B-PLAN 171 GARCHING B. MÜNCHEN - VORPRÜFUNG ZUR REGENWASSERBEWIRTSCHAFTUNG AUF QUARTIERSEBENE AM BEISPIEL WA4, WA11
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Dokumententyp Konzeptbericht Datum 31. März 2021 B-PLAN 171 GARCHING B. MÜNCHEN VORPRÜFUNG ZUR REGENWASSERBEWIRTSCHAFTUNG AUF QUARTIERSEBENE AM BEISPIEL WA4, WA11
B-PLAN 171 GARCHING B. MÜNCHEN VORPRÜFUNG ZUR REGENWASSERBEWIRTSCHAFTUNG AUF QUARTIERSEBENE AM BEISPIEL WA4, WA11 Ramboll Studio Dreiseitl Projektname B-Plan 171, Garching b. München Nußdorfer Straße 9 Projekt Nr. 304000340 88662 Überlingen Dokumententyp Konzeptbericht T +49 7551 9288-0 Datum 31.03.2021 F +49 7551 9288-88 www.dreiseitl.com Durchgeführt von Henriette Hartkopp, Stefan Brückmann Ramboll Deutschland GmbH Werinherstraße 79 81541 München Amtsgericht München, HRB 126430 Geschäftsführer: Jens-Peter Saul, Stefan Wallmann BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland IBAN: DE40512106004223034010 BIC: BNPADEFFXXX
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 INHALT 1. Veranlassung 3 2. Aufgabenstellung 3 3. Allg. Projektbeschreibung 3 4. Grundlagenermittlung 4 4.1 Bebauungsplan mit Untersuchungsbereichen 5 4.2 Topografie 6 4.3 Grundwasser 6 4.4 Altlasten und Kampfmittel 6 4.5 Versickerungseigenschaften 6 4.6 Sicherung gegen Grundwasser und Sickerwasser 8 5. rechtliche Vorgaben 8 5.1 Bayerisches Wassergesetz 8 5.2 Vorgaben des Wasserwirtschaftsamt München 9 5.3 Überflutungsnachweis nach DIN 10 5.4 Natürliche Wasserbilanz nach DWA A102 Teil 4 10 6. Regenwasserkonzept 11 6.1 Ziele 11 6.2 Maßnahmen 11 6.2.1 Gründächer mit und ohne Retentionsfunktion 12 6.2.2 Tiefgaragendecke mit und ohne Retentionsfunktion 12 6.2.3 Versickerungs- und Filtermulden 14 6.2.4 Unterirdische Versickerungsrigolen 17 6.2.5 Technische Vorreinigung 18 6.2.6 Regenwasserzisternen 18 6.3 Lösungsvarianten für die dezentrale RW-Bewirtschaftung 18 6.4 Hydraulischer Nachweis 19 6.4.1 Grundlagen 19 6.4.2 Bemessungsergebnisse WA4 für (Var. 1 - 4) 20 6.4.3 Bemessungsergebnisse WA11 (Var. 1-4) 22 6.5 Starkregenvorsorge und Hochwasserschutz 24 6.6 Pflege und Unterhalt des oberirdischen Entwässerungssystems 24 6.6.1 Allgemeinen Wartungsarbeiten 25 6.6.2 Außerplanmäßige Überprüfungen und Wartungsmaßnahmen 26 1/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 6.7 Vorgaben für die Bauleitplanung 26 6.7.1 Wasserbezogene Festsetzungsmöglichkeiten im Plan 26 6.7.2 Wichtige Vorgaben für die Erschließungsplanung 26 6.7.3 Abwasserrechtliche Festsetzungsmöglichkeiten 27 2/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 1. VERANLASSUNG Die Universitätsstadt Garching, Lkr. München plant seit ca. 10 Jahren am nördlichen Ortsrand die Entwicklung eines ca. 30 ha großen Baugebietes mit unterschiedlichen Wohnnutzungen und Gemeindebedarfseinrichtungen (Bebauungsplan 171). Für die Aufstellung des Bebauungsplans 171 „Kommunikationszone“ ist eine Prüfung der Umsetzbarkeit sowohl hydraulisch als auch des Flächenbedarfs zur dezentralen Bewirtschaftung und Versickerung des Oberflächenwassers auf der Quartiersebene, d.h. für die privaten Baufelder, notwendig. Die bisherigen Voruntersuchungen (z.B. Versickerungsgutachten) wurden bereits mit dem WWA München während des Bauleitplanverfahrens abgestimmt. Im Auftrag der Stadt Garching b. München wurde das Ramboll Studio Dreiseitl aus Überlingen mit der Vorprüfung zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung auf der Quartiersebene am Beispiel der beiden vorherrschenden Bautypologien mit Blockbebauung im Baufeld WA4 sowie Reihenhausbebauung im Baufeld WA11 beauftragt. 2. AUFGABENSTELLUNG Ziel ist es, in nachfolgendem Konzept die Funktion und technische Integrierbarkeit verschiedener Einzelmaßnahmen bzw. deren Kombinationsmöglichkeiten für die dezentrale Bewirtschaftung und Versickerung des auf befestigten Flächen gesammelten Niederschlagswassers zu entwickeln und entsprechend der baulichen Anforderungen zu verorten und hydraulisch nachzuweisen. Unter den aktuellen Klimaanpassungs- und Umweltschutzzielen sind die Anforderungen in Bezug auf eine wirtschaftliche Lösung und geringstmöglicher Flächenverbrauch besonders hoch. Auch erfordert die Akzeptanz von innovativen und neuartigen Ansätzen bei der zukünftigen Bauherrenschaft eine verständliche und anschauliche Kommunikation des dezentralen Entwässerungskonzeptes mit Referenzbeispielen. Das Ergebnis dieses Konzeptes dient als Grundlage bzw. Anlage zur Erläuterung der Festsetzungen im Bebauungsplan für alle Baufelder. 3. ALLG. PROJEKTBESCHREIBUNG Auf Grundlage des Stadtentwicklungsplanes wird für die „Kommunikationszone“ zwischen dem Hochschul- und Forschungszentrum im Norden und der Stadt Garching im Süden seit 2012 ein städtebaulicher Masterplan entwickelt, der tragfähige Wege einer ökologisch sowie sozial nachhaltigen Stadtentwicklung aufzeigt und dabei die bestehende Zäsur durch eine verbesserte Vernetzung zwischen den beiden Stadtteilen überwindet. bgsm Architekten Stadtplaner Partnerschaftsgesellschaft mbB, München und Keller Damm Kollegen GmbH Landschaftsarchitekten Stadtplaner, München sind seit dem städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit der Erstellung des B-Plans beauftragt. Das Planungsgebiet liegt im Norden der Stadt Garching b. München zwischen der Freisinger Landstraße im Westen, der Ludwig-Prandtl-Straße im Norden, der U-Bahnlinie U6 im Osten und dem Unteren Straßäcker bzw. dem Brauneckweg im Süden. Das Gesamtgebiet umfasst ca. 30 ha. 3/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 Das Planungsgebiet liegt am Schnittpunkt zweier Landschaftsräume: im Westen die Münchner Schotterebene und im Osten die Isarauen. Die potenzielle natürliche Vegetation besteht überwiegend aus einem Eschen-Ulmen-Auwald. Der Boden besteht aus stark kalkhaltigen Braunerdeauflagen mit sehr durchlässigem, kiesigem Untergrund. Das Planungsgebiet ist, bis auf das Umspannwerk am Römerhofweg, unbebaut und wird aktuell landwirtschaftlich genutzt. Abbildung 1: Übersichtskarte (aus Geolog.Gutachten Wagerer GeoConsult, 2018) Der Wiesäckerbach, ein künstlich angelegter ehemaliger Bewässerungsgraben, fließt als Oberflächengewässer mit einiger Entfernung zum Planungsgebiet östlich der U-Bahnlinie in Richtung Norden zum Hochschul- und Forschungszentrum. 