Sommer, Sonne, Badespaß - Am 19. Mai wird im Greizer Sommerbad die Badesaison eröffnet - Stadt Greiz

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Sommer, Sonne, Badespaß - Am 19. Mai wird im Greizer Sommerbad die Badesaison eröffnet - Stadt Greiz
26. Jahrgang
Ausgabe 06/2018
                                    BÜRGERMAGAZIN
04. Mai 2018                        Amtsblatt der Stadt Greiz

Sommer, Sonne,
Badespaß

                               Am 19. Mai wird
                               im Greizer Sommerbad
                               die Badesaison eröffnet.

Ihr Veranstalterteam           Amtliche                  Veranstaltungen
informiert                     Bekanntmachungen
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Die Stadtverwaltung
 2          06/2018 | 04. Mai 2018                                                                                                         26. Jahrgang
                                                                 informiert

                          s Liebe Bürgerinnen und Bürger,
                              nun ist der Won-      rausforderungen und Entscheidungen. Was              Fragen. Auch viele Greizer Vereine werden sich
                          nemonat Mai schon         mich nachdenklich stimmt: Nur etwa die Hälfte        an diesem Tag präsentieren.
                          wieder einige Tage        der Einwohner fand den Weg an die Wahlurne               Ein Jubiläum begehen wir am 12. Mai: Das
                          alt – wir erlebten He-    und machte von ihrem demokratischen Wahl-            35-jährige Bestehen der Tourist-Information
                          xenfeuer am Ufer der      recht Gebrauch.                                      Greiz. Musikalisches, Unterhaltsames und Kuli-
                          Weißen Elster, in vie-        Da der Frühling nach anfänglichem Zögern         narisches sowie kostenfreie Kurzführungen, er-
                          len Kleingarten-und       nun doch mit Macht Einzug hält, können auch          mäßigte Eintritte in die Museen, Präsentationen
                          Sportanlagen und den      die Hochwassermaßnahmen planmäßig weiter-            und Spiele werden das Programm des Tages be-
                          1. Mai mit der „Blüten-   geführt werden; beispielsweise am Gommlaer           stimmen. Auch hierzu lade ich Sie bereits ein.
vielfalt – Rund um den Maibaum" im Zentrum          Bach, dem Aubach und in der Greizer Neustadt,            Nun bleibt mir nur noch, Ihnen einen ange-
unserer Stadt. Für die Organisation bedanke ich     wo der Zweckverband TAWEG das Kanalsystem            nehmen Himmelfahrtstag und schöne Pfingsten
mich auch in diesem Jahr beim Veranstaltungs-       vollständig ertüchtigt. Diese Maßnahmen wer-         zu wünschen. Familien, denen die Jugendweihe
team der Greizer Freizeit-und Dienstleistungs       den uns noch ein Stück weit begleiten.               oder Konfirmation ins Haus steht, wünsche ich
GmbH sowie dem Bauhof der Stadt Greiz.                  Ein Höhepunkt des Monats Mai ist sicherlich      eine unvergessliche Feier.
    Ein wichtiges Datum des letzten Monats war      das Europafest der Thüringer Staatskanzlei am            Genießen Sie die Sonne und bleiben Sie vor
der 15. April: Die Bürger der Stadt Greiz haben     5. Mai im Schlossgarten, zu dem ich Sie herzlich     allem gesund!
einen neuen Bürgermeister gewählt. Auch ich         einlade. Ein buntes Bühnenprogramm mit Dis-              Ihr
reihe mich in die Schar der Gratulanten ein und     kussion, Musik und Tanz sowie ein buntes Kin-
wünsche Alexander Schulze viel Erfolg und           derprogramm werden ebenso geboten wie In-
Kraft bei der Umsetzung all seiner Pläne, He-       formationsstände zu aktuellen europapolitischen         Gerd Grüner

   t Das Bauamt der Stadt Greiz informiert
  Hochwasserschadensbeseitigung                                              Stützmauer Salzweg – 2. Bauabschnitt
       Baubeginn für die Abschnitte Nr. 6 und 9 am Aubach – Nach dem             Zum gegenwärtigen Zeitpunkt zeichnet sich ab, dass eine einver-
  symbolischen Spatenstich mit der Thüringer Ministerin für Infrastruktur    nehmliche Lösung mit dem ausführenden Unternehmen nicht gelingt.
  und Landwirtschaft Frau Birgit Keller am 26.03.2018 erfolgte die Bau-      Auf Grund des sich anbahnenden Rechtsstreites wird in den kommenden
  stelleneinrichtung des beauftragten Unternehmens in den ersten April-      Wochen keine Bautätigkeit zu verzeichnen sein. Das Bauamt der Stadt
  wochen. Auf einer Länge von nahezu 220 Metern wird der Aubach zwi-         Greiz ist in hohem Maße bemüht für den Fortgang der Arbeiten zu sor-
  schen der Brücke an der Eisbahn und der Fußgängerbrücke                    gen. Wir bitten um Verständnis für die Unannehmlichkeiten der un-
  Oßwaldstraße instandgesetzt. Die Fußgängerbrücke selbst wird ebenfalls     mittelbar betroffenen Anwohner.
  neu errichtet. Nach Beendigung der Maßnahmen können die seit einigen
  Jahren an der Feuerwehr- und Rettungszufahrt zur Zwei-Felder-Turn-         Pavillon Oberes Schloss
  halle stehenden Absperrgitter endlich beräumt werden. Die Fertigstel-
  lung wird zum Ende des Jahres 2018 angestrebt. Beeinträchtigungen               Auf Grund der privaten Initiative von Herrn Dr. Klötzner wurden
  für den öffentlichen Verkehr sind nicht zu erwarten.                       seit dem vergangenen Jahr Spenden zur Sanierung / Restaurierung des
                                                                             Pavillons auf dem Oberen Schloss eingesammelt. Für diese Spenden
                                                                             wurde eine Haushaltsstelle gebildet und die Maßnahme gegenüber dem
                                                                             Freistaat Thüringen im Rahmen der Städtebauförderung angemeldet.
                                                                             Nachdem der sog. vorzeitige förderunschädliche Maßnahmebeginn ein-
                                                                             gegangen ist, wurde nunmehr begonnen das Bauwerk umfassend zu
                                                                             untersuchen, Aufmaße zu erstellen und eine denkmalpflegerische Ziel-
                                                                             stellung zu erarbeiten. Für das Bauwerk liegen leider keine Bestands-
                                                                             unterlagen vor. Da der Pavillon in Teilen geöffnet werden musste, um
                                                                             die Unterkonstruktion zu untersuchen, wurde das Bauwerk von Mitar-
                                                                             beitern des Bauhofs mit Bauzaun abgesperrt. Gegenwärtig kann der Pa-
                                                                             villon nicht betreten werden. Für die Spendeninitiative von Herrn Dr.
                                                                             Klötzner möchten wir uns nochmals ausdrücklich bedanken.

     Geplante Maßnahmen – Der Baubeginn für den Abschnitt Nr. 8 am
  Aubach zwischen der Brücke Genossenschaftsstraße und der Brücke
  Brauereistraße steht unmittelbar bevor. Darüber hinaus wird am Frie-
  senbach mit Instandsetzungsarbeiten begonnen. In der Juniausgabe des
  Bürgermagazins werden wir ausführlich darüber berichten.

