Gemeinde Finnentrop Brandschutzbedarfsplan - Fortschreibung Erstellt: November 2014
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Gemeinde Finnentrop Brandschutzbedarfsplan 2. Fortschreibung Gemeinde Finnentrop Der Bürgermeister Am Markt 1 57413 Finnentrop Erstellt: November 2014 Tel.: 02721/ 512-0 Fax.: 02721/ 6958 ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 1 1 Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................... 3 2 Allgemeiner Teil .............................................................................................................. 7 3 Darstellung der Tätigkeiten der Feuerwehr...................................................................... 8 4 Gefährdungspotential .................................................................................................... 10 4.1 Die Gemeinde Finnentrop ...................................................................................... 10 4.1.1 Größe, Einwohner ........................................................................................... 10 4.1.2 Bevölkerungsentwicklung 2007 - 2013 ............................................................ 12 4.1.3 Flächen und Flächennutzung .......................................................................... 12 4.1.4 Topographie .................................................................................................... 12 4.1.5 Verkehrswege ................................................................................................. 13 4.1.6 Löschwasserversorgung ................................................................................. 13 4.2 Risiken in der Gemeinde Finnentrop ...................................................................... 17 4.2.1 Risiken aus den Arten den Flächennutzungen und den Gebäudenutzungen .. 18 4.2.2 Risiken aus der Verkehrsstruktur .................................................................... 19 4.2.3 Risiken aus Waldbeständen/ Naturereignissen ............................................... 20 4.3 Statistik der Feuerwehr .......................................................................................... 21 4.3.1 Einsatzstatistik ................................................................................................ 21 4.3.2 Personalstand ................................................................................................. 21 4.3.3 Atemschutzgeräteträger .................................................................................. 22 5 Schutzzielfestlegung/ Schutzzielauswertung ................................................................. 23 5.1 Grundlagen ............................................................................................................ 23 5.2 Bisherige Schutzzielfestlegung in Anlehnung an die Empfehlungen der AGBF ...... 26 5.3 Schutzzielauswertung anhand bisheriger Ziele ...................................................... 26 5.4 Bewertung/ Erreichungsgrad .................................................................................. 29 5.4.1 Erreichbarkeit der Einsatzkräfte ...................................................................... 30 5.4.2 Ausrücke- und Alarmfahrtzeit .......................................................................... 30 5.5 Schutzzielfestlegung für die Zukunft....................................................................... 32 6 Soll-/Ist-Struktur der Freiwilligen Feuerwehr .................................................................. 32 6.1 Feuerwehrgerätehäuser ......................................................................................... 34 6.1.1 Stellplätze ....................................................................................................... 34 6.1.2 Ausstattung ..................................................................................................... 35 6.1.3 Feuerwehrgerätehaus Finnentrop ................................................................... 37 6.2 Fahrzeuge .............................................................................................................. 38 6.2.1 Zug 1 (Löschgruppen Bamenohl, Finnentrop, Heggen) ................................... 38 6.2.2 Zug 2 (Löschgruppen Lenhausen, Ostentrop, Rönkhausen, Schönholthausen) ........................................................................................... 40 6.2.3 Zug 3 (Löschgruppen Fretter, Schliprüthen, Schöndelt, Serkenrode) .............. 41 6.2.4 Fahrzeug-Beschaffungsprogramm .................................................................. 41 6.2.5 Fahrzeug-Führerscheine ................................................................................. 43 6.3 Personal................................................................................................................. 46 ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 2 7 Maßnahmen .................................................................................................................. 48 7.1 Maßnahmen personeller/ taktischer Art .................................................................. 48 7.2 Maßnahmen materieller Art .................................................................................... 56 8 Beschluss des Rates ..................................................................................................... 57 9 Anlagenverzeichnis ....................................................................................................... 58 9.1 Brandschutztechnische Risiken aus der Art der Flächen- und Gebäudenutzungen................................................................................................ 58 9.2 Tagesverfügbarkeit ................................................................................................ 58 9.3 Bereiche 2,7 km ..................................................................................................... 58 9.4 Karte Einsatzbereiche ............................................................................................ 58 9.5 Feuerwehrgerätehäuser (Stellplätze) ..................................................................... 58 9.6 Feuerwehrgerätehäuser (Sanitäre Anlagen)........................................................... 