4. GRUNDLAGENERMITTLUNG Zum B-Plan 171 „Kommunikationszone“ wurden von Seiten der Stadt Garching folgende Unterlagen bereitgestellt: • Bebauungsplan mit Grünordnung, Planentwurf + Satzungsentwurf + Übersicht Grundflächen GR nach §19(2) und §19(4) BauNVO (Stadtplanungsamt 20.5.2020) · Geologisches Gutachten, Wagerer GeoConsult, 9.5.2018 • Stellungnahme WWA München v. 15.1.2021 · Geologisches Gutachten, Wagerer GeoConsult, 9.5.2018 4/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 4.1 Bebauungsplan mit Untersuchungsbereichen An der nördlichen Grenze befindet sich das Baufeld WA4 (1,44 ha). Hier verläuft eine 110kV Überlandleitung, die von jeglicher Bebauung und anderen Infrastrukturen möglichst freigehalten werden muss. Das WA11 (0,46 ha) liegt an der südwestlichen B- Plangrenze zur bestehenden Wohnsiedlung. In beiden Baufeldern werden über 70% der Grundfläche mit Gemeinschaftstiefgaragen und mit Gebäuden unter- bzw. überbaut. (GFZ WA11 -0,76 und WA4 - 1,18) WA4 WA11 Abbildung 2: B-Plan Entwurf (20.5.2020) 5/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 4.2 Topografie Das Gebiet selbst fällt überwiegend gleichmäßig von ca. 479,5 m ü. NN im Süden und Süd-Westen auf ca. 476,0 m ü. NN im Nord-Osten. In Teilbereichen sind lineare wallartige Aufschüttungen vorhanden, die nach Norden Richtung Heizkraftwerk und Feuerwehr der TU München eine Höhe von bis zu 482,5 m ü. NN erreichen. Für beide Untersuchungsbereiche WA4 und WA11 wird im aktuellen B-Planentwurf 478,0 m ü. NN als Höhenbezugspunkt angeben. Abbildung 3: Topografische Grundkarte (Quelle: https://de-de.topographic- map.com/maps/6jkw/Garching-bei-M%C3%BCnchen/, Zugriff: 30.03.2021) 4.3 Grundwasser Der mittlere Grundwasserflurabstand beträgt im Planungsgebiet zwischen ca. 3,75 m und ca. 6,0 m. Das Grundwasser verläuft in einer Höhe von 474,0 m ü. NN im Südosten und 472,0 m ü. NN im Norden. 4.4 Altlasten und Kampfmittel Im Norden des Planungsgebiets, südlich der Speicherbibliothek befindet sich eine verfüllte Kiesgrube. Im Bereich des bestehenden Umspannwerks muss ebenfalls vom Vorhandensein von Altlasten ausgegangen werden. Für die Flurstücke der Teilflächen 2 und 3 besteht nach Aussagen des aktuellen Entwurfs zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan im Stand vom 31.05.2016 Verdacht auf Altlasten (klärschlammbeschlickte Flächen). Für den Geltungsbereich besteht nach derzeitigem Kenntnisstand kein Kampfmittelverdacht. 4.5 Versickerungseigenschaften Im Mai 2018 wurde von Wagerer GeoConsult ein hydrogeologisches Gutachten erstellt. Für die beiden untersuchten Baufelder sind die Bohrpunkte Gar02 und U6/306 relevant. „Die durchgeführten Bohrungen haben gezeigt, dass unter geringmächtiger Oberbodenauflage durchgehend versickerungsfähige Quartärschotter anstehen, die eine hohe Eignung für dieses Vorhaben aufweisen.“ 6/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 WA4 WA11 Abbildung 4: Ausschnitt des digitalen Orthofotos mit Bohrungen und Baugebietsgrenze (Anlage 2 des hydrogeologischen Gutachtens, Wagerer GeoConsult 2018) Im Baufeld WA4 liegt der mittlere Grundwasserflurabstand ca. 5,77 m unter GOK (bei 472,32 mNN). Der höchste Grundwasserstand wurde aus dem GW-Gleichenplan interpoliert und liegt an dieser Stelle bei 473,15 mNN. Im Baufeld WA11 liegt der mittlere Grundwasserflurabstand ca. 4,41 m unter GOK (bei 473,76 mNN). Der höchste Grundwasserstand wurde aus dem GW-Gleichenplan interpoliert und liegt an dieser Stelle bei 474,15 mNN. Tabelle 1: Mittlerer Grundwasserstand und Durchlässigkeitsbeiwerte des Untergrunds (Anlage 2 des hydrogeologischen Gutachtens, Wagerer GeoConsult 2018) 7/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 „Die durchgeführten Pumpversuche in den Schottern ergaben wie dargelegt in drei Fällen Werte von 1,2 - 1,4E-03 m/s, in einem Fall 6,0E-03 m/s. Aufgrund der Homogenität der Schotter können diese Werte in erster Näherung auch auf die überlagernde ungesättigte Abfolge übertragen werden. Nach Literaturwerten können die aus Pumpversuchen ermittelten Werte für die Versickerung je nach Vorhaben jedoch nur zu 25 - 50% angesetzt werden und sind daher angemessen zu korrigieren. Eine Überprüfung durch Versickerungsversuche im oberflächennahen Bereich ist zu empfehlen.“ Gemäß der technischen Regel (DWA-A 138) ist die entwässerungstechnische Versickerung mit kf-Werten zwischen 10-3 bis 10-6 m/s zu berechnen. Eine höhere Versickerungsleistung, wie evtl. im vorhandenen Isarschotter gegeben, muss zum Schutz des Grundwassers verringert werden. Zudem ist ein ausreichender Grundwasserflurabstand zwischen der Sohle der Versickerungsanlage und dem mittl. höchsten GW-Stand mit mind. 1,0 m einzuhalten. Deshalb ist bei unterirdischen Versickerungsanlagen (Rigolen) ein Bodenaustausch mit geringerer Sickerleistung von kf < 10-3 m/s herzustellen. In den nachfolgenden hydraulischen Bemessungen wird deshalb ein kf-Wert von 5*10-4 m/s für unterirdische Versickerungsrigolen angesetzt. Im weiteren Planungsverlauf müssen Grundwasserhochstände und die Versickerungsleistung des Untergrundes nochmal für jedes Baufeld geprüft werden. 4.6 Sicherung gegen Grundwasser und Sickerwasser „Es ist geplant, alle tiefliegenden Bauteile in WU-Wannen und damit durchgehend wasserdicht auszuführen. Dies, verbunden mit Auftriebssicherheit, ist jedenfalls für den größten Teil der geplanten Bauwerke erforderlich, da Gebäudeteile, insbesondere Bodenplatten, über längere Zeiträume dauerhaft im Grundwasserschwankungsbereich zu liegen kommen.