AUVAsicher Kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung - Ausgabe 2018/2019

 
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AUVAsicher Kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung - Ausgabe 2018/2019
AUVAsicher
Kostenlose sicherheitstechnische und
      arbeitsmedizinische Betreuung
                          Ausgabe 2018/2019

                               www.auva.at
AUVAsicher Kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung - Ausgabe 2018/2019
AUVAsicher Kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung - Ausgabe 2018/2019
Inhalt
Alles aus EINER Hand...................................................................................................................................4
    Die AUVA...............................................................................................................................................4
    Wir von AUVAsicher...............................................................................................................................5
Leistungen der AUVA...................................................................................................................................7
    Die soziale Unfallversicherung.................................................................................................................7
    Liste der Berufskrankheiten.....................................................................................................................13
    Die Regelung für Selbständige................................................................................................................17
    Zuschuss zur Entgeltfortzahlung.............................................................................................................17
    Schutzimpfungen...................................................................................................................................22
    Was kostet Sie ein Arbeitsunfall? Was bringt Prävention?........................................................................22
Leistungen von AUVAsicher.........................................................................................................................23
    Erhöhen Sie Ihre Sicherheitsstandards!....................................................................................................23
    Alles über den VGÜ-Pass ........................................................................................................................24
    Sicherheits- und Gesundheitsschutzorganisation.....................................................................................24
    Befragung zur Kundenzufriedenheit.......................................................................................................25
Kampagnen und Präventionsschwerpunkte..................................................................................................25
    fit2work.................................................................................................................................................25
    Alternsgerechtes Arbeiten – der AUVA-Präventionsschwerpunkt 2016/2017...........................................26
    Krebserzeugende Arbeitsstoffe...............................................................................................................27
    AUVAfit..................................................................................................................................................28
Schulungen..................................................................................................................................................29
    Sicherheitsvertrauenspersonen................................................................................................................29
    Erste Hilfe und Ersthelferinnen/Ersthelfer.................................................................................................29
    Sicherheitsschulungen............................................................................................................................31
Medien der AUVA........................................................................................................................................31
    Merkblätter............................................................................................................................................31
    Merkblätter plus.....................................................................................................................................31
    Sicherheitsbroschüren.............................................................................................................................31
    Evaluierungshefte und Checklisten..........................................................................................................32
    eval.at – die Plattform zur Arbeitsplatzevaluierung..................................................................................32
    Alle!Achtung!.........................................................................................................................................32
    Sichere Arbeit ........................................................................................................................................32
    Videos und DVDs....................................................................................................................................33
    Prävention am Smartphone ....................................................................................................................33
Meldepflichten.............................................................................................................................................35
Abkürzungen...............................................................................................................................................36
Formulare....................................................................................................................................................37
Wichtige Telefonnummern...........................................................................................................................38

                                                                                                                                                              3
AUVAsicher Kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung - Ausgabe 2018/2019
Alles aus EINER Hand                                                                   nen Wissens Strategien zu entwickeln, mit denen sich
                                                                                       Unfälle vermeiden lassen; und zwar im kleinen Fami-
                                                                                       lienbetrieb ebenso wie im Großkonzern. Damit bietet
                                                                                       die AUVA alle Leistungen der gesetzlichen Unfallversi-
                                                                                       cherung aus einer Hand an – von der Schadensverhü-
Die AUVA                                                                               tung über die Unfallheilbehandlung und die Rehabi-
                                                                                       litation bis hin zu finanziellen Entschädigungen für
                                                                                       Unfallopfer. Daraus ergeben sich Synergieeffekte, die
Die AUVA ist Österreichs größte Sozialversiche-                                        den Versicherten zugute kommen und zusätzlich die
rung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.                                         Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen sichern.

Ursprünglich war die Unfallversicherung nur für                                        Der überwiegende Anteil der Berufstätigen in Öster-
finanzielle Entschädigungen nach Arbeitsunfällen zu-                                   reich ist bei der AUVA unfallversichert, ebenso wie
ständig. Sie nahm damit den Unternehmerinnen und                                       alle Kinder im Kindergartenpflichtjahr, Schülerinnen,
Unternehmern die Sorge ab, für Arbeitsunfälle unbe-                                    Schüler und Studierende. Dies bedeutet insgesamt
rechenbar hohe Schadensausgleichsbeträge zahlen zu                                     mehr als 4,9 Millionen Versicherte.
müssen. Später kamen die Unfallheilbehandlung und
die Rehabilitation als Aufgaben dazu.                                                  Die AUVA betreibt sieben Einrichtungen für Unfall-
                                                                                       heilbehandlung und vier Rehabilitationszentren. In
Heute ist die Verhütung von Unfällen und Berufs-                                       diesen Häusern werden pro Jahr etwa 373.000 Ver-
krankheiten oberstes Ziel. Die Spezialistinnen und                                     letzte nach Unfällen aller Art behandelt. Diese Leis-
Spezialisten der AUVA untersuchen pro Jahr Tausende                                    tungen werden vor allem durch Arbeitgeberbeiträge
Arbeitsunfälle und analysieren ihren Hergang.                                          zur Sozialversicherung finanziert. Dafür übernimmt
                                                                                       die AUVA die Haftpflicht der Arbeitgeberin bzw. des
Dabei arbeiten Technikerinnen und Techniker, Medizi-                                   Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmerinnen und
nerinnen und Mediziner, Statistikpersonal, Psycholo-                                   Arbeitnehmern. Selbstverständlich ist die AUVA zu
ginnen und Psychologen sowie Wirtschaftsfachleute                                      Sparsamkeit und zweckmäßigem Einsatz der Mittel
eng zusammen, um auf Grundlagen des gewonne-                                           verpflichtet.

                                                                                                                     Die AUVA
    Servicestellen der AUVA in Österreich
                                                                                                                     Mit über 4,9 Millionen
                                                                                                                     Versicherten (rund 3,5
        Unfallkrankenhaus bzw. Traumazentrum Wien mit den Standorten Meidling und Lorenz Böhler                      Millionen Erwerbstäti-
                                                                                                                     gen und 1,4 Millionen
        Rehabilitationszentrum                                                                                       Kindergartenkindern,
        Rehabilitationsklinik Tobelbad
                                                                                                                     Schülerinnen, Schülern
                                                                                                                     und Studierenden) ist
        Dienststelle                                                                Klosterneuburg
                                                                                                   Wien 20*
                                                                                                                     die AUVA der größte
                                                                        Linz*         Weißer Hof                     österreichische Sozialver-
                                                                                                                     sicherungsträger.
                                                                                        St. Pölten*
                                                                                                      Wien 12

     Dornbirn*
                                          Bad Häring     Salzburg*
                   Innsbruck*                                             Kalwang
                                                                                    Graz*
                                                                                                  Oberwart*

                                                                     Klagenfurt*     Tobelbad
                                                                                                                                                  GrafiK: AUVA

* Präventionszentren:Wien, St. Pölten, Linz, Salzburg,
  Innsbruck, Dornbirn, Graz, Klagenfurt, Oberwart

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AUVAsicher Kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung - Ausgabe 2018/2019
Wir von AUVAsicher

                              AUVAsicher: ein Präventionsmodell
                              zur Hebung der Arbeitssicherheit in
                              Klein- und Mittelbetrieben.

                 AUVAsicher ist ein auf Basis des ArbeitnehmerInnen-
                 schutzgesetzes (ASchG) entwickeltes Präventionsmo-
                 dell zur Hebung der Arbeitssicherheit in Klein- und
                 Mittelbetrieben.

                 Dabei arbeitet die AUVA mit freiberuflichen Ar-
                 beitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern, Sicher-
                 heitsfachkräften und privaten Beratungszentren
                 zusammen. Österreichweit führen mehr als 280 Au-
                 ßendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter Betriebs-
                 betreuungen durch.

                 Wir von AUVAsicher bieten für Arbeitsstätten mit bis
                 zu 50 Beschäftigten die gesetzlich vorgeschriebene
                 sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Be-
                 treuung kostenlos an. Das Unternehmen darf aller-        AUVAsicher
                 dings, so es an mehreren Standorten Filialen betreibt,
                 insgesamt nicht mehr als 250 Mitarbeiterinnen und        AUVAsicher bietet für Arbeitsstät-
                 Mitarbeiter beschäftigen.                                ten mit bis zu 50 Beschäftigten die
                                                                          gesetzlich vorgeschriebene sicher-
                                                                          heitstechnische und arbeitsmedizi-
                 Ihre AUVAsicher-Betreuerin bzw. Ihr AUVAsicher-Be-       nische Betreuung kostenlos an.
                 treuer hilft Ihnen bei der Aktualisierung der vorge-
                 schriebenen Gefahrenbeurteilung und unterstützt Sie
                 bei der Unterweisung Ihrer Arbeitnehmerinnen und
                 Arbeitnehmer. Alle AUVAsicher-Besuchsberichte wer-
                 den streng vertraulich behandelt und nur Ihnen als
                 Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber oder der von Ihnen
                 bevollmächtigten Person übergeben.

