Angaben zur Weiterbildungsstätte - SIWF-Register

 
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1. Angaben zur Weiterbildungsstätte
1.1 Neurologische Rehabilitation, Rehaklinik Bellikon, Mutschellenstrasse 2, 5454 Bellikon, Telefon
     056 485 5111

1.2. Weiterbildungsstätte anerkannt für
     - Fachgebiet Neurologie, - Kategorie D1 (1 Jahr)
     - Fachgebiet Physikalische Medizin und Rehabilitation, Kategorie Neuroreha (1 Jahr)

1.3. Besondere Merkmale der Weiterbildungsstätte
     Die Rehaklinik Bellikon ist eine Spezialklinik für Traumatologische Akutrehabilitation, berufliche
     Integration und Sportmedizin; sie steht unter der Trägerschaft der Schweizerischen Unfallversi-
     cherungsanstalt (Suva).
    Die Rehaklinik Bellikon betreibt per 01.07.2018 222 Betten, verteilt auf verschiedene Abteilungen.
    Schwerpunkte in der Neurologischen Rehabilitation sind die Neurologische Frührehabilitation (per
    01.07.2018 12 Betten im Bereich Intensive Care) sowie die weiterführende neurologische Reha-
    bilitation (per 01.07.2018 58 Betten). Zusätzlich wird eine ambulante tagesklinische Rehabilitation
    betrieben. Es existieren Spezialsprechstunden für Patienten mit traumatischer Hirnverletzung und
    für rehabilitative Fragestellungen.
    In fachlicher Hinsicht werden vor allem Patienten mit traumatischer Hirnverletzung sowie Patien-
    ten mit subarachnoidalen und intrazerebralen Blutungen postoperativ rehabilitiert. Der Umgang
    mit verhaltensauffälligen Patienten inkl. Delirmanagement hat einen hohen Stellenwert. Ein be-
    sonderer Behandlungsschwerpunkt der weiterführenden Rehabilitation ist die berufliche Wieder-
    eingliederung.
    Das durchschnittliche Alter aller in der Klink behandelten Patienten beträgt ca. 45 Jahre und ist
    damit deutlich tiefer als in anderen Rehabilitationskliniken. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer
    der Patienten in der Neurologischen Rehabilitation ist mit ca. 75 Tagen deutlich höher als in an-
    deren Rehabilitationskliniken. Dieses erklärt sich durch die Tatsache, dass im Rahmen der
    Frührehabilitation schwerstbetroffene sowie psychomental und/oder vegetativ instabile Patienten
    aufgenommen werden und wenn indiziert bis zum erfolgreichen beruflichen Wiedereintritt im
    Rahmen der weiterführenden Rehabilitation begleitet werden.

    Es besteht eine fachliche Zusammenarbeit mit dem Universitätsspital Zürich (USZ). Ferner be-
    stehen Kooperationsvereinbarungen mit dem Kantonsspital Aarau (KSA) und dem Kantonsspital
    Luzern (LUKS).
    Ab dem 01.07.2018 stehen in Bellikon neben der konventionellen Röntgendiagnostik ein CT und
    ein MRT zur Verfügung und werden durch das Universitätsspital Zürich betrieben.
    Die Klinik ist konsequent auf ein prozessgeleitetes, interdisziplinäres Arbeiten, Qualitätsma-
    nagement sowie eine hochstehende Weiterbildung ausgerichtet. Die Rehaklinik Bellikon hat im
    Mai 2017 das Audit zur ISO-Zertifizierung nach Norm 9001:2015 erfolgreich und ohne Abwei-
    chungen bestanden. Das Kurszentrum der Rehaklinik Bellikon ist seit 2012 mit dem eduQua-
    Zertifikat ausgezeichnet. Dieses Zertifikat zeichnet gute Weiterbildungsinstitution aus und es
    schafft mehr Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten.

