonici verlangt ist.                                                 sio canonica; ebenfalls mit Wirkung vom 01.09.2021
                                                                       entpflichte ich Generalvikar Prälat Michael Fuchs als
Er wird gleichzeitig zum Moderator der Diözesankurie                   Mitglied im Bauausschuss und im Vergabeausschuss
gemäß can. 473 §§ 2 und 3 CIC sowie zum Kanzler                        „Finanzmittel für CR (Tschechien)“.
der Kurie gemäß can. 482 CIC ernannt.
Des Weiteren bestelle ich ihn als Vertreter des                        Regensburg, den 24. August 2021 am Fest des hl.
Dienstgebers gemäß § 2 Ab. 2 MAVO der Diözese                          Apostels Bartholomäus
Regensburg.

Für den Fall der Abwesenheit oder der rechtmäßi-
gen Verhinderung des General­vikars bestätige ich
zum selben Zeitpunkt gemäß can. 477 § 2 CIC als
seine Stellvertreter H.H. Dompropst Prälat Dr. Franz
Frühmorgen und in Fällen von dessen gleichzeitiger                                     Bischof von Regensburg
Abwesenheit H. H.Domkapitular BGR Johann Ammer.
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       Aufruf der deutschen Bischöfe zum Weltmissionssonntag 2021

Liebe Schwestern und Brüder,                            lich wird. Auf diese Weise wird die Hoffnung
                                                        gestiftet, dass die verwundeten Gesellschaf-
„Lasst uns nicht müde werden, das Gute zu               ten geheilt werden können.
tun“ (Gal 6,9), schreibt Paulus, der Völkera-
postel, an die Gemeinden in Galatien. Dies              Wir bitten Sie: Beten Sie für unsere Schwes-
ist auch das Leitwort für den Monat der Welt-           tern und Brüder, die nicht müde werden, sich
mission 2021. Lasst uns Gutes tun: Dieses               in Gottes Namen für ein gutes Miteinander
Wort ist damals wie heute die Aufforderung              einzusetzen. In Nigeria, im Senegal und
zu einem Leben in Geschwisterlichkeit.                  weltweit. Bedenken Sie bei der Kollekte am
                                                        kommenden Sonntag die Initiativen von Mis-
Es gehört Mut dazu, auf Menschen zuzuge-                sio mit einer großzügigen Spende!
hen und Brücken zu bauen. Die Aktion der
Missio-Werke zeigt an den Beispielen von                25. Februar 2021
Nigeria und dem Senegal, was alles möglich
ist, wenn Menschen aus diesem Geist he-                 Für das Bistum Regensburg
raus handeln. Beide Länder sind stark von
der Corona-Pandemie betroffen. Armut und
Jugendarbeitslosigkeit nähren Gewalt und
religiösen Fundamentalismus. Entführungen                          Bischof von Regensburg
und Anschläge bringen Not und Elend, sie
säen Furcht und Misstrauen. In dieser Lage
setzt die Kirche auf den Dialog mit allen Men-          Der Aufruf soll am Sonntag, dem 17.10.2021, in allen
schen guten Willens. Sie bringt Christen und            Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen und
Muslime an einen Tisch, so dass Vertrauen               den Gemeinden darüber hinaus auch auf anderem
entstehen kann und gemeinsames Tun mög-                 geeignetem Wege bekannt gemacht werden.

            Inkraftsetzung von Beschlüssen der Kommission für das
                 Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen

Die Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bay-                   rückwirkend zum 1. September 2020
erischen Diözesen hat in ihrer 196. Vollversammlung
vom 19. Mai 2021 folgende Beschlüsse gefasst, die       -   ABD Teil A, 1.
ich hiermit für die Diözese Regensburg zum genannten        (Pflegezulage, Jahressonderzahlung, Entgelt-
Zeitpunkt in Kraft setze:                                   tabellen der Beschäftigten in der Pflege und
                                                            im SuE)
-    ABD Teil A, 1.                                         hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr.
     (Jahressonderzahlung und vermögenswirksa-              15 vom 25. Oktober 2020 zum Tarifvertrag für
     me Leistung)                                           den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil
     hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr.         Pflege- und Betreuungseinrichtungen – (BT-B) –
     18 vom 25. Oktober 2020 zum Tarifvertrag für den       vom 1. August 2006
     öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September                        rückwirkend zum 1. September 2020
     2005
                 rückwirkend zum 1. September 2020      -   ABD Teil A, 2.4.
                                                            (Entgeltordnung für Pastoralassistentinnen/
-    ABD Teil A, 1. § 18a                                   Pastoralassistenten und Pastoralreferentin-
     (Besondere Einmalzahlung)                              nen/Pastoralreferenten)
     hier: Änderungen in Umsetzung der Tarifeinigung        hier: Erhöhung der Zulagen in Umsetzung der
     in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten        Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die
     des öffentlichen Dienstes von Bund und kommu-          Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund
     nalen Arbeitgebern vom 25. Oktober 2020
Amtsblatt Nr. 7 vom 28. September 2021                                                                    77

    und kommunalen Arbeitgebern vom 25. Oktober             len Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte
    2020                                                    – TV FlexAZ - vom 27. Februar 2010
             § 20a rückwirkend zum 1. April 2021               Artikel 1 rückwirkend zum 1. September 2020
                       Artikel 2 zum 1. April 2022                  Artikel 2 rückwirkend zum 1. Januar 2021
                                                                            gültig bis zum 31. Dezember 2022
-   ABD Teil A, 2.5.
    (Entgeltordnung für Gemeindeassistentinnen/         -   ABD Teil D, 15.
    Gemeindeassistenten und Gemeindereferen-                (Corona-Sonderprämie Öffentlicher Gesund-
    tinnen/Gemeindereferenten)                              heitsdienst)
    hier: Erhöhung der Zulagen in Umsetzung der             hier: Umsetzung des Tarifvertrags über eine
    Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die         Corona-Sonderprämie Öffentlicher Gesundheits-
    Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund        dienst (TV Corona-Sonderprämie ÖGD) vom 25.
    und kommunalen Arbeitgebern vom 25.Oktober              Oktober 2020
    2020                                                               rückwirkend zum 1. September 2020
                § 20a rückwirkend zum 1. April 2021
                          Artikel 2 zum 1. April 2022   -   ABD Teil D, 16.
                                                            (Regelung zur Entgeltumwandlung zum Zwe-
-   ABD Teil A, 2.6.                                        cke des Leasings von Fahrrädern)
    (Entgeltordnung für Religionslehrerinnen und            hier: Schaffung eines neuen Teils D, 16. in Um-
    Religionslehrer im Kirchendienst)                       setzung des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung
    hier: Erhöhung der Zulage in Umsetzung der              zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im
    Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die         kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradlea-
    Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund        sing) vom 25. Oktober 2020
    und kommunalen Arbeitgebern vom 25.Oktober                                rückwirkend zum 1. März 2021
    2020
                § 20a rückwirkend zum 1. April 2021     -   ABD Teil E, 1.
                          Artikel 2 zum 1. April 2022       (Regelung für Auszubildende)
                                                            hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr.
-   ABD Teil A, 2.6.                                        11 vom 25. Oktober 2020 zum Tarifvertrag für
    (Entgeltordnung für Religionslehrerinnen und            Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
    Religionslehrer im Kirchendienst)                       - Besonderer Teil BBiG - vom 13. September 2005
    hier: Änderung der Förderschulzulage                               rückwirkend zum 1. September 2020
                § 20a rückwirkend zum 1. April 2021
                          Artikel 2 zum 1. April 2022   -   ABD Teil E, 1.
                                                            (Regelung für Auszubildende)
-   ABD Teil A, 3.                                          hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr.
    (Regelung zur Überleitung der Beschäftigten             15 vom 25. Oktober 2020 zum Tarifvertrag für
    und des Übergangsrechts)                                Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
    hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr.          – Besonderer Teil Pflege - vom 13. September
    17 vom 25. Oktober 2020 zum Tarifvertrag zur            2005
    Überleitung der Beschäftigten der kommunalen                       rückwirkend zum 1. September 2020
    Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des
    Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September         -   ABD Teil E, 1.
    2005                                                    (Regelung für Auszubildende)
                      rückwirkend zum 1. April 2021         hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr.
                                                            7 vom 18. April 2018 zum Tarifvertrag für Aus-
-   ABD Teil B, 5.                                          zubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
    (Regelung für Kraftfahrer und Kraftfahrerin-            – Allgemeiner Teil – vom 13. September 2005
    nen)                                                               rückwirkend zum 1. September 2020
    hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr.                        gültig bis zum 31. Dezember 2022
    7 vom 25. Oktober 2020 zum Tarifvertrag für
    Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen des Bundes         -   ABD Teil E, 2.
    (KraftfahrerTV Bund) vom 13. September 2005             (Regelung für Praktikantinnen und Praktikan-
                rückwirkend zum 1. September 2020           ten)
                                                            hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 8
-   ABD Teil D, 6.                                          vom 25. Oktober 2020 zum Tarifvertrag für Prakti-
    (Regelung zu flexiblen Arbeitszeitregelung für          kantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes
    ältere Beschäftigte – FlexAZR)                          (TVPöD) vom 27. Oktober 2009
    hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 7                   rückwirkend zum 1. September 2020
    vom 25. Oktober 2020 zum Tarifvertrag zu flexib-
78                                                                      Amtsblatt Nr. 7 vom 28. September 2021

