Bauen Stadt und Land Geschäftsbericht des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.V. für das Jahr 2007 - Bauindustrie Bayern
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Vorstand Bezirksverbände Professor Dipl.-Kfm. Thomas Bauer, Präsident Mittelfranken Schrobenhausen Dr. Veit Walthelm Dipl.-Ing. Rainer Schuster, München Vizepräsidenten München-Oberbayern Dipl.-Ing. Josef Geiger, Oberstdorf Vizepräsidenten Dipl.-Bw. Norbert Peine Dipl.-Ing. Johann Bögl, Neumarkt Oberfranken Dipl.-Ing. Walter Gegenfurtner, Regensburg Dipl.-Ing. (FH) Horst Klee Dipl.-Ing. Werner Schmölzl, Bayerisch Gmain Ostbayern Dipl.-Ing. Richard Weidinger, Memmingen Dipl.-Ing. Klaus Donhauser Dipl.-Ing. (FH) Horst Klee, Hof Schwaben Senator E.h. Gerhard Hess, München Dipl.-Ing. Richard Weidinger Hauptgeschäftsführer Unterfranken Dr.-Ing. E.h. Gerhard Markgraf, Bayreuth Ehrenmitglied Dipl.-Ing. Wolfgang Löhe Beirat Fachabteilungen Dipl.-Ing. Claus Arbogast, Amberg Fachabteilung Bauwerksabdichtung Dipl.-Ing. Wilhelm Baierl, Nördlingen Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Georg Göker Dr. Hubert Bauriedl, München Fachabteilung Gussasphalt Dipl.-Ing. Klaus Donhauser, Schwandorf Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Georg Göker (komm.) Dipl.-Ing. Ellard Ebbinghaus, München Fachabteilung Eisenbahnoberbau Dipl.-Ing. Roland Filippi, Memmingen Dipl.-Ing. (FH) Günther Schnellbögl Dipl.-Bw. (VWA) Erich Greiner, München Fachabteilung Schlüsselfertigbau Dipl.-Ing. Walter Haus, Dachau N.N. Dipl.-Ing. Peter Heil, Bad Kissingen Fachabteilung Spezialtiefbau, Brunnen- Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Hutzler, Waldsassen und Rohrleitungsbau Dipl.-Ing. Karl-Heinz Kraus, Erlangen N.N. Dipl.-Ing. (FH) Karl-Günther Krauß, Bayreuth Fachabteilung Straßenbau Dipl.-Ing. (FH) Franz Leutgäb, Mangolding Dipl.-Ing. Hubert Blaim RA Burkhard Löhe, Würzburg Dipl.-Ing. Stefan Ludwig, München Rainer Markgraf, Bayreuth Dipl.-Bw. Norbert Peine, München Dipl.-Ing. Klaus Salhoff, Nürnberg Dipl.-Ing. Michael Schmidberger, Nürnberg Dipl.-Ing. (FH) Günther Schnellbögl, München Dipl.-Ing. Christian Stahn, München B. Sc. Eng. Civil Gerhard Thielen, München Dr. Veit Walthelm, Nürnberg Dipl.-Ing. Volker Wendel, Nürnberg
Ausschüsse Hauptgeschäftsstelle Sozialpolitischer Ausschuss Hauptgeschäftsführer Dipl.-Ing. (FH) Horst Klee Senator E.h. Gerhard Hess, Tel. 089 235003-12 Berufsbildungsausschuss Recht und Steuern B. Sc. Eng. Civil Gerhard Thielen RA Dr. Detlef Lupp Geschäftsführer, Tel. 089 235003-31 Arbeitsausschuss für Rechts- und Steuerfragen RA Harald Schmiedel Betriebswirtschaft Dipl.-Kfm. Wolfgang Stoermer Geräteausschuss Geschäftsführer, Tel. 089 235003-25 Dipl.-Ing. Günter Schürle Wirtschaftspolitik und Öffentlichkeitsarbeit Dr. Josef Wallner, Tel. 089 235003-33 Arbeitskreise Arbeitsrecht, Sozialpolitik und Berufsbildung RAin Susanne Niewalda Betriebswirtschaftlicher Arbeitskreis Tel. 089 235003-51 Dipl.-Bw. (VWA) Erich Greiner Verwaltung und Rechnungswesen Arbeitskreis Junge Führungskräfte Dipl.-Kfm. Friedemann Hertzog, Tel. 089 235003-61 RA Burkhard Löhe Arbeitskreis Personalleiter RA Andreas Hepting Geschäftsstellen Arbeitskreis Privatfinanzierung Geschäftsstelle Nordbayern, Nürnberg Dipl.-Ing. Josef Geiger RA Walter Schlund, Tel. 0911 99207-15 Arbeitskreis Bau und Energie Dipl.-Geogr. Martin Schneider, Tel. 0911 99207-11 N.N. Geschäftsstelle Ostbayern, Regensburg TU-Beratergruppen Bautechnik und Wissenschaft Dipl.-Geogr. Martin Schneider, Tel. 0941 54890 Dipl.-Bw. (VWA) Erich Greiner Geschäftsstelle Schwaben, München Dr.-Ing. Wolfgang Schwarz RAin Susanne Niewalda, Tel. 089 235003-51 Vereine BauindustrieZentren Verein für Bauforschung und Berufsbildung BauindustrieZentrum München-Stockdorf des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.V. Dirk Siegel, Tel. 089 899638-12 B. Sc. Eng. Civil Gerhard Thielen BauindustrieZentrum Nürnberg-Wetzendorf EMB-Wertemanagement Bau e.V. Dipl.-Ing. Herbert Kraus, Tel. 0911 99343-44 Dipl.-Ing. Richard Weidinger Trägerverein „Projekt-Seminar an der TU München“ B. Sc. Eng. Civil Gerhard Thielen Versicherungsdienst des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.V. Betriebswirt Dieter Tietzen Versorgungswerk im Bayerischen Bauindustrieverband e.V. Dipl.-Ing. Wolfgang Löhe
Geschäftsbericht des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.V. für das Jahr 2007 vorgelegt beim Unternehmertag 2008 am 2. April in München Verbandsstruktur U2 Bauen – Stadt und Land 5 Politische Verbandsarbeit 7 Recht und Steuern 13 Tarif- und Sozialpolitik 21 Betriebswirtschaft und Bautechnik 29 Berufliche Aus- und Fortbildung 37 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation 43 EMB-Wertemanagement Bau 51 Regionale Verbandsarbeit 55 Internationale Verbandsarbeit 61 Aus den Fachabteilungen 65 Gesamtwirtschaftliche Lage 71 Der bayerische Baumarkt 77 Zahlen zur Bauwirtschaft in Bayern 82 Bildnachweis 83
Bauen Stadt und Land Bauwerke haben Epochen geprägt, Kulturen Ausdruck verliehen und ihre Erbauer verewigt. Von den Monumentalbauten der Antike über die Sakralbauten des Mittelalters bis hin zu den Prunkbauten früherer Herrscher. Damit der Wunsch von der Vision zur Wirklichkeit gedeihen konnte, waren handwerkliches Geschick und technisches Können nötig. Und Geschick und Können sind mit den Herausforderungen gewachsen. Phantasien wurden so zu wertvollem, Ertrag bringendem Vermögen. Schloss Neuschwanstein zum Beispiel. Bauwerke haben Regionen erschlossen, sie an die Zentren angebunden und ihnen ihre Chancen eröffnet. Niederbayern durch die Autobahnen. Schon immer ist an Verkehrswegen, vor allem an den Drehscheiben, Dynamik, Handel und Wohlstand entstanden. Auch die Landeshaupt- stadt München entstand an einer Isarbrücke. In den vergangenen 850 Jahren ist daraus eine Weltstadt mit faszinierenden Bauwerken entstanden. Prägend dabei König Ludwig I. und sein Baumeister Leo von Klenze. Eine solche Bau-Motivation und ein solches Bau-Bewusstsein haben wir heute nicht mehr. Fast schon das Gegenteil – Verhindern und „Bewahren“ gelten mehr als Bauen. Haben wir vergessen, dass zu wenig Bauen genauso ein Verstoß gegen das Nachhaltigkeitsgebot ist wie zu wenig Umweltvorsorge oder zu wenig Kinder? Haben wir vergessen, welchen Vorteil und welchen Nutzen Bauen bringt? Wenn nicht gebaut wird, fehlen auch die Wirkungen des Bauens: Wachstum und Wohlstand entstehen dann eben nicht. Gebaute Mobilität verbindet: Länder und Nationen ebenso wie Stadt und Land. Chancen und Potentiale können genutzt werden, wenn wir rechtzeitig handeln – und bauen. Prof. Dipl.-Kfm. Thomas Bauer Präsident Senator E.h. Gerhard Hess Hauptgeschäftsführer BBIV Geschäftsbericht 2007 5
