Zukunft digital gestalten - Investitionen für Schulen, Stadtverwaltung und Bürger - Nr. 5 12.03.2021 - Stadt ...
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56. Jahrgang Nr. 5 - 12.03.2021 Zukunft digital gestalten – Investitionen für Schulen, Stadtverwaltung und Bürger Seite 11
Seite 2 Nr. 5|12.03.2021 termineaktuell Michelbach Wasserlos Mo., 29.3.21 Di., 27.4.21 Mo., 22.3.21 Di., 20.4.21 Terminkalender des Stadtrates Problemabfall Alzenau (Burgparkplatz) Sa., 10.7.21 9 bis 13 Uhr März 2021 Hörstein (Räuschberghalle) Do., 22.4.21 16 bis 18 Uhr Donnerstag, 11. März 2021 Sitzung des Bau-, Umwelt- und Michelbach (Kahltalhalle) Do., 22.7.21 14.30 bis 16.30 Uhr Stadtentwicklungsausschusses Wasserlos (Festplatz) Mi., 5.5.21 16 bis 18 Uhr Beginn: 19.30 Uhr Ort: Sitzungssaal des Rathauses Wir bitten Sie, die Behältnisse an den jeweiligen Abfuhrtagen (Besucherbegrenzung möglich) um 6 Uhr bereitzustellen. Mittwoch, 24. März 2021 Anliegerversammlung – Ausbau der Alzenauer Straße Beginn: 19 Uhr Ort: Räuschberghalle Hörstein (Zutritt mit Einladung nur für An- lieger, online - Teilnahme: www. alzenau.de) Donnerstag, 25. März 2021 Sitzung des Stadtrates Beginn: 19 Uhr Ort: Räuschberghalle Hörstein Unsere Teams suchen Verstärkung – wir suchen aktuell für die Einrichtungen April 2021 Kindertagesstätte Zauberwald Alzenau Erzieher (m/w/d) in Vollzeit Dienstag, 13. April 2021 Sitzung des Kultur,- Sport,- Freizeit für gruppenübergreifende Tätigkeiten und Tourismusausschusses Beginn: 19 Uhr Kindertagesstätte An der Kahlaue Kälberau Ort: Sitzungssaal des Rathauses Erzieher (m/w/d) in Vollzeit (Besucherbegrenzung möglich) Kindertagesstätte Iglauer Abenteuerland Alzenau Donnerstag, 15. April 2021 Sitzung des Haupt- und Finanzaus- Kinderpfleger (m/w/d) in Vollzeit schusses Beginn: 19 Uhr Als engagierte Betreuungskraft haben Sie Spaß an der Arbeit Ort: Sitzungssaal des Rathauses mit Kindern. Wir bieten eine Vielzahl an Einsatzmöglichkeiten in (Besucherbegrenzung möglich) Krippen, Kindergärten und Hortbereich. Ob in großen oder klei- nen Teams, ob in spezifischen Altersgruppen oder in altersge- Dienstag, 20. April 2021 Sitzung des Bau-, Umwelt- und mischten Einrichtungen – in unseren Kinderbetreuungseinrich- Stadtentwicklungsausschusses tungen haben Sie viele Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten. Beginn: 19 Uhr Ort: Sitzungssaal des Rathauses Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf (Besucherbegrenzung möglich) Ihre Bewerbung! Donnerstag, 22. April 2021 Sitzung des Werkausschusses Das erwarten wir von Ihnen Beginn: 19 Uhr • eine entsprechend abgeschlossene Ausbildung oder ver- Ort: Sitzungssaal des Rathauses gleichbare Qualifikation (Besucherbegrenzung möglich) • pädagogische, soziale und interkulturelle Kompetenz • Aufgeschlossenheit, Flexibilität, Belastbarkeit sowie Koope- Donnerstag, 29. April 2021 Sitzung des Stadtrates rations-, Team- und Reflexionsbereitschaft Beginn: 19 Uhr Mit uns können Sie auch Ihre Ausbildung, z. B. als Erzieherin Ort: Prischoßhalle und Erzieher sowie als Kinderpflegerin und Kinderpfleger starten und mit einem erforderlichen Anerkennungsjahr bzw. umwelt&entsorgung Berufspraktikum abschließen. Das können wir Ihnen bieten Restmüll • sehr gut ausgestattete Einrichtungen • motivierte und dynamische Teams Alzenau, Albstadt, Michelbach, • bedarfsorientierte Öffnungszeiten Do., 18.3.21 Mi, 31.3.21 Kälberau, Wasserlos • flexible Urlaubsplanung (bedingt durch geringe Schließzeiten Hörstein Fr., 19.3.21 Do., 1.4.21 und gute Personalausstattung) Biomüll • Beschäftigungsverhältnisse nach dem TVöD • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Alzenau und alle Stadtteile Do.,25.3.21 Fr., 9.4.21 Papiertonne Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unter- Alzenau Do., 25.3.21 Do., 22.4.21 lagen senden Sie bitte bis zum 22. März 2021 an: Albstadt, Kälberau, Stadt Alzenau · Personalverwaltung Mi., 24.3.21 Mi., 21.4.21 Bernd Waldschmitt Michelbach, Wasserlos Hörstein Fr., 26.3.21 Fr., 23.4.21 Hanauer Straße 1 · 63755 Alzenau oder per E-Mail an: bewerbung@alzenau.de Papiersammlung durch Vereine (bitte ausschließlich im PDF-Format) Alzenau Sa., 10.4.21 Sa., 12.6.21 Michelbach Fr., 9.4.21 Sa., 10.4.21 Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung: Hörstein Sa., 3.4.21 Sa., 3.7.21 Christine Reyer, Tel.: 06023 502-126, reyer.christine@alzenau.de Da wir keine Bewerbungsunterlagen zurücksenden können, Gelber-Sack-Sammlung lassen Sie uns bitte nur Kopien der Unterlagen zukommen. Alzenau, Kälberau Di., 23.3.21 Mi., 21.4.21 Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Albstadt Fr., 19.3.21 Mo., 19.4.21 Ihre Unterlagen auch elektronisch erfassen und bis zu sechs Monate nach der Besetzung der Stelle aufbewahren. Hörstein Di., 16.3.21 Mi., 14.4.21
Nr. 5|12.03.2021 Seite 3 amtlicherteil b) soweit sie nicht Bestandteile der in Nr. I bis Nr. III genannten Verkehrsanlagen sind, aber nach städtebaulichen Grund- sätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v.H. der im Abrechnungsgebiet amtlichebekanntmachungen (§ 4) liegenden Grundstücksflächen, V. für Immissionsschutzanlagen. Satzung der Stadt Alzenau über die Erhebung (2) Zu dem Erschließungsaufwand nach Abs. 1 Nr. I bis Nr. VI ge- hören insbesondere die Kosten für von Erschließungsbeiträgen a) den Erwerb der Grundflächen, (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) b) die Freilegung der Grundflächen, Vom 26. Februar 2021 c) die erstmalige Herstellung des Straßenkörpers einschließlich Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Frei- des Unterbaues, der Befestigung der Oberfläche sowie staat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 5a Abs. 9 des Bayerischen notwendiger Erhöhungen