KAMMERREPORT RECHTSANWALTSKAMMER - Rechtsanwaltskammer Hamburg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
KAMMERREPORT H A N S E A T I S C H E RECHTSANWALTSKAMMER H A M B U R G AUSGABE 1 30. J A N U A R 2020 I N H A LT BGH zu „wenigermiete.de“ Editorial Seite 1 – Meilenstein oder Selbstverständlichkeit? Aktuell 4 99 Seiten umfasst das BGH-Urteil „wenigermiete.de“ (Urteil vom Service 10 27. November 2019, VIII ZR 285/18), welches sich mit dem Umfang der Rechtsdienstleistungsbefugnis von Inkassodienstleistern befasst. Nach der Entscheidung des für Mietrecht zuständigen VIII. Senats des Ausbildung 12 BGH hat das beklagte und für Inkasso-Dienstleistungen registrierte Unternehmen seine Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen weder durch Zurverfügungstellung eines Mitglieder 14 Online-Mietpreisrechners überschritten, noch durch eine für die Rückforderung überhöhter Wohnraummiete gegenüber dem Vermieter zu erklärende Rüge, noch durch gegenüber diesem Ansprechpartner 16 erhobene Auskunfts- und Feststellungsansprüche, noch durch die mit info@rak-hamburg.de www.rak-hamburg.de
E D I T O R I A L K A M M E R R E P O R T • S E I T E 2 • A U S G A B E 1 / 2 0 dem Auftraggeber getroffene Vereinbarung Führt dies am Ende dazu, dass das eines Erfolgshonorars, noch durch die vermeintliche „Anwaltsmonopol“ gänzlich zugesagte Freihaltung von Prozesskosten. fällt und die außergerichtliche Insgesamt hielt der BGH das Rechtsbesorgung jedermann gestattet wird, „wenigermiete.de“-Geschäftsmodell für wie dies in einzelnen anderen Ländern wie „noch“ zulässig. etwa Großbritannien der Fall ist? Halten wir dortige Systeme für vorbildlich? Wie Kurz gesagt: Inkassounternehmen sind damit wirken sich derartige Systeme tatsächlich Geschäftsmodelle gestattet, die Anwälten auf den Zugang zum Recht aus, für dessen verboten sind. In der „LegalTech“-Szene angebliche Gewährung sich die LegalTech- knallen die Champagnerkorken und die Szene gern feiern lässt? Ist dann noch Anwaltschaft grübelt, wie damit umzugehen begründbar, dass Anwälte den Zugang zum ist. Zweifellos kommt es als Folge dieses Recht auch für denjenigen, der kein Urteils auf dem Rechtsdienstleistungs- „skalierbares“ Problem hat, bei dem ihm markt zu einer Wettbewerbsverzerrung. irgendeine Plattform helfen kann, doch Warum dürfen Rechtsanwälte nur in den gerade dadurch gewährleisten, dass sie engen und auf den Einzelfall abstellenden unter Inkaufnahme letztlich den Grenzen des § 4a RVG ein Erfolgshonorar Steuerzahler entlastender vereinbaren, während Inkassodienstleistern Honorarminderungen Beratungshilfe zu dies scheinbar grenzenlos gestattet ist? leisten haben, ebenso wie sie Sollte nicht vielmehr auch Rechtsanwälten Pflichtverteidigungen oder PKH-Mandate gestattet werden, jedenfalls im „nieder- übernehmen? Oder bekommen wir dann schwelligen“ Bereich Erfolgshonorare ein System, bei dem Zugang zum Recht zu vereinbaren? auch das zweifelhafte Glück erfordert, IMPRESSUM Wo liegt dieser einen Anwalt zu finden, der den Fall „niederschwellige“ werbewirksam „pro bono“ übernimmt? KAMMERREPORT Bereich? Bei 1.950,00 Euro? Bei Bedürfen also nicht-anwaltliche Rechts- erscheint vierteljährlich 5.000,00 Euro? Bei dienstleister, deren Betreiber statt zweier dem vermeintlich Staatsexamina einer bloßen „Sachkunde- Herausgeber: „rationalen Des- prüfung“ unterliegen, nicht vielmehr Hanseatische interesse“ eines ähnlicher Grenzen, wie jene, denen Rechtsanwaltskammer Diesel-Klägers, der Rechtsanwälte unterliegen? Müssen nicht sein Fahrzeug auch sie einem Verbot der Vereinbarung Der Präsident ohne Vereinbarung von Erfolgshonoraren unterworfen werden? eines Erfolgshono- Haben wir nur die Wahl zwischen Valentinskamp 88 rars beanstandungs- einer wie auch immer ausgestalteten 20355 Hamburg los weiternutzen „Deregulierung“ des anwaltlichen Berufs- würde? Oder bei rechts oder einer verschärften Regulierung Tel 040-35 74 41-0 dem gleichermaßen nicht-anwaltlicher Rechtsdienstleister? „rationalen Des- Oder müssen wir schlicht akzeptieren, dass Fax 040-35 74 41-41 interesse“ eines sich der Rechtsdienstleistungsmarkt in den Spediteurs, der nur kommenden Jahren deutlich wandeln und bei Vereinbarung sich auch die Tätigkeit des Rechtsanwalts eines Erfolgshonorars ernsthaft in verändern wird? Wie stark werden Erwägung zieht, gegen den Hersteller die Auswirkungen auf die Nachfrage seiner LKW Kartellschadenersatzansprüche anwaltlicher Leistungen tatsächlich geltend zu machen? Wie würde sich die ausfallen? Sind die Auswirkungen des Vereinbarung eines Erfolgshonorars auf „wenigermiete.de“-Urteils des BGH Kostenerstattungsansprüche auswirken? vielleicht gar nicht so gravierend, weil es Wird nicht bei einer entsprechenden lediglich die Befriedigung von „unmet legal „Deregulierung“ des anwaltlichen Berufs- needs“ oder eines „rationalen rechts die gerade europarechtlich immer Desinteresses“ ermöglicht und damit eine wieder eingeforderte Kohärenz zur Falle? Nachfrage nach Rechtsdienstleistungen, für die ohnehin niemand zum Rechtsanwalt
E D I T O R I A L K A M M E R R E P O R T • S E I T E 3 • A U S G A B E 1 / 2 0 geht, weil er sein Problem entweder bislang Faire Wettbewerbsbedingungen hat die gar nicht erkannt hat oder die Einschaltung Anwaltschaft allerdings einzufordern, will eines Anwalts als zu lästig erscheint? man Anwälten nicht den nachgerade Oder werden dann die Angebote zynischen Rat geben, doch einfach ein von Plattformanbietern, die großspurig Inkassounternehmen zu gründen. einfache und billige Lösungen versprechen, zu verlockend und gefährden sie gar die Im Übrigen sei daran erinnert, worum Rechtspflege? Führt die zunehmende es dem Gesetzgeber mit dem Rechtsdienst- Digitalisierung womöglich dazu, dass leistungsgesetz nach dessen § 1 Abs. 1 künftig auch komplexeste Fallgestaltungen Satz 2 aus gutem Grund geht: Es dient mittels künstlicher Intelligenz gelöst dazu, die Rechtsuchenden, den Rechts- werden können und es am Ende nur noch verkehr und die Rechtsordnung vor um die einer Inkassounternehmen unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu überlassen „Forderungsbeitreibung“ geht? schützen. Die Erbringung qualifizierter Rechtsdienstleistungen sichert allein die All diese Fragen bewegen uns nicht erst seit Anwaltschaft! „wenigermiete.de“; in Anbetracht der Entscheidung des BGH und zunehmender Digitalisierung des Rechtsdienstleistungs- marktes allerdings umso mehr. Ich gebe zu: Meine Meinungsbildung ist nicht abgeschlossen und viele Rechtsfragen bedürfen ohnehin noch der gerichtlichen Klärung. In jedem Fall gilt es, mit Bedacht zu handeln und keinerlei (De-)Regulierungs- Hype zu unterliegen oder gar – wie dies ein gegenwärtiger Gesetzentwurf der FDP vorsieht – die Erbringung jeglicher „automatisierter Rechtsdienstleistungen“ wie bei Inkassounternehmen auf bloßen Ihr Nachweis „besonderer Sachkunde“ zu gestatten. Im Blick zu behalten gilt, dass es sich bei den anwaltlichen Grundpflichten oder auch „Core Values“, der Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und dem Verbot der Wahrnehmung wider- streitender Interessen, um keine bloßen Dr. Christian Lemke Worthülsen handelt und dass damit Präsident einhergehende „Privilegien“ der Anwalt- schaft wie die Beschlagnahmefreiheit und Zeugnisverweigerungsrechte, aber auch das in § 3 RDG normierte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt je eher zur Disposition stehen werden, je näher sich die Anwaltschaft in die Nähe rein gewerblicher Anbieter rücken lässt. Nicht zu vergessen: Die anwaltlichen Grundpflichten sind der „Unique Selling Point“, also schlechterdings das Alleinstellungs- merkmal der Anwaltschaft, das sie vom gewerblichen Anbieter unterscheidet. Es wäre fahrlässig, dieses Alleinstellungs- merkmal zu verwässern.
