Amtsbote - Stadt Zerbst/Anhalt
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Amtsbote PA sämtl. HH Zerbst/Anhalt Amtsblatt der Stadt Zerbst/Anhalt und ihrer Ortsteile www.stadt-zerbst.de Jahrgang 15 · Nummer 13 · 19. Juni 2020 Natur und noch mehr Sehenswertes auf dem Rad entdecken Mit einer großartigen landschaftlichen Vielfalt erstreckt sich Zerbst/Anhalt von der Elbe bis zum Fläming auf 467 km². Rund 30 km des Elberadweges, teils durch das UNESCO-Biosphärenreservat „Mittelelbe“, sowie der Flämingradweg und mehrere kleine ruhige Routen führen Radler durch das Zerbster Land. Radeln lässt es sich in der zum Teil unberührten Naturlandschaft schon deshalb gut, weil die Strecken weitestgehend eben sind. Vieles Sehenswerte gibt es entlang der Radwege. Unter anderem lädt in Steckby die Radfahrer- kirche ein, an der auch die Radler auf dem Foto gerade vorbeifahren. Foto: Petra Wiese Auch in dieser Ausgabe: - Freude über Neues in Dobritz Seite 12 - EWG ist wieder für Existenzgründer da Seite 14 - ADFC empfiehlt Fahrrad statt Schulbus Seite 15
2 19. Juni 2020 Amtsbote, Zerbst/Anhalt Für alle Notfälle Dienstbereit Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst Einsatzleitstelle des Landkreises in Bitterfeld 03493 513-150 für den Raum Zerbst/Anhalt Dienstzeiten Notrufe Montag von 19:00 Uhr, Dienstag von 19:00 Uhr, Mittwoch von 14:00 Uhr, Donners- Feuerwehr/Rettungsdienst 112 tag von 19:00 Uhr, Freitag von 14:00 Uhr, Samstag von 7:00 Uhr, Samstag, Sonntag Polizei 110 und Feiertag von 7:00 bis 19:00 und 19:00 bis 7:00 Uhr. Wichtige Rufnummern Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst gilt nur außerhalb der Sprechzeiten der Revierkommissariat Zerbst/Anhalt Hausarztpraxis. 03923 7160 Bitte wenden Sie sich während der Sprechzeiten an Ihren Hausarzt bzw. dessen Wasser Vertretung. Heidewasser GmbH 039207 95090 Zentrale Bereitschaftsdienst-Rufnummer Tel. 116117 Abwasser In lebensbedrohlichen Fällen Abwasser- und Wasserzweckverband ärztliche Hilfe über Notruf Tel. 112 Elbe-Fläming 03923 610444 Auskünfte über Notdienst Einsatzleitstelle Bitterfeld Tel. 03493 513150 Strom Nur Stadtgebiet Zerbst/Anhalt, Stromversorgung 03923 73750 Ortsteile Zerbst/Anhalt: über AVACON direkt 0800 0282266 Gas Apotheken-Bereitschaftsdienst vom 19.06. bis 02.07.2020 Gasstadtwerke Zerbst GmbH Redaktionsschluss am 09.06.2020 Erdgas Mittelsachsen GmbH Schönebeck 03923 2464 Freitag, 19.06.2020 Mittwoch, 01.07.2020 Neue Apotheke Zerbst/Anhalt Neue Apotheke Zerbst/Anhalt Tierkliniken Wittenberg/ Piesteritz, Fröbelstr. 25 Samstag, 20.06.2020 Donnerstag, 02.07.2020 03491 663015 Katharina Apotheke Zerbst/Anhalt Katharina Apotheke Zerbst/Anhalt Tierarztpraxen Sonntag, 21.06.2020 Rats- und Stadtapotheke 19.06. - 02.07.2020 Jever Apotheke Zerbst/Anhalt Alte Brücke 37 TAP Prange 03923 4387 39261 Zerbst/Anhalt Montag, 22.06.2020 Tel. (03923) 2462 Raben Apotheke Zerbst/Anhalt OHG Zahnärztlicher Raben- Apotheke Zerbst OHG Bereitschaftsdienst Dienstag, 23.06.2020 Markt 25 Zerbst/Anhalt Rats- und Stadtapotheke Zerbst/Anhalt 39261 Zerbst/Anhalt Tel. (03923) 3481 Sprechzeiten 9.00 – 11.00 Uhr in der Mittwoch, 24.06.2020 Praxis, danach telefonisch Linden Apotheke Loburg Jever Apotheke 20.06.2020/21.06.2020 Fritz-Brandt-Str. 6 ZÄ K. Meilchen Donnerstag, 25.06.2020 39261 Zerbst/Anhalt Praxis Loburg, Neue Apotheke Zerbst/Anhalt Tel. (03923) 487070 Möckernitzer Damm 9 Tel. 039245 910277 Freitag, 26.06.2020 Katharina- Apotheke 27.06.2020/28.06.2020 Katharina Apotheke Zerbst/Anhalt Breite 21 ZÄ Dr. I. Schwarz 39261 Zerbst/Anhalt Praxis Zerbst, Samstag, 27.06.2020 Tel. 03923) 73740 Jeversche Straße 18 Jever Apotheke Zerbst/Anhalt Tel. 03923 2567 Neue Apotheke Sonntag, 28.06.2020 Dessauer Str. 41/43 Raben Apotheke Zerbst/Anhalt OHG 39261 Zerbst/Anhalt Tel. (03923) 3406 Spruch der Woche Montag, 29.06.2020 Rats- und Stadtapotheke Zerbst/Anhalt Linden Apotheke Der schlimmste aller Fehler ist, sich Markt 4 keines solchen bewusst zu sein. Dienstag, 30.06.2020 39279 Loburg Linden Apotheke Loburg Tel. (039245) 91465 Thomas Carlyle
Zerbst/Anhalt, Amtsbote 19. Juni 2020 3 Tagesordnung Tagesordnung • 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses • 5. Sitzung des Ortschaftsrates Gehrden - Sondersitzung • am Dienstag, dem 23.06.2020 um 19:00 Uhr • am Montag, dem 22.06.2020 um 17:00 Uhr • im Gemeindehaus Gehrden, Hauptstraße 15, • Rathaus, Schloßfreiheit 12, Ratssaal 39264 Zerbst/Anhalt Öffentlicher Teil Öffentlicher Teil 1 Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der La- 1 Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemä- dung und der Beschlussfähigkeit ßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung, Bestätigung der Ta- Tagesordnung gesordnung 3 Einwohnerfragestunde 3 Einwohnerfragestunde 4 Genehmigung der Niederschrift der 13. Sitzung des Haupt- 4 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.02.2020 und Finanzausschusses am 15.06.2020 5 Bericht des Ortsbürgermeisters und Bekanntgabe von ge- 5 Mitteilungen fassten Beschlüssen 5.1 Vorstellung der Kostenentwicklung der Sanierung des 6 Information Stand Hühnengrab Frauenklosters 7 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen 6 Anfragen, Anträge und Anregungen Nichtöffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 8 Grundstücksangelegenheiten 7 Vergabe von Bauleistungen nach VOB BV/0190/2020 9 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen 8 Mitteilungen 10 Schließung der Sitzung 9 Anfragen, Anträge und Anregungen 10 Schließung der Sitzung Michael Baumgart Ortsbürgermeister Andreas Dittmann Bürgermeister und Vorsitzender des Ausschusses Tagesordnung • 8. Sitzung des Ortschaftsrates Steutz • am Donnerstag, dem 25.06.2020 um 19:00 Uhr Tagesordnung • im Gemeindehaus Steutz, Schulstraße 2, • 11. Sitzung des Stadtrates 39264 Zerbst/Anhalt • am Mittwoch, dem 24.06.2020 um 17:00 Uhr • Stadthalle, Katharina-Saal Öffentlicher Teil 1 Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemä- Öffentlicher Teil ßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 1 Begrüßung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der La- 