oder Vertiefungen, Kommunalabgabengesetzes (KAG) und § 132 Baugesetzbuch d) die Herstellung von Rinnen sowie der Randsteine, (BauGB) erlässt die Stadt Alzenau folgende Satzung: e) die Herstellung von Radwegen, §1 f) die Herstellung von Gehwegen, Erhebung des Erschließungsbeitrages g) die Herstellung von kombinierten Geh- und Radwegen, Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für h) die Herstellung von Mischflächen, Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Alzenau Erschließungs- beiträge nach Art. 5a Abs. 1 KAG sowie nach Maßgabe dieser i) die Herstellung der Beleuchtungseinrichtung, Satzung. j) die Herstellung der Entwässerungseinrichtung der Erschlie- §2 ßungsanlagen, Art und Umfang der Erschließungsanlagen k) den Anschluss an andere Erschließungsanlagen, (1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand l) die Herstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen I. für die öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und wegen Eingriffs beitragsfähiger Maßnahmen in Natur und Plätze (Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG) in Landschaft, bis zu einer Straßenbreite(Fahrbahnen, Radwege, Gehwege, m) die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschlie- kombinierte Geh- und Radwege) von ßungsanlagen, 1. Wochenendhausgebieten mit einer n) die Herstellung von Böschungen, Schutz- und Stützmauern. Geschossflächenzahl bis 0,2 7m (3) Der Erschließungsaufwand umfasst auch den Wert der von 2. Kleinsiedlungsgebieten mit einer der Stadt aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Geschossflächenzahl bis 0,3 10 m Zeitpunkt der Bereitstellung. bei einseitiger Bebaubarkeit 8,5 m (4) Der Erschließungsaufwand im Rahmen des Abs. 1 umfasst auch die Kosten, die für die Teile der Fahrbahn einer Orts- 3. Kleinsiedlungsgebieten, soweit sie nicht unter Nr. 2 fallen, durchfahrt einer Bundes-, Staats- oder Kreisstraße entstehen, Dorfgebieten, reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohnge- die über die Breiten der anschließenden freien Strecken hi- bieten, Mischgebieten nausgehen. a) mit einer Geschossflächenzahl bis 0,7 14 m (5) Soweit Erschließungsanlagen im Sinne des Abs. 1 als Sackgas- bei einseitiger Bebaubarkeit 10,5 m sen enden, ist für den erforderlichen Wendehammer der b) mit einer Geschossflächenzahl über 0,7 bis 1,0 18 m Aufwand bis zur vierfachen Gesamtbreite der Sackgasse bei einseitiger Bebaubarkeit 12,5 m beitragsfähig. c) mit einer Geschossflächenzahl über 1,0 bis 1,6 20 m §3 d) mit einer Geschossflächenzahl über 1,6 23 m Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes 4. Kerngebieten, Gewerbegebieten und Sondergebieten (1) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand (§ 2) wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. a) mit einer Geschossflächenzahl bis 1,0 20 m (2) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird für die einzelne b) mit einer Geschossflächenzahl über 1,0 bis 1,6 23 m Erschließungsanlage ermittelt. Die Stadt kann abweichend von c) mit einer Geschossflächenzahl über 1,6 bis 2,0 25 m Satz 1 den beitragsfähigen Erschließungsaufwand für bestimmte d) mit einer Geschossflächenzahl über 2,0 27 m Abschnitte einer Erschließungsanlage oder diesen Aufwand für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der Grundstücke 5. Industriegebieten eine Einheit bilden (Erschließungseinheit), ermitteln. a) mit einer Baumassenzahl bis 3,0 23 m (3) Die Aufwendungen für Fußwege und Wohnwege (§ 2 Abs. 1 b) mit einer Baumassenzahl über 3,0 bis 6,0 25 m Nr. II), für Sammelstraßen (§ 2 Abs. 1 Nr. III), für Parkflächen (§ c) mit einer Baumassenzahl über 6,0 27 m 2 Abs. 1 Nr. IV b), für Grünanlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. V b) und für Immissionsschutzanlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. VI, § 10) werden den I. für die öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen zum Anbau bestimmten Straßen, Wegen und Plätzen, zu denen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen inner- sie von der Erschließung her gehören, zugerechnet. Das Ver- halb der Baugebiete (z. B. Fußwege, Wohnwege; Art. 5a Abs. fahren nach Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Ab- 2 Nr. 2 KAG) bis zu einer Breite von 5 m, rechnungsgebiet (§ 4) der Fuß- und Wohnwege, der Sammel- II. für die nicht zum Anbau bestimmten, zur Erschließung der Bau- straßen, Parkflächen, Grünanlagen oder Immissionsschutzan- gebiete notwendigen Sammelstraßen innerhalb der Bauge- lagen von dem Abrechnungsgebiet der Straßen, Wege und biete (Art. 5a Abs. 2 Nr. 3 KAG) bis zu einer Breite von 27 m, Plätze abweicht; in diesem Fall werden die Fuß- und Wohn- III. für Parkflächen, wege, die Sammelstraßen, Parkflächen, Grünanlagen und a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. I und Immissionsschutzanlagen selbstständig als Erschließungsanla- Nr. III sind, bis zu einer weiteren Breite von 5 m, gen abgerechnet. b) soweit sie nicht Bestandteile der in Nr. I und Nr. III genannten §4 Verkehrsanlagen, aber nach städtebaulichen Grundsätzen Abrechnungsgebiet innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig Die von einer Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke sind, bis zu 15 v. H. aller im Abrechnungsgebiet (§ 4) liegen- bilden das Abrechnungsgebiet. Wird ein Abschnitt einer Erschlie- den Grundstücksflächen, ßungsanlage oder eine Erschließungseinheit abgerechnet, so IV. für Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen bilden die von dem Abschnitt der Erschließungsanlage bzw. Er- a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. I bis schließungseinheit erschlossenen Grundstücke das Abrechnungs- Nr. III sind, bis zu einer weiteren Breite von 5 m, gebiet.
