Bauen Stadt und Land Geschäftsbericht des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.V. für das Jahr 2007 - Bauindustrie Bayern

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Bauen Stadt und Land Geschäftsbericht des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.V. für das Jahr 2007 - Bauindustrie Bayern
Geschäftsbericht des

Bauen      Bayerischen
           Bauindustrieverbandes e.V.
           für das Jahr 2007

Stadt
und Land
Bauen Stadt und Land Geschäftsbericht des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.V. für das Jahr 2007 - Bauindustrie Bayern
Vorstand                                                   Bezirksverbände

Professor Dipl.-Kfm. Thomas Bauer,             Präsident   Mittelfranken
Schrobenhausen                                             Dr. Veit Walthelm
Dipl.-Ing. Rainer Schuster, München      Vizepräsidenten   München-Oberbayern
Dipl.-Ing. Josef Geiger, Oberstdorf      Vizepräsidenten   Dipl.-Bw. Norbert Peine
Dipl.-Ing. Johann Bögl, Neumarkt                           Oberfranken
Dipl.-Ing. Walter Gegenfurtner, Regensburg                 Dipl.-Ing. (FH) Horst Klee
Dipl.-Ing. Werner Schmölzl, Bayerisch Gmain
                                                           Ostbayern
Dipl.-Ing. Richard Weidinger, Memmingen                    Dipl.-Ing. Klaus Donhauser
Dipl.-Ing. (FH) Horst Klee, Hof
                                                           Schwaben
Senator E.h. Gerhard Hess, München                         Dipl.-Ing. Richard Weidinger
                               Hauptgeschäftsführer
                                                           Unterfranken
Dr.-Ing. E.h. Gerhard Markgraf, Bayreuth Ehrenmitglied     Dipl.-Ing. Wolfgang Löhe

 Beirat                                                     Fachabteilungen

Dipl.-Ing. Claus Arbogast, Amberg                          Fachabteilung Bauwerksabdichtung
Dipl.-Ing. Wilhelm Baierl, Nördlingen                      Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Georg Göker

Dr. Hubert Bauriedl, München                               Fachabteilung Gussasphalt
Dipl.-Ing. Klaus Donhauser, Schwandorf                     Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Georg Göker (komm.)
Dipl.-Ing. Ellard Ebbinghaus, München                      Fachabteilung Eisenbahnoberbau
Dipl.-Ing. Roland Filippi, Memmingen                       Dipl.-Ing. (FH) Günther Schnellbögl
Dipl.-Bw. (VWA) Erich Greiner, München                     Fachabteilung Schlüsselfertigbau
Dipl.-Ing. Walter Haus, Dachau                             N.N.
Dipl.-Ing. Peter Heil, Bad Kissingen                       Fachabteilung Spezialtiefbau, Brunnen-
Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Hutzler, Waldsassen                 und Rohrleitungsbau
Dipl.-Ing. Karl-Heinz Kraus, Erlangen                      N.N.

Dipl.-Ing. (FH) Karl-Günther Krauß, Bayreuth               Fachabteilung Straßenbau
Dipl.-Ing. (FH) Franz Leutgäb, Mangolding                  Dipl.-Ing. Hubert Blaim
RA Burkhard Löhe, Würzburg
Dipl.-Ing. Stefan Ludwig, München
Rainer Markgraf, Bayreuth
Dipl.-Bw. Norbert Peine, München
Dipl.-Ing. Klaus Salhoff, Nürnberg
Dipl.-Ing. Michael Schmidberger, Nürnberg
Dipl.-Ing. (FH) Günther Schnellbögl, München
Dipl.-Ing. Christian Stahn, München
B. Sc. Eng. Civil Gerhard Thielen, München
Dr. Veit Walthelm, Nürnberg
Dipl.-Ing. Volker Wendel, Nürnberg
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Ausschüsse                                      Hauptgeschäftsstelle

Sozialpolitischer Ausschuss                     Hauptgeschäftsführer
Dipl.-Ing. (FH) Horst Klee                      Senator E.h. Gerhard Hess, Tel. 089 235003-12

Berufsbildungsausschuss                         Recht und Steuern
B. Sc. Eng. Civil Gerhard Thielen               RA Dr. Detlef Lupp
                                                Geschäftsführer, Tel. 089 235003-31
Arbeitsausschuss für Rechts- und Steuerfragen
RA Harald Schmiedel                             Betriebswirtschaft
                                                Dipl.-Kfm. Wolfgang Stoermer
Geräteausschuss
                                                Geschäftsführer, Tel. 089 235003-25
Dipl.-Ing. Günter Schürle
                                                Wirtschaftspolitik und Öffentlichkeitsarbeit
                                                Dr. Josef Wallner, Tel. 089 235003-33
 Arbeitskreise                                  Arbeitsrecht, Sozialpolitik und Berufsbildung
                                                RAin Susanne Niewalda
Betriebswirtschaftlicher Arbeitskreis           Tel. 089 235003-51
Dipl.-Bw. (VWA) Erich Greiner
                                                Verwaltung und Rechnungswesen
Arbeitskreis Junge Führungskräfte               Dipl.-Kfm. Friedemann Hertzog, Tel. 089 235003-61
RA Burkhard Löhe

Arbeitskreis Personalleiter
RA Andreas Hepting                               Geschäftsstellen

Arbeitskreis Privatfinanzierung                 Geschäftsstelle Nordbayern, Nürnberg
Dipl.-Ing. Josef Geiger                         RA Walter Schlund, Tel. 0911 99207-15
Arbeitskreis Bau und Energie                    Dipl.-Geogr. Martin Schneider, Tel. 0911 99207-11
N.N.                                            Geschäftsstelle Ostbayern, Regensburg
TU-Beratergruppen Bautechnik und Wissenschaft   Dipl.-Geogr. Martin Schneider, Tel. 0941 54890
Dipl.-Bw. (VWA) Erich Greiner                   Geschäftsstelle Schwaben, München
Dr.-Ing. Wolfgang Schwarz                       RAin Susanne Niewalda, Tel. 089 235003-51

 Vereine                                         BauindustrieZentren

Verein für Bauforschung und Berufsbildung       BauindustrieZentrum München-Stockdorf
des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.V.      Dirk Siegel, Tel. 089 899638-12
B. Sc. Eng. Civil Gerhard Thielen
                                                BauindustrieZentrum Nürnberg-Wetzendorf
EMB-Wertemanagement Bau e.V.                    Dipl.-Ing. Herbert Kraus, Tel. 0911 99343-44
Dipl.-Ing. Richard Weidinger

Trägerverein
„Projekt-Seminar an der TU München“
B. Sc. Eng. Civil Gerhard Thielen

Versicherungsdienst des
Bayerischen Bauindustrieverbandes e.V.
Betriebswirt Dieter Tietzen

Versorgungswerk im
Bayerischen Bauindustrieverband e.V.
Dipl.-Ing. Wolfgang Löhe
Bauen Stadt und Land Geschäftsbericht des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.V. für das Jahr 2007 - Bauindustrie Bayern
Geschäftsbericht des
Bayerischen Bauindustrieverbandes e.V.
für das Jahr 2007

vorgelegt beim Unternehmertag 2008
am 2. April in München

Verbandsstruktur U2

Bauen – Stadt und Land 5

Politische Verbandsarbeit 7

Recht und Steuern 13

Tarif- und Sozialpolitik 21

Betriebswirtschaft und Bautechnik 29

Berufliche Aus- und Fortbildung 37

Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation 43

EMB-Wertemanagement Bau 51

Regionale Verbandsarbeit 55

Internationale Verbandsarbeit 61

Aus den Fachabteilungen 65

Gesamtwirtschaftliche Lage 71

Der bayerische Baumarkt 77

Zahlen zur Bauwirtschaft in Bayern 82

Bildnachweis 83
Bauen Stadt und Land Geschäftsbericht des Bayerischen Bauindustrieverbandes e.V. für das Jahr 2007 - Bauindustrie Bayern
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Bauen
Stadt und Land

Bauwerke haben Epochen geprägt, Kulturen Ausdruck verliehen und
ihre Erbauer verewigt. Von den Monumentalbauten der Antike über die
Sakralbauten des Mittelalters bis hin zu den Prunkbauten früherer
Herrscher. Damit der Wunsch von der Vision zur Wirklichkeit gedeihen
konnte, waren handwerkliches Geschick und technisches Können
nötig. Und Geschick und Können sind mit den Herausforderungen
gewachsen. Phantasien wurden so zu wertvollem, Ertrag bringendem
Vermögen. Schloss Neuschwanstein zum Beispiel.
Bauwerke haben Regionen erschlossen, sie an die Zentren angebunden
und ihnen ihre Chancen eröffnet. Niederbayern durch die Autobahnen.
Schon immer ist an Verkehrswegen, vor allem an den Drehscheiben,
Dynamik, Handel und Wohlstand entstanden. Auch die Landeshaupt-
stadt München entstand an einer Isarbrücke. In den vergangenen
850 Jahren ist daraus eine Weltstadt mit faszinierenden Bauwerken
entstanden. Prägend dabei König Ludwig I. und sein Baumeister
Leo von Klenze.
Eine solche Bau-Motivation und ein solches Bau-Bewusstsein haben
wir heute nicht mehr. Fast schon das Gegenteil – Verhindern und
„Bewahren“ gelten mehr als Bauen. Haben wir vergessen, dass zu
wenig Bauen genauso ein Verstoß gegen das Nachhaltigkeitsgebot
ist wie zu wenig Umweltvorsorge oder zu wenig Kinder? Haben wir
vergessen, welchen Vorteil und welchen Nutzen Bauen bringt?
Wenn nicht gebaut wird, fehlen auch die Wirkungen des Bauens:
Wachstum und Wohlstand entstehen dann eben nicht. Gebaute
Mobilität verbindet: Länder und Nationen ebenso wie Stadt und Land.
Chancen und Potentiale können genutzt werden, wenn wir rechtzeitig
handeln – und bauen.

