WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER

        VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
        WEIDENBERG
EMTMANNSBERG
                               AUSGABE NR. 09 / 2019 VOM 30. AUGUST 2019

                 KIRCHENPINGARTEN         SEYBOTHENREUTH              WEIDENBERG

                                                                           Emtmannsberg
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Ausg. 09/2019       Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                  Ausg. 09/2019

ÖFFNUNGSZEITEN GESCHÄFTSSTELLE VG WEIDENBERG
Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Telefon: 09278 / 977-0, Fax: 09278 / 977-77
Internet: www.weidenberg.de, E-Mail: vg.poststelle@weidenberg.de
Montag bis Freitag                           von 08.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag                        von 13.30 bis 16.00 Uhr
Die Passstelle und das Einwohnermeldeamt sind am Mittwoch zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr, am Donnerstag
durchgehend von 08:00 bis 13:00 Uhr (ab 13:00 Uhr geschlossen) geöffnet.

GRÜNGUTCONTAINER
Kirchenpingarten, Emtmannsberg, Seybothenreuth und Weidenberg sind frei zugänglich

BÜCHEREI I. D. GRUND-UND MITTELSCHULE WEIDENBERG                                                               HALLENBAD
jeden Dienstag (außer in den Ferien) von 17.30 bis 19.00 Uhr                                                     Siehe Seite 24

SPRECHSTUNDEN BÜRGERMEISTER
Emtmannsberg              jeden Freitag von 18.00 bis 19.00 Uhr im Büro, 1. OG, Schloss Emtmannsberg, Tel.: 09209 / 9140381 oder 0160 / 5820003
Birk                      jeden Dienstag von 18.00 bis 19.00 Uhr       Tel. 09209 / 1867
Kirchenpingarten          nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0175 / 5743604 oder 09278 / 339 (mit AB)
Seybothenreuth            jeden Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr Tel.09275 / 238 oder 0171 / 4379244 nach Vereinbarung
Weidenberg                Telefonisch ODER persönliches Gespräch nach tel. Terminvereinbarung
                          im Übrigen keine festen Sprechstunden        Tel. 09278 / 97733

24-STUNDEN-BEREITSCHAFTSRUFNUMMERN DER WASSER- UND KLÄRWERKE
Gemeinde                                   Wasserversorgung                                         Abwasserentsorgung
Emtmannsberg                                  0171/3758243                                              0175/2738469
Kirchenpingarten                     09278/7740600 od. 0173/8648022                              09275/7069 od. 0171/8151120
Seybothenreuth                         0171/3758243 od. 09275/238                                0160/93522506 od. 09275/238
Weidenberg                                   09278/7709999                                             09278/7743642

                           IMPRESSUM                                                  Redaktionsannahmeschluss: 18. September für Oktober 2019

 Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                    Bezugspreis pro Jahr: 12 Euro (nur für Bezieher im Bereich der VG
 Das amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                 Weidenberg; 13 Euro zzgl. 17,40 Euro Portokosten bei Postzustellung)
 erscheint monatlich und in der Regel immer am Monatsanfang in einer Auflage
 von 2350 Exemplaren.                                                                 Technische Gesamtherstellung / Anzeigenannahme:
                                                                                      Team Sebald GbR, Gablonzer Str. 1a, 95466 Weidenberg
 Verantwortlich für den Inhalt:                                                       Tel. (0 92 78) 98 51 76, E-Mail: anzeigen@team-sebald.de
 Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg,
 Hans Wittauer, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg.                                     Druck:
                                                                                      Schmidt und Buchta, Fliegerweg 7, 95233 Helmbrechts
 In der Rubrik „Vereine, Verbände und Sonstiges“ werden Veranstaltungs-               Tel. (0 92 52) 9 24 83, E-Mail: info@schmidt-buchta.de
 termine veröffentlicht. Bei anstehenden Jahreshauptversammlungen von
 Vereinen wird die Tagesordnung nur dann mitveröffentlicht, wenn Neuwahlen            Redaktionsannahmeschluss ist i.d.R. der 18. des Vormonats. Fällt dieser auf
 und/oder Satzungsänderungen Inhalt der Versammlung sind.                             einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der vorangehende Werktag.

 Durch die Bereitstellung von Text- und Bildmaterial erklären Sie Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
 Weidenberg, Sie tragen für ihre Beiträge einschließlich der Einholung aller Bildrechte sämtliche Kosten und die volle persönliche Verantwortung.
 Dieses Einverständnis gilt ebenso für die spätere Veröffentlichung der Online-Version auf den Webseiten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und deren
 Mitgliedsgemeinden. Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit-
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 Das Copyright für veröffentliche Grafiken und Texte bleibt allein beim Herausgeber dieses Mitteilungsblattes. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Grafiken
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WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Ausg. 09/2019                                                                                     Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                    AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
                                                   VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
                  Bekanntgabe der Bodenrichtwerte                                                Vollzug der Wassergesetze; Einleiten von
                    zum Stand 31. Dezember 2018                                           Niederschlagswasser aus den Ortsteilen Fischbach und
                                                                                         Sandhof in den Stephansbach durch den Markt Weidenberg
Der Gutachterausschuss des Landkreises Bayreuth hat neue Bodenrichtwerte für
Bauland ermittelt.                                                                      Der Markt Weidenberg hat für das Einleiten von Niederschlagswasser aus den
Die Listen mit den Richtwerten für die vier Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsge-       Ortsteilen Fischbach und Sandhof in den Stephansbach eine beschränkte wasser-
meinschaft Weidenberg liegen in der Zeit vom                                            rechtliche Erlaubnis nach Art. 15 BayWG beantragt.

                           10.09.2019 bis 11.10.2019                                    Gewässereigentümern und Fischereiberechtigten im betroffenen Bereich wird die
                                                                                        Gelegenheit zur Einsicht in die Planunterlagen gegeben.
im Bauamt, Abt. Liegenschaften, der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rat-
hausplatz 2, 95466 Weidenberg zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.          Hierzu liegen die Unterlagen in der Zeit vom 01.09.2019 bis einschl. 19.09.2019
                                                                                        zur Einsichtnahme und Stellungnahme aus.
Weidenberg, 16.08.2019
Hans Wittauer                                                                           Weidenberg, 16.08.2019
Gemeinschaftsvorsitzender                                                               Hans Wittauer
                                                                                        Gemeinschaftsvorsitzender
                                                                                        Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                                 SEYBOTHENREUTH
        Satzung über die Erhebung von Gebühren für die                                     b) diejenigen, die das Kind zur Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung an-
             Benutzung der Kindertageseinrichtung                                             gemeldet haben.
          (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung)
                                                                                        (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.
                der Gemeinde Seybothenreuth
                               Vom 29. Juli 2019                                                                             §3
                                                                                                              Entstehen und Fälligkeit der Gebühr
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde              (1) Die Gebühren i. S. von § 5 Abs. 1 und Abs. 2 entstehen erstmals mit der Auf-
Seybothenreuth folgende:                                                                    nahme des Kindes in eine Kindertageseinrichtung; im Übrigen entstehen diese
                                                                                            Gebühren jeweils fortlaufend mit Beginn eines Monats (einschließlich August).
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderta-                      Das Verpflegungsgeld i. S. von § 5 Abs. 3 entsteht erstmals mit der Anmeldung
      geseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung)                               zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung; danach jeweils fortlaufend mit Beginn
                                                                                            des Folgemonats (einschließlich August).
                                    §1                                                  (2) Die Gebühren i. S. von § 5 werden jeweils am 28. des laufenden Monats oder am
                               Gebührenpflicht                                              darauf folgenden Werktag für den gesamten Monat fällig. Für das Verpflegungs-
                                                                                            geld sind zum 28.09., 28.12., 28.03. und 28.06. jeden Jahres Abschlagszahlun-
(1) Die Gemeinde erhebt für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtung (§ 1 der             gen in Höhe der Vierteljahres-Bestellmenge zu leisten.
    Kindertageseinrichtungssatzung) Gebühren.
                                                                                        (3) Die Gebührenschuldner sind verpflichtet der Gemeinde eine Ermächtigung zum
(2) Zusätzlich werden erhoben                                                               Lastschrifteinzug für ihr Konto zu erteilen oder die Beträge auf eines der Bank-
   - Spielgeld                                                                              konten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg einzuzahlen. Bareinzahlung
   - Verpflegungskosten für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung                         der Gebühr bei der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg ist
      (Verpflegungsgeld).                                                                   zulässig.

