Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen

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Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
Feldkirchner Gemeindeblatt                     7/ 8  / 2021                                      Seite 1

Feldkirchner
Gemeindeblatt
48. Jahrgang                                Juli/August 2021                         Ausgabe 7 / 8 / 2021

                                                                                      In dieser Au
                                                                                                   sgabe:
                                                                                  . Fragebog
                                                                                              enaktion zu
                                                                                    Radverkehrs           m
                                                                                                 konzept

                      Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
                Zurzeit (Stand 15. Juni 2021) kann leider ohne vorherige Terminvereinbarung
                                 nach wie vor kein Zutritt gewährt werden.

            Termine für Pass- und Meldeangelegenheiten sowie für Gewerbeangelegenheiten
                    können auch online unter www.feldkirchen.de gebucht werden.

                 Bitte informieren Sie sich über Änderungen bzw. aktuelle Öffnungszeiten
                           über die gemeindliche Homepage www.feldkirchen.de

                                                   Kontakt:
                                             Tel. 089/909974-0
                                      E-Mail: rathaus@feldkirchen.de
                                       Internet: www.feldkirchen.de
Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
Seite 2                                          7/ 8  / 2021                    Feldkirchner Gemeindeblatt

          13. Ausstellung Feldkirchner Künstler
                             im Rathaus Feldkirchen
Die Gemeinde plant auch in diesem Herbst wieder eine Ausstellung mit Werken Feldkirchner (Hobby-) Künstler,
und zwar von Dienstag, 19. Oktober (Vernissage um 19.00 Uhr) bis Donnerstag, 28. Oktober 2021 im Foyer des
Rathauses.

                                   Sehr geehrte Feldkirchner Künstler,

     wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Ihre Werke im Rathaus präsentieren möchten.
          Für eine Anmeldung bitten wir, den nachfolgenden Abschnitt bis spätestens
    18. September 2021 an die unten angegebene Adresse zu senden bzw. dort abzugeben.

Für Rückfragen stehen wir gern unter Tel. 089/909974-73 oder -40 zur Verfügung.


                                            Anmeldung
     zur Teilnahme an der Ausstellung „Feldkirchner Künstler“ vom 19. – 28. Oktober 2021
                       (Vernissage am 19. Oktober 2021 um 19.00 Uhr)

Ich melde mich zur Teilnahme an o. g. Ausstellung an:

Name, Vorname

Adresse

Telefon

Meine Ausstellungsobjekte sind:

    Q Gemälde
    Q Skulpturen
    Q Sonstiges:

Anmeldung bitte bis spätestens Freitag 18. September 2021 an:

    Gemeinde Feldkirchen
    Herrn Gleixner
    Rathausplatz 1
    85622 Feldkirchen
    Rückmeldungen per E-Mail: rathaus@feldkirchen.de
Feldkirchner Gemeindeblatt                               7/ 8  / 2021                                                  Seite 3

                                         Grüß Gott, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

                                         nach monatelangen meist umfangreichen Einschränkungen im Zusammenhang mit
                                         der Corona-Pandemie können wir nun endlich etwas aufatmen und den schönen
                                         Sommer genießen, sei es bei uns in Feldkirchen oder auf Reisen, die ja nun grund-
                                         sätzlich auch wieder möglich sind. Endlich können wir uns auch wieder über geöff-
                                         nete Freizeiteinrichtungen, Biergärten oder Gaststätten freuen.

                                         Auch wenn es nach wie vor einige Maßnahmen gibt, die teils für Unmut sorgen –
                                         wie zum Beispiel die Aufrechterhaltung der Maskenpflicht in Schulen. Doch bei
                                         allem Verständnis, das ich hier sowohl für die Schüler als auch für die Eltern habe,
                                         so muss sich leider auch die Gemeinde Feldkirchen an die Maßnahmen, die auf
                                         Bundes- oder Landesebene entschieden wurden, halten und kann hier nicht selbst-
                                         ständig tätig werden. Aber ganz aktuell wurde ja nun vom Bayerischen Kabinett
                                         die Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht bei einer Inzidenz von unter 50
                                         beschlossen. Es bleibt weiterhin zu hoffen, dass die positive Entwicklung anhält und
                                         noch weitere Lockerungen in Kraft treten können.
                                           Doch zurück zum Feldkirchner Sommer. Sicherlich möchte man in keiner anderen
   Jahreszeit so gern die Sonne und die Natur genießen, einfach raus ins Freie, ins Grüne - oder auch: Rauf aufs Fahrrad. Die
   Beliebtheit des „Drahtesels“ herrscht natürlich nicht nur im Sommer vor und hat auch in den vergangenen Monaten stark
   zugenommen. Nicht nur deshalb beschäftigt sich der Gemeinderat nun verstärkt damit, den Radverkehr – gerade innerhalb
   Feldkirchens - attraktiver zu gestalten. In diesem Zusammenhang wurde auch beschlossen, eine Mitgliedschaft bei der
   AGFK (Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen) Bayern e.V. zu beantragen.

   Sie haben sicherlich die Beilage in diesem Gemeindeblatt entdeckt. Dabei handelt es sich um eine Fragebogenaktion zum
   Thema „Radverkehr/Radwegekonzept“. Auch wenn Ihnen der Fragebogen auf den ersten Blick vielleicht recht umfangreich
   oder teils sogar unübersichtlich erscheinen mag, so möchte ich Sie doch herzlich um Ihre Beteiligung an der Aktion bitten.
   Die daraus gewonnenen Erkenntnisse können sehr wichtig für die weitere verkehrlichen Gestaltungsmöglichkeiten inner-
   halb unseres Ortes sein. Je größer die Beteiligung, desto besser, denn der Erfolg der Befragung hängt von der Beteiligung
   jedes Einzelnen ab. Dabei kommt es gar nicht darauf an, ob Sie viel, wenig oder gar nicht mit dem Fahrrad unterwegs sind.
   Und heute, gleich, welches Fortbewegungsmittel Sie benutzen oder einfach meist „zu Fuß“ unterwegs sind, möchte ich
   Sie herzlich bitten:

   Helfen Sie mit, unseren Ort verkehrs- bzw. fahrradfreundlicher zu machen. Ich würde mich deshalb sehr freuen, wenn Sie
   an der Fragbogenaktion teilnehmen.

   Lieber Feldkirchnerinnen und Feldkirchner, wie schon erwähnt, haben mit dem Sommer erfreulicherweise auch mehr Frei-
   zeitmöglichkeiten Einzug gehalten. Nutzen wir sie. Die großen Ferien beginnen bald, wir können Urlaube, den Aufenthalt
   in der Natur oder einfach nur die Freizeit gemeinsam genießen.

   Ich wünsche Ihnen eine schöne, sonnige und erholsame Sommerzeit.

   Ihr

   Andreas Janson
   Erster Bürgermeister

 Aus dem Gemeinderat
Bericht aus der                            Aufgrund unzureichendem Haushaltsan-         K 	 Jahresrechnung 2020
                                           satz für Kinderbetreuung in auswärtigen
öffentlichen Sitzung                       Einrichtungen kam es zu einer überplan-      Die Jahresrechnung ist innerhalb von
des Gemeinderates                          mäßigen Ausgabe i.H.v. 76.013,57 Euro.       sechs Monaten nach Abschluss des
vom 29.04.2021                             Beschluss
                                                                                        Haushaltsjahres aufzustellen und dem
                                                                                        Gemeinderat vorzulegen. Mit der ört-
                                           Der Gemeinderat genehmigt die einge-
K 	 V
     ollzug des Haushaltsplans            tretene überplanmäßige Ausgabe. Die
                                                                                        lichen Rechnungsprüfung ist der Rech-
    2020; Genehmigung der über-                                                         nungsprüfungsausschuss betraut.
                                           Deckung erfolgt durch Minderausgaben
    und außerplanmäßigen Ausgaben          und Mehreinnahmen.
                                           Abstimmung: einstimmig angenommen
Seite 4                                                 7/ 8  / 2021                        Feldkirchner Gemeindeblatt

