AMTSBLATT DER GEMEINDE - Bürgersprechstunde des Bürgermeisters am 28.09. Sitzung des Gemeinderates am 27.07.2020 um 18 Uhr Stadtradeln 2020 in ...
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Donnerstag, 23. Juli 2020 30 Diese Ausgabe erscheint auch online AMTSBLATT DER GEMEINDE Bürgersprechstunde des Bürgermeisters am 28.09. Sitzung des Gemeinderates am 27.07.2020 um 18 Uhr Stadtradeln 2020 in Walzbachtal beendet Verkehrsverbote auf Feldwegen
2| Amtsblatt der Gemeinde Walzbachtal · Donnerstag, 23. Juli 2020 · Nr. 30 AMTLICHES Gemeinde Bekanntmachung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Montag, 27. Juli 2020, Böhnlichhalle Wössingen Beginn: 18:00 Uhr 1. Fragestunde der Einwohner 2. Windkraft in Weingarten Vorstellung des Projektes durch die EnBW Information 3. Kita Arche Hier: Beibehalten der Selbstkochküche und Erläuterung der Umsetzung Beratung und Beschlussfassung 4. Grundschulen Walzbachtal Hier: Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms für mobile Endgeräte für Schu len 5. CoronaKrise Hier: 1. Kinderhaus Regenbogen: Reduzierung der Elternentgelte für die Monate Juli und August 2020 aufgrund der reduzierten Öffnungszeiten 2. Verschieben der Entgelterhöhung für alle Walzbachtaler Kitas, Horte/Kernzeit vom 01.09.2020 auf den 01.09.2021 Beratung und Beschlussfassung 6. Abwicklung des Haushaltes 2020 Haushaltszwischenbericht Information des Gemeinderats 7. Straßenunterhaltungsmaßnahmen 2020/ Deckensanierung Wössinger Straße Vorstellung der Ausschreibungsergebnisse und Vergabe der Bauleistungen Beratung und Beschlussfassung 8. Bauantrag Neubau einer Lagerhalle mit Befreiung wegen Überschreitung der Bau grenze, Im Hafnersgrund 15, Flst.Nr. 13622, OT Wössingen Beratung und Beschlussfassung 9. Bauvoranfrage Umbau einer Scheune zu Wohnzwecken, Bahnhofstr. 21, Flst.Nr. 4, OT Jöhlingen 10. Bauvoranfrage Anbau eingeschossiger Flachdachanbau mit Befreiung wegen abwei chender Dachform, Kraichgaustr. 29, Flst.Nr. 18300, OT Jöhlingen 11. Bekanntgaben 12. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderats 13. Fragen der Gemeinderäte Interessierte Zuhörer/innen sind zu dieser öffentlichen Sitzung herzlich eingeladen. Walzbachtal, den 16.07.2020 Timur Özcan Bürgermeister Die Vorlagen zur Sitzung finden Sie unter www.walzbachtal.de, Verwaltung & Politik Politik
Amtsblatt der Gemeinde Walzbachtal · Donnerstag, 23. Juli 2020 · Nr. 30 |3 NEUES AUS DER GEMEINDE Regelmäßige Bürgersprechstunde mit Bürgermeister Özcan Um im direkten Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu bleiben, bietet Bürgermeister Timur Özcan ab 2020 vierteljährliche Bürgersprechstunden an. Diese finden im Wechsel in der Verwaltungsstelle Jöhlingen und im Rathaus in Wössingen statt. Jedem Bürger und jeder Bürgerin wird somit die Gelegenheit gegeben, die persönlichen Anliegen mit dem Bürgermeister zu bespre- chen. Die nächste Bürgersprechstunde • Montag, 28.09.2020,16 bis 18 Uhr, Rathaus in Wössingen Damit möglichst viele die Möglichkeit zum Gespräch bekommen, werden die Termine auf 15 Minuten begrenzt. Um Wartezeiten zu vermeiden, ist eine Terminvereinbarung über das Sekretariat des Bürgermeisters unter 07203/88-911 er- forderlich. STADTRADELN in Walzbachtal beendet 52.596 Radkilometer, 22 Teams und 222 Radlerinnen und Radler – die Aktion STADT- RADELN, welche durch die Initiative RadKULTUR des Verkehrsministeriums Baden- Württemberg gefördert wird, ging in Walzbachtal am 18.07.2020 erfolgreich zu Ende. Wir sind begeistert! Vielen Dank an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer für ihr Team- work und ihren Beitrag zum Klimaschutz! Am 25.07. endet die Nachtragefrist für alle registrierten Teilnehmer. Danach sind keine Einträge oder Änderungen mehr möglich! Übersicht über die Corona-Hilfen des Landes Auf unserer Homepage www.walzbachtal.de finden Sie ein Merkblatt für Unternehmen in Baden-Württemberg mit einer Übersicht über die Corona-Hilfen des Landes. AMTLICHES Hauptamt Bürger- und Sozialdienste Sprechstunden der Deutschen Rentenversicherung für Angestellte und Arbeiter Die Deutsche Rentenversicherung Bund hält am Donnerstag, 20.08.2020, 9 Uhr bis 12 Uhr, 1. OG, Zimmer 102 am Montag, 24.08.2020, 15 Uhr bis 18 Uhr, 1. OG, Zimmer 102 Die Gemeinde Walzbachtal hat im Kinderhaus Arche sowie am Donnerstag, 17.09.2020, 9 Uhr bis 12 Uhr, 1. OG, Zimmer 102 in der Grundschule Jöhlingen mit angegliedertem Schüler- am Montag, 21.09.2020, 15 Uhr bis 18 Uhr, 1. OG, Zimmer 102 hort für das Kita- bzw. Schuljahr 2020/2021 noch Plätze im Rahmen eines im Rathaus in Wössingen Sprechstunden ab. Der Versicherungsberater, Dietmar Müller, gibt kostenlos Aus- Freiwilligen Sozialen Jahres kunft in allen Rentenangelegenheiten, klärt Beitragskonten und bzw. Bundesfreiwilligendienstes (m/w/d) nimmt Rentenanträge auf. Bitte Personalausweis und die letzten zu besetzen. Rentenversicherungsunterlagen mitbringen. Wir freuen uns auf Bewerber/innen mit Interesse an einer Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich freiwilligen Mitarbeit bei der Betreuung von Kleinkindern unter Tel.-Nr. 07258/1394 oder d-mueller-si@t-online.de und Schülern. Bewerbungen erbitten wir an die Gemeindeverwaltung Walzbachtal, Personalbüro, Wössinger Str. 26-28, 75045 Walzbachtal oder an personal@walzbachtal.de. REDAkTioNSSchlUSS BEAchTEN Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne Frau Walther Bitte denken Sie an die rechtzeitige Übermittlung (Tel.: 07203 88-100). Ihrer Textbeiträge.
