ANLAGEGRUPPE SFP AST GLOBAL CORE PROPERTY HEDGED CHF PROSPEKT

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ANLAGEGRUPPE
SFP AST GLOBAL
CORE PROPERTY
HEDGED CHF

PROSPEKT
Prospekt SFP AST GCP Hedged CHF

Dieser Prospekt mit den integrierten Anlagerichtlinien, die Statu-   Im Fall von Widersprüchen gehen das Gesetz, die darauf
ten, das Stiftungsreglement, das Organisationsreglement und          basierende Rechtspraxis, die Statuten, das Reglement, und alle
das Gebühren- und Kostenreglement regeln und erläutern               weiteren Spezialreglemente sowie Änderungen derselben dem
die Beziehungen zwischen den Anlegern und der SFP Anlage-            Prospekt vor. Die im Prospekt integrierten Anlagerichtlinien
stiftung. Diese Dokumente bilden die Grundlage für die Zeich-        gehen im Fall von Widersprüchen den restlichen Bestimmungen
nung und die Rückgabe von Ansprüchen gegenüber der Anlage-           des Prospekts ebenfalls vor.
stiftung. Der Prospekt ist eine Produktinformation im Sinne von
Art. 37 Abs. 2 ASV.

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Prospekt SFP AST GCP Hedged CHF

1    INFORMATION ZUR ANLAGESTIFTUNG ..........................................................................................4
2    ANGABEN ZUM VERMÖGEN .............................................................................................................4
3    FÜR DIE ANLAGESTIFTUNG RELEVANTE STEUERVORSCHRIFTEN ..........................................4
4    ANLAGECHARAKTERISTIK IMMOBILIEN AUSLAND ....................................................................4
5    BESONDERE RISIKEN........................................................................................................................5
6    INFORMATIONEN ÜBER DIE ORGANE UND DIE ORGANISATION DER ANLAGESTIFTUNG ...5
7    BESTIMMUNGEN FÜR DIE AUSGABE UND RÜCKNAHME VON ANSPRÜCHEN .........................7
8    BEWERTUNG ......................................................................................................................................8
9    HANDEL UND ZESSION VON ANSPRÜCHEN ..................................................................................8
10   ANSPRUCHSKLASSEN ......................................................................................................................8
11   ERTRAGSAUSSCHÜTTUNG AN ANLEGER .....................................................................................8
12   ANLAGERICHTLINIEN ........................................................................................................................9
13   GEBÜHREN UND KOSTEN...............................................................................................................12
14   ANLEGERINFORMATIONEN / PUBLIKATIONEN DER STIFTUNG ...............................................13
15   ISIN- UND VALORENNUMMERN .....................................................................................................13
16   ÄNDERUNGEN ..................................................................................................................................13
17   INKRAFTTRETEN ..............................................................................................................................13

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1     INFORMATION ZUR ANLAGESTIFTUNG                               4     ANLAGECHARAKTERISTIK
                                                                         IMMOBILIEN AUSLAND
Die SFP Anlagestiftung ist eine Stiftung schweizerischen Rechts
im Sinne von Art. 53g ff. BVG und Art. 80 ff. ZGB und untersteht   Anlagen in im Ausland begebenen Immobilien können einen
der Aufsicht der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge       Beitrag zu einer verbesserten Risikozusammensetzung im
(OAK BV) (Art. 64a Abs. 2 BVG).                                    Investitionsportfolio einer Pensionskasse leisten.

Die Anlagegruppe bezweckt die kollektive Anlage und Verwal-        Anlagen in Immobilien können grundsätzlich entweder direkt
tung des von den Anlegern eingebrachten Kapitals in Immobi-        oder indirekt erfolgen. Unter direkter Immobilienanlage versteht
lien.                                                              man eine Investition in Liegenschaften, welche unmittelbar oder
                                                                   über Objektgesellschaften erfolgt. Demgegenüber erfolgen indi-
Die Ansprüche gegenüber der Anlagegruppe SFP AST Global            rekte Anlagen in Immobilien über Kollektivanlagen wie z.B.
Core Property Hedged CHF stellen nach Art. 56 der Verordnung       Fonds und ähnliche Strukturen.
(BVV 2) zum Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinter-
lassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) vom 25. Juni 1982 eine       Es wird darauf hingewiesen, dass indirekte Immobilienanlagen
indirekte Immobilienanlage dar.                                    typischerweise andere Rendite-, Risiko- und Diversifikations-
                                                                   eigenschaften aufweisen als direkte Immobilienanlagen. Die
Der Anlegerkreis der Anlagestiftung beschränkt sich auf            indirekten Immobilienanlagen ermöglichen es dem Anleger,
folgende Einrichtungen:                                            bereits bei einem relativ kleinen Investitionsvolumen in ein breit
  a) in der Schweiz domizilierte steuerbefreite Vorsorgeein-       diversifiziertes Immobilienportfolio zu investieren. Je nach Aus-
      richtungen sowie sonstige steuerbefreite Einrichtungen       gestaltung werden die Anteile der Kollektivanlage öffentlich
      privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz in der Schweiz,   gehandelt oder nicht. Kollektivanlagen, deren Anteile nicht
      die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen;        öffentlich gehandelt werden, unterscheiden sich hinsichtlich
  b) juristische Personen, die kollektive Anlagen der Einrich-     Liquidität und Volatilität von denjenigen Kollektivanlagen, welche
      tungen nach Buchstabe a verwalten, von der Eidgenössi-       öffentlich gehandelt werden. Erstere verfügen grundsätzlich
      schen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt werden       über eine tiefere Korrelation zu den Aktienmärkten und eine
      und bei der Anlagestiftung ausschliesslich Gelder für        geringere Volatilität.
      diese Einrichtungen anlegen. Über die Aufnahme neuer
      Anleger entscheidet die Geschäftsführung.                    Da deren Anteile jedoch nicht öffentlich gehandelt werden,
                                                                   weisen sie auch eine geringere Liquidität auf.