                                     §2                                                                                      §4
                              Gebührenschuldner                                                                        Gebührenmaßstab
(1) Gebührenschuldner sind:                                                             Die Höhe der Gebühren i. S. des § 5 Abs. 1 richtet sich nach der Dauer des Be-
                                                                                        suchs der Kindertageseinrichtung.
   a) die Personensorgeberechtigten des Kindes, das in eine Kindertageseinrich-
      tung aufgenommen wird bzw. die weiteren Unterhaltsverpflichteten im Sinne
      des Bürgerlichen Gesetzbuches

                                                                                    4
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                       Ausg. 09/2019
                                     §5                                                       Die Gebühr für die Schulkindbetreuung fällt bei monatsübergreifenden
                                 Gebührensatz                                                 Ferienzeiten jeweils nur in Höhe eines Monatsbetrages an.

(1) Für jeden angefangenen Monat im Kindergartenjahr (September bis einschließ-               Die Gebühr wird in Höhe des staatlichen Elternbeitragszuschusses reduziert.
    lich August) werden folgende Gebühren erhoben:
                                                                                         (2) Neben den in Abs. 1 genannten Gebühren ist für den Besuch der Kindertages-
   a) für Kinder in der Kinderkrippe oder unter drei Jahren im Kindergarten:                 einrichtung ein Spielgeld zu entrichten. Das Spielgeld beträgt monatlich
                                                                                             2,-- Euro pro Kind.
     - für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden                 95,-- Euro
     - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden                105,-- Euro            (3) Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung sind pro Mittagessen 2,50 Euro
     - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden                115,-- Euro                zuzügl. des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes an Verpflegungsgeld zu
     - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden                135,-- Euro                entrichten. Während der Schulferienzeiten werden die tatsächlichen Kosten des
     - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden                155,-- Euro                Caterers abgerechnet.
     - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden                175,-- Euro
     - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden                195,-- Euro               Bei entschuldigter Abwesenheit an der Teilnahme der Mittagsverpflegung (bis
     - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden                215,-- Euro               spätestens 8.30 Uhr des Fehltages) bei der Leitung der Kindertageseinrichtung
     - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden               235,-- Euro               erfolgt für jeden Tag der Abwesenheit eine Rückerstattung des jeweiligen Tages-
     - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden                     255,-- Euro               satzes. In allen anderen Fällen muss das Verpflegungsgeld bezahlt werden,
                                                                                            auch wenn das Kind nicht am Essen teilgenommen hat. Die Abrechnung hierü-
   b) für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis zur Einschulung):                         ber erfolgt jeweils vierteljährlich.

     - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden                 90,-- Euro
     - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden                100,-- Euro                                                 §6
     - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden                110,-- Euro                                        Geschwisterermäßigung
     - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden                120,-- Euro
     - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden                130,-- Euro            Besuchen zwei oder mehrere Kinder aus einer Familie (auch Stief- oder Halbge-
     - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden                140,-- Euro            schwister) eine Kindertageseinrichtung, wird die Gebühr für das zweite Kind um
     - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden               150,-- Euro            20,00 Euro und für das dritte Kind und weitere Kinder um 50 % gesenkt.
     - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden                     160,-- Euro

   c) für Schulkinder:                                                                                                          §7
                                                                                                                          In-Kraft-Treten
     - für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden                 50,-- Euro
     - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden                 60,-- Euro            (1) Diese Satzung tritt am 01. September 2019 in Kraft.
     - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden                 70,-- Euro
     - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden                 80,-- Euro            (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 15. August 2006 außer Kraft.
     - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden                 90,-- Euro
     - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden                100,-- Euro            Weidenberg, 29.07.2019
     - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden                110,-- Euro            Reinhard Preißinger
     - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden                120,-- Euro            Erster Bürgermeister
     - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden               130,-- Euro
     - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden                     140,-- Euro

                                                               MARKT WEIDENBERG
     1.Änderung des Bebauungsplanes „Görschnitz II“ und                                  Belange soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Aus-
      zeitgleiche Änderung des Flächennutzungsplans im                                   weisung eines Baugebietes auf diesem Grundstück, bzw. der Änderung, beste-
                                                                                         hen. Eine Detailplanung ist daher bisher noch nicht erfolgt.
        Bereich der Fl. Nr. 200/1 Gemarkung Görschnitz.                                  Der Entwurf der Bebauungsplanänderung, sowie der Flächennutzungsplanände-
          Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §3 Abs. 1                                   rung liegen in der Zeit vom
           Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitige
      Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher                                                  10.09.2019 bis einschließlich 11.10.2019
                 Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB
                                                                                         im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Wei-
                                                                                         denberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Die Unterlagen sind in
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 29.07.2019 beschlos-
                                                                                         diesem Zeitraum ebenfalls im Internet unter der Adresse www.markt-weidenberg.
sen, im Bereich der Fl. Nr. 200/1 Gemarkung Görschnitz, den Bebauungsplan
                                                                                         de unter dem Reiter „Aktuelles“ – „Bekanntmachungen“ einzusehen. Während der
„Görschnitz II“ zu ändern. Parallel wird der Flächennutzungsplan entsprechend
                                                                                         Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während
geändert. In dem Bereich soll eine zusätzliche Baufläche entstehen. Im rechtskräf-
                                                                                         der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
tigen Bebauungsplan ist dieser Bereich als „Bolz- und Spielplatz“ festgesetzt. Da
kein Bedarf mehr vorhanden war wurde am 14.08.2018 durch den marktgemein-
                                                                                         Weidenberg, 16.08.2019
derat beschlossen den Bolz- und Spielplatz zu Entfernen und die Vorhandenen
                                                                                         Hans Wittauer
Spielgeräte zu entfernen.
                                                                                         Erster Bürgermeister
Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher

                                                                                     5
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Ausg. 09/2019                                                                                        Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                          AUS DEN SITZUNGEN
                                                                    EMTMANNSBERG
              Sitzung Gemeinderat Emtmannsberg                                              Essensgebühr:
                        am 11.07.2019                                                       Essensgebühr wird zukünftig über die Gebührenabrechnung eingezogen. Abrech-
                                                                                            nung erfolgt vierteljährlich im Voraus.
Bauantrag Fl. Nrn. 17 und 18, Gemarkung Emtmannsberg; Einbau einer
Wohnung in bestehendes Tanzsaalgebäude                                                      Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderta-
                                                                                            geseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde
Kindertageseinrichtung Emtmannsberg - Anpassungen                                           Emtmannsberg; Satzungsbeschluss
Beschluss:                                                                                  Beschluss:
Kernzeitregelung:                                                                           Vorliegender Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Be-
Die Kernzeit wird weiterhin von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr festgesetzt. Sie ist verbind-        nutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung)
lich für Kinder ab 3 Jahre. Bei Vollendung des 3. Lebensjahres ist eine Mindestbu-          der Gemeinde Emtmannsberg wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandsteil des
chungszeit i. R. d. Kernzeitenregelung zu buchen. Um die Einhaltung der Kernzeit            Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird
zu gewährleisten, sind die Bring- und Holzeiten gesondert zu buchen – Buchung               dem Beschlussbuch beigeheftet.
ab 8.15 Uhr bzw. bis 12.45 Uhr.