      Fertigstellung einiger Maßnahmen – Nach Beendigung von Pflanzar-
  beiten werden die Maßnahmen am Gommlaer Bach, am Speicher Hohndorf
  und im Bereich Milchacker / Schleuße sukzessive fertiggestellt. Am Gomm-
  laer Bach wird im Auftrag des ZV TAWEG jedoch weiter gearbeitet.                                                                                         C
                                                                                                                                                           M
                                                                             Foto: Antje-Gesine Marsch                                                     Y
                                                                                                                                                           K
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Die Stadtverwaltung
        26. Jahrgang                                                                                               06/2018 | 04. Mai 2018           3
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    Ida-Höhe: Kleinod soll weitere Verschönerung erfahren
        Ende letzten Jahres gab es gute Nachrichten                                                 Enkelin der jüngsten Reußenprinzessin Ida Emma
    für das auf der Ida-Höhe stehende Denkmal, das                                                  Antoinette Charlotte Victoria (* 4. September 1891
    dem letzten regierenden Fürsten, Heinrich XXII.                                                 in Greiz; † 29. März 1977 in Droyßig – verheiratet
    Reuß Ältere Linie gewidmet ist: Dem Engagement                                                  mit Christoph Martin zu Stolberg-Roßla) hatte
    von Jörg Metzner, Rainer Koch, Hagen Rüster,                                                    den Artikel im vergangenen Jahr gelesen – zeigte
    Sven Michael Klein und Dr. Christian Espig ist es                                               sich von der Idee, dieses Areal wieder aufzuwer-
    zu verdanken, dass ein Projekt nicht nur auf den                                                ten und dem letzten regierenden Fürsten – ihrem
    Weg gebracht wurde, sondern nun sogar eine Er-                                                  Urgroßvater – eine bedeutsame Referenz zu er-
    weiterung erfährt. Das Medaillon mit dem Kon-                                                   weisen, mehr als begeistert und stellte dem Pro-
    terfei des Fürsten war wohl in den Wirren der                                                   jekt eine Summe von 3000 Euro zur Verfügung.
    beiden Weltkriege verschwunden. Nach dem 2.                                                     „Dafür sind wir von Herzen dankbar“, betonte
    Weltkrieg wurde es durch eine bescheidene, in-                                                  Jörg Metzner. Durch die mehr als großzügige
    zwischen längst verwitterte Variante aus Kunst-                                                 Gabe sei es nun möglich, rechterhand eine Bank
    sein ersetzt, die eine Strophe des Goethe-Gedich-                                               aus Sandstein – 1,20 Meter lang, 40 Zentimeter
    tes „Über allen Gipfeln ist Ruh‘“ enthielt.                                                     breit und 45 Zentimeter hoch – nach histori-
    Medaillon wird nun durch ein Bild Heinrich XXII.                                                schem Vorbild aufzustellen. Auch dieser Entwurf
    ersetzt. „Anhand einer originalen Fotografie ha-                                                wurde nach einem geschichtlichen Foto gefertigt.
    ben wir das Oval mit dem Porträt des nach rechts                                                Dadurch verschiebt sich zwar die Zeitschiene etwas
    schauenden Fürsten vergrößert, so dass wir un-                                                  nach hinten – man hatte für das Jahr 2018 den Ab-
    gefähr wissen, wie es aussah. Wir freuen uns                                                    schluss geplant – doch habe man mit April 2019 ein
    sehr, dass wir mit Bärbel Hempel aus Dresden                                                    Datum fest im Blick. Da steht das Denkmal genau
    eine Bildhauerin fanden, die den Entwurf nun                                                    105 Jahre.
    künstlerisch umsetzen wird", erklärt dazu Jörg
    Metzner. Was die Initiatoren bis dahin nicht ahn-
    ten: Dr. Gisela Baronin Schenck zu Schweinsberg,                                                Text und Foto: Antje-Gesine Marsch

       Kommunalwahlen 2018                                                                             Information der
                                                                                                       Stadtverwaltung Greiz
       Dank an alle Mitglieder der Wahlvorstände
                                                                                                       Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, bitte
       Wir möchten allen Bürgerinnen und Bürgern danken, die am 15. April von ihrem Wahlrecht          beachten Sie, dass die Dienststellen der Stadt-
       Gebrauch gemacht haben. Unser besonderer Dank gilt den fast 250 ehrenamtlichen Mitglie-         verwaltung Greiz am Freitag, den 11.05.2018,
       dern der 28 Wahlvorstände in der Stadt Greiz. Ohne ihr Engagement und ihre Einsatzbereit-       bis auf wenige Ausnahmen, geschlossen
       schaft wäre es nicht möglich, dass unsere Bürgerinnen und Bürger ihr demokratisches Grund-      sind. In dringenden Angelegenheiten bitten
       recht wahrnehmen.                                                                               wir Sie um eine rechtzeitige Terminverein-
       Wir verbinden unseren Dank mit dem Wunsch, dass Sie sich auch bei den kommenden Wahlen          barung mit dem für Ihr Anliegen zuständi-
       zur Mitwirkung in den Wahlvorständen der Stadt Greiz bereit erklären.                           gen Amt. Weitere Informationen können Sie
                                                                                                       auch über die Homepage der Stadt Greiz -
                                                                                                       www.greiz.de - abrufen.
       Gerd Grüner                                 Anja Weidlich
       Bürgermeister der Stadt Greiz               Wahlleiterin der Stadt Greiz                        Ihre Stadtverwaltung Greiz

    Ball des Sports
         Das hat es in der Geschichte der Sportlerum-
    frage des Landkreises Greiz erst zwei Mal gegeben:
    Während im Vorjahr der TSV Zeulenroda mit sei-
    ner Sektion Feuerwehrsport alle Preise abräumte,
    gelang dies 2018 in den drei Kategorien der Um-
    frage zum populärsten Sportler, der populärsten
    Sportlerin und der populärsten Mannschaft des
    Jahres 2017 dem 1. Schwimmklub Greiz von 1924
    e.V. Der große Saal der Vogtlandhalle Greiz bot
    am 14. April die perfekte Kulisse, beim Ball des
    Sports neben den Sportlern auch die ehrenamt-
    lich verdienstvollen Sportfunktionäre gebührend
    zu ehren. Die zahlreichen Gäste, darunter Sportler,
    Übungsleiter, Mitglieder von Sportverbänden und
    -vereinen, Sportförderer und sportbegeisterte
    Bürger erlebten eine glanzvolle Veranstaltung.
    Text und Foto: Antje-Gesine Marsch

              Auf der Bühne der Vogtlandhalle Greiz
C
M               vereinen sich alle Umfragesieger und
Y
K
        Geehrten noch einmal zum gemeinsamen Bild.
Sommer, Sonne, Badespaß - Am 19. Mai wird im Greizer Sommerbad die Badesaison eröffnet - Stadt Greiz
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                                                                   team informiert

                                 Es „osterte“ in der Schloss- und
                                 Residenzstadt Greiz –
                                 Einige Impressionen

                                                                              Freitag,
                                                                              08.06.2018

                                                                              19.30 Uhr    Eröffnung des Festwochenendes
                                                                                           mit VOGTLAND RADIO
                                                                              20.00 Uhr    Ein Live-Erlebnis der Extraklasse
                                                                                           Spirit of Smokie… einzigartig, beeindruckend,
                                                                                           emotional und mitreißend

                                                                                           UND

                                                                                           Beat Club Leipzig
                                                                                           Die Rocklegende live on Tour
                                                                                           mit Hits aus den Sechzigern & Siebzigern

                                                                                Luftballonaktion
                                                                                Als Auftakt zum bevorstehenden Park - und Schlossfest laden
                                                                                wir alle Kinder recht herzlich zur traditionellen Luftballonaktion
                                                                                in den Schlossgarten ein.

                                                                                Am 30.05.2018, um 10.00 Uhr lassen wir mit euch wieder viele
Fotos: Antje-Gesine Marsch

                                                                                bunte Luftballons steigen. Wir freuen uns über eine rege Teil-
                                                                                nahme. Bei Rückfragen GFD Bereich Veranstaltungen, Telefon:
                                                                                03661- 455 88 00.

                                                                                Ihr Veranstalterteam                                                      C
                                                                                                                                                          M
                                                                                                                                                          Y
                                                                                                                                                          K
Sommer, Sonne, Badespaß - Am 19. Mai wird im Greizer Sommerbad die Badesaison eröffnet - Stadt Greiz
Ihr Veranstalterteam
        26. Jahrgang                                                                                                     06/2018 | 04. Mai 2018         5
                                                                      informiert

