Ausgabe Nr. 6/7/2016 - Schule-Schulrecht SH

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NACHRICHTENBLATT
                                        C 5088 A

                   Ausgabe Nr. 6/7/2016
                             – Schule –
                            Kiel, den 13. Juli 2016

                                 ISSN 2365-1466
SCHULE

                                                                                     Schule

                                                                                     Schulgestaltung
                                                                                     131 „Jugend forscht – Schüler experimentieren“
                                                                                     Schulverwaltung
                                                                                     132 Landesverordnung über die Berufsschule
                                                                                         (Berufsschulverordnung - BSVO)
                                                                                         Vom 23. Juni 2016
                                                                                     136 Übergang an die weiterführenden allgemein bildenden
                                                                                         Schulen zum Schuljahr 2017/18
                                                                                     139 Fachanforderungen für die Fächer Biologie, Chemie,
                                                                                         Physik, Griechisch, Dänisch, Russisch, Evangelische
Nachrichtenblatt
des Ministeriums für
                                                                                         Religion, Katholische Religion, Philosophie, Geschich-
Schule und Berufsbildung                                                                 te, Wirtschaft/Politik
des Landes Schleswig-Holstein
                                                                                     139 Namensänderung
als besondere Ausgabe                                                                139 Festlegung der Schulkostenbeiträge nach § 111
des Amtsblatts                                                                           Abs. 5 SchulG für das Haushaltsjahr 2016
für Schleswig-Holstein
ISSN 2365-1466                                                                       139 Stundentafeln für die Fachschule, Bereich Wirtschaft,
                                                                                         Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe
Ausgabe Nr. 6/7 – Schule –
                                                                                     Allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten
Herausgeber und Verleger                                                             142 Übertragung von personalrechtlichen Befugnissen im
Ministerium für
Schule und Berufsbildung
                                                                                         Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und
des Landes Schleswig-Holstein                                                            Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein –
Pressestelle
Jensendamm 5
                                                                                         Landesförderzentrum Hören und Kommunikation
24103 Kiel
Telefon: 0431 988-5806
                                                                                     143 Stellenausschreibungen
E-Mail: Ruth.Karow@bimi.landsh.de
Redaktion: Ruth Karow

Bezugsbedingungen
Fortlaufender Bezug und Einzelverkauf nur bei der
Firma Schmidt & Klaunig, Ringstraße 19, 24114 Kiel
Telefon: 0431 66064-0, Fax: 0431 66064-24.
Abbestellungen müssen bis spätestens 30. April (zum 30. Juni) bzw.
31. Oktober (zum 31. Dezember) jeden Jahres dort vorliegen.

Bezugspreis
Halbjährlich 19,00 Euro, jährlich 38,– Euro.
Einzelne Ausgaben
Für die ersten 32 Seiten 3,50 Euro, für je weitere angefangene
vier Seiten 50 Cent zzgl. Versandkosten.
Einzellieferungen gegen Voreinsendung des Betrages auf das
Postgirokonto Hamburg 5480-201, BLZ 200 100 20, „Einzelverkauf“
Lieferung nur nach schriftlicher oder Fax-Bestellung bzw. durch Abholen.
Preis dieser Ausgabe
4,50 Euro zuzüglich Versandkosten
Einbanddecken für das Nachrichtenblatt
Einbanddecken für das Nachrichtenblatt können bei der Druckerei Schmidt & Klaunig,
Ringstraße 19, 24114 Kiel, Tel. 0431 66064-0, E-Mail: info@schmidt-klaunig.de zum
Preis von 22 Euro zzgl. Versandkosten bezogen werden.

Hinweis für die Schulleitungen
Diesem Nachrichtenblatt liegen zwei Ausgaben
von „Schule aktuell“ bei.
Wir bitten, ein Exemplar dem jeweiligen
Schulelternbeirat auszuhändigen.
Die Redaktion

                                                                                                                       NBI.MSB.Schl.-H. 2016
SCHULE

                                                                                                Schugestaltung

 „Jugend forscht – Schüler experimentieren“                 den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen vom
Regionalwettbewerbe/Landeswettbewerb                        2. Oktober 2007 in der jeweils gültigen Fassung
Schleswig-Holstein                                          gewertet werden kann.
Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und              Lehrkräfte und ihre Wettbewerbsteilnehmerinnen und
Berufsbildung vom 10. Juni 2016 – III 269                   -teilnehmer haben die Möglichkeit, sich durch das Leib-
„Zukunft – ich gestalte sie!“ so lautet das Motto für den   niz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften,
52. Wettbewerb „Jugend forscht – Schüler experimen-         die Institute der CAU Kiel sowie durch die Universität
tieren“.                                                    Flensburg beraten zu lassen. Zudem werden für die
                                                            Entwicklung eines Projektes bei Bedarf auch Geräte
Schülerinnen und Schüler haben wieder die Möglich-
                                                            zur Verfügung gestellt.
keit, Fremdes zu erforschen, Neues zu erfinden und
dabei Spannendes zu erleben und mit kompetenter             Antworten auf Fragen rund um den Wettbewerb,
Unterstützung ihrer Lehrkräfte Antworten auf Fragen zu      Themenbeispiele, Tipps und Tricks sowie Hinweise auf
finden, die sich vor ihnen noch keiner gestellt hat.        einzuhaltende Sicherheitsvorschriften -> den Leitfaden
                                                            für Lehrkräfte der Stiftung Jugend forscht e.V. in
Teilnahmebedingungen:
                                                            Hamburg erhalten Sie unter www.jugend-forscht.de /
7 Fachgebiete – Biologie, Chemie, Mathematik/Infor-         Service / Infomaterial.
matik, Physik, Geo- und Raumwissenschaften, Tech-
                                                            Weitere Informationen:
nik und Arbeitswelt – stehen den Jungforscherinnen/
Jungforschern sowie den Schülerinnen/Schülern zur           – für Schleswig-Holstein unter:
Auswahl.                                                       www.jugend-forscht-sh.de
Themenschwerpunkte (z. B. Umwelt-, Energie- und             – Beratung durch die Landeswettbewerbsleiterin
Informationstechnologien) werden durch die Vergabe             Schleswig-Holstein
von Sonderpreisen gefördert.                                   Frau Bettina Hampel-Wollweber, Manrade 28,
                                                               24106 Kiel
Teilnahmeberechtigt für „Jugend forscht“:
                                                               E-Mail: b.hampel@gmx.de, Tel. 0431 337221
Jugendliche und junge Erwachsene, die am 31. De-
zember 2016 zwischen 15 und 21 Jahre alt sind.              – oder bei der Stiftung Jugend forscht e.V., Baumwall 5,
(Studentinnen und Studenten dürfen nur während des             20459 Hamburg
ersten Semesters teilnehmen.)                                  Internet: www.jugend-forscht.de
                                                               E-Mail: info@jugend-forscht.de
Teilnahmeberechtigt für „Schüler experimentieren“:
                                                               Tel. 040 374709-0, Fax 040 374709-99
Jüngere Schülerinnen und Schüler, die mindestens die
Jahrgangsstufe 4 besuchen.                                  Bitte unterstützen Sie Ihre Schülerinnen und Schüler –
                                                            um vielleicht sogar einen Grundstein für die Zukunft zu
Besonders qualifizierte Arbeiten können auch bei
                                                            legen. Forschung bringt Spaß und ist (lebens-)wichtig.
„Jugend forscht“ gewertet werden. Die Entscheidung
trifft die Fachjury.                                        Termine:
Arbeiten können einzeln oder in einer Gruppe mit bis        22. September 2016: Betreuungslehrkräftetreffen in
zu drei Schüler/innen angefertigt und einreicht werden.                              Kiel, Informationen folgen.
Anmeldeschluss für den 52. Wettbewerb:                                               Bitte beachten Sie die Ein­
30. November 2016.                                                                   ladung an die Schulen.
Bitte die Bewerbung fristgerecht online einreichen:         Februar 2017:            Regionalwettbewerbe in Elms-
www.jugend-forscht.de/ Link: Online-Anmeldung.                                       horn, Geesthacht und Heide
Die Lehrkräfte aller Schularten sind gebeten, die Teil-     März 2017:               Landeswettbewerb Schleswig-
nahme nach Kräften zu unterstützen und ihre Schüle-                                  Holstein in Kiel
rinnen und Schüler zu motivieren. Preisträgerinnen und                               Daten und weitere Informatio-
Preisträger gab es bereits aus jedem Schulbereich. Die                               nen zu den Veranstaltungen
Teilnahme beim Wettbewerb „Jugend forscht – Schüler                                  zu gegebener Zeit unter:
experimentieren“ ist grundsätzlich ein Gewinn für alle                               www.jugend-forscht-sh.de
Beteiligten: für die Schule, die Betreuungslehrkräfte
und vor allem für die Nachwuchswissenschaftlerinnen         Mai 2017:                Bundeswettbewerb in Erlan-
und Nachwuchswissenschaftler.                                                        gen, Siemens AG
                                                                                     detaillierte Informationen unter
Die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern stellt                               www.jugend-forscht.de
eine Möglichkeit der Förderung besonderer Befähigun-
gen dar, die bei Vorliegen entsprechender Vorausset-        Hinweis: Jugend-forscht-Veranstaltungen sind Schul-
zungen als „besondere Lernleistung“ im Rahmen der           veranstaltungen; der Versicherungsschutz ist gewähr-
Bestimmungen des § 18 der Landesverordnung über             leistet (372. Sitzung des Schulausschusses/RS Nr.
die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in       113/2009).