Beschluss                                  meindeverwaltung ein Konzept sowohl         einer Umweltprüfung. Die Verwaltung
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom         für die Bereitstellung als auch für den     wird beauftragt, den Änderungsbeschluss
Abschluss der Jahresrechnung 2020 vom      Verleih eines Elektro-Fahrzeugs entwi-      ortsüblich bekannt zu machen. Mit der
26.03.2021. Die Prüfung der Jahresrech-    ckeln soll. Hierzu wurden verschiede-       Überarbeitung wird der Planungsverband
nung wird vom Rechnungsprüfungsaus-        ne entsprechende Anbieter kontaktiert.      Äußerer Wirtschaftsraum München be-
schuss übernommen.                         Nach Einschätzung der Verwaltung            auftragt. Die korrigierten Festsetzungen
Abstimmung: einstimmig angenommen          müsste die Anschaffung eines E-Fahrzeu-     und Begründung, unter Berücksichtigung
                                           ges allerdings im Rahmen eines Verga-       des vorangehenden Antrages, sind dem
K 	 Sondernutzungssatzung und             beverfahrens erfolgen. Hierzu sind die      Bau- und Umweltausschuss zeitnah zur
     Sondernutzungsgebührensat-            vertraglichen Rahmenbedingungen mit         Billigung vorzulegen.
                                           den vom Gemeinderat ausgewählten            Abstimmung: mehrheitlich
     zung für Sondernutzungen an           Anbietern zu klären. Allgemein wird         angenommen: Ja 10 Nein 1
     öffentlichem Verkehrsraum in          darauf hingewiesen, dass mittlerweile
     der Gemeinde Feldkirchen              auch eine E-Ladesäule am Feldkirchner       K 	 4
                                                                                            . Änderung des Bebauungs-
                                           Rathaus errichtet wurde, die in Kürze in        planes Nr. 83a – „Gewerbe-
Um Sondernutzungen im öffentlichen         Betrieb gehen wird.
Raum rechtssicher erlassen zu können,                                                      gebiet Ost“ für den Bereich
ist eine Satzung sowie eine dazugehöri-    Beschluss                                       östlich der Emeranstraße und
ge Gebührenordnung erforderlich. Gera-     Der Gemeinderat stimmt der Anschaf-             nördlich der Hohenlindner
de bei Zuwiderhandlungen ist damit ein     fung eines E-Autos zur Bereitstellung für       Straße, für das Teilgebiet an
klar geregelter Handlungsablauf vorge-     der Bürger grundsätzlich zu. Die Verwal-        der Hohenlindner Straße be-
geben. Die Gemeinde Feldkirchen hatte      tung wird beauftragt, sinnvolle Systeme
bis dato weder eine Satzung über Son-
                                                                                           schränkt auf die Grundstücke
                                           zu finden und dem Gemeinderat vorzu-
dernutzungen der öffentlichen Flächen,     stellen.                                        Fl.Nr. 601/11 u. Fl. Nr. 601/19
Wege und Straßen noch die dazugehöri-
ge Gebührenordnung.                        Abstimmung: mehrheitlich angenom-           Der Bau- und Umweltausschuss hat in
                                           men: Ja 10 Nein 8                           seiner Sitzung am 30.07.2020 eine Er-
Beschluss                                                                              weiterung des Geltungsbereichs für die
1. Der Gemeinderat der Gemeinde                                                        4. Änderung des Bebauungsplans Nr.
   Feldkirchen erlässt auf Grund Art 22a   Bericht aus der                             83 a um die nördlich gelegene Fl.-Nr.
                                                                                       601/19 beschlossen. Dies war notwen-
   des Bayerischen Straßen- und Wege-      öffentlichen Sitzung                        dig geworden, um die geplante Durch-
   gesetzes – BayStrWG –zuletzt geän-
   dert durch Gesetz vom 24. Juli 2019     des Bau- und Umwelt-                        wegung und damit eine fußläufige
   die Satzung über die Sondernutzun-      ausschusses vom 04.05.                      Erschließung durch das Baugebiet zu
   gen an öffentlichem Verkehrsraum                                                    schaffen.
                                           und 06.05.2021
   der Gemeinde Feldkirchen (Sonder-
   nutzungssatzung) in der Fassung vom                                                 Die erneute Beteiligung der Öffentlich-
   29.04.2021.
                                           K 	 A
                                                ufstellungsbeschluss für die          keit mit gleichzeitiger Beteiligung der
                                               2. Änderung des Bebauungs-              Behörden und sonstigen Träger öffentli-
2. Der Gemeinderat der Gemeinde                plans Nr. 81 1. Änderung für            cher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
   Feldkirchen erlässt aufgrund des Art.       das Gebiet Schwalbenstraße              i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
   18 Abs. 2, 22 a, 56 Abs. 2 des Bay-                                                 erfolgte in der Zeit vom 23.12.2020 bis
                                               rechtskräftig geworden am               einschließlich 05.02.2021.
   erischen Straßen- und Wegegesetzes
   (BayStrWG) in der Fassung der Be-           19.02.2014
   kanntmachung vom 05.10.1981 (Bay-                                                   Beschluss
   RS 91-1-1), zuletzt geändert durch      Die 2. Änderung des Bebauungsplans ist
                                                                                       Der Bau- und Umweltausschuss hat
   Gesetz vom 27.12.1999 (GVBl. S.         erforderlich, um die Festsetzung A 4.5
                                                                                       Kenntnis von den eingegangenen Stel-
   532) die Satzung über die Erhebung      „Je vollendete 270 m² (muss 300 m² lau-
                                                                                       lungnahmen und Anregungen aus dem
   von Gebühren für Sondernutzungen        ten) und die Fl.-Nr. 666/9 (muss korrekt
                                                                                       Verfahren gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.
   an öffentlichem Verkehrsraum der        668/9 lauten) sowie die Begründung 3.3
                                                                                       V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
   Gemeinde Feldkirchen (Sondernut-        zu korrigieren. Alle anderen Festsetzun-
                                                                                       genommen und diese entsprechend ge-
   zungsgebührensatzung) in der Fas-       gen und die Begründung der rechtskräf-
                                                                                       würdigt.
   sung vom 29.04.2021.                    tigen 1. Änderung des Bebauungsplan
                                           Nr. 81 Schwalbenstraße sollen weiterhin     Die beschlossenen Änderungen sind in
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die     Gültigkeit haben, soweit sie nicht durch    den Bebauungsplan einzuarbeiten. Der
   Satzungen ordnungsgemäß bekannt         die vorgenannten Festsetzungen geän-        Planfertiger wird mit der Einarbeitung
   zu machen.                              dert werden.                                der Änderungen in die 4. Änderung des
                                                                                       Bebauungsplan Nr. 83 a beauftragt.
Abstimmung: einstimmig angenommen
                                           Beschluss                                   Die Verwaltung wird beauftragt, für die
                                           Der Bau und Umweltausschuss be-             4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
K 	 Antrag der UWV-Fraktion 		             schließt die notwendige Änderung der 1.     83a – „Gewerbegebiet Ost„ für den Be-
    auf Anschaffung eines Elek-            Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 –        reich östlich der Emeranstraße und nörd-
    trofahrzeugs zur Anmietung             Schwalbenstraße. Der Bebauungsplan er-      lich der Hohenlindner Straße, für das
    für Feldkirchner Bürgerinnen           hält folgende Bezeichnung: „2. Änderung     Teilgebiet an der Hohenlindner Straße
                                           des Bebauungsplans Nr. 81 – Schwal-         beschränkt auf die Grundstücke Fl.-Nr.
    und Bürger
                                           benstraße“. Das Verfahren wird gemäß        601/11 und Fl.-Nr. 601/9 der Gemar-
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sit-   § 13 a BauGB im vereinfachten Verfah-       kung Feldkirchen erneut das Verfahren
zung am 28. März 2019, dass die Ge-        ren durchgeführt ohne Durchführung          gem. § 4 a Abs. 3 BauGB durchzufüh-
Feldkirchner Gemeindeblatt                               7/ 8  / 2021                                                     Seite 5