    s Verkehrseinschränkungen zum Park- und Schlossfest
       Sperrungen:                                      Fahrzeuge außerhalb des Festgebietes, für den
                                                        Fall notwendiger Fahrten, zu parken. Zufahrten
    Westernhagenplatz: Ab Montag, den 04.06., ab        zu Grundstücken etc. können nur in der veran-
    6.00 Uhr ist das Parken auf dem Westernhagen-       staltungsfreien Zeit zwischen 2.00 und 9.00 Uhr
    platz nicht mehr möglich, da der Aufbau der         morgens auf eigene Gefahr erfolgen.
    Fahrgeschäfte beginnt.
                                                        Behindertenparkplätze: Behindertenparkplätze
    Puschkinplatz, Baderei, Schlossbergstraße, Frie-    werden auf dem Parkplatz Neustadtring und
    densbrücke: Ab Donnerstag, den 07.06., ab 6.00      Parkplatz Lehmgrube ausgewiesen. Der Parkplatz
    Uhr ist der Bereich Puschkinplatz, Baderei,         in der Siebenhitze besteht weiterhin.
    Schlossbergstraße, Friedensbrücke für den Ver-
    kehr gesperrt.                                      Parkplätze: Für Festbesucher steht der Parkplatz
                                                        Elsterufer, Neustadtring, Am Kreisverkehr, Am
    Festgebiet-Innenstadt: Die Sperrung der gesam-      Landratsamt, Lehmgrube sowie die Parkhäuser
    ten Innenstadt ab Thomasstraße, erfolgt ab Frei-    Schlossgarage und Hohe Gasse zur Verfügung.
    tag, den 08.06., um 14.00 Uhr.                      In der Neustadt ist ebenfalls Parken auf den ge-
                                                        kennzeichneten Flächen möglich. Einschränkun-
    Anlieferung von Waren, Möbel, Abholung Leer-        gen bestehen hier wieder am Sonntag aufgrund
    gut etc.: Anwohner, Händler und Gewerbetrei-        des Festumzuges. Im Festgebiet bestehen keine
    bende im Festgebiet „Altstadt“ werden dringend      Parkmöglichkeiten.
    gebeten, alle Anlieferungen, Leergutabholungen,
    Lieferung von Speditionen etc. vor den 07.06. zu    Festumzug: Aufgrund des Festumzuges werden
    legen.                                              zusätzliche Sperrungen, Umleitungen sowie            „Musiknacht zum Park- und
                                                        Park- und Halteverbote am 10.06. in der Neustadt     Schlossfest“
    Bus und Taxi: Ab Donnerstag, dem 07.06. bis ein-    notwendig. Die Aufstellung des Festumzuges er-
    schließlich 11.06., fahren die Busse nicht mehr     folgt ab ca. 11.30 Uhr in der Neustadt – Bereiche:       Der Kartenvorverkauf für die musikali-
    über die zentrale Haltestelle auf dem Puschkin-     Carolinenstraße (ab Einmündung zur Tannen-           sche Abschlussveranstaltung am 10.06.2018,
    platz aufgrund Vorbereitungen zum Park-und          dorfbrücke), Wiesenstraße, Südstraße, Elsterplatz,   um 20.00 Uhr in der Vogtlandhalle läuft
    Schlossfest. Die Hinweise des ÖPNV sind unbe-       R.-Breitscheid-Straße (ab Kreuzung Wiesen-           auf Hochtouren. Die Tickets kosten im Vor-
    dingt zu beachten, vor allem hinsichtlich der Er-   straße), R.-Luxemburg-Straße (ab Kreuzung Wie-       verkauf 27,00 € und an der Abendkasse
    satzhaltestellen.                                   senstraße). Der Festumzug beginnt um 13.00 Uhr       31,00 € (alle Plätze gleicher Preis) und sind
    Die PRG bietet zusätzliche Fahrten an, alle Infos   und führt über die Carolinenstraße, Schlossbrü-      in der Vogtlandhalle und in der Tourist-In-
    unter: www.prg-greiz.de. Die Taxistandplätze wer-   cke (Seite zum Schlossgarten) in die Thomasstraße    formation Greiz erhältlich. Es erwartet Sie
    den ab den 07.06. auf den Rathenauplatz verlegt.    und weiter zum Westernhagenplatz. Die Auflö-         wie immer ein unvergessliches Musikerleb-
                                                        sestrecke führt über die Marienstraße. Im Auf-       nis mit der Vogtland Philharmonie Greiz/
    Pflegedienste, Essen auf Rädern: Pflegedienste,     stell- und Auflösebereich werden um besondere        Reichenbach. Das Konzert wird rechtzeitig
    Essen auf Rädern beachten bitte ebenfalls die ge-   Beachtung der Einschränkungen hinsichtlich           beendet sein, sodass alle Besucher das große
    nannten Sperrungen. Einzelabstimmungen soll-        Parken gebeten.                                      Abschlussfeuerwerk genießen können.
    ten mit dem Veranstalterteam erfolgen.
                                                          Ab Dienstag, 12.06. fahren die Busse der
    Zufahrt Krankenhaus: Die Zufahrt zum Kran-            PRG wieder planmäßig ab Haltestelle
    kenhaus sollte über Kreisverkehr, Parkgasse, Sie-     Puschkinplatz.                                     Bei der Greizer Freizeit- und Dienstleistungs
    benhitze erfolgen. Eine Zufahrt über Hohe Gasse                                                          GmbH & Co. KG ist eine Stelle als
    / Siebenhitze zum Krankenhaus ist ebenfalls         Rückfragen / Abstimmung: Für Rückfragen und
    möglich. Es kann zu Behinderungen während           Abstimmungen wenden Sie sich bitte rechtzeitig
    des Festumzuges kommen.                             vor dem Park- und Schlossfest an das Veranstal-      Mitarbeiter/Mitarbeiterin
                                                        terteam, Burgstraße 8, Telefon: 03661- 455 88 00     Sachbereich Veranstaltung
    Parken im Festgebiet für Anwohner, Gewerbe-
    treibende: Alle Anwohner und Gewerbetrei-           Vielen Dank für Ihr Verständnis.                     zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefris-
    bende in der Innenstadt werden gebeten, ihre        Ihr Veranstalterteam                                 tet zu besetzen. Es handelt sich um eine
                                                                                                             Teilzeitstelle mit einer durchschnittlichen
    Information zu Taxi-Standplätzen und                                                                     Arbeitszeit von 15 Stunden/Woche. Bei der
                                                                                                             Arbeitszeitgestaltung sollten Sie flexibel
    Haltestellen für Busse zum Park- und Schlossfest                                                         sein, da ein Einsatz am Wochenende und
                                                                                                             an Feiertagen notwendig ist. Nähere Infor-
        Aufgrund der Durchführung des Park- und Schlossfestes in der Greizer Innenstadt, werden die
                                                                                                             mationen über die zu besetzende Stelle fin-
    Taxi- Standplätze vom 07.06. – 10.06.2018 auf den Dr.-Rathenau-Platz verlegt. Während des Festum-
    zuges am Sonntag wird es zusätzliche Einschränkungen geben. Bitte beachten Sie weitere Informa-          den Sie unter: Greizer Freizeit- und Dienst-
    tionen zum Festumzug. Die Bushaltestellen am Puschkinplatz können während des Park- und                  leistungs GmbH & Co. KG, Weberstraße 28,
C   Schlossfestes ebenfalls nicht genutzt werden. Wir bitten daher, unbedingt die entsprechenden Mit-        07973 Greiz, Tel.: 03661/628230, gewog@ge-
M
Y   teilungen der Busbetriebe, für die Zeit vom 07.06. bis 11.06. zu beachten. Mit der PRG sicher nach       wog-greiz.de, www.gewog-greiz.de
K
    Hause. Alle Infos unter: www.prg-greiz.de
Sommer, Sonne, Badespaß - Am 19. Mai wird im Greizer Sommerbad die Badesaison eröffnet - Stadt Greiz
Wir gratulieren |
6            06/2018 | 04. Mai 2018                                                                                                                     26. Jahrgang
                                                                 Informationen | Anzeigen