NBI.MSB.Schl.-H. 2016                                                                                           131
SCHULE

Schulverwaltung

                Landesverordnung über die Berufsschule (Berufsschulverordnung – BSVO)
                                                Vom 23. Juni 2016
Aufgrund des § 16 Absatz 1 Satz 2 und des § 126           Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474),
Absatz 2 Schulgesetz (SchulG) vom 24. Januar 2007         oder dem Seearbeitsgesetz vom 20. April 2013 (BGBl. I
(GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert    S. 868), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
durch Gesetz vom 16. Dezember 2015 (GVOBl.                26. Juni 2013 (BGBl. II S. 763), befindet, soweit
Schl.-H. S. 500), verordnet das Ministerium für Schule    § 142 SchulG der Aufnahme nicht entgegensteht. Wer
und Berufsbildung:                                        sich in einem Umschulungsverhältnis befindet, kann
                            §1                            aufgenommen werden, wenn der Träger der Umschu-
           Bildungsgänge in der Berufsschule              lungsmaßnahme oder der Umschulungsbetrieb zuvor
                                                          erklärt, den nach § 23 Absatz 6 SchulG geforderten
(1) In der Berufsschule werden Bildungsgänge für          Beitrag an den Schulträger zu zahlen. Die Anzahl der
Schülerinnen und Schüler                                  Schulleistungsjahre bestimmt sich nach der Dauer der
1. in einem Ausbildungsverhältnis, in einer Umschulung    Ausbildungszeit. In den Bildungsgang nach § 1 Absatz 1
   oder in einer Qualifizierungsmaßnahme nach § 23        Nummer 1 soll auch aufgenommen werden, wer bis
   Absatz 5 Satz 2 SchulG,                                Ende November in eine Maßnahme zur Betrieblichen
2. in einem Ausbildungsverhältnis oder in einer           Einstiegsqualifizierung (EQ) eintritt, die auf die Dauer
   Umschulung mit dem zusätzlichen Ziel des Erwerbs       einer nachfolgenden Berufsausbildung angerechnet
   der Fachhochschulreife,                                werden soll, oder nach einer schulischen Berufsaus-
3. im Berufsgrundbildungsjahr mit Ausbildungszusage       bildung ein Praktikum von höchstens einem Jahr zur
                                                          Vorbereitung auf eine Berufsabschlussprüfung vor
geführt.                                                  einer zuständigen Stelle nach Berufsbildungsgesetz
(2) Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in einem     oder Handwerksordnung absolviert.
Bildungsgang nach Absatz 1 befinden, werden               (2) In den Bildungsgang nach § 1 Absatz 1 Nummer 2
1. in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen,             kann aufgenommen werden, wer bei Eintritt in den
2. in der Ausbildungsvorbereitung Schleswig-Holstein      Bildungsgang über den Mittleren Schulabschluss oder
   (AV-SH), in der unter schulischer Verantwortung        einen diesem gleichwertigen Schulabschluss oder die
   Phasen des Unterrichts und der betrieblichen Praxis    Versetzung in die Oberstufe des achtjährigen Gymna-
   miteinander verbunden werden,                          siums verfügt und sich in einem Berufsausbildungs-
geführt. Die Ausbildungsvorbereitung Schleswig-           oder mindestens zweijährigen Umschulungsverhältnis
Holstein soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass    in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem
Schülerinnen und Schüler schon während des laufen-        Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder
den Bildungsgangs eine Ausbildung nach Absatz 1           dem Seearbeitsgesetz befindet, soweit § 142 SchulG
aufnehmen können. Gelingt dies nicht, soll der Wech-      der Aufnahme nicht entgegensteht. Absatz 1 Satz 3 gilt
sel in einen anderen Bildungsgang oder in ein Beschäf- entsprechend.
tigungsverhältnis angestrebt werden.                      (3) In den Bildungsgang nach § 1 Absatz 1 Nummer 3
(3) Schülerinnen und Schüler in dem Bildungsgang          wird aufgenommen, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt
nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 mit deutschen               hat, eine Zusage für die Aufnahme in das zweite
Sprachkenntnissen unterhalb des Niveaus A2 nach           Jahr einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbil-
dem „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für          dungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der
Sprachen: lernen, lehren, beurteilen (GER)“ werden in
                                     1                    Handwerksordnung in dem entsprechenden Berufsfeld
einer speziellen Berufsintegrationsklasse Deutsch als     nachweist und der Schule eine ärztliche Bescheinigung
Zweitsprache (BIK-DaZ) zusammengefasst.                   nach § 32 Absatz 1 Jugendarbeitsschutzgesetz vom
                                                          12. April 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch
                            §2                            Artikel 2 des Gesetzes vom 3. März 2016 (BGBl. I
   Aufnahmevoraussetzungen und Schulleistungsjahre        S. 369), vorlegt. Der Bildungsgang umfasst ein Schul-
(1) In den Bildungsgang nach § 1 Absatz 1 Nummer 1        leistungsjahr in Vollzeitunterricht.
wird aufgenommen, wer die Vollzeitschulpflicht erfüllt    (4) In den Bildungsgang nach § 1 Absatz 2 Satz 1
hat und sich in einem Berufsausbildungsverhältnis         Nummer 1 wird aufgenommen, wer berufsschulpflichtig
in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder nach Aus- ist und an einer berufsvorbereitenden Maßnahme eines
bildungsregelungen der zuständigen Stellen nach dem       Trägers von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I           II und III teilnimmt und nicht bereits an einer gleichen
S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 436 der Ver-      Maßnahme mit Erfolg teilgenommen hat. Abweichend
ordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), der        von Satz 1 kann im Rahmen verfügbarer Plätze in
Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntma-            vorhandenen Klassen auch aufgenommen werden, wer
chung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074, ber. nicht mehr berufsschulpflichtig ist. Der Bildungsgang
2006 S. 2095), zuletzt geändert durch Artikel 283 der     umfasst ein Schulleistungsjahr in Teilzeitunterricht.
1
    ) Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen ist einsehbar im Internet
      unter www.goethe.de/z/50/commeuro/deindex.htm

