Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
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Feldkirchner Gemeindeblatt 7/ 8 / 2021 Seite 1 Feldkirchner Gemeindeblatt 48. Jahrgang Juli/August 2021 Ausgabe 7 / 8 / 2021 In dieser Au sgabe: . Fragebog enaktion zu Radverkehrs m konzept Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Zurzeit (Stand 15. Juni 2021) kann leider ohne vorherige Terminvereinbarung nach wie vor kein Zutritt gewährt werden. Termine für Pass- und Meldeangelegenheiten sowie für Gewerbeangelegenheiten können auch online unter www.feldkirchen.de gebucht werden. Bitte informieren Sie sich über Änderungen bzw. aktuelle Öffnungszeiten über die gemeindliche Homepage www.feldkirchen.de Kontakt: Tel. 089/909974-0 E-Mail: rathaus@feldkirchen.de Internet: www.feldkirchen.de
Seite 2 7/ 8 / 2021 Feldkirchner Gemeindeblatt 13. Ausstellung Feldkirchner Künstler im Rathaus Feldkirchen Die Gemeinde plant auch in diesem Herbst wieder eine Ausstellung mit Werken Feldkirchner (Hobby-) Künstler, und zwar von Dienstag, 19. Oktober (Vernissage um 19.00 Uhr) bis Donnerstag, 28. Oktober 2021 im Foyer des Rathauses. Sehr geehrte Feldkirchner Künstler, wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Ihre Werke im Rathaus präsentieren möchten. Für eine Anmeldung bitten wir, den nachfolgenden Abschnitt bis spätestens 18. September 2021 an die unten angegebene Adresse zu senden bzw. dort abzugeben. Für Rückfragen stehen wir gern unter Tel. 089/909974-73 oder -40 zur Verfügung. Anmeldung zur Teilnahme an der Ausstellung „Feldkirchner Künstler“ vom 19. – 28. Oktober 2021 (Vernissage am 19. Oktober 2021 um 19.00 Uhr) Ich melde mich zur Teilnahme an o. g. Ausstellung an: Name, Vorname Adresse Telefon Meine Ausstellungsobjekte sind: Q Gemälde Q Skulpturen Q Sonstiges: Anmeldung bitte bis spätestens Freitag 18. September 2021 an: Gemeinde Feldkirchen Herrn Gleixner Rathausplatz 1 85622 Feldkirchen Rückmeldungen per E-Mail: rathaus@feldkirchen.de
Feldkirchner Gemeindeblatt 7/ 8 / 2021 Seite 3 Grüß Gott, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, nach monatelangen meist umfangreichen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können wir nun endlich etwas aufatmen und den schönen Sommer genießen, sei es bei uns in Feldkirchen oder auf Reisen, die ja nun grund- sätzlich auch wieder möglich sind. Endlich können wir uns auch wieder über geöff- nete Freizeiteinrichtungen, Biergärten oder Gaststätten freuen. Auch wenn es nach wie vor einige Maßnahmen gibt, die teils für Unmut sorgen – wie zum Beispiel die Aufrechterhaltung der Maskenpflicht in Schulen. Doch bei allem Verständnis, das ich hier sowohl für die Schüler als auch für die Eltern habe, so muss sich leider auch die Gemeinde Feldkirchen an die Maßnahmen, die auf Bundes- oder Landesebene entschieden wurden, halten und kann hier nicht selbst- ständig tätig werden. Aber ganz aktuell wurde ja nun vom Bayerischen Kabinett die Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht bei einer Inzidenz von unter 50 beschlossen. Es bleibt weiterhin zu hoffen, dass die positive Entwicklung anhält und noch weitere Lockerungen in Kraft treten können. Doch zurück zum Feldkirchner Sommer. Sicherlich möchte man in keiner anderen Jahreszeit so gern die Sonne und die Natur genießen, einfach raus ins Freie, ins Grüne - oder auch: Rauf aufs Fahrrad. Die Beliebtheit des „Drahtesels“ herrscht natürlich nicht nur im Sommer vor und hat auch in den vergangenen Monaten stark zugenommen. Nicht nur deshalb beschäftigt sich der Gemeinderat nun verstärkt damit, den Radverkehr – gerade innerhalb Feldkirchens - attraktiver zu gestalten. In diesem Zusammenhang wurde auch beschlossen, eine Mitgliedschaft bei der AGFK (Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen) Bayern e.V. zu beantragen. Sie haben sicherlich die Beilage in diesem Gemeindeblatt entdeckt. Dabei handelt es sich um eine Fragebogenaktion zum Thema „Radverkehr/Radwegekonzept“. Auch wenn Ihnen der Fragebogen auf den ersten Blick vielleicht recht umfangreich oder teils sogar unübersichtlich erscheinen mag, so möchte ich Sie doch herzlich um Ihre Beteiligung an der Aktion bitten. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse können sehr wichtig für die weitere verkehrlichen Gestaltungsmöglichkeiten inner- halb unseres Ortes sein. Je größer die Beteiligung, desto besser, denn der Erfolg der Befragung hängt von der Beteiligung jedes Einzelnen ab. Dabei kommt es gar nicht darauf an, ob Sie viel, wenig oder gar nicht mit dem Fahrrad unterwegs sind. Und heute, gleich, welches Fortbewegungsmittel Sie benutzen oder einfach meist „zu Fuß“ unterwegs sind, möchte ich Sie herzlich bitten: Helfen Sie mit, unseren Ort verkehrs- bzw. fahrradfreundlicher zu machen. Ich würde mich deshalb sehr freuen, wenn Sie an der Fragbogenaktion teilnehmen. Lieber Feldkirchnerinnen und Feldkirchner, wie schon erwähnt, haben mit dem Sommer erfreulicherweise auch mehr Frei- zeitmöglichkeiten Einzug gehalten. Nutzen wir sie. Die großen Ferien beginnen bald, wir können Urlaube, den Aufenthalt in der Natur oder einfach nur die Freizeit gemeinsam genießen. Ich wünsche Ihnen eine schöne, sonnige und erholsame Sommerzeit. Ihr Andreas Janson Erster Bürgermeister Aus dem Gemeinderat Bericht aus der Aufgrund unzureichendem Haushaltsan- K Jahresrechnung 2020 satz für Kinderbetreuung in auswärtigen öffentlichen Sitzung Einrichtungen kam es zu einer überplan- Die Jahresrechnung ist innerhalb von des Gemeinderates mäßigen Ausgabe i.H.v. 76.013,57 Euro. sechs Monaten nach Abschluss des vom 29.04.2021 Beschluss Haushaltsjahres aufzustellen und dem Gemeinderat vorzulegen. Mit der ört- Der Gemeinderat genehmigt die einge- K V ollzug des Haushaltsplans tretene überplanmäßige Ausgabe. Die lichen Rechnungsprüfung ist der Rech- 2020; Genehmigung der über- nungsprüfungsausschuss betraut. Deckung erfolgt durch Minderausgaben und außerplanmäßigen Ausgaben und Mehreinnahmen. Abstimmung: einstimmig angenommen
