Für 2021 - Stadt Herbrechtingen
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Buigen - Rundschau Amtsblatt der Stadt Herbrechtingen und der Stadtteile Anhausen, Bissingen, Bolheim, Eselsburg und Hausen 73. Jahrgang Freitag, 08. Januar 2021 B21161 Nummer 1 Für 2021 Die besten Wünsche Gesundheit Glück Zufriedenheit Liebe Freude Zuversicht Bilder: Anneliese Patzer
Wichtige Informationen Wichtige Informationen Änderungen der Corona-Maßnahmen Am Dienstag, 05.01.2020 trat die Ministerkonferenz zur Besprechung der aktuellen Corona-Lage zusammen. Hier eine kurze Übersicht der Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern: • L ockdown verlängert bis 31. Januar 2021 Läden für den täglichen Bedarf weiterhin geöffnet • Schärfere Kontaktbeschränkungen Treffen nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes und einer anderen Person Schulen und Kitas bis Ende Januar geschlossen • Es findet zunächst kein Präsenzunterricht statt Bewegungsradius wird eingeschränkt • In Regionen mit einer Inzidenz über 200 darf man sich nur im Umkreis in 15 km vom Wohnort bewegen Sobald die Landesregierung von Baden-Württemberg alle Regelungen für unser Bundesland beschlossen hat und die Corona-Verordnungen veröffentlicht sind, finden Sie diese unter der Homepage der Landesregierung www.baden-württemberg.de und in der Folge auch auf der städtischen Homepage www.herbrechtingen.de. Landkreis Heidenheim Kreisimpfzentrum Heidenheim Ab 15. Januar 2021 kann auf dem Schlossberg geimpft werden Am 27. Dezember haben in Baden-Württemberg die Zen- Ein Impftermin kann derzeit noch nicht, aber demnächst tralen Impfzentren (ZIZ) mit den ersten Impfungen ge- über die Telefonhotline 116117, die App 116117 oder über startet. Ab dem 15. Januar 2021 werden die insgesamt 50 die Homepage www.116117.de vereinbart werden. Das Bun- Kreisimpfzentren (KIZ) in Baden-Württemberg in Betrieb desgesundheitsministerium hat gemeinsam mit der Kassen- genommen. Die Vorbereitungen für das Kreisimpfzentrum ärztlichen Bundesvereinigung mit der bundeseinheitlichen in Heidenheim auf dem Schlossberg im CCH laufen derzeit Tel. 116117 ein standardisiertes Modul erarbeitet. Sobald auf Hochtouren. Die Infrastruktur steht, derzeit erfolgen eine Terminvergabe in dem jeweiligen Kreisimpfzentrum noch die technischen Einbauten, Anschlüsse etc. Auch die möglich ist, werden die betroffenen Personengruppen durch IT-Ausrüstung, Kühlschränke, eine erste Grundausstattung einen medialen Aufruf informiert. Im Vorfeld werden dann mit persönlichen Schutzausrüstungen, Impfbesteck sowie von dem Kreisimpfzentrum, abhängig von dem zur Verfü- weitere für den Impfvorgang erforderlichen Utensilien wer- gung stehenden Impfstoff, Termine freigeschaltet. Die Impf- den bereits in den nächsten Tagen vom Land geliefert. berechtigung wird bei der Terminvereinbarung geprüft. Bei der Landkreisverwaltung sowie bei beteiligten Hilfsorgani- Priorisiert geimpft werden nach der Rechtsverordnung des sationen direkt kann keine Terminvergabe erfolgen. Bundesgesundheitsministeriums, die auf der Impfempfeh- lung der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der Leo- Flankierend zu den seit 27. Dezember 2020 in Betrieb ge- poldina aufbaut, Bürgerinnen und Bürger, die ein besonders nommenen Zentralen Impfzentren sind derzeit auch mobile hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krank- Impfteams im Einsatz, die prioritär in Pflegeheimen impfen. heitsverlauf oder ein besonders hohes berufliches Risiko Bis zum Start des Kreisimpfzentrums im Landkreis Heiden- haben, sich oder schutzbedürftige Personen anzustecken. heim sind die mobilen Impfteams des Zentralen Impfzen- Als Personengruppen mit höchster Priorität gelten daher trums Ulm für den Landkreis Heidenheim zuständig. Die Personen über 80 Jahre sowie Bewohnerinnen und Bewoh- Terminvergabe an die Pflegeeinrichtungen erfolgt daher in ner von Pflegeheimen und stationären Einrichtungen für direkter Absprache mit dem ZIZ. Ab der Inbetriebnahme ältere und pflegebedürftige Menschen. Auch das Personal des KIZ Heidenheim am 15. Januar 2021 erfolgt die Koor- dieser Häuser sowie Menschen, die einem besonders hohen dination der dort angegliederten zwei mobilen Impfteams Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu dieser ersten über das KIZ direkt in Abstimmung mit den Pflegeeinrich- Gruppe. tungen im Landkreis. Weitere Informationen zum Impfprozess gibt es über die Tel. 0711/904-39555 oder unter www.bundesgesundheitsministerium.de. Buigen-Rundschau 1/2
Es ist was los Es ist was los Herzliche Einladung zum Ökumenische Gemeinschaft der Christen in Herbrechtingen Ökumenischen Gottesdienst Kath. Kirchengemeinden Herbrechtingen, Bolheim, Bissingen Evang. Kirchengemeinden Herbrechtin- zum Neujahrsbeginn gen, Bolheim, Bissingen Neuapostolische Kirche Herbrechtingen Chrischona Herbrechtingen Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unserer Stadt, liebe Schwestern und Brüder im Glauben, wir laden Sie herzlich zum Ökumenischen Gottesdienst zum Neujahrsbeginn ein am Samstag, 09. Januar 2021, um 18.00 Uhr, in die St. Bonifatius-Kirche Herbrechtingen, wo auch Bürgermeister Daniel Vogt ein Grußwort sprechen wird. Der traditionelle Neujahrsempfang (2021 wäre es der 45. gewesen) mit Stehempfang und Büfett im Gemeindesaal kann heuer leider wegen Corona nicht stattfinden. Wir freuen uns aber, wenn Sie mit uns Gottesdienst feiern! Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Bleiben Sie gesund! Für die ökumenische Gemeinschaft der Christen Dekan Sven van Meegen, Katholische Kirche Pfarrer Michael Rau, Evangelische Kirche Jürgen Fischer, Neuapostolische Kirche Lothar Rapp, Chrischona Deutsches VOLKSHOCHSCHULE Rotes Kreuz HERBRECHTINGEN Gutes neues Jahr Namibia – Okawango – Wir wünschen allen Herbrechtinger/innen ein gutes Victoriafälle und gesundes neues Jahr 2021. Da die Pandemie nach wie vor noch nicht ausgestanden ist, bieten wir unseren Einkaufsser- vice bis auf Weiteres an. Wer diesen in Anspruch nehmen möchte, darf sich gerne von Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr – 16.00 Uhr unter der Tel. 0174/4054832 bei uns melden. Für eine Kleingruppe (max. 14 Personen) im Oktober 2021 (nach Corona-Impfung) sucht die VHS Herbrechtingen, ein Unsere Gruppenabende werden bis auf Weiteres letztes Mal mit Reiseleiter Peter Kiefner, noch drei Mitreisende. in digitaler Form stattfinden. Gerne dürfen interes- Die Reise führt zum zweitgrößten Canyon und den höchsten sierte an diesen Abenden teilnehmen. Für weitere Dünen der Welt, 20.000 Jahre alten Felszeichnungen und den Infos dürft ihr uns gerne per E-Mail (info@drk-her- letzten Naturparadiesen dieser Erde (Etosha-Pfanne bis Chobe brechtingen.org) oder über unsere Facebookseite Nationalpark). Sie sind Heimat der größten Elefantenpopula- tion der Erde, ebenso leben dort Flusspferde, Krokodile, Büffel, kontaktieren. Giraffen, Zebras, Antilopen und mit etwas Glück sehen wir die „Big Five“ . Diese 18-tägige Reise geht bis zum Weltnaturwun- Wie freuen uns auf euch der Victoriafälle. Eure DRK-Bereitschaft Herbrechtingen Informationen bitte unter Tel. 07324/42116 Buigen-Rundschau 1/3