ren. Stellungnahmen können nur noch         belaufen sich auf ca. 463.000 Euro brutto.   nige Fahrradständer errichtet werden. Es
zu den geänderten (rot markiert) Festset-   Überwiegend wurde jedoch im Gremi-           ist daher empfehlenswert, die Haltestel-
zungen abgegeben werden (§ 4 a Abs.         um die Meinung vertreten, die erstmalige     len beidseitig barrierefrei auszubauen.
3 Satz 2 BauGB) zudem wird die Dauer        Erschließung der Jakob-Wagner-Straße         Die Herstellungskosten werden auf ca.
der Auslegung und die Frist zur Stellung-   und auch der Von-Tucher-Straße zurück-       200.000,- Euro brutto geschätzt.
nahme auf 14 Tage verkürzt (§ 4 a Abs. 3    zustellen, bis alle betroffenen Straßen
Satz 3 BauGB).                              im Detail, insbesondere bezüglich der        Beschluss
Abstimmung: einstimmig angenommen           Kosten, überprüft wurden. Die nach-          Die Verwaltung wird beauftragt, den
                                            stehende Beschlussempfehlung wurde           barrierefreien Ausbau der beiden Hal-
K 	 Isolierte Befreiung wg.                 deshalb mehrheitlich abgelehnt.              testellen „Olympiastraße“ im Jahr 2021
    Errichtung eines Sichtschutz-                                                        zu planen und rechtzeitig auszuschrei-
                                            Beschluss                                    ben. Die Umbaumaßnahmen sind im
    Gabionenzauns sowie Errich-             Die Jakob-Wagner-Straße wird erstmalig       Jahr 2022 durchzuführen. Die finanzi-
    tung eines Gartenhauses,                als Erschließungsstraße technisch her-       ellen Mittel i.H.v. ca. 200.000,00 Euro
    Theresienstraße 8, FlNr. 2/4            gestellt. Die Erschließungsanlage „Ja-       sind ins HH-Jahr 2022 einzuplanen. Der
                                            kob-Wagner-Straße“ entspricht gemäß          Verwaltung wird beauftragt, im Zuge des
Aktuell überragt eine bis zu 4,50 m         den Plänen vom 26.11.2020 (Plan-Nr. Fel      barrierefreien Ausbaus eine adäquate
hohe Thujen- Hecke entlang der Luit-        91-11 und 91-12) den in § 1 Abs. 4 bis 7     Anzahl an Fahrradständern mit zu er-
poldstraße und entlang der Grenzen zu       BauGB bezeichneten Anforderungen und         richten. Die Verwaltung hat zu prüfen,
den Nachbarflurstücken 2/5 und 2/3 in       soll auf dieser Grundlage des § 125 Abs.     ob Förderungen abrufbar sind.
äußerst mächtiger Form das gesamte          2 BauGB erstmalig technisch hergestellt      Abstimmung: mehrheitlich
Erscheinungsbild. Stattdessen sollen zu-    werden. Die Verwaltung wird beauftragt,      angenommen: Ja 10 Nein 1
künftig Gabionenzäune in Kombination        die Maßnahme auszuschreiben.
mit Zaunelementen von einer Höhe von        Die Kosten in Höhe von 463.000,00 €
1,25 m und einer ungefähren Breite von
                                                                                         Bericht aus der
                                            sind im Haushaltsjahr 2022 zu berück-
1,90 m sowie Eiben- und Hainbuchen-         sichtigen.                                   öffentlichen Sitzung
pflanzen zur Anwendung kommen.              Abstimmung: abgelehnt Ja 3 Nein 8            des Haupt- Finanz-
Beschluss                                                                                und Sozialausschusses
                                            K 	 Sanierung der Von-Tucher-Straße
Den Befreiungen (Höhe der Einfrie-                                                       vom 08.06.2021
dung bis 2 m sowie Material Gabionen/
                                            Nach der Straßenbefahrung im Ge-
Mischhecke) für das Grundstück in der                                                    K 	 F inanzierung von
                                            meindegebiet wurden sämtliche Stra-
Theresienstr. 8 wurden genehmigt. Das
Gartenhäuschen wird außerhalb des
                                            ßen in sogenannte Zustandsklassen                Optiprax-Stellen
                                            eingeteilt. Hierbei bekam die Von-Tu-
Bauraumes gem. § 23 Abs. 5 BauNVO
                                            cher-Straße die Bewertungen 4 und 5          Schon seit einigen Jahren nehmen die
zugelassen.
                                            (mäßig-schlecht). Es wurde auch festge-      Kitas in Feldkirchen immer wieder Op-
Abstimmung: einstimmig angenommen
                                            stellt, dass die Von-Tucher-Straße erst-     tiprax-Praktikanten auf. Hierbei handelt
                                            malig noch nie hergestellt wurde. Die        es sich um das Ausbildungsmodell „Er-
K 	 Radwegeneubau in der                    geschätzten Ausbaukosten belaufen            zieherausbildung mit der optimierten
    Kapellenstraße                          sich auf ca. 246.000,- Euro. Wie zuvor       Praxisphase“. Diese komprimierte Aus-
                                            bei der Jakob-Wagner-Straße lehnte das       bildung ermöglicht einen sehr schnellen
Die Kapellenstraße soll mit einem Rad-      Gremium auch hier die Beschlussemp-          Einstieg in den Beruf, da der Abschluss
weg bzw. mit einem Schutzstreifen für       fehlung der Verwaltung mit nachstehen-       schon nach 3 Jahren erfolgt. Die Kosten
Radfahrer ausgebaut werden. In dieser       dem Abstimmungsergebnis ab:                  im ersten Ausbildungsjahr, die im Rah-
Angelegenheit war das Gremium über-                                                      men des Defizitausgleichs übernommen
wiegend der Ansicht, dass die Planun-       Beschluss                                    werden müssten, liegen bei ca. 14.000
gen hierzu erst weitergeführt werden        Die Von-Tucher-Straße wird erstmalig         €, im zweiten Ausbildungsjahr durch die
sollten, wenn das Radwege-Gesamtkon-        als Erschließungsstraße technisch herge-     50%-Beteiligung des Staates im Rahmen
zept vorliegt.                              stellt. Die Erschließungsanlage „Von-Tu-     der BayKiBiG-Förderung noch bei 8.000
                                            cher-Straße“ entspricht gemäß Plan v.        €. Pro Einrichtung sollen nicht mehr als
Beschluss                                   26.11.2020 Bplan Nr. 41 und soll auf         zwei Optiprax-Praktikant/innen einge-
Der Ausbau in der Kapellenstraße wird       Grundlage des § 125 Abs. 1 BauGB erst-       stellt werden.
zurückgestellt, bis das Radwege-Ge-         malig technisch hergestellt werden. Die
samtkonzept vorliegt.                       Verwaltung wird beauftragt, die Maß-         Beschluss
Abstimmung: einstimmig angenommen           nahme auszuschreiben. Die Kosten in          Der Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss
                                            Höhe von 246.000,- Euro sind im Haus-        beschließt die Übernahme der Kosten für
K 	 Sanierung der                           haltsjahr 2022 zu berücksichtigen.           die Praktikanten im Optiprax-Modell in
    Jakob-Wagner-Straße                     Abstimmung: abgelehnt Ja 3 Nein 8            den Feldkirchner Kitas. Die Übernahme
                                                                                         der Kosten ist auf zwei gleichzeitig tätige
Nach der Straßenbefahrung im Gemein-        K 	 Baustelle an der M18                     Optiprax-Praktikanten pro Einrichtung
degebiet wurden sämtliche Straßen in            - Olympiastraße                          beschränkt. Die Einstellung muss der
sog. Zustandsklassen eingeteilt. Hierbei                                                 Verwaltung und dem Gemeinderat an-
bekam die Jakob-Wagner-Straße die Be-       Bezüglich der Haltestelle an der Olym-       gezeigt werden. Gibt es Gründe für die
wertungen 5 und 6 (schlecht). Es wurde      piastraße wurde die Errichtung von           Einstellung von weiteren Optiprax-Prak-
auch festgestellt, dass die Jakob-Wag-      rahmenschonenden        Fahrradständern      tikanten, ist ein gesonderter Antrag unter
ner-Straße erstmalig noch nie hergestellt   geprüft. Aufgrund der momentanen Situ-       Angabe der Gründe zu stellen.
wurde. Die geschätzten Ausbaukosten         ation vor Ort können allerdings sehr we-     Abstimmung: einstimmig angenommen
Seite 6                                                        7/ 8  / 2021                         Feldkirchner Gemeindeblatt

  Amtliche Nachrichten
  Öffentliche Zahlungsaufforderung
  der Gemeinde Feldkirchen
    Am 01.07.2021 werden zur Zahlung fällig: Gewerbesteuer, Grundsteuer und Müllabfuhrgebühren
    (für Bürger, die der jährlichen Zahlungsweise zugestimmt haben)

    Am 15.08.2021 werden zur Zahlung fällig:

    Gewerbesteuer:           Vorauszahlung 3. Rate für das Jahr 2021
    Grundsteuer:             3. Rate für das Jahr 2021
    Müllabfuhrgebühren: 3. Rate für das Jahr 2021
    (für Bürger, die der jährlichen Zahlungsweise nicht zugestimmt haben)

  Bargeldlose Zahlungen können auf folgendes Konto der Gemeinde Feldkirchen erfolgen:
  Kreissparkasse MUC-STA-EBE:     IBAN: DE35 7025 0150 0040 2501 51            BIC: BYLADEM1KMS
  Bei Überweisungen oder Einzahlungen wird gebeten, in jedem Fall die Finanzadresse (FAD) und Zahlungszweck (Steuerart)
  anzugeben.

