Bericht des Familienbüros beim Ordnungs- und Sozialamt 2013

 
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Bericht des Familienbüros beim Ordnungs- und Sozialamt 2013
Bericht
            des
       Familienbüros
beim Ordnungs- und Sozialamt
           2013
Bericht des Familienbüros beim Ordnungs- und Sozialamt 2013
Inhalt:

Aufgaben des Familienbüros

1. Kommunale Familienpolitik /
   Netzwerkarbeit
1.1.   Netzwerkarbeit
1.2    Stadtranderholung

2. Allgemeiner Sozialdienst
2.1.   Gewalt im sozialen Nabereich
2.2.   Drohende Obdachlosigkeit
2.3.   Unterbringung von Obdachlosen
2.4.   Statistiken und Zahlen

3. Senioren in Bietigheim-Bissingen
3.1.   Soziale Dienste und Angebote
3.2.   Städtische Veranstaltungen für Senioren
3.3.   Projekte Demenz „Wir sind Nachbarn“ und
       „nach der Diagnose“
3.4.   Pflegestützpunkt
3.5.   Runder Tisch für Senioren
3.6.   Seniorenplan

4. Zukunftswerkstatt

5. Arbeitsgelegenheiten ( 2,00 €- Jobber)

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Bericht des Familienbüros beim Ordnungs- und Sozialamt 2013
Aufgaben des Familienbüros

     Die Aufgaben des Familienbüros haben sich in den vergangenen Jahren stark
     verändert. Die Netzwerk- und die Seniorenarbeit, hier vor allem Beratungen im
     Pflegestützpunkt, aber auch die Beratungen bei drohender Obdachlosigkeit
     nehmen einen immer größeren Raum ein. Das Aufgabengebiet der Arbeitsgele-
     genheiten bei Bezug von Sozialhilfe fällt so gut wie nicht mehr ins Gewicht. Die
     allgemeine Beratung ist auf Einzelfälle zurück gegangen. Nach wie vor liegt ein
     großer Anteil der Aufgaben im Bereich der sog. Krisenintervention innerhalb von
     Familien, seien es Probleme bei häuslicher Gewalt oder die unzureichende Ver-
     sorgung mit bezahlbarem Wohnraum innerhalb des Stadtgebiets. Die zur Aufga-
     benbewältigung erforderliche zusätzliche Teilzeitstelle soll bis Ende des Jahres
     besetzt werden.

1.   Kommunale Familienpolitik und Netzwerkarbeit
     Im Sinne einer Wegweiseraufgabe bündelt das Familienbüro wichtige Informatio-
     nen, um den Bürger schneller und gezielter mit Auskünften versorgen zu können.
     Das Familienbüro unterstützt dabei Projekte und Ideen, die eine positive Wirkung
     auf das Gemeinwesen haben und stellt sich als Forum für freiwillig engagierte
     Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Unter dem Bündnis für Familien ist das
     Zusammenwirken verschiedener Organisationen, das Freiwilligenengagement
     aus der Bürgerschaft und die Beteiligung der Verwaltung und örtlicher Betriebe
     mit dem Ziel zu verstehen, die Lebenssituationen von Familien in Bietigheim-
     Bissingen zu verbessern.

     Familienfreundliche Stadt

     Bietigheim-Bissingen ist Mitglied beim Projekt „Familienfreundliche Stadt“, das
     von der FamilienForschung Baden-Württemberg ins Leben gerufen wurde und
     von dort in Form von Tagungsangeboten unterstützt wird.

     Die sich mit diesem Thema befassende Steuerungsgruppe, die seit Jahren exis-
     tiert, hat sich gegenüber dem Jahr 2012 in der Zusammensetzung nicht verän-
     dert: Frau Bartenstein (Suchtbeauftragte des Landkreises), Frau Schmidt (Cari-
     taszentrum), Frau Brecht (ehrenamtlich), Frau Richters (ehrenamtlich) Herr Gün-
     ter Heubach (Stadtverband für Sport), sowie den Mitarbeiterinnen des Familien-
     büros.

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Bericht des Familienbüros beim Ordnungs- und Sozialamt 2013
Kinderpatenprojekt

Inzwischen sind es in diesem Jahr 17 ehrenamtliche Paten und Patinnen. Diese
Ehrenamtlichen verbringen pro Woche ca. zwei Stunden mit ihrem Patenkind.
Die Paten, die vornehmlich im Freizeitbereich arbeiten, bieten ihre Angebote au-
ßerhalb des Elternhauses an. Durch Aufzeigen alternativer Freizeitaktivitäten
wird beispielsweise spielerisch die deutsche Sprache vermittelt. Einige Paten, die
mit einem Kindergartenkind begonnen haben, betreuen dieses auch nach der
Einschulung weiter. Die Paten werden ständig von der Steuerungsgruppe beglei-
tet. Sogenannte Patentreffen finden zum Erfahrungsaustausch, sowie zur Schu-
lung und Information nach Bedarf statt.

Die Kinder kommen bisher aus dem Leintalkindergarten, dem Kindergarten in der
Kammgarnspinnerei, dem Aurainkindergarten, den Kindergärten Kelterstraße
und Farbstraße, sowie der Sandschule und der Schillerschule. Mit allen Einrich-
tungen ist die Kooperation hervorragend. Nach einem Informationsabend für Er-
zieherinnen der Kindergärten aus Bietigheim-Bissingen wurde neuer Bedarf ge-
meldet. Es gibt eine Warteliste von Kindern, die auf einen Paten warten.

Bei einem Grillfest auf der Eselhütte im Juli hatten Paten und ihre Patenkinder
viel Spaß.

Projekt „WegWeiser“

Die Steuerungsgruppe hat in diesem Jahr ein neues Projekt ins Leben gerufen.

Ziel des neuen Projektes „WegWeiser“ ist es, Hilfesuchenden in den Räumen
des Tafelladens ein Angebot zur Orientierung im Dickicht der sozialen Angebote,
der Behörden und Institutionen zu geben. Es geht nicht um eine formelle Bera-
tung oder gar eine rechtliche Beratung, vielmehr sollen Hilfesuchende auf Bera-
tungsstellen, Ämter, Vereine und andere Organisationen hingewiesen werden.

Das Projekt erfolgt in enger Vernetzung des Familienbüros mit dem Familien-
zentrum der Caritas und der Diakonischen Bezirksstelle in Bietigheim.

Es haben sich 12 bürgerschaftlich engagierte Menschen gemeldet, die eine sol-
che Orientierungsberatung anbieten möchten. Hierzu haben mehrere Schulun-
gen der Ehrenamtlichen statt gefunden, um für die Problemlagen zu sensibilisie-
ren, aber auch, um über das bestehende Angebot in Bietigheim-Bissingen zu in-
formieren. Das Thema Beratung wurde ausführlich diskutiert und eindrücklich
darauf hingewiesen, dass nur eine Informationsweitergabe statt finden darf. Ent-
sprechendes Infomaterial wurde entwickelt und zur Information der Ehrenamtli-
chen bereit gestellt.

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Bericht des Familienbüros beim Ordnungs- und Sozialamt 2013
Inhaltsverzeichnis der Arbeitsmaterialien
     (die Seitenzahlen beziehen sich auf das erstellte Beratungshandbuch)

Das Angebot findet im Cafebereich des Tafelladens jeden Mittwoch zwischen
16.00 und 18.00 Uhr statt. Vorab fanden eine Ortsbegehung und ein erstes Ken-
nenlernen der Ehrenamtlichen des Projektes und den Mitarbeitern des Tafella-
dens statt. Beworben wird das Projekt mit einem Plakat und einem Flyer, der
vom Familienbüro entwickelt wurde. Er ist nachstehend abgedruckt.

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Bericht des Familienbüros beim Ordnungs- und Sozialamt 2013
Am 06. November 2013 ist das Projekt gestartet, mit zunächst wenig Resonanz.
Da aber zu diesem Zeitpunkt die Flyer noch nicht gedruckt, bzw. verteilt waren
und auch noch keine Öffentlichkeitsarbeit statt gefunden hat, gehen wir davon
aus, dass die Nachfrage steigen wird.
Die offizielle Vorstellung in der Presse und der Öffentlichkeit erfolgt nach einer
ersten praktischen Erprobungsphase.
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Arbeitskreis Jugend (AK-J)

Der relativ große Arbeitskreis Jugend trifft sich regelmäßig einmal im Jahr. Es
nehmen sämtliche Organisationen teil, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun
haben. Es handelt sich hierbei immer um ca. 18 bis 20 beteiligte Stellen mit z. T.
mehreren Vertretern wie z.B. Evang. Jugendhilfe Hochdorf, die unterschiedliche
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche unterhält. Im Arbeitskreis sind Ämter,
freie Träger, kirchliche Organisationen ebenso vertreten wie auch staatliche Be-
hörden (z. B. die Polizei).

