AUVAsicher Kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung - Ausgabe 2018/2019
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AUVAsicher
Kostenlose sicherheitstechnische und
arbeitsmedizinische Betreuung
Ausgabe 2018/2019
www.auva.atInhalt
Alles aus EINER Hand...................................................................................................................................4
Die AUVA...............................................................................................................................................4
Wir von AUVAsicher...............................................................................................................................5
Leistungen der AUVA...................................................................................................................................7
Die soziale Unfallversicherung.................................................................................................................7
Liste der Berufskrankheiten.....................................................................................................................13
Die Regelung für Selbständige................................................................................................................17
Zuschuss zur Entgeltfortzahlung.............................................................................................................17
Schutzimpfungen...................................................................................................................................22
Was kostet Sie ein Arbeitsunfall? Was bringt Prävention?........................................................................22
Leistungen von AUVAsicher.........................................................................................................................23
Erhöhen Sie Ihre Sicherheitsstandards!....................................................................................................23
Alles über den VGÜ-Pass ........................................................................................................................24
Sicherheits- und Gesundheitsschutzorganisation.....................................................................................24
Befragung zur Kundenzufriedenheit.......................................................................................................25
Kampagnen und Präventionsschwerpunkte..................................................................................................25
fit2work.................................................................................................................................................25
Alternsgerechtes Arbeiten – der AUVA-Präventionsschwerpunkt 2016/2017...........................................26
Krebserzeugende Arbeitsstoffe...............................................................................................................27
AUVAfit..................................................................................................................................................28
Schulungen..................................................................................................................................................29
Sicherheitsvertrauenspersonen................................................................................................................29
Erste Hilfe und Ersthelferinnen/Ersthelfer.................................................................................................29
Sicherheitsschulungen............................................................................................................................31
Medien der AUVA........................................................................................................................................31
Merkblätter............................................................................................................................................31
Merkblätter plus.....................................................................................................................................31
Sicherheitsbroschüren.............................................................................................................................31
Evaluierungshefte und Checklisten..........................................................................................................32
eval.at – die Plattform zur Arbeitsplatzevaluierung..................................................................................32
Alle!Achtung!.........................................................................................................................................32
Sichere Arbeit ........................................................................................................................................32
Videos und DVDs....................................................................................................................................33
Prävention am Smartphone ....................................................................................................................33
Meldepflichten.............................................................................................................................................35
Abkürzungen...............................................................................................................................................36
Formulare....................................................................................................................................................37
Wichtige Telefonnummern...........................................................................................................................38
3Alles aus EINER Hand nen Wissens Strategien zu entwickeln, mit denen sich
Unfälle vermeiden lassen; und zwar im kleinen Fami-
lienbetrieb ebenso wie im Großkonzern. Damit bietet
die AUVA alle Leistungen der gesetzlichen Unfallversi-
cherung aus einer Hand an – von der Schadensverhü-
Die AUVA tung über die Unfallheilbehandlung und die Rehabi-
litation bis hin zu finanziellen Entschädigungen für
Unfallopfer. Daraus ergeben sich Synergieeffekte, die
Die AUVA ist Österreichs größte Sozialversiche- den Versicherten zugute kommen und zusätzlich die
rung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen sichern.
Ursprünglich war die Unfallversicherung nur für Der überwiegende Anteil der Berufstätigen in Öster-
finanzielle Entschädigungen nach Arbeitsunfällen zu- reich ist bei der AUVA unfallversichert, ebenso wie
ständig. Sie nahm damit den Unternehmerinnen und alle Kinder im Kindergartenpflichtjahr, Schülerinnen,
Unternehmern die Sorge ab, für Arbeitsunfälle unbe- Schüler und Studierende. Dies bedeutet insgesamt
rechenbar hohe Schadensausgleichsbeträge zahlen zu mehr als 4,9 Millionen Versicherte.
müssen. Später kamen die Unfallheilbehandlung und
die Rehabilitation als Aufgaben dazu. Die AUVA betreibt sieben Einrichtungen für Unfall-
heilbehandlung und vier Rehabilitationszentren. In
Heute ist die Verhütung von Unfällen und Berufs- diesen Häusern werden pro Jahr etwa 373.000 Ver-
krankheiten oberstes Ziel. Die Spezialistinnen und letzte nach Unfällen aller Art behandelt. Diese Leis-
Spezialisten der AUVA untersuchen pro Jahr Tausende tungen werden vor allem durch Arbeitgeberbeiträge
Arbeitsunfälle und analysieren ihren Hergang. zur Sozialversicherung finanziert. Dafür übernimmt
die AUVA die Haftpflicht der Arbeitgeberin bzw. des
Dabei arbeiten Technikerinnen und Techniker, Medizi- Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmerinnen und
nerinnen und Mediziner, Statistikpersonal, Psycholo- Arbeitnehmern. Selbstverständlich ist die AUVA zu
ginnen und Psychologen sowie Wirtschaftsfachleute Sparsamkeit und zweckmäßigem Einsatz der Mittel
eng zusammen, um auf Grundlagen des gewonne- verpflichtet.
Die AUVA
Servicestellen der AUVA in Österreich
Mit über 4,9 Millionen
Versicherten (rund 3,5
Unfallkrankenhaus bzw. Traumazentrum Wien mit den Standorten Meidling und Lorenz Böhler Millionen Erwerbstäti-
gen und 1,4 Millionen
Rehabilitationszentrum Kindergartenkindern,
Rehabilitationsklinik Tobelbad
Schülerinnen, Schülern
und Studierenden) ist
Dienststelle Klosterneuburg
Wien 20*
die AUVA der größte
Linz* Weißer Hof österreichische Sozialver-
sicherungsträger.
St. Pölten*
Wien 12
Dornbirn*
Bad Häring Salzburg*
Innsbruck* Kalwang
Graz*
Oberwart*
Klagenfurt* Tobelbad
GrafiK: AUVA
* Präventionszentren:Wien, St. Pölten, Linz, Salzburg,
Innsbruck, Dornbirn, Graz, Klagenfurt, Oberwart
4Wir von AUVAsicher
AUVAsicher: ein Präventionsmodell
zur Hebung der Arbeitssicherheit in
Klein- und Mittelbetrieben.
AUVAsicher ist ein auf Basis des ArbeitnehmerInnen-
schutzgesetzes (ASchG) entwickeltes Präventionsmo-
dell zur Hebung der Arbeitssicherheit in Klein- und
Mittelbetrieben.
Dabei arbeitet die AUVA mit freiberuflichen Ar-
beitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern, Sicher-
heitsfachkräften und privaten Beratungszentren
zusammen. Österreichweit führen mehr als 280 Au-
ßendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter Betriebs-
betreuungen durch.
Wir von AUVAsicher bieten für Arbeitsstätten mit bis
zu 50 Beschäftigten die gesetzlich vorgeschriebene
sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Be-
treuung kostenlos an. Das Unternehmen darf aller- AUVAsicher
dings, so es an mehreren Standorten Filialen betreibt,
insgesamt nicht mehr als 250 Mitarbeiterinnen und AUVAsicher bietet für Arbeitsstät-
Mitarbeiter beschäftigen. ten mit bis zu 50 Beschäftigten die
gesetzlich vorgeschriebene sicher-
heitstechnische und arbeitsmedizi-
Ihre AUVAsicher-Betreuerin bzw. Ihr AUVAsicher-Be- nische Betreuung kostenlos an.
treuer hilft Ihnen bei der Aktualisierung der vorge-
schriebenen Gefahrenbeurteilung und unterstützt Sie
bei der Unterweisung Ihrer Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Alle AUVAsicher-Besuchsberichte wer-
den streng vertraulich behandelt und nur Ihnen als
Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber oder der von Ihnen
bevollmächtigten Person übergeben.
