Aufgaben- und Finanzplan 2023-2026 - Botschaft Vorlage des Regierungsrats vom 10. August 2022
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REGIERUNGSRAT 10. August 2022 BOTSCHAFT AN DEN GROSSEN RAT 22.218 Aufgaben- und Finanzplan 2023–2026
Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen die Vorlage zum Aufgaben- und Finanzplan 2023–2026 und stellen Ihnen Antrag 1. Für das Budget 2023 wird die durchschnittliche prozentuale Erhöhung der Löhne für das kantonale Personal auf 2,0 % festgelegt. 2. Für das Budget 2023 wird die durchschnittliche prozentuale Erhöhung der Löhne für die Lehrperso- nen auf 1,75 % festgelegt. 3. Für das Budget 2023 wird die ordentliche Kantonssteuer auf 107 %, der Steuerzuschlag Finanzaus- gleich für natürliche Personen auf 2 % und für juristische Personen auf 6 % festgelegt. 4. Das Budget 2023 der 42 Aufgabenbereiche wird beschlossen. 5. Die Planjahre 2024–2026 der 42 Aufgabenbereiche werden genehmigt. Regierungsrat Aargau Beilage • Aufgaben- und Finanzplan 2023–2026 2 von 84
Editorial Die Kantonsfinanzen sind gesund. Seit Ende 2017 wurden die Schulden um über eine Milliarde Fran- ken reduziert. Sämtliche Verpflichtungen aus früheren Defiziten sind getilgt und die Schuld der Spe- zialfinanzierung Sonderlasten wird spätestens im Jahr 2023 komplett abgetragen sein. Aus den Überschüssen der letzten Jahre wurde zudem die Ausgleichsreserve vorausschauend auf einen Be- stand von 722 Millionen Franken geäufnet. Der Finanzhaushalt steht damit auf einem sehr soliden Fundament und verfügt über die nötige Stabilität, um die grossen finanzpolitischen Herausforderun- gen der nächsten Jahre zu bewältigen. Gleichzeitig ist der Kanton dank dieser guten Ausgangslage in der Lage, wichtige strategische Vorhaben zur Weiterentwicklung des Kantons umzusetzen und vo- ranzutreiben. Während die weitere Entwicklung und allfällige zusätzliche Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Wirtschaft noch nicht vollständig absehbar sind, stehen bereits neue grosse Herausforderun- gen an, welche den Kanton, die Politik, aber auch den Finanzhaushalt stark fordern. Der Ausbruch des Kriegs in der Ukraine im Februar 2022 hat vielfältige direkte und indirekte Auswirkungen auf den Kanton. Die Betreuung, Unterbringung und Beschulung der Schutzsuchenden aus der Ukraine be- deutet für den Kanton und die Gemeinden eine hohe Zusatzbelastung sowie vorübergehende Mehr- ausgaben. Der Ukraine-Krieg tangiert die Schweiz und den Kanton Aargau aber auch über dessen Auswirkungen auf die Wirtschaft und insbesondere die stark gestiegenen Energiepreise. Die geopoli- tischen und konjunkturellen Risiken wie auch die bereits eingesetzte Inflation haben in den letzten Monaten stark zugenommen. Die Gefahr einer Strommangellage in Europa und in der Schweiz ist virulent. Die weitere Entwicklung, die zu treffenden Massnahmen und die damit verbundenen Kosten für die Gesellschaft, die Wirtschaft und den Staat sind noch nicht absehbar. Vor diesem Hintergrund muss für den vorliegenden Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2023–2026 eine hohe Planungsunsi- cherheit konstatiert werden. Diese äussert sich bei den Ausgaben zum Beispiel in Form unsicherer Budgetzahlen und Annahmen zur Bewältigung der Ukraine-Krise und bei den Einnahmen in erster Linie bei der aus heutiger Sicht noch nicht abschätzbaren Ausschüttungen der Schweizerischen Nati- onalbank (SNB) an Bund und Kantone sowie die unsichere Entwicklung der allgemeinen Wirtschafts- lage. Trotz dieser Herausforderungen auf den finanziellen Handlungsspielraum will der Regierungsrat wichtige strategische Vorhaben weiter vorantreiben oder neu initialisieren. Von zentraler Bedeutung ist das Programm "Aargau 2030". Mit acht Projekten will der Regierungsrat die Voraussetzungen für den Wohn- und Wirtschaftsstandort Aargau weiter verbessern, damit die Wohn- und die Lebensquali- tät im Kanton Aargau gestärkt werden und Unternehmen gute Rahmenbedingungen vorfinden, um erfolgreich zu wirtschaften. Zu den strategischen Vorhaben zählen die am Entwicklungsleitbild 2021– 2030 ausgerichteten Entwicklungsschwerpunkte in diversen Aufgabenbereichen. Zudem bleiben die Investitionen in die Bereiche Verkehrsinfrastruktur, Immobilien sowie Umweltentwicklung auf einem stabilen Niveau. Der vorliegende AFP 2023–2026 ist sowohl im Budget 2023 als auch in den Planjahren durch hohe Unsicherheiten geprägt. Das Budget weist ein sehr hohes Defizit auf, das durch eine Entnahme aus der Ausgleichsreserve ausgeglichen wird. Das Defizit ist in erster Linie durch die vorsichtig budge- tierten Mehrausgaben im Zusammenhang mit den Schutzsuchenden aus der Ukraine zu erklären. Da keine verlässlichen Planungsgrundlagen vorliegen, sind hierfür aber in den Planjahren keine Mittel eingestellt. Eine weitere grosse Belastung des Budgets resultiert aus der Anpassung der geplanten Ausschüttungen der SNB. Unter Berücksichtigung des historisch schlechtesten Halbjahresergebnis- ses 2022 der SNB sind für das Budget 2023 und das Planjahr 2024 vorläufig eine dreifache, und für die Planjahre 2025 und 2026 eine zweifache Ausschüttung eingeplant. Maximal möglich wäre eine sechsfache Ausschüttung; allerdings kann auch der Fall eintreten, dass es keine Ausschüttung gibt. Der Grosse Rat kann diese Budgetposition in der Beratung im November noch ändern. Der Regie- rungsrat wird dafür eine aktuelle Beurteilung vorlegen. Abgerechnet wird schliesslich erst Ende 2022. 3 von 84
Aus heutiger Sicht sind damit alle Szenarien, von keiner Ausschüttung bis zu einer maximalen Aus- schüttung möglich, was die grosse Planungsunsicherheit unterstreicht. In dieser Zeit hoher Volatilität können sich noch Anpassungen bis zur Beratung im Grossen Rat im November 2022 ergeben. Die hohen Defizite in den Planjahren liegen in etwa auf dem Niveau des letzten AFP. Im Vergleich zum vorjährigen AFP hat sich die finanzielle Lage insbesondere im Budgetjahr 2023 aufgrund der negativen Sondereffekte (Ukraine-Krieg, Ausschüttung SNB) deutlich verschlechtert. Trotzdem könn- ten alle Defizite der Planperiode durch Entnahmen aus der Ausgleichsreserve vollständig oder teil- weise (2026) ausgeglichen werden. Dies unterstreicht einmal mehr den Wert dieses Instruments. Es zahlt sich nun aus, dass dank einer vorausschauenden Finanzpolitik in der laufenden und der ver- gangenen Legislatur ein hoher Anteil der häufig durch positive Sondereffekte eingetretenen Über- schüsse in die Ausgleichsreserve eingelegt wurde. Dies verschafft dem Regierungstrat und dem Grossen Rat die nötige Handlungsfreiheit im Umgang mit den aktuellen Krisen und