Tax & Legal News AUSGABE 4 - Deloitte

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Tax & Legal News AUSGABE 4 - Deloitte
Tax & Legal News   AUSGABE 4
                        2021
Tax & Legal News | Breaking News

COVID-19 Zahlungserleichterungen
verlängert
Um die anhaltenden negativen wirt­           Unabhängig davon sind Stundungsanträge,       1.7.2021 bis 30.9.2022 (bisher 30.6.2022).
schaftlichen Folgen der COVID-19             welche bis zum 31.5.2021 (bisher 28.2.2021)   In der 2. Phase kann ein Antrag auf
Pandemie weiterhin abzufedern,               eingebracht werden, verpflichtend – bis       Raten­zahlung hinsichtlich jener Abgaben­
wurde ein Gesetzespaket geschnürt,           zum 30.6.2021 – zu bewilligen (kein           rückstände gestellt werden, für die bereits
welches eine Verlängerung der                Ermessen des Finanzamtes).                    die Ratenzahlung in der 1. Phase gewährt
abgaben­rechtlichen Sonde­rregelungen                                                      wurde, die aber nicht gänzlich, jedoch
beinhaltet. Mit dem 2. COVID-19              Ebenso fallen keine Säumniszuschläge für      zumindest iHv 40 %, entrichtet werden
Steuermaßnahmengesetz (COVID-                Abgaben an, die zwischen 15.3.2020 und        konnten. Hierfür ist ein erneuter Antrag
19-StMG) werden die bereits durch            30.6.2021 (bisher 31.3.2021) fällig werden.   erforderlich, der bis zum 31.8.2022 (bisher
das 1. COVID-19-StMG geschaffenen                                                          31.5.2022) eingebracht werden kann.
steuerlichen Erleichterungen iZm             Darüber hinaus werden bis 30.6.2021           Dadurch können die verblieben COVID-19-
den Stundungen von Abgaben                   keine Stundungszinsen festgesetzt.            bedingten Abgabenrückstände in weiteren
auto­matisch bis 30.6.2021 (bisher           Ab 1.7.2021 bis 30.6.2024 betragen die        21 Monatsraten, jedenfalls spätestens
31.3.2021) verlängert werden. Damit          Stundungszinsen 2 % über dem geltenden        bis 30.6.2024 (bisher 31.3.2024) bezahlt
einhergehend verschiebt sich auch das        Basiszinssatz, somit 1,38 % p.a..             werden.
COVID-19 Ratenzahlungsmodell um
drei Monate nach hinten.                     COVID-19 Ratenzahlungsmodell                  Innerhalb des Ratenzahlungszeitraumes
                                             Neben den Erleichterungen für                 kann – in jeder Phase – einmalig ein Antrag
Das ASVG sieht für COVID-19 bedingte         Abgabenstundungen sah das 1. COVID-           auf Neuverteilung der Ratenbeträge
Beitragsrückstände bei der ÖGK ebenfalls     19-StMG bereits vor, dass COVID-19-           gestellt werden. Die während des Raten­
ein Ratenzahlungsmodell in 2 Phasen vor.     bedingte Abgabenrückstände, das sind          zahlungszeitraumes an eine Abgaben­
Die ÖGK und die Finanzverwaltung gehen       Abgabenrückstände, die zwischen dem           behörde geleisteten Zahlungen sind
dabei akkordiert vor, sodass sich auch das   15.3.2020 und 31.3.2021 fällig geworden       anfechtung­sfest und können daher nicht
ÖGK Ratenzahlungsmodell um drei Monate       sind, nach einem neuen gesetzlichen           nach der Insolvenz- oder Anfechtungs­
nach hinten verschieben wird.                Ratenzahlungsmodell in zwei Phasen über       ordnung angefochten werden.
                                             die Dauer von längstens 36 Monaten,
Ebenso bietet die SVS Erleichterungen für    jedenfalls bis spätestens 31.3.2024,          Für jene Abgaben, die nach diesem Modell
die Entrichtung der Sozialversicherungs-     entrichtet werden können.                     in Raten entrichtet werden, fallen Zinsen
beiträge der Selbständigen in Form von                                                     iHv 2 % über dem jeweils geltenden
Ratenzahlungen bis längstens 30.6.2023       Aufgrund der Verlängerung der Steuer­         Basiszinssatz, somit 1,38 % pro Jahr, an.
an.                                          stundungen wird sich jedoch das Raten­
                                             zahlungskonzept nach dem 2. COVID-            Die gleichzeitige Gewährung einer
Verlängerung der Steuerstundungen            19-StMG um drei Monate nach hinten            Zahlungs­erleichterung nach den Vor­
Die Sonderregelungen zu den                  verschieben. Das bedeutet im Konkreten,       schriften der Bundesabgabenordnung
Abgabenstundungen nach dem 1.                dass der Antrag für das COVID-19-Raten­       (BAO) ist ausgeschlossen, dh alle laufend
COVID-19-StMG sahen bisher vor, dass         zahlungsmodell nun für Abgaben mit            anfallenden Abgaben innerhalb des
Abgaben, die zwischen dem 1.10.2020          Fälligkeit zwischen 15.3.2020 und 30.6.2021   Ratenzahlungszeitraums (zB Umsatz­
und dem 28.2.2021 fällig werden, bis zum     (bisher 31.3.2021) gestellt werden            steuer, Lohnabgaben) müssen (mit
31.3.2021 entrichtet werden können.          kann und die absolute Frist des neuen         Ausnahme von Körperschaft- und
Mit dem 2. COVID-19-StMG wird diese          Ratenzahlungsmodells am 30.6.2024             Einkommensteuervorauszahlungen)
Frist für Abgaben, die bis zum 31.5.2021     (bisher 31.3.2024) endet.                     fristgerecht entrichtet werden. Alternativ
fällig werden, bis zum 30.6.2021 (anstatt                                                  zum COVID-19-Ratenzahlungsmodell
bisher bis zum 31.3.2021) verlängert.        Der Antrag für die 1. Phase oder der          können Abgaben unter den Voraus­
Alle bereits bis 31.3.2021 bewilligten       Umstieg von einem bestehenden                 setzungen des § 212 BAO gestundet
Abgabenstundungen werden automatisiert       Ratenzahlungskonzept auf die 1. Phase         werden oder abweichende
bis 30.6.2021 verlängert, sodass kein        des neuen Ratenzahlungskonzeptes ist          Ratenzahlungsvereinbarungen
erneuter Stundungsantrag erforderlich ist.   zwischen 10.6.2021 und 30.6.2021 (bisher      abgeschlossen werden.
Das gesetzliche Zahlungsziel der laufenden   zwischen dem 4.3.2020 und dem 31.3.2021)
Abgaben wird ebenso automatisch auf den      zu stellen. Der Ratenzahlungszeitraum der
30.6.2021 umgestellt.                        1. Phase (15 Monate) läuft daher nun von