Bürgersprechstunden im Januar 2021 Im Januar 2021 steht Herr Bürgermeister Vogt für ein Bürgergespräch an folgenden Terminen zur Verfügung: Mittwoch, 13. Januar 2021 Mittwoch, 20. Januar 2021 jeweils von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Bürgersprechstunde findet bis auf Weiteres telefonisch statt. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um vorherige Anmeldung im Büro der Behördenleitung unter Tel. 07324/955-1101. Die nächste Ausgabe der Buigen-Rundschau erscheint am Donnerstag, Donnerstag, 14. Januar 2021 14. Januar 2021 Redaktionschluss für diese Ausgabe ist am Montag, 11. Januar 2021, 16.00 Uhr! Später eingehende Berichte/Anzeigen können nicht mehr berücksichtigt werden und erscheinen erst in der darauffolgenden Woche. Wir bitten um Beachtung. Kontakt: Redaktion – Karin Mauthner Telefon: 07324/955 2201 redaktion-br@herbrechtingen.de Anzeigen – Karin Mauthner Telefon: 07324/955 2201 anzeigen-br@herbrechtingen.de Die Redaktions- und Anzeigenabteilung erreichen Sie am Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr, Montag und Dienstag von 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr. Gesamterg Gesamterg ebnishaush ebnishaush Gesamterg ebnishaush alt2021: alt 2021: alt 2021: Aufwendung Aufwendung Waskosten Was kostenunsereunsereEinrichtung Einrichtung enendes des Ergebnisha Was kosten unsere Aufwendung Personalau Personalau en desErgebnisha Ergebnishau ushalts ushalts shalts EUR EUR (Zuschussb (Zuschussb edarf) Einrichtungen? edarf) en? en? EUR EUR EUR EUR EUR Personalauf fwendungen fwendungen EUR %% (Zuschussbedarf) EUR wendungen 6.572.780 6.572.780 % Feuerwehr Feuerwehr jejeEinwohner Einwohner Aufwendung Aufwendung enenfür fürSach- Sach-und 6.572.780 18,0 18,0 Feuerwehr je Einwohner Aufwendung Dienstleistu Dienstleistu en für Sach- und und 18,0 Schulen Schulen 618.110 618.110 618.110 47,07 47,07 Dienstleistungen ngen Schulen 1.059.080 1.059.080 47,07 ngen 4.246.365 4.246.365 Museen Museen 1.059.080 80,64 80,64 Unterhaltun Unterhaltun gsaufwendu gsaufwendu 4.246.365 11,6 11,6 Museen 80,64 Unterhaltungsaufwendu ngen ngen 11,6 38.210 38.210 Zuweisunge Zuweisunge nnund ngen 1.990.400 1.990.400 Volkshochs Volkshochs chule chule 38.210 2,91 2,91 Zuweisunge nund und Umlagen, Umlagen, Umlagen, 1.990.400 5,5 5,5 5,5 Volkshochsc Musikschule Musikschule hule 70.745 70.745 2,91 Schuldendie Schuldendie 70.745 5,39 5,39 Beilagenhinweis: Schuldendie nsthilfen nsthilfen nsthilfen Musikschule 5,39 Gewerbeste Gewerbeste 5.957.720 5.957.720 Stadtbüche Stadtbüche 178.770 178.770 178.770 Gewerbeste uer-, uer-, Finanzausg Finanzausg 5.957.720 16,3 16,3 16,3 Stadtbücher eirei rei 13,61 13,61 13,61 uer-, Finanzausg leichs-, leichs-, leichs-, 238.460 238.460 Kreisumlage Kreisumlage Kreisumlage Kinderbetre Kinderbetre Kinderbetre uunginkl. uung inkl. inkl. 238.460 18,16 18,16 uung Hort/Krippe Hort/Krippe Hort/Krippe 3.279.080 3.279.080 18,16 sonstige sonstige ordentliche ordentliche 11.042.440 11.042.440 11.042.440 30,3 30,3 Sporthallen Sporthallen ,Sportplätze , Sportplätze Sportplätze 3.279.080 249,68 249,68 sonstige ordentliche Aufwendung Aufwendung 30,3 Sporthallen, 249,68 Aufwendung en, en, en, Spielplätze,Park-u. Spielplätze, 2.003.590 2.003.590 2.003.590 Zinsaufwen Zinsaufwen dungen dungen Zinsaufwend Spielplätze, Park-u. Park-u. Gartenanlag Gartenanlag 152,56 152,56 152,56 ungen Gartenanlag enen BÜRGER-INFO Abschreibun Abschreibun 2.263.135 2.263.135 2.263.135 Bestattungs Bestattungs en 666.800 666.800 666.800 Abschreibungen gen gen 6,2 6,2 6,2 Bestattungs wesen wesen wesen 50,7750,77 50,77 4.422.640 4.422.640 4.422.640 FreizeitbadJurawell Freizeitbad 121.010 121.010 121.010 12,1 12,1 12,1 Freizeitbad Jurawell Jurawell 9,21 9,21 9,21 650.000 650.000 650.000 BÜR Kulturzentru BÜR Kulturzentru BÜR Kulturzentru mmKloster 49,49 49,49 GER GER m Kloster Kloster 49,49 GER Erträge Erträge -INF -INF des des Erträge -INF Ergebnisha Ergebnisha OOO des Ergebnishau ushalts ushalts shalts 474.400 474.400 474.400 Grundsteue Grundsteue Grundsteue EUR EUR EUR 36,12 36,12 36,12 r rArAAund und BBB und %%% Investitione Investitione Investitione nnnimimimEinzelnen: Einzelnen: Einzelnen: Gewerbeste Gewerbeste Gewerbeste 2.445.000 2.445.000 2.445.000 6,6 6,6 Auszahlun Auszahlun Auszahlung gen Zuweisung gen uer ueruer 6,6 en Zuweisung Zuweisung en enen Gemeindea Gemeindea Gemeindea 7.200.000 7.200.000 7.200.000 19,5 19,5 19,5 EUR EUR EUR nteil nteil nteilan an der der an derEinkommen Einkommen Einkommen EUR EUR EUR steuer steuer -- Generalsan Generalsan Generalsan ierung ierung ierung steuerund und und Umsatzsteu Umsatzsteu Umsatzsteu Bibrisschulz Bibrisschulz Bibrisschulz entrum: entrum: entrum: erer er 1.000.000 1.000.000 1.000.000 8.952.260 8.952.260 8.952.260 In der heutigen Ausgabe der Schlüsselzu Schlüsselzu Schlüsselzu weisungen weisungen weisungenvom 24,2 24,2 24,2 vom vomLand Land Land 6.126.090 Ersatz/ Ersatz/Neubau Ausgleichsle Ausgleichsl Ausgleichsl 6.126.090 6.126.090 16,6 16,6 16,6 NeubauObdachlose Neubau Obdachlose Obdachlose nheim nheim eistungen, eistungen, istungen, sonstigeSteuern sonstige sonstige Steuern Steuern nheim 250.000 250.000 250.000 Gebühren Gebühren Gebühren 1.539.050 1.539.050 1.539.050 4,2 4,2 4,2 Zweckzuwe Zweckzuwe Zweckzuwe 3.401.150 3.401.150 3.401.150 9,2 Ausbau Ausbauvon Ausbau vonFeldwegen von Feldwegen Feldwegen isungen isungen isungen 9,2 9,2 Einnahmen Einnahmen Einnahmen 3.010.180 3.010.180 3.010.180 300.000 300.000 300.000 120.000 aus aus aus Verkauf,Miete Verkauf, Verkauf, Mieteund