Neuer Kreisbrandrat für den Landkreis München                                                                          Landkreis
Am 15. Juni 2021 haben die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und
                                                                                                                       München
die Leiter der Werkfeuerwehren im Landkreis Harald Stoiber zum neuen Leiter der
Kreisbrandinspektion gewählt. Der 44-Jährige tritt die Nachfolge von Josef Vielhuber an, der Mitte April dieses Jahres unerwartet
verstorben war.

                                                  Für die kommenden sechs Jahre steht Harald Stoiber nun an der Spitze der Kreisbran-
                                                  dinspektion, der obersten Feuerwehr-Führungsebene im Landkreis München.

                                                  Harald Stoiber ist ein erfahrener Feuerwehrmann. 1991 trat er in die Freiwillige Feu-
                                                  erwehr München ein, wo er sämtliche Lehrgänge und Positionen als Atemschutzträ-
                                                  ger, Maschinist und Gruppenführer durchlief. 2001 wurde er stellvertretender und
                                                  später Abteilungsführer in Großhadern. 2006 machte Stoiber das Feuerwehrwesen
                                                  zu seinem Beruf und trat eine Stelle in der Feuerwehreinsatzzentrale des Landkreises
                                                  München an, wo er bis heute beschäftigt ist. 2017 schloss er die Staatsprüfung zum
                                                  Leitstellendisponenten ab. Nebenberuflich engagierte sich Stoiber zudem mehrere
                                                  Jahre lang im Münchner Rettungsdienst. Seit 2010 war er zudem stellvertretender, seit
                                                  2016 ist er Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Pullach.

                                                  Die Kreisbrandinspektion berät das Landratsamt und die Feuerwehren in Fragen des
                                                  abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes und technischen Hilfsdienstes. Sie
                                                  koordiniert die überörtliche Alarm- und Einsatzplanung und übernimmt die Einsatz-
                                                  führung. Eine wichtige Aufgabe ist zudem die Ausbildung der Feuerwehrdienstleis-
                                                  tenden.

Landrat Christoph Göbel (links) gratuliert
dem neu gewählten Kreisbrandrat Harald Stoiber.

Entlastungsfond für pflegende Angehörige des Landkreises München 2021
Das Landratsamt München bietet auch in diesem Jahr wieder Mittel aus dem Entlastungsfond für pflegende Angehörige an. Dieser Fond
richtet sich an pflegende Angehörige, die seit Jahren pflegebedürftige Personen versorgen. Ziel ist es, die, durch meist jahrelange Pflege
von Angehörigen, entstandene Überlastungssituation der Pflegenden, mit dem Entlastungsfond ein wenig zu mildern. Die Ursache
der Pflegebedürftigkeit, wie z. B. Altersgebrechen oder Behinderung, sowie das Alter der gepflegten Person spielen hierfür keine Rolle.
Wichtig ist jedoch, dass der pflegende Angehörige seinen Wohnsitz in der Gemeinde Feldkirchen hat.
Wir bitten nun Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, uns Ihnen bekannte Personen zu melden, die o. g. Voraussetzungen
erfüllen und die in Ihren Augen eine entsprechende Zuwendung erhalten sollen.
Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge telefonisch, schriftlich oder per Mail bis spätestens 15.07.2021 ein. Ansprechpartner im Rathaus:
Frau Jochim, Tel.: 089/909974-24, Mail: jochim@feldkirchen.de
Feldkirchner Gemeindeblatt                                7/ 8  / 2021                                                 Seite 7

  Der Umweltberater
Abholtermine der Müllabfuhr
Restmüll:                                   Großbehälter (1100/770 L)                  Biomüll:
                                            Leerungsgebiet Ost:
Leerungsgebiet Ost:                         Mittwoch, 07.07., 14.07., 21.07.,          Leerungsgebiet Ost:
Dienstag, 06.07., 20.07., 03.08., 17.08.,   28.07., 04.08., 11.08., 18.08., 25.08.     Donnerstag, 01.07., 08.07., 15.07.2021
31.08. und 14.09.2021                       und 01.09.2021                             Donnerstag, 22.07.2021
                                                                                       (mit anschl. Reinigung der Biotonnen)
Leerungsgebiet West:                        Leerungsgebiet West:                       Donnerstag, 29.07., 05.08., 12.08.,
Dienstag, 13.07., 27.07., 10.08., 24.08.,   Freitag, 02.07., 09.07., 16.07., 23.07.,   19.08., 26.08. und 02.09.2021
und 07.09.2021                              30.07., 06.08., 13.08., 20.08., 27.08.
                                            und 03.09.2021                             Leerungsgebiet West
                                                                                       Freitag, 02.07., 09.07., 16.07.2021
                                                                                       Freitag, 23.07.2021 (mit anschl. Reini-
                                                                                       gung der Biotonnen)
                                                                                       Freitag, 30.07., 06.08., 13.08., 20.08.,
                                                                                       27.08. und 03.09.2021
Papier:
Leerungsgebiet Ost u. West: Mittwoch, 07.07., 21.07., 04.08., 18.08., 01.09.2021

Gelber Sack:
Leerungsgebiet Ost (Abholung im zweiwöchigen Turnus)    Leerungsgebiet West (Abholung im zweiwöchigen Turnus)
im Juli:       Freitag, 09.07. und Freitag, 23.07.2021  im Juli:       Freitag, 02.07., Freitag, 16.07. und
im August:     Freitag, 06.08. und Freitag, 20.08.2021			              Freitag, 30.07.2021
im September: Freitag, 03.09. und Freitag, 17.09.2021   im August:     Freitag, 13.08. und Freitag, 27.08.2021
			                                                     im September: Freitag, 10.09. und Freitag, 24.09.2021

Bitte stellen Sie den Gelben Sack am Abend vor der Abholung bzw. bis spätestens 6.00 Uhr am Tag der Abholung gut sichtbar und
ohne jemanden zu gefährden, an der Grundstücksgrenze bereit. Der Sack muss gut zugebunden sein. Eine Lagerung im Freien ist
untersagt. Den Gelben Sack erhalten Sie kostenlos beim Wertstoffhof oder im Rathaus an der Information.
Bitte beachten Sie, dass befüllte gelbe Säcke nicht im Wertstoffhof entsorgt werden können.

         Bei Problemen bezüglich der Abholung des Gelben Sackes stehen den Bürgern folgende telefonische Hotline
    und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zur Verfügung: 0800 / 1 22 32 55 (gebührenfrei) ds.muenchen@remondis.de

       GIFTMOBIL – Problemmüll von Haus und Hof
Das Giftmobil steht wieder am Dienstag, 20.07., 17.08. und 14.09.2021 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Bauhof
der Gemeinde Feldkirchen, Kapellenstr. 4, für Ihren Problemmüll bereit.
Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen z.B. Haushaltsreiniger, Lacke, Lösemittel, Säuren und Salze
aus dem Hobbybereich. Bitte beachten Sie, dass diese Problemabfälle nur am Tag des Giftmobils abgegeben
werden können.

Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Eine Übersicht über die Leerungsgebiete können Sie dem Abfallkalender entnehmen.

Öffnungszeiten Wertstoffhof, Kapellenstraße 4

   Jeweils Montag                16:00 – 19.00 Uhr
           Dienstag              16:00 – 19.00 Uhr
           Donnerstag            16:00 – 19.00 Uhr
           Freitag               16.00 – 19.00 Uhr
           Samstag               09:00 – 13:00 Uhr

             Der Wertstoffhof ist zu den üblichen Zeiten für alle Feldkirchner Bürger geöffnet!

Y                 Bei der Abgabe von Wertstoffen muss ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2)
                                              getragen werden.
                  Es dürfen sich maximal 7 Fahrzeuge/Kunden zum Abladen aufhalten.
                                                                                                                   X
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Folgende Abfälle und Wertstoffe können abgegeben werden: Bauschutt (bis 100 l), Gartenabfälle (max. 2 m³), Sperrmüll (sie-
he hierzu jeweils nachfolgende Hinweise), Altholz (kein imprägniertes Holz und kein Altholz Klasse IV), Eisenschrott, Elektro-
nikschrott, Flachglas, Verbundglas, Kork, Altfett, Kerzenwachs, Altschuhe, Alttextilien (nicht verschmutzt), kleinteilige Eisen und
Nichteisenmetalle (z.B. Kronkorken, Nägel, Schraubverschlüsse), CDs und Druckerpatronen.