Seite 4 7/ 8 / 2021 Feldkirchner Gemeindeblatt Beschluss meindeverwaltung ein Konzept sowohl einer Umweltprüfung. Die Verwaltung Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom für die Bereitstellung als auch für den wird beauftragt, den Änderungsbeschluss Abschluss der Jahresrechnung 2020 vom Verleih eines Elektro-Fahrzeugs entwi- ortsüblich bekannt zu machen. Mit der 26.03.2021. Die Prüfung der Jahresrech- ckeln soll. Hierzu wurden verschiede- Überarbeitung wird der Planungsverband nung wird vom Rechnungsprüfungsaus- ne entsprechende Anbieter kontaktiert. Äußerer Wirtschaftsraum München be- schuss übernommen. Nach Einschätzung der Verwaltung auftragt. Die korrigierten Festsetzungen Abstimmung: einstimmig angenommen müsste die Anschaffung eines E-Fahrzeu- und Begründung, unter Berücksichtigung ges allerdings im Rahmen eines Verga- des vorangehenden Antrages, sind dem K Sondernutzungssatzung und beverfahrens erfolgen. Hierzu sind die Bau- und Umweltausschuss zeitnah zur Sondernutzungsgebührensat- vertraglichen Rahmenbedingungen mit Billigung vorzulegen. den vom Gemeinderat ausgewählten Abstimmung: mehrheitlich zung für Sondernutzungen an Anbietern zu klären. Allgemein wird angenommen: Ja 10 Nein 1 öffentlichem Verkehrsraum in darauf hingewiesen, dass mittlerweile der Gemeinde Feldkirchen auch eine E-Ladesäule am Feldkirchner K 4 . Änderung des Bebauungs- Rathaus errichtet wurde, die in Kürze in planes Nr. 83a – „Gewerbe- Um Sondernutzungen im öffentlichen Betrieb gehen wird. Raum rechtssicher erlassen zu können, gebiet Ost“ für den Bereich ist eine Satzung sowie eine dazugehöri- Beschluss östlich der Emeranstraße und ge Gebührenordnung erforderlich. Gera- Der Gemeinderat stimmt der Anschaf- nördlich der Hohenlindner de bei Zuwiderhandlungen ist damit ein fung eines E-Autos zur Bereitstellung für Straße, für das Teilgebiet an klar geregelter Handlungsablauf vorge- der Bürger grundsätzlich zu. Die Verwal- der Hohenlindner Straße be- geben. Die Gemeinde Feldkirchen hatte tung wird beauftragt, sinnvolle Systeme bis dato weder eine Satzung über Son- schränkt auf die Grundstücke zu finden und dem Gemeinderat vorzu- dernutzungen der öffentlichen Flächen, stellen. Fl.Nr. 601/11 u. Fl. Nr. 601/19 Wege und Straßen noch die dazugehöri- ge Gebührenordnung. Abstimmung: mehrheitlich angenom- Der Bau- und Umweltausschuss hat in men: Ja 10 Nein 8 seiner Sitzung am 30.07.2020 eine Er- Beschluss weiterung des Geltungsbereichs für die 1. Der Gemeinderat der Gemeinde 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. Feldkirchen erlässt auf Grund Art 22a Bericht aus der 83 a um die nördlich gelegene Fl.-Nr. 601/19 beschlossen. Dies war notwen- des Bayerischen Straßen- und Wege- öffentlichen Sitzung dig geworden, um die geplante Durch- gesetzes – BayStrWG –zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 24. Juli 2019 des Bau- und Umwelt- wegung und damit eine fußläufige die Satzung über die Sondernutzun- ausschusses vom 04.05. Erschließung durch das Baugebiet zu gen an öffentlichem Verkehrsraum schaffen. und 06.05.2021 der Gemeinde Feldkirchen (Sonder- nutzungssatzung) in der Fassung vom Die erneute Beteiligung der Öffentlich- 29.04.2021. K A ufstellungsbeschluss für die keit mit gleichzeitiger Beteiligung der 2. Änderung des Bebauungs- Behörden und sonstigen Träger öffentli- 2. Der Gemeinderat der Gemeinde plans Nr. 81 1. Änderung für cher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB Feldkirchen erlässt aufgrund des Art. das Gebiet Schwalbenstraße i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 18 Abs. 2, 22 a, 56 Abs. 2 des Bay- erfolgte in der Zeit vom 23.12.2020 bis rechtskräftig geworden am einschließlich 05.02.2021. erischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Be- 19.02.2014 kanntmachung vom 05.10.1981 (Bay- Beschluss RS 91-1-1), zuletzt geändert durch Die 2. Änderung des Bebauungsplans ist Der Bau- und Umweltausschuss hat Gesetz vom 27.12.1999 (GVBl. S. erforderlich, um die Festsetzung A 4.5 Kenntnis von den eingegangenen Stel- 532) die Satzung über die Erhebung „Je vollendete 270 m² (muss 300 m² lau- lungnahmen und Anregungen aus dem von Gebühren für Sondernutzungen ten) und die Fl.-Nr. 666/9 (muss korrekt Verfahren gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i. an öffentlichem Verkehrsraum der 668/9 lauten) sowie die Begründung 3.3 V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Gemeinde Feldkirchen (Sondernut- zu korrigieren. Alle anderen Festsetzun- genommen und diese entsprechend ge- zungsgebührensatzung) in der Fas- gen und die Begründung der rechtskräf- würdigt. sung vom 29.04.2021. tigen 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 81 Schwalbenstraße sollen weiterhin Die beschlossenen Änderungen sind in 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gültigkeit haben, soweit sie nicht durch den Bebauungsplan einzuarbeiten. Der Satzungen ordnungsgemäß bekannt die vorgenannten Festsetzungen geän- Planfertiger wird mit der Einarbeitung zu machen. dert werden. der Änderungen in die 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 83 a beauftragt. Abstimmung: einstimmig angenommen Beschluss Die Verwaltung wird beauftragt, für die Der Bau und Umweltausschuss be- 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. K Antrag der UWV-Fraktion schließt die notwendige Änderung der 1. 83a – „Gewerbegebiet Ost„ für den Be- auf Anschaffung eines Elek- Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 – reich östlich der Emeranstraße und nörd- trofahrzeugs zur Anmietung Schwalbenstraße. Der Bebauungsplan er- lich der Hohenlindner Straße, für das für Feldkirchner Bürgerinnen hält folgende Bezeichnung: „2. Änderung Teilgebiet an der Hohenlindner Straße des Bebauungsplans Nr. 81 – Schwal- beschränkt auf die Grundstücke Fl.-Nr. und Bürger benstraße“. Das Verfahren wird gemäß 601/11 und Fl.-Nr. 601/9 der Gemar- Der Gemeinderat beschloss in seiner Sit- § 13 a BauGB im vereinfachten Verfah- kung Feldkirchen erneut das Verfahren zung am 28. März 2019, dass die Ge- ren durchgeführt ohne Durchführung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB durchzufüh-