Wir von AUVAsicher sind Ihre Ansprechpartnerinnen
und Ansprechpartner in allen Fragen der Sicherheit
und Gesundheit am Arbeitsplatz. Unsere Beraterinnen
und Berater sind speziell ausgebildete Fachkräfte und
informieren Sie über alle Vorschriften, die für Ihren
Betrieb gelten, und darüber, wie Sie Ihre Verantwor-
tung wahrnehmen können, damit Ihre Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter gesund und unversehrt bleiben.
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erfüllung
Fotos: R. Gryc
von gesetzlichen Verpflichtungen, im Umgang mit
Behörden und bei Investitionen in den Arbeitsschutz.
5Allgemeine
Unfallversicherungsanstalt
Kostenlose Präventionsberatung
Anmeldung auf Betreuung durch die AUVA
1. Wir interessieren uns für folgende Betreuung: (Zutreffendes bitte ankreuzen)
arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch arbeitsmedizinisch sicherheitstechnisch
2. Firmenname:
3. Anschrift der Arbeitsstätte:
(Straße, Hausnr., Stadt- bzw. Ortsteil, PLZ, Ort)
4. Telefonnummer(n): E-Mail:
Fax:
5. Beitragskontonummer:
(vormals Dienstgeberkontonummer)
6. Die zu betreuende Arbeitsstätte ist hauptsächlich vom Typ:
Büro, Verwaltung Handel Lager Landwirtschaft
Dienstleistungsbetrieb Produktion Werkstätte Baustelle
7. Anzahl der an der Arbeitsstätte im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmerinnen
bzw. Arbeitnehmer:
davon Lehrlinge:
davon begünstigte Behinderte:
Gibt es Leiharbeitskräfte? nein ja, wie viele?
8. Hatten Sie in den letzten 12 Monaten mehr als 75 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt?
nein ja, mehr als 30 Tage ja, bis zu 30 Tage
9. Gibt es weitere Arbeitsstätten, die zu Ihrem Betrieb gehören?
a) nein
b) ja, wir gehören zu:
Anschrift, Tel.-Nr.:
mit der Beitragskontonummer:
(falls bekannt, bitte angeben)
ja, zu uns gehört:
Anzahl Arbeit-
Anschrift
Beitragskontonummer Tel.-Nr. nehmerinnen/
Straße, Hausnummer, Stadt- bzw. Ortsteil, PLZ, Ort)
Arbeitnehmer
bei b) bitte Anzahl der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer im gesamten Unternehmen:
10. Für Rückfragen (insbesondere zur Terminkoordination) steht zur Verfügung:
Ansprechperson in der Geschäftsleitung, E-Mail:
Herr
Vor- und Zuname:
Frau
Funktion: Tel./Klappe:
Datum: Unterschrift und Firmenstempel
ZVA - 005 - 9/2015 DVR: 0024163Leistungen der AUVA können durch die Generalklausel als Berufskrankheit
anerkannt werden.
Die AUVA hat aufgrund des Allgemeinen Sozialver-
sicherungsgesetzes den gesetzlichen Auftrag zur
Durchführung von vier Kernaufgaben:
Die soziale
Unfallversicherung
Nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz
(ASVG) ist die AUVA für Arbeitsunfälle und Berufs-
krankheiten zuständig.
Arbeitsunfälle
Arbeitsunfälle sind plötzliche, von außen auf den
Körper schädigend wirkende Ereignisse, die sich im
örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang
mit der unfallversicherten Tätigkeit ereignen. Dazu
zählen auch Unfälle auf Wegen (z. B. von der Woh-
nadresse zur Arbeitsstätte) und bei Tätigkeiten, die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrank-
zur Berufsausübung notwendig sind. heiten (Prävention) einschließlich der Vorsorge für
Erste-Hilfe-Leistung
Unfallmeldepflicht Die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufs-
Sie sind als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber gesetzlich krankheiten und damit verbunden die Vermeidung
verpflichtet, jeden Arbeitsunfall und jede Berufs- von menschlichem Leid und finanziellen Kosten
krankheit bei der AUVA zu melden, damit Leistungen stellt das oberste Ziel dar. Die Erreichung dieses
erbracht werden können. Das gilt nicht nur für Unfälle Zieles erfolgt durch die Zusammenarbeit des
Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch, Unfallverhütungsdienstes und AUVAsicher mit
wenn Sie selbst als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber den Unternehmen. Angeboten werden Schulun-
einen Unfall haben sollten. Meldepflichtig ist jeder gen und Beratungen aller an der Unfallverhütung
Arbeitsunfall, durch den eine versicherte Person für beteiligten Personen, Beratungen zu arbeits-me-
mehr als drei Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig dizinischen und sicherheitstechnischen Themen,
geworden ist. Messungen für Firmen und vieles mehr.
Unfallheilbehandlung
Die Meldung muss innerhalb von fünf Tagen nach Alle Versicherten der AUVA haben gesetzlichen
dem Unfall bzw. nach der Diagnose erfolgen; am Anspruch auf Unfallheilbehandlung und Rehabi-
einfachsten mittels eines der beiliegenden Formulare
(siehe Seite 9).
Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind bestimmte, durch die versicher-
te Tätigkeit hervorgerufene Gesundheitsschädigungen.
Die anerkannten Berufskrankheiten sind in der Liste
der Berufskrankheiten im Anhang zum ASVG ange-
führt (siehe Seite 13).
Fotos: R. Gryc
All jene Krankheiten, die nicht in dieser Liste enthalten,
allerdings nachweisbar berufsbedingt sind und durch
schädigende Stoffe oder Strahlen verursacht wurden,
7litation. Die Unfallheilbehandlung erfolgt in den Bei Personen, die noch in Ausbildung waren, wird die
österreichweit sieben Einrichtungen der AUVA für Bemessungsgrundlage nach Abschluss der Ausbil-
Unfallheilbehandlung oder – sollte sich keine von dung erhöht.
diesen in der Nähe befinden – im nächsten geeig-
neten Krankenhaus. Beispiel für eine Versehrtenrente:
Rehabilitation Max Mustermann hat im letzten Jahr € 27.000,00
Zur Rehabilitation zählen alle medizinischen Maß- brutto verdient, bevor er im März des darauffolgen-
nahmen (einschließlich Versorgung mit Hilfsmitteln den Jahres einen Arbeitsunfall erlitt.
und Prothesen), berufliche Maßnahmen (z. B. Die Bemessungsgrundlage liegt somit bei € 27.000,00.
Umschulung) und soziale Maßnahmen (z. B. barrie-
refreie Adaptierung der Wohnung). Ziel der Rehabili-
tation ist es, Menschen mit besonderen Bedürfnissen
nach schweren Arbeitsunfällen ein selbständiges
Leben und die Ausübung der Berufstätigkeit zu
ermöglichen, wozu österreichweit vier Rehabilitati-
onszentren der AUVA eingerichtet wurden.
