Bebauungsplan Nr. 35 GEMEINDE WURSTER NORDSEEKÜSTE - Gemeinde Wurster Nordseeküste
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ARCHITEKT + STADTPLANER • DIPL.-ING. RAYMUND REISDORFF • KLEINE HARDEWIEK 12 • 27472 CUXHAVEN • TELEFON 04721 - 37738 • FAX 04721 – 32962 • reisdorff@afac.de INHALTSVERZEICHNIS 1 ERFORDERNIS DER PLANUNG ............................................................................. 4 2 LAGE DES PLANGEBIETES …………...................................................................... 5 3 VORGABEN ÜBERGEORDNETER PLANUNGEN ………………….............................. 6 3.1 Regionale Raumordnung 6 3.2 Flächennutzungsplan 6 3.3 Angrenzende Bebauungspläne 7 3.4 Schutzgebiete und –objekte 8 4 STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN ......................................................... 9 4.1 Nutzung 9 4.2 Verkehr 10 4.3 Umweltrelevante Belange 13 5 STÄDTEBAULICHE PLANUNGSZIELE .................................................................... 15 6 GRUNDZÜGE DER PLANUNG ............................................................................. 16 6.1 Städtebauliches Konzept 16 6.2 Verkehrliche Einbindung 19 6.3 Grünordnung 19 7 PLANUNGS- UND BAUORDNUNGRECHTLICHE FESTSETZUNGEN .............................. 20 7.1 Art und Maß der baulichen Nutzung 20 7.2 Art, Maß und Zweckbestimmungen für die einzelnen Sondergebiete 22 7.2.1 SO-Fer 1 Sondergebiet, das der Erholung dient – Ferienhausgebiet GR 100 m² 22 Bereich Waldhaus 23 7.2.2 SO-Fer 2 Ferienhausgebiet GR 200m² 23 7.2.3 SO-Fer 3 Ferienhausgebiet Seminarzentrum 23 7.2.4 SO-Fer 4 Ferienhausgebiet Pfahlhäuser 24 Sonstige Sondergebiete : 7.2.5 SO-Fz 1 Fremdenbeherbergung Hotel 25 7.2.6 SO-Fz 2 Fremdenbeherbergung Baumhotel 27 7.2.7 SO 1 Fremdenverkehr Gastronomieboot 28 7.2.8 SO 2 Fremdenverkehr Gastronomie 29 7.2.9 SO 3 Fremdenverkehr Außengastronomie (Steganlage) 30 7.2.10 SO 4 Bootshaus 30 7.2.11 SO 5 Verwaltung 31 7.2.12 SO 6 Fremdenverkehr/Freizeiteinrichtung 31 7.2.13 SO 7 Back-, Grill-, Räucherstation 32 7.2.14 SO 8 Unterstand 33 7.2.15 SO 9 Aussichtsturm 33 Seite 2 von 51
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ARCHITEKT + STADTPLANER • DIPL.-ING. RAYMUND REISDORFF • KLEINE HARDEWIEK 12 • 27472 CUXHAVEN • TELEFON 04721 - 37738 • FAX 04721 – 32962 • reisdorff@afac.de 1 ERFORDERNIS DER PLANUNG Die Gemeinde Wurster Nordseeküste plant auf der Grundlage der 9. Änderung des Teilflächennutzungsplanes für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Nordholz die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung einer Ferienhaussiedlung auf einer Gesamtfläche von rd. 34 ha um den Nordholzer See und die ehemalige Peilstelle der Marine-Flieger-Geschwader 3 und 5 (MFG 3, MFG 5). Die Planungen basieren auf den Vorstellungen, hier einen Ferien- und Freizeitpark mit kulturellem Anspruch, außergewöhnlichen Strukturen und Aktivitäten einzurichten. Das Projektgebiet umfasst den Nordholzer See, den Industrieweg, die ehemalige Peilstelle und Ackerland westlich der ehemaligen Peilstelle, das in der südlichen Hälfte zurzeit dem Sandabbau dient. Der nördliche Bereich des Ackerlandes wurde in einem wasserrechtlichen Verfahren auf die Ausdehnung des Sandabbaus vorbereitet. Durch diesen Sandabbau entstehen weitere Stillgewässer, die in Verbindung mit dem bereits bestehenden Baggersee eine ideale Voraussetzung für die Einrichtung eines naturorientierten Erholungsgebietes bietet. Es ist hier geplant, neben der Sicherung vorhandener hochwertiger Naturfreiräume, eine verträgliche Freizeit-Infrastruktur zu entwickeln und mit neu zu errichtenden Ferienunterkünften im Rahmen einer Gesamtkonzeption einen zentralen Erholungsschwerpunkt in Nordholz zu etablieren. Hierbei sollen unterschiedlichste, auch nicht unbedingt gängige Nutzungseinheiten integriert werden. Das Projektgebiet umfasst im Nordosten unter anderem eine ca. 10 ha große bewaldete Fläche, eine ca. 3,1 ha große Sandabbaufläche, die in der südlichen Hälfte im Vorgriff als Ersatz-Laichgewässer vor der Inanspruchnahme der im südlichen Planbereich gelegene Habitate bereits ausgebildet wurde, und ca. 2,5 ha Fläche für die Landwirtschaft. In der südwestlich anschließenden ca. 18,4 ha großen Fläche haben sich partiell besonders schützenswerte Biotope gebildet. Diese Fläche beinhaltet einen nicht genau definierten Bereich für den ehemaligen Sandabbau (heutige Wasserfläche). Die Gemeinde Wurster Nordseeküste hat bereits mit der 9. Änderung des Teil- Flächennutzungsplanes (Beschluss vom 15. Juni 2017) die notwendige planerische Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Hartsteinwerk“ Teilbereich B, Nordholz geschaffen. Der geplante Ferien- und Freizeitpark soll auf einen Ganzjahresbetrieb ausgelegt werden. Angestrebte Zielgruppen sind Besucher aus der gesamten Bundesrepublik. Die Ferienhäuser sollen ganzjährig einem ständig wechselnden Personenkreis zur touristischen Nutzung vermietet werden. Innerhalb der Teilbereiche können Wohnungen für Betriebsinhaber und über eine an Funktionen, wie z. B. Beaufsichtigung oder allgemeine Sicherung der gesamten Anlage gebundene Wohnnutzung auch eine willkommene Belebung der Einrichtungen bieten. Entsprechend dem städtebaulichen Konzept kann ein Ferien- und Freizeitpark mit ca. 30 Ferienhäusern, einer Hotelanlage mit Fitness-/Wellnessbereich, einer Gastronomie, Seite 4 von 51
