Antwort der Bundesregierung - Deutscher Bundestag

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Deutscher Bundestag                                                                    Drucksache 19/32278
19. Wahlperiode                                                                                        06.09.2021

Antwort
der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Sattelberger, Katja Suding,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 19/31834 –

Bestandsaufnahme und Zukunftsstrategie bei Ausgründungen aus den
außeruniversitären Forschungseinrichtungen

         Vorbemerkung der Fragesteller
         Laut KfW-Gründungsbarometer 2021 wuchs die Anzahl der Gründungen in
         Deutschland von 546 000 im Jahr 2018 auf 605 000 im Jahr 2019 (https://ww
         w.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-
         Gr%C3%BCndungsmonitor/KfW-Gr%C3%BCndungsmonitor-2021.pdf).
         Dieser 10,6-prozentige Anstieg innerhalb eines Jahres zeigt, dass sich die nach
         wie vor im europäischen Vergleich unterdurchschnittliche Gründungsneigung
         in Deutschland nach Jahren des Fallens nun unmittelbar vor der COVID-19-
         Pandemie in die richtige Richtung bewegte. Im darauffolgenden pandemie-
         geprägten Jahr 2020 sank die Gesamtgründungszahl zwar um 5 Prozent, je-
         doch stieg gleichzeitig die Anzahl der Start-up-Gründungen um 12,5 Prozent
         (https://startupdetector.de/reports/startupdetector-report-2020.pdf). Hinsicht-
         lich der Tatsache, dass besonders Start-ups wertvolle Innovationen und
         Wandel treiben, bestehen in der Wirtschaft seit langem keine Zweifel mehr. In
         der Forschung bezeichnete der Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, Prof.
         Dr. -Ing. Reimund Neugebauer, Ausgründungen jüngst als den „Königsweg“
         des Technologietransfers (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/digitec/reimu
         nd-neugebauer-ausgruendungen-einfacher-machen-17185782.html).
         Der positiven Entwicklung im übergreifenden (Start-up-)Gründungsgeschehen
         und der in der Öffentlichkeit betonten Priorität und Wertschätzung steht nach
         Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller jedoch eine ernüchternde Ent-
         wicklung bei Ausgründungen aus den außeruniversitären Forschungseinrich-
         tungen (AuF) gegenüber. Aus dem Monitoringbericht 2020 der Gemeinsamen
         Wissenschaftskonferenz (GWK) zum Pakt für Forschung und Innovation
         (PFI) geht hervor, dass die Gesamtanzahl an Ausgründungen aus Fraunhofer
         Gesellschaft (FhG), Max-Planck-Gesellschaft (MPG), Leibniz Gemeinschaft
         (WGL) und Helmholtz-Gemeinschaft (HGF) im Pandemie-Jahr 2020 im Ver-
         gleich zum Vorjahr um 3,5 Prozent gesunken ist. Der Negativtrend setzte
         jedoch bereits vor der Pandemie ein, da von 2018 auf 2019 sogar ein Rück-
         gang von 9,4 Prozent zu erkennen war (https://www.gwk-bonn.de/fileadmin/R
         edaktion/Dokumente/Papers/Band_II.pdf). Dabei verzeichnen die AuF weiter-
         hin äußerst heterogene Entwicklungen. Während die WGL im Jahr 2019 vier

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 3. September 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/32278                                    –2–                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

        Ausgründungen mehr als im Vorjahr hervorbringen konnte, verzeichnen die
        anderen AuF – namentlich FhG (–13,3 Prozent), MPG (–25 Prozent) und HGF
        (–17,4 Prozent) – sinkende Ausgründungszahlen. Dass im selben Zeitraum
        weitere Aktivitätsindikatoren der AuF, wie Projektanzahl (+6,6 Prozent),
        Lizenzanzahl (+8,1 Prozent) und Ertrag aus Lizenzen und Schutzrechten
        (+9,3 Prozent) allesamt gestiegen sind, wirft die Frage auf, wieso dieses
        Wachstum nicht bei der Ausgründungsquote ankam (GWK-Monitoringbericht
        2021, S. 89 bis 144). Auch die Ende 2019 begonnene COVID-19-Pandemie
        dürfte keine signifikanten Auswirkungen auf die Ausgründungszahlen der
        AuF aus den Jahren 2019 und 2020 gehabt haben, weil die Start-up-Anzahl
        selbst im Pandemie-Jahr 2020 gestiegen ist und aktuelle Studien andeuten,
        dass die Pandemie für die Mehrheit der Forschenden keine Gründungsbarriere
        darstellt (https://www.ifm-bonn.org/fileadmin/data/redaktion/publikationen/ch
        artbooks/Chartbook_Gruendungserfolg_Hochschule_171120.pdf).
        Aufgrund der vorliegenden Diskrepanz zwischen Ausgründungsquote und
        nahezu allen anderen Key-Performance-Indikatoren, liegt nach Ansicht der
        Fragestellerinnen und Fragesteller die Schlussfolgerung nahe, dass die Aus-
        gründungsbedingungen an den AuF nach wie vor unzureichend sind und das
        vorhandene Innovationspotential dadurch nicht voll ausgeschöpft wird. Dies
        wird neben den quantitativen Ausgründungszahlen auch durch qualitative Stu-
        dien bestätigt, in denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beispiels-
        weise mehrheitlich die mangelnde Vereinbarkeit von wissenschaftlicher
        Karriere und Gründungsvorhaben kritisieren. Diesen Thematiken zum Anlass
        dient diese Kleine Anfrage dazu, Klarheit über den Status quo und die Zu-
        kunftsstrategie der Bundesregierung zur Förderung von Ausgründungen aus
        den AuF zu erlangen.

Vorbemerkung der Bundesregierung
Für die Bundesregierung ist der Transfer von Wissen und Technologie aus der
Forschung in die Praxis ein Kernanliegen. Sie hält deshalb den Einsatz eines
breiten Portfolios von Maßnahmen und Instrumenten für notwendig. Neben
Ausgründungen gehört dazu auch der Transfer über Kooperationen mit der
Wirtschaft, der Transfer über Köpfe, über Beiträge zur Standardisierung und
Normierung sowie über Beratungs-, Fortbildungs- oder Kommunikationsfor-
mate als ebenso nützliche Transferpfade. Auch geschütztes Wissen (Intellectual
Property – IP) kann ggf. über weitere Wege, wie z. B. Lizenzierungen, effizient
in die Praxis übertragen werden. Pekuniäre Auswirkungen für die außeruniver-
sitären Forschungseinrichtungen (AUF) dürfen dabei nicht primär ausschlag-
gebend sein – entscheidendes Kriterium des Transfers öffentlich geförderter
Forschung ist immer der gesamtgesellschaftliche Nutzen. Die Entscheidung
über den besten und nachhaltigsten Transferpfad obliegt im jeweiligen Einzel-
fall dabei den Forschungseinrichtungen. Auf Grundlage der Hightech-Strategie
2025 der Bundesregierung liegt auf der Förderung von Start-ups und Gründun-
gen aus der Forschung heraus sowie auf einer stärkeren Gründungs- und Ver-
wertungskultur in der Wissenschaft ein besonderer Fokus. Dazu ist mit den
AUF in den jeweiligen Zielvereinbarungen des Pakts für Forschung und Inno-
vation (PFI) vereinbart, dass wissenschaftlichem Personal sinnvolle Ausgrün-
dungen ermöglicht und Angebote hierfür entwickelt werden.
Die in den nachfolgenden Antworten verwendeten Daten unterliegen teilweise
methodisch bedingten Ungenauigkeiten und sind auch nicht immer zwischen
den einzelnen Antworten vollumfänglich vergleichbar. Dies erklärt sich vor-
rangig durch den Rückgriff auf verschiedene Datenquellen (gezielte Abfragen
sowie vorliegende Daten insbesondere aus den Monitoringberichten der ge-
meinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zum PFI).
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          1. Wie viele Ausgründungen hatten die einzelnen Institute bzw. Zentren der
             AuF im Zeitraum 2005 bis 2020 (bitte die Zentren kategorisch pro AuF
             und in absteigender Reihenfolge [Ausgründungszahl] aufführen)?