Seite 4 Nr. 5|12.03.2021 §5 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl Gemeindeanteil der auf den Grundstücken der näheren Umgebung über- wiegend vorhandenen Vollgeschosse. Die Stadt Alzenau trägt 10 v. H. des beitragsfähigen Erschließungs- aufwandes. Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen §6 und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes Höhe von mindestens 2,30 m haben. Als Vollgeschosse gelten auch Kellergeschosse, deren Deckenunterkante im (1)Bei zulässiger gleicher Nutzung der Grundstücke wird der nach Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natürliche oder § 3 ermittelte Erschließungsaufwand nach Abzug des Anteils festgelegte Geländeoberfläche. der Gemeinde (§ 5) auf die Grundstücke des Abrechnungs- gebietes (§ 4) nach den Grundstücksflächen verteilt. (9) Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar, werden je angefangene 3,5 m (2) Ist in einem Abrechnungsgebiet (§ 4) eine unterschiedliche Höhe des Bauwerks als ein Vollgeschoss gerechnet. Ist ein bauliche oder sonstige Nutzung zulässig, wird der nach § 3 Grundstück mit einer Kirche bebaut, so sind zwei Vollge- ermittelte Erschließungsaufwand nach Abzug des Anteils der schosse anzusetzen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwe- Gemeinde (§ 5) auf die Grundstücke des Abrechnungsge- cken, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer bietes (§ 4) verteilt, indem die Grundstücksflächen mit einem freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend. Nutzungsfaktor vervielfacht werden, der im Einzelnen beträgt: (10) Werden in einem Abrechnungsgebiet (§ 4) außer überwie- 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit und gewerblich oder gend gewerblich genutzten Grundstücken oder Grundstü- sonstig nutzbaren Grundstücken, auf denen keine oder nur cken, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans in eine untergeordnete Bebauung zulässig ist 1,0 einem Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet liegen, auch andere Grundstücke erschlossen, so sind für die Grundstücke 2. bei mehrgeschossiger Bebaubarkeit zuzüglich je weiteres in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie für die Grund- Vollgeschoss 0,3 stücke, die überwiegend gewerblich genutzt werden, die in (3) Als Grundstücksfläche gilt: Abs. 2 genannten Nutzungsfaktoren um je 50 v.H. zu erhöhen. 1. bei Grundstücken, die vollständig im Bereich eines Bebau- Als gewerblich genutzt oder nutzbar gelten auch Grund- ungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 und 2 BauGB oder stücke, wenn sie überwiegend Geschäfts-, Büro-, Praxis-, teilweise im beplanten Bereich und im Übrigen im unbe- Unterrichts-, Heilbehandlungs- oder ähnlich genutzte Räume planten Innenbereich (§ 34 BauGB) bzw. vollständig im beherbergen oder in zulässiger Weise beherbergen dürfen. unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) liegen, der Flä- §7 cheninhalt des Buchgrundstücks, wie er sich aus der Eintra- Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke gung im Grundbuch ergibt. Bei Grundstücken, die nur teil- Für Grundstücke, die von mehr als einer Erschließungsanlage im weise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30 Sinne des Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG erschlossen werden, ist die BauGB) liegen und im Übrigen im Außenbereich (§ 35 Grundstücksfläche bei Abrechnung jeder Erschließungsanlage BauGB), die Grundstücksfläche, die sich innerhalb des Gel- nur mit zwei Dritteln anzusetzen. Dies gilt nicht, tungsbereichs des Bebauungsplanes befindet. 1. wenn ein Erschließungsbeitrag nur für eine Erschließungsanlage 2. bei Grundstücken im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB), erhoben wird und Beiträge für weitere Anlagen zu deren erst- die in den Außenbereich (§ 35 BauGB) übergehen und bei maliger Herstellung weder nach dem geltenden Recht noch denen sich die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich nach vergleichbaren früheren Rechtsvorschriften erhoben nicht aus einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB ergibt, die worden sind oder erhoben werden, tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m, 2. für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten gemessen von der der Erschließungsanlage zugewandten sowie für Grundstücke, die gem. § 6 Abs. 10 als gewerblich Grenze des beitragspflichtigen Grundstücks. Reicht die genutzt gelten. bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung §8 hinaus, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung bestimmt wird. Kostenspaltung Der Erschließungsbeitrag kann für (4) Beitragspflichtige Grundstücke, die ohne bauliche Nutzungs- möglichkeit oder die mit einer untergeordneten baulichen 1. den Grunderwerb, Nutzungsmöglichkeit gewerblich oder in sonstiger Weise ver- 2. die Freilegung der Grundflächen, gleichbar genutzt werden oder genutzt werden dürfen, z. B. 3. die Fahrbahn, auch Richtungsfahrbahnen, Friedhöfe, Sportanlagen, Freibäder, Campingplätze, Dauer- 4. die Radwege, kleingärten, werden mit 0,5 der Grundstücksfläche in die 5. die Gehwege zusammen oder einzeln, Verteilung einbezogen. 6. die gemeinsamen Geh- und Radwege, (5) Als zulässige Zahl der Vollgeschosse gilt die im Bebauungsplan 7. die unselbstständigen Parkplätze, festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Weist der 8. die Mehrzweckstreifen, Bebauungsplan nur eine Baumassenzahl aus, so gilt als Zahl 9. die Mischflächen, der Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5. Weist 10. die Sammelstraßen, der Bebauungsplan lediglich eine höchstzulässige Gebäude- 11. die Parkflächen, höhe in Form der Wand- oder Firsthöhe aus, so gilt diese geteilt durch 2,6 in Wohn- und Mischgebieten, geteilt durch 3,5 in 12. die Grünanlagen, Gewerbe- und Industriegebieten. Sind beide Höhen festge- 13. die Beleuchtungseinrichtungen und setzt, so ist die höchstzulässige Wandhöhe maßgebend. 14. die Entwässerungseinrichtungen Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet. gesondert erhoben und in beliebiger Reihenfolge umgelegt Setzt der Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse werden, sobald die Maßnahme, deren Aufwand durch Teilbe- noch eine Baumassenzahl noch die höchstzulässige Gebäu- träge gedeckt werden soll, abgeschlossen worden ist. Diesen dehöhe in Form der Wand- oder Firsthöhe fest, so findet Abs. Zeitpunkt stellt die Stadt fest. 8 Anwendung. §9 (6) Ist im Einzelfall eine größere Zahl der Vollgeschosse zugelassen Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen oder vorhanden, so ist diese zugrunde zu legen. (1) Die zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze sowie (7) Grundstücke, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig Sammelstraßen und Parkflächen sind endgültig hergestellt, sind, gelten als eingeschossig bebaubare Grundstücke. Bei wenn sie die nachstehenden Merkmale aufweisen: mehrgeschossigen Parkbauten bestimmt sich der Nutzungs- 1. eine Pflasterung, eine Asphalt-, Beton- oder ähnliche Decke faktor nach der Zahl ihrer Geschosse. neuzeitlicher Bauweise mit dem technisch notwendigen (8) In unbeplanten Gebieten sowie im Fall des Abs. 5 Satz 6 ist Unterbau, maßgebend 2. Straßenentwässerung und Beleuchtung, 1. bei bebauten Grundstücken die Höchstzahl der tatsächlich 3. Anschluss an eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete vorhandenen Vollgeschosse. Straße.