4| Amtsblatt der Gemeinde Walzbachtal · Donnerstag, 23. Juli 2020 · Nr. 30 und Bruchsal gebildet. Dem Gemeinsamen Gutachterausschuss Historische Ortsführungen in Wössingen sollen bis Juni 2021 weitere benachbarte Kommunen beitreten. starten wieder Der Aufwand für die Tätigkeiten der Gutachterausschüsse wird teilweise durch die Erhebung von Verwaltungsgebühren ge- Die Gemeindeverwaltung Walzbachtal bietet in unregel- deckt. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachteraus- mäßigen Abständen historische Ortsrundgänge an. Interes- schusses erhebt demnach insbesondere für die Erstellung von sierten soll dadurch die Möglichkeit gegeben werden, ihren Verkehrswertgutachten sowie für die Erteilung schriftlicher Aus- Wohnort aus historischer Sicht kennenzulernen oder sich zu künfte aus der Bodenrichtwertkarte und der Kaufpreissammlung erinnern, „wie es früher war“. Verwaltungsgebühren. Nachdem die neueste Corona-Verordnung solche Veranstal- Durch Beschluss einer Erstreckungssatzung wurde die rechtliche tungen wieder zulässt, lädt die Gemeindeverwaltung herz- Grundlage geschaffen, dass die Gutachterausschussgebührensat- lich zum nächsten „Historischen Ortsrundgang“ durchs zung der Stadt Bruchsal auch für die Gebiete der Stadt Stutensee Wössinger Unterdorf ein mit dem Thema: „Die Geschichte sowie der Gemeinden Eggenstein-Leopoldshafen und Walzbach- von Unterwössingen mit seinen römischen Wurzeln“. tal anwendbar ist. Darauf hatten sich die beteiligten Kommunen Die Führung wird geleitet von Wolfgang Eberle, der als Hei- in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geeinigt. matkundler von Wössingen einen interessanten und span- Die Erstreckungssatzung sowie die maßgebliche Gutachteraus- nenden Nachmittag verspricht – vielleicht eine kleine Alter- schussgebührensatzung der Stadt Bruchsal werden hiermit öf- native zum ausgefallenen Urlaub. fentlich bekannt gemacht. Termin: Samstag, den 15. August 2020, um 14.30 Uhr. Treff- punkt ist an der Bushaltestelle vor der Grundschule Wössingen. Eingeladen sind alle Alt- und Neubürger, aber auch interes- Erstreckungssatzung sierte Gäste aus Nachbargemeinden – einfach alle, die aus zur Gutachterausschussgebührensatzung auf die Gebiete historischer Sicht etwas über unser Dorf erfahren möchten der Stadt Stutensee sowie der Gemeinden oder gerne in der Vergangenheit stöbern. Eggenstein-Leopoldshafen und Walzbachtal Im Anschluss an die Veranstaltung wird zu einem kleinen Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Imbiss in den Wössinger Hof eingeladen. Vielleicht kann bei (GO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl S. 581, ber. S. 698), zu- einem gemeinsamen Gespräch noch das eine oder andere letzt geändert durch Art. 16 des Gesetzes zur Umsetzung der erfahren oder ausgetauscht werden. Neuorganisation der Forstverwaltung BW vom 21.05.2019 (GBl. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 8 Personen und ist mo- S. 161) in Verbindung mit den §§ 2, 11 und 12 des Kommunal- mentan auf 20 begrenzt. abgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung bei der Ge- vom 17. März 2005 (GBl S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 3 meindeverwaltung - Silvia Rendes, des Gesetzes vom 7. November 2017 (GBl. S. 592, 593) in Verbin- Telefon 88-212, E-Mail: s.rendes@walzbachtal.de - ist jedoch dung mit § 26 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit notwendig. (GKZ) vom 16. September 1974, zuletzt geändert durch Artikel 2 Anmeldeschluss ist Freitag, der 14.08.2020 – 10.00 Uhr. des Gesetzes vom 15. Dezember 2015 (GBl. S. 1147, 1149) und § 4 Abs. 3 des Landesgebührengesetzes für Baden-Württemberg (LGebG) in der Fassung vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 895), zu- Fundbüro letzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Mai 2019 Im Fundbüro Jöhlingen wurden abgegeben: (GBl. S. 161, 185), hat der Gemeinderat der Stadt Bruchsal am 19. 1 Schlüssel mit Schlüsselband (Bücherei Jöhlingen) Mai 2020 folgende Satzung beschlossen: Nähere Infos unter Tel. 07203/ 9146-0 Vorbemerkung Fundbüro Wössingen / Baubetriebshof Die Stadt Bruchsal, die Stadt Stutensee sowie die Gemeinden Am Sonntag, 19.07.2020, wurde in der Jöhlinger Straße eine brau- Eggenstein-Leopoldshafen und Walzbachtal haben zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses aufgrund von § 1 Ab- ne Legehenne gefunden. satz 1 Satz 2 der Verordnung der Landesregierung über die Gut- Der Besitzer möchte sich bitte im Fundbüro (07203 88-223) oder achterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte Baubetriebshof (07203/4396050) melden. nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – GuAVO) in Verbindung mit § 25 des Gesetzes über kommunale Verkehrsverbote auf Feldwegen Zusammenarbeit (GKZ) eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die bestehenden Verkehrsverbo- Mit Wirksamkeit dieser Vereinbarung sind die Aufgaben der te auf den Feldwegen zu beachten sind! Grundstückswertermittlung durch den Gutachterausschuss, die Vermehrt ist festzustellen, dass sich nicht alle Verkehrsteil- den Städten und Gemeinden durch Gesetz oder Verordnung zu- nehmer daran halten. Beispielsweise ist die Verbindung gewiesen sind, zum 1. Mai 2020 auf die Stadt Bruchsal überge- zwischen der Kreuzung Bruchsaler Straße / Waldstraße (kurz gangen. nach dem Grillplatz Fraueneich) und Einmündung K 3506 Die Stadt Bruchsal kann im Rahmen der ihr damit übertragenen (Verbindungsstraße Jöhlingen – Gondelsheim) durch Ver- Aufgabengebiete auf Grundlage des GKZ daher Satzungen erlas- kehrszeichen 260 gesperrt. sen, die auch für das gesamte Gebiet der abgebenden Kommu- Die Missachtung der geltenden Verkehrsverbote kann, je nen gelten (§ 26 Abs. 1 GKZ). nach Verstoß, mit einem Verwarngeld in Höhe von 20,00 – 50,00 € geahndet werden. § 1 Erstreckung Die Satzung der Stadt Bruchsal über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäfts- Bauen und Technik stelle (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 17.12.2019 in der jeweils geltenden Fassung erstreckt sich auf die Gemein- Öffentliche Bekanntmachung degebiete der Stadt Stutensee, der Gemeinde Eggenstein-Leo- Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal - poldshafen und der Gemeinde Walzbachtal. Öffentliche Bekanntmachung der Erstreckungssatzung mit § 2 Übergangsregelung Gutachterausschussgebührensatzung Für vor dem 1. Mai 2020 bereits begonnene Wertermittlungen Zum 1. Mai 2020 wurde der Gemeinsame Gutachterausschuss in der Stadt Stutensee sowie in den Gemeinden Eggenstein-Leo- bei der Stadt Bruchsal als interkommunale Zusammenarbeit der poldshafen und Walzbachtal, die erst nach dem Inkrafttreten die- Kommunen Eggenstein-Leopoldshafen, Stutensee, Walzbachtal ser Satzung abgeschlossen werden, ist die jeweils bei Antragstel-