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SCHULE

(5) Den Bildungsgang nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Num-         petenzen sowie Leistungen in Fächern und Lernberei-
mer 2 muss besuchen, wer berufsschulpflichtig ist und      chen bescheinigt.
zum Zeitpunkt der Aufnahme keinem anderen Bildungs-        (4) Für das Religionsgespräch wird im Zeugnis die
gang der Schularten Berufsschule, Berufsfachschule         Teilnahme vermerkt.
oder Berufliches Gymnasium zugewiesen werden kann.
Dieser Bildungsgang umfasst ein Schulleistungsjahr in                                 §5
Vollzeitunterricht. Die Anzahl der wöchentlichen Unter-                           Abschlüsse
richtsstunden ist jeweils abhängig vom Umfang der          (1) Das Ziel der Bildungsgänge der Berufsschule nach
betrieblichen Praxisphasen. Bei der Aufnahme in die        § 1 Absatz 1 bis 3 ist erreicht, wenn in allen Fächern
Ausbildungsvorbereitung Schleswig-Holstein erstellt die    und Lernbereichen der Stundentafel die Leistungen
Schule in Abstimmung mit der zuletzt besuchten Schule      mindestens mit „ausreichend“ bewertet worden sind
und ggf. mit Unterstützung der Jugendberufsagenturen       oder ein Ausgleich nach Absatz 2 gegeben ist.
für jede Schülerin und jeden Schüler einen individuel-     (2) Eine „mangelhaft“ lautende Endnote kann durch
len Ausbildungsvorbereitungsplan. Schülerinnen und         eine mindestens „befriedigend“ lautende Endnote
Schüler, die am Ende des Schulleistungsjahres weder        ausgeglichen werden; ein solcher Ausgleich kann nur
eine Ausbildung aufgenommen haben noch in einen            für ein Fach oder einen Lernbereich erfolgen. Das
anderen Bildungsgang gewechselt sind, können den           zum Ausgleich herangezogene Fach oder der zum
Bildungsgang auf Beschluss der Klassenkonferenz bis        Ausgleich herangezogene Lernbereich muss nach der
zu einer Gesamtdauer von zwei Schulleistungsjahren         Stundentafel mindestens die gleiche Wochenstunden-
weiter besuchen, wenn zu erwarten ist, dass das Ziel       zahl oder Gesamtstundenzahl wie das auszugleichende
des Bildungsgangs hierdurch zu erreichen ist.              Fach oder der auszugleichende Lernbereich haben.
(6) In die Berufsintegrationsklasse Deutsch als Zweit-     Soweit erforderlich, können zum Ausgleich einer End-
sprache nach § 1 Absatz 3, die ein Jahr in Vollzeitun-     note mehrere Fächer oder Lernbereiche herangezogen
terricht umfassen soll, werden berufsschulpflichtige       werden, die zusammen die gleiche Wochenstunden-
Schülerinnen und Schüler mit deutschen Sprachkennt-        zahl oder Gesamtstundenzahl wie das auszugleichende
nissen unterhalb des Niveaus A2 GER aufgenommen.           Fach oder der auszugleichende Lernbereich haben.
Schülerinnen und Schüler dieser Klasse können im           „Ungenügend“ lautende Endnoten sind nicht ausgleich-
Rahmen verfügbarer Plätze über die Höchstverweil-          bar.
dauer hinaus in dem Bildungsgang nach § 1 Absatz 2         (3) In den Bildungsgängen nach § 1 Absatz 1 Nummer
Nummer 2 verbleiben.                                       1 und 2 wird in den Abschlusszeugnissen eine Durch-
(7) Abweichend von Absatz 5 Satz 1 und von Absatz 6        schnittsnote ausgewiesen, die sich aus dem arithme-
Satz 1 kann im Rahmen verfügbarer Plätze in vorhan-        tischen Mittel der Noten der Fächer und Lernbereiche
denen Klassen auch aufgenommen werden, wer nicht           des Abschlusszeugnisses errechnet. Die Durch-
mehr berufsschulpflichtig ist.                             schnittsnote wird auf eine Stelle nach dem Komma
(8) Die Entscheidung über die Zuweisung zu den für         berechnet; es wird nicht gerundet. Auf Antrag der
die Bildungsgänge der Berufsschule geführten Klassen       Schülerin oder des Schülers ist die Durchschnittsnote
trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.             der zuständigen Stelle zur Aufnahme in das Zeugnis
                                                           der Abschlussprüfung zu übermitteln. Zusätzlich zu die-
                              §3                           ser Durchschnittsnote wird in dem Bildungsgang nach
                         Stundentafeln                     § 1 Absatz 1 Nummer 2 die Durchschnittsnote nach
In den Bildungsgängen nach § 1 Absatz 1 Nummer 1           § 20 der Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen
und 2 werden die Stundentafeln auf der Grundlage           vom 14. August 2012 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 173),
der Rahmenstundentafel erlassen. Dabei können in der       geändert durch Artikel 8 der Verordnung vom 18. Juni
Stundentafel durch die oberste Schulaufsicht Lernfel-      2014 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 196), ausgewiesen.
der zu Lernbereichen zusammengefasst werden.               (4) Erreicht eine Schülerin oder ein Schüler den
                              §4                           Abschluss des Bildungsganges nach § 1 Absatz 1
                     Leistungsbewertung                    Nummer 2 nicht, richtet sich die Leistungsbewertung
(1) Die für Leistungen in fächer- oder lernbereichsüber-   und die Erteilung eines Abschlusses nach den Anfor-
greifendem Unterricht erteilten Noten sind wie Noten       derungen des Bildungsganges nach § 1 Absatz 1
der Fächer und Lernbereiche im Zeugnis zu werten.          Nummer 1.
Satz 1 gilt entsprechend, wenn an die Stelle der Lern-     (5) Im Bildungsgang nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Num-
bereiche Lernfelder treten.                                mer 1 ist der Abschluss erreicht, wenn die Schülerin
(2) Bei Schülerinnen und Schülern in den Bildungs-         oder der Schüler zusätzlich zu den Anforderungen
gängen nach § 1 Absatz 2 wird, wenn die Leistung in        nach Absatz 1 und 2 in der berufsvorbereitenden Maß-
mehr als zwei Fächern oder Lernbereichen schlechter        nahme mit Erfolg an der fachpraktischen Unterweisung
als „ausreichend“ bewertet wird, die Beurteilung nach      teilgenommen hat, sofern diese Bestandteil der Maß-
Notenstufen durch eine auf alle Fächer und Lernberei-      nahme ist. Zugleich ist die Berufsschulpflicht erfüllt.
che der Stundentafel eingehende zusammenfassende           (6) Der Bildungsgang nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Num-
Beurteilung wie in einem Berichtszeugnis ergänzt. Dies     mer 2 endet mit der Aufnahme einer Ausbildung, dem
gilt auch für das abschließende Zeugnis.                   Wechsel in einen anderen Bildungsgang oder mit dem
(3) In der Berufsintegrationsklasse Deutsch als Zweit-     Ende der Berufsschulpflicht. Endet die Berufsschul-
sprache nach § 1 Absatz 3 werden den Schülerinnen          pflicht mit dem ersten Schulhalbjahr eines Schuljahres,
und Schülern die in der deutschen Sprache erworbe-         kann die Schülerin oder der Schüler den Bildungsgang
nen Kenntnisse, die berufsrelevanten Handlungskom-         bis zum Ende des Schuljahres besuchen.

