Arbeitsausbeutung beenden - Osteuropäische Arbeitskräfte in der häuslichen Betreuung in Deutschland - Deutsches Institut für ...

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Analyse

Arbeitsausbeutung
beenden
Osteuropäische Arbeitskräfte in der
häuslichen Betreuung in Deutschland
Nora Freitag
Das Institut                                         Die Autorin

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die     Nora Freitag ist wissenschaftliche Mitarbeiterin
unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution      des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien    Sie arbeitet zu den Themen Arbeitsausbeutung,
der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Zu   Rechte Älterer und Rechte in der Migration.
den Aufgaben des Instituts gehören Politikbera-      Nora Freitag studierte Sozialwissenschaften an
tung, Menschenrechtsbildung, Information und Do-     der Humboldt-Universität zu Berlin.
kumentation, anwendungsorientierte Forschung zu
menschenrechtlichen Themen sowie die Zusam-          Die vorliegende Analyse gibt die Auffassung des
menarbeit mit internationalen Organisationen. Es     Deutschen Instituts für Menschenrechte wieder.
wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Ins-
titut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-
Kinderrechtskonvention betraut worden und hat
hierfür entsprechende Monitoring-Stellen einge-
richtet.
Analyse

Arbeitsausbeutung
beenden
Osteuropäische Arbeitskräfte in der
häuslichen Betreuung in Deutschland
Nora Freitag
Vorwort
Deutsches Institut für Menschen­                     Das häusliche Versorgungsmodell geht häufig zu
rechte                                               Lasten der Frauen aus Osteuropa. Obwohl Fach-
                                                     kreise und Medien immer wieder auf ausbeuteri-
Seit Jahren wird in Deutschland über finanzielle     sche Bedingungen hingewiesen haben, hat dies
und personelle Lücken in der Versorgung betreu-      bisher nicht zu einer Regulierung dieser Beschäf­
ungsbedürftiger älterer Menschen diskutiert. Mit     tigungsverhältnisse geführt. Es ist Aufgabe der
Blick auf die zunehmend alternde Gesellschaft        Politik, die Menschenrechte der Betroffenen, wie
bei gleichzeitig ansteigendem Fachkräftemangel       Schutz vor Ausbeutung, faire und menschenwür­
rückten bislang in erster Linie die stationäre und   dige Arbeitsverhältnisse, sowie effektiven Zugang
ambulante Pflege in den Fokus der Politik. Häu-      zum Rechtsschutz in Deutschland zu gewährleis-
fig unberücksichtigt blieben aber die Lebens- und    ten; migrantische Frauen, die in Privathaushalten
Arbeitsbedingungen in der häuslichen Betreuung       in der Betreuung älterer Menschen arbeiten, stel-
– obwohl die meisten älteren Menschen so lange       len hierbei eine besonders vulnerable Gruppe dar.
wie möglich im eigenen Haushalt leben möchten.
Dies hat dazu geführt, dass sich verschiedene Be-    Die vorliegende Publikation verdeutlicht anhand
schäftigungsmodelle für eine so genannte Live-       von typischen Fallbeispielen aus der Beratungs-
in-Betreuung etabliert haben, die in den meisten     praxis die vielschichtigen Probleme, die sich aus
Fällen von osteuropäischen Frauen geleistet wird.    den Beschäftigungsverhältnissen für die betroffe-
Insbesondere in den vergangenen Wochen nach          nen Arbeitskräfte ergeben und formuliert Hand-
dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie und den        lungsempfehlungen für die Politik. Eine Regulie-
damit im Zusammenhang stehenden Grenzschlie-         rung der Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse
ßungen ist die Relevanz dieser Arbeit deutlich ge-   der Live-ins ist dringend notwendig.
worden; viele Haushalte fürchteten, nicht mehr
ausreichend versorgt werden zu können. Auch sei-     Professorin Dr. Beate Rudolf
tens der Live-In-Betreuungskräfte ist es in diesem
Zusammenhang zu erheblichen Verunsicherungen         Direktorin des Deutschen Instituts
gekommen.                                            für Menschenrechte
Vorwort
Minor – Projektkontor für Bildung und                  Medien von EU-Zugewanderten. Seit Juli 2019 un-
Forschung                                              terstützt MB 4.0 polnischsprachige Live-ins bei
                                                       der Wahrnehmung ihrer Rechte. Dabei schafft das
In deutschen Privathaushalten sind mehrere Hun-        Projekt erstmals einen guten Zugang zu der sehr
derttausend häusliche Betreuungskräfte (sog.           schwer erreichbaren Zielgruppe von 24-Stunden-
Live-ins) beschäftigt, die temporär zum Arbeiten       Betreuungskräften in Deutschland, indem unab-
nach Deutschland kommen. Konventionelle Infor-         hängige und juristisch geprüfte Beratung dort er-
mations- und Beratungsangebote erreichen diese         folgt, wo sie kommunizieren – in den sozialen
nur sehr schwer. Als Zielgruppe auf dem Arbeits-       Medien.
markt werden sie kaum wahrgenommen, obwohl
sie in großem Umfang von schwerster Arbeitsaus-        Gleichzeitig hat sich das MB 4.0 das Ziel gesetzt,
beutung betroffen sind. Mangelnde Sprachkennt-         auf die Missstände und die existierende Ausbeu­
nisse, ausufernde Arbeitszeiten (oft länger als        tung der Live-ins aufmerksam zu machen, um
12 Stunden am Tag), häufig wechselnde Einsatz­         notwendige Änderungen anzuregen. Im Rahmen
orte sowie aus dem unsicheren Beschäftigungs-          dessen wurde das Deutsche Institut für Men­schen­­­
status resultierende Angst vor Behörden und Ver-       rechte im Dezember 2019 mit der Erstellung einer
mittlungsagenturen sind der Grund dafür, dass sie      Expertise in Form von aufgearbeiteten Modellfäl-
in Deutschland in sozialer Isolation leben. Die Ver-   len zur Situation polnischer Betreuungskräfte in
bindung mit der Familie und den Freunden im Aus-       Privathaushalten in Deutschland beauftragt. Mit
land, der Austausch mit anderen Betreuungskräf-        der Broschüre soll die gegenwärtige Lage und die
ten und die Teilhabe am Leben außerhalb des            schwierigen Lebens- und Arbeitsbedingungen der
Arbeitsortes finden hauptsächlich über die sozia-      Live-ins veranschaulicht sowie Handlungsempfeh­
len Medien, vorwiegend auf Facebook, statt.            lungen ausgesprochen werden. Ziel ist es, das
                                                       Thema stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu
Das Modelprojekt „MB 4.0 – Gute Arbeit in              rücken, damit legale und faire Arbeitsbedingungen
Deutschland“ von Minor – Projektkontor für Bil-        vorangebracht werden und sich die Situation der
dung und Forschung, das von der EU-Gleichbe-           Live-ins deutlich verbessert.
handlungsstelle der Beauftragten der Bundesre-
gierung für Migration, Flüchtlinge und Integration     Dr. Christian Pfeffer-Hoffmann
gefördert wird, konzeptioniert und entwickelt seit
Dezember 2017 in zehn Sprachen aufsuchende In-         Geschäftsführer Minor – Projektkontor für Bildung
formations- und Beratungsarbeit in den sozialen        und Forschung
Danksagung
Die vorliegende Analyse wurde im Auftrag von                            Ein herzlicher Dank gilt auch den teilnehmenden
Minor (Projektkontor für Bildung und Forschung)                         Expert_innen der Telefoninterviews, durch welche
im Rahmen des von der Gleichbehandlungsstelle                           weitere Beratungsfälle dokumentiert werden konn-
EU-Arbeitnehmer1 geförderten Projektes „MB 4.0                          ten:
– Gute Arbeit in Deutschland. Beratung für neuzu-
gewanderte Arbeitssuchende und Arbeitnehmende                           Ulrike Kempchen – Bundesinteressenvertretung
aus Polen, Rumänien und Bulgarien in den digita-                        für alte und pflegebetroffene Menschen e. V.
len und sozialen Medien“ durchgeführt. Im Rahmen                        (BIVA-Pflegeschutzbund)
des Projektes wurde eine auftaktgebende und eine
abschließende Gruppendiskussion mit Expert_                             Catalina Guia – Beratungsprojekt Arbeit und
innen aus der Beratung, der Betreuung und der                           Leben DGB Nordrhein-Westfalen
rechtlichen Vertretung durchgeführt und Bera-
tungsfälle dokumentiert.                                                Dr. Katarzyna Zentner – Arbeit und Leben
                                                                        Niedersachsen
Wir bedanken uns sehr herzlich für diese fachliche
Unterstützung bei:                                                      Joanna Hubert – Fachstelle Migration und Gute
                                                                        Arbeit Brandenburg
Monika Fijarczyk – Arbeit und Leben Berlin
(Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute                       Semra Taydaş – Deutsche Angestellten-Akademie
Arbeit BEMA)                                                            GmbH

Agnieszka Skwarek, Karolina Potocka und                                 Ursula Gisder – CariFair
Rossina Ferchichi – Minor
                                                                        Dr. Adam Rogalewski – Gesamtpolnischer
Agnieszka Misiuk und Justyna Oblacewicz –                               Gewerkschaftsverband OPZZ
Faire Mobilität

Claudia Menebröcker – CariFair

Doris Köhncke – Fraueninformationszentrum FIZ
im Verein für internationale Jugendarbeit vij e. V.

