KAMMERREPORT RECHTSANWALTSKAMMER - Rechtsanwaltskammer Hamburg

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KAMMERREPORT
H A N S E A T I S C H E
RECHTSANWALTSKAMMER
H A M B U R G
AUSGABE                                                                               1
30. J A N U A R                                                    2020
       I N H A LT
                          BGH zu „wenigermiete.de“
Editorial       Seite 1   – Meilenstein oder
                          Selbstverständlichkeit?
Aktuell              4

                          99 Seiten umfasst das BGH-Urteil „wenigermiete.de“ (Urteil vom
Service             10    27. November 2019, VIII ZR 285/18), welches sich mit dem Umfang
                          der Rechtsdienstleistungsbefugnis von Inkassodienstleistern befasst.
                          Nach der Entscheidung des für Mietrecht zuständigen VIII. Senats des
Ausbildung          12    BGH hat das beklagte und für Inkasso-Dienstleistungen registrierte
                          Unternehmen seine Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher
                          Rechtsdienstleistungen weder durch Zurverfügungstellung eines
Mitglieder          14    Online-Mietpreisrechners überschritten, noch durch eine für die
                          Rückforderung überhöhter Wohnraummiete gegenüber dem
                          Vermieter zu erklärende Rüge, noch durch gegenüber diesem
Ansprechpartner     16    erhobene Auskunfts- und Feststellungsansprüche, noch durch die mit

info@rak-hamburg.de
www.rak-hamburg.de
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   dem Auftraggeber getroffene Vereinbarung             Führt dies am Ende dazu, dass das
   eines Erfolgshonorars, noch durch die                vermeintliche „Anwaltsmonopol“ gänzlich
   zugesagte Freihaltung von Prozesskosten.             fällt    und      die    außergerichtliche
   Insgesamt     hielt   der    BGH     das             Rechtsbesorgung jedermann gestattet wird,
   „wenigermiete.de“-Geschäftsmodell     für            wie dies in einzelnen anderen Ländern wie
   „noch“ zulässig.                                     etwa Großbritannien der Fall ist? Halten
                                                        wir dortige Systeme für vorbildlich? Wie
    Kurz gesagt: Inkassounternehmen sind damit          wirken sich derartige Systeme tatsächlich
    Geschäftsmodelle gestattet, die Anwälten            auf den Zugang zum Recht aus, für dessen
    verboten sind. In der „LegalTech“-Szene             angebliche Gewährung sich die LegalTech-
    knallen die Champagnerkorken und die                Szene gern feiern lässt? Ist dann noch
    Anwaltschaft grübelt, wie damit umzugehen           begründbar, dass Anwälte den Zugang zum
    ist. Zweifellos kommt es als Folge dieses           Recht auch für denjenigen, der kein
    Urteils auf dem Rechtsdienstleistungs-              „skalierbares“ Problem hat, bei dem ihm
    markt zu einer Wettbewerbsverzerrung.               irgendeine Plattform helfen kann, doch
    Warum dürfen Rechtsanwälte nur in den               gerade dadurch gewährleisten, dass sie
    engen und auf den Einzelfall abstellenden           unter     Inkaufnahme      letztlich    den
    Grenzen des § 4a RVG ein Erfolgshonorar             Steuerzahler                   entlastender
    vereinbaren, während Inkassodienstleistern          Honorarminderungen Beratungshilfe zu
    dies scheinbar grenzenlos gestattet ist?            leisten    haben,     ebenso      wie    sie
    Sollte nicht vielmehr auch Rechtsanwälten           Pflichtverteidigungen oder PKH-Mandate
    gestattet werden, jedenfalls im „nieder-            übernehmen? Oder bekommen wir dann
    schwelligen“ Bereich Erfolgshonorare                ein System, bei dem Zugang zum Recht
                             zu     vereinbaren?        auch das zweifelhafte Glück erfordert,
     IMPRESSUM               Wo     liegt dieser        einen Anwalt zu finden, der den Fall
                             „niederschwellige“         werbewirksam „pro bono“ übernimmt?
KAMMERREPORT                 Bereich?         Bei
                             1.950,00 Euro? Bei         Bedürfen also nicht-anwaltliche Rechts-
erscheint vierteljährlich    5.000,00 Euro? Bei         dienstleister, deren Betreiber statt zweier
                             dem vermeintlich           Staatsexamina einer bloßen „Sachkunde-
Herausgeber:
                             „rationalen Des-           prüfung“ unterliegen, nicht vielmehr
Hanseatische                 interesse“     eines       ähnlicher Grenzen, wie jene, denen
Rechtsanwaltskammer          Diesel-Klägers, der        Rechtsanwälte unterliegen? Müssen nicht
                             sein       Fahrzeug        auch sie einem Verbot der Vereinbarung
Der Präsident                ohne Vereinbarung          von Erfolgshonoraren unterworfen werden?
                             eines Erfolgshono-         Haben wir nur die Wahl zwischen
Valentinskamp 88             rars beanstandungs-        einer wie auch immer ausgestalteten
20355 Hamburg                los weiternutzen           „Deregulierung“ des anwaltlichen Berufs-
                             würde? Oder bei            rechts oder einer verschärften Regulierung
Tel 040-35 74 41-0           dem gleichermaßen          nicht-anwaltlicher       Rechtsdienstleister?
                             „rationalen Des-           Oder müssen wir schlicht akzeptieren, dass
Fax 040-35 74 41-41          interesse“     eines       sich der Rechtsdienstleistungsmarkt in den
                             Spediteurs, der nur        kommenden Jahren deutlich wandeln und
                             bei Vereinbarung           sich auch die Tätigkeit des Rechtsanwalts
    eines      Erfolgshonorars    ernsthaft    in       verändern wird? Wie stark werden
    Erwägung zieht, gegen den Hersteller                die Auswirkungen auf die Nachfrage
    seiner LKW Kartellschadenersatzansprüche            anwaltlicher      Leistungen     tatsächlich
    geltend zu machen? Wie würde sich die               ausfallen? Sind die Auswirkungen des
    Vereinbarung eines Erfolgshonorars auf              „wenigermiete.de“-Urteils      des      BGH
    Kostenerstattungsansprüche auswirken?               vielleicht gar nicht so gravierend, weil es
    Wird nicht bei einer entsprechenden                 lediglich die Befriedigung von „unmet legal
    „Deregulierung“ des anwaltlichen Berufs-            needs“       oder      eines     „rationalen
    rechts die gerade europarechtlich immer             Desinteresses“ ermöglicht und damit eine
    wieder eingeforderte Kohärenz zur Falle?            Nachfrage nach Rechtsdienstleistungen, für
                                                        die ohnehin niemand zum Rechtsanwalt
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geht, weil er sein Problem entweder bislang         Faire Wettbewerbsbedingungen hat die
gar nicht erkannt hat oder die Einschaltung         Anwaltschaft allerdings einzufordern, will
eines Anwalts als zu lästig erscheint?              man Anwälten nicht den nachgerade
Oder     werden      dann    die   Angebote         zynischen Rat geben, doch einfach ein
von Plattformanbietern, die großspurig              Inkassounternehmen zu gründen.
einfache und billige Lösungen versprechen,
zu verlockend und gefährden sie gar die             Im Übrigen sei daran erinnert, worum
Rechtspflege? Führt die zunehmende                  es dem Gesetzgeber mit dem Rechtsdienst-
Digitalisierung womöglich dazu, dass                leistungsgesetz nach dessen § 1 Abs. 1
künftig auch komplexeste Fallgestaltungen           Satz 2 aus gutem Grund geht: Es dient
mittels künstlicher Intelligenz gelöst              dazu, die Rechtsuchenden, den Rechts-
werden können und es am Ende nur noch               verkehr und die Rechtsordnung vor
um     die     einer    Inkassounternehmen          unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu
überlassen „Forderungsbeitreibung“ geht?            schützen. Die Erbringung qualifizierter
                                                    Rechtsdienstleistungen sichert allein die
All diese Fragen bewegen uns nicht erst seit        Anwaltschaft!
„wenigermiete.de“; in Anbetracht der
Entscheidung des BGH und zunehmender
Digitalisierung des Rechtsdienstleistungs-
marktes allerdings umso mehr. Ich gebe zu:
Meine      Meinungsbildung     ist   nicht
abgeschlossen und viele Rechtsfragen
bedürfen ohnehin noch der gerichtlichen
Klärung.

