AMTSBLATT MIT DEN STADTTEILEN BAMBERGEN, BONNDORF, DEISENDORF, HÖDINGEN, NESSELWANGEN, LIPPERTSREUTE UND NUSSDORF

Die Seite wird erstellt Elias Martens
 
WEITER LESEN
AMTSBLATT MIT DEN STADTTEILEN BAMBERGEN, BONNDORF, DEISENDORF, HÖDINGEN, NESSELWANGEN, LIPPERTSREUTE UND NUSSDORF
AMTSBLATT
NR. 08 25. FEBRUAR 2021

                          MIT DEN STADTTEILEN BAMBERGEN, BONNDORF, DEISENDORF, HÖDINGEN,
                          NESSELWANGEN, LIPPERTSREUTE UND NUSSDORF
AMTSBLATT MIT DEN STADTTEILEN BAMBERGEN, BONNDORF, DEISENDORF, HÖDINGEN, NESSELWANGEN, LIPPERTSREUTE UND NUSSDORF
DONNERSTAG, 25. FEBRUAR 2021 / NR. 08

 NOTRUFTAFEL                  07551-                     NACHT- UND BEREITSCHAFTSDIENSTE DER APOTHEKEN
Landespolizei                              804-0       Die Dienstbereitschaft der Apotheken beginnt um 8.30 Uhr und endet um 8.30 Uhr am darauf folgenden Tag.
Wasserschutzpolizei Überlingen           949590        Donnerstag, 25.02.2021:           Löwen-Apotheke, Tel.: 07551 - 94 47 77
Feuer                                        112                                         Maurus-Betz-Str. 2, 88662 Überlingen
Überfall/Verkehrsunfall                       110
                                                       Freitag, 26.02.2021:              Obere Apotheke, Tel.: 07771 - 23 49
KINDERÄRZTLICHER NOTFALLDIENST                                                           Hauptstr. 20, 78333 Stockach, Baden
an Wochenenden und Feiertagen
von 08.00 bis 20.00 Uhr                    116117      Samstag, 27.02.2021:              Münster-Apotheke, Tel.: 07551 - 6 33 29
NOTFALLPRAXIS ÜBERLINGEN                                                                 Münsterstr. 1, 88662 Überlingen
Am Wochenende und an Feiertagen können
                                                       Sonntag, 28.02.2021:              Apotheke im Rosenhof, Tel.: 07544 - 9 11 51
akut erkrankte Patienten ohne vorherige An-
meldung direkt in die Notfallpraxis Überlin-                                             Salemer Str. 3, 88697 Bermatingen
gen am HELIOS Spital, Härlenweg 1 in 88662             Montag, 01.03.2021:               See-Apotheke, Tel.: 07773 - 9 37 95 80
Überlingen kommen.
                                                                                         Hauptstr. 8, 78351 Bodman-Ludwigshafen (Ludwigshafen)
Öffnungszeiten:
Sa, So, Feiertag: 08.00 bis 21.00 Uhr                  Dienstag, 02.03.2021:             Stadtapotheke, Tel.: 07551 - 6 22 09
Telefonisch ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst                                        Franziskanerstr. 7, 88662 Überlingen
über die zentrale Rufnummer 116117 zu
erreichen. In lebensbedrohlichen Situationen           Mittwoch, 03.03.2021:             Apotheke Dr. Braun, Tel.: 07771 - 9 34 90
ist der Rettungsdienst/Notarzt unter der                                                 Hauptstr. 6, 78333 Stockach, Baden
Notrufnummer 112 zu alarmieren.
                                                       Donnerstag, 04.03.2021:           St. Johann-Apotheke, Tel.: 07551 - 10 12
Hospizgruppe Überlingen                    60863                                         St.-Johann-Str. 16, 88662 Überlingen
Amalie Ambulanter Kinder und
Jugendhospiz Bodenseekreis                             Freitag, 05.03.2021:              Neue Apotheke, Tel.: 07532 - 61 93
Infos                             0172 6965122                                           Kirchstr. 6, 88709 Meersburg, Bodensee
                                  0172 2165503
HELIOS Spital Überlingen                  9477-0
Zahnärztlicher Notdienst          0180 5911620
                                                         ÖFFNUNGSZEITEN DER STADTVERWALTUNG
Stadtverwaltung                             99-0       BÜRGERSERVICE „Ü-PUNKT“,
EnBW Regionalzentrum Heuberg-Bodensee                  Christophstraße 1,     Tel. 07551 99-1188
                           Störung 07461 709-0         Bitte vereinbaren Sie einen Termin über das Online-
                          Service 0800 9999966         Buchungssystem unter www.ueberlingen.de
STADTWERK AM SEE                                       Montag                         08.00 bis 16.00 Uhr    ÖFFNUNGSZEITEN DES RECYCLINGHOFES,
Strom-, Erdgas-, Wasser- und Wärmeversorgung           Dienstag, Mittwoch und                                Obertorstraße 17
Störfallnummer                   0800 505 3333         Freitag                        08.00 bis 12.00 Uhr
                                                                                                             Mo, Mi und Fr         14.00 bis 17.00 Uhr
Parkhäuser                             9234-876        Donnerstag                     08.00 bis 17.00 Uhr
                                                                                                             Samstag               09.00 bis 12.00 Uhr
THW (Technisches Hilfswerk)              947340        ALLE ANDEREN STÄDTISCHEN
                                                       VERWALTUNGSDIENSTSTELLEN                              ÖFFNUNGSZEITEN DES ENTSORGUNGS-
Straßendienst (im Auftrag des ADAC, rund um
                                                                                                             ZENTRUMS ÜBERLINGEN-FÜLLENWAID
die Uhr dienstbereit)                    3854          Montag bis Freitag             08.00 bis 12.00 Uhr
                                                       Montag                         14.00 bis 16.00 Uhr    Montag bis Freitag    08.00 bis 11.45 Uhr
Störungsdienst für Heizungsanlagen                                                                           und                   13.00 bis 16.45 Uhr
Eckstein Öl- und Gasfeuerung                           Donnerstag                     14.00 bis 16.00 Uhr
                                                                                                             Samstag               08.00 bis 12.45 Uhr
0157 584 750 39                                        STADTVERWALTUNG ÜBERLINGEN,
Giftzentrale Freiburg             0761 19240           Postfach 10 18 63, 88648 Überlingen,                  ÖFFNUNGSZEITEN DER BAUSCHUTTDEPONIE
Brillenreparatur-Notdienst am Wochenende               Tel. 07551 99-0, Fax 07551 99-14 11,                  FÜLLENWAID
und Feiertagen Optik Feldmann,                         E-Mail: rathaus@ueberlingen.de,                       Montag bis Freitag    08.00 bis 11.45 Uhr
Meersburg                      0151 19068704           Internet: www.ueberlingen.de.                         und                   13.00 bis 16.45 Uhr

 IMPRESSUM
„Hallo Ü“ ist das amtliche Mitteilungsblatt der Großen Kreisstadt Überlingen.      ANZEIGENSCHLUSS:
Es erscheint wöchentlich jeweils donnerstags und wird an alle Haushalte des        montags um 12.00 Uhr im Verlag
gesamten Stadtteilgebiets Überlingen (inkl. Ortsteile) kostenlos verteilt.         Tel 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40, anzeigen@primo-stockach.de
HERAUSGEBER:
                                                                                   ANZEIGENANNAHME:
Stadt Überlingen, Münsterstraße 15 - 17, 88662 Überlingen
                                                                                   Dieter Poppe, Rauensteinstraße 42, Überlingen
FÜR DEN ANZEIGENTEIL/ DRUCK:                                                       Tel 07551 970207, Fax 07551 970208
PRIMO-VERLAG ANTON STÄHLE GMBH & CO. KG                                            hallo.ue-poppe@t-online.de, www.halloueberlingen.de
MESSKIRCHER STRASSE 45, 78333 STOCKACH
TELEFON: 07771 9317-11; TELEFAX: 9317-40                                           REDAKTIONSSCHLUSS
E-MAIL: anzeigen@primo-stockach.de                                                 montags um 09.00 Uhr im Verlag
Homepage: www.primo-stockach.de                                                    Durch Feiertage bedingte Änderungen werden gesondert mitgeteilt.
VERANTWORTLICH FÜR DEN AMTLICHEN TEIL & DIE RUBRIK
                                                                                   REDAKTIONSLEITUNG:
AUS DER STADTVERWALTUNG:
                                                                                   Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG
v.i.S.d.P.: Oberbürgermeister Jan Zeitler oder sein Vertreter im Amt
                                                                                   Tel 07771 9317-932, Fax 07771 9317-935
VERANTWORTLICH FÜR DEN ÜBRIGEN REDAKTIONELLEN TEIL:                                redaktion-ueberlingen@primo-stockach.de, www.primo-redaktion.de
V.i.S.d.P.: bei namentlich genannten Verfassern von Beiträgen der jeweili-
ge Verfasser, ansonsten der Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG in             VERTEILUNG:
Stockach. Die Redaktion behält sich im Rahmen des Heftumfangs vor, einge-          Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG,
reichte Manuskripte zu kürzen.                                                     Tel 07771 9317-48, vertrieb@primo-stockach.de

  2
AMTSBLATT MIT DEN STADTTEILEN BAMBERGEN, BONNDORF, DEISENDORF, HÖDINGEN, NESSELWANGEN, LIPPERTSREUTE UND NUSSDORF
DONNERSTAG, 25. FEBRUAR 2021 / NR. 08

