Amtliche Bekanntmachungen - Stadt Gammertingen
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Nr. 44 29. Oktober 2020 Teile des Grundstückes zum Innenbereich erklärt. Bauvorhaben werden künf- tig nach § 34 BauGB beurteilt. Amtliche Bekanntmachungen Im Einzelnen gelten für den Entwurf der Ergänzungssatzung und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Satzungstext Öffentliche Bekanntmachung jeweils mit dem Datum vom 20. Oktober 2020. Auslegungsbeschluss Der Entwurf der Ergänzungssatzung wird mit Begründung und den nach Ein- Beteiligung der Öffentlichkeit schätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und den umweltbezogenen Informationen (hier: Belange Öffentliche Auslegung des Umweltschutzes und Auswirkungen integriert in die Begründung) Entwurf Ergänzungssatzung „Hauptstraße“ von Freitag, 6. November bis Montag, 7. Dezember 2020, Stadt Gammertingen, Gemarkung Feldhausen je einschließlich, bei der Stadt Gammertingen, Stadtverwaltung, Hohenzol- Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 20. Oktober 2020 in öf- lernstraße 5 - 7, 72501 Gammertingen (Zimmer 2.9, 2. Obergeschoss) wäh- fentlicher Sitzung, den Entwurf der Ergänzungssatzung „Hauptstraße“, Stadt rend der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Gammertingen, Gemarkung Feldhausen sowie den Entwurf der dazugehöri- Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis ein- gen Örtlichen Bauvorschriften, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe schließlich Montag, 7. Dezember 2020, Stellungnahmen mündlich zur Nie- nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch derschrift während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung i. V. m. § 74 Landesbauordnung (LBO) öffentlich auszulegen. Gammertingen (Anschrift siehe oben) abgeben oder schriftlich an die Stadt- Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt: verwaltung Gammertingen richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellung- nahmen ist die volle Anschrift der Beteiligten anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können. Stadt Gammertingen, 29. Oktober 2020 gez. Holger Jerg, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten der Satzungen 1. Bebauungsplan „Stadt- und Kulturhalle“ 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Stadt- und Kulturhalle“ Stadt Gammertingen, Gemarkung Gammertingen Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 20. Oktober 2020 in öf- fentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Stadt- und Kulturhalle“, Stadt Gam- mertingen, gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften für den Gel- tungsbereich des Bebauungsplanes „Stadt- und Kulturhalle“, Stadt Gam- mertingen, gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) Die Fläche der Ergänzungssatzung in dieser Abgrenzung beträgt insgesamt als jeweils selbstständige Satzung beschlossen. ca. 6.340 m², wobei davon ca. 515 m² für einen späteren Straßenausbau der Ziel und Zweck der Planung Erschließung des Flst. Nr. 205 entfallen. Der räumliche Geltungsbereich der Die Stadt Gammertingen beabsichtigt im Geltungsbereich des Bebauungs- Ergänzungssatzung befindet sich am westlichen Ortsrand von Feldhausen. plans die Entwicklung und Umgestaltung des Schey-Areals in Verbindung Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung werden folgende planungsrecht- mit dem Neubau einer flexibel nutzbaren Stadt- und Kulturhalle im Zentrum liche Ziele verfolgt: der Stadt. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Stadt- und Kulturhalle“ hat Auslöser für die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Hauptstraße“ ist der zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Wunsch der Kinder des Grundstückseigentümers (Flurstück Nr. 205 und neuen Stadt- und Kulturhalle zu schaffen und darüber hinaus die geordnete 205/1, Stadt Gammertingen, Gemarkung Feldhausen) zwei Wohngebäude städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich zu sichern. Nach dem Prinzip zu errichten. Bei den Vorhabensträgern handelt es sich um die nächste Ge- „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ werden die innerstädtischen neration der Familie, die ihrer Heimat durch den Bau der Gebäude an dieser Grundstücke einer sinnvollen, mit der Umgebung abgestimmten Bebauung Stelle verbunden bleiben möchten. Die projektierten Wohngebäude befinden zugeführt. Durch die Inanspruchnahme bereits vorhandener infrastruktureller sich im Außenbereich. Aus diesem Grund ist die Aufstellung einer Ergän- Einrichtungen und Flächen im innerstädtischen Bereich wird ein wesentlicher zungssatzung erforderlich, deren Sinn es ist, Außenbereichsflächen in den Beitrag zur Vermeidung und Verringerung der Inanspruchnahme neuer Res- im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubinden. Mit der Satzung werden sourcen erbracht. Fortsetzung Bebauungsplan „Stadt- und Kulturhalle“ auf Seite 3
2 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 44 vom 29. Oktober 2020 Weiteres Mitmachen ist angesagt! Handlungsfelder aus der Seniorenkonzeption Gammertingen sollen in Kürze mit weiteren Workshops in die konkrete Umsetzung gehen – Interessierte Bürger sind zum Mitmachen aufgerufen! Bereits jetzt haben viele am bisherigen Bürgerbeteiligungsprozess mitwirkende Bürgerinnen und Bürger signalisiert, dass sie bereit sind, sich in neue Auf- gaben und Handlungsfelder, konkret für ein besseres „Leben und Älterwerden im Städtle“, einzusetzen. Bei der Bürgerversammlung - die Ende September stattgefunden hat - wurden von den Anwesenden bereits viele Anmeldebögen dazu ausgefüllt. Allerdings benötigen die Handlungsfelder zu den Bürger- projekten noch konkrete weitere Anmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern aus der Kernstadt und den Stadtteilen. Falls Sie Interesse haben an der weiteren Projektarbeit mitzuwirken, können Sie sich gerne zu einem oder meh- reren der o. g. Projekte persönlich im Bürger- und Tou- rismusbüro oder unter Telefon-Nr. 07574 406-135 bzw. -136 anmelden, durch Download des Anmeldeformulars auf unserer Homepage (www.gammertingen.de) oder trennen Sie einfach das unten stehende Formular aus. Eine Rückgabe über den Briefkasten oder in den Stadt- teilen über die Ortsvorsteher ist ebenfalls möglich. Wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung. Übersicht der vier Projektfelder und Anmeldeformular: ! " # $%& ' $% ( %) ( * ) & +, -, # ! . # / # ) 0 &1 " " ! / & ' $ 2 #-,!3 # ( # / " # " # # - ! . #/ ! ), = / 1 " # #-, / -6 # # " " # -, 4! " " &1 " #" #-, " -, 0 # # # ! 6 -, -, > #-, ?" " 0 * 5