In jedem Fall gilt es, mit Bedacht zu
handeln und keinerlei (De-)Regulierungs-
Hype zu unterliegen oder gar – wie dies ein
gegenwärtiger Gesetzentwurf der FDP
vorsieht – die Erbringung jeglicher
„automatisierter    Rechtsdienstleistungen“
wie bei Inkassounternehmen auf bloßen               Ihr
Nachweis „besonderer Sachkunde“ zu
gestatten. Im Blick zu behalten gilt, dass es
sich bei den anwaltlichen Grundpflichten
oder     auch     „Core     Values“,      der
Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und
dem Verbot der Wahrnehmung wider-
streitender Interessen, um keine bloßen             Dr. Christian Lemke
Worthülsen handelt und dass damit                   Präsident
einhergehende „Privilegien“ der Anwalt-
schaft wie die Beschlagnahmefreiheit und
Zeugnisverweigerungsrechte, aber auch das
in § 3 RDG normierte Verbot mit
Erlaubnisvorbehalt je eher zur Disposition
stehen werden, je näher sich die
Anwaltschaft in die Nähe rein gewerblicher
Anbieter rücken lässt. Nicht zu vergessen:
Die anwaltlichen Grundpflichten sind der
„Unique       Selling      Point“,       also
schlechterdings      das    Alleinstellungs-
merkmal der Anwaltschaft, das sie vom
gewerblichen Anbieter unterscheidet. Es
wäre fahrlässig, dieses Alleinstellungs-
merkmal zu verwässern.
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                         ANKÜNDIGUNG DER
               ORDENTLICHEN KAMMERVERSAMMLUNG 2020
              DER HANSEATISCHEN RECHTSANWALTSKAMMER

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,                      fassung über die Entlastung des
                                                            Kammervorstandes (§ 89 Abs. 2 Nr. 6
zur ordentlichen Kammerversammlung des                      BRAO)
Jahres 2020, die am
                                                   4.       Verabschiedung des aktualisierten
                                                            Haushaltsplanes für das Jahr 2020
         Montag, dem 20. April 2020,                        (§ 89 Abs. 2 Nr. 4 BRAO)
                  18:00 Uhr,
     in der Handwerkskammer Hamburg,               5.       Verabschiedung des Haushaltsplanes
           Saal 304, Holstenwall 12,                        für das Jahr 2021 und Beschlussfassung
                20355 Hamburg                               über den Kammerbeitrag für das Jahr
                                                            2021 (§ 89 Abs. 2 Nrn. 2 und 4 BRAO)

stattfinden wird, lade ich Sie herzlich ein.       6.       Beschlussfassung über die Änderung
                                                            der Gebührenordnung der Hanseatischen
Die Kammerversammlung wird wieder mit                       Rechtsanwaltskammer:      Gebühren-
einem öffentlichen Teil beginnen. Dem                       reduzierung bei Antragsrücknahme;
Vorstand ist es gelungen, als Gastredner                    Erhebung von möglichen Auslagen;
den                                                         Erhebung      von   Gebühren       für
                                                            Bußgeldverfahren
  Professor für Volkswirtschaftslehre,
     insbesondere internationale                   7.       Vortrag: „Die Aufsichtstätigkeit der
       Wirtschaftsbeziehungen,                              Hanseatischen Rechtsanwaltskammer
       der Universität Hamburg,                             nach dem Geldwäschegesetz – Vom
Herrn Professor Dr. Thomas Straubhaar,                      Auskunftsersuchen bis zur Vor-Ort-
                                                            Kontrolle, vom Bußgeldbescheid bis
zu gewinnen. Er wird sich mit der Frage                     zum Zulassungsentzug“

        „Ökonomisierung des Lebens:                8.       Behandlung der weiteren gestellten
          wer setzt die Grenzen?“                           Anträge

auseinandersetzen.                                 9.       Vorstellung der Kandidatinnen und
                                                            Kandidaten für die im Wege der
Nach dem Ende des Vortrages wird um                         Briefwahl durchzuführenden Wahlen
19:00 Uhr der nicht-öffentliche Teil der                    zum Vorstand der Hanseatischen
Kammerversammlung beginnen.                                 Rechtsanwaltskammer im Jahr 2020

Ich sehe für den nicht-öffentlichen Teil           10. Verschiedenes
folgende Tagesordnung vor:
                                                   Im Übrigen teile ich mit:
1.    Jahresbericht des Vorstandes
                                                   I.
2.    Rechnungslegung des Vorstandes über                                 Zu TOP 5:
      die Einnahmen und Ausgaben der
      Kammer sowie die Verwaltung des              Der Kammerbeitrag für das Jahr 2020 ist
      Vermögens im Jahre 2019 (§ 73 Abs. 2         (einschließlich der Kosten für das beA) von
      Nr. 7 BRAO)                                  der Kammerversammlung auf € 348,00
                                                   festgesetzt   worden.      Zusätzlich  wird
3.    Bericht der Rechnungsprüfer; Prüfung         für 2020 gemäß des Beschlusses des
      der Abrechnung des Vorstandes (durch         Vorstands eine Ausbildungsumlage für
      die Kammerversammlung) über die              die anwaltsbezogene Ausbildung der
      Einnahmen     und    Ausgaben     der        Referendare in Höhe von € 6,00 erhoben.
      Kammer sowie über die Verwaltung des         Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 der seit dem
      Vermögens im Jahr 2019; Beschluss-           1.1.2019 geltenden Beitragsordnung werden
                                                   der Beitrag und die Ausbildungsumlage am
                                                   15. März eines Jahres fällig.
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Die Kammerversammlung hat über den                   4.
allgemeinen Kammerbeitrag für das Jahr               Hinter dem neu eingefügten § 8 wird folgender
2021 zu beschließen. Derzeit sind die                neuer § 9 eingefügt:
Planungen des Haushalts für das Jahr 2021
noch nicht abgeschlossen und die Planung                                   §9
wird mit dem Geschäftsbericht und                           Die Gebühr in Verfahren, die einen
der Einladung zur Kammerversammlung                         Antrag voraussetzen, reduziert sich auf
verschickt werden. Dann wird der                            die Hälfte, wenn der Antrag vor der
Kammervorstand auch einen Vorschlag für                     Sachentscheidung der Hanseatischen
die Höhe des allgemeinen Kammerbeitrags                     Rechtsanwaltskammer zurückgenommen
für das Jahr 2021 unterbreiten.                             wird.

                  Zu TOP 6:                          5.
                                                     Der bisherige § 8 wird § 10 und wird wie folgt
In der Gebührenordnung der Hanseatischen             neu gefasst:
Rechtsanwaltskammer soll eine Regelung
eingefügt werden, dass sich die Gebühr um                   Die Änderungen in § 1 und die neu
die    Hälfte    reduziert,    wenn    die                  eingefügten §§ 8 und 9 treten zum
Antragstellerin/ der Antragsteller den                      1.7.2020 in Kraft.
Antrag    vor   einer    Sachentscheidung
der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer                6.
zurücknimmt.      Außerdem      muss   die           Alle   übrigen        Bestimmungen     bleiben
Gebührenordnung erweitert werden, damit              unverändert.“
die Kammer auch für die ihr neu
zukommenden Aufgaben in Bußgeldver-                                      Zu TOP 7:
fahren für Verstöße gegen das GwG
Gebühren erheben kann. Darüberhinaus                 Das Thema Geldwäsche ist in den letzten
soll allgemein klargestellt werden, dass             Jahren vermehrt in den Fokus der
auch Auslagen erhoben werden können.                 Öffentlichkeit und der Politik gerückt.
                                                     Gerade die EU-Kommission hat sich die
Der Beschlussvorschlag        des    Vorstands       Bekämpfung der Geldwäsche zu einer
lautet wie folgt:                                    vordringlichen Aufgabe gemacht und
                                                     deshalb mehrere EU-Richtlinien zur
„Die Gebührenordnung der Hanseatischen               Geldwäschebekämpfung erlassen.
Rechtsanwaltskammer wird wie folgt geändert:
                                                     Diese Richtlinien führten zu einer mehr-
1.                                                   fachen Überarbeitung des „Gesetz[es] über
In der Überschrift werden die Worte „in der          das Aufspüren von Gewinnen aus schweren
Fassung vom 12. Mai 2018“ gestrichen.                Straftaten“, kurz „Geldwäschegesetz“ oder
                                                     „GwG“.
2.
In § 1 werden am Ende von Satz 1 die Worte           Mit diesen Überarbeitungen waren grund-
„und Auslagen“ ergänzt und folgender neuer           legende Änderungen für die Anwaltschaft
Satz 2 eingefügt:                                    verbunden und außerdem eine erhebliche
                                                     Verdichtung der Aufsicht durch die
      Die Erstattung von Auslagen richtet sich       Rechtsanwaltskammern. Zuletzt hat die
      nach dem hamburgischen Gebühren-               zum 1.1.2020 in Kraft getretene Änderung
      gesetz in der jeweils geltenden Fassung.       des GwG den Rechtsanwaltskammern auch
                                                     die Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeits-
3.                                                   verfahren bei Verstößen ihrer Mitglieder
Es wird folgender neuer § 8 eingefügt:               gegen das GwG gegeben.