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SCHULE

(7) Die Berufsintegrationsklasse Deutsch als Zweit-         können, mit Ausnahme der Abschluss- sowie der
sprache nach § 1 Absatz 3 endet mit Erreichen von           Abgangszeugnisse, Zeugniskarten verwendet werden.
Sprachkenntnissen des Niveaus A2 GER, mit der               (2) In den Bildungsgängen nach Absatz 1 sind in
Aufnahme einer Ausbildung, mit dem Wechsel in einen         den Zeugnissen, mit Ausnahme der Abschluss- und
anderen Bildungsgang oder mit dem Ende der Berufs-          Abgangszeugnisse, die Fehlzeiten aus persönlichen
schulpflicht. Absatz 6 Satz 2 gilt entsprechend.            Gründen, getrennt nach anerkannten, nicht anerkann-
                              §5a                           ten Gründen und ohne Angabe von Gründen, sowie
    Abschlüsse für Bildungsgänge nach § 1 Absatz 1          Fehlzeiten aus betrieblichen Gründen anzugeben.
    Nummer 1 und 2 bei Benotung nach Lernfeldern            (3) In dem Bildungsgang nach § 1 Absatz 2 Satz 1
                         und Fächern                        Nummer 2 wird beim Wechsel in eine Ausbildung
(1) Soweit die Benotung nach Lernfeldern und Fächern        oder in einen anderen Bildungsgang unabhängig von
erfolgt, ist das Ziel der Bildungsgänge nach § 1 Absatz 1   der Schulbesuchsdauer ein Abschlusszeugnis erteilt.
Nummer 1 bis 3 erreicht, wenn in allen Fächern und          Anderenfalls wird ein Abschlusszeugnis frühestens
Lernfeldern der Stundentafel die Leistungen mindes-         nach dem Ende der Berufsschulpflicht erteilt, wenn die
tens mit „ausreichend“ bewertet worden sind oder ein        Voraussetzungen von § 5 Absatz 1 und 2 erfüllt sind.
Ausgleich nach Absatz 2 gegeben ist. Der Wahlpflicht-       (4) Für Schülerinnen und Schüler, die nach § 23 Absatz 3
bereich gilt als Lernfeld.                                  SchulG die Berufsschulpflicht erfüllt haben, wird in ein
(2) Sofern maximal 20 % der Lernfelder des berufsbe-        Abgangszeugnis der Hinweis aufgenommen, dass die
zogenen Bereichs und maximal ein Fach des berufs-           Berufsschulpflicht erfüllt ist; in der berufsvorbereitenden
übergreifenden Bereichs mit „mangelhaft“ bewertet           Bildungsmaßnahme gilt dies, wenn zusätzlich festgestellt
sind, kann ein Ausgleich durch ein „befriedigend“           werden kann, dass mit Erfolg an der fachpraktischen
oder besser bewertetes Lernfeld oder Fach erfolgen.         Unterweisung teilgenommen wurde, sofern diese
Lernfelder und Fächer können einander ausgleichen.          Bestandteil der Maßnahme ist.
Das zum Ausgleich herangezogene Lernfeld oder Fach          (5) Das Abschlusszeugnis der Berufsintegrationsklasse
muss nach der Stundentafel mindestens die gleiche           Deutsch als Zweitsprache nach § 1 Absatz 3 enthält
Gesamtstundenzahl wie das auszugleichende Lernfeld          den Vermerk: „Die Schülerin oder der Schüler verfügt
oder Fach haben. Soweit erforderlich, können zum            über deutsche Sprachkenntnisse des Niveaus A2 nach
Ausgleich mehrere Lernfelder oder Fächer herangezo-         dem „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für
gen werden, die zusammen die gleiche Gesamtstun-            Sprachen: lernen, lehren, beurteilen“.“.
denzahl wie das auszugleichende Lernfeld oder Fach
haben. „Ungenügend“ lautende Endnoten sind nicht                                          §7
ausgleichbar.                                                           Erwerb weiterer Schulabschlüsse
(3) Die Durchschnittsnote für den Berufsschulab-            (1) Der Abschluss der Bildungsgänge nach § 1 Absatz 1
schluss errechnet sich als arithmetisches Mittel            Nummer 1 und 3 schließt den Ersten allgemeinbilden-
der nach Stundenzahl gewichteten Lernfelder des             den Schulabschluss ein.
berufsbezogenen Bereichs und der nach Stunden-              (2) Der Abschluss der Bildungsgänge nach § 1 Absatz 2
zahl gewichteten Fächer des berufsübergreifenden            Satz 1 Nummer 1 und 2 schließt den Ersten allgemein-
Bereichs. Sie wird auf eine Stelle nach dem Komma           bildenden Schulabschluss ein, wenn an dem Unterricht
berechnet; es wird nicht gerundet. Auf Antrag der           zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulab-
Schülerin oder des Schülers ist diese Durchschnitts-        schlusses gemäß Stundentafel teilgenommen wurde
note der zuständigen Stelle zur Aufnahme in das Zeug-       und in den Fächern und Lernbereichen dieses Unter-
nis der Abschlussprüfung zu übermitteln.                    richts mindestens „ausreichend“ lautende Endnoten
(4) Zusätzlich zu der Durchschnittsnote nach Absatz 3       erzielt wurden. Eine „mangelhaft“ lautende Endnote in
wird im Bildungsgang nach § 1 Absatz 1 Nummer 2             einem Fach oder Lernbereich kann durch eine min-
eine Durchschnittsnote für die Vergabe von Studien-         destens „befriedigend“ lautende Endnote im Unterricht
plätzen ausgewiesen. Diese errechnet sich als arithme-      zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulab-
tisches Mittel der zweifach gewichteten Durchschnitts-      schlusses ausgeglichen werden; ein solcher Ausgleich
note des berufsbezogenen Bereichs und den einfach           kann nur für ein Fach oder einen Lernbereich erfolgen.
gewerteten Endnoten der Fächer des Zusatzunterrichts        „Ungenügend“ lautende Endnoten sind nicht ausgleich-
ohne Gewichtung.                                            bar.
(5) Erreicht eine Schülerin oder ein Schüler den            (3) Die Abschlusszeugnisse nach Absatz 1 und 2 erhal-
Abschluss des Bildungsganges nach § 1 Absatz 1              ten für Schülerinnen und Schüler, die ohne den Ersten
Nummer 2 nicht, richtet sich die Leistungsbewertung         allgemeinbildenden Schulabschluss oder einem diesem
und die Erteilung eines Abschlusses nach den Anfor-         gleichwertigen Schulabschluss in den Bildungsgang
derungen des Bildungsganges nach § 1 Absatz 1               eingetreten sind, den Zusatz: „Mit dem Abschluss
Nummer 1.                                                   wurde der Erste allgemeinbildende Schulabschluss
                                                            erworben.“.
                              §6
                          Zeugnisse                         (4) Der Abschluss des Bildungsganges nach § 1
                                                            Absatz 1 Nummer 1 schließt den in allen Ländern in
(1) In den Bildungsgängen nach § 1 Absatz 1 Num-            der Bundesrepublik Deutschland anerkannten Mittleren
mer 1 und 2 sind die Zeugnisse, mit Ausnahme der            Schulabschluss ein, wenn
Abschluss- und Abgangszeugnisse, auch dem Ausbil-
dungs-, dem Umschulungs- oder dem Praktikumsbe-             1. der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung
trieb zur Kenntnisnahme vorzulegen. Für die Zeugnisse          in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem
                                                               Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder

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SCHULE

   dem Seearbeitsgesetz mit einer Regelausbildungs-         ohne die Fachhochschulreife in den Bildungsgang ein-
   dauer von mindestens zwei Jahren nachgewiesen            getreten sind, erhält das Abschlusszeugnis den Zusatz:
   wird,                                                    „Entsprechend der Vereinbarung über den Erwerb der
2. die Berufsschule mit einem Unterrichtsangebot            Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen
   entsprechend der Rahmenstundentafel erfolgreich          (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Juni
   besucht und im Abschlusszeugnis ein Gesamtnoten-         1998 in der Fassung vom 9. März 2001) berechtigt
   durchschnitt von mindestens 3,0 erreicht worden ist      dieses Zeugnis in allen Ländern in der Bundesrepublik
   und                                                      Deutschland zum Studium an Fachhochschulen.“.
3. ausreichende Fremdsprachenkenntnisse nachge-                                           §8
   wiesen werden durch einen mindestens fünfjährigen                     Nachträgliche Anerkennung von
   Fremdsprachenunterricht mit der Note „ausrei-                              Berufsschulzeugnissen
   chend“ oder durch Vorlage eines Fremdsprachen-           Die nachträgliche Anerkennung eines in einer Berufs-
   zertifikats in Englisch des Niveaus B1 GER oder          schule des Landes Schleswig-Holstein erworbenen
   höher. Der Nachweis in Form eines Fremdsprachen-         Zeugnisses erfolgt für Abschlüsse nach § 7 auf Antrag
   zertifikats kann auch nach Abschluss des Bildungs-       durch die Berufsschule, die die Schülerin oder der
   ganges erbracht werden.                                  Schüler besucht hat.
Für Schülerinnen und Schüler, die ohne den Mittleren                                      §9
Schulabschluss oder einem diesem gleichwertigen                        Gemeinsames Abschlussverfahren
Schulabschluss in den Bildungsgang eingetreten sind,        Über ein gemeinsames Verfahren des Abschlusses
erhält das Abschlusszeugnis den Zusatz: „Mit dem            des Bildungsganges für Auszubildende, Umschülerin-
Abschluss wurde der Mittlere Schulabschluss erwor-          nen oder Umschüler und der Abschlussprüfung nach
ben. Er entspricht der Rahmenvereinbarung über die          dem Berufsbildungsgesetz oder der Gesellenprüfung
Berufsschule (Beschluss der Kulturministerkonferenz         nach der Handwerksordnung können zwischen dem
vom 12. März 20152).“.                                      für Schulen zuständigen Ministerium und der jeweils
(5) Der Abschluss des Bildungsganges nach § 1               zuständigen Stelle Absprachen getroffen werden. Die
Absatz 1 Nummer 2 schließt die Berechtigung für ein         Mitwirkung der fachlich zuständigen Lehrkräfte der
Studium an einer Fachhochschule in der Bundesrepu-          Berufsschule in den Prüfungsausschüssen nach dem
blik Deutschland ein, wenn entsprechend der Verein-         Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung
barung über den Erwerb der Fachhochschulreife in            bleibt davon unberührt. Im Rahmen der Absprache
beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusmi-         ist zu regeln, in welcher Weise die vor Beginn des
nisterkonferenz vom 5. Juni 1998 in der Fassung vom         gemeinsamen Verfahrens von der Berufsschule vorzu-
9. März 2001)                                               nehmende Beurteilung der Leistungen in den Fächern
1. der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung        und Lernbereichen der Berufsschule den durch die
   in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem           anzuwendende Ausbildungsordnung bestimmten Prü-
   Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder          fungsfächern und -lernbereichen zuzuordnen ist.
   dem Seearbeitsgesetz mit einer Regelausbildungs-                                      § 10
   dauer von mindestens drei Jahren nachgewiesen wird,                Inkrafttreten und Übergangsregelung
2. im Bildungsgang die nach der Vereinbarung festge-        (1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2016 in
   legten zeitlichen und inhaltlichen Rahmenvorgaben        Kraft. Gleichzeitig tritt die Berufsschulverordnung vom
   eingehalten worden sind und                              14. August 2012 (NBl. MBW. Schl.-H. S. 170), geän-
3. die Erfüllung der inhaltlichen Standards über            dert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Juni 2014
   jeweils eine schriftliche Prüfung im Umfang von          (NBl. MBW. Schl.-H. S. 196), außer Kraft.
   drei Zeitstunden in den Fächern oder Lernberei-          (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 können Schüle-
   chen Deutsch/Kommunikation, fortgeführte Fremd-          rinnen und Schüler letztmalig zum Schuljahr 2017/18
   sprache und Mathematik in den drei Bereichen             auch in die Bildungsgänge nach § 1 Nummer 4 und 6
   „Muttersprachliche Kommunikation/Deutsch“,               der oben genannten Berufsschulverordnung aufge-
   „Fremdsprache“ und „Mathematisch-naturwissen-            nommen werden. Sie findet für diese Schülerinnen und
   schaftlich-technischer Bereich“ nachgewiesen wird.       Schüler bis zum Endes des Bildungsganges weiterhin
Die schriftliche Prüfung kann in einem der drei Berei-      Anwendung. Das gilt gleichfalls für alle Schülerinnen
che durch eine schriftliche Facharbeit mit anschlie-        und Schüler, die im Schuljahr 2015/16 bereits einen
ßender Präsentation der Ergebnisse im Rahmen eines          Bildungsgang der Berufsschule besuchen.
Kolloquiums unter prüfungsgemäßen Bedingungen               (3) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2021
ersetzt werden. Für Schülerinnen und Schüler, die           außer Kraft.