Manuela Kamp – Fachanwältin für Arbeitsrecht

1   Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer wurde 2016 gegründet und hat gemäß der Richtlinie 2014/54/EU den Auftrag, EU-Arbeit-
    nehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, die ihnen im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland zu-
    stehen, zu unterstützen. Die Gleichbehandlungsstelle wurde als Referat im Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Migration,
    Flüchtlinge und Integration institutionell verankert (siehe www.eu-gleichbehandlungsstelle.de).
Inhalt
1     Einleitung                                          12

2     Live-ins in Deutschland                             14

2.1   Arbeits- und Lebensbedingungen                      14

2.2   Rechtliche Grundlagen und Beschäf­tigungsmodelle    16

      2.2.1 Entsendung aus dem EU-Ausland                 16

      2.2.2 Selbstständige Tätigkeit                      17

      2.2.3 Anstellung als Arbeitnehmer_in                18

3     Problemfelder und Fallbeispiele                     19

3.1   Ausbeuterische Vertragsinhalte                      19

3.2   Irreguläre Beschäftigung                            21

3.3   Zugang zu medizinischer Versorgung                  23

3.4   Mini- und Midijob                                   25

3.5   Überlastung und Gewalt                              26

3.6   Scheinselbstständigkeit                             27

4     Fazit und Empfehlungen                              29

4.1   Rechtliche Klärung der Beschäftigungsverhältnisse   29

4.2	Erleichterte Zugänge zu einer
     regulären abhängigen Beschäftigung                   29

4.3   Schaffung eines klaren Tätigkeitsprofils            30
4.4	Einführung rechtlich verbindlicher Qualitätsstandards für
     Vermittlungsagenturen                                       31

      4.4.1 Kriterien für Qualitätsstandards                     31

      4.4.2 Rechtliche Verbindlichkeit und Kontrolle             32

4.5   Beschwerdemöglichkeiten für Live-ins                       33

4.6	Durch unabhängige, mehrsprachige Beratungsangebote
     besser informieren                                          33

5     Empfehlungen in Kürze                                      34

6     Literatur                                                  35
Zusammenfassung
Die Politik ist dafür verantwortlich, allen Arbeits-   zu grundlegenden Rechten, wie das Fallbeispiel
kräften effektiven Schutz vor ausbeuterischen          zum Zugang zu medizinischer Versorgung verdeut-
Arbeits- und Beschäftigungsverhältnissen zu ge-        licht. Live-ins sind darüber hinaus mit besonde-
währleisten. Der Bereich der häuslichen Betreuung      ren Schwierig­keiten, die sich aus der Tatsache er-
älterer Menschen ist in den vergangenen Jahren         geben, in einem Privathaushalt zu arbeiten und zu
weitestgehend vernachlässigt worden. Dadurch           wohnen, konfrontiert. Sie erleben starke Überlas-
haben sich verschiedene Beschäftigungsmodelle          tung und körperliche sowie sexualisierte Gewalt.
etabliert, die sich teilweise in einer rechtlichen
Grauzone bewegen. Dies bietet Raum für Ausbeu-         Die Broschüre verdeutlicht Handlungsbedarf bei
tung und betrifft häufig osteuropäische Frauen,        der Regulierung der Arbeits- und Beschäftigungs-
die ganz überwiegend die Betreuung älterer Men-        verhältnisse von Live-ins. Vorrangiges Ziel sollte
schen im Privathaushalt als Live-in-Betreuungs­        es sein, den Live-ins durch Zugänge zu einer di-
kräfte übernehmen.                                     rekten Anstellung im Privathaushalt Schutz durch
                                                       vollumfängliches Arbeits- und Sozialrecht zu ge-
Die vorliegende Publikation leistet einen Bei-         währleisten. Die Zuordnung zu einer Berufsgrup-
trag zu einem besseren Verständnis für die Ar-         pe und damit im Zusammenhang stehende Qualifi­
beits- und Lebensbedingungen der Live-ins und          zierungs- und Weiterbildungsprogramme tragen
verdeutlicht anhand von sechs Fallbeispielen aus       neben leicht zugänglichen Beratungs- und Be-
der Beratungs­praxis typische Problemkonstella-        schwerdemöglichkeiten auch zu einer Stärkung
tionen, die sich aus den Beschäftigungsverhältnis-     der Position der Betroffenen bei. Solange priva-
sen der Live-ins ergeben. Es kommt einerseits zu       te Agenturen wie bisher in höherem Maße an der
Verletzungen von Arbeitsrecht aufgrund der Aus-        Vermittlung von Live-ins nach Deutschland betei-
gestaltung der Beschäftigung etwa durch ausbeu-        ligt sind, ist eine verbindliche Regulierung dieser
terische Vertragsinhalte, irreguläre Beschäftigung     Vermittlungspraxis dringend notwendig. Die vor-
oder auch (schein-)selbstständiger Tätigkeit. Ande-    liegende Publikation diskutiert diese Handlungsan-
rerseits ergeben sich aus der häufig kurzzeitigen      sätze und zeigt Aspekte auf, bei denen noch recht-
Beschäftigung in Deutschland für migrantische          licher Klärungsbedarf besteht.
Live-ins auch weitere Hindernisse beim Zugang
12    EINLEITUNG

