AMTSBLATT FÜR DIE DIÖZESE REGENSBURG - B 20054 - Bistum Regensburg
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75 B 20054 AMTSBLATT FÜR DIE DIÖZESE REGENSBURG HERAUSGEGEBEN VOM BISCHÖFLICHEN ORDINARIAT REGENSBURG 2021 Nr. 7 28. September I n h a l t: Ernennung des Generalvikars sowie Moderators und Kanzlers der Kurie – Entpflichtung von Generalvikar Prälat Michael Fuchs – Aufruf der deutschen Bischöfe zum Weltmissionssonntag 2021 – Inkraftsetzung von Beschlüssen der Kommission für das Arbeitsvertrags- recht der bayerischen Diözesen – Verlängerung der Frist zur Erstellung des institutionellen Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt – Außerkraftsetzung der Diözesanen Richtlinien für Promovenden und Habilitanden – Direktorium 2021/2022 – Rechtliche Hinweise zu Binations- und Trinationsmessen sowie Konzelebration – Schulfirmungen – Firmung im Jahr 2022 – Erwachsenenfirmung 2022 – Antrag auf Abhaltung von Pontifikalfunktionen im Jahre 2022 – Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten am Dienstag, dem 2. November 2021 – Sitzung der Bischöflichen Kommission für kirchliche Kunst – Hinweise zur Durchführung der missio-Aktion zum Sonntag der Weltmission am 24. Oktober 2021 – Ausschreibung der Stellen von Kirchlichen Schulbeauftragten – Personalplanung 2022 – Diözesan-Nachrichten – Notizen – Verstorbene Kleriker – Beilagenhinweis Ernennung des Generalvikars sowie Mode- Entpflichtung von Generalvikar rators und Kanzlers der Kurie Prälat Michael Fuchs Gemäß cann. 475 § 1 und 477 § 1 CIC und unter Mit Wirkung vom 01.09.2021 entfplichte ich Generalvi- Berücksichtigung von can. 478 CIC ernenne ich mit kar Prälat Michael Fuchs von den Aufgaben als meinen Wirkung vom 01.09.2021 H.H. Msgr. Dr. Roland Batz Generalvikar einschließlich der damit verbundenen zu meinem Generalvikar nach Maßgabe des can. 479 Ämter innerhalb der Diözesankurie (Kanzler und §§ 1 und 3 CIC. Moderator der Kurie und Vertreter des Dienstgebers). Er hat sein Amt insbesondere nach Maßgabe der cann. Ebenfalls mit Wirkung vom 01.09.2021 entpflichte 471, 479 §§ 1 und 3 CIC und 480 auszuüben. Ich erteile ich Generalvikar Prälat Michael Fuchs als Mitglied im ihm persönlich hiermit auch sämtliche Spezialmandate Diözesan-Steuerausschuss, im Diözesan-Vermögens im Sinne des can. 134 § 3 CIC für all jene Fälle, wo verwaltungsrat, in der Kommission für das amtliche dies zum rechtsgültigen Handeln des Generalvikars an Schriftgut, als Vorsitzender für die diözesanen Kom- der Stelle des Diözesanbischofs gemäß Codex Juris missionen für kirchliche Kunst und für Fragen der Mis- Canonici verlangt ist. sio canonica; ebenfalls mit Wirkung vom 01.09.2021 entpflichte ich Generalvikar Prälat Michael Fuchs als Er wird gleichzeitig zum Moderator der Diözesankurie Mitglied im Bauausschuss und im Vergabeausschuss gemäß can. 473 §§ 2 und 3 CIC sowie zum Kanzler „Finanzmittel für CR (Tschechien)“. der Kurie gemäß can. 482 CIC ernannt. Des Weiteren bestelle ich ihn als Vertreter des Regensburg, den 24. August 2021 am Fest des hl. Dienstgebers gemäß § 2 Ab. 2 MAVO der Diözese Apostels Bartholomäus Regensburg. Für den Fall der Abwesenheit oder der rechtmäßi- gen Verhinderung des Generalvikars bestätige ich zum selben Zeitpunkt gemäß can. 477 § 2 CIC als seine Stellvertreter H.H. Dompropst Prälat Dr. Franz Frühmorgen und in Fällen von dessen gleichzeitiger Bischof von Regensburg Abwesenheit H. H.Domkapitular BGR Johann Ammer.
76 Amtsblatt Nr. 7 vom 28. September 2021 Aufruf der deutschen Bischöfe zum Weltmissionssonntag 2021 Liebe Schwestern und Brüder, lich wird. Auf diese Weise wird die Hoffnung gestiftet, dass die verwundeten Gesellschaf- „Lasst uns nicht müde werden, das Gute zu ten geheilt werden können. tun“ (Gal 6,9), schreibt Paulus, der Völkera- postel, an die Gemeinden in Galatien. Dies Wir bitten Sie: Beten Sie für unsere Schwes- ist auch das Leitwort für den Monat der Welt- tern und Brüder, die nicht müde werden, sich mission 2021. Lasst uns Gutes tun: Dieses in Gottes Namen für ein gutes Miteinander Wort ist damals wie heute die Aufforderung einzusetzen. In Nigeria, im Senegal und zu einem Leben in Geschwisterlichkeit. weltweit. Bedenken Sie bei der Kollekte am kommenden Sonntag die Initiativen von Mis- Es gehört Mut dazu, auf Menschen zuzuge- sio mit einer großzügigen Spende! hen und Brücken zu bauen. Die Aktion der Missio-Werke zeigt an den Beispielen von 25. Februar 2021 Nigeria und dem Senegal, was alles möglich ist, wenn Menschen aus diesem Geist he- Für das Bistum Regensburg raus handeln. Beide Länder sind stark von der Corona-Pandemie betroffen. Armut und Jugendarbeitslosigkeit nähren Gewalt und religiösen Fundamentalismus. Entführungen Bischof von Regensburg und Anschläge bringen Not und Elend, sie säen Furcht und Misstrauen. In dieser Lage setzt die Kirche auf den Dialog mit allen Men- Der Aufruf soll am Sonntag, dem 17.10.2021, in allen schen guten Willens. Sie bringt Christen und Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen und Muslime an einen Tisch, so dass Vertrauen den Gemeinden darüber hinaus auch auf anderem entstehen kann und gemeinsames Tun mög- geeignetem Wege bekannt gemacht werden. Inkraftsetzung von Beschlüssen der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen Die Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bay- rückwirkend zum 1. September 2020 erischen Diözesen hat in ihrer 196. Vollversammlung vom 19. Mai 2021 folgende Beschlüsse gefasst, die - ABD Teil A, 1. ich hiermit für die Diözese Regensburg zum genannten (Pflegezulage, Jahressonderzahlung, Entgelt- Zeitpunkt in Kraft setze: tabellen der Beschäftigten in der Pflege und im SuE) - ABD Teil A, 1. hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. (Jahressonderzahlung und vermögenswirksa- 15 vom 25. Oktober 2020 zum Tarifvertrag für me Leistung) den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. Pflege- und Betreuungseinrichtungen – (BT-B) – 18 vom 25. Oktober 2020 zum Tarifvertrag für den vom 1. August 2006 öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September rückwirkend zum 1. September 2020 2005 rückwirkend zum 1. September 2020 - ABD Teil A, 2.4. (Entgeltordnung für Pastoralassistentinnen/ - ABD Teil A, 1. § 18a Pastoralassistenten und Pastoralreferentin- (Besondere Einmalzahlung) nen/Pastoralreferenten) hier: Änderungen in Umsetzung der Tarifeinigung hier: Erhöhung der Zulagen in Umsetzung der in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die des öffentlichen Dienstes von Bund und kommu- Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund nalen Arbeitgebern vom 25. Oktober 2020