Feldkirchner Gemeindeblatt 7/ 8 / 2021 Seite 5 ren. Stellungnahmen können nur noch belaufen sich auf ca. 463.000 Euro brutto. nige Fahrradständer errichtet werden. Es zu den geänderten (rot markiert) Festset- Überwiegend wurde jedoch im Gremi- ist daher empfehlenswert, die Haltestel- zungen abgegeben werden (§ 4 a Abs. um die Meinung vertreten, die erstmalige len beidseitig barrierefrei auszubauen. 3 Satz 2 BauGB) zudem wird die Dauer Erschließung der Jakob-Wagner-Straße Die Herstellungskosten werden auf ca. der Auslegung und die Frist zur Stellung- und auch der Von-Tucher-Straße zurück- 200.000,- Euro brutto geschätzt. nahme auf 14 Tage verkürzt (§ 4 a Abs. 3 zustellen, bis alle betroffenen Straßen Satz 3 BauGB). im Detail, insbesondere bezüglich der Beschluss Abstimmung: einstimmig angenommen Kosten, überprüft wurden. Die nach- Die Verwaltung wird beauftragt, den stehende Beschlussempfehlung wurde barrierefreien Ausbau der beiden Hal- K Isolierte Befreiung wg. deshalb mehrheitlich abgelehnt. testellen „Olympiastraße“ im Jahr 2021 Errichtung eines Sichtschutz- zu planen und rechtzeitig auszuschrei- Beschluss ben. Die Umbaumaßnahmen sind im Gabionenzauns sowie Errich- Die Jakob-Wagner-Straße wird erstmalig Jahr 2022 durchzuführen. Die finanzi- tung eines Gartenhauses, als Erschließungsstraße technisch her- ellen Mittel i.H.v. ca. 200.000,00 Euro Theresienstraße 8, FlNr. 2/4 gestellt. Die Erschließungsanlage „Ja- sind ins HH-Jahr 2022 einzuplanen. Der kob-Wagner-Straße“ entspricht gemäß Verwaltung wird beauftragt, im Zuge des Aktuell überragt eine bis zu 4,50 m den Plänen vom 26.11.2020 (Plan-Nr. Fel barrierefreien Ausbaus eine adäquate hohe Thujen- Hecke entlang der Luit- 91-11 und 91-12) den in § 1 Abs. 4 bis 7 Anzahl an Fahrradständern mit zu er- poldstraße und entlang der Grenzen zu BauGB bezeichneten Anforderungen und richten. Die Verwaltung hat zu prüfen, den Nachbarflurstücken 2/5 und 2/3 in soll auf dieser Grundlage des § 125 Abs. ob Förderungen abrufbar sind. äußerst mächtiger Form das gesamte 2 BauGB erstmalig technisch hergestellt Abstimmung: mehrheitlich Erscheinungsbild. Stattdessen sollen zu- werden. Die Verwaltung wird beauftragt, angenommen: Ja 10 Nein 1 künftig Gabionenzäune in Kombination die Maßnahme auszuschreiben. mit Zaunelementen von einer Höhe von Die Kosten in Höhe von 463.000,00 € 1,25 m und einer ungefähren Breite von Bericht aus der sind im Haushaltsjahr 2022 zu berück- 1,90 m sowie Eiben- und Hainbuchen- sichtigen. öffentlichen Sitzung pflanzen zur Anwendung kommen. Abstimmung: abgelehnt Ja 3 Nein 8 des Haupt- Finanz- Beschluss und Sozialausschusses K Sanierung der Von-Tucher-Straße Den Befreiungen (Höhe der Einfrie- vom 08.06.2021 dung bis 2 m sowie Material Gabionen/ Nach der Straßenbefahrung im Ge- Mischhecke) für das Grundstück in der K F inanzierung von meindegebiet wurden sämtliche Stra- Theresienstr. 8 wurden genehmigt. Das Gartenhäuschen wird außerhalb des ßen in sogenannte Zustandsklassen Optiprax-Stellen eingeteilt. Hierbei bekam die Von-Tu- Bauraumes gem. § 23 Abs. 5 BauNVO cher-Straße die Bewertungen 4 und 5 Schon seit einigen Jahren nehmen die zugelassen. (mäßig-schlecht). Es wurde auch festge- Kitas in Feldkirchen immer wieder Op- Abstimmung: einstimmig angenommen stellt, dass die Von-Tucher-Straße erst- tiprax-Praktikanten auf. Hierbei handelt malig noch nie hergestellt wurde. Die es sich um das Ausbildungsmodell „Er- K Radwegeneubau in der geschätzten Ausbaukosten belaufen zieherausbildung mit der optimierten Kapellenstraße sich auf ca. 246.000,- Euro. Wie zuvor Praxisphase“. Diese komprimierte Aus- bei der Jakob-Wagner-Straße lehnte das bildung ermöglicht einen sehr schnellen Die Kapellenstraße soll mit einem Rad- Gremium auch hier die Beschlussemp- Einstieg in den Beruf, da der Abschluss weg bzw. mit einem Schutzstreifen für fehlung der Verwaltung mit nachstehen- schon nach 3 Jahren erfolgt. Die Kosten Radfahrer ausgebaut werden. In dieser dem Abstimmungsergebnis ab: im ersten Ausbildungsjahr, die im Rah- Angelegenheit war das Gremium über- men des Defizitausgleichs übernommen wiegend der Ansicht, dass die Planun- Beschluss werden müssten, liegen bei ca. 14.000 gen hierzu erst weitergeführt werden Die Von-Tucher-Straße wird erstmalig €, im zweiten Ausbildungsjahr durch die sollten, wenn das Radwege-Gesamtkon- als Erschließungsstraße technisch herge- 50%-Beteiligung des Staates im Rahmen zept vorliegt. stellt. Die Erschließungsanlage „Von-Tu- der BayKiBiG-Förderung noch bei 8.000 cher-Straße“ entspricht gemäß Plan v. €. Pro Einrichtung sollen nicht mehr als Beschluss 26.11.2020 Bplan Nr. 41 und soll auf zwei Optiprax-Praktikant/innen einge- Der Ausbau in der Kapellenstraße wird Grundlage des § 125 Abs. 1 BauGB erst- stellt werden. zurückgestellt, bis das Radwege-Ge- malig technisch hergestellt werden. Die samtkonzept vorliegt. Verwaltung wird beauftragt, die Maß- Beschluss Abstimmung: einstimmig angenommen nahme auszuschreiben. Die Kosten in Der Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss Höhe von 246.000,- Euro sind im Haus- beschließt die Übernahme der Kosten für K Sanierung der haltsjahr 2022 zu berücksichtigen. die Praktikanten im Optiprax-Modell in Jakob-Wagner-Straße Abstimmung: abgelehnt Ja 3 Nein 8 den Feldkirchner Kitas. Die Übernahme der Kosten ist auf zwei gleichzeitig tätige Nach der Straßenbefahrung im Gemein- K Baustelle an der M18 Optiprax-Praktikanten pro Einrichtung degebiet wurden sämtliche Straßen in - Olympiastraße beschränkt. Die Einstellung muss der sog. Zustandsklassen eingeteilt. Hierbei Verwaltung und dem Gemeinderat an- bekam die Jakob-Wagner-Straße die Be- Bezüglich der Haltestelle an der Olym- gezeigt werden. Gibt es Gründe für die wertungen 5 und 6 (schlecht). Es wurde piastraße wurde die Errichtung von Einstellung von weiteren Optiprax-Prak- auch festgestellt, dass die Jakob-Wag- rahmenschonenden Fahrradständern tikanten, ist ein gesonderter Antrag unter ner-Straße erstmalig noch nie hergestellt geprüft. Aufgrund der momentanen Situ- Angabe der Gründe zu stellen. wurde. Die geschätzten Ausbaukosten ation vor Ort können allerdings sehr we- Abstimmung: einstimmig angenommen
Seite 6 7/ 8 / 2021 Feldkirchner Gemeindeblatt Amtliche Nachrichten Öffentliche Zahlungsaufforderung der Gemeinde Feldkirchen Am 01.07.2021 werden zur Zahlung fällig: Gewerbesteuer, Grundsteuer und Müllabfuhrgebühren (für Bürger, die der jährlichen Zahlungsweise zugestimmt haben) Am 15.08.2021 werden zur Zahlung fällig: Gewerbesteuer: Vorauszahlung 3. Rate für das Jahr 2021 Grundsteuer: 3. Rate für das Jahr 2021 Müllabfuhrgebühren: 3. Rate für das Jahr 2021 (für Bürger, die der jährlichen Zahlungsweise nicht zugestimmt haben) Bargeldlose Zahlungen können auf folgendes Konto der Gemeinde Feldkirchen erfolgen: Kreissparkasse MUC-STA-EBE: IBAN: DE35 7025 0150 0040 2501 51 BIC: BYLADEM1KMS Bei Überweisungen oder Einzahlungen wird gebeten, in jedem Fall die Finanzadresse (FAD) und Zahlungszweck (Steuerart) anzugeben. Neuer Kreisbrandrat für den Landkreis München Landkreis Am 15. Juni 2021 haben die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und München die Leiter der Werkfeuerwehren im Landkreis Harald Stoiber zum neuen Leiter der Kreisbrandinspektion gewählt. Der 44-Jährige tritt die Nachfolge von Josef Vielhuber an, der Mitte April dieses Jahres unerwartet verstorben war. Für die kommenden sechs Jahre steht Harald Stoiber nun an der Spitze der Kreisbran- dinspektion, der obersten Feuerwehr-Führungsebene im Landkreis München. Harald Stoiber ist ein erfahrener Feuerwehrmann. 