Zukunft digital gestalten - Investitionen für Schulen, Stadtverwaltung und Bürger - Nr. 5 12.03.2021 - Stadt ...

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Zukunft digital gestalten - Investitionen für Schulen, Stadtverwaltung und Bürger - Nr. 5 12.03.2021 - Stadt ...
56. Jahrgang

                                                         Nr. 5 - 12.03.2021

                                   Zukunft digital gestalten –
               Investitionen für Schulen, Stadtverwaltung und Bürger
                                                                   Seite 11
Zukunft digital gestalten - Investitionen für Schulen, Stadtverwaltung und Bürger - Nr. 5 12.03.2021 - Stadt ...
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                termineaktuell                                        Michelbach
                                                                      Wasserlos
                                                                                                         Mo., 29.3.21 Di., 27.4.21
                                                                                                         Mo., 22.3.21 Di., 20.4.21
Terminkalender des Stadtrates                                         Problemabfall
                                                                      Alzenau (Burgparkplatz)            Sa., 10.7.21    9 bis 13 Uhr
                           März 2021                                  Hörstein (Räuschberghalle)         Do., 22.4.21 16 bis 18 Uhr
Donnerstag, 11. März 2021 Sitzung des Bau-, Umwelt- und               Michelbach (Kahltalhalle)          Do., 22.7.21 14.30 bis 16.30 Uhr
                          Stadtentwicklungsausschusses                Wasserlos (Festplatz)              Mi., 5.5.21   16 bis 18 Uhr
                          Beginn: 19.30 Uhr
                          Ort: Sitzungssaal des Rathauses             Wir bitten Sie, die Behältnisse an den jeweiligen Abfuhr­tagen
                          (Besucherbegrenzung möglich)                um 6 Uhr ­bereitzustellen.
Mittwoch, 24. März 2021   Anliegerversammlung – Ausbau
                          der Alzenauer Straße
                          Beginn: 19 Uhr
                          Ort: Räuschberghalle Hörstein
                          (Zutritt mit Einladung nur für An-
                          lieger, online - Teilnahme: www.
                          alzenau.de)
Donnerstag, 25. März 2021 Sitzung des Stadtrates
                          Beginn: 19 Uhr
                          Ort: Räuschberghalle Hörstein               Unsere Teams suchen Verstärkung – wir suchen aktuell für die
                                                                      Einrichtungen
                           April 2021                                         Kindertagesstätte Zauberwald Alzenau
                                                                                    Erzieher (m/w/d) in Vollzeit
Dienstag, 13. April 2021      Sitzung des Kultur,- Sport,- Freizeit              für gruppenübergreifende Tätigkeiten
                              und Tourismusausschusses
                              Beginn: 19 Uhr                               Kindertagesstätte An der Kahlaue Kälberau
                              Ort: Sitzungssaal des Rathauses                        Erzieher (m/w/d) in Vollzeit
                              (Besucherbegrenzung möglich)              Kindertagesstätte Iglauer Abenteuerland Alzenau
Donnerstag, 15. April 2021    Sitzung des Haupt- und Finanzaus-                   Kinderpfleger (m/w/d) in Vollzeit
                              schusses
                              Beginn: 19 Uhr                          Als engagierte Betreuungskraft haben Sie Spaß an der Arbeit
                              Ort: Sitzungssaal des Rathauses         mit Kindern. Wir bieten eine Vielzahl an Einsatzmöglichkeiten in
                              (Besucherbegrenzung möglich)            Krippen, Kindergärten und Hortbereich. Ob in großen oder klei-
                                                                      nen Teams, ob in spezifischen Altersgruppen oder in altersge-
Dienstag, 20. April 2021      Sitzung des Bau-, Umwelt- und           mischten Einrichtungen – in unseren Kinderbetreuungseinrich-
                              Stadtentwicklungsausschusses            tungen haben Sie viele Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten.
                              Beginn: 19 Uhr
                              Ort: Sitzungssaal des Rathauses         Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf
                              (Besucherbegrenzung möglich)            Ihre Bewerbung!
Donnerstag, 22. April 2021    Sitzung des Werkausschusses             Das erwarten wir von Ihnen
                              Beginn: 19 Uhr                          • eine entsprechend abgeschlossene Ausbildung oder ver-
                              Ort: Sitzungssaal des Rathauses            gleichbare Qualifikation
                              (Besucherbegrenzung möglich)            • pädagogische, soziale und interkulturelle Kompetenz
                                                                      • Aufgeschlossenheit, Flexibilität, Belastbarkeit sowie Koope-
Donnerstag, 29. April 2021    Sitzung des Stadtrates                     rations-, Team- und Reflexionsbereitschaft
                              Beginn: 19 Uhr                          Mit uns können Sie auch Ihre Ausbildung, z. B. als Erzieherin
                              Ort: Prischoßhalle                      und Erzieher sowie als Kinderpflegerin und Kinderpfleger
                                                                      starten und mit einem erforderlichen Anerkennungsjahr bzw.
          umwelt&entsorgung                                           Berufspraktikum abschließen.
                                                                      Das können wir Ihnen bieten
Restmüll                                                              • sehr gut ausgestattete Einrichtungen
                                                                      • motivierte und dynamische Teams
Alzenau, Albstadt, Michelbach,                                        • bedarfsorientierte Öffnungszeiten
                                    Do., 18.3.21 Mi, 31.3.21
Kälberau, Wasserlos                                                   • flexible Urlaubsplanung (bedingt durch geringe Schließzeiten
Hörstein                            Fr., 19.3.21   Do., 1.4.21           und gute Personalausstattung)
Biomüll                                                               • Beschäftigungsverhältnisse nach dem TVöD
                                                                      • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Alzenau und alle Stadtteile         Do.,25.3.21    Fr., 9.4.21
Papiertonne                                                            Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unter-
Alzenau                             Do., 25.3.21 Do., 22.4.21          lagen senden Sie bitte bis zum 22. März 2021 an:
Albstadt, Kälberau,                                                    Stadt Alzenau · Personalverwaltung
                                    Mi., 24.3.21   Mi., 21.4.21        Bernd Waldschmitt
Michelbach, Wasserlos
Hörstein                            Fr., 26.3.21   Fr., 23.4.21        Hanauer Straße 1 · 63755 Alzenau
                                                                       oder per E-Mail an: bewerbung@alzenau.de
Papiersammlung durch Vereine                                           (bitte ausschließlich im PDF-Format)
Alzenau                             Sa., 10.4.21   Sa., 12.6.21
Michelbach                          Fr., 9.4.21    Sa., 10.4.21       Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung:
Hörstein                            Sa., 3.4.21    Sa., 3.7.21        Christine Reyer, Tel.: 06023 502-126, reyer.christine@alzenau.de
                                                                      Da wir keine Bewerbungsunterlagen zurücksenden können,
Gelber-Sack-Sammlung                                                  lassen Sie uns bitte nur Kopien der Unterlagen zukommen.
Alzenau, Kälberau                   Di., 23.3.21   Mi., 21.4.21       Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir
Albstadt                            Fr., 19.3.21   Mo., 19.4.21       Ihre Unterlagen auch elektronisch erfassen und bis zu sechs
                                                                      Monate nach der Besetzung der Stelle aufbewahren.
Hörstein                            Di., 16.3.21   Mi., 14.4.21
Zukunft digital gestalten - Investitionen für Schulen, Stadtverwaltung und Bürger - Nr. 5 12.03.2021 - Stadt ...