Bauschutt wird nur bis zu 100 l je Bauvorhaben angenommen, bei größeren Mengen bitte Container aufstellen oder Direktanlie-
ferung bei Fa. Mühlhauser, Kieswerk, Leonhard-Strell-Str. 16, 85540 Haar oder IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei
der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen

Garten- bzw. Grünabfälle werden bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ angenommen. Bitte beachten Sie, dass über den Grüngut-
container keine Plastiksäcke oder Blumentöpfe entsorgt werden dürfen. Für Sammlung und Entsorgung von Grünabfällen können
im Rathaus stabile Pappesäcke (ca. 80 l) erworben werden, die auch über den Grüngut-Container entsorgt werden können.
Bei größeren Mengen bitte Container anfordern oder Direktanlieferung bei Fa. Ganser, Taufkirchnerstr.1, 85649 Brunnthal
(Neukirchstockach), bei der Fa. IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeran-
straße 55, 85622 Feldkirchen

Sperrmüll (ab 100 l gebührenpflichtig) ist Abfall, der nicht in die Restmülltonne passt, weil er zu sperrig ist. Umgekehrt gilt: Alle
nicht wieder verwertbaren Abfälle, die in eine handelsübliche Restmülltonne passen, sind kein Sperrmüll und müssen über die
eigene Restmülltonne entsorgt werden. In jede Restmülltonne passen z. B. ein altes Küchensieb oder eine Schüssel aus Kunststoff,
ein kaputter Rucksack, eine ausgediente Handtasche, altes Spielzeug, kleine Lampenschirme, kaputte Schuhe etc. Bitte entsorgen
Sie derartige Kleinteile nicht über den Sperrmüll.
Da die Entsorgung von Sperrmüll sehr kostspielig ist, leisten Sie somit auch einen Beitrag zur Kosteneinsparung. Reicht Ihre eigene
Tonne einmal nicht aus, können Sie auch amtliche Müllsäcke für 4,50 Euro je Stück bei der Gemeindeverwaltung erwerben. Diese
werden vom Abfuhrunternehmen mit dem Restmüll entsorgt.

Gebühren am Wertstoffhof für Sperrmüll: 10 Euro je angefangener ½ m³
              (Kleinstmengen (100 l) bleiben bei der Gebührenordnung unberücksichtigt)

Kartonagen und Papier
Wir bitten Sie, sperrige Kartonagen möglichst nicht in die Unterflurcontainer im Gemeindegebiet, sondern über den im Wertstoff-
hof vorhandenen speziellen Presscontainer zu entsorgen.

Problemabfälle, die im Wertstoffhof angenommen werden:
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feuerlöscher, Batterien und Akkus (bevorzugt im Handel abzugeben; bei Autobatterien
und Gaskartuschen Pfandregelung), Kühlschränke. Abfälle für das Giftmobil werden nur am Tag des Giftmobils angenommen.

   Nicht am Wertstoffhof angenommen werden:
   – Asbestzementprodukte und Rigips/Gipskartonplatten
      (Entsorgung gegen Gebühr bei der Firma AFM, Emeranstraße 55 in Feldkirchen, sonstigen Entsorgungsfachbetrieben oder
      über die Deponie Nord-West; Rigips-Entsorgung ist auch über die Firma Mühlhauser, Gronsdorf, oder sonstigen Entsor-
      gungsfachbetrieben gegen Gebühr möglich),
   – Altreifen
   – Altholz Klasse IV (mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz)
   – Dispersionsfarben
   – Gelbe Säcke (bitte am Abholtag an der Grundstücksgrenze bereitlegen)

  Reinigung der Biotonnen am 22. bzw. 23. Juli 2021

                  Ab dem Jahr 2021 werden 2 x jährlich alle Biotonnen durch eine Fachfirma gereinigt. Die erste Reinigung in
                  diesem Jahr erfolgt am Donnerstag, 22. Juli (Leerungsgebiet Ost) bzw. Freitag, 23. Juli 2021 (Leerungsgebiet
                  West) und wird vom beauftragten Entsorgungsunternehmen durchgeführt.

                  Die Biotonnen werden unmittelbar nach der Leerung durch ein Spezialfahrzeug gereinigt, indem die Tonnen
                  ausgespritzt werden. Das Schmutzwasser wird fachgerecht entsorgt. Einzelne Rückstände können in der Ton-
                  ne verbleiben; ebenso ein kleiner Rest an Waschwasser.
                  Bitte stellen Sie deshalb die Biotonne nach der Leerung nicht sofort wieder zurück, sondern warten ab, bis
                  diese gereinigt worden ist.
Feldkirchner Gemeindeblatt                                 7/ 8  / 2021                                                    Seite 9

Die Biotonne im Sommer
Im Sommer bei hohen Temperaturen kann es in der Biotonne zu Geruchsentwicklungen kommen. Die Intensität des Geruchs
hängt jedoch entscheidend vom Umgang mit der Biotonne ab. Das können Sie tun, um Geruchsbelästigungen zu minimieren:
• Empfehlenswert ist, die Biotonne vor dem Befüllen mit Zeitungspapier auszulegen. Das Papier saugt Feuchtigkeit auf und bin-
  det Gerüche. Außerdem bleibt die Tonne sauber. Zwar gehört Papier prinzipiell in die Altpapiersammlung, in kleinen Mengen
  kann es jedoch für die Biotonne verwendet werden, da es im Landkreis München problemlos und mit Energiegewinn vergoren
  werden kann.
• Möglich wäre auch, die ganze Biotonne mit einem großen Papiersack (ohne Kunststoffinlett) auszukleiden.
• Je feuchter das Material, desto intensiver die Gerüche. Lassen Sie deshalb feuchte organische Abfälle, z. B. Kaffee- und Teefilter,
  gut abtropfen bevor sie ins Vorsortiergefäß bzw. in die Biotonne geworfen werden. Flüssigkeiten gehören überhaupt nicht in
  die Biotonne.
• Um Feuchtigkeit zu binden, können Bioabfälle in Papiertüten, Zeitungspapier oder Küchenkrepp eingewickelt werden. Tipp:
  Wenn Sie Papiertüten von Obst, Gemüse oder Backwaren aufheben, können Sie diese verwenden und brauchen nicht Geld für
  die im Handel erhältlichen Biomülltüten auszugeben.
• Die Biotonne sollte locker mit dem Bioabfall gefüllt werden. Wird der Inhalt zu sehr zusammengepresst, gelangt zu wenig
  Sauerstoff ans Material. Der Gärungsprozess und damit die Geruchsentwicklung werden beschleunigt. Füllen Sie die Biotonne
  nicht bis zum Rand. Wenn ein bis zwei Handbreit unter dem Tonnenrand frei bleiben, kann die Luft besser zirkulieren.
• Günstig ist, wenn die Biotonne an einem schattigen oder halbschattigen Platz steht.
• Regelmäßige Tonnenreinigung - am besten mit Regenwasser und möglichst ohne Reinigungsmittel - beugt Geruchsbelästigung
  vor.

Achtung Gartenbesitzer!
Bitte schneiden Sie überhängende Hecken und Sträucher, die in
den Gehweg und in den öffentlichen Straßengrund hineinragen,
zurück! Überhängende Sträucher behindern die Fußgänger. Sie
können aber auch zum Sicherheitsrisiko werden, wenn der Fuß-
gänger wegen der Sträucher auf die Straße ausweichen muss. Im
Interesse der Gesamtbevölkerung bitten wir deshalb alle Grund-
stücksbesitzer um Rücksichtnahme und Beseitigung des Über-
wuchses.

Zuschuss für Komposter
Die Gemeinde fördert die Eigenkompostierung (so lange der „Fördertopf“ reicht). Einen Zuschuss können Sie auf Antrag und ge-
gen Vorlage der Original-Rechnung erhalten, wenn Sie sich einen Komposter kaufen.
Die Zuschusshöhe beträgt 60 % des Kaufpreises, maximal jedoch 40,- Euro für Komposter aus Altkunststoff oder aus konventionel-
lem Material (Holz, Beton, Draht). Zuschussanträge erhalten Sie im Rathaus, Rathausplatz 1, bei Herrn Pitterle, Tel. 089/909974-
37 oder Herrn Reiprich, Tel. 089/909974-45.