Entschädigungen nach Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten
Finanzielle Entschädigungen (Renten) nach Arbeits-
unfällen und Berufskrankheiten sollen helfen, die
Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und die
Mehrbelastung durch die Behinderung auszuglei- Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von
chen. Zusätzlich soll durch die Entschädigung der 20 % steht ihm eine Versehrtenrente von € 3.591,00
Lebensstandard der Versehrten oder ihrer Hin- (13,3 % der Bemessungsgrundlage) zu. Dies ent-
terbliebenen gesichert sein.Die AUVA zahlt nach spricht € 256,50 monatlich bei einer 14-maligen
Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Versehr- Auszahlung.
tenrenten, Hinterbliebenenrenten, Witwen-/Wit-
werbeihilfen und Teile der Bestattungskosten. Ist Max Mustermanns Erwerbsfähigkeit aufgrund
des Arbeitsunfalles um mindestens 50 % gemindert,
so steht ihm als Schwerversehrtem eine Zusatzrente
von 20 % der Versehrtenrente zu. Herr Mustermann
erhält bei einer MdE von 50 % € 10.800,00 bzw.€
771,43 monatlich (33,3 % Versehrtenrente+ 6,7 %
Zusatzrente = 40 % gesamt).
Ab einer Erwerbsminderung von 70 % beträgt die
Zusatzrente 50 % der Versehrtenrente. In diesem
Fall erhält Herr Mustermann € 18.900,00 bzw. €
1.350,00 monatlich (46,7 % Versehrtenrente
+ 23,3 % Zusatzrente = 70 % gesamt).
Fotos: R. Gryc, L. Rusch/fotolia.com
Für jedes Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht
Dabei sind für die Höhe der Rente das Ausmaß der vollendet hat bzw. in Berufsausbildung steht, hat die/
Erwerbsminderung (MdE) sowie die Bemessungs- der Schwerversehrte Anspruch auf einen Kinderzu-
grundlage entscheidend. Als Bemessungsgrundlage schuss in der Höhe von 10 % der Versehrtenrente inkl.
für Renten gilt die Summe der Arbeitsverdienste im Zusatzrente.
letzten Kalenderjahr vor Eintritt des Versicherungsfalls Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik„Leis-
(Arbeitsunfall, Berufskrankheit) bis zur Höchstbei- tungen“ auf der AUVA-Website unter: w ww.auva.at
tragsgrundlage.
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Allgemeine
Unfallversicherungsanstalt
Unfallmeldung für Erwerbstätige gemäß § 363 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)
AUVA-Landesstelle Graz, Göstinger Str. 26, 8020 Graz, Tel. +43 5 93 93-33000, Fax: 33396, E-Mail: GLA-DE@auva.at
AUVA-Landesstelle Linz, Garnisonstraße 5, 4010 Linz, Tel. +43 5 93 93-32000, Fax: 32390, E-Mail: LLA-DE@auva.at
AUVA-Landesstelle Salzburg, Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5, 5010 Salzburg, Tel. +43 5 93 93-34000, Fax: 34386, E-Mail: SLA-DE@auva.at
AUVA-Landesstelle Wien, Webergasse 4, 1200 Wien, Tel. +43 5 93 93-31000, Fax: 31690, E-Mail: WLA-DE@auva.at
Erläuterungen zu den in [ ] angeführten Buchstaben zum jeweiligen Feld sind in der Ausfüllhilfe nachzulesen.
1. Daten der/des Versicherten
1.1 Angaben zur Person
Sozialversicherungsnummer Geburtsdatum (TT MM JJJJ) Geschlecht Krankenversicherung [a]
£ weiblich
£ männlich
Familienname, Vorname
Wohnadresse: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
1.2 Angaben zur Beschäftigung
beschäftigt als Berufsbezeichnung [b]
£ Angestellte/Angestellter
£ Arbeiterin/Arbeiter
£ Lehrling zuletzt im Betrieb eingetreten am
£ freie Dienstnehmerin/freier Dienstnehmer
£ Leiharbeiterin/Leiharbeiter (Punkt 2.2 ausfüllen!) Schichtarbeit [c] £ ja £ Vollzeit
£ selbständig Erwerbstätige/Erwerbstätiger £ nein £ Teilzeit
2. Daten zur Firma
2.1 Angaben zur Arbeitgeberin/zum Arbeitgeber bzw. zur Beschäftigerin/zum Beschäftiger
Firmenname Beitragskontonummer
Firmenadresse: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
Art des Betriebes [a] Anzahl der Beschäftigten im Betrieb
Adresse der Arbeitsstätte der verunfallten Person am Unfalltag [b]: £ wie Firmenadresse
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
2.2 Angaben zur Arbeitskräfteüberlasserin/zum Arbeitskräfteüberlasser
Firmenname Arbeitskräfteüberlasserin/Arbeitskräfteüberlasser Beitragskontonummer
Adresse: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
Kontaktperson bei der Arbeitskräfteüberlasserin/beim Arbeitskräfteüberlasser Telefonnummer
3. Angaben zum Unfall
3.1 Unfallzeitpunkt und Arbeitszeit
Wochentag Datum Uhrzeit
-- um
(geplante) Arbeitszeit am Unfalltag [a] von bis
www.auva.at3.2 Angaben zum Unfallort £ Unfall im Betrieb/in der Arbeitsstätte (genaue Unfallstelle/Maschine etc.) [b] £ Unfall außerhalb des Betriebes/der Arbeitsstätte (genaue Adresse) [c] bei Wegunfällen [d] £ Weg zur Arbeitsstätte £ Weg von der Arbeitsstätte £ Dienstweg £ sonstiger Weg (Zweck) Adresse Ausgangsort: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Adresse Zielort: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort 3.3 Angaben zum Unfallhergang Art der Arbeit am Unfalltag (z. B. Abbrucharbeiten) [e] Was hat die verunfallte Person zum Unfallzeitpunkt getan? [f] Welcher Gegenstand war daran beteiligt? [g] Was verlief anders als üblich? [h] Welcher Gegenstand war daran beteiligt? [i] Wodurch wurde die verunfallte Person verletzt? [j] Welcher Gegenstand war daran beteiligt? [k] Schilderung des Unfallherganges [l] Schilderung des Unfalles durch £ verunfallte Person £ Arbeitskollegin/Arbeitskollege £ andere Person Zeugen [m] £ keine £ Arbeitskollegin/Arbeitskollege £ andere Person £ unbekannt Familienname, Vorname Adresse: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Telefonnummer
3.4 Angaben zur Unfallverletzung
Verletzungsart (z. B. Bruch, Schnittwunde, Prellung) bei Unfall mit tödlichem Ausgang [o]
Familienstand
verletzter Körperteil (z. B. linke Hand) [n] --
Kinder £ ja £ nein
Arbeit eingestellt [p] £ sofort £ hat weitergearbeitet £ später, ab wann
Krankenstand £ keiner aufgrund des Unfalles £ dauert noch an £ beendet am
Rettungseinsatz £ ja £ nein £ nicht bekannt
(wenn ja) Rettungsorganisation
Unfallerhebung durch Polizei £ ja £ nein £ nicht bekannt
(wenn ja) Dienststelle
Unfallerhebung durch Arbeitsinspektion £ ja £ nein £ nicht bekannt
Behandlung im Krankenhaus £ keine £ ambulant £ stationär ab wann
Name des Krankenhauses
Ärztliche Behandlung außerhalb des Krankenhauses £ nein
£ ja, ab wann
Name der Ärztin/des Arztes
Adresse: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort
4. Angaben zur Unfallmeldung
Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für Fragen zum Unfall
Familienname, Vorname
Funktion [a] Telefonnummer
Faxnummer
E-Mail
Unfallmeldung erstellt von £ wie Ansprechpartnerin/Ansprechpartner
Familienname, Vorname
Funktion [a]
Ort, Datum Firmenstempel, firmenmäßige ZeichnungAllgemeine
Unfallversicherungsanstalt
Ausfüllhilfe – Unfallmeldung für Erwerbstätige
1. Daten des/der Versicherten Bsp. 1: Frau Musterfrau hat, auf einer Leiter stehend,
1.1. Angaben zur Person Malerarbeiten durchgeführt.
[a] Krankenversicherung Bsp. 2: Herr Mustermann hat mit einem Gabelstapler
Geben Sie bitte den für die verunfallte Person zuständigen Lagerregale beladen.