in der politischen Entscheidungsfindung über wichtige, zukunftsgerichtete Vorhaben. Der Blick auf die hohen Planungsdefizite gibt aber auch zu einer gewissen Sorge Anlass. Es ist das erklärte Ziel des Regierungsrats, den Finanzhaushalt mittelfristig auch ohne Entnahmen aus der Ausgleichsreserve ausgeglichen zu gestalten. Ob dies gelingt, hängt sehr stark von der weiteren Ent- wicklung des weltweiten geopolitischen und wirtschaftlichen Umfelds ab. Die aktuell angespannte Lage muss deshalb kontinuierlich sehr genau und kritisch beobachtet werden, damit rechtzeitig die erforderlichen Massnahmen ergriffen werden können. Es bleibt eine Daueraufgabe, sich stets im Sinne einer umsichtigen Finanzpolitik mit den Aufgaben und Leistungen des Kantons auseinanderzu- setzen und dabei auch die weitere Entwicklung des Umfelds einzubeziehen. Dank der aktuell sehr guten finanziellen Verfassung des Kantons sieht sich der Regierungsrat gut gewappnet, die aktuell sehr grossen politischen und finanziellen Herausforderungen erfolgreich zu meistern. Aargauer Regierungsrat 4 von 84
Zusammenfassung Gesamtergebnis Der AFP 2023–2026 weist in allen Jahren auf Stufe Finanzierungsrechnung Defizite aus. Der Fehl- betrag im Budget 2023 von 199,8 Millionen Franken wird mit einer Entnahme aus der Ausgleichsre- serve ausgeglichen. Die Defizite in den Planjahren betragen zwischen 158,7 und 254,9 Millionen Franken. Mit dem Bestand in der Ausgleichsreserve von 721,6 Millionen Franken per Ende 2021 könnten die Fehlbeträge in den Planjahren mehrheitlich ausgeglichen werden. Im Sinne der Transpa- renz werden in den Planjahren keine Entnahmen aus der Ausgleichsreserve eingeplant. Der Fehlbetrag im Budget 2023 von 199,8 Millionen Franken ist mehrheitlich auf die prognostizierten Zusatzaufwände für die Massnahmen für Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S von insge- samt rund 138 Millionen Franken und die gegenüber dem AFP 2022–2025 voraussichtlich vermin- derte SNB-Ausschüttung zurückzuführen. Ohne diese kurzfristigen Mehrausgaben und Minderein- nahmen wäre das Budget beinahe ausgeglichen. Der finanzielle Ausblick ist zum heutigen Zeitpunkt noch sehr unsicher. Sollten die Fehlbeträge in den Planjahren in diesem Umfang anfallen, wäre die Ausgleichsreserve Ende 2026 aufgebraucht. Tabelle 1: Ergebnis Finanzierungrechnung AFP 2023–2026 in Millionen Franken R 2021 B 2022 B 2023 %-D VJ P 2024 P 2025 P 2026 Saldo Finanzierungsrechnung 0.0 0.0 0.0 0.0% 158.7 188.5 254.9 Äufnung / Auflösung Ausgleichsreserve 0.0 0.0 -199.8 - (-158.7) (-188.5) (-254.9) Bestand Ausgleichsreserve 721.6 721.6 521.8 -27.7% (363.1) (174.5) (-80.3) Anmerkung: (+) Aufwandüberschuss; (-) Ertragsüberschuss; Rundungsdifferenzen sind möglich Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine Der Kanton Aargau nimmt gemäss dem Verteilschlüssel zwischen den Kantonen 8 % der vom Staat- sekretariat für Migration (SEM) zugewiesenen Personen mit Schutzstatus S aus der Ukraine auf. Im Rahmen der Botschaft 22.136 "Ukraine-Krieg; Schutzsuchende aus der Ukraine; Unterbringung, Un- terstützung und Betreuung; Verpflichtungs- und Nachtragskredite" hat der Regierungsrat dem Gros- sen Rat anhand von Szenarien die möglichen finanziellen Auswirkungen auf die Jahre 2022 und 2023 aufgezeigt. Ende Juni 2022 hat der Grosse Rat die benötigten Verpflichtungskredite (142 Millio- nen Franken) und Nachtragskredite (45 Millionen Franken) für ein Szenario mit einer hohen Zahl an Zuweisungen bewilligt. In der Zwischenzeit haben sich die Zuweisungen deutlich reduziert. Die Prog- nose des Staatssekretariats für Migration (SEM) vom Juli 2022 ging schweizweit von 150'000 Schutzsuchenden per Ende Jahr aus. Auf Basis dieser Annahmen wurden die erwarteten Aufwände für 2023 neu berechnet. Im Bereich Betreuung, Unterstützung und Unterbringung wird im Budget 2023 mit einem kantonalen Aufwand von 41,6 Millionen Franken gerechnet. Für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben bei der Registrierung der Schutzbedürftigen und bei der Integration in den Arbeitsmarkt wurden zudem vorübergehend sowohl zusätzliche Personalressour- cen als auch weitere finanzielle Mittel notwendig. Der Bundesrat hat im April 2022 für Unterstüt- zungsmassnahmen von Geflüchteten mit Schutzstatus S einen finanziellen Beitrag an die Kantone von Fr. 3'000.– pro Person beschlossen. Die Schulen haben sich rasch darauf vorbereitet, schutzbedürftige Kinder aufzunehmen. Frühzeitig hat der Regierungsrat beschlossen, die zur Bewältigung der Flüchtlingskrise zusätzlichen Personal- aufwände vollständig durch den Kanton zu übernehmen. Zudem hat er beschlossen, überproportio- nal betroffene Gemeinden bei der Bereitstellung von zusätzlicher Schulinfrastruktur durch den Kan- ton zu unterstützen. Gut 30 % der Schutzbedürftigen mit Schutzstatus S sind im Volksschulalter. Szenarien im Bereich Schule und Betreuung wurden in der Botschaft 22.135 "Ukraine-Krieg; Schutz- suchende aus der Ukraine; Massnahmen im Bereich Schule und Betreuung; Verpflichtungs- und Nachtragskredite" erarbeitet und die dafür notwendigen Budgetmittel für 2022 von 52,6 Millionen 5 von 84
Franken vom Grossen Rat bereitgestellt. Für 2023 wurde von einem Kantonsaufwand von 141,8 Mil- lionen Franken ausgegangen. Aufgrund der aktuellen Annahmen zum Bestand per Ende 2022 wur- den die erwarteten Aufwände für das Jahr 2023 neu berechnet und Mittel im Bereich Schule und Be- treuung in der Höhe von 95,7 Millionen Franken im Budget 2023 eingestellt. Gesamthaft sind für Massnahmen für die Schutzsuchenden aus der Ukraine vorsichtig finanzielle Mittel von gesamthaft 138 Millionen Franken budgetiert. Programm "Aargau 2030 – Stärkung Wohn- und Wirtschaftsstandort" Das Programm "Aargau 2030 – Stärkung Wohn- und Wirtschaftsstandort" wurde im Frühjahr 2021 zusammen mit dem Entwicklungsleitbild 2021–2030 präsentiert und lanciert. Der Regierungsrat will die Voraussetzungen für den Wohn- und Wirtschaftsstandort Aargau weiter verbessern, damit die Wohn- und die Lebensqualität im Kanton Aargau gestärkt werden und Unternehmen gute Rahmen- bedingungen vorfinden, um erfolgreich zu wirtschaften. Die acht Projekte des Programms werden interdepartemental vorangetrieben und verfolgen individu- elle Zeitpläne. Bei mehreren Projekten stehen wichtige Meilensteine an: Zur Steuerstrategie wird dem Grossen Rat im August 2022 ein Planungsbericht vorgelegt. Beim Projekt "Umsetzung Entwick- lungsschwerpunkte gemäss kantonalem Richtplan" unterstützt der Kanton ab Mitte 2023 Projekte zur Umsetzung von wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkten in ausgewählten