Bericht des FSG GÖD Landesvorstandes Salzburg für die Funktionsperiode 2016 2021 - LV - Salzburg
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LV - Salzburg FSG - Fraktionskonferenz Bericht des FSG GÖD Landesvorstandes Salzburg für die Funktionsperiode 2016 - 2021 FSG - GÖD Salzburg Kaigasse 23 5020 Salzburg
Grußbotschaft Hannes Gruber Vorsitzender Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter/innen Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Sehr geehrter Vorsitzender! hohe Qualität auch in Kri- diesem Applaus nicht viel sen, ob die mündliche Ma- Sehr geehrte Delegierte! senzeiten erhalten bleiben steckt. Obwohl das Pfle- tura in Präsenz stattfinden Sehr geehrte Kolleginnen! kann. gepersonal in der Corona- wird, ob das Bildungsper- Sehr geehrte Kollegen! Krise für den Bestand des sonal prioritär geimpft wird, Als Vorsitzender der FSG °unser Land Die Pandemie hat jetzt schon über Gesundheitssystems sorgt, „wird der Wert von Pflege etc. Regt sich dann berech- tigte Kritik an der Desinfor- GÖD darf ich euch herzlich ein Jahr im Griff und leider gering bemessen, weil sie mationspolitik des Herrn begrüßen und möchte mich ist noch kein Ende in Sicht. kaum spezifische Fähigkei- Faßmann, richtet dieser den dafür bedanken, dass ich Die dritte Welle hat voll ten erfordert, und es zu viel Lehrerinnen und Lehrern am virtuellen Landeskon- zugeschlagen. Angebot am Arbeitsmarkt in der ZIB aus, sie mögen gress der FSG Salzburg Die Pandemie hat aber auch gibt“, sagt BM Kocher. doch ein bisschen flexibel die Möglichkeit habe, eine gezeigt, wer die so genann- Ein Schlag ins Gesicht für sein. Ich denke, dass gera- Grußbotschaft an euch zu te „kritische Infrastruktur“ ist unsere hervorragend aus- de unser Bildungspersonal richten. und wer damit dieses Land gebildeten Pflegekräfte, die im letzten Jahr so viel Fle- am Laufen hält. Der öffent- jeden Tag ihr Bestes geben xibilität an den Tag gelegt Einleitend aber einige the- liche Dienst gehört jeden- und den massiven Personal- hat, wie kaum eine andere matische Schwerpunkte die falls dazu. mangel mit Überstunden be- Berufsgruppe. ich ansprechen will: Ob Pflegekräfte, Polizei, LehrerInnen, Bundesheer wältigen, so dass viele Kol- leginnen und Kollegen am ° Umgekehrt war die Bundesregierung bzw. Mi- Wie ihr wisst, war oder Verwaltungspersonal: Ende ihrer Kräfte sind und nister Faßmann - was Si- ° der Öffentlichen Dienst in den letzten Jahren stark ge- ohne uns würde das Land in der Krise stillstehen. Ihr seid einige bereits wegen körper- licher und psychischer Be- cherheitskonzepte für die Schulen betrifft - nicht nur fordert – von Finanzkrisen, das Herz dieser Republik! lastung krankheitsbedingt wenig flexibel, sondern auch Wirtschaftskrisen und Ge- Man sollte meinen, dass ausfallen. und vor allem unvorbereitet. sundheitskrisen. die zentrale Rolle, die der Auf diese prekäre Situation Sie haben es verabsäumt, Unsere Kolleginnen und öffentliche Dienst bei der haben die Gewerkschaften geeignete Sicherheitskon- Kollegen sahen und sehen Pandemiebewältigung ein- (GÖD, Younion u. VIDA) mit zepte und Strategien für die sich tagtäglich mit neuen nimmt, sich auch in Respekt zahlreichen Presseaussen- Schulen auszuarbeiten und Herausforderungen kon- und Anerkennung, vor allem dungen, aber auch mit einer sich während des relativ ru- frontiert, und haben die aber in fairen Arbeitsbedin- Demonstration in Wien auf- higen Sommers darauf ver- große Verantwortung, wei- gungen, niederschlagen merksam gemacht. lassen, dass sich die Pan- terhin für Stabilität in Öster- würde. Dass ist leider bis- demie von selbst erledigen reich zu sorgen und diese lang nicht der Fall. LehrerInnen wird. Fast ein Jahr lang gab Verantwortung nehmen sie auch gerne wahr! Gesundheitspersonal ° Nicht viel zu lachen haben derzeit auch unsere es für die Schulen weder verpflichtende Tests noch Applaus und Durch- Lehrerinnen und Lehrer. Seit wurde sich um technische Der Öffentliche Dienst hat ° halteparolen für das Ge- Beginn der Pandemie ste- Maßnahmen (bspw. Luftfil- nicht nur seine Stabilität sundheitspersonal stehen hen sie an vorderster Front ter) gekümmert. Hier wurden unter Beweis gestellt. Über an der Tagesordnung. Geht und erfahren aus den Medi- die SchulleiterInnen,die Leh- Nacht wurden ganze Sys- es aber ans Eingemachte, en, ob sie am nächsten Tag rerInnen und die SchülerInnen teme umgestellt, damit die offenbart sich, dass hinter in der Klasse stehen müs- im Stich gelassen. 2 2
Österreich gezeigt. Um das Verdoppelung der Einsätze gliederzuwachs von 0,37% Polizei eigene Versagen nicht ein- und eine Verfünffachung der oder 949 Kolleginnen u. °stehen auch An vorderster Front unsere Polizis- gestehen zu müssen, wurde die Schuld auf die öffentli- Arbeitsstunden im Vergleich zum Jahr 2019. Kollegen. Der größte Zuwachs konnte tinnen und Polizisten. Be- chen Bediensteten gescho- Die Soldatinnen und Solda- bei der Polizei mit 630 neuen lohnt wurde ihr Einsatz mit ben, namentlich auf die un- ten waren an der sprichwört- Mitgliedern und beim AMS der Anschaffung von Son- tadelige Generalsekretärin lichen Corona-Front voll im mit 125 erreicht werden. nenbrillen um über 3 Millio- im Gesundheitsministerium Einsatz. Sie haben bei der Der Mitgliederstand beträgt nen Euro für 26.000 Stück. Ines Stilling und auf den Lebensmittelversorgung ge- am 31.12.2020 - 255.910. Die berechtigten Anliegen Impfkoordinator Clemens holfen, die Gesundheitsbe- (LV Salzburg = 15.748 = mi- der Kolleginnen und Kolle- Martin Auer. hörden bei den Testungen nus 0,42%) gen liegen allerdings ganz • Die BeamtInnen und Impfstraßen, und auch wo anders. So lassen die und Vertragsbediensteten an den Hotlines unterstützt. Ich darf nun zum Schluss Nachzahlungen aus dem Ti- in den Ministerien sind, wie Ihre Arbeit wurde gelobt, be- kommen: tel ‚Besoldungsreform‘ seit wir alle wissen, weisungs- klatscht, aber gedankt wird fast zwei Jahren noch immer gebunden, handeln also auf ihnen mit angedachten Per- Sehr geehrte Kolleginnen auf sich warten, die wegen Anweisung ihrer Vorgesetz- sonaleinsparungen! und Kollegen! der (unnötigen) Urlaubs- ten. Die politische Letztver- Das letzte Jahr war für nie- sperre angelaufenen Stor- antwortung liegt bei den Re- Personelles: manden einfach, aber ich nokosten müssen versteu- gierenden. • Der plötzliche Tod muss an dieser Stelle schon ert werden, eine Erhöhung • Für unsere öffentli- unseres langjährigen Freun- betonen, dass viele Berufs- der Gefahrenzulage wurde chen Bediensteten steht das des, Vorsitzenden der FSG gruppen des öffentlichen ebenso abgelehnt wie eine Wohl der Republik an erster im Landesvorstand Salz- Dienstes besonders expo- Belohnung anlässlich der Stelle. Nicht nur in der Krise burg und Vors.