                                                                 KIRCHENPINGARTEN
             Sitzung Gemeinderat Kirchenpingarten
                        am 15.07.2019                                                       Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderta-
                                                                                            geseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde
Bauantrag Fl.Nr. 663, Gemarkung Tressau; Neubau einer Holzlege und                          Kirchenpingarten; Satzungsbeschluss
einer Schall- und Sichtschutzwand                                                           Beschluss:
                                                                                            Vorliegender Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Be-
Bebauungsplan „Stockäcker“ im Bereich der Fl. Nrn. 1/1, 3, 64, 66 und 67                    nutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung)
Gemarkung Kirchenpingarten; Aufstellungsbeschluss                                           der Gemeinde Kirchenpingarten wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des
Beschluss:                                                                                  Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird
Der Gemeinderat Kirchenpingarten beschließt die Aufstellung des Bebauungspla-               dem Beschlussbuch beigeheftet.
nes „Stockäcker“ im Bereich der Fl. Nrn. 1 Teilfläche, 1/1, 3 Teilfläche, 64, 66, 67,
76 und 77 Teilfläche, alle Gemarkung Kirchenpingarten. Die Verwaltung wird beauf-           Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte aus nichtöffentlicher
tragt, das Verfahren einzuleiten.                                                           Sitzung am 03.06.2019
                                                                                            Es werden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben:
Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten - Anpassungen                                           • Durch die Firma Reich Tank wird ein Salzsilo mit 50 m³ Inhalt
Beschluss:                                                                                      für 22.269,31 Euro geliefert.
Die Gebühren werden, wie in der Sitzung vom 03.06.2019 beschlossen,                             • Bei der Kommunalwahl 2020 wird es nur noch einen Wahlbezirk
beibehalten.                                                                                    und einen Briefwahlbezirk geben.
Öffnungszeiten/Kernzeiten:
Die Öffnungszeit ab 01.09.2019 wird abschließend wie folgt festgelegt:
     • Montag bis Donnerstag 6.45 Uhr bis 15.30 Uhr
     • Freitag                     6.45 Uhr bis 14.00 Uhr
     • Kernzeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Die Hol- und Bringzeiten sind gesondert
     zu buchen. Die Kernzeit ist verbindlich für Kinder ab Vollendung des 3. Lebens-
     jahres, d.h. Buchung früh mind. ab 8.15 Uhr bzw. bis 12.15 Uhr.
Mittagessen:
• Ab 01.09.2019 wird ein Mittagessen angeboten. Bezogen wird das Mittag-
essen vom Gärtlein, Creußen. Die Kosten werden direkt an die Eltern weiterver-
rechnet. Bei Teilnahme des Kindes am Mittagessen ist die Buchungszeit zeitlich
anzupassen.

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtung
der Gemeinde Kirchenpingarten (Kindertageseinrichtungssatzung) - Sat-
zungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung für die Kin-
dertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten (Kindertageseinrichtungs-
satzung) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der
Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch
beigeheftet.

                                                                                        6
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                         Ausg. 09/2019

                                                                     SEYBOTHENREUTH
              Sitzung Gemeinderat Seybothenreuth                                             Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderta-
                                                                                             geseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) der Gemeinde
                        am 23.07.2019                                                        Seybothenreuth; Satzungsbeschluss
                                                                                             Beschluss:
Bauantrag Fl. Nr. 270/4, Gemarkung Seybothenreuth;
                                                                                             Vorliegender Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Be-
Errichtung einer Sandsteinmauer                                                              nutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung)
                                                                                             der Gemeinde Seybothenreuth wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandsteil des
Bauantrag Fl. Nr. 1104/2, Gemarkung Seybothenreuth;                                          Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird
Errichtung eines Wintergartens                                                               dem Beschlussbuch beigeheftet.
Bauantrag Fl. Nr. 1286/7, Gemarkung Seybothenreuth; Errichtung einer Garage                  Kindertageseinrichtung Seybothenreuth; Untersuchung von Einsparmög-
                                                                                             lichkeiten – Beschlussfassung
Bauantrag Fl. Nr. 1292/7, Gemarkung Seybothenreuth;                                          Beschluss:
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage                                          Mit den Einsparmaßnahmen zu 1 (Fassade komplett WDVS anstatt TRESPA)
                                                                                             besteht Einverständnis.
Bauantrag Fl. Nr. 1288/175, Gemarkung Seybothenreuth;                                        Für die Dacheindeckung (3) und den Sonnenschutz (4) sollen Vergleichsmöglich-
Anbau Kindertageseinrichtung                                                                 keiten angeboten werden, eine Ausschreibung soll für jeweils beide Alternativen
1. Beschluss:                                                                                erfolgen. Eine Entscheidung bzgl. Bodenbelag wird noch nicht getroffen.
Kernzeitregelung:
Die Kernzeit wird weiterhin von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr festgelegt. Sie ist verbindlich       Vorlage der Jahresrechnung 2018 und Bekanntgabe an den Gemeinderat
für Kinder ab 3 Jahre. Bei Vollendung des 3. Lebensjahres ist eine Mindestbu-                Seybothenreuth
chungszeit i. R. d. Kernzeitenregelung zu buchen. Um die Einhaltung der Kernzeit             Beschluss:
zu gewährleisten, sind die Bring- und Holzeiten gesondert zu buchen – Buchung                Der Gemeinderat Seybothenreuth nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2018.
ab 8.15 Uhr bzw. bis 12.15 Uhr.                                                              Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzu-
2. Beschluss:                                                                                führen.
Verpflegungsgeld:
Verpflegungsgeld wird zukünftig über die Gebührenabrechnung eingezogen.                      Beratung und Beschlussfassung über alternative Bestattungsformen
Abrechnung erfolgt vierteljährlich im Voraus.                                                Beschluss:
3. Beschluss:                                                                                Der Form der Gestaltung wird zugestimmt.
Besuchsgebühren:                                                                             Für die Granitabdeckplatten und die Erdarbeiten für die Röhren sind Angebote
Die mit Beschlussfassung vom 03.06.2019 festgelegten Gebühren für den Besuch                 einzuholen.
der Kindertageseinrichtung Seybothenreuth werden beibehalten.                                Ein Vor-Ort-Termin zum Abstecken des Weges bis zum 2. Urnenfeld wird für Sep-
                                                                                             tember anberaumt und noch bekannt gegeben.

                                                                 MARKT WEIDENBERG
             Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg                                             Ausbau Bolzplatz bei der Schule;
                                                                                             Bau Basketballfreianlage - Antrag Bürgerforum
                        am 29.07.2019                                                        Beschluss:
                                                                                             Der Antrag auf Bau einer Basketballfreianlage für Kinder und Jugendliche sowie
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus                                       des Ausbaus des Bolzplatzes am Standort Schule wird abgelehnt.
nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 17.06.2019 wurden der folgende Tagesordnungs-               Kindertageseinrichtung Weidenberg - Aktualisierter Planungsentwurf:
punkt freigegeben:                                                                           Förderantrag, Bauplanung
Regenrückhaltebecken mit Abfanggraben Mengersreuth; Ergänzungsmaßnahmen
                                                                                             Beschluss:
und Nachtrag Nr. 04; Vergabe
                                                                                             Der aktualisierte Entwurf wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund des Planungs-
a) Ökologische Ausgleichsmaßnahmen an gemeindlichen Gewässern
                                                                                             entwurfes ist der Förderantrag einzureichen und der Bauantrag auszuarbeiten.
b) Zusätzlicher Abfanggraben (Nachtrag Nr. 04)
                                                                                             Sobald die Finanzierung des Projektes abschließend geklärt ist, sind die weiteren
Beschluss:
                                                                                             Planungsschritte in die Wege zu leiten. Unbedenklichkeitsbescheinigung ist zu be-
Die Erläuterungen zu a) und b) werden zur Kenntnis genommen und der Vorge-
                                                                                             antragen sowie vorzeitiger Maßnahmebeginn.
hensweise zugestimmt.
                                                                                             Vorlage der Jahresrechnung 2018 und Bekanntgabe an den
                                                                                             Marktgemeinderat Weidenberg
Anfrage Bebaubarkeit Fl. Nr. 200/1, Gemarkung Görschnitz
                                                                                             Beschluss:
(ehem. Spielplatz Am Anger)
                                                                                             Der Marktgemeinderat Weidenberg nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2018.
Beschluss:
                                                                                             Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzu-
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Änderung des Bebauungsplans
                                                                                             führen.
„Görschnitz Am Anger“ und die zeitgleiche Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich der Fl. Nr. 200/1, Gemarkung Görschnitz. Die Verwaltung wird beauf-
tragt, das entsprechende Verfahren einzuleiten.