Amtsblatt der Gemeinde Walzbachtal · Donnerstag, 23. Juli 2020 · Nr. 30 |5 lung geltende Gebührenregelung entsprechend anzuwenden, § 2 Gebührenschuldner, Haftung wenn der zugehörige Antrag dort bis zum Inkrafttreten dieser (1) Gebührenschuldner ist, wer die Erstattung des Gutachtens Satzung gestellt worden ist. veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird. (2) Neben dem Gebührenschuldner haftet, wer die Gebühren- § 3 Inkrafttreten schuld durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Gutach- Diese Erstreckungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Mai 2020 in terausschuss der Stadt Bruchsal übernommen hat; dies gilt Kraft. auch für denjenigen, der für die Gebührenschuld eines ande- Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung ren kraft Gesetzes haftet. Baden-Württemberg (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder § 3 Gebühren für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung Formvorschriften der Gemeindeordnung oder unter Verletzung oder der Bodenrichtwertkarte von solchen Verfahrens- oder Formvorschriften, die aufgrund der (1) Für die Erstellung eines Auszugs aus der aktuellen Bodenricht- Gemeindeordnung erlassen worden sind, zustande gekommen wertkarte für ein Grundstück werden Gebühren in Höhe von sein, so gilt sie dennoch ein Jahr nach der öffentlichen Bekannt- 19,00 € erhoben. Werden mit einem Antrag Auszüge aus der machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Bodenrichtwertkarte für mehrere Grundstücke beantragt, so Diese Rechtswirkung tritt nicht ein, wenn wird für ein Grundstück eine Gebühr in Höhe von 19,00 €, für 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- jedes weitere Grundstück eine Gebühr über 5,00 € erhoben. nehmigung oder die Bekanntmachung dieser Satzung verletzt (2) Für alle weiteren Auskünfte aus der Kaufpreissammlung oder worden sind, der Bodenrichtwertkarte bemisst sich die Gebührenhöhe nach 2. die Oberbürgermeisterin dem Beschluss nach § 43 der Ge- dem Verwaltungsaufwand sowie nach der wirtschaftlichen meindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder der sonstigen Bedeutung für den Gebührenschuldner. oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehör- de den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Ver- § 4 Gebührenmaßstab und Gebührensatz für die Erstattung fahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Bruchsal von Verkehrswertgutachten und für die Ermittlung durch- innerhalb der Jahresfrist unter Bezeichnung des Sachverhaltes, schnittlicher Lagewerte für Grundstücke auf gesonderten der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht Antrag worden ist. (1) Die Höhe der Verwaltungsgebühren für Leistungen nach die- Ausgefertigt: sem § 4 ergibt sich aus der Anlage 1 zu dieser Satzung. Grund- Bruchsal, den 1. Juli 2020 lage der Gebühr ist der dort aufgeführte Bemessungswert. Andreas Glaser (2) Der Bemessungswert für die Erhebung der Verwaltungs- Bürgermeister gebühr bei der Erstattung von Verkehrswertgutachten auf Grundlage dieser Satzung ist - bezogen auf das jeweils be- antragte Gutachten - grundsätzlich die Summe aller zur Ver- Satzung der Stadt Bruchsal über die Erhebung von Gebüh- kehrswertermittlung im jeweiligen Einzelfall relevanten Wer- ren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner te. Dies betrifft insbesondere folgende Werte: Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) • Bodenwert des Grundstücks/der Grundstücke Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg • Werte grundstücksgleicher Rechte (GO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl S. 581, ber. S. 698), zu- • Werte baulicher Anlagen letzt geändert durch Art. 16 des Gesetzes zur Umsetzung der • Werte des Grundstückszubehörs Neuorganisation der Forstverwaltung BW vom 21.05.2019 (GBl. S. • Rechte an Grundstücken 161) in Verbindung mit den §§ 2, 11 und 12 des Kommunalabga- • Belastungen an Grundstücken (z. B. objektspezifische Grund- bengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom stücksmerkmale oder Altlasten) 17. März 2005 (GBl S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Belastungen werden dieser Summe dabei als Absolutbetrag Gesetzes vom 7. November 2017 (GBl. S. 592, 593) und § 4 Abs. (positiver Betrag) hinzugerechnet, um den zu ihrer Ermittlung 3 des Landesgebührengesetzes für Baden-Württemberg (LGebG) erforderlichen zusätzlichen Aufwand zu decken. Belastungen in der Fassung vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 895), zuletzt geän- aus der Abteilung III des Grundbuchs werden bei der Berech- dert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 161, nung der Gebühr nicht berücksichtigt. 185) hat der Gemeinderat der Stadt Bruchsal am 17. Dezember (3) Bei Erstattung von Gutachten über den Wert von Grundstü- 2019 folgende Satzung beschlossen: cken, von grundstücksgleichen Rechten, von baulichen Anla- § 1 Gebührenpflicht gen, von Grundstückszubehör, von Rechten an Grundstücken (1) Die Stadt Bruchsal erhebt Gebühren für die Erstattung von und von Belastungen an Grundstücken richtet sich die Bemes- Gutachten durch den Gutachterausschuss gemäß § 192 ff des sungsgrundlage für die Erhebung der Verwaltungsgebühr Baugesetzbuches (BauGB) und für Leistungen der Geschäfts- nach Absatz 2. stelle des Gutachterausschusses nach Maßgabe dieser Sat- (4) Wird der Wert eines Miteigentumsanteils an einem bebauten zung. oder unbebauten Grundstück ermittelt, der nicht mit dem (2) Werden Gutachten für Gerichte oder Staatsanwaltschaften zu Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz ver- Beweiszwecken erstattet, bestimmt sich die Entschädigung bunden ist, so ist Bemessungsgrundlage der Gebühr der Wert des Gutachterausschusses nach den Vorschriften des Justiz- des gesamten Grundstücks. vergütungs- und -entschädigungsgesetzes. Für Gutachten, (5) Bei Gutachten über die Ermittlung sanierungsbedingter Bo- denwerterhöhungen (§ 154 Abs. 2 BauGB) ist der Neuord- die auf der Rechtsgrundlage der §§ 44, 45 des Landesgeset- nungswert des gesamten Grundstücks Bemessungsgrundla- zes über die freiwillige Gerichtsbarkeit erstattet werden, gilt ge nach dieser Satzung. dies nur, soweit sie für Gerichte oder Staatsanwaltschaften be- (6) Bei Wertermittlungen für Umlegungsverfahren auf Antrag der stimmt sind. Für sonstige Gutachten sowie für Gutachten der Umlegungsstelle bildet der Wert der Verteilungsmasse die Be- Grundstücksbewertungsstelle werden Gebühren nach Maß- messungsgrundlage für die Gebührenfestsetzung nach dieser gabe dieser Satzung erhoben. Satzung. (3) Für Amtshandlungen des Gutachterausschusses oder der (7 Soweit die Leistungen nach dieser Satzung umsatzsteuer- Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, insbesondere für pflichtig sind, wird zu der Gebühr die Umsatzsteuer in der je- Auskünfte nach § 196 Abs. 3 BauGB und die Gewährung von weiligen gesetzlichen Höhe hinzugerechnet. Auskünften aus der Kaufpreissammlung gemäß § 13 Abs. 1 Gutachterausschussverordnung sowie für Handlungen im § 5 Erhöhte Gebühr Rahmen einer gesonderten Erläuterung werden Gebühren (1) Bei zusätzlichem Aufwand (z. B. umfangreiche bzw. schwieri- nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. ge Ermittlung von Wertermittlungsmerkmalen oder -faktoren,