Nr. 5|12.03.2021                                                                                                                          Seite 3

                  amtlicherteil                                                 b) soweit sie nicht Bestandteile der in Nr. I bis Nr. III genannten
                                                                                      Verkehrsanlagen sind, aber nach städtebaulichen Grund-
                                                                                      sätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung
                                                                                      notwendig sind, bis zu 15 v.H. der im Abrechnungsgebiet
amtlichebekanntmachungen                                                              (§ 4) liegenden Grundstücksflächen,
                                                                             V. für Immissionsschutzanlagen.
Satzung der Stadt Alzenau über die Erhebung                                  (2) Zu dem Erschließungsaufwand nach Abs. 1 Nr. I bis Nr. VI ge-
                                                                                  hören insbesondere die Kosten für
         von Erschließungsbeiträgen                                               a) den Erwerb der Grundflächen,
    (Erschließungsbeitragssatzung – EBS)                                          b) die Freilegung der Grundflächen,
                                 Vom 26. Februar 2021                             c)	die erstmalige Herstellung des Straßenkörpers einschließlich
Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Frei-                          des Unterbaues, der Befestigung der Oberfläche sowie
staat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 5a Abs. 9 des Bayerischen                     notwendiger Erhöhungen oder Vertiefungen,
Kommunalabgabengesetzes (KAG) und § 132 Baugesetzbuch                             d) die Herstellung von Rinnen sowie der Randsteine,
(BauGB) erlässt die Stadt Alzenau folgende Satzung:                               e) die Herstellung von Radwegen,
                                           §1                                     f) die Herstellung von Gehwegen,
                        Erhebung des Erschließungsbeitrages                       g) die Herstellung von kombinierten Geh- und Radwegen,
Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für                       h) die Herstellung von Mischflächen,
Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Alzenau Erschließungs-
beiträge nach Art. 5a Abs. 1 KAG sowie nach Maßgabe dieser                        i) die Herstellung der Beleuchtungseinrichtung,
Satzung.                                                                          j) 	die Herstellung der Entwässerungseinrichtung der Erschlie-
                                           §2                                          ßungsanlagen,
                     Art und Umfang der Erschließungsanlagen                      k) den Anschluss an andere Erschließungsanlagen,
(1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand                                    l) 	die Herstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
I. für die öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und                        wegen Eingriffs beitragsfähiger Maßnahmen in Natur und
    Plätze (Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG) in                                               Landschaft,
    bis zu einer Straßenbreite(Fahrbahnen, Radwege, Gehwege,                   m) 	die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschlie-
     kombinierte Geh- und Radwege) von                                                 ßungsanlagen,
    1. Wochenendhausgebieten mit einer                                           n) die Herstellung von Böschungen, Schutz- und Stützmauern.
        Geschossflächenzahl bis 0,2                                    7m    (3) Der Erschließungsaufwand umfasst auch den Wert der von
     2. Kleinsiedlungsgebieten mit einer                                         der Stadt aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im
         Geschossflächenzahl bis 0,3                                  10 m        Zeitpunkt der Bereitstellung.
        bei einseitiger Bebaubarkeit                                 8,5 m   (4) Der Erschließungsaufwand im Rahmen des Abs. 1 umfasst
                                                                                  auch die Kosten, die für die Teile der Fahrbahn einer Orts-
     3. Kleinsiedlungsgebieten, soweit sie nicht unter Nr. 2 fallen,            durchfahrt einer Bundes-, Staats- oder Kreisstraße entstehen,
        Dorfgebieten, reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohnge-                    die über die Breiten der anschließenden freien Strecken hi-
        bieten, Mischgebieten                                                     nausgehen.
        a) mit einer Geschossflächenzahl bis 0,7                      14 m   (5) Soweit Erschließungsanlagen im Sinne des Abs. 1 als Sackgas-
              bei einseitiger Bebaubarkeit                          10,5 m        sen enden, ist für den erforderlichen Wendehammer der
        b) mit einer Geschossflächenzahl über 0,7 bis 1,0            18 m        Aufwand bis zur vierfachen Gesamtbreite der Sackgasse
              bei einseitiger Bebaubarkeit                          12,5 m        beitragsfähig.
        c) mit einer Geschossflächenzahl über 1,0 bis 1,6             20 m                                      §3
        d) mit einer Geschossflächenzahl über 1,6                     23 m         Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
    4. Kerngebieten, Gewerbegebieten und Sondergebieten                      (1) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand (§ 2) wird nach den
                                                                                  tatsächlichen Kosten ermittelt.
        a) mit einer Geschossflächenzahl bis 1,0                      20 m
                                                                             (2) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird für die einzelne
        b) mit einer Geschossflächenzahl über 1,0 bis 1,6             23 m        Erschließungsanlage ermittelt. Die Stadt kann abweichend von
        c) mit einer Geschossflächenzahl über 1,6 bis 2,0             25 m        Satz 1 den beitragsfähigen Erschließungsaufwand für bestimmte
        d) mit einer Geschossflächenzahl über 2,0                     27 m        Abschnitte einer Erschließungsanlage oder diesen Aufwand für
                                                                                  mehrere Anlagen, die für die Erschließung der Grundstücke
    5. Industriegebieten                                                          eine Einheit bilden (Erschließungseinheit), ermitteln.
        a) mit einer Baumassenzahl bis 3,0                            23 m   (3) Die Aufwendungen für Fußwege und Wohnwege (§ 2 Abs. 1
        b) mit einer Baumassenzahl über 3,0 bis 6,0                   25 m        Nr. II), für Sammelstraßen (§ 2 Abs. 1 Nr. III), für Parkflächen (§
        c) mit einer Baumassenzahl über 6,0                           27 m        2 Abs. 1 Nr. IV b), für Grünanlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. V b) und für
                                                                                  Immissionsschutzanlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. VI, § 10) werden den
I. für die öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen              zum Anbau bestimmten Straßen, Wegen und Plätzen, zu denen
     mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen inner-                 sie von der Erschließung her gehören, zugerechnet. Das Ver-
     halb der Baugebiete (z. B. Fußwege, Wohnwege; Art. 5a Abs.                   fahren nach Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Ab-
     2 Nr. 2 KAG) bis zu einer Breite von 5 m,                                    rechnungsgebiet (§ 4) der Fuß- und Wohnwege, der Sammel-
II. für die nicht zum Anbau bestimmten, zur Erschließung der Bau-                straßen, Parkflächen, Grünanlagen oder Immissionsschutzan-
     gebiete notwendigen Sammelstraßen innerhalb der Bauge-                       lagen von dem Abrechnungsgebiet der Straßen, Wege und
     biete (Art. 5a Abs. 2 Nr. 3 KAG) bis zu einer Breite von 27 m,               Plätze abweicht; in diesem Fall werden die Fuß- und Wohn-
III. für Parkflächen,                                                             wege, die Sammelstraßen, Parkflächen, Grünanlagen und
      a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. I und             Immissionsschutzanlagen selbstständig als Erschließungsanla-
            Nr. III sind, bis zu einer weiteren Breite von 5 m,                   gen abgerechnet.
      b) soweit sie nicht Bestandteile der in Nr. I und Nr. III genannten                                      §4
            Verkehrsanlagen, aber nach städtebaulichen Grundsätzen                                     Abrechnungsgebiet
            innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig         Die von einer Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke
            sind, bis zu 15 v. H. aller im Abrechnungsgebiet (§ 4) liegen-   bilden das Abrechnungsgebiet. Wird ein Abschnitt einer Erschlie-
            den Grundstücksflächen,                                          ßungsanlage oder eine Erschließungseinheit abgerechnet, so
IV. für Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen                      bilden die von dem Abschnitt der Erschließungsanlage bzw. Er-
       a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen im Sinne von Nr. I bis       schließungseinheit erschlossenen Grundstücke das Abrechnungs-
             Nr. III sind, bis zu einer weiteren Breite von 5 m,             gebiet.
Zukunft digital gestalten - Investitionen für Schulen, Stadtverwaltung und Bürger - Nr. 5 12.03.2021 - Stadt ...
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                                    §5                                         2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl
                              Gemeindeanteil                                        der auf den Grundstücken der näheren Umgebung über-
                                                                                    wiegend vorhandenen Vollgeschosse.