-Stv. im Lan- niert sind und an vorderster Belastungen im Zusammen- leisten sie hervorragende desvorstand, Mag. Walter Front stehen. hang mit der Pandemie. Arbeit und tragen wesent- Scharinger, vor fast genau Ihr tragt einen wesentlichen • Zumindest bei der lich dazu bei, das Land am 2 Jahren, am 20.03.2019 Teil dazu bei, dass dieses Impfung wird die Polizei be- Laufen zu halten. Die Be- machte uns alle sehr betrof- Land auch in Pandemie- vorzugt, wenn sie täglich im amtInnen und Vertragsbe- fen. Walter wir werden dich zeiten weiter funktioniert, ihr engen Kontakt mit der Bevöl- diensteten müssen vor po- nicht vergessen! seid die Heldinnen und Hel- kerung steht – könnte man litischer Willkür geschützt • Mit Walter Deisen- den dieser Krise! meinen. Aber nicht einmal werden. Wir können nicht berger als Nachfolger, als Dafür, dass diese Leistung da war auf die Bundesregie- zulassen, dass öffentlich Fraktionsvorsitzender und auch in der Öffentlichkeit rung Verlass. Der eigentlich Bedienstete zu Bauernop- Stv. Vors. des Landesvor- wahrgenommen wird; dafür, für Mitte März angekündigte fern gemacht werden. Es ist standes und seinem Team dass unseren Bediensteten und dann auf Ende April ver- einer demokratischen Repu- ist neuer Schwung in den Respekt und Achtung zuteil schobene Impfstart wurde blik nicht würdig, die Schuld Landesvorstand eingezo- wird; dafür gibt es uns – die erst auf die massive Kritik für mögliche politische Ver- gen. Gewerkschaft, insbesonde- der Gewerkschaft hin dann fehlungen auf Verwaltungs- • Gerd Spilka war re die FSG, die auf Seiten doch noch vorgezogen, al- personal zu schieben, um über 17 Jahre lang als sehr der Kolleginnen und Kolle- lerdings nur mit rund 500 das eigene Image zu retten. engagierter Sekretär der gen steht! Dosen pro Woche. Ähnlich FSG im Landesvorstand tä- In diesem Sinne möchte ich ging es übrigens auch den Bundesheer tig und trat mit Juli 2020 in mich noch einmal für eure Justizwachebeamtinnen und -beamten, die sich zu ° Nahezu Über- menschliches hat auch das den wohlverdienten Ruhe- stand. Wir wünschen ihm hervorragende Arbeit als Gewerkschafterinnen und Recht darüber empörten, österreichische Bundesheer alles Gute für diesen Le- Gewerkschafter, als Perso- dass zwar die Häftlinge im letzten Jahr geleistet. bensabschnitt. nalvertreterinnen und Per- geimpft werden, die Ange- Das bescheinigt unseren • Als Nachfolgerin sonalvertreter bedanken stellten in den Gefängnissen Soldatinnen und Soldaten konnte Irene BRUNNER ge- und wünsche euch weiter- aber erst später zum Zug auch eine kürzlich erschie- wonnen werden. Irene hat hin viel Erfolg und Freude kommen. nene Studie, die den Ein- sich innerhalb kürzester Zeit bei der gewerkschaftlichen satz des Bundesheers in sehr gut eingearbeitet und Interessensvertretung! Verwaltungspersonal der Covid-Krise lobt. Das hat sich auch das Vertrauen ° Dass für das man- gelhafte Krisenmanagement Bundesheer hat im Coro- na-Jahr 2020 knapp 660 unserer Mitglieder erarbei- tet. Freundschaft u. Glück auf! Euer Hannes Gruber der Regierung jeder Sün- Unterstützungsleistungen Mitgliederstand: denbock recht ist, hat auch mit einer Gesamtzahl von Die GÖD hat im Vergleich die Auseinandersetzung um 250.000 Arbeitsstunden ge- 2019 zu 2020 als einzige die Impfstoffbeschaffung in leistet. Das bedeutet eine Teilgewerkschaft einen Mit- 3 3
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Z u Beginn ist es mir ein großes Anliegen, ein Dan- keschön zu sagen! Im Besonderen den Mitgliedern des FSG GÖD Landesvorstandes, des erweiterten Landesvorstandes und bei den Landesleitungen für den bedeutenden Einsatz zum Wohle der Kollegenschaft in der Funktionsperiode 2016 – 2021. Ich ersuche euch, die- sen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen weiterzuleiten. Es ist zunehmend nicht mehr selbstverständlich in unserer Gesellschaft, sich den Sorgen anderer anzunehmen und dafür auch Teile der eigenen wertvollen Freizeit zu opfern. Ausdrücklich bedanken möchte ich mich auch für die Un- terstützung, die mir persönlich zugekommen ist. Dies vor allem in der Zeit während und nach der Übernahme meiner neuen Aufgaben als Fraktionsvorsitzender der FSG-GOED und des Vors-Stv. des Landesvorstandes, welche durch den allzu frühen, tragischen und uns allen sehr nahe ge- henden Tod meines Vorgängers Mag. Walter Scharinger, überschattet war. Erst durch eure Unterstützung war die notwendige Kontinuität zur Erfüllung unserer Aufgaben, gesichert. Die nunmehr seit einem guten Jahr andauernde COVID-19 Pandemie hat unsere Arbeit massiv beeinträch- tigt. Persönliche Treffen, Präsenzsitzungen und erhellende Diskussionen sind nicht zu ersetzen. Ich ersuche schon jetzt darum, diese gute Zusammenarbeit weiter zu inten- sivieren und den zukünftigen, bei der Landeskonferenz im Juni gewählten, Landesvorstand bei seiner Tätigkeit während der Funktionsperiode durch Euer Vertrauen zu unterstützen! 4 4
Personelles Sekretärwechsel: Gerd Spilka – Danke für die jahrzehntelange, außergewöhnlich engagierte Arbeit! Z ahlreiche Funktionäre und Mitarbeiter der FSG kamen am letzten Arbeitstag von Gerd Spilka in den Urbankeller. FSG-Vorsitzender Walter Deisenberger begrüßte die Anwesenden darunter Zentralsekretär Erich Rudolph aus Wien, AK-Präsidenten und ÖGB-Vorsitzenden Peter Eder, NR a.D. Mag. Jacky Maier und FSG-Ehrenvorsitzenden HR Dr. Wilhelm Pölzl. Walter Deisenberger skizzierte die Stationen im Arbeitsleben von Gerd Spilka und dankte ihm für seinen jahrelangen Einsatz für die Ziele der FSG; dafür dankten auch Erich Rudolph und Peter Eder. Geboren am 8.März 1958, seither wohnhaft in Hallwang, verh. mit Christa; eine Tochter, einen Sohn. Nach dem Besuch der Pflichtschule und der Handelsschule Eintritt in den Dienst bei der Bundesgebäudeverwaltung/ später Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes. Vors. Stv. /Mitglied der LS Salzburg/BS Wirtschaftsverwaltung Personalvertreter im DA/FA; einziger „roter“ Dienstnehmervertreter im Aufsichtsrat der IMB. Ab 13.Jänner 2003 Sekretär im Landesvorstand der GÖD Salzburg Gerd Spilka verwies in seiner Dankesrede auf seine erfolgreiche Arbeit als Personal- vertreter, aber auch auf schwierige Situationen mit seinem damaligen Dienstgeber BGV/BIG hin. Er betonte, dass er gerne als Sekretär im LV/GÖD und für die Fraktion gearbeitet habe und bedankte sich bei den FSG-Vorsitzenden Willi Pölzl, Franz Küh- berger, leider so früh verstorbenen Walter Scharinger und Walter Deisenberger und den Funktionären der LL für die gute Zusammenarbeit. Die FSG wünscht ihm nochmals für den Ruhestand alles Gute, Gesundheit, viel Freude bei seinen Hobbys und viele Jahre im Kreise seiner Familie! Irene Brunner – hat nach Einschulung alle Agenden nahtlos übernommen, bringt sich hervorragend ein und stellt in menschlicher und fachlicher Hinsicht eine absolute Bereicherung für die FSG in der GOED dar. 5 5
