Amtsblatt Nr. 21 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Gemeinde Eichenbühl

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Amtsblatt Nr. 21 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Gemeinde Eichenbühl
44. Jahrgang | 09. 11. 2021

       Amtsblatt
   der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden
                                                     Nr. 21
                    Bürgstadt und Neunkirchen
          und der Gemeinde Eichenbühl

       Manchmal ist es an der Zeit, sich Zeit zu nehmen.
                              Katharina von Balbin

                                                              1
Amtsblatt Nr. 21 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Gemeinde Eichenbühl
Amtlicher Teil                                                                 MARKT BÜRGSTADT
                                                                                     Stellenausschreibung
      der Verwaltungsgemeinschaft Erftal mit dem
      Markt Bürgstadt und der Gemeinde Neunkirchen                                   Der Markt Bürgstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
                                                                                     (spätestens zum 01.03.2022) für die gemeindliche
                                                                                     Kindertageseinrichtung „Bürgstadter Rasselbande“ eine

    Standesamtliche Mitteilungen                                                                     Reinigungskraft (w/m/d)
    Bitte beachten:                                                                              (Teilzeitkraft mit ca. 12-15 Wochenstunden)
    Standesamtliche Nachrichten wie Geburten, Eheschließungen oder Sterbefälle
    können aus Datenschutzgründen nur veröffentlicht werden, wenn die Beteilig-      Die tägliche Arbeitszeit von Montag bis Freitag beträgt jeweils ca. 2,5 Stun-
    ten/Angehörigen schriftlich (per Post oder E-Mail an standesamt@buergstadt.de)   den ab ca. 15.00 Uhr.
    zustimmen.                                                                       Es handelt sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsver-
                                                                                     hältnis. Die Bezahlung erfolgt nach den tariflichen Bestimmungen des TVöD.

    Geburten                                                                         Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, die Sie bitte bis spätestens 30. No-
    09.10.    Kian Sämann, Sohn von René und Anna-Klara Sämann                       vember 2021 an den Markt Bürgstadt, Große Maingasse 1, 63927 Bürgstadt
              geb. Helmstetter, Bürgstadt, Martinsgasse 2                            oder per Mail an poststelle@buergstadt.de richten.
                                                                                     Nähere Auskünfte erteilt gerne Herr Hofmann unter Tel. 09371/9738-27.
    22.10.    Moriz Wünsch, Sohn von Sebastian Karlheinz und Janet
              Manuela Wünsch geb. Baumann, Bürgstadt, Martinsgasse 17

                                       * * *                                         Die nächsten Gemeinderatssitzungen
                                                                                     Die nächsten Gemeinderatssitzungen finden in Abhängigkeit der Corona-
                                                                                     Situation wie folgt statt:

                                                                                     Bürgstadt:
                                                                                           Dienstag, 16. November 2021, um 19.30 Uhr
                                                                                     					 im Bürgerzentrum Mittelmühle

        c    Kundendienst                                                            Neunkirchen:
                                                                                           Donnerstag, 11. November 2021, um 19.30 Uhr
                                                                                     					 im Dorfgemeinschaftshaus Neunkirchen
        c    Verkauf und Service
        c    Lichttechnik, EDV                                                       Anträge können bis spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin im Rat-
                                                                                     haus abgegeben werden. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden im
        c    Energie- und Gebäudetechnik
                                                                                     Aushangkasten und für Bürgstadt im Internet unter www.buergstadt.de
        c    Installation Alt- und Neubau
                                                                                     und für Neunkirchen im Internet unter www.neunkirchen-unterfranken.de
                                                                                     veröffentlicht.
        www.oswaldundmenges.de
        Schulstraße 14                                                               Hier können auch Niederschriften der vorangegangenen öffentlichen
        63930 Neunkirchen                                                            Sitzungen nachgelesen werden.

2                                                                                                                                                                    3
Amtsblatt Nr. 21 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Gemeinde Eichenbühl
MARKT BÜRGSTADT
                                                          Einladung zur Informationsveranstaltung zum Verfahrensstand
                                                          „Hintere Erf – Hundsrück-Terrassen“
                                                          In der Gemeinderatssitzung vom 26.10.2021 wurde beschlossen, dass der Markt
                                                          Bürgstadt seinen Antrag vom 10.12.2014 auf Einleitung eines Flurbereinigungs-
                                                          verfahrens oder hilfsweise eines anderen geeigneten Verfahrens der Ländlichen
                                                          Entwicklung bezüglich der   „Hundsrück-Terrassen“ und des „Im Tiefen Tals“ ge-
                                                          genüber des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) zurückzieht.
                                                          Dem Markt Bürgstadt ist ein transparentes Vorgehen und die Einbindung der Bür-
    VomVom Handwerk
        Handwerk  kannkann man
                          man   sich
                              sich   zurKunst
                                   zur   Kunst erheben.
                                               erheben.
    VomVom
        Pfuschen nie.nie.
           Pfuschen                          „Goethe“
                                              "Goethe"
                                                          gerschaft ein großes Anliegen. Coronabedingt konnte in den vergangenen einein-
                                                          halb Jahren keine Information in Form einer Präsenzveranstaltung stattfinden.
                                                          Deshalb möchte der Markt Bürgstadt gemeinsam mit dem Amt für Ländliche Ent-
                                                          wicklung (ALE) neben den Grundstückseigentümern auch die interessierte Bürger-
                                                          schaft über die Ergebnisse der Eigentümergespräche und das angedachte weitere
                                                          Vorgehen informieren und lädt zu einer Informationsveranstaltung für

                                                                           Mittwoch, 24.11.2021 um 19.00 Uhr
                                                                    in das Bürgerzentrum Mittelmühle – Großer Saal
                                                          recht herzlich ein.
                                                          Für die Veranstaltung gilt die Einhaltung der 3G-Regel und ggf. Maskenpflicht,
                                                          soweit die erforderlichen Abstände nicht eingehalten werden können.
                                                          An diesem Abend werden auch Vertreter der Fachbehörden anwesend sein.
                                                          Die Eigentümer der vom Maßnahmengebiet umfassten Grundstücke wurden be-
                                                          reits schriftlich zur Veranstaltung eingeladen.

                                                          Bürgstadt, 02.11.2021		                                         gez. Grün
                                                          Markt Bürgstadt 		                                              Bürgermeister
                                                                                                   * * *
                                                            Kreuzbund Miltenberg
                                                            (Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft
                                                            für Suchtkranke und Angehörige)

                                                            Wöchentliche vertrauliche Gesprächskreise:
                                                            Montag         19.00 – 21.00 Uhr  Info: 09371/6698658
                                                            Dienstag       19.30 – 21.30 Uhr  Into: 09371/1623
                                                            Donnerstag     19.30 – 21.30 Uhr  Info: 09378 /1786
                                                            Frauengesprächskreis:
                                                            letzter Dienstag im Monat              Info: 09371/1623