“ Bei Versickerung von Niederschlagswasser in unmittelbarer Nachbarschaft von bestehenden Gebäuden bzw. Bauwerken und Infrastruktureinrichtungen sind die Mindestabstände gemäß der technischen Regeln DWA A138 einzuhalten. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob bei der geplanten Bebauung mit WU- Wannen davon abgewichen werden kann. Eine Versickerung über oder neben Tiefgaragen ist prinzipiell immer möglich unter Einhaltung der DIN-Norm (Flachdach-Richtlinie) mit zusätzlichen Abdichtungsvorgaben, insbesondere bei Rohrdurchführungen. 5. RECHTLICHE VORGABEN 5.1 Bayerisches Wassergesetz Für Neubaumaßnahmen besteht gemäß des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) §55 der Grundsatz zur dezentralen, schadlosen Beseitigung von Niederschlagswasser durch Versickerung oder ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer, unmittelbar auf der Grundstücksfläche oder in dafür vorgesehene Flächen. In Bayern ist mit dem Wassergesetz (BayWG, Art.44) in der Fassung vom 01.08.2019 die dezentrale, naturnahe Bewirtschaftung von Niederschlagswasser für Neubauten verpflichtend: BayWG Art. 44 Grundsätze für den Schutz vor Hochwasser und Dürre: (1) Zur Minderung von Hochwasser- und Dürregefahren sollen Staat und Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben auf 1. Erhalt oder Wiederherstellung der Versickerungsfähigkeit der Böden 2. dezentrale Versickerung von Niederschlagswasser 3. Maßnahmen zur natürlichen Wasserrückhaltung und zur Wasserspeicherung 8/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 hinwirken. Wasserspeicher sind so zu bewirtschaften, dass Hochwasser- und Dürregefahren gemindert werden. Bei der Planung von Hochwasserschutzeinrichtungen sind die Auswirkungen der Klimaänderung angemessen zu berücksichtigen. Seit 1. Januar 2000 ist die Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung und Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in Oberflächengewässer in Kraft (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung – NWFreiV). Hierin werden die technischen Regeln für die genehmigungsfähige bzw. erlaubnisfreie Umsetzung geregelt: Für das Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 WHG) ist eine Erlaubnis vorbehaltlich § 2 nicht erforderlich, wenn das Niederschlagswasser · außerhalb von Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten und von Altlasten und Altlastverdachtsflächen versickert wird, · nicht durch häuslichen, landwirtschaftlichen, gewerblichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften nachteilig verändert ist, · nicht mit anderem Abwasser oder mit wassergefährdenden Stoffen vermischt ist und wenn die Anforderungen nach § 3 und etwaige weitergehende Anforderungen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 erfüllt sind (schadloses Versickern von gesammeltem Niederschlagswasser). Ergänzend dazu sind die Technische Regeln „TRENGW“ zum „schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser“ bzw. die Einleitung in oberirdische Gewässer „TRENOG“ zu beachten. Hiernach ist die flächenhafte Versickerung über den belebten Oberboden die bevorzugte Maßnahme. „Kann die Flächenversickerung oder das Anlegen von Mulden aus Platzgründen nicht verwirklicht werden, so ist eine linienförmige Versickerung über Rigolen oder Sickerrohre anzustreben. Die punktuelle Versickerung von Regenwasser über einen Sickerschacht ist nur anzuwenden, wenn zwingende Gründe eine der vorgenannten Lösungen ausschließen.“ (TRENGW, Abs. 4) „Zum Schutz des Grundwassers und zum Erhalt einer dauerhaften Funktionsfähigkeit ist einer unterirdischen Versickerungsanlage (Rigolen-, Rohr- oder Schachtversickerung) in jedem Fall eine ausreichende Vorreinigung vorzuschalten. Im Übrigen gelten die Anforderungen nach Anhang Tabelle 2.“ (TRENGW, Abs. 4) 5.2 Vorgaben des Wasserwirtschaftsamt München Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) München hat am 15.01.2021 zum B-Plan 171 in Garching b. München Stellung genommen und macht folgende Vorgaben für die Oberflächenentwässerung: · „…Unverschmutztes Niederschlagswasser ist vor Ort über die belebte Oberbodenzone zu versickern, sofern dies aufgrund der Sickerfähigkeit des Bodens und sonstiger Randbedingungen möglich ist. Flächen- und Muldenversickerung ist als vorrangige Lösung zu verwenden. Sollte eine Flächen- bzw. Muldenversickerung technisch nicht möglich sein, ist dies stichhaltig zu begründen.“ · „Die Beseitigung des Niederschlagswassers über Sickerschächte ist darüber hinaus nur dort zulässig, wo zwischen dem mittleren höchsten (MHGW) Grundwasserstand und dem Sickerhorizont ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann.“ 9/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 · „Bei Starkregenereignissen und lokalen Unwetterereignissen können Straßen und Grundstücke überflutet werden. Dies sollte bei der Festlegung von Erdgeschosshöhen bzw. der Ausbildung von Kellern etc. Beachtung finden. Durch die entstehende Bebauung darf es zudem zu keiner Verschlechterung bei wild abfließendem Wasser für Dritte kommen (§37 WHG).“ 5.3 Überflutungsnachweis nach DIN Ein Überflutungsnachweis gemäß der DIN1986-100 und DIN752 muss für alle Grundstücke >800 m² geführt werden. Nach DIN 1986-100 ist das 30-jährliche Ereignis (Tn30a) für den Überflutungsnachweis ausreichend, wenn „Regeneinzugsflächen [nicht] weitgehend aus Dachflächen und nicht schadlos überflutbaren Flächen (z.B. >70%, hierzu zählen auch Innenhöfe) bestehen“. In den Baufeldern WA4 und WA11 liegt der unter- und überbaute Flächenanteil bei über 70%, daher muss das 100-jährliche Ereignis hier mit eingeplant werden. Dafür legt die DIN fest, das 100-jährliche, 5-minütige Ereignis (r(5,100)) zu betrachten. 