Gemeinde Finnentrop Brandschutzbedarfsplan - Fortschreibung Erstellt: November 2014

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Gemeinde Finnentrop Brandschutzbedarfsplan - Fortschreibung Erstellt: November 2014
Gemeinde Finnentrop
        Brandschutzbedarfsplan

2. Fortschreibung         Gemeinde Finnentrop
                          Der Bürgermeister
                          Am Markt 1
                          57413 Finnentrop
Erstellt: November 2014
                          Tel.: 02721/ 512-0
                          Fax.: 02721/ 6958
                                               ...
Gemeinde Finnentrop Brandschutzbedarfsplan - Fortschreibung Erstellt: November 2014
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop                                                                                         1

1     Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................... 3
2     Allgemeiner Teil .............................................................................................................. 7
3     Darstellung der Tätigkeiten der Feuerwehr...................................................................... 8
4     Gefährdungspotential .................................................................................................... 10
4.1         Die Gemeinde Finnentrop ...................................................................................... 10
      4.1.1        Größe, Einwohner ........................................................................................... 10
      4.1.2        Bevölkerungsentwicklung 2007 - 2013 ............................................................ 12
      4.1.3        Flächen und Flächennutzung .......................................................................... 12
      4.1.4        Topographie .................................................................................................... 12
      4.1.5        Verkehrswege ................................................................................................. 13
      4.1.6        Löschwasserversorgung ................................................................................. 13
4.2         Risiken in der Gemeinde Finnentrop ...................................................................... 17
      4.2.1        Risiken aus den Arten den Flächennutzungen und den Gebäudenutzungen .. 18
      4.2.2        Risiken aus der Verkehrsstruktur .................................................................... 19
      4.2.3        Risiken aus Waldbeständen/ Naturereignissen ............................................... 20
4.3         Statistik der Feuerwehr .......................................................................................... 21
      4.3.1        Einsatzstatistik ................................................................................................ 21
      4.3.2        Personalstand ................................................................................................. 21
      4.3.3        Atemschutzgeräteträger .................................................................................. 22
5     Schutzzielfestlegung/ Schutzzielauswertung ................................................................. 23
5.1         Grundlagen ............................................................................................................ 23
5.2         Bisherige Schutzzielfestlegung in Anlehnung an die Empfehlungen der AGBF ...... 26
5.3         Schutzzielauswertung anhand bisheriger Ziele ...................................................... 26
5.4         Bewertung/ Erreichungsgrad .................................................................................. 29
      5.4.1        Erreichbarkeit der Einsatzkräfte ...................................................................... 30
      5.4.2        Ausrücke- und Alarmfahrtzeit .......................................................................... 30
5.5         Schutzzielfestlegung für die Zukunft....................................................................... 32
6     Soll-/Ist-Struktur der Freiwilligen Feuerwehr .................................................................. 32
6.1         Feuerwehrgerätehäuser ......................................................................................... 34
      6.1.1        Stellplätze ....................................................................................................... 34
      6.1.2        Ausstattung ..................................................................................................... 35
      6.1.3        Feuerwehrgerätehaus Finnentrop ................................................................... 37
6.2         Fahrzeuge .............................................................................................................. 38
      6.2.1        Zug 1 (Löschgruppen Bamenohl, Finnentrop, Heggen) ................................... 38
      6.2.2        Zug 2 (Löschgruppen Lenhausen, Ostentrop, Rönkhausen,
                   Schönholthausen) ........................................................................................... 40
      6.2.3        Zug 3 (Löschgruppen Fretter, Schliprüthen, Schöndelt, Serkenrode) .............. 41
      6.2.4        Fahrzeug-Beschaffungsprogramm .................................................................. 41
      6.2.5        Fahrzeug-Führerscheine ................................................................................. 43
6.3         Personal................................................................................................................. 46

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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop                                                                                         2

7      Maßnahmen .................................................................................................................. 48
7.1          Maßnahmen personeller/ taktischer Art .................................................................. 48
7.2          Maßnahmen materieller Art .................................................................................... 56
8      Beschluss des Rates ..................................................................................................... 57
9      Anlagenverzeichnis ....................................................................................................... 58
9.1          Brandschutztechnische Risiken aus der Art der Flächen- und
             Gebäudenutzungen................................................................................................ 58
9.2          Tagesverfügbarkeit ................................................................................................ 58
9.3          Bereiche 2,7 km ..................................................................................................... 58
9.4          Karte Einsatzbereiche ............................................................................................ 58
9.5          Feuerwehrgerätehäuser (Stellplätze) ..................................................................... 58
9.6          Feuerwehrgerätehäuser (Sanitäre Anlagen)........................................................... 58
9.7          Fahrzeuge Zug 1 .................................................................................................... 58
9.8          Fahrzeuge Zug 2 .................................................................................................... 58
9.9          Fahrzeuge Zug 3 .................................................................................................... 58
9.10         Personalplanung .................................................................................................... 58
9.11         Personalentwicklung - Fluktuation in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde
             Finnentrop .............................................................................................................. 58
9.12         Der demographische Wandel und seine Auswirkungen auf die Freiwillige
             Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop .................................................................... 58
9.13         Organigramm - Aufbau der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop ....... 58
9.14         Presseartikel .......................................................................................................... 58
9.15         Übersicht Tragkraftspritzen .................................................................................... 58
9.16         Übersicht Stromerzeuger ....................................................................................... 58
9.17         Übersicht Hebe-/ Dichtkissen ................................................................................. 58
9.18         Übersicht Hydraulische Rettungsgeräte ................................................................. 58
9.19         Übersicht Sprungpolster ......................................................................................... 58
9.20         Übersicht Wärmebildkameras ................................................................................ 58

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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop                                      3

1     Abkürzungsverzeichnis

      AGBF            Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren

      AAO             Alarm- und Ausrückeordnung

      BI              Brandinspektor

      BM              Brandmeister

      BOI             Brandoberinspektor

      BOS             Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

      DLK 23/12       Drehleiter mit Korb, Besatzung 1 + 2, zul. Gesamtmasse 14 t

      DLAK 23/12      Automatik-Drehleiter mit Korb, Besatzung 1 + 2, zul. Gesamt-
                      masse 15 t, (Nachfolgemodell der DLK 23/12)

      ELW 1           Einsatzleitwagen, Besatzung 1 + 2, zul. Gesamtmasse 3,5 t

      FM              Feuerwehrmann

      FMA             Feuerwehrmannanwärter

      FP 20/10        Feuerlöschkreiselpumpe (im Fahrzeug fest eingebaut), Zahl
                      vor dem Schrägstrich: Nennförderleistung der Pumpe in 100
                      l/min, Zahl hinter dem Schrägstrich: Nennförderdruck in bar –
                      bei 3 m geodätische Saughöhe

      FPN             Feuerlöschkreiselpumpe Normaldruck

      FPN 10-1000     FPN mit 1000 l Nennförderstrom pro Minute bei 10 bar Nenn-
                      förderdruck und 3 m (geodätischer) Saughöhe

      FPN 10-2000     FPN mit 2000 l Nennförderstrom pro Minute bei 10 bar Nenn-
                      förderdruck und 3 m (geodätischer) Saughöhe

      FSHG            Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung

      FI              Truppmannlehrgang (Grundausbildung auf Gemeindeebene)

      F II            Truppführerlehrgang ( Ausbildung auf Kreisebene)

      F III           Gruppenführerlehrgang ( Ausbildung auf Landesebene)

      F IV            Zugführerlehrgang ( Ausbildung auf Landesebene)

      FB V            Verbandsführerlehrgang ( Ausbildung auf Landesebene)

      F VI            Wehrführerlehrgang ( Ausbildung auf Landesebene)

