Bericht des Familienbüros beim Ordnungs- und Sozialamt 2013
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Inhalt: Aufgaben des Familienbüros 1. Kommunale Familienpolitik / Netzwerkarbeit 1.1. Netzwerkarbeit 1.2 Stadtranderholung 2. Allgemeiner Sozialdienst 2.1. Gewalt im sozialen Nabereich 2.2. Drohende Obdachlosigkeit 2.3. Unterbringung von Obdachlosen 2.4. Statistiken und Zahlen 3. Senioren in Bietigheim-Bissingen 3.1. Soziale Dienste und Angebote 3.2. Städtische Veranstaltungen für Senioren 3.3. Projekte Demenz „Wir sind Nachbarn“ und „nach der Diagnose“ 3.4. Pflegestützpunkt 3.5. Runder Tisch für Senioren 3.6. Seniorenplan 4. Zukunftswerkstatt 5. Arbeitsgelegenheiten ( 2,00 €- Jobber) 2
Aufgaben des Familienbüros Die Aufgaben des Familienbüros haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Die Netzwerk- und die Seniorenarbeit, hier vor allem Beratungen im Pflegestützpunkt, aber auch die Beratungen bei drohender Obdachlosigkeit nehmen einen immer größeren Raum ein. Das Aufgabengebiet der Arbeitsgele- genheiten bei Bezug von Sozialhilfe fällt so gut wie nicht mehr ins Gewicht. Die allgemeine Beratung ist auf Einzelfälle zurück gegangen. Nach wie vor liegt ein großer Anteil der Aufgaben im Bereich der sog. Krisenintervention innerhalb von Familien, seien es Probleme bei häuslicher Gewalt oder die unzureichende Ver- sorgung mit bezahlbarem Wohnraum innerhalb des Stadtgebiets. Die zur Aufga- benbewältigung erforderliche zusätzliche Teilzeitstelle soll bis Ende des Jahres besetzt werden. 1. Kommunale Familienpolitik und Netzwerkarbeit Im Sinne einer Wegweiseraufgabe bündelt das Familienbüro wichtige Informatio- nen, um den Bürger schneller und gezielter mit Auskünften versorgen zu können. Das Familienbüro unterstützt dabei Projekte und Ideen, die eine positive Wirkung auf das Gemeinwesen haben und stellt sich als Forum für freiwillig engagierte Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Unter dem Bündnis für Familien ist das Zusammenwirken verschiedener Organisationen, das Freiwilligenengagement aus der Bürgerschaft und die Beteiligung der Verwaltung und örtlicher Betriebe mit dem Ziel zu verstehen, die Lebenssituationen von Familien in Bietigheim- Bissingen zu verbessern. Familienfreundliche Stadt Bietigheim-Bissingen ist Mitglied beim Projekt „Familienfreundliche Stadt“, das von der FamilienForschung Baden-Württemberg ins Leben gerufen wurde und von dort in Form von Tagungsangeboten unterstützt wird. Die sich mit diesem Thema befassende Steuerungsgruppe, die seit Jahren exis- tiert, hat sich gegenüber dem Jahr 2012 in der Zusammensetzung nicht verän- dert: Frau Bartenstein (Suchtbeauftragte des Landkreises), Frau Schmidt (Cari- taszentrum), Frau Brecht (ehrenamtlich), Frau Richters (ehrenamtlich) Herr Gün- ter Heubach (Stadtverband für Sport), sowie den Mitarbeiterinnen des Familien- büros. 3
Kinderpatenprojekt Inzwischen sind es in diesem Jahr 17 ehrenamtliche Paten und Patinnen. Diese Ehrenamtlichen verbringen pro Woche ca. zwei Stunden mit ihrem Patenkind. Die Paten, die vornehmlich im Freizeitbereich arbeiten, bieten ihre Angebote au- ßerhalb des Elternhauses an. Durch Aufzeigen alternativer Freizeitaktivitäten wird beispielsweise spielerisch die deutsche Sprache vermittelt. Einige Paten, die mit einem Kindergartenkind begonnen haben, betreuen dieses auch nach der Einschulung weiter. Die Paten werden ständig von der Steuerungsgruppe beglei- tet. Sogenannte Patentreffen finden zum Erfahrungsaustausch, sowie zur Schu- lung und Information nach Bedarf statt. Die Kinder kommen bisher aus dem Leintalkindergarten, dem Kindergarten in der Kammgarnspinnerei, dem Aurainkindergarten, den Kindergärten Kelterstraße und Farbstraße, sowie der Sandschule und der Schillerschule. Mit allen Einrich- tungen ist die Kooperation hervorragend. Nach einem Informationsabend für Er- zieherinnen der Kindergärten aus Bietigheim-Bissingen wurde neuer Bedarf ge- meldet. Es gibt eine Warteliste von Kindern, die auf einen Paten warten. Bei einem Grillfest auf der Eselhütte im Juli hatten Paten und ihre Patenkinder viel Spaß. Projekt „WegWeiser“ Die Steuerungsgruppe hat in diesem Jahr ein neues Projekt ins Leben gerufen. Ziel des neuen Projektes „WegWeiser“ ist es, Hilfesuchenden in den Räumen des Tafelladens ein Angebot zur Orientierung im Dickicht der sozialen Angebote, der Behörden und Institutionen zu geben. Es geht nicht um eine formelle Bera- tung oder gar eine rechtliche Beratung, vielmehr sollen Hilfesuchende auf Bera- tungsstellen, Ämter, Vereine und andere Organisationen hingewiesen werden. Das Projekt erfolgt in enger Vernetzung des Familienbüros mit dem Familien- zentrum der Caritas und der Diakonischen Bezirksstelle in Bietigheim. Es haben sich 12 bürgerschaftlich engagierte Menschen gemeldet, die eine sol- che Orientierungsberatung anbieten möchten. Hierzu haben mehrere Schulun- gen der Ehrenamtlichen statt gefunden, um für die Problemlagen zu sensibilisie- ren, aber auch, um über das bestehende Angebot in Bietigheim-Bissingen zu in- formieren. Das Thema Beratung wurde ausführlich diskutiert und eindrücklich darauf hingewiesen, dass nur eine Informationsweitergabe statt finden darf. Ent- sprechendes Infomaterial wurde entwickelt und zur Information der Ehrenamtli- chen bereit gestellt. 4
Inhaltsverzeichnis der Arbeitsmaterialien (die Seitenzahlen beziehen sich auf das erstellte Beratungshandbuch) Das Angebot findet im Cafebereich des Tafelladens jeden Mittwoch zwischen 16.00 und 18.00 Uhr statt. Vorab fanden eine Ortsbegehung und ein erstes Ken- nenlernen der Ehrenamtlichen des Projektes und den Mitarbeitern des Tafella- dens statt. Beworben wird das Projekt mit einem Plakat und einem Flyer, der vom Familienbüro entwickelt wurde. Er ist nachstehend abgedruckt. 5
Am 06. November 2013 ist das Projekt gestartet, mit zunächst wenig Resonanz. Da aber zu diesem Zeitpunkt die Flyer noch nicht gedruckt, bzw. verteilt waren und auch noch keine Öffentlichkeitsarbeit statt gefunden hat, gehen wir davon aus, dass die Nachfrage steigen wird. Die offizielle Vorstellung in der Presse und der Öffentlichkeit erfolgt nach einer ersten praktischen Erprobungsphase. 6