5.4 Natürliche Wasserbilanz nach DWA A102 Teil 4 Der jährliche Niederschlag in Garching b. München beträgt 1009 mm. Davon verdunsten potenziell 550 mm, tatsächlich aber nur 500 mm. Die Grundwasserneubildungsrate liegt bei 100 mm. Die verbleibende Niederschlagsmenge mit 400 mm fließt oberflächennah ab (Abbildung 5). Nach dem neuen Arbeitsblatt der DWA A102 Teil4 ist der Nachweis zu erbringen, dass die natürliche Wasserbilanz nicht nachteilig verändert wird. Die Zielwerte für Verdunstung, Versickerung und Oberflächenabfluss können in Anlehnung an den hydrologischen Atlas ermittelt werden. Dabei gilt, dass der Oberflächenabfluss gedrosselt oberflächennah in Richtung Vorflut abfließt. Die natürliche Drosselabflussspende beträgt bei flacher Topografie ca. 2-3 l/s/ha. 41% RD - Abfluss 50% I - Infiltration ET - Evapotranspiration 10% Abbildung 5: Natürliche Wasserbilanz Garching b. München (Hydrologischer Atlas Deutschland, 2021) 10/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 6. REGENWASSERKONZEPT 6.1 Ziele Auf Grundlage der sehr guten Versickerungseigenschaften ist das Ziel des nachfolgend entwickelten Regenwasserkonzeptes, das Niederschlagswasser auf allen Grundstücksflächen im Planungsgebiet vollständig dezentral zu bewirtschaften und zu versickern. Zudem ist das Ziel, in jedem Baufeld den Erhalt der natürlichen Wasserbilanz anzustreben. Auf Grund der geplanten, überwiegend dichten Überbauung und Versiegelung (GFZ 0,7 bis 1,25) führen vor allem kombinierte Maßnahmen aus oberflächennaher Rückhaltung mit hoher Verdunstungsoberfläche zum Ergebnis und haben damit eine positive Wirkung auf das Mikroklima im gesamten Baugebiet. Durch eine vollständige Versickerung des überschüssigen, vorgereinigten Regenwassers wird eine ausreichende Grundwasserneubildung gewährleistet. Der Nachweis für die Starkregenrückhaltung auf schadlos überflutbaren Grundstücksflächen incl. Dachflächen trägt außerdem zu einem dezentralen Hochwasserschutz bei. Der Nachweis für eine schadlose Ableitung bzw. Durchleitung von Extremereignissen ist nicht Teil dieser Untersuchung. Abbildung 6: Kühlwirkung der verschiedenen Dachaufbauten (aus Umweltbundesamt „Untersuchung der Potentiale für die Nutzung von Regenwasser zur Verdunstungskühlung in Städten“, 2019) 6.2 Maßnahmen Um die o.g. Ziele zu erreichen, werden für die Baufelder folgende Maßnahmen zur dezentralen, naturnahen Bewirtschaftung vorgeschlagen: · Extensive und intensive Dachbegrünung auf Gebäudedächern und Tiefgaragen mit und ohne Retentionsfunktion 11/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 · Flächenversickerung über durchlässige Beläge oder in Grünflächen · Oberirdische Versickerungs- und Filtermulden über die belebte Oberbodenzone · Filterschächte für die technische Vorreinigung des Oberflächenwassers vor der Versickerung in unterirdischen Sickereinrichtungen · Unterirdische, lineare Sickerpackungen aus Kies (Rigolen) oder Füllkörper · Regenwasserzisterne mit Retentionsfunktion und Option zur Regenwassernutzung z.B. zur Bewässerung von Fassadenbegrünung Abbildung 7: Maßnahmenkombinationen für die dezentrale, naturnahe RW-Bewirtschaftung auf der Grundstücksebene 6.2.1 Gründächer mit und ohne Retentionsfunktion Auf allen Gebäudedächern wird eine extensive Dachbegrünung mit 12 cm Substrat eingeplant. Die Satzung zum B-Plan 171 gibt vor, dass max. 30% der Dachflächen durch Dachfenster und andere Dachaufbauten versiegelt werden dürfen. Die restlichen 70% der Dachflächen sollen begrünt werden. Außerdem sollen und können die Gründächer mit PV- Paneelen kombiniert werden. In der 10 cm starken Dränschicht aus porösem Material, wie Kies, kann das gesammelte Drainagewasser eingestaut und gedrosselt abgeleitet werden. Die Dränebene ist auf 80% der Fläche geplant und hat eine Speicherkapazität von 35%. Die Zwischenspeicherung von Regenwasser in der Drainageschicht ermöglicht eine höhere Verdunstungsrate durch die Kapillarwirkung des Gründachs (s. Blau-Grünes Dach Abbildung 6). Voraussetzung ist die Ausbildung des Dachs mit 0°-Gefälle, sodass sich das Wasser in der Dränschicht einstauen und im Freispiegel Richtung Dachablauf ablaufen kann. Vorteil ist, dass nur eine geringe Anzahl von Dachabläufen notwendig ist und diese frei positionierbar sind. Der Drosselabfluss kann bis auf 1,0l/s eingestellt werden. Das verringert die Rohrquerschnitte im Gebäude sowie den Flächen- und Volumenbedarf für nachgeschaltete Versickerungsanlagen. 6.2.2 Tiefgaragendecke mit und ohne Retentionsfunktion Auf den mit Tiefgaragen unterbauten Innenhöfen wird eine intensive Dachbegrünung mit durchschnittlich 70 cm Substrataufbau geplant. Es wurde angesetzt, dass 55% der Hofflächen begrünt sind und 45% mit teildurchlässigem Belag versiegelt werden. In der 10 cm starken Dränschicht aus porösem Material, wie Kies, kann ebenfalls gesammeltes 12/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 Drainagewasser bzw. Sickerwasser eingestaut und gedrosselt zu den Versickerungsanlagen abgeleitet werden. Abbildung 8: Oberflächennahe Rückhaltung auf Gründächern und auf Tiefgaragen (RSD) Abbildung 9: Entsiegelung im Innenhof und Teichanlage mit Regenwassernutzung auf einer Tiefgaragendecke (Sonnenhöfe Uffhauser Straße und Vauban Freiburg, RSD) 13/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 6.2.3 Versickerungs- und Filtermulden In den Versickerungsmulden wird gesammeltes Niederschlagswasser der Dachflächen und befestigten Grundstücksflächen temporär zwischengespeichert und über den belebten Oberboden gereinigt und in den nicht unterbauten, sickerfähigen Untergrund mit ausreichendem Grundwasserflurabstand versickert. Filtermulden sind Versickerungsmulden, die gesammeltes Niederschlagswasser über den belebten Oberboden auf unterbauten Flächen in die Drainageebene versickern. Ziel hierbei ist, zusätzliche Verdunstungsoberfläche zu schaffen bzw. das Regenwasser zur Bewässerung der begünten Tiefgaragendecken zu nutzen und gleichzeitig zu filtern, bevor es in die Dränschicht der TG und von dort in unterirdische Versickerungsanlage (Rigole) eingeleitet wird. Alle Mulden werden für das 5-jährliche Niederschlagsereignis bemessen, mit max. 30 cm Einstau zuzüglich 5 cm Freibord, die für den Überflutungsnachweis (Tn100a) als zusätzliches Volumen verfügbar sind. Für den Flächenbedarf der Mulden wurden Böschungsneigungen mit 1:2,5 angesetzt. Der 30 cm starke, bewachsene Oberboden (kf = 10-5 m/s) sorgt für die vollständige Vorreinigung des Regenwassers, bevor es ins Grundwasser sickert. Die Sohle der Mulden muss nach Vorgabe des WWA Münchens einen Mindestabstand von 1,5 m zum mittleren Grundwasserhochstand einhalten. Abbildung 10: Kaskadenförmige RW-Bewirtschaftung im Schnitt (Beispiel Baufeld WA4, Schnitt A, RSD) Auf Grund der kaskadenförmigen Rückhaltung auf Dachebene mit gedrosselter Ableitung in die 2. Rückhaltebene auf der Tiefgarage bzw. Straßenniveau und ggf. Einleitung in die 3. Rückhalteebene mit Versickerungsfunktion (Zisterne und unterirdische Rigole) wird der hydraulische Nachweis mit einem hydrologischen Modell notwendig. 