Prof. Dipl.-Kfm. Thomas Bauer
Präsident

Senator E.h. Gerhard Hess
Hauptgeschäftsführer

                                                                      BBIV Geschäftsbericht 2007   5
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Politische Verbandsarbeit

Wege zum
bonitären Baumarkt

Die Ziele und Instrumente der politischen Arbeit        왎 Schlüsselfeld 1
des Bayerischen Bauindustrieverbandes leiten sich       Nachhaltigkeit erfordert mehr Bauen
aus der ordnungspolitischen Sicht des BBIV ab.          Das Gebot der Nachhaltigkeit umfasst weit mehr
Wachstum und Wohlstand ermöglicht und sichert           als die Ökologie: Richtig verstanden, ist es der
am besten die soziale Marktwirtschaft. Haupt-           Anspruch, unser Land so zu entwickeln, dass unsere
aufgabe des Staates ist es, die Rahmenbedingungen       Kinder mindestens genauso gut leben können, wie
für wirtschaftliches Handeln so zu setzen, dass sie     uns das heute möglich ist. Ebenso wie ein intaktes
Wachstum ermöglichen und wirkungsvolle Anreize          Ökosystem gehören intakte und leistungsfähige
für Wachstum schaffendes Handeln entstehen las-         Bauwerke dazu. Überall gilt: Wer seine Substanz ver-
sen. Der Staat soll sich im Sinne des Subsidiaritäts-   zehrt, ohne dafür zu sorgen, dass etwas nachwach-
prinzips auf seine Kernfunktionen beschränken.          sen kann, wird nicht bestehen. Nachhaltigkeit ist
                                                        ohne leistungsfähige Bauindustrie nicht möglich.
Wachstum entsteht in den Unternehmen und nicht
                                                        Wir haben die Verpflichtung, unsere ererbte Bausub-
beim Staat. Daher muss der Staat seine Ansprüche
                                                        stanz zu bewahren, sie leistungsfähig zu erhalten
zurückschrauben und Unternehmen und Bürgern
                                                        und für den künftigen Bedarf auszubauen. Dafür
durch niedrige Steuern und Abgaben Freiraum für
                                                        müssten heute Ressourcen eingesetzt werden.
selbstverantwortliches Handeln, Anreize für mehr
                                                        Doch dies geschieht nicht in ausreichendem Maße.
Leistung und damit Wachstum und Wohlstand
                                                        Die Problematik liegt vor allem darin, dass der Staat
bieten. Nur so entstehen Wachstumsbedingungen,
                                                        den Wert seines Realvermögens und dessen jähr-
die auch dem Baumarkt wieder aussichtsreiche
                                                        liche Wertentwicklung nicht kennt. Das heißt, das
Perspektiven geben.
                                                        wahre Ausmaß dieser Sünde gegen das Gebot
                                                        der Nachhaltigkeit kennen wir gar nicht – oder nur
Das Ziel: Ein Gewinn bringender Baumarkt
                                                        zum Teil.
Der Bayerische Bauindustrieverband hat diesen
Reformanspruch in seiner eigenen Jahresarbeit           Echte Nachhaltigkeit bedeutet zum einen Bauen
auf konkrete Schlüsselfelder politischen Handelns       im Bestand zur Sicherung und Bewahrung unserer
heruntergebrochen. Das Ziel ist ein Baumarkt, der       ererbten Bausubstanz für die Zukunft. Zum anderen
allen Beteiligten Gewinn bringt: Denen, die Bau in      meint Nachhaltigkeit ebenso den Ausbau unserer
Auftrag geben, denen, die bauen und denen, die das      gebauten Infrastruktur für den Bedarf von morgen,
Gebaute nutzen. Wenn alle diese durchaus hohen          für den Bedarf unserer Kinder, als Basis für ihren
Erwartungen erfüllt sind, wirkt der Baumarkt wieder     Wohlstand.
als Wachstumsmotor, den das Land braucht.
                                                        Dieser ethischen Verpflichtung, sorgsam mit unse-
                                                        rem Erbe umzugehen, kommen wir nicht nach.
                                                        Bauen aber ist eine politische und wirtschaftliche
                                                        Daueraufgabe. Bauen muss wieder im Fokus
                                                        unseres gesellschaftlichen Bewusstseins stehen.
                                                        Dabei ist nachhaltiges Bauen nur mit einer staat-
                                                        lichen Investitionsquote von mindestens 15 %
                                                        gewährleistet. Der Bayerische Bauindustrieverband
                                                        setzt sich intensiv für eine nachhaltige Baupolitik,
                                                        das heißt für qualitativ gutes Bauen mit hohem
                                                        Nutzwert für Wirtschaft und Gesellschaft ein.

                                                                                    BBIV Geschäftsbericht 2007   7
Politische Verbandsarbeit

왎 Schlüsselfeld 2                                         왎 Schlüsselfeld 4
Die Verkehrsinfrastruktur in Stadt und Land               Eine Tarifpolitik für fairen Wettbewerb am Bau
ertüchtigen und ausbauen                                  Noch immer wegweisend für die gesamte deut-
Eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist für        sche Wirtschaft ist die im Herbst 2003 in der
ein hochleistungsfähiges Industrieland der entschei-      Bauwirtschaft vereinbarte Öffnungsklausel für das
dende Standortfaktor. Neben der Straße als Haupt-         13. Monatsgehalt. Ziele waren Flexibilität und situa-
verkehrsträger hat das Eisenbahnnetz die wichtige         tionsgerecht umsetzbare Eigenverantwortung auf
Funktion, Mobilität für Personen und Güter auf            betrieblicher Ebene. Die Kombination von Flächen-
hohem Niveau zu gewährleisten.                            tarifvertrag und Öffnungsklausel vereinbart fairen
                                                          Wettbewerb mit ergebnisbezogener Entlohnung.
Als bedeutender Industriestandort, als eines der
wichtigsten Exportländer sowie als beliebtes              Dies setzt eine Reihe grundlegender tarifpolitischer
Tourismusland braucht Bayern ein leistungsfähiges         Errungenschaften fort, mit denen die Bauwirtschaft
Eisenbahnnetz – mehr ICE-Hochgeschwindigkeits-            übernommene Besitzstände durch marktgerechte
strecken, durch Ertüchtigungsmaßnahmen einen              Tariflösungen ersetzt hat. Dazu gehören ein höherer
leistungsfähigen Interregioverkehr sowie schnelle         Leistungsbezug in der Entlohnung, eine Verein-
Verbindungen aller Mittelzentren im ländlichen            fachung der Tarifstruktur und die Vereinbarung von
Raum. „Export ist Transport“ erfordert zudem              Mindestlöhnen für die Bauwirtschaft. Speziell der
schnelle und leistungsfähige Güter-Schienenver-           Mindestlohn verhindert Lohndumping und fördert so
kehrswege zu den Nordseehäfen, zu den Südhäfen            den Wettbewerb um Qualität und Leistung auch in
Triest und Rijeka und in die Wachstumsregionen in         Zeiten einer immer weiteren Öffnung der Grenzen in
Osteuropa. Bayern liegt im Zentrum der EU. Doch           der EU.
die Mobilitätsachsen, die für die Verwirklichung der
dafür benötigten Mobilität unbedingt erforderlich         왎 Schlüsselfeld 5
sind, existieren noch nicht.                              Bessere Finanzierungsbedingungen und ein
                                                          besseres Rating für Bauunternehmen
왎 Schlüsselfeld 3                                         Die Baubranche ist, gemessen an Kennzahlen wie
Wettbewerb um Bauqualität                                 Eigenkapital und Gewinn, meist Schlusslicht der
Bauaufträge werden in der Praxis fast immer an den        Branchen. Dafür ist auch die fehlende Kenntnis der
Billigstbieter vergeben. Bei der Vergabeentscheidung      Besonderheiten des Baumarktes und der Bilanz von
spielen Qualitätsaspekte wie die Arbeitsqualität, die     Bauunternehmen verantwortlich.
Zuverlässigkeit und die Termintreue oder andere
                                                          So ist es bei Banken, Ratingagenturen und Ver-
Qualitätskriterien keine Rolle. Dieses Verhalten vieler
                                                          sicherern üblich, die Abschlagszahlungen, welche die
Bauauftraggeber verdirbt aber den Baupreis für alle
                                                          Bauherren erst nach einer Teilfertigstellung der
Bauunternehmen.
                                                          Bauwerke leisten, gesondert in der Bilanz auf der
Öffentliche Bauherren verweisen dabei gerne auf die       Passivseite als „Verbindlichkeit“ auszuweisen – statt
VOB. Das ist allerdings kein stichhaltiges Argument.      sie vom Posten Halbfertige Leistungen auf der
Das Vergaberecht will gerade den Wettbewerb um            Aktivseite abzuziehen. Fatale Folge für die Bauunter-
Qualität. Doch in der Praxis wird immer wieder der        nehmen ist, dass sich durch diese künstliche Bilanz-
Billigstanbieter beauftragt; der Leistungsfähigste        verlängerung entscheidende Kenngrößen wie z.B.
bekommt nicht die Chance, zu beweisen, dass auf           die Eigenkapitalquote verringern. Dadurch ver-
Dauer hohe Bauqualität die beste und auf Sicht güns-      schlechtert sich die Kreditqualität der Bauunter-
tigste Lösung ist. Dass es auch hierzulande Aus-          nehmen, es verteuern sich Kredite und Avale bis hin
wege gibt, zeigt das jetzt auch in Deutschland ein-       zu deren Verweigerung.
geführte Präqualifikationsverfahren. Der Bayerische
                                                          Um konkrete Verbesserungen zu bewirken, hat
Bauindustrieverband hat als Gründungsgesell-
                                                          der Bayerische Bauindustrieverband bereits 2004
schafter der DQB (Deutsche Gesellschaft für
                                                          seine Sichtweise durch ein Gutachten von Prof.
Qualifizierung im Bauwesen) an entscheidender
                                                          Dr. Karlheinz Küting, den renommierten Bilanz-
Stelle frühzeitig seinen Beitrag eingebracht.
                                                          experten der Universität Saarbrücken, untermauern
                                                          lassen.