Miete und 8,1 8,1 8,1 120.000 120.000 und Buigen-Rundschau liegen Pacht, Pacht, Pacht, sonstige sonstige sonstige privatr. Umbau UmbauBushalteste Umbau Bushalteste Bushalteste llen privatr. privatr. llen llen 250.000 Leistungsentgelte Leistungsen Leistungsen 250.000 250.000 tgelte tgelte Kostenerstattungen, Kostenumla 2.196.760 2.196.760 2.196.760 5,9 Umsetzung UmsetzungDigitalpakt Umsetzung Kostenersta Kostenersta ttungen,Kostenumla ttungen, Kostenumlagen gen 5,9 5,9 Digitalpakt Digitalpakt Schulen Schulen Schulen sonstige ordentliche Erträge, gen sonstige sonstige 263.250 263.250 263.250 0,7 447.800 447.800 447.800 358.240 358.240 358.240 ordentlicheErträge, ordentliche aktivierte Erträge,aktivierte aktivierte 0,7 0,7 Eigenleistun Eigenleistun Eigenleistun gen, Zinseinnahmen Regentrenn Regentrenn Regentrenn becken gen, gen, Aalweg folgende Prospekte bei: Zinseinnahm Zinseinnahm Auflösung von Sonderposte enen 605.000 becken becken Aalweg Aalweg 500.000 Auflösung Auflösung vonSonderpost von Sonderpost n, 605.000 605.000 3,2 3,2 3,2 500.000 500.000 en, en, 20 (Zuwendungen, Beiträge, 21 Impressum: Veröffentlichungen aller Art und Anzeigen müssen bis spätestens Mon- Sanierung 20 20 202 (Zuwendung (Zuwendung SanierungKläranlage 21 21 sonstige) Sanierung 1 en,Beiträge, en, Beiträge,sonstige) sonstige) 1.244.580 Kläranlage Kläranlage Mergelstette nnn Mergelstette Mergelstette 1.244.580 1.244.580 3,4 400.000 400.000 400.000 147.000 3,4 3,4 147.000 147.000 Gesamtfinanzhaushalt Breitbandau Breitbandau Breitbandau sbau Gesamtfina Gesamtfina nzhaushalt 2021: nzhaushalt2021: sbau sbau 350.000 2021: 350.000 350.000 135.000 Ausbau stadteigenes Stromarealn 135.000 135.000 Auszahlungen aus Investitions- Ausbaustadteigene Ausbau tag 16.00 Uhr bei uns eingegangen sein. Berichte und Anzeigen die später einge- Auszahlung Auszahlung en enaus ausInvestitions stadteigene s sStromarealn Stromarealn etz 155.000 Investitions etz etz und Finanzierun undFinanzierun und Finanzierun gstätigkeit - - 155.000 155.000 gstätigkeit gstätigkeit Erwerb von Grundstücke EUR Erwerbvon Erwerb n und Gebäuden EUR EUR % vonGrundstück Baumaßnah Grundstück enund en undGebäuden 1.500.000 %% men Gebäuden 1.500.000 1.500.000 3,6 TWH strom regio - Seien Sie Teil der Baumaßnah Baumaßnah men 3,6 3,6 Erwerb vonmen beweglichem Sachvermög 5.946.000 5.946.000 5.946.000 14,2 unser Strom aus der Region lokalen Energie- Erwerbvon Erwerb vonbeweglichem en 14,2 14,2 hen können sonst nur in der darauffolgenden Woche erscheinen. Herausgeber: Stadt Zuschüsse beweglichemSachvermö Sachvermö 961.700 für gen gen 961.700 961.700 2,3 wende! Zuschüssefür Zuschüsse 2,3 2,3 Investitionsffür örderungsmaßnahmen weitere Informationen Investitionsf Investitionsf Gesamtausgabe: örderungsm örderungsm Tilgung von Krediten für aßnahmen aßnahmen 415.000 1,0 direkt vor Ort bei der Tilgungvon Tilgung vonKrediten Investitionen 415.000 415.000 1,0 1,0 TWH oder im Web: Kreditenfür fürInvestitione Investitione 924.720 2,2 nn 924.720 924.720 www.twh-gmbh.de Einzahlungen aus Investitions- 2,2 2,2 Herbrechtingen. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Daniel Vogt. Einzahlunge Einzahlunge nnaus und Finanzierun ausgstätigkeit Investitions Investitions -- und und Finanzierun Finanzierun Investitionsz gstätigkeit gstätigkeit EUR uwendunge n % Investitions Investitions zuwendung zuwendung EUR EUR 953.440 %% Beiträge und en Stadt Herbrechtingen Stadt Herbrechtingen – ähnlicheenEntgelte 953.440 953.440 2,4 Beiträge Beiträge Veräußerunundähnliche und gähnliche von Sachvermög Entgelte en/ Entgelte 938.200 2,4 2,4 2,4 StadtHerbre Stadt Stadt Herbrechting Herbr chting en en Lange Straße 58 echtingen Veräußerun Veräußerun 938.200 938.200 Geschäftsstelle der Buigen-Rundschau Rathaus, Tel. 955-2201, Fax 955-291212, Grundstücke ggvon nvonSachvermö Sachvermö gen/ gen/ 2,4 2,4 Grundstück Grundstück LangeStraße Kreditaufnah enenme 375.420 1,0 Lange Lange Straße5858 Kreditaufna Kreditaufna hme hme 375.420 375.4200 1,0 1,0 0,0 89542 Herbrec htingen 00 0,0 0,0 89542 89542Herbrec 89542 Herbrec Herbrechtingen htingen htingen Bürger-Info 2021 Tel.: 07324/955-0 Regional. Kundennah. Für Sie da. Tel.:07324/9 Tel.: Tel.: Email: Internet: Internet 07324/955-0 info@he55-0 Email:info@he Email: E-Mail: rbrechtingen.de info@he info@herbrechtin www.he rbrechtingen.de rbrechtin rbrechtin gen.de gen.de E-Mail: redaktion-br@herbrechtingen.de. Gestaltung und Druck: Druckerei Zeller, 73432 Internet:: www.he Internet: www.he www.herbrechtin rbrechtin rbrechtingen.de gen.de gen.de Stadt Herbrechtingen StadtHerbr Stadt Herbrechtin echtingen Aalen-Unterkochen, Tel. 07361/88686, Fax 07361/88585, E-Mail: buigen@druckerei- gen zeller.de. Berichte unter der Rubrik „Parteien“, „Vereine“, „Sport“, „Kirchen“ oder vom Verfasser unterzeichnete Artikel stellen die jeweilige Meinung der politischen Organisation, der DIREKTER KONTAKT ZUM ABO-SERVICE DER Vereine, der Pfarrämter oder Verfasser dar. Für Druckfehler BUIGEN-RUNDSCHAU. und Irrtümer keine Gewähr. Erscheinungsort: Herbrechtingen. Auflage 2950 Stück, Erscheint wöchentlich. Bezugsgebühren Kontakt: Karin Mauthner, seit 1.1.2005, jährlich 26,00 €. Abbuchung erfolgt jährlich – Tel. 07324/955-2201 Stichtag 1. Februar. Buigen-Rundschau 1/4
Notdienste Notdienste Ärzte Bereitschaftsdienst der Apotheken (Angaben ohne Gewähr) Die Rettungsleitstelle erreichen Sie in dringenden, lebensbe- drohlichen Fällen unter der Rufnummer 112. Freitag, 08. Januar 2021 Kapell-Apotheke Schnaitheim, Kapellstr. 1, Heidenheim Notfallpraxis Heidenheim Samstag, 09. Januar 2021 Apotheke im Ärztehaus Neresheim, Heidenheimer Str. 8, Wenn Sie nachts, am Wochenende oder an Feiertagen in drin- Neresheim genden medizinischen Fällen einen Arzt brauchen und nicht bis Hohe-Wart-Apotheke Herbrechtingen, Grundweg 3, zur nächsten Sprechstunde warten können, ist der ärztliche Be- Herbrechtingen reitschaftsdienst in der NOTFALLPRAXIS HEIDENHEIM Sonntag, 10. Januar 2021 für Sie da. Sonnen-Apotheke Heidenheim, Bühlstr. 20, Heidenheim Die ärztliche NOTFALLPRAXIS HEIDENHEIM erreichen Sie Montag, 11. Januar 2021 während deren Öffnungszeiten über die Rufnummer 116 117. Brenztal Apotheke Sontheim, Brenzer Str. 29, Sontheim Die Sprechzeiten sind am Montag und Dienstag von 19.00 – Herwartstein-Apotheke Königsbronn, Schickhardtstr. 