                                                                und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
-    ABD Teil E, 4.                                             im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz
     (Regelung für Studierende in ausbildungsin-                                  rückwirkend zum 1. Juli 2021
     tegrierten dualen Studiengängen)
     hier: Einführung einer Tarifautomatik und Umset-       -   ABD Teil E, 3. Abschnitt II Nummer 2.2.2
     zung des Änderungstarifvertrags Nr. 1 vom 25.              (Praktikantinnen und Praktikanten im Sozial-
     Oktober 2020 zum Tarifvertrag für Studierende in           pädagogischen Seminar (SPS) und im Sozial-
     ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im            pädagogischen Einführungsjahr (SEJ))
     öffentlichen Dienst (TVSöD) vom 29. Januar 2020            hier: Erhöhung der Praktikantenvergütung
                       Artikel 1 Nummer 4 rückwirkend                            rückwirkend zum 1. April 2021
                                   zum 1. August 2020
                 Artikel 1 Nummer 1 bis 3 rückwirkend
                                zum 1. September 2020       Der Wortlaut der Beschlüsse ist in der Anlage Nr.
                                                            136 zum Amtsblatt veröffentlicht. Diese Anlage ist
-    ABD § 1 Allgemeiner Geltungsbereich                    für Dienstgeber im Sinne des ABD Bestandteil des
     Teil A, 1. § 3, Teil D, Teile E, 1., E, 2. und E, 4.   Amtsblattes.
     (Rahmenordnung Prävention)
     hier: arbeitsvertragsrechtliche Umsetzung der Ord-     Regensburg, 21.07.2021
     nung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch
     Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger
     Erwachsener und der Rahmenordnung Prävention
     gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen
                                                                          Bischof von Regensburg

                        Das Bischöfliche Generalvikariat
Verlängerung der Frist zur Erstellung des                   2000, 27-29) werden im Bistum nicht mehr angewandt
institutionellen Schutzkonzeptes gegen
sexualisierte Gewalt                                        und sind hiermit im ausdrücklichen Auftrag des H.H. Bi-
                                                            schofs formal außer Kraft gesetzt. Ebenso gibt es keine
Ausführungsbestimmung zu Ziffer 3 der „Rahmenord-           per Dekret vom 8. März 2000 errichtete „Bischöfliche
nung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Min-          Kommission für Promovenden und Habilitanden“ (ebd.
derjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwach-       26; zuletzt erwähnt im Schematismus des Bistums
senen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“           Regensburg 2006, 42) mehr.
v. 28.11.2019, Amtsblatt für die Diözese Regensburg
Nr. 9 vom 09.12.2019
Gemäß Ziffer 6 der „Rahmenordnung Prävention                Direktorium 2021/2022
gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und            Das Direktorium erscheint voraussichtlich Mitte No-
schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich        vember 2021.
der Deutschen Bischofskonferenz“ v. 28.11.2019,             Die H.H. Dekane werden ersucht, den Bedarf für das
Amtsblatt für die Diözese Regensburg Nr. 9 vom              gesamte Dekanat an die Bischöfliche Administration,
09.12.2019 wird zu der Ziffer 3 dieser Ordnung (Insti-      Niedermünstergasse 1, 93047 Regensburg, Fax
tutionelles Schutzkonzept) folgende Ausführungsbe-          0941/597-1320, Tel. 0941/597-1312 (Frau Danisch),
stimmung erlassen:                                          E-Mail: ingela.danisch@bistum-regensburg.de zu mel-
I. Das erarbeitete institutionelle Schutzkonzept wird       den, falls noch nicht geschehen, unter gleichzeitiger
durch den jeweiligen kirchlichen Rechtsträger bis zum       Angabe, an welches Pfarramt die Gesamtsendung
31.12.2022 in Kraft gesetzt und in geeigneter Weise         erfolgen soll.
in den Einrichtungen, Gremien und sonstigen Gliede-         Die Regensburger Pfarreien bitte ebenfalls über das
rungen des kirchlichen Rechtsträgers veröffentlicht.        Stadtdekanat. (Pfarramt St. Emmeram, Niedermüns-
II. Diese Ausführungsbestimmung tritt am 01.10.2021         tergasse 4, 93047 Regensburg, Tel. 0941/597-1094,e-
in Kraft.                                                   mail: melanie.danhauser@bistum-regensburg.de).
                                                            Die Abholung kann über das Stadtdekanat am Deka-
                                                            natsjahrtag erfolgen.
Außerkraftsetzung der Diözesanen Richtlini-                 Eine Abholung im Ordinariat ist aus organisatorischen
en für Promovenden und Habilitanden                         Gründen nicht mehr vorgesehen.
Die „Diözesanen Richtlinien für Promovenden und             Der Versand an mehrere Stellen innerhalb des gleichen
Habilitanden im Dienst des Bistums Regensburg“ vom          Dekanats ist nicht möglich.
8. März 2000 (Amtsblatt für die Diözese Regensburg
Amtsblatt Nr. 7 vom 28. September 2021                                                                               79

