Gefahren durch Drohnen und Autos

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Gefahren durch Drohnen und Autos
P E R I M E T E R- P ROT EC T I O N - KO N G R E SS

                      Drohnenabwehrsystem: Der Schlüssel für Abwehrmaßnahmen liegt darin, die Drohnen frühzeitig zu erkennen.

                      Gefahren durch Drohnen und Autos
                        Beim Perimeter-Protection-Kongress 2018 in Nürnberg berichteten Experten über Gefahren durch
                        Drohnen und Terrorangriffe mit Kraftfahrzeugen und informierten über Maßnahmen und Strategien.
                            er Perimeter-Protecti-     im fünfstelligen Bereich         stellen eine Gefahr für Be-     fährdet werden. Elektroni-
                            on-Kongress, organi-       werden bezahlt, um Bilder        triebe der kritischen Infra-    sche     Abwehrmaßnahmen
                      D     siert vom Verband für
                      Sicherheitstechnik e.V. (VfS),
                                                       von der Testfahrt eines in
                                                       Entwicklung stehenden Au-
                                                                                        struktur dar. Ziele für Droh-
                                                                                        nenangriffe könnten auch
                                                                                                                        (Jammen) sind der Behörde
                                                                                                                        vorbehalten.
                      fand messebegleitend an den      tomodells zu erhalten. Ge-       Kommunikationseinrichtun-          „Eine hohe Wahrschein-
                      beiden ersten Tagen der          gen Bezahlung werden Vi-         gen auf Hochhäusern oder        lichkeit eines Missbrauchs
                      Fachmesse „Perimeter Pro-        deo-Streams von FKK-             Richtfunkstrecken sein.         besteht bei Drohnen, die in
                      tection“ statt, die vom 16.      Stränden übermittelt.“ Droh-         Der Schlüssel für Ab-       der Preisklasse ab etwa 500
                      bis 18. Jänner 2018 im Mes-      nen, die etwa 500 Euro kos-      wehrmaßnahmen liegt darin,      Euro liegen und von Hobby-
                      sezentrum Nürnberg abge-         ten, reichen dafür aus.          die Drohnen frühzeitig zu       Piloten geflogen werden“,
                      halten wurde. Pro Tag wur-          Bei Sportveranstaltungen,     entdecken. Bei einem Feld-      sagte Dr. Gunther Grase-
                      den den rund 150 Teilneh-        die von Drohnen gefilmt          versuch mit Detektionssyste-    mann, Fraunhofer IOSB,
                      mern in drei Blöcken sechs       werden, wird in Übertra-         men von 25 Anbietern wur-       Karlsruhe (www.iosb.fraun-
                      Referate von 45 Minuten          gungsrechte      eingegriffen.   de diese Aufgabe von allen      hofer.de). Er unterteilte das
                      Dauer geboten, mit anschlie-     Über vollbesetzten Stadien       gelöst, mit unterschiedlichen   Missbrauchspotenzial in blo-
                      ßender Diskussion.               weißes Pulver zu zerstäuben,     Reichweiten. Wichtig wäre       ße Störungen („Kinderstrei-
                                                       könnte Panik auslösen.           auch, den Piloten zu finden     che“, Ausspähung), Geset-
                         Drohnen. Markus Piendl,       Wenn sich Drohnen im ge-         sowie eine Freund-Feind-        zeswidrigkeiten (Fliegen in
                      Sachverständiger für Sicher-     sperrten Luftraum von Flug-      Kennung einzuführen, um         Flugverbotszonen; Transport
                      heitstechnik, brachte Bei-       häfen aufhalten und Flug-        die eigene Drohne von ande-     von gefährlichen Objekten)
                      spiele, wie durch den Einsatz    zeuge deshalb umgeleitet         ren unterscheiden zu kön-       und Gefährdungen, etwa
                      von Drohnen (Unmanned            werden müssen, stellt sich       nen. Wie im übrigen Luft-       durch Anschläge auf Perso-
                      Aerial Vehicles – UAVs) In-      die Frage, wer die dadurch       verkehr, sollten Drohnen mit    nen oder die Infrastruktur.
FOTO: KURT HICKISCH

                      dustriespionage     betrieben    entstehenden Kosten trägt –      Transpondern ausgestattet       Während Anschläge gegen
                      oder in Persönlichkeitsrechte    die Fluglinie, der Flughafen     sein. Dritte dürfen durch Ab-   eine bestimmte Person eine
                      eingegriffen wird. „Beträge      oder der Staat? Drohnen          wehrmaßnamen nicht ge-          präzise Steuerung der Droh-

