Sommer, Sonne, Badespaß - Am 19. Mai wird im Greizer Sommerbad die Badesaison eröffnet - Stadt Greiz
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
26. Jahrgang Ausgabe 06/2018 BÜRGERMAGAZIN 04. Mai 2018 Amtsblatt der Stadt Greiz Sommer, Sonne, Badespaß Am 19. Mai wird im Greizer Sommerbad die Badesaison eröffnet. Ihr Veranstalterteam Amtliche Veranstaltungen informiert Bekanntmachungen ab Seite 4 ab Seite 8 ab Seite 15
Die Stadtverwaltung 2 06/2018 | 04. Mai 2018 26. Jahrgang informiert s Liebe Bürgerinnen und Bürger, nun ist der Won- rausforderungen und Entscheidungen. Was Fragen. Auch viele Greizer Vereine werden sich nemonat Mai schon mich nachdenklich stimmt: Nur etwa die Hälfte an diesem Tag präsentieren. wieder einige Tage der Einwohner fand den Weg an die Wahlurne Ein Jubiläum begehen wir am 12. Mai: Das alt – wir erlebten He- und machte von ihrem demokratischen Wahl- 35-jährige Bestehen der Tourist-Information xenfeuer am Ufer der recht Gebrauch. Greiz. Musikalisches, Unterhaltsames und Kuli- Weißen Elster, in vie- Da der Frühling nach anfänglichem Zögern narisches sowie kostenfreie Kurzführungen, er- len Kleingarten-und nun doch mit Macht Einzug hält, können auch mäßigte Eintritte in die Museen, Präsentationen Sportanlagen und den die Hochwassermaßnahmen planmäßig weiter- und Spiele werden das Programm des Tages be- 1. Mai mit der „Blüten- geführt werden; beispielsweise am Gommlaer stimmen. Auch hierzu lade ich Sie bereits ein. vielfalt – Rund um den Maibaum" im Zentrum Bach, dem Aubach und in der Greizer Neustadt, Nun bleibt mir nur noch, Ihnen einen ange- unserer Stadt. Für die Organisation bedanke ich wo der Zweckverband TAWEG das Kanalsystem nehmen Himmelfahrtstag und schöne Pfingsten mich auch in diesem Jahr beim Veranstaltungs- vollständig ertüchtigt. Diese Maßnahmen wer- zu wünschen. Familien, denen die Jugendweihe team der Greizer Freizeit-und Dienstleistungs den uns noch ein Stück weit begleiten. oder Konfirmation ins Haus steht, wünsche ich GmbH sowie dem Bauhof der Stadt Greiz. Ein Höhepunkt des Monats Mai ist sicherlich eine unvergessliche Feier. Ein wichtiges Datum des letzten Monats war das Europafest der Thüringer Staatskanzlei am Genießen Sie die Sonne und bleiben Sie vor der 15. April: Die Bürger der Stadt Greiz haben 5. Mai im Schlossgarten, zu dem ich Sie herzlich allem gesund! einen neuen Bürgermeister gewählt. Auch ich einlade. Ein buntes Bühnenprogramm mit Dis- Ihr reihe mich in die Schar der Gratulanten ein und kussion, Musik und Tanz sowie ein buntes Kin- wünsche Alexander Schulze viel Erfolg und derprogramm werden ebenso geboten wie In- Kraft bei der Umsetzung all seiner Pläne, He- formationsstände zu aktuellen europapolitischen Gerd Grüner t Das Bauamt der Stadt Greiz informiert Hochwasserschadensbeseitigung Stützmauer Salzweg – 2. Bauabschnitt Baubeginn für die Abschnitte Nr. 6 und 9 am Aubach – Nach dem Zum gegenwärtigen Zeitpunkt zeichnet sich ab, dass eine einver- symbolischen Spatenstich mit der Thüringer Ministerin für Infrastruktur nehmliche Lösung mit dem ausführenden Unternehmen nicht gelingt. und Landwirtschaft Frau Birgit Keller am 26.03.2018 erfolgte die Bau- Auf Grund des sich anbahnenden Rechtsstreites wird in den kommenden stelleneinrichtung des beauftragten Unternehmens in den ersten April- Wochen keine Bautätigkeit zu verzeichnen sein. Das Bauamt der Stadt wochen. Auf einer Länge von nahezu 220 Metern wird der Aubach zwi- Greiz ist in hohem Maße bemüht für den Fortgang der Arbeiten zu sor- schen der Brücke an der Eisbahn und der Fußgängerbrücke gen. Wir bitten um Verständnis für die Unannehmlichkeiten der un- Oßwaldstraße instandgesetzt. Die Fußgängerbrücke selbst wird ebenfalls mittelbar betroffenen Anwohner. neu errichtet. Nach Beendigung der Maßnahmen können die seit einigen Jahren an der Feuerwehr- und Rettungszufahrt zur Zwei-Felder-Turn- Pavillon Oberes Schloss halle stehenden Absperrgitter endlich beräumt werden. Die Fertigstel- lung wird zum Ende des Jahres 2018 angestrebt. Beeinträchtigungen Auf Grund der privaten Initiative von Herrn Dr. Klötzner wurden für den öffentlichen Verkehr sind nicht zu erwarten. seit dem vergangenen Jahr Spenden zur Sanierung / Restaurierung des Pavillons auf dem Oberen Schloss eingesammelt. Für diese Spenden wurde eine Haushaltsstelle gebildet und die Maßnahme gegenüber dem Freistaat Thüringen im Rahmen der Städtebauförderung angemeldet. Nachdem der sog. vorzeitige förderunschädliche Maßnahmebeginn ein- gegangen ist, wurde nunmehr begonnen das Bauwerk umfassend zu untersuchen, Aufmaße zu erstellen und eine denkmalpflegerische Ziel- stellung zu erarbeiten. Für das Bauwerk liegen leider keine Bestands- unterlagen vor. Da der Pavillon in Teilen geöffnet werden musste, um die Unterkonstruktion zu untersuchen, wurde das Bauwerk von Mitar- beitern des Bauhofs mit Bauzaun abgesperrt. Gegenwärtig kann der Pa- villon nicht betreten werden. Für die Spendeninitiative von Herrn Dr. Klötzner möchten wir uns nochmals ausdrücklich bedanken. Geplante Maßnahmen – Der Baubeginn für den Abschnitt Nr. 8 am Aubach zwischen der Brücke Genossenschaftsstraße und der Brücke Brauereistraße steht unmittelbar bevor. Darüber hinaus wird am Frie- senbach mit Instandsetzungsarbeiten begonnen. In der Juniausgabe des Bürgermagazins werden wir ausführlich darüber berichten. Fertigstellung einiger Maßnahmen – Nach Beendigung von Pflanzar- beiten werden die Maßnahmen am Gommlaer Bach, am Speicher Hohndorf und im Bereich Milchacker / Schleuße sukzessive fertiggestellt. Am Gomm- laer Bach wird im Auftrag des ZV TAWEG jedoch weiter gearbeitet. C M Foto: Antje-Gesine Marsch Y K