A K T U E L L K A M M E R R E P O R T • S E I T E 4 • A U S G A B E 1 / 2 0 ANKÜNDIGUNG DER ORDENTLICHEN KAMMERVERSAMMLUNG 2020 DER HANSEATISCHEN RECHTSANWALTSKAMMER Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, fassung über die Entlastung des Kammervorstandes (§ 89 Abs. 2 Nr. 6 zur ordentlichen Kammerversammlung des BRAO) Jahres 2020, die am 4. Verabschiedung des aktualisierten Haushaltsplanes für das Jahr 2020 Montag, dem 20. April 2020, (§ 89 Abs. 2 Nr. 4 BRAO) 18:00 Uhr, in der Handwerkskammer Hamburg, 5. Verabschiedung des Haushaltsplanes Saal 304, Holstenwall 12, für das Jahr 2021 und Beschlussfassung 20355 Hamburg über den Kammerbeitrag für das Jahr 2021 (§ 89 Abs. 2 Nrn. 2 und 4 BRAO) stattfinden wird, lade ich Sie herzlich ein. 6. Beschlussfassung über die Änderung der Gebührenordnung der Hanseatischen Die Kammerversammlung wird wieder mit Rechtsanwaltskammer: Gebühren- einem öffentlichen Teil beginnen. Dem reduzierung bei Antragsrücknahme; Vorstand ist es gelungen, als Gastredner Erhebung von möglichen Auslagen; den Erhebung von Gebühren für Bußgeldverfahren Professor für Volkswirtschaftslehre, insbesondere internationale 7. Vortrag: „Die Aufsichtstätigkeit der Wirtschaftsbeziehungen, Hanseatischen Rechtsanwaltskammer der Universität Hamburg, nach dem Geldwäschegesetz – Vom Herrn Professor Dr. Thomas Straubhaar, Auskunftsersuchen bis zur Vor-Ort- Kontrolle, vom Bußgeldbescheid bis zu gewinnen. Er wird sich mit der Frage zum Zulassungsentzug“ „Ökonomisierung des Lebens: 8. Behandlung der weiteren gestellten wer setzt die Grenzen?“ Anträge auseinandersetzen. 9. Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die im Wege der Nach dem Ende des Vortrages wird um Briefwahl durchzuführenden Wahlen 19:00 Uhr der nicht-öffentliche Teil der zum Vorstand der Hanseatischen Kammerversammlung beginnen. Rechtsanwaltskammer im Jahr 2020 Ich sehe für den nicht-öffentlichen Teil 10. Verschiedenes folgende Tagesordnung vor: Im Übrigen teile ich mit: 1. Jahresbericht des Vorstandes I. 2. Rechnungslegung des Vorstandes über Zu TOP 5: die Einnahmen und Ausgaben der Kammer sowie die Verwaltung des Der Kammerbeitrag für das Jahr 2020 ist Vermögens im Jahre 2019 (§ 73 Abs. 2 (einschließlich der Kosten für das beA) von Nr. 7 BRAO) der Kammerversammlung auf € 348,00 festgesetzt worden. Zusätzlich wird 3. Bericht der Rechnungsprüfer; Prüfung für 2020 gemäß des Beschlusses des der Abrechnung des Vorstandes (durch Vorstands eine Ausbildungsumlage für die Kammerversammlung) über die die anwaltsbezogene Ausbildung der Einnahmen und Ausgaben der Referendare in Höhe von € 6,00 erhoben. Kammer sowie über die Verwaltung des Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 der seit dem Vermögens im Jahr 2019; Beschluss- 1.1.2019 geltenden Beitragsordnung werden der Beitrag und die Ausbildungsumlage am 15. März eines Jahres fällig.
A K T U E L L K A M M E R R E P O R T • S E I T E 5 • A U S G A B E 1 / 2 0 Die Kammerversammlung hat über den 4. allgemeinen Kammerbeitrag für das Jahr Hinter dem neu eingefügten § 8 wird folgender 2021 zu beschließen. Derzeit sind die neuer § 9 eingefügt: Planungen des Haushalts für das Jahr 2021 noch nicht abgeschlossen und die Planung §9 wird mit dem Geschäftsbericht und Die Gebühr in Verfahren, die einen der Einladung zur Kammerversammlung Antrag voraussetzen, reduziert sich auf verschickt werden. Dann wird der die Hälfte, wenn der Antrag vor der Kammervorstand auch einen Vorschlag für Sachentscheidung der Hanseatischen die Höhe des allgemeinen Kammerbeitrags Rechtsanwaltskammer zurückgenommen für das Jahr 2021 unterbreiten. wird. Zu TOP 6: 5. Der bisherige § 8 wird § 10 und wird wie folgt In der Gebührenordnung der Hanseatischen neu gefasst: Rechtsanwaltskammer soll eine Regelung eingefügt werden, dass sich die Gebühr um Die Änderungen in § 1 und die neu die Hälfte reduziert, wenn die eingefügten §§ 8 und 9 treten zum Antragstellerin/ der Antragsteller den 1.7.2020 in Kraft. Antrag vor einer Sachentscheidung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer 6. zurücknimmt. Außerdem muss die Alle übrigen Bestimmungen bleiben Gebührenordnung erweitert werden, damit unverändert.“ die Kammer auch für die ihr neu zukommenden Aufgaben in Bußgeldver- Zu TOP 7: fahren für Verstöße gegen das GwG Gebühren erheben kann. Darüberhinaus Das Thema Geldwäsche ist in den letzten soll allgemein klargestellt werden, dass Jahren vermehrt in den Fokus der auch Auslagen erhoben werden können. Öffentlichkeit und der Politik gerückt. Gerade die EU-Kommission hat sich die Der Beschlussvorschlag des Vorstands Bekämpfung der Geldwäsche zu einer lautet wie folgt: vordringlichen Aufgabe gemacht und deshalb mehrere EU-Richtlinien zur „Die Gebührenordnung der Hanseatischen Geldwäschebekämpfung erlassen. Rechtsanwaltskammer wird wie folgt geändert: Diese Richtlinien führten zu einer mehr- 1. fachen Überarbeitung des „Gesetz[es] über In der Überschrift werden die Worte „in der das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Fassung vom 12. Mai 2018“ gestrichen. Straftaten“, kurz „Geldwäschegesetz“ oder „GwG“. 2. In § 1 werden am Ende von Satz 1 die Worte Mit diesen Überarbeitungen waren grund- „und Auslagen“ ergänzt und folgender neuer legende Änderungen für die Anwaltschaft Satz 2 eingefügt: verbunden und außerdem eine erhebliche Verdichtung der Aufsicht durch die Die Erstattung von Auslagen richtet sich Rechtsanwaltskammern. Zuletzt hat die nach dem hamburgischen Gebühren- zum 1.1.2020 in Kraft getretene Änderung gesetz in der jeweils geltenden Fassung. des GwG den Rechtsanwaltskammern auch die Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeits- 3. verfahren bei Verstößen ihrer Mitglieder Es wird folgender neuer § 8 eingefügt: gegen das GwG gegeben. §8 Viele dieser Änderungen haben zur Die Gebühren und Auslagen in Verunsicherung in der Anwaltschaft beige- Bußgeldverfahren richten sich nach den tragen. Der Vorstand der Hanseatischen Vorschriften über die Kosten im Rechtsanwaltskammer möchte deshalb die Verfahren der Verwaltungsbehörde nach Gelegenheit nutzen und die Mitglieder dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten über die Aufgaben der Hanseatischen (OWiG) in der jeweils geltenden Rechtsanwaltskammer nach dem GwG Fassung. informieren.