Der Bürgermeister der Stadt Greiz gratuliert:                                         Der Thüringer Bürgerbeauftragte
Groh, Elsbeth                  zum 95. Geburtstag am 05.05.                           vor Ort in Greiz
Martens, Günther               zum 95. Geburtstag am 21.05.
Dittrich, Irmgard              zum 95. Geburtstag am 23.05.                               Der Thüringer Bürgerbeauftragte Dr. Kurt Herzberg ist am 8. Mai 2018
Popien, Erika                  zum 90. Geburtstag am 07.05.                           zu einem Sprechtag in Greiz. Die Gespräche finden ab 9 Uhr im Landratsamt
Figura, Marga                  zum 90. Geburtstag am 10.05.                           Greiz, Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz, Raum 112, statt. Interessierte werden
Franke, Ruth                   zum 90. Geburtstag am 15.05.                           gebeten, einen persönlichen Gesprächstermin unter der Tel.-Nr. 0361 57
Hoßbach, Vera                  zum 90. Geburtstag am 17.05.
                                                                                      3113871 zu vereinbaren. Der Thüringer Bürgerbeauftragte hilft Bürgerinnen
Schaller, Irmgard              zum 90. Geburtstag am 18.05.
                                                                                      und Bürgern in allen Fällen, in denen sie von einer Handlung der öffentlichen
Hahn, Elfriede                 zum 90. Geburtstag am 26.05.
Schulz, Christa                zum 85. Geburtstag am 02.05.                           Verwaltung betroffen sind. Jeder hat das Recht, sich mit seinem Anliegen
Dübler, Gisela                 zum 85. Geburtstag am 07.05.                           an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Der Bürgerbeauftragte befasst sich
Kießling, Günter               zum 85. Geburtstag am 08.05.                           mit den von Bürgern herangetragenen Wünschen, Anliegen und Vorschlä-
Weiser, Johannes               zum 85. Geburtstag am 10.05.                           gen und hilft ihnen im Umgang mit Behörden. Er wirkt auf eine schnelle,
Baumgart, Jutta                zum 85. Geburtstag am 21.05.                           unbürokratische und einvernehmliche Erledigung der Bürgeranliegen hin.
Blask, Ursula                  zum 85. Geburtstag am 22.05.                           Sofern der Bürgerbeauftragte nicht zuständig ist, leitet er das Anliegen an
Thiem, Eberhard                zum 85. Geburtstag am 26.05.                           die entsprechende Stelle weiter. Weitere Informationen sowie Termine für
Bautz, Meinhard                zum 85. Geburtstag am 29.05.                           Gespräche im Büro des Bürgerbeauftragten in Erfurt sind unter www.buer-
Wude, Annemarie                zum 80. Geburtstag am 01.05.                           gerbeauftragter-thueringen.de zu finden. Bürgeranliegen können auch
Rödel, Günter                  zum 80. Geburtstag am 02.05.                           schriftlich per E-Mail an post@buergerbeauftragter-thueringen.de sowie
Wetzel, Gisela                 zum 80. Geburtstag am 03.05.                           postalisch an das Postfach 90 04 55, 99096 Erfurt gerichtet werden.
Limmer, Reinhold               zum 80. Geburtstag am 05.05.
Reißmann, Christine            zum 80. Geburtstag am 05.05.
Eckelt, Günter                 zum 80. Geburtstag am 06.05.
Seifert, Günter
Angermann, Renate
                               zum 80. Geburtstag am 06.05.
                               zum 80. Geburtstag am 07.05.
                                                                                      EINLADUNG zur BUND Frühjahrs-
Böhm, Roland
Bachmann, Lothar
                               zum 80. Geburtstag am 08.05.
                               zum 80. Geburtstag am 10.05.
                                                                                      PFLANZENTAUSCH BÖRSE
Kellner, Anette                zum 80. Geburtstag am 10.05.
                                                                                           am Dienstag, 8. Mai 2018 von 9 -12 Uhr auf dem Greizer Markt. Ge-
Trapp, Wera                    zum 80. Geburtstag am 12.05.
                                                                                      tauscht werden können wieder alle Zimmer- und Gartenpflanzen die bei
Trottnow, Elfriede             zum 80. Geburtstag am 12.05.
                                                                                      Ihnen übrig oder einfach zu üppig geworden sind. Diese sollten möglichst
Zeidler, Renate                zum 80. Geburtstag am 12.05.
Hedler, Dorothea               zum 80. Geburtstag am 13.05.                           in transportablen Größen und Mengen mitgebracht werden. Gerne werden
Kerstel, Wolfgang              zum 80. Geburtstag am 14.05.                           überzählige Jungpflanzen von Gemüse und Blumen, Samen, Blumenzwie-
Schadwill, Karen               zum 80. Geburtstag am 14.05.                           beln, Stauden, Gehölze, Kübel-oder Balkonpflanzen von den Besuchern
Sonntag, Hannelore             zum 80. Geburtstag am 14.05.                           angenommen. Es kann wieder nach Herzenslust getauscht, geplauscht und
Fehlow, Hansi                  zum 80. Geburtstag am 15.05.                           verschenkt werden. Sie sind natürlich auch willkommen, wenn Sie keine
Meckler, Christa               zum 80. Geburtstag am 15.05.                           Pflanzen mitbringen, nur etwas für den Garten oder den Balkon suchen
Schneider, Wilfried            zum 80. Geburtstag am 18.05.                           oder Fragen zum Gärtnern haben. Die Vereinsmitglieder beraten Sie gern.
Gebert, Hans                   zum 80. Geburtstag am 21.05.                           Über Spenden freut sich der Verein.
Griebel, Christian             zum 80. Geburtstag am 21.05.
Scherf, Reiner                 zum 80. Geburtstag am 21.05.                           Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Orels, Anneliese               zum 80. Geburtstag am 22.05.                           Ortsverband Greiz, A. Michael
Reinelt, Irmgard               zum 80. Geburtstag am 22.05.
Kießling, Ursula               zum 80. Geburtstag am 23.05.
Weidlich, Hans                 zum 80. Geburtstag am 25.05.
Burmeister, Gerhard            zum 80. Geburtstag am 30.05.
Golle, Klaus                   zum 80. Geburtstag am 30.05.
Einwohner der Stadt Greiz, die mit einer Veröffentlichung bzw. Weitergabe ihrer
Daten nicht einverstanden sind, können der Weitergabe ihrer Daten bei der Stadt-
verwaltung Greiz im Bürgerbüro, Marienstraße 2 in 07973 Greiz oder im Einwohner-
meldeamt, Marienstraße 2 in 07973 Greiz, schriftlich widersprechen - hier sind auch
die Anträge kostenlos erhältlich. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre wird
dann entsprechend Bundesmeldegsetz vorgenommen.
Sommer, Sonne, Badespaß - Am 19. Mai wird im Greizer Sommerbad die Badesaison eröffnet - Stadt Greiz
Die Stadtverwaltung
 26. Jahrgang                                                                     06/2018 | 04. Mai 2018   7
                                                          informiert | Anzeigen

    Nachruf
    Die Stadt Greiz und ihr Stadtrat trauern um

    Herrn
    Otto Schlutter
    Träger der Bürgermedaille der Stadt Greiz in Silber

    Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren.

    Gerd Grüner             Dr. Andreas Hemmann
    Bürgermeister           Vorsitzender des Stadtrates
    der Stadt Greiz         der Stadt Greiz

Sitzungstermine des Stadtrates
der Stadt Greiz und der Ausschüsse

t 16.05.2018, 17:00 Uhr        Haupt- und Finanzausschuss
t 17.05.2018, 18:00 Uhr        Bau- und Umwelt,
                               Verkehrs- und
                               Wirtschaftsausschuss
t 30.05.2018, 18:00 Uhr        Stadtratssitzung

Sitzungstermine der Ortsteilräte
t   08.05.2018, 19:30 Uhr      OTR Kurtschau
t   09.05.2018, 19:30 Uhr      OTR Gommla
t   14.05.2018, 19:00 Uhr      OTR Dölau/Sachswitz/Rothethal
t   16.05.2018, 19:00 Uhr      OTR Cossengrün/Hohndorf/
                               Schönbach,
                               Gasthaus Erbprinz (Hohndorf)
t 17.05.2018, 18:00 Uhr        OTR Obergrochlitz/Caselwitz
t 22.05.2018, 19:00 Uhr        OTR Raasdorf

Redaktionsschluss & Erscheinungstermin
für das nächste Bürgermagazin der Stadt Greiz

                 Redaktionsschluss             Erscheinungstag
t Juni 2018      16.05.2018                  01.06.2018
                 (Aufgrund des Feiertages am 21. Mai ist der
                 Redaktionsschluss bereits am Mittwoch.)

Ihr Kontakt zur Stadtverwaltung
t Bürgerbüro: Tel.: 03661/703423, bb@greiz.de, www.greiz.de,
  Mo: 9-12, 13-15 Uhr • Di: 9-12, 13-16 Uhr • Mi: 9-12 Uhr •
  Do: 9-12, 13-17 Uhr • Fr: 9-12 Uhr
t Rathaus Zentraler Empfang, Tel.: 03661/7030, Mo: 9-12. Uhr •
  Di: 9- 12 Uhr, 14-16 Uhr • Do : 9- 12 Uhr, 14- 18 Uhr, Fr: 9-12 Uhr
t Schiedsstelle: Sprechstunde jeden 1. Dienstag im Monat von
  17:00- 18:00, Rathaus, Raum 109, Ansprechpartner: Frau Schade,
  telefonisch während der Sprechzeiten unter 03661/ 703301
t Seniorenbeirat: Sprechstunde jeden 1. Dienstag im Monat, 10-
  11 Uhr, Rathaus, Raum 102, Ansprechpartner: Reinhardt Seiffert,
  Tel.: (03661) 672979, E-Mail: seifert@gmx.de
Sommer, Sonne, Badespaß - Am 19. Mai wird im Greizer Sommerbad die Badesaison eröffnet - Stadt Greiz
Amtliche
8         06/2018 | 04. Mai 2018                                                                                                                                                      26. Jahrgang
                                                           Bekanntmachungen

Bei der Stadt Greiz ist zum nächstmöglichen
                                                  Bekanntmachung der Feststellung
Zeitpunkt eine Stelle als                         des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl
                                                  in der Stadt Greiz am 15. April 2018
Mitarbeiter/in                                    1.   Der Wahlausschuss der Stadt Greiz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. April 2018 das fol-
im städtischen Bauhof                                  gende endgültige Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in der Stadt Greiz am 15. April 2018
                                                       festgestellt.

zu besetzen. Es handelt sich um eine unbe-
fristete Vollzeitstelle. Die Eingruppierung er-               Zahl der Wahlberechtigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17892
folgt, vorbehaltlich der zu erstellenden Stel-
                                                              Zahl der Wähler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9982
lenbeschreibung und -bewertung, nach der
                                                              Zahl der ungültigen Stimmabgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .106
Entgeltgruppe E 3 der Anlage A des TVöD.
                                                              Zahl der gültigen Stimmabgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9876
Nähere Informationen über die zu besetzende
                                                              Beteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .55, 8 %
Stelle finden Sie unter www.greiz.de/ Stadt-
verwaltung und der Rubrik „Stellenaus-
schreibungen“.                                         Es lag mehr als ein gültiger Wahlvorschlag vor, so dass die Wahl als Verhältniswahl durchge-
                                                       führt wurde. Jeder Wähler hatte eine Stimme.