Bis zur (derzeit nicht möglichen!) späteren, feierlichen Verabschiedung vor- erst ein großes Dankeschön an verdiente Funktionär*innen: Einige Mitglieder des Landesvorstandes, des erweiterten Landesvorstandes, der Landesleitungen sind ausgeschieden bzw. scheiden aus. Wir werden uns bei den verdienten Funktionär*innen nach Bewältigung der COVID-19 Epidemie in gebührendem Rahmen verabschieden und bedanken. Veronika Stadlbauer, Vorsitzende LL 01 Christoph Rettenbacher, Vorsitzender LL 04 Dr. Peter Auer, Vorsitzender LL 05 Walter Butter, Mitglied ELV und Vorsitzender LL 06 Alexander Stampfer, Mitglied LV und Vorsitzender LL 09 Mag. Hermann Mittersakschmöller, Vorsitzender LL 11 MMag. Roland Rathgöb, Vorsitzender LL 14 Christian Kircher, Vorsitzender LL 19 Hans Georg Wallner LL 25 Vorstellung der gewählten FSG-Vorsitzen- den der Landesleitungen (Periode 21-26) LL 01 HOHEITSVERWALTUNG: Ramona Aigner LL 04 JUSTIZ: Günter Rothart LL 05 FINANZ: Mag. Josef Michael Ryer LL 07 ARBEIT- SOZIALES - GESUNDHEIT: Marion Reitsamer LL 08 LANDESVERWALTUNG: Josef Sailer Bakk. Komm. MBA LL 09 LANDESANSTALTEN- UND BETRIEBE: Sabine Gabath LL 10 PFLICHTSCHULLEHRERINNEN: Christian Leitich MA LL 11 AHS - GEWERKSCHAFT: MMag. Dr. Brigitte Jahn LL 12 GEWERKSCHAFT BERUFSSCHULE: DI HTL Herbert Inselsbacher LL 13 UNIVERSITÄT - WISSENSCHAFTL. U.KÜNSTL. PERSONAL: Mag. Dr. Manfred Gabriel LL 14 BERUFSBILDENDE MITTLERE UND HÖHERE SCHULEN: DI Gernot Aigner LL 15 POLIZEIGEWERKSCHAFT: Andreas Gruber LL 16 UNIVERSITÄTSGEWERKSCHAFT - ALLGEMEINES PERSONAL: Josefine Puntus LL 19 JUSTIZWACHEGEWERKSCHAFT: Hans Jürgen Anglberger LL 21 KAMMERN UND KÖRPERSCHAFTEN: Anita Erlac LL 22 PENSIONISTEN: Mag. Franz Pöschl LL 24 ÖFFENTLICHER BAUDIENST: Johann Ganitzer LL 25 BUNDESHEERGEWERKSCHAFT: Manuel Gaisböck LL 26 ARBEITSMARKTSERVICE: Manfred Maier FRAUENVORSITZENDE der FSG-GÖD Salzburg: Josefine Puntus 6 6
Totengedenken: Leider sind in der vergangenen Funktionsperiode großartige Freunde und Funktionäre verstorben, an die wir uns stets gerne und mit Hochachtung erin- nern werden: Mag. Walter Scharinger, 20. März 2019 Friedrich Brunner, 07. Dezember 2017 Dipl.-Ing. Franz Kurz, 22. März 2019 7 7
Seminargeschehen: Nun werden einige, ausgewählte Themenbe- reiche beleuchtet und kommentiert: Seminare sind eine wichtige Grundlage für die täg- Gehaltsverhandlungen: liche Arbeit unserer Funkionär*innen! Covid 19 hat auch im Seminargeschehen des Jahres Einen der wichtigsten Punkte in meinem Bericht stel- 2020 und 2021 tiefe Spuren hinterlassen. Drei be- len die von der GÖD ausverhandelten Gehaltsab- reits geplante Kurse mit interessanten Programmen schlüsse der letzten Jahre dar. Es ist unumstritten, mussten in diesen Jahren leider abgesagt werden. dass eine gerechte und zeitgemäße Anhebung des Gehaltes und der Nebengebühren im öffentlichen Dienst wichtig ist. Der gesamte öffentliche Dienst hat Seminare 2016 – 2019: durch ausgezeichnete Arbeit beste Argumente zur Erreichung guter Abschlüsse bei den Gehaltsver- 28. April 2016 in Obertauern – VPK 28 Teilnehmer handlungen beigesteuert. Um die Ergebnisse rasch 17. – 19. Oktober 2017 in Bad Hofgastein – 21 Teil- und übersichtlich darzustellen, darf zur Veranschau- nehmer lichung die unten angefügte Tabelle mit den Gehalts- 08. – 10. Oktober 2018 in Bad Hofgastein – 26 Teil- abschlüssen von 2012-2021 herangezogen werden. nehmer In dieser sind auch die Gehaltsabschlüsse während 25. + 26. April 2019 in Hintersee – 26 Teilnehmer der abgelaufenen Funktionsperiode 2016 – 2021 07. – 09. Oktober 2019 in Bad Hofgastein – 26 Teil- ausgewiesen. Vor allem im Hinblick auf die jeweils nehmer maßgebliche Inflation und vor allem bei Abschluss 2021 besonders schwierigen, der COVID-19 Pande- Bei diesen Seminaren wurden die unterschiedlichs- mie geschuldeten, Rahmenbedingungen kann man ten Themen vorgetragen und bearbeitet. Interessante mit der Gehaltsentwicklung durchaus zufrieden sein. Seminarprogramme sind uns ein Anliegen - unsere Seminare sind eine wichtige Grundlage für die tägliche Arbeit unserer Funktionär*innen! Ein Querschnitt aus den Programmen: Vermögensverteilung, Herausforderung „Neue Arbeit“ Perspektiven, Datenschutz im Kontext öffentlicher Ver- waltung, Mitgliederentwicklung – Maßnahmen zur Opti- mierung, Wirtschaftspolitik für Arbeitnehmer, Die Robert Jungk-Bibliothek – Salzburgs Wissensportal/Salzburger Lebenswelten, Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst – Eine Basis für demokratische Entwicklungen im Öffent- lichen Dienst, Werbekampagne/ansprechende Aktionen bzw. Werbemittel und effektives Auftreten, Vorrückungs- stichtag neu – Diskriminierungsfreies Besoldungssystem, div. Workshops, allgemeine Funktionärsschulungen etc. Dienstrechtsnovellen Gesamtwahlbetrachtung der FSG im Berichtszeit- Im Folgenden darf über erreichte Gesetzesände- raum rungen im Zuge der Dienstrechtsnovellen in den Jahren 2016 bis 2020 berichten. Man hat sich da- Bei den im Berichtszeitraum abgehaltenen Wahlen bei auf die zusammengefassten Textierungen der konnte die FSG gemessen nach Stimmen in den Lan- Dienstrechtsabteilung der GÖD gestützt und nicht die desleitungen einen Prozentanteil von ganz knapp dreißig Textierungen der Bundesgesetzblätter verwendet, da Prozent (29,83) erreichen. Nach Mandaten gerechnet, so eine bessere Verständlichkeit der Veränderungen wurden von den Gesamtmandaten (186) in den Landes- gegeben ist. leitungen 62 Mandate errungen. Das sind 33,3 Prozent. Von der Gesamtanzahl der 22 Mandate im Landesvor- stand können in der kommenden Periode 7 von der FSG Dienstrechtsnovelle 2016 besetzt werden. Verwendungsbezeichnungen für Vertragsbedienste- Erfreuliche Wahlergebnisse der FSG aus den Lan- te erreicht desleitungen: Zusätzlich zu den derzeit schon vorgesehenen Ver- wendungsbezeichnungen für Vertragsbedienstete LL 05 Finanz +0,5% können diese nunmehr die in § 67a VBG normierten LL 09 Landesanstalten und Betriebe +3,1% Verwendungsbezeichnungen führen, welche den LL 11 Höhere Schule +4,2% für Beamtinnen und Beamte geltenden Amtstiteln LL 12 Berufschullehrer +0,5% entsprechen. Damit konnte eine Gleichbehandlung LL 13 Universität Wissenschaftl. Pers. Mitgliederwahl +20% durchgesetzt werden. LL 14 Berufsbezogenen Höher Schule +3,7% Ausweitung der Bemessungsgrundlage für die Ur- LL 19 Justizwache +4,1% laubsersatzleistung durchgesetzt §13e Abs. 5 und 9 LL 24 Öffentlicher Baudienst +2,5% GehG, § 28b Abs. 2, 4, 5und 8 VBG: Die Bemessungsgrundlage für die Urlaubsersatz- leistung wird dahingehend erweitert, dass nunmehr auch die aliquote Sonderzahlung, der Kinderzu- 8 8