1 Einleitung
Im Jahr 2017 waren in Deutschland 3,4 Millionen                        Aufgrund des hohen Bedarfs an Pflege- und Be-
Menschen pflegebedürftig. 76 Prozent von ihnen                         treuungsleistungen in einer zunehmend alternden
wurden im häuslichen Bereich versorgt.2 Schät-                         Gesellschaft wird das Beschäftigungsmodell der
zungen gehen davon aus, dass zwischen 300.000                          Live-ins stark nachgefragt. Das liegt daran, dass
bis 600.000 migrantische Arbeitskräfte in der Ver-                     die in Deutschland zur Verfügung stehenden mate-
sorgung betreuungsbedürftiger älterer Menschen                         riellen und personellen Ressourcen für eine häusli-
im häuslichen Bereich tätig sind.3 Es handelt sich                     che Betreuung älterer Menschen insgesamt nicht
dabei häufig um Frauen4 aus ost- und mitteleuro-                       ausreichen und im konkreten Fall für viele Fami-
päischen EU-Mitgliedsstaaten5, die überwiegend                         lien häufig im Rahmen regulärer Beschäftigungs-
über private Agenturen nach Deutschland vermit-                        verhältnisse auch nicht finanzierbar sind. In der
telt werden. Genaue Zahlen liegen hierzu jedoch                        einschlägigen Literatur zum Thema werden eine
nicht vor, auch weil in Privathaushalten ein großer                    ganze Reihe weiterer Faktoren für die Entstehung
Anteil an irregulärer Beschäftigung6 vermutet wird.                    dieses Modells genannt, darunter die Präferenz äl-
                                                                       terer Menschen, so lange wie möglich im eigenen
Migrantinnen, die im Privathaushalt beschäftigt sind                   Haushalt leben zu können,7 eine abnehmende Be-
und dort auch wohnen, werden häufig als Live-in                        reitschaft von weiblichen Angehörigen, die Pflege
bezeichnet. Der Begriff stammt aus dem Englischen                      zu übernehmen,8 und die Verfügbarkeit von Mig-
und verweist auf die Übereinstimmung von Arbeits-                      rant_innen aus verschiedenen Herkunftsländern
und Wohnort. Gängig sind auch die Bezeichnungen                        durch verbesserte Arbeitsmöglichkeiten, etwa
24Stunden-Betreuungskraft oder einfach Pflege-                         durch den Beitritt des entsprechenden Landes zur
kraft. Beide Begriffe sind jedoch irreführend, da auf-                 Europäischen Union.9 Insbesondere Live-ins aus
grund arbeitsrechtlicher Normen in Deutschland                         osteuropäischen Herkunftsländern sind gefragt,
nicht 24 Stunden gearbeitet werden darf und der                        weil aufgrund des zwischen diesen Ländern und
Begriff Pflegekraft ausschließlich ausgebildete                        Deutschland bestehenden Lohngefälles angenom-
Fachkräfte bezeichnet. Live-ins dürfen „nur“ grund-                    men wird, dass sie vergleichsweise wenig Lohn
pflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten er-                   fordern.10 Gleichzeitig sind ausgebildete Pflege-
ledigen. Diese begrifflichen Schwierigkeiten deuten                    fachkräfte laut Statistik der Bundesagentur nicht
bereits an, dass die Frauen in der Praxis zum Teil                     bedarfsdeckend verfügbar. Die Zahl der gemelde-
mit einem deutlich breiteren Aufgabenspektrum                          ten Stellenausschreibungen in der Altenpflege ist
konfrontiert sind. Häufig wird von ihnen eine per-                     in den vergangenen zehn Jahren um das 2,5-fache
manente Bereitschaft zur Arbeit erwartet. Fach­                        gestiegen.11 Programme wie das Projekt „Triple
kreise und Medien weisen immer wieder auf aus-                         Win“ sollen diesem Fachkräftemangel durch An-
beuterische Bedingungen in diesem Bereich hin.                         werbung migrantischer Pflegefachkräfte aus den

2     Statistisches Bundesamt (2018).
3     Steiner u.a. (2019), S. 5.
4     In der vorliegenden Publikation wird daher zur vereinfachten Darstellung ausschließlich die weibliche Form verwendet.
5     Vgl. u.a. Böning (2014), S.11; Emunds (2016), S. 201; Steiner u.a. (2019), S. 2.
6     Irregulär beschäftigt, wer Arbeiten ausführen lässt, ohne die sozialversicherungs- oder steuerrechtlichen Melde- oder Beitragspflichten
      zu erfüllen. Irregulär arbeitet, wer die damit einhergehenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt (vgl. § 1 Abs. 2 SchwarzArbG).
7     Emunds (2016), S. 200.
8     Böning (2015), S. 309.
9     Lutz (2008), S. 33.
10    Emunds (2016), S. 212.
11    Bundesagentur für Arbeit (2019), S. 12.
E I N L E I T U N G                                                                                                                   13

Drittstaaten12 Serbien, Bosnien-Herzegowina,                           Aktuell bietet die anstehende Umsetzung der neu-
Philippinen, Tunesien und seit 2019 auch Viet­nam                      gefassten EU-Richtlinie zur Entsendung von Arbeit­
entgegenwirken. Hierbei wird versucht, für Ent-                        nehmer_innen im Rahmen der Erbringung von
spannung in der stationären Pflege zu sorgen; die                      Dienstleistungen15 eine Möglichkeit, die men-
Si­tu­ation betreuungsbedürftiger älterer Menschen                     schenrechtlichen Verpflichtungen weiter umzuset-
und Live-ins in Privathaushalten bleibt dabei je-                      zen. Gewerkschaftliche Vertretungen haben den
doch unbeachtet. Die Beschäftigungsverhältnisse                        Entwurf der Bundesregierung bereits im Vorfeld
der Live-ins, die ein wichtiger Bestandteil des Pfle-                  kritisiert.16 Der Großteil der Regelungen wirkt sich
gemarktes in Deutschland geworden sind, befin-                         nicht auf die Arbeitsverhältnisse der Live-ins aus.
den sich häufig in einer rechtlichen Grauzone, die                     Dies liegt beispielsweise daran, dass Live-ins
zu ausbeuterischen Arbeitsbedingungen beiträgt.                        meist nur für einen kurzen Zeitraum in Deutsch-
Dies ist auch der Politik bekannt, wird aber wei-                      land im privaten Bereich tätig werden17, sodass
testgehend toleriert. Daher kann von bewusster                         die Neuregelungen, die für längerfristig (über zwölf
„Laissez-faire-Politik“ gesprochen werden.13                           Monate) in Deutschland Beschäftigte gelten, auf
                                                                       sie nicht anwendbar sind. Live-ins sind auch nicht
Diesem Defizit stehen nicht nur deutsches Ar-                          eindeutig einer Branche zugeordnet, wodurch sie
beits- und Arbeitsschutzrecht, sondern auch                            von dem neu geregelten Anspruch auf tarifvertrag-
grund- und menschenrechtliche Verpflichtungen                          liche Lohn­vereinbarungen ausgeschlossen sind.
Deutschlands gegenüber, wie der Schutz vor Aus-                        Die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse von ent-
beutung, die Gewährleistung von fairen und men-                        sandten Live-ins ist durch den aktuellen Gesetzes-
schenwürdigen Arbeitsverhältnissen sowie der An-                       entwurf der Bundesregierung nicht berücksichtigt.
spruch auf effektiven Rechtsschutz. Auch das
Übereinkommen 189 der Internationalen Arbeits-                         Vor diesem politischen Hintergrund verdeut-
organisation ILO14 über menschenwürdige Arbeit                         licht die vorliegende Publikation anhand von typi-
bekräftigt den Schutz vor Verletzungen der Men-                        schen Fallbeispielen aus der Beratungspraxis die
schenrechte explizit für Hausangestellte und gibt                      vielschichtigen Probleme, die sich aus den Be-
unter anderem für die Arbeits- und Beschäftigungs-                     schäftigungsverhältnissen für die betroffenen Ar-
bedingungen den Mindestlohnschutz (Art. 11) und                        beitskräfte ergeben und formuliert Handlungs­
wöchentliche Mindestruhezeiten von 24 auf­ein­                         empfehlungen für die Politik.
anderfolgenden Stunden vor (Art. 10, 2). Das
Übereinkommen wurde 2013 von Deutschland
rati­fiziert.

12 	Drittstaat im Sinne des deutschen Aufenthaltsrechts sind diejenigen Staaten, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
     gehören – zu Letzterem zählen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.
13   Lutz / Pallenga-Möllenbeck (2015), S. 185.
14   International Labour Organization (2011a); vgl. auch die dazugehörige Empfehlung 201 der International Labour Organization (2011b).
15 	Richtlinie (EU) 2018/957 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung
     von Dienstleistungen, vgl. hierzu Europäische Union (2018) und Europäische Gemeinschaft (1996).
16   Deutscher Gewerkschaftsbund (2020).
17   Böning / Steffen (2014), S. 12.
14                                                                                                       LIVE- INS IN DEUTSCHL AND