58 9.7 Fahrzeuge Zug 1 .................................................................................................... 58 9.8 Fahrzeuge Zug 2 .................................................................................................... 58 9.9 Fahrzeuge Zug 3 .................................................................................................... 58 9.10 Personalplanung .................................................................................................... 58 9.11 Personalentwicklung - Fluktuation in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop .............................................................................................................. 58 9.12 Der demographische Wandel und seine Auswirkungen auf die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop .................................................................... 58 9.13 Organigramm - Aufbau der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop ....... 58 9.14 Presseartikel .......................................................................................................... 58 9.15 Übersicht Tragkraftspritzen .................................................................................... 58 9.16 Übersicht Stromerzeuger ....................................................................................... 58 9.17 Übersicht Hebe-/ Dichtkissen ................................................................................. 58 9.18 Übersicht Hydraulische Rettungsgeräte ................................................................. 58 9.19 Übersicht Sprungpolster ......................................................................................... 58 9.20 Übersicht Wärmebildkameras ................................................................................ 58 ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 3 1 Abkürzungsverzeichnis AGBF Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren AAO Alarm- und Ausrückeordnung BI Brandinspektor BM Brandmeister BOI Brandoberinspektor BOS Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben DLK 23/12 Drehleiter mit Korb, Besatzung 1 + 2, zul. Gesamtmasse 14 t DLAK 23/12 Automatik-Drehleiter mit Korb, Besatzung 1 + 2, zul. Gesamt- masse 15 t, (Nachfolgemodell der DLK 23/12) ELW 1 Einsatzleitwagen, Besatzung 1 + 2, zul. Gesamtmasse 3,5 t FM Feuerwehrmann FMA Feuerwehrmannanwärter FP 20/10 Feuerlöschkreiselpumpe (im Fahrzeug fest eingebaut), Zahl vor dem Schrägstrich: Nennförderleistung der Pumpe in 100 l/min, Zahl hinter dem Schrägstrich: Nennförderdruck in bar – bei 3 m geodätische Saughöhe FPN Feuerlöschkreiselpumpe Normaldruck FPN 10-1000 FPN mit 1000 l Nennförderstrom pro Minute bei 10 bar Nenn- förderdruck und 3 m (geodätischer) Saughöhe FPN 10-2000 FPN mit 2000 l Nennförderstrom pro Minute bei 10 bar Nenn- förderdruck und 3 m (geodätischer) Saughöhe FSHG Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung FI Truppmannlehrgang (Grundausbildung auf Gemeindeebene) F II Truppführerlehrgang ( Ausbildung auf Kreisebene) F III Gruppenführerlehrgang ( Ausbildung auf Landesebene) F IV Zugführerlehrgang ( Ausbildung auf Landesebene) FB V Verbandsführerlehrgang ( Ausbildung auf Landesebene) F VI Wehrführerlehrgang ( Ausbildung auf Landesebene) ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 4 GBI Gemeindebrandinspektor GJFW Gemeindejugendfeuerwehrwart GW-G Gerätewagen Gefahrgut, Besatzung 1 + 1 bzw. 1 + 2, zul. Ge- samtmasse 3,5 t GW-L 1 (G) Gerätewagen Logistik mit Beladung für Gefahrguteinsätze, Besatzung 1 + 2 oder 1 + 5, zul. Gesamtmasse 7,5 t (Nachfol- gemodell des GW-G) GW-L 2 Gerätewagen Logistik zum Transport von Materialien die zum Bewältigen von verschiedenen Einsatzlagen benötigt werden, Besatzung 1 + 2 oder 1 + 5, zul. Gesamtmasse 14 t (ersetzt auch den SW 2000) HBM Hauptbrandmeister HFM Hauptfeuerwehrmann HLF 10 Hilfeleistungslöschfahrzeug LF 10 mit erweiterter Beladung für Technische Hilfeleistung, zul. Gesamtmasse 12 t HLF 20 Hilfeleistungslöschfahrzeug LF 20 mit erweiterten Beladung für Technische Hilfeleistung, zul. Gesamtmasse 15 t (Nachfol- gemodell des HLF 20/16) HLF 20-16 Hilfeleistungslöschfahrzeug mit eingebauter FP 20/10, Was- serbehälter 1600 l, Zusatzbeladung für Technische Hilfeleis- tung, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 14 t (Nachfolgemo- dell des TLF 16/25 und des LF 16/12) JFW Jugendfeuerwehrwart KLF Kleinlöschfahrzeug mit eingeschobener PFPN 10-1000, Was- serbehälter 500 l, Besatzung 1 + 5, zul. Gesamtmasse 4,75 t KTLF Kleintanklöschfahrzeug mit eingebauter Hochdruckpumpe, Wasserbehälter 750 l, Besatzung 1 + 5, zul. Gesamtmasse 7,5 t LdF Leiter der Feuerwehr LF 8 Löschgruppenfahrzeug mit eingeschobener TS 8/8, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 7,5 t LF 8/6 Löschgruppenfahrzeug mit eingebauter FP 8/8, Wasserbehäl- ter 600 l, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 9,5 t (Nachfol- gemodell des LF 8) ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 5 LF 10/6 Löschgruppenfahrzeug mit eingebauter FP 10/10, Wasserbe- hälter 600 l, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 10 t (Nach- folgemodell des LF 8/6) LF 10 Löschgruppenfahrzeug mit eingebauter FPN 10-1000, Was- serbehälter 1200 l, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 12 t (Nachfolgemodell des LF 10-6) LF 20 Löschfahrzeug mit eingebauter FPN 10-2000, Wasserbehälter mind. 2000 l, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 14,5 t (Nachfolgemodell des LF 16-12, LF 20-16 und TLF 16-25) LF 20/16 Löschgruppenfahrzeug mit eingebauter FP 20/10, Wasserbe- hälter 1600 l, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 14 t (Nach- folgemodell des TLF 16/25 und des LF 16/12) LF 16-TS Löschgruppenfahrzeug mit eingebauter FP 16/8 und einge- schobener TS 8/8, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 12 t LF 20-TS Löschgruppenfahrzeug mit eingebauter FP 20/10 und einge- schobener TS 10/10, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 14,5 t LF 20 KatS Löschgruppenfahrzeug mit eingebauter FPN 10-2000, Was- serbehälter mind. 1000 l, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 16 t (Nachfolgemodell des LF 16-TS) LG Löschgruppe LGF Löschgruppenführer LZ Löschzug LZF Löschzugführer MLF Mittleres Löschfahrzeug mit eingebauter FPN 10-1000, Was- serbehälter 