Amtsblatt Nr. 7 vom 28. September 2021 77 und kommunalen Arbeitgebern vom 25. Oktober len Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte 2020 – TV FlexAZ - vom 27. Februar 2010 § 20a rückwirkend zum 1. April 2021 Artikel 1 rückwirkend zum 1. September 2020 Artikel 2 zum 1. April 2022 Artikel 2 rückwirkend zum 1. Januar 2021 gültig bis zum 31. Dezember 2022 - ABD Teil A, 2.5. (Entgeltordnung für Gemeindeassistentinnen/ - ABD Teil D, 15. Gemeindeassistenten und Gemeindereferen- (Corona-Sonderprämie Öffentlicher Gesund- tinnen/Gemeindereferenten) heitsdienst) hier: Erhöhung der Zulagen in Umsetzung der hier: Umsetzung des Tarifvertrags über eine Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Corona-Sonderprämie Öffentlicher Gesundheits- Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund dienst (TV Corona-Sonderprämie ÖGD) vom 25. und kommunalen Arbeitgebern vom 25.Oktober Oktober 2020 2020 rückwirkend zum 1. September 2020 § 20a rückwirkend zum 1. April 2021 Artikel 2 zum 1. April 2022 - ABD Teil D, 16. (Regelung zur Entgeltumwandlung zum Zwe- - ABD Teil A, 2.6. cke des Leasings von Fahrrädern) (Entgeltordnung für Religionslehrerinnen und hier: Schaffung eines neuen Teils D, 16. in Um- Religionslehrer im Kirchendienst) setzung des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung hier: Erhöhung der Zulage in Umsetzung der zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradlea- Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund sing) vom 25. Oktober 2020 und kommunalen Arbeitgebern vom 25.Oktober rückwirkend zum 1. März 2021 2020 § 20a rückwirkend zum 1. April 2021 - ABD Teil E, 1. Artikel 2 zum 1. April 2022 (Regelung für Auszubildende) hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. - ABD Teil A, 2.6. 11 vom 25. Oktober 2020 zum Tarifvertrag für (Entgeltordnung für Religionslehrerinnen und Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) Religionslehrer im Kirchendienst) - Besonderer Teil BBiG - vom 13. September 2005 hier: Änderung der Förderschulzulage rückwirkend zum 1. September 2020 § 20a rückwirkend zum 1. April 2021 Artikel 2 zum 1. April 2022 - ABD Teil E, 1. (Regelung für Auszubildende) - ABD Teil A, 3. hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. (Regelung zur Überleitung der Beschäftigten 15 vom 25. Oktober 2020 zum Tarifvertrag für und des Übergangsrechts) Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. – Besonderer Teil Pflege - vom 13. September 17 vom 25. Oktober 2020 zum Tarifvertrag zur 2005 Überleitung der Beschäftigten der kommunalen rückwirkend zum 1. September 2020 Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September - ABD Teil E, 1. 2005 (Regelung für Auszubildende) rückwirkend zum 1. April 2021 hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 7 vom 18. April 2018 zum Tarifvertrag für Aus- - ABD Teil B, 5. zubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) (Regelung für Kraftfahrer und Kraftfahrerin- – Allgemeiner Teil – vom 13. September 2005 nen) rückwirkend zum 1. September 2020 hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. gültig bis zum 31. Dezember 2022 7 vom 25. Oktober 2020 zum Tarifvertrag für Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen des Bundes - ABD Teil E, 2. (KraftfahrerTV Bund) vom 13. September 2005 (Regelung für Praktikantinnen und Praktikan- rückwirkend zum 1. September 2020 ten) hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 8 - ABD Teil D, 6. vom 25. Oktober 2020 zum Tarifvertrag für Prakti- (Regelung zu flexiblen Arbeitszeitregelung für kantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes ältere Beschäftigte – FlexAZR) (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 7 rückwirkend zum 1. September 2020 vom 25. Oktober 2020 zum Tarifvertrag zu flexib-
78 Amtsblatt Nr. 7 vom 28. September 2021 und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen - ABD Teil E, 4. im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (Regelung für Studierende in ausbildungsin- rückwirkend zum 1. Juli 2021 tegrierten dualen Studiengängen) hier: Einführung einer Tarifautomatik und Umset- - ABD Teil E, 3. Abschnitt II Nummer 2.2.2 zung des Änderungstarifvertrags Nr. 1 vom 25. (Praktikantinnen und Praktikanten im Sozial- Oktober 2020 zum Tarifvertrag für Studierende in pädagogischen Seminar (SPS) und im Sozial- ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im pädagogischen Einführungsjahr (SEJ)) öffentlichen Dienst (TVSöD) vom 29. Januar 2020 hier: Erhöhung der Praktikantenvergütung Artikel 1 Nummer 4 rückwirkend rückwirkend zum 1. April 2021 zum 1. August 2020 Artikel 1 Nummer 1 bis 3 rückwirkend zum 1. September 2020 Der Wortlaut der Beschlüsse ist in der Anlage Nr. 136 zum Amtsblatt veröffentlicht. Diese Anlage ist - ABD § 1 Allgemeiner Geltungsbereich für Dienstgeber im Sinne des ABD Bestandteil des Teil A, 1. § 3, Teil D, Teile E, 1., E, 2. und E, 4. Amtsblattes. (Rahmenordnung Prävention) hier: arbeitsvertragsrechtliche Umsetzung der Ord- Regensburg, 21.07.2021 nung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener und der Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen Bischof von Regensburg Das Bischöfliche Generalvikariat Verlängerung der Frist zur Erstellung des 2000, 27-29) werden im Bistum nicht mehr angewandt institutionellen Schutzkonzeptes gegen sexualisierte Gewalt und sind hiermit im ausdrücklichen Auftrag des H.H. Bi- schofs formal außer Kraft gesetzt. Ebenso gibt es keine Ausführungsbestimmung zu Ziffer 3 der „Rahmenord- per Dekret vom 8. März 2000 errichtete „Bischöfliche nung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Min- Kommission für Promovenden und Habilitanden“ (ebd. derjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwach- 26; zuletzt erwähnt im Schematismus des Bistums senen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ Regensburg 2006, 42) mehr. v. 28.11.2019, Amtsblatt für die Diözese Regensburg Nr. 9 vom 09.12.2019 Gemäß Ziffer 6 der „Rahmenordnung Prävention