2 Live-ins in Deutschland
Wenig ist über die Anzahl der in Deutschland be-                       re Jahre Berufserfahrung zu haben.18 Die Angaben
schäftigten Live-ins bekannt. Dennoch gibt es fun-                     von ca. 2.000 Ratsuchenden eines Online-Bera-
dierte Erkenntnisse aus Forschung und Fachlitera-                      tungsprojektes zeichnen ein ähnliches Bild unter
tur, die einen tieferen Einblick in die Arbeits- und                   den polnischen Live-ins: Knapp 94 Prozent sind
Lebensbedingungen von migrantischen Live-ins in                        weiblich, die Mehrheit ist zwischen 45 und 65 Jahre
der häuslichen Betreuung ermöglichen. Neben die-                       alt.19
sen belastenden Bedingungen sind die Betroffe-
nen darüber hinaus häufig auch mit rechtlich prob-                     Einschlägige Forschung und Fachliteratur weisen
lematischen Beschäftigungsmodellen konfrontiert.                       darauf hin, dass die Arbeit als Live-in in einem Pri-
Ein Überblick zu den rechtlichen Grundlagen und                        vathaushalt in Deutschland für viele osteuropäi-
der Ausgestaltung der Beschäftigung in häuslicher                      sche Frauen belastend ist. Sie sind häufig von Ar-
Betreuung durch migrantische Arbeitskräfte ist da-                     beitsausbeutung20 betroffen, und zwar unabhängig
her notwendig, um die folgenden Fallbeschreibun-                       von der Form ihres Beschäftigungsverhältnisses.
gen in ihrer Vielschichtigkeit erfassen zu können.                     Das zeigt sich besonders deutlich an ihrem gerin-
                                                                       gen Verdienst21 und der systematischen Über-
                                                                       schreitung der Höchstarbeitszeiten. Von Live-ins
2.1 Arbeits- und Lebensbedingungen                                     wird häufig eine permanente Bereitschaft zur Ar-
                                                                       beit erwartet22. Durch das Arrangement, in einem
Über die Live-ins in Privathaushalten sind nur we-                     Haushalt sowohl zu arbeiten als auch zu wohnen,
nig quantitative Daten verfügbar. Dies liegt daran,                    ist die Abgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit
dass viele der Arbeitsverhältnisse wie eingangs er-                    zusätzlich erschwert. Teilweise wird darüber hin-
läutert nicht erfasst werden und daher die Grund-                      aus auch erwartet, dass die Live-in als Familiener-
gesamtheit der in Deutschland arbeitenden Live-                        satz fungiert und als solcher mit der betreuungs-
ins unbekannt ist. Zudem ist dieser Bereich von                        bedürftigen Person zusammenlebt.23 Aus der
einer hohen Fluktuation geprägt, da die Live-ins                       Fachliteratur geht auch hervor, dass die Aufgaben
häufig nur für ein paar Monate in Deutschland ar-                      teilweise über die vertraglich vereinbarten Tätig-
beiten. Einer Befragung aus dem Jahr 2018 unter                        keiten hinaus gehen und Live-ins unter anderem
255 polnischen Beschäftigten in der Betreuung in                       auch mit zusätzlichen Putzarbeiten oder der Kin-
Haushalten zufolge sind 93 Prozent dieser Arbeits-                     derbetreuung innerhalb der Familie beauftragt
kräfte weiblich und im Durchschnitt 52 Jahre alt.                      werden.24 Die hohe Arbeitsbelastung führt zu sozi-
Die Mehrheit der Befragten gab an, bereits mehre-                      aler Isolation, die durch eine teilweise abgeschie-

18 	Petermann / Jolly / Schrader (2020), S. 105. Vergleichbare Ergebnisse gehen auch aus einer Online-Befragung von 904 polnischen
     Betreuungspersonen aus dem Jahr 2017 hervor, vgl. hierzu Petermann / Ebbing / Paul (2017), S. 13.
19   Minor (2020a).
20 	Der Begriff Arbeitsausbeutung wird in Anlehnung an die Normen genutzt, denen schwere Formen der Ausbeutung zugrunde liegen.
     Nach § 10 Abs. 1 oder § 11 Abs. 1, Nr. 3 SchwarzArbG, § 15a AÜG handelt es sich dabei um eine Situation, in der die Arbeitsbedingun-
     gen in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen rechtmäßig beschäftigter Arbeitskräfte stehen.
21 	Böning und Steffen haben aus den Angeboten verschiedenster Vermittlungsagenturen einen durchschnittlichen Bruttolohn für Live-ins
     von 1.400 Euro errechnet (2014, S. 13); vgl. auch Hielscher / Kirchen-Peters / Nock (2017), S. 97; Emunds (2016), S. 216 und die Fall-
     beispiele dieser Publikation.
22 	Vgl. u. a. Emunds (2016), S. 208; Hielscher, Kirchen-Peters und Nock ermitteln eine tägliche Arbeitszeit von durchschnittlich 10 Stun-
     den pro Tag für Betreuungs- und Pflegetätigkeiten (2017, S. 61).
23   Karakayli (2010), S. 116.
24   Böning / Steffen (2014), S. 13.
LIVE- INS IN DEUTSCHL AND                                                                                              15

dene Lage des Haushalts im ländlichen Raum so-                        Im Rahmen der Coronavirus-Pandemie sind die
wie mangelnde Deutschkenntnisse und damit                             Lebens- und Arbeitsbedingungen der Live-ins noch
einhergehende Sprachbarrieren noch verstärkt                          stärkeren Belastungen ausgesetzt als zuvor. Vor­
wird.25 Es gibt Berichte, wonach Live-ins sogar in                    übergehende Einreisebeschränkungen und Vor-
Lagerräumen und unbeheizbaren Räumlichkeiten                          schriften zur Quarantäne haben die Mobilität mig-
untergebracht wurden.26                                               rantischer Live-ins stark eingeschränkt. Dies kann
                                                                      unter anderem dazu führen, dass die Live-ins aus-
In der Fachliteratur wird im Rahmen einer generel-                    beuterische Beschäftigungssituationen nicht ver-
len Kritik an Live-in-Arrangements davon ausge-                       lassen, da entweder kein_e Nachfolger_in für die
gangen, dass es zwischen Live-in und Familie eine                     Versorgung der betreuungsbedürftigen Person
grundsätzliche Machtasymmetrie gibt, weil Live-                       verfügbar ist oder aber auch die Möglichkeiten zur
ins stark vom Wohlwollen der Familie abhängig                         Wiedereinreise nach Deutschland unsicher sind.
sind und letztere die Live-ins als Instrument zur                     Durch die mangelnde Anbindung an pflegefachli-
Befriedigung eigener Bedürfnisse wahrnimmt.27                         che Expertise, wie beispielsweise einen lokalen
Diese Arbeits- und Lebensverhältnisse begünsti-                       Pflegedienst, ist der Zugang zu Informationen,
gen auch missbräuchliches und gewalttätiges Ver-                      Schutzausrüstung und Tests für Live-ins deutlich
halten durch die betreuungsbedürftige ältere Per-                     schwieriger als für Pflegekräfte ambulanter Pflege-
son und deren Angehörige. Körperliche und                             dienste. Zudem ist anzunehmen, dass die Arbeits-
sexualisierte Gewalt werden in der Pflege jedoch                      belastung infolge der Pandemie gestiegen ist und
noch immer weitgehend tabuisiert.28 Im Rahmen                         gleichzeitig die soziale Isolation zugenommen hat,
einer empirischen Erhebung aus dem Jahr 2006                          weil Besuche durch Angehörige und Freund_innen
berichteten 36 Prozent der Pflegekräfte von physi-                    aufgrund der Ansteckungsgefahr ausbleiben. Aus
schen Übergriffen durch die pflegebedürftige Per-                     der online-Beratung polnischer Betreuungskräfte
son.29 Zwar gibt es nach aktuellem Kenntnisstand                      wird berichtet, dass es im Zusammenhang mit der
keine Daten zu (sexualisierter) Gewalt gegen Live-                    Coronavirus-Pandemie zu erheblichen Verunsiche-
ins, angesichts der Ergebnisse für Pflegekräfte ist                   rungen und erhöhtem Beratungsbedarf seitens der
jedoch davon auszugehen, dass auch sie häufig                         Live-ins gekommen ist. Insbesondere die Einreise-
Übergriffen ausgesetzt sind. Die Arbeit als Live-in                   beschränkungen und Quarantänemaßnahmen an
geht für die osteuropäischen Frauen nicht nur mit                     der deutsch-polnischen Grenze waren Schwer-
einem prekären arbeitsrechtlichen Status und ei-                      punkt des Beratungsbedarfs, da viele Live-ins
ner von Abhängigkeit geprägten Wohnsituation                          fürchteten, dass ihnen die Einreise nach Deutsch-
einher, sondern ist auch in Bezug auf das eigene                      land zur Arbeit verwehrt wird.31
Privatleben mit Belastungen verbunden. So stellt
die Trennung von der eigenen Familie für viele
Frauen eine große Belastung dar.30

25    Information aus der Gruppendiskussion mit Expert_innen.
26    Rogalewski / Florek (2020), S. 21.
27    Emunds (2016), S. 210.
28    Der Paritätische Sachsen (2018).
29    Görgen u. a. (2012), S. 30.
30    Lutz (2018), S. 64 zitiert nach Städtler-Mach (2020), S. 176.
31    Minor (2020b).
16                                                                                                     LIVE- INS IN DEUTSCHL AND