4                                                                                                                                          5
Amtsblatt Nr. 21 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Gemeinde Eichenbühl
a) mit einer Baumassenzahl bis 3,0                                       23,0 m
                                                                                                                  b) mit einer Baumassenzahl über 3,0 - 6,0                                25,0 m
                                                                                                                  c) mit einer Baumassenzahl über 6,0                                      27,0 m
                                                                                                              II.    für die öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit
                                Neufassung der Satzung                                                               Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete (z.
        Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen des
             über die Erhebung              von Erschließungsbeiträgen
                                         Marktes Bürgstradt
                                                                                                                     B. Fußwege, Wohnwege; Art. 5a Abs 2 KAG i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) bis
                                                                                                                     zu einer Breite von 5 m,         1
                                  des   Marktes
        Neufassung der (Erschließungsbeitragssatzung
                           Satzung    über           Bürgstadt
                                           die Erhebung   von–Erschließungsbeiträgen
                                                                 EBS 2021)                  des
                                         Marktes Bürgstradt
    Aufgrund des Art. (Erschließungsbeitragssatzung
                       23 Satz                                   – EBS 2021)
                                1 der Gemeindeordnung für den– Freistaat
                           (Erschließungsbeitragssatzung         EBS 2021)Bayern (GO) in                      III.      für die nicht zum Anbau bestimmten, zur Erschließung der Baugebiete notwendigen
                                                                                                                        Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete (Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 127 Abs. 2
    Verbindung mit Art. 5a Abs. 2 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und den
    Aufgrund desAbs.
                 Art.323   Satz                                                                                         Nr. 3 BauGB) bis zu einer Breite von 27 m,
    §§ 132. 133          Satz 51  derBaugesetzbuches
                                des   Gemeindeordnung   für den
                                                     ( BauGB    Freistaat
                                                              ) erlässt derBayern
                                                                            Markt (GO)  in
                                                                                   Bürgstadt
    Verbindung  mit Art.
    folgende Satzung:     5a Abs. 2 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes       (KAG)  und den
    §§ 132. 133 Abs. 3 Satz 5 des Baugesetzbuches ( BauGB ) erlässt der Markt Bürgstadt                       IV.       für Parkflächen (Art. 5a Abs 2 KAG i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB),
                                                                                                                     a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. I und Nr. III sind, bis zu
    folgende Satzung:
                                                                                                                        einer weiteren Breite von 5,0 m,
                                                   §1                                                                b) soweit sie nicht Bestandteile der in Nr. I und Nr. III genannten Verkehrsanlagen,
                                                                                                                        aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren
                            Erhebung des Erschließungsbeitrages
                                                §1                                                                      Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v.H. aller im Abrechnungsgebiet (§ 4)
    Zur Deckung seines anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen erhebt                             liegenden Grundstücksflächen.
                            Erhebung des Erschließungsbeitrages
    der Markt Bürgstadt Erschließungsbeiträge nach Art. 5a Abs. 1 KAG sowie nach Maßgabe
    Zur Deckung
    dieser       seines anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen erhebt
           Satzung.                                                                                           V.        für Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen (Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m.
    der Markt Bürgstadt Erschließungsbeiträge nach Art. 5a Abs. 1 KAG sowie nach Maßgabe                                § 127 Abs 2 Nr. 4 BauGB)
    dieser Satzung.                             §2
                                                                                                                     a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. I bis Nr. III sind, bis zu einer
                           Art und Umfang der §      Erschließungsanlangen
                                                        2                                                               weiteren Breite von 5,0 m,
       (1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand                                                                b) soweit sie nicht Bestandteile der in Nr. I bis Nr. III genannten Verkehrsanlagen
       I.                  Art und
               für die öffentlich zumUmfang     der Erschließungsanlangen
                                       Anbau bestimmten       Straßen, Wege und Plätze (Art. 5a Abs. 2                  sind, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren
       (1) Beitragsfähig
               KAG i.V.m.ist§ der
                              127Erschließungsaufwand
                                   Abs. 2 Nr. 1 BauGB) in                                                               Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v.H. der im Abrechnungsgebiet (§ 4)
       I.      für die öffentlich zum Anbau bestimmten Straßen, Wege bis    undzuPlätze
                                                                                   einer(Art. 5a Abs. 2
                                                                                         Straßenbreite                  liegenden Grundstücksflächen,
               KAG i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) in                        (Fahrbahnen, Radwege,
                                                                            bis Gehwege,
                                                                                zu einer Straßenbreite
                                                                                           kombinierte        VI.       für Immissionsschutzanlagen (Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr. 5 BauGB).
                                                                              (Fahrbahnen,
                                                                             Geh- und Radwege)Radwege,
                                                                                                   von
                                                                                Gehwege, kombinierte       (2) Zu dem Erschließungsaufwand nach Abs. 1 Nr. I bis Nr. VI gehören insbesondere die Kosten
       1. Wochenendhausgebieten und Dauerkleingartengebieten                 Geh- und Radwege) von         für
                                                                                                 7,0 m         a) den Erwerb der Grundflächen,
       1.
       2. Wochenendhausgebieten
           Kleinsiedlungsgebieten beiund     Dauerkleingartengebieten
                                         einseitiger Bebaubarkeit                                              b) die Freilegung der Grundflächen,
                                                                                                 7,0 m
                                                                                                 8,5           c) die erstmalige Herstellung des Straßenkörpers einschließlich des Unterbaues, der
       2. Kleinsiedlungsgebieten,
       3.  Kleinsiedlungsgebieten bei einseitiger Bebaubarkeit                                                     Befestigung der Oberfläche sowie notwendiger Erhöhungen oder Vertiefungen,
            soweit sie nicht unter Nr. 2 fallen,                                                 8,5 m         d) die Herstellung von Rinnen sowie der Randsteine,
       3. Kleinsiedlungsgebieten,
           Wohn-, Dorf- und Mischgebieten, dörflichen Wohngebieten, urbanen Gebieten                           e) die Herstellung von Radwegen,
            soweit
           a)       sie nicht
               mit einer      unter Nr. 2 fallen,bis 0,7
                          Geschossflächenzahl                                                   14,0 m         f) die Herstellung von Gehwegen,
           Wohn-,   Dorf- und Bebaubarkeit
               bei einseitiger  Mischgebieten, dörflichen Wohngebieten, urbanen Gebieten 10,5 m                g) die Herstellung von kombinierten Geh- und Radwegen,
           a)
           b) mit einer Geschossflächenzahl über bis 0,70,7 - 1,0                               14,0
                                                                                                18,0 m         h) die Herstellung von Mischwegen,
               bei einseitiger Bebaubarkeit                                                     10,5 m
                                                                                                12,5           i) die Herstellung der Beleuchtungseinrichtungen,
           b) mit einer Geschossflächenzahl über 1,0
           c)                                           0,7 - 1,6
                                                              1,0                               18,0 m
                                                                                                20,0           j) die Herstellung der Entwässerungseinrichtungen der Erschließungsanlagen,
               bei einseitiger
           d) mit               Bebaubarkeit über 1,6
                   einer Geschossflächenzahl                                                    12,5
                                                                                                23,0 m         k) den Anschluss an andere Erschließungsanlagen,
           c) mit einer Geschossflächenzahl
       4. Kerngebieten,    Gewerbegebieten und   über   1,0 - 1,6
                                                    Sondergebieten                              20,0 m         l) die Herstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wegen Eingriffs betragsfähiger
           d) mit einer Geschossflächenzahl über
           a)                                    bis 1,01,6                                     23,0 m
                                                                                                20,0               Maßnahmen in die Natur und Landschaft,
       4. Kerngebieten,    Gewerbegebieten und
           b) mit einer Geschossflächenzahl         Sondergebieten
                                                 über   1,0 - 1,6                               23,0 m         m) die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen,
           a)
           c) mit einer Geschossflächenzahl über bis 1,01,6 - 2,0                               20,0
                                                                                                25,0 m         n) die Herstellung von Böschungen, Schutz- und Stützmauern.
           b)
           d) mit einer Geschossflächenzahl über 2,0    1,0 - 1,6                               23,0
                                                                                                27,0 m
           c) mit einer Geschossflächenzahl über 1,6 - 2,0
       5. Industriegebieten                                                                     25,0 m     (3) Der Erschließungsaufwand umfasst auch den Wert der vom Markt Bürgstadt aus seinem
           d) mit einer Geschossflächenzahl
           a)             Baumassenzahl bis 3,0  über 2,0                                       27,0 m
                                                                                                23,0       Vermögen bereitgestellten Flächen, der Sachen und Rechte im Zeitpunkt der Bereitstellung
       5. Industriegebieten
           b) mit einer Baumassenzahl über 3,0 - 6,0                                            25,0 m     sowie der vom Personal des Beitragsberechtigten erbrachten Werk-. und Dienstleistungen für
           a)
           c) mit einer Baumassenzahl bis  über3,0
                                                 6,0                                            23,0
                                                                                                27,0 m     die technische Herstellung der Erschließungsanlage.
       II. b) mit
               für einer
                     die Baumassenzahl
                           öffentlichen, über
                                            aus 3,0   - 6,0
                                                  rechtlichen     oder tatsächlichen Gründen    25,0mit
                                                                                                      m
           c) mit  einer Baumassenzahl
               Kraftfahrzeugen             über 6,0 Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete
                                  nicht befahrbaren                                             27,0 (z.
                                                                                                      m
6      II.     für die öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit                                                                                                                              7
               Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren 1Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete (z.
                                                                                                                                                            2
Amtsblatt Nr. 21 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Gemeinde Eichenbühl
(4) Der Erschließungsaufwand im Rahmen des Abs. 1 umfasst auch die Kosten, die für die
    (4) Der
    Teile derErschließungsaufwand          im Rahmen
               Fahrbahn einer Ortsdurchfahrt          einerdes   Abs. 1Staats-
                                                             Bundes-,      umfasst    auch
                                                                                    oder    die Kosten,
                                                                                         Kreisstraße        die für die
                                                                                                       entstehen,
    über die
    Teile der Breiten
               Fahrbahn dereiner
                              anschließenden
                                   Ortsdurchfahrt freien  Strecken
                                                      einer  Bundes-, hinausgehen.
                                                                         Staats- oder Kreisstraße entstehen, die
    (4) Der
    über  die Erschließungsaufwand
               Breiten der anschließenden  im Rahmen       des Abs.hinausgehen.
                                                  freien Strecken       1 umfasst auch die Kosten, die für die                                                      §6
    TeileSoweit
    (5)   der Fahrbahn      einer Ortsdurchfahrt
                   Erschließungsanlagen               einerdes
                                               im Sinne      Bundes-,
                                                                  Abs. Staats-      oder Kreisstraße
                                                                          1 als Sackgassen       enden,entstehen,    die
                                                                                                           ist für den                    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
    überSoweit
    (5)   die Breiten
    erforderlichen      der anschließenden
                      Wendehammer
                   Erschließungsanlagen   der im  freien
                                                    SinneStrecken
                                                Aufwand     bis zur
                                                            des   Abs.hinausgehen.
                                                                       vierfachen     Gesamtbreite
                                                                          1 als Sackgassen       enden,der ist
                                                                                                            Sackgasse
                                                                                                               für den
    erforderlichen
    beitragsfähig. Wendehammer der Aufwand bis zur vierfachen Gesamtbreite der Sackgasse                                   (1) Bei zulässiger gleicher Nutzung der Grundstücke wird der nach § 3 ermittelte
    (5) Soweit Erschließungsanlagen im Sinne des Abs. 1 als Sackgassen enden, ist für den
    beitragsfähig.                                                                                                         Erschließungsaufwand nach Abzug des Anteils der Gemeinde (§ 5 ) auf die Grundstücke des
    erforderlichen Wendehammer der Aufwand bis zur vierfachen Gesamtbreite der Sackgasse                                   Abrechnungsgebietes (§ 4 ) nach den Grundstücksflächen verteilt.
                                                            §3
    beitragsfähig.
                      Ermittlung des beitragsfähigen        § 3 Erschließungsaufwandes                                     (2) Ist in einem Abrechnungsgebiet (§ 4 ) eine unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzung
                      Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes                                                zulässig, wird der nach § 3 ermittelte Erschließungsaufwand nach Abzug des Anteils des
    (1) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand (§ 2) wird nach den tatsächlichen Kosten
                                                            §3                                                             Marktes (§ 5 ) auf die Grundstücke des Abrechnungsgebietes (§ 4 ) verteilt, indem die
    (1)  Der beitragsfähige Erschließungsaufwand (§ 2) wird nach den tatsächlichen Kosten
    ermittelt.
                      Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes                                                Grundstücksflächen mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht werden, der im Einzelnen beträgt:
    ermittelt.
    (1) Der beitragsfähige
    (2)        beitragsfähige Erschließungsaufwand
                                    Erschließungsaufwand (§      wird2) für
                                                                          wirddienach    den tatsächlichen
                                                                                     einzelne                   Kosten
                                                                                                Erschließungsanlage
    ermittelt.
    (2)           Der Markt Bürgstadt
         Der beitragsfähige                      kann abweichend
                                    Erschließungsaufwand         wird fürvon  die Satz     1 den
                                                                                     einzelne         beitragsfähigen
                                                                                                Erschließungsanlage                   1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit und gewerblich
    Erschließungsaufwand
    ermittelt.    Der Markt für        bestimmte
                                   Bürgstadt     kannAbschnitte
                                                          abweichend  einervonErschließungsanlage        oder diesen
                                                                                    Satz 1 den beitragsfähigen                           oder sonstig nutzbaren Grundstücken, auf denen keine
    Erschließungsaufwand
    (2) Der beitragsfähige
    Aufwand                       für
                für mehrere Anlagen,   bestimmte       Abschnitte
                                    Erschließungsaufwand
                                            die für die          wirdeiner
                                                          Erschließung        Erschließungsanlage
                                                                         fürder
                                                                              dieGrundstücke             oder diesen
                                                                                     einzelne Erschließungsanlage
                                                                                                  eine Einheit   bilden                  oder nur eine untergeordnete Bebauung zulässig ist                           1,0
    ermittelt. fürDer   Markt Anlagen,
    (Erschließungseinheit),
    Aufwand         mehrere        Bürgstadt
                                 ermitteln.      kann
                                            die für   die abweichend
                                                          Erschließung von          Satz 1 den
                                                                            der Grundstücke       einebeitragsfähigen
                                                                                                        Einheit bilden                2. bei mehrgeschossiger Bebaubarkeit zuzüglich je weiteres Vollgeschoss         0,3
    Erschließungsaufwand ermitteln.
    (Erschließungseinheit),       für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage oder diesen
    Aufwand
    (3)         für mehrere Anlagen,
        Die Aufwendungen                    die für
                                  für Fußwege      unddieWohnwege
                                                          Erschließung  (§ 2der
                                                                              Abs.Grundstücke     eineSammelstraßen
                                                                                      1 Nr. II), für    Einheit bilden     (3) Als Grundstücksfläche gilt:
    (Erschließungseinheit),
    (§
    (3)2Die
          Abs.  1 Nr. III), fürermitteln.
             Aufwendungen          Parkflächen
                                  für Fußwege (§   und2 Abs.  1 Nr. IV(§b),
                                                         Wohnwege              für Grünanlagen
                                                                            2 Abs.    1 Nr. II), für(§Sammelstraßen
                                                                                                       2 Abs. 1 Nr. V                 1. bei Grundstücken, die vollständig im Bereich eines Bebauungsplanes im Sinne
    (§
    b) 2und
          Abs.für
                1 Nr.  III), für Parkflächen (§ (§
                   Immissionsschutzanlagen            2 Abs.  1 Nr.
                                                         2 Abs.    1 IV
                                                                      Nr.b),VI,für§ Grünanlagen
                                                                                     10) werden (§     2 Abs.
                                                                                                     den  zum 1Anbau
                                                                                                                  Nr. V                  von § 30 Abs. 1 und 2 BauGB oder teilweise im beplanten Bereich und im
    (3) und
    b)  Die Aufwendungen
    bestimmten      Straßen, Wegenfür Fußwege
              für Immissionsschutzanlagen          und
                                         und Plätzen,(§ Wohnwege
                                                         2 zu  denen
                                                            Abs.   1 Nr.(§
                                                                        sie 2 Abs.
                                                                             von
                                                                            VI,   §der1 Nr.
                                                                                     10)    II), fürden
                                                                                        Erschließung
                                                                                          werden      Sammelstraßen
                                                                                                        her
                                                                                                          zum gehören,
                                                                                                                 Anbau                   Übrigen im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) bzw. vollständig im
    (§ 2 Abs. 1 Nr.
    bestimmten
    zugerechnet.       III), für
                    Straßen,
                       Das         Parkflächen
                                Wegen
                               Verfahren undnach (§ 2 Satz
                                               Plätzen, Abs.
                                                           zu 1denen
                                                                1Nr.findet
                                                                      IVsie
                                                                          b),von
                                                                               für  Grünanlagen
                                                                                   der
                                                                                keine   Erschließung
                                                                                         Anwendung, (§ 2her
                                                                                                         Abs.
                                                                                                          wenn  1 Nr.
                                                                                                              gehören,
                                                                                                                    dasV                 unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) liegen, die Flächeninhalte des
    b) und für Immissionsschutzanlagen
    Abrechnungsgebiet
    zugerechnet.       Das (§      4) der Fuß-
                               Verfahren      nach (§ und2 Abs.
                                                       Satz     1 1findet
                                                            Wohnwege, Nr. VI, der § Sammelstraßen,
                                                                                keine10) Anwendung,
                                                                                          werden den Parkflächen,
                                                                                                          zum
                                                                                                          wennAnbau das                  Buchgrundstücks, wie er sich aus der Eintragung im Grundbuch ergibt. Bei
    bestimmten Straßen,
    Grünanlagen
    Abrechnungsgebiet         (§Wegen    undFuß-
                                               Plätzen,
                     oder Immissionsschutzanlagen
                                   4) der             und zuWohnwege,
                                                            vondenen
                                                                  dem sie    von
                                                                              der der   Erschließung
                                                                         Abrechnungsgebiet              her
                                                                                                 der Straßen,
                                                                                     Sammelstraßen,           gehören,
                                                                                                                 Wege
                                                                                                         Parkflächen,                    Grundstücken die nur teilweise im Bebauungsplan (§ 30 BauGB) liegen und im
    Grünanlagen
    zugerechnet.
    und              oder
                       DasImmissionsschutzanlagen
          Plätze abweicht;     Verfahren
                                in diesem Fall         Satzvon
                                              nachwerden        1 dem
                                                              die        Abrechnungsgebiet
                                                                    findet
                                                                   Fuß-   undkeine               derSammelstraßen,
                                                                                         Anwendung,
                                                                                 Wohnwege,      die   Straßen,
                                                                                                          wenn Wege das                  Übrigen im Außenbereich (§ 35 BauGB), die Grundstücksflächen, die sich
    Abrechnungsgebiet
    Parkflächen,
    und                       (§in 4)
                        Grünanlagen
          Plätze abweicht;             der Fuß-
                                    diesem            undImmissionsschutzanlagen
                                              undwerden
                                             Fall           Wohnwege,
                                                              die Fuß- undder        Sammelstraßen,
                                                                                 Wohnwege,               Parkflächen,
                                                                                               selbstständig
                                                                                                die Sammelstraßen,   als                 innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans befindet.
    Grünanlagen oderGrünanlagen
    Parkflächen,
    Erschließungsanlagen   Immissionsschutzanlagen
                                abgerechnet.und             von dem Abrechnungsgebietselbstständig
                                                         Immissionsschutzanlagen                 der Straßen, Wege   als              2. bei Grundstücken im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB), die in den
    und Plätze abweicht; abgerechnet.
    Erschließungsanlagen        in diesem Fall werden die Fuß- und Wohnwege, die Sammelstraßen,                                          Außenbereich (§ 35 BauGB) übergehen und bei denen sich die Grenze zwischen
                                                                                                                                         Innen- und Außenbereich nicht aus einer Satzung nach § 34 Abs. 4 4 BauGB
    Parkflächen,        Grünanlagen           und        Immissionsschutzanlagen               selbstständig         als
                                                                                                                                         ergibt, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m,
    Erschließungsanlagen abgerechnet.
                                                                                                                                         gemessen von der Erschließungsanlage zugewandten Grenze des
                                                                                                                                         beitragspflichtigen Grundstücks. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung
                                                  §4
                                                                                                                                         über die Begrenzung hinaus, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch
                                                  §4
                                         Abrechnungsgebiet                                                                               die hintere Grenze der Nutzung bestimmt wird.
                                         Abrechnungsgebiet
    Die von einer Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungsgebiet.
                                                  §4                                                                       (4) Beitragspflichtige Grundstücke, die ohne bauliche Nutzungsmöglichkeit oder die mit einer
    Die
    Wirdvon
          eineiner Erschließungsanlage
              Abschnitt                 erschlossenen
                        einer Erschließungsanlage  oderGrundstücke  bilden das Abrechnungsgebiet.
                                                        eine Erschließungseinheit  abgerechnet, so
                                         Abrechnungsgebiet                                                                 untergeordneten baulichen Nutzungsmöglichkeit gewerblich oder in sonstiger Weise
    Wird
    bildeneindie
              Abschnitt
                   von einer
                         dem Erschließungsanlage   oder eine Erschließungseinheit
                               Abschnitt der Erschließungsanlage                   abgerechnet, so
                                                                        bzw. Erschließungseinheit
    bilden   die von
    Die von einer
    erschlossenen        dem Abschnitt
                   Erschließungsanlage
                    Grundstücke            der Erschließungsanlage
                                        erschlossenen Grundstücke bilden
                                 das Abrechnungsgebiet.                 bzw.
                                                                           das Erschließungseinheit
                                                                               Abrechnungsgebiet.                          vergleichbar genutzt werden oder genutzt werden dürfen, z.B. Friedhöfe, Sportanlagen,
    erschlossenen   Grundstücke
    Wird ein Abschnitt           das Abrechnungsgebiet.
                        einer Erschließungsanlage  oder eine Erschließungseinheit abgerechnet, so                          Freibäder, Campingplätze, Dauerkleingärten, werden mit 0,5 der Grundstücksfläche in die
                                                  §5
    bilden die von dem Abschnitt der Erschließungsanlage bzw. Erschließungseinheit                                         Verteilung einbezogen.
                                                  §5
                                           Gemeindeanteil
    erschlossenen Grundstücke das Abrechnungsgebiet.
                                           Gemeindeanteil
    Der Markt Bürgstadt trägt 10 v. H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.                                         (5) Als zulässige Zahl der Vollgeschosse gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige
                                                  §5
    Der Markt Bürgstadt trägt 10 v. H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.                                         Zahl der Vollgeschosse. Weist der Bebauungsplan nur eine Baumassenzahl aus, so gilt als Zahl
                                           Gemeindeanteil
                                                                                                                           der Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5. Weist der Bebauungsplan lediglich eine
    Der Markt Bürgstadt trägt 10 v. H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.                                         höchstzulässige Gebäudehöhe in Form der Wand- oder Firstgröße aus, so gilt diese geteilt
                                                                                                                           durch 2,6 in Wohn- und Mischgebieten, geteilt durch 3,5 in Gewerbe- und Industriegebieten.
       Sorgen kann man teilen – Telefonseelsorge Untermain                                                                 Sind beide Höhen festgesetzt, so ist die höchstzulässige Wandhöhe maßgebend. Bruchzahlen
       = 08 00 / 11 10 111 und = 08                                                                                        werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet. Setzt der Bebauungsplan weder die Zahl der
                                 3 00 / 11 10 222 (kostenfrei)
                                                             3
                                                                                                                                                                         4
8                                                            3                                                                                                                                                               9
Amtsblatt Nr. 21 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Gemeinde Eichenbühl
§8
     Vollgeschosse noch eine Baumassenzahl noch die höchstzulässige Gebäudehöhe in Form der                                                   §8
                                                                                                                                         Kostenspaltung
     Wand- oder Firsthöhe fest, so findet Abs. 8 Anwendung.                                                                              Kostenspaltung
                                                                                                    Der Erschließungsbeitrag kann für
     (6) Ist im Einzelfall eine größere Zahl der Vollgeschosse zugelassen oder vorhanden, so ist    Der Erschließungsbeitrag kann für
                                                                                                        1. den Grunderwerb,
     diese zugrunde zu legen.                                                                           1. den Grunderwerb,
                                                                                                        2. die Freilegung der Grundflächen,
                                                                                                        2. die Freilegung der Grundflächen,
                                                                                                        3. die Fahrbahn, auch Richtungsfahrbahnen,
     (7) Grundstücke, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig sind, gelten als                  3. die Fahrbahn, auch Richtungsfahrbahnen,
                                                                                                        4. die Radwege,
     eingeschossig bebaubare Grundstücke. Bei mehrgeschossigen Parkbauten bestimmt sich der             4. die Radwege,
                                                                                                        5. die Gehwege zusammen oder einzeln,
                                                                                                        5. die Gehwege zusammen oder einzeln,
     Nutzungsfaktor nach der Zahl ihrer Geschosse.                                                      6. die gemeinsamen Geh- und Radwege,
                                                                                                        6. die gemeinsamen Geh- und Radwege,
                                                                                                        7. die unselbstständigen Parkplätze,
                                                                                                        7. die unselbstständigen Parkplätze,
     (8) In unbeplanten Gebieten sowie im Falle des Abs. 5 Satz 6 ist maßgebend                         8. die Mehrzweckstreifen,
                                                                                                        8. die Mehrzweckstreifen,
             1.     bei bebauten Grundstücken die Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen                9. die Mischflächen,
                                                                                                        9. die Mischflächen,
                    Vollgeschosse.                                                                      10. die Sammelstraßen,
                                                                                                        10. die Sammelstraßen,
     2.      bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den                          11. die Parkflächen,
                                                                                                        11. die Parkflächen,
                                                                                                        12. die Grünanlagen,
     Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse.                           12. die Grünanlagen,
                                                                                                        13. die Beleuchtungseinrichtungen und
     Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürlichen oder festgelegten               13. die Beleuchtungseinrichtungen und
                                                                                                        14. die Entwässerungseinrichtungen
     Geländeoberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von          14. die Entwässerungseinrichtungen
                                                                                                    gesondert erhoben (Art. 5a Abs. 5 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 Satz 6 KAG) und in beliebiger
     mindestens 2,30 m haben. Als Vollgeschosse gelten auch Kellergeschosse, deren                  gesondert erhoben (Art. 5a Abs. 5 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 Satz 6 KAG) und in beliebiger
                                                                                                    Reihenfolge umgelegt werden, sobald die Maßnahme, deren Aufwand durch Teilbeträge
     Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natürliche oder festgelegte   Reihenfolge umgelegt werden, sobald die Maßnahme, deren Aufwand durch Teilbeträge
                                                                                                    gedeckt werden soll, abgeschlossen worden ist. Diesen Zeitpunkt stellt der Markt Bürgstadt
     Geländeoberfläche.                                                                             gedeckt werden soll, abgeschlossen worden ist. Diesen Zeitpunkt stellt der Markt Bürgstadt
                                                                                                    fest.
                                                                                                    fest.
     (9) Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar,
     werden je angefangene 3,5 m Höhe des Bauwerks als ein Vollgeschoss gerechnet. Ist ein                                                       §9
                                                                                                                                                 §9
     Grundstück mit einer Kirche bebaut, so sind zwei Vollgeschosse anzusetzen. Dies gilt für                 Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen
                                                                                                              Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen
     Türme, die nicht Wohnzwecken, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer               (1) Die zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze sowie Sammelstraßen und
     freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend.                                                  (1) Die zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze sowie Sammelstraßen und
                                                                                                    Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn sie die nachstehenden Merkmale aufweisen:
                                                                                                    Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn sie die nachstehenden Merkmale aufweisen:
                                                                                                       1. eine Pflasterung, eine Asphalt-, Beton- oder ähnliche Decke neuzeitlicher Bauweise mit
                                                                                                       1. eine Pflasterung, eine Asphalt-, Beton- oder ähnliche Decke neuzeitlicher Bauweise mit
     (10) Werden in einem Abrechnungsgebiet (§ 4) außer überwiegend gewerblich genutzten                    dem technisch notwendigen Unterbau,
                                                                                                            dem technisch notwendigen Unterbau,
     Grundstücken oder Grundstücken, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans in einem          2. Straßenentwässerung und Beleuchtung,
                                                                                                       2. Straßenentwässerung und Beleuchtung,
     Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet liegen, auch andere Grundstücke erschlossen, so sind         3. Anschluss an eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße.
                                                                                                       3. Anschluss an eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße.
     für die Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie für die Grundstücke, die
     überwiegend gewerblich genutzt werden, die in Abs. 2 genannten Nutzungsfaktoren um je 50       (2) Geh- und Radwege sind endgültig hergestellt, wenn sie eine Abgrenzung gegen die
                                                                                                    (2) Geh- und Radwege sind endgültig hergestellt, wenn sie eine Abgrenzung gegen die
     v.H. zu erhöhen. Als gewerblich genutzt oder nutzbar gelten auch Grundstücke, wenn sie         Fahrbahn und gegeneinander (außer bei Mischflächen) sowie eine Befestigung mit Platten,
                                                                                                    Fahrbahn und gegeneinander (außer bei Mischflächen) sowie eine Befestigung mit Platten,
     überwiegend Geschäfts-, Büro-, Praxis-, Unterrichts-, Heilbehandlungs- oder ähnlich genutzte   Pflaster, Asphaltbelag oder eine ähnliche Decke in neuzeitlicher Bauweise mit dem technisch
                                                                                                    Pflaster, Asphaltbelag oder eine ähnliche Decke in neuzeitlicher Bauweise mit dem technisch
     Räume beherbergen oder in zulässiger Weise beherbergen dürfen.                                 notwendigen Unterbau aufweisen.
                                                                                                    notwendigen Unterbau aufweisen.