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Erleichterungen für                           ein entsprechender Antrag spätestens bis       vom Finanzamt verpflichtend zu bewilligen.
Sozialversicherungsbeiträge                   30.9.2022 (bisher 30.6.2022) einlangen.        Das 2. COVID-19-StMG wurde bereits im
Das ASVG sieht für Beitragsrückstände                                                        Nationalrat beschlossen und der Bundes­
ebenfalls ein Ratenzahlungsmodell             Ebenso bietet auch die Sozial­ver­             rat hat der Gesetzesänderung auch
in 2 Phasen vor, wobei sich der Rück­         sicherungs­­anstalt der Selbständigen          schon zugestimmt, sodass es nach der
zahlungs­zeitraum mit jenem für COVID-19      (SVS) für die Entrichtung der Sozial­          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in
bedingte Abgabenrückstände deckt. Bei         versicherungs­beiträge der Selbständigen       Kraft tritt.
bereits gestundeten Rück­ständen aus          wesentliche Erleichterungsmaßnahmen
den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis       an. Bei Zahlungsschwierigkeiten können         Für die Zeit nach dem 30.6.2021 können
Dezember 2020 wurde die gesetzliche           Beiträge gestundet oder die Bezahlung in       COVID-19 bedingte Abgabenrückstände,
Zahlungsfrist auf den 30.6.2021 (bisher       Raten genehmigt werden. Hierfür ist eine       die zwischen dem 15.3.2020 und
31.3.2021) verlängert. Bestehende             Vereinbarung mit der SVS erforderlich, in      30.6.2021 fällig geworden sind, über
Vereinbarungen mit der ÖGK können             welcher auch laufende Beiträge mitbe­          Antrag verteilt über zwei Phasen von
jedoch auch aufrecht bleiben und die          rücksichtigt werden können. Die SVS            längstens 36 Monaten bis spätestens
Zahlungen wie bisher fortgeführt werden.      hat in diesem Zusammenhang darüber             30.6.2024 in Raten bezahlt werden. Der
                                              informiert, dass die Mahnungen, welche         Ratenzahlungszeitraum der 1. Phase
Für COVID-19 bedingte Beitragsrückstände      mit Ende Februar 2021 versendet wurden,        endet am 30.9.2022. Bestehen trotz
kann ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt     als Informationsschreiben anzusehen            nachweislicher Bemühungen zum
werden, wenn absehbar ist, dass aufgrund      sind und die Unternehmer angeregt              30.9.2022 noch teilweise COVID-19
COVID-19 bedingter Liquiditätsengpässe        werden, einen Antrag auf Ratenzahlung zu       bedingte Abgabenrückstände kann
das gesetzliche Zahlungsziel per              stellen. Ratenzahlungen sind derzeit mit       unter strengen Voraussetzungen deren
30.6.2021 (bisher 31.3.2021) nicht erfüllt    einer Laufzeit bis zum 30.6.2023 möglich.      Entrichtung in einer 2. Phase in Form von
werden kann. In der 1. Phase sollen die       Die erste Teilzahlung (bei halbjährlicher      Ratenzahlungen für weitere 21 Monate,
angelaufenen Beitragsrückstände aus           Ratenzahlung) ist derzeit spätestens im Juni   somit längstens bis 30.6.2024, erfolgen.
den Beitragszeiträumen Februar 2020           2021 fällig. Die Zinsen können auf Antrag
bis Mai 2021 (bisher Februar 2021)            individuell angepasst werden, sodass diese     Auch für COVID-19 bedingte Beitrags­rück­
weitgehend beglichen bzw reduziert            von den gesetzlich festgelegten 3,38 %         stände bei der ÖGK gibt es ein weitgehend
werden. Das Zahlungsziel in der 1. Phase      auf 0 % im Einzelfall herabgesetzt werden      ähnliches Ratenzahlungsmodell in zwei
endet spätestens am 30.9.2022 (bisher         können, sofern die Zahlung der vollen          Phasen bis zum 30.6.2024, wobei hier
30.6.2022). Zu beachten ist, dass für         Zinsen die wirtschaftlichen Verhältnisse       nur jene Beiträge umfasst sind, welche
Beitragszeiträume ab Juni 2021 (bisher        gefährden würde.                               innerhalb der Beitragszeiträume Februar
März 2021) wieder die herkömmlichen                                                          2020 bis Mai 2021 entstanden sind und
Fälligkeiten und Zahlungsfristen gelten       Darüber hinaus kann gleichzeitigt mit dem      bis 30.6.2021 nicht vollständig beglichen
und Beiträge ab diesem Zeitraum somit         Antrag auf Stundung und Ratenzahlung ein       werden können. Für Beitragszeiträume
nicht (auch nicht in der 2. Phase) vom        Antrag zur Herabsetzung der vorläufigen        ab Juni 2021 gelten hingegen wieder
Ratenzahlungsmodell umfasst sind.             Beitragsgrundlage gestellt werden.             die gesetzlichen Fälligkeiten und
                                                                                             Zahlungsfristen.
Bestehen trotz nachweislich intensiver        Zu beachten gilt, dass die SVS-Beiträge
Bemühungen der Unternehmen zum                pensionsrelevant sind, sodass bei              Die SVS bietet ein davon abweichendes
30.9.2022 (bisher 30.6.2022) noch teilweise   nicht erfolgter Zahlung auch keine Ver­        Ratenzahlungsmodell an, welches eine
COVID-19 bedingte Beitragsrückstände          sicherungs­zeiten erworben werden. Die         Laufzeit bis zum 30.6.2023 vorsieht.
aus den Beitragszeiträumen Februar 2020       Bezahlung beeinflusst daher unmittelbar        Zusätzlich können die Beitragsgrundlagen
bis Mai 2021 (bisher Februar 2021), kann      den Pensionsantrittszeitpunkt und die          auf Antrag herabgesetzt werden.
die ÖGK in einer 2. Phase unter strengen      Pensionshöhe.
Voraussetzungen Erleichterungen in
Form von Ratenzahlungen für weitere 21        Zusammenfassung                                Edith Capek
Monate, somit längstens bis 30.6.2024         In einem ersten Schritt wird nach dem          ecapek@deloitte.at
(bisher 31.3.2024), gewähren. Hierfür ist     2. COVID-19-StMG die Frist für Abgaben,
insb notwendig, dass zumindest 40 % des       die bis zum 31.5.2021 (bisher 28.2.2021)       Philip Predota
COVID-19 bedingten Beitragsrückstandes        fällig werden, bis zum 30.6.2021 (bisher       ppredota@deloitte.at
innerhalb der 1. Phase beglichen wurden,      31.3.2021) verlängert. Ein erneuter
es zu keinem Terminsverlust gekommen          Stundungsantrag ist nicht erforderlich.
ist und glaubhaft gemacht werden kann,        Somit wird für bisher gestundete Abgaben
dass die verbliebenen Beitragsrückstände      sowie für die laufenden Abgaben der
zusätzlich zu den laufend anfallenden         30.6.2021 als Zahlungsziel festgesetzt.
Beiträgen entrichtet werden können. Für       Unabhängig davon sind Stundungsanträge,
die Inanspruchnahme der 2. Phase muss         die bis zum 31.5.2021 eingebracht werden,

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„Steuerliches Wohlverhalten" als Bedingung
für COVID-19-Förderzusagen!
Unternehmen, denen Förderungen              Vorliegen von steuerlichem                    Bundes im Zusammenhang mit COVID-19
des Bundes aufgrund der COVID-19-           Wohlverhalten                                 ausgeschlossen. Falls dem Unternehmen
Pandemie gewährt werden, müssen             Der Gesetzgeber sieht steuerliches            bereits Förderungen zuerkannt wurden,
sich für einen Zeitraum von fünf            Wohlverhalten als erfüllt an, wenn folgende   sind diese zuzüglich Zinsen (4,5 % über
Jahren vor der Antragstellung bis zum       Tatbestände kumulativ erfüllt sind:           dem Basiszinssatz) zurückzubezahlen.
Abschluss der Förderungsgewährung                                                         Der Betrachtungszeitraum beginnt
(Endabrechnung) steuerlich                  • Es darf in den vergangenen drei             dabei fünf Jahre vor dem Antrag
wohlverhalten haben.                          veranlagten Jahren kein Missbrauch (§       auf Gewährung der Förderung und
                                              22 BAO) vorgelegen sein, welcher die        endet mit der Endabrechnung der
Mit dem „Bundesgesetz, mit dem                Bemessungsgrundlage zu mindestens           Förderungsgewährung.
Förderungen des Bundes aufgrund der           EUR 100.000 verändert hat.
COVID-19-Pandemie an das steuerliche        • Es darf in den vergangenen fünf             Fazit
Wohlverhalten geknüpft werden“ (in            veranlagten Jahren zu keiner                Steuerliches Wohlverhalten ist nunmehr
der Folge: Wohlverhaltensgesetz)              Hinzurechnung gemäß § 12 Abs 1 Z 10         ein wesentliches Kriterium für die Zusage
knüpft der Gesetzgeber die Zusage             KStG oder § 10a KStG von insgesamt          von COVID-19 bedingten Förderungen
von COVID-19-Beihilfen nicht nur an           mehr als EUR 100.000 gekommen sein          des Bundes, deren Rechtsgrundlagen
die Erfüllung der jeweiligen inhaltlichen     bzw darf unter Offenlegung dieser           erstmalig nach dem 31.12.2020 erlassen
Fördervoraussetzungen, sondern verlangt       beiden Hinzurechnungen bei Abgabe           werden. Zu beachten ist, dass auch
von den Unternehmen darüber hinaus            der Körperschaftsteuererklärung der         Fallkonstellationen schädlich sein
„steuerliches Wohlverhalten“ innerhalb        Hinzurechnungsbetrag nicht mehr als         können, bei denen den Unternehmen
eines Zeitraums von fünf Jahren vor           EUR 500.000 betragen.                       trotz rechtskonformer Behandlung des
der Antragstellung bis zum Abschluss                                                      Sachverhalts in der Steuererklärung das
der Förderungsgewährung. Liegt kein         • Das Unternehmen darf keinen Sitz            steuerliche Wohlverhalten versagt wird
steuerliches Wohlverhalten vor, so werden     oder eine Niederlassung in einem            (zB aufgrund des anwendbaren Ausmaßes
die gestellten Förderanträge abgewiesen       unkooperativen Staat gemäß der              der Hinzurechnungsbesteuerung).
bzw kommt es bei bereits erfolgten            EU-Liste haben und daraus in ab 1.1.2019    Wiewohl die verfassungsrechtlichen
Förderauszahlungen zwingend zu einer          beginnenden Wirtschaftsjahren keine         Grenzen des Wohlverhaltensgesetzes
verzinsten Rückzahlung des Förderbetrags.     Passiveinkünfte nach § 10a Abs 2 KStG       in der Literatur vielfach kritisiert und
                                              erzielen.                                   durch den Verfassungsgerichtshof noch
Inkrafttreten                               • Es darf in den letzten fünf Jahren          nicht abgesteckt sind, gilt es nunmehr
Das Wohlverhaltensgesetz trat mit             über den Antragsteller oder dessen          die steuerlichen Gegebenheiten
1.1.2021 in Kraft und gilt ausschließlich     Organe in Ausübung der Organfunktion        des Unternehmens anhand der
für Förderungen, deren Rechtsgrundlage        keine rechtskräftige Finanzstrafe           neuen Parameter zu prüfen, um eine
erstmalig nach dem 31.12.2020 erlassen        oder Verbandsgeldbuße aufgrund              Förderzusage für künftige Zeiträume nicht
wird. Dies hat zur Folge, dass das            von Vorsatz von mehr als EUR 10.000         zu gefährden.
Wohlverhaltensgesetz für die bereits          verhängt worden sein, wiewohl
vor dem Jahr 2021 in Geltung stehenden        Finanzordnungswidrigkeiten dem              Robert Rzeszut
Förderinstrumente nicht zur Anwendung         steuerlichen Wohlverhalten im Sinne         rrzeszut@deloitte.at
kommt. Zu beachten ist jedoch, dass           dieses Gesetzes nicht entgegenstehen.
ähnliche Ausschlussgründe, wie sie
nunmehr im Wohlverhaltensgesetz
                                            Rechtsfolgen bei Nichtvorliegen von
definiert sind, auch in den gesetzlichen
                                            steuerlichem Wohlverhalten
Ausführungen zu COVID-19 bezogenen
                                            Sofern sich ein Unternehmen im Sinne
Förderungen des Jahres 2020 enthalten
                                            der oben dargestellten Tatbestände
sind.
                                            steuerlich nicht wohlverhalten hat, ist es
                                            von der Gewährung von Förderungen des