Die Stadtverwaltung 26. Jahrgang 06/2018 | 04. Mai 2018 3 informiert | Aktuelles Ida-Höhe: Kleinod soll weitere Verschönerung erfahren Ende letzten Jahres gab es gute Nachrichten Enkelin der jüngsten Reußenprinzessin Ida Emma für das auf der Ida-Höhe stehende Denkmal, das Antoinette Charlotte Victoria (* 4. September 1891 dem letzten regierenden Fürsten, Heinrich XXII. in Greiz; † 29. März 1977 in Droyßig – verheiratet Reuß Ältere Linie gewidmet ist: Dem Engagement mit Christoph Martin zu Stolberg-Roßla) hatte von Jörg Metzner, Rainer Koch, Hagen Rüster, den Artikel im vergangenen Jahr gelesen – zeigte Sven Michael Klein und Dr. Christian Espig ist es sich von der Idee, dieses Areal wieder aufzuwer- zu verdanken, dass ein Projekt nicht nur auf den ten und dem letzten regierenden Fürsten – ihrem Weg gebracht wurde, sondern nun sogar eine Er- Urgroßvater – eine bedeutsame Referenz zu er- weiterung erfährt. Das Medaillon mit dem Kon- weisen, mehr als begeistert und stellte dem Pro- terfei des Fürsten war wohl in den Wirren der jekt eine Summe von 3000 Euro zur Verfügung. beiden Weltkriege verschwunden. Nach dem 2. „Dafür sind wir von Herzen dankbar“, betonte Weltkrieg wurde es durch eine bescheidene, in- Jörg Metzner. Durch die mehr als großzügige zwischen längst verwitterte Variante aus Kunst- Gabe sei es nun möglich, rechterhand eine Bank sein ersetzt, die eine Strophe des Goethe-Gedich- aus Sandstein – 1,20 Meter lang, 40 Zentimeter tes „Über allen Gipfeln ist Ruh‘“ enthielt. breit und 45 Zentimeter hoch – nach histori- Medaillon wird nun durch ein Bild Heinrich XXII. schem Vorbild aufzustellen. Auch dieser Entwurf ersetzt. „Anhand einer originalen Fotografie ha- wurde nach einem geschichtlichen Foto gefertigt. ben wir das Oval mit dem Porträt des nach rechts Dadurch verschiebt sich zwar die Zeitschiene etwas schauenden Fürsten vergrößert, so dass wir un- nach hinten – man hatte für das Jahr 2018 den Ab- gefähr wissen, wie es aussah. Wir freuen uns schluss geplant – doch habe man mit April 2019 ein sehr, dass wir mit Bärbel Hempel aus Dresden Datum fest im Blick. Da steht das Denkmal genau eine Bildhauerin fanden, die den Entwurf nun 105 Jahre. künstlerisch umsetzen wird", erklärt dazu Jörg Metzner. Was die Initiatoren bis dahin nicht ahn- ten: Dr. Gisela Baronin Schenck zu Schweinsberg, Text und Foto: Antje-Gesine Marsch Kommunalwahlen 2018 Information der Stadtverwaltung Greiz Dank an alle Mitglieder der Wahlvorstände Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, bitte Wir möchten allen Bürgerinnen und Bürgern danken, die am 15. April von ihrem Wahlrecht beachten Sie, dass die Dienststellen der Stadt- Gebrauch gemacht haben. Unser besonderer Dank gilt den fast 250 ehrenamtlichen Mitglie- verwaltung Greiz am Freitag, den 11.05.2018, dern der 28 Wahlvorstände in der Stadt Greiz. Ohne ihr Engagement und ihre Einsatzbereit- bis auf wenige Ausnahmen, geschlossen schaft wäre es nicht möglich, dass unsere Bürgerinnen und Bürger ihr demokratisches Grund- sind. In dringenden Angelegenheiten bitten recht wahrnehmen. wir Sie um eine rechtzeitige Terminverein- Wir verbinden unseren Dank mit dem Wunsch, dass Sie sich auch bei den kommenden Wahlen barung mit dem für Ihr Anliegen zuständi- zur Mitwirkung in den Wahlvorständen der Stadt Greiz bereit erklären. gen Amt. Weitere Informationen können Sie auch über die Homepage der Stadt Greiz - www.greiz.de - abrufen. Gerd Grüner Anja Weidlich Bürgermeister der Stadt Greiz Wahlleiterin der Stadt Greiz Ihre Stadtverwaltung Greiz Ball des Sports Das hat es in der Geschichte der Sportlerum- frage des Landkreises Greiz erst zwei Mal gegeben: Während im Vorjahr der TSV Zeulenroda mit sei- ner Sektion Feuerwehrsport alle Preise abräumte, gelang dies 2018 in den drei Kategorien der Um- frage zum populärsten Sportler, der populärsten Sportlerin und der populärsten Mannschaft des Jahres 2017 dem 1. Schwimmklub Greiz von 1924 e.V. Der große Saal der Vogtlandhalle Greiz bot am 14. April die perfekte Kulisse, beim Ball des Sports neben den Sportlern auch die ehrenamt- lich verdienstvollen Sportfunktionäre gebührend zu ehren. Die zahlreichen Gäste, darunter Sportler, Übungsleiter, Mitglieder von Sportverbänden und -vereinen, Sportförderer und sportbegeisterte Bürger erlebten eine glanzvolle Veranstaltung. Text und Foto: Antje-Gesine Marsch Auf der Bühne der Vogtlandhalle Greiz C M vereinen sich alle Umfragesieger und Y K Geehrten noch einmal zum gemeinsamen Bild.
Aktuelles | Ihr Veranstalter- 4 06/2018 | 04. Mai 2018 26. Jahrgang team informiert Es „osterte“ in der Schloss- und Residenzstadt Greiz – Einige Impressionen Freitag, 08.06.2018 19.30 Uhr Eröffnung des Festwochenendes mit VOGTLAND RADIO 20.00 Uhr Ein Live-Erlebnis der Extraklasse Spirit of Smokie… einzigartig, beeindruckend, emotional und mitreißend UND Beat Club Leipzig Die Rocklegende live on Tour mit Hits aus den Sechzigern & Siebzigern Luftballonaktion Als Auftakt zum bevorstehenden Park - und Schlossfest laden wir alle Kinder recht herzlich zur traditionellen Luftballonaktion in den Schlossgarten ein. Am 30.05.2018, um 10.00 Uhr lassen wir mit euch wieder viele Fotos: Antje-Gesine Marsch bunte Luftballons steigen. Wir freuen uns über eine rege Teil- nahme. Bei Rückfragen GFD Bereich Veranstaltungen, Telefon: 03661- 455 88 00. Ihr Veranstalterteam C M Y K
Ihr Veranstalterteam 26. Jahrgang 06/2018 | 04. Mai 2018 5 informiert s Verkehrseinschränkungen zum Park- und Schlossfest Sperrungen: Fahrzeuge außerhalb des Festgebietes, für den Fall notwendiger Fahrten, zu parken. Zufahrten Westernhagenplatz: Ab Montag, den 04.06., ab zu Grundstücken etc. können nur in der veran- 6.00 Uhr ist das Parken auf dem Westernhagen- staltungsfreien Zeit zwischen 2.00 und 9.00 Uhr platz nicht mehr möglich, da der Aufbau der morgens auf eigene Gefahr erfolgen. Fahrgeschäfte beginnt. Behindertenparkplätze: Behindertenparkplätze Puschkinplatz, Baderei, Schlossbergstraße, Frie- werden auf dem Parkplatz Neustadtring und densbrücke: Ab Donnerstag, den 07.06., ab 6.00 Parkplatz Lehmgrube ausgewiesen. Der Parkplatz Uhr ist der Bereich Puschkinplatz, Baderei, in der Siebenhitze besteht weiterhin. Schlossbergstraße, Friedensbrücke für den Ver- kehr gesperrt. Parkplätze: Für Festbesucher steht der Parkplatz Elsterufer, Neustadtring, Am Kreisverkehr, Am Festgebiet-Innenstadt: Die Sperrung der gesam- Landratsamt, Lehmgrube sowie die Parkhäuser ten Innenstadt ab Thomasstraße, erfolgt ab Frei- Schlossgarage und Hohe Gasse zur Verfügung. tag, den 08.06., um 14.00 Uhr. In der Neustadt ist ebenfalls Parken auf den ge- kennzeichneten Flächen möglich. Einschränkun- Anlieferung von Waren, Möbel, Abholung Leer- gen bestehen hier wieder am Sonntag aufgrund gut etc.: Anwohner, Händler und Gewerbetrei- des Festumzuges. Im Festgebiet bestehen keine bende im Festgebiet „Altstadt“ werden dringend Parkmöglichkeiten. gebeten, alle Anlieferungen, Leergutabholungen, Lieferung von Speditionen etc. vor den 07.06. zu Festumzug: Aufgrund des Festumzuges werden legen. zusätzliche Sperrungen, Umleitungen sowie „Musiknacht zum Park- und Park- und Halteverbote am 10.06. in der Neustadt Schlossfest“ Bus und Taxi: Ab Donnerstag, dem 07.06. bis ein- notwendig. Die Aufstellung des Festumzuges er- schließlich 11.06., fahren die Busse nicht mehr folgt ab ca. 11.30 Uhr in der Neustadt – Bereiche: Der Kartenvorverkauf für die musikali- über die zentrale Haltestelle auf dem Puschkin- Carolinenstraße (ab Einmündung zur Tannen- sche Abschlussveranstaltung am 10.06.2018, platz aufgrund Vorbereitungen zum Park-und dorfbrücke), Wiesenstraße, Südstraße, Elsterplatz, um 20.00 Uhr in der Vogtlandhalle läuft Schlossfest. Die Hinweise des ÖPNV sind unbe- R.