                                                                                         7
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Ausg. 09/2019                                                                                 Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

          Sitzung Bauausschuss Markt Weidenberg                                      Bauantrag im Rahmen eines BImSchG-Verfahrens Fl. Nr. 759, Gemarkung
                      am 08.07.2019                                                  Weidenberg; Errichtung einer stationären Beton-Mischanlage

Bauantrag Fl. Nr. 724/3, Gemarkung Weidenberg; Austausch eines Preismasts            Bauantrag Fl. Nr. 206, Gemarkung Lessau;
                                                                                     Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle
Bauantrag Fl. Nr. 935/20, Gemarkung Weidenberg;
Errichtung einer Maschinenhalle mit Hebebühne                                        Bauvoranfrage Fl. Nr. 140, Gemarkung Mengersreuth;
                                                                                     Errichtung eines Einfamilienhauses
Bauantrag Fl. Nr. 660/226, Gemarkung Weidenberg;
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage                                        Anzeige der Beseitigung Fl. Nr. 47, Gemarkung Döhlau;
                                                                                     Abbruch eines Stalles
Bauantrag Fl. Nr. 447, Gemarkung Untersteinach;
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen und Carport                       Antrag auf Nutzungsänderung Fl. Nr. 53, Gemarkung Sophienthal;
                                                                                     Einrichtung für Langzeittherapie von suchtkranken Patienten
Bauantrag Fl. Nr. 447, Gemarkung Untersteinach;
Anbau an eine bestehende Halle für eine Hackschnitzelheizung

                                                                     AKTUELLES
                                                  VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
                   Bitte um sparsamen Umgang                                                Wasserentnahme aus Oberflächengewässern –
                    mit der Ressource Wasser                                                          Grenzen und Bußgelder
Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                                        Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und
aufgrund der Hitzewelle in diesem Sommer und der fehlenden Niederschläge             Teiche) haben gesetzliche Grenzen – beim Gartengießen und Bewässern auch an
bitten wir Sie um einen sparsamen Umgang mit dem Trink- und Brauchwasser.            den Gewässerschutz denken!
Die Trinkwasserversorgung ist derzeit stabil, dennoch sind die vorhandenen           Im Hinblick auf den extrem trockenen Sommer sind –trotz der jüngsten Regenfälle
Grundwasserressourcen stark beansprucht und erfordern daher einen äußerst            – nach wie vor unzulässige Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern, insbe-
sorgsamen Umgang mit Trinkwasser.                                                    sondere zu Bewässerungszwecken bzw. zum Gartengießen, zu erwarten.
Wir bitten Sie, nicht zwingend erforderliche Wasserverbräuche zu vermeiden und
z. B. auf die Befüllung von Poolanlagen und die Bewässerung von Grünflächen          Es gilt zu berücksichtigen, dass die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflan-
weitestgehend zu verzichten. Die Regierung von Oberfranken hat zudem bereits         zen, die ohne Wasser nicht überleben können, vom Austrocknen bedroht sind. Ins-
dazu aufgefordert, kein Wasser aus Gewässern zu entnehmen.                           besondere bei der Wasserentnahme aus kleinen Bächen und Gräben ist schnell
                                                                                     die Grenze überschritten, bei der für die Lebewesen im oder am Gewässer nichts
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre verantwortungsvolle Mitwirkung.             mehr übrig bleibt und dadurch große Schäden angerichtet werden.

Weidenberg, 16. August 2019                                                          Das Landratsamt weist deshalb im Interesse des Gewässerschutzes auf die be-
Hans Wittauer                                                                        stehende Rechtslage hin:
Gemeinschaftsvorsitzender
                                                                                     Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Grä-
                                                                                     ben, Seen und Teiche) bedarf nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen
                                                                                     grundsätzlich einer wasserrechtlichen Gestattung, die vorher beim Landratsamt
                                                                                     zu beantragen ist (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes
                                                                                     – WHG).

                                                                                     Ausnahmen von dieser generellen Erlaubnispflicht bestehen nur in engen
                                                                                     Grenzen, das heißt nur dann, wenn die Wasserentnahme noch unter den soge-
                                                                                     nannten Gemeingebrauch bzw. den Eigentümer- oder Anliegergebrauch am
                                                                                     Gewässer fällt.

                                                                                     1. Gemeingebrauch

                                                                                     Der Gemeinverbrauch steht grundsätzlich jedermann zu. Dabei ist jedoch zu be-
                                                                                     rücksichtigen, dass die erlaubnisfreie Wasserentnahme nur durch Schöpfen mit
                                                                                     Handgefäßen (also nur in geringen Mengen) erfolgen darf (vgl. Art. 18 Abs. 1
                                                                                     Bayerisches Wassergesetz – BayWG).

                                                                                     Eine Entnahme mittels Entnahmeleitung mit oder ohne Pumpe ist im Rah-
                                                                                     men des Gemeingebrauchs lediglich aus Flüssen mit größerer Wasserführung und
                                                                                     auch dort nur in geringen Mengen für das Tränken von Vieh und den häus-
                                                                                 8
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                    Ausg. 09/2019
lichen Bedarf der Landwirtschaft möglich, eine Feldbewässerung (außerhalb              Das Landratsamt bittet daher um größte Zurückhaltung bei der Wasserentnahme
der Hofstätte) scheidet jedoch aus.                                                    in und nach der sommerlichen Trockenperiode. Insbesondere ist die Wasserent-
                                                                                       nahme bei Niedrigwasser in jedem Fall einzustellen. Mit verstärkten Kontrollen ist
                                                                                       zu rechnen.
2. Eigentümer- und Anliegergebrauch
                                                                                       Verstöße gegen die wasserrechtlichen Vorschriften können als Ordnungs-
Im Rahmen des Eigentümergebrauchs an einem oberirdischen Gewässer (vgl.                widrigkeiten mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Darüber hi-
§ 26 WHG) darf Wasser für den eigenen (auch landwirtschaftlichen) Bedarf nur           naus müsste das Landratsamt zum Schutze des Wasserhaushalts kosten-
dann entnommen werden, wenn dadurch keine nachteiligen Veränderungen der               pflichtige Anordnungen erlassen und Zwangsgelder androhen.
Eigenschaften des Wassers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung,
keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes und keine Beeinträchtigung          Ein solches Vorgehen sollte sich jedoch im Interesse aller Beteiligten vermeiden
(d. h. tatsächliche und spürbare Behinderung) anderer (z. B. Inhaber von Rechten       lassen.
und Befugnissen, Gemeingebrauchs- und andere Anliegergebrauchsausübende)
zu erwarten ist.                                                                       Bei Rückfragen:
                                                                                       Landratsamt Bayreuth, Christel Schmitt, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
Bei anhaltender Trockenheit – wie in diesem Sommer - und entsprechend nied-            Telefon: +49 (921) 728-450 - Telefax: +49 (921) 728-88-450,
rigen Wasserständen haben jedoch bereits geringfügige Wasserentnahmen                  E-Mail: christel.schmitt@lra-bt.bayern.de
nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie v. a. in den kleineren
Gewässern (Fischsterben, trockenes Bachbett), so dass die Wasserentnah-
me nicht mehr vom Eigentümer- bzw. Anliegergebrauch gedeckt ist.
                                                                                                      Geschäftsstelle der VG Weidenberg
Diese Einschränkungen gelten im vollen Umfang auch für den Anliegergebrauch.
(Anlieger = Eigentümer der an oberirdischen Gewässer angrenzenden Grundstü-            Am Montagnachmittag, 30. September 2019 bleibt die Geschäftsstelle der Ver-
cke und die zur Nutzung der Grundstücke Berechtigten).                                 waltungsgemeinschaft Weidenberg geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ein Anliegergebrauch an Bundeswasserstraßen oder sonstigen Gewässern, die
schiffbar oder künstlich errichtet sind, ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Weiterhin sind Einbauten jeder Art im Gewässer, die zum Zwecke des Auf-
stauens ohne vorherige Gestattung errichtet wurden, in jedem Falle uner-
laubt und müssen beseitigt werden.

                                                                                               Sommerferienprogrammpunkt im September
                                                                                       Sa., 14. September 2019 13.30-16.00 Uhr Kindernachmittag bei der Feuerwehr

                                                                                       Fundsachen
                                                                                       Im Rahmen einzelner Veranstaltungen sind folgende Sachen liegengeblieben:

                                                                                       Mitmach-Märchen
                                                                                       Fleecejacke türkis, Gr. 110 / 116,
                                                                                       blau-weiß gestreifte Kinderschirmmütze mit Blümchen, Gr. 98 / 128

                                                                                       Kinder-Kochkurse
                                                                                       Jeans-Schürze mit orangenen Bindebändern,
                                                                                       graue Tasche mit Aufdruck „I love Bayreuth“,
                                                                                       kleines Stofftäschchen mit Aufdruck „Willkommen in Gottes Welt“

                                                                                       Die Fundsachen können in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft
                                                                                       Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg zu den Öffnungszeiten abgeholt
                                                                                       werden.