Es erfolgt ein wichtiger Informationsaustausch. Probleme in der Arbeit mit Ju-
gendlichen werden angesprochen, ebenso auch positive Entwicklungen und
Neuerungen. In diesem Jahr sprachen wir im AKJ mit dem Geschäftsführer der
Wohnungslosenhilfe e.V. Ludwigsburg über das Thema Unterbringung obdach-
loser junger Erwachsener. Dieses Thema bereitet in allen Arbeitsbereichen im-
mer wieder Probleme. Beim letzten Treffen wurde auch das Thema soziale
Netzwerke näher beleuchtet. Der Arbeitskreis möchte dieses Thema für das
nächste Jahr aufnehmen. Angedacht sind Fort- und Weiterbildungsangebote
auch für Eltern, insbesondere an den Schulen.

Auf Kooperationen innerhalb der Stadt wurde hingewiesen. Ebenso auf Veran-
staltungen, Projekte und Referenten. Das Treffen fand im neuen Jugendhaus
statt. Die mobile Jugendarbeit stellte ihre bisherige Arbeit vor.
Dieser Austausch bietet nicht nur einen Überblick darüber, was in der Stadt an-
geboten wird oder welche Probleme derzeit herrschen, sondern auch ein Forum
für alle in diesem Bereich Tätigen.

Arbeitskreis Soziale Dienste (AK-SD)

Die Teilnehmer (Diakonie, Caritas, Krankenhaussozialdienst und das Familien-
büro) erfüllen Aufgaben, die der klassischen Sozialarbeit zuzuordnen sind. Der
AK-SD trifft sich zwei Mal im Jahr.

Bei den Treffen werden vorrangig Probleme, die insbesondere Familien und Ein-
zelpersonen im Stadtgebiet betreffen, angesprochen. Darüber hinaus werden
Referenten eingeladen, die über soziale Themen und rechtliche Fragen referie-
ren. In diesem Jahr trafen wir uns mit dem sozialmedizinischen Dienst des Land-
kreises und erörterten das Thema medizinische Begutachtung von auffälligen
Klienten. In Zukunft wird eine notwendige Begutachtung nicht mehr vom Ge-
sundheitsamt sondern von niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Weitere The-
men waren die Kooperation mit dem Jobcenter in Bietigheim-Bissingen, Hilfsan-
gebote durch Fallmanagement und Vermittler und rechtliche Neuerungen bei der
Beantragung von Arbeitslosengeld 2. Da alle sozialen Dienste auf eine gute Zu-
sammenarbeit angewiesen sind und hierbei auch rechtliche Fragen zu klären wa-
ren sind auch die persönlichen Kontakte und der Austausch zwischen den Kolle-
gen innerhalb der Stadt notwendig. Dadurch können auch Doppelbetreuungen
von Klienten vermieden werden.

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Beratungsstelle Frau und Beruf

       Das Seminar: „Stärken kennen – Zukunft gestalten“ für Frauen in der Familien-
       phase der Beratungsstelle Frau und Beruf fand in Kooperation mit dem Famili-
       enbüro im März 2013 in den Seminarräumen des Museums statt. Wir freuten
       uns über die Möglichkeit die uns gegeben wurde, einen Workshop dieser Art
       durchführen zu können. Insgesamt 8 Frauen nahmen daran teil.

1.2.   Stadtranderholung

       Die Stadtranderholung Bietigheim-Bissingen fand wieder in den ersten beiden
       Ferienwochen in Metterzimmern statt. Insgesamt haben in diesem Jahr an der
       Freizeit 124 Kinder, 22 pädagogisch tätige Betreuer und 2 Hilfsbetreuer teilge-
       nommen. Auch eine junge Dame aus der Partnerstadt Surrey Heath hat das
       Team unterstützt. Die Kooperation mit der Fachschule für Erzieher in Neckar-
       sulm, die einen Teil der Helfer stellt, hat sich in den vergangenen Jahren be-
       währt. Zudem haben sich auch in diesem Jahr 3 städtische Auszubildende und 2
       ehemalige Auszubildende sowie einige Schülerinnen der Ellental- Gymnasien
       gemeldet. Auch ehemalige Teilnehmer sind zwischenzeitlich Betreuer der Stadt-
       randerholung

       Das diesjährige Motto „Disney“ hat bei den Kindern Freude ausgelöst. Noch
       mehr jedoch unser Ausflug nach Ötisheim in den Barfußpark. Dieser regt nicht
       nur die Sinne der Kinder an, sondern verbindet Wandern und Freizeiterlebnisse
       auf anregende Art. Dort befindet sich auch eine Freizeithütte der Naturfreunde
       wo die Kinder grillen und spielen konnten. Das Reiseunternehmen Spillmann wie
       auch die Wiedekingstiftung haben unser Vorhaben unterstützt. Weitere Unter-
       stützung erhielten wir von den Stadtwerken, die uns den freien Eintritt ins Freibad
       ermöglichten.

       Vor allem als gruppenpädagogisches Angebot wird die Stadtranderholung ge-
       schätzt. Es reicht von Ausflügen innerhalb der Stadt bis hin zu Aktionstagen und
       Beschäftigungen in Klein- oder Neigungsgruppen. Jeweils zwei Betreuer leiten
       eine Gruppe von ca.15 Kindern. Die Gruppen, die nach Alter gemischt sind, wer-
       den nach den Wünschen der Kinder eingeteilt. Pro Tag erhalten die Kinder drei
       Mahlzeiten sowie Getränke, Spiel –und Bastelmaterial.
       Jeden Morgen werden die Kinder, begleitet von pädagogischen Betreuern, mit
       zwei Bussen an vorbestimmten Haltestellen im Stadtgebiet abgeholt und zur
       Mehrzweckhalle Metterzimmern befördert bzw. am späten Nachmittag wieder zu-
       rückgebracht.

       Durch einen Kostenzuschuss der Wiedekingstiftung konnten wir in diesem Jahr
       einen Pool für die Kinder anschaffen, der auch wegen des günstigen Wetters viel
       Anklang fand.

       Insgesamt waren im Jahr 2013 73 Kinder im Alter von 6 bis 8 Jahren und 51
       Kinder im Alter von 9 bis 11 Jahren angemeldet. 46 Kinder waren aus Haushal-
       ten mit einem Kind, 64 Kinder aus Haushalten mit zwei Kindern und 14 Kinder
       aus Haushalten mit drei und mehr Kindern.

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Eltern schätzen das Angebot, weil sie zur Betreuung ihrer Kinder selbst oftmals
     nicht ausreichend Urlaub haben oder ein Familienurlaub aus finanziellen Grün-
     den nicht in Betracht kommt.

     Die Beiträge für Eltern beliefen sich im Jahr 2013 auf

     80,- Euro für Bezieher von Arbeitslosengeld II, bzw. Bezieher von Wohngeld.

     110,- Euro für Familien, die den Familienpass der Stadt besitzen. Bei 3 angemel-
     deten Kindern wird drei Mal die Stufe I berechnet.

     140,- Euro für Einzel- bzw. Doppelverdiener, die keine Sozialleistungen bezie-
     hen. Bei 3 angemeldeten Kindern wird drei Mal die Stufe II berechnet

2.   Allgemeiner Sozialdienst
     Das Aufgabengebiet im allgemeinen Sozialdienst hat sich gegenüber dem Vor-
     jahr kaum verändert.
     Nach wie vor ist der Sozialdienst im Familienbüro eine der ersten Anlaufstellen
     für soziale Problemlagen. Leider ist es für den Bürger oft nicht einfach nachzu-
     vollziehen, ob und vor allem wo er Hilfe erhalten kann. Das originär zuständige
     Landratsamt ist für die wenigsten Hilfesuchenden präsent. Darüber hinaus ist die
     Kontaktaufnahme oft zu umständlich.

     Beim Familienbüro erhält der Ratsuchende zumeist erste klärende Hinweise und
     weiterführende Informationen auf seine Fragen und Probleme. Sehr oft finden die
     Gespräche in den Büroräumen, jedoch mehr und mehr auch bei Hausbesuchen
     statt. Eine Gesamtbeurteilung der betroffenen Person und deren Umfeld ist bei
     einem Hausbesuch zumeist viel eher möglich als bei einem Gespräch in den
     Räumen des Familienbüros.