                                                       Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Bei der Stadt Greiz sind ab dem nächstmögli-
chen Zeitpunkt mehrere Stellen als                     Listen- Kennwort des Wahlvorschlags                                     Name                     Vorname                Stimmen
                                                       Nr.     der Partei / Wählergruppe /                                                                                     absolut     %
                                                               des Einzelbewerbers
Erzieher / Erzieherin
in Kindertageseinrichtungen
                                                       1        Christlich Demokratische                                       Schulze                  Alexander              5644        57,1
                                                                Union Deutschlands
zu besetzen.

Die Einstellung erfolgt befristet für das Kita-        2        DIE LINKE                                                      Steiniger                Holger                 779         7,9
Jahr 2018/19. Es handelt sich um mehrere
Teilzeitstellen mit einer durchschnittlichen
regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von
                                                       3        Sozialdemokratische Partei                                     Wartenberg Ines                                 1065        10,8
mindestens 30 Stunden. Das Entgelt be-                          Deutschlands
stimmt sich nach der Entgeltgruppe S8a des
Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst
(TVöD). Nähere Informationen über die zu               4        Interessengemeinschaft für                                     Dr. Geißler              Jörg                   1767        17,9
                                                                Wirtschaft und Arbeit e.V.
besetzende     Stelle   finden     Sie   unter
www.greiz.de/Stadtverwaltung unter der
Rubrik „Stellenausschreibungen“.                       5        Böttger                                                        Böttger                  Heinz-Dieter 138                   1,4

                                                       6        Röder                                                          Röder                    Torsten                483         4,9
Bei der Stadt Greiz ist ab dem nächstmögli-
chen Zeitpunkt eine Stelle als
                                                       Herr Alexander Schulze - Christlich Demokratische Union Deutschlands, erhielt bei der Wahl
                                                       mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen. Damit ist er zum Bürgermeister der
Mitarbeiter / Mitarbeiterin in                         Stadt Greiz gewählt.
der Tourist-Information Greiz                     2. Jeder Wahlberechtigte und auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte nicht
                                                     wahlberechtigte Bewerber kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung
zu besetzen. Die Einstellung erfolgt unbefris-       des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei
tet. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit      der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Greiz, Dr. Rathenau-Platz 11, 07973
einer durchschnittlichen regelmäßigen wö-            Greiz , wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der
chentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden. Das          Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden
Entgelt bestimmt sich nach der Entgelt-              persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung
                                                     muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfech-
gruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentli-
                                                     tungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berück-
chen Dienst (TVöD). Nähere Informationen             sichtigt werden.
über die zu besetzende Stelle finden Sie unter
www.greiz.de/Stadtverwaltung unter der            Greiz, den 16. April 2018                                                                                                                          C
                                                                                                                                                                                                     M
Rubrik „Stellenausschreibungen“.                                                                                                                                                                     Y
                                                                                                                                                                                                     K
                                                  Anja Weidlich, Wahlleiterin der Stadt Greiz
Sommer, Sonne, Badespaß - Am 19. Mai wird im Greizer Sommerbad die Badesaison eröffnet - Stadt Greiz
Amtliche
         26. Jahrgang                                                                                                           06/2018 | 04. Mai 2018         9
                                                                    Bekanntmachungen

    Neuwahlen zur Besetzung der Schiedsstelle der Stadt Greiz und
    der Gemeinde Neumühle
       Die fünfjährige Amtszeit der Schiedsperso-         wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen            Die Tätigkeit der Schiedsperson unterliegt der
    nen der Schiedsstelle der Stadt Greiz und der         einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust       Aufsicht der Justizverwaltung nach Maßgabe des
    Gemeinde Neumühle endet im November 2018.             der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur    Thüringer Schiedsstellengesetzes, nicht aber der
                                                          Folge haben kann. Weiterhin können auch solche         Aufsicht der Gemeinde. Die Aufsicht des Frei-
         Die Stadt Greiz und die Gemeinde Neumühle        Personen, die wegen geistiger oder körperlicher Be-    staates wird durch den Direktor des Amtsgerich-
    haben vereinbart, dass die Aufgaben der Schieds-      hinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß     tes ausgeübt.
    stelle der Gemeinde Neumühle durch die Schieds-       ausüben können oder für die zur Besorgung aller
    stelle der Stadt Greiz übernommen werden.             ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch         Die Schiedsperson hat nach entsprechenden
                                                          einstweilige Anordnung bestellt ist, keine Schieds-    Anträgen der hilfesuchenden Bürger in Rechts-
         Nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz          personen werden. Letztlich dürfen die sich für das     angelegenheiten über Geldzahlungen oder Lie-
    werden die Tätigkeiten der Schiedsstelle von ei-      Amt der Schiedsperson bewerbenden Bürger nicht         ferung bzw. Übergabe von Sachen zu vermitteln.
    nem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau                durch gerichtliche Anordnung in ihrer Verfügung        Keine Befugnis der Schiedsperson zur Schlich-
    (Schiedsperson) wahrgenommen. Des Weiteren            über ihr Vermögen beschränkt sein.                     tung besteht jedoch hinsichtlich solcher Verfah-
    soll mindestens eine stellvertretende Schiedsper-                                                            ren, für die die Verwaltungs-, Sozial- oder Finanz-
    son gewählt werden.                                       Nach diesen gesetzlichen Gründen soll nach         gerichte zuständig sind. Die Schiedsperson kann
                                                          der Durchführungsverordnung für Thüringer              vor allem in kaufrechtlichen, mietrechtlichen,
         Schiedspersonen werden im Rahmen des             Schiedsstellen auch nicht als Schiedspersonen          werkvertragsrechtlichen oder ähnlichen ver-
    Thüringer Schiedsstellengesetzes zur vergleichs-      berufen werden,                                        tragsrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. Rei-
    weisen Erledigung von Streitsachen zwischen           - wer gegen Grundsätze der Menschlichkeit              severtragsstreitigkeiten, vermitteln. In Betracht
    Bürgern eingesetzt. Die kommunale Schiedsstelle           oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder        kommen ebenfalls Vermittlungsversuche hin-
    entscheidet daher anders als das staatliche Ge-       - wer wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher         sichtlich von Schmerzensgeldforderungen. Die
    richt nicht über Ansprüche, sondern führt eine            oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicher-   Schiedsperson hat jedoch auch in strafrechtli-
    gütliche Einigung der streitenden Personen her-           heitsdienstes der ehemaligen DDR oder als          chen Angelegenheiten Befugnisse und Verpflich-
    bei. Sie erspart dem Bürger damit ein wesentlich          diesen Mitarbeitern gleichgestellte Person für     tungen, soweit leichtere Vergehen gegeben sind.
    langwierigeres und teures gerichtliches Verfah-           das Amt nicht geeignet ist.
    ren und leistet dadurch zugleich einen bedeuten-                                                                 Für ihre Tätigkeit stellt die Schiedsperson den
    den Beitrag zu Entlastung der Justiz.                     Die Gemeinde hat von dem Bewerber auf das          am Schlichtungsverfahren Beteiligten entspre-
                                                          Amt der Schiedsperson eine schriftliche Erklärung      chende Gebühren und Auslagen in Rechnung.
        Bürgerinnen und Bürger, die sich der Wahl         zu verlangen, dass er kein Mitarbeiter des Staatssi-   Die Beitreibung der Kostenrechnung erfolgt
    zur Schiedsperson stellen möchten, senden ihre        cherheitsdienstes oder ähnliches gewesen ist.          durch die Stadt Greiz. Von den zu erhebenden
    schriftliche Bewerbung bis spätestens 31.05.2018                                                             Gebühren, die gesetzlich festgelegt sind, erhält
    an die Stadtverwaltung Greiz                              Die Schiedsperson wird vom Stadtrat für 5          die Schiedsperson 50 %.
        - Allgemeine Ordnungsbehörde -                    Jahre gewählt. Die gewählte Schiedsperson be-
        Stichwort: - Schiedsstelle -                      darf, bevor sie tätig werden darf, der Bestätigung          Soweit die Schiedsperson Auslagen hatte, be-
        Markt 12, 07973 Greiz                             durch den Direktor des Amtsgerichtes. Die              kommt sie diese ebenfalls erstattet. Telefon- und
                                                          Schiedsperson hat nach entsprechender Bestäti-         Postgebühren trägt die Gemeinde ebenso wie ge-
        Es können sich sowohl Einwohner der Stadt         gung an mindestens einem Werktag pro Woche             nehmigte Dienstreisen oder Dienstgänge, soweit
    Greiz als auch der Gemeinde Neumühle bewer-           Sprechstunden in der im Rathaus Greiz einge-           sie nicht von den Parteien des Schiedsverfahrens
    ben. Die Bewerber sollen bei Beginn der Amts-         richteten Schiedsstelle abzuhalten. Über die           zu begleichen sind.
    periode das 25. Lebensjahr vollendet und das 70.      durchgeführten Vergleichsversuche ist ein Pro-
    Lebensjahr möglichst nicht überschritten haben.       tokollbuch, ein Kassenbuch sowie eine Sammlung              Sollte Ihr Interesse an dem dargestellten Amt
                                                          der Kostenrechnungen zu führen. Entspre-               geweckt worden sein, so bewerben Sie sich bitte
        Voraussetzung für das Amt der Schiedsper-         chende amtliche Muster sind vorhanden.                 schriftlich unter Angabe Ihrer Personalien, Ihres
    son ist die Eignung nach Persönlichkeit und Fä-                                                              Berufs und der Versicherung, dass Sie nicht für den
    higkeiten. Zu einer Schiedsperson kann nicht ge-          Die Gemeinde trägt die Sachkosten der              Staatssicherheitsdienst oder einer dieser Behörde
    wählt werden, wer infolge einer gerichtlichen         Schiedsstelle und unterstützt die Schiedsperso-        gleichgestellten Behörde tätig gewesen sind.
    Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentli-   nen bei der Bewältigung ihrer Büroarbeit. Die
    cher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätz-    Schiedsperson ist jedoch ehrenamtlich für den
    lichen Tat zu einer Freiheitsstraße von mehr als 6    Freistaat Thüringen tätig. Dabei steht sie als         gez. Gerd Grüner
    Monaten verurteilt wurde. Ebenfalls sind Personen     Amtsträger in einem öffentlich-rechtlichen             Bürgermeister
    ausgeschlossen, gegen die ein Ermittlungsverfahren    Amtsverhältnis.