Die Daten hierzu sind als Anlage 1 beigefügt.

          2. Wie hoch ist die Anzahl der Ausgründungen pro 1 000 Mitarbeiter in den
             Jahren 2005 bis 2020 (bitte pro Jahr und pro AuF und insgesamt auf-
             schlüsseln)?

Die Daten hierzu sind als Anlage 2 beigefügt.

          3. Wie erklärt sich die Bundesregierung den im GWK-Monitoringbericht
             2021 erfassten Gesamtrückgang der Gründungen im Allgemeinen sowie
             die jeweiligen Rückgänge von 2018 auf 2019 und von 2019 auf 2020 im
             Besonderen bei einer stark heterogenen Entwicklung in den Ausgrün-
             dungszahlen, und wie bewertet sie diesbezüglich den Erfolg ihrer bis-
             herigen Maßnahmen?
             a) Wie erklärt sich die Bundesregierung das deutliche Absinken der
                Gründungszahlen bei FhG, MPG und HGF (bitte je AuF beantwor-
                ten)?
             b) Zieht sie konkrete Schlüsse aus diesen Daten, und plant sie, die bis-
                herigen Maßnahmen zur Ausgründungssteigerung zu überarbeiten?
             c) Welche Zielwerte bezüglich Ausgründungsanzahl wurden für die
                Jahre 2018 bis 2020 definiert, und wurden diese erfüllt?
                 Wurden konkrete Zielgrößen für die zukünftigen Jahre definiert?
                 Wenn ja, welche?
                 Wenn nein, warum nicht?

Die Fragen 3 bis 3c werden im Zusammenhang beantwortet.
Erhebliche Schwankungen von Jahr zu Jahr liegen in der Natur der Sache. Ob
eine Ausgründung in einem bestimmten Jahr stattfindet, hängt von vielfältigen
Faktoren ab, etwa dem Zeitpunkt des Erreichens der Marktreife, allgemeinen
konjunkturellen und Arbeitsmarktentwicklungen und dem wirtschaftlichen
Umfeld für das betreffende Segment. Insgesamt ist, bei einem im Einzelnen
differenzierten Bild, ein positiver Trend festzustellen. Im Zeitraum des PFI III
(2016 bis 2020) sind aus den am PFI beteiligten Einrichtungen insgesamt
51,3 Prozent mehr Ausgründungen erfolgt als in der vorausgegangenen
Periode. Die Bundesregierung zieht daraus die Schlussfolgerung, dass es richtig
ist, die entsprechenden Anstrengungen fortzusetzen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.

          4. Wie steht es nach Kenntnis der Bundesregierung um die Diversität der
             Ausgründungen an den AuF (bitte nach AuF aufschlüsseln)?
             a) Welcher Anteil der Ausgründungen ist von einer weiblichen Gründe-
                rin?
                 Welcher Anteil der Ausgründungen hat mindestens eine Gründerin
                 im Team?

Die Fragen 4 und 4a werden im Zusammenhang beantwortet.
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Die Erhebung dieser Daten unterliegt methodischen Schwierigkeiten, insofern
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen:

Fraunhofer-Gesellschaft (FhG)        16 Prozent der Ausgründungen, an denen die FhG aktuell beteiligt ist,
                                     haben mindestens eine Frau im Gründungsteam.
Helmholtz-Gemeinschaft (HGF)         Im Zeitraum 2016 bis 2020 war an 17 Prozent aller Gründungen
                                     aus Zentren der HGF eine Gründerin beteiligt.
Leibniz-Gemeinschaft (WGL)           Im Zeitraum 2016 bis 2020 wurden mindestens 19,23 Prozent der Aus-
                                     gründungen durch Frauen initiiert, 23,08 Prozent der Ausgründungen
                                     hatten mindestens eine Frau im Team.
Max-Planck-Gesellschaft (MPG)        Die MPG erhebt diese Daten nicht.

            b) Welcher Anteil der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im All-
               gemeinen an den AuF ist weiblich?

Für die vier AUF ergeben sich folgende Werte (in Prozent):

                FhG                                         21,6
                HGF                                         33,4
                MPG                                         32,3
                WGL                                         46,6

            c) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Anteile?
               Liegt eine Tendenz vor, dass entweder Männer oder Frauen häufiger
               (in Relation zur allgemeinen Geschlechterverteilung an den AuF) an
               Ausgründungen beteiligt sind?
               Falls ja, wie erklärt sich die Bundesregierung dies, und welche Maß-
               nahmen plant sie, um hierauf zu reagieren?

Gründungen stehen stets im gesellschaftlichen Kontext. Die Unterrepräsentanz
von Frauen bei Gründungen ist nicht auf wissenschaftliche Ausgründungen be-
schränkt. Umso mehr ist die Förderung der Chancengerechtigkeit ein zentrales
Anliegen der Bundesregierung. Über das Kaskadenmodell des PFI wirkt die
Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern auf einen systematischen Aus-
bau der Chancengerechtigkeit bei den AuF hin. Auch darüber hinaus werden
Frauen in der Wissenschaft und in den Bereichen Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaft und Technik (MINT) durch spezifische Programme geför-
dert.

         5. Gibt es Institute bzw. Zentren, die im Zeitraum 2005 bis 2020 keine Aus-
            gründungen hatten?
             Wie viele Institute bzw. Zentren sind das (absolut und relativ zur Ge-
             samtzahl der jeweiligen AuF), und welchen AuF sind diese zugeordnet?

         6. Gibt es Institute bzw. Zentren, die im Zeitraum 2005 bis 2020 nur eine
            Ausgründung hatten?
             Wie viele Institute bzw. Zentren sind das (absolut und relativ zur Ge-
             samtzahl der jeweiligen AuF), und welchen AuF sind diese zugeordnet?

Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die erfragten Angaben stellen sich wie folgt dar/ergeben sich aus den Daten in
Anlage 1.
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FhG:
15 Institute ohne Gründungen (20 Prozent), 16 Institute mit einer Gründung
(21,3 Prozent), 44 mit zwei und mehr Gründungen (58,7 Prozent).

HGF:
Ein Zentrum ohne Gründung (das CISPA Helmholtz-Zentrum für Informations-
sicherheit wurde erst 2019 gegründet; 5,3 Prozent), drei Zentren mit einer
Gründung (15,8 Prozent), 15 mit zwei und mehr Gründungen (78,9 Prozent).

MPG:
57 Institute ohne Gründung (66,3 Prozent), sieben Institute mit einer Gründung
(8,1 Prozent), 22 mit zwei oder mehr Gründungen (25,6 Prozent).