2.2 Rechtliche Grundlagen und                                        Generell gilt für alle drei Beschäftigungsmodelle,
Beschäf­tigungsmodelle                                               dass Live-ins, die keine fachliche Ausbildung in der
                                                                     Pflege haben oder deren Ausbildung in Deutsch-
Ein wichtiger Schritt zu mehr Anerkennung und                        land nicht anerkannt ist, grundsätzlich nur grund-
Regulierung der Beschäftigung in Privathaushal-                      pflegerische Tätigkeiten und die Tätigkeiten einer
ten stellt das 2011 in Genf verabschiedete inter-                    Haushaltshilfe wie Putzen, Waschen und Einkaufen
nationale ILO-Übereinkommen 189 über „Men-                           übernehmen können. Pflegetätigkeiten, die eine
schenwürdige Arbeit für Hausangestellte“ dar.32                      medizinische Behandlung darstellen, wie etwa
Das Übereinkommen regelt Maßnahmen für ei-                           Injektionen, Blutdruckkontrolle und Wundversor-
nen wirksamen Schutz der Menschenrechte al-                          gung, dürfen nur von examinierten Pflegekräften
ler Hausangestellten und für die Gleichbehand-                       durchgeführt und müssen dokumentiert werden
lung von Beschäftigten in Haushalten mit solchen                     (§ 37 SGB V).35
in anderen Arbeitsverhältnissen. Explizit wird un-
ter anderem Mindestlohnschutz (Art. 11) und wö-                      2.2.1 Entsendung aus dem EU-Ausland
chentliche Mindestruhezeiten von 24 aufeinander­                     In Fachkreisen wird davon ausgegangen, dass
folgenden Stunden (Art. 10, 2) festgelegt. Das                       die Mehrheit der Live-ins, die in Privathaushal-
Übereinkommen wurde 2013 von Deutschland ra-                         ten in Deutschland tätig sind, aus dem EU-Aus-
tifiziert und gilt somit verbindlich. Bei der Ratifizie-             land durch ein dort ansässiges Unternehmen ent-
rung hat Deutschland allerdings von der Möglich-                     sendet werden.36 Auf europäischer Ebene wurden
keit, Ausnahmeregelungen für bestimmte Gruppen                       im Zusammenhang mit der Möglichkeit, Arbeits-
von Arbeitnehmer_innen zu treffen, Gebrauch ge-                      kräfte in andere EU-Mitgliedsstaaten zu entsen-
macht. Die Ausnahmeregelung bezieht sich auf die                     den, Richt­linien für einen Mindestschutz dieser
Gruppe der „Arbeitnehmer, die in häuslicher Ge-                      Beschäftigten verabschiedet (Richtlinie 96/71/
meinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen                       EG und Richtlinie 2018/957).37 Grundsätzlich gilt
zusammenleben und sie eigenverantwortlich er-                        das Recht des Entsendestaates, die Entsende-
ziehen, pflegen oder betreuen“ (ArbZG §18, Abs.1,                    richtlinie und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Nr. 3). In Fachkreisen gab es daher eine Diskussion                  (AEntG) räumen der entsandten Person aber be-
dazu, ob die Ausnahmeklausel des Arbeitszeitgeset-                   stimmte Rechte in ihrem Einsatzland ein, etwa
zes auch für Live-in-Pflegekräfte gilt. Der Wissen-                  Höchstarbeitszeiten, bezahlten Mindestjahresur-
schaftliche Dienst des Bundestages klärte 2016 in ei-                laub, Mindestlohn, Sicherheit, Gesundheitsschutz
nem Sachstandbericht, dass dies nicht der Fall ist.33                und Hygiene am Arbeits­platz, Schutzmaßnahmen
                                                                     im Zusammenhang mit den Arbeits- und Beschäf-
Bei der Auswertung der Fachliteratur sowie der                       tigungsbedingungen von Schwangeren und Wöch-
Gespräche mit den Expert_innen haben sich                            nerinnen, Kindern und Jugendlichen, Gleichbe-
grundsätzlich drei Beschäftigungsmodelle als be-                     handlung von Männern und Frauen und andere
kannt und relevant herausgestellt:34 Live-ins wer-                   Nichtdiskriminierungsbestimmungen sowie die
den durch ein Unternehmen (Vermittlungsagentur)                      Klagemöglichkeit in Deutschland, beispielsweise
aus dem EU-Ausland nach Deutschland entsendet,                       zur Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns.
sie sind als Selbstständige im Privathaushalt tätig                  Bei Entsendungen innerhalb der EU müssen ent-
oder sie werden direkt im Privathaushalt als Ar-                     sendende Unternehmen möglichst im Voraus bei
beitnehmerinnen angestellt.                                          dem zuständigen Sozialversicherungsträger eine

32   Vgl. oben Fn. 14.
33   Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste (2016).
34 	Die Gruppendiskussionen und die Telefoninterviews mit den Expert_innen haben verdeutlicht, dass es innerhalb der drei genannten
     Beschäftigungsmodelle ein breites Spektrum an Vertragsgestaltungen gibt, die sich unter anderem aus unterschiedlichen Bedingungen
     in den Herkunftsländern der Live-ins ergeben. Die Darstellung der Beschäftigungsmodelle erhebt daher keinen Anspruch auf Vollstän-
     digkeit.
35   Schreyer (2020), S. 50.
36   Information aus der Gruppendiskussion mit Expert_innen; EU-Gleichbehandlungsstelle (o.J.); Steiner u. a. (2019), S. 5.
37   Vgl. oben Fn. 15.
LIVE- INS IN DEUTSCHL AND                                                                                                              17

sogenannte A1-Bescheinigung für die zu entsenden-                      ren in Polen durchgesetzt hat und die in Fachkrei-
den Beschäftigten beantragen.38 Der Europäische                        sen immer wieder kritisiert wurde. Die entsenden-
Gerichtshof klärte in einem Urteil aus dem Jahr                        den Agenturen schließen dazu einen sogenannten
2000, dass die Bescheinigungen auch rückwirkend                        Dienstleistungsvertrag mit den Live-ins ab.42 In
gültig sind.39 Das Bundesministerium für Arbeit und                    der Regel stehen die polnischen Vermittlungs-
Soziales hat die Behörden in Deutschland dazu an-                      agenturen mit einer weiteren Vermittlungsagen-
gehalten, dieser Auffassung zu folgen.40                               tur in Deutschland in einem Vertragsverhältnis,
                                                                       die wiederum den Kontakt zu den auftraggeben-
Bei einer Entsendedauer von weniger als 24 Mo-                         den Familien in Deutschland herstellt. Aus der
naten gilt nach der EU-Verordnung über die Ko­                         Verbraucher_­innenperspektive kann dieses Mo-
ordinierung der Systeme zur sozialen Sicherheit                        dell so aussehen, dass ein Privathaushalt einer
(VO 883/2004), dass das Sozialversicherungs-                           deutschen Vermittlungsagentur einen Vermitt-
recht des Herkunftslands anzuwenden ist. Inbe-                         lungsauftrag erteilt. Diese macht zunächst Perso-
griffen ist hierbei auch die Zuständigkeit für die                     nalvorschläge und nach Auswahl der Live-in wird
gesundheitliche Versorgung. Entsandte Beschäf-                         zwischen der Familie und der polnischen Agentur
tigte können sich aber auch im Aufnahmeland                            dann ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.43
medizinisch behandeln lassen; sie benötigen dazu
eine Europäische Krankenversicherungskarte und                         2.2.2 Selbstständige Tätigkeit
die A1-Bescheinigung, um den Versicherungs-                            Beim Beschäftigungsmodell der Tätigkeit als
schutz im Herkunftsland nachweisen zu können.41                        Selbstständige im Privathaushalt besteht ein ho-
Um eine legale Entsendung vornehmen zu können,                         hes Risiko der Scheinselbstständigkeit.44 Schein-
muss das ausländische Unternehmen auch Be-                             selbstständigkeit liegt vor, wenn Live-ins im Ver-
schäftigung im Herkunftsland anbieten. Arbeits-                        trag zwar als selbstständige Auftragnehmer_innen
anweisungen können nur von dem entsendenden                            betitelt werden, ihre Tätigkeit im Privathaushalt
Unternehmen erteilt werden, nicht von der betreu­                      nach objektiven Kriterien aber einer abhängigen
ungsbedürftigen Person selbst oder ihren Ange-                         Beschäftigung gleicht, sodass sie tatsächlich Ar-
hörigen, da diese nur Auftrag- und nicht Arbeitge-                     beitnehmer_innen sind und deshalb Sozialversi-
ber_innen sind.                                                        cherungsbeiträge durch die Arbeitgeber_innen
                                                                       (Privathaushalt) abgeführt werden müssten. In-
Je nach Herkunftsland und Unternehmen wird die                         dizien für eine abhängige Beschäftigung sind ge-
Entsendung unterschiedlich ausgestaltet, wobei                         geben, wenn die Personen im Privathaushalt den
nicht selten der Versuch unternommen wird, Aus-                        Live-ins Arbeitsanweisungen erteilen oder auch
gaben etwa für Leistungen der Sozialversicherung                       wenn die Live-ins fest in den Tagesablauf im Haus-
möglichst gering zu halten. Die Fallbeispiele der                      halt eingebunden sind (§7 Abs.1 SGB IV). Weite-
vorliegenden Publikation verdeutlichen insbeson-                       re Kriterien für die Beurteilung, ob eine selbst-
dere die Praxis der Entsendung von polnischen                          ständige Tätigkeit in Abgrenzung zur abhängigen
Live-ins durch polnische Vermittlungsagenturen.                        Beschäfti­gung vorliegt, betreffen unter anderem,
Es handelt sich hierbei um eine besondere Form                         dass ein Unternehmensrisiko selbst getragen wird,
der Entsendung, die sich in den vergangenen Jah-                       das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte

38   Generalzolldirektion (o.J. b).
39   EuGH, Urteil vom 30.03.2000, Az. C-178/97, Barry Banks vs. Théâtre Royal de la Monnaie.
40   Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2019), S. 2–3.
41   Europäische Union (2019).
42 	Expert_innen zufolge handelt es sich bei den im Polnischen als Umowa Zlecenie bezeichneten Arbeitsverhältnissen um eine abhängige
     Beschäftigung, bei welcher die Geltung der arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften ausgeschlossen wird. Die polnische Bezeichnung
     wird als Dienstleistungsvertrag, aber auch als Dienstvertrag oder Auftragsvertrag übersetzt. Nach deutschem Recht handelt es sich
     hierbei um Verträge, die sowohl Elemente eines Auftrags- als auch Dienstleistungsvertrag beinhalten. Eine gerichtliche Klärung dazu,
     wie diese Verträge in Deutschland bewertet werden, hat es bisher nicht gegeben. In der vorliegenden Publikation wird zur Übersicht-
     lichkeit ausschließlich von sogenannten Dienstleistungsverträgen gesprochen.
43   Beispiel: Pflegehelden Berlin (2020).
44   Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz / Verbraucherzentrale NRW (2019); Verbraucherzentrale Berlin (2019).
18                                                                                                   LIVE- INS IN DEUTSCHL AND

und dass Arbeitszeit, -ort und -dauer selbst gestal-               die Anmeldung der Live-ins bei der Sozialversiche-
tet wird45.                                                        rung, die Abführung von Steuern sowie die gesam-
                                                                   te Lohnabrechnung zuständig. Ein Arbeitsvertrag
Betreuungsbedürftige ältere Menschen und ihre                      mit einer_m Arbeitgeber_in mit Sitz in Deutsch-
Angehörigen können den Vertrag mit der Live-in                     land ist der beste Schutz vor Arbeitsausbeutung
direkt abschließen. In der Praxis handelt es sich                  für die Live-ins, da hier vollumfänglich deutsches
in der Regel aber um Vertragsverhältnisse, die von                 Arbeits- und Sozialrecht gilt; anwendbar sind so-
privaten Agenturen vermittelt werden.46 Möglich                    mit unter anderem die Regelungen betreffend
ist auch, dass sich die migrantische Live-in selbst                Höchstarbeitszeiten, Mindestlohn, Lohnanspruch,
als Selbstständige entsendet. Das setzt unter an-                  Insolvenzgeld, Sozialversicherung, Ansprüche ge-
derem voraus, dass sie ein angemeldetes Gewer-                     gen die Unfallversicherung, Anspruch auf Urlaub
be im Herkunftsland betreibt und dort eine ähnli-                  und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie
che Tätigkeit ausübt.47                                            Kündigungsschutz. Den Expert_innen aus den Be-
                                                                   ratungsstellen zufolge kommt dieses Beschäfti-
2.2.3 Anstellung als Arbeitnehmer_in                               gungsmodell in der Praxis jedoch nur selten vor.48
Live-ins können auch direkt im Privathaushalt an-
gestellt werden; Arbeitgeber_innen sind in diesem
Fall die betreuungsbedürftige Person selbst oder
ihre Angehörigen. Sie sind dann unter anderem für

45    Deutsche Rentenversicherung (2020).
46    Brors / Böning (2015), S. 846; Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz / Verbraucherzentrale NRW (2019).
47    Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz / Verbraucherzentrale NRW (2019); Europäische Kommission (2013), S. 15–16.
48    Information aus der Gruppendiskussion mit Expert_innen.
P R O B L E M F E L D E R U N D FA L L B E I S P I E L E                                                                19

3 Problemfelder und Fallbeispiele
Die vorgestellten Fallbeispiele verdeutlichen typi-                    werden. In der Fachöffentlichkeit gibt es etliche
sche Problemstellungen verschiedener Beschäf-                          Kontroversen um die Frage, welche Regelungen in
tigungsmodelle und deren Auswirkungen auf die                          diesen sogenannten Dienstleistungsverträgen in
Lebens- und Arbeitssituation von migrantischen                         Polen rechtmäßig vereinbart werden dürfen49 und
Live-ins. Dazu werden im Folgenden zunächst die                        wie diese in Deutschland zu bewerten sind.50 Die
Problemfelder erfasst und im Anschluss die dazu-                       Vertragsinhalte sind den häufig auch an der Ver-
gehörigen Fallbeispiele dargestellt. Bei den Beispie-                  mittlung der Live-ins beteiligten deutschen Agen-
len handelt es sich um Fälle aus der Beratungspra-                     turen bekannt. Expert_innen kritisieren daher
xis. Die Fälle wurden soweit anonymisiert, dass die                    auch, dass die deutschen Agenturen trotz dieser
Person nicht erkannt werden kann. Die Frauen er-                       Kenntnisse keine Verantwortung für die Durchfüh-
fahren bei ihrer Arbeit in Privathaushalten häufig                     rung des Beschäftigungsverhältnisses der Live-ins
vielschichtige und teilweise interdependente Pro­                      in Deutschland übernehmen.51
blemlagen. Dementsprechend ist in den Fallbeispie-
len der zentrale Aspekt herausgestellt, ohne dabei                     Ein wichtiger Aspekt ist, dass für Live-ins wie
das Zusammenwirken verschiedener Problematiken                         Frau F. und Frau X. häufig nur geringe und teilweise
außer Acht zu lassen. Die Fallbeispiele werden über-                   auch gar keine Sozialversicherungsbeiträge entrich-
wiegend aus der Perspektive der Live-ins geschil-                      tet werden. Diese Beiträge an die Sozialversicherun-
dert, einzig das Beispiel zu Scheinselbstständig-                      gen52 werden in Polen durch die Vermittlungsagen-
keit ist aus der Perspektive der Angehörigen einer                     tur von dem festgelegten monatlichen Verdienst
betreuungs­bedürftigen älteren Person dargestellt.                     geleistet, nicht aber von der Tagespauschale.53 Es
Diese Perspektive ist wichtig, weil auch die betreu-                   kommt auch dazu, dass Sozialversicherungsbeiträ-
ungsbedürftigen älteren Menschen und ihre Ange-                        ge einmalig für den gesamten Einsatz der Live-in
hörigen mit der eigenen Situation häufig überfordert                   gezahlt werden, wobei die Ent­lohnung für den ers-
und nicht ausreichend über die Auswirkungen der                        ten Monat durch die Agentur offiziell als Vorschuss
Live-in-Beschäftigungsmodelle informiert sind.                         gekennzeichnet wird. Für einen Vorschuss müssen
                                                                       keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.54
                                                                       Der Fall von Frau F. verdeutlicht, dass die Aufspal-
3.1 Ausbeuterische Vertragsinhalte                                     tung in Verdienst und Tagespauschale dazu dient,
                                                                       den Mindestlohn in Deutschland einzuhalten, der
Bei der Entsendung von Live-ins durch private Ver-                     auch für entsandte Beschäftigte gilt. Diese gängige
mittlungsagenturen werden die Bedingungen für                          Form der Vertragskonstruktion wird in Fachkreisen
das Beschäftigungsverhältnis auf verschiedene Art                      daher auch als ein Versuch der polnischen Vermitt-
und Weise in Verträgen festgelegt. Die im Folgen-                      lungsagenturen interpretiert, die Verpflichtung zur
den dargestellten Beispiele von Frau F. und Frau X.                    Zahlung von Sozialversicherungsleistungen in Polen
verdeutlichen die Ausgestaltung von sogenannten                        möglichst gering zu halten. Dies wirkt sich insbe-
Dienstleistungsverträgen, die zwischen den Frau-                       sondere negativ auf die zukünftigen Rentenansprü-
en und den polnischen Agenturen geschlossen                            che aus, die Live-ins wie Frau F. in Polen zustehen.

