Amtsbote - Stadt Zerbst/Anhalt

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Amtsbote - Stadt Zerbst/Anhalt
Amtsbote
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                                                     Zerbst/Anhalt
                                                     Amtsblatt der Stadt Zerbst/Anhalt und ihrer Ortsteile
                                                     www.stadt-zerbst.de
                                                     Jahrgang 15 · Nummer 13 · 19. Juni 2020

               Natur und noch mehr Sehenswertes auf dem Rad entdecken

               Mit einer großartigen landschaftlichen Vielfalt erstreckt sich Zerbst/Anhalt von der Elbe bis zum Fläming auf
               467 km². Rund 30 km des Elberadweges, teils durch das UNESCO-Biosphärenreservat „Mittelelbe“, sowie
               der Flämingradweg und mehrere kleine ruhige Routen führen Radler durch das Zerbster Land. Radeln lässt
               es sich in der zum Teil unberührten Naturlandschaft schon deshalb gut, weil die Strecken weitestgehend
               eben sind. Vieles Sehenswerte gibt es entlang der Radwege. Unter anderem lädt in Steckby die Radfahrer-
               kirche ein, an der auch die Radler auf dem Foto gerade vorbeifahren.                       Foto: Petra Wiese

                  Auch in dieser Ausgabe:
                  - Freude über Neues in Dobritz                                                                 Seite 12
                  - EWG ist wieder für Existenzgründer da                                                        Seite 14
                  - ADFC empfiehlt Fahrrad statt Schulbus                                                        Seite 15
Amtsbote - Stadt Zerbst/Anhalt
2                                                          19. Juni 2020                               Amtsbote, Zerbst/Anhalt

    Für alle Notfälle
    Dienstbereit                              Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
    Einsatzleitstelle des Landkreises in
    Bitterfeld            03493 513-150
                                              für den Raum Zerbst/Anhalt
                                              Dienstzeiten
    Notrufe                                   Montag von 19:00 Uhr, Dienstag von 19:00 Uhr, Mittwoch von 14:00 Uhr, Donners-
    Feuerwehr/Rettungsdienst            112   tag von 19:00 Uhr, Freitag von 14:00 Uhr, Samstag von 7:00 Uhr, Samstag, Sonntag
    Polizei                             110   und Feiertag von 7:00 bis 19:00 und 19:00 bis 7:00 Uhr.

    Wichtige Rufnummern                       Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst gilt nur außerhalb der Sprechzeiten der
    Revierkommissariat Zerbst/Anhalt          Hausarztpraxis.
    03923 7160
                                              Bitte wenden Sie sich während der Sprechzeiten an Ihren Hausarzt bzw. dessen
    Wasser                                    Vertretung.
    Heidewasser GmbH        039207 95090
                                              Zentrale Bereitschaftsdienst-Rufnummer                               Tel. 116117
    Abwasser                                  In lebensbedrohlichen Fällen
    Abwasser- und Wasserzweckverband          ärztliche Hilfe über Notruf                                             Tel. 112
    Elbe-Fläming         03923 610444         Auskünfte über Notdienst
                                              Einsatzleitstelle Bitterfeld                                   Tel. 03493 513150
    Strom
    Nur Stadtgebiet Zerbst/Anhalt,
    Stromversorgung           03923 73750
    Ortsteile Zerbst/Anhalt:
    über AVACON direkt       0800 0282266

    Gas
                                              Apotheken-Bereitschaftsdienst vom 19.06. bis 02.07.2020
    Gasstadtwerke Zerbst GmbH                 Redaktionsschluss am 09.06.2020
    Erdgas Mittelsachsen GmbH
    Schönebeck             03923 2464         Freitag, 19.06.2020                      Mittwoch, 01.07.2020
                                              Neue Apotheke Zerbst/Anhalt              Neue Apotheke Zerbst/Anhalt
    Tierkliniken
    Wittenberg/ Piesteritz, Fröbelstr. 25     Samstag, 20.06.2020                      Donnerstag, 02.07.2020
    03491 663015                              Katharina Apotheke Zerbst/Anhalt         Katharina Apotheke Zerbst/Anhalt

    Tierarztpraxen                            Sonntag, 21.06.2020                      Rats- und Stadtapotheke
    19.06. - 02.07.2020                       Jever Apotheke Zerbst/Anhalt             Alte Brücke 37
    TAP Prange                 03923 4387                                              39261 Zerbst/Anhalt
                                              Montag, 22.06.2020                       Tel. (03923) 2462
                                              Raben Apotheke Zerbst/Anhalt OHG
    Zahnärztlicher                                                                     Raben- Apotheke Zerbst OHG
    Bereitschaftsdienst                       Dienstag, 23.06.2020                     Markt 25
    Zerbst/Anhalt                             Rats- und Stadtapotheke Zerbst/Anhalt    39261 Zerbst/Anhalt
                                                                                       Tel. (03923) 3481
    Sprechzeiten 9.00 – 11.00 Uhr in der      Mittwoch, 24.06.2020
    Praxis, danach telefonisch                Linden Apotheke Loburg                   Jever Apotheke
    20.06.2020/21.06.2020                                                              Fritz-Brandt-Str. 6
               ZÄ K. Meilchen                 Donnerstag, 25.06.2020                   39261 Zerbst/Anhalt
               Praxis Loburg,                 Neue Apotheke Zerbst/Anhalt              Tel. (03923) 487070
               Möckernitzer Damm 9
               Tel. 039245 910277             Freitag, 26.06.2020                      Katharina- Apotheke
    27.06.2020/28.06.2020                     Katharina Apotheke Zerbst/Anhalt         Breite 21
               ZÄ Dr. I. Schwarz                                                       39261 Zerbst/Anhalt
               Praxis Zerbst,                 Samstag, 27.06.2020                      Tel. 03923) 73740
               Jeversche Straße 18            Jever Apotheke Zerbst/Anhalt
               Tel. 03923 2567                                                         Neue Apotheke
                                              Sonntag, 28.06.2020                      Dessauer Str. 41/43
                                              Raben Apotheke Zerbst/Anhalt OHG         39261 Zerbst/Anhalt
                                                                                       Tel. (03923) 3406
          Spruch der Woche                    Montag, 29.06.2020
                                              Rats- und Stadtapotheke Zerbst/Anhalt    Linden Apotheke
     Der schlimmste aller Fehler ist, sich                                             Markt 4
      keines solchen bewusst zu sein.         Dienstag, 30.06.2020                     39279 Loburg
                                              Linden Apotheke Loburg                   Tel. (039245) 91465
               Thomas Carlyle
Amtsbote - Stadt Zerbst/Anhalt
Zerbst/Anhalt, Amtsbote                                  19. Juni 2020                                                      3

Tagesordnung                                                    Tagesordnung
•   14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses                •   5. Sitzung des Ortschaftsrates Gehrden
    - Sondersitzung                                             •   am Dienstag, dem 23.06.2020 um 19:00 Uhr
•   am Montag, dem 22.06.2020 um 17:00 Uhr                      •   im Gemeindehaus Gehrden, Hauptstraße 15,
•   Rathaus, Schloßfreiheit 12, Ratssaal                            39264 Zerbst/Anhalt