ARCHITEKT + STADTPLANER • DIPL.-ING. RAYMUND REISDORFF • KLEINE HARDEWIEK 12 • 27472 CUXHAVEN • TELEFON 04721 - 37738 • FAX 04721 – 32962 • reisdorff@afac.de Tagungs-/Seminarzentrum und einem dazugehörigem Informations-/Veranstaltungs- zentrum entstehen. Diese Dichte an Einrichtungen ist erforderlich um einen solchen Park wirtschaftlich betreiben zu können. Der vorliegende Bebauungsplan dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der baulichen und sonstigen Vorhaben. 2 LAGE DES PLANGEBIETES Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Wurster Nordseeküste, Nordholz, nördlich des mit überplanten Industrieweges. Als Ergänzung zum Bebauungsplan Nr. 35, Teilbereich A, der die westliche Hälfte des Baggersees überplant hatte, soll dieser Bebauungsplan Nr. 35, Teilbereich B, den östlichen Anteil der Seefläche mit den zugehörigen Freiflächen mit Böschungen bis hin zur bestehenden Geflügelzuchtanlage im Osten planungsrechtlich regeln. Die nördliche Gebietsgrenze dieses Bereiches wird durch die Böschung des ehemaligen Sandabbaus mit dem zugehörigen Grenzabstandsstreifen gekennzeichnet. Abb.1 Planbereich B-Plan Nr. 35 Teilbereich B Mit einbezogen ist das Areal der ehemaligen militärischen Peilstelle, im Osten begrenzt durch den Straßenzug Peilstelle, im Süden durch das Gelände der dort bestehenden Geflügelzuchtanlage, im Westen durch die neue Böschung incl. Sicherheitsstreifen des Seite 5 von 51
ARCHITEKT + STADTPLANER • DIPL.-ING. RAYMUND REISDORFF • KLEINE HARDEWIEK 12 • 27472 CUXHAVEN • TELEFON 04721 - 37738 • FAX 04721 – 32962 • reisdorff@afac.de derzeitigen Sandabbaus, im Norden durch eine imaginäre parallele Linie 25 m südlich der Südgrenze der Wohnbaugrundstücke östlich der Bahnlinie. Der Planbereich besteht im Bereich See aus den Flurstücken 385/6 teilweise (östlicher i.M. 110 m breiter Streifen), 7, 93/8, 9/1, 9/2, 14/4 teilweise (westlicher i.M. 46 m breiter Streifen, der in der Kartengrundlage und im Flächennutzungsplan durch eine eingetragene Nutzungsgrenze markiert ist und per eingetragener Baulast dem Investor unbefristet zur Verfügung steht), im Bereich Kleine Lieth aus den Flurstücken 97/4 und 97/28. Eine Teilfläche in der Nordwestecke des Bebauungsplanes Nr. 3 „Nordholz-Siedlung (Peilstelle)“ wird im Bereich des Bahnübergangs in diesem Zuge neu mit überplant. Die Entfernung der südlich gelegenen Anlagen des Planbereiches zum Bahnhof Nordholz beträgt ca. 900 m. Der nächste Autobahnanschluss an die BAB 27 ist die Anschlussstelle Nordholz, die ca. 6 km entfernt liegt. Die Bundesstraße L 135 (ehemals B 6) liegt in etwa 300 m östlich des Planbereichs. 3 VORGABEN ÜBERGEORDNETER PLANUNGEN 3.1 Regionale Raumordnung Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP 2012) sieht für das Grundzentrum Nordholz in Ortslage neben den Schwerpunktaufgaben der Sicherung und Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten die besondere Entwicklungsaufgabe Erholung vor. Die verkehrsgünstige Lage zum überörtlichen Straßenverkehrsnetz und die Bahnanbindung, sowie die Anbindung an den Sportflugplatz begünstigen diese Entwicklungsaufgabe. Das Plangebiet ist im Südbereich als Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft definiert und der nördliche Teil gliedert sich in das Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung (Sand) und Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft. Die vorliegende Planung nimmt diese Ziele auf und entwickelt eine verträgliche Nutzungsvielfalt. Abb. 2 Auszug aus dem Regionalen Raumordnungsplan 3.2 Flächennutzungsplan Der Teilflächennutzungsplan (9. Änderung) stellt für den Planbereich als Art der Nutzungen Sonderbauflächen mit vier unterschiedlichen Zweckbestimmungen (S1= Fremdenbeherbergung: Hotel, Ferienhäuser, Gastronomie, Fortbildungs- einrichtung; S2= nach dem Sandabbau Ferienhäuser, Fortbildungseinrichtungen; S3= Ferienhaus, Verwaltung mit Ver- und Entsorgungseinrichtungen; S4= Fremden- Seite 6 von 51
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ARCHITEKT + STADTPLANER • DIPL.-ING. RAYMUND REISDORFF • KLEINE HARDEWIEK 12 • 27472 CUXHAVEN • TELEFON 04721 - 37738 • FAX 04721 – 32962 • reisdorff@afac.de Bereich der Festsetzung des betroffenen Teilstückes des Sichtdreieckes für den Bahn- übergang, das nachrichtlich mit übernommen wird, ist die nördliche Erschließung des Plangebietes vorgesehen. Der betroffene Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 wird mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes Nr. 35, Teilbereich B, Nordholz, unwirksam. Der Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbegebiet an der B 6“ tangiert das Plangebiet ausschließlich an der südöstlichen Waldecke mit der trennenden Straßenführung „Peilstelle“. Eine gegenseitige negative Beeinflussung ist hier nicht zu erwarten. Abb. 4 Angrenzende Bauleitplanungen und Planbereich B-Plan Nr. 35 „Hartsteinwerk“ Teilbereich B, Nordholz 3.4 Schutzgebiete und –objekte Gesetzlich geschützte Biotope befinden sich im Süden des Plangebietes. Im Rahmen des Planfeststellungsantrages zur Herstellung eines Stillgewässers mit Liegestrand und Bootssteg- anlage am bestehenden Baggersee wurde Bebauungsplan Nr. 35 „Hartsteinwerk“, Teilbereich B, Nordholz als Vorbereitung für diesen Bebauungsplan eine Umweltprüfung (IDN 2008) erstellt. Dem vorausgegangen sind eine Biotopkartierung sowie eine faunistische Erfassung der dort vorkommenden Arten mit Fachbeitrag zur Kreuzkröte. Eine neue Erfassung (2014/15) ist Grundlage für die spezielle artenschutz- rechtliche Prüfung und für die aktuelle Neu- Abb. 5 Geschützte Biotope fassung der Umweltprüfung vom 01. Februar 2017 (IDN). Seite 8 von 51
ARCHITEKT + STADTPLANER • DIPL.-ING. RAYMUND REISDORFF • KLEINE HARDEWIEK 12 • 27472 CUXHAVEN • TELEFON 04721 - 37738 • FAX 04721 – 32962 • reisdorff@afac.de Im Katalog der Schutzgebiete des Landkreises Cuxhaven ist rund um den bestehenden Baggersee ein „freizuhaltender Bereich an Gewässern und Uferzonen“ kartiert. In den vorgenannten Untersuchungen wurde der östliche Teil des Baggersees in dieser Hinsicht differenziert betrachtet und neu bewertet. Insofern ist die pauschale Darstellung des Ringes um den See in der südöstlichen Ecke aufgebrochen worden. Die besonders geschützten Biotope GB 2217-061 und GB 2217-064 werden nachrichtlich übernommen und in der Planzeichnung zusätzlich mit der Randsignatur für Umgrenzungen von Schutzgebieten und Schutzobjekten im Sinne des Naturschutzrechts umrahmt. 4 STÄDTEBAULICHE RAHMENBEDINGUNGEN 4.1 Nutzung Im nördlichen Planbereich (um die ehemalige Peilstelle) sind derzeitig unterschiedliche Nutzungen vertreten. Der überwiegende Teil, ca. 10 ha, besteht aus einem Mischwald, in dem das Gebäude mit Nebenanlage der Peilstelle heute zu Wohnzwecken genutzt wird. Angrenzend an die Nordostecke des Waldes an der Peilstelle befindet sich ein Kinderspielplatz. Nachdem der etwa 3,1 ha umfassende westliche Sandabbaubereich im Vorgriff auf diesen Bebauungsplan für Kompensationsmaßnahmen in Anspruch genommen wurde, blieb vorerst der für den weiteren Sandabbau vorgesehene, ALLGEMEINES WOHNEN LANDWIRTSCHAFT WALD LANDWIRTSCHAFT SAND- ABBAU WALD PEILSTELLE LANDWIRTSCHAFT DB ERSATZ-LAICH WALD GEWÄSSER UFERSCHUTZZONE WALD BIOTOP GE BIOTOP GEFLÜGELZUCHT BAGGERSEE BIOTOP BIOTOP WA SO MI BIOTOP UFERSCHUTZZONE ALLGEMEINES WOHNEN Abb. 6 Derzeitige Nutzungen Seite 9 von 51
