ANLAGEGRUPPE SFP AST GLOBAL CORE PROPERTY HEDGED CHF PROSPEKT
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ANLAGEGRUPPE SFP AST GLOBAL CORE PROPERTY HEDGED CHF PROSPEKT
Prospekt SFP AST GCP Hedged CHF Dieser Prospekt mit den integrierten Anlagerichtlinien, die Statu- Im Fall von Widersprüchen gehen das Gesetz, die darauf ten, das Stiftungsreglement, das Organisationsreglement und basierende Rechtspraxis, die Statuten, das Reglement, und alle das Gebühren- und Kostenreglement regeln und erläutern weiteren Spezialreglemente sowie Änderungen derselben dem die Beziehungen zwischen den Anlegern und der SFP Anlage- Prospekt vor. Die im Prospekt integrierten Anlagerichtlinien stiftung. Diese Dokumente bilden die Grundlage für die Zeich- gehen im Fall von Widersprüchen den restlichen Bestimmungen nung und die Rückgabe von Ansprüchen gegenüber der Anlage- des Prospekts ebenfalls vor. stiftung. Der Prospekt ist eine Produktinformation im Sinne von Art. 37 Abs. 2 ASV. 20. Juli 2021 2/14
Prospekt SFP AST GCP Hedged CHF 1 INFORMATION ZUR ANLAGESTIFTUNG ..........................................................................................4 2 ANGABEN ZUM VERMÖGEN .............................................................................................................4 3 FÜR DIE ANLAGESTIFTUNG RELEVANTE STEUERVORSCHRIFTEN ..........................................4 4 ANLAGECHARAKTERISTIK IMMOBILIEN AUSLAND ....................................................................4 5 BESONDERE RISIKEN........................................................................................................................5 6 INFORMATIONEN ÜBER DIE ORGANE UND DIE ORGANISATION DER ANLAGESTIFTUNG ...5 7 BESTIMMUNGEN FÜR DIE AUSGABE UND RÜCKNAHME VON ANSPRÜCHEN .........................7 8 BEWERTUNG ......................................................................................................................................8 9 HANDEL UND ZESSION VON ANSPRÜCHEN ..................................................................................8 10 ANSPRUCHSKLASSEN ......................................................................................................................8 11 ERTRAGSAUSSCHÜTTUNG AN ANLEGER .....................................................................................8 12 ANLAGERICHTLINIEN ........................................................................................................................9 13 GEBÜHREN UND KOSTEN...............................................................................................................12 14 ANLEGERINFORMATIONEN / PUBLIKATIONEN DER STIFTUNG ...............................................13 15 ISIN- UND VALORENNUMMERN .....................................................................................................13 16 ÄNDERUNGEN ..................................................................................................................................13 17 INKRAFTTRETEN ..............................................................................................................................13 20. Juli 2021 3/14
Prospekt SFP AST GCP Hedged CHF 1 INFORMATION ZUR ANLAGESTIFTUNG 4 ANLAGECHARAKTERISTIK IMMOBILIEN AUSLAND Die SFP Anlagestiftung ist eine Stiftung schweizerischen Rechts im Sinne von Art. 53g ff. BVG und Art. 80 ff. ZGB und untersteht Anlagen in im Ausland begebenen Immobilien können einen der Aufsicht der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge Beitrag zu einer verbesserten Risikozusammensetzung im (OAK BV) (Art. 64a Abs. 2 BVG). Investitionsportfolio einer Pensionskasse leisten. Die Anlagegruppe bezweckt die kollektive Anlage und Verwal- Anlagen in Immobilien können grundsätzlich entweder direkt tung des von den Anlegern eingebrachten Kapitals in Immobi- oder indirekt erfolgen. Unter direkter Immobilienanlage versteht lien. man eine Investition in Liegenschaften, welche unmittelbar oder über Objektgesellschaften erfolgt. Demgegenüber erfolgen indi- Die Ansprüche gegenüber der Anlagegruppe SFP AST Global rekte Anlagen in Immobilien über Kollektivanlagen wie z.B. Core Property Hedged CHF stellen nach Art. 56 der Verordnung Fonds und ähnliche Strukturen. (BVV 2) zum Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinter- lassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vom 25. Juni 1982 eine Es wird darauf hingewiesen, dass indirekte Immobilienanlagen indirekte Immobilienanlage dar. typischerweise andere Rendite-, Risiko- und Diversifikations- eigenschaften aufweisen als direkte Immobilienanlagen. Die Der Anlegerkreis der Anlagestiftung beschränkt sich auf indirekten Immobilienanlagen ermöglichen es dem Anleger, folgende Einrichtungen: bereits bei einem relativ kleinen Investitionsvolumen in ein breit a) in der Schweiz domizilierte steuerbefreite Vorsorgeein- diversifiziertes Immobilienportfolio zu investieren. Je nach Aus- richtungen sowie sonstige steuerbefreite Einrichtungen gestaltung werden die Anteile der Kollektivanlage öffentlich privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz in der Schweiz, gehandelt oder nicht. Kollektivanlagen, deren Anteile nicht die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen; öffentlich gehandelt werden, unterscheiden sich hinsichtlich b) juristische Personen, die kollektive Anlagen der Einrich- Liquidität und Volatilität von denjenigen Kollektivanlagen, welche tungen nach Buchstabe a verwalten, von der Eidgenössi- öffentlich gehandelt werden. Erstere verfügen grundsätzlich schen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt werden über eine tiefere Korrelation zu den Aktienmärkten und eine und bei der Anlagestiftung ausschliesslich Gelder für geringere Volatilität. diese Einrichtungen anlegen. Über die Aufnahme neuer Anleger entscheidet die Geschäftsführung. Da deren Anteile jedoch nicht öffentlich gehandelt werden, weisen sie auch eine geringere Liquidität auf. 2 ANGABEN ZUM VERMÖGEN Des Weiteren können Kollektivanlagen sowohl als geschlossene («closed-ended») als auch als offene («open-ended») Anlagen Das Stiftungsvermögen setzt sich aus dem Stammvermögen konzipiert sein. Die beiden Gruppen unterscheiden sich haupt- und dem Anlagevermögen zusammen. sächlich in Bezug auf ihre Liquidität. Closed-end Anlagen nehmen typischerweise während der Aufbauphase Gelder von Das Stammvermögen besteht aus dem Widmungsvermögen in Investoren entgegen, welche sie nach und nach in Immobilien Höhe von CHF 100 000 und dem weiteren Stiftungsvermögen, investieren. Nach erfolgter Lancierung werden solche Anlagen welches kein Anlagevermögen bildet. in der Regel für Zeichnungen und Rücknahmen geschlossen. Zudem werden sie nach einer im Voraus bestimmten Laufzeit Das Anlagevermögen umfasst die von den Anlegern zum wieder liquidiert und deren Erlös wird in der Folge an die Inves- Zwecke der gemeinschaftlichen Vermögensanlage eingebrach- toren ausgeschüttet. Da closed-end Anlagen selten über einen ten Mittel sowie die daraus resultierenden, nicht an die Anleger Sekundärmarkt gehandelt werden, ist die Liquidität dieser Vehi- ausgeschütteten Netto-Erfolge. kel in der Regel stark eingeschränkt. Open-end Anlagen können sowohl mit wie auch ohne Restriktionen bezüglich ihrer Liquidität Die Beteiligung eines Anlegers besteht in gleichen und ausgestaltet sein. Open-end Anlagen mit Liquiditätsrestriktionen nennwertlosen Buchforderungen an der Anlagegruppe oder in beschränken aufgrund der eingeschränkten Liquidität der Bruchteilen von Ansprüchen. Die Anlagegruppe wird rechne- getätigten Immobilieninvestitionen in der Regel die Ausgabe, risch selbständig geführt und ist von anderen Anlagegruppen Rücknahme und/oder die Übertragung der Anteile. Demgegen- wirtschaftlich unabhängig. über tätigen open-end Anlagen ohne Liquiditätsrestriktionen fortwährend Marktaktivitäten und wickeln regelmässig Zeich- nungen und Rücknahmen ab. 3 FÜR DIE ANLAGESTIFTUNG RELEVANTE STEUERVORSCHRIFTEN Hinsichtlich Investmentstil können Immobilieninvestments fol- gende unterschiedlichen Strategien verfolgen: Die Anlagestiftung ist, da ihre Einkünfte und Vermögenswerte - Core-Strategie: Investition in hochwertige, ausschliesslich der beruflichen Vorsorge dienen, von den direk- bestehende Immobilien mit einem stabilen Cashflow und ten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden in etablierte Märkte; befreit (Art. 80 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die berufliche - Value-added Strategie: Investition in unterbewertete Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 25. Juni Märkte und Objekte mit dem Ziel eine signifikante Wert- 1982 [BVG] i.V.m. Art. 23 Absatz 1 lit. d des Bundesgesetzes steigerung durch eine Revitalisierung zu realisieren; und über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone - Opportunistic Strategie: Fokus liegt auf Immobilien mit und Gemeinden vom 14. Dezember 1990 [StHG]). Nicht befreit deutlicher Unterbewertung. ist sie von Objektsteuern, Liegenschaftssteuern und von Vermögensverkehrssteuern, insbesondere Grundstücksgewinn- und Handänderungssteuern (Art. 80 Absatz 3 und 4 BVG). 20. Juli 2021 4/14
Prospekt SFP AST GCP Hedged CHF 5 BESONDERE RISIKEN kann der Portfoliomanager Währungsrisiken stark reduzieren, nicht jedoch vollständig eliminieren. Die Umsetzung der Wäh- Investitionen sind den üblichen spezifischen Immobilienrisiken rungsabsicherung ist mit Kosten verbunden, die sich auf den ausgesetzt, die sich aus der Standortgebundenheit der Grund- Nettoinventarwert der Anlagegruppe niederschlagen. stücke und Immobilien, Umweltrisiken, Bewertungsrisiken, Zins- entwicklung, etc. ergeben. 6 INFORMATIONEN ÜBER DIE ORGANE Nachfolgend werden einige Risiken eingehender dargestellt, UND DIE ORGANISATION DER die sich aus der Investition in Kollektivanlagen ergeben, welche ANLAGESTIFTUNG zumindest teilweise nicht in der Schweiz aufgelegt worden sind: Für sämtliche der nachfolgend genannten Mandatsträger gilt, Nicht börsenkotierte Kollektivanlagen verfolgen zum Teil dass sie ihre Tätigkeit derzeit und bis auf weiteres ausüben. komplexe Investmentstrategien. Ihre Anlagestrukturen können Risiken aufweisen, die bei anderen Vermögensanlagen (z.B. 6.1 Anlegerversammlung börsenkotierten Wertpapieren) nicht in gleicher Weise bestehen. Das oberste Organ der Anlagestiftung ist die Anlegerversamm- Die Kollektivanlagen respektive die von ihnen gehaltenen Immo- lung. Die Anlegerversammlung erlässt Bestimmungen über bilien sind vorwiegend illiquide Anlagen, die operativen, regula- die Organisation, die Verwaltung und die Kontrolle der Anlage- torischen, finanziellen und anderen Risiken ausgesetzt sind. stiftung. Dies kann eine erhebliche Prognoseunsicherheit über die künf- tige Wertentwicklung zur Folge haben. Dementsprechend sind 6.2 Stiftungsrat die Anlagegruppe respektive die von ihr gehaltenen Kollektiv- anlagen Bewertungsrisiken unterworfen. Folglich kann der Der Stiftungsrat ist das geschäftsführende Organ. Mit Ausnahme Nettoinventarwert der Anlagegruppe zu einem spezifischen Zeit- der Aufgaben, die unmittelbar mit der obersten Leitung der An- punkt massgeblich vom effektiven Wert abweichen. Zudem kann lagestiftung verbunden