Öffentlicher Teil                                               Öffentlicher Teil
1    Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der La-      1 Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemä-
     dung und der Beschlussfähigkeit                                ßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
2    Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der     2 Änderungsanträge zur Tagesordnung, Bestätigung der Ta-
     Tagesordnung                                                   gesordnung
3    Einwohnerfragestunde                                       3 Einwohnerfragestunde
4    Genehmigung der Niederschrift der 13. Sitzung des Haupt-   4 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.02.2020
     und Finanzausschusses am 15.06.2020                        5 Bericht des Ortsbürgermeisters und Bekanntgabe von ge-
5    Mitteilungen                                                   fassten Beschlüssen
5.1 Vorstellung der Kostenentwicklung der Sanierung des         6 Information Stand Hühnengrab
     Frauenklosters                                             7 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen
6    Anfragen, Anträge und Anregungen                           Nichtöffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil                                          8 Grundstücksangelegenheiten
7    Vergabe von Bauleistungen nach VOB        BV/0190/2020    9 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen
8    Mitteilungen                                               10 Schließung der Sitzung
9    Anfragen, Anträge und Anregungen
10 Schließung der Sitzung                                       Michael Baumgart
                                                                Ortsbürgermeister
Andreas Dittmann
Bürgermeister
und Vorsitzender des Ausschusses                                Tagesordnung
                                                                •   8. Sitzung des Ortschaftsrates Steutz
                                                                •   am Donnerstag, dem 25.06.2020 um 19:00 Uhr
Tagesordnung                                                    •   im Gemeindehaus Steutz, Schulstraße 2,
•   11. Sitzung des Stadtrates                                      39264 Zerbst/Anhalt
•   am Mittwoch, dem 24.06.2020 um 17:00 Uhr
•   Stadthalle, Katharina-Saal                                  Öffentlicher Teil
                                                                1 Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemä-
Öffentlicher Teil                                                   ßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
1 Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der La-         2 Änderungsanträge zur Tagesordnung, Bestätigung der Ta-
    dung und der Beschlussfähigkeit                                 gesordnung
2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der        3 Einwohnerfragestunde
    Tagesordnung                                                4 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 30.01.2020
3 Einwohnerfragestunde                                          5 Bestätigung der Niederschrift der 6.1 Sitzung im vereinfach-
4 Genehmigung der Niederschrift der 10. Sitzung des Stadt-          ten schriftlichen Verfahren am 26.03.2020
    rates am 27.05.2020                                         6 Bestätigung der Niederschrift der7.1 Sitzung im vereinfach-
5 Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung des             ten schriftlichen Verfahren am 07.05.2020
    Stadtrates am 27.05.2020 gefassten Beschlüsse               7 Bericht der Ortsbürgermeisterin und Bekanntgabe von ge-
6 Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung gefasster          fassten Beschlüssen
    Beschlüsse und Aussprache sowie aktuelle Informationen      8 Investitionsplanung für das Haushaltsjahr 2021
7 Fortsetzung des Zerbster Prozessionsspiels im Jahr 2022       9 Ersatzbeschaffung Spielgerät Steutz
    BV/0103/2019                                               10 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen
8 Neufassung Gefahrenabwehrverordnung  BV/0127/2019            Nichtöffentlicher Teil
9 Willensbekundung der SPD-Fraktion - Schaffung eines Ret-      11 Grundstücksangelegenheiten- Anfrage zu einem Garten-
    tungsschirmes für Kommunen                                      grundstück
10 Anfragen, Anträge und Anregungen                             12 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen
Nichtöffentlicher Teil                                          13 Schließung der Sitzung
11 Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung gefasster
    Beschlüsse und Aussprache sowie aktuelle Informationen      Gundel Schayka
12 Grundstückserwerb Lietzo                  BV/0179/2020      Ortsbürgermeisterin
13 Anfragen, Anträge und Anregungen
14 Schließung der Sitzung

Wilfried Bustro
Vorsitzender des Stadtrats
4                                                         19. Juni 2020                                    Amtsbote, Zerbst/Anhalt

Tagesordnung
•   5. Sitzung des Ortschaftsrates Zernitz
•   am Donnerstag, dem 25.06.2020 um 19:00 Uhr
•   im Bürgerhaus Zernitz, Grüne Straße 1,
    39264 Zerbst/Anhalt                                          Hinweis auf eine Öffentliche
Öffentlicher Teil                                                Ausschreibung der
1 Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemä-        Stadt Zerbst/Anhalt
    ßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
2 Änderungsanträge zur Tagesordnung, Bestätigung der Ta-         Die Stadt Zerbst/Anhalt schreibt
    gesordnung                                                   nachstehende Arbeiten/Leistungen öffentlich aus:
3 Einwohnerfragestunde                                           2020/AZE 04/65 - Anbau Fahrzeughalle Ortsfeuerwehr Jütrichau
4 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.02.2020                          Los 8: Putz- und Estricharbeiten
5 Bericht des Ortsbürgermeisters und Bekanntgabe von ge-                            Los 9: Abgasabsauganlage
    fassten Beschlüssen                                          Die Unterlagen sind unter www.eVergabe.de abrufbar.
6 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen
                                                                 ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Nichtöffentlicher Teil
7 Grundstücksangelegenheiten                                     Stadt Zerbst/Anhalt
8 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen                          Der Bürgermeister
9 Schließung der Sitzung
                                                                 Stellenausschreibung
Dr. Beatrix Haake
Ortsbürgermeisterin                                              Bei der Stadt Zerbst/Anhalt ist zum 01.01.2021
                                                                 eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer regelmäßi-
                                                                 gen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden als
Tagesordnung
                                                                 Sachbearbeiter Hochbau (m/w/d)
•   7. Sitzung des Ortschaftsrates Walternienburg                (Entgeltgruppe 9 b Techniker TVöD)
•   am Dienstag, dem 30.06.2020 um 19:30 Uhr
                                                                 zu besetzen.
•   im Feuerwehrgerätehaus Walternienburg,
    Schäferberg, 39264 Zerbst/Anhalt
                                                                 Zu Ihrem vielseitigen Aufgabengebiet gehören u.a.:
Öffentlicher Teil                                                · bauliche Unterhaltung an städtischen Gebäuden und Ein-
1 Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemä-           richtungen
    ßen Ladung und der Beschlussfähigkeit                        · bauliche Bewertung des Gebäudezustandes und Ablei-
2 Änderungsanträge zur Tagesordnung, Bestätigung der Ta-            tung von Sanierungsvorschlägen im Gebäudebestand
    gesordnung                                                   · Begleitung von Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung
3 Einwohnerfragestunde                                           · Prüfung von Leistungsverzeichnissen
4 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.01.2020       · Erstellung kleiner Leistungsverzeichnisse
5 Bestätigung der Niederschrift der 6.1 Sitzung im vereinfach-   · Vorbereitung von Vergaben für Bau- und Planungsleistungen
    ten schriftlichen Verfahren am 31.03.2020                    · Überwachung der Baudurchführung inkl. Termin- und
6 Bericht des Ortsbürgermeisters                                    Kostenkontrolle einschließlich Wahrnehmung der Bauher-
7 Neufassung der Benutzer- und Entgeltordnung für die               renfunktion
    Markt- und Festscheune Walternienburg der Stadt Zerbst/      · Prüfung der Abrechnung von Bau- und Planungsleistungen
    Anhalt                                    BV/0089/2019      · Objektbetreuung und Dokumentation
8 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen                          · Betreuung und Kontrolle der beauftragten freiberuflich tä-
Nichtöffentlicher Teil                                              tigen Ingenieurbüros
9 Grundstücksangelegenheiten                                     · Mitwirkung bei der Haushaltsplanung
10 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen
11 Schließung der Sitzung                                        Ihr Profil:
                                                                 · abgeschlossene Ausbildung zur/zum Staatl. geprüften
Jörg Hausmann                                                        Hochbautechniker/in oder ein vergleichbarer Abschluss
Ortsbürgermeister                                                · praktische Berufserfahrung im Bereich Hochbau bzw. Er-
                                                                     fahrungen im Kommunalbereich wären wünschenswert
                                                                 · Kenntnisse der HOAI, VOB, VOL, VGV, DIN Normen im
Öffentliche Bekanntmachung                                           Bauwesen
                                                                 · Bereitschaft zur Teilnahme an abendlichen Sitzungen der
über die im vereinfachten schriftlichen Verfahren                    Gemeindevertretung und der Ausschüsse sowie am Ruf-
gefassten Beschlüsse der 5. Sitzung des                              bereitschaftsdienst zur Gefahrenabwehr
Ortschaftsrates Lindau gemäß § 54 Satz 2 KVG LSA                 · PKW-Führerschein
                                                                 · Verantwortungs- u. Leistungsbereitschaft sowie selbst-
Nichtöffentlicher Teil                                               ständiges Arbeiten
Grundstückserwerb Lietzo                      BV/0179/2020      · Kommunikations- und Teamfähigkeit
• angenommen                  3 Ja-Stimmen
                              6 Enthaltungen
                                                                 Wir bieten Ihnen:
Helmut Seidler                                                   abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben mit den
Ortsbürgermeister                                                Leistungen des öffentlichen
                                                                 Dienstes, wie z.B. Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvor-
                                                                 sorge sowie eine aktive Betriebliche Gesundheitsförderung
                                                                 Bei sonst gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen
                                                                 bevorzugt berücksichtigt.
Zerbst/Anhalt, Amtsbote                                       19. Juni 2020                                                          5

Mitglieder im Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt     •   Bereitschaft zu Arbeitseinsätzen auch außerhalb der Re-
Zerbst/Anhalt können bei gleicher Eignung, Befähigung und                gelarbeitszeit sowie an Sonn- und Feiertagen
fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden, wenn            •   Einsatzbereitschaft, sorgfältiges und eigenverantwortli-
nicht andere rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen, die             ches Arbeiten
in der Person eines anderen Bewerbers liegen.                        •   Teamfähigkeit

