Bericht des FSG GÖD Landesvorstandes Salzburg für die Funktionsperiode 2016 2021 - LV - Salzburg

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Bericht des FSG GÖD Landesvorstandes Salzburg für die Funktionsperiode 2016 2021 - LV - Salzburg
LV - Salzburg
    FSG - Fraktionskonferenz

                                    Bericht
                                 des FSG GÖD
                               Landesvorstandes
                                Salzburg für die
                               Funktionsperiode
                                  2016 - 2021

FSG - GÖD Salzburg
   Kaigasse 23
  5020 Salzburg
Bericht des FSG GÖD Landesvorstandes Salzburg für die Funktionsperiode 2016 2021 - LV - Salzburg
Grußbotschaft

      Hannes Gruber
      Vorsitzender Fraktion Sozialdemokratischer
      Gewerkschafter/innen
      Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

  Sehr geehrter Vorsitzender!                      hohe Qualität auch in Kri-         diesem Applaus nicht viel       sen, ob die mündliche Ma-
  Sehr geehrte Delegierte!                         senzeiten erhalten bleiben         steckt. Obwohl das Pfle-        tura in Präsenz stattfinden
  Sehr geehrte Kolleginnen!                        kann.                              gepersonal in der Corona-       wird, ob das Bildungsper-
  Sehr geehrte Kollegen!                                                              Krise für den Bestand des       sonal prioritär geimpft wird,

  Als Vorsitzender der FSG
                                                   °unser Land
                                                           Die Pandemie hat
                                                               jetzt schon über
                                                                                      Gesundheitssystems sorgt,
                                                                                      „wird der Wert von Pflege
                                                                                                                      etc. Regt sich dann berech-
                                                                                                                      tigte Kritik an der Desinfor-
  GÖD darf ich euch herzlich                       ein Jahr im Griff und leider       gering bemessen, weil sie       mationspolitik des Herrn
  begrüßen und möchte mich                         ist noch kein Ende in Sicht.       kaum spezifische Fähigkei-      Faßmann, richtet dieser den
  dafür bedanken, dass ich                         Die dritte Welle hat voll          ten erfordert, und es zu viel   Lehrerinnen und Lehrern
  am virtuellen Landeskon-                         zugeschlagen.                      Angebot am Arbeitsmarkt         in der ZIB aus, sie mögen
  gress der FSG Salzburg                           Die Pandemie hat aber auch         gibt“, sagt BM Kocher.          doch ein bisschen flexibel
  die Möglichkeit habe, eine                       gezeigt, wer die so genann-        Ein Schlag ins Gesicht für      sein. Ich denke, dass gera-
  Grußbotschaft an euch zu                         te „kritische Infrastruktur“ ist   unsere hervorragend aus-        de unser Bildungspersonal
  richten.                                         und wer damit dieses Land          gebildeten Pflegekräfte, die    im letzten Jahr so viel Fle-
                                                   am Laufen hält. Der öffent-        jeden Tag ihr Bestes geben      xibilität an den Tag gelegt
  Einleitend aber einige the-                      liche Dienst gehört jeden-         und den massiven Personal-      hat, wie kaum eine andere
  matische Schwerpunkte die                        falls dazu.                        mangel mit Überstunden be-      Berufsgruppe.
  ich ansprechen will:                             Ob Pflegekräfte, Polizei,
                                                   LehrerInnen, Bundesheer
                                                                                      wältigen, so dass viele Kol-
                                                                                      leginnen und Kollegen am
                                                                                                                      °         Umgekehrt war die
                                                                                                                      Bundesregierung bzw. Mi-
           Wie ihr wisst, war                      oder Verwaltungspersonal:          Ende ihrer Kräfte sind und      nister Faßmann - was Si-
  °
  der Öffentlichen Dienst in
  den letzten Jahren stark ge-
                                                   ohne uns würde das Land in
                                                   der Krise stillstehen. Ihr seid
                                                                                      einige bereits wegen körper-
                                                                                      licher und psychischer Be-
                                                                                                                      cherheitskonzepte für die
                                                                                                                      Schulen betrifft - nicht nur
  fordert – von Finanzkrisen,                      das Herz dieser Republik!          lastung krankheitsbedingt       wenig flexibel, sondern auch
  Wirtschaftskrisen und Ge-                        Man sollte meinen, dass            ausfallen.                      und vor allem unvorbereitet.
  sundheitskrisen.                                 die zentrale Rolle, die der        Auf diese prekäre Situation     Sie haben es verabsäumt,
  Unsere Kolleginnen und                           öffentliche Dienst bei der         haben die Gewerkschaften        geeignete Sicherheitskon-
  Kollegen sahen und sehen                         Pandemiebewältigung ein-           (GÖD, Younion u. VIDA) mit      zepte und Strategien für die
  sich tagtäglich mit neuen                        nimmt, sich auch in Respekt        zahlreichen Presseaussen-       Schulen auszuarbeiten und
  Herausforderungen kon-                           und Anerkennung, vor allem         dungen, aber auch mit einer     sich während des relativ ru-
  frontiert, und haben die                         aber in fairen Arbeitsbedin-       Demonstration in Wien auf-      higen Sommers darauf ver-
  große Verantwortung, wei-                        gungen,       niederschlagen       merksam gemacht.                lassen, dass sich die Pan-
  terhin für Stabilität in Öster-                  würde. Dass ist leider bis-                                        demie von selbst erledigen
  reich zu sorgen und diese                        lang nicht der Fall.               LehrerInnen                     wird. Fast ein Jahr lang gab
  Verantwortung nehmen sie
  auch gerne wahr!                                 Gesundheitspersonal                °       Nicht viel zu lachen
                                                                                      haben derzeit auch unsere
                                                                                                                      es für die Schulen weder
                                                                                                                      verpflichtende Tests noch
                                                           Applaus und Durch-         Lehrerinnen und Lehrer. Seit    wurde sich um technische
  Der Öffentliche Dienst hat                       °
                                                   halteparolen für das Ge-           Beginn der Pandemie ste-        Maßnahmen (bspw. Luftfil-
  nicht nur seine Stabilität                       sundheitspersonal stehen           hen sie an vorderster Front     ter) gekümmert. Hier wurden
  unter Beweis gestellt. Über                      an der Tagesordnung. Geht          und erfahren aus den Medi-      die SchulleiterInnen,die Leh-
  Nacht wurden ganze Sys-                          es aber ans Eingemachte,           en, ob sie am nächsten Tag      rerInnen und die SchülerInnen
  teme umgestellt, damit die                       offenbart sich, dass hinter        in der Klasse stehen müs-       im Stich gelassen.