1991 trat er in die Freiwillige Feu- erwehr München ein, wo er sämtliche Lehrgänge und Positionen als Atemschutzträ- ger, Maschinist und Gruppenführer durchlief. 2001 wurde er stellvertretender und später Abteilungsführer in Großhadern. 2006 machte Stoiber das Feuerwehrwesen zu seinem Beruf und trat eine Stelle in der Feuerwehreinsatzzentrale des Landkreises München an, wo er bis heute beschäftigt ist. 2017 schloss er die Staatsprüfung zum Leitstellendisponenten ab. Nebenberuflich engagierte sich Stoiber zudem mehrere Jahre lang im Münchner Rettungsdienst. Seit 2010 war er zudem stellvertretender, seit 2016 ist er Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Pullach. Die Kreisbrandinspektion berät das Landratsamt und die Feuerwehren in Fragen des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes und technischen Hilfsdienstes. Sie koordiniert die überörtliche Alarm- und Einsatzplanung und übernimmt die Einsatz- führung. Eine wichtige Aufgabe ist zudem die Ausbildung der Feuerwehrdienstleis- tenden. Landrat Christoph Göbel (links) gratuliert dem neu gewählten Kreisbrandrat Harald Stoiber. Entlastungsfond für pflegende Angehörige des Landkreises München 2021 Das Landratsamt München bietet auch in diesem Jahr wieder Mittel aus dem Entlastungsfond für pflegende Angehörige an. Dieser Fond richtet sich an pflegende Angehörige, die seit Jahren pflegebedürftige Personen versorgen. Ziel ist es, die, durch meist jahrelange Pflege von Angehörigen, entstandene Überlastungssituation der Pflegenden, mit dem Entlastungsfond ein wenig zu mildern. Die Ursache der Pflegebedürftigkeit, wie z. B. Altersgebrechen oder Behinderung, sowie das Alter der gepflegten Person spielen hierfür keine Rolle. Wichtig ist jedoch, dass der pflegende Angehörige seinen Wohnsitz in der Gemeinde Feldkirchen hat. Wir bitten nun Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, uns Ihnen bekannte Personen zu melden, die o. g. Voraussetzungen erfüllen und die in Ihren Augen eine entsprechende Zuwendung erhalten sollen. Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge telefonisch, schriftlich oder per Mail bis spätestens 15.07.2021 ein. Ansprechpartner im Rathaus: Frau Jochim, Tel.: 089/909974-24, Mail: jochim@feldkirchen.de
Feldkirchner Gemeindeblatt 7/ 8 / 2021 Seite 7 Der Umweltberater Abholtermine der Müllabfuhr Restmüll: Großbehälter (1100/770 L) Biomüll: Leerungsgebiet Ost: Leerungsgebiet Ost: Mittwoch, 07.07., 14.07., 21.07., Leerungsgebiet Ost: Dienstag, 06.07., 20.07., 03.08., 17.08., 28.07., 04.08., 11.08., 18.08., 25.08. Donnerstag, 01.07., 08.07., 15.07.2021 31.08. und 14.09.2021 und 01.09.2021 Donnerstag, 22.07.2021 (mit anschl. Reinigung der Biotonnen) Leerungsgebiet West: Leerungsgebiet West: Donnerstag, 29.07., 05.08., 12.08., Dienstag, 13.07., 27.07., 10.08., 24.08., Freitag, 02.07., 09.07., 16.07., 23.07., 19.08., 26.08. und 02.09.2021 und 07.09.2021 30.07., 06.08., 13.08., 20.08., 27.08. und 03.09.2021 Leerungsgebiet West Freitag, 02.07., 09.07., 16.07.2021 Freitag, 23.07.2021 (mit anschl. Reini- gung der Biotonnen) Freitag, 30.07., 06.08., 13.08., 20.08., 27.08. und 03.09.2021 Papier: Leerungsgebiet Ost u. West: Mittwoch, 07.07., 21.07., 04.08., 18.08., 01.09.2021 Gelber Sack: Leerungsgebiet Ost (Abholung im zweiwöchigen Turnus) Leerungsgebiet West (Abholung im zweiwöchigen Turnus) im Juli: Freitag, 09.07. und Freitag, 23.07.2021 im Juli: Freitag, 02.07., Freitag, 16.07. und im August: Freitag, 06.08. und Freitag, 20.08.2021 Freitag, 30.07.2021 im September: Freitag, 03.09. und Freitag, 17.09.2021 im August: Freitag, 13.08. und Freitag, 27.08.2021 im September: Freitag, 10.09. und Freitag, 24.09.2021 Bitte stellen Sie den Gelben Sack am Abend vor der Abholung bzw. bis spätestens 6.00 Uhr am Tag der Abholung gut sichtbar und ohne jemanden zu gefährden, an der Grundstücksgrenze bereit. Der Sack muss gut zugebunden sein. Eine Lagerung im Freien ist untersagt. Den Gelben Sack erhalten Sie kostenlos beim Wertstoffhof oder im Rathaus an der Information. Bitte beachten Sie, dass befüllte gelbe Säcke nicht im Wertstoffhof entsorgt werden können. Bei Problemen bezüglich der Abholung des Gelben Sackes stehen den Bürgern folgende telefonische Hotline und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zur Verfügung: 0800 / 1 22 32 55 (gebührenfrei) ds.muenchen@remondis.de GIFTMOBIL – Problemmüll von Haus und Hof Das Giftmobil steht wieder am Dienstag, 20.07., 17.08. und 14.09.2021 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Bauhof der Gemeinde Feldkirchen, Kapellenstr. 4, für Ihren Problemmüll bereit. Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen z.B. Haushaltsreiniger, Lacke, Lösemittel, Säuren und Salze aus dem Hobbybereich. Bitte beachten Sie, dass diese Problemabfälle nur am Tag des Giftmobils abgegeben werden können. Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Eine Übersicht über die Leerungsgebiete können Sie dem Abfallkalender entnehmen. Öffnungszeiten Wertstoffhof, Kapellenstraße 4 Jeweils Montag 16:00 – 19.00 Uhr Dienstag 16:00 – 19.00 Uhr Donnerstag 16:00 – 19.00 Uhr Freitag 16.00 – 19.00 Uhr Samstag 09:00 – 13:00 Uhr Der Wertstoffhof ist zu den üblichen Zeiten für alle Feldkirchner Bürger geöffnet! Y Bei der Abgabe von Wertstoffen muss ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2) getragen werden. Es dürfen sich maximal 7 Fahrzeuge/Kunden zum Abladen aufhalten. X
Seite 8 7/ 8 / 2021 Feldkirchner Gemeindeblatt Folgende Abfälle und Wertstoffe können abgegeben werden: Bauschutt (bis 100 l), Gartenabfälle (max. 2 m³), Sperrmüll (sie- he hierzu jeweils nachfolgende Hinweise), Altholz (kein imprägniertes Holz und kein Altholz Klasse IV), Eisenschrott, Elektro- nikschrott, Flachglas, Verbundglas, Kork, Altfett, Kerzenwachs, Altschuhe, Alttextilien (nicht verschmutzt), kleinteilige Eisen und Nichteisenmetalle (z.B. Kronkorken, Nägel, Schraubverschlüsse), CDs und Druckerpatronen. Bauschutt wird nur bis zu 100 l je Bauvorhaben angenommen, bei größeren Mengen bitte Container aufstellen oder Direktanlie- ferung bei Fa. Mühlhauser, Kieswerk, Leonhard-Strell-Str. 16, 85540 Haar oder IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen Garten- bzw. Grünabfälle werden bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ angenommen. Bitte beachten Sie, dass über den Grüngut- container keine Plastiksäcke oder Blumentöpfe entsorgt werden dürfen. Für Sammlung und Entsorgung von Grünabfällen können im Rathaus stabile Pappesäcke (ca. 80 