KAMMERREPORT RECHTSANWALTSKAMMER - Rechtsanwaltskammer Hamburg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
KAMMERREPORT
H A N S E A T I S C H E
RECHTSANWALTSKAMMER
H A M B U R G
AUSGABE 1
30. J A N U A R 2020
I N H A LT
BGH zu „wenigermiete.de“
Editorial Seite 1 – Meilenstein oder
Selbstverständlichkeit?
Aktuell 4
99 Seiten umfasst das BGH-Urteil „wenigermiete.de“ (Urteil vom
Service 10 27. November 2019, VIII ZR 285/18), welches sich mit dem Umfang
der Rechtsdienstleistungsbefugnis von Inkassodienstleistern befasst.
Nach der Entscheidung des für Mietrecht zuständigen VIII. Senats des
Ausbildung 12 BGH hat das beklagte und für Inkasso-Dienstleistungen registrierte
Unternehmen seine Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher
Rechtsdienstleistungen weder durch Zurverfügungstellung eines
Mitglieder 14 Online-Mietpreisrechners überschritten, noch durch eine für die
Rückforderung überhöhter Wohnraummiete gegenüber dem
Vermieter zu erklärende Rüge, noch durch gegenüber diesem
Ansprechpartner 16 erhobene Auskunfts- und Feststellungsansprüche, noch durch die mit
info@rak-hamburg.de
www.rak-hamburg.deE D I T O R I A L
K A M M E R R E P O R T • S E I T E 2 • A U S G A B E 1 / 2 0
dem Auftraggeber getroffene Vereinbarung Führt dies am Ende dazu, dass das
eines Erfolgshonorars, noch durch die vermeintliche „Anwaltsmonopol“ gänzlich
zugesagte Freihaltung von Prozesskosten. fällt und die außergerichtliche
Insgesamt hielt der BGH das Rechtsbesorgung jedermann gestattet wird,
„wenigermiete.de“-Geschäftsmodell für wie dies in einzelnen anderen Ländern wie
„noch“ zulässig. etwa Großbritannien der Fall ist? Halten
wir dortige Systeme für vorbildlich? Wie
Kurz gesagt: Inkassounternehmen sind damit wirken sich derartige Systeme tatsächlich
Geschäftsmodelle gestattet, die Anwälten auf den Zugang zum Recht aus, für dessen
verboten sind. In der „LegalTech“-Szene angebliche Gewährung sich die LegalTech-
knallen die Champagnerkorken und die Szene gern feiern lässt? Ist dann noch
Anwaltschaft grübelt, wie damit umzugehen begründbar, dass Anwälte den Zugang zum
ist. Zweifellos kommt es als Folge dieses Recht auch für denjenigen, der kein
Urteils auf dem Rechtsdienstleistungs- „skalierbares“ Problem hat, bei dem ihm
markt zu einer Wettbewerbsverzerrung. irgendeine Plattform helfen kann, doch
Warum dürfen Rechtsanwälte nur in den gerade dadurch gewährleisten, dass sie
engen und auf den Einzelfall abstellenden unter Inkaufnahme letztlich den
Grenzen des § 4a RVG ein Erfolgshonorar Steuerzahler entlastender
vereinbaren, während Inkassodienstleistern Honorarminderungen Beratungshilfe zu
dies scheinbar grenzenlos gestattet ist? leisten haben, ebenso wie sie
Sollte nicht vielmehr auch Rechtsanwälten Pflichtverteidigungen oder PKH-Mandate
gestattet werden, jedenfalls im „nieder- übernehmen? Oder bekommen wir dann
schwelligen“ Bereich Erfolgshonorare ein System, bei dem Zugang zum Recht
zu vereinbaren? auch das zweifelhafte Glück erfordert,
IMPRESSUM Wo liegt dieser einen Anwalt zu finden, der den Fall
„niederschwellige“ werbewirksam „pro bono“ übernimmt?
KAMMERREPORT Bereich? Bei
1.950,00 Euro? Bei Bedürfen also nicht-anwaltliche Rechts-
erscheint vierteljährlich 5.000,00 Euro? Bei dienstleister, deren Betreiber statt zweier
dem vermeintlich Staatsexamina einer bloßen „Sachkunde-
Herausgeber:
„rationalen Des- prüfung“ unterliegen, nicht vielmehr
Hanseatische interesse“ eines ähnlicher Grenzen, wie jene, denen
Rechtsanwaltskammer Diesel-Klägers, der Rechtsanwälte unterliegen? Müssen nicht
sein Fahrzeug auch sie einem Verbot der Vereinbarung
Der Präsident ohne Vereinbarung von Erfolgshonoraren unterworfen werden?
eines Erfolgshono- Haben wir nur die Wahl zwischen
Valentinskamp 88 rars beanstandungs- einer wie auch immer ausgestalteten
20355 Hamburg los weiternutzen „Deregulierung“ des anwaltlichen Berufs-
würde? Oder bei rechts oder einer verschärften Regulierung
Tel 040-35 74 41-0 dem gleichermaßen nicht-anwaltlicher Rechtsdienstleister?
„rationalen Des- Oder müssen wir schlicht akzeptieren, dass
Fax 040-35 74 41-41 interesse“ eines sich der Rechtsdienstleistungsmarkt in den
Spediteurs, der nur kommenden Jahren deutlich wandeln und
bei Vereinbarung sich auch die Tätigkeit des Rechtsanwalts
eines Erfolgshonorars ernsthaft in verändern wird? Wie stark werden
Erwägung zieht, gegen den Hersteller die Auswirkungen auf die Nachfrage
seiner LKW Kartellschadenersatzansprüche anwaltlicher Leistungen tatsächlich
geltend zu machen? Wie würde sich die ausfallen? Sind die Auswirkungen des
Vereinbarung eines Erfolgshonorars auf „wenigermiete.de“-Urteils des BGH
Kostenerstattungsansprüche auswirken? vielleicht gar nicht so gravierend, weil es
Wird nicht bei einer entsprechenden lediglich die Befriedigung von „unmet legal
„Deregulierung“ des anwaltlichen Berufs- needs“ oder eines „rationalen
rechts die gerade europarechtlich immer Desinteresses“ ermöglicht und damit eine
wieder eingeforderte Kohärenz zur Falle? Nachfrage nach Rechtsdienstleistungen, für
die ohnehin niemand zum RechtsanwaltE D I T O R I A L
K A M M E R R E P O R T • S E I T E 3 • A U S G A B E 1 / 2 0
geht, weil er sein Problem entweder bislang Faire Wettbewerbsbedingungen hat die
gar nicht erkannt hat oder die Einschaltung Anwaltschaft allerdings einzufordern, will
eines Anwalts als zu lästig erscheint? man Anwälten nicht den nachgerade
Oder werden dann die Angebote zynischen Rat geben, doch einfach ein
von Plattformanbietern, die großspurig Inkassounternehmen zu gründen.
einfache und billige Lösungen versprechen,
zu verlockend und gefährden sie gar die Im Übrigen sei daran erinnert, worum
Rechtspflege? Führt die zunehmende es dem Gesetzgeber mit dem Rechtsdienst-
Digitalisierung womöglich dazu, dass leistungsgesetz nach dessen § 1 Abs. 1
künftig auch komplexeste Fallgestaltungen Satz 2 aus gutem Grund geht: Es dient
mittels künstlicher Intelligenz gelöst dazu, die Rechtsuchenden, den Rechts-
werden können und es am Ende nur noch verkehr und die Rechtsordnung vor
um die einer Inkassounternehmen unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu
überlassen „Forderungsbeitreibung“ geht? schützen. Die Erbringung qualifizierter
Rechtsdienstleistungen sichert allein die
All diese Fragen bewegen uns nicht erst seit Anwaltschaft!
„wenigermiete.de“; in Anbetracht der
Entscheidung des BGH und zunehmender
Digitalisierung des Rechtsdienstleistungs-
marktes allerdings umso mehr. Ich gebe zu:
Meine Meinungsbildung ist nicht
abgeschlossen und viele Rechtsfragen
bedürfen ohnehin noch der gerichtlichen
Klärung.