WGL:
57 der 2020 aktiven Institute ohne Gründung (58,8 Prozent), 19 der 2020 akti-
ven Institute mit einer Gründung (19,6 Prozent), 21 der 2020 aktiven Institute
mit zwei oder mehr Gründungen (21,6 Prozent). Insgesamt waren im Abfrage-
zeitraum 107 WGL-Einrichtungen aktiv, von denen zehn im Zeitraum aus der
WGL ausgeschieden sind.

         7. Wie viele Institute bzw. Zentren, die im Zeitraum 2005 bis 2018 keine
            Ausgründung hatten, verzeichnen im Zeitraum 2018 bis 2020 ebenfalls
            keine Ausgründung, und welchem prozentualen Anteil der Institute bzw.
            Zentren entspricht das?

Dies entspricht der Anzahl der Institute/Zentren, die über den gesamten abge-
fragten Zeitraum keine Ausgründungen hatten. Insofern wird auf die Antwort
zu Frage 5 verwiesen.

            a) Haben die Bundesregierung bzw. die AuF konkrete Pläne, die bisher
               gründungsinaktiven Institute bzw. Zentren zu vitalisieren?
               Wie sehen diese aus?
            b) Falls nein, wieso nicht?

Die Fragen 7a und 7b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung wirkt u. a. über ihre Mitgliedschaft in Aufsichtsgremien
und im Zuge des jährlichen Monitorings auf eine Intensivierung des Ausgrün-
dungsgeschehens hin. Sie nimmt jedoch keine Detailsteuerung einzelner AUF
vor.

         8. Plant die Bundesregierung Aktivitäten außerhalb des Pakts für For-
            schung und Innovation IV (PFI IV), um die AuF zu mehr Ausgründun-
            gen zu motivieren?
             a) Wenn ja, welche?
             b) Wenn nein, wieso nicht?

Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung bieten die institutionelle Förderung im Rahmen
des PFI in Verbindung mit den Zielvereinbarungen der einzelnen AUF sowie
die rechtlichen Rahmenbedingungen eine ausreichende Basis für die AUF, Aus-
gründungen als einen Transferweg für ihre Forschung in Wirtschaft und Gesell-
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schaft zu verfolgen (siehe auch Vorbemerkung der Bundesregierung). Darüber
hinaus bestehen aber beispielsweise auch im Rahmen des Förderprogramms
„Innovationsorientierung in der Forschung“ des Bundesministeriums für Bil-
dung und Forschung (BMBF) oder des Programms „EXIST-Potenziale“ des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) interne und netzwerk-
orientierte Anreize, Ausgründungen zu verbessern.

         9. Analysiert die Bundesregierung inzwischen die gesetzlichen Rahmen-
            bedingungen und Strukturen der ausgründungsstärksten Forschungsein-
            richtungen im Ausland (z. B. ETH Zürich, Stanford University) in Bezug
            auf Best Practices (wie auf den Bundestagsdrucksachen 19/3057 und
            19/14361 angeregt)?
             a) Falls ja, konnte die Bundesregierung bereits Best Practices identi-
                fizieren und auf die Rahmenbedingungen für das deutsche For-
                schungs- und Transfersystem übertragen?
             b) Falls nein, wieso erachtet die Bundesregierung die Analyse der Wett-
                bewerber für uninteressant?

Die Fragen 9 bis 9b werden im Zusammenhang beantwortet.
Bereits mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz erfolgte eine weitgehende Flexi-
bilisierung der Rahmenbedingungen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen
unterliegen auch weiterhin einer ständigen Prüfung durch die Bundesregierung.
Neben Bundesrecht sind dabei auch die landesrechtlichen und europarecht-
lichen Rahmenbedingungen ausschlaggebend. Eine zentrale Erhebung von Best
Practices aus Nicht-EU-Ländern seitens der Bundesregierung erfolgt deshalb
bisher nicht.

        10. Welche Kennwerte hält die Bundesregierung für aufschlussreich, um den
            gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Impact von Ausgründungen zu
            identifizieren?
             Gehören Mitarbeiteranzahl, Umsatz, Profit, Börsennotierung bzw. Unter-
             nehmensbewertung und Wachstum bzw. Skalierung dazu?
             Betrachtet sie dabei auch die zugrunde liegenden Patente in Bezug auf
             Patentklassen, Anführungen („forward citations“) und Größe der Patent-
             familie?

        11. Welche dieser Kennwerte erfassen die Bundesregierung und die AuF
            systematisch, um Erkenntnisse über mögliche Verbesserungen der Aus-
            gründungssituation ableiten zu können?
             a) Falls keine systematische Erfassung vorliegt, plant die Bundesregie-
                rung, dies in Zukunft zu tun, und wann wird dies geschehen?
             b) Falls dies nicht geplant ist, wieso nicht?

Die Fragen 10 bis 11b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass eine allein monetäre/quan-
titative Betrachtung einzelner Ausgründungen den komplexen Wirkungen von
Wissenschaft und Forschung gerecht wird. Für das PFI-Monitoring der GWK
wird ab dem Bericht 2022 die Bestandsquote der Ausgründungen nach drei
Jahren erhoben.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                    –7–                              Drucksache 19/32278

         12. Welches AuF-interne Wagniskapitalvolumen liegt an den Transferstellen
             der AuF (z. B. Fraunhofer Venture, Max-Planck-Innovation) aktuell vor,
             und welche jährlichen Abflüsse wurden im Zeitraum 2015 bis 2020 reali-
             siert (bitte pro Transferstelle und Ausgründung der AuF aufführen)?
             a) Wie sieht die Bundesregierung diese Volumina im Vergleich zu bei-
                spielsweise dem Oxford Science Innovation Fund (University of
                Oxford, UK), welcher 2015 mit ca. 600 Mio. Dollar startete und nun
                ca. 2 Mrd. Dollar umfasst (https://www.oxfordsciencesinnovation.
                com/)?

Die Fragen 12 und 12a werden im Zusammenhang beantwortet.
Die AUF verfügen nicht über interne Wagniskapitalfonds im Sinne der Frage.
Ein Vergleich mit entsprechenden Fonds im Ausland kann daher nicht ange-
stellt werden. Vielmehr beteiligen sich die AUF in Einzelfällen an Spin-offs.
Bei FhG, HGF und WGL kommen die Mittel hierfür in der Regel aus dem Etat
des jeweiligen Instituts bzw. Zentrums. Die MPG stellt jährlich bis zu
500.000 Euro für Beteiligungen bereit.
Zudem hat die FhG im Jahr 2019 gemeinsam mit dem European Investment
Fonds (EIF) den Fraunhofer Technologie-Transfer Fonds (FTTF) ins Leben ge-
rufen.
Dieser Fonds finanziert ausschließlich Fraunhofer Spin-Offs in der frühen
Unternehmensphase (PreSeed-/Seedphase), das Volumen des Fonds beträgt
60 Mio. Euro und wird paritätisch durch die FhG und den EIF zur Verfügung
gestellt. Seit Beginn des Fonds im Jahr 2019 wurden bis zum 2. Quartal 2021
rund 12,5 Mio. Euro investiert.

             b) Sieht die Bundesregierung bei den Volumina der AuF-internen Fonds
                Steigerungspotential?
                 Falls ja, wie plant die Bundesregierung, dies zu unterstützen bzw. auf
                 eine Steigerung einzuwirken?

         13. Würde es die Bundesregierung begrüßen, wenn HGF und WGL auch
             Wagniskapitalfonds für Ausgründungen aufbauen, und falls ja, wieso ist
             dies nicht im PFI IV verankert?