2     ANGABEN ZUM VERMÖGEN                                         Des Weiteren können Kollektivanlagen sowohl als geschlossene
                                                                   («closed-ended») als auch als offene («open-ended») Anlagen
Das Stiftungsvermögen setzt sich aus dem Stammvermögen             konzipiert sein. Die beiden Gruppen unterscheiden sich haupt-
und dem Anlagevermögen zusammen.                                   sächlich in Bezug auf ihre Liquidität. Closed-end Anlagen
                                                                   nehmen typischerweise während der Aufbauphase Gelder von
Das Stammvermögen besteht aus dem Widmungsvermögen in              Investoren entgegen, welche sie nach und nach in Immobilien
Höhe von CHF 100 000 und dem weiteren Stiftungsvermögen,           investieren. Nach erfolgter Lancierung werden solche Anlagen
welches kein Anlagevermögen bildet.                                in der Regel für Zeichnungen und Rücknahmen geschlossen.
                                                                   Zudem werden sie nach einer im Voraus bestimmten Laufzeit
Das Anlagevermögen umfasst die von den Anlegern zum                wieder liquidiert und deren Erlös wird in der Folge an die Inves-
Zwecke der gemeinschaftlichen Vermögensanlage eingebrach-          toren ausgeschüttet. Da closed-end Anlagen selten über einen
ten Mittel sowie die daraus resultierenden, nicht an die Anleger   Sekundärmarkt gehandelt werden, ist die Liquidität dieser Vehi-
ausgeschütteten Netto-Erfolge.                                     kel in der Regel stark eingeschränkt. Open-end Anlagen können
                                                                   sowohl mit wie auch ohne Restriktionen bezüglich ihrer Liquidität
Die Beteiligung eines Anlegers besteht in gleichen und             ausgestaltet sein. Open-end Anlagen mit Liquiditätsrestriktionen
nennwertlosen Buchforderungen an der Anlagegruppe oder in          beschränken aufgrund der eingeschränkten Liquidität der
Bruchteilen von Ansprüchen. Die Anlagegruppe wird rechne-          getätigten Immobilieninvestitionen in der Regel die Ausgabe,
risch selbständig geführt und ist von anderen Anlagegruppen        Rücknahme und/oder die Übertragung der Anteile. Demgegen-
wirtschaftlich unabhängig.                                         über tätigen open-end Anlagen ohne Liquiditätsrestriktionen
                                                                   fortwährend Marktaktivitäten und wickeln regelmässig Zeich-
                                                                   nungen und Rücknahmen ab.
3     FÜR DIE ANLAGESTIFTUNG RELEVANTE
      STEUERVORSCHRIFTEN                                           Hinsichtlich Investmentstil können Immobilieninvestments fol-
                                                                   gende unterschiedlichen Strategien verfolgen:
Die Anlagestiftung ist, da ihre Einkünfte und Vermögenswerte        - Core-Strategie: Investition in hochwertige,
ausschliesslich der beruflichen Vorsorge dienen, von den direk-          bestehende Immobilien mit einem stabilen Cashflow und
ten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden                    in etablierte Märkte;
befreit (Art. 80 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die berufliche    - Value-added Strategie: Investition in unterbewertete
Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 25. Juni              Märkte und Objekte mit dem Ziel eine signifikante Wert-
1982 [BVG] i.V.m. Art. 23 Absatz 1 lit. d des Bundesgesetzes             steigerung durch eine Revitalisierung zu realisieren; und
über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone            - Opportunistic Strategie: Fokus liegt auf Immobilien mit
und Gemeinden vom 14. Dezember 1990 [StHG]). Nicht befreit               deutlicher Unterbewertung.
ist sie von Objektsteuern, Liegenschaftssteuern und von
Vermögensverkehrssteuern, insbesondere Grundstücksgewinn-
und Handänderungssteuern (Art. 80 Absatz 3 und 4 BVG).

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5     BESONDERE RISIKEN                                               kann der Portfoliomanager Währungsrisiken stark reduzieren,
                                                                      nicht jedoch vollständig eliminieren. Die Umsetzung der Wäh-
Investitionen sind den üblichen spezifischen Immobilienrisiken        rungsabsicherung ist mit Kosten verbunden, die sich auf den
ausgesetzt, die sich aus der Standortgebundenheit der Grund-          Nettoinventarwert der Anlagegruppe niederschlagen.
stücke und Immobilien, Umweltrisiken, Bewertungsrisiken, Zins-
entwicklung, etc. ergeben.
                                                                      6     INFORMATIONEN ÜBER DIE ORGANE
Nachfolgend werden einige Risiken eingehender dargestellt,                  UND DIE ORGANISATION DER
die sich aus der Investition in Kollektivanlagen ergeben, welche            ANLAGESTIFTUNG
zumindest teilweise nicht in der Schweiz aufgelegt worden sind:
                                                                      Für sämtliche der nachfolgend genannten Mandatsträger gilt,
Nicht börsenkotierte Kollektivanlagen verfolgen zum Teil              dass sie ihre Tätigkeit derzeit und bis auf weiteres ausüben.
komplexe Investmentstrategien. Ihre Anlagestrukturen können
Risiken aufweisen, die bei anderen Vermögensanlagen (z.B.             6.1   Anlegerversammlung
börsenkotierten Wertpapieren) nicht in gleicher Weise bestehen.
                                                                      Das oberste Organ der Anlagestiftung ist die Anlegerversamm-
Die Kollektivanlagen respektive die von ihnen gehaltenen Immo-        lung. Die Anlegerversammlung erlässt Bestimmungen über
bilien sind vorwiegend illiquide Anlagen, die operativen, regula-     die Organisation, die Verwaltung und die Kontrolle der Anlage-
torischen, finanziellen und anderen Risiken ausgesetzt sind.          stiftung.
Dies kann eine erhebliche Prognoseunsicherheit über die künf-
tige Wertentwicklung zur Folge haben. Dementsprechend sind            6.2   Stiftungsrat
die Anlagegruppe respektive die von ihr gehaltenen Kollektiv-
anlagen Bewertungsrisiken unterworfen. Folglich kann der              Der Stiftungsrat ist das geschäftsführende Organ. Mit Ausnahme
Nettoinventarwert der Anlagegruppe zu einem spezifischen Zeit-        der Aufgaben, die unmittelbar mit der obersten Leitung der An-
punkt massgeblich vom effektiven Wert abweichen. Zudem kann           lagestiftung verbunden sind, delegiert er die Geschäftsführung
eine Kollektivanlage einen grossen oder totalen Verlust erleiden,     an Dritte. Im Übrigen bestimmt er den Vermögensverwalter und
auch wenn der von der Anlagestiftung beauftragte Vermögens-           das Compliance Office.
verwalter die Kollektivanlagen nach einem strukturierten und
bewährten Due-Diligence-Prozess prüft, auswählt und laufend           Der Stiftungsrat erlässt die Anlagerichtlinien. Mitglieder des
überwacht.                                                            Stiftungsrats
                                                                      Präsident              Alexander Vögele
Eine Belehnung, d.h. Fremdfinanzierung, ist, begrenzt durch die       Vizepräsident          Torsten de Santos
Anlagerichtlinien, bei den Kollektivanlagen möglich. Durch die        Mitglied               Adrian Schenker
Hebelwirkung dieser Verschuldung kann bei diesen Kollektiv-
anlagen eine erhöhte Verlustgefahr bei rückläufigen Immobilien-       6.3   Geschäftsführung
preisen entstehen.
                                                                      Der Stiftungsrat hat gestützt auf das Stiftungsreglement die
Aufgrund der Illiquidität der Immobilien und der daraus einge-        Geschäftsführung an die Swiss Finance & Property Group AG,
schränkten Veräusserbarkeit der Anlageklasse respektive der           Seefeldstrasse 275, 8008 Zürich, delegiert und ernennt den Ge-
Kollektivanlagen sind längere Kündigungsfristen für die Rück-         schäftsführer.
gabe von Ansprüchen vorgesehen, als dies z.B. bei börsenkotier-
ten Wertpapieren der Fall wäre. Zudem kann die Rücknahme              Die Geschäftsführung untersteht der Weisung des Stiftungs-
aufgeschoben werden.                                                  rates und erstattet ihm regelmässig, bei aussergewöhnlichen
                                                                      Umständen umgehend, Bericht. Die Einzelheiten regelt ein zwi-
Bei Investitionen in Immobilien via Kollektivanlagen besteht Versi-   schen der SFP Anlagestiftung und der Swiss Finance & Property
cherungsrisiken, da die Anlagegruppe keinen Einfluss darauf hat,      Group AG abgeschlossener Geschäftsführungsvertrag.
ob die Immobilien der Kollektivanlagen gegen Schäden versichert
sind.                                                                 Die Geschäftsführung ist, nebst weiteren Tätigkeiten, für die
                                                                      Überwachung der Nettoinventarwertberechnung und der Buch-
Die Anlagegruppe wird Investitionen tätigen, bei denen nicht          führung der Anlagegruppe verantwortlich und regelt die Einzel-
schweizerisches Recht Anwendung findet und der Gerichtsstand          heiten der Ausgabe (inkl. Kapitalzusagen) und Rücknahme von
ausserhalb der Schweiz liegt. Dies kann dazu führen, dass die         Ansprüchen.
dar- aus resultierenden Rechte und Pflichten der Anlagegruppe
von den in der Schweiz gültigen Standards abweichen und               Die Geschäftsführung kann gewisse Aufgaben teilweise oder
insbesondere der damit verbundene Anlegerschutz schwächer             ganz delegieren, wobei die Geschäftsführung die Verantwortung
ist als bei vergleichbaren Investitionen unter schweizerischem        trägt.
Recht und mit Gerichtsstand in der Schweiz.
                                                                      6.4   Vermögensverwaltung
Die Rechnungswährung der Anlagegruppe ist der Schweizer
Franken. Die Anlagen in Kollektivanlagen erfolgen in Fremd-           Als Vermögensverwalter ist die Swiss Finance & Property AG,
währungen. Die damit verbundenen Währungsrisiken werden in            Seefeldstrasse 275, 8008 Zürich vom Stiftungsrat bestimmt
der vorliegenden Anlagegruppe mehrheitlich abgesichert. Wäh-          worden. Die Swiss Finance & Property AG verfügt über eine
rungsrisiken lassen sich jedoch naturgemäss nicht vollständig         Wertpapierhausbewilligung der FINMA. Sie ist unter anderem
und perfekt absichern. Der aktuelle Wert einer Zielanlage ist         auf die Vermögensverwaltung und Anlageberatung für Dritte
Schwankungen unterworfen und nicht jederzeit mit Sicherheit           fokussiert. Die Einhaltung von Art. 48f Abs. 4 BVV 2 ist somit
bekannt. Des Weiteren erfolgt die Währungsabsicherung über            gewährleistet.
einen bestimmten Zeitraum und unterliegt ständigen Verände-
rungen. Durch eine sorgfältige passive Währungsabsicherung