1.4. Stationäre Patienten: Anzahl Eintritte ca. 300 pro Jahr
     Ambulante Patienten: ca. 150 Patienten mit ca. 300 Konsultationen pro Jahr

1.5. Weiterbildungsnetz mit anderen Weiterbildungsstätten
     - entfällt

1.6 Weiterbildungsverbund
    - entfällt

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1.7 Lose, nicht formalisierte Weiterbildungskooperation mit anderen Institutionen
    - mit welchen anderen Weiterbildungsstätten? Universitätsspital Zürich, Inselspital Bern
    - Beschreibung der Zusammenarbeit: Die in Weiterbildung befindlichen Ärzte haben die Möglich-
    keit an öffentlichen externen, insbesondere universitären Weiterbildungsveranstaltungen teilzu-
    nehmen

1.8. Anzahl Stellen für Ärzte in Weiterbildung (Arbeitspensum von mind. 50%)
     - im Fachgebiet Neurologie: 2
     - als Option bzw. «Fremdjahr»: 2

    hiervon sind
    - klinische Stellen: 4
    - Forschungsstellen (klinische od. Grundlagenforschung): 0

   Die wöchentliche Arbeitszeit für Assistenzärzte beträgt im Durchschnitt 46 Stunden. Die Arbeits-
   zeit wird mittels Lesegerät elektronisch erfasst. Von den 46 Wochenstunden sind 4 Stunden pro
   Woche für die ärztliche Weiterbildung vorgesehen, hiervon jeweils 2 Stunden strukturierte Weiter-
   bildung und 2 Stunden in eigener Verantwortung.

2. Ärzteteam
2.1. Leiter der WBS (für die Weiterbildung verantwortlicher Arzt)
     - Prof. Dr. med. Sönke Johannes, MBA (London Business School), MAS Versicherungsmedizin
     (Universität Basel), Facharzt für Neurologie, Medizinischer Leiter Neurologische Rehabilitation,
     soenke.johannes@rehabellikon.ch, Beschäftigungsgrad 100% Neurologie

2.2 Stellvertreter des Leiters
    - PD Dr. med. univ. Gabriella Künig, Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie, Co-Medizinische
    Leiterin Neurologische Rehabilitation, gabriella.kuenig@rehabellikon.ch Beschäftigungsgrad 90%
    im Gebiet Neurologie

2.3 Koordinator der Weiterbildung, falls nicht identisch mit Leiter der WBS
    PD Dr. med. Margot Schubert, Fachärztin für Neurologie, stv. Medizinische Leiterin Neurologi-
    sche Rehabilitation, margot.schubert@rehabellikon.ch Beschäftigungsgrad 90% im Gebiet Neu-
    rologie

2.4 Andere an der Weiterbildung beteiligte Kaderärzte
    Zusätzlich zu den oben genannten Personen sind sämtliche in der Klink tätigen Kaderärzte (per
    01.07.2018 520 Stellenprozent) an der Weiterbildung beteiligt.

2.5. Verhältnis Weiterzubildende zu Lehrärzten (je zu 100%) an Spital/Institut/Abteilung
     800 Stellenprozent Lehrärzte, 400 Stellenprozent weiterzubildende Ärzte

3. Einführung beim Stellenantritt
3.1 Persönliche Begleitung
    In Ergänzung zum Arbeitsvertrag wird ein schriftlicher Weiterbildungsvertrag geschlossen, in dem
    die Inhalte der Weiterbildung spezifiziert werden.
    Monatlich findet eine zweitägige Einführung für neue Mitarbeitende statt. Die spezifische Ein-
    führung für Assistenzärzte in die verschiedenen organisatorischen Abläufe und Prozesse er-
    folgt durch den zuständigen Kaderarzt (mit Checkliste und Protokoll). Die Einarbeitungszeit
    von maximal 4 Wochen erfolgt unter Supervision durch einen Kaderarzt und/oder einen er-

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fahrenen Spitalarzt. Zusätzlich durchlaufen die Assistenten innerhalb der ersten 3 Monate
    nach Beginn ihrer Tätigkeit eine Reihe von hausinternen Schulungen. Diese werden auf ei-
    nem Testatblatt „Einführung Ärzte“ protokolliert und das Protokoll archiviert.
    Im Rahmen der fachspezifischen ärztlichen Supervision und Weiterbildung erfolgt die Be-
    treuung durch den Medizinischen Leiter, die Co-Medizinische Leiterin, die stellvertretende
    Medizinische Leiterin und/oder die weiteren Kaderärzte und Kaderärztinnen des Fachbe-
    reichs Neurologische Rehablitation. Wesentliche Elemente dabei sind die Eintrittsvisiten und
    die wöchentlichen halbtägigen Stationsvisiten mit dem Team inkl. Kaderarzt. Spezielle Tech-
    niken wie FEES sowie Elektroenzephalographie und Elektroneuromyographie können durch
    Assistenz angelernt werden.