Direktorium 2021/2022 gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und Das Direktorium erscheint voraussichtlich Mitte No- schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich vember 2021. der Deutschen Bischofskonferenz“ v. 28.11.2019, Die H.H. Dekane werden ersucht, den Bedarf für das Amtsblatt für die Diözese Regensburg Nr. 9 vom gesamte Dekanat an die Bischöfliche Administration, 09.12.2019 wird zu der Ziffer 3 dieser Ordnung (Insti- Niedermünstergasse 1, 93047 Regensburg, Fax tutionelles Schutzkonzept) folgende Ausführungsbe- 0941/597-1320, Tel. 0941/597-1312 (Frau Danisch), stimmung erlassen: E-Mail: ingela.danisch@bistum-regensburg.de zu mel- I. Das erarbeitete institutionelle Schutzkonzept wird den, falls noch nicht geschehen, unter gleichzeitiger durch den jeweiligen kirchlichen Rechtsträger bis zum Angabe, an welches Pfarramt die Gesamtsendung 31.12.2022 in Kraft gesetzt und in geeigneter Weise erfolgen soll. in den Einrichtungen, Gremien und sonstigen Gliede- Die Regensburger Pfarreien bitte ebenfalls über das rungen des kirchlichen Rechtsträgers veröffentlicht. Stadtdekanat. (Pfarramt St. Emmeram, Niedermüns- II. Diese Ausführungsbestimmung tritt am 01.10.2021 tergasse 4, 93047 Regensburg, Tel. 0941/597-1094,e- in Kraft. mail: melanie.danhauser@bistum-regensburg.de). Die Abholung kann über das Stadtdekanat am Deka- natsjahrtag erfolgen. Außerkraftsetzung der Diözesanen Richtlini- Eine Abholung im Ordinariat ist aus organisatorischen en für Promovenden und Habilitanden Gründen nicht mehr vorgesehen. Die „Diözesanen Richtlinien für Promovenden und Der Versand an mehrere Stellen innerhalb des gleichen Habilitanden im Dienst des Bistums Regensburg“ vom Dekanats ist nicht möglich. 8. März 2000 (Amtsblatt für die Diözese Regensburg
Amtsblatt Nr. 7 vom 28. September 2021 79 Rechtliche Hinweise zu Binations- und Tri- ebenfalls für nur eine Messe „für das ihm insgesamt nationsmessen sowie Konzelebration anvertraute Volk“ (can. 534 § 2). Für eine solche heilige Zu Binations- und Trinationsmessen sowie zur Kon- Messe, die aufgrund einer Rechtspflicht appliziert wird, zelebration finden sich Regelungen im Amtsblatt für darf kein Stipendium angenommen werden; Gleiches die Diözese Regensburg und im Codex iuris Cano- gilt für Verpflichtungen aus Messstiftungen (Stiftsmes- nici. Einige der 1983 getroffenen diözesanen Re- se; hier fällt der Kirchenstiftungskasse jeweils der jähr- gelungen sind nicht mehr zeitgemäß bzw. aufgrund liche Ertrag des Stiftungskapitals als Stipendium zu). später hinzugetretener Regelungen der bayerischen Diese Messen (Applikations- und Stiftsmessen) sind Kirchenprovinzen nicht mehr anwendbar. Deshalb möglichst ohne weitere Intentionen zum Mitgeden- werden diese diözesanen Regelungen wie folgt neu ken zu feiern. Werden bei diesen Gelegenheiten aus gefasst: wichtigem Grund dennoch Intentionen im Mitgedenken 1. Jeder Priester darf in der Regel nur einmal am Tag gefeiert, gelten diese – wie im Übrigen alle bei einer zelebrieren oder konzelebrieren (can. 905 § 1 CIC). hl. Messe als „Mitgedenken“ mitbedachten Intentionen Wegen des bestehenden Priestermangels und aus – als nicht persolviert, und es darf hieraus keinerlei Sti- gerechtem Grund wird hiermit gemäß can. 905 § 2 pendium von der Kirchenstiftungskasse vereinnahmt CIC die Bination, an Werktagen allerdings nur bei werden. besonderen Anlässen (z.B. Feier eines Requiems, einer Brautmesse oder eines wichtigen Jubiläums), und in einer pastoralen Notsituation auch die Trination Schulfirmungen gestattet, letztere jedoch nur an Sonn- und gebotenen Gemäß den diözesanen Bestimmungen (Amtsblatt für Feiertagen. die Diözese Regensburg 2003, 154) hat die Eintragung 2. Zum Nutzen der Gläubigen kann die Eucharistie in der Firmung im Firmbuch derjenigen Pfarrei zu erfol- Konzelebration gefeiert werden. Es bleibt aber auch gen, auf deren Gebiet die Firmung erfolgte. Von dieser die Möglichkeit der Einzelzelebration, allerdings nicht in allgemeinen Regelung weichen nur die Sonderbestim- derselben Kirche gleichzeitig mit einer Konzelebration mungen aufgrund der aktuellen Pandemiesituation oder einer anderen Einzelzelebration (can. 902 CIC). (Amtsblatt für die Diözese Regensburg 2021, 19) und Bei Priesterzusammenkünften ist die Konzelebration die Verordnungen bezüglich der Schulfirmung, d.h. auch gestattet, wenn ein Priester aus pastoralen der klassenweisen Firmung von Schülern bestimmter Gründen am selben Tag eine weitere hl. Messe (Ge- Schulen und Förderzentren unabhängig von ihrem meindemesse) feiern muss. Jedoch darf für eine als eigentlichen Wohnsitz, ab. In der Vergangenheit hat Konzelebrant gefeierte weitere hl. Messe an einem Tag es aber gerade bei den Schulfirmungen im Rahmen von ihm kein Stipendium angenommen werden (can. der Registrierung und Erfassung im Erhebungsbogen 951 § 2 CIC); er kann diese Messe aber dennoch in immer wieder Schwierigkeiten gegeben, so dass die einer bestimmten Intention feiern. Regelung für Schulfirmungen einer Präzisierung bzw. 3. Ein Priester, der an einem Tag mehrere heilige Modifizierung bedarf: Messen zelebriert, kann jede – mit Ausnahme der Ab dem Schuljahr 2021/22 werden die Religionslehrer Konzelebration (vgl. Ziff. 2) – einem Stipendium mit der Schulen und Förderzentren, bei denen in dem Intention entsprechend applizieren (can. 951 § 1 CIC; jeweiligen Schuljahr eine Schulfirmung durchgeführt beachte jedoch auch unten Ziff. 4). Der ein Mess- wird, am Anfang des Schuljahres die betreffenden Kin- stipendium annehmende Priester übernimmt damit der darauf hinweisen, dass diese sich zur Schulfirmung lediglich eine treuhänderische Funktion ohne Verfü- bei ihrer jeweiligen Wohnsitzpfarrei anmelden müssen. gungsgewalt; darum fällt nach der Persolvierung das Die Wohnsitzpfarrei hat dann zu prüfen, ob das Kind jeweilige Stipendium gemäß Ziff. 1 Abs. 1 Satz 3 der und die vorgesehene Patin bzw. der vorgesehene Pate Stipendien- und Stolgebührenordnung der bayerischen zur Firmung zugelassen werden können, indem sie die Kirchenprovinzen in voller Höhe der Kirchenstiftungs- entsprechenden Nachweise einholt bzw. sich vorlegen kasse zu (unbeschadet des Beschlusses des Ständi- lässt (z.B. Taufzeugnis und Patenschein). Mit Zustim- gen Rates der Deutschen Bischofskonferenz über die mung des