2 2
Österreich gezeigt. Um das       Verdoppelung der Einsätze       gliederzuwachs von 0,37%
Polizei                        eigene Versagen nicht ein-       und eine Verfünffachung der     oder 949 Kolleginnen u.
°stehen auch
         An vorderster Front
             unsere Polizis-
                               gestehen zu müssen, wurde
                               die Schuld auf die öffentli-
                                                                Arbeitsstunden im Vergleich
                                                                zum Jahr 2019.
                                                                                                Kollegen.
                                                                                                Der größte Zuwachs konnte
tinnen und Polizisten. Be-     chen Bediensteten gescho-        Die Soldatinnen und Solda-      bei der Polizei mit 630 neuen
lohnt wurde ihr Einsatz mit    ben, namentlich auf die un-      ten waren an der sprichwört-    Mitgliedern und beim AMS
der Anschaffung von Son-       tadelige Generalsekretärin       lichen Corona-Front voll im     mit 125 erreicht werden.
nenbrillen um über 3 Millio-   im Gesundheitsministerium        Einsatz. Sie haben bei der      Der Mitgliederstand beträgt
nen Euro für 26.000 Stück.     Ines Stilling und auf den        Lebensmittelversorgung ge-      am 31.12.2020 - 255.910.
Die berechtigten Anliegen      Impfkoordinator Clemens          holfen, die Gesundheitsbe-      (LV Salzburg = 15.748 = mi-
der Kolleginnen und Kolle-     Martin Auer.                     hörden bei den Testungen        nus 0,42%)
gen liegen allerdings ganz     •        Die     BeamtInnen      und Impfstraßen, und auch
wo anders. So lassen die       und Vertragsbediensteten         an den Hotlines unterstützt.    Ich darf nun zum Schluss
Nachzahlungen aus dem Ti-      in den Ministerien sind, wie     Ihre Arbeit wurde gelobt, be-   kommen:
tel ‚Besoldungsreform‘ seit    wir alle wissen, weisungs-       klatscht, aber gedankt wird
fast zwei Jahren noch immer    gebunden, handeln also auf       ihnen mit angedachten Per-      Sehr geehrte Kolleginnen
auf sich warten, die wegen     Anweisung ihrer Vorgesetz-       sonaleinsparungen!              und Kollegen!
der (unnötigen) Urlaubs-       ten. Die politische Letztver-                                    Das letzte Jahr war für nie-
sperre angelaufenen Stor-      antwortung liegt bei den Re-     Personelles:                    manden einfach, aber ich
nokosten müssen versteu-       gierenden.                       •        Der plötzliche Tod     muss an dieser Stelle schon
ert werden, eine Erhöhung      •        Für unsere öffentli-    unseres langjährigen Freun-     betonen, dass viele Berufs-
der Gefahrenzulage wurde       chen Bediensteten steht das      des, Vorsitzenden der FSG       gruppen des öffentlichen
ebenso abgelehnt wie eine      Wohl der Republik an erster      im Landesvorstand Salz-         Dienstes besonders expo-
Belohnung anlässlich der       Stelle. Nicht nur in der Krise   burg und Vors.-Stv. im Lan-     niert sind und an vorderster
Belastungen im Zusammen-       leisten sie hervorragende        desvorstand, Mag. Walter        Front stehen.
hang mit der Pandemie.         Arbeit und tragen wesent-        Scharinger, vor fast genau      Ihr tragt einen wesentlichen
•         Zumindest bei der    lich dazu bei, das Land am       2 Jahren, am 20.03.2019         Teil dazu bei, dass dieses
Impfung wird die Polizei be-   Laufen zu halten. Die Be-        machte uns alle sehr betrof-    Land auch in Pandemie-
vorzugt, wenn sie täglich im   amtInnen und Vertragsbe-         fen. Walter wir werden dich     zeiten weiter funktioniert, ihr
engen Kontakt mit der Bevöl-   diensteten müssen vor po-        nicht vergessen!                seid die Heldinnen und Hel-
kerung steht – könnte man      litischer Willkür geschützt      •        Mit Walter Deisen-     den dieser Krise!
meinen. Aber nicht einmal      werden. Wir können nicht         berger als Nachfolger, als      Dafür, dass diese Leistung
da war auf die Bundesregie-    zulassen, dass öffentlich        Fraktionsvorsitzender und       auch in der Öffentlichkeit
rung Verlass. Der eigentlich   Bedienstete zu Bauernop-         Stv. Vors. des Landesvor-       wahrgenommen wird; dafür,
für Mitte März angekündigte    fern gemacht werden. Es ist      standes und seinem Team         dass unseren Bediensteten
und dann auf Ende April ver-   einer demokratischen Repu-       ist neuer Schwung in den        Respekt und Achtung zuteil
schobene Impfstart wurde       blik nicht würdig, die Schuld    Landesvorstand eingezo-         wird; dafür gibt es uns – die
erst auf die massive Kritik    für mögliche politische Ver-     gen.                            Gewerkschaft, insbesonde-
der Gewerkschaft hin dann      fehlungen auf Verwaltungs-       •        Gerd Spilka war        re die FSG, die auf Seiten
doch noch vorgezogen, al-      personal zu schieben, um         über 17 Jahre lang als sehr     der Kolleginnen und Kolle-
lerdings nur mit rund 500      das eigene Image zu retten.      engagierter Sekretär der        gen steht!
Dosen pro Woche. Ähnlich                                        FSG im Landesvorstand tä-       In diesem Sinne möchte ich
ging es übrigens auch den      Bundesheer                       tig und trat mit Juli 2020 in   mich noch einmal für eure
Justizwachebeamtinnen
und -beamten, die sich zu
                               °        Nahezu      Über-
                               menschliches hat auch das
                                                                den wohlverdienten Ruhe-
                                                                stand. Wir wünschen ihm
                                                                                                hervorragende Arbeit als
                                                                                                Gewerkschafterinnen und
Recht darüber empörten,        österreichische Bundesheer       alles Gute für diesen Le-       Gewerkschafter, als Perso-
dass zwar die Häftlinge        im letzten Jahr geleistet.       bensabschnitt.                  nalvertreterinnen und Per-
geimpft werden, die Ange-      Das bescheinigt unseren          •        Als   Nachfolgerin     sonalvertreter bedanken
stellten in den Gefängnissen   Soldatinnen und Soldaten         konnte Irene BRUNNER ge-        und wünsche euch weiter-
aber erst später zum Zug       auch eine kürzlich erschie-      wonnen werden. Irene hat        hin viel Erfolg und Freude
kommen.                        nene Studie, die den Ein-        sich innerhalb kürzester Zeit   bei der gewerkschaftlichen
                               satz des Bundesheers in          sehr gut eingearbeitet und      Interessensvertretung!
Verwaltungspersonal            der Covid-Krise lobt. Das        hat sich auch das Vertrauen
°       Dass für das man-
gelhafte Krisenmanagement
                               Bundesheer hat im Coro-
                               na-Jahr 2020 knapp 660
                                                                unserer Mitglieder erarbei-
                                                                tet.
                                                                                                Freundschaft u. Glück auf!
                                                                                                Euer Hannes Gruber
der Regierung jeder Sün-       Unterstützungsleistungen         Mitgliederstand:
denbock recht ist, hat auch    mit einer Gesamtzahl von         Die GÖD hat im Vergleich
die Auseinandersetzung um      250.000 Arbeitsstunden ge-       2019 zu 2020 als einzige
die Impfstoffbeschaffung in    leistet. Das bedeutet eine       Teilgewerkschaft einen Mit-

                                                                                                                        3 3
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

            Z
                     u Beginn ist es mir ein großes Anliegen, ein Dan-
                     keschön zu sagen! Im Besonderen den Mitgliedern
                     des FSG GÖD Landesvorstandes, des erweiterten
                     Landesvorstandes und bei den Landesleitungen für
            den bedeutenden Einsatz zum Wohle der Kollegenschaft in
            der Funktionsperiode 2016 – 2021. Ich ersuche euch, die-
            sen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen weiterzuleiten.
            Es ist zunehmend nicht mehr selbstverständlich in unserer
            Gesellschaft, sich den Sorgen anderer anzunehmen und
            dafür auch Teile der eigenen wertvollen Freizeit zu opfern.
            Ausdrücklich bedanken möchte ich mich auch für die Un-
            terstützung, die mir persönlich zugekommen ist. Dies vor
            allem in der Zeit während und nach der Übernahme meiner
            neuen Aufgaben als Fraktionsvorsitzender der FSG-GOED
            und des Vors-Stv. des Landesvorstandes, welche durch
            den allzu frühen, tragischen und uns allen sehr nahe ge-
            henden Tod meines Vorgängers Mag. Walter Scharinger,
            überschattet war. Erst durch eure Unterstützung war die
            notwendige Kontinuität zur Erfüllung unserer Aufgaben,
            gesichert. Die nunmehr seit einem guten Jahr andauernde
            COVID-19 Pandemie hat unsere Arbeit massiv beeinträch-
            tigt. Persönliche Treffen, Präsenzsitzungen und erhellende
            Diskussionen sind nicht zu ersetzen. Ich ersuche schon
            jetzt darum, diese gute Zusammenarbeit weiter zu inten-
            sivieren und den zukünftigen, bei der Landeskonferenz
            im Juni gewählten, Landesvorstand bei seiner Tätigkeit
            während der Funktionsperiode durch Euer Vertrauen zu
            unterstützen!

4 4
Personelles

Sekretärwechsel: Gerd Spilka – Danke für die jahrzehntelange,
außergewöhnlich engagierte Arbeit!