Die Stadt Alzenau trägt 10 v. H. des beitragsfähigen Erschließungs-
aufwandes.                                                                         Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der
                                                                                   natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen
                                    §6                                             und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine
      Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes                        Höhe von mindestens 2,30 m haben. Als Vollgeschosse
                                                                                   gelten auch Kellergeschosse, deren Deckenunterkante im
(1)Bei zulässiger gleicher Nutzung der Grundstücke wird der nach                 Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natürliche oder
     § 3 ermittelte Erschließungsaufwand nach Abzug des Anteils                    festgelegte Geländeoberfläche.
     der Gemeinde (§ 5) auf die Grundstücke des Abrechnungs-
     gebietes (§ 4) nach den Grundstücksflächen verteilt.               (9) Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheiten des
                                                                               Bauwerks nicht feststellbar, werden je angefangene 3,5 m
(2) Ist in einem Abrechnungsgebiet (§ 4) eine unterschiedliche                Höhe des Bauwerks als ein Vollgeschoss gerechnet. Ist ein
     bauliche oder sonstige Nutzung zulässig, wird der nach § 3                Grundstück mit einer Kirche bebaut, so sind zwei Vollge-
     ermittelte Erschließungsaufwand nach Abzug des Anteils der                schosse anzusetzen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwe-
     Gemeinde (§ 5) auf die Grundstücke des Abrechnungsge-                     cken, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer
     bietes (§ 4) verteilt, indem die Grundstücksflächen mit einem             freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend.
     Nutzungsfaktor vervielfacht werden, der im Einzelnen beträgt:      (10) Werden in einem Abrechnungsgebiet (§ 4) außer überwie-
   1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit und gewerblich oder                    gend gewerblich genutzten Grundstücken oder Grundstü-
        sonstig nutzbaren Grundstücken, auf denen keine oder nur               cken, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans in
        eine untergeordnete Bebauung zulässig ist                 1,0          einem Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet liegen, auch
                                                                               andere Grundstücke erschlossen, so sind für die Grundstücke
   2. bei mehrgeschossiger Bebaubarkeit zuzüglich je weiteres                 in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie für die Grund-
        Vollgeschoss                                              0,3          stücke, die überwiegend gewerblich genutzt werden, die in
(3) Als Grundstücksfläche gilt:                                                Abs. 2 genannten Nutzungsfaktoren um je 50 v.H. zu erhöhen.
   1. bei Grundstücken, die vollständig im Bereich eines Bebau-               Als gewerblich genutzt oder nutzbar gelten auch Grund-
        ungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 und 2 BauGB oder                   stücke, wenn sie überwiegend Geschäfts-, Büro-, Praxis-,
        teilweise im beplanten Bereich und im Übrigen im unbe-                 Unterrichts-, Heilbehandlungs- oder ähnlich genutzte Räume
        planten Innenbereich (§ 34 BauGB) bzw. vollständig im                  beherbergen oder in zulässiger Weise beherbergen dürfen.
        unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) liegen, der Flä-                                             §7
        cheninhalt des Buchgrundstücks, wie er sich aus der Eintra-                 Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke
        gung im Grundbuch ergibt. Bei Grundstücken, die nur teil-       Für Grundstücke, die von mehr als einer Erschließungsanlage im
        weise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30            Sinne des Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG erschlossen werden, ist die
        BauGB) liegen und im Übrigen im Außenbereich (§ 35              Grundstücksfläche bei Abrechnung jeder Erschließungsanlage
        BauGB), die Grundstücksfläche, die sich innerhalb des Gel-      nur mit zwei Dritteln anzusetzen. Dies gilt nicht,
        tungsbereichs des Bebauungsplanes befindet.                     1. wenn ein Erschließungsbeitrag nur für eine Erschließungsanlage
   2. bei Grundstücken im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB),           erhoben wird und Beiträge für weitere Anlagen zu deren erst-
        die in den Außenbereich (§ 35 BauGB) übergehen und bei              maliger Herstellung weder nach dem geltenden Recht noch
        denen sich die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich              nach vergleichbaren früheren Rechtsvorschriften erhoben
        nicht aus einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB ergibt, die          worden sind oder erhoben werden,
        tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m,     2. für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten
        gemessen von der der Erschließungsanlage zugewandten                sowie für Grundstücke, die gem. § 6 Abs. 10 als gewerblich
        Grenze des beitragspflichtigen Grundstücks. Reicht die              genutzt gelten.
        bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung                                            §8
        hinaus, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch
        die hintere Grenze der Nutzung bestimmt wird.                                                Kostenspaltung
                                                                        Der Erschließungsbeitrag kann für
(4) Beitragspflichtige Grundstücke, die ohne bauliche Nutzungs-
     möglichkeit oder die mit einer untergeordneten baulichen           1. den Grunderwerb,
     Nutzungsmöglichkeit gewerblich oder in sonstiger Weise ver-        2. die Freilegung der Grundflächen,
     gleichbar genutzt werden oder genutzt werden dürfen, z. B.         3. die Fahrbahn, auch Richtungsfahrbahnen,
     Friedhöfe, Sportanlagen, Freibäder, Campingplätze, Dauer-          4. die Radwege,
     kleingärten, werden mit 0,5 der Grundstücksfläche in die           5. die Gehwege zusammen oder einzeln,
     Verteilung einbezogen.                                             6. die gemeinsamen Geh- und Radwege,
(5) Als zulässige Zahl der Vollgeschosse gilt die im Bebauungsplan     7. die unselbstständigen Parkplätze,
     festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Weist der     8. die Mehrzweckstreifen,
     Bebauungsplan nur eine Baumassenzahl aus, so gilt als Zahl         9. die Mischflächen,
     der Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5. Weist       10. die Sammelstraßen,
     der Bebauungsplan lediglich eine höchstzulässige Gebäude-          11. die Parkflächen,
     höhe in Form der Wand- oder Firsthöhe aus, so gilt diese geteilt
     durch 2,6 in Wohn- und Mischgebieten, geteilt durch 3,5 in         12. die Grünanlagen,
     Gewerbe- und Industriegebieten. Sind beide Höhen festge-           13. die Beleuchtungseinrichtungen und
     setzt, so ist die höchstzulässige Wandhöhe maßgebend.              14. die Entwässerungseinrichtungen
     Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet.          gesondert erhoben und in beliebiger Reihenfolge umgelegt
     Setzt der Bebauungsplan weder die Zahl der Vollgeschosse           werden, sobald die Maßnahme, deren Aufwand durch Teilbe-
     noch eine Baumassenzahl noch die höchstzulässige Gebäu-            träge gedeckt werden soll, abgeschlossen worden ist. Diesen
     dehöhe in Form der Wand- oder Firsthöhe fest, so findet Abs.       Zeitpunkt stellt die Stadt fest.
     8 Anwendung.                                                                                          §9
(6) Ist im Einzelfall eine größere Zahl der Vollgeschosse zugelassen   Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen
     oder vorhanden, so ist diese zugrunde zu legen.                    (1) Die zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze sowie
(7) Grundstücke, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig            Sammelstraßen und Parkflächen sind endgültig hergestellt,
     sind, gelten als eingeschossig bebaubare Grundstücke. Bei               wenn sie die nachstehenden Merkmale aufweisen:
     mehrgeschossigen Parkbauten bestimmt sich der Nutzungs-                 1. eine Pflasterung, eine Asphalt-, Beton- oder ähnliche Decke
     faktor nach der Zahl ihrer Geschosse.                                       neuzeitlicher Bauweise mit dem technisch notwendigen
(8) In unbeplanten Gebieten sowie im Fall des Abs. 5 Satz 6 ist                 Unterbau,
     maßgebend                                                               2. Straßenentwässerung und Beleuchtung,
   1. bei bebauten Grundstücken die Höchstzahl der tatsächlich              3. Anschluss an eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete
        vorhandenen Vollgeschosse.                                               Straße.