A K T U E L L K A M M E R R E P O R T • S E I T E 6 • A U S G A B E 1 / 2 0 Frau Kollegin Dr. Sigrid Wienhues, II. stellvertretende Vorsitzende einer der beiden Geldwäscheaufsicht-Abteilungen des Wichtige Allgemeine Hinweise: Vorstands, hat sich freundlicherweise bereiterklärt, diese Aufgabe zu übernehmen. 1. Alle Kammermitglieder sind aufgerufen, Gegenstände und Anträge für die Tagesordnung der Kammerversammlung Zu TOP 9: einzureichen. Dafür setze ich gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung eine Am 30.4.2020 endet gemäß § 68 Abs.2 Frist bis zum BRAO die Amtszeit der Hälfte der Mitglieder des Vorstandes, also die Amtszeit von Donnerstag, 20. Februar 2020 13 Mitgliedern des Vorstands. Damit sind 13 Mitglieder des Vorstands neu zu wählen. (entscheidend ist der Eingang bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer). Erstmals finden die Wahlen zum Kammervorstand 2020 nicht mehr in der 2. Anträge zur Tagesordnung müssen Kammerversammlung, sondern als Briefwahl gemäß § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung statt (§ 64 Abs.1 Satz 1 BRAO iVm § 11 Abs. 1 in Textform eingereicht werden. der Geschäftsordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, GO HansRAK). Die Anschrift der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer ist wie folgt: Gemäß § 11 Abs. 5 GO HansRAK werden die Vorstandswahlen so durchgeführt, dass Hanseatische Rechtsanwaltskammer sich die Kandidatinnen und Kandidaten auf Valentinskamp 88 einer Kammerversammlung vor dem Ende 20355 Hamburg. der Frist für die Stimmabgabe vorstellen können. Der Umsetzung dieser Briefsendungen können entweder direkt Verpflichtung dient TOP 9. Die Frist für die über die Geschäftsstelle der Kammer Benennung von Wahlvorschlägen ist (nur montags bis donnerstags von 9:00 am 24.1.2020 abgelaufen. Die vom bis 17:00 Uhr, freitags bis 15:00 Uhr), Wahlausschuss zugelassenen Kandidatinnen oder über die Gemeinsame und Kandidaten haben unter TOP 9 die Annahmestelle im Ziviljustizgebäude, Möglichkeit, sich in der ordentlichen Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (mit Kammerversammlung 2020 vorzustellen. Nachtbriefkasten bis 24:00 Uhr) abgegeben werden. Anträge können Eine Stimmabgabe in der Kammerver- ferner eingereicht werden per Telefax sammlung ist nicht zulässig, die Stimmen über 040/ 35 74 41 41, per E-Mail über können nur im Wege der Briefwahl ab- die Adresse info@rak-hamburg.de oder gegeben werden. Die Wahlunterlagen über das besondere elektronische werden den Mitgliedern voraussichtlich im Anwaltspostfach (beA). März zugesendet werden. 3. Nach Ablauf der genannten Frist Bitte beachten Sie, dass die Frist für den erhalten Sie wie üblich die gemäß § 1 Zugang der Stimmzettel beim Wahlaus- Abs. 4 der Geschäftsordnung vorgesehene schuss (Wahltag) bereits am 24.4.2020 formelle Einladung zur Kammerver- endet. Aufgrund der in der GO HansRAK sammlung (Einberufung), mit der die und der Wahlordnung für die Wahl der endgültige Tagesordnung und die Mitglieder des Vorstands der Hansea- Anträge bekannt gemacht werden. Der tischen Rechtsanwaltskammer, WahlO, Geschäftsbericht und die Rechnungs- vorgesehenen Fristen ließ sich der zeitliche legung für das Kalenderjahr 2019 Abstand zwischen Kammerversammlung werden gemeinsam mit der und Wahltag nicht vergrößern. Bitte Einberufung versandt. beachten Sie dies bei der Planung Ihrer Stimmabgabe. Hamburg, den 22. Januar 2020 Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Christian Lemke Präsident
A K T U E L L K A M M E R R E P O R T • S E I T E 7 • A U S G A B E 1 / 2 0 Nachlese zur Neben schiedsrechtlichen Fragestellungen zur Bewältigung internationaler und Konferenz 10 interkultureller Schiedsverfahren standen auf der materiellrechtlichen Ebene die Jahre CEAC UNIDROIT Grundregeln für internationale Handelsverträge 2016 (englisch: UNIDROIT Prínciples of International Commercial Contracts) im Fokus der Diskussion (im UNIDROIT Grundregeln für Folgenden „UNIDROIT Principles 2016“). internationale Handelsverträge als Dabei handelt es sich um ein seit 1980, Brücke zwischen Common law und Civil über > 35 Jahre, als Kompromiss zwischen Law allen wesentlichen Rechtsordnungen der Erde entwickeltes internationales I m September 2018 hat die Hanseatische Rechtsanwaltskammer in Zusammenarbeit mit der Universität Hamburg, der Regelwerk zum allgemeinen Vertragsrecht. Die Generalversammlung Handelskommission der UNCITRAL hat der Handelskammer Hamburg und dem auf Vorfassungen in den Jahren 2017 und 2012 Streitigkeiten mit Bezug zu China und Asien als Grundregeln des internationalen spezialisierten Chinese European Arbitration Vertragsrechts anerkannt und zur Centre („CEAC“) eine internationale Nutzung empfohlen. Konferenz in Hamburg unterstützt. Ca. 125 Teilnehmer aus ca. 25 Nationen und In der Diskussion auf der Hamburger 5 Kontinenten haben in Hamburg getagt. Konferenz wurden die UNIDROIT Principles Die internationale Organisation Institute 2016 aus Sicht verschiedenster nationaler for the Unification of Private Law Perspektiven erörtert. Die Vorträge und die („UNIDROIT“) (63 Mitgliedstaaten inkl. Diskussion sind nunmehr in einem – mit der Bundesrepublik Deutschland) war etwas Verspätung im September 2019 durch ihre stellvertretende Generalsekretärin erschienenen – Tagungsband als Heft Professor Anna Venziano vertreten und hat 2018/2 der von der Fakultät Rechtswissen- die Veranstaltung ebenso unterstützt, wie schaften der Universität Hamburg ca. 25 weitere Organisationen, unter herausgegebenen Hamburg Law Review ihnen die Deutsche Institution für zusammengefasst worden (als Einzelbuch Schiedsgerichtsbarkeit. erhältlich unter ISBN 978-3-7494-9295-4 oder per Email über jasmin.neumann@ Anlass der Konferenz waren die Feier- uni-hamburg.de. EUR 9,80). lichkeiten aus Anlass des 10jährigen Bestehens der Schiedsinstitution CEAC, Kollegen aus Wissenschaft und Praxis aus dessen Gründung die Hanseatische zahlreichen Nationen haben die Rechtsanwaltskammer seinerzeit als Träger UNIDROIT Principles 2016 jeweils als mit unterstützt hatte; mittlerweile hat der ihrem jeweiligen Rechtssystem kompatibel Rechtsstandort Hamburg e.V. die Träger- dargestellt. Beispielhaft seien hier die schaft übernommen. positiven Fazits aus Deutschland, USA und England abgedruckt. Die Schiedsinstitution CEAC