Bewerbungen mit den üblichen aussagefähigen Unterlagen wer-          Wir bieten Ihnen:
den bis zum 31.07.2020, 12.00 Uhr, erbeten an:                       abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben mit den
Stadt Zerbst/Anhalt, Amt für Zentrale Dienste, Schloßfreiheit 12,    Leistungen des öffentlichen Dienstes, wie z.B. Jahressonder-
39261 Zerbst/Anhalt,                                                 zahlung, betriebliche Altersvorsorge sowie eine aktive Betrieb-
Frau Klausnitzer, Telefon: 03923 754-152                             liche Gesundheitsförderung
Gern können Sie für Ihre Bewerbung das Onlinebewerberportal          Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Mit-
auf der Homepage der Stadtverwaltung Zerbst /Anhalt (www.            glieder im Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
stadt-zerbst.de) nutzen. Das Bewerberportal ist unter dem            Zerbst/Anhalt können bei gleicher Eignung, Befähigung und
Menüpunkt „STADT + BÜRGER“ hinterlegt.                               fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden, wenn
Sollte die Ausschreibung schriftlich erfolgen, fügen Sie bitte Ih-   nicht andere rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen, die
rer Bewerbung einen beschrifteten und ausreichend frankierten        in der Person eines anderen Bewerbers liegen.
Rückumschlag bei. Ist dieser nicht beigefügt, werden die Un-
terlagen sechs Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens           Bewerbungen mit den üblichen aussagefähigen Unterlagen so-
vernichtet.                                                          wie einer Kopie des Führerscheins werden bis zum 03.07.2020,
Bewerbungen per E-Mail senden Sie bitte nur im pdf-Format            12.00 Uhr, erbeten an:
als eine Datei an personal@stadt-zerbst.de.                          Stadt Zerbst/Anhalt, Amt für Zentrale Dienste, Schloßfreiheit 12,
                                                                     39261 Zerbst/Anhalt,
Anfallende Kosten für ein Vorstellungsgespräch werden                Frau Klausnitzer, Telefon: 03923 754-152
nicht erstattet.                                                     Gern können Sie für Ihre Bewerbung das Onlinebewerberportal
Die für die Bewerbung übermittelten persönlichen Daten werden        auf der Homepage der Stadtverwaltung Zerbst /Anhalt (www.
zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß Datenschutz-               stadt-zerbst.de) nutzen. Das Bewerberportal ist unter dem
grundverordnung durch die Stadt Zerbst/Anhalt verarbeitet.           Menüpunkt „STADT + BÜRGER“ hinterlegt.
Nähere Informationen zur Verarbeitung der verarbeiteten Da-          Sollte die Ausschreibung schriftlich erfolgen, fügen Sie bitte Ih-
ten sind unter www.stadt-zerbst.de abrufbar oder liegen in den       rer Bewerbung einen beschrifteten und ausreichend frankierten
Diensträumen der Stadt Zerbst/Anhalt (Raum 71) zur Einsicht          Rückumschlag bei. Ist dieser nicht beigefügt, werden die Un-
bereit.                                                              terlagen sechs Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens
                                                                     vernichtet.
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
                                                                     Bewerbungen per E-Mail senden Sie bitte nur im pdf-Format
Stadt Zerbst/Anhalt                                                  als eine Datei an personal@stadt-zerbst.de.
Der Bürgermeister
                                                                     Anfallende Kosten für ein Vorstellungsgespräch werden
Stellenausschreibung                                                 nicht erstattet.
                                                                     Die für die Bewerbung übermittelten persönlichen Daten werden
Bei der Stadt Zerbst/Anhalt ist zum nächst-                          zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß Datenschutz-
möglichen Zeitpunkt eine auf vorerst zwei Jahre                      grundverordnung durch die Stadt Zerbst/Anhalt verarbeitet.
befristete Vollzeitstelle mit einer regelmäßigen                     Nähere Informationen zur Verarbeitung der verarbeiteten Da-
wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden als                         ten sind unter www.stadt-zerbst.de abrufbar oder liegen in den
Mitarbeiter des Bau- und Wirtschaftshofs (m/w/d)                     Diensträumen der Stadt Zerbst/Anhalt (Raum 71) zur Einsicht
                                                                     bereit.
(Entgeltgruppe 5 TVöD)
zu besetzen.                                                         ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

Zu Ihrem vielseitigen Aufgabengebiet gehören:                        Stadt Zerbst/Anhalt
• Durchführung von Baum- und Gehölzpflegearbeiten                    Der Bürgermeister
• Pflege von Rabatten und Grünanlagen u.a. mit dem Groß-
    flächenmäher                                                     Die Stadt Zerbst/Anhalt sucht
• Pflegearbeiten auf Friedhöfen                                      für den Heidetorfriedhof Zerbst/Anhalt einen zuverlässigen
• Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an Straßen, Wegen und
    Plätzen                                                          Mitarbeiter Schließdienst (m/w/d)
• Wartung und Pflege der Technik                                     für die drei Eingangstore.
• Durchführung des Winterdienstes
                                                                     Beginn:          zum nächstmöglichen Zeitpunkt
• Rufbereitschaft im Rahmen der Gefahrenabwehr
                                                                     Arbeitszeit:     jede 2. Woche (ca. 7,5 Stunden/Monat)
• Pflasterarbeiten
                                                                                      täglich:
Ihr Profil:                                                                           06:30 – 06:45 Uhr und
• eine abgeschlossene Ausbildung als Gärtner, Fachrichtung                            20:00 – 20:15 Uhr
     Garten- und Landschaftsbau (m/w/d) oder eine vergleich-         Vergütung:       Mindestlohn (derzeit 9,35 €/Stunde)
     bare Ausbildung
• praktische Erfahrungen im Garten- und Landschaftsbau               Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
     und/oder in der Baumpflege wünschenswert                        Stadtverwaltung Zerbst/Anhalt
• Fahrerlaubnis der Klasse C1E                                       Amt für Zentrale Dienste
• Befähigungsnachweis zum Führen von Motorsägen – Mo-                Frau Klausnitzer
     torsägenlehrgang „Arbeitssicherheit Baum I“ (40 Std.) bzw.      Schloßfreiheit 12
     die Bereitschaft diesen zu erwerben                             39261 Zerbst/Anhalt
• Erfahrung im praktischen Umgang mit Kommunaltechnik                Telefon: 03923 754-152
     (z.B. Bagger, Radlader)                                         E-Mail: personal@stadt-zerbst.de
6                                                            19. Juni 2020                                 Amtsbote, Zerbst/Anhalt