                                                                                  ...
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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop                                    4

      GBI             Gemeindebrandinspektor

      GJFW            Gemeindejugendfeuerwehrwart

      GW-G            Gerätewagen Gefahrgut, Besatzung 1 + 1 bzw. 1 + 2, zul. Ge-
                      samtmasse 3,5 t

      GW-L 1 (G)      Gerätewagen Logistik mit Beladung für Gefahrguteinsätze,
                      Besatzung 1 + 2 oder 1 + 5, zul. Gesamtmasse 7,5 t (Nachfol-
                      gemodell des GW-G)

      GW-L 2          Gerätewagen Logistik zum Transport von Materialien die zum
                      Bewältigen von verschiedenen Einsatzlagen benötigt werden,
                      Besatzung 1 + 2 oder 1 + 5, zul. Gesamtmasse 14 t (ersetzt
                      auch den SW 2000)

      HBM             Hauptbrandmeister

      HFM             Hauptfeuerwehrmann

      HLF 10          Hilfeleistungslöschfahrzeug LF 10 mit erweiterter Beladung für
                      Technische Hilfeleistung, zul. Gesamtmasse 12 t

      HLF 20          Hilfeleistungslöschfahrzeug LF 20 mit erweiterten Beladung
                      für Technische Hilfeleistung, zul. Gesamtmasse 15 t (Nachfol-
                      gemodell des HLF 20/16)

      HLF 20-16       Hilfeleistungslöschfahrzeug mit eingebauter FP 20/10, Was-
                      serbehälter 1600 l, Zusatzbeladung für Technische Hilfeleis-
                      tung, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 14 t (Nachfolgemo-
                      dell des TLF 16/25 und des LF 16/12)

      JFW             Jugendfeuerwehrwart

      KLF             Kleinlöschfahrzeug mit eingeschobener PFPN 10-1000, Was-
                      serbehälter 500 l, Besatzung 1 + 5, zul. Gesamtmasse 4,75 t

      KTLF            Kleintanklöschfahrzeug mit eingebauter Hochdruckpumpe,
                      Wasserbehälter 750 l, Besatzung 1 + 5, zul. Gesamtmasse
                      7,5 t

      LdF             Leiter der Feuerwehr

      LF 8            Löschgruppenfahrzeug mit eingeschobener TS 8/8, Besatzung
                      1 + 8, zul. Gesamtmasse 7,5 t

      LF 8/6          Löschgruppenfahrzeug mit eingebauter FP 8/8, Wasserbehäl-
                      ter 600 l, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 9,5 t (Nachfol-
                      gemodell des LF 8)

                                                                                 ...
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      LF 10/6         Löschgruppenfahrzeug mit eingebauter FP 10/10, Wasserbe-
                      hälter 600 l, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 10 t (Nach-
                      folgemodell des LF 8/6)

      LF 10           Löschgruppenfahrzeug mit eingebauter FPN 10-1000, Was-
                      serbehälter 1200 l, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 12 t
                      (Nachfolgemodell des LF 10-6)

      LF 20           Löschfahrzeug mit eingebauter FPN 10-2000, Wasserbehälter
                      mind. 2000 l, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 14,5 t
                      (Nachfolgemodell des LF 16-12, LF 20-16 und TLF 16-25)

      LF 20/16        Löschgruppenfahrzeug mit eingebauter FP 20/10, Wasserbe-
                      hälter 1600 l, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 14 t (Nach-
                      folgemodell des TLF 16/25 und des LF 16/12)

      LF 16-TS        Löschgruppenfahrzeug mit eingebauter FP 16/8 und einge-
                      schobener TS 8/8, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 12 t

      LF 20-TS        Löschgruppenfahrzeug mit eingebauter FP 20/10 und einge-
                      schobener TS 10/10, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse
                      14,5 t

      LF 20 KatS      Löschgruppenfahrzeug mit eingebauter FPN 10-2000, Was-
                      serbehälter mind. 1000 l, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse
                      16 t (Nachfolgemodell des LF 16-TS)

      LG              Löschgruppe

      LGF             Löschgruppenführer

      LZ              Löschzug

      LZF             Löschzugführer

      MLF             Mittleres Löschfahrzeug mit eingebauter FPN 10-1000, Was-
                      serbehälter 1000 l, Besatzung 1 + 5, zul. Gesamtmasse 7,5-
                      8,5 t ( Nachfolgemodell des KTLF)

      MTW             Mannschaftstransportwagen (Mehrzweckfahrzeug), 9 Sitzplät-
                      ze

      OB              Oberbrandmeister

      OFM             Oberfeuerwehrmann

      PFPN            Portable (tragbare) Feuerlöschkreiselpumpe Normaldruck

                                                                               ...
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      PFPN 10-1000 Portable (tragbare) Feuerlöschkreiselpumpe Normaldruck mit
                   1000 l Nennförderstrom pro Minute bei 10 bar Nennförder-
                   druck und 3 m ( geodätischer) Saughöhe ( Nachfolgemodell
                   von TS 8/8)

      RW 1            Rüstwagen, Besatzung 1 + 2, zul. Gesamtmasse 9 t

      SW 2000         Schlauchwagen, Besatzung 1 + 2, beladen mit 2000 m B-
                      Schlauch und PFPN 10-1000

      TK              Technisches Kompetenzzentrum des Instituts der Feuerwehr
                      in Münster (früher TÜD)

      TÜD             Technischer Überwachungsdienst des Instituts der Feuerwehr
                      in Münster

      TLF 16/24-Tr    Tanklöschfahrzeug mit eingebauter FP 16/8, Wasserbehälter
                      2400 l, Besatzung 1 + 2, zul. Gesamtmasse 9,5 t

      TLF 16/25       Tanklöschfahrzeug mit eingebauter FP 16/8, Wasserbehälter
                      2500 l, Besatzung 1 + 5, zul. Gesamtmasse 12 t

      TLF 2000        Tanklöschfahrzeug mit eingebauter FPN 10-1000, Wasserbe-
                      hälter 2000 l, Besatzung 1 + 2, zul. Gesamtmasse 10 t

      TLF 3000        Tanklöschfahrzeug mit eingebauter FPN 10-2000, Wasserbe-
                      hälter 3000 l, Besatzung 1 + 2, zul. Gesamtmasse 14 t

      TLF 4000        Tanklöschfahrzeug mit eingebauter FPN 10-2000, Wasserbe-
                      hälter 4000 l, Schaummittelbehälter 500 l, Besatzung 1 + 2,
                      zul. Gesamtmasse 18 t

      TS 8/8          Tragkraftspritze, Zahl vor dem Schrägstrich: Nennförderleis-
                      tung der Pumpe in 100 l/min, Zahl hinter dem Schrägstrich:
                      Nennförderdruck in bar – bei 3 m geodätischer Saughöhe

      TSF             Tragkraftspritzenfahrzeug mit eingeschobener PFPN 10-1000,
                      Besatzung 1 + 5, zul. Gesamtmasse 4 t

      TSF-W           Tragkraftspritzenfahrzeug mit eingeschobener PFPN 10-1000,
                      Wasserbehälter 500-750 l, Besatzung 1 + 5, zul. Gesamtmas-
                      se 6,3 t

      UBM             Unterbrandmeister

      WLF             Wechselladerfahrzeug für den Transport von Abrollbehältern

      ZGM             Zul. Gesamtmasse eines Fahrzeugs (früher zul. Gesamtge-
                      wicht)

                                                                               ...
Gemeinde Finnentrop Brandschutzbedarfsplan - Fortschreibung Erstellt: November 2014
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop                                               7

2     Allgemeiner Teil

      § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom
      10.02.1998 verpflichtet die Gemeinden, eine den örtlichen Verhältnissen entspre-
      chende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten, um Schadenfeuer zu bekämpfen
      sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die
      durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.
      Zudem werden die Gemeinden in § 22 Abs. 1 FSHG verpflichtet, unter Beteiligung ih-
      rer Feuerwehren Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz ihrer Feuer-
      wehren aufzustellen und fortzuschreiben.

      Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr ist im Gesetz nicht definiert. Jede Kommune
      hat unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der in Ihrem Gebiet vor-
      handenen Gegebenheiten selbst zu entscheiden, wie sie die ihr nach dem FSHG
      wahrzunehmende Aufgabe ausfüllt.

      Voraussetzung ist deshalb eine umfassende und vorausschauende Planung.

      Die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wurde am 12.02.2008 durch
      den Rat der Gemeinde Finnentrop beschlossen. Da eine Kommune einem ständigen
      Wandel unterliegt, sind die strukturellen Veränderungen und hier insbesondere Ände-
      rungen bei den Gefahrenpotentialen z.B. durch die Erschließung neuer Gewerbe- o-
      der Industriegebiete regelmäßig neu zu analysieren und zu bewerten. Auch gesell-
      schaftliche Aspekte wie z.B. der demographische Wandel sind in die Betrachtung
      einzubeziehen. Aufgrund der hieraus gewonnenen Erkenntnisse ist dann zu ent-
      scheiden, ob und in wie weit die zu einer wirksamen Gefahrenabwehr erforderlichen
      Ressourcen angepasst werden müssen. Aus diesem Grund schreibt auch das FSHG
      die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes vor. In dem im Juni 2002 be-
      schlossenen Plan wurde hierfür ein Zyklus von fünf Jahren festgelegt.

      Dass dieser Plan erst im Herbst 2014 vorgelegt wird, hängt im Wesentlichen mit den
      Planungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Finnentrop (in Kombination
      mit einer Rettungswache) zusammen. Intensive Bemühungen und umfangreiche Vor-
      arbeiten waren erforderlich, vom Grundsatzbeschluss des Rates der Gemeinde
      Finnentrop am 25.09.2012 über die Durchführung der Maßnahme (zunächst vorge-
      sehen auf einer Teilfläche der Fa. ThyssenKrupp Steel AG) bis hin zum Beschluss
      am 08.07.2014 über den Erwerb des Grundstücks an der Kopernikusstraße, auf wel-
      chem das Vorhaben nun voraussichtlich realisiert werden soll. Darüber hinaus sollten
      auch die Entwicklungen bezüglich der Umsetzung des ABC-Schutzkonzeptes in der
      Fortschreibung Berücksichtigung finden. Zudem befindet sich das Fahrzeug-
      Beschaffungsprogramm noch in der Ausführung.

      Der Umstand, dass der Brandschutzbedarfsplan in der Fassung vom 12.02.2008 bis
      dato noch nicht fortgeschrieben wurde, ändert nichts an der Rechtsverbindlichkeit des
      Planes. Dies hat der Landrat des Kreises Olpe in seinem Schreiben vom 15.06.2014
      ausdrücklich bestätigt. In dem Schreiben wird weiter ausgeführt, dass ein Brand-
      schutzbedarfsplan nicht seine Gültigkeit durch Zeitablauf verliert, da er keine zeitliche
      Befristung kennt. Erst durch diese Fortschreibung verliert der „alte“ Plan seine Gel-
      tung.

      Unabhängig davon wird z.B. die Tagesverfügbarkeit innerhalb der einzelnen Lösch-
      gruppen anhand der Einsatzberichte durch die Wehrführung regelmäßig kontrolliert
      und die AAO sofern möglich nach Erforderlichkeit - unter Berücksichtigung geänder-
      ter Verfügbarkeiten - angepasst.

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      An dem Zyklus der Planfortschreibung von etwa 5 Jahren soll grundsätzlich festge-
      halten werden. Die Verwaltung schließt jedoch nicht aus, dass es aufgrund besonde-
      rer Umstände auch in Zukunft zu zeitlichen Verschiebungen kommen kann.

      Brandschutzbedarfspläne sollen enthalten:

             die Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im
             jeweiligen Zuständigkeitsbereich (Risikoanalyse),

             die Festlegung der gewünschten Qualität der von der Feuerwehr zu erbrin-
             genden Leistungen (Schutzziel),

             die Ermittlung des zur Erfüllung dieser Qualität erforderlichen Personals und
             der notwendigen Mittel (Ressourcen).

      Mit der nun erstellten Planfortschreibung soll zum einen dargestellt werden, wie sich
      aus Sicht der Verfasser die in der Gemeinde Finnentrop vorhanden Risiken verändert
      haben und in welchem Umfang die in dem bisherigen Plan gesetzten Ziele - insbe-
      sondere im Hinblick auf die Neu- und Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Gerä-
      ten - erreicht werden konnten. Zum anderen werden die Maßnahmen aufgezeigt, die
      umgesetzt wurden und die in den kommenden Jahren für erforderlich gehalten wer-
      den, um dem gesetzlichen Auftrag, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechen-
      de leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten, auch weiterhin gerecht zu werden. Ins-
      besondere soll die Fortschreibung auch Planungsgrundlage in finanzieller Hinsicht für
      die nächsten Jahre sein.

      Da es wegen der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten keine gesetzlichen Vor-
      gaben mit entsprechenden Regelungen oder Empfehlungen für die Anfertigung eines
      Brandschutzbedarfsplanes gibt, hat sich im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Lei-
      ter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen (AGBF NRW) am 25.03.1998 eine
      "ad hoc-Arbeitsgruppe" gebildet, der sich auch Vertreter des Landesfeuerwehrver-
      bandes NRW und der Bezirksregierungen angeschlossen haben.

      Ziel dieser Arbeitsgruppe war die Erstellung von Hinweisen und Empfehlungen für die
      Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden in NRW. Der Landes-
      feuerwehrverband NRW hat aufgrund der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe Hinweise
      und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Ge-
      meinden des Landes Nordrhein-Westfalen erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Der
      Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop wurde unter Berücksichtigung
      dieser Hinweise und Empfehlungen erstellt.

3     Darstellung der Tätigkeiten der Feuerwehr

      Die Aufgabenzuweisung obliegt der Organisationshoheit der Gemeinde, wobei zu be-
      achten ist, dass ein Großteil der Aufgaben per Gesetz auf die Feuerwehr übertragen
      ist.

      Die nachfolgenden Aufgaben werden von der Feuerwehr wahrgenommen:

          Bekämpfung von Schadenfeuer

          Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen

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          Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen,
          daneben auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr,
          die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann.

          Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen bei denen eine erhöh-
          te Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von
          Personen gefährdet sind und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den An-
          forderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen

          Stellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften oder
          Sonderbauverordnungen

          Aufklärung der Bevölkerung (Brandschutzerziehung) über
          - das Verhalten bei Bränden
          - den sachgerechten Umgang mit Feuer
          - das Verhüten von Bränden
          - die Möglichkeiten der Selbsthilfe

          Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen

          Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadenser-
          eignisse sowie von Sonderschutzplänen für besonders gefährliche Objekte

          Aus- und Fortbildung, Durchführung der Grundausbildung, Erprobung der Leis-
          tungsfähigkeit durch Übungen

          Mitwirkung im Zivilschutz

          Beteiligung bei der Brandschau
          Brandschaupflichtig sind Gebäude und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße
          brand- oder explosionsgefährdet oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder
          bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte
          gefährdet sind. Insbesondere fallen hierunter auch Gebäude gemäß Sonderbau-
          verordnung.

