WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT WEIDENBERG EMTMANNSBERG AUSGABE NR. 09 / 2019 VOM 30. AUGUST 2019 KIRCHENPINGARTEN SEYBOTHENREUTH WEIDENBERG Emtmannsberg
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 09/2019 ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Telefon: 09278 / 977-0, Fax: 09278 / 977-77 Internet: www.weidenberg.de, E-Mail: vg.poststelle@weidenberg.de Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Montag bis Donnerstag von 13.30 bis 16.00 Uhr Die Passstelle und das Einwohnermeldeamt sind am Mittwoch zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr, am Donnerstag durchgehend von 08:00 bis 13:00 Uhr (ab 13:00 Uhr geschlossen) geöffnet. GRÜNGUTCONTAINER Kirchenpingarten, Emtmannsberg, Seybothenreuth und Weidenberg sind frei zugänglich BÜCHEREI I. D. GRUND-UND MITTELSCHULE WEIDENBERG HALLENBAD jeden Dienstag (außer in den Ferien) von 17.30 bis 19.00 Uhr Siehe Seite 24 SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER Emtmannsberg jeden Freitag von 18.00 bis 19.00 Uhr im Büro, 1. OG, Schloss Emtmannsberg, Tel.: 09209 / 9140381 oder 0160 / 5820003 Birk jeden Dienstag von 18.00 bis 19.00 Uhr Tel. 09209 / 1867 Kirchenpingarten nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0175 / 5743604 oder 09278 / 339 (mit AB) Seybothenreuth jeden Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr Tel.09275 / 238 oder 0171 / 4379244 nach Vereinbarung Weidenberg Telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung im Übrigen keine festen Sprechstunden Tel. 09278 / 97733 24-STUNDEN-BEREITSCHAFTSRUFNUMMERN DER WASSER- UND KLÄRWERKE Gemeinde Wasserversorgung Abwasserentsorgung Emtmannsberg 0171/3758243 0175/2738469 Kirchenpingarten 09278/7740600 od. 0173/8648022 09275/7069 od. 0171/8151120 Seybothenreuth 0171/3758243 od. 09275/238 0160/93522506 od. 09275/238 Weidenberg 09278/7709999 09278/7743642 IMPRESSUM Redaktionsannahmeschluss: 18. September für Oktober 2019 Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Weidenberg; 13 Euro zzgl. 17,40 Euro Portokosten bei Postzustellung) erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage von 2350 Exemplaren. Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme: Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 1a, 95466 Weidenberg Verantwortlich für den Inhalt: Tel. (0 92 78) 98 51 76, E-Mail: anzeigen@team-sebald.de Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Hans Wittauer, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg. Druck: Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts In der Rubrik „Vereine, Verbände und Sonstiges“ werden Veranstaltungs- Tel. (0 92 52) 9 24 83, E-Mail: info@schmidt-buchta.de termine veröffentlicht. Bei anstehenden Jahreshauptversammlungen von Vereinen wird die Tagesordnung nur dann mitveröffentlicht, wenn Neuwahlen Redaktionsannahmeschluss ist i.d.R. der 18. des Vormonats. Fällt dieser auf und/oder Satzungsänderungen Inhalt der Versammlung sind. einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende Werktag. Durch die Bereitstellung von Text- und Bildmaterial erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Sie tragen für ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche Verantwortung. Dieses Einverständnis gilt ebenso für die spätere Veröffentlichung der Online-Version auf den Webseiten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und deren Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit- gestellten Dokumente, Bildmaterial und Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Das Copyright für veröffentliche Grafiken und Texte bleibt allein beim Herausgeber dieses Mitteilungsblattes. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken und Texten in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Herausgebers nicht gestattet. 3
Ausg. 09/2019 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Bekanntgabe der Bodenrichtwerte Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von zum Stand 31. Dezember 2018 Niederschlagswasser aus den Ortsteilen Fischbach und Sandhof in den Stephansbach durch den Markt Weidenberg Der Gutachterausschuss des Landkreises Bayreuth hat neue Bodenrichtwerte für Bauland ermittelt. Der Markt Weidenberg hat für das Einleiten von Niederschlagswasser aus den Die Listen mit den Richtwerten für die vier Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsge- Ortsteilen Fischbach und Sandhof in den Stephansbach eine beschränkte wasser- meinschaft Weidenberg liegen in der Zeit vom rechtliche Erlaubnis nach Art. 15 BayWG beantragt. 10.09.2019 bis 11.10.2019 Gewässereigentümern und Fischereiberechtigten im betroffenen Bereich wird die Gelegenheit zur Einsicht in die Planunterlagen gegeben. im Bauamt, Abt. Liegenschaften, der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rat- hausplatz 2, 95466 Weidenberg zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Hierzu liegen die Unterlagen in der Zeit vom 01.09.2019 bis einschl. 19.09.2019 zur Einsichtnahme und Stellungnahme aus. Weidenberg, 16.08.2019 Hans Wittauer Weidenberg, 16.08.2019 Gemeinschaftsvorsitzender Hans Wittauer Gemeinschaftsvorsitzender Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg SEYBOTHENREUTH Satzung über die Erhebung von Gebühren für die b) diejenigen, die das Kind zur Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung an- Benutzung der Kindertageseinrichtung gemeldet haben. (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. der Gemeinde Seybothenreuth Vom 29. Juli 2019 §3 Entstehen und Fälligkeit der Gebühr Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde (1) Die Gebühren i. S. von § 5 Abs. 1 und Abs. 2 entstehen erstmals mit der Auf- Seybothenreuth folgende: nahme des Kindes in eine Kindertageseinrichtung; im Übrigen entstehen diese Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Monats (einschließlich August). Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderta- Das Verpflegungsgeld i. S. von § 5 Abs. 3 entsteht erstmals mit der Anmeldung geseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung; danach jeweils fortlaufend mit Beginn des Folgemonats (einschließlich August). §1 (2) Die Gebühren i. S. von § 5 werden jeweils am 28. des laufenden Monats oder am Gebührenpflicht darauf folgenden Werktag für den gesamten Monat fällig. Für das Verpflegungs- geld sind zum 28.09., 28.12., 28.03. und 28.06. jeden Jahres Abschlagszahlun- (1) Die Gemeinde erhebt für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtung (§ 1 der gen in Höhe der Vierteljahres-Bestellmenge zu leisten. Kindertageseinrichtungssatzung) Gebühren. (3) Die Gebührenschuldner sind verpflichtet der Gemeinde eine Ermächtigung zum (2) Zusätzlich werden erhoben Lastschrifteinzug für ihr Konto zu erteilen oder die Beträge auf eines der Bank- - Spielgeld konten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg einzuzahlen. Bareinzahlung - Verpflegungskosten für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung der Gebühr bei der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg ist (Verpflegungsgeld). zulässig. §2 §4 Gebührenschuldner Gebührenmaßstab (1) Gebührenschuldner sind: Die Höhe der Gebühren i. S. des § 5 Abs. 1 richtet sich nach der Dauer des Be- suchs der Kindertageseinrichtung. a) die Personensorgeberechtigten des Kindes, das in eine Kindertageseinrich- tung aufgenommen wird bzw. die weiteren Unterhaltsverpflichteten im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches 4