sind, delegiert er die Geschäftsführung eine Kollektivanlage einen grossen oder totalen Verlust erleiden, an Dritte. Im Übrigen bestimmt er den Vermögensverwalter und auch wenn der von der Anlagestiftung beauftragte Vermögens- das Compliance Office. verwalter die Kollektivanlagen nach einem strukturierten und bewährten Due-Diligence-Prozess prüft, auswählt und laufend Der Stiftungsrat erlässt die Anlagerichtlinien. Mitglieder des überwacht. Stiftungsrats Präsident Alexander Vögele Eine Belehnung, d.h. Fremdfinanzierung, ist, begrenzt durch die Vizepräsident Torsten de Santos Anlagerichtlinien, bei den Kollektivanlagen möglich. Durch die Mitglied Adrian Schenker Hebelwirkung dieser Verschuldung kann bei diesen Kollektiv- anlagen eine erhöhte Verlustgefahr bei rückläufigen Immobilien- 6.3 Geschäftsführung preisen entstehen. Der Stiftungsrat hat gestützt auf das Stiftungsreglement die Aufgrund der Illiquidität der Immobilien und der daraus einge- Geschäftsführung an die Swiss Finance & Property Group AG, schränkten Veräusserbarkeit der Anlageklasse respektive der Seefeldstrasse 275, 8008 Zürich, delegiert und ernennt den Ge- Kollektivanlagen sind längere Kündigungsfristen für die Rück- schäftsführer. gabe von Ansprüchen vorgesehen, als dies z.B. bei börsenkotier- ten Wertpapieren der Fall wäre. Zudem kann die Rücknahme Die Geschäftsführung untersteht der Weisung des Stiftungs- aufgeschoben werden. rates und erstattet ihm regelmässig, bei aussergewöhnlichen Umständen umgehend, Bericht. Die Einzelheiten regelt ein zwi- Bei Investitionen in Immobilien via Kollektivanlagen besteht Versi- schen der SFP Anlagestiftung und der Swiss Finance & Property cherungsrisiken, da die Anlagegruppe keinen Einfluss darauf hat, Group AG abgeschlossener Geschäftsführungsvertrag. ob die Immobilien der Kollektivanlagen gegen Schäden versichert sind. Die Geschäftsführung ist, nebst weiteren Tätigkeiten, für die Überwachung der Nettoinventarwertberechnung und der Buch- Die Anlagegruppe wird Investitionen tätigen, bei denen nicht führung der Anlagegruppe verantwortlich und regelt die Einzel- schweizerisches Recht Anwendung findet und der Gerichtsstand heiten der Ausgabe (inkl. Kapitalzusagen) und Rücknahme von ausserhalb der Schweiz liegt. Dies kann dazu führen, dass die Ansprüchen. dar- aus resultierenden Rechte und Pflichten der Anlagegruppe von den in der Schweiz gültigen Standards abweichen und Die Geschäftsführung kann gewisse Aufgaben teilweise oder insbesondere der damit verbundene Anlegerschutz schwächer ganz delegieren, wobei die Geschäftsführung die Verantwortung ist als bei vergleichbaren Investitionen unter schweizerischem trägt. Recht und mit Gerichtsstand in der Schweiz. 6.4 Vermögensverwaltung Die Rechnungswährung der Anlagegruppe ist der Schweizer Franken. Die Anlagen in Kollektivanlagen erfolgen in Fremd- Als Vermögensverwalter ist die Swiss Finance & Property AG, währungen. Die damit verbundenen Währungsrisiken werden in Seefeldstrasse 275, 8008 Zürich vom Stiftungsrat bestimmt der vorliegenden Anlagegruppe mehrheitlich abgesichert. Wäh- worden. Die Swiss Finance & Property AG verfügt über eine rungsrisiken lassen sich jedoch naturgemäss nicht vollständig Wertpapierhausbewilligung der FINMA. Sie ist unter anderem und perfekt absichern. Der aktuelle Wert einer Zielanlage ist auf die Vermögensverwaltung und Anlageberatung für Dritte Schwankungen unterworfen und nicht jederzeit mit Sicherheit fokussiert. Die Einhaltung von Art. 48f Abs. 4 BVV 2 ist somit bekannt. Des Weiteren erfolgt die Währungsabsicherung über gewährleistet. einen bestimmten Zeitraum und unterliegt ständigen Verände- rungen. Durch eine sorgfältige passive Währungsabsicherung 20. Juli 2021 5/14
Prospekt SFP AST GCP Hedged CHF 6.5 Administration 6.7 Compliance Office Diverse Administrationstätigkeiten werden an die Northern Trust Der Stiftungsrat hat gestützt auf das Stiftungsreglement der Switzerland AG ausgelagert. Die Aufgaben der Northern Trust Stiftung ein Compliance Office eingesetzt, dessen Aufgaben Switzerland AG umfassen insbesondere die Bewertung der von der Swiss Finance & Property Group AG wahrgenommen Vermögenswerte der Anlagegruppe und die Berechnung des werden. Nettoinventarwerts, die Berechnung der Gebühren und die Erstellung des Jahresberichts. Die Aufgaben der Credit Suisse Das Compliance Office ist gegenüber der Geschäftsführung und (Schweiz) AG umfassen insbesondere die Sicherstellung der der Vermögensverwaltung unabhängig. Qualität der Dienstleistungen der Northern Trust Switzerland AG sowie weitere Relationship Services betreffend Administration. 6.8 Depotbank 6.6 Revisionsstelle Die Funktion der Depotbank ist an die Credit Suisse (Schweiz) AG übertragen worden. Die Aufgaben der Revisionsstelle, der PricewaterhouseCoopers AG mit Sitz in Zürich, richten sich nach Art. 10 ASV (bzw. Art. 52c BVG sinngemäss), dazu zählen insbesondere die Prüfung der Jahresrechnung und die Prüfung der Organisation, der Tätigkeit der Geschäftsführung und der anderen vom Stiftungs- rat Beauftragten sowie der Vermögensanlagetätigkeit in Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen. 6.9 Organisationsstruktur Anleger Aufträge für Erwerb / Beitrittserklärung Rückgabe Revisionsstelle SFP Anlagestiftung Administrations- Administration PWC AG, Zürich vertrag Northern Trust Switzerland AG, Basel Anlegerversammlung Depotbank- Überwachung vertrag Depotbank Credit Suisse (Schweiz) AG, Zürich Compliance Office Stiftungsrat Geschäftsführungs- Geschäftsführung vertrag (ausgelagert an die Swiss Finance & Property Group AG, Zürich Allfällige Kommissionen Swiss Finance & Property Group AG, Vermögensverwalter Vermögensverwaltungs- Swiss Finance & Property AG, Zürich Zürich) Anlagegruppe SFP AST vertrag Global Core Property Hedged CHF Investitionen (siehe dazu Grafik zu Ziff. 12.2) 20. Juli 2021 6/14