                                                  §7                                                (3) Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen gärtnerisch gestaltet sind.
                                                                                                    (3) Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen gärtnerisch gestaltet sind.
                         Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke
      Für Grundstücke, die von mehr als einer Erschließungsanlage im Sinne des Art. 5a Abs. 2 KAG   (4) Zu den Merkmalen der endgültigen Herstellung der in den Abs. 1 bis 3 genannten
                                                                                                    (4) Zu den Merkmalen der endgültigen Herstellung der in den Abs. 1 bis 3 genannten
     i.V.m. § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche bei Abrechnung   Erschließungsanlagen gehören alle Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen, damit der
                                                                                                    Erschließungsanlagen gehören alle Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen, damit der
     jeder Erschließungsanlage nur mit zwei Dritteln anzusetzen. Dies gilt nicht,                   Markt Bürgstadt das Eigentum oder eine Dienstbarkeit an den für die Erschließungsanlage
                                                                                                    Markt Bürgstadt das Eigentum oder eine Dienstbarkeit an den für die Erschließungsanlage
                                                                                                    erforderlichen Grundstücken erlangt.
                                                                                                    erforderlichen Grundstücken erlangt.
               1. wenn ein Erschließungsbeitrag nur für eine Erschließungsanlage erhoben wird
                  und Beiträge für weitere Anlagen zu deren erstmaliger Herstellung weder nach                                              § 10
                  dem geltenden Recht noch nach vergleichbaren früheren Rechtsvorschriften                                         Immissionsschutzanlagen
                  erhoben worden sind oder erhoben werden,
                                                                                                    Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anlagen zum Schutz von
               2. für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie für
                  Grundstücke, die gem. § 6 Abs. 10 als gewerblich genutzt werden.                  Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-
                                                                                                    Immissionsschutzgesetzes werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.
                                                                                                                                                6
                                                                                                                                                6
10                                                5                                                                                          § 11                                                  11
                                                                                                                                  Entstehen der Beitragspflicht
Amtsblatt Nr. 21 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Gemeinde Eichenbühl
Immissionsschutzgesetzes werden durch ergänzende          § 11        Satzung im Einzelfall geregelt.
                                                             § 11
                                          Entstehen der         Beitragspflicht
                                                             § 11
                                          Entstehen der         Beitragspflicht
   Die Beitragspflicht entsteht mitEntstehen               der Beitragspflicht
                                             der endgültigen § 11 Herstellung der Erschließungsanlagen, für
   Die Beitragspflicht entsteht mit der endgültigen               Herstellung der Erschließungsanlagen, für
   Teilbeträge,
   Die             sobaldentsteht
        Beitragspflicht      die Maßnahmen,
                                       mit   der    derenderAufwand
                                                  endgültigen
                                          Entstehen                     durch die
                                                                  Herstellung
                                                                Beitragspflicht derTeilbeträge     gedeckt werden
                                                                                     Erschließungsanlagen,          für
   Teilbeträge, sobald die Maßnahmen, deren Aufwand                     durch die   Teilbeträge    gedeckt werden
   soll, abgeschlossen
   Teilbeträge,    sobald    sind.Maßnahmen,
                             die    Im Falle desderen Art. 5a  Abs. 2 KAG
                                                            Aufwand     durchi.V.m.
                                                                               die   § 128 Abs. gedeckt
                                                                                    Teilbeträge     1 Satz 1werden
                                                                                                                 Nr. 3
   soll,  abgeschlossenentsteht
   Die Beitragspflicht       sind. ImmitFallederdes   Art. 5a Abs.
                                                  endgültigen        2 KAG i.V.m.
                                                                  Herstellung   der  § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr.für      3
   BauGB     entsteht die sind.
   soll, abgeschlossen       Beitragspflicht
                                    Im Falle des  mit  der 5a
                                                      Art. Übernahme
                                                               Abs. 2 KAG durch   dieErschließungsanlagen,
                                                                             i.V.m.  §Gemeinde.
                                                                                        128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
   BauGB     entsteht
   Teilbeträge,        die die
                   sobald    Beitragspflicht
                                  Maßnahmen,      mitderen
                                                       der Übernahme
                                                            Aufwand durch durchdiedie Gemeinde.
                                                                                    Teilbeträge    gedeckt werden
   BauGB entsteht die Beitragspflicht mit der Übernahme durch die Gemeinde.
   soll, abgeschlossen sind. Im Falle des Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
   BauGB entsteht die Beitragspflicht mit der Übernahme      § 12         durch die Gemeinde.
                                                             § 12
                                                    Vorausleistungen
                                                             § 12
                                                    Vorausleistungen
   Im Fall des Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 133§ Abs.Vorausleistungen
   Im Fall des Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 133 Abs.             12 3    BauGB können Vorausleistungen bis zur
                                                                     3 BauGB können Vorausleistungen bis zur
   Höhe
   Im  Falldes
             desvoraussichtlichen
                  Art.  5a   Abs.   2  Erschließungsbeitrages
                                       KAG    i.V.m.   § 133   Abs.
                                                    Vorausleistungen 3erhoben
                                                                        BauGB werden.
                                                                                 können Vorausleistungen bis zur
   Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben                    werden.
   Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden.
   Im Fall des Art. 5a Abs. 2 KAG i.V.m. § 133§ Abs.            13 3 BauGB können Vorausleistungen bis zur
   Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages         § 13 erhoben werden.
                                                   Beitragspflichtiger
                                                             § 13
                                                   Beitragspflichtiger
   Beitragspflichtig ist derjenige, der imBeitragspflichtiger
                                                     Zeitpunkt
                                                             § 13der Bekanntgabe des Beitragsbescheids
   Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt             der Bekanntgabe des Beitragsbescheids
   Eigentümer     des Grundstücks
   Beitragspflichtig    ist  derjenige,  ist.
                                           der Ist
                                                 imdas   Grundstück
                                                     Zeitpunkt         mit einem Erbbaurecht
                                                                 der Bekanntgabe                    belastet, so ist
                                                                                       des Beitragsbescheids
   Eigentümer des Grundstücks ist. Ist Beitragspflichtiger
                                                   das Grundstück      mit einem Erbbaurecht        belastet, so ist
   der   Erbbauberechtigte
   Eigentümer     des            anstelle
                       Grundstücks          des
                                         ist.  IstEigentümers
                                                   das            beitragspflichtig.
                                                         Grundstück    mit  einem       Mehrere Beitragspflichtige
                                                                                    Erbbaurecht     belastet, so ist
   der   Erbbauberechtigte
   Beitragspflichtig    ist      anstelleder
                             derjenige,     desim Eigentümers
                                                     Zeitpunkt    beitragspflichtig.
                                                                 der  Bekanntgabe       Mehrere
                                                                                       des         Beitragspflichtige
                                                                                             Beitragsbescheids
   haften
   der      als Gesamtschuldner;
         Erbbauberechtigte       anstellebeidesWohnungs-
                                                  Eigentümers undbeitragspflichtig.
                                                                    Teileigentum sind      die einzelnen
                                                                                        Mehrere              Wohnungs-
                                                                                                   Beitragspflichtige
   haften   als Gesamtschuldner;
   Eigentümer     des Grundstücks        bei
                                         ist. Wohnungs-
                                               Ist das        und Teileigentum
                                                         Grundstück    mit einem sind      die einzelnen
                                                                                    Erbbaurecht     belastet,Wohnungs-
                                                                                                                  so ist                                         § 22
   und
   haftenTeileigentümer
            als              nur entsprechend
                Gesamtschuldner;         bei          ihrem
                                               Wohnungs-      Miteigentumsanteil
                                                              und   Teileigentum      beitragspflichtig.
                                                                                    sind   die einzelnen     Wohnungs-               Anordnungen
   und   Teileigentümer nuranstelle
   der Erbbauberechtigte          entsprechend        ihrem Miteigentumsanteil
                                            des Eigentümers       beitragspflichtig.beitragspflichtig.
                                                                                        Mehrere Beitragspflichtige                                  § 22für den Einzelfall; Zwangsmittel
   und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.                                     Anordnungen für den Einzelfall; Zwangsmittel
   haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs-
                                                             §  14                                    (1)
   und Teileigentümer nur entsprechend ihrem §Miteigentumsanteil14                    beitragspflichtig.
                                                                                        (1)           Der Markt Bürgstadt kann zur Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden Verpflichtungen An-
                                                          Fälligkeit
                                                             §  14
                                                          Fälligkeit                                  ordnungen
                                                                                        Der Markt Bürgstadt           für zur
                                                                                                                   kann   denErfüllung
                                                                                                                                 Einzelfall der
                                                                                                                                            erlassen.
                                                                                                                                                nach dieser Satzung bestehenden Verpflichtungen An-
   Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe          Fälligkeit
                                                                   des                  ordnungen
                                                                        Beitragsbescheids,      die   für  den   Einzelfall
                                                                                                     Vorausleistung          erlassen.
   Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe             § 14des Beitragsbescheids, die Vorausleistung
   einen   Monatwirdnach Bekanntgabe          desBekanntgabe
                                                   Vorausleistungsbescheids        fällig.            (2)
   Der
   einen Beitrag
           Monat nacheinen       Monat nach
                           Bekanntgabe                             des Beitragsbescheids,
                                                          Fälligkeit
                                              des Vorausleistungsbescheids         fällig.      die Vorausleistung
                                                                                        (2)           Für die Erzwingung der in dieser Satzung vorgeschriebenen Handlungen, eines Duldens oder Un-
   einen Monat nach Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheids fällig.                    Für diedie    terlassens
                                                                                                  Erzwingung      dergelten   die Vorschriften
                                                                                                                       in dieser                  des Bayerischen
                                                                                                                                   Satzung vorgeschriebenen          Verwaltungszustellungs-
                                                                                                                                                                   Handlungen,   eines DuldensundoderVollstreckungsge-
                                                                                                                                                                                                       Un-
   Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids,                              Vorausleistung
   einen Monat nach Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheids § 15
                                                             § 15
                                    Ablösung des Erschließungsbeitrages
                                                             § 15
                                    Ablösung des Erschließungsbeitrages
                                    Ablösung        des   Erschließungsbeitrages
                                                                                        terlassens gelten
                                                                                   fällig.
                                                                                        setzes.                                                    SOZIALSTATION BÜRGSTADT
                                                                                                      setzes.die Vorschriften des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsge-