                 Wir von AUVAsicher sind Ihre Ansprechpartnerinnen
                 und Ansprechpartner in allen Fragen der Sicherheit
                 und Gesundheit am Arbeitsplatz. Unsere Beraterinnen
                 und Berater sind speziell ausgebildete Fachkräfte und
                 informieren Sie über alle Vorschriften, die für Ihren
                 Betrieb gelten, und darüber, wie Sie Ihre Verantwor-
                 tung wahrnehmen können, damit Ihre Mitarbeiterin-
                 nen und Mitarbeiter gesund und unversehrt bleiben.

                 Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erfüllung
Fotos: R. Gryc

                 von gesetzlichen Verpflichtungen, im Umgang mit
                 Behörden und bei Investitionen in den Arbeitsschutz.

                                                                                                                5
AUVAsicher Kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung - Ausgabe 2018/2019
Allgemeine
                                                                                                     Unfallversicherungsanstalt
             Kostenlose Präventionsberatung
             Anmeldung auf Betreuung durch die AUVA

1. Wir interessieren uns für folgende Betreuung: (Zutreffendes bitte ankreuzen)
         arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch                               arbeitsmedizinisch           sicherheitstechnisch

2. Firmenname:

3. Anschrift der Arbeitsstätte:
     (Straße, Hausnr., Stadt- bzw. Ortsteil, PLZ, Ort)

4. Telefonnummer(n):                                                               E-Mail:
     Fax:

5. Beitragskontonummer:
     (vormals Dienstgeberkontonummer)

6. Die zu betreuende Arbeitsstätte ist hauptsächlich vom Typ:
         Büro, Verwaltung                                Handel                    Lager                        Landwirtschaft
         Dienstleistungsbetrieb                          Produktion                Werkstätte                   Baustelle
7. Anzahl der an der Arbeitsstätte im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmerinnen
                                                                       bzw. Arbeitnehmer:
                                                                                                        davon Lehrlinge:
                                                                                         davon begünstigte Behinderte:

     Gibt es Leiharbeitskräfte?                          nein                      ja, wie viele?

8. Hatten Sie in den letzten 12 Monaten mehr als 75 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt?

         nein                                            ja, mehr als 30 Tage                                   ja, bis zu 30 Tage

9. Gibt es weitere Arbeitsstätten, die zu Ihrem Betrieb gehören?

a)       nein
b)       ja, wir gehören zu:
         Anschrift, Tel.-Nr.:
         mit der Beitragskontonummer:
         (falls bekannt, bitte angeben)

         ja, zu uns gehört:
                                                                                                                            Anzahl Arbeit-
                                  Anschrift
                                                                            Beitragskontonummer             Tel.-Nr.        nehmerinnen/
                Straße, Hausnummer, Stadt- bzw. Ortsteil, PLZ, Ort)
                                                                                                                            Arbeitnehmer

     bei b) bitte Anzahl der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer im gesamten Unternehmen:
10. Für Rückfragen (insbesondere zur Terminkoordination) steht zur Verfügung:
         Ansprechperson in der Geschäftsleitung, E-Mail:

         Herr
                            Vor- und Zuname:
         Frau
     Funktion:                                                                  Tel./Klappe:

     Datum:                                                                                         Unterschrift und Firmenstempel
ZVA - 005 - 9/2015                                                                                                          DVR: 0024163
AUVAsicher Kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung - Ausgabe 2018/2019
Leistungen der AUVA                                          können durch die Generalklausel als Berufskrankheit
                                                                              anerkannt werden.
                                                                              Die AUVA hat aufgrund des Allgemeinen Sozialver-
                                                                              sicherungsgesetzes den gesetzlichen Auftrag zur
                                                                              Durchführung von vier Kernaufgaben:
                 Die soziale​
                 Unfallversicherung
                 Nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz
                 (ASVG) ist die AUVA für Arbeitsunfälle und Berufs-
                 krankheiten zuständig.

                 Arbeitsunfälle
                 Arbeitsunfälle sind plötzliche, von außen auf den
                 Körper schädigend wirkende Ereignisse, die sich im
                 örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang
                 mit der unfallversicherten Tätigkeit ereignen. Dazu
                 zählen auch Unfälle auf Wegen (z. B. von der Woh-
                 nadresse zur Arbeitsstätte) und bei Tätigkeiten, die         ƒƒ Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrank-
                 zur Berufsausübung notwendig sind.                              heiten (Prävention) einschließlich der Vorsorge für
                                                                                 Erste-Hilfe-Leistung​
                 Unfallmeldepflicht                                              Die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufs-
                 Sie sind als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber gesetzlich          krankheiten und damit verbunden die Vermeidung
                 verpflichtet, jeden Arbeitsunfall und jede Berufs-              von menschlichem Leid und finanziellen Kosten
                 krankheit bei der AUVA zu melden, damit Leistungen              stellt das oberste Ziel dar. Die Erreichung dieses
                 erbracht werden können. Das gilt nicht nur für Unfälle          Zieles erfolgt durch die Zusammenarbeit des
                 Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch,           Unfallverhütungsdienstes und AUVAsicher mit
                 wenn Sie selbst als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber              den Unternehmen. Angeboten werden Schulun-
                 einen Unfall haben sollten. Meldepflichtig ist jeder            gen und Beratungen aller an der Unfallverhütung
                 Arbeitsunfall, durch den eine versicherte Person für            beteiligten Personen, Beratungen zu arbeits-​me-
                 mehr als drei Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig           dizinischen und sicherheitstechnischen Themen,
                 geworden ist.                                                   Messungen für Firmen und vieles mehr.
                                                                              ƒƒ Unfallheilbehandlung​
                 Die Meldung muss innerhalb von fünf Tagen nach                  Alle Versicherten der AUVA haben gesetzlichen
                 dem Unfall bzw. nach der Diagnose erfolgen; am                  Anspruch auf Unfallheilbehandlung und Rehabi-
                 einfachsten mittels eines der beiliegenden Formulare
                 (siehe Seite 9).

                 Berufskrankheiten
                 Berufskrankheiten sind bestimmte, durch die versicher-
                 te Tätigkeit hervorgerufene Gesundheitsschädigungen.
                 Die anerkannten Berufskrankheiten sind in der Liste
                 der Berufskrankheiten im Anhang zum ASVG ange-
                 führt (siehe Seite 13).
Fotos: R. Gryc

                 All jene Krankheiten, die nicht in dieser Liste enthalten,
                 allerdings nachweisbar berufsbedingt sind und durch
                 schädigende Stoffe oder Strahlen verursacht wurden,