3.2 Notfalldienst/Bereitschaftsdienst
    Der klinikinterne Bereitschaftsdienst ist überwiegend durch Spitalfachärzte abgedeckt, die spezi-
    fisch für diesen Zweck angestellt wurden. Deshalb decken Assistenzärzte regelhaft lediglich den
    klinikinternen Bereitschaftsdienst werktags von 17.00 bis 20.00 Uhr und sonntags von 08.00 bis
    20.00 Uhr ab. In Vertretungssituationen der Spitalfachärzte fallen gelegentlich zusätzliche Bereit-
    schaftsdienste an. Sämtliche Bereitschaftsdienste werden zuzüglich allfälliger Zeitzuschläge voll
    der erfassten Arbeitszeit gutgeschrieben. Die Übernahme des ersten Bereitschaftsdienstes er-
    folgt ca. 3 Monate nach Tätigkeitsbeginn in der Klinik.
    Neue Ärzte werden strukturiert in den Bereitschaftsdienst eingeführt. Dieses wird im Rahmen des
    Testatblatts „Einführung Ärzte“ berücksichtigt: Labor im Dienst; Medizinischer Notfallwagen und
    medizinischer Alarm; Management Trachealkanülen; Psychiatrische Krisen und freiheitsentzie-
    hende Massnahmen; Sicherheitskonzept spezifisch für Ärzte; Diagnostik und Wundbehandlung;
    Einführung in die pflegerische Organisation der RKB.
    Zusätzlich zum klinikinternen Bereitschaftsdienst existiert ein Hintergrunddienst der Kaderärzte.
    Dieser ist telefonisch ständig erreichbar und kann bei Bedarf die Klinik in längstens 30 Minuten
    persönlich aufsuchen.

3.3 Administration
    Die Einführung in das vollelektronische Patientendossier ist Bestandteil des zweiten Einfüh-
    rungstages. Anschliessend erfolgt eine intensive Anwendungsschulung und Begleitung der Ein-
    arbeitung durch den verantwortlichen Kaderarzt oder einen Spitalarzt. Zusätzlich erfolgt eine Ein-
    führung in die Aufgaben des Fachbereichssekretariats, welches den Ärzten administrative Entlas-
    tung gibt. Therapeutische Abläufe werden durch die zuständigen Rehamanagerinnen vermittelt
    und die Leiterin des Kundenservice vermittelt die Tätigkeiten der Disposition.
    Zusätzlich nehmen alle Ärzte regelmässig alle 4 Wochen an dem einstündigen protokollierten
    Gremium Patientenfallführung teil. Dort werden Wissen und Fähigkeiten hinsichtlich administrati-
    ver Aspekte bei der Patientenfallführung vermittelt.

3.4 Qualitätssicherungsmassnahmen und Patientensicherheit
    Das Patientendossier wird ausschliesslich elektronisch geführt. Hierdurch werden allfällige Dop-
    pelspurigkeiten mit Papierunterlagen vermieden. Sämtliche Verordnungen von Medikamenten,
    Therapiemassnahmen, Pflegemassnahmen und Belastungslimiten erfolgen elektronisch. Ein
    wichtiger Aspekt der Qualitätssicherung ist die regelmässige direkte Supervision der Assistenz-
    ärztinnen und Assistenzärzte durch die fallführenden Kaderärzte im Sinne eines Vieraugenprin-
    zips und der Fortbildung für Assistenzärzte.
    Ein Critical Incidence Reporting System (CIRS) (hausinterne Bezeichnung « Medizinisches Risi-
    komanagement ») wird ebenfalls vollumfänglich elektronisch betrieben. Die Meldungen werden
    von einem hierfür speziell zusammengesetzten Team regelmässig ausgewertet und sowohl mit
    den zuständigen Gremien als auch mit den entsprechenden Fachbereichen besprochen. Die Mit-
    arbeitenden der Fachbereiche werden regelmässig über umgesetzte Massnahmen informiert. Ein
    Audit zum CIRS gemäss den Kriterien der Spitalliste des Kantons Zürich wurde im Jahr 2016 im
    ersten Anlauf vollumfänglich bestanden.