In jedem Fall gilt es, mit Bedacht zu
handeln und keinerlei (De-)Regulierungs-
Hype zu unterliegen oder gar – wie dies ein
gegenwärtiger Gesetzentwurf der FDP
vorsieht – die Erbringung jeglicher
„automatisierter Rechtsdienstleistungen“
wie bei Inkassounternehmen auf bloßen Ihr
Nachweis „besonderer Sachkunde“ zu
gestatten. Im Blick zu behalten gilt, dass es
sich bei den anwaltlichen Grundpflichten
oder auch „Core Values“, der
Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und
dem Verbot der Wahrnehmung wider-
streitender Interessen, um keine bloßen Dr. Christian Lemke
Worthülsen handelt und dass damit Präsident
einhergehende „Privilegien“ der Anwalt-
schaft wie die Beschlagnahmefreiheit und
Zeugnisverweigerungsrechte, aber auch das
in § 3 RDG normierte Verbot mit
Erlaubnisvorbehalt je eher zur Disposition
stehen werden, je näher sich die
Anwaltschaft in die Nähe rein gewerblicher
Anbieter rücken lässt. Nicht zu vergessen:
Die anwaltlichen Grundpflichten sind der
„Unique Selling Point“, also
schlechterdings das Alleinstellungs-
merkmal der Anwaltschaft, das sie vom
gewerblichen Anbieter unterscheidet. Es
wäre fahrlässig, dieses Alleinstellungs-
merkmal zu verwässern.A K T U E L L
K A M M E R R E P O R T • S E I T E 4 • A U S G A B E 1 / 2 0
ANKÜNDIGUNG DER
ORDENTLICHEN KAMMERVERSAMMLUNG 2020
DER HANSEATISCHEN RECHTSANWALTSKAMMER
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, fassung über die Entlastung des
Kammervorstandes (§ 89 Abs. 2 Nr. 6
zur ordentlichen Kammerversammlung des BRAO)
Jahres 2020, die am
4. Verabschiedung des aktualisierten
Haushaltsplanes für das Jahr 2020
Montag, dem 20. April 2020, (§ 89 Abs. 2 Nr. 4 BRAO)
18:00 Uhr,
in der Handwerkskammer Hamburg, 5. Verabschiedung des Haushaltsplanes
Saal 304, Holstenwall 12, für das Jahr 2021 und Beschlussfassung
20355 Hamburg über den Kammerbeitrag für das Jahr
2021 (§ 89 Abs. 2 Nrn. 2 und 4 BRAO)
stattfinden wird, lade ich Sie herzlich ein. 6. Beschlussfassung über die Änderung
der Gebührenordnung der Hanseatischen
Die Kammerversammlung wird wieder mit Rechtsanwaltskammer: Gebühren-
einem öffentlichen Teil beginnen. Dem reduzierung bei Antragsrücknahme;
Vorstand ist es gelungen, als Gastredner Erhebung von möglichen Auslagen;
den Erhebung von Gebühren für
Bußgeldverfahren
Professor für Volkswirtschaftslehre,
insbesondere internationale 7. Vortrag: „Die Aufsichtstätigkeit der
Wirtschaftsbeziehungen, Hanseatischen Rechtsanwaltskammer
der Universität Hamburg, nach dem Geldwäschegesetz – Vom
Herrn Professor Dr. Thomas Straubhaar, Auskunftsersuchen bis zur Vor-Ort-
Kontrolle, vom Bußgeldbescheid bis
zu gewinnen. Er wird sich mit der Frage zum Zulassungsentzug“
„Ökonomisierung des Lebens: 8. Behandlung der weiteren gestellten
wer setzt die Grenzen?“ Anträge
auseinandersetzen. 9. Vorstellung der Kandidatinnen und
Kandidaten für die im Wege der
Nach dem Ende des Vortrages wird um Briefwahl durchzuführenden Wahlen
19:00 Uhr der nicht-öffentliche Teil der zum Vorstand der Hanseatischen
Kammerversammlung beginnen. Rechtsanwaltskammer im Jahr 2020
Ich sehe für den nicht-öffentlichen Teil 10. Verschiedenes
folgende Tagesordnung vor:
Im Übrigen teile ich mit:
1. Jahresbericht des Vorstandes
I.
2. Rechnungslegung des Vorstandes über Zu TOP 5:
die Einnahmen und Ausgaben der
Kammer sowie die Verwaltung des Der Kammerbeitrag für das Jahr 2020 ist
Vermögens im Jahre 2019 (§ 73 Abs. 2 (einschließlich der Kosten für das beA) von
Nr. 7 BRAO) der Kammerversammlung auf € 348,00
festgesetzt worden. Zusätzlich wird
3. Bericht der Rechnungsprüfer; Prüfung für 2020 gemäß des Beschlusses des
der Abrechnung des Vorstandes (durch Vorstands eine Ausbildungsumlage für
die Kammerversammlung) über die die anwaltsbezogene Ausbildung der
Einnahmen und Ausgaben der Referendare in Höhe von € 6,00 erhoben.
Kammer sowie über die Verwaltung des Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 der seit dem
Vermögens im Jahr 2019; Beschluss- 1.1.2019 geltenden Beitragsordnung werden
der Beitrag und die Ausbildungsumlage am
15. März eines Jahres fällig.A K T U E L L
K A M M E R R E P O R T • S E I T E 5 • A U S G A B E 1 / 2 0
Die Kammerversammlung hat über den 4.
allgemeinen Kammerbeitrag für das Jahr Hinter dem neu eingefügten § 8 wird folgender
2021 zu beschließen. Derzeit sind die neuer § 9 eingefügt:
Planungen des Haushalts für das Jahr 2021
noch nicht abgeschlossen und die Planung §9
wird mit dem Geschäftsbericht und Die Gebühr in Verfahren, die einen
der Einladung zur Kammerversammlung Antrag voraussetzen, reduziert sich auf
verschickt werden. Dann wird der die Hälfte, wenn der Antrag vor der
Kammervorstand auch einen Vorschlag für Sachentscheidung der Hanseatischen
die Höhe des allgemeinen Kammerbeitrags Rechtsanwaltskammer zurückgenommen
für das Jahr 2021 unterbreiten. wird.
Zu TOP 6: 5.
Der bisherige § 8 wird § 10 und wird wie folgt
In der Gebührenordnung der Hanseatischen neu gefasst:
Rechtsanwaltskammer soll eine Regelung
eingefügt werden, dass sich die Gebühr um Die Änderungen in § 1 und die neu
die Hälfte reduziert, wenn die eingefügten §§ 8 und 9 treten zum
Antragstellerin/ der Antragsteller den 1.7.2020 in Kraft.
Antrag vor einer Sachentscheidung
der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer 6.
zurücknimmt. Außerdem muss die Alle übrigen Bestimmungen bleiben
Gebührenordnung erweitert werden, damit unverändert.“
die Kammer auch für die ihr neu
zukommenden Aufgaben in Bußgeldver- Zu TOP 7:
fahren für Verstöße gegen das GwG
Gebühren erheben kann. Darüberhinaus Das Thema Geldwäsche ist in den letzten
soll allgemein klargestellt werden, dass Jahren vermehrt in den Fokus der
auch Auslagen erhoben werden können. Öffentlichkeit und der Politik gerückt.
Gerade die EU-Kommission hat sich die
Der Beschlussvorschlag des Vorstands Bekämpfung der Geldwäsche zu einer
lautet wie folgt: vordringlichen Aufgabe gemacht und
deshalb mehrere EU-Richtlinien zur
„Die Gebührenordnung der Hanseatischen Geldwäschebekämpfung erlassen.
Rechtsanwaltskammer wird wie folgt geändert:
Diese Richtlinien führten zu einer mehr-
1. fachen Überarbeitung des „Gesetz[es] über
In der Überschrift werden die Worte „in der das Aufspüren von Gewinnen aus schweren
Fassung vom 12. Mai 2018“ gestrichen. Straftaten“, kurz „Geldwäschegesetz“ oder
„GwG“.
2.