          Amtshilfe für Behörden
          - Ausleuchtung von Einsatzstellen
          - Leichenbergung

          Freiwillige Aufgaben
          - Begleitung von Prozessionen und Umzügen (z.B. Martinszügen)
          - Sicherheitsdienste bei Osterfeuern
          - Ordnungsdienste/ Parkplatzdienst bei verschiedenen Anlässen (z.B. Kultur-
             veranstaltungen)
          - Wartung und Pflege von Hydranten
          - Teilnahme an Leistungsnachweisen

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4     Gefährdungspotential
4.1   Die Gemeinde Finnentrop

4.1.1 Größe, Einwohner

      In der Gemeinde Finnentrop leben auf einer Fläche von ca. 104,81 qkm 17.585 Ein-
      wohner (Stand: 31.12.2013). Die Bevölkerungsdichte beträgt daher ca. 168 Personen
      je qkm.

                                                                                    ...
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      Die Einwohner verteilen sich auf die einzelnen Gemeindeteile wie folgt
      (Stand: 31.12.2013):

                                                           Davon andere         Derzeit
                             Einwohner
           Gemeindeteil       gesamt
                                       männlich weiblich      Staats-       Einsatzbereich
                                                           angehörigkeit   der Löschgruppe
       Ahausen                     6         2        4          0
       Altfinnentrop             155        77       78         18
       Dahm                        6         4        2          0
       Heggen                   2.685     1.347    1.338       199
       Hollenbock                 16         9        7          0               Heggen
       Hülschotten               273       142      131          5
       Illeschlade               182        89       93         15
       Sange                      65        28       37          1
       Tiefenau                    2         1        1          0
       Bamenohl                 2.881     1.453    1.428       241
                                                                                Bamenohl
       Weringhausen              437       220      217         10
       Finnentrop               3.452     1.733    1.719       443            Finnentrop
       Frielentrop                29        17       12          1         Finnentrop/ Lenh.
       Lenhausen                1.129      576      553        111            Lenhausen
       Rönkhausen               1.581      831      750        100
                                                                               Rönkhausen
       Glinge                     83        46       37          1
       Deutmecke                 285       150      135         17
       Fretter                  1.407      715      692         75               Fretter
       Bausenrode                 19        10        9          0
       Besten                      2         1        1          0
       Faulebutter                 9         5        4          0
       Klingelborn                 3         2        1          0
       Müllen                     35        16       19          1         Schönholthausen
       Schönholthausen           754       388      366        17
       Weuspert                   39        20       19          1
       Wörden                      7         4        3          0
       Frettermühle              128        66       62          1
       Gierschlade                50        25       25          0
       Mißmecke                    2         1        1          0              Ostentrop
       Ostentrop                 724       370      354         15
       Schwartmecke                9         5        4          0
       Ramscheid                  33        21       12          0
                                                                               Serkenrode
       Serkenrode                729       369      360         16
       Becksiepen                  8         3        5          0
       Fehrenbracht               43        26       17          3
       Kuckuck                    11         4        7          0
                                                                               Schliprüthen
       Schliprüthen              158        87       71          2
       Schliprüthen-Mühle          4        2         2
       Steinsiepen                 4         2        2         0
       Permecke                    9         3        6         0
       Schöndelt                  92        52       40         4
                                                                                Schöndelt
       Wiebelhausen               17        11        6         0
       Elsmecke                   22        12       10
            Gemeinde
                               17.585     8.945    8.640      1.297
            insgesamt

                                                                                              ...
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4.1.2 Bevölkerungsentwicklung 2007 - 2013

                          Stand                                     Einwohnerzahl

                       31.12.2007                                         18.571

                      10.03.2009*                                         18.286

                       31.12.2009                                         18.046

                       31.12.2010                                         17.865

                       31.12.2011                                         17.732

                       31.12.2012                                         17.643

                       31.12.2013                                         17.585
      * Wegen einer in 2008 durchführten Programmumstellung liegen keine Daten zum 31.12.2008 vor.

4.1.3 Flächen und Flächennutzung

      Die Fläche des Gemeindegebietes gliedert sich in folgende Nutzungsarten:

         Flächenanteil in qkm                  Art der Nutzung                Flächenanteil in %
                                          Gebäude- und Freifläche,
                   6,51                                                                6,21
                                              Betriebsfläche
                   0,53                        Erholungsfläche                         0,50
                   7,95                         Verkehrsfläche                         7,58
                  22,96                     Landwirtschaftsfläche                     21,91
                  64,59                           Waldfläche                          61,63
                   1,54                          Wasserfläche                          1,47
                   0,73                            Sonstiges                           0,70

                 104,81                             Summe                            100,00

4.1.4 Topographie

      Maximale Ausdehnung:
      Nord - Süd                           11,97 km
      West - Ost                           12,42 km

      Höchste Erhebung:
      Nördlich von Weuspert zwischen
      Sellenstücke und Schlubberbruch                          651 m ü. NN

      Niedrigster Punkt:
      Rönkhausen, Mündung des Glingebaches
      in die Lenne                                             220 m ü. NN

                                                                                                     ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop                                        13

4.1.5 Verkehrswege

      a)   Straßen

      Durch das Gebiet der Gemeinde Finnentrop verlaufen folgende Straßen mit überörtli-
      cher Bedeutung:

      B 236       Bamenohl – Finnentrop – Lenhausen – Rönkhausen
      L 539       Attendorn – Heggen – Altfinnentrop – Finnentrop
      L 687       Rönkhausen, Richtung Sundern
      L 737       Lenhausen – Müllen – Frettermühle – Deutmecke – Fretter – Schöndelt
      L 853       Attendorn – Ennest – Heggen
      L 880       Bamenohl – Weringhausen – Frettermühle – Deutmecke – Fretter - Ser-
                  kenrode
      K5          Heggen – Hülschotten
      K7          Heggen – Dünschede
      K 23        Serkenrode – Schliprüthen-Mühle
      K 29        Schönholthausen – Faulebutter – Weuspert – Schliprüthen-Mühle
      K 30        Müllen – Schönholthausen – Ostentrop – Fretter

      Der im Jahr 2003 fertiggestellte und zunächst als Gemeindestraße gebaute süd-
      östliche Zubringer Bamenohl – Weringhausen wurde aufgrund seiner überörtlichen
      Bedeutung 2013 umgestuft und hat den Status einer Landesstraße (L 880) erhalten.
      Die Ortsdurchfahrt Weringhausen, einschließlich der Straße Weringhausen – Mißme-
      cke – Frettermühle, ist gleichzeitig in die Trägerschaft der Gemeinde übergegangen.

      Als bedeutende Veränderung im Bereich der Verkehrswege, welche auch überregio-
      nal von Gewicht ist, ist der Neubau der L 539 im Jahr 2013/ 2014 in Finnentrop zu
      nennen, verbunden mit der Beseitigung des Bahnübergangs an der Einmündung zur
      B 236.

      b) Bahnstrecken

           Durch die Gemeinde Finnentrop führen die Bahnstrecken

              • Hagen – Siegen von Kreisgrenze bei Rönkhausen bis zur Gemeindegrenze
                bei Borghausen sowie

              • Finnentrop – Olpe von Finnentrop bis zur Gemeindegrenze Attendorn

4.1.6 Löschwasserversorgung

      Die Löschwasserversorgung erfolgt aus

                natürlichen Gewässern (Lenne, Bigge, Fretterbach, Glingebach, Salwey-
                bach) jeweils mit Nebengewässern,

                aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsnetzen,

                aus Feuerlöschteichen.

                                                                                      ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop                                              14

      Im Einzelnen stellt sich die Löschwasserversorgung wie folgt dar:

      a)   Natürliche Gewässer

           Die größeren natürlichen Gewässer (Lenne mit Obergraben in Frielentrop sowie
           Bigge) bilden zu allen Jahreszeiten nahezu uneingeschränkt nutzbare Lösch-
           wasserreserven.