Gemeinden. Zur "För- derung ressourcenschonender Innovationen" werden zurzeit verschiedene Massnahmen ausgearbei- tet, von denen Aargauer Unternehmen bald profitieren können. Beim Thema Grundkompetenzen im Projekt "Weiterbildung und berufliche Mobilität" startet 2023 ein Pilotprojekt mit Bildungsgutscheinen für Deutsch, Mathematik und IT-Anwenderwissen. Schliesslich soll bis Ende 2023 der Schlussbericht zur Initialstudie "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" vorliegen. Ab dem vierten Quartal 2022 wird die Dachkampagne für den Bäderstandort Aargau umgesetzt (Projekt Well-Being). Bereits abge- schlossen ist die Wanderungsbefragung, deren Ergebnisse zur weiteren Ausgestaltung des Pro- gramms beitragen. Ziele und Schwerpunkte Im Einklang mit dem Entwicklungsleitbild 2021–2030 verfolgt der Regierungsrat weitere Ziele und Schwerpunkte, um die Rahmenbedingungen für die Entfaltung von Wirtschaft, Gesellschaft und Um- welt zu stärken. Mit dem Entwicklungsschwerpunkt "Stärkung Regionalmanagement" soll die regionale Wirtschafts- förderung wirkungsvoller organisiert und damit die Wertschöpfung im ganzen Kanton erhöht werden. Bis Ende 2022 wird der Regierungsrat basierend auf Vorarbeiten, bei denen auch die Regionen ein- bezogen wurden, Entscheide zur künftigen Organisation fällen. Weiter will der Regierungsrat klare steuerliche Rahmenbedingungen für den Wohn- und Wirtschaftsstandort schaffen. Im bereits er- wähnten Planungsbericht zur Steuerstrategie werden Leitsätze formuliert zur Stärkung des Ressour- cenpotenzials und somit zu einer besseren Positionierung des Kantons Aargau im interkantonalen Vergleich. Um die polizeiliche Sicherheit in einer sich permanent ändernden Sicherheitslage und bei ausserordentlichen Ereignissen sicherzustellen, legt der Regierungsrat Ende 2022 einen Planungs- bericht zur Weiterentwicklung der Polizeibestände und der Polizeiorganisation vor. Eine vorausschauende Politik betreibt der Regierungsrat auch im Bildungs- und Gesundheitsbereich. Die Entwicklungsstrategien für die Mittelschulen und die kantonalen Gesundheits- und Sozialschulen werden weiter umgesetzt beziehungsweise erarbeitet. Für 2023 ist unter anderem der Entscheid über einen neuen Mittelschulstandort im Mittelland vorgesehen. Weiter werden verschiedene Mass- nahmen umgesetzt, um dem demografisch bedingten Mangel an qualifiziertem Personal an den Aar- gauer Volksschulen zu begegnen. Die Sichtbarkeit und das Image des Lehrberufs sollen verbessert, der Personalpool gestärkt und die Laufbahnmöglichkeiten aufgezeigt werden. Die neue Gesundheits- politische Gesamtplanung (GGpl 2030) rückt Themen wie die Fachkräfte, das Rettungswesen, die individuelle Prämienverbilligung, die einheitliche Finanzierung von Ergänzungsleistungen, Spital- und 6 von 84
Pflegekosten, Instrumente zur Kostendämpfung, die Eigentümerschaft der kantonseigenen Spitäler und verschiedene weitere Aspekte in den Vordergrund. Ende August 2022 startet die Anhörung zum entsprechenden Planungsbericht. Der Schutz der natürlichen Wasserressourcen und der nachhaltige Umgang mit Wasser in Zeiten des Klimawandels sind für die Aargauer Bevölkerung und den Wasser-, Energie- und Landwirt- schaftskanton Aargau von grosser Bedeutung. Deshalb wird in den nächsten Jahren eine ganzheitli- che kantonale Wasserstrategie erarbeitet, unter Einbezug verschiedener Anspruchsgruppen, des Bundes und der Gemeinden. Die Wasserstrategie ist eine wichtige und zentrale Massnahme des Massnahmenplans Klima, den der Regierungsrat im Frühjahr 2022 veröffentlicht hat. Im kommenden Jahr wird die Klimastrategie mit dem Klimakompass und dem Massnahmenplan Klima weiterentwi- ckelt, einerseits in Zusammenarbeit mit den Departementen und andererseits im Dialog mit verschie- denen Anspruchsgruppen im Kanton. Zentrale Eckwerte des AFP 2023–2026 Die Prognosen zur Konjunkturentwicklung sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine- Kriegs und den steigenden Energiepreisen geprägt. Die allgemeine Teuerung und die Erhöhung der Leitzinsen durch die SNB wirken sich ebenfalls dämpfend auf das Wirtschaftswachstum aus. Der Aargau wird hierbei wohl insbesondere durch die Entwicklung der Auslandnachfrage betroffen sein. Für das laufende Jahr 2022 wird noch mit einem kräftigen realen BIP-Wachstum im Kanton Aargau von 2,5 % gerechnet. Im Budgetjahr 2023 wird ein tieferes reales BIP-Wachstum von 1,4 % erwartet. Die erwartete Teuerung ist mit 2,5 % für das laufende Jahr 2022 auf hohem Niveau, sollte sich aber für 2023 auf 1,5 % reduzieren. Aufgrund der Erhöhung der Leitzinsen ist in der Planperiode wieder mit Zinsen im positiven Bereich zu rechnen. Für das Budgetjahr 2023 beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, die Steuerzuschläge Fi- nanzausgleich sowohl bei den natürlichen als auch den juristischen Personen um je 1 Prozentpunkt zu erhöhen. Notwendig ist diese Erhöhung zur Einhaltung der mit § 22 des Finanzausgleichsgeset- zes definierten Zielbandbreite in der Spezialfinanzierung für den kantonalen Finanzausgleich. Ge- mäss aktuellen Berechnungen kann diese Massnahme auf ein Jahr beschränkt werden. Um im Jahr 2023 eine Mehrbelastung der Steuerzahlenden zu vermeiden, beantragt der Regierungsrat den or- dentlichen Steuerfuss um einen Prozentpunkt zu senken. Die Steuererträge fallen trotz dieser vorerwähnten Steuerfusssenkung höher aus als im letzten AFP. Höhere Erträge sind vor allem bei den Kantonssteuern der natürlichen Personen zu erwarten. Etwas höher budgetiert werden auch die Kantonssteuern der juristischen Personen, die Grundstückgewinn- steuern sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuern. Grund ist in erster Linie die sich im aktuellen Rechnungsjahr 2022 gegenüber dem Budget abzeichnenden Mehrerträge und der damit verbundene Basiseffekt. Zudem sind im 2023 in verschiedenen Branchen Lohnsteigerungen zu erwarten. Auf- grund der unsicheren Wirtschaftsentwicklung sind die prognostizierten Steuererträge mit Unsicher- heit behaftet. Gemäss den Berechnungen des Bundes per Juni 2022 ergibt sich für den Kanton Aargau ein Res- sourcenindex im Jahr 2023 von 81,1 Punkten. Dies bedeutet eine Abnahme um 0,6 % gegenüber 2022. Basis für die Ermittlung der Werte für das Jahr 2023 bildet die durchschnittliche Steuerbemes- sungsgrundlage der Jahre 2017, 2018 und 2019. Insgesamt wird der Kanton Aargau für das Jahr 2023 voraussichtlich Beiträge in der Höhe von 518 Millionen Franken aus dem Ressourcenausgleich erhalten. Sowohl der Ressourcenindex wie auch die Höhe der Auszahlung entsprechen ungefähr den letztjährigen Planwerten. Bei den Beteiligungen ist die Budgetierung der Ausschüttungen der SNB hervorzuheben. Unter Be- rücksichtigung des historisch schlechtesten Halbjahresergebnisses 2022 der SNB sind für das Budgetjahr 2023 und das Planjahr 2024 vorläufig eine dreifache (entspricht 160 Millionen Franken), 7 von 84