Hauptsatzung der Stadt Zerbst/Anhalt                                §2
                                                                    Wappen, Flagge, Dienstsiegel
Hier: Genehmigung der Neufassung der Hauptsatzung
AZ: 15/15 13 01-430-NF/Lo vom 28.05.2020                            Die Stadt Zerbst/Anhalt führt:
                                                                    1. das Stadtwappen, es zeigt eine in Silber gezinnte rote
I. KOMMUNALAUFSICHTLICHE GENEHMIGUNG
                                                                        Stadtmauer mit offenem, blaubedachtem Tor und aufge-
Auf der Grundlage des§ 10 Abs. 2 Satz 2 KVG LSA genehmi-                zogenem Fallgatter, hinter der Stadtmauer fünf ungleich
ge ich auf Antrag vom 04.05.2020, am 11.05.2020 bei mir ein-            große gezinnte rote Türme mit blauen Spitzdächern, darauf
gegangen, die durch den Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt am             goldene Knäufe und Kreuze; die Stadtmauer ist belegt mit
29.04.2020 beschlossene Neufassung der Hauptsatzung der                 zwei Schilden: der vordere Schild ist gespalten, vorn in Sil-
Stadt Zerbst/Anhalt (Beschluss-Nr.: BV/0105/2019).                      ber am Spalt ein roter Adler, hinten neunmal von Schwarz
                                                                        und Gold geteilt, belegt mit einer grünen Raute; der hintere
II. BEGRÜNDUNG
                                                                        Schild zeigt in Silber eine schrägaufsteigende, gezinnte rote
Gemäߧ 10 Abs. 2 Satz 2 KVG LSA bedarf die Hauptsatzung                 Mauer, auf deren Zinnen ein schwarzer Bär, mit goldener
und ihre Änderung der Genehmigung der Kommunalaufsichts-                Krone und Halsband, aufsteigt. Die Stadtfarben zeigen rot
behörde. Ausgenommen hiervon sind gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3              und silber (weiß);
KVG LSA die Regelungen in der Hauptsatzung nach § 46 Abs. 1         2. eine rot/weiße Streifenflagge mit aufgelegtem Stadtwap-
Satz 2, § 48 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 Satz 3 sowie § 49         pen;
Abs. 2 Satz 2 KVG LSA.                                              3. das Stadtsiegel, es beinhaltet das
Für die Stadt Zerbst/Anhalt ist der Landkreis Anhalt-Bitterfeld     -   Stadtwappen und die
die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde.                            -   Umschrift „Stadt Zerbst/Anhalt“.
Nach Prüfung der Neufassung und des Satzungsbeschlusses             4. Die Ortsteile der Stadt Zerbst/Anhalt führen kein eigenes
bestehen keine formell und materiell rechtlichen Bedenken, so-          Wappen und keine Flagge als Hoheitszeichen. Sie können
dass die Genehmigung zu erteilen ist.                                   jedoch für Brauchtumszwecke der Ortschaft als Ausdruck
Die nichtgenehmigungspflichtigen Bestandteile der Hauptsat-             der Verbundenheit der Bürger genutzt werden.
zung (§§ 5,7,8) werden kommunalaufsichtlich nicht beanstan-
det. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beanstandung vor.       II. ABSCHNITT
III. RECHTSBEHELFSBELEHRUNG                                         Organe
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be-          §3
kanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei
                                                                    Stadtrat
dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1 in 06366 Kö-
then (Anhalt) eingelegt werden.                                     (1) Der Stadtrat wählt für die Dauer der Wahlperiode aus der
                                                                    Mitte der ehrenamtlichen Mitglieder (Stadträte) in der konstitu-
IV. HINWEISE                                                        ierenden Sitzung einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter für
Die Satzung ist auszufertigen und unter dem Hinweis auf meine       den Verhinderungsfall.
erteilte Genehmigung (Angabe des Datums und des Aktenzei-           Die Stellvertreter führen nach der Reihenfolge der Vertretungs-
chens) bekannt zu machen. Nach erfolgter Bekanntmachung             befugnis die Bezeichnung „Erster“, bzw. „Zweiter stellvertreten-
bitte ich, in Erfüllung des § 8 Abs. 2 KVG LSA, mir eine aus-       der Vorsitzender des Stadtrates“.
gefertigte mit Bekanntmachungsvermerk versehene Satzung zu          (2) Der Vorsitzende und die Stellvertreter können mit der Mehr-
übersenden.                                                         heit der Mitglieder des Stadtrates abgewählt werden. Eine Neu-
                                                                    wahl hat unverzüglich stattzufinden.
Im Auftrag
Rosenfeldt                                                          §4
Amtsleiter                                                          Zuständigkeiten des Stadtrates
Im Original unterzeichnet und gesiegelt.                            (1) Der Stadtrat ist die Vertretung der Einwohner und das Haupt-
                                                                    organ der Stadt.
Hauptsatzung der Stadt Zerbst/Anhalt                                (2) Der Stadtrat entscheidet über die Angelegenheiten der Stadt,
Aufgrund des § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunal-       soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder
verfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom           den beschließenden Ausschüssen Aufgaben übertragen sind.
17.06.2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014 S. 288), in der derzeit gülti-    (3) Der Stadtrat entscheidet über
gen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt in seiner     1. die Ernennung, Einstellung, Versetzung in den Ruhestand
Sitzung am 29.04.2020 folgende Hauptsatzung beschlossen:                 und Entlassung, ausgenommen die Entlassung innerhalb
                                                                         oder mit Ablauf der Probezeit, der Beamten der Laufbahn-
I. ABSCHNITT                                                             gruppe 2, 2. Einstiegsamt (ab Besoldungsgruppe A 13) so-
Benennung und Hoheitszeichen                                             wie über die Einstellung und Entlassung, ausgenommen
                                                                         die Entlassung innerhalb oder mit Ablauf der Probezeit, der
§1                                                                       Arbeitnehmer in den Entgeltgruppen 13 bis15 TVÖD jeweils
Name, Bezeichnung                                                        im Einvernehmen mit dem Bürgermeister. Das Gleiche gilt
(1) Die Stadt Zerbst führt den Namen „Zerbst/Anhalt“.                    für die nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders
Sie führt die Bezeichnung „Stadt“.                                       bewerteten Tätigkeit.
(2) Die Benennungen der Ortsteile der Stadt Zerbst/Anhalt lauten:   2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Auf-
Bias, Bornum, Garitz, Kleinleitzkau, Trüben, Buhlendorf, Deetz,          wendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert
Dobritz, Gehrden, Gödnitz, Flötz, Grimme, Güterglück, Trebnitz,          100.000 Euro übersteigt.
Jütrichau, Pakendorf, Wertlau, Hohenlepte, Badetz, Kämeritz,        3. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflich-
Tochheim, Leps, Eichholz, Kermen, Stadt Lindau, Kerchau,                 tungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert 100.000 €
Lietzo, Quast, Luso, Bone, Mühlsdorf, Moritz, Schora, Töppel,            übersteigt.
Nedlitz, Hagendorf, Nutha, Niederlepte, Nutha-Siedlung, Po-         4. Rechtsgeschäfte i.S.v. § 45 Abs. 2 Nr. 7 KVG LSA, (Verfü-
lenzko, Bärenthoren, Mühro, Pulspforde, Bonitz, Reuden/Anhalt,           gung über Gemeindevermögen, Veräußerung oder Belas-
Reuden-Süd, Steutz, Steckby, Straguth, Badewitz, Gollbogen,              tung von Grundstücken) wenn der Vermögenswert 10.000
Walternienburg, Ronney, Zernitz, Kuhberge, Strinum.                      Euro übersteigt.
Zerbst/Anhalt, Amtsbote                                         19. Juni 2020                                                          7

5.   Rechtsgeschäfte i.S.v. § 45 Abs. 2 Nr. 13 KVG LSA (Verträge       meyer-Verfahren verteilt werden. Bei gleichem Zahlenbruchteil
     der Stadt mit Mitgliedern des Stadtrates, Ausschüssen und Ort-    entscheidet das Los, welches der Vorsitzende des Stadtrates
     schaftsräten), es sei denn, es handelt sich um Rechtsgeschäfte    zu ziehen hat.
     aufgrund einer förmlichen Ausschreibung oder um Geschäfte         Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitze sie be-
     der laufenden Verwaltung, wenn der Vermögenswert 10.000           anspruchen und bestimmen den Vorsitzenden aus der Mitte der
     Euro übersteigt. Von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung im    den Ausschüssen angehörenden Stadträte.
     Sinne des § 151 Abs. 2 KVG LSA sind Verträge, die im Einzelfall   Die Fraktion, die den Vorsitzenden stellt, benennt auch den Ver-
     einen Vermögenswert in Höhe von 25.000 Euro überschreiten.        treter für den Verhinderungsfall aus der Mitte der dem jeweiligen
6.   Rechtsgeschäfte i.S.v. § 45 Abs. 2 Nr. 16 KVG LSA (Verzicht       Ausschuss angehörenden Stadträte.
     auf Ansprüche der Stadt und den Abschluss oder die Ab-            Der Bürgermeister kann jederzeit an den Ausschusssitzungen
     lehnung von Vergleichen), wenn der Vermögenswert 5.000            teilnehmen. Auf Verlangen ist ihm das Wort zu erteilen.
     Euro übersteigt. Bei gerichtlichen und außergerichtlichen         (3) Gem. § 47 Abs. 2 KVG LSA sind die Fraktionen, auf die bei
     Vergleichen bestimmt sich der Wert nach dem Umfang des            der Sitzverteilung in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, be-
     Nachgebens.                                                       rechtigt, ein Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss
7.   die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen              zu entsenden.
     und ähnlichen Zuwendungen von einem Vermögenswert ab              (4) Jedes Mitglied einer Fraktion kann dabei ein Ausschussmit-
     2.500,01 Euro im Einzelfall.                                      glied seiner Fraktion vertreten.