  AUS DER STADTVERWALTUNG
Wir sind für Sie da!
Alle Ämter der Stadtverwaltung Überlingen sind weiter in Betrieb. Die Verwaltungsgebäude sowie alle städtischen Einrichtungen sind je-
doch für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen. Mit der Schließung soll das Risiko einer Ansteckung reduziert werden, um den
reibungslosen Betrieb aller Dienststellen so lange wie möglich aufrecht zu erhalten.
Haben Sie ein Anliegen?
Dann kontaktieren Sie uns bitte möglichst per E-Mail oder per Post, bitte nur in dringenden Fällen per Telefon. Die einzelnen Kontaktdaten
aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie unter www.ueberlingen.de > Politik & Verwaltung > MitarbeiterInnen
Die wichtigsten Kontaktdaten im Überblick:
 Behördeneinheitliche Telefonnummer                                                                        115 (ohne Vorwahl)
 Allgemeines Bürgertelefon zu „Corona“                                                                     (07551) 99-1515
 Koordination der Notbetreuung von Kindern                  empfang@ueberlingen.de
 Städtische Zentrale                                        rathaus@ueberlingen.de                         (07551) 99-0
 Bürgerservice „Ü-Punkt“                                    buergeramt@ueberlingen.de                      (07551) 99-1188
 Bürgerservice „Soziales“
 Soziales                                                                                                  (07551) 99-1181
                                                            soziales@ueberlingen.de
 Renten                                                                                                    (07551) 99-1180
 Wohngeld                                                                                                  (07551) 99-1182
 Standesamt
                                                                                                           (07551) 99-1081
 bei Geburten
                                                            standesamt@ueberlingen.de                      (07551) 99-1082
 bei Sterbefällen
                                                                                                           (07551) 99-1080 / -1083
 bei Eheschließungen
 Ausländerwesen (zentral)                                   auslaenderwesen@ueberlingen.de                 (07551) 99-1056
 Öffentliche Ordnung                                        OeffentlicheOrdnung@ueberlingen.de             (07551) 99-1067

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund! Stadtverwaltung Überlingen

 Zentrale Anmeldung für das Kindergartenjahr 2021/22                                           Die Baurechtsbehörde informiert:

 Für das Kindergartenjahr 2021/22 gibt es in diesem Jahr für alle Kindertageseinrich-          Aufbewahrungsfristen
 tungen in Überlingen und den Teilorten zwei zentrale Anmeldetage.
 Diese finden am                                                                               für baustatische
         Mittwoch, 03.03.2021, 8.00 bis 12.00 Uhr (Zimmer 1.08) und Donnerstag,
    04.03.2021, 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr (Sitzungszimmer 1.09)
                                                                                               Unterlagen (Statik)
                                                                                               Die Aufbewahrungsfrist für baustatische
 im Überlinger Rathaus, Münsterstraße 15-17, statt                                             Unterlagen (Statik) beträgt laut den Emp-
 Die Eltern können dort verschiedene offene Fragen klären und die Anmeldung für die            fehlungen der Kommunalen Gemein-
 Wunsch-Einrichtungen ausfüllen und abgeben.                                                   schaftsstelle für Verwaltungsmanage-
 Bitte vereinbaren Sie einen Termin über das Online-Buchungssystem unter                       ment (KGSt) aus dem Bericht Nr. 7/2015
 www.ueberlingen.de.                                                                           mit Begleitbericht Nr. 3/2020 für bausta-
                                                                                               tische Unterlagen (Statik) 10 Jahre. Nach
 Sofern Sie bereits eine Anmeldung in einem Kindergarten bzw. -haus abgegeben haben,           Ablauf dieser Frist können diese grund-
 können Sie bei Frau Brehm, Abteilung Bildung, Jugend, Sport, Tel. 07551 99-1022, E-Mail:      sätzlich datenschutzgerecht vernichtet
 k.brehm@ueberlingen.de, nachfragen, ob diese dort schon vorliegt.                             werden.

   Bitte nehmen Sie den Anmeldetag nur in Anspruch, wenn Sie eine spezielle Bera-              Da die Unterlagen für den ein oder an-
   tung oder Informationen benötigen. Aufgrund der aktuellen Lage versuchen wir                deren Grundstückseigentümer jedoch
   die Kontakte so gut wie möglich zu vermeiden, deshalb ist es auch möglich uns               bspw. im Rahmen von Sanierungs- oder
   das Anmeldeformular per Mail oder per Post bis spätestens 04.03.2021 zuzuschi-              Umbaumaßnahmen relevant sein kön-
   cken. Fragen können auch gerne vorab telefonisch geklärt werden.                            nen, werden die Grundstückseigentü-
                                                                                               mer, bzw. bei Eigentümergemeinschaf-
 In allen Kindertageseinrichtungen (städtisch sowie auch nicht städtisch) wird es auch in      ten die jeweilige Hausverwaltung, in der
 diesem Jahr vor dem zentralen Anmeldetermin keinen festen Informationsabend geben.            Regel vor Vernichtung der Unterlagen
 Interessierte Eltern können sich aber in den Kindergärten bzw. -häusern zur pädagogi-         von der Baurechtsbehörde kontaktiert
 schen Arbeit, den Öffnungszeiten etc. telefonisch informieren.                                und deren Überlassung angeboten.
 Wir weisen darauf hin, dass Ihr Kind vor der Aufnahme in den Kindergarten ärztlich unter-     Gerne können Überlassungswünsche je-
 sucht werden muss. Die ärztliche Untersuchung soll sich insbesondere auf den Stand der        derzeit auch vor Ablauf der gesetzlichen
 körperlichen und psychischen Entwicklung, die Sinnesorgane und eventuelle Auffälligkei-       Aufbewahrungsfrist mitgeteilt werden.
 ten des Verhaltens erstrecken. Dabei wird auch untersucht, ob dem Besuch des Kindergar-       Bei Fragen oder Interesse an entspre-
 tens möglicherweise gesundheitliche Bedenken entgegenstehen könnten.                          chenden Unterlagen können Sie sich
 Für Rückfragen steht Ihnen Frau Brehm (Kontaktdaten siehe oben) gerne zur Verfügung.          gerne an die Baurechtsbehörde wenden.
 Alle Angebote und Kontaktdaten der Überlinger Kindertageseinrichtungen finden Sie auf
 der Homepage der Stadt Überlingen unter der Rubrik: Leben & Freizeit, Kinder & Familien,      Sachgebiet Baurecht
 Kindertageseinrichtungen                                                                      Stadt Überlingen

                                                                                                                                      3
AMTSBLATT MIT DEN STADTTEILEN BAMBERGEN, BONNDORF, DEISENDORF, HÖDINGEN, NESSELWANGEN, LIPPERTSREUTE UND NUSSDORF
DONNERSTAG, 25. FEBRUAR 2021 / NR. 08

      Die Stadt Überlingen ist Mittelzentrum mit      Die Stadt Überlingen ist Mittelzentrum mit rund 24.700 Einwohnern im westli-
      rund 24.700 Einwohnern im westlichen Bo-        chen Bodenseekreis. Eine gut ausgebaute Infrastruktur und alle Schuleinrich-
      denseekreis. Eine gut ausgebaute Infrastruk-    tungen sind am Ort vorhanden. Aufgrund ihrer landschaftlich reizvollen Lage
      tur und alle Schuleinrichtungen sind am Ort     bietet sie auch hervorragenden Freizeitwert.
      vorhanden. Aufgrund ihrer landschaftlich
      reizvollen Lage bietet sie auch hervorragen-    Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unsere Abteilung Facility Ma-
      den Freizeitwert.                               nagement

      Wir suchen zum 15. April 2021 zwei                                    Techniker (m /w /d)
           Museumsaufsichten                                                    Kennziffer: 21/02-1124

                (m/w/d)                               Aufgabenschwerpunkte:
                                                      • Gebäude- und Energiemanagement für die zugeordneten städtischen und
                Kennziffer: 21/02-2520                  spitälischen, teilweise auch denkmalgeschützten Gebäude und Einrichtungen
                                                      • Übernahme der Bauherrenfunktion bei Baumaßnahmen
      Aufgabenschwerpunkte:                           • Ausschreibung, Vergabe, Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen
      • Übernahme des Kassendienstes und der            mit dem Schwerpunkt auf Unterhaltsprojekten und Mitwirken bei Neubau-
        Aufsichtstätigkeit im Städtischen Museum        projekten
        und im Museumsgarten während der Lauf-        • Überprüfung und Überwachung der technischen und sicherheitsrelevanten
        zeit der Landesgartenschau                      Gebäudeeinrichtungen
      • Erteilen von Auskünften an Besucher           • Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Rahmen- und Wartungsver-
      • arbeitstägliche Überprüfung der Exponate        trägen
        und Ausstellungsräume                         • Erstellung, Betreuung und Pflege von Gebäude-Bestandsunterlagen