           Gleiches gilt prinzipiell auch für die kleineren Gewässer (Fretterbach, Glinge-
           bach, Salweybach mit ihren Nebengewässern). Bei ihnen ist jedoch zu beachten,
           dass sie in den Sommermonaten mitunter nur sehr wenig Wasser führen, vor al-
           len Dingen in der Nähe ihrer Quellbereiche (z.B. Serkenrode), und dann nur sehr
           eingeschränkt für die Löschwasserentnahme zur Verfügung stehen.

      b)   Öffentliche und private Wasserversorgungsanlagen

           Die Versorgung der Einwohner und Betriebe der Gemeinde Finnentrop mit Trink-
           und Brauchwasser erfolgen durch die Gemeindewerke Finnentrop sowie durch
           private Wasserbeschaffungsverbände und Einzelversorgungsanlagen.

              Die Gemeindewerke Finnentrop versorgen die Ortschaften (ca. 14.600 Ein-
              wohner)

                      Altfinnentrop (tlw.)    Frielentrop                 Sange
                      Bamenohl                Glinge                      Schöndelt
                      Besten                  Heggen                      Schönholthausen
                      Deutmecke               Lenhausen                   Tiefenau
                      Faulebutter             Müllen                      Weringhausen
                      Finnentrop              Ostentrop                   Weuspert
                      Frettermühle            Rönkhausen

             Das Hydrantennetz und der Wasserdruck in den von den Gemeindewerken
             versorgten Gebieten ist durchweg ausreichend. Probleme bestehen lediglich
             in Schönholthausen, und zwar in dem hinter dem Hochbehälter bzw. der
             Druckerhöhungsanlage gelegenen Wohnbereich (ab Weusperter Straße 31
             bis Ende und Besten 1).

             Mit dem im Jahr 2003 in Betrieb genommenen Hochbehälter Galgenkopf in
             Finnentrop konnte die Versorgungssicherheit in Teilen des Gemeindegebietes
             verbessert werden. So können die Ortschaften Deutmecke, Ostentrop und
             Schönholthausen seitdem nicht nur über den Hochbehälter Schönholthausen,
             sondern alternativ dazu auch über den Hochbehälter Galgenkopf versorgt
             werden. Der neue Hochbehälter garantiert in den v.g. Bereichen und Teilen
             von Finnentrop einen höheren Wasserleitungsdruck, was für die Entnahme
             aus dem öffentlichen Netz, z.B. im Falle eines Wohnhausbrandes, positiv ist.

             Durch den Bau einer Wassertransportleitung zwischen Finnentrop und Heg-
             gen sowie den Bau einer Druckerhöhungsanlage in Heggen, Grüner Weg, er-
             halten die Orte Heggen und Sange seit Januar 2007 Wasser von den Ge-
             meindewerken Finnentrop. Zuvor musste das Wasser von den Kreiswasser-
             werken zugekauft werden. Die Löschwasserversorgung erfolgt entsprechend
             unmittelbar durch die Gemeindewerke.

             Seit April 2013 zählt auch der Ortsteil Schöndelt zum Versorgungsgebiet der
             Gemeindewerke Finnentrop. Während das Trink- und Brauchwasser von der
             Stadt Lennestadt zugekauft wird, dient der Hochbehälter (Fassungsvermögen

                                                                                        ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop                                      15

             70 cbm) des ehemaligen Wasserbeschaffungsverbandes heute als Lösch-
             wasserreserve.

             Für die Betriebe im neuen Gewerbegebiet Wiethfeld bei Finnentrop-Heggen
             wurde die Löschwasserversorgung außer über Hydranten zusätzlich durch
             zwei im Erdreich verbaute Tanks sichergestellt. 200 cbm je Behälter stehen
             der Feuerwehr hier bei einem Brandausbruch zur Verfügung.

             Das Versorgungsgebiet der Gemeindewerke Finnentrop ist auf der nachfol-
             genden Karte noch einmal dargestellt.

                                                                                    ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop   16

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Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop                                          17

             Die Versorgung durch private Wassergenossenschaften erfolgt in den Ort-
             schaften (ca. 3.000 Einwohner)

              Hülschotten                          Bausenrode         Fehrenbracht
              Illeschlade (und Altfinnentrop tlw.) Gierschlade        Schliprüthen
              Fretter                              Serkenrode

             Die Mitbenutzung dieser Versorgungsnetze zur Löschwasserversorgung ist
             mitunter problematisch, da diese meist lediglich auf die Versorgung der Bevöl-
             kerung mit Trink- und Brauchwasser ausgelegt sind. Für die Löschwasserent-
             nahme sind sie aufgrund zu geringer Druckverhältnisse meist nur sehr einge-
             schränkt geeignet. Außerdem ist die Hydrantendichte (Abstände zwischen den
             Hydranten) im Netz der Wassergenossenschaften in der Regel schlechter, als
             im öffentlichen Netz. Vor diesem Hintergrund wurde in den vergangenen Jah-
             ren Wert auf die Beschaffung von Fahrzeugen mit möglichst großem Wasser-
             tank und viel Schlauchmaterial gelegt.

             Neben diesen öffentlichen und privaten Versorgungsnetzen gibt es eine Viel-
             zahl von Einzelversorgungsanlagen (z.B. in Permecke, Elsmecke, Wiebelhau-
             sen), die teilweise über keine Löschwasserentnahmemöglichkeiten verfügen.
             Der Feuerwehr sind diese Bereiche bekannt. In der Alarm- und Ausrückord-
             nung wurde dieses berücksichtigt, so dass bei Bränden in diesen Bereichen
             genügend wasserführende Einsatzfahrzeuge alarmiert werden.

      c)   Feuerlöschteiche und sonstige Wasservorkommen

           Feuerlöschteiche sind vorhanden in

                 Fretter, Gewerbegebiet Kalkwerkstraße,
                 Delf (4),
                 Ramscheid,
                 Fehrenbracht,
                 Wiebelhausen,
                 Hülschotten (2).

           Von diesen Löschteichen entspricht jedoch bezüglich Fassungsvermögen, Zu-
           fahrtmöglichkeiten, Wasserentnahmevorrichtungen usw. keiner in vollem Umfang
           der DIN 14210. Dennoch erfüllen die Feuerlöschteiche ihre Funktion.

           Daneben kommen auch die vielfach vorhandenen privaten Teiche (z.B. Schloß-
           teich Bamenohl, Fischteich in Weuspert, Larmecketeich bei Fretter, Ruhrmanns
           Teich in Fretter, Fischteiche in Elsmecke und Permecke) sowie Ahauser Stausee
           und Unter- und Oberbecken bei Rönkhausen für die Entnahme von Löschwasser
           in Frage. In Serkenrode gibt es außerdem zwei unterirdische Wasserbehälter mit
           einem Fassungsvermögen von 140 cbm bzw. 25 cbm auf den Grundstücken Ge-
           ueke, Fretterstraße 6, und Lübke, Fretterstraße 63.

           Alles in allem kann die Löschwasserversorgung, mit Ausnahme der genannten
           Problembereiche, als gesichert angesehen werden.

4.2   Risiken in der Gemeinde Finnentrop

      In jeder Kommune existieren potentielle Gefahrenquellen, welche die öffentliche Si-
      cherheit und Ordnung bedrohen können. Die Vorbeugung und Abwehr derartiger Ge-
                                                                                       ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop                                         18

      fahren ist nach § 1 FSHG originäre Aufgabe der Feuerwehr. Um den erforderlichen
      Umfang der Feuerwehr und deren Ausstattung festlegen zu können, ist ein Überblick
      über das vorhandene Gefahrenpotential erforderlich.