hat ihren Sitz in der Handelskammer und administriert a) Aus London (Rena See und Darshimi regelmäßig internationale Streitigkeiten mit Prasad, S. 105): Bezug zu China. Um die Zuständigkeit von CEAC zu begründen, ist es erforderlich, die “In the authors’ view, in practise, if parties Zuständigkeit im Schiedsvertrag zu carefully drew up their agreements with the vereinbaren. Dies bietet sich etwa dann an, level of specificity common in English law wenn eine neutrale Schiedsinstitution jurisdictions, there would be little scope for gesucht wird, an der in den Gremien any unpredictable application of the good neben Europäern auch Chinesen und faith principle, and little substantive z.T. auch Nicht-Europäer aus anderen difference whether the UNIDROIT Staaten als China beteiligt sind Principles or English law is the (s. www.ceac-arbitration.com). Im Kern governing law. In other words, the entsprechen die CEAC Schiedsregeln der UNIDROIT Principles are entirely consistent UNCITRAL Schiedsverfahrensordnung. with and can accommodate the operation of English contract law principles. At the same time, the Principles also protect parties that
A K T U E L L K A M M E R R E P O R T • S E I T E 8 • A U S G A B E 1 / 2 0 are less familiar with English law, with the Doktorandin an der Bucerius Law School, ability to fill in gaps in a contract in a way auf Seite 116 f. dargestellt). that English law may not.” Prof. Dr. Eckart Brödermann b) Aus Stuttgart (Gerhard Wegen und (Universität Hamburg), Benedikt Keil, Gleiss Lutz, S. 60): Mitglied im Kammervorstand, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht “The observations above have shown that the UNIDROIT Principles have much in common with German law. To answer to the question “To what extent do the Änderung des UNIDROIT Principles restate international commercial law?” it can be GwG zum 1.1.2020 said, that they represent a distillation of all relevant and important rules of German law relating to international D urch die vom Bundestag beschlossene und der vom Bundesrat am 29.11.2019 zugestimmten Neufassung des Geldwäsche- trade contracts. gesetzes (GwG) gibt es zum Teil erhebliche Änderungen. Die Änderungen sind am c) Aus New York (Roger Barton, Gleiss 1.1.2020 in Kraft getreten. Lutz, S. 82): So wurden neben vielen Klarstellungen und “As one can see from the brief analysis of Ergänzungen unter anderem der Kreis der the sections above, UNIDROIT and the US Verpflichteten und die Zahl der Common Law are more often than not in Kataloggeschäfte nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 harmony with one another. GwG vergrößert, der Zugang zum Transparenzregister für jedermann öffentlich Professor Bruno Zeller aus Australien hat in gemacht und bestehende Bußgeld- diesem Zusammenhang Artikel 35 der bestimmungen erweitert. Zu den Katalog- CEAC Schiedsregeln gewürdigt, der geschäften gehören nun auch die ausdrücklich die Wahl der UNIDROIT „geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuer- Principles – neben anderen Optionen – sachen“, die Beratung des Mandanten „im gestattet. Frau Professor Ingeborg Schwenzer Hinblick auf dessen Kapitalstruktur, dessen hat zum Verhältnis zwischen den industrielle Strategie oder damit UNIDROIT Principles und dem Wiener verbundene Fragen“ sowie die Beratung des Kaufrechtsübereinkommen („CISG“) vorge- Mandanten oder sonstige Dienstleistungen tragen. Bereits nach dem Inhalt ihrer „im Zusammenhang mit Zusammen- Präambel sind die UNIDROIT Principles u.a. schlüssen oder Übernahmen“. ausdrücklich dafür gedacht, das CISG zu ergänzen (der Verfasser dieses Beitrag etwa Durch Ergänzung des § 73 b) Abs. 1 BRAO vereinbart die UNIDROIT Principles seit wurden seit dem 1.1.2020 die Rechts- 2001 regelmäßig, teils allein und teils zur anwaltskammern zuständige Bußgeld- Ergänzung des CISG). behörde für die Verfolgung von Ordnungs- widrigkeiten nach dem GwG. Die positiven Berichte von Professor Shi aus China (Dekan der China University of Eine besonders relevante Neuerung ist International Business and Economics Law auch, dass die Verdachtsmeldepflicht bei School und chinesisches Mitglied im bestimmten Immobiliengeschäften die Governing Councel of UNIDROIT) und von anwaltliche Schweigepflicht stets durch- Professor Lauro Gama aus Brasilien runden bricht. Das Bundesministerium der das Bild weltweiter Nutzbarkeit der Finanzen soll nach § 43 Abs. 6 GwG n.F. UNIDROIT Principles 2016 ab. Es bestand im Einvernehmen mit dem Bundes- Einigkeit, dass die UNIDROIT Principles ministerium der Justiz und für 2016 heutzutage bei internationaler Verbraucherschutz durch Rechtsverordnung Vertragsgestaltung bedacht werden müssen; ohne Zustimmung des Bundesrates kontrovers wurde erörtert, ob die blinde Sachverhalte bei Erwerbsvorgängen nach Nichtbeachtung bereits einen haftungs- § 1 des Grunderwerbsteuergesetzes be- begründenden Fehler darstellt (die stimmen können, die von Verpflichten Diskussion wird in der Hamburg Law nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 und 12 stets Review von den Diskussionsbobachtern nach Absatz 1 zu melden sind. Auf die im Anish Wadia, Indien, und Magdalena Göbel, Oktober 2019 vom Bundesministerium
A K T U E L L K A M M E R R E P O R T • S E I T E 9 • A U S G A B E 1 / 2 0 für Finanzen veröffentlichte Nationale anwaltskammer werden wir die Risikoanalyse, die ein hohes Risiko bei Interessenbekundungen dort vornehmen. Immobiliengeschäften erkennt, hatten wir bereits im letzten Kammerreport und auf Ebenfalls seit Jahren führen wir auf unserer unserer Homepage verwiesen. Homepage auch einen Link zum Strafverteidiger-Notdienst, der von der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Straf- Neuregelung bei verteidigerinnen und Strafverteidiger orga- nisiert wird. Vor dem Hintergrund der Pflichtverteidigungen gesetzlichen Neuregelung werden Kollegi- nnen und Kollegen gesucht, die daran D as Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung ist am 13.12.2019 in Kraft getreten. Das Gesetz will teilnehmen möchten. Ob und wie die Gerichte und Staatsanwaltschaften darauf zugreifen werden, ist nicht abzusehen. Die u.a. dem Erfordernis der sogenannten PKH- Richtlinie sieht Qualitätsanforderungen für Richtlinie nach Sicherung einer ange- die Pflichtverteidigung vor, so dass der messenen Qualität in den Fällen