                                                                                                                                    7
AUVAsicher Kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung - Ausgabe 2018/2019
litation. Die Unfallheilbehandlung erfolgt in den       Bei Personen, die noch in Ausbildung waren, wird die
   österreichweit sieben Einrichtungen der AUVA für        Bemessungsgrundlage nach Abschluss der Ausbil-
   Unfallheilbehandlung oder – sollte sich keine von       dung erhöht.
   diesen in der Nähe befinden – im nächsten geeig-
   neten Krankenhaus.                                      Beispiel für eine Versehrtenrente:
ƒƒ Rehabilitation                                          Max Mustermann hat im letzten Jahr € 27.000,00
   ​Zur Rehabilitation zählen alle medizinischen Maß-      brutto verdient, bevor er im März des darauffolgen-
    nahmen (einschließlich Versorgung mit Hilfsmitteln     den Jahres einen Arbeitsunfall erlitt.
    und Prothesen), berufliche Maßnahmen (z. B.            Die Bemessungsgrundlage liegt somit bei € 27.000,00.
    Umschulung) und soziale Maßnahmen (z. B. barrie-
    refreie Adaptierung der Wohnung). Ziel der Rehabili-
    tation ist es, Menschen mit besonderen Bedürfnissen
    nach schweren Arbeitsunfällen ein selbständiges
    Leben und die Ausübung der Berufstätigkeit zu
    ermöglichen, wozu österreichweit vier Rehabilitati-
    onszentren der AUVA eingerichtet wurden.
ƒƒ Entschädigungen nach Arbeitsunfällen und
    Berufskrankheiten
    ​Finanzielle Entschädigungen (Renten) nach Arbeits-
   unfällen und Berufskrankheiten sollen helfen, die
   Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und die
   Mehrbelastung durch die Behinderung auszuglei-          Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von
   chen. Zusätzlich soll durch die Entschädigung der       20 % steht ihm eine Versehrtenrente von € 3.591,00
   Lebensstandard der Versehrten oder ihrer Hin-           (13,3 % der Bemessungsgrundlage) zu. Dies ent-
     terbliebenen gesichert sein.​Die AUVA zahlt nach      spricht € 256,50 monatlich bei einer 14-maligen
     Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Versehr-        Auszahlung.
     tenrenten, Hinterbliebenenrenten, Witwen-/Wit-
     werbeihilfen und Teile der Bestattungskosten.         Ist Max Mustermanns Erwerbsfähigkeit aufgrund
                                                           des Arbeitsunfalles um mindestens 50 % gemindert,
                                                           so steht ihm als Schwerversehrtem eine Zusatzrente
                                                           von 20 % der Versehrtenrente zu. Herr Mustermann
                                                           erhält bei einer MdE von 50 % € 10.800,00 bzw.​€
                                                           771,43 monatlich (33,3 % Versehrtenrente​+ 6,7 %
                                                           Zusatzrente = 40 % gesamt).

                                                           Ab einer Erwerbsminderung von 70 % beträgt die
                                                           Zusatzrente 50 % der Versehrtenrente. In diesem
                                                           Fall erhält Herr Mustermann € 18.900,00 bzw. ​€
                                                           1.350,00 monatlich (46,7 % Versehrtenrente
                                                           + 23,3 % Zusatzrente = 70 % gesamt).
                                                                                                                    Fotos: R. Gryc, L. Rusch/fotolia.com

                                                           Für jedes Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht
Dabei sind für die Höhe der Rente das Ausmaß der           vollendet hat bzw. in Berufsausbildung steht, hat die/
Erwerbsminderung (MdE) sowie die Bemessungs-               der Schwerversehrte Anspruch auf einen Kinderzu-
grundlage entscheidend. Als Bemessungsgrundlage            schuss in der Höhe von 10 % der Versehrtenrente inkl.
für Renten gilt die Summe der Arbeitsverdienste im         Zusatzrente.
letzten Kalenderjahr vor Eintritt des Versicherungsfalls   Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik​„Leis-
(Arbeitsunfall, Berufskrankheit) bis zur Höchstbei-        tungen“ auf der AUVA-Website unter: w   ​ ww.auva.at
tragsgrundlage.

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AUVAsicher Kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung - Ausgabe 2018/2019
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                                                                                                             Allgemeine
                                                                                              Unfallversicherungsanstalt

Unfallmeldung für Erwerbstätige                             gemäß § 363 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)

AUVA-Landesstelle Graz, Göstinger Str. 26, 8020 Graz, Tel. +43 5 93 93-33000, Fax: 33396, E-Mail: GLA-DE@auva.at
AUVA-Landesstelle Linz, Garnisonstraße 5, 4010 Linz, Tel. +43 5 93 93-32000, Fax: 32390, E-Mail: LLA-DE@auva.at
AUVA-Landesstelle Salzburg, Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5, 5010 Salzburg, Tel. +43 5 93 93-34000, Fax: 34386, E-Mail: SLA-DE@auva.at
AUVA-Landesstelle Wien, Webergasse 4, 1200 Wien, Tel. +43 5 93 93-31000, Fax: 31690, E-Mail: WLA-DE@auva.at

Erläuterungen zu den in [ ] angeführten Buchstaben zum jeweiligen Feld sind in der Ausfüllhilfe nachzulesen.
   1. Daten der/des Versicherten
   1.1 Angaben zur Person
   Sozialversicherungsnummer                Geburtsdatum (TT MM JJJJ)    Geschlecht           Krankenversicherung [a]
                                                                         £ weiblich
                                                                         £ männlich
   Familienname, Vorname

   Wohnadresse: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort

   1.2 Angaben zur Beschäftigung
   beschäftigt als                                               Berufsbezeichnung [b]
   £ Angestellte/Angestellter
   £ Arbeiterin/Arbeiter
   £ Lehrling                                                    zuletzt im Betrieb eingetreten am
   £ freie Dienstnehmerin/freier Dienstnehmer
   £ Leiharbeiterin/Leiharbeiter (Punkt 2.2 ausfüllen!)          Schichtarbeit [c] £ ja              £ Vollzeit
   £ selbständig Erwerbstätige/Erwerbstätiger                                      £ nein            £ Teilzeit
   2. Daten zur Firma
   2.1 Angaben zur Arbeitgeberin/zum Arbeitgeber bzw. zur Beschäftigerin/zum Beschäftiger
   Firmenname                                                                                        Beitragskontonummer

   Firmenadresse: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort

   Art des Betriebes [a]                                                           Anzahl der Beschäftigten im Betrieb

   Adresse der Arbeitsstätte der verunfallten Person am Unfalltag [b]:                £     wie Firmenadresse
   Straße, Hausnummer, PLZ, Ort

   2.2 Angaben zur Arbeitskräfteüberlasserin/zum Arbeitskräfteüberlasser
   Firmenname Arbeitskräfteüberlasserin/Arbeitskräfteüberlasser                                      Beitragskontonummer

   Adresse: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort

   Kontaktperson bei der Arbeitskräfteüberlasserin/beim Arbeitskräfteüberlasser                      Telefonnummer

   3. Angaben zum Unfall
   3.1 Unfallzeitpunkt und Arbeitszeit
   Wochentag                                        Datum                         Uhrzeit
    --                                                                      um
   (geplante) Arbeitszeit am Unfalltag [a] von                              bis

www.auva.at
AUVAsicher Kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung - Ausgabe 2018/2019
3.2 Angaben zum Unfallort
£ Unfall im Betrieb/in der Arbeitsstätte (genaue Unfallstelle/Maschine etc.) [b]

£ Unfall außerhalb des Betriebes/der Arbeitsstätte (genaue Adresse) [c]

bei Wegunfällen [d]
£   Weg zur Arbeitsstätte        £    Weg von der Arbeitsstätte         £   Dienstweg
£   sonstiger Weg (Zweck)
Adresse Ausgangsort: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort

Adresse Zielort: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort

3.3 Angaben zum Unfallhergang
Art der Arbeit am Unfalltag (z. B. Abbrucharbeiten) [e]

Was hat die verunfallte Person zum Unfallzeitpunkt getan? [f]

Welcher Gegenstand war daran beteiligt? [g]
Was verlief anders als üblich? [h]

Welcher Gegenstand war daran beteiligt? [i]
Wodurch wurde die verunfallte Person verletzt? [j]

Welcher Gegenstand war daran beteiligt? [k]

Schilderung des Unfallherganges [l]

Schilderung des Unfalles durch
£   verunfallte Person           £    Arbeitskollegin/Arbeitskollege    £   andere Person

Zeugen [m]
£   keine                        £    Arbeitskollegin/Arbeitskollege    £   andere Person   £   unbekannt
Familienname, Vorname

Adresse: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort

Telefonnummer
3.4 Angaben zur Unfallverletzung
Verletzungsart (z. B. Bruch, Schnittwunde, Prellung)                              bei Unfall mit tödlichem Ausgang [o]
                                                                                  Familienstand
verletzter Körperteil (z. B. linke Hand) [n]                                      --
                                                                                  Kinder £     ja      £    nein

Arbeit eingestellt [p]    £    sofort    £     hat weitergearbeitet     £   später, ab wann
Krankenstand              £    keiner aufgrund des Unfalles     £      dauert noch an    £    beendet am

Rettungseinsatz                                £   ja      £    nein          £   nicht bekannt
(wenn ja) Rettungsorganisation

Unfallerhebung durch Polizei                   £   ja      £   nein           £   nicht bekannt
(wenn ja) Dienststelle

Unfallerhebung durch Arbeitsinspektion £           ja      £   nein           £   nicht bekannt

Behandlung im Krankenhaus                      £   keine   £   ambulant       £   stationär       ab wann
Name des Krankenhauses