     Häufig kann auch beobachtet werden, dass die Ratsuchenden mit einer Antrag-
     stellung, sei es nach SGB II oder SGB XII, in der Regel überfordert sind. Der An-
     trag ist zu komplex und die Zusammenstellung der Unterlagen umfangreich.

     Die Klienten des Sozialdienstes sind zumeist Menschen, die in der Organisation
     ihres eigenen Lebens bzw. ihrer Familie überfordert sind. Oft sind weder Schul-
     abschluss noch eine berufliche Qualifikation vorhanden. Physische oder psychi-
     sche Beeinträchtigungen erschweren zudem häufig die Gesamtsituation. Dar-
     über hinaus können Migrationshintergrund mit unzureichenden Sprachkenntnis-
     sen Grund für Vorsprachen beim Familienbüro sein. Bei wirtschaftlichen Proble-
     men werden die Ratsuchenden auf die verschiedenen Möglichkeiten hingewie-
     sen und dabei erste Prüfungen der Antragsvoraussetzungen vorgenommen.

     Bei Umzugswünschen der Klienten kann oftmals nur allgemein beratend gehol-
     fen werden. Die Mieten für freie Wohnungsangebote liegen meist über den Miet-
     obergrenzen, die vom Wohngeldgesetz oder dem Jobcenter festgelegt sind.
     Barrierefreie und/oder bezahlbare Wohnungen sind in Bietigheim-Bissingen so
     gut wir nicht zu bekommen.

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Höchstbeträge für zuschussfähige Mieten (Kaltmiete) in Bietigheim-Bissingen:

     Städte / Gemeinden
     Bietigheim-Bissingen, Gerlingen, Sachsenheim, Schwie-
     berdingen,Vaihingen/Enz
     Bei einem Haushalt mit...    Mietenstufe  Mietobergrenze
     einem Alleinstehenden             4            358 €
     zwei Familienmitgliedern          4            435 €
     drei Familienmitgliedern          4            517 €
     vier Familienmitgliedern          4            600 €
     fünf Familienmitgliedern          4            688 €
     für jedes weitere zu berück-      4             83 €
     sichtigende Familienmitglied

2.1. Gewalt im sozialen Nahbereich

    Nach wie vor ist das Thema häusliche Gewalt regelmäßig auf der Tagesordnung
    des Familienbüros. Wie auch in den vergangenen Jahren immer wieder berichtet,
    sind wir in der komfortablen Lage, sozialpädagogische Beratung/Betreuung und
    polizeirechtliche Maßnahmen (Platzverweisverfahren) sozusagen aus einer
    Hand, jedenfalls aber innerhalb eines Amtes anbieten zu können. Für die Betrof-
    fenen ein unschätzbarer Vorteil. Das Familienbüro übernimmt die Beratung und
    die Betreuung der Betroffenen umfassend:

    Im ersten Gespräch wird mit den Betroffenen einzeln gesprochen. Nach persön-
    licher Schilderung des Vorfalls und nach Sichtung des Polizeiberichts wird über
    einen möglichen Platzverweis gesprochen. Danach entscheidet das Ordnungs-
    amt zeitnah über die Verfügung eines Platzverweises. In den meisten Fällen
    dauert dieser 7 - 14 Tage. Während dieser Zeit prüft, wenn vom Opfer ge-
    wünscht, das zuständige Familiengericht weitergehende Schutzanordnungen
    und erlässt diese gegebenenfalls. Befolgt der Gewalttäter den verfügten Platz-
    verweis nicht, kann dies weitere Maßnahmen nach sich ziehen (z. B. Festset-
    zung eines Zwangsgeldes).

    Sehr häufig streben die Opfer jedoch keinen Platzverweis an, sondern erwarten
    lediglich eine Aussprache mit dem Partner. Daher wird in der Regel zur nachhal-
    tigen Beratung geraten und auch an entsprechende Stellen weitervermittelt. Zu-
    dem wird das Jugendamt von den Vorkommnissen informiert, soweit Kinder be-
    troffen sind. Familien, die bereits in der Vergangenheit durch Gewalt aufgefallen
    sind, wenden sich bei wachsenden Problemen sehr häufig direkt an das Famili-
    enbüro. Die Erfahrung zeigt, dass die Hemmschwelle, ein Beratungsangebot
    wahrzunehmen sinkt. Es haben sich auch längerfristige Betreuungen von Famili-
    en ergeben. Beispielsweise wurde in einem Fall drei Mal die Polizei gerufen,
    doch die junge Mutter konnte sich nicht vorstellen die beiden Kinder alleine zu
    versorgen. Durch eingehende Beratung beider Parteien ist der Partner schließ-
    lich zu seinen Eltern gezogen. Sie lebt nun alleine in der Wohnung und hat mit
    Hilfe des Familienbüros sogar eine Ausbildung im September dieses Jahres be-
    gonnen.
    Die Beteiligten kommen aus allen sozialen Schichten, zum Großteil jedoch aus
    einfachen sozialen Verhältnissen, bei denen Existenzängste im Alltag einen ho-
                                                                                   10
hen Stellenwert haben. Zunehmend treten spielsüchtige Ehemänner in Erschei-
nung. Diese Personen zeigen im Alltag nicht nur ein Suchtverhalten, was den
Umgang mit ihnen erschwert, sondern ruinieren auch finanziell die Familie. Kultu-
relle Hintergründe der Heimatländer spielen ebenso eine Rolle. Frauen bestimm-
ter Kulturkreise können sich nicht vorstellen, rechtliche Schritte gegen den Ehe-
mann einzuleiten oder aber ein Leben in Unabhängigkeit vom Mann zu führen.
Sie fürchten auch mit dem Alltag überfordert zu sein. Sprachprobleme kommen
hinzu.
Auslöser für Gewalt im häuslichen Bereich sind nach wie vor aber an erster Stel-
le Alkoholkonsum, Auseinandersetzungen in finanziellen Angelegenheiten, psy-
chische Erkrankungen und darüber hinaus der Streit um die Kinder bei Tren-
nungsabsichten. Eine vorübergehende Unterbringung des Täters/der Täterin in
einer der städtischen Unterkünfte kann dann im Einzelfall erforderlich sein. Spe-
ziell für diesen Fall wurde ein möbliertes Zimmer in der Obdachlosenunterkunft
eingerichtet, zu welchem die Polizei einen Schlüssel besitzt, um gegebenenfalls
schnell reagieren zu können. Im Berichtszeitraum 2013 wurde dieses Zimmer je-
doch nur einmal genützt. Die Täter gingen zumeist freiwillig zu Verwandten, in
der Regel die Eltern. Eine gute Zusammenarbeit mit der Polizei ist in Fällen von
häuslicher Gewalt unerlässlich und gelingt in der Stadt sehr gut. In einem Fall
wurden die Kinder in Obhut genommen und kamen bis zur gerichtlichen Klärung
in eine Pflegefamilie.

In 31 Fällen fand eingehende Beratung und Nachbetreuung statt. In den meisten
Fällen waren auf unterschiedlichste Weise Kinder beteiligt bzw. Zeuge der Aus-
einandersetzungen. In diesen Fällen hat sich im Jahr 2013 eine gute Zusam-
menarbeit mit dem Jugendamt Ludwigsburg entwickelt.
Acht der erfassten Täter waren zwischen 1980 und 1990 geboren und damit rela-
tiv jung. Im Beratungsverfahren waren insbesondere in diesen Fällen auch die
Familien teilweise mit eingebunden.

Als weitere Kooperationspartner der Stadt stehen die Interventionsstelle des
Vereins „Frauen helfen Frauen“ und für Männer der Verein „Sozialberatung e.V. /
TIP“ als Ansprechstellen in Ludwigsburg bereit.

Entwicklung der Fälle häuslicher Gewalt:

                                       2013      2012      2011      2010

    Vorkommnisse insgesamt:                35     32         25       34

    Es wurde ein Platzverweis              14     12        11         15
    durch die Polizei ausgespro-
    chen
    Es fanden Beratungen statt             31     26         8         26

    Waren bereits aus früheren             10     12        11         15
    Vorfällen bekannt
    Wurde Strafanzeige erstattet           13     19        15         17

    Haben sich die Betroffenen             11      6         9         8
    noch am gleichen Tag/Nacht
    trotz Platzverweis geeinigt

                                                                              11
2.2. Drohende Obdachlosigkeit
    Wie in den Fällen häuslicher Gewalt hat sich auch in Fällen drohender Obdach-
    losigkeit die amtsinterne enge Zusammenarbeit zwischen Familienbüro und Poli-
    zeibehörde hervorragend bewährt. Das Ordnungs- und Sozialamt setzt in diesen
    Fällen schwerpunktmäßig – präventiv – auf Vermeidung der Obdachlosigkeit,
    d.h., darauf, Wohnungsräumungen so weit als möglich zu vermeiden.