-Breitscheid-Straße (ab Kreuzung Wiesen- auf Hochtouren. Die Tickets kosten im Vor- dingt zu beachten, vor allem hinsichtlich der Er- straße), R.-Luxemburg-Straße (ab Kreuzung Wie- verkauf 27,00 € und an der Abendkasse satzhaltestellen. senstraße). Der Festumzug beginnt um 13.00 Uhr 31,00 € (alle Plätze gleicher Preis) und sind Die PRG bietet zusätzliche Fahrten an, alle Infos und führt über die Carolinenstraße, Schlossbrü- in der Vogtlandhalle und in der Tourist-In- unter: www.prg-greiz.de. Die Taxistandplätze wer- cke (Seite zum Schlossgarten) in die Thomasstraße formation Greiz erhältlich. Es erwartet Sie den ab den 07.06. auf den Rathenauplatz verlegt. und weiter zum Westernhagenplatz. Die Auflö- wie immer ein unvergessliches Musikerleb- sestrecke führt über die Marienstraße. Im Auf- nis mit der Vogtland Philharmonie Greiz/ Pflegedienste, Essen auf Rädern: Pflegedienste, stell- und Auflösebereich werden um besondere Reichenbach. Das Konzert wird rechtzeitig Essen auf Rädern beachten bitte ebenfalls die ge- Beachtung der Einschränkungen hinsichtlich beendet sein, sodass alle Besucher das große nannten Sperrungen. Einzelabstimmungen soll- Parken gebeten. Abschlussfeuerwerk genießen können. ten mit dem Veranstalterteam erfolgen. Ab Dienstag, 12.06. fahren die Busse der Zufahrt Krankenhaus: Die Zufahrt zum Kran- PRG wieder planmäßig ab Haltestelle kenhaus sollte über Kreisverkehr, Parkgasse, Sie- Puschkinplatz. Bei der Greizer Freizeit- und Dienstleistungs benhitze erfolgen. Eine Zufahrt über Hohe Gasse GmbH & Co. KG ist eine Stelle als / Siebenhitze zum Krankenhaus ist ebenfalls Rückfragen / Abstimmung: Für Rückfragen und möglich. Es kann zu Behinderungen während Abstimmungen wenden Sie sich bitte rechtzeitig des Festumzuges kommen. vor dem Park- und Schlossfest an das Veranstal- Mitarbeiter/Mitarbeiterin terteam, Burgstraße 8, Telefon: 03661- 455 88 00 Sachbereich Veranstaltung Parken im Festgebiet für Anwohner, Gewerbe- treibende: Alle Anwohner und Gewerbetrei- Vielen Dank für Ihr Verständnis. zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefris- bende in der Innenstadt werden gebeten, ihre Ihr Veranstalterteam tet zu besetzen. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einer durchschnittlichen Information zu Taxi-Standplätzen und Arbeitszeit von 15 Stunden/Woche. Bei der Arbeitszeitgestaltung sollten Sie flexibel Haltestellen für Busse zum Park- und Schlossfest sein, da ein Einsatz am Wochenende und an Feiertagen notwendig ist. Nähere Infor- Aufgrund der Durchführung des Park- und Schlossfestes in der Greizer Innenstadt, werden die mationen über die zu besetzende Stelle fin- Taxi- Standplätze vom 07.06. – 10.06.2018 auf den Dr.-Rathenau-Platz verlegt. Während des Festum- zuges am Sonntag wird es zusätzliche Einschränkungen geben. Bitte beachten Sie weitere Informa- den Sie unter: Greizer Freizeit- und Dienst- tionen zum Festumzug. Die Bushaltestellen am Puschkinplatz können während des Park- und leistungs GmbH & Co. KG, Weberstraße 28, C Schlossfestes ebenfalls nicht genutzt werden. Wir bitten daher, unbedingt die entsprechenden Mit- 07973 Greiz, Tel.: 03661/628230, gewog@ge- M Y teilungen der Busbetriebe, für die Zeit vom 07.06. bis 11.06. zu beachten. Mit der PRG sicher nach wog-greiz.de, www.gewog-greiz.de K Hause. Alle Infos unter: www.prg-greiz.de
Wir gratulieren | 6 06/2018 | 04. Mai 2018 26. Jahrgang Informationen | Anzeigen Der Bürgermeister der Stadt Greiz gratuliert: Der Thüringer Bürgerbeauftragte Groh, Elsbeth zum 95. Geburtstag am 05.05. vor Ort in Greiz Martens, Günther zum 95. Geburtstag am 21.05. Dittrich, Irmgard zum 95. Geburtstag am 23.05. Der Thüringer Bürgerbeauftragte Dr. Kurt Herzberg ist am 8. Mai 2018 Popien, Erika zum 90. Geburtstag am 07.05. zu einem Sprechtag in Greiz. Die Gespräche finden ab 9 Uhr im Landratsamt Figura, Marga zum 90. Geburtstag am 10.05. Greiz, Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz, Raum 112, statt. Interessierte werden Franke, Ruth zum 90. Geburtstag am 15.05. gebeten, einen persönlichen Gesprächstermin unter der Tel.-Nr. 0361 57 Hoßbach, Vera zum 90. Geburtstag am 17.05. 3113871 zu vereinbaren. Der Thüringer Bürgerbeauftragte hilft Bürgerinnen Schaller, Irmgard zum 90. Geburtstag am 18.05. und Bürgern in allen Fällen, in denen sie von einer Handlung der öffentlichen Hahn, Elfriede zum 90. Geburtstag am 26.05. Schulz, Christa zum 85. Geburtstag am 02.05. Verwaltung betroffen sind. Jeder hat das Recht, sich mit seinem Anliegen Dübler, Gisela zum 85. Geburtstag am 07.05. an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Der Bürgerbeauftragte befasst sich Kießling, Günter zum 85. Geburtstag am 08.05. mit den von Bürgern herangetragenen Wünschen, Anliegen und Vorschlä- Weiser, Johannes zum 85. Geburtstag am 10.05. gen und hilft ihnen im Umgang mit Behörden. Er wirkt auf eine schnelle, Baumgart, Jutta zum 85. Geburtstag am 21.05. unbürokratische und einvernehmliche Erledigung der Bürgeranliegen hin. Blask, Ursula zum 85. Geburtstag am 22.05. Sofern der Bürgerbeauftragte nicht zuständig ist, leitet er das Anliegen an Thiem, Eberhard zum 85. Geburtstag am 26.05. die entsprechende Stelle weiter. Weitere Informationen sowie Termine für Bautz, Meinhard zum 85. Geburtstag am 29.05. Gespräche im Büro des Bürgerbeauftragten in Erfurt sind unter www.buer- Wude, Annemarie zum 80. Geburtstag am 01.05. gerbeauftragter-thueringen.de zu finden. Bürgeranliegen können auch Rödel, Günter zum 80. Geburtstag am 02.05. schriftlich per E-Mail an post@buergerbeauftragter-thueringen.de sowie Wetzel, Gisela zum 80. Geburtstag am 03.05. postalisch an das Postfach 90 04 55, 99096 Erfurt gerichtet werden. Limmer, Reinhold zum 80. Geburtstag am 05.05. Reißmann, Christine zum 80. Geburtstag am 05.05. Eckelt, Günter zum 80. Geburtstag am 06.05. Seifert, Günter Angermann, Renate zum 80. Geburtstag am 06.05. zum 80. Geburtstag am 07.05. EINLADUNG zur BUND Frühjahrs- Böhm, Roland Bachmann, Lothar zum 80. Geburtstag am 08.05. zum 80. Geburtstag am 10.05. PFLANZENTAUSCH BÖRSE Kellner, Anette zum 80. Geburtstag am 10.05. am Dienstag, 8. Mai 2018 von 9 -12 Uhr auf dem Greizer Markt. Ge- Trapp, Wera zum 80. Geburtstag am 12.05. tauscht werden können wieder alle Zimmer- und Gartenpflanzen die bei Trottnow, Elfriede zum 80. Geburtstag am 12.05. Ihnen übrig oder einfach zu üppig geworden sind. Diese sollten möglichst Zeidler, Renate zum 80. Geburtstag am 12.05. Hedler, Dorothea zum 80. Geburtstag am 13.05. in transportablen Größen und Mengen mitgebracht werden. Gerne werden Kerstel, Wolfgang zum 80. Geburtstag am 14.05. überzählige Jungpflanzen von Gemüse und Blumen, Samen, Blumenzwie- Schadwill, Karen zum 80. Geburtstag am 14.05. beln, Stauden, Gehölze, Kübel-oder Balkonpflanzen von den Besuchern Sonntag, Hannelore zum 80. Geburtstag am 14.05. angenommen. Es kann wieder nach Herzenslust getauscht, geplauscht und Fehlow, Hansi zum 80. Geburtstag am 15.05. verschenkt werden. Sie sind natürlich auch willkommen, wenn Sie keine Meckler, Christa zum 80. Geburtstag am 15.05. Pflanzen mitbringen, nur etwas für den Garten oder den Balkon suchen Schneider, Wilfried zum 80. Geburtstag am 18.05. oder Fragen zum Gärtnern haben. Die Vereinsmitglieder beraten Sie gern. Gebert, Hans zum 80. Geburtstag am 21.05. Über Spenden freut sich der Verein. Griebel, Christian zum 80. Geburtstag am 21.05. Scherf, Reiner zum 80. Geburtstag am 21.05. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Orels, Anneliese zum 80. Geburtstag am 22.05. Ortsverband Greiz, A. Michael Reinelt, Irmgard zum 80. Geburtstag am 22.05. Kießling, Ursula zum 80. Geburtstag am 23.05. Weidlich, Hans zum 80. Geburtstag am 25.05. Burmeister, Gerhard zum 80. Geburtstag am 30.05. Golle, Klaus zum 80. Geburtstag am 30.05. Einwohner der Stadt Greiz, die mit einer Veröffentlichung bzw. Weitergabe ihrer Daten nicht einverstanden sind, können der Weitergabe ihrer Daten bei der Stadt- verwaltung Greiz im Bürgerbüro, Marienstraße 2 in 07973 Greiz oder im Einwohner- meldeamt, Marienstraße 2 in 07973 Greiz, schriftlich widersprechen - hier sind auch die Anträge kostenlos erhältlich. Die Einrichtung einer Übermittlungssperre wird dann entsprechend Bundesmeldegsetz vorgenommen.
Die Stadtverwaltung 26. Jahrgang 06/2018 | 04. Mai 2018 7 informiert | Anzeigen Nachruf Die Stadt Greiz und ihr Stadtrat trauern um Herrn Otto Schlutter Träger der Bürgermedaille der Stadt Greiz in Silber Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Gerd Grüner Dr. Andreas Hemmann Bürgermeister Vorsitzender des Stadtrates der Stadt Greiz der Stadt Greiz Sitzungstermine des Stadtrates der Stadt Greiz und der Ausschüsse t 16.05.2018, 17:00 Uhr Haupt- und Finanzausschuss t 17.05.2018, 18:00 Uhr Bau- und Umwelt, Verkehrs- und Wirtschaftsausschuss t 30.05.2018, 18:00 Uhr Stadtratssitzung Sitzungstermine der Ortsteilräte t 08.05.2018, 19:30 Uhr OTR Kurtschau t 09.05.2018, 19:30 Uhr OTR Gommla t 14.05.2018, 19:00 Uhr OTR Dölau/Sachswitz/Rothethal t 16.05.2018, 19:00 Uhr OTR Cossengrün/Hohndorf/ Schönbach, Gasthaus Erbprinz (Hohndorf) t 17.05.2018, 18:00 Uhr OTR Obergrochlitz/Caselwitz t 22.05.2018, 19:00 Uhr OTR Raasdorf Redaktionsschluss & Erscheinungstermin für das nächste Bürgermagazin der Stadt Greiz Redaktionsschluss Erscheinungstag t Juni 2018 16.05.2018 01.06.2018 (Aufgrund des Feiertages am 21. Mai ist der Redaktionsschluss bereits am Mittwoch.) Ihr Kontakt zur Stadtverwaltung t Bürgerbüro: Tel.: 03661/703423, bb@greiz.de, www.greiz.de, Mo: 9-12, 13-15 Uhr • Di: 9-12, 13-16 Uhr • Mi: 9-12 Uhr • Do: 9-12, 13-17 Uhr • Fr: 9-12 Uhr t Rathaus Zentraler Empfang, Tel.: 03661/7030, Mo: 9-12. Uhr • Di: 9- 12 Uhr, 14-16 Uhr • Do : 9- 12 Uhr, 14- 18 Uhr, Fr: 9-12 Uhr t Schiedsstelle: Sprechstunde jeden 1. Dienstag im Monat von 17:00- 18:00, Rathaus, Raum 109, Ansprechpartner: Frau Schade, telefonisch während der Sprechzeiten unter 03661/ 703301 t Seniorenbeirat: Sprechstunde jeden 1. Dienstag im Monat, 10- 11 Uhr, Rathaus, Raum 102, Ansprechpartner: Reinhardt Seiffert, Tel.: (03661) 672979, E-Mail: seifert@gmx.de
Amtliche 8 06/2018 | 04. Mai 2018 26. Jahrgang Bekanntmachungen Bei der Stadt Greiz ist zum nächstmöglichen Bekanntmachung der Feststellung Zeitpunkt eine Stelle als des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl in der Stadt Greiz am 15. April 2018 Mitarbeiter/in 1. Der Wahlausschuss der Stadt Greiz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16. April 2018 das fol- im städtischen Bauhof gende endgültige Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in der Stadt Greiz am 15. April 2018 festgestellt. zu besetzen. Es handelt sich um eine unbe- fristete Vollzeitstelle. Die Eingruppierung er- Zahl der Wahlberechtigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17892 folgt, vorbehaltlich der zu erstellenden Stel- Zahl der Wähler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9982 lenbeschreibung und -bewertung, nach der Zahl der ungültigen Stimmabgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .106 Entgeltgruppe E 3 der Anlage A des TVöD. Zahl der gültigen Stimmabgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9876 Nähere Informationen über die zu besetzende Beteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .55, 8 % Stelle finden Sie unter www.greiz.de/ Stadt- verwaltung und der Rubrik „Stellenaus- schreibungen“. Es lag mehr als ein gültiger Wahlvorschlag vor, so dass die Wahl als Verhältniswahl durchge- führt wurde. Jeder Wähler hatte eine Stimme. Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf: Bei der Stadt Greiz sind ab dem nächstmögli- chen Zeitpunkt mehrere Stellen als Listen- Kennwort des Wahlvorschlags Name Vorname Stimmen Nr. der Partei / Wählergruppe / absolut % des Einzelbewerbers Erzieher / Erzieherin in Kindertageseinrichtungen 1 Christlich Demokratische Schulze Alexander 5644 57,1 Union Deutschlands zu besetzen. Die Einstellung erfolgt befristet für das Kita- 2 DIE LINKE Steiniger Holger 779 7,9 Jahr 2018/19. Es handelt sich um mehrere Teilzeitstellen mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 3 Sozialdemokratische Partei Wartenberg Ines 1065 10,8 mindestens 30 Stunden. Das Entgelt be- Deutschlands stimmt sich nach der Entgeltgruppe S8a des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Nähere Informationen über die zu 4 Interessengemeinschaft für Dr. Geißler Jörg 1767 17,9 Wirtschaft und Arbeit e.V. besetzende Stelle finden Sie unter www.greiz.de/Stadtverwaltung unter der Rubrik „Stellenausschreibungen“. 5 Böttger Böttger Heinz-Dieter 138 1,4 6 Röder Röder Torsten 483 4,9 Bei der Stadt Greiz ist ab dem nächstmögli- chen Zeitpunkt eine Stelle als Herr Alexander Schulze - Christlich Demokratische Union Deutschlands, erhielt bei der Wahl mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen. Damit ist er zum Bürgermeister der Mitarbeiter / Mitarbeiterin in Stadt Greiz gewählt. der Tourist-Information Greiz 2. Jeder Wahlberechtigte und auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte nicht wahlberechtigte Bewerber kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung zu besetzen. Die Einstellung erfolgt unbefris- des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei tet. Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Greiz, Dr. Rathenau-Platz 11, 07973 einer durchschnittlichen regelmäßigen wö- Greiz , wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der chentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden. Das Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden Entgelt bestimmt sich nach der Entgelt- persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfech- gruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentli- tungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berück- chen Dienst (TVöD). Nähere Informationen sichtigt werden. über die zu besetzende Stelle finden Sie unter www.greiz.de/Stadtverwaltung unter der Greiz, den 16. April 2018 C M Rubrik „Stellenausschreibungen“. Y K Anja Weidlich, Wahlleiterin der Stadt Greiz