1, 22.00 Uhr, Mittwoch von 15.00 – 22.00 Uhr, Donnerstag von Königsbronn 19.00 – 22.00 Uhr, Freitag 17.00 – 22.00 Uhr, Samstag und Sonn- Dienstag, 12. Januar 2021 tag sowie an Feiertagen 8.00 – 22.00 Uhr. Hirsch-Apotheke Heidenheim, Brenzstr. 33, Heidenheim Mittwoch, 13. Januar 2021 Die ärztliche Notfallpraxis Heidenheim befindet sich nach ih- Engel-Apotheke Giengen, Heidenheimer Str. 36, Giengen rem Umzug nun im Erdgeschoss von Haus C. Folgen Sie der Zeppelin-Apotheke Altheim, Kirchstr. 8, Altheim Beschilderung ab dem Eingangsbereich des Klinikums Heiden- Donnerstag, 14. Januar 2021 heim, Schlosshaustraße 100, 89522 Heidenheim. Zentral-Apotheke Heidenheim, Eugen-Jaeckle-Platz 12, Heidenheim Der Fachärztliche Notdienst der Kinder- und Jugendärzte befindet sich wieder ab Oktober am Samstag, Sonntag, Feiertag Die unter dem jeweiligen Datum genannten Apotheken haben von 10.00 – 16.00 Uhr in der Ärztlichen Notfallpraxis Heidenheim. Dienst von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr des Folgetages. Den augen-, kinder- und HNO-ärztlichen Bereitschaftsdienst Weitere Informationen zum Apotheken-Notdienst finden Sie erreichen Sie ab sofort ebenfalls über die Rufnummer 116 117. auch unter www.lak-bw.de/notdienstportal Zahnärztlicher Notfalldienst Sozialstation Herbrechtingen Lange Straße 35/1, Tel. 919566 Rufnummer 0711/7877777 DRK Karl-Kaipf-Heim, Tel. 96190 Tagespflege, Tel. 96190 Tierärztlicher Wochenenddienst Seniorenpflege Herbrechtingen Haus Benedikt, Tel. 98940 Für Notfälle wenden Sie sich an Ihren Haustierarzt. Corona-Ambulanz für den Landkreis Heidenheim Die Corona-Ambulanz auf dem Gelände des Klinikums Heidenheim ist weiterhin Anlaufstelle für Patienten mit Ökumenische Nachbarschaftshilfe grippeartigen Symptomen wie beispielsweise Fieber, Hus- Herbrechtingen, Mühlstraße 9, Telefon: 41155 ten, Schnupfen, Halskratzen, Durchfall. Ökumenische Nachbarschaftshilfe – neue Bürozeiten Ambulante Patienten mit diesen Symptomen sollen sich Montag: 10.00 – 12.00 Uhr nicht direkt in der kassenärztlichen Bereitschaftspraxis bzw. Dienstag: 15.00 – 17.00 Uhr in der Zentralen Notfallaufnahme im Klinikum vorstellen. Donnerstag: 16.00 – 17.00 Uhr Patienten mit einer solchen Symptomatik werden von den Die Einsatzleiterinnen sind auch außerhalb dieser Zeiten Ärztinnen und Ärzten in der Corona-Ambulanz untersucht privat zu erreichen: und behandelt. Besteht der Verdacht auf eine Infektion mit Frau Gabriele Thorbahn – Tel. 987207 dem neuen Coronavirus, wird auch ein Nasen-Rachen-Ab- Frau Martina Bierkant – Tel. 983884 strich für die Labordiagnostik entnommen. Für symptomatische Patienten mit Covid-Symptomen („Fiebersprechstunde“) gelten folgende Sprechzeiten: Mon- tag und Dienstag von 18.00 – 21.00 Uhr, Mittwoch von 15.00 Pflegestützpunkt – 21.00 Uhr, Donnerstag und Freitag von 18.00 – 21.00 Uhr, Baden-Württemberg Landkreis Heidenheim Beratungsstelle für alle Fragen rund um die Themen Pflege, Samstag/Sonntag/Feiertag von 11.00 – 21.00 Uhr. Versorgung und Betreuung. Asymptomatische Reiserückkehrer aus Risikogebieten können sich montags, dienstags, donnerstags und freitags Tel. 07321/321-2424 von 17.30 bis 18.00 Uhr sowie mittwochs von 15.00 bis 15.30 Veronika Bruckner, Christel Krell Uhr in der Corona-Ambulanz testen lassen. Hier ist ein ge- E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-heidenheim.de eigneter Nachweis in Papierform über einen Aufenthalt im Landratsamt, Felsenstraße 36, Zimmer A 015 (EG) Ausland vorzulegen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Bitte informieren TWH – Technische Werke Herbrechtingen GmbH Sie sich über tagesaktuelle Nachrichten bzgl. des Corona- Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung; Rathausgarage Virus beim Landratsamt Heidenheim unter www.landkreis- und Wasserkraftanlage: Tel. 9851-0, außerhalb der Dienstzeiten: heidenheim.de oder unter der Tel. 07321/321-7777. Tel. 9851-98 Buigen-Rundschau 1/5
Müllkalender vom 08. bis 14. Januar Müllkalender vom 08. bis 14. Januar Hier nun die Abfuhrtermine für Herbrechtingen mit Die nächsten Altpapiersammlungen sind auf 20. Februar Teilorten in chronologischer Auflistung je Ort: 2021 und auf 20. März 2021 terminiert. Sie können Ihr Alt- papier auch im Entsorgungszentrum Mergelstetten oder im Herbrechtingen Wertstoff-Zentrum Herbrechtingen (s. unten) entsorgen. 0h//%(:86676(,1 /$1'.5(,6+(,'(1+(,0 Biomüll: Montag, 11. Januar 2021 Altpapier: Verschoben von Samstag, 09. Januar 2021 Abholung der Christbäume vom Sammelort auf Montag, 11. Januar 2021 Papiertonne: Donnerstag, 14. Januar 2021 Die Christbäume werden von unten aufgeführten Sammelplätzen Bolheim/Anhausen wie folgt abgeholt: Abholung am Donnerstag, 14. Januar 2021 Restmüll: Donnerstag, 14. Januar 2021 Altpapier: Sammlung am 09. Januar 2021 entfällt Herbrechtingen – Festplatz unterhalb des Hallenbades Bissingen – Grundweg, Bolzplatz – Freifläche Stangenhaustraße/Anton-Bruckner-Weg Papiertonne: Mittwoch, 13. Januar 2021 – Ecke Lange Straße/Schillerstraße bei der Litfasssäule Altpapier: Sammlung am 09. Januar 2021 entfällt – Trafostation an der Brenzstraße Eselsburg Eselsburg – Parkplatz in der Talstraße Biomüll: Montag, 11. Januar 2021 Altpapier: Sammlung am 09. Januar 2021 entfällt Bolheim – Bachstraße beim alten Sportplatz Hausen – Parkplatz beim SV Bolheim neben Glascontainern – Kinderfestplatz an der Lindensteige Papiertonne: Mittwoch, 13. Januar 2021 Restmüll: Donnerstag, 14. Januar 2021 Anhausen Altpapier: Sammlung am 09. Januar 2021 entfällt – Am Spielplatz, Wangenbergweg Änderungen bei der Altpapiersammlung Abholung am Mittwoch, 20. Januar 2021 Bissingen Aufgrund der aktuellen Corona-Vorschriften gibt es Ände- – Parkplatz bei der Mehrzweckhalle rungen für die im Januar angekündigte Altpapiervereins- sammlungen. Hausen • Die Sammlung in Herbrechtingen wird verschoben von – Parkplatz beim Rathaus Samstag, 09. Januar 2021, auf Montag, 11. Januar 2021. Das Altpapier im Januar bitte bereits bis 6.00 Uhr bereit- Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb weist darauf hin, dass nur stellen! abgeschmückte Christbäume eingesammelt werden und bei • Die Sammlungen in Bolheim, Anhausen, Bissingen und dieser Sammlung keine Gartenabfälle mitgenommen wer- Hausen entfallen. den. Wertstoff-Zentrum Herbrechtingen (Im Saun, 89542 Herbrechtingen) Wir bitten um Beachtung, dass das