1000 l, Besatzung 1 + 5, zul. Gesamtmasse 7,5- 8,5 t ( Nachfolgemodell des KTLF) MTW Mannschaftstransportwagen (Mehrzweckfahrzeug), 9 Sitzplät- ze OB Oberbrandmeister OFM Oberfeuerwehrmann PFPN Portable (tragbare) Feuerlöschkreiselpumpe Normaldruck ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 6 PFPN 10-1000 Portable (tragbare) Feuerlöschkreiselpumpe Normaldruck mit 1000 l Nennförderstrom pro Minute bei 10 bar Nennförder- druck und 3 m ( geodätischer) Saughöhe ( Nachfolgemodell von TS 8/8) RW 1 Rüstwagen, Besatzung 1 + 2, zul. Gesamtmasse 9 t SW 2000 Schlauchwagen, Besatzung 1 + 2, beladen mit 2000 m B- Schlauch und PFPN 10-1000 TK Technisches Kompetenzzentrum des Instituts der Feuerwehr in Münster (früher TÜD) TÜD Technischer Überwachungsdienst des Instituts der Feuerwehr in Münster TLF 16/24-Tr Tanklöschfahrzeug mit eingebauter FP 16/8, Wasserbehälter 2400 l, Besatzung 1 + 2, zul. Gesamtmasse 9,5 t TLF 16/25 Tanklöschfahrzeug mit eingebauter FP 16/8, Wasserbehälter 2500 l, Besatzung 1 + 5, zul. Gesamtmasse 12 t TLF 2000 Tanklöschfahrzeug mit eingebauter FPN 10-1000, Wasserbe- hälter 2000 l, Besatzung 1 + 2, zul. Gesamtmasse 10 t TLF 3000 Tanklöschfahrzeug mit eingebauter FPN 10-2000, Wasserbe- hälter 3000 l, Besatzung 1 + 2, zul. Gesamtmasse 14 t TLF 4000 Tanklöschfahrzeug mit eingebauter FPN 10-2000, Wasserbe- hälter 4000 l, Schaummittelbehälter 500 l, Besatzung 1 + 2, zul. Gesamtmasse 18 t TS 8/8 Tragkraftspritze, Zahl vor dem Schrägstrich: Nennförderleis- tung der Pumpe in 100 l/min, Zahl hinter dem Schrägstrich: Nennförderdruck in bar – bei 3 m geodätischer Saughöhe TSF Tragkraftspritzenfahrzeug mit eingeschobener PFPN 10-1000, Besatzung 1 + 5, zul. Gesamtmasse 4 t TSF-W Tragkraftspritzenfahrzeug mit eingeschobener PFPN 10-1000, Wasserbehälter 500-750 l, Besatzung 1 + 5, zul. Gesamtmas- se 6,3 t UBM Unterbrandmeister WLF Wechselladerfahrzeug für den Transport von Abrollbehältern ZGM Zul. Gesamtmasse eines Fahrzeugs (früher zul. Gesamtge- wicht) ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 7 2 Allgemeiner Teil § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 verpflichtet die Gemeinden, eine den örtlichen Verhältnissen entspre- chende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. Zudem werden die Gemeinden in § 22 Abs. 1 FSHG verpflichtet, unter Beteiligung ih- rer Feuerwehren Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz ihrer Feuer- wehren aufzustellen und fortzuschreiben. Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr ist im Gesetz nicht definiert. Jede Kommune hat unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der in Ihrem Gebiet vor- handenen Gegebenheiten selbst zu entscheiden, wie sie die ihr nach dem FSHG wahrzunehmende Aufgabe ausfüllt. Voraussetzung ist deshalb eine umfassende und vorausschauende Planung. Die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wurde am 12.02.2008 durch den Rat der Gemeinde Finnentrop beschlossen. Da eine Kommune einem ständigen Wandel unterliegt, sind die strukturellen Veränderungen und hier insbesondere Ände- rungen bei den Gefahrenpotentialen z.B. durch die Erschließung neuer Gewerbe- o- der Industriegebiete regelmäßig neu zu analysieren und zu bewerten. Auch gesell- schaftliche Aspekte wie z.B. der demographische Wandel sind in die Betrachtung einzubeziehen. Aufgrund der hieraus gewonnenen Erkenntnisse ist dann zu ent- scheiden, ob und in wie weit die zu einer wirksamen Gefahrenabwehr erforderlichen Ressourcen angepasst werden müssen. Aus diesem Grund schreibt auch das FSHG die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes vor. In dem im Juni 2002 be- schlossenen Plan wurde hierfür ein Zyklus von fünf Jahren festgelegt. Dass dieser Plan erst im Herbst 2014 vorgelegt wird, hängt im Wesentlichen mit den Planungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Finnentrop (in Kombination mit einer Rettungswache) zusammen. Intensive Bemühungen und umfangreiche Vor- arbeiten waren erforderlich, vom Grundsatzbeschluss des Rates der Gemeinde Finnentrop am 25.09.2012 über die Durchführung der Maßnahme (zunächst vorge- sehen auf einer Teilfläche der Fa. ThyssenKrupp Steel AG) bis hin zum Beschluss am 08.07.2014 über den Erwerb des Grundstücks an der Kopernikusstraße, auf wel- chem das Vorhaben nun voraussichtlich realisiert werden soll. Darüber hinaus sollten auch die Entwicklungen bezüglich der Umsetzung des ABC-Schutzkonzeptes in der Fortschreibung Berücksichtigung finden. Zudem befindet sich das Fahrzeug- Beschaffungsprogramm noch in der Ausführung. Der Umstand, dass der Brandschutzbedarfsplan in der Fassung vom 12.02.2008 bis dato noch nicht fortgeschrieben wurde, ändert nichts an der Rechtsverbindlichkeit des Planes. Dies hat der Landrat des Kreises Olpe in seinem Schreiben vom 15.06.2014 ausdrücklich bestätigt. In dem Schreiben wird weiter ausgeführt, dass ein Brand- schutzbedarfsplan nicht seine Gültigkeit durch Zeitablauf verliert, da er keine zeitliche Befristung kennt. Erst durch diese Fortschreibung verliert der „alte“ Plan seine Gel- tung. Unabhängig davon wird z.B. die Tagesverfügbarkeit innerhalb der einzelnen Lösch- gruppen anhand der Einsatzberichte durch die Wehrführung regelmäßig kontrolliert und die AAO sofern möglich nach Erforderlichkeit - unter Berücksichtigung geänder- ter Verfügbarkeiten - angepasst. ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 8 An dem Zyklus der Planfortschreibung von etwa 5 Jahren soll grundsätzlich festge- halten werden. Die Verwaltung schließt jedoch nicht aus, dass es aufgrund besonde- rer Umstände auch in Zukunft zu zeitlichen Verschiebungen kommen kann. Brandschutzbedarfspläne sollen enthalten: die Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen Zuständigkeitsbereich (Risikoanalyse), die Festlegung der gewünschten Qualität der von der Feuerwehr zu erbrin- genden Leistungen (Schutzziel), die Ermittlung des zur Erfüllung dieser Qualität erforderlichen Personals und der notwendigen Mittel (Ressourcen). Mit der nun erstellten Planfortschreibung soll zum einen dargestellt werden, wie sich aus Sicht der Verfasser die in der Gemeinde Finnentrop vorhanden Risiken verändert haben und in welchem Umfang die in dem bisherigen Plan gesetzten Ziele - insbe- sondere im Hinblick auf die Neu- und Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Gerä- ten - erreicht werden konnten. Zum anderen werden die Maßnahmen aufgezeigt, die umgesetzt wurden und die in den kommenden Jahren für erforderlich gehalten wer- den, um dem gesetzlichen Auftrag, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechen- de leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten, auch weiterhin gerecht zu werden. Ins- besondere soll die Fortschreibung auch Planungsgrundlage in finanzieller Hinsicht für die nächsten Jahre sein. Da es wegen der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten keine gesetzlichen Vor- gaben mit entsprechenden Regelungen oder Empfehlungen für die Anfertigung eines Brandschutzbedarfsplanes gibt, hat sich im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Lei- ter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen (AGBF NRW) am 25.03.1998 eine "ad hoc-Arbeitsgruppe" gebildet, der sich auch Vertreter des Landesfeuerwehrver- bandes NRW und der Bezirksregierungen angeschlossen haben. Ziel dieser Arbeitsgruppe war die Erstellung von Hinweisen und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden in NRW. Der Landes- feuerwehrverband NRW hat aufgrund der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Ge- meinden des Landes Nordrhein-Westfalen erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Der Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop wurde unter Berücksichtigung dieser Hinweise und Empfehlungen erstellt. 3 Darstellung der Tätigkeiten der Feuerwehr Die Aufgabenzuweisung obliegt der Organisationshoheit der Gemeinde, wobei zu be- achten ist, dass ein Großteil der Aufgaben per Gesetz auf die Feuerwehr übertragen ist. Die nachfolgenden Aufgaben werden von der Feuerwehr wahrgenommen: Bekämpfung von Schadenfeuer Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 9 Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann. Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen bei denen eine erhöh- te Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet sind und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den An- forderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen Stellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften oder Sonderbauverordnungen Aufklärung der Bevölkerung (Brandschutzerziehung) über - das Verhalten bei Bränden - den sachgerechten Umgang mit Feuer - das Verhüten von Bränden - die Möglichkeiten der Selbsthilfe Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadenser- eignisse sowie von Sonderschutzplänen für besonders gefährliche Objekte Aus- und Fortbildung, Durchführung der Grundausbildung, Erprobung der Leis- tungsfähigkeit durch Übungen Mitwirkung im Zivilschutz Beteiligung bei der Brandschau Brandschaupflichtig sind Gebäude und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Insbesondere fallen hierunter auch Gebäude gemäß Sonderbau- verordnung. Amtshilfe für Behörden - Ausleuchtung von Einsatzstellen - Leichenbergung Freiwillige Aufgaben - Begleitung von Prozessionen und Umzügen (z.B. Martinszügen) - Sicherheitsdienste bei Osterfeuern - Ordnungsdienste/ Parkplatzdienst bei verschiedenen Anlässen (z.B. Kultur- veranstaltungen) - Wartung und Pflege von Hydranten - Teilnahme an Leistungsnachweisen ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 10 4 Gefährdungspotential 4.1 Die Gemeinde Finnentrop 4.1.1 Größe, Einwohner In der Gemeinde Finnentrop leben auf einer Fläche von ca. 104,81 qkm 17.585 Ein- wohner (Stand: 31.12.2013). Die Bevölkerungsdichte beträgt daher ca. 168 Personen je qkm. ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 11 Die Einwohner verteilen sich auf die einzelnen Gemeindeteile wie folgt (Stand: 31.12.2013): Davon andere Derzeit Einwohner Gemeindeteil gesamt männlich weiblich Staats- Einsatzbereich angehörigkeit der Löschgruppe Ahausen 6 2 4 0 Altfinnentrop 155 77 78 18 Dahm 6 4 2 0 Heggen 2.685 1.347 1.338 199 Hollenbock 16 9 7 0 Heggen Hülschotten 273 142 131 5 Illeschlade 182 89 93 15 Sange 65 28 37 1 Tiefenau 2 1 1 0 Bamenohl 2.881 1.453 1.428 241 Bamenohl Weringhausen 437 220 217 10 Finnentrop 3.452 1.733 1.719 443 Finnentrop Frielentrop 29 17 12 1 Finnentrop/ Lenh. Lenhausen 1.129 576 553 111 Lenhausen Rönkhausen 1.581 831 750 100 Rönkhausen Glinge 83 46 37 1 Deutmecke 285 150 135 17 Fretter 1.407 715 692 75 Fretter Bausenrode 19 10 9 0 Besten 2 1 1 0 Faulebutter 9 5 4 0 Klingelborn 3 2 1 0 Müllen 35 16 19 1 Schönholthausen Schönholthausen 754 388 366 17 Weuspert 39 20 19 1 Wörden 7 4 3 0 Frettermühle 128 66 62 1 Gierschlade 50 25 25 0 Mißmecke 2 1 1 0 Ostentrop Ostentrop 724 370 354 15 Schwartmecke 9 5 4 0 Ramscheid 33 21 12 0 Serkenrode Serkenrode 729 369 360 16 Becksiepen 8 3 5 0 Fehrenbracht 43 26 17 3 Kuckuck 11 4 7 0 Schliprüthen Schliprüthen 158 87 71 2 Schliprüthen-Mühle 4 2 2 Steinsiepen 4 2 2 0 Permecke 9 3 6 0 Schöndelt 92 52 40 4 Schöndelt Wiebelhausen 17 11 6 0 Elsmecke 22 12 10 Gemeinde 17.585 8.945 8.640 1.297 insgesamt ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 12 4.1.2 Bevölkerungsentwicklung 2007 - 2013 Stand Einwohnerzahl 31.12.2007 18.571 10.03.2009* 18.286 31.12.2009 18.046 31.12.2010 17.865 31.12.2011 17.732 31.12.2012 17.643 31.12.2013 17.585 * Wegen einer in 2008 durchführten Programmumstellung liegen keine Daten zum 31.12.2008 vor. 4.1.3 Flächen und Flächennutzung Die Fläche des Gemeindegebietes gliedert sich in folgende Nutzungsarten: Flächenanteil in qkm Art der Nutzung Flächenanteil in % Gebäude- und Freifläche, 6,51 6,21 Betriebsfläche 0,53 Erholungsfläche 0,50 7,95 Verkehrsfläche 7,58 22,96 Landwirtschaftsfläche 21,91 64,59 Waldfläche 61,63 1,54 Wasserfläche 1,47 0,73 Sonstiges 0,70 104,81 Summe 100,00 4.1.4 Topographie Maximale Ausdehnung: Nord - Süd 11,97 km West - Ost 12,42 km Höchste Erhebung: Nördlich von Weuspert zwischen Sellenstücke und Schlubberbruch 651 m ü. NN Niedrigster Punkt: Rönkhausen, Mündung des Glingebaches in die Lenne 220 m ü. NN ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 13 4.1.5 Verkehrswege a) Straßen Durch das Gebiet der Gemeinde Finnentrop verlaufen folgende Straßen mit überörtli- cher Bedeutung: B 236 Bamenohl – Finnentrop – Lenhausen – Rönkhausen L 539 Attendorn – Heggen – Altfinnentrop – Finnentrop L 687 Rönkhausen, Richtung Sundern L 737 Lenhausen – Müllen – Frettermühle – Deutmecke – Fretter – Schöndelt L 853 Attendorn – Ennest – Heggen L 880 Bamenohl – Weringhausen – Frettermühle – Deutmecke – Fretter - Ser- kenrode K5 Heggen – Hülschotten K7 Heggen – Dünschede K 23 Serkenrode – Schliprüthen-Mühle K 29 Schönholthausen – Faulebutter – Weuspert – Schliprüthen-Mühle K 30 Müllen – Schönholthausen – Ostentrop – Fretter Der im Jahr 2003 fertiggestellte und zunächst als Gemeindestraße gebaute süd- östliche Zubringer Bamenohl – Weringhausen wurde aufgrund seiner überörtlichen Bedeutung 2013 umgestuft und hat den Status einer Landesstraße (L 880) erhalten. Die Ortsdurchfahrt Weringhausen, einschließlich der Straße Weringhausen – Mißme- cke – Frettermühle, ist gleichzeitig in die Trägerschaft der Gemeinde übergegangen. Als bedeutende Veränderung im Bereich der Verkehrswege, welche auch überregio- nal von Gewicht ist, ist der Neubau der L 539 im Jahr 2013/ 2014 in Finnentrop zu nennen, verbunden mit der Beseitigung des Bahnübergangs an der Einmündung zur B 236. b) Bahnstrecken Durch die Gemeinde Finnentrop führen die Bahnstrecken • Hagen – Siegen von Kreisgrenze bei Rönkhausen bis zur Gemeindegrenze bei Borghausen sowie • Finnentrop – Olpe von Finnentrop bis zur Gemeindegrenze Attendorn 4.1.6 Löschwasserversorgung Die Löschwasserversorgung erfolgt aus natürlichen Gewässern (Lenne, Bigge, Fretterbach, Glingebach, Salwey- bach) jeweils mit Nebengewässern, aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsnetzen, aus Feuerlöschteichen. ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 14 Im Einzelnen stellt sich die Löschwasserversorgung wie folgt dar: a) Natürliche Gewässer Die größeren natürlichen Gewässer (Lenne mit Obergraben in Frielentrop sowie Bigge) bilden zu allen Jahreszeiten nahezu uneingeschränkt nutzbare Lösch- wasserreserven. Gleiches gilt prinzipiell auch für die kleineren Gewässer (Fretterbach, Glinge- bach, Salweybach mit ihren Nebengewässern). Bei ihnen ist jedoch zu beachten, dass sie in den Sommermonaten mitunter nur sehr wenig Wasser führen, vor al- len Dingen in der Nähe ihrer Quellbereiche (z.B. Serkenrode), und dann nur sehr eingeschränkt für die Löschwasserentnahme zur Verfügung stehen. b) Öffentliche und private Wasserversorgungsanlagen Die Versorgung der Einwohner und Betriebe der Gemeinde Finnentrop mit Trink- und Brauchwasser erfolgen durch die Gemeindewerke Finnentrop sowie durch private Wasserbeschaffungsverbände und Einzelversorgungsanlagen. Die Gemeindewerke Finnentrop versorgen die Ortschaften (ca. 14.600 Ein- wohner) Altfinnentrop (tlw.) Frielentrop Sange Bamenohl Glinge Schöndelt Besten Heggen Schönholthausen Deutmecke Lenhausen Tiefenau Faulebutter Müllen Weringhausen Finnentrop Ostentrop Weuspert Frettermühle Rönkhausen Das Hydrantennetz und der Wasserdruck in den von den Gemeindewerken versorgten Gebieten ist durchweg ausreichend. Probleme bestehen lediglich in Schönholthausen, und zwar in dem hinter dem Hochbehälter bzw. der Druckerhöhungsanlage gelegenen Wohnbereich (ab Weusperter Straße 31 bis Ende und Besten 1). Mit dem im Jahr 2003 in Betrieb genommenen Hochbehälter Galgenkopf in Finnentrop konnte die Versorgungssicherheit in Teilen des Gemeindegebietes verbessert werden. So können die Ortschaften Deutmecke, Ostentrop und Schönholthausen seitdem nicht nur über den Hochbehälter Schönholthausen, sondern alternativ dazu auch über den Hochbehälter Galgenkopf versorgt werden. Der neue Hochbehälter garantiert in den v.g. Bereichen und Teilen von Finnentrop einen höheren Wasserleitungsdruck, was für die Entnahme aus dem öffentlichen Netz, z.B. im Falle eines Wohnhausbrandes, positiv ist. Durch den Bau einer Wassertransportleitung zwischen Finnentrop und Heg- gen sowie den Bau einer Druckerhöhungsanlage in Heggen, Grüner Weg, er- halten die Orte Heggen und Sange seit Januar 2007 Wasser von den Ge- meindewerken Finnentrop. Zuvor musste das Wasser von den Kreiswasser- werken zugekauft werden. Die Löschwasserversorgung erfolgt entsprechend unmittelbar durch die Gemeindewerke. Seit April 2013 zählt auch der Ortsteil Schöndelt zum Versorgungsgebiet der Gemeindewerke Finnentrop. Während das Trink- und Brauchwasser von der Stadt Lennestadt zugekauft wird, dient der Hochbehälter (Fassungsvermögen ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 15 70 cbm) des ehemaligen Wasserbeschaffungsverbandes heute als Lösch- wasserreserve. Für die Betriebe im neuen Gewerbegebiet Wiethfeld bei Finnentrop-Heggen wurde die Löschwasserversorgung außer über Hydranten zusätzlich durch zwei im Erdreich verbaute Tanks sichergestellt. 200 cbm je Behälter stehen der Feuerwehr hier bei einem Brandausbruch zur Verfügung. Das Versorgungsgebiet der Gemeindewerke Finnentrop ist auf der nachfol- genden Karte noch einmal dargestellt. ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 16 ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 17 Die Versorgung durch private Wassergenossenschaften erfolgt in den Ort- schaften (ca. 3.000 Einwohner) Hülschotten Bausenrode Fehrenbracht Illeschlade (und Altfinnentrop tlw.) Gierschlade Schliprüthen Fretter Serkenrode Die Mitbenutzung dieser Versorgungsnetze zur Löschwasserversorgung ist mitunter problematisch, da diese meist lediglich auf die Versorgung der Bevöl- kerung mit Trink- und Brauchwasser ausgelegt sind. Für die Löschwasserent- nahme sind sie aufgrund zu geringer Druckverhältnisse meist nur sehr einge- schränkt geeignet. Außerdem ist die Hydrantendichte (Abstände zwischen den Hydranten) im Netz der Wassergenossenschaften in der Regel schlechter, als im öffentlichen Netz. Vor diesem Hintergrund wurde in den vergangenen Jah- ren Wert auf die Beschaffung von Fahrzeugen mit möglichst großem Wasser- tank und viel Schlauchmaterial gelegt. Neben diesen öffentlichen und privaten Versorgungsnetzen gibt es eine Viel- zahl von Einzelversorgungsanlagen (z.B. in Permecke, Elsmecke, Wiebelhau- sen), die teilweise über keine Löschwasserentnahmemöglichkeiten verfügen. Der Feuerwehr sind diese Bereiche bekannt. In der Alarm- und Ausrückord- nung wurde dieses berücksichtigt, so dass bei Bränden in diesen Bereichen genügend wasserführende Einsatzfahrzeuge alarmiert werden. c) Feuerlöschteiche und sonstige Wasservorkommen Feuerlöschteiche sind vorhanden in Fretter, Gewerbegebiet Kalkwerkstraße, Delf (4), Ramscheid, Fehrenbracht, Wiebelhausen, Hülschotten (2). Von diesen Löschteichen entspricht jedoch bezüglich Fassungsvermögen, Zu- fahrtmöglichkeiten, Wasserentnahmevorrichtungen usw. keiner in vollem Umfang der DIN 14210. Dennoch erfüllen die Feuerlöschteiche ihre Funktion. Daneben kommen auch die vielfach vorhandenen privaten Teiche (z.B. Schloß- teich Bamenohl, Fischteich in Weuspert, Larmecketeich bei Fretter, Ruhrmanns Teich in Fretter, Fischteiche in Elsmecke und Permecke) sowie Ahauser Stausee und Unter- und Oberbecken bei Rönkhausen für die Entnahme von Löschwasser in Frage. In Serkenrode gibt es außerdem zwei unterirdische Wasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von 140 cbm bzw. 25 cbm auf den Grundstücken Ge- ueke, Fretterstraße 6, und Lübke, Fretterstraße 63. Alles in allem kann die Löschwasserversorgung, mit Ausnahme der genannten Problembereiche, als gesichert angesehen werden. 