      Eine Änderung des Aufgabengebiets bleibt        Eine Änderung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.
      vorbehalten.
                                                      Ihr Profil:
      Ihr Profil:                                     • Abschluss als staatlich geprüfter Techniker (m/w /d) der Fachrichtung Hoch-
      • Erfahrung im Aufgabenbereich von Vorteil        bau (Bautechniker) oder vergleichbarer Abschluss
      • Bereitschaft zur Arbeit an Wochenenden        • Berufserfahrung ist von Vorteil
        und Feiertagen                                • Kenntnisse im Umgang mit dem Vergaberecht VOB, VOL, HOAI, KVHB, UVgO
      • zuverlässige und selbstständige Arbeits-        von Vorteil
        weise sowie gute Teamfähigkeit                • Sicherer Umgang mit MS Office Programmen
      • hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein        • Kenntnisse in der Anwendung von AVA-Programmen und CAD-Program-
      • Freude im Umgang mit Menschen und sehr          men wünschenswert
        gute Umgangsformen                            • Teamfähigkeit, selbständiges und initiatives Arbeiten
                                                      • Einsatzbereitschaft und verantwortungsbewusstes Handeln
      Wir bieten Ihnen:                               • Betriebswirtschaftliches Denken
      • eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 3        • Erfahrung im Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden von Vorteil
        TVöD-V                                        • Engagement, Organisationsfähigkeit, Dienstleistungsorientierung und Be-
      • eine abwechslungsreiche und interessante        lastbarkeit
        Tätigkeit in einem motivierten Team           • Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise
      • Zusatzversorgung des öffentlichen Diens-      • Führerschein Klasse B
        tes und einen Zuschuss zum Jobticket
                                                      Wir bieten Ihnen:
      Die Anstellung erfolgt nach dem Tarifvertrag    • bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen und des beruflichen Ab-
      für den öffentlichen Dienst (TVöD) und ist        schlusses eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 9b TVöD-V
      befristet bis 31. Oktober 2021. Der Beschäf-    • eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit in einem motivierten
      tigungsumfang der beiden Stellen beträgt          Team
      jeweils 50% (derzeit 19,5 Stunden/Woche).       • gute Weiterbildungsmöglichkeiten
      Die Stellen sind grundsätzlich teilbar. Der     • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes und einen Zuschuss zum Jobticket
      Ganztagesbetrieb ist dabei zu gewährleisten.    • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten
      Schwerbehinderte werden bei gleicher Eig-
                                                      Die Anstellung erfolgt im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis nach dem
      nung und Qualifikation bevorzugt.
                                                      Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der Beschäftigungsumfang
                                                      der Stellen beträgt 100% (derzeit 39 Stunden/Woche). Die Stellen sind grund-
      Bitte bewerben Sie sich über unser Bewerber-    sätzlich teilbar. Der Ganztagesbetrieb ist dabei zu gewährleisten. Schwerbe-
      portal bis spätestens 19. März 2021.            hinderte werden bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt.
      Sie finden alle unsere Stellenangebote unter    Bitte bewerben Sie sich über unser Bewerberportal bis spätestens 12. März
      https://ueberlingen.bewerbung.dvvbw.de          2021. Sie finden alle unsere Stellenangebote unter
      Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen       https://ueberlingen.bewerbung.dvvbw.de
      Herr Dr. Michael Brunner, Tel. 07551/99-1070,
      und für arbeitsrechtliche Fragen Herr Man-      Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Frau Christine Jegler, Tel.
      fred Schlenker vom Haupt- und Personalamt,      07551/99-1280, und für arbeitsrechtliche Fragen Herr Manfred Schlenker vom
      Tel. 07551/99-1030, gerne zur Verfügung.        Haupt- und Personalamt, Tel. 07551/99-1030, gerne zur Verfügung.

  4
AMTSBLATT MIT DEN STADTTEILEN BAMBERGEN, BONNDORF, DEISENDORF, HÖDINGEN, NESSELWANGEN, LIPPERTSREUTE UND NUSSDORF
DONNERSTAG, 25. FEBRUAR 2021 / NR. 08

   Die Stadt Überlingen ist Mittelzentrum mit rund 24.700 Ein-            Die Stadt Überlingen ist Mittelzentrum mit rund 24.700 Ein-
   wohnern im westlichen Bodenseekreis. Eine gut ausgebaute               wohnern im westlichen Bodenseekreis.
   Infrastruktur und alle Schuleinrichtungen sind am Ort vorhan-
   den. Aufgrund ihrer landschaftlich reizvollen Lage bietet sie
                                                                          Eine gut ausgebaute Infrastruktur und alle Schuleinrichtun-
   auch hervorragenden Freizeitwert.
                                                                          gen sind am Ort vorhanden. Aufgrund ihrer landschaftlich
   Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das städti-               reizvollen Lage bietet sie auch hervorragenden Freizeitwert.
   sche Kinderhaus Lippertsreute eine
                                                                          Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unser Sach-
       pädagogische Fachkraft (m/w/d)                                     gebiet Gremien & Zentrale Dienste einen
                       Kennziffer: 21/02-3650

   Aufgabenschwerpunkte:                                                                Amtsboten (m/w/d)
   • Pädagogische Betreuung von Kindern von 1 bis 3 Jahren
                                                                                            Kennziffer: 21/02-1126
   • Beobachtung und Dokumentation der Bildungs- und Ent-
     wicklungsprozesse der Kinder
   • Durchführung von Elterngesprächen und Pflege einer gu-               Aufgabenschwerpunkte:
     ten Erziehungspartnerschaft                                          • Botendienst zwischen den städtischen Verwaltungsdienst-
   • Teilnahme und Mitwirkung an konzeptionellen Planungen                  stellen und Verteilung der Hauspost mit einem PKW
                                                                          • Verteilung der Eingangspost an die verschiedenen Abtei-
   Eine Änderung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.                    lungen
                                                                          • Frankieren der Ausgangspost
   Ihr Profil:
   • Abschluss zur/zum staatlich anerkannte/n Erzieher/in oder
     ein vergleichbarer Abschluss nach § 7 Kindertagesbetreu-             Eine Änderung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.
     ungsgesetz
   • Weiterbildung für die Arbeit mit Kindern unter 3 Jahren              Ihr Profil:
   • Freude an der Arbeit mit Kindern und Eltern                          • Berufserfahrung im ausgeschriebenen Aufgabengebiet
   • Engagement, Kreativität und Verantwortungsbewusstsein                  wünschenswert
   • Fähigkeit zum selbstständigen und umsichtigen Arbeiten               • gute Umgangsformen und Kommunikationsfähigkeit
     sowie die Befähigung, eine vertrauensvolle Bindung zu den            • selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
     Kindern aufzubauen und den Bedürfnissen der Kinder in
                                                                          • Führerschein Klasse B
     pädagogischer Sicht gerecht zu werden
   • Hohes Maß an Teamfähigkeit
   • Schulung im Orientierungsplan                                        Wir bieten Ihnen:
   • Flexibilität, Belastbarkeit und Anpassung an unterschiedli-          • eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 4 TVöD-V
     che Gruppenstrukturen                                                • eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit in ei-
                                                                            nem motivierten Team
   Wir bieten Ihnen:                                                      • gute Weiterbildungsmöglichkeiten
   • bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen und des               • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes und einen Zu-
     beruflichen Abschlusses eine Eingruppierung in Entgelt-                schuss zum Jobticket
     gruppe S 8a TVöD-SuE
                                                                          • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten
   • eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit in ei-
     nem motivierten Team
   • gute Weiterbildungsmöglichkeiten                                     Die Anstellung erfolgt im unbefristeten Beschäftigungsver-
   • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes und einen Zu-             hältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
     schuss zum Jobticket                                                 (TVöD). Der Beschäftigungsumfang der Stelle beträgt 50%
                                                                          (derzeit 19,5 Stunden/Woche).
   Die Anstellung erfolgt nach dem Tarifvertrag im öffentlichen
   Dienst (TVöD) und ist zunächst befristet als Krankheits- und Eltern-   Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Der Ganztagesbetrieb ist
   zeitvertretung mit der Option auf eine anschließende Übernah-
                                                                          dabei zu gewährleisten. Schwerbehinderte werden bei glei-
   me in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis. Der Beschäf-
   tigungsumfang der Stelle beträgt 100% (derzeit 39,0 Stunden/           cher Eignung und Qualifikation bevorzugt.
   Woche). Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Schwerbehinderte
   werden bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt.               Bitte bewerben Sie sich über unser Bewerberportal bis spätes-
                                                                          tens 19. März 2021.
   Bitte bewerben Sie sich über unser Bewerberportal bis spätes-
   tens 12. März 2021.                                                    Sie finden alle unsere Stellenangebote unter
   Sie finden alle unsere Stellenangebote unter                           https://ueberlingen.bewerbung.dvvbw.de
   https://ueberlingen.bewerbung.dvvbw.de

   Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Frau Katharina               Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Frau Theresa
   Brehm, Tel. 07551/99-1022, und für arbeitsrechtliche Fragen            Glöckler, Tel. 07551/99-1053, und für arbeitsrechtliche Fragen
   Herr Manfred Schlenker vom Haupt- und Personalamt, Tel.                Herr Manfred Schlenker vom Haupt- und Personalamt, Tel.
   07551/99-1030, gerne zur Verfügung.                                    07551/99-1030, gerne zur Verfügung.

                                                                                                                                       5
AMTSBLATT MIT DEN STADTTEILEN BAMBERGEN, BONNDORF, DEISENDORF, HÖDINGEN, NESSELWANGEN, LIPPERTSREUTE UND NUSSDORF
DONNERSTAG, 25. FEBRUAR 2021 / NR. 08

                 Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung
                 Seit Montag, 11. Januar 2021, gilt in Baden-Württemberg die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung. Damit wurde
                 eine zusätzliche Testpflicht bei Einreise erlassen.