                     §8                              Viele dieser Änderungen haben zur
      Die Gebühren und Auslagen in                   Verunsicherung in der Anwaltschaft beige-
      Bußgeldverfahren richten sich nach den         tragen. Der Vorstand der Hanseatischen
      Vorschriften über die Kosten im                Rechtsanwaltskammer möchte deshalb die
      Verfahren der Verwaltungsbehörde nach          Gelegenheit nutzen und die Mitglieder
      dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten           über die Aufgaben der Hanseatischen
      (OWiG) in der jeweils geltenden                Rechtsanwaltskammer nach dem GwG
      Fassung.                                       informieren.
A              K               T                U                     E           L           L
K A M M E R R E P O R T           •    S E I T E          6       •       A U S G A B E   1 / 2 0

Frau Kollegin Dr. Sigrid Wienhues,                 II.
stellvertretende Vorsitzende einer der
beiden Geldwäscheaufsicht-Abteilungen des           Wichtige Allgemeine Hinweise:
Vorstands, hat sich freundlicherweise
bereiterklärt, diese Aufgabe zu übernehmen.         1. Alle Kammermitglieder sind aufgerufen,
                                                       Gegenstände und Anträge für die
                                                       Tagesordnung der Kammerversammlung
                 Zu TOP 9:                             einzureichen. Dafür setze ich gemäß § 1
                                                       Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung eine
Am 30.4.2020 endet gemäß § 68 Abs.2                    Frist bis zum
BRAO die Amtszeit der Hälfte der Mitglieder
des Vorstandes, also die Amtszeit von                         Donnerstag, 20. Februar 2020
13 Mitgliedern des Vorstands. Damit sind
13 Mitglieder des Vorstands neu zu wählen.               (entscheidend ist der Eingang bei der
                                                         Hanseatischen Rechtsanwaltskammer).
Erstmals     finden     die  Wahlen     zum
Kammervorstand 2020 nicht mehr in der               2. Anträge zur Tagesordnung müssen
Kammerversammlung, sondern als Briefwahl               gemäß § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung
statt (§ 64 Abs.1 Satz 1 BRAO iVm § 11 Abs. 1          in Textform eingereicht werden.
der Geschäftsordnung der Hanseatischen
Rechtsanwaltskammer, GO HansRAK).                        Die Anschrift der Hanseatischen
                                                         Rechtsanwaltskammer ist wie folgt:
Gemäß § 11 Abs. 5 GO HansRAK werden
die Vorstandswahlen so durchgeführt, dass                 Hanseatische Rechtsanwaltskammer
sich die Kandidatinnen und Kandidaten auf                         Valentinskamp 88
einer Kammerversammlung vor dem Ende                               20355 Hamburg.
der Frist für die Stimmabgabe vorstellen
können.      Der     Umsetzung        dieser             Briefsendungen können entweder direkt
Verpflichtung dient TOP 9. Die Frist für die             über die Geschäftsstelle der Kammer
Benennung von Wahlvorschlägen ist                        (nur montags bis donnerstags von 9:00
am 24.1.2020 abgelaufen. Die vom                         bis 17:00 Uhr, freitags bis 15:00 Uhr),
Wahlausschuss zugelassenen Kandidatinnen                 oder     über      die     Gemeinsame
und Kandidaten haben unter TOP 9 die                     Annahmestelle im Ziviljustizgebäude,
Möglichkeit, sich in der ordentlichen                    Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (mit
Kammerversammlung 2020 vorzustellen.                     Nachtbriefkasten    bis   24:00   Uhr)
                                                         abgegeben werden. Anträge können
Eine Stimmabgabe in der Kammerver-                       ferner eingereicht werden per Telefax
sammlung ist nicht zulässig, die Stimmen                 über 040/ 35 74 41 41, per E-Mail über
können nur im Wege der Briefwahl ab-                     die Adresse info@rak-hamburg.de oder
gegeben werden. Die Wahlunterlagen                       über das besondere elektronische
werden den Mitgliedern voraussichtlich im                Anwaltspostfach (beA).
März zugesendet werden.
                                                    3. Nach Ablauf der genannten Frist
Bitte beachten Sie, dass die Frist für den             erhalten Sie wie üblich die gemäß § 1
Zugang der Stimmzettel beim Wahlaus-                   Abs. 4 der Geschäftsordnung vorgesehene
schuss (Wahltag) bereits am 24.4.2020                  formelle Einladung zur Kammerver-
endet. Aufgrund der in der GO HansRAK                  sammlung (Einberufung), mit der die
und der Wahlordnung für die Wahl der                   endgültige Tagesordnung und die
Mitglieder des Vorstands der Hansea-                   Anträge bekannt gemacht werden. Der
tischen Rechtsanwaltskammer, WahlO,                    Geschäftsbericht und die Rechnungs-
vorgesehenen Fristen ließ sich der zeitliche           legung für das Kalenderjahr 2019
Abstand zwischen Kammerversammlung                     werden       gemeinsam      mit     der
und Wahltag nicht vergrößern. Bitte                    Einberufung versandt.
beachten Sie dies bei der Planung Ihrer
Stimmabgabe.                                       Hamburg, den 22. Januar 2020

                                                   Mit freundlichen kollegialen Grüßen

                                                   Dr. Christian Lemke
                                                   Präsident
A              K               T                U                  E            L                L
K A M M E R R E P O R T           •    S E I T E       7       •       A U S G A B E       1 / 2 0

Nachlese zur                                        Neben schiedsrechtlichen Fragestellungen
                                                    zur Bewältigung internationaler und

Konferenz 10                                        interkultureller Schiedsverfahren standen
                                                    auf der materiellrechtlichen Ebene die

Jahre CEAC                                          UNIDROIT Grundregeln für internationale
                                                    Handelsverträge 2016 (englisch: UNIDROIT
                                                    Prínciples of International Commercial
                                                    Contracts) im Fokus der Diskussion (im
UNIDROIT        Grundregeln      für                Folgenden „UNIDROIT Principles 2016“).
internationale   Handelsverträge als                Dabei handelt es sich um ein seit 1980,
Brücke zwischen Common law und Civil                über > 35 Jahre, als Kompromiss zwischen
Law                                                 allen     wesentlichen    Rechtsordnungen
                                                    der Erde entwickeltes internationales

I m September 2018 hat die Hanseatische
  Rechtsanwaltskammer in Zusammenarbeit
mit der Universität Hamburg, der
                                                    Regelwerk zum allgemeinen Vertragsrecht.
                                                    Die         Generalversammlung
                                                    Handelskommission der UNCITRAL hat
                                                                                          der

Handelskammer Hamburg und dem auf                   Vorfassungen in den Jahren 2017 und 2012
Streitigkeiten mit Bezug zu China und Asien         als Grundregeln des internationalen
spezialisierten Chinese European Arbitration        Vertragsrechts      anerkannt   und   zur
Centre („CEAC“) eine internationale                 Nutzung empfohlen.
Konferenz in Hamburg unterstützt. Ca. 125
Teilnehmer aus ca. 25 Nationen und                  In der Diskussion auf der Hamburger
5 Kontinenten haben in Hamburg getagt.              Konferenz wurden die UNIDROIT Principles
Die internationale Organisation Institute           2016 aus Sicht verschiedenster nationaler
for the Unification of Private Law                  Perspektiven erörtert. Die Vorträge und die
(„UNIDROIT“) (63 Mitgliedstaaten inkl.              Diskussion sind nunmehr in einem – mit
der Bundesrepublik Deutschland) war                 etwas Verspätung im September 2019
durch ihre stellvertretende Generalsekretärin       erschienenen – Tagungsband als Heft
Professor Anna Venziano vertreten und hat           2018/2 der von der Fakultät Rechtswissen-
die Veranstaltung ebenso unterstützt, wie           schaften    der    Universität    Hamburg
ca. 25 weitere Organisationen, unter                herausgegebenen Hamburg Law Review
ihnen die Deutsche Institution für                  zusammengefasst worden (als Einzelbuch
Schiedsgerichtsbarkeit.                             erhältlich unter ISBN 978-3-7494-9295-4
                                                    oder per Email über jasmin.neumann@
Anlass der Konferenz waren die Feier-               uni-hamburg.de. EUR 9,80).
lichkeiten aus Anlass des 10jährigen
Bestehens der Schiedsinstitution CEAC,              Kollegen aus Wissenschaft und Praxis aus
dessen    Gründung   die    Hanseatische            zahlreichen      Nationen     haben    die
Rechtsanwaltskammer seinerzeit als Träger           UNIDROIT Principles 2016 jeweils als mit
unterstützt hatte; mittlerweile hat der             ihrem jeweiligen Rechtssystem kompatibel
Rechtsstandort Hamburg e.V. die Träger-             dargestellt. Beispielhaft seien hier die
schaft übernommen.                                  positiven Fazits aus Deutschland, USA und
                                                    England abgedruckt.
Die Schiedsinstitution CEAC hat ihren Sitz
in der Handelskammer und administriert              a) Aus London (Rena See und Darshimi
regelmäßig internationale Streitigkeiten mit           Prasad, S. 105):
Bezug zu China. Um die Zuständigkeit von
CEAC zu begründen, ist es erforderlich, die           “In the authors’ view, in practise, if parties
Zuständigkeit im Schiedsvertrag zu                    carefully drew up their agreements with the
vereinbaren. Dies bietet sich etwa dann an,           level of specificity common in English law
wenn eine neutrale Schiedsinstitution                 jurisdictions, there would be little scope for
gesucht wird, an der in den Gremien                   any unpredictable application of the good
neben Europäern auch Chinesen und                     faith principle, and little substantive
z.T. auch Nicht-Europäer aus anderen                  difference whether the UNIDROIT
Staaten   als     China     beteiligt   sind          Principles or English law is the
(s. www.ceac-arbitration.com). Im Kern                governing law.         In other words, the
entsprechen die CEAC Schiedsregeln der                UNIDROIT Principles are entirely consistent
UNCITRAL Schiedsverfahrensordnung.                    with and can accommodate the operation of
                                                      English contract law principles. At the same
                                                      time, the Principles also protect parties that
A              K                 T                 U                 E           L               L
K A M M E R R E P O R T             •    S E I T E      8        •       A U S G A B E      1 / 2 0