                      ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 3-4/18                                                                                             103
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ne voraussetzen, fällt bei ter-                                                                        tragungsvorgang stattfinde.
roristischen Angriffen dieses                                                                          Das Abfangen von Daten ist
Erfordernis weg.                                                                                       in Deutschland nach § 202b
    Ansatzpunkte zur Verhin-                                                                           dStGB strafbar, in Öster-
derung von Drohnen-Angrif-                                                                             reich käme § 119a StGB
fen ergeben sich aus den ein-                                                                          (Missbräuchliches Abfangen
zelnen Phasen des Einsatzes.                                                                           von Daten) in Betracht.
Der Angriff muss vorbereitet                                                                              Dem Datenschutz unter-
und die Ausrüstung be-                                                                                 liegen nach Art. 4 Nr. 1
schafft werden. Es erfolgt                                                                             DSGVO Informationen, die
der Anflug, die Einwirkung                                                                             sich auf identifizierte oder
am Zielort, die Landung und                                                                            identifizierbare Personen be-
die Nachbereitung (Rück-                                                                               ziehen. Identifizierbarkeit ist
bau, Spurenbeseitigung, Ab-                                                                            gegeben, wenn eine Person
transport).                                                                                            mit Mitteln, die nach allge-
    Experten von Fraunhofer                                                                            meinem Ermessen wahr-
IOSB haben zur schnellen                                                                               scheinlich genutzt werden,
                                  Elektronische Abwehrmaßnahmen gegen Drohnen wie

Detektion und Klassifikation      mannten Fluggeräten) oder       fortiger“ Aussortierung liege        identifiziert werden kann
                                  Jammer dürfen nur von Behörden eingesetzt werden.