                                                                                   9
WEIDENBERG AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER
Ausg. 09/2019                                                                                         Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                 Fundsachen                                                                       Die AOK Bayreuth teilt mit
Folgende Gegenstände wurden gefunden und können in der Geschäftsstelle der                   Service der AOK Direktion Bayreuth-Kulmbach in Weidenberg
Verwaltungsgemeinschaft, Fundbüro, Gurtstein 11, abgeholt werden.
                                                                                             Die Beraterinnen und Berater der AOK beantworten Ihnen am letzten Mittwoch
Fundsachen Seybothenreuth:                                                                   im Monat von 8 Uhr bis 12 Uhr Ihre Fragen zur Gesundheit und Krankenversiche-
1 Schlüsselbund mit Autoschlüssel und Anhänger „T“,                                          rung. Sie erreichen die AOK-Beraterin Angela Will am Rathausplatz 1, Zimmer 8,
   Fundort Wald bei der Wasserversorgung Seybothenreuth                                      1. Obergeschoss, 95466 Weidenberg.
                                                                                             Ihr persönlicher AOK-Ansprechpartner ist weiterhin unter der gewohnten Telefon-
Fundsachen Kirchenpingarten:                                                                 Nr. 0921 288-213 zu erreichen.
1 Sonnenbrille „Ray-Ban“, Fundort MSC Gelände
1 Dunggabel, Fundort – Wald bei Reislas - Solaranlage

Fundsachen Weidenberg:                                                                                     Sprechtag der Versichertenberaterin
2 Schlüssel mit Anhänger „BMW“, Fundort Weidenberg
1 Autoschlüssel „VW“ mit Anhänger „VW“ und 2 Schlüssel                                                           (Versichertenältesten)
1 Damenring mit roten Steinen, Fundort AWO-Heim Weidenberg
1 Brosche, Fundort AWO-Heim                                                                  Der Sprechtag der Versichertenberaterin, Frau Maria-Anna Link, findet
1 Schlüsselanhänger „Öffner“ mit 1 Schlüssel, Fundort Wanderparkplatz Sophienthal                                     am Mittwoch, 4. September
1 Brille ohne Fassung , Grau, Fundort: In der Au, Weidenberg                                                            von 14:00 bis 17:00 Uhr
1 Langboard „Hudora“, Fundort Weiherfest, Waizenreuth                                         im kleinen Besprechungszimmer, 1. Stock des Rathauses in Weidenberg,
1 Schlüsselanhänger, Kettenband mit einem Schlüssel+Ring, Fundort Tankstelle Glasstr.                                            statt.
1 Brille, dunkelgrau, Fundort Aldi/Edeka Parkplatz
1 Schlüsselanhänger mit mehreren Schlüssel „Crazy Elephant“                                  Nächste Termine:
1 Schlüsselbund „Medi“ mit Schlüsseln, Fundort Sparkasse Weidenberg                          Mittwoch, 2. Oktober, 6. November, 11. Dezember
1 Sonnenbrille, Schwarz, Fundort Aldi-Parkplatz Weidenberg
                                                                                             Die Versichertenberaterin, gibt Rat und Auskunft in Renten- und Versicherungsan-
Fahrräder:                                                                                   gelegenheiten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Sie leistet Hilfe bei
1 Herren-MTB, Ghost, Fundort – Tankstelle Glasstr. Weidenberg                                der Beschaffung fehlender Unterlagen, nimmt Rentenanträge auf und hilft bei der
1 Pedelec/E-Bike, „Winora“, Fundort Weidenberg, Lindenstraße                                 Klärung des Beitragskontos. Sie führt das Meldeverfahren zur Krankenversiche-
                                                                                             rung der Rentner durch.
                                                                                             Empfohlen wird, mit ihr den Termin telefonisch abzustimmen, um Wartezeiten zu
                                                                                             vermeiden. Sie ist im oben genannten Zeitraum unter Tel. 09278/977-68 zu errei-
                                                                                             chen. Rat und Auskunft sind kostenlos.

                                                                                        10
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                      Ausg. 09/2019

Bildungsprogramm Wald (BiWa) – unentgeltliches Fortbil-
           dungsprogramm für Waldbesitzer
Die Forstverwaltung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bay-
reuth bietet im Verein mit den Forstlichen Zusammenschlüssen das Fortbildungs-
programm „BiWa“ für Waldbesitzer an. Das Programm besteht aus acht Terminen
                                                                                         SiSoNetz informiert:
im Lehrsaal sowie vier Außenterminen im Wald.
Themen sind u. a.: Waldbewirtschaftung, Waldschutz, Forsttechnik, Arbeitssicher-
                                                                                         Herzliche Einladung zur Veranstaltung „Menschen mit Demenz verstehen“
heit, finanzielle Förderung, Jagd, Sortierung von Rundholz, Holzvermarktung, ge-
                                                                                         mit Filmvorführung
setzliche Vorschriften, Besteuerung in der Forstwirtschaft.
                                                                                         Im Rahmen der Woche der Demenz wird das Team von SiSoNetz und der AWO
Die Termine im Lehrsaal finden jeweils am Dienstag von 19:30 bis 21:30 Uhr
                                                                                         Ortsverband einen Nachmittag zum Thema „Demenz“ gestalten.
am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Adolf-Wächter-Str. 10,
                                                                                         Dafür konnte extra Frau Kaufmann von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft
95447 Bayreuth, statt. Die Außentermine sind jeweils Samstagvormittag nach ent-
                                                                                         Bayern als Referentin gewonnen werden. Nach ihrem interessanten Vortrag be-
sprechender Vereinbarung geplant.
                                                                                         steht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Danach wird ein Film gezeigt, der auf
Beginn des Seminars: Dienstag, 12. Nov. 2019
                                                                                         humorvolle aber auch nachdenkliche Weise das Thema Demenz behandelt. Aus
Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen beschränkt.
                                                                                         rechtlichen Gründen können wir den Titel des Filmes leider nicht veröffentlichen.
                                                                                         Er kann aber gerne unter 09278 – 97757 erfragt werden. Selbstverständlich ist für
Interessierte melden sich bitte bis spätestens 18. Oktober 2019 an
                                                                                         Kaffee und Kuchen gesorgt. Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 17.09.2019
- telefonisch bei Fr. Eckert oder Fr. Avdi´c 0921 591-1411 bzw. 1003
                                                                                         um 14.00 Uhr im Schloss im Garten statt. Alle Interessierten sind herzlichst ein-
- Per Mail:                                  rita.eckert@aelf-by.bayern.de
                                                                                         geladen! Organisation vom Fahrdienst (Hol- und Bringservice) über SiSoNetz
oder                                         manuela.avdic@aelf-by.bayern.de
                                                                                         Weidenberg: Telefon 09278/97772 oder 09209/221256 (Anmeldeschluss für den
- per Fax:                                   0921 591-444
                                                                                         Fahrdienst: Montag, 16.09.2019)
Bitte geben Sie mit der Anmeldung Ihre vollständige Adresse sowie Telefonnum-
                                                                                                                                                              (U. Kuhlmann)
mer incl. Handy-Nr., ggf. Fax-Nr. und/oder E-Mail-Adresse an.
Weitere Einzelheiten zu BiWa finden Sie auf unserer Homepage www.aelf-by.bay-
                                                                                         Auf Rädern zum Essen …
ern.de unter „Wald und Forstwirtschaft“ – Bildung – Forstwirtschaft -Bildungspro-
                                                                                         Testphase des Projektes „Auf Rädern zu Essen – zu Fuß in die Vorlesung“
gramm Wald.
                                                                                         Das neue Projekt von SiSoNetz Weidenberg in der Seniorenbetreuung soll zwei-
                                                                                         erlei Ziele erfüllen. Auf der einen Seite wird den teilnehmenden Senioren*innen in
Gez.
                                                                                         regelmäßigen Abständen (einmal wöchentlich oder vierzehn-tägig) ein gemeinsa-
Georg Dumpert, Leitender Forstdirektor
                                                                                         mes Mittagessen zu einem sehr angenehmen Preis angeboten werden, auf der
Behördenleiter
                                                                                         anderen Seite wird ihnen zuvor oder anschließend die Teilnahme am „Universitäts-
                                                                                         geschehen“ (Vorlesung und/oder Seminarbesuch) ermöglicht. In Zusammenarbeit