der erweiterte Notdienst Voraussetzungen für Pflichtverteidigung gerecht werden. Der neue die Teilnahme geschaffen hat: Jede § 142 Abs. 6 StPO sieht vor, dass bei Kollegin und jeder Kollege, die oder der den Bestellung eines nicht vom Beschuldigten Fachanwaltstitel hat oder in den benannten Pflichtverteidigers die Auswahl vergangenen 12 Monaten 15 Fortbildungs- aus dem Gesamtverzeichnis der Bundes- stunden im Strafrecht nachweisen kann, ist rechtsanwaltskammer zu erfolgen hat. herzlich willkommen, beim Notdienst Dabei soll aus den dort eingetragenen mitzuwirken. Neu beim Notdienst wird Rechtsanwälten entweder ein Fachanwalt sein, dass mit mehreren Vorführungen vor für Strafrecht oder ein anderer Rechts- den Haftrichter zu rechnen ist, so dass der anwalt, der gegenüber der Rechtsanwalts- Notdiensttag von anderen Terminen frei kammer sein Interesse an der Übernahme gehalten werden soll. Einzelheiten dazu von Pflichtverteidigungen angezeigt hat wird die Hamburger Arbeitsgemeinschaft und für die Übernahme der Verteidigung für Strafverteidigerinnen und Strafver- geeignet ist, ausgewählt werden. teidiger rechtzeitig mitteilen. Anmeld- ungen werden gern entgegengenommen Folglich müssen die Gerichte und die unter mail@strafverteidiger-hamburg.net. Staatsanwaltschaft zukünftig bei der Auswahl der Pflichtverteidiger auf das Amtliche Anwaltsverzeichnis zugreifen. Die Dank an Auswahl bleibt den Gerichten und der Staatsanwaltschaft vorbehalten. Aber die ausgeschiedene Rechtsanwaltskammern müssen in dem Verzeichnis vermerken, wer ihnen gegenüber Ehrenamtler sein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen angezeigt hat. Eine Folgende ehrenamtlich tätige Rechtsan- Prüfung der Geeignetheit findet durch die wälte sind im Jahr 2019 aus ihrem Amt Rechtsanwaltskammern nicht statt. ausgeschieden: Bereits seit Jahren führt die Hanseatische • Dr. Andreas Meissner (Fachausschuss Rechtsanwaltskammer auf der Eingangs- Gewerblicher Rechtsschutz) seite ihrer Homepage eine laufend aktuell • Norbert Radeke gehaltene Pflichtverteidigerliste. Die ge- (Berater im Ausbildungsbereich) setzliche Neuregelung nehmen wir zum • Dr. Peter Seemann Anlass, alle Rechtsanwältinnen und Rechts- (Fachausschuss Bankrecht) anwälte aufzurufen, ihr Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen uns Den genannten Kollegen gilt unsere gegenüber unter info@rak-hamburg.de Anerkennung und unser Dank für ihr anzuzeigen. Bei denjenigen, die sich früher durchweg langjähriges ehrenamtliches schon bei uns gemeldet hatten, nehmen Engagement, ohne das die anwaltliche wir an, dass das Interesse fortbesteht; an- Selbstverwaltung nicht möglich wäre. sonsten bitten wir ebenfalls um Mitteilung. Nach der technischen Anpassung des Dr. Christian Lemke Gesamtverzeichnisses der Bundesrechts- Präsident
S E R V I C E K A M M E R R E P O R T • S E I T E 1 0 • A U S G A B E 1 / 2 0 Lohnversteuerung diverse Realteilungserlasse veröffentlicht. von über- Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat eine Information zur Einführung in die nommenen komplexe Thematik unter dem Titel „Teilung von und Ausscheiden aus Beiträgen Rechtsanwaltssozietäten – Möglichkeiten nach dem Realteilungserlass des BMF vom 19.12.2018“ publiziert (Stand: September I n manchen Kanzleien ist es üblich, dass die bei angestellten Rechtsanwältinnen/ Rechtsanwälten anfallenden Beiträge an die 2019). Sie soll Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die künftig eine Teilung ihrer Sozietät vorhaben, als Orientierung Berufshaftpflichtversicherung, an die Rechts- dienen. Sie finden dieses Dokument unter dem anwaltskammer oder an Vereine sowie die Kurzlink www.rak-hamburg.de/2020-002. Kosten der beA-Karte von der Kanzlei, also vom Arbeitgeber, übernommen werden. Zur Problematik, inwieweit dies zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn führt, hat der BRAK-Ausschuss Steuerrecht Handlungs- hinweise erarbeitet, die jüngst überarbeitet Mahnverfahren: wurden (Stand: Dezember 2019). Sie finden diese Hinweise unter dem Kurzlink Auch Wider- www.rak-hamburg.de/2020-001. spruch durch Anwältinnen und Anwälte Teilung von und nur noch Ausscheiden aus elektronisch Kanzleien E in- und Austritt sowie die Zusammen- führung oder Aufteilung von Sozietäten, D as gerichtliche Mahnverfahren durfte in der Vergangenheit auf dem Weg zum elektronischen Rechtsverkehr schon die als Personengesellschaften (GbR, PartG) mehrere Entwicklungsstufen durchlaufen: geführt werden, sind steuerlich äußerst relevante Vorgänge, weil es durch Schon seit Dezember 2008 dürfen Aufdeckung stiller Reserven zu erheblichen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte den Steuerlasten kommen kann, denen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides nur keine Liquiditätszuflüsse gegenüberstehen in maschinell lesbarer Form übermitteln. (Versteuerung reiner Buchgewinne). Das Diese Nutzungspflicht in maschinell Steuerrecht bietet zwar diverse gesetzliche lesbarer Form wurde ab dem 1.1.2018 auch Privilegien für personelle Veränderungen in auf Folgeanträge (z.B. Neuzustellung des Kanzleien. Diese genügten oftmals aber Mahnbescheides) ausgeweitet. nicht, um in den wichtigsten Fallkonstellationen, der Aufteilung unter Durch eine Änderung des § 702 Abs. 2 Satz vollständiger oder teilweiser Fortführung 2 ZPO ist für Rechtsanwältinnen und des Geschäftsbetriebes, eine sog. Rechtsanwälte seit dem 1.1.2020 nun auch steuerneutrale Realteilung der Personen- die Einreichung des Widerspruchs im gesellschaft bei Fortführung des automatisierten Mahnverfahren nur noch Unternehmens zu gewährleisten. In in maschinell-lesbarer Form zulässig. Für Rechtsprechung und Finanzverwaltung diesen Rechtsbehelf dürfen die amtlichen hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass Formulare von Rechtsanwältinnen und eine steuerneutrale Aufteilung einer Rechtsanwälten nicht mehr genutzt Personengesellschaft auf die Gesellschafter werden, ein dennoch in Papierform dann zu steuerlichen Buchwerten erfolgen übermittelter Widerspruch ist unwirksam. kann, wenn die Wirtschaftsgüter weiter Der Antragsgegner selbst hingegen darf den betrieblich genutzt werden und in Widerspruch mit Hilfe des amtlichen Deutschland steuerverhaftet bleiben. Das Vordruckes weiterhin in Papierform Bundesfinanzministerium (BMF) hat dazu einlegen.