6| Amtsblatt der Gemeinde Walzbachtal · Donnerstag, 23. Juli 2020 · Nr. 30 Ermittlung von Abbruchkosten, gesonderte Berücksichtigung § 10 Vorauszahlung, Sicherheitsleistung von Entschädigungsgesichtspunkten, zusätzliche Ausarbei- Die Erstattung eines Gutachtens kann davon abhängig gemacht tung auf Verlangen des Antragstellers, örtliche Aufnahme der werden, dass die Gebühr ganz oder teilweise vorausgezahlt oder baulichen Anlagen einschließlich Berechnungen, umfangrei- für sie Sicherheit geleistet wird. Von der Anforderung einer Vor- che Teilnahme an Besprechungen bzw. Beratungsleistungen) auszahlung oder der Anordnung einer Sicherheitsleistung ist ab- erhöht sich die Gebühr nach dem zusätzlichen Verwaltungs- zusehen, wenn dadurch eine für den Gebührenschuldner unzu- aufwand sowie nach der wirtschaftlichen oder der sonstigen mutbare Verzögerung entstehen würde oder dies aus sonstigen Bedeutung für den Gebührenschuldner. Gründen unbillig wäre. (2) Erschwert ein Antragsteller mutwillig die Wertermittlung oder § 11 Übergangsvorschrift veranlasst er den Gutachterausschuss nach Abschluss der Für bereits begonnene Wertermittlungen, die erst nach dem Wertermittlung ohne zwingenden Grund zu einer erneuten Inkrafttreten dieser Satzung abgeschlossen werden, ist die bis- Erörterung und verursacht er durch sein Verhalten einen be- herige Gebührenregelung anzuwenden, wenn der zugehörige sonderen Aufwand, so bemisst sich die erhöhte Gebühr nach Antrag bis zum Tag der Bekanntmachung dieser Satzung gestellt dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand sowie nach der wirt- worden ist. schaftlichen oder der sonstigen Bedeutung für den Gebüh- renschuldner. § 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma- § 6 Ermäßigte Gebühr chung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Bruchsal Fällt für die Wertermittlung ein außergewöhnlich geringer Auf- über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachter- wand an, wie z. B. bei Kleinbauten (Garagen, Gartenhäuser, ausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussge- Schuppen), bei unbebauten Grundstücken im Außenbereich bührensatzung) mit Beschluss vom 25.10.2011 außer Kraft. oder wenn dieselben Sachen und/oder Rechte innerhalb von drei Jahren nach Beschlussfassung durch den Gutachterausschuss Gebührentabelle zur Gutachterausschussgebührensatzung erneut zu bewerten sind, ohne dass sich die tatsächlichen und der Stadt Bruchsal rechtlichen Verhältnisse geändert haben, ermäßigt sich die Ge- Bemessungswert Gebühr bühr nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung bis 25.000 EUR 1.000,00 EUR der wirtschaftlichen oder der sonstigen Bedeutung für den Ge- bis 100.000 EUR 1.350,00 EUR bührenschuldner um die Hälfte der regulären Gebühr. bis 175.000 EUR 1.750,00 EUR bis 250.000 EUR 2.000,00 EUR § 7 Gebühren bei Zurücknahme oder Ablehnung bis 500.000 EUR 2.450,00 EUR eines Antrags bis 750.000 EUR 3.050,00 EUR (1) Wird ein Antrag auf Erstattung eines Gutachtens zurückge- bis 1.000.000 EUR 3.750,00 EUR nommen oder abgelehnt, bevor der Gutachterausschuss oder bis 1.500.000 EUR 4.200,00 EUR die Grundstücksbewertungsstelle einen Beschluss über den bis 2.000.000 EUR 4.800,00 EUR bis 2.500.000 EUR 5.500,00 EUR Wert der Sachen und/oder Rechte gefasst hat, so bemisst sich bis 3.000.000 EUR 6.250,00 EUR die Gebührenhöhe nach dem bis dahin entstandenen Verwal- bis 3.500.000 EUR 6.700,00 EUR tungsaufwand sowie nach der wirtschaftlichen oder der sons- bis 4.000.000 EUR 7.300,00 EUR tigen Bedeutung für den Gebührenschuldner. bis 4.500.000 EUR 7.750,00 EUR (2) Wird ein Antrag erst nach dem Beschluss des Gutachteraus- bis 5.000.000 EUR 8.200,00 EUR schusses zurückgenommen, so entsteht die volle Gebühr über 5,0 Mio. EUR 8.200 EUR zzgl 0,5 ‰ nach Maßgabe dieser Satzung. aus dem Betrag über 5,0 Mio. EUR § 8 Besondere Sachverständige, erhöhte Auslagen Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung (1) Werden mit Zustimmung des Antragstellers für die Wertermitt- Baden-Württemberg lung oder für sonstige gutachterliche Äußerungen besondere Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Sachverständige im Sinne des § 197 Abs. 1 BauGB zugezogen, Formvorschriften der Gemeindeordnung oder unter Verletzung so hat der Gebührenschuldner die hierdurch entstehenden von solchen Verfahrens- oder Formvorschriften, die aufgrund der Auslagen neben den Gebühren entsprechend dieser Satzung Gemeindeordnung erlassen worden sind, zustande gekommen zu entrichten. sein, so gilt sie dennoch ein Jahr nach der öffentlichen Bekannt- (2) Soweit die sonstigen Auslagen das übliche Maß erheblich machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. übersteigen, sind sie neben der Gebühr zu ersetzen. Diese Rechtswirkung tritt nicht ein, wenn (3) Für die Erstattung von Auslagen sind die für die Gebühren gel- 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- tenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. nehmigung oder die Bekanntmachung dieser Satzung verletzt worden sind, § 9 Entstehung, Fälligkeit, Zahlung 2. die Oberbürgermeisterin dem Beschluss nach § 43 der Ge- (1) Die Gebühr entsteht mit der Beendigung der Wertermittlung. meindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat Bei Zurücknahme oder Ablehnung eines Antrages nach § 6 oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehör- dieser Satzung entsteht die Gebühr mit der Zurücknahme de den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Ver- bzw. Ablehnung. Sie wird mit der Bekanntgabe der Gebühren- fahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Bruchsal festsetzung an den Schuldner zur Zahlung an die Stadtkasse innerhalb der Jahresfrist unter Bezeichnung des Sachverhaltes, fällig. der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht (2) Gutachten oder sonstige Schriftstücke können bis zur Ent- worden ist. richtung der Gebühr zurückbehalten oder an den Gebühren- Bruchsal, den 17. Dezember 2019 schuldner auf dessen Kosten unter Nachnahme der Gebühr Andreas Glaser übersandt werden. Bürgermeister (3) Die Gebühr nach dieser Satzung beinhaltet zwei Ausfertigun- gen des Gutachtens. Ist der Antragsteller nicht Eigentümer, so Baubetriebshof erhalten Antragsteller und Eigentümer je eine Ausfertigung. Für jede weitere Ausfertigung bzw. jeden weiteren Auszug aus Lockerung der Regelungen im Wertstoffhof ab 17.07.2020 dem Gutachten, auch aufgrund gesetzlicher Vorschriften, be- Aufgrund der Corona-Pandemie konnten wir dankenswerterwei- misst sich die Gebührenhöhe nach dem Verwaltungsaufwand se die Parkfläche des TV Wössingen für unsere Einfahrtsregelung sowie nach der wirtschaftlichen oder der sonstigen Bedeu- in den Wertstoffhof nutzen. Diese Vorgehensweise hat sich be- tung für den Gebührenschuldner. währt, insbesondere in der Anfangszeit der Corona-Pandemie.