   (1) Der Erschließungsbeitrag kann im Ganzen                    vor Entstehung der Beitragspflicht abgelöst
                                                             § 15vor                                                                                             § 23
   (1) Der Erschließungsbeitrag kann im Ganzen
   werden
   (1)
   werden
   (2)
         Der
         Ein
              (Art.  5a Abs. 2 KAG
              Erschließungsbeitrag
              (Art. 5a Abs. 2 KAG
              Ablösungsvertrag
                                           i.V.m. im
                                           kann
                                    Ablösung
                                      wird i.V.m.
                                                     § 133
                                                    des
                                              unwirksam,
                                                        GanzenAbs.vor
                                                                        Entstehung der Beitragspflicht abgelöst
                                                                    3 Satz   5 BauGB).
                                                                        Entstehung
                                                          Erschließungsbeitrages
                                                     § 133 Abs.
                                                              wenn  3 sich
                                                                       Satz zum
                                                                             5 BauGB). der
                                                                                   Zeitpunkt
                                                                                            Ein  Rechtsanspruch
                                                                                             Beitragspflicht
                                                                                            Ein der
                                                                                                 Rechtsanspruch
                                                                                                      Entstehung
                                                                                                                         auf
                                                                                                                  abgelöst
                                                                                                                         auf
                                                                                                                        der
                                                                                                                                              100
                                                                                                                                                               Zuhause gut umsorgt!
                                                                                                                                                    § 23 Inkrafttreten
                                                                                                                                                                                                                      •
                                                                                                                                                                                                                      •
                                                                                                                                                                                                                          Pflege
                                                                                                                                                                                                                          Betreuung
                                                                                                                                                                                                                                                                  100