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 44 vom 29. Oktober 2020 3 Fortsetzung Bebauungsplan „Stadt- und Kulturhalle“ Öffentliche Bekanntmachung Das Plangebiet befindet sich im Zentrum von Gammertingen. Es wird be- grenzt durch die „Sigmaringer Straße“ (B 32/B 313) im Norden und die Aufstellungsbeschluss „Josef-Wiest-Straße“ und den Fluss „Lauchert“ im Süden. Im Osten und 1. Bebauungsplan Westen grenzt das Plangebiet an bestehende Bebauung sowie im Süd-Osten „Großflächige Freiflächenphotovoltaikanlage an einen Sportplatz (Mini-Spielfeld) an. Der räumliche Geltungsbereich um- im Gewann Zaisenholzäcker“ fasst die Flurstücke Nr. 3399/1; 3349/7 (teilweise); 270/1 (teilweise); 284/9 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan (teilweise); 286/4 (teilweise); 287/16 (teilweise); 287/13; 287/21; 287/23; „Großflächige Freiflächenphotovoltaikanlage 289 (teilweise); 418/3 sowie 418/4. Die Größe des Geltungsbereichs umfasst im Gewann Zaisenholzäcker“ ca. 2,30 ha. Stadt Gammertingen, Gemarkung Kettenacker Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt: Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 20. Oktober 2020 in öf- fentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Großflächige Freiflä- chenphotovoltaikanlage im Gewann Zaisenholzäcker“ Stadt Gammertingen, Gemarkung Kettenacker, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Großflächige Frei- flächenphotovoltaikanlage im Gewann Zaisenholzäcker“, Stadt Gammertin- gen, Gemarkung Kettenacker, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO) aufzustellen. Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt be- grenzt: Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplan die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 20. Oktober 2020. Der Bebauungsplan „Stadt- und Kulturhalle“, Stadt Gammertingen, und die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Stadt- und Kulturhalle“, Stadt Gammertingen, treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begrün- dungen können bei der Stadtverwaltung Gammertingen, Hohenzollernstraße 5 - 7, 72501 Gammertingen, (Zimmer 2.9, 2. Obergeschoss) während der üb- lichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungs- plan und die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begründungen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB Das Plangebiet hat eine Größe von 15,6 ha und befindet sich ca. 1 km nord- bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschä- östlich des Siedlungsgebiets von Kettenacker. Die Fläche wird derzeit land- digungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das wirtschaftlich genutzt. Im Süden, Westen und Norden grenzt das Plangebiet Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb an landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Osten und Südwesten befinden der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. sich Waldflächen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfah- Ziel und Zweck der Planung rens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Vo- BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- raussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf der bauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Gemarkung Kettenacker geschaffen werden. Entsprechend den Bestrebungen Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § des Gesetzgebers den Anteil aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit bis zum Jahr 2050 auf mindestens 80 % (bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 %, dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Gammertingen gel- bis zum Jahr 2035 auf 55 bis 60 %) zu erhöhen, plant der Vorhabenträger tend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf Gemarkung Ketten- die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. acker. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemein- Mit der am 7. März 2017 von der Landesregierung verabschiedeten Verord- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder nung zur Öffnung der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustande- Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten (Frei- kommen dieser Satzungen wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) flächenöffnungsverordnung – FFÖ-VO) können in Baden-Württemberg bei in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich den bundesweiten Solarausschreibungen auch Gebote auf Acker- und Grün- innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt landflächen in benachteiligen landwirtschaftlichen Gebieten im Umfang von Gammertingen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verlet- bis zu 100 MW pro Kalenderjahr bezuschlagt werden. Die gesamte Gemar- zung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn kungsfläche von Gammertingen liegt vollständig innerhalb dieses Gebietes. • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans • der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrig- wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. keit widersprochen hat oder • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss be- Gammertingen, 29. Oktober 2020 anstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. gez. Holger Jerg, Bürgermeister Stadt Gammertingen, 29. Oktober 2020 gez. Holger Jerg, Bürgermeister
4 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 44 vom 29. Oktober 2020 Dienststunden der Stadtverwaltung Gammertingen: Leider weiß niemand, wie lange uns die Corona-Pandemie noch einschränkt Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und ob und mit welchen Auflagen Veranstaltungen in 2021 stattfinden kön- Montag und Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr nen. Trotz allem möchten wir mit den Vorbereitungen für den Veranstaltungs- Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr kalender 1. Halbjahr 2021 beginnen. und nach telefonischer Vereinbarung Teilen Sie uns deshalb bitte die geplanten Veranstaltungen Ihres Vereins / Ihrer Organisation für den Zeitraum von 1. Januar bis 30. Juni 2021 Gammertinger Weihnachtsmarkt bis spätestens Freitag, 27. November 2020 findet nicht statt mit. Auf der städtischen Homepage unter News oder www.gammertingen.de/ Um den Schutz- und Hygienevorgaben wegen der aktuellen Corona-Pande- de/menschlich/leben/vereine-und-organisationen.html haben wir Ihnen mie bei öffentlichen Veranstaltungen gerecht zu werden, haben sich der HGV einen Rückmeldebogen zum Download bereitgestellt. Ob dieser Kalender Gammertingen und die Stadtverwaltung abgestimmt, den traditionellen wieder als separate Druckbeilage im letzten Amtsblatt des Jahres 2020 bei- „Gammertinger Weihnachtsmarkt“ am ersten Adventswochenende leider gefügt wird, werden wir nach Ende der Rücklauffrist entscheiden. Wir werden abzusagen. Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen, dass im nächsten Jahr die gemeldeten Veranstaltungen aber auf jeden Fall - jeweils zum entspre- unser Weihnachtsmarkt wieder stattfinden kann. chenden Termin und unter der Voraussetzung, dass die Veranstaltung tatsäch- Die Hohenzollernstraße wird aber dennoch in diesem Jahr wieder im ge- lich stattfinden kann - im Amtsblatt unter der Rubrik „Veranstaltungen“ bzw. wohnten Lichterglanz mit der „Weihnachtsbaum-Allee“ erstrahlen. „Was ist los in der Region?