S E R V I C E K A M M E R R E P O R T • S E I T E 1 1 • A U S G A B E 1 / 2 0 beA: FAQs Denn die Beklagtenvertreterin verpflichtet gewesen, in diesem Fall die sei auf Homepage Berufungsschrift über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu übermitteln. Seit dem 1.1.2019 seien alle „Ich habe meine beA-Karte verloren – was ist Anwälte verpflichtet, das besondere zu tun?“ - „Wie groß dürfen die Anhänge einer elektronische Anwaltspostfach bereit zu beA-Nachricht sein?“ – „Wie gebe ich das halten und zu betreiben. Dass die elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) ab?“ – Beklagtenvertreterin zur qualifizierten Die Antworten zu solchen und ähnlichen Signatur des Schriftsatzes nicht in der Lage Fragen haben wir auf unserer Homepage war, sei belanglos. Denn gemäß § 130a unter www.rak-hamburg.de/mitglieder/bea/faq Abs. 1, 3 und 4 Nr. 2 ZPO können zusammengestellt. Die Zusammenstellung elektronische Dokumente auch ohne der FAQs erfolgte aus den besonders häufig qualifizierte elektronische Signatur bei an uns herangetragenen Fragen. Die FAQs Gericht eingereicht werden. Ausreichend haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit sei es danach nämlich, wenn das und werden laufend fortgeschrieben. elektronische Dokument von der verantwortenden Person einfach signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird. Als sicheren Bei Faxausfall: Übermittlungsweg definiere § 130 Abs. 4 Nr. 2 ZPO explizit die Einreichung über das Nutzungspflicht besondere elektronische Anwaltspostfach. Eine einfache Signatur bestehe in der des beA zur Namenswiedergabe der verantwortenden Person am Ende des Textes des Fristwahrung elektronischen Dokuments; verantwortende Person müsse dabei die N ach einem Beschluss des Landgerichts Krefeld sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtet, bei Unerreich- Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs sein. barkeit des gerichtlichen Faxgeräts zur LG Krefeld, Beschluss vom 10.9.2019 Fristwahrung das besondere elektronische - 2 S 14/19 Anwaltspostfach (beA) zu nutzen. In dem zu entscheidenden Fall hatte die Beklagtenvertreterin am letzten Tag der Berufungsfrist versucht, die Berufung per Telefax bei Gericht einzureichen. Nach der Geänderte Behauptung der Beklagtenvertreterin sei das Faxgerichts des Gerichts jedoch Funktionszeiten nicht empfangsbereit gewesen. Andere Übertragungsmöglichkeiten hätten ihr der Hamburger nicht zur Verfügung gestanden. Sie halte zwar das besondere elektronische Arbeitsgerichte Anwaltspostfach bereit, jedoch habe sie die qualifizierte Signatur noch nicht erhalten und deswegen sei eine Übertragung nicht F ür die Hamburger Arbeitsgerichte ist eine neue Arbeitszeitregelung in Kraft getreten, die sich auf die Funktionszeiten möglich gewesen. der Gerichte auswirkt. Diese enden jetzt von Montag bis Freitag einheitlich um Die Berufung ging somit erst zwei Tage 15.00 Uhr. Für Schriftsätze, die bis 15.00 nach Ablauf der Berufungsfrist per Post bei Uhr eingehen, sei nach Aussage der Ge- Gericht ein. Den von der Beklagten- richte gewährleistet, dass sie noch am vertreterin gestellten Wiedereinsetzungs- selben Tage zur Kenntnis genommen und antrag lehnte das Gericht. Dabei könne es bearbeitet werden. Das ist insbesondere von dahingestellt bleiben, ob am Tag des Bedeutung für alle Arten von Eilanträgen, Ablaufes der Berufungsfrist das Faxgericht insbesondere auch Anträgen auf Erlass einer des Gerichts tatsächlich nicht emp- einstweiligen Verfügung oder eines fangsbereit gewesen sei. Arrestes. Wir bitten Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen.
A U S B I L D U N G K A M M E R R E P O R T • S E I T E 1 2 • A U S G A B E 1 / 2 0 Wichtige • Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Freistellung an dem Arbeitstag, der Änderungen der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht. Auch in diesem im BBiG Fall wird die durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit angerechnet. F ür unsere ausbildenden Mitglieder gibt es wichtige Änderungen, denn das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist am 1.1.2020 Bitte beachten Sie diese Neuerungen, wenn Sie Auszubildende ausbilden. in Kraft getreten. Eine der wichtigsten Änderungen bewirkt die Gleichstellung von erwachsenen mit jugendlichen Auszubildenden bei der Sonder- Freistellung für und Anrechnung von Berufsschul- und Prüfungszeiten. Aufgrund genehmigungen der bisherigen Regelungen im BBiG und im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArb-SchG) bei Prüfungen der wurden jugendliche und erwachsene Auszubildende hinsichtlich der Freistellung Rechtsanwalts- für und der Anrechnung von Berufsschul- und Prüfungszeiten unterschiedlich fachangestellten behandelt. Seit dem 1.1.2020 werden durch § 15 BBiG erwachsene Auszubildende mit jugendlichen Auszubildenden gleichgestellt. F ür Zwischen- und Abschlussprüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten gibt es die Möglichkeit, Anträge auf Sonderge- nehmigungen zu stellen. In letzter Zeit ist Neben der üblichen Freistellung für den es vereinzelt vorgekommen, dass die Berufsschulunterricht, sind folgende Sondergenehmigungen nur wenige Tage Regelungen neu für erwachsene Auszu- oder nahezu unmittelbar vor dem bildende: Prüfungstermin gestellt wurden. Dies stellt uns leider vor ein organisatorisches • Auszubildende werden einmal in der Problem. Die Anträge werden durch den Woche für einen ganzen Berufsschultag jeweils zuständigen Prüfungsausschuss freigestellt, wenn der Berufsschultag beschieden, der seinerseits nicht in der mehr als fünf Unterrichtsstunden von Kammer tätig ist, da es sich um eine mindestens je 45 Minuten beinhaltet; es ehrenamtliche Tätigkeit handelt. In der erfolgt dann also keine Rückkehr mehr Kürze der Zeit ist es daher kaum zu in die Kanzlei. Die durchschnittliche gewährleisten, dass die Mitglieder des tägliche Ausbildungszeit wird bei der Prüfungsausschusses alle sofort verfügbar Anrechnung dieses Berufsschultages auf sind. Über die Entscheidung muss neben die Ausbildungszeit berücksichtigt. dem Prüfling auch die Schule informiert werden, die ihrerseits ebenfalls entspre- • Im Falle eines weiteren Berufsschultages chende Maßnahmen durchführen muss. in der gleichen Woche (was in Hamburg Wir möchten Sie daher höflichst bitten, stets der Fall ist) erfolgt eine Freistellung Anträge auf Sondergenehmigungen recht- für den Berufsschulunterricht unter zeitig bei Bekanntwerden des Grundes, Anrechnung der Berufsschulunterrichts- bestenfalls mindestens drei Wochen vor zeit einschließlich der Pausen auf die dem Prüfungstermin, zu stellen, damit der Arbeitszeit. In diesem Fall könnte eine jeweils zuständige Prüfungsausschuss Rückkehr in die Kanzlei erforderlich ausreichend Zeit hat, die Anträge zu werden. bescheiden. Vielen Dank! • Eine Freistellung hat außerdem in Berufsschulwochen mit einem plan- mäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens 5 Tagen zu erfolgen. In diesem Fall wird die durchschnittliche wöchentliche Ausbildungs- zeit angerechnet.