14/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 Für die gestalterische Integration bieten sich sowohl in Vorgärten als auch in Innenhöfen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, um das Regenwasser sichtbar an der Oberfläche abzuleiten und in Mulden zurückzuhalten. Die ökologische und klimaangepasste Stadt wird später auf Grund dieser „blau-grünen“ Gestaltung in den Außenanlagen sichtbar und prägt den Charakter und die Adresse des Grundstücks. Abbildung 11: Blau-Grüne Vorgärten mit Rückhalte- und Versickerungsmulden (links Uffhauser Str. Freiburg RSD, rechts Green Streets Malmö) Mulde Mulde Abbildung 12: Innenhöfe mit Versickerungsmulden (Sonnenhöfe, Uffhauser Straße Freiburg, RSD) 15/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 Abbildung 13: Oberflächennahe Sammlung und Ableitung des Niederschlagswassers (Scharnhauser Park, Ostfildern, RSD) Abbildung 14: Querungen von Versickerungsmulden mittels Stegplatten oder Kastenrinnen (Scharnhauser Park, Ostfildern, RSD) Zum anderen wird die Artenvielfalt der Bepflanzung auch wieder zu einer Zunahme von Insekten und Vögeln beitragen. Nachfolgende Beispiele mit „Schottergärten“ beweisen leider das Gegenteil. Die Nachteile liegen auf der Hand: Schlecht fürs Klima, wenig Artenvielfalt, keine nachhaltige Adresse. 16/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 Abbildung 15: Eher zur Abschreckung, Vorgärten in Schotter-Design (RSD) 6.2.4 Unterirdische Versickerungsrigolen In begründeten Ausnahmefällen und bei äußerst beengten Platzverhältnissen können unterirdische Rückhalte- und Versickerungsanlagen in Form von Rigolen (klassisch mit Kies oder mit Speicherblöcken/Tunnelelementen) hergestellt werden. Vor der Versickerung muss jedoch eine ausreichende Vorreinigung des Niederschlagswassers durch eine 30 cm belebte Oberbodenzone oder durch einen technischen Filter gewährleistet werden. Kiesrigolen haben einen höheren Volumenbedarf (Porenvolumen ca. 35%) als technische Speicherelemente (ca. 95%). Bei der Planung kommt es vor allem auf die statische Belastbarkeit an. Aufgrund der notwendigen Vorreinigung ist der Wartungsaufwand für die unterirdische Versickerungsanlage eher als gering einzustufen. Die Sohle der Versickerungsrigolen muss nach Vorgabe des WWA Münchens einen Mindestabstand mit 1,5 m zum mittleren Grundwasserhochstand einhalten. Einen sehr guten Überblick über Produkte und Kosten für unterirdische Rückhalte- und Versickerungssysteme und Filter bietet die Fachvereinigung für Betriebs- und Regenwassernutzung (FBR) (https://www.fbr.de/publikationen/marktuebersicht- regenwassernutzung-und-regenwasserbewirtschaftung/; https://www.fbr.de/marktuebersicht/katalog/#0) Abbildung 16: Mulden-Rigolen-System (Scharnhauser Park, Ostfildern RSD) 17/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 6.2.5 Technische Vorreinigung Als Ersatz für die belebte Oberbodenpassage müssen DIBt-geprüfte und vom Wasserwirtschaftsamt zugelassene technische Filter für die Vorreinigung vor einer unterirdischen Versickerungsanlage vorgeschaltet werden. Der Nachweis erfolgt mit Hilfe des Merkblatts DWA M153. Je nach Belastung des Niederschlagswassers kommen hier Absetzschächte, Lamellenabscheider oder Filterrinnen, -Beete oder -Schächte mit speziellen Filtersubstraten zum Einsatz, die ggf. ab einer best. Schadstoffbelastung ausgetauscht werden müssen. 6.2.6 Regenwasserzisternen Regenwasserzisternen lohnen sich vor allem als Langzeitspeicher in Kombination mit Starkregenrückhaltung und als Löschwasserspeicher. Die Lage und Geometrie der Zisternen kann heutzutage Dank der o.g. Speicherblöcke sehr flexibel hergestellt in einer Teichfolie dicht verschweißt werden. Langzeitsimulationen zeigen, dass bei einer ganzjährigen Nutzung des Regenwassers, gerade in Gemeinschaftsnutzung als Betriebswasser im Gebäude und zur Gartenbewässerung bis zu 40% Rückhaltevolumen eingespart werden kann. Der gedrosselte Ablauf/Überlauf aus der Zisterne wird i.d.R. im freien Gefälle in die Vorreinigung vor der Rigolenversickerung geleitet. Einen sehr guten Überblick über Produkte und Kosten für unterirdische Zisternen, Filter, Pumpentechnik usw. bietet die Fachvereinigung für Betriebs- und Regenwassernutzung (FBR) (https://www.fbr.de/publikationen/marktuebersicht-regenwassernutzung-und- regenwasserbewirtschaftung/ ; https://www.fbr.de/marktuebersicht/katalog/#0) Abbildung 17: Freiraumgestaltung und Klimaverbesserung mit Regenwasser (Arkadien Asperg, RSD) 6.3 Lösungsvarianten für die dezentrale RW-Bewirtschaftung In Variante 1 wird gemäß Vorgabe des WWA Münchens der größte Teil des anfallenden Niederschlagswassers über die belebte Bodenzone gereinigt, bevor es versickert. Diese Variante ist deshalb als bevorzugte Variante anzusehen. Als Hauptelemente werden hier Filter- und Versickerungsmulden eingeplant. Zusätzlich werden Tiefgaragenbereiche mit Retentionsfunktion im hydraulischen Bemessungsmodell (STORM.XXL) berücksichtigt. Das gedrosselt ablaufende Regenwasser wird hier z.B. von Wegeflächen über einen Filterschacht in einer unterirdischen Kiesrigole versickert. Diese Variante lässt sich auch auf