BETRIEBS- UND PERSONAL RATSARBEIT IN ZEITEN DER COVID-PANDEMIE - Wirtschafts- und ...

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REPORT
Nr. 75, Mai 2022

BETRIEBS- UND PERSONAL­RATSARBEIT
IN ZEITEN DER COVID-PANDEMIE
Martin Behrens, Wolfram Brehmer*

ABSTRACT
                                                           Wie hat sich die Belastung der Betriebs- und Personalräte
                                                           durch die COVID-19-Krise verändert?
                                                           Angaben in Prozent der befragten Betriebs- und Personalräte
Die COVID-Pandemie veränderte nicht nur die Ar-
beitsbedingungen der Beschäftigten, sondern auch           Die Belastung ist ...
die Arbeitsweisen der Betriebs- und Personalräte                                                                   56,1
deutlich. Dieser Report zeigt anhand repräsentati-
ver Daten aus der WSI-Betriebs- und Personalräte-
befragung 2021, wie sich die Themen betrieblicher                                          38,9
Mitbestimmung durch die Krise änderten, welch
zentralen Stellenwert der Infektionsschutz in den
vergangenen zwei Jahren einnahm, aber auch wie
sich die Betriebs- und Personalratsarbeit selbst an
Arbeitsbedingungen unter Distanzgebot und im
Homeoffice anpassen musste. Gezeigt wird, in wel-
                                                                    5,0
chem Umfang Betriebs- und Personalversammlun-
gen ausfielen, wie die Betriebs- und Personalräte in
dieser Zeit mit den Beschäftigten kommunizierten                gesunken             gleich geblieben           gestiegen
und wie sich das Verhältnis mit dem Arbeitgeber
unter Krisenbedingungen entwickelte.                       Daten: WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung 2021; gewichtet

*	Die Autoren danken den Teilnehmer*innen des WSI-FSP
   III-Workshops für wichtige Anregungen und Kommentare.
INHALT

          1      Einleitung ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 3

          2	Auswirkungen der Pandemie auf unterschiedliche Aspekte
             der Mitbestimmung: Konzeptionelle Vorüberlegungen �������������������������������������������������� 3
          2.1 Inhaltliche Ausrichtung der Betriebs- und Personalratsarbeit �������������������������������������������������� 3
          2.2 Neue Formen der Betriebs- und Personalratsarbeit ����������������������������������������������������������������� 4
          2.3 Betriebliche Sozialordnung: Neues Verhältnis zum Arbeitgeber? �������������������������������������������� 4

          3      Daten und Methode ������������������������������������������������������������������������������������������������������ 5

          4      Auswirkungen der COVID-Krise ������������������������������������������������������������������������������������ 5

          5	Inhaltliche Arbeitsschwerpunkte und Arbeitsbelastung
             der Betriebs- und Personalräte �������������������������������������������������������������������������������������� 6

          6      Mitbestimmung in Zeiten von COVID-19 ����������������������������������������������������������������������� 9

          7      Verhältnis zum Arbeitgeber ������������������������������������������������������������������������������������������� 12

          8      Diskussion der Ergebnisse und Fazit ���������������������������������������������������������������������������� 15

          Literatur ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 17

          Anhang �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 19

AUTOR:INNEN

          PD Dr. Martin Behrens
          Referatsleiter Europäische Arbeitsbeziehungen, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut
          martin-behrens@boeckler.de