Prospekt SFP AST GCP Hedged CHF 7 BESTIMMUNGEN FÜR DIE AUSGABE UND 7.3 Ausgabepreis und Rücknahmepreis RÜCKNAHME VON ANSPRÜCHEN Der Ausgabepreis pro Anspruch beträgt beim ersten Kapital- Die Aufnahme von Anlegern bzw. die Zeichnung von Ansprü- abruf CHF 1 000. Danach entspricht der Ausgabepreis dem chen an den einzelnen Anlagegruppen kann ohne Angabe von jeweiligen Nettoinventarwert pro Anspruch zuzüglich einem von Gründen verweigert werden. der Geschäftsführung bestimmten Zuschlag (Ausgabegebühr). 7.1 Durchführung der Ausgabe und Rücknahme Der Rücknahmepreis eines Anspruchs entspricht dem Netto- inventarwert pro Anspruch abzüglich eines von der Geschäfts- Die Depotbank führt die Ausgabe und Rücknahme von Ansprü- führung unter den Vorgaben des Stiftungsrats bestimmten chen durch, wobei der vorgängige Anlegerkontakt bzw. die Abschlags (Rücknahmegebühr). Zeichnung über die Anlagestiftung erfolgt. Die Differenz zwischen Nettoinventarwert zum Rücknahme 7.2 Ausgabe von Ansprüchen respektive Ausgabepreis fällt zugunsten der Anlagegruppe an. Massgebend sind der vorliegende Prospekt sowie die Bestim- Die Ausgabe von Ansprüchen erfolgt im Rahmen von Kapital- mungen in Art. 8 (Ausgabe von Ansprüchen) und Art. 11 (Rück- abrufen durch die Geschäftsführung der Stiftung. Die Anleger nahme von Ansprüchen) des Reglements. können Kapitalzusagen (Commitments) abgeben, die auf einen festen Betrag lauten und unwiderruflich sind. Die Kapitalzusage 7.4 Rücknahme von Ansprüchen und Kündigungsfristen erfolgt mittels eines von der Stiftung vorgesehen Formulars (Ver- trag über die Kapitalzusage). Die Anleger erhalten bei Kapital- Die Anleger können unter Beachtung einer Kündigungsfrist abruf Ansprüche im Gegenwert der erfolgten Zahlung. von zwölf Monaten die Rücknahme aller oder eines Teils ihrer Ansprüche auf Ende eines Quartals verlangen. Kapitalabrufe werden im Rahmen der jeweiligen Kapitalver- pflichtung von der Geschäftsführung bei Bedarf in mehreren Der Gegenwert der Ansprüche zum Zeitpunkt der Rücknahme Teilsummen unter Einhaltung einer vorgegebenen Frist getätigt. wird den Anlegern innerhalb von dreissig Bankwerktagen nach Die Geschäftsführung wird nach Möglichkeit vierteljährliche Erhalt des entsprechenden NAV ausbezahlt. Kapitalabrufe vornehmen. Die Details wie der genaue Prozess, die Anzahl der neu ausgegebenen Ansprüche, die Mindest- 7.4.1 Einschränkungen zur Rücknahme investition, die Bindungsdauer, der Zeitpunkt der Ausgabe sowie das Abschluss- und Valutadatum werden im Vertrag zur Bei Vorliegen ausserordentlicher Verhältnisse kann die Rück- Kapitalzusage festgelegt. nahme von Ansprüchen zeitlich gestaffelt bedient oder um bis zu zwei Jahre aufgeschoben werden. Falls nach dem zweijährigen Die Kapitalabrufe werden mit einer Vorankündigungsfrist von Aufschub der Rücknahme die Bedienung der Rückgabe lediglich sieben Kalendertagen getätigt. Die Anleger werden im Rahmen unter Inkaufnahme von grossen Abschlägen auf den Anlagen des Kapitalabrufs über den abgerufenen Betrag und die Valuta oder aufgrund der mangelnden Liquidität der Anlagen nicht informiert. Sobald der Ausgabepreis berechnet worden ist (spä- möglich ist, kann nach Konsultation der Anleger und Information testens 60 Bankarbeitstage nach Quartalsende bzw. Ausgabe- der Aufsichtsbehörde die Bedienung der Rückgaben weiter termin), erhalten die Anleger eine entsprechende Abrechnung. aufgeschoben oder andere Optionen geprüft werden. Grundsätzlich wird das Kapital der Anleger nach objektiven Kriterien abgerufen. Die Anleger stellen eine fristgerechte Über- Die von den Kollektivanlagen der Anlagegruppe gehaltenen weisung des abgerufenen Betrags sicher. Die Stiftung mahnt die physischen Anlagen in Immobilien sind weitgehend illiquid. säumigen Anleger und behält sich weitere Schritte vor, um im Unter Umständen besteht für die Kollektivanlagen kein liquider Interesse der Anlagegruppe gegen säumige Schuldner vorzuge- Sekundärmarkt. Die Kollektivanlagen können Rücknahmen hen, inklusive der Möglichkeit, mit einem Abschlag die Ansprü- beschränken und ähnlich wie die Anlagegruppe selbst unter che des säumigen Anlegers zwangsweise zurückzunehmen gewissen Umständen einen Aufschub oder eine Aussetzung der und/oder zusammen mit der offenen Kapitalzusage an andere Rücknahmen vorsehen. Daher müssen Investitionen in die Anleger zu übertragen. Anlagegruppe als langfristige Anlage getätigt werden. Damit der Aufbau des Portefeuilles effizient vorangetrieben werden kann, Neue Kapitalzusagen werden erst dann entgegengenommen, wird die Anlagegruppe für Rücknahmen nach Ihrer Bildung für wenn die verbindlichen Kapitalzusagen der bestehenden Anle- zwei Jahre geschlossen. ger mehrheitlich durch Kapitalzusagen der Stiftung gegenüber Kollektivanlagen gebunden sind. Darüber hinaus werden Kapi- talzusagen aus früheren Commitmentphasen zuerst vollständig abgerufen, bevor die Kapitalzusagen aus neueren Commitment- phasen abgerufen werden können. Die Einzelheiten zu den Zeichnungsfristen werden den Anlegern im Internet unter www.sfp-ast.ch zur Kenntnis gebracht. 20. Juli 2021 7/14