“ und online im „toubiz-Veranstaltungsportal“ veröffentlichen. An dieser Stelle nochmals ein herzliches Dankeschön für die gute Zusam- Veranstaltungskalender für das 1. Halbjahr 2021 menarbeit in der Vergangenheit. Sehr geehrte Verantwortlichen der städtischen Ver- eine und Organisationen, Landkreis Reutlingen das Jahr 2020 hat Sie und Ihren Verein/Ihre Organi- Flurbereinigung sation Corona-bedingt sowohl organisatorisch als Trochtelfingen-Hausen auch finanziell vor eine große Herausforderung ge- Beschluss vom 23. Oktober 2020 stellt. Die meisten Veranstaltungen mussten von Absage der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes einem auf den anderen Tag abgesagt werden, obwohl Sie bereits viel Energie Was ist los in der Region ? Durch öffentliche Bekanntmachung vom 5. Oktober 2020, veröffentlicht im und Zeit für die Planungen investiert hatten. Amtsblatt vom 8. Oktober 2020 wurde der Flurbereinigungsplan bekannt- Wann? Was? Wer? Wo? Uhrzeit? Gammertingen Bis So., Neue Ausstellung: Arbeitskreis „Im Alten Oberamt“ Städt. Museum Jeden Sonntag von 31.01.21 „Stationen – Malerei von „Im Alten Oberamt“ 14.00 Uhr – 17.00 Uhr Gernot Bizer“ (keine Feiertage) und nach telef. Vereinbarung Mo., 02.11. Hebammensprechstunde Familienzentrum „St. Martin“ Familienzentrum 10.30 Uhr - und LRA Sigmaringen“ „St. Martin“ – Kiverlinstraße 4 12.00 Uhr 04.11. Wochenmarkt · in den Warteschlangen Stadt Gammertingen Großer Schlossplatz 8.00 Uhr - 12.00 Uhr müssen mindestens 2 m Abstand zwischen den Kunden eingehalten werden, · Gruppenbildung/Ansammlungen müssen vermieden werden · Tragen Sie bitte zu Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz der anderen Marktbesucher eine Alltagsmaske Sa., 07.11. Drei liedrige Strümpf – Mariaberg e. V. Stadtteil Mariaberg - 15.00 Uhr Hettingen Clownsgeschichte ab vier Jahren Mehrzweckhalle Krätzenbergweg (Reservierung empfehlenswert unter 07124 923218) bis 20.11. Ausstellung „Bilder aus 40 Jahren“ Hinterglasbilder von Ilse Wolf, Hettingen, Öffnungszeiten: freischaffende Künstlerin Rathaus im Schloss Mo. - Fr.: 08.00– 12.00 Uhr aus Inneringen Di.: 14.00 – 17.00 Uhr Do.: 14.00 – 18.00 Uhr Veringenstadt 06.10. Hauptversammlung Schützenverein Hettingen Schützenhaus Hettingen, Beginn: 19.30 Uhr Inneringer Straße 50 Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Di., Fr. Veringer Lädele Bürgerverein Veringenstadt e.V. Im Städtle 68 14.30 - 17.30 Uhr Second-Hand-Laden
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 44 vom 29. Oktober 2020 5 gegeben. In besagter öffentlicher Bekanntmachung wurden Sie zudem zum Feldhausen: Vollsperrung der Voraussichtlich Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG und dem Erläuterungstermin ge- Straße: Straße im bis Juni 2021. laden. „Inneringer Straße“ 1. Bauabschnitt. Erneuerung der Straße Aufgrund der sich verschärfenden Lage bezüglich der Corona-Pandemie und Infrastruktur müssen wir die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans verschieben (Kanalisation, Wasser- und folgende Termine absagen: leitungen). 1. Erläuterungstermin vom 28. Oktober bis 30. Oktober 2020 in der Mehr- zweckhalle von Trochtelfingen-Hausen. Außerhalb Stadtgebiet: 2. Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG vom 5. November 2020 in der Zwiefalten: Gesamtsperrung Bis Freitag, Eberhard-von-Werdenberg-Halle in Trochtelfingen. Straße: des Verkehrs. 20. November 2020. Sobald sich die Lage wieder verbessert und die Zahlen dies zulassen, wer- „Zwiefalter Steige“ Bitte beachten Sie Holzernte wegen den Sie durch öffentliche Bekanntmachung erneut zum Anhörungstermin – B 312 Gemeinde- die Beschilderung. Dürreschäden und nach § 59 Abs. 2 FlurbG geladen. verbindung Zwie- Eschentriebsterben. falten-Gauingen und gez. Dr. Wüllner D.S Gemeindeverbindung Zwiefalten-Hochberg. Das Stadtbauamt informiert: Hettingen: Komplettsperrung. Ab Sonntag, Wege: Bitte beachten Sie die 1. November 2020 bis Baustellen und Verkehrsbeeinträchtigungen Wanderwege jeweiligen Absperr- Frühjahr 2021 „im und um’s Städtle“ auf der „Ah“ ungen. (witterungsabhängig). oberhalb Hettingen Vorlieferarbeiten und Lage / Ort Sperrung/Maßnahme Zeitraum / Anlass (Radweg an der Fehla Holzerntemaßnahmen. frei zugänglich) innerorts (Kenntnisnahme bis zum Redaktionsschluss des Amtsblattes am Montagabend Kernstadt: – bitte beachten Sie hier auch unsere „News“ unter: www.gammertingen.de). Gammertingen: Halbseitige Sperrung Noch bis Freitag, Straße: des Verkehrs. 30. Oktober 2020. „Sigmaringer Straße Abwasser- und Wasser- Alb-Lauchert Schwimmhalle - B 32“ anschluss herstellen. Gammertingen: Halbseitige Sperrung Bis Freitag, Straße: des Verkehrs. 20. November 2020. „Alte Steige Mängelbeseitigung. Gammertingen: Gesamtsperrung Verlängert bis Wege: Gehweg und Donnerstag, „Fuß- und Radweg Sperrung für den 31. Dezember 2020 entlang der Lauchert Fahrradverkehr. Sanierung der (beim Schulgebäude Umleitung über Laucherttalschule. Kiverlinstraße 23) „Breite Straße“ – „Römerweg“ – „Roter Dill“. Gammertingen: Bis zum genannten Bis Mittwoch, Straßen: Termin kann es immer 31. März 2021. B32 „Hohenzollern- wieder zu Diverse Kanal- straße 16 – 18“; Fahrbahneinengungen sanierungsmaßnahmen Am Sonntag, 1. November 2020 (Allerheiligen) ist die Schwimmhalle „Steinbeisstraße 1“; und zur halbseitigen im Inlinerverfahren. geschlossen. „Eschenweg 18 – 21“; Sperrung des Verkehrs „Breite Str.16 – 18“; kommen. Die Alb-Lauchert-Schwimmhalle ist wieder für den öffentlichen Bade- „Europastraße 4 – 9“; betrieb geöffnet – Die speziellen Vorgaben der CoronaVO werden „Neckartalstraße 4 – 9“; eingehalten. Um Beachtung der Vorgaben wird gebeten. „Goethestraße 2 – 6“; Im Rahmen der Öffnungszeiten des Hallenbades ist die Badezeit un- „Mörikestraße 2 – 9“; begrenzt - Kassenschluss ist eine Stunde vor Betriebsende. „Uhlandstraße 2 – 12“; Damit die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können, müs- „Hölderlinstraße 8 – 28“; sen die Öffnungszeiten jedoch eingeschränkt bleiben. „Eichendorffstraße 1 – 32“ Öffentliches Schwimmen ist zu folgenden Zeiten möglich: Stadtteile: • Dienstag: derzeit noch kein Frühschwimmen • Dienstag - Freitag: 15.30 Uhr - 20.45 Uhr | in den Ferien: 14.00 - 20.45 Uhr Harthausen: Halbseitige Sperrung Bis Samstag, • Samstag und Sonntag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr Straße: des Verkehrs und 14. November 2020. „Trochtelfinger Sperrung Gehweg. Stellplatz Autokran. Straße“, Höhe Ge- Turnhalle bei der Grundschule Feldhausen bäude 13 Die Trocknungsmaßnahmen eines Wasserschadens in den Geräteräumen der Turnhalle bei der Grundschule in Feldhausen dauern noch an. Die Umbau- Kettenacker: Behinderung im Bis Mittwoch, und Sanierungsmaßnahmen an den Umkleide- und den Duschbereichen be- Straße: Gehwegbereich. 25. November 2020. finden sich in der Endphase, deshalb bleibt die Turnhalle in Feldhausen für „Feldhauser Straße“ Durchführung einer die öffentliche Nutzung und Vereinsnutzung bis auf Weiteres noch ge- Baumaßnahme durch schlossen. Sobald eine Nutzung erfolgen kann werden wir Sie informieren. die Telekom. Bronnen: Bis zum genannten Bis Mittwoch, Impressum: Herausgeber: STADTVERWALTUNG GAMMERTINGEN Straße: Termin kann es 31. März 2021. Verantwortlich für den amtl. Inhalt, einschließlich der Veröffentlichungen der „Albstraße“, immer wieder zu Kanalsanierung. Stadtverwaltung: BÜRGERMEISTER HOLGER JERG o. sein Stellvertreter im Amt. Höhe Gebäude 5 Fahrbahneinengungen Verantwortlich für die Anzeigen u. den Druck: ACKER GmbH, Mittelberg 6, und zur halbseitigen 72501 Gammertingen, Telefon (0 75 74) 93 01- 0, Telefax (0 75 74) 93 01- 30, Sperrung des Verkehrs E-Mail: amtsblatt@druckerei-acker.de. Bezugspreis vierteljährlich 12,00 Euro. kommen. Darin enthalten ist die gesetzl. MwSt., sowie die Agenturvergütung.