§5                                                                     §7
Ausschüsse des Stadtrates                                              Beschließende Ausschüsse
(1) Der Stadtrat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben die folgen-      (1) Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit eines Ausschusses
den ständigen Ausschüsse:                                              fallen, die aber für die Stadt von besonderer Bedeutung sind,
1.    Beschließende Ausschüsse:                                        können dem Stadtrat zur Entscheidung überwiesen werden,
      - Haupt- und Finanzausschuss                                     wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Ausschusses beantragt.
      - Bau- und Stadtentwicklungsausschuss                            (2) Angelegenheiten des Haupt- und Finanzausschusses:
      - Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschuss                    1.      Folgende Angelegenheiten werden im Haupt- und Fi-
2.    Beratende Ausschüsse:                                                    nanzausschuss vorberaten:
      - Rechnungsprüfungsausschuss                                     1.1. Haushaltssatzung und Stellenplan
      - Schlossausschuss                                               1.2. Satzungen (außer Bebauungspläne)
                                                                       1.3. Rechtsverordnungen
(2) Zur Erfüllung von Schwerpunkt- und Sonderaufgaben kön-
nen durch Beschluss des Stadtrates zeitweilige Ausschüsse ge-          1.4. Aufnahme von Krediten
bildet werden.                                                         1.5. Vereinbarungen auf dem Gebiet des Abgabenrechts
(3) Um eine sachkundige und effektive Arbeit im Stadtrat zu ge-        1.6. Aufnahme partnerschaftlicher Beziehungen zu anderen
währleisten, haben die Ausschüsse des Stadtrates die Aufgabe,                  Gemeinden
die Entscheidungen des Stadtrates vorzubereiten. Unabhängig            1.7. Entscheidung, Bestellung und Abberufung von weiteren
von der Regelung in Satz 1 kann der Stadtrat bestimmte An-                     Vertretern der Stadt in Eigengesellschaften und anderen
gelegenheiten bzw. Aufgaben einschließlich deren Vorbereitung                  Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist
und Beschlussfassung den beschließenden Ausschüssen zur                1.8. Benennung oder Umbenennung von Straßen und Plätzen
eigenständigen Erledigung übertragen. Die Ausschusstätigkeit                   in der Stadt Zerbst/Anhalt
umfasst insbesondere die Erarbeitung von Entscheidungsalter-           1.9. Veränderung von Stadtgrenzen
nativen sowie die Klärung ihrer Umsetzbarkeit.                         1.10. Mitgliedschaft in Zweckverbänden
(4) Der Stadtrat kann jederzeit Angelegenheiten, die er auf ei-        1.11. Verleihung und Aberkennung der Ehrenbürgerschaft
nen Ausschuss zur Beratung oder Beschlussfassung übertragen            1.12. Führung von Rechtsstreitigkeiten von erheblicher Bedeu-
hat, wieder an sich ziehen. Beschlüsse eines beschließenden                    tung, für die der Stadtrat zuständig ist
Ausschusses kann der Stadtrat jederzeit aufheben oder ändern,          1.13. Entscheidung des Stadtrates zur Aufstellung, Änderung
solange sie noch nicht vollzogen sind, also wenn sie noch keine                und Fortschreibung einer Prioritätenliste der städtischen
Rechtswirkung nach außen entfaltet haben.                                      und privaten Vorhaben innerhalb der städtischen bauli-
(5) Bei Überschneidungen oder Meinungsverschiedenheiten                        chen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
über Zuständigkeiten der Ausschüsse legt der Haupt- und Fi-            1.14. Verzicht von Ansprüchen und Abschluss von Vergleichen,
nanzausschuss die Zuständigkeit fest.                                          soweit der Bürgermeister nicht zuständig ist
(6) Angelegenheiten, die der Entscheidung des Stadtrates vor-          1.15. Entscheidungen zu Angelegenheiten der Beteiligungs-
behalten sind, werden durch die beschließenden Ausschüsse                      verwaltung
vorberaten. Für Angelegenheiten des Rechnungsprüfungsaus-              2.      Über nachstehende Angelegenheiten entscheidet der
schusses und des Schlossausschusses gilt dies entsprechend.                    Haupt- und Finanzausschuss abschließend:
(7) Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich. Der Aus-             2.1. Angelegenheiten der Feuerwehr
schluss der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 KVG LSA.          2.2. Angelegenheiten zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung
                                                                               und des Gewerberechts, soweit diese nicht dem Stadtrat
§6                                                                             bzw. dem Bürgermeister vorbehalten sind
Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse                             2.3. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen
Die Zusammensetzung der Ausschüsse erfolgt gem. § 47 Abs.                      und ähnlichen Zuwendungen von einem Vermögenswert
1 KVG LSA.                                                                     ab 500,01 Euro bis 2.500 Euro im Einzelfall
(1) Der Haupt- und Finanzausschuss besteht aus 12 Mitgliedern,         2.4. Bewilligung von Zuwendungen und Beihilfen an Verbän-
darunter 11 Mitgliedern des Stadtrates und dem Bürgermeister                   de, Vereine und Organisationen, soweit keine andere
als Vorsitzenden des Ausschusses. Für den Verhinderungsfall                    Zuständigkeit gegeben ist. Die Wertgrenze gemäß § 29
beauftragt der Bürgermeister seinen allgemeinen Vertreter mit                  KomHVO, bis zu welcher auf die Anwendung der §§ 23
seiner Vertretung. Ist auch der Beauftragte verhindert, bestimmt               und 44 der Landeshaushaltsverordnung verzichtet wer-
der Ausschuss aus dem Kreise seiner stimmberechtigten Mit-                     den kann, wird auf 500,00 Euro festgelegt.
glieder die Person, die den Bürgermeister im Vorsitz vertritt.         2.5. Stundung von Forderungen, soweit sie nicht dem Bür-
(2) Die übrigen Ausschüsse bestehen aus 11 Mitgliedern des                     germeister übertragen sind, dies gilt auch für eine raten-
Stadtrates, wobei die Ausschussvorsitze nach dem Hare-Nie-                     weise Begleichung von Zahlungsverbindlichkeiten
8                                                            19. Juni 2020                                Amtsbote, Zerbst/Anhalt