Rechtliche Hinweise zu Binations- und Tri-                   ebenfalls für nur eine Messe „für das ihm insgesamt
nationsmessen sowie Konzelebration                           anvertraute Volk“ (can. 534 § 2). Für eine solche heilige
Zu Binations- und Trinationsmessen sowie zur Kon-            Messe, die aufgrund einer Rechtspflicht appliziert wird,
zelebration finden sich Regelungen im Amtsblatt für          darf kein Stipendium angenommen werden; Gleiches
die Diözese Regensburg und im Codex iuris Cano-              gilt für Verpflichtungen aus Messstiftungen (Stiftsmes-
nici. Einige der 1983 getroffenen diözesanen Re-             se; hier fällt der Kirchenstiftungskasse jeweils der jähr-
gelungen sind nicht mehr zeitgemäß bzw. aufgrund             liche Ertrag des Stiftungskapitals als Stipendium zu).
später hinzugetretener Regelungen der bayerischen            Diese Messen (Applikations- und Stiftsmessen) sind
Kirchenprovinzen nicht mehr anwendbar. Deshalb               möglichst ohne weitere Intentionen zum Mitgeden-
werden diese diözesanen Regelungen wie folgt neu             ken zu feiern. Werden bei diesen Gelegenheiten aus
gefasst:                                                     wichtigem Grund dennoch Intentionen im Mitgedenken
1. Jeder Priester darf in der Regel nur einmal am Tag        gefeiert, gelten diese – wie im Übrigen alle bei einer
zelebrieren oder konzelebrieren (can. 905 § 1 CIC).          hl. Messe als „Mitgedenken“ mitbedachten Intentionen
Wegen des bestehenden Priestermangels und aus                – als nicht persolviert, und es darf hieraus keinerlei Sti-
gerechtem Grund wird hiermit gemäß can. 905 § 2              pendium von der Kirchenstiftungskasse vereinnahmt
CIC die Bination, an Werktagen allerdings nur bei            werden.
besonderen Anlässen (z.B. Feier eines Requiems,
einer Brautmesse oder eines wichtigen Jubiläums),
und in einer pastoralen Notsituation auch die Trination      Schulfirmungen
gestattet, letztere jedoch nur an Sonn- und gebotenen        Gemäß den diözesanen Bestimmungen (Amtsblatt für
Feiertagen.                                                  die Diözese Regensburg 2003, 154) hat die Eintragung
2. Zum Nutzen der Gläubigen kann die Eucharistie in          der Firmung im Firmbuch derjenigen Pfarrei zu erfol-
Konzelebration gefeiert werden. Es bleibt aber auch          gen, auf deren Gebiet die Firmung erfolgte. Von dieser
die Möglichkeit der Einzelzelebration, allerdings nicht in   allgemeinen Regelung weichen nur die Sonderbestim-
derselben Kirche gleichzeitig mit einer Konzelebration       mungen aufgrund der aktuellen Pandemiesituation
oder einer anderen Einzelzelebration (can. 902 CIC).         (Amtsblatt für die Diözese Regensburg 2021, 19) und
Bei Priesterzusammenkünften ist die Konzelebration           die Verordnungen bezüglich der Schulfirmung, d.h.
auch gestattet, wenn ein Priester aus pastoralen             der klassenweisen Firmung von Schülern bestimmter
Gründen am selben Tag eine weitere hl. Messe (Ge-            Schulen und Förderzentren unabhängig von ihrem
meindemesse) feiern muss. Jedoch darf für eine als           eigentlichen Wohnsitz, ab. In der Vergangenheit hat
Konzelebrant gefeierte weitere hl. Messe an einem Tag        es aber gerade bei den Schulfirmungen im Rahmen
von ihm kein Stipendium angenommen werden (can.              der Registrierung und Erfassung im Erhebungsbogen
951 § 2 CIC); er kann diese Messe aber dennoch in            immer wieder Schwierigkeiten gegeben, so dass die
einer bestimmten Intention feiern.                           Regelung für Schulfirmungen einer Präzisierung bzw.
3. Ein Priester, der an einem Tag mehrere heilige            Modifizierung bedarf:
Messen zelebriert, kann jede – mit Ausnahme der              Ab dem Schuljahr 2021/22 werden die Religionslehrer
Konzelebration (vgl. Ziff. 2) – einem Stipendium mit         der Schulen und Förderzentren, bei denen in dem
Intention entsprechend applizieren (can. 951 § 1 CIC;        jeweiligen Schuljahr eine Schulfirmung durchgeführt
beachte jedoch auch unten Ziff. 4). Der ein Mess-            wird, am Anfang des Schuljahres die betreffenden Kin-
stipendium annehmende Priester übernimmt damit               der darauf hinweisen, dass diese sich zur Schulfirmung
lediglich eine treuhänderische Funktion ohne Verfü-          bei ihrer jeweiligen Wohnsitzpfarrei anmelden müssen.
gungsgewalt; darum fällt nach der Persolvierung das          Die Wohnsitzpfarrei hat dann zu prüfen, ob das Kind
jeweilige Stipendium gemäß Ziff. 1 Abs. 1 Satz 3 der         und die vorgesehene Patin bzw. der vorgesehene Pate
Stipendien- und Stolgebührenordnung der bayerischen          zur Firmung zugelassen werden können, indem sie die
Kirchenprovinzen in voller Höhe der Kirchenstiftungs-        entsprechenden Nachweise einholt bzw. sich vorlegen
kasse zu (unbeschadet des Beschlusses des Ständi-            lässt (z.B. Taufzeugnis und Patenschein). Mit Zustim-
gen Rates der Deutschen Bischofskonferenz über die           mung des jeweiligen Wohnortpfarrers wird hierauf das
Weiterleitung von Messstipendien aus Binations- und          Kind zur Schulfirmung zugelassen und bekommt von
Trinationsmessen am Allerseelentag zugunsten des             der Wohnsitzpfarrei neben einem Anmeldeformular,
Bonifatiuswerkes).                                           das alle erforderlichen Daten enthält, auch ein Rück-
4. An allen Sonn- und gebotenen kirchlichen Feierta-         meldeformular ausgehändigt (beide Formulare sind im
gen haben Pfarrer und Pfarradministratoren in jedem          MeldewesenPlus abrufbar).
Fall eine heilige Messe für die ihnen anvertrauten Gläu-     Diese Formulare werden in der Firmklasse eingesam-
bigen (meist als „Pfarrmesse“ oder „Pfarrgottesdienst“       melt und später nach erfolgter Firmspendung den
bezeichnet) zu applizieren, notfalls für ihre Applikation    Kindern wieder zurückzugeben. Die Kinder haben
durch einen anderen Priester zu sorgen oder per-             diese dann ihren Eltern auszuhändigen, damit die For-
sönlich der Applikationspflicht an einem anderen Tag         mulare schließlich beim Pfarramt der Wohnsitzpfarrei
nachzukommen (cann. 534 § 1; 540 § 1 CIC). In einer          zur Eintragung der Firmung in den Kirchenbüchern
Pfarreiengemeinschaft besteht die Applikationspflicht        abgegeben werden können. Vor der Aushändigung
80                                                                      Amtsblatt Nr. 7 vom 28. September 2021