  are less familiar with English law, with the       Doktorandin an der Bucerius Law School,
  ability to fill in gaps in a contract in a way     auf Seite 116 f. dargestellt).
  that English law may not.”
                                                                       Prof. Dr. Eckart Brödermann
b) Aus Stuttgart (Gerhard Wegen und                                          (Universität Hamburg),
   Benedikt Keil, Gleiss Lutz, S. 60):                                Mitglied im Kammervorstand,
                                                     Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
  “The observations above have shown that
  the UNIDROIT Principles have much in
  common with German law. To answer to the
  question “To what extent do the
                                                     Änderung des
  UNIDROIT           Principles       restate
  international commercial law?” it can be
                                                     GwG zum 1.1.2020
  said, that they represent a distillation of
  all relevant and important rules of
  German law relating to international
                                                     D    urch die vom Bundestag beschlossene
                                                          und der vom Bundesrat am 29.11.2019
                                                     zugestimmten Neufassung des Geldwäsche-
  trade contracts.                                   gesetzes (GwG) gibt es zum Teil erhebliche
                                                     Änderungen. Die Änderungen sind am
c) Aus New York (Roger Barton, Gleiss                1.1.2020 in Kraft getreten.
   Lutz, S. 82):
                                                     So wurden neben vielen Klarstellungen und
 “As one can see from the brief analysis of          Ergänzungen unter anderem der Kreis der
 the sections above, UNIDROIT and the US             Verpflichteten    und      die    Zahl   der
 Common Law are more often than not in               Kataloggeschäfte nach § 2 Abs. 1 Nr. 10
 harmony with one another.                           GwG vergrößert, der Zugang zum
                                                     Transparenzregister für jedermann öffentlich
Professor Bruno Zeller aus Australien hat in         gemacht      und    bestehende      Bußgeld-
diesem Zusammenhang Artikel 35 der                   bestimmungen erweitert. Zu den Katalog-
CEAC Schiedsregeln gewürdigt, der                    geschäften gehören nun auch die
ausdrücklich die Wahl der UNIDROIT                   „geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuer-
Principles – neben anderen Optionen –                sachen“, die Beratung des Mandanten „im
gestattet. Frau Professor Ingeborg Schwenzer         Hinblick auf dessen Kapitalstruktur, dessen
hat zum Verhältnis zwischen den                      industrielle    Strategie      oder    damit
UNIDROIT Principles und dem Wiener                   verbundene Fragen“ sowie die Beratung des
Kaufrechtsübereinkommen („CISG“) vorge-              Mandanten oder sonstige Dienstleistungen
tragen. Bereits nach dem Inhalt ihrer                „im Zusammenhang mit Zusammen-
Präambel sind die UNIDROIT Principles u.a.           schlüssen oder Übernahmen“.
ausdrücklich dafür gedacht, das CISG zu
ergänzen (der Verfasser dieses Beitrag etwa          Durch Ergänzung des § 73 b) Abs. 1 BRAO
vereinbart die UNIDROIT Principles seit              wurden seit dem 1.1.2020 die Rechts-
2001 regelmäßig, teils allein und teils zur          anwaltskammern      zuständige  Bußgeld-
Ergänzung des CISG).                                 behörde für die Verfolgung von Ordnungs-
                                                     widrigkeiten nach dem GwG.
Die positiven Berichte von Professor Shi aus
China (Dekan der China University of                 Eine besonders relevante Neuerung ist
International Business and Economics Law             auch, dass die Verdachtsmeldepflicht bei
School und chinesisches Mitglied im                  bestimmten Immobiliengeschäften die
Governing Councel of UNIDROIT) und von               anwaltliche Schweigepflicht stets durch-
Professor Lauro Gama aus Brasilien runden            bricht.   Das    Bundesministerium    der
das Bild weltweiter Nutzbarkeit der                  Finanzen soll nach § 43 Abs. 6 GwG n.F.
UNIDROIT Principles 2016 ab. Es bestand              im Einvernehmen mit dem Bundes-
Einigkeit, dass die UNIDROIT Principles              ministerium     der   Justiz   und    für
2016 heutzutage bei internationaler                  Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung
Vertragsgestaltung bedacht werden müssen;            ohne     Zustimmung     des   Bundesrates
kontrovers wurde erörtert, ob die blinde             Sachverhalte bei Erwerbsvorgängen nach
Nichtbeachtung bereits einen haftungs-               § 1 des Grunderwerbsteuergesetzes be-
begründenden      Fehler   darstellt    (die         stimmen können, die von Verpflichten
Diskussion wird in der Hamburg Law                   nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 und 12 stets
Review von den Diskussionsbobachtern                 nach Absatz 1 zu melden sind. Auf die im
Anish Wadia, Indien, und Magdalena Göbel,            Oktober 2019 vom Bundesministerium
A              K               T                U                 E           L             L
K A M M E R R E P O R T           •    S E I T E      9       •       A U S G A B E    1 / 2 0

für Finanzen veröffentlichte Nationale             anwaltskammer     werden      wir  die
Risikoanalyse, die ein hohes Risiko bei            Interessenbekundungen dort vornehmen.
Immobiliengeschäften erkennt, hatten wir
bereits im letzten Kammerreport und auf            Ebenfalls seit Jahren führen wir auf unserer
unserer Homepage verwiesen.                        Homepage       auch    einen    Link    zum
                                                   Strafverteidiger-Notdienst, der von der
                                                   Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Straf-
Neuregelung bei                                    verteidigerinnen und Strafverteidiger orga-
                                                   nisiert wird. Vor dem Hintergrund der
Pflichtverteidigungen                              gesetzlichen Neuregelung werden Kollegi-
                                                   nnen und Kollegen gesucht, die daran

D    as Gesetz zur Neuregelung des Rechts
     der notwendigen Verteidigung ist am
13.12.2019 in Kraft getreten. Das Gesetz will
                                                   teilnehmen möchten. Ob und wie die
                                                   Gerichte und Staatsanwaltschaften darauf
                                                   zugreifen werden, ist nicht abzusehen. Die
u.a. dem Erfordernis der sogenannten PKH-          Richtlinie sieht Qualitätsanforderungen für
Richtlinie nach Sicherung einer ange-              die Pflichtverteidigung vor, so dass der
messenen Qualität in den Fällen der                erweiterte Notdienst Voraussetzungen für
Pflichtverteidigung gerecht werden. Der neue       die Teilnahme geschaffen hat: Jede
§ 142 Abs. 6 StPO sieht vor, dass bei              Kollegin und jeder Kollege, die oder der den
Bestellung eines nicht vom Beschuldigten           Fachanwaltstitel    hat    oder    in    den
benannten Pflichtverteidigers die Auswahl          vergangenen 12 Monaten 15 Fortbildungs-
aus dem Gesamtverzeichnis der Bundes-              stunden im Strafrecht nachweisen kann, ist
rechtsanwaltskammer zu erfolgen hat.               herzlich willkommen, beim Notdienst
Dabei soll aus den dort eingetragenen              mitzuwirken. Neu beim Notdienst wird
Rechtsanwälten entweder ein Fachanwalt             sein, dass mit mehreren Vorführungen vor
für Strafrecht oder ein anderer Rechts-            den Haftrichter zu rechnen ist, so dass der
anwalt, der gegenüber der Rechtsanwalts-           Notdiensttag von anderen Terminen frei
kammer sein Interesse an der Übernahme             gehalten werden soll. Einzelheiten dazu
von Pflichtverteidigungen angezeigt hat            wird die Hamburger Arbeitsgemeinschaft
und für die Übernahme der Verteidigung             für Strafverteidigerinnen und Strafver-
geeignet ist, ausgewählt werden.                   teidiger rechtzeitig mitteilen. Anmeld-
                                                   ungen werden gern entgegengenommen
Folglich müssen die Gerichte und die               unter mail@strafverteidiger-hamburg.net.
Staatsanwaltschaft zukünftig bei der
Auswahl der Pflichtverteidiger auf das
Amtliche Anwaltsverzeichnis zugreifen. Die
                                                    Dank an
Auswahl bleibt den Gerichten und der
Staatsanwaltschaft vorbehalten. Aber die
                                                    ausgeschiedene
Rechtsanwaltskammern müssen in dem
Verzeichnis vermerken, wer ihnen gegenüber
                                                    Ehrenamtler
sein Interesse an der Übernahme von
Pflichtverteidigungen angezeigt hat. Eine           Folgende ehrenamtlich tätige Rechtsan-
Prüfung der Geeignetheit findet durch die           wälte sind im Jahr 2019 aus ihrem Amt
Rechtsanwaltskammern nicht statt.                   ausgeschieden:

Bereits seit Jahren führt die Hanseatische          • Dr. Andreas Meissner (Fachausschuss
Rechtsanwaltskammer auf der Eingangs-                 Gewerblicher Rechtsschutz)
seite ihrer Homepage eine laufend aktuell           • Norbert Radeke
gehaltene Pflichtverteidigerliste. Die ge-            (Berater im Ausbildungsbereich)
setzliche Neuregelung nehmen wir zum                • Dr. Peter Seemann
Anlass, alle Rechtsanwältinnen und Rechts-            (Fachausschuss Bankrecht)
anwälte aufzurufen, ihr Interesse an der
Übernahme von Pflichtverteidigungen uns             Den genannten Kollegen gilt unsere
gegenüber unter info@rak-hamburg.de                 Anerkennung und unser Dank für ihr
anzuzeigen. Bei denjenigen, die sich früher         durchweg langjähriges ehrenamtliches
schon bei uns gemeldet hatten, nehmen               Engagement, ohne das die anwaltliche
wir an, dass das Interesse fortbesteht; an-         Selbstverwaltung nicht möglich wäre.
sonsten bitten wir ebenfalls um Mitteilung.
Nach der technischen Anpassung des                  Dr. Christian Lemke
Gesamtverzeichnisses der Bundesrechts-              Präsident
S              E              R                 V               I             C               E
K A M M E R R E P O R T           •   S E I T E       1 0       •    A U S G A B E       1 / 2 0

Lohnversteuerung                                    diverse Realteilungserlasse veröffentlicht.

von über-                                           Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat eine
                                                    Information zur Einführung in die

nommenen                                            komplexe Thematik unter dem Titel
                                                    „Teilung von und Ausscheiden aus

Beiträgen                                           Rechtsanwaltssozietäten – Möglichkeiten
                                                    nach dem Realteilungserlass des BMF vom
                                                    19.12.2018“ publiziert (Stand: September

I n manchen Kanzleien ist es üblich, dass
  die bei angestellten Rechtsanwältinnen/
Rechtsanwälten anfallenden Beiträge an die
                                                    2019). Sie soll Rechtsanwältinnen und
                                                    Rechtsanwälten, die künftig eine Teilung
                                                    ihrer Sozietät vorhaben, als Orientierung
Berufshaftpflichtversicherung, an die Rechts-       dienen. Sie finden dieses Dokument unter dem
anwaltskammer oder an Vereine sowie die             Kurzlink www.rak-hamburg.de/2020-002.
Kosten der beA-Karte von der Kanzlei, also
vom Arbeitgeber, übernommen werden.
Zur Problematik, inwieweit dies zu
lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn führt, hat
der BRAK-Ausschuss Steuerrecht Handlungs-
hinweise erarbeitet, die jüngst überarbeitet
                                                    Mahnverfahren:
wurden (Stand: Dezember 2019). Sie
finden diese Hinweise unter dem Kurzlink
                                                    Auch Wider-
www.rak-hamburg.de/2020-001.                        spruch durch
                                                    Anwältinnen
                                                    und Anwälte
Teilung von und                                     nur noch
Ausscheiden aus                                     elektronisch
Kanzleien
E   in- und Austritt sowie die Zusammen-
    führung oder Aufteilung von Sozietäten,
                                                    D  as gerichtliche Mahnverfahren durfte
                                                       in der Vergangenheit auf dem Weg
                                                    zum elektronischen Rechtsverkehr schon
die als Personengesellschaften (GbR, PartG)         mehrere Entwicklungsstufen durchlaufen:
geführt werden, sind steuerlich äußerst
relevante Vorgänge, weil es durch                   Schon seit Dezember 2008 dürfen
Aufdeckung stiller Reserven zu erheblichen          Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte den
Steuerlasten     kommen       kann,    denen        Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides nur
keine Liquiditätszuflüsse gegenüberstehen           in maschinell lesbarer Form übermitteln.
(Versteuerung reiner Buchgewinne). Das              Diese Nutzungspflicht in maschinell
Steuerrecht bietet zwar diverse gesetzliche         lesbarer Form wurde ab dem 1.1.2018 auch
Privilegien für personelle Veränderungen in         auf Folgeanträge (z.B. Neuzustellung des
Kanzleien. Diese genügten oftmals aber              Mahnbescheides) ausgeweitet.
nicht,     um      in    den      wichtigsten
Fallkonstellationen, der Aufteilung unter           Durch eine Änderung des § 702 Abs. 2 Satz
vollständiger oder teilweiser Fortführung           2 ZPO ist für Rechtsanwältinnen und
des     Geschäftsbetriebes,      eine    sog.       Rechtsanwälte seit dem 1.1.2020 nun auch
steuerneutrale Realteilung der Personen-            die Einreichung des Widerspruchs im
gesellschaft     bei     Fortführung      des       automatisierten Mahnverfahren nur noch
Unternehmens        zu   gewährleisten.    In       in maschinell-lesbarer Form zulässig. Für
Rechtsprechung und Finanzverwaltung                 diesen Rechtsbehelf dürfen die amtlichen
hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass          Formulare von Rechtsanwältinnen und
eine steuerneutrale Aufteilung einer                Rechtsanwälten nicht mehr genutzt
Personengesellschaft auf die Gesellschafter         werden, ein dennoch in Papierform
dann zu steuerlichen Buchwerten erfolgen            übermittelter Widerspruch ist unwirksam.
kann, wenn die Wirtschaftsgüter weiter              Der Antragsgegner selbst hingegen darf den
betrieblich genutzt werden und in                   Widerspruch mit Hilfe des amtlichen
Deutschland steuerverhaftet bleiben. Das            Vordruckes weiterhin in Papierform
Bundesfinanzministerium (BMF) hat dazu              einlegen.
S              E              R                 V                I              C                 E
K A M M E R R E P O R T           •   S E I T E        1 1       •    A U S G A B E          1 / 2 0

beA: FAQs                                           Denn       die    Beklagtenvertreterin
                                                    verpflichtet gewesen, in diesem Fall die
                                                                                                   sei

auf Homepage                                        Berufungsschrift über das besondere
                                                    elektronische Anwaltspostfach (beA) zu
                                                    übermitteln. Seit dem 1.1.2019 seien alle
„Ich habe meine beA-Karte verloren – was ist        Anwälte      verpflichtet,     das    besondere
zu tun?“ - „Wie groß dürfen die Anhänge einer       elektronische Anwaltspostfach bereit zu
beA-Nachricht sein?“ – „Wie gebe ich das            halten und zu betreiben. Dass die
elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) ab?“ –       Beklagtenvertreterin       zur     qualifizierten
Die Antworten zu solchen und ähnlichen              Signatur des Schriftsatzes nicht in der Lage
Fragen haben wir auf unserer Homepage               war, sei belanglos. Denn gemäß § 130a
unter www.rak-hamburg.de/mitglieder/bea/faq         Abs. 1, 3 und 4 Nr. 2 ZPO können
zusammengestellt. Die Zusammenstellung              elektronische Dokumente auch ohne
der FAQs erfolgte aus den besonders häufig          qualifizierte elektronische Signatur bei
an uns herangetragenen Fragen. Die FAQs             Gericht eingereicht werden. Ausreichend
haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit           sei es danach nämlich, wenn das
und werden laufend fortgeschrieben.                 elektronische      Dokument          von      der
                                                    verantwortenden Person einfach signiert
                                                    und auf einem sicheren Übermittlungsweg
                                                    eingereicht       wird.        Als      sicheren
Bei Faxausfall:                                     Übermittlungsweg definiere § 130 Abs. 4
                                                    Nr. 2 ZPO explizit die Einreichung über das
Nutzungspflicht                                     besondere elektronische Anwaltspostfach.
                                                    Eine einfache Signatur bestehe in der
des beA zur                                         Namenswiedergabe der verantwortenden
                                                    Person am Ende des Textes des
Fristwahrung                                        elektronischen         Dokuments;
                                                    verantwortende Person müsse dabei
                                                                                                  die

N    ach einem Beschluss des Landgerichts
     Krefeld sind Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte verpflichtet, bei Unerreich-
                                                    Inhaber des besonderen elektronischen
                                                    Anwaltspostfachs sein.

barkeit des gerichtlichen Faxgeräts zur             LG Krefeld, Beschluss vom 10.9.2019
Fristwahrung das besondere elektronische            - 2 S 14/19
Anwaltspostfach (beA) zu nutzen.