In § 1 werden am Ende von Satz 1 die Worte Mit diesen Überarbeitungen waren grund-
„und Auslagen“ ergänzt und folgender neuer legende Änderungen für die Anwaltschaft
Satz 2 eingefügt: verbunden und außerdem eine erhebliche
Verdichtung der Aufsicht durch die
Die Erstattung von Auslagen richtet sich Rechtsanwaltskammern. Zuletzt hat die
nach dem hamburgischen Gebühren- zum 1.1.2020 in Kraft getretene Änderung
gesetz in der jeweils geltenden Fassung. des GwG den Rechtsanwaltskammern auch
die Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeits-
3. verfahren bei Verstößen ihrer Mitglieder
Es wird folgender neuer § 8 eingefügt: gegen das GwG gegeben.
§8 Viele dieser Änderungen haben zur
Die Gebühren und Auslagen in Verunsicherung in der Anwaltschaft beige-
Bußgeldverfahren richten sich nach den tragen. Der Vorstand der Hanseatischen
Vorschriften über die Kosten im Rechtsanwaltskammer möchte deshalb die
Verfahren der Verwaltungsbehörde nach Gelegenheit nutzen und die Mitglieder
dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten über die Aufgaben der Hanseatischen
(OWiG) in der jeweils geltenden Rechtsanwaltskammer nach dem GwG
Fassung. informieren.A K T U E L L
K A M M E R R E P O R T • S E I T E 6 • A U S G A B E 1 / 2 0
Frau Kollegin Dr. Sigrid Wienhues, II.
stellvertretende Vorsitzende einer der
beiden Geldwäscheaufsicht-Abteilungen des Wichtige Allgemeine Hinweise:
Vorstands, hat sich freundlicherweise
bereiterklärt, diese Aufgabe zu übernehmen. 1. Alle Kammermitglieder sind aufgerufen,
Gegenstände und Anträge für die
Tagesordnung der Kammerversammlung
Zu TOP 9: einzureichen. Dafür setze ich gemäß § 1
Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung eine
Am 30.4.2020 endet gemäß § 68 Abs.2 Frist bis zum
BRAO die Amtszeit der Hälfte der Mitglieder
des Vorstandes, also die Amtszeit von Donnerstag, 20. Februar 2020
13 Mitgliedern des Vorstands. Damit sind
13 Mitglieder des Vorstands neu zu wählen. (entscheidend ist der Eingang bei der
Hanseatischen Rechtsanwaltskammer).
Erstmals finden die Wahlen zum
Kammervorstand 2020 nicht mehr in der 2. Anträge zur Tagesordnung müssen
Kammerversammlung, sondern als Briefwahl gemäß § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung
statt (§ 64 Abs.1 Satz 1 BRAO iVm § 11 Abs. 1 in Textform eingereicht werden.
der Geschäftsordnung der Hanseatischen
Rechtsanwaltskammer, GO HansRAK). Die Anschrift der Hanseatischen
Rechtsanwaltskammer ist wie folgt:
Gemäß § 11 Abs. 5 GO HansRAK werden
die Vorstandswahlen so durchgeführt, dass Hanseatische Rechtsanwaltskammer
sich die Kandidatinnen und Kandidaten auf Valentinskamp 88
einer Kammerversammlung vor dem Ende 20355 Hamburg.
der Frist für die Stimmabgabe vorstellen
können. Der Umsetzung dieser Briefsendungen können entweder direkt
Verpflichtung dient TOP 9. Die Frist für die über die Geschäftsstelle der Kammer
Benennung von Wahlvorschlägen ist (nur montags bis donnerstags von 9:00
am 24.1.2020 abgelaufen. Die vom bis 17:00 Uhr, freitags bis 15:00 Uhr),
Wahlausschuss zugelassenen Kandidatinnen oder über die Gemeinsame
und Kandidaten haben unter TOP 9 die Annahmestelle im Ziviljustizgebäude,
Möglichkeit, sich in der ordentlichen Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (mit
Kammerversammlung 2020 vorzustellen. Nachtbriefkasten bis 24:00 Uhr)
abgegeben werden. Anträge können
Eine Stimmabgabe in der Kammerver- ferner eingereicht werden per Telefax
sammlung ist nicht zulässig, die Stimmen über 040/ 35 74 41 41, per E-Mail über
können nur im Wege der Briefwahl ab- die Adresse info@rak-hamburg.de oder
gegeben werden. Die Wahlunterlagen über das besondere elektronische
werden den Mitgliedern voraussichtlich im Anwaltspostfach (beA).
März zugesendet werden.
3. Nach Ablauf der genannten Frist
Bitte beachten Sie, dass die Frist für den erhalten Sie wie üblich die gemäß § 1
Zugang der Stimmzettel beim Wahlaus- Abs. 4 der Geschäftsordnung vorgesehene
schuss (Wahltag) bereits am 24.4.2020 formelle Einladung zur Kammerver-
endet. Aufgrund der in der GO HansRAK sammlung (Einberufung), mit der die
und der Wahlordnung für die Wahl der endgültige Tagesordnung und die
Mitglieder des Vorstands der Hansea- Anträge bekannt gemacht werden. Der
tischen Rechtsanwaltskammer, WahlO, Geschäftsbericht und die Rechnungs-
vorgesehenen Fristen ließ sich der zeitliche legung für das Kalenderjahr 2019
Abstand zwischen Kammerversammlung werden gemeinsam mit der
und Wahltag nicht vergrößern. Bitte Einberufung versandt.
beachten Sie dies bei der Planung Ihrer
Stimmabgabe. Hamburg, den 22. Januar 2020
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. Christian Lemke
PräsidentA K T U E L L
K A M M E R R E P O R T • S E I T E 7 • A U S G A B E 1 / 2 0
Nachlese zur Neben schiedsrechtlichen Fragestellungen
zur Bewältigung internationaler und
Konferenz 10 interkultureller Schiedsverfahren standen
auf der materiellrechtlichen Ebene die
Jahre CEAC UNIDROIT Grundregeln für internationale
Handelsverträge 2016 (englisch: UNIDROIT
Prínciples of International Commercial
Contracts) im Fokus der Diskussion (im
UNIDROIT Grundregeln für Folgenden „UNIDROIT Principles 2016“).
internationale Handelsverträge als Dabei handelt es sich um ein seit 1980,
Brücke zwischen Common law und Civil über > 35 Jahre, als Kompromiss zwischen
Law allen wesentlichen Rechtsordnungen
der Erde entwickeltes internationales
I m September 2018 hat die Hanseatische
Rechtsanwaltskammer in Zusammenarbeit
mit der Universität Hamburg, der
Regelwerk zum allgemeinen Vertragsrecht.
Die Generalversammlung
Handelskommission der UNCITRAL hat
der
Handelskammer Hamburg und dem auf Vorfassungen in den Jahren 2017 und 2012
Streitigkeiten mit Bezug zu China und Asien als Grundregeln des internationalen
spezialisierten Chinese European Arbitration Vertragsrechts anerkannt und zur
Centre („CEAC“) eine internationale Nutzung empfohlen.
Konferenz in Hamburg unterstützt. Ca. 125
Teilnehmer aus ca. 25 Nationen und In der Diskussion auf der Hamburger
5 Kontinenten haben in Hamburg getagt. Konferenz wurden die UNIDROIT Principles
Die internationale Organisation Institute 2016 aus Sicht verschiedenster nationaler
for the Unification of Private Law Perspektiven erörtert. Die Vorträge und die
(„UNIDROIT“) (63 Mitgliedstaaten inkl. Diskussion sind nunmehr in einem – mit
der Bundesrepublik Deutschland) war etwas Verspätung im September 2019
durch ihre stellvertretende Generalsekretärin erschienenen – Tagungsband als Heft
Professor Anna Venziano vertreten und hat 2018/2 der von der Fakultät Rechtswissen-
die Veranstaltung ebenso unterstützt, wie schaften der Universität Hamburg
ca. 25 weitere Organisationen, unter herausgegebenen Hamburg Law Review
ihnen die Deutsche Institution für zusammengefasst worden (als Einzelbuch
Schiedsgerichtsbarkeit. erhältlich unter ISBN 978-3-7494-9295-4
oder per Email über jasmin.neumann@
Anlass der Konferenz waren die Feier- uni-hamburg.de. EUR 9,80).
lichkeiten aus Anlass des 10jährigen
Bestehens der Schiedsinstitution CEAC, Kollegen aus Wissenschaft und Praxis aus
dessen Gründung die Hanseatische zahlreichen Nationen haben die
Rechtsanwaltskammer seinerzeit als Träger UNIDROIT Principles 2016 jeweils als mit
unterstützt hatte; mittlerweile hat der ihrem jeweiligen Rechtssystem kompatibel
Rechtsstandort Hamburg e.V. die Träger- dargestellt. Beispielhaft seien hier die
schaft übernommen. positiven Fazits aus Deutschland, USA und
England abgedruckt.