ARCHITEKT + STADTPLANER • DIPL.-ING. RAYMUND REISDORFF • KLEINE HARDEWIEK 12 • 27472 CUXHAVEN • TELEFON 04721 - 37738 • FAX 04721 – 32962 • reisdorff@afac.de nördlich hiervon gelegene Teil mit ca. 2,5 ha dem intensiven Ackerbau noch erhalten. Dieser Teil wird nach der inzwischen erteilten Sandabbaugenehmigung kurzfristig ebenfalls für die Gewinnung von Sand und Kies in Anspruch genommen. Landwirtschaftlich intensive Nutzung findet auf den westlich dieses Bereiches gelegenen Flächen statt. Im Norden grenzt das Allgemeine Wohngebiet am Nordholzer Weg „Nordholz-Siedlung“ an. Die Ostgrenze bildet der Straßenzug Peilstelle über den hinweg sich der Waldbestand in einem Streifen von ca. 40 m fortsetzt und dann in landwirtschaftlich genutzte Flächen übergeht. Der Südostzipfel dieses Bereiches tangiert indirekt über die Straße Peilstelle hinweg das Gewerbegebiet an der B 6 (heute L 135). Im Süden dieses Planbereiches grenzen einige Geflügelställe der dort ansässigen Tierzucht an den Waldbereich an. Der südliche Planbereich liegt derzeit brach. Die Uferbereiche werden begleitet durch einen nur einem beschränkten Personenkreis zugänglichen Wanderweg. Im Flachwasserbereich des Baggersees und in den angrenzenden Arealen haben sich im Laufe der Jahre hochwertige Biotope gebildet und geschützte Arten angesiedelt. Die östliche Nutzung dieses Planbereiches bildet die erwähnte Geflügelzucht mit ihren Ställen (s. Begründung Teil II - Umweltbericht 3.9 unter Vorbelastung, 2. Absatz). Im Süden begrenzt der Industrieweg das Gelände, an dessen Südseite ein als Allgemeines Wohngebiet einzustufender Bereich angesiedelt ist. Im Westen setzen sich die Wasserfläche und die Uferbereiche mit weiteren schützenswerten Abschnitten in den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 35 „Hartsteinwerk“ Teilbereich A fort. Im Norden schließt sich der Kreis mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung. 4.2 Verkehr Für das Plangebiet sind Anbindungsmöglichkeiten an das klassifizierte Straßennetz, an den Bus-Linienverkehr (Haltestellen ca. 500 – 600 m) und an das Bahnnetz (Bahnhof Nordholz ca. 1.000 m) gegeben (Bestand). Der nächste Autobahnanschluss an die BAB 27 ist die ca. 6 km südöstlich des Plangebietes gelegene Anschlussstelle Nordholz. Die übergeordnete Anbindung erfolgt über die Landesstraße L 135. Die ehemalige Bundesstraße (B 6) L 135 liegt in etwa 300 m östlich des Planbereichs. Die unmittelbare Erschließung teilt sich auf in 3 voneinander unabhängige Zufahrten mit entsprechendem Stellplatzangebot über: 1. das Ostende des Industrieweges im Südosten des Planbereiches, 2. den Straßenzug Peilstelle im Norden des angrenzenden Gewerbegebietes und 3. über den Nordholzer Weg unmittelbar östlich des Bahnübergangs. Auf diese Anbindungen verteilt sich auch das lediglich zu Ausflügen zu erwartende unerheblich steigende, und damit für die verkehrstechnische Betrachtung weitgehend zu vernachlässigende Aufkommen an Fahrradverkehr. Für den geplanten Ferienpark wird für insgesamt 60 Nutzeinheiten eine zu erwartende Motorisierung von 1 Pkw/Einheit vorausgesetzt. Die Planung basiert auf der Seite 10 von 51
ARCHITEKT + STADTPLANER • DIPL.-ING. RAYMUND REISDORFF • KLEINE HARDEWIEK 12 • 27472 CUXHAVEN • TELEFON 04721 - 37738 • FAX 04721 – 32962 • reisdorff@afac.de angestrebten lockeren Bebauung mit max. 36 Ferienwohnungen/Ferienhäusern incl. Betreiber-, Aufseher-, Verwalter- und Hausmeisterhaus/-wohnung. Darüber hinaus lösen das Seminarzentrum (geplant für 16 erwartete Teilnehmer), die Verwaltung (4 Mit- arbeiter) und das Baumhotel (4 Gäste) insgesamt etwa 24 Pkw-Stellplätze aus. Diese insgesamt 60 Pkw werden voraussichtlich im Schnitt mit 2 Zu- und 2 Abfahrten pro Tag für die tägliche Versorgung und Ausflüge bewegt werden. Die Gastronomie/Bootsbewirtschaftung wird wegen der überwiegend lokalen Bedeutung insgesamt mit einem temporären, meist zeitversetzten Stellplatzbedarf wetterunabhängig für bis zu maximal 320 Personen (Gäste und Personal) von 40 Stück gemäß Tabelle „notwendige Einstellplätze“ Ziff. 6.1 § 47 NBauO zu rechnen sein. Auch hier ist mit einem Schnitt von 2 Zu- und 2 Abfahrten zu rechnen. Der Hotelbetrieb hat den errechneten Stellplatzbedarf für den internen Bedarf in Eigenverantwortung und auf dem eigenen Baugrund zu realisieren. Gerechnet wird mit 50 – 60 Hotelbetten in 25 Zimmern, also mit 30 benötigten Stellplätzen und folglich auch 30 einfachen Zu- und Abfahrten pro Tag incl. Personal. Der Hauptanreisetag wird in der Regel der Freitag oder der Samstag sein. Das maximale Verkehrsaufkommen stellt sich an einem Wechseltag ein, im ungünstigsten Fall können alle Unterkünfte gleichzeitig neu belegt werden. Der An-/Abreiseverkehr ist nicht gesondert anzusetzen, da durch diesen der allgemein berechnete Verkehr aus der Wohnnutzung und der Hotelnutzung 1 : 1 ersetzt wird. Darüber hinaus ist allerdings mit einem Andienverkehr mit max. 8 Lieferwagen/ 2 Lkw pro Tag je Richtung zu rechnen. Zur folgenden Berechnung ist von den ungünstigsten, d.h. maximalen Verkehrsverhältnissen auszugehen, indem angenommen wird, dass alle Einheiten an einem Tag neu belegt werden. Aus den Vorgaben und zusätzlichen Annahmen wird folgendes Verkehrsaufkommen (kein zentraler Anlaufpunkt) prognostiziert: 1. tägl. Grundbewegung: 60 x 1 Pkw je Unterkunft = 60 Kfz je Tag und Richtung 2. Verkehrsaufkommen aus Ausflügen, Besorgungen etc.: 60 Kfz