Trennung der Friedhofsabfälle
Am Friedhof werden die Abfälle der Müllsammelbehälter nach Restmüll und Grünabfälle getrennt. Die Grünabfälle werden
einer Kompostierung zugeführt. Die Verwertung des Kompostes wird jedoch leider durch Störstoffe (v.a. Grablichter) erheblich
erschwert. Es wird daher gebeten, in die Sammelbehältnisse für Grünabfälle am Friedhof ausschließlich pflanzliche Abfälle zu
entsorgen. Andere Abfälle wie z. B. Grablichter, Drahtkränze usw. geben Sie bitte zum Restmüll.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

   Vorankündigungen:

   Sperrmüllabfuhr:         Abgabetermin Doppelkarte für Anmeldung: Freitag, 01.10.2021
   Häckselaktion:           Dienstag, 19.10.2021
Seite 10                                                 7/ 8  / 2021                       Feldkirchner Gemeindeblatt

  Aus unserer Gemeinde
Wahlhelfer für Bundestagswahl gesucht
Haben Sie Interesse, bei der Bundestagswahl am 26.09.2021 als Wahlhelfer in
einem Wahlvorstand zu helfen? Als Wahlhelfer kann jeder tätig werden, der bei der Wahl selbst wahlberechtigt ist.

Bitte melden Sie sich direkt per e-mail (brod@feldkirchen.de) oder gerne auch schriftlich an unsere Anschrift: Gemeinde Feldkir-
chen, Wahlamt, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen. Bitte teilen Sie uns hierbei auch Ihre persönlichen Daten (Namen, Vorname,
Anschrift, Telefon-Nr. und Geburtsdatum) mit.

Als Beisitzer/in im Wahlvorstand eines Wahllokals helfen Sie bei der Stimmzettelausgabe sowie bei der Stimmenauszählung am
Wahlabend. Hierbei handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die eine Entschädigung gezahlt wird. Die Wahl dauert
in der Regel von 08.00 bis 18.00 Uhr, die Stimmauszählung erfolgt unmittelbar danach.

Der Wahlvorstand im jeweiligen Wahllokal muss nicht immer vollzählig anwesend sein. In der Praxis hat sich die Aufteilung des
Wahltages in zwei Schichten bewährt. Das heißt, es wird eine einvernehmliche Absprache getroffen, so dass jeder den Vor- oder
Nachmittag frei hat. Erst zur Stimmauszählung ab 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollständig sein.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns bei der Bundestagswahl 2021 unterstützen!

  Das Bürgerservice-Portal –
  rund um die Uhr für den Bürger da.
                       Nutzen Sie unseren Bürgerservice bequem von
                       zu Hause aus unabhängig von unseren Öffnungszeiten.

                       Nähere Informationen auf unserer Homepage:
                       www.feldkirchen.de/buergerservice

Aus dem Einwohnermeldeamt:
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte
im Monat Mai 2021       36 Anmeldungen          Zum 31. Mai 2021 sind 7.585 Personen mit Hauptwohnsitz,
                        49 Abmeldungen                                  372 Personen mit Nebenwohnsitz, somit
                          6 Wohnungswechsel                           7.957 Personen insgesamt gemeldet.
                          8 Geburten
                          2 Sterbefälle

                                                      NAC H RU F

                                             Die Gemeinde Feldkirchen trauert um

                                                  Sabine Schneider
                                                     1963 – 2021

      Nach langer Krankheit musste eine langjährige und geschätzte Mitarbeiterin von uns gehen. Sabine Schneider war
     über 24 Jahre in der Gemeindebücherei beschäftigt und sowohl bei ihren Kolleginnen und Kollegen als auch bei den
         Bürgerinnen und Bürgern sehr beliebt. Umso betroffener hat uns alle die Nachricht von ihrem Tod gemacht.

                       Wir, die Kolleginnen und Kollegen der Bücherei, der Verwaltung und des Bauhofs,
                                 werden Sabine Schneider ein ehrendes Andenken bewahren.

                                                  Gemeinde Feldkirchen
                                                     Andreas Janson
                                                   Erster Bürgermeister
                                             im Namen der gesamten Belegschaft
Feldkirchner Gemeindeblatt                                7/ 8  / 2021                                                  Seite 11

Termine und Hinweise für Juli, August und September 2021
So                  4. Juli     11.30 Uhr         Jazzpicknick am Maibaumplatz
Di                13. Juli      19.00 Uhr         Sitzung des Haupt-, Finanz- u. Sozialausschusses, Sitzungssaal Rathaus
Do                15. Juli      19.00 Uhr         Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, Sitzungssaal Rathaus
Fr                16. Juli      20.00 Uhr         Kultur im Rathaus: Christian Springer (siehe Hinweise/Kultur-Rubrik)
So                18. Juli      11 – 16 Uhr       ADFC Fahrradcodieraktion, Rathausplatz
Do                29. Juli      19.00 Uhr         Sitzung des Gemeinderates, Sitzungssaal Rathaus
So             15. August                         Annahmeschluss für das Gemeindeblatt September
Do             19. August       19.00 Uhr         Voraussichtlich: Sitzung des Gemeinderates, Sitzungssaal Rathaus
Di          7. September        19.00 Uhr         Sitzung des Haupt-, Finanz- u. Sozialausschusses, Sitzungssaal Rathaus
Do          9. September        19.00 Uhr         Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, Sitzungssaal Rathaus
Mi         15. September                          Annahmeschluss für das Gemeindeblatt Oktober
Do         23. September        19.00 Uhr         Sitzung des Gemeinderates, Sitzungssaal Rathaus

Änderungen vorbehalten; bitte beachten Sie evtl. Ankündigungen. Der Beginn von Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen mit der
jeweiligen Tagesordnung wird an der Amtstafel (Rathausplatz) veröffentlicht.

STADTRADELN vom 27.06. – 17.07.2021 – eine Anmeldung ist noch möglich
Gemeinsam für ein gutes Klima! Auch wenn das STADTRADELN bereits seit dem 27.06.2021 läuft, kann man sich immer noch
anmelden, ein Team gründen, einem Team beitreten und mitradeln und ganz egal wie oft und viel man fährt, was Gutes für das
Klima tun! Alle Infos und Anmeldung auf der Website: https://www.stadtradeln.de/feldkirchen

Im letzten Jahr haben 83 Radler*innen in sieben Teams in den drei Wochen insgesamt 25.309 km zurückgelegt und dabei 3
Tonnen CO² vermieden. Das ist eine sehr gute Leistung gewesen! Vielleicht schaffen wir in diesem Jahr dieses Ergebnis wieder
oder können es sogar noch steigern. Als Preise in diesem Jahr gibt es eine kostenlose Fahrradcodierung für alle Teilnehmer am
STADTRADELN, die für Feldkirchen mitgeradelt sind. Die Fahrradcodierung findet am Sonntag, den 18.07.2021 vor dem Rathaus
in Feldkirchen zwischen 11:00 bis 16:00 Uhr statt. Voraussetzung ist, dass in einem Team für Feldkirchen mitgeradelt und CO²
eingespart wurde.

Für die Codierung bitte die geforderten Unterlagen mitbringen (siehe unten). Einen Rechtsanspruch auf eine Fahrradcodierung
gibt es nicht!

Finger weg! Mein Rad ist codiert!
ADFC-Fahrradcodier-Aktion vor dem Rathaus am Sonntag, 18.07.2021
Fahrradcodierung am 18.07.2021 von 11:00 bis 16:00 Uhr auf dem Rathausplatz

Bei der Fahrradcodierung wird der eingeprägte Code vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub e.V. (ADFC München) weithin
kenntlich gemacht. Bei der Codierung mit dem Nadler wird ein persönlicher Code, der den Eigentümer eines Fahrrades eindeu-
tig identifiziert, in den Fahrradrahmen eingeprägt. Verwendet wird das bundesweit bekannte, polizeilich anerkannte System der
EIN-Codierung (EIN = Eigentümer-Identifizierungs-Nummer). Anhand der Codierung können Polizei oder Fundbüro den Eigentü-
mer des Fahrrades erkennen. Ohne Zugriff auf eine Datenbank.
Hinweis: Mitglieder der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderates sind von der Fahrradcodieraktion ausgeschlossen.