und für die Planjahre 2025 und 2026 eine zweifache Ausschüttung eingeplant, mithin der Grundbei- trag, der einer Ausschüttung von rund 106 Millionen Franken entspricht. Zum Zeitpunkt der Beratung des AFP im Grossen Rat im November 2022 liegt dann auch das Ergebnis zum dritten Quartal 2022 vor. Dannzumal wird das Departement Finanzen und Ressourcen eine Neubeurteilung vornehmen und der Grosse Rat könnte die Planung der SNB-Ausschüttungen noch anpassen. Der konsolidierte Aufwand steigt im Budget 2023 gegenüber dem Budget 2022 primär aufgrund der zusätzlichen Aufwendungen zur Bewältigung der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs um 6,2 %. Die- ser hohen Aufwandentwicklung, die eine Bruttobetrachtung darstellt, stehen hohe Entschädigungen des Bundes gegenüber. Ohne diese ausserordentlichen zusätzlichen Bruttoaufwendungen würde sich der konsolidierte Aufwand lediglich um 1,2 % erhöhen, was wiederum unter dem erwarteten BIP-Wachstum von 2,9 % liegt. Da diese Zusatzaufwendungen aufgrund fehlender Planungsgrundla- gen vorerst nur im Budget 2023 eingeplant sind, reduziert sich der konsolidierte Aufwand im Planjahr 2024 gegenüber 2023 um -2,2 %. In den folgenden Planjahren steigt er moderat mit 0,9 % im Plan- jahr 2025 und 2,4 % im Planjahr 2026. Das stärkere Wachstum im Planjahr 2026 ist insbesondere auf die geplanten höheren Investitionen zurückzuführen. Die Aufwandentwicklung ist in den Planjah- ren tiefer als das nominale BIP-Wachstum, womit eine stabile respektive sinkende Staatsquote in der Planperiode gewährleistet werden kann. Die Investitionen bewegen sich in der ganzen AFP-Periode auf hohem Niveau. Die jährlichen Brutto- investitionen liegen zwischen rund 300 und 400 Millionen Franken und werden rund zur Hälfte für Verkehrsinfrastrukturvorhaben verwendet. Im Bereich der Immobilien sind höhere Investitionen not- wendig als in den vergangenen Jahren. So erfordert die demografische Bevölkerungsentwicklung zu- sätzliche Investitionen für Schulen und Sicherheit. Im AFP 2023–2026 müssen keine Abtragungen von Fehlbeträgen eingeplant werden. Die bisherigen Fehlbeträge (§ 51 GAF) konnten mit der Jahresrechnung 2021 vollständig abgetragen werden, und die neuen Fehlbeträge (§ 20 GAF) werden mit der Jahresrechnung 2022 bereinigt sein. Nach aktuel- lem Planungsstand ist auch die Schuld der Spezialfinanzierung Sonderlasten per Ende 2023 getilgt, dies nach einer letzten Abtragung von 53,2 Millionen Franken im Budget 2023. Die Spezialfinanzie- rung Sonderlasten soll aber nicht aufgehoben werden, da im Rahmen der Vorlage "Sicherung berufli- che Vorsorge" vorgeschlagen wird, den Aufwand allfälliger Sanierungsmassnahmen, die der Kanton Aargau als Arbeitgeber im Fall einer Unterdeckung zugunsten der APK zu leisten hätte, über die Spezialfinanzierung abzuwickeln. Die Vorlage kommt Anfang 2023 in den Grossen Rat. Für das Budgetjahr 2023 beantragt der Regierungsrat für das kantonale Personal eine durchschnittli- che prozentuale Erhöhung der Löhne um 2,0 % und für die Lehrpersonen um 1,75 %. Diese zusätzli- chen Mittel werden zum einen für die Sicherstellung der Lohnsystempflege eingesetzt: 0,45 % beim kantonalen Personal und 0,2 % bei den Lehrpersonen zusätzlich zu den bereits vorhandenen Mittel aus dem Rotationseffekt. Darüber hinaus werden dem Grossen Rat die Mittel für individuelle und ge- nerelle Lohnerhöhungen beantragt. Aufgrund der Arbeitsmarktlage und der hohen Teuerung schlägt der Regierungsrat eine durchschnittliche prozentuale Erhöhung der Löhne um 1,55 % vor, sodass für das kantonale Personal insgesamt Mittel im Umfang von 2,0 % beantragt werden und für die Lehr- personen 1,75 %. Die Tendenz der Festlegung der Verteilung der Mittel durch den Regierungsrat liegt im Schwerpunkt auf der Gewährung einer primär generellen Erhöhung, dies insbesondere auf- grund der hohen Teuerung (Prognose für das Jahr 2022 beläuft sich auf 2,5 %, für 2023 auf 1,5 %). Auch unter dem Einbezug der Negativteuerung der letzten Jahre würde es ohne Ausgleich durch eine generelle Lohnerhöhung zu einem Reallohnverlust bei den Mitarbeitenden der kantonalen Ver- waltung sowie bei den Lehrpersonen führen. 8 von 84
Ziele der Aufgaben- und Finanzpolitik Die Ziele der Aufgaben- und Finanzpolitik des Kantons Aargau beruhen auf der Verfassung des Kan- tons Aargau, dem Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) sowie auf dem Entwicklungsleitbild (ELB) des Regierungsrats. Grundsätze der Aufgabenerfüllung Die kantonalen Aufgaben sind effizient und wirksam zu erfüllen. Sie sind laufend auf ihre Tragbarkeit hin zu überprüfen und neue Aufgaben sind gemäss Wichtigkeit, Dringlichkeit und Subsidiarität zu pri- orisieren sowie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung anzugehen. Die Steuerung der Aufgabenerfüllung erfolgt zusammen mit der Festlegung der Finan- zen. Für die Sicherstellung der kantonalen Aufgabenerfüllung ist finanzieller Handlungsspielraum zentral und die finanzpolitischen Grundsätze sind zu beachten. Finanzpolitische Grundsätze Eine nachhaltige und wachstumsorientierte Finanzpolitik sorgt für Stabilität und Chancengleichheit zwischen den Generationen, indem sie langfristig den politischen Handlungsspielraum bewahrt und damit die Voraussetzungen schafft, dass der Kanton seine wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Zielsetzungen dauerhaft und wirksam erreichen kann. So verpflichten Verfassung und Gesetz den Kanton zu einem auf die Dauer ausgeglichenen Staatshaushalt und zu einer stabilen Staatsquote. Die Fehlbeträge der Finanzierungsrechnung sind im Rahmen der Schuldenbremse ab- zutragen. Die in der Vergangenheit entstandene Schuld infolge von Sonderlasten wird längerfristig über die Spezialfinanzierung Sonderlasten vollständig getilgt. 9 von 84