Ärztliche Behandlung außerhalb des Krankenhauses           £    nein
                                                           £    ja, ab wann
Name der Ärztin/des Arztes

Adresse: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort

4. Angaben zur Unfallmeldung
Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für Fragen zum Unfall
Familienname, Vorname

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Unfallmeldung erstellt von        £     wie Ansprechpartnerin/Ansprechpartner
Familienname, Vorname

Funktion [a]

Ort, Datum                                                                    Firmenstempel, firmenmäßige Zeichnung
Allgemeine
                                                                                                     Unfallversicherungsanstalt

                                   Ausfüllhilfe – Unfallmeldung für Erwerbstätige
1. Daten des/der Versicherten                                              Bsp. 1: Frau Musterfrau hat, auf einer Leiter stehend,
1.1. Angaben zur Person                                                             Malerarbeiten durchgeführt.
[a] Krankenversicherung                                                    Bsp. 2: Herr Mustermann hat mit einem Gabelstapler
    Geben Sie bitte den für die verunfallte Person zuständigen                      Lagerregale beladen.
    Krankenversicherungsträger, z. B. Wiener Gebietskranken-           [g] Welcher Gegenstand war daran beteiligt?
    kasse (WGKK), an. Sofern Ihnen der zuständige Krankenver-              Geben Sie bitte jenen Gegenstand bekannt, der unmittelbar
    sicherungsträger nicht bekannt oder die verunfallte Person             vor dem Unfall benutzt wurde.
    nicht krankenversichert ist, geben Sie dies ebenso an                  Bsp. 1: Leiter
    (z. B. unbekannt, keine).                                              Bsp. 2: Gabelstapler
                                                                       [h] Was verlief anders als üblich?
1.2. Angaben zur Beschäftigung                                             Geben Sie bitte an, was bei dieser Tätigkeit anders als üblich
[b] Berufsbezeichnung                                                      verlief und somit zum Unfall führte.
    Geben Sie bitte an, in welcher Funktion die verunfallten Per-          Bsp. 1: Das Holzbrett, auf dem die Leiter stand, ist verrutscht.
    son in Ihrem Unternehmen überwiegend eingesetzt wird                   Bsp. 2: Kontrollverlust über den Gabelstapler.
    (z. B. Tischlerin/Tischler, Bürokauffrau/Bürokaufmann).            [i] Welcher Gegenstand war daran beteiligt?
[c] Schichtarbeit                                                          Geben Sie bitte jenen Gegenstand bekannt, der zum Unfall
    Geben Sie bitte an, ob die verunfallte Person die berufliche           führte.
    Tätigkeit in Form von Schichtarbeit ausübt.                            Bsp. 1: Holzbrett
                                                                           Bsp. 2: Gabelstapler
2. Daten zur Firma                                                     [j] Wodurch wurde die verunfallte Person verletzt?
2.1. Angaben zur Arbeitgeberin/zum Arbeitgeber                             Schildern Sie bitte, wodurch die Verletzung der verunfallten
     bzw. Beschäftigerin/Beschäftiger                                      Person hervorgerufen wurde.
[a] Art des Betriebes                                                      Bsp. 1: Durch den Aufprall auf dem Boden.
    Geben Sie bitte die Art des Betriebes an. Aus der Angabe               Bsp. 2: Durch ein zusammenbrechendes Lagerregal.
    zur Art des Betriebes sollte die Branche Ihres Unternehmens        [k] Welcher Gegenstand war daran beteiligt?
    möglichst genau erkennbar sein (z. B. Tischlerei, Hotelbetrieb).       Geben Sie bitte jenen Gegenstand bekannt, der die Verlet-
[b] Adresse der Arbeitsstätte der verunfallten Person am                   zung verursachte.
    Unfalltag                                                              Bsp. 1: Boden
    Geben Sie bitte die genauen Adressdaten der Arbeitsstätte an           Bsp. 2: Lagerregal
    (z. B. Adresse der Filiale), an der die verunfallte Person am      [l] Schilderung des Unfallherganges
    Unfalltag beschäftigt war:                                             Beschreiben Sie bitte den Ablauf des Geschehens so, dass
       • Straße und Hausnummer                                             auch eine Außenstehende bzw. ein Außenstehender den
       • Postleitzahl                                                      Unfallhergang eindeutig nachvollziehen kann (Ursachen,
       • Ort und                                                           Hintergründe).
       • Staat (sofern nicht Österreich)                                   Bsp. 1: Frau Musterfrau hat, um Malerarbeiten durchführen
    Ist die Arbeitsstätten- mit der Firmenadresse ident,                            zu können, ein Holzbrett über einen offenen Schacht
    kreuzen Sie das entsprechende Feld an.                                          gelegt. Als sie auf der Leiter stand, ist das Holzbrett
                                                                                    verrutscht. Dabei verlor Frau Musterfrau das Gleich-
3. Angaben zum Unfall                                                               gewicht und stürzte aus ca. 2 m Höhe von der Leiter
3.1. Unfallzeitpunkt und Arbeitszeit                                                zu Boden.
[a] Arbeitszeit am Unfalltag                                               Bsp. 2: Herr Mustermann hat mit einem Gabelstapler
    Geben Sie bitte die tatsächliche Arbeitszeit der verunfallten                   Lagerregale beladen. Als er bei einem Wendemanö-
    Person am Unfalltag bekannt.                                                    ver die Kontrolle über den Gabelstapler verlor, ist er
    Bei einem Unfall vor Arbeitsantritt (z. B. auf dem Weg zur                      mit diesem gegen den Steher eines Lagerregales
    Arbeit) geben Sie an, wann die verunfallte Person die Arbeit                    gestoßen. Das Lagerregal begrub Herrn Mustermann
    voraussichtlich aufgenommen hätte (geplante Arbeitszeit).                       unter sich.
                                                                       [m] Zeugen
3.2. Angaben zum Unfallort                                                 Geben Sie bitte bekannt, ob bzw. wer den Unfall beobachtet
[b] Unfall im Betrieb/in der Arbeitsstätte                                 hat.
    Beschreiben Sie bitte, wo genau sich der Unfall ereignet hat
    (an welchem Arbeitsplatz, welcher Maschine).                       3.4. Angaben zur Unfallverletzung
[c] Unfall außerhalb des Betriebes/der Arbeitsstätte                   [n] verletzter Körperteil
    Geben Sie bitte die genaue Anschrift der Unfallstelle an, z. B.        Beschreiben Sie bitte möglichst genau, welche Körperteile
    • Ecke Lorystraße/Gattergasse, 1110 Wien                               beim Unfall verletzt wurden (z. B. linker Oberarm, Halswirbel-
    • Baustelle A 23 Knoten Prater                                         säule).
    • Wohnung des Kunden A, Wienerstraße 35, 3100 St. Pölten           [o] bei Unfall mit tödlichem Ausgang
[d] bei Wegunfällen                                                        Geben Sie bitte den Familienstand zum Zeitpunkt des Todes
    Geben Sie bitte an, welchen Weg die verunfallte Person                 an sowie, ob die verstorbene Person Kinder hinterlässt.
    zurücklegte, als der Unfall passierte, und ergänzen Sie bei        [p] Arbeit eingestellt
    der Auswahl „sonstiger Weg“ den Zweck des Weges (z. B.                 Geben Sie bitte an, ob bzw. wann die verunfallte Person
    Arztbesuch, Fahrgemeinschaft, Weg zum Gericht).                        nach dem Unfall die Arbeit eingestellt hat. Wurde die Arbeit
3.3. Angaben zum Unfallhergang                                             „später“ eingestellt, ergänzen Sie bitte Datum und Uhrzeit
[e] Art der Arbeit am Unfalltag                                            der Arbeitseinstellung.
    Geben Sie bitte an, welche Art der Arbeit am Unfalltag von der
    verunfallten Person verrichtet wurde (z. B. Abbrucharbeiten,       4. Angaben zur Unfallmeldung
    Maschinenreparatur, Pflegedienst, Malerarbeiten,                   4.1. Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für Fragen zum
    Reinigungsarbeiten etc.).                                               Unfall
[f] Was hat die verunfallte Person zum Unfallzeitpunkt getan?          [a] Funktion
    Geben Sie bitte an, welche Tätigkeit die verunfallte Person            Geben Sie bitte an, welche Funktion die Person in Ihrem
    unmittelbar vor dem Unfall ausgeführt hat.                             Unternehmen ausübt (z. B. Sekretärin/Sekretär, Vorarbeiterin/
                                                                           Vorarbeiter).

www.auva.at
Liste der Berufskrankheiten

§ 177 und Anlage 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)

Als Berufskrankheiten im Sinne der Unfallversicherung gelten die in der folgenden Liste bezeichneten Krank-
heiten unter den dort angeführten Voraussetzungen, wenn sie durch Ausübung der die Versicherung begrün-
denden Beschäftigung in einem in Spalte 3 der Liste bezeichneten Unternehmen verursacht sind.