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 09/2019 §5 Die Gebühr für die Schulkindbetreuung fällt bei monatsübergreifenden Gebührensatz Ferienzeiten jeweils nur in Höhe eines Monatsbetrages an. (1) Für jeden angefangenen Monat im Kindergartenjahr (September bis einschließ- Die Gebühr wird in Höhe des staatlichen Elternbeitragszuschusses reduziert. lich August) werden folgende Gebühren erhoben: (2) Neben den in Abs. 1 genannten Gebühren ist für den Besuch der Kindertages- a) für Kinder in der Kinderkrippe oder unter drei Jahren im Kindergarten: einrichtung ein Spielgeld zu entrichten. Das Spielgeld beträgt monatlich 2,-- Euro pro Kind. - für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden 95,-- Euro - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden 105,-- Euro (3) Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung sind pro Mittagessen 2,50 Euro - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 115,-- Euro zuzügl. des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes an Verpflegungsgeld zu - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 135,-- Euro entrichten. Während der Schulferienzeiten werden die tatsächlichen Kosten des - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 155,-- Euro Caterers abgerechnet. - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 175,-- Euro - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 195,-- Euro Bei entschuldigter Abwesenheit an der Teilnahme der Mittagsverpflegung (bis - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 215,-- Euro spätestens 8.30 Uhr des Fehltages) bei der Leitung der Kindertageseinrichtung - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden 235,-- Euro erfolgt für jeden Tag der Abwesenheit eine Rückerstattung des jeweiligen Tages- - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 255,-- Euro satzes. In allen anderen Fällen muss das Verpflegungsgeld bezahlt werden, auch wenn das Kind nicht am Essen teilgenommen hat. Die Abrechnung hierü- b) für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis zur Einschulung): ber erfolgt jeweils vierteljährlich. - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 90,-- Euro - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 100,-- Euro §6 - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 110,-- Euro Geschwisterermäßigung - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 120,-- Euro - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 130,-- Euro Besuchen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie (auch Stief- oder Halbge- - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 140,-- Euro schwister) eine Kindertageseinrichtung, wird die Gebühr für das zweite Kind um - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden 150,-- Euro 20,00 Euro und für das dritte Kind und weitere Kinder um 50 % gesenkt. - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 160,-- Euro c) für Schulkinder: §7 In-Kraft-Treten - für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden 50,-- Euro - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden 60,-- Euro (1) Diese Satzung tritt am 01. September 2019 in Kraft. - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden 70,-- Euro - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden 80,-- Euro (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 15. August 2006 außer Kraft. - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden 90,-- Euro - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden 100,-- Euro Weidenberg, 29.07.2019 - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden 110,-- Euro Reinhard Preißinger - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden 120,-- Euro Erster Bürgermeister - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden 130,-- Euro - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden 140,-- Euro MARKT WEIDENBERG 1.Änderung des Bebauungsplanes „Görschnitz II“ und Belange soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Aus- zeitgleiche Änderung des Flächennutzungsplans im weisung eines Baugebietes auf diesem Grundstück, bzw. der Änderung, beste- hen. Eine Detailplanung ist daher bisher noch nicht erfolgt. Bereich der Fl. Nr. 200/1 Gemarkung Görschnitz. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung, sowie der Flächennutzungsplanände- Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §3 Abs. 1 rung liegen in der Zeit vom Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitige Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher 10.09.2019 bis einschließlich 11.10.2019 Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Wei- denberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Die Unterlagen sind in Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 29.07.2019 beschlos- diesem Zeitraum ebenfalls im Internet unter der Adresse www.markt-weidenberg. sen, im Bereich der Fl. Nr. 200/1 Gemarkung Görschnitz, den Bebauungsplan de unter dem Reiter „Aktuelles“ – „Bekanntmachungen“ einzusehen. Während der „Görschnitz II“ zu ändern. Parallel wird der Flächennutzungsplan entsprechend Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während geändert. In dem Bereich soll eine zusätzliche Baufläche entstehen. Im rechtskräf- der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. tigen Bebauungsplan ist dieser Bereich als „Bolz- und Spielplatz“ festgesetzt. Da kein Bedarf mehr vorhanden war wurde am 14.08.2018 durch den marktgemein- Weidenberg, 16.08.2019 derat beschlossen den Bolz- und Spielplatz zu Entfernen und die Vorhandenen Hans Wittauer Spielgeräte zu entfernen. Erster Bürgermeister Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher 5