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Nr. 5|12.03.2021                                                                                                                   Seite 5

(2) Geh- und Radwege sind endgültig hergestellt, wenn sie eine
     Abgrenzung gegen die Fahrbahn und gegeneinander (außer
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     bei Mischflächen) sowie eine Befestigung mit Platten, Pflaster,     stenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - 135 c
     Asphaltbelag oder eine ähnliche Decke in neuzeitlicher Bau-         Baugesetzbuch (BauGB)
     weise mit dem technisch notwendigen Unterbau aufweisen.
(3) Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen                                      Vom 26. Februar 2021
     gärtnerisch gestaltet sind.                                         Die Stadt Alzenau erlässt aufgrund von § 135 c BauGB und Art.
(4) Zu den Merkmalen der endgültigen Herstellung der in den             23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende
     Abs. 1 bis 3 genannten Erschließungsanlagen gehören alle            Satzung:
     Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen, damit die                                                    §1
     Stadt das Eigentum oder eine Dienstbarkeit an den für die                          Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
     Erschließungsanlage erforderlichen Grundstücken erlangt.            Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten
                                    § 10                                 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestim-
                       Immissionsschutzanlagen                           mungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und dieser Satzung erhoben.
Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von                                                 §2
Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Um-                                   Umfang der erstattungsfähigen Kosten
welteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes            (1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen
werden durch ergänzende Satzung im Einzelfall geregelt.                       Ausgleichsmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zuge-
                                    § 11                                      ordnet sind.
                     Entstehen der Beitragspflicht                       (2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für
Die Beitragspflicht entsteht mit der endgültigen Herstellung der              1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs-
Erschließungsanlagen, für Teilbeträge, sobald die Maßnahmen,                      maßnahmen,
deren Aufwand durch die Teilbeträge gedeckt werden soll, ab-                  2. Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Land-
geschlossen sind. Im Falle des Art. 5a Abs. 9 KAG i.V.m. § 128 Abs.
1 Satz 1 Nr. 3 BauGB entsteht die Beitragspflicht mit der Übernah-                schaft im Bereich des Eingriffs,
me durch die Stadt.                                                           3. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer
                                    § 12                                          Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
                            Vorausleistungen                                     Dazu gehört auch der Wert der von der Stadt aus ihrem
                                                                                  Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereit-
Im Fall des Art. 5a Abs. 9 KAG i.V.m. § 133 Abs. 3 BauGB können                   stellung einschließlich der anfallenden Nebenkosten.
Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungs-
beitrages erhoben werden.                                                (3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
                                                                              einschließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den
                                    § 13                                      Festsetzungen des Bebauungsplans. Dies gilt entsprechend
                          Beitragspflichtiger                                 für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
Beitragspflichtig ist derjenige, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe                                            §3
des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das                            Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten
Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbau-
berechtigte anstelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere          Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen
Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs-             Kosten ermittelt.
und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentü-                                               §4
mer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.                         Verteilung der erstattungsfähigen Kosten
                                    § 14                                 Die nach §§ 2, 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach
                                 Fälligkeit                              § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe
Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitrags-              der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist
bescheids, die Vorausleistung einen Monat nach Bekanntgabe               keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare
des Vorausleistungsbescheids fällig.                                     Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Für sonstige selbständige,
                                                                         versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Fläche als überbau-
                                    § 15                                 bare Grundstücksfläche.
                Ablösung des Erschließungsbeitrages                                                          §5
(1) Der Erschließungsbeitrag kann im Ganzen vor Entstehung der                          Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages
     Beitragspflicht abgelöst werden (Art. 5a Abs. 9 KAG i. V. m. §
     133 Abs. 3 Satz 5 BauGB). Ein Rechtsanspruch auf Ablösung           Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekannt-
     besteht nicht. Die Höhe des Ablösungsbetrages richtet sich          gabe der Anforderung fällig.
     nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Erschlie-                                                §6
     ßungsbeitrages.                                                                          Anforderung von Vorauszahlung
(2) Ein Ablösungsvertrag wird unwirksam, wenn sich zum Zeitpunkt        Die Stadt kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungs-
     der Entstehung der sachlichen Beitragspflichten ergibt, dass        pflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist,
     der auf das betreffende Grundstück entfallende Erschließungs-       Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstat-
     beitrag das Doppelte oder mehr als Doppelte bzw. die Hälfte         tungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen
     oder weniger als die Hälfte des Ablösungsbetrages ausmacht.         Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt wer-
     In einem solchen Fall ist der Erschließungsbeitrag durch Bescheid   den dürfen.
     festzusetzen und unter Anrechnung des gezahlten Ablösungs-
     betrages anzufordern oder die Differenz zwischen gezahltem                                              §7
     Ablösungsbetrag und Erschließungsbeitrag zu erstatten.                                               Ablösung
                                    § 16                                 Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden.
                               Inkrafttreten                             Der Ablösebetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe
                                                                         des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages.
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntma-
     chung in Kraft.                                                                                         §8
(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Erschließungsbeitragssatzung                                      Inkrafttreten
     vom 5. Juli 1989 sowie die Änderungssatzung zur Erschließungs-      Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntma-
     beitragssatzung vom 8. Juni 1994 außer Kraft.                       chung in Kraft.
Stadt Alzenau, 26. Februar 2021                                          Stadt Alzenau, 26. Februar 2021
gez.                                                                     gez.
Stephan Noll                                                             Stephan Noll
Erster Bürgermeister                                                     Erster Bürgermeister
Zukunft digital gestalten - Investitionen für Schulen, Stadtverwaltung und Bürger - Nr. 5 12.03.2021 - Stadt ...
Seite 6                                                                                                        Nr. 5|12.03.2021

           redaktionellerteil                                       Beschluss mit 8:2 Stimmen:
                                                                    Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten der Aufhebung
                                                                    der Bebauungspläne „Taunusring“ und „Taunusring-Nord“ zum
                stadtrataktuell                                     Zwecke der Nachverdichtung zu überprüfen. Die weiteren
                                                                    Planungen sind mit den laufenden und kommenden Bauleit-
                                                                    planungen abzustimmen.
Protokoll der Sitzung des Bau-, Umwelt- und                         Gegenstimmen:
Stadtentwicklungsausschusses vom 11. Februar                        Stadträtin Sabina Prittwitz
2021                                                                Stadträtin Claudia Neumann
• Antrag auf Überplanung/Aktualisierung des Bebauungsplanes
   "Taunusring", Gemarkung Alzenau
Mehrere Eigentümer von Grundstücken im Baugebiet „Taunusring“
haben eine Überplanung/Aktualisierung des seit Juli 1971 rechts-
verbindlichen Bebauungsplanes beantragt mit dem Ziel, eine
höhere Ausnutzung sowie eine zeitgemäße Bebauung ihrer
Grundstücke zu ermöglichen.
Bei den Antragstellern handelt es sich fast ausschließlich um
Eigentümer von Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine
lediglich eingeschossige Bebauung zulässt. Städtebauliches Ziel
dieser Festsetzung war es, neben der Berücksichtigung der Topo-                    Unfallinstandsetzung ∙ Karosseriebau
graphie in dem relativ großen Baugebiet auch auf einigen

Dachdecker
                                                                                   Kfz-Inspektionen ∙ Lackierarbeiten
Grundstücken die Errichtung von Villen zu ermöglichen. Eine
entsprechende Möglichkeit besteht in den sonstigen Baugebie-                       Old- & Youngtimer Reparatur
ten der Stadt überwiegend nicht.
Gleichwohl postuliert § 12 BauGB seit der BauGB-Novelle 2013
einen sogenannten Vorrang der Innenentwicklung und auch das
Landesentwicklungsprogramm (LEP) gibt vor, dass vor Inanspruch-
Wir führen aus:
nahme neuer Flächen für Siedlungszwecke im bauplanungsrecht-
lichen Außenbereich zunächst sämtliche Potentiale der Innen-
entwicklung zu nutzen sind.
   Dachdeckungen
Hierzu gilt es - neben der Ermittlung von Brachflächen, Baulücken
   Wärmedämmungen
und Gebäudeleerstand - auch bestehende Baugebiete auf die

                                                                      Dachdecker
                                                                      Ing.Hajriz Peci
Möglichkeit der Nachverdichtung und Erhöhung der Ausnutzbar-
   Flachdachabdichtungen
keit zu überprüfen.