Amtliche 26. Jahrgang 06/2018 | 04. Mai 2018 9 Bekanntmachungen Neuwahlen zur Besetzung der Schiedsstelle der Stadt Greiz und der Gemeinde Neumühle Die fünfjährige Amtszeit der Schiedsperso- wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen Die Tätigkeit der Schiedsperson unterliegt der nen der Schiedsstelle der Stadt Greiz und der einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust Aufsicht der Justizverwaltung nach Maßgabe des Gemeinde Neumühle endet im November 2018. der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Thüringer Schiedsstellengesetzes, nicht aber der Folge haben kann. Weiterhin können auch solche Aufsicht der Gemeinde. Die Aufsicht des Frei- Die Stadt Greiz und die Gemeinde Neumühle Personen, die wegen geistiger oder körperlicher Be- staates wird durch den Direktor des Amtsgerich- haben vereinbart, dass die Aufgaben der Schieds- hinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß tes ausgeübt. stelle der Gemeinde Neumühle durch die Schieds- ausüben können oder für die zur Besorgung aller stelle der Stadt Greiz übernommen werden. ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch Die Schiedsperson hat nach entsprechenden einstweilige Anordnung bestellt ist, keine Schieds- Anträgen der hilfesuchenden Bürger in Rechts- Nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz personen werden. Letztlich dürfen die sich für das angelegenheiten über Geldzahlungen oder Lie- werden die Tätigkeiten der Schiedsstelle von ei- Amt der Schiedsperson bewerbenden Bürger nicht ferung bzw. Übergabe von Sachen zu vermitteln. nem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau durch gerichtliche Anordnung in ihrer Verfügung Keine Befugnis der Schiedsperson zur Schlich- (Schiedsperson) wahrgenommen. Des Weiteren über ihr Vermögen beschränkt sein. tung besteht jedoch hinsichtlich solcher Verfah- soll mindestens eine stellvertretende Schiedsper- ren, für die die Verwaltungs-, Sozial- oder Finanz- son gewählt werden. Nach diesen gesetzlichen Gründen soll nach gerichte zuständig sind. Die Schiedsperson kann der Durchführungsverordnung für Thüringer vor allem in kaufrechtlichen, mietrechtlichen, Schiedspersonen werden im Rahmen des Schiedsstellen auch nicht als Schiedspersonen werkvertragsrechtlichen oder ähnlichen ver- Thüringer Schiedsstellengesetzes zur vergleichs- berufen werden, tragsrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. Rei- weisen Erledigung von Streitsachen zwischen - wer gegen Grundsätze der Menschlichkeit severtragsstreitigkeiten, vermitteln. In Betracht Bürgern eingesetzt. Die kommunale Schiedsstelle oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder kommen ebenfalls Vermittlungsversuche hin- entscheidet daher anders als das staatliche Ge- - wer wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher sichtlich von Schmerzensgeldforderungen. Die richt nicht über Ansprüche, sondern führt eine oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicher- Schiedsperson hat jedoch auch in strafrechtli- gütliche Einigung der streitenden Personen her- heitsdienstes der ehemaligen DDR oder als chen Angelegenheiten Befugnisse und Verpflich- bei. Sie erspart dem Bürger damit ein wesentlich diesen Mitarbeitern gleichgestellte Person für tungen, soweit leichtere Vergehen gegeben sind. langwierigeres und teures gerichtliches Verfah- das Amt nicht geeignet ist. ren und leistet dadurch zugleich einen bedeuten- Für ihre Tätigkeit stellt die Schiedsperson den den Beitrag zu Entlastung der Justiz. Die Gemeinde hat von dem Bewerber auf das am Schlichtungsverfahren Beteiligten entspre- Amt der Schiedsperson eine schriftliche Erklärung chende Gebühren und Auslagen in Rechnung. Bürgerinnen und Bürger, die sich der Wahl zu verlangen, dass er kein Mitarbeiter des Staatssi- Die Beitreibung der Kostenrechnung erfolgt zur Schiedsperson stellen möchten, senden ihre cherheitsdienstes oder ähnliches gewesen ist. durch die Stadt Greiz. Von den zu erhebenden schriftliche Bewerbung bis spätestens 31.05.2018 Gebühren, die gesetzlich festgelegt sind, erhält an die Stadtverwaltung Greiz Die Schiedsperson wird vom Stadtrat für 5 die Schiedsperson 50 %. - Allgemeine Ordnungsbehörde - Jahre gewählt. Die gewählte Schiedsperson be- Stichwort: - Schiedsstelle - darf, bevor sie tätig werden darf, der Bestätigung Soweit die Schiedsperson Auslagen hatte, be- Markt 12, 07973 Greiz durch den Direktor des Amtsgerichtes. Die kommt sie diese ebenfalls erstattet. Telefon- und Schiedsperson hat nach entsprechender Bestäti- Postgebühren trägt die Gemeinde ebenso wie ge- Es können sich sowohl Einwohner der Stadt gung an mindestens einem Werktag pro Woche nehmigte Dienstreisen oder Dienstgänge, soweit Greiz als auch der Gemeinde Neumühle bewer- Sprechstunden in der im Rathaus Greiz einge- sie nicht von den Parteien des Schiedsverfahrens ben. Die Bewerber sollen bei Beginn der Amts- richteten Schiedsstelle abzuhalten. Über die zu begleichen sind. periode das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. durchgeführten Vergleichsversuche ist ein Pro- Lebensjahr möglichst nicht überschritten haben. tokollbuch, ein Kassenbuch sowie eine Sammlung Sollte Ihr Interesse an dem dargestellten Amt der Kostenrechnungen zu führen. Entspre- geweckt worden sein, so bewerben Sie sich bitte Voraussetzung für das Amt der Schiedsper- chende amtliche Muster sind vorhanden. schriftlich unter Angabe Ihrer Personalien, Ihres son ist die Eignung nach Persönlichkeit und Fä- Berufs und der Versicherung, dass Sie nicht für den higkeiten. Zu einer Schiedsperson kann nicht ge- Die Gemeinde trägt die Sachkosten der Staatssicherheitsdienst oder einer dieser Behörde wählt werden, wer infolge einer gerichtlichen Schiedsstelle und unterstützt die Schiedsperso- gleichgestellten Behörde tätig gewesen sind. Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentli- nen bei der Bewältigung ihrer Büroarbeit. Die cher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätz- Schiedsperson ist jedoch ehrenamtlich für den lichen Tat zu einer Freiheitsstraße von mehr als 6 Freistaat Thüringen tätig. Dabei steht sie als gez. Gerd Grüner Monaten verurteilt wurde. Ebenfalls sind Personen Amtsträger in einem öffentlich-rechtlichen Bürgermeister ausgeschlossen, gegen die ein Ermittlungsverfahren Amtsverhältnis. Bekanntmachung 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Greiz I. Mit Beschluss vom 28.02.2018, Beschlussnummer 180/2018, hat der Stadtrat der Stadt Greiz die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Greiz beschlossen. II. Das Landratsamt Greiz hat mit Bescheid vom 22.03.2018 (15-2018/0178) die Genehmigung zur 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Greiz erteilt. III. Die Einsichtnahme in die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 53 a Absatz 4 ThürKO kann ab sofort bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes in der Stadtverwaltung Greiz, Rathaus, Markt 12, Zimmer 309, während der allgemeinen Sprechzeiten erfolgen. C M Y K gez. Grüner, Bürgermeister
Amtliche 10 06/2018 | 04. Mai 2018 26. Jahrgang Bekanntmachungen 5. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von t Das Ordnungsamt Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von der Stadt Greiz Betreuungsangeboten der Kindertageseinrichtungen informiert in kommunaler Trägerschaft der Stadt Greiz vom 17.04.2018 Veröffentlichung von Fundsachen Auf Grund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in Folgende Fundsachen wurden im Fundbüro der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 6 des der Stadt Greiz abgegeben und können wäh- Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95); der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgaben- rend der Öffnungszeiten von den Eigentü- gesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zu- mern abgeholt werden: letzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150), des § 90 des Achten Buches Sozialge- setzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 11. Zeitraum: 20.10.2017 bis 31.03.2018 September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618), der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung Kategorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Anzahl von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Mobiltelefone . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz - ThürKitaG) vom 18. Dezember Schlüsselbunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2017 (GVBl. S. 276) hat der Stadtrat der Stadt Greiz in der Sitzung am 28.02.2018 die folgende 5. Än- Uhr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 derungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Be- Brille . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 treuungsangeboten der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Greiz vom Mütze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 27.08.2007 beschlossen: Fahrrad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Es wird darauf hingewiesen, dass das Eigen- §1 Satzungsänderung tum an den Fundsachen, falls die Verlierer sich nicht melden, nach Ablauf von 6 Mo- 1. a) Dem § 4 wird folgender § 4 a - Elternbeitragsfreiheit - angefügt: naten nach Anzeige des Fundes beim Fund- Für die Betreuung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen wird im Zeitraum der büro der Stadt Greiz auf den Finder oder bei Verzicht auf jegliche Fundrechte auf die Ge- letzten zwölf Monate vor dessen regulärem Schuleintritt (jeweils erster Schultag für alle nach § 18 meinde des Fundortes übergeht. Abs. 1 Thüringer Schulgesetz schulpflichtigen Kinder) kein Elternbeitrag erhoben. Für ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen, welches nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Schulgesetzes von der Schulpflicht zurückgestellt wurde, verlängert sich die Elternbeitragsfreiheit bis zum Tag vor dessen ersten Schultag. Sofern die Betreuung in dem Monat, in dem die Elternbeitragsfreiheit beginnt, Verkauf von keinen vollen Monat mehr umfasst, wird ein Elternbeitrag nur bis zum Tag vor Beginn der jeweiligen Fundfahrrädern Elternbeitragsfreiheit erhoben. Hierzu wird der jeweils zu zahlende Monatsbeitrag durch 30 Tage dividiert und mit der Anzahl der Tage im jeweiligen Monat vom 01. des Monats bis einschließlich Das Fundbüro der Stadt Greiz veräußert in des Tages vor Beginn der Elternbeitragsfreiheit multipliziert. einem freihändigen Verkauf ca. 20 Fund- fahrräder. Die Veräußerung erfolgt an den- jenigen, der bis zum 28.05.2018 das höchste §2 Inkrafttreten Gebot für das jeweilige Fundfahrrad abgibt. Sofern mehrere gleichlautende Höchstge- Diese Änderungs-/Ergänzungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft. bote (Festbetrag) vorliegen, erhält derjenige den Zuschlag, dessen Gebot zuerst abgege- ausgefertigt: Greiz, 17.04.2018 ben wurde. Die Besichtigung der Fundfahrräder findet am 24.05.2018 in der Zeit von 10-11Uhr gez. Grüner und 15-16 Uhr im Marstallgelände statt. Ge- Bürgermeister Siegel bote können bis zum 28.05.2018 schriftlich in einem verschlossenen Umschlag im Ord- nungsamt, Marienstr. 2, 07973 Greiz abge- Hinweis nach § 21 Abs. 4 ThürKO: geben werden. „Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz ent- halten oder auf Grund dieses Gesetz erlassen worden sind, zu Stande gekommen, so ist die Verletzung un- Das Mindestgebot ist am jeweiligen Fahrrad beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Ge- ersichtlich angebracht. Die Fahrräder wer- meinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht den im augenscheinlichen Zustand und un- worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Be- ter Ausschluss jeder Gewährleistung veräu- kanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, ßert. Zum Zustand, der Funktionsfähigkeit und sonstigen Eigenschaften kann keine so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“ verbindliche Aussage getroffen werden. Fragen können an die Mitarbeiter des Fund- Hinweis nach § 27 a ThürVwVfG: büros telefonisch unter der Rufnummer Die 5. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruch- 03661/ 703 324 und -313 oder per E-Mail an nahme von Betreuungsangeboten der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der C schulz@greiz.de gestellt werden. Stadt Greiz ist nach den Vorschriften des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes auf der Inter- M Y K netseite der Stadt Greiz unter www.greiz.de/ satzungen veröffentlicht.