6 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 44 vom 29. Oktober 2020 Gesundheitsamt, je nach regionaler Lage, in Absprache mit den Landesbe- hörden entsprechende beschränkende Maßnahmen gegen den schnellen Anstieg der Infektionsrate ergriffen werden. Das Kabinett hat am 15. September 2020 einen Stufenplan zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Abhängig von weiteren Faktoren greifen weitere Maßnahmen ab einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10 bezie- hungsweise mehr als 35. Aktuelle Informationen aus dem Landkreis Sigmaringen: (Diese Zahlen werden vom Gesundheitsamt des Landkreis Sigmaringen täg- lich aktualisiert - Stand: 27. Oktober 2020) labordiagnostisch bestätigte Infektionen: 1.004 Personen Informationen zur neuen Corona-Verordnung wegen bzw. mit an Infektion Verstorbene: 37 Personen bereits genesene Personen: 914 Personen ergibt derzeit infizierte Personen: 53 Personen Aktuelle Informationen aus dem Stadtgebiet Gammertingen: (Stand: 27. Oktober 2020) labordiagnostisch bestätigte Infektionen: 130 Personen wegen bzw. mit an Infektion Verstorbene: 3 Personen bereits genesene Personen: 125 Personen ergibt derzeit infizierte Personen: 2 Personen Neues aus dem Bürgerbüro Wir gratulieren ... In der letzten Oktoberwoche gelten unsere städtischen Ge- burtstagsglückwünsche den Jubilaren: Herrn Hans-Rolf Müller, Robert-Seifert-Straße 8, Gammertingen am 31. Oktober zum 70. Geburtstag Zur Gesundheitsvorsorge und Kontaktreduzierung wegen der anhaltenden „Corona-Pandemie“ finden bis auf Weiteres keine Jubilars-Besuche eines Vertreters der Stadt statt. Wir bitten um Welche genauen Auswirkungen diese Änderungen auf die weiteren privaten Ihr Verständnis. Lebensbereiche haben, ist noch nicht abschließend geklärt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass auch hier kurzfristig verschärfte Regelungen gelten werden, um das diffuse Infektionsgeschehen einzudämmen und vor allem die schnelle Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten. Zu verschenken Die aktuelle Corona-Verordnung kann auf der Homepage des Landes Baden- Gegenstand Telefon Nr. Württemberg oder auf der städtischen Homepage www.gammertingen.de eingesehen werden. • 1 Benzinrasenmäher, gebraucht 3808 Interessenten für die o. g. Gegenstände setzen sich bitte direkt mit den Anbietern unter der angegebenen Telefonnummer in Verbindung. COVID-19: Zahl der aktuell Infizierten im Land bei 17.944 | Auch künftig werden wir im Amtsblatt wöchentlich die abzugebenden Gesamtzahl der Infizierten steigt auf 72.735 | Gegenstände kostenlos veröffentlichen. Davon 52.806 Personen genesen Wenn Sie also etwas zu verschenken haben, dann setzen Sie sich te- lefonisch mit der Stadtverwaltung, Bürger- und Tourismusbüro (Telefon Am Dienstag, 27. Oktober 2020 hat das Landesgesundheitsamt (LGA) Ba- 406-135 oder -136; Fax 406-199; E-Mail buergerbuero@gammertin- den-Württemberg insgesamt weitere 1.843 bestätigte Infektionen mit gen.de), in Verbindung. dem Coronavirus gemeldet (Stand: 16.00 Uhr). Damit steigt die Zahl der seit Beginn der Pandemie Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens Fundsachen 72.735 an. Davon sind ungefähr 52.806 (+592) Personen bereits wieder von Gegenstand ihrer Covid-19-Erkrankung genesen. Derzeit sind geschätzt 17.944 (+1.243) • 1 Schlüssel mit Anhänger Menschen im Land mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert. • 1 kleiner Stoffgeldbeutel 1.985 Todesfälle in Baden-Württemberg Dem Landesgesundheitsamt wurden acht weitere Todesfälle im Zusam- Wenn Sie der Eigentümer der o. g. Fundsache sind, dann wenden Sie menhang mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Todes- sich bitte an das Bürger- und Tourismusbüro (Telefon 406-135 oder - fälle auf insgesamt 1.985. 136; Fax 406-199; E-Mail buergerbuero@gammertingen.de), in Ver- bindung. Reproduktionszahl liegt bei 1,30 Die Reproduktionszahl beziehungsweise der 7-Tages-R-Wert wird vom Ro- bert Koch-Institut für Baden-Württemberg mit R 1,30 angegeben. Sie ist die Kaufen Sie regional und lokal: Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person ange- steckt werden. 7-Tage-Inzidenz liegt im Landes-Durchschnitt bei 89,9 Mit dem Beschluss zwischen Bund und Ländern zu Maßnahmen der Eindäm- WOCHENMARKT mung der COVID-19-Epidemie vom 6. Mai 2020 wurde die 7-Tage-Inzidenz als Messzahl für eine Bewertung des Infektionsgeschehens und entspre- chender Kontrollmaßnahmen festgelegt. Sie entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner und liegt jeden Mittwoch von 8.00 - 12.00 Uhr für Baden-Württemberg aktuell im Durchschnitt bei 89,9. In Landkreisen auf dem Großen Schlossplatz in Gammertingen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Ein- wohnern innerhalb der letzten sieben Tage sollen vom jeweils zuständigen Einkaufen im Städtle – kurze Wege