Z
         ahlreiche Funktionäre und Mitarbeiter der FSG kamen am letzten Arbeitstag
         von Gerd Spilka in den Urbankeller. FSG-Vorsitzender Walter Deisenberger
         begrüßte die Anwesenden darunter Zentralsekretär Erich Rudolph aus Wien,
         AK-Präsidenten und ÖGB-Vorsitzenden Peter Eder, NR a.D. Mag. Jacky Maier
und FSG-Ehrenvorsitzenden HR Dr. Wilhelm Pölzl.
Walter Deisenberger skizzierte die Stationen im Arbeitsleben von Gerd Spilka und
dankte ihm für seinen jahrelangen Einsatz für die Ziele der FSG; dafür dankten auch
Erich Rudolph und Peter Eder.
Geboren am 8.März 1958, seither wohnhaft in Hallwang, verh. mit Christa; eine Tochter,
einen Sohn.
Nach dem Besuch der Pflichtschule und der Handelsschule Eintritt in den Dienst bei der
Bundesgebäudeverwaltung/ später Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes.
Vors. Stv. /Mitglied der LS Salzburg/BS Wirtschaftsverwaltung
Personalvertreter im DA/FA; einziger „roter“ Dienstnehmervertreter im Aufsichtsrat der
IMB.
Ab 13.Jänner 2003 Sekretär im Landesvorstand der GÖD Salzburg
Gerd Spilka verwies in seiner Dankesrede auf seine erfolgreiche Arbeit als Personal-
vertreter, aber auch auf schwierige Situationen mit seinem damaligen Dienstgeber
BGV/BIG hin. Er betonte, dass er gerne als Sekretär im LV/GÖD und für die Fraktion
gearbeitet habe und bedankte sich bei den FSG-Vorsitzenden Willi Pölzl, Franz Küh-
berger, leider so früh verstorbenen Walter Scharinger und Walter Deisenberger und den
Funktionären der LL für die gute Zusammenarbeit.
Die FSG wünscht ihm nochmals für den Ruhestand alles Gute, Gesundheit, viel Freude
bei seinen Hobbys und viele Jahre im Kreise seiner Familie!

Irene Brunner – hat nach Einschulung alle Agenden nahtlos übernommen,
bringt sich hervorragend ein und stellt in menschlicher und fachlicher Hinsicht
eine absolute Bereicherung für die FSG in der GOED dar.

                                                                                         5 5
Bis zur (derzeit nicht möglichen!) späteren, feierlichen Verabschiedung vor-
  erst ein großes Dankeschön an verdiente Funktionär*innen:
  Einige Mitglieder des Landesvorstandes, des erweiterten Landesvorstandes, der Landesleitungen
  sind ausgeschieden bzw. scheiden aus. Wir werden uns bei den verdienten Funktionär*innen nach
  Bewältigung der COVID-19 Epidemie in gebührendem Rahmen verabschieden und bedanken.

                             Veronika Stadlbauer, Vorsitzende LL 01
                           Christoph Rettenbacher, Vorsitzender LL 04
                                Dr. Peter Auer, Vorsitzender LL 05
                        Walter Butter, Mitglied ELV und Vorsitzender LL 06
                       Alexander Stampfer, Mitglied LV und Vorsitzender LL 09
                       Mag. Hermann Mittersakschmöller, Vorsitzender LL 11
                           MMag. Roland Rathgöb, Vorsitzender LL 14
                               Christian Kircher, Vorsitzender LL 19
                                    Hans Georg Wallner LL 25

           Vorstellung der gewählten FSG-Vorsitzen-
           den der Landesleitungen (Periode 21-26)
           LL 01 HOHEITSVERWALTUNG: Ramona Aigner
           LL 04 JUSTIZ: Günter Rothart
           LL 05 FINANZ: Mag. Josef Michael Ryer
           LL 07 ARBEIT- SOZIALES - GESUNDHEIT: Marion Reitsamer
           LL 08 LANDESVERWALTUNG: Josef Sailer Bakk. Komm. MBA
           LL 09 LANDESANSTALTEN- UND BETRIEBE: Sabine Gabath
           LL 10 PFLICHTSCHULLEHRERINNEN: Christian Leitich MA
           LL 11 AHS - GEWERKSCHAFT: MMag. Dr. Brigitte Jahn
           LL 12 GEWERKSCHAFT BERUFSSCHULE: DI HTL Herbert Inselsbacher
           LL 13 UNIVERSITÄT - WISSENSCHAFTL. U.KÜNSTL. PERSONAL: Mag. Dr. Manfred Gabriel
           LL 14 BERUFSBILDENDE MITTLERE UND HÖHERE SCHULEN: DI Gernot Aigner
           LL 15 POLIZEIGEWERKSCHAFT: Andreas Gruber
           LL 16 UNIVERSITÄTSGEWERKSCHAFT - ALLGEMEINES PERSONAL: Josefine Puntus
           LL 19 JUSTIZWACHEGEWERKSCHAFT: Hans Jürgen Anglberger
           LL 21 KAMMERN UND KÖRPERSCHAFTEN: Anita Erlac
           LL 22 PENSIONISTEN: Mag. Franz Pöschl
           LL 24 ÖFFENTLICHER BAUDIENST: Johann Ganitzer
           LL 25 BUNDESHEERGEWERKSCHAFT: Manuel Gaisböck
           LL 26 ARBEITSMARKTSERVICE: Manfred Maier
           FRAUENVORSITZENDE der FSG-GÖD Salzburg: Josefine Puntus

6 6
Totengedenken:
Leider sind in der vergangenen Funktionsperiode großartige Freunde und
Funktionäre verstorben, an die wir uns stets gerne und mit Hochachtung erin-
nern werden:

                 Mag. Walter Scharinger,
                 20. März 2019

                 Friedrich Brunner,
                 07. Dezember 2017

                 Dipl.-Ing. Franz Kurz,
                 22. März 2019

                                                                               7 7
Seminargeschehen:                                            Nun werden einige, ausgewählte Themenbe-
                                                               reiche beleuchtet und kommentiert:
  Seminare sind eine wichtige Grundlage für die täg-           Gehaltsverhandlungen:
  liche Arbeit unserer Funkionär*innen!
  Covid 19 hat auch im Seminargeschehen des Jahres             Einen der wichtigsten Punkte in meinem Bericht stel-
  2020 und 2021 tiefe Spuren hinterlassen. Drei be-            len die von der GÖD ausverhandelten Gehaltsab-
  reits geplante Kurse mit interessanten Programmen            schlüsse der letzten Jahre dar. Es ist unumstritten,
  mussten in diesen Jahren leider abgesagt werden.             dass eine gerechte und zeitgemäße Anhebung des
                                                               Gehaltes und der Nebengebühren im öffentlichen
                                                               Dienst wichtig ist. Der gesamte öffentliche Dienst hat
  Seminare 2016 – 2019:                                        durch ausgezeichnete Arbeit beste Argumente zur
                                                               Erreichung guter Abschlüsse bei den Gehaltsver-
  28. April 2016 in Obertauern – VPK 28 Teilnehmer             handlungen beigesteuert. Um die Ergebnisse rasch
  17. – 19. Oktober 2017 in Bad Hofgastein – 21 Teil-          und übersichtlich darzustellen, darf zur Veranschau-
  nehmer                                                       lichung die unten angefügte Tabelle mit den Gehalts-
  08. – 10. Oktober 2018 in Bad Hofgastein – 26 Teil-          abschlüssen von 2012-2021 herangezogen werden.
  nehmer                                                       In dieser sind auch die Gehaltsabschlüsse während
  25. + 26. April 2019 in Hintersee – 26 Teilnehmer            der abgelaufenen Funktionsperiode 2016 – 2021
  07. – 09. Oktober 2019 in Bad Hofgastein – 26 Teil-          ausgewiesen. Vor allem im Hinblick auf die jeweils
  nehmer                                                       maßgebliche Inflation und vor allem bei Abschluss
                                                               2021 besonders schwierigen, der COVID-19 Pande-
  Bei diesen Seminaren wurden die unterschiedlichs-            mie geschuldeten, Rahmenbedingungen kann man
  ten Themen vorgetragen und bearbeitet. Interessante          mit der Gehaltsentwicklung durchaus zufrieden sein.
  Seminarprogramme sind uns ein Anliegen - unsere
  Seminare sind eine wichtige Grundlage für die tägliche
  Arbeit unserer Funktionär*innen!
  Ein Querschnitt aus den Programmen:
  Vermögensverteilung, Herausforderung „Neue Arbeit“
  Perspektiven, Datenschutz im Kontext öffentlicher Ver-
  waltung, Mitgliederentwicklung – Maßnahmen zur Opti-
  mierung, Wirtschaftspolitik für Arbeitnehmer, Die Robert
  Jungk-Bibliothek – Salzburgs Wissensportal/Salzburger
  Lebenswelten, Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst –
  Eine Basis für demokratische Entwicklungen im Öffent-
  lichen Dienst, Werbekampagne/ansprechende Aktionen
  bzw. Werbemittel und effektives Auftreten, Vorrückungs-
  stichtag neu – Diskriminierungsfreies Besoldungssystem,
  div. Workshops, allgemeine Funktionärsschulungen etc.        Dienstrechtsnovellen
  Gesamtwahlbetrachtung der FSG im Berichtszeit-               Im Folgenden darf über erreichte Gesetzesände-
  raum                                                         rungen im Zuge der Dienstrechtsnovellen in den
                                                               Jahren 2016 bis 2020 berichten. Man hat sich da-
  Bei den im Berichtszeitraum abgehaltenen Wahlen              bei auf die zusammengefassten Textierungen der
  konnte die FSG gemessen nach Stimmen in den Lan-             Dienstrechtsabteilung der GÖD gestützt und nicht die
  desleitungen einen Prozentanteil von ganz knapp dreißig      Textierungen der Bundesgesetzblätter verwendet, da
  Prozent (29,83) erreichen. Nach Mandaten gerechnet,          so eine bessere Verständlichkeit der Veränderungen
  wurden von den Gesamtmandaten (186) in den Landes-           gegeben ist.
  leitungen 62 Mandate errungen. Das sind 33,3 Prozent.
  Von der Gesamtanzahl der 22 Mandate im Landesvor-
  stand können in der kommenden Periode 7 von der FSG          Dienstrechtsnovelle 2016
  besetzt werden.
                                                               Verwendungsbezeichnungen für Vertragsbedienste-
  Erfreuliche Wahlergebnisse der FSG aus den Lan-              te erreicht
  desleitungen:                                                Zusätzlich zu den derzeit schon vorgesehenen Ver-
                                                               wendungsbezeichnungen für Vertragsbedienstete
  LL 05 Finanz +0,5%                                           können diese nunmehr die in § 67a VBG normierten
  LL 09 Landesanstalten und Betriebe +3,1%                     Verwendungsbezeichnungen führen, welche den
  LL 11 Höhere Schule +4,2%                                    für Beamtinnen und Beamte geltenden Amtstiteln
  LL 12 Berufschullehrer +0,5%                                 entsprechen. Damit konnte eine Gleichbehandlung
  LL 13 Universität Wissenschaftl. Pers. Mitgliederwahl +20%   durchgesetzt werden.
  LL 14 Berufsbezogenen Höher Schule +3,7%                     Ausweitung der Bemessungsgrundlage für die Ur-
  LL 19 Justizwache +4,1%                                      laubsersatzleistung durchgesetzt §13e Abs. 5 und 9
  LL 24 Öffentlicher Baudienst +2,5%                           GehG, § 28b Abs. 2, 4, 5und 8 VBG:
                                                               Die Bemessungsgrundlage für die Urlaubsersatz-
                                                               leistung wird dahingehend erweitert, dass nunmehr
                                                               auch die aliquote Sonderzahlung, der Kinderzu-
8 8
schuss sowie die pauschalierten Nebengebühren            dem Dienststand bestehen, wenn eine Dienstver-
und jene Vergütungen bei der Bemessungsgrundla-          hinderung teilweise oder zur Gänze durch Krank-
ge berücksichtigt werden, die auch während eines         heit, Unfall oder Gebrechen innerhalb von 12 Wo-
entsprechenden Erholungsurlaubes gebührt hätten.         chen vor dem Ruhestandsantritt vorgelegen hat.
Urlaubsersatzleistungen, die vor Kundmachung der         Bei Urlaubsersatzleistungen, über welche vor dem
Dienstrechts-Novelle 2016 bemessen wurden, wer-          01.01.2017 negativ entschieden wurde, kann nach-
den nicht amtswegig, sondern auf Antrag neu bemes-       träglich ein Antrag auf Gewährung der Urlaubser-
sen.                                                     satzleistung gestellt werden.
Anerkennung von akuten psychischen Belastungsre-
aktionen als Dienstunfall § 15 Abs. 5 und 5a GehG:       Dienstrechtsnovelle 2017
Zeiträume einer Dienstverhinderung aufgrund einer
akuten psychischen Belastungsreaktion im Zusam-          Anhebung der Nachtzeitgutschrift
menhang mit einem außergewöhnlichen Ereignis im          für BeamtInnen des Exekutivdienstes, die in einem
Zuge der Dienstausübung führen zu keinem Ruhen           Kalenderjahr mindestens 15 Nachtdienste geleistet
der pauschalierten Nebengebühren. Zur Prüfung des        haben, gebührt derzeit für jeden geleisteten Nacht-
Gesundheitszustandes ist eine von der Dienstbehör-       dienst ein Zeitguthaben im Ausmaß von einer Stunde.
de angeordnete ärztliche Untersuchung vorgesehen.        Dieses Zeitguthaben kann längstens bis zum Ablauf
Verlängerung der „Opting-out“-Regelung erreicht §§       von sechs Monaten nach dem Entstehen des An-
30, 74, 91 Abs. 4a u. 4b GehG, § 73 Abs. 3a u. 3b        spruches verbraucht werden. Die BeamtInnen kön-
VBG:                                                     nen sich die Zeitgutschrift pro Nachtdienst auch mit
Die „Opting-Out“-Regelung wird bis 31.12.2017 ver-       4,918 Promille des Referenzbetrages gemäß § 3 Abs.
längert. Bis 31.März 2017 kann durch eine schriftliche   4 GehG abgelten lassen. Ab 1. Jänner 2018 wird die
Erklärung die Anwendbarkeit des Abs. 4 (Funktions-       Zeitgutschrift auf 1,5 Stunden, der Verbrauchszeit-
zulage mit Mehrleistungsanteil von 30,89 %) aus-         raum auf neun Monate und die Abgeltung auf 7,377
geschlossen werden. Dadurch können Mehrdienst-           Promille erhöht.
leistungen im Ausmaß bis zu 40 Stunden einzeln           Opting-Out-Regelung
abgegolten werden.                                       Die Opting-Out-Regelung für Bedienstete, die ei-
Reparaturbestimmungen zur europarechtlich gebo-          ne Funktionszulage beziehen, mit denen sämtliche
tenen Besoldungsänderung § 169d Abs. 1a GehG             Mehrleistungen als abgegolten gelten, wird wiederum
und § 94a Abs. 1 VBG, § 169e Abs. 6a GehG: Ent-          um ein Jahr verlängert.
sprechende Wahrungsbestimmungen stellen sicher,
dass es aufgrund der Bundesbesoldungsreform 2015         Dienstrechtsnovelle 2018
keine Verluste in der Lebensverdienstsumme gibt.
So konnte von der GÖD erreicht werden, dass bei          Verbesserung für Vertragsbedienstete mit befri-
jüngst noch mit einem Vorrückungsstichtag ausge-         stetem Dienstverhältnis
statteten und in ein Dienstverhältnis übernommenen       Derzeit darf die gesamte Dienstzeit der mit Ver-
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern die Vorrü-           tragsbediensteten zu Vertretungszwecken aufein-
ckungsperspektive gewahrt bleibt (§§ 169d Abs. 1a        anderfolgend eingegangenen befristeten Dienstver-
GehG, 94a Abs. 1 VBG). Bei Betrauungen mit einer         hältnisse fünf Jahre nicht überschreiten. Im Falle
höherwertigen Verwendungsgruppe konnte erreicht          der Überschreitung gilt das zuletzt eingegangene
werden, dass auch eine Wahrungszulage der höher-         Dienstverhältnis ab diesem Zeitpunkt als unbefri-
wertigen Verwendungsgruppe in die Berechnung der         stetes Dienstverhältnis. Mit 1. Jänner 2019 wird das
Dienst-bzw. Ergänzungszulage einbezogen wird.            Wort „aufeinanderfolgend“ gestrichen und klarge-
Audiovisuelle Vernehmung im Disziplinarverfahren (§      stellt, dass die Höchstdauer von fünf Jahren auch
125b Abs. 2 BDG):                                        als Summe mehrerer voneinander zeitlich getrennter
Im Disziplinarverfahren besteht nunmehr für alle –       Dienstverhältnisse gilt. Das ist ein großer gewerk-
nicht nur minderjährige –ZeugInnen die Möglichkeit       schaftlicher Erfolg, der in der Praxis v. a. eine mas-
einer räumlich getrennten audiovisuellen Verneh-         sive Benachteiligung von Frauen beendet. Wenn es
mung, wenn es in deren Interesse gelegen ist (z. B.      derzeit zwischen den befristeten Dienstverhältnissen
bei sexueller Belästigung oder Bedrohung durch die/      zu Unterbrechungen kommt, etwa zur Kindererzie-
den Beschuldigte/n).                                     hung, beginnt die Fünf-Jahres-Frist mit dem nachfol-
Zuweisung auch von gleich hoch bewerteten Arbeits-       genden befristeten Dienstverhältnis von Neuem zu
plätzen ohne Ausschreibung im Bereich der allgemei-      laufen. Bedienstete können dadurch für einen sehr
nen Verwaltung bzw. im militärischen Bereich (§ 141a     langen Zeitraum in befristeten Dienstverhältnissen
Abs. 7, § 152c Abs. 7 BDG):                              gehalten werden.
Nach der bisher geltenden Rechtslage konnten             Wiedereingliederungsteilzeit für Vertragsbedienstete
Dienstnehmer*innen im Bereich der allgemeinen            Ab 1. August 2018 wurde die Wiedereingliederungs-
Verwaltung bzw. militärischen Bereich nur ein nied-      teilzeit für Vertragsbedienstete und Landes-Vertrags-
riger bewerteter Arbeitsplatz ohne Ausschreibung         bedienstete ermöglicht, zunächst befristet bis 31. De-
zugewiesen werden. Um eine Beschleunigung der            zember 2019, da 2019 eine Evaluierung sämtlicher
Verwaltungsvorgänge und eine entsprechende Ak-           bundesgesetzlicher Regelungen zur Wiedereinglie-
zeptanz der betroffenen Bediensteten zu erreichen,       derungsteilzeit durchgeführt wird. Die Ergebnisse die-
ist es nunmehr möglich, auch gleich hoch bewertete       ser Evaluierung sollen in weiteren gesetzgebenden
Arbeitsplätze ohne Ausschreibung zuzuweisen.             Maßnahmen berücksichtigt werden. Voraussetzung
Verbesserungen der Bestimmungen über die Ur-             ist das Vorliegen einer mindestens sechswöchigen
laubsersatzleistung (§ 13e GehG):                        ununterbrochenen Dienstverhinderung wegen eines
Nunmehr kann Anspruch auf Urlaubsersatzleistung          Unfalls oder einer Krankheit. Die Wiedereingliede-
unabhängig vom Grund für das Ausscheiden aus             rungsteilzeit kann nicht nur im direkten Anschluss
                                                                                                          9 9
an den mindestens sechswöchigen Krankenstand,            steigenden Zeitraum zu gewähren. Die Maßnahme
   sondern auch zu einem späteren Zeitpunkt (späte-         ist auf Antrag zu verlängern, wobei die Gesamtdau-
   stens einen Monat nach dem Ende der Dienstverhin-        er neun Monate nicht überschreiten darf. Mit dem
   derung) angetreten werden. Die Herabsetzung muss         der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden
   aber im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang         Tag wird es ermöglicht, dass, wenn die Höchstdauer
   mit dem mindestens sechswöchigen Krankenstand            bereits ausgeschöpft ist, die Verlängerung der Maß-
   stehen. GÖD-Info zur Dienstrechtsnovelle 2018, 5.        nahme höchstens zweimal in der Dauer von jeweils
   Juli 2018 Die Wiedereingliederungsteilzeit kann für      höchstens neun Monaten verlangt werden kann,
   die Dauer von mindestens einem Monat bis zu sechs        wenn diese anlässlich einer weiteren medizinisch
   Monaten vereinbart werden. Sofern die arbeitsmedi-       notwendigen Therapie für das schwersterkrankte
   zinische Zweckmäßigkeit der Wiedereingliederungs-        Kind erfolgen soll.
   teilzeit gegeben ist, kann einmalig eine Verlänge-
   rung der Wiedereingliederungsteilzeit für die Dauer      Nachschärfungen in Hinblick auf die Besoldungs-
   von mindestens einem Monat bis zu drei Monaten           reform 2015
   vereinbart werden. Die geleistete regelmäßige Wo-        Textlich werden die Bestimmungen zum Vorbildungs-
   chendienstzeit muss –bezogen auf die Gesamtdauer         ausgleich völlig neu gefasst. Inhaltlich sollte sich
   der Wiedereingliederungsteilzeit –im Durchschnitt        dabei nichts ändern –außer der Korrektur einiger
   50 % bis 75 % des bisherigen Umfangs betragen.           unerwünschter Effekte. Auf „Altfälle“ werden die Re-
   Möglich ist es daher, die Wiedereingliederungsteil-      gelungen in der neu formulierten Fassung nur auf
   zeit zunächst im Ausmaß von weniger als 50 % zu          Antrag der Bediensteten angewandt.
   beginnen und danach zu steigern. Die regelmäßige
   Wochendienstzeit darf während der Wiedereingliede-       Besoldungsdienstalter im Sinne der Jubiläums-
   rungsteilzeit allerdings zu keinem Zeitpunkt 30 % der    zuwendung
   Vollbeschäftigung unterschreiten. Der Dienstgeber        Die Gewährung einer Jubiläumszuwendung setzt
   hat das dem vereinbarten Beschäftigungsausmaß            nach der derzeitigen Rechtslage unter anderem das
   entsprechende anteilige Monatsentgelt zu bezahlen.       Erreichen eines bestimmten Besoldungsdienstalters