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Tax & Legal News | Legal News

Neues Restrukturierungsverfahren für
Unternehmen in Schieflage geplant
Am 22.2.2021 hat die Regierung den             • eine Darstellung der wirtschaftlichen       Vereinfachtes
Entwurf der Restrukturierungs­                   Situation des Schuldners;                   Restrukturierungsverfahren
ordnung (ReO) veröffentlicht. Damit                                                          Sind nur Finanzgläubiger (Gläubiger von
                                               • die Gläubiger, deren Forderungen
soll – in Umsetzung der Restruk­                                                             Forderungen mit Finanzierungscharakter)
                                                 gekürzt oder gestundet werden
turierungs­richtlinie (EU) 2019/1023                                                         betroffen, kann das Gericht einem
                                                 sollen (betroffene Gläubiger), und ihre
– ein neues Restrukturierungs­ver­                                                           Restrukturierungsplan auch dann
                                                 betroffenen Forderungen;
fahren zur Abwendung drohender                                                               die Bestätigung erteilen, wenn eine
Insolvenzen eingeführt werden.                 • die Klassen der betroffenen Gläubiger (zB   Kapitalmehrheit von mindestens 75%
Die Restrukturierungsordnung und                 pfandbesicherte Gläubiger, unbesicherte     der betroffenen Gläubiger in jeder
begleitende Anpassungen in anderen               Gläubiger, nachrangige Gläubiger) oder      Gläubigerklasse – nachweislich –
Gesetzen (zB Insolvenzordnung) sollen            die Angabe, dass keine Klassen gebildet     außergerichtlich zugestimmt hat.
am 17.7.2021 in Kraft treten.                    werden;
                                                                                             Fazit
                                               • die vom Restrukturierungsplan nicht
Adressaten                                                                                   Der Entwurf der Restrukturierungsordnung
                                                 betroffenen Gläubiger;
Das neue Restrukturierungsverfahren soll                                                     ist zu begrüßen, zumal er einen klaren
es Schuldnern ermöglichen, eine Kürzung        • die vorgeschlagenen                         Rechtsrahmen für Restrukturierungen
und Stundung von Verbindlichkeiten auch          Restrukturierungsmaßnahmen.                 außerhalb der Insolvenz – auch gegen
gegen den Willen einzelner Gläubiger zu                                                      den Willen einzelner Gläubiger – vorsieht.
erreichen. Es steht nach dem Gesetze-          Abstimmung und gerichtliche                   Das neue Restrukturierungsverfahren
sentwurf grundsätzlich allen Schuldnern,       Bestätigung                                   sollte dazu beitragen, dass Schuldner
die ein Unternehmen betreiben, also auch       Über den Restrukturierungsplan ist in         notwendige Restrukturierungsmaßnahmen
Einzelunternehmern offen. Ausgenommen          einer Gerichtsverhandlung (Tagsatzung)        rechtzeitig in Angriff nehmen.
sind Unternehmen des Versicherungs-            abzustimmen. Er gilt als angenommen,
und Finanzsektors. Die Einleitung des          wenn in jeder Gläubigerklasse die             Bernhard Köck
Verfahrens setzt die „wahrscheinliche Insol-   Mehrheit der anwesenden betroffenen           b.koeck@jankweiler.at
venz“ des Schuldners voraus. Diese Voraus-     Gläubiger zustimmt und wenn die Summe
setzung ist insbesondere dann erfüllt,         der Forderungen der zustimmenden
wenn die Zahlungsunfähigkeit droht oder        Gläubiger in jeder Klasse zumindest 75 %
die Eigenmittelquote 8% unterschreitet und     der Gesamtsumme der Forderungen
die fiktive Schuldentilgungsdauer 15 Jahre     der betroffenen anwesenden Gläubiger
übersteigt.                                    beträgt.

Verfahrenseinleitung,                          Der angenommene Restrukturierungsplan
Restrukturierungsplan                          bedarf der Bestätigung durch das
Der Schuldner hat die Einleitung des           Gericht. Diese Bestätigung setzt ua
Restrukturierungsverfahrens beim               die Gleichbehandlung aller Gläubiger
Landesgericht zu beantragen, in dessen         innerhalb einer Klasse (oder, wenn
Sprengel er sein Unternehmen betreibt          keine Klassen gebildet wurden, aller
(betreibt er das Unternehmen in Wien,          betroffenen Gläubiger) voraus. Auf Antrag
ist der Antrag an das Handelsgericht           des Schuldners kann das Gericht einem
Wien zu richten). Bereits mit dem              Restrukturierungsplan unter bestimmten
Antrag oder binnen einer vom Gericht           Voraussetzungen auch dann die Be­
zu bestimmenden Frist von höchstens            stätigung erteilen, wenn er nicht in jeder
60 Tagen muss der Schuldner einen              Gläubigerklasse angenommen worden ist
detaillierten Sanierungsplan vorlegen,         („klassenübergreifender Cram-down“).
der ua die folgenden Informationen zu
enthalten hat:

                                                                                                                                       5
Tax & Legal News | Legal News

Datenschutz: Tell a friend Funktion
Tell a Friend Funktionen (Share                  Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind insb   Fazit
Buttons) sind auf Websites, Social               Konstellationen problematisch, in welchen    Die Nutzung von Tell a Friend Funktionen
Media Plattformen und in Apps                    auf Adressbücher zugegriffen wird und        ist aus datenschutzrechtlicher Sicht
allgegenwärtig und werden gerne                  diese in die Systeme des Anbieters geladen   jedenfalls möglich, Betreiber von solchen
von deren Betreibern genutzt, um die             werden (Upload). Einer der prominentesten    Funktionen sowie unternehmerische
eigene Marktreichweite zu erhöhen.               Fälle ist hierbei wohl die zuletzt gehypte   Nutzerinnen und Nutzer sollten jedoch
Nicht selten haben Betreiber bei                 Clubhouse App, die unverfroren anzeigte,     frühzeitig die datenschutzrechtlichen
der Nutzung solcher Funktionen                   welche Nicht-Nutzerinnen und Nicht-          Aspekte berücksichtigen, sodass Risiken
einen umfassenden Zugang zu den                  Nutzer in wie vielen Telefonbüchern von      minimiertvermieden werden können. Im
Adressbüchern der Nutzerinnen und                registrierten Nutzerinnen und Nutzern        Speziellen sollten gerade Unternehmen,
Nutzer. Eine Unterscheidung zwischen             gespeichert waren. Betreiber können dem      die solche Funktionen für sich nutzen
registrierten Nutzerinnen und Nutzern            entgegenwirken, indem kein Upload des        wollen,Speziell unternehmerische Nutzer
und Dritten findet hierbei in den                Adressbuchs vorgenommen wird.                sollten die Betreiber hierfür sorgfältig
wenigsten Fällen statt.                                                                       auswählen, um etwaige Haftungen zu
                                                 Nutzung von Tell a Friend Funktionen         vermeiden.
Sowohl der Betrieb als auch die                  durch Unternehmen
unter­nehmerische Nutzung solcher                Die Nutzung von Tell a Friend Funktionen     Sascha Jung
Funktionen ist mit unterschiedlichen             kann ähnlich wie bei FanPages bzw            s.jung@jankweiler.at
daten­schutzrechtlichen Risiken                  Social Media Sites von Unternehmen zu
verbunden. So hat bspw die belgische             einer gemeinsamen Verantwortlichkeit         Randolph Schwab
Daten­schutzbehörde bereits im Mai 2020          zwischen dem Betreiber der Social Media      r.schwab@jankweiler.at
eine Geldstrafe iHv EUR 50.000 wegen             Plattformen bzw der App einerseits sowie
datenschutzrechtlichen Verstößen einer           den unternehmerischen Nutzerinnen
Tell a Friend Funktion ausgesprochen.            und Nutzern der Tell a Friend Funktionen
Der nachfolgende Beitrag soll bei der            andererseits führen. Dies ergibt sich
Vermeidung bekannter Risiken helfen.             schlichtweg aus dem Umstand, dass durch
                                                 die Nutzerin bzw den Nutzer der Tell a
Betrieb von Tell a Friend Funktionen             Friend Funktion die personenbezogenen
Tell a Friend Funktionen bzw die daraus          Daten Dritter in die Verarbeitungssysteme
resultierenden Nachrichten iZm Produkten         der Betreiber aufgenommen werden. Eine
und Dienstleistungen sind, unabhängig            solche gemeinsame Verantwortlichkeit
davon, ob der Versand via E-Mail, SMS oder       hat zur Folge, dass eine entsprechende
Message erfolgt, als elektronische Post          Vereinbarung nach Vorgaben der
iSd Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu          DSGVO abgeschlossen werden muss
qualifizieren. Dies hat zur Folge, dass soweit   und die betroffenen Personen über die
keine aufrechte Kundenbeziehung mit dem          wesentlichen Aspekte der Vereinbarung
Empfänger existiert, jedenfalls vor dem          zu informieren sind. In einer solchen
Versand eine Einwilligung der Empfängerin        Vereinbarung ist uazu vereinbaren, wer
bzw des Empfängers einzuholen ist. Dies          welchen DSGVO Pflichten nachkommt.
gilt jedoch freilich nur, soweit der Versand     Ein negativer Aspekt ist jedoch, dass
durch den Betreiber selbst erfolgt. Sobald       eine gemeinsame Verantwortlichkeit
der Versand direkt durch und im Namen            auch zu einer gemeinsamen
der Nutzerin bzw des Nutzers erfolgt und         datenschutzrechtlichen Haftung gegenüber
kein kommerzieller Anreiz für diese durch        Betroffenen führt. Speziell beim Upload
den Versand geschaffen wird, fallen Tell         von Adressbüchern kann diese Haftung
a Friend Nachrichten wohl nicht in den           hoch problematisch sein.
Anwendungsbereich des TKG.

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Tax & Legal News | Einkommensteuer

Fiktiver steuerlicher Zufluss beim
Geschäftsführer
Grundsätzlich liegt steuerlich ein           Entscheidung des VwGH                        Fazit
Zufluss vor, sobald der Empfänger            Nach ständiger Rechtsprechung des            Da der Geschäftsführer im
über den Betrag tatsächlich und              VwGH sind bei der Beurteilung des            vorliegenden Fall lediglich zu 37%
rechtlich verfügen kann. Der VwGH            Zuflusses an einen Geschäftsführer           an der Muttergesellschaft beteiligt
hatte jüngst über den Zufluss                einer Kapitalgesellschaft folgende zwei      war, kann die Rechtsprechung zum
von am Verrechnungskonto des                 zuflussbegründende Tatbestände               Mehrheitsgesellschafter nicht zur
Geschäftsführers verbuchter                  gesondert zu untersuchen:                    Anwendung gelangen. Der zweite
Gutschriften zu entscheiden (VwGH                                                         Tatbestand, dass der kollektiv vertretungs­
6.7.2020, Ra 2018/13/0074-6).                                                             befugte Geschäftsführer bereits Ver­
                                             • Mehrheitsgesellschafter
                                                                                          fügungs­macht auf Grund der Befugnis zur
                                               Zum einem liegt ein Zufluss durch die
Sachverhalt                                                                               Auszahlung erlangt hätte, wurde vom BFG
                                               Verbuchung am Verrechnungskonto
Der Geschäftsführer A war zu 37%                                                          im vorliegenden Fall nicht ausreichend
                                               bei einem Geschäftsführer bereits
unmittelbar an der B-GmbH beteiligt,                                                      gewürdigt. Das Erkenntnis des BFG wurde
                                               zum Fälligkeitszeitpunkt vor, wenn
die wiederum Alleingesellschafter der                                                     daher vom VwGH wegen Rechtswidrigkeit
                                               der Geschäftsführer selbst auch
C-GmbH war. A war bei der B-GmbH                                                          des Inhalts aufgehoben.
                                               Mehrheitsgesellschafter ist und
alleinvertretungsbefugt, während ihm
                                               somit ein Nahverhältnis zwischen
bei der C-GmbH nur eine kollektive                                                        Der VwGH hält somit an den bisher
                                               Gläubiger und Schuldner besteht.
Vertretungsbefugnis eingeräumt                                                            von der Rechtsprechung entwickelten
                                               Ohne diese Zuflussfiktion hätte es der
wurde. A vermietete an die C-GmbH                                                         Grundsätzen zum fiktiven Zufluss beim
                                               Mehrheitsgesellschafter in der Hand, den
eine Liegenschaft und legte monatlich                                                     Geschäftsführer auch weiterhin fest.
                                               steuerlichen Gewinn der Gesellschaft
entsprechende Rechnungen. Diese                                                           Sofern kein Mehrheitsgesellschafter
                                               zu kürzen, ohne die entsprechenden
wurden seitens der C-GmbH jedoch                                                          vorliegt, ist für den Zufluss entscheidend,
                                               Beträge selbst versteuern zu müssen.
zum Fälligkeitszeitpunkt nicht beglichen,                                                 ob der Geschäftsführer die Auszahlung der
sondern als Verbindlichkeit auf das                                                       am Verrechnungskonto gutgeschriebenen
Verrechnungskonto des Geschäftsführers       • Verfügungsmacht durch Befugnis zur         Beträge veranlassen kann. Dies wird wohl
gebucht. Zu einer Auszahlung kam es            Auszahlung                                 bei einem selbständig vertretungsbefugten
schlussendlich nicht, da der Geschäfts­        Zum anderen wird bereits ein Zufluss       Geschäftsführer stets der Fall sein.
führer zur Abwendung der Insolvenz der         angenommen, wenn die Gutschrift auf
C-GmbH unwiderruflich auf die Begleichung      dem Verrechnungskonto erfolgt und          Wilfried Krammer
der Forderung verzichtete. Fraglich war,       der Geschäftsführer die Befugnis hat,      wkrammer@deloitte.at
ob die am Verrechnungskonto verbuchten         die Auszahlung der gutgeschriebenen
Gutschriften als dem Geschäftsführer           Beträge zu veranlassen oder sie selbst
ertragsteuerlich bereits zugeflossen zu        durchzuführen. Beide Formen des
erachten und daher von diesem auch             fiktiven Zuflusses haben zur Voraus­
zu versteuern sind. Das BFG hatte den          setzung, dass die Kapital­gesellschaft
Zufluss bejaht, da die B-GmbH, deren           nicht zahlungsunfähig ist.
alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer
A war, der C-GmbH als deren
Mehrheitsgesellschafter eine Weisung zur
Auszahlung der Beträge an A erteilen hätte
können.

