Knut Hüneke Mitbestimmung bei der Einführung einer integrierten EDV - EinFeldfür Organisationsentwicklung?
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1DFKGUXFNDXV =HLWVFKULIWIU2UJDQLVDWLRQVHQWZLFNOXQJ6 ZHLWJHKHQGLGHQWLVFKLQMHGHP)DOOLQKDOWVJOHLFK Knut Hüneke Mitbestimmung bei der Einführung einer integrierten EDV - Ein Feld für Organisationsentwicklung? Dieser Artikel basiert in Teilen auf der Veröffentlichung ‘SAP-Regelung als Prozeß’ von Bernd Zimmermann und Knut Hüneke in der Zeitschrift ‘Computer -Fachwissen für Betriebs- und Personalräte’ 6/97, S.9-14, ist aber für die Zielgruppe der ZfOE durch den Autor wesentlich verändert und erweitert worden. 1
Bei der Einführung einer integrierten Standard- Das Problem Business-EDV wie SAP haben Betriebs- und Personalräte ein Mitbestimmungsrecht, daß angesichts der Komplexität sowohl des Sy- Bei der Einführung von EDV-Systemen steht dem Betriebs- oder Personalrat nach bundesdeutscher Gesetzgebung gemäß Betriebs- stems als auch der zu regelnden Mitbestim- verfassungsgesetz (BetrVG) oder den/dem Länder- bzw. Bundesper- mungsbereiche kaum mehr sinnvoll und prak- sonalvertretungsrecht/en ein Mitbestimmungs- und/ oder Mitwir- tikabel ausgeübt werden kann. Insbesondere kungsrecht zu, daß sich aus den verschiedenen Belangen der Mitar- kann die ängstliche, enge ‘Zurichtung’ des Sy- beiterschaft speist (im nachfolgenden wird nur noch auf den Be- triebsrat und das Betriebsverfassungsgesetz bezug genommen). Da stems durch die Interessenvertretung das Sy- ist beispielsweise der Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrol- stem derart entstellen, das unverhältnismäßig le, der Gesundheitsschutz, der Datenschutz, Rationalisierungseffek- hohe Aufwände entstehen bzw. das Arbeitsmit- te, angemessene Qualifizierung um nur die wichtigsten zu nennen. tel EDV kontraproduktiv -auch im Sinne der Üblicherweise wird ein EDV-System, das hier aus Sicht eines Be- triebsrates Gefährdungspotentiale beinhaltet daher vor seinem Ein- Beschäftigten- zugeschnitten wird. Zudem ist satz per Betriebsvereinbarung (ein ‘Vertrag’ zwischen Betriebsrat das Mitbestimmungsrecht so angelegt, das die und Arbeitgeber) ‘geregelt’, es wird also festgeschrieben, wie und stärkste Form der Mitsprachemöglichkeit für zu welchen Bedingungen das System produktiv gesetzt werden die Interessenvertretung vor dem Zeitpunkt der kann. In dieser Vereinbarung werden Regeln aufgestellt, wie etwa Protokolldaten zu behandeln sind, Zeit- und Leistungsdaten gespei- Inbetriebnahme liegt, was für die umfassende chert, verarbeitet und ausgewertet werden dürfen, wie die Arbeits- Betrachtung der Auswirkungen einer SAP- plätze auszusehen haben, an denen mit dem System gearbeitet wer- Einführung zu kurz greift. den darf, wie die Systemnutzer/innen geschult werden etc. Im folgenden Artikel soll die Problemlage, die sich bei der Mitbestimmung zu SAP ergibt nä- ,QWHUHVVHQVDXVJOHLFKLP5DKPHQ GHU6R]LDOYHUWUlJOLFKNHLWSUIXQJ her beleuchtet werden und eine erweiterte, umfassende prozessurale Vorgehensweise X Ausschluß Ausschluß unerlaubter unerlaubter Leistungs- Leistungs- und Q ätt nz und ienz ivititä vorgestellt und erste Erfahrungen mit diesem Verhaltenskontrolle G izie Verhaltenskontrolle nd G uund ktiv EEffffiz X H ffekt Q U Handlungs- Handlungs- und und G EEffe Prozeß geschildert. Entscheidungsspielräume Entscheidungsspielräume utz tz Z L U E H U H ( L Q R Raatitioon sscchhu W F N ...... a nalilis sie DDaate tenn V F K W O D tanz epta kzep nz ierurunnggs nss-- K L Q Akz A atiioon A 0 J J Arb rbeeitits ssc sch huutz n ik ik at D W sin inh tz Koom u n mu keeititeenn m L W I H E ngg eruun miier AArbrbeeitits haaltltee uunnd K m glilic chhk D W O L Q H Koste Ko nm sten ini mi nim sqquuaali d möög m utztz U E F W U litä tätt scchhu H K L Q L äftspro schäfts zeß-- prozeß eeititsss H FFoort h L H V E Gesch Ge rtbbilild duunng s uunnd d h W H Q E H O L optim op ungg ierun timier ee s e U 6 F BBeete g G G ichhe rlic X F V K R teililig fördrdeerl n K R Raatitioon Wettbewerbs- fsfö Q H Wettbewerbs- iguunng rufs Q naalilissie bbeeru keeititeen G X U g G ieru runngg fähigkeit TTäätitiggk W 1 fähigkeit 0 ] H E U R L W H H W D G Z S ArbeitnehmerInneninteressen U H E H U H U Q Arbeitgeberinteressen I V G L Q | W L L H V Q J U V O N L Q H L F H Q K L G W H H H H Q U Q Q Diese klassische Art der Regelung von EDV-Systemen stößt nun immer öfter an ihre Grenzen, erweist sich als nicht mehr handhab- bar. Erstens sind die EDV- Systeme immer mächtiger, integrierter und vernetzter, so daß es immer schwerer Diese klassische fällt, die Gefährdungen Art der Regelung abzuschätzen und den Schutz der berechtigten von EDV- Interessen der Mitarbeiter- schaft so zu regeln, daß am Systemen stößt Ende überhaupt noch ein nun immer öfter EDV-System bleibt, mit dem effektiv und effizient gear- an ihre Grenzen, beitet werden kann. Und zweitens muß aufgrund von erweist sich als Papierlage, Systemdemon- KNUT HÜNEKE strationen etc. vor der Pro- nicht mehr hand- Diplompsychologe. Selbständiger Berater, duktivsetzung ohne fundierte habbar. Mitglied im Netzwerk innovative Mitbestimmung, praktische Erfahrung abge- lebt in Olching bei München schätzt werden, wie sich der Einsatz des Systems z.B. auf 2
Arbeitsabläufe auswirkt, ob die softwareergonomischen Kriterien erfüllt werden etc. Die Regelungserfordernisse Am Beispiel der Einführung der Standardsoftware SAP soll hier ein Verfahren vorgestellt werden, wie dieser Regelungsprozeß organi- n Das Beispiel Persönlichkeitsrechte siert werden und ablaufen kann. Dieses Verfahren, daß haben meh- rere praktische Durchgänge gezeigt, erfüllt dabei den Tatbestand Dem Betriebsrat steht bei der Einführung einer solchen Software ein einer Organisationsentwicklung in vielerlei Hinsicht, aber dazu umfängliches Mitbestimmungsrecht zu. Nach §80(1)1 BetrVG hat er später mehr. „darüber zu wachen, daß die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, ... durchgeführt werden“ und dazu zählt das Bundesdaten- Um nun einigermaßen zu verstehen, wie notwendig ein integriertes schutzgesetz. Oder nach §87(1)6 BetrVG hat er ein volles Mitbe- und fortlaufendes Verfahren zur Begleitung der innerbetrieblichen stimmungsrecht bei „Einführung und Anwendung von technischen Regelung einer SAP-Einführung ist, bleibt es dem geneigten Leser/ Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die der geneigten Leserin nicht erspart, sich zunächst ein klein wenig Leistung des Arbeitnehmers zu überwachen“, wobei die höchstrich- mit der Software und den aus Sicht einer betrieblichen