Amtliche Bekanntmachungen - Stadt Gammertingen

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Nr. 44         29. Oktober 2020

                                                                              Teile des Grundstückes zum Innenbereich erklärt. Bauvorhaben werden künf-
                                                                              tig nach § 34 BauGB beurteilt.
              Amtliche Bekanntmachungen
                                                                              Im Einzelnen gelten für den Entwurf der Ergänzungssatzung und den Entwurf
                                                                              der örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Satzungstext
                   Öffentliche Bekanntmachung                                 jeweils mit dem Datum vom 20. Oktober 2020.
                          Auslegungsbeschluss                                 Der Entwurf der Ergänzungssatzung wird mit Begründung und den nach Ein-
                     Beteiligung der Öffentlichkeit                           schätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
                                                                              Stellungnahmen und den umweltbezogenen Informationen (hier: Belange
                         Öffentliche Auslegung                                des Umweltschutzes und Auswirkungen integriert in die Begründung)
               Entwurf Ergänzungssatzung „Hauptstraße“                               von Freitag, 6. November bis Montag, 7. Dezember 2020,
              Stadt Gammertingen, Gemarkung Feldhausen                        je einschließlich, bei der Stadt Gammertingen, Stadtverwaltung, Hohenzol-
Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 20. Oktober 2020 in öf-         lernstraße 5 - 7, 72501 Gammertingen (Zimmer 2.9, 2. Obergeschoss) wäh-
fentlicher Sitzung, den Entwurf der Ergänzungssatzung „Hauptstraße“, Stadt    rend der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Gammertingen, Gemarkung Feldhausen sowie den Entwurf der dazugehöri-          Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis ein-
gen Örtlichen Bauvorschriften, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe      schließlich Montag, 7. Dezember 2020, Stellungnahmen mündlich zur Nie-
nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch       derschrift während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung
i. V. m. § 74 Landesbauordnung (LBO) öffentlich auszulegen.                   Gammertingen (Anschrift siehe oben) abgeben oder schriftlich an die Stadt-
Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:                                     verwaltung Gammertingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellung-
                                                                              nahmen ist die volle Anschrift der Beteiligten anzugeben. Es wird darauf
                                                                              hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
                                                                              Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften
                                                                              unberücksichtigt bleiben können.
                                                                              Stadt Gammertingen, 29. Oktober 2020
                                                                              gez. Holger Jerg, Bürgermeister

                                                                                                  Öffentliche Bekanntmachung
                                                                                                     Inkrafttreten der Satzungen
                                                                                             1. Bebauungsplan „Stadt- und Kulturhalle“
                                                                                          2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan
                                                                                                       „Stadt- und Kulturhalle“
                                                                                         Stadt Gammertingen, Gemarkung Gammertingen
                                                                              Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 20. Oktober 2020 in öf-
                                                                              fentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Stadt- und Kulturhalle“, Stadt Gam-
                                                                              mertingen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen
                                                                              mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften für den Gel-
                                                                              tungsbereich des Bebauungsplanes „Stadt- und Kulturhalle“, Stadt Gam-
                                                                              mertingen, gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)
Die Fläche der Ergänzungssatzung in dieser Abgrenzung beträgt insgesamt       als jeweils selbstständige Satzung beschlossen.
ca. 6.340 m², wobei davon ca. 515 m² für einen späteren Straßenausbau der     Ziel und Zweck der Planung
Erschließung des Flst. Nr. 205 entfallen. Der räumliche Geltungsbereich der   Die Stadt Gammertingen beabsichtigt im Geltungsbereich des Bebauungs-
Ergänzungssatzung befindet sich am westlichen Ortsrand von Feldhausen.        plans die Entwicklung und Umgestaltung des Schey-Areals in Verbindung
Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung werden folgende planungsrecht-      mit dem Neubau einer flexibel nutzbaren Stadt- und Kulturhalle im Zentrum
liche Ziele verfolgt:                                                         der Stadt. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Stadt- und Kulturhalle“ hat
Auslöser für die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Hauptstraße“ ist der      zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der
Wunsch der Kinder des Grundstückseigentümers (Flurstück Nr. 205 und           neuen Stadt- und Kulturhalle zu schaffen und darüber hinaus die geordnete
205/1, Stadt Gammertingen, Gemarkung Feldhausen) zwei Wohngebäude             städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich zu sichern. Nach dem Prinzip
zu errichten. Bei den Vorhabensträgern handelt es sich um die nächste Ge-     „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ werden die innerstädtischen
neration der Familie, die ihrer Heimat durch den Bau der Gebäude an dieser    Grundstücke einer sinnvollen, mit der Umgebung abgestimmten Bebauung
Stelle verbunden bleiben möchten. Die projektierten Wohngebäude befinden      zugeführt. Durch die Inanspruchnahme bereits vorhandener infrastruktureller
sich im Außenbereich. Aus diesem Grund ist die Aufstellung einer Ergän-       Einrichtungen und Flächen im innerstädtischen Bereich wird ein wesentlicher
zungssatzung erforderlich, deren Sinn es ist, Außenbereichsflächen in den     Beitrag zur Vermeidung und Verringerung der Inanspruchnahme neuer Res-
im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubinden. Mit der Satzung werden         sourcen erbracht.
                                                                                    Fortsetzung Bebauungsplan „Stadt- und Kulturhalle“ auf Seite 3
2                                                                                     AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 44 vom 29. Oktober 2020

                                                         Weiteres Mitmachen ist angesagt!
Handlungsfelder aus der Seniorenkonzeption Gammertingen sollen in Kürze mit weiteren Workshops in die konkrete Umsetzung gehen
– Interessierte Bürger sind zum Mitmachen aufgerufen!
Bereits jetzt haben viele am bisherigen Bürgerbeteiligungsprozess mitwirkende Bürgerinnen und Bürger signalisiert, dass sie bereit sind, sich in neue Auf-
gaben und Handlungsfelder, konkret für ein besseres „Leben und Älterwerden im Städtle“, einzusetzen. Bei der Bürgerversammlung - die Ende September
stattgefunden hat - wurden von den Anwesenden bereits viele Anmeldebögen dazu ausgefüllt. Allerdings benötigen die Handlungsfelder zu den Bürger-
projekten noch konkrete weitere Anmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern aus der Kernstadt und den Stadtteilen.
Falls Sie Interesse haben an der weiteren Projektarbeit
mitzuwirken, können Sie sich gerne zu einem oder meh-
reren der o. g. Projekte persönlich im Bürger- und Tou-
rismusbüro oder unter Telefon-Nr. 07574 406-135 bzw.
-136 anmelden, durch Download des Anmeldeformulars
auf unserer Homepage (www.gammertingen.de) oder
trennen Sie einfach das unten stehende Formular aus.
Eine Rückgabe über den Briefkasten oder in den Stadt-
teilen über die Ortsvorsteher ist ebenfalls möglich. Wir
freuen uns auf Ihre Mitwirkung.