Die Fragen 12b und 13 werden im Zusammenhang beantwortet.
Ein guter Zugang zu Wagniskapital ist eine wichtige Voraussetzung für innova-
tive Gründungen und dauerhaftes Wachstum einer Volkswirtschaft. Das Wag-
niskapitalangebot in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren verbes-
sert, ist aber – auch im internationalen Vergleich – weiter ausbaufähig. Gleiches
gilt für die Vernetzung der AUF mit Wagniskapitalgebern. Aus Sicht der
Bundesregierung ist es daher begrüßenswert, wenn weitere Wagniskapitalgeber
auf den deutschen Markt treten.

         14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Personal- und Besoldungsstruktu-
             ren an den AuF-internen Wagniskapitalgeber- und Transferstellen (bitte
             pro AuF aufschlüsseln)?
             a) Welcher Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Investi-
                tionsentscheiderinnen und Investitionsentscheider hat bereits selber
                ein Unternehmen gegründet?

Die Fragen 14 und 14a werden im Zusammenhang beantwortet.
Die FhG erfasst diese Daten nicht. Zwei Drittel der HGF-Zentren haben in
ihren Transferstellen mindestens eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter, die
Drucksache 19/32278                                       –8–               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

bzw. der auf eigene Gründungserfahrungen zurückgreifen kann. Bei der MPG
haben 54 Prozent der im Start-up- und Patent- und Lizenzbereich tätigen Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter bereits ein Unternehmen gegründet. Bei der
WGL liegen Daten aus 79 Instituten vor. Hier liegt der entsprechende Anteil an
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Transferstellen bei 7,7 Prozent.

            b) Welcher Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat zuvor in der
               Wirtschaft gearbeitet?
                Wie lange im Durchschnitt?

Die FhG hat einen hohen Anteil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit
Wirtschaftserfahrung, der erfragte Zahlenwert wird jedoch nicht quantitativ er-
fasst.
An allen Transferstellen der HGF-Zentren sind Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter tätig, die zuvor in der Wirtschaft gearbeitet haben. Sie machen jeweils einen
Anteil von 30 bis 100 Prozent aus und verfügen über individuelle Arbeitserfah-
rung von ca. 5 bis 30 Jahren.
77 Prozent der in der MPG im Start-up- und Patent- und Lizenzbereich tätigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitete zuvor – durchschnittlich für mehrere
Jahre – in der Wirtschaft.
Bei der WGL liegen Daten aus 79 Instituten vor. Hier liegt der entsprechende
Anteil an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Transferstellen bei
30,77 Prozent. Im Durchschnitt waren diese zuvor 2,55 Jahre in der Wirtschaft
beschäftigt.

            c) Werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vor allem die Inves-
               titionsentscheiderinnen und Investitionsentscheider erfolgsabhängig
               vergütet?
                Fließt dabei der Investitionserfolg mit ein?

Entsprechend der Vielfalt unterschiedlicher Fallgestaltungen erfolgt keine über-
greifende Erhebung entsprechender Daten.

            d) Erachtet die Bundesregierung Gründungserfahrung bzw. Industrie-
               erfahrung der Investitionsentscheider und erfolgsabhängige Vergütung
               als wichtige Elemente, um erfolgreiche Wagniskapitalstrukturen an
               den AuF aufzubauen?

Gründungserfahrung bzw. Industrieerfahrung der Investitionsentscheider und
eine erfolgsabhängige Vergütung sind neben einer Reihe weiterer Aspekte (wie
z. B. relevante Netzwerke oder Investitionserfahrung) grundsätzlich wichtige
Elemente für den Aufbau einer erfolgreichen Wagniskapitalstruktur. Dies gilt
unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen auch für die AUF.

         15. Gedenkt die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass die Bundes-
             regierung in fünf von 15, respektive einem Drittel der im Rahmen des
             Spitzenclusterwettbewerbs von 2012 bis 2017 geförderten Cluster keine
             konkreten Daten zur Gründungsaktivität besitzt –, Gründungsdaten in ge-
             förderten Clustern in Zukunft systematischer und vollständig zu erfassen
             oder hält sie dies für uninteressant (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
             Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestags-
             drucksache 19/14361)?
              a) Wie steht die Bundesregierung dazu, die Clusterförderung zukünftig
                 auch an Gründungsdatentransparenz und Gründungsdatenauskunft
                 seitens der Cluster zu binden?
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 –9–                            Drucksache 19/32278

             b) Wie erklärt sich die Bundesregierung die starke Gründungsheteroge-
                nität der Cluster, welche von 34 Ausgründungen (it’s OWL) bis eine
                Ausgründung (Hamburg Aviation) reicht?

Die Fragen 15 bis 15b werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Spitzencluster-Wettbewerb des BMBF zielte als themenoffen angelegter
Wettbewerb darauf ab, die leistungsfähigsten Cluster aus Wissenschaft und
Wirtschaft dabei zu unterstützen, ihre internationale Anziehungskraft zu ver-
größern und sich im internationalen Wettbewerb in der Spitzengruppe zu eta-
blieren. Er fokussierte somit vor allem auf die innovationsstarken Akteure
bestehender Clusterregionen. Ansiedlungs- und Gründungsaktivitäten zählen
grundsätzlich zu den Bestandteilen der Innovations- und Transferstrategien der
Cluster. Deren Stellenwert innerhalb der Strategie variiert jedoch und ist abhän-
gig von der spezifischen themen-, branchen- und regionalspezifischen Ausrich-
tung der jeweiligen Strategie. Teilweise setzte die Förderung von (Aus-)Grün-
dungen bereits vor Förderbeginn an. Zudem hätte eine Verbindlichkeit der Da-
tenerhebung zu einem erheblichen administrativen Mehraufwand geführt, der
die Attraktivität solcher Fördermaßnahmen einschränkt, ohne dass – wegen der
Vielzahl nicht geförderter Akteure – eine vollständige Erfassung gewährleistet
wäre.
Im Fall der aktuellen Zukunftscluster-Initiative (Clusters4Future), die früher im
Innovationsprozess ansetzt als der Spitzencluster-Wettbewerb und den Aufbau
neuer schlagkräftiger regionaler Innovationsnetzwerke auf Basis exzellenter
Forschungsergebnisse mit Zukunftspotenzial zum Ziel hat, werden Transfer-
effekte wie (Aus-)Gründungen in den späteren Umsetzungsphasen im Rahmen
des Programm-Monitorings und von Evaluationen erfasst. Darüber hinaus er-
folgt eine spezifische Förderung von (Aus-)Gründungen über weitere bewährte
Förderinstrumente wie z. B. „EXIST – Existenzgründungen aus der Wissen-
schaft“.

         16. Wie entwickeln sich die 2019 gestarteten Transferprogramme der FhG?
             a) Wie läuft das Transferprogramm AHead?
                 Wurde das angekündigte Finanzvolumen von 9 Mio. Euro im Jahr
                 2020 voll ausgeschöpft, und an welchen weiteren KPIs bewertet die
                 FhG bzw. die Bundesregierung den Erfolg des Programms?