Gründächer mit Retentionsfunktion (Blau-Grüne Dächer) übertragen. Variante 2 setzt auf die maximale Ausnutzung der Rückhaltefunktion auf der Tiefgaragendecke. Die Gebäudedächer leiten direkt in die Dränschicht der TG und von dort gedrosselt in den Filterschacht und anschließend in die Kiesrigole. Diese Variante bietet Vorteile bei den Baufeldern, in denen der Platz für die Filter- und 18/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 Versickerungsmulden nicht ausreichend vorhanden ist. (z.B. Feuerwehrumfahrt, Spielbereiche u.a.) Durch die maximale Ausnutzung des Retentionsdach kann dennoch eine hohe Verdunstungsleistung über die intensive Dachbegrünung auf der Tiefgarage erzielt werden. Diese Variante lässt sich auch bei Gründächern mit Retentionsfunktion (Blau-Grüne Dächer) übertragen. Anstelle des Rückhaltespeichers auf der TG bzw. Blau-Grünes Dach kann auch eine Regenwasserzisterne mit Retentionsfunktion verwendet werden (Variante 3). Die Gebäudedächer wie auch die Tiefgaragendecke leiten das gesammelte Niederschlagswasser in die Zisterne und von dort gedrosselt über einen Filterschacht in eine Versickerungsrigole mit Kiesfüllung. Die Verdunstungsleistung dieser Variante ist im ersten Moment geringer als bei den vorherigen Varianten. Je nach Verbrauchsanteil für die Gartenbewässerung oder Wassergestaltung kann das gespeicherte Regenwasser wieder an der Oberfläche in Trockenzeiten zur Verdunstung gebracht werden. Variante 4 stellt die weit verbreitete unterirdische Versickerungslösung dar, für alle Bereiche mit sehr beengten, oberirdischen Platzverhältnissen. Hier wird das anfallende Regenwasser der Gebäudedächer und der Tiefgarage in Kiesrigolen geleitet und versickert. Die Reinigung des Regenwassers erfolgt über einen vorgeschalteten Filterschacht. 6.4 Hydraulischer Nachweis 6.4.1 Grundlagen Die geplanten Maßnahmen und Anlagen zur naturnahen Regenwasserbewirtschaftung werden für das 5-jährliche Niederschlagsereignis bemessen (Tn5a). Es wird über alle Dauerstufen das maßgebende, maximale Retentionsvolumen bestimmt. Der Überflutungsnachweise wird für das Tn100a in der ersten Dauerstufe (5 Minuten) geführt. Die hydraulischen Berechnungen basieren auf der aktuellen Niederschlagsstatistik des KOSTRA-Atlas des DWD (Stand 2010R 2.3) für Garching. Aufgrund des kaskadenförmigen Ableitungs- und Speichersystems wird, wie in DWA-A 118 empfohlen, zur genaueren Abbildung der Translations- und Retentionsprozesse ein hydrologisches Modell angewendet. Im vorliegenden Projekt wurde eine hydrologische Modellierung mit der Software STORM.XXL der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH durchgeführt. Hierbei handelt es sich um ein hydrologisches Niederschlags- Abfluss-Modell. Das Programm ermöglicht die näherungsweise Lösung eines vernetzten Systems, bestehend aus verschiedenen Elementen der zentralen und dezentralen Regenwasserbewirtschaftung. Modelltechnisch wird zwischen der Abflussbildung und der Konzentration unterschieden. Der hieraus entstehende effektive Niederschlag wird unter Berücksichtigung der Translations- sowie Retentionsprozesse in den einzelnen Elementen dargestellt. Die Berechnung der einzelnen Systemzustände erfolgt hierbei für das jeweilige Zustandsintervall, i.d.R. in Zeitschritten von 5 Minuten. Aus den Regendaten des KOSTRA-Atlas wurde ein Modellregen mit einer Verteilungskurve nach Euler Typ II erstellt. Für die Berechnung des effektiven Niederschlags werden die Flächenangaben (Tabelle 2) in STORM weiter konkretisiert. 30% der Dachflächen sind durch Dachfenster und andere Dachaufbauten versiegelt. Dazu wird ein erhöhter Abfluss durch die eingeplanten PV- Paneele und die Attika mit vorliegendem Kiesstreifen mit weiteren 25% eingerechnet. Die restlichen 45% sind direkt überregnete Grünfläche. Auf der Tiefgarage werden 55% Grünfläche überregnet und 45% generieren einen verzögerten Abfluss über teildurch- lässige Beläge. Auf 80% der Dach- und Tiefgaragenflächen wird eine Drainageschicht 19/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 angesetzt. Für den Freiraum werden 70% Grünanteil und 30% teildurchlässige Beläge angesetzt. Alle Annahmen zur Flächenverteilung sind in Tabelle 3 zusammengefasst. Tabelle 2: Flächenbilanz Gesamtfläche Dachfläche ges. Tiefgarage ges. Freifläche Baufeld [m²] [m²] [m²] [m²] WA4 14.355 4.465 6.978 2.913 WA11 4.603 1.738 1.712 1.154 Tabelle 3: Annahmen zur Flächenverteilung Annahmen Anteile Retentionsfläche 80% Dach Grün 45% Dach versiegelt 55% TG Grün 55% TG Belag 45% Frei Grün 70% Frei Wege 30% min. Grün 10% max. Belag 90% 6.4.2 Bemessungsergebnisse WA4 für (Var. 1 - 4) Im Baufeld WA4 mit 1,44 ha (GFZ 1,18) werden für ein 5-jährlichen Bemessungsereignis 80 bis 260 m³ Retentionsvolumen benötigt (Tabelle 4). Der größte Flächen- und Volumenbedarf entsteht bei Variante 1 für die Filtermulden, da für den belebten Oberboden ein Versickerungswert mit kf = 10-5 m/s anzusetzen ist. Dennoch ist diese Variante bevorzugt, um das Grundwasser nachhaltig zu schützen. Tabelle 4: Bemessungsergebnisse (Tn5a-100a) der verschiedenen Varianten, Baufeld WA4 Retentionsvolumen (Vret) [m³] Varianten Blau- Versickerungs- Filter- Grünes Zisterne Rigolen Summe mulden mulden Dach V1 38 220 0 0 2,3 260,3 V2 38 0 195 0 1,6 234,6 V3 38 0 0 210 3,5 251,5 V4 38 0 0 0 41,2 79,2 20/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 Abbildung 18: Lageplan RW-Konzept Variante 1, Baufeld WA4 Variante 2 erfordert weniger Retentionsvolumen als Variante 1 und 3. Grund dafür sind die flächige Verteilung des Regenwassers auf der Dränschicht der TG und die geringe Einstauhöhe, die zu einem geringeren Drosselablauf führt. Zwischen V3 und V2 steht oder fällt die Entscheidung ob mit oder ohne Regenwassernutzung in der Regel durch die Verfügbarkeit von unterirdischem Raum und den Bau- und Unterhaltungskosten. Aus Sicht der Wasserbilanzmodells (WABILA gemäß DWA A102 Teil 4) wäre ein erhöhter Verdunstungsanteil bevorzugt und somit die Variante 2 mit Blau-Grünen Dächern bzw. TG-Decke. Auf Grund des fehlenden Ableitungssystems wird das Regenwasser vollständig verdunstet oder versickert. Die Variante 4 mit unterirdischer Versickerung erfordert das geringste Rückhaltevolumen (Versickerung kf = 5*10-4 m/s) jedoch muss man hier mit einem höheren Aufwand und Kosten für die technische Vorreinigung rechnen. 