B-PLAN 171 GARCHING B. MÜNCHEN - VORPRÜFUNG ZUR REGENWASSERBEWIRTSCHAFTUNG AUF QUARTIERSEBENE AM BEISPIEL WA4, WA11

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B-PLAN 171 GARCHING B. MÜNCHEN - VORPRÜFUNG ZUR REGENWASSERBEWIRTSCHAFTUNG AUF QUARTIERSEBENE AM BEISPIEL WA4, WA11
Dokumententyp

Konzeptbericht

Datum

31. März 2021

B-PLAN 171 GARCHING
B. MÜNCHEN
VORPRÜFUNG ZUR
REGENWASSERBEWIRTSCHAFTUNG AUF
QUARTIERSEBENE AM BEISPIEL WA4,
WA11
B-PLAN 171 GARCHING B. MÜNCHEN - VORPRÜFUNG ZUR REGENWASSERBEWIRTSCHAFTUNG AUF QUARTIERSEBENE AM BEISPIEL WA4, WA11
B-PLAN 171 GARCHING B. MÜNCHEN
VORPRÜFUNG ZUR REGENWASSERBEWIRTSCHAFTUNG
AUF QUARTIERSEBENE AM BEISPIEL WA4, WA11

                                                          Ramboll Studio Dreiseitl
Projektname        B-Plan 171, Garching b. München
                                                          Nußdorfer Straße 9
Projekt Nr.        304000340                              88662 Überlingen

Dokumententyp      Konzeptbericht
                                                          T +49 7551 9288-0
Datum              31.03.2021                             F +49 7551 9288-88
                                                          www.dreiseitl.com
Durchgeführt von   Henriette Hartkopp, Stefan Brückmann

                                                          Ramboll Deutschland GmbH

                                                          Werinherstraße 79
                                                          81541 München

                                                          Amtsgericht München, HRB 126430
                                                          Geschäftsführer:
                                                          Jens-Peter Saul,
                                                          Stefan Wallmann

                                                          BNP   Paribas      S.A.   Niederlassung
                                                          Deutschland
                                                          IBAN: DE40512106004223034010
                                                          BIC: BNPADEFFXXX
B-PLAN 171 GARCHING B. MÜNCHEN - VORPRÜFUNG ZUR REGENWASSERBEWIRTSCHAFTUNG AUF QUARTIERSEBENE AM BEISPIEL WA4, WA11
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11

INHALT

1.              Veranlassung                                                                                          3
2.              Aufgabenstellung                                                                                      3
3.              Allg. Projektbeschreibung                                                                             3
4.              Grundlagenermittlung                                                                                  4
4.1             Bebauungsplan mit Untersuchungsbereichen                                                               5
4.2             Topografie                                                                                             6
4.3             Grundwasser                                                                                            6
4.4             Altlasten und Kampfmittel                                                                              6
4.5             Versickerungseigenschaften                                                                             6
4.6             Sicherung gegen Grundwasser und Sickerwasser                                                           8
5.              rechtliche Vorgaben                                                                                   8
5.1             Bayerisches Wassergesetz                                                                               8
5.2             Vorgaben des Wasserwirtschaftsamt München                                                              9
5.3             Überflutungsnachweis nach DIN                                                                         10
5.4             Natürliche Wasserbilanz nach DWA A102 Teil 4                                                          10
6.              Regenwasserkonzept                                                                                11
6.1             Ziele                                                                                                 11
6.2             Maßnahmen                                                                                             11
6.2.1           Gründächer mit und ohne Retentionsfunktion                                                            12
6.2.2           Tiefgaragendecke mit und ohne Retentionsfunktion                                                      12
6.2.3           Versickerungs- und Filtermulden                                                                       14
6.2.4           Unterirdische Versickerungsrigolen                                                                    17
6.2.5           Technische Vorreinigung                                                                               18
6.2.6           Regenwasserzisternen                                                                                  18
6.3             Lösungsvarianten für die dezentrale RW-Bewirtschaftung                                                18
6.4             Hydraulischer Nachweis                                                                                19
6.4.1           Grundlagen                                                                                            19
6.4.2           Bemessungsergebnisse WA4 für (Var. 1 - 4)                                                             20
6.4.3           Bemessungsergebnisse WA11 (Var. 1-4)                                                                  22
6.5             Starkregenvorsorge und Hochwasserschutz                                                               24
6.6             Pflege     und     Unterhalt                               des            oberirdischen
                Entwässerungssystems                                                                                  24
6.6.1           Allgemeinen Wartungsarbeiten                                                                          25
6.6.2           Außerplanmäßige Überprüfungen und Wartungsmaßnahmen                                                   26

                                                                                                                           1/28
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6.7             Vorgaben für die Bauleitplanung                                                                       26
6.7.1           Wasserbezogene Festsetzungsmöglichkeiten im Plan                                                      26
6.7.2           Wichtige Vorgaben für die Erschließungsplanung                                                        26
6.7.3           Abwasserrechtliche Festsetzungsmöglichkeiten                                                          27

                                                                                                                           2/28
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1.      VERANLASSUNG
        Die Universitätsstadt Garching, Lkr. München plant seit ca. 10 Jahren am nördlichen
        Ortsrand die Entwicklung eines ca. 30 ha großen Baugebietes mit unterschiedlichen
        Wohnnutzungen und Gemeindebedarfseinrichtungen (Bebauungsplan 171).
        Für die Aufstellung des Bebauungsplans 171 „Kommunikationszone“ ist eine Prüfung der
        Umsetzbarkeit sowohl hydraulisch als auch des Flächenbedarfs zur dezentralen
        Bewirtschaftung und Versickerung des Oberflächenwassers auf der Quartiersebene, d.h.
        für die privaten Baufelder, notwendig. Die bisherigen Voruntersuchungen (z.B.
        Versickerungsgutachten) wurden bereits mit dem WWA München während des
        Bauleitplanverfahrens abgestimmt.
        Im Auftrag der Stadt Garching b. München wurde das Ramboll Studio Dreiseitl aus
        Überlingen mit der Vorprüfung zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung auf der
        Quartiersebene am Beispiel der beiden vorherrschenden Bautypologien mit
        Blockbebauung im Baufeld WA4 sowie Reihenhausbebauung im Baufeld WA11 beauftragt.

2.      AUFGABENSTELLUNG
        Ziel ist es, in nachfolgendem Konzept die Funktion und technische Integrierbarkeit
        verschiedener Einzelmaßnahmen bzw. deren Kombinationsmöglichkeiten             für die
        dezentrale Bewirtschaftung und Versickerung des auf befestigten Flächen gesammelten
        Niederschlagswassers zu entwickeln und entsprechend der baulichen Anforderungen zu
        verorten und hydraulisch nachzuweisen. Unter den aktuellen Klimaanpassungs- und
        Umweltschutzzielen sind die Anforderungen in Bezug auf eine wirtschaftliche Lösung und
        geringstmöglicher Flächenverbrauch besonders hoch. Auch erfordert die Akzeptanz von
        innovativen und neuartigen Ansätzen bei der zukünftigen Bauherrenschaft eine
        verständliche und anschauliche Kommunikation des dezentralen Entwässerungskonzeptes
        mit Referenzbeispielen. Das Ergebnis dieses Konzeptes dient als Grundlage bzw. Anlage
        zur Erläuterung der Festsetzungen im Bebauungsplan für alle Baufelder.