Arbeitskreis Jugend (AK-J) Der relativ große Arbeitskreis Jugend trifft sich regelmäßig einmal im Jahr. Es nehmen sämtliche Organisationen teil, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Es handelt sich hierbei immer um ca. 18 bis 20 beteiligte Stellen mit z. T. mehreren Vertretern wie z.B. Evang. Jugendhilfe Hochdorf, die unterschiedliche Einrichtungen für Kinder und Jugendliche unterhält. Im Arbeitskreis sind Ämter, freie Träger, kirchliche Organisationen ebenso vertreten wie auch staatliche Be- hörden (z. B. die Polizei). Es erfolgt ein wichtiger Informationsaustausch. Probleme in der Arbeit mit Ju- gendlichen werden angesprochen, ebenso auch positive Entwicklungen und Neuerungen. In diesem Jahr sprachen wir im AKJ mit dem Geschäftsführer der Wohnungslosenhilfe e.V. Ludwigsburg über das Thema Unterbringung obdach- loser junger Erwachsener. Dieses Thema bereitet in allen Arbeitsbereichen im- mer wieder Probleme. Beim letzten Treffen wurde auch das Thema soziale Netzwerke näher beleuchtet. Der Arbeitskreis möchte dieses Thema für das nächste Jahr aufnehmen. Angedacht sind Fort- und Weiterbildungsangebote auch für Eltern, insbesondere an den Schulen. Auf Kooperationen innerhalb der Stadt wurde hingewiesen. Ebenso auf Veran- staltungen, Projekte und Referenten. Das Treffen fand im neuen Jugendhaus statt. Die mobile Jugendarbeit stellte ihre bisherige Arbeit vor. Dieser Austausch bietet nicht nur einen Überblick darüber, was in der Stadt an- geboten wird oder welche Probleme derzeit herrschen, sondern auch ein Forum für alle in diesem Bereich Tätigen. Arbeitskreis Soziale Dienste (AK-SD) Die Teilnehmer (Diakonie, Caritas, Krankenhaussozialdienst und das Familien- büro) erfüllen Aufgaben, die der klassischen Sozialarbeit zuzuordnen sind. Der AK-SD trifft sich zwei Mal im Jahr. Bei den Treffen werden vorrangig Probleme, die insbesondere Familien und Ein- zelpersonen im Stadtgebiet betreffen, angesprochen. Darüber hinaus werden Referenten eingeladen, die über soziale Themen und rechtliche Fragen referie- ren. In diesem Jahr trafen wir uns mit dem sozialmedizinischen Dienst des Land- kreises und erörterten das Thema medizinische Begutachtung von auffälligen Klienten. In Zukunft wird eine notwendige Begutachtung nicht mehr vom Ge- sundheitsamt sondern von niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Weitere The- men waren die Kooperation mit dem Jobcenter in Bietigheim-Bissingen, Hilfsan- gebote durch Fallmanagement und Vermittler und rechtliche Neuerungen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld 2. Da alle sozialen Dienste auf eine gute Zu- sammenarbeit angewiesen sind und hierbei auch rechtliche Fragen zu klären wa- ren sind auch die persönlichen Kontakte und der Austausch zwischen den Kolle- gen innerhalb der Stadt notwendig. Dadurch können auch Doppelbetreuungen von Klienten vermieden werden. 7
Beratungsstelle Frau und Beruf Das Seminar: „Stärken kennen – Zukunft gestalten“ für Frauen in der Familien- phase der Beratungsstelle Frau und Beruf fand in Kooperation mit dem Famili- enbüro im März 2013 in den Seminarräumen des Museums statt. Wir freuten uns über die Möglichkeit die uns gegeben wurde, einen Workshop dieser Art durchführen zu können. Insgesamt 8 Frauen nahmen daran teil. 1.2. Stadtranderholung Die Stadtranderholung Bietigheim-Bissingen fand wieder in den ersten beiden Ferienwochen in Metterzimmern statt. Insgesamt haben in diesem Jahr an der Freizeit 124 Kinder, 22 pädagogisch tätige Betreuer und 2 Hilfsbetreuer teilge- nommen. Auch eine junge Dame aus der Partnerstadt Surrey Heath hat das Team unterstützt. Die Kooperation mit der Fachschule für Erzieher in Neckar- sulm, die einen Teil der Helfer stellt, hat sich in den vergangenen Jahren be- währt. Zudem haben sich auch in diesem Jahr 3 städtische Auszubildende und 2 ehemalige Auszubildende sowie einige Schülerinnen der Ellental- Gymnasien gemeldet. Auch ehemalige Teilnehmer sind zwischenzeitlich Betreuer der Stadt- randerholung Das diesjährige Motto „Disney“ hat bei den Kindern Freude ausgelöst. Noch mehr jedoch unser Ausflug nach Ötisheim in den Barfußpark. Dieser regt nicht nur die Sinne der Kinder an, sondern verbindet Wandern und Freizeiterlebnisse auf anregende Art. Dort befindet sich auch eine Freizeithütte der Naturfreunde wo die Kinder grillen und spielen konnten. Das Reiseunternehmen Spillmann wie auch die Wiedekingstiftung haben unser Vorhaben unterstützt. Weitere Unter- stützung erhielten wir von den Stadtwerken, die uns den freien Eintritt ins Freibad ermöglichten. Vor allem als gruppenpädagogisches Angebot wird die Stadtranderholung ge- schätzt. Es reicht von Ausflügen innerhalb der Stadt bis hin zu Aktionstagen und Beschäftigungen in Klein- oder Neigungsgruppen. Jeweils zwei Betreuer leiten eine Gruppe von ca.15 Kindern. Die Gruppen, die nach Alter gemischt sind, wer- den nach den Wünschen der Kinder eingeteilt. Pro Tag erhalten die Kinder drei Mahlzeiten sowie Getränke, Spiel –und Bastelmaterial. Jeden Morgen werden die Kinder, begleitet von pädagogischen Betreuern, mit zwei Bussen an vorbestimmten Haltestellen im Stadtgebiet abgeholt und zur Mehrzweckhalle Metterzimmern befördert bzw. am späten Nachmittag wieder zu- rückgebracht. Durch einen Kostenzuschuss der Wiedekingstiftung konnten wir in diesem Jahr einen Pool für die Kinder anschaffen, der auch wegen des günstigen Wetters viel Anklang fand. Insgesamt waren im Jahr 2013 73 Kinder im Alter von 6 bis 8 Jahren und 51 Kinder im Alter von 9 bis 11 Jahren angemeldet. 46 Kinder waren aus Haushal- ten mit einem Kind, 64 Kinder aus Haushalten mit zwei Kindern und 14 Kinder aus Haushalten mit drei und mehr Kindern. 8
Eltern schätzen das Angebot, weil sie zur Betreuung ihrer Kinder selbst oftmals nicht ausreichend Urlaub haben oder ein Familienurlaub aus finanziellen Grün- den nicht in Betracht kommt. Die Beiträge für Eltern beliefen sich im Jahr 2013 auf 80,- Euro für Bezieher von Arbeitslosengeld II, bzw. Bezieher von Wohngeld. 110,- Euro für Familien, die den Familienpass der Stadt besitzen. Bei 3 angemel- deten Kindern wird drei Mal die Stufe I berechnet. 