A U S B I L D U N G K A M M E R R E P O R T • S E I T E 1 3 • A U S G A B E 1 / 2 0 Sonder- Neues Jahr – genehmigungen neue Vorhaben für das Abschließen von D as Jahr 2020 hat grade erst begonnen und die Ausbildungsabteilung ist schon sehr aktiv unterwegs. Insbesondere Arbeitsverträgen der Februar wird ein ereignisreicher Monat sein. Er beginnt mit einem Schulbesuch am 5.2.2020 in der Stadteilschule Stellingen, im I m Kammerreport 1/1995 S. 7-8 wurde berichtet, dass die Anzahl der Auszubil- denden in einer Kanzlei in einem ange- Rahmen dessen Mitarbeiterinnen der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer den Schülerinnen und Schülern den messenen Verhältnis zur Anzahl der Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwalts- beschäftigten Fachkräfte stehen muss fachangestellten näher bringen werden. (§ 27 Abs. 1 Ziff. 2 BBiG). Dazu hatten der Am 12.2.2020 findet die Abschlussfeier der Vorstand und der Berufsbildungsausschuss Rechtsanwaltsfachangestellten statt, die folgende Regelung beschlossen: Pro ihre Ausbildung vor 2 bzw. 3 Jahren Auszubildenden sollen mindestens ein/e begonnen haben. Gleichzeitig werden Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und ein/e Mitarbeiterinnen der Hanseatischen Fachangestellte/r vorhanden sein. Rechtsanwaltskammer die Stadtteilschule "Fachangestellte/r" im Sinne dieser Rege- Bramfeld und das Gymnasium Rahlstedt lung ist auch eine teilzeitbeschäftigte besuchen. Fachkraft, wenn diese/r mindestens halbtags tätig ist, sowie ein/e Angestellte/r Sodann kommt das Highlight des ersten ohne abgeschlossene Berufsausbildung Halbjahres: Am 14. und 15.2.2020 wird die nach mindestens sechsjähriger Tätigkeit im Hanseatische Rechtsanwaltskammer auf Anwaltsbüro. der Messe „Einstieg Hamburg 2020“ in den Messehallen ausstellen und über den Ausnahmen von dieser Regelung sind im Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten Einzelfall möglich, wenn die Gründe informieren. Sie sind ebenfalls herzlich ausreichend dargelegt werden. Entspre- eingeladen, unseren Stand A 34 zu chende Ausnahmen müssen vor Abschluss besuchen! eines Ausbildungsvertrages bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Der Monat endet mit einem Besuch der Hamburg beantragt werden. Stadtteilschule Blankenese am 20.2.2020. Sollte eine Prüfung ergeben, dass im Es ist kein Zufall, dass die Schulen ins- Einzelfall keine Sondergenehmigung erteilt besondere im Februar Berufsorientierungs- werden kann, wäre die Konsequenz, dass tage veranstalten: Nachdem die der Ausbildungsvertrag nicht eingetragen Halbjahreszeugnisse verteilt wurden, werden kann und durch die Parteien wieder müssen sich die Schülerinnen und Schüler aufgelöst werden muss. Wir bitten Sie, dies Gedanken über ihre Zukunft machen. Um vor dem Vertragsschluss zu beachten. diese bei der Entscheidungsfindung zu Vielen Dank! unterstützen, werden seitens der Schulen Berufsorientierungstage veranstaltet, die immer sehr gut organisiert sind und zum Teil sogar an Messen erinnern. Daher ist auch für Kanzleien, die Auszubildende suchen, der Februar der perfekte Monat, um Anzeigen auf Online-Portalen für Ausbildungsplätze zu schalten. Parallel können Sie Ihre Anzeige selbstverständlich auch jederzeit an Frau Christ von der Geschäftsstelle der Kammer (christ@rak- hamburg.de) senden, damit Ihre Anzeige auf der Lehrstellenbörse der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer erscheint.
N E U E K A M M E R R E P O R T • S E I T E 1 4 • A U S G A B E 1 / 2 0 Neue Mitglieder Dominik Ahlfeld André Kock Andreas Albrecht, LL.M. Silke Köhler Katrin Balkhaus Fabian Wolfgang Kolf Dr. Gudrun Elin Bechtloff Vincent Fritz Komossa Hannah Marta Pauline Begovic Janosch Krieter Dr. Maximilian Benedikt Berenbrok Victoria-Sophie Krull, LL.M. Crim. Leonard Biebrach Jan-Hendrik Labusga Miriam Elisabeth Blank Andreas Lange Eva Sibylla Blecher Kai Linnemannstöns Ralph Bornhöft Sven Lintzen Jan-Niklas Bührmann Madlen Lübker Chris Nicola Bullik Dr. Nicholas Lütgerath Andrea Cordes Patricia Marina Machulla Corazon Katharina Dahlmann Svenja Mangels Sonja Maria Dahmen, LL..M. Mark Mehrmann Cem Dogrul Dr. Hermann Walter Melnikov Katharina Jule Engler Marcus Menke Darja Enkova, LL.M. int. (Miami) Daniel Ralf Maria Meyer Julia Fahlbusch MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Elisa Sophia Fontaine Wiebke Katharina Müller-Fritsch Dr. Nico Frehse Fabian Paehr, LL.M. Mag. rer. publ. Dr. iur. Maximilian Frystatzki Frank Priewe Victor Marius Gontard M. Pünjer-Frfr v. Korff-Ercklentz Carsten Grohmann Renata Karina Rehle, LL.M. Kristina Groß Wolfgang Saurin Beate Großmann René Schnichels, LL.M. Cornelia Groth Sebastian Julius Uwe Schriml, LL.B. Nina Haller Dr. Nino Sievi, LL.M. Johannes Martens Harms Esther Silbereisen David Heimburger, LL.M. Andreas Starke, LL.M. Dr. Céline Helmschrot Johann Steudle Franka Hessenthaler Benedikt Maximilian Straubinger Wiebke Holzapfel, LL.M. TC TaxConcept Steuerrechtsberatung Natalia Ilyevich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Benedikt Jasper Sonja Elisabeth Vidal Viktoria Wilhelmine Kämper Till Wansleben Elif Karagöz Johannes R. Weber Carolin Kerpa Maren Wibke Weigl, LL.M. Björn Kersig David Wiegand Dr. Marian Klingebiel Tobias Windelschmidt Laura Knoke, LL.B. LL.M.