schuss sowie die pauschalierten Nebengebühren dem Dienststand bestehen, wenn eine Dienstver- und jene Vergütungen bei der Bemessungsgrundla- hinderung teilweise oder zur Gänze durch Krank- ge berücksichtigt werden, die auch während eines heit, Unfall oder Gebrechen innerhalb von 12 Wo- entsprechenden Erholungsurlaubes gebührt hätten. chen vor dem Ruhestandsantritt vorgelegen hat. Urlaubsersatzleistungen, die vor Kundmachung der Bei Urlaubsersatzleistungen, über welche vor dem Dienstrechts-Novelle 2016 bemessen wurden, wer- 01.01.2017 negativ entschieden wurde, kann nach- den nicht amtswegig, sondern auf Antrag neu bemes- träglich ein Antrag auf Gewährung der Urlaubser- sen. satzleistung gestellt werden. Anerkennung von akuten psychischen Belastungsre- aktionen als Dienstunfall § 15 Abs. 5 und 5a GehG: Dienstrechtsnovelle 2017 Zeiträume einer Dienstverhinderung aufgrund einer akuten psychischen Belastungsreaktion im Zusam- Anhebung der Nachtzeitgutschrift menhang mit einem außergewöhnlichen Ereignis im für BeamtInnen des Exekutivdienstes, die in einem Zuge der Dienstausübung führen zu keinem Ruhen Kalenderjahr mindestens 15 Nachtdienste geleistet der pauschalierten Nebengebühren. Zur Prüfung des haben, gebührt derzeit für jeden geleisteten Nacht- Gesundheitszustandes ist eine von der Dienstbehör- dienst ein Zeitguthaben im Ausmaß von einer Stunde. de angeordnete ärztliche Untersuchung vorgesehen. Dieses Zeitguthaben kann längstens bis zum Ablauf Verlängerung der „Opting-out“-Regelung erreicht §§ von sechs Monaten nach dem Entstehen des An- 30, 74, 91 Abs. 4a u. 4b GehG, § 73 Abs. 3a u. 3b spruches verbraucht werden. Die BeamtInnen kön- VBG: nen sich die Zeitgutschrift pro Nachtdienst auch mit Die „Opting-Out“-Regelung wird bis 31.12.2017 ver- 4,918 Promille des Referenzbetrages gemäß § 3 Abs. längert. Bis 31.März 2017 kann durch eine schriftliche 4 GehG abgelten lassen. Ab 1. Jänner 2018 wird die Erklärung die Anwendbarkeit des Abs. 4 (Funktions- Zeitgutschrift auf 1,5 Stunden, der Verbrauchszeit- zulage mit Mehrleistungsanteil von 30,89 %) aus- raum auf neun Monate und die Abgeltung auf 7,377 geschlossen werden. Dadurch können Mehrdienst- Promille erhöht. leistungen im Ausmaß bis zu 40 Stunden einzeln Opting-Out-Regelung abgegolten werden. Die Opting-Out-Regelung für Bedienstete, die ei- Reparaturbestimmungen zur europarechtlich gebo- ne Funktionszulage beziehen, mit denen sämtliche tenen Besoldungsänderung § 169d Abs. 1a GehG Mehrleistungen als abgegolten gelten, wird wiederum und § 94a Abs. 1 VBG, § 169e Abs. 6a GehG: Ent- um ein Jahr verlängert. sprechende Wahrungsbestimmungen stellen sicher, dass es aufgrund der Bundesbesoldungsreform 2015 Dienstrechtsnovelle 2018 keine Verluste in der Lebensverdienstsumme gibt. So konnte von der GÖD erreicht werden, dass bei Verbesserung für Vertragsbedienstete mit befri- jüngst noch mit einem Vorrückungsstichtag ausge- stetem Dienstverhältnis statteten und in ein Dienstverhältnis übernommenen Derzeit darf die gesamte Dienstzeit der mit Ver- Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern die Vorrü- tragsbediensteten zu Vertretungszwecken aufein- ckungsperspektive gewahrt bleibt (§§ 169d Abs. 1a anderfolgend eingegangenen befristeten Dienstver- GehG, 94a Abs. 1 VBG). Bei Betrauungen mit einer hältnisse fünf Jahre nicht überschreiten. Im Falle höherwertigen Verwendungsgruppe konnte erreicht der Überschreitung gilt das zuletzt eingegangene werden, dass auch eine Wahrungszulage der höher- Dienstverhältnis ab diesem Zeitpunkt als unbefri- wertigen Verwendungsgruppe in die Berechnung der stetes Dienstverhältnis. Mit 1. Jänner 2019 wird das Dienst-bzw. Ergänzungszulage einbezogen wird. Wort „aufeinanderfolgend“ gestrichen und klarge- Audiovisuelle Vernehmung im Disziplinarverfahren (§ stellt, dass die Höchstdauer von fünf Jahren auch 125b Abs. 2 BDG): als Summe mehrerer voneinander zeitlich getrennter Im Disziplinarverfahren besteht nunmehr für alle – Dienstverhältnisse gilt. Das ist ein großer gewerk- nicht nur minderjährige –ZeugInnen die Möglichkeit schaftlicher Erfolg, der in der Praxis v. a. eine mas- einer räumlich getrennten audiovisuellen Verneh- sive Benachteiligung von Frauen beendet. Wenn es mung, wenn es in deren Interesse gelegen ist (z. B. derzeit zwischen den befristeten Dienstverhältnissen bei sexueller Belästigung oder Bedrohung durch die/ zu Unterbrechungen kommt, etwa zur Kindererzie- den Beschuldigte/n). hung, beginnt die Fünf-Jahres-Frist mit dem nachfol- Zuweisung auch von gleich hoch bewerteten Arbeits- genden befristeten Dienstverhältnis von Neuem zu plätzen ohne Ausschreibung im Bereich der allgemei- laufen. Bedienstete können dadurch für einen sehr nen Verwaltung bzw. im militärischen Bereich (§ 141a langen Zeitraum in befristeten Dienstverhältnissen Abs. 7, § 152c Abs. 7 BDG): gehalten werden. Nach der bisher geltenden Rechtslage konnten Wiedereingliederungsteilzeit für Vertragsbedienstete Dienstnehmer*innen im Bereich der allgemeinen Ab 1. August 2018 wurde die Wiedereingliederungs- Verwaltung bzw. militärischen Bereich nur ein nied- teilzeit für Vertragsbedienstete und Landes-Vertrags- riger bewerteter Arbeitsplatz ohne Ausschreibung bedienstete ermöglicht, zunächst befristet bis 31. De- zugewiesen werden. Um eine Beschleunigung der zember 2019, da 2019 eine Evaluierung sämtlicher Verwaltungsvorgänge und eine entsprechende Ak- bundesgesetzlicher Regelungen zur Wiedereinglie- zeptanz der betroffenen Bediensteten zu erreichen, derungsteilzeit durchgeführt wird. Die Ergebnisse die- ist es nunmehr möglich, auch gleich hoch bewertete ser Evaluierung sollen in weiteren gesetzgebenden Arbeitsplätze ohne Ausschreibung zuzuweisen. Maßnahmen berücksichtigt werden. Voraussetzung Verbesserungen der Bestimmungen über die Ur- ist das Vorliegen einer mindestens sechswöchigen laubsersatzleistung (§ 13e GehG): ununterbrochenen Dienstverhinderung wegen eines Nunmehr kann Anspruch auf Urlaubsersatzleistung Unfalls oder einer Krankheit. Die Wiedereingliede- unabhängig vom Grund für das Ausscheiden aus rungsteilzeit kann nicht nur im direkten Anschluss 9 9