je Tag und Richtung 3. Aufkommen aus Hotelbetrieb, Dienstfahrten etc.: 30 Kfz je Tag und Richtung 4. Andienverkehr (1/5 Schwerverkehr) 10 Kfz je Tag und Richtung 5. Tagesgäste, vorwiegend an Sonnentagen, bis max. 40 Kfz je Tag und Richtung Daraus ergibt sich folgende durchschnittliche Spreizung vom Normalaufkommen: 2 x 60 + 30 + 10 = 160 Kfz je Tag/ Richtung = 320 Bewegungen bis an Sonnentagen: 160 + 40 = 200 Kfz je Tag/Richtung = 400 Bewegungen Die Verteilung im umliegenden Straßennetz wird für den Maximaltag (An-/ Abreisetag) nach den Haupteinzugsbereichen des Ferienparkes vorgenommen. Ein wesentlicher Anteil der Gäste wird über die Autobahn A 27 anreisen. Die regelmäßig im Durchschnitt zu erwartende aus dem Ferienpark resultierende zusätzlich zum bisherigen Kraftverkehrsaufkommen entstehende Verkehrsverteilung (ohne Tagesgäste = 80 % vom Maximum von 400 Bewegungen) wird in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Seite 11 von 51
ARCHITEKT + STADTPLANER • DIPL.-ING. RAYMUND REISDORFF • KLEINE HARDEWIEK 12 • 27472 CUXHAVEN • TELEFON 04721 - 37738 • FAX 04721 – 32962 • reisdorff@afac.de Die Durchschnittsbelastung für den Ferien- und Freizeitpark liegt bei ca. 320 Kfz/d mit einem Schwerverkehrsanteil von > 2 %. Für die Anbindungsstrecke L 135 wird erwartet, dass ca. 20 % (62 Kfz/d) nach Norden und 77,5 % (248 Kfz/d) nach Süden orientiert sind. PROGNOSE ZUSÄTZLICHER KFZ-VERKEHR P Industrieweg–Peilstelle (Str.) 210 Kfz/d P Peilstelle–Peilstelle (Str.) 60 Kfz/d P Bahnübergang–Peilstelle 40 Kfz/d Peilstelle-Industrieweg 100 Kfz/d Knotenpunkt L 135-Peilstelle 310 Kfz/d P Peilstelle – Bahnübergang 10 Kfz/d P Bahnübergang-Oxstedt 10 Kfz/d L 135 Richtung Cuxhaven 62 Kfz/d L 135 bis Abzweig K 68 248 Kfz/d K 68 Richtung Deichsende 18 Kfz/d Abzw. K 68-Kreisverkehr K 14 230 Kfz/d Kreisel Richtung A 27 200 Kfz/d A 27 Richtung Bremen 150 Kfz/d A 27 Richtung Hamburg 45 Kfz/d Anschluss A 27 – Wanhöden 5 Kfz/d L 135 Richtung Bremerhaven 25 Kfz/d K 14 Richtung Spieka 5 Kfz/d Abb. 7 Durch die Planung ausgelöstes normales Kraftverkehrsaufkommen und Verteilung der Verkehrsströme Über das Planungsgebiet hinaus ist neben der L 135 die K 14 in Richtung Osten bis zum Autobahnanschluss A 27 mit 200 Kfz/d (62,5 %) am stärksten frequentiert. Über diese Achse werden die Verkehrsströme (ca. 150 Kfz/d – 47 %) in Richtung Bremen abgewickelt. Die Einzugsbereiche Hamburg und Schleswig-Holstein etc. (45 Kfz/d – 14 %) werden über die A 27 in entgegengesetzter Richtung erschlossen. Die zu erwartende zusätzliche Belastung des am stärksten betroffenen Knotenpunktes L 135 / Peilstelle ist mit 310 Abbiegemanövern und 210 Einfahrten in die Landesstraße anzusetzen. Realistisch betrachtet, bedeutet das maximal alle 1,6 Minuten je eine Einfahrt oder ein Abbiegen. Damit wird gegenüber dem heute vorhandenen, mittelstarken Kraftfahrverkehr eine leicht spürbare Veränderung stattfinden. Dabei ist der An- und Abreiseverkehr der Marinefliegergeschwader am Freitagmittag berücksichtigt. Die normale An- und Abreise für die Gäste des Ferienparks Nordholz wird samstags stattfinden. Seite 12 von 51
ARCHITEKT + STADTPLANER • DIPL.-ING. RAYMUND REISDORFF • KLEINE HARDEWIEK 12 • 27472 CUXHAVEN • TELEFON 04721 - 37738 • FAX 04721 – 32962 • reisdorff@afac.de 138 Stellplätze nehmen bedarfsgerecht gut den ruhenden Verkehr auf. 13 Stellplätze befinden sich in Nähe des nordwestlich des Plangebietes gelegenen Bahnüber- ganges, 26 sind der ehemaligen Peilstelle zugeordnet, 34 der Hotelanlage und 65 PKW- sowie 4 Busstellplätze liegen in der Südostecke des Gebietes am Industrieweg. 4.3 Umweltrelevante Belange Im Rahmen der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 35 „Hartsteinwerk“ Teilbereich A, Nordholz wurden schalltechnische Untersuchungen durchgeführt. Die Untersuchung begutachtete das Gebiet unmittelbar östlich der Bahnlinie im Baggerseeareal. Da der Bebauungsplan Nr. 35 „Hartsteinwerk“ Teilbereich B, Nordholz keine relevante Nutzung entlang der Bahnlinie beinhaltet, die näher an dieser gelegen ist als die Wohnnutzung des Teilbereichs A und außerdem die nächste vorgesehene Nutzungseinheit hinter der Westböschung des künftigen Stillgewässers > 6 m tiefer als das umgebende Gelände hinter einem i.M. 50 m breiten Waldstreifen im Schallschatten der Bahn liegt, können die Aussagen des Gutachtens „Zech“ auszugsweise als ausreichend für die auf das Plangebiet wirkenden Schallimmissionen für den vorliegenden Plan betrachtet werden. Diese Untersuchung hatte ergeben, dass im Westen des Bebauungsplanes durch Schienenverkehrslärm und Gewerbelärm keine unzulässigen Geräuschimmissionen zu erwarten sind. Die Ermittlung der Lärmsituation wurde auf das seinerzeit geplante Allgemeine Wohngebiet bezogen. Im Ergebnis sind die nach den geforderten Wärmeschutz zu erstellenden Fassaden ausreichend, den Schienenverkehrslärm wirkungsvoll abzuwehren. Eine weitere Kernaussage des Gutachtens ist, dass keine Bedenken gegen die Ausweisung von Flächen als Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet und Sondergebiet bestehen. Demnach sind auch die vom Kfz-Verkehr ausgehenden Geräuschpegel im Toleranzbereich innerhalb der zulässigen Grenzwerte, die unter anderem auch für Reine Wohngebiete gelten, nach der 16. BImSchV von tags 59 dB(A) und nachts 49 dB(A) angesiedelt. Es wird erwartet, dass der Zu- und Abgangsverkehr im Plangebiet maßvoll zunimmt, aber die sensibleren Nutzungen, wie die Allgemeinen Wohngebiete an Nordholzer Weg und östlichem Industrieweg wenig beeinträchtigt. Im Knotenpunkt der Einmündung Peilstelle in die L 135 entsteht die höchste Konzentration Kfz-Geräusch-Belastung aus dem Plangebiet. Hier vermischt sich der neu indizierte Verkehr mit dem bestehenden erheblich intensiveren Kfz- Verkehr zügig im Abfluss Richtung Bremerhaven und Cuxhaven über die L 135. Mit einer wesentlichen Änderung in Art und Umfang des Verkehrsabflusses und einer damit verbundenen Beeinträchtigung weiterer Ortsteile ist nicht zu rechnen. Die unmittelbare Ortsrandlage des genannten Knotenpunktes Richtung Cuxhaven und die Gemengelage unterschiedlicher Nutzungen in Richtung Bremerhaven lassen eine verhältnismäßig geringe, verträgliche Zunahme der Belastung erwarten. Seite 13 von 51