                                                                                    11
Ausg. 09/2019                                                                                        Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
mit Prof. Dr. Georg Kamphausen von der kulturwissenschaftlichen Fakultät der Uni-           Für unsere Region:
versität Bayreuth, GW II und seinen studentischen Mitarbeitern werden, beginnend            Nächste Basiskurs findet statt am 21.09.2019 von 10:00 bis 12:00 Uhr in den Räu-
mit dem Wintersemester 2019/20, auch der Besuch von ausgewählten Vorlesun-                  men von SiSoNetz Weidenberg e. V. im Schloss im Garten, Alte Bayreuther Straße
gen oder Seminaren für die Teilnehmer eingeplant. Den Hauptteil davon überneh-              5, 95466 Weidenberg. Information und Anmeldung bitte unter Tel: 09278 -770 9500
men natürlich allgemeine, studienübergreifende und Einführungsvorlesungen aus               auch AB.
den Bereichen Soziologie, Geschichte und eventuell Naturwissenschaften. Eine                                                                                            (wm)
erste Kontaktaufnahme führte eine Gruppe von 16 Teilnehmern in die Geisteswis-
senschaft II zu Prof. Dr. Kamphausen, der einen Überblick über die Möglichkeiten            Kleiderspende / Voting
der Teilhabe am „Senioren-Studiengang“ gab und anschließend in den Betrieb                  Die SiSo Kleiderspende-Aktion „Platz schaffen mit Herz“ geht dem Ende entgegen:
der Mensa einführte. Nachdem der Hunger gestillt war, bekam die SiSo-Gruppe                 letzter Abgabetermin bei SiSo, im Schloss im Garten, Alte Bayreuther Straße 5 ist
noch einen Überblick über den Campus und am bzw. im Ökologisch, Botanischen                 der 30.09.2019.
Garten klang der überaus interessante Nachmittag aus. Die Teilnehmer, die mit               Das SiSoTeam bedankt sich bei allen, die bisher Ihre Spende bei uns abgeliefert
Kleinbussen der VG Weidenberg kostenlos transportiert wurden, traten von dort               haben. Weiteren 11 Spendern danken wir, die eigenständig über das Internet für
aus sehr beeindruckt wieder die Heimfahrt an.                                               uns gespendet haben. Doch noch können wir die Beine nicht baumeln lassen,
                                                                                            denn die Konkurrenz sitzt uns im Nacken. Also, noch mal nachsehen, ob nicht
Genauere Informationen über die möglichen Gasthörer-Vorlesungen werden im                   doch noch „altes Material“ im Kleider- oder Schuhschrank aufzuspüren ist und bis
Amtsblatt Okt. übermittelt. Da sich schon einige Teilnehmer angemeldet haben,               spät. 30.09. bei uns abgeben. Lassen Sie bitte nicht nach! Bisher war Ihr Einsatz
bittet das Team von SiSoNetz weitere Interessenten sich anzumelden bzw. vormer-             beispielhaft.
ken zu lassen (Tel: 09278-97757 Frau Dietzel, 09278-7709500 (Herr Minier) oder                                                                                          (wm)
09209-221256 (Herr Zwing).
                                                                [Bilder und Text wm]        Information zum Ablauf des Ausfluges am 11.09.2019 nach Ebrach zum
                                                                                            Baumwipfelpfad und anschließender Weinverkostung oder Stadtführung
Basisschulung: Demenz Partner
                                                                                            Ablauf
Wir sind Demenz Partner!                                                                    Abfahrt              Haltestelle                      Zeit
                                                                                            Weidenberg           Neue Mitte                       08:20 Uhr
Wir von SiSoNetz Weidenberg e. V. haben uns der Initiative Demenz Partner an-               Seybothenreuth       Bahnhof                          08:30 Uhr
geschlossen und werden in diesem Rahmen Basiskurse über Demenzerkrankun-                    Emtmannsberg         Dorfplatz                        08:40 Uhr
gen anbieten.                                                                               Neunkirchen          B22                              08:50 Uhr
In einem Kurs werden neben Informationen zum Krankheitsbild Tipps zum Um-                   Bayreuth             Cafè del Sol                     09:05 Uhr
gang mit Menschen mit Demenz vermittelt. Denn Menschen mit Demenz brauchen
eine sensible Nachbarschaft und Umgebung, um möglichst lange zuhause leben                  Mittagessen: Baumwipfelpfad 12:00 Uhr,
zu können.                                                                                  Bullenheim / Ippershein: Weinverkostung im Weingut Schmidt 15:00 Uhr oder
Träger der Initiative ist die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V., die die Kampa-          Stadtführung 15:00 Uhr
gne am 06.09.2016 zusammen mit dem Bundesgesundheitsministerium und dem                     Rückfahrt ca. 17:30 Uhr, Ankunft in Weidenberg ca. 19:30 Uhr
Bundesfamilienministerium gestartet hat. In den kommenden fünf Jahren will die
Initiative die breite Öffentlichkeit über Demenzerkrankungen aufklären.                     SiSoNetz Weidenberg – Bürger helfen Bürgern
In Deutschland gibt es schon seit einigen Jahren an vielen Orten Basis-Schulun-             Tel.: 09278 – 97757
gen, um über Demenzen zu informieren. Die Initiative Demenz Partner bildet ein              Homepage: www.sisonetz.de • E-Mail: sisonetz@weidenberg.de
Dach über bereits aktive Institutionen und Einzelpersonen. So wird die Sichtbarkeit
der bereits vorhandenen Kurse erhöht, Qualitätsstandards werden gesetzt und
eine bundesweite Bewegung und Vernetzung angestoßen.
Die Initiative Demenz Partner knüpft an Aktivitäten der weltweiten Aktion De-                         Waldpädagogisches Programm in den
mentia Friends (www.dementiafriends.org.uk) an. Diese Initiative wurde von der
                                                                                                    Sommerferien 2019 am Waldhaus Mehlmeisel
englischen Alzheimer Gesellscha¬ft gestartet, um das Bild und die Wahrnehmung
von Menschen mit Demenz gesamtgesellschaftlich zu verändern. Inzwischen be-
                                                                                            Waldmemory basteln
teiligen sich viele weitere Länder daran, wie Kanada, Israel, China und bald auch
                                                                                            Dienstag, den 03.09.2019 von 14:00 – 16:30 Uhr, Für Kinder ab 6 Jahren
die USA.
                                                                                            Treffpunkt: Waldhaus Mehlmeisel, Leitung: Ruth Mattheas
Alle Informationen zur Kampagne finden Sie unter www.demenz-partner.de.
                                                                                            Mitzubringen: Wetterfeste Kleidung, festes Schuhwerk, Getränk, Sammelgefäß
Hier können Sie auch Kursanbieter in Ihrer Region suchen.
                                                                                            Anmeldung erforderlich bis spätestens 30.08.2019:
                                                                                            ruth.mattheas@aelf-by.bayern.de oder 09272 9099-31

                                                                                       12
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                       Ausg. 09/2019
Mit dem Luchs auf der Jagd                                                                  Interessiert?
Donnerstag, den 05.09.2019 von 10:00 – 13:00 Uhr, Für Kinder ab 6 Jahren                    Dann komm vorbei und tauche ein in die fantastische Welt von Frieda Fledermaus!

Treffpunkt: Waldhaus Mehlmeisel, Leitung: Ruth Mattheas                                     Treffpunkt: Waldhaus Mehlmeisel, Leitung: Ruth Mattheas
Mitzubringen: Wetterfeste Kleidung, festes Schuhwerk, Getränk                               Mitzubringen: Wetterfeste und warme Kleidung, festes Schuhwerk
Anmeldung erforderlich bis spätestens 02.09.2019:                                           Anmeldung erforderlich bis spätestens 03.09.2019:
ruth.mattheas@aelf-by.bayern.de oder 09272 9099-31                                          ruth.mattheas@aelf-by.bayern.de oder 09272 9099-31

Zu Besuch bei Frieda Fledermaus
Freitag, den 06.09.2019 von 19:30 – ca. 21:00 Uhr, Für Fam. mit Kindern ab 4 Jahren.

Bevor Frieda sich für den Winter vorbereiten muss, ist bei den Fledermäusen noch-
mal Einiges geboten.