2.6.   Niederschlagung von Forderungen und den Erlass von           (4) Angelegenheiten des Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportaus-
       Ansprüchen, soweit nicht der Bürgermeister zuständig ist     schusses
2.7. Veräußerung von beweglichem Vermögen von mehr als              1.     Folgende Angelegenheiten werden im Sozial-, Schul-,
       10.000 Euro, aber nicht mehr als 25.000 Euro im Einzelfall          Kultur- und Sportausschuss vorberaten:
2.8. Vertragliche Angelegenheiten betreffs Stadthalle unter         1.1. kulturelle und sportliche Angelegenheiten
       Beachtung der im § 7 festgelegten Entscheidungsbefug-        1.2. Angelegenheiten der Kinder- und Jugendeinrichtungen
       nis des Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschusses,       1.3. Unterlagen zum Um- und Neubau sowie zur Nutzungsän-
       soweit nicht die ausschließliche Zuständigkeit des Stadt-           derung und Ausstattung von Kindereinrichtungen, Schu-
       rates nach § 45 KVG LSA gegeben ist                                 len, Kultur-, Freizeit- und Sportstätten
2.9. Ernennung, Einstellung, Versetzung in den Ruhestand            1.4. Angelegenheiten der Schulträgerschaft und der Schul-
       und die Entlassung der Beamten der Laufbahngruppe                   entwicklungsplanung
       2,1. Einstiegsamt (ab Besoldungsgruppe A 9 bis A 12),        2.     Über nachstehende Angelegenheiten entscheidet der
       ausgenommen die Entlassung innerhalb oder mit Ab-                   Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschuss abschlie-
       lauf der Probezeit sowie über die Einstellung und Ent-              ßend:
       lassung der Arbeitnehmer in den Entgeltgruppen 9 b bis       2.1. soziale Angelegenheiten, die nicht durch Gesetz bereits
       12 TVÖD und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag für              geregelt sind
       den Sozial- und Erziehungsdienst Anwendung findet, ab        2.2. Verwendung der im Haushaltsplan vorgesehenen Mit-
       Entgeltgruppe S 11 b bis S 18 TVÖD SuE jeweils im Ein-              tel für Kultur-, Jugend- und Sportförderung bis zu
       vernehmen mit dem Bürgermeister. Das Gleiche gilt für               2.500 Euro im Einzelfall
       die nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders        2.3. Auswahl und Anschaffung von Kunstwerken bis
       bewerteten Tätigkeit.                                               2.500 Euro
2.10. Entscheidung über alle Vergabeangelegenheiten von             2.4. Grundsatzangelegenheiten der Kultur-, Freizeit- und
       Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ab der Auftragssum-              Sportpflege
       me von 25.000 Euro (Netto) sowie von Honorarleistungen       2.5. Allgemeine Grundsätze der Belegung und Bewirtschaf-
       ab einer Auftragssumme von 10.000 Euro (Netto)                      tung der städtischen Kultur-, Freizeit- und Sporteinrich-
2.11. Anträge auf Zustimmung über- und außerplanmäßiger                    tungen
       Aufwendungen und Auszahlungen von 25.000,01 Euro
       bis 100.000 Euro                                             §8
2.12. Förderung des Fremdenverkehrs in der Stadt                    Beratende Ausschüsse
2.13. Marktangelegenheiten                                          (1) Angelegenheiten des Rechnungsprüfungsausschusses
(3) Angelegenheiten des Bau- und Stadtentwicklungsausschus-         1.     Folgende Angelegenheiten werden im Rechnungsprü-
ses:                                                                       fungsausschuss vorberaten:
1.     Folgende Angelegenheiten werden im Bau- und Stadt-           1.1. Prüfung des Jahresabschlusses und Entscheidungsvor-
       entwicklungsausschuss vorberaten:                                   schlag für eine Beschlussfassung über die Entlastung des
1.1    Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes                  Bürgermeisters für die Haushaltsführung in der Sitzung
1.2. Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von                   des Stadtrates
       Bebauungsplänen                                              1.2. Beratung über Prüfungsergebnisse der überörtlichen Prü-
1.3. Erlass von Veränderungssperren                                        fung
1.4. Entscheidungen des Stadtrates zum Erwerb und zur Ver-          1.3. Beratung der Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes
       äußerung von Gemeindevermögen sowie Bestellung von                  auf der Grundlage der Pflichtaufgaben und der übertrage-
       Erbbaurechten an Gemeindevermögen und zur Vermie-                   nen Aufgaben hinsichtlich der Prüfung der Organisation,
       tung von gewerblich genutzten städtischen Liegenschaf-              Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung
       ten
                                                                    (2) Folgende Angelegenheiten werden im Schlossausschuss
1.5. Entscheidung des Stadtrates zur Aufstellung, Änderung
                                                                    vorberaten:
       und Fortschreibung einer Prioritätenliste der städtischen
       und privaten Vorhaben innerhalb der städtebaulichen Sa-      - Sanierungsvorschläge für das Schloss Zerbst/Anhalt und der
                                                                        Nebenanlagen (außer der Stadthalle)
       nierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
1.6. Fragen der überörtlichen Planung                               (3) In den Schlossausschuss werden zusätzlich und widerruflich
1.7. Stadtentwicklungsplanung                                       durch den Stadtrat 3 sachkundige Einwohner mit beratender
2.     Über nachstehende Angelegenheiten entscheidet der            Stimme berufen. Die Amtszeit der sachkundigen Einwohner en-
       Bau- und Stadtentwicklungsausschuss abschließend:            det, sofern ihre Berufung zuvor nicht widerrufen wird, mit dem
2.1. Festsetzung von Sanierungszielen                               Zusammentritt des neu gewählten Stadtrates.
2.2. Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre             §9
       (§14 Abs. 2 BauGB)                                           Geschäftsordnung
2.3. Befreiung von Festsetzungen der Satzungen auf der
       Grundlage des BauGB                                          Das Verfahren im Stadtrat und in den Ausschüssen wird durch
2.4. Aufstellung von Parkautomaten                                  eine vom Stadtrat zu beschließende Geschäftsordnung geregelt.
2.5. Wirtschaftsentwicklungsplanung und Ansiedlung von
                                                                    § 10
       Unternehmen
2.6. Natur- und Umweltschutzangelegenheiten                         Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall
2.7. Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht an Grundstücken,            Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall für die Mitglie-
       die durch die Stadt veräußert wurden                         der des Stadtrates, der Ausschüsse, der Fraktionen sowie der
2.8. Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung von Straßen          Ortsbürgermeister und die Mitglieder der Ortschaftsräte werden
       und Angelegenheiten des städtischen Bau- und Wirt-           gemäß § 35 KVG LSA durch eine gesonderte Satzung geregelt.
       schaftshofes
2.9. Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten                      § 11
2.10. Park- und Gartenanlagen, Kinderspielplätze                    Bürgermeister
2.11. Errichtung, Rekonstruktion und Umbau von stadteigenen         (1) Der Bürgermeister entscheidet neben den ihm gesetzlich zu-
       Bauwerken und Ausführung von städtischen Bauvorha-           gewiesenen Aufgaben nach § 66 Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 4
       ben                                                          KVG LSA über
Zerbst/Anhalt, Amtsbote                                         19. Juni 2020                                                       9

1.    die Ernennung, Einstellung, Versetzung in den Ruhestand          (4) Die Aufgaben und Befugnisse der Gleichstellungsbeauftrag-
      und Entlassung der Beamten der Laufbahngruppe 1 (Besol-          ten ergeben sich aus dem Frauenförderungsgesetzes des Lan-
      dungsgruppe A 4 bis A 9 Endamt) sowie über die Einstel-          des Sachsen-Anhalt. Sofern erforderlich, werden im Rahmen
      lung und Entlassung der Arbeitnehmer bis Entgeltgruppe 9         der geltenden Rechtsvorschriften nähere Regelungen zu den
      a und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag für den Sozial-     Aufgaben und Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten in
      und Erziehungsdienst Anwendung findet bis Entgeltgruppe          einer besonderen Dienstanweisung des Bürgermeisters im Ein-
      S 11 a. Das Gleiche gilt für die nicht nur vorübergehende        vernehmen mit dem Stadtrat festgelegt.
      Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit.                   § 14
2. Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu 2 Jahren              Beiräte
      mit einem Höchstbetrag von 25.000 Euro; dies gilt auch für
      eine ratenweise Begleichung von Zahlungsverbindlichkei-          (1) Zur Wahrung der Interessen bestimmter Bevölkerungsgrup-
      ten in vorgenannter Höhe und Zeitraum.                           pen und Belange werden folgende Beiräte bzw. Vertretungen
3. Niederschlagung und Erlass von Forderungen, sofern diese            gebildet, die ehrenamtlich tätig sind:
      den Betrag bis zu 5.000 Euro im Einzelfall nicht übersteigen.    - Stadtseniorenbeirat
4. Verzicht von Ansprüchen und Abschluss von Vergleichen               - Kinder- und Jugendbeirat
      mit einem Wert von nicht mehr als 5.000 Euro.                    - Gemeindeelternvertretung nach dem Kinderförderungsge-
5. die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang                      setz (KiFöG)
      Klage der Stadt erhoben wird, bis zu einem Streitwert von        - Stadtelternrat der Schulen nach dem Schulgesetz (SchulG
      5.000 Euro.                                                          LSA)
6. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwen-                (2) Näheres zu den unter Absatz 1 aufgeführten Beiräten und
      dungen und Auszahlungen bis zu 25.000 Euro im Einzelfall.        Vertretungen wird durch Satzung bzw. Geschäftsordnung gere-
7. Verfügung über Gemeindevermögen, Veräußerung und                    gelt.
      Belastung von Grundstücken, Schenkungen und Darle-
      hen der Stadt, der Abschluss von Verträgen der Stadt mit         III. ABSCHNITT
      Mitgliedern des Stadtrates, deren Vermögenswerte von             Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner
      10.000 Euro im Einzelfall nicht überschritten werden.
8. Entscheidungen über alle Vergabeangelegenheiten von                 § 15
      Honorar-, Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, soweit nicht       Einwohnerversammlung
      die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses ge-
                                                                       (1) Über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Stadt kön-
      geben ist.
                                                                       nen die Einwohner auch durch Einwohnerversammlungen un-
9. Entscheidungen über Eintragungen in das Ehrenbuch der
                                                                       terrichtet werden. Der Bürgermeister beruft die Einwohnerver-
      Stadt Zerbst/Anhalt in Abstimmung mit dem Vorsitzenden
                                                                       sammlung ein. Er setzt die Gesprächsgegenstände sowie Ort
      des Stadtrates.
                                                                       und Zeit der Veranstaltung fest. Die Einladung ist bekanntzuma-
10. die Ernennung und Entlassung der Ehrenbeamten der Frei-
                                                                       chen und soll in der Regel 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung
      willigen Feuerwehr Zerbst/Anhalt.
                                                                       erfolgen. Die Einladungsfrist kann bei besonderer Dringlichkeit
11. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen
                                                                       auf 3 Tage verkürzt werden.
      und ähnlichen Zuwendungen von einem Vermögenswert
                                                                       (2) Der Stadtrat ist über den Ablauf der Einwohnerversammlung
      bis 500 Euro im Einzelfall.
                                                                       und die wesentlichen Ergebnisse in seiner nächsten Sitzung zu
(2) Der Bürgermeister ist berechtigt, gemäß § 65 Abs. 4 KVG            unterrichten.
LSA Dringlichkeitsentscheidungen zu treffen. Dem Stadtrat bzw.
den Ausschüssen sind die Gründe der Entscheidung unverzüg-             § 16
lich mitzuteilen.                                                      Einwohnerfragestunde
(3) Der Stadtrat kann jede Angelegenheit, die er dem Bürger-           Die Einwohnerfragestunde des Stadtrates und seiner Ausschüs-
meister nach Absatz 1 übertragen hat, im Einzelfall an sich zie-       se ist in der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seiner Aus-
hen, solange der Bürgermeister noch nicht entschieden hat.             schüsse geregelt.
(4) Können Anfragen der Stadträte nach § 43 Abs. 3 Satz 2 KVG
LSA nicht sofort mündlich beantwortet werden, so antwortet der         § 17
Bürgermeister schriftlich oder elektronisch binnen einer Frist von     Bürgerbefragung
in der Regel einem Monat.
                                                                       Eine Bürgerbefragung erfolgt nur in wichtigen Angelegenheiten
§ 12                                                                   des eigenen Wirkungskreises. Sie kann nur auf der Grundlage
Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters                               eines Beschlusses des Stadtrates durchgeführt werden, in dem
                                                                       die mit „ja“ oder „nein“ zu beantwortende Frage formuliert ist
Für den Verhinderungsfall wählt der Stadtrat einen oder mehre-         und insbesondere festgelegt wird, ob die Befragung als Online-
re Beschäftigte zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters.          abstimmung oder im schriftlichen Verfahren erfolgt, in welchem
Sind mehrere Vertreter gewählt, legt der Stadtrat die Reihenfol-       Zeitraum die Befragung durchgeführt wird und in welcher Form
ge der Vertreter in gesonderten Wahlgängen fest.                       das Abstimmungsergebnis bekanntzugeben ist. In dem Be-
§ 13                                                                   schluss sind auch die voraussichtlichen Kosten der Befragung
                                                                       darzustellen.
Kommunale Gleichstellungsbeauftrage
(1) Zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung          IV. ABSCHNITT
von Frauen und Männern ist für die Stadt Zerbst/Anhalt eine            Ehrenbürger
Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
                                                                       § 18
(2) Aus den hauptberuflich in der Verwaltung Bediensteten
bestimmt der Stadtrat auf Vorschlag des Bürgermeisters eine            Ehrenbürger
Gleichstellungsbeauftragte.                                            (1) Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes
(3) Die Gleichstellungsbeauftragte ist in Ausübung ihrer Tätigkeiten   oder einer Ehrenbezeichnung der Stadt bedarf einer Mehrheit
nicht weisungsgebunden. Sie kann an den Sitzungen des Stadtra-         von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Stadt-
tes und seiner Ausschüsse teilnehmen, soweit ihr Aufgabenbereich       rates.
betroffen ist. Der Gleichstellungsbeauftragten ist in Angelegenhei-    (2) Näheres regelt die Satzung für Ehrungen und Anerkennungen
ten ihres Aufgabenbereiches auf Wunsch das Wort zu erteilen.           der Stadt Zerbst/Anhalt (Ehrenordnung).
10                                                           19. Juni 2020                                    Amtsbote, Zerbst/Anhalt