ARCHITEKT + STADTPLANER • DIPL.-ING. RAYMUND REISDORFF • KLEINE HARDEWIEK 12 • 27472 CUXHAVEN • TELEFON 04721 - 37738 • FAX 04721 – 32962 • reisdorff@afac.de Durch Geschwindigkeitsbeschränkung im Industrieweg und ggf. durch weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen soll verkehrsverträglich der möglichen Zunahme an Lärmimmissionen entgegengesteuert werden. Eine wirksame Unter- brechung im Fahrbahnverlauf durch Ausweisung einer Einbahnstraße von West nach Ost bis zum Ahornweg mit einem Fahrbahnende unmittelbarer östlich des Ahornweges wären dabei zielführend. Der Rest des Industrieweges bleibt als Erschließung der hier gelegenen Parkplätze als Gegenverkehr-Straße erhalten. Diese Maßnahme hält jeden Durchgangsverkehr aus dem Industrieweg fern. Gewerbegeräuschimmissionen im Plangebiet Durch die Gaststättenbetriebe, das Seminarzentrum, das Hotel (incl. Freiflächen- bewirtschaftung sowie Fahr- und Parkverkehr) werden aufgrund deren minimaler Frequenz im Plangebiet keine den heutigen Zustand überschreitenden Beurteilungs- pegel verursacht, die die Immissionsrichtwerte der oben genannten 16. BImSchV während der Tageszeit und der lautesten Nachtstunde zusätzlich belasten könnten. Parkgeräuschimmissionen im Ferienhausgebiet und an der Bestandsbebauung Durch die Nutzung der aus dem eigentlichen Nutzungsbereichen herausgehaltenen Parkplätze werden an der künftigen Bebauung und im gesamten Ferienhausgebiet keine Beurteilungspegel verursacht, die die Immissionsrichtwerte der 16. BImSchV von 59 dB (A) während der Tageszeit überschreiten. Während der Nachtzeit ist von einer sehr geringen Frequentierung des Parkplatzes auszugehen. Zum Schutz vor Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der Nachtzeit von 49 dB(A) um 20 dB und mehr durch vereinzelte kurzzeitige Schallereignisse (Motorstart, Türenschlagen, Kofferraumschließen) sind Mindestabstände zwischen dem nächstgelegenen Stellplatz und der schutzwürdigen Bebauung eingehalten. Geräuschemissionen aus dem Flugverkehr Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Einflussbereich des militärischen Flughafens Nordholz und des Zivilflugplatzes Spieka-Nordholz. Belastungen und Bewertungen wurden von der Avia Consult aus Strausberg ermittelt, untersucht und zusammengefasst. Im Messpunkt 27 „B-Plangebiet Am Seepark“ wurden lt. Anlage 2, Tabelle 2 Pegel aus der Gesamtbewegung militärischer und ziviler Start- und Landeereignisse gemessen und bewertet. Die nach dem Fluglärmgesetz für bestehende Flugplätze festgesetzten unteren Lärmgrenzen von tags 60 dB für die Tagschutzzone 2 und 50 dB nachts für die Nachtschutzzone 2 werden mit 56,9 dB(A) tags und 45,98 dB(A) deutlich unterschritten. Im Gutachten wurde für 2015 eine Abweichung von +0,02 dB tags und nachts ein unveränderter Wert prognostiziert. Daraus ergibt sich, dass das Plangebiet außerhalb der möglichen Lärmschutzzonen für den Flugverkehr liegt. Ein neueres Fluglärmgutachten der AVIA Consult im Vergleich des Bestandes 2016 mit der Prognose auf 2030 zur Einrichtung des Helispots im MFG bewertet im gleichen Seite 14 von 51
ARCHITEKT + STADTPLANER • DIPL.-ING. RAYMUND REISDORFF • KLEINE HARDEWIEK 12 • 27472 CUXHAVEN • TELEFON 04721 - 37738 • FAX 04721 – 32962 • reisdorff@afac.de Messpunkt tagsüber eine deutlich reduzierte Gesamtquell-Immission 46,6 dB(A) in 2016 mit Tendenz zu 47,7 dB(A) 2030 (Tabelle 8). Für die adäquaten Nachtzeiträume 2016 wurden 38,2 dB(A) und 38,5 dB(A) für 2030 genannt (Tabelle 11). Zur Bewertung militärischer Flugplätze gelten für Dauerschallpegel die Grenzwerte: Tag-Schutzzone 1=68 dB(A), Tag-Schutzzone 2 = 63 dB(A) und Nachtschutzzone = 55 dB(A). (maximal 6 x 57 dB(A)) Kurzzeitige extreme Schallereignisse wurden 2016 gemessen und für 2030 tagsüber gleichbleibend prognostiziert mit 96,6 dB(A) (Tabelle 14). Für den Nachtzeitraum sind 2016 festgestellt worden 77,5 dB(A) und 79,6 dB(A) für 2030 vorausgesagt. Diese Ereignisse sind nicht vermeidbar oder außergewöhnlich und liegen im Durchschnitt beim Flugbetrieb von Strahlflugzeugen auch weit über den unmittelbaren Bereich des Flugplatzes hinaus. Ähnliche Werte wurden in Cuxhaven und Otterndorf gemessen. Für die in Kenntnis dieses Sachverhaltes errichteten baulichen Anlagen können gegen die Bundeswehr keinerlei Abwehr- und Entschädigungsansprüche wegen der nicht auszuschließenden Lärmimmissionen geltend gemacht werden! Sonstige Geräuschimmissionen im Ferienhausgebiet Bei der Beurteilung der durch den künftigen Strandbetrieb in der Südostecke und der sehr geringen Liegewiesennutzung im Norden des künftigen Stillgewässers verursachten Geräuschimmissionen wird zwischen einer regulären Beurteilung und einer Beurteilung mit seltenen Ereignissen mit erhöhten Immissionsrichtwerten ausgegangen. Auf Grundlage der zu erwartenden Besucherzahl während eines „Extremsommers“ im und unter Berücksichtigung eines Mindestabstandes von 30 m zwischen Liegewiese und Grundstücksgrenzen der bestehenden über 5 m höher gelegenen Bebauung des Industrieweges im Süden und im Norden die des Nordholzer Weges (Allgemeines Wohngebiet) werden während des immissions- kritischen Beurteilungszeitraumes zwischen 13 und 15 Uhr an Sonn- und Feiertagen keine Beurteilungspegel verursacht, die die zulässigen Immissionsrichtwerte an der bestehenden schutzwürdigen Bebauung überschreiten könnten. Während der Nachtzeit wird die Nutzung des Liegestrandes eingestellt. An der geplanten Ferienhausbebauung und der Hotelanlage in unmittelbare Nähe des Liegestrandes werden die Immissionsrichtwerte vermutlich zum Teil temporär gering überschritten. Dies kann aber vernachlässigt werden, da diese als Einzelereignisse zu kategorisierenden Geräuschemissionen sind und überdies in der Regel von den diesen Bereich nutzenden Bewohnern selbst ausgelöst werden. 5 STÄDTEBAULICHE PLANUNGSZIELE Mit den gewonnenen Erkenntnissen der durchgeführten Bestandsaufnahme und –analyse wurden für das Plangebiet folgende städtebauliche Leitziele definiert: • Errichtung eines ökologisch betonten Ferienparks mit vielfältigen, teils unkonventionellen Nutzungsbereichen, Seite 15 von 51