der Formulare an die Kinder in der Schule sind im           Firmspender werden nach Verfügbarkeit über das
Rückmeldeformular noch das Datum, der Name des              Bischöfl. Sekretariat zugeteilt. Von Vorabsprachen
Firmspenders und die Firmkirche mit Ort einzutragen,        mit Firmspendern ist abzusehen. Bei den gewünsch-
da diese erst jeweils Ende des Jahres bekannt gege-         ten Firmterminen ist mindestens ein Termin unter der
ben werden. Sollte ein Kind, aus welchen Gründen            Woche (Mo, Mi, Do, Fr!) anzugeben. Grundsätzlich ist
auch immer, nicht wie geplant an der Schulfirmung           jeder Firmtermin zu akzeptieren.
teilgenommen haben, so ist dies ebenfalls auf dem
Rückmeldeformular zu vermerken. Vom Religions-
lehrer der jeweiligen Firmklasse wird eine Liste mit        Erwachsenenfirmung 2022
allen Kindern erstellt, die im Rahmen der Schulfirmung      Die Erwachsenenfirmung ist für den Pfingstsonntag,
gefirmt wurden, und an das Pfarramt versandt, auf           05. Juni 2022 im Hohen Dom zu Regensburg vorge-
dessen Gebiet die Firmung stattgefunden hat. Diese          sehen (Beginn: 10.00 Uhr).
Liste wird in der Firmpfarrei archiviert. Findet die Fir-   Für die Anmeldung der Firmbewerber ist nach genauer
mung in dem Gebiet einer der Pfarreien statt, die an        Prüfung der Voraussetzungen beim Bischöfl. Sekre-
das Bischöfliche Matrikelamt Regensburg angebunden          tariat ein Formblatt anzufordern, das spätestens bis
sind, dann wird diese Liste im Matrikelamt hinterlegt.      29. April 2022 ausgefüllt an das Bischöfl. Sekretariat
Der Pfarrer der Wohnsitzpfarrei ist verantwortlich für      zurückzusenden ist. Nähere Hinweise für die Firm-
die Eintragung der jeweiligen zurückgemeldeten Fir-         bewerber gehen den Seelsorgsstellen Anfang Mai
mung ins Firmbuch der Pfarrei mit laufender Nummer          2022 zu. In begründeten Ausnahmefällen können
und ins Taufbuch bzw. für die Meldung der Firmung           Erwachsene auf Antrag auch an den Firmungen in
an die Taufpfarrei. In der Wohnsitzpfarrei werden die       den Pfarreien teilnehmen. In diesem Zusammenhang
Daten der Firmung im MeldewesenPlus eingepflegt             sei darauf hingewiesen, dass die zuständigen Pfarrer
und im Erhebungsbogen erfasst und die An- und               ggf. die erfolgte Firmspendung an das Taufpfarramt
Rückmeldeformulare archiviert.                              melden müssen.
Die Wohnsitzpfarreien, die an das Bischöfliche Matri-
kelamt Regensburg angebunden sind, geben die Daten
der Firmung im MeldewesenPlus ein und erfassen              Antrag auf Abhaltung von Pontifikalfunktio-
die Firmung im Erhebungsbogen. Hat die Taufe des            nen im Jahre 2022
Firmlings außerhalb der Pfarreien, die an das Matri-
kelamt angebunden sind, stattgefunden, so ist auch          Anträge auf Abhaltung von Pontifikalfunktionen im
hier die Wohnsitzpfarrei für die Meldung der Firmung        Jahre 2022 sind bis 22. Oktober 2021 an den Hwst.
an die Taufpfarrei verantwortlich. Ansonsten leitet die     Herrn Bischof zu richten.
Wohnsitzpfarrei die An- und Rückmeldeformulare an
das Matrikelamt weiter zur Registrierung der Firmung
und Archivierung.                                           Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten
                                                            am Dienstag, dem 2. November 2021
Firmung im Jahr 2022                                        Die Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten dient
Im Jahr 2022 wird die Firmung im nördlichen Teil des        der Unterstützung der Priesterausbildung (Diözesan-
Bistums erteilt, außerdem in den Seelsorgsstellen           und Ordenspriester) in Mittel-, Ost- und Südosteuropa.
mit zweijährigem Turnus (gerade Zahl) sowie für die         Für den Wiederaufbau und die Stärkung der Kirche
Seelsorgsstellen mit jährlichem Turnus.                     in den betroffenen Ländern ist die Priesterausbildung
Aufgrund der nach wie vor bestehenden Unsicher-             auch 30 Jahre nach dem Ende des Kommunismus
heiten wegen der Coronapandemie, werden keine               weiterhin sehr wichtig. Die Kollekte wird über die Diö-
Anmeldungen gezielt versandt. Jede Pfarrei, in der im       zesen an Renovabis weitergeleitet. Wir bitten um ein
nächsten Jahr eine Firmung gespendet werden soll,           empfehlendes Wort für dieses wichtige Anliegen. Ein
kann eine Firmung beantragen und ein entsprechen-           Plakat wird von Renovabis direkt verschickt bzw. kann
des Anmeldeformular an das Bischöfliche Sekretariat         dort angefordert werden. Die Kollekten-Gelder sollen
versenden. Es besteht wieder die Möglichkeit von            (so bald wie möglich) mit dem Vermerk „Allerseelen-
Doppelfirmungen, wenn es Coronabeschränkungen               Kollekte 2021“ an das bekannte Konto der Bischöfli-
nötig machen.                                               chen Administration überwiesen werden.
Ziel ist es baldmöglichst wieder in die reguläre Gestal-
tung der Firmung einzumünden.
Die am 20.09.2021 per email zugestellten Formulare          Sitzung der Bischöflichen Kommission für
zur Meldung der Firmlinge möchten die H. H. Pfarrer         kirchliche Kunst
der Firmstationen bis spätestens Freitag, 22. Oktober
2021 an das Bischöfl. Sekretariat zurücksenden. Es          Die nächste Sitzung der Bischöflichen Kommission
wird gebeten, diesen Meldetermin unbedingt einzu-           für kirchliche Kunst findet am 17.01.2022 um 14:00
halten, um so die Erstellung und Veröffentlichung           Uhr statt. Gesuche und Vorlagen für diese Sitzung
des Firmplanes vor Weihnachten zu ermöglichen.
Amtsblatt Nr. 7 vom 28. September 2021                                                                      81

sind bis 13.12.2021 beim Bischöflichen Baureferat         tionales Kath. Missionswerk, Ludwig Missionsverein
einzureichen.                                             KdöR, Pettenkoferstr. 26-28, 80336 München.
Später eingehende Projekte können in dieser Sitzung
nicht behandelt werden.                                   Alle missio-Materialien zum Downloaden und weitere
                                                          Informationen zum Engagement der Kirche im Senegal
                                                          finden Sie unter: www.missio.com bzw. direkt unter:
Hinweise zur Durchführung der missio-                     www.weltmissionssonntag.de
Aktion zum Sonntag der Weltmission am 24.                 missio-Ansprechpartner für inhaltliche Fragen:
Oktober 2021                                              Dr. Michael Krischer, e-mail: m.krischer@missio.de,
                                                          089/5162-247.
Unter dem Motto „Lasst uns nicht müde werden, das
Gute zu tun“ (Gal 6,9) stellt die missio-Aktion zum
Sonntag der Weltmission 2021 Projektpartnerinnen          Ausschreibung der Stellen von Kirchlichen
und -partner im Senegal vor, die sich für Frieden und     Schulbeauftragten
Versöhnung einsetzen. Gemeinsam mit ihren muslimi-
schen Dialogpartnern bauen sie Brücken und zeigen,        Aufgrund der Neustrukturierung der Dekanate sind
wie soziale Konflikte durch interreligiöse Zusammen-      die Stellen der Kirchlichen Schulbeauftragten für die
arbeit gelöst werden können. Sie schaffen Vertrauen       Dauer von fünf Jahren neu zu besetzen:
dort, wo Glaube und Religion für politische Zwecke
manipuliert und missbraucht werden. Auch bei uns in       1. Amberg-Sulzbach
Deutschland wird das Miteinander von Christen und         Zum Amtsbezirk gehören das Staatliche Schulamt in
Muslimen eine immer wichtigere Aufgabe!                   der Stadt Amberg sowie das Staatliche Schulamt im
                                                          Landkreis Amberg-Sulzbach.
Die missio-Aktion 2021 in den Gemeinden
Leider ist es in dieser Corona-Zeit noch immer un-        2. Deggendorf-Viechtach
gewiss, was möglich sein wird, um die missio-Aktion       Zum Amtsbezirk gehören die auf Diözesangebiet
im Oktober in die Gemeinden und Schulen etc. zu           liegenden Anteile des Staatlichen Schulamts im Land-
tragen. Zumindest werden aber wohl auch im Oktober        kreis Deggendorf sowie des Staatlichen Schulamts im
weiterhin die Gottesdienste stattfinden, so dass Sie      Landkreis Regen.
zumindest dort die solidarische Verbundenheit mit
unseren Schwestern und Brüder im Senegal feiern           3. Tirschenreuth-Wunsiedel
können – unser Aktionsheft mit den Liturgischen Hilfen    Zum Amtsbezirk gehören das Staatliche Schulamt des
bietet Ihnen da zahlreiche Anregungen. Falls Sie eine     Landkreises Wunsiedel im Fichtelgebirge, das Staat-
Veranstaltung im Pfarrsaal planen wollen, aber wegen      liche Schulamt im Landkreis Tirschenreuth sowie die
der Corona-Lage noch unsicher sind, könnten Sie alter-    auf Diözesangebiet liegenden Anteile des Staatlichen
nativ vorsehen, dass Sie dann nach dem Gottesdienst       Schulamts im Landkreis Bayreuth.
einfach in der Kirche bleiben und dort zum Beispiel
noch einen kurzen missio-Film über den Senegal zei-       4. Neustadt-Weiden
gen und andere kleinere Aktionsvorschläge aufgreifen.     Zum Amtsbezirk gehören das Staatliche Schulamt
Da sind wir von missio weiter auf Ihr Engagement und      im Landkreis Neustadt an der Waldnaab sowie das
Ihre Kreativität angewiesen.                              Staatliche Schulamt in der Stadt Weiden.