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6.5   Administration                                                             6.7      Compliance Office

Diverse Administrationstätigkeiten werden an die Northern Trust                  Der Stiftungsrat hat gestützt auf das Stiftungsreglement der
Switzerland AG ausgelagert. Die Aufgaben der Northern Trust                      Stiftung ein Compliance Office eingesetzt, dessen Aufgaben
Switzerland AG umfassen insbesondere die Bewertung der                           von der Swiss Finance & Property Group AG wahrgenommen
Vermögenswerte der Anlagegruppe und die Berechnung des                           werden.
Nettoinventarwerts, die Berechnung der Gebühren und die
Erstellung des Jahresberichts. Die Aufgaben der Credit Suisse                    Das Compliance Office ist gegenüber der Geschäftsführung und
(Schweiz) AG umfassen insbesondere die Sicherstellung der                        der Vermögensverwaltung unabhängig.
Qualität der Dienstleistungen der Northern Trust Switzerland AG
sowie weitere Relationship Services betreffend Administration.                   6.8      Depotbank

6.6   Revisionsstelle                                                            Die Funktion der Depotbank ist an die Credit Suisse (Schweiz) AG
                                                                                 übertragen worden.
Die Aufgaben der Revisionsstelle, der PricewaterhouseCoopers AG
mit Sitz in Zürich, richten sich nach Art. 10 ASV (bzw. Art. 52c
BVG sinngemäss), dazu zählen insbesondere die Prüfung der
Jahresrechnung und die Prüfung der Organisation, der
Tätigkeit der Geschäftsführung und der anderen vom Stiftungs-
rat Beauftragten sowie der Vermögensanlagetätigkeit in Hinblick
auf die Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen
Bestimmungen.

6.9   Organisationsstruktur

                                               Anleger

                      Aufträge für Erwerb /
                                                                   Beitrittserklärung
                           Rückgabe

       Revisionsstelle                   SFP Anlagestiftung                    Administrations-                  Administration
       PWC AG, Zürich                                                             vertrag                Northern Trust Switzerland AG, Basel

                                          Anlegerversammlung                     Depotbank-

                                                                                                                                                   Überwachung
                                                                                   vertrag                          Depotbank
                                                                                                          Credit Suisse (Schweiz) AG, Zürich
      Compliance Office                        Stiftungsrat
                                                                             Geschäftsführungs-
                                                                                                                Geschäftsführung
                                                                                   vertrag
      (ausgelagert an die                                                                             Swiss Finance & Property Group AG, Zürich
                                         Allfällige Kommissionen
       Swiss Finance &
      Property Group AG,                                                                                      Vermögensverwalter
                                                                           Vermögensverwaltungs-         Swiss Finance & Property AG, Zürich
            Zürich)                      Anlagegruppe SFP AST                      vertrag
                                          Global Core Property
                                              Hedged CHF

                                              Investitionen
                                      (siehe dazu Grafik zu Ziff. 12.2)

20. Juli 2021                                                                                                                                     6/14
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7     BESTIMMUNGEN FÜR DIE AUSGABE UND                              7.3     Ausgabepreis und Rücknahmepreis
      RÜCKNAHME VON ANSPRÜCHEN
                                                                    Der Ausgabepreis pro Anspruch beträgt beim ersten Kapital-
Die Aufnahme von Anlegern bzw. die Zeichnung von Ansprü-            abruf CHF 1 000. Danach entspricht der Ausgabepreis dem
chen an den einzelnen Anlagegruppen kann ohne Angabe von            jeweiligen Nettoinventarwert pro Anspruch zuzüglich einem von
Gründen verweigert werden.                                          der Geschäftsführung bestimmten Zuschlag (Ausgabegebühr).