Nr. 5|12.03.2021 Seite 5 (2) Geh- und Radwege sind endgültig hergestellt, wenn sie eine Abgrenzung gegen die Fahrbahn und gegeneinander (außer Satzung der Stadt Alzenau zur Erhebung von Ko- bei Mischflächen) sowie eine Befestigung mit Platten, Pflaster, stenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - 135 c Asphaltbelag oder eine ähnliche Decke in neuzeitlicher Bau- Baugesetzbuch (BauGB) weise mit dem technisch notwendigen Unterbau aufweisen. (3) Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen Vom 26. Februar 2021 gärtnerisch gestaltet sind. Die Stadt Alzenau erlässt aufgrund von § 135 c BauGB und Art. (4) Zu den Merkmalen der endgültigen Herstellung der in den 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Abs. 1 bis 3 genannten Erschließungsanlagen gehören alle Satzung: Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen, damit die §1 Stadt das Eigentum oder eine Dienstbarkeit an den für die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Erschließungsanlage erforderlichen Grundstücken erlangt. Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten § 10 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestim- Immissionsschutzanlagen mungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und dieser Satzung erhoben. Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von §2 Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Um- Umfang der erstattungsfähigen Kosten welteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt. Ausgleichsmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zuge- § 11 ordnet sind. Entstehen der Beitragspflicht (2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für Die Beitragspflicht entsteht mit der endgültigen Herstellung der 1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- Erschließungsanlagen, für Teilbeträge, sobald die Maßnahmen, maßnahmen, deren Aufwand durch die Teilbeträge gedeckt werden soll, ab- 2. Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Land- geschlossen sind. Im Falle des Art. 5a Abs. 9 KAG i.V.m. § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB entsteht die Beitragspflicht mit der Übernah- schaft im Bereich des Eingriffs, me durch die Stadt. 3. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer § 12 Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Vorausleistungen Dazu gehört auch der Wert der von der Stadt aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereit- Im Fall des Art. 5a Abs. 9 KAG i.V.m. § 133 Abs. 3 BauGB können stellung einschließlich der anfallenden Nebenkosten. Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungs- beitrages erhoben werden. (3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den § 13 Festsetzungen des Bebauungsplans. Dies gilt entsprechend Beitragspflichtiger für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe §3 des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbau- berechtigte anstelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- Kosten ermittelt. und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentü- §4 mer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. Verteilung der erstattungsfähigen Kosten § 14 Die nach §§ 2, 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach Fälligkeit § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitrags- der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist bescheids, die Vorausleistung einen Monat nach Bekanntgabe keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare des Vorausleistungsbescheids fällig. Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Für sonstige selbständige, versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Fläche als überbau- § 15 bare Grundstücksfläche. Ablösung des Erschließungsbeitrages §5 (1) Der Erschließungsbeitrag kann im Ganzen vor Entstehung der Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages Beitragspflicht abgelöst werden (Art. 5a Abs. 9 KAG i. V. m. § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB). Ein Rechtsanspruch auf Ablösung Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekannt- besteht nicht. Die Höhe des Ablösungsbetrages richtet sich gabe der Anforderung fällig. nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Erschlie- §6 ßungsbeitrages. Anforderung von Vorauszahlung (2) Ein Ablösungsvertrag wird unwirksam, wenn sich zum Zeitpunkt Die Stadt kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungs- der Entstehung der sachlichen Beitragspflichten ergibt, dass pflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, der auf das betreffende Grundstück entfallende Erschließungs- Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstat- beitrag das Doppelte oder mehr als Doppelte bzw. die Hälfte tungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen oder weniger als die Hälfte des Ablösungsbetrages ausmacht. Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt wer- In einem solchen Fall ist der Erschließungsbeitrag durch Bescheid den dürfen. festzusetzen und unter Anrechnung des gezahlten Ablösungs- betrages anzufordern oder die Differenz zwischen gezahltem §7 Ablösungsbetrag und Erschließungsbeitrag zu erstatten. Ablösung § 16 Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Inkrafttreten Der Ablösebetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages. (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntma- chung in Kraft. §8 (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Erschließungsbeitragssatzung Inkrafttreten vom 5. Juli 1989 sowie die Änderungssatzung zur Erschließungs- Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntma- beitragssatzung vom 8. Juni 1994 außer Kraft. chung in Kraft. Stadt Alzenau, 26. Februar 2021 Stadt Alzenau, 26. Februar 2021 gez. gez. Stephan Noll Stephan Noll Erster Bürgermeister Erster Bürgermeister
