AUVAsicher Kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung - Ausgabe 2018/2019
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AUVAsicher Kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung Ausgabe 2018/2019 www.auva.at
Inhalt Alles aus EINER Hand...................................................................................................................................4 Die AUVA...............................................................................................................................................4 Wir von AUVAsicher...............................................................................................................................5 Leistungen der AUVA...................................................................................................................................7 Die soziale Unfallversicherung.................................................................................................................7 Liste der Berufskrankheiten.....................................................................................................................13 Die Regelung für Selbständige................................................................................................................17 Zuschuss zur Entgeltfortzahlung.............................................................................................................17 Schutzimpfungen...................................................................................................................................22 Was kostet Sie ein Arbeitsunfall? Was bringt Prävention?........................................................................22 Leistungen von AUVAsicher.........................................................................................................................23 Erhöhen Sie Ihre Sicherheitsstandards!....................................................................................................23 Alles über den VGÜ-Pass ........................................................................................................................24 Sicherheits- und Gesundheitsschutzorganisation.....................................................................................24 Befragung zur Kundenzufriedenheit.......................................................................................................25 Kampagnen und Präventionsschwerpunkte..................................................................................................25 fit2work.................................................................................................................................................25 Alternsgerechtes Arbeiten – der AUVA-Präventionsschwerpunkt 2016/2017...........................................26 Krebserzeugende Arbeitsstoffe...............................................................................................................27 AUVAfit..................................................................................................................................................28 Schulungen..................................................................................................................................................29 Sicherheitsvertrauenspersonen................................................................................................................29 Erste Hilfe und Ersthelferinnen/Ersthelfer.................................................................................................29 Sicherheitsschulungen............................................................................................................................31 Medien der AUVA........................................................................................................................................31 Merkblätter............................................................................................................................................31 Merkblätter plus.....................................................................................................................................31 Sicherheitsbroschüren.............................................................................................................................31 Evaluierungshefte und Checklisten..........................................................................................................32 eval.at – die Plattform zur Arbeitsplatzevaluierung..................................................................................32 Alle!Achtung!.........................................................................................................................................32 Sichere Arbeit ........................................................................................................................................32 Videos und DVDs....................................................................................................................................33 Prävention am Smartphone ....................................................................................................................33 Meldepflichten.............................................................................................................................................35 Abkürzungen...............................................................................................................................................36 Formulare....................................................................................................................................................37 Wichtige Telefonnummern...........................................................................................................................38 3
