Amtsblatt Nr. 21 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Gemeinde Eichenbühl
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44. Jahrgang | 09. 11. 2021 Amtsblatt der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Nr. 21 Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl Manchmal ist es an der Zeit, sich Zeit zu nehmen. Katharina von Balbin 1
Amtlicher Teil MARKT BÜRGSTADT Stellenausschreibung der Verwaltungsgemeinschaft Erftal mit dem Markt Bürgstadt und der Gemeinde Neunkirchen Der Markt Bürgstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt (spätestens zum 01.03.2022) für die gemeindliche Kindertageseinrichtung „Bürgstadter Rasselbande“ eine Standesamtliche Mitteilungen Reinigungskraft (w/m/d) Bitte beachten: (Teilzeitkraft mit ca. 12-15 Wochenstunden) Standesamtliche Nachrichten wie Geburten, Eheschließungen oder Sterbefälle können aus Datenschutzgründen nur veröffentlicht werden, wenn die Beteilig- Die tägliche Arbeitszeit von Montag bis Freitag beträgt jeweils ca. 2,5 Stun- ten/Angehörigen schriftlich (per Post oder E-Mail an standesamt@buergstadt.de) den ab ca. 15.00 Uhr. zustimmen. Es handelt sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsver- hältnis. Die Bezahlung erfolgt nach den tariflichen Bestimmungen des TVöD. Geburten Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie bitte bis spätestens 30. No- 09.10. Kian Sämann, Sohn von René und Anna-Klara Sämann vember 2021 an den Markt Bürgstadt, Große Maingasse 1, 63927 Bürgstadt geb. Helmstetter, Bürgstadt, Martinsgasse 2 oder per Mail an poststelle@buergstadt.de richten. Nähere Auskünfte erteilt gerne Herr Hofmann unter Tel. 09371/9738-27. 22.10. Moriz Wünsch, Sohn von Sebastian Karlheinz und Janet Manuela Wünsch geb. Baumann, Bürgstadt, Martinsgasse 17 * * * Die nächsten Gemeinderatssitzungen Die nächsten Gemeinderatssitzungen finden in Abhängigkeit der Corona- Situation wie folgt statt: Bürgstadt: Dienstag, 16. November 2021, um 19.30 Uhr im Bürgerzentrum Mittelmühle c Kundendienst Neunkirchen: Donnerstag, 11. November 2021, um 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Neunkirchen c Verkauf und Service c Lichttechnik, EDV Anträge können bis spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin im Rat- haus abgegeben werden. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden im c Energie- und Gebäudetechnik Aushangkasten und für Bürgstadt im Internet unter www.buergstadt.de c Installation Alt- und Neubau und für Neunkirchen im Internet unter www.neunkirchen-unterfranken.de veröffentlicht. www.oswaldundmenges.de Schulstraße 14 Hier können auch Niederschriften der vorangegangenen öffentlichen 63930 Neunkirchen Sitzungen nachgelesen werden. 2 3
MARKT BÜRGSTADT Einladung zur Informationsveranstaltung zum Verfahrensstand „Hintere Erf – Hundsrück-Terrassen“ In der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2021 wurde beschlossen, dass der Markt Bürgstadt seinen Antrag vom 10.12.2014 auf Einleitung eines Flurbereinigungs- verfahrens oder hilfsweise eines anderen geeigneten Verfahrens der Ländlichen Entwicklung bezüglich der „Hundsrück-Terrassen“ und des „Im Tiefen Tals“ ge- genüber des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) zurückzieht. Dem Markt Bürgstadt ist ein transparentes Vorgehen und die Einbindung der Bür- VomVom Handwerk Handwerk kannkann man man sich sich zurKunst zur Kunst erheben. erheben. VomVom Pfuschen nie.nie. Pfuschen „Goethe“ "Goethe" gerschaft ein großes Anliegen. Coronabedingt konnte in den vergangenen einein- halb Jahren keine Information in Form einer Präsenzveranstaltung stattfinden. Deshalb möchte der Markt Bürgstadt gemeinsam mit dem Amt für Ländliche Ent- wicklung (ALE) neben den Grundstückseigentümern auch die interessierte Bürger- schaft über die Ergebnisse der Eigentümergespräche und das angedachte weitere Vorgehen informieren und lädt zu einer Informationsveranstaltung für Mittwoch, 24.11.2021 um 19.00 Uhr in das Bürgerzentrum Mittelmühle – Großer Saal recht herzlich ein. Für die Veranstaltung gilt die Einhaltung der 3G-Regel und ggf. Maskenpflicht, soweit die erforderlichen Abstände nicht eingehalten werden können. An diesem Abend werden auch Vertreter der Fachbehörden anwesend sein. Die Eigentümer der vom Maßnahmengebiet umfassten Grundstücke wurden be- reits schriftlich zur Veranstaltung eingeladen. Bürgstadt, 02.11.2021 gez. Grün Markt Bürgstadt Bürgermeister * * * Kreuzbund Miltenberg (Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft für Suchtkranke und Angehörige) Wöchentliche vertrauliche Gesprächskreise: Montag 19.00 – 21.00 Uhr Info: 09371/6698658 Dienstag 19.30 – 21.30 Uhr Into: 09371/1623 Donnerstag 19.30 – 21.30 Uhr Info: 09378 /1786 Frauengesprächskreis: letzter Dienstag im Monat Info: 09371/1623 4 5
a) mit einer Baumassenzahl bis 3,0 23,0 m b) mit einer Baumassenzahl über 3,0 - 6,0 25,0 m c) mit einer Baumassenzahl über 6,0 27,0 m II. für die öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Neufassung der Satzung Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete (z. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen des über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Marktes Bürgstradt B. Fußwege, Wohnwege; Art. 5a Abs 2 KAG i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) bis zu einer Breite von 5 m, 1 des Marktes Neufassung der (Erschließungsbeitragssatzung Satzung über Bürgstadt die Erhebung von–Erschließungsbeiträgen EBS 2021) des Marktes Bürgstradt Aufgrund des Art. (Erschließungsbeitragssatzung 23 Satz – EBS 2021) 1 der Gemeindeordnung für den– Freistaat (Erschließungsbeitragssatzung EBS 2021)Bayern (GO) in III. für die nicht zum Anbau bestimmten, zur Erschließung der Baugebiete notwendigen Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete (Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 127 Abs. 2 Verbindung mit Art. 5a Abs. 2 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und den Aufgrund desAbs. Art.323 Satz Nr. 3 BauGB) bis zu einer Breite von 27 m, §§ 132. 133 Satz 51 derBaugesetzbuches des Gemeindeordnung für den ( BauGB Freistaat ) erlässt derBayern Markt (GO) in Bürgstadt Verbindung mit Art. folgende Satzung: 5a Abs. 2 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und den §§ 132. 