Interessen- terliche Rechtssprechung bereits die Eignung zur Verhaltens- und vertretung daran hängenden Regelungserfordernissen auseinander- Leistungskontrolle als Mitbestimmungstatbestand festgeschrieben zusetzen. hat und nicht den tatsächlichen Vollzug. Nun kann der Betriebsrat eine solche Leistungs- und Verhaltenskontrolle nicht einfach in einer Betriebsvereinbarung untersagen. Denn ohne die Feststellung und Auswertung von An- und Abwesenheiten kann kein Lohn aus- gezahlt werden, ohne die namentliche Dokumentation eines Bele- Die Software SAP gerfassers/ einer Belegerfasserin kann z.B. ein Zahlvorgang nicht mehr nachvollziehbar sein, ohne den Instandhaltungsbeleg kann nicht mehr rückverfolgt werden, wer den die Bremsmuttern am Bus nicht richtig angezogen hat oder ohne Namensbezug einfach ein SAP ist zunächst einmal das größte deutsche Softwarehaus mit Sitz Mitarbeiter nicht zu einer betrieblichen Bildungsmaßnahme ange- in Walldorf, das mit seinen Programmen SAP R/2 und R/3 ein meldet werden. Darüber hinaus gibt es eine Menge gesetzlicher umfängliches, integriertes Standardsoftwarepaket für alle betriebli- Anforderungen aus dem Bereich der Datenübertragungsverordnung, chen Funktionsbereiche von der Buchhaltung über die Kostenrech- dem Sozialversicherungsbereich sowie aus dem Bundesdaten- nung, die Personalwirtschaft, die gesamte Logistik (vom Vertrieb schutzgesetz heraus, die zwingend vorschreiben, das personenbezo- über die Produktionsplanung und Steuerung bis zum Versand) gene und -beziehbare Daten erfaßt und verarbeitet werden. abzudecken verspricht. Flankiert werden die einzelnen betriebswirt- schaftlichen Funktionalitäten von Querschnittsfunktionen wie Text- Erlaubte und verbotene Leistungs- und Verhaltenskontrollen sind verarbeitung, Mail und Workflow sowie Intra-/ Interneteinbindung also zu unterscheiden, wobei es darauf ankommt, einerseits zu er- bis hin zu Qualitätsmanagement und Instandhaltung. Für einzelne mitteln und sich zwischen den Betriebsparteien darauf zu verständi- Branchen (z.B. Banken, Versicherungswirtschaft, Handel, Kranken- gen, was aufgrund gesetzlicher Grundlagen sein muß und was rein häuser) gibt es dazu noch vorgefertigte Standardbranchenlösungen. betriebliche Interessen sind, die der freien Vereinbarung offenste- Die SAP-Programme zeichnen sich durch eine hohe Integration hen. Aber diese Einteilung alleine macht die Auseinandersetzung (Einmalerfassung und -verarbeitung von Daten über alle Funktions- darüber, wie die Datenerfassung und -auswertung im Detail aussieht bereiche hinweg), Realtime-Verarbeitung (sofortige Verbuchung noch keineswegs obsolet. Denn das Gesetz macht keine Vorschrif- und Auskunftsbereitschaft des Systems) und einen hohen Standardi- ten darüber, daß erforderliche Daten in einer EDV verarbeitet wer- sierungsgrad aus (Software ‘von der Stange’ zwingt in vielen Berei- den müssen (man kann z.B. die Lohnpfändung als sensiblen Bereich chen betrieblicherseits zu Anpassungen des Betriebes an die Soft- durchaus auch außerhalb eines integrierten Systems abwickeln), ware statt umgekehrt). wieviel Adressdaten gehalten werden dürfen (Hauptwohnsitz, Ne- benwohnsitz, Notfalladresse, Heimatanschrift, Urlaubsadresse) und ob die jeweiligen Telefonnummern dazugehören, wer denn im Be- FI trieb diese Daten wofür/ zu welchen Zwecken einsehen, auswerten SD Vertrieb Finanz- wesen und gegebenenfalls in anderen Systemen weiterverarbeiten darf etc. MM Material- wirtschaft CO Controlling Um das dann alles zu gewährleisten muß sich mit einem hochkom- PP AM plexen Berechtigungssystem auseinandergesetzt werden, sich in die Produktions- Anlagen- Tiefen des Zusammenspiels von Netzwerk, SAP und sonstigen R/3 planung wirtschaft Anwendungsprogrammen hineingekniet werden, vor-, neben- und QM Client/Server Qualitäts- sicherung PS Projekt- nachgelagerte Systeme zu SAP in Augenschein genommen werden, ABAP/4 system ... . PM OC Instand- Office & haltung Communi- HR IS cation Personal- Branchen- wirtschaft lösungen 6$3$QZHQGXQJHQLPhEHUEOLFN 3
Inhalte betrieblichen Handelns Rationa- Datenschutz Psychische Belastungen lisierung geeignete Trainer Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle ... Besitzstandswahrung Beteiligung Körperliche Probleme Arbeitsabläufe Arbeitszeit Mischarbeit Persön- Pausen Wer darf was? ... Softwareergonomie lichkeitsrechte Hintergrundwissen Soziale Beziehungen Arbeitsplatzanalysen Dokumemtation Entwertungen/ Wissensenteignungen ... Arbeitsverdichtung Netzsicherheit Arbeitsplatzgestaltung Sollvorgaben ... Abhängigkeiten Qualifikation Arbeitsumwelt- und Gesund- heitsschutz 'LH693PX$XVZLUNXQJHQXPIDVVHQGXQGYHUQHW]WEHWUDFKWHQ Es scheint gar nicht mehr aufzuhören. Gesundheitsschutz Um klar zu machen, wie umfänglich vor dem Hintergrund, den Nach §80(1) BetrVG muß der Betriebsrat dafür Sorge tragen, daß Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle und den Datenschutz auch die Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften etc. zu gewährleisten, der Versuch ist zu ermitteln, wie oft ein Mitar- zum Arbeitsumwelt- und Gesundheitsschutz durchgeführt werden. beiter/ eine Mitarbeiterin in SAP erfaßt sein kann hier nur ein paar Nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Bildschirmarbeitsverord- Zahlen: Alleine die Personalnummer erscheint im SAP-System an nung (BildschArbVO) sowie nachfolgender Verordnungen und 747 Stellen, der Username eines SAP-Benutzers an 198 Stellen, das Normen gehört hierzu auch Namensfeld ‘Belegerfasser’ an bis zu 1.939 Stellen. Insgesamt • die Durchführung von ‘Beurteilungen der Arbeitsbedingungen/ haben wir es in einem SAP-System mit 20.000 Datenfeldern, mehr Arbeitsplatzanalysen’ mit Dokumentation und Mängelabhilfe- als 8.000 vorgefertigten Auswertungen und mehr als 10.000 Tabel- planung ‘insbesondere für die mögliche Gefährdung des Seh- len zu tun. vermögens sowie für körperliche Probleme und psychische Be- lastungen’ (ArbSchG u. BildschArbVO), n Weitere Regelungserfordernisse • die Durchführung von Augenuntersuchungen an Bildschirmar- beitsplätzen (BildschArbVO), Qualifizierung • die Organisation von Mischarbeit oder -falls dies nicht möglich ist- die Einführung von Bildschirmpausen (BildschArbVO), Über den Schutz der Persönlichkeitsrechte hinaus muß der Betriebs- • die Beteiligung der Betroffenen bei der „integrierten Planung rat sich auch darum kümmern, daß die Mitarbeiter für ihre Tätigkeit von Organisation, Arbeitsmitteln, personellen Auswirkungen mit SAP ausreichend qualifiziert werden. Und ‘ausreichend’ ist und Qualifizierung“ (ISO 9241-2), immer wieder umstritten, denn geht es nur um die reine Systembe- • die Einrichtung eines Verfahrens, daß „laufende Überprüfung dienung, müssen auch fachliche Erweiterungen vermittelt werden, und kontinuierlicher Verbesserungsprozeß in Hinblick auf Er- wird den Mitarbeitern auch Hintergrundwissen über den Aufbau des gonomie, Arbeitsinhalte, Arbeitszufriedenheit, Qualifizierungs- Systems vermittelt, wird Fehlermanagement eingeübt, gibt es Perso- möglichkeiten, Kommunikationsmöglichkeiten“ (ISO 9241-2) nalersatz für die Qualifizierungszeiten, steht ein adäquates Übungs- gewährleistet, system auch nach der Qualifizierung zur Verfügung, wird zeitnah zum Produktiveinsatz der Software geschult, ...? 4