140,- Euro für Einzel- bzw. Doppelverdiener, die keine Sozialleistungen bezie- hen. Bei 3 angemeldeten Kindern wird drei Mal die Stufe II berechnet 2. Allgemeiner Sozialdienst Das Aufgabengebiet im allgemeinen Sozialdienst hat sich gegenüber dem Vor- jahr kaum verändert. Nach wie vor ist der Sozialdienst im Familienbüro eine der ersten Anlaufstellen für soziale Problemlagen. Leider ist es für den Bürger oft nicht einfach nachzu- vollziehen, ob und vor allem wo er Hilfe erhalten kann. Das originär zuständige Landratsamt ist für die wenigsten Hilfesuchenden präsent. Darüber hinaus ist die Kontaktaufnahme oft zu umständlich. Beim Familienbüro erhält der Ratsuchende zumeist erste klärende Hinweise und weiterführende Informationen auf seine Fragen und Probleme. Sehr oft finden die Gespräche in den Büroräumen, jedoch mehr und mehr auch bei Hausbesuchen statt. Eine Gesamtbeurteilung der betroffenen Person und deren Umfeld ist bei einem Hausbesuch zumeist viel eher möglich als bei einem Gespräch in den Räumen des Familienbüros. Häufig kann auch beobachtet werden, dass die Ratsuchenden mit einer Antrag- stellung, sei es nach SGB II oder SGB XII, in der Regel überfordert sind. Der An- trag ist zu komplex und die Zusammenstellung der Unterlagen umfangreich. Die Klienten des Sozialdienstes sind zumeist Menschen, die in der Organisation ihres eigenen Lebens bzw. ihrer Familie überfordert sind. Oft sind weder Schul- abschluss noch eine berufliche Qualifikation vorhanden. Physische oder psychi- sche Beeinträchtigungen erschweren zudem häufig die Gesamtsituation. Dar- über hinaus können Migrationshintergrund mit unzureichenden Sprachkenntnis- sen Grund für Vorsprachen beim Familienbüro sein. Bei wirtschaftlichen Proble- men werden die Ratsuchenden auf die verschiedenen Möglichkeiten hingewie- sen und dabei erste Prüfungen der Antragsvoraussetzungen vorgenommen. Bei Umzugswünschen der Klienten kann oftmals nur allgemein beratend gehol- fen werden. Die Mieten für freie Wohnungsangebote liegen meist über den Miet- obergrenzen, die vom Wohngeldgesetz oder dem Jobcenter festgelegt sind. Barrierefreie und/oder bezahlbare Wohnungen sind in Bietigheim-Bissingen so gut wir nicht zu bekommen. 9
Höchstbeträge für zuschussfähige Mieten (Kaltmiete) in Bietigheim-Bissingen: Städte / Gemeinden Bietigheim-Bissingen, Gerlingen, Sachsenheim, Schwie- berdingen,Vaihingen/Enz Bei einem Haushalt mit... Mietenstufe Mietobergrenze einem Alleinstehenden 4 358 € zwei Familienmitgliedern 4 435 € drei Familienmitgliedern 4 517 € vier Familienmitgliedern 4 600 € fünf Familienmitgliedern 4 688 € für jedes weitere zu berück- 4 83 € sichtigende Familienmitglied 2.1. Gewalt im sozialen Nahbereich Nach wie vor ist das Thema häusliche Gewalt regelmäßig auf der Tagesordnung des Familienbüros. Wie auch in den vergangenen Jahren immer wieder berichtet, sind wir in der komfortablen Lage, sozialpädagogische Beratung/Betreuung und polizeirechtliche Maßnahmen (Platzverweisverfahren) sozusagen aus einer Hand, jedenfalls aber innerhalb eines Amtes anbieten zu können. Für die Betrof- fenen ein unschätzbarer Vorteil. Das Familienbüro übernimmt die Beratung und die Betreuung der Betroffenen umfassend: Im ersten Gespräch wird mit den Betroffenen einzeln gesprochen. Nach persön- licher Schilderung des Vorfalls und nach Sichtung des Polizeiberichts wird über einen möglichen Platzverweis gesprochen. Danach entscheidet das Ordnungs- amt zeitnah über die Verfügung eines Platzverweises. In den meisten Fällen dauert dieser 7 - 14 Tage. Während dieser Zeit prüft, wenn vom Opfer ge- wünscht, das zuständige Familiengericht weitergehende Schutzanordnungen und erlässt diese gegebenenfalls. Befolgt der Gewalttäter den verfügten Platz- verweis nicht, kann dies weitere Maßnahmen nach sich ziehen (z. B. Festset- zung eines Zwangsgeldes). Sehr häufig streben die Opfer jedoch keinen Platzverweis an, sondern erwarten lediglich eine Aussprache mit dem Partner. Daher wird in der Regel zur nachhal- tigen Beratung geraten und auch an entsprechende Stellen weitervermittelt. Zu- dem wird das Jugendamt von den Vorkommnissen informiert, soweit Kinder be- troffen sind. Familien, die bereits in der Vergangenheit durch Gewalt aufgefallen sind, wenden sich bei wachsenden Problemen sehr häufig direkt an das Famili- enbüro. Die Erfahrung zeigt, dass die Hemmschwelle, ein Beratungsangebot wahrzunehmen sinkt. Es haben sich auch längerfristige Betreuungen von Famili- en ergeben. Beispielsweise wurde in einem Fall drei Mal die Polizei gerufen, doch die junge Mutter konnte sich nicht vorstellen die beiden Kinder alleine zu versorgen. Durch eingehende Beratung beider Parteien ist der Partner schließ- lich zu seinen Eltern gezogen. Sie lebt nun alleine in der Wohnung und hat mit Hilfe des Familienbüros sogar eine Ausbildung im September dieses Jahres be- gonnen. Die Beteiligten kommen aus allen sozialen Schichten, zum Großteil jedoch aus einfachen sozialen Verhältnissen, bei denen Existenzängste im Alltag einen ho- 10
hen Stellenwert haben. Zunehmend treten spielsüchtige Ehemänner in Erschei- nung. Diese Personen zeigen im Alltag nicht nur ein Suchtverhalten, was den Umgang mit ihnen erschwert, sondern ruinieren auch finanziell die Familie. Kultu- relle Hintergründe der Heimatländer spielen ebenso eine Rolle. Frauen bestimm- ter Kulturkreise können sich nicht vorstellen, rechtliche Schritte gegen den Ehe- mann einzuleiten oder aber ein Leben in Unabhängigkeit vom Mann zu führen. Sie fürchten auch mit dem Alltag überfordert zu sein. Sprachprobleme kommen hinzu. Auslöser für Gewalt im häuslichen Bereich sind nach wie vor aber an erster Stel- le Alkoholkonsum, Auseinandersetzungen in finanziellen Angelegenheiten, psy- chische Erkrankungen und darüber hinaus der Streit um die Kinder bei Tren- nungsabsichten. Eine vorübergehende Unterbringung des Täters/der Täterin in einer der städtischen Unterkünfte kann dann im Einzelfall erforderlich sein. Spe- ziell für diesen Fall wurde ein möbliertes Zimmer in der Obdachlosenunterkunft eingerichtet, zu welchem die Polizei einen Schlüssel besitzt, um gegebenenfalls schnell reagieren zu können. Im Berichtszeitraum 2013 wurde dieses Zimmer je- doch nur einmal genützt. Die Täter gingen zumeist freiwillig zu Verwandten, in der Regel die Eltern. Eine gute Zusammenarbeit mit der Polizei ist in Fällen von häuslicher Gewalt unerlässlich und gelingt in der Stadt sehr gut. In einem Fall wurden die Kinder in Obhut genommen und kamen bis zur gerichtlichen Klärung in eine Pflegefamilie. In 31 Fällen fand eingehende Beratung und Nachbetreuung statt. In den meisten Fällen waren auf unterschiedlichste Weise Kinder beteiligt bzw. Zeuge der Aus- einandersetzungen. In diesen Fällen hat sich im Jahr 2013 eine gute Zusam- menarbeit mit dem Jugendamt Ludwigsburg entwickelt. Acht der erfassten Täter waren zwischen 1980 und 1990 geboren und damit rela- tiv jung. Im Beratungsverfahren waren insbesondere in diesen Fällen auch die Familien teilweise mit eingebunden. Als weitere Kooperationspartner der Stadt stehen die Interventionsstelle des Vereins „Frauen helfen Frauen“ und für Männer der Verein „Sozialberatung e.V. / TIP“ als Ansprechstellen in Ludwigsburg bereit. Entwicklung der Fälle häuslicher Gewalt: 2013 2012 2011 2010 Vorkommnisse insgesamt: 35 32 25 34 Es wurde ein Platzverweis 14 12 11 15 durch die Polizei ausgespro- chen Es fanden Beratungen statt 31 26 8 26 Waren bereits aus früheren 10 12 11 15 Vorfällen bekannt Wurde Strafanzeige erstattet 13 19 15 17 Haben sich die Betroffenen 11 6 9 8 noch am gleichen Tag/Nacht trotz Platzverweis geeinigt 11