                                                                                       13
Ausg. 09/2019                                                                                     Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                                 EMTMANNSBERG
             Sommerferien Kindertageseinrichtung                                         Es ergeht Einladung zur Elternbeiratswahl für das Kindergartenjahr
                                                                                         2019 / 2020 am
                       Emtmannsberg
                                                                                         Montag, 30. September 2019, um 19:00 Uhr,
Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Emtmannsberg bleibt in der Zeit von
                                                                                         in der Kindertageseinrichtung Emtmannsberg.
Samstag, 10. August bis einschließlich Montag, 2. September 2019 geschlossen.
                   Elternbeiratswahl 2019 / 2020                                         Der bisherige Elternbeirat wird seinen Rechenschaftsbericht für das Kindergar-
                                                                                         tenjahr 2018 / 2019 geben. Verbunden ist die Wahl mit einem „Kennenlern-Eltern-
                                                                                         abend“.

                                                                                         Der Träger sowie das Personal der Kindertageseinrichtung stehen an diesem
                                                                                         Abend für Fragen und Informationen zur Verfügung. Wir bitten um rege Teilnahme
                                                                                         an der Veranstaltung. Im Anschluss findet ein Elternabend statt.

                                                                                         Emtmannsberg, 16. August 2019
                                                                                         Thomas Kreil
                                                                                         Erster Bürgermeister

                                                              KIRCHENPINGARTEN
             Sommerferien Kindertageseinrichtung                                                     Am Ende des KiTa Jahres war viel los…
                     Kirchenpingarten
                                                                                         In Kirchenpingarten wird es nicht langweilig. Zum Ende des Kindergartenjahres
Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten bleibt in der Zeit von          ist noch einmal viel geboten. Dieses Jahr besuchte uns die Zahnärztin, um den
Samstag, 10. August bis einschließlich Montag, 2. September 2019 geschlossen.            Kindern den richtigen Umgang mit der Zahnbürste näher zu bringen. Auch die
                                                                                         Märchenerzählerin kam wieder, um spannende und interessante Geschichten zu
                                                                                         erzählen. Dieser Besuch wird jedes Jahr vom erwirtschafteten Geld der Veran-
                                                                                         staltungen gesponsert. Wie jedes Jahr besuchten wir unsere Feuerwehr. Dort war
                                                                                         es wieder sehr interessant. Am Ende durften alle eine Runde im Feuerwehrauto
                   Elternbeiratswahl 2019 / 2020                                         mitfahren.
Zur Elternbeiratswahl für das Kindergartenjahr 2019 / 2020 am                            Nun ist die KiTa in den wohlverdienten Ferien. Am 03.09. geht’s weiter. Wir freuen
                 Dienstag, 24. September 2019, um 20:00 Uhr,                             uns schon auf ein neues ereignisreiches Jahr. Im September gibt es einiges Neues
               in der Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten                            bei uns – lasst Euch überraschen. Die Elternbeiratswahl findet am 24.09. statt und
wird geladen.                                                                            unser Herbstflohmarkt ist am 28.09. Bitte merkt Euch diese Termine schon mal vor.
Der bisherige Elternbeirat wird seinen Rechenschaftsbericht für das Kindergarten-
jahr 2018/2019 geben. Der Träger sowie das Personal der Kindertageseinrichtung
stehen an diesem Abend für Fragen und Informationen zur Verfügung. Wir bitten
um rege Teilnahme an der Veranstaltung.

Kirchenpingarten, 16. August 2019
Klaus Wagner
Erster Bürgermeister

                                                                                    14
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                   Ausg. 09/2019

                         Tag der offenen Türe                                           neuem Treppenhaus. Auch diese Sanierung wird den Bürgern normalerweise nicht
                                                                                        bekannt – unsere Schüler und die Lehrkräfte nutzten die renovierte Grundschule
Tag der offenen Türe am Sonntag, den 08.09.2019 von 14.00 bis 17.00 Uhr im              bereits seit Pfingsten.
neuen Hochbehälter und der Grundschule Kirchenpingarten.
                                                                                        In beiden Bauwerken hat die Gemeinde zusammen über 2 Millionen Euro inves-
Mit dem neuen Hochbehälter nördlich von Eckartsreuth an der Straße nach Hah-            tiert. Am 08.09.2019 sind beide Gebäude öffentlich zugänglich und können besich-
nengrün ist die Wasserversorgungsanlage von Kirchenpingarten fertiggestellt. Von        tigt werden. Getränke gibt es in beiden Bauwerken, in der Grundschule zusätzlich
außen unscheinbar ist im Inneren viel Technik verbaut, was ein Bürger normaler-         Kaffee und Kuchen.
weise nicht zu Gesicht bekommt.
                                                                                        Der Bürgermeister und die Gemeinderäte laden die Bevölkerung herzlich zur
Die Grundschule wurde nicht nur energetisch saniert und barrierefrei gestaltet,         Besichtigung ein.
sondern grundlegend saniert, mit neuer Toilettenanlage, Brandschutztüren und

                                                                                   15
Ausg. 09/2019                                                                                       Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                                  SEYBOTHENREUTH
                    Elternbeiratswahl 2019 / 2020                                          Kinder durch das Gelände und entdeckten viele Tiere. Das Highlight war natürlich
                                                                                           der Streichelzoo, von dem sich die meisten Kinder nur durch die Aussicht auf ein
Einladung ergeht zur Elternbeiratswahl für das Kindergartenjahr                            Eis weglocken ließen.
2019 / 2020 am

Montag, 23. September 2019, um 19:00 Uhr,
in der Kindertageseinrichtung in Seybothenreuth.

Der bisherige Elternbeirat wird seinen Rechenschaftsbericht für das Kindergarten-
jahr 2018/2019 geben.

Der Träger sowie das Personal der Kindertageseinrichtung stehen an diesem
Abend für Fragen und Informationen zur Verfügung. Wir bitten um rege Teilnahme
an der Veranstaltung.

Seybothenreuth, 16. August 2019
Reinhard Preißinger
Erster Bürgermeister

                          Kita Wichtelstübchen                                             Für die Vorschulkinder immer wieder mit Spannung erwartet ist natürlich das
                                                                                           Schlaffest im Kindergarten. Unsere „Großen“ trafen sich am Abend in der Kita.
Kurz vor den großen Ferien gab es bei uns in der Kita Wichtelstübchen noch vie-            Ihren Schlafplatz hatten sie sich schon vorher ausgesucht und bauten dort mit
le tolle Aktionen. Der diesjährige Familienausflug führte uns in den Wildtierpark          ihren Eltern die Betten auf. Nach dem gemeinsamen Abendessen bemalten die
Mehlmeisel. Wir haben uns sehr gefreut, über alle Familien, die teilnahmen. Es ist         Kinder Müslischälchen zum Andenken, danach brachen alle auf zur traditionellen
doch immer sehr schön, einmal etwas miteinander zu unternehmen und sich auch               Schnitzeljagd mit Schatzsuche. Unterwegs gab es für alle noch ein Eis. Zurück in
einmal länger zu unterhalten, nicht nur zwischen Tür und Angel. Derweil tollten die        der Kita wurde in unserer Turnhalle noch eine Disco veranstaltet, bis unsere Hel-

                                                                                      16
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                 Ausg. 09/2019
den langsam müde wurden und sich nach und nach in ihre Betten verzogen. Am            Auch die Krippenkinder waren nicht untätig und brachen immer mal wieder zu
nächsten Morgen gab es noch ein gemeinsames Frühstück, bevor alle stolz und           kleinen Spaziergängen auf. Als krönenden Abschluss besuchten sie noch Kathari-
zufrieden von ihren Mamas und Papas abgeholt wurden. Alle hatten durchgehalten        nas Mama Lydia, um dort die Schafe und Hühner zu besichtigen. Unsere Kleinen
und keiner wollte heim ins eigene Bett.                                               zeigten keine Berührungsängste und fütterten die Tiere mit großer Begeisterung.
                                                                                      Wir bedanken uns sehr dafür, dass wir kommen durften.

                                                                                      Wir wünschen allen unseren Kindern und ihren Familien wunderschöne, erhol-
                                                                                      same Ferien und freuen uns jetzt schon auf den Start danach mit vielen neuen
                                                                                      Ideen und mit neuen Kindern. Für die zukünftigen Schulkinder heißt es Abschied
                                                                                      nehmen und sich auf einen neuen Lebensabschnitt zu konzentrieren. Wir sind jetzt
                                                                                      schon ganz wehmütig, wenn wir an den Abschied denken und wünschen euch
                                                                                      alles Liebe und ganz viel Spaß in der Schule. Über einen Besuch von euch freuen
                                                                                      wir uns natürlich immer.

