AUSSEREUROPÄISCHE FACHKRÄFTE ERFOLGREICH FÜR DIE WIRTSCHAFT GEWINNEN - ein Praxisleitfaden für Unternehmen
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AUSSEREUROPÄISCHE FACHKRÄFTE ERFOLGREICH FÜR DIE WIRTSCHAFT GEWINNEN Ein Praxisleitfaden für Unternehmen
Inhalt Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 1 Potenziale außereuropäischer Fachkräfte in Deutschland erkennen und nutzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Ausländische Hochschulabsolventinnen und -absolventen einstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Ausländische Abschlüsse a nerkennen lassen – qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Verbesserte Möglichkeiten zur B eschäftigung von Flüchtlingen nutzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Potenziale von Flüchtlingen für die berufliche Ausbildung erschließen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 2 Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im außereuropäischen Ausland finden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 a) Wege nach Deutschland – Rahmenbedingungen für die Rekrutierung von Fachkräften . . . . . . . . 21 Akademikerinnen und Akademiker gewinnen – „Blaue Karte EU“ und Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Verbesserte Rahmenbedingungen f ür die Beschäftigung in Mangelberufen nutzen . . . . . . . . . . . . . 24 Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen – Sprachkenntnisse inklusive . . . . . . 26 Familienangehörige als wichtigen Aspekt der Fachkräftegewinnung berücksichtigen . . . . . . . . . . . 28 Möglichkeiten konzerninterner E ntsendung nutzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
b) Interkulturelle Rekrutierungsansätze und Informations- und Unterstützungsangebote . . . . . . . 33 Informations- und U nterstützungsangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Serviceanbieter für die Personalvermittlung und Beispiele von R ekrutierungsprojekten . . . . . . . . . 37 3 Gewonnene Fachkräfte unterstützen und binden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Willkommenskultur im Unternehmen etablieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Vermittlung und Förderung von Sprachkursen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 4 Überblick zu den Zuwanderungsmöglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 5 BDA aktiv – weitere Informationen für Arbeitgeber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 6 Nützliche Links und Informationen auf einen Blick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
4 BDA | AUSSEREUROPÄISCHE FACHKRÄFTE ERFOLGREICH FÜR DIE WIRTSCHAFT GEWINNEN Einleitung Immer mehr Unternehmen haben Probleme, zu decken. Untersuchungen im Auftrag des offene Stellen für qualifizierte Fachkräfte Bundesarbeitsministeriums zeigen, dass zu besetzen, müssen teilweise lange Beset- bereits jeder zehnte Betrieb Fachkräfte im zungszeiten in Kauf nehmen oder sogar Ausland rekrutiert, bei großen Betrieben mit Aufträge ablehnen. Daran ändert auch die mehr als 500 Beschäftigten ist es sogar fast hohe Zahl an Flüchtlingen nichts, die der- ein Vierteln.1 Gerade kleine und mittelständi- zeit nach Deutschland kommen. Diese kön- sche Unternehmen, die es im Wettbewerb mit nen aufgrund in der Regel fehlender für den den größeren Unternehmen um die besten Arbeitsmarkt verwertbarer Qualifikationen Köpfe oft schwer haben, ziehen aber bisher zumindest kurzfristig kaum einen Beitrag eine Rekrutierung ausländischer Fachkräfte zur Fachkräftesicherung leisten. Daher sind deutlich seltener in Betracht. die Unternehmen in Deutschland trotz hoher Flüchtlingszahlen und auch bei einer besse- Im Fokus der Rekrutierung ausländischer ren Ausschöpfung inländischer Potenziale Fachkräfte steht bisher der europäische Bin- vor allem von Frauen, Menschen mit Migra nenmarkt, weil dank Arbeitnehmerfreizügig- tionshintergrund, Langzeitarbeitslosen, Älte- keit die Ausbildung und Beschäftigung von ren und Menschen mit Behinderung auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus die gezielte Gewinnung qualifizierter Fach- der Europäischen Union (EU) deutlich einfa- kräfte aus dem Ausland angewiesen. cher sind als von Bewerberinnen und Bewer- bern aus sog. Drittstaaten. Dies sind Staaten Für Unternehmen, die trotz intensiver außerhalb der EU, des Europäischen Wirt- Personalsuche in der Region und bundesweit schaftsraums und der Schweiz. Durch richtige keine geeigneten Bewerberin oder Bewerber finden, sind auch die gezielte Ansprache und Entwicklung von Fachkräften aus dem Ausland 1 Monitor „Arbeitsqualität und wirtschaftlicher wichtige Kanäle, um ihren Fachkräftebedarf Erfolg“, Bundesarbeitsministerium, 2014.
Einleitung 5 Reformen im Zuwanderungs- und Anerken- Unterstützungsmöglichkeiten bei der Perso- nungsrecht in den letzten Jahren sind aber nalgewinnung im außereuropäischen Aus- auch die Gewinnung und der Einsatz von Fach- land aufgezeigt. kräften aus dem außereuropäischen Ausland erleichtert worden. Die Informationen und Empfehlungen beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Die vorliegende Broschüre soll Unter- Drucklegung (Mai 2016) aktuelle Rechtslage. nehmen bei der Rekrutierung außereuropä- Trotz erheblicher Fortschritte in den letzten ischer Fachkräfte unterstützen, indem sie Jahren zeigen die Erfahrungen der Unter- relevante Informationsangebote bündelt und nehmen, dass in der täglichen Praxis noch auf weiterführende Informations- und Bera- verschiedene Hemmnisse bestehen, die die tungsangebote verweist. Im Fokus stehen Rekrutierung und Beschäftigung von Fach- dabei zum einen Möglichkeiten der Anspra- kräften aus dem Ausland erschweren. Daher che und Gewinnung von (potenziellen) außer- setzt sich die BDA für weitere Verbesserun- europäischen Fachkräften, die bereits in gen ein. Insbesondere fehlende Sprachkennt- Deutschland leben. Dazu zählen neben aus- nisse, ein komplexes und wenig transparentes ländischen Absolventinnen und Absolventen Anerkennungsverfahren und noch bestehende deutscher Hochschulen auch Menschen, die Lücken im Zuwanderungsrecht bzw. Defizite als Flüchtlinge im Zuge der humanitären bei der Umsetzung der Zuwanderungsrege- Zuwanderung nach Deutschland gekom- lungen sind fortbestehende Hürden. men sind, und ausländische Fachkräfte, bei denen mittels einer Sichtbarmachung und Anerkennung bisher nicht transparenter beruflicher Qualifikationen Potenziale besser genutzt und entwickelt werden können. Zum anderen werden Rahmenbedingungen und
Potenziale außereuropäischer Fachkräfte in Deutschland erkennen und nutzen 7 1 Potenziale außereuropäischer Fachkräfte in Deutschland erkennen und nutzen Ausländische Hochschulabsolven Aber auch Unternehmen können sich tinnen und -absolventen einstellen engagieren: Anlaufstellen für Arbeitgeber, die sich für die Einstellung ausländischer Deutschland ist mit derzeit rd. 300.000 inter- Absolventinnen und Absolventen interes- nationalen Studierenden nach den USA und sieren, sind z. B. die Career Center und die Großbritannien das drittbeliebteste Land für Akademischen Auslandsämter der Hoch- junge Menschen aus dem Ausland. Problema- schulen. Die Career Center unterstützen tisch ist jedoch, dass vier von zehn internati- Studierende beim Übergang von der Hoch- onalen Studierenden ihr Studium abbrechen 2 schule in den Beruf und können bei der und von den Absolventinnen und Absolventen Rekrutierung unterstützen. Akademische nur rd. die Hälfte in Deutschland verbleibt Auslandsämter bzw. International Offices und hier eine Beschäftigung aufnimmt 3 . bieten Beratungs- und Betreuungsangebote Dabei sind internationale Absolventinnen und für ausländische Studierende an und pflegen Absolventen deutscher Hochschulen ideale deshalb enge Kontakte zu dieser Gruppe von Fachkräfte, denn sie verfügen über einen Studierenden. Darüber hinaus gibt es häufig anerkannten Hochschulabschluss, Sprach- auch in den Fakultäten bzw. Fachbereichen kenntnisse, sind weitgehend sozial integ- Auslandsbeauftragte, die bei der Rekrutie- riert und viele von ihnen möchten nach ihrem rung von ausländischen Studienabsolventin- Abschluss auch gern in Deutschland bleiben. nen und -absolventen helfen können. Hier sind die Hochschulen gefragt, die Abbre- cherquoten durch eine bessere Beratung und Betreuung zu senken. 2 Heublein, U., et al.: Die Entwicklung der Studien abbruchquote an den deutschen Hochschulen. Forum Hochschule 4/2014. 3 Alichniewicz, J., Geis, W.: Zuwanderung über die Hochschule. IW-Trends 4/2013.