Alles aus EINER Hand nen Wissens Strategien zu entwickeln, mit denen sich Unfälle vermeiden lassen; und zwar im kleinen Fami- lienbetrieb ebenso wie im Großkonzern. Damit bietet die AUVA alle Leistungen der gesetzlichen Unfallversi- cherung aus einer Hand an – von der Schadensverhü- Die AUVA tung über die Unfallheilbehandlung und die Rehabi- litation bis hin zu finanziellen Entschädigungen für Unfallopfer. Daraus ergeben sich Synergieeffekte, die Die AUVA ist Österreichs größte Sozialversiche- den Versicherten zugute kommen und zusätzlich die rung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen sichern. Ursprünglich war die Unfallversicherung nur für Der überwiegende Anteil der Berufstätigen in Öster- finanzielle Entschädigungen nach Arbeitsunfällen zu- reich ist bei der AUVA unfallversichert, ebenso wie ständig. Sie nahm damit den Unternehmerinnen und alle Kinder im Kindergartenpflichtjahr, Schülerinnen, Unternehmern die Sorge ab, für Arbeitsunfälle unbe- Schüler und Studierende. Dies bedeutet insgesamt rechenbar hohe Schadensausgleichsbeträge zahlen zu mehr als 4,9 Millionen Versicherte. müssen. Später kamen die Unfallheilbehandlung und die Rehabilitation als Aufgaben dazu. Die AUVA betreibt sieben Einrichtungen für Unfall- heilbehandlung und vier Rehabilitationszentren. In Heute ist die Verhütung von Unfällen und Berufs- diesen Häusern werden pro Jahr etwa 373.000 Ver- krankheiten oberstes Ziel. Die Spezialistinnen und letzte nach Unfällen aller Art behandelt. Diese Leis- Spezialisten der AUVA untersuchen pro Jahr Tausende tungen werden vor allem durch Arbeitgeberbeiträge Arbeitsunfälle und analysieren ihren Hergang. zur Sozialversicherung finanziert. Dafür übernimmt die AUVA die Haftpflicht der Arbeitgeberin bzw. des Dabei arbeiten Technikerinnen und Techniker, Medizi- Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmerinnen und nerinnen und Mediziner, Statistikpersonal, Psycholo- Arbeitnehmern. Selbstverständlich ist die AUVA zu ginnen und Psychologen sowie Wirtschaftsfachleute Sparsamkeit und zweckmäßigem Einsatz der Mittel eng zusammen, um auf Grundlagen des gewonne- verpflichtet. Die AUVA Servicestellen der AUVA in Österreich Mit über 4,9 Millionen Versicherten (rund 3,5 Unfallkrankenhaus bzw. Traumazentrum Wien mit den Standorten Meidling und Lorenz Böhler Millionen Erwerbstäti- gen und 1,4 Millionen Rehabilitationszentrum Kindergartenkindern, Rehabilitationsklinik Tobelbad Schülerinnen, Schülern und Studierenden) ist Dienststelle Klosterneuburg Wien 20* die AUVA der größte Linz* Weißer Hof österreichische Sozialver- sicherungsträger. St. Pölten* Wien 12 Dornbirn* Bad Häring Salzburg* Innsbruck* Kalwang Graz* Oberwart* Klagenfurt* Tobelbad GrafiK: AUVA * Präventionszentren:Wien, St. Pölten, Linz, Salzburg, Innsbruck, Dornbirn, Graz, Klagenfurt, Oberwart 4
Wir von AUVAsicher AUVAsicher: ein Präventionsmodell zur Hebung der Arbeitssicherheit in Klein- und Mittelbetrieben. AUVAsicher ist ein auf Basis des ArbeitnehmerInnen- schutzgesetzes (ASchG) entwickeltes Präventionsmo- dell zur Hebung der Arbeitssicherheit in Klein- und Mittelbetrieben. Dabei arbeitet die AUVA mit freiberuflichen Ar- beitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern, Sicher- heitsfachkräften und privaten Beratungszentren zusammen. Österreichweit führen mehr als 280 Au- ßendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter Betriebs- betreuungen durch. Wir von AUVAsicher bieten für Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigten die gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Be- treuung kostenlos an. Das Unternehmen darf aller- AUVAsicher dings, so es an mehreren Standorten Filialen betreibt, insgesamt nicht mehr als 250 Mitarbeiterinnen und AUVAsicher bietet für Arbeitsstät- Mitarbeiter beschäftigen. ten mit bis zu 50 Beschäftigten die gesetzlich vorgeschriebene sicher- heitstechnische und arbeitsmedizi- Ihre AUVAsicher-Betreuerin bzw. Ihr AUVAsicher-Be- nische Betreuung kostenlos an. treuer hilft Ihnen bei der Aktualisierung der vorge- schriebenen Gefahrenbeurteilung und unterstützt Sie bei der Unterweisung Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Alle AUVAsicher-Besuchsberichte wer- den streng vertraulich behandelt und nur Ihnen als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber oder der von Ihnen bevollmächtigten Person übergeben. Wir von AUVAsicher sind Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Unsere Beraterinnen und Berater sind speziell ausgebildete Fachkräfte und informieren Sie über alle Vorschriften, die für Ihren Betrieb gelten, und darüber, wie Sie Ihre Verantwor- tung wahrnehmen können, damit Ihre Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter gesund und unversehrt bleiben. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erfüllung Fotos: R. Gryc von gesetzlichen Verpflichtungen, im Umgang mit Behörden und bei Investitionen in den Arbeitsschutz. 5
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Kostenlose Präventionsberatung Anmeldung auf Betreuung durch die AUVA 1. Wir interessieren uns für folgende Betreuung: (Zutreffendes bitte ankreuzen) arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch arbeitsmedizinisch sicherheitstechnisch 2. Firmenname: 3. Anschrift der Arbeitsstätte: (Straße, Hausnr., Stadt- bzw. Ortsteil, PLZ, Ort) 4. Telefonnummer(n): E-Mail: Fax: 5. Beitragskontonummer: (vormals Dienstgeberkontonummer) 6. Die zu betreuende Arbeitsstätte ist hauptsächlich vom Typ: Büro, Verwaltung Handel Lager Landwirtschaft Dienstleistungsbetrieb Produktion Werkstätte Baustelle 7. Anzahl der an der Arbeitsstätte im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer: davon Lehrlinge: davon begünstigte Behinderte: Gibt es Leiharbeitskräfte? nein ja, wie viele? 8. Hatten Sie in den letzten 12 Monaten mehr als 75 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt? nein ja, mehr als 30 Tage ja, bis zu 30 Tage 9. Gibt es weitere Arbeitsstätten, die zu Ihrem Betrieb gehören? a) nein b) ja, wir gehören zu: Anschrift, Tel.-Nr.: mit der Beitragskontonummer: (falls bekannt, bitte angeben) ja, zu uns gehört: Anzahl Arbeit- Anschrift Beitragskontonummer Tel.-Nr. nehmerinnen/ Straße, Hausnummer, Stadt- bzw. Ortsteil, PLZ, Ort) Arbeitnehmer bei b) bitte Anzahl der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer im gesamten Unternehmen: 10. Für Rückfragen (insbesondere zur Terminkoordination) steht zur Verfügung: Ansprechperson in der Geschäftsleitung, E-Mail: Herr Vor- und Zuname: Frau Funktion: Tel./Klappe: Datum: Unterschrift und Firmenstempel ZVA - 005 - 9/2015 DVR: 0024163