Bitte folgende Unterlagen mitbringen:
• Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
• Eigentumsnachweis (z.B. Kaufquittung) oder Eigentumserklärung
• https://www.adfc-muenchen.de/fileadmin/user_upload/kv-muenchen/service/codierung/Eigentumserklaerung.pdf
• Codierauftrag
• Füllen Sie den Codierauftrag am Bildschirm oder handschriftlich soweit als möglich aus und bringen ihn zum Termin mit.
• https://www.adfc-muenchen.de/fileadmin/user_upload/kv-muenchen/service/codierung/Codierauftrag_2018_neu-1.pdf

Bitte störende Anbauteile entfernen: Die Prägung erfolgt im oberen Drittel des Sattelrohrs, auf der rechten Seite. Bitte montieren
Sie störende Gegenstände wie Kindersitz- und Schlosshalterungen ab. Bei Pedelecs bitte den Akku entnehmen.
                                                                                                         Fortsetzung auf Seite 12
Seite 12                                                                                                                       7/ 8  / 2021   Feldkirchner Gemeindeblatt

Fortsetzung von Seite 11

ACHTUNG! Bestimmte Fahrradtypen (z.B. Carbon- und Titanrahmen) können aus
technischen Gründen nicht geprägt werden. Hierzu bieten wir die Möglichkeit einer
Aufklebercodierung an.

Gebühren
Codierung ohne Zubehör: ADFC-Mitglieder 8,- Euro - Nicht-Mitglieder 15,- Euro
Codierung mit Zubehör:  ADFC-Mitglieder 10,- Euro - Nicht-Mitglieder 20,- Euro

   Hinweise zur „Sommerausgabe“ und zur Verteilung des Gemeindeblattes
   Im Ferienmonat August erscheint kein Gemeindeblatt. Die nächste Ausgabe wird Anfang Ende August/Anfang September
   an die Haushalte verteilt (aufgrund der Urlaubs-/Ferienzeit kann sich evtl. die Verteilung des September-Gemeindeblattes
   etwas verzögern).

   Sollten Sie das Gemeindeblatt nicht oder unregelmäßig erhalten, sprechen Sie doch bitte am besten die Verteilerstelle der
   Firma Ortmaier Druck an. Dies wäre hilfreich, um eine zuverlässige Verteilung des Gemeindeblattes zu gewährleisten. Die
   Telefonnummer lautet: 08732-9210-650.
   Natürlich können Sie sich auch an die Gemeindeverwaltung, Tel. 909974-40 wenden. Wir werden dann gern die Ange-
   legenheit mit der Druckerei klären.
                                                                                                                 g r a ti o n
                                                                                                               n d Inte
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5 Jahre Caritas
Familienstützpunkt im Landkreis Ost
Die Familienstützpunkte des Landkreises werden 5 Jahre und haben aus diesem Anlass ein besonders vielfältiges Programm zu-
sammengestellt. Genauere Infos und Kontaktdaten für die Anmeldung zu den Vorträgen bekommen Sie beim Familienstützpunkt
per Mail unter Familienstuetzpunkt@caritasmuenchen.de. Der Familienstützpunkt ist nicht nur mit Veranstaltungen, sondern
auch mit individueller Beratung für Sie da. Alle Fragen rund ums Thema Familie sind bei uns richtig, egal ob Trotzphase oder
Schulstart, Kontakte für Pflegedienste oder Stress in der Familie.

Am 7. Juli wird es in Heimstetten eine Schatzsuche geben, den der berühmte Pirat Großvater Käpt´n Rotbart versteckt hat. Alle
Familien sind dazu eingeladen, auf Schatzsuche zu gehen. Ab 15.00 Uhr ist im Räter-Einkaufszentrum der Bus des Mobilen Fami-
lienstützpunktes. Weitere Infos gibt es beim Familienstützpunkt. Weitere Infos gibt es beim Familienstützpunkt:
familienstuetzpunkt@caritasmuenchen.de

Programm zum Jubiläum:
01.07.2021     19.30 Uhr  Online-Vortrag: Was macht eigentlich ein Jugendamt? (LRA)
				j Anmeldung. familienbildung@lra-m.bayern.de
07.07.2021     19.30 Uhr  Online-Vortrag: „Starke Eltern sein – durch Feinfühligkeit und
				Achtsamkeit“ (FSP Feldkirchen)
				j Anmeldung: familienstuetzpunkt@caritasmuenchen.de
20.07.2021     19.30 Uhr  Online-Vortrag: „Sozialkompetenz – Welche Fähigkeiten brauchen
				                      unsere Kinder und Jugendlichen heute? (FSP Taufkirchen)
				j Anmeldung: kontakt@familienstuetzpunkt-taufkirchen.de
29.07.2021 bis 01.08.2021 Familienrallye an den Standorten der Fam-Stützpunkte im Landkreis
16.09.2021     20.00 Uhr  Online-Vortrag „Abenteuer Pubertät“ (FSP Deisenhofen)
				j Anmeldung: familienzentrum@st-bartholomaeus.de
30.09.2021     19.30 Uhr  Online-Vortrag „Kinderleben heute – Vom Verwöhnen und
				Überfordern (FSP Grünwald)
				j Anmeldung: familienstuetzpunkt@gemeinde-gruenwald.de
04.10.2021     19.00 Uhr  Vortrag „Inklusion als Herausforderung“ (FSP Schäftlarn)
				j Anmeldung: familienstuetzpunkt@kindernetz-schaeftlarn.de
07.10.2021     19.00 Uhr  Abschlussveranstaltung vom Landratsamt:
				Online-Vortrag Nora Imlau: „Lieber glücklich als perfekt“
				j Anmeldung: familienbildung@lra-m.bayern.de
Feldkirchner Gemeindeblatt                              7/ 8  / 2021                                                 Seite 13

                           Die Nachbarschaftshilfe Feldkirchen
                           ist im Notfall gerne für Sie da.
                           Wir organisieren und vermitteln Hilfsdienste, wie z.B. Fahrdienste, Einkaufsservice, Kinderbetreuung,
                           warmes Mittagessen und vieles mehr!

                            Unsere Einsatzleitung Frau Manuela Smolak und ihren Mann erreichen Sie unter der
                            Telefon-Nr. 0160-94659783 und/oder unter der E-Mail-Adresse: m.smolak@nbh-feldkirchen.de
                            Die Einsatzleitung steht als Ansprechpartner für Anfragen zu den Dienstleistungen der NBH Feldkir-
chen jederzeit gerne zur Verfügung. Sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Sie werden in jedem Fall zurückgerufen.

Sie können uns auch „anklicken“.
Auf unserer Homepage www.nbh-feldkirchen.de finden Sie die wichtigsten Kontaktadressen, Dienstleistungen und Aktionen der
Nachbarschaftshilfe Feldkirchen.

                                              Auch in Feldkirchen:
                                              Mobiler Mittagstisch der
                                              Nachbarschaftshilfe Vaterstetten
                                               Auch in der Gemeinde Feldkirchen wird jetzt ein „Mobiler Mittagstisch“ angebo-
ten. Dabei gibt es 7 Tage die Woche einen täglich wechselnden Speiseplan (auch vegetarische Gerichte) mit jeweils zwei Menüs
zur Auswahl, gekocht von der Firma Käfer. Jedes Menü besteht aus Suppe, Hauptgericht und Dessert. Keine vertragliche Bindung;
die Bestelltage sind frei wählbar.

Bestellvorgang:
Vor der Erstbestellung nehmen Sie bitte zunächst telefonischen Kontakt auf unter Tel. 08106-3684-89.
Infos auch unter www.deine-nachbarschaftshilfe.de

   Stammtisch
   der Umweltgruppe
   Wer an einem unserer Stammtische teilneh-
   men will, ist herzlich willkommen, im Som-
   mer meist mit „echten“ Leuten im Außenbe-
   reich.

      ächster Termin:
       N
       Dienstag, 13. Juli 2021 um 19.30 Uhr

   Details und Einwahllink:
   www.umweltgruppe.feldkirchen.de/aktuelles

                                              „Gelbes Band“ – Ernte für alle
                                              Die Erntezeit steht wieder bevor und wie in jedem Jahr dürfen alle Bürger*innen
                                              das Obst und die Nüsse von den Bäumen, die der Gemeinde gehören, ernten und
                                              genießen. Damit ein jeder weiß, um welche Bäume es sich dabei handelt, werden
                                              unsere Bäume ab diesem Jahr mit einem gelben Band gekennzeichnet. Dann ist
                                              es für jeden schnell ersichtlich, welcher Baum dazugehört und welcher nicht.
                                                                                                       Fortsetzung auf Seite 14
Seite 14                                                 7/ 8  / 2021                      Feldkirchner Gemeindeblatt

Fortsetzung von Seite 13

Die Ernte ist natürlich kostenfrei und soll in einem haushaltsüblichen Umfang statt-
finden. Da vertrauen wir aber voll und ganz auf unsere Bürger*innen. Wir wünschen
viel Spaß beim Ernten und Genießen!