• die Unterweisung der Mitarbeiter über Sicherheit und Gesund- ren Projekten befaßte Interessenvertretung zwangsläufig (oder auch heitsschutz am Arbeitsplatz (ArbSchG), absichtlich) bruchstückhaft über sein bereits durchgeplantes und in • ... großen Teilen abgeschlossenes bzw. zur Produktivsetzung vorbe- reitetes Vorhaben, um dann 'zu gegebener Zeit' gemäß Betriebsver- Soziale Sicherung/ Rationalisierungsschutz fassung eine endgültige Zustimmung zu erbitten. Über kurz oder lang beabsichtigt wohl jeder Arbeitgeber, die Mil- Die Interessenvertretung weiß aufgrund ihrer geringen Einbindung lionen, die er in eine SAP-Einführung investiert auch wieder zu wenig bis nichts über die eigentlichen Ziele des Projektes und über erlangen. Das wird auf verschiedenen Ebenen wie Einsparungen die zu erwartenden Auswirkungen auf die Beschäftigten. Fachzeit- durch EDV-Hardware, Eigenprogrammierungen, Durchlaufzeiten, schriften werden zu Rate gezogen, die Gewerkschaft befragt und verfeinertes Steuerungs- und Planungswissen etc. erwartet. Und weitere Quellen wie z.B. Spezialseminare für Betriebs- und Perso- diese Einsparungen sind zu einem nicht unerheblichen Teil auch nalräte belegt. immer Einsparungen im Bereich Personal. Hier muß der Betriebsrat -ggfls. durch Aushandlung eines Sozialplanes nach §§ 111/ 112 Letztendlich werden Szena- BetrVG- gleichfalls Vorkehrungen und Sicherungsmaßnahmen rien über die zu erwartenden Auswirkungen der SAP- ergreifen. Einführung entworfen. Dabei Die Interessenver- Inhalte betrieblichen Handelns und Planens nimmt die Interessenvertre- tretung nimmt in Anläßlich und aufgrund einer SAP-Einführung und weiterer Sy- tung in ihrer Unsicherheit stemanpassungen über die Einführung hinaus kann es zu mehr oder und Unwissenheit zwangs- ihrer Unsicherheit läufig den 'worst case', die weniger massiven Veränderungen im Bereich betrieblichen Han- delns und Planens geben. Dies muß nicht gleich in Form eines schlechtesten zu erwartenden und Unwissenheit Business Process Reengineering geschehen (was aber durchaus auch Auswirkungen an, denn es zwangsläufig den angestrebt wird). Meist geht es lediglich um Vorgaben für Bearbei- wird eine Zustimmung ohne tungszeiten, es soll ein betriebliches Beurteilungswesen in SAP nachfolgende Korrektur- 'worst case', die abgebildet werden, Profitcenter(-rechnung) soll(en) eingeführt möglichkeiten verlangt. Es werden, aufgrund der Datenintegration soll es zu einer verfeinerten muß also alles auf einmal schlechtesten zu und unwiderbringlich richtig Berechnung der Personalreserve kommen, Arbeitsprozesse neu gemacht werden und so stellt erwartenden verteilt werden -alles Maßnahmen, die die Interessen der Kollegen/ Kolleginnen, die der Betriebsrat zu vertreten hat berühren. die Interessenvertretung Auswirkungen an basierend auf diesem 'worst case' ihre Forderungen auf. Für den Arbeitgeber sind diese aufgrund der Gesetzeslage ernstzunehmende, aber unver- Konventionelle Herangeh- ständliche, überzogene wenn nicht gar unerfüllbare und das Projekt unnötig verteuernde Forderungen, die dazu noch den Einführungs- ensweise an eine SAP- termin gefährden. Selbst wenn die Interessenvertretung das Stehvermögen hat, hart zu Einführung bleiben und trotz der Klagen über die Kosten und die vertanen Chancen zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Unter- nehmens die Interessen der Beschäftigten wahren will, ihre Versu- Vor diesem Hintergrund nun läuft in den Betrieben häufig ein ganz che den Moloch SAP in den Griff zu kriegen bleiben dennoch klassisches Mitbestimmungsverfahren ab: bruchstückhaft angesichts der vielen zu berücksichtigen Regelungs- bereiche die noch dazu hochgradig interdependieren. Und am Ende kommen LNM Regelungen heraus, die das SAP-System eher zurichten als in beiderseitigem Sinne Und am Ende " optimieren: Wo aus Gründen des Datenschutzes und des kommen Rege- Schutzes vor Leistungs- und lungen heraus, Verhaltenskontrolle Zu- 6$3 griffsbeschränkungen veran- die das SAP- kert werden, die die Arbeit System eher zu- der Kollegen und Kollegin- nen deutlich behindern, wo richten als in bei- statt angemessener Vermitt- lung über die Gefahren für derseitigem Sinne Sicherheit und Gesundheit ein unterschriebenes Form- optimieren blatt über erhaltene Beleh- Der Arbeitgeber plant in einem mehrmonatigen Prozeß mit vielen rungen herauskommt und die Beteiligten, Fachkräften und externen Beratern die SAP-Einführung. Beschäftigten Beteiligungsbemühungen des Betriebsrates als zu- Zwischendurch oder kurz vor der Produktivsetzung unterrichtet er sätzliche zeitliche Belastungen in einer durch die SAP-Einführung die fachlich überforderte, zugleich knapp besetzte und mit X ande- eh gestreßten Zeit erfahren. 5
Aus meinen Erfahrungen als Berater von Interessenver- Das Unmögliche versuchen: tretungen bei SAP- Das SAP-System Einführungen heraus möchte Die SAP-Einführung ich folgende Thesen über die ist klassisch gar Problemlage zur Regelung begleiten der integrierten Standard- nicht mehr regel- software SAP aufstellen: bar • SAP nebst der vor-, Mit dem Blick auf den Widerspruch zwischen idealtypischer (d.h. neben- und nachgela- gesetzeskonformer und ‘sicherer’) Regelung und den tatsächlichen gerten Systeme ist zu Gegebenheiten haben Kollegen und ich im Laufe der Zeit ein Kon- umfangreich und zu integriert, um es überhaupt noch vollständig zept zur Begleitung einer SAP-Einführung entwickelt, genauer ein regeln zu können Prozeßmodell, das, wenn es greift, den Tatbestand einer von der Interessenvertretung initiierten arbeitnehmerorientierten Organisati- • SAP ist vorab nicht mehr umfassend regelbar, weil viele Aus- onsentwicklung im Bereich der Einführung von IuK-Technologien wirkungen erst auftreten, wenn der Produktivbetrieb (schon län- darstellt. Eigentlich ist die Einschränkung ‘SAP-Einführung’ über- gere Zeit) läuft. Auch