Wertstoff-Zentrum am Samstag, 09. Januar 2021, leider geschlossen bleiben muss. 0h//%(:86676(,1 Öffnungszeiten: – Energiesparlampen /$1'.5(,6+(,'(1+(,0 • mittwochs von 13.00 bis 17.00 Uhr – Kleinschrott • jeden 2. Samstag im Monat von 8.00 bis 11.30 Uhr – Elektrokleingeräte (keine Monitore und Mikrowellen) (am Samstag, 09. Januar 2021, bleibt das Wertstoff- – CDs Zentrum geschlossen). – Altkleider – Schuhe Annahme von: – Kabel – Altglas – Behälterglas – Bauschutt – Altpapier – Holz unbelastet – Kartonagen – Druckerpatronen – Speisefette und -öle (nicht in Glasbehältern) – Flaschenkorken Verwertbare Altstoffe werden nur sortiert angenommen. – Kunststoffe Akkus und Batterien immer aus den Altgeräten entnehmen. – Kunststoffflaschen und -kanister Geräte mit fest eingebautem Akku oder Batterie getrennt – Kunststofffolien anliefern. – PET-Flaschen Abholung von: Kompost 40-Liter-Sack – Milchproduktebecher – Getränkekartons Weitere Informationen zum Thema Abfall erhalten Sie über – Styroporverpackungen die Homepage des Kreisabfallwirtschaftsbetriebs Heiden- – Verpackungschips heim unter www.abfallwirtschaft-heidenheim.de oder tele- – Aluminiumverpackung fonisch unter 07321/9505-0. Buigen-Rundschau 1/6
Amtliches Amtliches Hauptsatzung der §5 Stadt Herbrechtingen Allgemeine Zuständigkeiten der beschließenden Ausschüsse vom 17.12.2020 (1) Der beschließende Ausschuss entscheidet im Rahmen sei- ner Zuständigkeit selbständig anstelle des Gemeinderats. Inhaltsübersicht (2) Dem beschließenden Ausschuss werden die in § 7 bezeich- Abschnitt I Form der Gemeindeverfassung (§ 1) neten Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertra- Abschnitt II Gemeinderat (§§ 2 bis 3a) gen. Abschnitt III Ausschüsse des Gemeinderats (§§ 4 bis 7) Abschnitt IV Bürgermeister (§§ 8, 9) (3) Der beschließende Ausschuss ist innerhalb seines Ge- Abschnitt V Stellvertretung des Bürgermeisters (§ 10) schäftskreises zuständig für: Abschnitt VI Stadtteile (§ 11) Abschnitt VII Unechte Teilortswahl (§ 12) 3.1 Die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haus- Abschnitt VIII Örtliche Verwaltung (§ 13) haltsplan, soweit der Betrag im Einzelfall mehr als Abschnitt IX Schlussbestimmungen (§ 14) 40.000,00 €, aber nicht mehr als 200.000,00 € beträgt, Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außer- berg – GemO – hat der Gemeinderat am 17.12.2020 folgende planmäßigen Ausgaben von mehr als 5.000,00 €, aber Hauptsatzung beschlossen nicht mehr als 25.000,00 € im Einzelfall. I. FORM DER GEMEINDEVERFASSUNG (4) Soweit sich die Zuständigkeiten des beschließenden Ausschusses nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich §1 diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Gemeinderatsverfassung Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Verwaltungsorgane der Stadt sind der Gemeinderat und der Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bürgermeister. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahresbetrag. II. GEMEINDERAT §6 §2 Beziehungen zwischen Gemeinderat und Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten beschließendem Ausschuss Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Haupt- (1) Wenn eine Angelegenheit für die Gemeinde von besonde- organ der Stadt. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung rer Bedeutung ist, kann der Ausschuss die Angelegenheit der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der mit den Stimmen eines Viertels aller Mitglieder dem Ge- Stadt, soweit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder dem meinderat zur Beschlussfassung unterbreiten. Bürgermeister bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder der Bürgermeister kraft Gesetz zuständig ist. Der Gemeinde- (2) Der Gemeinderat kann dem beschließenden Ausschuss all- rat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim gemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen, jede Angele- Auftreten von Missständen in der Stadtverwaltung für deren genheit an sich ziehen oder Beschlüsse des beschließenden Beseitigung durch den Bürgermeister. Ausschusses, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben. §3 Zusammensetzung (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinde- Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzen- rat vorbehalten ist, sollen dem beschließenden Ausschuss den und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Stadträte). zur Vorberatung zugewiesen werden. Auf Antrag des Vor- sitzenden oder einer Fraktion oder eines Sechstels aller Mitglieder des Gemeinderats sind sie dem beschließenden § 3a Ausschuss zur Vorberatung zu überweisen. Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum (4) Die Zuständigkeit des Gemeinderats ist anzunehmen, wenn Der Bürgermeister kann Sitzungen des Gemeinderats ohne per- zweifelhaft ist, ob die Behandlung einer Angelegenheit zur sönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in Form Zuständigkeit des Gemeinderats oder zu der des beschlie- von Videokonferenzen einberufen. Die Voraussetzungen für ßenden Ausschusses gehört. die Einberufung und die Durchführung dieser Sitzungen richtet sich nach den Bestimmungen des § 37a Abs. 1 und 2 Gemein- §7 deordnung. Für Sitzungen der beratenden und beschließenden Ausschuss für Umwelt, Bauwesen und Ausschüsse gelten diese Regelungen entsprechend. Verkehrsangelegenheiten (1) Der Geschäftskreis des Ausschusses für Umwelt, Bauwesen III. AUSSCHÜSSE DES GEMEINDERATS und Verkehrsangelegenheiten umfasst folgende Aufgaben- gebiete: §4 Beschließende Ausschüsse 1.1 Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, (1) Als beschließender Ausschuss wird der Ausschuss für Vermessung), Umwelt, Bauwesen und Verkehrsangelegenheiten gebildet. 1.2 Versorgung, Entsorgung und städtische Eigenbe- triebe, (2) Dieser Ausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vor- 1.3 Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Stra- sitzendem und 10 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. ßen, Bauhof, Fuhrpark, 1.4 Verkehrswesen, (3) Für die weiteren Mitglieder des Ausschusses wird je ein 1.5 Feuerlöschwesen und Zivilschutz, Stellvertreter bestellt, der diesen im Verhinderhungsfall 1.6 Friedhofs- und Bestattungswesen, vertritt (persönliche Stellvertreter). 1.7 technische Verwaltung städtischer Gebäude, Buigen-Rundschau 1/7