anfliegender Drohnen das          Abschuss (Wasserstrahl, La-     keine Grundrechtsverletzung          (Erwägungsgrund             26
„Modulare      Drohnenerfas-      ser, Feuerwaffen).              vor. Unproblematisch sei in          DSGVO). In Betracht kom-
sungs- und Assistenzsystem“          Grasemann       berichtete   dieser Hinsicht die Radarde-         men können unter anderem
(MODEAS) entwickelt. Es           über das Forschungspro-         tektion. Die Verwendung              GPS-Koordinaten, wenn sie
detektiert Drohnen multisen-      gramm des BMBF ArGUS,           mehrerer Sensoren, die Ver-          den Aufenthaltsort einer be-
soriell (optisch, akustisch,      das „Assistenzsystem zur si-    netzung und das Tracking             stimmbaren Person beschrei-
funktechnisch). Die einzel-       tuationsbewussten Abwehr        von Objekten gehe in den             ben, Identifizierungssignale
nen Stationen (Module) ver-       von Gefahren durch UAS“.        Auswirkungen über übliches           über Transponder sowie die
netzen sich automatisch und       Neben dem IOSB, der Jo-         Beobachten hinaus.                   Video- und Audioaufnah-
kalibrieren sich wechselsei-      hannes-Gutenberg-Universi-         Das Fernmeldegeheimnis            men.
tig, was eine präzise Ortung      tät Mainz und Industrieun-      (Art. 10 GG, Art. 10a StGG)             Bei hoheitlichem Han-
ermöglicht. Kommunikati-          ternehmen sind für Praxis-      schützt die Vertraulichkeit          deln bedürfen Eingriffe in
onstechnisch könnte auf die       tests auch der Flughafen        der unkörperlichen Über-             Grundrechte einer einfach-
Fernsteuerung der Drohne          Frankfurt sowie das LKA         mittlung von Bildern, Tönen          gesetzlichen Regelung, bei
eingewirkt werden (Signale        Bayern und das BKA einge-       und sonstiger Daten mit Hil-         der der Grundsatz der Ver-
manipulieren oder unterdrü-       bunden. Es sollen die Anfor-    fe von Fernmeldeeinrichtun-          hältnismäßigkeit eingehalten
cken), auf den Autopiloten        derungen an Drohnendetek-       gen. Die Schutzwürdigkeit            werden muss. Kriterien für
(Übertragung falscher Wer-        tionssysteme definiert und      liege darin, dass die Beteilig-      die Schwere des Eingriffs
te), auf den GPS-Sensor           Parameter für entsprechende     ten ihre Daten einem Dritten         bei Überwachungsmaßnah-
(Manipulieren oder Unter-         Datenbanken erarbeitet wer-     zum Transport anvertrauen.           men sind laut Marosi die
drücken des Signales) und         den.                            Die Datenübermittlung zwi-           Sensibilität und Aussage-
Einflussnahme auf die Vi-                                         schen dem UAS erfolge al-            kraft der erfassten Daten, die
sualisierung bzw. Video-             Rechtsfragen. Bei der De-    lerdings direkt und nicht            Streubreite des Eingriffs und
übertragung.                      tektion von Drohnen werden      über das Telekommunikati-            die Heimlichkeit der Maß-
    Mögliche „sanfte“ Ab-         Daten durch Sensoren er-        onsnetz eines Dienstleisters.        nahme. Es gebe (in Deutsch-
wehrmaßnahmen, die in der         fasst, gespeichert, miteinan-   Sie verbleiben im Herr-              land in den Landespolizeige-
Regel nicht zur Beschädi-         der kombiniert und mit Da-      schaftsbereich des Betrei-           setzen) zwar Ermächtigun-
gung oder dem Absturz der         tenbanken abgeglichen. Da-      bers. Anders im Telekom-             gen zur Verwendung einzel-
Drohne führen, wären Blen-        raus ergeben sich grund- und    munikationsrecht. Der Be-            ner Sensoren eines Detekti-
dung der Kamera, etwa mit         datenschutzrechtliche Pro-      griff der Telekommunikation          onssystems (Videoüberwa-
einem Laser, Störung der          bleme, indem in Persönlich-     sei rein technisch, setze kei-       chung, Tonaufzeichnungen,
Kommunikation/Navigation          keitsrechte      eingegriffen   nen Datenaustausch zwi-              Datenabgleich), aber keine,
(„Jamming“), Verfälschung         wird. Laut Johannes Marosi      schen Menschen voraus,               die sämtliche Sensoren abde-
des GPS-Signals („Spoo-           von der Johannes Guten-         Signale müssten nicht über           cke. Vernetzte Systeme und
fing“) oder Übernahme der         berg-Universität Mainz stel-    das Netz eines Dritten über-         vermutlich auch Tracking
Kontrolle. „Harte“ Maßnah-        le sich bei akustischen und     tragen werden.                       würden Ergänzungen der be-
men zur Abwehr direkter           optischen Sensoren das Pro-        Die Kommunikation zwi-            stehenden Ermächtigungen
Gefährdungen wären die Be-        blem des „Beifangs“, dass       schen dem UAS und der                erfordern.
schädigung elektronischer         Stimmen oder Bilder von er-     Fernsteuerung falle unter               Bei der Abwehr von
Komponenten mit energeti-         kennbaren,      unbeteiligten   den Begriff Nachricht, so-           Drohnen liege, wenn entwe-
scher Einwirkung, Verursa-        Personen       aufgenommen      bald ein Informationsgehalt          der die Drohne oder das Ei-
                                                                                                                                     FOTOS: KURT HICKISCH

chen der Flugunfähigkeit          werden, was auf eine Über-      (Steuerung) übermittelt wer-         gentum Dritter beschädigt
(Kleber, Leine), Abfang (mit      wachung des öffentlichen        de, wobei erkennbar ein              wird, ein Eingriff in das
anderen Drohnen oder be-          Raums hinauslaufe. Bei „so-     nicht öffentlicher Datenüber-        Grundrecht auf Eigentum