Politische Verbandsarbeit Wege zum bonitären Baumarkt Die Ziele und Instrumente der politischen Arbeit 왎 Schlüsselfeld 1 des Bayerischen Bauindustrieverbandes leiten sich Nachhaltigkeit erfordert mehr Bauen aus der ordnungspolitischen Sicht des BBIV ab. Das Gebot der Nachhaltigkeit umfasst weit mehr Wachstum und Wohlstand ermöglicht und sichert als die Ökologie: Richtig verstanden, ist es der am besten die soziale Marktwirtschaft. Haupt- Anspruch, unser Land so zu entwickeln, dass unsere aufgabe des Staates ist es, die Rahmenbedingungen Kinder mindestens genauso gut leben können, wie für wirtschaftliches Handeln so zu setzen, dass sie uns das heute möglich ist. Ebenso wie ein intaktes Wachstum ermöglichen und wirkungsvolle Anreize Ökosystem gehören intakte und leistungsfähige für Wachstum schaffendes Handeln entstehen las- Bauwerke dazu. Überall gilt: Wer seine Substanz ver- sen. Der Staat soll sich im Sinne des Subsidiaritäts- zehrt, ohne dafür zu sorgen, dass etwas nachwach- prinzips auf seine Kernfunktionen beschränken. sen kann, wird nicht bestehen. Nachhaltigkeit ist ohne leistungsfähige Bauindustrie nicht möglich. Wachstum entsteht in den Unternehmen und nicht Wir haben die Verpflichtung, unsere ererbte Bausub- beim Staat. Daher muss der Staat seine Ansprüche stanz zu bewahren, sie leistungsfähig zu erhalten zurückschrauben und Unternehmen und Bürgern und für den künftigen Bedarf auszubauen. Dafür durch niedrige Steuern und Abgaben Freiraum für müssten heute Ressourcen eingesetzt werden. selbstverantwortliches Handeln, Anreize für mehr Doch dies geschieht nicht in ausreichendem Maße. Leistung und damit Wachstum und Wohlstand Die Problematik liegt vor allem darin, dass der Staat bieten. Nur so entstehen Wachstumsbedingungen, den Wert seines Realvermögens und dessen jähr- die auch dem Baumarkt wieder aussichtsreiche liche Wertentwicklung nicht kennt. Das heißt, das Perspektiven geben. wahre Ausmaß dieser Sünde gegen das Gebot der Nachhaltigkeit kennen wir gar nicht – oder nur Das Ziel: Ein Gewinn bringender Baumarkt zum Teil. Der Bayerische Bauindustrieverband hat diesen Reformanspruch in seiner eigenen Jahresarbeit Echte Nachhaltigkeit bedeutet zum einen Bauen auf konkrete Schlüsselfelder politischen Handelns im Bestand zur Sicherung und Bewahrung unserer heruntergebrochen. Das Ziel ist ein Baumarkt, der ererbten Bausubstanz für die Zukunft. Zum anderen allen Beteiligten Gewinn bringt: Denen, die Bau in meint Nachhaltigkeit ebenso den Ausbau unserer Auftrag geben, denen, die bauen und denen, die das gebauten Infrastruktur für den Bedarf von morgen, Gebaute nutzen. Wenn alle diese durchaus hohen für den Bedarf unserer Kinder, als Basis für ihren Erwartungen erfüllt sind, wirkt der Baumarkt wieder Wohlstand. als Wachstumsmotor, den das Land braucht. Dieser ethischen Verpflichtung, sorgsam mit unse- rem Erbe umzugehen, kommen wir nicht nach. Bauen aber ist eine politische und wirtschaftliche Daueraufgabe. Bauen muss wieder im Fokus unseres gesellschaftlichen Bewusstseins stehen. Dabei ist nachhaltiges Bauen nur mit einer staat- lichen Investitionsquote von mindestens 15 % gewährleistet. Der Bayerische Bauindustrieverband setzt sich intensiv für eine nachhaltige Baupolitik, das heißt für qualitativ gutes Bauen mit hohem Nutzwert für Wirtschaft und Gesellschaft ein. BBIV Geschäftsbericht 2007 7
Politische Verbandsarbeit 왎 Schlüsselfeld 2 왎 Schlüsselfeld 4 Die Verkehrsinfrastruktur in Stadt und Land Eine Tarifpolitik für fairen Wettbewerb am Bau ertüchtigen und ausbauen Noch immer wegweisend für die gesamte deut- Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist für sche Wirtschaft ist die im Herbst 2003 in der ein hochleistungsfähiges Industrieland der entschei- Bauwirtschaft vereinbarte Öffnungsklausel für das dende Standortfaktor. Neben der Straße als Haupt- 13. Monatsgehalt. Ziele waren Flexibilität und situa- verkehrsträger hat das Eisenbahnnetz die wichtige tionsgerecht umsetzbare Eigenverantwortung auf Funktion, Mobilität für Personen und Güter auf betrieblicher Ebene. Die Kombination von Flächen- hohem Niveau zu gewährleisten. tarifvertrag und Öffnungsklausel vereinbart fairen Wettbewerb mit ergebnisbezogener Entlohnung. Als bedeutender Industriestandort, als eines der wichtigsten Exportländer sowie als beliebtes Dies setzt eine Reihe grundlegender tarifpolitischer Tourismusland braucht Bayern ein leistungsfähiges Errungenschaften fort, mit denen die Bauwirtschaft Eisenbahnnetz – mehr ICE-Hochgeschwindigkeits- übernommene Besitzstände durch marktgerechte strecken, durch Ertüchtigungsmaßnahmen einen Tariflösungen ersetzt hat. Dazu gehören ein höherer leistungsfähigen Interregioverkehr sowie schnelle Leistungsbezug in der Entlohnung, eine Verein- Verbindungen aller Mittelzentren im ländlichen fachung der Tarifstruktur und die Vereinbarung von Raum. „Export ist Transport“ erfordert zudem Mindestlöhnen für die Bauwirtschaft. Speziell der schnelle und leistungsfähige Güter-Schienenver- Mindestlohn verhindert Lohndumping und fördert so kehrswege zu den Nordseehäfen, zu den Südhäfen den Wettbewerb um Qualität und Leistung auch in Triest und Rijeka und in die Wachstumsregionen in Zeiten einer immer weiteren Öffnung der Grenzen in Osteuropa. Bayern liegt im Zentrum der EU. Doch der EU. die Mobilitätsachsen, die für die Verwirklichung der dafür benötigten Mobilität unbedingt erforderlich 왎 Schlüsselfeld 5 sind, existieren noch nicht. Bessere Finanzierungsbedingungen und ein besseres Rating für Bauunternehmen 왎 Schlüsselfeld 3 Die Baubranche ist, gemessen an Kennzahlen wie Wettbewerb um Bauqualität Eigenkapital und Gewinn, meist Schlusslicht der Bauaufträge werden in der Praxis fast immer an den Branchen. Dafür ist auch die fehlende Kenntnis der Billigstbieter vergeben. Bei der Vergabeentscheidung Besonderheiten des Baumarktes und der Bilanz von spielen Qualitätsaspekte wie die Arbeitsqualität, die Bauunternehmen verantwortlich. Zuverlässigkeit und die Termintreue oder andere So ist es bei Banken, Ratingagenturen und Ver- Qualitätskriterien keine Rolle. Dieses Verhalten vieler sicherern üblich, die Abschlagszahlungen, welche die Bauauftraggeber verdirbt aber den Baupreis für alle Bauherren erst nach einer Teilfertigstellung der Bauunternehmen. Bauwerke leisten, gesondert in der