Die Schiedsinstitution CEAC hat ihren Sitz
in der Handelskammer und administriert a) Aus London (Rena See und Darshimi
regelmäßig internationale Streitigkeiten mit Prasad, S. 105):
Bezug zu China. Um die Zuständigkeit von
CEAC zu begründen, ist es erforderlich, die “In the authors’ view, in practise, if parties
Zuständigkeit im Schiedsvertrag zu carefully drew up their agreements with the
vereinbaren. Dies bietet sich etwa dann an, level of specificity common in English law
wenn eine neutrale Schiedsinstitution jurisdictions, there would be little scope for
gesucht wird, an der in den Gremien any unpredictable application of the good
neben Europäern auch Chinesen und faith principle, and little substantive
z.T. auch Nicht-Europäer aus anderen difference whether the UNIDROIT
Staaten als China beteiligt sind Principles or English law is the
(s. www.ceac-arbitration.com). Im Kern governing law. In other words, the
entsprechen die CEAC Schiedsregeln der UNIDROIT Principles are entirely consistent
UNCITRAL Schiedsverfahrensordnung. with and can accommodate the operation of
English contract law principles. At the same
time, the Principles also protect parties thatA K T U E L L
K A M M E R R E P O R T • S E I T E 8 • A U S G A B E 1 / 2 0
are less familiar with English law, with the Doktorandin an der Bucerius Law School,
ability to fill in gaps in a contract in a way auf Seite 116 f. dargestellt).
that English law may not.”
Prof. Dr. Eckart Brödermann
b) Aus Stuttgart (Gerhard Wegen und (Universität Hamburg),
Benedikt Keil, Gleiss Lutz, S. 60): Mitglied im Kammervorstand,
Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
“The observations above have shown that
the UNIDROIT Principles have much in
common with German law. To answer to the
question “To what extent do the
Änderung des
UNIDROIT Principles restate
international commercial law?” it can be
GwG zum 1.1.2020
said, that they represent a distillation of
all relevant and important rules of
German law relating to international
D urch die vom Bundestag beschlossene
und der vom Bundesrat am 29.11.2019
zugestimmten Neufassung des Geldwäsche-
trade contracts. gesetzes (GwG) gibt es zum Teil erhebliche
Änderungen. Die Änderungen sind am
c) Aus New York (Roger Barton, Gleiss 1.1.2020 in Kraft getreten.
Lutz, S. 82):
So wurden neben vielen Klarstellungen und
“As one can see from the brief analysis of Ergänzungen unter anderem der Kreis der
the sections above, UNIDROIT and the US Verpflichteten und die Zahl der
Common Law are more often than not in Kataloggeschäfte nach § 2 Abs. 1 Nr. 10
harmony with one another. GwG vergrößert, der Zugang zum
Transparenzregister für jedermann öffentlich
Professor Bruno Zeller aus Australien hat in gemacht und bestehende Bußgeld-
diesem Zusammenhang Artikel 35 der bestimmungen erweitert. Zu den Katalog-
CEAC Schiedsregeln gewürdigt, der geschäften gehören nun auch die
ausdrücklich die Wahl der UNIDROIT „geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuer-
Principles – neben anderen Optionen – sachen“, die Beratung des Mandanten „im
gestattet. Frau Professor Ingeborg Schwenzer Hinblick auf dessen Kapitalstruktur, dessen
hat zum Verhältnis zwischen den industrielle Strategie oder damit
UNIDROIT Principles und dem Wiener verbundene Fragen“ sowie die Beratung des
Kaufrechtsübereinkommen („CISG“) vorge- Mandanten oder sonstige Dienstleistungen
tragen. Bereits nach dem Inhalt ihrer „im Zusammenhang mit Zusammen-
Präambel sind die UNIDROIT Principles u.a. schlüssen oder Übernahmen“.
ausdrücklich dafür gedacht, das CISG zu
ergänzen (der Verfasser dieses Beitrag etwa Durch Ergänzung des § 73 b) Abs. 1 BRAO
vereinbart die UNIDROIT Principles seit wurden seit dem 1.1.2020 die Rechts-
2001 regelmäßig, teils allein und teils zur anwaltskammern zuständige Bußgeld-
Ergänzung des CISG). behörde für die Verfolgung von Ordnungs-
widrigkeiten nach dem GwG.
Die positiven Berichte von Professor Shi aus
China (Dekan der China University of Eine besonders relevante Neuerung ist
International Business and Economics Law auch, dass die Verdachtsmeldepflicht bei
School und chinesisches Mitglied im bestimmten Immobiliengeschäften die
Governing Councel of UNIDROIT) und von anwaltliche Schweigepflicht stets durch-
Professor Lauro Gama aus Brasilien runden bricht. Das Bundesministerium der
das Bild weltweiter Nutzbarkeit der Finanzen soll nach § 43 Abs. 6 GwG n.F.
UNIDROIT Principles 2016 ab. Es bestand im Einvernehmen mit dem Bundes-
Einigkeit, dass die UNIDROIT Principles ministerium der Justiz und für
2016 heutzutage bei internationaler Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung
Vertragsgestaltung bedacht werden müssen; ohne Zustimmung des Bundesrates
kontrovers wurde erörtert, ob die blinde Sachverhalte bei Erwerbsvorgängen nach
Nichtbeachtung bereits einen haftungs- § 1 des Grunderwerbsteuergesetzes be-
begründenden Fehler darstellt (die stimmen können, die von Verpflichten
Diskussion wird in der Hamburg Law nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 und 12 stets
Review von den Diskussionsbobachtern nach Absatz 1 zu melden sind. Auf die im
Anish Wadia, Indien, und Magdalena Göbel, Oktober 2019 vom BundesministeriumA K T U E L L
K A M M E R R E P O R T • S E I T E 9 • A U S G A B E 1 / 2 0
für Finanzen veröffentlichte Nationale anwaltskammer werden wir die
Risikoanalyse, die ein hohes Risiko bei Interessenbekundungen dort vornehmen.
Immobiliengeschäften erkennt, hatten wir
bereits im letzten Kammerreport und auf Ebenfalls seit Jahren führen wir auf unserer
unserer Homepage verwiesen. Homepage auch einen Link zum
Strafverteidiger-Notdienst, der von der
Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Straf-
Neuregelung bei verteidigerinnen und Strafverteidiger orga-
nisiert wird. Vor dem Hintergrund der
Pflichtverteidigungen gesetzlichen Neuregelung werden Kollegi-
nnen und Kollegen gesucht, die daran
D as Gesetz zur Neuregelung des Rechts
der notwendigen Verteidigung ist am
13.12.2019 in Kraft getreten. Das Gesetz will
teilnehmen möchten. Ob und wie die
Gerichte und Staatsanwaltschaften darauf
zugreifen werden, ist nicht abzusehen. Die
u.a. dem Erfordernis der sogenannten PKH- Richtlinie sieht Qualitätsanforderungen für
Richtlinie nach Sicherung einer ange- die Pflichtverteidigung vor, so dass der
messenen Qualität in den Fällen der erweiterte Notdienst Voraussetzungen für
Pflichtverteidigung gerecht werden. Der neue die Teilnahme geschaffen hat: Jede
§ 142 Abs. 6 StPO sieht vor, dass bei Kollegin und jeder Kollege, die oder der den
Bestellung eines nicht vom Beschuldigten Fachanwaltstitel hat oder in den
benannten Pflichtverteidigers die Auswahl vergangenen 12 Monaten 15 Fortbildungs-
aus dem Gesamtverzeichnis der Bundes- stunden im Strafrecht nachweisen kann, ist
rechtsanwaltskammer zu erfolgen hat. herzlich willkommen, beim Notdienst
Dabei soll aus den dort eingetragenen mitzuwirken. Neu beim Notdienst wird
Rechtsanwälten entweder ein Fachanwalt sein, dass mit mehreren Vorführungen vor
für Strafrecht oder ein anderer Rechts- den Haftrichter zu rechnen ist, so dass der
anwalt, der gegenüber der Rechtsanwalts- Notdiensttag von anderen Terminen frei
kammer sein Interesse an der Übernahme gehalten werden soll. Einzelheiten dazu
von Pflichtverteidigungen angezeigt hat wird die Hamburger Arbeitsgemeinschaft
und für die Übernahme der Verteidigung für Strafverteidigerinnen und Strafver-
geeignet ist, ausgewählt werden. teidiger rechtzeitig mitteilen. Anmeld-
ungen werden gern entgegengenommen
Folglich müssen die Gerichte und die unter mail@strafverteidiger-hamburg.net.