3.      ALLG. PROJEKTBESCHREIBUNG
        Auf Grundlage des Stadtentwicklungsplanes wird für die „Kommunikationszone“ zwischen
        dem Hochschul- und Forschungszentrum im Norden und der Stadt Garching im Süden seit
        2012 ein städtebaulicher Masterplan entwickelt, der tragfähige Wege einer ökologisch
        sowie sozial nachhaltigen Stadtentwicklung aufzeigt und dabei die bestehende Zäsur
        durch eine verbesserte Vernetzung zwischen den beiden Stadtteilen überwindet. bgsm
        Architekten Stadtplaner Partnerschaftsgesellschaft mbB, München und Keller Damm
        Kollegen GmbH Landschaftsarchitekten Stadtplaner, München sind seit dem
        städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit der Erstellung des B-Plans
        beauftragt.
        Das Planungsgebiet liegt im Norden der Stadt Garching b. München zwischen der
        Freisinger Landstraße im Westen, der Ludwig-Prandtl-Straße im Norden, der U-Bahnlinie
        U6 im Osten und dem Unteren Straßäcker bzw. dem Brauneckweg im Süden. Das
        Gesamtgebiet umfasst ca. 30 ha.

                                                                                                                      3/28
B-PLAN 171 GARCHING B. MÜNCHEN - VORPRÜFUNG ZUR REGENWASSERBEWIRTSCHAFTUNG AUF QUARTIERSEBENE AM BEISPIEL WA4, WA11
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11

        Das Planungsgebiet liegt am Schnittpunkt zweier Landschaftsräume: im Westen die
        Münchner Schotterebene und im Osten die Isarauen. Die potenzielle natürliche Vegetation
        besteht überwiegend aus einem Eschen-Ulmen-Auwald. Der Boden besteht aus stark
        kalkhaltigen Braunerdeauflagen mit sehr durchlässigem, kiesigem Untergrund. Das
        Planungsgebiet ist, bis auf das Umspannwerk am Römerhofweg, unbebaut und wird
        aktuell landwirtschaftlich genutzt.

        Abbildung 1: Übersichtskarte (aus Geolog.Gutachten Wagerer GeoConsult, 2018)

        Der Wiesäckerbach, ein künstlich angelegter ehemaliger Bewässerungsgraben, fließt als
        Oberflächengewässer mit einiger Entfernung zum Planungsgebiet östlich der U-Bahnlinie
        in Richtung Norden zum Hochschul- und Forschungszentrum.

4.      GRUNDLAGENERMITTLUNG
        Zum B-Plan 171 „Kommunikationszone“ wurden von Seiten der Stadt Garching folgende
        Unterlagen bereitgestellt:
        •   Bebauungsplan mit Grünordnung, Planentwurf + Satzungsentwurf + Übersicht
            Grundflächen GR nach §19(2) und §19(4) BauNVO (Stadtplanungsamt 20.5.2020)
        · Geologisches Gutachten, Wagerer GeoConsult, 9.5.2018
        • Stellungnahme WWA München v. 15.1.2021
        · Geologisches Gutachten, Wagerer GeoConsult, 9.5.2018

                                                                                                                      4/28
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               4.1 Bebauungsplan mit Untersuchungsbereichen
        An der nördlichen Grenze befindet sich das Baufeld WA4 (1,44 ha). Hier verläuft eine
        110kV Überlandleitung, die von jeglicher Bebauung und anderen Infrastrukturen
        möglichst freigehalten werden muss. Das WA11 (0,46 ha) liegt an der südwestlichen B-
        Plangrenze zur bestehenden Wohnsiedlung. In beiden Baufeldern werden über 70% der
        Grundfläche mit Gemeinschaftstiefgaragen und mit Gebäuden unter- bzw. überbaut. (GFZ
        WA11 -0,76 und WA4 - 1,18)

                                                        WA4

                                                                       WA11

        Abbildung 2: B-Plan Entwurf (20.5.2020)

                                                                                                                      5/28
B-PLAN 171 GARCHING B. MÜNCHEN - VORPRÜFUNG ZUR REGENWASSERBEWIRTSCHAFTUNG AUF QUARTIERSEBENE AM BEISPIEL WA4, WA11
B-Plan 171 Garching b. München - Vorprüfung zur Regenwasserbewirtschaftung auf Quartiersebene am Beispiel WA4, WA11

               4.2 Topografie
        Das Gebiet selbst fällt überwiegend gleichmäßig von ca. 479,5 m ü. NN im Süden und
        Süd-Westen auf ca. 476,0 m ü. NN im Nord-Osten. In Teilbereichen sind lineare wallartige
        Aufschüttungen vorhanden, die nach Norden Richtung Heizkraftwerk und Feuerwehr der
        TU München eine Höhe von bis zu 482,5 m ü. NN erreichen. Für beide
        Untersuchungsbereiche WA4 und WA11 wird im aktuellen B-Planentwurf 478,0 m ü. NN
        als Höhenbezugspunkt angeben.

        Abbildung   3:    Topografische   Grundkarte    (Quelle:      https://de-de.topographic-
        map.com/maps/6jkw/Garching-bei-M%C3%BCnchen/, Zugriff: 30.03.2021)

               4.3 Grundwasser
        Der mittlere Grundwasserflurabstand beträgt im Planungsgebiet zwischen ca. 3,75 m und
        ca. 6,0 m. Das Grundwasser verläuft in einer Höhe von 474,0 m ü. NN im Südosten und
        472,0 m ü. NN im Norden.

               4.4 Altlasten und Kampfmittel
        Im Norden des Planungsgebiets, südlich der Speicherbibliothek befindet sich eine verfüllte
        Kiesgrube. Im Bereich des bestehenden Umspannwerks muss ebenfalls vom
        Vorhandensein von Altlasten ausgegangen werden. Für die Flurstücke der Teilflächen 2
        und 3 besteht nach Aussagen des aktuellen Entwurfs zur Neuaufstellung des
        Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan im Stand vom 31.05.2016
        Verdacht auf Altlasten (klärschlammbeschlickte Flächen). Für den Geltungsbereich
        besteht nach derzeitigem Kenntnisstand kein Kampfmittelverdacht.

               4.5 Versickerungseigenschaften
        Im Mai 2018 wurde von Wagerer GeoConsult ein hydrogeologisches Gutachten erstellt.
        Für die beiden untersuchten Baufelder sind die Bohrpunkte Gar02 und U6/306 relevant.
        „Die durchgeführten Bohrungen haben gezeigt, dass unter geringmächtiger
        Oberbodenauflage durchgehend versickerungsfähige Quartärschotter anstehen, die eine
        hohe Eignung für dieses Vorhaben aufweisen.“

                                                                                                                      6/28
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                                                     WA4

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        Abbildung 4: Ausschnitt des digitalen Orthofotos mit Bohrungen und Baugebietsgrenze (Anlage 2
        des hydrogeologischen Gutachtens, Wagerer GeoConsult 2018)

        Im Baufeld WA4 liegt der mittlere Grundwasserflurabstand ca. 5,77 m unter GOK (bei
        472,32 mNN). Der höchste Grundwasserstand wurde aus dem GW-Gleichenplan
        interpoliert und liegt an dieser Stelle bei 473,15 mNN. Im Baufeld WA11 liegt der mittlere
        Grundwasserflurabstand ca. 4,41 m unter GOK (bei 473,76 mNN). Der höchste
        Grundwasserstand wurde aus dem GW-Gleichenplan interpoliert und liegt an dieser Stelle
        bei 474,15 mNN.