                 Die einreisenden Personen sind verpflichtet, unverzüglich eine digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.
                 de zu erstatten.

                 Bei Einreise aus einem Risikogebiet besteht weiterhin grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht, die frühestens mit einem ab
                 dem fünften Tag der Quarantäne erhobenen negativen Testergebnis beendet werden kann.

                 Künftig gilt zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise. Der Testpflicht kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder
                 durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Diese sogenannte „Zwei-Test-Strategie“ wird vor dem Hin-
                 tergrund der aktuell sehr dynamischen Entwicklung und des Auftretens von Mutationen des Coronavirus eingeführt.

                 Zur Vermeidung eines Bußgeldverfahrens wird darum gebeten die o. g. Vorgaben gewissenhaft zu erfüllen.

                 Abteilung Öffentliche Ordnung

                                                            Landtagswahl 2021 unter Pandemiebedingungen

                                                            Corona-Schutzmaßnahmen in den Wahllokalen
                                                            Liebe Wählerinnen und Wähler,                  Deshalb kann es in Stoßzeiten bei der Stim-
            Mit der Stadt Überlingen präsentiert            die Stadt Überlingen hat die Wahlbenach-       mabgabe zu Wartezeiten kommen. Bitte hal-
            sich eine lebendige Stadt direkt am             richtigungen für die Landtagswahl 2021         ten Sie im Wartebereich die markierten Min-
            Bodensee, die durch ein beeindru-               an mehr als 17.000 Überlinger*innen ver-       destabstände ein und folgen Sie ggf. den
            ckendes kulturelles Angebot und das             schickt. Wahlberechtigt sind ausschließlich    Anweisungen unserer Wahlhelfer/innen.
            natürlich schöne Ambiente einlädt.              deutsche Staatsbürger*innen ab 18 Jahre,
                                                            die mindestens seit drei Monaten in Ba-        In den Wahllokalen halten wir für jeden
            Durch die vielfältigen Ausbildungsan-
                                                            den-Württemberg mit Hauptwohnsitz ge-          Wähler*in einen eigenen Kugelschreiber als
            gebote in Verwaltung, Kindergärten
                                                            meldet sind.                                   „Give a Way“ parat.
            und Stadtgärtnerei bieten wir Ihnen
            einen gelungenen Einstieg in das Be-
                                                            Neben der Briefwahl besteht wieder die         Sollte es wegen Wartezeiten zu Warteschlan-
            rufsleben und eine erfolgreiche Karri-                                                         gen vorm Wahllokal kommen, bitten wir Sie
                                                            Möglichkeit der Wahl in Ihrem Wahllokal.
Stadt  direkteream
                 mit Bodensee,
                     Zukunft.       die durch ein                                                          auch hier die Abstandsregel (mindestens
öne Ambiente einlädt.                                       Unter den aktuellen Pandemiebedingungen        1,5 m) einzuhalten.
                Für das Ausbildungsjahr 2021 su-
                chen wir (m/w/d):                           findet die Landtagswahl unter besonderen
                                                                                                           Weitere wichtige Informationen:
 Kindergärten und Stadtgärtnerei bieten                     Vorkehrungen statt.
                • Erzieher
d eine erfolgreiche Karriere mit Zukunft.
                                                            Am Wahltag gelten in allen Wahllokalen
                                                                                                           Wählerumfrage für ARD - Hochrechnung -
                                                                                                           Die Firma „Infratest dimap aus München
                  – Praxisintegrierte                       die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen
                                                            für das Land Baden-Württemberg und
                                                                                                           wird im Wahlbezirk „12 Burgbergschule“
                                                                                                           eine freiwillige Befragung der Wähler*innen
                  Ausbildung (PIA)                          den Bodenseekreis.
                                                                                                           und deren Wahlverhalten vornehmen.

            Bewerben Sie sich einfach online über                                                          Diese Befragungen dienen der Hochrech-
                                                            Unsere Wahlhelfer*innen sind angehalten,
            unser Bewerberportal bis spätestens                                                            nungen und Analysen des Wahlgeschehens
                                                            die Hygienevorschriften so effektiv und ein-   beim Fernsehsender ARD.
            14. März 2021.                                  fach wie möglich im Interesse aller umzuset-
            Sie finden unsere Stellenangebote               zen.
            unter https://ueberlingen.                                                                     Die Teilnahme ist absolut freiwillig, wird
            bewerbung.dvvbw.de                                                                             aber von Seiten der Stadt Überlingen aus-
 rtal bis spätestens     14. März 2021.                     Bitte unterstützen Sie uns dabei: Denken       drücklich unterstützt.
            Für Fragen zum Aufgabengebiet
 en.bewerbung.dvvbw.de                                      Sie an die Einhaltung der AHA-Regeln.
            und zur Bewerbung steht Ihnen Frau
                                                                                                           Zusammenlegung von Wahlbezirken
            Gaupp, Tel. 07551/99-1052, gerne zur            In allen Wahllokalen besteht eine strikte
ht Ihnen Frau   Gaupp Tel. 07551/99-1052                                                                   Aufgrund der Pandemie wurden die Anzahl
            Verfügung.                                      Maskenpflicht (medizinische / OP-Maske         der Urnenwahlbezirke und der Briefwahlbe-
            Weitere Informationen zu den Ausbil-            oder FFP2-Maske).                              zirke angepasst:
            dungsberufen finden Sie auf unserer
            Homepage
  Sie auf unserer        unter
                     Homepage       unter                   Wahlberechtigte, die aus medizinischen         - Urnenwahlbezirke: bisher 22, jetzt 12.
            www.ueberlingen.de –                            oder sonstigen Gründen keine Maske tragen
 n & Ausbildung     –  Ausbildung
            Politik & Verwaltung –
                                                                                                           - Briefwahlbezirke: bisher 5, jetzt 10
                                                            können oder wollen, werden daher gebeten,
            Freie Stellen & Ausbil-                         ihr Wahlrecht durch Briefwahl auszuüben.       Um die Corona-Schutzmaßnahmen umset-
            dung – Ausbildung                                                                              zen zu können, wurden als Wahllokale ne-
ewerbung!                                                   In den Wahllokalen sind neben den Wahlhel-     ben dem gewohnten auch neuen Gebäude
                Wir freuen uns auf Ihre                     fer/innen immer nur so viele Personen zuge-    bestimmt: Bitte beachten Sie, dass sich das
                Bewerbung!                                  lassen, wie freie Wahlkabinen zur Verfügung    Gebäude Ihres „gewohnten“ Wahllokals un-
                                                            stehen.                                        ter Umständen geändert hat.

            6
AMTSBLATT MIT DEN STADTTEILEN BAMBERGEN, BONNDORF, DEISENDORF, HÖDINGEN, NESSELWANGEN, LIPPERTSREUTE UND NUSSDORF
DONNERSTAG, 25. FEBRUAR 2021 / NR. 08

Übersicht der aktuellen Wahllokale / Wahlbezirke
 Wahlbezirk                                      Wahllokal / Wahlbezirk - bisher -              Wahllokal / Wahlbezirk - NEU -
 001 Torhaus                                     Torhaus                                        001 Wiestorschule Schulküche
 004 Stadtgärtnerei                              Stadtgärtnerei                                 004 Pflanzenhaus Stadtgärtnerei
 006 Diakonie                                    Altenzentrum der Diakonie                      006 Wiestorschule Mensa
 002 Wiestorschule                               Wiestorschule - Bunte Villa -
                                                                                                002 Wiestorschule - Bunte Villa -
 007 Wiestorschule                               Wiestorschule - Bunte Villa -
 008 Wiestorschule                               Wiestorschule - Bunte Villa -                  008 Wiestorschule - Bunte Villa -
 009 Finanzamt                                   Finanzamt                                      009 Realschule
 010 Realschule                                  Realschule
                                                                                                010 Realschule
 011 Realschule                                  Realschule
 012 Burgbergschule                              Burgbergschule
                                                                                                012 Burgbergschule
 014 Burgbergschule                              Burgbergschule
 015 Stadtwerk am See                            Stadtwerk am See                               015 Stadtwerk am See
 017 Hödingen                                    Grundschule Hödingen
 018 Nesselwangen                                Dorfgemeinschaftshaus Nesselwangen             019 Bürgersaal Bonndorf
 019 Bonndorf                                    Bürgersaal Bonndorf
 016 Andelshofen                                 ehem. Schulhaus Andelshofen
 020 Lippertsreute                               Grundschule Lippertsreute                      021 Dorfgemeinschaftshaus Bambergen
 021 Bambergen                                   Dorfgemeinschaftshaus Bambergen
 022 Deisendorf                                  ehemaliges Rathaus Deisendorf
                                                                                                023 Dorfgemeinschaftshaus Nußdorf
 023 Nußdorf                                     Dorfgemeinschaftshaus Nußdorf