                                                          Dieses eindrucksvolle Gutachten ist mittlerweile
                                                          allen Mitgliedsunternehmen der deutschen Bau-
                                                          industrieverbände überreicht worden, die Deutsche
                                                          Bundesbank, die Banken, Versicherer und Rating-
                                                          organisationen wurden damit bedacht. Damit hat der

8   BBIV Geschäftsbericht 2007
Politische Verbandsarbeit

Bayerische Bauindustrieverband, stellvertretend für     왎 Schlüsselfeld 7
die gesamte deutsche Bauindustrie, einen wichtigen      Kreative Lösungen
Zwischenschritt auf dem Weg zu besseren Finanzie-       durch Public Private Partnership
rungsbedingungen für die Bauwirtschaft vollzogen –      PPP – Public Private Partnership – vereinigt die Kern-
ein Schritt, den nur ein Verband gehen kann. Banken,    kompetenzen des Staates und der Privatwirtschaft.
Ratingorganisationen, Versicherungsunternehmen          So entstehen Lösungen, bei denen beide gewinnen.
und andere Finanzierer müssen jetzt den nächsten        Eine „Suchmaschine“ für kreative Lösungswege
Schritt vollziehen und ihr Bilanzanalyseverfahren       kann PPP nur dann sein, wenn die Partnerschaft
modernisieren. Das Gutachten von Prof. Küting           Öffentliche Hand und Bauwirtschaft von Anfang an
weist ihnen den Weg. Erst wenn sich dadurch die         besteht.
Finanzierungsbedingungen für Bauunternehmen
                                                        Weil die Bau- und Unterhaltskosten eines Projektes
konkret verbessert haben, sieht der Bayerische
                                                        von Beginn an zusammen betrachtet und über den
Bauindustrieverband diese Verbandsaufgabe als
                                                        ganzen Lebenszyklus eines Projektes optimiert wer-
erledigt an.
                                                        den, entstehen weitere Wirtschaftlichkeitsvorteile.
                                                        Für die Öffentliche Hand bringt PPP Transparenz und
왎 Schlüsselfeld 6
                                                        Sicherheit über die anfallenden Kosten. Der Bauwirt-
Ein einfaches und gerechtes Steuersystem
                                                        schaft eröffnet sie ein zusätzliches Geschäftsfeld.
Seit 1999 fordert der Bayerische Bauindustriever-
                                                        Und insgesamt bewirkt PPP mehr Bauen, wodurch
band zusammen mit der vbw ein einfaches, faires
                                                        alle gewinnen.
und damit gerechtes Steuersystem ein. Seine Haupt-
merkmale sind ein einheitlicher Steuersatz für alle     Um die trotzdem immer noch bestehenden Vor-
Einkommen – aber keine Einheitssteuer – sowie eine      behalte gegen PPP zu beseitigen und um praktische
Verwirklichung der Gerechtigkeitsforderung (Sozial-     Ratschläge zur konkreten Umsetzung von PPP zu
komponente) über eine Freibetragsstaffel (anstelle      geben, hat der Bayerische Bauindustrieverband in
des Progressionstarifs).                                Zusammenarbeit mit der Obersten Baubehörde und
                                                        weiteren Baupartnern einen dreiteiligen PPP-Leit-
Derzeit wird keine öffentliche Debatte über die
                                                        faden erstellt. Gerade die Kommunen, die rund zwei
Reform des Steuersystems geführt. Dass unser
                                                        Drittel der öffentlichen Bauaufträge verantworten,
bestehendes System reformunfähig ist und ein Neu-
                                                        haben mit diesem Leitfaden eine praxisgerechte
anfang gewagt werden muss, ist aber mittlerweile
                                                        Hilfestellung, um jetzt die Chancen dieser neuen Art
akzeptiert. Unternehmen und Bürger sind eher
                                                        des Zusammenarbeitens mit der Privatwirtschaft
bereit ihren Steueranteil zu entrichten, wenn sie das
                                                        angehen zu können. Die bayerische Bauindustrie
Steuersystem verstehen.
                                                        steht mit Rat und Tat bereit.

                                                                                    BBIV Geschäftsbericht 2007   9
Politische Verbandsarbeit

왎 Schlüsselfeld 8                                          Dafür existieren zwei konkrete Modelle, das
Ein modernes kaufmännisches Rechnungswesen                 Zuschlagsmodell der Wirtschaft und das Vier-Säulen-
für den Staat und die Kommunen                             Modell der Stiftung Marktwirtschaft. Im Zuschlags-
Staat und Kommunen treffen weitreichende finan-            modell können die Kommunen einen von ihnen
zielle Entscheidungen immer noch auf Basis der alt-        selbst bestimmten Zuschlag auf die vorher abge-
ehrwürdigen, aber mittlerweile überholten Kamera-          senkten Einkommensteuern der Bürger sowie auf
listik. Die Kameralistik erfasst nur Geldströme. Das       die (vorher wegen des Wegfalls der Gewerbesteuer
Realvermögen – Gebäude, Verkehrsinfrastruktur              angehobenen) Körperschaftsteuern der Unterneh-
u.a. – wird nicht erfasst, aber auch nicht bereits fest-   men im Gemeindegebiet erheben. Zudem erhalten
stehende, aber erst künftig anfallende Zahlungen           sie einen höheren Anteil am gesamtwirtschaftlichen
(z.B. Renten und Pensionen). Auf der Basis dieses          Aufkommen der Umsatzsteuer.
unvollständigen Rechnungswesens getroffene
                                                           Das Vier-Säulen-Modell der Stiftung Marktwirtschaft
politische Entscheidungen können daher leicht sub-
                                                           besteht aus einem kommunalen Hebesatzrecht auf
optimal sein. Und vor allen kennt die Öffentliche
                                                           die Unternehmensteuer und die örtliche Lohnsteuer,
Hand ihren richtigen Vermögensstatus nicht. Es
                                                           einer Bürgersteuer, die einem Hebesatzrecht auf die
bleibt ihr verborgen, ob ihr Eigenkapital positiv oder
                                                           kommunale Einkommensteuer entspricht, sowie der
negativ und die betroffene Einheit damit bereits
                                                           weiterentwickelten Grundsteuer.
überschuldet ist.
                                                           Beide sind Lösungen mit dem Bürger und mit der
Das Rechnungswesen liefert auch keinen Hinweis
                                                           Wirtschaft. So entstehen die richtigen Rahmen-
auf erforderliche Erhaltungs- und Sanierungsinves-
                                                           bedingungen für Investitionen, damit für Schaffung
titionen. Die öffentliche Hand täuscht sich selbst
                                                           und Erhalt von Arbeitsplätzen.
über die echten Kosten ihrer Einrichtungen. Ein
Vergleich mit privatem Engagement – PPP – wird             Wenn es der Wirtschaft gut geht, geht es den
fast unmöglich.                                            Kommunen nachhaltig gut.