    Das Ordnungsamt wird grundsätzlich vom Eingang einer Räumungsklage beim
    Amtsgericht informiert. Die Betroffenen erhalten zeitnah einen Termin und kön-
    nen sich beim Familienbüro über mögliche Hilfen informieren. Die Beratungsan-
    gebote, die frühzeitig einsetzen, verhindern oftmals die spätere Unterbringung,
    da sie Alternativen aufzeigen und Hilfestellungen geben bei der Suche nach ei-
    ner geeigneten Wohnung. Die Beratung umfasst nicht nur rechtliche Informatio-
    nen. Die Vernetzung des Familienbüros mit anderen Trägern und Einrichtungen
    ermöglicht ein breites Angebot. 15 Haushalte haben dieses Angebot wahrge-
    nommen und waren teilweise längerfristig in der Beratung anhängig. Es konnten
    nachteilige Folgen verhindert werden und damit die Zahl der Unterbringungen in
    die Unterkünfte minimal gehalten werden.

    Die Ratsuchenden werden in der Regel zur Vorsprache beim Jobcenter (§ 22
    Abs.5 SGB II) oder beim Landratsamt Ludwigsburg (§ 34 SGB XII) gebeten, um
    einen Antrag auf Mietschuldenübernahme zu stellen. Meistens werden die
    Schulden durch das Amt nicht beglichen, so dass von uns andere Lösungen ge-
    funden werden müssen. Es wird auch immer auch auf die Beantragung eines Be-
    ratungsscheines beim Amtsgericht hingewiesen, da eine anwaltliche Vertretung
    oftmals unerlässlich ist. Unkonventionelle Lösungen wie Darlehen über Verwand-
    te, Zuschüsse freier Träger oder Gehaltsvorschuss sind ebenso gefragt.
    Leider werden bei Mietschulden andere Verpflichtungen von den Klienten vor-
    rangig bedient und die Mietzahlungen als erstes eingestellt. Dies ist kurzsichtig
    und hat viele unerfreuliche Folgen. Dies liegt auch daran, dass andere Gläubiger
    mit viel mehr Druck an die Klienten herantreten. Banken betreiben die Konten-
    pfändungen, bei Ratenkäufen wird die Ware wieder abgeholt, Inkassobriefe ha-
    ben einen bedrohlichen Beigeschmack. Verhandlungen mit den Banken zur Si-
    cherung des pfändungsfreien Betrages sind notwendig. Die Zusammenarbeit mit
    der Schuldenberatungsstelle wäre vielfach erforderlich, stellt aber für viele Klien-
    ten eine große Hürde dar. Die Wartezeiten sind zu lang.

    Die Suche nach einer neuen Wohnung gestaltet sich schwierig, da der Woh-
    nungsmarkt für Geringverdiener oder für Empfänger staatlicher Hilfen äußerst
    beschränkt ist. Der Wohnberechtigungsschein und Bewerberbögen bei den
    Wohnungsbauunternehmen in der Region helfen selten. Die Klienten finden eher
    auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Wohnung, da vom privaten Besitzer nur
    in Ausnahmefällen eine Schufa- Auskunft eingeholt wird. Aber auch dieses än-
    dert sich allmählich. Die Ursache einer Räumungsklage oder des Entstehens von
    Mietschulden ist in aller Regel Verlust des Arbeitsplatzes, weitere Schulden,
    Trennung und in Einzelfällen psychische und soziale Defizite. Bei psychischen
    Problemen ist es sehr schwierig eine Lösung zu finden, da die Einsicht fehlt.

    Im Jahr 2013 waren es bis zum Stichtag 25 Haushalte die im Laufe des Verfah-
    rens von der Zwangsräumung betroffen waren. Weniger also als im Vorjahr. Ins-
    gesamt waren dies 44 Personen. Hiervon waren auch Kinder betroffen. Zum

                                                                                     12
Stichtag mussten wegen einer Zwangsräumung 6 Haushalte in eine Obdachlo-
    senunterkunft eingewiesen werden.
    Den restlichen Familien und Einzelpersonen konnte durch Beratungstätigkeit ge-
    holfen werden, einige sind auch vorübergehend bei Verwandten oder Bekannten
    untergekommen.

    Zu erwähnen sind auch jene Klienten, die ohne gerichtliches Verfahren aufgrund
    sozialer Problemlagen zum Familienbüro kommen und um ein Obdach bitten. In
    33 Fällen wurde um eine Obdachlosenunterbringung nachgefragt. Im Berichts-
    zeitraum 2012 waren es 29 Personen.
    Es handelt sich insbesondere um Personen, die ihre Wohnung aufgrund von
    Mietschulden oder dem Verkauf der Wohnung aufgegeben haben und keine
    neue Unterkunft fanden. Auch Trennung vom Partner z.B. wegen häuslicher
    Gewalt oder die Auflösung einer Wohngemeinschaft sind Gründe. Hinzu kom-
    men auch junge Erwachsene, die von den Eltern aus der gemeinsamen Woh-
    nung verwiesen wurden aber auch haft- und therapieentlassene Personen aus
    Kliniken und Therapieeinrichtungen.
    Auch wenn diese Obdachlosigkeit ursprünglich freiwillig herbeigeführt wurde,
    muss das Ordnungsamt reagieren d.h. ein Beratungsangebot machen oder ge-
    gebenenfalls unterbringen, wenn es keine anderen Möglichkeiten mehr gibt.
    Vielfach erfordert die Vermeidung der Unterbringung einen hohen Aufwand, da
    z.T. das Umfeld des Betroffenen mit einbezogen werden muss. Viel Überzeu-
    gungsarbeit und Absprachen sind notwenig wenn es beispielsweise darum geht
    einen jungen Erwachsenen wieder ins Elternhaus aufzunehmen. In der Regel
    bewirkt man jedoch durch Absprachen eine Wiederaufnahme ins Elternhaus.
    Einige Personen die sich obdachlos gemeldet haben, kamen auch aus Ländern
    der EU w.z.B. Rumänien und Bulgarien, die ihr Heimatland freiwillig verlassen
    haben und damit zum Personenkreis der freiwillig Obdachlosen gehören. Eine
    Unterbringung findet in der Regel nicht statt.

2.3. Obdachlosenunterkünfte
    Soziale Problemstellungen, Maßnahmen bei bestehender Obdachlosigkeit

    Der größte Anteil unserer Bewohner ist zwischen 51 und 60 Jahre alt und männ-
    lich. Frauen sind in den Unterkünften in der Minderheit und leiden eher an den
    psychische Auswirkungen der Obdachlosigkeit. Die Hilfestellung einer Tagesein-
    richtung und die Vermittlung einer therapeutischen Hilfestellung sind vorrangig.
    Aktivierung der Persönlichkeit und neuer Ziele steht im Vordergrund. Psychische
    Erkrankungen sind häufig die Ursachen einer Zwangsräumung und der sich an-
    schließenden Unterbringung.

    Je älter die Bewohner, umso deutlicher treten die körperlichen und psychischen
    Auswirkungen durch Alkoholmissbrauch zu Tage. Dann müssen ambulante Pfle-
    gehilfen und Essen auf Rädern bereits in diesem Alter beauftragt werden. Im
    Jahr 2013 hatten wir 4 Todesfälle von Bewohnern. In allen drei Fällen waren es
    Folgen von Alkoholmissbrauch.