          Dr. Wolfram Brehmer
          Referatsleiter Empirische Strukturanalysen, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut
          wolfram-brehmer@boeckler.de
1 EINLEITUNG
Die Auswirkungen der COVID-Pandemie auf die Ar-              Wie bereits die angeführten Arbeiten zu den Fol-
beitswelt wurden seitens der Internationalen Ar-          gen der COVID-19 Pandemie für die Arbeitswelt an-
beitsorganisation zusammenfassend als „katastro-          deuten, erweist sich diese auch als massiver
phal“ bezeichnet (ILO 2021). Als Krise globalen          „Stress-Test“ für die Institutionen der Industriellen
Ausmaßes führte die Pandemie zu erheblichen Ver-          Beziehungen im Allgemeinen und der betrieblichen
werfungen auf den Arbeitsmärkten dieser Welt,             Mitbestimmung im Besonderen. Wir gehen in die-
welche in massiven Arbeitsplatzverlusten, steigen-        sem Report daher der Frage nach, inwieweit sich
der Arbeitslosigkeit und sinkendem Arbeitsvolu-           Betriebs- und Personalräte auch unter diesen Ex­­
men ihren Ausdruck fanden (ILO 2020). Daneben             trembedingungen als handlungsfähig erwiesen und
kam es zu einer bislang nicht gekannten Auswei-           inwiefern sie einen Beitrag dazu leisten konnten,
tung des Homeoffice. Die Auswirkungen der COVID-­         die neuen Herausforderungen zu meistern. Darüber
Krise sind allerdings ungleich unter den verschiede-      hinaus werfen wir einen Blick auf die Frage, wie
nen Branchen und Arbeitssituationen verteilt (ETUI/       sich in der Pandemie auch die Arbeitsweisen der
ETUC 2020).                                               Betriebs- und Personalräte verändert haben.
    In Bezug auf die Arbeitswelt in Deutschland lie-         Der Report gliedert sich wie folgt: Abschnitt 2
gen bereits eine Reihe von empirischen Befunden zu        stellt einige Überlegungen zu den möglichen Aus-
unterschiedlichen Auswirkungen der Pandemie vor,          wirkungen der Pandemie auf unterschiedliche As-
z. B. zu der Nutzung und den Folgen von mobilem           pekte der Mitbestimmung in Betrieb und Dienst-
Arbeiten (Ahlers et al. 2021; Lott et al. 2021; Emm-      stelle vor, Abschnitt 3 beschreibt die in diesem Re-
ler / Kohlrausch 2021), zu den Auswirkungen der           port analysierten Daten. Wie wir in Abschnitt 4 näher
Pandemie für Einkommen, Verteilung und Ungleich-          belegen werden, trifft die Pandemie Betriebe und
heit (Hövermann 2020; Kohlrausch et al. 2020), die        deren Beschäftigte in unterschiedlicher Weise und
Gleichstellung der Geschlechter sowie die Verein-         Schwere. Dass in Bezug auf die Krisenbetroffenheit
barkeit von Familie und Beruf (Hövermann / Kohl-          nicht „alle Katzen grau“ sind, gilt es dann bei den
rausch 2022; Zucco / Lott 2021; Kohlrausch / Zucco        folgenden Auswertungen zu berücksichtigen. Der
2020), die Nutzung von Schnelltests im Betrieb (Ah-       statistisch-empirische Teil dieses Reports widmet
lers / Lübker 2021) sowie von Kurzarbeit (Pusch / Sei-    sich dann den inhaltlichen Arbeitsschwerpunkten
fert 2020; Schulten/Müller 2020). Wissenschaftliche       sowie der Arbeitsbelastung der Betriebs- und Per-
Befunde zur Auswirkung auf die betriebliche Mitbe-        sonalräte (Abschnitt 5), der Organisation der Betriebs-
stimmung liegen bislang kaum vor (Ausnahmen               und Personalratsarbeit selbst (Abschnitt 6) sowie
sind Detje / Sauer 2021; Behruzi et al. 2021; Behrens     dem Verhältnis zum Arbeitgeber (Abschnitt 7). Ab-
2022). Die nun folgenden Analysen sollen einen Bei-       schnitt 8 diskutiert die Befunde zusammenfassend.
trag leisten, diese Lücke zu füllen.