mit den besten Beteiligungsmethoden, flüssig. Es ist ein allgemeines Konzept bezüglich der Handhabung Szenariotechniken etc. ist es z.B. nicht mehr möglich, alle Aus- von EDV-Einführungen, das nur für die jeweiligen Systeme spezifi- wirkungen im vorhinein abzuschätzen oder die Güte eines neu- scher Ergänzungen bedarf. Wir haben damit -wenn auch in unter- gestalteten Geschäftsprozesses mit ‘Trockenübungen’ vorab zu schiedlichen Ausprägungen- auch gute Erfahrungen im Bereich bemessen Bürokommunikation und insbesondere bei der Regelung von Lotus Notes gemacht. • Es gibt niemanden, der (sicher) alles weiß/ wissen kann, was bei SAP und wie zu regeln ist (weder Berater noch Interessenver- Es gilt, im Sinne eines kontinu- treter und schon gar nicht der Arbeitgeber). Wer weiß schon al- ierlichen Verbesserungsprozes- les, was in ‘seinem Laden’ läuft und wie sich alles verändern ses, ein Verfahren zu installie- wird ren, das mehreren Anforderun- Es gilt ein Ver- • Mit der Aussage ‘SAP geregelt’ ist immer nur ein Teil geregelt, gen zugleich gerecht wird: fahren zu in- da durch SAP neue Möglichkeiten entstehen und SAP immer • Die schützenswerten Belan- stallieren, das willkommener Anlaß für betriebliche Änderungen/Neuerungen ge der Kollegen und Kolle- ist ginnen müssen bestimmt und als kontinuierli- auf ihre Beeinträchtigung hin • Jeder Versuch, SAP zum Zeitpunkt der Produktivsetzung ab- abgeprüft werden. cher Verbesse- schließend zu regeln zum Scheitern verurteilt, ganz abgesehen davon, daß es den eindeutigen Zeitpunkt der Produktivsetzung • Diese Beeinträchtigungen rungsprozess gar nicht mehr gibt. Es gibt den ersten Produktivsetzungstermin müssen der Komplexität des bestimmter SAP-Module in bestimmten Bereichen, dann erfol- Systems gemäß umfassend läuft gen Verfeinerungen, Erweiterungen, weitere Bereiche und zu- und vernetzt betrachtet wer- sätzliche Module, von den regelmäßigen Updates und Release- den wechseln mal ganz abgesehen. Leicht zieht sich eine SAP- Einführung über 2 Jahre hin (manche sprechen gar von der • Diese Betrachtungen müssen dabei sowohl vor, während als ‘Dauerbaustelle SAP’) auch über den Zeitpunkt der Einführung/ Produktivsetzung hin- aus angestellt werden • ‘SAP regeln’ reicht auch deswegen nicht mehr, weil in kaum einem Hause nur mit SAP gearbeitet wird. Zusatzprogramme, • Um diese zeitliche Ausdehnung zu sichern sind die Mitbestim- Einbindung von Fremdprogrammen und die zunehmende Inte- mungsrechte entsprechend zeitlich zu strecken oder dauerhaft zu gration bis hin zu Intra- und Internet etc. macht es schnell erfor- verankern derlich, (weit) über SAP hinaus zu schauen • Der Unwissen- und Unsicherheit auf sowohl Arbeitgeber als • Somit ist der Versuch, SAP punktgenau zur Produktivsetzung auch Arbeitnehmerseite gemäß müssen Möglichkeiten gefunden und umfassend zu regeln unbezahlbar und zeitlich nicht vertret- werden, die ein Herantasten an effektive und effiziente Lösun- bar gen im Sinne von Erprobungs- und Testphasen zulassen Das alles muß organisiert, festgeschrieben und in das betriebliche Geschehen (insbesondere auch in den SAP-Einführungsprozeß) eingebunden werden. Und zwar unternehmensspezifisch, das heißt in Abhängigkeit von Umgangskultur zwischen Interessenvertretung und Arbeitgeber, Betriebs- und Führungskultur, fachlichen, perso- nellen und finanziellen Möglichkeiten der Beteiligten, bereits vor- handenen Regelungen sowie letztendlich in Abhängigkeit von Per- sonen. Denn die Personen müssen einen Diskurs, zum Teil mit sich selbst, zum Teil untereinander austragen, abwägen, ausbalancieren. Diesen Diskurs zu organisieren ist die eigentliche, neue Qualität, macht den Organisationsentwicklungsprozeß aus. Ich möchte betonen, daß ich selbst dabei geholfen habe (und noch sehr erfolgreich tue) ‘ganz normale Regelungen’ zu SAP abzu- schließen und habe dabei ausführliche Checklisten zur Qualifizie- 6
rung, zum Datenschutz, zum Besonders bewährt hat sich die Einrichtung eines paritätisches ‘Schöne’ Rege- Berechtigungskonzept, zur Gremium, das die Sozialverträglichkeit (s.u.) steuert und die Ergeb- Netzsicherheit etc. aufge- nisse der Sozialverträglichkeitsprüfung einvernehmlich abnimmt lungen sind eben stellt. Es gibt immer wieder und bewertet. gute Begründungen und nicht unbedingt Bedingungen für ein solches n Prinzip der Rückholbarkeit auch ‘gute’ Re- Vorgehen. Es begegnen mir bei meiner Wenn beide Seiten darin übereinstimmen, daß die Möglichkeit gelungen. Beratungstätigkeit für Be- gegeben sein soll, zu erproben und auszuprobieren, wie sich z.B. triebsräte immer wieder eine bestimmte Maskenabfolge bewährt, was denn nun an Gefah- ausgefeilte, wissenschaftlich renpotential in den Protokollierungen wirklich drinsteckt, inwieweit äußerst fundierte und/ oder detaillierte Regelungen, die auf die gute die Informationen einer Auswertung Rückschlüsse auf einzelne und hochkompetente Arbeit von Kollegen und Kolleginnen zurück- Personen oder Abteilungen zuläßt etc., dann muß natürlich auch gehen. Ich mußte jedoch feststellen, daß eine z.B. ausgefeilte und gegeben sein, daß der Betriebsrat die Maskenabfolge, die Protokol- kaum zu beanstandende Regelung zur Qualifizierung als Optimum leinstellungen auch später noch ändern, Zugriffe auf die Auswertung gerade deswegen keine Anwendung findet, weil sie realitätsfern ist. beschränken kann. Die Rückholbarkeit muß gegeben sein, d.h. daß Weder lassen sich Schulungsanbieter finden, die den dort formu- Systemeinstellungen und -festlegungen auch wieder in den ur- lierten inhaltlichen und didaktischen Anforderungen genügen, noch sprünglichen Zustand zurückgesetzt und/ oder aufs neue aber anders sind die Kollegen und Kolleginnen zeitlich so lange am Arbeitsplatz eingestellt werden können. entbehrlich wie für optimale Schulungen gefordert. Oft sind sie nicht bereit, die wichtige und richtige Forderung nach entsprechen- dem Personalersatz durchzusetzen und/ oder für die Vertretung sind gar keine qualifizierten und mit der Arbeit vertrauten Kräfte rekru- tierbar. Wie kann die Idee in die Praxis umgesetzt werden? 