 Lfd.
        Berufskrankheiten                                                               Unternehmen
 Nr.
1       Erkrankungen durch Blei, seine Legierungen oder Verbindungen                    Alle Unternehmen
2       Erkrankungen durch Phosphor und seine Verbindungen                              Alle Unternehmen
3       Erkrankungen durch Quecksilber, seine Legierungen oder Verbindungen             Alle Unternehmen
4       Erkrankungen durch Arsen oder seine Verbindungen                                Alle Unternehmen
5       Erkrankungen durch Mangan oder seine Verbindungen                               Alle Unternehmen
6       Erkrankungen durch Cadmium oder seine Verbindungen                              Alle Unternehmen
7       Erkrankungen durch Beryllium oder seine Verbindungen                            Alle Unternehmen
8       Erkrankungen durch Chrom oder seine Verbindungen                                Alle Unternehmen
9       Erkrankungen durch Benzol oder seine Homologe oder durch Styrol                 Alle Unternehmen
10      Erkrankungen durch Nitro- und Aminoverbindungen des Benzols oder seiner         Alle Unternehmen
        Homologe und deren Abkömmlinge
11      Erkrankungen durch Halogen-Kohlenwasserstoffe                                   Alle Unternehmen
12      Erkrankungen durch Salpetersäureester                                           Alle Unternehmen
13      Erkrankungen durch Schwefelkohlenstoff                                          Alle Unternehmen
14      Erkrankungen durch Schwefelwasserstoff                                          Alle Unternehmen
15      Erkrankungen durch Kohlenmonoxid                                                Alle Unternehmen
16      Erkrankungen durch ionisierende Strahlen                                        Alle Unternehmen
17      Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß,           Alle Unternehmen
        Rohparaffin, Dunkelöle, Teer, Anthrazen, Pech, Mineralöle, Erdpech und ähnli-
        che Stoffe
18      Krebs oder andere Neubildungen sowie Schleimhautveränderungen der Harn-         Alle Unternehmen
        wege durch aromatische Amine
19      Hauterkrankungen *)                                                             Alle Unternehmen
20      Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen sowie andere       Alle Unternehmen
        Erkrankungen durch Erschütterung bei der Arbeit mit Preßluftwerkzeugen und
        gleichartig wirkenden Werkzeugen und Maschinen (wie z. B. Motorsägen)
        sowie durch Arbeit an Anklopfmaschinen
21      Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft                                          Alle Unternehmen
22      Druckschädigung der Nerven                                                      Alle Unternehmen
23      Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel, der Sehnenscheiden und des           Alle Unternehmen
        Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- und Muskelansätze durch ständigen
        Druck oder ständige Erschütterung
24      Abrissbrüche der Wirbeldornfortsätze                                            Alle Unternehmen

                                                                                                           13
25   Meniskusschäden bei Bergleuten nach mindestens dreijähriger regelmäßiger      Alle Unternehmen
     Tätigkeit unter Tag und bei anderen Personen nach mindestens dreijähriger
     regelmäßiger Tätigkeit in kniender oder hockender Stellung
26   a)       Staublungenerkrankungen (Silikose oder Silikatose) mit objektiv      Alle Unternehmen
              feststellbarer Leistungsminderung von Atmung oder Kreislauf
     b)       Staublungenerkrankung in Verbindung mit aktiv-fortschreitender
              Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose)
     c)       Bösartige Neubildungen der Lunge durch die Einwirkung von
              kristallinem Siliziumdioxid bei Silikose
27   a)       Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) mit objektiv feststell‑­     Alle Unternehmen
              barer Leistungsminderung von Atmung oder Kreislauf
     b)       Bösartige Neubildungen des Rippenfells, des Herzbeutels und des
              Bauchfells durch Asbest
     c)       Bösartige Neubildungen der Lunge durch Asbest
     d)       Bösartige Neubildungen des Kehlkopfes durch Asbest
28   Erkrankungen der tieferen Luftwege und der Lunge durch Aluminium oder         Alle Unternehmen
     seine Verbindungen
29   Erkrankungen der tieferen Luftwege und der Lunge durch Thomasschlacken-       Thomasschlackenmühlen, Düngemit-
     mehl                                                                          telmischereien und Betriebe, die Tho-
                                                                                   masschlackenmehl lagern, befördern
                                                                                   oder verwenden
30   Durch allergisierende Stoffe verursachte Erkrankungen an Asthma bronchiale    Alle Unternehmen
     (einschließlich Rhinopathie), wenn und solange sie zur Aufgabe schädigender
     Tätigkeiten zwingen
31   Erkrankungen der Knochen, Gelenke und Bänder durch Fluorverbindungen          Alle Unternehmen
     (Fluorose)
32   Erkrankungen der Zähne durch Säuren                                           Alle Unternehmen
33   Durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit                                        Alle Unternehmen
34   Hornhautschädigungen des Auges durch Benzochinon                              Chemische Industrie
35   Grauer Star                                                                   Herstellung, Bearbeitung und
                                                                                   Verarbeitung von Glas, Eisenhütten,
                                                                                   Metallschmelzereien
36   Wurmkrankheit der Bergleute, verursacht durch Ankylostoma duodenale oder      Unternehmen des Bergbaues, Stol-
     Strongyloides stercoralis                                                     len- oder Tunnelbau
37   Tropenkrankheiten, Fleckfieber                                                Alle Unternehmen
38   Infektionskrankheiten                                                         Krankenhäuser, Heil- und Pflegean-
                                                                                   stalten, Entbindungsheime und sons-
                                                                                   tige Anstalten, die Personen zur Kur
                                                                                   und Pflege aufnehmen, öffentliche
                                                                                   Apotheken, ferner Einrichtungen und
                                                                                   Beschäftigungen in der öffentlichen
                                                                                   und privaten Fürsorge, in Schulen,
                                                                                   Kindergärten und Säuglingskrippen
                                                                                   und im Gesundheitsdienst sowie in
                                                                                   Laboratorien für wissenschaftliche
                                                                                   und medizinische Untersuchungen
                                                                                   und Versuche sowie in Justizanstal-
                                                                                   ten und Hafträumen der Verwal-
                                                                                   tungsbehörden bzw. in Unterneh-
                                                                                   men, in denen eine vergleichbare
                                                                                   Gefährdung besteht

14
39       Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten                                    Tätigkeiten, die durch Umgang oder
                                                                                             Berührung mit Tieren, tierischen
                                                                                             Teilen, Erzeugnissen, Abgängen und
                                                                                             mit kontaminiertem Material zur
                                                                                             Erkrankung Anlass geben, bzw. Tätig-
                                                                                             keiten, bei denen eine vergleichbare
                                                                                             Gefährdung besteht
40       Erkankungen an Lungenfibrose durch Hartmetallstaub                                  Herstellung und Bearbeitung von
                                                                                             Hartmetallen
41       Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte Erkrankun-        Alle Unternehmen
         gen der tieferen Atemwege und der Lunge mit objektivem Nachweis einer
         Leistungsminderung von Atmung und Kreislauf
42       Erkrankungen durch Dimethylformamid                                                 Alle Unternehmen
43       Exogen-allergische Alveolitis mit objektiv nachweisbarem Funktionsverlust der Alle Unternehmen
         Lunge, soferne das als ursächlich festgestellte Antigen bei der Erwerbsarbeit
         von einem objektiv feststellbar bestimmenden Einfluß gewesen ist
44       Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Rohbaumwoll­                Alle Unternehmen
         oder Flachsstaub
45       Adenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen durch Staub von                 Holzbearbeitende und holzverarbei-
         Hartholz                                                                            tende Betriebe
46       Durch Zeckenbiss übertragbare Krankheiten                                           Unternehmen der Land- und
         (z. B. Frühsommermeningoencephalitis oder Borreliose)                               Forstwirtschaft sowie auf Tätigkeiten
                                                                                             in Unternehmen, bei denen eine
                                                                                             ähnliche Gefährdung besteht
47       Erkrankungen durch Butyl-, Methyl- und Isopropylalkohol                             Alle Unternehmen
48       Erkrankungen durch Phenole und Katechole                                            Alle Unternehmen
49       Erkrankungen durch Nickel oder seine Verbindungen                                   Alle Unternehmen
50       Erkrankungen durch Vanadium oder seine Verbindungen                                 Alle Unternehmen
51       Erkrankungen durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylaryloxide                   Alle Unternehmen
52       Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder            Alle Unternehmen
         deren Gemische, wenn eine regelmäßige Exposition bestanden hat, die im
         Hinblick auf Dauer und Ausmaß erheblich war
53       Allergieinduzierte anaphylaktische Reaktionen nach Latex-Sensibilisierung           Alle Unternehmen

*) Hautkrankheiten gelten nur dann als Berufskrankheiten, wenn und solange sie zur Aufgabe schädigender Tätigkeiten zwin-
gen. Die Bedingung der Aufgabe schädigender Tätigkeiten ist nicht erforderlich, wenn die Hautkrankheit eine Erscheinungsform
einer Allgemeinerkrankung ist, die durch Aufnahme einer oder mehrerer der in der Liste angeführten schädigenden Stoffe in
den Körper verursacht wurde.