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    Übersicht der vier Projektfelder und Anmeldeformular:

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AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 44 vom 29. Oktober 2020                                                                                             3
Fortsetzung Bebauungsplan „Stadt- und Kulturhalle“
                                                                                                       Öffentliche Bekanntmachung
Das Plangebiet befindet sich im Zentrum von Gammertingen. Es wird be-
grenzt durch die „Sigmaringer Straße“ (B 32/B 313) im Norden und die                                         Aufstellungsbeschluss
„Josef-Wiest-Straße“ und den Fluss „Lauchert“ im Süden. Im Osten und                                           1. Bebauungsplan
Westen grenzt das Plangebiet an bestehende Bebauung sowie im Süd-Osten                           „Großflächige Freiflächenphotovoltaikanlage
an einen Sportplatz (Mini-Spielfeld) an. Der räumliche Geltungsbereich um-                                im Gewann Zaisenholzäcker“
fasst die Flurstücke Nr. 3399/1; 3349/7 (teilweise); 270/1 (teilweise); 284/9
                                                                                                2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan
(teilweise); 286/4 (teilweise); 287/16 (teilweise); 287/13; 287/21; 287/23;
                                                                                                 „Großflächige Freiflächenphotovoltaikanlage
289 (teilweise); 418/3 sowie 418/4. Die Größe des Geltungsbereichs umfasst
                                                                                                          im Gewann Zaisenholzäcker“
ca. 2,30 ha.
                                                                                                 Stadt Gammertingen, Gemarkung Kettenacker
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt
begrenzt:                                                                           Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 20. Oktober 2020 in öf-
                                                                                    fentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Großflächige Freiflä-
                                                                                    chenphotovoltaikanlage im Gewann Zaisenholzäcker“ Stadt Gammertingen,
                                                                                    Gemarkung Kettenacker, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die
                                                                                    dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Großflächige Frei-
                                                                                    flächenphotovoltaikanlage im Gewann Zaisenholzäcker“, Stadt Gammertin-
                                                                                    gen, Gemarkung Kettenacker, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan
                                                                                    gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO)
                                                                                    aufzustellen.
                                                                                    Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt be-
                                                                                    grenzt:

Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplan die Planzeichnung (Teil A) und der
Schriftliche Teil (Teil B 1.), für die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften
die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem
Datum vom 20. Oktober 2020.
Der Bebauungsplan „Stadt- und Kulturhalle“, Stadt Gammertingen, und die
Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Stadt- und Kulturhalle“,
Stadt Gammertingen, treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO
mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begrün-
dungen können bei der Stadtverwaltung Gammertingen, Hohenzollernstraße
5 - 7, 72501 Gammertingen, (Zimmer 2.9, 2. Obergeschoss) während der üb-
lichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungs-
plan und die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften sowie deren
Begründungen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit
etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB               Das Plangebiet hat eine Größe von 15,6 ha und befindet sich ca. 1 km nord-
bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschä-           östlich des Siedlungsgebiets von Kettenacker. Die Fläche wird derzeit land-
digungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das             wirtschaftlich genutzt. Im Süden, Westen und Norden grenzt das Plangebiet
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb             an landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Osten und Südwesten befinden
der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.                           sich Waldflächen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfah-
                                                                                    Ziel und Zweck der Planung
rens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2
                                                                                    Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Vo-
BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be-
                                                                                    raussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf der
bauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3
                                                                                    Gemarkung Kettenacker geschaffen werden. Entsprechend den Bestrebungen
Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß §
                                                                                    des Gesetzgebers den Anteil aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes
215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit
                                                                                    bis zum Jahr 2050 auf mindestens 80 % (bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 %,
dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Gammertingen gel-
                                                                                    bis zum Jahr 2035 auf 55 bis 60 %) zu erhöhen, plant der Vorhabenträger
tend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der
                                                                                    die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf Gemarkung Ketten-
die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
                                                                                    acker.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemein-
                                                                                    Mit der am 7. März 2017 von der Landesregierung verabschiedeten Verord-
deordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder
                                                                                    nung zur Öffnung der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für
von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustande-
                                                                                    Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten (Frei-
kommen dieser Satzungen wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO)
                                                                                    flächenöffnungsverordnung – FFÖ-VO) können in Baden-Württemberg bei
in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
                                                                                    den bundesweiten Solarausschreibungen auch Gebote auf Acker- und Grün-
innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt
                                                                                    landflächen in benachteiligen landwirtschaftlichen Gebieten im Umfang von
Gammertingen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verlet-
                                                                                    bis zu 100 MW pro Kalenderjahr bezuschlagt werden. Die gesamte Gemar-
zung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn
                                                                                    kungsfläche von Gammertingen liegt vollständig innerhalb dieses Gebietes.
• die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
    oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder                               Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans
• der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrig-                wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
    keit widersprochen hat oder
• vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss be-           Gammertingen, 29. Oktober 2020
    anstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat.                 gez. Holger Jerg, Bürgermeister
Stadt Gammertingen, 29. Oktober 2020           gez. Holger Jerg, Bürgermeister
4                                                                                    AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 44 vom 29. Oktober 2020

Dienststunden der Stadtverwaltung Gammertingen:                                 Leider weiß niemand, wie lange uns die Corona-Pandemie noch einschränkt
Montag bis Freitag        von 8.00 bis 12.00 Uhr                                und ob und mit welchen Auflagen Veranstaltungen in 2021 stattfinden kön-
Montag und Dienstag       von 14.00 bis 16.00 Uhr                               nen. Trotz allem möchten wir mit den Vorbereitungen für den Veranstaltungs-
Donnerstag                von 14.00 bis 18.00 Uhr                               kalender 1. Halbjahr 2021 beginnen.
und nach telefonischer Vereinbarung                                             Teilen Sie uns deshalb bitte die geplanten
                                                                                             Veranstaltungen Ihres Vereins / Ihrer Organisation
                                                                                              für den Zeitraum von 1. Januar bis 30. Juni 2021
  Gammertinger Weihnachtsmarkt                                                                   bis spätestens Freitag, 27. November 2020
       findet nicht statt                                                       mit.
                                                                                Auf der städtischen Homepage unter News oder www.gammertingen.de/
Um den Schutz- und Hygienevorgaben wegen der aktuellen Corona-Pande-            de/menschlich/leben/vereine-und-organisationen.html haben wir Ihnen
mie bei öffentlichen Veranstaltungen gerecht zu werden, haben sich der HGV      einen Rückmeldebogen zum Download bereitgestellt. Ob dieser Kalender
Gammertingen und die Stadtverwaltung abgestimmt, den traditionellen             wieder als separate Druckbeilage im letzten Amtsblatt des Jahres 2020 bei-
„Gammertinger Weihnachtsmarkt“ am ersten Adventswochenende leider               gefügt wird, werden wir nach Ende der Rücklauffrist entscheiden. Wir werden
abzusagen. Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen, dass im nächsten Jahr      die gemeldeten Veranstaltungen aber auf jeden Fall - jeweils zum entspre-
unser Weihnachtsmarkt wieder stattfinden kann.                                  chenden Termin und unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltung tatsäch-
Die Hohenzollernstraße wird aber dennoch in diesem Jahr wieder im ge-           lich stattfinden kann - im Amtsblatt unter der Rubrik „Veranstaltungen“ bzw.
wohnten Lichterglanz mit der „Weihnachtsbaum-Allee“ erstrahlen.                 „Was ist los in der Region?“ und online im „toubiz-Veranstaltungsportal“
                                                                                veröffentlichen.
                                                                                An dieser Stelle nochmals ein herzliches Dankeschön für die gute Zusam-
       Veranstaltungskalender für das 1. Halbjahr 2021                          menarbeit in der Vergangenheit.
                        Sehr geehrte Verantwortlichen der städtischen Ver-
                        eine und Organisationen,                                Landkreis Reutlingen
                       das Jahr 2020 hat Sie und Ihren Verein/Ihre Organi-               Flurbereinigung
                       sation Corona-bedingt sowohl organisatorisch als               Trochtelfingen-Hausen
                       auch finanziell vor eine große Herausforderung ge-       Beschluss vom 23. Oktober 2020
                       stellt. Die meisten Veranstaltungen mussten von          Absage der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
einem auf den anderen Tag abgesagt werden, obwohl Sie bereits viel Energie

      Was ist los in der Region ?
                                                                                Durch öffentliche Bekanntmachung vom 5. Oktober 2020, veröffentlicht im
und Zeit für die Planungen investiert hatten.                                   Amtsblatt vom 8. Oktober 2020 wurde der Flurbereinigungsplan bekannt-

       Wann?           Was?                                   Wer?                                    Wo?                                 Uhrzeit?