5FNKROEDUNHLWZHQQIDOVFKH (QWVFKHLGXQJHQJHWURIIHQZXUGHQ Es gilt, sechs Eckpunkte in eine Einführungs- oder Verfahrensver- einbarung einzubauen: Rückholbarkeit ist aber wegen Kosten und Aufwendungen sowie wegen Zeitrestriktionen nicht vollständig durchzuhalten. Wenn, um n Die Organisation der Mitbestimmung ein einfaches Beispiel zu wählen, bereits fünfzig 15’’-Bildschirme angeschafft wurden, dann wird es kaum möglich sein, diese nach Allein dieses Thema könnte ein ganzes Buch füllen. Somit können einem halben Jahr in 17’’-Monitore umzutauschen, nur weil die die hier angesprochenen Punkte nur Hinweise sein, wie die Organi- Beteiligten festgestellt haben, daß gescannte Dokumente größer sation der Mitbestimmung verankert werden muß. gezoomt werden müßten, um eine gute Lesbarkeit auch des Klein- gedruckten zu gewährleisten. Zunächst müssen die mitbestimmungsrelevanten Tatbestände, also worüber eigentlich mitbestimmt werden kann/soll, festgelegt wer- Auch Systemeinstellungen im SAP-Customizing unterliegen sol- den. Es kann nicht sein, daß sich die Interessenvertretung und der chen Beschränkungen. Bestimmte Festlegungen sind so grundsätz- Arbeitgeber wochenlang und immer wieder darüber streiten, ob es lich wie die Grundmauern im Keller eines Gebäudes. Von ihnen nur um die Anwendung des § 87 (1) 6 BetrVG (Mitbestimmung bei hängt ab, an welcher Stelle in den oberen Stockwerken Zwischen- Leistungs- und Verhaltenskontrollpotentialen der Systeme) geht wände eingezogen werden. oder auch um §§ wie 80 (1) i.V.m. dem Bundesdatenschutzgesetz, Rückholbarkeit/ Umkehrbarkeit muß also vereinbart werden. Zu- §§96-98 bei der Qualifikation oder §87 (1) 7 i.V.m. den Regelungen gleich muß für die Fälle, wo bereits im Planungsprozeß Fakten/ zum Arbeitsschutz, um nur einige zu nennen. Dies ist auf Dauer Sachzwänge geschaffen werden, die Rückholbarkeit/ Umkehrbarkeit unproduktiv und immer wieder Anlaß für Konflikte. jedoch eingeschränkt oder unmöglich ist, eine Absprache getroffen Hier bietet sich an Leitbilder zu vereinbaren - ganz analog der ISO werden, die es der Interessenvertretung ermöglicht, ihren Einfluß 9241-2, 4.3, wo entsprechendes für den Arbeitsumwelt- und Ge- geltend zu machen. sundheitsschutz festgelegt wurde. Besonders wichtig ist auch, betriebspezifisch festzulegen, wann (Zeitpunkt) und wie (Inhalte) die Interessenvertretung über neue Projekte informiert wird. Viele Konflikte entstehen allein dadurch, daß der Arbeitgeber schlichtweg oft nicht weiß, über was und wann die Interessenvertretung informiert werden will/ muß. In diesem Zusammenhang ist auch zu klären in welcher Art und Weise die Interessenvertretung beteiligt wird und wie sie sich qualifizieren kann und muß. 7
n Sicherung der Mitbestimmung über den Einfüh- zung, Kontrolle und Bewertung sowie ggfls. Korrekturmaßnahmen rungszeitpunkt hinaus erfolgen, um so die kontinuierliche Verbesserung zu gewährleisten, die ein Herantasten an Lösungen ermöglicht. Dies tatsächlich in die Tat umzusetzen, setzt zumindest in Teilen eine Erweiterung, zumin- dest aber eine offensive Anwendung (alle Register) der Mitbestim- mung voraus. n Sozialverträglichkeitsprüfung Eine Prüfung der Sozialverträglichkeit ist so zu vereinbaren, daß alle relevanten Bereiche umfassend und vernetzt aber auch struktu- riert und mit klaren Verantwortlichkeiten abgeprüft werden können. Sozialverträglichkeit meint dabei die Sicherstellung der schutzwür- digen Belange der Beschäftigten (natürlich: in Abwägung mit den Unternehmenszielen). 0LWEHVWLPPXQJEHUGHQ Sozialverträglichkeitsprüfung heißt dabei zweierlei: 6$3(LQIKUXQJV]HLWSXQNWKLQDXVVLFKHUQ Zunächst muß auf Grundlage der Leitbilder festgelegt werden, was Das Verfahren muß es der Interessenvertretung ermöglichen, ihre denn die schützenswerten Belange der Beschäftigten sind, d.h. aus Erfahrungen mit dem System auch noch im laufenden Betrieb zu der Fülle der Möglichkeiten sind die auszuwählen, die wichtig machen (bzw. die Erfahrungen der Beschäftigten einzuholen), ohne genug sind, sie einer Prüfung zu unterziehen. dadurch seine Mitbestimmung aus der Hand zu geben. Dies ist ein Dann aber geht die eigentliche Arbeit los, die Sozialverträglich- problematisches Unterfangen, denn in der Realität ist es so, daß vor keitsprüfung (SVP) muß durchgeführt werden. Wer führt die SVP einer Systemeinführung sehr wohl über den Weg einer einstweiligen wie und wann durch und berichtet wem? Welches sind Kennzahlen, Anordnung die Sytemeinführung gestoppt werden kann, wenn Mit- die zur Messung einer Auswirkung herangezogen werden können, bestimmungsrechte nicht beachtet wurden. Der Druck auf Unter- wie können diese gemessen werden, welchen Kriterien müssen sich nehmensleitungen, vor der Produktivsetzung den Wünschen/ Forde- diese stellen, wie wird bewertet und abgewogen, welche Schlußfol- rungen des Betriebsrates nachzukommen ist also gegeben. Ist ein gerungen sind zu ziehen und wie und (bis) wann werden sie umge- EDV-System aber erst einmal produktiv, wird Geld damit verdient setzt? oder ist das Altsystem abgeschaltet und damit keine Alternative mehr gegeben, wird kaum ein Richter das System mehr stillegen. n Grundsicherungskorridor Der Betriebsrat gibt also ein mächtiges Faustpfand frei, wenn die Systemeinführung vollzogen, die mitbestimmungsrelevanten Bereiche aber noch nicht voll- Bewertung ständig begutachtet und geregelt sind. Kontrolle n Schleifenförmiges Vorgehen als kontinu- ierlicher Verbesse- Umsetzung rungsprozeß Die ISO 9241-2 (5) benennt Korrektur- einen „.. kontinuierliche(n) planung Verbesserungsprozeß im Hin- blick auf Ergonomie, Arbeitsin- halte, Arbeitszufriedenheit, Bewertung Qualifizierungsmöglichkeiten“ als Zielsetzung. Kontrolle Gleiches ist auch für andere Bereiche als nur den Arbeitsum- Umsetzung welt- und Gesundheitsschutz denkbar. Grundsätzlich soll die Abprüfung der schützenwerten Planung Belange der Kollegen in einer ständig verfeinerten, immerwie- derkehrenden, schleifenförmigen 'DVVFKOHLIHQI|UPLJH)RUWVFKUHLWHQHLQHV Abfolge von Planung, Umset- NRQWLQXLHUOLFKHQ9HUEHVVHUXQJVSUR]HVVHV 8
• Prüfung Schulungskonzeption, • Prüfung der Software-Ergonomie durch -durchführung sowie Schulungsbewertung für Expertenscreening und EinführerInnen wie AnwenderInnen AnwenderInnenbefragung • Arbeitsplatzbegehung zur Hardware- • Prüfung Betriebs- und Ausfallsicherheit inkl. Ergonomie und Teilprüfung zu Anlage § 9 organisatorischer Regelungen wie BDSG (örtliche Maßnahmen) Doppelerfassung und doppelte Datenhaltung • Arbeitsplatzanalysen an ausgewählten • Prüfung organisatorischer Maßnahmen zum Arbeitsplätzen Datenschutz (insb. Punkt 10, Organisationskontrolle der Anlage zu § 9 BDSG) • Aufgaben- und Arbeits- sowie Stellenbilanzen • Prüfung der Customizingdokumentation • Prüfung AnwenderInnenbetreuung/ • Prüfung von Daten- und Auswertungskatalog Userservice • Prüfung der Protokollierung • Zur Sicherstellung der Umsetzung der Betroffenenbeteiligung • Prüfung der Berechtigungen – Erfahrungs-Jourfixe der Beteiligten – Testprotokollierung durch TestanwenderInnen • Prüfung der Netzsicherheit – ’Tagebuch’ Anwendungsbetreuung – Workshops mit AnwenderInnen zur • Prüfung der Systemdokumentation und der Festlegung und Bewertung Sollkonzepte, Revisionsfähigkeit Customizingphasen, Pilotprojekten und Gesamtwirkungen • ... 