Amtsblatt der Gemeinde Walzbachtal · Donnerstag, 23. Juli 2020 · Nr. 30 |7 Der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung Walzbachtal InfotHek möchten sich an dieser Stelle hiermit nochmals herzlich beim TV Störungsdienste/Ärzte Wössingen für die Bereitstellung seines Parkplatzes bedanken. Eine dauerhafte Nutzung der Parkfläche am TVW ist natürlich Wasser-Störung und Mängel nicht möglich. Daher ergeben sich ab dem 17.07.2020 folgende Stadtwerke Karlsruhe Änderungen: Tel. 0721 59912 Ab Freitag, dem 17.07.2020 wird die Wartezone beim TV Wös- Erdgas: Störungsmeldestelle Netze-Gesellschaft Südwest mbH singen aufgehoben. Tel. 01802 056-229 Die weiteren Lockerungen ermöglichen es, ab dann max. 10 PKW Strom: Störungsmeldestelle EnBW bzw. 20 Personen in den Wertstoffhof einfahren zu lassen und Tel. 0800 3629477 dennoch die Hygieneregelungen weiterhin einhalten zu können. Kabel BW: 24h-Servicehotline (kostenpflichtig) Annahme Wir bitten deshalb alle Anlieferer/innen um Geduld, wenn es da- von Kundenanfragen & Störungsmeldungen durch zu kurzen Wartezeiten kommen sollte. Tel. 0711 548 881 50 Ebenso bitten wir Sie, sich nur so lange wie nötig im Wertstoffhof (0,14 €/Min., Mobilpreise können abweichen) aufzuhalten. Damit vermeiden Sie längere Wartezeiten. Öffnungszeiten ab 17.07.2020: notrufe mittwochs 14.00 – 18.00 Uhr Polizei 110 freitags 14.00 – 18.00 Uhr Feuerwehr 112 samstags 10.00 – 17.00 Uhr Polizeiposten Walzbachtal Tel. 07203 922190 Zu Ihrer eigenen Sicherheit bitten wir darum, wenn der Mindest- Polizeirevier Bretten Tel. 07252 50460 abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, eine Maske zu Gift-Notruf Tel. 06131 19240 tragen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Mitwirkung und Ihr Rettungsdienst / Notarzt 112 Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Ärztlicher notdienst Allgemeine Notfallpraxis Bretten Betrieb der Wertstoffhöfe/Grünabfallsammelplätze Rechbergklinik, Edisonstr. 10, 75015 Bretten, ab dem 01.07.2020 Tel. 07252 540 Verhaltensregeln für Anliefernde Montag - Freitag 19 – 23 Uhr • Nutzen Sie die Sammelstelle keinesfalls, wenn Sie sich unwohl Mittwoch 13 - 23 Uhr oder krank fühlen. Sa, So und an Feiertagen 8 - 23 Uhr • Der Zutritt zur Sammelstelle ist untersagt für Personen, die ty- Montag - Freitag, 06.00 Uhr - 19.00 Uhr, sind die Walzbach- pische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, insbe- taler Ärzte für Sie da, zu erreichen unter der Rufnummer sondere Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten Ihres jeweiligen Hausarztes. sowie Halsschmerzen aufweisen oder die in Kontakt zu einer Rufnummer für den allgemeinärztlichen Notfall- mit dem Coronavirus infizierten Person stehen, wenn seit dem dienst: 116 117. letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind. Eine Anlie- ferung von Abfällen aus Haushalten mit einer mit dem Corona- virus infizierten Person ist nicht zulässig. Zahnärztlicher notfalldienst • Nur nach Anweisung des Aufsichtspersonals in die Sammel- Die Zahnklinik ist rund um die Uhr erreichbar. stelle einfahren oder hineingehen. Es dürfen sich maximal 20 An Brückentagen ist der zuständige Zahnarzt in der Zeit Personen gleichzeitig in der Sammelstelle befinden. von 11.00 bis 12.00 Uhr in der Praxis anwesend - in drin- • Bitte haben Sie Geduld und warten Sie im Fahrzeug oder mit genden Fällen auch außerhalb der Sprechstunde telefo- mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Personen. nisch erreichbar. • Fahren Sie besonders vorsichtig. Den Verkehr auf den Zufahrt- Ab sofort übernimmt das Städtische Klinikum folgen- straßen und Wegen nicht behindern. Achten Sie besonders auf de Notdienstzeiten: andere Personen. • werktags - in der Nacht von 20:00 - 08:00 Uhr • Nur freie Abladestellen nach Aufforderung durch das Personal • am Wochenende: Tag und Nacht nutzen. Die Abfälle selbst in die dafür vorgesehenen Behälter von Freitag 20:00 Uhr - Montag 08:00 Uhr einwerfen. Fassen Sie nichts unnötig an. Die Anweisungen des • an gesetzlichen Feiertagen auch tagsüber Aufsichtspersonals beachten. von 08:00 Uhr - 20:00 Uhr • Halten Sie immer mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Städtisches Klinikum, Zahnärztlicher Notfalldienst Personen. Moltkestr. 120, 76133 Karlsruhe • Eine Abfallberatung und Hilfen beim Ausladen der Abfälle sind Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich. derzeit nicht möglich. Der aktuelle Zahnärztliche Notfalldienst ist auch immer • Die allgemeingültigen Hygienemaßnahmen des Bundesmi- unter der Rufnummer 0621/38000 802 zu erfragen. nisteriums für Gesundheit müssen eingehalten werden: - Halten Sie stets ausreichend Abstand zu anderen Menschen notdienst der Apotheken zum Schutz vor dem Coronavirus und vor Grippe- und Erkäl- tungserkrankungen. Samstag, 25.07.2020, - Vermeiden Sie Berührungen (z. B. Händeschütteln oder Um- 08:30 Uhr bis 26.07.2020, 08:30 Uhr armungen), wenn Sie andere Menschen begrüßen oder ver- Melanchthon-Apotheke Wössingen, Wössinger Str. 111 abschieden. 75045 Walzbachtal (Wössingen), 07203 - 92 24 07 - Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschen- tuch und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend in ei- Sonntag, 26.07.2020, nem Mülleimer mit Deckel. 08:30 Uhr bis 27.07.2020, 08:30 Uhr - Halten Sie die Hände vom Gesicht fern – vermeiden Sie es, Heynlin-Apotheke Stein, Königsbacher Str. 26 mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren. 75203 Königsbach-Stein (Stein), 07232 - 31 11 36 - Waschen Sie regelmäßig und ausreichend lange (mindestens Bitte beachten Sie, die Angaben sind unverbindlich, da 20 Sekunden) Ihre Hände mit Wasser und Seife – insbesonde- sich die Dienste sehr kurzfristig ändern können. Die Ge- re nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten oder nutzen meinde kann keine Haftung für die Richtigkeit der Anga- Sie ein Handdesinfektionsmittel ben übernehmen. - Tragen Sie möglichst eine Mund-Nasen-Bedeckung. l