Bilanz auf der Öffentliche Bauherren verweisen dabei gerne auf die Passivseite als „Verbindlichkeit“ auszuweisen – statt VOB. Das ist allerdings kein stichhaltiges Argument. sie vom Posten Halbfertige Leistungen auf der Das Vergaberecht will gerade den Wettbewerb um Aktivseite abzuziehen. Fatale Folge für die Bauunter- Qualität. Doch in der Praxis wird immer wieder der nehmen ist, dass sich durch diese künstliche Bilanz- Billigstanbieter beauftragt; der Leistungsfähigste verlängerung entscheidende Kenngrößen wie z.B. bekommt nicht die Chance, zu beweisen, dass auf die Eigenkapitalquote verringern. Dadurch ver- Dauer hohe Bauqualität die beste und auf Sicht güns- schlechtert sich die Kreditqualität der Bauunter- tigste Lösung ist. Dass es auch hierzulande Aus- nehmen, es verteuern sich Kredite und Avale bis hin wege gibt, zeigt das jetzt auch in Deutschland ein- zu deren Verweigerung. geführte Präqualifikationsverfahren. Der Bayerische Um konkrete Verbesserungen zu bewirken, hat Bauindustrieverband hat als Gründungsgesell- der Bayerische Bauindustrieverband bereits 2004 schafter der DQB (Deutsche Gesellschaft für seine Sichtweise durch ein Gutachten von Prof. Qualifizierung im Bauwesen) an entscheidender Dr. Karlheinz Küting, den renommierten Bilanz- Stelle frühzeitig seinen Beitrag eingebracht. experten der Universität Saarbrücken, untermauern lassen. Dieses eindrucksvolle Gutachten ist mittlerweile allen Mitgliedsunternehmen der deutschen Bau- industrieverbände überreicht worden, die Deutsche Bundesbank, die Banken, Versicherer und Rating- organisationen wurden damit bedacht. Damit hat der 8 BBIV Geschäftsbericht 2007
Politische Verbandsarbeit Bayerische Bauindustrieverband, stellvertretend für 왎 Schlüsselfeld 7 die gesamte deutsche Bauindustrie, einen wichtigen Kreative Lösungen Zwischenschritt auf dem Weg zu besseren Finanzie- durch Public Private Partnership rungsbedingungen für die Bauwirtschaft vollzogen – PPP – Public Private Partnership – vereinigt die Kern- ein Schritt, den nur ein Verband gehen kann. Banken, kompetenzen des Staates und der Privatwirtschaft. Ratingorganisationen, Versicherungsunternehmen So entstehen Lösungen, bei denen beide gewinnen. und andere Finanzierer müssen jetzt den nächsten Eine „Suchmaschine“ für kreative Lösungswege Schritt vollziehen und ihr Bilanzanalyseverfahren kann PPP nur dann sein, wenn die Partnerschaft modernisieren. Das Gutachten von Prof. Küting Öffentliche Hand und Bauwirtschaft von Anfang an weist ihnen den Weg. Erst wenn sich dadurch die besteht. Finanzierungsbedingungen für Bauunternehmen Weil die Bau- und Unterhaltskosten eines Projektes konkret verbessert haben, sieht der Bayerische von Beginn an zusammen betrachtet und über den Bauindustrieverband diese Verbandsaufgabe als ganzen Lebenszyklus eines Projektes optimiert wer- erledigt an. den, entstehen weitere Wirtschaftlichkeitsvorteile. Für die Öffentliche Hand bringt PPP Transparenz und 왎 Schlüsselfeld 6 Sicherheit über die anfallenden Kosten. Der Bauwirt- Ein einfaches und gerechtes Steuersystem schaft eröffnet sie ein zusätzliches Geschäftsfeld. Seit 1999 fordert der Bayerische Bauindustriever- Und insgesamt bewirkt PPP mehr Bauen, wodurch band zusammen mit der vbw ein einfaches, faires alle gewinnen. und damit gerechtes Steuersystem ein. Seine Haupt- merkmale sind ein einheitlicher Steuersatz für alle Um die trotzdem immer noch bestehenden Vor- Einkommen – aber keine Einheitssteuer – sowie eine behalte gegen PPP zu beseitigen und um praktische Verwirklichung der Gerechtigkeitsforderung (Sozial- Ratschläge zur konkreten Umsetzung von PPP zu komponente) über eine Freibetragsstaffel (anstelle geben, hat der Bayerische Bauindustrieverband in des Progressionstarifs). Zusammenarbeit mit der Obersten Baubehörde und weiteren Baupartnern einen dreiteiligen PPP-Leit- Derzeit wird keine öffentliche Debatte über die faden erstellt. Gerade die Kommunen, die rund zwei Reform des Steuersystems geführt. Dass unser Drittel der öffentlichen Bauaufträge verantworten, bestehendes System reformunfähig ist und ein Neu- haben mit diesem Leitfaden eine praxisgerechte anfang gewagt werden muss, ist aber mittlerweile Hilfestellung, um jetzt die Chancen dieser neuen Art akzeptiert. Unternehmen und Bürger sind eher des Zusammenarbeitens mit der Privatwirtschaft bereit ihren Steueranteil zu entrichten, wenn sie das angehen zu können. Die bayerische Bauindustrie Steuersystem verstehen. steht mit Rat und Tat bereit. BBIV Geschäftsbericht 2007 9
Politische Verbandsarbeit 왎 Schlüsselfeld 8 Dafür existieren zwei konkrete Modelle, das Ein modernes kaufmännisches Rechnungswesen Zuschlagsmodell der Wirtschaft und das Vier-Säulen- für den Staat und die Kommunen Modell der Stiftung Marktwirtschaft. Im Zuschlags- Staat und Kommunen treffen weitreichende finan- modell können die Kommunen einen von ihnen zielle Entscheidungen immer noch auf Basis der alt- selbst bestimmten Zuschlag auf die vorher abge- ehrwürdigen, aber mittlerweile überholten Kamera- senkten Einkommensteuern der Bürger sowie auf listik. Die Kameralistik erfasst nur Geldströme. Das die (vorher wegen des Wegfalls der Gewerbesteuer Realvermögen – Gebäude, Verkehrsinfrastruktur angehobenen) Körperschaftsteuern der Unterneh- u.a. – wird nicht erfasst, aber auch nicht bereits fest- men im Gemeindegebiet erheben. Zudem erhalten stehende, aber erst künftig anfallende Zahlungen sie einen höheren Anteil am gesamtwirtschaftlichen (z.B. Renten und Pensionen). Auf der Basis dieses Aufkommen der Umsatzsteuer. unvollständigen Rechnungswesens getroffene Das Vier-Säulen-Modell der Stiftung Marktwirtschaft politische Entscheidungen können daher leicht sub- besteht aus einem kommunalen Hebesatzrecht auf optimal sein. Und vor allen kennt die Öffentliche die Unternehmensteuer und die örtliche Lohnsteuer, Hand ihren richtigen Vermögensstatus nicht. Es einer Bürgersteuer, die einem Hebesatzrecht auf die bleibt ihr verborgen, ob ihr Eigenkapital positiv oder kommunale Einkommensteuer entspricht, sowie der negativ und die betroffene Einheit damit bereits weiterentwickelten Grundsteuer. überschuldet ist. Beide sind Lösungen mit dem Bürger und mit der Das Rechnungswesen liefert auch keinen Hinweis Wirtschaft. So entstehen die richtigen Rahmen- auf erforderliche Erhaltungs- und Sanierungsinves- bedingungen für Investitionen, damit für Schaffung titionen. Die öffentliche Hand täuscht sich selbst und Erhalt von Arbeitsplätzen. über die echten Kosten ihrer Einrichtungen. Ein