In dem zu entscheidenden Fall hatte die
Beklagtenvertreterin am letzten Tag der
Berufungsfrist versucht, die Berufung per
Telefax bei Gericht einzureichen. Nach der
                                                    Geänderte
Behauptung der Beklagtenvertreterin sei
das Faxgerichts des Gerichts jedoch
                                                    Funktionszeiten
nicht empfangsbereit gewesen. Andere
Übertragungsmöglichkeiten hätten ihr
                                                    der Hamburger
nicht zur Verfügung gestanden. Sie halte
zwar      das    besondere    elektronische
                                                    Arbeitsgerichte
Anwaltspostfach bereit, jedoch habe sie die
qualifizierte Signatur noch nicht erhalten
und deswegen sei eine Übertragung nicht
                                                    F  ür die Hamburger Arbeitsgerichte ist
                                                       eine neue Arbeitszeitregelung in Kraft
                                                    getreten, die sich auf die Funktionszeiten
möglich gewesen.                                    der Gerichte auswirkt. Diese enden jetzt
                                                    von Montag bis Freitag einheitlich um
Die Berufung ging somit erst zwei Tage              15.00 Uhr. Für Schriftsätze, die bis 15.00
nach Ablauf der Berufungsfrist per Post bei         Uhr eingehen, sei nach Aussage der Ge-
Gericht ein. Den von der Beklagten-                 richte gewährleistet, dass sie noch am
vertreterin gestellten Wiedereinsetzungs-           selben Tage zur Kenntnis genommen und
antrag lehnte das Gericht. Dabei könne es           bearbeitet werden. Das ist insbesondere von
dahingestellt bleiben, ob am Tag des                Bedeutung für alle Arten von Eilanträgen,
Ablaufes der Berufungsfrist das Faxgericht          insbesondere auch Anträgen auf Erlass einer
des Gerichts tatsächlich nicht emp-                 einstweiligen    Verfügung     oder   eines
fangsbereit gewesen sei.                            Arrestes. Wir bitten Sie, dies zur Kenntnis
                                                    zu nehmen.
A         U          S         B          I         L         D        U        N          G
K A M M E R R E P O R T            •    S E I T E       1 2       •   A U S G A B E    1 / 2 0

Wichtige                                            • Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf
                                                      Freistellung an dem Arbeitstag, der

Änderungen                                            der     schriftlichen Abschlussprüfung
                                                      unmittelbar vorangeht. Auch in diesem

im BBiG                                               Fall     wird     die durchschnittliche
                                                      wöchentliche Ausbildungszeit angerechnet.

F  ür unsere ausbildenden Mitglieder gibt
   es wichtige Änderungen, denn das neue
Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist am 1.1.2020
                                                    Bitte beachten Sie diese Neuerungen, wenn
                                                    Sie Auszubildende ausbilden.

in Kraft getreten.

Eine der wichtigsten Änderungen bewirkt
die Gleichstellung von erwachsenen mit
jugendlichen Auszubildenden bei der
                                                    Sonder-
Freistellung für und Anrechnung von
Berufsschul- und Prüfungszeiten. Aufgrund
                                                    genehmigungen
der bisherigen Regelungen im BBiG und
im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArb-SchG)
                                                    bei Prüfungen der
wurden jugendliche und erwachsene
Auszubildende hinsichtlich der Freistellung
                                                    Rechtsanwalts-
für und der Anrechnung von Berufsschul-
und       Prüfungszeiten   unterschiedlich
                                                    fachangestellten
behandelt. Seit dem 1.1.2020 werden durch
§ 15 BBiG erwachsene Auszubildende mit
jugendlichen Auszubildenden gleichgestellt.
                                                    F  ür Zwischen- und Abschlussprüfungen
                                                       der Rechtsanwaltsfachangestellten gibt
                                                    es die Möglichkeit, Anträge auf Sonderge-
                                                    nehmigungen zu stellen. In letzter Zeit ist
Neben der üblichen Freistellung für den             es vereinzelt vorgekommen, dass die
Berufsschulunterricht, sind     folgende            Sondergenehmigungen nur wenige Tage
Regelungen neu für erwachsene Auszu-                oder nahezu unmittelbar vor dem
bildende:                                           Prüfungstermin gestellt wurden. Dies stellt
                                                    uns leider vor ein organisatorisches
• Auszubildende werden einmal in der                Problem. Die Anträge werden durch den
  Woche für einen ganzen Berufsschultag             jeweils zuständigen Prüfungsausschuss
  freigestellt, wenn der Berufsschultag             beschieden, der seinerseits nicht in der
  mehr als fünf Unterrichtsstunden von              Kammer tätig ist, da es sich um eine
  mindestens je 45 Minuten beinhaltet; es           ehrenamtliche Tätigkeit handelt. In der
  erfolgt dann also keine Rückkehr mehr             Kürze der Zeit ist es daher kaum zu
  in die Kanzlei. Die durchschnittliche             gewährleisten, dass die Mitglieder des
  tägliche Ausbildungszeit wird bei der             Prüfungsausschusses alle sofort verfügbar
  Anrechnung dieses Berufsschultages auf            sind. Über die Entscheidung muss neben
  die Ausbildungszeit berücksichtigt.               dem Prüfling auch die Schule informiert
                                                    werden, die ihrerseits ebenfalls entspre-
• Im Falle eines weiteren Berufsschultages          chende Maßnahmen durchführen muss.
  in der gleichen Woche (was in Hamburg             Wir möchten Sie daher höflichst bitten,
  stets der Fall ist) erfolgt eine Freistellung     Anträge auf Sondergenehmigungen recht-
  für den Berufsschulunterricht unter               zeitig bei Bekanntwerden des Grundes,
  Anrechnung der Berufsschulunterrichts-            bestenfalls mindestens drei Wochen vor
  zeit einschließlich der Pausen auf die            dem Prüfungstermin, zu stellen, damit der
  Arbeitszeit. In diesem Fall könnte eine           jeweils    zuständige    Prüfungsausschuss
  Rückkehr in die Kanzlei erforderlich              ausreichend Zeit hat, die Anträge zu
  werden.                                           bescheiden. Vielen Dank!

• Eine Freistellung hat außerdem in
  Berufsschulwochen mit einem plan-
  mäßigen Blockunterricht von mindestens
  25 Stunden an mindestens 5 Tagen zu
  erfolgen. In diesem Fall wird die
  durchschnittliche wöchentliche Ausbildungs-
  zeit angerechnet.
A         U         S         B         I         L         D        U          N         G
K A M M E R R E P O R T           •   S E I T E       1 3       •   A U S G A B E      1 / 2 0

Sonder-                                           Neues Jahr –
genehmigungen                                     neue Vorhaben
für das
Abschließen von                                   D    as Jahr 2020 hat grade erst begonnen
                                                       und die Ausbildungsabteilung ist
                                                  schon sehr aktiv unterwegs. Insbesondere

Arbeitsverträgen                                  der Februar wird ein ereignisreicher Monat
                                                  sein. Er beginnt mit einem Schulbesuch am
                                                  5.2.2020 in der Stadteilschule Stellingen, im

I m Kammerreport 1/1995 S. 7-8 wurde
  berichtet, dass die Anzahl der Auszubil-
denden in einer Kanzlei in einem ange-
                                                  Rahmen dessen Mitarbeiterinnen der
                                                  Hanseatischen Rechtsanwaltskammer den
                                                  Schülerinnen       und     Schülern      den
messenen Verhältnis zur Anzahl der                Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwalts-
beschäftigten Fachkräfte stehen muss              fachangestellten näher bringen werden.
(§ 27 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG). Dazu hatten der       Am 12.2.2020 findet die Abschlussfeier der
Vorstand und der Berufsbildungsausschuss          Rechtsanwaltsfachangestellten statt, die
folgende    Regelung     beschlossen:    Pro      ihre Ausbildung vor 2 bzw. 3 Jahren
Auszubildenden sollen mindestens ein/e            begonnen haben. Gleichzeitig werden
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und ein/e             Mitarbeiterinnen      der     Hanseatischen
Fachangestellte/r      vorhanden       sein.      Rechtsanwaltskammer die Stadtteilschule
"Fachangestellte/r" im Sinne dieser Rege-         Bramfeld und das Gymnasium Rahlstedt
lung ist auch eine teilzeitbeschäftigte           besuchen.
Fachkraft,    wenn     diese/r   mindestens
halbtags tätig ist, sowie ein/e Angestellte/r     Sodann kommt das Highlight des ersten
ohne abgeschlossene Berufsausbildung              Halbjahres: Am 14. und 15.2.2020 wird die
nach mindestens sechsjähriger Tätigkeit im        Hanseatische Rechtsanwaltskammer auf
Anwaltsbüro.                                      der Messe „Einstieg Hamburg 2020“ in den
                                                  Messehallen ausstellen und über den
Ausnahmen von dieser Regelung sind im             Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten
Einzelfall möglich, wenn die Gründe               informieren. Sie sind ebenfalls herzlich
ausreichend dargelegt werden. Entspre-            eingeladen, unseren Stand A 34 zu
chende Ausnahmen müssen vor Abschluss             besuchen!
eines    Ausbildungsvertrages  bei  der
Hanseatischen       Rechtsanwaltskammer           Der Monat endet mit einem Besuch der
Hamburg beantragt werden.                         Stadtteilschule Blankenese am 20.2.2020.