missio-Kollekte am Weltmissionssonntag                    5. Schwandorf und Nabburg-Neunburg
Die missio-Kollekte findet am Sonntag der Weltmissi-      Zum Amtsbezirk gehört das Staatliche Schulamt im
on, dem 24. Oktober 2021, in allen                        Landkreis Schwandorf.
Gottesdiensten (auch am Vorabend) statt. Bereits am
Sonntag davor soll aber schon als Ankündigung das         6. Cham
Wort der deutschen Bischöfe zum Sonntag der Welt-         Zum Amtsbezirk gehört das Staatliche Schulamt im
mission verlesen werden. Sobald das Ergebnis der          Landkreis Cham.
Kollekte vorliegt, sollte es dann bald der Gemeinde mit
einem herzlichen Dank in Ihrem Pfarrbrief oder elek-      7. Straubing-Bogen
tronischen Newsletter bekannt gegeben werden. Auf         Zum Amtsbezirk gehören das Staatliche Schulamt in
ausdrücklichen Wunsch der Bischöfe soll die Kollekte      der Stadt Straubing sowie das Staatliche Schulamt im
zeitnah und ohne jeden Abzug von den Gemeinden            Landkreis Straubing-Bogen.
über die Bistumskassen an missio weitergeleitet
werden. Eine Pfarrei-interne Verwendung der Kollek-       8. Landshut
tengelder, z.B. für eigene Partnerschaftsprojekte, ist    Zum Amtsbezirk gehören die auf Diözesangebiet
nicht zulässig. missio ist den Spendern gegenüber         liegenden Anteile des Staatlichen Schulamts in der
rechenschaftspflichtig. Für den Fall, dass Sie Zuwen-
dungsbescheinigungen ausstellen: missio, Interna-
82                                                                    Amtsblatt Nr. 7 vom 28. September 2021

Stadt Landshut und des Staatlichen Schulamts im           Personalplanung 2022
Landkreis Landshut.
                                                          Priester – Ständige Diakone – Pastoral-
                                                          und Gemeindereferent/innen
9. Dingolfing-Eggenfelden
Zum Amtsbezirk gehören die auf Diözesangebiet             1. Priester
liegenden Anteile des Staatlichen Schulamts im            1. 1. Personelle Veränderung für 2022
Landkreis Dingolfing-Landau sowie des Staatlichen         Priester, die zum 01. September 2022 eine andere
Schulamts im Landkreis Rottal-Inn.                        Pfarrstelle im Bistum Regensburg überlegen, werden
                                                          gebeten, mit dem Stellvertretenden Leiter der Haupt-
10. Kelheim und Geisenfeld-Pförring                       abteilung Pastorales Personal, Domkapitular Johann
Zum Amtsbezirk gehören das Staatliche Schulamt            Ammer bis zum 26. November 2021 ein erstes Infor-
im Landkreis Kelheim sowie die auf Diözesangebiet         mationsgespräch zu führen.
liegenden Anteile des Staatlichen Schulamts im Land-
kreis Eichstätt, des Staatlichen Schulamts im Landkreis   Priester, die 15 Jahre und länger an ihrer Pfarrstelle
Freising und des Staatlichen Schulamts im Landkreis       sind, werden gebeten, noch im Oktober 2021 mit dem
Pfaffenhofen/Ilm.                                         Stellvertretenden Leiter der Hauptabteilung Pasto-
                                                          rales Personal, Domkapitular Johann Ammer einen
11. Regensburg-Stadt und Donaustauf-Schierling            Gesprächstermin zu vereinbaren.
Zum Amtsbezirk gehören das Staatliche Schulamt in
der Stadt Regensburg sowie Anteile des Staatlichen        1.2. Versetzung oder Rückkehr von Priestern aus
Schulamts im Landkreis Regensburg.                        der Weltkirche für 2022
                                                          Priester aus der Weltkirche, die zum 01. September
12. Laaber-Regenstauf                                     2022 eine neue Stelle übernehmen möchten oder
Zum Amtsbezirk gehören Anteile des Staatlichen            beabsichtigen, in ihre Heimat zurückzukehren, wer-
Schulamts im Landkreis Regensburg sowie die auf           den gebeten, dies bis zum 26. November 2021 bei
Diözesangebiet liegenden Anteile des Staatlichen          der Hauptabteilung Pastorales Personal, Fachbereich
Schulamts im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz.         Priester (Diakon Wolfgang Brandl) schriftlich anzu-
                                                          zeigen. Später gestellte Anträge auf Rückkehr in die
Die Aufgaben des/der Kirchlichen Schulbeauftragten        Heimat oder Wechsel in eine andere Diözese können
richten sich nach den Bestimmungen der Dienstord-         nicht berücksichtigt werden.
nung des Kirchlichen Schulbeauftragten in der Diöze-
se Regensburg vom 17. April 2012, veröffentlicht im       1.3. Ruhestand 2022
Amtsblatt für die Diözese Regensburg vom 27. April        Für den Ruhestand gelten seit 01. September 2012 die
2012, Seiten 55-56, und den darauf bezogenen Aus-         im Amtsblatt Nr. 5 vom 31. Mai 2012 (S. 67f.) veröf-
führungsbestimmungen (ebd., Seite 57).                    fentlichten “Regelungen zum Ruhestand der Priester”.
Gemäß Art. II der genannten Dienstordnung können sich           1. Priester, die im Blick auf die Vollendung Ihres
Priester, Ständige Diakone, pastorale Mitarbeiterinnen             70. Lebensjahres im Schuljahr 2021/2022 zum
und Mitarbeiter sowie Religionslehrerinnen und -lehrer             01. September 2022 in den Ruhestand treten
i. K. aus den jeweils genannten Amtsbezirken bewer-                möchten, werden gebeten, mit dem Leiter der
ben, die nach ihrer Zweiten Dienstprüfung mindestens               Hauptabteilung Pastorales Personal, Dom-
fünf Jahre als kirchliche Lehrkraft an Grund-, Mittel-             propst Dr. Franz Frühmorgen ein Vorgespräch
oder Förderschulen tätig waren sowie Kenntnisse der                zu führen und mit Angabe des beabsichtigten
Strukturen von Schule und Schulamt und der entspre-                Ruhestandorts bis spätestens 12. Novem-
chenden kirchlichen Ebenen besitzen und bereit sind,               ber 2021 (!). Ihr Gesuch an Hwst. Herrn
die Aufgaben gemäß Art. IV der Dienstordnung, wie sie              Bischof über die Hauptabteilung Pastorales
in den Ausführungsbestimmungen näher beschrieben                   Personal, Abt. Priester einzureichen. Den
sind, gewissenhaft zu erfüllen.                                    Ruhestandssi­tz in der bisherigen Pfarrei bzw.
Für die Tätigkeit als Kirchlicher Schulbeauftragter                der damit (auch künftig) zusammenhängen­
wird gemäß Art. V der Ausführungsbestimmungen zur                  den Pfarreiengemeinschaft zu nehmen, wird
Dienstordnung des Kirchlichen Schulbeauftragten in                 gem. § 4 Abs. 2 der Regelungen zum Ruhe-
der Diözese Regensburg vom 17. April 2012 in den                   stand nicht genehmigt. Über die fristgerecht
oben genannten Amtsbezirken eine Anrechnung im                     eingegangenen Ruhestandsgesuche wird
Umfang von sechs (Nummern 1, 2, 8, 9, 12) bzw.                     noch vor Weihnachten in der Ordinariatskon-
acht (Nummern 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11) Wochenstunden                 ferenz beraten und beschlossen. Gesuche,
gewährt.                                                           die nach dem genannten Stichtag eingereicht
                                                                   werden, können nur aus bis dahin unvorher-
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 01.11.2021 an                gesehenen Gründen Berücksichtigung finden.
das Bischöfliche Ordinariat, Hauptabteilung Schule/
Hochschule, Weinweg 31, 93049 Regensburg, zu                  2. Priester, die im Schuljahr 2021/2022 das 75.
richten.                                                         Lebensjahr vollenden werden und noch im
Amtsblatt Nr. 7 vom 28. September 2021                                                                           83