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 44 vom 29. Oktober 2020 7 Bitte beachten Sie bei Ihrem Einkauf Folgendes: Sprechstunden der Ortschaftsverwaltungen • In den Warteschlangen müssen mindestens 2 m Abstand zwischen Ortschaftsverwaltung Bronnen/Mariaberg: Ortsvorsteher Karl Endriß steht den Kunden eingehalten werden, immer dienstags in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr für eine Sprech- • Gruppenbildung/Ansammlungen von Menschen müssen vermieden werden. stunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (mobil: 0174 9912808). • Tragen Sie bitte zu Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz der anderen Ortschaftsverwaltung Feldhausen: Ortsvorsteher Hans Steinhart steht Marktbesucher eine Alltagsmaske. immer donnerstags in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr für eine Sprechstunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (Festnetz: 07574 Die Markthändler freuen sich auf Sie. 3672). Ortschaftsverwaltung Harthausen: Ortsvorsteher Manfred Rogg steht „foodsharing Fair-Teiler“ im Städtle immer donnerstags in der Zeit von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr für eine Sprechstunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (mobil: 0170 Öffnungszeiten: täglich von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet. 2864073). Der Gammertinger Fair-Teiler ist in den Räumlichkeiten der Hohenzollern- straße 11/1 (ehemaliger Zugang zum früheren Polizeiposten, jetzt Zugang Ortschaftsverwaltung Kettenacker: Ortsvorsteher Matthias Gulde steht zum Stadtarchiv) im Flur untergebracht. immer montags in der Zeit von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr für eine Sprech- stunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (Festnetz: 07574 932361). Gammertinger Tafel Öffnungszeiten: Freitag von 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Für weitere Informationen, z. B. zum Thema Spenden, steht Ihnen das Team aus ehrenamtlichen Helfern am Montag und Freitag von 7.00 Uhr bis 11.30 Uhr direkt in der Tafel gerne Mülltermine zur Verfügung. Telefonisch sind diese unter den Nummern 0162 2860681 oder 0162 2860682 zu erreichen. Öffnungszeiten auf dem Recyclinghof Gammertingen Bitte halten Sie, in Ihrem Gesundheitsinteresse und zum Schutz unserer Mitarbeiter, auf dem Recyclinghof in Gammertingen ausreichend Ab- Sprechzeiten / Termine stand. Folgen Sie unbedingt den Anweisungen des Personals und reihen Sie sich bitte in die Warteschlange ein. Zur Prävention der weiteren Verbreitung von Corona bitten wir Sie - zu Ihrem Dienstag: 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr und unserem Schutz - die Termine zu den Sprechstunden des Bürgermeisters Donnerstag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr und der Ortsvorsteher nach wie vor möglichst telefonisch wahrzunehmen, Freitag: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sofern es Ihr Anliegen erlaubt. Persönliche Termine bitten wir immer Samstag: 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr vorab telefonisch anzumelden, damit wir entsprechende Hygienemaßnah- Geänderte Öffnungszeiten des Recyclinghofes men vorbereiten können. über die Wintermonate (November bis Februar) Sprechstunde des Bürgermeisters Dienstag 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Termine für ein Gespräch mit Bürgermeister Holger Jerg können telefonisch Freitag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr unter 07574 406-110 oder per E-Mail an: buergermeister@gammertingen.de Samstag 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr vereinbart werden. Der nächste Termin ist am Donnerstag, 19. November 2020. Veranstaltungshinweise für den Monat Oktober / November 2020 Wann? Was? Wer? Wo? Uhrzeit? Bis So., Neue Ausstellung: Arbeitskreis „Im Alten Oberamt“ Städt. Museum Jeden Sonntag von 31.01.21 „Stationen – Malerei von „Im Alten Oberamt“ 14.00 Uhr – 17.00 Uhr Gernot Bizer“ (keine Feiertage) und nach telef. Vereinbarung Sa., 31.10. Kreisliga B3: SGM SG KFH Kettenacker/ SGM Alb-Lauchert Sportplatz Kettenacker 12.45 Uhr TSV Gammertingen vs. Tigerfeldstraße 25 Reserve: 11.00 Uhr SGM Altshausen II/Ebenweiler II Sa., 31.10. Kreisliga A2: SGM SG KFH Kettenacker/ SGM Alb-Lauchert Sportplatz Kettenacker 14.30 Uhr TSV Gammertingen vs. FC Ostrach II Tigerfeldstraße 25 Sa., 31.10. SV Bronnen vs. SV Bingen SV Bronnen – Abt. Fußball Herren Sportplatz Bronnen „Köllenberg“ 14.30 Uhr Mo., 02.11. Hebammensprechstunde Familienzentrum „St. Martin“ Familienzentrum „St. Martin“ – 10.30 Uhr - 12.00 Uhr und LRA Sigmaringen“ Kiverlinstraße 4 Mi., 04.11. Wochenmarkt Stadt Gammertingen Großer Schlossplatz 8.00 - 12.00 Uhr • in den Warteschlangen müssen mindestens 2 m Abstand zwischen den Kunden eingehalten werden, • Gruppenbildung/Ansammlungen müssen vermieden werden • Tragen Sie bitte zu Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz der anderen Marktbesucher eine Alltagsmaske. Sa., 07.11. Drei liedrige Strümpf – Clowns- Mariaberg e. V. Stadtteil Mariaberg - Mehrzweckhalle 15.00 Uhr geschichte ab vier Jahren Krätzenbergweg (Reservierung empfehlenswert unter 07124 923218)