       Gammertingen
       Bis So.,        Neue Ausstellung:                      Arbeitskreis „Im Alten Oberamt“         Städt. Museum              Jeden Sonntag von
       31.01.21        „Stationen – Malerei von                                                        „Im Alten Oberamt“    14.00 Uhr – 17.00 Uhr
                       Gernot Bizer“                                                                                               (keine Feiertage)
                                                                                                                        und nach telef. Vereinbarung
       Mo., 02.11.     Hebammensprechstunde                   Familienzentrum „St. Martin“            Familienzentrum                     10.30 Uhr -
                                                              und LRA Sigmaringen“                     „St. Martin“ – Kiverlinstraße 4     12.00 Uhr
       04.11.          Wochenmarkt
                       · in den Warteschlangen                Stadt Gammertingen                      Großer Schlossplatz       8.00 Uhr - 12.00 Uhr
                         müssen mindestens 2 m
                         Abstand zwischen den Kunden
                         eingehalten werden,
                       · Gruppenbildung/Ansammlungen
                         müssen vermieden werden
                       · Tragen Sie bitte zu Ihrem eigenen Schutz
                         und dem Schutz der anderen Marktbesucher
                         eine Alltagsmaske
       Sa., 07.11.     Drei liedrige Strümpf –                Mariaberg e. V.                         Stadtteil Mariaberg -                15.00 Uhr

       Hettingen
                       Clownsgeschichte ab vier Jahren                                                Mehrzweckhalle Krätzenbergweg
                       (Reservierung empfehlenswert
                       unter 07124 923218)

       bis 20.11.      Ausstellung „Bilder aus 40 Jahren“      Hinterglasbilder von Ilse Wolf,        Hettingen,                     Öffnungszeiten:
                                                               freischaffende Künstlerin              Rathaus im Schloss Mo. - Fr.: 08.00– 12.00 Uhr
                                                               aus Inneringen                                               Di.: 14.00 – 17.00 Uhr
                                                                                                                           Do.: 14.00 – 18.00 Uhr

       Veringenstadt
       06.10.          Hauptversammlung                        Schützenverein Hettingen               Schützenhaus Hettingen,      Beginn: 19.30 Uhr
                                                                                                      Inneringer Straße 50

                                                            Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
       Di., Fr.        Veringer Lädele                        Bürgerverein Veringenstadt e.V.         Im Städtle 68                14.30 - 17.30 Uhr
                       Second-Hand-Laden
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 44 vom 29. Oktober 2020                                                                                           5

gegeben. In besagter öffentlicher Bekanntmachung wurden Sie zudem zum       Feldhausen:               Vollsperrung der            Voraussichtlich
Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG und dem Erläuterungstermin ge-      Straße:                   Straße im                   bis Juni 2021.
laden.                                                                      „Inneringer Straße“       1. Bauabschnitt.            Erneuerung der Straße
Aufgrund der sich verschärfenden Lage bezüglich der Corona-Pandemie                                                               und Infrastruktur
müssen wir die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans verschieben                                                                  (Kanalisation, Wasser-
und folgende Termine absagen:                                                                                                     leitungen).
1. Erläuterungstermin vom 28. Oktober bis 30. Oktober 2020 in der Mehr-
    zweckhalle von Trochtelfingen-Hausen.                                   Außerhalb Stadtgebiet:
2. Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG vom 5. November 2020 in der      Zwiefalten:           Gesamtsperrung                  Bis Freitag,
    Eberhard-von-Werdenberg-Halle in Trochtelfingen.                        Straße:               des Verkehrs.                   20. November 2020.
Sobald sich die Lage wieder verbessert und die Zahlen dies zulassen, wer-   „Zwiefalter Steige“ Bitte beachten Sie                Holzernte wegen
den Sie durch öffentliche Bekanntmachung erneut zum Anhörungstermin         – B 312 Gemeinde-     die Beschilderung.              Dürreschäden und
nach § 59 Abs. 2 FlurbG geladen.                                            verbindung Zwie-                                      Eschentriebsterben.
                                                                            falten-Gauingen und
gez. Dr. Wüllner                                                     D.S    Gemeindeverbindung
                                                                            Zwiefalten-Hochberg.

Das Stadtbauamt informiert:                                                 Hettingen:                Komplettsperrung.           Ab Sonntag,
                                                                            Wege:                     Bitte beachten Sie die      1. November 2020 bis
          Baustellen und Verkehrsbeeinträchtigungen                         Wanderwege                jeweiligen Absperr-         Frühjahr 2021
                    „im und um’s Städtle“                                   auf der „Ah“              ungen.                      (witterungsabhängig).
                                                                            oberhalb Hettingen                                    Vorlieferarbeiten und
Lage / Ort              Sperrung/Maßnahme       Zeitraum / Anlass           (Radweg an der Fehla                                  Holzerntemaßnahmen.
                                                                            frei zugänglich)
innerorts
                                                                            (Kenntnisnahme bis zum Redaktionsschluss des Amtsblattes am Montagabend
Kernstadt:                                                                  – bitte beachten Sie hier auch unsere „News“ unter: www.gammertingen.de).
Gammertingen:           Halbseitige Sperrung Noch bis Freitag,
Straße:                 des Verkehrs.        30. Oktober 2020.
„Sigmaringer Straße                          Abwasser- und Wasser-                               Alb-Lauchert Schwimmhalle
- B 32“                                      anschluss herstellen.

Gammertingen:           Halbseitige Sperrung Bis Freitag,
Straße:                 des Verkehrs.        20. November 2020.
„Alte Steige                                 Mängelbeseitigung.

Gammertingen:           Gesamtsperrung          Verlängert bis
Wege:                   Gehweg und              Donnerstag,
„Fuß- und Radweg        Sperrung für den        31. Dezember 2020
entlang der Lauchert    Fahrradverkehr.         Sanierung der
(beim Schulgebäude      Umleitung über          Laucherttalschule.
Kiverlinstraße 23)      „Breite Straße“ –
                        „Römerweg“ –
                        „Roter Dill“.

Gammertingen:          Bis zum genannten        Bis Mittwoch,
Straßen:               Termin kann es immer     31. März 2021.
B32 „Hohenzollern- wieder zu                    Diverse Kanal-
straße 16 – 18“;       Fahrbahneinengungen      sanierungsmaßnahmen           Am Sonntag, 1. November 2020 (Allerheiligen) ist die Schwimmhalle
„Steinbeisstraße 1“; und zur halbseitigen       im Inlinerverfahren.          geschlossen.
„Eschenweg 18 – 21“; Sperrung des Verkehrs
„Breite Str.16 – 18“; kommen.                                               Die Alb-Lauchert-Schwimmhalle ist wieder für den öffentlichen Bade-
„Europastraße 4 – 9“;                                                         betrieb geöffnet – Die speziellen Vorgaben der CoronaVO werden
„Neckartalstraße 4 – 9“;                                                           eingehalten. Um Beachtung der Vorgaben wird gebeten.
„Goethestraße 2 – 6“;                                                       Im Rahmen der Öffnungszeiten des Hallenbades ist die Badezeit un-
„Mörikestraße 2 – 9“;                                                       begrenzt - Kassenschluss ist eine Stunde vor Betriebsende.
„Uhlandstraße 2 – 12“;                                                      Damit die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können, müs-
„Hölderlinstraße 8 – 28“;                                                   sen die Öffnungszeiten jedoch eingeschränkt bleiben.
„Eichendorffstraße 1 – 32“
                                                                            Öffentliches Schwimmen ist zu folgenden Zeiten möglich:
Stadtteile:                                                                 • Dienstag: derzeit noch kein Frühschwimmen
                                                                            • Dienstag - Freitag: 15.30 Uhr - 20.45 Uhr | in den Ferien: 14.00 - 20.45 Uhr
Harthausen:             Halbseitige Sperrung Bis Samstag,                   • Samstag und Sonntag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr
Straße:                 des Verkehrs und     14. November 2020.
„Trochtelfinger         Sperrung Gehweg.     Stellplatz Autokran.
Straße“, Höhe Ge-                                                                       Turnhalle bei der Grundschule Feldhausen
bäude 13                                                                    Die Trocknungsmaßnahmen eines Wasserschadens in den Geräteräumen der
                                                                            Turnhalle bei der Grundschule in Feldhausen dauern noch an. Die Umbau-
Kettenacker:            Behinderung im          Bis Mittwoch,               und Sanierungsmaßnahmen an den Umkleide- und den Duschbereichen be-
Straße:                 Gehwegbereich.          25. November 2020.          finden sich in der Endphase, deshalb bleibt die Turnhalle in Feldhausen für
„Feldhauser Straße“                             Durchführung einer          die öffentliche Nutzung und Vereinsnutzung bis auf Weiteres noch ge-
                                                Baumaßnahme durch           schlossen. Sobald eine Nutzung erfolgen kann werden wir Sie informieren.
                                                die Telekom.