   Wird ein Wiedereingliederungsplan vereinbart, wo-        voraus. Ein Vorbildungsausgleich vermindert das
   nach das Beschäftigungsausmaß zunächst um mehr           Besoldungsdienstalter. Da für die Gewährung einer
   als 50 % reduziert wird, so gebührt das Monatsent-       Jubiläumszuwendung (wie bereits vor Inkrafttreten
   gelt entsprechend dem während der Wiedereinglie-         der Bundesbesoldungsreform 2015) die tatsächliche
   derungsteilzeit vereinbarungsgemäß durchschnitt-         Dienstzeit aber jedenfalls berücksichtigt werden soll,
   lich geleisteten Beschäftigungsausmaß. Für die           wird normiert, dass ein allenfalls in Abzug gebrachter
   Dauer der Wiedereingliederungsteilzeit gebührt ne-       Vorbildungsausgleich in Bezug auf das für die Jubilä-
   ben dem aus der Teilzeitbeschäftigung zustehenden        umszuwendung erforderliche Besoldungsdienstalter
   Entgelt ein Wiedereingliederungsgeld. Dieses ist von     außer Betracht zu bleiben hat, soweit Zeiten im Öf-
   Dienstnehmer*innen beim zuständigen Krankenver-          fentlichen Dienst davon erfasst wurden.
   sicherungsträger zu beantragen, der auch die Aus-
   zahlung für jeweils 28 Tage im Nachhinein durchführt.    Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten
   Das Wiedereingliederungsgeld errechnet sich aus          für die Inanspruchnahme der „Korridorpension“
   dem erhöhten Krankengeld, welches entsprechend           BeamtInnen können eine „Korridorpension“ in An-
   der Herabsetzung der Normalarbeitszeit zu aliquotie-     spruch nehmen, wenn sie zwei Bedingungen erfül-
   ren ist. Wird beispielsweise eine Arbeitszeitreduktion   len: Sie müssen mindestens 62 Jahre alt sein und
   um 50 % vereinbart, so gebührt die Leistung in der       über eine ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von
   Höhe von 50 % des erhöhten Krankengeldes.                mindestens 40 Jahren verfügen. Letzteres wird von
                                                            Müttern oft nicht erreicht, da Kindererziehungszeiten
                                                            nur in bestimmten Fällen (z. B. bei einer Karenz nach
   Bessere Absicherung für öffentlich Bedienstete           dem Mutterschutzgesetz –MSchG) zur ruhegenuss-
                                                            fähigen Gesamtdienstzeit zählen. Zeiten sogenann-
   Mit 1. Juli 2018 wurden die Bestimmungen des Wa-         ter „Anschlusskarenzurlaube“ zählen hingegen nicht
   chebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes (in überar-       dazu. Um diese Härte abzumildern, wird die erforder-
   beiteter und verbesserter Form) ins Gehaltsgesetz        liche ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit um Zeiten
   übernommen und für alle Bundesbediensteten gültig.       der Kindererziehung, die nicht ruhegenussfähig sind,
   Zugleich wird die bisherige Rechtskonstruktion als       verringert –jedoch um höchstens sechs Monate pro
   privatrechtliche Auslobung durch einen gesetzlichen      Kind. Sich überlagernde Zeiten der Kindererziehung
   Anspruch auf Hilfeleistung ersetzt. Außerdem werden      zählen für jedes Kind gesondert. Kindererziehungs-
   die Bestimmungen in Zukunft auch Präsenz-und Zi-         zeit ist die Zeit der tatsächlichen und überwiegenden
   vildienstleistende umfassen.                             Erziehung eines Kindes (Wahlkindes, Pflegekindes)
                                                            im Inland im Zeitraum bis zum 4. Geburtstag des Kin-
   Verlängerung der Familienhospizfreistellung              des (bei Mehrlingsgeburten bis zum 5. Geburtstag).
   Für die Betreuung von im gemeinsamen Haushalt            Die Kindererziehungszeit für das erste Kind von März
   lebenden schwerster-krankten Kindern ist auf An-         1991 bis Februar 1995 beträgt 48 Monate. Davon
   trag zunächst eine Dienstplanerleichterung (z. B.        zählen bereits 36 Monate zur ruhegenussfähigen
   Diensttausch, Einarbeitung), eine Herabsetzung der       Gesamtdienstzeit, nämlich die Zeiten im Beschäfti-
   regelmäßigen Wochen-dienstzeit im beantragten            gungsverbot und in Karenz nach dem MSchG von
   prozentuellen Ausmaß unter anteiliger Kürzung der        März 1991 bis Februar 1993 und von November 1994
   Bezüge oder eine gänzliche Dienstfreistellung gegen      bis Februar 1995 sowie die Dienstzeit nach Wieder-
   Entfall der Bezüge für einen fünf Monate nicht über-     antritt des Dienstes von März 1994 bis Oktober 1994.
10 10
Für das erste Kind verringert sich die für den Antritt    le Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger
der Korridorpension erforderliche ruhegenussfähige        Hinsicht besoldungsrechtlich als abgegolten gelten.
Gesamtdienstzeit um das Höchstausmaß von 6 Mo-            Dasselbe gilt für BezieherInnen eines Fixbezugs.
naten. Die Kindererziehungszeit für die Zwillinge von     Derzeit lassen es die Regelungen zweifelhaft er-
November 1994 bis Oktober 1999 beträgt 60 Mo-             scheinen, inwiefern diesen Bedienstetengruppen die
nate. Davon zählen bereits 50 Monate zur ruhege-          Möglichkeit der Inanspruchnahme von Guthaben aus
nussfähigen Gesamtdienstzeit, nämlich die Zeiten          der gleitenden Dienstzeit offensteht. Nun wird dafür
im Beschäftigungsverbot und in Karenz nach dem            eine einheitliche Rechtsgrundlage geschaffen. Für
MSchG von November 1994 bis Oktober 1996 und              diese Bediensteten ist die Übertragung von Zeitgut-
die Dienstzeit nach Wiederantritt des Dienstes von        haben aus der gleitenden Dienstzeit des betreffenden
September 1997 bis Oktober 1999). Für die Zwillinge       Kalendermonats in den Folgemonat nur in dem Aus-
verringert sich die für den Antritt der Korridorpension   maß zulässig, als das im betreffenden Kalendermo-
erforderliche ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit um        nat aufgebaute Guthaben aus der gleitenden Dienst-
10 Monate. Insgesamt verringert sich die erforder-        zeit bei Bezug einer Zulage 11 Stunden, bei Bezug
liche ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit in diesem         eines Fixgehalts 18 Stunden übersteigt. Wird also
Fall um 16 Monate. Für die Inanspruchnahme der            durch einen Bezieher oder eine Bezieherin einer Zu-
Korridorpension ab Vollendung des 62. Lebensjahres        lage mit Mehrleistungsanteil ein Guthaben von 15
reicht daher dieser Kollegin eine ruhegenussfähige        Stunden in einem Monat aufgebaut, werden hiervon
Gesamtdienstzeit von 38 Jahren und 8 Monaten.             4 Stunden in den Folgemonat übertragen. Wird le-
                                                          diglich ein Guthaben von 5 Stunden aufgebaut, wer-
Geldaushilfen (Ersatz für Schmerzensgeld) gem.            den keine Stunden in den Folgemonat übertragen.
§ 83 c GehG (Aufhebung der Betragsbeschrän-               Es erfolgt jedoch auch kein Abzug der Differenz zwi-
kung)                                                     schen 5 und 11 Stunden vom Gleitzeitguthaben des
Der Bund erbringt eine einmalige Geldleistung an          Folgemonats. Für Bedienstete, deren regelmäßige
die Hinterbliebenen in der Höhe des 45-fachen Re-         Wochendienstzeit herabgesetzt ist oder die teilweise
ferenzbetrages gemäߧ3 Abs.4. Bevorschusste Be-           vom Dienst freigestellt sind, ändert sich die Grenze
stattungskosten sind von der Höhe der einmaligen          für die Übertragbarkeit von Zeitguthaben aus der glei-
Geldleistung in Abzug zu bringen. Der Bund hat die        tenden Dienstzeit in den Folgemonat entsprechend.
besondere Hilfeleistung an Beamtinnen und Beam-
te oder Hinterbliebene auch zu erbringen, wenn die        Wiedereingliederungsteilzeit für Beamt*innen
Beamtin oder der Beamte einen Dienst-oder Arbeits-        Nachdem in der letzten Dienstrechts-Novelle die
unfall im Zuge einer Ausbildung erleidet, der sie oder    Wiedereingliederungsteilzeit für Vertragsbedienstete
er sich im Hinblick auf die Notwendigkeit unterzieht,     eingeführt wurde, wird nun für BeamtInnen die Mög-
im Rahmen seines Dienstes Gefahr aufzusuchen              lichkeit geschaffen, nach einer mindestens sechs-
oder im Gefahrenbereich zu verbleiben. Als beson-         wöchigen ununterbrochenen Dienstverhinderung
dere Hilfeleistung im Sinne des§23aist die Übernah-       wegen Unfalls oder Krankheit eine Herabsetzung
me von Bestattungskosten durch den Bund vorge-            der regelmäßigen Wochendienstzeit auf die Hälfte
sehen, die von dritten Personen für die Errichtung        des für eine Vollbeschäftigung vorgesehenen Aus-
eines einfachen und würdigen Grabmals getragen            maßes (Wiedereingliederungsteilzeit) in Anspruch zu
wurden. Dritte Personen im Sinne des Abs.1 sind           nehmen. Um die Wiedereingliederungsteilzeit auch
Personen, die für die Aufwendungen im Zuge einer          für beamtete Lehrpersonen zu ermöglichen, wird bei
Bestattung aufkommen und die keine Hinterbliebe-          diesen auf eine Bandbreite der Herabsetzung zwi-
nen gemäߧ23c Abs.2 sind.                                 schen 45 % und 55 % der Lehrverpflichtung bzw. der
Der Bund hat die Bestattungskosten gegen Vorlage          Jahresnorm abgestellt. Die Wiedereingliederungsteil-
einer saldierten Rechnung bis zur Höhe des zwei-          zeit kann für die Dauer von mindestens einem Monat
fachen Referenzbetragesgemäߧ3 Abs.4zu erstat-            bis zu sechs Monaten vereinbart werden. Sofern die
ten. Kommen mehrere dritte Personen in Betracht,          medizinische Zweckmäßigkeit der Wiedereingliede-
ist die einmalige Geldleistung zur ungeteilten Hand       rungsteilzeit gegeben ist, kann einmalig eine Verlän-
zu zahlen. Neu ist, dass die Geldleistung durch die       gerung für die Dauer von mindestens einem Monat
Anbindung an den Referenzbetrag mit einer Gehalts-        bis zu drei Monaten erfolgen. Die Wiedereingliede-
erhöhung steigt und der gesamte öffentliche Dienst        rungsteilzeit kann nicht nur im direkten Anschluss
von der neuen Regelung erfasst ist.                       an den mindestens sechswöchigen Krankenstand,
                                                          sondern spätestens einen Monat nach dem Ende der
Telearbeit                                                Dienstverhinderung angetreten werden. Vorausset-
Die Regelungen betreffend Telearbeit werden um die        zung für die Gewährung der Wiedereingliederungs-
anlassfallbezogene, nicht regelmäßige Verrichtung         teilzeit sowie einer allfälligen Verlängerung der Wie-
von dienstlichen Arbeiten außerhalb der Dienststelle      dereingliederungsteilzeit ist, dass sich die Person auf
mit Zustimmung der Betroffenen ergänzt.                   Anordnung der Dienstbehörde einer ärztlichen Unter-
                                                          suchung unterzieht, um der Dienstbehörde die Fest-
Übertragung von Gleitzeitguthaben                         stellung der Dienstfähigkeit und der medizinischen
Bisher konnte Zeitguthaben bei Gleitzeit nur in den       Zweckmäßigkeit der Wiedereingliederungsteilzeit zu
Folgemonat übertragen werden. Nunmehr kann im             ermöglichen. Im Regelfall wird der Vertrauensarzt der
Gleitzeitplan ein größerer Zeitraum (bis maximal ein      Dienstbehörde (Allgemeinmediziner) heranzuziehen
Jahr) vorgesehen werden.                                  sein. Personen, die die Wiedereingliederungsteil-
                                                          zeit in Anspruch nehmen, gelten dienstrechtlich als
All-in-und Fixbezüge                                      dienstfähig (beispielsweise können sie also auch
Bestimmte Zulagen beinhalten Anteile, durch die al-       Erholungsurlaub konsumieren). BeamtInnen kann
                                                                                                         11 11
eine vorzeitige Rückkehr zur ursprünglichen regel-         Abgeltungsmöglichkeit für vorübergehende hö-
   mäßigen Wochendienstzeit gewährt werden, wenn              herwertig verwendete Vertragsbedienstete
   die medizinische Zweckmäßigkeit der Wiedereinglie-         Im Gegensatz zum Besoldungsrecht für Beamt*innen
   derungsteilzeit nicht mehr gegeben ist.                    enthält das Vertragsbedienstetengesetz (VBG) kei-
   26Die Vereinbarung der Wiedereingliederungsteilzeit        ne Regelungen über die Abgeltung von vorüberge-
   bedarf der Mitwirkung des zuständigen Personalver-         henden höherwertigen Verwendungen. Nunmehr wird
   tretungsorgans (§ 9 Abs. 1PVG). Während der Wie-           gesetzlich der Anspruch auf ein höheres Monatsent-
   dereingliederungsteilzeit erhalten BeamtInnen jenen        gelt einschließlich der höheren Funktionszulage bzw.
   Bezug, der ihnen während des Krankenstandes zu-            des höheren fixen Monatsentgelts festgeschrieben,
   stehen würde, mindestens jedoch den, der dem tat-          wenn die vorübergehende Verwendung einen Zeit-
   sächlichen Beschäftigungsausmaß entspricht.                raum von sechs Monaten überschreitet. Ist das der
                                                              Fall, steht das höhere Monatsentgelt und gegebenen-
   Karenzurlaub vor dem Ruhestand                             falls die höhere Funktionszulage bzw. das höhere fixe
   Derzeit endet ein Karenzurlaub von Beamt*innen             Monatsentgelt ab Beginn der Höherverwendung zu.
   spätestens mit Ablauf des Jahres, in dem sie ihr 64.       Entsprechend der herrschenden Einstufungsjudika-
   Lebensjahr vollenden. Diese Regelung wird ersatzlos        tur kommt es für den Anspruch auf das Monatsentgelt
   gestrichen.                                                nicht darauf an, ob Vertragsbedienstete die im Beam-
                                                              tendienstrechtsgesetz genannten Ausbildungserfor-
   Abrechnung der Pflegefreistellung                          dernisse für die entsprechende Verwendungsgrup-
   Der Verbrauch der Pflegefreistellung war ursprüng-         pen des Allgemeinen Verwaltungsdienstes erfüllen.
   lich tageweise vorgesehen. Um die Regelung praxis-         Üben sie die auf dem höherwertigen Arbeitsplatz ge-
   näher zu machen und an die Bedürfnisse der Bedien-         forderten Tätigkeiten über den geforderten Zeitraum
   steten anzupassen, wurden der halbtageweise und            hinweg tatsächlich im vollen Umfang aus, steht das
   schließlich der stundenweise Verbrauch bzw. im Falle       Monatsentgelt der höheren Entlohnungsgruppe zu.
   von Restansprüchen der Verbrauch in Stundenbruch-          Bei der Ermittlung der Entlohnungsstufe ist jedoch ein
   teilen ermöglicht. Mittlerweile entstehen jedoch in der    allfälliger Vorbildungsaus-gleich zu berücksichtigen.
   Vollziehung bei automatischer Zeiterfassung (Zeitter-      Ebenso gebührt die für den höherwertigen Arbeits-
   minals) Probleme, die gesetzlichen Vorgaben korrekt        platz vorgesehene Funktionszulage anstelle der für
   zu erfüllen, da in diesem System minutengenau ab-          den bisherigen Arbeitsplatz zustehenden. Wenn für
   gerechnet wird. Daher wird nun von einer genauen           den höherwertigen Arbeitsplatz ein fixes Monatsent-
   gesetzlichen Regelung, in welcher „Zeiteinheit“ die        gelt vorgesehen ist, wird dieses ausbezahlt. Eigene
   Pflegefreistellung zu verbrauchen ist, abgesehen. Die      Regelungen gelten, wenn sich Vertragsbedienstete
   bisherigen Abrechnungsmodalitäten in den Ressorts          noch in der Ausbildungsphase befinden. Allerdings
   können beibehalten werden, sofern die Zeiterfassung        sollten diese Personen ohnehin nur ausnahmsweise
   diesbezüglich unproblematisch ist. Für LehrerInnen         zu höherwertigen Vertretungstätigkeiten herangezo-
   bleiben die bisher geltenden Regelungen aufrecht.          gen werden.