Erst der Wechsel zu einer transparenten Bilanzierung
                                                           왎 Schlüsselfeld 10
nach unternehmerischen Maßstäben macht sichtbar,
                                                           Bauen und Energie – ein Megathema der Zukunft
ob Staat und Kommunen wirtschaftlich handeln –
                                                           Die immer drängender werdenden Energieprobleme
und wo das nicht gelingt. Der Impuls, zusammen
                                                           lösen wir nur mit mehr Bauen: Eine sichere, aus-
mit Privaten effizientere Lösungen zu suchen, wäre
                                                           reichende und billige Energieversorgung lässt sich
beträchtlich.
                                                           nur mit ausreichend dimensionierten Erzeugungs-
Um den bayerischen Kommunen beim Übergang                  kapazitäten gewährleisten – industrielle Großpro-
zum kaufmännischen Rechnungswesen zu helfen,               jekte, die rechtzeitig geplant und schnell realisiert
lässt der Bayerische Bauindustrieverband gemein-           werden müssen.
sam mit der vbw einen Leitfaden zur Bilanzierung
                                                           Wo es sinnvoll ist, sind alternative Versorgungs-
erstellen. Dieses „Vademecum“ für die kommunale
                                                           systeme wie die Geothermie mit einzubeziehen.
Bilanz soll den Kommunen Rechts- und Anwen-
                                                           Und ein großes Potential bietet die energetische
dungssicherheit mit detaillierten Beispielen und
                                                           Sanierung des vorhandenen Gebäudebestandes.
nachvollziehbarer Handhabung für die Praxis bieten.
                                                           Ein enger Zusammenhang besteht auch zwischen
왎 Schlüsselfeld 9                                          dem Ausbauzustand unserer Verkehrsinfrastruktur
Eine demokratisch kontrollierte Finanzhoheit               und dem Energieverbrauch: Staus bedeuten auch
der Kommunen                                               eine Energievergeudung in hohem Ausmaß. Unsere
Neue Strukturen brauchen die Kommunen bei den              Verkehrsinfrastruktur auf die kommenden höheren
Einnahmen. Ziel ist eine solide Finanzbasis, die Rück-     Anforderungen auszurichten, bedeutet somit auch
kehr zur grundgesetzlich garantierten Finanzhoheit         Handeln im Sinne der Energieeffizienz.
– anstelle der Ein-Drittel-Finanzhoheit, die sie heute
                                                           Bauindustrie und Energie gehören also zusammen.
haben. Dafür benötigen die Kommunen aber keine
                                                           Nur mit dem Ingenieurkönnen der Bauindustrie lässt
eigene Gewerbesteuer. Denn die ist überholt,
                                                           sich das Energieproblem nachhaltig lösen.
ungerecht, bürokratisch und aufwändig. Weg von
diesen Nachteilen der Gewerbesteuer hin zu einer
modernen Kommunalfinanzierung heißt Beteiligung
der Kommunen mit eigenem Hebesatzrecht an der
Körperschaft- und der Einkommensteuer und an der
Umsatzsteuer.

10   BBIV Geschäftsbericht 2007
Politische Verbandsarbeit

                            BBIV Geschäftsbericht 2007   11
Recht und Steuern

Rechtlicher Rahmen
für bonitären Baumarkt

Bessere Rahmenbedingungen                               In einer gemeinsamen Pressekonferenz von
für den Baumarkt                                        Innenminister Dr. Günther Beckstein, Wirtschafts-
Zentrales Anliegen des BBIV ist die Verbesserung        minister Erwin Huber, Finanzminister Prof. Dr. Kurt
der Rahmenbedingungen im Bauwettbewerb und              Faltlhauser, dem Zweiten Vizepräsidenten des
bei der Bauausführung sowie die Erreichung eines        Bayerischen Gemeindetags, Josef Mend, dem
bonitären Baumarkts. Die Abteilung Recht und            Geschäftsführenden Vorstandsmitglied des Bayeri-
Steuern befasst sich in diesem Zusammenhang             schen Städtetags, Rainer Knäusl, dem Stellvertreten-
intensiv mit allen einschlägigen wirtschaftspoliti-     den Vorsitzenden des Vorstands der Bayern LB,
schen, wirtschaftsrechtlichen, EU-rechtlichen, ver-     Dr. Rudolf Hanisch, und dem BBIV-Hauptgeschäfts-
gaberechtlichen sowie vertragsrechtlichen Fragestel-    führer, RA Gerhard Hess, wurde Teil 3 des PPP-Leit-
lungen. Das Themenspektrum reicht hier von der          fadens am 25.6.2007 in München der Öffentlichkeit
Neuordnung des Vergaberechts, der Novellierung der      vorgestellt.
VOB Teil A, über das Präqualifizierungsverfahren für
                                                        „Im Gegensatz zum Bund und zu anderen Län-
Bauunternehmen bis hin zu Public Private Partner-
                                                        dern haben wir uns bewusst dafür entschieden,
ship bei der Realisierung öffentlicher Bauaufgaben.
                                                        den bayerischen PPP-Leitfaden zusammen mit
Die damit verbundenen Anliegen und Verbesse-
                                                        unseren Partnern in Eigenleistung zu erarbeiten.
rungsvorschläge werden gegenüber Politik und Ver-
                                                        Ebenso haben wir uns gegen vorgefertigte
waltung kompetent thematisiert und konsequent
                                                        Musterverträge entschieden. Die Anforderungen
eingefordert.
                                                        an PPP-Projekte sind dafür zu komplex und im
                                                        Einzelfall zu unterschiedlich“,
Privatwirtschaftliche Realisierung
                                                        erläuterte Innenminister Dr. Beckstein.
öffentlicher Bauvorhaben
Bereits seit Jahren setzt sich der Verband für eine     Das Besondere an dem gesamten Leitfaden ist, dass
verstärkte privatwirtschaftliche Realisierung öffent-   er unter konzeptioneller Federführung des BBIV von
licher Bauvorhaben ein. Der hohe Stellenwert, den       allen an den beiden Arbeitskreisen beteiligten Institu-
der Verband dieser Thematik beimisst, kommt in          tionen inhaltlich mitgetragen wird und damit eine auf
zahlreichen Initiativen und Aktivitäten des BBIV im     breitem Konsens beruhende Position zur Realisie-
Jahr 2007 zum Ausdruck.                                 rung von PPP-Projekten in Bayern erarbeitet
                                                        worden ist.
Bayerischer PPP-Leitfaden – Teil 3:
                                                        Der Leitfaden richtet sich insbesondere an PPP-
„Vergabe und Vertragsgestaltung“ vorgelegt
                                                        interessierte Kommunen. Er erläutert Chancen und
Die von der „Gesprächsrunde PPP“ (Federführung:
                                                        Risiken von PPP, gibt Hinweise zur PPP-Eignung
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staats-
                                                        von Baumaßnahmen, dokumentiert die rechtlichen
ministerium des Innern) eingerichteten PPP-Arbeits-
                                                        Rahmenbedingungen von PPP, zeigt die Grundsätze
kreise (Geschäftsführung: Bayerischer Bauindustrie-
                                                        der Finanzierung von PPP-Projekten auf und stellt
verband) haben zum vorläufigen Abschluss ihrer
                                                        im dritten Teil die für eine qualifizierte Vergabe
Tätigkeit den Teil 3: „Vergabe- und Vertragsgestal-
                                                        und Vertragsgestaltung erforderlichen Zusammen-
tung“ des bayerischen PPP-Leitfadens fertig
                                                        hänge dar.
gestellt.