4.2 Risiken in der Gemeinde Finnentrop In jeder Kommune existieren potentielle Gefahrenquellen, welche die öffentliche Si- cherheit und Ordnung bedrohen können. Die Vorbeugung und Abwehr derartiger Ge- ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 18 fahren ist nach § 1 FSHG originäre Aufgabe der Feuerwehr. Um den erforderlichen Umfang der Feuerwehr und deren Ausstattung festlegen zu können, ist ein Überblick über das vorhandene Gefahrenpotential erforderlich. 4.2.1 Risiken aus den Arten den Flächennutzungen und den Gebäude- nutzungen Risiken ergeben sich zunächst aus den unterschiedlichen Arten der Flächennutzun- gen (Wohnbebauung, Gewerbegebiete) und nach den Arten der Gebäudenutzungen (Bauweisen, Gebäudehöhen, Sonderbauten wie Geschäftshäuser, Versammlungs- stätten, Schulen, Heime usw.). In allen Wohngebieten ist zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Gefährdung von Menschenleben möglich. Nicht nur durch das Feuer selbst, sondern in besonde- rem Maße durch die Rauchentwicklung als Folge des Brandes sind Personen in Wohngebäuden erheblich bedroht. Industrie- und Gewerbegebiete sind in den meisten Fällen durch eine Ansiedlung einer Vielzahl unterschiedlichster kleiner, mittelständischer und großer Betriebe gekennzeichnet. Vom kleinen Handwerksbetrieb über den Supermarkt oder Bau- markt bis hin zu großen Produktionsbereichen ist bei Bränden, technischen Hilfe- leistungen und Umweltschutzeinsätzen mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Risiken zu rechnen, die nicht immer im Voraus bekannt sein können. Chemische Produktionsmittel und andere gefährliche Stoffe und Güter erfordern ein hohes Maß an Fachwissen. Daher muss die Feuerwehr für derartige Einsätze, die häufig zusätzlich mit Menschenrettungsmaßnahmen verbunden sind, entsprechend aus- gebildet und ausgerüstet sein. Durch eine geschlossene Bauweise ist die Gefahr einer schnellen Brandausbrei- tung gegeben, was aus feuerwehrtaktischen Gesichtspunkten besonders zu be- rücksichtigen ist. Durch die Gebäudehöhen ergeben sich insbesondere dann Probleme, wenn es gilt, Menschen aus oberen Geschossen zu retten. Zwar sind Hochhäuser im Sinne der Hochhausverordnung (über 22 m Höhe) in der Gemeinde Finnentrop nicht vorhanden. Ein besonderes Problem stellen jedoch die Gebäude mittlerer Höhe (zwischen 7 und 22 m Höhe) dar, da Menschenrettungen mit den in der Feuerwehr vorhandenen vierteiligen Steckleitern aus oberen Stockwerken nicht möglich ist. Ein baulicher zweiter Rettungsweg ist häufig, vor allen Dingen in älteren Gebäu- den, nicht vorhanden. Eine Menschenrettung ist in diesen Fällen meist nur über eine Drehleiter möglich. Nicht unerwähnt bleiben sollte der Kühlturm auf dem Grundstück der Fa. Thys- senKrupp Steel AG in Finnentrop, der mit einer Höhe von ca. 50 m eine Ausnah- mestellung bei den Bauten in der Gemeinde Finnentrop einnimmt. Schließlich bedürfen auch die Sonderbauten Geschäftshäuser, Versammlungsstät- ten, Schulen, Heime usw. einer besonderen Berücksichtigung, weil sich hier stän- dig oder jedenfalls bei bestimmten Anlässen (Festen und Feiern) eine größere An- zahl von Personen aufhalten, die bei Ausbruch eines Brandes oder bei einem sonstigen Notfall erheblich gefährdet sind. In der Anlage 9.1 werden die sich aus der Art der Flächennutzung und der Art der Gebäudenutzungen ergebenden Risiken nach Ortschaften zusammengestellt. ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 19 4.2.2 Risiken aus der Verkehrsstruktur Die vorhandenen Verkehrswege (Straßen, Bahnlinien) wurden bereits unter Glied.-Nr. 4.1.5 dargestellt. Abgesehen davon, dass bei Verkehrswegen immer die Gefahr von Unfällen gegeben ist, sind sie in Bezug auf Feuerwehreinsätze aus folgenden Gründen von Bedeutung: Zunächst führen größere Steigungen bei Straßen zu einer Reduzierung der Alarm- fahrgeschwindigkeit. Solche größeren Steigungen bestehen in folgenden Bereichen: B 236 zwischen Lenhausen und Rönkhausen, L 539 von Heggen nach Attendorn, L 687 zwischen Rönkhausen und Kreisgrenze, L 737 zwischen Fretter und Schöndelt, L 737 in Lenhausen, Richtung Müllen, L 880 zwischen Serkenrode und Kreisgrenze Hochsauerlandkreis, L 880 zwischen Bamenohl und Weringhausen (Kreisel) bis Frettermühle K 5 zwischen Heggen und Hülschotten, K 7 zwischen Heggen und Dünschede, K 23 zwischen Fehrenbracht und Schliprüthen, K 29 zwischen Schönholthausen und Weuspert und weiter bis zur Kreisgrenze bei Röhrenspring, K 30 Ortsausgang Fretter in Richtung Ostentrop, Serkenroder Straße im Ortsbereich Finnentrop, Gemeindestraße von L 880 nach Bausenrode, Gemeindestraße von Frettermühle nach Gierschlade/Schwartmecke, Gemeindestraße zwischen Rönkhausen und Weuspert, Gemeindestraße von Frettermühle nach Mißmecke bis Weringhausen. Neben Straßensteigungen wirken sich auch geschlossene Bahnschranken negativ auf die Alarmfahrzeit aus. Beschrankte Bahnübergänge bestehen in: Finnentrop, Werksweg/Bahnstrecke Hagen - Siegen, Bamenohl, Johannes-Scheele-Straße/Bahnstrecke Hagen-Siegen, Lenhausen, Blumenstraße/Bahnstrecke Hagen - Siegen (es besteht eine Um- fahrmöglichkeit durch den Tunnel Fretterbachstrasse), Rönkhausen, Bahnhofstraße/Bahnstrecke Hagen - Siegen. Ein besonderes Gefahrenpotential beinhalten die durch das Gemeindegebiet führen- den Bahnstrecken, und zwar aus folgenden Gründen: Die Bahntrassen verlaufen häufig fernab von für Feuerwehrfahrzeuge mit Straßenantrieb befahrbaren Verkehrswegen, so dass bei etwaigen Störfällen (Unfällen) mitunter erhebliche Schwierigkeiten für die Einsatzkräfte bestehen, an die Unfallstellen heranzukommen. Geländegängige Feuerwehrfahrzeuge sind daher notwendig. Zum anderen schneiden Bahntrassen potentielle Einsatzobjekte von natürli- chen Löschwasservorkommen ab. Das ist z.B. der Fall beim Gewerbegebiet „Bahnhofstraße“ in Rönkhausen, wo die Gleise zwischen Lenne und den dor- tigen Gewerbebetrieben (u.a. Sägewerk) sowie der vorhandenen Wohnbe- bauung verlaufen. Mit der Verlegung einer Druckleitung unter der Bahnstrecke durch den Betreiber des Sägewerkes konnte die Situation nachhaltig verbes- sert werden. Nun ist es möglich, Löschwasser aus der Lenne zu entnehmen, ohne dass der Bahnbetrieb eingestellt werden muss. ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 20 Südwestlich von Heggen, bei Hollenbock, liegt der Flugplatz Attendorn-Finnentrop. Auch hieraus ergeben sich Risiken, die über die normalen Risiken hinausgehen (Flugzeugabstürze). 4.2.3 Risiken aus Waldbeständen/ Naturereignissen Ca. 62 % des Gemeindegebietes bestehen aus Waldflächen, wobei die Fichte vor- herrschend ist. Obwohl in den vergangenen Jahren größere Waldbrandeinsätze nicht zu verzeichnen waren, sind gerade in Perioden andauernder Trockenheit Gefahren- potentiale vorhanden, denen schnell und wirksam begegnet werden muss. Dabei ist die Wasserversorgung von entscheidender Bedeutung, die entweder aus vorhande- nen Löschwasserteichen, durch Schlauchleitungen oder durch Feuerwehrfahrzeuge mit Wassertank sichergestellt werden muss. Da Löschwasserteiche nur sporadisch vorhanden sind, kommt den wasserführenden Fahrzeugen der Feuerwehr bei Wald- bränden eine besondere Bedeutung zu. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass sich Gefahrenpotentiale zunehmend auch durch Unwetter- und Naturkatastrophen ergeben. Durch Gewitter (Blitzeinschlä- ge), länger andauernder Starkregen (Überschwemmungen) und Orkane (abgedeckte Dächer, Windbruch) verursachte Schäden fordern die Feuerwehr immer häufiger her- aus. Als im negativen Sinn „herausragendes“ Ereignis soll an dieser Stelle der Orkan Kyrill genannt werden, der am 18./19.01.2007 das öffentliche Leben in weiten Teilen Europas beeinträchtigte und in Deutschland, insbesondere auch im Sauerland, er- hebliche Waldschäden verursachte. ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 21 4.3 Statistik der Feuerwehr 4.3.1 Einsatzstatistik Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Finnentop hatte in den Jahren 2007 bis 2013 im Jahresdurchschnitt 105 Einsätze zu bewältigen, einschließlich Fehlalarme. Die Einsätze verteilen sich auf die Jahre wie folgt: Einsatzart 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 1. Brandeinsätze 17 30 18 33 36 35 31 2. Technische Hilfeleistungen 2.1 Menschen in Notlage 2 1 4 7 6 7 13 2.2 Tiere in Notlage 0 4 2 0 3 3 0 2.3 Betriebsunfälle 0 0 0 1 0 0 0 2.4 Einstürze von Baulichkeiten 0 0 0 2 0 0 0 2.5 Verkehrsunfälle/ Verkehrsstörungen 11 6 3 3 5 9 5 2.6 Wasserschäden/ Sturmschäden 98 25 13 22 27 11 7 2.7 Gefährliche Stoffe und Güter 9 10 7 6 3 3 10 2.8 Sonst. technische Hilfeleistungen 5 4 5 27 7 1 3 Summe techn. Hilfeleistungen 125 50 34 68 51 34 38 3. Sonstige Einsätze 8 2 10 1 3 4 4 Fehlalarmierungen/ böswillige 4. 10 20 14 12 15 15 14 Alarme (auch durch BMA) Gesamteinsätze 160 102 76 114 109 88 87 Durchschnitt/ Einsätze pro Jahr Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2007-2013 160 102 76 114 109 88 87 105 Das Jahr 2007 nimmt durch die große Anzahl Technischer Hilfeleistungen (Groß- schadensereignis Orkan „Kyrill“) eine Ausnahmestellung ein. Im Jahr 2010 waren es viele Einsätze wegen Schnee- und Windbruch, aufgrund dessen die Feuerwehr häu- figer ausrücken musste. Die tlw. extrem schwankenden Wetterlagen in den vergan- genen Jahren sind im Wesentlichen die Ursache für das Auf und Ab bei den Einsatz- zahlen. Ein stetiges Ansteigen der Einsatzzahlen ist hingegen nicht erkennbar. 4.3.2 Personalstand Zum 01.01.2014 hatte die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop 289 Akti- ve. Die Wehr besteht aus 11 Löschgruppen, die sich auf drei Züge verteilen (vgl. Glied.-Nr. 6). ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 22 Mitglieder Mitglieder Löschgruppe Einsatzabteilung Jugendfeuerwehr Bamenohl 28 7 Finnentrop 31 6 Fretter 29 7 Heggen 26 9 Lenhausen 34 9 Ostentrop 25 7 Rönkhausen 25 4 Schliprüthen 25 1 Schöndelt 17 6 Schönholthausen 25 7 Serkenrode 24 6 Summe 289 69 davon weiblich 1 9 4.3.3 Atemschutzgeräteträger Die nachstehende Übersicht gibt einen Überblick über die Anzahl der Einsatzkräfte, die über eine Atemschutzausbildung und gültiger G 26.3 Untersuchung verfügen (Stand: 01.01.2014). Ohne eine ausreichende Anzahl von Atemschutzgeräteträgern könnten viele Einsätze nicht abgewickelt werden. Deshalb kommt dieser Qualifikation in der Feuerwehr eine besondere Bedeutung zu. Der Bestand an Atemschutzgeräteträgern konnte in den vergangenen Jahren nahezu gehalten werden. Der nächste Lehrgang ist für Herbst 2015 geplant. Anzahl Anzahl Löschgruppe Anteil in % Mitglieder Atemschutzgeräteträger Bamenohl 28 16 57,14 Finnentrop 31 13 41,94 Fretter 29 13 44,83 Heggen 26 13 50,00 Lenhausen 34 17 50,00 Ostentrop 25 12 48,00 Rönkhausen 25 13 52,00 Schliprüthen 25 10 40,00 Schöndelt 17 4 23,53 Schönholthausen 25 10 40,00 Serkenrode 24 15 62,50 289 136 47,06 ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 23 5 Schutzzielfestlegung/ Schutzzielauswertung 5.1 Grundlagen Schutzziele im Bereich der Gefahrenabwehr beschreiben, wie bestimmten Gefahren- situationen begegnet werden soll. Dabei sind festzulegen die Zeit, in der Einheiten zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen oder tätig werden (Hilfsfrist), in welcher Stärke diese Einheiten benötigt werden (Mindesteinsatzstärke), in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll (Erreichungsgrad). Da Schutzziele vom Gesetzgeber weder im FSHG noch in anderen gesetzlichen Bestimmungen festgelegt worden sind, muss jede Gemeinde eigenständig Schutz- ziele definieren und über das in ihrem Gebiet geltende Sicherheitsniveau entschei- den. Bei dieser Entscheidung handelt es sich um eine politische Entscheidung, die von den gewählten Mandatsträgern der Gemeinde im Rat zu treffen ist. Allerdings ist der Rat bei der Formulierung der Schutzziele nicht völlig frei. Er wird zu