Leistungen der AUVA können durch die Generalklausel als Berufskrankheit anerkannt werden. Die AUVA hat aufgrund des Allgemeinen Sozialver- sicherungsgesetzes den gesetzlichen Auftrag zur Durchführung von vier Kernaufgaben: Die soziale Unfallversicherung Nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ist die AUVA für Arbeitsunfälle und Berufs- krankheiten zuständig. Arbeitsunfälle Arbeitsunfälle sind plötzliche, von außen auf den Körper schädigend wirkende Ereignisse, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der unfallversicherten Tätigkeit ereignen. Dazu zählen auch Unfälle auf Wegen (z. B. von der Woh- nadresse zur Arbeitsstätte) und bei Tätigkeiten, die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrank- zur Berufsausübung notwendig sind. heiten (Prävention) einschließlich der Vorsorge für Erste-Hilfe-Leistung Unfallmeldepflicht Die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufs- Sie sind als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber gesetzlich krankheiten und damit verbunden die Vermeidung verpflichtet, jeden Arbeitsunfall und jede Berufs- von menschlichem Leid und finanziellen Kosten krankheit bei der AUVA zu melden, damit Leistungen stellt das oberste Ziel dar. Die Erreichung dieses erbracht werden können. Das gilt nicht nur für Unfälle Zieles erfolgt durch die Zusammenarbeit des Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch, Unfallverhütungsdienstes und AUVAsicher mit wenn Sie selbst als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber den Unternehmen. Angeboten werden Schulun- einen Unfall haben sollten. Meldepflichtig ist jeder gen und Beratungen aller an der Unfallverhütung Arbeitsunfall, durch den eine versicherte Person für beteiligten Personen, Beratungen zu arbeits-me- mehr als drei Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig dizinischen und sicherheitstechnischen Themen, geworden ist. Messungen für Firmen und vieles mehr. Unfallheilbehandlung Die Meldung muss innerhalb von fünf Tagen nach Alle Versicherten der AUVA haben gesetzlichen dem Unfall bzw. nach der Diagnose erfolgen; am Anspruch auf Unfallheilbehandlung und Rehabi- einfachsten mittels eines der beiliegenden Formulare (siehe Seite 9). Berufskrankheiten Berufskrankheiten sind bestimmte, durch die versicher- te Tätigkeit hervorgerufene Gesundheitsschädigungen. Die anerkannten Berufskrankheiten sind in der Liste der Berufskrankheiten im Anhang zum ASVG ange- führt (siehe Seite 13). Fotos: R. Gryc All jene Krankheiten, die nicht in dieser Liste enthalten, allerdings nachweisbar berufsbedingt sind und durch schädigende Stoffe oder Strahlen verursacht wurden, 7
litation. Die Unfallheilbehandlung erfolgt in den Bei Personen, die noch in Ausbildung waren, wird die österreichweit sieben Einrichtungen der AUVA für Bemessungsgrundlage nach Abschluss der Ausbil- Unfallheilbehandlung oder – sollte sich keine von dung erhöht. diesen in der Nähe befinden – im nächsten geeig- neten Krankenhaus. Beispiel für eine Versehrtenrente: Rehabilitation Max Mustermann hat im letzten Jahr € 27.000,00 Zur Rehabilitation zählen alle medizinischen Maß- brutto verdient, bevor er im März des darauffolgen- nahmen (einschließlich Versorgung mit Hilfsmitteln den Jahres einen Arbeitsunfall erlitt. und Prothesen), berufliche Maßnahmen (z. B. Die Bemessungsgrundlage liegt somit bei € 27.000,00. Umschulung) und soziale Maßnahmen (z. B. barrie- refreie Adaptierung der Wohnung). Ziel der Rehabili- tation ist es, Menschen mit besonderen Bedürfnissen nach schweren Arbeitsunfällen ein selbständiges Leben und die Ausübung der Berufstätigkeit zu ermöglichen, wozu österreichweit vier Rehabilitati- onszentren der AUVA eingerichtet wurden. Entschädigungen nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Finanzielle Entschädigungen (Renten) nach Arbeits- unfällen und Berufskrankheiten sollen helfen, die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und die Mehrbelastung durch die Behinderung auszuglei- Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von chen. Zusätzlich soll durch die Entschädigung der 20 % steht ihm eine Versehrtenrente von € 3.591,00 Lebensstandard der Versehrten oder ihrer Hin- (13,3 % der Bemessungsgrundlage) zu. Dies ent- terbliebenen gesichert sein.Die AUVA zahlt nach spricht € 256,50 monatlich bei einer 14-maligen Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Versehr- Auszahlung. tenrenten, Hinterbliebenenrenten, Witwen-/Wit- werbeihilfen und Teile der Bestattungskosten. Ist Max Mustermanns Erwerbsfähigkeit aufgrund des Arbeitsunfalles um mindestens 50 % gemindert, so steht ihm als Schwerversehrtem eine Zusatzrente von 20 % der Versehrtenrente zu. Herr Mustermann erhält bei einer MdE von 50 % € 10.800,00 bzw.€ 771,43 monatlich (33,3 % Versehrtenrente+ 6,7 % Zusatzrente = 40 % gesamt). Ab einer Erwerbsminderung von 70 % beträgt die Zusatzrente 50 % der Versehrtenrente. In diesem Fall erhält Herr Mustermann € 18.900,00 bzw. € 1.350,00 monatlich (46,7 % Versehrtenrente + 23,3 % Zusatzrente = 70 % gesamt). Fotos: R. Gryc, L. Rusch/fotolia.com Für jedes Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht Dabei sind für die Höhe der Rente das Ausmaß der vollendet hat bzw. in Berufsausbildung steht, hat die/ Erwerbsminderung (MdE) sowie die Bemessungs- der Schwerversehrte Anspruch auf einen Kinderzu- grundlage entscheidend. Als Bemessungsgrundlage schuss in der Höhe von 10 % der Versehrtenrente inkl. für Renten gilt die Summe der Arbeitsverdienste im Zusatzrente. letzten Kalenderjahr vor Eintritt des Versicherungsfalls Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik„Leis- (Arbeitsunfall, Berufskrankheit) bis zur Höchstbei- tungen“ auf der AUVA-Website unter: w ww.auva.at tragsgrundlage. 8
Datei speichern drucken löschen Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Unfallmeldung für Erwerbstätige gemäß § 363 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) AUVA-Landesstelle Graz, Göstinger Str. 26, 8020 Graz, Tel. +43 5 93 93-33000, Fax: 33396, E-Mail: GLA-DE@auva.at AUVA-Landesstelle Linz, Garnisonstraße 5, 4010 Linz, Tel. +43 5 93 93-32000, Fax: 32390, E-Mail: LLA-DE@auva.at AUVA-Landesstelle Salzburg, Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5, 5010 Salzburg, Tel. +43 5 93 93-34000, Fax: 34386, E-Mail: SLA-DE@auva.at AUVA-Landesstelle Wien, Webergasse 4, 1200 Wien, Tel. +43 5 93 93-31000, Fax: 31690, E-Mail: WLA-DE@auva.at Erläuterungen zu den in [ ] angeführten Buchstaben zum jeweiligen Feld sind in der Ausfüllhilfe nachzulesen. 1. Daten der/des Versicherten 1.1 Angaben zur Person Sozialversicherungsnummer Geburtsdatum (TT MM JJJJ) Geschlecht Krankenversicherung [a] £ weiblich £ männlich Familienname, Vorname Wohnadresse: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort 1.2 Angaben zur Beschäftigung beschäftigt als Berufsbezeichnung [b] £ Angestellte/Angestellter £ Arbeiterin/Arbeiter £ Lehrling zuletzt im Betrieb eingetreten am £ freie Dienstnehmerin/freier Dienstnehmer £ Leiharbeiterin/Leiharbeiter (Punkt 2.2 ausfüllen!) Schichtarbeit [c] £ ja £ Vollzeit £ selbständig Erwerbstätige/Erwerbstätiger £ nein £ Teilzeit 2. Daten zur Firma 2.1 Angaben zur Arbeitgeberin/zum Arbeitgeber bzw. zur Beschäftigerin/zum Beschäftiger Firmenname Beitragskontonummer Firmenadresse: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Art des Betriebes [a] Anzahl der Beschäftigten im Betrieb Adresse der Arbeitsstätte der verunfallten Person am Unfalltag [b]: £ wie Firmenadresse Straße, Hausnummer, PLZ, Ort 2.2 Angaben zur Arbeitskräfteüberlasserin/zum Arbeitskräfteüberlasser Firmenname Arbeitskräfteüberlasserin/Arbeitskräfteüberlasser Beitragskontonummer Adresse: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Kontaktperson bei der Arbeitskräfteüberlasserin/beim Arbeitskräfteüberlasser Telefonnummer 3. Angaben zum Unfall 3.1 Unfallzeitpunkt und Arbeitszeit Wochentag Datum Uhrzeit -- um (geplante) Arbeitszeit am Unfalltag [a] von bis www.auva.at