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Gefahren durch Drohnen und Autos
vor. Hoheitliche Abwehr-                                                                          derung, Art der Barrieren),
                      maßnahmen müssten sich,                                                                           technische     Umsetzbarkeit
                      soweit sie in Grundrechte                                                                         vor Ort (Eignung der Barrie-
                      eingreifen, auf entsprechen-                                                                      re bei den gegebenen Ver-
                      de Ermächtigungen stützen                                                                         hältnissen), Erstellen des Zu-
                      können.                                                                                           fahrtsschutzkonzeptes sowie
                          Das Jammen der Funk-                                                                          Abnahme und anhaltende
                      verbindung zu einem UAS                                                                           Funktionsfähigkeit. „Angrei-
                      sei insofern ein schwererer                                                                       fer aussperren, ohne das Pu-
                      Eingriff als das Blockieren                                                                       blikum einzusperren“, beton-
                      von     Mobilfunkverbindun-                                                                       te Schneider.
                      gen, als die Gefahr eines                                                                             Bei stationären Sperren
                      Drohnenabsturzes und eines                                                                        ist die Dispersion zu beach-
                      Schadens für Dritte bestehe                                                                       ten: Abgerissene Primärteile
                      sowie, dass möglicherweise                                                                        und Ladung fliegen in die
                      Funkverbindungen (Flugha-                                                                         Menge. Die Gefahr bei mo-
                      fen) gestört werden. Der                                                                          bilen Sperren liegt in der Pe-
                      Einsatz von Netzwerfern          waffe“, stand in der Online-   tionen erarbeitet und stellt      netration insofern, als das
                                                       Temporärer Zufahrtsschutz Truckbloc.