Seite 6 Nr. 5|12.03.2021 redaktionellerteil Beschluss mit 8:2 Stimmen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten der Aufhebung der Bebauungspläne „Taunusring“ und „Taunusring-Nord“ zum stadtrataktuell Zwecke der Nachverdichtung zu überprüfen. Die weiteren Planungen sind mit den laufenden und kommenden Bauleit- planungen abzustimmen. Protokoll der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Gegenstimmen: Stadtentwicklungsausschusses vom 11. Februar Stadträtin Sabina Prittwitz 2021 Stadträtin Claudia Neumann • Antrag auf Überplanung/Aktualisierung des Bebauungsplanes "Taunusring", Gemarkung Alzenau Mehrere Eigentümer von Grundstücken im Baugebiet „Taunusring“ haben eine Überplanung/Aktualisierung des seit Juli 1971 rechts- verbindlichen Bebauungsplanes beantragt mit dem Ziel, eine höhere Ausnutzung sowie eine zeitgemäße Bebauung ihrer Grundstücke zu ermöglichen. Bei den Antragstellern handelt es sich fast ausschließlich um Eigentümer von Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine lediglich eingeschossige Bebauung zulässt. Städtebauliches Ziel dieser Festsetzung war es, neben der Berücksichtigung der Topo- Unfallinstandsetzung ∙ Karosseriebau graphie in dem relativ großen Baugebiet auch auf einigen Dachdecker Kfz-Inspektionen ∙ Lackierarbeiten Grundstücken die Errichtung von Villen zu ermöglichen. Eine entsprechende Möglichkeit besteht in den sonstigen Baugebie- Old- & Youngtimer Reparatur ten der Stadt überwiegend nicht. Gleichwohl postuliert § 12 BauGB seit der BauGB-Novelle 2013 einen sogenannten Vorrang der Innenentwicklung und auch das Landesentwicklungsprogramm (LEP) gibt vor, dass vor Inanspruch- Wir führen aus: nahme neuer Flächen für Siedlungszwecke im bauplanungsrecht- lichen Außenbereich zunächst sämtliche Potentiale der Innen- entwicklung zu nutzen sind. Dachdeckungen Hierzu gilt es - neben der Ermittlung von Brachflächen, Baulücken Wärmedämmungen und Gebäudeleerstand - auch bestehende Baugebiete auf die Dachdecker Ing.Hajriz Peci Möglichkeit der Nachverdichtung und Erhöhung der Ausnutzbar- Flachdachabdichtungen keit zu überprüfen. Eines dieser Baugebiete ist unstreitig der „Taunusring“. Bedingt Dachfenster Aschaffenburger Str.57 durch den Generationenwechsel bei den Eigentümern wurden Wir führen aus: Dachrinnen hier in den letzten Jahren immer wieder Anfragen zu einer inten- 63801 Wir führenKleinostheim Dachdeckungen aus: siveren Ausnutzung der Baugrundstücke an die Verwaltung •Tel. 06027 400 358Ing.Hajriz Peci Wärmedämmungen Asbestentsorgung herangetragen. nach TGRS 519 Dacheindeckungen Flachdachabdichtungen Für den vorliegenden bzw. vergleichbare künftige Anträge ist Photovoltaik- und u. a. festzulegen, ob die Kosten des Verfahrens durch die Antrag- •Fax 06027 Steildach Dachfenster Dachrinnen 1249434Aschaffenburger / Ziegeldach Str.57 63801 Kleinostheim • Flachdachabdichtungen Tel. 06027 400 358 steller zu tragen sind oder von der Stadt Alzenau übernommen Solaranlagen werden und ob die Eigentümer einen angemessenen Anteil an Mobil 0173 Asbestentsorgung • Photovoltaik- Dämmungen 3128176 nach TGRS 519 und/ IsolierungenFax 06027 1249434 •dachdecker.peci@hotmail.de den Folgekosten der erwünschten Baurechtsmehrung für ggf. Solaranlagen Mobil 0173 3128176 Kamin- und erforderliche zusätzliche Kindertageseinrichtungen, Klassenräume Dachfenster • Dachrinnen dachdecker.peci@hotmail.de Kamin- und an Schulen, Hortplätze und sonstige Einrichtungen der Infrastruk- • Gerüstbau Gauben • Kamineinfassungen Gerüstbau tur zu tragen haben. • Carports • Balkonabdichtungen In der Diskussion wurde die mit dem Antrag verbundene Nach- • Asbestentsorgung nach TGRS 519 verdichtung innerhalb des Baugebiets grundsätzlich begrüßt. Dem Initiator wurde vom Ausschuss gestattet, die Beweggründe • Gerüstbau für den Antrag darzulegen. Seitens der Verwaltung wurden die • Reparaturen aller Art bestehenden planungsrechtlichen Möglichkeiten erläutert, um den Weg für die von den Antragstellern gewünschte verbesserte Ausnutzung zu ebnen. Neben einer grundlegenden Überplanung Aschaffenburger Straße 57 · Kleinostheim mit Zulassung nicht nur von höheren Ausnutzungskennziffern, sondern auch anderen Gestaltungsmöglichkeiten, wäre dieses Telefon: 0 60 27 - 40 03 58 Ziel ggf. auch mit einer Aufhebung des Bebauungsplanes zu er- reichen. Aus dem Ausschuss wurde angeregt, auch für den an- Mobil: 0 173 - 31 28 176 grenzenden Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Taunusring- email: info@dachdecker-peci.de Nord“ zu prüfen, wie dort eine Nachverdichtung ermöglicht www.dachdecker-peci.de werden kann. • Vergaben Projekt Gewerk Auftragnehmer Auftragssumme Erweiterung Kinderhort Michelbach Garderobenmöbel Fa. Röll, Laufach 18.009,76 €
Nr. 5|12.03.2021 Seite 7 rathausaktuell • Für sieben Baudenkmäler wurden Fördermittel bewilligt: - durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in Höhe von insgesamt 94.560 € Die Stadt Alzenau hält Rückschau auf das Jahr 2020 - durch den Bezirk Unterfranken - Unterfränkische Kulturstiftung (Fortsetzung der in der Ausgabe Nr. 2 begonnenen Reihe der - in Höhe von insgesamt 13.000 € Jahresberichte) Abgeschlossenheitsbescheinigungen • 15 Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungs- Planen und Bauen eigentumsgesetz wurden erteilt. Sachgebiet Bauaufsicht (Stand 18. Dezember 2020) Katasterauszüge zur Bauvorlage Baugesuche • Im Rahmen der Vereinbarung mit dem Vermessungsamt Aschaf- Bauanträge Neubauten 81 fenburg wurden insgesamt 70 amtliche Lagepläne zur Bauvor- - davon im Freistellungsverfahren 25 lage einschließlich Auszug aus dem Liegenschaftskataster generiert und an die Bauwerber ausgegeben. Umbau-/Erweiterungsbauanträge 45 Tektur-/Änderungs-Bauanträge nach Stellungnahmen zu Verfahren anderer Rechtsgebiete Erteilung Genehmigung 24 • Es wurden insgesamt zwei Stellungnahmen zu Verfahren ande- Bauvoranfragen 4 rer Behörden abgegeben (Genehmigungsanträge nach Im- missionsschutzrecht bzw. Wasserrecht). Verlängerung der Geltungsdauer von Genehmigungen/Vorbescheiden 3 Abnahmen von Fliegenden Bauten Isolierte Verfahren auf Erteilung von • Es wurde eine Zeltabnahme durchgeführt. Abweichungen/Befreiungen 25 Gaststättenrechtliche Verfahren Anträge auf Genehmigung von Werbeanlagen 2 • Im Rahmen von Gaststättenan- bzw. -ummeldungen wurden Abbruchanzeigen 9 fünf Anträge in bauaufsichtlicher Hinsicht geprüft bzw. behandelt. insgesamt 168 Gewerbeanmeldungen Freistellungsverfahren eingereicht 25 • Es wurden acht Gewerbeanmeldungen baurechtlich überprüft. - davon im Genehmigungsverfahren weitergeführt 4 Klageverfahren - davon verfahrensfrei und Zurückgegebene, da keine Weiterbehandlung als Bauantrag gewünscht 5 • Beim Verwaltungsgericht Würzburg wurden drei Klagen gegen bauaufsichtliche Anordnungen erhoben. Bei vier angezeigten Bauvorhaben konnte die Verfahrensfreiheit bestätigt werden. • Beim Verwaltungsgerichtshof in München sind vier Verfahren anhängig. Bauaufsichtliche Verfahren Hierzu wurden diverse Stellungnahmen abgegeben. • Es wurden sieben Verfahren aufgrund sicherheitswidriger bau- licher Zustände eingeleitet. Sachgebiet Städtebau/Stadtentwicklung (Stand 18. Dezember • Insgesamt fünf baurechtlich ungenehmigte bauliche Anlagen wurden im Stadtgebiet aufgegriffen. 