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung, Bestätigung der Ta- dung und der Beschlussfähigkeit gesordnung 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der 3 Einwohnerfragestunde Tagesordnung 4 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 30.01.2020 3 Einwohnerfragestunde 5 Bestätigung der Niederschrift der 6.1 Sitzung im vereinfach- 4 Genehmigung der Niederschrift der 10. Sitzung des Stadt- ten schriftlichen Verfahren am 26.03.2020 rates am 27.05.2020 6 Bestätigung der Niederschrift der7.1 Sitzung im vereinfach- 5 Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung des ten schriftlichen Verfahren am 07.05.2020 Stadtrates am 27.05.2020 gefassten Beschlüsse 7 Bericht der Ortsbürgermeisterin und Bekanntgabe von ge- 6 Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung gefasster fassten Beschlüssen Beschlüsse und Aussprache sowie aktuelle Informationen 8 Investitionsplanung für das Haushaltsjahr 2021 7 Fortsetzung des Zerbster Prozessionsspiels im Jahr 2022 9 Ersatzbeschaffung Spielgerät Steutz BV/0103/2019 10 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen 8 Neufassung Gefahrenabwehrverordnung BV/0127/2019 Nichtöffentlicher Teil 9 Willensbekundung der SPD-Fraktion - Schaffung eines Ret- 11 Grundstücksangelegenheiten- Anfrage zu einem Garten- tungsschirmes für Kommunen grundstück 10 Anfragen, Anträge und Anregungen 12 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen Nichtöffentlicher Teil 13 Schließung der Sitzung 11 Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung gefasster Beschlüsse und Aussprache sowie aktuelle Informationen Gundel Schayka 12 Grundstückserwerb Lietzo BV/0179/2020 Ortsbürgermeisterin 13 Anfragen, Anträge und Anregungen 14 Schließung der Sitzung Wilfried Bustro Vorsitzender des Stadtrats
4 19. Juni 2020 Amtsbote, Zerbst/Anhalt Tagesordnung • 5. Sitzung des Ortschaftsrates Zernitz • am Donnerstag, dem 25.06.2020 um 19:00 Uhr • im Bürgerhaus Zernitz, Grüne Straße 1, 39264 Zerbst/Anhalt Hinweis auf eine Öffentliche Öffentlicher Teil Ausschreibung der 1 Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemä- Stadt Zerbst/Anhalt ßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung, Bestätigung der Ta- Die Stadt Zerbst/Anhalt schreibt gesordnung nachstehende Arbeiten/Leistungen öffentlich aus: 3 Einwohnerfragestunde 2020/AZE 04/65 - Anbau Fahrzeughalle Ortsfeuerwehr Jütrichau 4 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.02.2020 Los 8: Putz- und Estricharbeiten 5 Bericht des Ortsbürgermeisters und Bekanntgabe von ge- Los 9: Abgasabsauganlage fassten Beschlüssen Die Unterlagen sind unter www.eVergabe.de abrufbar. 6 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Nichtöffentlicher Teil 7 Grundstücksangelegenheiten Stadt Zerbst/Anhalt 8 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen Der Bürgermeister 9 Schließung der Sitzung Stellenausschreibung Dr. Beatrix Haake Ortsbürgermeisterin Bei der Stadt Zerbst/Anhalt ist zum 01.01.2021 eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer regelmäßi- gen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden als Tagesordnung Sachbearbeiter Hochbau (m/w/d) • 7. Sitzung des Ortschaftsrates Walternienburg (Entgeltgruppe 9 b Techniker TVöD) • am Dienstag, dem 30.06.2020 um 19:30 Uhr zu besetzen. • im Feuerwehrgerätehaus Walternienburg, Schäferberg, 39264 Zerbst/Anhalt Zu Ihrem vielseitigen Aufgabengebiet gehören u.a.: Öffentlicher Teil · bauliche Unterhaltung an städtischen Gebäuden und Ein- 1 Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemä- richtungen ßen Ladung und der Beschlussfähigkeit · bauliche Bewertung des Gebäudezustandes und Ablei- 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung, Bestätigung der Ta- tung von Sanierungsvorschlägen im Gebäudebestand gesordnung · Begleitung von Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung 3 Einwohnerfragestunde · Prüfung von Leistungsverzeichnissen 4 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.01.2020 · Erstellung kleiner Leistungsverzeichnisse 5 Bestätigung der Niederschrift der 6.1 Sitzung im vereinfach- · Vorbereitung von Vergaben für Bau- und Planungsleistungen ten schriftlichen Verfahren am 31.03.2020 · Überwachung der Baudurchführung inkl. Termin- und 6 Bericht des Ortsbürgermeisters Kostenkontrolle einschließlich Wahrnehmung der Bauher- 7 Neufassung der Benutzer- und Entgeltordnung für die renfunktion Markt- und Festscheune Walternienburg der Stadt Zerbst/ · Prüfung der Abrechnung von Bau- und Planungsleistungen Anhalt BV/0089/2019 · Objektbetreuung und Dokumentation 8 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen · Betreuung und Kontrolle der beauftragten freiberuflich tä- Nichtöffentlicher Teil tigen Ingenieurbüros 9 Grundstücksangelegenheiten · Mitwirkung bei der Haushaltsplanung 10 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen 11 Schließung der Sitzung Ihr Profil: · abgeschlossene Ausbildung zur/zum Staatl. geprüften Jörg Hausmann Hochbautechniker/in oder ein vergleichbarer Abschluss Ortsbürgermeister · praktische Berufserfahrung im Bereich Hochbau bzw. Er- fahrungen im Kommunalbereich wären wünschenswert · Kenntnisse der HOAI, VOB, VOL, VGV, DIN Normen im Öffentliche Bekanntmachung Bauwesen · Bereitschaft zur Teilnahme an abendlichen Sitzungen der über die im vereinfachten schriftlichen Verfahren Gemeindevertretung und der Ausschüsse sowie am Ruf- gefassten Beschlüsse der 5. Sitzung des bereitschaftsdienst zur Gefahrenabwehr Ortschaftsrates Lindau gemäß § 54 Satz 2 KVG LSA · PKW-Führerschein · Verantwortungs- u. Leistungsbereitschaft sowie selbst- Nichtöffentlicher Teil ständiges Arbeiten Grundstückserwerb Lietzo BV/0179/2020 · Kommunikations- und Teamfähigkeit • angenommen 3 Ja-Stimmen 6 Enthaltungen Wir bieten Ihnen: Helmut Seidler abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben mit den Ortsbürgermeister Leistungen des öffentlichen Dienstes, wie z.B. Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvor- sorge sowie eine aktive Betriebliche Gesundheitsförderung Bei sonst gleicher Eignung werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt.