Staatsanwaltschaft zukünftig bei der
Auswahl der Pflichtverteidiger auf das
Amtliche Anwaltsverzeichnis zugreifen. Die
Dank an
Auswahl bleibt den Gerichten und der
Staatsanwaltschaft vorbehalten. Aber die
ausgeschiedene
Rechtsanwaltskammern müssen in dem
Verzeichnis vermerken, wer ihnen gegenüber
Ehrenamtler
sein Interesse an der Übernahme von
Pflichtverteidigungen angezeigt hat. Eine Folgende ehrenamtlich tätige Rechtsan-
Prüfung der Geeignetheit findet durch die wälte sind im Jahr 2019 aus ihrem Amt
Rechtsanwaltskammern nicht statt. ausgeschieden:
Bereits seit Jahren führt die Hanseatische • Dr. Andreas Meissner (Fachausschuss
Rechtsanwaltskammer auf der Eingangs- Gewerblicher Rechtsschutz)
seite ihrer Homepage eine laufend aktuell • Norbert Radeke
gehaltene Pflichtverteidigerliste. Die ge- (Berater im Ausbildungsbereich)
setzliche Neuregelung nehmen wir zum • Dr. Peter Seemann
Anlass, alle Rechtsanwältinnen und Rechts- (Fachausschuss Bankrecht)
anwälte aufzurufen, ihr Interesse an der
Übernahme von Pflichtverteidigungen uns Den genannten Kollegen gilt unsere
gegenüber unter info@rak-hamburg.de Anerkennung und unser Dank für ihr
anzuzeigen. Bei denjenigen, die sich früher durchweg langjähriges ehrenamtliches
schon bei uns gemeldet hatten, nehmen Engagement, ohne das die anwaltliche
wir an, dass das Interesse fortbesteht; an- Selbstverwaltung nicht möglich wäre.
sonsten bitten wir ebenfalls um Mitteilung.
Nach der technischen Anpassung des Dr. Christian Lemke
Gesamtverzeichnisses der Bundesrechts- PräsidentS E R V I C E
K A M M E R R E P O R T • S E I T E 1 0 • A U S G A B E 1 / 2 0
Lohnversteuerung diverse Realteilungserlasse veröffentlicht.
von über- Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat eine
Information zur Einführung in die
nommenen komplexe Thematik unter dem Titel
„Teilung von und Ausscheiden aus
Beiträgen Rechtsanwaltssozietäten – Möglichkeiten
nach dem Realteilungserlass des BMF vom
19.12.2018“ publiziert (Stand: September
I n manchen Kanzleien ist es üblich, dass
die bei angestellten Rechtsanwältinnen/
Rechtsanwälten anfallenden Beiträge an die
2019). Sie soll Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälten, die künftig eine Teilung
ihrer Sozietät vorhaben, als Orientierung
Berufshaftpflichtversicherung, an die Rechts- dienen. Sie finden dieses Dokument unter dem
anwaltskammer oder an Vereine sowie die Kurzlink www.rak-hamburg.de/2020-002.
Kosten der beA-Karte von der Kanzlei, also
vom Arbeitgeber, übernommen werden.
Zur Problematik, inwieweit dies zu
lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn führt, hat
der BRAK-Ausschuss Steuerrecht Handlungs-
hinweise erarbeitet, die jüngst überarbeitet
Mahnverfahren:
wurden (Stand: Dezember 2019). Sie
finden diese Hinweise unter dem Kurzlink
Auch Wider-
www.rak-hamburg.de/2020-001. spruch durch
Anwältinnen
und Anwälte
Teilung von und nur noch
Ausscheiden aus elektronisch
Kanzleien
E in- und Austritt sowie die Zusammen-
führung oder Aufteilung von Sozietäten,
D as gerichtliche Mahnverfahren durfte
in der Vergangenheit auf dem Weg
zum elektronischen Rechtsverkehr schon
die als Personengesellschaften (GbR, PartG) mehrere Entwicklungsstufen durchlaufen:
geführt werden, sind steuerlich äußerst
relevante Vorgänge, weil es durch Schon seit Dezember 2008 dürfen
Aufdeckung stiller Reserven zu erheblichen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte den
Steuerlasten kommen kann, denen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides nur
keine Liquiditätszuflüsse gegenüberstehen in maschinell lesbarer Form übermitteln.
(Versteuerung reiner Buchgewinne). Das Diese Nutzungspflicht in maschinell
Steuerrecht bietet zwar diverse gesetzliche lesbarer Form wurde ab dem 1.1.2018 auch
Privilegien für personelle Veränderungen in auf Folgeanträge (z.B. Neuzustellung des
Kanzleien. Diese genügten oftmals aber Mahnbescheides) ausgeweitet.
nicht, um in den wichtigsten
Fallkonstellationen, der Aufteilung unter Durch eine Änderung des § 702 Abs. 2 Satz
vollständiger oder teilweiser Fortführung 2 ZPO ist für Rechtsanwältinnen und
des Geschäftsbetriebes, eine sog. Rechtsanwälte seit dem 1.1.2020 nun auch
steuerneutrale Realteilung der Personen- die Einreichung des Widerspruchs im
gesellschaft bei Fortführung des automatisierten Mahnverfahren nur noch
Unternehmens zu gewährleisten. In in maschinell-lesbarer Form zulässig. Für
Rechtsprechung und Finanzverwaltung diesen Rechtsbehelf dürfen die amtlichen
hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass Formulare von Rechtsanwältinnen und
eine steuerneutrale Aufteilung einer Rechtsanwälten nicht mehr genutzt
Personengesellschaft auf die Gesellschafter werden, ein dennoch in Papierform
dann zu steuerlichen Buchwerten erfolgen übermittelter Widerspruch ist unwirksam.
kann, wenn die Wirtschaftsgüter weiter Der Antragsgegner selbst hingegen darf den
betrieblich genutzt werden und in Widerspruch mit Hilfe des amtlichen
Deutschland steuerverhaftet bleiben. Das Vordruckes weiterhin in Papierform
Bundesfinanzministerium (BMF) hat dazu einlegen.S E R V I C E
K A M M E R R E P O R T • S E I T E 1 1 • A U S G A B E 1 / 2 0
beA: FAQs Denn die Beklagtenvertreterin
verpflichtet gewesen, in diesem Fall die
sei
auf Homepage Berufungsschrift über das besondere
elektronische Anwaltspostfach (beA) zu
übermitteln. Seit dem 1.1.2019 seien alle
„Ich habe meine beA-Karte verloren – was ist Anwälte verpflichtet, das besondere
zu tun?“ - „Wie groß dürfen die Anhänge einer elektronische Anwaltspostfach bereit zu
beA-Nachricht sein?“ – „Wie gebe ich das halten und zu betreiben. Dass die
elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) ab?“ – Beklagtenvertreterin zur qualifizierten
Die Antworten zu solchen und ähnlichen Signatur des Schriftsatzes nicht in der Lage
Fragen haben wir auf unserer Homepage war, sei belanglos. Denn gemäß § 130a
unter www.rak-hamburg.de/mitglieder/bea/faq Abs. 1, 3 und 4 Nr. 2 ZPO können
zusammengestellt. Die Zusammenstellung elektronische Dokumente auch ohne
der FAQs erfolgte aus den besonders häufig qualifizierte elektronische Signatur bei
an uns herangetragenen Fragen. Die FAQs Gericht eingereicht werden. Ausreichend
haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit sei es danach nämlich, wenn das
und werden laufend fortgeschrieben. elektronische Dokument von der
verantwortenden Person einfach signiert
und auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht wird. Als sicheren
Bei Faxausfall: Übermittlungsweg definiere § 130 Abs. 4
Nr. 2 ZPO explizit die Einreichung über das
Nutzungspflicht besondere elektronische Anwaltspostfach.