jeweiligen Wohnortpfarrers wird hierauf das Weiterleitung von Messstipendien aus Binations- und Kind zur Schulfirmung zugelassen und bekommt von Trinationsmessen am Allerseelentag zugunsten des der Wohnsitzpfarrei neben einem Anmeldeformular, Bonifatiuswerkes). das alle erforderlichen Daten enthält, auch ein Rück- 4. An allen Sonn- und gebotenen kirchlichen Feierta- meldeformular ausgehändigt (beide Formulare sind im gen haben Pfarrer und Pfarradministratoren in jedem MeldewesenPlus abrufbar). Fall eine heilige Messe für die ihnen anvertrauten Gläu- Diese Formulare werden in der Firmklasse eingesam- bigen (meist als „Pfarrmesse“ oder „Pfarrgottesdienst“ melt und später nach erfolgter Firmspendung den bezeichnet) zu applizieren, notfalls für ihre Applikation Kindern wieder zurückzugeben. Die Kinder haben durch einen anderen Priester zu sorgen oder per- diese dann ihren Eltern auszuhändigen, damit die For- sönlich der Applikationspflicht an einem anderen Tag mulare schließlich beim Pfarramt der Wohnsitzpfarrei nachzukommen (cann. 534 § 1; 540 § 1 CIC). In einer zur Eintragung der Firmung in den Kirchenbüchern Pfarreiengemeinschaft besteht die Applikationspflicht abgegeben werden können. Vor der Aushändigung
80 Amtsblatt Nr. 7 vom 28. September 2021 der Formulare an die Kinder in der Schule sind im Firmspender werden nach Verfügbarkeit über das Rückmeldeformular noch das Datum, der Name des Bischöfl. Sekretariat zugeteilt. Von Vorabsprachen Firmspenders und die Firmkirche mit Ort einzutragen, mit Firmspendern ist abzusehen. Bei den gewünsch- da diese erst jeweils Ende des Jahres bekannt gege- ten Firmterminen ist mindestens ein Termin unter der ben werden. Sollte ein Kind, aus welchen Gründen Woche (Mo, Mi, Do, Fr!) anzugeben. Grundsätzlich ist auch immer, nicht wie geplant an der Schulfirmung jeder Firmtermin zu akzeptieren. teilgenommen haben, so ist dies ebenfalls auf dem Rückmeldeformular zu vermerken. Vom Religions- lehrer der jeweiligen Firmklasse wird eine Liste mit Erwachsenenfirmung 2022 allen Kindern erstellt, die im Rahmen der Schulfirmung Die Erwachsenenfirmung ist für den Pfingstsonntag, gefirmt wurden, und an das Pfarramt versandt, auf 05. Juni 2022 im Hohen Dom zu Regensburg vorge- dessen Gebiet die Firmung stattgefunden hat. Diese sehen (Beginn: 10.00 Uhr). Liste wird in der Firmpfarrei archiviert. Findet die Fir- Für die Anmeldung der Firmbewerber ist nach genauer mung in dem Gebiet einer der Pfarreien statt, die an Prüfung der Voraussetzungen beim Bischöfl. Sekre- das Bischöfliche Matrikelamt Regensburg angebunden tariat ein Formblatt anzufordern, das spätestens bis sind, dann wird diese Liste im Matrikelamt hinterlegt. 29. April 2022 ausgefüllt an das Bischöfl. Sekretariat Der Pfarrer der Wohnsitzpfarrei ist verantwortlich für zurückzusenden ist. Nähere Hinweise für die Firm- die Eintragung der jeweiligen zurückgemeldeten Fir- bewerber gehen den Seelsorgsstellen Anfang Mai mung ins Firmbuch der Pfarrei mit laufender Nummer 2022 zu. In begründeten Ausnahmefällen können und ins Taufbuch bzw. für die Meldung der Firmung Erwachsene auf Antrag auch an den Firmungen in an die Taufpfarrei. In der Wohnsitzpfarrei werden die den Pfarreien teilnehmen. In diesem Zusammenhang Daten der Firmung im MeldewesenPlus eingepflegt sei darauf hingewiesen, dass die zuständigen Pfarrer und im Erhebungsbogen erfasst und die An- und ggf. die erfolgte Firmspendung an das Taufpfarramt Rückmeldeformulare archiviert. melden müssen. Die Wohnsitzpfarreien, die an das Bischöfliche Matri- kelamt Regensburg angebunden sind, geben die Daten der Firmung im MeldewesenPlus ein und erfassen Antrag auf Abhaltung von Pontifikalfunktio- die Firmung im Erhebungsbogen. Hat die Taufe des nen im Jahre 2022 Firmlings außerhalb der Pfarreien, die an das Matri- kelamt angebunden sind, stattgefunden, so ist auch Anträge auf Abhaltung von Pontifikalfunktionen im hier die Wohnsitzpfarrei für die Meldung der Firmung Jahre 2022 sind bis 22. Oktober 2021 an den Hwst. an die Taufpfarrei verantwortlich. Ansonsten leitet die Herrn Bischof zu richten. Wohnsitzpfarrei die An- und Rückmeldeformulare an das Matrikelamt weiter zur Registrierung der Firmung und Archivierung. Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten am Dienstag, dem 2. November 2021 Firmung im Jahr 2022 Die Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten dient Im Jahr 2022 wird die Firmung im nördlichen Teil des der Unterstützung der Priesterausbildung (Diözesan- Bistums erteilt, außerdem in den Seelsorgsstellen und Ordenspriester) in Mittel-, Ost- und Südosteuropa. mit zweijährigem Turnus (gerade Zahl) sowie für die Für den Wiederaufbau und die Stärkung der Kirche Seelsorgsstellen mit jährlichem Turnus. in den betroffenen Ländern ist die Priesterausbildung Aufgrund der nach wie vor bestehenden Unsicher- auch 30 Jahre nach dem Ende des Kommunismus heiten wegen der Coronapandemie, werden keine weiterhin sehr wichtig. Die Kollekte wird über die Diö- Anmeldungen gezielt versandt. Jede Pfarrei, in der im zesen an Renovabis weitergeleitet. Wir bitten um ein nächsten Jahr eine Firmung gespendet werden soll, empfehlendes Wort für dieses wichtige Anliegen. Ein kann eine Firmung beantragen und ein entsprechen- Plakat wird von Renovabis direkt verschickt bzw. kann des Anmeldeformular an das Bischöfliche Sekretariat dort angefordert werden. Die Kollekten-Gelder sollen versenden. Es besteht wieder die Möglichkeit von (so bald wie möglich) mit dem Vermerk „Allerseelen- Doppelfirmungen, wenn es Coronabeschränkungen Kollekte 2021“ an das bekannte Konto der Bischöfli- nötig machen. chen Administration überwiesen werden. Ziel ist es baldmöglichst wieder in die reguläre Gestal- tung der Firmung einzumünden. Die am 20.09.2021 per email zugestellten Formulare Sitzung der Bischöflichen Kommission für zur Meldung der Firmlinge möchten die H. H. Pfarrer kirchliche Kunst der Firmstationen bis spätestens Freitag, 22. Oktober 2021 an das Bischöfl. Sekretariat zurücksenden. Es Die nächste Sitzung der Bischöflichen Kommission wird gebeten, diesen Meldetermin unbedingt einzu- für kirchliche Kunst findet am 17.01.2022 um 14:00 halten, um so die Erstellung und Veröffentlichung Uhr statt. Gesuche und Vorlagen für diese Sitzung des Firmplanes vor Weihnachten zu ermöglichen.