2.2. Drohende Obdachlosigkeit Wie in den Fällen häuslicher Gewalt hat sich auch in Fällen drohender Obdach- losigkeit die amtsinterne enge Zusammenarbeit zwischen Familienbüro und Poli- zeibehörde hervorragend bewährt. Das Ordnungs- und Sozialamt setzt in diesen Fällen schwerpunktmäßig – präventiv – auf Vermeidung der Obdachlosigkeit, d.h., darauf, Wohnungsräumungen so weit als möglich zu vermeiden. Das Ordnungsamt wird grundsätzlich vom Eingang einer Räumungsklage beim Amtsgericht informiert. Die Betroffenen erhalten zeitnah einen Termin und kön- nen sich beim Familienbüro über mögliche Hilfen informieren. Die Beratungsan- gebote, die frühzeitig einsetzen, verhindern oftmals die spätere Unterbringung, da sie Alternativen aufzeigen und Hilfestellungen geben bei der Suche nach ei- ner geeigneten Wohnung. Die Beratung umfasst nicht nur rechtliche Informatio- nen. Die Vernetzung des Familienbüros mit anderen Trägern und Einrichtungen ermöglicht ein breites Angebot. 15 Haushalte haben dieses Angebot wahrge- nommen und waren teilweise längerfristig in der Beratung anhängig. Es konnten nachteilige Folgen verhindert werden und damit die Zahl der Unterbringungen in die Unterkünfte minimal gehalten werden. Die Ratsuchenden werden in der Regel zur Vorsprache beim Jobcenter (§ 22 Abs.5 SGB II) oder beim Landratsamt Ludwigsburg (§ 34 SGB XII) gebeten, um einen Antrag auf Mietschuldenübernahme zu stellen. Meistens werden die Schulden durch das Amt nicht beglichen, so dass von uns andere Lösungen ge- funden werden müssen. Es wird auch immer auch auf die Beantragung eines Be- ratungsscheines beim Amtsgericht hingewiesen, da eine anwaltliche Vertretung oftmals unerlässlich ist. Unkonventionelle Lösungen wie Darlehen über Verwand- te, Zuschüsse freier Träger oder Gehaltsvorschuss sind ebenso gefragt. Leider werden bei Mietschulden andere Verpflichtungen von den Klienten vor- rangig bedient und die Mietzahlungen als erstes eingestellt. Dies ist kurzsichtig und hat viele unerfreuliche Folgen. Dies liegt auch daran, dass andere Gläubiger mit viel mehr Druck an die Klienten herantreten. Banken betreiben die Konten- pfändungen, bei Ratenkäufen wird die Ware wieder abgeholt, Inkassobriefe ha- ben einen bedrohlichen Beigeschmack. Verhandlungen mit den Banken zur Si- cherung des pfändungsfreien Betrages sind notwendig. Die Zusammenarbeit mit der Schuldenberatungsstelle wäre vielfach erforderlich, stellt aber für viele Klien- ten eine große Hürde dar. Die Wartezeiten sind zu lang. Die Suche nach einer neuen Wohnung gestaltet sich schwierig, da der Woh- nungsmarkt für Geringverdiener oder für Empfänger staatlicher Hilfen äußerst beschränkt ist. Der Wohnberechtigungsschein und Bewerberbögen bei den Wohnungsbauunternehmen in der Region helfen selten. Die Klienten finden eher auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Wohnung, da vom privaten Besitzer nur in Ausnahmefällen eine Schufa- Auskunft eingeholt wird. Aber auch dieses än- dert sich allmählich. Die Ursache einer Räumungsklage oder des Entstehens von Mietschulden ist in aller Regel Verlust des Arbeitsplatzes, weitere Schulden, Trennung und in Einzelfällen psychische und soziale Defizite. Bei psychischen Problemen ist es sehr schwierig eine Lösung zu finden, da die Einsicht fehlt. Im Jahr 2013 waren es bis zum Stichtag 25 Haushalte die im Laufe des Verfah- rens von der Zwangsräumung betroffen waren. Weniger also als im Vorjahr. Ins- gesamt waren dies 44 Personen. Hiervon waren auch Kinder betroffen. Zum 12
Stichtag mussten wegen einer Zwangsräumung 6 Haushalte in eine Obdachlo- senunterkunft eingewiesen werden. Den restlichen Familien und Einzelpersonen konnte durch Beratungstätigkeit ge- holfen werden, einige sind auch vorübergehend bei Verwandten oder Bekannten untergekommen. Zu erwähnen sind auch jene Klienten, die ohne gerichtliches Verfahren aufgrund sozialer Problemlagen zum Familienbüro kommen und um ein Obdach bitten. In 33 Fällen wurde um eine Obdachlosenunterbringung nachgefragt. Im Berichts- zeitraum 2012 waren es 29 Personen. Es handelt sich insbesondere um Personen, die ihre Wohnung aufgrund von Mietschulden oder dem Verkauf der Wohnung aufgegeben haben und keine neue Unterkunft fanden. Auch Trennung vom Partner z.B. wegen häuslicher Gewalt oder die Auflösung einer Wohngemeinschaft sind Gründe. Hinzu kom- men auch junge Erwachsene, die von den Eltern aus der gemeinsamen Woh- nung verwiesen wurden aber auch haft- und therapieentlassene Personen aus Kliniken und Therapieeinrichtungen. Auch wenn diese Obdachlosigkeit ursprünglich freiwillig herbeigeführt wurde, muss das Ordnungsamt reagieren d.h. ein Beratungsangebot machen oder ge- gebenenfalls unterbringen, wenn es keine anderen Möglichkeiten mehr gibt. Vielfach erfordert die Vermeidung der Unterbringung einen hohen Aufwand, da z.T. das Umfeld des Betroffenen mit einbezogen werden muss. Viel Überzeu- gungsarbeit und Absprachen sind notwenig wenn es beispielsweise darum geht einen jungen Erwachsenen wieder ins Elternhaus aufzunehmen. In der Regel bewirkt man jedoch durch Absprachen eine Wiederaufnahme ins Elternhaus. Einige Personen die sich obdachlos gemeldet haben, kamen auch aus Ländern der EU w.z.B. Rumänien und Bulgarien, die ihr Heimatland freiwillig verlassen haben und damit zum Personenkreis der freiwillig Obdachlosen gehören. Eine Unterbringung findet in der Regel nicht statt. 2.3. Obdachlosenunterkünfte Soziale Problemstellungen, Maßnahmen bei bestehender Obdachlosigkeit Der größte Anteil unserer Bewohner ist zwischen 51 und 60 Jahre alt und männ- lich. Frauen sind in den Unterkünften in der Minderheit und leiden eher an den psychische Auswirkungen der Obdachlosigkeit. Die Hilfestellung einer Tagesein- richtung und die Vermittlung einer therapeutischen Hilfestellung sind vorrangig. Aktivierung der Persönlichkeit und neuer Ziele steht im Vordergrund. Psychische Erkrankungen sind häufig die Ursachen einer Zwangsräumung und der sich an- schließenden Unterbringung. Je älter die Bewohner, umso deutlicher treten die körperlichen und psychischen Auswirkungen durch Alkoholmissbrauch zu Tage. Dann müssen ambulante Pfle- gehilfen und Essen auf Rädern bereits in diesem Alter beauftragt werden. Im Jahr 2013 hatten wir 4 Todesfälle von Bewohnern. In allen drei Fällen waren es Folgen von Alkoholmissbrauch. Psychische Probleme, Alkoholmissbrauch u.v.m. sind Ursachen dafür, dass die Klienten sich nicht ausreichend um einen Arbeitsplatz oder die Beantragung von Sozialleistungen bemühen, dies hat erneute Schulden zur Folge, was die Situati- on verschärft. Zunehmende Verwahrlosungstendenzen sind ein alltägliches 13