                                                                                                                                        7
Tax & Legal News | Einkommensteuer

Herstellerbefreiung bei einem geerbten
Gebäude?
In der Entscheidung (BFG 11.05.2020,           Rechtliche Beurteilung durch das BFG         Fazit
RV/3100856/2016) setzte sich das               Die Herstellerbefreiung nimmt die            Um von der Herstellerbefreiung Gebrauch
BFG mit der Definition für „selbst             Veräußerung von selbst hergestellten         machen zu können, muss es sich um die
hergestellte Gebäude“ auseinander.             Gebäuden unter bestimmten Voraus­            erstmalige Errichtung eines Gebäudes
In weiterer Folge war zu klären, ob die        setzungen von der Besteuerung aus. Diese     handeln. Eine wesentliche Änderung durch
Herstellerbefreiung auch von einem             Befreiungsregel umfasst aber nur die         Sanierung, Zubau, Dachbodenausbau
Erben in Anspruch genommen werden              erstmalige Errichtung eines Gebäudes. Im     oder dergleichen, steht der Anwendung
kann. Wir haben die wichtigsten                vorliegenden Fall wurde das Objekt durch     der Befreiungsbestimmung entgegen,
Punkte zusammengefasst.                        Anbauten im Zuge von Sanierungsarbeiten      selbst wenn das Gebäude bis auf die
                                               wesentlich verändert und erweitert. Das      tragenden Wände entkernt wird. Entsteht
Sachverhalt                                    alleine reiche aber nicht aus, um von        durch Umbauarbeiten ein eigenständiges
Der Vater des Beschwerdeführers kaufte         einem Hausbau im Sinne einer erstmaligen     Gebäude, kann die Herstellerbefreiung
im Jahr 1992 eine bebaute Liegenschaft.        Errichtung auszugehen. Trotz Zubau und       unter Umständen durchaus zur
Dieser nahm umfangreiche Umbauarbeiten         Dachbodenausbau mit eigener Wohnung          Anwendung kommen. Zudem muss der
am Gebäude vor, in dem er einen Zubau          liege keine erstmalige Errichtung vor,       Veräußerer das Gebäude selbst hergestellt
am Haupthaus sowie ein Hallenbad               da es sich dabei um dasselbe Gebäude         haben. Die Herstellereigenschaft
errichtete und den Dachboden zu einer          handle. Auch der Umstand, dass der           kann daher laut Judikatur nicht vom
Wohnung ausbaute. Im Zuge dieser               neu entstandene Gebäudeteil dem              Rechtsvorgänger abgeleitet werden.
Neugestaltung wurde das Gebäude derart         alten Teil überwiegte, ändere nichts
erweitert, dass der Zubau 59 % und der         daran. Weder sei die Erhöhung der            Peter Kritzinger
Altbestand 41 % am Gesamtgebäude               Wohn­nutzfläche, noch die den Kaufpreis      pkritzinger@deloitte.at
ausmachten. Nach dem Tod des Vaters,           übersteigenden Umbaukosten maßgeblich.
erbte 2005 sein Sohn die Liegenschaft.         Gemäß der Ansicht des BFG erfüllten
Im Jahr 2012 veräußerte der Sohn die           die Baumaßnahmen daher mangels
Liegenschaft samt Wohngebäude und              erstmaliger Herstellung nicht den
nahm dabei die Herstellerbefreiung             Tatbestand „selbst hergestelltes Gebäude“.
in Anspruch. Seiner Ansicht nach sei
das Gebäude von seinem Vater selbst            Zudem kommen nur jene Abgabe­
hergestellt worden. Zudem sei er als           pflichtigen in den Genuss der Her­
Rechtsnachfolger in die „Herstellerqualität“   steller­befreiung, die das Gebäude selbst
seines Vaters eingetreten. Aus steuerlicher    hergestellt haben. Dies wird unter
Sicht sei er so zu behandeln, als hätte        anderem mit dem damit zusammen­
er das Gebäude ursprünglich selbst             hängenden uneingeschränkten Bau­
hergestellt.                                   herren­risiko begründet. Es handle sich
                                               bei der Herstellereigenschaft um ein
Nach Ansicht des Finanzamtes liege hier        höchstpersönliches Recht, das nicht auf
weder ein selbst hergestelltes Gebäude         einen Rechtsnachfolger übergehen könne.
im Sinne der Herstellerbefreiung               Die höchstpersönliche Rechtsposition
vor, noch komme dem Sohn die                   des Herstellers sei daher im Zuge der
Herstellereigenschaft an einer im              Gesamtrechtsnachfolge im Erbweg
Erbweg erworbenen Liegenschaft zu.             untergegangen. Der Beschwerdeführer
Die Veräußerung unterliegt daher dem           kann demnach laut BFG nicht in die
30%igen besonderen Steuersatz.                 „Herstellerqualität“ seines verstorbenen
                                               Vaters eintreten.

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Tax & Legal News | Einkommenssteuer

Einkünftezurechnung
Liechtensteinische Stiftung
Für die steuerliche Behandlung               Die Entscheidung des BFG                       Im Ergebnis hat somit das BFG die
liechtensteinischer Stiftungen in            Die vom Finanzamt getroffenen                  Rechtsauffassung des Finanzamtes
Österreich ist entscheidend, ob              Feststellungen, dass es sich bei               nicht geteilt und von der Zurechnung
das Stiftungsvermögen und die                der Beschwerdeführerin um eine                 der Einkünfte der Stiftung zur
Einkünfte daraus für steuerliche             Begünstigungsberechtigte iSd des               Beschwerdeführerin abgesehen.
Zwecke direkt den Begünstigten               liechtensteinische Rechts handle, teilte
zugeordnet werden (transparente              das BFG nicht. Das BFG verweist in seiner      Conclusio
Stiftung) oder aber der Stiftung selbst      Begründung auf liechtensteinische              Die Qualifikation einer ausländischen
zuzurechnen sind (intransparente             höchstgerichtliche Rechtsprechung,             Stiftung als transparent oder intransparent
Stiftung). Mit Erkenntnis vom                wonach die Begünstigungsberechtigung           hat weitreichende steuerliche Folgen
26.3.2020 (RV/5100852/2018) hat das          einen auf den Statuten oder Beistatuten        für die Begünstigten. Das Finanzamt hat
Bundesfinanzgericht (BFG) erstmals           gründenden, der Höhe nach und zeitlich         sich bei der Beurteilung der steuerlichen
die steuerliche Intransparenz einer          bestimmten klagbaren Rechtsanspruch auf        Behandlung als transparente bzw
liechtensteinischen Familienstiftung         einen Vorteil aus dem Stiftungsvermögen        intransparente Stiftung lediglich auf
bestätigt und von der Zurechnung             oder dessen Erträgnissen voraussetzt, der      Vermutungen gestützt und erstmals
der Einkünfte an die Begünstigten            dem Stiftungsrat keine Auswahlmöglichkeit      die Stellung der Begünstigten
abgesehen.                                   und kein Ermessen überlässt. Die               als Begünstigungsberichtigte iSd
                                             im Beistatut der gegenständlichen              liechtensteinischen Rechtes als
Sachverhalt                                  Familienstiftung enthaltene Formulierung,      Beurteilungskriterium herangezogen. Das
Das Finanzamt hat nach Durchführung          dass jemand „Erstbegünstigter am               BFG hat dieser, auf bloße Vermutungen
einer Außenprüfung die steuerliche           gesamten Ertrag und Vermögen sowie             stützenden Beweislage eine Abfuhr
Transparenz einer liechtensteinischen        an einem allfälligen Liquidationserlös         erteilt. Eine Amtsrevision ist aktuell beim
Familienstiftung festgestellt und die        der Familienstiftung auf Lebenszeit            VwGH anhängig. Es bleibt abzuwarten,
erzielten Einkünfte aufgrund ihrer           ohne Einschränkung ist“, führt zu keiner       wie der VwGH den Sachverhalt
Stellung als Begünstigte der Stiftung        Begünstigungsberechtigung, sondern             beurteilen wird und ob dieser auch
je zur Hälfte der Beschwerdeführerin         räumt lediglich einen Ermessenspielraum        Stellung zum Beurteilungskriterium der
sowie deren Schwester zugerechnet.           ein. Demnach liegt die Entscheidung über       Begünstigungsberechtigung im Sinne des
Begründet wurde dies vom Finanzamt           Zuwendungen an Begünstigte im Ermessen         liechtensteinischen Rechtes nehmen wird.
ua damit, dass die Beschwerdeführerin        des Stiftungsrates.
sogenannte Begünstigungsberechtigte                                                         Christian Wilplinger
iSd liechtensteinischen Rechts sei           Die vom Finanzamt vertretene Ansicht der       cwilplinger@deloitte.at
und sie dadurch einen klagbaren              faktischen Einflussnahme der Beschwerde­
rechtlich gesicherten Anspruch auf           führerin auf den Stiftungsrat, teilte das
das gesamte Stiftungsvermögen                BFG ebenfalls nicht. Die Beweiswürdigung
besitzen würde. Abgeleitet wurde die         des Finanzamtes betreffend das Vor­
Stellung der Beschwerdeführerin als          liegen eines Mandatsvertrages bzw
Begünstigungsberechtigte aus dem             Regle­ments, die die Einflussnahme
dem Finanzamt vorgelegten Beistatut          der Beschwerdeführerin legitimieren,
der Stiftung. Darüber hinaus hat das         wurde nach Ansicht des BFG auf reine
Finanzamt der Beschwerdeführerin             Vermutungen gestützt und war demnach
weitgehende positive Gestaltungsrechte in    rechtswidrig. Es sei nicht zulässig, aus der
der Familienstiftung unterstellt, die nach   Nichtvorlage von Stiftungsratsprotokollen
Ansicht des Finanzamtes letztendlich durch   oder anderen Unterlagen auf das Vorliegen
weitere, nicht offengelegte Beistatuten,     eines (konkludenten) Mandatsvertrages
darauf basierende Reglements oder            zu schließen bzw die Beweisergebnisse,
Mandatsverträge eingeräumt sein              die das Finanzamt zum Stifter getroffen
müssten. Die Beschwerdeführerin hat          hatte, der bis zu seinem Ableben Erst­
gegen die Feststellungen des Finanzamtes     begünstigter der Familienstiftung war, auf
Beschwerde erhoben mit der Begründung,       die Erbengeneration (Beschwerde­führerin
dass die Feststellungen entgegen den         und deren Schwester) zu übertragen.
Beweisergebnissen getroffen wurden.