Die Fragen 16 bis 16a werden gemeinsam beantwortet.
Das Transferprogramm AHEAD fungiert als zentrale Plattform für die Kom-
merzialisierung von Fraunhofer-Technologien. Das Programm wird von vielen
(internationalen) Inkubatoren und Organisationen als Best Practice angefragt.
Auch die Rückmeldungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sowohl im
Spin-Off wie im Lizenz-Track, sind äußerst positiv. An AHEAD nahmen seit
dem Start 553 Personen und insgesamt 178 Transferteams teil.
Das Finanzvolumen wurde im Jahr 2020 aufgrund der Umstellung auf ein kom-
plett digitales Inkubationsprogramm nicht komplett ausgeschöpft. Die zur Be-
wertung herangezogenen sog. Key Performance Indikatoren sind folgende: An-
zahl an Gründungen, Anzahl an Lizenzverträgen, Anzahl an Teilnehmerinnen
und Teilnehmern, Anzahl an gebuchten Workshops und Veranstaltungen, einge-
reichte Transferprojekte insgesamt und Übergangsquote auf die beiden Förder-
phasen.
Drucksache 19/32278                                   – 10 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

            b) Gibt es erste Ergebnisse aus dem „Citizen-Science-Netzwerk“?
               Falls ja, wie lauten diese?
               Falls nein, wann plant die FhG bzw. die Bundesregierung, erste Ergeb-
               nisse zu erzielen?

Die FhG war an einer Vielzahl von bürgerwissenschaftlichen Projekten be-
teiligt, die alle Interaktionsintensitäten von der reinen Datensammlung durch
Bürger bis zur gemeinsamen Entwicklung von technischen Lösungen um-
fassen.
Einige Beispiele aus dem Citizen-Science-Netzwerk sind die Entwicklung
neuer Ideen (z. B. „Zukunftsstadt Oberhausen“), die Einbeziehung der „Intelli-
genz der Masse“ (z. B. „GreenUp-Sahara – Lebensmittelanbau in der Wüste“)
oder die gemeinsame Entwicklung von Innovationen mit Bürgerinnen und Bür-
gern (Co-Creation, z. B. „+SeniorDesignLab: Bessere Produkte für den demo-
grafischen Wandel“).
Weiterhin engagiert sich die FhG bei der aktuellen, vom BMBF unterstützten
Erstellung des Weißbuchs „Citizen Science“, das in allgemein verständlicher
Form die wesentlichen Handlungsfelder, Strategien und Vorschläge zur Citizen
Science-Strategie 2030 vorstellen soll.

        17. Auf welche Zielgrößen bezog sich die Auskunft der Bundesregierung zu
            Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestags-
            drucksache 19/14361, in der die Bundesregierung bejahte, dass quantita-
            tive und qualitative Ziele hinsichtlich der Ausgründungen an außeruni-
            versitären Forschungseinrichtungen im PFI IV vereinbart seien?
             Wie lauten diese, und auf welchen Seiten im PFI IV sind diese zu finden
             (bitte pro AuF aufschlüsseln)?

Es wird auf die öffentlich zugänglichen Zielvereinbarungen im Rahmen des
Paktes für Forschung und Innovation verwiesen (FhG: Seite 6; HGF: Seite 5
bis 7; MPG: Seite 5 und 6, WGL: Seite 6 und 7).

            a) Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, feste Zielgrößen zu Anzahl
               oder Gesamtumsatz von Ausgründungen in dem Zeitraum 2021 bis
               2030 zu definieren (bitte begründen)?
            b) Plant die Bundesregierung Ursachenanalysen bzw. Sanktionierungen
               bei Verfehlung dieser Zielgrößen?
               Wie sehen diese aus?

Die Fragen 17a und 17b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Zielvereinbarungen des PFI werden im Einvernehmen zwischen den AUF
und der GWK entwickelt. Sie dienen der sinnvollen, dynamischen und flexib-
len Fortentwicklung des Wissenschaftssystems und nicht der starren Festlegung
von Zielgrößen. Auch deshalb unterliegen sie keinem Sanktionsmechanismus.
Alle relevanten Entwicklungen im Wissenschaftssystem werden stetig auch
hinsichtlich ihrer Ursachen analysiert.
Die Erreichung der Paktziele wird durch das jährliche PFI-Monitoring der
GWK anhand aussagekräftiger Indikatoren eng begleitet. Speziell in Bezug auf
Ausgründungen ist zudem zu beachten, dass die Paktorganisationen aufgrund
ihrer inhaltlichen Ausrichtung/Mission nicht in allen Untergliederungen glei-
chermaßen für technologiebasierte Ausgründungen als Transferweg geeignet
sind und Transfer neben Ausgründungsaktivitäten auch auf vielfältige andere
Weise befördern (siehe auch die Vorbemerkung der Bundesregierung; für die
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   – 11 –                            Drucksache 19/32278

Schwerpunktsetzungen der AUF im Transfer wird auf die öffentlich zugäng-
lichen PFI-Berichte der einzelnen Organisationen auf der Internetseite der
GWK verwiesen).

         18. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der umfangreichen
             Studie des Instituts für Mittelstandsforschung zu wahrgenommenen
             Gründungsbarrieren für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in
             Deutschland (unterstützt durch das Bundesministerium für Bildung und
             Forschung [BMBF], 2020), wonach „Mein Gründungsvorhaben ist mit
             meiner aktuellen beruflichen Situation nicht vereinbar“ öfter als Barriere
             wahrgenommen wird als „Mir fehlen finanzielle Mittel“ (https://www.if
             m-bonn.org/fileadmin/data/redaktion/publikationen/chartbooks/Chartboo
             k_Gruendungserfolg_Hochschule_171120.pdf)?
              a) Wie beurteilen die AuF nach Kenntnis der Bundesregierung dies-
                 bezüglich die Gründungssituation unter ihren Forschenden (bitte ein-
                 zeln für jede AuF beantworten)?
              b) Plant die Bundesregierung, die berufliche Situation der Forschenden
                 aktiv gründungsfreundlicher zu gestalten bzw. dafür Rahmenbedin-
                 gungen zu schaffen?
                  Falls ja, welche Rahmenbedingungen sind dafür vorgesehen?
                  Falls nein, wieso nicht?

Die Fragen 18 bis 18b werden im Zusammenhang beantwortet.
Die zitierte Studie bezieht sich ausschließlich auf die Situation an Hochschulen,
eine direkte Übertragung auf die AUF kann angesichts der unterschiedlichen
Rahmenbedingungen nicht vorgenommen werden. Generell gilt jedoch, dass
die Umstände jeder erfolgten und nicht erfolgten Ausgründung individuell sind.
Dazu zählt auch die individuelle berufliche Situation von Beschäftigten, die
sich mit der Möglichkeit einer Ausgründung befassen. Diese ergibt sich aus den
wissenschaftlichen Anforderungen, aus den Anforderungen aus der jeweiligen
Tätigkeit und auch aus den persönlichen Anforderungen an eine berufliche
Situation. Eine generalisierbare Aussage, dass die spezielle berufliche Situation
von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ein Hindernis für Ausgründun-
gen darstellt, ergibt sich insofern für die Bundesregierung nicht. Dennoch
arbeiten alle AUF – auch im Sinne der Vereinbarungen im Rahmen des PFI –
an einer stetigen Verbesserung der Unterstützungsleistungen von gründungs-
willigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Alle AUF bieten entspre-
chende Beratungsangebote an. Bei der FhG ist „Ausgründung“ eines von drei
möglichen Karrieremodellen, die angeboten und gefördert werden. Gemäß den
Vereinbarungen des PFI IV wird die Unterstützung auch in den kommenden
Jahren weiter verstärkt.