8 BDA | AUSSEREUROPÄISCHE FACHKRÄFTE ERFOLGREICH FÜR DIE WIRTSCHAFT GEWINNEN PRAXIS- INFO BEISPIEL Ansprechpartner für Arbeitgeber www.csnd.de Das Career Service Netzwerk Deutschland ist ein Zusammenschluss von Career Centern und bietet den Zugriff auf die Kontaktdaten von vielen Career Centern an den Hochschulen, die Studierende beim Übergang von der Hochschule in den Beruf unterstützen. www.daad.de > Infos für Ausländer > 10 Schritte in Deutschland > Start an der Hochschule > Der erste Ansprechpartner Hier finden sich die Kontaktdaten der Akademischen Auslandsämter aller deut- schen Hochschulen. Die Auslandsämter sind für die Betreuung und Beratung von ausländischen Studierenden zuständig und helfen auch bei der Jobsuche in Deutschland.
Potenziale außereuropäischer Fachkräfte in Deutschland erkennen und nutzen 9 An vielen deutschen Hochschulen kümmern Möglichkeit, schon während des Studiums sich auch Ausländerreferate, häufig von stu- auch ausländische Studierende deutscher dentischer Seite organisiert, um die Belange Hochschulen kennen zu lernen und an ein ausländischer Studierender. Die Ansprache Unternehmen zu binden. dieser Referate ist eine gute Möglichkeit, mit ausländischen Studierenden in Kon- Außerdem gelten für Absolventinnen takt zu treten. Auch Recruiting-Messen der und Absolventen deutscher Hochschulen Hochschulen bieten die Chance, mit aus- bestimmte zuwanderungsrechtliche Erleich- ländischen Studierenden Verbindungen zu terungen. knüpfen. Zudem sind Praktika eine gute PRAXIS- FAKTEN BEISPIEL Regelungen zur Beschäftigung ausländischer Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen ■■ Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums können Absolventinnen und Absolventen bis zu 18 Monate in Deutschland bleiben, um einen Arbeitsplatz zu finden. In dieser Zeit dürfen sie ohne Einschränkungen arbeiten. ■■ Eine Beschäftigung ist bereits während des Studiums möglich, mit einem Umfang von 120 ganzen bzw. 240 halben Tagen im Jahr. ■■ Eine „Blaue Karte EU“ kann leichter erteilt werden: Ausländische Absolven- tinnen und Absolventen deutscher Hochschulen erhalten eine „Blaue Karte EU“ für einen Mangelberuf auch ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA), sofern ein Mindestgehalt von 38.688 € brutto pro Jahr (2016) erreicht wird. Sonst kann eine „Blaue Karte EU“ erst bei einem Gehalt von 49.600 € brutto (2016) ohne Zustimmung der BA erteilt werden, sofern kein Mangelberuf vorliegt. www.bamf.de > Infothek > Fragen und Antworten > Blaue Karte EU
10 BDA | AUSSEREUROPÄISCHE FACHKRÄFTE ERFOLGREICH FÜR DIE WIRTSCHAFT GEWINNEN Ausländische Abschlüsse Der Anerkennungsbescheid kann Arbeit- anerkennen lassen – qualifizierte gebern also helfen, Fähigkeiten und Kennt- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nisse von Bewerberinnen und Bewerbern besser einzuschätzen. Gleichzeitig bietet ein gewinnen Anerkennungsverfahren die Möglichkeit, ver- borgene Potenziale in der eigenen Belegschaft Mit Inkrafttreten des Anerkennungsgeset- zu entdecken und vorhandene Kompetenzen zes im April 2012 haben sich die rechtlichen besser zu nutzen. Da der Anerkennungsbe- Rahmenbedingungen für die Anerkennung im scheid nicht nur über die durch den ausländi- Ausland erworbener beruflicher Qualifikatio- schen Berufsabschluss erworbenen Fähigkei- nen deutlich verbessert. Durch eine Anerken- ten, Fertigkeiten und Kenntnisse informiert, nung und Sichtbarmachung der im Ausland sondern auch die wesentlichen Unterschiede erworbenen beruflichen Qualifikationen kann zum deutschen Referenzberuf auflistet, kann das vorhandene Know-how der (potenziellen) er zudem als Ausgangspunkt für passgenaue Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser Nachqualifizierungen im Rahmen der Perso- erschlossen und für den Arbeitsmarkt nutzbar nalentwicklung dienen. gemacht werden. Arbeitgeber können ihre (künftigen) Mitar- Bei einem Anerkennungsverfahren wird beiterinnen und Mitarbeiter in den verschiede- die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation nen Schritten des Anerkennungsverfahrens mit dem jeweiligen deutschen Referenzbe- unterstützen. Dies steigert die Attraktivität ruf geprüft. Während die Feststellung der des eigenen Unternehmens und bindet die Gleichwertigkeit bei sog. reglementierten Beschäftigten entsprechend. Berufen (z. B. Gesundheits- und Kranken- pfleger/-in oder Rechtsanwalt/Rechtsanwäl- tin) eine Voraussetzung für die Ausübung der Beratungsangebote entsprechenden Tätigkeit ist, ist ein Anerken- nungsverfahren im Bereich der dualen Aus- Zur Klärung allgemeiner Fragestellungen bildungsberufe nicht zwingend erforderlich. zum Anerkennungsverfahren bietet sich eine Bei diesen sog. nicht reglementierten Berufen Beratung durch die Erstanlaufstellen des kann die Bewerbung und damit Einstellung Netzwerks „Integration durch Qualifizierung“ direkt erfolgen. Hier kann der Anerkennungs- (IQ) oder die Telefonhotline „Arbeiten und bescheid einer teilweisen Gleichwertigkeit Leben in Deutschland“ an. Auch Informations- mit dem deutschen Referenzberuf allerdings portale wie „Anerkennung in Deutschland“ als Instrument dienen, um bereits erworbene und das BQ-Portal (das Informationspor- Qualifikationen transparent zu machen. tal für ausländische Berufsqualifikationen) bündeln wichtige Informationen zum Aner- kennungsverfahren. Auf dem sog. BQ-Por- tal (www.bq-portal.de) finden sich zudem Länder- und Berufsprofile, die Arbeitgebern