3.2 Angaben zum Unfallort £ Unfall im Betrieb/in der Arbeitsstätte (genaue Unfallstelle/Maschine etc.) [b] £ Unfall außerhalb des Betriebes/der Arbeitsstätte (genaue Adresse) [c] bei Wegunfällen [d] £ Weg zur Arbeitsstätte £ Weg von der Arbeitsstätte £ Dienstweg £ sonstiger Weg (Zweck) Adresse Ausgangsort: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Adresse Zielort: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort 3.3 Angaben zum Unfallhergang Art der Arbeit am Unfalltag (z. B. Abbrucharbeiten) [e] Was hat die verunfallte Person zum Unfallzeitpunkt getan? [f] Welcher Gegenstand war daran beteiligt? [g] Was verlief anders als üblich? [h] Welcher Gegenstand war daran beteiligt? [i] Wodurch wurde die verunfallte Person verletzt? [j] Welcher Gegenstand war daran beteiligt? [k] Schilderung des Unfallherganges [l] Schilderung des Unfalles durch £ verunfallte Person £ Arbeitskollegin/Arbeitskollege £ andere Person Zeugen [m] £ keine £ Arbeitskollegin/Arbeitskollege £ andere Person £ unbekannt Familienname, Vorname Adresse: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Telefonnummer
3.4 Angaben zur Unfallverletzung Verletzungsart (z. B. Bruch, Schnittwunde, Prellung) bei Unfall mit tödlichem Ausgang [o] Familienstand verletzter Körperteil (z. B. linke Hand) [n] -- Kinder £ ja £ nein Arbeit eingestellt [p] £ sofort £ hat weitergearbeitet £ später, ab wann Krankenstand £ keiner aufgrund des Unfalles £ dauert noch an £ beendet am Rettungseinsatz £ ja £ nein £ nicht bekannt (wenn ja) Rettungsorganisation Unfallerhebung durch Polizei £ ja £ nein £ nicht bekannt (wenn ja) Dienststelle Unfallerhebung durch Arbeitsinspektion £ ja £ nein £ nicht bekannt Behandlung im Krankenhaus £ keine £ ambulant £ stationär ab wann Name des Krankenhauses Ärztliche Behandlung außerhalb des Krankenhauses £ nein £ ja, ab wann Name der Ärztin/des Arztes Adresse: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort 4. Angaben zur Unfallmeldung Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für Fragen zum Unfall Familienname, Vorname Funktion [a] Telefonnummer Faxnummer E-Mail Unfallmeldung erstellt von £ wie Ansprechpartnerin/Ansprechpartner Familienname, Vorname Funktion [a] Ort, Datum Firmenstempel, firmenmäßige Zeichnung
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Ausfüllhilfe – Unfallmeldung für Erwerbstätige 1. Daten des/der Versicherten Bsp. 1: Frau Musterfrau hat, auf einer Leiter stehend, 1.1. Angaben zur Person Malerarbeiten durchgeführt. [a] Krankenversicherung Bsp. 2: Herr Mustermann hat mit einem Gabelstapler Geben Sie bitte den für die verunfallte Person zuständigen Lagerregale beladen. Krankenversicherungsträger, z. B. Wiener Gebietskranken- [g] Welcher Gegenstand war daran beteiligt? kasse (WGKK), an. Sofern Ihnen der zuständige Krankenver- Geben Sie bitte jenen Gegenstand bekannt, der unmittelbar sicherungsträger nicht bekannt oder die verunfallte Person vor dem Unfall benutzt wurde. nicht krankenversichert ist, geben Sie dies ebenso an Bsp. 1: Leiter (z. B. unbekannt, keine). Bsp. 2: Gabelstapler [h] Was verlief anders als üblich? 1.2. Angaben zur Beschäftigung Geben Sie bitte an, was bei dieser Tätigkeit anders als üblich [b] Berufsbezeichnung verlief und somit zum Unfall führte. Geben Sie bitte an, in welcher Funktion die verunfallten Per- Bsp. 1: Das Holzbrett, auf dem die Leiter stand, ist verrutscht. son in Ihrem Unternehmen überwiegend eingesetzt wird Bsp. 2: Kontrollverlust über den Gabelstapler. (z. B. Tischlerin/Tischler, Bürokauffrau/Bürokaufmann). [i] Welcher Gegenstand war daran beteiligt? [c] Schichtarbeit Geben Sie bitte jenen Gegenstand bekannt, der zum Unfall Geben Sie bitte an, ob die verunfallte Person die berufliche führte. Tätigkeit in Form von Schichtarbeit ausübt. Bsp. 1: Holzbrett Bsp. 2: Gabelstapler 2. Daten zur Firma [j] Wodurch wurde die verunfallte Person verletzt? 2.1. Angaben zur Arbeitgeberin/zum Arbeitgeber Schildern Sie bitte, wodurch die Verletzung der verunfallten bzw. Beschäftigerin/Beschäftiger Person hervorgerufen wurde. [a] Art des Betriebes Bsp. 1: Durch den Aufprall auf dem Boden. Geben Sie bitte die Art des Betriebes an. Aus der Angabe Bsp. 2: Durch ein zusammenbrechendes Lagerregal. zur Art des Betriebes sollte die Branche Ihres Unternehmens [k] Welcher Gegenstand war daran beteiligt? möglichst genau erkennbar sein (z. B. Tischlerei, Hotelbetrieb). Geben Sie bitte jenen Gegenstand bekannt, der die Verlet- [b] Adresse der Arbeitsstätte der verunfallten Person am zung verursachte. Unfalltag Bsp. 1: Boden Geben Sie bitte die genauen Adressdaten der Arbeitsstätte an Bsp. 2: Lagerregal (z. B. Adresse der Filiale), an der die verunfallte Person am [l] Schilderung des Unfallherganges Unfalltag beschäftigt war: Beschreiben Sie bitte den Ablauf des Geschehens so, dass • Straße und Hausnummer auch eine Außenstehende bzw. ein Außenstehender den • Postleitzahl Unfallhergang eindeutig nachvollziehen kann (Ursachen, • Ort und Hintergründe). • Staat (sofern nicht Österreich) Bsp. 1: Frau Musterfrau hat, um Malerarbeiten durchführen Ist die Arbeitsstätten- mit der Firmenadresse ident, zu können, ein Holzbrett über einen offenen Schacht kreuzen Sie das entsprechende Feld an. gelegt. Als sie auf der Leiter stand, ist das Holzbrett verrutscht. Dabei verlor Frau Musterfrau das Gleich- 3. Angaben zum Unfall gewicht und stürzte aus ca. 2 m Höhe von der Leiter 3.1. Unfallzeitpunkt und Arbeitszeit zu Boden. [a] Arbeitszeit am Unfalltag Bsp. 2: Herr Mustermann hat mit einem Gabelstapler Geben Sie bitte die tatsächliche Arbeitszeit der verunfallten Lagerregale beladen. Als er bei einem Wendemanö- Person am Unfalltag bekannt. ver die Kontrolle über den Gabelstapler verlor, ist er Bei einem Unfall vor Arbeitsantritt (z. B. auf dem Weg zur mit diesem gegen den Steher eines Lagerregales Arbeit) geben Sie an, wann die verunfallte Person die Arbeit gestoßen. Das Lagerregal begrub Herrn Mustermann voraussichtlich aufgenommen hätte (geplante Arbeitszeit). unter sich. [m] Zeugen 3.2. Angaben zum Unfallort Geben Sie bitte bekannt, ob bzw. wer den Unfall beobachtet [b] Unfall im Betrieb/in der Arbeitsstätte hat. Beschreiben Sie bitte, wo genau sich der Unfall ereignet hat (an welchem Arbeitsplatz, welcher Maschine). 