Wählen ohne Benachrichtigung                     Alternativ können Sie den Antrag mit Ihrem      Wahlbenachrichtigung beantragen. Es be-
Wer wahlberechtigt ist und keine Wahlbe-         Mobilgerät über den QR-Code auf der Rück-       stehen folgende Möglichkeiten:
nachrichtigung erhalten hat (unerheblich         seite Ihrer Wahlbenachrichtigung aufrufen.      1. persönliche Abholung im Bürgerservice
aus welchem Grund!) kann seine Stimme            Alle notwendigen Daten sind hier hinter-           Ü.-Punkt, Christophstraße 1 (Torhaus)
trotzdem abgeben.                                legt. Ihre Antragsdaten werden dann ver-           - nach vorheriger Online-Terminverein-
In diesem Fall ist die Vorlage eines gültigen    schlüsselt zur Bearbeitung übertragen.                barung (www.ueberlingen/terminver-
Ausweisdokuments (Personalausweis oder           Die Stadtverwaltung versendet den Wahl-               einbarung)
Reisepass) zwingend erforderlich. Nehmen         schein mit den beigefügten Briefwahlunter-         - und unter Vorlage eines gültigen Aus-
Sie also zur Sicherheit immer eines der bei-     lagen dann an die Wohnanschrift oder an              weisdokuments (Personalausweis oder
den Ausweisdokumente mit ins Wahllokal.          die im Antrag angegebene Anschrift (zum              Reisepass)
                                                 Beispiel Anschrift der Nebenwohnung).           2. per Email an briefwahl@ueberlingen.de:
Stimmzettel mit Lochung                                                                             - unter Angabe der persönlichen Daten
für Sehbehinderte                                Briefwahlbeantragung schriftlich:
                                                                                                      (Vorname, Nachname, Geburtsdatum
Damit sehbehinderte oder blinde Wäh-             Sie können einen Wahlschein auch schrift-
                                                                                                      und vollständige Adresse)
ler*innen erkennen können, wo bei einem          lich beantragen. Dazu finden Sie auf der
Stimmzettel Vorder-/Rückseite, oben/unten        Wahlbenachrichtigung rückseitig das An-         Briefwahlbeantragung im plötzlichen
ist, ist der Stimmzettel am rechten oberen       tragsformular. Folgen Sie den Hinweisen         Krankheitsfall oder im Fall der plötzlichen
Rand gelocht. Stimmzettelschablonen sind         und achten Sie darauf, dass der Antrag kom-     Absonderungsanordnung nach dem Infek-
ausschließlich über die Blindenorganisati-       plett ausgefüllt und unterschrieben ist.        tionsschutzgesetz:
                                                 Den Antrag schicken Sie dann per Post           In beiden Fällen ist der Antrag auf einen
onen erhältlich und werden im Wahllokal
                                                 oder Sie werfen ihn in den Briefkasten Stadt    Wahlschein schriftlich am Wahlsonntag,
nicht zur Verfügung gestellt.
                                                 Überlingen, Bürgerservice Ü.-Punkt, Christo-    14.3.2021, bis 15 Uhr möglich. Nötig ist eine
Wichtige Informationen für                       phstraße 1 (am einfachsten ohne Kuvert).        ärztliche Bescheinigung. Das Wahlbüro im
Briefwähler*innen:                                                                               Bürgerservice Ü.-Punkt, Christophstraße 1
                                                 Briefwahlunterlagen persönlich abholen:
Wegen der aktuellen Pandemielage möch-                                                           (Torhaus) ist für diesen Ausnahmefall am
                                                 Zurzeit sind wir bemüht, direkte Kontakte
ten wir Sie besonders auf die Möglichkeiten      so gering wie möglich zu halten. Dennoch        Wahlsonntag ganztägig besetzt und telefo-
der Briefwahl hinweisen.                         können Sie den Wahlschein auch direkt im        nisch unter 07551 99-1188 erreichbar.
Zur Briefwahl benötigen Sie einen Wahl-          Wahlbüro, Christophstraße 1 abholen.
schein, der Ihnen zusammen mit den Brief-                                                        Briefwahlbeantragung
                                                 Zwingend erforderlich sind dazu:                für eine andere Person:
wahlunterlagen (darin enthalten ist auch         1. vorherige Online-Terminvereinbarung
der Stimmzettel) zugeschickt wird.                                                               Der Antrag auf einen Wahlschein für Fami-
                                                    (www.ueberlingen/terminvereinbarung)         lienangehörige oder Bekannte ist nur per-
Da die Nachfrage der aktuellen Einschät-         2. der ausgefüllte und unterschriebene An-
zung nach deutlich höher sein wird als                                                           sönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!)
                                                    trag (rückseitig auf der Wahlbenachrich-     möglich. Benutzen Sie hierfür die Vollmacht
sonst, bitten wir Sie: Nutzen Sie die Möglich-      tigung)
keit, den Wahlschein so bald wie möglich zu                                                      und den Antrag auf der Wahlbenachrichti-
                                                 3. Vorlage Ihres gültigen Ausweisdoku-          gung (rückseitig). Zudem ist die Vorlage des
beantragen. Die Frist zur Beantragung endet         ments (Personalausweis oder Reisepass)
am Freitag, 12.3.2021, 18 Uhr.                                                                   gültigen Ausweisdokuments (Personalaus-
                                                 Die Stadtverwaltung stellt den Wahlschein
                                                                                                 weis oder Reisepass) des/der Wahlberech-
Briefwahlbeantragung online 24/7:                mit den beigefügten Briefwahlunterlagen
                                                                                                 tigten notwendig.
                                                 sofort aus. Sie haben dann die Möglichkeit,
Nutzen Sie den kontaktlosen und direkten                                                         Die Stadtverwaltung händigt den Wahl-
                                                 Ihre Briefwahl direkt vor Ort oder zu einem
Weg und beantragen Sie den Wahlschein                                                            schein mit den beigefügten Briefwahlun-
                                                 späteren Zeitpunkt auszuüben.
über die Homepage der Stadt Überlingen                                                           terlagen dann persönlich an den Bevoll-
www.ueberlingen/briefwahl.de (oder über          Briefwahlunterlagen beantragen ohne             mächtigten aus oder sendet ihn an die
die Menüpunkte Politik & Verwaltung / Bür-       Wahlbenachrichtigung:                           Wohnanschrift des Vollmachtgebers oder an
gerdienste / Wahlen / Online-Briefwahlan-        Wer keine Wahlbenachrichtigung erhal-           eine andere Anschrift (z.B. des Bevollmäch-
trag).                                           ten hat, kann einen Wahlschein auch ohne        tigten).

                                                                                                                                           7
AMTSBLATT MIT DEN STADTTEILEN BAMBERGEN, BONNDORF, DEISENDORF, HÖDINGEN, NESSELWANGEN, LIPPERTSREUTE UND NUSSDORF
DONNERSTAG, 25. FEBRUAR 2021 / NR. 08

Briefwahlbeantragung nach oder während             werden. Sollten wider Erwarten die Kapazitä-       • Samstag, 13.03.2021 in der Zeit von 10.00
eines Umzugs / Zuzugs                              ten nicht ausreichen die Rückläufe (Wahlbe-          Uhr bis 12.00 Uhr
Eine Wahlbenachrichtigung erhält in Über-          nachrichtigungen mit Anträgen auf Briefwahl        • Sonntag in der Zeit von 08.00 Uhr bis
lingen, wer bis zum 31.1.2021 im Wählerver-        oder die roten Wahlbriefe) aufnehmen zu kön-         18.00 Uhr
zeichnis der Stadt eingetragen war. Wer sich       nen, bitten wir Sie dringend, Ihre Briefe an ei-
nach dem 31.1.2021 umgemeldet hat oder             nem der folgenden Werktage abzugeben. Un-          jeweils unter der Telefonnummer
innerhalb von Baden-Württemberg neu zu-            ter der Woche wird der Briefkasten am Torhaus      07551-991188 oder per Mail
gezogen ist und angemeldet hat, konnte             zu Wahlzeiten 3x täglich geleert.                  wahlen@ueberlingen.de.
bis zum 21.2.2021 einen Antrag stellen, dass
er in Überlingen wählen darf. Wurde kein           Erreichbarkeit Wahlbüro
                                                                                                      Alle weitere wichtige Information zur Land-
Antrag gestellt, muss der/die Betreffende          Das Wahlbüro erreichen Sie bis Freitag,
                                                                                                      tagswahl 2021 und natürlich das Wahler-
seine/ihre Stimme im alten Wohnort abge-           12.03.2021, 12.00 Uhr, unter der Telefon-
ben. Bitte beachten Sie auch: Wer von einem        nummer 07551-991186 oder per Mail unter            gebnis am Wahlsonntag nach der Schlie-
anderen Bundesland nach Baden-Württem-             briefwahl@ueberlingen.de bzw. für sonstige         ßung der Wahllokale halten wir für Sie
berg zuzieht, ist erst nach drei Monaten           Wahlangelegenheiten unter wahlen@ue-               immer aktuell auf unserer Homepage www.
wahlberechtigt.                                    berlingen.de                                       ueberlingen.de bereit. Zudem erfahren Sie
                                                                                                      mehr unter www.bodenseekreis.de oder
Briefkasten an Verwaltungsgebäuden                 Erreichbarkeit des Wahlbüros am Wahlwo-            www.lpb-bw.de
Bitte beachten Sie, dass die Briefkästen am Tor-   chenende
haus, Christophstr. 1, und Rathaus, Münsterstr.    • Freitag, 12.03.2021 von 16.00 Uhr bis            Ihr Team vom
15 - 17, an den Wochenenden nicht geleert            18.00 Uhr,                                       Bürgerservice Ü.-Punkt & Wahlen