    Psychische Probleme, Alkoholmissbrauch u.v.m. sind Ursachen dafür, dass die
    Klienten sich nicht ausreichend um einen Arbeitsplatz oder die Beantragung von
    Sozialleistungen bemühen, dies hat erneute Schulden zur Folge, was die Situati-
    on verschärft. Zunehmende Verwahrlosungstendenzen sind ein alltägliches
                                                                                 13
Problem in den Unterkünften. In enger Zusammenarbeit mit dem Hausmeister
der Unterkünfte müssen wir häufig die Klienten aufsuchen um eine Änderung
herbeizuführen. Übermäßiger Alkoholmissbrauch und Gewalt in den Unterkünf-
ten sind an der Tagesordnung. Hinzu kommen Vandalismus unter Drogen oder
Alkoholeinfluss sowie Diebstahl untereinander. Bei Hausbesuchen wird nicht nur
eine Klärung herbeigeführt, sondern auch Maßnahmen eingeleitet, die langfristig
wirken. Sie unterstützen den Klärungsprozess und leiten erforderliche Maßnah-
men ein. Dies können eine Kontaktaufnahme mit der Drogenberatung, der
Schuldnerberatung, dem Jobcenter u.v.m. sein. Das Familienbüro ist sehr eng
mit den ansässigen Einrichtungen vernetzt. Dies ermöglicht gemeinsame Strate-
gien und hilft, geeignete Maßnahmen einzuleiten. Dinge des Alltäglichen stellen
sich bei diesem Personenkreis als Problem dar. Die Einrichtung eines Kontos,
eine Krankenversicherung, das tägliche Öffnen der Post und Bearbeitung dieser.
Nicht nur die Post bleibt unbearbeitet. Die Menschen bleiben häufig auch anbe-
raumten Behördenterminen fern und schaden sich so noch zusätzlich. Das Fami-
lienbüro versucht auch solche Defizite aufzuarbeiten. Sind die Defizite vom
Klienten zu groß, wird ein Platz z.B. in einer Wohngruppe d.h. eine betreute
Wohnform angestrebt. Einrichtungen, die diese anbieten sind beispielsweise die
Karlshöhe. In drei Fällen ist dies gelungen. Diese Hilfe wird von uns in die Wege
geleitet und in Kooperation mit den Behörden realisiert. Ein weiteres Paar aus
der Unterkunft bekam ein Kind und konnte nach einem langwierigen Prozess in
ein Heim der Lebenshilfe vermittelt werden.

Die durchschnittliche vorübergehende Unterbringung sollte jedoch maximal ½ bis
1 Jahr dauern. Dieser Zeitraum wird in aller Regel weit überschritten. Viele Ob-
dachlose sind auch in Bietigheim-Bissingen „Langzeitmieter“. 29 Personen leben
schon länger als 10 Jahre in unseren Unterkünften. Für den Klienten selbst ist
die Unterbringung in der Obdachlosenunterkunft der Beginn einer Resignations-
phase, in der kaum noch Ziele und Eigenbemühungen verfolgt werden. Die
Wohnungssuche ist nicht nur auf das geringe Angebot, sondern auch auf An-
triebslosigkeit und Perspektivlosigkeit der Bewohner zurückzuführen. Das größte
Angebot an Wohnungen am Markt sind Wohnungen von privaten Vermietern in
der Verwaltung der Bietigheimer Wohnbau. Sozialwohnungen sind rar. Unsere
Klienten haben nahezu keine Möglichkeit, die verfügbaren Wohnungen anzumie-
ten. In einigen Fällen konnten wir Klienten bei der Karlshöhe und anderen Trä-
gern in einer Wohngemeinschaft unterbringen. Dort werden soziale Kompeten-
zen mit Unterstützung von Sozialpädagogen geübt.

Ein Obdachloser ist in der Regel weder um sein soziales Ansehen bemüht noch
um sein äußeres Erscheinungsbild. Dies führt letztendlich zur Vereinsamung und
Isolation. Die Gemeinschaftsunterkunft wird zum Zuhause. Um der Isolation zu
entkommen werden auch immer wieder Haustiere angeschafft oder mitgebracht,
was laut Hausordnung nicht gestattet ist. Dies führte in diesem Jahr sogar dazu,
dass eine Bewohnerin in Ermangelung an Haustieren anfing Ratten zu füttern
und diese regelrecht anzulocken, was zu erheblichen Problemen führte.
Der guten Zusammenarbeit mit dem Hausmeister vor Ort kommt hier eine be-
sondere Bedeutung zu. Ohne das effektive und besonnene Wirken des Haus-
meisters wäre die Situation in den Unterkünften für viele Bewohner und auch für
die Mitarbeiter des Ordnungsamts schwieriger.

Viele unserer Bewohner werden in den Unterkünften alt. Ausziehen will dieser
Personenkreis in der Regel nicht. Immer wieder ist es deshalb notwendig, Maß-
nahmen nach dem Betreuungsgesetz oder die Vermittlung in eine ambulante
oder stationäre Einrichtung in die Wege zu leiten. Eine Person konnte in diesem
Jahr in ein Pflegeheim, zwei Personen in eine betreute Wohnform nach Lud-

                                                                              14
wigsburg und eine Person in eine altersgerechte Wohnung innerhalb der Stadt
    vermittelt werden.

    Belegung

    Die städtischen Unterkünfte sind zum 30.10.13 mit 82 Personen belegt, zum
    letzten Stichtag 2012 waren es 91 Personen. Die maximale Belegung ergibt sich
    aus der Quadratmeterzahl die einem Obdachlosen zur Verfügung steht. Uns ste-
    hen derzeit 88 Zimmer zur Verfügung die zwischen 17 und 40 qm groß sind. Ein
    Obdachloser hat einen Anspruch auf 10 qm Wohn- und Nutzfläche. Flure, Bad
    und Küche teilt er sich mit Anderen.

    Eine maximale Belegung ist aber nicht möglich. Hinderungsgründe die einer ma-
    ximalen Belegung widersprechen sind z.B. psychische Erkrankungen, Suchtver-
    halten, Gewalttätigkeit, Geschlecht aber auch benötigte Lagerräume da ständig
    Aus- und Umzüge durchgeführt werden. Problematisch ist es wenn Bewohner
    ohne Meldung ans Ordnungsamt ausziehen oder nicht mehr auftauchen. Ihr Ei-
    gentum muss eingelagert werden, was immer wieder zu Kapazitätsproblemen
    führt.

    Als zunehmend problematisch erweist sich der starke Zustrom von Asylbewer-
    bern, die vom Landkreis unterzubringen sind. Die Stadt Bietigheim-Bissingen war
    bereit, den Landkreis insoweit zu unterstützen, als eine Obdachlosenunterkunft
    dem Kreis mietweise zur Verfügung gestellt wurde. Die nach wie vor knappen
    Unterbringungskapazitäten des Kreises werden in absehbarer Zeit auch auf uns
    durchschlagen. Wenn weitere Unterkünfte für Obdachlose mit Asylbewerbern be-
    legt werden (müssen), wird das Ordnungsamt im Falle von Zwangsräumungen
    auf die polizeiliche Maßnahme der Wohnraumbeschlagnahme zurückgreifen
    müssen. Eine im Vergleich zur Obdachlosenunterkunft teure Variante, weil wir
    nicht nur die Miete zu bezahlen haben sondern auch die Kosten der endgültigen
    Wohnungsräumung, incl. evtl. Renovierungsarbeiten nach Ablauf der maximal
    zulässigen Beschlagnahmefrist von 6 Monaten übernehmen müssen.

2.4. Statistiken und Zahlen

    Entwicklung bei Räumungsklagen:

                          2013        2012         2011         2010

                           23          36           17           27
     Haushalte

     Deutsche Miet-        52%         56%         47%          45%
     parteien
     Ausländische          37%         31%         41%          36%
     Mietparteien
     Unbekannt,     da     11%         13%         12%          19%
     kein Kontakt

                                                                                15
Entwicklungen der Zwangsräumungen:

        2013                     2012                   2011                2010

 21 Haushal-              19 Haushal-            16 Haushal-           18 Haushal-
 te/Zwangsräu             te/Zwangs-             te/Zwangs-            te/Zwangs-
 mungen mit 37            räumungen              räumungen             räumungen
 Personen                 mit 35 Per-            mit 33 Per-           mit 21 Per-
                          sonen                  sonen                 sonen

Bewohner der Obdachlosenunterkünfte

Bewohner                           2013           2012          2011         2010
 Carl-Benz- Str. 25-2944                44 49       49            46           47
ab 2011 Haus Nr. 31
nicht mehr
 Grünwiesenstr.94           23      25    24       24     19     19     1      19
 Flattichstr.4                      8              11            11                7
 Rathausstr.20                                      2             2                2
ab 2013 keine Unterkunft mehr
 Geisinger Straße 33                5               5             6                6

Belegung nach Alter und Geschlecht

Der älteste Bewohner ist 84 Jahre alt. 66 Männer und 16 Frauen leben derzeit in
der Unterkunft hiervon sind 2 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre alt.
Im Jahr 2012 waren 22 weibliche und 69 männliche Personen.