Prospekt SFP AST GCP Hedged CHF 7.5 Rückgabemitteilung 9 HANDEL UND ZESSION VON ANSPRÜCHEN Die Rücknahme von Ansprüchen erfolgt mittels schriftlicher oder elektronischer Rückgabemitteilung. Die Verpfändung von Ansprüchen sowie deren freier Handel sind nicht zugelassen. In begründeten Fällen können unter der Die Rückgabemitteilung muss schriftlich oder elektronisch bis Voraussetzung der vorgängigen Zustimmung der Geschäfts- spätestens um 16 Uhr des 10. Bankarbeitstags des betreffenden führung Ansprüche an einer Anlagegruppe unter den Anlegern letzten Monats des Quartals bei der Geschäftsführung eintreffen zediert (d.h. von einem Anleger an einen anderen Anleger über- (Auftragstag). tragen) werden. Rückgabemitteilungen, welche nach diesem Zeitpunkt bei der Geschäftsführung eintreffen, beziehen sich automatisch auf das 10 ANSPRUCHSKLASSEN nächstfolgende Rücknahmedatum. Es bestehen sechs Anspruchsklassen mit den Bezeichnungen 7.6 Kapitalzusagen und Sacheinlagen A, B, C, D, E und X. Für die Anspruchsklassen A, B, C, D, E und X gelten folgende Anforderungen: Die Entgegennahme von Kapitalzusagen ist erlaubt. Der Erwerb - Die Anspruchsklasse A ist zugänglich für Anleger mit von Ansprüchen gegen Sacheinlage ist nicht zulässig. einer Zeichnung oder Kapitalzusage und/oder mit einem Bestand von weniger als CHF 10 Mio.; - Die Anspruchsklasse B ist zugänglich für Anleger mit 8 BEWERTUNG einer Zeichnung oder Kapitalzusage und/oder mit einem Bestand von mindestens CHF 10 Mio. bis CHF 25 Mio.; Der Nettoinventarwert der Anlagegruppe wird unter Einhaltung - Die Anspruchsklasse C ist zugänglich für Anleger mit von Swiss GAAP FER 26 und allfälligen Anforderungen der Auf- einer Zeichnung oder Kapitalzusage und/oder mit einem sicht ermittelt. Basis der Wertermittlung der Anlagegruppe bilden Bestand von mindestens CHF 25 Mio. bis CHF 50 Mio.; die jeweils zuletzt von den entsprechenden Managern und Ad- - Die Anspruchsklasse D ist zugänglich für Anleger mit ministratoren der Kollektivanlagen mitgeteilten Nettoinventar- einer Zeichnung oder Kapitalzusage und/oder mit einem werte. Falls ausnahmsweise diese mitgeteilten Nettoinventar- Bestand von mindestens CHF 50 Mio. bis CHF 100 Mio.; werte nicht genügend aktualisiert sind, werden die Kollektiv- - Die Anspruchsklasse E ist zugänglich für Anleger mit anlagen anhand des zuletzt ausgewiesenen Nettoinventarwerts einer Zeichnung oder Kapitalzusage und/oder mit einem unter Berücksichtigung der eingetretenen Marktschwankungen Bestand von mehr als CHF 100 Mio.; bewertet. Weiter werden allfällige Marchzinsen wie auch etwaige - Die Anspruchsklasse X ist ausschliesslich zugänglich Verbindlichkeiten der Anlagegruppe berücksichtigt. Sodann für Anleger, welche einen Mandatsvertrag mit der werden zur Veräusserung der Anteile anfallende Kosten wie Stifterin haben. Der Mandatsvertrag muss die Anlage in auch abschätzbare Steuerfolgen in die Nettoinventarwert- diese X-Klasse explizit vorsehen und mit Zustimmung berechnung miteinbezogen. Der Wert eines Anspruchs ergibt der Geschäftsführung abgeschlossen worden sein. sich aus dem Nettoinventarwert der Anlagegruppe geteilt durch die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Ansprüche. 11 ERTRAGSAUSSCHÜTTUNG AN ANLEGER Der Nettoinventarwert der Anlagegruppe wird auf der Grundlage der jeweils vorliegenden Informationen zum Nettoinventarwert Die Anlagegruppe schüttet Erträge grundsätzlich einmal jährlich der Kollektivanlagen per Ende eines Kalenderquartals ermittelt an die Anleger aus, wobei auch unterjährige Ertragsaus- und daraufhin veröffentlicht. schüttungen möglich sind. Zusätzlich wird der jeweils am Ende des Geschäftsjahres per 31. Dezember ermittelter Nettoinventarwert durch die Revisionsstelle der Anlagestiftung geprüft. Die Umsetzung der Währungsabsicherung ist mit Kosten verbunden, die sich auf den Nettoinventarwert niederschlagen. 20. Juli 2021 8/14
Prospekt SFP AST GCP Hedged CHF 12 ANLAGERICHTLINIEN Wenn es im Interesse der Anleger liegt, können sie auch als Holdinggesellschaften ausgestaltet sein. Sofern die auslän- 12.1 Allgemeine Grundsätze dische Gesetzgebung Alleineigentum verbietet oder Allein- eigentum erhebliche wirtschaftliche Nachteile zur Folge hätte, Die Anlagerichtlinien legen die Anlagepolitik, die zulässigen sind – ausser bei Holdinggesellschaften – Abweichungen vom Anlagen, die Anlagebeschränkungen, die Risikoverteilung, die Grundsatz des Alleineigentums zulässig. Der Anteil von nicht im Aufnahme von fremden Mitteln (Leverage), die Währungs- Alleineigentum gehaltenen Tochtergesellschaften darf in der absicherung, das Halten von flüssigen Mitteln sowie die Due Regel höchstens 50% des Vermögens der Anlagegruppe betra- Diligence und den Investitionsprozess fest. gen. Die gesellschaftsbeherrschende Stellung darf davon nicht tangiert werden. Von den Anlagerichtlinien darf nur im Einzelfall und befristet abgewichen werden, wenn das Interesse der Anleger eine Zweckgesellschaften dürfen die Einhaltung der Anlagerichtlinien Abweichung dringend erfordert und der Präsident des Stiftungs- sowie der übrigen Stiftungssatzungen nicht beeinträchtigen. Zu- rates den Abweichungen zustimmt. Die Abweichungen werden dem gelten die Anforderungen an die Kollektivanlagen, die über im Anhang der Jahresrechnung offengelegt und begründet. Zweckgesellschaften gehalten werden, analog. 