an den mindestens sechswöchigen Krankenstand, steigenden Zeitraum zu gewähren. Die Maßnahme sondern auch zu einem späteren Zeitpunkt (späte- ist auf Antrag zu verlängern, wobei die Gesamtdau- stens einen Monat nach dem Ende der Dienstverhin- er neun Monate nicht überschreiten darf. Mit dem derung) angetreten werden. Die Herabsetzung muss der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden aber im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang Tag wird es ermöglicht, dass, wenn die Höchstdauer mit dem mindestens sechswöchigen Krankenstand bereits ausgeschöpft ist, die Verlängerung der Maß- stehen. GÖD-Info zur Dienstrechtsnovelle 2018, 5. nahme höchstens zweimal in der Dauer von jeweils Juli 2018 Die Wiedereingliederungsteilzeit kann für höchstens neun Monaten verlangt werden kann, die Dauer von mindestens einem Monat bis zu sechs wenn diese anlässlich einer weiteren medizinisch Monaten vereinbart werden. Sofern die arbeitsmedi- notwendigen Therapie für das schwersterkrankte zinische Zweckmäßigkeit der Wiedereingliederungs- Kind erfolgen soll. teilzeit gegeben ist, kann einmalig eine Verlänge- rung der Wiedereingliederungsteilzeit für die Dauer Nachschärfungen in Hinblick auf die Besoldungs- von mindestens einem Monat bis zu drei Monaten reform 2015 vereinbart werden. Die geleistete regelmäßige Wo- Textlich werden die Bestimmungen zum Vorbildungs- chendienstzeit muss –bezogen auf die Gesamtdauer ausgleich völlig neu gefasst. Inhaltlich sollte sich der Wiedereingliederungsteilzeit –im Durchschnitt dabei nichts ändern –außer der Korrektur einiger 50 % bis 75 % des bisherigen Umfangs betragen. unerwünschter Effekte. Auf „Altfälle“ werden die Re- Möglich ist es daher, die Wiedereingliederungsteil- gelungen in der neu formulierten Fassung nur auf zeit zunächst im Ausmaß von weniger als 50 % zu Antrag der Bediensteten angewandt. beginnen und danach zu steigern. Die regelmäßige Wochendienstzeit darf während der Wiedereingliede- Besoldungsdienstalter im Sinne der Jubiläums- rungsteilzeit allerdings zu keinem Zeitpunkt 30 % der zuwendung Vollbeschäftigung unterschreiten. Der Dienstgeber Die Gewährung einer Jubiläumszuwendung setzt hat das dem vereinbarten Beschäftigungsausmaß nach der derzeitigen Rechtslage unter anderem das entsprechende anteilige Monatsentgelt zu bezahlen. Erreichen eines bestimmten Besoldungsdienstalters Wird ein Wiedereingliederungsplan vereinbart, wo- voraus. Ein Vorbildungsausgleich vermindert das nach das Beschäftigungsausmaß zunächst um mehr Besoldungsdienstalter. Da für die Gewährung einer als 50 % reduziert wird, so gebührt das Monatsent- Jubiläumszuwendung (wie bereits vor Inkrafttreten gelt entsprechend dem während der Wiedereinglie- der Bundesbesoldungsreform 2015) die tatsächliche derungsteilzeit vereinbarungsgemäß durchschnitt- Dienstzeit aber jedenfalls berücksichtigt werden soll, lich geleisteten Beschäftigungsausmaß. Für die wird normiert, dass ein allenfalls in Abzug gebrachter Dauer der Wiedereingliederungsteilzeit gebührt ne- Vorbildungsausgleich in Bezug auf das für die Jubilä- ben dem aus der Teilzeitbeschäftigung zustehenden umszuwendung erforderliche Besoldungsdienstalter Entgelt ein Wiedereingliederungsgeld. Dieses ist von außer Betracht zu bleiben hat, soweit Zeiten im Öf- Dienstnehmer*innen beim zuständigen Krankenver- fentlichen Dienst davon erfasst wurden. sicherungsträger zu beantragen, der auch die Aus- zahlung für jeweils 28 Tage im Nachhinein durchführt. Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten Das Wiedereingliederungsgeld errechnet sich aus für die Inanspruchnahme der „Korridorpension“ dem erhöhten Krankengeld, welches entsprechend BeamtInnen können eine „Korridorpension“ in An- der Herabsetzung der Normalarbeitszeit zu aliquotie- spruch nehmen, wenn sie zwei Bedingungen erfül- ren ist. Wird beispielsweise eine Arbeitszeitreduktion len: Sie müssen mindestens 62 Jahre alt sein und um 50 % vereinbart, so gebührt die Leistung in der über eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von Höhe von 50 % des erhöhten Krankengeldes. mindestens 40 Jahren verfügen. Letzteres wird von Müttern oft nicht erreicht, da Kindererziehungszeiten nur in bestimmten Fällen (z. B. bei einer Karenz nach Bessere Absicherung für öffentlich Bedienstete dem Mutterschutzgesetz –MSchG) zur ruhegenuss- fähigen Gesamtdienstzeit zählen. Zeiten sogenann- Mit 1. Juli 2018 wurden die Bestimmungen des Wa- ter „Anschlusskarenzurlaube“ zählen hingegen nicht chebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes (in überar- dazu. Um diese Härte abzumildern, wird die erforder- beiteter und verbesserter Form) ins Gehaltsgesetz liche ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit um Zeiten übernommen und für alle Bundesbediensteten gültig. der Kindererziehung, die nicht ruhegenussfähig sind, Zugleich wird die bisherige Rechtskonstruktion als verringert –jedoch um höchstens sechs Monate pro privatrechtliche Auslobung durch einen gesetzlichen Kind. Sich überlagernde Zeiten der Kindererziehung Anspruch auf Hilfeleistung ersetzt. Außerdem werden zählen für jedes Kind gesondert. Kindererziehungs- die Bestimmungen in Zukunft auch Präsenz-und Zi- zeit ist die Zeit der tatsächlichen und überwiegenden vildienstleistende umfassen. Erziehung eines Kindes (Wahlkindes, Pflegekindes) im Inland im Zeitraum bis zum 4. Geburtstag des Kin- Verlängerung der Familienhospizfreistellung des (bei Mehrlingsgeburten bis zum 5. Geburtstag). Für die Betreuung von im gemeinsamen Haushalt Die Kindererziehungszeit für das erste Kind von März lebenden schwerster-krankten Kindern ist auf An- 1991 bis Februar 1995 beträgt 48 Monate. Davon trag zunächst eine Dienstplanerleichterung (z. B. zählen bereits 36 Monate zur ruhegenussfähigen Diensttausch, Einarbeitung), eine Herabsetzung der Gesamtdienstzeit, nämlich die Zeiten im Beschäfti- regelmäßigen Wochen-dienstzeit im beantragten gungsverbot und in Karenz nach dem MSchG von prozentuellen Ausmaß unter anteiliger Kürzung der März 1991 bis Februar 1993 und von November 1994 Bezüge oder eine gänzliche Dienstfreistellung gegen bis Februar 1995 sowie die Dienstzeit nach Wieder- Entfall der Bezüge für einen fünf Monate nicht über- antritt des Dienstes von März 1994 bis Oktober 1994. 10 10