Krankenversicherungsträger, z. B. Wiener Gebietskranken- [g] Welcher Gegenstand war daran beteiligt?
kasse (WGKK), an. Sofern Ihnen der zuständige Krankenver- Geben Sie bitte jenen Gegenstand bekannt, der unmittelbar
sicherungsträger nicht bekannt oder die verunfallte Person vor dem Unfall benutzt wurde.
nicht krankenversichert ist, geben Sie dies ebenso an Bsp. 1: Leiter
(z. B. unbekannt, keine). Bsp. 2: Gabelstapler
[h] Was verlief anders als üblich?
1.2. Angaben zur Beschäftigung Geben Sie bitte an, was bei dieser Tätigkeit anders als üblich
[b] Berufsbezeichnung verlief und somit zum Unfall führte.
Geben Sie bitte an, in welcher Funktion die verunfallten Per- Bsp. 1: Das Holzbrett, auf dem die Leiter stand, ist verrutscht.
son in Ihrem Unternehmen überwiegend eingesetzt wird Bsp. 2: Kontrollverlust über den Gabelstapler.
(z. B. Tischlerin/Tischler, Bürokauffrau/Bürokaufmann). [i] Welcher Gegenstand war daran beteiligt?
[c] Schichtarbeit Geben Sie bitte jenen Gegenstand bekannt, der zum Unfall
Geben Sie bitte an, ob die verunfallte Person die berufliche führte.
Tätigkeit in Form von Schichtarbeit ausübt. Bsp. 1: Holzbrett
Bsp. 2: Gabelstapler
2. Daten zur Firma [j] Wodurch wurde die verunfallte Person verletzt?
2.1. Angaben zur Arbeitgeberin/zum Arbeitgeber Schildern Sie bitte, wodurch die Verletzung der verunfallten
bzw. Beschäftigerin/Beschäftiger Person hervorgerufen wurde.
[a] Art des Betriebes Bsp. 1: Durch den Aufprall auf dem Boden.
Geben Sie bitte die Art des Betriebes an. Aus der Angabe Bsp. 2: Durch ein zusammenbrechendes Lagerregal.
zur Art des Betriebes sollte die Branche Ihres Unternehmens [k] Welcher Gegenstand war daran beteiligt?
möglichst genau erkennbar sein (z. B. Tischlerei, Hotelbetrieb). Geben Sie bitte jenen Gegenstand bekannt, der die Verlet-
[b] Adresse der Arbeitsstätte der verunfallten Person am zung verursachte.
Unfalltag Bsp. 1: Boden
Geben Sie bitte die genauen Adressdaten der Arbeitsstätte an Bsp. 2: Lagerregal
(z. B. Adresse der Filiale), an der die verunfallte Person am [l] Schilderung des Unfallherganges
Unfalltag beschäftigt war: Beschreiben Sie bitte den Ablauf des Geschehens so, dass
• Straße und Hausnummer auch eine Außenstehende bzw. ein Außenstehender den
• Postleitzahl Unfallhergang eindeutig nachvollziehen kann (Ursachen,
• Ort und Hintergründe).
• Staat (sofern nicht Österreich) Bsp. 1: Frau Musterfrau hat, um Malerarbeiten durchführen
Ist die Arbeitsstätten- mit der Firmenadresse ident, zu können, ein Holzbrett über einen offenen Schacht
kreuzen Sie das entsprechende Feld an. gelegt. Als sie auf der Leiter stand, ist das Holzbrett
verrutscht. Dabei verlor Frau Musterfrau das Gleich-
3. Angaben zum Unfall gewicht und stürzte aus ca. 2 m Höhe von der Leiter
3.1. Unfallzeitpunkt und Arbeitszeit zu Boden.
[a] Arbeitszeit am Unfalltag Bsp. 2: Herr Mustermann hat mit einem Gabelstapler
Geben Sie bitte die tatsächliche Arbeitszeit der verunfallten Lagerregale beladen. Als er bei einem Wendemanö-
Person am Unfalltag bekannt. ver die Kontrolle über den Gabelstapler verlor, ist er
Bei einem Unfall vor Arbeitsantritt (z. B. auf dem Weg zur mit diesem gegen den Steher eines Lagerregales
Arbeit) geben Sie an, wann die verunfallte Person die Arbeit gestoßen. Das Lagerregal begrub Herrn Mustermann
voraussichtlich aufgenommen hätte (geplante Arbeitszeit). unter sich.
[m] Zeugen
3.2. Angaben zum Unfallort Geben Sie bitte bekannt, ob bzw. wer den Unfall beobachtet
[b] Unfall im Betrieb/in der Arbeitsstätte hat.
Beschreiben Sie bitte, wo genau sich der Unfall ereignet hat
(an welchem Arbeitsplatz, welcher Maschine). 3.4. Angaben zur Unfallverletzung
[c] Unfall außerhalb des Betriebes/der Arbeitsstätte [n] verletzter Körperteil
Geben Sie bitte die genaue Anschrift der Unfallstelle an, z. B. Beschreiben Sie bitte möglichst genau, welche Körperteile
• Ecke Lorystraße/Gattergasse, 1110 Wien beim Unfall verletzt wurden (z. B. linker Oberarm, Halswirbel-
• Baustelle A 23 Knoten Prater säule).
• Wohnung des Kunden A, Wienerstraße 35, 3100 St. Pölten [o] bei Unfall mit tödlichem Ausgang
[d] bei Wegunfällen Geben Sie bitte den Familienstand zum Zeitpunkt des Todes
Geben Sie bitte an, welchen Weg die verunfallte Person an sowie, ob die verstorbene Person Kinder hinterlässt.
zurücklegte, als der Unfall passierte, und ergänzen Sie bei [p] Arbeit eingestellt
der Auswahl „sonstiger Weg“ den Zweck des Weges (z. B. Geben Sie bitte an, ob bzw. wann die verunfallte Person
Arztbesuch, Fahrgemeinschaft, Weg zum Gericht). nach dem Unfall die Arbeit eingestellt hat. Wurde die Arbeit
3.3. Angaben zum Unfallhergang „später“ eingestellt, ergänzen Sie bitte Datum und Uhrzeit
[e] Art der Arbeit am Unfalltag der Arbeitseinstellung.
Geben Sie bitte an, welche Art der Arbeit am Unfalltag von der
verunfallten Person verrichtet wurde (z. B. Abbrucharbeiten, 4. Angaben zur Unfallmeldung
Maschinenreparatur, Pflegedienst, Malerarbeiten, 4.1. Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für Fragen zum
Reinigungsarbeiten etc.). Unfall
[f] Was hat die verunfallte Person zum Unfallzeitpunkt getan? [a] Funktion
Geben Sie bitte an, welche Tätigkeit die verunfallte Person Geben Sie bitte an, welche Funktion die Person in Ihrem
unmittelbar vor dem Unfall ausgeführt hat. Unternehmen ausübt (z. B. Sekretärin/Sekretär, Vorarbeiterin/
Vorarbeiter).
www.auva.atListe der Berufskrankheiten
§ 177 und Anlage 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)
Als Berufskrankheiten im Sinne der Unfallversicherung gelten die in der folgenden Liste bezeichneten Krank-
heiten unter den dort angeführten Voraussetzungen, wenn sie durch Ausübung der die Versicherung begrün-
denden Beschäftigung in einem in Spalte 3 der Liste bezeichneten Unternehmen verursacht sind.