Bronnen:                Bis zum genannten     Bis Mittwoch,                   Impressum: Herausgeber: STADTVERWALTUNG GAMMERTINGEN
Straße:                 Termin kann es        31. März 2021.                  Verantwortlich für den amtl. Inhalt, einschließlich der Veröffentlichungen der
„Albstraße“,            immer wieder zu       Kanalsanierung.                 Stadtverwaltung: BÜRGERMEISTER HOLGER JERG o. sein Stellvertreter im Amt.
Höhe Gebäude 5          Fahrbahneinengungen                                   Verantwortlich für die Anzeigen u. den Druck: ACKER GmbH, Mittelberg 6,
                        und zur halbseitigen                                  72501 Gammertingen, Telefon (0 75 74) 93 01- 0, Telefax (0 75 74) 93 01- 30,
                        Sperrung des Verkehrs                                 E-Mail: amtsblatt@druckerei-acker.de. Bezugspreis vierteljährlich 12,00 Euro.
                        kommen.                                               Darin enthalten ist die gesetzl. MwSt., sowie die Agenturvergütung.
6                                                                                  AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 44 vom 29. Oktober 2020

                                                                               Gesundheitsamt, je nach regionaler Lage, in Absprache mit den Landesbe-
                                                                               hörden entsprechende beschränkende Maßnahmen gegen den schnellen
                                                                               Anstieg der Infektionsrate ergriffen werden.
                                                                               Das Kabinett hat am 15. September 2020 einen Stufenplan zur Eindämmung
                                                                               der Pandemie beschlossen. Abhängig von weiteren Faktoren greifen weitere
                                                                               Maßnahmen ab einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10 bezie-
                                                                               hungsweise mehr als 35.

                                                                               Aktuelle Informationen aus dem Landkreis Sigmaringen:
                                                                               (Diese Zahlen werden vom Gesundheitsamt des Landkreis Sigmaringen täg-
                                                                               lich aktualisiert - Stand: 27. Oktober 2020)
                                                                               labordiagnostisch bestätigte Infektionen:                  1.004 Personen
          Informationen zur neuen Corona-Verordnung                            wegen bzw. mit an Infektion Verstorbene:                      37 Personen
                                                                               bereits genesene Personen:                                   914 Personen
                                                                               ergibt derzeit infizierte Personen:                           53 Personen

                                                                               Aktuelle Informationen aus dem Stadtgebiet Gammertingen:
                                                                               (Stand: 27. Oktober 2020)
                                                                               labordiagnostisch bestätigte Infektionen:                    130 Personen
                                                                               wegen bzw. mit an Infektion Verstorbene:                       3 Personen
                                                                               bereits genesene Personen:                                   125 Personen
                                                                               ergibt derzeit infizierte Personen:                            2 Personen

                                                                                               Neues aus dem Bürgerbüro

                                                                               Wir gratulieren ...
                                                                                   In der letzten Oktoberwoche gelten unsere städtischen Ge-
                                                                                   burtstagsglückwünsche den Jubilaren:
                                                                                   Herrn Hans-Rolf Müller, Robert-Seifert-Straße 8, Gammertingen
                                                                                       am 31. Oktober zum 70. Geburtstag
                                                                                   Zur Gesundheitsvorsorge und Kontaktreduzierung wegen der
                                                                                   anhaltenden „Corona-Pandemie“ finden bis auf Weiteres keine
                                                                                   Jubilars-Besuche eines Vertreters der Stadt statt. Wir bitten um
Welche genauen Auswirkungen diese Änderungen auf die weiteren privaten             Ihr Verständnis.
Lebensbereiche haben, ist noch nicht abschließend geklärt. Es ist allerdings
davon auszugehen, dass auch hier kurzfristig verschärfte Regelungen gelten
werden, um das diffuse Infektionsgeschehen einzudämmen und vor allem
die schnelle Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten.                                                      Zu verschenken
Die aktuelle Corona-Verordnung kann auf der Homepage des Landes Baden-            Gegenstand                                               Telefon Nr.
Württemberg oder auf der städtischen Homepage www.gammertingen.de
eingesehen werden.                                                                • 1 Benzinrasenmäher, gebraucht                                3808
                                                                                  Interessenten für die o. g. Gegenstände setzen sich bitte direkt mit
                                                                                  den Anbietern unter der angegebenen Telefonnummer in Verbindung.
 COVID-19: Zahl der aktuell Infizierten im Land bei 17.944 |                      Auch künftig werden wir im Amtsblatt wöchentlich die abzugebenden
      Gesamtzahl der Infizierten steigt auf 72.735 |                              Gegenstände kostenlos veröffentlichen.
             Davon 52.806 Personen genesen                                        Wenn Sie also etwas zu verschenken haben, dann setzen Sie sich te-
                                                                                  lefonisch mit der Stadtverwaltung, Bürger- und Tourismusbüro (Telefon
Am Dienstag, 27. Oktober 2020 hat das Landesgesundheitsamt (LGA) Ba-              406-135 oder -136; Fax 406-199; E-Mail buergerbuero@gammertin-
den-Württemberg insgesamt weitere 1.843 bestätigte Infektionen mit                gen.de), in Verbindung.
dem Coronavirus gemeldet (Stand: 16.00 Uhr). Damit steigt die Zahl der seit
Beginn der Pandemie Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens                                          Fundsachen
72.735 an. Davon sind ungefähr 52.806 (+592) Personen bereits wieder von          Gegenstand
ihrer Covid-19-Erkrankung genesen. Derzeit sind geschätzt 17.944 (+1.243)         • 1 Schlüssel mit Anhänger
Menschen im Land mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert.
                                                                                  • 1 kleiner Stoffgeldbeutel
1.985 Todesfälle in Baden-Württemberg
Dem Landesgesundheitsamt wurden acht weitere Todesfälle im Zusam-                 Wenn Sie der Eigentümer der o. g. Fundsache sind, dann wenden Sie
menhang mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Todes-            sich bitte an das Bürger- und Tourismusbüro (Telefon 406-135 oder -
fälle auf insgesamt 1.985.                                                        136; Fax 406-199; E-Mail buergerbuero@gammertingen.de), in Ver-
                                                                                  bindung.
Reproduktionszahl liegt bei 1,30
Die Reproduktionszahl beziehungsweise der 7-Tages-R-Wert wird vom Ro-
bert Koch-Institut für Baden-Württemberg mit R 1,30 angegeben. Sie ist die     Kaufen Sie regional und lokal:
Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person ange-
steckt werden.
7-Tage-Inzidenz liegt im Landes-Durchschnitt bei 89,9
Mit dem Beschluss zwischen Bund und Ländern zu Maßnahmen der Eindäm-
                                                                                   WOCHENMARKT
mung der COVID-19-Epidemie vom 6. Mai 2020 wurde die 7-Tage-Inzidenz
als Messzahl für eine Bewertung des Infektionsgeschehens und entspre-
chender Kontrollmaßnahmen festgelegt. Sie entspricht der Anzahl der in den
letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner und liegt                    jeden Mittwoch von 8.00 - 12.00 Uhr
für Baden-Württemberg aktuell im Durchschnitt bei 89,9. In Landkreisen                  auf dem Großen Schlossplatz in Gammertingen
oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Ein-
wohnern innerhalb der letzten sieben Tage sollen vom jeweils zuständigen                   Einkaufen im Städtle – kurze Wege
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 44 vom 29. Oktober 2020                                                                                       7