Eines dieser Baugebiete ist unstreitig der „Taunusring“. Bedingt
   Dachfenster                                                        Aschaffenburger Str.57
durch den Generationenwechsel bei den Eigentümern wurden               Wir führen aus:
   Dachrinnen
hier in den letzten Jahren immer wieder Anfragen zu einer inten-       63801
                                                                       Wir  führenKleinostheim
                                                                       Dachdeckungen aus:
siveren Ausnutzung der Baugrundstücke an die Verwaltung
                                                                       •Tel.    06027 400 358Ing.Hajriz Peci
                                                                        Wärmedämmungen
   Asbestentsorgung
herangetragen.
                                          nach TGRS 519                  Dacheindeckungen
                                                                         Flachdachabdichtungen
Für den vorliegenden bzw. vergleichbare künftige Anträge ist
   Photovoltaik- und
u. a. festzulegen, ob die Kosten des Verfahrens durch die Antrag-
                                                                       •Fax     06027
                                                                         Steildach
                                                                         Dachfenster
                                                                         Dachrinnen
                                                                                              1249434Aschaffenburger
                                                                                       / Ziegeldach                       Str.57
                                                                                                          63801 Kleinostheim
                                                                       • Flachdachabdichtungen Tel. 06027 400 358
steller zu tragen sind oder von der Stadt Alzenau übernommen
   Solaranlagen
werden und ob die Eigentümer einen angemessenen Anteil an
                                                                        Mobil       0173
                                                                         Asbestentsorgung
                                                                       • Photovoltaik-
                                                                         Dämmungen
                                                                                                3128176
                                                                                            nach TGRS 519
                                                                                        und/ IsolierungenFax 06027 1249434
                                                                       •dachdecker.peci@hotmail.de
den Folgekosten der erwünschten Baurechtsmehrung für ggf.                Solaranlagen                     Mobil 0173 3128176
   Kamin- und
erforderliche zusätzliche Kindertageseinrichtungen, Klassenräume
                                                                         Dachfenster • Dachrinnen dachdecker.peci@hotmail.de
                                                                         Kamin- und
an Schulen, Hortplätze und sonstige Einrichtungen der Infrastruk-      • Gerüstbau
                                                                         Gauben • Kamineinfassungen
   Gerüstbau
tur zu tragen haben.                                                   • Carports • Balkonabdichtungen
In der Diskussion wurde die mit dem Antrag verbundene Nach-            • Asbestentsorgung nach TGRS 519
verdichtung innerhalb des Baugebiets grundsätzlich begrüßt.
Dem Initiator wurde vom Ausschuss gestattet, die Beweggründe           • Gerüstbau
für den Antrag darzulegen. Seitens der Verwaltung wurden die           • Reparaturen aller Art
bestehenden planungsrechtlichen Möglichkeiten erläutert, um
den Weg für die von den Antragstellern gewünschte verbesserte
Ausnutzung zu ebnen. Neben einer grundlegenden Überplanung              Aschaffenburger Straße 57 · Kleinostheim
mit Zulassung nicht nur von höheren Ausnutzungskennziffern,
sondern auch anderen Gestaltungsmöglichkeiten, wäre dieses
                                                                           Telefon: 0 60 27 - 40 03 58
Ziel ggf. auch mit einer Aufhebung des Bebauungsplanes zu er-
reichen. Aus dem Ausschuss wurde angeregt, auch für den an-
                                                                            Mobil: 0 173 - 31 28 176
grenzenden Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Taunusring-                  email: info@dachdecker-peci.de
Nord“ zu prüfen, wie dort eine Nachverdichtung ermöglicht                       www.dachdecker-peci.de
werden kann.

• Vergaben
 Projekt                                        Gewerk                          Auftragnehmer                     Auftragssumme
 Erweiterung Kinderhort Michelbach              Garderobenmöbel                 Fa. Röll, Laufach                      18.009,76 €
Zukunft digital gestalten - Investitionen für Schulen, Stadtverwaltung und Bürger - Nr. 5 12.03.2021 - Stadt ...
Nr. 5|12.03.2021                                                                                                                  Seite 7

                  rathausaktuell                                       • Für sieben Baudenkmäler wurden Fördermittel bewilligt:
                                                                         - durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in Höhe
                                                                            von insgesamt 94.560 €
Die Stadt Alzenau hält Rückschau auf das Jahr 2020                       - durch den Bezirk Unterfranken - Unterfränkische Kulturstiftung
(Fortsetzung der in der Ausgabe Nr. 2 begonnenen Reihe der                  - in Höhe von insgesamt 13.000 €
Jahresberichte)                                                        Abgeschlossenheitsbescheinigungen
                                                                       • 15 Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungs-
Planen und Bauen                                                          eigentumsgesetz wurden erteilt.
Sachgebiet Bauaufsicht (Stand 18. Dezember 2020)                       Katasterauszüge zur Bauvorlage
Baugesuche                                                             • Im Rahmen der Vereinbarung mit dem Vermessungsamt Aschaf-
Bauanträge Neubauten                                            81       fenburg wurden insgesamt 70 amtliche Lagepläne zur Bauvor-
- davon im Freistellungsverfahren                               25       lage einschließlich Auszug aus dem Liegenschaftskataster
                                                                         generiert und an die Bauwerber ausgegeben.
Umbau-/Erweiterungsbauanträge                                   45
Tektur-/Änderungs-Bauanträge nach                                      Stellungnahmen zu Verfahren anderer Rechtsgebiete
Erteilung Genehmigung                                           24     • Es wurden insgesamt zwei Stellungnahmen zu Verfahren ande-
Bauvoranfragen                                                   4        rer Behörden abgegeben (Genehmigungsanträge nach Im-
                                                                          missionsschutzrecht bzw. Wasserrecht).
Verlängerung der Geltungsdauer von
Genehmigungen/Vorbescheiden                                      3     Abnahmen von Fliegenden Bauten
Isolierte Verfahren auf Erteilung von                                  • Es wurde eine Zeltabnahme durchgeführt.
Abweichungen/Befreiungen                                        25     Gaststättenrechtliche Verfahren
Anträge auf Genehmigung von Werbeanlagen                         2     • Im Rahmen von Gaststättenan- bzw. -ummeldungen wurden
Abbruchanzeigen                                                  9        fünf Anträge in bauaufsichtlicher Hinsicht geprüft bzw. behandelt.
insgesamt                                                      168     Gewerbeanmeldungen
Freistellungsverfahren eingereicht                          25         • Es wurden acht Gewerbeanmeldungen baurechtlich überprüft.
- davon im Genehmigungsverfahren weitergeführt               4         Klageverfahren
- davon verfahrensfrei und Zurückgegebene, da keine
  Weiterbehandlung als Bauantrag gewünscht                   5         • Beim Verwaltungsgericht Würzburg wurden drei Klagen gegen
                                                                          bauaufsichtliche Anordnungen erhoben.
Bei vier angezeigten Bauvorhaben konnte die Verfahrensfreiheit
bestätigt werden.                                                      • Beim Verwaltungsgerichtshof in München sind vier Verfahren
                                                                          anhängig.
Bauaufsichtliche Verfahren
                                                                       Hierzu wurden diverse Stellungnahmen abgegeben.
• Es wurden sieben Verfahren aufgrund sicherheitswidriger bau-
   licher Zustände eingeleitet.
                                                                       Sachgebiet Städtebau/Stadtentwicklung (Stand 18. Dezember
• Insgesamt fünf baurechtlich ungenehmigte bauliche Anlagen
   wurden im Stadtgebiet aufgegriffen.                                 2020)
• 17 Nachbaranzeigen bzw. Anzeigen durch sonstige Personen            Sitzungen
   wurden aufgenommen und Verfahren eingeleitet sowie ent-             • Der Ausschuss für Stadtentwicklung behandelte in neun Sit-
   sprechende Baukontrollen/Begehungen durchgeführt.                      zungen mit drei Ortsbesichtigungen, 128 Tagesordnungspunkte,
                                                                          die zum Großteil beschlussmäßig abgewickelt wurden.