                                                   MINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR EUROPA
                                                               PRESSESTELLE

 Überlingen erhält Förderung in Höhe von 685.000 Euro aus der Stabilisierungshilfe
              des Landes für kommunale Thermen und Mineralbäder
            Tourismusminister Guido Wolf übergibt Förderbescheid in Videokonferenz an Oberbürgermeister Jan Zeitler
Die Stadt Überlingen erhält eine Förderung    Therme ist ein wichtiges Ziel am See und       ne Hilfen für die betroffenen Branchen an-
in Höhe von rund 685.000 Euro aus der Sta-    ergänzt das dortige touristische Angebot       gekündigt hat). Die Kommunen können bei
bilisierungshilfe des Landes für kommunale    ideal. Daher hat auch das Land ein Inter-      Vorliegen der entsprechenden Voraussetzun-
Thermen und Mineralbäder. Tourismusmi-        esse daran, dass die Therme, soweit mög-       gen Stabilisierungshilfen von jeweils bis zu
nister Guido Wolf übergab in einer Video-     lich, gut aufgestellt aus der Krise kommt.“    800.000 Euro erhalten. Es wurden bislang ins-
konferenz einen Förderbescheid in dieser      Oberbürgermeister Jan Zeitler sagte: „Die Bo-  gesamt 23 Anträge von Antragsberechtigten
Höhe an Oberbürgermeister Jan Zeitler. Der    densee-Therme Überlingen ist ein beliebtes     Kommunen eingereicht. Es konnten bislang
Zuschuss dient dem teilweisen Ausgleich       Ausflugsziel und sorgt mit einem vielfältigen  15 Anträge mit einem Bewilligungsvolumen
der finanziellen Schäden kommunaler           Wellness- und Gesundheitsangebot für Wohl-     von rund 9 Millionen Euro bewilligt werden.
Thermen und Mineralbäder durch die Co-        fühlmomente der besonderen Art. Die Förde-
                                                                                             Zudem fördert das Tourismusministerium
vid-19-bedingten Einschränkungen für die      rung aus der Stabilisierungshilfe des Landes
                                                                                             eine Marketingkampagne der Heilbäder
Zeit von März bis September 2020. Für die     rüstet die Therme für die Zeit nach der Pande-
                                                                                             und Kurorte Marketing Baden-Württemberg
Zeit des zweiten so genannten Lockdowns       mie und bekräftigt, wie wertvoll der Standort
                                                                                             GmbH (HKM) unmittelbar für die Zeit des
können gegebenenfalls weitere Hilfen aus      in der Gesundheitsstadt Überlingen für die
                                                                                             Wiederanlaufens nach dem Lockdown mit
Bundesprogrammen beantragt werden.            Thermen- und Mineralbadbranche ist.“
                                                                                             300.000 Euro. Diese Kampagne zielt insbe-
Tourismusminister Guido Wolf sagte: „Ba-      Hintergrundinformationen:                      sondere auf Gäste aus den unmittelbaren
den-Württemberg ist Bäderland Nummer          Die Heilbäder und Kurorte in Baden-Würt-       Nachbarländern Schweiz und Frankreich
eins in Deutschland, und das wollen wir       temberg sind für den Tourismus im Land         (dort insbesondere Elsass) ab.
auch nach der Krise bleiben. 2019 entfiel     von großer Bedeutung. Sie erwirtschafteten
noch fast ein Viertel der Übernachtungen      in Baden-Württemberg bis 2019 jährlich ei-
auf Heilbäder und Kurorte im Land. Wellness   nen Bruttoumsatz von rund 3,5 Milliarden
und Gesundheitstourismus sind ein enormer     Euro. Die Heilbäder und Kurorte sind in be-
Wirtschaftsfaktor in Baden-Württemberg.       sonderem Maße von den Einschränkungen
Das soll auch nach der Krise so sein. Dafür   durch die Corona-Pandemie betroffen. Dem
müssen wir die kommunalen Thermen, die        will das Tourismusministerium mit einem In-
bislang durch die Raster sämtlicher Hilfspro- vestitionsprogramm „Heilbäder“ mit einem
gramme gefallen sind, in dieser schwierigen   Volumen von mehr als 15 Millionen Euro
Zeit unterstützen. Urlaub im eigenen Land     begegnen: Als eine Maßnahme stellt die
oder im grenznahen Bereich wird in der Zeit   Landesregierung durch das Tourismusminis-
nach den Ausgeh- und Reisebeschränkun-        terium 15 Millionen Euro als Stabilisierungs-
gen noch stärker gefragt sein als bisher.     hilfe für die Thermen und Mineralbäder be-
                                              treibenden Kommunen zur Verfügung. Diese
Hier spielen die Heilbäder und Kurorte mit    sind zunächst auf die Verluste im Zeitraum     Tourismusminister Guido Wolf bei der virtuellen
Wellness und gesundheitstouristischen An-     von März bis September 2020 ausgerichtet       Übergabe des Förderungsbescheids an Oberbür-
geboten eine wichtige Rolle. Die Überlinger   (da für die Zeit ab November der Bund eige-    germeister Jan Zeitler.

  8
AMTSBLATT MIT DEN STADTTEILEN BAMBERGEN, BONNDORF, DEISENDORF, HÖDINGEN, NESSELWANGEN, LIPPERTSREUTE UND NUSSDORF
DONNERSTAG, 25. FEBRUAR 2021 / NR. 08

        Sperrung
        Blatterngraben
       Die Stadt Überlingen weist darauf
       hin, dass von Montag, 8. März, an         Frühjahrsproblemstoff-                         „Ein offenes Ohr für
       der Blatterngraben gesperrt sein
       wird. Von diesem Zeitpunkt an wer-
                                                 sammlung beginnt                               Senioren“
       den für die Landesgartenschau die
       Kunstwerke der „Galerie unter freiem
                                                 - Anderer Standort in Überlingen -
                                                 Nutzen Sie die Möglichkeit, Problemstoffe
                                                                                                - Ehrenamtliches
       Himmel“ aufgestellt.                      umweltgerecht und kostenlos zu entsorgen.      Telefonangebot
                                                 Das Team der mobilen Sammelstelle ist am
       Der Blatterngraben wird mit Beginn        Samstag, den 27. Februar an folgenden          Die momentane Situation mit Covid-19 hat
        der Landesgartenschau wieder             Standorten für Sie da:                         vieles verändert. Es kann schwer sein, per-
         geöffnet und ist täglich zwischen                                                      sönliche Kontakte konsequent zu vermei-
         7und 21 Uhr kostenfrei begehbar.        Owingen: Parkplatz Firma Klöber                den. Da fällt der Plausch mit den Nachbarn
                                                 von 9:45 Uhr bis 10:50 Uhr                     am Gartenzaun, das kleine Schwätzchen
                                                 Frickingen: Parkplatz neben Wertstoffhof       auf dem Marktplatz oder auch der Kaffee-
                                                 von 11:45 Uhr bis 12:30 Uhr                    klatsch mit Familie und Freunden weg.
                                                 Überlingen: Entsorgungszentrum                 Da kann man sich schnell einsam fühlen.
                                                 Füllenwaid                                     Um dem Alleinsein entgegenzuwirken, gibt
                                                 !!! Achtung - Anderer Standort !!!             es nun ein Telefonangebot für Senioren: Für
                                                 von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr                    einen ruhigen Plausch, ein nettes Schwätz-
                                                                                                chen oder einfach ein offenes Ohr. Melden

Gartenabfälle                                    Bei der Sammlung gelten die derzeitigen
                                                 Schutzmaßnahmen. Bitte achten Sie auf
                                                                                                Sie sich dazu bei uns in der Servicestelle
                                                                                                Bürgerschaftliches Engagement im Landrat-