                      Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 23. Juni 2016
                                                      Britta Ernst
                                       Ministerin für Schule und Berufsbildung

2
    ) Die Beschlüsse der KMK sind einsehbar im Internet unter www.kmk.org/bildung-schule/berufliche-bildung.html

NBI.MSB.Schl.-H. 2016                                                                                         135
SCHULE

Übergang an die weiterführenden allgemein                 ihren spezifischen Zielen, Anforderungen und Arbeits-
bildenden Schulen zum Schuljahr 2017/18                   weisen vor.
Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung      4. Individuelle Beratung der Eltern durch die weiterfüh-
vom 28. Juni 2016 - III 251                                   renden allgemein bildenden Schulen
I. Ziel des Erlasses                                      Die Schulen ermöglichen auf Wunsch der Eltern eine
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz können die           individuelle Beratung bis zum 24. Februar 2017.
Eltern im Rahmen der von der Schulaufsichtsbehörde        5. Anmeldezeitraum
nach Anhörung des Schulträgers festgesetzten Aufnah-      Die Eltern melden ihr Kind bei der Schule im Anmel-
memöglichkeiten aus dem vorhandenen Angebot an            dezeitraum vom 27. Februar bis zum 8. März 2017 an.
weiterführenden allgemein bildenden Schulen wählen.       Eine Verkürzung oder Ausweitung dieses Anmeldezeit-
Dieser Erlass dient der Koordinierung des Verfah-         raums ist nicht zulässig.
rens und der Bekanntgabe verbindlich einzuhaltender
Termine. Zudem sollen die Regelungen dieses Erlasses      III. Verfahren für Kinder mit sonderpädagogischen
dem grundsätzlichen Recht auf freie Schulwahl auch              Förderbedarf
der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf           1. Information der Eltern
Wirksamkeit verschaffen und gleichzeitig sicherstellen,   Am Ende des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangs-
dass sie einen Platz an der Schule erhalten, an der       stufe 4 informieren die Förderzentren die Eltern über
ihrem individuellen Förderbedarf am besten entsprochen    die Regelungen zum bevorstehenden Schulwechsel
werden kann.                                              und über die in Frage kommenden weiterführenden
Nach § 2 der Landesverordnung über Gemeinschafts-         allgemein bildenden Schulen. Die Eltern äußern gegen-
schulen (GemVo) vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW.              über dem zuständigen Förderzentrum einen Erst-,
S.151), § 2 der Landesverordnung über die Sekundar-       einen Zweit- und einen Drittwunsch für eine Schule, die
stufe I der Gymnasien (Schulartverordnung Gymnasien       ihr Kind künftig besuchen soll. Die Eltern können die
- SAVOGym) vom 18. Juni 2014 (NBl. MBW. S.158),           Informationsangebote der weiterführenden allgemein
§ 6 und 7 der Landesverordnung über Grundschulen          bildenden Schulen in Anspruch nehmen (siehe II. 3);
vom 22. Juni 2007 (letzte Änderung vom 18. Juni 2014,     eine Anmeldung dort ist aber nicht erforderlich.
NBl. MBW. S.143) sowie § 5 ff. der Landesverordnung       2. Koordinierung
über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) vom             Zuständig für die Koordinierung ist jeweils das Schul-
20. Juli 2007 (letzte Änderung vom 28. Februar 2013,      amt, das diese Aufgabe ggf. an die Leitung eines För-
NBl. MBW. S. 60) werden die Termine für das Verfah-       derzentrums delegieren kann. Die Koordinierung erfolgt
ren des Übergangs in die weiterführenden Schulen wie      in zwei Schritten:
folgt festgesetzt:
                                                          a. Koordinierung von Schulplätzen
II. Verfahren für Kinder ohne sonderpädagogischen
     Förderbedarf                                         Mit den Schulleiterinnen und Schulleitern der vor Ort
                                                          vorhandenen weiterführenden allgemein bildenden
1. Information der Eltern                                 Schulen und deren Schulaufsicht werden Kontingente
Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Jahr-        der jeweils von einer Schule aufzunehmenden Kinder
gangsstufe 4 in der Grundschule unterrichten bis          mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf festge-
spätestens zum 20. Januar 2017 (§ 7 der Landes-           legt. Grundlage dafür sind insbesondere Informationen
verordnung über Grundschulen) die Eltern über den         der Förderzentren über die Schülerzahl, die beste-
Ablauf des Informations- und Anmeldeverfahrens in         henden Förderschwerpunkte und die Elternwünsche
allen weiterführenden allgemein bildenden Schulen.        bezüglich der weiterführenden Schule sowie ggf.
2. Entwicklungsbericht                                    Besonderheiten der Kinder mit sonderpädagogischem
Mit dem Zeugnis bzw. als Zeugnis (lt. Erlass des MBW      Förderbedarf, die aktuell die Jahrgangsstufe 4 besu-
vom 18. Juni 2014: Entwicklungsbericht zum Übergang       chen. Dabei sind die personenbezogenen Daten der
an die weiterführenden allgemein bildenden Schulen;       Kinder und Eltern zu anonymisieren (vgl. § 2 Abs. 2
NBl. MBW. S.146) zum Schulhalbjahr erhalten die           Nr. 6 Landesdatenschutzgesetz).
Eltern einen Entwicklungsbericht (§ 6 und 7 der Lan-      b. Koordinierung des individuellen Förderbedarfs
desverordnung über Grundschulen). Zu Beginn des           Das zuständige Schulamt oder das zuständige För-
zweiten Halbjahres laden die Klassenlehrerinnen und       derzentrum koordiniert gemäß § 5 Abs. 2 der Lan-
Klassenlehrer die Eltern gemeinsam mit ihrem Kind zu      desverordnung über sonderpädagogische Förderung
einer verpflichtenden Einzelberatung über den Entwick-    den individuellen Förderbedarf des einzelnen Kindes
lungsbericht und die weitere schulische Laufbahn ein;     in Bezug auf den vorhandenen Schulplatz, an dem
die Lehrkräfte beraten die Eltern hinsichtlich der Wahl   diesem Förderbedarf gemäß § 24 Abs. 3 SchulG
einer Schule bzw. der Schulart.                           am besten entsprochen werden kann. Dabei ist nach
3. Information der weiterführenden allgemein bildenden   Möglichkeit der gemäß Ziffer 1 geäußerte Elternwille
     Schulen                                              maßgeblich zu berücksichtigen. Das zuständige Schul-
Die untere Schulaufsichtsbehörde teilt den Schullei-      amt informiert nach der insofern erfolgten Ermittlung
tungen der Grundschulen die Beratungstermine der          des geeigneten Schulplatzes die Leiterin oder den
aufnehmenden Schulen bis zum 10. Januar 2017 mit.         Leiter der weiterführenden allgemein bildenden Schule
In den aufnehmenden Schulen erfolgen Informati-           über die geplante Zuweisung. Die Koordinierung ist vor
onsveranstaltungen bis zum 24. Februar 2017. Hier         Beginn des unter II. 5 festgelegten Anmeldezeitraums
stellen sich die einzelnen Schulen der Schularten mit     abzuschließen.