Beratungen und Auskünfte
                                                                       Vorkaufsrecht/Genehmigung von notariellen Verträgen
• Es erfolgten 327 Beratungen für Bauherren, Grundstücksnach-
   barn sowie Entwurfsverfasser zu Bebauungsmöglichkeiten,             • 125 notarielle Verträge wurden hinsichtlich der Ausübung des
   Brandschutzvorschriften, Festsetzungen von Bebauungsplänen,            gemeindlichen Vorkaufsrechts geprüft, davon wurden zehn im
   Auslegungsfragen zur Bayerischen Bauordnung (BayBO) und                Stadtrat der Stadt Alzenau behandelt.
   zu Sonderbauverordnungen.                                           • 62 notarielle Verträge wurden wegen der Lage des Grundbe-
• In 20 Fällen wurden Akteneinsichtnahmen gewährt.                        sitzes in Sanierungsgebieten im Hinblick auf ihre Genehmigungs-
                                                                          pflicht überprüft.
Versammlungsstätten
• Es wurden zwei Bestuhlungspläne technisch geprüft und die           Sachgebiet Stadtbauamt
   Genehmigungen erteilt.                                              Hoch- und Tiefbaumaßnahmen 2020 (Auflistung nach Stadtteilen)
Wasserrechtliche Verfahren                                             • Abbruch Hanauer Straße 18 und Felsabbruch
• Es fanden diverse Beratungen zu wasserrechtlichen Verfahren           Für die Neubebauung des Areals gegenüber der Burg wurde
   statt.                                                                 der Fels zwischen der Straße „An der Burg“ und der KVG-Schie-
• Sieben Verfahren auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaub-         nentrasse abgetragen.
   nis wurden neu eingeleitet.                                         • Abbruch Anwesen Kaiser-Ruprecht-Straße 10
• In vier Fällen wurde die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis        Im Vorfeld der geplanten Rathauserweiterung wurde das An-
   erteilt.                                                               wesen Kaiser-Ruprecht-Straße 10 abgebrochen. Die Fassade
Denkmalschutz                                                             des angebauten Nachbargebäudes wurde bis zum Beginn des
                                                                          Neubaus mit Folie gegen Witterungseinflüsse geschützt.
• Es wurden insgesamt 12 Anträge auf Förderung von Denkmälern
   gestellt und bearbeitet.                                            • Industriegebiet Alzenau-Nord – Erschließung ehemaliges RWE-
• Es wurden 15 Erlaubnisse gem. Art. 6 Denkmalschutzgesetz erteilt,      Gelände
   weitere im Rahmen baurechtlicher Genehmigungen.                       Die Planung wurde am 3. Dezember 2020 in der Stadtratssitzung
• Es wurden zwei Erlaubnisse gemäß Art. 7 Denkmalschutzgesetz            vorgestellt. Der Zeit werden die Ausführungsplanungen gefertigt
   erteilt.                                                               und die Verdingungsunterlagen erstellt, um 2021 die Erschlie-
                                                                          ßungsstraße realisieren zu können.
• Zwei Anträge auf Aufnahme in die Denkmalliste und ein Denk-
   malanordnungsverfahren wurden bearbeitet.                           • Neubau Feuerwehrgerätehaus Alzenau
• Es fanden fünf Ortsbesichtigungen mit dem Vertreter des Ba-           Die Planungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrhauses
   yerischen Landesamtes für Denkmalpflege statt, dabei wurden            Alzenau sollen im Rahmen eines europaweiten VgV- Verfahrens
   14 Objekte begutachtet.                                                vergeben werden.
Seite 8                                                                                                                   Nr. 5|12.03.2021

  Um die grundlegenden Planungsbedingungen zu klären, wurden             • Anbau Kinderhort Michelbach
 vorab mehrere mögliche Standorte - sowohl für das Feuerwehr-                Der erst 2016 errichtete zweigruppige Kinderhort an der Grund-
 haus, als auch für ein ggf. notwendiges Interim - auf Basis eines            schule Michelbach wird derzeit mit drei weiteren neuen Grup-
 im Mai 2020 erstellten Raumprogrammentwurfs - untersucht.                    pen für 75 weitere Kinder angebaut. Somit können ab Frühjahr
 Nachdem in der Sitzung des Stadtrates am 14. Oktober 2020                   2021 insgesamt 125 Kinder den Hort besuchen.
  beschlossen wurde, dass der derzeitige Standort am Mühlweg                Der Anbau ist zweigeschossig hat eine Nutzfläche von rund 540 m².
  erhalten werden, somit der Neubau an dieser Stelle realisiert
  werden soll, wurde im Dezember 2020 das Architekturbüro                     Mit dem Spatenstich im März 2020 haben die Rohbauarbeiten
  Lengfeld & Wilisch aus Darmstadt mit der Analyse des Raum-                   begonnen, nach rund fünf Monaten Bauzeit folgten die Rohin-
  programms sowie Kosten- und Machbarkeitsstudie beauftragt.                   stallationen der Technikgewerke, die Dachdeckerarbeiten und
  Höhenaufmaß, Hochwasserberechnungen sowie ein Boden-                         die Fenster machten im Herbst das Gebäude wetterfest.
  gutachten der gesamten Flächen, einschließlich „Kumpfgärten“                 Es ist geplant, dass die Baumaßnahme bis April 2021 abgeschlossen
  wurden im Vorfeld der Machbarkeitsstudie bereits erstellt.                    ist. Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf rund 1.7 Mio. €, die
                                                                                von der Regierung von Unterfranken mit 936.000 € gefördert wird.
• Sozialer Wohnungsbau Gunkelsrainstraße                                        Der Solarverein Alzenau wird als Eigeninvest eine PV-Anlage auf
  Fertiggestellt werden konnten in der Gunkelsrainstraße auf einem             das Flachdach des Anbaues installieren.
  städtischen Baugrundstück innerhalb von rund 16 Monaten
  Bauzeit zwei Wohngebäude mit insgesamt 900 m2 Wohnfläche                • Brückenerneuerung in der Bogenstraße
  für 10 Wohnungen, hiervon sind je vier Drei-Zimmer-Wohnungen              Im Juli 2019 wurde mit dem Abbruch der alten Brücke begonnen.
  und vier Vier-Zimmer-Wohnungen sowie zwei Fünf-Zimmer-                     Nach dem Einbringen der Bohrpfähle als tragendes Fundament
  Wohnungen. Diese Baumaßnahme gliedert sich mit Kubatur                     für die neue Brücke begannen im September 2019 die Kanal-
  und Gestaltung sehr gut in die Umgebungsbebauung ein, alle                 bauarbeiten, welche nach zahlreichen Verzögerungen erst
  Wohnungen sind mit einem Aufzug erreichbar und somit barri-                Ende März 2020 abgeschlossen wurden. Nun konnte mit den
  erefrei, jedoch nicht behindertengerecht. Der Freistaat fördert            Brückenwiderlagern begonnen und die Bachsohle hergestellt
  diese Investition mit rund 960.000 € bei Gesamtkosten in Höhe              werden.
  von rund 3,0 Mio. €.                                                       Im Anschluss wurde der Brückenüberbau und die Flügelwände
• Hanauer Straße 92                                                           hergestellt. Mit Aufbringen der Asphaltschichten konnte im
                                                                              Oktober die Brücke für den Fuß- und Radverkehr freigegeben
  In der Hanauer Straße 92 wurde das Hinterhaus, in dem sich das             werden. Nach Fertigstellung des Geländers Anfang Dezember
   Cafe Arbeit befindet, mit einem neuen Anstrich versehen.                   erfolgt die Freigabe für den PKW- Verkehr.