7.1   Durchführung der Ausgabe und Rücknahme                        Der Rücknahmepreis eines Anspruchs entspricht dem Netto-
                                                                    inventarwert pro Anspruch abzüglich eines von der Geschäfts-
Die Depotbank führt die Ausgabe und Rücknahme von Ansprü-           führung unter den Vorgaben des Stiftungsrats bestimmten
chen durch, wobei der vorgängige Anlegerkontakt bzw. die            Abschlags (Rücknahmegebühr).
Zeichnung über die Anlagestiftung erfolgt.
                                                                    Die Differenz zwischen Nettoinventarwert zum Rücknahme
7.2   Ausgabe von Ansprüchen                                        respektive Ausgabepreis fällt zugunsten der Anlagegruppe an.
                                                                    Massgebend sind der vorliegende Prospekt sowie die Bestim-
Die Ausgabe von Ansprüchen erfolgt im Rahmen von Kapital-           mungen in Art. 8 (Ausgabe von Ansprüchen) und Art. 11 (Rück-
abrufen durch die Geschäftsführung der Stiftung. Die Anleger        nahme von Ansprüchen) des Reglements.
können Kapitalzusagen (Commitments) abgeben, die auf einen
festen Betrag lauten und unwiderruflich sind. Die Kapitalzusage     7.4     Rücknahme von Ansprüchen und Kündigungsfristen
erfolgt mittels eines von der Stiftung vorgesehen Formulars (Ver-
trag über die Kapitalzusage). Die Anleger erhalten bei Kapital-     Die Anleger können unter Beachtung einer Kündigungsfrist
abruf Ansprüche im Gegenwert der erfolgten Zahlung.                 von zwölf Monaten die Rücknahme aller oder eines Teils ihrer
                                                                    Ansprüche auf Ende eines Quartals verlangen.
Kapitalabrufe werden im Rahmen der jeweiligen Kapitalver-
pflichtung von der Geschäftsführung bei Bedarf in mehreren          Der Gegenwert der Ansprüche zum Zeitpunkt der Rücknahme
Teilsummen unter Einhaltung einer vorgegebenen Frist getätigt.      wird den Anlegern innerhalb von dreissig Bankwerktagen nach
Die Geschäftsführung wird nach Möglichkeit vierteljährliche         Erhalt des entsprechenden NAV ausbezahlt.
Kapitalabrufe vornehmen. Die Details wie der genaue Prozess,
die Anzahl der neu ausgegebenen Ansprüche, die Mindest-             7.4.1    Einschränkungen zur Rücknahme
investition, die Bindungsdauer, der Zeitpunkt der Ausgabe
sowie das Abschluss- und Valutadatum werden im Vertrag zur          Bei Vorliegen ausserordentlicher Verhältnisse kann die Rück-
Kapitalzusage festgelegt.                                           nahme von Ansprüchen zeitlich gestaffelt bedient oder um bis zu
                                                                    zwei Jahre aufgeschoben werden. Falls nach dem zweijährigen
Die Kapitalabrufe werden mit einer Vorankündigungsfrist von         Aufschub der Rücknahme die Bedienung der Rückgabe lediglich
sieben Kalendertagen getätigt. Die Anleger werden im Rahmen         unter Inkaufnahme von grossen Abschlägen auf den Anlagen
des Kapitalabrufs über den abgerufenen Betrag und die Valuta        oder aufgrund der mangelnden Liquidität der Anlagen nicht
informiert. Sobald der Ausgabepreis berechnet worden ist (spä-      möglich ist, kann nach Konsultation der Anleger und Information
testens 60 Bankarbeitstage nach Quartalsende bzw. Ausgabe-          der Aufsichtsbehörde die Bedienung der Rückgaben weiter
termin), erhalten die Anleger eine entsprechende Abrechnung.        aufgeschoben oder andere Optionen geprüft werden.
Grundsätzlich wird das Kapital der Anleger nach objektiven
Kriterien abgerufen. Die Anleger stellen eine fristgerechte Über-   Die von den Kollektivanlagen der Anlagegruppe gehaltenen
weisung des abgerufenen Betrags sicher. Die Stiftung mahnt die      physischen Anlagen in Immobilien sind weitgehend illiquid.
säumigen Anleger und behält sich weitere Schritte vor, um im        Unter Umständen besteht für die Kollektivanlagen kein liquider
Interesse der Anlagegruppe gegen säumige Schuldner vorzuge-         Sekundärmarkt. Die Kollektivanlagen können Rücknahmen
hen, inklusive der Möglichkeit, mit einem Abschlag die Ansprü-      beschränken und ähnlich wie die Anlagegruppe selbst unter
che des säumigen Anlegers zwangsweise zurückzunehmen                gewissen Umständen einen Aufschub oder eine Aussetzung der
und/oder zusammen mit der offenen Kapitalzusage an andere           Rücknahmen vorsehen. Daher müssen Investitionen in die
Anleger zu übertragen.                                              Anlagegruppe als langfristige Anlage getätigt werden. Damit der
                                                                    Aufbau des Portefeuilles effizient vorangetrieben werden kann,
Neue Kapitalzusagen werden erst dann entgegengenommen,              wird die Anlagegruppe für Rücknahmen nach Ihrer Bildung für
wenn die verbindlichen Kapitalzusagen der bestehenden Anle-         zwei Jahre geschlossen.
ger mehrheitlich durch Kapitalzusagen der Stiftung gegenüber
Kollektivanlagen gebunden sind. Darüber hinaus werden Kapi-
talzusagen aus früheren Commitmentphasen zuerst vollständig
abgerufen, bevor die Kapitalzusagen aus neueren Commitment-
phasen abgerufen werden können.

Die Einzelheiten zu den Zeichnungsfristen werden den Anlegern
im Internet unter www.sfp-ast.ch zur Kenntnis gebracht.

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7.5   Rückgabemitteilung                                            9    HANDEL UND ZESSION VON
                                                                         ANSPRÜCHEN
Die Rücknahme von Ansprüchen erfolgt mittels schriftlicher oder
elektronischer Rückgabemitteilung.                                  Die Verpfändung von Ansprüchen sowie deren freier Handel
                                                                    sind nicht zugelassen. In begründeten Fällen können unter der
Die Rückgabemitteilung muss schriftlich oder elektronisch bis       Voraussetzung der vorgängigen Zustimmung der Geschäfts-
spätestens um 16 Uhr des 10. Bankarbeitstags des betreffenden       führung Ansprüche an einer Anlagegruppe unter den Anlegern
letzten Monats des Quartals bei der Geschäftsführung eintreffen     zediert (d.h. von einem Anleger an einen anderen Anleger über-
(Auftragstag).                                                      tragen) werden.