133 Abs. 3 Satz 5 des Baugesetzbuches ( BauGB ) erlässt der Markt Bürgstadt IV. für Parkflächen (Art. 5a Abs 2 KAG i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB), a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. I und Nr. III sind, bis zu folgende Satzung: einer weiteren Breite von 5,0 m, §1 b) soweit sie nicht Bestandteile der in Nr. I und Nr. III genannten Verkehrsanlagen, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erhebung des Erschließungsbeitrages §1 Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v.H. aller im Abrechnungsgebiet (§ 4) Zur Deckung seines anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen erhebt liegenden Grundstücksflächen. Erhebung des Erschließungsbeitrages der Markt Bürgstadt Erschließungsbeiträge nach Art. 5a Abs. 1 KAG sowie nach Maßgabe Zur Deckung dieser seines anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen erhebt Satzung. V. für Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen (Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. der Markt Bürgstadt Erschließungsbeiträge nach Art. 5a Abs. 1 KAG sowie nach Maßgabe § 127 Abs 2 Nr. 4 BauGB) dieser Satzung. §2 a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. I bis Nr. III sind, bis zu einer Art und Umfang der § Erschließungsanlangen 2 weiteren Breite von 5,0 m, (1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand b) soweit sie nicht Bestandteile der in Nr. I bis Nr. III genannten Verkehrsanlagen I. Art und für die öffentlich zumUmfang der Erschließungsanlangen Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze (Art. 5a Abs. 2 sind, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren (1) Beitragsfähig KAG i.V.m.ist§ der 127Erschließungsaufwand Abs. 2 Nr. 1 BauGB) in Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v.H. der im Abrechnungsgebiet (§ 4) I. für die öffentlich zum Anbau bestimmten Straßen, Wege bis undzuPlätze einer(Art. 5a Abs. 2 Straßenbreite liegenden Grundstücksflächen, KAG i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) in (Fahrbahnen, Radwege, bis Gehwege, zu einer Straßenbreite kombinierte VI. für Immissionsschutzanlagen (Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr. 5 BauGB). (Fahrbahnen, Geh- und Radwege)Radwege, von Gehwege, kombinierte (2) Zu dem Erschließungsaufwand nach Abs. 1 Nr. I bis Nr. VI gehören insbesondere die Kosten 1. Wochenendhausgebieten und Dauerkleingartengebieten Geh- und Radwege) von für 7,0 m a) den Erwerb der Grundflächen, 1. 2. Wochenendhausgebieten Kleinsiedlungsgebieten beiund Dauerkleingartengebieten einseitiger Bebaubarkeit b) die Freilegung der Grundflächen, 7,0 m 8,5 c) die erstmalige Herstellung des Straßenkörpers einschließlich des Unterbaues, der 2. Kleinsiedlungsgebieten, 3. Kleinsiedlungsgebieten bei einseitiger Bebaubarkeit Befestigung der Oberfläche sowie notwendiger Erhöhungen oder Vertiefungen, soweit sie nicht unter Nr. 2 fallen, 8,5 m d) die Herstellung von Rinnen sowie der Randsteine, 3. Kleinsiedlungsgebieten, Wohn-, Dorf- und Mischgebieten, dörflichen Wohngebieten, urbanen Gebieten e) die Herstellung von Radwegen, soweit a) sie nicht mit einer unter Nr. 2 fallen,bis 0,7 Geschossflächenzahl 14,0 m f) die Herstellung von Gehwegen, Wohn-, Dorf- und Bebaubarkeit bei einseitiger Mischgebieten, dörflichen Wohngebieten, urbanen Gebieten 10,5 m g) die Herstellung von kombinierten Geh- und Radwegen, a) b) mit einer Geschossflächenzahl über bis 0,70,7 - 1,0 14,0 18,0 m h) die Herstellung von Mischwegen, bei einseitiger Bebaubarkeit 10,5 m 12,5 i) die Herstellung der Beleuchtungseinrichtungen, b) mit einer Geschossflächenzahl über 1,0 c) 0,7 - 1,6 1,0 18,0 m 20,0 j) die Herstellung der Entwässerungseinrichtungen der Erschließungsanlagen, bei einseitiger d) mit Bebaubarkeit über 1,6 einer Geschossflächenzahl 12,5 23,0 m k) den Anschluss an andere Erschließungsanlagen, c) mit einer Geschossflächenzahl 4. Kerngebieten, Gewerbegebieten und über 1,0 - 1,6 Sondergebieten 20,0 m l) die Herstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wegen Eingriffs betragsfähiger d) mit einer Geschossflächenzahl über a) bis 1,01,6 23,0 m 20,0 Maßnahmen in die Natur und Landschaft, 4. Kerngebieten, Gewerbegebieten und b) mit einer Geschossflächenzahl Sondergebieten über 1,0 - 1,6 23,0 m m) die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen, a) c) mit einer Geschossflächenzahl über bis 1,01,6 - 2,0 20,0 25,0 m n) die Herstellung von Böschungen, Schutz- und Stützmauern. b) d) mit einer Geschossflächenzahl über 2,0 1,0 - 1,6 23,0 27,0 m c) mit einer Geschossflächenzahl über 1,6 - 2,0 5. Industriegebieten 25,0 m (3) Der Erschließungsaufwand umfasst auch den Wert der vom Markt Bürgstadt aus seinem d) mit einer Geschossflächenzahl a) Baumassenzahl bis 3,0 über 2,0 27,0 m 23,0 Vermögen bereitgestellten Flächen, der Sachen und Rechte im Zeitpunkt der Bereitstellung 5. Industriegebieten b) mit einer Baumassenzahl über 3,0 - 6,0 25,0 m sowie der vom Personal des Beitragsberechtigten erbrachten Werk-. und Dienstleistungen für a) c) mit einer Baumassenzahl bis über3,0 6,0 23,0 27,0 m die technische Herstellung der Erschließungsanlage. II. b) mit für einer die Baumassenzahl öffentlichen, über aus 3,0 - 6,0 rechtlichen oder tatsächlichen Gründen 25,0mit m c) mit einer Baumassenzahl Kraftfahrzeugen über 6,0 Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete nicht befahrbaren 27,0 (z. m 6 II. für die öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit 7 Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren 1Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete (z. 2
(4) Der Erschließungsaufwand im Rahmen des Abs. 1 umfasst auch die Kosten, die für die (4) Der Teile derErschließungsaufwand im Rahmen Fahrbahn einer Ortsdurchfahrt einerdes Abs. 1Staats- Bundes-, umfasst auch oder die Kosten, Kreisstraße die für die entstehen, über die Teile der Breiten Fahrbahn dereiner anschließenden Ortsdurchfahrt freien Strecken einer Bundes-, hinausgehen. Staats- oder Kreisstraße entstehen, die (4) Der über die Erschließungsaufwand Breiten der anschließenden im Rahmen des Abs.hinausgehen. freien Strecken 1 umfasst auch die Kosten, die für die §6 TeileSoweit (5) der Fahrbahn einer Ortsdurchfahrt Erschließungsanlagen einerdes im Sinne Bundes-, Abs. Staats- oder Kreisstraße 1 als Sackgassen enden,entstehen, die ist für den Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes überSoweit (5) die Breiten erforderlichen der anschließenden Wendehammer Erschließungsanlagen der im freien SinneStrecken Aufwand bis zur des Abs.hinausgehen. vierfachen Gesamtbreite 1 als Sackgassen enden,der ist Sackgasse für den erforderlichen beitragsfähig. Wendehammer der Aufwand bis zur vierfachen Gesamtbreite der Sackgasse (1) Bei zulässiger gleicher Nutzung der Grundstücke wird der nach § 3 ermittelte (5) Soweit Erschließungsanlagen im Sinne des Abs. 1 als Sackgassen enden, ist für den beitragsfähig. Erschließungsaufwand nach Abzug des Anteils der Gemeinde (§ 5 ) auf die Grundstücke des erforderlichen Wendehammer der Aufwand bis zur vierfachen Gesamtbreite der Sackgasse Abrechnungsgebietes (§ 4 ) nach den Grundstücksflächen verteilt. §3 beitragsfähig. Ermittlung des beitragsfähigen § 3 Erschließungsaufwandes (2) Ist