Problem in den Unterkünften. In enger Zusammenarbeit mit dem Hausmeister der Unterkünfte müssen wir häufig die Klienten aufsuchen um eine Änderung herbeizuführen. Übermäßiger Alkoholmissbrauch und Gewalt in den Unterkünf- ten sind an der Tagesordnung. Hinzu kommen Vandalismus unter Drogen oder Alkoholeinfluss sowie Diebstahl untereinander. Bei Hausbesuchen wird nicht nur eine Klärung herbeigeführt, sondern auch Maßnahmen eingeleitet, die langfristig wirken. Sie unterstützen den Klärungsprozess und leiten erforderliche Maßnah- men ein. Dies können eine Kontaktaufnahme mit der Drogenberatung, der Schuldnerberatung, dem Jobcenter u.v.m. sein. Das Familienbüro ist sehr eng mit den ansässigen Einrichtungen vernetzt. Dies ermöglicht gemeinsame Strate- gien und hilft, geeignete Maßnahmen einzuleiten. Dinge des Alltäglichen stellen sich bei diesem Personenkreis als Problem dar. Die Einrichtung eines Kontos, eine Krankenversicherung, das tägliche Öffnen der Post und Bearbeitung dieser. Nicht nur die Post bleibt unbearbeitet. Die Menschen bleiben häufig auch anbe- raumten Behördenterminen fern und schaden sich so noch zusätzlich. Das Fami- lienbüro versucht auch solche Defizite aufzuarbeiten. Sind die Defizite vom Klienten zu groß, wird ein Platz z.B. in einer Wohngruppe d.h. eine betreute Wohnform angestrebt. Einrichtungen, die diese anbieten sind beispielsweise die Karlshöhe. In drei Fällen ist dies gelungen. Diese Hilfe wird von uns in die Wege geleitet und in Kooperation mit den Behörden realisiert. Ein weiteres Paar aus der Unterkunft bekam ein Kind und konnte nach einem langwierigen Prozess in ein Heim der Lebenshilfe vermittelt werden. Die durchschnittliche vorübergehende Unterbringung sollte jedoch maximal ½ bis 1 Jahr dauern. Dieser Zeitraum wird in aller Regel weit überschritten. Viele Ob- dachlose sind auch in Bietigheim-Bissingen „Langzeitmieter“. 29 Personen leben schon länger als 10 Jahre in unseren Unterkünften. Für den Klienten selbst ist die Unterbringung in der Obdachlosenunterkunft der Beginn einer Resignations- phase, in der kaum noch Ziele und Eigenbemühungen verfolgt werden. Die Wohnungssuche ist nicht nur auf das geringe Angebot, sondern auch auf An- triebslosigkeit und Perspektivlosigkeit der Bewohner zurückzuführen. Das größte Angebot an Wohnungen am Markt sind Wohnungen von privaten Vermietern in der Verwaltung der Bietigheimer Wohnbau. Sozialwohnungen sind rar. Unsere Klienten haben nahezu keine Möglichkeit, die verfügbaren Wohnungen anzumie- ten. In einigen Fällen konnten wir Klienten bei der Karlshöhe und anderen Trä- gern in einer Wohngemeinschaft unterbringen. Dort werden soziale Kompeten- zen mit Unterstützung von Sozialpädagogen geübt. Ein Obdachloser ist in der Regel weder um sein soziales Ansehen bemüht noch um sein äußeres Erscheinungsbild. Dies führt letztendlich zur Vereinsamung und Isolation. Die Gemeinschaftsunterkunft wird zum Zuhause. Um der Isolation zu entkommen werden auch immer wieder Haustiere angeschafft oder mitgebracht, was laut Hausordnung nicht gestattet ist. Dies führte in diesem Jahr sogar dazu, dass eine Bewohnerin in Ermangelung an Haustieren anfing Ratten zu füttern und diese regelrecht anzulocken, was zu erheblichen Problemen führte. Der guten Zusammenarbeit mit dem Hausmeister vor Ort kommt hier eine be- sondere Bedeutung zu. Ohne das effektive und besonnene Wirken des Haus- meisters wäre die Situation in den Unterkünften für viele Bewohner und auch für die Mitarbeiter des Ordnungsamts schwieriger. Viele unserer Bewohner werden in den Unterkünften alt. Ausziehen will dieser Personenkreis in der Regel nicht. Immer wieder ist es deshalb notwendig, Maß- nahmen nach dem Betreuungsgesetz oder die Vermittlung in eine ambulante oder stationäre Einrichtung in die Wege zu leiten. Eine Person konnte in diesem Jahr in ein Pflegeheim, zwei Personen in eine betreute Wohnform nach Lud- 14
wigsburg und eine Person in eine altersgerechte Wohnung innerhalb der Stadt vermittelt werden. Belegung Die städtischen Unterkünfte sind zum 30.10.13 mit 82 Personen belegt, zum letzten Stichtag 2012 waren es 91 Personen. Die maximale Belegung ergibt sich aus der Quadratmeterzahl die einem Obdachlosen zur Verfügung steht. Uns ste- hen derzeit 88 Zimmer zur Verfügung die zwischen 17 und 40 qm groß sind. Ein Obdachloser hat einen Anspruch auf 10 qm Wohn- und Nutzfläche. Flure, Bad und Küche teilt er sich mit Anderen. Eine maximale Belegung ist aber nicht möglich. Hinderungsgründe die einer ma- ximalen Belegung widersprechen sind z.B. psychische Erkrankungen, Suchtver- halten, Gewalttätigkeit, Geschlecht aber auch benötigte Lagerräume da ständig Aus- und Umzüge durchgeführt werden. Problematisch ist es wenn Bewohner ohne Meldung ans Ordnungsamt ausziehen oder nicht mehr auftauchen. Ihr Ei- gentum muss eingelagert werden, was immer wieder zu Kapazitätsproblemen führt. Als zunehmend problematisch erweist sich der starke Zustrom von Asylbewer- bern, die vom Landkreis unterzubringen sind. Die Stadt Bietigheim-Bissingen war bereit, den Landkreis insoweit zu unterstützen, als eine Obdachlosenunterkunft dem Kreis mietweise zur Verfügung gestellt wurde. Die nach wie vor knappen Unterbringungskapazitäten des Kreises werden in absehbarer Zeit auch auf uns durchschlagen. Wenn weitere Unterkünfte für Obdachlose mit Asylbewerbern be- legt werden (müssen), wird das Ordnungsamt im Falle von Zwangsräumungen auf die polizeiliche Maßnahme der Wohnraumbeschlagnahme zurückgreifen müssen. Eine im Vergleich zur Obdachlosenunterkunft teure Variante, weil wir nicht nur die Miete zu bezahlen haben sondern auch die Kosten der endgültigen Wohnungsräumung, incl. evtl. Renovierungsarbeiten nach Ablauf der maximal zulässigen Beschlagnahmefrist von 6 Monaten übernehmen müssen. 2.4. Statistiken und Zahlen Entwicklung bei Räumungsklagen: 2013 2012 2011 2010 23 36 17 27 Haushalte Deutsche Miet- 52% 56% 47% 45% parteien Ausländische 37% 31% 41% 36% Mietparteien Unbekannt, da 11% 13% 12% 19% kein Kontakt 15
Entwicklungen der Zwangsräumungen: 2013 2012 2011 2010 21 Haushal- 19 Haushal- 16 Haushal- 18 Haushal- te/Zwangsräu te/Zwangs- te/Zwangs- te/Zwangs- mungen mit 37 räumungen räumungen räumungen Personen mit 35 Per- mit 33 Per- mit 21 Per- sonen sonen sonen Bewohner der Obdachlosenunterkünfte Bewohner 2013 2012 2011 2010 Carl-Benz- Str. 25-2944 44 49 49 46 47 ab 2011 Haus Nr. 31 nicht mehr Grünwiesenstr.94 23 25 24 24 19 19 1 19 Flattichstr.4 8 11 11 7 Rathausstr.20 2 2 2 ab 2013 keine Unterkunft mehr Geisinger Straße 33 5 5 6 6 Belegung nach Alter und Geschlecht Der älteste Bewohner ist 84 Jahre alt. 66 Männer und 16 Frauen leben derzeit in der Unterkunft hiervon sind 2 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre alt. Im Jahr 2012 waren 22 weibliche und 69 männliche Personen. Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre bis 18 19-25 26-40 41-50 51-60 ab 61 2013 2 12 20 10 32 6 2012 9 15 17 15 27 8 2011 4 17 15 23 15 10 2010 5 14 15 22 12 13 16