    Bekanntmachung 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013
    für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Greiz
    I.   Mit Beschluss vom 28.02.2018, Beschlussnummer 180/2018, hat der Stadtrat der Stadt Greiz die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
         2013 für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Greiz beschlossen.
    II. Das Landratsamt Greiz hat mit Bescheid vom 22.03.2018 (15-2018/0178) die Genehmigung zur 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
         2013 für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Greiz erteilt.
    III. Die Einsichtnahme in die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 53 a Absatz 4 ThürKO kann
         ab sofort bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes in der Stadtverwaltung Greiz, Rathaus, Markt 12, Zimmer 309, während der allgemeinen
         Sprechzeiten erfolgen.
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    gez. Grüner, Bürgermeister
Sommer, Sonne, Badespaß - Am 19. Mai wird im Greizer Sommerbad die Badesaison eröffnet - Stadt Greiz
Amtliche
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                                                                                              Bekanntmachungen

                                                                                     5. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von
t Das Ordnungsamt                                                                    Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von
           der Stadt Greiz
                                                                                     Betreuungsangeboten der Kindertageseinrichtungen
           informiert
                                                                                     in kommunaler Trägerschaft der Stadt Greiz
                                                                                     vom 17.04.2018
Veröffentlichung
von Fundsachen
                                                                                         Auf Grund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in
Folgende Fundsachen wurden im Fundbüro                                               der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 6 des
der Stadt Greiz abgegeben und können wäh-                                            Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95); der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgaben-
rend der Öffnungszeiten von den Eigentü-                                             gesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zu-
mern abgeholt werden:                                                                letzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150), des § 90 des Achten Buches Sozialge-
                                                                                     setzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 11.
Zeitraum: 20.10.2017 bis 31.03.2018
                                                                                     September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S.
                                                                                     3618), der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung
Kategorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Anzahl
                                                                                     von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten
Mobiltelefone . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1              Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz - ThürKitaG) vom 18. Dezember
Schlüsselbunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5                 2017 (GVBl. S. 276) hat der Stadtrat der Stadt Greiz in der Sitzung am 28.02.2018 die folgende 5. Än-
Uhr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1    derungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Be-
Brille . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2   treuungsangeboten der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Greiz vom
Mütze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1      27.08.2007 beschlossen:
Fahrrad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Es wird darauf hingewiesen, dass das Eigen-                                              §1    Satzungsänderung
tum an den Fundsachen, falls die Verlierer
sich nicht melden, nach Ablauf von 6 Mo-
                                                                                     1. a) Dem § 4 wird folgender § 4 a - Elternbeitragsfreiheit - angefügt:
naten nach Anzeige des Fundes beim Fund-
                                                                                     Für die Betreuung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen wird im Zeitraum der
büro der Stadt Greiz auf den Finder oder bei
Verzicht auf jegliche Fundrechte auf die Ge-                                         letzten zwölf Monate vor dessen regulärem Schuleintritt (jeweils erster Schultag für alle nach § 18
meinde des Fundortes übergeht.                                                       Abs. 1 Thüringer Schulgesetz schulpflichtigen Kinder) kein Elternbeitrag erhoben. Für ein Kind mit
                                                                                     gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen, welches nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Schulgesetzes von
                                                                                     der Schulpflicht zurückgestellt wurde, verlängert sich die Elternbeitragsfreiheit bis zum Tag vor
                                                                                     dessen ersten Schultag. Sofern die Betreuung in dem Monat, in dem die Elternbeitragsfreiheit beginnt,
Verkauf von                                                                          keinen vollen Monat mehr umfasst, wird ein Elternbeitrag nur bis zum Tag vor Beginn der jeweiligen
Fundfahrrädern                                                                       Elternbeitragsfreiheit erhoben. Hierzu wird der jeweils zu zahlende Monatsbeitrag durch 30 Tage
                                                                                     dividiert und mit der Anzahl der Tage im jeweiligen Monat vom 01. des Monats bis einschließlich
Das Fundbüro der Stadt Greiz veräußert in                                            des Tages vor Beginn der Elternbeitragsfreiheit multipliziert.
einem freihändigen Verkauf ca. 20 Fund-
fahrräder. Die Veräußerung erfolgt an den-
jenigen, der bis zum 28.05.2018 das höchste                                              §2    Inkrafttreten
Gebot für das jeweilige Fundfahrrad abgibt.
Sofern mehrere gleichlautende Höchstge-                                                  Diese Änderungs-/Ergänzungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.
bote (Festbetrag) vorliegen, erhält derjenige
den Zuschlag, dessen Gebot zuerst abgege-
                                                                                     ausgefertigt: Greiz, 17.04.2018
ben wurde.

Die Besichtigung der Fundfahrräder findet
am 24.05.2018 in der Zeit von 10-11Uhr                                               gez. Grüner
und 15-16 Uhr im Marstallgelände statt. Ge-                                          Bürgermeister                  Siegel
bote können bis zum 28.05.2018 schriftlich
in einem verschlossenen Umschlag im Ord-
nungsamt, Marienstr. 2, 07973 Greiz abge-                                                Hinweis nach § 21 Abs. 4 ThürKO:
geben werden.                                                                            „Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz ent-
                                                                                     halten oder auf Grund dieses Gesetz erlassen worden sind, zu Stande gekommen, so ist die Verletzung un-
Das Mindestgebot ist am jeweiligen Fahrrad                                           beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Ge-
ersichtlich angebracht. Die Fahrräder wer-
                                                                                     meinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
den im augenscheinlichen Zustand und un-
                                                                                     worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Be-
ter Ausschluss jeder Gewährleistung veräu-
                                                                                     kanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht,
ßert. Zum Zustand, der Funktionsfähigkeit
und sonstigen Eigenschaften kann keine                                               so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“
verbindliche Aussage getroffen werden.