                      oder HPEM-Wellen scheine         Ausgabe des IS-Magazins        die international anerkannten     Fahrzeug nicht abrupt aufge-
                      bisher gesetzlich noch unge-     „Rumiyah“ nach dem An-         Regeln der Technik dar. Sie       halten, sondern abgebremst
                      regelt zu sein.                  schlag in Nizza am 14. Juli    gilt seit 15. November 2013       wird und dementsprechend
                          Bei Privaten könnten bei     2016 mit 86 Todesopfern. In    und wird alle fünf Jahre ak-      aus diesem Grund ein (bere-
                      bloßen Überflügen Persön-        der Folge ereigneten sich die  tualisiert.                       chenbarer)      Sicherheitsab-
                      lichkeitsrechte wie das Recht    Terroranschläge mit Kraft-         Teil 1 der Norm (IWA          stand zu dem zu schützenden
                      am eigenen Bild betroffen        fahrzeugen in Berlin am 19.    14-1) ist die Prüf- und Zulas-    Bereich einzuhalten ist. Ein
                      sein, Geschäftsgeheimnisse       Dezember 2016, in Stock-       sungsrichtlinie für Zufahrts-     temporärer Zufahrtschutz ist
                      oder das Hausrecht; bei dro-     holm am 7. April 2017 und      schutzbarrieren, sowohl sta-      TruckBloc (www.truckbloc.
                      henden Abstürzen oder An-        in Barcelona am 17. August     tionäre als auch mobile, defi-    com).
                      schlägen die Grundrechte         2017.                          niert deren Leistungskrite-           DI Matthias Demmel,
                      auf körperliche Unversehrt-          Christian      Schneider,  rien und regelt detailliert die   Prüfzentrum für Bauelemen-
                      heit oder Eigentum.              Fachmann für Zufahrts- und     Prüfmethoden        und    den    te – PfB in Rosenheim, be-
                          Als Rechtsgrundlage für      Steinschlagschutz, gründete    Crash-Test.                       richtete über die praktische
                      Abwehrmaßnahmen kom-             nach dem Anschlag auf den          Die IWA 14-2 ist die um-      Durchführung der Prüfung
                      men Notwehr oder Notstand        Weihnachtsmarkt in Berlin      fassende Anwendungsrichtli-       der Einbruchssicherheit nach
                      in Betracht, die allerdings      am 19. Dezember 2016 die       nie. Sie definiert den Prozess    den Normen EN 1627 –
                      voraussetzen, dass ein Scha-     „Initiative Breitscheidplatz“, zur lokalspezifischen Ge-         1630. Die für die Perimeter-
                      den unmittelbar bevorstehen      um dazu beizutragen, Veran-    fährdungsbeurteilung,       be-   sicherung wichtigen Tore
                      muss, schon eingetreten oder     staltungen vor Angriffen mit   wertet die Einsatzfähigkeit       sind von der EN 1627 ausge-
                      zumindest hinreichend wahr-      Kraftfahrzeugen zu schüt-      von zertifizierten Barrieren,     schlossen. An der Zuordnung
                      scheinlich ist.                  zen. Nach einem Urteil des     fordert die Qualifikation der     elektromechanischer       Ver-
                          Soweit möglich, ist staat-   BGH vom 3. Februar 2004,       Benutzer und regelt die War-      schlüsse an Türen sowie me-
                      liche Hilfe in Anspruch zu       Az VI ZR95/03, darf „der       tung der Barrieren.               chatronischer Schlösser wird
                      nehmen. Notwehrmaßnah-           Besucher darauf vertrauen,         Das Schutzkonzept nach        gearbeitet.
                      men sind zur bloßen „Un-         dass ihm nichts passiert“.     IWA 14-2 wird in sechs                Über Anforderungen und
                      fugabwehr“ (§ 3 Abs. 1 2.            Gesetzliche                               Schritten    er-   Entwicklungen in der Peri-
                      Satz StGB) nicht gerechtfer-     Vorgaben be-                                  stellt: Gefähr-    metersicherung       referierte
                      tigt. Notstand (§ 10 StGB)       stehen in der                                 dungsbeurtei-      Prof. Dr. Ing. Andreas Ha-
                      entschuldigt nur dann, wenn      Verkehrssiche-                                lung (Was ist      senpusch. Er informierte
                      der aus der Tat drohende         rungspflicht                                  wann vor wel-      über die Gefährdungen (auch
                      Schaden nicht unverhältnis-      und der Sorg-                                 cher Gefahr zu     durch Terror und Drohnen),
                      mäßig schwerer wiegt als         faltspflicht, die                             schützen?), Be-    die an die Perimetersiche-
                      der abzuwendende Nachteil.       sich bei Fahr-                                drohungssze-       rung zu stellenden Anforde-
                      Funkstörer dürfen von Priva-     zeugsperren in                                narien     (Wo     rungen, die Möglichkeiten zu
                      ten nicht betrieben werden.      der ISO IWA                                   könnte       mit   deren technischer Umsetzung
                      Für schuldhafte rechtswidri-     14 Serie näher                                welchen Fahr-      und den derzeitigen Stand
                      ge Abwehrhandlungen be-          konkretisieren.                               zeugen ein An-     von Wissenschaft und For-
                      steht Haftung nach Zivil-        Diese      wurde                              griff     erfol-   schung samt den absehbaren
                      recht.                           durch ein inter-                              gen?), Einsatz-    technischen Entwicklungen,
                                                       nationales Ex- VfS-Vorsitzender Wilfried anforderungen           wie etwa mit dem Projekt
FOTO: KURT HICKISCH

                                                       pertengremium Joswig: Moderator der           (Fluchtwege        ArGUS.          Kurt Hickisch
                      fahrzeugen. „Nutzfahrzeuge       aus 34 Ländern Referate beim Perimeter- freilassen, kei-             www.perimeter-protecti-
                         Terrorangriffe mit Kraft-

                      sind die effektivste Terror-     und Organisa- Protection-Kongress.            ne Sichtbehin-     on.de

                      ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 3-4/18                                                                                              105
Gefahren durch Drohnen und Autos
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