Belegung nach Nationen 2013 18% Deutschland 11% Afrika Asien Rest - Europa 67% 4% 3. Senioren in Bietigheim-Bissingen 3.1. Soziale Dienste und Angebote Das Angebot an häuslichen und pflegerischen Diensten in der Stadt ist seit Jah- ren unverändert gut. Im ambulanten Bereich gibt es derzeit vier professionelle Anbieter, die in der Lage sind, auf entsprechende Hilfsanfragen zu reagieren. Dazu kommen 10 Dienste außerhalb von Bietigheim-Bissingen, die ebenfalls hier tätig sein können. Auch im Bereich der stationären Heimpflege kommt es in der Regel nicht zu langen Wartezeiten. Oft ist eine wohnraumorientierte Unterbrin- gung möglich. Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege hat jedoch, besonders nach Krankenhausaufenthalten stark zugenommen. Hier muss sehr oft, auf Häu- ser in der Umgebung ausgewichen werden. Auch im Bereich der Tagespflege kommt es zu Wartezeiten. Es gibt das Angebot zweier stationärer Einrichtungen, aber es handelt sich nicht um solitäre Gruppen, sondern um eine Eingliederung des Pflegebedürftigen in den vorhandenen Stati- onsbetrieb. Oft wird hier auf Einrichtungen in Sachsenheim oder Markgröningen zurück gegriffen, was aber zu längeren Fahrzeiten führen kann. Was dies insbe- sondere für Demenzerkrankte bedeutet, muss nicht näher ausgeführt werden. Pflegeplätze und betreutes Wohnen in Bietigheim-Bissingen Hier muss berücksichtigt werden, dass pflegende und versorgende Leistungen auch ihren Preis haben und auf die hilfsbedürftigen Senioren – bedingt durch die demographische Entwicklung – erhebliche Kosten zukommen. Aus diesem Grund muss in den Beratungsgesprächen dieser Faktor stets sehr deutlich be- leuchtet werden, damit die richtige und erforderliche Hilfe in Anspruch genom- men werden kann. 17
Zweifellos bedeuten die Leistungen der Pflegekasse für Hilfsbedürftige eine gro- ße Hilfe, aber sie decken nur einen Teil der tatsächlichen Kosten ab. Die Angst, seinen Kindern zur Last zu fallen, ist teilweise sogar ein Hinderungsgrund, bei der zuständigen Behörde einen Antrag zu stellen. Das Pflege- Neuausrichtungs- gesetz hat im ambulanten Bereich zwar eine Erhöhung des Pflegegeldes für pflegende Angehörige gebracht, im stationären oder auch teilstationären Bereich gab es aber nur eine geringfügige Entlastung. Pflegeplätze Kurzzeitplätze Wohn- und Pflegeappartements Pflegezentrum 121 1 33 An der Metter Haus am 15 Lindenhain Pro 130 + 20 10 91 Seniore Dementenplätze Seniorenpflege 112 + 19 „Haus Caspar“ Dementenplätze 3.2. städtische Veranstaltungen für Senioren Auch in diesem Jahr wurden die Senioren der Stadt im April zu den jährlichen Seniorenfeiern eingeladen. Übersicht Einladungen und Teilnehmer der Seniorenfeiern 8000 7000 6000 5000 4000 Einladungen Teilnehmer 3000 2000 1000 0 2013 2012 2011 2010 2009 2008 Die drei Veranstaltungen im Kronenzentrum und die zwei Veranstaltungen im Liederkranzhaus in Bissingen wurden von insgesamt 1.659 Personen besucht. Teilnahmeberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger aus Bietigheim-Bissingen im 18
Alter von 70 Jahren und älter. Sämtliche Bürger, die dieses Alter erreicht haben – insgesamt 7.142 Bürger – wurden mit einem persönlichen Schreiben des Oberbürgermeisters eingeladen. Bedienstete der städtischen Ämter und Freiwillige waren im Servicebereich ein- gesetzt und haben im Küchenbereich und im Saal bei der Bewirtung der Tische ihren Dienst verrichtet. Wie im vergangenen Jahr auch haben sich in diesem Jahr wieder Schülerinnen und Schüler der Realschulen gemeinsam mit ihren Lehrern als Helfer zur Verfügung gestellt und damit einen positiven Beitrag zum Generationenverbund und Generationenverständnis geleistet. Die Stadt hat dieses Engagement mit einem Zertifikat für jeden engagierten Schüler und einem Geldbetrag in Höhe von 150,00 Euro für die Klassenkasse belohnt. Sowohl von den Senioren als auch von den Schülern gab es durchweg positive Resonanz. Neben Kaffee und Kuchen wurde ein unterhaltsames Vor- und Hauptprogramm geboten. Beendet wurden die Veranstaltungen mit einem warmen Abendvesper. Eine reichhaltige Getränkeauswahl stand ebenfalls zur Verfügung. Die Seniorenfeiern sind für die Teilnehmer kostenfrei. Die Kosten, die aus dem städtischen Haushalt aufgebracht werden, beliefen sich in diesem Jahr auf 42.065,31 Euro. Dies entspricht 34,42 € pro Teilnehmer. Alljährlich organisiert das Familienbüro anlässlich des traditionellen Pferde- markts zudem samstags unter dem Motto „Gut gelaunt“ einen Seniorennachmit- tag. Mit reduzierten Preisen und einem humorvollen Programm, das in diesem Jahr wieder von Theo Pfeffinger aus Tiefenbronn präsentiert wurde, richtet sich die- ser Nachmittag besonders an die ältere Bevölkerung, die das Festzelt auch diesmal wieder komplett füllte und vom Programm begeistert war. 3.3. Projekte „Wir sind Nachbarn“ und „Nach der Diagnose“ Wir sind Nachbarn Der bisherige Arbeitskreis „Demenz“ ist in den „Runden Tisch für Senioren in Bietigheim- Bissingen eingemündet, der sich mit der Aufgabenstellung aus der Zukunftswerkstatt beschäftigt. Hieran beteiligt sind alle stationären und ambu- lanten Einrichtungen, die Pflegeüberleitung des Klinikums Bietigheim-Bissingen, die Aktiven Senioren, Vertreter der Kirchen, der Lebenshilfe, der AWO, des Kreisseniorenrates, des Dachverbandes für Seniorenarbeit, bürgerschaftlich En- gagierte und Frau Kümmerlin vom Familienbüro und Pflegestützpunkt. Auch in diesem Jahr fanden die Nachmittage „Wir sind Nachbarn“ im Vierteljah- resrythmus für Menschen mit Demenz und deren Angehörige statt. Hierzu sind auch alle interessierten Bürger eingeladen. Von den Organisatoren gestiftet gibt es kleine Erfrischungen und ein Unterhaltungsangebot. Die Damen der Nach- barschaftshilfe der Diakonie übernehmen den Service. Die Teilnehmerzahl hat sich bei rund 80 Gästen eingependelt. Im Rahmen dieser Nachmittage gibt es die Gelegenheit zu zwanglosen Gesprächen und insbesondere zum Informati- 19