werden abgeholt                                  den nötigen Mindestabstand zu anlie-
                                                 fernden Personen und dem Personal. Es
                                                                                                samt.
                                                                                                Gerne leiten wir Sie dann an eine ehrenamt-
An folgenden Terminen findet in Überlin-         besteht Maskenpflicht.                         liche Helferin oder einen ehrenamtlichen
gen die Gartenabfallsammlung statt:                                                             Helfer in Ihrer Gemeinde oder im Kreisge-
Bezirk A u. B am Dienstag, den 2. März           Angenommen werden Stoffe aus Privat-           biet weiter. Die Person wird sich für Sie Zeit
Bezirk C am Freitag, den 19. März                haushalten, wie z.B. Batterien, Autobatteri-   nehmen, sich mit Ihnen unterhalten und Ih-
                                                 en, Chemikalien, Farben, Lacke, Lösemittel,    nen zuhören. Wir sind für Sie da!
Das kompostierbare Material muss am Ab-
fuhrtag bis spätestens 6 Uhr morgens am          Säuren und Laugen, Pflanzenschutzmittel,
                                                 Ölfilter und ölige Lappen, Spraydosen mit      Sie erreichen uns:
Straßenrand bereitgestellt werden.                                                              Montag bis Freitag
Damit die Mitarbeiter des Abfuhrunterneh-        Restinhalt, Leuchtstoffröhren und Energie-
                                                 sparlampen, Feuerlöscher, Altöl z.B. Moto-     von 08:00 bis 12:00 Uhr
mens den Abfall abtransportieren und ent-                                                       unter Tel.: 07541 204-5605
sorgen können, ist folgendes zu beachten:        renöl sowie alle anderen schadstoffhaltigen
                                                 Stoffe, die nicht in den Mülleimer oder ins
Was wird gesammelt?                                                                             Gerne können Sie Ihren Namen und Ihre
                                                 Abwasser gehören. Die Problemstoffe müs-
Baum-, Hecken-, Strauchschnitt (keine Ro-                                                       Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter
                                                 sen in festverschlossenen Gebinden, Einzel-
dungen), Rasenschnitt, Laub, Stroh, Heu,                                                        hinterlassen und wir rufen Sie zurück. Das
                                                 gebinde maximal 20 Liter, (möglichst in der
Stauden, Abraum von Beeten, Blumen, Bal-                                                        Angebot ist für Sie kostenlos und unver-
                                                 Originalverpackung) abgegeben werden.
konpflanzen, Abdeckreisig usw.                                                                  bindlich. Sie können einmalig anrufen oder
                                                                                                auch mehrmals. Gerne dürfen Sie sich auch
                                                 Staubförmige Stoffe, insbesondere Pflan-
Wie müssen die Gartenabfälle an der                                                             bei uns melden, wenn Sie Unterstützung im
                                                 zenschutzmittel, müssen staubdicht ver-
Straße bereitgestellt werden?                                                                   Alltag, Beratung oder Hilfe benötigen.
                                                 packt sein. Außerdem sollte die Produkt-
Äste und sonstiger Baum- und Strauchschnitt
                                                 bezeichnung von außen erkennbar sein.
bitte auf eine Länge von maximal 1,5 m kür-
                                                 Problemstoffe können nur in haushaltsüb-
zen und unbedingt bündeln (nur verrott-
bare Schnüre verwenden). Kleinmaterial in
gut einsehbare und handliche Behälter fül-
                                                 lichen Mengen angenommen werden.
                                                                                                  Fuß- und Radweg
len (z. B. Plastikwannen, Kunststoffbehälter,
feste Kartons oder stabile Säcke). Bitte keine
                                                 Landwirte werden gebeten, erst fünf Minu-
                                                 ten vor Ablauf der angegebenen Zeit zum          Barbelgängle gesperrt
                                                 Sammelort zu kommen, um einen reibungs-          Aufgrund einer unumgänglichen Kran-
Gelben Säcke, dünnwandige Säcke oder
                                                 losen Ablauf der Sammlung zu gewährleis-         aufstellung ist der Fuß- und Radweg
BigBags und ähnlich große Behältnisse/
                                                 ten. Größere Mengen können nur nach Vor-         Barbelgängle ab sofort bis 31. Oktober
Säcke benutzen. Die Gebinde und Behälter
                                                 anmeldung angenommen werden.                     2021 für jeglichen Verkehr gesperrt.
dürfen jeweils nicht schwerer als 20 kg sein.
Abgefahren werden nur Gartenabfälle in
                                                 Anlieferungen von Gewerbetreibenden              Die Umleitung erfolgt über die Kon-
haushaltsüblichen Mengen (ca. 1,5 m3).
                                                 werden zurückgewiesen. Kleingewerbetrei-         stantin-Vanotti-Straße, Alte Owinger
Was wird nicht mitgenommen?                      bende können Problemstoffe 14-tägig im           Straße und Barbelstraße. Der Zugang
Gartenabfälle, denen Metall- oder Plas-          Wechsel jeweils mittwochs kostenpflichtig        ist nur von der Barbelstraße bis Baustel-
tikteile anhaften und solche, die nicht ge-      bei den Entsorgungszentren Friedrichs-           le frei.
bündelt sind oder in BigBags bereitgestellt      hafen Weiherberg bei Raderach, Tettnang
sind. Baum- und Strauchschnitt mit einer         Sputenwinkel oder Überlingen Füllenwaid          Um Beachtung und unbedingte Einhal-
Astlänge von über 1,5 m und Äste mit ei-         entsorgen. Termine finden Sie unter              tung, zur Sicherheit aller Verkehrsteil-
ner Stärke von über 10 cm im Durchmesser.        www.abfallwirtschaftsamt.de                      nehmer, wird dringend gebeten.
Verschnürte Säcke und zweckentfremdete
Gelbe Säcke können nicht entleert werden.        Nicht angenommen werden: Altreifen,              Öffentliche Ordnung
Alle Termine und Infos gibt es auch unter        Bauabfälle, Elektrogeräte, teerhaltige Ab-       Abt. Verkehrswesen
www.abfallwirtschaftsamt.de                      fälle, Asbest, Mineralwolle

                                                                                                                                          9
AMTSBLATT MIT DEN STADTTEILEN BAMBERGEN, BONNDORF, DEISENDORF, HÖDINGEN, NESSELWANGEN, LIPPERTSREUTE UND NUSSDORF
DONNERSTAG, 25. FEBRUAR 2021 / NR. 08

  STADTTEILE BERICHTEN
 BAMBERGEN                                               SPRECHSTUNDE: Montags (außer in den Schulferien)
                                                         19:00 - 20:00 Uhr                                       NESSELWANGEN  www.nesselwangen.de
 Ortsverwaltung „Feuerwehrhaus Bambergen“                und nach Vereinbarung im Rathaus Deisendorf.            Ortsverwaltung Fahnenösch 2
 ORTSVORSTEHER DANIEL PLOCHER                                                                                    ORTSVORSTEHER WOLFGANG KÄPPELER
 Im Gröber 7                                                                                                     Gießberg 9
 Telefon privat:
 E-Mail:
                                      0171 6956999
                       info@bambergen-überlingen.de      HÖDINGEN           www.hoedingen.de                    Telefon Ortsverwaltung:
                                                                                                                 Telefon privat:
                                                                                                                                                           07773 1394
                                                                                                                                                           07773 7344
 SPRECHSTUNDE: Nach Vereinbarung.                        Ortsverwaltung Max-Mutscheller. Str. 12
                                                                                                                 Telefon mobil:                         0176 72916916
                                                         ORTSVORSTEHER MARTIN KEßLER                             E-Mail:               ortsvorsteher@nesselwangen.de
 BONNDORF           www.bonndorf-ueberlingen.de
                                                         Telefon Ortsverwaltung:
                                                         Telefon privat:
                                                                                                 07551 9499793
                                                                                                   07551 60272
                                                                                                                 SPRECHSTUNDE: Donnerstags 18:30 - 19:30 Uhr
                                                                                                                 (nur werktags) und nach Vereinbarung.
 Ortsverwaltung Ratsweg 5                                Telefax privat:                         07551 8347806
 ORTSVORSTEHER DOMINIK SCHATZ                            E-Mail:                     mk.hoedingen@gmail.com
                                                         SPRECHSTUNDE: Nach telefonischer Vereinbarung.
 Bonndorf, Felbenwiesweg 1
 Telefon:                                07773 9386041
                                                                                                                 NUßDORF  www.nussdorf-bodensee.de
 E-Mail:      dominik.schatz@bonndorf-ueberlingen.de                                                             Ortsverwaltung Zum Laugele 5
 SPRECHSTUNDE: Donnerstags 19:00 - 19:45 Uhr
 und nach Vereinbarung im Rathaus Bonndorf.
                                                         LIPPERTSREUTE  www.lippertsreute.de                    ORTSVORSTEHERIN ANJA KRETZ
                                                                                                                 Zum Salm 12
                                                         Ortsverwaltung Hauptstr. 36
                                                                                                                 Telefon privat:                           07551 63926
                                                         ORTSVORSTEHER SIEGFRIED HANßLER                         Telefon mobil:                          016095833769
 DEISENDORF             www.deisendorf.de
                                                         Telefon:
                                                         Telefax:
                                                                                                 07553 828710
                                                                                                 07553 828711
                                                                                                                 E-Mail:                       anja.kretz68@t-online.de
                                                                                                                 SPRECHSTUNDE: Nach telefonischer Vereinbarung
 Ortsverwaltung Rathausgässele 1                         Telefon mobil:                         0176 76607578
 ORTSVORSTEHERIN KARIN MÜLLER                            E-Mail: info@lippertsreute.de
 Im Gehren 8                                             SPRECHSTUNDE: Nach telefonischer Vereinbarung.
 Telefon Ortsverwaltung:                  07551 60918
 Telefon privat:                           07551 2417
 Telefon mobil:                         01575 2659376
 E-Mail:                  ortsverwaltung@deisendorf.de