ARCHITEKT + STADTPLANER • DIPL.-ING. RAYMUND REISDORFF • KLEINE HARDEWIEK 12 • 27472 CUXHAVEN • TELEFON 04721 - 37738 • FAX 04721 – 32962 • reisdorff@afac.de • Festsetzung eines Rundwanderweges mit Aktivitäts- und Beobachtungsstationen, mit der Option der Ausbildung als Lehr- und Kulturpfad • Funktionsgerechter und behutsamer Ausbau von notwendigen internen Erschließungswegen, • Herstellung dreier Parkplätze außerhalb der Ferienhausnutzungen, • behutsame Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild, • Festsetzung und Erhaltung eines umfangreichen Grünanteils im Plangebiet, • Festsetzung von Stillgewässern, je mit Schutz- oder/und Nutzungsfunktionen, • deutliche Gliederung unterschiedlicher Nutzungsbereiche, • Gestaltung eines attraktiven naturnahen Parks im gesamten Planbereich mit Rücksicht auf bestehende und neu zu schaffende Schutzbereiche mit Ausbildung einer am Bestand ausgerichteten konsequenten Grüncharakteristik, • Verknüpfung der Landschaftselemente mit den Siedlungsbereichen, • Sicherung und behutsame Mitnutzung der angrenzenden forstwirtschaftlichen Nutzflächen. 6 GRUNDZÜGE DER PLANUNG Die Erkenntnisse der Bestandsaufnahmen und Analysen in den einzelnen Themen- bereichen und aus der Vermessung führten nach etlichen Untersuchungen von Alternativentwürfen zur nachfolgenden städtebauliche Entwurfsvariante. In Abstimmung mit der Gemeinde Wurster Nordseeküste, den Fachbereichen des Landkreises Cuxhaven und den verschiedenen Fachplanern wurde der im folgenden beschriebene Entwurf ausgearbeitet, der versucht, durch ihre konsequente Ausnutzung der Topographie und der Bestände, eine Einbindung der Nutzeinheiten in das Landschaftsbild zu gewährleisten. 6.1 Städtebauliches Konzept Das Konzept sieht die Entstehung eines als Sondergebiet festgesetztes Gebiet für Fremdenbeherbergung und Ferienhausgebiete mit der Erstellung von maximal 4 kleinen Waldhäusern, 6 bis 9 Uferhäusern auf Pfahlgründung am Stillgewässer Nord, bis zu 15 Einzelhäusern, einem Ferienseminar- und Tagungszentrum, einer Hotelanlage mit Informationszentrum und Fitness-/Wellnesseinrichtung, einem Wald-Baumhotel, einem Tipidorf, einer separaten Gastronomie mit Innen- und Außenbewirtschaftung, einer Steganlage mit Gastronomieboot und einem Strandbereich mit Liegeflächen und Aufstellfläche für Sport-, Spielgerät und Bühne vor. Hierzu gehört die vorzeitige Renaturierung des ersten Sandabbaubereiches und dessen Ausbau zu einem Seite 16 von 51
ARCHITEKT + STADTPLANER • DIPL.-ING. RAYMUND REISDORFF • KLEINE HARDEWIEK 12 • 27472 CUXHAVEN • TELEFON 04721 - 37738 • FAX 04721 – 32962 • reisdorff@afac.de Ersatzlaichgewässer, das Anlegen eines zusätzlichen Stillgewässers, die Sicherung, Abrundung und Abgrenzung schützenswerter Bereiche des ehemaligen Baggersees und der Bau eines Wanderweges mit Stationen für Beobachtung und einer Station für Grillen, Räuchern oder Backen, und Standpunkte für Informations-, Kult- sowie Kulturexponate. Abschirmend zum bestehenden Geflügelzuchtbetrieb im Südosten wird in Funktion als Sicht- und Geräuschschutz eine Wallanlage mit Ausbildung als Dünenlandschaft die Wegeführung gliedern. Ein Stichweg mit Abgrenzung und Gestaltungsentwurf B-Plan Nr. 35 „Hartsteinweg“ Teilbereich B NORDHOLZER WEG P ALLGEMEINES WOHNEN SEMINARZENTRUM KINDERSPIELPLATZ BAHNLINIE PFAHLBAUTEN STILLGEWÄSSER WALDHÄUSER TIPIDORF LANDWIRTSCHAFT BAUMHOTEL EHEM. PEILSTELLE P ERSATZ-LAICHGEWÄSSER STEGANLAGE UNTERSTAND AUSSICHTSTURM GE SCHUTZGEBIET GEFLÜGELZUCHT ←B-Plan 35 Teilbereich A GRILLSTATION BAGGERSEE ERDHÄUSER GASTRONOMIEBOOT GASTRONOMIE FERIENHÄUSER GE STEGANLAGE STRAND P GERÄT FERIENANLAGE INDUSTRIEWEG HOTEL – INFO – WELLNESS ALLGEMEINES WOHNEN Abb. 8 Geplante Nutzungsbereiche (Gestaltungsentwurf zum B-Plan Nr. 35 „Hartsteinwerk“ Teilbereich B, Nordholz) Seite 17 von 51
ARCHITEKT + STADTPLANER • DIPL.-ING. RAYMUND REISDORFF • KLEINE HARDEWIEK 12 • 27472 CUXHAVEN • TELEFON 04721 - 37738 • FAX 04721 – 32962 • reisdorff@afac.de rollstuhlgerechtem Gefälle führt zu einer kleinen Plattform mit Umwehrung zur Tierbeobachtung in das bestehende und aufzuwertende Biotop. In der Nahtstelle zwischen Baggersee und dem geplanten Ersatzlaichgewässer wird der Wanderweg über eine Holzsteganlage, mit Umwehrung zum Schutz vor Betreten des Naturraums, geführt. Die Bebauung soll vorwiegend in Form von kleineren Einzelhäusern in kleinen Gruppen oder als Einzelobjekte erfolgen und somit dem Plangebiet einen aufgelockerten Bebauungscharakter vermitteln. Lediglich im Bereich der Hotelanlage, die den Übergang zu dem vorhanden Baubestand des Industrieweges markiert, sind maximal zwei Baukörper mit einer größeren Abmessung, einer bis zur Maximalausdehnung der offenen Bauweise mit 50 m möglich. Diese Baukörper ersetzen in ihrem Bereich die Böschung zum Baggersee hin und sind so festgesetzt, dass von der Straße her eine eingeschossige Bauweise erscheint, allerdings zum See hin ein bis zu maximal dreigeschossiges Bild ergibt, dessen unterster Geschosssockel großenteils unter Geländeniveau zu liegen kommt. Die innere Erschließung ist behutsam an die Vegetation und Landschaft angepasst und sieht ein System von nicht befestigten Gehwegen, die für den Krankentransport und die Feuerwehr befahrbar sein sollen, vor. Die Kraftfahrzeuge werden an den äußeren Enden dieser Wege auf Stellplatzanlagen abgefangen. Der südliche Parkplatz mit 65 Stellplätzen soll im Ostteil in die Wallanlage am Südende der Grundstücksgrenze zur östlich gelegenen Geflügelzuchtanlage eingebunden werden und erhält in Abschnitten somit eine begrünte Bedachung. In diesem Bereich soll auch die Bildung einer versteckten Sammelgarage ermöglicht werden. Auf dem Parkplatzgelände ist eine ausreichende Stellplatzreserve für Tagesgäste und vier Busse (bei künftig möglichem Bedarf auch