2020) • 17 Nachbaranzeigen bzw. Anzeigen durch sonstige Personen Sitzungen wurden aufgenommen und Verfahren eingeleitet sowie ent- • Der Ausschuss für Stadtentwicklung behandelte in neun Sit- sprechende Baukontrollen/Begehungen durchgeführt. zungen mit drei Ortsbesichtigungen, 128 Tagesordnungspunkte, die zum Großteil beschlussmäßig abgewickelt wurden. Beratungen und Auskünfte Vorkaufsrecht/Genehmigung von notariellen Verträgen • Es erfolgten 327 Beratungen für Bauherren, Grundstücksnach- barn sowie Entwurfsverfasser zu Bebauungsmöglichkeiten, • 125 notarielle Verträge wurden hinsichtlich der Ausübung des Brandschutzvorschriften, Festsetzungen von Bebauungsplänen, gemeindlichen Vorkaufsrechts geprüft, davon wurden zehn im Auslegungsfragen zur Bayerischen Bauordnung (BayBO) und Stadtrat der Stadt Alzenau behandelt. zu Sonderbauverordnungen. • 62 notarielle Verträge wurden wegen der Lage des Grundbe- • In 20 Fällen wurden Akteneinsichtnahmen gewährt. sitzes in Sanierungsgebieten im Hinblick auf ihre Genehmigungs- pflicht überprüft. Versammlungsstätten • Es wurden zwei Bestuhlungspläne technisch geprüft und die Sachgebiet Stadtbauamt Genehmigungen erteilt. Hoch- und Tiefbaumaßnahmen 2020 (Auflistung nach Stadtteilen) Wasserrechtliche Verfahren • Abbruch Hanauer Straße 18 und Felsabbruch • Es fanden diverse Beratungen zu wasserrechtlichen Verfahren Für die Neubebauung des Areals gegenüber der Burg wurde statt. der Fels zwischen der Straße „An der Burg“ und der KVG-Schie- • Sieben Verfahren auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaub- nentrasse abgetragen. nis wurden neu eingeleitet. • Abbruch Anwesen Kaiser-Ruprecht-Straße 10 • In vier Fällen wurde die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis Im Vorfeld der geplanten Rathauserweiterung wurde das An- erteilt. wesen Kaiser-Ruprecht-Straße 10 abgebrochen. Die Fassade Denkmalschutz des angebauten Nachbargebäudes wurde bis zum Beginn des Neubaus mit Folie gegen Witterungseinflüsse geschützt. • Es wurden insgesamt 12 Anträge auf Förderung von Denkmälern gestellt und bearbeitet. • Industriegebiet Alzenau-Nord – Erschließung ehemaliges RWE- • Es wurden 15 Erlaubnisse gem. Art. 6 Denkmalschutzgesetz erteilt, Gelände weitere im Rahmen baurechtlicher Genehmigungen. Die Planung wurde am 3. Dezember 2020 in der Stadtratssitzung • Es wurden zwei Erlaubnisse gemäß Art. 7 Denkmalschutzgesetz vorgestellt. Der Zeit werden die Ausführungsplanungen gefertigt erteilt. und die Verdingungsunterlagen erstellt, um 2021 die Erschlie- ßungsstraße realisieren zu können. • Zwei Anträge auf Aufnahme in die Denkmalliste und ein Denk- malanordnungsverfahren wurden bearbeitet. • Neubau Feuerwehrgerätehaus Alzenau • Es fanden fünf Ortsbesichtigungen mit dem Vertreter des Ba- Die Planungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrhauses yerischen Landesamtes für Denkmalpflege statt, dabei wurden Alzenau sollen im Rahmen eines europaweiten VgV- Verfahrens 14 Objekte begutachtet. vergeben werden.
Seite 8 Nr. 5|12.03.2021 Um die grundlegenden Planungsbedingungen zu klären, wurden • Anbau Kinderhort Michelbach vorab mehrere mögliche Standorte - sowohl für das Feuerwehr- Der erst 2016 errichtete zweigruppige Kinderhort an der Grund- haus, als auch für ein ggf. notwendiges Interim - auf Basis eines schule Michelbach wird derzeit mit drei weiteren neuen Grup- im Mai 2020 erstellten Raumprogrammentwurfs - untersucht. pen für 75 weitere Kinder angebaut. Somit können ab Frühjahr Nachdem in der Sitzung des Stadtrates am 14. Oktober 2020 2021 insgesamt 125 Kinder den Hort besuchen. beschlossen wurde, dass der derzeitige Standort am Mühlweg Der Anbau ist zweigeschossig hat eine Nutzfläche von rund 540 m². erhalten werden, somit der Neubau an dieser Stelle realisiert werden soll, wurde im Dezember 2020 das Architekturbüro Mit dem Spatenstich im März 2020 haben die Rohbauarbeiten Lengfeld & Wilisch aus Darmstadt mit der Analyse des Raum- begonnen, nach rund fünf Monaten Bauzeit folgten die Rohin- programms sowie Kosten- und Machbarkeitsstudie beauftragt. stallationen der Technikgewerke, die Dachdeckerarbeiten und Höhenaufmaß, Hochwasserberechnungen sowie ein Boden- die Fenster machten im Herbst das Gebäude wetterfest. gutachten der gesamten Flächen, einschließlich „Kumpfgärten“ Es ist geplant, dass die Baumaßnahme bis April 2021 abgeschlossen wurden im Vorfeld der Machbarkeitsstudie bereits erstellt. ist. Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf rund 1.7 Mio. €, die von der Regierung von Unterfranken mit 936.000 € gefördert wird. • Sozialer Wohnungsbau Gunkelsrainstraße Der Solarverein Alzenau wird als Eigeninvest eine PV-Anlage auf Fertiggestellt werden konnten in der Gunkelsrainstraße auf einem das Flachdach des Anbaues installieren. städtischen Baugrundstück innerhalb von rund 16 Monaten Bauzeit zwei Wohngebäude mit insgesamt 900 m2 Wohnfläche • Brückenerneuerung in der Bogenstraße für 10 Wohnungen, hiervon sind je vier Drei-Zimmer-Wohnungen Im Juli 2019 wurde mit dem Abbruch der alten Brücke begonnen. und vier Vier-Zimmer-Wohnungen sowie zwei Fünf-Zimmer- Nach dem Einbringen der Bohrpfähle als tragendes Fundament Wohnungen. Diese Baumaßnahme gliedert sich mit Kubatur für die neue Brücke begannen im September 2019 die Kanal- und Gestaltung sehr gut in die Umgebungsbebauung ein, alle bauarbeiten, welche nach zahlreichen Verzögerungen erst Wohnungen sind mit einem Aufzug erreichbar und somit barri- Ende März 2020 abgeschlossen wurden. Nun konnte mit den erefrei, jedoch nicht behindertengerecht. Der Freistaat fördert Brückenwiderlagern begonnen und die Bachsohle hergestellt diese Investition mit rund 960.000 € bei Gesamtkosten in Höhe werden. von rund 3,0 Mio. €. Im Anschluss wurde der Brückenüberbau und die Flügelwände • Hanauer Straße 92 hergestellt. Mit Aufbringen