21/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 Diese Variante ist dennoch als letzte Option zu verstehen, da hier die Verdunstung deutlich reduziert stattfindet. 100% 90% 32% 80% 50% 53% 47% 70% 57% 60% ET - Evapotranspiration 50% I - Infiltration 40% RD - Abfluss 30% 20% 10% 0% Nat. Wabila WA4-V1 WA4-V2 WA4-V3 WA4-V4 Abbildung 19: Wasserbilanzen der vier Varianten im Baufeld WA4 6.4.3 Bemessungsergebnisse WA11 (Var. 1-4) Für das Baufeld WA11 mit 0,46 ha (GFZ 0,76) werden bei dem 5-jährlichen Bemessungsereignis 45 bis 151 m³ Retentionsvolumen benötigt (Tabelle 5). Der größte Flächen- und Volumenbedarf entsteht bei Variante 1 für die Filtermulden, da für den belebten Oberboden ein Versickerungswert mit kf = 10-5 m/s anzusetzen ist. Dennoch ist diese Variante bevorzugt, um das Grundwasser nachhaltig zu schützen. Tabelle 5: Bemessungsergebnisse (Tn5a-100a) der verschiedenen Varianten, Baufeld WA11 Retentionsvolumen (Vret) [m³] Varianten Versickerungs- Filter- Retentions- Zisterne Rigolen Summe mulden mulden dach V1 105 0 44 0 1.7 150.7 V2 35 0 44 0 2.7 81.7 V3 35 0 0 53 1.3 89.3 V4 35 0 0 0 10.2 45.2 22/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 Abbildung 20: Lageplan RW-Konzept Variante 1, Baufeld WA11 Variante 2 erfordert nahezu halb so viel Retentionsvolumen wie Variante 1. Grund dafür ist die Position der Mulden außerhalb der Tiefgarage, dadurch wird Retentionsvolumen in den Versickerungsmulden und zusätzlich auf der TG nötig. V2 hat einen Vorteil gegenüber V3 aufgrund der flächigen Verteilung des Regenwassers auf der Dränschicht der TG und die geringe Einstauhöhe, die zu einem geringeren Drosselablauf führt. Zwischen V3 und V2 steht oder fällt die Entscheidung ob mit oder ohne Regenwassernutzung in der Regel durch die Verfügbarkeit von unterirdischem Raum und den Bau- und Unterhaltungskosten. Aus Sicht der Wasserbilanzmodells (WABILA gemäß DWA A102 Teil 4) wäre ein erhöhter Verdunstungsanteil bevorzugt und somit die Variante 2 mit Blau-Grünen Dächern bzw. TG-Decke. Auf Grund des fehlenden Ableitungssystems wird das Regenwasser vollständig verdunstet oder versickert. Die Variante4 mit unterirdischer Versickerung erfordert das geringste Rückhaltevolumen (Versickerung kf = 5*10-4 m/s) jedoch muss man hier mit einem höheren Aufwand und Kosten für die technische Vorreinigung rechnen. Diese Variante ist dennoch als letzte Option zu verstehen, da hier die Verdunstung deutlich reduziert stattfindet. 23/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 6.5 Starkregenvorsorge und Hochwasserschutz Überflutungen können einerseits durch Starkregenereignisse und das unmittelbar abfließende Oberflächenwassers auf dem Gelände ausgelöst werden. Dabei gilt es, Schäden an Gebäuden und lebenswichtigen Infrastruktureinrichtungen zu vermeiden bzw. vorzubeugen. Dafür können verschiedene Maßnahmen Anwendung finden. Das Gelände wird um alle schützenwerten Bauten und Einrichtungen über das Überflutungsniveau angehoben. Im Allgemeinen gilt, das Geländegefälle mit mind. 2% weg von den Gebäuden auszubilden und Tiefgaragen mit einer Schwelle vor der Einfahrt zu schützen. Kellerfenster, die unter der Rückstauebene liegen, müssen druckwasserdicht ausgebildet werden. Abbildung 21: Ableitung eines Starkregenereignis über eine Rinne, Sonnensiedlung Esslingen-Egert (RSD) Für die beiden Baufelder WA4 und WA11 wurde die neue Topografie geprüft und die Notwasserwege bzw. die Hauptfließrichtung im Plan markiert. Der Großteil der Notüberläufe aus den Grundstücken wird vermutlich über die Straßen schadlos abgeleitet. In WA11 ist ein Tiefpunkt in der geplanten Straße identifiziert (westlich des Baufeldes). Um einen Rückstau durch ein Starkregenereignis und im schlechtesten Fall ein Überlauf ins Baufeld WA11 zu verhindern wird zur Entspannung der eingeplante Grünstreifen entlang der Straße als Starkregenableiter eingesetzt, um das Wasser um das Baufeld in Richtung Planstraße zu lenken. Eine Prüfung und Sicherung der gesamten Notwasserwege bis hin zum Vorfluter muss in der nachfolgenden Entwurfsphase auf Grundlage eines Planungs- und Bestands-DGM durchgeführt werden, welches i.d.R. mit Fertigstellung der Verkehrsanalagen und den Freianlagen erfolgt. 6.6 Pflege und Unterhalt des oberirdischen Entwässerungssystems Eine naturnahes, oberirdisches Entwässerungssystem in privaten Flächen bedarf einer angepassten und veränderten Unterhaltung und Pflege. Aus vergleichbaren Projekten ist bekannt, dass der Aufwand für die Unterhaltung der Oberflächen gegenüber unterirdischen Entwässerungsanlagen an die Oberfläche verlagert. Es geht ggf. darum, Personal (Grünpflege) und entsprechende finanzielle Mittel aus der Einsparung der 24/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 Niederschlagswassergebühr entsprechend des Aufwands für Unterhalt und Pflege zu verteilen. Die nachfolgend aufgeführten Arbeiten sind im Rahmen der regelmäßigen Wartungsarbeiten je nach Bedarf durchzuführen. Vornehmlich sollen diese Arbeiten im Frühjahr und Herbst erfolgen. 