Ausg. 09/2019 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg AUS DEN SITZUNGEN EMTMANNSBERG Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg Essensgebühr: am 11.07.2019 Essensgebühr wird zukünftig über die Gebührenabrechnung eingezogen. Abrech- nung erfolgt vierteljährlich im Voraus. Bauantrag Fl. Nrn. 17 und 18, Gemarkung Emtmannsberg; Einbau einer Wohnung in bestehendes Tanzsaalgebäude Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderta- geseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Kindertageseinrichtung Emtmannsberg - Anpassungen Emtmannsberg; Satzungsbeschluss Beschluss: Beschluss: Kernzeitregelung: Vorliegender Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Be- Die Kernzeit wird weiterhin von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr festgesetzt. Sie ist verbind- nutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) lich für Kinder ab 3 Jahre. Bei Vollendung des 3. Lebensjahres ist eine Mindestbu- der Gemeinde Emtmannsberg wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandsteil des chungszeit i. R. d. Kernzeitenregelung zu buchen. Um die Einhaltung der Kernzeit Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird zu gewährleisten, sind die Bring- und Holzeiten gesondert zu buchen – Buchung dem Beschlussbuch beigeheftet. ab 8.15 Uhr bzw. bis 12.45 Uhr. KIRCHENPINGARTEN Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten am 15.07.2019 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderta- geseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Bauantrag Fl.Nr. 663, Gemarkung Tressau; Neubau einer Holzlege und Kirchenpingarten; Satzungsbeschluss einer Schall- und Sichtschutzwand Beschluss: Vorliegender Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Be- Bebauungsplan „Stockäcker“ im Bereich der Fl. Nrn. 1/1, 3, 64, 66 und 67 nutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) Gemarkung Kirchenpingarten; Aufstellungsbeschluss der Gemeinde Kirchenpingarten wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschluss: Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird Der Gemeinderat Kirchenpingarten beschließt die Aufstellung des Bebauungspla- dem Beschlussbuch beigeheftet. nes „Stockäcker“ im Bereich der Fl. Nrn. 1 Teilfläche, 1/1, 3 Teilfläche, 64, 66, 67, 76 und 77 Teilfläche, alle Gemarkung Kirchenpingarten. Die Verwaltung wird beauf- Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher tragt, das Verfahren einzuleiten. Sitzung am 03.06.2019 Es werden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben: Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten - Anpassungen • Durch die Firma Reich Tank wird ein Salzsilo mit 50 m³ Inhalt Beschluss: für 22.269,31 Euro geliefert. Die Gebühren werden, wie in der Sitzung vom 03.06.2019 beschlossen, • Bei der Kommunalwahl 2020 wird es nur noch einen Wahlbezirk beibehalten. und einen Briefwahlbezirk geben. Öffnungszeiten/Kernzeiten: Die Öffnungszeit ab 01.09.2019 wird abschließend wie folgt festgelegt: • Montag bis Donnerstag 6.45 Uhr bis 15.30 Uhr • Freitag 6.45 Uhr bis 14.00 Uhr • Kernzeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Die Hol- und Bringzeiten sind gesondert zu buchen. Die Kernzeit ist verbindlich für Kinder ab Vollendung des 3. Lebens- jahres, d.h. Buchung früh mind. ab 8.15 Uhr bzw. bis 12.15 Uhr. Mittagessen: • Ab 01.09.2019 wird ein Mittagessen angeboten. Bezogen wird das Mittag- essen vom Gärtlein, Creußen. Die Kosten werden direkt an die Eltern weiterver- rechnet. Bei Teilnahme des Kindes am Mittagessen ist die Buchungszeit zeitlich anzupassen. Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten (Kindertageseinrichtungssatzung) - Sat- zungsbeschluss Beschluss: Vorliegender Entwurf der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung für die Kin- dertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten (Kindertageseinrichtungs- satzung) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. 6
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 09/2019 SEYBOTHENREUTH Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderta- geseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde am 23.07.2019 Seybothenreuth; Satzungsbeschluss Beschluss: Bauantrag Fl. Nr. 270/4, Gemarkung Seybothenreuth; Vorliegender Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Be- Errichtung einer Sandsteinmauer nutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde Seybothenreuth wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandsteil des Bauantrag Fl. Nr. 1104/2, Gemarkung Seybothenreuth; Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird Errichtung eines Wintergartens dem Beschlussbuch beigeheftet. Bauantrag Fl. Nr. 1286/7, Gemarkung Seybothenreuth; Errichtung einer Garage Kindertageseinrichtung Seybothenreuth; Untersuchung von Einsparmög- lichkeiten – Beschlussfassung Bauantrag Fl. Nr. 1292/7, Gemarkung Seybothenreuth; Beschluss: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Mit den Einsparmaßnahmen zu 1 (Fassade komplett WDVS anstatt TRESPA) besteht Einverständnis. Bauantrag Fl. Nr. 1288/175, Gemarkung Seybothenreuth; Für die Dacheindeckung (3) und den Sonnenschutz (4) sollen Vergleichsmöglich- Anbau Kindertageseinrichtung keiten angeboten werden, eine Ausschreibung soll für jeweils beide Alternativen 1. Beschluss: erfolgen. Eine Entscheidung bzgl. Bodenbelag wird noch nicht getroffen. Kernzeitregelung: Die Kernzeit wird weiterhin von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr festgelegt. Sie ist verbindlich Vorlage der Jahresrechnung 2018 und Bekanntgabe an den Gemeinderat für Kinder ab 3 Jahre. Bei Vollendung des 3. Lebensjahres ist eine Mindestbu- Seybothenreuth chungszeit i. R. d. Kernzeitenregelung zu buchen. Um die Einhaltung der Kernzeit Beschluss: zu gewährleisten, sind die Bring- und Holzeiten gesondert zu buchen – Buchung Der Gemeinderat Seybothenreuth nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2018. ab 8.15 Uhr bzw. bis 12.15 Uhr. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzu- 2. Beschluss: führen. Verpflegungsgeld: Verpflegungsgeld wird zukünftig über die Gebührenabrechnung eingezogen. Beratung und Beschlussfassung über alternative Bestattungsformen Abrechnung erfolgt vierteljährlich im Voraus. Beschluss: 3. Beschluss: Der Form der Gestaltung wird zugestimmt. Besuchsgebühren: Für die Granitabdeckplatten und die Erdarbeiten für die Röhren sind Angebote Die mit Beschlussfassung vom 03.06.2019 festgelegten Gebühren für den Besuch einzuholen. der Kindertageseinrichtung Seybothenreuth werden beibehalten. Ein Vor-Ort-Termin zum Abstecken des Weges bis zum 2. Urnenfeld wird für Sep- tember anberaumt und noch bekannt gegeben. MARKT WEIDENBERG Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg Ausbau Bolzplatz bei der Schule; Bau Basketballfreianlage - Antrag Bürgerforum am 29.07.2019 Beschluss: Der Antrag auf Bau einer Basketballfreianlage für Kinder und Jugendliche sowie Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus des Ausbaus des Bolzplatzes am Standort Schule wird abgelehnt. nichtöffentlichen