Potenziale außereuropäischer Fachkräfte in Deutschland erkennen und nutzen 11 bei einer ersten Einschätzung eines ausländi- entsprechenden Arbeitsplatz für bis zu ein schen Berufsabschlusses helfen. Bei Fragen Jahr im Land zu bleiben. In dieser Zeit ist die zur Anerkennung von IHK- bzw. Handwerks- Person zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berufen sind die richtigen Ansprechpartner berechtigt. die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) oder die jeweilige Leitkammer des Handwerks. Die zuständige Stelle lässt sich über den „Anerkennungsfinder“ auf dem Portal „ A nerkennung in Deutschland“ ermitteln Aufenthaltstitel zur Anerkennung (www.anerkennung-in-deutschland.de > ausländischer Berufsqualifikationen Anerkennungsfinder). (§ 17a AufenthG) Der im Jahr 2015 neu eingeführte § 17a Auf- enthG ermöglicht, dass Drittstaatsangehörige mit entsprechenden Vorqualifikationen für bis PRAXIS- INFO zu 18 Monate nach Deutschland einreisen kön- BEISPIEL nen, um eine Bildungsmaßnahme zu absolvie- ren und durch eine sich daran anschließende Prüfung ihre im Ausland bereits erworbenen beruflichen Abschlüsse anerkennen zu las- Informationsangebote und Ansprechpartner sen. Sofern die Bildungsmaßnahme überwie- gend betrieblich durchgeführt wird, erfolgt für Arbeitgeber die erforderliche Zustimmung der BA ohne Vorrangprüfung. Gleiches gilt für die Aus- ■■ Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“: übung einer Beschäftigung, die in einem engen www.netzwerk-iq.de Zusammenhang mit dem Beruf steht, für den ■■ Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“: die Gleichwertigkeit oder Berufszulassung be +49 30 1815-1111 (Mo–Fr von 9–15 Uhr) antragt wurde, und wenn darüber hinaus ein ■■ Anerkennung in Deutschland: konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt. www.anerkennung-in-deutschland.de ■■ BQ-Portal (Informationsportal für ausländische Für das Ablegen einer für die Anerkennung Berufsqualifikationen): www.bq-portal.de als Anpassungsmaßnahme erforderlichen Prüfung (Kenntnis- oder Eignungsprüfung) ■■ Informationssystem zur Anerkennung ausländischer kann ein Aufenthaltstitel erteilt werden, sofern Bildungsabschlüsse: www.anabin.de eine Einstellungszusage im Falle des Beste- ■■ IHK FOSA: www.ihk-fosa.de hens der Prüfung vorliegt. Dieser Aufent- ■■ Leitkammersystem der Handwerkskammern haltstitel berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit ■■ Portal für internationale Fachkräfte: und zur Arbeitsplatzsuche. Nach der Aner- www.make-it-in-germany.com kennung besteht die Möglichkeit, zur Suche nach einem den beruflichen Qualifikationen
12 BDA | AUSSEREUROPÄISCHE FACHKRÄFTE ERFOLGREICH FÜR DIE WIRTSCHAFT GEWINNEN Antragstellung Qualifikationsanalyse Um ein Anerkennungsverfahren einzuleiten, Sofern die (zukünftigen) Mitarbeiterinnen und muss bei der zuständigen Stelle ein Antrag Mitarbeiter die erforderlichen Unterlagen auf Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt nicht oder nur teilweise vorlegen können oder werden. Beim Ausfüllen des Antragsformu- Zweifel an Inhalt oder Richtigkeit der Unter- lars und der Zusammenstellung der einzu- lagen nicht ausgeräumt werden können, reichenden Unterlagen können Arbeitgeber kann eine Qualifikationsanalyse zur Sicht- ihre (künftige) Fachkraft unterstützen. Eine barmachung der erworbenen Qualifikationen Checkliste zu den einzureichenden Unterla- durchgeführt werden. 4 Möglich sind hierbei gen ist auf dem BQ-Portal verfügbar. Grund- Arbeitsproben, Fachgespräche, praktische sätzlich gilt: Alle vorhandenen Unterlagen, und theoretische Prüfungen. Der Umfang die der zuständigen Stelle bei der Bewertung wird einzelfallbezogen ermittelt. Die Qualifi- der ausländischen Qualifikation helfen kön- kationsanalyse mündet nach erfolgreich fest- nen (z. B. Stundenpläne, Fächerauflistungen), gestellten Qualifikationen in die Gleichwer- sollten in deutscher Sprache zusammen mit tigkeitsprüfung. dem Antrag eingereicht werden. Dies kann sich positiv auf Dauer und Kosten des Aner- kennungsverfahrens auswirken. Gleichwertigkeitsprüfung und Anerkennungsbescheid Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorlie- PRAXIS- INFO gen, hat die zuständige Stelle drei Monate Zeit BEISPIEL für die Gleichwertigkeitsprüfung des aus- ländischen Berufsabschlusses. Wenn keine wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf bestehen, bescheinigt der Checkliste einzureichender Unterlagen Anerkennungsbescheid eine volle Gleichwer- tigkeit des ausländischen Berufsabschlus- www.bq-portal.de > Für Unternehmen > Das Anerken- ses. Im Falle einer teilweisen Gleichwertigkeit nungsverfahren – Als Unternehmen begleiten und profitie- enthält der Anerkennungsbescheid Angaben ren > Das Anerkennungsverfahren – Wie funktioniert es? > zu den mit der ausländischen Berufsqua- Wer kann eine Gleichwertigkeitsüberprüfung beantragen? lifikation erworbenen Kompetenzen sowie wesentlichen Unterschieden zum deutschen Referenzberuf. 4 § 14 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) bzw. § 50b Abs. 4 Handwerksordnung (HwO).