Vergleich mit privatem Engagement – PPP – wird Wenn es der Wirtschaft gut geht, geht es den fast unmöglich. Kommunen nachhaltig gut. Erst der Wechsel zu einer transparenten Bilanzierung 왎 Schlüsselfeld 10 nach unternehmerischen Maßstäben macht sichtbar, Bauen und Energie – ein Megathema der Zukunft ob Staat und Kommunen wirtschaftlich handeln – Die immer drängender werdenden Energieprobleme und wo das nicht gelingt. Der Impuls, zusammen lösen wir nur mit mehr Bauen: Eine sichere, aus- mit Privaten effizientere Lösungen zu suchen, wäre reichende und billige Energieversorgung lässt sich beträchtlich. nur mit ausreichend dimensionierten Erzeugungs- Um den bayerischen Kommunen beim Übergang kapazitäten gewährleisten – industrielle Großpro- zum kaufmännischen Rechnungswesen zu helfen, jekte, die rechtzeitig geplant und schnell realisiert lässt der Bayerische Bauindustrieverband gemein- werden müssen. sam mit der vbw einen Leitfaden zur Bilanzierung Wo es sinnvoll ist, sind alternative Versorgungs- erstellen. Dieses „Vademecum“ für die kommunale systeme wie die Geothermie mit einzubeziehen. Bilanz soll den Kommunen Rechts- und Anwen- Und ein großes Potential bietet die energetische dungssicherheit mit detaillierten Beispielen und Sanierung des vorhandenen Gebäudebestandes. nachvollziehbarer Handhabung für die Praxis bieten. Ein enger Zusammenhang besteht auch zwischen 왎 Schlüsselfeld 9 dem Ausbauzustand unserer Verkehrsinfrastruktur Eine demokratisch kontrollierte Finanzhoheit und dem Energieverbrauch: Staus bedeuten auch der Kommunen eine Energievergeudung in hohem Ausmaß. Unsere Neue Strukturen brauchen die Kommunen bei den Verkehrsinfrastruktur auf die kommenden höheren Einnahmen. Ziel ist eine solide Finanzbasis, die Rück- Anforderungen auszurichten, bedeutet somit auch kehr zur grundgesetzlich garantierten Finanzhoheit Handeln im Sinne der Energieeffizienz. – anstelle der Ein-Drittel-Finanzhoheit, die sie heute Bauindustrie und Energie gehören also zusammen. haben. Dafür benötigen die Kommunen aber keine Nur mit dem Ingenieurkönnen der Bauindustrie lässt eigene Gewerbesteuer. Denn die ist überholt, sich das Energieproblem nachhaltig lösen. ungerecht, bürokratisch und aufwändig. Weg von diesen Nachteilen der Gewerbesteuer hin zu einer modernen Kommunalfinanzierung heißt Beteiligung der Kommunen mit eigenem Hebesatzrecht an der Körperschaft- und der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer. 10 BBIV Geschäftsbericht 2007
Politische Verbandsarbeit BBIV Geschäftsbericht 2007 11
Recht und Steuern Rechtlicher Rahmen für bonitären Baumarkt Bessere Rahmenbedingungen In einer gemeinsamen Pressekonferenz von für den Baumarkt Innenminister Dr. Günther Beckstein, Wirtschafts- Zentrales Anliegen des BBIV ist die Verbesserung minister Erwin Huber, Finanzminister Prof. Dr. Kurt der Rahmenbedingungen im Bauwettbewerb und Faltlhauser, dem Zweiten Vizepräsidenten des bei der Bauausführung sowie die Erreichung eines Bayerischen Gemeindetags, Josef Mend, dem bonitären Baumarkts. Die Abteilung Recht und Geschäftsführenden Vorstandsmitglied des Bayeri- Steuern befasst sich in diesem Zusammenhang schen Städtetags, Rainer Knäusl, dem Stellvertreten- intensiv mit allen einschlägigen wirtschaftspoliti- den Vorsitzenden des Vorstands der Bayern LB, schen, wirtschaftsrechtlichen, EU-rechtlichen, ver- Dr. Rudolf Hanisch, und dem BBIV-Hauptgeschäfts- gaberechtlichen sowie vertragsrechtlichen Fragestel- führer, RA Gerhard Hess, wurde Teil 3 des PPP-Leit- lungen. Das Themenspektrum reicht hier von der fadens am 25.6.2007 in München der Öffentlichkeit Neuordnung des Vergaberechts, der Novellierung der vorgestellt. VOB Teil A, über das Präqualifizierungsverfahren für „Im Gegensatz zum Bund und zu anderen Län- Bauunternehmen bis hin zu Public Private Partner- dern haben wir uns bewusst dafür entschieden, ship bei der Realisierung öffentlicher Bauaufgaben. den bayerischen PPP-Leitfaden zusammen mit Die damit verbundenen Anliegen und Verbesse- unseren Partnern in Eigenleistung zu erarbeiten. rungsvorschläge werden gegenüber Politik und Ver- Ebenso haben wir uns gegen vorgefertigte waltung kompetent thematisiert und konsequent Musterverträge entschieden. Die Anforderungen eingefordert. an PPP-Projekte sind dafür zu komplex und im Einzelfall zu unterschiedlich“, Privatwirtschaftliche Realisierung erläuterte Innenminister Dr. Beckstein. öffentlicher Bauvorhaben Bereits seit Jahren setzt sich der Verband für eine Das Besondere an dem gesamten Leitfaden ist, dass verstärkte privatwirtschaftliche Realisierung öffent- er unter konzeptioneller Federführung des BBIV von licher Bauvorhaben ein. Der hohe Stellenwert, den allen an den beiden Arbeitskreisen beteiligten Institu- der Verband dieser Thematik beimisst, kommt in tionen inhaltlich mitgetragen wird und damit eine auf zahlreichen Initiativen und Aktivitäten des BBIV im breitem Konsens beruhende Position zur Realisie- Jahr 2007 zum Ausdruck. rung von PPP-Projekten in Bayern erarbeitet worden ist. Bayerischer PPP-Leitfaden – Teil 3: Der Leitfaden richtet sich insbesondere an PPP- „Vergabe und Vertragsgestaltung“ vorgelegt interessierte Kommunen. Er erläutert Chancen und Die von der „Gesprächsrunde PPP“ (Federführung: Risiken von PPP, gibt Hinweise zur PPP-Eignung Oberste Baubehörde im Bayerischen Staats- von Baumaßnahmen, dokumentiert die rechtlichen ministerium des Innern) eingerichteten PPP-Arbeits- Rahmenbedingungen von PPP, zeigt die Grundsätze kreise (Geschäftsführung: Bayerischer Bauindustrie- der Finanzierung von PPP-Projekten auf und stellt verband) haben zum vorläufigen Abschluss ihrer im dritten Teil die für eine qualifizierte Vergabe Tätigkeit den Teil 3: „Vergabe- und Vertragsgestal- und Vertragsgestaltung erforderlichen Zusammen- tung“ des bayerischen PPP-Leitfadens fertig hänge dar. gestellt. BBIV Geschäftsbericht 2007 13