Eine einfache Signatur bestehe in der
des beA zur Namenswiedergabe der verantwortenden
Person am Ende des Textes des
Fristwahrung elektronischen Dokuments;
verantwortende Person müsse dabei
die
N ach einem Beschluss des Landgerichts
Krefeld sind Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte verpflichtet, bei Unerreich-
Inhaber des besonderen elektronischen
Anwaltspostfachs sein.
barkeit des gerichtlichen Faxgeräts zur LG Krefeld, Beschluss vom 10.9.2019
Fristwahrung das besondere elektronische - 2 S 14/19
Anwaltspostfach (beA) zu nutzen.
In dem zu entscheidenden Fall hatte die
Beklagtenvertreterin am letzten Tag der
Berufungsfrist versucht, die Berufung per
Telefax bei Gericht einzureichen. Nach der
Geänderte
Behauptung der Beklagtenvertreterin sei
das Faxgerichts des Gerichts jedoch
Funktionszeiten
nicht empfangsbereit gewesen. Andere
Übertragungsmöglichkeiten hätten ihr
der Hamburger
nicht zur Verfügung gestanden. Sie halte
zwar das besondere elektronische
Arbeitsgerichte
Anwaltspostfach bereit, jedoch habe sie die
qualifizierte Signatur noch nicht erhalten
und deswegen sei eine Übertragung nicht
F ür die Hamburger Arbeitsgerichte ist
eine neue Arbeitszeitregelung in Kraft
getreten, die sich auf die Funktionszeiten
möglich gewesen. der Gerichte auswirkt. Diese enden jetzt
von Montag bis Freitag einheitlich um
Die Berufung ging somit erst zwei Tage 15.00 Uhr. Für Schriftsätze, die bis 15.00
nach Ablauf der Berufungsfrist per Post bei Uhr eingehen, sei nach Aussage der Ge-
Gericht ein. Den von der Beklagten- richte gewährleistet, dass sie noch am
vertreterin gestellten Wiedereinsetzungs- selben Tage zur Kenntnis genommen und
antrag lehnte das Gericht. Dabei könne es bearbeitet werden. Das ist insbesondere von
dahingestellt bleiben, ob am Tag des Bedeutung für alle Arten von Eilanträgen,
Ablaufes der Berufungsfrist das Faxgericht insbesondere auch Anträgen auf Erlass einer
des Gerichts tatsächlich nicht emp- einstweiligen Verfügung oder eines
fangsbereit gewesen sei. Arrestes. Wir bitten Sie, dies zur Kenntnis
zu nehmen.A U S B I L D U N G
K A M M E R R E P O R T • S E I T E 1 2 • A U S G A B E 1 / 2 0
Wichtige • Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf
Freistellung an dem Arbeitstag, der
Änderungen der schriftlichen Abschlussprüfung
unmittelbar vorangeht. Auch in diesem
im BBiG Fall wird die durchschnittliche
wöchentliche Ausbildungszeit angerechnet.
F ür unsere ausbildenden Mitglieder gibt
es wichtige Änderungen, denn das neue
Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist am 1.1.2020
Bitte beachten Sie diese Neuerungen, wenn
Sie Auszubildende ausbilden.
in Kraft getreten.
Eine der wichtigsten Änderungen bewirkt
die Gleichstellung von erwachsenen mit
jugendlichen Auszubildenden bei der
Sonder-
Freistellung für und Anrechnung von
Berufsschul- und Prüfungszeiten. Aufgrund
genehmigungen
der bisherigen Regelungen im BBiG und
im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArb-SchG)
bei Prüfungen der
wurden jugendliche und erwachsene
Auszubildende hinsichtlich der Freistellung
Rechtsanwalts-
für und der Anrechnung von Berufsschul-
und Prüfungszeiten unterschiedlich
fachangestellten
behandelt. Seit dem 1.1.2020 werden durch
§ 15 BBiG erwachsene Auszubildende mit
jugendlichen Auszubildenden gleichgestellt.
F ür Zwischen- und Abschlussprüfungen
der Rechtsanwaltsfachangestellten gibt
es die Möglichkeit, Anträge auf Sonderge-
nehmigungen zu stellen. In letzter Zeit ist
Neben der üblichen Freistellung für den es vereinzelt vorgekommen, dass die
Berufsschulunterricht, sind folgende Sondergenehmigungen nur wenige Tage
Regelungen neu für erwachsene Auszu- oder nahezu unmittelbar vor dem
bildende: Prüfungstermin gestellt wurden. Dies stellt
uns leider vor ein organisatorisches
• Auszubildende werden einmal in der Problem. Die Anträge werden durch den
Woche für einen ganzen Berufsschultag jeweils zuständigen Prüfungsausschuss
freigestellt, wenn der Berufsschultag beschieden, der seinerseits nicht in der
mehr als fünf Unterrichtsstunden von Kammer tätig ist, da es sich um eine
mindestens je 45 Minuten beinhaltet; es ehrenamtliche Tätigkeit handelt. In der
erfolgt dann also keine Rückkehr mehr Kürze der Zeit ist es daher kaum zu
in die Kanzlei. Die durchschnittliche gewährleisten, dass die Mitglieder des
tägliche Ausbildungszeit wird bei der Prüfungsausschusses alle sofort verfügbar
Anrechnung dieses Berufsschultages auf sind. Über die Entscheidung muss neben
die Ausbildungszeit berücksichtigt. dem Prüfling auch die Schule informiert
werden, die ihrerseits ebenfalls entspre-
• Im Falle eines weiteren Berufsschultages chende Maßnahmen durchführen muss.
in der gleichen Woche (was in Hamburg Wir möchten Sie daher höflichst bitten,
stets der Fall ist) erfolgt eine Freistellung Anträge auf Sondergenehmigungen recht-
für den Berufsschulunterricht unter zeitig bei Bekanntwerden des Grundes,
Anrechnung der Berufsschulunterrichts- bestenfalls mindestens drei Wochen vor
zeit einschließlich der Pausen auf die dem Prüfungstermin, zu stellen, damit der
Arbeitszeit. In diesem Fall könnte eine jeweils zuständige Prüfungsausschuss
Rückkehr in die Kanzlei erforderlich ausreichend Zeit hat, die Anträge zu
werden. bescheiden. Vielen Dank!
• Eine Freistellung hat außerdem in
Berufsschulwochen mit einem plan-
mäßigen Blockunterricht von mindestens
25 Stunden an mindestens 5 Tagen zu
erfolgen. In diesem Fall wird die
durchschnittliche wöchentliche Ausbildungs-
zeit angerechnet.A U S B I L D U N G
K A M M E R R E P O R T • S E I T E 1 3 • A U S G A B E 1 / 2 0
Sonder- Neues Jahr –
genehmigungen neue Vorhaben
für das
Abschließen von D as Jahr 2020 hat grade erst begonnen
und die Ausbildungsabteilung ist
schon sehr aktiv unterwegs. Insbesondere
Arbeitsverträgen der Februar wird ein ereignisreicher Monat
sein. Er beginnt mit einem Schulbesuch am
5.2.2020 in der Stadteilschule Stellingen, im
I m Kammerreport 1/1995 S. 7-8 wurde
berichtet, dass die Anzahl der Auszubil-
denden in einer Kanzlei in einem ange-
Rahmen dessen Mitarbeiterinnen der
Hanseatischen Rechtsanwaltskammer den
Schülerinnen und Schülern den
messenen Verhältnis zur Anzahl der Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwalts-
beschäftigten Fachkräfte stehen muss fachangestellten näher bringen werden.