Bevor das Kindergartenjahr zu Ende ging machten die Kindergartenkinder noch ei-
nen Ausflug in der Eremitage, um das Märchen vom Rumpelstilzchen anschauen.
Leider regnete es an diesem Tag, sodass alle ziemlich durchnässt wieder zurück-
kamen, was allerdings der guten Laune keinen Abbruch tat.

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Ausg. 09/2019                                                                                     Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

                                                             MARKT WEIDENBERG
                           Michaeli-Kirchweih                                                               Bürgerversammlungen 2019
Zur traditionellen Michaeli- Kirchweih am Sonntag, 29.09.2019, dürfen wir die ge-        In jeder der früher selbständigen Gemeinden hält der Markt Weidenberg eine Bür-
samte Bevölkerung und alle Gäste Weidenbergs am Obermarkt, Obere Marktstra-              gerversammlung ab. Beginn ist jeweils um 19:00 Uhr (Ausnahme Bürgerver-
ße und Rathausplatz einladen.                                                            sammlung der Senioren am 22. Oktober 2019 um 15:00 Uhr!). Tage und Orte
                                                                                         werden wie folgt festgelegt:
Neben dem typischen Marktgeschehen sind auch für die Kinder Schausteller mit
Fahrgeschäften vor Ort.                                                                  Datum          Tag             Ort                    Lokal
Ein verkaufsoffener Sonntag lädt zusätzlich zum Bummeln durch die Geschäfte              01.10.2019   Dienstag     Lessau – Stockau        FFW Haus Stockau
von Weidenberg ein.                                                                      02.10.2019   Mittwoch     Lankendorf – Ützdorf    Gasthaus Zapf
                                                                                         07.10.2019   Montag       Görau – Döhlau          Gasthaus Raps
Sie sind herzlich eingeladen!                                                            08.10.2019   Dienstag     Weidenberg              FFW Haus Weidenberg
                                                                                         09.10.2019   Mittwoch     Neunkirchen am Main     Gemeindezentrum
Weidenberg, 16. August 2019                                                              10.10.2019   Donnerstag   Görschnitz              Gasthaus Schmidt
Hans Wittauer                                                                            14.10.2019   Montag       Lehen – Glotzdorf       Gasthaus Rauh
Erster Bürgermeister                                                                     15.10.2019   Dienstag     Untersteinach           Gasthaus Neuner
Markt Weidenberg                                                                         16.10.2019   Mittwoch     Sophienthal             Gasthaus Böhner
                                                                                         17.10.2019   Donnerstag   Mengersreuth            FFW Haus Mengersreuth
                                                                                         22.10.2019   Dienstag     Weidenberg Senioren     AWO Seniorenheim

                    Weidenberger Museumsweg                                              Für jede der Bürgerversammlungen wird die Tagesordnung wie folgt festgesetzt:
                                                                                         1. Sachbericht über die gemeindliche Entwicklung
Am Sonntag, 1. September 2019, von 14.00 bis 17.00 Uhr ist der Weidenberger              2. Aussprachen, Anregungen, Empfehlungen.
Museumsweg für Sie geöffnet. Folgende Museen können besichtigt werden:
                                                                                         Das Wort in der Bürgerversammlung können grundsätzlich nur Gemeindeangehö-
Volkskundliche Sammlung, Verbandsschule, Schulstr. 2                                     rige erhalten. Ausnahmen kann die Bürgerversammlung beschließen.
Freilichtmuseum Scherzenmühle, In der Au 20                                              Es wird darauf hingewiesen, dass in der Bürgerversammlung nicht Privat- oder
Militärhistorisches Museum für Oberfranken, Alte Bayreuther Str. 10                      Einzelfälle, sondern nur Angelegenheiten von allgemeinem und öffentlichem Inte-
Musikinstrumenten-Sammlung, Alte Bayreuther Str. 5                                       resse behandelt werden.

Der Museumsweg ist geöffnet: jeden 1. Sonntag im Monat von April bis Oktober

Am 1. September 2019 findet um 10:45 Uhr, Treffpunkt Rathaus-Platz, eine Ober-
markt-Führung statt, Interessierte sind herzlich eingeladen.

Weitere Informationen zum Museumsweg finden Sie unter:
www.markt-weidenberg.de

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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg                                                                                                  Ausg. 09/2019
Anträge aus der Bürgerversammlung müssen innerhalb einer Frist von drei Mona-                       Elternbeiratswahl 2019 / 2020
ten vom Marktgemeinderat behandelt werden.
                                                                                            Kindertageseinrichtung Neunkirchen am Main
Weidenberg, 16. August 2019
                                                                                     Elternbeiratswahl für das Kindergartenjahr 2019 / 2020 ist am
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
                                                                                     Mittwoch, 25. September 2019 um 19:30 Uhr
                                                                                     in der Kindertageseinrichtung in Neunkirchen am Main.

                                                                                     Der bisherige Elternbeirat wird seinen Rechenschaftsbericht für das Kindergar-
                  Elternbeiratswahl 2019 / 2020                                      tenjahr 2018/2019 abgeben. Sowohl Träger als auch Personal der Kindertagesein-
                     Montessori-Kinderhaus                                           richtung stehen an diesem Abend für Fragen und Informationen zur Verfügung. Wir
                                                                                     bitten um rege Teilnahme an der Veranstaltung.
Einladung ergeht zur Elternbeiratswahl des Montessori-Kinderhauses
Weidenberg das Kindergartenjahr 2019 / 2020 am                                       Weidenberg, 16. August 2019
                                                                                     Hans Wittauer
Dienstag, 1. Oktober 2019, um 19:30 Uhr,                                             Erster Bürgermeister
im Montessori-Kinderhaus, In der Au 5.

Nach dem Rechenschaftsbericht des Elternbeirates erfolgt die Neuwahl. Der
Abend wird auch für den ersten Gruppenelternabend genutzt. Sowohl Träger als                     Giselaund
                                                                                                Gisela  undJörg
                                                                                                            JörgSchön-Stiftung
                                                                                                                 Schön-StiftungBayreuth
                                                                                                                                Bayreuth
auch Personal stehen für Fragen und Informationen zur Verfügung.

Weidenberg, 16. August 2019
                                                                                      Spende für die Kinder- und Jugendarbeit in Weidenberg
Hans Wittauer
                                                                                     Wiederholt durfte sich der Markt Weidenberg über eine mehr als großzügige Spen-
Erster Bürgermeister
                                                                                     de der Gisela und Jörg Schön-Stiftung aus Bayreuth für die Kinder- und Jugend-
                                                                                     arbeit in Weidenberg freuen. Bürgermeister Wittauer zeigte sich bei der Spenden-
                                                                                     übergabe hocherfreut und bedankte sich für die großzügige Unterstützung, die der
                                                                                     Markt auch in diesem Jahr wieder erfahren durfte. Bereits in der Vergangenheit hat
                  Elternbeiratswahl 2019 / 2020                                      die Gisela und Jörg Schön-Stiftung die Kinder und Jugendlichen finanziell beson-
                        Kita Auenzwerge                                              ders gefördert und damit maßgeblich zur Realisierung vieler wichtiger Projekte
                                                                                     beigetragen. Dank der Spende können auch heuer wieder Wünsche verwirklicht
Einladung ergeht zur Elternbeiratswahl der Kindertageseinrichtung Weidenberg         werden, die über den normalen Rahmen hinausgehen und doch so wichtig sind.
mit Kinderkrippe für das Kindergartenjahr 2019 / 2020 am                             Im Namen der Kinder und Jugendlichen des Marktes Weidenberg, denen dieser
                                                                                     Betrag direkt zu Gute kommt, ein herzliches Dankeschön!
Donnerstag, 19. September 2019, um 20.00 Uhr,
in der Kindertageseinrichtung in Weidenberg, In der Au 21.

Nach dem Rechenschaftsbericht des Elternbeirates erfolgt die Neuwahl. Der
Abend wird auch für den ersten Gruppenelternabend genutzt. Sowohl Träger als
auch das Personal stehen für Fragen und Informationen zur Verfügung.

Weidenberg, 16. August 2019
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister

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