Lfd.
Berufskrankheiten Unternehmen
Nr.
1 Erkrankungen durch Blei, seine Legierungen oder Verbindungen Alle Unternehmen
2 Erkrankungen durch Phosphor und seine Verbindungen Alle Unternehmen
3 Erkrankungen durch Quecksilber, seine Legierungen oder Verbindungen Alle Unternehmen
4 Erkrankungen durch Arsen oder seine Verbindungen Alle Unternehmen
5 Erkrankungen durch Mangan oder seine Verbindungen Alle Unternehmen
6 Erkrankungen durch Cadmium oder seine Verbindungen Alle Unternehmen
7 Erkrankungen durch Beryllium oder seine Verbindungen Alle Unternehmen
8 Erkrankungen durch Chrom oder seine Verbindungen Alle Unternehmen
9 Erkrankungen durch Benzol oder seine Homologe oder durch Styrol Alle Unternehmen
10 Erkrankungen durch Nitro- und Aminoverbindungen des Benzols oder seiner Alle Unternehmen
Homologe und deren Abkömmlinge
11 Erkrankungen durch Halogen-Kohlenwasserstoffe Alle Unternehmen
12 Erkrankungen durch Salpetersäureester Alle Unternehmen
13 Erkrankungen durch Schwefelkohlenstoff Alle Unternehmen
14 Erkrankungen durch Schwefelwasserstoff Alle Unternehmen
15 Erkrankungen durch Kohlenmonoxid Alle Unternehmen
16 Erkrankungen durch ionisierende Strahlen Alle Unternehmen
17 Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Alle Unternehmen
Rohparaffin, Dunkelöle, Teer, Anthrazen, Pech, Mineralöle, Erdpech und ähnli-
che Stoffe
18 Krebs oder andere Neubildungen sowie Schleimhautveränderungen der Harn- Alle Unternehmen
wege durch aromatische Amine
19 Hauterkrankungen *) Alle Unternehmen
20 Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen sowie andere Alle Unternehmen
Erkrankungen durch Erschütterung bei der Arbeit mit Preßluftwerkzeugen und
gleichartig wirkenden Werkzeugen und Maschinen (wie z. B. Motorsägen)
sowie durch Arbeit an Anklopfmaschinen
21 Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft Alle Unternehmen
22 Druckschädigung der Nerven Alle Unternehmen
23 Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel, der Sehnenscheiden und des Alle Unternehmen
Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- und Muskelansätze durch ständigen
Druck oder ständige Erschütterung
24 Abrissbrüche der Wirbeldornfortsätze Alle Unternehmen
1325 Meniskusschäden bei Bergleuten nach mindestens dreijähriger regelmäßiger Alle Unternehmen
Tätigkeit unter Tag und bei anderen Personen nach mindestens dreijähriger
regelmäßiger Tätigkeit in kniender oder hockender Stellung
26 a) Staublungenerkrankungen (Silikose oder Silikatose) mit objektiv Alle Unternehmen
feststellbarer Leistungsminderung von Atmung oder Kreislauf
b) Staublungenerkrankung in Verbindung mit aktiv-fortschreitender
Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose)
c) Bösartige Neubildungen der Lunge durch die Einwirkung von
kristallinem Siliziumdioxid bei Silikose
27 a) Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) mit objektiv feststell‑ Alle Unternehmen
barer Leistungsminderung von Atmung oder Kreislauf
b) Bösartige Neubildungen des Rippenfells, des Herzbeutels und des
Bauchfells durch Asbest
c) Bösartige Neubildungen der Lunge durch Asbest
d) Bösartige Neubildungen des Kehlkopfes durch Asbest
28 Erkrankungen der tieferen Luftwege und der Lunge durch Aluminium oder Alle Unternehmen
seine Verbindungen
29 Erkrankungen der tieferen Luftwege und der Lunge durch Thomasschlacken- Thomasschlackenmühlen, Düngemit-
mehl telmischereien und Betriebe, die Tho-
masschlackenmehl lagern, befördern
oder verwenden
30 Durch allergisierende Stoffe verursachte Erkrankungen an Asthma bronchiale Alle Unternehmen
(einschließlich Rhinopathie), wenn und solange sie zur Aufgabe schädigender
Tätigkeiten zwingen
31 Erkrankungen der Knochen, Gelenke und Bänder durch Fluorverbindungen Alle Unternehmen
(Fluorose)
32 Erkrankungen der Zähne durch Säuren Alle Unternehmen
33 Durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit Alle Unternehmen
34 Hornhautschädigungen des Auges durch Benzochinon Chemische Industrie
35 Grauer Star Herstellung, Bearbeitung und
Verarbeitung von Glas, Eisenhütten,
Metallschmelzereien
36 Wurmkrankheit der Bergleute, verursacht durch Ankylostoma duodenale oder Unternehmen des Bergbaues, Stol-
Strongyloides stercoralis len- oder Tunnelbau
37 Tropenkrankheiten, Fleckfieber Alle Unternehmen
38 Infektionskrankheiten Krankenhäuser, Heil- und Pflegean-
stalten, Entbindungsheime und sons-
tige Anstalten, die Personen zur Kur
und Pflege aufnehmen, öffentliche
Apotheken, ferner Einrichtungen und
Beschäftigungen in der öffentlichen
und privaten Fürsorge, in Schulen,
Kindergärten und Säuglingskrippen
und im Gesundheitsdienst sowie in
Laboratorien für wissenschaftliche
und medizinische Untersuchungen
und Versuche sowie in Justizanstal-
ten und Hafträumen der Verwal-
tungsbehörden bzw. in Unterneh-
men, in denen eine vergleichbare
Gefährdung besteht
1439 Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten Tätigkeiten, die durch Umgang oder
Berührung mit Tieren, tierischen
Teilen, Erzeugnissen, Abgängen und
mit kontaminiertem Material zur
Erkrankung Anlass geben, bzw. Tätig-
keiten, bei denen eine vergleichbare
Gefährdung besteht
40 Erkankungen an Lungenfibrose durch Hartmetallstaub Herstellung und Bearbeitung von
Hartmetallen
41 Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte Erkrankun- Alle Unternehmen
gen der tieferen Atemwege und der Lunge mit objektivem Nachweis einer
Leistungsminderung von Atmung und Kreislauf
42 Erkrankungen durch Dimethylformamid Alle Unternehmen
43 Exogen-allergische Alveolitis mit objektiv nachweisbarem Funktionsverlust der Alle Unternehmen
Lunge, soferne das als ursächlich festgestellte Antigen bei der Erwerbsarbeit
von einem objektiv feststellbar bestimmenden Einfluß gewesen ist
44 Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Rohbaumwoll Alle Unternehmen
oder Flachsstaub
45 Adenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen durch Staub von Holzbearbeitende und holzverarbei-
Hartholz tende Betriebe
46 Durch Zeckenbiss übertragbare Krankheiten Unternehmen der Land- und
(z. B. Frühsommermeningoencephalitis oder Borreliose) Forstwirtschaft sowie auf Tätigkeiten
in Unternehmen, bei denen eine
ähnliche Gefährdung besteht
47 Erkrankungen durch Butyl-, Methyl- und Isopropylalkohol Alle Unternehmen
48 Erkrankungen durch Phenole und Katechole Alle Unternehmen
49 Erkrankungen durch Nickel oder seine Verbindungen Alle Unternehmen
50 Erkrankungen durch Vanadium oder seine Verbindungen Alle Unternehmen
51 Erkrankungen durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylaryloxide Alle Unternehmen
52 Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder Alle Unternehmen
deren Gemische, wenn eine regelmäßige Exposition bestanden hat, die im
Hinblick auf Dauer und Ausmaß erheblich war
53 Allergieinduzierte anaphylaktische Reaktionen nach Latex-Sensibilisierung Alle Unternehmen
*) Hautkrankheiten gelten nur dann als Berufskrankheiten, wenn und solange sie zur Aufgabe schädigender Tätigkeiten zwin-
gen. Die Bedingung der Aufgabe schädigender Tätigkeiten ist nicht erforderlich, wenn die Hautkrankheit eine Erscheinungsform
einer Allgemeinerkrankung ist, die durch Aufnahme einer oder mehrerer der in der Liste angeführten schädigenden Stoffe in
den Körper verursacht wurde.