                                                                                   BBIV Geschäftsbericht 2007   13
Recht und Steuern

Wirtschaftsminister Huber sagte u.a.:                        Die Ausarbeitung will Anregungen geben, um die
„PPP ist eine sinnvolle Ergänzung zur herkömm-               Entwicklung und verstärkte Durchführung mittel-
lichen Vergabe und trägt zur Verstetigung                    standsfreundlicher PPP-Projekte in Bayern zu unter-
des Baugeschehens bei. Mit dem Einsatz von                   stützen. Der Autorenkreis hat dabei sowohl die
privatem Kapital optimiert PPP die Aufgaben-                 Auftraggeber- wie auch die Bieter-/Auftragnehmer-
und Risikoverteilung zwischen Staat und Wirt-                seite im Blickfeld.
schaft.“
                                                             An die Auftraggeberseite gerichtet, nimmt das
Finanzminister Prof. Dr. Falthauser führte u.a. aus:         Merkblatt zu folgenden Themen Stellung:
„Die staatlichen PPP-Projekte haben ein Gesamt-              왎 Projektvolumen, Finanzierungs- und Transaktions-
volumen von 350 Mio. Euro, verteilt auf einen                  kosten,
Zeitraum von rund 20 Jahren. Jetzt müssen die                왎 Informationsmemorandum,
Projekte durchgeführt werden und dabei wird                  왎 Bietergemeinschaften,
sich zeigen, ob und in welchen Bereichen sich                왎 Bewertung der Bewerbungen und Angebote,
PPP als Alternative zur Eigenrealisierung lang-              왎 Fristen,
fristig bewährt.“                                            왎 Angebotskosten,
BBIV-Hauptgeschäftsführer Hess zeigte sich vor               왎 Ausstiegsklausel,
allem auch aufgrund des Wettbewerbsprinzips von              왎 Sonderzahlung und
der Vorteilhaftigkeit von PPP-Projekten überzeugt            왎 Besicherung.
und setzte sich für eine baldige Umsetzung mög-              Besonders zu erwähnen ist einmal, dass der Auftrag-
lichst zahlreicher PPP-Projekte, insbesondere in den         geber darauf hingewiesen wird zu prüfen, ob die
Kommunen, ein.                                               Endfinanzierung nicht aus dem PPP-Leistungspaket
                                                             herausgenommen werden kann, nämlich dann,
Merkblatt „Kleine mittelstandsfreundliche                    wenn das PPP-Projekt günstiger über den kommu-
PPP-Projekte“ erarbeitet                                     nalen Haushalt finanziert werden kann. Durch den
Ein von der „PPP-Gesprächsrunde“ (Federführung:              Wegfall der privaten Finanzierung erhöht sich u.U.
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsminis-               die Wirtschaftlichkeit des Projekts. In einem solchen
terium des Innern) eingerichteter Ad hoc-Arbeitskreis        Fall würde demnach ein PPP-Projekt Planung, Bau
(Geschäftsführung: Bayerischer Bauindustriever-              und Bauunterhalt/Betrieb sowie ggf. Folgenutzung/
band) hat als konkretes Ergebnis seiner Tätigkeit            Verwertung umfassen.
am 14.12.2007 die Sonderveröffentlichung „Kleine
                                                             Ferner wird in den Raum gestellt, den am Projekt
mittelstandsfreundliche PPP-Projekte“ vorgelegt.
                                                             beteiligten Unternehmen in geeigneten Fällen die
Zwar sind die Mitglieder in diesem Ad hoc-Arbeits-           Möglichkeit zu eröffnen, einzelne Mitglieder einer
kreis nicht völlig identisch mit den Mitgliedern der         gebildeten Arbeitsgemeinschaft aus der gesamt-
beiden PPP-Arbeitskreise, erfreulicherweise haben            schuldnerischen Haftung zu entlassen. Der Auftrag-
aber bei der Ausarbeitung dieser Veröffentlichung            geber soll seine Zustimmung dazu aber unter den
erstmalig die Bayerische Architektenkammer, die              Vorbehalt stellen, dass die Leistungsfähigkeit, Fach-
Bayerische Ingenieurekammer Bau, GEFMA Deut-                 kunde und Zuverlässigkeit der dann in der Haftung
scher Verband für Facility Management und der                verbleibenden Unternehmen nachgewiesen wird.
RealFM Berufsverband für Real Estate- und Facility
                                                             Mit diesem Hinweis soll insbesondere den Inter-
Manager mitgewirkt.
                                                             essen kleinerer und mittelständischer Bauunter-
                                                             nehmen an einer vorzeitigen Ausstiegsmöglichkeit
                                                             aus dem langjährigen PPP-Vertrag Rechnung getra-
                                                             gen werden.

PPP           Public Private
              Partnership
              zur Realisierung
              öffentlicher
              Baumaßnahmen
              in Bayern
                                  PPP    Public Private
                                         Partnership
                                         zur Realisierung
                                         öffentlicher
                                         Baumaßnahmen
                                         in Bayern
                                                             PPP          Public Private
                                                                          Partnership
                                                                          zur Realisierung
                                                                          öffentlicher
                                                                          Baumaßnahmen
                                                                          in Bayern
                                                                                               PPP    Public Private
                                                                                                      Partnership
                                                                                                      zur Realisierung
                                                                                                      öffentlicher
                                                                                                      Baumaßnahmen
                                                                                                      in Bayern

              Teil 1                     Teil 2                           Teil 3
              Grundlagen                 Rechtliche                       Vergabe und                 Kleine
                                         Rahmenbedingungen                Vertragsgestaltung          mittelstandsfreundliche
                                         und Finanzierung                                             PPP-Projekte

14   BBIV Geschäftsbericht 2007
Recht und Steuern

An die Unternehmensseite richten sich nachfolgende       왎 Rechtspolitischer Handlungsbedarf zur weiteren
Themenbereiche:                                            Erleichterung von PPP-Projekten in Bayern,
왎 Partnerschaften und Netzwerke bilden,                  왎 Inhaltliche Begleitung des bayerischen PPP-Leit-
왎 unternehmensinterne Organisation an PPP                  fadens Teil 3,
  ausrichten,                                            왎 Inhaltliche Begleitung der bayerischen Sonder-
왎 Kompetenzen aneignen,                                    veröffentlichung „Kleine mittelstandsfreundliche
왎 Lebenszykluskalkulation,                                 PPP-Projekte“,
왎 finanzielle Voraussetzungen für PPP-Projekte           왎 „PPP-Vereinfachungsgesetz des Bundes“.
  schaffen,                                              Von diesen AK-Sitzungen gingen wichtige Impulse
왎 Förderkredite einbinden,                               für weitere Verbandsaktivitäten zum PPP-Themen-
왎 Risikomanagement betreiben und                         komplex aus.
왎 PPP-Erfahrungen sammeln.
Ein beispielhafter Überblick, in welchen Markt-          Präqualifikationsverfahren – wichtiger Baustein
segmenten gerade auch kleinere mittelstandsfreund-       zur Stärkung des Qualitätswettbewerbs
liche PPP-Projekte in Betracht kommen könnten,           Zum Jahresbeginn 2006 hat der „Verein für die Prä-
rundet die Veröffentlichung ab.                          qualifikation von Bauunternehmen“ die Internetliste,
                                                         in die die präqualifizierten Bauunternehmen eingetra-
BBIV-Arbeitskreis Privatfinanzierung                     gen werden, freigeschaltet. Damit ist der offizielle
Unter der Leitung seines Vorsitzenden, Dipl.-Ing.        Startschuss für das PQ-Verfahren in der deutschen
Josef Geiger, trat der Arbeitskreis Privatfinanzierung   Bauwirtschaft erfolgt. Die Leitlinie für die Durch-
des BBIV am 12.3. und am 22.10.2007 zusammen.            führung eines Präqualifizierungsverfahrens des Bun-
Beratungsschwerpunkte waren:                             desbauministeriums (BMVBS) enthält die maßgebli-
                                                         chen Verfahrensvorschriften für das Präqualifikations-
왎 Aktuell herausgegebene bzw. in Erarbeitung
                                                         verfahren in der deutschen Bauwirtschaft. Der „Ver-
  befindliche Leitfadenprojekte des Bundes und
                                                         ein für die Präqualifikation von Bauunternehmen“
  verschiedener Bundesländer,
                                                         hat sechs Präqualifizierungsstellen ausgewählt, bei
왎 Bestandsaufnahme von und Erfahrungsaustausch
                                                         denen sich die Bauunternehmen präqualifizieren
  zu in Realisierung befindlichen bzw. geplanten
                                                         lassen können.
  PPP-Projekten in Bayern:
– Sechsstreifiger Ausbau der A 8 Augsburg-Mün-           Zu diesen sechs PQ-Stellen zählt auch die „Deut-
  chen im A-Betreibermodell                              sche Gesellschaft für Qualifizierung und Bewertung
– Fürst Wrede-Kaserne München                            mbH (DQB)“ – der BBIV ist Gründungsgesellschafter
– PPP-Staatsstraßenprojekte                              –, die die Präqualifikation insbesondere im bauindus-
– PPP-Vorhaben Justizvollzugsanstalt Stadelheim          triellen Bereich übernommen hat. Mit Ministerial-
  in München                                             schreiben vom 16.1.2006 hat das BMVBS das
– Diverse kommunale PPP-Projekte                         Präqualifikationsverfahren im Geschäftsbereich des
왎 PPP für Kommunalstraßen,                               Bundes eingeführt. Mit Ministerialschreiben vom
왎 Tätigkeit und Ergebnisse der beiden bayerischen        2.6.2006 hat die Oberste Baubehörde das Prä-
  PPP-Arbeitskreise sowie der PPP-Arbeitsgruppe          qualifikationsverfahren für die Vergabestellen des
  Bayern,