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3.5 Klinikspezifische Richtlinien
    Die relevanten ärztlichen Behandlungsmassnahmen sind ebenso wie Therapie- und Pflegemass-
    nahmen entweder als Standards und Checklisten im Intranet/sharepoint der Klinik elektronisch
    hinterlegt oder als Prozesse mit einer entsprechenden Dokumentation im Prozessserver ersicht-
    lich.
    Ergänzend bestehen Zugriffsmöglichkeiten auf über 8000 medizinische Online-Fachzeitschriften
    über entsprechende medizinische Suchmaschinen wie „pubmed“, „bibnet“, „medpilot“ etc. via
    www.swissconsortium.ch über das Portal der Suva (EZB Elektronische Zeitschriftenbibliothek).

4. Weiterbildungsinhalt (gemäss Ziffer 3 des Weiterbildungsprogramms)
Die Weiterbildungsziele orientieren sich an den aktuell gültigen Weiterbildungsprogrammen
„Facharzt für Neurologie“ und „Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation“.
Schwerpunkte sind die Vermittlung der Kernpunkte der neurologischen Beurteilung und Diagnos-
tik von neurologischen Störungen, vorwiegend anhand von traumatischen und
vaskulären Läsionen des Zentralnervensystems, sowie die Einleitung und Überwachung der hier-
für konzipierten Therapien. Besondere Bedeutung haben hierbei die Diagnostik und Therapie von
Verhaltensstörungen inkl. Delir und kognitiven Störungen. Ärzte in Weiterbildung können somit
ihren Kompetenzbereich insbesondere in kognitiver Neurologie erweitern. Dieses ist nicht nur für
Fachärzte für Neurologie oder Physikalische Medizin und Rehabilitation relevant sondern stellt
insbesondere auch eine sinnvolle Ergänzung des Spektrums für zukünftige Fachärzte in Psychi-
atrie und Psychotherapie dar.
Weitere Schwerpunkte leiten sich grundsätzlich aus der Rehabilitationsmedizin ab, d.h. vertiefte
Kenntnisse in den verschiedenen therapeutischen Behandlungsmethoden der Neurorehabilitati-
on, differenzierter neurologischer Untersuchungsstatus, Einsatz und Prinzipien der Elektroence-
phalographie und der Elektroneuromyographie sowie der zerebrovaskulären Sonographie und
der apparativen Schluckdiagnostik (FEES) und dem Monitoring der Vitalparameter. Daneben
besteht auch die Möglichkeit, Kenntnisse im Bereich der neuropsychologischen Untersuchung
und Therapie zu erwerben. Auch sprachdiagnostische und -therapeutische Aspekte sind zugäng-
lich. Durch die regelmässige Besprechung der ab dem 01.07.2018 in der Rehaklinik Bellikon
durchgeführten Schichtbildgebung des Kopfes (MRT sowie CCT) werden Grundkompetenzen in
der Beurteilung und Befunderstellung vermittelt.
Die Ärzte in Weiterbildung führen als behandelnde Ärzte selbständig eine Abteilung. In Zusammenar-
beit mit den zuständigen Kaderärzten legen sie den gesamten Therapieplan sowie die Rehabilitati-
onsplanung fest, koordinieren und überwachen die interdisziplinäre Diagnostik und Therapie und er-
stellen Berichte, welche von den Kaderärzten supervidiert werden. Sie werden befähigt neben den
Patienten auch die Angehörigen angemessen in die Kommunikation einzubeziehen. Der Einsatz er-
folgt entsprechend den Vorkenntnissen und Fähigkeiten der Weiterbildungsassistenten und wird im
Verlauf dem Zuwachs an Fähigkeiten angepasst. Vorkenntnisse (z.B. in Rehabilitation, Orthopädie,
Neurologie, Versicherungsmedizin) können nützlich sein, sind jedoch nicht Voraussetzung.