l) erworben werden, die auch über den Grüngut-Container entsorgt werden können. Bei größeren Mengen bitte Container anfordern oder Direktanlieferung bei Fa. Ganser, Taufkirchnerstr.1, 85649 Brunnthal (Neukirchstockach), bei der Fa. IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeran- straße 55, 85622 Feldkirchen Sperrmüll (ab 100 l gebührenpflichtig) ist Abfall, der nicht in die Restmülltonne passt, weil er zu sperrig ist. Umgekehrt gilt: Alle nicht wieder verwertbaren Abfälle, die in eine handelsübliche Restmülltonne passen, sind kein Sperrmüll und müssen über die eigene Restmülltonne entsorgt werden. In jede Restmülltonne passen z. B. ein altes Küchensieb oder eine Schüssel aus Kunststoff, ein kaputter Rucksack, eine ausgediente Handtasche, altes Spielzeug, kleine Lampenschirme, kaputte Schuhe etc. Bitte entsorgen Sie derartige Kleinteile nicht über den Sperrmüll. Da die Entsorgung von Sperrmüll sehr kostspielig ist, leisten Sie somit auch einen Beitrag zur Kosteneinsparung. Reicht Ihre eigene Tonne einmal nicht aus, können Sie auch amtliche Müllsäcke für 4,50 Euro je Stück bei der Gemeindeverwaltung erwerben. Diese werden vom Abfuhrunternehmen mit dem Restmüll entsorgt. Gebühren am Wertstoffhof für Sperrmüll: 10 Euro je angefangener ½ m³ (Kleinstmengen (100 l) bleiben bei der Gebührenordnung unberücksichtigt) Kartonagen und Papier Wir bitten Sie, sperrige Kartonagen möglichst nicht in die Unterflurcontainer im Gemeindegebiet, sondern über den im Wertstoff- hof vorhandenen speziellen Presscontainer zu entsorgen. Problemabfälle, die im Wertstoffhof angenommen werden: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feuerlöscher, Batterien und Akkus (bevorzugt im Handel abzugeben; bei Autobatterien und Gaskartuschen Pfandregelung), Kühlschränke. Abfälle für das Giftmobil werden nur am Tag des Giftmobils angenommen. Nicht am Wertstoffhof angenommen werden: – Asbestzementprodukte und Rigips/Gipskartonplatten (Entsorgung gegen Gebühr bei der Firma AFM, Emeranstraße 55 in Feldkirchen, sonstigen Entsorgungsfachbetrieben oder über die Deponie Nord-West; Rigips-Entsorgung ist auch über die Firma Mühlhauser, Gronsdorf, oder sonstigen Entsor- gungsfachbetrieben gegen Gebühr möglich), – Altreifen – Altholz Klasse IV (mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz) – Dispersionsfarben – Gelbe Säcke (bitte am Abholtag an der Grundstücksgrenze bereitlegen) Reinigung der Biotonnen am 22. bzw. 23. Juli 2021 Ab dem Jahr 2021 werden 2 x jährlich alle Biotonnen durch eine Fachfirma gereinigt. Die erste Reinigung in diesem Jahr erfolgt am Donnerstag, 22. Juli (Leerungsgebiet Ost) bzw. Freitag, 23. Juli 2021 (Leerungsgebiet West) und wird vom beauftragten Entsorgungsunternehmen durchgeführt. Die Biotonnen werden unmittelbar nach der Leerung durch ein Spezialfahrzeug gereinigt, indem die Tonnen ausgespritzt werden. Das Schmutzwasser wird fachgerecht entsorgt. Einzelne Rückstände können in der Ton- ne verbleiben; ebenso ein kleiner Rest an Waschwasser. Bitte stellen Sie deshalb die Biotonne nach der Leerung nicht sofort wieder zurück, sondern warten ab, bis diese gereinigt worden ist.
Feldkirchner Gemeindeblatt 7/ 8 / 2021 Seite 9 Die Biotonne im Sommer Im Sommer bei hohen Temperaturen kann es in der Biotonne zu Geruchsentwicklungen kommen. Die Intensität des Geruchs hängt jedoch entscheidend vom Umgang mit der Biotonne ab. Das können Sie tun, um Geruchsbelästigungen zu minimieren: • Empfehlenswert ist, die Biotonne vor dem Befüllen mit Zeitungspapier auszulegen. Das Papier saugt Feuchtigkeit auf und bin- det Gerüche. Außerdem bleibt die Tonne sauber. Zwar gehört Papier prinzipiell in die Altpapiersammlung, in kleinen Mengen kann es jedoch für die Biotonne verwendet werden, da es im Landkreis München problemlos und mit Energiegewinn vergoren werden kann. • Möglich wäre auch, die ganze Biotonne mit einem großen Papiersack (ohne Kunststoffinlett) auszukleiden. • Je feuchter das Material, desto intensiver die Gerüche. Lassen Sie deshalb feuchte organische Abfälle, z. B. Kaffee- und Teefilter, gut abtropfen bevor sie ins Vorsortiergefäß bzw. in die Biotonne geworfen werden. Flüssigkeiten gehören überhaupt nicht in die Biotonne. • Um Feuchtigkeit zu binden, können Bioabfälle in Papiertüten, Zeitungspapier oder Küchenkrepp eingewickelt werden. Tipp: Wenn Sie Papiertüten von Obst, Gemüse oder Backwaren aufheben, können Sie diese verwenden und brauchen nicht Geld für die im Handel erhältlichen Biomülltüten auszugeben. • Die Biotonne sollte locker mit dem Bioabfall gefüllt werden. Wird der Inhalt zu sehr zusammengepresst, gelangt zu wenig Sauerstoff ans Material. Der Gärungsprozess und damit die Geruchsentwicklung werden beschleunigt. Füllen Sie die Biotonne nicht bis zum Rand. Wenn ein bis zwei Handbreit unter dem Tonnenrand frei bleiben, kann die Luft besser zirkulieren. • Günstig ist, wenn die Biotonne an einem schattigen oder halbschattigen Platz steht. • Regelmäßige Tonnenreinigung - am besten mit Regenwasser und möglichst ohne Reinigungsmittel - beugt Geruchsbelästigung vor. Achtung Gartenbesitzer! Bitte schneiden Sie überhängende Hecken und Sträucher, die in den Gehweg und in den öffentlichen Straßengrund hineinragen, zurück! Überhängende Sträucher behindern die Fußgänger. Sie können aber auch zum Sicherheitsrisiko werden, wenn der Fuß- gänger wegen der Sträucher auf die Straße ausweichen muss. Im Interesse der Gesamtbevölkerung bitten wir deshalb alle Grund- stücksbesitzer um Rücksichtnahme und Beseitigung des Über- wuchses. Zuschuss für Komposter Die Gemeinde fördert die Eigenkompostierung (so lange der „Fördertopf“ reicht). Einen Zuschuss können Sie auf Antrag und ge- gen Vorlage der Original-Rechnung erhalten, wenn Sie sich einen Komposter kaufen. Die Zuschusshöhe beträgt 60 % des Kaufpreises, maximal jedoch 40,- Euro für Komposter aus Altkunststoff oder aus konventionel- lem Material (Holz, Beton, Draht). Zuschussanträge erhalten Sie im Rathaus, Rathausplatz 1, bei Herrn Pitterle, Tel. 089/909974- 37 oder Herrn Reiprich, Tel. 089/909974-45. Trennung der Friedhofsabfälle Am Friedhof werden die Abfälle der Müllsammelbehälter nach Restmüll und Grünabfälle getrennt. Die Grünabfälle werden einer Kompostierung zugeführt. Die Verwertung des Kompostes wird jedoch leider durch Störstoffe (v.a. Grablichter) erheblich erschwert. Es wird daher gebeten, in die Sammelbehältnisse für Grünabfälle am Friedhof ausschließlich pflanzliche Abfälle zu entsorgen. Andere Abfälle wie z. B. Grablichter, Drahtkränze usw. geben Sie bitte zum Restmüll. Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Vorankündigungen: Sperrmüllabfuhr: Abgabetermin Doppelkarte für Anmeldung: Freitag, 01.10.2021 Häckselaktion: Dienstag, 19.10.2021