3.4. Angaben zur Unfallverletzung [c] Unfall außerhalb des Betriebes/der Arbeitsstätte [n] verletzter Körperteil Geben Sie bitte die genaue Anschrift der Unfallstelle an, z. B. Beschreiben Sie bitte möglichst genau, welche Körperteile • Ecke Lorystraße/Gattergasse, 1110 Wien beim Unfall verletzt wurden (z. B. linker Oberarm, Halswirbel- • Baustelle A 23 Knoten Prater säule). • Wohnung des Kunden A, Wienerstraße 35, 3100 St. Pölten [o] bei Unfall mit tödlichem Ausgang [d] bei Wegunfällen Geben Sie bitte den Familienstand zum Zeitpunkt des Todes Geben Sie bitte an, welchen Weg die verunfallte Person an sowie, ob die verstorbene Person Kinder hinterlässt. zurücklegte, als der Unfall passierte, und ergänzen Sie bei [p] Arbeit eingestellt der Auswahl „sonstiger Weg“ den Zweck des Weges (z. B. Geben Sie bitte an, ob bzw. wann die verunfallte Person Arztbesuch, Fahrgemeinschaft, Weg zum Gericht). nach dem Unfall die Arbeit eingestellt hat. Wurde die Arbeit 3.3. Angaben zum Unfallhergang „später“ eingestellt, ergänzen Sie bitte Datum und Uhrzeit [e] Art der Arbeit am Unfalltag der Arbeitseinstellung. Geben Sie bitte an, welche Art der Arbeit am Unfalltag von der verunfallten Person verrichtet wurde (z. B. Abbrucharbeiten, 4. Angaben zur Unfallmeldung Maschinenreparatur, Pflegedienst, Malerarbeiten, 4.1. Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für Fragen zum Reinigungsarbeiten etc.). Unfall [f] Was hat die verunfallte Person zum Unfallzeitpunkt getan? [a] Funktion Geben Sie bitte an, welche Tätigkeit die verunfallte Person Geben Sie bitte an, welche Funktion die Person in Ihrem unmittelbar vor dem Unfall ausgeführt hat. Unternehmen ausübt (z. B. Sekretärin/Sekretär, Vorarbeiterin/ Vorarbeiter). www.auva.at
Liste der Berufskrankheiten § 177 und Anlage 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) Als Berufskrankheiten im Sinne der Unfallversicherung gelten die in der folgenden Liste bezeichneten Krank- heiten unter den dort angeführten Voraussetzungen, wenn sie durch Ausübung der die Versicherung begrün- denden Beschäftigung in einem in Spalte 3 der Liste bezeichneten Unternehmen verursacht sind. Lfd. Berufskrankheiten Unternehmen Nr. 1 Erkrankungen durch Blei, seine Legierungen oder Verbindungen Alle Unternehmen 2 Erkrankungen durch Phosphor und seine Verbindungen Alle Unternehmen 3 Erkrankungen durch Quecksilber, seine Legierungen oder Verbindungen Alle Unternehmen 4 Erkrankungen durch Arsen oder seine Verbindungen Alle Unternehmen 5 Erkrankungen durch Mangan oder seine Verbindungen Alle Unternehmen 6 Erkrankungen durch Cadmium oder seine Verbindungen Alle Unternehmen 7 Erkrankungen durch Beryllium oder seine Verbindungen Alle Unternehmen 8 Erkrankungen durch Chrom oder seine Verbindungen Alle Unternehmen 9 Erkrankungen durch Benzol oder seine Homologe oder durch Styrol Alle Unternehmen 10 Erkrankungen durch Nitro- und Aminoverbindungen des Benzols oder seiner Alle Unternehmen Homologe und deren Abkömmlinge 11 Erkrankungen durch Halogen-Kohlenwasserstoffe Alle Unternehmen 12 Erkrankungen durch Salpetersäureester Alle Unternehmen 13 Erkrankungen durch Schwefelkohlenstoff Alle Unternehmen 14 Erkrankungen durch Schwefelwasserstoff Alle Unternehmen 15 Erkrankungen durch Kohlenmonoxid Alle Unternehmen 16 Erkrankungen durch ionisierende Strahlen Alle Unternehmen 17 Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Alle Unternehmen Rohparaffin, Dunkelöle, Teer, Anthrazen, Pech, Mineralöle, Erdpech und ähnli- che Stoffe 18 Krebs oder andere Neubildungen sowie Schleimhautveränderungen der Harn- Alle Unternehmen wege durch aromatische Amine 19 Hauterkrankungen *) Alle Unternehmen 20 Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen sowie andere Alle Unternehmen Erkrankungen durch Erschütterung bei der Arbeit mit Preßluftwerkzeugen und gleichartig wirkenden Werkzeugen und Maschinen (wie z. B. Motorsägen) sowie durch Arbeit an Anklopfmaschinen 21 Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft Alle Unternehmen 22 Druckschädigung der Nerven Alle Unternehmen 23 Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel, der Sehnenscheiden und des Alle Unternehmen Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- und Muskelansätze durch ständigen Druck oder ständige Erschütterung 24 Abrissbrüche der Wirbeldornfortsätze Alle Unternehmen 13
25 Meniskusschäden bei Bergleuten nach mindestens dreijähriger regelmäßiger Alle Unternehmen Tätigkeit unter Tag und bei anderen Personen nach mindestens dreijähriger regelmäßiger Tätigkeit in kniender oder hockender Stellung 26 a) Staublungenerkrankungen (Silikose oder Silikatose) mit objektiv Alle Unternehmen feststellbarer Leistungsminderung von Atmung oder Kreislauf b) Staublungenerkrankung in Verbindung mit aktiv-fortschreitender Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose) c) Bösartige Neubildungen der Lunge durch die Einwirkung von kristallinem Siliziumdioxid bei Silikose 27 a) Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) mit objektiv feststell‑ Alle Unternehmen barer Leistungsminderung von Atmung oder Kreislauf b) Bösartige Neubildungen des Rippenfells, des Herzbeutels und des Bauchfells durch Asbest c) Bösartige Neubildungen der Lunge durch Asbest d) Bösartige Neubildungen des Kehlkopfes durch Asbest 28 Erkrankungen der tieferen Luftwege und der Lunge durch Aluminium oder Alle Unternehmen seine Verbindungen 29 Erkrankungen der tieferen Luftwege und der Lunge durch Thomasschlacken- Thomasschlackenmühlen, Düngemit- mehl telmischereien und Betriebe, die Tho- masschlackenmehl lagern, befördern oder verwenden 30 Durch allergisierende Stoffe verursachte Erkrankungen an Asthma bronchiale Alle Unternehmen (einschließlich Rhinopathie), wenn und solange sie zur Aufgabe schädigender Tätigkeiten zwingen 31 Erkrankungen der Knochen, Gelenke und Bänder durch Fluorverbindungen Alle Unternehmen (Fluorose) 32 Erkrankungen der Zähne durch Säuren Alle Unternehmen 33 Durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit Alle Unternehmen 34 Hornhautschädigungen des Auges durch Benzochinon Chemische Industrie 35 Grauer Star Herstellung, Bearbeitung und Verarbeitung von Glas, Eisenhütten, Metallschmelzereien 36 Wurmkrankheit der Bergleute, verursacht durch Ankylostoma duodenale oder Unternehmen des Bergbaues, Stol- Strongyloides stercoralis len- oder Tunnelbau 37 Tropenkrankheiten, Fleckfieber Alle Unternehmen 38 Infektionskrankheiten Krankenhäuser, Heil- und Pflegean- stalten, Entbindungsheime und sons- tige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen, öffentliche Apotheken, ferner Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge, in Schulen, Kindergärten und Säuglingskrippen und im Gesundheitsdienst sowie in Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche sowie in Justizanstal- ten und Hafträumen der Verwal- tungsbehörden bzw. in Unterneh- men, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht 14