Amtsblatt Nr. 7 vom 28. September 2021 81 sind bis 13.12.2021 beim Bischöflichen Baureferat tionales Kath. Missionswerk, Ludwig Missionsverein einzureichen. KdöR, Pettenkoferstr. 26-28, 80336 München. Später eingehende Projekte können in dieser Sitzung nicht behandelt werden. Alle missio-Materialien zum Downloaden und weitere Informationen zum Engagement der Kirche im Senegal finden Sie unter: www.missio.com bzw. direkt unter: Hinweise zur Durchführung der missio- www.weltmissionssonntag.de Aktion zum Sonntag der Weltmission am 24. missio-Ansprechpartner für inhaltliche Fragen: Oktober 2021 Dr. Michael Krischer, e-mail: m.krischer@missio.de, 089/5162-247. Unter dem Motto „Lasst uns nicht müde werden, das Gute zu tun“ (Gal 6,9) stellt die missio-Aktion zum Sonntag der Weltmission 2021 Projektpartnerinnen Ausschreibung der Stellen von Kirchlichen und -partner im Senegal vor, die sich für Frieden und Schulbeauftragten Versöhnung einsetzen. Gemeinsam mit ihren muslimi- schen Dialogpartnern bauen sie Brücken und zeigen, Aufgrund der Neustrukturierung der Dekanate sind wie soziale Konflikte durch interreligiöse Zusammen- die Stellen der Kirchlichen Schulbeauftragten für die arbeit gelöst werden können. Sie schaffen Vertrauen Dauer von fünf Jahren neu zu besetzen: dort, wo Glaube und Religion für politische Zwecke manipuliert und missbraucht werden. Auch bei uns in 1. Amberg-Sulzbach Deutschland wird das Miteinander von Christen und Zum Amtsbezirk gehören das Staatliche Schulamt in Muslimen eine immer wichtigere Aufgabe! der Stadt Amberg sowie das Staatliche Schulamt im Landkreis Amberg-Sulzbach. Die missio-Aktion 2021 in den Gemeinden Leider ist es in dieser Corona-Zeit noch immer un- 2. Deggendorf-Viechtach gewiss, was möglich sein wird, um die missio-Aktion Zum Amtsbezirk gehören die auf Diözesangebiet im Oktober in die Gemeinden und Schulen etc. zu liegenden Anteile des Staatlichen Schulamts im Land- tragen. Zumindest werden aber wohl auch im Oktober kreis Deggendorf sowie des Staatlichen Schulamts im weiterhin die Gottesdienste stattfinden, so dass Sie Landkreis Regen. zumindest dort die solidarische Verbundenheit mit unseren Schwestern und Brüder im Senegal feiern 3. Tirschenreuth-Wunsiedel können – unser Aktionsheft mit den Liturgischen Hilfen Zum Amtsbezirk gehören das Staatliche Schulamt des bietet Ihnen da zahlreiche Anregungen. Falls Sie eine Landkreises Wunsiedel im Fichtelgebirge, das Staat- Veranstaltung im Pfarrsaal planen wollen, aber wegen liche Schulamt im Landkreis Tirschenreuth sowie die der Corona-Lage noch unsicher sind, könnten Sie alter- auf Diözesangebiet liegenden Anteile des Staatlichen nativ vorsehen, dass Sie dann nach dem Gottesdienst Schulamts im Landkreis Bayreuth. einfach in der Kirche bleiben und dort zum Beispiel noch einen kurzen missio-Film über den Senegal zei- 4. Neustadt-Weiden gen und andere kleinere Aktionsvorschläge aufgreifen. Zum Amtsbezirk gehören das Staatliche Schulamt Da sind wir von missio weiter auf Ihr Engagement und im Landkreis Neustadt an der Waldnaab sowie das Ihre Kreativität angewiesen. Staatliche Schulamt in der Stadt Weiden. missio-Kollekte am Weltmissionssonntag 5. Schwandorf und Nabburg-Neunburg Die missio-Kollekte findet am Sonntag der Weltmissi- Zum Amtsbezirk gehört das Staatliche Schulamt im on, dem 24. Oktober 2021, in allen Landkreis Schwandorf. Gottesdiensten (auch am Vorabend) statt. Bereits am Sonntag davor soll aber schon als Ankündigung das 6. Cham Wort der deutschen Bischöfe zum Sonntag der Welt- Zum Amtsbezirk gehört das Staatliche Schulamt im mission verlesen werden. Sobald das Ergebnis der Landkreis Cham. Kollekte vorliegt, sollte es dann bald der Gemeinde mit einem herzlichen Dank in Ihrem Pfarrbrief oder elek- 7. Straubing-Bogen tronischen Newsletter bekannt gegeben werden. Auf Zum Amtsbezirk gehören das Staatliche Schulamt in ausdrücklichen Wunsch der Bischöfe soll die Kollekte der Stadt Straubing sowie das Staatliche Schulamt im zeitnah und ohne jeden Abzug von den Gemeinden Landkreis Straubing-Bogen. über die Bistumskassen an missio weitergeleitet werden. Eine Pfarrei-interne Verwendung der Kollek- 8. Landshut tengelder, z.B. für eigene Partnerschaftsprojekte, ist Zum Amtsbezirk gehören die auf Diözesangebiet nicht zulässig. missio ist den Spendern gegenüber liegenden Anteile des Staatlichen Schulamts in der rechenschaftspflichtig. Für den Fall, dass Sie Zuwen- dungsbescheinigungen ausstellen: missio, Interna-
82 Amtsblatt Nr. 7 vom 28. September 2021 Stadt Landshut und des Staatlichen Schulamts im Personalplanung 2022 Landkreis Landshut. Priester – Ständige Diakone – Pastoral- und Gemeindereferent/innen 9. Dingolfing-Eggenfelden Zum Amtsbezirk gehören die auf Diözesangebiet 1. Priester liegenden Anteile des Staatlichen Schulamts im 1. 1. Personelle Veränderung für 2022 Landkreis Dingolfing-Landau sowie des Staatlichen Priester, die zum 01. September 2022 eine andere Schulamts im Landkreis Rottal-Inn. Pfarrstelle im Bistum Regensburg überlegen, werden gebeten, mit dem Stellvertretenden Leiter der Haupt- 10. Kelheim und Geisenfeld-Pförring abteilung Pastorales Personal, Domkapitular Johann Zum Amtsbezirk gehören das Staatliche Schulamt Ammer bis zum 26. November 2021 ein erstes Infor- im Landkreis Kelheim sowie die auf Diözesangebiet mationsgespräch zu führen. liegenden Anteile des Staatlichen Schulamts im Land- kreis Eichstätt, des Staatlichen Schulamts im Landkreis Priester, die 15 Jahre und länger an ihrer Pfarrstelle Freising und des Staatlichen Schulamts im Landkreis sind, werden gebeten, noch im Oktober 2021 mit dem Pfaffenhofen/Ilm. Stellvertretenden Leiter der Hauptabteilung Pasto- rales Personal, Domkapitular Johann Ammer einen 11. Regensburg-Stadt und Donaustauf-Schierling Gesprächstermin zu vereinbaren. Zum Amtsbezirk gehören das Staatliche Schulamt in der Stadt Regensburg sowie Anteile des Staatlichen 1.2. Versetzung oder Rückkehr von Priestern aus Schulamts im Landkreis Regensburg. der Weltkirche für 2022 Priester aus der Weltkirche, die zum 01. September 12. Laaber-Regenstauf 2022 eine neue Stelle übernehmen möchten oder Zum Amtsbezirk gehören Anteile des Staatlichen beabsichtigen, in ihre Heimat zurückzukehren, wer- Schulamts im Landkreis Regensburg sowie die auf den gebeten, dies bis zum 26. November 2021 bei Diözesangebiet liegenden Anteile des Staatlichen der Hauptabteilung Pastorales Personal, Fachbereich Schulamts