Potenziale außereuropäischer Fachkräfte in Deutschland erkennen und nutzen 13 Anpassungsmaßnahme Anpassungsmaßnahme kommen, die je nach Umfang und Aufwand variieren und insbe- Bei reglementierten Berufen müssen bei der sondere bei den reglementierten Berufen Feststellung einer nur teilweisen Gleichwer- durchaus auch im vierstelligen Bereich liegen tigkeit die wesentlichen Unterschiede durch können. Da es sich um Einzelfallentscheidun- eine von der zuständigen Stelle festgelegte gen handelt, lohnt es sich, bei der zuständi- Anpassungsmaßnahme ausgeglichen wer- gen Stelle nach den „indirekten“ Kosten zu den. In Betracht kommt ein Anpassungs- fragen. Zu den Antragsgebühren kommen lehrgang und/oder eine Prüfung (Eignungs- Kosten für die einzureichenden Unterlagen prüfung oder bei Drittstaatsabschlüssen (z. B. Beglaubigungen, Übersetzungen) sowie eine Kenntnisprüfung). Bei nicht reglemen- ggf. Kosten für eine anfangs durchzuführende tierten Berufen kann freiwillig eine gezielte Qualifikationsanalyse. Anpassungsmaßnahme absolviert werden, um eine volle Gleichwertigkeit zu erreichen. Zur Wahl einer geeigneten Anpassungsmaß- nahme beraten die zuständige Stelle und die Arbeitsagentur. Informationen zu Wei- PRAXIS- INFO terbildungsangeboten finden sich zudem auf BEISPIEL dem Portal KURSNET der BA (www.kursnet. arbeitsagentur.de). Informationen zu den Fördermöglichkeiten in den Bereichen Kosten und Fördermöglichkeiten Anerkennungsverfahren und Anpassungsqualifizierung: www.bq-portal.de > Für Unternehmen > Neben einer Begleitung im Verfahren kön- Fördermöglichkeiten nen Arbeitgeber ihre (künftige) Fachkraft durch eine Beteiligung an den Kosten des Anerkennungsverfahrens oder Hinweise zu Fördermöglichkeiten unterstützen. Die Kos- ten für die Gleichwertigkeitsprüfung richten sich nach der Gebührenordnung der zustän- digen Stelle und hängen u. a. vom konkreten Aufwand und dem jeweiligen Referenzbe- ruf ab. So beträgt der Gebührenrahmen bei den Handwerkskammern und der IHK FOSA 100 bis 600 €. Bei reglementierten Berufen besteht eine größere, nicht einheitlich gere- gelte Gebührenspannweite. Dazu können bei einer nur teilweisen Anerkennung die sog. indirekten Kosten bei Durchführung einer
14 BDA | AUSSEREUROPÄISCHE FACHKRÄFTE ERFOLGREICH FÜR DIE WIRTSCHAFT GEWINNEN Verbesserte Möglichkeiten zur werden. Voraussetzung ist, dass sie nicht Beschäftigung von Flüchtlingen mehr in der Erstaufnahmeeinrichtung woh- nutzen nen, da in diesen Fällen keine Erwerbstätig- keit erlaubt ist. Deutschland ist eines der Länder, das die Menschen aus einem sog. sicheren Her- meisten Asylbewerber aufnimmt. Allein im kunftsstaat, die nach dem 31. August 2015 Jahr 2015 wurden über 1 Mio. Zugänge von einen Asylantrag gestellt haben, darf wäh- Asylbewerberinnen und -bewerbern im sog. rend des Asylverfahrens die Ausübung einer EASY-System des Bundesamts für Migration Beschäftigung nicht erlaubt werden. Auch und Flüchtlinge (BAMF) registriert. 5 Viele die- Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten ser Menschen, die vor Krieg und Vertreibung dürfen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, Zuflucht in Deutschland suchen, werden län- wenn ihr nach dem 31. August 2015 gestellter gerfristig oder sogar für immer in Deutsch- Antrag abgelehnt wurde. Sichere Herkunfts- land bleiben. länder sind neben den EU-Mitgliedstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Flüchtlinge, deren Asylantrag anerkannt Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal wurde und die eine Aufenthaltserlaubnis und Serbien. Am 3. Februar 2016 hat die Bun- aus völkerrechtlichen, humanitären oder desregierung einen Gesetzentwurf beschlos- politischen Gründen erhalten, dürfen jede sen, nach dem auch Marokko, Algerien und Beschäftigung annehmen. Hier müssen bei Tunesien als sichere Herkunftsstaaten ein- der Ausbildung und Beschäftigung keine gestuft werden. besonderen Bestimmungen beachtet werden. Die Aufnahme einer Beschäftigung bedarf Ende des Jahres 2014 wurde auch der bei Asylbewerberinnen und -bewerbern und Zugang für Asylbewerberinnen und -bewer- Geduldeten in der Regel der Zustimmung der ber, deren Asylverfahren noch nicht abge- BA (§ 32 BeschV). Diese beinhaltet sowohl die schlossen ist, und für sog. Geduldete 6 zum Prüfung, ob bevorrechtigte inländische oder Arbeitsmarkt gesetzlich erleichtert. Asylbe- freizügigkeitsberechtigte Arbeitnehmerinnen werberinnen und -bewerber und Geduldete und Arbeitnehmer zur Verfügung stehen (sog. können grundsätzlich ab dem dritten Monat Vorrangprüfung), als auch die Prüfung der des Aufenthalts in Deutschland beschäftigt Beschäftigungsbedingungen. 5 Bundesinnenministerium, Pressemitteilung vom 5. November 2015. 6 Geduldete sind Menschen, deren Asylantrag ab- gelehnt wurde. Sie sind grundsätzlich ausreise- pflichtig. A us verschiedenen Gründen tatsäch- licher oder rechtlicher Art wird aber von einer Abschiebung abgesehen.
Potenziale außereuropäischer Fachkräfte in Deutschland erkennen und nutzen 15 Eine Beschäftigung ohne Vorrangprüfung ist spätestens nach sechs Monaten möglich, wenn eine Asylbewerberin bzw. ein Asylbe- PRAXIS- FAKTEN werber oder eine Geduldete bzw. ein Gedul- BEISPIEL deter (§ 32 Abs. 5 BeschV) ■■ einen anerkannten oder mit einem deut- schen Abschluss vergleichbaren Hoch- Regelungen zur Beschäftigung von schulabschluss in einem Mangelberuf nach der einmal jährlich aktualisierten Asylbewerberinnen und -bewerbern sog. Positivliste der BA 7 besitzt und die sowie Geduldeten Voraussetzungen für eine „Blaue Karte EU“ erfüllt oder ■■ Erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt ohne ■■ einen ausländischen anerkannten Aus- Vorrangprüfung nach 1 5 Monaten Aufenthalt bildungsabschluss in einem Mangelberuf ■■ Hochqualifizierte und Fachkräfte in Mangelberufen besitzt oder haben bereits nach drei Monaten Aufenthalt Zugang ■■ an einer Maßnahme zur Berufserkennung zum Arbeitsmarkt ohne Vorrangprüfung. teilnimmt, d. h. eine befristete praktische Tätigkeit ausübt, die für die Anerkennung Weitere Informationen finden Sie in der Handreichung eines ausländischen Berufsabschlusses „Potenziale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“ oder für die Befugnis zur Berufsaus- für Arbeitgeber, die gemeinsam von der BA, dem BAMF und übung in einem reglementierten Beruf der BDA erarbeitet wurde (Bezug über den örtlichen Arbeit- erforderlich ist. geber-Service der Agentur für Arbeit oder online unter www.arbeitgeber.de > Publikationen). Diese Lockerung der Vorrangprüfung ist zunächst auf drei Jahre befristet (bis Weitere Auskünfte erteilen die regionalen Arbeitserlaub- 10. November 2017). Eine Verlängerung kann nisteams der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung: unter Berücksichtigung der künftigen Arbeits- www.zav.de > Arbeitsmarktzulassung, marktsituation erfolgen. Tel.: +49 228 713-2000 In den oben genannten Fällen ist auch eine Beschäftigung in der Zeitarbeit zuläs- sig. Ansonsten ist eine Beschäftigung in der Zeitarbeit nur nach einem Voraufenthalt von 15 Monaten möglich. 7 Die jeweils aktuelle Positivliste finden Sie unter: www.arbeitsagentur.de > Arbeitsmarktzulassung > Positivliste/Whitelist.