Generalklausel

§ 177 Abs. 2 ASVG besagt:
Eine Krankheit, die ihrer Art nach nicht in der Liste enthalten ist, gilt als Berufskrankheit, wenn die Unfallversicherung im kon-
kreten Fall auf Grund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse feststellt, dass diese Krankheit ausschließlich oder überwie-
gend durch die Verwendung schädigender Stoffe oder Strahlen bei einer vom/von der Versicherten ausgeübten Beschäftigung
entstanden ist. Diese Feststellung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Bundesministers für Gesundheit.

                                                                                                                                 15
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                                                                                                         Allgemeine
                                                                                          Unfallversicherungsanstalt
Meldung einer Berufskrankheit durch das Unternehmen
gemäß § 363 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)
Gemäß § 363 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) ist eine Berufskrankheit (§ 177 ASVG) bzw. der Verdacht
einer Berufskrankheit zu melden. Berufskrankheiten sind in der Liste der Berufskrankheiten (s. Anlage 1 zum ASVG) ange-
führt. Darüber hinaus können auch Erkrankungen als Berufskrankheiten gelten, wenn sie durch schädigende Stoffe oder
Strahlen (gemäß Generalklausel, § 177 Abs. 2) verursacht werden. Meldeformulare sowie die Liste der Berufskrankheiten sind
in unseren Landesstellen erhältlich. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
                                         1. Angaben zum/zur Versicherten
 a)   FAMILIEN-/NACHNAME:
                                                                       c) Vers.-Nr.:
      Vorname:
      Frühere Namen:                                                                            Tag    Monat         Jahr
                                                                       d) Geburtsdatum:
 b) Wohnanschrift:                                                     e)   Geschlecht:      u männlich       u weiblich
                                                                       f)   Staatsbürgerschaft:

                                     2. Angaben zum Beschäftigungsverhältnis
 a)   Unternehmen (Firma):                                             f)   Anzahl der im Unternehmen
                                                                            beschäftigten Personen:

 b) Anschrift des Betriebes:                                           g) Krankenkasse und Beitragskontonummer:

                                                                            u Arb.           u Ang.
 c)   Art des Betriebes (Branche):                                     h)   Ist das Beschäftigungsverhältnis aufrecht?
                                                                            u ja             u nein
 d) Bei mehreren Arbeitsstätten (Filialen) Anschrift der               i)   Bezirkshauptmannschaft der Arbeitsstätte?
    Arbeitsstätte, in der der/die Versicherte tätig ist, angeben:

 e)   im Betrieb seit:                                                 j)   u Fachkraft     u angelernt
      beschäftigt als:                                                      u Lehrling      u Hilfsarbeiter/Hilfsarbeiterin
                                     3. Angaben zur vermuteten Berufskrankheit
 a)   Welche Berufskrankheit wird angenommen (gemäß Berufskrankheitenliste, siehe Anlage 1 zum ASVG)?

 b) Genaue Beschreibung der Tätigkeit, die die Berufskrankheit verursacht haben kann:

 c)   Dauer dieser Tätigkeit:
 d) Behandlung im Krankenhaus:            u ja          u nein         e)   Behandlung in der Ordination:
    Datum, Name (evtl. Anschrift) angeben u ambulant    u stationär         u ja (Datum, Name u. Anschrift angeben) u nein

 f)   Welche gesundheitsgefährdenden Einwirkungen/Stoffe werden am Arbeitsplatz vermutet?

 g) Wurden bei dem/der Versicherten Eignungs- und Folgeuntersuchungen nach den Bestimmungen der
    Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ) durchgeführt?
      u ja, und zwar:
      u nein
 h)   Ist eine arbeitsmedizinische oder sicherheitstechnische Beratung durch die AUVA gewünscht?
      u ja            u nein

                               Der/die Versicherte wurde über die Meldung informiert!
  Ort, Datum:
  Name und Funktion des Erstellers/der Erstellerin
  Tel.-Nr./Fax.-Nr. für evtl. Rückfragen:
                                                                                               Unterschrift und Stempel
ZVA - 040 - 6/2015e                                                                                               DVR: 0024163
Die Regelung für Selbständige
Als selbständig Erwerbstätige bzw. Erwerbstätiger         Da dieser Betrag nicht sehr hoch ist, fallen auch
wissen Sie, welche Verantwortung Sie für Ihre Mit-        Bemessungsgrundlage und Renten entsprechend
arbeiterinnen und Mitarbeiter, für Ihr Unternehmen        niedrig aus. Durch Abschluss einer freiwilligen Höher-
und für sich selbst tragen.                               versicherung können Sie Ihren Anspruch auf Geld-
                                                          leistung entscheidend verbessern, und zwar in zwei
Die gesetzliche Pflichtversicherung gegen Arbeitsun-      Stufen: Sie bezahlen das Doppelte (Stufe I) oder das
fälle und Berufskrankheiten bietet Ihnen als Selb-        Zweieinhalbfache (Stufe II) des Grundbeitrages und
ständiger oder Selbständigem – abgesehen von den          erreichen damit die entsprechenden Steigerungen
umfassenden Sachleistungen – nur eine Basis-Geld-         (siehe Berechnungsbeispiel).
leistung. Selbständig Erwerbstätige zahlen monatlich
einen festgesetzten Betrag und haben damit auch           Die Höherversicherung können Sie jederzeit mit ei-
eine fixe Bemessungsgrundlage zur Berechnung der          nem Antragsformular (siehe Seite 19) oder direkt bei
Rente.                                                    Ihrer zuständigen AUVA-Landesstelle abschließen.

Berechnungsbeispiel für die Höherversicherung bei Selbständigen
(Stand 2018, Aktualisierungen finden Sie unter: www.auva.at)
 Soziale Unfallver­
                                                          Höherversicherung​           Höherversicherung​
 sicherung für selbständig   Pflichtversicherung
                                                          Stufe I (zusätzlich)         Stufe II (zusätzlich)
 Erwerbstätige
 Jahresbeitrag                                 € 115,19                     € 115,19                     € 173,04
 Bemessungsgrundlage                        € 20.071,99                  € 32.823,54                  € 39.293,45

 Monatsrente 14 x jährlich
 bei einer MdE von                           € 1.433,71                   € 2.344,54                    € 2.806,68
 100 %​50 %​20 %                              € 573,49                     € 937,82                    € 1.122,67
                                               € 191,16                     € 312,61                      € 374,22
 Witwen-/Witwer- oder
                                               € 286,74                     €.468,91                     € 561,34
 Waisenrente

Zuschuss zur Entgeltfortzahlung
Die AUVA leistet an Unternehmen mit durchschnitt-         ƒƒ wenn die Arbeitsverhinderung durch einen Unfall
lich weniger als 51 Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeit-           länger als drei aufeinanderfolgende Tage dauerte
nehmern Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung nach                oder
einem Unfall (Arbeits- oder Freizeitunfall) oder nach     ƒƒ wenn die Arbeitsverhinderung durch eine Krank-
einer Krankheit.                                             heit eingetreten ist, die länger als zehn aufeinan-
                                                             derfolgende Tage dauerte,
Zuschussberechtigte Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber          ƒƒ wenn das Entgelt fortgezahlt wurde,
Zuschussberechtigt sind alle Arbeitgeberinnen und         ƒƒ wenn sie einen Antrag zum Zuschuss für Entgelt-
Arbeitgeber (auch von Lehrlingen und geringfügig             fortzahlung stellen.
Beschäftigten),
ƒƒ wenn sie in ihrem Unternehmen regelmäßig weni-         Höhe der Zuschüsse
   ger als 51 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer          Die Zuschüsse betragen 50 % des tatsächlich fortge-
   beschäftigen,                                          zahlten Entgelts (mit Ausnahme der Sonderzahlun-
ƒƒ wenn die betreffende Arbeitnehmerin bzw. der be-       gen) plus 8,34 % Zuschlag für die Sonderzahlungen
   treffende Arbeitnehmer bei der AUVA versichert ist,    und Gebühren