8| Amtsblatt der Gemeinde Walzbachtal · Donnerstag, 23. Juli 2020 · Nr. 30 InfotHek Gemeindeverwaltung Walzbachtal Polizeiposten Walzbachtal Einheitliche Behördennummer 115 Wössinger Str. 26-28 Ihre Polizei ist immer erreichbar: Tel. 07203 88-0, Fax: 07203 88-44 Hinweise bitte an den Polizeiposten Walzbachtal unter rathaus@walzbachtal.de, www.walzbachtal.de Tel. 07203 / 922190; Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8.30 - 12.00 Uhr außerhalb der Bürozeit die Polizei in Bretten (07252/5046-0) oder Montag 16.00 - 18.00 Uhr der Notruf 110. Bürgerbüro - Tel. 07203 88-222; 88-223 Die örtliche Polizei ist außerdem für sie erreichbar: Öffnungszeiten • schriftlich in den Briefkasten des Polizeipostens oder Montag bis Freitag 7.30 - 12.30 Uhr • persönlich im Polizeiposten, Wössinger Str. 104 oder Montag 15.30 - 18.30 Uhr • per E-Mail an: Verwaltungsstelle Jöhlingen • „WALZBACHTAL.PW@polizei.bwl.de“ Tel. 07203 9146-0, Fax: 07203 9146-18 Ihre Walzbachtaler Polizei Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.30 Uhr Dienstag 16.00 - 18.30 Uhr Gesprächstermine mit Bürgermeister Timur Özcan: Termine können Sie über das Sekretariat des Bürgermeis- Jugend ters vereinbaren. Tel. 88-911 oder 88-910 / E-Mail: rathaus@walzbachtal.de Jugendsozialarbeit Sprechstunde Förster Ich bin gerade jetzt für Euch erreichbar, für alle Fragen und Derzeit findet keine Sprechstunde statt. Themen, die Euch beschäftigen. Am besten über E-Mail und Handy/WhatsApp! Wertstoffhof Julia Leuser Öffnungszeiten Wertstoffhof, Wössinger Str. 125 Jugendsozialarbeiterin Mittwoch: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Telefon: 07203 / 9146-14 Freitag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr WhatsApp: 0151-57116695 Samstag: 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr E-Mail: j.leuser@walzbachtal.de Wir bitten folgendes zu beachten: Bitte holzige und krautige/grasige Abfälle wegen Brandgefahr trennen! Hausmüll Die Müllabfuhr findet wie folgt statt: Donnerstag, 23.07.2020, Restmüll Donnerstag, 30.07.2020, Wertstoff Die Mülltonnen müssen ab 6.00 Uhr bereitstehen. Neu: Für alle Kids ab 4. Klasse bis 13 Jahre Die Gefäße müssen aus Baustellen herausgefahren wer- den. Programm für Juli Dienstag von 16.00 – 18.00 Uhr 07.07. Minions-Stiftehalter basteln Impressum 14.07. lecker Sommernachtisch Herausgeber: 75045 Gemeinde Walzbachtal, Tel. 07203 88-0 - Druck und Verlag: NUSSBAUM Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Straße 20, 71263 Weil 21.07. Tischtennisturnier und der Stadt, Tel. 07033 525-0, Fax-Nr. 07033 2048. www.nuss- Spiele draußen baum-medien.de. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister 28.07. Sommerabschluss bis 19 Uhr mit Timur Özcan, Wössinger Straße 26-28, 75045 Walzbachtal, für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Eis, Wasserbomben, Stockbrot Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. (Bitte Badesachen mitnehmen) Anzeigenannahme: Tel. 07243 5053-0, E-Mail: ettlingen@nussbaum-medien.de Erscheinungsweise: Das Amtsblatt erscheint i. d. R. wöchent- lich am Donnerstag (an Feiertagen am vorhergehenden Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr, Bezugspreis: halbjährlich € 18,95. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de l Plakat: Leuser
Amtsblatt der Gemeinde Walzbachtal · Donnerstag, 23. Juli 2020 · Nr. 30 |9 he-App) können die gewünschten Medien bequem von zu Hau- se oder unterwegs für bis zu drei Wochen (eMagazine und ePaper Sperrmüllbörse 1 Tag) ausgeliehen werden. Für den Zugang zur Onleihe wird ein Internetanschluss bzw. Haben Sie kostenlos etwas abzugeben? WLAN-Zugang sowie ein gültiger Büchereiausweis benötigt. Dann können Sie hier eine kostenlose Anzeige aufgeben. Zusätzliche Kosten fallen nicht an. Telefon: 07203/88-911 Wer die Onleihe nutzen möchte und noch keinen Büchereiaus- Telefax: 07203/88-44 weis hat, kann sich innerhalb der oben genannten Öffnungszei- E-Mail: amtsblatt@walzbachtal.de ten in einer der beiden Bücherein anmelden. Dort werden auch gerne alle Fragen zur Onleihe beantwortet. --------------------------------------------------------------------------------- Ausführliche Informationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen Kostenlos abzugeben: finden Sie auf der Webseite des Onleihe-Verbundes (www.onlei- he.de/more) unter „Hilfe“. ................................................................................................................................. Wichtiger Hinweis an alle, die die Onleihe schon nutzen: Denken Sie daran, rechtzeitig vor Ort in der Bücherei Ihren Le- seausweis zu verlängern, falls das Jahresentgelt während der ................................................................................................................................. Schließzeit fällig sein sollte, da Sie sonst die Onleihe nicht nutzen können! ................................................................................................................................. Name: .................................................................................................................. Feuerwehrkapelle Jöhlingen Telefon: ................................................................................................................ --------------------------------------------------------------------------------- Ausfall unseres 35. Speyerer-Hof-Festes Am Samstag, 25.06.2020, wäre es so weit gewesen: Pünktlich mit Kostenlos abzugeben 2 schwarze verstellbare Fernseh-Ledersessel, funktionsfähig an dem Fassanstich und dem „Hoch Badnerland“ hätte unser 35. Selbstabholer abzugeben. Speyerer-Hof-Fest gestartet. Leider kein Tanzabend mit den Bam- Tel.: 07203-1202 binas oder am Sonntagmorgen ein ökumenischer Freiluft-Got- tesdienst. Auch fehlt unseren Bläserklassen, dem Juniorexpress und der Jugendkapelle die Möglichkeit, ihr Können zu präsentie- ren. Und leider auch kein „Jöhlinger Fetzenfleisch“ oder leckeres Schnitzel dieses Jahr. Die Corona–Pandemie schränkt uns leider Gemeindebücherei alle in unseren gewohnten Abläufen ein. Unser Plan, ein Speye- rer-Hof-Fest der anderen Art zu veranstalten, scheiterte leider am ÖFFNUNGSZEITEN Ende unserer Planungsphase kurz vor der Ziellinie. Bereits Ende Juni berichteten wir über die schwierige finanziel- Bücherei Jöhlingen le Situation der Veranstaltungsbranche und der Vereine. Wir, die Montag 10.00 - 12.00 Uhr Feuerwehrkapelle Jöhlingen, finanzieren unsere Dirigenten, neue Dienstag 15.00 - 19.00 Uhr Noten, den Proberaum oder unsere Jugendarbeit durch den För- Adresse: Kirchplatz 14 (Speyerer Hof ) Telefon: 9146-17 derverein der Feuerwehrkapelle e.V. Anfallende GEMA-Gebühren werden durch den Mitgliedsbeitrag im Bund Deutscher Blasmu- Bücherei Wössingen sik (BDB) abgegolten, welcher auch jedes Jahr aufs Neue gezahlt Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr werden muss. Unser Förderverein wurde 2004 gegründet und 15.00 - 19.00 Uhr durch Veranstaltungen wie Konzerte oder unserem Speyerer- Adresse: Seestraße 1 Hof-Fest wird Geld eingenommen und für die oben genannten Telefon: 9216928 Zwecke genutzt. www.walzbachtal.de/buecherei E-Mail: buecherei@walzbachtal.de Sie möchten die Feuerwehrkapelle finanziell unterstützen? Da gibt es 3 Möglichkeiten: Die Büchereien sind vom 10.08.2020 bis einschließlich 1. Passives Mitglied des Fördervereins der Feuerwehrkapelle 03.09.2020 geschlossen! Jöhlingen werden. Die Beitrittserklärung finden Sie auf un- SOMMERFERIEN IN DER GEMEINDEBÜCHEREI! serer Homepage www.feuerwehrkapelle.com. Als Passives Ab dem 10. August sind beide Büchereien für 4 Wochen ge- Mitglied können Sie uns bereits bei einem geringen Jahres- schlossen. Letzte Gelegenheit, sich mit Ferienlektüre einzude- beitrag von 20€ unterstützen. cken: in Jöhlingen am 4. August und in Wössingen am 6. August. 