   Abfertigung für „Antragsbeamt*innen“                       Dienstrechtsnovelle 2019
   „Antragsbeamt*innen“ sind Personen, die dienst-
   rechtlich als Beamt*innen, besoldungs-und sozial-          EuGH-Entscheidungen vom 8.5.2019 betr. Besol-
   versicherungsrechtlich hingegen als Vertragsbedien-        dungsreform 2015
   stete gelten. Nun wird gesetzlich klargestellt, dass       Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in der
   diesen Personen auch eine Abfertigung zusteht, was         Vergangenheit (Fall Hütter, 18.6.2009) die Nicht-
   höchstgerichtlich bereits entschieden ist. Da diese ge-    Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Ge-
   setzliche Klarstellung in einigen Fällen deutlich nach     burtstag als altersdiskriminierend verurteilt. In Folge
   der Verjährungsfrist erfolgt, ist eine bis ins Jahr 1999   entschied der EuGH (Fall Schmitzer, 14.11.2014),
   (Seit diesem Zeitpunkt gibt es „Antragsbeamt*innen“.)      dass auch der erfolgte Reparaturversuch die Alters-
   bzw. 2003 (Abfertigung neu) zurückreichende nach-          diskriminierung nicht beseitigt hat. Es wurden zwar
   trägliche Auszahlung der Abfertigung bzw. Nachzah-         Vordienstzeiten vor Vollendung des 18. Lebensjahres
   lung in die 27Mitarbeitervorsorgekasse geboten. Es         berücksichtigt, die Auswirkung jedoch durch die Ver-
   erfolgt eine entsprechend rückwirkende Gesetzesän-         längerung des ersten
   derung.
                                                              Vorrückungszeitraums von zwei auf fünf Jahre weitest-
   Opting-out ins Dauerrecht                                  gehend neutralisiert. Durch die mit 12. Februar 2015 in
   Die Opting-out-Regelung für Bedienstete, die eine          Kraft getretene „Bundesbesoldungsreform 2015“ sollte
   Funktionszulage beziehen, mit der sämtliche Mehr-          die erforderlich gewordene Anpassung ans Unionsrecht
   leistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht        bewirkt werden. Ein Kernstück dieser Reform ist die
   als abgegolten gelten, wird ins Dauerrecht übernom-        Überleitung bestehender Dienstverhältnisse auf Basis
   men. Das Opting-out kann frühestens in dem Monat,          einer pauschalen Festsetzung des Besoldungsdienst-
   in dem die Erklärung abgegeben wird, wirksam wer-          alters. Für diese pauschale Festsetzung war das volle
   den und gilt für zwölf Monate. Die 40-Stunden-Ober-        Gehalt maßgebend, das im Februar 2015 bezogen wurde
   grenze für die Anordnung von Mehrdienstleistungen          („Überleitungsbetrag“).
   bzw. für die Pauschalierung von Überstunden bleibt         Die Entscheidungen des EuGH in diesem Zusammen-
   aufrecht. Darüberhinausgehende Diensterbringung            hang enthielten folgende zentrale Punkte:
   ist nicht als Leistung von Überstunden abzugelten,
   sondern ausschließlich 1:1 in Freizeit auszugleichen.      •   Eine nationale Regelung, mit welcher ein altersdiskri-