39 Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten Tätigkeiten, die durch Umgang oder Berührung mit Tieren, tierischen Teilen, Erzeugnissen, Abgängen und mit kontaminiertem Material zur Erkrankung Anlass geben, bzw. Tätig- keiten, bei denen eine vergleichbare Gefährdung besteht 40 Erkankungen an Lungenfibrose durch Hartmetallstaub Herstellung und Bearbeitung von Hartmetallen 41 Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte Erkrankun- Alle Unternehmen gen der tieferen Atemwege und der Lunge mit objektivem Nachweis einer Leistungsminderung von Atmung und Kreislauf 42 Erkrankungen durch Dimethylformamid Alle Unternehmen 43 Exogen-allergische Alveolitis mit objektiv nachweisbarem Funktionsverlust der Alle Unternehmen Lunge, soferne das als ursächlich festgestellte Antigen bei der Erwerbsarbeit von einem objektiv feststellbar bestimmenden Einfluß gewesen ist 44 Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Rohbaumwoll Alle Unternehmen oder Flachsstaub 45 Adenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen durch Staub von Holzbearbeitende und holzverarbei- Hartholz tende Betriebe 46 Durch Zeckenbiss übertragbare Krankheiten Unternehmen der Land- und (z. B. Frühsommermeningoencephalitis oder Borreliose) Forstwirtschaft sowie auf Tätigkeiten in Unternehmen, bei denen eine ähnliche Gefährdung besteht 47 Erkrankungen durch Butyl-, Methyl- und Isopropylalkohol Alle Unternehmen 48 Erkrankungen durch Phenole und Katechole Alle Unternehmen 49 Erkrankungen durch Nickel oder seine Verbindungen Alle Unternehmen 50 Erkrankungen durch Vanadium oder seine Verbindungen Alle Unternehmen 51 Erkrankungen durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylaryloxide Alle Unternehmen 52 Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder Alle Unternehmen deren Gemische, wenn eine regelmäßige Exposition bestanden hat, die im Hinblick auf Dauer und Ausmaß erheblich war 53 Allergieinduzierte anaphylaktische Reaktionen nach Latex-Sensibilisierung Alle Unternehmen *) Hautkrankheiten gelten nur dann als Berufskrankheiten, wenn und solange sie zur Aufgabe schädigender Tätigkeiten zwin- gen. Die Bedingung der Aufgabe schädigender Tätigkeiten ist nicht erforderlich, wenn die Hautkrankheit eine Erscheinungsform einer Allgemeinerkrankung ist, die durch Aufnahme einer oder mehrerer der in der Liste angeführten schädigenden Stoffe in den Körper verursacht wurde. Generalklausel § 177 Abs. 2 ASVG besagt: Eine Krankheit, die ihrer Art nach nicht in der Liste enthalten ist, gilt als Berufskrankheit, wenn die Unfallversicherung im kon- kreten Fall auf Grund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse feststellt, dass diese Krankheit ausschließlich oder überwie- gend durch die Verwendung schädigender Stoffe oder Strahlen bei einer vom/von der Versicherten ausgeübten Beschäftigung entstanden ist. Diese Feststellung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Bundesministers für Gesundheit. 15
Formular drucken Lokales Speichern Formular zurücksetzen Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Meldung einer Berufskrankheit durch das Unternehmen gemäß § 363 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) Gemäß § 363 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) ist eine Berufskrankheit (§ 177 ASVG) bzw. der Verdacht einer Berufskrankheit zu melden. Berufskrankheiten sind in der Liste der Berufskrankheiten (s. Anlage 1 zum ASVG) ange- führt. Darüber hinaus können auch Erkrankungen als Berufskrankheiten gelten, wenn sie durch schädigende Stoffe oder Strahlen (gemäß Generalklausel, § 177 Abs. 2) verursacht werden. Meldeformulare sowie die Liste der Berufskrankheiten sind in unseren Landesstellen erhältlich. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 1. Angaben zum/zur Versicherten a) FAMILIEN-/NACHNAME: c) Vers.-Nr.: Vorname: Frühere Namen: Tag Monat Jahr d) Geburtsdatum: b) Wohnanschrift: e) Geschlecht: u männlich u weiblich f) Staatsbürgerschaft: 2. Angaben zum Beschäftigungsverhältnis a) Unternehmen (Firma): f) Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Personen: b) Anschrift des Betriebes: g) Krankenkasse und Beitragskontonummer: u Arb. u Ang. c) Art des Betriebes (Branche): h) Ist das Beschäftigungsverhältnis aufrecht? u ja u nein d) Bei mehreren Arbeitsstätten (Filialen) Anschrift der i) Bezirkshauptmannschaft der Arbeitsstätte? Arbeitsstätte, in der der/die Versicherte tätig ist, angeben: e) im Betrieb seit: j) u Fachkraft u angelernt beschäftigt als: u Lehrling u Hilfsarbeiter/Hilfsarbeiterin 3. Angaben zur vermuteten Berufskrankheit a) Welche Berufskrankheit wird angenommen (gemäß Berufskrankheitenliste, siehe Anlage 1 zum ASVG)? b) Genaue Beschreibung der Tätigkeit, die die Berufskrankheit verursacht haben kann: c) Dauer dieser Tätigkeit: d) Behandlung im Krankenhaus: u ja u nein e) Behandlung in der Ordination: Datum, Name (evtl. Anschrift) angeben u ambulant u stationär u ja (Datum, Name u. Anschrift angeben) u nein f) Welche gesundheitsgefährdenden Einwirkungen/Stoffe werden am Arbeitsplatz vermutet? g) Wurden bei dem/der Versicherten Eignungs- und Folgeuntersuchungen nach den Bestimmungen der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ) durchgeführt? u ja, und zwar: u nein h) Ist eine arbeitsmedizinische oder sicherheitstechnische Beratung durch die AUVA gewünscht? u ja u nein Der/die Versicherte wurde über die Meldung informiert! Ort, Datum: Name und Funktion des Erstellers/der Erstellerin Tel.-Nr./Fax.-Nr. für evtl. Rückfragen: Unterschrift und Stempel ZVA - 040 - 6/2015e DVR: 0024163