0|JOLFKH3UIPDQDKPHQHLQHU6$3693 Trotz all dem ‘Versuch-und-Irrtum’, eine Grundsicherung für die Interessen der Beschäftigten muß garantiert werden. Mit der Ge- sundheit der Kollegen kann nicht experimentiert werden, eine klare und eindeutige Rechtsvorschrift über den Fluchtweg ist nicht aus- legbar, wenn sensible Personaldaten in falsche Hände gelangen, ist Wie sieht der Ablauf eines dies unverzeihlich. Vor dem Beginn des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses solchen Verfahrens nun müssen daher Grundbedingungen gesetzt werden, die die Software, die Qualifikationsmaßnahmen, die Arbeitsorganisation etc. zu er- konkret aus? füllen haben. Es wird also einen Bereich an grundsätzlichen Festle- gungen geben, der klar bestimmt ist, Bedingungen die nicht in Frage gestellt werden dürfen (wenn auch jede Regelung, jedes Gesetz und Ich möchte im folgenden die Durchführung eines solchen Verfah- jede Verordnung dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit unterliegt), rens beschreiben, wie sie konkret in einem Unternehmen durchge- und einen zweiten Bereich, der dem Ausprobieren, Herantasten und führt wurde, in dem ein Teil der SAP-Module zunächst in einem ‘erst-mal-sehen-was-dabei-herauskommt’ zugänglich ist. Geschäftsbereich eingeführt wurden. n Abschluß einer Einführungsbetriebsvereinbarung Zunächst wurde eine Betriebsvereinbarung über den Einführungs- prozeß abgeschlossen. In diesem wurden die Leitbilder der SAP- Einführung benannt und Gremien sowie Einigungsverfahren für die durchzuführende Sozialverträglichkeitsprüfung vereinbart. Wichtige Eckpunkte: • Leitbildbestimmung für die Sozialverträglichkeit Als sozialverträglich sollte das System bezeichnet werden, wenn die betrieblichen Notwendigkeiten und die berechtigten, insbe- sondere persönlichen und wirtschaftlichen Schutzbedürfnisse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Einklang gebracht wur- den. Als persönliche und wirtschaftliche Interessen der Mitar- 9
beiter und Mitarbeiterinnen wurden hierbei definiert: Gesund- ausschusses des Betriebs- heitsschutz, Rationalisierungsschutz, Datenschutz, Arbeitsin- rates, ein Betroffenen- Als sozialverträg- halte und Arbeitsqualität, Handlungs- und Entscheidungsspiel- vertreter/ eine Betroffe- räume, Kommunikationsmöglichkeiten, Ausschluß unerlaubter nenvertreterin, eine Teil- lich sollte das Sy- Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Fortbildung, berufsförderli- projektleitung etc. sein. che Tätigkeiten, Beteiligung (das die hier definierten Interessen stem bezeichnet • Bestimmung der Aufga- der Beschäftigten nicht deckungsgleich mit den gesetzlichen Regelungspunkten formuliert sind, hat ausschließlich historische ben des Steuerungsgre- werden, wenn die Gründe) miums betrieblichen Dem Steuerungsgremium oblag die Definition der Notwendigkeiten Sozialverträglich- und die berechtig- keitsprüfung. Hierzu $UE6FK* %HWU9* wurde festgelegt: Prüf- ten, insbesondere maßnahmen der Sozial- %LOGVFK$UE9 %HWU9* verträglichkeit, die je- persönlichen und weiligen Kriterien, Meß- wirtschaftlichen verfahren, Prüfzeitpunkte %'6* %HWU9* und -orte, verantwortli- Schutzbedürfnis- che Personen und von der Durchführung be- se der Mitarbeiter 899V %9HQ troffene Personen, Do- kumentation und Ent- und Mitarbeite- *UXQGVLFKHUXQJVNRUULGRUHLQULFKWHQ scheidungsverfahren rinnen in Einklang Dieses Steuerungsgremium gebracht wurden traf sich regelmäßig einmal • Sozialverträglichkeitsprüfung als Bringschuld im Monat und bei Bedarf Die Sozialverträglichkeitsprüfung wird vom Arbeitgeber durchge- auch öfters. Der erste Schritt führt. Nicht der Betriebsrat muß an allen möglichen Sitzungen der gemeinsamen Tätigkeit bestand darin, die einzelnen Prüfmaß- der diversen Projektgremien teilnehmen und immer wieder auf- nahmen der Sozialverträglichkeit zu bestimmen. passen, das ihm nichts Mitbestimmungsrelevantes durch die Der nächste Schritt bestand darin, zu jeder einzelnen Prüfmaßnahme Finger gleitet, sondern der Arbeitgeber hat das von ihm geplante einen ganzen Katalog zur näheren Bestimmung der Zielsetzung, bzw. das von ihm einzuführende System immer wieder auf mit- einzelner Schritte, Meßverfahren und Meßzeitpunkte sowie verant- bestimmungsrelevante Tatbestände hin abzuklopfen und ent- wortlicher Personen zu benennen. Ein solcher Katalog ist beispiel- sprechende Punkte mit dem Betriebsrat abzuklären. Dieser haft für eine Prüfmaßnahme angefügt. Punkt ist enorm wichtig. Der Betriebsrat ist in der Regel fach- lich, personell und zeitlich überfordert, an den diversen Pro- Das Steuerungsgremium legte als Grundsatz relativ bald fest, daß jektteams teilzunehmen, Protokolle zu sichten und Systemun- die Erprobungsphase durch eine ganz reguläre Testphase, den soge- terlagen in Hülle und Fülle zu analysieren. Auch wenn ihm die nannten Musterbetrieb zeitlich und juristisch eingegrenzt werden Teilnahme an all diesen Sitzungen und die Einsichtnahme in sollte. Nach Produktivsetzung des Systems sollten der überwiegende entsprechende Unterlagen großzügig angeboten wird - ‘Dabei Teil der Prüfmaßnahmen innerhalb eines halben Jahres abgeprüft sein ist alles’ ist das Motto für Olympia, nicht aber für die Mit- und bewertet sowie Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden. bestimmung im Rahmen einer SAP-Einführung. ‘Überwiegend’ deswegen, weil klar war, daß sich bestimmte Prü- fungen auch über den Musterbetrieb hinaus ziehen würden. Fragen • Festlegung einer Gremienstruktur sowie eines Einigungs- und zur Softwareergonomie kann mensch z.B. sinnvollerweise erst dann Konfliktverfahrens den Usern und Userinnen stellen, wenn sie hinlänglich mit dem In der fraglichen Unternehmung wurde ein Steuerungsgremium System vertraut sind, Unzulänglichkeiten des Systems und der für die Sozialverträglichkeit eingerichtet, das paritätisch durch Systemeinstellungen nicht mehr auf ihre mangelnde Erfahrung und Betriebsrat und Arbeitgeberseite besetzt war. Dieses Gremium Unsicherheit im Umgang mit dem System zurückführen, anderer- hatte seine Entscheidungen einvernehmlich zu treffen. Kam die- seits aber auch nicht sich schon so sehr an die Systemmängel ge- ser Konsens nicht zustande war eine sog. Dauereinigungsstelle wöhnt haben, daß sie bereits als selbstverständlich hingenommen mit einem bereits vorab bestimmten externen Vorsitzenden