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minierendes Besoldungssystem durch ein neues Be-            getreten oder in Pension gegangen sind. Personen,
    soldungssystem ersetzt wird und sich die Einstufung         bei denen Zeiten im öffentlichen Interesse bzw. be-
    der Übergeleiteten im neuen System nach dem im              rufseinschlägige Zeiten nur deshalb nicht als Vor-
    alten (altersdiskriminierenden) System berechneten          dienstzeiten angerechnet wurden, weil sie die jeweils
    Gehalt richtet, setzt die Diskriminierung fort und ist      geltenden Höchstgrenzen überstiegen, können eben-
    daher europarechtswidrig.                                   falls einen Antrag auf Berücksichtigung dieser Zeiten
                                                                stellen. Personen, die nach der Besoldungsreform
•   Solange es kein europarechtskonformes System                2015 in den Bundesdienst aufgenommen und deren
    gibt, sind den Dienstnehmer*innen, die vom frühe-           Präsenz-bzw. Zivildienstzeiten in geringerem als dem
    ren System diskriminiert wurden, hinsichtlich der vor       tatsächlich geleisteten Ausmaß als Vordienstzeiten
    dem 18. Lebensjahr zurückgelegten Vordienstzeiten           berücksichtigt wurden, bekommen die über das an-
    sowie hinsichtlich der Vorrückung dieselben Vorteile        gerechnete Ausmaß hinausgehenden Zeiten auf An-
    zu gewähren wie den durch das alte System begün-            trag rückwirkend angerechnet.
    stigten Personen.
•                                                            Dienstrechtsnovelle 2020
•   Es ist europarechtlich nicht zulässig, die Anrechnung
    von berufseinschlägigen Zeiten als Vordienstzeiten       Telearbeit
    mit zehn Jahren zu beschränken, wenn Zeiten eines        Zukünftig kann bei Vorliegen eines entsprechenden
    Dienstverhältnisses zu einer Gebietskörperschaft un-     Anlassfalles Telearbeit auch regelmäßig (also auch
    begrenzt als Vordienst-zeiten berücksichtigt werden.     für einen längeren Zeitraum) tageweise angeordnet
    Der Dienstgeber wird sehr schnell eine neue, dis-        werden. Die anderen Voraussetzungen, wie insbe-
    kriminierungsfreie Rechtslage schaffen wollen, um        sondere die Vereinbarkeit mit dienstlichen und son-
    Europarechtskonformität zu gewährleisten.                stigen öffentlichen Interessen sowie die Herstellung
                                                             des Einvernehmens mit der oder dem Bediensteten,
Die GÖD forderte daher:                                      müssen selbstverständlich weiterhin gegeben sein.