4.2.1 Risiken aus den Arten den Flächennutzungen und den Gebäude-
      nutzungen

      Risiken ergeben sich zunächst aus den unterschiedlichen Arten der Flächennutzun-
      gen (Wohnbebauung, Gewerbegebiete) und nach den Arten der Gebäudenutzungen
      (Bauweisen, Gebäudehöhen, Sonderbauten wie Geschäftshäuser, Versammlungs-
      stätten, Schulen, Heime usw.).

         In allen Wohngebieten ist zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Gefährdung von
         Menschenleben möglich. Nicht nur durch das Feuer selbst, sondern in besonde-
         rem Maße durch die Rauchentwicklung als Folge des Brandes sind Personen in
         Wohngebäuden erheblich bedroht.

         Industrie- und Gewerbegebiete sind in den meisten Fällen durch eine Ansiedlung
         einer Vielzahl unterschiedlichster kleiner, mittelständischer und großer Betriebe
         gekennzeichnet. Vom kleinen Handwerksbetrieb über den Supermarkt oder Bau-
         markt bis hin zu großen Produktionsbereichen ist bei Bränden, technischen Hilfe-
         leistungen und Umweltschutzeinsätzen mit einer Vielzahl von unterschiedlichen
         Risiken zu rechnen, die nicht immer im Voraus bekannt sein können. Chemische
         Produktionsmittel und andere gefährliche Stoffe und Güter erfordern ein hohes
         Maß an Fachwissen. Daher muss die Feuerwehr für derartige Einsätze, die häufig
         zusätzlich mit Menschenrettungsmaßnahmen verbunden sind, entsprechend aus-
         gebildet und ausgerüstet sein.

         Durch eine geschlossene Bauweise ist die Gefahr einer schnellen Brandausbrei-
         tung gegeben, was aus feuerwehrtaktischen Gesichtspunkten besonders zu be-
         rücksichtigen ist.

         Durch die Gebäudehöhen ergeben sich insbesondere dann Probleme, wenn es
         gilt, Menschen aus oberen Geschossen zu retten. Zwar sind Hochhäuser im Sinne
         der Hochhausverordnung (über 22 m Höhe) in der Gemeinde Finnentrop nicht
         vorhanden. Ein besonderes Problem stellen jedoch die Gebäude mittlerer Höhe
         (zwischen 7 und 22 m Höhe) dar, da Menschenrettungen mit den in der Feuerwehr
         vorhandenen vierteiligen Steckleitern aus oberen Stockwerken nicht möglich ist.
         Ein baulicher zweiter Rettungsweg ist häufig, vor allen Dingen in älteren Gebäu-
         den, nicht vorhanden. Eine Menschenrettung ist in diesen Fällen meist nur über
         eine Drehleiter möglich.
         Nicht unerwähnt bleiben sollte der Kühlturm auf dem Grundstück der Fa. Thys-
         senKrupp Steel AG in Finnentrop, der mit einer Höhe von ca. 50 m eine Ausnah-
         mestellung bei den Bauten in der Gemeinde Finnentrop einnimmt.

         Schließlich bedürfen auch die Sonderbauten Geschäftshäuser, Versammlungsstät-
         ten, Schulen, Heime usw. einer besonderen Berücksichtigung, weil sich hier stän-
         dig oder jedenfalls bei bestimmten Anlässen (Festen und Feiern) eine größere An-
         zahl von Personen aufhalten, die bei Ausbruch eines Brandes oder bei einem
         sonstigen Notfall erheblich gefährdet sind.

      In der Anlage 9.1 werden die sich aus der Art der Flächennutzung und der Art der
      Gebäudenutzungen ergebenden Risiken nach Ortschaften zusammengestellt.

                                                                                      ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop                                          19

4.2.2 Risiken aus der Verkehrsstruktur

      Die vorhandenen Verkehrswege (Straßen, Bahnlinien) wurden bereits unter Glied.-Nr.
      4.1.5 dargestellt.

      Abgesehen davon, dass bei Verkehrswegen immer die Gefahr von Unfällen gegeben
      ist, sind sie in Bezug auf Feuerwehreinsätze aus folgenden Gründen von Bedeutung:

      Zunächst führen größere Steigungen bei Straßen zu einer Reduzierung der Alarm-
      fahrgeschwindigkeit. Solche größeren Steigungen bestehen in folgenden Bereichen:

             B 236 zwischen Lenhausen und Rönkhausen,
             L 539 von Heggen nach Attendorn,
             L 687 zwischen Rönkhausen und Kreisgrenze,
             L 737 zwischen Fretter und Schöndelt,
             L 737 in Lenhausen, Richtung Müllen,
             L 880 zwischen Serkenrode und Kreisgrenze Hochsauerlandkreis,
             L 880 zwischen Bamenohl und Weringhausen (Kreisel) bis Frettermühle
             K 5 zwischen Heggen und Hülschotten,
             K 7 zwischen Heggen und Dünschede,
             K 23 zwischen Fehrenbracht und Schliprüthen,
             K 29 zwischen Schönholthausen und Weuspert und weiter bis zur Kreisgrenze
             bei Röhrenspring,
             K 30 Ortsausgang Fretter in Richtung Ostentrop,
             Serkenroder Straße im Ortsbereich Finnentrop,
             Gemeindestraße von L 880 nach Bausenrode,
             Gemeindestraße von Frettermühle nach Gierschlade/Schwartmecke,
             Gemeindestraße zwischen Rönkhausen und Weuspert,
             Gemeindestraße von Frettermühle nach Mißmecke bis Weringhausen.

      Neben Straßensteigungen wirken sich auch geschlossene Bahnschranken negativ
      auf die Alarmfahrzeit aus. Beschrankte Bahnübergänge bestehen in:

             Finnentrop, Werksweg/Bahnstrecke Hagen - Siegen,
             Bamenohl, Johannes-Scheele-Straße/Bahnstrecke Hagen-Siegen,
             Lenhausen, Blumenstraße/Bahnstrecke Hagen - Siegen (es besteht eine Um-
             fahrmöglichkeit durch den Tunnel Fretterbachstrasse),
             Rönkhausen, Bahnhofstraße/Bahnstrecke Hagen - Siegen.

      Ein besonderes Gefahrenpotential beinhalten die durch das Gemeindegebiet führen-
      den Bahnstrecken, und zwar aus folgenden Gründen:

             Die Bahntrassen verlaufen häufig fernab von für Feuerwehrfahrzeuge mit
             Straßenantrieb befahrbaren Verkehrswegen, so dass bei etwaigen Störfällen
             (Unfällen) mitunter erhebliche Schwierigkeiten für die Einsatzkräfte bestehen,
             an die Unfallstellen heranzukommen. Geländegängige Feuerwehrfahrzeuge
             sind daher notwendig.

             Zum anderen schneiden Bahntrassen potentielle Einsatzobjekte von natürli-
             chen Löschwasservorkommen ab. Das ist z.B. der Fall beim Gewerbegebiet
             „Bahnhofstraße“ in Rönkhausen, wo die Gleise zwischen Lenne und den dor-
             tigen Gewerbebetrieben (u.a. Sägewerk) sowie der vorhandenen Wohnbe-
             bauung verlaufen. Mit der Verlegung einer Druckleitung unter der Bahnstrecke
             durch den Betreiber des Sägewerkes konnte die Situation nachhaltig verbes-
             sert werden. Nun ist es möglich, Löschwasser aus der Lenne zu entnehmen,
             ohne dass der Bahnbetrieb eingestellt werden muss.
                                                                                       ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop                                         20

      Südwestlich von Heggen, bei Hollenbock, liegt der Flugplatz Attendorn-Finnentrop.
      Auch hieraus ergeben sich Risiken, die über die normalen Risiken hinausgehen
      (Flugzeugabstürze).