         19. Ist die Besprechung von Transfer der eigenen Technologieentwicklung
             und Forschung in Wirtschaft und Gesellschaft (inklusive Ausgründungs-
             optionen) nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell festgeschriebener
             Bestandteil der Mitarbeitergespräche an den AuF (bitte einzeln für jede
             AuF beantworten)?
              Falls nein, hält die Bundesregierung es für sinnvoll, darauf einzuwirken,
              dass dies geschieht, und welche Maßnahmen plant sie zur Umsetzung?

Entscheidungen hierzu obliegen der Eigenverantwortung der AUF. Der Bun-
desregierung liegen dazu keine systematischen Informationen vor.
Drucksache 19/32278                                   – 12 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

        20. Finden in diesem Rahmen auch Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich
            Technologietransfer- und Ausgründungsunterstützung für Teamleiter etc.
            statt (bitte einzeln pro AuF beantworten)?

Die FhG bietet ein individuelles Coaching durch den laufenden Austausch zwi-
schen Fraunhofer Venture und den entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeitern sowie Entscheiderinnen und Entscheidern an den Fraunhofer-
Instituten. Auch das regelmäßig stattfindende „Bootcamp“ im Rahmen des
Technologietransferprogramms AHEAD bietet entsprechende Maßnahmen an.
Zudem adressiert die FhG im internen Ausbildungsprogramm zum Forschungs-
manager auch das Themenfeld Ausgründungen.
Bei der HGF wird seit 2020 ein Angebot der Entrepreneurship-Education er-
probt und entwickelt, das sich an drei Personenkreise richtet: erstens an die
Zielgruppe potentiell oder konkret gründungswilliger Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler als Sensibilisierung und Qualifizierung, zweitens an Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter von Transferstellen, Career Development Centres und
Graduate Schools im Sinne eines Train-the-Trainer-Ansatzes und drittens an
Führungskräfte, die basierend auf eigener Kompetenz in diesem Bereich ein
gründungsfreundliches Klima gewährleisten sollen.
Im Portfolio der Planck Academy finden sich mehrere Angebote im Bereich
Technologietransfer und Entrepreneurship für unterschiedliche Zielgruppen
bzw. Karrierestufen, beginnend bei Promovierenden bis zur Ebene des W3-Per-
sonals. Diese Angebote bereiten teilweise auf weiterführende Maßnahmen von
Max Planck Innovation vor bzw. werden synergetisch mit dem Portfolio von
Max Planck Innovation verzahnt. Darüber hinaus bereiten sie insbesondere
durch die Angebote für Direktorinnen und Direktoren den Boden für einen
Kulturwandel und unternehmerisches Denken in den Instituten.
Die WGL bietet im Rahmen des Leibniz-Führungskollegs sowie des Leibniz-
Gründungskollegs regelmäßig Veranstaltungen zum Thema Transfer wie auch
Ausgründung an. Die Veranstaltungen richten sich an die erste und zweite Lei-
tungsebene sowie an Gründungsinteressierte aus den Instituten. Ferner werden
im Rahmen der Doktorandenkollegs bereits Promovierende über das Thema
Ausgründung informiert.

        21. Werden Transferleistungen und Ausgründungen in der variablen Ver-
            gütung der Teamleiterebenen bzw. Teamleiter der AuF berücksichtigt
            (bitte nach AuF aufschlüsseln)?
             Falls ja, wie ist die Gewichtung im Vergleich mit etablierten KPIs, wie
             Publikationen etc.?

Die entsprechenden Vertragsausgestaltungen variieren zwischen den einzelnen
AUF, Instituten und Zentren, sodass der Bundesregierung hierzu keine syste-
matischen Daten vorliegen.

        22. Plant die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass laut KfW-Grün-
            dungsmonitor 2020 bei den Rahmenbedingungen für unternehmerische
            Bildung erheblich Mängel vorliegen (S. 10) –, diesbezüglich auf die Län-
            der einzuwirken, dass wirtschaftliche Kompetenzen an den Schulen und
            Hochschulen stärker gefördert werden?

Das BMWi koordiniert den Initiativkreis „Unternehmergeist in die Schulen“
mit dem Ziel, bundes- und landesweite Aktivitäten, Initiativen und Projekte zu
bündeln und zur Stärkung von Unternehmergeist und ökonomischem Wissen an
Schulen und einer Erhöhung der Gründungsdynamik in Deutschland beizutra-
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   – 13 –                        Drucksache 19/32278

gen. Der Initiativkreis erreicht jährlich durchschnittlich 35.000 Schülerinnen
und Schüler aller Schulformen.
Im Übrigen wird auf die Zuständigkeit der Länder für Schulen und Hochschu-
len verwiesen.

        23. Plant die Bundesregierung, auch die AuF zu besseren Weiterbildungs-
            angeboten im Bereich Gründungswissen zu motivieren?
             a) Falls ja, was ist dort geplant, und welche Zielgrößen bezüglich be-
                triebswirtschaftlicher Weiterbildungsangebote wurden zusätzlich zu
                den vagen Absichtserklärungen im PFI IV (S. 26) definiert?

Die Fragen 23 und 23a werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hat Zielvereinbarungen auch zur Incentivierung von
Gründungen im PFI IV getroffen. Darüber hinaus obliegt die Detailsteuerung
den AUF.

            b) Existiert eine, für die Forschenden kostenlose, AuF-übergreifende
               Lernplattform zum Erlangen von Gründungswissen auf Abruf?

Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer solchen Plattform. Alle vier
AUF veranstalten jedoch jährlich gemeinsame „Start-up Days“, die zur Sensi-
bilisierung, Inspiration, konkreten Wissensvermittlung und Bekanntmachung
von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern sowie Förderangeboten die-
nen.
Zudem existieren öffentlich zugängliche Internetportale des Bundes für Exis-
tenzgründer.

            c) Falls es diese Lernplattform nicht gibt, wieso nicht?
               Existieren vergleichbare Lösungen in den einzelnen AuF?

Alle AUF verfügen über Beratungsangebote für potenzielle Gründerinnen und
Gründer.

        24. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der befristeten Stellen in Bezug zu
            der Gesamtstellenanzahl pro Jahr im Zeitraum 2005 bis 2020 (bitte pro
            AuF aufschlüsseln)?

Der Bundesregierung liegen einheitliche Zahlen aus den PFI-Monitoring-
Berichten der GWK vor. Seit dem Berichtsjahr 2016 werden hier die Befris-
tungsquoten der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
Tarifgruppen E13 – E15 ohne Berücksichtigung der Promovierenden gemeldet.
Zuvor gemeldete Zahlen unterlagen einer anderen Methodik, sodass sie nicht
vergleichbar sind.

                                        Anteil in Prozent
     Jahr
                     FhG               HGF           MPG                 WGL
     2016            50,8              54,3           80,8               66,1
     2017            62,2              53,7           81,3               66,0
     2018            52,2              52,9           81,1               66,5
     2019            53,2              53,0           80,3               63,1
     2020            52,7              53,5           79,8               63,1
Drucksache 19/32278                                      – 14 –                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

            a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung über die Jahre?
               Sieht sie diese als positiv oder negativ an (bitte begründen)?

Die Bundesregierung begrüßt, dass sich in Bezug auf die Gesamtbefristungs-
quoten unter dem PFI-Monitoring überwiegend eine Senkung feststellen lässt.

            b) Hält die Bundesregierung es für möglich, dass eine befristete Beschäf-
               tigung an den AuF aufgrund der mangelnden Absicherung gründungs-
               hemmend wirken kann, oder schließt sie dies aus?