(§ 27 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG). Dazu hatten der Am 12.2.2020 findet die Abschlussfeier der
Vorstand und der Berufsbildungsausschuss Rechtsanwaltsfachangestellten statt, die
folgende Regelung beschlossen: Pro ihre Ausbildung vor 2 bzw. 3 Jahren
Auszubildenden sollen mindestens ein/e begonnen haben. Gleichzeitig werden
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und ein/e Mitarbeiterinnen der Hanseatischen
Fachangestellte/r vorhanden sein. Rechtsanwaltskammer die Stadtteilschule
"Fachangestellte/r" im Sinne dieser Rege- Bramfeld und das Gymnasium Rahlstedt
lung ist auch eine teilzeitbeschäftigte besuchen.
Fachkraft, wenn diese/r mindestens
halbtags tätig ist, sowie ein/e Angestellte/r Sodann kommt das Highlight des ersten
ohne abgeschlossene Berufsausbildung Halbjahres: Am 14. und 15.2.2020 wird die
nach mindestens sechsjähriger Tätigkeit im Hanseatische Rechtsanwaltskammer auf
Anwaltsbüro. der Messe „Einstieg Hamburg 2020“ in den
Messehallen ausstellen und über den
Ausnahmen von dieser Regelung sind im Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten
Einzelfall möglich, wenn die Gründe informieren. Sie sind ebenfalls herzlich
ausreichend dargelegt werden. Entspre- eingeladen, unseren Stand A 34 zu
chende Ausnahmen müssen vor Abschluss besuchen!
eines Ausbildungsvertrages bei der
Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Der Monat endet mit einem Besuch der
Hamburg beantragt werden. Stadtteilschule Blankenese am 20.2.2020.
Sollte eine Prüfung ergeben, dass im Es ist kein Zufall, dass die Schulen ins-
Einzelfall keine Sondergenehmigung erteilt besondere im Februar Berufsorientierungs-
werden kann, wäre die Konsequenz, dass tage veranstalten: Nachdem die
der Ausbildungsvertrag nicht eingetragen Halbjahreszeugnisse verteilt wurden,
werden kann und durch die Parteien wieder müssen sich die Schülerinnen und Schüler
aufgelöst werden muss. Wir bitten Sie, dies Gedanken über ihre Zukunft machen. Um
vor dem Vertragsschluss zu beachten. diese bei der Entscheidungsfindung zu
Vielen Dank! unterstützen, werden seitens der Schulen
Berufsorientierungstage veranstaltet, die
immer sehr gut organisiert sind und zum
Teil sogar an Messen erinnern. Daher ist
auch für Kanzleien, die Auszubildende
suchen, der Februar der perfekte Monat,
um Anzeigen auf Online-Portalen für
Ausbildungsplätze zu schalten. Parallel
können Sie Ihre Anzeige selbstverständlich
auch jederzeit an Frau Christ von der
Geschäftsstelle der Kammer (christ@rak-
hamburg.de) senden, damit Ihre Anzeige
auf der Lehrstellenbörse der Hanseatischen
Rechtsanwaltskammer erscheint.N E U E K A M M E R R E P O R T • S E I T E 1 4 • A U S G A B E 1 / 2 0 Neue Mitglieder Dominik Ahlfeld André Kock Andreas Albrecht, LL.M. Silke Köhler Katrin Balkhaus Fabian Wolfgang Kolf Dr. Gudrun Elin Bechtloff Vincent Fritz Komossa Hannah Marta Pauline Begovic Janosch Krieter Dr. Maximilian Benedikt Berenbrok Victoria-Sophie Krull, LL.M. Crim. Leonard Biebrach Jan-Hendrik Labusga Miriam Elisabeth Blank Andreas Lange Eva Sibylla Blecher Kai Linnemannstöns Ralph Bornhöft Sven Lintzen Jan-Niklas Bührmann Madlen Lübker Chris Nicola Bullik Dr. Nicholas Lütgerath Andrea Cordes Patricia Marina Machulla Corazon Katharina Dahlmann Svenja Mangels Sonja Maria Dahmen, LL..M. Mark Mehrmann Cem Dogrul Dr. Hermann Walter Melnikov Katharina Jule Engler Marcus Menke Darja Enkova, LL.M. int. (Miami) Daniel Ralf Maria Meyer Julia Fahlbusch MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Elisa Sophia Fontaine Wiebke Katharina Müller-Fritsch Dr. Nico Frehse Fabian Paehr, LL.M. Mag. rer. publ. Dr. iur. Maximilian Frystatzki Frank Priewe Victor Marius Gontard M. Pünjer-Frfr v. Korff-Ercklentz Carsten Grohmann Renata Karina Rehle, LL.M. Kristina Groß Wolfgang Saurin Beate Großmann René Schnichels, LL.M. Cornelia Groth Sebastian Julius Uwe Schriml, LL.B. Nina Haller Dr. Nino Sievi, LL.M. Johannes Martens Harms Esther Silbereisen David Heimburger, LL.M. Andreas Starke, LL.M. Dr. Céline Helmschrot Johann Steudle Franka Hessenthaler Benedikt Maximilian Straubinger Wiebke Holzapfel, LL.M. TC TaxConcept Steuerrechtsberatung Natalia Ilyevich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Benedikt Jasper Sonja Elisabeth Vidal Viktoria Wilhelmine Kämper Till Wansleben Elif Karagöz Johannes R. Weber Carolin Kerpa Maren Wibke Weigl, LL.M. Björn Kersig David Wiegand Dr. Marian Klingebiel Tobias Windelschmidt Laura Knoke, LL.B. LL.M.
M I T G L I E D E R
K A M M E R R E P O R T • S E I T E 1 5 • A U S G A B E 1 / 2 0
Ausgeschiedene Mitglieder Neue Fachanwälte
Heinz Baum Klaus Neitzke Arbeitsrecht
Leila Becker Dr. Harck-Oluf Nissen Oliver Bieneck
Jürgen Beeck Raphael Nöske Annika Kemna
Dr. Michael Bolte Marion Pein
Erbrecht
Lili Catharina Borgwardt Johanna Rose Plein
Friedrich Wilhelm Bormann Faye Rehwinkel Petra Raßfeld-Wilske
Stephan Reinholz
Susanne Bost Juliane Marie Rendtorff
Bettina Böttcher Dr. Monika Roell
gewerblichen Rechtsschutz
Katharina Brandel Peter Rollinger
Daniel Brauner, LL.B. Ernst-Walter Rösler Moritz Braun
Stefan Ellenberg
Michael Breckner Birgit Roßius Stefan Labesius
Daniel Buljevic Felix Rößling
Matthias Butenob Malte Ryll Handels- und
Anna Cardillo Christian Sagawe Gesellschaf tsrecht
Peter René Dietrich Yvonne Schiefler Mareike Aisenbrey
Dr. Holger Ehlers Dr. Adolf Schmidt Eberhard Schmidt
Melanie Erdmann Dr. Wolf Schulz
Martin Fesl Anke Schulz-Meinen Miet- und
Jennifer Granau Werner Schulz-Meinen Wohnungseigentumsrecht
Maximilian Mauritz Hanschmann Detlev Schumacher Manuela Steffen
Yaprak Hashemzada Peter Schuster
Jonas Hees Nadia Seiffert Migrationsrecht
Alexandra Hilger Dr. Sascha Süße, LL.M. Nakibe Ademi
Renate Hische Felix Thiede Maxi Schele
Hannelore Jansen-Knudsen Patrick Timpe
Strafrecht
Konstanze Jungwirth Katrin Tolksdorf
Gunnar Kaul † Nina Uecker-Rahmel Dittmar Kania
Jürgen Keyl M. van Hövell tot Westerflier
Verkehrsrecht
Sophia Elisabeth Maria Kipry Florian zur Verth †
Johann Dirk Kokenge Peter Viezens Daniel Steffen
Leslie Walther
Dr. Malte Kröger, LL.M. Esther Anna Watorowski
Christina Krohne Dr. Marion Weinhuber
Dr. Joachim Künkel Mathias Weiße
Alexander Küper Felix Wiesner
Luise Marie Lakebrink Franziska Wiesner
Birgit Marquart Leif Winterstein
Rainer Martin Ernst Jürgen Wisseler
Georg Mechelke † Isabelle Woidy, LL.M.