12.2 Anlagepolitik Bewirtschaftung der Fremdwährungen, Hedge Ratios, Bandbreiten und passives Fremdwährungs-Management Die Anlagegruppe investiert ausschliesslich in nicht börsen- kotierte, das heisst nicht öffentlich gehandelte Kollektivanlagen Aus den ermittelten Fremdwährungs-Exposures sind die folgen- und baut so ein indirektes Exposure in den internationalen den Währungen mit folgenden Hedge Ratios und Bandbreiten Immobilienmärkten auf. zu bewirtschaften: Dabei wird eine breite Diversifikation nach Kollektivanlagen, AUD EUR GBP JPY USD Managern, geografischer Lage und Nutzung umgesetzt. Die wesentlichen Nutzungsarten umfassen Büros, Verkauf und Hedge Ratio 95% 95% 95% 95% 95% Wohnen, wobei auch andere Nutzungsarten wie Industrie, Bandbreite 92.5% – 97.5% 92.5% – 97.5% 92.5% – 97.5% 92.5% – 97.5% 92.5% – 97.5% Logistik, Studentenheime, Datenzentren, Self-Storage, Parking, Freizeit, Hotellerie und Gesundheitseinrichtungen berücksichtigt werden. Alle übrigen Währungen werden ebenfalls über diese 5 Haupt- währungen abgesichert, indem ein Proxy-Hedging verwendet Der Schwerpunkt der Investitionen liegt in Europa und den wird. USA/ Kanada sowie in geringerem Ausmass in Asien. Die Inves- titionen der Kollektivanlagen können auch Immobilien in Das Currency Overlay wird passiv umgesetzt, d.h. ohne Ein- Emerging Markets umfassen. bezug einer taktischen Währungsprognose durch die Credit Suisse. Auf Basis der monatlich ermittelten Fremdwährungs- Der Fokus liegt dabei auf Core Kollektivanlagen. Eine Investition Exposures und der Hedge Ratios berechnet die Credit Suisse in Value-added Strategien erfolgt lediglich indirekt über Core das erforderliche Hedge-Volumen und schliesst die Hedge- Kollektivanlagen, die in beschränktem Umfang in Value-added Geschäfte in der Regel mit Devisentermingeschäften mit einer investieren. Es erfolgen keine Investitionen in Kollektivanlagen Laufzeit von maximal 6 Monaten ab. mit dem Anlagestil Value-added und Opportunistic. Kollektiv- anlagen im Core-Segment investieren typischerweise in Durch Marktwertveränderungen der abzusichernden Positionen Gebäude an guten Lagen mit langfristigen Mietverträgen und kann die Absicherung im Monatsverlauf von den vorgegebenen hohem Vermietungsgrad. Häufig beschränkt sich die Anlage auf Hedge Ratios abweichen. Die Hedge Ratios werden auf die vor- die Nutzungsarten Büro, Verkauf und Wohnen. Der Value-added gegebenen Hedge Ratios zurückgeführt, wenn die Bandbreiten Stil zielt darauf ab, in unterbewertete Märkte oder Objekte zu über- oder unterschritten werden (sogenanntes «Limit Based investieren mit dem Ziel, durch eine Revitalisierung eine signifi- Rebalancing»). Zudem findet ein Rebalancing zusammen mit kante Wertsteigerung zu realisieren. Entsprechend dem erhöh- der Verlängerung der Devisentermingeschäfte statt. ten Risiko liegt die Rendite grundsätzlich über derjenigen von Core-Strategien. Die Positionen werden einmal pro Monat beim Rollen rebalan- ced bzw. wenn sich die Hedge-Ratio ausserhalb der Bandbreite Neben der direkten Investition in Kollektivanlagen kann die von 92.5% – 97.5% bewegt. Diese Bandbreite darf nicht für akti- Anlagegruppe aus steuer- und haftungsrechtlichen Gründen ves Hedging benutzt werden, da explizit ein passives Hedging indirekt auch über Zweckgesellschaften in Kollektivanlagen gewählt wurde. investieren. Zweckgesellschaften sind Tochtergesellschaften im Alleineigentum. 20. Juli 2021 9/14
Prospekt SFP AST GCP Hedged CHF Grafische Darstellung der Investitionen: gesellschaft gesellschaft Die Anlagegruppe oder ihre Holdinggesellschaften können ihren Tochtergesellschaften Darlehen gewähren 12.3 Zulässige Anlagen Berücksichtigte Kollektivanlagen müssen gemäss Art. 30 ASV angemessen diversifiziert und mit ausreichenden Informations- Zulässige Anlagen sind ausschliesslich nicht öffentlich gehan- und Auskunftspflichten versehen sein. delte Kollektivanlagen. Dabei handelt es sich typischerweise um - Limited Partnerships (LPs) Die berücksichtigten Kollektivanlagen müssen: - Limited Companies (Ltds) - eine ausreichende und transparente Organisationsstruk- - Limited Liability Companies (LLCs) tur aufweisen; - Investmentgesellschaften - über ein aussagekräftiges Reporting verfügen, welches - Private REITs ihre Anleger mindestens einmal im Jahr über die Portfo- - SICAV (Société d‘Investissement à Capital Variable) liostruktur, die Portfolioaktivitäten, den Stand der Investi- - FCPs (Fonds Commun de Placement) tionsstrategie und die Organisation des Investitionspro- - Unit Trusts zesses transparent informiert; - Weitere offene und regulierte Kollektivanlagen - über ein professionelles und erfahrenes Manage- ähnlicher Art mentteam verfügen, das im Interesse ihrer Anleger han- delt und dessen Managementgesellschaft im Domizilland Geschlossene und öffentlich gehandelte Kollektivanlagen sind reguliert und überwacht ist; nicht zulässig. Die Kollektivanlagen müssen dem Erwerb und - ihre Jahresrechnung und NAV entsprechende der Verkauf oder der Überbauung, Vermietung und Verpachtung Rechtsordnung des Ziellandes oder nach internationalen eigener Grundstücke dienen. Zum Zweck des Liquiditätsmana- anerkannten Standards erstellen und diese mindestens gements ist es der Anlagegruppe gestattet, in Geldmarktanlagen jährlich durch eine unabhängige und befähigte Revisi- und geldnahe Anlagen zu investieren sowie Barmittel zu halten. onsstelle überprüfen lassen. Zulässig sind grundsätzlich nur Kollektivanlagen, die mindestens vierteljährlich den Inventarwert berechnen und zurückgegeben werden können. Die Bewertung der Grundstücke muss nach einer gemäss internationalen Standards anerkannten Verkehrs- wertschätzung erfolgen. 20. Juli 2021 10/14