        aktiven Dienst sind, sind gemäß can. 538          beim Stellvertretenden Leiter der Hauptabteilung
        § 3 CIC gebeten, zum 01. September 2022           Pastorales Personal, Domkapitular Johann Ammer
        ihren Amtsverzicht zu erklären, über dessen       einzureichen.
        Annahme oder Verschiebung nach Abwägen
        aller persönlichen und örtlichen Umstände         3.2. Elternzeit
        entschieden wird. Die betreffenden Priester       Diejenigen Pastoral- und Gemeindereferenten/innen,
        mögen dazu das Gespräch mit dem Leiter            die nach der Elternzeit in den aktiven Dienst zurück-
        der Hauptabteilung Pastorales Personal,           kehren oder diesbezüglich eine Verlängerung beantra-
        Dompropst Dr. Franz Frühmorgen suchen und         gen wollen, werden spätestens 4 Wochen vor Ablauf
        das entsprechende Schreiben bis 26. Novem-        ihrer Elternzeit um ihre schriftliche Rückmeldung an
        ber 2021 einreichen. Hinsichtlich einer Verlän-   den Stellvertretenden Leiter der Hauptabteilung Pasto-
        gerung der bisherigen Tätigkeit im Status des     rales Personal, Domkapitular Johann Ammer gebeten.
        Pfarradministrators gelten die Bestimmungen
        von § 2 der Regelungen zum Ruhestand der          3.3. Sonderurlaub
        Priester, für den Ruhesitz gelten die Bestim-     Diejenigen Pastoral- und Gemeindereferenten/innen,
        mungen von § 4.                                   die nach einem Sonderurlaub in den aktiven Dienst
                                                          zurückkehren oder diesbezüglich eine Verlängerung
    3. Priester über dem 75. Lebensjahr, deren            beantragen wollen, werden bis spätestens 26. No-
       Dienst gemäß § 2 der Regelungen zum Ruhe-          vember 2021 um ihre schriftliche Rückmeldung an den
       stand befristet bis 31. August 2022 verlängert     Stellvertretenden Leiter der Hauptabteilung Pastorales
       wurde und die im Rahmen der Bestimmungen           Personal, Domkapitular Johann Ammer gebeten.
       an einer Verlängerung um ein weiteres Jahr
       interessiert sind, melden sich bis 26. Novem-      3.4. Befristete Stellenzuweisung
       ber 2021 schriftlich beim Leiter der Hauptab-      Des Weiteren erfordern eine bis 31. August 2022 be-
       teilung Pastorales Personal, Dompropst Dr.         fristete Stellenzuweisung bzw. ein bis dahin befristeter
       Franz Frühmorgen.                                  Zusatz zum Arbeitsvertrag einen entsprechenden An-
                                                          trag auf Verlängerung oder Veränderung in schriftlicher
2. Ständige Diakone                                       Form. Dieser Antrag ist bis spätestens 17. Januar 2022
2.1. Personelle Veränderung für 2022                      an den Stellvertretenden Leiter der Hauptabteilung
Ständige Diakone im Hauptberuf, die zum 01. Septem-       Pastorales Personal, Domkapitular Johann Ammer
ber 2022 einen Stellenwechsel im Bistum Regensburg        zu richten.
überlegen, werden gebeten, bis zum 26. November
2021 mit der Hauptabteilung Pastorales Personal,          4. Wohnmöglichkeiten
Fachbereich Ständige Diakone (Diakon Sebastian            4.1. Freie Pfarrhöfe / Wohnungen für Ruhestands-
Aichner) Kontakt aufzunehmen.                             priester
                                                          Nähere Informationen zu uns gemeldeten Wohnmög-
2.2. Ruhestand 2022                                       lichkeiten können in der Hauptabteilung Pastorales
Für den Ruhestand gelten seit 14. Mai 2019 die im         Personal, Fachbereich Priester abgerufen werden.
Amtsblatt Nr. 6 vom 16. Juli 2019 (S. 69 f.) veröffent-
lichten “Regelungen zum Ruhestand der Ständige            4.2. Meldung weiterer Wohnmöglichkeiten für Ru-
Diakone”.                                                 hestandspriester
„Im Blick auf das Erreichen der gesetzlichen Alters­      Pfarreien bzw. Einrichtungen (Ordensniederlassungen,
grenze beantragt jeder Diakon im Hauptberuf bzw. mit      Altenheime, ...), die noch nicht erfasst sind, aber gerne
Zivilberuf beim Diözesanbischof seinen Ruhestand als      einen Ruhestandspriester aufnehmen würden und eine
Diakon. Der Ruhestand wird in der Regel jeweils zum 1.    Wohnung oder ein leerstehendes und beziehbares
September eines Jahres gewährt. Anträge sind bis zum      (ehem. Pfarr‑)Haus zur Verfügung haben, können dies
31. Dezember des Vorjahres zu stellen.“ (§1 Abs.1).       in der Hauptabteilung Pastorales Personal, Fachbe-
                                                          reich Priester schriftlich (mit einer Kurzbeschreibung der
Der entsprechende Antrag ist an die Hauptabteilung        Wohnmöglichkeit, Wohnlage und der gewünschten Mithilfe)
Pastorales Personal, Fachbereich Ständige Diakone         melden.
(Diakon Sebastian Aichner) zu richten.                    Künftige Ruhestandspriester können diese Informa-
                                                          tionen in der Hauptabteilung Pastorales Personal,
3. Pastoral- und Gemeindereferenten/innen                 Fachbereich Priester abfragen.
3.1. Personelle Veränderungen für 2022
Pastoral- und Gemeindereferenten/innen, die zum 01.       4.3. Wohnmöglichkeit für Priester aus der Welt-
September 2022 ihre Dienststelle wechseln möchten,        kirche während eines Sabbatjahres („Mobile
werden gebeten, Ihre Veränderungswünsche unter An-        Reserve“)
gabe ihrer Möglichkeiten und Wünsche hinsichtlich des     Priester aus der Weltkirche, die ein Sabbatjahr im
Einsatzortes schriftlich bis zum 26. November 2021        Bistum Regensburg verbringen, werden als „Mo-
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bile Reserve“ für priesterliche Vertretungsdienste       batjahres aufnehmen würden, werden gebeten, dies
im gesamten Bistum eingesetzt. Zwischen ihren            schriftlich in der Hauptabteilung Pastorales Personal,
Vertretungseinsätz­en stehen sie der jeweiligen Un-      Fachbereich Priester zu melden. Die Vergütung für
terkunftspfarrei bzw. ‑einrichtung als seelsorgliche     Unterkunft und Verpflegung erfolgt gemäß den Richt-
Mithilfe zur Verfügung. Pfarreien bzw. Einrichtungen     linien der Bischöflichen Finanzkammer.
(Ordensniederlassungen, Heime...), die gerne einen
Priester aus der Weltkirche während seines Sab-