V. ABSCHNITT                                                        1.   die Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von öffent-
Ortschaftsverfassung                                                     lichen Einrichtungen einschließlich Ortsstraßen, die Festle-
                                                                         gung der Reihenfolge zum Um- und Ausbau sowie Unterhal-
§ 19                                                                     tung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen,
Ortschaften                                                              soweit deren Bedeutung nicht über den Bereich der Ortschaft
(1) In folgenden Ortsteilen ist die Ortschaftsverfassung einge-          hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen
führt:                                                              2. die Pflege des Ortsbildes sowie die Teilnahme an Dorfver-
Name der Ortschaft:                                                      schönerungswettbewerben
- Bias                                         Bias                 3. die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der
- Buhlendorf                                   Buhlendorf                Heimatpflege, des örtlichen Brauchtums und der kulturellen
- Deetz                                        Deetz                     Tradition sowie die Förderung der örtlichen Vereinigungen
- Dobritz                                      Dobritz                   und Entwicklung des kulturellen Lebens
- Gehrden                                      Gehrden              4. die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bau-
- Grimme                                       Grimme                    ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung der in der
                                                                         Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, deren Be-
- Bornum, Garitz, Kleinleitzkau, Trüben        Bornum
                                                                         deutung über die Ortschaft nicht hinausgeht
- Gödnitz, Flötz                               Gödnitz
                                                                    5. die Pflege vorhandener Partnerschaften
- Güterglück, Trebnitz                         Güterglück
- Jütrichau, Pakendorf, Wertlau                Jütrichau            (4) Der Ortschaftsrat entscheidet abschließend über
- Hohenlepte, Badetz, Kämeritz, Tochheim Hohenlepte                 - Verträge bis 10.000 Euro, die die Nutzung von Grundstücken
- Leps, Eichholz, Kermen                       Leps                     der Ortschaft und beweglichem Vermögen, welches in die
- Stadt Lindau, Kerchau, Lietzo, Quast         Lindau                   Stadt Zerbst/Anhalt eingebracht wurde, betreffen.
- Luso, Bone, Mühlsdorf                        Luso                 - die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis
- Moritz, Schora, Töppel                       Moritz                   10.000 Euro, welches in die Stadt eingebracht wurde.
- Nedlitz, Hagendorf                           Nedlitz
- Nutha, Niederlepte, Nutha-Siedlung           Nutha                § 21
- Polenzko, Bärenthoren, Mühro                 Polenzko             Einwohnerfragestunden in den Ortschaftsräten
- Pulspforde, Bonitz                           Pulspforde           Nach den Beschlüssen der Ortschaftsräte sind im Rahmen ihrer
- Reuden/Anhalt, Reuden-Süd                    Reuden/Anhalt        ordentlichen öffentlichen Sitzungen Fragestunden für Einwohner
- Steutz, Steckby                              Steutz               der Stadt, die in der jeweiligen Ortschaft wohnen, nach folgen-
- Straguth, Badewitz, Gollbogen                Straguth             dem Verfahren durchzuführen:
- Walternienburg, Ronney                       Walternienburg       1. Der Ortsbürgermeister legt in der Einladung zur Sitzung den Be-
- Zernitz, Kuhberge, Strinum                   Zernitz                  ginn der Fragestunde fest. Er stellt in der Sitzung den Beginn und
(2) Die Zahl der Mitglieder des Ortschaftsrates beträgt in:             das Ende der Fragestunde fest. Findet sich zu Beginn der Frage-
- Lindau, Bornum, Nedlitz, Steutz, Güterglück, Walternien-              stunde kein Einwohner der Stadt ein, der in der Ortschaft wohnt,
    burg, Deetz und Jütrichau 9 Mitglieder.                             kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf insge-
- Gehrden, Zernitz, Buhlendorf, Grimme, Nutha, Reuden/An-               samt höchstens 30 Minuten, jede einzelne Frage einschließlich
    halt, Straguth, Hohenlepte, Leps, Polenzko, Dobritz, Gödnitz,       Begründungen auf höchstens 10 Minuten begrenzt sein.
    Bias, Luso und Pulspforde 5 Mitglieder.                         2. Jeder Einwohner der Stadt, der in der Ortschaft wohnt, ist nach
- Moritz 3 Mitglieder.                                                  Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, Fragen
                                                                        zu stellen. Die Frage ist unmittelbar nach der persönlichen Vor-
§ 20                                                                    stellung zu formulieren und kann fortfolgend begründet werden.
Ortschaftsrat                                                           Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die
                                                                        Angelegenheiten der Ortschaft betreffen und frei von Beleidi-
(1) Der Ortschaftsrat hat ein Vorschlagsrecht zu allen Angele-          gungen, übler Nachrede, Verleumdungen, Volksverhetzung und
genheiten, die die Ortschaften betreffen.                               öffentlicher Aufforderung zu Straftaten sind. Die Erhebung und
(2) Der Ortschaftsrat ist vor Beschlussfassung im Stadtrat, ins-        Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Fragestellers
besondere zu folgenden wichtigen Angelegenheiten, die die Ort-          erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 Buchst. c der Da-
schaft betreffen, zu hören:                                             tenschutz-Grundverordnung und nur zum Zwecke der schriftli-
1. die Veranschlagung der Haushaltsmittel für die die Ort-              chen Beantwortung der Anfrage, sofern diese nicht sofort und
     schaften betreffenden Angelegenheiten                              vollständig mündlich beantwortet werden kann. Nach Beant-
2. die Bestimmung und wesentliche Änderung der Zuständig-               wortung werden die Daten gelöscht bzw. anonymisiert. Sofern
     keiten des Ortschaftsrates                                         der Fragesteller einer Aufnahme seiner persönlichen Daten in
3. die Aufstellung, wesentliche Änderung und Aufhebung                  die Niederschrift nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden
     von Bauleitplänen sowie die Durchführung von Bodenord-             dort nur anonymisierte Daten übernommen.
     nungsmaßnahmen und Maßnahmen nach dem Baugesetz-               3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel münd-
     buch, soweit sie sich auf die Ortschaft erstrecken                 lich durch den Ortsbürgermeister, den Bürgermeister oder
4. die Planung, Errichtung, wesentliche Änderung und Aufhe-             einem vom Bürgermeister beauftragten Vertreter. Eine Aus-
     bung öffentlicher Einrichtungen und der Um- und Ausbau             sprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage
5. der Erlass, die wesentliche Änderung und Aufhebung von               in der Sitzung nicht möglich, erhält der Fragesteller eine
     Ortsrecht                                                          schriftliche Antwort durch den Bürgermeister, die innerhalb
6. Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von in der Ort-              von vier Wochen erteilt werden muss.
     schaft gelegenen Grundstücken der Stadt
7. die Planung und Durchführung von Investitionen in der Ort-       VI. ABSCHNITT
     schaft                                                         Öffentliche Bekanntmachung
(3) Dem Ortschaftsrat werden die nachfolgend genannten An-
gelegenheiten, außer Grundschulaufgaben, Kindertageseinrich-
                                                                    § 22
tungen, Friedhöfe und Feuerwehr zur Entscheidung im Rahmen          Öffentliche Bekanntmachung
der ihnen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel unter Be-        (1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen tref-
rücksichtigung der Belange der gesamten Stadt Zerbst/Anhalt         fen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen
übertragen:                                                         im Amtsblatt der Stadt Zerbst/Anhalt – Amtsboten. Die bekannt
Zerbst/Anhalt, Amtsbote                                        19. Juni 2020                                                                         11