        Tabelle 1: Mittlerer Grundwasserstand und Durchlässigkeitsbeiwerte des Untergrunds (Anlage 2
        des hydrogeologischen Gutachtens, Wagerer GeoConsult 2018)

                                                                                                                      7/28
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        „Die durchgeführten Pumpversuche in den Schottern ergaben wie dargelegt in drei Fällen
        Werte von 1,2 - 1,4E-03 m/s, in einem Fall 6,0E-03 m/s. Aufgrund der Homogenität der
        Schotter können diese Werte in erster Näherung auch auf die überlagernde ungesättigte
        Abfolge übertragen werden. Nach Literaturwerten können die aus Pumpversuchen
        ermittelten Werte für die Versickerung je nach Vorhaben jedoch nur zu 25 - 50%
        angesetzt werden und sind daher angemessen zu korrigieren. Eine Überprüfung durch
        Versickerungsversuche im oberflächennahen Bereich ist zu empfehlen.“
        Gemäß der technischen Regel (DWA-A 138) ist die entwässerungstechnische Versickerung
        mit kf-Werten zwischen 10-3 bis 10-6 m/s zu berechnen. Eine höhere
        Versickerungsleistung, wie evtl. im vorhandenen Isarschotter gegeben, muss zum Schutz
        des    Grundwassers      verringert    werden.    Zudem      ist   ein    ausreichender
        Grundwasserflurabstand zwischen der Sohle der Versickerungsanlage und dem mittl.
        höchsten GW-Stand mit mind. 1,0 m einzuhalten. Deshalb ist bei unterirdischen
        Versickerungsanlagen (Rigolen) ein Bodenaustausch mit geringerer Sickerleistung von
        kf < 10-3 m/s herzustellen. In den nachfolgenden hydraulischen Bemessungen wird
        deshalb ein kf-Wert von 5*10-4 m/s für unterirdische Versickerungsrigolen angesetzt. Im
        weiteren Planungsverlauf müssen Grundwasserhochstände und die Versickerungsleistung
        des Untergrundes nochmal für jedes Baufeld geprüft werden.

               4.6 Sicherung gegen Grundwasser und Sickerwasser
        „Es ist geplant, alle tiefliegenden Bauteile in WU-Wannen und damit durchgehend
        wasserdicht auszuführen. Dies, verbunden mit Auftriebssicherheit, ist jedenfalls für den
        größten Teil der geplanten Bauwerke erforderlich, da Gebäudeteile, insbesondere
        Bodenplatten, über längere Zeiträume dauerhaft im Grundwasserschwankungsbereich zu
        liegen kommen.“ Bei Versickerung von Niederschlagswasser in unmittelbarer
        Nachbarschaft       von     bestehenden       Gebäuden       bzw.     Bauwerken      und
        Infrastruktureinrichtungen sind die Mindestabstände gemäß der technischen Regeln DWA
        A138 einzuhalten. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob bei der geplanten Bebauung mit WU-
        Wannen davon abgewichen werden kann. Eine Versickerung über oder neben Tiefgaragen
        ist prinzipiell immer möglich unter Einhaltung der DIN-Norm (Flachdach-Richtlinie) mit
        zusätzlichen Abdichtungsvorgaben, insbesondere bei Rohrdurchführungen.

5.      RECHTLICHE VORGABEN
               5.1 Bayerisches Wassergesetz
        Für Neubaumaßnahmen besteht gemäß des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) §55 der
        Grundsatz zur dezentralen, schadlosen Beseitigung von Niederschlagswasser durch
        Versickerung oder ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer, unmittelbar auf der
        Grundstücksfläche oder in dafür vorgesehene Flächen. In Bayern ist mit dem
        Wassergesetz (BayWG, Art.44) in der Fassung vom 01.08.2019 die dezentrale, naturnahe
        Bewirtschaftung von Niederschlagswasser für Neubauten verpflichtend:
        BayWG Art. 44 Grundsätze für den Schutz vor Hochwasser und Dürre:
        (1) Zur Minderung von Hochwasser- und Dürregefahren sollen Staat und Gemeinden im
        Rahmen ihrer Aufgaben auf
              1. Erhalt oder Wiederherstellung der Versickerungsfähigkeit der Böden
              2. dezentrale Versickerung von Niederschlagswasser
              3. Maßnahmen zur natürlichen Wasserrückhaltung und zur Wasserspeicherung

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        hinwirken. Wasserspeicher sind so zu bewirtschaften, dass Hochwasser- und
        Dürregefahren gemindert werden. Bei der Planung von Hochwasserschutzeinrichtungen
        sind die Auswirkungen der Klimaänderung angemessen zu berücksichtigen.
        Seit 1. Januar 2000 ist die Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung und
        Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in Oberflächengewässer in Kraft
        (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung – NWFreiV). Hierin werden die
        technischen Regeln für die genehmigungsfähige bzw. erlaubnisfreie Umsetzung geregelt:
        Für das Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (§ 3 Abs. 1
        Nr. 5 WHG) ist eine Erlaubnis vorbehaltlich § 2 nicht erforderlich, wenn das
        Niederschlagswasser
              ·    außerhalb von Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten und von Altlasten
                   und Altlastverdachtsflächen versickert wird,
              ·    nicht durch häuslichen, landwirtschaftlichen, gewerblichen oder sonstigen
                   Gebrauch in seinen Eigenschaften nachteilig verändert ist,
              ·    nicht mit anderem Abwasser oder mit wassergefährdenden Stoffen vermischt ist
                   und
        wenn die Anforderungen nach § 3 und etwaige weitergehende Anforderungen nach § 4
        Abs. 1 Satz 1 erfüllt sind (schadloses Versickern von gesammeltem Niederschlagswasser).
        Ergänzend dazu sind die Technische Regeln „TRENGW“ zum „schadlosen Einleiten von
        gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser“ bzw. die Einleitung in
        oberirdische Gewässer „TRENOG“ zu beachten.
        Hiernach ist die flächenhafte Versickerung über den belebten Oberboden die bevorzugte
        Maßnahme. „Kann die Flächenversickerung oder das Anlegen von Mulden aus
        Platzgründen nicht verwirklicht werden, so ist eine linienförmige Versickerung über
        Rigolen oder Sickerrohre anzustreben. Die punktuelle Versickerung von Regenwasser
        über einen Sickerschacht ist nur anzuwenden, wenn zwingende Gründe eine der
        vorgenannten Lösungen ausschließen.“ (TRENGW, Abs. 4)
        „Zum Schutz des Grundwassers und zum Erhalt einer dauerhaften Funktionsfähigkeit ist
        einer unterirdischen Versickerungsanlage (Rigolen-, Rohr- oder Schachtversickerung) in
        jedem Fall eine ausreichende Vorreinigung vorzuschalten. Im Übrigen gelten die
        Anforderungen nach Anhang Tabelle 2.“ (TRENGW, Abs. 4)

               5.2 Vorgaben des Wasserwirtschaftsamt München
        Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) München hat am 15.01.2021 zum B-Plan 171 in
        Garching b. München Stellung genommen und macht folgende Vorgaben für die
        Oberflächenentwässerung:
              ·    „…Unverschmutztes Niederschlagswasser ist vor Ort über die belebte
                   Oberbodenzone zu versickern, sofern dies aufgrund der Sickerfähigkeit des Bodens
                   und sonstiger Randbedingungen möglich ist. Flächen- und Muldenversickerung ist
                   als   vorrangige   Lösung    zu   verwenden.    Sollte eine     Flächen-    bzw.
                   Muldenversickerung technisch nicht möglich sein, ist dies stichhaltig zu
                   begründen.“
              ·    „Die Beseitigung des Niederschlagswassers über Sickerschächte ist darüber hinaus
                   nur dort zulässig, wo zwischen dem mittleren höchsten (MHGW)
                   Grundwasserstand und dem Sickerhorizont ein Abstand von 1,5 m eingehalten
                   werden kann.“

                                                                                                                      9/28
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              ·    „Bei Starkregenereignissen und lokalen Unwetterereignissen können Straßen und
                   Grundstücke überflutet werden. Dies sollte bei der Festlegung von
                   Erdgeschosshöhen bzw. der Ausbildung von Kellern etc. Beachtung finden. Durch
                   die entstehende Bebauung darf es zudem zu keiner Verschlechterung bei wild
                   abfließendem Wasser für Dritte kommen (§37 WHG).“

               5.3 Überflutungsnachweis nach DIN
        Ein Überflutungsnachweis gemäß der DIN1986-100 und DIN752 muss für alle
        Grundstücke >800 m² geführt werden.
        Nach DIN 1986-100 ist das 30-jährliche Ereignis (Tn30a) für den Überflutungsnachweis
        ausreichend, wenn „Regeneinzugsflächen [nicht] weitgehend aus Dachflächen und nicht
        schadlos überflutbaren Flächen (z.B. >70%, hierzu zählen auch Innenhöfe) bestehen“. In
        den Baufeldern WA4 und WA11 liegt der unter- und überbaute Flächenanteil bei über
        70%, daher muss das 100-jährliche Ereignis hier mit eingeplant werden. Dafür legt die
        DIN fest, das 100-jährliche, 5-minütige Ereignis (r(5,100)) zu betrachten.