Generalklausel
§ 177 Abs. 2 ASVG besagt:
Eine Krankheit, die ihrer Art nach nicht in der Liste enthalten ist, gilt als Berufskrankheit, wenn die Unfallversicherung im kon-
kreten Fall auf Grund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse feststellt, dass diese Krankheit ausschließlich oder überwie-
gend durch die Verwendung schädigender Stoffe oder Strahlen bei einer vom/von der Versicherten ausgeübten Beschäftigung
entstanden ist. Diese Feststellung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Bundesministers für Gesundheit.
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Allgemeine
Unfallversicherungsanstalt
Meldung einer Berufskrankheit durch das Unternehmen
gemäß § 363 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)
Gemäß § 363 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) ist eine Berufskrankheit (§ 177 ASVG) bzw. der Verdacht
einer Berufskrankheit zu melden. Berufskrankheiten sind in der Liste der Berufskrankheiten (s. Anlage 1 zum ASVG) ange-
führt. Darüber hinaus können auch Erkrankungen als Berufskrankheiten gelten, wenn sie durch schädigende Stoffe oder
Strahlen (gemäß Generalklausel, § 177 Abs. 2) verursacht werden. Meldeformulare sowie die Liste der Berufskrankheiten sind
in unseren Landesstellen erhältlich. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
1. Angaben zum/zur Versicherten
a) FAMILIEN-/NACHNAME:
c) Vers.-Nr.:
Vorname:
Frühere Namen: Tag Monat Jahr
d) Geburtsdatum:
b) Wohnanschrift: e) Geschlecht: u männlich u weiblich
f) Staatsbürgerschaft:
2. Angaben zum Beschäftigungsverhältnis
a) Unternehmen (Firma): f) Anzahl der im Unternehmen
beschäftigten Personen:
b) Anschrift des Betriebes: g) Krankenkasse und Beitragskontonummer:
u Arb. u Ang.
c) Art des Betriebes (Branche): h) Ist das Beschäftigungsverhältnis aufrecht?
u ja u nein
d) Bei mehreren Arbeitsstätten (Filialen) Anschrift der i) Bezirkshauptmannschaft der Arbeitsstätte?
Arbeitsstätte, in der der/die Versicherte tätig ist, angeben:
e) im Betrieb seit: j) u Fachkraft u angelernt
beschäftigt als: u Lehrling u Hilfsarbeiter/Hilfsarbeiterin
3. Angaben zur vermuteten Berufskrankheit
a) Welche Berufskrankheit wird angenommen (gemäß Berufskrankheitenliste, siehe Anlage 1 zum ASVG)?
b) Genaue Beschreibung der Tätigkeit, die die Berufskrankheit verursacht haben kann:
c) Dauer dieser Tätigkeit:
d) Behandlung im Krankenhaus: u ja u nein e) Behandlung in der Ordination:
Datum, Name (evtl. Anschrift) angeben u ambulant u stationär u ja (Datum, Name u. Anschrift angeben) u nein
f) Welche gesundheitsgefährdenden Einwirkungen/Stoffe werden am Arbeitsplatz vermutet?
g) Wurden bei dem/der Versicherten Eignungs- und Folgeuntersuchungen nach den Bestimmungen der
Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ) durchgeführt?
u ja, und zwar:
u nein
h) Ist eine arbeitsmedizinische oder sicherheitstechnische Beratung durch die AUVA gewünscht?
u ja u nein
Der/die Versicherte wurde über die Meldung informiert!
Ort, Datum:
Name und Funktion des Erstellers/der Erstellerin
Tel.-Nr./Fax.-Nr. für evtl. Rückfragen:
Unterschrift und Stempel
ZVA - 040 - 6/2015e DVR: 0024163Die Regelung für Selbständige
Als selbständig Erwerbstätige bzw. Erwerbstätiger Da dieser Betrag nicht sehr hoch ist, fallen auch
wissen Sie, welche Verantwortung Sie für Ihre Mit- Bemessungsgrundlage und Renten entsprechend
arbeiterinnen und Mitarbeiter, für Ihr Unternehmen niedrig aus. Durch Abschluss einer freiwilligen Höher-
und für sich selbst tragen. versicherung können Sie Ihren Anspruch auf Geld-
leistung entscheidend verbessern, und zwar in zwei
Die gesetzliche Pflichtversicherung gegen Arbeitsun- Stufen: Sie bezahlen das Doppelte (Stufe I) oder das
fälle und Berufskrankheiten bietet Ihnen als Selb- Zweieinhalbfache (Stufe II) des Grundbeitrages und
ständiger oder Selbständigem – abgesehen von den erreichen damit die entsprechenden Steigerungen
umfassenden Sachleistungen – nur eine Basis-Geld- (siehe Berechnungsbeispiel).
leistung. Selbständig Erwerbstätige zahlen monatlich
einen festgesetzten Betrag und haben damit auch Die Höherversicherung können Sie jederzeit mit ei-
eine fixe Bemessungsgrundlage zur Berechnung der nem Antragsformular (siehe Seite 19) oder direkt bei
Rente. Ihrer zuständigen AUVA-Landesstelle abschließen.
Berechnungsbeispiel für die Höherversicherung bei Selbständigen
(Stand 2018, Aktualisierungen finden Sie unter: www.auva.at)
Soziale Unfallver
Höherversicherung Höherversicherung
sicherung für selbständig Pflichtversicherung
Stufe I (zusätzlich) Stufe II (zusätzlich)
Erwerbstätige
Jahresbeitrag € 115,19 € 115,19 € 173,04
Bemessungsgrundlage € 20.071,99 € 32.823,54 € 39.293,45
Monatsrente 14 x jährlich
bei einer MdE von € 1.433,71 € 2.344,54 € 2.806,68
100 %50 %20 % € 573,49 € 937,82 € 1.122,67
€ 191,16 € 312,61 € 374,22
Witwen-/Witwer- oder
€ 286,74 €.468,91 € 561,34
Waisenrente
Zuschuss zur Entgeltfortzahlung
Die AUVA leistet an Unternehmen mit durchschnitt- wenn die Arbeitsverhinderung durch einen Unfall
lich weniger als 51 Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeit- länger als drei aufeinanderfolgende Tage dauerte
nehmern Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung nach oder
einem Unfall (Arbeits- oder Freizeitunfall) oder nach wenn die Arbeitsverhinderung durch eine Krank-
einer Krankheit. heit eingetreten ist, die länger als zehn aufeinan-
derfolgende Tage dauerte,
Zuschussberechtigte Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber wenn das Entgelt fortgezahlt wurde,
Zuschussberechtigt sind alle Arbeitgeberinnen und wenn sie einen Antrag zum Zuschuss für Entgelt-
Arbeitgeber (auch von Lehrlingen und geringfügig fortzahlung stellen.