8 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 44 vom 29. Oktober 2020 Maskenpflicht auf den Recyclinghöfen tinggesellschaft im Landkreis Sigmaringen WIS GmbH unter www.wirt- im Landkreis Sigmaringen schaftsradar.net tagesaktuelle Informationen und Hilfestellungen für Un- ternehmen und Selbständige zusammengestellt. Mit Mundschutz auch zum Recyclinghof Die Regelungen der neuen Corona-Verordnung machen es erforderlich, dass Besucher der Recyclinghöfe einen Mund-Nasen-Schutz-Bedeckung tragen müssen, auch wenn man sich dabei im Freien bewegt. Dies auch dringend erforderlich, da die Kundenfrequenz auf den Recyclinghöfen jetzt im Herbst Aus der Land- und Forstwirtschaft aufgrund der Anlieferung von Grünabfall besonders groß ist. Mindestab- stände sind an den Containern und Treppenaufgängen deshalb oft schwer Brennholzbestellung einzuhalten. Auch dieses Jahr ist es wieder möglich Brennholz aus dem städtischen Wald bei der Stadt zu bestellen. Die Bestellung erfolgt über die Stadtkasse oder die jeweilige Ortschaftsverwaltung. Um die Zertifizierungsvorgaben von PEFC einhalten zu können, ist nur die schriftliche Bestellung möglich. Ohne unterschriebenes Bestellformular kann kein Brennholz verkauft werden. Das Bestellformular können Sie über die Homepage der Stadt Gammertingen abrufen (Stadt Gammertingen - Formulare - Bürger- und Tourismusbüro - Brennholzbestellung). In Papierform erhalten Sie das Formular im Bürger- GELBER SACK: und Tourismusbüro. Freitag, 6. November 2020 - Bezirke 1-4 Bitte bestellen Sie bis spätestens Mittwoch, 23. Dezember 2020 Ihren RESTMÜLL: Brennholzbedarf. Es wird ausschließlich Polterholz angeboten. Dienstag, 3. November 2020 - Bezirke 1+3 Preise: Mittwoch, 4. November 2020 - Bezirk 2 Laubholz (Buche, Esche, Ahorn, Eiche) 62 €/Fm Montag, 9. November 2020 - Bezirk 4 (incl. MwSt.). Für gewerbliche Kunden (zuzüglich MsSt.) PAPIERTONNE: Nadelholz (Fichte, Kiefer, Douglasie, Tanne) 25 €/Fm Montag, 2. November 2020 - Bezirke 1+3 (auch stärkere Ø) Dienstag, 3. November 2020 - Bezirke 2+4 Nach Ende des Laubholzeinschlags (März/April) wird es wieder wie alle Jahre zusätzlich Reisschlagversteigerungen geben. Diese Termine werden PROBLEMSTOFFSAMMLUNG rechtzeitig im Amtsblatt angekündigt. (Baseballsportplatz - Ölbergstraße): Samstag, 7. November 2020 | 9.30 Uhr – 10.30 Uhr Landkreis Sigmaringen FAKT-Vorantrag 2021 Bezirk 1 = das Gebiet links von der Reutlinger/Sigmaringer Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) ist be- Straße in Fließrichtung der Lauchert strebt, den Neueinstieg und die Erweiterung beim FAKT auch in Zukunft Bezirk 2 = das Gebiet rechts von der Reutlinger/Sigmaringer ohne Beschränkungen zuzulassen. Zur Ermittlung des zusätzlichen Finanz- Straße in Fließrichtung der Lauchert einschließlich aller bedarfs 2021 für das FAKT-Agrarumweltprogramm wird im Spätherbst 2020 Haushalte auf der Reutlinger und Sigmaringer Straße wieder ein FAKT-Vorantragsverfahren durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass Bezirk 3 = die Stadtteile Feldhausen, Harthausen das Ministerium dieses Jahr anders als in den Vorjahren auf den Versand u. Kettenacker eines persönlichen Schreibens an alle Antragsteller zum FAKT-Vorantrag Bezirk 4 = die Stadtteile Bronnen und Mariaberg 2021 verzichtet. Der FAKT-Vorantrag für den Antrag 2021 kann über das FIONA-System im Zeitraum von Montag, 2. November bis Sonntag, 15. Dezember 2020 gestellt werden. Die Anmeldung erfolgt mit den bestehenden FIONA-An- meldedaten. Nähere Informationen finden Sie unter www.ga-sig.de. Landkreis Sigmaringen Grüngutabfuhr Am Dienstag, 17. November 2020 findet die Herbstabfuhr von Grüngut statt. Bitte halten Sie das Grüngut ab 6.00 Uhr an der Stelle bereit, an der Freiwillige Feuerwehr sonst das Restmüllgefäß zur Leerung steht. Bei der Grüngutabfuhr werden Hecken-, Baum- und Strauchschnitt sowie Alle Einsatzabteilungen Laub mitgenommen. Das Grüngut muss mit Schnüren (z.B. mit Bast) ge- bündelt werden. Die einzelnen Bündel dürfen die Masse (Länge = 1,50 m Unter besonderen Corona-bedingten Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen und Breite 0,50 m) und ein Gewicht von 25 kg nicht überschreiten. Als haus- findet am Samstag, 31. Oktober 2020 um 19.30 Uhr (Einlass: 19.00 Uhr) haltübliche Menge wird max. 1 m³ pro Haushalt angesetzt. Loses Material in der großen Alb-Lauchert-Sporthalle die Hauptversammlung mit Neu- und Laub wird bei der Grüngutbündelsammlung nicht eingesammelt. Dieses wahlen des Gesamtkommandanten statt. Es sind nur die Wahlberechtig- kann über den Recyclinghof abgegeben werden. ten aktiven Feuerwehrfrauen und -männer der fünf Einsatzabteilungen Verwenden Sie auf keinen Fall Plastiktüten, Plastikschnüre oder Draht. Ach- eingeladen. ten Sie bitte besonders darauf, dass im Grüngut keine Störstoffe wie Kunst- Abteilung Kettenacker stoffe, Metall oder Steine enthalten sind. Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 07571 102-6609 Am Samstag, 31. Oktober 2020 findet um 19.30 Uhr (Einlass: 19.00 - Frau Lidia Kaplanek - an die Kreisabfallwirtschaft Sigmaringen. Uhr) die Jahreshauptversammlung der Gesamtwehr in der Alb-Lauchert- Sporthalle statt. In dieser Versammlung steht die Wahl des neuen Komman- danten an, darum bitten wir um zahlreiche Teilnahme. Aufgrund der aktuellen Lage treffen wir uns direkt in Gammertingen. Wirtschaftsförderung Behörden und Beratungsstellen Wirtschaftsförderung WIS GmbH Deutsche Rentenversicherung Landkreis Sigmaringen und Stadt Gammertingen Der nächste Rentensprechtag im Rathaus Gammertingen findet am Mittwoch, 18. November 2020 in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und Hilfestellungen für Unternehmen und Selbstständige von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr im Rathaus (Raum E.9) statt. Die Beratungen Im Internet haben sowohl die Stadt Gammertingen unter www.gammer- finden nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter tingen.de als auch die interkommunale Wirtschafts- und Standortmarke- 07571 7452-0 oder 07574 406-132 statt.