2. Einmalige Spende direkt an den Förderverein der FWK. Digitale Medien können jedoch durchgehend auch während IBAN: DE56 6606 1724 0020 8448 09 der Ferien mit der ONLEIHE genutzt werden: BIC: GENODE61WGA 3. Corona Crowdfunding für Vereine der Volksbank Stutensee- Weingarten. Mit dieser Option können Sie nicht nur die Feu- Die Onlinebibliothek unseres Ver- erwehrkapelle Jöhlingen unterstützen, sondern auch andere bundes eBooks & more ist rund um Vereine im Geschäftsgebiet der Volksbank Stutensee-Wein- Logo: eBooks & more die Uhr „geöffnet“. Dort finden sich garten. Spenden können Sie unter https://vb-stutensee-wein- derzeit ca. 28.000 eMedien: Romane, Sachbücher und Kinder- garten.viele-schaffen-mehr.de/vb-stutensee-weingarten-de und Jugendbücher als eBooks, Hörbücher als eAudios, Zeit- Jede Spende ab 10€ wird von der Volksbank mit zusätzlichen 10€ schriften als eMagazines und Zeitungen als ePapers. Das Ange- unterstützt. Vielen Dank an die Volksbank Stutensee-Weingarten bot wird ständig erweitert. für diese tolle Idee und ihre Unterstützung! Mit einem geeigneten E-Book-Reader (kein Kindle!), PC, Tablet oder Smartphone (für Android und iOS gibt es auch eine Onlei- Wir bedanken uns schon jetzt für jegliche Art der Unterstützung!
10 | Amtsblatt der Gemeinde Walzbachtal · Donnerstag, 23. Juli 2020 · Nr. 30 Landratsamt Karlsruhe der Beiertheimer Allee zu beengt waren. Dieser Beschluss hat sich im Hinblick auf die Pandemiebekämpfung als sehr vorausschau- Landratsamt Karlsruhe - Beratung Frühe Hilfen end erwiesen, da insbesondere das neu gebildete Sachgebiet CO- Kostenfreie Beratung und Begleitung für Eltern mit Säuglin- VID19 sukzessive mit mehr Personal ausgestattet wird, welches in gen und Kleinkindern den bisherigen Räumlichkeiten gar nicht untergebracht werden Auch in Zeiten von Corona sind wir für Sie da! könnte. Die Pandemiebekämpfung war während des Umzuges Kostenfreie Beratung für alle werdenden Eltern und Familien mit nicht beeinträchtigt; erst als die Strukturen in den neuen Räumen Kindern von 0 bis 3 Jahren; aktuell erfolgt diese per E-Mail, Tele- vollumfänglich funktionsfähig waren, wurden diese Schritt für fon oder Video zu vielfältigen Themen, wie z.B.: Schritt bezogen und im Gegenzug die alten Räume aufgegeben. • einen guten Start in die Säuglingszeit Mit dem Umzug nimmt auch die Beratungsstelle zu sexuell • „Meilensteine“ der frühkindlichen Entwicklung übertragbaren Krankheiten und HIV ihre Arbeit wieder auf. Dazu • Schlafen können Termine unter der Telefonnummer 0721 936 - 99 250 • Schreien vereinbart werden. Aufgrund der personellen Belastung im Zu- • Pflege und Handling sammenhang mit COVID-19 bleibt die Reisemedizinische Sprech- • Ernährung stunde vorerst ausgesetzt. • Trotz • Sauberwerden • Geschwisterrivalität • Spiel-und Beschäftigungsanregungen • Erschöpfung, Sorgen, Ängste – einfach mal mit jemandem reden … • Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten • … Unsere Beratung ist vertraulich und kostenfrei! Sehr gerne können Sie kostenfrei unseren Newsletter unter dem folgenden Link abonnieren: www.landkreis-karlsruhe.de/frühe_hilfen Zum ersten Newsletter kommen Sie di- rekt über den QR-Code. So erhalten Sie die aktuellsten Informa- tionen der Frühe Hilfen im Landkreis Das Gesundheitsamt befindet sich nun im Parkgebäude Karlsruhe und vielfältige Anregungen im BGV-Komplex für den Familienalltag. Ihre Ansprechpartnerin für Walzbachtal Coronapandemie bislang gut bewältigt ist: Zuwendungen für entstandene Kosten kommen an, müssen Ann-Kathrin Beck aber verstetigt werden Tel. 0721 / 936-69360 Landrat appelliert an besondere Verantwortung für Reisende Email: ann-kathrin.beck@landratsamt-karlsruhe.de Kreis Karlsruhe. Auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung, die Melden Sie sich sehr gerne! am 16. Juli im Hallensportzentrum in Bretten stattfand, durfte das Thema „Corona“ nicht fehlen. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel Gesundheitsamt ist umgezogen informierte über die massiven Auswirkungen der Pandemie auf Funktionale Raumaufteilung und mehr Platz für Pandemie- sämtliche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und die damit bekämpfung verbundenen finanziellen Aufwendungen des Landkreises. Kreis Karlsruhe. Das Gesundheitsamt, das für den Stadt- und So hat der Kreis viele soziale Einrichtungen, Dienstleister und Landkreis Karlsruhe zuständig ist, hat neue Räume bezogen und Verkehrsunternehmen, die ihre Leistungen nur teilweise oder gar befindet sich seit 21. Juli im Parkgebäude im BGV-Gebäudekom- nicht erbringen konnten, weiter finanziert und damit sicherge- plex am Messplatz in Karlsruhe. Damit haben nun rund 130 Mit- stellt, dass keine Strukturen zerstört werden. Für den erhöhten arbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ihre Arbeit Personaleinsatz, Schutzausrüstungen, Fieberambulanzen und in den neuen, modern ausgestatteten Räumlichkeiten wiederauf- Abstrichzentren, Sicherheitsdienste oder den Ausbau von Home- genommen. Office und Videokonferenzen entstanden dem Landkreis bislang Die neue Anschrift lautet Landratsamt Karlsruhe, Gesundheits- Mehrkosten von 2,9 Mio EUR. Dazu kommen Gebührenausfälle amt, Wolfartsweierer Str. 5b, 76131 Karlsruhe. Das neue Dienst- in den Bereichen Baurecht, Waffenkontrolle, Kfz-Zulassung, Fahr- gebäude ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit der Linie 6 - Hal- erlaubnis und Gaststätten in Höhe von rd. 1,1 Mio. EUR. Massive testelle Wolfartsweierer Straße - erreichbar und befindet sich in Steuerausfälle sind zu erwarten, gegenüber der Steuerschätzung unmittelbarer Nähe zum Sozialdezernat. Die Mitarbeiterinnen von Oktober 2019 wird mit Mindereinnahmen für die kommunale und Mitarbeiter