1.8 Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplan- Gartenanlagen, mäßigen Ausgaben und zur Verwendung von De- 1.9 Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerun- ckungsreserven bis zu 5.000,00 € im Einzelfall; terhaltung. 2.3 die Ernennung, Einstellung und Entlassung sowie (2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Ausschuss für sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Be- Umwelt, Bauwesen und Verkehrsangelegenheiten über schäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 9a TVöD bzw. S 2 bis S 9 Sozial- und Erziehungsdienst (SuE), Aus- 2.1. die Entscheidung über die Ausführung eines Bau- hilfsbeschäftigten, Beamtenanwärtern, Auszubilden- vorhabens (Baubeschluss) und die Genehmigung den, Praktikanten und anderen in Ausbildung stehen- der Bauunterlagen, die Vergabe der Lieferungen den Personen; und Leistungen für die Bauausführung (Vergabebe- schluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrech- 2.4 die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Ge- nung (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlichen haltsvorschüssen sowie Unterstützungen und von bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten von nicht mehr Arbeitgeberdarlehen im Rahmen der Richtlinien; als 200.000,00 € im Einzelfall, 2.2. Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen und 2.5 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan ein- von Teilbaugenehmigungen gemäß § 15 BauGB. zeln ausgewiesenen Freigiebigkeitsleistungen bis zu 2.000,00 € im Einzelfall; (3) Zur Wahrung der Planungshoheit wird der Ausschuss für Umwelt, Bauwesen und Verkehrsangelegenheiten über 2.6 die Stundung von Forderungen im Einzelfall, Bauvorhaben informiert, die die städtebauliche Entwick- 2.6.1 (bis zu 4 Monaten) in unbeschränkter Höhe lung in der Stadt Herbrechtingen in dem Sinne tangieren, 2.6.2 (bis zu 1 Jahr) und bis zu einem Höchstbetrag dass aus Anlass des Bauvorhabens über Instrumente der von 25.000,00 €; Bauleitplanung beraten und beschlossen werden soll: 2.7 den Verzicht auf Ansprüche der Stadt und die Nie- 3.1 Aufstellung eines Bebauungsplans derschlagung solcher Ansprüche, die Führung von 3.2 Änderung eines Bebauungsplans Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Verglei- 3.3 Beschluss über Veränderungssperre chen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, 3.4 Zurückstellung von Baugesuchen der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt im Einzelfall nicht mehr als 12.000,00 € be- (4) Über nach den baurechtlichen Vorschriften entschei- trägt; dungsreife Vorhaben gemäß § 29 BauGB, deren bau- planungsrechtliche Zulässigkeit nach §§ 31, 33, 34, 35 2.8 die Veräußerung und dingliche Belastung, der Erwerb BauGB zu beurteilen ist, wird der Ausschuss für Umwelt, und Tausch von Grundeigentum oder grundstücks- Bauwesen und Verkehrsangelegenheiten in nichtöffent- gleichen Rechten, einschließlich der Ausübung von licher Sitzung unter Wahrung des Datenschutzes (auf der Vorkaufsrechten, im Wert bis zu 50.000,00 € im Ein- Grundlage einer Tischvorlage oder mittels Präsentation) zelfall; vor der Bescheidung des Bauantrags / des Antrags auf Erteilung eines Bauvorbescheids informiert. Ist die In- 2.9 Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder formation vor der Bescheidung aus Gründen der gesetz- beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- lich gebotenen Verfahrensbeschleunigung nicht möglich, oder Pachtwert von 12.000,00 € im Einzelfall; erfolgt diese nachträglich in der zeitnächsten Sitzung des Ausschusses. 2.10 die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu 12.000,00 € im Einzelfall; IV. BÜRGERMEISTER 2.11 die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mit- §8 wirkung sowie die Entscheidung darüber, ob ein wich- Rechtsstellung tiger Grund für die Ablehnung einer solchen ehren- Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. amtlichen Mitwirkung vorliegt; §9 2.12 die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sachver- Zuständigkeiten ständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenhei- (1) Der Bürgermeister leitet die Stadtverwaltung und vertritt ten im Gemeinderat und in beschließenden Ausschüs- die Stadt. Er ist für die sachgemäße Erledigung der Auf- sen; gaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der 2.13 die Teilungsgenehmigung (§ 19 Abs. 3 BBauG) und die Stadtverwaltung. Der Bürgermeister erledigt in eigener Stellungnahme der Stadt als Angrenzer (§§ 55 und 56 Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung LBO), soweit nicht die Zuständigkeit des Ausschusses und die ihm sonst durch Gesetz oder den Gemeinderat für Umwelt, Bauwesen und Verkehrsangelegenheiten übertragenen Aufgaben. Weisungsaufgaben erledigt der nach § 7 Abs. 2 Ziff. 2.2 dieser Satzung gegeben ist. Bürgermeister in eigener Zuständigkeit, soweit gesetz- lich nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch, wenn V. STELLVERTRETUNG DES BÜRGERMEISTERS die Stadt in einer Angelegenheit angehört wird, die auf Grund einer Anordnung der zuständigen Behörde ge- § 10 heimzuhalten ist. Beigeordnete, weitere Stellvertreter des Bürgermeisters (1) Es wird ein hauptamtlicher Beigeordneter als Stellvertreter (2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledi- des Bürgermeisters bestellt. Die Abgrenzung des Geschäfts- gung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um kreises des Beigeordneten erfolgt durch den Bürgermeister Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt: im Einvernehmen mit dem Gemeinderat. 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushalts- (2) Die Bestellung ehrenamtlicher Stellvertreter des Bürger- plan bis zum Betrag von 40.000,00 € im Einzelfall; meisters bleibt unberührt. Buigen-Rundschau 1/8