               5.4 Natürliche Wasserbilanz nach DWA A102 Teil 4
        Der jährliche Niederschlag in Garching b. München beträgt 1009 mm. Davon verdunsten
        potenziell 550 mm, tatsächlich aber nur 500 mm. Die Grundwasserneubildungsrate liegt
        bei 100 mm. Die verbleibende Niederschlagsmenge mit 400 mm fließt oberflächennah ab
        (Abbildung 5). Nach dem neuen Arbeitsblatt der DWA A102 Teil4 ist der Nachweis zu
        erbringen, dass die natürliche Wasserbilanz nicht nachteilig verändert wird. Die Zielwerte
        für Verdunstung, Versickerung und Oberflächenabfluss können in Anlehnung an den
        hydrologischen Atlas ermittelt werden. Dabei gilt, dass der Oberflächenabfluss gedrosselt
        oberflächennah in Richtung Vorflut abfließt. Die natürliche Drosselabflussspende beträgt
        bei flacher Topografie ca. 2-3 l/s/ha.

                                                                              41%               RD - Abfluss
                            50%
                                                                                                I - Infiltration

                                                                                                ET - Evapotranspiration

                                                             10%

        Abbildung 5: Natürliche Wasserbilanz Garching b. München (Hydrologischer Atlas Deutschland,
        2021)

                                                                                                                      10/28
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6.      REGENWASSERKONZEPT

               6.1 Ziele
        Auf Grundlage der sehr guten Versickerungseigenschaften ist das Ziel des nachfolgend
        entwickelten     Regenwasserkonzeptes,      das    Niederschlagswasser       auf   allen
        Grundstücksflächen im Planungsgebiet vollständig dezentral zu bewirtschaften und zu
        versickern. Zudem ist das Ziel, in jedem Baufeld den Erhalt der natürlichen Wasserbilanz
        anzustreben. Auf Grund der geplanten, überwiegend dichten Überbauung und
        Versiegelung (GFZ 0,7 bis 1,25) führen vor allem kombinierte            Maßnahmen aus
        oberflächennaher Rückhaltung mit hoher Verdunstungsoberfläche zum Ergebnis und
        haben damit eine positive Wirkung auf das Mikroklima im gesamten Baugebiet. Durch
        eine vollständige Versickerung des überschüssigen, vorgereinigten Regenwassers wird
        eine ausreichende Grundwasserneubildung gewährleistet. Der Nachweis für die
        Starkregenrückhaltung auf schadlos überflutbaren Grundstücksflächen incl. Dachflächen
        trägt außerdem zu einem dezentralen Hochwasserschutz bei. Der Nachweis für eine
        schadlose Ableitung bzw. Durchleitung von Extremereignissen ist nicht Teil dieser
        Untersuchung.

        Abbildung 6:    Kühlwirkung   der  verschiedenen Dachaufbauten (aus   Umweltbundesamt
        „Untersuchung der Potentiale für die Nutzung von Regenwasser zur Verdunstungskühlung in
        Städten“, 2019)

               6.2 Maßnahmen
        Um die o.g. Ziele zu erreichen, werden für die Baufelder folgende Maßnahmen zur
        dezentralen, naturnahen Bewirtschaftung vorgeschlagen:
              ·    Extensive und intensive Dachbegrünung auf Gebäudedächern und Tiefgaragen
                   mit und ohne Retentionsfunktion

                                                                                                                      11/28
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              ·    Flächenversickerung über durchlässige Beläge oder in Grünflächen
              ·    Oberirdische Versickerungs- und Filtermulden über die belebte Oberbodenzone
              ·    Filterschächte für die technische Vorreinigung des Oberflächenwassers vor der
                   Versickerung in unterirdischen Sickereinrichtungen
              ·    Unterirdische, lineare Sickerpackungen aus Kies (Rigolen) oder Füllkörper
              ·    Regenwasserzisterne mit Retentionsfunktion und Option zur Regenwassernutzung
                   z.B. zur Bewässerung von Fassadenbegrünung

        Abbildung 7: Maßnahmenkombinationen für die dezentrale, naturnahe RW-Bewirtschaftung auf der
        Grundstücksebene

        6.2.1       Gründächer mit und ohne Retentionsfunktion
        Auf allen Gebäudedächern wird eine extensive Dachbegrünung mit 12 cm Substrat
        eingeplant. Die Satzung zum B-Plan 171 gibt vor, dass max. 30% der Dachflächen durch
        Dachfenster und andere Dachaufbauten versiegelt werden dürfen. Die restlichen 70% der
        Dachflächen sollen begrünt werden. Außerdem sollen und können die Gründächer mit PV-
        Paneelen kombiniert werden. In der 10 cm starken Dränschicht aus porösem Material,
        wie Kies, kann das gesammelte Drainagewasser eingestaut und gedrosselt abgeleitet
        werden. Die Dränebene ist auf 80% der Fläche geplant und hat eine Speicherkapazität
        von 35%.
        Die Zwischenspeicherung von Regenwasser in der Drainageschicht ermöglicht eine höhere
        Verdunstungsrate durch die Kapillarwirkung des Gründachs (s. Blau-Grünes Dach
        Abbildung 6). Voraussetzung ist die Ausbildung des Dachs mit 0°-Gefälle, sodass sich das
        Wasser in der Dränschicht einstauen und im Freispiegel Richtung Dachablauf ablaufen
        kann. Vorteil ist, dass nur eine geringe Anzahl von Dachabläufen notwendig ist und diese
        frei positionierbar sind. Der Drosselabfluss kann bis auf 1,0l/s eingestellt werden. Das
        verringert die Rohrquerschnitte im Gebäude sowie den Flächen- und Volumenbedarf für
        nachgeschaltete Versickerungsanlagen.

        6.2.2       Tiefgaragendecke mit und ohne Retentionsfunktion
        Auf den mit Tiefgaragen unterbauten Innenhöfen wird eine intensive Dachbegrünung mit
        durchschnittlich 70 cm Substrataufbau geplant. Es wurde angesetzt, dass 55% der
        Hofflächen begrünt sind und 45% mit teildurchlässigem Belag versiegelt werden. In der
        10 cm starken Dränschicht aus porösem Material, wie Kies, kann ebenfalls gesammeltes

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        Drainagewasser    bzw.   Sickerwasser                               eingestaut            und        gedrosselt   zu   den
        Versickerungsanlagen abgeleitet werden.