4.2.3 Risiken aus Waldbeständen/ Naturereignissen

      Ca. 62 % des Gemeindegebietes bestehen aus Waldflächen, wobei die Fichte vor-
      herrschend ist. Obwohl in den vergangenen Jahren größere Waldbrandeinsätze nicht
      zu verzeichnen waren, sind gerade in Perioden andauernder Trockenheit Gefahren-
      potentiale vorhanden, denen schnell und wirksam begegnet werden muss. Dabei ist
      die Wasserversorgung von entscheidender Bedeutung, die entweder aus vorhande-
      nen Löschwasserteichen, durch Schlauchleitungen oder durch Feuerwehrfahrzeuge
      mit Wassertank sichergestellt werden muss. Da Löschwasserteiche nur sporadisch
      vorhanden sind, kommt den wasserführenden Fahrzeugen der Feuerwehr bei Wald-
      bränden eine besondere Bedeutung zu.

      Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass sich Gefahrenpotentiale zunehmend
      auch durch Unwetter- und Naturkatastrophen ergeben. Durch Gewitter (Blitzeinschlä-
      ge), länger andauernder Starkregen (Überschwemmungen) und Orkane (abgedeckte
      Dächer, Windbruch) verursachte Schäden fordern die Feuerwehr immer häufiger her-
      aus. Als im negativen Sinn „herausragendes“ Ereignis soll an dieser Stelle der Orkan
      Kyrill genannt werden, der am 18./19.01.2007 das öffentliche Leben in weiten Teilen
      Europas beeinträchtigte und in Deutschland, insbesondere auch im Sauerland, er-
      hebliche Waldschäden verursachte.

                                                                                      ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop                                                      21

4.3   Statistik der Feuerwehr

4.3.1 Einsatzstatistik

      Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Finnentop hatte in den Jahren 2007 bis
      2013 im Jahresdurchschnitt 105 Einsätze zu bewältigen, einschließlich Fehlalarme.
      Die Einsätze verteilen sich auf die Jahre wie folgt:

                        Einsatzart                2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

       1.    Brandeinsätze                         17     30     18    33        36      35     31

        2.   Technische Hilfeleistungen
       2.1   Menschen in Notlage                    2      1      4     7         6       7     13
       2.2   Tiere in Notlage                       0      4      2     0         3       3      0
       2.3   Betriebsunfälle                        0      0      0     1         0       0      0
       2.4   Einstürze von Baulichkeiten            0      0      0     2         0       0      0
       2.5   Verkehrsunfälle/ Verkehrsstörungen    11      6      3     3         5       9      5
       2.6   Wasserschäden/ Sturmschäden           98     25     13    22        27      11      7
       2.7   Gefährliche Stoffe und Güter           9     10      7     6         3       3     10
       2.8   Sonst. technische Hilfeleistungen      5      4      5    27         7       1      3
             Summe techn. Hilfeleistungen         125     50     34    68        51      34     38

       3.    Sonstige Einsätze                     8       2     10     1         3       4     4

             Fehlalarmierungen/ böswillige
       4.                                          10     20     14    12        15      15     14
             Alarme (auch durch BMA)

             Gesamteinsätze                       160     102    76    114       109     88     87

                                                                                      Durchschnitt/
                                  Einsätze pro Jahr
                                                                                          Jahr
        2007        2008      2009       2010      2011         2012    2013           2007-2013
         160         102         76      114        109         88          87            105

      Das Jahr 2007 nimmt durch die große Anzahl Technischer Hilfeleistungen (Groß-
      schadensereignis Orkan „Kyrill“) eine Ausnahmestellung ein. Im Jahr 2010 waren es
      viele Einsätze wegen Schnee- und Windbruch, aufgrund dessen die Feuerwehr häu-
      figer ausrücken musste. Die tlw. extrem schwankenden Wetterlagen in den vergan-
      genen Jahren sind im Wesentlichen die Ursache für das Auf und Ab bei den Einsatz-
      zahlen. Ein stetiges Ansteigen der Einsatzzahlen ist hingegen nicht erkennbar.

4.3.2 Personalstand

      Zum 01.01.2014 hatte die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop 289 Akti-
      ve. Die Wehr besteht aus 11 Löschgruppen, die sich auf drei Züge verteilen (vgl.
      Glied.-Nr. 6).

                                                                                                 ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop                                          22

                                          Mitglieder                Mitglieder
             Löschgruppe
                                       Einsatzabteilung          Jugendfeuerwehr

                 Bamenohl                    28                           7
                 Finnentrop                  31                           6
                   Fretter                   29                           7
                   Heggen                    26                           9
                 Lenhausen                   34                           9
                  Ostentrop                  25                           7
                 Rönkhausen                  25                           4
             Schliprüthen                    25                           1
                 Schöndelt                   17                           6
           Schönholthausen                   25                           7
                 Serkenrode                  24                           6
                   Summe                     289                         69
            davon weiblich                    1                           9

4.3.3 Atemschutzgeräteträger

      Die nachstehende Übersicht gibt einen Überblick über die Anzahl der Einsatzkräfte,
      die über eine Atemschutzausbildung und gültiger G 26.3 Untersuchung verfügen
      (Stand: 01.01.2014). Ohne eine ausreichende Anzahl von Atemschutzgeräteträgern
      könnten viele Einsätze nicht abgewickelt werden. Deshalb kommt dieser Qualifikation
      in der Feuerwehr eine besondere Bedeutung zu.
      Der Bestand an Atemschutzgeräteträgern konnte in den vergangenen Jahren nahezu
      gehalten werden. Der nächste Lehrgang ist für Herbst 2015 geplant.

                               Anzahl                Anzahl
         Löschgruppe                                                      Anteil in %
                              Mitglieder      Atemschutzgeräteträger

       Bamenohl                  28                       16                  57,14

       Finnentrop                31                       13                  41,94

       Fretter                   29                       13                  44,83

       Heggen                    26                       13                  50,00

       Lenhausen                 34                       17                  50,00

       Ostentrop                 25                       12                  48,00

       Rönkhausen                25                       13                  52,00

       Schliprüthen              25                       10                  40,00

       Schöndelt                 17                       4                   23,53

       Schönholthausen           25                       10                  40,00

       Serkenrode                24                       15                  62,50

                                 289                   136                    47,06

                                                                                        ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop                                            23

5     Schutzzielfestlegung/ Schutzzielauswertung
5.1   Grundlagen

      Schutzziele im Bereich der Gefahrenabwehr beschreiben, wie bestimmten Gefahren-
      situationen begegnet werden soll.

      Dabei sind festzulegen

              die Zeit, in der Einheiten zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen
              oder tätig werden (Hilfsfrist),
              in welcher Stärke diese Einheiten benötigt werden (Mindesteinsatzstärke),
              in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll (Erreichungsgrad).

      Da Schutzziele vom Gesetzgeber weder im FSHG noch in anderen gesetzlichen
      Bestimmungen festgelegt worden sind, muss jede Gemeinde eigenständig Schutz-
      ziele definieren und über das in ihrem Gebiet geltende Sicherheitsniveau entschei-
      den. Bei dieser Entscheidung handelt es sich um eine politische Entscheidung, die
      von den gewählten Mandatsträgern der Gemeinde im Rat zu treffen ist. Allerdings ist
      der Rat bei der Formulierung der Schutzziele nicht völlig frei. Er wird zu beachten ha-
      ben, dass im Falle einer rechtlichen Prüfung der Organisation des Brandschutzes ei-
      ner Gemeinde durch Aufsichtsbehörden und Gerichte auf "Regeln der Technik" zu-
      rückgegriffen werden wird. Als solch eine Regel der Technik wird wohl die "Schutz-
      zieldefinition" der AGBF Nordrhein-Westfalen (und in der Fortsetzung auch der AGBF
      Bund) gesehen werden müssen. Sie ist insoweit Orientierungsgröße für die kommu-
      nale Schutzzielfestlegung. Die nachfolgenden Ausführungen basieren daher auf die-
      ser Schutzzieldefinition der AGBF-Bund.