im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz. Priester (Diakon Wolfgang Brandl) schriftlich anzu- zeigen. Später gestellte Anträge auf Rückkehr in die Die Aufgaben des/der Kirchlichen Schulbeauftragten Heimat oder Wechsel in eine andere Diözese können richten sich nach den Bestimmungen der Dienstord- nicht berücksichtigt werden. nung des Kirchlichen Schulbeauftragten in der Diöze- se Regensburg vom 17. April 2012, veröffentlicht im 1.3. Ruhestand 2022 Amtsblatt für die Diözese Regensburg vom 27. April Für den Ruhestand gelten seit 01. September 2012 die 2012, Seiten 55-56, und den darauf bezogenen Aus- im Amtsblatt Nr. 5 vom 31. Mai 2012 (S. 67f.) veröf- führungsbestimmungen (ebd., Seite 57). fentlichten “Regelungen zum Ruhestand der Priester”. Gemäß Art. II der genannten Dienstordnung können sich 1. Priester, die im Blick auf die Vollendung Ihres Priester, Ständige Diakone, pastorale Mitarbeiterinnen 70. Lebensjahres im Schuljahr 2021/2022 zum und Mitarbeiter sowie Religionslehrerinnen und -lehrer 01. September 2022 in den Ruhestand treten i. K. aus den jeweils genannten Amtsbezirken bewer- möchten, werden gebeten, mit dem Leiter der ben, die nach ihrer Zweiten Dienstprüfung mindestens Hauptabteilung Pastorales Personal, Dom- fünf Jahre als kirchliche Lehrkraft an Grund-, Mittel- propst Dr. Franz Frühmorgen ein Vorgespräch oder Förderschulen tätig waren sowie Kenntnisse der zu führen und mit Angabe des beabsichtigten Strukturen von Schule und Schulamt und der entspre- Ruhestandorts bis spätestens 12. Novem- chenden kirchlichen Ebenen besitzen und bereit sind, ber 2021 (!). Ihr Gesuch an Hwst. Herrn die Aufgaben gemäß Art. IV der Dienstordnung, wie sie Bischof über die Hauptabteilung Pastorales in den Ausführungsbestimmungen näher beschrieben Personal, Abt. Priester einzureichen. Den sind, gewissenhaft zu erfüllen. Ruhestandssitz in der bisherigen Pfarrei bzw. Für die Tätigkeit als Kirchlicher Schulbeauftragter der damit (auch künftig) zusammenhängen wird gemäß Art. V der Ausführungsbestimmungen zur den Pfarreiengemeinschaft zu nehmen, wird Dienstordnung des Kirchlichen Schulbeauftragten in gem. § 4 Abs. 2 der Regelungen zum Ruhe- der Diözese Regensburg vom 17. April 2012 in den stand nicht genehmigt. Über die fristgerecht oben genannten Amtsbezirken eine Anrechnung im eingegangenen Ruhestandsgesuche wird Umfang von sechs (Nummern 1, 2, 8, 9, 12) bzw. noch vor Weihnachten in der Ordinariatskon- acht (Nummern 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11) Wochenstunden ferenz beraten und beschlossen. Gesuche, gewährt. die nach dem genannten Stichtag eingereicht werden, können nur aus bis dahin unvorher- Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 01.11.2021 an gesehenen Gründen Berücksichtigung finden. das Bischöfliche Ordinariat, Hauptabteilung Schule/ Hochschule, Weinweg 31, 93049 Regensburg, zu 2. Priester, die im Schuljahr 2021/2022 das 75. richten. Lebensjahr vollenden werden und noch im
Amtsblatt Nr. 7 vom 28. September 2021 83 aktiven Dienst sind, sind gemäß can. 538 beim Stellvertretenden Leiter der Hauptabteilung § 3 CIC gebeten, zum 01. September 2022 Pastorales Personal, Domkapitular Johann Ammer ihren Amtsverzicht zu erklären, über dessen einzureichen. Annahme oder Verschiebung nach Abwägen aller persönlichen und örtlichen Umstände 3.2. Elternzeit entschieden wird. Die betreffenden Priester Diejenigen Pastoral- und Gemeindereferenten/innen, mögen dazu das Gespräch mit dem Leiter die nach der Elternzeit in den aktiven Dienst zurück- der Hauptabteilung Pastorales Personal, kehren oder diesbezüglich eine Verlängerung beantra- Dompropst Dr. Franz Frühmorgen suchen und gen wollen, werden spätestens 4 Wochen vor Ablauf das entsprechende Schreiben bis 26. Novem- ihrer Elternzeit um ihre schriftliche Rückmeldung an ber 2021 einreichen. Hinsichtlich einer Verlän- den Stellvertretenden Leiter der Hauptabteilung Pasto- gerung der bisherigen Tätigkeit im Status des rales Personal, Domkapitular Johann Ammer gebeten. Pfarradministrators gelten die Bestimmungen von § 2 der Regelungen zum Ruhestand der 3.3. Sonderurlaub Priester, für den Ruhesitz gelten die Bestim- Diejenigen Pastoral- und Gemeindereferenten/innen, mungen von § 4. die nach einem Sonderurlaub in den aktiven Dienst zurückkehren oder diesbezüglich eine Verlängerung 3. Priester über dem 75. Lebensjahr, deren beantragen wollen, werden bis spätestens 26. No- Dienst gemäß § 2 der Regelungen zum Ruhe- vember 2021 um ihre schriftliche Rückmeldung an den stand befristet bis 31. August 2022 verlängert Stellvertretenden Leiter der Hauptabteilung Pastorales wurde und die im Rahmen der Bestimmungen Personal, Domkapitular Johann Ammer gebeten. an einer Verlängerung um ein weiteres Jahr interessiert sind, melden sich bis 26. Novem- 3.4. Befristete Stellenzuweisung ber 2021 schriftlich beim Leiter der Hauptab- Des Weiteren erfordern eine bis 31. August 2022 be- teilung Pastorales Personal, Dompropst Dr. fristete Stellenzuweisung bzw. ein bis dahin befristeter Franz Frühmorgen. Zusatz zum Arbeitsvertrag einen entsprechenden An- trag auf Verlängerung oder Veränderung in schriftlicher 2. Ständige Diakone Form. Dieser Antrag ist bis spätestens 17. Januar 2022 2.1. Personelle Veränderung für 2022 an den Stellvertretenden Leiter der Hauptabteilung Ständige Diakone im Hauptberuf, die zum 01. Septem- Pastorales Personal, Domkapitular Johann Ammer ber 2022 einen Stellenwechsel im Bistum Regensburg zu richten. überlegen, werden gebeten, bis zum 26. November 2021 mit der Hauptabteilung Pastorales Personal, 4. Wohnmöglichkeiten Fachbereich Ständige Diakone (Diakon Sebastian 4.1. Freie Pfarrhöfe / Wohnungen für Ruhestands- Aichner) Kontakt aufzunehmen. priester Nähere Informationen zu uns gemeldeten Wohnmög- 2.2. Ruhestand 2022 lichkeiten können in der Hauptabteilung Pastorales Für den Ruhestand gelten seit 14. Mai 2019 die im Personal, Fachbereich Priester abgerufen werden. Amtsblatt Nr. 6 vom 16. Juli 2019 (S. 69 f.) veröffent- lichten “Regelungen zum Ruhestand der Ständige 4.2. Meldung weiterer Wohnmöglichkeiten für Ru- Diakone”. hestandspriester „Im Blick auf das Erreichen der gesetzlichen Alters Pfarreien bzw. Einrichtungen (Ordensniederlassungen, grenze beantragt jeder Diakon im Hauptberuf bzw. mit Altenheime, ...), die noch nicht erfasst sind, aber gerne Zivilberuf beim Diözesanbischof seinen Ruhestand als einen Ruhestandspriester aufnehmen würden und eine Diakon. Der Ruhestand wird in der Regel jeweils zum 1. Wohnung oder ein leerstehendes und beziehbares September eines Jahres gewährt. Anträge sind bis zum (ehem. Pfarr‑)Haus zur Verfügung haben, können dies 31. Dezember des Vorjahres zu stellen.