Seite 10 7/ 8 / 2021 Feldkirchner Gemeindeblatt Aus unserer Gemeinde Wahlhelfer für Bundestagswahl gesucht Haben Sie Interesse, bei der Bundestagswahl am 26.09.2021 als Wahlhelfer in einem Wahlvorstand zu helfen? Als Wahlhelfer kann jeder tätig werden, der bei der Wahl selbst wahlberechtigt ist. Bitte melden Sie sich direkt per e-mail (brod@feldkirchen.de) oder gerne auch schriftlich an unsere Anschrift: Gemeinde Feldkir- chen, Wahlamt, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen. Bitte teilen Sie uns hierbei auch Ihre persönlichen Daten (Namen, Vorname, Anschrift, Telefon-Nr. und Geburtsdatum) mit. Als Beisitzer/in im Wahlvorstand eines Wahllokals helfen Sie bei der Stimmzettelausgabe sowie bei der Stimmenauszählung am Wahlabend. Hierbei handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die eine Entschädigung gezahlt wird. Die Wahl dauert in der Regel von 08.00 bis 18.00 Uhr, die Stimmauszählung erfolgt unmittelbar danach. Der Wahlvorstand im jeweiligen Wahllokal muss nicht immer vollzählig anwesend sein. In der Praxis hat sich die Aufteilung des Wahltages in zwei Schichten bewährt. Das heißt, es wird eine einvernehmliche Absprache getroffen, so dass jeder den Vor- oder Nachmittag frei hat. Erst zur Stimmauszählung ab 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollständig sein. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns bei der Bundestagswahl 2021 unterstützen! Das Bürgerservice-Portal – rund um die Uhr für den Bürger da. Nutzen Sie unseren Bürgerservice bequem von zu Hause aus unabhängig von unseren Öffnungszeiten. Nähere Informationen auf unserer Homepage: www.feldkirchen.de/buergerservice Aus dem Einwohnermeldeamt: Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte im Monat Mai 2021 36 Anmeldungen Zum 31. Mai 2021 sind 7.585 Personen mit Hauptwohnsitz, 49 Abmeldungen 372 Personen mit Nebenwohnsitz, somit 6 Wohnungswechsel 7.957 Personen insgesamt gemeldet. 8 Geburten 2 Sterbefälle NAC H RU F Die Gemeinde Feldkirchen trauert um Sabine Schneider 1963 – 2021 Nach langer Krankheit musste eine langjährige und geschätzte Mitarbeiterin von uns gehen. Sabine Schneider war über 24 Jahre in der Gemeindebücherei beschäftigt und sowohl bei ihren Kolleginnen und Kollegen als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern sehr beliebt. Umso betroffener hat uns alle die Nachricht von ihrem Tod gemacht. Wir, die Kolleginnen und Kollegen der Bücherei, der Verwaltung und des Bauhofs, werden Sabine Schneider ein ehrendes Andenken bewahren. Gemeinde Feldkirchen Andreas Janson Erster Bürgermeister im Namen der gesamten Belegschaft
Feldkirchner Gemeindeblatt 7/ 8 / 2021 Seite 11 Termine und Hinweise für Juli, August und September 2021 So 4. Juli 11.30 Uhr Jazzpicknick am Maibaumplatz Di 13. Juli 19.00 Uhr Sitzung des Haupt-, Finanz- u. Sozialausschusses, Sitzungssaal Rathaus Do 15. Juli 19.00 Uhr Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, Sitzungssaal Rathaus Fr 16. Juli 20.00 Uhr Kultur im Rathaus: Christian Springer (siehe Hinweise/Kultur-Rubrik) So 18. Juli 11 – 16 Uhr ADFC Fahrradcodieraktion, Rathausplatz Do 29. Juli 19.00 Uhr Sitzung des Gemeinderates, Sitzungssaal Rathaus So 15. August Annahmeschluss für das Gemeindeblatt September Do 19. August 19.00 Uhr Voraussichtlich: Sitzung des Gemeinderates, Sitzungssaal Rathaus Di 7. September 19.00 Uhr Sitzung des Haupt-, Finanz- u. Sozialausschusses, Sitzungssaal Rathaus Do 9. September 19.00 Uhr Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, Sitzungssaal Rathaus Mi 15. September Annahmeschluss für das Gemeindeblatt Oktober Do 23. September 19.00 Uhr Sitzung des Gemeinderates, Sitzungssaal Rathaus Änderungen vorbehalten; bitte beachten Sie evtl. Ankündigungen. Der Beginn von Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen mit der jeweiligen Tagesordnung wird an der Amtstafel (Rathausplatz) veröffentlicht. STADTRADELN vom 27.06. – 17.07.2021 – eine Anmeldung ist noch möglich Gemeinsam für ein gutes Klima! Auch wenn das STADTRADELN bereits seit dem 27.06.2021 läuft, kann man sich immer noch anmelden, ein Team gründen, einem Team beitreten und mitradeln und ganz egal wie oft und viel man fährt, was Gutes für das Klima tun! Alle Infos und Anmeldung auf der Website: https://www.stadtradeln.de/feldkirchen Im letzten Jahr haben 83 Radler*innen in sieben Teams in den drei Wochen insgesamt 25.309 km zurückgelegt und dabei 3 Tonnen CO² vermieden. Das ist eine sehr gute Leistung gewesen! Vielleicht schaffen wir in diesem Jahr dieses Ergebnis wieder oder können es sogar noch steigern. Als Preise in diesem Jahr gibt es eine kostenlose Fahrradcodierung für alle Teilnehmer am STADTRADELN, die für Feldkirchen mitgeradelt sind. Die Fahrradcodierung findet am Sonntag, den 18.07.2021 vor dem Rathaus in Feldkirchen zwischen 11:00 bis 16:00 Uhr statt. Voraussetzung ist, dass in einem Team für Feldkirchen mitgeradelt und CO² eingespart wurde. Für die Codierung bitte die geforderten Unterlagen mitbringen (siehe unten). Einen Rechtsanspruch auf eine Fahrradcodierung gibt es nicht! Finger weg! Mein Rad ist codiert! ADFC-Fahrradcodier-Aktion vor dem Rathaus am Sonntag, 18.07.2021 Fahrradcodierung am 18.07.2021 von 11:00 bis 16:00 Uhr auf dem Rathausplatz Bei der Fahrradcodierung wird der eingeprägte Code vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub e.V. (ADFC München) weithin kenntlich gemacht. Bei der Codierung mit dem Nadler wird ein persönlicher Code, der den Eigentümer eines Fahrrades eindeu- tig identifiziert, in den Fahrradrahmen eingeprägt. Verwendet wird das bundesweit bekannte, polizeilich anerkannte System der EIN-Codierung (EIN = Eigentümer-Identifizierungs-Nummer). Anhand der Codierung können Polizei oder Fundbüro den Eigentü- mer des Fahrrades erkennen. Ohne Zugriff auf eine Datenbank. Hinweis: Mitglieder der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderates sind von der Fahrradcodieraktion ausgeschlossen. Bitte folgende Unterlagen mitbringen: • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung • Eigentumsnachweis (z.B. Kaufquittung) oder Eigentumserklärung • https://www.adfc-muenchen.de/fileadmin/user_upload/kv-muenchen/service/codierung/Eigentumserklaerung.pdf • Codierauftrag • Füllen Sie den Codierauftrag am Bildschirm oder handschriftlich soweit als möglich aus und bringen ihn zum Termin mit. • https://www.adfc-muenchen.de/fileadmin/user_upload/kv-muenchen/service/codierung/Codierauftrag_2018_neu-1.pdf Bitte störende Anbauteile entfernen: Die Prägung erfolgt im oberen Drittel des Sattelrohrs, auf der rechten Seite. Bitte montieren Sie störende Gegenstände wie Kindersitz- und Schlosshalterungen ab. Bei Pedelecs bitte den Akku entnehmen. Fortsetzung auf Seite 12