Sitzungen Aus nichtöffentlicher Sitzung am 17.06.2019 wurden der folgende Tagesordnungs- Kindertageseinrichtung Weidenberg - Aktualisierter Planungsentwurf: punkt freigegeben: Förderantrag, Bauplanung Regenrückhaltebecken mit Abfanggraben Mengersreuth; Ergänzungsmaßnahmen Beschluss: und Nachtrag Nr. 04; Vergabe Der aktualisierte Entwurf wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund des Planungs- a) Ökologische Ausgleichsmaßnahmen an gemeindlichen Gewässern entwurfes ist der Förderantrag einzureichen und der Bauantrag auszuarbeiten. b) Zusätzlicher Abfanggraben (Nachtrag Nr. 04) Sobald die Finanzierung des Projektes abschließend geklärt ist, sind die weiteren Beschluss: Planungsschritte in die Wege zu leiten. Unbedenklichkeitsbescheinigung ist zu be- Die Erläuterungen zu a) und b) werden zur Kenntnis genommen und der Vorge- antragen sowie vorzeitiger Maßnahmebeginn. hensweise zugestimmt. Vorlage der Jahresrechnung 2018 und Bekanntgabe an den Marktgemeinderat Weidenberg Anfrage Bebaubarkeit Fl. Nr. 200/1, Gemarkung Görschnitz Beschluss: (ehem. Spielplatz Am Anger) Der Marktgemeinderat Weidenberg nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2018. Beschluss: Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzu- Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Änderung des Bebauungsplans führen. „Görschnitz Am Anger“ und die zeitgleiche Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 200/1, Gemarkung Görschnitz. Die Verwaltung wird beauf- tragt, das entsprechende Verfahren einzuleiten. 7
Ausg. 09/2019 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Sitzung Bauausschuss Markt Weidenberg Bauantrag im Rahmen eines BImSchG-Verfahrens Fl. Nr. 759, Gemarkung am 08.07.2019 Weidenberg; Errichtung einer stationären Beton-Mischanlage Bauantrag Fl. Nr. 724/3, Gemarkung Weidenberg; Austausch eines Preismasts Bauantrag Fl. Nr. 206, Gemarkung Lessau; Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle Bauantrag Fl. Nr. 935/20, Gemarkung Weidenberg; Errichtung einer Maschinenhalle mit Hebebühne Bauvoranfrage Fl. Nr. 140, Gemarkung Mengersreuth; Errichtung eines Einfamilienhauses Bauantrag Fl. Nr. 660/226, Gemarkung Weidenberg; Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage Anzeige der Beseitigung Fl. Nr. 47, Gemarkung Döhlau; Abbruch eines Stalles Bauantrag Fl. Nr. 447, Gemarkung Untersteinach; Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen und Carport Antrag auf Nutzungsänderung Fl. Nr. 53, Gemarkung Sophienthal; Einrichtung für Langzeittherapie von suchtkranken Patienten Bauantrag Fl. Nr. 447, Gemarkung Untersteinach; Anbau an eine bestehende Halle für eine Hackschnitzelheizung AKTUELLES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Bitte um sparsamen Umgang Wasserentnahme aus Oberflächengewässern – mit der Ressource Wasser Grenzen und Bußgelder Liebe Bürgerinnen und Bürger, Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und aufgrund der Hitzewelle in diesem Sommer und der fehlenden Niederschläge Teiche) haben gesetzliche Grenzen – beim Gartengießen und Bewässern auch an bitten wir Sie um einen sparsamen Umgang mit dem Trink- und Brauchwasser. den Gewässerschutz denken! Die Trinkwasserversorgung ist derzeit stabil, dennoch sind die vorhandenen Im Hinblick auf den extrem trockenen Sommer sind –trotz der jüngsten Regenfälle Grundwasserressourcen stark beansprucht und erfordern daher einen äußerst – nach wie vor unzulässige Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern, insbe- sorgsamen Umgang mit Trinkwasser. sondere zu Bewässerungszwecken bzw. zum Gartengießen, zu erwarten. Wir bitten Sie, nicht zwingend erforderliche Wasserverbräuche zu vermeiden und z. B. auf die Befüllung von Poolanlagen und die Bewässerung von Grünflächen Es gilt zu berücksichtigen, dass die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflan- weitestgehend zu verzichten. Die Regierung von Oberfranken hat zudem bereits zen, die ohne Wasser nicht überleben können, vom Austrocknen bedroht sind. Ins- dazu aufgefordert, kein Wasser aus Gewässern zu entnehmen. besondere bei der Wasserentnahme aus kleinen Bächen und Gräben ist schnell die Grenze überschritten, bei der für die Lebewesen im oder am Gewässer nichts Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre verantwortungsvolle Mitwirkung. mehr übrig bleibt und dadurch große Schäden angerichtet werden. Weidenberg, 16. August 2019 Das Landratsamt weist deshalb im Interesse des Gewässerschutzes auf die be- Hans Wittauer stehende Rechtslage hin: Gemeinschaftsvorsitzender Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Grä- ben, Seen und Teiche) bedarf nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Gestattung, die vorher beim Landratsamt zu beantragen ist (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG). Ausnahmen von dieser generellen Erlaubnispflicht bestehen nur in engen Grenzen, das heißt nur dann, wenn die Wasserentnahme noch unter den soge- nannten Gemeingebrauch bzw. den Eigentümer- oder Anliegergebrauch am Gewässer fällt. 1. Gemeingebrauch Der Gemeinverbrauch steht grundsätzlich jedermann zu. Dabei ist jedoch zu be- rücksichtigen, dass die erlaubnisfreie Wasserentnahme nur durch Schöpfen mit Handgefäßen (also nur in geringen Mengen) erfolgen darf (vgl. Art. 18 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz – BayWG). Eine Entnahme mittels Entnahmeleitung mit oder ohne Pumpe ist im Rah- men des Gemeingebrauchs lediglich aus Flüssen mit größerer Wasserführung und auch dort nur in geringen Mengen für das Tränken von Vieh und den häus- 8
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 09/2019 lichen Bedarf der Landwirtschaft möglich, eine Feldbewässerung (außerhalb Das Landratsamt bittet daher um größte Zurückhaltung bei der Wasserentnahme der Hofstätte) scheidet jedoch aus. in und nach der sommerlichen Trockenperiode. Insbesondere ist die Wasserent- nahme bei Niedrigwasser in jedem Fall einzustellen. Mit verstärkten Kontrollen ist zu rechnen. 