      Auszugehen ist bei der Schutzzielfestlegung grundsätzlich von den Zielen des Brand-
      schutzwesens. Gemäß ihrer Priorität sind dies

              1. Menschenrettung,
              2. Schutz von Tieren, Sachwerten und Umwelt und
              3. Verhinderung der Schadensausbreitung.

      Im In- und Ausland gilt als „kritisches“ Schadensereignis der Brand, der regelmäßig
      die größten Personenschäden fordert. In Deutschland ist dies der Wohnungsbrand im
      Obergeschoß eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen.

      Da die Qualitätskriterien für den Einsatztyp „Brandbekämpfung“ auch für den Typ
      „Technische Hilfeleistung“ hinreichend sind, können sich die nachfolgenden Betrach-
      tungen auf den „Kritischen Wohnungsbrand“ beschränken.

      1.   Hilfsfrist

           Die zeitkritischste Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung. Aus statis-
           tischen Erhebungen ergibt sich, dass die häufigste Todesursache bei Woh-
           nungsbränden die Rauchgasintoxikation (CO-Vergiftung) ist. Die zur Menschen-
           rettung bei Wohnungsbränden zur Verfügung stehende Zeit wird von der Dauer
           der Rauchgasexposition bestimmt. Nach der Mitte der siebziger Jahre veröffent-
           lichten Orbit-Studie ermittelte man für Kohlenmonoxid eine Erträglichkeits-
           grenze von 13 Minuten und eine Reanimationsgrenze von 17 Minuten. Das

                                                                                         ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop                                                 24

          bedeutet, dass eine Person, die Brandrauch einatmet, nach 13 Minuten das Be-
          wusstsein verliert (und sich damit den Rettern nicht mehr bemerkbar machen
          kann) und nach 17 Minuten eine Wiederbelebung erfolglos ist. Die Feuerwehr
          muss daher spätestens 13 Minuten nach begonnener Rauchgasintoxikation
          vor Ort sein und hat dann noch 4 Minuten Zeit, die Person zu finden, zu ret-
          ten und zu reanimieren.

          Noch einen weiteren Gesichtspunkt gilt es bei der Festlegung der Hilfsfrist zu be-
          achten:
          Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagarti-
          gen Brandausbreitung muss der Löscheinsatz vor dem „Flash-Over“ (Rauch-
          gasdurchzündung/ schlagartige Ausbreitung des Brandes) liegen, der bei einem
          Wohnungsbrand nach etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch gegebe-
          nenfalls auftritt. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Einsatz soweit abgewickelt
          sein, dass die Gefahr eines Flash-Over nicht mehr besteht.

          Folglich gelten für die Festlegung der Hilfsfrist folgende Grenzwerte:

                Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten
                Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten
                Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash-Over: 18 bis 20 Minuten

          Die Zeitdauer vom Brandausbruch bis zum Wirksamwerden der Feuerwehrmaß-
          nahmen setzt sich generell aus folgenden Zeitabschnitten zusammen:

               Zeitpunkt                             Zeitabschnitt        Zeitbedarf
           1   Brandausbruch
                                                 =   Entdeckungszeit
               bis
           2   Brandentdeckung
                                                 =   Meldezeit
               bis                                                        ca. 3,5 Minuten
           3   Betätigung einer Meldeeinrich-
               tung (Telefon, Notrufmelder       =   Aufschaltzeit
               usw.) bis
           4   Beginn der Notrufabfrage in der
                                                     Gesprächs- und
               Leitstelle                        =                        ca. 1,5 Minuten
                                                     Dispositionszeit
               bis
           5   Alarmierung der Einsatzkräfte
                                                 =   Ausrückezeit
               bis                                                        ca. 8 Minuten
           6   Ausrücken der Einsatzkräfte                                (Hilfsfrist S. 25)
                                                 =   Anfahrtzeit
               bis
           7   Eintreffen an der Einsatzstelle
                                                 =   Erkundungszeit
               bis
                                                                          ca. 4 Minuten
           8   Erstellung des Einsatzauftrages
                                                 =   Entwicklungszeit
               bis
           9   Wirksamwerden der Einsatz-
               maßnahmen
                                                                          ca. 17 Minuten

          Die mit Zeitangaben versehenen Zeitabschnitte, bei denen es sich in Ermange-
          lung genauer statistischer Daten um Annahmen handelt, die durch Erfahrungen
          begründet sind, sind von der Feuerwehr nicht beeinflussbar und eignen sich so-
          mit nicht zur Definition der Hilfsfrist.

                                                                                               ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop                                               25

           Von der Feuerwehr beeinflussbar sind im kreisangehörigen Raum lediglich

                 die Ausrückezeit
                 sowie
                 die Anfahrtszeit.

            Die Hilfsfrist in diesem Sinne bezeichnet also die Zeitdifferenz zwischen
            der Alarmierung der Einsatzkräfte und dem Eintreffen des ersten Feuer-
            wehrfahrzeuges an der Einsatzstelle.

           Damit errechnet sich die auf Seite 24 angegebene Hilfsfrist wie folgt:

           Höchstzulässige Zeit bis zum Beginn des Wirksamwerdens
           der Einsatzmaßnahmen                                   ca. 17,0 Minuten

           ./. von der Feuerwehr nicht beeinflussbare Zeiten             ca.   9,0 Minuten

            Hilfsfrist (Ausrücke- und Alarmfahrzeit)                     ca.   8,0 Minuten

           Das bedeutet, dass für die Anfahrt der Feuerwehrangehörigen zum Feuerwehr-
           gerätehaus, für das Anlegen der Einsatzkleidung und für die Fahrt zum Einsatz-
           objekt maximal 8,0 Minuten zur Verfügung stehen.

      2.   Mindesteinsatzstärke

           Der Feuerwehreinsatz ist nach wie vor personalintensiv. So müssen zur Men-
           schenrettung und zur Brandbekämpfung beim „Kritischen Wohnungs-
           brand“ mindestens 15 Einsatzfunktionen zur Verfügung stehen (1 Gruppe +
           1 Staffel). Diese 15 Einsatzfunktionen können als eine Einheit oder durch Additi-
           on mehrerer Einheiten dargestellt werden.
           Sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen, kann mit zumindest 9 Funktio-
           nen (1 Gruppe) in der Regel nur die Menschenrettung unter vorübergehender
           Vernachlässigung der Eigensicherung der Feuerwehrmänner eingeleitet werden.

           Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim
           „Kritischen Wohnungsbrand“ die ersten 9 Funktionen innerhalb von 8,0
           Minuten nach Alarmierung erforderlich. Nach weiteren 5 Minuten (das sind
           also 13,0 Minuten nach Alarmierung), müssen vor einem möglichen „Flash-
           Over“ mindestens 15 Funktionen vor Ort sein. Diese weiteren 6 Funktionen
           sind zur Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Ent-
           rauchung sowie zur Eigensicherung der Einsatzkräfte erforderlich.

      3.   Erreichungsgrad

           Unter „Erreichungsgrad“ wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei
           dem die Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Mindesteinsatzstärke“ eingehalten werden.
           Ein Erreichungsgrad von z.B. 80 % bedeutet, dass für 4/5 aller Einsätze diese
           Zielgrößen eingehalten werden, bei 1/5 der Einsätze jedoch nicht.

                                                                                         ...
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