                                 Diözesan-Nachrichten
Personalia                                               Oberhirtlich genehmigt wurde mit Wirkung vom
                                                         08.09.2021 die Entpflichtung von H. H. Prälat Dr.
Anweisung Priester                                       Ewald Nacke als Spiritual im Kloster der Dominika-
Mit Wirkung zum 01.09.2021 hat Bischof Dr. Rudolf        nerinnen in Niederviehbach.
Voderholzer folgende Pfarrei verliehen:
die Pfarreiengemeinschaft Geisenfeld-St. Emmeram
und Ainau-St. Ulrich im Dekanat Geisenfeld an Pfarrer    Berichtigungen
Dr. Andreas Ring.                                        Als Pfarradministrator mit dem persönlichen Titel „Pfar-
                                                         rer“ wurden mit Wirkung zum 01.09.2021 oberhirtlich
Mit Wirkung vom 01.08.2021 wurde oberhirtlich an-        angewiesen:
gewiesen:                                                James Arockiasamy Adaikkalam, Regensburg-Hl.
Basil Bazir Ngwega, Innsbruck, als Pfarrvikar zur        Geist/St. Michael (Keilberg), in die Pfarreiengemein-
besonderen Verwendung im Bistum in die Pfarrei           schaft Geroldshausen-St. Martin, Geisenhausen-St.
Eslarn-Mariä Himmelfahrt im Dekanat Leuchtenberg.        Emmeram und Walkersbach-St. Martin im Dekanat
                                                         Geisenfeld;
Mit Wirkung vom 01.09.2021 wurden oberhirtlich           Oberhirtlich genehmigt wurde die Resignation und Ver-
angewiesen:                                              setzung in den vorzeitigen Ruhestand zum 01.09.2021
Dr. Paul Ezenwa, Neusorg-Pullenreuth, als Pfarrvikar     von:
in die Pfarreiengemeinschaft Teisnach-St. Margareta,     Pfarrer Peter Wolz auf die Pfarreien Klardorf-St. Ge-
March-St. Peter und Paul und Patersdorf-St. Martin       org und Wiefelsdorf-St. Peter und Paul im Dekanat
im Dekanat Viechtach;                                    Schwandorf.

Vlado Letincic, Zagreb, als Leiter der kath. kroati-
schen Mission im Bistum Regensburg.                      Laien im Kirchlichen Dienst

Oberhirtlich genehmigt wurde die Freistellung zum        Pastoralreferenten/innen
01.09.2021 von:                                          Zum 01.09.2021 wurden angewiesen:
Paul Gebendorfer, Geiselhöring-Hainsbach/Haind-          Petra Böhm
ling-Sallach, für die Militärseelsorge beim Militärbi-   bisher:  Pf. Regensburg-Hl.Dreifaltigkeit-St. Katha-
schofsamt Berlin.                                                 rina-St.Magn-St.Nikolaus
                                                         neu:     Elternzeit
Oberhirtlich entpflichtet wurde mit Wirkung zum
01.09.2021:                                              Christoph Braun
Josip Antonac von seinem Dienst als Leiter der kath.     bisher:  Fachstelle Diakonisches Pastoral
kroatischen Mission im Bistum Regensburg.                neu:     Fachstelle Soziales Profil der Kirche/Ge-
                                                                  meindecaritas

Oberhirtlich genehmigt wurde mit Wirkung zum             Christina Engl
01.09.2021 die Entpflichtung und Versetzung in den       bisher:   Gemeindecaritas
vorübergehenden Ruhestand von:                           neu:      Fachstelle Soziales Profil der Kirche/Ge-
Thomas Renner von seinem Dienst als Pfarrvikar für                 meindecaritas
die Pfarreiengemeinschaft Rottenburg-St. Georg,
Inkofen-Mariä Lichtmess und Oberhatzkofen-Mariä          Alexander Flierl
Himmelfahrt und vom schulischen Dienst an der Mit-       bisher:  Kath.Hochschulgemeinde
telschule und Realschule Oberroning im Dekanat           neu:     ReligionspädagogischesSeminar
Rottenburg.
Amtsblatt Nr. 7 vom 28. September 2021                                                            85

Alfred Gaßner                                      Susanne Hermann
bisher:  Pf. Schwandorf-St.Jakob                   bisher: PG Barbing – Sarching – Illkofen
         Pf.Schwandorf-t.Paul                      neu:    Sabbatjahr
neu:     Pf.Schwandorf-St.Jakob
         PG Schwandorf-St. Paul – Schwandorf-      Petra Janischowsky
         Unsere Liebe Frau vom Kreuzberg           bisher:  Sonderurlaub
                                                   neu:     Religionsunterricht
Jakob Grimm
bisher:  Pf. Laaber                                Katharina Laurer
neu:     Pf. Bogen                                 bisher:  Pf. Sulzbach-Rosenberg-St. Marien
Maria-Theresia Kölbl                               neu:     Pf. Sulzbach-Rosenberg-St. Marien
bisher:  Pf. Regensburg-St. Anton                           Gemeindeberatung

neu:      BDKJ Bayern                              Anita Pollok
          Landesstelle Kath. Jugendarbeit Bayern   bisher:   PG Bernhardswald – Lambertsneukirchen-
                                                             Pettenreuth
Josef Stautner                                     neu:      PG Pressath – Schwarzenbach – Burkhards-
bisher:  Telefonseelsorge Regensburg/Ostbayern-              reuth
         Gemeindeberatung
neu:     FachstelleTelefonseelsorge Regensburg/    Claudia Stöckl
         Ostbayern                                 bisher:  PG Rothenstadt – Etzenricht
                                                   neu:     Pf. Altenstadt/WN
Nach der zweiten Dienstprüfung wurden zum
01.09.2021 angewiesen:                             Petra Wagenhofer
Thomas Probst                                      bisher:  HA Schule/Hochschule
bisher:    Pf. Regensburg-St.Bonifaz-St.Georg      neu:     Krankenhaus Donaustauf
weiterhin: Pf. Regensburg-St.Bonifaz-St.Georg
                                                   Maria Witt
                                                   bisher:   PG Wernberg-Oberköblitz
Pastoralassistenten/innen                          neu:      Klinikum Amberg
Zum 01.09.2021 wurden angewiesen:
Markus Böhnert
neu:     Pf. Laaber                                Nach der zweiten Dienstprüfung wurden zum
Eva-Maria Fritz                                    01.09.2021 angewiesen:
neu:     Pf. Regensburg-St. Anton                  Laura Amann
                                                   bisher:    Pf. Waldershof
Veronika Laußer                                    weiterhin: Pf. Waldershof
neu:     PG Au i. d. Hallertau – Osterwall
                                                   Marianne Grimm
Katharina Späth                                    bisher:  Pf. Bad Abbach
neu:     PG Regenstauf – Ramspau – Kirchberg       neu:     PG Mamming – Niederhöcking

Alexander Straub                                   Birgit Lang-Riebl
neu:    Pf. Schierling                             bisher:   Pf. Altenstadt/WN
                                                   neu:      Religionsunterricht
Andrea Zeller
neu:    PG Rothenstadt – Etzenricht                Maria Sanders
                                                   bisher:    PG Geisenfeld – Ainau
                                                   weiterhin: PG Geisenfeld – Ainau
Gemeindereferenten/innen
Zum 01.09.2021 wurden angewiesen:
Franziska Bösl                                     Gemeindeassistenten/innen
bisher:  Pf. Altenstadt                            Zum 01.09.2021 wurden angewiesen:
neu:     Elternzeit                                Philip Bauer
                                                   neu:      Pf. Schwandorf-Herz-Jesu
Edeltraud Herrmann
bisher:  PG Regensburg-St. Josef (Reinhausen) –    Karin Beimers
         Regensburg-Mariä Himmelfahrt              neu:     Pf. Altdorf
neu:     Pf. Hainsacker
86                                                                                    Amtsblatt Nr. 7 vom 28. September 2021

Neue Gemeindereferenten/innen                                          Außerdem hat Bischof Dr. Rudolf Voderholzer mit
Zum 01.09.2021 wurden angewiesen:                                      Wirkung vom 13.09.2021 die Wahl des Domkapitels
Theresa Schwab                                                         von H. H. Michael Dreßel, Leiter der Hauptabteilung
neu:     PG Vohenstrauß – Böhmischbruck                                5 Diözesane Caritas, zum Domkapitular bestätigt.