49        Information aus dem Telefoninterview mit OPZZ.
50        Zur Bewertung dieser Verträge vgl. oben Fn. 42.
51        Rogalewski / Florek (2020), S. 21.
52        Zu den Sozialversicherungsbeiträgen in Polen vgl. das EURES-Netz der Europäischen Kommission EURES (2011).
53        Information aus dem Telefoninterview mit OPZZ.
54        Informationen aus dem Telefoninterview mit Minor.
20                                                                             P R O B L E M F E L D E R U N D FA L L B E I S P I E L E

In vielen Verträgen mit den Vermittlungsagenturen               geber_in ein Recht auf fristlose Kündigung ein.
sind Vertragsstrafen vorgesehen. Wenn es zu Strei-              Es wird jedoch nicht darauf hingewiesen, dass
tigkeiten mit der betreuungsbedürftigen Person und              auch Frau F. ein solches Recht zusteht, wenn
ihren Angehörigen kommt, entsteht für die entsand-              ein wichtiger Grund vorliegt. Trotz dieser für sie
ten Live-ins eine besonders prekäre Situation: Sie              nachteiligen Vertragsinhalte reiste Frau F. nach
sind dann nicht allein Schwierigkeiten wie psychi-              Deutschland und nahm die Beschäftigung in
scher Überlastung, drohender Wohnungslosigkeit                  dem Privathaushalt auf.
oder auch verschiedenen Formen von Gewalt aus-
gesetzt, sondern müssen bei einer sofortigen Kündi-
gung ihrerseits hohe Vertragsstrafen fürchten. Die
Expert_innen der Beratungsstellen berichten, dass               Frau X. aus Polen
solche Vertragsstrafen den Zweck verfolgen, die
Live-ins unter Druck zu setzen und somit sicherzu-              Wie bei Frau F. enthielt auch der Vertrag von
stellen, dass sie sich nicht beschweren oder den Ar-            Frau X. mit einer polnischen Vermittlungsagen-
beitsort vorzeitig verlassen.55                                 tur eine Vertragsstrafe. Sie sollte für den Fall
                                                                entstehen, wenn Frau X. den Haushalt ohne
                                                                Einhaltung der Kündigungsfrist verlässt.
 Frau F. aus Polen
                                                                Bereits bei der Anreise von Frau X. kam es zu
 Frau F. ist ca. 50 Jahre alt, kommt aus Polen                  Schwierigkeiten. Da der Bus sich verspätete,
 und hat eine Ausbildung in der Pflege. Die An-                 stand Frau X erst gegen 23 Uhr bei Familie Y.
 erkennung ihres Berufsabschlusses hat Frau F.                  in Süddeutschland vor der Tür. Die betreuungs-
 vor ihrer Abreise nach Deutschland nicht prü-                  bedürftige ältere Frau Y. schlief zu diesem Zeit-
 fen lassen; ob sie in Deutschland offiziell als                punkt bereits. Frau X. nahm daher Kontakt mit
 Pflegefachkraft in der stationären oder ambu-                  der Tochter der älteren Frau auf, die etwa ein-
 lanten Pflege tätig sein kann, ist daher unklar.               hundert Kilometer entfernt wohnt. Diese wies
 Frau F. hatte mit einer polnischen Vermittlungs-               Frau X. jedoch darauf hin, dass sie aufgrund
 agentur aus Warschau einen sogenannten                         ihrer Verspätung nun bis morgen warten müs-
 Dienstleistungsvertrag für eine sechswöchige                   se. Frau X. blieb keine andere Möglichkeit, als
 Tätigkeit als Haushaltshilfe unterzeichnet und                 die Nacht auf den Gartenmöbeln zu verbringen,
 informierte sich kurz vor ihrer Abreise nach                   die auf der Terrasse des Hauses standen. In
 Deutschland bei einer Beratungsstelle für häus-                den ersten Tagen nach Aufnahme der Beschäf-
 liche Betreuungskräfte aus Polen über die Be-                  tigung kam es immer wieder zu Unstimmigkei-
 dingungen aus dem Vertrag. Darin wurde ein                     ten zwischen den Angehörigen der betreuungs-
 Verdienst von 374,08 Euro monatlich zuzüglich                  bedürftigen Frau Y. und der Live-in Frau X. Der
 Verpflegung und Unterkunft vereinbart. Zusätz-                 Sohn hatte sich von der Arbeit freigenommen,
 lich zu diesem Verdienst wurde eine Tagespau-                  um die Einarbeitung von Frau X. im Haushalt zu
 schale in Höhe von 49 Euro pro Tag festgelegt.                 unterstützen. In einem Gespräch mit der Bera-
 Angaben zum zeitlichen Umfang der Arbeit                       tungsstelle schilderte Frau X. später, der Sohn
 oder zu Bereitschaftszeiten fehlten. Der Ver-                  sei der Meinung gewesen, Frau X. würde alles
 trag enthielt jedoch eine Regelung, wonach                     falsch machen. Sie sei jedoch gar nicht richtig
 eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000 Euro                     zum Arbeiten gekommen, weil der Sohn sie blo-
 dann fällig werden sollte, wenn Frau F. nicht zur              ckiert habe.
 Arbeit erscheint, die Arbeit unterbricht oder die
 betreuungsbedürftige Person absichtlich oder                   Nach kurzer Zeit rief der Sohn der betreuungs-
 grob fahrlässig einem Gesundheitsrisiko oder                   bedürftigen Frau Y. infolge eines größeren
 dem Tod ausgesetzt hat. Der Vertrag räumte                     Streits die Polizei, um Frau X. der Wohnung
 darüber hinaus ausschließlich der_m Auftrag-                   verweisen zu lassen. Frau X. wandte sich dar-

55    Information aus der Gruppendiskussion mit Expert_innen.
P R O B L E M F E L D E R U N D FA L L B E I S P I E L E                                                                                  21