onsaustausch. Vor allem die Bewohner aus dem stationären Bereich erfahren so Teilhabe am öffentlichen Geschehen. Nach der Diagnose So lautet der Titel einer Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Ludwigsburg und der Alzheimer Gesellschaft Baden- Württemberg (die Stadt Bietigheim-Bissingen ist seit diesem Jahr Mitglied bei der Alzheimer Gesellschaft). Eine Demenzdiag- nose ändert alles, obwohl sie für viele Betroffene nicht unvermutet kommt. Häu- fig ist sie ein Schock, Gefühle von Machtlosigkeit, Trauer und Frustration werden beschrieben. In mehren Workshops wurden ein Beratungskonzept für Menschen mit Demenz nach der Diagnose entwickelt. Dieses Konzept wurde unter dem Titel „Demenz- diagnose – Herausforderung für den Praxisalltag“ in einer Fortbildungsveran- staltung interessierten Fach- und Hausärzten vorgestellt. Damit sollte eine bes- sere Vernetzung, möglicherweise in Form einer Überweisung an die Pflege- stützpunkte, erreicht werden. Der nachstehende Flyer für die Betroffenen ent- stand dabei. Eine spezielle Informationsbroschüre, wie auch der Flyer sollen dann in Arztpraxen, Beratungsstellen, Apotheken etc. zur Verfügung stehen. . 20
Besonders Früherkrankte benötigen ein spezielles Hilfsangebot. Deshalb wurde im Rahmen des Projektes die Konzeption für eine unterstützte Gruppe für Men- schen mit Demenz in einer frühen Phase entwickelt. Bisher haben sich drei Be- troffene gemeldet. Der Start ist für Anfang 2014 vorgesehen. Im Rahmen dieses Projekts fand auch eine Schulung für Busfahrer der Fa. Spillmann GmbH statt. Gerade im öffentlichen Personennahverkehr ist es mög- lich, auf Menschen zu treffen, die an einer demenziellen Erkrankung leiden. Um Schwierigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden, kann es hilfreich sein, Anzeichen einer Demenz zu erkennen und zu wissen, wie man mit Menschen mit Demenz am besten umgeht. 21
3.4. Pflegestützpunkt Ausgangssituation Der Pflegestützpunkt Städte Standort Bietigheim-Bissingen ist aus dem Famili- enbüro der Stadt Bietigheim-Bissingen und einem Zusammenschluss ähnlicher Einrichtungen der Städte Ditzingen, Gerlingen, Korntal-Münchingen und Stadt Ludwigsburg entstanden. Der Stellenanteil in Bietigheim-Bissingen bezifferte sich seit der Eröffnung am 01.03.2011 auf 0,42 Stellenanteile. Aufgrund der steigenden Fallzahlen ist eine Erhöhung auf 0,75 Stellenanteile ab 01. Januar 2014 beabsichtigt. Die Realisierung ist mit der Besetzung der zusätzlichen Teil- zeitstelle im Familienbüro vorgesehen. Rahmenbedingungen Mit den Städten im Zusammenschluss Pflegestützpunkt Städte und dem Pflege- stützpunkt Landkreis besteht eine enge Kooperation in einem Netzwerk. Beide Pflegestützpunkte sind in ständigem Austausch und arbeiten auch auf einer ge- meinsamen virtuellen Plattform. Somit ist auch ein gemeinsamer Qualitätsstan- dard im Landkreis gesichert. Statistik Im Jahr 2012 wurden in Bietigheim-Bissingen 339 telefonische und persönliche Beratungen durchgeführt. Diese Anzahl wird im bereits ersten Halbjahr 2013 na- hezu erreicht. Somit ist eine deutliche Steigerung erkennbar. Auf der Basis der notwendigen Erhebungen für die LAG Pflegestützpunkte wur- den die Aufgaben in drei Schwerpunkte gegliedert: Anonyme Beratungen d.h. einmaliger Kontakt ohne Datenerfassung Case- Management (Fallmanagement) Netzwerkkontakte Anonyme Kontakte (73%) Die Kontakte finden in der Regel im Pflegestützpunkt statt (59%). Gefolgt von te- lefonischen Kontakten (28%) und Hausbesuchen (11%). Ein geringer Anteil (2%) erfolgt über E-Mail. Der Kontakt wird in der Regel von Angehörigen aufgenommen (73%) und zu 18% von den Pflegebedürftigen selbst. Informationen über Einrichtungen und Dienste erfolgen mit 9%. 22
Nur 1% der Pflegebedürftigen hat einen Migrationshintergrund und meldet sich im Pflegestützpunkt. Alter der Pflegebedürftigen Im Pflegestützpunkt werden alle Altersstufen beraten. Die stärkste Nachfrage war nicht, was eigentlich erwartet wurde, in der Gruppe der Hochbetagten (80 Jährige und älter, sondern in der Gruppe der 70 -79 Jährigen. Dann folgen die Gruppe der Hochbetagten und mit nur einem Prozent Unterschied die Gruppe der 60-69 Jährigen. 8 % sind aber auch 60 und jünger. Hier gestaltet sich eine Beratung, vor allem, wenn es um Wohnungsfragen oder stationäre Unterbrin- gung geht, sehr schwierig. u. 20 20-39 1% 2% 90+ 40-59 4% 5% 80-89 19% 60-69 18% u. 20 20-39 40-59 60-69 70-79 80-89 90+ 70-79 51% Beratungsschwerpunkte niedrigschwellige Hilfsmittel Betreuungsangebote Tagespflege 1% 6% 2% Ambulante Versorgung seniorengerechte 16% Wohnformen 7% Pflegeheime 15% Demenz 24% Entlastungsangebote für Angehörige 9% gesetzliche Betreuung und Kurzzeitpflege Vollmachten 2% 18% 23
Aus der Verteilung ist ersichtlich, dass sich die Beratungsthemen vorwiegend auf den Verbleib in der Häuslichkeit beziehen. Demenzberatung, wie bereits be- richtet, ist in Bietigheim-Bissingen ein besonders wichtiges Thema und bildet erwartungsgemäß den größten Teil der Beratungen. Einen großen Anteil der Beratungen nimmt die Finanzierung der Leistungen in Anspruch. Der Pflegestützpunkt gibt umfassende Informationen über das ge- samte Spektrum an Sozialleistungen unabhängig vom Kostenträger und unter- stützt bei der Antragstellung. 7% 7% Pflegeversicherung SGB XI Sozialhilfe SGB XII weitere Informationen SGBV und IX 86% Case- Management (24%) Das Case- Management ist eine umfangreiche Tätigkeit, die vom Arbeitsumfang den größten Zeitumfang einnimmt. Die befristete Begleitung innerhalb der zuge- henden Sozialarbeit ist zeitintensiv. Die Beratungsgespräche sind zeitlich und inhaltlich sehr intensiv und verdichtet. 2012 waren es insgesamt 15 Klienten mit 81 Kontakten, im Jahr 2013 bis Ende Oktober 13 Klienten mit 171 Kontakten. Die Verteilung zeigt, dass die Sachlage nicht bei einem einzigen Termin (in der Regel Hausbesuch) geklärt werden konnte. Verstärkter Schriftverkehr und hoher Abklärungsbedarf mit Organisatio- nen und Diensten sowie sozialfachliche Stellungnahmen bestimmen die Arbeit. Den größten Anteil an Kriseninterventionen nehmen allein lebende, pflegebe- dürftige, ältere Menschen. Die Situation spitzt sich zu, wenn noch eine Demenz- erkrankung dazu kommt. Auch bei älteren Ehepaaren, bei denen ein Partner an Demenz erkrankt ist, bricht oft im Verlauf und Fortschreiten einer Demenzer- krankung das familiäre Hilfenetz zusammen, ist von Spannungen und Nichtak- zeptanz geprägt oder ist nicht vorhanden. Freunde, Bekannte und Nachbarn ziehen sich zurück und melden sich oft erst im Pflegestützpunkt, wenn ihres Er- 24