Zahlen im Überblick Finanzierungsrechnung in Millionen Franken R 2021 B 2022 B 2023 %-D VJ P 2024 P 2025 P 2026 Globalbudget 2'877.3 3'011.7 3'232.7 7.3% 3'159.0 3'212.1 3'261.1 Aufwand 4'401.3 4'411.8 4'734.5 7.3% 4'550.8 4'621.2 4'686.6 Ertrag -1'524.0 -1'400.1 -1'501.9 7.3% -1'391.7 -1'409.2 -1'425.5 LUAE -2'871.7 -3'019.2 -3'250.8 7.7% -2'999.5 -3'013.6 -3'008.6 Aufwand 2'311.5 1'640.0 1'811.6 10.5% 1'583.1 1'584.4 1'631.1 Ertrag -5'183.2 -4'659.2 -5'062.4 8.7% -4'582.6 -4'598.1 -4'639.7 = Erfolgsrechnung 5.6 -7.4 -18.1 144.4% 159.5 198.5 252.5 - Abschreibungen* 302.5 236.0 194.5 -17.6% 207.4 222.1 256.5 + Abschreibungen Grossvorhaben Immobilien** - 11.7 8.9 -24.1% 7.2 7.4 8.7 + Investitionsrechnung 235.2 271.4 235.3 -13.3% 246.3 246.4 299.1 Aufwand 322.0 361.8 308.6 -14.7% 342.0 340.7 395.0 Ertrag -86.7 -90.4 -73.3 -18.9% -95.6 -94.2 -95.9 - Nettoinvestitionen Grossvorhaben Immobilien** 2.9 39.7 31.5 -20.6% 46.9 41.7 48.9 = Finanzierungsrechnung 0.0 0.0 0.0 0.0% 158.7 188.5 254.9 Aufwand 6'793.8 6'149.6 6'637.5 7.9% 6'228.7 6'290.0 6'416.0 Ertrag -6'793.8 -6'149.6 -6'637.5 7.9% -6'070.0 -6'101.5 -6'161.1 Äufnung / Auflösung Ausgleichsreserve 0.0 (-42.3) -199.8 372.3% (-158.7) (-188.5) (-254.9) Bestand per 31.12.*** 721.6 721.6 521.8 -27.7% (363.1) (174.5) (-80.3) Anmerkung: (+) Aufwand beziehungsweise Aufwandüberschuss; (-) Ertrag beziehungsweise Ertragsüberschuss; Rundungs- differenzen sind möglich; * Abschreibungen auf Sachanlagen Verwaltungsvermögen sowie Direktabschreibungen gemäss §§ 3 bis 5 DAF ** Berücksichtigung der Abschreibungen anstelle der Nettoinvestitionen bei Immobilienvorhaben ab 20 Millionen Franken ge- mäss § 10 DAF; Dieses Finanzierungsmodell für Grossvorhaben Immobilien ist bis Ende 2023 befristet. In den Planjahren werden bei Immobilienvorhaben ab 50 Millionen Franken anstelle der Nettoinvestitionen deren Abschreibungen für den mass- geblichen Saldo der Finanzierungsrechnung berücksichtigt (vgl. Botschaft 22.17). *** Bestandsentwicklung in den Planjahren bei möglichen, aber im AFP nicht umgesetzten Auflösungen Finanzkennzahlen Kanton Aargau in % R 2021 B 2022 B 2023 P 2024 P 2025 P 2026 Nettoverschuldungsquotient 0.6 1.7 2.5 10.2 18.3 28.8 Selbstfinanzierungsgrad 312.0 100.7 22.9 23.7 15.8 -3.7 Zinsbelastungsanteil 0.1 0.1 0.1 0.0 0.0 0.0 Staatsquote 11.6 11.1 11.4 10.9 10.7 10.7 Steuerquote 5.3 4.8 4.9 4.7 4.7 4.7 Anmerkung: Die Definition der Kennzahlen ist in der Beilage (Auswertungen) in Abschnitt VII enthalten. Volkswirtschaftliche Kennzahlen Kanton Aargau (Stand: Juli 2022) in % 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Veränderung reales Bruttoinlandprodukt 3.6 2.5 1.4 1.9 1.7 1.7 Veränderung nominales Bruttoinlandprodukt 4.2 5.0 2.9 2.7 2.6 2.6 Teuerung Konsumentenpreise 0.6 2.5 1.5 0.8 0.9 0.9 Arbeitslosenquote 3.1 2.7 2.6 2.5 2.5 2.5 Bevölkerungswachstum 1.3 1.3 1.2 1.2 1.2 1.2 Ressourcenindex 81.4 82.2 81.1 82.1 82.4 83.3 Anmerkung: Die Daten stammen von der interdepartementalen Arbeitsgruppe Volkswirtschaft (IdA VW) und basieren auf den Grundlagendaten folgender Institutionen: BAK Economics AG, CS, interdepartementale Arbeitsgruppe Volkswirtschaft, EFV, KOF, SECO, SNB und UBS. 10 von 84
Budget 2023 im Überblick Übersicht Aufwand Finanzierungs- rechnung Übersicht Ertrag Finanzierungs- rechnung Übersicht Aufwand Investitions- rechnung 11 von 84
Inhaltsverzeichnis 1. Umfeldentwicklung ................................................................................................................... 14 1.1 Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen ............................................................................ 14 1.2 Finanzielle Ausgangslage ..................................................................................................... 16 1.2.1 Entwicklung Finanzlage Kanton Aargau ........................................................................ 16 1.2.2 Entwicklung Schulden................................................................................................... 17 1.2.3 Rating von Standard & Poor’s ....................................................................................... 19 1.3 Finanzausgleich ................................................................................................................... 19 1.3.1 Nationaler Finanzausgleich Bund – Kantone ................................................................. 19 1.3.2 Finanzausgleich Kanton – Gemeinden, Steuerzuschläge .............................................. 21 1.4 Schweizerische Nationalbank und weitere Beteiligungen ...................................................... 23 2. Im Fokus .................................................................................................................................... 27 2.1 Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf den Kanton Aargau .......................................... 27 2.2 Programm "Aargau 2030 – Stärkung Wohn- und Wirtschaftsstandort" .................................. 28 3. Aufgaben ................................................................................................................................... 31 3.1 Schwerpunkte des Regierungsrats im AFP 2023–2026......................................................... 31 3.1.1 Weiterentwicklung Polizeibestände und Polizeiorganisation .......................................... 31 3.1.2 Stärkung des Regionalmanagements ........................................................................... 32 3.1.3 Langfristige räumliche Entwicklung der Aargauer Mittelschulen und der kantonalen Gesundheits- und Sozialschulen ........................................................................................... 32 3.1.4 Sicherstellen des Personalbedarfs für die Aargauer Volksschule .................................. 33 3.1.5 Planungsbericht Steuerstrategie ................................................................................... 33 3.1.6 Revision Gesundheitspolitische Gesamtplanung ........................................................... 34 3.1.7 Ganzheitliche kantonale Wasserstrategie ..................................................................... 34 3.1.8 Klimaschutz und Klimaanpassung ................................................................................ 35 3.2 Leuchtturmprojekte SmartAargau ......................................................................................... 35 3.2.1 Digitales Leistungsangebot des Strassenverkehrsamts (Departement Volkswirtschaft und Inneres) .......................................................................................................................... 36 3.2.2 Möglichkeiten der Digitalisierung im Bildungsbereich nutzen (Departement Bildung, Kultur und Sport) ................................................................................................................... 37 3.2.3 Umsetzung Digitalisierungs- und Applikationsstrategie (DuAS) im Steuerwesen, Kanton und Gemeinden (Departement Finanzen und Ressourcen) ........................................ 37 3.2.4 Digitalisierung im Gesundheitsbereich (Departement Gesundheit und Soziales) ........... 