Rückgabemitteilungen, welche nach diesem Zeitpunkt bei der
Geschäftsführung eintreffen, beziehen sich automatisch auf das      10   ANSPRUCHSKLASSEN
nächstfolgende Rücknahmedatum.
                                                                    Es bestehen sechs Anspruchsklassen mit den Bezeichnungen
7.6   Kapitalzusagen und Sacheinlagen                               A, B, C, D, E und X. Für die Anspruchsklassen A, B, C, D, E und
                                                                    X gelten folgende Anforderungen:
Die Entgegennahme von Kapitalzusagen ist erlaubt. Der Erwerb         - Die Anspruchsklasse A ist zugänglich für Anleger mit
von Ansprüchen gegen Sacheinlage ist nicht zulässig.                      einer Zeichnung oder Kapitalzusage und/oder mit einem
                                                                          Bestand von weniger als CHF 10 Mio.;
                                                                     - Die Anspruchsklasse B ist zugänglich für Anleger mit
8     BEWERTUNG                                                           einer Zeichnung oder Kapitalzusage und/oder mit einem
                                                                          Bestand von mindestens CHF 10 Mio. bis CHF 25 Mio.;
Der Nettoinventarwert der Anlagegruppe wird unter Einhaltung         - Die Anspruchsklasse C ist zugänglich für Anleger mit
von Swiss GAAP FER 26 und allfälligen Anforderungen der Auf-              einer Zeichnung oder Kapitalzusage und/oder mit einem
sicht ermittelt. Basis der Wertermittlung der Anlagegruppe bilden         Bestand von mindestens CHF 25 Mio. bis CHF 50 Mio.;
die jeweils zuletzt von den entsprechenden Managern und Ad-          - Die Anspruchsklasse D ist zugänglich für Anleger mit
ministratoren der Kollektivanlagen mitgeteilten Nettoinventar-            einer Zeichnung oder Kapitalzusage und/oder mit einem
werte. Falls ausnahmsweise diese mitgeteilten Nettoinventar-              Bestand von mindestens CHF 50 Mio. bis CHF 100 Mio.;
werte nicht genügend aktualisiert sind, werden die Kollektiv-        - Die Anspruchsklasse E ist zugänglich für Anleger mit
anlagen anhand des zuletzt ausgewiesenen Nettoinventarwerts               einer Zeichnung oder Kapitalzusage und/oder mit einem
unter Berücksichtigung der eingetretenen Marktschwankungen                Bestand von mehr als CHF 100 Mio.;
bewertet. Weiter werden allfällige Marchzinsen wie auch etwaige      - Die Anspruchsklasse X ist ausschliesslich zugänglich
Verbindlichkeiten der Anlagegruppe berücksichtigt. Sodann                 für Anleger, welche einen Mandatsvertrag mit der
werden zur Veräusserung der Anteile anfallende Kosten wie                 Stifterin haben. Der Mandatsvertrag muss die Anlage in
auch abschätzbare Steuerfolgen in die Nettoinventarwert-                  diese X-Klasse explizit vorsehen und mit Zustimmung
berechnung miteinbezogen. Der Wert eines Anspruchs ergibt                 der Geschäftsführung abgeschlossen worden sein.
sich aus dem Nettoinventarwert der Anlagegruppe geteilt durch
die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Ansprüche.
                                                                    11   ERTRAGSAUSSCHÜTTUNG AN ANLEGER
Der Nettoinventarwert der Anlagegruppe wird auf der Grundlage
der jeweils vorliegenden Informationen zum Nettoinventarwert        Die Anlagegruppe schüttet Erträge grundsätzlich einmal jährlich
der Kollektivanlagen per Ende eines Kalenderquartals ermittelt
                                                                    an die Anleger aus, wobei auch unterjährige Ertragsaus-
und daraufhin veröffentlicht.                                       schüttungen möglich sind.

Zusätzlich wird der jeweils am Ende des Geschäftsjahres
per 31. Dezember ermittelter Nettoinventarwert durch die
Revisionsstelle der Anlagestiftung geprüft. Die Umsetzung der
Währungsabsicherung ist mit Kosten verbunden, die sich auf
den Nettoinventarwert niederschlagen.

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12    ANLAGERICHTLINIEN                                              Wenn es im Interesse der Anleger liegt, können sie auch als
                                                                     Holdinggesellschaften ausgestaltet sein. Sofern die auslän-
12.1 Allgemeine Grundsätze                                           dische Gesetzgebung Alleineigentum verbietet oder Allein-
                                                                     eigentum erhebliche wirtschaftliche Nachteile zur Folge hätte,
Die Anlagerichtlinien legen die Anlagepolitik, die zulässigen        sind – ausser bei Holdinggesellschaften – Abweichungen vom
Anlagen, die Anlagebeschränkungen, die Risikoverteilung, die         Grundsatz des Alleineigentums zulässig. Der Anteil von nicht im
Aufnahme von fremden Mitteln (Leverage), die Währungs-               Alleineigentum gehaltenen Tochtergesellschaften darf in der
absicherung, das Halten von flüssigen Mitteln sowie die Due          Regel höchstens 50% des Vermögens der Anlagegruppe betra-
Diligence und den Investitionsprozess fest.                          gen. Die gesellschaftsbeherrschende Stellung darf davon nicht
                                                                     tangiert werden.
Von den Anlagerichtlinien darf nur im Einzelfall und befristet
abgewichen werden, wenn das Interesse der Anleger eine               Zweckgesellschaften dürfen die Einhaltung der Anlagerichtlinien
Abweichung dringend erfordert und der Präsident des Stiftungs-       sowie der übrigen Stiftungssatzungen nicht beeinträchtigen. Zu-
rates den Abweichungen zustimmt. Die Abweichungen werden             dem gelten die Anforderungen an die Kollektivanlagen, die über
im Anhang der Jahresrechnung offengelegt und begründet.              Zweckgesellschaften gehalten werden, analog.