               Jahre            Jahre           Jahre          Jahre        Jahre      Jahre
               bis 18           19-25           26-40          41-50        51-60      ab 61
 2013            2               12              20             10           32          6
 2012            9               15              17             15           27          8
 2011            4               17              15             23           15         10
 2010            5               14              15             22           12         13

                                                                                           16
Belegung nach Nationen 2013

                               18%

                                                                       Deutschland
                       11%                                             Afrika
                                                                       Asien
                                                                       Rest - Europa
                                                              67%
                         4%

3.     Senioren in Bietigheim-Bissingen

3.1.   Soziale Dienste und Angebote
       Das Angebot an häuslichen und pflegerischen Diensten in der Stadt ist seit Jah-
       ren unverändert gut. Im ambulanten Bereich gibt es derzeit vier professionelle
       Anbieter, die in der Lage sind, auf entsprechende Hilfsanfragen zu reagieren.
       Dazu kommen 10 Dienste außerhalb von Bietigheim-Bissingen, die ebenfalls hier
       tätig sein können. Auch im Bereich der stationären Heimpflege kommt es in der
       Regel nicht zu langen Wartezeiten. Oft ist eine wohnraumorientierte Unterbrin-
       gung möglich. Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege hat jedoch, besonders
       nach Krankenhausaufenthalten stark zugenommen. Hier muss sehr oft, auf Häu-
       ser in der Umgebung ausgewichen werden.
       Auch im Bereich der Tagespflege kommt es zu Wartezeiten. Es gibt das Angebot
       zweier stationärer Einrichtungen, aber es handelt sich nicht um solitäre Gruppen,
       sondern um eine Eingliederung des Pflegebedürftigen in den vorhandenen Stati-
       onsbetrieb. Oft wird hier auf Einrichtungen in Sachsenheim oder Markgröningen
       zurück gegriffen, was aber zu längeren Fahrzeiten führen kann. Was dies insbe-
       sondere für Demenzerkrankte bedeutet, muss nicht näher ausgeführt werden.

       Pflegeplätze und betreutes Wohnen in Bietigheim-Bissingen

       Hier muss berücksichtigt werden, dass pflegende und versorgende Leistungen
       auch ihren Preis haben und auf die hilfsbedürftigen Senioren – bedingt durch die
       demographische Entwicklung – erhebliche Kosten zukommen. Aus diesem
       Grund muss in den Beratungsgesprächen dieser Faktor stets sehr deutlich be-
       leuchtet werden, damit die richtige und erforderliche Hilfe in Anspruch genom-
       men werden kann.

                                                                                       17
Zweifellos bedeuten die Leistungen der Pflegekasse für Hilfsbedürftige eine gro-
     ße Hilfe, aber sie decken nur einen Teil der tatsächlichen Kosten ab. Die Angst,
     seinen Kindern zur Last zu fallen, ist teilweise sogar ein Hinderungsgrund, bei
     der zuständigen Behörde einen Antrag zu stellen. Das Pflege- Neuausrichtungs-
     gesetz hat im ambulanten Bereich zwar eine Erhöhung des Pflegegeldes für
     pflegende Angehörige gebracht, im stationären oder auch teilstationären Bereich
     gab es aber nur eine geringfügige Entlastung.

                        Pflegeplätze            Kurzzeitplätze        Wohn- und
                                                                      Pflegeappartements

      Pflegezentrum             121                      1                        33
      An der Metter

      Haus am                    15
      Lindenhain

      Pro                  130 + 20                      10                       91
      Seniore            Dementenplätze

      Seniorenpflege       112 + 19
      „Haus Caspar“      Dementenplätze

3.2. städtische Veranstaltungen für Senioren

     Auch in diesem Jahr wurden die Senioren der Stadt im April zu den jährlichen
     Seniorenfeiern eingeladen.

                       Übersicht Einladungen und Teilnehmer der Seniorenfeiern

        8000

        7000

        6000

        5000

        4000                                                                           Einladungen
                                                                                       Teilnehmer
        3000

        2000

        1000

          0
                2013     2012         2011        2010         2009        2008

     Die drei Veranstaltungen im Kronenzentrum und die zwei Veranstaltungen im
     Liederkranzhaus in Bissingen wurden von insgesamt 1.659 Personen besucht.
     Teilnahmeberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger aus Bietigheim-Bissingen im
                                                                                                    18
Alter von 70 Jahren und älter. Sämtliche Bürger, die dieses Alter erreicht haben
       – insgesamt 7.142 Bürger – wurden mit einem persönlichen Schreiben des
       Oberbürgermeisters eingeladen.

       Bedienstete der städtischen Ämter und Freiwillige waren im Servicebereich ein-
       gesetzt und haben im Küchenbereich und im Saal bei der Bewirtung der Tische
       ihren Dienst verrichtet. Wie im vergangenen Jahr auch haben sich in diesem
       Jahr wieder Schülerinnen und Schüler der Realschulen gemeinsam mit ihren
       Lehrern als Helfer zur Verfügung gestellt und damit einen positiven Beitrag zum
       Generationenverbund und Generationenverständnis geleistet.

       Die Stadt hat dieses Engagement mit einem Zertifikat für jeden engagierten
       Schüler und einem Geldbetrag in Höhe von 150,00 Euro für die Klassenkasse
       belohnt. Sowohl von den Senioren als auch von den Schülern gab es durchweg
       positive Resonanz.

       Neben Kaffee und Kuchen wurde ein unterhaltsames Vor- und Hauptprogramm
       geboten. Beendet wurden die Veranstaltungen mit einem warmen Abendvesper.
       Eine reichhaltige Getränkeauswahl stand ebenfalls zur Verfügung.

       Die Seniorenfeiern sind für die Teilnehmer kostenfrei. Die Kosten, die aus dem
       städtischen Haushalt aufgebracht werden, beliefen sich in diesem Jahr auf
       42.065,31 Euro. Dies entspricht 34,42 € pro Teilnehmer.

       Alljährlich organisiert das Familienbüro anlässlich des traditionellen Pferde-
       markts zudem samstags unter dem Motto „Gut gelaunt“ einen Seniorennachmit-
       tag.

       Mit reduzierten Preisen und einem humorvollen Programm, das in diesem Jahr
       wieder von Theo Pfeffinger aus Tiefenbronn präsentiert wurde, richtet sich die-
       ser Nachmittag besonders an die ältere Bevölkerung, die das Festzelt auch
       diesmal wieder komplett füllte und vom Programm begeistert war.

3.3.   Projekte „Wir sind Nachbarn“ und „Nach der Diagnose“
       Wir sind Nachbarn

       Der bisherige Arbeitskreis „Demenz“ ist in den „Runden Tisch für Senioren in
       Bietigheim- Bissingen eingemündet, der sich mit der Aufgabenstellung aus der
       Zukunftswerkstatt beschäftigt. Hieran beteiligt sind alle stationären und ambu-
       lanten Einrichtungen, die Pflegeüberleitung des Klinikums Bietigheim-Bissingen,
       die Aktiven Senioren, Vertreter der Kirchen, der Lebenshilfe, der AWO, des
       Kreisseniorenrates, des Dachverbandes für Seniorenarbeit, bürgerschaftlich En-
       gagierte und Frau Kümmerlin vom Familienbüro und Pflegestützpunkt.

       Auch in diesem Jahr fanden die Nachmittage „Wir sind Nachbarn“ im Vierteljah-
       resrythmus für Menschen mit Demenz und deren Angehörige statt. Hierzu sind
       auch alle interessierten Bürger eingeladen. Von den Organisatoren gestiftet gibt
       es kleine Erfrischungen und ein Unterhaltungsangebot. Die Damen der Nach-
       barschaftshilfe der Diakonie übernehmen den Service. Die Teilnehmerzahl hat
       sich bei rund 80 Gästen eingependelt. Im Rahmen dieser Nachmittage gibt es
       die Gelegenheit zu zwanglosen Gesprächen und insbesondere zum Informati-

                                                                                    19
onsaustausch. Vor allem die Bewohner aus dem stationären Bereich erfahren so
Teilhabe am öffentlichen Geschehen.