Beschäftigten),
wenn sie in ihrem Unternehmen regelmäßig weni- Höhe der Zuschüsse
ger als 51 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Die Zuschüsse betragen 50 % des tatsächlich fortge-
beschäftigen, zahlten Entgelts (mit Ausnahme der Sonderzahlun-
wenn die betreffende Arbeitnehmerin bzw. der be- gen) plus 8,34 % Zuschlag für die Sonderzahlungen
treffende Arbeitnehmer bei der AUVA versichert ist, und Gebühren
17 bei Arbeitsverhinderung infolge Krankheit, die zu Auszahlung der Zuschüsse
einer Arbeitsunfähigkeit an mehr als zehn aufein- Die Zuschüsse werden jeweils im Nachhinein längs-
anderfolgenden Tagen führte, ab dem elften Tag tens bis zum Ende eines Monats nach dem Ende
der Arbeitsverhinderung für die Dauer der tatsäch- jenes Quartals ausbezahlt, in dem der Antrag gestellt
lichen Entgeltfortzahlung, höchstens jedoch für wurde.
42 Tage pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer
und Arbeitsjahr (Kalenderjahr), Der Antrag auf Zuschüsse ist innerhalb von drei
bei Arbeitsverhinderung aufgrund eines Unfalls, Jahren nach dem Beginn des Entgeltfortzahlungsan-
der zu einer Arbeitsunfähigkeit an mehr als drei spruches von Ihnen als Arbeitgeberin/Arbeitgeber zu
aufeinanderfolgenden Tagen führte, ab dem ersten stellen.
Tag der Arbeitsverhinderung für die Dauer der
tatsächlichen Entgeltfortzahlung, höchstens jedoch Unfallmeldung nach einem Arbeitsunfall:
für 42 Tage pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitneh- ACHTUNG! Der Antrag auf Entgeltfortzah-
mer und Arbeitsjahr (Kalenderjahr). lungszuschuss gilt nicht als Unfallmeldung!
Nach einem Arbeitsunfall ist unbedingt auch
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die in ihrem eine Unfallmeldung auszufüllen!
Unternehmen durchschnittlich nicht mehr als zehn
Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer beschäftigen, Das Formular zur Beantragung des Zuschusses nach
wird mit 1.7.2018 der Zuschuss zur Entgeltfortzah- Entgeltfortzahlung finden Sie auf Seite 20 oder unter:
lung auf 75 % ausgeweitet. www.auva.at/efz. Oder Sie schicken Ihren Antrag mit-
tels ELDA-Service (www.auva.at/efz) elektronisch an
Diese Regelung betrifft alle nach dem 30.6.2018 die AUVA.
eingetretenen Entgeltfortzahlungstage infolge von Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre
Krankheit oder Unfällen entsprechend den bisherigen AUVA-Landesstelle. Die örtliche Zuständigkeit können
Voraussetzungen (siehe Absatz „Höhe der Zuschüsse“). Sie nachstehender Tabelle entnehmen.
Ansprechpartnerin/
Bundesland EFZ-Telefon Fax E-Mail
Ansprechpartner
Burgenland Anita Berghofer +43 5 93 93-31904
+43 5 93 93-31931 efz.oberwart@auva.at
Mag. Klaudia Thurner +43 5 93 93-31906
Kärnten Karin Gaberle +43 5 93 93-33807
Doris Gosch +43 5 93 93-33808 +43 5 93 93-33814 efz.klagenfurt@auva.at
Alice Jagodic +43 5 93 93-33812
Niederösterreich Susanne Glaser +43 5 93 93-31810
Susanne Klein +43 5 93 93-31811
+43 5 93 93-31847 efz.stpoelten@auva.at
Manuela Scherer +43 5 93 93-31813
Silvia Vierthaler +43 5 93 93-31812
Oberösterreich Tamara Ganglberger +43 5 93 93-32316
Wolfgang Hinterhölzl +43 5 93 93-32323 +43 5 93 93-32373 efz.linz@auva.at
Gudrun Retzer +43 676-833 95-1799
Salzburg Petra Cebis +43 5 93 93-34313
+43 5 93 93-34387 efz.salzburg@auva.at
Melanie Griener +43 5 93 93-34356
Steiermark Siegfried Hainzl +43 5 93 93-33366
Martha Jöller +43 5 93 93-33367
+43 5 93 93-33397 efz.graz@auva.at
Anke Polzer +43 5 93 93-33369
Gerhard Skofitsch +43 5 93 93-33368
Tirol Elisabeth Bliem +43 5 93 93-34802
+43 5 93 93-34816 efz.innsbruck@auva.at
Alessandra Pickl +43 5 93 93-34814
Vorarlberg Desiree Koller +43 5 93 93-34903 +43 5 93 93-34916 efz.dornbirn@auva.at
Wien Zeynep Eyüpoglu +43 5 93 93-31681
August Kemetner +43 5 93 93-31680 +43 5 93 93-31693 efz.wien@auva.at
Margit Ries +43 5 93 93-31682
18&
Gesetzliche Regelungen sicherung zugrundeliegende Pflichtversicherung
aufgrund selbständiger Erwerbstätigkeit beendet
Die Adressen sowie Berechnungsbei- spätestens jedoch mitwurde.
dem Ende 5. Der Jahresbeitrag wird von der
Eine Höherversicherung
spiele können Sie jederzeit
finden Sie in der Höherversiche- bei 3. Der
des Kalendermonats, Beitrag
in dem die zur Höherversicherung wird mit dem
AUVA durch eine Beitragsvorschrei-
der örtlich zuständigen
rungsinformation. Landesstelle der AUVA Beginn
der Höherversicherung zugrundelie-der Höherversicherung
bung bekannt gegebenRest
für den und des
bewirkt
abschließen. Kalendermonats
gende Pflichtversicherung aufgrund imeine
Vorhinein fällig.
Fortsetzung derInHöherversiche-
der Folge
wird mit dem Beginn
selbständiger Erwerbstätigkeit rungeines jeden Kalenderjahres
bei fristgerechter Einzahlung.
Gesetzliche Regelungen
Falls neben Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit
beendet wurde. der Jahresbeitrag fällig.
eine andere Pflichtversicherung in der gesetzlichen 4. Der Jahresbeitrag 6. und
EndetdiedieBemessungsgrundlage
Höherversicherung vor
Unfallversicherung
1. Die Höherversicherung(z. B.beginnt
als Dienstnehmerin/Dienst-
mit werden jährlich entsprechend
3. Der Beitrag zur Höherversicherung den Bestimmungen
Ablauf des Kalenderjahres, erstattet
nehmer)
dem aufbesteht, empfehlen
das Einlangen wir vor Anmeldung
der Anmel- zur Beginn des
wird mit dem ASVG (§§ 108adie
der Höher- bzw.