gemachten Satzungen können jederzeit in der Stadtverwal-              Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden das Gesetz über Was-
tung, Schloßfreiheit 12, in 39261 Zerbst/Anhalt, während der          ser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG), Bun-
Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtig kopiert werden.         desgesetzblatt Teil I vom 20.02.1991, das Wassergesetz für das
Sie werden außerdem im Internet unter www.stadt-zerbst.de zu-         Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 07.09.1993 (GVBL LSA Nr.
gänglich gemacht.                                                     38/1993) zuletzt geändert am 18.12.2015 (GVBl LSA S. 659),
(2) Pläne, Karten, Zeichnungen sowie Begründungen oder Er-            sowie die Satzung des Ehle/Ihle Verbandes vom 20.08.1992 zu-
läuterungen, die als Bestandteile der Satzungen bekannt zu            letzt geändert und veröffentlicht am 22.12.2016.
machen sind, werden für einen Monat in der Stadtverwaltung,           Der Unterhaltungszeitraum umfasst alle Unterhaltungsarbeiten
Schloßfreiheit 12 und/oder im Verwaltungsgebäude, Puschkin-           in allen Mitgliedsgemeinden. Es besteht somit kein Grund zur
promenade 2 in 39261 Zerbst/Anhalt, während der Dienstzeiten          Beunruhigung und Besorgnis, wenn im November oder Dezem-
ausgelegt (Ersatzbekanntmachung). Der Inhalt der nach Satz 1          ber noch nicht alle Gewässer unterhalten sind. Eine Mahd aus
bekanntzumachenden Unterlagen ist im textlichen Teil der Sat-         rein optischen Gesichtspunkten erfolgt durch uns nicht!
zung hinreichend zu umschreiben und Ort und Dauer der Ausle-          Generell ist die Gewässerunterhaltung immer eine vorausschau-
gung im Amtsblatt bekannt zu geben. Am Folgetag des Tages,            ende Maßnahme, d.h. mit den Arbeiten wird die hydraulische
an dem der Auslegungszeitraum endet, gelten diese Unterlagen          Leistungsfähigkeit für mögliche Starkabflüsse im Herbst und
als bekanntgemacht. Die Sätze 1 bis 3 gelten für Verordnungen         insbesondere im folgenden Frühjahr gesichert. Jährlich wieder-
und sonstige Bekanntmachungen entsprechend, soweit andere             kehrende Arbeiten (Böschungsmahd und Sohlkrautung) werden
Rechtsvorschriften keine abweichenden Bestimmungen enthal-            erst zu Beginn der Arbeiten, Aufgrund der tatsächlichen Bedin-
ten.                                                                  gungen/hydraulischen Schwerpunkte, Erreichbarkeit, Witterung,
(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der             technologischen Fragen, zeitlich durch den Verband eingeordnet.
Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie der              Einsichtnahme in die Liste der Verbandsgewässer sowie nähe-
Ortschaftsräte erfolgt im „Amtsboten“ sowie durch Aushang im          re Auskünfte sind in der Geschäftsstelle des Verbandes zu den
Rathaus, Schloßfreiheit 12 und im Verwaltungsgebäude, Pusch-          Geschäftszeiten Mo. – Do. 7.00 – 16.00 Uhr sowie freitags 7.00 –
kinpromenade 2.                                                       12.00 Uhr auf Voranmeldung möglich.
                                                                      Anschrift der Geschäftsstelle:
VII. ABSCHNITT                                                                   Ehle/Ihle Verband
Schlussvorschriften, In-Kraft-Treten                                             Alte Ziegelei
§ 23                                                                             39291 Möckern OT Stegelitz
Sprachliche Gleichstellung
                                                                      Stegelitz, den 25.05.2020
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weib-
licher und männlicher Form.
§ 24                                                                  Oliver Uhlmann
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten                                   Geschäftsführer
Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be-
kanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom
26.07.2014 mit ihren Änderungen vom 18.04.2015, 27.10.2017,            Die nächste Ausgabe erscheint am:
07.12.2018 und 16.08.2019 außer Kraft.
                                                                       Freitag, dem 3. Juli 2020
Zerbst/Anhalt, den 29.04.2020
                                                                       Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge:
Andreas Dittmann                                                       Dienstag, der 23. Juni 2020
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet und gesiegelt.                               Annahmeschluss für Anzeigen ist:
                                                                       Mittwoch, der 24. Juni 2020, 9.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung
Gewässerunterhaltungsarbeiten
Der Ehle/Ihle Verband gibt hierdurch bekannt, dass in der Zeit                                               Amtsbote
vom 01.07.2020 bis 31.01.2021 an allen Verbandsgewässern                                          Amtsblatt der Stadt Zerbst/Anhalt
(Gewässer II. Ordnung) Unterhaltungsarbeiten durchgeführt                         - Herausgeber: Stadt Zerbst/Anhalt, Schloßfreiheit 12,
werden.                                                                             39261 Zerbst/Anhalt
                                                                                  - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Zu diesem Zweck haben die Eigentümer oder Nutzer der An-                            Der Bürgermeister der Stadt Zerbst/Anhalt, Herr Andreas Dittmann
liegergrundstücke und der Gewässergrundstücke den ausfüh-                           - Redaktionelle Bearbeitung: Frau Antje Rohm,
renden Firmen sowie den Dienstkräften des Verbandes Zutritt                         Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
zu diesen Gewässern sowie die notwendige Bau- und Arbeits-                          Tel.: 03923 754114, Fax 03923 754120,
                                                                                    E-Mail: info@stadt-zerbst.de
freiheit an den Gewässern zu gewähren. Weiterhin wird darauf                      - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG,
                                                                      IMPRESSUM

hingewiesen, dass Anlieger und Hinterlieger das Einebnen von                        04916 Herzberg,
Aushub und damit auch das Ablagern von Mähgut nach § 66                             An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0
                                                                                  	Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbe-
Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt zu dulden haben.                                   dingungen.
Wir bitten darum, parallel zu den Gewässern einen 5 m breiten                     - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Streifen für die maschinelle Unterhaltung freizuhalten. Sollte dies                 LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg,
nicht möglich sein, weil ein Grundstück in seinem Bestand be-                       An den Steinenden 10, vertreten durch den Geschäftsführer
                                                                                    ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg
sonders gesichert werden muss oder weil Anlagen im oder am                          Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu
Gewässer die Unterhaltung erschweren, so hat der Eigentümer                         beziehen.
nach § 64 Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt die daraus ent-                          Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere
                                                                                    allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzei-
stehenden Mehrkosten dem Ehle/Ihle Verband zu ersetzen. Dies                        genpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt
trifft insbesondere dann zu, wenn eine maschinelle Unterhaltung                     oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Ein-
aufgrund von Anlagen im und am Gewässer nicht möglich ist                           zelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbe-
und daher eine manuelle Unterhaltung ausgeführt werden muss.                        sondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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