Zur Orientierung
Auf diesen Flächen gibt es Obst- und Nussbäume, die geerntet werden dürfen:
Grünanlage am Wiesenweg, Streuobstwiese an der Brunnenstraße, Streuobst an der
Schwalbenstraße am Durchgang zum Fasanweg, am Spielplatz an der Theresienstra-
ße und vereinzelt über das Gemeindegebiet verstreut – dann besser durch das gelbe
Band zu erkennen.

Umwelttage 2021 der Gemeinde Feldkirchen
Hocherfreut zeigte sich der Vorstand des TSV Feldkirchen, dass durch die Umwelt-
gruppe Feldkirchen auf der Pilotfläche der Grün-Patenschaft am Parkplatz/Freifläche
Sporthalle an der Olympiastraße ein Insektenhotel gespendet wurde.

Wie auf dem Bild erkennbar ist, wurde das Insektenhotel nicht nur eigenhändig ge-
baut, sondern auch durch Ewald Edelsbrunner mit viel Geschick aufgestellt. Bewun-
derte Blicke allemal, warten wir nun auf den Einzug der Gäste.

  Kultur im Rathaus
Das Kulturleben nimmt wieder Fahrt auf!
Endlich! Lange haben wir Corona-bedingt ausharren müssen und Veranstaltungen verschieben, „auf Eis legen“ oder ganz absagen
müssen. Nun können wir mit vorsichtigen Schritten wieder das kulturelle Leben in Feldkirchen aufleben lassen. An dieser Stelle
möchten wir uns – auch im Namen der Künstler – bei allen Kartenkäufern bedanken, die geduldig abgewartet haben.

Umso mehr freut es uns, nach dem bereits stattgefundenen Open Air-Konzert auf dem Rathausplatz im Juni (dieses konnten wir
aufgrund der Kurzfristigkeit leider nicht mehr im Gemeindeblatt ankündigen), dass wir nun tatsächlich eine der „geschobenen“
Veranstaltungen des Jahres 2020, wenn auch unter den gegebenen Bedingungen, stattfinden lassen und nach langem Warten den

Kabarettabend mit Christian Springer
präsentieren können. Die derzeitigen Inzidenzen erlauben es wieder, zwar nur im kleinen Rahmen, Veranstaltungen in unserem
Rathausfoyer durchzuführen. Auch wenn derzeit nur eine geringe Anzahl von Besuchern erlaubt ist, hat sich die Gemeinde dazu
entschlossen, den Abend mit Christian Springer zu veranstalten.

   Wir müssen aber um Beachtung bitten, dass
   • kein Ticketerwerb für die Veranstaltung mehr möglich ist
   • es keine Abendkasse gibt bzw. kein Ticketerwerb am Veranstaltungstag möglich ist und
   • keine Berücksichtigung von bereits erfolgten Reservierungen möglich ist.

Die Karten, die für das ursprünglich geplante Datum der Veranstaltung erworben wurden, sind hierfür uneingeschränkt gültig.
Nach derzeitiger Lage ist allerdings eine Registrierung der Gäste sowie das permanente Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
(FFP2-Maske) erforderlich. Des Weiteren muss die Bestuhlung den vorgeschriebenen Abständen angepasst werden, dadurch ver-
schieben sich auch die Sitzreihen und damit auch einige Plätze weiter nach hinten. Die Platznummern auf den Karten behalten
weiterhin ihre Gültigkeit.
Eine Bewirtung mit Getränken bei der Veranstaltung erfolgt nicht.

   Wir bitten – wie bereits oben angegeben – um Verständnis, dass es aufgrund der momentan zulässigen Höchstteilnehmer-
   zahl leider nicht möglich ist, gemeldete Kartenreservierungen zu berücksichtigen.
   Ein Zutritt ist nur mit bereits erworbener Eintrittskarte möglich.
   Eventuelle Änderungen werden auf der gemeindlichen Homepage www.feldkirchen.de und ggf. in der örtlichen Presse
   bekannt gegeben.
Feldkirchner Gemeindeblatt                                 7/ 8  / 2021                                              Seite 15

Christian Springer
Best of-Programm – Viel los! 35 Jahre Kabarett

Auf vieles muss man bei Christian Springer gefasst sein, aber das gibt es bei ihm nicht: Samt-
handschuhe und das sprachliche Florett im Mund. Christian Springers Kabarettprogramme sind
klar und deutlich. Und die bayerische Politik gibt mehr Stoff, als ein Kabarettistenleben be-
arbeiten kann. Sieben Ministerpräsidenten hat er überlebt, auf den berühmtesten zwei Eier
geworfen – und nicht getroffen. Dafür treffen seine Pointen! Christian Springer hat 10 Jahre
Starkbieranstich in Landshut, den Münchner Nockherberg, 15 Jahre Fonsi und sieben Jahre
BR-Schlachthof im Gepäck. Seit Schulzeiten ist er auf der Kabarettbühne zuhause. Ein Vollb-
lutkabarettist, dem wenig heilig ist und der mit großer Freude hinter die Kulissen schaut. Satire
für das Oberstübchen, das ist sein Bühnenmotto. Christian Springer hat sie immer im Visier: die
Hirnlosen im Land. Denn sie vermehren sich schneller als ein Virus. Sein Gegenmittel ist der
Humor. Es wirkt! Und macht Mut.

Freitag, 16. Juli 2021 (keine Abendkasse, nur Einlass mit bereits gekauften Tickets)
Beginn: 20:00 Uhr – Einlass ab 19:30 Uhr                                                            © Gregor Wiebe
– Keine Bewirtung –

Jazzpicknick mit OTTO & Friends
Maibaumplatz Feldkirchen
am Sonntag, 4. Juli 2021
11.30 – 14.00. Uhr
Weiter geht`s mit kleinen Schritten und großer Freude
in die Feldkirchner Kultursaison 2021.

Nachdem das Open Air „Musik Pur“ in kürzester Zeit aus-
verkauft war, präsentieren wir mit einem „Jazzpicknick am
Maibaumplatz“ nun das nächstes Open Air-Event.

Für Musik und Sitzgelegenheiten sorgt die Gemeinde; Sie
können gern Getränke, einen Picknickkorb oder einfach nur
eine Brotzeit mitbringen, um miteinander ein paar entspann-
te Stunden zu verbringen.

Der Eintritt ist frei! Eine Registrierung ist jedoch erforder-
lich und auch die Plätze sind begrenzt. Der Zutritt kann nur
entsprechend der inzidenzabhängigen Regelungen erfolgen.

OTTO & Friends sind natürlich mit dabei!
Mit Swing, Dixie und Rhythm and Blues vom Feinsten ent-
führen Sie OTTO & FRIENDS zurück in die Swing-Ära der 30er Jahre bis hin zum Blues- und Dixie-Revival der 60er Jahre und
den Jazzklassikern der 70er Jahre. Ob Bourbon Street Parade, Royal Garden Blues, Route 66, Mack The Knife oder Buona sera
signorina – es dominiert die Vielfalt und lässt nicht nur eingefleischte Nostalgiker schwelgen und grooven. Es erwartet Sie eine
musikalische Reise „back to the good old times“.

Beginn ist um 11.30 Uhr - Einlass ab 11.00 Uhr (Zugangsmöglichkeit über Hohenlindner Straße).
Keine Bewirtung – bei schlechtem Wetter entfällt die Veranstaltung (Getränke und Speisen dürfen mitgebracht werden)

Kultursommer 2021 – Bayern spielt
(eine Initiative des Bayer. Staatsministers für Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler)

Mit „Bayern spielt“ feiern wir das Comeback von Kunst und Kultur im Freistaat. An allen Orten und noch so unerwarteten Ecken
Bayerns soll die Kunst ihre Funken sprühen und die Leidenschaft der Besucher*innen für Kultur wieder neu entfachen.
Kunst und Kultur sollen für die Zuschauer*innen wieder direkt erlebbar, spürbar und sichtbar werden.

Künstler*innen, egal ob Laien oder Profis, und Publikum sollen wieder zusammenfinden und gemeinsame Momente der Inspira-
tion und Kreativität genießen. Der Freistaat soll durch eine bunte Kunstmischung wieder in den schillerndsten Farben leuchten.
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