beachten ha- ben, dass im Falle einer rechtlichen Prüfung der Organisation des Brandschutzes ei- ner Gemeinde durch Aufsichtsbehörden und Gerichte auf "Regeln der Technik" zu- rückgegriffen werden wird. Als solch eine Regel der Technik wird wohl die "Schutz- zieldefinition" der AGBF Nordrhein-Westfalen (und in der Fortsetzung auch der AGBF Bund) gesehen werden müssen. Sie ist insoweit Orientierungsgröße für die kommu- nale Schutzzielfestlegung. Die nachfolgenden Ausführungen basieren daher auf die- ser Schutzzieldefinition der AGBF-Bund. Auszugehen ist bei der Schutzzielfestlegung grundsätzlich von den Zielen des Brand- schutzwesens. Gemäß ihrer Priorität sind dies 1. Menschenrettung, 2. Schutz von Tieren, Sachwerten und Umwelt und 3. Verhinderung der Schadensausbreitung. Im In- und Ausland gilt als „kritisches“ Schadensereignis der Brand, der regelmäßig die größten Personenschäden fordert. In Deutschland ist dies der Wohnungsbrand im Obergeschoß eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen. Da die Qualitätskriterien für den Einsatztyp „Brandbekämpfung“ auch für den Typ „Technische Hilfeleistung“ hinreichend sind, können sich die nachfolgenden Betrach- tungen auf den „Kritischen Wohnungsbrand“ beschränken. 1. Hilfsfrist Die zeitkritischste Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung. Aus statis- tischen Erhebungen ergibt sich, dass die häufigste Todesursache bei Woh- nungsbränden die Rauchgasintoxikation (CO-Vergiftung) ist. Die zur Menschen- rettung bei Wohnungsbränden zur Verfügung stehende Zeit wird von der Dauer der Rauchgasexposition bestimmt. Nach der Mitte der siebziger Jahre veröffent- lichten Orbit-Studie ermittelte man für Kohlenmonoxid eine Erträglichkeits- grenze von 13 Minuten und eine Reanimationsgrenze von 17 Minuten. Das ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 24 bedeutet, dass eine Person, die Brandrauch einatmet, nach 13 Minuten das Be- wusstsein verliert (und sich damit den Rettern nicht mehr bemerkbar machen kann) und nach 17 Minuten eine Wiederbelebung erfolglos ist. Die Feuerwehr muss daher spätestens 13 Minuten nach begonnener Rauchgasintoxikation vor Ort sein und hat dann noch 4 Minuten Zeit, die Person zu finden, zu ret- ten und zu reanimieren. Noch einen weiteren Gesichtspunkt gilt es bei der Festlegung der Hilfsfrist zu be- achten: Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagarti- gen Brandausbreitung muss der Löscheinsatz vor dem „Flash-Over“ (Rauch- gasdurchzündung/ schlagartige Ausbreitung des Brandes) liegen, der bei einem Wohnungsbrand nach etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch gegebe- nenfalls auftritt. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Einsatz soweit abgewickelt sein, dass die Gefahr eines Flash-Over nicht mehr besteht. Folglich gelten für die Festlegung der Hilfsfrist folgende Grenzwerte: Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash-Over: 18 bis 20 Minuten Die Zeitdauer vom Brandausbruch bis zum Wirksamwerden der Feuerwehrmaß- nahmen setzt sich generell aus folgenden Zeitabschnitten zusammen: Zeitpunkt Zeitabschnitt Zeitbedarf 1 Brandausbruch = Entdeckungszeit bis 2 Brandentdeckung = Meldezeit bis ca. 3,5 Minuten 3 Betätigung einer Meldeeinrich- tung (Telefon, Notrufmelder = Aufschaltzeit usw.) bis 4 Beginn der Notrufabfrage in der Gesprächs- und Leitstelle = ca. 1,5 Minuten Dispositionszeit bis 5 Alarmierung der Einsatzkräfte = Ausrückezeit bis ca. 8 Minuten 6 Ausrücken der Einsatzkräfte (Hilfsfrist S. 25) = Anfahrtzeit bis 7 Eintreffen an der Einsatzstelle = Erkundungszeit bis ca. 4 Minuten 8 Erstellung des Einsatzauftrages = Entwicklungszeit bis 9 Wirksamwerden der Einsatz- maßnahmen ca. 17 Minuten Die mit Zeitangaben versehenen Zeitabschnitte, bei denen es sich in Ermange- lung genauer statistischer Daten um Annahmen handelt, die durch Erfahrungen begründet sind, sind von der Feuerwehr nicht beeinflussbar und eignen sich so- mit nicht zur Definition der Hilfsfrist. ...
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 25 Von der Feuerwehr beeinflussbar sind im kreisangehörigen Raum lediglich die Ausrückezeit sowie die Anfahrtszeit. Die Hilfsfrist in diesem Sinne bezeichnet also die Zeitdifferenz zwischen der Alarmierung der Einsatzkräfte und dem Eintreffen des ersten Feuer- wehrfahrzeuges an der Einsatzstelle. Damit errechnet sich die auf Seite 24 angegebene Hilfsfrist wie folgt: Höchstzulässige Zeit bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Einsatzmaßnahmen ca. 17,0 Minuten ./. von der Feuerwehr nicht beeinflussbare Zeiten ca. 9,0 Minuten Hilfsfrist (Ausrücke- und Alarmfahrzeit) ca. 8,0 Minuten Das bedeutet, dass für die Anfahrt der Feuerwehrangehörigen zum Feuerwehr- gerätehaus, für das Anlegen der Einsatzkleidung und für die Fahrt zum Einsatz- objekt maximal 8,0 Minuten zur Verfügung stehen. 2. Mindesteinsatzstärke Der Feuerwehreinsatz ist nach wie vor personalintensiv. So müssen zur Men- schenrettung und zur Brandbekämpfung beim „Kritischen Wohnungs- brand“ mindestens 15 Einsatzfunktionen zur Verfügung stehen (1 Gruppe + 1 Staffel). Diese 15 Einsatzfunktionen können als eine Einheit oder durch Additi- on mehrerer Einheiten dargestellt werden. Sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen, kann mit zumindest 9 Funktio- nen (1 Gruppe) in der Regel nur die Menschenrettung unter vorübergehender Vernachlässigung der Eigensicherung der Feuerwehrmänner eingeleitet werden. Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim „Kritischen Wohnungsbrand“ die ersten 9 Funktionen innerhalb von 8,0 Minuten nach Alarmierung erforderlich. Nach weiteren 5 Minuten (das sind also 13,0 Minuten nach Alarmierung), müssen vor einem möglichen „Flash- Over“ mindestens 15 Funktionen vor Ort sein. Diese weiteren 6 Funktionen sind zur Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Ent- rauchung sowie zur Eigensicherung der Einsatzkräfte erforderlich. 3. Erreichungsgrad Unter „Erreichungsgrad“ wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem die Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Mindesteinsatzstärke“ eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von z.B. 80 % bedeutet, dass für 4/5 aller Einsätze diese Zielgrößen eingehalten werden, bei 1/5 der Einsätze jedoch nicht. ...
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