Für das erste Kind verringert sich die für den Antritt le Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger der Korridorpension erforderliche ruhegenussfähige Hinsicht besoldungsrechtlich als abgegolten gelten. Gesamtdienstzeit um das Höchstausmaß von 6 Mo- Dasselbe gilt für BezieherInnen eines Fixbezugs. naten. Die Kindererziehungszeit für die Zwillinge von Derzeit lassen es die Regelungen zweifelhaft er- November 1994 bis Oktober 1999 beträgt 60 Mo- scheinen, inwiefern diesen Bedienstetengruppen die nate. Davon zählen bereits 50 Monate zur ruhege- Möglichkeit der Inanspruchnahme von Guthaben aus nussfähigen Gesamtdienstzeit, nämlich die Zeiten der gleitenden Dienstzeit offensteht. Nun wird dafür im Beschäftigungsverbot und in Karenz nach dem eine einheitliche Rechtsgrundlage geschaffen. Für MSchG von November 1994 bis Oktober 1996 und diese Bediensteten ist die Übertragung von Zeitgut- die Dienstzeit nach Wiederantritt des Dienstes von haben aus der gleitenden Dienstzeit des betreffenden September 1997 bis Oktober 1999). Für die Zwillinge Kalendermonats in den Folgemonat nur in dem Aus- verringert sich die für den Antritt der Korridorpension maß zulässig, als das im betreffenden Kalendermo- erforderliche ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit um nat aufgebaute Guthaben aus der gleitenden Dienst- 10 Monate. Insgesamt verringert sich die erforder- zeit bei Bezug einer Zulage 11 Stunden, bei Bezug liche ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit in diesem eines Fixgehalts 18 Stunden übersteigt. Wird also Fall um 16 Monate. Für die Inanspruchnahme der durch einen Bezieher oder eine Bezieherin einer Zu- Korridorpension ab Vollendung des 62. Lebensjahres lage mit Mehrleistungsanteil ein Guthaben von 15 reicht daher dieser Kollegin eine ruhegenussfähige Stunden in einem Monat aufgebaut, werden hiervon Gesamtdienstzeit von 38 Jahren und 8 Monaten. 4 Stunden in den Folgemonat übertragen. Wird le- diglich ein Guthaben von 5 Stunden aufgebaut, wer- Geldaushilfen (Ersatz für Schmerzensgeld) gem. den keine Stunden in den Folgemonat übertragen. § 83 c GehG (Aufhebung der Betragsbeschrän- Es erfolgt jedoch auch kein Abzug der Differenz zwi- kung) schen 5 und 11 Stunden vom Gleitzeitguthaben des Der Bund erbringt eine einmalige Geldleistung an Folgemonats. Für Bedienstete, deren regelmäßige die Hinterbliebenen in der Höhe des 45-fachen Re- Wochendienstzeit herabgesetzt ist oder die teilweise ferenzbetrages gemäߧ3 Abs.4. Bevorschusste Be- vom Dienst freigestellt sind, ändert sich die Grenze stattungskosten sind von der Höhe der einmaligen für die Übertragbarkeit von Zeitguthaben aus der glei- Geldleistung in Abzug zu bringen. Der Bund hat die tenden Dienstzeit in den Folgemonat entsprechend. besondere Hilfeleistung an Beamtinnen und Beam- te oder Hinterbliebene auch zu erbringen, wenn die Wiedereingliederungsteilzeit für Beamt*innen Beamtin oder der Beamte einen Dienst-oder Arbeits- Nachdem in der letzten Dienstrechts-Novelle die unfall im Zuge einer Ausbildung erleidet, der sie oder Wiedereingliederungsteilzeit für Vertragsbedienstete er sich im Hinblick auf die Notwendigkeit unterzieht, eingeführt wurde, wird nun für BeamtInnen die Mög- im Rahmen seines Dienstes Gefahr aufzusuchen lichkeit geschaffen, nach einer mindestens sechs- oder im Gefahrenbereich zu verbleiben. Als beson- wöchigen ununterbrochenen Dienstverhinderung dere Hilfeleistung im Sinne des§23aist die Übernah- wegen Unfalls oder Krankheit eine Herabsetzung me von Bestattungskosten durch den Bund vorge- der regelmäßigen Wochendienstzeit auf die Hälfte sehen, die von dritten Personen für die Errichtung des für eine Vollbeschäftigung vorgesehenen Aus- eines einfachen und würdigen Grabmals getragen maßes (Wiedereingliederungsteilzeit) in Anspruch zu wurden. Dritte Personen im Sinne des Abs.1 sind nehmen. Um die Wiedereingliederungsteilzeit auch Personen, die für die Aufwendungen im Zuge einer für beamtete Lehrpersonen zu ermöglichen, wird bei Bestattung aufkommen und die keine Hinterbliebe- diesen auf eine Bandbreite der Herabsetzung zwi- nen gemäߧ23c Abs.2 sind. schen 45 % und 55 % der Lehrverpflichtung bzw. der Der Bund hat die Bestattungskosten gegen Vorlage Jahresnorm abgestellt. Die Wiedereingliederungsteil- einer saldierten Rechnung bis zur Höhe des zwei- zeit kann für die Dauer von mindestens einem Monat fachen Referenzbetragesgemäߧ3 Abs.4zu erstat- bis zu sechs Monaten vereinbart werden. Sofern die ten. Kommen mehrere dritte Personen in Betracht, medizinische Zweckmäßigkeit der Wiedereingliede- ist die einmalige Geldleistung zur ungeteilten Hand rungsteilzeit gegeben ist, kann einmalig eine Verlän- zu zahlen. Neu ist, dass die Geldleistung durch die gerung für die Dauer von mindestens einem Monat Anbindung an den Referenzbetrag mit einer Gehalts- bis zu drei Monaten erfolgen. Die Wiedereingliede- erhöhung steigt und der gesamte öffentliche Dienst rungsteilzeit kann nicht nur im direkten Anschluss von der neuen Regelung erfasst ist. an den mindestens sechswöchigen Krankenstand, sondern spätestens einen Monat nach dem Ende der Telearbeit Dienstverhinderung angetreten werden. Vorausset- Die Regelungen betreffend Telearbeit werden um die zung für die Gewährung der Wiedereingliederungs- anlassfallbezogene, nicht regelmäßige Verrichtung teilzeit sowie einer allfälligen Verlängerung der Wie- von dienstlichen Arbeiten außerhalb der Dienststelle dereingliederungsteilzeit ist, dass sich die Person auf mit Zustimmung der Betroffenen ergänzt. Anordnung der Dienstbehörde einer ärztlichen Unter- suchung unterzieht, um der Dienstbehörde die Fest- Übertragung von Gleitzeitguthaben stellung der Dienstfähigkeit und der medizinischen Bisher konnte Zeitguthaben bei Gleitzeit nur in den Zweckmäßigkeit der Wiedereingliederungsteilzeit zu Folgemonat übertragen werden. Nunmehr kann im ermöglichen. Im Regelfall wird der Vertrauensarzt der Gleitzeitplan ein größerer Zeitraum (bis maximal ein Dienstbehörde (Allgemeinmediziner) heranzuziehen Jahr) vorgesehen werden. sein. Personen, die die Wiedereingliederungsteil- zeit in Anspruch nehmen, gelten dienstrechtlich als All-in-und Fixbezüge dienstfähig (beispielsweise können sie also auch Bestimmte Zulagen beinhalten Anteile, durch die al- Erholungsurlaub konsumieren). BeamtInnen kann 11 11