der Asphaltschichten konnte im Oktober die Brücke für den Fuß- und Radverkehr freigegeben In der Hanauer Straße 92 wurde das Hinterhaus, in dem sich das werden. Nach Fertigstellung des Geländers Anfang Dezember Cafe Arbeit befindet, mit einem neuen Anstrich versehen. erfolgt die Freigabe für den PKW- Verkehr. • Solaranlage und Dachsanierung Kindergarten „Am Hauckwald“ Für diese Gesamtmaßnahme mit Verbesserung des Hochwas- Auf dem Dach der Kindertagesstätte „Am Hauckwald“ wurde serschutzes wurden rund 700.000 € investiert und durch die eine Solaranlage installiert. In diesem Zuge wurde das vorhan- Regierung 270.000 € erhalten. dene Ziegeldach erneuert und energetisch deutlich verbessert • Straßenbau Bogenstraße BA II sowie die Dachfenster erneuert. Im weiteren Verlauf sind noch Straßen- und Tiefbaumaßnahmen Insgesamt wurde für diese Klimaschutzmaßnahme rund 50.000 € notwendig, deren Planung in der Stadtratssitzung am 24. Sep- investiert. tember 2020 vorgestellt wurde. Die Ausführungsplanung wurde • Anbau Kinderkiste Albstadt erstellt. Die Submission fand am 26. November 2020 statt. Die Arbeiten wurden vergeben. Mit der Maßnahme wird im zeitigen Der Kindergarten Albstadt wurde mit zwei Gruppenräumen und Frühjahr je nach Witterung begonnen und mit Gesamtkosten dazugehörigen Schlafräumen für je 12 Krippenkinder erweitert. von rund 230.000 € gerechnet. Der Anbau beinhaltet außerdem einen Lagerraum, einen Kin- derwagenabstellraum, einen Batterieraum für die PV-Anlage, • Grundschule Michelbach – Küche WC Anlagen für die Kinder und das Personal, sowie einen Per- Im Aulabereich der Grundschule „Am Weinberg“ in Michelbach sonalraum. Die Nutzfläche für den Anbau beläuft sich auf ge- wurde vor Beginn der Sommerferien 2020 eine neue Küche samt 325 m². eingebaut, die u. a. während der Bauzeit der Horterweiterung Die Bauarbeiten hatten Mitte Mai 2019 begonnen. von der Mittagsbetreuung genutzt werden kann. Die Gesamtbaukosten beliefen sich wie geplant auf 1,25 Mio. €. • Grundschule Michelbach – Erweiterung Die Regierung von Unterfranken hat die Maßnahme mit rund 740.000 € Fördergelder gefördert. In den nächsten Jahren werden in Michelbach steigende Schülerzahlen erwartet. • Platzgestaltung Dalberghof Albstadt Derzeit werden in der „Schule am Weinberg“ 172 Schüler in Mit der Neugestaltung des Platzes unterhalb des Dalberghofes insgesamt acht Klassen unterrichtet, bis 2025 wird mit ca. 220 wurde Mitte August begonnen. Förmlicher Spatenstich war am Schülern und somit 10 Klassen gerechnet. Zudem werden zu- 5. August 2020. sätzliche Räumlichkeiten, u. a. für den Religionsunterricht, be- Zunächst wurde eine Treppenanlage mit Sandsteinverblendung nötigt. Derzeit wird eine entsprechende Erweiterung räumlich/ vom Platz zum Dalberghof errichtet. Ebenfalls wurde ein Zugang organisatorisch und statisch untersucht. auf den Platz von der Freigerichter Straße aus mittels einer klei- • Kinderkrippe Michelbach – Interimslösung nen Treppenanlage geschaffen. Aufgrund des gestiegenen Bedarfs an Krippenplätzen wurde Eine neu errichtete Mauer mit integriertem Schiebetor grenzt in der Sitzung des Stadtrats am 30. April 2020 beschlossen, dass den Platz zum Nachbargrundstück ab. Insgesamt entstanden eine Interimslösung zur Miete in Pavillonbauweise schnellstmög- 15 Parkplätze wovon ein Behindertenparkplatz und zwei Park- lich realisiert werden soll. plätze mit Elektroladesäule für E-Autos ausgewiesen sind. Der Nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgte am 21. Septem- gesamte Platz wurde in Pflasterbauweise befestigt. ber 2020 der Spatenstich, anschließend die Erschließungs- und Die Randbereiche wurden eingegrünt, die vorhandenen Lin- Fundamentarbeiten, so dass die Pavillons am 19. November denbäume wurden in die Planung integriert und konnten er- errichtet und ausgebaut werden konnten. Zeitgleich wurde ein halten werden, ebenfalls wurde die historische Weinpresse, Spielgelände modelliert, Zaunanlagen und kindgerechte Be- welche mit einer leichten Stahl- Glaskonstruktion als Witterungs- pflanzung erneuert und Spielgeräte aufgestellt. schutz überdacht wurde, in die Platzgestaltung integriert. Die Die zweigruppige Kinderkrippe für bis zu 30 Kindern kann ab dem aufgestellten Ruhebänke laden zum Verweilen ein. 11. Januar 2021 ihren Betrieb aufnehmen. Die Erstinvestition An den Baukosten in Höhe von rund 540.000 € beteiligt sich die beläuft sich auf rund 150.000 €; die Miete auf rund 11.000 € mo- Städtebauförderung der Regierung von Unterfranken mit rund natlich. 320.000 €. • Kinderkrippe Michelbach – Neubau • Feuerwehrgebäude Albstadt Für den geplanten Neubau der dreigruppigen Kinderkrippe im Auf der nach Süden ausgerichteten Dachhälfte wurde eine Stadtteil Michelbach wurden diverse Standorte untersucht und PV-Anlage errichtet. auf Eignung geprüft.
Nr. 5|12.03.2021 Seite 9 Zur Erstellung eines Vorentwurfs für die beiden favorisierten Ebenfalls wurden auf Höhe des Kindergartens drei Kurzzeitpark- Standorte wurden Architekturbüros beauftragt, Machbarkeits- plätze ausgewiesen. Insgesamt wurden für diese Maßnahme studien zu erstellen. 190.000 € investiert. • Erneuerung des Hallendachs Schulturnhalle Michelbach • Platzgestaltung Bella und Israel Wahler Platz Nach dem Sturm im August 2019 wurde das Hallendach der Mit der Gestaltung des Platzes Ecke Bruchhausen/Edelmann- Schulturnhalle nur punktuell repariert, dieses Jahr erfolgte nun- straße wurde Anfang August begonnen. Der Zugangsbereich mehr die Komplettsanierung. Ecke Bruchhausen/Edelmannstraße wurde aus Sandsteinblock- stufen und Natursteinkleinpflaster erstellt. • Fuß- und Radweg Hörstein-Wasserlos Ein weiterer behindertengerechter Zugang wurde von der Im Februar konnte mit den Rodungsarbeiten für den Fuß- und Edelmannstraße aus hergestellt. Insgesamt wurden 10 Parkplät- Radweg begonnen werden. ze verwirklicht, davon ein Behindertenparkplatz und zwei Park- In Bereich Bezirksstraße Einmündung Hellersweg wurden neue plätze mit Stromladesäule für Elektrofahrzeuge. LED-Lampen gestellt. Im Zuge der Vollsperrung für die Einbindung Der eigentliche Platz, welcher in wassergebundener Bauweise Bezirksstr./Hellersweg mit einer Querungshilfe wurde auch die errichtet wurde, ist mit Grünflächen eingerahmt. Verbindungsstraße Wasserlos- Hörstein abgefräst und für