        Abbildung 8: Oberflächennahe Rückhaltung auf Gründächern und auf Tiefgaragen (RSD)

        Abbildung 9: Entsiegelung im Innenhof und Teichanlage mit Regenwassernutzung auf einer
        Tiefgaragendecke (Sonnenhöfe Uffhauser Straße und Vauban Freiburg, RSD)

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        6.2.3       Versickerungs- und Filtermulden
        In den Versickerungsmulden wird gesammeltes Niederschlagswasser der Dachflächen und
        befestigten Grundstücksflächen temporär zwischengespeichert und über den belebten
        Oberboden gereinigt und in den nicht unterbauten, sickerfähigen Untergrund mit
        ausreichendem Grundwasserflurabstand versickert.
        Filtermulden sind Versickerungsmulden, die gesammeltes Niederschlagswasser über den
        belebten Oberboden auf unterbauten Flächen in die Drainageebene versickern. Ziel
        hierbei ist, zusätzliche Verdunstungsoberfläche zu schaffen bzw. das Regenwasser zur
        Bewässerung der begünten Tiefgaragendecken zu nutzen und gleichzeitig zu filtern, bevor
        es in die Dränschicht der TG und von dort in unterirdische Versickerungsanlage (Rigole)
        eingeleitet wird.
        Alle Mulden werden für das 5-jährliche Niederschlagsereignis bemessen, mit max. 30 cm
        Einstau zuzüglich 5 cm Freibord, die für den Überflutungsnachweis (Tn100a) als
        zusätzliches Volumen verfügbar sind. Für den Flächenbedarf der Mulden wurden
        Böschungsneigungen mit 1:2,5 angesetzt. Der 30 cm starke, bewachsene Oberboden
        (kf = 10-5 m/s) sorgt für die vollständige Vorreinigung des Regenwassers, bevor es ins
        Grundwasser sickert. Die Sohle der Mulden muss nach Vorgabe des WWA Münchens einen
        Mindestabstand von 1,5 m zum mittleren Grundwasserhochstand einhalten.

        Abbildung 10: Kaskadenförmige RW-Bewirtschaftung im Schnitt (Beispiel Baufeld WA4, Schnitt A,
        RSD)

        Auf Grund der kaskadenförmigen Rückhaltung auf Dachebene mit gedrosselter Ableitung
        in die 2. Rückhaltebene auf der Tiefgarage bzw. Straßenniveau und ggf. Einleitung in die
        3. Rückhalteebene mit Versickerungsfunktion (Zisterne und unterirdische Rigole) wird der
        hydraulische Nachweis mit einem hydrologischen Modell notwendig.

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        Für die gestalterische Integration bieten sich sowohl in Vorgärten als auch in Innenhöfen
        vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, um das Regenwasser sichtbar an der Oberfläche
        abzuleiten und in Mulden zurückzuhalten. Die ökologische und klimaangepasste Stadt
        wird später auf Grund dieser „blau-grünen“ Gestaltung in den Außenanlagen sichtbar und
        prägt den Charakter und die Adresse des Grundstücks.

        Abbildung 11: Blau-Grüne Vorgärten mit Rückhalte- und Versickerungsmulden (links Uffhauser Str.
        Freiburg RSD, rechts Green Streets Malmö)

                                                 Mulde                                                                Mulde

        Abbildung 12: Innenhöfe mit Versickerungsmulden (Sonnenhöfe, Uffhauser Straße Freiburg, RSD)

                                                                                                                          15/28
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        Abbildung 13: Oberflächennahe Sammlung und Ableitung des Niederschlagswassers (Scharnhauser
        Park, Ostfildern, RSD)

        Abbildung 14: Querungen von Versickerungsmulden mittels Stegplatten oder Kastenrinnen
        (Scharnhauser Park, Ostfildern, RSD)

        Zum anderen wird die Artenvielfalt der Bepflanzung auch wieder zu einer Zunahme von
        Insekten und Vögeln beitragen.
        Nachfolgende Beispiele mit „Schottergärten“ beweisen leider das Gegenteil. Die Nachteile
        liegen auf der Hand: Schlecht fürs Klima, wenig Artenvielfalt, keine nachhaltige Adresse.

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        Abbildung 15: Eher zur Abschreckung, Vorgärten in Schotter-Design (RSD)

        6.2.4       Unterirdische Versickerungsrigolen
        In begründeten Ausnahmefällen und bei äußerst beengten Platzverhältnissen können
        unterirdische Rückhalte- und Versickerungsanlagen in Form von Rigolen (klassisch mit
        Kies oder mit Speicherblöcken/Tunnelelementen) hergestellt werden. Vor der
        Versickerung muss jedoch eine ausreichende Vorreinigung des Niederschlagswassers
        durch eine 30 cm belebte Oberbodenzone oder durch einen technischen Filter
        gewährleistet werden. Kiesrigolen haben einen höheren Volumenbedarf (Porenvolumen
        ca. 35%) als technische Speicherelemente (ca. 95%). Bei der Planung kommt es vor
        allem auf die statische Belastbarkeit an. Aufgrund der notwendigen Vorreinigung ist der
        Wartungsaufwand für die unterirdische Versickerungsanlage eher als gering einzustufen.
        Die Sohle der Versickerungsrigolen muss nach Vorgabe des WWA Münchens einen
        Mindestabstand mit 1,5 m zum mittleren Grundwasserhochstand einhalten. Einen sehr
        guten Überblick über Produkte und Kosten für unterirdische Rückhalte- und
        Versickerungssysteme und Filter bietet die Fachvereinigung für Betriebs- und
        Regenwassernutzung        (FBR)      (https://www.fbr.de/publikationen/marktuebersicht-
        regenwassernutzung-und-regenwasserbewirtschaftung/;
        https://www.fbr.de/marktuebersicht/katalog/#0)

        Abbildung 16: Mulden-Rigolen-System (Scharnhauser Park, Ostfildern RSD)

                                                                                                                      17/28
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        6.2.5       Technische Vorreinigung
        Als Ersatz für die belebte Oberbodenpassage müssen DIBt-geprüfte und vom
        Wasserwirtschaftsamt zugelassene technische Filter für die Vorreinigung vor einer
        unterirdischen Versickerungsanlage vorgeschaltet werden. Der Nachweis erfolgt mit Hilfe
        des Merkblatts DWA M153. Je nach Belastung des Niederschlagswassers kommen hier
        Absetzschächte, Lamellenabscheider oder Filterrinnen, -Beete oder -Schächte mit
        speziellen Filtersubstraten zum Einsatz, die ggf. ab einer best. Schadstoffbelastung
        ausgetauscht werden müssen.

        6.2.6       Regenwasserzisternen
        Regenwasserzisternen lohnen sich vor allem als Langzeitspeicher in Kombination mit
        Starkregenrückhaltung und als Löschwasserspeicher. Die Lage und Geometrie der
        Zisternen kann heutzutage Dank der o.g. Speicherblöcke sehr flexibel hergestellt in einer
        Teichfolie dicht verschweißt werden. Langzeitsimulationen zeigen, dass bei einer
        ganzjährigen Nutzung des Regenwassers, gerade in Gemeinschaftsnutzung als
        Betriebswasser im Gebäude und zur Gartenbewässerung bis zu 40% Rückhaltevolumen
        eingespart werden kann. Der gedrosselte Ablauf/Überlauf aus der Zisterne wird i.d.R. im
        freien Gefälle in die Vorreinigung vor der Rigolenversickerung geleitet. Einen sehr guten
        Überblick über Produkte und Kosten für unterirdische Zisternen, Filter, Pumpentechnik
        usw. bietet die Fachvereinigung für Betriebs- und Regenwassernutzung (FBR)
        (https://www.fbr.de/publikationen/marktuebersicht-regenwassernutzung-und-
        regenwasserbewirtschaftung/ ; https://www.fbr.de/marktuebersicht/katalog/#0)

        Abbildung 17: Freiraumgestaltung und Klimaverbesserung mit Regenwasser (Arkadien Asperg, RSD)