“ (§1 Abs.1). in der Hauptabteilung Pastorales Personal, Fachbe- reich Priester schriftlich (mit einer Kurzbeschreibung der Der entsprechende Antrag ist an die Hauptabteilung Wohnmöglichkeit, Wohnlage und der gewünschten Mithilfe) Pastorales Personal, Fachbereich Ständige Diakone melden. (Diakon Sebastian Aichner) zu richten. Künftige Ruhestandspriester können diese Informa- tionen in der Hauptabteilung Pastorales Personal, 3. Pastoral- und Gemeindereferenten/innen Fachbereich Priester abfragen. 3.1. Personelle Veränderungen für 2022 Pastoral- und Gemeindereferenten/innen, die zum 01. 4.3. Wohnmöglichkeit für Priester aus der Welt- September 2022 ihre Dienststelle wechseln möchten, kirche während eines Sabbatjahres („Mobile werden gebeten, Ihre Veränderungswünsche unter An- Reserve“) gabe ihrer Möglichkeiten und Wünsche hinsichtlich des Priester aus der Weltkirche, die ein Sabbatjahr im Einsatzortes schriftlich bis zum 26. November 2021 Bistum Regensburg verbringen, werden als „Mo-
84 Amtsblatt Nr. 7 vom 28. September 2021 bile Reserve“ für priesterliche Vertretungsdienste batjahres aufnehmen würden, werden gebeten, dies im gesamten Bistum eingesetzt. Zwischen ihren schriftlich in der Hauptabteilung Pastorales Personal, Vertretungseinsätzen stehen sie der jeweiligen Un- Fachbereich Priester zu melden. Die Vergütung für terkunftspfarrei bzw. ‑einrichtung als seelsorgliche Unterkunft und Verpflegung erfolgt gemäß den Richt- Mithilfe zur Verfügung. Pfarreien bzw. Einrichtungen linien der Bischöflichen Finanzkammer. (Ordensniederlassungen, Heime...), die gerne einen Priester aus der Weltkirche während seines Sab- Diözesan-Nachrichten Personalia Oberhirtlich genehmigt wurde mit Wirkung vom 08.09.2021 die Entpflichtung von H. H. Prälat Dr. Anweisung Priester Ewald Nacke als Spiritual im Kloster der Dominika- Mit Wirkung zum 01.09.2021 hat Bischof Dr. Rudolf nerinnen in Niederviehbach. Voderholzer folgende Pfarrei verliehen: die Pfarreiengemeinschaft Geisenfeld-St. Emmeram und Ainau-St. Ulrich im Dekanat Geisenfeld an Pfarrer Berichtigungen Dr. Andreas Ring. Als Pfarradministrator mit dem persönlichen Titel „Pfar- rer“ wurden mit Wirkung zum 01.09.2021 oberhirtlich Mit Wirkung vom 01.08.2021 wurde oberhirtlich an- angewiesen: gewiesen: James Arockiasamy Adaikkalam, Regensburg-Hl. Basil Bazir Ngwega, Innsbruck, als Pfarrvikar zur Geist/St. Michael (Keilberg), in die Pfarreiengemein- besonderen Verwendung im Bistum in die Pfarrei schaft Geroldshausen-St. Martin, Geisenhausen-St. Eslarn-Mariä Himmelfahrt im Dekanat Leuchtenberg. Emmeram und Walkersbach-St. Martin im Dekanat Geisenfeld; Mit Wirkung vom 01.09.2021 wurden oberhirtlich Oberhirtlich genehmigt wurde die Resignation und Ver- angewiesen: setzung in den vorzeitigen Ruhestand zum 01.09.2021 Dr. Paul Ezenwa, Neusorg-Pullenreuth, als Pfarrvikar von: in die Pfarreiengemeinschaft Teisnach-St. Margareta, Pfarrer Peter Wolz auf die Pfarreien Klardorf-St. Ge- March-St. Peter und Paul und Patersdorf-St. Martin org und Wiefelsdorf-St. Peter und Paul im Dekanat im Dekanat Viechtach; Schwandorf. Vlado Letincic, Zagreb, als Leiter der kath. kroati- schen Mission im Bistum Regensburg. Laien im Kirchlichen Dienst Oberhirtlich genehmigt wurde die Freistellung zum Pastoralreferenten/innen 01.09.2021 von: Zum 01.09.2021 wurden angewiesen: Paul Gebendorfer, Geiselhöring-Hainsbach/Haind- Petra Böhm ling-Sallach, für die Militärseelsorge beim Militärbi- bisher: Pf. Regensburg-Hl.Dreifaltigkeit-St. Katha- schofsamt Berlin. rina-St.Magn-St.Nikolaus neu: Elternzeit Oberhirtlich entpflichtet wurde mit Wirkung zum 01.09.2021: Christoph Braun Josip Antonac von seinem Dienst als Leiter der kath. bisher: Fachstelle Diakonisches Pastoral kroatischen Mission im Bistum Regensburg. neu: Fachstelle Soziales Profil der Kirche/Ge- meindecaritas Oberhirtlich genehmigt wurde mit Wirkung zum Christina Engl 01.09.2021 die Entpflichtung und Versetzung in den bisher: Gemeindecaritas vorübergehenden Ruhestand von: neu: Fachstelle Soziales Profil der Kirche/Ge- Thomas Renner von seinem Dienst als Pfarrvikar für meindecaritas die Pfarreiengemeinschaft Rottenburg-St. Georg, Inkofen-Mariä Lichtmess und Oberhatzkofen-Mariä Alexander Flierl Himmelfahrt und vom schulischen Dienst an der Mit- bisher: Kath.Hochschulgemeinde telschule und Realschule Oberroning im Dekanat neu: ReligionspädagogischesSeminar Rottenburg.
Amtsblatt Nr. 7 vom 28. September 2021 85 Alfred Gaßner Susanne Hermann bisher: Pf. Schwandorf-St.Jakob bisher: PG Barbing – Sarching – Illkofen Pf.Schwandorf-t.Paul neu: Sabbatjahr neu: Pf.Schwandorf-St.Jakob PG Schwandorf-St. Paul – Schwandorf- Petra Janischowsky Unsere Liebe Frau vom Kreuzberg bisher: Sonderurlaub neu: Religionsunterricht Jakob Grimm bisher: Pf. Laaber Katharina Laurer neu: Pf. Bogen bisher: Pf. Sulzbach-Rosenberg-St. Marien Maria-Theresia Kölbl neu: Pf. Sulzbach-Rosenberg-St. Marien bisher: Pf. Regensburg-St. Anton Gemeindeberatung neu: BDKJ Bayern Anita Pollok Landesstelle Kath. Jugendarbeit Bayern bisher: PG Bernhardswald – Lambertsneukirchen- Pettenreuth Josef Stautner neu: PG Pressath – Schwarzenbach – Burkhards- bisher: Telefonseelsorge Regensburg/Ostbayern- reuth Gemeindeberatung neu: FachstelleTelefonseelsorge Regensburg/ Claudia Stöckl Ostbayern bisher: PG Rothenstadt – Etzenricht neu: Pf. Altenstadt/WN Nach der zweiten Dienstprüfung wurden zum 01.09.2021 angewiesen: Petra Wagenhofer Thomas Probst bisher: HA Schule/Hochschule bisher: Pf. Regensburg-St.Bonifaz-St.Georg neu: Krankenhaus Donaustauf weiterhin: Pf. Regensburg-St.Bonifaz-St.Georg Maria Witt bisher: PG Wernberg-Oberköblitz Pastoralassistenten/innen neu: Klinikum Amberg Zum 01.09.2021 wurden angewiesen: Markus Böhnert neu: Pf. Laaber Nach der zweiten Dienstprüfung wurden zum Eva-Maria Fritz 01.09.2021 angewiesen: neu: Pf. Regensburg-St. Anton Laura Amann bisher: Pf. Waldershof Veronika Laußer weiterhin: Pf. Waldershof neu: PG Au i. d. Hallertau – Osterwall Marianne Grimm Katharina Späth bisher: Pf. Bad Abbach neu: PG Regenstauf – Ramspau – Kirchberg neu: PG Mamming – Niederhöcking Alexander Straub Birgit Lang-Riebl neu: Pf. Schierling bisher: Pf. Altenstadt/WN neu: Religionsunterricht Andrea Zeller neu: PG Rothenstadt – Etzenricht Maria Sanders bisher: PG Geisenfeld – Ainau weiterhin: PG Geisenfeld – Ainau Gemeindereferenten/innen Zum 01.09.2021 wurden angewiesen: Franziska Bösl Gemeindeassistenten/innen bisher: Pf. Altenstadt Zum 01.09.2021 wurden angewiesen: neu: Elternzeit Philip Bauer neu: Pf. Schwandorf-Herz-Jesu Edeltraud Herrmann bisher: PG Regensburg-St. Josef (Reinhausen) – Karin Beimers Regensburg-Mariä Himmelfahrt neu: Pf. Altdorf neu: Pf. Hainsacker