Fragen können an die Mitarbeiter des Fund-                                               Hinweis nach § 27 a ThürVwVfG:
büros telefonisch unter der Rufnummer                                                    Die 5. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruch-
03661/ 703 324 und -313 oder per E-Mail an                                           nahme von Betreuungsangeboten der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der                   C
schulz@greiz.de gestellt werden.                                                     Stadt Greiz ist nach den Vorschriften des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes auf der Inter-            M
                                                                                                                                                                                                 Y
                                                                                                                                                                                                 K
                                                                                     netseite der Stadt Greiz unter www.greiz.de/ satzungen veröffentlicht.
Amtliche
        26. Jahrgang                                                                                                                       06/2018 | 04. Mai 2018          11
                                                                         Bekanntmachungen
    Benachrichtigung / Öffentliche                            Benachrichtigung / Öffentliche                              Benachrichtigung / Öffentliche
    Zustellung der Stadt Greiz                                Zustellung der Stadt Greiz                                  Zustellung der Stadt Greiz
    Die Mitteilung der Stadtverwaltung Greiz vom              Die Mitteilung der Stadtverwaltung Greiz vom                Die Mitteilung der Stadtverwaltung Greiz vom
    02.05.2018 mit dem Aktenzeichen 33/15-02/1318             02.05.2018 mit dem Aktenzeichen 33/15-02/1518               02.05.2018 mit dem Aktenzeichen 33/15-02/1818
    an Herrn Lars Buchheim, letzte bekannte An-               an Herrn Zoltán Lukács, letzte bekannte An-                 an Herrn Michel Hösel, letzte bekannte An-
    schrift Reichenbacher Straße 44 E, 07973 Greiz,           schrift Steilweg 11, 07973 Greiz, wird durch öf-            schrift Kermannstraße 1, 07973 Greiz, wird durch
    wird durch öffentliche Bekanntmachung zuge-               fentliche Bekanntmachung zugestellt, da der der-            öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der
    stellt, da der derzeitige Aufenthaltsort des Pflich-      zeitige Aufenthaltsort des Pflichtigen unbekannt            derzeitige Aufenthaltsort des Pflichtigen unbe-
    tigen unbekannt ist und eine Zustellung an einen          ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder             kannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter
    Vertreter oder Zustellbevollmächtigten nicht mög-         Zustellbevollmächtigten nicht möglich ist. Gemäß            oder Zustellbevollmächtigten nicht möglich ist.
    lich ist. Gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustel-         § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und                  Gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs-
    lungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG)               Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i.V.m. § 13 der            und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i.V.m. §
    i.V.m. § 13 der Hauptsatzung der Stadt Greiz wird         Hauptsatzung der Stadt Greiz wird die Mitteilung            13 der Hauptsatzung der Stadt Greiz wird die Mit-
    die Mitteilung durch öffentliche Bekanntmachung           durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Es             teilung durch öffentliche Bekanntmachung zu-
    zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die          wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung einen          gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mit-
    Mitteilung einen Termin enthält, dessen Versäu-           Termin enthält, dessen Versäumung Rechtsnach-               teilung einen Termin enthält, dessen
    mung Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Die            teile zur Folge haben kann. Die Mitteilung kann in-         Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben
    Mitteilung kann innerhalb von einem Monat ab              nerhalb von einem Monat ab dem Tag, der auf das             kann. Die Mitteilung kann innerhalb von einem
    dem Tag, der auf das Erscheinen dieses Amtsblat-          Erscheinen dieses Amtsblattes der Stadt Greiz folgt,        Monat ab dem Tag, der auf das Erscheinen dieses
    tes der Stadt Greiz folgt, gegen Vorlage eines gül-       gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises             Amtsblattes der Stadt Greiz folgt, gegen Vorlage
    tigen Lichtbildausweises vom Pflichtigen oder             vom Pflichtigen oder durch einen bevollmächtigten           eines gültigen Lichtbildausweises vom Pflichti-
    durch einen bevollmächtigten Vertreter (eben-
                                                              Vertreter (ebenfalls Vorlage eines gültigen Licht-          gen oder durch einen bevollmächtigten Vertreter
    falls Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises
                                                              bildausweises und Vollmacht) im Eingangsbereich             (ebenfalls Vorlage eines gültigen Lichtbildaus-
    und Vollmacht) im Eingangsbereich (Empfang)
                                                              (Empfang) des Rathauses der Stadtverwaltung                 weises und Vollmacht) im Eingangsbereich (Emp-
    des Rathauses der Stadtverwaltung Greiz, Markt
                                                              Greiz, Markt 12 zu den festgelegten Sprechzeiten            fang) des Rathauses der Stadtverwaltung Greiz,
    12 zu den festgelegten Sprechzeiten abgeholt wer-
                                                              abgeholt werden. gez. Grüner, Bürgermeister                 Markt 12 zu den festgelegten Sprechzeiten abge-
    den. gez. Grüner, Bürgermeister
                                                                                                                          holt werden. gez. Grüner, Bürgermeister

    Benachrichtigung / Öffentliche                            Benachrichtigung / Öffentliche
                                                              Zustellung der Stadt Greiz                                  Benachrichtigung / Öffentliche
    Zustellung der Stadt Greiz                                                                                            Zustellung der Stadt Greiz
                                                              Die Mitteilung der Stadtverwaltung Greiz vom
    Die Mitteilung der Stadtverwaltung Greiz vom
                                                              02.05.2018 mit dem Aktenzeichen 33/15-02/1718               Die Mitteilung der Stadtverwaltung Greiz vom
    02.05.2018 mit dem Aktenzeichen 33/15-02/1418
                                                              an Herrn Daniel Engl, letzte bekannte Anschrift             02.05.2018 mit dem Aktenzeichen 33/15-02/1918
    an Frau Rublita Cirpaci, letzte bekannte An-
    schrift Steilweg 11, 07973 Greiz, wird durch öf-          Kermannstraße 48, 07973 Greiz, wird durch öf-               an Frau Elisabeth Trakies, letzte bekannte An-
    fentliche Bekanntmachung zugestellt, da der der-          fentliche Bekanntmachung zugestellt, da der der-            schrift Rudolf-Breitscheid-Straße 79, 07973 Greiz,
    zeitige Aufenthaltsort der Pflichtigen unbekannt          zeitige Aufenthaltsort des Pflichtigen unbekannt            wird durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt,
    ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder           ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder             da der derzeitige Aufenthaltsort der Pflichtigen un-
    Zustellbevollmächtigten nicht möglich ist. Gemäß          Zustellbevollmächtigten nicht möglich ist. Gemäß            bekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter
    § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und                § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und                  oder Zustellbevollmächtigten nicht möglich ist. Ge-
    Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i.V.m. § 13              Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i.V.m. § 13                mäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und
    der Hauptsatzung der Stadt Greiz wird die Mit-            der Hauptsatzung der Stadt Greiz wird die Mit-              Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i.V.m. § 13 der
    teilung durch öffentliche Bekanntmachung zu-              teilung durch öffentliche Bekanntmachung zu-                Hauptsatzung der Stadt Greiz wird die Mitteilung
    gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mit-       gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mit-         durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Es
    teilung einen Termin enthält, dessen                      teilung einen Termin enthält, dessen                        wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung einen
    Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben                Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben                  Termin enthält, dessen Versäumung Rechtsnach-
    kann. Die Mitteilung kann innerhalb von einem             kann. Die Mitteilung kann innerhalb von einem               teile zur Folge haben kann. Die Mitteilung kann in-
    Monat ab dem Tag, der auf das Erscheinen dieses           Monat ab dem Tag, der auf das Erscheinen dieses             nerhalb von einem Monat ab dem Tag, der auf das
    Amtsblattes der Stadt Greiz folgt, gegen Vorlage          Amtsblattes der Stadt Greiz folgt, gegen Vorlage            Erscheinen dieses Amtsblattes der Stadt Greiz folgt,
    eines gültigen Lichtbildausweises von der Pflich-         eines gültigen Lichtbildausweises vom Pflichti-             gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises
    tigen oder durch einen bevollmächtigten Vertre-           gen oder durch einen bevollmächtigten Vertreter             vom Pflichtigen oder durch einen bevollmächtigten
    ter (ebenfalls Vorlage eines gültigen Lichtbild-          (ebenfalls Vorlage eines gültigen Lichtbildaus-             Vertreter (ebenfalls Vorlage eines gültigen Licht-
    ausweises und Vollmacht) im Eingangsbereich               weises und Vollmacht) im Eingangsbereich (Emp-              bildausweises und Vollmacht) im Eingangsbereich
    (Empfang) des Rathauses der Stadtverwaltung               fang) des Rathauses der Stadtverwaltung Greiz,              (Empfang) des Rathauses der Stadtverwaltung
    Greiz, Markt 12 zu den festgelegten Sprechzeiten          Markt 12 zu den festgelegten Sprechzeiten abge-             Greiz, Markt 12 zu den festgelegten Sprechzeiten
    abgeholt werden. gez. Grüner, Bürgermeister               holt werden. gez. Grüner, Bürgermeister                     abgeholt werden. gez. Grüner, Bürgermeister