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Tax & Legal News | Payroll & Expatriates

Arbeitnehmerveranlagung bei COVID-19
Homeoffice
Aufgrund der COVID-19 Pandemie und         sofern eine genaue Abgrenzung nicht         (Homeoffice) bzw Dienstverhinderungen
der damit verbundenen betrieblichen        möglich ist. Im beruflichen Ausmaß          bis 31.3.2021 weiterhin in gleichem Umfang
und behördlichen Maßnahmen wird            anteilig absetzbar sind diesbezüglich die   gewährt, selbst wenn die Strecke Wohnung-
branchenübergreifend vermehrt              Provider-Gebühr sowie die anteiligen        Arbeitsstätte nicht zurückgelegt wird. Mit
auf Homeoffice (Verlegung der              Leitungskosten (Online-Gebühren) oder die   dem 2. COVID-19-Steuer­maß­­nahmengesetz
Arbeitsleistung an den Wohnort)            anteiligen Kosten für Pauschalabrechungen   werden diese Begünstigungen vorerst bis
gesetzt, um ein etwaiges                   (zB Paketlösung für Internetzugang,         30.6.2021 verlängert.
Infektions­risiko zu minimieren.           Telefongebühr). Aufwendungen für
Es ist davon auszugehen, dass              ausschließlich beruflich veranlasste        Familienbonus Plus
Homeoffice auch nach Ende der              spezielle Anwendungsbereiche, die           Vorweg ist zu erwähnen, dass der
COVID-19 Pandemie einen hohen              zusätzlich anfallen, sind sogar zur         Familienbonus Plus nicht primär ein
Stellenwert in der österreichischen        Gänze abzugsfähig, wobei die Kosten         Instrument der Arbeitnehmerveranlagung
Arbeitswelt einnehmen wird. Die            allgemeinbildender Informationssysteme      darstellt, jedoch bei diesem im Einzel­
Tätigkeit im Homeoffice wirft              nicht abzugsfähig sind.                     fall ein erhebliches steuerliches
insb bei Arbeitnehmerinnen und                                                         Optimierungspotential besteht. Auf
Arbeitnehmern regelmäßig neben             Computer/Notebook und anderes               den Familienbonus Plus kann mittels
arbeits- vor allem steuerrechtliche        Equipment                                   Antrag nachträglich bis max 5 Jahre
Fragestellungen iZm der                    Aufwendungen für privat angeschaffte        nach Eintritt der Rechtskraft des
Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln           Computer oder Laptops inkl Equipment        Einkommensteuerbescheides verzichtet
auf. In diesem Zusammenhang                wie zB Drucker, Scanner, Druckerpatronen,   werden. Dadurch kann der andere
dürfen wir nachstehend auf die             Papier und Stifte sind als Werbungskosten   Anspruchsberechtigte den ganzen
steuerliche Absetzbarkeit der in der       absetzbar, sofern diese auch für die        Familien­bonus Plus für das betreffende
Praxis gängigsten Aufwendungen             berufliche Tätigkeit verwendet werden.      Jahr beantragen und somit eventuell einen
im Homeoffice (zB Equipment,               Das Ausmaß der beruflichen Nutzung          höheren Steuervorteil generieren.
Arbeitszimmer, Internet- und               ist dabei von den Arbeitnehmerinnen
Telefon-, Heizkosten) im Rahmen der        und Arbeitnehmern nachzuweisen              Arbeitszimmer
Arbeitnehmerveranlagung eingehen.          bzw glaubhaft zu machen. Sofern eine        Bei der Einrichtung eines Arbeitszimmers
                                           wesentliche Nutzung als Arbeitsmittel       in der privaten Wohnung sind die
Telefonie                                  glaubhaft gemacht wird, wird seitens der    daraus resultierenden Aufwendungen
Kosten für berufliche Telefonate mit       Finanzverwaltung idR ein Privatanteil       grundsätzlich nicht abzugsfähig, wobei
dem privaten (Mobil-)Telefon sind im       von 40% angenommen. Wird vom                hier die Frage zu beantworten ist, ob ein
tatsächlichen Umfang als Werbungskosten    Steuerpflichtigen eine niedrigere           steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer
absetzbar. Sofern bei gemischter Nutzung   private bzw höhere berufliche Nutzung       vorliegt oder nicht. Abzugsfähige
des Telefons eine genaue Abgrenzung        behauptet, ist dies im Einzelfall konkret   Ausgaben liegen lediglich dann vor, wenn
zwischen privater und beruflicher          nachzuweisen bzw glaubhaft zu machen.       ein im Wohnungsverband gelegenes
Nutzung nicht möglich ist, kann der im     Gegenstände, deren Kosten EUR 800           Arbeitszimmer den Mittelpunkt
Schätzungsweg glaubhaft gemachte           (inkl USt) nicht übersteigen, sind als      der gesamten beruflichen Tätigkeit
beruflich veranlasste Anteil an den        sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter   darstellt, dieses Zimmer nach der Art
Anschaffungskosten sowie an den Grund-     im Kalenderjahr der Anschaffung sofort      der Tätigkeit unbedingt notwendig ist
und Gesprächsgebühren geltend gemacht      abzugsfähig, wohingegen Arbeitsmittel       und der zum Arbeitszimmer bestimmte
werden.                                    mit Anschaffungskosten von mehr als         Raum tatsächlich (fast) ausschließlich
                                           EUR 800 (inkl USt) über die gewöhnliche     beruflich genutzt wird. Dies ist jedoch in
Internet                                   Nutzungsdauer zu verteilen sind.            der betrieblichen Praxis nur sehr selten
Kosten für die berufliche Verwendung                                                   einschlägig und somit sind Aufwendungen
eines privaten Internetanschlusses sind    Pendlerpauschale                            für das private Arbeitszimmer inkl der
als Werbungskosten absetzbar. Auch         Das Pendlerpauschale und der                Kosten etwaiger Einrichtungsgegenständen
hier ist eine Schätzung in beruflich und   Pendlereuro werden auch im Falle von        idR nicht abzugsfähig.
privat veranlasste Kosten vorzunehmen,     COVID-19-bedingter Kurzarbeit, Telearbeit

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Tax & Legal News | Payroll & Expatriates