in einem Abrechnungsgebiet (§ 4 ) eine unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzung Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes zulässig, wird der nach § 3 ermittelte Erschließungsaufwand nach Abzug des Anteils des (1) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand (§ 2) wird nach den tatsächlichen Kosten §3 Marktes (§ 5 ) auf die Grundstücke des Abrechnungsgebietes (§ 4 ) verteilt, indem die (1) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand (§ 2) wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes Grundstücksflächen mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht werden, der im Einzelnen beträgt: ermittelt. (1) Der beitragsfähige (2) beitragsfähige Erschließungsaufwand Erschließungsaufwand (§ wird2) für wirddienach den tatsächlichen einzelne Kosten Erschließungsanlage ermittelt. (2) Der Markt Bürgstadt Der beitragsfähige kann abweichend Erschließungsaufwand wird fürvon die Satz 1 den einzelne beitragsfähigen Erschließungsanlage 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit und gewerblich Erschließungsaufwand ermittelt. Der Markt für bestimmte Bürgstadt kannAbschnitte abweichend einervonErschließungsanlage oder diesen Satz 1 den beitragsfähigen oder sonstig nutzbaren Grundstücken, auf denen keine Erschließungsaufwand (2) Der beitragsfähige Aufwand für für mehrere Anlagen, bestimmte Abschnitte Erschließungsaufwand die für die wirdeiner Erschließung Erschließungsanlage fürder dieGrundstücke oder diesen einzelne Erschließungsanlage eine Einheit bilden oder nur eine untergeordnete Bebauung zulässig ist 1,0 ermittelt. fürDer Markt Anlagen, (Erschließungseinheit), Aufwand mehrere Bürgstadt ermitteln. kann die für die abweichend Erschließung von Satz 1 den der Grundstücke einebeitragsfähigen Einheit bilden 2. bei mehrgeschossiger Bebaubarkeit zuzüglich je weiteres Vollgeschoss 0,3 Erschließungsaufwand ermitteln. (Erschließungseinheit), für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage oder diesen Aufwand (3) für mehrere Anlagen, Die Aufwendungen die für für Fußwege unddieWohnwege Erschließung (§ 2der Abs.Grundstücke eineSammelstraßen 1 Nr. II), für Einheit bilden (3) Als Grundstücksfläche gilt: (Erschließungseinheit), (§ (3)2Die Abs. 1 Nr. III), fürermitteln. Aufwendungen Parkflächen für Fußwege (§ und2 Abs. 1 Nr. IV(§b), Wohnwege für Grünanlagen 2 Abs. 1 Nr. II), für(§Sammelstraßen 2 Abs. 1 Nr. V 1. bei Grundstücken, die vollständig im Bereich eines Bebauungsplanes im Sinne (§ b) 2und Abs.für 1 Nr. III), für Parkflächen (§ (§ Immissionsschutzanlagen 2 Abs. 1 Nr. 2 Abs. 1 IV Nr.b),VI,für§ Grünanlagen 10) werden (§ 2 Abs. den zum 1Anbau Nr. V von § 30 Abs. 1 und 2 BauGB oder teilweise im beplanten Bereich und im (3) und b) Die Aufwendungen bestimmten Straßen, Wegenfür Fußwege für Immissionsschutzanlagen und und Plätzen,(§ Wohnwege 2 zu denen Abs. 1 Nr.(§ sie 2 Abs. von VI, §der1 Nr. 10) II), fürden Erschließung werden Sammelstraßen her zum gehören, Anbau Übrigen im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) bzw. vollständig im (§ 2 Abs. 1 Nr. bestimmten zugerechnet. III), für Straßen, Das Parkflächen Wegen Verfahren undnach (§ 2 Satz Plätzen, Abs. zu 1denen 1Nr.findet IVsie b),von für Grünanlagen der keine Erschließung Anwendung, (§ 2her Abs. wenn 1 Nr. gehören, dasV unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) liegen, die Flächeninhalte des b) und für Immissionsschutzanlagen Abrechnungsgebiet zugerechnet. Das (§ 4) der Fuß- Verfahren nach (§ und2 Abs. Satz 1 1findet Wohnwege, Nr. VI, der § Sammelstraßen, keine10) Anwendung, werden den Parkflächen, zum wennAnbau das Buchgrundstücks, wie er sich aus der Eintragung im Grundbuch ergibt. Bei bestimmten Straßen, Grünanlagen Abrechnungsgebiet (§Wegen undFuß- Plätzen, oder Immissionsschutzanlagen 4) der und zuWohnwege, vondenen dem sie von der der Erschließung Abrechnungsgebiet her der Straßen, Sammelstraßen, gehören, Wege Parkflächen, Grundstücken die nur teilweise im Bebauungsplan (§ 30 BauGB) liegen und im Grünanlagen zugerechnet. und oder DasImmissionsschutzanlagen Plätze abweicht; Verfahren in diesem Fall Satzvon nachwerden 1 dem die Abrechnungsgebiet findet Fuß- undkeine derSammelstraßen, Anwendung, Wohnwege, die Straßen, wenn Wege das Übrigen im Außenbereich (§ 35 BauGB), die Grundstücksflächen, die sich Abrechnungsgebiet Parkflächen, und (§in 4) Grünanlagen Plätze abweicht; der Fuß- diesem undImmissionsschutzanlagen undwerden Fall Wohnwege, die Fuß- undder Sammelstraßen, Wohnwege, Parkflächen, selbstständig die Sammelstraßen, als innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans befindet. Grünanlagen oderGrünanlagen Parkflächen, Erschließungsanlagen Immissionsschutzanlagen abgerechnet.und von dem Abrechnungsgebietselbstständig Immissionsschutzanlagen der Straßen, Wege als 2. bei Grundstücken im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB), die in den und Plätze abweicht; abgerechnet. Erschließungsanlagen in diesem Fall werden die Fuß- und Wohnwege, die Sammelstraßen, Außenbereich (§ 35 BauGB) übergehen und bei denen sich die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich nicht aus einer Satzung nach § 34 Abs. 4 4 BauGB Parkflächen, Grünanlagen und Immissionsschutzanlagen selbstständig als ergibt, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m, Erschließungsanlagen abgerechnet. gemessen von der Erschließungsanlage zugewandten Grenze des beitragspflichtigen Grundstücks. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung §4 über die Begrenzung hinaus, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch §4 Abrechnungsgebiet die hintere Grenze der Nutzung bestimmt wird. Abrechnungsgebiet Die von einer Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungsgebiet. §4 (4) Beitragspflichtige Grundstücke, die ohne bauliche Nutzungsmöglichkeit oder die mit einer Die Wirdvon eineiner Erschließungsanlage Abschnitt erschlossenen einer Erschließungsanlage oderGrundstücke bilden das Abrechnungsgebiet. eine Erschließungseinheit abgerechnet, so Abrechnungsgebiet untergeordneten baulichen Nutzungsmöglichkeit gewerblich oder in sonstiger Weise Wird bildeneindie Abschnitt von einer dem Erschließungsanlage oder eine Erschließungseinheit Abschnitt der Erschließungsanlage abgerechnet, so bzw. Erschließungseinheit bilden die von Die von einer erschlossenen dem Abschnitt Erschließungsanlage Grundstücke der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungsgebiet. bzw. das Erschließungseinheit Abrechnungsgebiet. vergleichbar genutzt werden oder genutzt werden dürfen, z.B. Friedhöfe, Sportanlagen, erschlossenen Grundstücke Wird ein Abschnitt das Abrechnungsgebiet. einer Erschließungsanlage oder eine Erschließungseinheit abgerechnet, so