2. Eigentümer- und Anliegergebrauch Verstöße gegen die wasserrechtlichen Vorschriften können als Ordnungs- Im Rahmen des Eigentümergebrauchs an einem oberirdischen Gewässer (vgl. widrigkeiten mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Darüber hi- § 26 WHG) darf Wasser für den eigenen (auch landwirtschaftlichen) Bedarf nur naus müsste das Landratsamt zum Schutze des Wasserhaushalts kosten- dann entnommen werden, wenn dadurch keine nachteiligen Veränderungen der pflichtige Anordnungen erlassen und Zwangsgelder androhen. Eigenschaften des Wassers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung, keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes und keine Beeinträchtigung Ein solches Vorgehen sollte sich jedoch im Interesse aller Beteiligten vermeiden (d. h. tatsächliche und spürbare Behinderung) anderer (z. B. Inhaber von Rechten lassen. und Befugnissen, Gemeingebrauchs- und andere Anliegergebrauchsausübende) zu erwarten ist. Bei Rückfragen: Landratsamt Bayreuth, Christel Schmitt, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth Bei anhaltender Trockenheit – wie in diesem Sommer - und entsprechend nied- Telefon: +49 (921) 728-450 - Telefax: +49 (921) 728-88-450, rigen Wasserständen haben jedoch bereits geringfügige Wasserentnahmen E-Mail: christel.schmitt@lra-bt.bayern.de nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie v. a. in den kleineren Gewässern (Fischsterben, trockenes Bachbett), so dass die Wasserentnah- me nicht mehr vom Eigentümer- bzw. Anliegergebrauch gedeckt ist. Geschäftsstelle der VG Weidenberg Diese Einschränkungen gelten im vollen Umfang auch für den Anliegergebrauch. (Anlieger = Eigentümer der an oberirdischen Gewässer angrenzenden Grundstü- Am Montagnachmittag, 30. September 2019 bleibt die Geschäftsstelle der Ver- cke und die zur Nutzung der Grundstücke Berechtigten). waltungsgemeinschaft Weidenberg geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ein Anliegergebrauch an Bundeswasserstraßen oder sonstigen Gewässern, die schiffbar oder künstlich errichtet sind, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Weiterhin sind Einbauten jeder Art im Gewässer, die zum Zwecke des Auf- stauens ohne vorherige Gestattung errichtet wurden, in jedem Falle uner- laubt und müssen beseitigt werden. Sommerferienprogrammpunkt im September Sa., 14. September 2019 13.30-16.00 Uhr Kindernachmittag bei der Feuerwehr Fundsachen Im Rahmen einzelner Veranstaltungen sind folgende Sachen liegengeblieben: Mitmach-Märchen Fleecejacke türkis, Gr. 110 / 116, blau-weiß gestreifte Kinderschirmmütze mit Blümchen, Gr. 98 / 128 Kinder-Kochkurse Jeans-Schürze mit orangenen Bindebändern, graue Tasche mit Aufdruck „I love Bayreuth“, kleines Stofftäschchen mit Aufdruck „Willkommen in Gottes Welt“ Die Fundsachen können in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. 9
Ausg. 09/2019 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Fundsachen Die AOK Bayreuth teilt mit Folgende Gegenstände wurden gefunden und können in der Geschäftsstelle der Service der AOK Direktion Bayreuth-Kulmbach in Weidenberg Verwaltungsgemeinschaft, Fundbüro, Gurtstein 11, abgeholt werden. Die Beraterinnen und Berater der AOK beantworten Ihnen am letzten Mittwoch Fundsachen Seybothenreuth: im Monat von 8 Uhr bis 12 Uhr Ihre Fragen zur Gesundheit und Krankenversiche- 1 Schlüsselbund mit Autoschlüssel und Anhänger „T“, rung. Sie erreichen die AOK-Beraterin Angela Will am Rathausplatz 1, Zimmer 8, Fundort Wald bei der Wasserversorgung Seybothenreuth 1. Obergeschoss, 95466 Weidenberg. Ihr persönlicher AOK-Ansprechpartner ist weiterhin unter der gewohnten Telefon- Fundsachen Kirchenpingarten: Nr. 0921 288-213 zu erreichen. 1 Sonnenbrille „Ray-Ban“, Fundort MSC Gelände 1 Dunggabel, Fundort – Wald bei Reislas - Solaranlage Fundsachen Weidenberg: Sprechtag der Versichertenberaterin 2 Schlüssel mit Anhänger „BMW“, Fundort Weidenberg 1 Autoschlüssel „VW“ mit Anhänger „VW“ und 2 Schlüssel (Versichertenältesten) 1 Damenring mit roten Steinen, Fundort AWO-Heim Weidenberg 1 Brosche, Fundort AWO-Heim Der Sprechtag der Versichertenberaterin, Frau Maria-Anna Link, findet 1 Schlüsselanhänger „Öffner“ mit 1 Schlüssel, Fundort Wanderparkplatz Sophienthal am Mittwoch, 4. September 1 Brille ohne Fassung , Grau, Fundort: In der Au, Weidenberg von 14:00 bis 17:00 Uhr 1 Langboard „Hudora“, Fundort Weiherfest, Waizenreuth im kleinen Besprechungszimmer, 1. Stock des Rathauses in Weidenberg, 1 Schlüsselanhänger, Kettenband mit einem Schlüssel+Ring, Fundort Tankstelle Glasstr. statt. 1 Brille, dunkelgrau, Fundort Aldi/Edeka Parkplatz 1 Schlüsselanhänger mit mehreren Schlüssel „Crazy Elephant“ Nächste Termine: 1 Schlüsselbund „Medi“ mit Schlüsseln, Fundort Sparkasse Weidenberg Mittwoch, 2. Oktober, 6. November, 11. Dezember 1 Sonnenbrille, Schwarz, Fundort Aldi-Parkplatz Weidenberg Die Versichertenberaterin, gibt Rat und Auskunft in Renten- und Versicherungsan- Fahrräder: gelegenheiten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Sie leistet Hilfe bei 1 Herren-MTB, Ghost, Fundort – Tankstelle Glasstr. Weidenberg der Beschaffung fehlender Unterlagen, nimmt Rentenanträge auf und hilft bei der 1 Pedelec/E-Bike, „Winora“, Fundort Weidenberg, Lindenstraße Klärung des Beitragskontos. Sie führt das Meldeverfahren zur Krankenversiche- rung der Rentner durch. Empfohlen wird, mit ihr den Termin telefonisch abzustimmen, um Wartezeiten zu vermeiden. Sie ist im oben genannten Zeitraum unter Tel. 09278/977-68 zu errei- chen. Rat und Auskunft sind kostenlos. 10
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 09/2019 Bildungsprogramm Wald (BiWa) – unentgeltliches Fortbil- dungsprogramm für Waldbesitzer Die Forstverwaltung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bay- reuth bietet im Verein mit den Forstlichen Zusammenschlüssen das Fortbildungs- programm „BiWa“ für Waldbesitzer an. Das Programm besteht aus acht Terminen SiSoNetz informiert: im Lehrsaal sowie vier Außenterminen im Wald. Themen sind u. a.: Waldbewirtschaftung, Waldschutz, Forsttechnik, Arbeitssicher- Herzliche Einladung zur Veranstaltung „Menschen mit Demenz verstehen“ heit, finanzielle Förderung, Jagd, Sortierung von Rundholz, Holzvermarktung, ge- mit Filmvorführung setzliche Vorschriften, Besteuerung in der Forstwirtschaft. Im Rahmen der Woche der Demenz wird das Team von SiSoNetz und der AWO Die Termine im Lehrsaal finden jeweils am Dienstag von 19:30 bis 21:30 Uhr Ortsverband einen Nachmittag zum Thema „Demenz“ gestalten. am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Adolf-Wächter-Str. 10, Dafür konnte extra Frau Kaufmann von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft 95447 Bayreuth, statt. Die Außentermine sind jeweils Samstagvormittag nach ent- Bayern als Referentin gewonnen werden. Nach ihrem interessanten Vortrag be- sprechender Vereinbarung geplant. steht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Danach wird ein Film gezeigt, der auf Beginn des Seminars: Dienstag, 12. Nov. 2019 humorvolle aber auch nachdenkliche Weise das Thema Demenz behandelt. Aus Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen beschränkt. rechtlichen Gründen können wir den Titel des Filmes leider nicht veröffentlichen. Er kann aber gerne unter 09278 – 97757 erfragt werden. Selbstverständlich ist für Interessierte melden sich bitte bis spätestens 18. Oktober 2019 an Kaffee und Kuchen gesorgt. Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 17.09.2019 - telefonisch bei Fr. Eckert oder Fr. Avdi´c 0921 591-1411 bzw. 1003 um 14.00 Uhr im Schloss im Garten statt. Alle Interessierten sind herzlichst ein- - Per Mail: rita.eckert@aelf-by.bayern.de geladen! Organisation vom Fahrdienst (Hol- und Bringservice) über SiSoNetz oder manuela.avdic@aelf-by.bayern.de Weidenberg: Telefon 09278/97772 oder 09209/221256 (Anmeldeschluss für den - per Fax: 0921 591-444 Fahrdienst: Montag, 16.09.2019) Bitte geben Sie mit der Anmeldung Ihre vollständige Adresse sowie Telefonnum- (U. Kuhlmann) mer incl. Handy-Nr., ggf. Fax-Nr. und/oder E-Mail-Adresse an. Weitere Einzelheiten zu BiWa finden Sie auf unserer Homepage www.aelf-by.bay- Auf Rädern zum Essen … ern.de unter „Wald und Forstwirtschaft“ – Bildung – Forstwirtschaft -Bildungspro- Testphase des Projektes „Auf Rädern zu Essen – zu Fuß in die Vorlesung“ gramm Wald. Das neue Projekt von SiSoNetz Weidenberg in der Seniorenbetreuung soll zwei- erlei Ziele erfüllen. Auf der einen Seite wird den teilnehmenden Senioren*innen in Gez. regelmäßigen Abständen (einmal wöchentlich oder vierzehn-tägig) ein gemeinsa- Georg Dumpert, Leitender Forstdirektor mes Mittagessen zu einem sehr angenehmen Preis angeboten werden, auf der Behördenleiter anderen Seite wird ihnen zuvor oder anschließend die Teilnahme am „Universitäts- geschehen“ (Vorlesung und/oder Seminarbesuch) ermöglicht. In Zusammenarbeit 11
Ausg. 09/2019 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg mit Prof. Dr. Georg Kamphausen von der kulturwissenschaftlichen Fakultät der Uni- Für unsere Region: versität Bayreuth, GW II und seinen studentischen Mitarbeitern werden, beginnend Nächste Basiskurs findet statt am 21.09.2019 von 10:00 bis 12:00 Uhr in den Räu- mit dem Wintersemester 2019/20, auch der Besuch von ausgewählten Vorlesun- men von SiSoNetz Weidenberg e. V. im Schloss im Garten, Alte Bayreuther Straße gen oder Seminaren für die Teilnehmer eingeplant. Den Hauptteil davon überneh- 5, 95466 Weidenberg. Information und Anmeldung bitte unter Tel: 09278 -770 9500 men natürlich allgemeine, studienübergreifende und Einführungsvorlesungen aus auch AB. den Bereichen Soziologie, Geschichte und eventuell Naturwissenschaften. Eine (wm) erste Kontaktaufnahme führte eine Gruppe von 16 Teilnehmern in die Geisteswis- senschaft II zu Prof. Dr. Kamphausen, der einen Überblick über die Möglichkeiten Kleiderspende / Voting der Teilhabe am „Senioren-Studiengang“ gab und anschließend in den Betrieb Die SiSo Kleiderspende-Aktion „Platz schaffen mit Herz“ geht dem Ende entgegen: der Mensa einführte. Nachdem der Hunger gestillt war, bekam die SiSo-Gruppe letzter Abgabetermin bei SiSo, im Schloss im Garten, Alte Bayreuther Straße 5 ist noch einen Überblick über den Campus und am bzw. im Ökologisch, Botanischen der 30.09.2019. Garten klang der überaus interessante Nachmittag aus. Die Teilnehmer, die mit Das SiSoTeam bedankt sich bei allen, die bisher Ihre Spende bei uns abgeliefert Kleinbussen der VG Weidenberg kostenlos transportiert wurden, traten von dort haben. Weiteren 11 Spendern danken wir, die eigenständig über das Internet für aus sehr beeindruckt wieder die Heimfahrt an. uns gespendet haben. Doch noch können wir die Beine nicht baumeln lassen, denn die Konkurrenz sitzt uns im Nacken. Also, noch mal nachsehen, ob nicht Genauere Informationen über die möglichen Gasthörer-Vorlesungen werden im doch noch „altes Material“ im Kleider- oder Schuhschrank aufzuspüren ist und bis Amtsblatt Okt. übermittelt. Da sich schon einige Teilnehmer angemeldet haben, spät. 30.09. bei uns abgeben. Lassen Sie bitte nicht nach! Bisher war Ihr Einsatz bittet das Team von SiSoNetz weitere Interessenten sich anzumelden bzw. vormer- beispielhaft. ken zu lassen (Tel: 09278-97757 Frau Dietzel, 09278-7709500 (Herr Minier) oder (wm) 09209-221256 (Herr Zwing). [Bilder und Text wm] Information zum Ablauf des Ausfluges am 11.09.2019 nach Ebrach zum Baumwipfelpfad und anschließender Weinverkostung oder Stadtführung Basisschulung: Demenz Partner Ablauf Wir sind Demenz Partner! Abfahrt Haltestelle Zeit Weidenberg Neue Mitte 08:20 Uhr Wir von SiSoNetz Weidenberg e. V. haben uns der Initiative Demenz Partner an- Seybothenreuth Bahnhof 08:30 Uhr geschlossen und werden in diesem Rahmen Basiskurse über Demenzerkrankun- Emtmannsberg Dorfplatz 08:40 Uhr gen anbieten. Neunkirchen B22 08:50 Uhr In einem Kurs werden neben Informationen zum Krankheitsbild Tipps zum Um- Bayreuth Cafè del Sol 09:05 Uhr gang mit Menschen mit Demenz vermittelt. Denn Menschen mit Demenz brauchen eine sensible Nachbarschaft und Umgebung, um möglichst lange zuhause leben Mittagessen: Baumwipfelpfad 12:00 Uhr, zu können. Bullenheim / Ippershein: Weinverkostung im Weingut Schmidt 15:00 Uhr oder Träger der Initiative ist die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V., die die Kampa- Stadtführung 15:00 Uhr gne am 06.09.2016 zusammen mit dem Bundesgesundheitsministerium und dem Rückfahrt ca. 17:30 Uhr, Ankunft in Weidenberg ca. 19:30 Uhr Bundesfamilienministerium gestartet hat. In den kommenden fünf Jahren will die Initiative die breite Öffentlichkeit über Demenzerkrankungen aufklären. SiSoNetz Weidenberg – Bürger helfen Bürgern In Deutschland gibt es schon seit einigen Jahren an vielen Orten Basis-Schulun- Tel.: 09278 – 97757 gen, um über Demenzen zu informieren. Die Initiative Demenz Partner bildet ein Homepage: www.sisonetz.de • E-Mail: sisonetz@weidenberg.de Dach über bereits aktive Institutionen und Einzelpersonen. So wird die Sichtbarkeit der bereits vorhandenen Kurse erhöht, Qualitätsstandards werden gesetzt und eine bundesweite Bewegung und Vernetzung angestoßen. Die Initiative Demenz Partner knüpft an Aktivitäten der weltweiten Aktion De- Waldpädagogisches Programm in den mentia Friends (www.dementiafriends.org.uk) an. Diese Initiative wurde von der Sommerferien 2019 am Waldhaus Mehlmeisel englischen Alzheimer Gesellscha¬ft gestartet, um das Bild und die Wahrnehmung von Menschen mit Demenz gesamtgesellschaftlich zu verändern. Inzwischen be- Waldmemory basteln teiligen sich viele weitere Länder daran, wie Kanada, Israel, China und bald auch Dienstag, den 03.09.2019 von 14:00 – 16:30 Uhr, Für Kinder ab 6 Jahren die USA. Treffpunkt: Waldhaus Mehlmeisel, Leitung: Ruth Mattheas Alle Informationen zur Kampagne finden Sie unter www.demenz-partner.de. Mitzubringen: Wetterfeste Kleidung, festes Schuhwerk, Getränk, Sammelgefäß Hier können Sie auch Kursanbieter in Ihrer Region suchen. Anmeldung erforderlich bis spätestens 30.08.2019: ruth.mattheas@aelf-by.bayern.de oder 09272 9099-31 12