4.1 Welche Lerninhalte werden dem Kandidaten wann und zu welchem Kompetenzgrad vermittelt?
Die Lerninhalte werden schon beim Vorstellungsgespräch grob skizziert und beim Eintrittsge-
spräch definitiv festgelegt. Die festzulegenden Lernziele basieren auf den Bedingungen, welche
zum Erreichen des Facharzttitels erfüllt werden müssen und auf den Schwerpunkten, welche der
Kandidat selber für sich festlegen möchte.
Die Lernziele werden schriftlich festgelegt, in regelmässigen Abständen überprüft und in den
Qualifikationsgesprächen mit dem Weiterzubildenden besprochen und entsprechend
berücksichtigt.
Neben den oben genannten Kompetenzen in Diagnostik und Behandlung neurologischer Stö-
rungsbilder werden ergänzend folgende rehabilitationsspezifische Aspekte vermittelt:
    Kenntnis der Grundsätze der Rehabilitation

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   Beurteilung gemäss ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health)
       und Formulierung eines Rehabilitationsziels
      Kenntnis der multidisziplinären Assessments zur Abklärung von Schädigungen, Aktivitäts-
       störungen und Einschränkungen der Partizipation unter Mitberücksichtigung der Kon-
       textfaktoren
      Kenntnis der Grundprinzipien der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Dyspha-
       gietherapie und Neuropsychologie und deren Anwendung
      Koordination des multidisziplinären Behandlungsteams
      Gesundheitsökonomische Aspekte der Rehabilitation
      Ethische Aspekte in der Medizin allgemein und in der neurologischen Rehabilitation im
       Speziellen
      Kommunikation mit Patienten und Mitarbeitenden im Kontext der rehabilitativen Behand-
       lung eines Patienten

4.2 Welche Interventionen oder andere Massnahmen gemäss Weiterbildungsprogramm können bei
    entsprechender Vorbildung durchgeführt werden?
Der Schwerpunkt der Weiterbildung liegt auf den oben genannten Aspekten. Zusätzlich können bei
entsprechenden Vorkenntnissen folgende Untersuchung durchgeführt respektive erlernt werden:
    Elektroneuromyographie
    Zerebrovaskuläre Sonographie
    Liquorablassversuch
    FEES - Schluckdiagnostik

4.3 Welche Rotationen in anderen Disziplinen sind bei entsprechender Eignung und Verfügbarkeit
    möglich (beispielsweise Innere Medizin, Neurochirurgie, Neuroradiologie oder Psychiatrie als Op-
    tion)?
Innerhalb der Rehaklinik Bellikon ist eine Rotation in die Fachbereiche Arbeitsorientierte Rehabilitati-
on sowie Orthopädische und Handchirurgische Rehabilitation möglich. Die jeweiligen Leiter sind fol-
gendermassen zur Weiterbildung ermächtigt: Physikalische Medizin und Rehabilitation (A, 2 Jahre),
Ambulante muskuloskelettale Rehabilitation (1 Jahr), Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des
Bewegungsapparats (C, 1 Jahr)

4.4 Strukturierte theoretische Weiterbildung intern, inkl. Journal-Club
Es werden zwei Stunden strukturierte Weiterbildung in Neurologie und Neurorehabilitation pro Woche
angeboten, aktuell gemäss folgendem Zeitplan:
    Montags 13:00-14:00 Uhr Neurorehabilitation
    Donnerstags 16:00- 17:00 Uhr ärztliches Kolloquium zu neurologischen Themen, ein-
       schliesslich Journal Club und Fallbesprechungen
Jeden 1. Donnerstag im Monat findet eine einstündige gemeinsame ärztliche Fortbildung aller Fach-
bereiche statt. Sie richtet sich primär an alle Ärzte der Rehaklinik Bellikon.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Teilnahme an der Fortbildung der übrigen in der Kli-
nik vertretenen Fachgebiete. Hierzu bietet medizinische Fortbildungsplattform der Rehaklinik Belli-
kon einen Überblick. Folgende Fortbildungen sind auf der Fortbildungsplattform ausgewiesen:
 Ärztliche Fortbildungen
 Pflegerische Fortbildungen
 Psychologische und psychiatrische Fortbildungen
 Interdisziplinäre Fortbildungen
 Physiotherapeutische Fortbildungen
 Ergotherapeutische Fortbildungen
 Logopädische Fortbildungen
 Neuropsychologische Fortbildungen
 Orthopädietechnische Fortbildungen
 Fortbildungen bzgl. Beruflicher Wiedereingliederung