Freibäder, Campingplätze, Dauerkleingärten, werden mit 0,5 der Grundstücksfläche in die §5 bilden die von dem Abschnitt der Erschließungsanlage bzw. Erschließungseinheit Verteilung einbezogen. §5 Gemeindeanteil erschlossenen Grundstücke das Abrechnungsgebiet. Gemeindeanteil Der Markt Bürgstadt trägt 10 v. H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. (5) Als zulässige Zahl der Vollgeschosse gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige §5 Der Markt Bürgstadt trägt 10 v. H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. Zahl der Vollgeschosse. Weist der Bebauungsplan nur eine Baumassenzahl aus, so gilt als Zahl Gemeindeanteil der Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5. Weist der Bebauungsplan lediglich eine Der Markt Bürgstadt trägt 10 v. H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. höchstzulässige Gebäudehöhe in Form der Wand- oder Firstgröße aus, so gilt diese geteilt durch 2,6 in Wohn- und Mischgebieten, geteilt durch 3,5 in Gewerbe- und Industriegebieten. Sorgen kann man teilen – Telefonseelsorge Untermain Sind beide Höhen festgesetzt, so ist die höchstzulässige Wandhöhe maßgebend. Bruchzahlen = 08 00 / 11 10 111 und = 08 werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet. Setzt der Bebauungsplan weder die Zahl der 3 00 / 11 10 222 (kostenfrei) 3 4 8 3 9
§8 Vollgeschosse noch eine Baumassenzahl noch die höchstzulässige Gebäudehöhe in Form der §8 Kostenspaltung Wand- oder Firsthöhe fest, so findet Abs. 8 Anwendung. Kostenspaltung Der Erschließungsbeitrag kann für (6) Ist im Einzelfall eine größere Zahl der Vollgeschosse zugelassen oder vorhanden, so ist Der Erschließungsbeitrag kann für 1. den Grunderwerb, diese zugrunde zu legen. 1. den Grunderwerb, 2. die Freilegung der Grundflächen, 2. die Freilegung der Grundflächen, 3. die Fahrbahn, auch Richtungsfahrbahnen, (7) Grundstücke, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig sind, gelten als 3. die Fahrbahn, auch Richtungsfahrbahnen, 4. die Radwege, eingeschossig bebaubare Grundstücke. Bei mehrgeschossigen Parkbauten bestimmt sich der 4. die Radwege, 5. die Gehwege zusammen oder einzeln, 5. die Gehwege zusammen oder einzeln, Nutzungsfaktor nach der Zahl ihrer Geschosse. 6. die gemeinsamen Geh- und Radwege, 6. die gemeinsamen Geh- und Radwege, 7. die unselbstständigen Parkplätze, 7. die unselbstständigen Parkplätze, (8) In unbeplanten Gebieten sowie im Falle des Abs. 5 Satz 6 ist maßgebend 8. die Mehrzweckstreifen, 8. die Mehrzweckstreifen, 1. bei bebauten Grundstücken die Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen 9. die Mischflächen, 9. die Mischflächen, Vollgeschosse. 10. die Sammelstraßen, 10. die Sammelstraßen, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den 11. die Parkflächen, 11. die Parkflächen, 12. die Grünanlagen, Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse. 12. die Grünanlagen, 13. die Beleuchtungseinrichtungen und Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürlichen oder festgelegten 13. die Beleuchtungseinrichtungen und 14. die Entwässerungseinrichtungen Geländeoberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von 14. die Entwässerungseinrichtungen gesondert erhoben (Art. 5a Abs. 5 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 Satz 6 KAG) und in beliebiger mindestens 2,30 m haben. Als Vollgeschosse gelten auch Kellergeschosse, deren gesondert erhoben (Art. 5a Abs. 5 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 Satz 6 KAG) und in beliebiger Reihenfolge umgelegt werden, sobald die Maßnahme, deren Aufwand durch Teilbeträge Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natürliche oder festgelegte Reihenfolge umgelegt werden, sobald die Maßnahme, deren Aufwand durch Teilbeträge gedeckt werden soll, abgeschlossen worden ist. Diesen Zeitpunkt stellt der Markt Bürgstadt Geländeoberfläche. gedeckt werden soll, abgeschlossen worden ist. Diesen Zeitpunkt stellt der Markt Bürgstadt fest. fest. (9) Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar, werden je angefangene 3,5 m Höhe des Bauwerks als ein Vollgeschoss gerechnet. Ist ein §9 §9 Grundstück mit einer Kirche bebaut, so sind zwei Vollgeschosse anzusetzen. Dies gilt für Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen Türme, die nicht Wohnzwecken, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer (1) Die zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze sowie Sammelstraßen und freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend. (1) Die zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze sowie Sammelstraßen und Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn sie die nachstehenden Merkmale aufweisen: Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn sie die nachstehenden Merkmale aufweisen: 1. eine Pflasterung, eine Asphalt-, Beton- oder ähnliche Decke neuzeitlicher Bauweise mit 1. eine Pflasterung, eine Asphalt-, Beton- oder ähnliche Decke neuzeitlicher Bauweise mit (10) Werden in einem Abrechnungsgebiet (§ 4) außer überwiegend gewerblich genutzten dem technisch notwendigen Unterbau, dem technisch notwendigen Unterbau, Grundstücken oder Grundstücken, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans in einem 2. Straßenentwässerung und Beleuchtung, 2. Straßenentwässerung und Beleuchtung, Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet liegen, auch andere Grundstücke erschlossen, so sind 3. Anschluss an eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße. 3. Anschluss an eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße. für die Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie für die Grundstücke, die überwiegend gewerblich genutzt werden, die in Abs. 2 genannten Nutzungsfaktoren um je 50 (2) Geh- und Radwege sind endgültig hergestellt, wenn sie eine Abgrenzung gegen die (2) Geh- und Radwege sind endgültig hergestellt, wenn sie eine Abgrenzung gegen die v.H. zu erhöhen. Als gewerblich genutzt oder nutzbar gelten auch Grundstücke, wenn sie Fahrbahn und gegeneinander (außer bei Mischflächen) sowie eine Befestigung mit Platten, Fahrbahn und gegeneinander (außer bei Mischflächen) sowie eine Befestigung mit Platten, überwiegend Geschäfts-, Büro-, Praxis-, Unterrichts-, Heilbehandlungs- oder ähnlich genutzte Pflaster, Asphaltbelag oder eine ähnliche Decke in neuzeitlicher Bauweise mit dem technisch Pflaster, Asphaltbelag oder eine ähnliche Decke in neuzeitlicher Bauweise mit dem technisch Räume beherbergen oder in zulässiger Weise beherbergen dürfen. notwendigen Unterbau aufweisen. notwendigen Unterbau aufweisen. §7 (3) Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen gärtnerisch gestaltet sind. (3) Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen gärtnerisch gestaltet sind. Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke Für Grundstücke, die von mehr als einer Erschließungsanlage im Sinne des Art. 5a Abs. 2 KAG (4) Zu den Merkmalen der endgültigen Herstellung der in den Abs. 1 bis 3 genannten (4) Zu den Merkmalen der endgültigen Herstellung der in den Abs. 1 bis 3 genannten i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche bei Abrechnung Erschließungsanlagen gehören alle Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen, damit der Erschließungsanlagen gehören alle Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen, damit der jeder Erschließungsanlage nur mit zwei Dritteln anzusetzen. Dies gilt nicht, Markt Bürgstadt das Eigentum oder eine Dienstbarkeit an den für die Erschließungsanlage Markt Bürgstadt das Eigentum oder eine Dienstbarkeit an den für die Erschließungsanlage erforderlichen Grundstücken erlangt. erforderlichen Grundstücken erlangt. 1. wenn ein Erschließungsbeitrag nur für eine Erschließungsanlage erhoben wird und Beiträge für weitere Anlagen zu deren erstmaliger Herstellung weder nach § 10 dem geltenden Recht noch nach vergleichbaren früheren Rechtsvorschriften Immissionsschutzanlagen erhoben worden sind oder erhoben werden, Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anlagen zum Schutz von 2. für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie für Grundstücke, die gem. § 6 Abs. 10 als gewerblich genutzt werden. Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes- Immissionsschutzgesetzes werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt. 6 6 10 5 § 11 11 Entstehen der Beitragspflicht
Immissionsschutzgesetzes werden durch ergänzende § 11 Satzung im Einzelfall geregelt. § 11 Entstehen der Beitragspflicht § 11 Entstehen der Beitragspflicht Die Beitragspflicht entsteht mitEntstehen der Beitragspflicht der endgültigen § 11 Herstellung der Erschließungsanlagen, für Die Beitragspflicht entsteht mit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen, für Teilbeträge, Die sobaldentsteht Beitragspflicht die Maßnahmen, mit der derenderAufwand endgültigen Entstehen durch die Herstellung Beitragspflicht derTeilbeträge gedeckt werden Erschließungsanlagen, für Teilbeträge, sobald die Maßnahmen, deren Aufwand durch die Teilbeträge gedeckt werden soll, abgeschlossen Teilbeträge, sobald sind.Maßnahmen, die Im Falle desderen Art. 5a Abs. 2 KAG Aufwand durchi.V.m. die § 128 Abs. gedeckt Teilbeträge 1 Satz 1werden Nr. 3 soll, abgeschlossenentsteht Die Beitragspflicht sind. ImmitFallederdes Art. 5a Abs. endgültigen 2 KAG i.V.m. Herstellung der § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr.für 3 BauGB entsteht die sind. soll, abgeschlossen Beitragspflicht Im Falle des mit der 5a Art. Übernahme Abs. 2 KAG durch dieErschließungsanlagen, i.V.m. §Gemeinde. 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB entsteht Teilbeträge, die die sobald Beitragspflicht Maßnahmen, mitderen der Übernahme Aufwand durch durchdiedie Gemeinde. Teilbeträge gedeckt werden BauGB entsteht die Beitragspflicht mit der Übernahme durch die Gemeinde. soll, abgeschlossen sind. Im Falle des Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB entsteht die Beitragspflicht mit der Übernahme § 12 durch die Gemeinde. § 12 Vorausleistungen § 12 Vorausleistungen Im Fall des Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 133§ Abs.Vorausleistungen Im Fall des Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 133 Abs. 12 3 BauGB können Vorausleistungen bis zur 3 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe Im Falldes desvoraussichtlichen Art. 5a Abs. 2 Erschließungsbeitrages KAG i.V.m. § 133 Abs. Vorausleistungen 3erhoben BauGB werden. können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Im Fall des Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 133§ Abs. 13 3 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages § 13 erhoben werden. Beitragspflichtiger § 13 Beitragspflichtiger Beitragspflichtig ist derjenige, der imBeitragspflichtiger Zeitpunkt § 13der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks Beitragspflichtig ist derjenige, ist. der Ist imdas Grundstück Zeitpunkt mit einem Erbbaurecht der Bekanntgabe belastet, so ist des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. Ist Beitragspflichtiger das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte Eigentümer des anstelle Grundstücks des ist. IstEigentümers das beitragspflichtig. Grundstück mit einem Mehrere Beitragspflichtige Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte Beitragspflichtig ist anstelleder derjenige, desim Eigentümers Zeitpunkt beitragspflichtig. der Bekanntgabe Mehrere des Beitragspflichtige Beitragsbescheids haften der als Gesamtschuldner; Erbbauberechtigte anstellebeidesWohnungs- Eigentümers undbeitragspflichtig. Teileigentum sind die einzelnen Mehrere Wohnungs- Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner; Eigentümer des Grundstücks bei ist. Wohnungs- Ist das und Teileigentum Grundstück mit einem sind die einzelnen Erbbaurecht belastet,Wohnungs- so ist § 22 und haftenTeileigentümer als nur entsprechend Gesamtschuldner; bei ihrem Wohnungs- Miteigentumsanteil und Teileigentum beitragspflichtig. sind die einzelnen Wohnungs- Anordnungen und Teileigentümer nuranstelle der Erbbauberechtigte entsprechend ihrem Miteigentumsanteil des Eigentümers beitragspflichtig.beitragspflichtig. Mehrere Beitragspflichtige § 22für den Einzelfall; Zwangsmittel und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. Anordnungen für den Einzelfall; Zwangsmittel haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- § 14 (1) und Teileigentümer nur entsprechend ihrem §Miteigentumsanteil14 beitragspflichtig. (1) Der Markt Bürgstadt kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden Verpflichtungen An- Fälligkeit § 14 Fälligkeit ordnungen Der Markt Bürgstadt für zur kann denErfüllung Einzelfall der erlassen. nach dieser Satzung bestehenden Verpflichtungen An- Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe Fälligkeit des ordnungen Beitragsbescheids, die für den Einzelfall Vorausleistung erlassen. Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe § 14des Beitragsbescheids, die Vorausleistung einen Monatwirdnach Bekanntgabe desBekanntgabe Vorausleistungsbescheids fällig. (2) Der einen Beitrag Monat nacheinen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids, Fälligkeit des Vorausleistungsbescheids fällig. die Vorausleistung (2) Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschriebenen Handlungen, eines Duldens oder Un- einen Monat nach Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheids fällig. Für diedie terlassens Erzwingung dergelten die Vorschriften in dieser des Bayerischen Satzung vorgeschriebenen Verwaltungszustellungs- Handlungen, eines DuldensundoderVollstreckungsge- Un- Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids, Vorausleistung einen Monat nach Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheids § 15 § 15 Ablösung des Erschließungsbeitrages § 15 Ablösung des Erschließungsbeitrages Ablösung des Erschließungsbeitrages terlassens gelten fällig. setzes. SOZIALSTATION BÜRGSTADT setzes.die Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsge- (1) Der Erschließungsbeitrag kann im Ganzen vor Entstehung der Beitragspflicht abgelöst § 15vor § 23 (1) Der Erschließungsbeitrag kann im Ganzen werden (1) werden (2) Der Ein (Art. 5a Abs. 2 KAG Erschließungsbeitrag (Art. 5a Abs. 2 KAG Ablösungsvertrag i.V.m. im kann Ablösung wird i.V.m. § 133 des unwirksam, GanzenAbs.vor Entstehung der Beitragspflicht abgelöst 3 Satz 5 BauGB). Entstehung Erschließungsbeitrages § 133 Abs. wenn 3 sich Satz zum 5 BauGB). der Zeitpunkt Ein Rechtsanspruch Beitragspflicht Ein der Rechtsanspruch Entstehung auf abgelöst auf der 100 Zuhause gut umsorgt! § 23 Inkrafttreten • • Pflege Betreuung 100 Ablösung werden (Art. besteht 5a Abs.nicht. Die Höhe 2 KAG des i.V.m.des Ablösungsbetrages § 133 richtet sich Abs. 3 Satz 5 BauGB). nach Ein nach der Höhe des Rechtsanspruch auf Inkrafttreten Ablösung sachlichen (1) Der besteht nicht. Beitragspflichten Erschließungsbeitrag Die ergibt, Höhe kann dass im Ablösungsbetrages der Ganzen auf vor das richtet betreffende Entstehung der sich Grundstück derentfallende Beitragspflicht (1) Höhe des abgelöst 95 • Hauswirtschaftliche Unterstützung 95 (2) Ein Ablösungsvertrag voraussichtlich Ablösung entstehenden besteht nicht. Diewird unwirksam, wenn sich zumrichtet Erschließungsbeitrages. Höhe des Ablösungsbetrages Zeitpunkt sich der nachEntstehung der Höhe der des voraussichtlich werden (Art. entstehenden Erschließungsbeitrag 5a Abs.das 2 KAG Erschließungsbeitrages. Doppelte i.V.m.oder mehr § 133 als Abs. 3Doppelte bzw. die Satzbetreffende 5 BauGB). Hälfte (1)Ein oder Diese weniger RechtsanspruchSatzungals tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. auf • Essen auf Rädern sachlichen Beitragspflichten voraussichtlich entstehenden ergibt, dass der Erschließungsbeitrages.auf das Grundstück entfallende (2) Ein Ablösungsvertrag wird unwirksam, wenn sich zumrichtet Zeitpunkt der Entstehung dernach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 75 75 die Hälfte Ablösung des Ablösungsbetrages besteht nicht. ausmacht. In einem solchen Fall Diese ist der Satzung trittHöhe am Tag Erschließungsbeitrag Erschließungsbeitrag das Die Höhe Doppelte des mehr oder Ablösungsbetrages als Doppelte bzw. die sich nach Hälfte oderderweniger des als • Hausnotruf sachlichen durch Beitragspflichten Bescheid voraussichtlich festzusetzen entstehenden ergibt, und dass unter der auf das betreffende Anrechnung Erschließungsbeitrages. des Grundstück gezahlten (2) entfallende Ablösungsbetrages 100 100 Caritas. Weil es sich die Hälfte des Ablösungsbetrages ausmacht. In einem solchen Fall ist der Erschließungsbeitrag Gleichzeitig Erschließungsbeitrag anzufordern oder die das Doppelte Differenz oder gezahltem zwischen mehr als Doppelte bzw. die Ablösungsbetrag (2) Hälfte und oder wenigertritt Erschließungsbeitrag alsdie Satzung vom 06.11.1989 außer Kraft. durch Bescheid festzusetzen und unter Anrechnung des gezahlten Ablösungsbetrages Gleichzeitig tritt die Satzung vom 06.11.1989 95 außer Kraft. 95 dieerstatten. Hälfte des Ablösungsbetrages ausmacht. In einem solchen Fall ist der Erschließungsbeitrag einfach gut anfühlt! zu anzufordern oder die Differenz zwischen gezahltem Ablösungsbetrag und Erschließungsbeitrag (3) 25 25 durch Bescheid festzusetzen und unter Anrechnung des gezahlten Ablösungsbetrages zu erstatten. (3) Anlagen im Sinne des § 12 Abs.751 Halbsatz 1, die bei Inkrafttreten der Satzung bereits bestehen 75 anzufordern oder die Differenz zwischen gezahltem 7 AblösungsbetragAnlagenund Erschließungsbeitrag im und Sinne beides denen § 12nicht Abs. nachgewiesen 1 Halbsatz 1, die 5 wird, beidass sie in dender Inkrafttreten letzten 15 Jahren Satzung bereitsvor Inkrafttreten der bestehen 5 § 16 Foto: Adobe Stock zu erstatten. 7 Satzung nach der zur Zeit der Prüfung 0 93 71 / 6 94 24 7 Inkrafttreten und bei denen nicht nachgewiesen wird, dass sie ingeltenden Rechtsvorschriften den letzten geprüft wurden, 15 Jahren vor Inkrafttreten der sind spätes- § 16 Satzung nach tensderfünf zurJahre nach Zeit der Inkrafttreten Prüfung geltendenderRechtsvorschriften Satzung zu prüfen.geprüft Für nach § 12 Abs. wurden, sind2spätes- zu überwachende www.caritas-mil.de 0 0 (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Inkrafttreten Bekanntgabe 7 in Kraft. tens fünf Jahre Kleinkläranlagen, nach Inkrafttretendie bei Inkrafttreten der Satzung 25 zu dieser prüfen.Satzung bereits Für nach bestehen, § 12 Abs. gilt Art. 60 Abs. 4 BayWG. 2 zu überwachende 25 § 16 Sozialstation Bürgstadt Kleinkläranlagen, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits bestehen, gilt Art. 60 Abs. 4 BayWG. (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Inkrafttreten Hauptstr. 41 | 63927 Bürgstadt (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 23.02.1990, sowie die 5 5 (1) DiesezurSatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe invom Kraft. Bürgstadt, 02.11.2021 Satzung Änderung der Erschließungsbeitragssatzung 09.08.1990, (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 23.02.1990, sowie die außer Kraft. Bürgstadt, 02.11.2021 0 0 Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung vom 09.08.1990, außer Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 23.02.1990, sowie die gez. Grün Satzung zur Änderung Bürgstadt, 02.11.2021 der Erschließungsbeitragssatzung vom 09.08.1990, außer Kraft. gez. Grün , 1. Bürgermeister 1. Bürgermeister Bürgstadt, 02.11.2021 12 Bürgstadt, 02.11.2021 13 gez. Grün 1. Bürgermeister gez. Grün