Recht und Steuern Wirtschaftsminister Huber sagte u.a.: Die Ausarbeitung will Anregungen geben, um die „PPP ist eine sinnvolle Ergänzung zur herkömm- Entwicklung und verstärkte Durchführung mittel- lichen Vergabe und trägt zur Verstetigung standsfreundlicher PPP-Projekte in Bayern zu unter- des Baugeschehens bei. Mit dem Einsatz von stützen. Der Autorenkreis hat dabei sowohl die privatem Kapital optimiert PPP die Aufgaben- Auftraggeber- wie auch die Bieter-/Auftragnehmer- und Risikoverteilung zwischen Staat und Wirt- seite im Blickfeld. schaft.“ An die Auftraggeberseite gerichtet, nimmt das Finanzminister Prof. Dr. Falthauser führte u.a. aus: Merkblatt zu folgenden Themen Stellung: „Die staatlichen PPP-Projekte haben ein Gesamt- 왎 Projektvolumen, Finanzierungs- und Transaktions- volumen von 350 Mio. Euro, verteilt auf einen kosten, Zeitraum von rund 20 Jahren. Jetzt müssen die 왎 Informationsmemorandum, Projekte durchgeführt werden und dabei wird 왎 Bietergemeinschaften, sich zeigen, ob und in welchen Bereichen sich 왎 Bewertung der Bewerbungen und Angebote, PPP als Alternative zur Eigenrealisierung lang- 왎 Fristen, fristig bewährt.“ 왎 Angebotskosten, BBIV-Hauptgeschäftsführer Hess zeigte sich vor 왎 Ausstiegsklausel, allem auch aufgrund des Wettbewerbsprinzips von 왎 Sonderzahlung und der Vorteilhaftigkeit von PPP-Projekten überzeugt 왎 Besicherung. und setzte sich für eine baldige Umsetzung mög- Besonders zu erwähnen ist einmal, dass der Auftrag- lichst zahlreicher PPP-Projekte, insbesondere in den geber darauf hingewiesen wird zu prüfen, ob die Kommunen, ein. Endfinanzierung nicht aus dem PPP-Leistungspaket herausgenommen werden kann, nämlich dann, Merkblatt „Kleine mittelstandsfreundliche wenn das PPP-Projekt günstiger über den kommu- PPP-Projekte“ erarbeitet nalen Haushalt finanziert werden kann. Durch den Ein von der „PPP-Gesprächsrunde“ (Federführung: Wegfall der privaten Finanzierung erhöht sich u.U. Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsminis- die Wirtschaftlichkeit des Projekts. In einem solchen terium des Innern) eingerichteter Ad hoc-Arbeitskreis Fall würde demnach ein PPP-Projekt Planung, Bau (Geschäftsführung: Bayerischer Bauindustriever- und Bauunterhalt/Betrieb sowie ggf. Folgenutzung/ band) hat als konkretes Ergebnis seiner Tätigkeit Verwertung umfassen. am 14.12.2007 die Sonderveröffentlichung „Kleine Ferner wird in den Raum gestellt, den am Projekt mittelstandsfreundliche PPP-Projekte“ vorgelegt. beteiligten Unternehmen in geeigneten Fällen die Zwar sind die Mitglieder in diesem Ad hoc-Arbeits- Möglichkeit zu eröffnen, einzelne Mitglieder einer kreis nicht völlig identisch mit den Mitgliedern der gebildeten Arbeitsgemeinschaft aus der gesamt- beiden PPP-Arbeitskreise, erfreulicherweise haben schuldnerischen Haftung zu entlassen. Der Auftrag- aber bei der Ausarbeitung dieser Veröffentlichung geber soll seine Zustimmung dazu aber unter den erstmalig die Bayerische Architektenkammer, die Vorbehalt stellen, dass die Leistungsfähigkeit, Fach- Bayerische Ingenieurekammer Bau, GEFMA Deut- kunde und Zuverlässigkeit der dann in der Haftung scher Verband für Facility Management und der verbleibenden Unternehmen nachgewiesen wird. RealFM Berufsverband für Real Estate- und Facility Mit diesem Hinweis soll insbesondere den Inter- Manager mitgewirkt. essen kleinerer und mittelständischer Bauunter- nehmen an einer vorzeitigen Ausstiegsmöglichkeit aus dem langjährigen PPP-Vertrag Rechnung getra- gen werden. PPP Public Private Partnership zur Realisierung öffentlicher Baumaßnahmen in Bayern PPP Public Private Partnership zur Realisierung öffentlicher Baumaßnahmen in Bayern PPP Public Private Partnership zur Realisierung öffentlicher Baumaßnahmen in Bayern PPP Public Private Partnership zur Realisierung öffentlicher Baumaßnahmen in Bayern Teil 1 Teil 2 Teil 3 Grundlagen Rechtliche Vergabe und Kleine Rahmenbedingungen Vertragsgestaltung mittelstandsfreundliche und Finanzierung PPP-Projekte 14 BBIV Geschäftsbericht 2007
Recht und Steuern An die Unternehmensseite richten sich nachfolgende 왎 Rechtspolitischer Handlungsbedarf zur weiteren Themenbereiche: Erleichterung von PPP-Projekten in Bayern, 왎 Partnerschaften und Netzwerke bilden, 왎 Inhaltliche Begleitung des bayerischen PPP-Leit- 왎 unternehmensinterne Organisation an PPP fadens Teil 3, ausrichten, 왎 Inhaltliche Begleitung der bayerischen Sonder- 왎 Kompetenzen aneignen, veröffentlichung „Kleine mittelstandsfreundliche 왎 Lebenszykluskalkulation, PPP-Projekte“, 왎 finanzielle Voraussetzungen für PPP-Projekte 왎 „PPP-Vereinfachungsgesetz des Bundes“. schaffen, Von diesen AK-Sitzungen gingen wichtige Impulse 왎 Förderkredite einbinden, für weitere Verbandsaktivitäten zum PPP-Themen- 왎 Risikomanagement betreiben und komplex aus. 왎 PPP-Erfahrungen sammeln. Ein beispielhafter Überblick, in welchen Markt- Präqualifikationsverfahren – wichtiger Baustein segmenten gerade auch kleinere mittelstandsfreund- zur Stärkung des Qualitätswettbewerbs liche PPP-Projekte in Betracht kommen könnten, Zum Jahresbeginn 2006 hat der „Verein für die Prä- rundet die Veröffentlichung ab. qualifikation von Bauunternehmen“ die Internetliste, in die die präqualifizierten Bauunternehmen eingetra- BBIV-Arbeitskreis Privatfinanzierung gen werden, freigeschaltet. Damit ist der offizielle Unter der Leitung seines Vorsitzenden, Dipl.-Ing. Startschuss für das PQ-Verfahren in der deutschen Josef Geiger, trat der Arbeitskreis Privatfinanzierung Bauwirtschaft erfolgt. Die Leitlinie für die Durch- des BBIV am 12.3. und am 22.10.2007 zusammen. führung eines Präqualifizierungsverfahrens des Bun- Beratungsschwerpunkte waren: desbauministeriums (BMVBS) enthält die maßgebli- chen Verfahrensvorschriften für das Präqualifikations- 왎 Aktuell herausgegebene bzw. in Erarbeitung verfahren in der deutschen Bauwirtschaft. Der „Ver- befindliche Leitfadenprojekte des Bundes und ein für die Präqualifikation von Bauunternehmen“ verschiedener Bundesländer, hat sechs Präqualifizierungsstellen ausgewählt, bei 왎 Bestandsaufnahme von und Erfahrungsaustausch denen sich die Bauunternehmen präqualifizieren zu in Realisierung befindlichen bzw. geplanten lassen können. PPP-Projekten in Bayern: – Sechsstreifiger Ausbau der A 8 Augsburg-Mün- Zu diesen sechs PQ-Stellen zählt auch die „Deut- chen im A-Betreibermodell sche Gesellschaft für Qualifizierung und Bewertung – Fürst Wrede-Kaserne München mbH (DQB)“ – der BBIV ist Gründungsgesellschafter – PPP-Staatsstraßenprojekte –, die die Präqualifikation insbesondere im bauindus- – PPP-Vorhaben Justizvollzugsanstalt Stadelheim triellen Bereich übernommen hat. Mit Ministerial- in München schreiben vom 16.1.2006 hat das BMVBS das – Diverse kommunale PPP-Projekte Präqualifikationsverfahren im Geschäftsbereich des 왎 PPP für Kommunalstraßen, Bundes eingeführt. Mit Ministerialschreiben vom 왎 Tätigkeit und Ergebnisse der beiden bayerischen 2.6.2006 hat die Oberste Baubehörde das Prä- PPP-Arbeitskreise sowie der PPP-Arbeitsgruppe qualifikationsverfahren für die Vergabestellen des Bayern, BBIV Geschäftsbericht 2007 15