Neuerungen iZm dem Homeoffice-               Fazit
Gesetz                                       Sofern die oben angeführten
Bereits vor dem - im parlamentarischen       Aufwendungen für die Homeoffice
Gesetzwerdungsprozess befindlichen           Ausstattung von Arbeitgeberinnen und
- Homeoffice-Gesetz, waren beim              Arbeitgebern getragen bzw ersetzt werden,
Vorliegen eines steuerlich anerkannten       dürfen diese von Arbeitnehmerinnen
Arbeitszimmers sämtliche Kosten              und Arbeitnehmern nicht mehr in der
aus der Nutzung des Arbeitszimmers           Arbeitnehmerveranlagung geltend
einschließlich der Einrichtungsgegenstände   gemacht werden. Abschließend dürfen
absetzbar. Sofern nicht ohnehin ein          wir festhalten, dass der obenstehende
steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer         Leitfaden zur steuerlichen Absetzbarkeit
vorliegt, sind Ausgaben für ergonomisch      von Homeoffice eine steuerrechtliche
geeignetes Mobiliar (insbesondere            Orientierung darstellt und keinen
Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung)        Anspruch auf Vollständigkeit erheben
eines in der Wohnung eingerichteten          soll. Bei der steuerlichen Absetzbarkeit
Arbeitsplatzes bis zu EUR 300 pro Jahr       von Aufwendungen iZm Homeoffice
steuerlich absetzbar, sofern zumindest       sind regelmäßig die exakte individuelle
26 Homeoffice Tage im Kalenderjahr           Ausgestaltung der Homeoffice-Tätigkeit
geleistet wurden. Bei Anschaffungs- oder     und die damit verbundenen Aufwendungen
Herstellungskosten über EUR 300 kann         ausschlaggebend. Gerne stehen wir
der Überschreitungsbetrag innerhalb des      deshalb für eine individuelle Beratung zu
Höchstbetrages jeweils ab dem Folgejahr      Ihrer Verfügung.
bis zum Kalenderjahr 2023 geltend
gemacht werden. Der Höchstbetrag             Marc Heschl
beträgt für das Kalenderjahr 2020 EUR        mheschl@deloitte.at
150. Für das Kalenderjahr 2021 beträgt
der Höchstbetrag EUR 300, dieser
vermindert sich jedoch um den Betrag,
der im Kalenderjahr 2020 berücksichtigten
Ausgaben. Weiters können für
höchstens 100 Tage im Kalenderjahr je
EUR 3 (insgesamt max EUR 300) vom
Arbeitgeber steuerfrei als Homeoffice-
Pauschale gewährt werden. Soweit das
vom Arbeitgeber gewährte Homeoffice
Pauschale den Höchstbetrag von EUR 3
pro Homeoffice Tag nicht erreicht, kann
zusätzlich der Differenzbetrag auf EUR 3
steuerlich geltend gemacht werden.

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Tax & Legal News | Verrechnungspreise

Ein Blick über die Grenze: Dänische
Verrechnungspreisentscheidung zur
DCF-Bewertung bei der Übertragung
immaterieller Werte
Bei Änderungen in der Vertriebsstruk­        der dänischen Vertriebsgesellschaft vor       immaterieller Vermögenswerte sei höher
tur eines Konzerns kann es zu einer          und nach Änderung der Vertriebsstruktur.      als das Gesamtrisiko der Unternehmens-
grenzüberschreitenden Übertragung            Zur Bestimmung des Unternehmenswerts          gruppe).
von immateriellen Werten, wie zB             zinste sie die erwarteten zukünftigen Cash-
Know-How und Kundenbeziehungen,              flows der Vertriebsgesellschaft – wieder      Entscheidung des dänischen
kommen. Dabei stellt sich die Frage,         sowohl vor als auch nach Änderung der         Finanzgerichts
wie diese immateriellen Werte steuer­        Vertriebsstruktur – auf den Zeitpunkt der     Das dänische Finanzgericht entschied, dass
lich zu bewerten sind. Das dänische          erfolgten Umstrukturierung ab. In beiden      im Rahmen der Umstrukturierung dem
Finanz­gericht beschäftigte sich un­         Fällen ging die dänische Finanzverwaltung     Grunde nach immaterielle Werte – wie von
längst mit der spannenden Frage, wie         von einem künftigen, zeitlich unbegrenzten    der dänischen Finanzverwaltung vorge-
eine Discounted Cash-Flow (DCF)-Be­          Wachstum des Gewinn iHv 2% pro Jahr           bracht – übertragen wurden. Im Einzelfall
wertung in diesem Zusammenhang               (dh unbegrenzte wirtschaftliche Nutzu-        ist jedoch auch bei einer Umwandlung von
richtig angewendet wird und welche           ngsdauer der übertragenen immateriellen       einem Eigenhändler auf einen Kommission­
Grenzen dieser gesetzt sind.                 Werte) sowie einem Abzinsungssatz iHv         är stets zu prüfen, ob es tatsächlich zu ein-
                                             10% aus. Vom Saldo der beiden Werte           er Entstrickung des wirtschaftlichen Eigen­
Sachverhalt                                  zog sie anschließend noch den Wert der        tums an immateriellen Werten kommt.
Ein dänisches Konzernunternehmen             bestehenden Kundenverträge, welche            Auch hinsichtlich der fremdvergleichs­
vertrieb Software und erbrachte damit        bei der dänischen Vertriebsgesellschaft       kon­formen Vergütung der Höhe nach
zusammenhängende Dienstleistungen            verblieben sowie den Wert der mater­          bestätigte das dänische Finanzgericht
als Eigenhändler an fremde Dritte in         iellen Vermögenswerte der dänischen           Großteils die Annahmen der dänischen
Dänemark. Im Zuge einer konzernweiten        Vertriebsgesellschaft im Zeitpunkt der        Finanzverwaltung in der DCF-Bewertung.
Änderung der Vertriebsstruktur wurde         Umstrukturierung, ab. Nach Ansicht            Dies nicht zuletzt deshalb, weil der Steue­
das dänische Konzernunternehmen von          der Finanzverwaltung entsprach das            rpflichtige keine überzeugenden Alter-
einem Eigenhändler in einen Kommissionär     resultierende Ergebnis dem Wert der           nativwerte vorlegte. Dementsprechend
umgewandelt und wurde in weiterer Folge      immateriellen Werte, die im Rahmen der        können die von der dänischen Finanz-
auf Rechnung einer neu gegründeten           Umstrukturierung von der dänischen Ver-       verwaltung angenommenen zukünftigen
Schweizer Prinzipalgesellschaft tätig.       triebsgesellschaft auf die schweizerische     Cashflows sowie der Abzinsungssatz für die
                                             Prinzipalgesellschaft übertragen wurden.      DCF-Berechnung herangezogen werden.
Nach Ansicht der dänischen Finanzver-
waltung wurden im Rahmen dieser Um-          Dagegen vertrat die dänische Vertriebs­       Allerdings wich das dänische Finanzgericht
strukturierung immaterielle Werte von der    gesellschaft die Meinung, dass eine           in einem wesentlichen Punkt, nämlich
Vertriebsgesellschaft in Dänemark auf die    Über­tragung von immateriellen Werten         der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der
Prinzipalgesellschaft in der Schweiz über-   überhaupt nicht stattgefunden hat. Alter-     übertragenen immateriellen Werte, von der
tragen, welche fremdvergleichskonform        nativ brachte sie vor, dass die Annahmen      Annahme der dänischen Finanzverwaltung
zu vergüten gewesen wären. Konkret ging      der dänischen Finanzverwaltung in der         ab. Diese ist nämlich – entgegen der Auf-
es dabei um die Übertragung von Know-        DCF-Bewertung unzutreffend waren. So          fassung der dänischen Finanzverwaltung
How in Bezug auf den dänischen Markt         sei die wirtschaftliche Nutzungsdauer         – nicht zeitlich unbegrenzt. Schließlich
sowie die Kundenbeziehungen, welche          der angegebenen immateriellen Werte           ist der Konzern in der Softwarebranche
das dänische Konzernunternehmen über         maximal auf 3-5 Jahre begrenzt (entspricht    tätig, wo aufgrund des raschen tech-
die Jahre aufgebaut und als Eigenhändler     der üblichen Laufzeit von eingegangenen       nologischen Wandels ein hohes Risiko
bewirtschaftet hat.                          Kundenverträgen). Außerdem sei ein            besteht, dass neue Konkurrenzprodukte
                                             Ab­zinsungssatz mit 10% zu niedrig, um        die be­stehenden Produkte des Konzerns
Zur steuerlichen Bewertung dieser imma-      den mit den immateriellen Werten ver­         ersetzen können. Gleichzeitig betonte
teriellen Werte verwendete die dänische      bundenen Risiken Rechnung zu tragen (der      das dänische Finanzgericht aber, dass die
Finanzverwaltung eine DCF-Berechnung.        WACC der gesamten Unternehmensgruppe          vom Steuerpflichtigen vorgeschlagene
Dabei verglich sie den Unternehmenswert      liege bei 10% und das Risiko einzelner        Nutzungsdauer von 3-5 Jahre, was der

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Tax & Legal News | Verrechnungspreise