Seite 12 7/ 8 / 2021 Feldkirchner Gemeindeblatt Fortsetzung von Seite 11 ACHTUNG! Bestimmte Fahrradtypen (z.B. Carbon- und Titanrahmen) können aus technischen Gründen nicht geprägt werden. Hierzu bieten wir die Möglichkeit einer Aufklebercodierung an. Gebühren Codierung ohne Zubehör: ADFC-Mitglieder 8,- Euro - Nicht-Mitglieder 15,- Euro Codierung mit Zubehör: ADFC-Mitglieder 10,- Euro - Nicht-Mitglieder 20,- Euro Hinweise zur „Sommerausgabe“ und zur Verteilung des Gemeindeblattes Im Ferienmonat August erscheint kein Gemeindeblatt. Die nächste Ausgabe wird Anfang Ende August/Anfang September an die Haushalte verteilt (aufgrund der Urlaubs-/Ferienzeit kann sich evtl. die Verteilung des September-Gemeindeblattes etwas verzögern). Sollten Sie das Gemeindeblatt nicht oder unregelmäßig erhalten, sprechen Sie doch bitte am besten die Verteilerstelle der Firma Ortmaier Druck an. Dies wäre hilfreich, um eine zuverlässige Verteilung des Gemeindeblattes zu gewährleisten. Die Telefonnummer lautet: 08732-9210-650. Natürlich können Sie sich auch an die Gemeindeverwaltung, Tel. 909974-40 wenden. Wir werden dann gern die Ange- legenheit mit der Druckerei klären. g r a ti o n n d Inte li e u ami G ef s, F ör d iale er du dS oz t rch das un B ay e it e ris c Arb n h e S ta a t s m i n i s t e ri u m f ü r ü n c h e d k r e is M und den La n 5 Jahre Caritas Familienstützpunkt im Landkreis Ost Die Familienstützpunkte des Landkreises werden 5 Jahre und haben aus diesem Anlass ein besonders vielfältiges Programm zu- sammengestellt. Genauere Infos und Kontaktdaten für die Anmeldung zu den Vorträgen bekommen Sie beim Familienstützpunkt per Mail unter Familienstuetzpunkt@caritasmuenchen.de. Der Familienstützpunkt ist nicht nur mit Veranstaltungen, sondern auch mit individueller Beratung für Sie da. Alle Fragen rund ums Thema Familie sind bei uns richtig, egal ob Trotzphase oder Schulstart, Kontakte für Pflegedienste oder Stress in der Familie. Am 7. Juli wird es in Heimstetten eine Schatzsuche geben, den der berühmte Pirat Großvater Käpt´n Rotbart versteckt hat. Alle Familien sind dazu eingeladen, auf Schatzsuche zu gehen. Ab 15.00 Uhr ist im Räter-Einkaufszentrum der Bus des Mobilen Fami- lienstützpunktes. Weitere Infos gibt es beim Familienstützpunkt. Weitere Infos gibt es beim Familienstützpunkt: familienstuetzpunkt@caritasmuenchen.de Programm zum Jubiläum: 01.07.2021 19.30 Uhr Online-Vortrag: Was macht eigentlich ein Jugendamt? (LRA) j Anmeldung. familienbildung@lra-m.bayern.de 07.07.2021 19.30 Uhr Online-Vortrag: „Starke Eltern sein – durch Feinfühligkeit und Achtsamkeit“ (FSP Feldkirchen) j Anmeldung: familienstuetzpunkt@caritasmuenchen.de 20.07.2021 19.30 Uhr Online-Vortrag: „Sozialkompetenz – Welche Fähigkeiten brauchen unsere Kinder und Jugendlichen heute? (FSP Taufkirchen) j Anmeldung: kontakt@familienstuetzpunkt-taufkirchen.de 29.07.2021 bis 01.08.2021 Familienrallye an den Standorten der Fam-Stützpunkte im Landkreis 16.09.2021 20.00 Uhr Online-Vortrag „Abenteuer Pubertät“ (FSP Deisenhofen) j Anmeldung: familienzentrum@st-bartholomaeus.de 30.09.2021 19.30 Uhr Online-Vortrag „Kinderleben heute – Vom Verwöhnen und Überfordern (FSP Grünwald) j Anmeldung: familienstuetzpunkt@gemeinde-gruenwald.de 04.10.2021 19.00 Uhr Vortrag „Inklusion als Herausforderung“ (FSP Schäftlarn) j Anmeldung: familienstuetzpunkt@kindernetz-schaeftlarn.de 07.10.2021 19.00 Uhr Abschlussveranstaltung vom Landratsamt: Online-Vortrag Nora Imlau: „Lieber glücklich als perfekt“ j Anmeldung: familienbildung@lra-m.bayern.de
Feldkirchner Gemeindeblatt 7/ 8 / 2021 Seite 13 Die Nachbarschaftshilfe Feldkirchen ist im Notfall gerne für Sie da. Wir organisieren und vermitteln Hilfsdienste, wie z.B. Fahrdienste, Einkaufsservice, Kinderbetreuung, warmes Mittagessen und vieles mehr! Unsere Einsatzleitung Frau Manuela Smolak und ihren Mann erreichen Sie unter der Telefon-Nr. 0160-94659783 und/oder unter der E-Mail-Adresse: m.smolak@nbh-feldkirchen.de Die Einsatzleitung steht als Ansprechpartner für Anfragen zu den Dienstleistungen der NBH Feldkir- chen jederzeit gerne zur Verfügung. Sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Sie werden in jedem Fall zurückgerufen. Sie können uns auch „anklicken“. Auf unserer Homepage www.nbh-feldkirchen.de finden Sie die wichtigsten Kontaktadressen, Dienstleistungen und Aktionen der Nachbarschaftshilfe Feldkirchen. Auch in Feldkirchen: Mobiler Mittagstisch der Nachbarschaftshilfe Vaterstetten Auch in der Gemeinde Feldkirchen wird jetzt ein „Mobiler Mittagstisch“ angebo- ten. Dabei gibt es 7 Tage die Woche einen täglich wechselnden Speiseplan (auch vegetarische Gerichte) mit jeweils zwei Menüs zur Auswahl, gekocht von der Firma Käfer. Jedes Menü besteht aus Suppe, Hauptgericht und Dessert. Keine vertragliche Bindung; die Bestelltage sind frei wählbar. Bestellvorgang: Vor der Erstbestellung nehmen Sie bitte zunächst telefonischen Kontakt auf unter Tel. 08106-3684-89. Infos auch unter www.deine-nachbarschaftshilfe.de Stammtisch der Umweltgruppe Wer an einem unserer Stammtische teilneh- men will, ist herzlich willkommen, im Som- mer meist mit „echten“ Leuten im Außenbe- reich. ächster Termin: N Dienstag, 13. Juli 2021 um 19.30 Uhr Details und Einwahllink: www.umweltgruppe.feldkirchen.de/aktuelles „Gelbes Band“ – Ernte für alle Die Erntezeit steht wieder bevor und wie in jedem Jahr dürfen alle Bürger*innen das Obst und die Nüsse von den Bäumen, die der Gemeinde gehören, ernten und genießen. Damit ein jeder weiß, um welche Bäume es sich dabei handelt, werden unsere Bäume ab diesem Jahr mit einem gelben Band gekennzeichnet. Dann ist es für jeden schnell ersichtlich, welcher Baum dazugehört und welcher nicht. Fortsetzung auf Seite 14