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 44 vom 29. Oktober 2020 9 Das kostenfreie Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung ist lichen. Ihre nächste Sprechstunde findet am Donnerstag, 26. November unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 erreichbar. Versicherte können 2020 im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen, Anträge auch auf elektronischem Weg über unsere Online-Dienste unter Erweiterungsgebäude, 1. OG, Raum Nr. 2100 von 16.00 bis 18.00 Uhr statt. www.deutsche-rentenversicherung.de stellen. Des Weiteren steht Ihnen zu- Bitte beachten Sie, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (All- sätzlich von Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag tagsmaske) erforderlich ist! Anmeldung und Kontaktaufnahme sind von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr unsere möglich unter: Petra Knaus, Unterdorfstr. 8, 72488 Sigmaringen-Laiz, E-Mail: Außenstelle in Sigmaringen unter der Telefonnummer: 07571 7452-0 kbb@landkreis-sig.de, Mobil: 0160 98 40 61 98 zur Verfügung. JobCafé Die Einkommensanrechnung Bei der Grundrente findet eine Einkommensprüfung statt. Als Einkommen (Allein-) Erziehend und auf Jobsuche? Dann besuchen Sie doch das JobCafé sollen die eigene Rente und weiteres zu versteuerndes Einkommen berück- im Frauenbegegnungszentrum. In ungezwungener Runde können Sie aktu- sichtigt werden. Dieses wird vom Finanzamt festgestellt und der Deutschen elle Stellenangebote studieren oder zusammen mit einer Mitarbeiterin des Rentenversicherung automatisch mitgeteilt. Maßgebend ist grundsätzlich Jobcenters, gezielt nach einer passgenauen Stelle zu suchen. Das nächste das Einkommen des vorvergangenen Kalenderjahres, im Jahr 2021 also das JobCafé findet am Freitag, 6. November 2020 von 9.30 Uhr - 11.30 Uhr Einkommen des Jahres 2019. Steuerfreie Einnahmen wie beispielsweise Ein- im Frauenbegegnungszentrum Sigmaringen in der Bahnhofstraße 3 statt. nahmen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit und aus einer pauschal besteu- Aufgrund der derzeitigen Situation bitten wir möglichst um Voranmel- erten geringfügigen Beschäftigung (Minijob) bleiben ebenso wie Vermögen dung per Mail an e.preisser@fbz-sigmaringen.de oder telefonisch 07571 unberücksichtigt. Dabei erhalten den Grundrentenzuschlag in voller Höhe 6852604 im Frauenbegegnungszentrum bei Frau Preißer. nur diejenigen Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2021 als Alleinste- hende ein Monatseinkommen unter 1.250 Euro oder als Ehepaar unter 1.950 Bundesagentur für Arbeit Euro zur Verfügung haben. Wenn das Einkommen darüber liegt, wird es zu Alle Rufnummern auf einen Blick 60 Prozent angerechnet. Ab einem Monatseinkommen von 1.600 Euro be- ziehungsweise 2.300 Euro bei Ehepaaren wird der übersteigende Betrag zu 100 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Da diese Freibe- träge an den aktuellen Rentenwert der gesetzlichen Rentenversicherung ge- koppelt sind, werden sie jedes Jahr angepasst. Für weitere Informationen hat die DRV im Internet eine spezielle Themen- seite rund um die Grundrente unter www.deutsche-rentenversicherung.de/ grundrente eingerichtet. Dort finden Interessierte auch die Broschüre „Grundrente: Fragen und Antworten“ zum Herunterladen. Caritasverband für das Dekanat Sigmaringen-Meßkirch e. V. Auch während der Corona-Krise stehen wir mit unseren Beratungsdiensten - telefonisch oder per E-Mail - den Menschen in unterschiedlichen Lebens- lagen mit Rat und Tat zur Seite. Menschen in problembehafteten Lebensla- gen, mit einer psychischen Erkrankung, Schwangere, Menschen mit Migrationshintergrund, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige etc. können sich mit Beratungs- und Hilfebedarf an uns wenden. Zentrale Tele- fonnummer 07571 73 01-0 und/oder auf die E-Mail info@caritas-sigmarin- gen.de Ehe-, Familien- und Lebensberatung Eine Außenstelle der Sigmaringer Ehe-, Familien- und Lebensberatung EFL steht in Gammertingen für Personen zur Verfügung, die Hilfe in einer Le- benskrise oder allgemeinen Problemsituation brauchen. Informationen und Rund um die Energie Gammertinger Energie- und Wasserversorgung Anmeldungen im Sekretariat der Beratungsstelle in Sigmaringen: In der Vorstadt 2 (Eingang Burgstraße 2 - 4), Tel. 07571 5787, E-Mail: Gammertinger Energie- und beratung@efl-sigmaringen.de, Homepage: www.efl-sigmaringen.de Wasserversorgung (GEW) GmbH Fälligkeit Strom-Abschlag Oktober 2020 GEW GmbH | Postfach 11 65 | 72497 Gammertingen Hohenzollernstraße 5 72501 Gammertingen Suchtberatungsstelle Sigmaringen Wichtige Information für unsere Stromkunden: Am Montag, 2. Tel.: 0Novem- 75 74 - 406-60 Fax. 0 75 74 - 4 06-65 ber 2020 wird der zehnte Abschlag für Strom (September 2020) zurinfo @ Zahlung gewgmbh.de Sprechstunde für Angehörige von Suchtkranken w w w.ge wgmbh.de fällig. Wir bitten alle Kunden, die uns keine Einzugsermächtigung erteilt Unsere offene Sprechstunde richtet sich an alle Angehörigen (Ehe-bzw. Le- haben, um pünktliche Überweisung des entsprechenden Betrages auf unser benspartner/innen, erwachsene Geschwister, Jugendliche und erwachsene angegebenes Konto. Wenn auch Sie am bequemen Abbuchungsverfahren Söhne/Töchter von suchtkranken Eltern), die Fragen im Zusammenhang teilnehmen wollen, rufen Sie uns bitte im Kundencenter an, Telefon: 07574 einer Suchterkrankung klären und sich über Hilfsangebote für sich selbst 406-162. und den/die Betroffenen informieren möchten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Netze BW GmbH Der Termin für die nächste Sprechstunde ist am Montag, 2. November 2020 von 16.00 Uhr – 17.00 Uhr in der Suchtberatungsstelle, Karlstraße 29 Netze BW verstärkt Stromnetz in Sigmaringen. Der darauffolgende Termin ist: Dienstag, 1. Dezember Neue Trafostation für die Eichert- 2020 von 16.00 Uhr – 17.00 Uhr. höfe in Gammertingen – Moder- nisierungsprojekt im Krebsberatungsstelle Sigmaringen Mittelspannungsnetz steht vor seinem Abschluss. Auskünfte und telefonische Terminvereinbarung von Montag - Freitag Die Anlieferung einer neuen Trafo- von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr. Als Betroffener und Angehöriger erhalten Sie station zu den Eicherthöfen markiert bei uns unmittelbare Unterstützung, wie auch längerfristige Begleitungsan- den Abschluss eines umfangreichen Die neue Trafostation gebote. wird auf ihren Platz gehoben. Erneuerungsprojektes, mit dem die Kontakt unter Telefon 07571 729645-0 oder per Email info@krebsberatung- Netze BW derzeit ihr Mittelspannungsnetz in den 5 Gammertinger Stadt- sigmaringen.de teilen erneuert. Rund 750.000 Euro investiert das Unternehmen insgesamt in die Versorgungssicherheit Gammertingens und die Region. Bereits im ver- Sprechstunden der Kreisbehindertenbeauftragten gangenen Jahr hatte die Netze BW im Zuge des Breitbandausbaus der Kom- mune an verschiedenen Stellen Leerrohre mitverlegt, in die jetzt Stromkabel Die Kreisbehindertenbeauftragte Petra Knaus setzt sich für alle Menschen eingezogen werden konnten, ohne dafür nochmal den Boden aufgraben zu mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung im Landkreis Sigma- müssen. Die Bauarbeiten führt das ortsansässige Tiefbauunternehmen Lieb ringen ein. Sie ist Mittlerin zwischen Betroffenen und fachlich Verantwort- durch. In der jetzt laufenden zweiten Bauphase werden seit Juni weitere Sitz der Gesellschaft und Registergericht: Geschäftsführung: Bankverbindungen: WÄ R M E 72501 Gammertingen, Amtsgericht Sigmaringen HRB Nr. 4 Holger Michael Jerg, Vorsitzender Hohenz. Landesbank Gammertingen WASSER Heribert Locher (BLZ 653 510 50) Kto.-Nr.: 500 452 Manfred Schaller Volksbank Hohenzollern eG STROM (BLZ 641 632 25) Kto.-Nr.: 741 089 009