Jede (potenzielle) Gründung unterliegt sehr individuellen Umständen. Im Ein-
zelfall kann eine gründungshemmende Wirkung durch befristete Beschäftigung
nicht ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für die umgekehrte Wirkung.

            c) Plant die Bundesregierung, durch Rahmenbedingungen und Zielset-
               zungen auf die Befristungsquote an den AuF einzuwirken?
               Wenn ja, in welcher Form?

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz wird gegenwärtig evaluiert. Die Ergeb-
nisse der Evaluation gilt es abzuwarten.

        25. Was ist Output, Outcome und Impact der durch die Bundesregierung in
            ihrer Antwort zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
            Bundestagsdrucksache 19/14361 für 2020 angekündigten Workshops?
             a) Konnten Rahmenbedingungen bezüglich Intellectual Property(IP)-
                Transfer und Musterverträge erstellt werden?
             b) Falls ja, wie sind diese ausgestaltet, und wie wird sichergestellt, dass
                sie auch konsequent angewendet werden?
             c) Falls noch keine modularen Musterverträge entwickelt wurden, wann
                plant die Bundesregierung, diese fertig zu stellen?

Die Fragen 25 bis 25c werden im Zusammenhang beantwortet.
Bisherige konkrete Ergebnisse sind ein Prozessleitfaden zum Transfer von IP
an Ausgründungen, dessen Nutzung Wissenschaftseinrichtungen einhellig emp-
fohlen wird. Darüber hinaus wurde ein kommentierter Mustervertrag „Virtuelle
Beteiligung“ inklusive einer Bewertung der hochschulrechtlichen Zulässigkeit
erarbeitet. Es wurde zudem der Aufbau einer „Deal-Datenbank“ und die Ein-
richtung einer zentralen Transferschlichtungsstelle intensiv auf Basis erster
Konzeptentwürfe diskutiert. Es besteht Einigkeit, diese Maßnahmen weiterzu-
entwickeln und voraussichtlich im Rahmen eines Pilotprojekts umzusetzen.
Alle Ergebnisse werden in einer „IP-Toolbox“ veröffentlicht, die u. a. über die
Programmwebseite www. e x i s t .de erreichbar ist, eine Veröffentlichung auf
weiteren Webseiten wird aktuell geprüft. Diese Toolbox soll kontinuierlich mit
weiteren Arbeitshilfen und Praxisbeispielen gefüllt werden. Das BMWi und das
BMBF empfehlen die Nutzung der Arbeitshilfen bei Ausgründungsvorhaben
aus Wissenschaftseinrichtungen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  – 15 –                            Drucksache 19/32278

        26. Wie bewertet das BMBF in diesem Zusammenhang den Umstand, dass
            die Arbeitsgruppe „Forschungskooperationen“ am Bundesministerium
            für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereits Mustervereinbarungen für
            Kooperationen zwischen Forschungsinstituten und Industriepartnern ent-
            wickelt hat und diese kontinuierlich aktualisiert (https://www.bmwi.de/R
            edaktion/DE/Publikationen/Technologie/mustervereinbarungen-fuer-fors
            chungs-und-entwicklungskooperationen.html)?
             Sieht die Bundesregierung hier Synergiepotential zwischen den ent-
             sprechenden Abteilungen im BMBF und im BMWi bei der Erstellung
             von Mustervereinbarungen sowohl für Ausgründungen als auch für Ko-
             operationen der Forschungseinrichtungen?

Die Aktivitäten der Arbeitsgruppe „Forschungskooperationen“ werden aus-
drücklich begrüßt. Die im Rahmen der Arbeitsgruppe erstellten Musterverein-
barungen für Forschungs- und Entwicklungskooperationen (FuE) bieten eine
praxistaugliche Hilfestellung für Unternehmen, Hochschulen und Forschungs-
einrichtungen. Gleiches gilt für die kommentierten Musterverträge, die im Rah-
men der in der Antwort zu Frage 25 erwähnten IP-Workshops von BMBF und
BMWi entstanden sind.

        27. Plant die Bundesregierung, die 2012 aufgestellten „Leitlinien zur Beteili-
            gung von Forschungseinrichtungen an Ausgründungen zum Zwecke des
            Wissens- und Technologietransfers des BMBF“ in naher Zukunft zu
            aktualisieren und dabei beispielsweise Leitlinien zu stillen bzw. virtu-
            ellen Beteiligungen mit aufzunehmen (vgl. Antwort der Bundesregierung
            zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestags-
            drucksache 19/14361)?
             a) Falls ja, welche Aktualisierungen sind geplant, und wann ist damit zu
                rechnen?
             b) Falls nein, wieso nicht?

Die Fragen 27 bis 27b werden gemeinsam beantwortet.
Eine Aktualisierung der Leitlinien ist derzeit nicht geplant. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.

        28. Liegen der Bundesregierung oder den AuF Daten zur durchschnittlichen
            Dauer der IP-Verhandlungen bei Ausgründungen an den AuF vor?
             a) Falls ja, wie lauten diese (bitte Durchschnittswerte pro Jahr pro AuF
                angeben)?
             b) Falls nein, wieso liegen dazu keine Daten vor?
                 Trifft die Vermutung der Fragestellerinnen und Fragesteller zu, dass
                 die Bundesregierung diese Daten als nicht relevant ansieht?
                 Wie steht die Bundesregierung dazu, diese Daten (beispielsweise den
                 Zeitraum zwischen Schutzrechtanmeldung seitens der AuF bis zum
                 erfolgreichen Abschluss einer Lizenzvereinbarung) in Zukunft syste-
                 matisch zu erheben bzw. von den AuF einzufordern?

Die Fragen 28 bis 28b werden im Zusammenhang beantwortet.
Ausgründungsprozesse laufen je nach den individuellen Kontexten sehr unter-
schiedlich ab und haben entsprechend eine große Spannweite in der Dauer. Bei
den AUF kommen Verhandlungen mit Zeiträumen zwischen wenigen Stunden
und zwei Jahren vor. Diese Komplexität kann aus Sicht der Bundesregierung
nicht mit Durchschnittswerten abgebildet werden. Zudem bedeuten die ver-
Drucksache 19/32278                                    – 16 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

schiedenen Kontexte auch, dass keine standardisierten Anfangs- und End-
punkte für etwaige Verhandlungszeiträume definiert werden können – bei-
spielsweise muss es nicht notwendigerweise zu einer Lizenzierung kommen.

        29. Plant die Bundesregierung darauf einzuwirken, dass die AuF transpa-
            rente Begründungen für ihre, während der IP-Verhandlungen mit Aus-
            gründenden geforderten, Zahlungen vorlegen müssen?
             a) Falls ja, durch welche Instrumente stellt die Bundesregierung sicher,
                dass dies auch in der Praxis an allen AuF umgesetzt wird?
             b) Falls nein, wieso erachtet die Bundesregierung es nicht für sinnvoll,
                Verhandlungstransparenz für die Ausgründenden sicherzustellen, ob-
                wohl Erfahrungsberichte von Gründern nach Ansicht der Fragestelle-
                rinnen und Fragesteller einen dringenden Handlungsbedarf auf-
                decken?

Die Fragen 29 bis 29b werden gemeinsam beantwortet.
Transparenz ist aus Sicht der Bundesregierung ein wesentlicher Baustein, um
faire Verhandlungen zu führen. Für geplante Maßnahmen wird auf die Antwort
zu Frage 25 verwiesen.