Bitte beachten Sie bei Ihrem Einkauf Folgendes:                                          Sprechstunden der Ortschaftsverwaltungen
• In den Warteschlangen müssen mindestens 2 m Abstand zwischen
                                                                               Ortschaftsverwaltung Bronnen/Mariaberg: Ortsvorsteher Karl Endriß steht
    den Kunden eingehalten werden,
                                                                               immer dienstags in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr für eine Sprech-
• Gruppenbildung/Ansammlungen von Menschen müssen vermieden
    werden.                                                                    stunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (mobil: 0174 9912808).
• Tragen Sie bitte zu Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz der anderen          Ortschaftsverwaltung Feldhausen: Ortsvorsteher Hans Steinhart steht
    Marktbesucher eine Alltagsmaske.                                           immer donnerstags in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr für eine
                                                                               Sprechstunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (Festnetz: 07574
Die Markthändler freuen sich auf Sie.
                                                                               3672).
                                                                               Ortschaftsverwaltung Harthausen: Ortsvorsteher Manfred Rogg steht
           „foodsharing Fair-Teiler“ im Städtle                                immer donnerstags in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr für eine
                                                                               Sprechstunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (mobil: 0170
Öffnungszeiten: täglich von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet.                   2864073).
Der Gammertinger Fair-Teiler ist in den Räumlichkeiten der Hohenzollern-
straße 11/1 (ehemaliger Zugang zum früheren Polizeiposten, jetzt Zugang        Ortschaftsverwaltung Kettenacker: Ortsvorsteher Matthias Gulde steht
zum Stadtarchiv) im Flur untergebracht.                                        immer montags in der Zeit von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr für eine Sprech-
                                                                               stunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (Festnetz: 07574 932361).

                Gammertinger Tafel
Öffnungszeiten: Freitag von 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr.
Für weitere Informationen, z. B. zum Thema Spenden,
steht Ihnen das Team aus ehrenamtlichen Helfern am
Montag und Freitag von 7.00 Uhr bis 11.30 Uhr direkt in der Tafel gerne                                      Mülltermine
zur Verfügung. Telefonisch sind diese unter den Nummern 0162 2860681
oder 0162 2860682 zu erreichen.
                                                                                     Öffnungszeiten auf dem Recyclinghof Gammertingen
                                                                                 Bitte halten Sie, in Ihrem Gesundheitsinteresse und zum Schutz unserer
                                                                                 Mitarbeiter, auf dem Recyclinghof in Gammertingen ausreichend Ab-
                     Sprechzeiten / Termine                                      stand. Folgen Sie unbedingt den Anweisungen des Personals und reihen
                                                                                 Sie sich bitte in die Warteschlange ein.
Zur Prävention der weiteren Verbreitung von Corona bitten wir Sie - zu Ihrem     Dienstag:               14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
und unserem Schutz - die Termine zu den Sprechstunden des Bürgermeisters         Donnerstag:             14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
und der Ortsvorsteher nach wie vor möglichst telefonisch wahrzunehmen,           Freitag:                14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sofern es Ihr Anliegen erlaubt. Persönliche Termine bitten wir immer             Samstag:                 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
vorab telefonisch anzumelden, damit wir entsprechende Hygienemaßnah-                         Geänderte Öffnungszeiten des Recyclinghofes
men vorbereiten können.                                                                     über die Wintermonate (November bis Februar)
                 Sprechstunde des Bürgermeisters                                 Dienstag                15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
                                                                                 Donnerstag              14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Termine für ein Gespräch mit Bürgermeister Holger Jerg können telefonisch        Freitag                 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
unter 07574 406-110 oder per E-Mail an: buergermeister@gammertingen.de           Samstag                  9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
vereinbart werden. Der nächste Termin ist am Donnerstag, 19. November
2020.

                Veranstaltungshinweise für den Monat Oktober / November 2020
Wann?         Was?                                    Wer?                                  Wo?                                               Uhrzeit?
Bis So.,      Neue Ausstellung:                       Arbeitskreis „Im Alten Oberamt“       Städt. Museum                             Jeden Sonntag von
31.01.21      „Stationen – Malerei von                                                      „Im Alten Oberamt“                    14.00 Uhr – 17.00 Uhr
              Gernot Bizer“                                                                                                             (keine Feiertage)
                                                                                                                             und nach telef. Vereinbarung
Sa., 31.10.   Kreisliga B3: SGM SG KFH Kettenacker/ SGM Alb-Lauchert                        Sportplatz Kettenacker                             12.45 Uhr
              TSV Gammertingen vs.                                                          Tigerfeldstraße 25                        Reserve: 11.00 Uhr
              SGM Altshausen II/Ebenweiler II
Sa., 31.10.   Kreisliga A2: SGM SG KFH Kettenacker/ SGM Alb-Lauchert                        Sportplatz Kettenacker                             14.30 Uhr
              TSV Gammertingen vs. FC Ostrach II                                            Tigerfeldstraße 25
Sa., 31.10.   SV Bronnen vs. SV Bingen                SV Bronnen – Abt. Fußball Herren      Sportplatz Bronnen „Köllenberg“                    14.30 Uhr
Mo., 02.11.   Hebammensprechstunde                    Familienzentrum „St. Martin“          Familienzentrum „St. Martin“ –         10.30 Uhr - 12.00 Uhr
                                                      und LRA Sigmaringen“                  Kiverlinstraße 4
Mi., 04.11.   Wochenmarkt                         Stadt Gammertingen                        Großer Schlossplatz                          8.00 - 12.00 Uhr
              • in den Warteschlangen müssen
                mindestens 2 m Abstand zwischen
                den Kunden eingehalten werden,
              • Gruppenbildung/Ansammlungen
                müssen vermieden werden
              • Tragen Sie bitte zu Ihrem eigenen
                Schutz und dem Schutz der anderen
                Marktbesucher eine Alltagsmaske.
Sa., 07.11.   Drei liedrige Strümpf – Clowns-         Mariaberg e. V.                       Stadtteil Mariaberg - Mehrzweckhalle               15.00 Uhr
              geschichte ab vier Jahren                                                     Krätzenbergweg
              (Reservierung empfehlenswert
              unter 07124 923218)
8                                                                                  AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 44 vom 29. Oktober 2020