Nach der Diagnose

So lautet der Titel einer Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Ludwigsburg und
der Alzheimer Gesellschaft Baden- Württemberg (die Stadt Bietigheim-Bissingen
ist seit diesem Jahr Mitglied bei der Alzheimer Gesellschaft). Eine Demenzdiag-
nose ändert alles, obwohl sie für viele Betroffene nicht unvermutet kommt. Häu-
fig ist sie ein Schock, Gefühle von Machtlosigkeit, Trauer und Frustration werden
beschrieben.
In mehren Workshops wurden ein Beratungskonzept für Menschen mit Demenz
nach der Diagnose entwickelt. Dieses Konzept wurde unter dem Titel „Demenz-
diagnose – Herausforderung für den Praxisalltag“ in einer Fortbildungsveran-
staltung interessierten Fach- und Hausärzten vorgestellt. Damit sollte eine bes-
sere Vernetzung, möglicherweise in Form einer Überweisung an die Pflege-
stützpunkte, erreicht werden. Der nachstehende Flyer für die Betroffenen ent-
stand dabei. Eine spezielle Informationsbroschüre, wie auch der Flyer sollen
dann in Arztpraxen, Beratungsstellen, Apotheken etc. zur Verfügung stehen.

.
                                                                              20
Besonders Früherkrankte benötigen ein spezielles Hilfsangebot. Deshalb wurde
im Rahmen des Projektes die Konzeption für eine unterstützte Gruppe für Men-
schen mit Demenz in einer frühen Phase entwickelt. Bisher haben sich drei Be-
troffene gemeldet. Der Start ist für Anfang 2014 vorgesehen.

Im Rahmen dieses Projekts fand auch eine Schulung für Busfahrer der Fa.
Spillmann GmbH statt. Gerade im öffentlichen Personennahverkehr ist es mög-
lich, auf Menschen zu treffen, die an einer demenziellen Erkrankung leiden. Um
Schwierigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden, kann es hilfreich sein,
Anzeichen einer Demenz zu erkennen und zu wissen, wie man mit Menschen
mit Demenz am besten umgeht.

                                                                           21
3.4.   Pflegestützpunkt

       Ausgangssituation

       Der Pflegestützpunkt Städte Standort Bietigheim-Bissingen ist aus dem Famili-
       enbüro der Stadt Bietigheim-Bissingen und einem Zusammenschluss ähnlicher
       Einrichtungen der Städte Ditzingen, Gerlingen, Korntal-Münchingen und Stadt
       Ludwigsburg entstanden. Der Stellenanteil in Bietigheim-Bissingen bezifferte
       sich seit der Eröffnung am 01.03.2011 auf 0,42 Stellenanteile. Aufgrund der
       steigenden Fallzahlen ist eine Erhöhung auf 0,75 Stellenanteile ab 01. Januar
       2014 beabsichtigt. Die Realisierung ist mit der Besetzung der zusätzlichen Teil-
       zeitstelle im Familienbüro vorgesehen.

       Rahmenbedingungen

       Mit den Städten im Zusammenschluss Pflegestützpunkt Städte und dem Pflege-
       stützpunkt Landkreis besteht eine enge Kooperation in einem Netzwerk. Beide
       Pflegestützpunkte sind in ständigem Austausch und arbeiten auch auf einer ge-
       meinsamen virtuellen Plattform. Somit ist auch ein gemeinsamer Qualitätsstan-
       dard im Landkreis gesichert.

       Statistik

       Im Jahr 2012 wurden in Bietigheim-Bissingen 339 telefonische und persönliche
       Beratungen durchgeführt. Diese Anzahl wird im bereits ersten Halbjahr 2013 na-
       hezu erreicht. Somit ist eine deutliche Steigerung erkennbar.

       Auf der Basis der notwendigen Erhebungen für die LAG Pflegestützpunkte wur-
       den die Aufgaben in drei Schwerpunkte gegliedert:

       Anonyme Beratungen d.h. einmaliger Kontakt ohne Datenerfassung

       Case- Management (Fallmanagement)

       Netzwerkkontakte

       Anonyme Kontakte (73%)

       Die Kontakte finden in der Regel im Pflegestützpunkt statt (59%). Gefolgt von te-
       lefonischen Kontakten (28%) und Hausbesuchen (11%). Ein geringer Anteil
       (2%) erfolgt über E-Mail.

       Der Kontakt wird in der Regel von Angehörigen aufgenommen (73%) und zu
       18% von den Pflegebedürftigen selbst. Informationen über Einrichtungen und
       Dienste erfolgen mit 9%.

                                                                                     22
Nur 1% der Pflegebedürftigen hat einen Migrationshintergrund und meldet sich
im Pflegestützpunkt.

Alter der Pflegebedürftigen

Im Pflegestützpunkt werden alle Altersstufen beraten. Die stärkste Nachfrage
war nicht, was eigentlich erwartet wurde, in der Gruppe der Hochbetagten (80
Jährige und älter, sondern in der Gruppe der 70 -79 Jährigen. Dann folgen die
Gruppe der Hochbetagten und mit nur einem Prozent Unterschied die Gruppe
der 60-69 Jährigen. 8 % sind aber auch 60 und jünger. Hier gestaltet sich eine
Beratung, vor allem, wenn es um Wohnungsfragen oder stationäre Unterbrin-
gung geht, sehr schwierig.

                                                  u. 20    20-39
                                                   1%       2%
                                         90+                        40-59
                                         4%                          5%
            80-89
            19%                                                                                    60-69
                                                                                                   18%      u. 20
                                                                                                            20-39
                                                                                                            40-59
                                                                                                            60-69
                                                                                                            70-79
                                                                                                            80-89
                                                                                                            90+

                                          70-79
                                          51%

Beratungsschwerpunkte

                     niedrigschwellige                     Hilfsmittel
                    Betreuungsangebote       Tagespflege       1%
                            6%                   2%
                                                                    Ambulante Versorgung
                    seniorengerechte                                        16%
                      Wohnformen
                           7%

                                                                                          Pflegeheime
                                                                                              15%

                        Demenz
                         24%

                                                                                  Entlastungsangebote für
                                                                                        Angehörige
                                                                                            9%
                                   gesetzliche Betreuung und             Kurzzeitpflege
                                          Vollmachten                         2%
                                              18%

                                                                                                                    23
Aus der Verteilung ist ersichtlich, dass sich die Beratungsthemen vorwiegend
auf den Verbleib in der Häuslichkeit beziehen. Demenzberatung, wie bereits be-
richtet, ist in Bietigheim-Bissingen ein besonders wichtiges Thema und bildet
erwartungsgemäß den größten Teil der Beratungen.

Einen großen Anteil der Beratungen nimmt die Finanzierung der Leistungen in
Anspruch. Der Pflegestützpunkt gibt umfassende Informationen über das ge-
samte Spektrum an Sozialleistungen unabhängig vom Kostenträger und unter-
stützt bei der Antragstellung.

                     7%         7%

                                                        Pflegeversicherung SGB XI
                                                        Sozialhilfe SGB XII
                                                        weitere Informationen SGBV und IX

                          86%

Case- Management (24%)

Das Case- Management ist eine umfangreiche Tätigkeit, die vom Arbeitsumfang
den größten Zeitumfang einnimmt. Die befristete Begleitung innerhalb der zuge-
henden Sozialarbeit ist zeitintensiv. Die Beratungsgespräche sind zeitlich und
inhaltlich sehr intensiv und verdichtet.

2012 waren es insgesamt 15 Klienten mit 81 Kontakten, im Jahr 2013 bis Ende
Oktober 13 Klienten mit 171 Kontakten. Die Verteilung zeigt, dass die Sachlage
nicht bei einem einzigen Termin (in der Regel Hausbesuch) geklärt werden
konnte. Verstärkter Schriftverkehr und hoher Abklärungsbedarf mit Organisatio-
nen und Diensten sowie sozialfachliche Stellungnahmen bestimmen die Arbeit.

Den größten Anteil an Kriseninterventionen nehmen allein lebende, pflegebe-
dürftige, ältere Menschen. Die Situation spitzt sich zu, wenn noch eine Demenz-
erkrankung dazu kommt. Auch bei älteren Ehepaaren, bei denen ein Partner an
Demenz erkrankt ist, bricht oft im Verlauf und Fortschreiten einer Demenzer-
krankung das familiäre Hilfenetz zusammen, ist von Spannungen und Nichtak-
zeptanz geprägt oder ist nicht vorhanden. Freunde, Bekannte und Nachbarn
ziehen sich zurück und melden sich oft erst im Pflegestützpunkt, wenn ihres Er-

                                                                                            24
achtens eine Verwahrlosung eingetreten ist. Durch Beratung und Organisation
ambulanter Hilfsmöglichkeiten und Abklärung der finanziellen Ansprüche konnte
selbst in sehr ausweglosen Situationen die Unterbringung im Pflegeheim ver-
mieden werden.