achtens eine Verwahrlosung eingetreten ist. Durch Beratung und Organisation ambulanter Hilfsmöglichkeiten und Abklärung der finanziellen Ansprüche konnte selbst in sehr ausweglosen Situationen die Unterbringung im Pflegeheim ver- mieden werden. Nachgefragte Themen waren: ambulante Pflege Finanzierung und Unterstützung bei der Beantragung Informationen über Leistungsanbieter Betreuung Demenz (hier häufig Entlastungsgespräche) Auch bei den Case- Managementfällen ist die Stabilisierung im häuslichen Be- reich vorrangig. Die Beratungssituationen nehmen aber im Vergleich zu vergan- genen Jahren an Komplexität und Umfang zu. Sie gestalten sich zunehmend schwieriger. Oft muss erst ein tief sitzendes Misstrauen überwunden werden. Durch die Breite der Themen des Pflegestützpunktes ist es eine Chance für älte- re Menschen, möglichst niederschwellig Informationen und Hilfestellungen zur Alltagsgestaltung zu erhalten und sich in der komplexen Versorgungsstruktur zu- recht zu finden. Oft müssen Angehörige erst zur Einsicht gebracht werden, dass ihre Entlastung notwendig ist, damit die Pflegebereitschaft und das Pflegever- mögen erhalten bleibt. Der Pflegestützpunkt nimmt hier eine wichtige Steue- rungsfunktion wahr, um bei den sich verändernden demographischen und ge- sellschaftlichen Entwicklungen den Verbleib in der Häuslichkeit zu ermöglichen. Bei der Klärung des Hilfebedarfs bei Sozialhilfeempfängern (Hilfe zur Pflege und Grundsicherung) ist in vielen Fällen eine sozialfachliche Stellungnahme not- wendig. Diese erleichtern der Sachbearbeitung, die notwendigen Entscheidun- gen zu treffen. Wie bereits berichtet ist in Bietigheim- Bissingen die Versorgung an stationären Plätzen in Pflegeeinrichtungen häufig im Stadtteil möglich. Es gibt Wartelisten, aber in der Regel ist in kurzer Zeit ein Platz gefunden. In familiären Belastungs- situationen, z.B. nach Krankenhausaufenthalt wird häufig vom Krankenhaus zu- nächst eine Kurzzeitpflege empfohlen, die sehr oft in eine Dauerpflege mündet. Wird der Weg über den Pflegestützpunkt gefunden, geht es oft weniger darum, einen Pflegeplatz zu finden, sondern um Beratung zu Qualität von Pflegeeinrich- tungen und wie die Finanzierung des Pflegeheimaufenthaltes zu erhalten ist. Eine differenzierte Beratung und ein zielgerichtetes Angebot werden auf dieser Basis möglich. Besonders bei der Versorgung von Menschen mit Demenz be- steht zunehmend Beratungsbedarf. Netzwerkarbeit Zusätzlich zu der Beratung der pflegebedürftigen Menschen und deren Angehö- rigen, professionellen Diensten, die in der Altenarbeit beschäftigt sind, finden re- gelmäßig Netzwerkkontakte, sowohl innerhalb des Netzwerkes Pflegestützpunk- 25
te im Landkreis Ludwigsburg, als auch mit anderen Einrichtungen und Institutio- nen statt. 3 % im Rahmen von Fallmanagement, die anderen Kontakte fanden im Rahmen von Vorträgen und Gremienarbeit statt. Es wurden Vorträge zu den Themen: „Demenz, was nun?“ „Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?“ und über das Pflegeneuausrichtungsgesetz bei verschiede- nen Trägern der Altenhilfe und der Wirtschaft gehalten. Ebenfalls zum Arbeits- spektrum gehörte ein Referat bei einer Veranstaltung des KVJS zum Thema „Al- ter(n) als kommunale Gestaltungsaufgabe“ Auch die Moderation des „Runden Tisches für Senioren“ gehört zum Aufgabengebiet des Pflegestützpunktes. 3.6. Seniorenplan Die Erstellung eines Seniorenplanes ist in diesem Jahr in Angriff genommen worden. Nach ersten Sondierungsgesprächen mit der Bertelsmannstiftung und dem KVJS, wird seitens des KVJS ein Angebot für eine mögliche Zusammenar- beit erarbeitet. Vorab wurden die Punkte geklärt, die in dem Bericht enthalten sein sollen. Als Themen wurden dem KVJS genannt: Leben in der Kommune Wohnen und Wohnumfeld Gesundheitsversorgung Altenhilfeangebote Sobald das Angebot vorliegt, wird ein Vertreter des KVJS Zeitrahmen und Kos- ten im Gemeinderat bzw. im Verwaltungs- und Finanzausschuss vorstellen. 4. Zukunftswerkstatt „Jung bleiben & älter werden in Bietigheim-Bissingen“ Nach wie vor beschäftigen wir uns mit den Themen der Zukunftswerkstatt, wobei folgende Handlungsfelder und Maßnahmen aktuell sind: HF1: Jung & Alt gemeinsam aktiv HF2: Älter werden in der Stadt HF4: Information, Vernetzung, Beteiligung. Ziele (Z) und Maßnahmen (M) Handlungsfeld 1 Z1.1: Alle Generationen in BB übernehmen Verantwortung füreinander. Es findet ein reger Austausch zwischen Jung & Alt statt. M1.1.1: Stadtteilnahe Begegnungsstätten und Treffpunkte: AWO-Treff, Enzpavillon, dritte Begegnungsstätte in Buch. 26
Der Runde Tisch für Senioren Bietigheim-Bissingen hat sich mit dem Thema be- schäftigt. Der behindertengerechte Umbau des AWO – Treffs ist erfolgt und wur- de sehr gut angenommen. Das Angebot wurde durch regelmäßigen Vorträge, Spiele- und Handarbeitsnachmittage erweitert und findet regen Zuspruch. Es mangelt noch ein wenig an der Öffentlichkeitsarbeit, aber hier wird mehr getan werden. Eine Begegnungsstätte im Stadtteil Buch wird zurzeit diskutiert. M1.1.2: Taschengeld-Börse für Schüler/innen durch Aktive Senioren: kleine Dienstleistungen für ältere Menschen, alle Haushalte. Eine Umfrage erfolgte, ob bei den Senioren der Stadt ein Bedarf gesehen wird und, ob eine solche Taschengeldbörse angenommen werden würde. Die Abga- befrist für den Fragebogen war Ende November 2012. Die Auswertung ergab, dass seitens der Senioren kaum Interesse für eine solche Taschengeldbörse be- steht. Das Projekt wurde nicht weiter verfolgt. M1.1.3: Patenschaften zwischen Jugendlichen und älteren Menschen: Projekt 15/75 soll auf die ganze Stadt ausgeweitet werden. Auch in diesem Jahr konnte das Projekt 15/75 erfolgreich weiter geführt werden. Handlungsfeld 2 Z2.1: Ältere Menschen finden in BB den geeigneten Wohnraum, um so aktiv und so selbstbestimmt wie möglich zu leben. M2.1.1: Nachfrage und Bestand an altersgerechten barrierefreien Wohnungen sollen geprüft werden. Erörterung mit der Bietigheimer Wohnbau und dem Runden Tisch Senioren. Der Runde Tisch für Senioren hat zunächst diskutiert und beraten, welche Wohn- formen sinnvoll sind und wo ein Bedarf vorhanden sein könnte. Herr Schröder und Herr Schwarz stellten im Oktober 2012 ein Konzept für ein beschütztes Woh- nen für Menschen mit Demenz und deren Angehörige vor. Es handelt sich hier um ein ambulantes Setting eingebunden in ein Gebiet mit seniorengerechte Wohnungen. Angeschlossen an dieses beschützte Wohnen sollten eine Tages- pflege und ein nächtliche Präsenzkraft sein. Sämtliche Pflege- und Versorgungs- leistungen würden ambulant eingekauft werden. Die evangelische Gesellschaft würde dieses Projekt für ca. 2 Jahre begleiten, die Tagespflege betreiben und die Präsenzkraft stellen. Dieses Projekt wurde ausgiebig diskutiert, aber letztendlich doch verworfen, da der Verbleib des Angehörigen nach dem Tod des Demenz- kranken nicht schlüssig geklärt werden konnte. Im April fand eine Informationsfahrt statt, um geeignete neue Wohnformen vor Ort kennen zu lernen. Vertreter der Stadtverwaltung, der Bietigheimer Wohnbau, des Gemeinderates und des Runden Tisches für Senioren nahmen daran teil. 27
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