10 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 44 vom 29. Oktober 2020 Erdkabel verlegt. Nach Abschluss des Projektes wird die Kabeltrasse zwi- schen dem Bereich der Freizeitanlage an der Lauchert über den Taleinschnitt an der Wendelsteinklinik und den Aussiedlerhöfen bis zum Waldrand im Be- Kindergärten / Schulen reich Harthausen auf Höhe der städtischen Erdaushubdeponie „Hansmi- chel“ verlaufen. Mehrfach kam dabei das Spülbohrverfahren zum Einsatz, Familienzentrum St. Martin um mit den Kabeln unterirdisch die Bahnlinie, die Bundesstraße und die Lau- chert zu queren. Was bei zum Teil felsigem Boden bisweilen recht anspruchs- und Landkreis Sigmaringen voll war. Seit September erfolgt das Verlegen der Kabel nun ausschließlich Hebammensprechstunde in der herkömmlichen offenen Bauweise. Das städtische - Familienzentrum St. Martin - und die Wie jetzt an den Eicherthöfen, wurde im Zuge der Maßnahme bereits eine Fachstelle „Familie am Start“ im Landkreis Sigmarin- Gittermaststation bei der Wendelsteinklinik ausgetauscht. Die neuen Sta- gen bieten jeden 1. Montag im Monat, von 10.30 Uhr tionen ermöglichen im Falle eines Stromausfalls, die Störung durch Umschal- bis 12.00 Uhr im Gammertinger Familienzentrum St. tungen schneller zu beheben. Die gesamte Erneuerungsmaßnahme wird die Martin, Kiverlinstraße 4, eine Hebammensprech- Versorgungssicherheit spürbar erhöhen. Denn die Kabel werden die bishe- stunde an. rige 20.000-Volt-Freileitung ersetzen, die vom Umspannwerk Trochtelfingen Die nächste Sprechstunde findet am Montag, 2. No- kommt. Die Leitung aus den 1960er Jahren, welche – neben anderen Lei- vember 2020 statt! Die Beratung in der Hebammen- tungen – Gammertingen und die umliegende Region mit Strom versorgt, sprechstunde ist kostenlos und kann ohne ärztliche verläuft durch mehrere Waldschneisen und ist dadurch störungsanfällig. Oh- Hebamme: Überweisung und vorherige Terminvereinbarung wahr- nehin sind Erdkabel, wie sie jetzt in Gammertingen verlegt wurden, im Ver- Melanie Gottwalt genommen werden. Bitte bringen Sie eine Mund- gleich zu Überlandleitungen wesentlich besser vor witterungsbedingten Nasen-Schutzmaske mit und beachten Sie die Einflüssen, Blitzschlag etwa oder Sturm, geschützt. Mit ihren größeren Quer- Hygiene – und Abstandsregeln. Vor Ort gelten die jeweiligen Hygiene- schnitten haben die Kabel in Gammertingen außerdem eine deutlich höhere maßnahmen. Übertragungsfähigkeit als die alte Freileitung. Damit ist das Netz gewappnet für die steigenden Anforderungen durch den Ausbau der Erneuerbaren Ener- Bitte beachten Sie: Am Montag, 7. Dezember 2020 entfällt die Heb- gien und der zunehmenden Elektromobilität. Die Kabelverlegung soll im ammensprechstunde. Die monatliche Sprechstunde wird im Dezember Laufe des Novembers abgeschlossen sein. Im Winter dann ist geplant, die am Montag, 14. Dezember 2020 im Familienzentrum stattfinden. alte Freileitung im Norden und Nordwesten Gammertingens auf einer Länge Die Hebammensprechstunde bietet Ihnen die Möglichkeit, sich bei Fragen, von knapp viereinhalb Kilometern mitsamt ihren 34 Holz,- Beton- und Stahl- Unsicherheiten und Problemen während der Schwangerschaft und im 1. Le- masten abzubauen. bensjahr Ihres Kindes vertrauensvoll im Einzelgespräch an eine erfahrene Hebamme zu wenden. Auch die Fachstelle „Familie am Start“ ist telefonisch für Sie da. Reguläre telefonische Hebammensprechstunde Kinder- und Jugendarbeit Dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sind die Hebammen der Hebam- mensprechstunde auch telefonisch zu erreichen, unter der Telefonnummer: 07571 102-6422. Jugendzentrum Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises: land- „Alte Strickerei Gammertingen“ kreis-sigmaringen.de/hebammensprechstunde. Steinbeisstraße 1 (im UG der ehemaligen Textilfabrik Maute) Kontakt: „Familie am Start“ - Fachstelle für Frühe Hilfen und Beratung, Tel.: 07574 5659875, Fax: 07574 5659874 Tel.: 07571 102-4266, E-Mail: familieamstart@lrasig.de E-Mail: Jugendzentrum@Gammertingen.de Nähere Informationen zu weiteren Angeboten: www.landkreis-sigmarin- Homepage: http://www.facebook.de/jugendhausgammertingen gen.de/familieamstart Otto Sommer (Jugendbeauftragter) Mobil: 0178 2923094, E-Mail: o.sommer@mariaberg.de Frank Steng Mobil: 0178 2923097, E-Mail: f.steng@mariaberg.de Sonderregelungen für das Jugendzentrum: • Wer das Juze besucht, muss sich mit Kontaktdaten in eine Liste ein- tragen. Die Daten werden nach vier Wochen wieder gelöscht. • Aufgrund der Fläche und dem Sicherheitsabstand können derzeit maxi- mal 10 Jugendliche das Angebot gleichzeitig besuchen. • Am Eingang steht ein Desinfektionsspender der bei jedem Besuch ge- nutzt werden muss. • Während der Angebote herrscht keine Maskenpflicht. Falls jemand den- noch eine Maske benötigt, haben wir welche vor Ort. Es gibt einen getrennten Ein- und Ausgang. Die Sicherheitsabstände sind auch im Juze einzuhalten. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt: Mittwoch: 15.00 Uhr - 17.00 Uhr | Teenie Treff (10 - 12 Jahre) 17.00 Uhr - 20.00 Uhr | Offener Treff (12 - 27 Jahre) Donnerstag: 18.00 Uhr - 21.00 Uhr | Online über Discord Freitag: 14.00 Uhr - 16.00 Uhr | Teenie Treff 16.00 Uhr - 21.00 Uhr | Offener Treff Samstag: 15.00 Uhr - 21.00 Uhr | Offener Treff Jugendsozialarbeit an allen Gammertinger Schulen Michael Egerter Tel.: 07574 406-222, Mobil: 01577 7911216, E-Mail: m.egerter@mariaberg.de, Instagram-Account: schulsozi_gtg Redaktionsschluss Vereine: montags, 10.00 Uhr Werbung im Amtsblatt – informativ und preiswert Anzeigenschluss Dienstag 15.00 Uhr Die Aktion startet am Sonntag, 1. November und endet am Mittwoch, 11. November 2020. Jeder der Lust hat kann mitmachen. Wir freuen uns über jede Laterne. Bei Fragen oder Anregungen: laternenfenster@gmx.de
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