   Ablösung
   werden (Art. besteht
                     5a Abs.nicht.  Die Höhe
                                 2 KAG             des
                                           i.V.m.des     Ablösungsbetrages
                                                     § 133                       richtet sich
                                                              Abs. 3 Satz 5 BauGB).              nach
                                                                                            Ein nach     der Höhe des
                                                                                                 Rechtsanspruch          auf                  Inkrafttreten
   Ablösung
   sachlichen
   (1)   Der    besteht     nicht.
                 Beitragspflichten
              Erschließungsbeitrag  Die ergibt,
                                          Höhe
                                           kann     dass
                                                   im    Ablösungsbetrages
                                                           der
                                                        Ganzen   auf
                                                                  vor das        richtet
                                                                            betreffende
                                                                        Entstehung     der sich
                                                                                            Grundstück   derentfallende
                                                                                             Beitragspflicht
                                                                                                      (1)       Höhe    des
                                                                                                                  abgelöst
                                                                                                                                              95
                                                                                                                                                                                                                      •   Hauswirtschaftliche Unterstützung       95
   (2)   Ein Ablösungsvertrag
   voraussichtlich
   Ablösung           entstehenden
                besteht     nicht. Diewird    unwirksam,      wenn sich zumrichtet
                                          Erschließungsbeitrages.
                                          Höhe     des Ablösungsbetrages           Zeitpunkt
                                                                                           sich der
                                                                                                 nachEntstehung
                                                                                                         der Höhe der   des
   voraussichtlich
   werden     (Art.   entstehenden
   Erschließungsbeitrag
                     5a  Abs.das 2 KAG    Erschließungsbeitrages.
                                    Doppelte
                                           i.V.m.oder    mehr
                                                     § 133      als
                                                              Abs.  3Doppelte   bzw. die
                                                                       Satzbetreffende
                                                                             5 BauGB).      Hälfte
                                                                                        (1)Ein       oder
                                                                                                      Diese weniger
                                                                                                 RechtsanspruchSatzungals tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
                                                                                                                         auf                                                                                          •   Essen auf Rädern
   sachlichen    Beitragspflichten
   voraussichtlich    entstehenden       ergibt,    dass   der
                                          Erschließungsbeitrages.auf  das                   Grundstück       entfallende
   (2)   Ein Ablösungsvertrag         wird    unwirksam,      wenn    sich  zumrichtet
                                                                                   Zeitpunkt    der   Entstehung        dernach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
                                                                                                                                              75                                                                                                                  75
   die Hälfte
   Ablösung     des  Ablösungsbetrages
                besteht     nicht.              ausmacht.    In einem   solchen   Fall  Diese
                                                                                       ist der  Satzung    trittHöhe
                                                                                                                 am Tag
                                                                                                Erschließungsbeitrag
   Erschließungsbeitrag        das Die    Höhe
                                    Doppelte       des mehr
                                                  oder   Ablösungsbetrages
                                                                als  Doppelte   bzw.   die sich  nach
                                                                                            Hälfte   oderderweniger des  als                                                                                          •   Hausnotruf
   sachlichen
   durch         Beitragspflichten
             Bescheid
   voraussichtlich        festzusetzen
                      entstehenden       ergibt,
                                             und    dass
                                                    unter  der   auf das betreffende
                                                            Anrechnung
                                          Erschließungsbeitrages.            des            Grundstück
                                                                                    gezahlten         (2) entfallende
                                                                                                  Ablösungsbetrages
                                                                                                                                              100                                                                                                                 100