              Maskenpflicht auf den Recyclinghöfen                             tinggesellschaft im Landkreis Sigmaringen WIS GmbH unter www.wirt-
                   im Landkreis Sigmaringen                                    schaftsradar.net tagesaktuelle Informationen und Hilfestellungen für Un-
                                                                               ternehmen und Selbständige zusammengestellt.
Mit Mundschutz auch zum Recyclinghof
Die Regelungen der neuen Corona-Verordnung machen es erforderlich, dass
Besucher der Recyclinghöfe einen Mund-Nasen-Schutz-Bedeckung tragen
müssen, auch wenn man sich dabei im Freien bewegt. Dies auch dringend
erforderlich, da die Kundenfrequenz auf den Recyclinghöfen jetzt im Herbst                Aus der Land- und Forstwirtschaft
aufgrund der Anlieferung von Grünabfall besonders groß ist. Mindestab-
stände sind an den Containern und Treppenaufgängen deshalb oft schwer                                  Brennholzbestellung
einzuhalten.                                                                   Auch dieses Jahr ist es wieder möglich Brennholz aus dem städtischen Wald
                                                                               bei der Stadt zu bestellen. Die Bestellung erfolgt über die Stadtkasse oder
                                                                               die jeweilige Ortschaftsverwaltung. Um die Zertifizierungsvorgaben von
                                                                               PEFC einhalten zu können, ist nur die schriftliche Bestellung möglich. Ohne
                                                                               unterschriebenes Bestellformular kann kein Brennholz verkauft werden. Das
                                                                               Bestellformular können Sie über die Homepage der Stadt Gammertingen
                                                                               abrufen (Stadt Gammertingen - Formulare - Bürger- und Tourismusbüro -
                                                                               Brennholzbestellung). In Papierform erhalten Sie das Formular im Bürger-
           GELBER SACK:                                                        und Tourismusbüro.
           Freitag, 6. November 2020 - Bezirke 1-4
                                                                               Bitte bestellen Sie bis spätestens Mittwoch, 23. Dezember 2020 Ihren
           RESTMÜLL:                                                           Brennholzbedarf. Es wird ausschließlich Polterholz angeboten.
           Dienstag, 3. November 2020 - Bezirke 1+3                            Preise:
           Mittwoch, 4. November 2020 - Bezirk 2                               Laubholz (Buche, Esche, Ahorn, Eiche)                              62 €/Fm
           Montag, 9. November 2020 - Bezirk 4                                 (incl. MwSt.). Für gewerbliche Kunden (zuzüglich MsSt.)
           PAPIERTONNE:                                                        Nadelholz (Fichte, Kiefer, Douglasie, Tanne)                       25 €/Fm
           Montag, 2. November 2020 - Bezirke 1+3                              (auch stärkere Ø)
           Dienstag, 3. November 2020 - Bezirke 2+4                            Nach Ende des Laubholzeinschlags (März/April) wird es wieder wie alle
                                                                               Jahre zusätzlich Reisschlagversteigerungen geben. Diese Termine werden
           PROBLEMSTOFFSAMMLUNG                                                rechtzeitig im Amtsblatt angekündigt.
           (Baseballsportplatz - Ölbergstraße):
           Samstag, 7. November 2020 | 9.30 Uhr – 10.30 Uhr                                Landkreis Sigmaringen
                                                                               FAKT-Vorantrag 2021
           Bezirk 1 = das Gebiet links von der Reutlinger/Sigmaringer
                                                                               Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) ist be-
           Straße in Fließrichtung der Lauchert
                                                                               strebt, den Neueinstieg und die Erweiterung beim FAKT auch in Zukunft
           Bezirk 2 = das Gebiet rechts von der Reutlinger/Sigmaringer
                                                                               ohne Beschränkungen zuzulassen. Zur Ermittlung des zusätzlichen Finanz-
           Straße in Fließrichtung der Lauchert einschließlich aller
                                                                               bedarfs 2021 für das FAKT-Agrarumweltprogramm wird im Spätherbst 2020
           Haushalte auf der Reutlinger und Sigmaringer Straße
                                                                               wieder ein FAKT-Vorantragsverfahren durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass
           Bezirk 3 = die Stadtteile Feldhausen, Harthausen
                                                                               das Ministerium dieses Jahr anders als in den Vorjahren auf den Versand
           u. Kettenacker
                                                                               eines persönlichen Schreibens an alle Antragsteller zum FAKT-Vorantrag
           Bezirk 4 = die Stadtteile Bronnen und Mariaberg
                                                                               2021 verzichtet.
                                                                               Der FAKT-Vorantrag für den Antrag 2021 kann über das FIONA-System im
                                                                               Zeitraum von Montag, 2. November bis Sonntag, 15. Dezember 2020
                                                                               gestellt werden. Die Anmeldung erfolgt mit den bestehenden FIONA-An-
                                                                               meldedaten.
                                                                               Nähere Informationen finden Sie unter www.ga-sig.de.
            Landkreis Sigmaringen
Grüngutabfuhr
Am Dienstag, 17. November 2020 findet die Herbstabfuhr von Grüngut
statt. Bitte halten Sie das Grüngut ab 6.00 Uhr an der Stelle bereit, an der                        Freiwillige Feuerwehr
sonst das Restmüllgefäß zur Leerung steht.
Bei der Grüngutabfuhr werden Hecken-, Baum- und Strauchschnitt sowie                                  Alle Einsatzabteilungen
Laub mitgenommen. Das Grüngut muss mit Schnüren (z.B. mit Bast) ge-
bündelt werden. Die einzelnen Bündel dürfen die Masse (Länge = 1,50 m          Unter besonderen Corona-bedingten Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen
und Breite 0,50 m) und ein Gewicht von 25 kg nicht überschreiten. Als haus-    findet am Samstag, 31. Oktober 2020 um 19.30 Uhr (Einlass: 19.00 Uhr)
haltübliche Menge wird max. 1 m³ pro Haushalt angesetzt. Loses Material        in der großen Alb-Lauchert-Sporthalle die Hauptversammlung mit Neu-
und Laub wird bei der Grüngutbündelsammlung nicht eingesammelt. Dieses         wahlen des Gesamtkommandanten statt. Es sind nur die Wahlberechtig-
kann über den Recyclinghof abgegeben werden.                                   ten aktiven Feuerwehrfrauen und -männer der fünf Einsatzabteilungen
Verwenden Sie auf keinen Fall Plastiktüten, Plastikschnüre oder Draht. Ach-    eingeladen.
ten Sie bitte besonders darauf, dass im Grüngut keine Störstoffe wie Kunst-                           Abteilung Kettenacker
stoffe, Metall oder Steine enthalten sind.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 07571 102-6609        Am Samstag, 31. Oktober 2020 findet um 19.30 Uhr (Einlass: 19.00
- Frau Lidia Kaplanek - an die Kreisabfallwirtschaft Sigmaringen.              Uhr) die Jahreshauptversammlung der Gesamtwehr in der Alb-Lauchert-
                                                                               Sporthalle statt. In dieser Versammlung steht die Wahl des neuen Komman-
                                                                               danten an, darum bitten wir um zahlreiche Teilnahme. Aufgrund der
                                                                               aktuellen Lage treffen wir uns direkt in Gammertingen.

                       Wirtschaftsförderung
                                                                                              Behörden und Beratungsstellen
                          Wirtschaftsförderung
                               WIS GmbH                                                           Deutsche Rentenversicherung
                       Landkreis Sigmaringen und
                          Stadt Gammertingen                                   Der nächste Rentensprechtag im Rathaus Gammertingen findet am
                                                                               Mittwoch, 18. November 2020 in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
Hilfestellungen für Unternehmen und Selbstständige                             von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr im Rathaus (Raum E.9) statt. Die Beratungen
Im Internet haben sowohl die Stadt Gammertingen unter www.gammer-              finden nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter
tingen.de als auch die interkommunale Wirtschafts- und Standortmarke-          07571 7452-0 oder 07574 406-132 statt.
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 44 vom 29. Oktober 2020                                                                                                                                                                              9