Prospekt SFP AST GCP Hedged CHF 12.4 Anlagebeschränkungen 12.6 Aufnahme von fremden Mitteln (Leverage) Nicht erlaubt sind Kollektivanlagen: Die Anlagegruppe, die Zweckgesellschaften sowie die Dach- - mit Nachschuss- oder Sicherstellungspflichten; fonds dürfen kein Fremdkapital zu Investitionszwecken (sog. - ohne jährlichen Revisionsbericht; Leverage) aufnehmen. Eine technisch bedingte, kurzfristige - die ausschliesslich in Fremdkapital investieren Kreditaufnahme in der Höhe von maximal 10% des Nettoinven- (Debt Fonds); tarwerts der Anlagegruppe, ist jedoch zugelassen. Dies ist zum - in Form von Dachfonds, die ihrerseits in Dachfonds Beispiel der Fall bei der Finanzierung von Rücknahmen oder der investieren; Überbrückung von gegenläufigen Zahlungsströmen mit unter- - die nicht ausreichend transparent sind, um schiedlicher Valuta und zur Überbrückung von kurzfristigen die Einhaltung der Anlagerichtlinien der Anlagegruppe Liquiditätsengpässen im Zusammenhang mit der Währungs- zu gewährleisten. absicherungsstrategie. Investitionen in kollektive Anlagen, die eine Belehnungsquote Die Kollektivanlagen der Anlagegruppe (mit Ausnahme der oben von 50% überschreiten, sind ausgeschlossen. In beschränktem erwähnten Dachfonds) dürfen Fremdkapital aufnehmen. Dabei Masse können die Kollektivanlagen auch in Mezzanine- und gelten folgende Begrenzungen: Fremdkapitalanlagen (bspw. Darlehen oder Hypotheken) mit - Die Belehnungsquote darf im Durchschnitt aller Grund- einem starken Bezug zu Immobilien investieren, wenn diese stücke, die von der Anlagegruppe in kollektiven Anlagen dem Risiko-Rendite Profil der Anlagegruppe entsprechen. gehalten werden, ein Drittel des Verkehrswerts der Mezzanine- und Fremdkapitalanlagen sind auf 1% des Anlage- Grundstücke nicht überschreiten. gruppenvermögens beschränkt. Pro Kollektivanlage darf der - Die Belehnungsquote kann ausnahmsweise und Anteil der Mezzanine- und Fremdkapitalanlagen 10% des NAV vorübergehend auf 50% erhöht werden, wenn dies: der einzelnen Kollektivanlage nicht übersteigen. - zur Wahrung der Liquidität erforderlich ist; und - im Interesse der Anleger liegt. 12.5 Risikoverteilung Für die Einhaltung dieser Begrenzungen stützt sich der beauf- Geografische Allokation: tragte Portfoliomanager auf die Angaben der Kollektivanlagen. Nordamerika 20% - 60% Europa (ohne Schweiz) 15% - 55% 12.7 Flüssige Mittel Asien/Pazifik 10% - 40% Emerging Markets 0% - 10% Die liquiden Mittel (CHF, Fremdwährungen) können in Form von Developed Markets 90% - 100% Bankguthaben auf Sicht und Zeit sowie in Form von Geldmarkt- anlagen (inkl. Obligationen mit einer Laufzeit bzw. Restlaufzeit Allokation nach Nutzung: von max. zwölf Monaten) bei inländischen Schuldnern gehalten Büros 20% - 50% wer- den. Es dürfen nicht mehr als 10% des Vermögens der Verkauf 10% - 30% Anlagegruppe pro Schuldner investiert sein. Wohnen 15% - 45% Logistik/Industrie 10% - 30% 12.8 Due Diligence und Investitionsprozess Andere (Self-Storage, 0% -7.5% Parking, Hotellerie, etc.) Die Entscheide für Investitionen werden nach einem strukturier- ten und dokumentierten Prüfungs-, Selektions- und Kontroll- Allokation nach Anlagestil: verfahren (Due Diligence) nach qualitativen und quantitativen Core Mind. 85% Kriterien getroffen. Value-added (via Core Anlagevehikel, Max. 10% die in beschränktem Umfang in Die Auswahl der Kollektivanlagen basiert auf einer top-down / Value-added investieren). bottom-up Analyse. Bei der top-down Analyse werden insbeson- Opportunistic Nicht zulässig dere makroökonomische Faktoren in Betracht gezogen. Begrenzung pro Manager, Kollektivanlage, Die Strategie ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Markt- Zweckgesellschaft und liquide Mittel: szenarien und den über die einzelnen Manager und Kollektiv- Pro Manager Max. 20% anlagen gewonnen Informationen. Die Strategie zieht auch Pro Kollektivanlage Max. 20% Performance Chancen sowie die damit zusammenhängenden Anzahl Kollektivanlagen Mind. 5 Marktrisiken in Betracht. Dabei werden ein breites Universum Anteil Zweckgesellschaften insgesamt Max. 50% von Kriterien überprüft und Informationsressourcen verwendet, (nicht im Alleineigentum) die unter anderem Managerinterviews, Finanz- und Immobilien- Anteil pro Zweckgesellschaft Max. 20% spezialisten, Vorortbesichtigungen von Liegenschaften, Jahres- (nicht im Alleineigentum) berichte und Marktstatistiken umfassen. Bei der Implementie- Liquide Mittel Max. 10% rung der Strategie werden dann auch weitere Markteinflüsse in die Überlegungen miteinbezogen. Während zwei Jahren nach dem ersten Kapitalabruf (Aufbau- phase) darf von den vorgängig aufgeführten quantitativen und nutzungsbezogenen Kriterien abgewichen werden. Risikohinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Nut- zungsart «Andere» eine Investition von bis zu 25% in nur eine einzige der aufgelisteten «anderen» Nutzungsarten möglich ist. 20. Juli 2021 11/14
Prospekt SFP AST GCP Hedged CHF Makro- Immobilien Auswahl Konstruktion Risk ökonomische Markt (direkte Entwicklung Fonds des Portfolios Management Investitionen) Top-down Screening Bottom-up Analyse Bei der konkreten Auswahl der Kollektivanlagen stehen in erster werden die Fundamentaldaten der Kollektivanlagen, insbeson- Linie stabile Cashflows im Fokus, die insbesondere relativ zum dere die Schlüsselkennzahlen und die Expertise des Manage- Preis der jeweiligen Kollektivanlage betrachtet werden. Zudem mentteams, beurteilt. Vorselektion Investierbarkeit Vorselektion innerhalb Grobanalyse der Analyse der Portfolio Überprüfung der Investition nach des Investment- Zielfonds und Erstellen Manager und deren ausgewählten Entscheid des universums einer «shortlist» Kompetenzen und potentiellen Zielfonds Investment Komitees Performance (Due Diligence) 13 GEBÜHREN UND KOSTEN 13.2 Verwaltungsaufwand zu Lasten der Anlagegruppe Die Regelungen betreffend die Gebühren und Kosten werden, 13.2.1 Managementgebühr und Vertriebsgebühr gestützt auf Art. 11 der Statuten, vom Stiftungsrat in einem separaten Reglement erlassen. Alle nachfolgend aufgeführten Die Managementgebühr, umfasst das Portfoliomanagement, die Gebühren gelten derzeit und bis auf weiteres. Geschäftsführung und die Administration der Anlagegruppe. 