be- werden. Korrekturen aber ziehen sich durch die mit ihnen verbun- stimmt, dessen Stimme bei Stimmengleichheit zwischen den denen Aufwände eventuell so in die Länge, daß der Zeitraum des Betriebsparteien den Ausschlag gab. Im wesentlichen war das Musterbetriebes bereits verlassen wurde. Gremium auf Seite des Betriebsrates durch den Betriebsratsvor- Die Einrichtung des Musterbetriebes bedeutete auch von juristischer sitzenden und dessen Stellvertreter sowie ein Betriebsrat aus Seite her einen Vorteil, da der Arbeitgeber bis zum Ende des Mu- dem vordringlich betroffenen Geschäftsbereich besetzt. Dies wa- sterbetriebes verpflichtet war, das Altsystem betriebsbereit zu halten ren die stimmberechtigten Mitglieder auf Betriebsratsseite. Die und damit die Rückholbarkeit und die Sicherung der Mitbestim- Arbeitgeberseite hatte den Personalleiter, die Projektleitung so- mung zumindest bis zum Ende des Musterbetriebes gesichert war. wie die Geschäftsbereichsleitung entsandt. Dem Steuerungsgre- mium stand es frei, nach Bedarf weitere, jedoch nicht stimmbe- rechtigte Mitglieder hinzuzuziehen. Dies konnte die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der betriebsärztliche Dienst, die betriebli- che Datenschutzbeauftragte, der Vorsitzende des Gesundheits- 10
einbringen mußten. Keine Insel der Glückseligen also in einem Jenseits von Verfahren und Unternehmen mit nahezu 10.000 Beschäftigten. Systemen - Vor allem der Unter- schied zwischen dem Organisationsentwicklung?! ersten und dem zweiten Durchgang war deutlich spürbar. Mußten beim Als fast unglaub- Ich verzichte an dieser Stelle jetzt auf großartigen Rekurs auf eine ersten Mal noch alle lich muß die Zu- mitbestimmungsrelevan- allgemeine Darstellung zur Organisationsentwicklung (etwa ‘auftau- ten Punkte einzeln be- sammenarbeit in en - verändern - wieder verfestigen’) und ellenlange Erörterungen zu gründet und in ihrer Fragen der Ganzheitlichkeit, Langfristigkeit, Hilfe zur Selbsthilfe, jeweiligen Ausprägung der Steuerungs- lernender Organisation usw. In der praktischen Arbeit kann sich der Berater/ die Beraterin daran orientieren, sich und sein Projekt immer im SAP-System nachge- gruppe bezeich- wiesen werden, so zeigen wieder selbstkritisch hinterfragen, die eigentliche Musik liegt jedoch jetzt die jeweilig zustän- net werden in den Details, die auf die jeweilige Klientel und Situation abge- digen betrieblichen stimmt sich bedarfsorientiert bewähren müssen. Gruppen (SAP-Gruppe, Da das ganze Projekt im übrigen nie als eine Organisationsent- Personalwirtschaft, Netzbetriebsgruppe etc.) ein vorauseilendes wicklung angelegt war -schließlich sollte nur eine betriebliche Re- Bestreben, bereits mit selbsterarbeiteten Lösungen für durch sie gelung zum SAP-Einsatz erstellt werden, wenn auch eine umfassen- entdeckte Probleme an die Steuerungsgruppe heranzutreten oder de, ganzheitliche, praktikable und erfahrungsorientierte- und sich zumindest mit der entsprechend fragenden Haltung auf die Steue- erst im nachhinein in seiner Gesamtsicht als solches entpuppte, will rungsgruppe und ihren Berater für die SVP zuzukommen. Das hat ich jetzt auch nicht hochsystematisch einzelne bestimmende Ele- auch damit zu tun, daß über die Systematik der Sozialverträglich- mente von Organisationsentwicklung auf ihre Passung mit dem keitsprüfung eine Art Qualitätssicherungssystem für die fraglichen Projekt abklopfen. Das mir als Berater mit den beiden Standbeinen Bereiche erarbeitet worden ist (beispielsweise im Bereich der Da- Organisationsentwicklung einerseits und Beratung von Interessen- tensicherung, Hardwarebeschaffung, Büroausstattung), die sich nun vertretungen andererseits produktiv und kreativ was durcheinander- weiter und weiter ausweitet und im Moment sogar über eine geriet ist eher Zufall. ISO9000-Zertifizierung für die EDV-Abteilung nachgedacht wird. Als besonderes Glanzstück soll auch die Betroffenenbeteiligung n Was bleibt sind Erfahrungen hervorgehoben werden. War für die meisten Beteiligten zu Anfang alles viel zu aufwendig, zu viele Termine, zu viele Personen und Ich bin darüber hinaus in der glücklichen Lage, nicht nur auf diesen mühsam, sowohl die besondere Prüfmaßnahme zur Betroffenenbe- einen durchlaufenen Prozeß in diesem Unternehmen zurückschauen teiligung als auch Beteiligungselemente in allen anderen Prüfmaß- zu können, sondern zur Zeit gerade eben dort einen weiteren Prozeß nahmen durchzusetzen, sah es am Ende ganz anders aus. Beteili- der Einführung von SAP mit anderen Modulen zu erleben. gung war für alle Betroffenen im ersten Durchgang eines der we- sentlichen Elemente in der Durchführung der Sozialverträglichkeits- Mein grundsätzliches Erleben: Es gibt für mich kaum noch etwas zu prüfung. Keiner mochte mehr darauf verzichten, trotz hoher Auf- verdienen und es wird wohl das letzte mal sein, daß ich in diesem wände. Und alle Seiten mußten sich durch die Betroffenen immer Unternehmen für die Durchführung einer Sozialverträglich- wieder korrigieren lassen, sei es der Betriebsrat mit seiner Forde- keitsprüfung herangezogen werde. Und das zeigt, welche funda- rung nach mehrfach durch unterschiedliche Paßwörter gesicherten mentalen Änderungen sich hier vollzogen haben. Systemzugänge die in regelmäßigen Abständen nach bestimmten Als fast unglaublich muß die Zusammenarbeit in der Steuerungs- Regeln geändert werden sollten, sei es die Projektleitung, die mit gruppe bezeichnet werden. Ohne das hier eine ‘Friede-Freude- wohldurchdachten Abläufen immer mal wieder auf Ablehnung Eierkuchen-Mentalität’ durch die Betroffenen stieß. aufgetreten wäre wird hier Und heute, im zweiten Durchgang werden die Betroffenen in derart konzentriert und mit einem Maße in den Projektlauf eingebunden, der nichts mehr zu hohem Verständnis für die wünschen übrigläßt und ein hohes Maß an Optimierung des Sy- Belange der anderen Seite an Das hat auch da- stems im Sinne der Betroffenen gewährleistet. der Lösung von Sach- und Fachproblemen gearbeitet, mit zu tun, daß Soweit zunächst die Darlegungen über die Notwendigkeit und das von außen schon fast über die Systema- Erfahrungen (mit) einer prozeßorientierten Begleitung von SAP- mißtrauisch auf diese Grup- Einführungen. pe geschaut wird. Trotzdem tik der Sozialver- Das Verfahren ist in Teilen und als Ganzes erprobt, und es braucht sind die Interessen klar und prallen auch immer wieder träglichkeitsprü- auch niemand Angst zu haben, alles in einem Rutsch und fehlerfrei durchführen zu müssen. Es gibt viele Zwischenstufen, in denen deutlich aufeinander. Es gibt fung eine Art eine -auch vorsichtige- Annäherung möglich ist. aber ohne Häme auch immer wieder Verständnis für Qualitätssicher- Und es steckt ein ungeheueres Entwicklungspotential in einem (betriebs-)politische Zwänge solchen Vorgehen, eine neue Qualität -nein, nicht nur in den Be- wenn sach- und fachfremde ungssystem für ziehungen, sondern in den daraus entwickelten Lösungen: Wer so Belange sich störend auf die die fraglichen Be- strukturiert und ganzheitlich die Sache angeht, hat die Chance zu Arbeit der Steuerungsgruppe Lösungen zu kommen statt Schlagabtausche mit Reizwörtern auswirken, auch wenn die reiche erarbeitet vorzunehmen. Beteiligten selbst diese worden ist 11