Das kostenfreie Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung ist          lichen. Ihre nächste Sprechstunde findet am Donnerstag, 26. November
unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 erreichbar. Versicherte können         2020 im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen,
Anträge auch auf elektronischem Weg über unsere Online-Dienste unter          Erweiterungsgebäude, 1. OG, Raum Nr. 2100 von 16.00 bis 18.00 Uhr statt.
www.deutsche-rentenversicherung.de stellen. Des Weiteren steht Ihnen zu-      Bitte beachten Sie, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (All-
sätzlich von Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag       tagsmaske) erforderlich ist! Anmeldung und Kontaktaufnahme sind
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr unsere      möglich unter: Petra Knaus, Unterdorfstr. 8, 72488 Sigmaringen-Laiz, E-Mail:
Außenstelle in Sigmaringen unter der Telefonnummer: 07571 7452-0              kbb@landkreis-sig.de, Mobil: 0160 98 40 61 98
zur Verfügung.
                                                                                                                                                  JobCafé
Die Einkommensanrechnung
Bei der Grundrente findet eine Einkommensprüfung statt. Als Einkommen         (Allein-) Erziehend und auf Jobsuche? Dann besuchen Sie doch das JobCafé
sollen die eigene Rente und weiteres zu versteuerndes Einkommen berück-       im Frauenbegegnungszentrum. In ungezwungener Runde können Sie aktu-
sichtigt werden. Dieses wird vom Finanzamt festgestellt und der Deutschen     elle Stellenangebote studieren oder zusammen mit einer Mitarbeiterin des
Rentenversicherung automatisch mitgeteilt. Maßgebend ist grundsätzlich        Jobcenters, gezielt nach einer passgenauen Stelle zu suchen. Das nächste
das Einkommen des vorvergangenen Kalenderjahres, im Jahr 2021 also das        JobCafé findet am Freitag, 6. November 2020 von 9.30 Uhr - 11.30 Uhr
Einkommen des Jahres 2019. Steuerfreie Einnahmen wie beispielsweise Ein-      im Frauenbegegnungszentrum Sigmaringen in der Bahnhofstraße 3 statt.
nahmen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit und aus einer pauschal besteu-      Aufgrund der derzeitigen Situation bitten wir möglichst um Voranmel-
erten geringfügigen Beschäftigung (Minijob) bleiben ebenso wie Vermögen       dung per Mail an e.preisser@fbz-sigmaringen.de oder telefonisch 07571
unberücksichtigt. Dabei erhalten den Grundrentenzuschlag in voller Höhe       6852604 im Frauenbegegnungszentrum bei Frau Preißer.
nur diejenigen Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2021 als Alleinste-
hende ein Monatseinkommen unter 1.250 Euro oder als Ehepaar unter 1.950         Bundesagentur für Arbeit
Euro zur Verfügung haben. Wenn das Einkommen darüber liegt, wird es zu
                                                                              Alle Rufnummern auf einen Blick
60 Prozent angerechnet. Ab einem Monatseinkommen von 1.600 Euro be-
ziehungsweise 2.300 Euro bei Ehepaaren wird der übersteigende Betrag zu
100 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Da diese Freibe-
träge an den aktuellen Rentenwert der gesetzlichen Rentenversicherung ge-
koppelt sind, werden sie jedes Jahr angepasst.
Für weitere Informationen hat die DRV im Internet eine spezielle Themen-
seite rund um die Grundrente unter www.deutsche-rentenversicherung.de/
grundrente eingerichtet. Dort finden Interessierte auch die Broschüre
„Grundrente: Fragen und Antworten“ zum Herunterladen.

     Caritasverband für das Dekanat
       Sigmaringen-Meßkirch e. V.
Auch während der Corona-Krise stehen wir mit unseren Beratungsdiensten
- telefonisch oder per E-Mail - den Menschen in unterschiedlichen Lebens-
lagen mit Rat und Tat zur Seite. Menschen in problembehafteten Lebensla-
gen, mit einer psychischen Erkrankung, Schwangere, Menschen mit
Migrationshintergrund, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige etc.
können sich mit Beratungs- und Hilfebedarf an uns wenden. Zentrale Tele-
fonnummer 07571 73 01-0 und/oder auf die E-Mail info@caritas-sigmarin-
gen.de

      Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Eine Außenstelle der Sigmaringer Ehe-, Familien- und Lebensberatung EFL
steht in Gammertingen für Personen zur Verfügung, die Hilfe in einer Le-
benskrise oder allgemeinen Problemsituation brauchen. Informationen und
                                                                                                                               Rund um die Energie                                                                           Gammertinger Energie-
                                                                                                                                                                                                                             und Wasserversorgung
Anmeldungen im Sekretariat der Beratungsstelle in Sigmaringen: In der
Vorstadt 2 (Eingang Burgstraße 2 - 4), Tel. 07571 5787, E-Mail:                     Gammertinger Energie- und
beratung@efl-sigmaringen.de, Homepage: www.efl-sigmaringen.de                      Wasserversorgung (GEW) GmbH
                                                                              Fälligkeit Strom-Abschlag Oktober 2020
                                                                                      GEW GmbH | Postfach 11 65 | 72497 Gammertingen          Hohenzollernstraße 5
                                                                                                                                              72501 Gammertingen

       Suchtberatungsstelle Sigmaringen                                       Wichtige Information für unsere Stromkunden: Am Montag, 2.      Tel.: 0Novem-
                                                                                                                                                      75 74 - 406-60
                                                                                                                                              Fax. 0 75 74 - 4 06-65
                                                                              ber 2020 wird der zehnte Abschlag für Strom (September 2020) zurinfo @ Zahlung
                                                                                                                                                       gewgmbh.de
Sprechstunde für Angehörige von Suchtkranken                                                                                                  w w w.ge wgmbh.de
                                                                              fällig. Wir bitten alle Kunden, die uns keine Einzugsermächtigung          erteilt
Unsere offene Sprechstunde richtet sich an alle Angehörigen (Ehe-bzw. Le-     haben, um pünktliche Überweisung des entsprechenden Betrages auf unser
benspartner/innen, erwachsene Geschwister, Jugendliche und erwachsene         angegebenes Konto. Wenn auch Sie am bequemen Abbuchungsverfahren
Söhne/Töchter von suchtkranken Eltern), die Fragen im Zusammenhang            teilnehmen wollen, rufen Sie uns bitte im Kundencenter an, Telefon: 07574
einer Suchterkrankung klären und sich über Hilfsangebote für sich selbst      406-162.
und den/die Betroffenen informieren möchten. Eine Anmeldung ist nicht
erforderlich.                                                                                             Netze BW GmbH
Der Termin für die nächste Sprechstunde ist am Montag, 2. November
2020 von 16.00 Uhr – 17.00 Uhr in der Suchtberatungsstelle, Karlstraße 29     Netze BW verstärkt Stromnetz
in Sigmaringen. Der darauffolgende Termin ist: Dienstag, 1. Dezember          Neue Trafostation für die Eichert-
2020 von 16.00 Uhr – 17.00 Uhr.                                               höfe in Gammertingen – Moder-
                                                                              nisierungsprojekt                im
                Krebsberatungsstelle Sigmaringen                              Mittelspannungsnetz steht vor
                                                                              seinem Abschluss.
Auskünfte und telefonische Terminvereinbarung von Montag - Freitag            Die Anlieferung einer neuen Trafo-
von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr. Als Betroffener und Angehöriger erhalten Sie        station zu den Eicherthöfen markiert
bei uns unmittelbare Unterstützung, wie auch längerfristige Begleitungsan-    den Abschluss eines umfangreichen                    Die neue Trafostation
gebote.                                                                                                                    wird auf ihren Platz gehoben.
                                                                              Erneuerungsprojektes, mit dem die
Kontakt unter Telefon 07571 729645-0 oder per Email info@krebsberatung-       Netze BW derzeit ihr Mittelspannungsnetz in den 5 Gammertinger Stadt-
sigmaringen.de                                                                teilen erneuert. Rund 750.000 Euro investiert das Unternehmen insgesamt
                                                                              in die Versorgungssicherheit Gammertingens und die Region. Bereits im ver-
       Sprechstunden der Kreisbehindertenbeauftragten                         gangenen Jahr hatte die Netze BW im Zuge des Breitbandausbaus der Kom-
                                                                              mune an verschiedenen Stellen Leerrohre mitverlegt, in die jetzt Stromkabel
Die Kreisbehindertenbeauftragte Petra Knaus setzt sich für alle Menschen      eingezogen werden konnten, ohne dafür nochmal den Boden aufgraben zu
mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung im Landkreis Sigma-   müssen. Die Bauarbeiten führt das ortsansässige Tiefbauunternehmen Lieb
ringen ein. Sie ist Mittlerin zwischen Betroffenen und fachlich Verantwort-   durch. In der jetzt laufenden zweiten Bauphase werden seit Juni weitere