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Ferner lassen sich direkt über die Plattform die bereits gehaltenen Präsentationen abrufen (Archiv).
Die Fortbildungsplattform ermöglicht eine Abstimmung mit den übrigen Weiterbildnern der Klinik
sowie auch die Teilnahme an anderen fachspezifischen klinikweiten Weiterbildungsprogrammen.
Zusätzlich zur strukturierten Weiterbildung stehen den Assistenzärzten 2 Stunden pro Woche für
Selbststudium zur Verfügung. Diese Zeit soll in der Agenda reserviert werden. Alternativ können in
dieser Zeit externe Fortbildungsveranstaltungen besucht werden.

4.5 Strukturierte Weiterbildung extern
Der Besuch externer Fortbildungsveranstaltungen, Fachtagungen und Kongresse, die durch die
SNG respektive SGPMR anerkannt sind, wird gefördert (bis zu 6 bezahlte Arbeitstage pro Jahr).
Eine Kostenübernahme durch die Klinik ist im Rahmen des Reglements für Fort- und Weiterbil-
dung möglich. Für die Regelung von Abwesenheiten und Vertretungen existiert eine schriftliche
Regelung. Untertägige externe Fortbildungsveranstaltungen können in der Zeit besucht werden,
die für Selbststudium zur Verfügung steht.

4.6 Bibliothek
Die Rehaklinik Bellikon verfügt über mehrere Bibliotheken für Ärzte entsprechend den medizinischen
Fachabteilungen. Darüber hinaus bestehen Zugriffsmöglichkeiten auf zahlreiche medizinische Online-
Fachzeitschriften über das Portal der Suva (EZB Elektronische Zeitschriftenbibliothek). Der Zugriff auf
die Literatursuche in den relevanten Datenbanken ist sowohl über das Intra- und Internet als auch
über die klinikeigene medizinische Fortbildungsplattform gewährleistet. EZB ermöglicht die Fernleihe
via www.swissconsortium.ch.

4.7 Forschung
Es besteht die Möglichkeit, in klinischen Studien und wissenschaftlichen Projekten mitzuarbeiten.

4.8 Besondere Lehrmittel
An jedem ärztlichen Arbeitsplatz und in den Konferenzräumen steht ein freier Internetzugang zur
Verfügung. Zudem besteht freier Zugang zu umfangreichen Literatur-Datenbanken und mehreren
dezentralen Fachbibliotheken mit Schwerpunkten entsprechend dem Fachbereichssspektrum.

5. Evaluationen
5.1 Arbeitsplatz-basierte Assessments (AbA's): Mini-CEX / DOPS
Die in Weiterbildung befindlichen Ärzte haben die Möglichkeit, mindestens einmal pro Quartal Ar-
beitsplatz-basierte Assessments (AbA) mit Mini-Clinical Evaluation Exercise (Mini-CEX) und Di-
rect Observation of Procedural Skills (DOPS) in Anspruch zu nehmen. Dabei werden praktische
ärztliche Kompetenzen im klinischen Alltag strukturiert beobachtet und mittels einer Selbst- und
Fremdbeurteilung evaluiert. Gestützt auf ein Feedback durch den Weiterbildner werden zukünfti-
ge Lernziele festgelegt. Im Logbuch wird festgehalten, ob und wann die AbA‘s stattgefunden ha-
ben, die AbA‘s selbst werden auf separaten Formularen erfasst und ausgewertet.

5.2 Eintrittsgespräch / Verlaufsgespräch
Im ersten Monat nach Arbeitsantritt findet ein Gespräch zur Festlegung der Weiterbildungsziele
mit dem Weiterbildungsverantwortlichen statt. Dabei einigt man sich auf verbindliche Zielverein-
barungen, die schriftlich festgehalten werden. Zusätzlich findet ein ausführliches Orientierungs-
gespräch mit dem zuständigen Kaderarzt statt. Die Zielvereinbarung erfolgt gemäss Weiterbil-
dungsordnung unter Verwendung der FMH-Formulare. Der Weiterzubildende führt ein Logbuch
zur Dokumentation und Selbsteinschätzung des Lernerfolges.