Nachgefragte Themen waren:

ambulante Pflege

Finanzierung und Unterstützung bei der Beantragung

Informationen über Leistungsanbieter

Betreuung

Demenz (hier häufig Entlastungsgespräche)

Auch bei den Case- Managementfällen ist die Stabilisierung im häuslichen Be-
reich vorrangig. Die Beratungssituationen nehmen aber im Vergleich zu vergan-
genen Jahren an Komplexität und Umfang zu. Sie gestalten sich zunehmend
schwieriger. Oft muss erst ein tief sitzendes Misstrauen überwunden werden.
Durch die Breite der Themen des Pflegestützpunktes ist es eine Chance für älte-
re Menschen, möglichst niederschwellig Informationen und Hilfestellungen zur
Alltagsgestaltung zu erhalten und sich in der komplexen Versorgungsstruktur zu-
recht zu finden. Oft müssen Angehörige erst zur Einsicht gebracht werden, dass
ihre Entlastung notwendig ist, damit die Pflegebereitschaft und das Pflegever-
mögen erhalten bleibt. Der Pflegestützpunkt nimmt hier eine wichtige Steue-
rungsfunktion wahr, um bei den sich verändernden demographischen und ge-
sellschaftlichen Entwicklungen den Verbleib in der Häuslichkeit zu ermöglichen.

Bei der Klärung des Hilfebedarfs bei Sozialhilfeempfängern (Hilfe zur Pflege und
Grundsicherung) ist in vielen Fällen eine sozialfachliche Stellungnahme not-
wendig. Diese erleichtern der Sachbearbeitung, die notwendigen Entscheidun-
gen zu treffen.

Wie bereits berichtet ist in Bietigheim- Bissingen die Versorgung an stationären
Plätzen in Pflegeeinrichtungen häufig im Stadtteil möglich. Es gibt Wartelisten,
aber in der Regel ist in kurzer Zeit ein Platz gefunden. In familiären Belastungs-
situationen, z.B. nach Krankenhausaufenthalt wird häufig vom Krankenhaus zu-
nächst eine Kurzzeitpflege empfohlen, die sehr oft in eine Dauerpflege mündet.
Wird der Weg über den Pflegestützpunkt gefunden, geht es oft weniger darum,
einen Pflegeplatz zu finden, sondern um Beratung zu Qualität von Pflegeeinrich-
tungen und wie die Finanzierung des Pflegeheimaufenthaltes zu erhalten ist.
Eine differenzierte Beratung und ein zielgerichtetes Angebot werden auf dieser
Basis möglich. Besonders bei der Versorgung von Menschen mit Demenz be-
steht zunehmend Beratungsbedarf.

Netzwerkarbeit

Zusätzlich zu der Beratung der pflegebedürftigen Menschen und deren Angehö-
rigen, professionellen Diensten, die in der Altenarbeit beschäftigt sind, finden re-
gelmäßig Netzwerkkontakte, sowohl innerhalb des Netzwerkes Pflegestützpunk-

                                                                                 25
te im Landkreis Ludwigsburg, als auch mit anderen Einrichtungen und Institutio-
       nen statt. 3 % im Rahmen von Fallmanagement, die anderen Kontakte fanden
       im Rahmen von Vorträgen und Gremienarbeit statt.

       Es wurden Vorträge zu den Themen: „Demenz, was nun?“ „Wer zahlt, wenn das
       Geld nicht reicht?“ und über das Pflegeneuausrichtungsgesetz bei verschiede-
       nen Trägern der Altenhilfe und der Wirtschaft gehalten. Ebenfalls zum Arbeits-
       spektrum gehörte ein Referat bei einer Veranstaltung des KVJS zum Thema „Al-
       ter(n) als kommunale Gestaltungsaufgabe“ Auch die Moderation des „Runden
       Tisches für Senioren“ gehört zum Aufgabengebiet des Pflegestützpunktes.

3.6.   Seniorenplan

       Die Erstellung eines Seniorenplanes ist in diesem Jahr in Angriff genommen
       worden. Nach ersten Sondierungsgesprächen mit der Bertelsmannstiftung und
       dem KVJS, wird seitens des KVJS ein Angebot für eine mögliche Zusammenar-
       beit erarbeitet. Vorab wurden die Punkte geklärt, die in dem Bericht enthalten
       sein sollen.

       Als Themen wurden dem KVJS genannt:

              Leben in der Kommune
              Wohnen und Wohnumfeld
              Gesundheitsversorgung
              Altenhilfeangebote

       Sobald das Angebot vorliegt, wird ein Vertreter des KVJS Zeitrahmen und Kos-
       ten im Gemeinderat bzw. im Verwaltungs- und Finanzausschuss vorstellen.

4.     Zukunftswerkstatt

       „Jung bleiben & älter werden in Bietigheim-Bissingen“

       Nach wie vor beschäftigen wir uns mit den Themen der Zukunftswerkstatt, wobei
       folgende Handlungsfelder und Maßnahmen aktuell sind:

       HF1: Jung & Alt gemeinsam aktiv
       HF2: Älter werden in der Stadt
       HF4: Information, Vernetzung, Beteiligung.

       Ziele (Z) und Maßnahmen (M)

       Handlungsfeld 1

       Z1.1:    Alle Generationen in BB übernehmen Verantwortung füreinander.
                Es findet ein reger Austausch zwischen Jung & Alt statt.

        M1.1.1:   Stadtteilnahe Begegnungsstätten und Treffpunkte:
                  AWO-Treff, Enzpavillon, dritte Begegnungsstätte in Buch.
                                                                                   26
Der Runde Tisch für Senioren Bietigheim-Bissingen hat sich mit dem Thema be-
schäftigt. Der behindertengerechte Umbau des AWO – Treffs ist erfolgt und wur-
de sehr gut angenommen. Das Angebot wurde durch regelmäßigen Vorträge,
Spiele- und Handarbeitsnachmittage erweitert und findet regen Zuspruch. Es
mangelt noch ein wenig an der Öffentlichkeitsarbeit, aber hier wird mehr getan
werden.
Eine Begegnungsstätte im Stadtteil Buch wird zurzeit diskutiert.

  M1.1.2:   Taschengeld-Börse für Schüler/innen durch Aktive Senioren:
            kleine Dienstleistungen für ältere Menschen, alle Haushalte.

Eine Umfrage erfolgte, ob bei den Senioren der Stadt ein Bedarf gesehen wird
und, ob eine solche Taschengeldbörse angenommen werden würde. Die Abga-
befrist für den Fragebogen war Ende November 2012. Die Auswertung ergab,
dass seitens der Senioren kaum Interesse für eine solche Taschengeldbörse be-
steht. Das Projekt wurde nicht weiter verfolgt.

  M1.1.3:   Patenschaften zwischen Jugendlichen und älteren Menschen:
            Projekt 15/75 soll auf die ganze Stadt ausgeweitet werden.

Auch in diesem Jahr konnte das Projekt 15/75 erfolgreich weiter geführt werden.

Handlungsfeld 2

Z2.1:   Ältere Menschen finden in BB den geeigneten                   Wohnraum,
        um so aktiv und so selbstbestimmt wie möglich zu leben.

  M2.1.1: Nachfrage und Bestand an altersgerechten barrierefreien Wohnungen
          sollen geprüft werden. Erörterung mit der Bietigheimer Wohnbau und
          dem Runden Tisch Senioren.

Der Runde Tisch für Senioren hat zunächst diskutiert und beraten, welche Wohn-
formen sinnvoll sind und wo ein Bedarf vorhanden sein könnte. Herr Schröder
und Herr Schwarz stellten im Oktober 2012 ein Konzept für ein beschütztes Woh-
nen für Menschen mit Demenz und deren Angehörige vor. Es handelt sich hier
um ein ambulantes Setting eingebunden in ein Gebiet mit seniorengerechte
Wohnungen. Angeschlossen an dieses beschützte Wohnen sollten eine Tages-
pflege und ein nächtliche Präsenzkraft sein. Sämtliche Pflege- und Versorgungs-
leistungen würden ambulant eingekauft werden. Die evangelische Gesellschaft
würde dieses Projekt für ca. 2 Jahre begleiten, die Tagespflege betreiben und die
Präsenzkraft stellen. Dieses Projekt wurde ausgiebig diskutiert, aber letztendlich
doch verworfen, da der Verbleib des Angehörigen nach dem Tod des Demenz-
kranken nicht schlüssig geklärt werden konnte.

Im April fand eine Informationsfahrt statt, um geeignete neue Wohnformen vor
Ort kennen zu lernen. Vertreter der Stadtverwaltung, der Bietigheimer Wohnbau,
des Gemeinderates und des Runden Tisches für Senioren nahmen daran teil.

                                                                               27
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