16 BDA | AUSSEREUROPÄISCHE FACHKRÄFTE ERFOLGREICH FÜR DIE WIRTSCHAFT GEWINNEN PRAXIS- INFO BEISPIEL Ansprechpartner für Arbeitgeber ■■ der örtliche Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit ■■ die Landesnetzwerke des bundesweiten Förderprogramms „Integration und Qualifizierung (IQ)“ ■■ die Netzwerke des „ESF-Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge“ www.esf.de > Förderperiode 2014 bis 2020 > Förderschwerpunkte > ESF-Integrationsrichtlinie Bund
Potenziale außereuropäischer Fachkräfte in Deutschland erkennen und nutzen 17 PRAXIS- BEISPIEL IdA „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw), die bayerische Staatsregierung und die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit haben das Programm IdA „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ ins Leben gerufen. Mit einer Vielzahl an Projekten und Maßnahmen werden Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und -bewerber mit einer hohen Bleibepers- pektive fit für den Arbeitsmarkt gemacht. Bei allen Maßnahmen, die von der Berufsorientierung bis zum Eintritt in den Arbeitsmarkt angesiedelt sind, ist die Sprachförderung ein elementarer und integraler Bestandteil. Die vbw setzt beim IdA-Programm auf die Erfahrungen aus den im Mai 2015 gestarte- ten Projekten „IdA 120“ und „Perspektive Beruf“ für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Insgesamt investieren die Verbände 6,7 Mio. €. Im Rahmen von IdA werden mehrere Projekte umgesetzt, wie z. B. „IdA Bay- ern Turbo“, „Ida 1000“ und „IdA Fachqualifizierung“. Im „IdA Bayern Turbo“ werden jugendliche Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive, die aufgrund ihrer guten Vorbildung für eine Ausbildung in Frage kommen, u. a. mit Sprachförderungen und Praktika kurzfristig für eine Ausbildung vorbereitet. Mit „IdA 1000“ werden 1.000 Flüchtlinge, die bereits eine Ausbildung oder ein Studium absolviert haben, bei der Arbeitsmarktintegration in allen Regie- rungsbezirken unterstützt. Im „IdA Fachqualifizierung“ erhalten Flüchtlinge, die an einer Teilqualifizierung teilnehmen, neben der Weiterbildung auch eine begleitende Sprachförderung. www.vbw-bayern.de > ServiceCenter > Flüchtlingsintegration
18 BDA | AUSSEREUROPÄISCHE FACHKRÄFTE ERFOLGREICH FÜR DIE WIRTSCHAFT GEWINNEN PRAXIS- BEISPIEL Modellprojekt „Betriebliche Begleitagentur“ Die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) und das Land Bran- denburg haben im Januar 2016 das Modellprojekt „Betriebliche Begleitagen- tur“ ins Leben gerufen. Es soll besonders kleine und mittelständische Unter- nehmen unterstützen, die bereit sind, junge, motivierte Flüchtlinge bis zum Alter von 30 Jahren in Ausbildung oder Beschäftigung zu übernehmen. Die Betriebliche Begleitagentur ist eine Anlaufstelle, die Unternehmen infor- miert und Orientierung gibt – bei der Auswahl geeigneter Flüchtlinge für offene Stellen oder beim Führen von Bewerbungsgesprächen. Unterstüt- zungsangebote, etwa Mentoring für betriebliche Akteure und individuelles Coaching, sollen es Betrieben ermöglichen, die vielen Herausforderungen zu bewältigen, die bei der Schaffung von geeigneten betrieblichen Rahmenbe- dingungen auftreten. Sowohl betriebliche Akteure als auch die jungen Men- schen werden in der Startphase im Unternehmen begleitet – nach Bedarf auch darüber hinaus. www.uvb-online.de
Potenziale außereuropäischer Fachkräfte in Deutschland erkennen und nutzen 19 Potenziale von Flüchtlingen für die Auszubildende und Ausbildungsbetrieb die berufliche Ausbildung erschließen Sicherheit, dass die Berufsausbildung abge- schlossen werden kann. Unter den Flüchtlingen mit Bleibeperspek- tive sind viele motivierte junge Menschen, Die Ausländerbehörde kann die Duldung die grundsätzlich für eine berufliche Aus- für die Aufnahme einer qualifizierten Berufs- bildung in Frage kommen. Über die Hälfte ausbildung zunächst für ein Jahr erteilen. der Flüchtlinge sind unter 25 Jahre. 8 Wurde Wenn die Berufsausbildung fortdauert und ihr Asylantrag angenommen und haben sie in einem angemessenen Zeitraum mit einem eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtli- Abschluss zu rechnen ist, sollen die Aus- chen, humanitären oder politischen Gründen länderbehörden die Duldung für jeweils ein erhalten, dürfen sie eine Ausbildung ohne Jahr verlängern. Hier muss beachtet wer- Beschränkungen aufnehmen. Aber auch den, dass der/die Auszubildende die qualifi- Asylbewerberinnen und -bewerber in einem zierte Berufsausbildung vor Vollendung des noch laufenden Verfahren haben nach drei 21. Lebensjahrs aufnehmen muss und nicht Monaten Aufenthalt grundsätzlich Zugang aus einem sicheren Herkunftsstaat stammen zu einer Berufsausbildung (§ 32 BeschV). darf (§ 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG). Bei staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberufen muss die BA Asylbewerberinnen und -bewerber aus nicht zustimmen. Geduldete ohne Arbeits- sicheren Herkunftsländern dürfen keine verbot können eine Berufsausbildung ab der Berufsausbildung in Deutschland aufneh- Erteilung der Duldung beginnen, sofern die men, wenn sie ihren Asylantrag nach dem Ausländerbehörde dies erlaubt. Die Entschei- 31. August 2015 gestellt haben. Dies gilt auch dung, ob eine Berufsausbildung erlaubt oder für Geduldete aus sicheren Herkunftslän- versagt wird, obliegt damit ausschließlich den dern, wenn ihr nach diesem Datum gestellter Ausländerbehörden. Der Ausbildungsbetrieb Asylantrag abgelehnt wurde. sollte vor Beginn der Ausbildung Kontakt zur Ausländerbehörde vor Ort aufnehmen und Auch bei der Berufsausbildung von aner- sich schriftlich bestätigen lassen, dass diese kannten Flüchtlingen, Asylberechtigten und grundsätzlich bereit ist, die Duldung für die Geduldeten gibt es Möglichkeiten einer För- Dauer der Berufsausbildung zu erteilen bzw. derung durch die Arbeitsagenturen bzw. die zu verlängern, wenn die gesetzlichen Vor- Jobcenter. aussetzungen erfüllt sind. Dadurch erhalten 8 Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Flüchtlinge und andere Migranten am deutschen Arbeitsmarkt, Aktuelle Berichte 14/29015.