Zerbst/Anhalt, Amtsbote 19. Juni 2020 5 Mitglieder im Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt • Bereitschaft zu Arbeitseinsätzen auch außerhalb der Re- Zerbst/Anhalt können bei gleicher Eignung, Befähigung und gelarbeitszeit sowie an Sonn- und Feiertagen fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden, wenn • Einsatzbereitschaft, sorgfältiges und eigenverantwortli- nicht andere rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen, die ches Arbeiten in der Person eines anderen Bewerbers liegen. • Teamfähigkeit Bewerbungen mit den üblichen aussagefähigen Unterlagen wer- Wir bieten Ihnen: den bis zum 31.07.2020, 12.00 Uhr, erbeten an: abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben mit den Stadt Zerbst/Anhalt, Amt für Zentrale Dienste, Schloßfreiheit 12, Leistungen des öffentlichen Dienstes, wie z.B. Jahressonder- 39261 Zerbst/Anhalt, zahlung, betriebliche Altersvorsorge sowie eine aktive Betrieb- Frau Klausnitzer, Telefon: 03923 754-152 liche Gesundheitsförderung Gern können Sie für Ihre Bewerbung das Onlinebewerberportal Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Mit- auf der Homepage der Stadtverwaltung Zerbst /Anhalt (www. glieder im Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt stadt-zerbst.de) nutzen. Das Bewerberportal ist unter dem Zerbst/Anhalt können bei gleicher Eignung, Befähigung und Menüpunkt „STADT + BÜRGER“ hinterlegt. fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden, wenn Sollte die Ausschreibung schriftlich erfolgen, fügen Sie bitte Ih- nicht andere rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen, die rer Bewerbung einen beschrifteten und ausreichend frankierten in der Person eines anderen Bewerbers liegen. Rückumschlag bei. Ist dieser nicht beigefügt, werden die Un- terlagen sechs Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens Bewerbungen mit den üblichen aussagefähigen Unterlagen so- vernichtet. wie einer Kopie des Führerscheins werden bis zum 03.07.2020, Bewerbungen per E-Mail senden Sie bitte nur im pdf-Format 12.00 Uhr, erbeten an: als eine Datei an personal@stadt-zerbst.de. Stadt Zerbst/Anhalt, Amt für Zentrale Dienste, Schloßfreiheit 12, 39261 Zerbst/Anhalt, Anfallende Kosten für ein Vorstellungsgespräch werden Frau Klausnitzer, Telefon: 03923 754-152 nicht erstattet. Gern können Sie für Ihre Bewerbung das Onlinebewerberportal Die für die Bewerbung übermittelten persönlichen Daten werden auf der Homepage der Stadtverwaltung Zerbst /Anhalt (www. zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß Datenschutz- stadt-zerbst.de) nutzen. Das Bewerberportal ist unter dem grundverordnung durch die Stadt Zerbst/Anhalt verarbeitet. Menüpunkt „STADT + BÜRGER“ hinterlegt. Nähere Informationen zur Verarbeitung der verarbeiteten Da- Sollte die Ausschreibung schriftlich erfolgen, fügen Sie bitte Ih- ten sind unter www.stadt-zerbst.de abrufbar oder liegen in den rer Bewerbung einen beschrifteten und ausreichend frankierten Diensträumen der Stadt Zerbst/Anhalt (Raum 71) zur Einsicht Rückumschlag bei. Ist dieser nicht beigefügt, werden die Un- bereit. terlagen sechs Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet. –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Bewerbungen per E-Mail senden Sie bitte nur im pdf-Format Stadt Zerbst/Anhalt als eine Datei an personal@stadt-zerbst.de. Der Bürgermeister Anfallende Kosten für ein Vorstellungsgespräch werden Stellenausschreibung nicht erstattet. Die für die Bewerbung übermittelten persönlichen Daten werden Bei der Stadt Zerbst/Anhalt ist zum nächst- zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß Datenschutz- möglichen Zeitpunkt eine auf vorerst zwei Jahre grundverordnung durch die Stadt Zerbst/Anhalt verarbeitet. befristete Vollzeitstelle mit einer regelmäßigen Nähere Informationen zur Verarbeitung der verarbeiteten Da- wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden als ten sind unter www.stadt-zerbst.de abrufbar oder liegen in den Mitarbeiter des Bau- und Wirtschaftshofs (m/w/d) Diensträumen der Stadt Zerbst/Anhalt (Raum 71) zur Einsicht bereit. (Entgeltgruppe 5 TVöD) zu besetzen. –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Zu Ihrem vielseitigen Aufgabengebiet gehören: Stadt Zerbst/Anhalt • Durchführung von Baum- und Gehölzpflegearbeiten Der Bürgermeister • Pflege von Rabatten und Grünanlagen u.a. mit dem Groß- flächenmäher Die Stadt Zerbst/Anhalt sucht • Pflegearbeiten auf Friedhöfen für den Heidetorfriedhof Zerbst/Anhalt einen zuverlässigen • Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an Straßen, Wegen und Plätzen Mitarbeiter Schließdienst (m/w/d) • Wartung und Pflege der Technik für die drei Eingangstore. • Durchführung des Winterdienstes Beginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt • Rufbereitschaft im Rahmen der Gefahrenabwehr Arbeitszeit: jede 2. Woche (ca. 7,5 Stunden/Monat) • Pflasterarbeiten täglich: Ihr Profil: 06:30 – 06:45 Uhr und • eine abgeschlossene Ausbildung als Gärtner, Fachrichtung 20:00 – 20:15 Uhr Garten- und Landschaftsbau (m/w/d) oder eine vergleich- Vergütung: Mindestlohn (derzeit 9,35 €/Stunde) bare Ausbildung • praktische Erfahrungen im Garten- und Landschaftsbau Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: und/oder in der Baumpflege wünschenswert Stadtverwaltung Zerbst/Anhalt • Fahrerlaubnis der Klasse C1E Amt für Zentrale Dienste • Befähigungsnachweis zum Führen von Motorsägen – Mo- Frau Klausnitzer torsägenlehrgang „Arbeitssicherheit Baum I“ (40 Std.) bzw. Schloßfreiheit 12 die Bereitschaft diesen zu erwerben 39261 Zerbst/Anhalt • Erfahrung im praktischen Umgang mit Kommunaltechnik Telefon: 03923 754-152 (z.B. Bagger, Radlader) E-Mail: personal@stadt-zerbst.de
6 19. Juni 2020 Amtsbote, Zerbst/Anhalt Hauptsatzung der Stadt Zerbst/Anhalt §2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel Hier: Genehmigung der Neufassung der Hauptsatzung AZ: 15/15 13 01-430-NF/Lo vom 28.05.2020 Die Stadt Zerbst/Anhalt führt: 1. das Stadtwappen, es zeigt eine in Silber gezinnte rote I. KOMMUNALAUFSICHTLICHE GENEHMIGUNG Stadtmauer mit offenem, blaubedachtem Tor und aufge- Auf der Grundlage des§ 10 Abs. 2 Satz 2 KVG LSA genehmi- zogenem Fallgatter, hinter der Stadtmauer fünf ungleich ge ich auf Antrag vom 04.05.2020, am 11.05.2020 bei mir ein- große gezinnte rote Türme mit blauen Spitzdächern, darauf gegangen, die durch den Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt am goldene Knäufe und Kreuze; die Stadtmauer ist belegt mit 29.04.2020 beschlossene Neufassung der Hauptsatzung der zwei Schilden: der vordere Schild ist gespalten, vorn in Sil- Stadt Zerbst/Anhalt (Beschluss-Nr.: BV/0105/2019). ber am Spalt ein roter Adler, hinten neunmal von Schwarz und Gold geteilt, belegt mit einer grünen Raute; der hintere II. BEGRÜNDUNG Schild zeigt in Silber eine schrägaufsteigende, gezinnte rote Gemäߧ 10 Abs. 2 Satz 2 KVG LSA bedarf die Hauptsatzung Mauer, auf deren Zinnen ein schwarzer Bär, mit goldener und ihre Änderung der Genehmigung der Kommunalaufsichts- Krone und Halsband, aufsteigt. Die Stadtfarben zeigen rot behörde. Ausgenommen hiervon sind gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 und silber (weiß); KVG LSA die Regelungen in der Hauptsatzung nach § 46 Abs. 1 2. eine rot/weiße Streifenflagge mit aufgelegtem Stadtwap- Satz 2, § 48 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 Satz 3 sowie § 49 pen; Abs. 2 Satz 2 KVG LSA. 3. das Stadtsiegel, es beinhaltet das Für die Stadt Zerbst/Anhalt ist der Landkreis Anhalt-Bitterfeld - Stadtwappen und die die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde. - Umschrift „Stadt Zerbst/Anhalt“. Nach Prüfung der Neufassung und des Satzungsbeschlusses 4. Die Ortsteile der Stadt Zerbst/Anhalt führen kein eigenes bestehen keine formell und materiell rechtlichen Bedenken, so- Wappen und keine Flagge als Hoheitszeichen. Sie können dass die Genehmigung zu erteilen ist. jedoch für Brauchtumszwecke der Ortschaft als Ausdruck Die nichtgenehmigungspflichtigen Bestandteile der Hauptsat- der Verbundenheit der Bürger genutzt werden. zung (§§ 5,7,8) werden kommunalaufsichtlich nicht beanstan- det. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beanstandung vor. II. ABSCHNITT III. RECHTSBEHELFSBELEHRUNG Organe Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be- §3 kanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei Stadtrat dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1 in 06366 Kö- then (Anhalt) eingelegt werden. (1) Der Stadtrat wählt für die Dauer der Wahlperiode aus der Mitte der ehrenamtlichen Mitglieder (Stadträte) in der konstitu- IV. HINWEISE ierenden Sitzung einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter für Die Satzung ist auszufertigen und unter dem Hinweis auf meine den Verhinderungsfall. erteilte Genehmigung (Angabe des Datums und des Aktenzei- Die Stellvertreter führen nach der Reihenfolge der Vertretungs- chens) bekannt zu machen. Nach erfolgter Bekanntmachung befugnis die Bezeichnung „Erster“, bzw. „Zweiter stellvertreten- bitte ich, in Erfüllung des § 8 Abs. 2 KVG LSA, mir eine aus- der Vorsitzender des Stadtrates“. gefertigte mit Bekanntmachungsvermerk versehene Satzung zu (2) Der Vorsitzende und die Stellvertreter können mit der Mehr- übersenden. heit der Mitglieder des Stadtrates abgewählt werden. Eine Neu- wahl hat unverzüglich stattzufinden. Im Auftrag Rosenfeldt §4 Amtsleiter Zuständigkeiten des Stadtrates Im Original unterzeichnet und gesiegelt. (1) Der Stadtrat ist die Vertretung der Einwohner und das Haupt- organ der Stadt. Hauptsatzung der Stadt Zerbst/Anhalt (2) Der Stadtrat entscheidet über die Angelegenheiten der Stadt, Aufgrund des § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunal- soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder verfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom den beschließenden Ausschüssen Aufgaben übertragen sind. 17.06.2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014 S. 288), in der derzeit gülti- (3) Der Stadtrat entscheidet über gen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt in seiner 1. die Ernennung, Einstellung, Versetzung in den Ruhestand Sitzung am 29.04.2020 folgende Hauptsatzung beschlossen: und Entlassung, ausgenommen die Entlassung innerhalb oder mit Ablauf der Probezeit, der Beamten der Laufbahn- I. ABSCHNITT gruppe 2, 2. Einstiegsamt (ab Besoldungsgruppe A 13) so- Benennung und Hoheitszeichen wie über die Einstellung und Entlassung, ausgenommen die Entlassung innerhalb oder mit Ablauf der Probezeit, der §1 Arbeitnehmer in den Entgeltgruppen 13 bis15 TVÖD jeweils Name, Bezeichnung im Einvernehmen mit dem Bürgermeister. Das Gleiche gilt (1) Die Stadt Zerbst führt den Namen „Zerbst/Anhalt“. für die nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders Sie führt die Bezeichnung „Stadt“. bewerteten Tätigkeit. (2) Die Benennungen der Ortsteile der Stadt Zerbst/Anhalt lauten: 2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Auf- Bias, Bornum, Garitz, Kleinleitzkau, Trüben, Buhlendorf, Deetz, wendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert Dobritz, Gehrden, Gödnitz, Flötz, Grimme, Güterglück, Trebnitz, 100.000 Euro übersteigt. Jütrichau, Pakendorf, Wertlau, Hohenlepte, Badetz, Kämeritz, 3. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflich- Tochheim, Leps, Eichholz, Kermen, Stadt Lindau, Kerchau, tungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert 100.000 € Lietzo, Quast, Luso, Bone, Mühlsdorf, Moritz, Schora, Töppel, übersteigt. Nedlitz, Hagendorf, Nutha, Niederlepte, Nutha-Siedlung, Po- 4. Rechtsgeschäfte i.S.v. § 45 Abs. 2 Nr. 7 KVG LSA, (Verfü- lenzko, Bärenthoren, Mühro, Pulspforde, Bonitz, Reuden/Anhalt, gung über Gemeindevermögen, Veräußerung oder Belas- Reuden-Süd, Steutz, Steckby, Straguth, Badewitz, Gollbogen, tung von Grundstücken) wenn der Vermögenswert 10.000 Walternienburg, Ronney, Zernitz, Kuhberge, Strinum. Euro übersteigt.
Zerbst/Anhalt, Amtsbote 19. Juni 2020 7 5. Rechtsgeschäfte i.S.v. § 45 Abs. 2 Nr. 13 KVG LSA (Verträge meyer-Verfahren verteilt werden. Bei gleichem Zahlenbruchteil der Stadt mit Mitgliedern des Stadtrates, Ausschüssen und Ort- entscheidet das Los, welches der Vorsitzende des Stadtrates schaftsräten), es sei denn, es handelt sich um Rechtsgeschäfte zu ziehen hat. aufgrund einer förmlichen Ausschreibung oder um Geschäfte Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitze sie be- der laufenden Verwaltung, wenn der Vermögenswert 10.000 anspruchen und bestimmen den Vorsitzenden aus der Mitte der Euro übersteigt. Von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung im den Ausschüssen angehörenden Stadträte. Sinne des § 151 Abs. 2 KVG LSA sind Verträge, die im Einzelfall Die Fraktion, die den Vorsitzenden stellt, benennt auch den Ver- einen Vermögenswert in Höhe von 25.000 Euro überschreiten. treter für den Verhinderungsfall aus der Mitte der dem jeweiligen 6. Rechtsgeschäfte i.S.v. § 45 Abs. 2 Nr. 16 KVG LSA (Verzicht Ausschuss angehörenden Stadträte. auf Ansprüche der Stadt und den Abschluss oder die Ab- Der Bürgermeister kann jederzeit an den Ausschusssitzungen lehnung von Vergleichen), wenn der Vermögenswert 5.000 teilnehmen. Auf Verlangen ist ihm das Wort zu erteilen. Euro übersteigt. Bei gerichtlichen und außergerichtlichen (3) Gem. § 47 Abs. 2 KVG LSA sind die Fraktionen, auf die bei Vergleichen bestimmt sich der Wert nach dem Umfang des der Sitzverteilung in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, be- Nachgebens. rechtigt, ein Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss 7. die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen zu entsenden. und ähnlichen Zuwendungen von einem Vermögenswert ab (4) Jedes Mitglied einer Fraktion kann dabei ein Ausschussmit- 2.500,01 Euro im Einzelfall. glied seiner Fraktion vertreten. §5 §7 Ausschüsse des Stadtrates Beschließende Ausschüsse (1) Der Stadtrat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben die folgen- (1) Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit eines Ausschusses den ständigen Ausschüsse: fallen, die aber für die Stadt von besonderer Bedeutung sind, 1. Beschließende Ausschüsse: können dem Stadtrat zur Entscheidung überwiesen werden, - Haupt- und Finanzausschuss wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Ausschusses beantragt. - Bau- und Stadtentwicklungsausschuss (2) Angelegenheiten des Haupt- und Finanzausschusses: - Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschuss 1. Folgende Angelegenheiten werden im Haupt- und Fi- 2. Beratende Ausschüsse: nanzausschuss vorberaten: - Rechnungsprüfungsausschuss 1.1. Haushaltssatzung und Stellenplan - Schlossausschuss 1.2. Satzungen (außer Bebauungspläne) 1.3. Rechtsverordnungen (2) Zur Erfüllung von Schwerpunkt- und Sonderaufgaben kön- nen durch Beschluss des Stadtrates zeitweilige Ausschüsse ge- 1.4. Aufnahme von Krediten bildet werden. 