                                                                                   BBIV Geschäftsbericht 2007   15
Recht und Steuern

Freistaates Bayern eingeführt und zusätzlich            Der Vertreter der kommunalen Auftraggeberseite,
darauf hingewiesen, dass auch die Kommunen das          Dipl.-Ing. Johann Völkl, Leiter der Stabsstelle Ver-
Präqualifikationsverfahren nutzen können.               gabemanagement im Baureferat der Stadt Nürnberg,
                                                        hob die Vorteile des Präqualifikationsverfahrens für
Bisher haben die Bauunternehmen in Deutschland
                                                        Auftraggeber hervor, nämlich:
noch nicht in dem erwarteten Umfang von dem
Präqualifikationsverfahren Gebrauch gemacht. Mög-       왎 Kosteneinsparungen durch geringeren Prüfauf-
licherweise liegt dies daran, dass die sich hieraus       wand bei den einzelnen Vergabeverfahren,
ergebenden Vorteile bei den Unternehmen noch zu         왎 Vermeidung fehlerhafter Eignungsprüfung und
wenig bekannt sind.                                       damit fehlerhafter Angebotswertung,
                                                        왎 Entlastung für Vergabebeamte, die sich auf
Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staats-             projektspezifische Angebotsprüfung beschränken
ministerium des Innern hat deshalb die Initiative         können,
ergriffen, zusammen mit den kommunalen Spitzen-         왎 PQ-Liste als Zusammenstellung geeigneter
verbänden in Bayern, den Bayerischen Baugewerbe-          Auftragsbewerber, insbesondere im Hinblick
verbänden und dem Bayerischen Bauindustriever-            auf die Durchführung von Beschränkten Aus-
band, in zwei Veranstaltungen – am 29.11. in              schreibungen,
München und am 6.12.2007 in Nürnberg – über die         왎 Sperrung von als unseriös erkannten Firmen und
Vorteile des Präqualifikationsverfahrens in der         왎 jederzeitige Einsichtnahmemöglichkeit in die
Bauwirtschaft zu informieren.                             von den Firmen hinterlegten Eignungsnachweise
MR Dr. Wilfried Zahnmesser, Sachgebietsleiter             auf der Homepage des PQ-Vereins – nach dies-
Vergabe- und Vertragswesen in der Obersten Bau-           bezüglich beantragter Passwort-Vergabe.
behörde, und der Geschäftsführer des Vereins für        Auf besonderes Interesse stießen die konkreten
die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Thies     Erfahrungen, die Baufirmen bereits mit dem Präquali-
Claußen, erläuterten vor rund 140 Veranstaltungsteil-   fikationsverfahren gemacht haben. Neben einem
nehmern Entstehung, Vorteile, Ablauf und konkrete       Vertreter des Bauhandwerks berichtete für den
Schritte des Präqualifikationsverfahrens.               Bayerischen Bauindustrieverband Dipl.-Ing. Bernhard
                                                        Dinkel von der Firma Franz Kassecker, Waldsassen.
Für ein Präqualifikationsverfahren sprechen sowohl
                                                        Die Vorteile aus Auftragnehmersicht bestünden
aus Auftraggeber- wie auch aus Firmensicht nach-
                                                        insbesondere in der
folgende Argumente:
                                                        왎 ganz erheblichen Kosteneinsparung,
왎 Kundenschutz durch Ausscheiden unseriöser oder
                                                        왎 systematischen Aktualisierung des Eintrags in der
  nicht leistungsfähiger Anbieter,
                                                          PQ-Liste einschließlich automatischer Erinnerung
왎 Förderung eines fairen Leistungswettbewerbs,
                                                          durch die Präqualifizierungsstelle,
왎 Vollständigkeit durch Einschluss von Nachunter-
                                                        왎 Vermeidung unvollständiger oder fehlerhafter
  nehmern und durch Verzicht auf Bagatellgrenzen,
                                                          Eignungsnachweise und damit Verhinderung von
왎 Förderung der Bauqualität,
                                                          unnötigen Ausschlüssen von Vergabeverfahren
왎 Steigerung der Chancengleichheit für alle präquali-
                                                          und
  fizierten Bauunternehmen,
                                                        왎 Präqualifizierung als Marketinginstrument.
왎 Förderung der Zuverlässigkeit der Baupartner
  untereinander,                                        Fazit der Firmenvertreter: Die Durchführung des
왎 Entbürokratisierung und                               Präqualifikationsverfahrens ist selbstverständlich
왎 erhebliche Einsparpotentiale sowohl auf Auftrag-      mit einem gewissen, aber überschaubaren Arbeits-
  geber- wie auch auf Auftragnehmerseite.               aufwand verbunden; ist das Unternehmen aber
                                                        präqualifiziert, profitiert man von ganz erheblich
                                                        verringertem Verwaltungsaufwand und damit ver-
 Zahl der präqualifizierten Bauunternehmen
                                                        bundenen Kosteneinsparungen.
 (Stand 18.2. 2008): 418
 Zahl der beim PQ-Verein als zugangsberechtigt
 registrierten Vergabestellen
 (Stand 18.2. 2008): 1.118

16   BBIV Geschäftsbericht 2007
Recht und Steuern

Gläserne Vergabe: Doppelte Einreichung                 VOB-Bindung kommunaler Beteiligungs-
von Angeboten                                          gesellschaften unter EU-Schwellenwert
Zum 1.5.2003 ist das von der Obersten Baubehörde       Seit Jahren kämpft der BBIV für eine VOB-Bindung
durchgeführte Pilotprojekt zur doppelten Einreichung   der kommunalen Beteiligungsgesellschaften unter-
von Angeboten ausgelaufen. Bedauerlicherweise          halb der EU-Schwellenwerte. Diese Forderung stößt
wurde dieses Projekt in der Staatsbauverwaltung        auf den entschiedenen Widerstand der kommu-
nicht weiterverfolgt. Die vorgebrachten Bedenken       nalen Spitzenverbände, doch die überzeugenderen
greifen aus Sicht des BBIV jedoch nicht:               Argumente sind hier auf Seiten der Bauwirtschaft:
왎 Doppelte Angebotseinreichung verursache einen        왎 VOB/A einziges Regelwerk zur Organisation eines
  zu hohen bürokratischen Aufwand: Entsprechende         objektiven Wettbewerbspreises,
  Äußerungen wurden nur von Unternehmen und            왎 Ohne VOB/A inakzeptable Ausschreibungs- und
  Behörden bekannt, bei denen bezüglich der              Vergabeverhältnisse,
  doppelten Einreichung fehlerhaft agiert wurde.       왎 VOB/A Bollwerk gegen Günstlingswirtschaft,
왎 Das Vier-Augen-Prinzip reiche aus: Es wird aber        Manipulation und Korruption,
  in der Praxis kaum durchgehalten, in kleineren       왎 VOB/A für Qualitäts- und Leistungswettbewerb
  Verwaltungen gibt es dabei auch personelle             unabdingbar,
  Engpässe.                                            왎 Nach Bundesrechnungshof-Gutachten hat der
왎 Das wirtschaftlichste Angebot dürfe nicht rein         öffentliche Auftraggeber mit der VOB/A die
  formal scheitern: Die Ablehnung formaler Kriterien     höchste Sicherheit, den Zuschlag auf das wirt-
  zur Zulässigkeit von Angeboten für den Wett-           schaftlichste Angebot zu erteilen,
  bewerb um öffentliche Bauaufträge stellt das         왎 NRW-Modellversuch zur VOB-Vergabe mit
  gesamte Regelungswerk der öffentlichen Hand            Preisverhandlungen im kommunalen Bereich
  zur Vergabe von Bauleistungen und das damit            gescheitert und nicht mehr fortgesetzt,
  verbundene Formblattwesen in Frage.                  왎 Länder wie Baden-Württemberg, Sachsen,
왎 Die Einführung der elektronischen Vergabe gebe         Schleswig-Holstein, Saarland oder Hamburg
  genug Sicherheit vor Manipulation: Solange             haben unter bestimmten Voraussetzungen die
  parallel die Angebotsabgabe auf Papier zulässig        VOB/A-Bindung der kommunalen Beteiligungs-
  ist, gibt die elektronische Einreichung keinerlei      gesellschaften unter EU-Schwellenwert landes-
  zusätzliche Sicherheit.                                rechtlich festgeschrieben.
Vor dem Hintergrund dieser Argumente setzt sich        Diese Argumente wurden vom BBIV bei einem
der BBIV auch weiterhin für die doppelte Einreichung   Expertenhearing des Wirtschaftsausschusses im
von Angeboten ein. Vor allem ist unverständlich,       Bayerischen Landtag am 26.10.2006 mit Nachdruck
dass hier Bayern hinter Bundesländern wie Nord-        in die Diskussion zur Novellierung des Bayerischen
rhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder Rheinland-    Mittelstandsförderungsgesetzes eingebracht.
Pfalz zurückbleibt, die die Rechtsgrundlage geschaf-
fen haben, von den Bietern Sicherungskopien der
Angebote verlangen zu können.