Seite 14 7/ 8 / 2021 Feldkirchner Gemeindeblatt Fortsetzung von Seite 13 Die Ernte ist natürlich kostenfrei und soll in einem haushaltsüblichen Umfang statt- finden. Da vertrauen wir aber voll und ganz auf unsere Bürger*innen. Wir wünschen viel Spaß beim Ernten und Genießen! Zur Orientierung Auf diesen Flächen gibt es Obst- und Nussbäume, die geerntet werden dürfen: Grünanlage am Wiesenweg, Streuobstwiese an der Brunnenstraße, Streuobst an der Schwalbenstraße am Durchgang zum Fasanweg, am Spielplatz an der Theresienstra- ße und vereinzelt über das Gemeindegebiet verstreut – dann besser durch das gelbe Band zu erkennen. Umwelttage 2021 der Gemeinde Feldkirchen Hocherfreut zeigte sich der Vorstand des TSV Feldkirchen, dass durch die Umwelt- gruppe Feldkirchen auf der Pilotfläche der Grün-Patenschaft am Parkplatz/Freifläche Sporthalle an der Olympiastraße ein Insektenhotel gespendet wurde. Wie auf dem Bild erkennbar ist, wurde das Insektenhotel nicht nur eigenhändig ge- baut, sondern auch durch Ewald Edelsbrunner mit viel Geschick aufgestellt. Bewun- derte Blicke allemal, warten wir nun auf den Einzug der Gäste. Kultur im Rathaus Das Kulturleben nimmt wieder Fahrt auf! Endlich! Lange haben wir Corona-bedingt ausharren müssen und Veranstaltungen verschieben, „auf Eis legen“ oder ganz absagen müssen. Nun können wir mit vorsichtigen Schritten wieder das kulturelle Leben in Feldkirchen aufleben lassen. An dieser Stelle möchten wir uns – auch im Namen der Künstler – bei allen Kartenkäufern bedanken, die geduldig abgewartet haben. Umso mehr freut es uns, nach dem bereits stattgefundenen Open Air-Konzert auf dem Rathausplatz im Juni (dieses konnten wir aufgrund der Kurzfristigkeit leider nicht mehr im Gemeindeblatt ankündigen), dass wir nun tatsächlich eine der „geschobenen“ Veranstaltungen des Jahres 2020, wenn auch unter den gegebenen Bedingungen, stattfinden lassen und nach langem Warten den Kabarettabend mit Christian Springer präsentieren können. Die derzeitigen Inzidenzen erlauben es wieder, zwar nur im kleinen Rahmen, Veranstaltungen in unserem Rathausfoyer durchzuführen. Auch wenn derzeit nur eine geringe Anzahl von Besuchern erlaubt ist, hat sich die Gemeinde dazu entschlossen, den Abend mit Christian Springer zu veranstalten. Wir müssen aber um Beachtung bitten, dass • kein Ticketerwerb für die Veranstaltung mehr möglich ist • es keine Abendkasse gibt bzw. kein Ticketerwerb am Veranstaltungstag möglich ist und • keine Berücksichtigung von bereits erfolgten Reservierungen möglich ist. Die Karten, die für das ursprünglich geplante Datum der Veranstaltung erworben wurden, sind hierfür uneingeschränkt gültig. Nach derzeitiger Lage ist allerdings eine Registrierung der Gäste sowie das permanente Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (FFP2-Maske) erforderlich. Des Weiteren muss die Bestuhlung den vorgeschriebenen Abständen angepasst werden, dadurch ver- schieben sich auch die Sitzreihen und damit auch einige Plätze weiter nach hinten. Die Platznummern auf den Karten behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Eine Bewirtung mit Getränken bei der Veranstaltung erfolgt nicht. Wir bitten – wie bereits oben angegeben – um Verständnis, dass es aufgrund der momentan zulässigen Höchstteilnehmer- zahl leider nicht möglich ist, gemeldete Kartenreservierungen zu berücksichtigen. Ein Zutritt ist nur mit bereits erworbener Eintrittskarte möglich. Eventuelle Änderungen werden auf der gemeindlichen Homepage www.feldkirchen.de und ggf. in der örtlichen Presse bekannt gegeben.
Feldkirchner Gemeindeblatt 7/ 8 / 2021 Seite 15 Christian Springer Best of-Programm – Viel los! 35 Jahre Kabarett Auf vieles muss man bei Christian Springer gefasst sein, aber das gibt es bei ihm nicht: Samt- handschuhe und das sprachliche Florett im Mund. Christian Springers Kabarettprogramme sind klar und deutlich. Und die bayerische Politik gibt mehr Stoff, als ein Kabarettistenleben be- arbeiten kann. Sieben Ministerpräsidenten hat er überlebt, auf den berühmtesten zwei Eier geworfen – und nicht getroffen. Dafür treffen seine Pointen! Christian Springer hat 10 Jahre Starkbieranstich in Landshut, den Münchner Nockherberg, 15 Jahre Fonsi und sieben Jahre BR-Schlachthof im Gepäck. Seit Schulzeiten ist er auf der Kabarettbühne zuhause. Ein Vollb- lutkabarettist, dem wenig heilig ist und der mit großer Freude hinter die Kulissen schaut. Satire für das Oberstübchen, das ist sein Bühnenmotto. Christian Springer hat sie immer im Visier: die Hirnlosen im Land. Denn sie vermehren sich schneller als ein Virus. Sein Gegenmittel ist der Humor. Es wirkt! Und macht Mut. Freitag, 16. Juli 2021 (keine Abendkasse, nur Einlass mit bereits gekauften Tickets) Beginn: 20:00 Uhr – Einlass ab 19:30 Uhr © Gregor Wiebe – Keine Bewirtung – Jazzpicknick mit OTTO & Friends Maibaumplatz Feldkirchen am Sonntag, 4. Juli 2021 11.30 – 14.00. Uhr Weiter geht`s mit kleinen Schritten und großer Freude in die Feldkirchner Kultursaison 2021. Nachdem das Open Air „Musik Pur“ in kürzester Zeit aus- verkauft war, präsentieren wir mit einem „Jazzpicknick am Maibaumplatz“ nun das nächstes Open Air-Event. Für Musik und Sitzgelegenheiten sorgt die Gemeinde; Sie können gern Getränke, einen Picknickkorb oder einfach nur eine Brotzeit mitbringen, um miteinander ein paar entspann- te Stunden zu verbringen. Der Eintritt ist frei! Eine Registrierung ist jedoch erforder- lich und auch die Plätze sind begrenzt. Der Zutritt kann nur entsprechend der inzidenzabhängigen Regelungen erfolgen. OTTO & Friends sind natürlich mit dabei! Mit Swing, Dixie und Rhythm and Blues vom Feinsten ent- führen Sie OTTO & FRIENDS zurück in die Swing-Ära der 30er Jahre bis hin zum Blues- und Dixie-Revival der 60er Jahre und den Jazzklassikern der 70er Jahre. Ob Bourbon Street Parade, Royal Garden Blues, Route 66, Mack The Knife oder Buona sera signorina – es dominiert die Vielfalt und lässt nicht nur eingefleischte Nostalgiker schwelgen und grooven. Es erwartet Sie eine musikalische Reise „back to the good old times“. Beginn ist um 11.30 Uhr - Einlass ab 11.00 Uhr (Zugangsmöglichkeit über Hohenlindner Straße). Keine Bewirtung – bei schlechtem Wetter entfällt die Veranstaltung (Getränke und Speisen dürfen mitgebracht werden) Kultursommer 2021 – Bayern spielt (eine Initiative des Bayer. Staatsministers für Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler) Mit „Bayern spielt“ feiern wir das Comeback von Kunst und Kultur im Freistaat. An allen Orten und noch so unerwarteten Ecken Bayerns soll die Kunst ihre Funken sprühen und die Leidenschaft der Besucher*innen für Kultur wieder neu entfachen. Kunst und Kultur sollen für die Zuschauer*innen wieder direkt erlebbar, spürbar und sichtbar werden. Künstler*innen, egal ob Laien oder Profis, und Publikum sollen wieder zusammenfinden und gemeinsame Momente der Inspira- tion und Kreativität genießen. Der Freistaat soll durch eine bunte Kunstmischung wieder in den schillerndsten Farben leuchten.
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