               6.3 Lösungsvarianten für die dezentrale RW-Bewirtschaftung
        In Variante 1 wird gemäß Vorgabe des WWA Münchens der größte Teil des anfallenden
        Niederschlagswassers über die belebte Bodenzone gereinigt, bevor es versickert. Diese
        Variante ist deshalb als bevorzugte Variante anzusehen. Als Hauptelemente werden hier
        Filter- und Versickerungsmulden eingeplant. Zusätzlich werden Tiefgaragenbereiche mit
        Retentionsfunktion im hydraulischen Bemessungsmodell (STORM.XXL) berücksichtigt.
        Das gedrosselt ablaufende Regenwasser wird hier z.B. von Wegeflächen über einen
        Filterschacht in einer unterirdischen Kiesrigole versickert. Diese Variante lässt sich auch
        auf Gründächer mit Retentionsfunktion (Blau-Grüne Dächer) übertragen.
        Variante 2 setzt auf die maximale Ausnutzung der Rückhaltefunktion auf der
        Tiefgaragendecke. Die Gebäudedächer leiten direkt in die Dränschicht der TG und von
        dort gedrosselt in den Filterschacht und anschließend in die Kiesrigole. Diese Variante
        bietet Vorteile bei den Baufeldern, in denen der Platz für die Filter- und

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        Versickerungsmulden nicht ausreichend vorhanden ist. (z.B. Feuerwehrumfahrt,
        Spielbereiche u.a.) Durch die maximale Ausnutzung des Retentionsdach kann dennoch
        eine hohe Verdunstungsleistung über die intensive Dachbegrünung auf der Tiefgarage
        erzielt werden. Diese Variante lässt sich auch bei Gründächern mit Retentionsfunktion
        (Blau-Grüne Dächer) übertragen.
        Anstelle des Rückhaltespeichers auf der TG bzw. Blau-Grünes Dach kann auch eine
        Regenwasserzisterne mit Retentionsfunktion verwendet werden (Variante 3). Die
        Gebäudedächer     wie    auch     die   Tiefgaragendecke    leiten   das    gesammelte
        Niederschlagswasser in die Zisterne und von dort gedrosselt über einen Filterschacht in
        eine Versickerungsrigole mit Kiesfüllung. Die Verdunstungsleistung dieser Variante ist im
        ersten Moment geringer als bei den vorherigen Varianten. Je nach Verbrauchsanteil für
        die Gartenbewässerung oder Wassergestaltung kann das gespeicherte Regenwasser
        wieder an der Oberfläche in Trockenzeiten zur Verdunstung gebracht werden.
        Variante 4 stellt die weit verbreitete unterirdische Versickerungslösung dar, für alle
        Bereiche mit sehr beengten, oberirdischen Platzverhältnissen. Hier wird das anfallende
        Regenwasser der Gebäudedächer und der Tiefgarage in Kiesrigolen geleitet und
        versickert. Die Reinigung des Regenwassers erfolgt über einen vorgeschalteten
        Filterschacht.

               6.4 Hydraulischer Nachweis

        6.4.1       Grundlagen
        Die geplanten Maßnahmen und Anlagen zur naturnahen Regenwasserbewirtschaftung
        werden für das 5-jährliche Niederschlagsereignis bemessen (Tn5a). Es wird über alle
        Dauerstufen das maßgebende, maximale Retentionsvolumen bestimmt. Der
        Überflutungsnachweise wird für das Tn100a in der ersten Dauerstufe (5 Minuten) geführt.
        Die hydraulischen Berechnungen basieren auf der aktuellen Niederschlagsstatistik des
        KOSTRA-Atlas des DWD (Stand 2010R 2.3) für Garching.
        Aufgrund des kaskadenförmigen Ableitungs- und Speichersystems wird, wie in DWA-A
        118 empfohlen, zur genaueren Abbildung der Translations- und Retentionsprozesse ein
        hydrologisches Modell angewendet. Im vorliegenden Projekt wurde eine hydrologische
        Modellierung mit der Software STORM.XXL der Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker mbH
        durchgeführt.      Hierbei handelt es sich um ein hydrologisches Niederschlags-
        Abfluss-Modell. Das Programm ermöglicht die näherungsweise Lösung eines vernetzten
        Systems, bestehend aus verschiedenen Elementen der zentralen und dezentralen
        Regenwasserbewirtschaftung. Modelltechnisch wird zwischen der Abflussbildung und der
        Konzentration unterschieden. Der hieraus entstehende effektive Niederschlag wird unter
        Berücksichtigung der Translations- sowie Retentionsprozesse in den einzelnen Elementen
        dargestellt. Die Berechnung der einzelnen Systemzustände erfolgt hierbei für das
        jeweilige Zustandsintervall, i.d.R. in Zeitschritten von 5 Minuten. Aus den Regendaten des
        KOSTRA-Atlas wurde ein Modellregen mit einer Verteilungskurve nach Euler Typ II erstellt.
        Für die Berechnung des effektiven Niederschlags werden die Flächenangaben (Tabelle 2)
        in STORM weiter konkretisiert. 30% der Dachflächen sind durch Dachfenster und andere
        Dachaufbauten versiegelt. Dazu wird ein erhöhter Abfluss durch die eingeplanten PV-
        Paneele und die Attika mit vorliegendem Kiesstreifen mit weiteren 25% eingerechnet.
        Die restlichen 45% sind direkt überregnete Grünfläche. Auf der Tiefgarage werden 55%
        Grünfläche überregnet und 45% generieren einen verzögerten Abfluss über teildurch-
        lässige Beläge. Auf 80% der Dach- und Tiefgaragenflächen wird eine Drainageschicht

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        angesetzt. Für den Freiraum werden 70% Grünanteil und 30% teildurchlässige Beläge
        angesetzt. Alle Annahmen zur Flächenverteilung sind in
        Tabelle 3 zusammengefasst.
        Tabelle 2: Flächenbilanz

                            Gesamtfläche                  Dachfläche ges.                   Tiefgarage ges.                   Freifläche
          Baufeld
                                    [m²]                            [m²]                             [m²]                       [m²]
          WA4                     14.355                           4.465                             6.978                      2.913
          WA11                     4.603                           1.738                             1.712                      1.154

        Tabelle 3: Annahmen zur Flächenverteilung

          Annahmen                        Anteile
          Retentionsfläche                   80%
          Dach Grün                          45%
          Dach versiegelt                    55%
          TG Grün                            55%
          TG Belag                           45%
          Frei Grün                          70%
          Frei Wege                          30%
          min. Grün                          10%
          max. Belag                         90%

        6.4.2        Bemessungsergebnisse WA4 für (Var. 1 - 4)
        Im Baufeld WA4 mit 1,44 ha (GFZ 1,18) werden für ein 5-jährlichen Bemessungsereignis
        80 bis 260 m³ Retentionsvolumen benötigt (Tabelle 4). Der größte Flächen- und
        Volumenbedarf entsteht bei Variante 1 für die Filtermulden, da für den belebten
        Oberboden ein Versickerungswert mit kf = 10-5 m/s anzusetzen ist. Dennoch ist diese
        Variante bevorzugt, um das Grundwasser nachhaltig zu schützen.
        Tabelle 4: Bemessungsergebnisse (Tn5a-100a) der verschiedenen Varianten, Baufeld WA4

                                                             Retentionsvolumen (Vret) [m³]
          Varianten                                                    Blau-
                              Versickerungs-               Filter-
                                                                      Grünes     Zisterne                             Rigolen    Summe
                                 mulden                    mulden
                                                                       Dach
                V1                      38                  220          0            0                                 2,3       260,3
                V2                      38                     0                 195                  0                 1,6       234,6
                V3                      38                     0                   0                 210                3,5       251,5
                V4                      38                     0                   0                  0                41,2        79,2

                                                                                                                                        20/28
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         Abbildung 18: Lageplan RW-Konzept Variante 1, Baufeld WA4

        Variante 2 erfordert weniger Retentionsvolumen als Variante 1 und 3. Grund dafür sind
        die flächige Verteilung des Regenwassers auf der Dränschicht der TG und die geringe
        Einstauhöhe, die zu einem geringeren Drosselablauf führt. Zwischen V3 und V2 steht oder
        fällt die Entscheidung ob mit oder ohne Regenwassernutzung in der Regel durch die
        Verfügbarkeit von unterirdischem Raum und den Bau- und Unterhaltungskosten.
        Aus Sicht der Wasserbilanzmodells (WABILA gemäß DWA A102 Teil 4) wäre ein erhöhter
        Verdunstungsanteil bevorzugt und somit die Variante 2 mit Blau-Grünen Dächern bzw.
        TG-Decke. Auf Grund des fehlenden Ableitungssystems wird das Regenwasser vollständig
        verdunstet oder versickert.
        Die Variante 4 mit unterirdischer Versickerung erfordert das geringste Rückhaltevolumen
        (Versickerung kf = 5*10-4 m/s) jedoch muss man hier mit einem höheren Aufwand und
        Kosten für die technische Vorreinigung rechnen.