6.6.1 Allgemeinen Wartungsarbeiten · Freihalten der Zuwege und offener Ableitungsrinnen/ -gräben von behinderndem Bewuchs · Mähen der Grünflächen in vorgegebenen Zeitabständen, in der Regel zweimal jährlich. das Mähgut aus den Retentions- und Versickerungsbereichen ist zu entfernen. · Ausbessern von Vegetationsschäden: eine geschlossene Pflanzendecke ist zu erhalten. · Veranlassung von Frostschutzmaßnahmen (Fetten von Deckeln und beweglichen Teilen) und Winterdienst (Schneeräumung im Bereich oft zu kontrollierender Anlagenteilen, wie Notüberläufe), soweit erforderlich. · Kontrolle sämtlicher Rinnenabläufe, Schächte, Rohrleitungen einschl. Schächte und Abdeckungen auf Mängel. Hierzu gehört auch die Überprüfung von Bauwerksfugen sowie des Oberflächenzustandes von Belagsflächen. · Funktionsprüfung sämtlicher beweglicher Teile (z. B. Rinnen- und Schachtabdeckungen, Verschraubungen) auf Gängigkeit · Überprüfung der Schutzanstriche auf Schäden · Überprüfung der Zu- und Abflussleitung auf hydraulische Durchgängigkeit · Halbjährliche Sichtkontrolle der Absetz- und Filterschächte bzw. Filteranlagen · Sichtprüfung, ggf. Beseitigung grober Schwimmstoffe, Prüfung von Sedimentablagerungen · Sichtprüfung der Wasserqualität in der Anlage. Bei starker Verschmutzung sind ggf. Analysen zu veranlassen. · Prüfung des Wasserspiegels in unterirdischen Retentionsanlagen (Drainageschicht), insbesondere nach Starkregenereignissen muss dieser kontinuierlich abnehmen. Grundsätzlich sind bei der Unterhaltung von Retentions- und Versickerungsanlagen mit Blick auf Grundwasserschutz und Funktionstüchtigkeit der Entwässerungsanlage folgende Punkte zu beachten: · Der Einsatz von wassergefährdenden Stoffen (wie z.B. Herbizide, Fungizide, Insektizide, Streusalz etc.) sind nicht zulässig. · Zur Verringerung der Selbstdichtung durch Verschlämmen und Sedimentation der versickerungswirksamen Beläge ist ein flächenhafter Eintrag von Sedimenten auszuschließen. Die Sedimenträumung erfolgt nach Bedarf. Der Sedimentanfall hängt stark von der Charakteristik der Bepflanzung oder Nutzungen ab. Die tatsächlich erforderlichen Räumungsintervalle können aus den Betriebserfahrungen abgeleitet werden. · Zur Vermeidung der Selbstdichtung und zum Erhalt der Versickerungsleistung (Durchlässigkeit) dürfen versickerungswirksame Flächen nicht mit schwerem Gerät befahren werden. 25/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 Festgestellte Mängel, Schäden oder Dichtsetzungen sind nach Möglichkeit und Dringlichkeit sofort zu beseitigen bzw. es ist deren Beseitigung zu veranlassen. Eine erforderliche zwischenzeitliche Sicherung der Schadensstelle ist zu prüfen. Unverzüglich zu beheben oder ihre Behebung zu veranlassen sind festgestellte Schäden, die zu Havarien führen oder im Extremfall die Schutzwirkung der Anlage aufheben können, z. B. Verstopfungen im Zu- oder Ablaufbereich. 6.6.2 Außerplanmäßige Überprüfungen und Wartungsmaßnahmen Nach Starkregen, nach längeren Trocken- und Frostperioden, Unfällen, Havarien oder Betriebsstörungen der Anlagen gehören hierzu: · Sofortige Kontrolle der Anlagen · Sofortige Beseitigung der Ursache von Betriebsstörungen (z.B. verstopfte Sinkkästen) · Beseitigung von Rechengut und Durchflusshindernissen · Nach einer Havarie mit wassergefährdenden Flüssigkeiten: alle Rohrleitungen und Anlagenteile reinigen 6.7 Vorgaben für die Bauleitplanung 6.7.1 Wasserbezogene Festsetzungsmöglichkeiten im Plan · Kennzeichnung einer unverbindlichen Vormerkung für die Oberflächenentwässerung (gestrichelte Linie). Die unverbindliche Vormerkung „vorgesehene Oberflächenentwässerung“ wird z.B. immer dann verwandt, wenn zum Zeitpunkt der Bebauungsplanung bereits ein Konzept vorliegt, aber eine klare Flächenabgrenzung noch nicht möglich ist. Die erfolgt dann im anschließenden wasserrechtlichen Verfahren. · Festsetzung von Flächen für die Wasserwirtschaft bzw. Flächen für die Regelung des Wasserabflusses (blau-weiß gestreifte Flächen). Voraussetzung: bereits im Bebauungsplan erfolgt die genaue Abgrenzung des Flächenbedarfs. · Festsetzung Flächen für die Abwasserbeseitigung (gelbe Flächen). Hier können vom Klärwerk über Pumpwerke bis hin zu Regenwasserrückhaltebecken alle Abwassereinrichtungen planungsrechtlich gesichert werden. Diese Festsetzung erfasst nur die öffentliche Abwasserbeseitigung. · Nachrichtliche Übernahme nach anderen Fachgesetzen, gem. § 9 (6a) BauGB, z.B. planfestgestellte Wasserflächen, bestehende oder geplante Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete bzw. überschwemmungsgefährdete Gebiete. · Überlagerung von wasserrechtlichen Regelungen mit anderen Nutzungen, z.B. ein trockenes Regenrückhaltebecken innerhalb einer Grünfläche. 6.7.2 Wichtige Vorgaben für die Erschließungsplanung Im Rahmen der Erschließungsplanung werden folgende Übereinkünfte zur Regenwasserbewirtschaftung präzisiert und getroffen: · Abflussrichtung der Entwässerungseinrichtungen · Lage der Entwässerungseinrichtungen · Straßenprofile, Längs- und Quergefälle · Rinnenprofile mit zulässigen Einstauhöhen · Bordsteinhöhen · Straßenhöhen 26/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 · sämtliche Anschlusshöhen (z.B. Tiefgarage, Einfahrten) 6.7.3 Abwasserrechtliche Festsetzungsmöglichkeiten „Es gilt die aktuelle Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Garching b. München“ Rückhaltung „Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser ist zu versickern bzw. durch geeignete Techniken (z.B. Dachbegrünung, Mulden, Zisternen) vollständig abzuwirtschaften. Zielwert hierbei ist, die natürliche Wasserbilanz zu erhalten. Bereitstellung einer zusätzlichen Speicherkapazität auf Dach- und Tiefgaragenflächen mit 50 l/m² Rückhaltevolumen“) Ableitung „Es ist nachzuweisen, dass eine vollständige Bewirtschaftung des Regenwassers auf dem Grundstück nicht möglich ist“ „Die Stadt kann Ausnahmen zulassen oder bestimmen, wenn die Ableitung von Niederschlagswasser aus betriebstechnischen Gründen erforderlich ist.“ „Es bleibt der Stadt vorbehalten, die ableitbare Wassermenge zu begrenzen, Rückhalteeinrichtungen oder eine andere Art der Ableitung zu verlangen.“ 27/28
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11 ANHANG Lagepläne 304000340_20P00-01 304000340_20P00-02 304000340_20P00-03 304000340_20P00-04 304000340_20P00-05 304000340_20P00-06 304000340_20P00-07 304000340_20P00-08 Schnitt 304000340_20S00-10 28/28
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