Haltestelle für Linienbusse) enthalten. Die Einbindung in das Landschaftsbild kann einwandfrei gewährleistet werden. Es sollen die Häuser mehr oder weniger Blick auf den jeweiligen See erhalten – ein für den Investor entscheidendes Kriterium für die Umsetzung des Vorhabens. Der zentrale Haupteingangsbereich zum Gebiet wird unmittelbar im Norden des Parkplatzes am Industrieweg gelegt. Im Bereich des Hotels soll die Verwaltung mit Information und die Hotel-Restauration untergebracht werden. Die Schaffung eines Liegestrandbereiches am bestehenden Baggersee führt zu einer Neugestaltung dieses Uferbereichs, die in enger Abstimmung mit der Umweltbehörde erfolgt. Die Feriengäste können unmittelbar an drei optimal gewählten Schwerpunkten im Ferienhausbereich parken, so dass keine allzu weiten Fußwege erforderlich werden. Das Gebiet wird entsprechend der Vorgaben aus dem Umweltbericht nur teilbegrünt, um dem gegebenen Natur- und Landschaftscharakter durch Bereiche der natürlichen Selbstrenaturierung gerecht zu werden. Der Park wird, soweit zum Schutz und zur Sicherheit der Einrichtungen erforderlich, eingefriedet. Besucher und Anwohner aus der Umgebung können sich zu Seite 18 von 51
ARCHITEKT + STADTPLANER • DIPL.-ING. RAYMUND REISDORFF • KLEINE HARDEWIEK 12 • 27472 CUXHAVEN • TELEFON 04721 - 37738 • FAX 04721 – 32962 • reisdorff@afac.de vorgegebenen Zeiten nach Verständigung mit der Verwaltung der Anlage im Park frei bewegen und die Infrastrukturen nutzen. Auch Kinder können sich so im nach außen gesicherten Gelände aufhalten und bewegen. Interne Einfriedungen widersprächen dem offenen Charakter der Anlage und sind daher nicht erwünscht. 6.2 Verkehrliche Einbindung Die Anbindung des Plangebiets an die äußere Erschließung erfolgt mit maximal 400 Kfz-Bewegungen am Tag über die Landesstraße L 135 mit der Hauptanbindung des Südparkplatzes und des Hotelparkplatzes über den östlichen Industrieweg mit 290 Kfz-Bewegungen je Tag. Die weitere Erschließung erfolgt über den Nordholzer Weg und die Peilstelle mit maximal jeweils 45 bzw. 55 richtungsgebundene Kfz-Bewegungen zur L 135 hin, also insgesamt 100 Kfz-Bewegungen pro Tag. Besondere Lärmschutzmaßnahmen sind aufgrund des gemessen am bestehenden Verkehr der L 135 zu erwartenden geringen zusätzlichen Verkehrs nicht erforderlich. Die internen Fahr- und Gehwege werden als Privatstraßen und -wege vom Investor gebaut und unterhalten. Die Zulässigkeit der Kfz-Nutzung beschränkt sich auf die den Anliegern vorbehaltenen Parkplatzzufahrten. Die private Versorgungsstraße zum Badestrand steht nur dem Ver– und Entsorgungskraftverkehr zur Verfügung. Die internen befahrbaren Verkehrswege werden im Sinne einer Verkehrsberuhigung mit der Auflage Schrittverkehr (325-er Zone, Tempo 7 km/h) gestaltet. Hierzu gehört auch eine entsprechende Ausgestaltung mit verkehrsberuhigenden Einbauten. Der Übergang zwischen der privaten und öffentlichen Erschließung findet im Bereich der Einfahrten zum Gebiet des Ferien- und Freizeitparks statt. 6.3 Grünordnung Schwerpunkt der grünordnerischen Maßnahmen ist die Einbindung des Ferienparks in die Landschaft und der Schutz hochwertiger Biotope. Dabei gilt es, einen harmonischen, „fließenden“ Übergang der Bebauung zur angrenzenden Landschaft zu schaffen. Eine besondere planerische Beachtung erfährt der Erhalt ausgewählter Grün- und Biotopelemente. In Ergänzung zu erhaltender, zu optimierender und neu zu gestaltender Frei- und Grünflächen werden auch Begrünungsmaßnahmen in Bereichen des Bodenaufbruches im nördlichen Auskiesungsgelände vorgenommen. Die innere Begrünung durch Gehölze mindert die bereits bescheidene Dominanz der Baukörper weiter. Flankierend zu den grünordnerischen Maßnahmen werden örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung der Gebäude getroffen, die ebenfalls einen Beitrag zur Einbindung in das Landschafts- und Ortsbild leisten. Darüber hinaus bleiben die wichtigen Grünflächen und Biotope erhalten. Diese Frei- und Biotopflächen bilden das Rückgrat der Grünordnungskonzeption. Seite 19 von 51
ARCHITEKT + STADTPLANER • DIPL.-ING. RAYMUND REISDORFF • KLEINE HARDEWIEK 12 • 27472 CUXHAVEN • TELEFON 04721 - 37738 • FAX 04721 – 32962 • reisdorff@afac.de Weitere grünordnerische Maßnahmen wie Minimierung der Versiegelung, Oberflächengestaltung von Zufahrten und Stellplatzflächen erfüllen zusätzliche ökologische Funktionen. Eine Schonung der ökologisch sensiblen Bereiche wird auch sichergestellt durch die rücksichtsvolle Wegeführung über Holzstege mit Einfriedungen und bestehenden Pfaden und damit durch die naturverträgliche Besucherführung durch den Park. Auf der Grundlage der Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft (dargestellt im Fachbeitrag des Büros IDN, Oyten) sind folgende zentrale landespflegerische Ziele für das Plangebiet zu formulieren: • Erhalt und Mehrung der Misch- und Laubwaldbestände und Laubwaldinseln, • Erhaltung und Entwicklung strukturreicher Frei- und Biotopflächen, • Erhaltung des Ersatzlaichgewässers mit vorgelagertem Stillgewässer, • Entwicklung strukturreicher und naturnaher Gehölz- und Freiflächen insbesondere durch naturnahe Durchgrünung im Baugebiet mit Kleinstrukturen und mit dauerhaften Freiflächen. • Schalltechnische und optische Abschirmung der Geflügelställe durch Geländemodellierung, Verwallung und standorttypische Bepflanzung, • Umsetzung der vorgeschlagenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus dem wasserrechtlichen Antragsverfahren (siehe IDN 2019), konkretisiert durch den Katalog der Maßnahmen gemäß anliegendem Umweltbericht (IDN 2019). 7 PLANUNGS- UND BAUORDNUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Der Grundcharakter des Bebauungsplanes stützt sich auf der Idee, ein kreativ reichhaltiges Sortiment an unterschiedlichsten Arten der Ferienwohnnutzungen zu etablieren. Dazu erscheint die strukturstützende allgemeine Ausrichtung als Sondergebiet, speziell als Ferienhausgebiet, als das sinnvollste grundlegende Gerüst, um das sich die prägende Ausgestaltung herum ranken darf. 7.1 Art und Maß der baulichen Nutzung Im Bebauungsplangebiet werden als Arten der baulichen Nutzung Sondergebiete festgesetzt. Anlass hierzu ist die hauptsächliche, der Erholung dienenden Ausrichtung des Plangebietes. Die Grundlage für die hier entsprechende Sondergebietsfestsetzung „SO-Fer 1bis SO-Fer 4 Ferienhausgebiet“ bildet die Rahmenvorschrift des § 10 BauNVO. Ergänzend zu dieser Ausrichtung werden entsprechend § 11 (2) BauNVO weitere nutzungsverwandte folgend dezidierend beschriebene Sonstige Sondergebiete „SO-Fz1, SO-Fz2, SO1 bis SO9“ insbesondere als Gebiete für den Fremdenverkehr, Fremdenbeherbergung und für Ferienwohnen festgesetzt. Die der Ferien- und Seite 20 von 51