• Solaranlage und Dachsanierung Kindergarten „Am Hauckwald“                   Für diese Gesamtmaßnahme mit Verbesserung des Hochwas-
   Auf dem Dach der Kindertagesstätte „Am Hauckwald“ wurde                    serschutzes wurden rund 700.000 € investiert und durch die
    eine Solaranlage installiert. In diesem Zuge wurde das vorhan-             Regierung 270.000 € erhalten.
    dene Ziegeldach erneuert und energetisch deutlich verbessert          • Straßenbau Bogenstraße BA II
    sowie die Dachfenster erneuert.
                                                                            Im weiteren Verlauf sind noch Straßen- und Tiefbaumaßnahmen
  Insgesamt wurde für diese Klimaschutzmaßnahme rund 50.000 €               notwendig, deren Planung in der Stadtratssitzung am 24. Sep-
   investiert.                                                               tember 2020 vorgestellt wurde. Die Ausführungsplanung wurde
• Anbau Kinderkiste Albstadt                                                 erstellt. Die Submission fand am 26. November 2020 statt. Die
                                                                             Arbeiten wurden vergeben. Mit der Maßnahme wird im zeitigen
  Der Kindergarten Albstadt wurde mit zwei Gruppenräumen und                Frühjahr je nach Witterung begonnen und mit Gesamtkosten
   dazugehörigen Schlafräumen für je 12 Krippenkinder erweitert.             von rund 230.000 € gerechnet.
   Der Anbau beinhaltet außerdem einen Lagerraum, einen Kin-
   derwagenabstellraum, einen Batterieraum für die PV-Anlage,             • Grundschule Michelbach – Küche
   WC Anlagen für die Kinder und das Personal, sowie einen Per-             Im Aulabereich der Grundschule „Am Weinberg“ in Michelbach
   sonalraum. Die Nutzfläche für den Anbau beläuft sich auf ge-             wurde vor Beginn der Sommerferien 2020 eine neue Küche
   samt 325 m².                                                             eingebaut, die u. a. während der Bauzeit der Horterweiterung
   Die Bauarbeiten hatten Mitte Mai 2019 begonnen.                         von der Mittagsbetreuung genutzt werden kann.
    Die Gesamtbaukosten beliefen sich wie geplant auf 1,25 Mio. €.       • Grundschule Michelbach – Erweiterung
     Die Regierung von Unterfranken hat die Maßnahme mit rund
     740.000 € Fördergelder gefördert.                                      In den nächsten Jahren werden in Michelbach steigende
                                                                             Schülerzahlen erwartet.
• Platzgestaltung Dalberghof Albstadt                                        Derzeit werden in der „Schule am Weinberg“ 172 Schüler in
  Mit der Neugestaltung des Platzes unterhalb des Dalberghofes               insgesamt acht Klassen unterrichtet, bis 2025 wird mit ca. 220
    wurde Mitte August begonnen. Förmlicher Spatenstich war am                Schülern und somit 10 Klassen gerechnet. Zudem werden zu-
    5. August 2020.                                                           sätzliche Räumlichkeiten, u. a. für den Religionsunterricht, be-
   Zunächst wurde eine Treppenanlage mit Sandsteinverblendung                nötigt. Derzeit wird eine entsprechende Erweiterung räumlich/
    vom Platz zum Dalberghof errichtet. Ebenfalls wurde ein Zugang            organisatorisch und statisch untersucht.
    auf den Platz von der Freigerichter Straße aus mittels einer klei-    • Kinderkrippe Michelbach – Interimslösung
    nen Treppenanlage geschaffen.                                            Aufgrund des gestiegenen Bedarfs an Krippenplätzen wurde
    Eine neu errichtete Mauer mit integriertem Schiebetor grenzt             in der Sitzung des Stadtrats am 30. April 2020 beschlossen, dass
     den Platz zum Nachbargrundstück ab. Insgesamt entstanden                 eine Interimslösung zur Miete in Pavillonbauweise schnellstmög-
     15 Parkplätze wovon ein Behindertenparkplatz und zwei Park-              lich realisiert werden soll.
     plätze mit Elektroladesäule für E-Autos ausgewiesen sind. Der            Nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgte am 21. Septem-
     gesamte Platz wurde in Pflasterbauweise befestigt.                        ber 2020 der Spatenstich, anschließend die Erschließungs- und
     Die Randbereiche wurden eingegrünt, die vorhandenen Lin-                 Fundamentarbeiten, so dass die Pavillons am 19. November
      denbäume wurden in die Planung integriert und konnten er-                errichtet und ausgebaut werden konnten. Zeitgleich wurde ein
      halten werden, ebenfalls wurde die historische Weinpresse,               Spielgelände modelliert, Zaunanlagen und kindgerechte Be-
      welche mit einer leichten Stahl- Glaskonstruktion als Witterungs-        pflanzung erneuert und Spielgeräte aufgestellt.
      schutz überdacht wurde, in die Platzgestaltung integriert. Die        Die zweigruppige Kinderkrippe für bis zu 30 Kindern kann ab dem
      aufgestellten Ruhebänke laden zum Verweilen ein.                         11. Januar 2021 ihren Betrieb aufnehmen. Die Erstinvestition
      An den Baukosten in Höhe von rund 540.000 € beteiligt sich die          beläuft sich auf rund 150.000 €; die Miete auf rund 11.000 € mo-
       Städtebauförderung der Regierung von Unterfranken mit rund              natlich.
       320.000 €.
                                                                          • Kinderkrippe Michelbach – Neubau
• Feuerwehrgebäude Albstadt                                                 Für den geplanten Neubau der dreigruppigen Kinderkrippe im
  Auf der nach Süden ausgerichteten Dachhälfte wurde eine                   Stadtteil Michelbach wurden diverse Standorte untersucht und
   PV-Anlage errichtet.                                                      auf Eignung geprüft.
Nr. 5|12.03.2021                                                                                                                   Seite 9

 Zur Erstellung eines Vorentwurfs für die beiden favorisierten          Ebenfalls wurden auf Höhe des Kindergartens drei Kurzzeitpark-
 Standorte wurden Architekturbüros beauftragt, Machbarkeits-             plätze ausgewiesen. Insgesamt wurden für diese Maßnahme
 studien zu erstellen.                                                   190.000 € investiert.
• Erneuerung des Hallendachs Schulturnhalle Michelbach                  • Platzgestaltung Bella und Israel Wahler Platz
  Nach dem Sturm im August 2019 wurde das Hallendach der                  Mit der Gestaltung des Platzes Ecke Bruchhausen/Edelmann-
   Schulturnhalle nur punktuell repariert, dieses Jahr erfolgte nun-        straße wurde Anfang August begonnen. Der Zugangsbereich
   mehr die Komplettsanierung.                                              Ecke Bruchhausen/Edelmannstraße wurde aus Sandsteinblock-
                                                                            stufen und Natursteinkleinpflaster erstellt.
• Fuß- und Radweg Hörstein-Wasserlos
                                                                          Ein weiterer behindertengerechter Zugang wurde von der
   Im Februar konnte mit den Rodungsarbeiten für den Fuß- und              Edelmannstraße aus hergestellt. Insgesamt wurden 10 Parkplät-
    Radweg begonnen werden.                                                 ze verwirklicht, davon ein Behindertenparkplatz und zwei Park-
    In Bereich Bezirksstraße Einmündung Hellersweg wurden neue             plätze mit Stromladesäule für Elektrofahrzeuge.
     LED-Lampen gestellt. Im Zuge der Vollsperrung für die Einbindung       Der eigentliche Platz, welcher in wassergebundener Bauweise
     Bezirksstr./Hellersweg mit einer Querungshilfe wurde auch die           errichtet wurde, ist mit Grünflächen eingerahmt.