136                                                                                     NBI.MSB.Schl.-H. 2016
SCHULE

c. Förderausschuss                                        sonderpädagogischem Förderbedarf gemäß § 24
Sollte im Rahmen der Koordinierung kein einvernehmli-     Abs. 3 Schulgesetz durch das Schulamt der Schule
ches Ergebnis erzielt werden können, wird ein Förder-     zugewiesen, in der ihrem Förderbedarf am besten ent-
ausschuss einberufen und das Verfahren gemäß § 6          sprochen werden kann. Dies erfolgt auch, wenn dabei
ff. der Landesverordnung über sonderpädagogische          dem gemäß Ziffer 1 geäußerten Elternwillen entspro-
Förderung fortgesetzt.                                    chen werden kann. In dem Zuweisungsbescheid des
                                                          Schulamtes wird jeweils darauf hingewiesen, dass die
3. Zuweisung durch das Schulamt                           Zuweisung im Einvernehmen mit der Schulaufsicht der
Auf der Grundlage des individuellen Koordinierungs-       aufnehmenden Schule erfolgt.
ergebnisses wird die Schülerin oder der Schüler mit

IV. Hinweise zu Aufnahme- und Ablehnungsbescheiden und einzuhaltenden Terminen

bis zum 10. Januar 2017 (Di)            Mitteilung der Beratungstermine der aufnehmenden Schulen bis zum
                                        10. Januar 2017 durch die untere Schulaufsichtsbehörde an die Schul-
                                        leitungen der Grundschulen
bis zum 24. Februar 2017 (Fr)           verpflichtende Einzelberatung zum Entwicklungsbericht
                                        Koordinierung der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf
                                        Informationsveranstaltungen und Beratungen der weiterführenden Schulen
27. Februar (Mo) bis 8. März 2017 (Mi) Anmeldungen an den weiterführenden Schulen
bis zum 16. März 2017 (Do)              Aufnahmeentscheidungen der erstgewünschten Schulen
bis zum 16. März 2017 (Do)              • Versand von Aufnahmebescheiden über die Erstwünsche
                                        • Versand von Ablehnungsbescheiden für das A-Verfahren (mit folgen-
                                          der Empfehlung: „Damit Sie im 2. Aufnahmeverfahren mit berücksich-
                                          tigt werden können, empfehlen wir Ihnen eine Anmeldung bis zum
                                          23. März 2017.“)
                                        • Weiterleitung der Anmeldeunterlagen an die mit zweiter Priorität
                                          gewünschten Schulen
                                        • Rückmeldung über den Stand des Aufnahmeverfahrens an die Schul-
                                          aufsicht
bis zum 24. März 2017 (Fr)              • Aufnahmeentscheidungen der mit zweiter Priorität gewünschten Schulen
                                        • Versand von Aufnahmebescheiden der mit zweiter Priorität gewünsch-
                                          ten Schulen
                                        • und Ablehnungsbescheiden für das A-Verfahren (mit folgender
                                          Empfehlung: „Damit Sie im 3. Aufnahmeverfahren mit berücksichtigt
                                          werden können, empfehlen wir Ihnen eine Anmeldung bis zum
                                          30. März 2017.“)
                                        • Weiterleitung der Anmeldeunterlagen an die mit dritter Priorität
                                          gewünschte Schule
                                        • Rückmeldung über den Stand des Aufnahmeverfahrens an die Schul-
                                          aufsicht
bis zum 31. März 2017 (Fr)              • Aufnahmeentscheidungen der mit dritter Priorität gewünschten Schulen
                                        • Versand von Aufnahme- und Ablehnungsbescheiden
                                        • Weiterleitung aller noch verbliebenen Anmeldeunterlagen an das
                                          jeweilige Schulamt der Kreise bzw. kreisfreien Städte und
                                        • Rückmeldung über den Stand des Aufnahmeverfahrens gemäß Vor-
                                          druck (Anlage) an die zuständige Schulaufsicht
                                                                                                                    An
                                                                                                                      l.

ab 3. April 2017 (Mo)                   • Ermittlung der von den Eltern gewünschten Schulart für die Fest­
                                          legung der zuständigen Schulen durch die Schulämter und
                                        • Versand der Anmeldeunterlagen an die jeweils zuständige Schulaufsicht
                                        • Nennung der zuständigen Schule durch Schulämter bzw. oberste
                                          Schulaufsicht
Osterferien vom 7. bis 21. April 2017
Hinweis: In jedem Stand des Verfahrens dokumentiert die Schulleiterin bzw. der Schulleiter den Verbleib der
Unterlagen und hält fest, an welche Schule die Anmeldeunterlagen weitergeleitet wurden.

NBI.MSB.Schl.-H. 2016                                                                                        137
SCHULE V. Rückmeldebogen an die Schulaufsicht

           Schule
V. Rückmeldebogen
           (Name,an die Schulaufsicht
                  Anschrift und Telefonnummer)
Schule
(Name, Anschrift und Telefonnummer)

                                         Stichtag: 31. März 2017

                   Rückmeldung an die zuständige Schulaufsicht über den Stand des
                                       Aufnahmeverfahrens

            Aufnahmeverfahren von Schülerinnen und Schülern für den 5. Jahrgang des
            Schuljahres 2017/18

            Aufnahmekapazität: ________*)
            *) Es zählt nur die von der Schulaufsicht vorher festgelegte Kapazität

            angemeldete Kinder:

            aufgenommene Kinder Erstwunsch:

            aufgenommene Kinder Zweitwunsch:

            aufgenommene Kinder Drittwunsch:

            verbleibende freie Plätze:

138                                                                                 NBI.MSB.Schl.-H. 2016
SCHULE

Fachanforderungen für die Fächer Biologie,                 Festlegung der Schulkostenbeiträge nach
Chemie, Physik, Griechisch, Dänisch, Russisch,             § 111 Abs. 5 SchulG für das Haushaltsjahr 2016
Evangelische Religion, Katholische Religion,               Runderlass des Ministeriums für Schule und Berufs-
Philosophie, Geschichte, Wirtschaft/Politik                bildung vom 14. Juni 2016 - III 201 - 320.06.02.01.02
Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung       Zur Durchführung des § 111 Abs. 5 des Schleswig-
vom 1. Juni 2016 - III 301                                 Holsteinischen Schulgesetzes werden die Schul-
Aufgrund des § 126 Absatz 3 des Schulgesetzes              kostenbeiträge für den Besuch von Förderzentren in
bestimmt das Ministerium für Schule und Berufsbildung      Trägerschaft des Landes für das Haushaltsjahr 2016
Folgendes:                                                 wie folgt festgelegt:
Die Fachanforderungen für die Fächer Biologie, Che-
                                                           1.   für jede Schülerin und jeden        = 4.797 €
mie, Physik, Griechisch, Dänisch, Russisch, Evan-
                                                                Schüler am Landesförderzentrum
gelische Religion, Katholische Religion, Philosophie,
                                                                Hören und Kommunikation in
Geschichte, Wirtschaft/Politik (Sekundarstufe I und
                                                                Schleswig
Sekundarstufe II) treten zum Schuljahr 2016/17 in Kraft.
Sie gelten an allgemein bildenden Schulen und lösen        2.   für jede Schülerin und jeden        = 14.577 €
die bislang geltenden Lehrpläne ab. Dabei gelten die            Schüler am Landesförderzentrum
Fachanforderungen für die Sekundarstufe I ab dem                körperliche und motorische Ent-
Schuljahr 2016/17 aufwachsend für die Jahrgangsstufe 5,         wicklung in Schwentinental (OT
für das Fach Wirtschaft/Politik ab Jahrgangsstufe 7             Raisdorf)
und die Fachanforderungen für die Sekundarstufe II ab      3.   für jede Schülerin und jeden        = 5.100 €
dem Schuljahr 2016/17 in der Einführungsphase der               Schüler am Landesförderzent-
Oberstufe aufwachsend.                                          rum körperliche und motorische
Die Fachanforderungen für die Fächer Biologie, Che-             Entwicklung in Damp
mie, Physik und Griechisch gelten in der Sekundar-
stufe I nur für die Gymnasien. Wird in den Gymnasien
                                                           Stundentafeln für die Fachschule, Bereich
in den Jahrgangsstufen 5/6 Biologie, Chemie und Phy-
                                                           Wirtschaft, Fachrichtung Hotel- und
sik fächerübergreifend unterrichtet, sind die Fachanfor-
                                                           Gaststättengewerbe
derungen der Fächer zugrunde zu legen.
                                                           Runderlass des Ministeriums für Schule und Berufs-
Die bislang geltenden Lehrpläne für die Fächer Biolo-
                                                           bildung vom 27. April 2016 - III 32 - 3023.700.0
gie, Chemie, Physik, Griechisch, Dänisch, Russisch,
Evangelische Religion, Katholische Religion, Philoso-      Aufgrund des § 126 Absatz 3 des Schulgesetzes
phie, Geschichte, Wirtschaft/Politik gelten auslaufend     bestimmt das Ministerium für Schule und Berufsbil-
weiter; sie treten jahrgangsstufenweise bis zum Ende       dung, dass ab 1. August 2017 die als Anlagen beige-