Zum 30.09.2021 scheidet aus dem Dienst der Diözese                     Mit Wirkung vom 01.09.2021 wurde H. H. Domkapitular
Regensburg aus:                                                        Prof. Dr. Josef Kreiml zum Leiter der Hauptabteilung
Gemeindereferentin Marlene Goldbrunner                                 7 Schule/Hochschule ernannt.
bisher:  PG Straubing-St. Jakob – Sossau
         PG Atting – Rain                                              Bischof Dr. Rudolf Voderholzer hat auf Ersuchen des
                                                                       Stiftskapitels mit Wirkung vom 01.09.2021 Prälat
Zum 01.09.2021 in den Ruhestand getreten:                              Alois Möstl, freiresignierter Pfarrer von Regensburg-
Pastoralreferent Johann Bauer                                          St. Wolfgang, das 6. Kanonikat am Kollegiatstift
                                                                       zu den heiligen Johannes Baptist und Johannes
                                                                       Evangelist zu Regensburg verliehen.
Beauftragungen – Ernennungen – Bestäti-                                Mit Wirkung vom 01.09.2021 wird Frau Ulrike Nübler
gungen – Berufungen                                                    zur Leiterin der Abteilung 3 (Schulpastoral und Ganz-
                                                                       tagsschule) der Hauptabteilung Schule/Hochschule
Bischof Dr. Rudolf Voderholzer hat mit Wirkung vom                     der Diözese Regensburg ernannt.
01.09.2021 H. H. Kaplan Dr. Konrad Maria Acker-
mann zum Kaplan des Bischofs von Regensburg                            Mit Wirkung vom 01.09.2021 werden Frau Theresa
ernannt.                                                               Spangler zur Seminarrektorin i.K. und Herr Dr. Ale-
                                                                       xander Flierl zum Seminarrektor i.K. in der Abteilung 4
Bischof Dr. Rudolf Voderholzer hat mit Wirkung vom                     (Religionspädagogisches Seminar) der Hauptabteilung
13.09.2021 die Wahl des Domkapitels von H. H. Dom-                     Schule/Hochschule der Diözese Regensburg ernannt.
kapitular Prälat Dr. Josef Ammer zum Domdekan
gemäß der Statuten des Domkapitels des Bistums                                            Msgr. Dr. Roland Batz
Regensburg bestätigt.                                                                         Generalvikar

Bischof Dr. Rudolf Voderholzer hat mit Wirkung
vom 01.09.2021 H. H. Michael Dreßel zum Leiter
der Hauptabteilung 5 Diözesane Caritas ernannt.

                                                            Notizen
Einladend Gottesdienst feiern angesichts Corona                        Exerzitien für Priester, Ordensleute und hauptamtliche,
Nicht nur Papst Franziskus macht sich Sorgen um die Zukunft des        kirchliche MItarbeiter
Sonntagsgottesdienstes in den Pfarreien. In einer Botschaft zur Na-    Mit den Psalmen Leben deuten. Exerzitien auf der Grundlage aus-
tionalen Liturgischen Woche in Italien forderte er jüngst mehr Bemü-   gewählter Psalmen
hungen und Kreativität zur Wiederbelebung der Sonntagsmessen.          Keines der alttestamentlichen Bücher wird so häufig im Neuen
Vielerorts macht man sich angesichts der stark zurückgegangenen        Testament zitiert, wie das Buch der Psalmen.
Zahlen von Gottesdienstfeiernden Gedanken, wie wieder mehr             Zur Zeit Jesu war der Psalter ein beliebtes Gebets- und Medi-
Menschen zur Feier von Gottesdiensten „in Präsenz“ motiviert           tationsbuch. Den Frauen und Männern der Bibel dienten diese
werden können.                                                         Gebete dazu, ihr eigenes Leben betend vor Gott zu bringen, um
Das Deutsche Liturgische Institut hat unter dem Titel „Einladend       es mit Gottes Hilfe bestehen und besser verstehen zu können.
Gottesdienst feiern angesichts Corona“ jetzt Diskussionsimpulse und    Mit Hilfe der Psalmen deuteten die biblischen Autoren das
Anregungen für Pastoralteams und Pfarrgemeinderäte veröffentlicht.     Leben und Sterben Jesu im Lichte der Offenbarung Gottes.
Behandelt werden darin die Bereiche Kommunikation im Vorfeld des       Während der Exerzitien lassen wir uns von ausgewählten Psalmen
Gottesdienstes, der Einsatz liturgischer Dienste, Musik und Gesang,    leiten. Sie sollen uns helfen, unser Leben mit Gott ins Gespräch zu
der Willkommensdienst sowie die Ästhetik und Erschließung der          bringen, damit wir „durch den Trost der Schriften Hoffnung haben“
Liturgie und des Kirchenraumes.                                        (Röm 15,4)
Das Papier bietet ganz konkrete Fragen und Tipps, die den Got-         Beginn: Mo., 25. Oktober, 18.00 Uhr (mit dem Abendessen)
tesdienst in der eigenen Pfarrei einladender machen und damit          Ende: Do., 28. Oktober, 13.00 Uhr (mit dem Mittagessen)
stärken können. Außerdem werden Textbausteine für persönliche          Referent: Prof. Dr. Franz Sedlmeier, Augsburg
Einladungsbriefe oder den Pfarrbrief bereitgestellt. Die Diskussi-     Pensionskosten: 178,50 €
onsimpulse sind auf der Homepage des Deutschen Liturgischen            Kursgebühr: 55,-- €
Instituts zu finden unter praxis.liturgie.de.
Amtsblatt Nr. 7 vom 28. September 2021                                                        87

                            Im Herrn sind verschieden:

                                             2021
     Am 13. Mai              Wittmann Josef, (D. Eichstätt), Kom. in Vilseck, 84 Jahre
                             alt

     am 18. Mai              Sinot P. Johannes OPraem., Konventuale der Prämonstra-
                             tenserabtei Windberg, 82 Jahre alt

     am 21. Mai              Albert Elmar, (D. Würzburg), Kom. in Köstl (Pf. Adertshau-
                             sen), 93 Jahre alt

     am 15. Juni             Lehner Alois, BGR, frr. Pfr. von Mainburg und zugleich
                             PfAdm. i. R. von Oberempfenbach und Kom. in Weiden-Maria
                             Waldrast, 80 Jahre alt

     am 13. Juli             Falter Christian, Ständiger Diakon in Ergoldsbach, 58 Jahre
                             alt

     am 19. Juli             Schreiner Friedrich, frr. Pfr. von Haidlfing und Kom. in Wal-
                             lersdorf, 86 Jahre alt

     am 23. Juli             Grillmeier Josef, Pfarrer, Pfvik. in Geisling i.R. und Kom. in
                             Neufahrn/Ndb., 72 Jahre alt

     am 23. Juli             Bucher Hubert, Dr. missiol., Bischof von Bethlehem/
                             Südafrika 1976 – 2008 und Bischof em. in Schönhofen b.
                             Regensburg, 90 Jahre alt

     am 29. August           Six Johann, frr. Pfr. von Neufahrn/Ndb. und zugleich PfAdm.
                             i.R. von Asenkofen und Kom. in Haselbach/Ndb., 85 Jahre
                             alt

                                             R.I.P.
88                                                                             Amtsblatt Nr. 7 vom 28. September 2021

Beilagen: -   nur für Anstellungsträger im Sinne des ABD – Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht in den bayeri-
		            schen (Erz-)Diözesen - Nr. 136

       Verleger: Bischöfl. Ordinariat - Redaktion: Dr. Johannes Frühwald-König - Bezugspreis 2021 € 25,-- im Jahr
                                         Druck: Erhardi Druck GmbH, Regensburg
              Gedruckt auf 100% Recyclingpapier (FSC-zertifiziert mit EU-Ecolabel, Umweltzeichen „Blauer Engel“)
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