37 3.2.5 Digitalisierung Prozess Nutzungsplanung und Mehrwertabgabe - ePlanung (Departement Bau, Verkehr und Umwelt) .............................................................................. 38 3.3 Aufgabenseitige Steuergrössen ............................................................................................ 38 3.3.1 Strategiekonformität AFP und ELB ............................................................................... 38 3.3.2 Veränderungen auf Stufe Leistungsgruppen ................................................................. 41 3.3.3 Veränderungen bei den Entwicklungsschwerpunkten.................................................... 42 3.3.4 Veränderungen bei den Zielen ...................................................................................... 42 4. Finanzen .................................................................................................................................... 43 4.1 Ergebnis der Finanzierungsrechnung ................................................................................... 43 4.2 Ergebnis nach finanziellen Steuergrössen ............................................................................ 44 4.3 Erfolgsrechnung ................................................................................................................... 44 4.4 Investitionen ......................................................................................................................... 48 4.5 Konsolidierter Aufwand......................................................................................................... 50 4.6 Aufwandentwicklung in den grössten Aufgabenbereichen ..................................................... 51 4.6.1 Gesundheit ................................................................................................................... 52 4.6.2 Ergänzungsleistungen AHV / IV .................................................................................... 53 4.6.3 Volksschule .................................................................................................................. 54 12 von 84
4.6.4 Sonderschulung, Heime und Werkstätten .....................................................................55 4.6.5 Berufsbildung und Mittelschule .....................................................................................55 4.6.6 Hochschulen.................................................................................................................56 4.6.7 Verkehrsangebot ..........................................................................................................57 4.6.8 Verkehrsinfrastruktur ....................................................................................................57 4.7 Immobilien ............................................................................................................................58 4.7.1 Entwicklung Ausgaben 'Hochbauten'.............................................................................58 4.7.2 Grossvorhaben und deren Finanzierung .......................................................................59 4.7.3 Massnahmen zur Sicherstellung des Substanzwerterhalts ............................................62 4.8 Steuern ................................................................................................................................63 4.8.1 Steuerfüsse der Kantonssteuer .....................................................................................63 4.8.2 Kantonale Steuern ........................................................................................................64 4.8.3 Anteile an Bundessteuern .............................................................................................65 4.9 Ausgleichsreserve ................................................................................................................66 4.10 Spezialfinanzierungen ........................................................................................................67 4.11 Bestand Fehlbeträge und Sonderlasten ..............................................................................68 4.12 Liquiditäts- und Schuldenbewirtschaftung ...........................................................................69 4.13 Finanzkennzahlen ..............................................................................................................69 4.13.1 Kennzahlen nach HRM 2 ............................................................................................69 4.13.2 Staats- und Steuerquote .............................................................................................70 5. Human Resources .....................................................................................................................72 5.1 Personalaufwand und -ertrag ................................................................................................72 5.2 Lohnentwicklung ...................................................................................................................74 5.2.1 Aktuelle Arbeitsmarktlage, Teuerung und Lohnrückstand ..............................................74 5.2.2 Lohnbeschluss kantonales Personal .............................................................................75 5.2.3 Lohnbeschluss Lehrpersonen .......................................................................................76 5.3 Stellenentwicklung ................................................................................................................76 5.3.1 Stellenentwicklung kantonales Personal........................................................................77 5.3.2 Stellenentwicklung Lehrpersonen..................................................................................79 6. Chancen und Risiken ................................................................................................................80 Anhang: Steuerung von Aufgaben und Finanzen........................................................................82 13 von 84