12.2 Anlagepolitik                                                   Bewirtschaftung der Fremdwährungen, Hedge Ratios,
                                                                     Bandbreiten und passives Fremdwährungs-Management
Die Anlagegruppe investiert ausschliesslich in nicht börsen-
kotierte, das heisst nicht öffentlich gehandelte Kollektivanlagen    Aus den ermittelten Fremdwährungs-Exposures sind die folgen-
und baut so ein indirektes Exposure in den internationalen           den Währungen mit folgenden Hedge Ratios und Bandbreiten
Immobilienmärkten auf.                                               zu bewirtschaften:

Dabei wird eine breite Diversifikation nach Kollektivanlagen,                          AUD             EUR             GBP             JPY             USD
Managern, geografischer Lage und Nutzung umgesetzt. Die
wesentlichen Nutzungsarten umfassen Büros, Verkauf und               Hedge Ratio       95%             95%             95%             95%             95%

Wohnen, wobei auch andere Nutzungsarten wie Industrie,
                                                                     Bandbreite    92.5% – 97.5%   92.5% – 97.5%   92.5% – 97.5%   92.5% – 97.5%   92.5% – 97.5%
Logistik, Studentenheime, Datenzentren, Self-Storage, Parking,
Freizeit, Hotellerie und Gesundheitseinrichtungen berücksichtigt
werden.                                                              Alle übrigen Währungen werden ebenfalls über diese 5 Haupt-
                                                                     währungen abgesichert, indem ein Proxy-Hedging verwendet
Der Schwerpunkt der Investitionen liegt in Europa und den            wird.
USA/ Kanada sowie in geringerem Ausmass in Asien. Die Inves-
titionen der Kollektivanlagen können auch Immobilien in              Das Currency Overlay wird passiv umgesetzt, d.h. ohne Ein-
Emerging Markets umfassen.                                           bezug einer taktischen Währungsprognose durch die Credit
                                                                     Suisse. Auf Basis der monatlich ermittelten Fremdwährungs-
Der Fokus liegt dabei auf Core Kollektivanlagen. Eine Investition    Exposures und der Hedge Ratios berechnet die Credit Suisse
in Value-added Strategien erfolgt lediglich indirekt über Core       das erforderliche Hedge-Volumen und schliesst die Hedge-
Kollektivanlagen, die in beschränktem Umfang in Value-added          Geschäfte in der Regel mit Devisentermingeschäften mit einer
investieren. Es erfolgen keine Investitionen in Kollektivanlagen     Laufzeit von maximal 6 Monaten ab.
mit dem Anlagestil Value-added und Opportunistic. Kollektiv-
anlagen im Core-Segment investieren typischerweise in                Durch Marktwertveränderungen der abzusichernden Positionen
Gebäude an guten Lagen mit langfristigen Mietverträgen und           kann die Absicherung im Monatsverlauf von den vorgegebenen
hohem Vermietungsgrad. Häufig beschränkt sich die Anlage auf         Hedge Ratios abweichen. Die Hedge Ratios werden auf die vor-
die Nutzungsarten Büro, Verkauf und Wohnen. Der Value-added          gegebenen Hedge Ratios zurückgeführt, wenn die Bandbreiten
Stil zielt darauf ab, in unterbewertete Märkte oder Objekte zu       über- oder unterschritten werden (sogenanntes «Limit Based
investieren mit dem Ziel, durch eine Revitalisierung eine signifi-   Rebalancing»). Zudem findet ein Rebalancing zusammen mit
kante Wertsteigerung zu realisieren. Entsprechend dem erhöh-         der Verlängerung der Devisentermingeschäfte statt.
ten Risiko liegt die Rendite grundsätzlich über derjenigen von
Core-Strategien.                                                     Die Positionen werden einmal pro Monat beim Rollen rebalan-
                                                                     ced bzw. wenn sich die Hedge-Ratio ausserhalb der Bandbreite
Neben der direkten Investition in Kollektivanlagen kann die          von 92.5% – 97.5% bewegt. Diese Bandbreite darf nicht für akti-
Anlagegruppe aus steuer- und haftungsrechtlichen Gründen             ves Hedging benutzt werden, da explizit ein passives Hedging
indirekt auch über Zweckgesellschaften in Kollektivanlagen           gewählt wurde.
investieren. Zweckgesellschaften sind Tochtergesellschaften im
Alleineigentum.

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Grafische Darstellung der Investitionen:

                                                                                                       gesellschaft   gesellschaft

Die Anlagegruppe oder ihre Holdinggesellschaften können ihren
Tochtergesellschaften Darlehen gewähren

12.3 Zulässige Anlagen                                             Berücksichtigte Kollektivanlagen müssen gemäss Art. 30 ASV
                                                                   angemessen diversifiziert und mit ausreichenden Informations-
Zulässige Anlagen sind ausschliesslich nicht öffentlich gehan-     und Auskunftspflichten versehen sein.
delte Kollektivanlagen. Dabei handelt es sich typischerweise um
 - Limited Partnerships (LPs)                                      Die berücksichtigten Kollektivanlagen müssen:
 - Limited Companies (Ltds)                                         - eine ausreichende und transparente Organisationsstruk-
 - Limited Liability Companies (LLCs)                                   tur aufweisen;
 - Investmentgesellschaften                                         - über ein aussagekräftiges Reporting verfügen, welches
 - Private REITs                                                        ihre Anleger mindestens einmal im Jahr über die Portfo-
 - SICAV (Société d‘Investissement à Capital Variable)                  liostruktur, die Portfolioaktivitäten, den Stand der Investi-
 - FCPs (Fonds Commun de Placement)                                     tionsstrategie und die Organisation des Investitionspro-
 - Unit Trusts                                                          zesses transparent informiert;
 - Weitere offene und regulierte Kollektivanlagen                   - über ein professionelles und erfahrenes Manage-
      ähnlicher Art                                                     mentteam verfügen, das im Interesse ihrer Anleger han-
                                                                        delt und dessen Managementgesellschaft im Domizilland
Geschlossene und öffentlich gehandelte Kollektivanlagen sind            reguliert und überwacht ist;
nicht zulässig. Die Kollektivanlagen müssen dem Erwerb und          - ihre Jahresrechnung und NAV entsprechende der
Verkauf oder der Überbauung, Vermietung und Verpachtung                 Rechtsordnung des Ziellandes oder nach internationalen
eigener Grundstücke dienen. Zum Zweck des Liquiditätsmana-              anerkannten Standards erstellen und diese mindestens
gements ist es der Anlagegruppe gestattet, in Geldmarktanlagen          jährlich durch eine unabhängige und befähigte Revisi-
und geldnahe Anlagen zu investieren sowie Barmittel zu halten.          onsstelle überprüfen lassen.
Zulässig sind grundsätzlich nur Kollektivanlagen, die mindestens
vierteljährlich den Inventarwert berechnen und zurückgegeben
werden können. Die Bewertung der Grundstücke muss nach
einer gemäss internationalen Standards anerkannten Verkehrs-
wertschätzung erfolgen.

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12.4 Anlagebeschränkungen                                         12.6 Aufnahme von fremden Mitteln (Leverage)

Nicht erlaubt sind Kollektivanlagen:                              Die Anlagegruppe, die Zweckgesellschaften sowie die Dach-
 - mit Nachschuss- oder Sicherstellungspflichten;                 fonds dürfen kein Fremdkapital zu Investitionszwecken (sog.
 - ohne jährlichen Revisionsbericht;                              Leverage) aufnehmen. Eine technisch bedingte, kurzfristige
 - die ausschliesslich in Fremdkapital investieren                Kreditaufnahme in der Höhe von maximal 10% des Nettoinven-
      (Debt Fonds);                                               tarwerts der Anlagegruppe, ist jedoch zugelassen. Dies ist zum
 - in Form von Dachfonds, die ihrerseits in Dachfonds             Beispiel der Fall bei der Finanzierung von Rücknahmen oder der
      investieren;                                                Überbrückung von gegenläufigen Zahlungsströmen mit unter-
 - die nicht ausreichend transparent sind, um                     schiedlicher Valuta und zur Überbrückung von kurzfristigen
      die Einhaltung der Anlagerichtlinien der Anlagegruppe       Liquiditätsengpässen im Zusammenhang mit der Währungs-
      zu gewährleisten.                                           absicherungsstrategie.