rund 150.000 € neu asphaltiert. Im Anschluss daran folgten die Solar- Der Gedenkstein von Israel Wahler sowie die Gedenkstehle an beleuchtung, straßenbegleitend eine Baumallee sowie neue die frühere jüdische Gemeinde wurden mit in die Platzgestaltung Markierung und Beschilderung. für insgesamt rund 100.000 € integriert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1,0 Mio. €, woran sich • Rad- und Fußweg Tannenhof der Landkreis Aschaffenburg sowie die Regierung von Unter- Der Feldweg war an mehreren Stellen nicht durchgehend as- franken mit rund 60 % beteiligt. Die Verkehrsfreigabe fand im phaltiert. Nachdem die Verordnung als Radweg vom Landkreis Oktober 2020 statt. Aschaffenburg ausgewiesen wurde, wurden insgesamt 3.500 m² • Neubau 7-gruppige Kita „Sonnenland“ Wasserlos zunächst planiert und dann mit einer 12 cm starken Asphalt- schicht überzogen. Ende Februar 2019 wurde durch den Stadtrat beschlossen, auf dem Gelände des Marienheims eine neue Kindertagestätte zu • Alarmzugang Feuerwehr Hörstein errichten, um dem stetig steigenden Bedarf an Kinderbetreu- Auf Antrag der Feuerwehr Hörstein wurde der alte betonierte ungsplätzen gerecht zu werden. Alarmzugang wegen Unfallgefahr ausgebaut und in Pflaster- Im April 2020 wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung bauweise neu hergestellt. beschlossen, dass zu diesem Zweck ein europaweites VgV- Verfahren für die Architektenleistungen durchzuführen. • Kunstrasenplatz Hörstein Mit der Vorstellung von Lösungsvorschlägen der vier finalplat- Die Flutlichtanlage wurde auf LED-Beleuchtung umgestellt und zierten Planungsbüros am 20. Oktober 2020 im Rahmen eines somit eine bessere Ausleuchtung geschaffen. Vergabegesprächs, bestehend aus Vertretern der politischen Bauwerksprüfungen Fraktionen, der Verwaltung sowie Vertretern der Kita konnte sich ein Büro mit einem dreigeschossigen Winkelgebäude durchset- • An allen städtischen Turnhallen in Michelbach, Hörstein und zen, das es in seinem Entwurf verstand, im Erdgeschoss die Wasserlos wurden die Tragwerkkonstruktionen turnusgemäß Inklusionsgruppe sowie die drei Krippenkindergruppen, im statisch begutachtet und die notwendigen Ertüchtigungsmaß- 1. Obergeschoss die drei Kindergartengruppen sowie im nahmen sowie Dachabdichtungen durchgeführt. 2. Obergeschoss acht Sozialwohnungen räumlich sinnvoll und Straßenunterhaltsmaßnahmen energetisch optimiert zu organisieren. • In der Märker Ecke Wilmundsheimer Straße wurden die Gehwege • Freiwillige Feuerwehr Wasserlos, Errichtung einer Fluchttreppe gepflastert, Bordsteine behindertengerecht abgesenkt, Stra- Um weiterhin das Dachgeschoss im Gebäude der Feuerwehr ßeneinläufe erneuert und die Fahrbahndecke neu asphaltiert. Wasserlos als Vereinsraum nutzen zu können, musste eine Stahl- • Im IG Nord konnten einige Gehwege im Zuge des Glasfaser- treppe als zweiter Rettungsweg errichtet und die Situation der Ausbaus mit einer neuen Asphaltschicht versehen werden. Auch Fluchtwege im Gebäude überarbeitet werden. im restlichen Kernstadtgebiet wurden partiell Randsteine, Rinnen Nach Erteilung der Baugenehmigung wurden die Innen- und und Straßeneinläufe erneuert werden. Außentüren erneuert, sowie umfangreiche Trockenbau- und • Im Kronbergweg wurden Randsteine gestellt und Asphalt ein- Malerarbeiten ausgeführt. Die zusätzliche Stahltreppe wurde gebaut. In der Beethovenstraße wurden mehrere Straßeneinläufe im November montiert. erneuert, ebenso in der Steingasse bei Kabelneuverlegung Bord- steine, Rinne und Asphalt erneuert. Am Apfelgraben wurde an • Abbruch Marienheim Wasserlos einigen Parkplätzen das Pflaster ausgebessert. Außerdem sind Für die zukünftige Neubebauung auf dem Areal Friedhofstraße insgesamt sechs größere Pflanzinseln mit Bäumen geschaffen 1 wurde das durch die Stadt erworbene Marienheim abgebro- worden. chen. • In Michelbach wurde der Parkplatz am Einkaufsmarkt Ums Eck • Neubau katholische Kindertagesstätte Bruchhausen neu hergestellt. Der Patz wurde mit dem gleichen Pflaster wie am Schlösschen gepflastert. Auch die Entwässerung konnte in Die offizielle Einweihung mit kirchlicher Segnung sowie Gottes- diesem Zug erneuert und verbessert werden. Am Spargelhof dienst und kleinem Festzug fand am 16. Februar 2020. Realisiert Amberg wurden Feldwege neu asphaltiert. werden konnte die neue sechsgruppige Kindertagesstätte für drei Kindergartengruppen sowie drei Kinderkrippengruppen mit • In der Hahnenkammstraße konnten Gehwegbereiche neu einem sehr großzügigen und weitläufigen Außenspielgelände asphaltiert werden. Außerdem wurden Im Sälzerweg, Bezirks- nach rund eineinhalb Jahren Bauzeit. Für die neue Einrichtung straße und Hockgasse im Zuge von Kabelverlegungen Bord- wurde ein zweigeschossiges Gebäude in Massivbauweise mit steine und auch die Asphaltdecke im Gehwegbereich erneu- leichtgeneigtem Gründach erstellt, insgesamt rund 1.200 m² ert. Außerdem wurde in der Hahnenkammstraße der Verbin- groß. Zwecks Barrierefreiheit ist ein Aufzug integriert. dungsweg Am Lotzenstein mit einer Treppe verbunden. Die Kosten belaufen sich auf rund 4,15 Mio. €. An Förderungen • In der Hemsbacher Straße wurden Gehwegbereiche neu as- wurden von der Regierung von Unterfranken sowie vom Bistum phaltiert. In der Bahnhofstraße konnten Straßeneinläufe und Würzburg rund 2,34 Mio. € erhalten. -rinnen erneuert werden. Im Rannenbergring wurden außerdem im Vorgriff mehrere Meter Bordsteine saniert. • Kanal-Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten Bruchhausen • Im IG Süd konnten einige Meter Bordsteine und Rinnen wieder- Im Zuge der Straßenerneuerung wurden die Wasserleitung sowie hergestellt werden, die durch den starken LKW-Verkehr sehr in der Kanal erneuert. Seitens der Telekom wurde das alte Kupfer- Mitleidenschaft gezogen waren. In der Hohe-Mark-Straße wur- kabel erneuert. den Teilbereiche neu asphaltiert, ebenso in der Straße Zum Die Stadt Alzenau hat in diesem Zuge noch speed-pipes für Hexenthorn. eine künftige Nutzung von Glasfaser mitverlegt. Im Bereich des • Insgesamt wurden rund 430.000 € in Straßenunterhaltungsmaß- Kindergartens wurde die Straße in Pflasterbauweise als Verkehrs- nahmen sowie Erneuerung von Rinnen, Bordsteinen, und Geh- beruhigung ausgeführt. wegbereiche investiert.
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