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        Diese Variante ist dennoch als letzte Option zu verstehen, da hier die Verdunstung
        deutlich reduziert stattfindet.

           100%
            90%
                                                                                           32%
            80%
                          50%             53%                              47%
            70%                                            57%
            60%                                                                                              ET - Evapotranspiration
            50%
                                                                                                             I - Infiltration
            40%
                                                                                                             RD - Abfluss
            30%
            20%
            10%
              0%
                      Nat. Wabila WA4-V1                WA4-V2          WA4-V3          WA4-V4

         Abbildung 19: Wasserbilanzen der vier Varianten im Baufeld WA4

        6.4.3        Bemessungsergebnisse WA11 (Var. 1-4)
        Für das Baufeld WA11 mit 0,46 ha (GFZ 0,76) werden bei dem 5-jährlichen
        Bemessungsereignis 45 bis 151 m³ Retentionsvolumen benötigt (Tabelle 5). Der größte
        Flächen- und Volumenbedarf entsteht bei Variante 1 für die Filtermulden, da für den
        belebten Oberboden ein Versickerungswert mit kf = 10-5 m/s anzusetzen ist. Dennoch ist
        diese Variante bevorzugt, um das Grundwasser nachhaltig zu schützen.
        Tabelle 5: Bemessungsergebnisse (Tn5a-100a) der verschiedenen Varianten, Baufeld WA11

                                                             Retentionsvolumen (Vret) [m³]
          Varianten           Versickerungs-               Filter-   Retentions-
                                                                                 Zisterne                             Rigolen   Summe
                                 mulden                    mulden       dach
                V1                     105                     0                  44                  0                 1.7     150.7
                V2                      35                     0                  44                  0                 2.7      81.7
                V3                      35                     0                   0                  53                1.3      89.3
                V4                      35                     0                   0                  0                10.2      45.2

                                                                                                                                    22/28
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        Abbildung 20: Lageplan RW-Konzept Variante 1, Baufeld WA11

        Variante 2 erfordert nahezu halb so viel Retentionsvolumen wie Variante 1. Grund dafür
        ist die Position der Mulden außerhalb der Tiefgarage, dadurch wird Retentionsvolumen in
        den Versickerungsmulden und zusätzlich auf der TG nötig. V2 hat einen Vorteil gegenüber
        V3 aufgrund der flächigen Verteilung des Regenwassers auf der Dränschicht der TG und
        die geringe Einstauhöhe, die zu einem geringeren Drosselablauf führt. Zwischen V3 und
        V2 steht oder fällt die Entscheidung ob mit oder ohne Regenwassernutzung in der Regel
        durch die Verfügbarkeit von unterirdischem Raum und den Bau- und
        Unterhaltungskosten.
        Aus Sicht der Wasserbilanzmodells (WABILA gemäß DWA A102 Teil 4) wäre ein erhöhter
        Verdunstungsanteil bevorzugt und somit die Variante 2 mit Blau-Grünen Dächern bzw.
        TG-Decke. Auf Grund des fehlenden Ableitungssystems wird das Regenwasser vollständig
        verdunstet oder versickert.
        Die Variante4 mit unterirdischer Versickerung erfordert das geringste Rückhaltevolumen
        (Versickerung kf = 5*10-4 m/s) jedoch muss man hier mit einem höheren Aufwand und
        Kosten für die technische Vorreinigung rechnen. Diese Variante ist dennoch als letzte
        Option zu verstehen, da hier die Verdunstung deutlich reduziert stattfindet.

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               6.5 Starkregenvorsorge und Hochwasserschutz
        Überflutungen können einerseits durch Starkregenereignisse und das unmittelbar
        abfließende Oberflächenwassers auf dem Gelände ausgelöst werden. Dabei gilt es,
        Schäden an Gebäuden und lebenswichtigen Infrastruktureinrichtungen zu vermeiden bzw.
        vorzubeugen. Dafür können verschiedene Maßnahmen Anwendung finden. Das Gelände
        wird um alle schützenwerten Bauten und Einrichtungen über das Überflutungsniveau
        angehoben. Im Allgemeinen gilt, das Geländegefälle mit mind. 2% weg von den Gebäuden
        auszubilden und Tiefgaragen mit einer Schwelle vor der Einfahrt zu schützen.
        Kellerfenster, die unter der Rückstauebene liegen, müssen druckwasserdicht ausgebildet
        werden.

          Abbildung 21: Ableitung eines Starkregenereignis über eine
          Rinne, Sonnensiedlung Esslingen-Egert (RSD)

        Für die beiden Baufelder WA4 und WA11 wurde die neue Topografie geprüft und die
        Notwasserwege bzw. die Hauptfließrichtung im Plan markiert. Der Großteil der
        Notüberläufe aus den Grundstücken wird vermutlich über die Straßen schadlos abgeleitet.
        In WA11 ist ein Tiefpunkt in der geplanten Straße identifiziert (westlich des Baufeldes).
        Um einen Rückstau durch ein Starkregenereignis und im schlechtesten Fall ein Überlauf
        ins Baufeld WA11 zu verhindern wird zur Entspannung der eingeplante Grünstreifen
        entlang der Straße als Starkregenableiter eingesetzt, um das Wasser um das Baufeld in
        Richtung Planstraße zu lenken.
        Eine Prüfung und Sicherung der gesamten Notwasserwege bis hin zum Vorfluter muss in
        der nachfolgenden Entwurfsphase auf Grundlage eines Planungs- und Bestands-DGM
        durchgeführt werden, welches i.d.R. mit Fertigstellung der Verkehrsanalagen und den
        Freianlagen erfolgt.

               6.6 Pflege und Unterhalt des oberirdischen Entwässerungssystems
        Eine naturnahes, oberirdisches Entwässerungssystem in privaten Flächen bedarf einer
        angepassten und veränderten Unterhaltung und Pflege. Aus vergleichbaren Projekten ist
        bekannt, dass der Aufwand für die Unterhaltung der Oberflächen gegenüber
        unterirdischen Entwässerungsanlagen an die Oberfläche verlagert. Es geht ggf. darum,
        Personal (Grünpflege) und entsprechende finanzielle Mittel aus der Einsparung der

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        Niederschlagswassergebühr entsprechend des Aufwands für Unterhalt und Pflege zu
        verteilen.
        Die nachfolgend aufgeführten Arbeiten sind im Rahmen der regelmäßigen
        Wartungsarbeiten je nach Bedarf durchzuführen. Vornehmlich sollen diese Arbeiten im
        Frühjahr und Herbst erfolgen.