sind unter ihren bisherigen Telefonnummern Ebene von über 15 Milliarden Euro gerechnet, was für den Land- weiterhin zu erreichen. kreis Karlsruhe einen Einnahmeausfall von 8,2 Mio EUR bedeutet. Das Gesundheitsamt mit seinen vier Abteilungen „Amtsärztliche Auf der anderen Seite sind aber auch finanzielle Zuwendungen Gutachtenstelle“, „Gesundheitsförderung und Sozialmedizin“, beim Landkreis angekommen: Aus Soforthilfeprogrammen des „Gesundheitsschutz“ sowie dem „Kinder- und Jugendgesund- Landes für März bis Mai erhielt der Landkreis 1,82 Mio. EUR. Zur heitsdienst“ verteilt sich im Parkgebäude auf das Erdgeschoss Entlastung von Eltern, die Schülerabonnements nicht gekündigt und die drei Obergeschosse. haben, ersetzt das Land zwei Monatsbeiträge, was für den Land- Die neu geschaffenen Untersuchungsräume im Ostflügel des Erd- kreis ca. 2,2 Mio EUR bedeutet. Zur Kompensation der gravieren- geschosses ermöglichen eine optimierte Kundensteuerung. Die den Einnahmeausfälle von Bussen und Bahnen stellt das Land Untersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes 200 Mio EUR und der Bund 2,5 Mrd EUR zur Verfügung, wobei finden in den hierfür vorgesehenen Räumen im 1. Obergeschoss noch nicht beziffert werden kann, wie viel davon auf den Land- statt. Die Anmeldung erfolgt für alle Kundinnen und Kunden zen- kreis Karlsruhe entfällt; die Fahrgeldausfälle werden zwischen tral an der Information im Eingangsbereich. drei und vier Millionen Euro geschätzt. Das Land hat daneben zu- Den Beschluss, das Gesundheitsamt in neue Räume zu verlegen gesagt, die Auszahlung der Schlüsselzuweisungen nicht auf Basis traf der Kreistag bereits seit längerer Zeit vor dem Hintergrund, der Mai-, sondern der zurückliegenden Oktobersteuerschätzung dass die bisherigen Räume im Langbau des Dienstgebäudes an vorzunehmen, wodurch der Landkreis den für das erste Halbjahr
Amtsblatt der Gemeinde Walzbachtal · Donnerstag, 23. Juli 2020 · Nr. 30 | 11 im Haushalt eingeplanten Betrag von rd. 36,5 Mio EUR erhalten hat. Der Kreistag erwartet hier, dass diese Beträge auch dauerhaft KINDERGÄRTEN beim Landkreis verbleiben und nicht im Jahr 2021 zurückzuer- statten und damit nur als kurzfristige kommunale Liquiditätsver- stärkung eingesetzt werden können. Für die dauerhafte Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdiens- tes (ÖGD) sind fünf und für die Sonderaufgabe COVID-19 bis zu Kinderhaus Arche 35 zusätzliche kommunale Stellen notwendig. Ungeachtet einer Entscheidung des Landes hat der Kreistag im Vorgriff auf den 1, 2, 3, Manege frei!!! Haushalt 2021 diese Stellen geschaffen. Die 35 Stellen werden Am Montag, den 29. Juni, gleich an unserem ersten Kinderhaus- mit Rückgang der Pandemie sukzessive wieder abgebaut; der Tag nach der Corona-Notbetreuung besuchte uns ein Mann mit Kreistag forderte das Land auf, schnellstmöglich die Vorausset- vielen großen Koffern. Er stellte sich bei uns als K. P. Wick vor und zungen zu schaffen, um diese Stellen zu finanzieren. sorgte mit allerhand Wortwitz und komischer Mimik für einige Mit einem Einnahmeausfall von rund 5,4 Mio EUR und Minder- Lacher, aber auch das eine oder andere fragende Gesicht. Die ausgaben von 762.000 EUR rechnen die Kliniken des Landkreises anfängliche Verwirrung nutzte er, um die Neugier der Kinder auf Karlsruhe. Trotz einer Leistung des COVID-Entlastungsgesetzes seinen Beruf und das weitere Vorhaben zu lenken. wird mit einer Deckungslücke von rd. 1,1 Mio EUR gerechnet. Nachdem das Land bei den Universitätsklinken coronabedingte Herr Wick ist Clown von Beruf. Belastungen ausgeglichen hat, forderte der Kreistag das Land auf, auch die Defizite der kommunalen Krankenhausträger aus- zugleichen. Eine spürbare Entlastung bringt die Erhöhung der Bundesbetei- ligung an den Kosten der Unterkunft bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende um weitere 25 auf dann 75 %, was für den Land- kreis jährliche Mehreinnahmen in Höhe von ca. 8 Mio EUR bedeu- tet. Ein weiterer Baustein des Konjunkturpaketes ist der Ausgleich der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer. Dazu gewährt der Bund für 2020 den Gemeinden gemeinsam mit den Ländern hälf- tig finanziert einen pauschalierten Ausgleich. Der Anteil des Bun- des beträgt 5,9 Mrd. EUR. „Aus Sicht der Landkreise wird darauf zu achten sein, dass dieser Ausgleich in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Kreisumlage einfließt und somit kreisumla- gefähig ist“, unterstrich Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. Vor dem Hintergrund, dass sich Neuinfektionen in Deutschland immer mehr auf Reiserückkehrer zurückführen lassen, appellierte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel vor der Sommerurlaubszeit an die Urlauber: „Jeder muss besondere Verantwortung für sich und andere übernehmen. Abstand, Hygiene, Mund-Nasen-Schutz, Foto: S.Schöntag die Grundregeln des Infektionsschutzes, müssen auch auf Reisen Normalerweise in einem Krankenhaus, wo er sich um kleine Pati- eingehalten werden. Dazu gehört auch, sich über das richtige enten kümmert und ihnen die Tage im Krankenhaus etwas bun- Verhalten und besondere Risiken zu informieren.“ Wer aus einem ter gestaltet, er gibt aber auch Workshops für Kindergruppen, in Risikogebiet zurückkehrt, hat sich in Quarantäne zu begeben und denen die Kinder die Arbeitsweise eines Clowns kennen lernen sich bei seinem Ordnungsamt zu melden. Nur wer einen quali- und sich selbst als Clown versuchen können. fizierten Negativtest vorweisen kann, ist davon befreit. Und wer Zu Beginn starteten wir mit einem Aufwärmspiel. Natürlich nach es ganz richtig machen will, sollte den Test erst machen lassen, bester Clownsmanier, viel und schnell und lustig! Nachdem alle wenn er wieder in Deutschland ist, am besten zwei oder drei Tage etwas aufgewärmt waren, stellte er uns das erste Instrument ei- nach der Rückkehr, und sich so lange absondern, bis ein negati- nes Clowns vor. ves Testergebnis vorliegt. So schützt man sich und andere nach einer Reise am besten, so der Landrat. SENIOREN Seniorenbeirat Foto: S.Schöntag Den Clownsgang. Die Kinder konnten sich in verschiedenen Gang- arten ausprobieren. Zunächst unter Anleitung auf den Fußinnen- kanten, Außenkanten, Zehenspitzen… gehen und im Anschluss ihren ganz persönlichen Clownsgang erfinden – und natürlich den anderen Kindern präsentieren. Da die Komik eines Clowns ja aber nicht nur in der Art liegt, wie er sich bewegt, sondern auch in
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