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 09/2019 Mit dem Luchs auf der Jagd Interessiert? Donnerstag, den 05.09.2019 von 10:00 – 13:00 Uhr, Für Kinder ab 6 Jahren Dann komm vorbei und tauche ein in die fantastische Welt von Frieda Fledermaus! Treffpunkt: Waldhaus Mehlmeisel, Leitung: Ruth Mattheas Treffpunkt: Waldhaus Mehlmeisel, Leitung: Ruth Mattheas Mitzubringen: Wetterfeste Kleidung, festes Schuhwerk, Getränk Mitzubringen: Wetterfeste und warme Kleidung, festes Schuhwerk Anmeldung erforderlich bis spätestens 02.09.2019: Anmeldung erforderlich bis spätestens 03.09.2019: ruth.mattheas@aelf-by.bayern.de oder 09272 9099-31 ruth.mattheas@aelf-by.bayern.de oder 09272 9099-31 Zu Besuch bei Frieda Fledermaus Freitag, den 06.09.2019 von 19:30 – ca. 21:00 Uhr, Für Fam. mit Kindern ab 4 Jahren. Bevor Frieda sich für den Winter vorbereiten muss, ist bei den Fledermäusen noch- mal Einiges geboten. 13
Ausg. 09/2019 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg EMTMANNSBERG Sommerferien Kindertageseinrichtung Es ergeht Einladung zur Elternbeiratswahl für das Kindergartenjahr 2019 / 2020 am Emtmannsberg Montag, 30. September 2019, um 19:00 Uhr, Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg bleibt in der Zeit von in der Kindertageseinrichtung Emtmannsberg. Samstag, 10. August bis einschließlich Montag, 2. September 2019 geschlossen. Elternbeiratswahl 2019 / 2020 Der bisherige Elternbeirat wird seinen Rechenschaftsbericht für das Kindergar- tenjahr 2018 / 2019 geben. Verbunden ist die Wahl mit einem „Kennenlern-Eltern- abend“. Der Träger sowie das Personal der Kindertageseinrichtung stehen an diesem Abend für Fragen und Informationen zur Verfügung. Wir bitten um rege Teilnahme an der Veranstaltung. Im Anschluss findet ein Elternabend statt. Emtmannsberg, 16. August 2019 Thomas Kreil Erster Bürgermeister KIRCHENPINGARTEN Sommerferien Kindertageseinrichtung Am Ende des KiTa Jahres war viel los… Kirchenpingarten In Kirchenpingarten wird es nicht langweilig. Zum Ende des Kindergartenjahres Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten bleibt in der Zeit von ist noch einmal viel geboten. Dieses Jahr besuchte uns die Zahnärztin, um den Samstag, 10. August bis einschließlich Montag, 2. September 2019 geschlossen. Kindern den richtigen Umgang mit der Zahnbürste näher zu bringen. Auch die Märchenerzählerin kam wieder, um spannende und interessante Geschichten zu erzählen. Dieser Besuch wird jedes Jahr vom erwirtschafteten Geld der Veran- staltungen gesponsert. Wie jedes Jahr besuchten wir unsere Feuerwehr. Dort war es wieder sehr interessant. Am Ende durften alle eine Runde im Feuerwehrauto Elternbeiratswahl 2019 / 2020 mitfahren. Zur Elternbeiratswahl für das Kindergartenjahr 2019 / 2020 am Nun ist die KiTa in den wohlverdienten Ferien. Am 03.09. geht’s weiter. Wir freuen Dienstag, 24. September 2019, um 20:00 Uhr, uns schon auf ein neues ereignisreiches Jahr. Im September gibt es einiges Neues in der Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten bei uns – lasst Euch überraschen. Die Elternbeiratswahl findet am 24.09. statt und wird geladen. unser Herbstflohmarkt ist am 28.09. Bitte merkt Euch diese Termine schon mal vor. Der bisherige Elternbeirat wird seinen Rechenschaftsbericht für das Kindergarten- jahr 2018/2019 geben. Der Träger sowie das Personal der Kindertageseinrichtung stehen an diesem Abend für Fragen und Informationen zur Verfügung. Wir bitten um rege Teilnahme an der Veranstaltung. Kirchenpingarten, 16. August 2019 Klaus Wagner Erster Bürgermeister 14
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 09/2019 Tag der offenen Türe neuem Treppenhaus. Auch diese Sanierung wird den Bürgern normalerweise nicht bekannt – unsere Schüler und die Lehrkräfte nutzten die renovierte Grundschule Tag der offenen Türe am Sonntag, den 08.09.2019 von 14.00 bis 17.00 Uhr im bereits seit Pfingsten. neuen Hochbehälter und der Grundschule Kirchenpingarten. In beiden Bauwerken hat die Gemeinde zusammen über 2 Millionen Euro inves- Mit dem neuen Hochbehälter nördlich von Eckartsreuth an der Straße nach Hah- tiert. Am 08.09.2019 sind beide Gebäude öffentlich zugänglich und können besich- nengrün ist die Wasserversorgungsanlage von Kirchenpingarten fertiggestellt. Von tigt werden. Getränke gibt es in beiden Bauwerken, in der Grundschule zusätzlich außen unscheinbar ist im Inneren viel Technik verbaut, was ein Bürger normaler- Kaffee und Kuchen. weise nicht zu Gesicht bekommt. Der Bürgermeister und die Gemeinderäte laden die Bevölkerung herzlich zur Die Grundschule wurde nicht nur energetisch saniert und barrierefrei gestaltet, Besichtigung ein. sondern grundlegend saniert, mit neuer Toilettenanlage, Brandschutztüren und 15
Ausg. 09/2019 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg SEYBOTHENREUTH Elternbeiratswahl 2019 / 2020 Kinder durch das Gelände und entdeckten viele Tiere. Das Highlight war natürlich der Streichelzoo, von dem sich die meisten Kinder nur durch die Aussicht auf ein Einladung ergeht zur Elternbeiratswahl für das Kindergartenjahr Eis weglocken ließen. 2019 / 2020 am Montag, 23. September 2019, um 19:00 Uhr, in der Kindertageseinrichtung in Seybothenreuth. Der bisherige Elternbeirat wird seinen Rechenschaftsbericht für das Kindergarten- jahr 2018/2019 geben. Der Träger sowie das Personal der Kindertageseinrichtung stehen an diesem Abend für Fragen und Informationen zur Verfügung. Wir bitten um rege Teilnahme an der Veranstaltung. Seybothenreuth, 16. August 2019 Reinhard Preißinger Erster Bürgermeister Kita Wichtelstübchen Für die Vorschulkinder immer wieder mit Spannung erwartet ist natürlich das Schlaffest im Kindergarten. Unsere „Großen“ trafen sich am Abend in der Kita. Kurz vor den großen Ferien gab es bei uns in der Kita Wichtelstübchen noch vie- Ihren Schlafplatz hatten sie sich schon vorher ausgesucht und bauten dort mit le tolle Aktionen. Der diesjährige Familienausflug führte uns in den Wildtierpark ihren Eltern die Betten auf. Nach dem gemeinsamen Abendessen bemalten die Mehlmeisel. Wir haben uns sehr gefreut, über alle Familien, die teilnahmen. Es ist Kinder Müslischälchen zum Andenken, danach brachen alle auf zur traditionellen doch immer sehr schön, einmal etwas miteinander zu unternehmen und sich auch Schnitzeljagd mit Schatzsuche. Unterwegs gab es für alle noch ein Eis. Zurück in einmal länger zu unterhalten, nicht nur zwischen Tür und Angel. Derweil tollten die der Kita wurde in unserer Turnhalle noch eine Disco veranstaltet, bis unsere Hel- 16