                                                                                                                    An
des Schuljahres 2021/22 (Sekundarstufe I) bzw.             fügten Stundentafeln für die Fachschule, Bereich Wirt-

                                                                                                                     l.
2018/19 (Sekundarstufe II) für die allgemein­bildenden     schaft, Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe,
Schulen außer Kraft.                                       anzuwenden sind.
Die Fachanforderungen werden bis zum 15. August            Gleichzeitig werden die bestehenden Stundentafeln für
2016 auf dem Lehrplanportal des Landes                     diese Fachrichtung aufgehoben. Sie gelten aber weiter
                                                           für Schülerinnen und Schüler, die sich vor dem 1. Au­-
(http://lehrplan.lernnetz.de) veröffentlicht.
                                                           gust 2017 in einem dieser Bildungsgänge befunden
                                                           haben.
Namensänderung
Bekanntmachung des Ministeriums für Schule und
Berufsbildung vom 27. Juni 2016 - III 22
Das Förderzentrum der Stadt Uetersen führt weiterhin
die Bezeichnung „Förderzentrum mit dem Schwerpunkt
Lernen der Stadt Uetersen in Uetersen“ und trägt künf-
tig den Namen „Förderzentrum Region Uetersen“.

NBI.MSB.Schl.-H. 2016                                                                                       139
Stundentafel                                        F4
SCHULE                               Berufsbildende Schulen                           1.8.2017

 Fachschule Wirtschaft      Stundentafel                                                 F4
                            Berufsbildende Schulen
 Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe                                           1.8.2017
 Staatlich geprüfter Gastronom und
 Staatlich geprüfte Gastronomin
 Fachschule Wirtschaft                                                      Unterrichtsstunden
 Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe                                  bezogen auf den
 Staatlich geprüfter Gastronom und                                       1-jährigen Bildungsgang
 Staatlich geprüfte Gastronomin
 Fachrichtungsbezogener Lernbereich mit den Lern-                           Unterrichtsstunden
 feldern                                                                     bezogen auf den
                                                                         1-jährigen Bildungsgang
 LF 1:     Rahmenbedingungen unternehmerischer Gründung
                                                                                       80
           erarbeiten, beurteilen und anwenden
 Fachrichtungsbezogener Lernbereich mit den Lern-
 LF 2: Geschäftsvorgänge buchen, Jahresabschluss erstellen und
 feldern                                                                               120
         für unternehmerische Entscheidungen vorbereiten
 LF 1: Rahmenbedingungen unternehmerischer Gründung
 LF 3: Bildungs-                                                                        80
         erarbeiten,und Entwicklungsprozesse
                     beurteilen und anwenden im Unternehmen                            120
         gestalten, beurteilen und verändern
 LF 2: Geschäftsvorgänge buchen, Jahresabschluss erstellen und
 LF 4: Rechtsvorschriften    anwenden,  die das vorbereiten
                                                Unternehmen im                         120
         für unternehmerische   Entscheidungen
         Umgang mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern                               120
 LF 3: Bildungs-
         betreffen und Entwicklungsprozesse im Unternehmen                             120
         gestalten, beurteilen und verändern
 LF 5: Gastgewerbliche Leistungsprozesse planen, organisieren,
 LF 4: beurteilen
         Rechtsvorschriften  anwenden, die das Unternehmen im                          160
                    und verändern
         Umgang mit Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern                               120
 LF 6: Lebensmittel
         betreffen     unter ernährungsphysiologischen und
                                                                                       160
         technologischen Aspekten unterscheiden und beurteilen
 LF 5: Gastgewerbliche Leistungsprozesse planen, organisieren,
 LF 7: Spanisch,                                                                       160
         beurteilen Französisch,
                    und verändern Schwedisch im Hotel- und
                                                                                        80
         Gaststättengewerbe nutzen
 LF 6: Lebensmittel unter ernährungsphysiologischen und
 Projektarbeit                                                                         160
                                                                                        40
         technologischen Aspekten unterscheiden und beurteilen
 LF 7: Spanisch, Französisch, Schwedisch
 Fachrichtungsübergreifender             im Hotel- und
                                   Lernbereich     mit        den                      80
       Gaststättengewerbe nutzen
 Fächern
 Projektarbeit                                                                         40
 Wirtschaft/Politik                                                                    80
 Fachrichtungsübergreifender
 Deutsch/Kommunikation                   Lernbereich mit den                           80
 Fächern
 Englisch                                                                              80
 Wirtschaft/Politik
 Mathematik                                                                            801
                                                                                       80
 Deutsch/Kommunikation
 Informatik                                                                            80
                                                                                       80
 Englisch                                                                               80
                                                                                      1.280
                                                                                            1
 Mathematik                                                                            80
 Informatik                                                                            80
                                                                                      1.280

 1
     Weitere 80 Unterrichtsstunden Mathematik werden in den Lernfeldern integrativ unterrichtet.

140                                                                                 NBI.MSB.Schl.-H. 2016
 1
   Weitere 80 Unterrichtsstunden Mathematik werden in den Lernfeldern integrativ unterrichtet.
Stundentafel                                      F4
                                    Berufsbildende Schulen                         1.8.2017
                                                                                                 SCHULE
 Fachschule Wirtschaft
                             Stundentafel
 Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe                                           F4
                             Berufsbildende
 Staatlich geprüfter Hotel- und             Schulen
                                Gaststättenbetriebs-                               1.8.2017
 wirt und Staatlich geprüfte Hotel- und Gaststätten-
 betriebswirtin
 Fachschule Wirtschaft
 Fachrichtung Hotel- und Gaststättengewerbe                                 Unterrichtsstunden
 Staatlich geprüfter Hotel- und Gaststättenbetriebs-                         bezogen auf den
 wirt und Staatlich geprüfte Hotel- und Gaststätten-                     2-jährigen Bildungsgang
 betriebswirtin
 Fachrichtungsbezogener Lernbereich mit den Lern-
                                                                            Unterrichtsstunden
 feldern
                                                                             bezogen auf den
 LF 1:   Rahmenbedingungen unternehmerischer Gründung                    2-jährigen Bildungsgang
                                                                                     80
         erarbeiten, beurteilen und anwenden
 Fachrichtungsbezogener
 LF                            Lernbereich
    2: Geschäftsvorgänge buchen,              mit den
                                   Jahresabschluss       Lern-
                                                   erstellen und
                                                                                       120
 feldernfür unternehmerische Entscheidungen vorbereiten
 LF
 LF 3:
    1:   Bildungs-  und Entwicklungsprozesse
         Rahmenbedingungen                    im Unternehmen
                                unternehmerischer Gründung                             120
                                                                                        80
         gestalten, beurteilen und verändern
         erarbeiten, beurteilen und anwenden
 LF
 LF 4:
    2:   Rechtsvorschriften
         Geschäftsvorgängeanwenden,      die das Unternehmen
                              buchen, Jahresabschluss           imund
                                                        erstellen
         Umgang    mit Kunden, Lieferanten  und Mitarbeitern                           120
                                                                                       120
         für unternehmerische   Entscheidungen   vorbereiten
         betreffen
 LF 3:   Bildungs- und Entwicklungsprozesse im Unternehmen
 LF 5:   Gastgewerbliche   Leistungsprozesse                                           120
         gestalten, beurteilen und verändern planen, organisieren,                     160
         beurteilen und verändern
 LF 4:   Rechtsvorschriften anwenden, die das Unternehmen im
 LF 6:   Lebensmittel  unter ernährungsphysiologischen
         Umgang mit Kunden,                               und
                                Lieferanten und Mitarbeitern                           120
                                                                                       160
         technologischen
         betreffen        Aspekten unterscheiden und beurteilen
 LF
 LF 7:
    5:   Spanisch,  Französisch,
         Gastgewerbliche         Schwedisch im
                          Leistungsprozesse     Hotel-organisieren,
                                             planen,   und
                                                                                       160
                                                                                       160
         Gaststättengewerbe  nutzen
         beurteilen und verändern
 LF
 LF 8:
    6:   Betriebswirtschaftliche Prozesse planen, steuern,
         Lebensmittel unter ernährungsphysiologischen   und                            120
                                                                                       160
         kontrollieren und verändern
         technologischen Aspekten unterscheiden und beurteilen
 LF
 LF 9:
    7:   Prozesse
         Spanisch, des Personalmanagement
                    Französisch,             planen,
                                 Schwedisch im  Hotel-gestalten
                                                       und      und
                                                                                       120
                                                                                       160
         beurteilen
         Gaststättengewerbe nutzen
 LF
 LF 10:
    8: vertiefende     Zusammenhänge
         Betriebswirtschaftliche Prozesse desplanen,
                                              Rechnungswesens
                                                     steuern,                          120
                                                                                       120
         darstellen  und Rechtsvorschriften
         kontrollieren und verändern          anwenden
                                        1
 Wahlpflichtbereich
 LF 9: Prozesse des   undPersonalmanagement
                          Projektarbeit          planen, gestalten und                 520
                                                                                       120
         beurteilen
 LF 10: vertiefende Zusammenhänge des Rechnungswesens
                                                                                       120
        darstellen und Rechtsvorschriften anwenden
                                        1
 Wahlpflichtbereich und Projektarbeit                                                  520