Recht und Steuern Freistaates Bayern eingeführt und zusätzlich Der Vertreter der kommunalen Auftraggeberseite, darauf hingewiesen, dass auch die Kommunen das Dipl.-Ing. Johann Völkl, Leiter der Stabsstelle Ver- Präqualifikationsverfahren nutzen können. gabemanagement im Baureferat der Stadt Nürnberg, hob die Vorteile des Präqualifikationsverfahrens für Bisher haben die Bauunternehmen in Deutschland Auftraggeber hervor, nämlich: noch nicht in dem erwarteten Umfang von dem Präqualifikationsverfahren Gebrauch gemacht. Mög- 왎 Kosteneinsparungen durch geringeren Prüfauf- licherweise liegt dies daran, dass die sich hieraus wand bei den einzelnen Vergabeverfahren, ergebenden Vorteile bei den Unternehmen noch zu 왎 Vermeidung fehlerhafter Eignungsprüfung und wenig bekannt sind. damit fehlerhafter Angebotswertung, 왎 Entlastung für Vergabebeamte, die sich auf Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staats- projektspezifische Angebotsprüfung beschränken ministerium des Innern hat deshalb die Initiative können, ergriffen, zusammen mit den kommunalen Spitzen- 왎 PQ-Liste als Zusammenstellung geeigneter verbänden in Bayern, den Bayerischen Baugewerbe- Auftragsbewerber, insbesondere im Hinblick verbänden und dem Bayerischen Bauindustriever- auf die Durchführung von Beschränkten Aus- band, in zwei Veranstaltungen – am 29.11. in schreibungen, München und am 6.12.2007 in Nürnberg – über die 왎 Sperrung von als unseriös erkannten Firmen und Vorteile des Präqualifikationsverfahrens in der 왎 jederzeitige Einsichtnahmemöglichkeit in die Bauwirtschaft zu informieren. von den Firmen hinterlegten Eignungsnachweise MR Dr. Wilfried Zahnmesser, Sachgebietsleiter auf der Homepage des PQ-Vereins – nach dies- Vergabe- und Vertragswesen in der Obersten Bau- bezüglich beantragter Passwort-Vergabe. behörde, und der Geschäftsführer des Vereins für Auf besonderes Interesse stießen die konkreten die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Thies Erfahrungen, die Baufirmen bereits mit dem Präquali- Claußen, erläuterten vor rund 140 Veranstaltungsteil- fikationsverfahren gemacht haben. Neben einem nehmern Entstehung, Vorteile, Ablauf und konkrete Vertreter des Bauhandwerks berichtete für den Schritte des Präqualifikationsverfahrens. Bayerischen Bauindustrieverband Dipl.-Ing. Bernhard Dinkel von der Firma Franz Kassecker, Waldsassen. Für ein Präqualifikationsverfahren sprechen sowohl Die Vorteile aus Auftragnehmersicht bestünden aus Auftraggeber- wie auch aus Firmensicht nach- insbesondere in der folgende Argumente: 왎 ganz erheblichen Kosteneinsparung, 왎 Kundenschutz durch Ausscheiden unseriöser oder 왎 systematischen Aktualisierung des Eintrags in der nicht leistungsfähiger Anbieter, PQ-Liste einschließlich automatischer Erinnerung 왎 Förderung eines fairen Leistungswettbewerbs, durch die Präqualifizierungsstelle, 왎 Vollständigkeit durch Einschluss von Nachunter- 왎 Vermeidung unvollständiger oder fehlerhafter nehmern und durch Verzicht auf Bagatellgrenzen, Eignungsnachweise und damit Verhinderung von 왎 Förderung der Bauqualität, unnötigen Ausschlüssen von Vergabeverfahren 왎 Steigerung der Chancengleichheit für alle präquali- und fizierten Bauunternehmen, 왎 Präqualifizierung als Marketinginstrument. 왎 Förderung der Zuverlässigkeit der Baupartner untereinander, Fazit der Firmenvertreter: Die Durchführung des 왎 Entbürokratisierung und Präqualifikationsverfahrens ist selbstverständlich 왎 erhebliche Einsparpotentiale sowohl auf Auftrag- mit einem gewissen, aber überschaubaren Arbeits- geber- wie auch auf Auftragnehmerseite. aufwand verbunden; ist das Unternehmen aber präqualifiziert, profitiert man von ganz erheblich verringertem Verwaltungsaufwand und damit ver- Zahl der präqualifizierten Bauunternehmen bundenen Kosteneinsparungen. (Stand 18.2. 2008): 418 Zahl der beim PQ-Verein als zugangsberechtigt registrierten Vergabestellen (Stand 18.2. 2008): 1.118 16 BBIV Geschäftsbericht 2007
Recht und Steuern Gläserne Vergabe: Doppelte Einreichung VOB-Bindung kommunaler Beteiligungs- von Angeboten gesellschaften unter EU-Schwellenwert Zum 1.5.2003 ist das von der Obersten Baubehörde Seit Jahren kämpft der BBIV für eine VOB-Bindung durchgeführte Pilotprojekt zur doppelten Einreichung der kommunalen Beteiligungsgesellschaften unter- von Angeboten ausgelaufen. Bedauerlicherweise halb der EU-Schwellenwerte. Diese Forderung stößt wurde dieses Projekt in der Staatsbauverwaltung auf den entschiedenen Widerstand der kommu- nicht weiterverfolgt. Die vorgebrachten Bedenken nalen Spitzenverbände, doch die überzeugenderen greifen aus Sicht des BBIV jedoch nicht: Argumente sind hier auf Seiten der Bauwirtschaft: 왎 Doppelte Angebotseinreichung verursache einen 왎 VOB/A einziges Regelwerk zur Organisation eines zu hohen bürokratischen Aufwand: Entsprechende objektiven Wettbewerbspreises, Äußerungen wurden nur von Unternehmen und 왎 Ohne VOB/A inakzeptable Ausschreibungs- und Behörden bekannt, bei denen bezüglich der Vergabeverhältnisse, doppelten Einreichung fehlerhaft agiert wurde. 왎 VOB/A Bollwerk gegen Günstlingswirtschaft, 왎 Das Vier-Augen-Prinzip reiche aus: Es wird aber Manipulation und Korruption, in der Praxis kaum durchgehalten, in kleineren 왎 VOB/A für Qualitäts- und Leistungswettbewerb Verwaltungen gibt es dabei auch personelle unabdingbar, Engpässe. 왎 Nach Bundesrechnungshof-Gutachten hat der 왎 Das wirtschaftlichste Angebot dürfe nicht rein öffentliche Auftraggeber mit der VOB/A die formal scheitern: Die Ablehnung formaler Kriterien höchste Sicherheit, den Zuschlag auf das wirt- zur Zulässigkeit von Angeboten für den Wett- schaftlichste Angebot zu erteilen, bewerb um öffentliche Bauaufträge stellt das 왎 NRW-Modellversuch zur VOB-Vergabe mit gesamte Regelungswerk der öffentlichen Hand Preisverhandlungen im kommunalen Bereich zur Vergabe von Bauleistungen und das damit gescheitert und nicht mehr fortgesetzt, verbundene Formblattwesen in Frage. 왎 Länder wie Baden-Württemberg, Sachsen, 왎 Die Einführung der elektronischen Vergabe gebe Schleswig-Holstein, Saarland oder Hamburg genug Sicherheit vor Manipulation: Solange haben unter bestimmten Voraussetzungen die parallel die Angebotsabgabe auf Papier zulässig VOB/A-Bindung der kommunalen Beteiligungs- ist, gibt die elektronische Einreichung keinerlei gesellschaften unter EU-Schwellenwert landes- zusätzliche Sicherheit. rechtlich festgeschrieben. Vor dem Hintergrund dieser Argumente setzt sich Diese Argumente wurden vom BBIV bei einem der BBIV auch weiterhin für die doppelte Einreichung Expertenhearing des Wirtschaftsausschusses im von Angeboten ein. Vor allem ist unverständlich, Bayerischen Landtag am 26.10.2006 mit Nachdruck dass hier Bayern hinter Bundesländern wie Nord- in die Diskussion zur Novellierung des Bayerischen rhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder Rheinland- Mittelstandsförderungsgesetzes eingebracht. Pfalz zurückbleibt, die die Rechtsgrundlage geschaf- fen haben, von den Bietern Sicherungskopien der Angebote verlangen zu können. BBIV Geschäftsbericht 2007 17