        6.6.1       Allgemeinen Wartungsarbeiten
              ·    Freihalten der Zuwege und offener Ableitungsrinnen/ -gräben von behinderndem
                   Bewuchs
              ·    Mähen der Grünflächen in vorgegebenen Zeitabständen, in der Regel zweimal
                   jährlich. das Mähgut aus den Retentions- und Versickerungsbereichen ist zu
                   entfernen.
              ·    Ausbessern von Vegetationsschäden: eine geschlossene Pflanzendecke ist zu
                   erhalten.
              ·    Veranlassung von Frostschutzmaßnahmen (Fetten von Deckeln und beweglichen
                   Teilen) und Winterdienst (Schneeräumung im Bereich oft zu kontrollierender
                   Anlagenteilen, wie Notüberläufe), soweit erforderlich.
              ·    Kontrolle sämtlicher Rinnenabläufe, Schächte, Rohrleitungen einschl. Schächte
                   und Abdeckungen auf Mängel. Hierzu gehört auch die Überprüfung von
                   Bauwerksfugen sowie des Oberflächenzustandes von Belagsflächen.
              ·    Funktionsprüfung     sämtlicher beweglicher Teile        (z.  B. Rinnen- und
                   Schachtabdeckungen, Verschraubungen) auf Gängigkeit
              ·    Überprüfung der Schutzanstriche auf Schäden
              ·    Überprüfung der Zu- und Abflussleitung auf hydraulische Durchgängigkeit
              ·    Halbjährliche Sichtkontrolle der Absetz- und Filterschächte bzw. Filteranlagen
              ·    Sichtprüfung,    ggf.   Beseitigung    grober    Schwimmstoffe,      Prüfung   von
                   Sedimentablagerungen
              ·    Sichtprüfung der Wasserqualität in der Anlage. Bei starker Verschmutzung sind
                   ggf. Analysen zu veranlassen.
              ·    Prüfung      des    Wasserspiegels     in    unterirdischen    Retentionsanlagen
                   (Drainageschicht), insbesondere nach Starkregenereignissen muss dieser
                   kontinuierlich abnehmen.
              Grundsätzlich sind bei der Unterhaltung von Retentions- und Versickerungsanlagen
              mit Blick auf Grundwasserschutz und Funktionstüchtigkeit der Entwässerungsanlage
              folgende Punkte zu beachten:
              ·    Der Einsatz von wassergefährdenden Stoffen (wie z.B. Herbizide, Fungizide,
                   Insektizide, Streusalz etc.) sind nicht zulässig.
              ·    Zur Verringerung der Selbstdichtung durch Verschlämmen und Sedimentation
                   der versickerungswirksamen Beläge ist ein flächenhafter Eintrag von Sedimenten
                   auszuschließen. Die Sedimenträumung erfolgt nach Bedarf. Der Sedimentanfall
                   hängt stark von der Charakteristik der Bepflanzung oder Nutzungen ab. Die
                   tatsächlich     erforderlichen     Räumungsintervalle   können      aus    den
                   Betriebserfahrungen abgeleitet werden.
              ·    Zur Vermeidung der Selbstdichtung und zum Erhalt der Versickerungsleistung
                   (Durchlässigkeit) dürfen versickerungswirksame Flächen nicht mit schwerem
                   Gerät befahren werden.

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        Festgestellte Mängel, Schäden oder Dichtsetzungen sind nach Möglichkeit und
        Dringlichkeit sofort zu beseitigen bzw. es ist deren Beseitigung zu veranlassen. Eine
        erforderliche zwischenzeitliche Sicherung der Schadensstelle ist zu prüfen.
        Unverzüglich zu beheben oder ihre Behebung zu veranlassen sind festgestellte Schäden,
        die zu Havarien führen oder im Extremfall die Schutzwirkung der Anlage aufheben
        können, z. B. Verstopfungen im Zu- oder Ablaufbereich.

        6.6.2       Außerplanmäßige Überprüfungen und Wartungsmaßnahmen
        Nach Starkregen, nach längeren Trocken- und Frostperioden, Unfällen, Havarien oder
        Betriebsstörungen der Anlagen gehören hierzu:
              ·    Sofortige Kontrolle der Anlagen
              ·    Sofortige Beseitigung der Ursache von Betriebsstörungen (z.B. verstopfte
                   Sinkkästen)
              ·    Beseitigung von Rechengut und Durchflusshindernissen
              ·    Nach einer Havarie mit wassergefährdenden Flüssigkeiten: alle Rohrleitungen und
                   Anlagenteile reinigen

               6.7 Vorgaben für die Bauleitplanung

        6.7.1       Wasserbezogene Festsetzungsmöglichkeiten im Plan
              ·    Kennzeichnung         einer     unverbindlichen    Vormerkung       für      die
                   Oberflächenentwässerung (gestrichelte Linie). Die unverbindliche Vormerkung
                   „vorgesehene Oberflächenentwässerung“ wird z.B. immer dann verwandt, wenn
                   zum Zeitpunkt der Bebauungsplanung bereits ein Konzept vorliegt, aber eine klare
                   Flächenabgrenzung noch nicht möglich ist. Die erfolgt dann im anschließenden
                   wasserrechtlichen Verfahren.
              ·    Festsetzung von Flächen für die Wasserwirtschaft bzw. Flächen für die Regelung
                   des Wasserabflusses (blau-weiß gestreifte Flächen). Voraussetzung: bereits im
                   Bebauungsplan erfolgt die genaue Abgrenzung des Flächenbedarfs.
              ·    Festsetzung Flächen für die Abwasserbeseitigung (gelbe Flächen). Hier können
                   vom Klärwerk über Pumpwerke bis hin zu Regenwasserrückhaltebecken alle
                   Abwassereinrichtungen planungsrechtlich gesichert werden. Diese Festsetzung
                   erfasst nur die öffentliche Abwasserbeseitigung.
              ·    Nachrichtliche Übernahme nach anderen Fachgesetzen, gem. § 9 (6a) BauGB, z.B.
                   planfestgestellte Wasserflächen, bestehende oder geplante Wasserschutzgebiete,
                   Überschwemmungsgebiete bzw. überschwemmungsgefährdete Gebiete.
              ·    Überlagerung von wasserrechtlichen Regelungen mit anderen Nutzungen, z.B. ein
                   trockenes Regenrückhaltebecken innerhalb einer Grünfläche.

        6.7.2       Wichtige Vorgaben für die Erschließungsplanung
        Im Rahmen der Erschließungsplanung werden                                                folgende         Übereinkünfte   zur
        Regenwasserbewirtschaftung präzisiert und getroffen:
              ·    Abflussrichtung der Entwässerungseinrichtungen
              ·    Lage der Entwässerungseinrichtungen
              ·    Straßenprofile, Längs- und Quergefälle
              ·    Rinnenprofile mit zulässigen Einstauhöhen
              ·    Bordsteinhöhen
              ·    Straßenhöhen

                                                                                                                                  26/28
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              ·    sämtliche Anschlusshöhen (z.B. Tiefgarage, Einfahrten)

        6.7.3       Abwasserrechtliche Festsetzungsmöglichkeiten
        „Es gilt die aktuelle Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Garching
        b. München“

        Rückhaltung
        „Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser ist zu versickern bzw. durch
        geeignete    Techniken     (z.B.   Dachbegrünung,     Mulden,   Zisternen)    vollständig
        abzuwirtschaften. Zielwert hierbei ist, die natürliche Wasserbilanz zu erhalten.
        Bereitstellung einer zusätzlichen Speicherkapazität auf Dach- und Tiefgaragenflächen mit
        50 l/m² Rückhaltevolumen“)

        Ableitung
        „Es ist nachzuweisen, dass eine vollständige Bewirtschaftung des Regenwassers auf dem
        Grundstück nicht möglich ist“
        „Die Stadt kann Ausnahmen zulassen oder bestimmen, wenn die Ableitung von
        Niederschlagswasser aus betriebstechnischen Gründen erforderlich ist.“
         „Es bleibt der Stadt vorbehalten, die ableitbare Wassermenge zu begrenzen,
        Rückhalteeinrichtungen oder eine andere Art der Ableitung zu verlangen.“

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        ANHANG

        Lagepläne
        304000340_20P00-01
        304000340_20P00-02
        304000340_20P00-03
        304000340_20P00-04
        304000340_20P00-05
        304000340_20P00-06
        304000340_20P00-07
        304000340_20P00-08

        Schnitt
        304000340_20S00-10

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