86 Amtsblatt Nr. 7 vom 28. September 2021 Neue Gemeindereferenten/innen Außerdem hat Bischof Dr. Rudolf Voderholzer mit Zum 01.09.2021 wurden angewiesen: Wirkung vom 13.09.2021 die Wahl des Domkapitels Theresa Schwab von H. H. Michael Dreßel, Leiter der Hauptabteilung neu: PG Vohenstrauß – Böhmischbruck 5 Diözesane Caritas, zum Domkapitular bestätigt. Zum 30.09.2021 scheidet aus dem Dienst der Diözese Mit Wirkung vom 01.09.2021 wurde H. H. Domkapitular Regensburg aus: Prof. Dr. Josef Kreiml zum Leiter der Hauptabteilung Gemeindereferentin Marlene Goldbrunner 7 Schule/Hochschule ernannt. bisher: PG Straubing-St. Jakob – Sossau PG Atting – Rain Bischof Dr. Rudolf Voderholzer hat auf Ersuchen des Stiftskapitels mit Wirkung vom 01.09.2021 Prälat Zum 01.09.2021 in den Ruhestand getreten: Alois Möstl, freiresignierter Pfarrer von Regensburg- Pastoralreferent Johann Bauer St. Wolfgang, das 6. Kanonikat am Kollegiatstift zu den heiligen Johannes Baptist und Johannes Evangelist zu Regensburg verliehen. Beauftragungen – Ernennungen – Bestäti- Mit Wirkung vom 01.09.2021 wird Frau Ulrike Nübler gungen – Berufungen zur Leiterin der Abteilung 3 (Schulpastoral und Ganz- tagsschule) der Hauptabteilung Schule/Hochschule Bischof Dr. Rudolf Voderholzer hat mit Wirkung vom der Diözese Regensburg ernannt. 01.09.2021 H. H. Kaplan Dr. Konrad Maria Acker- mann zum Kaplan des Bischofs von Regensburg Mit Wirkung vom 01.09.2021 werden Frau Theresa ernannt. Spangler zur Seminarrektorin i.K. und Herr Dr. Ale- xander Flierl zum Seminarrektor i.K. in der Abteilung 4 Bischof Dr. Rudolf Voderholzer hat mit Wirkung vom (Religionspädagogisches Seminar) der Hauptabteilung 13.09.2021 die Wahl des Domkapitels von H. H. Dom- Schule/Hochschule der Diözese Regensburg ernannt. kapitular Prälat Dr. Josef Ammer zum Domdekan gemäß der Statuten des Domkapitels des Bistums Msgr. Dr. Roland Batz Regensburg bestätigt. Generalvikar Bischof Dr. Rudolf Voderholzer hat mit Wirkung vom 01.09.2021 H. H. Michael Dreßel zum Leiter der Hauptabteilung 5 Diözesane Caritas ernannt. Notizen Einladend Gottesdienst feiern angesichts Corona Exerzitien für Priester, Ordensleute und hauptamtliche, Nicht nur Papst Franziskus macht sich Sorgen um die Zukunft des kirchliche MItarbeiter Sonntagsgottesdienstes in den Pfarreien. In einer Botschaft zur Na- Mit den Psalmen Leben deuten. Exerzitien auf der Grundlage aus- tionalen Liturgischen Woche in Italien forderte er jüngst mehr Bemü- gewählter Psalmen hungen und Kreativität zur Wiederbelebung der Sonntagsmessen. Keines der alttestamentlichen Bücher wird so häufig im Neuen Vielerorts macht man sich angesichts der stark zurückgegangenen Testament zitiert, wie das Buch der Psalmen. Zahlen von Gottesdienstfeiernden Gedanken, wie wieder mehr Zur Zeit Jesu war der Psalter ein beliebtes Gebets- und Medi- Menschen zur Feier von Gottesdiensten „in Präsenz“ motiviert tationsbuch. Den Frauen und Männern der Bibel dienten diese werden können. Gebete dazu, ihr eigenes Leben betend vor Gott zu bringen, um Das Deutsche Liturgische Institut hat unter dem Titel „Einladend es mit Gottes Hilfe bestehen und besser verstehen zu können. Gottesdienst feiern angesichts Corona“ jetzt Diskussionsimpulse und Mit Hilfe der Psalmen deuteten die biblischen Autoren das Anregungen für Pastoralteams und Pfarrgemeinderäte veröffentlicht. Leben und Sterben Jesu im Lichte der Offenbarung Gottes. Behandelt werden darin die Bereiche Kommunikation im Vorfeld des Während der Exerzitien lassen wir uns von ausgewählten Psalmen Gottesdienstes, der Einsatz liturgischer Dienste, Musik und Gesang, leiten. Sie sollen uns helfen, unser Leben mit Gott ins Gespräch zu der Willkommensdienst sowie die Ästhetik und Erschließung der bringen, damit wir „durch den Trost der Schriften Hoffnung haben“ Liturgie und des Kirchenraumes. (Röm 15,4) Das Papier bietet ganz konkrete Fragen und Tipps, die den Got- Beginn: Mo., 25. Oktober, 18.00 Uhr (mit dem Abendessen) tesdienst in der eigenen Pfarrei einladender machen und damit Ende: Do., 28. Oktober, 13.00 Uhr (mit dem Mittagessen) stärken können. Außerdem werden Textbausteine für persönliche Referent: Prof. Dr. Franz Sedlmeier, Augsburg Einladungsbriefe oder den Pfarrbrief bereitgestellt. Die Diskussi- Pensionskosten: 178,50 € onsimpulse sind auf der Homepage des Deutschen Liturgischen Kursgebühr: 55,-- € Instituts zu finden unter praxis.liturgie.de.
Amtsblatt Nr. 7 vom 28. September 2021 87 Im Herrn sind verschieden: 2021 Am 13. Mai Wittmann Josef, (D. Eichstätt), Kom. in Vilseck, 84 Jahre alt am 18. Mai Sinot P. Johannes OPraem., Konventuale der Prämonstra- tenserabtei Windberg, 82 Jahre alt am 21. Mai Albert Elmar, (D. Würzburg), Kom. in Köstl (Pf. Adertshau- sen), 93 Jahre alt am 15. Juni Lehner Alois, BGR, frr. Pfr. von Mainburg und zugleich PfAdm. i. R. von Oberempfenbach und Kom. in Weiden-Maria Waldrast, 80 Jahre alt am 13. Juli Falter Christian, Ständiger Diakon in Ergoldsbach, 58 Jahre alt am 19. Juli Schreiner Friedrich, frr. Pfr. von Haidlfing und Kom. in Wal- lersdorf, 86 Jahre alt am 23. Juli Grillmeier Josef, Pfarrer, Pfvik. in Geisling i.R. und Kom. in Neufahrn/Ndb., 72 Jahre alt am 23. Juli Bucher Hubert, Dr. missiol., Bischof von Bethlehem/ Südafrika 1976 – 2008 und Bischof em. in Schönhofen b. Regensburg, 90 Jahre alt am 29. August Six Johann, frr. Pfr. von Neufahrn/Ndb. und zugleich PfAdm. i.R. von Asenkofen und Kom. in Haselbach/Ndb., 85 Jahre alt R.I.P.
88 Amtsblatt Nr. 7 vom 28. September 2021 Beilagen: - nur für Anstellungsträger im Sinne des ABD – Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht in den bayeri- schen (Erz-)Diözesen - Nr. 136 Verleger: Bischöfl. Ordinariat - Redaktion: Dr. Johannes Frühwald-König - Bezugspreis 2021 € 25,-- im Jahr Druck: Erhardi Druck GmbH, Regensburg Gedruckt auf 100% Recyclingpapier (FSC-zertifiziert mit EU-Ecolabel, Umweltzeichen „Blauer Engel“)
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