13.1 Gebühren zu Lasten der Anleger Sie beträgt jährlich: Bei der Ausgabe und Rücknahme von Ansprüchen werden Anspruchsklasse A: 0.60% die damit verbundenen Transaktionskosten von den jeweiligen Anspruchsklasse B: 0.40% Anlegern getragen (Ausgabe-/Rücknahmegebühren). Diese Anspruchsklasse C: 0.35% beinhalten Spesen und Abgaben, die im Zusammenhang mit der Anspruchsklasse D: 0.30% Ausgabe und Rücknahme von Ansprüchen entstehen. Die Höhe Anspruchsklasse E: 0.25% dieser Gebühren zugunsten der Anlagegruppe beträgt maximal Anspruchsklasse X: 0.00% 5% und wird an die Marktbedingungen angepasst. Die Managementgebühren der Anspruchsklasse X werden im Die Anleger können die aktuellen Gebührensätze unter Rahmen des Mandatsvertrags gemäss Ziff. 10 des Prospekts www.sfp-ast.ch in Erfahrung bringen. erhoben und nicht auf der Ebene der Anlageklasse. Die Managementgebühr wird basierend auf dem Gesamt- vermögen der Anlagegruppe berechnet und versteht sich ohne allfällige MwSt. Die Gebühr wird vierteljährlich belastet. Neben der Managementgebühr kann der Anlagegruppe eine Vertriebsgebühr von max. 0.50% belastet werden. Der jeweils angewandte Satz der Vertriebsgebühr wird im Vertrag über die Kapitalzusage angegeben. 20. Juli 2021 12/14
Prospekt SFP AST GCP Hedged CHF 13.2.2 Übrige Verwaltungskosten 14 ANLEGERINFORMATIONEN / PUBLIKATIONEN DER STIFTUNG Im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlagegruppe fallen weitere Kosten an, die der Anlagegruppe belastet und entspre- Über die Entwicklung der Anlagegruppe wird den Anlegern chend bei der Berechnung des Wertes eines Anspruchs berück- durch die Stiftung vierteljährlich Bericht erstattet Die Quartals- sichtigt werden. Dazu gehören insbesondere die unten aufge- berichterstattung beinhaltet, u.a. die folgenden ungeprüften führten effektiven Kosten, die direkt den Anlagegruppen belastet Angaben: werden: - Beschrieb der Anlagetätigkeit - Gebühren der Depotstelle, inklusive Abwicklung von - Allokation nach geografischer Lage und Nutzung Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilsscheinen - Anzahl Investments - Kosten der Aufsicht OAK BV sowie Verbandskosten - Angaben zu den grössten Positionen (Mitgliederbeiträge KGAST, ASIP u.ä.) - NAV der Anlagegruppe, NAV pro Anspruch - Gründungskosten - Wertentwicklung der Ansprüche - Anteil Stiftungsratshonorare, Anlegerversammlungs- - Kosten und Aufwendungen kosten - Honorar der Revisionsstelle Statuten, Stiftungsreglement, Anlagerichtlinien, Prospekt sowie - Kosten für die Buchhaltung der Anlagestiftung, der Anla- die jeweilige Quartalsberichterstattung werden im Internet unter gegruppen, der Berechnung des NAV respektive der www.sfp-ast.ch als pdf-Dateien zum Download veröffentlicht. Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie der Relationship Änderungen dieses Prospekts werden von der Geschäftsfüh- Services betr. Administrationsdienstleistungen rung beantragt sowie vom Stiftungsrat genehmigt und veröffent- - Kosten für die Erstellung der aufsichtsrechtlichen licht. Der geänderte Prospekt wird mit den Anlagerichtlinien der Berichte Aufsichtsbehörde zugestellt. Die oben erwähnten Dokumente - Kosten für den Druck der Quartals- und Jahresberichte sowie die letzten Jahresberichte (inkl. testiert Jahresrechnung) - Kosten für die Veröffentlichungen von Mitteilungen an die und allfällige weitere Unterlagen können auch bei der Geschäfts- Anleger, Bekanntmachung von Preisen (NAV) in elektro- führung der SFP Anlagestiftung kostenlos bezogen werden. nischen Informationssystemen und Plattformen - Auslagenersatz für Reisekosten, Telefon/Portokosten, Inserate, Kreditauskünfte, die Betreibungs- und Gerichts- kosten, Anwaltshonorare, Bank- und Postcheckspesen, etc. gemäss effektivem Aufwand 15 ISIN- UND VALORENNUMMERN Valor ISIN Fondsname 37014269 CH0370142694 SFP AST Global Core Property Hedged CHF – Anspruchsklasse A 37014272 CH0370142728 SFP AST Global Core Property Hedged CHF – Anspruchsklasse B 37014273 CH0370142736 SFP AST Global Core Property Hedged CHF – Anspruchsklasse C 37014274 CH0370142744 SFP AST Global Core Property Hedged CHF – Anspruchsklasse D 37014299 CH0370142991 SFP AST Global Core Property Hedged CHF – Anspruchsklasse E 37014302 CH0370143023 SFP AST Global Core Property Hedged CHF – Anspruchsklasse X 16 ÄNDERUNGEN 17 INKRAFTTRETEN Änderungen des Prospektes werden von der Geschäftsführung Der vorliegende Prospekt tritt durch Beschluss des Stiftungsrats der SFP Anlagestiftung beantragt und vom Stiftungsrat geneh- der SFP Anlagestiftung per 20. Juli 2021 in Kraft. migt. Der geänderte Prospekt wird unverzüglich allen Anlegern der Anlagegruppe Global Core Property Hedged CHF in geeig- Zürich, 20. Juli 2021 neter Form zur Verfügung gestellt. 20. Juli 2021 13/14
Disclaimer Diese Angaben sind keine Offerte. Sie dienen lediglich zu Informationszwecken. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen wurden mit grösster Sorgfalt zusammengestellt. Obwohl diese Informationen und Meinungen aus zuverlässiger Quelle stammen, kann weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit der Anga- ben garantiert werden. Im Falle von Abweichungen zu den verabschiedeten Statuten, Reglementen und Richtlinien gehen die Bestimmungen der verabschiedeten Dokumente dem Text dieses Prospektes vor. Seefeldstrasse 275 CH-8008 Zürich Telefon +41 (0)43 344 61 31 www.sfp-ast.ch CHE-259.512.717 MWST
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