eine vorzeitige Rückkehr zur ursprünglichen regel- Abgeltungsmöglichkeit für vorübergehende hö- mäßigen Wochendienstzeit gewährt werden, wenn herwertig verwendete Vertragsbedienstete die medizinische Zweckmäßigkeit der Wiedereinglie- Im Gegensatz zum Besoldungsrecht für Beamt*innen derungsteilzeit nicht mehr gegeben ist. enthält das Vertragsbedienstetengesetz (VBG) kei- 26Die Vereinbarung der Wiedereingliederungsteilzeit ne Regelungen über die Abgeltung von vorüberge- bedarf der Mitwirkung des zuständigen Personalver- henden höherwertigen Verwendungen. Nunmehr wird tretungsorgans (§ 9 Abs. 1PVG). Während der Wie- gesetzlich der Anspruch auf ein höheres Monatsent- dereingliederungsteilzeit erhalten BeamtInnen jenen gelt einschließlich der höheren Funktionszulage bzw. Bezug, der ihnen während des Krankenstandes zu- des höheren fixen Monatsentgelts festgeschrieben, stehen würde, mindestens jedoch den, der dem tat- wenn die vorübergehende Verwendung einen Zeit- sächlichen Beschäftigungsausmaß entspricht. raum von sechs Monaten überschreitet. Ist das der Fall, steht das höhere Monatsentgelt und gegebenen- Karenzurlaub vor dem Ruhestand falls die höhere Funktionszulage bzw. das höhere fixe Derzeit endet ein Karenzurlaub von Beamt*innen Monatsentgelt ab Beginn der Höherverwendung zu. spätestens mit Ablauf des Jahres, in dem sie ihr 64. Entsprechend der herrschenden Einstufungsjudika- Lebensjahr vollenden. Diese Regelung wird ersatzlos tur kommt es für den Anspruch auf das Monatsentgelt gestrichen. nicht darauf an, ob Vertragsbedienstete die im Beam- tendienstrechtsgesetz genannten Ausbildungserfor- Abrechnung der Pflegefreistellung dernisse für die entsprechende Verwendungsgrup- Der Verbrauch der Pflegefreistellung war ursprüng- pen des Allgemeinen Verwaltungsdienstes erfüllen. lich tageweise vorgesehen. Um die Regelung praxis- Üben sie die auf dem höherwertigen Arbeitsplatz ge- näher zu machen und an die Bedürfnisse der Bedien- forderten Tätigkeiten über den geforderten Zeitraum steten anzupassen, wurden der halbtageweise und hinweg tatsächlich im vollen Umfang aus, steht das schließlich der stundenweise Verbrauch bzw. im Falle Monatsentgelt der höheren Entlohnungsgruppe zu. von Restansprüchen der Verbrauch in Stundenbruch- Bei der Ermittlung der Entlohnungsstufe ist jedoch ein teilen ermöglicht. Mittlerweile entstehen jedoch in der allfälliger Vorbildungsaus-gleich zu berücksichtigen. Vollziehung bei automatischer Zeiterfassung (Zeitter- Ebenso gebührt die für den höherwertigen Arbeits- minals) Probleme, die gesetzlichen Vorgaben korrekt platz vorgesehene Funktionszulage anstelle der für zu erfüllen, da in diesem System minutengenau ab- den bisherigen Arbeitsplatz zustehenden. Wenn für gerechnet wird. Daher wird nun von einer genauen den höherwertigen Arbeitsplatz ein fixes Monatsent- gesetzlichen Regelung, in welcher „Zeiteinheit“ die gelt vorgesehen ist, wird dieses ausbezahlt. Eigene Pflegefreistellung zu verbrauchen ist, abgesehen. Die Regelungen gelten, wenn sich Vertragsbedienstete bisherigen Abrechnungsmodalitäten in den Ressorts noch in der Ausbildungsphase befinden. Allerdings können beibehalten werden, sofern die Zeiterfassung sollten diese Personen ohnehin nur ausnahmsweise diesbezüglich unproblematisch ist. Für LehrerInnen zu höherwertigen Vertretungstätigkeiten herangezo- bleiben die bisher geltenden Regelungen aufrecht. gen werden. Abfertigung für „Antragsbeamt*innen“ Dienstrechtsnovelle 2019 „Antragsbeamt*innen“ sind Personen, die dienst- rechtlich als Beamt*innen, besoldungs-und sozial- EuGH-Entscheidungen vom 8.5.2019 betr. Besol- versicherungsrechtlich hingegen als Vertragsbedien- dungsreform 2015 stete gelten. Nun wird gesetzlich klargestellt, dass Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in der diesen Personen auch eine Abfertigung zusteht, was Vergangenheit (Fall Hütter, 18.6.2009) die Nicht- höchstgerichtlich bereits entschieden ist. Da diese ge- Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Ge- setzliche Klarstellung in einigen Fällen deutlich nach burtstag als altersdiskriminierend verurteilt. In Folge der Verjährungsfrist erfolgt, ist eine bis ins Jahr 1999 entschied der EuGH (Fall Schmitzer, 14.11.2014), (Seit diesem Zeitpunkt gibt es „Antragsbeamt*innen“.) dass auch der erfolgte Reparaturversuch die Alters- bzw. 2003 (Abfertigung neu) zurückreichende nach- diskriminierung nicht beseitigt hat. Es wurden zwar trägliche Auszahlung der Abfertigung bzw. Nachzah- Vordienstzeiten vor Vollendung des 18. Lebensjahres lung in die 27Mitarbeitervorsorgekasse geboten. Es berücksichtigt, die Auswirkung jedoch durch die Ver- erfolgt eine entsprechend rückwirkende Gesetzesän- längerung des ersten derung. Vorrückungszeitraums von zwei auf fünf Jahre weitest- Opting-out ins Dauerrecht gehend neutralisiert. Durch die mit 12. Februar 2015 in Die Opting-out-Regelung für Bedienstete, die eine Kraft getretene „Bundesbesoldungsreform 2015“ sollte Funktionszulage beziehen, mit der sämtliche Mehr- die erforderlich gewordene Anpassung ans Unionsrecht leistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht bewirkt werden. Ein Kernstück dieser Reform ist die als abgegolten gelten, wird ins Dauerrecht übernom- Überleitung bestehender Dienstverhältnisse auf Basis men. Das Opting-out kann frühestens in dem Monat, einer pauschalen Festsetzung des Besoldungsdienst- in dem die Erklärung abgegeben wird, wirksam wer- alters. Für diese pauschale Festsetzung war das volle den und gilt für zwölf Monate. Die 40-Stunden-Ober- Gehalt maßgebend, das im Februar 2015 bezogen wurde grenze für die Anordnung von Mehrdienstleistungen („Überleitungsbetrag“). bzw. für die Pauschalierung von Überstunden bleibt Die Entscheidungen des EuGH in diesem Zusammen- aufrecht. Darüberhinausgehende Diensterbringung hang enthielten folgende zentrale Punkte: ist nicht als Leistung von Überstunden abzugelten, sondern ausschließlich 1:1 in Freizeit auszugleichen. • Eine nationale Regelung, mit welcher ein altersdiskri- 12 12