Die Regelung für Selbständige Als selbständig Erwerbstätige bzw. Erwerbstätiger Da dieser Betrag nicht sehr hoch ist, fallen auch wissen Sie, welche Verantwortung Sie für Ihre Mit- Bemessungsgrundlage und Renten entsprechend arbeiterinnen und Mitarbeiter, für Ihr Unternehmen niedrig aus. Durch Abschluss einer freiwilligen Höher- und für sich selbst tragen. versicherung können Sie Ihren Anspruch auf Geld- leistung entscheidend verbessern, und zwar in zwei Die gesetzliche Pflichtversicherung gegen Arbeitsun- Stufen: Sie bezahlen das Doppelte (Stufe I) oder das fälle und Berufskrankheiten bietet Ihnen als Selb- Zweieinhalbfache (Stufe II) des Grundbeitrages und ständiger oder Selbständigem – abgesehen von den erreichen damit die entsprechenden Steigerungen umfassenden Sachleistungen – nur eine Basis-Geld- (siehe Berechnungsbeispiel). leistung. Selbständig Erwerbstätige zahlen monatlich einen festgesetzten Betrag und haben damit auch Die Höherversicherung können Sie jederzeit mit ei- eine fixe Bemessungsgrundlage zur Berechnung der nem Antragsformular (siehe Seite 19) oder direkt bei Rente. Ihrer zuständigen AUVA-Landesstelle abschließen. Berechnungsbeispiel für die Höherversicherung bei Selbständigen (Stand 2018, Aktualisierungen finden Sie unter: www.auva.at) Soziale Unfallver Höherversicherung Höherversicherung sicherung für selbständig Pflichtversicherung Stufe I (zusätzlich) Stufe II (zusätzlich) Erwerbstätige Jahresbeitrag € 115,19 € 115,19 € 173,04 Bemessungsgrundlage € 20.071,99 € 32.823,54 € 39.293,45 Monatsrente 14 x jährlich bei einer MdE von € 1.433,71 € 2.344,54 € 2.806,68 100 %50 %20 % € 573,49 € 937,82 € 1.122,67 € 191,16 € 312,61 € 374,22 Witwen-/Witwer- oder € 286,74 €.468,91 € 561,34 Waisenrente Zuschuss zur Entgeltfortzahlung Die AUVA leistet an Unternehmen mit durchschnitt- wenn die Arbeitsverhinderung durch einen Unfall lich weniger als 51 Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeit- länger als drei aufeinanderfolgende Tage dauerte nehmern Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung nach oder einem Unfall (Arbeits- oder Freizeitunfall) oder nach wenn die Arbeitsverhinderung durch eine Krank- einer Krankheit. heit eingetreten ist, die länger als zehn aufeinan- derfolgende Tage dauerte, Zuschussberechtigte Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber wenn das Entgelt fortgezahlt wurde, Zuschussberechtigt sind alle Arbeitgeberinnen und wenn sie einen Antrag zum Zuschuss für Entgelt- Arbeitgeber (auch von Lehrlingen und geringfügig fortzahlung stellen. Beschäftigten), wenn sie in ihrem Unternehmen regelmäßig weni- Höhe der Zuschüsse ger als 51 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Die Zuschüsse betragen 50 % des tatsächlich fortge- beschäftigen, zahlten Entgelts (mit Ausnahme der Sonderzahlun- wenn die betreffende Arbeitnehmerin bzw. der be- gen) plus 8,34 % Zuschlag für die Sonderzahlungen treffende Arbeitnehmer bei der AUVA versichert ist, und Gebühren 17
bei Arbeitsverhinderung infolge Krankheit, die zu Auszahlung der Zuschüsse einer Arbeitsunfähigkeit an mehr als zehn aufein- Die Zuschüsse werden jeweils im Nachhinein längs- anderfolgenden Tagen führte, ab dem elften Tag tens bis zum Ende eines Monats nach dem Ende der Arbeitsverhinderung für die Dauer der tatsäch- jenes Quartals ausbezahlt, in dem der Antrag gestellt lichen Entgeltfortzahlung, höchstens jedoch für wurde. 42 Tage pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und Arbeitsjahr (Kalenderjahr), Der Antrag auf Zuschüsse ist innerhalb von drei bei Arbeitsverhinderung aufgrund eines Unfalls, Jahren nach dem Beginn des Entgeltfortzahlungsan- der zu einer Arbeitsunfähigkeit an mehr als drei spruches von Ihnen als Arbeitgeberin/Arbeitgeber zu aufeinanderfolgenden Tagen führte, ab dem ersten stellen. Tag der Arbeitsverhinderung für die Dauer der tatsächlichen Entgeltfortzahlung, höchstens jedoch Unfallmeldung nach einem Arbeitsunfall: für 42 Tage pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitneh- ACHTUNG! Der Antrag auf Entgeltfortzah- mer und Arbeitsjahr (Kalenderjahr). lungszuschuss gilt nicht als Unfallmeldung! Nach einem Arbeitsunfall ist unbedingt auch Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die in ihrem eine Unfallmeldung auszufüllen! Unternehmen durchschnittlich nicht mehr als zehn Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer beschäftigen, Das Formular zur Beantragung des Zuschusses nach wird mit 1.7.2018 der Zuschuss zur Entgeltfortzah- Entgeltfortzahlung finden Sie auf Seite 20 oder unter: lung auf 75 % ausgeweitet. www.auva.at/efz. Oder Sie schicken Ihren Antrag mit- tels ELDA-Service (www.auva.at/efz) elektronisch an Diese Regelung betrifft alle nach dem 30.6.2018 die AUVA. eingetretenen Entgeltfortzahlungstage infolge von Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Krankheit oder Unfällen entsprechend den bisherigen AUVA-Landesstelle. Die örtliche Zuständigkeit können Voraussetzungen (siehe Absatz „Höhe der Zuschüsse“). Sie nachstehender Tabelle entnehmen. Ansprechpartnerin/ Bundesland EFZ-Telefon Fax E-Mail Ansprechpartner Burgenland Anita Berghofer +43 5 93 93-31904 +43 5 93 93-31931 efz.oberwart@auva.at Mag. Klaudia Thurner +43 5 93 93-31906 Kärnten Karin Gaberle +43 5 93 93-33807 Doris Gosch +43 5 93 93-33808 +43 5 93 93-33814 efz.klagenfurt@auva.at Alice Jagodic +43 5 93 93-33812 Niederösterreich Susanne Glaser +43 5 93 93-31810 Susanne Klein +43 5 93 93-31811 +43 5 93 93-31847 efz.stpoelten@auva.at Manuela Scherer +43 5 93 93-31813 Silvia Vierthaler +43 5 93 93-31812 Oberösterreich Tamara Ganglberger +43 5 93 93-32316 Wolfgang Hinterhölzl +43 5 93 93-32323 +43 5 93 93-32373 efz.linz@auva.at Gudrun Retzer +43 676-833 95-1799 Salzburg Petra Cebis +43 5 93 93-34313 +43 5 93 93-34387 efz.salzburg@auva.at Melanie Griener +43 5 93 93-34356 Steiermark Siegfried Hainzl +43 5 93 93-33366 Martha Jöller +43 5 93 93-33367 +43 5 93 93-33397 efz.graz@auva.at Anke Polzer +43 5 93 93-33369 Gerhard Skofitsch +43 5 93 93-33368 Tirol Elisabeth Bliem +43 5 93 93-34802 +43 5 93 93-34816 efz.innsbruck@auva.at Alessandra Pickl +43 5 93 93-34814 Vorarlberg Desiree Koller +43 5 93 93-34903 +43 5 93 93-34916 efz.dornbirn@auva.at Wien Zeynep Eyüpoglu +43 5 93 93-31681 August Kemetner +43 5 93 93-31680 +43 5 93 93-31693 efz.wien@auva.at Margit Ries +43 5 93 93-31682 18