     Impressum: Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Gerd Grüner t Redaktion: Kristin Schaller, Tel.: (03661) 703251 t Herausgeber: Stadt Greiz, Postfach 1261,
     07973 Greiz t Bürgermagazin im Internet: www.greiz.de/ amtsblatt t E-Mails erreichen die Redaktion des Bürgermagazins der Stadt Greiz unter der Adresse:
     amtsblatt@greiz.de t Gesamtherstellung: RIEDEL-Verlag & Druck KG, Tel.: 037208/8760, Fax.: 037208/ 876298, t E-Mail: info@riedel-verlag.de t Verteilung: RIEDEL-Verlag
     & Druck KG t Anzeigen: Tel.: 037208/876200 , E-Mail: info@riedel-verlag.de. Das Bürgermagazin erscheint in der Regel jeden 1. Freitag im Monat. Die Verteilung an die er-
     reichbaren Haushalte erfolgt über die ElsterPost GmbH & Co. KG. Die nicht zur Verteilung kommenden Exemplare liegen zur kostenfreien Mitnahme im Rathaus aus. Es wird
     für jeden Haushalt ein Bürgermagazin zur Verfügung gestellt. Sollten Sie das Greizer Bürgermagazin nicht erhalten haben, so können Sie dies gern unter folgender Telefon-
     nummer melden: (03661) 4552194. Gegen Erstattung eines Portos besteht die Möglichkeit für Interessenten auch außerhalb der Stadt Greiz, das „Bürgermagazin der Stadt Greiz“
C
M
     quartalsweise zusenden zu lassen. Einzelexemplare können kostenlos abgeholt werden: Stadtverwaltung Greiz, Markt 12, 07973 Greiz, Telefon: (03661) 703251 t Auflage: 14500
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K
     t Für Informationen außerhalb des amtlichen Teils sind die jeweiligen Vereine, Institutionen, Verbände und Kirchen verantwortlich.
Informationen |
12         06/2018 | 04. Mai 2018                                                                                                            26. Jahrgang
                                                                       Vereine
                                                                               proVOGTLANDschaft e.V.
t Apothekenbereitschaft                                                        mit neuen Informationen und Mitmachangeboten
                                                                               für den Erhalt unserer einzigartigen,
t Sa, 05. Mai 2018: Carola-Apotheke,
  Hauptstraße 55, 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
                                                                               bundesländerübergreifenden Natur- und
t So, 06. Mai 2018: Brücken-Apotheke                                           Kulturlandschaft des Dreiländerecks
  Brückenstraße 7/9, 07973 Greiz
                                                                               „Thüringisches-Sächsisches-Bayerisches Vogtland“ mitsamt der hervor-
t Do, 10. Mai 2018: Burg-Apotheke
                                                                               ragenden Artenvielfalt
  Lange Straße 15, 07985 Elsterberg
t Sa, 12. Mai 2018: Adler-Apotheke                                                 Über uns: proVOGTLANDschaft ist nun ein eingetragener Verein mit
  Thomasstraße 1a, 07973 Greiz                                                 dem Status der Gemeinnützig-keit. Wir engagieren uns -regional & bundes-
t So, 13. Mai 2018: Spitzweg-Apotheke                                          länderübergreifend- für den Schutz unserer einzigartigen Landschaft und Ge-
  Gerhart-Hauptmann-Straße 30, 07973 Greiz                                     schichte, der Förderung der Artenvielfalt und der Belange der ländlichen
t Sa, 19. Mai 2018: Rosen-Apotheke                                             Räume. Unser Schwerpunkt liegt dabei insbesondere im Dreiländereck des
  Bruno-Bergner-Straße 6, 07973 Greiz                                          sächsischen, thüringischen und bayerischen Vogtlandes. Die ehemalige Bür-
t So, 20. Mai 2018: Apotheke im Leubatal                                       gerplattform wurde von umweltbewussten, engagierten Bürgern schon 2016
                                                                               ins Leben gerufen, um dem gewaltigsten, finanziell begründeten Naturzer-
  Hauptstraße 28, 07957 Langenwetzendorf
                                                                               störungswerk seit 200 Jahren - und der damit einhergehenden, unwieder-
t Mo, 21. Mai 2018: Stadt-Apotheke
                                                                               bringlichen Vernichtung der Natur- und Lebensräume für Tiere, Pflanzen
  Schloßstraße 6, 07980 Berga/Elster                                           und uns Menschen vehement entgegenzutreten und Alternativen zu bieten.
t Mo, 21. Mai 2018: Apotheke im Spectrum Center                                Ziele: Bewahrung, Schutz und Förderung unserer VOGTLANDschaft
  Reichenbacher Straße 105, 07973 Greiz                                        • Forderung der Ausweisung von Schutzgebieten nach Naturschutzrecht
t Sa, 26. Mai 2018: Carola-Apotheke                                            • Beauftragung und Unterstützung von diversen Fachgutachten
  Hauptstraße 55, 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf                            • Förderung und Vernetzung eines regionenbezogenen “Sanften Tourismus“
t So, 27. Mai 2018: Brücken-Apotheke                                           • Förderung von Kunst & Kultur & Natur
  Brückenstraße 7/9, 07973 Greiz                                               • Förderung von einer bunten u. vielfältigen Bildungslandschaft
                                                                               • Bewahrung und Förderung des Ländlichen Raumes, der Lebensqualität,
                                                                                   Gesundheit und der Daseinsfürsorge
Abfallentsorgung                                                               • vielfältige thematische, gemeinsame Aktionen

t    Abfallentsorgungstermine                                                      Bei uns kann ein jeder sehr gerne seinen Fach- und Sachverstand,
Die Abfallentsorgungstermine sind im Internet über www.awv-ot.de abrufbar.     seine Ideen und Visionen sowie v.a. seine Verbundenheit und sein Herz
                                                                               für die vielfältigen Belange unserer wunderbaren Heimat mit einbringen.
                                                                               Wir freuen uns auf Sie / Euch.
t    Sperrmüll- und Schrottabfuhr
Der Sperrmüll / Schrott wird nur nach Anmeldung abgeholt. Der Sperrmüll
                                                                               Vereinsmitglied werden oder Kontakte knüpfen:
/ Schrott muß zum festgelegten Termin ab 6.00 Uhr zur Abholung bereitste-      • Antrag bitte von Webseite ausdrucken und per Brief an proVOGTLAND-
hen. Bitte beauftragen Sie uns unter der Servicenummer Tel. (0365) 8332150        SCHAFT (n.e.V.) Wolfram König, Stelzen 13, 07922 Tanna senden bzw. per
von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis         Email an info@provogtlandschaft.de oder per Fax an 03741/25180199
15.00 Uhr oder direkt über die Geschäftsstelle Greiz Tel (03661) 478020 oder   • Kontakt über www.provogtlandschaft.de oder info@provogtlandschaft.de
478021. Wichtiger Hinweis: Hausmüll, lose oder in Kartons oder Säcken
verstaut, wird zur Sperrmüllsammlung nicht entsorgt. Ebenso werden Au-
toersatzteile und Baumaterialien nicht mitgenommen. Sie können kosten-

                                                                                                                                                             Foto: proVOGTLANDschaft e.V.
pflichtig auf den Recyclinghof abgegeben werden. Der Verursacher kann
zur Anzeige gebracht werden und haftet für die Entsorgung.

t    Schadstoffmobil
Das Schadstoffmobil steht zu folgenden Zeiten auf den Recyclinghöfen: EDR
Entsorgungs-, Dienstleistungs- und Recycling GmbH., An der Goldenen Aue
2a, 07973 Greiz - Dölau, Tel. (03661)674133 jeden ersten Dienstag im Monat
von 16.00 bis 18.00 Uhr. Containerdienst Steudel, Untergrochlitzer Straße 4,
Tel. (03661)63253 jeden ersten Donnerstag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr.
                                                                                                                                                             Foto: Bäderkomplex Aubachtal

Sommer, Sonne, Badespaß
    Am 19. Mai ist es so weit, das Sommerbad lädt wieder zum Verweilen ein. Auf unserer Liege-
wiese, mit einer Fläche von über 3000 m² findet jeder den richtigen Platz zum Entspannen und
Sonne tanken. Ist die Wiese zu flach und die Bank zu hart, leihen Sie sich einfach einen unserer
bequemen Strandkörbe. Wer von der Sonne genug hat, kann es sich im Schatten, unter einem
der groß gewachsenen Bäume bequem machen. Im beheizten 50 m Becken, befüllt mit 1,2 Millionen
Litern klarem Quellwasser aus der Sankt Adelheidquelle, können Sie nach dem ausgiebigen Son-
nenbad abkühlen und Ihre Bahnen ziehen. Auf dem Matschplatz und im Planschbecken können
sich unsere jüngsten Gäste austoben.
    Egal ob schwimmen, rutschen oder bräunen, ein Badbesuch macht hungrig und durstig. Ab-
hilfe schafft da das Team vom Imbiss. Mit einer großen Auswahl an Speisen und Getränken ist
                                                                                                                                                                                     C
für jeden Geschmack etwas dabei.                                                                                                                                                     M
                                                                                                                                                                                     Y
                                                                                                                                                                                     K
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