                                                         Nicht ein großer Narrenbaum, sondern über                Online-Narren-Hock mit Videochat – viele
           HÖDINGEN                                      30 Narrenbäume zierten das ganze Dorf –                  waren dabei auch im Häs. Wir haben viel ge-
Die andere Fasnet 2021                                   alle wurden prämiert – der Sieger stand im
                                                         Haslen. Ab Freitag gab es täglich - pünktlich
                                                                                                                  lacht – das habt ihr gut gemacht. Auch zum
                                                                                                                  Abschluss gab es den Online-Funken.
in Hödingen                                              um 9 Uhr - einen neuen Fasnet-Beitrag in der             „Obercool“ und „tolles Gesamtpaket“, so
Ein Jahr ohne Fasnet – das darf doch wohl                DIgitalen Gruppe. Sechs super Beiträge und               tönt es aus dem Dorf. Digital ist toll – aber
nicht sein! Die Hedinger waren aktiv, das war            einer besser als der andere.                             live springen ist besser.
fein.                                                    Kein Kinderball, aber 75 Minuten Fasnet-Kin-             Wir gratulieren allen Aktiven, Narren und
Begonnen hat die fünfte Jahreszeit mit dem               derturnen mit Wolfi und Anja – die Begeis-               Närrinnen und der Narrengesellschaft Hö-
Hedinger Frauenkaffee emol andersch! Des                 terung war bei fast 20 Kindern groß. Auch                dingen zu einer gelungenen Fasnet 2021 –
Jahr jede dahom. Ein Heft voller toller Ge-              das leibliche Wohl war mit dem Wurstwagen                und freuen uns auf die Fasnet 2022!
dichte und Geschichten, dazu Kaffee, Scho-               gesichert – auf Vorbestellung zum Mitneh-
kolade und ein sehr kreativer Klopapieran-               men kam mit Abstand und Maske ein Stück                  Hede Gesine Elsing
stecker.                                                 Fasnet-Feeling auf.                                      Ortschaftsrat Hödingen

  FRAKTIONEN BERICHTEN
                                             Hinweis auf die Karenzzeit vor der Landtagswahl
              Die Karenzzeit vor der Landtagswahl beträgt 6 Wochen. Das heißt, es werden im Mitteilungsblatt Hallo Überlingen
                       von der KW 05/2020 bis einschließlich KW 10/2021 keine Fraktionsbeiträge mehr veröffentlicht.

  AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Stadt Überlingen                                             Die Briefwahlvorstände treten zusam-                      ten des Wahlraums einen Stimmzettel
Wahlkreis 67 Bodensee                                        men um 14:00 Uhr im Torhaus, Chris-                       ausgehändigt.
                                                             tophstr. 1, und in der Weißen Villa,                      Der Stimmzettel enthält jeweils unter
Wahlbekanntmachung                                           Bahnhofstr. 2.                                            fortlaufender Nummer den Namen des
1. Am 14. März 2021 findet die Land-                                                                                   Bewerbers und ggf. des Ersatzbewer-
                                                         3. Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem
   tagswahl Baden-Württemberg statt.                                                                                   bers der zugelassenen Wahlvorschläge
                                                            Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in
   Die Wahlzeit dauert von 8:00 bis 18:00                                                                              im Wahlkreis. Wahlvorschlägen von Par-
                                                            dessen Wählerverzeichnis er/sie einge-
   Uhr.                                                                                                                teien wird zudem der Name der Partei
                                                            tragen ist. Dies gilt nicht, wenn er/sie
                                                                                                                       und, sofern sie eine Kurzbezeichnung
2. Die Stadt Überlingen ist in 12 allgemei-                 einen Wahlschein hat (siehe Nr. 4).
                                                                                                                       verwendet, auch diese, beigefügt. Rechts
   ne Wahlbezirke eingeteilt.                               Die Wähler/Wählerinnen haben die
                                                                                                                       von dem Namen des jeweiligen Wahlvor-
   In    den    Wahlbenachrichtigungen,                     Wahlbenachrichtigung und ihren Per-
                                                                                                                       schlags ist ein Kreis für die Kennzeich-
   die den Wahlberechtigten bis zum                         sonalausweis oder Reisepass zur Wahl
                                                                                                                       nung des Stimmzettels aufgebracht.
   21.02.2021 übersandt worden sind, sind                   mitzubringen und die Wahlbenachrich-
   der Wahlbezirk und der Wahlraum ange-                    tigung abzugeben.                                          Jeder Wähler/Jede Wählerin hat eine
   geben, in dem der/die Wahlberechtigte                    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzet-                       Stimme. Er/Sie gibt seine/ihre Stimme
   wählen kann.                                             teln. Jede/r Wähler/in erhält bei Betre-                   in der Weise ab, dass er/sie auf dem

 10
DONNERSTAG, 25. FEBRUAR 2021 / NR. 08

    Stimmzettel in einen der hinter den           Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle            bräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die
    Wahlvorschlägen befindlichen Kreise           übersenden, dass er dort spätestens am          selbstbestimmte Willensbildung oder
    ein Kreuz einsetzt oder durch eine an-        Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahl-        Entscheidung des/der Wahlberechtig-
    dere Art der Kennzeichnung des Stimm-         brief kann auch bei der angegebenen             ten ersetzt oder verändert oder wenn
    zettels eindeutig zu erkennen gibt, für       Stelle abgegeben werden.                        ein Interessenkonflikt der Hilfsperson
    welchen Wahlvorschlag er/sie sich ent-                                                        besteht (§ 8 Abs. 4 Landtagswahlge-
    scheiden will.                            5. Es wird besonders darauf hingewiesen,            setz). Außerdem ist die Hilfsperson zur
    Der Stimmzettel muss vom Wähler/von          dass die Stimmabgabe ungültig ist,               Geheimhaltung der Kenntnisse ver-
    der Wählerin in einer Wahlkabine des         wenn der Stimmzettel eine Änderung,              pflichtet, die sie durch die Hilfeleistung
    Wahlraums gekennzeichnet und in der          einen Vorbehalt oder einen beleidigen-           erlangt hat.
    Weise gefaltet werden, dass seine/ihre       den oder auf die Person des Wählers/der          Wer unbefugt wählt oder sonst ein un-
    Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der      Wählerin hinweisenden Zusatz enthält.            richtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt
    Wahlkabine darf nicht fotografiert oder      Bei Briefwahl gilt dies außerdem, wenn           oder das Ergebnis verfälscht, wird mit
    gefilmt werden.                              sich im Stimmzettelumschlag eine der-            Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
                                                 artige Äußerung befindet sowie bei               einer Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt
4. Wähler und Wählerinnen, die einen             jeder sonstigen Kennzeichnung des                auch, wer im Rahmen zulässiger Assis-
   Wahlschein haben, können an der Wahl          Stimmzettelumschlags.                            tenz entgegen der Wahlentscheidung
   im Wahlkreis, in dem der Wahlschein                                                            des/der Wahlberechtigten oder ohne
   ausgestellt ist,                           6. Jede/jeder Wahlberechtigte kann sein/            eine geäußerte Wahlentscheidung des/
   a) durch Stimmabgabe in einem be-             ihr Wahlrecht nur einmal und nur per-            der Wahlberechtigten eine Stimme ab-
        liebigen Wahlbezirk dieses Wahl-         sönlich ausüben. Eine Ausübung des               gibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs.
        kreises                                  Wahlrechts durch einen Vertreter anstel-         1 und 3 des Strafgesetzbuchs).
   oder                                          le des Wahlberechtigten ist unzulässig
   b) durch Briefwahl                            (§ 8 Abs. 3 des Landtagswahlgesetzes).        7. Die Wahlhandlung sowie die im An-
   teilnehmen.                                   Ein/e Wahlberechtigte/r, der/die des             schluss an die Wahlhandlung erfolgen-
                                                 Lesens unkundig oder wegen einer Be-             de Ermittlung und Feststellung des
    Wer durch Briefwahl wählen will, muss        hinderung an der Abgabe seiner/ihrer             Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind
    sich vom Bürgermeisteramt einen amt-         Stimme gehindert ist, kann sich hierzu           öffentlich. Jedermann hat Zutritt, so-
    lichen Stimmzettel, einen amtlichen          der Hilfe einer anderen Person bedie-            weit das ohne Beeinträchtigung des
    Stimmzettelumschlag sowie einen amtli-       nen. Die Hilfeleistung ist auf technische        Wahlgeschäfts möglich ist.
    chen Wahlbriefumschlag beschaffen und        Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahl-
    seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel         berechtigten/von der Wahlberechtig-           Bürgermeisteramt
    (im verschlossenen blauen Stimmzette-        ten selbst getroffenen und geäußerten         Überlingen, 16.02.2021
    lumschlag) und dem unterschriebenen          Wahlentscheidung beschränkt. Unzuläs-
                                                                                               gez. Jan Zeitler
    Wahlschein so rechtzeitig der auf dem        sig ist eine Hilfeleistung, die unter miss-
                                                                                               Oberbürgermeister

    Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales
    Am Mittwoch, 03.03.2021, findet um 17:00 Uhr im Rathaussaal eine Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales statt.
    Ab Betreten des Gebäudes haben Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es sind ausschließlich FFP2-Masken oder
    medizinische Masken zulässig. Alltagsmasken, wie Stoffmasken oder Schals etc. sind nicht zulässig. Vielen Dank für Ihr Ver-
    ständnis.

    Tagesordnung:
    1   Bericht des Jugendreferats zur offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Überlingen                           Kenntnisnahme

    2    Aktuelle Schülerzahlen im Schuljahr 2020/21 gemäß der amtlichen Schulstatistik von Oktober 2020               Kenntnisnahme

    3    Sachstand Integration                                                                                         Kenntnisnahme

    4    Limitierte Auflage von Aufklebern zum Stadtjubiläum                                                                  Beschluss

    5    Kenntnisnahme von den Protkollen über die Sitzungen

    6    Berichte und Anfragen

    Überlingen, den 19.02.2021
    gez. Jan Zeitler, Oberbürgermeister

                          ENDE DES AMTLICHEN TEILS  Verantwortlich Oberbürgermeister Jan Zeitler
             Alle amtlichen Bekanntmachungen finden Sie auf der städtischen Homepage www.ueberlingen.de

                                                                                                                                          11
Sie können auch lesen