AUVA108f) aufgewertet.
für jeden Monat, in dem
Höherversicherung
dung folgenden Tag. eine individuelle Beratung
Entsprechen- durch für den
versicherung 5. Der
Rest Jahresbeitrag
des wird von der AUVA durch
die Höherversicherung nicht eine
mehr
diedes
zuständige Landesstelle.
gilt bei aufrechter Höherversi- Beitragsvorschreibung
Kalendermonats im Vorhinein fällig. bekannt
besteht, gegeben
ein Zwölftel des und be-
Jahresbei-
cherung für die Wahl der höheren In der Folge wird mit wirkt eine Fortsetzung
dem Beginn der Höherversicherung bei
trages.
1. zusätzlichen
Die Höherversicherung beginnt mit dem
Bemessungsgrundlage. auf
eines das Kalenderjahres
jeden fristgerechter
der Einzahlung.
Einlangen der Anmeldung folgenden Tag. Entspre-fällig.6. Endet die Höherversicherung vor Ablauf des Ka-
Jahresbeitrag
chendes
2. Die gilt bei aufrechter
Höherversicherung Höherversicherung für
endet mit lenderjahres, erstattet die AUVA
Der Beitrag fürnicht
ist daher jedennurMonat,
beim
die Wahl
dem Ende der höheren zusätzlichen
des Kalendermonats, in Bemessungs-
4. in Bemessungs-
Der Jahresbeitrag und die dem die Höherversicherung
Beginn, sondernnicht auch mehr besteht,
beim Ende der
grundlage.
dem die Abmeldung eingelangt ein Zwölftel
grundlage werden jährlich entspre- des Jahresbeitrages.
Höherversicherung nur für die Monate
2. ist
Dieoder
Höherversicherung
für den zuletzt einendet
Bei- mit demchendEndeden
desBestimmungen des ASVG zu leisten, in denen diese Versicherung
Kalendermonats,
trag in demwurde,
vollständig entrichtet die Abmeldung(§§ 108a bzw. 108f)Der
einge- Beitrag ist daher
aufgewertet. nicht nur
bestanden beim Beginn, sondern
hat.
langt ist oder für den zuletzt ein Beitrag vollständig auch beim Ende der Höherversicherung nur für jene
entrichtet wurde, spätestens jedoch mit dem Ende Monate zu leisten, in denen diese Versicherung
des Kalendermonats, in dem die der Höherver- bestanden hat.
Anmeldung zur Höherversicherung
Ich möchte eine Höherversicherung gemäß § 20 Abs. 1 ASVG abschließen. Ich wähle durch Ankreuzen der Stufe I
oder II den zusätzlichen Jahresbeitrag:
Höherversicherung Stufe I Höherversicherung Stufe II
(zusätzlicher Jahresbeitrag 2018 (zusätzlicher Jahresbeitrag 2018
zur Pflichtversicherung) € 115,19 zur Pflichtversicherung) € 173,04
Die Bezahlung erfolgt nach der Beitragsvorschreibung.
Familienname: ________________________________________________________ Vers.-Nr. Geburtsdatum
Vorname: ____________________________________________________________ ____________________________
Tag Monat Jahr
Betriebsbezeichnung und Anschrift: _____________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________
Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der gesetzlichen Regelungen bestätigt.
Datum: __________________________ Unterschrift: ____________________________________________________
Telefonnummer:
Mail:Formular drucken Formular zurücksetzen
Allgemeine
Unfallversicherungsanstalt
Antrag auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung (EFZ)
gemäß § 53b des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)
Zuschuss bei Krankheiten ab dem 11. Tag der Arbeitsverhinderung
Wichtige Hinweise
Zuschuss bei Unfällen ab dem ersten Tag, wenn die Arbeitsverhinderung länger als 3 Tage dauert
Die Beilage von Nachweisen und vollständige Angaben beschleunigen die Bearbeitung des Antrages.
Dieser Antrag gilt nicht als Meldung eines Arbeitsunfalles oder Berufskrankheit im Sinne des § 363 Abs. 1 ASVG.
Für diese verpflichtenden Schadensmeldungen stehen gesonderte Formulare zur Verfügung.
Senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterfertigten Antrag per Post oder per Fax an die für Ihr Bundesland zuständige
Dienststelle der AUVA (Kontaktdaten siehe Ausfüllhilfe).
Zuschüsse werden mit Ende April, Juli, Oktober oder Jänner ausgezahlt, je nachdem in welchem Quartal der Antrag eingelangt ist.
Zutreffendes bitte ankreuzen
Daten der Dienstgeberin/des Dienstgebers
1. KV-Träger 2. Beitragskontonummer 3. Telefonnummer 4. Faxnummer
5. Dienstgeberin/Dienstgeber 6. Adresse
7. Ansprechperson 8. E-Mail
9. Bankverbindung
IBAN
BIC
10. Unternehmensgröße
(Gesamtanzahl der Beschäftigten) davon: begünstigte Behinderte Lehrlinge
Daten der Dienstnehmerin/des Dienstnehmers
11. Familien- oder Nachname 22. Anspruch der/des Beschäftigten auf Sonderzahlungen
ja (werden pauschal berücksichtigt) nein
12. Vorname 23. Ursache der Arbeitsverhinderung
Krankheit Unfall
13. Sozialversicherungsnummer
24. Unfalltag (TT MM JJJJ)
14. Geburtsdatum (TT MM JJJJ)
25. Verkehrsunfall ja nein unbekannt
15. Beschäftigt seit (TT MM JJJJ) 26. Fremdverschulden ja nein unbekannt
16. Art der Tätigkeit 27. Differenzvergütung wird beantragt wegen Schädigung
als Mitglied oder freiwilliger Helfer einer
17. Beschäftigt als
Blaulichtorganisation
Lehrling geringfügig Beschäftigte/Beschäftigter
bei Katastrophenschutz bzw. -hilfe während des
18. Berechnung der EFZ-Ansprüche nach Zivildienstes
Arbeits-/Lehrjahr Kalenderjahr Präsenzdienstes beim Österr. Bundesheer
19. Arbeitsverhinderung Ausbildungsdienstes beim Österr. Bundesheer
Beginn (TT MM JJJJ) Ende (TT MM JJJJ) 28. Name der/des Bevollmächtigten
(nur im Falle einer erteilten Vollmacht auszufüllen, z. B. Steuerberater)
20. EFZ-Zeiträume und -Beträge der von der Dienstgeberin/
vom Dienstgeber geleisteten EFZ innerhalb der angegeben 29. E-Mail der/des Bevollmächtigten
Arbeitsverhinderung
EFZ-Zeitraum EFZ Bruttobetrag - ohne
mit gleichbleibender EFZ in % Sonderzahlung 30. Telefonnummer der/des Bevollmächtigten
von bis
(TT MM JJ) (TT MM JJ)
31. Firmenstempel und firmenmäßige Zeichnung
€
€
€
21. Rechtsgrundlage der Entgeltfortzahlung:
Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 2 EFZG) Für die Richtigkeit der Angaben haftet die Ausstellerin/der Aussteller
(§§ 1295 ff ABGB). Gleichzeitig wird zur Kenntnis genommen, dass die
Angestelltengesetz (§ 8 Z 1, 2 AngG) Allgemeine Unfallversicherungsanstalt berechtigt ist, zu Unrecht
Berufsausbildungsgesetz (§ 17a BAG) ausbezahlte Beträge zurückzufordern.
Arbeitsplatzsicherungsgesetz (§ 7 Abs. 3 APSG)
Andere Rechtsgrundlage: Ort/Datum
ZVA - 20 - 12/2014eSie können auch lesen