minierendes Besoldungssystem durch ein neues Be- getreten oder in Pension gegangen sind. Personen, soldungssystem ersetzt wird und sich die Einstufung bei denen Zeiten im öffentlichen Interesse bzw. be- der Übergeleiteten im neuen System nach dem im rufseinschlägige Zeiten nur deshalb nicht als Vor- alten (altersdiskriminierenden) System berechneten dienstzeiten angerechnet wurden, weil sie die jeweils Gehalt richtet, setzt die Diskriminierung fort und ist geltenden Höchstgrenzen überstiegen, können eben- daher europarechtswidrig. falls einen Antrag auf Berücksichtigung dieser Zeiten stellen. Personen, die nach der Besoldungsreform • Solange es kein europarechtskonformes System 2015 in den Bundesdienst aufgenommen und deren gibt, sind den Dienstnehmer*innen, die vom frühe- Präsenz-bzw. Zivildienstzeiten in geringerem als dem ren System diskriminiert wurden, hinsichtlich der vor tatsächlich geleisteten Ausmaß als Vordienstzeiten dem 18. Lebensjahr zurückgelegten Vordienstzeiten berücksichtigt wurden, bekommen die über das an- sowie hinsichtlich der Vorrückung dieselben Vorteile gerechnete Ausmaß hinausgehenden Zeiten auf An- zu gewähren wie den durch das alte System begün- trag rückwirkend angerechnet. stigten Personen. • Dienstrechtsnovelle 2020 • Es ist europarechtlich nicht zulässig, die Anrechnung von berufseinschlägigen Zeiten als Vordienstzeiten Telearbeit mit zehn Jahren zu beschränken, wenn Zeiten eines Zukünftig kann bei Vorliegen eines entsprechenden Dienstverhältnisses zu einer Gebietskörperschaft un- Anlassfalles Telearbeit auch regelmäßig (also auch begrenzt als Vordienst-zeiten berücksichtigt werden. für einen längeren Zeitraum) tageweise angeordnet Der Dienstgeber wird sehr schnell eine neue, dis- werden. Die anderen Voraussetzungen, wie insbe- kriminierungsfreie Rechtslage schaffen wollen, um sondere die Vereinbarkeit mit dienstlichen und son- Europarechtskonformität zu gewährleisten. stigen öffentlichen Interessen sowie die Herstellung des Einvernehmens mit der oder dem Bediensteten, Die GÖD forderte daher: müssen selbstverständlich weiterhin gegeben sein. • Umgehende Aufnahme sozialpartnerschaftlicher Ver- Frühkarenzurlaub handlungen Der Familienzeitbonus kann bis zu 31 Tage bezogen werden. Der Frühkarenzurlaub im öffentlichen Dienst • Durch das alte System diskriminierte KollegInnen kann bisher allerdings nur maximal 28 Tage in An- müssen entschädigt werden. spruch genommen werden. Ab 1. Jänner 2021 wird die Maximaldauer auf 31 Tage verlängert. • Eine Neuregelung darf für niemanden zu Verlusten in der Lebensverdienstsumme führen. Pflegefreistellung Die zweite Woche Pflegefreistellung für erkrankte Text GÖD-Info vom 3.6.2019: Besoldungsreform 2019 behinderte Kinder, für die erhöhte Familienbeihilfe Soeben wurde im Nationalrat die 2. Dienstrechts-Novelle gewährt wird, wird ab 1. Jänner 2021 unabhängig 2019 mit überwältigender Mehrheit beschlossen. In de- vom Alter des Kindes zustehen. Außerdem erfolgt ren Rahmen erfolgt eine durch die EuGH-Urteile vom 8. eine allgemeine Klarstellung, dass eine (durchge- Mai 2019 notwendige Reparatur des Besoldungssystems hende) Pflegefreistellung von zwei Wochen erfor- im Bundesdienst. In schwierigen, aber konstruktiven Ge- derlich und damit möglich sein kann. An den übrigen sprächen und Verhandlungen, die bereits am Tag der Ur- Voraussetzungen für die Pflegefreistellung ändert teilsverkündung begonnen haben, konnte die GÖD ihre sich dadurch nichts. Forderungen durchsetzen. Die durch das alte System diskriminierten KollegInnen Bezugskürzung bei Suspendierung werden entschädigt, und niemand erleidet durch die Be- Derzeit hat jede Suspendierung, auch eine vor- soldungsreform 2019 Verluste in der Lebensverdienst- läufige, die Kürzung des Monatsbezuges auf zwei summe. Drittel für die Dauer der Suspendierung zur Folge. Amtswegig erfolgt eine Neufestsetzung des Besoldungs- Nun kommt es zu einer deutlichen Verbesserung dienstalters (BDA) bei allen Personen, für die betroffenen Bediensteten, indem eine Ge- • die sich am Tag der Kundmachung der 2. Dienst- haltskürzung im Endeffekt nur bei einer tatsächlich rechts-Novelle 2019 im Dienststand befinden und bestätigten Suspendierung (rückwirkend mit der • die im Rahmen der Besoldungsreform 2015 ins neue vorläufigen Suspendierung) zulässig sein wird. System übergeleitet wurden und • deren erstmalige Festsetzung des Vorrückungsstich- Bezüge von Beamtinnen während des Beschäfti- tags unter Ausschluss von Vordienstzeiten vor dem gungsverbots 18. Geburtstag erfolgte. Auf Antrag erfolgt eine Neu- Die bisherige Regelung berücksichtigt die Nebenge- festsetzung des BDA bei Personen, bühren nicht, die eine werdende Mutter vor Eintritt der • die sich am Tag der Kundmachung der 2. Dienst- Schwangerschaft erhalten hat. Die neue Regelung rechts-Novelle 2019 nicht im Dienststand befinden für Beamtinnen folgt weitestgehend dem Ausfallsprin- und zip und sieht vor, dass künftig während des Beschäf- • auf die die beiden anderen oben genannten Voraus- tigungsverbots der Durchschnitt der Monatsbezüge, setzungen zutreffen und eines allfälligen Kinderzuschusses, einer allfälligen • deren allfällige Ansprüche noch nicht verjährt sind. Vertretungsabgeltung sowie der Nebengebühren und In diese Gruppe fallen etwa Personen, die innerhalb sonstigen Vergütungen, die Entgeltcharakter haben, der dreijährigen Verjährungsfrist in den Ruhestand im zwölften bis zehnten vollen Kalendermonat vor 13 13
dem errechneten Geburtstermin gebührt. Jedenfalls wird zumindest der Durchschnitt der letzten drei tat- sächlich gebührenden Monatsbezüge vor Eintritt des Beschäftigungsverbots gewahrt. Die neuen Bestim- mungen sind auf alle werdenden Mütter anzuwen- den, deren erstes Beschäftigungsverbot anlässlich der jeweiligen Schwangerschaft nach dem 31. De- zember 2020 eintritt. Nichtraucherschutz Die Schutzstandards des Tabak-und Nichtraucher* innen-bzw. Nichtraucherschutzgesetzes werden auf den Bundesdienst ausgedehnt. In diesem Sinne wird ein allgemeines Rauchverbot in Arbeitsstätten in Ge- bäuden festgelegt. Räume für rauchende Bedienstete dürfen eingerichtet werden. COVID-19-Risikogruppe Aufgrund der andauernden COVID-19-Krisensituati- on wird die Möglichkeit der Dienstfreistellung wegen Zugehörigkeit zur COVID-19-Risikogruppe (§ 12k GehG bzw. § 29p VBG) bis 31. März 2021 verlängert. Darüber hinaus kann bei Andauern der Pandemie die Maßnahme per Verordnung bis 30. Juni 2021 verlän- gert werden. 14 14
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