Investitionen in kollektive Anlagen, die eine Belehnungsquote     Die Kollektivanlagen der Anlagegruppe (mit Ausnahme der oben
von 50% überschreiten, sind ausgeschlossen. In beschränktem       erwähnten Dachfonds) dürfen Fremdkapital aufnehmen. Dabei
Masse können die Kollektivanlagen auch in Mezzanine- und          gelten folgende Begrenzungen:
Fremdkapitalanlagen (bspw. Darlehen oder Hypotheken) mit            - Die Belehnungsquote darf im Durchschnitt aller Grund-
einem starken Bezug zu Immobilien investieren, wenn diese               stücke, die von der Anlagegruppe in kollektiven Anlagen
dem Risiko-Rendite Profil der Anlagegruppe entsprechen.                 gehalten werden, ein Drittel des Verkehrswerts der
Mezzanine- und Fremdkapitalanlagen sind auf 1% des Anlage-              Grundstücke nicht überschreiten.
gruppenvermögens beschränkt. Pro Kollektivanlage darf der           - Die Belehnungsquote kann ausnahmsweise und
Anteil der Mezzanine- und Fremdkapitalanlagen 10% des NAV               vorübergehend auf 50% erhöht werden, wenn dies:
der einzelnen Kollektivanlage nicht übersteigen.                    - zur Wahrung der Liquidität erforderlich ist; und
                                                                    - im Interesse der Anleger liegt.
12.5 Risikoverteilung
                                                                  Für die Einhaltung dieser Begrenzungen stützt sich der beauf-
Geografische Allokation:                                          tragte Portfoliomanager auf die Angaben der Kollektivanlagen.
Nordamerika                                        20% - 60%
Europa (ohne Schweiz)                              15% - 55%      12.7 Flüssige Mittel
Asien/Pazifik                                      10% - 40%
Emerging Markets                                    0% - 10%      Die liquiden Mittel (CHF, Fremdwährungen) können in Form von
Developed Markets                                 90% - 100%      Bankguthaben auf Sicht und Zeit sowie in Form von Geldmarkt-
                                                                  anlagen (inkl. Obligationen mit einer Laufzeit bzw. Restlaufzeit
Allokation nach Nutzung:                                          von max. zwölf Monaten) bei inländischen Schuldnern gehalten
Büros                                               20% - 50%     wer- den. Es dürfen nicht mehr als 10% des Vermögens der
Verkauf                                             10% - 30%     Anlagegruppe pro Schuldner investiert sein.
Wohnen                                              15% - 45%
Logistik/Industrie                                  10% - 30%     12.8 Due Diligence und Investitionsprozess
Andere (Self-Storage,                                0% -7.5%
Parking, Hotellerie, etc.)                                        Die Entscheide für Investitionen werden nach einem strukturier-
                                                                  ten und dokumentierten Prüfungs-, Selektions- und Kontroll-
Allokation nach Anlagestil:                                       verfahren (Due Diligence) nach qualitativen und quantitativen
Core                                                Mind. 85%     Kriterien getroffen.
Value-added (via Core Anlagevehikel,                Max. 10%
die in beschränktem Umfang in                                     Die Auswahl der Kollektivanlagen basiert auf einer top-down /
Value-added investieren).                                         bottom-up Analyse. Bei der top-down Analyse werden insbeson-
Opportunistic                                    Nicht zulässig   dere makroökonomische Faktoren in Betracht gezogen.

Begrenzung pro Manager, Kollektivanlage,                          Die Strategie ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Markt-
Zweckgesellschaft und liquide Mittel:                             szenarien und den über die einzelnen Manager und Kollektiv-
Pro Manager                                         Max. 20%      anlagen gewonnen Informationen. Die Strategie zieht auch
Pro Kollektivanlage                                 Max. 20%      Performance Chancen sowie die damit zusammenhängenden
Anzahl Kollektivanlagen                               Mind. 5     Marktrisiken in Betracht. Dabei werden ein breites Universum
Anteil Zweckgesellschaften insgesamt                Max. 50%      von Kriterien überprüft und Informationsressourcen verwendet,
(nicht im Alleineigentum)                                         die unter anderem Managerinterviews, Finanz- und Immobilien-
Anteil pro Zweckgesellschaft                         Max. 20%     spezialisten, Vorortbesichtigungen von Liegenschaften, Jahres-
(nicht im Alleineigentum)                                         berichte und Marktstatistiken umfassen. Bei der Implementie-
Liquide Mittel                                      Max. 10%      rung der Strategie werden dann auch weitere Markteinflüsse in
                                                                  die Überlegungen miteinbezogen.
Während zwei Jahren nach dem ersten Kapitalabruf (Aufbau-
phase) darf von den vorgängig aufgeführten quantitativen und
nutzungsbezogenen Kriterien abgewichen werden.

Risikohinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Nut-
zungsart «Andere» eine Investition von bis zu 25% in nur eine
einzige der aufgelisteten «anderen» Nutzungsarten möglich ist.

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             Makro-                  Immobilien
                                                                  Auswahl                  Konstruktion                Risk
          ökonomische              Markt (direkte
          Entwicklung                                              Fonds                   des Portfolios           Management
                                   Investitionen)

                  Top-down Screening                                   Bottom-up Analyse

Bei der konkreten Auswahl der Kollektivanlagen stehen in erster         werden die Fundamentaldaten der Kollektivanlagen, insbeson-
Linie stabile Cashflows im Fokus, die insbesondere relativ zum          dere die Schlüsselkennzahlen und die Expertise des Manage-
Preis der jeweiligen Kollektivanlage betrachtet werden. Zudem           mentteams, beurteilt.

                                                                Vorselektion
                                   Investierbarkeit

  Vorselektion innerhalb   Grobanalyse der            Analyse der Portfolio       Überprüfung der           Investition nach
  des Investment-          Zielfonds und Erstellen    Manager und deren           ausgewählten              Entscheid des
  universums               einer «shortlist»          Kompetenzen und             potentiellen Zielfonds    Investment Komitees
                                                      Performance                 (Due Diligence)

13    GEBÜHREN UND KOSTEN                                               13.2 Verwaltungsaufwand zu Lasten der Anlagegruppe

Die Regelungen betreffend die Gebühren und Kosten werden,               13.2.1 Managementgebühr und Vertriebsgebühr
gestützt auf Art. 11 der Statuten, vom Stiftungsrat in einem
separaten Reglement erlassen. Alle nachfolgend aufgeführten             Die Managementgebühr, umfasst das Portfoliomanagement, die
Gebühren gelten derzeit und bis auf weiteres.                           Geschäftsführung und die Administration der Anlagegruppe.