Mit diesbezüglichen Beispielen könnte ich hier ein ganzes Heft füllen. Sei es der Personalchef der nach guten Erfahrungen in sei- n Wer zieht Nutzen aus einer solchen Vorgehenswei- nem Hause gemeinsam mit einem meiner Kollegen ein Seminar zu se? dieser Vorgehensweise anbieten will, seien es die Berater der Ar- beitgeberseite, die mit aller gebotenen Härte durch den Arbeitgeber Mit einer solchen Vorgehensweise wird an einem besseren System auf die für sie neue und ungewohnte Vorgehensweise ‘eingeschwo- im Sinne der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer gearbeitet. Hier ren’ wurden, sei es die Projektleitung, die mit ihren Erfahrungen in wird die Kritik gleich vermerken: Der Arbeitnehmer und Arbeit- diesem Bereich offensiv eine Bewerbung bei einem anderen Arbeit- nehmerinnen die übrig bleiben. Das bessere System im Sinne der geber erfolgreich lancieren kann und letztendlich die Betroffenen, Arbeitgeber heißt auch, das System mit mehr Akzeptanz, höherer die dem Arbeitgeber bescheinigen, noch nie so gut und vielbeachtet Effizienz und Effektivität, auch im Sinne der Rationalisierung. in technisch-organisatorische Änderungen eingebunden worden zu seien. Sätze wie ‘ein Personalabbau aufgrund der SAP-Einführung findet nicht statt’ in Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zu verankern Zum Schluß noch drei Denkanstöße, die im Rahmen einer Regelung und sich dann beruhigt zurückzulehnen heißt, sich in die eigene von SAP nach dem beschriebenen Muster bedacht werden sollten: Tasche zu lügen, wenn solche Sätze vielleicht einfach sein müssen (das Zurücklehnen allerdings nicht). n Es kommt immer drauf an! Klar ist doch: Wenn nicht aufgrund von SAP selbst, dann wird es im Dies Verfahren ist eine Regelungsmöglichkeit, die in Abhängigkeit Zusammenhang mit den mit Hilfe von SAP umgesetzten Geschäfts- von Situation und Personen das Optimum sein kann oder auch prozeßoptimierungen zu Rationalisierungen kommen. Der ‘return of gerade nicht. Es setzt sowohl auf Interessenvertretungs- als auch invest’ wird in mehr oder weniger großem Umfang in Personalein- Arbeitgeberseite ein Mindestmaß an Reife voraus, eine gewisse sparungen berechnet werden. Umgangskultur im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit Ein heißes Eisen und hier ist die Meinungsbildung auch alles andere gem. § 2 BetrVG und die Einsicht, daß die vermeintlich höheren als abgeschlossen. Zudem ist die Entscheidung, wie sich die Interes- Aufwände in diese Art der Regelung Zukunftsinvestitionen darstel- senvertretung hierzu stellt deren Sache in ihrer jeweiligen persönli- len. Diese kann und soll durch den Organisationsentwicklungspro- chen, betrieblichen und gesamtgesellschaftlichen Situation und zeß natürlich weiter fortentwickelt und gefestigt werden. Verantwortung und nicht die der Berater. Was tun, wenn diese Reife und dieses Einsicht nicht vorhanden sind? n Veränderung in der Organisation der Interessenver- tretungsarbeit Auch wenn Grundsicherungen eingebaut werden, sollen in dem Verfahren für den Konfliktfall Regelungen und Entscheidungswege Der von uns vorgeschlagene Weg einer Begleitung von SAP- vorhanden sein, die den Einführungen erfordert auch Überlegungen, wie denn ein Betriebs- reibungslosen Ausstieg oder Personalrat sich diesbezüglich organisieren muß. Welche ermöglichen. Mag es doch Organisations- und Kommunikations- bis hin zu Entscheidungsfin- Situationen geben (Perso- Mit einer solchen dungsformen sind notwendig, um eine solche Vorgehensweise nenwechsel, Übernahme angemessen zu begleiten, die Abwägungsprozesse qualifiziert durch eine andere Firma, Vorgehensweise vorzunehmen und die Betroffenen angemessen mit einzubinden? Bekanntmachungen über den Abbau von weiteren wird an einem Projektarbeitsorganisation, Kreativitätstechniken, Techniken der 10% der Beschäftigten, ...), Ziel- und Entscheidungsfindung, Prioritätensetzung um im ver- in denen die klassische besseren System netzten Ganzen nicht die Übersicht zu verlieren sind von Nöten, um Regelung des Systems nach im Sinne der Ar- einen solchen Prozeß bewerkstelligen zu können. wie vor als der bessere Weg erscheint. Auch wenn der beitgeber als konventionelle Weg -wenn ernsthaft betrieben- in auch der Arbeit- keiner Weise weniger ar- nehmer gearbei- beitsintensiv ist als der von uns skizzierte: Er muß tet. Hier wird die (zunächst) manchmal sein. Kritik gleich ver- merken: Der Ar- beitnehmer und Arbeitnehmerin- nen die übrig bleiben 12
Beispiel 1 für Konkretisierung einer Prüfmaßnahme ∗ Maßnahmenbezeichnung ∗ Prüfung Schulungskonzeption, -durchführung sowie Schulungsbe- wertung für EinführerInnen wie AnwenderInnen ∗ Beschreibung/ Zweck ∗ Abstimmung der jeweiligen und zukünftigen Anforderungen an Schulungen ∗ Prüfgegenstand ∗ TN-Unterlagen ∗ Schulungsplan ∗ Schulungskonzept (Ziele, Inhalte, Methoden) ∗ TrainerInnen ∗ Rahmenbedingungen ∗ Durchführung ∗ Verfahren 4-stufig: ∗ Durchsicht von Unterlagen ∗ Erfahrungsbericht TeilnehmerInnen über Fragebogen oder Befra- gung ∗ dto. AnwenderInnen in wöchentlichem AnwenderInnen-Jour-Fixe ∗ Analyse eines Betreuungstagebuches, in dem die Anfragen und Probleme aus der Hotline und den Besuchen vor Ort festgehalten werden ∗ Instrumente/ Werkzeuge/ Hilfsmittel ∗ Anforderungen an Schulungen gem. ‘Checkliste Schulung’ ∗ Beteiligte ∗ BR, TrainerInnen, TeilnehmerInnen ∗ Durchführende/r (verantw.) ∗ N.N. ∗ Zeitpunkt ∗ vor, während und nach den einzelnen Maßnahmen ∗ Voraussetzungen für die (Durchführbarkeit der) ∗ - Prüfmaßnahme ∗ Aufwand (geschätzt) ∗ - ∗ Besonderheiten Prüfdokumentation ∗ - ∗ Testabnahme durch ∗ SVP-Steuerungsgruppe ∗ Konsequenzen/ Folgemaßnahmen ∗ Überarbeitung Schulungen; Nachschulungen; Problem-WS’s, BenutzerInnenservice ∗ Bemerkungen/ Sonstiges ∗ Teilnahme BR an Schulungen möglich ∗ TrainerInnen absolvieren ein ‘Train-the-Trainer’-Seminar 13
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