                                                                                                                                                                                                                          Caritas. Weil es sich
   die Hälfte des Ablösungsbetrages ausmacht. In einem solchen Fall ist                    der Erschließungsbeitrag
                                                                                                      Gleichzeitig
   Erschließungsbeitrag
   anzufordern    oder die     das Doppelte
                               Differenz          oder gezahltem
                                           zwischen      mehr als Doppelte      bzw. die
                                                                     Ablösungsbetrag    (2) Hälfte
                                                                                           und       oder   wenigertritt
                                                                                                Erschließungsbeitrag     alsdie Satzung vom 06.11.1989 außer Kraft.
   durch     Bescheid     festzusetzen       und unter      Anrechnung       des gezahlten        Ablösungsbetrages
                                                                                        Gleichzeitig   tritt die Satzung vom 06.11.1989       95
                                                                                                                                                  außer Kraft.                                                                                                    95
   dieerstatten.
       Hälfte des Ablösungsbetrages ausmacht. In einem solchen Fall ist der Erschließungsbeitrag
                                                                                                                                                                                                                          einfach gut anfühlt!
   zu
   anzufordern oder die Differenz zwischen gezahltem Ablösungsbetrag und Erschließungsbeitrag         (3)
                                                                                                                                              25                                                                                                                  25
   durch Bescheid festzusetzen und unter Anrechnung des gezahlten Ablösungsbetrages
   zu erstatten.                                                                        (3)           Anlagen im Sinne des § 12 Abs.751 Halbsatz 1, die bei Inkrafttreten der Satzung bereits bestehen                                                            75
   anzufordern oder die Differenz zwischen gezahltem           7     AblösungsbetragAnlagenund Erschließungsbeitrag
                                                                                                   im und
                                                                                                       Sinne beides
                                                                                                                  denen
                                                                                                                     § 12nicht
                                                                                                                           Abs. nachgewiesen
                                                                                                                                  1 Halbsatz 1, die
                                                                                                                                              5
                                                                                                                                                    wird,
                                                                                                                                                       beidass  sie in dender
                                                                                                                                                            Inkrafttreten  letzten 15 Jahren
                                                                                                                                                                              Satzung  bereitsvor  Inkrafttreten der
                                                                                                                                                                                                bestehen
                                                                                                                                                                                                                                                                  5
                                                            § 16
                                                                                                                                                   Foto: Adobe Stock
   zu erstatten.                                               7                                      Satzung     nach   der   zur  Zeit der  Prüfung                                                                           0 93 71 / 6 94 24
                                                               7
                                                       Inkrafttreten                    und   bei denen    nicht   nachgewiesen       wird,  dass  sie ingeltenden  Rechtsvorschriften
                                                                                                                                                          den letzten                   geprüft wurden,
                                                                                                                                                                       15 Jahren vor Inkrafttreten    der sind spätes-
                                                            § 16                        Satzung nach  tensderfünf
                                                                                                                zurJahre   nach
                                                                                                                    Zeit der       Inkrafttreten
                                                                                                                                Prüfung   geltendenderRechtsvorschriften
                                                                                                                                                        Satzung zu prüfen.geprüft
                                                                                                                                                                             Für nach  § 12 Abs.
                                                                                                                                                                                    wurden,   sind2spätes-
                                                                                                                                                                                                     zu überwachende             www.caritas-mil.de
                                                                                                                                              0                                                                                                                   0

   (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer           Inkrafttreten
                                                          Bekanntgabe
                                                               7          in Kraft. tens fünf Jahre   Kleinkläranlagen,
                                                                                                            nach Inkrafttretendie bei  Inkrafttreten
                                                                                                                                     der  Satzung
                                                                                                                                              25    zu dieser
                                                                                                                                                        prüfen.Satzung  bereits
                                                                                                                                                                 Für nach       bestehen,
                                                                                                                                                                           § 12 Abs.       gilt Art. 60 Abs. 4 BayWG.
                                                                                                                                                                                     2 zu überwachende                                                            25
                                                            § 16                                                                                                                                                                    Sozialstation Bürgstadt
                                                                                        Kleinkläranlagen, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits bestehen, gilt Art. 60 Abs. 4 BayWG.
   (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer              Bekanntgabe in Kraft.
                                                       Inkrafttreten                                                                                                                                                            Hauptstr. 41 | 63927 Bürgstadt
   (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 23.02.1990, sowie die                                                5                                                                                                                   5

   (1) DiesezurSatzung     tritt am   Tag   nach ihrer Bekanntgabe invom     Kraft.                   Bürgstadt, 02.11.2021
   Satzung        Änderung       der  Erschließungsbeitragssatzung                09.08.1990,
   (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 23.02.1990, sowie die    außer    Kraft.
                                                                                     Bürgstadt, 02.11.2021                             0                                                                                                                          0

   Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragssatzung vom 09.08.1990, außer Kraft.
   (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 23.02.1990,    sowie die
                                                                                  gez. Grün
   Satzung zur Änderung
   Bürgstadt, 02.11.2021 der Erschließungsbeitragssatzung   vom  09.08.1990,  außer  Kraft.
                                                                      gez. Grün , 1. Bürgermeister
                                                                                     1. Bürgermeister
   Bürgstadt, 02.11.2021
12 Bürgstadt, 02.11.2021                                                                                                                                                                                                                                         13
   gez. Grün
   1. Bürgermeister
   gez. Grün
Amtsblatt Nr. 21 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Gemeinde Eichenbühl
Wenn wir einen lieben Menschen verlieren,
                                                                                                                                         bleibt uns in all der Traurigkeit immer noch die Spur seiner Liebe
                                                                                                                                         in unseren Herzen und die Dankbarkeit für die gemeinsame Zeit.
     Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr erfolgreich abgelegt
     Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr erfolgreich abgelegt                                                                                    Hedwig Gehrig
                                                                                                                                     Danke
                                                                                                                                     Für die liebevolle Anteilnahme, den Trost und die große Zuneigung beim
                                                                                                                                     Tod unserer lieben Mutter möchten wir uns von ganzem Herzen bedanken.