20 BDA | AUSSEREUROPÄISCHE FACHKRÄFTE ERFOLGREICH FÜR DIE WIRTSCHAFT GEWINNEN PRAXIS- FAKTEN BEISPIEL Regelungen zur Ausbildung und zu Fördermöglichkeiten bei Flüchtlingen ■■ Asylbewerberinnen und -bewerber können nach drei Monaten Aufenthalt eine Berufsausbildung aufnehmen. Sie haben aber bisher grundsätzlich keinen Zugang zu Fördermöglichkeiten der Berufsausbildung. ■■ Geduldete ohne Arbeitsverbot können eine Berufsausbildung ab der Ertei- lung der Duldung beginnen, wenn die Ausländerbehörde dies erlaubt. Für den konkreten Ausbildungsplatz muss bei der Ausländerbehörde individuell eine Beschäftigungserlaubnis beantragt werden. Bei staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberufen muss die BA nicht zustim- men. Geduldete haben Zugang zu den Instrumenten Berufsausbildungs- beihilfe, ausbildungsbegleitende Hilfen und assistierte Ausbildung nach 15 Monaten Aufenthalt. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen stehen Geduldeten nicht zur Verfügung. ■■ Anerkannte Flüchtlinge haben ohne Einschränkungen Zugang zu allen Förderinstrumenten der Berufsausbildung. ■■ Das Instrument der Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein sehr guter Ansatz, um Flüchtlinge an eine Berufsausbildung heranzuführen. Die Zustimmung der BA ist nicht erforderlich. Die Genehmigung der Ausländerbehörde ist hingegen notwendig. Die EQ muss bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Handreichung „Potenziale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“ für Arbeitgeber, die gemeinsam von der BA, dem BAMF und der BDA erarbeitet wurde (Bezug über den örtlichen Arbeitge- ber-Service der Agentur für Arbeit oder online unter w ww.arbeitgeber.de > Publikationen bzw. unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Beschäftigung von geflüchteten Menschen).
Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im außereuropäischen Ausland finden 21 2 Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im außereuropäischen Ausland finden a) Wege nach Deutschland – Rahmenbedingungen für die Rekrutierung von Fachkräften Mit den Reformen im Zuwanderungsrecht Bevor eine Einreise nach Deutschland der letzten Jahre und der verbesserten Aner- erfolgen kann, muss grundsätzlich zuerst kennung ausländischer Abschlüsse haben ein Visum bei der zuständigen Auslandsver- sich die Bedingungen insbesondere für die tretung im Heimatland beantragt werden.9 Beschäftigung von Akademikerinnen und Die Auslandsvertretung beteiligt dann die Akademikern im Rahmen der „Blauen Karte Ausländerbehörde oder die Bundesagentur EU“ und von beruflich qualifizierten Fach- für Arbeit, sofern deren Zustimmung für die kräften mit besonders gefragten Qualifikatio- beantragte Tätigkeit notwendig ist. Personen, nen mit einem konkreten Arbeitsplatzangebot die mit einem solchen Visum nach Deutschland in Deutschland deutlich verbessert. Zudem eingereist sind, müssen dann rechtzeitig vor gibt es nun die Möglichkeit für ausländische Ablauf des Visums einen elektronischen Auf- Akademikerinnen und Akademiker, unter enthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätig- bestimmten Voraussetzungen auch ohne keit bei der Ausländerbehörde beantragen. feste Arbeitsplatzzusage für eine bestimmte Zeit in Deutschland nach einer Beschäftigung zu suchen (vgl. die in Kapitel 4 und ab Seite 41 beschriebenen Zuwanderungsmöglichkei- ten und deren jeweilige Voraussetzung). Per- sonen mit deutschem Hochschulabschluss können z. B. für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten unmittelbar nach Studienende in Deutschland bleiben, um nach einer ange- messenen Beschäftigung zu suchen. 9 Eine visumsfreie Einreise ist für Bürger sog. privilegierter Staaten möglich (Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und Vereinigte Staaten von Amerika). Eine Aufenthaltserlaubnis kann dann auch erst nach Einreise beantragt werden.
22 BDA | AUSSEREUROPÄISCHE FACHKRÄFTE ERFOLGREICH FÜR DIE WIRTSCHAFT GEWINNEN Akademikerinnen und Akademiker Abschlusses notwendig, um die „Blaue Karte gewinnen – „Blaue Karte EU“ und EU“ zu erhalten (siehe „Anerkennung von aus- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeits- ländischen Abschlüssen“). platzsuche für qualifizierte Fachkräfte Zudem können Personen, die einen deut- schen, einen anerkannten oder einem deut- Akademikerinnen und Akademiker mit einem schen Hochschulabschluss vergleichbaren deutschen, einem anerkannten ausländischen ausländischen Hochschulabschluss besit- Hochschulabschluss oder mit einem dem zen und deren Lebensunterhalt und Kran- deutschen Hochschulabschluss vergleich- kenversicherungsschutz gesichert ist, eine baren ausländischen Hochschulabschluss Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem können ohne Zustimmung der BA beschäf- angemessenen Arbeitsplatz erhalten (§ 18c tigt werden, wenn es sich um einen Beruf AufenthG). Die Aufenthaltserlaubnis kann für handelt, der einen akademischen Abschluss bis zu sechs Monate erteilt werden. In die- erfordert, und ein bestimmtes Mindestgehalt ser Zeit darf keine Erwerbstätigkeit ausge- gezahlt wird (§ 19a AufenthG, § 2 Abs. 1 Nr. 2 übt werden. Diese Aufenthaltserlaubnis kann BeschV). Dieses Mindestgehalt wird jährlich auch Akademikerinnen und Akademikern angepasst. Wenn die Beschäftigung in einem erteilt werden, die sich bereits zur Arbeit in reglementierten Beruf erfolgt (z. B. Ärzte oder Deutschland aufhalten und eine neue Arbeits- Lehrer), ist in jedem Fall die Anerkennung des stelle suchen. PRAXIS- FAKTEN BEISPIEL Voraussetzungen für die „Blaue Karte EU“ ■■ Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, ■■ Jahresbruttogehalt von mindestens 49.600 € (2016, Grenze wird jährlich angepasst) oder ■■ ein Abschluss im Bereich der Mangelberufe (Informations- und Kommuni kationsspezialisierung, Ingenieurwesen, Mathematik oder Humanmedizin) mit einem Mindestgehalt von 38.688 €/Jahr (2016).
Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im außereuropäischen Ausland finden 23 PRAXIS- FAKTEN BEISPIEL Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche ■■ Nachweis über einen abgeschlossenen Hochschulabschluss ■■ Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt und Kranken- versicherungsschutz
24 BDA | AUSSEREUROPÄISCHE FACHKRÄFTE ERFOLGREICH FÜR DIE WIRTSCHAFT GEWINNEN Verbesserte Rahmenbedingungen Um die Qualifikation für die Beschäftigung für die Beschäftigung in Mangel in einem Engpassberuf nachweisen und diese berufen nutzen aufnehmen zu können, muss ein Anerken- nungsverfahren der im Ausland erworbenen Ausländische Fachkräfte mit einer abgeschlos- beruflichen Qualifikation eingeleitet werden, senen Ausbildung können auf dem deutschen das mit einem Bescheid der vollen Gleichwer- Arbeitsmarkt erleichtert beschäftigt werden, tigkeit mit der deutschen Berufsausbildung wenn es sich um einen Beruf handelt, in dem endet (vgl. vorstehend beschriebenes Aner- nach Erkenntnissen der BA Engpässe beste- kennungsverfahren auf Seite 10). Unter Vorlage hen (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 BeschV). Diese Berufe sind des Gleichwertigkeitsbescheids kann dann bei in der sog. Positivliste aufgelistet, die einmal der Auslandsvertretung im Heimatland ein pro Jahr aktualisiert wird. Darin finden sich Einreisevisum beantragt werden. Manchmal u. a. Berufe aus den Bereichen Gesundheit und erfolgt nur eine teilweise Anerkennung des Pflege sowie Mechatronik und Elektronik. im Ausland erworbenen Abschlusses, wenn PRAXIS- FAKTEN BEISPIEL Voraussetzungen für die Beschäftigung von Fachkräften in Mangelberufen ■■ Beschäftigung erfolgt in einem Mangelberuf, der in der Positivliste aufgeführt ist (www.zav.de > Z ulassung > Positivliste/Whitelist). ■■ Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Qualifikation mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung durch die zuständige Anerkennungsstelle ist erfolgt. ■■ Eine qualifizierte Berufsausbildung liegt vor, wenn die Ausbildungsdauer mindestens zwei Jahre beträgt. ■■ Die Zustimmung der BA wird ohne Vorrangprüfung erteilt. ■■ Die offene Stelle wurde in der Jobbörse der BA v eröffentlicht.
Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im außereuropäischen Ausland finden 25 zur Herstellung der vollen Gleichwertigkeit eine vorherige befristete praktische Tätigkeit in Deutschland erforderlich ist. Dann wird ein PRAXIS- INFO Aufenthaltstitel ausgestellt, der zur Ausübung BEISPIEL dieser praktischen Tätigkeit berechtigt und für den die BA ihre Zustimmung erteilen kann (§ 17a AufenhG). Informationsquellen zur Beschäftigung Die Beschäftigungserlaubnis in einem von ausländischen Fachkräften Engpassberuf erfolgt bei Vorlage der vollen Gleichwertigkeitsbescheinigung ohne Vorrang- prüfung. Die offene Stelle muss zum Zeitpunkt ■■ Migrationscheck der BA: der Zustimmung der BA in deren Jobbörse ver- Überprüfung, ob eine Arbeitsaufnahme in Deutsch- öffentlicht sein. land möglich ist: www.zav.de > Arbeit > Arbeiten in Deutschland > Migration-Check sowie > Arbeits- Zu beachten: marktzugang Für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien ■■ Informationen zur „Blauen Karte EU“: und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Mon- www.bamf.de > Infothek > Fragen und Antworten > tenegro und Serbien können in den Jahren Blaue Karte EU 2016 bis einschließlich 2020 Zustimmungen www.bmi.de > Migration und Integration > Arbeits- der BA zur Ausübung jeder Beschäftigung migration > Blaue Karte EU erteilt werden. Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn der Antrag auf Erteilung ■■ Willkommensportal für Deutschland: des Aufenthaltstitels bei der zuständigen www.make-it-in-germany.com deutschen Auslandsvertretung im Heimat- ■■ www.anerkennung-in-deutschland.de > Arbeiten in land gestellt wurde. Die Zustimmung darf Deutschland > Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang > nicht erteilt werden, wenn die Antragstel Bürger aus Drittstaaten lerin oder der Antragsteller in den letzten 24 ■■ Merkblatt der BA zur Beschäftigung von Monaten vor Antragstellung Leistungen nach ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen in Deutschland: www.zav.de/arbeitsmarktzulassung hat. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für Personen, die zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 24. Oktober 2015 einen Asylantrag gestellt haben und danach unverzüglich aus- gereist sind.
26 BDA | AUSSEREUROPÄISCHE FACHKRÄFTE ERFOLGREICH FÜR DIE WIRTSCHAFT GEWINNEN Absolventinnen und Absolventen die Deutsche Internationale Abiturprüfung deutscher Auslandsschulen – (DIAP) und das Gemischtsprachige Interna- Sprachkenntnisse inklusive tional Baccalaureate (GIB). Abschlüsse einer deutschen Auslandsschule berechtigen damit Weltweit gibt es 142 deutsche Auslandsschu- u. a. zur Aufnahme eines Hochschulstudiums len und etwa 1.100 weitere Schulen im Aus- oder Beruflichen Bildung in Deutschland. Mit land, an denen das Deutsche Sprachdiplom rd. 35.000 Abschluss- und Sprachprüfungen der Kultusministerkonferenz vergeben wird pro Jahr bieten diese Schulen ein durch- (Stand: Januar 2014). aus nennenswertes Fachkräftepotenzial für Deutschland. Deutsche Auslandsschulen ermöglichen nicht nur den Kindern deutscher Expertinnen Im Jahr 2013 haben insgesamt 24.000 und Experten die Fortsetzung ihrer Schul (23.734) ausländische Absolventinnen und laufbahn, sondern sind auch offen für Kinder Absolventen an deutschen Schulen im Aus- aus dem jeweiligen Sitzland. An den deut- land eine Berechtigung zum Hochschul- schen Schulen im Ausland können global studium in Deutschland erworben; davon anerkannte Abschlüsse nach internationalen will nach eigenen Angaben nur rd. ein Drit- Standards erzielt werden, wie z. B. das Abitur, tel in Deutschland studieren, während die
Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im außereuropäischen Ausland finden 27 Mehrheit das Heimatland vorzieht. Diese Zahl Absolventen vertraut, so dass die Integration lässt sich sicherlich noch steigern. Beson- sehr erleichtert wird. Auch berufliche Bil- ders attraktiv in Deutschland sind die Inge- dung ist an deutschen Auslandsschulen z. T. nieur-Studiengänge an Exzellenzuniversi- möglich, es dominieren bislang jedoch die täten sowie die Aussicht auf gute berufliche allgemein bildenden Laufbahnen. Chancen im Anschluss und die günstigen Studienbedingungen. Nicht nur die deut- Weitere Informationen: Zentralstelle sche Sprache, auch die deutsche Kultur und für Auslandsschulwesen (ZfA): www.bva. Lebensweise sind den Absolventinnen und bund.de > Portale > Themenportal ZfA PRAXIS- FAKTEN BEISPIEL Erleichterte Beschäftigungsmöglichkeiten für Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen ■■ Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen bzw. mit einem anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder einem auslän- dischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, bedürfen keiner Zustimmung der BA für die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer entsprechenden Beschäftigung (§ 7 Nr. 1 BeschV). ■■ Auch für die Ausübung einer Beschäftigung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf ist keine Zustimmung der BA erforderlich. Voraussetzung ist die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation (§ 7 Nr. 2 BeschV). ■■ Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen können ohne Zustimmung der BA eine qualifizierte Ausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf aufnehmen (§ 7 Nr. 3 BeschV).