13.1 Gebühren zu Lasten der Anleger                                     Sie beträgt jährlich:

Bei der Ausgabe und Rücknahme von Ansprüchen werden                     Anspruchsklasse A: 0.60%
die damit verbundenen Transaktionskosten von den jeweiligen             Anspruchsklasse B: 0.40%
Anlegern getragen (Ausgabe-/Rücknahmegebühren). Diese                   Anspruchsklasse C: 0.35%
beinhalten Spesen und Abgaben, die im Zusammenhang mit der              Anspruchsklasse D: 0.30%
Ausgabe und Rücknahme von Ansprüchen entstehen. Die Höhe                Anspruchsklasse E: 0.25%
dieser Gebühren zugunsten der Anlagegruppe beträgt maximal              Anspruchsklasse X: 0.00%
5% und wird an die Marktbedingungen angepasst.
                                                                        Die Managementgebühren der Anspruchsklasse X werden im
Die Anleger können die aktuellen Gebührensätze unter                    Rahmen des Mandatsvertrags gemäss Ziff. 10 des Prospekts
www.sfp-ast.ch in Erfahrung bringen.                                    erhoben und nicht auf der Ebene der Anlageklasse.

                                                                        Die Managementgebühr wird basierend auf dem Gesamt-
                                                                        vermögen der Anlagegruppe berechnet und versteht sich ohne
                                                                        allfällige MwSt.

                                                                        Die Gebühr wird vierteljährlich belastet.

                                                                        Neben der Managementgebühr kann der Anlagegruppe eine
                                                                        Vertriebsgebühr von max. 0.50% belastet werden. Der jeweils
                                                                        angewandte Satz der Vertriebsgebühr wird im Vertrag über die
                                                                        Kapitalzusage angegeben.

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13.2.2 Übrige Verwaltungskosten                                    14    ANLEGERINFORMATIONEN /
                                                                         PUBLIKATIONEN DER STIFTUNG
Im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlagegruppe fallen
weitere Kosten an, die der Anlagegruppe belastet und entspre-      Über die Entwicklung der Anlagegruppe wird den Anlegern
chend bei der Berechnung des Wertes eines Anspruchs berück-        durch die Stiftung vierteljährlich Bericht erstattet Die Quartals-
sichtigt werden. Dazu gehören insbesondere die unten aufge-        berichterstattung beinhaltet, u.a. die folgenden ungeprüften
führten effektiven Kosten, die direkt den Anlagegruppen belastet   Angaben:
werden:                                                             - Beschrieb der Anlagetätigkeit
  - Gebühren der Depotstelle, inklusive Abwicklung von              - Allokation nach geografischer Lage und Nutzung
      Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilsscheinen                - Anzahl Investments
  - Kosten der Aufsicht OAK BV sowie Verbandskosten                 - Angaben zu den grössten Positionen
      (Mitgliederbeiträge KGAST, ASIP u.ä.)                         - NAV der Anlagegruppe, NAV pro Anspruch
  - Gründungskosten                                                 - Wertentwicklung der Ansprüche
  - Anteil Stiftungsratshonorare, Anlegerversammlungs-              - Kosten und Aufwendungen
      kosten
  - Honorar der Revisionsstelle                                    Statuten, Stiftungsreglement, Anlagerichtlinien, Prospekt sowie
  - Kosten für die Buchhaltung der Anlagestiftung, der Anla-       die jeweilige Quartalsberichterstattung werden im Internet unter
      gegruppen, der Berechnung des NAV respektive der             www.sfp-ast.ch als pdf-Dateien zum Download veröffentlicht.
      Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie der Relationship          Änderungen dieses Prospekts werden von der Geschäftsfüh-
      Services betr. Administrationsdienstleistungen               rung beantragt sowie vom Stiftungsrat genehmigt und veröffent-
  - Kosten für die Erstellung der aufsichtsrechtlichen             licht. Der geänderte Prospekt wird mit den Anlagerichtlinien der
      Berichte                                                     Aufsichtsbehörde zugestellt. Die oben erwähnten Dokumente
  - Kosten für den Druck der Quartals- und Jahresberichte          sowie die letzten Jahresberichte (inkl. testiert Jahresrechnung)
  - Kosten für die Veröffentlichungen von Mitteilungen an die      und allfällige weitere Unterlagen können auch bei der Geschäfts-
      Anleger, Bekanntmachung von Preisen (NAV) in elektro-        führung der SFP Anlagestiftung kostenlos bezogen werden.
      nischen Informationssystemen und Plattformen
  - Auslagenersatz für Reisekosten, Telefon/Portokosten,
      Inserate, Kreditauskünfte, die Betreibungs- und Gerichts-
      kosten, Anwaltshonorare, Bank- und Postcheckspesen,
      etc. gemäss effektivem Aufwand

15     ISIN- UND VALORENNUMMERN

     Valor         ISIN                  Fondsname

     37014269      CH0370142694          SFP AST Global Core Property Hedged CHF – Anspruchsklasse A

     37014272      CH0370142728          SFP AST Global Core Property Hedged CHF – Anspruchsklasse B

     37014273      CH0370142736          SFP AST Global Core Property Hedged CHF – Anspruchsklasse C

     37014274      CH0370142744          SFP AST Global Core Property Hedged CHF – Anspruchsklasse D

     37014299      CH0370142991          SFP AST Global Core Property Hedged CHF – Anspruchsklasse E

     37014302      CH0370143023          SFP AST Global Core Property Hedged CHF – Anspruchsklasse X

16     ÄNDERUNGEN                                                  17    INKRAFTTRETEN

Änderungen des Prospektes werden von der Geschäftsführung          Der vorliegende Prospekt tritt durch Beschluss des Stiftungsrats
der SFP Anlagestiftung beantragt und vom Stiftungsrat geneh-       der SFP Anlagestiftung per 20. Juli 2021 in Kraft.
migt. Der geänderte Prospekt wird unverzüglich allen Anlegern
der Anlagegruppe Global Core Property Hedged CHF in geeig-         Zürich, 20. Juli 2021
neter Form zur Verfügung gestellt.

20. Juli 2021                                                                                                                13/14
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zusammengestellt. Obwohl diese Informationen und Meinungen aus zuverlässiger Quelle stammen, kann weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit der Anga-
ben garantiert werden. Im Falle von Abweichungen zu den verabschiedeten Statuten, Reglementen und Richtlinien gehen die Bestimmungen der verabschiedeten
Dokumente dem Text dieses Prospektes vor.

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CH-8008 Zürich

Telefon +41 (0)43 344 61 31
www.sfp-ast.ch

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