•   Umgehende Aufnahme sozialpartnerschaftlicher Ver-        Frühkarenzurlaub
    handlungen                                               Der Familienzeitbonus kann bis zu 31 Tage bezogen
                                                             werden. Der Frühkarenzurlaub im öffentlichen Dienst
•   Durch das alte System diskriminierte KollegInnen         kann bisher allerdings nur maximal 28 Tage in An-
    müssen entschädigt werden.                               spruch genommen werden. Ab 1. Jänner 2021 wird
                                                             die Maximaldauer auf 31 Tage verlängert.
•   Eine Neuregelung darf für niemanden zu Verlusten in
    der Lebensverdienstsumme führen.                         Pflegefreistellung
                                                             Die zweite Woche Pflegefreistellung für erkrankte
Text GÖD-Info vom 3.6.2019: Besoldungsreform 2019            behinderte Kinder, für die erhöhte Familienbeihilfe
Soeben wurde im Nationalrat die 2. Dienstrechts-Novelle      gewährt wird, wird ab 1. Jänner 2021 unabhängig
2019 mit überwältigender Mehrheit beschlossen. In de-        vom Alter des Kindes zustehen. Außerdem erfolgt
ren Rahmen erfolgt eine durch die EuGH-Urteile vom 8.        eine allgemeine Klarstellung, dass eine (durchge-
Mai 2019 notwendige Reparatur des Besoldungssystems          hende) Pflegefreistellung von zwei Wochen erfor-
im Bundesdienst. In schwierigen, aber konstruktiven Ge-      derlich und damit möglich sein kann. An den übrigen
sprächen und Verhandlungen, die bereits am Tag der Ur-       Voraussetzungen für die Pflegefreistellung ändert
teilsverkündung begonnen haben, konnte die GÖD ihre          sich dadurch nichts.
Forderungen durchsetzen.
Die durch das alte System diskriminierten KollegInnen        Bezugskürzung bei Suspendierung
werden entschädigt, und niemand erleidet durch die Be-       Derzeit hat jede Suspendierung, auch eine vor-
soldungsreform 2019 Verluste in der Lebensverdienst-         läufige, die Kürzung des Monatsbezuges auf zwei
summe.                                                       Drittel für die Dauer der Suspendierung zur Folge.
Amtswegig erfolgt eine Neufestsetzung des Besoldungs-        Nun kommt es zu einer deutlichen Verbesserung
dienstalters (BDA) bei allen Personen,                       für die betroffenen Bediensteten, indem eine Ge-
• die sich am Tag der Kundmachung der 2. Dienst-             haltskürzung im Endeffekt nur bei einer tatsächlich
     rechts-Novelle 2019 im Dienststand befinden und         bestätigten Suspendierung (rückwirkend mit der
• die im Rahmen der Besoldungsreform 2015 ins neue           vorläufigen Suspendierung) zulässig sein wird.
     System übergeleitet wurden und
• deren erstmalige Festsetzung des Vorrückungsstich-         Bezüge von Beamtinnen während des Beschäfti-
     tags unter Ausschluss von Vordienstzeiten vor dem       gungsverbots
     18. Geburtstag erfolgte. Auf Antrag erfolgt eine Neu-   Die bisherige Regelung berücksichtigt die Nebenge-
     festsetzung des BDA bei Personen,                       bühren nicht, die eine werdende Mutter vor Eintritt der
• die sich am Tag der Kundmachung der 2. Dienst-             Schwangerschaft erhalten hat. Die neue Regelung
     rechts-Novelle 2019 nicht im Dienststand befinden       für Beamtinnen folgt weitestgehend dem Ausfallsprin-
     und                                                     zip und sieht vor, dass künftig während des Beschäf-
• auf die die beiden anderen oben genannten Voraus-          tigungsverbots der Durchschnitt der Monatsbezüge,
     setzungen zutreffen und                                 eines allfälligen Kinderzuschusses, einer allfälligen
• deren allfällige Ansprüche noch nicht verjährt sind.       Vertretungsabgeltung sowie der Nebengebühren und
     In diese Gruppe fallen etwa Personen, die innerhalb     sonstigen Vergütungen, die Entgeltcharakter haben,
     der dreijährigen Verjährungsfrist in den Ruhestand      im zwölften bis zehnten vollen Kalendermonat vor

                                                                                                            13 13
dem errechneten Geburtstermin gebührt. Jedenfalls
   wird zumindest der Durchschnitt der letzten drei tat-
   sächlich gebührenden Monatsbezüge vor Eintritt des
   Beschäftigungsverbots gewahrt. Die neuen Bestim-
   mungen sind auf alle werdenden Mütter anzuwen-
   den, deren erstes Beschäftigungsverbot anlässlich
   der jeweiligen Schwangerschaft nach dem 31. De-
   zember 2020 eintritt.

   Nichtraucherschutz
   Die Schutzstandards des Tabak-und Nichtraucher*
   innen-bzw. Nichtraucherschutzgesetzes werden auf
   den Bundesdienst ausgedehnt. In diesem Sinne wird
   ein allgemeines Rauchverbot in Arbeitsstätten in Ge-
   bäuden festgelegt. Räume für rauchende Bedienstete
   dürfen eingerichtet werden. COVID-19-Risikogruppe
   Aufgrund der andauernden COVID-19-Krisensituati-
   on wird die Möglichkeit der Dienstfreistellung wegen
   Zugehörigkeit zur COVID-19-Risikogruppe (§ 12k
   GehG bzw. § 29p VBG) bis 31. März 2021 verlängert.
   Darüber hinaus kann bei Andauern der Pandemie die
   Maßnahme per Verordnung bis 30. Juni 2021 verlän-
   gert werden.

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