  aufhin telefonisch an die Beratungsstelle und                        tigten Migrant_innen, die ältere pflegebedürftige
  bat um Hilfe. Sie berichtete, dass ihr noch                          Menschen in deutschen Privathaushalten be-
  400 Euro Lohn für die bereits geleistete Arbeit                      treuen, wird an anderer Stelle vorsichtig mit ca.
  zustünden. Der Sohn wollte diesen Lohn an die                        300.000 bis 400.000 angegeben.59
  Vermittlungsagentur be­zahlen. Aufgrund der im
  Vertrag mit der Vermittlungsagentur vereinbar-                       Besonders problematisch ist, dass die Live-ins häu-
  ten Vertragsstrafen befürchtete Frau X. jedoch,                      fig nicht ausreichend über ihre Rechte als Arbeit-
  den ausstehenden Lohn nicht zu erhalten, sollte                      nehmer_innen in Deutschland informiert sind.
  er an die Agentur gehen. Sie bestand deshalb                         Emunds und andere beschreiben, dass insbeson-
  darauf, dass ihr die Summe in bar übergeben                          dere irregulär beschäftige Live-ins ihren Arbeitge-
  werden müsse. Das Erscheinen der Polizei löste                       ber_innen oft schutzlos ausgeliefert seien.60
  bei Frau X. zunächst Angst aus. Die telefonische                     Arbeits- und sozialrechtliche Beratungsstellen
  Beratung konnte für Frau X. übersetzen und ins-                      kom­men laut eigenem Bekunden häufig erst nach
  gesamt zu einer Deeskalation der Situation bei-                      Beginn oder am Ende des Arbeitsverhältnisses mit
  tragen. Durch die Vermittlung der Beratungs­                         den Betroffenen in Kontakt, also zu einem Zeit-
  stelle konnte mit dem Sohn von Frau Y. eine                          punkt, an dem es – wie bei Frau M. – bereits zu
  Einigung erzielt werden, sodass Frau X. nicht so-                    Arbeitsausbeutung gekommen ist. Das folgende
  fort die Wohnung verlassen musste und der feh-                       Beispiel von Frau M. verdeutlicht, dass irregulär
  lende Lohn direkt an sie ausgezahlt wurde.                           beschäftigte EU-Bürger_innen aufgrund ihrer unsi-
  Frau X. reiste anschließend zurück nach Polen.                       cheren Arbeits- und Wohnverhältnisse besonders
                                                                       von Ausbeutung betroffen sind.61 Irreguläre Be-
                                                                       schäftigungsverhältnisse führen dazu, dass keiner-
3.2 Irreguläre Beschäftigung                                           lei Sozialversicherungsbeiträge – und somit auch
                                                                       keine Beiträge zur Krankenversicherung – erbracht
Irreguläre Beschäftigung56 lässt sich schwer erfas-                    werden.
sen und daher auch nicht verlässlich quantifizie-
ren, eben weil sie nicht dokumentiert wird. Auch                       Der Fall von Frau M. zeigt, wie schwierig es ist, im
wenn keine genauen Daten vorliegen, ist jeden-                         Anschluss an eine plötzliche Kündigung des irre­
falls unstrittig, dass Formen irregulärer Beschäfti-                   gulären Beschäftigungsverhältnisses durch den
gung in Privathaushalten häufig vorkommen: Eine                        Arbeitgeber Zugang zu notwendigen Sozialleistun-
Schätzung aus dem Jahr 2010 auf Grundlage der                          gen zu erhalten, um den Lebensunterhalt zu si-
unterschiedlichen Daten der Bundesagentur für                          chern. EU-Bürger_innen, die weniger als fünf Jahre
Arbeit/Minijobzentrale und der Volkswirtschaftli-                      in Deutschland leben, müssen bei der Beantra-
chen Gesamtrechnung kam zu dem Schluss, dass                           gung von Sozialleistungen nachweisen, dass sie
der Anteil irregulär Beschäftigter an allen Beschäf-                   sich nicht ausschließlich zur Arbeitssuche in
tigten in Privathaushalten bei rund 70 Prozent                         Deutschland aufhalten. Dies ist für Frauen in irre-
liege.57 Neben Alleinstehenden bilden Ältere in                        gulären Beschäftigungsverhältnissen schwierig, da
Paarhaushalten die größte Gruppe auf der Nach­                         die geleistete Arbeit kaum oder gar nicht schrift-
frage-Seite, weshalb davon ausgegangen werden                          lich dokumentiert wurde, es häufig keine schriftli-
kann, dass es mehrheitlich um eine Unterstützung                       chen Verträge gibt und meist auch keine Zeug_in-
bei grundpflegerischen sowie haushälterischen                          nen zur Verfügung stehen. Live-ins wie Frau M.
Tätigkeiten geht.58 Die Zahl der irregulär beschäf-

56   Vgl. oben Fn. 6.
57   Gottschall / Schwarzkopf (2010), S. 23.
58   Gottschall / Schwarzkopf (2010), S. 25 und 26–27.
59   Satola / Schywalsk (2016), S. 128.
60   Emunds u. a. (2016), S. 212.
61 	Im Rahmen dieser Publikation kann nicht auf die Situation der irregulär in Privathaushalten in Deutschland Beschäftigten aus soge-
     nannten Drittstaaten eingegangen werden. Aufgrund ihres häufig ungeklärten Aufenthaltsstatus in Deutschland ist diese Live-in-
     Gruppe zusätzlichen Unsicherheiten und einem erhöhten Risiko der Ausbeutung ausgesetzt.
22                                                                 P R O B L E M F E L D E R U N D FA L L B E I S P I E L E

verlieren durch eine fristlose Kündigung nicht nur   sieben Tage in der Woche für einen monatli-
ihre Lohnarbeit, sondern auch die Unterkunft.        chen Verdienst von 400 Euro zuzüglich Verpfle-
                                                     gung und Unterbringung. Nach dieser ersten
Der irreguläre Status und die Isolation bei dieser   Zeit zog sie auf Drängen ihrer Tochter aus der
Form der Beschäftigung erhöhen auch das Risiko       Wohnung der betreuungsbedürftigen Frau zu
für die Betroffenen, Opfer von Diskriminierung und   ihr und arbeitete daraufhin fünf Tage pro Wo-
körperlicher oder sexualisierter Gewalt zu werden,   che für den gleichen Lohn. Einen schriftlichen
insbesondere wenn – anders als im Fall von Frau      Arbeitsvertrag hatte Frau M. von der Familie
M. – keine Angehörigen in räumlicher Nähe woh-       nie erhalten. Sie war in Deutschland für den
nen (siehe Fallbeispiel Überlastung und Gewalt).     Zeitraum der Beschäftigung nicht gemeldet
                                                     und nicht krankenversichert.

 Frau M. aus Rumänien                                Nach der mündlichen Aufkündigung des Ar-
                                                     beitsverhältnisses durch die Familie im Februar
 Frau M. ist rumänische Staatsbürgerin und An-       2018 suchte Frau M. eine Beratungsstelle
 gehörige der Communities der Sinti_zze und          auf, weil sie übergangsweise Arbeitslosen-
 Rom_nja. Sie ist 50 Jahre alt und hat zwei er-      geld II beantragen wollte. Da Frau M. nur we-
 wachsene Kinder, die mit ihren eigenen Fami-        nig Deutschkenntnisse und Schwierigkeiten
 lien in Deutschland leben. Frau M. zog im Au-       beim Lesen und Schreiben hat, war sie auf
 gust 2017 nach Deutschland in die Nähe ihrer        Hilfe beim Ausfüllen des Antrags und bei der
 Tochter. Dort kam sie in Kontakt mit einer Fa-      Zusammenstellung der notwendigen Unter-
 milie, in der eine ältere Frau Unterstützung im     lagen angewiesen. Zunächst hatte Frau M.
 Haushalt und bei der Betreuung benötigte. Kurz      große Schwierigkeiten, dem Job­center gegen-
 darauf zog sie bei der Familie ein und über-        über nach­zuweisen, dass ein Arbeitsverhältnis
 nahm Haushaltstätigkeiten wie Putzen und Ein-       mit der Familie tatsächlich bestanden hatte.
 kaufen, aber auch Aufgaben der Grundpflege          Mit Unterstützung der Beratungsstelle konnte
 wie Duschen und Anziehen sowie die Vergabe          Frau M. ihre ehemaligen Arbeitgeber dazu brin-
 von Medikamenten. Darüber hinaus kümmerte           gen, eine Arbeitgeberbestätigung auszustellen.
 sie sich regelmäßig darum, dass die betreu-         Mithilfe ihrer Kontoauszüge konnte sie zudem
 ungsbedürftige Frau gut unterhalten wurde.          den Eingang des monatlichen Gehalts bele-
 Alle weiteren pflegerischen Tätigkeiten wurden      gen. Daraufhin bewilligte das Jobcenter Sozial-
 von den Familienangehörigen und einem ambu-         leistungen für einen begrenzten Zeitraum von
 lanten Pflegedienst übernommen. Die Arbeits-        sechs Monaten. Die Beratungsstelle unterstütz-
 zeiten von Frau M. betrugen zwischen 10 und         te Frau M. anschließend bei der Suche nach
 12 Stunden am Tag. Drei Monate lang wohnte          einer neuen Arbeitsstelle.
 sie bei der Familie und arbeitete in dieser Zeit
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