& Gesetzliche Regelungen sicherung zugrundeliegende Pflichtversicherung aufgrund selbständiger Erwerbstätigkeit beendet Die Adressen sowie Berechnungsbei- spätestens jedoch mitwurde. dem Ende 5. Der Jahresbeitrag wird von der Eine Höherversicherung spiele können Sie jederzeit finden Sie in der Höherversiche- bei 3. Der des Kalendermonats, Beitrag in dem die zur Höherversicherung wird mit dem AUVA durch eine Beitragsvorschrei- der örtlich zuständigen rungsinformation. Landesstelle der AUVA Beginn der Höherversicherung zugrundelie-der Höherversicherung bung bekannt gegebenRest für den und des bewirkt abschließen. Kalendermonats gende Pflichtversicherung aufgrund imeine Vorhinein fällig. Fortsetzung derInHöherversiche- der Folge wird mit dem Beginn selbständiger Erwerbstätigkeit rungeines jeden Kalenderjahres bei fristgerechter Einzahlung. Gesetzliche Regelungen Falls neben Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit beendet wurde. der Jahresbeitrag fällig. eine andere Pflichtversicherung in der gesetzlichen 4. Der Jahresbeitrag 6. und EndetdiedieBemessungsgrundlage Höherversicherung vor Unfallversicherung 1. Die Höherversicherung(z. B.beginnt als Dienstnehmerin/Dienst- mit werden jährlich entsprechend 3. Der Beitrag zur Höherversicherung den Bestimmungen Ablauf des Kalenderjahres, erstattet nehmer) dem aufbesteht, empfehlen das Einlangen wir vor Anmeldung der Anmel- zur Beginn des wird mit dem ASVG (§§ 108adie der Höher- bzw. AUVA108f) aufgewertet. für jeden Monat, in dem Höherversicherung dung folgenden Tag. eine individuelle Beratung Entsprechen- durch für den versicherung 5. Der Rest Jahresbeitrag des wird von der AUVA durch die Höherversicherung nicht eine mehr diedes zuständige Landesstelle. gilt bei aufrechter Höherversi- Beitragsvorschreibung Kalendermonats im Vorhinein fällig. bekannt besteht, gegeben ein Zwölftel des und be- Jahresbei- cherung für die Wahl der höheren In der Folge wird mit wirkt eine Fortsetzung dem Beginn der Höherversicherung bei trages. 1. zusätzlichen Die Höherversicherung beginnt mit dem Bemessungsgrundlage. auf eines das Kalenderjahres jeden fristgerechter der Einzahlung. Einlangen der Anmeldung folgenden Tag. Entspre-fällig.6. Endet die Höherversicherung vor Ablauf des Ka- Jahresbeitrag chendes 2. Die gilt bei aufrechter Höherversicherung Höherversicherung für endet mit lenderjahres, erstattet die AUVA Der Beitrag fürnicht ist daher jedennurMonat, beim die Wahl dem Ende der höheren zusätzlichen des Kalendermonats, in Bemessungs- 4. in Bemessungs- Der Jahresbeitrag und die dem die Höherversicherung Beginn, sondernnicht auch mehr besteht, beim Ende der grundlage. dem die Abmeldung eingelangt ein Zwölftel grundlage werden jährlich entspre- des Jahresbeitrages. Höherversicherung nur für die Monate 2. ist Dieoder Höherversicherung für den zuletzt einendet Bei- mit demchendEndeden desBestimmungen des ASVG zu leisten, in denen diese Versicherung Kalendermonats, trag in demwurde, vollständig entrichtet die Abmeldung(§§ 108a bzw. 108f)Der einge- Beitrag ist daher aufgewertet. nicht nur bestanden beim Beginn, sondern hat. langt ist oder für den zuletzt ein Beitrag vollständig auch beim Ende der Höherversicherung nur für jene entrichtet wurde, spätestens jedoch mit dem Ende Monate zu leisten, in denen diese Versicherung des Kalendermonats, in dem die der Höherver- bestanden hat. Anmeldung zur Höherversicherung Ich möchte eine Höherversicherung gemäß § 20 Abs. 1 ASVG abschließen. Ich wähle durch Ankreuzen der Stufe I oder II den zusätzlichen Jahresbeitrag: Höherversicherung Stufe I Höherversicherung Stufe II (zusätzlicher Jahresbeitrag 2018 (zusätzlicher Jahresbeitrag 2018 zur Pflichtversicherung) € 115,19 zur Pflichtversicherung) € 173,04 Die Bezahlung erfolgt nach der Beitragsvorschreibung. Familienname: ________________________________________________________ Vers.-Nr. Geburtsdatum Vorname: ____________________________________________________________ ____________________________ Tag Monat Jahr Betriebsbezeichnung und Anschrift: _____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der gesetzlichen Regelungen bestätigt. Datum: __________________________ Unterschrift: ____________________________________________________ Telefonnummer: Mail:
Formular drucken Formular zurücksetzen Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Antrag auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung (EFZ) gemäß § 53b des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) Zuschuss bei Krankheiten ab dem 11. Tag der Arbeitsverhinderung Wichtige Hinweise Zuschuss bei Unfällen ab dem ersten Tag, wenn die Arbeitsverhinderung länger als 3 Tage dauert Die Beilage von Nachweisen und vollständige Angaben beschleunigen die Bearbeitung des Antrages. Dieser Antrag gilt nicht als Meldung eines Arbeitsunfalles oder Berufskrankheit im Sinne des § 363 Abs. 1 ASVG. Für diese verpflichtenden Schadensmeldungen stehen gesonderte Formulare zur Verfügung. Senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterfertigten Antrag per Post oder per Fax an die für Ihr Bundesland zuständige Dienststelle der AUVA (Kontaktdaten siehe Ausfüllhilfe). Zuschüsse werden mit Ende April, Juli, Oktober oder Jänner ausgezahlt, je nachdem in welchem Quartal der Antrag eingelangt ist. Zutreffendes bitte ankreuzen Daten der Dienstgeberin/des Dienstgebers 1. KV-Träger 2. Beitragskontonummer 3. Telefonnummer 4. Faxnummer 5. Dienstgeberin/Dienstgeber 6. Adresse 7. Ansprechperson 8. E-Mail 9. Bankverbindung IBAN BIC 10. Unternehmensgröße (Gesamtanzahl der Beschäftigten) davon: begünstigte Behinderte Lehrlinge Daten der Dienstnehmerin/des Dienstnehmers 11. Familien- oder Nachname 22. Anspruch der/des Beschäftigten auf Sonderzahlungen ja (werden pauschal berücksichtigt) nein 12. Vorname 23. Ursache der Arbeitsverhinderung Krankheit Unfall 13. Sozialversicherungsnummer 24. Unfalltag (TT MM JJJJ) 14. Geburtsdatum (TT MM JJJJ) 25. Verkehrsunfall ja nein unbekannt 15. Beschäftigt seit (TT MM JJJJ) 26. Fremdverschulden ja nein unbekannt 16. Art der Tätigkeit 27. Differenzvergütung wird beantragt wegen Schädigung als Mitglied oder freiwilliger Helfer einer 17. Beschäftigt als Blaulichtorganisation Lehrling geringfügig Beschäftigte/Beschäftigter bei Katastrophenschutz bzw. -hilfe während des 18. Berechnung der EFZ-Ansprüche nach Zivildienstes Arbeits-/Lehrjahr Kalenderjahr Präsenzdienstes beim Österr. Bundesheer 19. Arbeitsverhinderung Ausbildungsdienstes beim Österr. Bundesheer Beginn (TT MM JJJJ) Ende (TT MM JJJJ) 28. Name der/des Bevollmächtigten (nur im Falle einer erteilten Vollmacht auszufüllen, z. B. Steuerberater) 20. EFZ-Zeiträume und -Beträge der von der Dienstgeberin/ vom Dienstgeber geleisteten EFZ innerhalb der angegeben 29. E-Mail der/des Bevollmächtigten Arbeitsverhinderung EFZ-Zeitraum EFZ Bruttobetrag - ohne mit gleichbleibender EFZ in % Sonderzahlung 30. Telefonnummer der/des Bevollmächtigten von bis (TT MM JJ) (TT MM JJ) 31. Firmenstempel und firmenmäßige Zeichnung € € € 21. Rechtsgrundlage der Entgeltfortzahlung: Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 2 EFZG) Für die Richtigkeit der Angaben haftet die Ausstellerin/der Aussteller (§§ 1295 ff ABGB). Gleichzeitig wird zur Kenntnis genommen, dass die Angestelltengesetz (§ 8 Z 1, 2 AngG) Allgemeine Unfallversicherungsanstalt berechtigt ist, zu Unrecht Berufsausbildungsgesetz (§ 17a BAG) ausbezahlte Beträge zurückzufordern. Arbeitsplatzsicherungsgesetz (§ 7 Abs. 3 APSG) Andere Rechtsgrundlage: Ort/Datum ZVA - 20 - 12/2014e
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