1. Umfeldentwicklung 1.1 Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen Die volkswirtschaftlichen Prognosen sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und den steigenden Energiepreisen geprägt. Der Aargau wird hierbei wohl insbesondere durch die tiefere Auslandnachfrage betroffen sein, weswegen das reale BIP-Wachstum im Budgetjahr 2023 un- ter dem Potenzialwachstum verläuft. Tabelle 2: Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen in Prozent 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Reale Veränderung Bruttoinlandprodukt Kanton Aargau* 3.6 2.5 1.4 1.9 1.7 1.7 Nominale Veränderung Bruttoinlandprodukt Kanton Aargau* 4.2 5.0 2.9 2.7 2.6 2.6 Teuerung Konsumentenpreise 0.6 2.5 1.5 0.8 0.9 0.9 Rendite Kapitalmarkt (Kantone, 8 Jahre) -0.1 0.8 1.1 1.3 1.5 1.7 Zins Geldmarkt (3 Monate) -0.7 -0.4 0.4 0.6 0.6 0.7 Arbeitslosenquote Kanton Aargau 3.1 2.7 2.6 2.5 2.5 2.5 Bevölkerungswachstum Kanton Aargau 1.3 1.3 1.2 1.2 1.2 1.2 Ressourcenindex Kanton Aargau 81.4 82.2 81.1 82.1 82.4 83.3 Anmerkung: Die Grundlagendaten stammen von folgenden Institutionen: BAK Economics, CS, KOF, SECO, und UBS; Das Bevölkerungswachstum von der Statistik Aargau. Die Prognosen wurden von der interdepartementalen Arbeitsgruppe Volks- wirtschaft erstellt. * BIP-Wert 2021 gegenüber JB 2021 angepasst Veränderung Bruttoinlandprodukt Kanton Aargau Die Aussichten für die Wirtschaftslage sind für das Budgetjahr sehr unsicher. Hauptursache ist der Ukraine-Krieg, mit den stark ansteigenden Energiepreisen infolge der Verknappung des Gas-Ange- bots aus Russland. Auch unabhängig vom Krieg zog die Teuerung an und die SNB hat erstmals seit knapp 15 Jahren den Leitzins erhöht. Die höheren Preise führen zu einer Verteuerung der Produk- tion und zu Kaufkraftverlusten, was sich in der Regel beides dämpfend auf das Wirtschaftswachstum auswirkt. Insbesondere eine tiefere Auslandnachfrage würde die Aargauer Exportwirtschaft belasten. Zudem hat die rigide Covid-Politik in China die Störungen der Lieferketten im Frühjahr 2022 ver- schärft. Zwar hat sich die Problematik seit Ende Mai 2022 leicht entspannt, die Risiken erneuter Lockdowns und Lieferausfälle bleiben jedoch bestehen. Demgegenüber dürfte die robuste kantonale Pharma- und Chemieindustrie weiterhin stark zum Aar- gauer Wirtschaftswachstum beitragen. Auch der private Konsum bleibt trotz höherer Inflationsrate eine wichtige Stütze für die kantonale Konjunktur. Aufgrund dieser Erkenntnisse wird im Budgetjahr 2023 mit einem realen BIP-Wachstum von 1,4 % gerechnet, welches somit unter dem kantonalen Potenzial von 1,7 % liegt. Aufgrund von Nachholeffekten dürfte dieses im Planjahr 2024 mit 1,9 % leicht übertroffen werden. Ab 2025 wird das Potenzialwachstum angenommen. Konjunkturrisiken Die Risiken im Zusammenhang mit den russischen Energielieferungen und tiefen Verfügbarkeiten von Stromproduktionskapazitäten in Europa sind nicht zu unterschätzen. Weitere Verknappungen der Erdgaslieferungen aus Russland könnten zu Teilschliessungen der Industrie und somit zu star- ken Wirtschaftseinbussen führen. Die kantonale Wirtschaft wäre insbesondere von einer Rezession im EU-Raum stark betroffen, welche sogar in der Schweiz zu einem zwischenzeitlichen Rückgang des Wirtschaftswachstums führen könnte. In der nachfolgenden Abbildung wird das Negativszenario des SECO mit einem BIP-Wachstum von 0,0 % im Budgetjahr 2023 aufgezeigt. Hierbei wird davon ausgegangen, dass sich eine Rezession aufgrund der guten Inlandnachfrage im Jahresdurchschnitt 14 von 84
verhindern lässt und sich die Lücke des entgangenen Wachstums bis ins Jahr 2026 wieder schlies- sen dürfte – eine ähnliche Entwicklung, wie sich dies nach den Einbussen der Covid-19-Pandemie gezeigt hat. Es handelt sich beim Negativszenario jedoch nicht um ein "Worst-Case"-Szenario mit reduzierter Energieversorgung. In einem solchen Szenario würde sich eine Strommangellage ereignen, welche durch die OSTRAL (Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen) koordiniert wer- den müsste. Die Massnahmen reichen von Sparappellen und Verbrauchseinschränkungen bis hin zur Kontingentierung für Grossverbraucher oder gar Netzabschaltungen. Bei einer Gasmangellage wäre ein ähnlicher Ablauf vorgesehen. In beiden Fällen würden die bereits historisch hohen Energie- preise aufgrund der Knappheit noch weiter steigen und es könnte zu Produktionsausfällen aufgrund physischer Lieferengpässe von Energieträgern kommen, welche den Rückgang des Wirtschafts- wachstums verstärken würden. Abbildung 1: BIP-Wachstum indexiert mit Negativszenario (2019=100) Teuerung Konsumentenpreise Die Teuerungsprognose liegt für das laufende Jahr 2022 bei 2,5 %. Für das Budgetjahr 2023 beträgt die Prognose 1,5 % bevor sie dann aufgrund des Basiseffekts, aber auch aufgrund der nun vielerorts strafferen Geldpolitik der Zentralbanken auf 0,8 % abnehmen sollte. Grund sind nebst den hohen Energiepreisen die Lieferengpässe sowie ein allgemein höheres Preisniveau aufgrund des hohen Konsums nach der Covid-19-Pandemie. Allerdings können neue Schocks wieder zu einer stärkeren Teuerung führen, beispielsweise die erwähnte Verknappung der Gaszufuhr aus Russland und allge- meine Lieferengpässe auf dem Energiemarkt. Rendite Kapitalmarkt / Zins Geldmarkt (3 Monate) Die SNB hat im Juni erstmals seit 2007 die Zinsen erhöht, um 0,5 Prozentpunkte auf -0,25 % (Jah- resschnitt liegt bei -0,4 %). Für die Jahre 2023 und 2024 werden dementsprechend ebenfalls höhere Zinsen erwartet von +0,4 % im Budgetjahr 2023 und +0,6 % im Planjahr 2024. Aufgrund des aktuellen Zinsumfelds ist die Prognose für die Rendite am Kapitalmarkt (Kantonsobli- gationen) höher als in den vergangenen Jahren. Im laufenden Jahr 2022 beträgt sie 0,8 %, im Budgetjahr 2023 steigt sie auf 1,1 % und im Planjahr 2024 auf 1,3 %. Arbeitslosenquote Trotz der aktuellen Risiken schreitet die Normalisierung auf dem Arbeitsmarkt nach der Covid-19- Pandemie weiterhin voran. Für das Budgetjahr 2023 und das Planjahr 2024 wird eine Arbeitslosigkeit von 2,6 % respektive 2,5 % für den Kanton Aargau erwartet. Die positive Entwicklung kann auf einen starken Konsum und eine zurzeit gute Auftragslage bei den Unternehmen zurückgeführt werden. 15 von 84