Dr. Volker Meinberg Tara Antonia Zollickhofer
Amina Viviane Merkel
ZAHL DER MITGLIEDER ZUM 31. 12. 2019:
• Niedergelassene Rechtsanwälte (nRA) 9.426 • Europäische Anwälte 40
• Syndikusrechtsanwälte (SRA) 235 • Europäische Syndikusanwälte 3
• Doppelzulassung (nRA + SRA) 1015 • Doppelzulassung (Europäische
• Rechtsbeistände 23 Anwälte + Syndikus) 1
• Anwalts-GmbH/AG 68 • Ausländische Anwälte 33
• Mitglied nach § 60 Abs. 2. S. 3 BRAO 4 SUMME: 10.848Hanseatische Rechtsanwaltskammer
KAMMERREPORT
NAME AUFGABENGEBIET DURCHWAHL ERREICHBAR
Frau Kandeler Allgemeines, Anwaltsausweis, Termin Bürgersprechstunde 35 74 41-0 Mo bis Do
(Zentrale) info@rak-hamburg.de 9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr
Herr Luckwald Allgemeines, Signaturkarten, Termin Bürgersprechstunde 35 74 41-0 Mo bis Do
(Zentrale) info@rak-hamburg.de 9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr
Frau Nollido Allgemeines, Termin Bürgersprechstunde 35 74 41-0 Mo bis Fr
(Zentrale) info@rak-hamburg.de 9-13 Uhr
.......................................................................................................................................................................................................................................
Frau Eggert Sachbearbeitung 35 74 41-28 Mo bis Do
Mitglieder A eggert@rak-hamburg.de 9-16 Uhr
Fachanwaltschaften: Fr 9-13 Uhr
Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht,
Internationales Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Informationstechnologierecht, Medizinrecht,
Migrationsrecht, Sozialrecht, Sportrecht, Steuerrecht, Transport- und Speditionsrecht,
Vergaberecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht
Frau K. Mendl Fachanwaltschaften: 35 74 41-12 Mo bis Do
Agrarrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht, k.mendl@rak-hamburg.de 9-14 Uhr
Familienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Miet und Fr 9-13 Uhr
Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht, Urheber- und Medienrecht
Frau Völsch Sachbearbeitung 35 74 41-49 Mo bis Do
Mitglieder C, L, N voelsch@rak-hamburg.de 9-16 Uhr
Fr 9-13 Uhr
Frau Lassen Sachbearbeitung 35 74 41-20 Mo bis Do
Mitglieder B, Unerlaubte Rechtsberatung lassen@rak-hamburg.de 9-16 Uhr
Fr 9-13 Uhr
Frau Klein Sachbearbeitung 35 74 41-18 Mo bis Do
Mitglieder F, G, Juristenausbildung klein@rak-hamburg.de 9-14 Uhr
Frau Hawryluk Sachbearbeitung 35 74 41-26 Mo bis Do
Mitglieder H, Z hawryluk@rak-hamburg.de 9-16 Uhr
Fr 9-13 Uhr
Frau Florian Sachbearbeitung 35 74 41-17 Mo bis Do
Mitglieder K, Zwangsvollstreckung A bis K, florian@rak-hamburg.de 9-16 Uhr
Kammeridentverfahren Fr 9-13 Uhr
Frau Jokic Sachbearbeitung 35 74 41-21 Mo und Di
Mitglieder M jokic@rak-hamburg.de 9-16 Uhr
Kammerreport Do 9-15 Uhr
Frau Tschierschke Sachbearbeitung 35 74 41-32 Mo bis Do
Mitglieder O, P, Q, S (ohne Sch), Juristenausbildung tschierschke@rak-hamburg.de 9-16 Uhr
Fr 9-13 Uhr
Frau Barth Sachbearbeitung 35 74 41-35 Mo bis Do
Mitglieder Sch, Ausbildungsabteilung A bis G barth@rak-hamburg.de 9-16 Uhr
Zwischen- und Abschlussprüfung Fr 9-13 Uhr
Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirte
Frau Navaei Sachbearbeitung 35 74 41-24 Mo bis Do
Mitglieder I, J, U, V, X, Y navaei@rak-hamburg.de 9-14 Uhr
Ausbildungsabteilung H bis O, Zwischen- und Abschlussprüfung Fr 9-13 Uhr
Frau Christ Sachbearbeitung 35 74 41-31 Mo bis Do
Mitglieder R, T, Ausbildungsabteilung P bis Z christ@rak-hamburg.de 9-16 Uhr
Fr 9-13 Uhr
Frau Weinheimer Sachbearbeitung 35 74 41-42 Di bis Mi 9-15 Uhr
Mitglieder W, Homepage, Kammerreport weinheimer@rak-hamburg.de Do 9-14 Uhr
Frau Stephan Sachbearbeitung 35 74 41-48 Mo bis Do
Mitglieder D, E, Gebührengutachten, Gebührenberatung stephan@rak-hamburg.de 9-16 Uhr
Geldwäschegesetz (GwG), Zwangsvollstreckung L bis Z Fr 9-13 Uhr
Frau S. Mendl Büroleitung 35 74 41-15 Mo bis Do
Fortbildung Rechtsfachwirte, Begabtenförderung s.mendl@rak-hamburg.de 9-16 Uhr
Fr 9-13 Uhr
Frau Kuhlmann Buchhaltung 35 74 41-16 Mo bis Do
kuhlmann@rak-hamburg.de 8-14 Uhr
Frau Pivato Buchhaltung 35 74 41-22 Mo bis Do
pivato@rak-hamburg.de 9-16 Uhr, Fr 9-13 Uhr
RA Bluhm Geldwäschegesetz (GwG) 35 74 41-19 Mo bis Do
Referent bluhm@rak-hamburg.de 9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr
RAin Baki Mitgliederberatung C, J, N, S 35 74 41-27 Mo bis Do
Referentin Ausbildungsbereich baki@rak-hamburg.de 9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr
RAin Barthel Mitgliederberatung L, P, W 35 74 41-38 Mo, Di, Do 8-13 Uhr
Referentin barthel@rak-hamburg.de Mi 9-17 Uhr
RAin Fritzsche Mitgliederberatung M, O, T, U 35 74 41-14 Mo bis Do
Referentin fritzsche@rak-hamburg.de 9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr
N.N. Mitgliederberatung F, G, K 35 74 41-0
info@rak-hamburg.de
RAin Dr. Kenter Mitgliederberatung B 35 74 41-23 Mo bis Do
Geschäftsführerin Kanzleiabwicklungen A bis K kenter@rak-hamburg.de 10-15 Uhr
Unerlaubte Rechtsdienstleistung
RAin Kracht Mitgliederberatung Aa-Al, H, I 35 74 41-29 Mo bis Do
Geschäftsführerin Fachanwaltschaften A-K, Gebührenberatung, kracht@rak-hamburg.de 9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr
Kanzleiabwicklungen L-Z
RA Dr. Hoes Mitgliederberatung Am-Az, E, Q, R, V 35 74 41-25 Mo bis Do
Geschäftsführer Datenschutz der Geschäftsstelle, Kammerreport, hoes@rak-hamburg.de 9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr
Kammer-Homepage, Fachanwaltschaften L-Z,
Internationale Anwälte L-Z
RA Dr. Löwe, LL.M.* Mitgliederberatung D, X, Y, Z, 35 74 41-13 Mo bis Do
Hauptgeschäftsführer Buchhaltung, Internationale Anwälte A-K loewe@rak-hamburg.de 9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr
*(University of Georgia, U.S.A.)Sie können auch lesen