                                                                                BBIV Geschäftsbericht 2007   17
Recht und Steuern

Im Zuge der weiteren parlamentarischen Beratung         Deshalb hat die Oberste Baubehörde vorgeschlagen,
konnte sich jedoch die Kommunalseite mit ihrer hier-    dieses Pilotprojekt nicht fortzusetzen und auch nicht
zu strikt ablehnenden Haltung durchsetzen. Ein neu-     weiter auszudehnen. Dem ist der BBIV mit Nach-
er Art. 18 Abs. 5 des Mittelstandsförderungsgeset-      druck entgegengetreten. Nachfolgend hat der Ver-
zes ist so gefasst worden, dass die Kommunen ihre       band dennoch zugestimmt, wegen des Bürokratie-
Gesellschafterrechte in Unternehmen des privaten        aufwands das Pilotprojekt vorerst nicht weiter fort-
Rechts, auf die sie durch mehrheitliche Beteiligung     zusetzen. Im Gegenzug hat die Oberste Baubehörde
oder in sonstiger Weise direkt oder indirekt bestim-    zugesagt, eine spürbare Anhebung der Bagatell-
menden Einfluss nehmen können, so ausüben sol-          grenzen für Sicherheitsleistungen (derzeit bei
len, dass bei der Vergabe von Aufträgen unter dem       250.000 Euro) zu prüfen. Die Umsetzung dieses
EU-Schwellenwert die Grundsätze des fairen Wett-        Vorschlags gestaltet sich aber wegen der erforder-
bewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung       lichen ministeriellen Abstimmung auf bayerischer
beachtet und die Belange des Mittelstands berück-       bzw. auf Bundesebene nach wie vor als sehr
sichtigt werden. Aufgabe der Bieterseite wird es nun    schwierig. Der Verband wird dieses Anliegen jedoch
sein, in Vergabeverfahren die Einhaltung dieser Ver-    strikt weiterverfolgen.
gabegrundsätze durchzusetzen.
                                                        Weiterhin hält der BBIV gegenüber den öffentlichen
                                                        Bauauftraggebern an der Forderung nach einem Ver-
30. Informationsgespräch
                                                        zicht auf Vertragserfüllungsbürgschaften, zumindest
der VOB-Stellen
                                                        Reduzierung von Vertragserfüllungsbürgschaften
Am 5.12.2007 fand in der Obersten Baubehörde das
                                                        nach Baufortschritt sowie an der Eindämmung der
30. Informationsgespräch der VOB-Stellen statt, an
                                                        gerade von Kommunen geforderten Kleinbürgschaf-
dem stets auch der BBIV teilnimmt.
                                                        ten und Reduzierung der in diesem Bereich vorherr-
Unter dem TOP „Einzelfragen der Vergabe von             schenden Formularvielfalt fest.
Bauleistungen“ wurden z.T. auf Veranlassung des
BBIV u.a. erörtert:                                     Aktuelle juristische Informationen
왎 Geplante Änderungen des GWB im Zuge der               Neben der wirtschafts- und baupolitischen Grund-
  2. Stufe der Vergaberechtsreform,                     satzarbeit und Interessenvertretung legt der Verband
왎 Abfrage von Produkten im Bietergespräch,              großen Wert auf die stets aktuelle juristische Infor-
왎 Verpflichtungserklärung bzgl. Nachunternehmer-        mation seiner Mitglieder. So wurden die Mitglieds-
  Leistungen,                                           firmen im Rahmen des juristischen Rundschreiben-
왎 Elektronisches Vergabeverfahren,                      dienstes über neue Rechtsvorschriften sowie über
왎 Probleme des Verhandlungsverfahrens.                  laufende Novellierungsvorhaben auf europäischer,
                                                        Bundes- und Landesebene informiert. Verständlicher-
Bauwirtschaft und Bürgschaften                          weise bildete das Bauvergabe- und Bauvertragsrecht
Bereits seit geraumer Zeit setzt sich der Verband       hier einen Informationsschwerpunkt, der an über
dafür ein, hier weitere Verbesserungen zugunsten        140 Rundschreiben allein zu diesem Rechtsgebiet
der Mitgliedsfirmen zu erreichen. Eine dieser Initia-   deutlich wird. Gerade im Bereich des Bauvergabe-
tiven war das „Pilotprojekt Gewährleistungsbürg-        und Bauvertragsrechts ist der BBIV bemüht, seinen
schaften“ der Obersten Baubehörde, das vom              Mitgliedern einen möglichst umfassenden und
1.8.2002 bis 31.12.2004 in den Regierungsbezirken       lückenlosen Überblick über die aktuellen Rechtsent-
Oberpfalz, Unterfranken und Schwaben bei Baumaß-        wicklungen und neueste Gerichtsentscheidungen zu
nahmen im Zuge von Staatsstraßen durchgeführt           bieten. Hinzu kamen zahlreiche Rundschreiben
worden ist. Danach waren Baubehelfe, Abbruchar-         zu Fragen des allgemeinen Wirtschafts-, Verkehrs-,
beiten, Wasserhaltung und Verkehrssicherung in der      Umwelt- und baubezogenen Steuerrechts.
Regel nicht mehr in die Berechnungsgrundlage für
Gewährleistungssicherheiten einzurechnen. Die Aus-
wertung dieses Pilotversuchs durch die Oberste
Baubehörde hat ergeben, dass bei den insgesamt
27 Pilotmaßnahmen eine Reduzierung der Schluss-
rechnungssumme um die oben genannten Positio-
nen keine bzw. nur sehr geringe Auswirkungen auf
die Bürgschaftshöhe hatte.

18   BBIV Geschäftsbericht 2007
Recht und Steuern

Fortbildung                                                              Bauwirtschaftliche
im Bau- und Wirtschaftsrecht                                             Steuerinformationen 2007
Der Verein für Bauforschung und Berufsbildung                            Auch im vergangenen Jahr erhielten die BBIV-
des Bayerischen Bauindustrieverbandes war auch                           Mitgliedsfirmen kostenlos die Broschüre „Bauwirt-
2007 intensiv bemüht, im Haus der Bayerischen                            schaftliche Steuerinformationen“. Diese ein breites
Bauindustrie in München sowie in den Bauindustrie-                       Themenspektrum abdeckende Ausarbeitung ist eine
Zentren München-Stockdorf und Nürnberg-Wetzen-                           wertvolle Unterstützung zur Bewältigung von im
dorf attraktive Fortbildungsveranstaltungen in den                       Firmenalltag auftretenden Steuerfragen, zu denen,
Bereichen des Bau- und Wirtschaftsrechts anzubie-                        sofern Veranlassung besteht, auch der Verband
ten. Der Bogen spannte sich hier von Themen wie                          gegenüber Politik und Verwaltung Stellung bezieht
„Chancen und Risiken des Pauschalvertrags“ oder                          und damit auch auf diesem Gebiet aktive Interessen-
„Bauen mit der Bahn – Rechtsfragen für Auftrag-                          vertretung betreibt.
nehmer der DB AG“, über „Insolvenzen am Bau“ bis
hin zu „Unternehmenssteuerreform 2008“.                                  Arbeitsausschuss
                                                                         Rechts- und Steuerfragen
Zum Teil erfreulich hohe Teilnehmerzahlen machten
                                                                         Der Arbeitsausschuss für Rechts- und Steuerfragen
deutlich, dass gerade auch dieser Bereich der
                                                                         tagte am 4.5. und am 20.11.2007 jeweils unter der
verbandlichen Fortbildungsarbeit bei den Mitglieds-
                                                                         Leitung seines Vorsitzenden RA Harald Schmiedel.
firmen einen hohen Stellenwert genießt.
                                                                         Die Ausschussmitglieder bewältigten dabei umfang-
                                                                         reiche Tagesordnungen mit zahlreichen in der Bau-
                                            Broschüre
                                            „Steuerinformationen 2007“   branche auftretenden Rechtsproblemen:
                                                                         왎 Neuregelung des Vergaberechts (GWB, VgV),
                                                                         왎 Novellierung der VOB/A,
                                                                         왎 GU-Haftung nach dem AEntG – Haftungsfragen
                                                                           im Rahmen des AÜG,
                                                                         왎 Partnering bei Bauprojekten – Vertragsgestaltung,
                                                                         왎 Präqualifikation von Bauunternehmen,
 Bauwirtschaftliche
 Steuerinformationen 2007                                                왎 Rechtliche Fragestellungen zu PPP in Bayern,
                                                                         왎 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
                 Bayerischer
                 Bauindustrieverband e.V.