        30. Wie steht die Bundesregierung aktuell zu dem Vorschlag eines Transfer-
            freiheitsgesetzes bzw. eines Innovationsfreiheitsgesetzes, wie im
            Hightech-Forum der Bundesregierung diskutiert (https://www.hightech-f
            orum.de/ergebnisbericht-hightech-forum-2019-2021/), um Hürden im
            Beihilfe- und Gemeinnützigkeitsrecht abzubauen?
             Hat die Bundesregierung erörtert, wie die Umsetzung eines solchen
             Innovationsfreiheitsgesetzes erfolgen könnte, und wenn ja, inwieweit
             und welche Vorbereitungen könnten dazu in den nächsten Wochen bzw.
             Monaten bereits getroffen werden?

Die Steigerung der Gründungsdynamik ist ein wichtiges Anliegen der Bundes-
regierung. Das BMBF unterstützt seit vielen Jahren mit verschiedenen Maß-
nahmen den Ausbau des Transfers als „Dritte Säule“ in den Hochschulen und
den außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die Stärkung des Transfers
ist ein zentrales Ziel des PFI. Mit der „Innovativen Hochschule“, dem Förder-
bereich „Innovationsorientierung in der Forschung“ ebenso wie mit verwer-
tungsorientierten Maßnahmen wie der „Validierungsförderung VIP+“ wird der
Transfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft nicht nur vorangetrieben, son-
dern übergreifend eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Thema in den
jeweiligen Einrichtungen angestoßen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Transferprozesse und -an-
reize innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen so gestaltet werden müs-
sen, dass Transfer- und Gründungsprozesse in schlanken und effizienten Ver-
fahren gelingen können. Mit dieser Zielsetzung hat sich die Bundesregierung
auch an den Konsultationen zur Überarbeitung des Unionsrahmens für staatli-
che Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation be-
teiligt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  – 17 –                           Drucksache 19/32278

        31. Sieht die Bundesregierung sowohl durch einen Abbau von Hürden im
            Beihilfe- und Gemeinnützigkeitsrecht als auch durch den Abbau von
            strukturellen und kulturellen Gründungshürden innerhalb der AuF Poten-
            tial zu einer Ausgründungssteigerung, und wenn ja, beim Abbau welcher
            Hürden sieht sie mehr Potential?

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Transferprozesse von kulturellen,
strukturellen und prozeduralen sowie rechtlichen Bedingungen abhängig sind.
Bemühungen für mehr Gründungen und Transfer werden durch die Bundes-
regierung auch zukünftig durch Maßnahmen für einen Kulturwandel und eine
Optimierung der Rahmenbedingungen und Anreizsysteme vorangetrieben.

        32. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten für kleine und mit-
            telständige Unternehmen (KMU), geeignete Kooperationsprojekte bzw.
            Patentverwertungen an Forschungsinstituten zu identifizieren und zu
            akquirieren, und durch welche Instrumente unterstützt die Bundesregie-
            rung dabei?

Die Bundesregierung setzt insbesondere auf die Förderung von Verbundprojek-
ten, die vom Mittelstand und Forschungseinrichtungen gemeinsam durch-
geführt werden. Für den Zugang zu den verschiedenen Förderinstrumenten hat
der Bund eine Förderberatung etabliert. Die Förderberatung „Forschung und
Innovation” des Bundes ist zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zur
Forschungs- und Innovationsförderung in Deutschland. Sie leistet im Rahmen
der Hightech- Strategie 2025 der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zu
mehr Transparenz über die Förderangebote für Innovationen und bietet auch
Informationen zum Wissenstransfer aus der Forschung in die Praxis.
Der Service ist ressortübergreifend und ermöglicht Unternehmen, insbesondere
Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Hochschulen
und Forschungseinrichtungen einen einfachen Zugang zu den vorgenannten
Informationen.

        33. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Plattformen, welche sys-
            tematisch die Forschungsschwerpunkte sowie die Patente der Hochschu-
            len und AuF aufführen?
             a) Falls nein, wie steht die Bundesregierung dazu, eine solche Plattform
                zu initialisieren und zu fördern?
                Geht die Bundesregierung davon aus, dass sich dadurch der Transfer
                von Forschung, besonders in den Mittelstand, verbessern kann?
             b) Falls ja, erachtet die Bundesregierung diese für ausreichend, und wie
                erklärt sie sich die Tatsache, dass viele Experten aus der Industrie
                den heutigen Zustand als nicht ausreichend bewerten?

Die Fragen 33 bis 33b werden im Zusammenhang beantwortet.
Zurzeit prüft die Bundesregierung die Initialisierung der vorgenannten Platt-
formen auf nationaler Ebene. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 34
verwiesen.
Drucksache 19/32278                                    – 18 –               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

        34. Plant die Bundesregierung, das Deutsche Patent- und Markenamt
            (DPMA) zu unterstützen, solch eine Übersicht auf Basis ihrer umfang-
            reichen Daten zu erstellen, dabei jedoch personelle und finanzielle Unter-
            stützung benötigen würde?
             a) Falls ja, in welcher Form?
             b) Falls nein, wieso nicht?

Die Fragen 34 bis 34b werden gemeinsam beantwortet.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist nach Maßgabe seiner ge-
setzlich definierten Aufgaben für die Prüfung und Erteilung bzw. Eintragung
von gewerblichen Schutzrechten zuständig, die rechtlichen Schutz für Inno-
vation vermitteln. Das DPMA betreibt dementsprechend keine Plattformen, die
systematisch die Forschungsschwerpunkte sowie die Patente der Hochschulen
und AuF in Deutschland aufführen.
Allerdings veröffentlicht das DPMA in seinen Jahresberichten regelmäßig die
Anzahl der Patentanmeldungen von deutschen Hochschulen (vgl. Jahresbericht
2020, Seite 72). Darüber hinaus können in den kostenlos zugänglichen Daten-
bankangeboten DPMAregister und DEPATISnet individuelle statistische Ana-
lysen durchgeführt werden.
Mit dem Gesetz über weitere Aufgaben des DPMA und zur Änderung des
Patentkostengesetzes werden im Übrigen die Aufgaben des DPMA erweitert.
Das Gesetz, das demnächst verkündet werden wird, schafft eine rechtliche
Grundlage für das DPMA die deutsche mittelständische Wirtschaft sowie die
Öffentlichkeit insgesamt – und damit auch Hochschulen und AuF – über die
Möglichkeiten des Innovationsschutzes zu informieren.

        35. Wie steht die Bundesregierung dazu, in Analogie zu den Forschungs-
            schwerpunkten, auch eine Plattform zur übergreifenden Listung des
            Intellectual Property an AuF und Hochschulen zu initialisieren und zu
            fördern?
             Könnte dies nach Einschätzung der Bundesregierung die Verbindung von
             erfahrenen Entrepreneuren und High-Tech-Forschungsergebnissen ver-
             bessern und so den Transfer durch Gründungen verstärken?

Es wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.

        36. Wie sieht die Bundesregierung in dem Zusammenhang auch entspre-
            chende Aktivitäten von Start-ups, wie z. B. Patentplus (https://www.pate
            ntplus.io/)?

Die Bundesregierung begrüßt Aktivitäten, die darauf zielen, den Wissens- und
Technologietransfer aus Forschungseinrichtungen zu ermöglichen bzw. zu ver-
bessern. Dazu können auch digitale Plattformen beitragen, die Forschungs-
einrichtungen und Wirtschaft stärker miteinander vernetzen.
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