1.5. Vereinbarungen auf dem Gebiet des Abgabenrechts (3) Um eine sachkundige und effektive Arbeit im Stadtrat zu ge- 1.6. Aufnahme partnerschaftlicher Beziehungen zu anderen währleisten, haben die Ausschüsse des Stadtrates die Aufgabe, Gemeinden die Entscheidungen des Stadtrates vorzubereiten. Unabhängig 1.7. Entscheidung, Bestellung und Abberufung von weiteren von der Regelung in Satz 1 kann der Stadtrat bestimmte An- Vertretern der Stadt in Eigengesellschaften und anderen gelegenheiten bzw. Aufgaben einschließlich deren Vorbereitung Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist und Beschlussfassung den beschließenden Ausschüssen zur 1.8. Benennung oder Umbenennung von Straßen und Plätzen eigenständigen Erledigung übertragen. Die Ausschusstätigkeit in der Stadt Zerbst/Anhalt umfasst insbesondere die Erarbeitung von Entscheidungsalter- 1.9. Veränderung von Stadtgrenzen nativen sowie die Klärung ihrer Umsetzbarkeit. 1.10. Mitgliedschaft in Zweckverbänden (4) Der Stadtrat kann jederzeit Angelegenheiten, die er auf ei- 1.11. Verleihung und Aberkennung der Ehrenbürgerschaft nen Ausschuss zur Beratung oder Beschlussfassung übertragen 1.12. Führung von Rechtsstreitigkeiten von erheblicher Bedeu- hat, wieder an sich ziehen. Beschlüsse eines beschließenden tung, für die der Stadtrat zuständig ist Ausschusses kann der Stadtrat jederzeit aufheben oder ändern, 1.13. Entscheidung des Stadtrates zur Aufstellung, Änderung solange sie noch nicht vollzogen sind, also wenn sie noch keine und Fortschreibung einer Prioritätenliste der städtischen Rechtswirkung nach außen entfaltet haben. und privaten Vorhaben innerhalb der städtischen bauli- (5) Bei Überschneidungen oder Meinungsverschiedenheiten chen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen über Zuständigkeiten der Ausschüsse legt der Haupt- und Fi- 1.14. Verzicht von Ansprüchen und Abschluss von Vergleichen, nanzausschuss die Zuständigkeit fest. soweit der Bürgermeister nicht zuständig ist (6) Angelegenheiten, die der Entscheidung des Stadtrates vor- 1.15. Entscheidungen zu Angelegenheiten der Beteiligungs- behalten sind, werden durch die beschließenden Ausschüsse verwaltung vorberaten. Für Angelegenheiten des Rechnungsprüfungsaus- 2. Über nachstehende Angelegenheiten entscheidet der schusses und des Schlossausschusses gilt dies entsprechend. Haupt- und Finanzausschuss abschließend: (7) Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich. Der Aus- 2.1. Angelegenheiten der Feuerwehr schluss der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 52 Abs. 2 KVG LSA. 2.2. Angelegenheiten zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung und des Gewerberechts, soweit diese nicht dem Stadtrat §6 bzw. dem Bürgermeister vorbehalten sind Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse 2.3. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen Die Zusammensetzung der Ausschüsse erfolgt gem. § 47 Abs. und ähnlichen Zuwendungen von einem Vermögenswert 1 KVG LSA. ab 500,01 Euro bis 2.500 Euro im Einzelfall (1) Der Haupt- und Finanzausschuss besteht aus 12 Mitgliedern, 2.4. Bewilligung von Zuwendungen und Beihilfen an Verbän- darunter 11 Mitgliedern des Stadtrates und dem Bürgermeister de, Vereine und Organisationen, soweit keine andere als Vorsitzenden des Ausschusses. Für den Verhinderungsfall Zuständigkeit gegeben ist. Die Wertgrenze gemäß § 29 beauftragt der Bürgermeister seinen allgemeinen Vertreter mit KomHVO, bis zu welcher auf die Anwendung der §§ 23 seiner Vertretung. Ist auch der Beauftragte verhindert, bestimmt und 44 der Landeshaushaltsverordnung verzichtet wer- der Ausschuss aus dem Kreise seiner stimmberechtigten Mit- den kann, wird auf 500,00 Euro festgelegt. glieder die Person, die den Bürgermeister im Vorsitz vertritt. 2.5. Stundung von Forderungen, soweit sie nicht dem Bür- (2) Die übrigen Ausschüsse bestehen aus 11 Mitgliedern des germeister übertragen sind, dies gilt auch für eine raten- Stadtrates, wobei die Ausschussvorsitze nach dem Hare-Nie- weise Begleichung von Zahlungsverbindlichkeiten
8 19. Juni 2020 Amtsbote, Zerbst/Anhalt 2.6. Niederschlagung von Forderungen und den Erlass von (4) Angelegenheiten des Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportaus- Ansprüchen, soweit nicht der Bürgermeister zuständig ist schusses 2.7. Veräußerung von beweglichem Vermögen von mehr als 1. Folgende Angelegenheiten werden im Sozial-, Schul-, 10.000 Euro, aber nicht mehr als 25.000 Euro im Einzelfall Kultur- und Sportausschuss vorberaten: 2.8. Vertragliche Angelegenheiten betreffs Stadthalle unter 1.1. kulturelle und sportliche Angelegenheiten Beachtung der im § 7 festgelegten Entscheidungsbefug- 1.2. Angelegenheiten der Kinder- und Jugendeinrichtungen nis des Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschusses, 1.3. Unterlagen zum Um- und Neubau sowie zur Nutzungsän- soweit nicht die ausschließliche Zuständigkeit des Stadt- derung und Ausstattung von Kindereinrichtungen, Schu- rates nach § 45 KVG LSA gegeben ist len, Kultur-, Freizeit- und Sportstätten 2.9. Ernennung, Einstellung, Versetzung in den Ruhestand 1.4. Angelegenheiten der Schulträgerschaft und der Schul- und die Entlassung der Beamten der Laufbahngruppe entwicklungsplanung 2,1. Einstiegsamt (ab Besoldungsgruppe A 9 bis A 12), 2. Über nachstehende Angelegenheiten entscheidet der ausgenommen die Entlassung innerhalb oder mit Ab- Sozial-, Schul-, Kultur- und Sportausschuss abschlie- lauf der Probezeit sowie über die Einstellung und Ent- ßend: lassung der Arbeitnehmer in den Entgeltgruppen 9 b bis 2.1. soziale Angelegenheiten, die nicht durch Gesetz bereits 12 TVÖD und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag für geregelt sind den Sozial- und Erziehungsdienst Anwendung findet, ab 2.2. Verwendung der im Haushaltsplan vorgesehenen Mit- Entgeltgruppe S 11 b bis S 18 TVÖD SuE jeweils im Ein- tel für Kultur-, Jugend- und Sportförderung bis zu vernehmen mit dem Bürgermeister. Das Gleiche gilt für 2.500 Euro im Einzelfall die nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders 2.3. Auswahl und Anschaffung von Kunstwerken bis bewerteten Tätigkeit. 2.500 Euro 2.10. Entscheidung über alle Vergabeangelegenheiten von 2.4. Grundsatzangelegenheiten der Kultur-, Freizeit- und Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ab der Auftragssum- Sportpflege me von 25.000 Euro (Netto) sowie von Honorarleistungen 2.5. Allgemeine Grundsätze der Belegung und Bewirtschaf- ab einer Auftragssumme von 10.000 Euro (Netto) tung der städtischen Kultur-, Freizeit- und Sporteinrich- 2.11. Anträge auf Zustimmung über- und außerplanmäßiger tungen Aufwendungen und Auszahlungen von 25.000,01 Euro bis 100.000 Euro §8 2.12. Förderung des Fremdenverkehrs in der Stadt Beratende Ausschüsse 2.13. Marktangelegenheiten (1) Angelegenheiten des Rechnungsprüfungsausschusses (3) Angelegenheiten des Bau- und Stadtentwicklungsausschus- 1. Folgende Angelegenheiten werden im Rechnungsprü- ses: fungsausschuss vorberaten: 1. Folgende Angelegenheiten werden im Bau- und Stadt- 1.1. Prüfung des Jahresabschlusses und Entscheidungsvor- entwicklungsausschuss vorberaten: schlag für eine Beschlussfassung über die Entlastung des 1.1 Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes Bürgermeisters für die Haushaltsführung in der Sitzung 1.2. Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von des Stadtrates Bebauungsplänen 1.2. Beratung über Prüfungsergebnisse der überörtlichen Prü- 1.3. Erlass von Veränderungssperren fung 1.4. Entscheidungen des Stadtrates zum Erwerb und zur Ver- 1.3. Beratung der Ergebnisse des Rechnungsprüfungsamtes äußerung von Gemeindevermögen sowie Bestellung von auf der Grundlage der Pflichtaufgaben und der übertrage- Erbbaurechten an Gemeindevermögen und zur Vermie- nen Aufgaben hinsichtlich der Prüfung der Organisation, tung von gewerblich genutzten städtischen Liegenschaf- Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung ten (2) Folgende Angelegenheiten werden im Schlossausschuss 1.5. Entscheidung des Stadtrates zur Aufstellung, Änderung vorberaten: und Fortschreibung einer Prioritätenliste der städtischen und privaten Vorhaben innerhalb der städtebaulichen Sa- - Sanierungsvorschläge für das Schloss Zerbst/Anhalt und der Nebenanlagen (außer der Stadthalle) nierungs- und Entwicklungsmaßnahmen 1.6. Fragen der überörtlichen Planung (3) In den Schlossausschuss werden zusätzlich und widerruflich 1.7. Stadtentwicklungsplanung durch den Stadtrat 3 sachkundige Einwohner mit beratender 2. Über nachstehende Angelegenheiten entscheidet der Stimme berufen. Die Amtszeit der sachkundigen Einwohner en- Bau- und Stadtentwicklungsausschuss abschließend: det, sofern ihre Berufung zuvor nicht widerrufen wird, mit dem 2.1. Festsetzung von Sanierungszielen Zusammentritt des neu gewählten Stadtrates. 2.2. Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre §9 (§14 Abs. 2 BauGB) Geschäftsordnung 2.3. Befreiung von Festsetzungen der Satzungen auf der Grundlage des BauGB Das Verfahren im Stadtrat und in den Ausschüssen wird durch 2.4. Aufstellung von Parkautomaten eine vom Stadtrat zu beschließende Geschäftsordnung geregelt. 2.5. Wirtschaftsentwicklungsplanung und Ansiedlung von § 10 Unternehmen 2.6. Natur- und Umweltschutzangelegenheiten Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall 2.7. Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht an Grundstücken, Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall für die Mitglie- die durch die Stadt veräußert wurden der des Stadtrates, der Ausschüsse, der Fraktionen sowie der 2.8. Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung von Straßen Ortsbürgermeister und die Mitglieder der Ortschaftsräte werden und Angelegenheiten des städtischen Bau- und Wirt- gemäß § 35 KVG LSA durch eine gesonderte Satzung geregelt. schaftshofes 2.9. Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten § 11 2.10. Park- und Gartenanlagen, Kinderspielplätze Bürgermeister 2.11. Errichtung, Rekonstruktion und Umbau von stadteigenen (1) Der Bürgermeister entscheidet neben den ihm gesetzlich zu- Bauwerken und Ausführung von städtischen Bauvorha- gewiesenen Aufgaben nach § 66 Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 4 ben KVG LSA über
Zerbst/Anhalt, Amtsbote 19. Juni 2020 9 1. die Ernennung, Einstellung, Versetzung in den Ruhestand (4) Die Aufgaben und Befugnisse der Gleichstellungsbeauftrag- und Entlassung der Beamten der Laufbahngruppe 1 (Besol- ten ergeben sich aus dem Frauenförderungsgesetzes des Lan- dungsgruppe A 4 bis A 9 Endamt) sowie über die Einstel- des Sachsen-Anhalt. Sofern erforderlich, werden im Rahmen lung und Entlassung der Arbeitnehmer bis Entgeltgruppe 9 der geltenden Rechtsvorschriften nähere Regelungen zu den a und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag für den Sozial- Aufgaben und Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten in und Erziehungsdienst Anwendung findet bis Entgeltgruppe einer besonderen Dienstanweisung des Bürgermeisters im Ein- S 11 a. Das Gleiche gilt für die nicht nur vorübergehende vernehmen mit dem Stadtrat festgelegt. Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit. § 14 2. Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu 2 Jahren Beiräte mit einem Höchstbetrag von 25.000 Euro; dies gilt auch für eine ratenweise Begleichung von Zahlungsverbindlichkei- (1) Zur Wahrung der Interessen bestimmter Bevölkerungsgrup- ten in vorgenannter Höhe und Zeitraum. pen und Belange werden folgende Beiräte bzw. Vertretungen 3. Niederschlagung und Erlass von Forderungen, sofern diese gebildet, die ehrenamtlich tätig sind: den Betrag bis zu 5.000 Euro im Einzelfall nicht übersteigen. - Stadtseniorenbeirat 4. Verzicht von Ansprüchen und Abschluss von Vergleichen - Kinder- und Jugendbeirat mit einem Wert von nicht mehr als 5.000 Euro. - Gemeindeelternvertretung nach dem Kinderförderungsge- 5. die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang setz (KiFöG) Klage der Stadt erhoben wird, bis zu einem Streitwert von - Stadtelternrat der Schulen nach dem Schulgesetz (SchulG 5.000 Euro. LSA) 6. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwen- (2) Näheres zu den unter Absatz 1 aufgeführten Beiräten und dungen und Auszahlungen bis zu 25.000 Euro im Einzelfall. Vertretungen wird durch Satzung bzw. Geschäftsordnung gere- 7. Verfügung über Gemeindevermögen, Veräußerung und gelt. Belastung von Grundstücken, Schenkungen und Darle- hen der Stadt, der Abschluss von Verträgen der Stadt mit III. ABSCHNITT Mitgliedern des Stadtrates, deren Vermögenswerte von Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner 10.000 Euro im Einzelfall nicht überschritten werden. 8. Entscheidungen über alle Vergabeangelegenheiten von § 15 Honorar-, Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, soweit nicht Einwohnerversammlung die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses ge- (1) Über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Stadt kön- geben ist. nen die Einwohner auch durch Einwohnerversammlungen un- 9. Entscheidungen über Eintragungen in das Ehrenbuch der terrichtet werden. Der Bürgermeister beruft die Einwohnerver- Stadt Zerbst/Anhalt in Abstimmung mit dem Vorsitzenden sammlung ein. Er setzt die Gesprächsgegenstände sowie Ort des Stadtrates. und Zeit der Veranstaltung fest. Die Einladung ist bekanntzuma- 10. die Ernennung und Entlassung der Ehrenbeamten der Frei- chen und soll in der Regel 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung willigen Feuerwehr Zerbst/Anhalt. erfolgen. Die Einladungsfrist kann bei besonderer Dringlichkeit 11. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen auf 3 Tage verkürzt werden. und ähnlichen Zuwendungen von einem Vermögenswert (2) Der Stadtrat ist über den Ablauf der Einwohnerversammlung bis 500 Euro im Einzelfall. und die wesentlichen Ergebnisse in seiner nächsten Sitzung zu (2) Der Bürgermeister ist berechtigt, gemäß § 65 Abs. 4 KVG unterrichten. LSA Dringlichkeitsentscheidungen zu treffen. Dem Stadtrat bzw. den Ausschüssen sind die Gründe der Entscheidung unverzüg- § 16 lich mitzuteilen. Einwohnerfragestunde (3) Der Stadtrat kann jede Angelegenheit, die er dem Bürger- Die Einwohnerfragestunde des Stadtrates und seiner Ausschüs- meister nach Absatz 1 übertragen hat, im Einzelfall an sich zie- se ist in der Geschäftsordnung für den Stadtrat und seiner Aus- hen, solange der Bürgermeister noch nicht entschieden hat. schüsse geregelt. (4) Können Anfragen der Stadträte nach § 43 Abs. 3 Satz 2 KVG LSA nicht sofort mündlich beantwortet werden, so antwortet der § 17 Bürgermeister schriftlich oder elektronisch binnen einer Frist von Bürgerbefragung in der Regel einem Monat. Eine Bürgerbefragung erfolgt nur in wichtigen Angelegenheiten § 12 des eigenen Wirkungskreises. Sie kann nur auf der Grundlage Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters eines Beschlusses des Stadtrates durchgeführt werden, in dem die mit „ja“ oder „nein“ zu beantwortende Frage formuliert ist Für den Verhinderungsfall wählt der Stadtrat einen oder mehre- und insbesondere festgelegt wird, ob die Befragung als Online- re Beschäftigte zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. abstimmung oder im schriftlichen Verfahren erfolgt, in welchem Sind mehrere Vertreter gewählt, legt der Stadtrat die Reihenfol- Zeitraum die Befragung durchgeführt wird und in welcher Form ge der Vertreter in gesonderten Wahlgängen fest. das Abstimmungsergebnis bekanntzugeben ist. In dem Be- § 13 schluss sind auch die voraussichtlichen Kosten der Befragung darzustellen. Kommunale Gleichstellungsbeauftrage (1) Zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung IV. ABSCHNITT von Frauen und Männern ist für die Stadt Zerbst/Anhalt eine Ehrenbürger Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. § 18 (2) Aus den hauptberuflich in der Verwaltung Bediensteten bestimmt der Stadtrat auf Vorschlag des Bürgermeisters eine Ehrenbürger Gleichstellungsbeauftragte. (1) Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes (3) Die Gleichstellungsbeauftragte ist in Ausübung ihrer Tätigkeiten oder einer Ehrenbezeichnung der Stadt bedarf einer Mehrheit nicht weisungsgebunden. Sie kann an den Sitzungen des Stadtra- von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Stadt- tes und seiner Ausschüsse teilnehmen, soweit ihr Aufgabenbereich rates. betroffen ist. Der Gleichstellungsbeauftragten ist in Angelegenhei- (2) Näheres regelt die Satzung für Ehrungen und Anerkennungen ten ihres Aufgabenbereiches auf Wunsch das Wort zu erteilen. der Stadt Zerbst/Anhalt (Ehrenordnung).
10 19. Juni 2020 Amtsbote, Zerbst/Anhalt V. ABSCHNITT 1. die Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von öffent- Ortschaftsverfassung lichen Einrichtungen einschließlich Ortsstraßen, die Festle- gung der Reihenfolge zum Um- und Ausbau sowie Unterhal- § 19 tung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, Ortschaften soweit deren Bedeutung nicht über den Bereich der Ortschaft (1) In folgenden Ortsteilen ist die Ortschaftsverfassung einge- hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen führt: 2. die Pflege des Ortsbildes sowie die Teilnahme an Dorfver- Name der Ortschaft: schönerungswettbewerben - Bias Bias 3. die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der - Buhlendorf Buhlendorf Heimatpflege, des örtlichen Brauchtums und der kulturellen - Deetz Deetz Tradition sowie die Förderung der örtlichen Vereinigungen - Dobritz Dobritz und Entwicklung des kulturellen Lebens - Gehrden Gehrden 4. die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bau- - Grimme Grimme ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, deren Be- - Bornum, Garitz, Kleinleitzkau, Trüben Bornum deutung über die Ortschaft nicht hinausgeht - Gödnitz, Flötz Gödnitz 5. die Pflege vorhandener Partnerschaften - Güterglück, Trebnitz Güterglück - Jütrichau, Pakendorf, Wertlau Jütrichau (4) Der Ortschaftsrat entscheidet abschließend über - Hohenlepte, Badetz, Kämeritz, Tochheim Hohenlepte - Verträge bis 10.000 Euro, die die Nutzung von Grundstücken - Leps, Eichholz, Kermen Leps der Ortschaft und beweglichem Vermögen, welches in die - Stadt Lindau, Kerchau, Lietzo, Quast Lindau Stadt Zerbst/Anhalt eingebracht wurde, betreffen. - Luso, Bone, Mühlsdorf Luso - die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis - Moritz, Schora, Töppel Moritz 10.000 Euro, welches in die Stadt eingebracht wurde. - Nedlitz, Hagendorf Nedlitz - Nutha, Niederlepte, Nutha-Siedlung Nutha § 21 - Polenzko, Bärenthoren, Mühro Polenzko Einwohnerfragestunden in den Ortschaftsräten - Pulspforde, Bonitz Pulspforde Nach den Beschlüssen der Ortschaftsräte sind im Rahmen ihrer - Reuden/Anhalt, Reuden-Süd Reuden/Anhalt ordentlichen öffentlichen Sitzungen Fragestunden für Einwohner - Steutz, Steckby Steutz der Stadt, die in der jeweiligen Ortschaft wohnen, nach folgen- - Straguth, Badewitz, Gollbogen Straguth dem Verfahren durchzuführen: - Walternienburg, Ronney Walternienburg 1. Der Ortsbürgermeister legt in der Einladung zur Sitzung den Be- - Zernitz, Kuhberge, Strinum Zernitz ginn der Fragestunde fest. Er stellt in der Sitzung den Beginn und (2) Die Zahl der Mitglieder des Ortschaftsrates beträgt in: das Ende der Fragestunde fest. Findet sich zu Beginn der Frage- - Lindau, Bornum, Nedlitz, Steutz, Güterglück, Walternien- stunde kein Einwohner der Stadt ein, der in der Ortschaft wohnt, burg, Deetz und Jütrichau 9 Mitglieder. kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf insge- - Gehrden, Zernitz, Buhlendorf, Grimme, Nutha, Reuden/An- samt höchstens 30 Minuten, jede einzelne Frage einschließlich halt, Straguth, Hohenlepte, Leps, Polenzko, Dobritz, Gödnitz, Begründungen auf höchstens 10 Minuten begrenzt sein. Bias, Luso und Pulspforde 5 Mitglieder. 2. Jeder Einwohner der Stadt, der in der Ortschaft wohnt, ist nach - Moritz 3 Mitglieder. Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, Fragen zu stellen. Die Frage ist unmittelbar nach der persönlichen Vor- § 20 stellung zu formulieren und kann fortfolgend begründet werden. Ortschaftsrat Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die Angelegenheiten der Ortschaft betreffen und frei von Beleidi- (1) Der Ortschaftsrat hat ein Vorschlagsrecht zu allen Angele- gungen, übler Nachrede, Verleumdungen, Volksverhetzung und genheiten, die die Ortschaften betreffen. öffentlicher Aufforderung zu Straftaten sind. Die Erhebung und (2) Der Ortschaftsrat ist vor Beschlussfassung im Stadtrat, ins- Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Fragestellers besondere zu folgenden wichtigen Angelegenheiten, die die Ort- erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 Buchst. c der Da- schaft betreffen, zu hören: tenschutz-Grundverordnung und nur zum Zwecke der schriftli- 1. die Veranschlagung der Haushaltsmittel für die die Ort- chen Beantwortung der Anfrage, sofern diese nicht sofort und schaften betreffenden Angelegenheiten vollständig mündlich beantwortet werden kann. Nach Beant- 2. die Bestimmung und wesentliche Änderung der Zuständig- wortung werden die Daten gelöscht bzw. anonymisiert. Sofern keiten des Ortschaftsrates der Fragesteller einer Aufnahme seiner persönlichen Daten in 3. die Aufstellung, wesentliche Änderung und Aufhebung die Niederschrift nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden von Bauleitplänen sowie die Durchführung von Bodenord- dort nur anonymisierte Daten übernommen. nungsmaßnahmen und Maßnahmen nach dem Baugesetz- 3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel münd- buch, soweit sie sich auf die Ortschaft erstrecken lich durch den Ortsbürgermeister, den Bürgermeister oder 4. die Planung, Errichtung, wesentliche Änderung und Aufhe- einem vom Bürgermeister beauftragten Vertreter. Eine Aus- bung öffentlicher Einrichtungen und der Um- und Ausbau sprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage 5. der Erlass, die wesentliche Änderung und Aufhebung von in der Sitzung nicht möglich, erhält der Fragesteller eine Ortsrecht schriftliche Antwort durch den Bürgermeister, die innerhalb 6. Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von in der Ort- von vier Wochen erteilt werden muss. schaft gelegenen Grundstücken der Stadt 7. die Planung und Durchführung von Investitionen in der Ort- VI. ABSCHNITT schaft Öffentliche Bekanntmachung (3) Dem Ortschaftsrat werden die nachfolgend genannten An- gelegenheiten, außer Grundschulaufgaben, Kindertageseinrich- § 22 tungen, Friedhöfe und Feuerwehr zur Entscheidung im Rahmen Öffentliche Bekanntmachung der ihnen zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel unter Be- (1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen tref- rücksichtigung der Belange der gesamten Stadt Zerbst/Anhalt fen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen übertragen: im Amtsblatt der Stadt Zerbst/Anhalt – Amtsboten. Die bekannt