Amtliche 26. Jahrgang 06/2018 | 04. Mai 2018 11 Bekanntmachungen Benachrichtigung / Öffentliche Benachrichtigung / Öffentliche Benachrichtigung / Öffentliche Zustellung der Stadt Greiz Zustellung der Stadt Greiz Zustellung der Stadt Greiz Die Mitteilung der Stadtverwaltung Greiz vom Die Mitteilung der Stadtverwaltung Greiz vom Die Mitteilung der Stadtverwaltung Greiz vom 02.05.2018 mit dem Aktenzeichen 33/15-02/1318 02.05.2018 mit dem Aktenzeichen 33/15-02/1518 02.05.2018 mit dem Aktenzeichen 33/15-02/1818 an Herrn Lars Buchheim, letzte bekannte An- an Herrn Zoltán Lukács, letzte bekannte An- an Herrn Michel Hösel, letzte bekannte An- schrift Reichenbacher Straße 44 E, 07973 Greiz, schrift Steilweg 11, 07973 Greiz, wird durch öf- schrift Kermannstraße 1, 07973 Greiz, wird durch wird durch öffentliche Bekanntmachung zuge- fentliche Bekanntmachung zugestellt, da der der- öffentliche Bekanntmachung zugestellt, da der stellt, da der derzeitige Aufenthaltsort des Pflich- zeitige Aufenthaltsort des Pflichtigen unbekannt derzeitige Aufenthaltsort des Pflichtigen unbe- tigen unbekannt ist und eine Zustellung an einen ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder kannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter Vertreter oder Zustellbevollmächtigten nicht mög- Zustellbevollmächtigten nicht möglich ist. Gemäß oder Zustellbevollmächtigten nicht möglich ist. lich ist. Gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustel- § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und Gemäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- lungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i.V.m. § 13 der und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i.V.m. § i.V.m. § 13 der Hauptsatzung der Stadt Greiz wird Hauptsatzung der Stadt Greiz wird die Mitteilung 13 der Hauptsatzung der Stadt Greiz wird die Mit- die Mitteilung durch öffentliche Bekanntmachung durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Es teilung durch öffentliche Bekanntmachung zu- zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung einen gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mit- Mitteilung einen Termin enthält, dessen Versäu- Termin enthält, dessen Versäumung Rechtsnach- teilung einen Termin enthält, dessen mung Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Die teile zur Folge haben kann. Die Mitteilung kann in- Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben Mitteilung kann innerhalb von einem Monat ab nerhalb von einem Monat ab dem Tag, der auf das kann. Die Mitteilung kann innerhalb von einem dem Tag, der auf das Erscheinen dieses Amtsblat- Erscheinen dieses Amtsblattes der Stadt Greiz folgt, Monat ab dem Tag, der auf das Erscheinen dieses tes der Stadt Greiz folgt, gegen Vorlage eines gül- gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises Amtsblattes der Stadt Greiz folgt, gegen Vorlage tigen Lichtbildausweises vom Pflichtigen oder vom Pflichtigen oder durch einen bevollmächtigten eines gültigen Lichtbildausweises vom Pflichti- durch einen bevollmächtigten Vertreter (eben- Vertreter (ebenfalls Vorlage eines gültigen Licht- gen oder durch einen bevollmächtigten Vertreter falls Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises bildausweises und Vollmacht) im Eingangsbereich (ebenfalls Vorlage eines gültigen Lichtbildaus- und Vollmacht) im Eingangsbereich (Empfang) (Empfang) des Rathauses der Stadtverwaltung weises und Vollmacht) im Eingangsbereich (Emp- des Rathauses der Stadtverwaltung Greiz, Markt Greiz, Markt 12 zu den festgelegten Sprechzeiten fang) des Rathauses der Stadtverwaltung Greiz, 12 zu den festgelegten Sprechzeiten abgeholt wer- abgeholt werden. gez. Grüner, Bürgermeister Markt 12 zu den festgelegten Sprechzeiten abge- den. gez. Grüner, Bürgermeister holt werden. gez. Grüner, Bürgermeister Benachrichtigung / Öffentliche Benachrichtigung / Öffentliche Zustellung der Stadt Greiz Benachrichtigung / Öffentliche Zustellung der Stadt Greiz Zustellung der Stadt Greiz Die Mitteilung der Stadtverwaltung Greiz vom Die Mitteilung der Stadtverwaltung Greiz vom 02.05.2018 mit dem Aktenzeichen 33/15-02/1718 Die Mitteilung der Stadtverwaltung Greiz vom 02.05.2018 mit dem Aktenzeichen 33/15-02/1418 an Herrn Daniel Engl, letzte bekannte Anschrift 02.05.2018 mit dem Aktenzeichen 33/15-02/1918 an Frau Rublita Cirpaci, letzte bekannte An- schrift Steilweg 11, 07973 Greiz, wird durch öf- Kermannstraße 48, 07973 Greiz, wird durch öf- an Frau Elisabeth Trakies, letzte bekannte An- fentliche Bekanntmachung zugestellt, da der der- fentliche Bekanntmachung zugestellt, da der der- schrift Rudolf-Breitscheid-Straße 79, 07973 Greiz, zeitige Aufenthaltsort der Pflichtigen unbekannt zeitige Aufenthaltsort des Pflichtigen unbekannt wird durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt, ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder da der derzeitige Aufenthaltsort der Pflichtigen un- Zustellbevollmächtigten nicht möglich ist. Gemäß Zustellbevollmächtigten nicht möglich ist. Gemäß bekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und oder Zustellbevollmächtigten nicht möglich ist. Ge- Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i.V.m. § 13 Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i.V.m. § 13 mäß § 15 Thüringer Verwaltungszustellungs- und der Hauptsatzung der Stadt Greiz wird die Mit- der Hauptsatzung der Stadt Greiz wird die Mit- Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) i.V.m. § 13 der teilung durch öffentliche Bekanntmachung zu- teilung durch öffentliche Bekanntmachung zu- Hauptsatzung der Stadt Greiz wird die Mitteilung gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mit- gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mit- durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Es teilung einen Termin enthält, dessen teilung einen Termin enthält, dessen wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung einen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben Termin enthält, dessen Versäumung Rechtsnach- kann. Die Mitteilung kann innerhalb von einem kann. Die Mitteilung kann innerhalb von einem teile zur Folge haben kann. Die Mitteilung kann in- Monat ab dem Tag, der auf das Erscheinen dieses Monat ab dem Tag, der auf das Erscheinen dieses nerhalb von einem Monat ab dem Tag, der auf das Amtsblattes der Stadt Greiz folgt, gegen Vorlage Amtsblattes der Stadt Greiz folgt, gegen Vorlage Erscheinen dieses Amtsblattes der Stadt Greiz folgt, eines gültigen Lichtbildausweises von der Pflich- eines gültigen Lichtbildausweises vom Pflichti- gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises tigen oder durch einen bevollmächtigten Vertre- gen oder durch einen bevollmächtigten Vertreter vom Pflichtigen oder durch einen bevollmächtigten ter (ebenfalls Vorlage eines gültigen Lichtbild- (ebenfalls Vorlage eines gültigen Lichtbildaus- Vertreter (ebenfalls Vorlage eines gültigen Licht- ausweises und Vollmacht) im Eingangsbereich weises und Vollmacht) im Eingangsbereich (Emp- bildausweises und Vollmacht) im Eingangsbereich (Empfang) des Rathauses der Stadtverwaltung fang) des Rathauses der Stadtverwaltung Greiz, (Empfang) des Rathauses der Stadtverwaltung Greiz, Markt 12 zu den festgelegten Sprechzeiten Markt 12 zu den festgelegten Sprechzeiten abge- Greiz, Markt 12 zu den festgelegten Sprechzeiten abgeholt werden. gez. Grüner, Bürgermeister holt werden. gez. Grüner, Bürgermeister abgeholt werden. gez. Grüner, Bürgermeister Impressum: Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Gerd Grüner t Redaktion: Kristin Schaller, Tel.: (03661) 703251 t Herausgeber: Stadt Greiz, Postfach 1261, 07973 Greiz t Bürgermagazin im Internet: www.greiz.de/ amtsblatt t E-Mails erreichen die Redaktion des Bürgermagazins der Stadt Greiz unter der Adresse: amtsblatt@greiz.de t Gesamtherstellung: RIEDEL-Verlag & Druck KG, Tel.: 037208/8760, Fax.: 037208/ 876298, t E-Mail: info@riedel-verlag.de t Verteilung: RIEDEL-Verlag & Druck KG t Anzeigen: Tel.: 037208/876200 , E-Mail: info@riedel-verlag.de. Das Bürgermagazin erscheint in der Regel jeden 1. Freitag im Monat. Die Verteilung an die er- reichbaren Haushalte erfolgt über die ElsterPost GmbH & Co. KG. Die nicht zur Verteilung kommenden Exemplare liegen zur kostenfreien Mitnahme im Rathaus aus. Es wird für jeden Haushalt ein Bürgermagazin zur Verfügung gestellt. Sollten Sie das Greizer Bürgermagazin nicht erhalten haben, so können Sie dies gern unter folgender Telefon- nummer melden: (03661) 4552194. Gegen Erstattung eines Portos besteht die Möglichkeit für Interessenten auch außerhalb der Stadt Greiz, das „Bürgermagazin der Stadt Greiz“ C M quartalsweise zusenden zu lassen. Einzelexemplare können kostenlos abgeholt werden: Stadtverwaltung Greiz, Markt 12, 07973 Greiz, Telefon: (03661) 703251 t Auflage: 14500 Y K t Für Informationen außerhalb des amtlichen Teils sind die jeweiligen Vereine, Institutionen, Verbände und Kirchen verantwortlich.