 1
   Im Wahlpflichtbereich wird einer der folgenden Bereiche im Umfang von 320 Unterrichtsstunden
     gewählt:
   • Speisen/Angebote für Referenzgruppen erstellen, bewerten und verändern sowie Praxis Küche
   • Getränke für Referenzgruppen erstellen, bewerten und verändern sowie Praxis Restaurant
   • Beherbergung und Tourismus als wesentliche Elemente des gastgewerblichen Absatzmarktes
 1
   Im analysieren,   Entwicklungen
      Wahlpflichtbereich   wird einererfassen   und Auswirkungen
                                      der folgenden   Bereiche im bewerten
                                                                   Umfang von sowie
                                                                                 320Praxis Hotel
                                                                                     Unterrichtsstunden
      Geschäftskonzepte mit Hilfe betriebswirtschaftlicher Methoden untersuchen, bewerten schriftlich
   • gewählt:
      verfassen und präsentieren
   • Speisen/Angebote      für Referenzgruppen erstellen, bewerten und verändern sowie Praxis Küche
 Daneben   werden
   • Getränke   für zwei  weitere Wahlpflichtangebote
                     Referenzgruppen                      im Umfang
                                         erstellen, bewerten          von je 80
                                                              und verändern     Unterrichtsstunden
                                                                              sowie                 gewählt.
                                                                                    Praxis Restaurant
 Zusatzunterricht  im  Fach  Mathematik    im Umfang   von  80 Unterrichtsstunden  zum  Erwerb
   • Beherbergung und Tourismus als wesentliche Elemente des gastgewerblichen Absatzmarktes     der Fach-
 hochschulreife  ist im Wahlpflichtbereich    anzubieten.
      analysieren, Entwicklungen erfassen und Auswirkungen bewerten sowie Praxis Hotel
   •  Geschäftskonzepte
NBI.MSB.Schl.-H.   2016 mit Hilfe betriebswirtschaftlicher Methoden untersuchen, bewerten schriftlich141
      verfassen und präsentieren
 Daneben werden zwei weitere Wahlpflichtangebote im Umfang von je 80 Unterrichtsstunden gewählt.
 Zusatzunterricht im Fach Mathematik im Umfang von 80 Unterrichtsstunden zum Erwerb der Fach-
 hochschulreife ist im Wahlpflichtbereich anzubieten.
SCHULE
 -2-

 Fachrichtungsübergreifender Lernbereich mit den
 Fächern
 Wirtschaft/Politik                                                                          120
 Deutsch/Kommunikation                                                                       160
 Englisch                                                                                    160
                                                                                                  2
 Mathematik                                                                                  80
 Informatik                                                                                   80
                                                                                            2.400

 2
     Weitere 80 Unterrichtsstunden Mathematik werden in den Lernfeldern integrativ unterrichtet.

 Der Unterricht berücksichtigt die Standards nach der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhoch-
 schulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Juni 1998
 i. d. F. vom 9. März 2001).

ALLGEMEINE VERWALTUNGS- UND PERSONALANGELEGENHEITEN

Übertragung von personalrechtlichen Befugnissen             4. Über die in Nummer 1 erteilten Befugnisse hinaus
im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule             ist das Landesförderzentrum auch im nichtdelegierten
und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein             Personalbereich dafür zuständig,
- Landesförderzentrum Hören und Kommunikation               a) Erholungsurlaub, Sonderurlaub nach der Sonder-
Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung        urlaubsverordnung, Arbeitsbefreiung und Freistellung
vom 7. Juni 2016 - III 2317                                 vom Dienst nach dem Bildungsfreistellungs- und Quali-
                                                            fizierungsgesetz zu bewilligen;
I. Delegation
                                                            b) Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zu erfassen und Maß-
1. Der Ministerpräsident hat mit Erlass vom 1. April
                                                            nahmen nach § 22 TV-L auszulösen.
2007 (Amtsbl. Schl.-H. S. 287) den Ministerien perso-
nalrechtliche Befugnisse aus Artikel 31 der Landesver-      5. Über die gesamte Beförderungspraxis des voran-
fassung übertragen. Die personalrechtlichen Befug-          gegangenen Jahres ist dem Ministerium für Schule
nisse des Ministeriums für Schule und Berufsbildung         und Berufsbildung bis zum 1. Februar des Jahres zu
gebe ich wie folgt weiter (delegierter Bereich):            berichten (Konsequenz aus Nr. 4.6 der Leistungs- und
                                                            Beförderungsgrundsätze).
1.1 Das Landesförderzentrum Hören und Kommunika-
tion ist zuständig für die Beschäftigten bis zur Entgelt-   II Entscheidungsvorbehalt und Selbsteintritt
gruppe 10 TV-L.                                             Angelegenheiten des Beamten-, Tarif- und Mitbestim-
2. Die Planstellen- und Stellenbewirtschaftung für den      mungsrechts von grundsätzlicher Bedeutung sind
Zuständigkeitsbereich ist mit der Delegation verbun-        dem zuständigen Personalreferat des Ministeriums für
den. Stellenpläne und Stellenübersichten dürfen nur im      Schule und Berufsbildung zur Entscheidung vorzu­
Rahmen des Personalkostenbudgets genutzt werden.            legen.
3. Die Dienststelle erhält ein jährliches Personalkos-      Die Rücknahme der übertragenen Befugnisse im
tenbudget. Das Budget der Dienststelle umfasst die          Einzelfall oder im Allgemeinen, insbesondere aus
Personalkosten aller Beschäftigten (delegierter und         Gründen einer gleichmäßigen Personalentwicklung im
nichtdelegierter Bereich). Damit wird die finanzielle       Geschäftsbereich oder aus organisatorischen Grün-
Obergrenze für die gesamte Personalbewirtschaftung          den, bleibt vorbehalten.
der Dienststelle festgelegt. Vorgaben der Landesregie-      III. Inkrafttreten
rung und Änderungen bei den personalwirtschaftlichen        Dieser Erlass tritt rückwirkend zum 1. Februar 2015 in
Planungs- und Rahmendaten können diesen Rahmen              Kraft und ist befristet bis zum 31. Januar 2020.
einschränken.
 2
  Weitere 80 Unterrichtsstunden Mathematik werden in den Lernfeldern integrativ unterrichtet.
142                                                                            NBI.MSB.Schl.-H. 2016

 Der Unterricht berücksichtigt die Standards nach der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhoch-
 schulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Juni 1998
 i. d. F. vom 9. März 2001).
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