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Drei Monate nach Stellenantritt erfolgt ein erstes Evaluationsgespräch mit der ärztlichen Leitung
oder der Koordinatorin Weiterbildung.

5.3 Jährliches Evaluationsgespräch gemäss Logbuch bzw. SIWF-Zeugnis
Jeder Assistenzarzt führt regelmässig ein Logbuch, das von der zuständigen Fachgesellschaft
zur Verfügung gestellt wird. In diesem dokumentiert er fortlaufend die besuchten klinikinternen
und externen Weiterbildungsveranstaltungen, die während der Weiterbildung erbrachten Leis-
tungen und Lernfortschritte (Interventionen, Behandlungen, Kompetenzen und Skills), alle ge-
meinsam von Weiterbildner und Assistent ausgefüllten SIWF/FMH-Zeugnisse sowie die für die
Weiterbildung relevanten Informationen (Kurse, wissenschaftliche Arbeiten und Gutachten).
Ein Jahr nach Beginn der Weiterbildung erfolgt ein Gespräch zur Weiterbildung mit der ärztlichen
Leitung oder der Koordinatorin Weiterbildung. Die Evaluation erfolgt summativ unter Verwendung
der FMH-Formulare.

5.4 Andere
Bei Bedarf, insbesondere auf Wunsch des Arztes in Weiterbildung oder bei relevanten Abweichungen
zwischen den festgelegten Lernzielen und dem Lernfortschritt des Kandidaten erfolgen zusätzliche
Zwischengespräche. Hierbei werden allfällig zusätzliche Massnahmen oder Zielanpassungen verein-
bart.

6. Bewerbung
6.1 Termin(e) für Bewerbungen
Bewerbungen werden kontinuierlich entgegengenommen.

6.2 Adresse für Bewerbungen:
Prof. Dr. med. Sönke Johannes
Rehaklinik Bellikon
Mutschellenstrasse 2
CH-5454 Bellikon

6.3 Notwendige Unterlagen für die Bewerbung:
    - Begleitbrief mit Begründung des Berufszieles
    - Curriculum vitae (CV) mit tabellarischer Aufstellung der bisherigen Weiterbildung
    - Liste der fest geplanten und der beabsichtigten Weiterbildung
    - Zeugnisse (Staatsexamen, SIWF-Zeugnisse der bisherigen Weiterbildung)
    - Liste absolvierter zusätzlicher Weiterbildung (z.B. SGKN-Zertifikate, Neurosonologie-Kurs)
    - Liste der Publikationen, sofern vorhanden
    - Angabe von Referenzen
    - Anderes

6.4 Selektionskriterien / Anstellungsbedingungen
Bewerber mit Weiterbildungsziel Neurologie, Physikalische Medizin und Rehabilitation sowie Psychi-
atrie und Psychotherapie werden bevorzugt berücksichtigt.

6.5 Ablauf des Auswahlverfahrens
Bei grundsätzlicher Eignung des Kandidaten und absehbar offener Weiterbildungsstelle erfolgt ein
persönliches Vorstellungsgespräch. Hierbei wird das weitere Vorgehen festgelegt.

6.6 Anstellungsvertrag (siehe auch separates Formular «Weiterbildungsvertrag»)
    Die Dauer der Weiterbildungsermächtigung in den Fächern Neurologie und Physikalische Medi-
    zin und Rehabilitation (Neuroreha) ist auf ein Jahr beschränkt. Deshalb beträgt auch die übliche
    Dauer der Anstellung im Rahmen der Weiterbildung ein Jahr. Bei Ärzten, die sich in einem fort-
    geschrittenen Stadium ihrer Weiterbildung befinden ist grundsätzlich auch eine längere oder un-

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befristete Anstellung möglich. Bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen kann die tarifa-
    rische Eingruppierung in diesen Fällen auch als Spitalfacharzt oder Oberarzt erfolgen.

Bellikon, Oktober 2017

Prof. Dr. med. Sönke Johannes

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