     Verbindungsstraße Wasserlos- Hörstein abgefräst und für rund
     150.000 € neu asphaltiert. Im Anschluss daran folgten die Solar-        Der Gedenkstein von Israel Wahler sowie die Gedenkstehle an
     beleuchtung, straßenbegleitend eine Baumallee sowie neue                 die frühere jüdische Gemeinde wurden mit in die Platzgestaltung
     Markierung und Beschilderung.                                            für insgesamt rund 100.000 € integriert.
  Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1,0 Mio. €, woran sich       • Rad- und Fußweg Tannenhof
     der Landkreis Aschaffenburg sowie die Regierung von Unter-           Der Feldweg war an mehreren Stellen nicht durchgehend as-
     franken mit rund 60 % beteiligt. Die Verkehrsfreigabe fand im         phaltiert. Nachdem die Verordnung als Radweg vom Landkreis
     Oktober 2020 statt.                                                   Aschaffenburg ausgewiesen wurde, wurden insgesamt 3.500 m²
• Neubau 7-gruppige Kita „Sonnenland“ Wasserlos                            zunächst planiert und dann mit einer 12 cm starken Asphalt-
                                                                           schicht überzogen.
  Ende Februar 2019 wurde durch den Stadtrat beschlossen, auf
   dem Gelände des Marienheims eine neue Kindertagestätte zu            • Alarmzugang Feuerwehr Hörstein
   errichten, um dem stetig steigenden Bedarf an Kinderbetreu-            Auf Antrag der Feuerwehr Hörstein wurde der alte betonierte
   ungsplätzen gerecht zu werden.                                          Alarmzugang wegen Unfallgefahr ausgebaut und in Pflaster-
   Im April 2020 wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung           bauweise neu hergestellt.
    beschlossen, dass zu diesem Zweck ein europaweites VgV-
    Verfahren für die Architektenleistungen durchzuführen.              • Kunstrasenplatz Hörstein
    Mit der Vorstellung von Lösungsvorschlägen der vier finalplat-       Die Flutlichtanlage wurde auf LED-Beleuchtung umgestellt und
     zierten Planungsbüros am 20. Oktober 2020 im Rahmen eines             somit eine bessere Ausleuchtung geschaffen.
     Vergabegesprächs, bestehend aus Vertretern der politischen         Bauwerksprüfungen
     Fraktionen, der Verwaltung sowie Vertretern der Kita konnte sich
     ein Büro mit einem dreigeschossigen Winkelgebäude durchset-        • An allen städtischen Turnhallen in Michelbach, Hörstein und
     zen, das es in seinem Entwurf verstand, im Erdgeschoss die            Wasserlos wurden die Tragwerkkonstruktionen turnusgemäß
     Inklusionsgruppe sowie die drei Krippenkindergruppen, im              statisch begutachtet und die notwendigen Ertüchtigungsmaß-
     1. Obergeschoss die drei Kindergartengruppen sowie im                 nahmen sowie Dachabdichtungen durchgeführt.
     2. Obergeschoss acht Sozialwohnungen räumlich sinnvoll und         Straßenunterhaltsmaßnahmen
     energetisch optimiert zu organisieren.                             • In der Märker Ecke Wilmundsheimer Straße wurden die Gehwege
• Freiwillige Feuerwehr Wasserlos, Errichtung einer Fluchttreppe           gepflastert, Bordsteine behindertengerecht abgesenkt, Stra-
  Um weiterhin das Dachgeschoss im Gebäude der Feuerwehr                  ßeneinläufe erneuert und die Fahrbahndecke neu asphaltiert.
   Wasserlos als Vereinsraum nutzen zu können, musste eine Stahl-       • Im IG Nord konnten einige Gehwege im Zuge des Glasfaser-
   treppe als zweiter Rettungsweg errichtet und die Situation der          Ausbaus mit einer neuen Asphaltschicht versehen werden. Auch
   Fluchtwege im Gebäude überarbeitet werden.                              im restlichen Kernstadtgebiet wurden partiell Randsteine, Rinnen
   Nach Erteilung der Baugenehmigung wurden die Innen- und                und Straßeneinläufe erneuert werden.
    Außentüren erneuert, sowie umfangreiche Trockenbau- und             • Im Kronbergweg wurden Randsteine gestellt und Asphalt ein-
    Malerarbeiten ausgeführt. Die zusätzliche Stahltreppe wurde            gebaut. In der Beethovenstraße wurden mehrere Straßeneinläufe
    im November montiert.                                                  erneuert, ebenso in der Steingasse bei Kabelneuverlegung Bord-
                                                                           steine, Rinne und Asphalt erneuert. Am Apfelgraben wurde an
• Abbruch Marienheim Wasserlos                                             einigen Parkplätzen das Pflaster ausgebessert. Außerdem sind
  Für die zukünftige Neubebauung auf dem Areal Friedhofstraße             insgesamt sechs größere Pflanzinseln mit Bäumen geschaffen
   1 wurde das durch die Stadt erworbene Marienheim abgebro-               worden.
   chen.                                                                • In Michelbach wurde der Parkplatz am Einkaufsmarkt Ums Eck
• Neubau katholische Kindertagesstätte Bruchhausen                         neu hergestellt. Der Patz wurde mit dem gleichen Pflaster wie
                                                                           am Schlösschen gepflastert. Auch die Entwässerung konnte in
  Die offizielle Einweihung mit kirchlicher Segnung sowie Gottes-         diesem Zug erneuert und verbessert werden. Am Spargelhof
   dienst und kleinem Festzug fand am 16. Februar 2020. Realisiert         Amberg wurden Feldwege neu asphaltiert.
   werden konnte die neue sechsgruppige Kindertagesstätte für
   drei Kindergartengruppen sowie drei Kinderkrippengruppen mit         • In der Hahnenkammstraße konnten Gehwegbereiche neu
   einem sehr großzügigen und weitläufigen Außenspielgelände               asphaltiert werden. Außerdem wurden Im Sälzerweg, Bezirks-
   nach rund eineinhalb Jahren Bauzeit. Für die neue Einrichtung           straße und Hockgasse im Zuge von Kabelverlegungen Bord-
   wurde ein zweigeschossiges Gebäude in Massivbauweise mit                steine und auch die Asphaltdecke im Gehwegbereich erneu-
   leichtgeneigtem Gründach erstellt, insgesamt rund 1.200 m²              ert. Außerdem wurde in der Hahnenkammstraße der Verbin-
   groß. Zwecks Barrierefreiheit ist ein Aufzug integriert.                dungsweg Am Lotzenstein mit einer Treppe verbunden.
   Die Kosten belaufen sich auf rund 4,15 Mio. €. An Förderungen       • In der Hemsbacher Straße wurden Gehwegbereiche neu as-
    wurden von der Regierung von Unterfranken sowie vom Bistum             phaltiert. In der Bahnhofstraße konnten Straßeneinläufe und
    Würzburg rund 2,34 Mio. € erhalten.                                    -rinnen erneuert werden. Im Rannenbergring wurden außerdem
                                                                           im Vorgriff mehrere Meter Bordsteine saniert.
• Kanal-Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten Bruchhausen              • Im IG Süd konnten einige Meter Bordsteine und Rinnen wieder-
  Im Zuge der Straßenerneuerung wurden die Wasserleitung sowie            hergestellt werden, die durch den starken LKW-Verkehr sehr in
   der Kanal erneuert. Seitens der Telekom wurde das alte Kupfer-          Mitleidenschaft gezogen waren. In der Hohe-Mark-Straße wur-
   kabel erneuert.                                                         den Teilbereiche neu asphaltiert, ebenso in der Straße Zum
   Die Stadt Alzenau hat in diesem Zuge noch speed-pipes für              Hexenthorn.
    eine künftige Nutzung von Glasfaser mitverlegt. Im Bereich des      • Insgesamt wurden rund 430.000 € in Straßenunterhaltungsmaß-
    Kindergartens wurde die Straße in Pflasterbauweise als Verkehrs-       nahmen sowie Erneuerung von Rinnen, Bordsteinen, und Geh-
    beruhigung ausgeführt.                                                 wegbereiche investiert.
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