Wenn wir einen lieben Menschen verlieren, bleibt uns in all der Traurigkeit immer noch die Spur seiner Liebe in unseren Herzen und die Dankbarkeit für die gemeinsame Zeit. Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr erfolgreich abgelegt Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr erfolgreich abgelegt Hedwig Gehrig Danke Für die liebevolle Anteilnahme, den Trost und die große Zuneigung beim Tod unserer lieben Mutter möchten wir uns von ganzem Herzen bedanken. Alfons, Anita, Elfriede, Margot und Brigitte mit Familien Bürgstadt, im Oktober 2021 Am Samstag den, 02.10.2021 haben sieben Jugendliche unserer Wehr, unterstützt von zwei Kameraden aus Miltenberg Am Samstag und Elsenfeld, den, unter 02.10.2021 den sieben haben wachsamen Augenunserer Jugendliche der Prüfer Wehr,erfolgreich unterstützt die vonLeistungsspange zwei Kameraden der aus Deutschen Miltenberg Jugendfeuerwehr (DJLSP) und Elsenfeld, unter denabgelegt. wachsamen Augen der Prüfer erfolgreich die Leistungsspange der Die DJLSP Jugendfeuerwehr Deutschen ist das höchste (DJLSP) Abzeichen welches man in der Jugendfeuerwehr erreichen kann. Bei dieser abgelegt. Prüfung müssen die höchste Jugendlichen eine Schlauchleitung über der120 m verlegen, einen Löschangriff kann. simulieren Die DJLSP sowie Fragen ist das zu den Abzeichen Themen welches man in Feuerwehr Prüfung müssen die Jugendlichen eine Schlauchleitung Jugendfeuerwehr und Allgemeinwissen erreichen beantworten. über 120 m verlegen, Bei dieser Doch nicht simulieren einen Löschangriff nur die Markt Bürgstadt feuerwehrtechnische Kompetenz wird geprüft, sie müssen auch ihr Können beim sowie Fragen zu den Themen Feuerwehr und Allgemeinwissen beantworten. Doch nicht nur die Staffellauf und Kugelstoßen unter Beweis stellen. Kompetenz Somit geht wird es ingeprüft, den fünf sie Disziplinen umihrSchnelligkeit, Können beimTeamwork, Staffellauf Geschicklichkeit, feuerwehrtechnische Wissen und Technik. unter Beweis Die gesamte Gruppe Wissen und Technik. hat die Prüfung gemeinsam müssen auch bestanden, herzlichen Glückwunsch! und Kugelstoßen stellen. Somit geht es in den fünf Disziplinen um Schnelligkeit, Teamwork, Geschicklichkeit, Einladung zur Die gesamte Gruppe hat die Prüfung gemeinsam bestanden, herzlichen Glückwunsch! Rauchgas ist tödlich! – Neues Rauchhaus für Übungszwecke Bürgerversammlung Rauchgas Wenn istbrennt, es einmal dann –sind tödlich! Neues Rauchhaus die meisten für Todesopfer Übungszwecke durch die Rauchgase und nicht, wie oft vermutet, durch Wenndas direkte brennt, es einmal Feuer zu beklagen. dann sind die meisten Todesopfer durch die Rauchgase und nicht, wie oft vermutet, am Donnerstag, 25. November 2021 um 19.30 Uhr Rauchmelder retten Leben! durch das direkte Feuer zu beklagen. https://www.rauchmelder-lebensretter.de/ Rauchmelder retten Leben! im Großen Saal des Bürgerzentrums Mittelmühle https://www.rauchmelder-lebensretter.de/ Aber auch wenn das Leben gerettet, das Feuerwehr vor AberOrt undwenn auch die Lage unter Kontrolle das Leben gerettet, dasist, macht der Feuerwehr TAGESORDNUNG: 1. Begrüßung Rauch vor Ortund Bekämpfung unddie die darin Lage enthaltenen unter Kontrollegiftigen Gase die ist, macht der 2. Bericht des Bürgermeisters Rauch und oft dieschwierig, kompliziertgiftigen darin enthaltenen und langwierig. Gase die Seit Jahren oft Bekämpfung bieten wir bereits schwierig, im und kompliziert undlangwierig. mit dem 3. Anträge aus der Bürgerschaft Kindergarten Seit Jahren zusammen bieten wir eine Brandschutzerziehung bereits im und mit dem an. Für die Aus- Kindergarten und Weiterbildung zusammen können wir jetzt eine Brandschutzerziehung 4. Sonstiges auch auf die an. Für ein Rauchhaus zurückgreifen.können Aus- und Weiterbildung Das Haus wir stellt jetzt ein auchmehrgeschossiges auf ein RauchhausWohnhaus dar DasundHaus kannstellt in verschiedenen Bereichen zurückgreifen. gezielt verraucht Schriftliche Anträge bitte ich bis zum 12. November 2021 im Rathaus ein mehrgeschossiges Wohnhaus dar und werden. kann in Über Fenster, Türen, verschiedenen Treppenhaus Bereichen und die getrennt gezielt verraucht werden. Bürgstadt einzureichen. Ich freue mich schon heute über Ihr Interesse an ansteuerbaren eingebauten Über Fenster, Türen, Lüfter und Treppenhaus lässtdiesich die getrennt Rauchausbreitung bis hin zur taktischen ansteuerbaren eingebauten Lüfter lässt Bekämpfung sich die dieser Bürgerversammlung. darstellen und ausprobieren. Rauchausbreitung bis hin zur taktischen Bekämpfung darstellen und ausprobieren. Ein besonderer Dank gilt Rainer Karges der einen Großteil der Finanzierung mit Unterstützung der Sparkasse Bei Zutritt gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung maßgeblichen Miltenberg-Obernburg sicherstellte. Ein besonderer Dank gilt Die verbleibenden Rainer Karges Kosten der einen Großteil derübernahm unsermit Finanzierung Verein. Unterstützung der Sparkasse Coronaregeln (derzeit 3G-Regel und Maskenpflicht). Eine Vororttestung Miltenberg-Obernburg sicherstellte. Die verbleibenden Kosten übernahm unser Verein. Die Feuerwehr bietet für jeden etwas! Interesse geweckt? ist nicht möglich. Die Feuerwehr Egal bietet für ob Kind, Jugendlicher, jeden junger etwas! Interesse Erwachsene, geweckt? Familienmutter, –vater oder nicht mehr fest im Beruf gebunden. Wir freuen Egal ob Kind, uns über junger Jugendlicher, einer Kontaktaufnahme. Erwachsene, Familienmutter, –vater oder nicht mehr fest im Beruf https://www.feuerwehr-buergstadt.de gebunden. Wir freuen uns über einer Kontaktaufnahme. Bürgstadt, den 13.10.2021 Thomas Grün https://www.feuerwehr-buergstadt.de MARKT BÜRGSTADT Erster Bürgermeister 14 15
Neufassung Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht für das in landwirtschaftli- Neufassung der Satzung fürNeufassung die öffentliche Entwässerungsanlage der Satzung Die Bestimmungen chen dieser Satzung Betrieben anfallende Abwassergelten nichtJauche (einschl. für dasund in landwirtschaftli- Gülle), das dazu chen Betrieben anfallende Abwasser forstwirtschaftlich (einschl. Jauche und oderGülle), das dazu der Satzung fürdes die Marktes öffentliche Entwässerungsanlage Bürgstadt bestimmt ist, auf landwirtschaftlich, gärtnerisch ge- für die öffentliche Entwässerungsanlage bestimmt nutzte ist, auf Böden landwirtschaftlich, aufgebracht zu werden;forstwirtschaftlich oder gärtnerisch nicht zum Aufbringen bestimmt istge- des Marktes Bürgstadt (Entwässerungssatzung - EWS 2021) nutzte Böden das insbesondere aufgebracht häuslichezuAbwasser. werden; nicht zum Aufbringen bestimmt ist des Marktes Bürgstadt (Entwässerungssatzung - EWS 2021) Kanäle insbesondere sind das häusliche Mischwasserkanäle, Abwasser. Schmutzwasserkanäle oder Regenwasserkanäle (Entwässerungsssatzung – EBS 2021) Kanäle sind Mischwasserkanäle, einschl. der Sonderbauwerke Schmutzwasserkanäle wie z.B. Schächte,oder Regenwasserkanäle Regenbecken, Pumpwerke, Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO), sowie einschl. der Sonderbauwerke wie z.B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke, Regenüberläufe. Art. 34 Abs. Aufgrund von2 Art. Satz23 1 des undBayerischen Art. 24 Abs. Wassergesetzes (BayWG) 1 Nr. 1 und 2 und erlässt Abs. 2 der der Markt Bürgstadt Gemeindeordnung (GO),fol- sowie Regenüberläufe. gende Art. 34Satzung: Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt der Markt Bürgstadt fol- Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme von Schmutzwasser. gende Satzung: Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme von Schmutzwasser. Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt. §1 Mischwasserkanäle sind zur Aufnahme von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt. Öffentliche § Einrichtung 1 Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Ableitung von Niederschlagswasser. Öffentliche Einrichtung Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Ableitung von Niederschlagswasser. (1) Sammelkläranlage ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Abwassers Der Markt Bürgstadt betreibt zur Abwasserbeseitigung nach dieser Satzung eine Entwässerungs- (1) Sammelkläranlage ist eine Anlage einschl. zur Reinigung der Ableitung des in den Kanälen gesammelten Abwassers zum Gewässer. einrichtung Der Markt Bürgstadt betreibt zur Abwasserbeseitigung nach dieser Satzung eine Entwässerungs- einschl. der Ableitung zum Gewässer. einrichtung Grundstücksanschlüsse sind (2) Grundstücksanschlüsse sind bei Freispiegelkanälen: Art und Umfang der Entwässerungseinrichtung bestimmt der Markt Bürgstadt. (2) bei die Freispiegelkanälen: Leitungen vom Kanal bis zum Kontrollschacht Art und Umfang der Entwässerungseinrichtung bestimmt der Markt Bürgstadt. die Druckentwässerung: bei Leitungen vom Kanal bis zum Kontrollschacht (3) bei die Druckentwässerung: Leitungen vom Kanal bis zum Abwasserschacht Zur Entwässerungsanlage des Marktes Bürgstadt gehören auch die Grundstücksanschlüsse, soweit (3) die Unterdruckentwässerung: bei Leitungen vom Kanal bis zum Abwasserschacht sie sich Zur im öffentlichen Straßengrund Entwässerungsanlage des Marktesbefinden. Bürgstadt gehören auch die Grundstücksanschlüsse, soweit bei die Unterdruckentwässerung: Leitungen vom Kanal bis einschließlich des Hausanschluss- sie sich im öffentlichen Straßengrund befinden. die Leitungen vom Kanal bis einschließlich des Hausanschluss- schachts. schachts. §2 Grundstücksbegriff, § 2 Verpflichtete Grundstücksent- sind Grundstücksbegriff, Verpflichtete Grundstücksent- wässerungsanlagen sind (1) wässerungsanlagen bei Freispiegelkanälen: Grundstück im Sinn dieser Satzung ist jedes räumlich zusammenhängende und einem gemeinsa- bei die Freispiegelkanälen: Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwas- (1) men Zweck im dienende Grundeigentum die Einrichtungen sers eines Grundstücks, dienen, bis einschließlich die der Beseitigung des Kontrollschachtes. deszählt Hierzu Abwas- Grundstück Sinn dieser Satzung ist desselben Eigentümers, jedes räumlich das eine selbständige zusammenhängende und einemwirtschaftliche gemeinsa- Einheit bildet, auch wenn es sich um mehrere Grundstücke oder Teile sers dienen, auch bis einschließlich die im Bedarfsfall des Kontrollschachtes. erforderliche Hierzu zählt Hebeanlage zur ordnungsgemä- men Zweck dienende Grundeigentum desselben Eigentümers, das einevon Grundstücken selbständige im Sinn wirtschaftliche des Grundbuchrechtes handelt. auch die im Bedarfsfall ßen Entwässerung eineserforderliche GrundstücksHebeanlage (§ 9 Abs. 4)zur ordnungsgemä- Einheit bildet, auch wenn es sichSoweit rechtlich um mehrere verbindlicheoder Grundstücke planerische Teile vonVorstellungen Grundstückenvorhanden im Sinn sind,Grundbuchrechtes sind sie zu berücksichtigen. ßenDruckentwässerung: bei Entwässerung eines Grundstücks (§ 9 Abs. 4) des handelt. Soweit rechtlich verbindliche planerische Vorstellungen vorhanden bei die Druckentwässerung: Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwas- sind, sind sie zu berücksichtigen. (2) die sersEinrichtungen eines Grundstücks, dienen, bis einschließlich die der Beseitigung des Abwas- des Abwassersammelschachts. Die in dieser Satzung für die Grundstückseigentümer erlassenen Vorschriften gelten auch für Erb- sersUnterdruckentwässerung: bei dienen, bis einschließlich des Abwassersammelschachts. (2) bauberechtigte oder ähnlich bei die Unterdruckentwässerung: Einrichtung eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers Die in dieser Satzung für die zur Nutzung eines Grundstücks Grundstückseigentümer dinglich erlassenen Berechtigte. Vorschriften Vonauch gelten mehreren für Erb- dinglich Berechtigten ist jederzur berechtigt die Einrichtung dienen, bis zumeines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers Hausanschlussschacht. bauberechtigte oder ähnlich Nutzung und einesverpflichtet; Grundstücks siedinglich haften Berechtigte. als Gesamtschuldner. Von mehreren dienen, bis zum Hausanschlussschacht. dinglich Berechtigten ist jeder berechtigt und verpflichtet; sie haften als Gesamtschuldner. Kontrollschacht ist ein Übergabeschacht, der zur Kontrolle und Wartung der Anlage dient. §3 Kontrollschacht ist ein Übergabeschacht, der zur Kontrolle und Wartung der Anlage dient. Begriffsbestimmungen §3 Abwassersammel- ist ein Schachtbauwerk mit Pumpen und Steuerungsanlage. Abwassersammel- schacht (bei Druck- ist ein Schachtbauwerk mit Pumpen und Steuerungsanlage. Begriffsbestimmungen entwässerung) schacht (bei Druck- Im Sinne dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung: entwässerung) Im Sinne dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung: Hausanschlussschacht ist ein Schachtbauwerk mit einem als Vorlagebehälter dienenden Stauraum Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder Hausanschlussschacht (bei Unterdruck- ist ein Schachtbauwerk mit einem als Vorlagebehälter dienenden Stauraum sowie einer Absaugventileinheit. Abwasser sonstigen ist Gebrauch das durch in seinen häuslichen, Eigenschaften gewerblichen, verän- landwirtschaftlichen oder (bei Unterdruck- entwässerung) sowie einer Absaugventileinheit. dertes Wasser sonstigen und das Gebrauch bei Trockenwetter in seinen damit Eigenschaften zusammen abfließende verän- entwässerung) WasserWasser dertes (Schmutzwasser) und das beisowie das von Niederschlägen Trockenwetter damit zusammen ausabfließende dem Bereich Messschacht ist die Einrichtung für die Messung des Abwasserabflusses und für die Ent- von bebauten Wasser oder befestigten (Schmutzwasser) sowieFlächen das vongesammelte Wasser Niederschlägen aus dem Bereich Messschacht ist die Einrichtung nahme für die Messung des Abwasserabflusses und für die Ent- von Abwasserproben. (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser von bebauten oder befestigten gelten auch Flächen gesammelte die aus Anlagen Wasser nahme von Abwasserproben. zum Behandeln, Lagern Als (Niederschlagswasser). undSchmutzwasser Ablagern von Abfällen austretenden gelten auch und die aus Anlagen Abwasserbehand- ist eine Einrichtung, die dazu dient, die Schädlichkeit des Abwassers vor gesammelten zum Flüssigkeiten. Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und Abwasserbehand- ist eine Einrichtung, die dazu dient, die Schädlichkeit des Abwassers vor gesammelten Flüssigkeiten. Seite 2 Seite 1 Seite 2 16 Seite 1 17
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