Sollte eine Prüfung ergeben, dass im              Es ist kein Zufall, dass die Schulen ins-
Einzelfall keine Sondergenehmigung erteilt        besondere im Februar Berufsorientierungs-
werden kann, wäre die Konsequenz, dass            tage     veranstalten:    Nachdem       die
der Ausbildungsvertrag nicht eingetragen          Halbjahreszeugnisse     verteilt  wurden,
werden kann und durch die Parteien wieder         müssen sich die Schülerinnen und Schüler
aufgelöst werden muss. Wir bitten Sie, dies       Gedanken über ihre Zukunft machen. Um
vor dem Vertragsschluss zu beachten.              diese bei der Entscheidungsfindung zu
Vielen Dank!                                      unterstützen, werden seitens der Schulen
                                                  Berufsorientierungstage veranstaltet, die
                                                  immer sehr gut organisiert sind und zum
                                                  Teil sogar an Messen erinnern. Daher ist
                                                  auch für Kanzleien, die Auszubildende
                                                  suchen, der Februar der perfekte Monat,
                                                  um Anzeigen auf Online-Portalen für
                                                  Ausbildungsplätze zu schalten. Parallel
                                                  können Sie Ihre Anzeige selbstverständlich
                                                  auch jederzeit an Frau Christ von der
                                                  Geschäftsstelle der Kammer (christ@rak-
                                                  hamburg.de) senden, damit Ihre Anzeige
                                                  auf der Lehrstellenbörse der Hanseatischen
                                                  Rechtsanwaltskammer erscheint.
N                                  E                           U                         E
K A M M E R R E P O R T             •   S E I T E   1 4           •   A U S G A B E   1 / 2 0

 Neue Mitglieder
Dominik Ahlfeld                                 André Kock
Andreas Albrecht, LL.M.                         Silke Köhler
Katrin Balkhaus                                 Fabian Wolfgang Kolf
Dr. Gudrun Elin Bechtloff                       Vincent Fritz Komossa
Hannah Marta Pauline Begovic                    Janosch Krieter
Dr. Maximilian Benedikt Berenbrok               Victoria-Sophie Krull, LL.M. Crim.
Leonard Biebrach                                Jan-Hendrik Labusga
Miriam Elisabeth Blank                          Andreas Lange
Eva Sibylla Blecher                             Kai Linnemannstöns
Ralph Bornhöft                                  Sven Lintzen
Jan-Niklas Bührmann                             Madlen Lübker
Chris Nicola Bullik                             Dr. Nicholas Lütgerath
Andrea Cordes                                   Patricia Marina Machulla
Corazon Katharina Dahlmann                      Svenja Mangels
Sonja Maria Dahmen, LL..M.                      Mark Mehrmann
Cem Dogrul                                      Dr. Hermann Walter Melnikov
Katharina Jule Engler                           Marcus Menke
Darja Enkova, LL.M. int. (Miami)                Daniel Ralf Maria Meyer
Julia Fahlbusch                                 MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Elisa Sophia Fontaine                           Wiebke Katharina Müller-Fritsch
Dr. Nico Frehse                                 Fabian Paehr, LL.M. Mag. rer. publ.
Dr. iur. Maximilian Frystatzki                  Frank Priewe
Victor Marius Gontard                           M. Pünjer-Frfr v. Korff-Ercklentz
Carsten Grohmann                                Renata Karina Rehle, LL.M.
Kristina Groß                                   Wolfgang Saurin
Beate Großmann                                  René Schnichels, LL.M.
Cornelia Groth                                  Sebastian Julius Uwe Schriml, LL.B.
Nina Haller                                     Dr. Nino Sievi, LL.M.
Johannes Martens Harms                          Esther Silbereisen
David Heimburger, LL.M.                         Andreas Starke, LL.M.
Dr. Céline Helmschrot                           Johann Steudle
Franka Hessenthaler                             Benedikt Maximilian Straubinger
Wiebke Holzapfel, LL.M.                         TC TaxConcept Steuerrechtsberatung
Natalia Ilyevich                                Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Benedikt Jasper                                 Sonja Elisabeth Vidal

Viktoria Wilhelmine Kämper                      Till Wansleben

Elif Karagöz                                    Johannes R. Weber

Carolin Kerpa                                   Maren Wibke Weigl, LL.M.

Björn Kersig                                    David Wiegand

Dr. Marian Klingebiel                           Tobias Windelschmidt

Laura Knoke, LL.B. LL.M.
M          I        T           G          L           I        E         D             E       R
K A M M E R R E P O R T          •    S E I T E         1 5     •     A U S G A B E         1 / 2 0

Ausgeschiedene Mitglieder                                           Neue Fachanwälte

Heinz Baum                      Klaus Neitzke                       Arbeitsrecht
Leila Becker                    Dr. Harck-Oluf Nissen               Oliver Bieneck
Jürgen Beeck                    Raphael Nöske                       Annika Kemna
Dr. Michael Bolte               Marion Pein
                                                                    Erbrecht
Lili Catharina Borgwardt        Johanna Rose Plein
Friedrich Wilhelm Bormann       Faye Rehwinkel                      Petra Raßfeld-Wilske
                                                                    Stephan Reinholz
Susanne Bost                    Juliane Marie Rendtorff
Bettina Böttcher                Dr. Monika Roell
                                                                    gewerblichen Rechtsschutz
Katharina Brandel               Peter Rollinger
Daniel Brauner, LL.B.           Ernst-Walter Rösler                 Moritz Braun
                                                                    Stefan Ellenberg
Michael Breckner                Birgit Roßius                       Stefan Labesius
Daniel Buljevic                 Felix Rößling
Matthias Butenob                Malte Ryll                          Handels- und
Anna Cardillo                   Christian Sagawe                    Gesellschaf tsrecht
Peter René Dietrich             Yvonne Schiefler                    Mareike Aisenbrey
Dr. Holger Ehlers               Dr. Adolf Schmidt                   Eberhard Schmidt
Melanie Erdmann                 Dr. Wolf Schulz
Martin Fesl                     Anke Schulz-Meinen                  Miet- und
Jennifer Granau                 Werner Schulz-Meinen                Wohnungseigentumsrecht
Maximilian Mauritz Hanschmann   Detlev Schumacher                   Manuela Steffen
Yaprak Hashemzada               Peter Schuster
Jonas Hees                      Nadia Seiffert                      Migrationsrecht
Alexandra Hilger                Dr. Sascha Süße, LL.M.              Nakibe Ademi
Renate Hische                   Felix Thiede                        Maxi Schele
Hannelore Jansen-Knudsen        Patrick Timpe
                                                                    Strafrecht
Konstanze Jungwirth             Katrin Tolksdorf
Gunnar Kaul †                   Nina Uecker-Rahmel                  Dittmar Kania
Jürgen Keyl                     M. van Hövell tot Westerflier
                                                                    Verkehrsrecht
Sophia Elisabeth Maria Kipry    Florian zur Verth †
Johann Dirk Kokenge             Peter Viezens                       Daniel Steffen
                                                                    Leslie Walther
Dr. Malte Kröger, LL.M.         Esther Anna Watorowski
Christina Krohne                Dr. Marion Weinhuber
Dr. Joachim Künkel              Mathias Weiße
Alexander Küper                 Felix Wiesner
Luise Marie Lakebrink           Franziska Wiesner
Birgit Marquart                 Leif Winterstein
Rainer Martin                   Ernst Jürgen Wisseler
Georg Mechelke †                Isabelle Woidy, LL.M.
Dr. Volker Meinberg             Tara Antonia Zollickhofer
Amina Viviane Merkel