VI. STADTTEILE Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Form- vorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg § 11 (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen Benennung der Stadtteile dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn (1) Das Stadtgebiet besteht aus folgenden räumlich voneinan- sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma- der getrennten Stadtteilen: chung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht wor- 1.1 Herbrechtingen den ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist 1.2 Bolheim zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die 1.3 Bissingen Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt- 1.4 Hausen machung der Satzung verletzt worden sind. 1.5 Anhausen 1.6 Eselsburg Ausgefertigt! Herbrechtingen, 17.12.2020 (2) Dabei werden zugerechnet die Wohnplätze Asbach, Ber- gez. nau, Neu-Asbach und Ziegelei dem Wohnbezirk Herbrech- Daniel Vogt tingen; Bürgermeister die Wohnplätze Ugenhof und Buchhof dem Wohnbezirk Bolheim; der Wohnplatz Wangenhof dem Wohnbezirk Anhausen; der Wohnplatz Lenzhöfe dem Wohnbezirk Bissingen; Hundesteuerfestsetzung 2021 Im Übrigen werden Aussiedlerhöfe und andere Einzelge- bäude dem Wohnbezirk zugerechnet, auf dessen Markungs- Den Hundehaltern wurden Anfang des Jahres Hundesteuer- flächen die Wohnbauten der Anwesen stehen. bescheide zugestellt. Die Hundesteuer wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zur Zahlung fällig. Steuerpflichtige, (3) Die Namen der in Abs. 1 bezeichneten Stadtteile werden die der Stadt Herbrechtingen einen Abbuchungsauftrag erteilt mit dem vorangestellten Namen der Stadt und mit diesem haben, weisen wir schon heute auf die Abbuchung Anfang Fe- durch Bindestrich verbunden geführt. bruar hin. (4) Die räumlichen Grenzen der einzelnen Stadtteile nach Den Steuerbescheiden lag keine Hundesteuermarke bei. Abs. 1 sind jeweils die Markungen der früheren Gemeinden gleichen Namens. Die Stadt Herbrechtingen verwendet seit dem Jahr 2008 Dau- er-Hundesteuermarken, die bis Ende der Hundehaltung Gültig- keit haben. Bei Verlust können Ersatzmarken gegen eine Ge- VII. UNECHTE TEILORTSWAHL bühr gestellt werden. § 12 Alle anzeigepflichtigen Hunde müssen mit einer gültigen und Unechte Teilortswahl sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen werden. (1) Die in § 11 Abs. 1 genannten Stadtteile bilden je einen Wir machen alle Hundehalter auf ihre Anzeigepflicht innerhalb Wohnbezirk im Sinne von § 27 Abs. 2 S. 1 GemO. Die eines Monats aufmerksam, wenn ein über drei Monate alter Sitze im Gemeinderat sind nach Maßgabe des Abs. 2 mit Hund gehalten wird. Dasselbe gilt auch für Hunde, die aus dem Vertretern dieser Wohnbezirke zu besetzen (unechte Teil- Tierheim geholt wurden und im ersten Jahr der Hundehaltung ortswahl). von der Steuer befreit sind. (2) Die Sitze im Gemeinderat werden wie folgt auf die einzel- Die Hundesteuerschuld entsteht am 01. Januar 2021 nen Wohnbezirke verteilt: 2.1 Wohnbezirk Herbrechtingen 12 Sitze Auf Antrag kann Steuerbefreiung gewährt werden für das Hal- 2.2 Wohnbezirk Bolheim 5 Sitze ten von 2.3 Wohnbezirk Bissingen 2 Sitze – Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, 2.4 Wohnbezirk Hausen 1 Sitz tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen. Sonst 2.5 Wohnbezirk Anhausen 1 Sitz hilfsbedürftig sind Personen, die einen Schwerbehinderten- 2.6 Wohnbezirk Eselsburg 1 Sitz ausweis mit dem Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ be- sitzen. – Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wieder- VIII. ÖRTLICHE VERWALTUNG holungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen. § 13 – Hunde, die aus dem Tierheim geholt wurden, im ersten Jahr Örtliche Verwaltung der Hundehaltung. In den Stadtteilen Bolheim, Bissingen und Hausen wird je eine örtliche Verwaltung eingerichtet, die die Aufgabe einer Ge- Die Beendigung der Hundehaltung ist ebenfalls innerhalb eines schäftsstelle des Bürgermeisteramts wahrnimmt. Die örtlichen Monats mitzuteilen und die Dauer-Hundesteuermarke an die Verwaltungen führen die Bezeichnung „Verwaltungsstelle“. Stadt Herbrechtingen zurückzugeben. Aufgrund der Übergangsregelung der Satzung vom 01.01.2020 IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN werden auch 2021 alle Hundehalter vorläufig mit der ermäßig- ten Steuer veranlagt. Erst zum 01.01.2022 wird bei fehlenden § 14 Nachweisen die Steuer rückwirkend zum 01.01.2020 auf den Inkrafttreten vollen Steuersatz erhöht. Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Auskunft erteilt der Fachbereich Finanzen und Grundstücke Bekanntmachung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Jennifer Jahraus bisherige Hauptsatzung vom 10.04.1986 mit ihren Änderungen Tel. 07324/955 - 2302, Fax 07324/955 - 29 2302 außer Kraft. Internet: www.herbrechtingen.de E-Mail: j.jahraus@herbrechtingen.de oder das Steueramt im Rathaus, Zimmer 204 Buigen-Rundschau 1/9
Satzung der Stadt Herbrechtingen über das §5 Offenhalten von Verkaufsstellen am 25.04.2021, Arbeitnehmer, die an diesen Sonntagen in Verkaufsstellen be- 18.07.2021 und 07.11.2021 schäftigt werden, sind an einem Werktag derselben Woche nach den Bestimmungen des § 12 LadÖG von der Beschäftigung frei- Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- zustellen. berg in Verbindung mit § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) hat der Gemeinderat der §6 Stadt Herbrechtingen am 17.12.2020 beschlossen: Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntma- chung in Kraft. §1 Verkaufsstellen im Sinne des § 2 LadÖG dürfen am Sonntag, den 25.04.2021, anlässlich des Herbrechtinger Familientages, in Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung: der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Die etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) §2 oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschrif- Anlässlich des Stadtfestes dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § ten beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 2 LadÖG am Sonntag, den 18.07.2021, in der Zeit von 13.00 bis 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres 18.00 Uhr geöffnet sein. seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Herbrechtingen geltend gemacht worden ist. §3 Anlässlich des Herbstschmankerlfestes dürfen Verkaufsstellen Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, im Sinne des § 2 LadÖG am Sonntag, den 07.11.2021, in der Zeit zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt- machung der Satzung verletzt worden sind. §4 Die Freigabe für den 25.04.2021, den 18.07.2021 und den Herbrechtingen, 17.12.2020 07.11.2021 erstreckt sich auf Verkaufsstellen in der Innenstadt gez. Herbrechtingen und ist örtlich begrenzt auf folgende Straßen Daniel Vogt und Örtlichkeiten: Lange Straße, Brückenstraße, Buigen Center Bürgermeister Personalausweis Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, steigt die Gebühr für einen Personalausweis von 28,80 E auf 37,00 E. Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen, die zum Die Fachbereiche informieren: Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt sind, bleibt unverändert bei 22,80 E. Ordnung und Soziales Nachträgliche Aktivierung der Onlinefunktion Das Bürgerbüro informiert ***Neu ab 01.01.2021*** Die Gebühr für die nachträgliche Aktivierung der Onlinefunk- tion beim Personalausweis und das Neusetzen der selbstgewähl- eID-Karte ten sechsstelligen PIN bei der Personalausweisbehörde entfällt Für Unionsbürger die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gibt ab 01. Januar 2021. es ab 01.01.2021 eine eID-Karte mit der Funktion zum elektro- nischen Identitätsnachweis. Diese ermöglicht die Nutzung von Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen Dienstleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz. Die Gültigkeit von Kinderreisepässen verringert sich von bisher 6 Jahre auf 1 Jahr ab Ausstellung. Eine Verlängerung ist weiter- Um diese eID-Karte zu beantragen, müssen sie persönlich er- hin möglich, aber ebenso nur auf 1 Jahr. scheinen und benötigen folgende Unterlagen: Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetrage- – 1 aktuelles biometrietaugliches Passbild ne Gültigkeit. – Ausweisdokument Für Fragen und weitere Auskünfte steht Ihnen das Bürgerbü- Die eID-Karte ist 10 Jahre gültig und kostet bei Beantragung ro der Stadt Herbrechtingen, 1. Stock, Zimmer 3, Tel. 07324/955 37,00 E. -1302 oder -1304 gerne zur Verfügung. Auswertung der letzten Geschwindigkeitsmessung Am 05.11.2020, 12.11.2020 und 18.11.2020 hat das Landratsamt Heidenheim im Auftrag der Stadt Herbrechtingen Geschwindigkeitsmessun- gen durchgeführt, mit folgendem Ergebnis: Herbrechtingen Gemessene Fahrzeuge Höchste gemessene Geschwindigkeit Zu schnell gefahren Brückenstraße, Höhe Schule, verkehrsberuhigter Bereich 36 25 km/h 14 Lange Straße, Höhe Bushaltestelle, FR Ulm 30 km/h 542 50 km/h 50 Stangenhaustraße, Höhe Kindergarten, 30 km/h 309 49 km/h 92 Buigen-Rundschau 1/10
Abgabe von liegenden Flächenlosen an Privatpersonen Die Stadt Herbrechtingen verkauft auch in diesem Winter Ihre Bestellung richten Sie bitte schriftlich mit nachstehendem Flächenlose in begrenzter Anzahl. Allerdings gibt es dieses Formular bis spätestens Freitag, 12.02.2021, an Frau Kuch im Jahr keine Versteigerung, sondern die Flächenlose werden nach Rathaus Herbrechtingen, Fachbereich Finanzen und Grund- Eingang der Bestellung durch die Försterin Frau Baur (bis stücke, Tel. 07324/955-2303, Fax 07324/955-292303 oder E-Mail alle weg sind) zugeteilt. Die Mengen werden abgeschätzt und m.kuch@herbrechtingen.de. je nach Lage mit 15,00 – 20,00 € je geschätzter Raummeter veranschlagt. Flächenlose gibt es im Wald bei Bolheim und bei Die Bestellformulare erhalten sie auch im Internet unter www. Bissingen. herbrechtingen.de oder im Rathaus Herbrechtingen. Die Abfuhrfrist wird auf den 10.04.2021 festgesetzt. Die Der Nachweis über die Teilnahme an einem Motorsägen-Grund- Aufarbeitung ist tagsüber bis max. 19.00 Uhr erlaubt. In einem lehrgang ist für die Aufarbeitung von Flächenlosen erforderlich. der Rechnung beigelegten Merkblatt sind die wichtigsten zu Mit Ihrer Unterschrift auf dem Bestellformular bestätigen Sie, beachtenden Punkte bei der Flächenlosaufarbeitung festgelegt. dass Sie über eine ausreichende Qualifikation verfügen, Schutz- kleidung tragen und geeigneten Sonderkraftstoff und biologi- sche Schmieröle verwenden. Bestellformular für Flächenlose 1. Adressdaten Name: ............................................................................................... Vorname: ......................................................................................... Straße: .............................................................................................. Hausnummer: .................................................................................. PLZ: ................................................................................................. Ort: ................................................................................................... Telefon: ............................................................................................ Mobil: ............................................................................................... E-Mail:............................................................................................. 2. Bestelldaten Bestellmenge Anzahl/Flächenlose:............................................... Stadt Herbrechtingen Stadtwald Holzart: ............................................................................................ Diese Bestellung ist für meinen privaten Verbrauch bestimmt. Ich bzw. meine Beauftragten haben an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang teilgenommen, der den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger entspricht oder die Sachkunde für den Umgang mit der Motorsäge im Rahmen einer Berufsausbildung und/oder mehrjähriger beruflicher Tätigkeit in der Holzernte erlangt. Den entsprechenden Nach- weis führen ich bzw. meine Beauftragten bei der Arbeit im Wald mit. Ich verwende Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und Bio-Sägekettenhaftöl. Der Verkauf von Flächenlosen erfolgt in Anlehnung an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Landes Baden- Württemberg für den Verkauf von Flächenlosen im Staatswald. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mir be- kannt und werden von mir akzeptiert. Ich beginne mit der Bearbeitung/Abfuhr des Holzes erst nach Erhalt und vollständiger Bezahlung der Rechnung. Holz mit einem Durchmesser unterhalb 7 cm mit Rinde wird von mir nicht aufgearbeitet und bleibt auf der Fläche liegen. Preise für Flächenlose richten sich nach den örtlichen Verhältnissen und der enthaltenen Holzmenge und werden vom Forstrevierleiter im Einzelfall veranschlagt. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. ............................................................................................................. .................................................................................................... Ort, Datum Unterschrift Buigen-Rundschau 1/11
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