M I T G L I E D E R K A M M E R R E P O R T • S E I T E 1 5 • A U S G A B E 1 / 2 0 Ausgeschiedene Mitglieder Neue Fachanwälte Heinz Baum Klaus Neitzke Arbeitsrecht Leila Becker Dr. Harck-Oluf Nissen Oliver Bieneck Jürgen Beeck Raphael Nöske Annika Kemna Dr. Michael Bolte Marion Pein Erbrecht Lili Catharina Borgwardt Johanna Rose Plein Friedrich Wilhelm Bormann Faye Rehwinkel Petra Raßfeld-Wilske Stephan Reinholz Susanne Bost Juliane Marie Rendtorff Bettina Böttcher Dr. Monika Roell gewerblichen Rechtsschutz Katharina Brandel Peter Rollinger Daniel Brauner, LL.B. Ernst-Walter Rösler Moritz Braun Stefan Ellenberg Michael Breckner Birgit Roßius Stefan Labesius Daniel Buljevic Felix Rößling Matthias Butenob Malte Ryll Handels- und Anna Cardillo Christian Sagawe Gesellschaf tsrecht Peter René Dietrich Yvonne Schiefler Mareike Aisenbrey Dr. Holger Ehlers Dr. Adolf Schmidt Eberhard Schmidt Melanie Erdmann Dr. Wolf Schulz Martin Fesl Anke Schulz-Meinen Miet- und Jennifer Granau Werner Schulz-Meinen Wohnungseigentumsrecht Maximilian Mauritz Hanschmann Detlev Schumacher Manuela Steffen Yaprak Hashemzada Peter Schuster Jonas Hees Nadia Seiffert Migrationsrecht Alexandra Hilger Dr. Sascha Süße, LL.M. Nakibe Ademi Renate Hische Felix Thiede Maxi Schele Hannelore Jansen-Knudsen Patrick Timpe Strafrecht Konstanze Jungwirth Katrin Tolksdorf Gunnar Kaul † Nina Uecker-Rahmel Dittmar Kania Jürgen Keyl M. van Hövell tot Westerflier Verkehrsrecht Sophia Elisabeth Maria Kipry Florian zur Verth † Johann Dirk Kokenge Peter Viezens Daniel Steffen Leslie Walther Dr. Malte Kröger, LL.M. Esther Anna Watorowski Christina Krohne Dr. Marion Weinhuber Dr. Joachim Künkel Mathias Weiße Alexander Küper Felix Wiesner Luise Marie Lakebrink Franziska Wiesner Birgit Marquart Leif Winterstein Rainer Martin Ernst Jürgen Wisseler Georg Mechelke † Isabelle Woidy, LL.M. Dr. Volker Meinberg Tara Antonia Zollickhofer Amina Viviane Merkel ZAHL DER MITGLIEDER ZUM 31. 12. 2019: • Niedergelassene Rechtsanwälte (nRA) 9.426 • Europäische Anwälte 40 • Syndikusrechtsanwälte (SRA) 235 • Europäische Syndikusanwälte 3 • Doppelzulassung (nRA + SRA) 1015 • Doppelzulassung (Europäische • Rechtsbeistände 23 Anwälte + Syndikus) 1 • Anwalts-GmbH/AG 68 • Ausländische Anwälte 33 • Mitglied nach § 60 Abs. 2. S. 3 BRAO 4 SUMME: 10.848
Hanseatische Rechtsanwaltskammer KAMMERREPORT NAME AUFGABENGEBIET DURCHWAHL ERREICHBAR Frau Kandeler Allgemeines, Anwaltsausweis, Termin Bürgersprechstunde 35 74 41-0 Mo bis Do (Zentrale) info@rak-hamburg.de 9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr Herr Luckwald Allgemeines, Signaturkarten, Termin Bürgersprechstunde 35 74 41-0 Mo bis Do (Zentrale) info@rak-hamburg.de 9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr Frau Nollido Allgemeines, Termin Bürgersprechstunde 35 74 41-0 Mo bis Fr (Zentrale) info@rak-hamburg.de 9-13 Uhr ....................................................................................................................................................................................................................................... Frau Eggert Sachbearbeitung 35 74 41-28 Mo bis Do Mitglieder A eggert@rak-hamburg.de 9-16 Uhr Fachanwaltschaften: Fr 9-13 Uhr Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Internationales Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Informationstechnologierecht, Medizinrecht, Migrationsrecht, Sozialrecht, Sportrecht, Steuerrecht, Transport- und Speditionsrecht, Vergaberecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht Frau K. Mendl Fachanwaltschaften: 35 74 41-12 Mo bis Do Agrarrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht, k.mendl@rak-hamburg.de 9-14 Uhr Familienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Miet und Fr 9-13 Uhr Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht, Urheber- und Medienrecht Frau Völsch Sachbearbeitung 35 74 41-49 Mo bis Do Mitglieder C, L, N voelsch@rak-hamburg.de 9-16 Uhr Fr 9-13 Uhr Frau Lassen Sachbearbeitung 35 74 41-20 Mo bis Do Mitglieder B, Unerlaubte Rechtsberatung lassen@rak-hamburg.de 9-16 Uhr Fr 9-13 Uhr Frau Klein Sachbearbeitung 35 74 41-18 Mo bis Do Mitglieder F, G, Juristenausbildung klein@rak-hamburg.de 9-14 Uhr Frau Hawryluk Sachbearbeitung 35 74 41-26 Mo bis Do Mitglieder H, Z hawryluk@rak-hamburg.de 9-16 Uhr Fr 9-13 Uhr Frau Florian Sachbearbeitung 35 74 41-17 Mo bis Do Mitglieder K, Zwangsvollstreckung A bis K, florian@rak-hamburg.de 9-16 Uhr Kammeridentverfahren Fr 9-13 Uhr Frau Jokic Sachbearbeitung 35 74 41-21 Mo und Di Mitglieder M jokic@rak-hamburg.de 9-16 Uhr Kammerreport Do 9-15 Uhr Frau Tschierschke Sachbearbeitung 35 74 41-32 Mo bis Do Mitglieder O, P, Q, S (ohne Sch), Juristenausbildung tschierschke@rak-hamburg.de 9-16 Uhr Fr 9-13 Uhr Frau Barth Sachbearbeitung 35 74 41-35 Mo bis Do Mitglieder Sch, Ausbildungsabteilung A bis G barth@rak-hamburg.de 9-16 Uhr Zwischen- und Abschlussprüfung Fr 9-13 Uhr Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirte Frau Navaei Sachbearbeitung 35 74 41-24 Mo bis Do Mitglieder I, J, U, V, X, Y navaei@rak-hamburg.de 9-14 Uhr Ausbildungsabteilung H bis O, Zwischen- und Abschlussprüfung Fr 9-13 Uhr Frau Christ Sachbearbeitung 35 74 41-31 Mo bis Do Mitglieder R, T, Ausbildungsabteilung P bis Z christ@rak-hamburg.de 9-16 Uhr Fr 9-13 Uhr Frau Weinheimer Sachbearbeitung 35 74 41-42 Di bis Mi 9-15 Uhr Mitglieder W, Homepage, Kammerreport weinheimer@rak-hamburg.de Do 9-14 Uhr Frau Stephan Sachbearbeitung 35 74 41-48 Mo bis Do Mitglieder D, E, Gebührengutachten, Gebührenberatung stephan@rak-hamburg.de 9-16 Uhr Geldwäschegesetz (GwG), Zwangsvollstreckung L bis Z Fr 9-13 Uhr Frau S. Mendl Büroleitung 35 74 41-15 Mo bis Do Fortbildung Rechtsfachwirte, Begabtenförderung s.mendl@rak-hamburg.de 9-16 Uhr Fr 9-13 Uhr Frau Kuhlmann Buchhaltung 35 74 41-16 Mo bis Do kuhlmann@rak-hamburg.de 8-14 Uhr Frau Pivato Buchhaltung 35 74 41-22 Mo bis Do pivato@rak-hamburg.de 9-16 Uhr, Fr 9-13 Uhr RA Bluhm Geldwäschegesetz (GwG) 35 74 41-19 Mo bis Do Referent bluhm@rak-hamburg.de 9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr RAin Baki Mitgliederberatung C, J, N, S 35 74 41-27 Mo bis Do Referentin Ausbildungsbereich baki@rak-hamburg.de 9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr RAin Barthel Mitgliederberatung L, P, W 35 74 41-38 Mo, Di, Do 8-13 Uhr Referentin barthel@rak-hamburg.de Mi 9-17 Uhr RAin Fritzsche Mitgliederberatung M, O, T, U 35 74 41-14 Mo bis Do Referentin fritzsche@rak-hamburg.de 9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr N.N. Mitgliederberatung F, G, K 35 74 41-0 info@rak-hamburg.de RAin Dr. Kenter Mitgliederberatung B 35 74 41-23 Mo bis Do Geschäftsführerin Kanzleiabwicklungen A bis K kenter@rak-hamburg.de 10-15 Uhr Unerlaubte Rechtsdienstleistung RAin Kracht Mitgliederberatung Aa-Al, H, I 35 74 41-29 Mo bis Do Geschäftsführerin Fachanwaltschaften A-K, Gebührenberatung, kracht@rak-hamburg.de 9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr Kanzleiabwicklungen L-Z RA Dr. Hoes Mitgliederberatung Am-Az, E, Q, R, V 35 74 41-25 Mo bis Do Geschäftsführer Datenschutz der Geschäftsstelle, Kammerreport, hoes@rak-hamburg.de 9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr Kammer-Homepage, Fachanwaltschaften L-Z, Internationale Anwälte L-Z RA Dr. Löwe, LL.M.* Mitgliederberatung D, X, Y, Z, 35 74 41-13 Mo bis Do Hauptgeschäftsführer Buchhaltung, Internationale Anwälte A-K loewe@rak-hamburg.de 9-17 Uhr, Fr 9-15 Uhr *(University of Georgia, U.S.A.)
Sie können auch lesen