                                                                           zur Zulässigkeit von Tariftreueerklärungen und ihre
                                                                           Auswirkungen auf die Bauvergabepraxis,
                                                                         왎 Konditionenkartell Betonschalungen,
                                                                         왎 Konditionen „Wirtschaftsbau“,
                                                                         왎 AGB-rechtliches Klageverfahren des BBIV gegen
                                                                           die Stadt Nürnberg.
                                                                         Von allen Arbeitssitzungen gingen wichtige Diskus-
                                                                         sionsbeiträge und Impulse für die aktuelle Verbands-
                                                                         arbeit aus.

                                                                                                   BBIV Geschäftsbericht 2007   19
Tarif- und Sozialpolitik

Tarifverhandlungen 2007
Zweijähriger
Tarifabschluss

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hat       2. Festbeträge
die Lohn- und Gehaltstarifverträge zum 31.3.2007       Zusätzlich erhalten die gewerblichen Arbeitnehmer
gekündigt und eine deutliche Anhebung der tarif-       und die Angestellten monatliche Festbeträge, die
lichen Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen      nicht tabellenwirksam sind, und zwar für die Zeit
gefordert. Nach langen Verhandlungen konnte in der     vom 1.6.2007 bis zum 31.3.2008 in Höhe von 0,4 %
Tarifrunde 2007 am 20. 8. 2007 unter der Verhand-      und für die Zeit vom 1.4.2008 bis 31.3.2009 in Höhe
lungsführung von Prof. Thomas Bauer ein Abschluss      von 0,5 % ihres Monatseinkommens. Ein Anspruch
gefunden werden.                                       auf Festbetrag besteht nicht für die Mindestlohn-
                                                       gruppen der Lohngruppen I und II und für Auszubil-
Zentraler Punkt der Tarifeinigung, die rückwirkend
                                                       dende. Durch Betriebsvereinbarung oder einzelver-
zum 1.4.2007 in Kraft trat und für 24 Monate – bis
                                                       tragliche Vereinbarung kann geregelt werden, dass
31. März 2009 – gilt, ist die Erhöhung der Löhne
                                                       diese Festbeträge verringert werden oder ganz
und Gehälter in drei Stufen. In einer ersten Stufe
                                                       wegfallen.
(1.6.2007 bis 31.3.2008) steigen die Löhne und
Gehälter der rund 700.000 Beschäftigten in der Bau-    Erstmals ist damit in die Lohn- und Gehaltstarifver-
wirtschaft um 3,1 %. Hinzu kommt ein – betrieblich     träge für das Baugewerbe ein flexibles, betrieblich
disponibler – monatlicher Festbetrag von 0,4 %.        disponibles Element eingeführt worden. Dadurch
In der zweiten Stufe (1.4. bis 31.8.2008) folgt eine   wird die Flexibilität der Unternehmen im Entgelt-
Erhöhung um 1,5 %. Der monatliche Festbetrag wird      bereich erhöht und die betriebliche Gestaltungs-
auf 0,5 % erhöht. In der dritten Stufe (1.9.2008 bis   möglichkeit erweitert. Die tarifliche Öffnungsklausel
31.3.2009) folgt eine Erhöhung um 1,6 %; der mo-       ist derjenigen in den Tarifverträgen über das
natliche Festbetrag von 0,5 % wird weiter gewährt.     13. Monatseinkommen, welche sich in der betrieb-
Damit beträgt die Kostenbelastung für unsere Unter-    lichen Praxis inzwischen bewährt hat, nachgebildet
nehmen für die ersten zwölf Monate der Laufzeit        worden. Die Festbeträge werden nicht tabellenwirk-
2,58 % zzgl. des Festbetrages. In den folgenden        sam und erhöhen deshalb auch nicht die Basis für
zwölf Monaten sind 2,43 % Lohnerhöhung tabellen-       zukünftige Lohn- und Gehaltssteigerungen.
wirksam.
                                                       Tariflohnerhöhungen und Festbeträge
Der Tarifabschluss vom 20.8.2007 enthält sämtliche
                                                                                                                           7 Monate
Regelungen des Schiedsspruches vom 19.5.2007,
                                                                                                     5 Monate               1,6 %
wie in der Sitzung der Zentralschlichtungsstelle für
                                                                                10 Monate             1,5 %
das Baugewerbe unter dem Vorsitz von Bundes-
minister a.D. Wolfgang Clement verhandelt. Im                                     3,1 %
                                                         2 Nullmonate
Detail stellt sich das Tarifergebnis wie folgt dar:
                                                                          Festbetrag 0,4 %               Festbetrag 0,5 %

1. Tariflöhne und Tarifgehälter                        1.4.2007      1.6.2007             1.4.2008              1.9.2008      31.3.2009

Die Löhne und Gehälter werden ab 1.6.2007 um           Der Lohn- und Gehaltsabschluss enthält die beiden Lohnkomponenten Lohn-
                                                       erhöhung und Festbetrag. Die Festbeträge werden nicht tabellenwirksam und
3,1 %, ab 1.4.2008 um 1,5 % und ab 1.9.2008 um         können betrieblich auf Null abgesenkt werden.

1,6 % erhöht. Für die Monate April und Mai 2007
erfolgen keine Entgeltanhebungen (sogenannte
Nullmonate).

                                                                                             BBIV Geschäftsbericht 2007               21
Tarif- und Sozialpolitik

3. Mindestlöhne                                                        4. Ausbildungsvergütung
Im Rahmen der Tarifverhandlungen ist auch eine                         Die Ausbildungsvergütungen wurden in den alten
Einigung über die Erhöhung der Mindestlöhne ab                         Bundesländern ab 1.6.2007 um 3,1 % und ab
1.9.2008 in den alten Bundesländern erfolgt. Zu                        1.9.2008 um 1,6 % erhöht. In den neuen Bundes-
diesem Zeitpunkt werden der Mindestlohn I (West)                       ländern wurde eine Erhöhung der Zahl der Ausbil-
auf 10,70 Euro und der Mindestlohn II (West) auf                       dungsplätze um 300 angestrebt. Wenn dieses Ziel
12,85 Euro erhöht. Für die neuen Bundesländer                          zum 1.9.2008 erreicht wird, bleiben die Ausbildungs-
werden im Jahre 2008 gesonderte Mindestlohn-                           vergütungen in den neuen Bundesländern bis zum
verhandlungen durchgeführt werden.                                     31.3.2009 unverändert. Andernfalls erhöhen sich die
                                                                       Ausbildungsvergütungen ab 1.9.2008 um 1,6 %.
Lohnentwicklung im Baugewerbe (West)
 2001                       LG 4            = 13,98 G (GTL)            5. Zusatzversorgung
 2002         + 3,2 %                                                  Bei der Zusatzversorgungskasse für das Bau-
 2003         + 2,4 %                                                  gewerbe ist ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf
 2004          –
 2005          –
                                                                       zur Finanzierung der Rentenbeihilfen zu decken.
 2006         – 2,5 %                                                  Der ZVK-Beitrag wird in zwei Schritten, zum
              + 1,0%                                                   1.1.2008 um 0,6 % und zum 1.1.2009 um weitere
 2007         + 3,1 %                       15,01 G
 2008         + 1,5 %                       15,24 G
                                                                       0,6 %, erhöht. Dies stellt den Arbeitgeberbeitrag
              + 1,6 %                       15,48 G                    zur zusätzlichen Altersversorgung im Baugewerbe
 Differenz 2001/ 2008                           1,50 G                 dar.
Ø Lohnerhöhung (7 Jahre)   + 1,50 %

Sichere Kalkulationsgrundlage: Mindestlöhne I und II

                                                                 Ost                                     West

                                                     ML 1              ML 2                 ML 1                ML 2

 ab 1. September 2004                                8,95 Euro         10,01 Euro           10,36 Euro          12,47 Euro
 bis 31. August 2005

 ab 1. September 2005                                8,80 Euro         9,80 Euro            10,20 Euro          12,30 Euro

 ab 1. September 2006                                8,90 Euro         9,80 Euro            10,30 Euro          12,40 Euro

 ab 1. September 2007                                9,00 Euro         9,80 Euro            10,40 Euro          12,50 Euro
 bis 31. August 2008

 ab 1. September 2008                                bis 31.3.2008     bis 31.3.2008        10,70 Euro          12,85 Euro
 bis 31. August 2009                                 Verhandlung       Verhandlung
                                                     über Erhöhung     über Erhöhung
                                                     ab 1.9.2008       ab 1.9.2008

Sozialkassenbeiträge
                                         2007                                 2008                             2009

                                West            Ost                    West          Ost              West            Ost

 Urlaub                         14,7            14,7                   14,7          14,7             14,1            14,1

 Berufsbildung                     2,5           2,5                    2,5           2,5                2,5           2,5

 ZVK                               2,0           –                      2,6           –                  3,2           –

 Gesamt                         19,2            17,2                   19,8          17,2             19,8            16,6

22    BBIV Geschäftsbericht 2007
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