28 BDA | AUSSEREUROPÄISCHE FACHKRÄFTE ERFOLGREICH FÜR DIE WIRTSCHAFT GEWINNEN Familienangehörige als wichtigen Im Wesentlichen beschränken sich die Mög- Aspekt der Fachkräftegewinnung lichkeiten des Familiennachzugs auf die sog. berücksichtigen Kernfamilie, d. h. auf minderjährige Kinder sowie die Ehepartner. Während minderjäh- Für ausländische Fachkräfte ist für die rige Kinder immer mit nach Deutschland Entscheidung einer Arbeitsaufnahme in ziehen können, gelten für den Ehepartner/die Deutschland von zentraler Bedeutung, dass Ehepartnerin bestimmte Regelungen, die es auch die Familie hier leben und arbeiten kann. zu beachten gilt. Diese gelten auch für gleich- Dies gilt es bei der Gewinnung von qualifizier- geschlechtliche eingetragene Lebenspart- tem Personal im Ausland zu berücksichtigen. nerschaften. PRAXIS- FAKTEN BEISPIEL Regelungen zum Nachzug von Familienangehörigen und Möglichkeiten zur Erwerbstätigkeit Ehepartner/-innen von Fachkräften müssen nach § 30 AufenthG ■■ im Heimatland einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Familiennachzugs bei den deutschen Auslandsvertretungen beantragen, ■■ vor der Einreise Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (gilt nicht für Ehepartner von Inhabern der „Blauen Karte EU“, von EU-Dauerauf- enthaltsberechtigten aus anderen Mitgliedstaaten der EU und von Staatsan- gehörigen bestimmter Staaten (Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland und Vereinigte Staaten von Amerika)). Weitere Voraussetzungen für den Familiennachzug sind eine Aufenthaltserlaubnis der Person, zu der der Familiennachzug stattfindet (des sog. Stammberechtigten), und ausreichender Wohnraum. Besitzer eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Familiennachzugs unterliegen in Bezug auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit keinen Beschränkungen. Allerdings gelten auch hier die Regelungen zur Anerken- nung von Berufsabschlüssen und das damit verbundene Recht zur Ausübung von z. B. reglementierten Berufen.
Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im außereuropäischen Ausland finden 29 PRAXIS- INFO BEISPIEL Informationsquellen zum Familiennachzug für zukünftige Fachkräfte in englischer Sprache Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de > Migration to Germany > Working in Germany > Family reunification Portal für internationale Fachkräfte: www.make-it-in-germany.com > for qualified professionals > working > opportunities for family members Bundesministerium für Inneres: www.bmi.bund.de > Migration and Integration > Immigration > Labour migration
30 BDA | AUSSEREUROPÄISCHE FACHKRÄFTE ERFOLGREICH FÜR DIE WIRTSCHAFT GEWINNEN AUF PRAXIS- EINEN BEISPIEL BLICK Die wichtigsten Schritte auf einen Blick Wunsch Arbeit in Deutschland aufnehmen Die Fachkraft muss zunächst ein Visum zum Zweck der Erwerbstätig- Arbeitsangebot Arbeitssuche vorhanden vor Ort keit bei der deutschen Auslandsver- (§ 18 Abs. 5 AufenthG) (§ 18c AufenthG) tretung im Heimatland beantragen. Mit dem Visum sind die Einreise und die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland möglich. Innerhalb von drei Monaten muss die Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbe- hörde einen Aufenthaltstitel, der die Beantragung des Visums Beschäftigung erlaubt, beantragen. zum Zweck der Erwerbstätigkeit und Einreise bei In der Regel bedarf der Aufenthaltsti- der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland tel zum Zweck der Beschäftigung der Zustimmung der BA. Die Ausländerbe- hörde holt diese Zustimmung in einem Beschleunigung des Verfahrens durch den behördeninternen Verfahren ein. A rbeitgeber möglich Einreise Die Arbeitgeber können das Verfahren Erwerbstätigkeit beschleunigen, indem sie die Überprü- möglich fung der Voraussetzungen schon vor (max. drei Monate) Beantragung des Visums im sog. Vor- abprüfungsverfahren bei der BA bean- tragen. Der Arbeitgeber sollte sich bei Beantragung des Aufenthaltstitels der zuständigen Ausländerbehörde innerhalb von drei Monaten bei der zuständigen Ausländerbehörde informieren, welcher Aufenthaltstitel für die beabsichtigte Tätigkeit bean- tragt werden muss, um sicherzustel- len, dass bereits beim Antrag auf ein Visum die richtige gesetzliche Grund- lage benannt wird. Aufnahme einer Tätigkeit
Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im außereuropäischen Ausland finden 31 Möglichkeiten konzerninterner nutzen. Mittels konzerninterner Entsendun- Entsendung nutzen gen können die interkulturelle Kompetenz aller Mitarbeiterinnen ind Mitarbeiter sowie Unternehmen mit Tochterunternehmen bzw. die Kommunikation und der Zusammen- Filialen im Ausland können für die Rekrutie- halt zwischen international kooperierenden rung ausländischer Fachkräfte auch die Mög- Unternehmensteilen gestärkt und nachhaltig lichkeiten der konzerninternen Entsendung genutzt werden. PRAXIS- FAKTEN BEISPIEL Regelungen zum internationalen P ersonalaustausch im Überblick Qualifizierte Fachkräfte, die eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen, können im Rahmen des Personal- austauschs innerhalb eines international tätigen Unternehmens oder Konzerns in Deutschland grundsätzlich bis zu drei Jahre tätig werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 BeschV). Der internationale Personalaustausch kann auch im Zusammenhang mit einem Auslandsprojekt stattfinden (§ 10 Abs. 1 Nr. 2). Voraussetzungen sind: ■■ Die Tätigkeit im inländischen Unternehmensteil ist unbedingt erforderlich zur Vorbereitung eines Auslandsprojekts, ■■ der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin wird bei der Durchführung des Projekts im Ausland tätig und ■■ verfügt über eine mit deutschen Facharbeitern vergleichbare Qualifikation und darüber hinaus über besondere, vor allem unternehmensspezifische Spezialkenntnisse. Die Zustimmung der BA wird in beiden Fällen ohne Vorrangprüfung erteilt.
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