Recht und Steuern Im Zuge der weiteren parlamentarischen Beratung Deshalb hat die Oberste Baubehörde vorgeschlagen, konnte sich jedoch die Kommunalseite mit ihrer hier- dieses Pilotprojekt nicht fortzusetzen und auch nicht zu strikt ablehnenden Haltung durchsetzen. Ein neu- weiter auszudehnen. Dem ist der BBIV mit Nach- er Art. 18 Abs. 5 des Mittelstandsförderungsgeset- druck entgegengetreten. Nachfolgend hat der Ver- zes ist so gefasst worden, dass die Kommunen ihre band dennoch zugestimmt, wegen des Bürokratie- Gesellschafterrechte in Unternehmen des privaten aufwands das Pilotprojekt vorerst nicht weiter fort- Rechts, auf die sie durch mehrheitliche Beteiligung zusetzen. Im Gegenzug hat die Oberste Baubehörde oder in sonstiger Weise direkt oder indirekt bestim- zugesagt, eine spürbare Anhebung der Bagatell- menden Einfluss nehmen können, so ausüben sol- grenzen für Sicherheitsleistungen (derzeit bei len, dass bei der Vergabe von Aufträgen unter dem 250.000 Euro) zu prüfen. Die Umsetzung dieses EU-Schwellenwert die Grundsätze des fairen Wett- Vorschlags gestaltet sich aber wegen der erforder- bewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung lichen ministeriellen Abstimmung auf bayerischer beachtet und die Belange des Mittelstands berück- bzw. auf Bundesebene nach wie vor als sehr sichtigt werden. Aufgabe der Bieterseite wird es nun schwierig. Der Verband wird dieses Anliegen jedoch sein, in Vergabeverfahren die Einhaltung dieser Ver- strikt weiterverfolgen. gabegrundsätze durchzusetzen. Weiterhin hält der BBIV gegenüber den öffentlichen Bauauftraggebern an der Forderung nach einem Ver- 30. Informationsgespräch zicht auf Vertragserfüllungsbürgschaften, zumindest der VOB-Stellen Reduzierung von Vertragserfüllungsbürgschaften Am 5.12.2007 fand in der Obersten Baubehörde das nach Baufortschritt sowie an der Eindämmung der 30. Informationsgespräch der VOB-Stellen statt, an gerade von Kommunen geforderten Kleinbürgschaf- dem stets auch der BBIV teilnimmt. ten und Reduzierung der in diesem Bereich vorherr- Unter dem TOP „Einzelfragen der Vergabe von schenden Formularvielfalt fest. Bauleistungen“ wurden z.T. auf Veranlassung des BBIV u.a. erörtert: Aktuelle juristische Informationen 왎 Geplante Änderungen des GWB im Zuge der Neben der wirtschafts- und baupolitischen Grund- 2. Stufe der Vergaberechtsreform, satzarbeit und Interessenvertretung legt der Verband 왎 Abfrage von Produkten im Bietergespräch, großen Wert auf die stets aktuelle juristische Infor- 왎 Verpflichtungserklärung bzgl. Nachunternehmer- mation seiner Mitglieder. So wurden die Mitglieds- Leistungen, firmen im Rahmen des juristischen Rundschreiben- 왎 Elektronisches Vergabeverfahren, dienstes über neue Rechtsvorschriften sowie über 왎 Probleme des Verhandlungsverfahrens. laufende Novellierungsvorhaben auf europäischer, Bundes- und Landesebene informiert. Verständlicher- Bauwirtschaft und Bürgschaften weise bildete das Bauvergabe- und Bauvertragsrecht Bereits seit geraumer Zeit setzt sich der Verband hier einen Informationsschwerpunkt, der an über dafür ein, hier weitere Verbesserungen zugunsten 140 Rundschreiben allein zu diesem Rechtsgebiet der Mitgliedsfirmen zu erreichen. Eine dieser Initia- deutlich wird. Gerade im Bereich des Bauvergabe- tiven war das „Pilotprojekt Gewährleistungsbürg- und Bauvertragsrechts ist der BBIV bemüht, seinen schaften“ der Obersten Baubehörde, das vom Mitgliedern einen möglichst umfassenden und 1.8.2002 bis 31.12.2004 in den Regierungsbezirken lückenlosen Überblick über die aktuellen Rechtsent- Oberpfalz, Unterfranken und Schwaben bei Baumaß- wicklungen und neueste Gerichtsentscheidungen zu nahmen im Zuge von Staatsstraßen durchgeführt bieten. Hinzu kamen zahlreiche Rundschreiben worden ist. Danach waren Baubehelfe, Abbruchar- zu Fragen des allgemeinen Wirtschafts-, Verkehrs-, beiten, Wasserhaltung und Verkehrssicherung in der Umwelt- und baubezogenen Steuerrechts. Regel nicht mehr in die Berechnungsgrundlage für Gewährleistungssicherheiten einzurechnen. Die Aus- wertung dieses Pilotversuchs durch die Oberste Baubehörde hat ergeben, dass bei den insgesamt 27 Pilotmaßnahmen eine Reduzierung der Schluss- rechnungssumme um die oben genannten Positio- nen keine bzw. nur sehr geringe Auswirkungen auf die Bürgschaftshöhe hatte. 18 BBIV Geschäftsbericht 2007
Recht und Steuern Fortbildung Bauwirtschaftliche im Bau- und Wirtschaftsrecht Steuerinformationen 2007 Der Verein für Bauforschung und Berufsbildung Auch im vergangenen Jahr erhielten die BBIV- des Bayerischen Bauindustrieverbandes war auch Mitgliedsfirmen kostenlos die Broschüre „Bauwirt- 2007 intensiv bemüht, im Haus der Bayerischen schaftliche Steuerinformationen“. Diese ein breites Bauindustrie in München sowie in den Bauindustrie- Themenspektrum abdeckende Ausarbeitung ist eine Zentren München-Stockdorf und Nürnberg-Wetzen- wertvolle Unterstützung zur Bewältigung von im dorf attraktive Fortbildungsveranstaltungen in den Firmenalltag auftretenden Steuerfragen, zu denen, Bereichen des Bau- und Wirtschaftsrechts anzubie- sofern Veranlassung besteht, auch der Verband ten. Der Bogen spannte sich hier von Themen wie gegenüber Politik und Verwaltung Stellung bezieht „Chancen und Risiken des Pauschalvertrags“ oder und damit auch auf diesem Gebiet aktive Interessen- „Bauen mit der Bahn – Rechtsfragen für Auftrag- vertretung betreibt. nehmer der DB AG“, über „Insolvenzen am Bau“ bis hin zu „Unternehmenssteuerreform 2008“. Arbeitsausschuss Rechts- und Steuerfragen Zum Teil erfreulich hohe Teilnehmerzahlen machten Der Arbeitsausschuss für Rechts- und Steuerfragen deutlich, dass gerade auch dieser Bereich der tagte am 4.5. und am 20.11.2007 jeweils unter der verbandlichen Fortbildungsarbeit bei den Mitglieds- Leitung seines Vorsitzenden RA Harald Schmiedel. firmen einen hohen Stellenwert genießt. Die Ausschussmitglieder bewältigten dabei umfang- reiche Tagesordnungen mit zahlreichen in der Bau- Broschüre „Steuerinformationen 2007“ branche auftretenden Rechtsproblemen: 왎 Neuregelung des Vergaberechts (GWB, VgV), 왎 Novellierung der VOB/A, 왎 GU-Haftung nach dem AEntG – Haftungsfragen im Rahmen des AÜG, 왎 Partnering bei Bauprojekten – Vertragsgestaltung, 왎 Präqualifikation von Bauunternehmen, Bauwirtschaftliche Steuerinformationen 2007 왎 Rechtliche Fragestellungen zu PPP in Bayern, 왎 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Bayerischer Bauindustrieverband e.V. zur Zulässigkeit von Tariftreueerklärungen und ihre Auswirkungen auf die Bauvergabepraxis, 왎 Konditionenkartell Betonschalungen, 왎 Konditionen „Wirtschaftsbau“, 왎 AGB-rechtliches Klageverfahren des BBIV gegen die Stadt Nürnberg. Von allen Arbeitssitzungen gingen wichtige Diskus- sionsbeiträge und Impulse für die aktuelle Verbands- arbeit aus. BBIV Geschäftsbericht 2007 19