Informationen | 12 06/2018 | 04. Mai 2018 26. Jahrgang Vereine proVOGTLANDschaft e.V. t Apothekenbereitschaft mit neuen Informationen und Mitmachangeboten für den Erhalt unserer einzigartigen, t Sa, 05. Mai 2018: Carola-Apotheke, Hauptstraße 55, 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf bundesländerübergreifenden Natur- und t So, 06. Mai 2018: Brücken-Apotheke Kulturlandschaft des Dreiländerecks Brückenstraße 7/9, 07973 Greiz „Thüringisches-Sächsisches-Bayerisches Vogtland“ mitsamt der hervor- t Do, 10. Mai 2018: Burg-Apotheke ragenden Artenvielfalt Lange Straße 15, 07985 Elsterberg t Sa, 12. Mai 2018: Adler-Apotheke Über uns: proVOGTLANDschaft ist nun ein eingetragener Verein mit Thomasstraße 1a, 07973 Greiz dem Status der Gemeinnützig-keit. Wir engagieren uns -regional & bundes- t So, 13. Mai 2018: Spitzweg-Apotheke länderübergreifend- für den Schutz unserer einzigartigen Landschaft und Ge- Gerhart-Hauptmann-Straße 30, 07973 Greiz schichte, der Förderung der Artenvielfalt und der Belange der ländlichen t Sa, 19. Mai 2018: Rosen-Apotheke Räume. Unser Schwerpunkt liegt dabei insbesondere im Dreiländereck des Bruno-Bergner-Straße 6, 07973 Greiz sächsischen, thüringischen und bayerischen Vogtlandes. Die ehemalige Bür- t So, 20. Mai 2018: Apotheke im Leubatal gerplattform wurde von umweltbewussten, engagierten Bürgern schon 2016 ins Leben gerufen, um dem gewaltigsten, finanziell begründeten Naturzer- Hauptstraße 28, 07957 Langenwetzendorf störungswerk seit 200 Jahren - und der damit einhergehenden, unwieder- t Mo, 21. Mai 2018: Stadt-Apotheke bringlichen Vernichtung der Natur- und Lebensräume für Tiere, Pflanzen Schloßstraße 6, 07980 Berga/Elster und uns Menschen vehement entgegenzutreten und Alternativen zu bieten. t Mo, 21. Mai 2018: Apotheke im Spectrum Center Ziele: Bewahrung, Schutz und Förderung unserer VOGTLANDschaft Reichenbacher Straße 105, 07973 Greiz • Forderung der Ausweisung von Schutzgebieten nach Naturschutzrecht t Sa, 26. Mai 2018: Carola-Apotheke • Beauftragung und Unterstützung von diversen Fachgutachten Hauptstraße 55, 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf • Förderung und Vernetzung eines regionenbezogenen “Sanften Tourismus“ t So, 27. Mai 2018: Brücken-Apotheke • Förderung von Kunst & Kultur & Natur Brückenstraße 7/9, 07973 Greiz • Förderung von einer bunten u. vielfältigen Bildungslandschaft • Bewahrung und Förderung des Ländlichen Raumes, der Lebensqualität, Gesundheit und der Daseinsfürsorge Abfallentsorgung • vielfältige thematische, gemeinsame Aktionen t Abfallentsorgungstermine Bei uns kann ein jeder sehr gerne seinen Fach- und Sachverstand, Die Abfallentsorgungstermine sind im Internet über www.awv-ot.de abrufbar. seine Ideen und Visionen sowie v.a. seine Verbundenheit und sein Herz für die vielfältigen Belange unserer wunderbaren Heimat mit einbringen. Wir freuen uns auf Sie / Euch. t Sperrmüll- und Schrottabfuhr Der Sperrmüll / Schrott wird nur nach Anmeldung abgeholt. Der Sperrmüll Vereinsmitglied werden oder Kontakte knüpfen: / Schrott muß zum festgelegten Termin ab 6.00 Uhr zur Abholung bereitste- • Antrag bitte von Webseite ausdrucken und per Brief an proVOGTLAND- hen. Bitte beauftragen Sie uns unter der Servicenummer Tel. (0365) 8332150 SCHAFT (n.e.V.) Wolfram König, Stelzen 13, 07922 Tanna senden bzw. per von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis Email an info@provogtlandschaft.de oder per Fax an 03741/25180199 15.00 Uhr oder direkt über die Geschäftsstelle Greiz Tel (03661) 478020 oder • Kontakt über www.provogtlandschaft.de oder info@provogtlandschaft.de 478021. Wichtiger Hinweis: Hausmüll, lose oder in Kartons oder Säcken verstaut, wird zur Sperrmüllsammlung nicht entsorgt. Ebenso werden Au- toersatzteile und Baumaterialien nicht mitgenommen. Sie können kosten- Foto: proVOGTLANDschaft e.V. pflichtig auf den Recyclinghof abgegeben werden. Der Verursacher kann zur Anzeige gebracht werden und haftet für die Entsorgung. t Schadstoffmobil Das Schadstoffmobil steht zu folgenden Zeiten auf den Recyclinghöfen: EDR Entsorgungs-, Dienstleistungs- und Recycling GmbH., An der Goldenen Aue 2a, 07973 Greiz - Dölau, Tel. (03661)674133 jeden ersten Dienstag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr. Containerdienst Steudel, Untergrochlitzer Straße 4, Tel. (03661)63253 jeden ersten Donnerstag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr. Foto: Bäderkomplex Aubachtal Sommer, Sonne, Badespaß Am 19. Mai ist es so weit, das Sommerbad lädt wieder zum Verweilen ein. Auf unserer Liege- wiese, mit einer Fläche von über 3000 m² findet jeder den richtigen Platz zum Entspannen und Sonne tanken. Ist die Wiese zu flach und die Bank zu hart, leihen Sie sich einfach einen unserer bequemen Strandkörbe. Wer von der Sonne genug hat, kann es sich im Schatten, unter einem der groß gewachsenen Bäume bequem machen. Im beheizten 50 m Becken, befüllt mit 1,2 Millionen Litern klarem Quellwasser aus der Sankt Adelheidquelle, können Sie nach dem ausgiebigen Son- nenbad abkühlen und Ihre Bahnen ziehen. Auf dem Matschplatz und im Planschbecken können sich unsere jüngsten Gäste austoben. Egal ob schwimmen, rutschen oder bräunen, ein Badbesuch macht hungrig und durstig. Ab- hilfe schafft da das Team vom Imbiss. Mit einer großen Auswahl an Speisen und Getränken ist C für jeden Geschmack etwas dabei. M Y K
Sie können auch lesen