                                                                                                                                                  Alfons, Anita, Elfriede, Margot und Brigitte
                                                                                                                                                                  mit Familien
                                                                                                                                                           Bürgstadt, im Oktober 2021
     Am Samstag den, 02.10.2021 haben sieben Jugendliche unserer Wehr, unterstützt von zwei Kameraden aus
     Miltenberg
      Am Samstag und    Elsenfeld,
                     den,           unter
                           02.10.2021     den sieben
                                       haben    wachsamen      Augenunserer
                                                       Jugendliche      der Prüfer
                                                                               Wehr,erfolgreich
                                                                                      unterstützt die
                                                                                                   vonLeistungsspange
                                                                                                        zwei Kameraden der
                                                                                                                         aus
     Deutschen
      Miltenberg Jugendfeuerwehr     (DJLSP)
                  und Elsenfeld, unter     denabgelegt.
                                                 wachsamen Augen der Prüfer erfolgreich die Leistungsspange der
     Die  DJLSP Jugendfeuerwehr
      Deutschen   ist das höchste (DJLSP)
                                      Abzeichen   welches man in der Jugendfeuerwehr erreichen kann. Bei dieser
                                                abgelegt.
     Prüfung  müssen     die höchste
                             Jugendlichen   eine Schlauchleitung    über
                                                                       der120   m verlegen, einen    Löschangriff
                                                                                                            kann. simulieren
      Die DJLSP
     sowie   Fragen
                   ist das
                        zu   den
                                      Abzeichen
                                  Themen
                                                   welches man in
                                             Feuerwehr
      Prüfung müssen die Jugendlichen eine Schlauchleitung
                                                                            Jugendfeuerwehr
                                                            und Allgemeinwissen
                                                                                                erreichen
                                                                                     beantworten.
                                                                     über 120 m verlegen,
                                                                                                                  Bei dieser
                                                                                                      Doch nicht simulieren
                                                                                              einen Löschangriff    nur die      Markt Bürgstadt
     feuerwehrtechnische      Kompetenz   wird geprüft,  sie müssen   auch  ihr Können   beim
      sowie Fragen zu den Themen Feuerwehr und Allgemeinwissen beantworten. Doch nicht nur die Staffellauf und Kugelstoßen
     unter  Beweis stellen. Kompetenz
                               Somit geht wird
                                           es ingeprüft,
                                                  den fünf
                                                         sie Disziplinen  umihrSchnelligkeit,
                                                                                 Können beimTeamwork,
                                                                                                Staffellauf Geschicklichkeit,
      feuerwehrtechnische
     Wissen  und Technik.
      unter Beweis
     Die  gesamte  Gruppe
      Wissen und Technik.    hat die Prüfung  gemeinsam
                                                             müssen auch
                                                            bestanden,   herzlichen Glückwunsch!
                                                                                                            und Kugelstoßen
                      stellen. Somit geht es in den fünf Disziplinen um Schnelligkeit, Teamwork, Geschicklichkeit,                                    Einladung zur
      Die gesamte Gruppe hat die Prüfung gemeinsam bestanden, herzlichen Glückwunsch!
     Rauchgas ist tödlich! – Neues Rauchhaus für Übungszwecke
                                                                                                                                                   Bürgerversammlung
     Rauchgas
     Wenn        istbrennt,
          es einmal         dann –sind
                      tödlich!      Neues    Rauchhaus
                                       die meisten          für
                                                   Todesopfer   Übungszwecke
                                                              durch die Rauchgase und nicht, wie oft vermutet,
     durch
     Wenndas   direkte brennt,
            es einmal  Feuer zu  beklagen.
                               dann sind die meisten Todesopfer durch die Rauchgase und nicht, wie oft vermutet,
                                                                                                                                      am Donnerstag, 25. November 2021 um 19.30 Uhr
                                                            Rauchmelder retten Leben!
     durch das direkte Feuer zu beklagen.
                                                            https://www.rauchmelder-lebensretter.de/
                                                             Rauchmelder retten Leben!
                                                                                                                                       im Großen Saal des Bürgerzentrums Mittelmühle
                                                             https://www.rauchmelder-lebensretter.de/
                                                            Aber auch wenn das Leben gerettet, das Feuerwehr
                                                            vor
                                                             AberOrt  undwenn
                                                                    auch   die Lage    unter Kontrolle
                                                                                 das Leben     gerettet, dasist, macht    der
                                                                                                                  Feuerwehr
                                                                                                                                 TAGESORDNUNG: 1.              Begrüßung
                                                            Rauch
                                                             vor Ortund
                                                            Bekämpfung
                                                                       unddie
                                                                            die darin
                                                                                 Lage enthaltenen
                                                                                        unter Kontrollegiftigen   Gase die
                                                                                                             ist, macht   der                  2.              Bericht des Bürgermeisters
                                                             Rauch und oft dieschwierig,   kompliziertgiftigen
                                                                                darin enthaltenen        und langwierig.
                                                                                                                   Gase die
                                                            Seit   Jahren oft
                                                             Bekämpfung     bieten    wir bereits
                                                                               schwierig,            im und
                                                                                           kompliziert      undlangwierig.
                                                                                                                   mit dem                     3.              Anträge aus der Bürgerschaft
                                                            Kindergarten
                                                             Seit Jahren zusammen
                                                                             bieten wir eine     Brandschutzerziehung
                                                                                            bereits   im und mit dem
                                                            an.   Für die Aus-
                                                             Kindergarten        und Weiterbildung
                                                                             zusammen                    können wir jetzt
                                                                                           eine Brandschutzerziehung
                                                                                                                                               4.              Sonstiges
                                                            auch   auf die
                                                             an. Für   ein Rauchhaus     zurückgreifen.können
                                                                           Aus- und Weiterbildung          Das Haus wir stellt
                                                                                                                         jetzt
                                                            ein
                                                             auchmehrgeschossiges
                                                                   auf ein RauchhausWohnhaus           dar DasundHaus
                                                                                                                    kannstellt
                                                                                                                           in
                                                            verschiedenen     Bereichen
                                                                                         zurückgreifen.
                                                                                            gezielt verraucht
                                                                                                                                 Schriftliche Anträge bitte ich bis zum 12. November 2021 im Rathaus
                                                             ein mehrgeschossiges        Wohnhaus       dar und werden.
                                                                                                                    kann in
                                                            Über   Fenster, Türen,
                                                             verschiedenen            Treppenhaus
                                                                               Bereichen                und die getrennt
                                                                                             gezielt verraucht       werden.     Bürgstadt einzureichen. Ich freue mich schon heute über Ihr Interesse an
                                                            ansteuerbaren      eingebauten
                                                             Über Fenster, Türen,              Lüfter und
                                                                                       Treppenhaus        lässtdiesich    die
                                                                                                                    getrennt
                                                            Rauchausbreitung      bis hin zur taktischen
                                                             ansteuerbaren eingebauten          Lüfter lässt   Bekämpfung
                                                                                                                   sich die
                                                                                                                                 dieser Bürgerversammlung.
                                                            darstellen  und ausprobieren.
                                                             Rauchausbreitung     bis hin zur taktischen Bekämpfung
                                                             darstellen und ausprobieren.
     Ein besonderer Dank gilt Rainer Karges der einen Großteil der Finanzierung mit Unterstützung der Sparkasse
                                                                                                                                 Bei Zutritt gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung maßgeblichen
     Miltenberg-Obernburg  sicherstellte.
     Ein besonderer Dank gilt             Die verbleibenden
                               Rainer Karges                Kosten
                                               der einen Großteil derübernahm   unsermit
                                                                      Finanzierung     Verein.
                                                                                          Unterstützung der Sparkasse            Coronaregeln (derzeit 3G-Regel und Maskenpflicht). Eine Vororttestung
     Miltenberg-Obernburg sicherstellte. Die verbleibenden Kosten übernahm unser Verein.
     Die Feuerwehr bietet für jeden etwas! Interesse geweckt?                                                                    ist nicht möglich.
     Die Feuerwehr
     Egal              bietet für
          ob Kind, Jugendlicher,    jeden
                                 junger    etwas! Interesse
                                        Erwachsene,            geweckt?
                                                    Familienmutter, –vater oder    nicht mehr fest im Beruf
     gebunden.  Wir freuen
     Egal ob Kind,         uns über junger
                      Jugendlicher, einer Kontaktaufnahme.
                                           Erwachsene, Familienmutter, –vater oder nicht mehr fest im Beruf
     https://www.feuerwehr-buergstadt.de
     gebunden. Wir freuen uns über einer Kontaktaufnahme.
                                                                                                                                 Bürgstadt, den 13.10.2021                                  Thomas Grün
     https://www.feuerwehr-buergstadt.de                                                                                         MARKT BÜRGSTADT                                            Erster Bürgermeister