Bevölkerungswachstum Die Prognose für das Bevölkerungswachstum im Kanton Aargau bleibt unverändert bei hohen 1,3 % für das Jahr 2022 und 1,2 % ab dem Jahr 2023. Sollte der Konflikt in der Ukraine andauern und die jetzigen Personen mit Schutzstatus S nach 12 Monaten zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt werden, könnte sich diese Zahl noch erhöhen. Ressourcenindex Der Ressourcenindex des Kantons beträgt im Jahr 2022 82,2 Punkte. Die Prognose sinkt für das Budgetjahr 2023 auf 81,1. Danach steigt der Ressourcenindex jedoch kontinuierlich: Die Prognose für das Planjahr 2024 beträgt 82,1, jene im Jahr 2025 82,4 und im Jahr 2026 wird ein Ressourcenin- dex von 83,3 Punkten prognostiziert (vgl. Kapitel 1.3). 1.2 Finanzielle Ausgangslage 1.2.1 Entwicklung Finanzlage Kanton Aargau Der Kanton Aargau verfügt über gesunde Kantonsfinanzen. Dies zeigen die Rechnungsabschlüsse der vergangenen fünf Jahre 2017 bis 2021 mit Überschüssen zwischen 119 und 356 Millionen Fran- ken oder insgesamt über 1,3 Milliarden Franken. Durch entsprechende Einlagen in die Ausgleichsre- serve und einem Abbau der Schulden konnte der finanzielle Handlungsspielraum zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen weiter gestärkt werden. Mitverantwortlich für die solide Finanzlage sind die ab 2016 lancierten und umgesetzten Entlastungs- und Sanierungsmassnahmen sowie die abgeschlossene Gesamtsicht Haushaltsanierung. Gleichzeitig hat der Kanton in diesem Zeitraum auch von höheren Ausschüttungen der SNB und von steigenden Zahlungen aus dem Nationalen Fi- nanzausgleich (NFA) profitiert. Zudem entwickelten sich die Steuererträge in den letzten Jahren sehr erfreulich. Abbildung 2: Rechnungsabschlüsse 2012–2021 Anmerkung: Rechnungsabschlüsse bis 2013 = Saldo Verwaltungsrechnung, ab 2014 = Saldo Finanzierungsrechnung, jeweils mit und ohne Einlagen und Entnahmen aus Ausgleichsreserve / Überschussverwendung Dank der guten Jahresergebnisse seit 2017 konnte die Ausgleichsreserve auf einen Bestand per Ende 2021 von 722 Millionen Franken geäufnet werden. Gleichzeitig konnten die Schulden seit 2017 stark abgebaut werden (vgl. Kapitel 1.2.2). Heutige und künftige Generationen gewinnen dadurch fi- nanziellen Handlungsspielraum, um die aktuellen und künftigen Herausforderungen zu meistern und 16 von 84
wichtige strategische Vorhaben zu realisieren. Damit leisten die Kantonsfinanzen einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Kantons als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort. Für das laufende Rechnungsjahr 2022 ist zu diesem Zeitpunkt (Stand August 2022) erst eine grobe Prognose möglich. Budgetiert wurde im AFP 2022–2025 ein Defizit von 42,3 Millionen Franken, wel- ches mit einer Entnahme der Ausgleichsreserve ausgeglichen werden sollte. Mit Stand August 2022 kann davon ausgegangen werden, dass die Jahresrechnung 2022 auch ohne Ausgleichsreserve po- sitiv abschliessen wird. Hauptverantwortlich dafür ist der bereits feststehende Mehrertrag von rund 106 Millionen Franken aufgrund der höheren Ausschüttung der SNB für das Geschäftsjahr 2021. Auch die Steuererträge 2022 werden vor allem angesichts der besseren Wirtschaftsentwicklung ge- mäss aktueller Hochrechnungen höher ausfallen als budgetiert. Die angenommenen Zusatzauf- wände infolge des Ukraine-Kriegs sollten durch die Mehrerträge gedeckt werden können. Das aktuelle Umfeld ist aber weiterhin geprägt durch hohe Unsicherheiten. Insbesondere die Auswir- kungen des Ukraine-Kriegs sowie des weiteren Verlaufs der Covid-19-Pandemie auf den Staats- haushalt sind zum heutigen Zeitpunkt nicht vollständig abschätzbar. Der Kanton Aargau hat sich für die kommenden finanziellen Herausforderungen in den letzten Jah- ren eine sehr gute finanzielle Ausgangslage geschaffen. Der Kanton verfügt über die finanzielle Stärke, um wichtige, zukunftsträchtige Investitionen tätigen zu können und der Aargauer Wirtschaft und Bevölkerung möglichst optimale Rahmenbedingungen zu bieten. Die in der Planperiode erwarte- ten hohen Defizite sind aufgrund des hohen Bestands in der Ausgleichsreserve und der tiefen Ver- schuldung aktuell noch tragbar. Ab 2027 sollten die vorübergehend sinkenden Erträge aus NFA in der Tendenz wieder ansteigen. Die künftigen Ausschüttungen der SNB sind aufgrund der aktuellen makroökonomischen Verwerfungen allerding unsicherer geworden. Damit nimmt das Risiko von strukturellen Defiziten zu. 1.2.2 Entwicklung Schulden Brutto- und Nettoschuld Der nachfolgenden Grafik ist zu entnehmen, dass ab dem Jahr 2017 sowohl die Brutto- als auch die Nettoschulden sukzessive reduziert werden konnten. Abbildung 3: Entwicklung Brutto- und Nettoschuld 2013–2021 Die Bruttoschulden entsprechen im Wesentlichen der Summe aller Ansprüche von Dritten an den Kanton. Das heisst, sie umfassen alle bilanzierten Verbindlichkeiten (Fremdkapital) ohne Berücksich- tigung der Rechnungsabgrenzungen, der Rückstellungen und der Verpflichtungen gegenüber Spezi- alfinanzierungen im Fremdkapital. 17 von 84
Bei der Nettoschuld werden auch Aktivpositionen berücksichtigt. Unterschieden wird dabei zwischen der Nettoschuld I, bei der das Fremdkapital dem Finanzvermögen gegenübergestellt wird, und der Nettoschuld II, bei der vom Fremdkapital zusätzlich die im Verwaltungsvermögen bilanzierten Darle- hen und Beteiligungen abgezogen werden. Abtragung Fehlbeträge und Sonderlasten Das Aargauer Finanzrecht kennt drei Schuldengrössen: • Fehlbeträge der Finanzierungsrechnung: Resultiert in der Jahresrechnung ein Fehlbetrag der Fi- nanzierungsrechnung, ist der Fehlbetrag ab dem übernächsten Budgetjahr in Raten von mindes- tens 20 % abzutragen (§ 20 Abs. 2 GAF). • Bisherige Fehlbeträge: Die bis im Jahr 2013 aufgelaufenen Fehlbeträge werden jährlich um 3,8 % abgetragen (§ 51 GAF). • Spezialfinanzierung Sonderlasten: Zurückzuführen ist diese Schuld insbesondere auf die Ausfi- nanzierung der Pensionskassen sowie auf die Sondermülldeponie Kölliken. Diese Schuld wird mit verschiedenen Erträgen (vor allem aus Beteiligungen) abgetragen. Seit 2014 resultierte zweimal ein Fehlbetrag in der Finanzierungsrechnung (2014: -66 Millionen Fran- ken, 2016: -105 Millionen Franken). Diese wurden bis 2021 um insgesamt 150 Millionen Franken ab- getragen. Der Bestand lag per Ende 2021 bei 21,1 Millionen Franken. Mit der Jahresrechnung 2022 werden auch diese Fehlbeträge bereinigt sein. Die bisherigen Fehlbeträge sind zwischen 2013 und 2021 um 290 Millionen Franken abgetragen worden. Mit dem Jahresergebnis 2021 konnte erneut eine ausserordentliche Abtragung in Höhe von 97,7 Millionen Franken vorgenommen werden, so dass die bisherigen Fehlbeträge bereits per Ende 2021 vollständig abgetragen sind. Die Sonderlasten konnten von 970 Millionen Franken im Jahr 2013 auf 162 Millionen Franken per Ende 2021 (-808 Millionen Franken) reduziert werden, wobei insbesondere der Schuldenabbau von 410 Millionen Franken im 2021 aufgrund des hohen Überschusses in der Rechnung 2021 und des Verkaufs des kantonalen Anteils an der Kraftwerk Ryburg-Schwörstadt AG 2021 (143,1 Millionen Franken) ins Gewicht fällt. Damit konnte die Schuld in der Spezialfinanzierung Sonderlasten viel ra- scher abgebaut werden als bis vor kurzem erwartet. Insgesamt konnte der Bestand dieser drei Aargauer Schuldengrössen von 1'260 Millionen Franken 2013 auf 183 Millionen Franken per Ende 2021 reduziert werden. Abbildung 4: Fehlbeträge und Sonderlasten 18 von 84
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