                            ZAHL DER MITGLIEDER ZUM 31. 12. 2019:
• Niedergelassene Rechtsanwälte (nRA)   9.426 • Europäische Anwälte              40
• Syndikusrechtsanwälte (SRA)             235 • Europäische Syndikusanwälte       3
• Doppelzulassung (nRA + SRA)           1015  • Doppelzulassung (Europäische
• Rechtsbeistände                          23   Anwälte + Syndikus)               1
• Anwalts-GmbH/AG                          68 • Ausländische Anwälte             33
• Mitglied nach § 60 Abs. 2. S. 3 BRAO      4   SUMME:                       10.848
Hanseatische Rechtsanwaltskammer
KAMMERREPORT
               NAME                                 AUFGABENGEBIET                                                                                         DURCHWAHL                                           ERREICHBAR
               Frau Kandeler                        Allgemeines, Anwaltsausweis, Termin Bürgersprechstunde                                                 35 74 41-0                                          Mo bis Do
               (Zentrale)                                                                                                                                  info@rak-hamburg.de                                 9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr

               Herr Luckwald                        Allgemeines, Signaturkarten, Termin Bürgersprechstunde                                                 35 74 41-0                                          Mo bis Do
               (Zentrale)                                                                                                                                  info@rak-hamburg.de                                 9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr

               Frau Nollido                          Allgemeines, Termin Bürgersprechstunde                                                                35 74 41-0                                           Mo bis Fr
               (Zentrale)                                                                                                                                  info@rak-hamburg.de                                  9-13 Uhr
               .......................................................................................................................................................................................................................................
               Frau Eggert                           Sachbearbeitung                                                                                       35 74 41-28                                          Mo bis Do
                                                     Mitglieder A                                                                                          eggert@rak-hamburg.de                                9-16 Uhr
                                                     Fachanwaltschaften:                                                                                                                                        Fr 9-13 Uhr
                                                     Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht,
                                                     Internationales Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Informationstechnologierecht, Medizinrecht,
                                                     Migrationsrecht, Sozialrecht, Sportrecht, Steuerrecht, Transport- und Speditionsrecht,
                                                     Vergaberecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht

               Frau K. Mendl                        Fachanwaltschaften:                                          35 74 41-12                                                                                   Mo bis Do
                                                    Agrarrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht,           k.mendl@rak-hamburg.de                                                                        9-14 Uhr
                                                    Familienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Miet und                                                                                                         Fr 9-13 Uhr
                                                    Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht, Urheber- und Medienrecht
               Frau Völsch                          Sachbearbeitung                                              35 74 41-49                                                                                   Mo bis Do
                                                    Mitglieder C, L, N                                           voelsch@rak-hamburg.de                                                                        9-16 Uhr
                                                                                                                                                                                                               Fr 9-13 Uhr
               Frau Lassen                          Sachbearbeitung                                                                                        35 74 41-20                                         Mo bis Do
                                                    Mitglieder B, Unerlaubte Rechtsberatung                                                                lassen@rak-hamburg.de                               9-16 Uhr
                                                                                                                                                                                                               Fr 9-13 Uhr
               Frau Klein                           Sachbearbeitung                                                                                        35 74 41-18                                         Mo bis Do
                                                    Mitglieder F, G, Juristenausbildung                                                                    klein@rak-hamburg.de                                9-14 Uhr
               Frau Hawryluk                        Sachbearbeitung                                                                                        35 74 41-26                                         Mo bis Do
                                                    Mitglieder H, Z                                                                                        hawryluk@rak-hamburg.de                             9-16 Uhr
                                                                                                                                                                                                               Fr 9-13 Uhr
               Frau Florian                         Sachbearbeitung                                                                                        35 74 41-17                                         Mo bis Do
                                                    Mitglieder K, Zwangsvollstreckung A bis K,                                                             florian@rak-hamburg.de                              9-16 Uhr
                                                    Kammeridentverfahren                                                                                                                                       Fr 9-13 Uhr
               Frau Jokic                           Sachbearbeitung                                                                                        35 74 41-21                                         Mo und Di
                                                    Mitglieder M                                                                                           jokic@rak-hamburg.de                                9-16 Uhr
                                                    Kammerreport                                                                                                                                               Do 9-15 Uhr
               Frau Tschierschke                    Sachbearbeitung                                                                                        35 74 41-32                                         Mo bis Do
                                                    Mitglieder O, P, Q, S (ohne Sch), Juristenausbildung                                                   tschierschke@rak-hamburg.de                         9-16 Uhr
                                                                                                                                                                                                               Fr 9-13 Uhr
               Frau Barth                           Sachbearbeitung                                                                                        35 74 41-35                                         Mo bis Do
                                                    Mitglieder Sch, Ausbildungsabteilung A bis G                                                           barth@rak-hamburg.de                                9-16 Uhr
                                                    Zwischen- und Abschlussprüfung                                                                                                                             Fr 9-13 Uhr
                                                    Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirte

               Frau Navaei                          Sachbearbeitung                                                                                        35 74 41-24                                         Mo bis Do
                                                    Mitglieder I, J, U, V, X, Y                                                                            navaei@rak-hamburg.de                               9-14 Uhr
                                                    Ausbildungsabteilung H bis O, Zwischen- und Abschlussprüfung                                                                                               Fr 9-13 Uhr
               Frau Christ                          Sachbearbeitung                                                                                        35 74 41-31                                         Mo bis Do
                                                    Mitglieder R, T, Ausbildungsabteilung P bis Z                                                          christ@rak-hamburg.de                               9-16 Uhr
                                                                                                                                                                                                               Fr 9-13 Uhr
               Frau Weinheimer                      Sachbearbeitung                                                                                        35 74 41-42                                         Di bis Mi 9-15 Uhr
                                                    Mitglieder W, Homepage, Kammerreport                                                                   weinheimer@rak-hamburg.de                           Do 9-14 Uhr

               Frau Stephan                         Sachbearbeitung                                                                                        35 74 41-48                                         Mo bis Do
                                                    Mitglieder D, E, Gebührengutachten, Gebührenberatung                                                   stephan@rak-hamburg.de                              9-16 Uhr
                                                    Geldwäschegesetz (GwG), Zwangsvollstreckung L bis Z                                                                                                        Fr 9-13 Uhr
               Frau S. Mendl                        Büroleitung                                                                                            35 74 41-15                                         Mo bis Do
                                                    Fortbildung Rechtsfachwirte, Begabtenförderung                                                         s.mendl@rak-hamburg.de                              9-16 Uhr
                                                                                                                                                                                                               Fr 9-13 Uhr
               Frau Kuhlmann                        Buchhaltung                                                                                            35 74 41-16                                         Mo bis Do
                                                                                                                                                           kuhlmann@rak-hamburg.de                             8-14 Uhr
               Frau Pivato                          Buchhaltung                                                                                            35 74 41-22                                         Mo bis Do
                                                                                                                                                           pivato@rak-hamburg.de                               9-16 Uhr, Fr 9-13 Uhr
               RA Bluhm                             Geldwäschegesetz (GwG)                                                                                 35 74 41-19                                         Mo bis Do
               Referent                                                                                                                                    bluhm@rak-hamburg.de                                9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr
               RAin Baki                            Mitgliederberatung C, J, N, S                                                                          35 74 41-27                                         Mo bis Do
               Referentin                           Ausbildungsbereich                                                                                     baki@rak-hamburg.de                                 9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr

               RAin Barthel                         Mitgliederberatung L, P, W                                                                             35 74 41-38                                         Mo, Di, Do 8-13 Uhr
               Referentin                                                                                                                                  barthel@rak-hamburg.de                              Mi 9-17 Uhr

               RAin Fritzsche                       Mitgliederberatung M, O, T, U                                                                          35 74 41-14                                         Mo bis Do
               Referentin                                                                                                                                  fritzsche@rak-hamburg.de                            9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr

               N.N.                                 Mitgliederberatung F, G, K                                                                             35 74 41-0
                                                                                                                                                           info@rak-hamburg.de

               RAin Dr. Kenter                      Mitgliederberatung B                                                                                   35 74 41-23                                         Mo bis Do
               Geschäftsführerin                    Kanzleiabwicklungen A bis K                                                                            kenter@rak-hamburg.de                               10-15 Uhr
                                                    Unerlaubte Rechtsdienstleistung

               RAin Kracht                          Mitgliederberatung Aa-Al, H, I                                                                         35 74 41-29                                         Mo bis Do
               Geschäftsführerin                    Fachanwaltschaften A-K, Gebührenberatung,                                                              kracht@rak-hamburg.de                               9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr
                                                    Kanzleiabwicklungen L-Z

               RA Dr. Hoes                          Mitgliederberatung Am-Az, E, Q, R, V                                                                   35 74 41-25                                         Mo bis Do
               Geschäftsführer                      Datenschutz der Geschäftsstelle, Kammerreport,                                                         hoes@rak-hamburg.de                                 9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr
                                                    Kammer-Homepage, Fachanwaltschaften L-Z,
                                                    Internationale Anwälte L-Z
               RA Dr. Löwe, LL.M.*                  Mitgliederberatung D, X, Y, Z,                                                                         35 74 41-13                                         Mo bis Do
               Hauptgeschäftsführer                 Buchhaltung, Internationale Anwälte A-K                                                                loewe@rak-hamburg.de                                9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr

               *(University of Georgia, U.S.A.)
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