ARCHITEKT + STADTPLANER • DIPL.-ING. RAYMUND REISDORFF • KLEINE HARDEWIEK 12 • 27472 CUXHAVEN • TELEFON 04721 - 37738 • FAX 04721 – 32962 • reisdorff@afac.de Freizeitparkidee zugrundeliegenden weiteren verwandten und ergänzenden Nutzungen werden unter 7.2 im Einzelnen erläutert. Den Bezeichnungen der Sonstigen Sondergebiete schließen sich die Benennungen der Zweckbestimmung sowie die allgemein bzw. ausnahmsweise zulässigen Arten der Nutzung an. In Ergänzung hierzu wird für die Nutzungen in den Gebieten SO-Fer 3 (Seminarräume/Fortbildungseinrichtungen), SO-Fz 1 (Versorgung/Freizeitgestaltung) und SO 1 / SO-2 / SO 3 (Gastronomieboot/Gastronomie/Außengastronomie) in den entsprechenden textlichen Festsetzungen die Zweckbestimmung des für das Plangebiet zulässigen Störgrades „nicht wesentlich störend“ aufgenommen. Damit ergeben sich Maßstäbe und Grenzen für die Anwendbarkeit anderer Rechtsgrund- lagen wie etwa §§ 14 und 15 BauNVO oder § 31 BauGB. Weiterhin kann damit der Schutzanspruch des Plangebiets gegenüber „störenden“ Nachbarnutzungen abgeleitet werden. Die vorgesehene Gliederung im Nutzungskatalog „Sonstige Sondergebiete“ ist im Sinne einer großen Flexibilität an der geplanten Vielfältigkeit orientiert, die schnelle und unbürokratische Reaktionen auch auf unvorhersehbare Entwicklungen erlauben. Dieser Katalog ist uneingeschränkt Grundvoraussetzung für die Durchführung dieses Planverfahrens. Bei der Definition der zulässigen Nutzungsarten spielt die Eigenart des Gebietes eine bedeutende Rolle. Unterschieden werden zwei sich im Erscheinungsbild bereits unterscheidende Teilbereiche – zum einen das nördliche feingliedrige Ferienhausgebiet am See und im Wald und zum zweiten der weitläufige Bereich des Liegestrandes am vorhandenen großen Baggersee, in dem auch vorwiegend alle Nutzungen, die der Versorgung des Gebiets dienen, untergebracht werden sollen. Im Bebauungsplan wird das Maß der baulichen Nutzung durch die Festsetzung der maximal überbaubaren Grundfläche über die Angabe der konkret zulässigen Grundflächengröße (GR) je Gebäude und bauliche Anlage innerhalb der zugehörigen Baugrenzen bzw. an der Baulinie geregelt. Hierdurch wird ein Beitrag zur Begrenzung der Bodenversiegelung und Besiedlungsdichte geleistet. Die Festsetzung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse orientiert sich entweder an der Umgebungsbebauung südlich des Industrieweges oder an den spezifischen Gegebenheiten des Geländes. Zur Unterstützung der Steuerung der Höhenentwicklung im Plangebiet sind, soweit erforderlich, als weitere Bestimmungsfaktoren der Höhen- entwicklung eine maximale Gebäudehöhe oder eine maximale Firsthöhe und eine maximale Traufhöhe mit Höhenangaben bezogen auf Normalnull festgelegt. Zusätzlich werden örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung erlassen. Vorrangiges Ziel dieser ergänzenden Vorschriften ist die Einbindung der baulichen Anlagen in das Landschaftsbild. Über die zu den einzelnen Sondergebietsflächen beschriebenen örtlichen Bauvor- schriften hinaus werden zur Durchsetzung des harmonischen und naturverträglichen Konzepts des Ferien- und Freizeitparks zusätzliche Maßnahmen gemäß Ziff. 7.5 erlassen. Seite 21 von 51
ARCHITEKT + STADTPLANER • DIPL.-ING. RAYMUND REISDORFF • KLEINE HARDEWIEK 12 • 27472 CUXHAVEN • TELEFON 04721 - 37738 • FAX 04721 – 32962 • reisdorff@afac.de Nebenanlagen nach § 14 BauNVO sind, soweit im Folgenden nicht anders definiert, generell nicht zulässig. Garagen, Carports oder Stellplätze sind zum Schutz der Gesamtanlage vor störenden Emissionen gemäß § 12 (6) BauNVO generell nicht zulässig. Die Ausnahme hiervon bildet die Zuordnung der notwendigen Einstellplätze in den jeweils den Gebieten zugeordneten besonders festgesetzten Flächen für Stellplätze und Garagen. Abweichungen von dieser Regelung sind über Festsetzung gesondert geregelt. 7.2 Art, Maß und Zweckbestimmungen für die einzelnen Sondergebiete: 7.2.1 SO-Fer 1 Sondergebiet, das der Erholung dient – Ferienhausgebiet - § 10 BauNVO Das Sondergebiet SO-Fer 1 dient den Zwecken der Erholung, dem ganzjährig touristisch genutzten, ferienmäßigen Aufenthalt in eigens dazu erstellten Ferien- häusern. Wesentliches Ziel der Zweckbestimmung ist die Klarstellung, dass das Sondergebiet der Erholung sowie dem ferienmäßigen Wohnen dient. Die Zweck- bestimmung entspricht dem Sinn des § 10 BauNVO. § 10 versteht unter Erholung eine wohnartige Freizeitgestaltung bzw. ein zeitweiliges Freizeitwohnen. Das Ferienhausgebiet ist dazu bestimmt, überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zu dienen. Es wird ein Sondergebiet, das der Erholung dient mit der Zweckbestimmung „Ferienhausgebiet“ festgesetzt. Zulässig sind Ferienhäuser in offener Bauweise. Abb. 9 Sondergebiet SO-Fer 1 Die Größe der einzelnen Häuser wird zur Wahrung der Kleinmaßstäblichkeit auf ein Vollgeschoss und 100 m² überbaute Grundfläche (GR) je Haus beschränkt. Die Größenordnung wurde auf die maximale Hausgröße von 100 m² als absolute Untergrenze der Festsetzung für die Realisierung bedürfnisgerechter Nutzung der Häuser beschränkt. Die beschränkte Größenordnung der einzelnen Häuser hat im geplanten Rahmen keinen entscheidenden Einfluss auf den Gebietscharakter. Zulässig sind weiterhin allgemein Ferienhäuser in einer besonderen Lage: Seite 22 von 51
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