                                                                                                               17
ƒƒ bei Arbeitsverhinderung infolge Krankheit, die zu      Auszahlung der Zuschüsse
   einer Arbeitsunfähigkeit an mehr als zehn aufein-      Die Zuschüsse werden jeweils im Nachhinein längs-
   anderfolgenden Tagen führte, ab dem elften Tag         tens bis zum Ende eines Monats nach dem Ende
   der Arbeitsverhinderung für die Dauer der tatsäch-     jenes Quartals ausbezahlt, in dem der Antrag gestellt
   lichen Entgeltfortzahlung, höchstens jedoch für ​      wurde.
   42 Tage pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer
   und Arbeitsjahr (Kalenderjahr),                        Der Antrag auf Zuschüsse ist innerhalb von drei
ƒƒ bei Arbeitsverhinderung aufgrund eines Unfalls,        Jahren nach dem Beginn des Entgeltfortzahlungsan-
   der zu einer Arbeitsunfähigkeit an mehr als drei       spruches von Ihnen als Arbeitgeberin/Arbeitgeber zu
   aufeinanderfolgenden Tagen führte, ab dem ersten       stellen.
   Tag der Arbeitsverhinderung für die Dauer der
   tatsächlichen Entgeltfortzahlung, höchstens jedoch       Unfallmeldung nach einem Arbeitsunfall:​
   für 42 Tage pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitneh-          ACHTUNG! Der Antrag auf Entgeltfortzah-
   mer und Arbeitsjahr (Kalenderjahr).                     lungszuschuss gilt nicht als Unfallmeldung!
                                                           Nach einem Arbeitsunfall ist unbedingt auch
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die in ihrem         eine Unfallmeldung auszufüllen!
Unternehmen durchschnittlich nicht mehr als zehn
Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer beschäftigen,         Das Formular zur Beantragung des Zuschusses nach
wird mit 1.7.2018 der Zuschuss zur Entgeltfortzah-        Entgeltfortzahlung finden Sie auf Seite 20 oder unter:
lung auf 75 % ausgeweitet.                                www.auva.at/efz. Oder Sie schicken Ihren Antrag mit-
                                                          tels ELDA-Service (www.auva.at/efz) elektronisch an
Diese Regelung betrifft alle nach dem 30.6.2018           die AUVA.
eingetretenen Entgeltfortzahlungstage infolge von         Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre
Krankheit oder Unfällen entsprechend den bisherigen       AUVA-Landesstelle. Die örtliche Zuständigkeit können
Voraussetzungen (siehe Absatz „Höhe der Zuschüsse“).      Sie nachstehender Tabelle entnehmen.

                    Ansprechpartnerin/
Bundesland                                  EFZ-Telefon             Fax                   E-Mail
                    Ansprechpartner
Burgenland          Anita Berghofer         +43 5 93 93-31904
                                                                    +43 5 93 93-31931     efz.oberwart@auva.at
                    Mag. Klaudia Thurner    +43 5 93 93-31906
Kärnten             Karin Gaberle           +43 5 93 93-33807
                    Doris Gosch             +43 5 93 93-33808       +43 5 93 93-33814     efz.klagenfurt@auva.at
                    Alice Jagodic           +43 5 93 93-33812
Niederösterreich    Susanne Glaser          +43 5 93 93-31810
                    Susanne Klein           +43 5 93 93-31811
                                                                    +43 5 93 93-31847     efz.stpoelten@auva.at
                    Manuela Scherer         +43 5 93 93-31813
                    Silvia Vierthaler       +43 5 93 93-31812
Oberösterreich      Tamara Ganglberger      +43 5 93 93-32316
                    Wolfgang Hinterhölzl    +43 5 93 93-32323       +43 5 93 93-32373     efz.linz@auva.at
                    Gudrun Retzer           +43 676-833 95-1799
Salzburg            Petra Cebis             +43 5 93 93-34313
                                                                    +43 5 93 93-34387     efz.salzburg@auva.at
                    Melanie Griener         +43 5 93 93-34356
Steiermark          Siegfried Hainzl        +43 5 93 93-33366
                    Martha Jöller           +43 5 93 93-33367
                                                                    +43 5 93 93-33397     efz.graz@auva.at
                    Anke Polzer             +43 5 93 93-33369
                    Gerhard Skofitsch       +43 5 93 93-33368
Tirol               Elisabeth Bliem         +43 5 93 93-34802
                                                                    +43 5 93 93-34816     efz.innsbruck@auva.at
                    Alessandra Pickl        +43 5 93 93-34814
Vorarlberg          Desiree Koller          +43 5 93 93-34903       +43 5 93 93-34916     efz.dornbirn@auva.at
Wien                Zeynep Eyüpoglu         +43 5 93 93-31681
                    August Kemetner         +43 5 93 93-31680       +43 5 93 93-31693     efz.wien@auva.at
                    Margit Ries             +43 5 93 93-31682

18
&
Gesetzliche Regelungen                                                   sicherung zugrundeliegende Pflichtversicherung
                                                                         aufgrund selbständiger Erwerbstätigkeit beendet
Die Adressen sowie Berechnungsbei-               spätestens jedoch mitwurde.
                                                                           dem Ende           5. Der Jahresbeitrag wird von der
Eine Höherversicherung
spiele                             können Sie jederzeit
       finden Sie in der Höherversiche-                      bei 3. Der
                                                 des Kalendermonats,          Beitrag
                                                                          in dem   die zur Höherversicherung            wird mit dem
                                                                                                  AUVA durch eine Beitragsvorschrei-
der   örtlich   zuständigen
rungsinformation.                 Landesstelle   der   AUVA              Beginn
                                                 der Höherversicherung zugrundelie-der   Höherversicherung
                                                                                                  bung bekannt gegebenRest
                                                                                                                   für  den   und des
                                                                                                                                   bewirkt
abschließen.                                                             Kalendermonats
                                                 gende Pflichtversicherung     aufgrund         imeine
                                                                                                    Vorhinein     fällig.
                                                                                                        Fortsetzung    derInHöherversiche-
                                                                                                                             der Folge
                                                                         wird mit dem Beginn
                                                 selbständiger Erwerbstätigkeit                   rungeines   jeden Kalenderjahres
                                                                                                         bei fristgerechter  Einzahlung.
Gesetzliche Regelungen
Falls  neben   Ihrer  selbständigen     Erwerbstätigkeit
                                                 beendet wurde.          der  Jahresbeitrag      fällig.
eine andere Pflichtversicherung in der gesetzlichen                  4. Der Jahresbeitrag     6. und
                                                                                                  EndetdiedieBemessungsgrundlage
                                                                                                               Höherversicherung vor
Unfallversicherung
1. Die Höherversicherung(z. B.beginnt
                                als Dienstnehmerin/Dienst-
                                       mit                               werden jährlich entsprechend
                                              3. Der Beitrag zur Höherversicherung                                den Bestimmungen
                                                                                                  Ablauf des Kalenderjahres,      erstattet
nehmer)
   dem aufbesteht,     empfehlen
              das Einlangen          wir vor Anmeldung
                              der Anmel-                   zur Beginn des
                                                 wird mit dem                 ASVG (§§ 108adie
                                                                          der Höher-                bzw.
                                                                                                       AUVA108f)    aufgewertet.
                                                                                                               für jeden   Monat, in dem
Höherversicherung
   dung folgenden Tag.   eine  individuelle Beratung
                            Entsprechen-                durch für den
                                                 versicherung        5. Der
                                                                         Rest Jahresbeitrag
                                                                               des               wird   von der AUVA durch
                                                                                                  die Höherversicherung       nicht eine
                                                                                                                                    mehr
diedes
     zuständige     Landesstelle.
        gilt bei aufrechter  Höherversi-                                 Beitragsvorschreibung
                                                 Kalendermonats im Vorhinein        fällig.            bekannt
                                                                                                  besteht,          gegeben
                                                                                                             ein Zwölftel   des und  be-
                                                                                                                                Jahresbei-
   cherung für die Wahl der höheren              In der Folge wird mit wirkt     eine Fortsetzung
                                                                         dem Beginn                     der Höherversicherung bei
                                                                                                  trages.
1. zusätzlichen
   Die Höherversicherung         beginnt mit dem
                  Bemessungsgrundlage.               auf
                                                 eines   das Kalenderjahres
                                                       jeden             fristgerechter
                                                                                der         Einzahlung.
   Einlangen der Anmeldung folgenden Tag.              Entspre-fällig.6. Endet die Höherversicherung vor Ablauf des Ka-
                                                 Jahresbeitrag
   chendes
2. Die         gilt bei aufrechter
        Höherversicherung             Höherversicherung für
                              endet mit                                  lenderjahres, erstattet       die AUVA
                                                                                              Der Beitrag            fürnicht
                                                                                                             ist daher    jedennurMonat,
                                                                                                                                   beim
   die Wahl
   dem   Ende der    höheren zusätzlichen
                des Kalendermonats,     in    Bemessungs-
                                              4.                         in Bemessungs-
                                                 Der Jahresbeitrag und die   dem die Höherversicherung
                                                                                              Beginn, sondernnicht  auch mehr    besteht,
                                                                                                                          beim Ende   der
   grundlage.
   dem die Abmeldung eingelangt                                          ein  Zwölftel
                                                 grundlage werden jährlich entspre-       des  Jahresbeitrages.
                                                                                              Höherversicherung nur für die Monate
2. ist
   Dieoder
         Höherversicherung
             für den zuletzt einendet
                                  Bei- mit demchendEndeden
                                                         desBestimmungen des ASVG             zu leisten, in denen diese Versicherung
   Kalendermonats,
   trag                   in demwurde,
         vollständig entrichtet     die Abmeldung(§§ 108a bzw. 108f)Der
                                                     einge-                 Beitrag ist daher
                                                                       aufgewertet.               nicht nur
                                                                                              bestanden        beim Beginn, sondern
                                                                                                            hat.
   langt ist oder für den zuletzt ein Beitrag vollständig auch beim Ende der Höherversicherung nur für jene
   entrichtet wurde, spätestens jedoch mit dem Ende                  Monate zu leisten, in denen diese Versicherung
   des Kalendermonats, in dem die der Höherver-                      bestanden hat.