üblichen Laufzeit von eingegangenen            Speziell die Aussagen des dänischen
Kundenverträgen entspricht, auch nicht         Finanzgerichts hinsichtlich der Nutzungs-
herangezogen werden kann. Denn die             dauer immaterieller Werte verdienen sich
Produkte des Konzerns weisen einen             besonderer Beachtung. So zeigt sich in
hohen Grad an technischer Integration auf.     der Praxis, dass Steuerverwaltungen bei
Folglich sind Kunden loyal bzw abhängig        immateriellen Werten, wie zB Kundenbez-
von den Produkten, weshalb Kundenver-          iehungen, regelmäßig von einer zeitlich un-
träge häufig verlängert werden. Im Ergebnis    begrenzten Nutzungsdauer ausgehen. Dies
gelang das dänische Finanzgericht daher        hat natürlich zur Folge, dass die steuerliche
zu einer wirtschaftlichen Nutzungsdauer        Bemessungsgrundlage bei immateriellen
von 10 Jahren. Betreffend die festgestellte    Werten dementsprechend höher ausfällt.
wirtschaftliche Nutzungsdauer von              Gleichzeitig entspricht diese Annahme häu-
10 Jahren ist anzumerken, dass es sich hier-   fig nicht der wirtschaftlichen Realität, was
bei um eine Einzelfallentscheidung handelt;    auch durch die Entscheidung des
die wirtschaftliche Nutzungsdauer von          dänischen Finanzgerichts bestätigt wurde.
immateriellen Werten (insb Kundenbezie-        Darüber hinaus zeigt der Fall, wie wichtig
hungen) ist jedenfalls stets sachverhalts­     eine genaue Analyse und entsprechende
spezifisch festzustellen und kann gerade       Dokumentation bei konzerninternen
im IT Bereich häufig auch einen deutlichen     Umstrukturierungen ist. Übertragene im-
kürzeren Zeitraum umfassen.                    materielle Werte müssen identifiziert und
                                               fremdvergleichskonform vergütet werden.
Fazit                                          Sollte in diesem Zusammenhang eine
Eine DCF-Bewertung wird in der Praxis          DCF-Bewertung herangezogen werden, ist
häufig verwendet um den steuerlichen           es essenziell, dass Steuerpflichtige zeitnah
Wert von immateriellen Werten zu bestim-       und nachvollziehbar dokumentieren, von
men. Auch die OECD widmete sich in ihren       welchen Annahmen sie vernünftigerweise
Verrechnungspreisleitlinien 2017 in Kapitel    ausgegangen sind.
VI Abschnitt D.2.6.3 ausführlicher diesem
Thema. Die Entscheidung des dänischen          Florian Navisotschnigg
Finanzgerichts ist insofern besonders in-      fnavisotschnigg@deloitte.at
teressant, als sie die Grenzen einer solchen
DCF-Bewertung genauer absteckt.

Die entscheidenden Parameter bei
einer DCF-Bewertung sind: die in Zukunft
erwarteten Cashflows aus der Nutzung
eines immateriellen Wertes (bzw Wachs-
tumsraten); die wirtschaftliche Nutzungs-
dauer eines immateriellen Wertes; der Ab­
zinsungssatz. Dabei sind sämtliche dieser
Parameter im Zeitpunkt der Übertragung
eines immateriellen Wertes naturgemäß
unsicher und müssen daher geschätzt
werden.

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Tax & Legal News | Gebühren & Verkehrssteuern

VwGH zur Gebührenpflicht bei Grundstücks­
schenkungen unter Vorbehalt des Fruchtgenuss­
rechts und Zahlung einer Substanzabgeltung
Der VwGH entschied in zwei parallel             Der entsprechend ergangene Bescheid          aus. Da dieses Rechtsgeschäft bereits der
ergangenen Erkenntnissen (VwGH                  wurde vom Beschwerdeführer mit der           Grunderwerbsteuer unterworfen war, war
3.9.2020 Ra 2020/16/0112 & Ra                   Argumentation bekämpft, dass das             das Rechtsegschäft von einer weiteren
2020/16/0109) über die Frage, ob die            vereinbarte Fruchtgenussrecht und die        Gebührenpflicht zu befreien.
Zahlung einer Substanzabgeltung im              Substanzabgeltung zwar im selben Vertrag
Rahmen einer Grundstücksschenkung               vereinbart wurden, aber nicht in einem       Fazit
unter Vorbehalt des Fruchtgenuss­               Verhältnis von Leistung und Gegenleistung    In der vorliegenden Entscheidung hielt der
rechts zur Entgeltlichkeit und somit            zueinander stünden und somit nicht von       VwGH fest, dass aus dem Vorliegen von
Gebührenpflicht der Dienstbar­keits­            einer Entgeltlichkeit der Dienstbarkeit-     mehreren, scheinbar voneinander unab-
einräumung führt und ob in diesem               seinräumung ausgegangen werden kann.         hängigen, Leistungspflichten innerhalb
Fall aufgrund der Entrichtung der               Weiters brachte der Beschwerdeführer vor,    einer Vertragsurkunde gebührenrechtlich
Grunderwerbsteuer die Gebühren­                 dass eine Gebührenpflicht schon deshalb      nicht zwangsläufig auf das Vorliegen
befreiung anwendbar ist.                        ausgeschlossen sei, weil der Entfall der     mehrerer Rechtsgeschäfte geschlossen
                                                Gebührenpflicht bei grunderwerbssteu-        werden kann. Vielmehr ist bei der Beur­
Sachverhalt                                     erpflichtigen Rechtsgeschäften wie der       teilung dieser Frage auf den Parteienwillen
Ausgangspunkt des gegenständlichen Ver-         gegenständlichen Schenkung gesetzlich        abzustellen. Hätten die Parteien einen
fahrens war die Schenkung einer Liegen-         angeordnet wird.                             Bestandteil der Vereinbarung nicht isoliert
schaft des Beschwerdeführers an seine                                                        von den anderen Teilen vereinbart, kann
Tochter unter Vorbehalt eines lebenslangen      Rechtsansicht des BFG                        von einem einheitlichen Rechtsgeschäft
Fruchtgenussrechtes. Im Schenkungsver-          Vor dem BFG konnte der Beschwerde­           ausgegangen werden. Die Leistung der
trag hat sich der Beschwerdeführer zur          führer mit seiner Argumentation nicht        Substanzabgeltung führt zwar grundsät-
Leistung einer Substanzabgeltung in Höhe        durchdringen. Das Gericht sah in der         zlich zur Entgeltlichkeit der Dienstbarkeit-
der auf die Liegenschaft entfallenden           Vereinbarung ein gebührenpflichtiges Aus-    seinräumung. Da für die Schenkung bereits
jährlichen steuerlichen Abschreibung an         tauschverhältnis. Der Gebührenbefreiung      Grunderwerbsteuer geleistet wurde und
seine Tochter verpflichtet. Das zuständige      stünde laut der Entscheidung des BFG die     die Schenkung unter Vorbehalt des Frucht-
Finanzamt betrachtete die an die Tochter        Tatsache entgegen, dass es sich bei der      genussrechts ein nach dem Parteiwillen
zu leistende Substanzabgeltung als              Schenkung des Grundstückes einerseits        einheitliches Rechtsgeschäft darstellt, ist
Gegenleistung für das Fruchtgenussrecht.        um den Austausch von Substanzabgeltun-       von einer weiteren Belastung mit Gebühren
Damit sah das Finanzamt die getroffene          gen gegen das Fruchtgenussrecht an der       abzusehen.
Vereinbarung als entgeltliche Dienstbarkeit     Liegenschaft und andererseits um zwei
an, die eine Gebührenpflicht iHv 2% des         voneinander unabhängige Rechtsgeschäfte      Paul Traar
kapitalisierten Wertes der auf Lebenszeit       handle.                                      ptraar@deloitte.at
zu leistenden Zahlungen auslöst. Das
Finanzamt versagte eine Befreiung von           Entscheidung des VwGH
der Gebührenpflicht, die zur Anwendung          Der Verwaltungsgerichtshof beurteilte die
gelangen würde, wenn ein und dasselbe           fraglichen Vereinbarungen anders als das
Rechtsgeschäft mit Rechtsgebühr und             BFG. Da die Einheit von Rechtsgeschäften
Verkehrsteuer (im gegenständlichen Fall         vorrangig nach dem Willen der Parteien
wurde im Zuge der Schenkung Grunder-            zu beurteilen ist und keine Anhaltspunkte
werbsteuer abgeführt) belastet ist, mit der     vorlagen, dass die Einräumung eines
Begründung, dass die Schenkung und die          Frucht­­genussrechtes auch unabhängig von
Einräumung des Fruchtgenussrechts zwei          der Schenkung der Liegenschaft in Betracht
getrennt voneinander zu betrachtende            gezogen worden wäre, ging der VwGH
Rechtsgeschäfte darstellen.                     von einem einheitlichen Rechtsgeschäft

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