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 09/2019 den langsam müde wurden und sich nach und nach in ihre Betten verzogen. Am Auch die Krippenkinder waren nicht untätig und brachen immer mal wieder zu nächsten Morgen gab es noch ein gemeinsames Frühstück, bevor alle stolz und kleinen Spaziergängen auf. Als krönenden Abschluss besuchten sie noch Kathari- zufrieden von ihren Mamas und Papas abgeholt wurden. Alle hatten durchgehalten nas Mama Lydia, um dort die Schafe und Hühner zu besichtigen. Unsere Kleinen und keiner wollte heim ins eigene Bett. zeigten keine Berührungsängste und fütterten die Tiere mit großer Begeisterung. Wir bedanken uns sehr dafür, dass wir kommen durften. Wir wünschen allen unseren Kindern und ihren Familien wunderschöne, erhol- same Ferien und freuen uns jetzt schon auf den Start danach mit vielen neuen Ideen und mit neuen Kindern. Für die zukünftigen Schulkinder heißt es Abschied nehmen und sich auf einen neuen Lebensabschnitt zu konzentrieren. Wir sind jetzt schon ganz wehmütig, wenn wir an den Abschied denken und wünschen euch alles Liebe und ganz viel Spaß in der Schule. Über einen Besuch von euch freuen wir uns natürlich immer. Bevor das Kindergartenjahr zu Ende ging machten die Kindergartenkinder noch ei- nen Ausflug in der Eremitage, um das Märchen vom Rumpelstilzchen anschauen. Leider regnete es an diesem Tag, sodass alle ziemlich durchnässt wieder zurück- kamen, was allerdings der guten Laune keinen Abbruch tat. 17
Ausg. 09/2019 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg MARKT WEIDENBERG Michaeli-Kirchweih Bürgerversammlungen 2019 Zur traditionellen Michaeli- Kirchweih am Sonntag, 29.09.2019, dürfen wir die ge- In jeder der früher selbständigen Gemeinden hält der Markt Weidenberg eine Bür- samte Bevölkerung und alle Gäste Weidenbergs am Obermarkt, Obere Marktstra- gerversammlung ab. Beginn ist jeweils um 19:00 Uhr (Ausnahme Bürgerver- ße und Rathausplatz einladen. sammlung der Senioren am 22. Oktober 2019 um 15:00 Uhr!). Tage und Orte werden wie folgt festgelegt: Neben dem typischen Marktgeschehen sind auch für die Kinder Schausteller mit Fahrgeschäften vor Ort. Datum Tag Ort Lokal Ein verkaufsoffener Sonntag lädt zusätzlich zum Bummeln durch die Geschäfte 01.10.2019 Dienstag Lessau – Stockau FFW Haus Stockau von Weidenberg ein. 02.10.2019 Mittwoch Lankendorf – Ützdorf Gasthaus Zapf 07.10.2019 Montag Görau – Döhlau Gasthaus Raps Sie sind herzlich eingeladen! 08.10.2019 Dienstag Weidenberg FFW Haus Weidenberg 09.10.2019 Mittwoch Neunkirchen am Main Gemeindezentrum Weidenberg, 16. August 2019 10.10.2019 Donnerstag Görschnitz Gasthaus Schmidt Hans Wittauer 14.10.2019 Montag Lehen – Glotzdorf Gasthaus Rauh Erster Bürgermeister 15.10.2019 Dienstag Untersteinach Gasthaus Neuner Markt Weidenberg 16.10.2019 Mittwoch Sophienthal Gasthaus Böhner 17.10.2019 Donnerstag Mengersreuth FFW Haus Mengersreuth 22.10.2019 Dienstag Weidenberg Senioren AWO Seniorenheim Weidenberger Museumsweg Für jede der Bürgerversammlungen wird die Tagesordnung wie folgt festgesetzt: 1. Sachbericht über die gemeindliche Entwicklung Am Sonntag, 1. September 2019, von 14.00 bis 17.00 Uhr ist der Weidenberger 2. Aussprachen, Anregungen, Empfehlungen. Museumsweg für Sie geöffnet. Folgende Museen können besichtigt werden: Das Wort in der Bürgerversammlung können grundsätzlich nur Gemeindeangehö- Volkskundliche Sammlung, Verbandsschule, Schulstr. 2 rige erhalten. Ausnahmen kann die Bürgerversammlung beschließen. Freilichtmuseum Scherzenmühle, In der Au 20 Es wird darauf hingewiesen, dass in der Bürgerversammlung nicht Privat- oder Militärhistorisches Museum für Oberfranken, Alte Bayreuther Str. 10 Einzelfälle, sondern nur Angelegenheiten von allgemeinem und öffentlichem Inte- Musikinstrumenten-Sammlung, Alte Bayreuther Str. 5 resse behandelt werden. Der Museumsweg ist geöffnet: jeden 1. Sonntag im Monat von April bis Oktober Am 1. September 2019 findet um 10:45 Uhr, Treffpunkt Rathaus-Platz, eine Ober- markt-Führung statt, Interessierte sind herzlich eingeladen. Weitere Informationen zum Museumsweg finden Sie unter: www.markt-weidenberg.de 18
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Ausg. 09/2019 Anträge aus der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Mona- Elternbeiratswahl 2019 / 2020 ten vom Marktgemeinderat behandelt werden. Kindertageseinrichtung Neunkirchen am Main Weidenberg, 16. August 2019 Elternbeiratswahl für das Kindergartenjahr 2019 / 2020 ist am Hans Wittauer Erster Bürgermeister Mittwoch, 25. September 2019 um 19:30 Uhr in der Kindertageseinrichtung in Neunkirchen am Main. Der bisherige Elternbeirat wird seinen Rechenschaftsbericht für das Kindergar- Elternbeiratswahl 2019 / 2020 tenjahr 2018/2019 abgeben. Sowohl Träger als auch Personal der Kindertagesein- Montessori-Kinderhaus richtung stehen an diesem Abend für Fragen und Informationen zur Verfügung. Wir bitten um rege Teilnahme an der Veranstaltung. Einladung ergeht zur Elternbeiratswahl des Montessori-Kinderhauses Weidenberg das Kindergartenjahr 2019 / 2020 am Weidenberg, 16. August 2019 Hans Wittauer Dienstag, 1. Oktober 2019, um 19:30 Uhr, Erster Bürgermeister im Montessori-Kinderhaus, In der Au 5. Nach dem Rechenschaftsbericht des Elternbeirates erfolgt die Neuwahl. Der Abend wird auch für den ersten Gruppenelternabend genutzt. Sowohl Träger als Giselaund Gisela undJörg JörgSchön-Stiftung Schön-StiftungBayreuth Bayreuth auch Personal stehen für Fragen und Informationen zur Verfügung. Weidenberg, 16. August 2019 Spende für die Kinder- und Jugendarbeit in Weidenberg Hans Wittauer Wiederholt durfte sich der Markt Weidenberg über eine mehr als großzügige Spen- Erster Bürgermeister de der Gisela und Jörg Schön-Stiftung aus Bayreuth für die Kinder- und Jugend- arbeit in Weidenberg freuen. Bürgermeister Wittauer zeigte sich bei der Spenden- übergabe hocherfreut und bedankte sich für die großzügige Unterstützung, die der Markt auch in diesem Jahr wieder erfahren durfte. Bereits in der Vergangenheit hat Elternbeiratswahl 2019 / 2020 die Gisela und Jörg Schön-Stiftung die Kinder und Jugendlichen finanziell beson- Kita Auenzwerge ders gefördert und damit maßgeblich zur Realisierung vieler wichtiger Projekte beigetragen. Dank der Spende können auch heuer wieder Wünsche verwirklicht Einladung ergeht zur Elternbeiratswahl der Kindertageseinrichtung Weidenberg werden, die über den normalen Rahmen hinausgehen und doch so wichtig sind. mit Kinderkrippe für das Kindergartenjahr 2019 / 2020 am Im Namen der Kinder und Jugendlichen des Marktes Weidenberg, denen dieser Betrag direkt zu Gute kommt, ein herzliches Dankeschön! Donnerstag, 19. September 2019, um 20.00 Uhr, in der Kindertageseinrichtung in Weidenberg, In der Au 21. Nach dem Rechenschaftsbericht des Elternbeirates erfolgt die Neuwahl. Der Abend wird auch für den ersten Gruppenelternabend genutzt. Sowohl Träger als auch das Personal stehen für Fragen und Informationen zur Verfügung. Weidenberg, 16. August 2019 Hans Wittauer Erster Bürgermeister 19
Sie können auch lesen