14                                                                                                                                                                                                                 15
Amtsblatt Nr. 21 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Gemeinde Eichenbühl
Neufassung                                                                                             Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht für das in landwirtschaftli-
                                  Neufassung
           der Satzung fürNeufassung
                            die öffentliche   Entwässerungsanlage
                                        der Satzung                                                                                      Die Bestimmungen
                                                                                                                                         chen                   dieser Satzung
                                                                                                                                                Betrieben anfallende    Abwassergelten  nichtJauche
                                                                                                                                                                                   (einschl.  für dasund
                                                                                                                                                                                                      in landwirtschaftli-
                                                                                                                                                                                                          Gülle), das dazu
                                                                                                                                         chen   Betrieben   anfallende  Abwasser forstwirtschaftlich
                                                                                                                                                                                   (einschl. Jauche und
                                                                                                                                                                                                      oderGülle), das dazu
           der Satzung fürdes
                            die Marktes
                                öffentliche   Entwässerungsanlage
                                          Bürgstadt                                                                                      bestimmt    ist, auf landwirtschaftlich,                           gärtnerisch ge-
                  für die öffentliche Entwässerungsanlage                                                                                bestimmt
                                                                                                                                         nutzte      ist, auf
                                                                                                                                                 Böden        landwirtschaftlich,
                                                                                                                                                          aufgebracht   zu werden;forstwirtschaftlich oder gärtnerisch
                                                                                                                                                                                     nicht zum Aufbringen   bestimmt istge-
                           des Marktes Bürgstadt
                        (Entwässerungssatzung - EWS 2021)                                                                                nutzte Böden das
                                                                                                                                         insbesondere     aufgebracht
                                                                                                                                                               häuslichezuAbwasser.
                                                                                                                                                                           werden; nicht zum Aufbringen bestimmt ist
                                     des Marktes Bürgstadt
                                 (Entwässerungssatzung - EWS 2021)                                                  Kanäle               insbesondere
                                                                                                                                         sind             das häusliche
                                                                                                                                               Mischwasserkanäle,         Abwasser.
                                                                                                                                                                      Schmutzwasserkanäle      oder Regenwasserkanäle
                                (Entwässerungsssatzung – EBS 2021)                                                  Kanäle               sind  Mischwasserkanäle,
                                                                                                                                         einschl.  der Sonderbauwerke Schmutzwasserkanäle
                                                                                                                                                                           wie z.B. Schächte,oder   Regenwasserkanäle
                                                                                                                                                                                                Regenbecken,   Pumpwerke,
     Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO), sowie                                      einschl. der Sonderbauwerke wie z.B. Schächte, Regenbecken, Pumpwerke,
                                                                                                                                         Regenüberläufe.
     Art. 34 Abs.
     Aufgrund  von2 Art.
                    Satz23
                         1 des
                           undBayerischen
                                Art. 24 Abs. Wassergesetzes  (BayWG)
                                             1 Nr. 1 und 2 und        erlässt
                                                               Abs. 2 der     der Markt Bürgstadt
                                                                          Gemeindeordnung    (GO),fol-
                                                                                                   sowie                                 Regenüberläufe.
     gende
     Art. 34Satzung:
             Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt der Markt Bürgstadt fol-                  Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme von Schmutzwasser.
     gende Satzung:                                                                                                 Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme von Schmutzwasser.
                                                                                                                    Mischwasserkanäle    sind zur Aufnahme von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt.
                                                      §1                                                            Mischwasserkanäle    sind zur Aufnahme von Niederschlags- und Schmutzwasser bestimmt.
                                            Öffentliche
                                                      § Einrichtung
                                                        1                                                           Regenwasserkanäle    dienen ausschließlich der Ableitung von Niederschlagswasser.
                                            Öffentliche Einrichtung                                                 Regenwasserkanäle    dienen ausschließlich der Ableitung von Niederschlagswasser.
     (1)                                                                                                            Sammelkläranlage     ist eine Anlage zur Reinigung des in den Kanälen gesammelten Abwassers
     Der Markt Bürgstadt betreibt zur Abwasserbeseitigung nach dieser Satzung eine Entwässerungs-
     (1)                                                                                                            Sammelkläranlage     ist eine Anlage
                                                                                                                                         einschl.          zur Reinigung
                                                                                                                                                   der Ableitung           des in den Kanälen gesammelten Abwassers
                                                                                                                                                                   zum Gewässer.
     einrichtung
     Der  Markt Bürgstadt betreibt zur Abwasserbeseitigung nach dieser Satzung eine Entwässerungs-                                       einschl. der Ableitung zum Gewässer.
     einrichtung                                                                                                    Grundstücksanschlüsse sind
     (2)                                                                                                            Grundstücksanschlüsse sind bei Freispiegelkanälen:
     Art und Umfang der Entwässerungseinrichtung bestimmt der Markt Bürgstadt.
     (2)                                                                                                                                       bei
                                                                                                                                                  die Freispiegelkanälen:
                                                                                                                                                      Leitungen vom Kanal bis zum Kontrollschacht
     Art und Umfang der Entwässerungseinrichtung bestimmt der Markt Bürgstadt.                                                                    die Druckentwässerung:
                                                                                                                                               bei   Leitungen vom Kanal bis zum Kontrollschacht
     (3)                                                                                                                                       bei
                                                                                                                                                  die Druckentwässerung:
                                                                                                                                                      Leitungen vom Kanal bis zum Abwasserschacht
     Zur Entwässerungsanlage des Marktes Bürgstadt gehören auch die Grundstücksanschlüsse, soweit
     (3)                                                                                                                                          die Unterdruckentwässerung:
                                                                                                                                               bei   Leitungen vom Kanal bis zum Abwasserschacht
     sie sich
     Zur      im öffentlichen Straßengrund
          Entwässerungsanlage    des Marktesbefinden.
                                             Bürgstadt gehören auch die Grundstücksanschlüsse, soweit                                          bei
                                                                                                                                                  die Unterdruckentwässerung:
                                                                                                                                                      Leitungen vom Kanal bis einschließlich des Hausanschluss-
     sie sich im öffentlichen Straßengrund befinden.                                                                                              die Leitungen vom Kanal bis einschließlich des Hausanschluss-
                                                                                                                                                  schachts.
                                                                                                                                                  schachts.
                                                   §2
                                      Grundstücksbegriff,
                                                   § 2 Verpflichtete                                                Grundstücksent-        sind
                                      Grundstücksbegriff, Verpflichtete                                             Grundstücksent-
                                                                                                                    wässerungsanlagen      sind
     (1)                                                                                                            wässerungsanlagen               bei Freispiegelkanälen:
     Grundstück im Sinn dieser Satzung ist jedes räumlich zusammenhängende und einem gemeinsa-                                                      bei
                                                                                                                                                      die Freispiegelkanälen:
                                                                                                                                                          Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwas-
     (1)
     men Zweck im dienende   Grundeigentum                                                                                                            die Einrichtungen
                                                                                                                                                      sers                eines Grundstücks,
                                                                                                                                                           dienen, bis einschließlich          die der Beseitigung
                                                                                                                                                                                       des Kontrollschachtes.      deszählt
                                                                                                                                                                                                               Hierzu  Abwas-
     Grundstück       Sinn dieser  Satzung ist desselben  Eigentümers,
                                               jedes räumlich              das eine selbständige
                                                                zusammenhängende        und einemwirtschaftliche
                                                                                                    gemeinsa-
     Einheit bildet, auch wenn    es sich um mehrere    Grundstücke   oder   Teile                                                                    sers dienen,
                                                                                                                                                      auch          bis einschließlich
                                                                                                                                                            die im Bedarfsfall         des Kontrollschachtes.
                                                                                                                                                                                erforderliche                  Hierzu zählt
                                                                                                                                                                                              Hebeanlage zur ordnungsgemä-
     men   Zweck  dienende   Grundeigentum     desselben  Eigentümers,     das einevon Grundstücken
                                                                                    selbständige       im Sinn
                                                                                                  wirtschaftliche
     des Grundbuchrechtes     handelt.                                                                                                                auch  die im Bedarfsfall
                                                                                                                                                      ßen Entwässerung     eineserforderliche
                                                                                                                                                                                 GrundstücksHebeanlage
                                                                                                                                                                                               (§ 9 Abs. 4)zur ordnungsgemä-
     Einheit bildet, auch wenn    es sichSoweit rechtlich
                                          um mehrere      verbindlicheoder
                                                        Grundstücke      planerische
                                                                             Teile vonVorstellungen
                                                                                       Grundstückenvorhanden
                                                                                                       im Sinn
     sind,Grundbuchrechtes
           sind sie zu berücksichtigen.                                                                                                              ßenDruckentwässerung:
                                                                                                                                                     bei   Entwässerung eines Grundstücks (§ 9 Abs. 4)
     des                      handelt. Soweit rechtlich verbindliche planerische Vorstellungen vorhanden
                                                                                                                                                    bei
                                                                                                                                                      die Druckentwässerung:
                                                                                                                                                          Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwas-
     sind, sind sie zu berücksichtigen.
     (2)                                                                                                                                              die
                                                                                                                                                      sersEinrichtungen   eines Grundstücks,
                                                                                                                                                           dienen, bis einschließlich          die der Beseitigung des Abwas-
                                                                                                                                                                                       des Abwassersammelschachts.
     Die in dieser Satzung für die Grundstückseigentümer erlassenen Vorschriften gelten auch für Erb-                                                sersUnterdruckentwässerung:
                                                                                                                                                     bei   dienen, bis einschließlich des Abwassersammelschachts.
     (2)
     bauberechtigte   oder ähnlich                                                                                                                  bei
                                                                                                                                                      die Unterdruckentwässerung:
                                                                                                                                                          Einrichtung eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers
     Die in dieser Satzung   für die zur Nutzung eines Grundstücks
                                     Grundstückseigentümer              dinglich
                                                               erlassenen        Berechtigte.
                                                                             Vorschriften      Vonauch
                                                                                          gelten   mehreren
                                                                                                        für Erb-
     dinglich Berechtigten  ist jederzur
                                       berechtigt                                                                                                     die Einrichtung
                                                                                                                                                      dienen,  bis zumeines   Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers
                                                                                                                                                                        Hausanschlussschacht.
     bauberechtigte   oder ähnlich       Nutzung und
                                                  einesverpflichtet;
                                                         Grundstücks siedinglich
                                                                          haften Berechtigte.
                                                                                 als Gesamtschuldner.
                                                                                               Von mehreren
                                                                                                                                                      dienen, bis zum Hausanschlussschacht.
     dinglich Berechtigten ist jeder berechtigt und verpflichtet; sie haften als Gesamtschuldner.
                                                                                                                    Kontrollschacht                  ist ein Übergabeschacht, der zur Kontrolle und Wartung der Anlage dient.
                                                     §3                                                             Kontrollschacht                  ist ein Übergabeschacht, der zur Kontrolle und Wartung der Anlage dient.
                                         Begriffsbestimmungen
                                                     §3                                                             Abwassersammel-        ist ein   Schachtbauwerk mit Pumpen und Steuerungsanlage.
                                                                                                                    Abwassersammel-
                                                                                                                    schacht (bei Druck-    ist ein   Schachtbauwerk mit Pumpen und Steuerungsanlage.
                                         Begriffsbestimmungen                                                       entwässerung)
                                                                                                                    schacht (bei Druck-
     Im Sinne dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung:                                   entwässerung)
     Im Sinne dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung:                                   Hausanschlussschacht   ist ein Schachtbauwerk mit einem als Vorlagebehälter dienenden Stauraum
     Abwasser             ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder                         Hausanschlussschacht
                                                                                                                    (bei Unterdruck-       ist ein Schachtbauwerk  mit einem als Vorlagebehälter dienenden Stauraum
                                                                                                                                                   sowie einer Absaugventileinheit.
     Abwasser             sonstigen
                          ist        Gebrauch
                              das durch        in seinen
                                        häuslichen,       Eigenschaften
                                                     gewerblichen,      verän-
                                                                    landwirtschaftlichen oder                       (bei Unterdruck-
                                                                                                                    entwässerung)                  sowie einer Absaugventileinheit.
                          dertes Wasser
                          sonstigen      und das
                                     Gebrauch      bei Trockenwetter
                                               in seinen              damit
                                                          Eigenschaften     zusammen abfließende
                                                                        verän-                                      entwässerung)
                           WasserWasser
                          dertes   (Schmutzwasser)
                                         und das beisowie    das von Niederschlägen
                                                       Trockenwetter  damit zusammen ausabfließende
                                                                                          dem Bereich               Messschacht            ist die Einrichtung für die Messung des Abwasserabflusses und für die Ent-
                           von bebauten
                           Wasser        oder befestigten
                                   (Schmutzwasser)    sowieFlächen
                                                             das vongesammelte   Wasser
                                                                     Niederschlägen  aus dem Bereich                Messschacht            ist die Einrichtung
                                                                                                                                           nahme               für die Messung des Abwasserabflusses und für die Ent-
                                                                                                                                                    von Abwasserproben.
                          (Niederschlagswasser).   Als Schmutzwasser
                           von bebauten oder befestigten               gelten auch
                                                            Flächen gesammelte      die aus Anlagen
                                                                                 Wasser                                                    nahme von Abwasserproben.
                          zum Behandeln, Lagern Als
                          (Niederschlagswasser).    undSchmutzwasser
                                                        Ablagern von Abfällen  austretenden
                                                                       gelten auch            und
                                                                                    die aus Anlagen                 Abwasserbehand-        ist eine Einrichtung, die dazu dient, die Schädlichkeit des Abwassers vor
                          gesammelten
                          zum           Flüssigkeiten.
                               Behandeln,  Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und                        Abwasserbehand-        ist eine Einrichtung, die dazu dient, die Schädlichkeit des Abwassers vor
                          gesammelten Flüssigkeiten.                                                                                                                Seite 2
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Amtsblatt Nr. 21 der VG Erftal mit den Mitgliedsgemeinden Bürgstadt und Neunkirchen und der Gemeinde Eichenbühl - Gemeinde Eichenbühl
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