  Anmeldung zur Höherversicherung

  Ich möchte eine Höherversicherung gemäß § 20 Abs. 1 ASVG abschließen. Ich wähle durch Ankreuzen der Stufe I
  oder II den zusätzlichen Jahresbeitrag:

          Höherversicherung Stufe I                                                               Höherversicherung Stufe II
          (zusätzlicher Jahresbeitrag 2018                                                        (zusätzlicher Jahresbeitrag 2018
          zur Pflichtversicherung) € 115,19                                                       zur Pflichtversicherung) € 173,04

  Die Bezahlung erfolgt nach der Beitragsvorschreibung.

  Familienname: ________________________________________________________                            Vers.-Nr.      Geburtsdatum

  Vorname: ____________________________________________________________                           ____________________________
                                                                                                                   Tag   Monat    Jahr

  Betriebsbezeichnung und Anschrift: _____________________________________________________________________

  ____________________________________________________________________________________________________

  Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der gesetzlichen Regelungen bestätigt.

  Datum: __________________________                Unterschrift: ____________________________________________________

  Telefonnummer:

  Mail:
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                                                                                                                                                                Allgemeine
                                                                                                                                                 Unfallversicherungsanstalt

   Antrag auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung (EFZ)
   gemäß § 53b des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)
                       Zuschuss bei Krankheiten ab dem 11. Tag der Arbeitsverhinderung
Wichtige Hinweise

                       Zuschuss bei Unfällen ab dem ersten Tag, wenn die Arbeitsverhinderung länger als 3 Tage dauert
                       Die Beilage von Nachweisen und vollständige Angaben beschleunigen die Bearbeitung des Antrages.
                       Dieser Antrag gilt nicht als Meldung eines Arbeitsunfalles oder Berufskrankheit im Sinne des § 363 Abs. 1 ASVG.
                       Für diese verpflichtenden Schadensmeldungen stehen gesonderte Formulare zur Verfügung.
                       Senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterfertigten Antrag per Post oder per Fax an die für Ihr Bundesland zuständige
                       Dienststelle der AUVA (Kontaktdaten siehe Ausfüllhilfe).
                       Zuschüsse werden mit Ende April, Juli, Oktober oder Jänner ausgezahlt, je nachdem in welchem Quartal der Antrag eingelangt ist.

                                                                                                                                                                 Zutreffendes bitte ankreuzen

                                                                   Daten der Dienstgeberin/des Dienstgebers
         1. KV-Träger                                         2. Beitragskontonummer                  3. Telefonnummer                             4. Faxnummer

         5. Dienstgeberin/Dienstgeber                                                                 6. Adresse

         7. Ansprechperson                                                                            8. E-Mail

         9. Bankverbindung
                    IBAN
                    BIC
         10. Unternehmensgröße
             (Gesamtanzahl der Beschäftigten)                                                    davon:                    begünstigte Behinderte                                       Lehrlinge

                                                                  Daten der Dienstnehmerin/des Dienstnehmers
         11. Familien- oder Nachname                                                                    22. Anspruch der/des Beschäftigten auf Sonderzahlungen
                                                                                                              ja (werden pauschal berücksichtigt)          nein
         12. Vorname                                                                                    23. Ursache der Arbeitsverhinderung
                                                                                                              Krankheit           Unfall
         13. Sozialversicherungsnummer
                                                                                                        24. Unfalltag      (TT MM JJJJ)

         14. Geburtsdatum (TT MM JJJJ)
                                                                                                        25. Verkehrsunfall                        ja         nein           unbekannt
         15. Beschäftigt seit (TT MM JJJJ)                                                              26. Fremdverschulden                      ja         nein           unbekannt

         16. Art der Tätigkeit                                                                          27. Differenzvergütung wird beantragt wegen Schädigung
                                                                                                               als Mitglied oder freiwilliger Helfer einer
         17. Beschäftigt als
                                                                                                               Blaulichtorganisation
              Lehrling                        geringfügig Beschäftigte/Beschäftigter
                                                                                                        bei Katastrophenschutz bzw. -hilfe während des
         18. Berechnung der EFZ-Ansprüche nach                                                                Zivildienstes
              Arbeits-/Lehrjahr                                               Kalenderjahr                    Präsenzdienstes beim Österr. Bundesheer
         19. Arbeitsverhinderung                                                                             Ausbildungsdienstes beim Österr. Bundesheer
             Beginn (TT MM JJJJ)                                  Ende (TT MM JJJJ)                     28. Name der/des Bevollmächtigten
                                                                                                            (nur im Falle einer erteilten Vollmacht auszufüllen, z. B. Steuerberater)

         20. EFZ-Zeiträume und -Beträge der von der Dienstgeberin/
             vom Dienstgeber geleisteten EFZ innerhalb der angegeben                                    29. E-Mail der/des Bevollmächtigten
             Arbeitsverhinderung
                                   EFZ-Zeitraum                        EFZ      Bruttobetrag - ohne
                             mit gleichbleibender EFZ                  in %       Sonderzahlung         30. Telefonnummer der/des Bevollmächtigten
                           von                          bis
                      (TT MM JJ)                  (TT MM JJ)
                                                                                                        31. Firmenstempel und firmenmäßige Zeichnung
                                                                               €

                                                                               €

                                                                               €

         21. Rechtsgrundlage der Entgeltfortzahlung:
                     Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 2 EFZG)                                               Für die Richtigkeit der Angaben haftet die Ausstellerin/der Aussteller
                                                                                                        (§§ 1295 ff ABGB). Gleichzeitig wird zur Kenntnis genommen, dass die
                     Angestelltengesetz (§ 8 Z 1, 2 AngG)                                               Allgemeine Unfallversicherungsanstalt berechtigt ist, zu Unrecht
                     Berufsausbildungsgesetz (§ 17a BAG)                                                ausbezahlte Beträge zurückzufordern.

                     Arbeitsplatzsicherungsgesetz (§ 7 Abs. 3 APSG)
                     Andere Rechtsgrundlage:                                                            Ort/Datum
   ZVA - 20 - 12/2014e
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