Tarif- und Sozialpolitik Tarifverhandlungen 2007 Zweijähriger Tarifabschluss Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hat 2. Festbeträge die Lohn- und Gehaltstarifverträge zum 31.3.2007 Zusätzlich erhalten die gewerblichen Arbeitnehmer gekündigt und eine deutliche Anhebung der tarif- und die Angestellten monatliche Festbeträge, die lichen Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen nicht tabellenwirksam sind, und zwar für die Zeit gefordert. Nach langen Verhandlungen konnte in der vom 1.6.2007 bis zum 31.3.2008 in Höhe von 0,4 % Tarifrunde 2007 am 20. 8. 2007 unter der Verhand- und für die Zeit vom 1.4.2008 bis 31.3.2009 in Höhe lungsführung von Prof. Thomas Bauer ein Abschluss von 0,5 % ihres Monatseinkommens. Ein Anspruch gefunden werden. auf Festbetrag besteht nicht für die Mindestlohn- gruppen der Lohngruppen I und II und für Auszubil- Zentraler Punkt der Tarifeinigung, die rückwirkend dende. Durch Betriebsvereinbarung oder einzelver- zum 1.4.2007 in Kraft trat und für 24 Monate – bis tragliche Vereinbarung kann geregelt werden, dass 31. März 2009 – gilt, ist die Erhöhung der Löhne diese Festbeträge verringert werden oder ganz und Gehälter in drei Stufen. In einer ersten Stufe wegfallen. (1.6.2007 bis 31.3.2008) steigen die Löhne und Gehälter der rund 700.000 Beschäftigten in der Bau- Erstmals ist damit in die Lohn- und Gehaltstarifver- wirtschaft um 3,1 %. Hinzu kommt ein – betrieblich träge für das Baugewerbe ein flexibles, betrieblich disponibler – monatlicher Festbetrag von 0,4 %. disponibles Element eingeführt worden. Dadurch In der zweiten Stufe (1.4. bis 31.8.2008) folgt eine wird die Flexibilität der Unternehmen im Entgelt- Erhöhung um 1,5 %. Der monatliche Festbetrag wird bereich erhöht und die betriebliche Gestaltungs- auf 0,5 % erhöht. In der dritten Stufe (1.9.2008 bis möglichkeit erweitert. Die tarifliche Öffnungsklausel 31.3.2009) folgt eine Erhöhung um 1,6 %; der mo- ist derjenigen in den Tarifverträgen über das natliche Festbetrag von 0,5 % wird weiter gewährt. 13. Monatseinkommen, welche sich in der betrieb- Damit beträgt die Kostenbelastung für unsere Unter- lichen Praxis inzwischen bewährt hat, nachgebildet nehmen für die ersten zwölf Monate der Laufzeit worden. Die Festbeträge werden nicht tabellenwirk- 2,58 % zzgl. des Festbetrages. In den folgenden sam und erhöhen deshalb auch nicht die Basis für zwölf Monaten sind 2,43 % Lohnerhöhung tabellen- zukünftige Lohn- und Gehaltssteigerungen. wirksam. Tariflohnerhöhungen und Festbeträge Der Tarifabschluss vom 20.8.2007 enthält sämtliche 7 Monate Regelungen des Schiedsspruches vom 19.5.2007, 5 Monate 1,6 % wie in der Sitzung der Zentralschlichtungsstelle für 10 Monate 1,5 % das Baugewerbe unter dem Vorsitz von Bundes- minister a.D. Wolfgang Clement verhandelt. Im 3,1 % 2 Nullmonate Detail stellt sich das Tarifergebnis wie folgt dar: Festbetrag 0,4 % Festbetrag 0,5 % 1. Tariflöhne und Tarifgehälter 1.4.2007 1.6.2007 1.4.2008 1.9.2008 31.3.2009 Die Löhne und Gehälter werden ab 1.6.2007 um Der Lohn- und Gehaltsabschluss enthält die beiden Lohnkomponenten Lohn- erhöhung und Festbetrag. Die Festbeträge werden nicht tabellenwirksam und 3,1 %, ab 1.4.2008 um 1,5 % und ab 1.9.2008 um können betrieblich auf Null abgesenkt werden. 1,6 % erhöht. Für die Monate April und Mai 2007 erfolgen keine Entgeltanhebungen (sogenannte Nullmonate). BBIV Geschäftsbericht 2007 21
Tarif- und Sozialpolitik 3. Mindestlöhne 4. Ausbildungsvergütung Im Rahmen der Tarifverhandlungen ist auch eine Die Ausbildungsvergütungen wurden in den alten Einigung über die Erhöhung der Mindestlöhne ab Bundesländern ab 1.6.2007 um 3,1 % und ab 1.9.2008 in den alten Bundesländern erfolgt. Zu 1.9.2008 um 1,6 % erhöht. In den neuen Bundes- diesem Zeitpunkt werden der Mindestlohn I (West) ländern wurde eine Erhöhung der Zahl der Ausbil- auf 10,70 Euro und der Mindestlohn II (West) auf dungsplätze um 300 angestrebt. Wenn dieses Ziel 12,85 Euro erhöht. Für die neuen Bundesländer zum 1.9.2008 erreicht wird, bleiben die Ausbildungs- werden im Jahre 2008 gesonderte Mindestlohn- vergütungen in den neuen Bundesländern bis zum verhandlungen durchgeführt werden. 31.3.2009 unverändert. Andernfalls erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen ab 1.9.2008 um 1,6 %. Lohnentwicklung im Baugewerbe (West) 2001 LG 4 = 13,98 G (GTL) 5. Zusatzversorgung 2002 + 3,2 % Bei der Zusatzversorgungskasse für das Bau- 2003 + 2,4 % gewerbe ist ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf 2004 – 2005 – zur Finanzierung der Rentenbeihilfen zu decken. 2006 – 2,5 % Der ZVK-Beitrag wird in zwei Schritten, zum + 1,0% 1.1.2008 um 0,6 % und zum 1.1.2009 um weitere 2007 + 3,1 % 15,01 G 2008 + 1,5 % 15,24 G 0,6 %, erhöht. Dies stellt den Arbeitgeberbeitrag + 1,6 % 15,48 G zur zusätzlichen Altersversorgung im Baugewerbe Differenz 2001/ 2008 1,50 G dar. Ø Lohnerhöhung (7 Jahre) + 1,50 % Sichere Kalkulationsgrundlage: Mindestlöhne I und II Ost West ML 1 ML 2 ML 1 ML 2 ab 1. September 2004 8,95 Euro 10,01 Euro 10,36 Euro 12,47 Euro bis 31. August 2005 ab 1. September 2005 8,80 Euro 9,80 Euro 10,20 Euro 12,30 Euro ab 1. September 2006 8,90 Euro 9,80 Euro 10,30 Euro 12,40 Euro ab 1. September 2007 9,00 Euro 9,80 Euro 10,40 Euro 12,50 Euro bis 31. August 2008 ab 1. September 2008 bis 31.3.2008 bis 31.3.2008 10,70 Euro 12,85 Euro bis 31. August 2009 Verhandlung Verhandlung über Erhöhung über Erhöhung ab 1.9.2008 ab 1.9.2008 Sozialkassenbeiträge 2007 2008 2009 West Ost West Ost West Ost Urlaub 14,7 14,7 14,7 14,7 14,1 14,1 Berufsbildung 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 ZVK 2,0 – 2,6 – 3,2 – Gesamt 19,2 17,2 19,8 17,2 19,8 16,6 22 BBIV Geschäftsbericht 2007
Sie können auch lesen