Zerbst/Anhalt, Amtsbote 19. Juni 2020 11 gemachten Satzungen können jederzeit in der Stadtverwal- Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden das Gesetz über Was- tung, Schloßfreiheit 12, in 39261 Zerbst/Anhalt, während der ser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG), Bun- Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtig kopiert werden. desgesetzblatt Teil I vom 20.02.1991, das Wassergesetz für das Sie werden außerdem im Internet unter www.stadt-zerbst.de zu- Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 07.09.1993 (GVBL LSA Nr. gänglich gemacht. 38/1993) zuletzt geändert am 18.12.2015 (GVBl LSA S. 659), (2) Pläne, Karten, Zeichnungen sowie Begründungen oder Er- sowie die Satzung des Ehle/Ihle Verbandes vom 20.08.1992 zu- läuterungen, die als Bestandteile der Satzungen bekannt zu letzt geändert und veröffentlicht am 22.12.2016. machen sind, werden für einen Monat in der Stadtverwaltung, Der Unterhaltungszeitraum umfasst alle Unterhaltungsarbeiten Schloßfreiheit 12 und/oder im Verwaltungsgebäude, Puschkin- in allen Mitgliedsgemeinden. Es besteht somit kein Grund zur promenade 2 in 39261 Zerbst/Anhalt, während der Dienstzeiten Beunruhigung und Besorgnis, wenn im November oder Dezem- ausgelegt (Ersatzbekanntmachung). Der Inhalt der nach Satz 1 ber noch nicht alle Gewässer unterhalten sind. Eine Mahd aus bekanntzumachenden Unterlagen ist im textlichen Teil der Sat- rein optischen Gesichtspunkten erfolgt durch uns nicht! zung hinreichend zu umschreiben und Ort und Dauer der Ausle- Generell ist die Gewässerunterhaltung immer eine vorausschau- gung im Amtsblatt bekannt zu geben. Am Folgetag des Tages, ende Maßnahme, d.h. mit den Arbeiten wird die hydraulische an dem der Auslegungszeitraum endet, gelten diese Unterlagen Leistungsfähigkeit für mögliche Starkabflüsse im Herbst und als bekanntgemacht. Die Sätze 1 bis 3 gelten für Verordnungen insbesondere im folgenden Frühjahr gesichert. Jährlich wieder- und sonstige Bekanntmachungen entsprechend, soweit andere kehrende Arbeiten (Böschungsmahd und Sohlkrautung) werden Rechtsvorschriften keine abweichenden Bestimmungen enthal- erst zu Beginn der Arbeiten, Aufgrund der tatsächlichen Bedin- ten. gungen/hydraulischen Schwerpunkte, Erreichbarkeit, Witterung, (3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der technologischen Fragen, zeitlich durch den Verband eingeordnet. Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie der Einsichtnahme in die Liste der Verbandsgewässer sowie nähe- Ortschaftsräte erfolgt im „Amtsboten“ sowie durch Aushang im re Auskünfte sind in der Geschäftsstelle des Verbandes zu den Rathaus, Schloßfreiheit 12 und im Verwaltungsgebäude, Pusch- Geschäftszeiten Mo. – Do. 7.00 – 16.00 Uhr sowie freitags 7.00 – kinpromenade 2. 12.00 Uhr auf Voranmeldung möglich. Anschrift der Geschäftsstelle: VII. ABSCHNITT Ehle/Ihle Verband Schlussvorschriften, In-Kraft-Treten Alte Ziegelei § 23 39291 Möckern OT Stegelitz Sprachliche Gleichstellung Stegelitz, den 25.05.2020 Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weib- licher und männlicher Form. § 24 Oliver Uhlmann In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Geschäftsführer Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be- kanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 26.07.2014 mit ihren Änderungen vom 18.04.2015, 27.10.2017, Die nächste Ausgabe erscheint am: 07.12.2018 und 16.08.2019 außer Kraft. Freitag, dem 3. Juli 2020 Zerbst/Anhalt, den 29.04.2020 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge: Andreas Dittmann Dienstag, der 23. Juni 2020 Bürgermeister Im Original unterzeichnet und gesiegelt. Annahmeschluss für Anzeigen ist: Mittwoch, der 24. Juni 2020, 9.00 Uhr Öffentliche Bekanntmachung Gewässerunterhaltungsarbeiten Der Ehle/Ihle Verband gibt hierdurch bekannt, dass in der Zeit Amtsbote vom 01.07.2020 bis 31.01.2021 an allen Verbandsgewässern Amtsblatt der Stadt Zerbst/Anhalt (Gewässer II. Ordnung) Unterhaltungsarbeiten durchgeführt - Herausgeber: Stadt Zerbst/Anhalt, Schloßfreiheit 12, werden. 39261 Zerbst/Anhalt - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Zu diesem Zweck haben die Eigentümer oder Nutzer der An- Der Bürgermeister der Stadt Zerbst/Anhalt, Herr Andreas Dittmann liegergrundstücke und der Gewässergrundstücke den ausfüh- - Redaktionelle Bearbeitung: Frau Antje Rohm, renden Firmen sowie den Dienstkräften des Verbandes Zutritt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu diesen Gewässern sowie die notwendige Bau- und Arbeits- Tel.: 03923 754114, Fax 03923 754120, E-Mail: info@stadt-zerbst.de freiheit an den Gewässern zu gewähren. Weiterhin wird darauf - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, IMPRESSUM hingewiesen, dass Anlieger und Hinterlieger das Einebnen von 04916 Herzberg, Aushub und damit auch das Ablagern von Mähgut nach § 66 An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbe- Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt zu dulden haben. dingungen. Wir bitten darum, parallel zu den Gewässern einen 5 m breiten - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Streifen für die maschinelle Unterhaltung freizuhalten. Sollte dies LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, nicht möglich sein, weil ein Grundstück in seinem Bestand be- An den Steinenden 10, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg sonders gesichert werden muss oder weil Anlagen im oder am Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu Gewässer die Unterhaltung erschweren, so hat der Eigentümer beziehen. nach § 64 Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt die daraus ent- Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzei- stehenden Mehrkosten dem Ehle/Ihle Verband zu ersetzen. Dies genpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt trifft insbesondere dann zu, wenn eine maschinelle Unterhaltung oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Ein- aufgrund von Anlagen im und am Gewässer nicht möglich ist zelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbe- und daher eine manuelle Unterhaltung ausgeführt werden muss. sondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
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