                                                                                        Sitz der Gesellschaft und Registergericht:              Geschäftsführung:                   Bankverbindungen:                            WÄ R M E
                                                                                        72501 Gammertingen, Amtsgericht Sigmaringen HRB Nr. 4   Holger Michael Jerg, Vorsitzender   Hohenz. Landesbank Gammertingen              WASSER
                                                                                                                                                Heribert Locher                     (BLZ 653 510 50) Kto.-Nr.: 500 452
                                                                                                                                                Manfred Schaller                    Volksbank Hohenzollern eG                    STROM
                                                                                                                                                                                    (BLZ 641 632 25) Kto.-Nr.: 741 089 009
10                                                                                 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 44 vom 29. Oktober 2020

Erdkabel verlegt. Nach Abschluss des Projektes wird die Kabeltrasse zwi-
schen dem Bereich der Freizeitanlage an der Lauchert über den Taleinschnitt
an der Wendelsteinklinik und den Aussiedlerhöfen bis zum Waldrand im Be-                             Kindergärten / Schulen
reich Harthausen auf Höhe der städtischen Erdaushubdeponie „Hansmi-
chel“ verlaufen. Mehrfach kam dabei das Spülbohrverfahren zum Einsatz,
                                                                                                   Familienzentrum St. Martin
um mit den Kabeln unterirdisch die Bahnlinie, die Bundesstraße und die Lau-
chert zu queren. Was bei zum Teil felsigem Boden bisweilen recht anspruchs-                        und Landkreis Sigmaringen
voll war. Seit September erfolgt das Verlegen der Kabel nun ausschließlich                        Hebammensprechstunde
in der herkömmlichen offenen Bauweise.                                                            Das städtische - Familienzentrum St. Martin - und die
Wie jetzt an den Eicherthöfen, wurde im Zuge der Maßnahme bereits eine                            Fachstelle „Familie am Start“ im Landkreis Sigmarin-
Gittermaststation bei der Wendelsteinklinik ausgetauscht. Die neuen Sta-                          gen bieten jeden 1. Montag im Monat, von 10.30 Uhr
tionen ermöglichen im Falle eines Stromausfalls, die Störung durch Umschal-                       bis 12.00 Uhr im Gammertinger Familienzentrum St.
tungen schneller zu beheben. Die gesamte Erneuerungsmaßnahme wird die                             Martin, Kiverlinstraße 4, eine Hebammensprech-
Versorgungssicherheit spürbar erhöhen. Denn die Kabel werden die bishe-                           stunde an.
rige 20.000-Volt-Freileitung ersetzen, die vom Umspannwerk Trochtelfingen                         Die nächste Sprechstunde findet am Montag, 2. No-
kommt. Die Leitung aus den 1960er Jahren, welche – neben anderen Lei-                             vember 2020 statt! Die Beratung in der Hebammen-
tungen – Gammertingen und die umliegende Region mit Strom versorgt,                               sprechstunde ist kostenlos und kann ohne ärztliche
verläuft durch mehrere Waldschneisen und ist dadurch störungsanfällig. Oh-     Hebamme:           Überweisung und vorherige Terminvereinbarung wahr-
nehin sind Erdkabel, wie sie jetzt in Gammertingen verlegt wurden, im Ver-     Melanie Gottwalt   genommen werden. Bitte bringen Sie eine Mund-
gleich zu Überlandleitungen wesentlich besser vor witterungsbedingten                             Nasen-Schutzmaske mit und beachten Sie die
Einflüssen, Blitzschlag etwa oder Sturm, geschützt. Mit ihren größeren Quer-   Hygiene – und Abstandsregeln. Vor Ort gelten die jeweiligen Hygiene-
schnitten haben die Kabel in Gammertingen außerdem eine deutlich höhere        maßnahmen.
Übertragungsfähigkeit als die alte Freileitung. Damit ist das Netz gewappnet
für die steigenden Anforderungen durch den Ausbau der Erneuerbaren Ener-       Bitte beachten Sie: Am Montag, 7. Dezember 2020 entfällt die Heb-
gien und der zunehmenden Elektromobilität. Die Kabelverlegung soll im          ammensprechstunde. Die monatliche Sprechstunde wird im Dezember
Laufe des Novembers abgeschlossen sein. Im Winter dann ist geplant, die        am Montag, 14. Dezember 2020 im Familienzentrum stattfinden.
alte Freileitung im Norden und Nordwesten Gammertingens auf einer Länge        Die Hebammensprechstunde bietet Ihnen die Möglichkeit, sich bei Fragen,
von knapp viereinhalb Kilometern mitsamt ihren 34 Holz,- Beton- und Stahl-     Unsicherheiten und Problemen während der Schwangerschaft und im 1. Le-
masten abzubauen.                                                              bensjahr Ihres Kindes vertrauensvoll im Einzelgespräch an eine erfahrene
                                                                               Hebamme zu wenden. Auch die Fachstelle „Familie am Start“ ist telefonisch
                                                                               für Sie da.
                                                                               Reguläre telefonische Hebammensprechstunde
                  Kinder- und Jugendarbeit                                     Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sind die Hebammen der Hebam-
                                                                               mensprechstunde auch telefonisch zu erreichen, unter der Telefonnummer:
                                                                               07571 102-6422.
           Jugendzentrum                                                       Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises: land-
  „Alte Strickerei Gammertingen“                                               kreis-sigmaringen.de/hebammensprechstunde.
Steinbeisstraße 1 (im UG der ehemaligen Textilfabrik Maute)                    Kontakt: „Familie am Start“ - Fachstelle für Frühe Hilfen und Beratung,
Tel.: 07574 5659875, Fax: 07574 5659874                                        Tel.: 07571 102-4266, E-Mail: familieamstart@lrasig.de
E-Mail: Jugendzentrum@Gammertingen.de                                          Nähere Informationen zu weiteren Angeboten: www.landkreis-sigmarin-
Homepage: http://www.facebook.de/jugendhausgammertingen                        gen.de/familieamstart
Otto Sommer (Jugendbeauftragter)
Mobil: 0178 2923094, E-Mail: o.sommer@mariaberg.de
Frank Steng
Mobil: 0178 2923097, E-Mail: f.steng@mariaberg.de
Sonderregelungen für das Jugendzentrum:
• Wer das Juze besucht, muss sich mit Kontaktdaten in eine Liste ein-
     tragen. Die Daten werden nach vier Wochen wieder gelöscht.
• Aufgrund der Fläche und dem Sicherheitsabstand können derzeit maxi-
     mal 10 Jugendliche das Angebot gleichzeitig besuchen.
• Am Eingang steht ein Desinfektionsspender der bei jedem Besuch ge-
     nutzt werden muss.
• Während der Angebote herrscht keine Maskenpflicht. Falls jemand den-
     noch eine Maske benötigt, haben wir welche vor Ort.
Es gibt einen getrennten Ein- und Ausgang.
Die Sicherheitsabstände sind auch im Juze einzuhalten.
Die Öffnungszeiten lauten wie folgt:
Mittwoch:            15.00 Uhr - 17.00 Uhr | Teenie Treff (10 - 12 Jahre)
                     17.00 Uhr - 20.00 Uhr | Offener Treff (12 - 27 Jahre)
Donnerstag:          18.00 Uhr - 21.00 Uhr | Online über Discord
Freitag:             14.00 Uhr - 16.00 Uhr | Teenie Treff
                     16.00 Uhr - 21.00 Uhr | Offener Treff
Samstag:             15.00 Uhr - 21.00 Uhr | Offener Treff

       Jugendsozialarbeit an allen Gammertinger Schulen
Michael Egerter
Tel.: 07574 406-222, Mobil: 01577 7911216,
E-Mail: m.egerter@mariaberg.de, Instagram-Account: schulsozi_gtg

         Redaktionsschluss Vereine: montags, 10.00 Uhr

  Werbung im Amtsblatt – informativ und preiswert
    Anzeigenschluss Dienstag 15.00 Uhr
                                                                               Die Aktion startet am Sonntag, 1. November und endet am Mittwoch,
                                                                                                        11. November 2020.
                                                                               Jeder der Lust hat kann mitmachen. Wir freuen uns über jede Laterne. Bei
                                                                               Fragen oder Anregungen: laternenfenster@gmx.de
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