2 AUSWIRKUNGEN DER PANDEMIE AUF UNTERSCHIEDLICHE ASPEKTE
  DER MITBESTIMMUNG: KONZEPTIONELLE VORÜBERLEGUNGEN

Die COVID-19 Pandemie beeinflusst die Arbeit von         fassung zugewiesenen zentralen Rolle im Bereich
Betriebsräten (BR) und Personalräten (PR) in vielfäl-    des betrieblichen Gesundheitsschutzes (§ 87 I Nr. 7
tiger Weise.                                             BetrVG und den entsprechenden Rechtsnormen
                                                         im Personalvertretungsrecht) sehen sich hier die
                                                         Interessenvertretungen in einer besonderen Ver-
2.1   Inhaltliche Ausrichtung der Betriebs-              antwortung.
      und Personalratsarbeit                                Ebenso mit der Pandemie verbunden ist die
                                                         Neuakzentuierung von Fragen der Vereinbarkeit
Zentrale Maßnahmen der Bundesregierung zur               von Familie und Beruf sowie der Geschlechterge-
Eindämmung der Pandemie hatten ihren Bezugs-             rechtigkeit. Mit der phasenweisen Schließung von
punkt in der Arbeitswelt, insbesondere der Arbeit        Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen so-
im Betrieb. Mit der Corona-Schutzverordnung, der         wie gehäuften Auftreten von Quarantänefällen in
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, der SARS-            den Klassen / Gruppen sowie unter Lehrer*innen
CoV-Arbeitsschutzregel sowie der Corona-Test-            und Erzieher*innen stellt sich die Frage nach der
und -Quarantäneverordnung finden innerhalb der           Sicherstellung der Kinderbetreuung in besonders
Arbeitswelt eine Reihe neuer Rechtsnormen An-            drängender Weise (Hövermann / Kohlrausch 2022).
wendung, die im erheblichen Umfang auch die Ar-          Mit diesen Problemen verbunden ist das mobile Ar-
beit der Betriebs- und Personalräte berühren. Nicht      beiten / Homeoffice und die mögliche Gewährung
zuletzt auf Grundlage ihrer durch die Betriebsver-       von Kinderbetreuungstagen, die über den gesetzli-

                                                                                                        WSI Report Nr. 75 Mai 2022   Seite 3
chen Anspruch hinausgehen – beides Themen be-            von Telefon- und Videokonferenzen für die Durch-
                         trieblicher Regulierung.                                 führung von Betriebsratssitzungen (§ 30 II BetrVG)
                             Der mit Pandemie verbundene Bedeutungszu-            sind den Betriebsräten hier neue Möglichkeiten an
                         wachs von Fragen des betrieblichen Gesundheits-          die Hand gegeben worden. Auch Personalräten
                         schutzes sowie des Themas der Vereinbarkeit von          wurden die Möglichkeiten für virtuelle Sitzungen
                         Familie und Beruf dürfte sich auch auf das Aufga-        eröffnen, nur begrenzt jedoch für virtuelle Personal-
                         benprofil der Betriebs- und Personalräte auswirken.      versammlungen.
                         Zwei Szenarien erscheinen hierbei denkbar: Erstens           Insbesondere die dauerhaft ins Gesetz einge-
                         könnten Betriebs- / Personalräte im Sinne einer          führte Möglichkeit zur Durchführung von Online-
                         Profil­
                               erweiterung neue oder neu akzentuierte The-        Betriebsratssitzungen ist nicht unumstritten. So
                         men der Betriebs- / Personalratsarbeit übernehmen,       wurde seitens der Gewerkschaften kritisiert, On-
                         ohne dabei ihr bisheriges Aufgabenspektrum zu be-        line-Formate könnten von Arbeitgebern dazu ge-
                         schneiden. Die gegenläufige Erwartung wäre die           nutzt werden, Präsenzsitzungen systematisch zu
                         Verdrängung etablierter Aktivitäten durch neue Pro-      unterbinden, um Kosten zu sparen (DGB 2021,
                         blemlagen und mit diesen verknüpften Arbeitsfel-         S. 10). Darüber hinaus gingen bei Betriebsratssit-
                         dern. Welche der beiden Erwartungen, Erweiterung         zungen in Form einer Videokonferenz „wichtige
                         oder Verdrängung, zutrifft, ist letztlich auch von der   Elemente des persönlichen Austauschs“ verloren
                         Arbeitsbelastung der Räte sowie von deren Ressour-       (DGB 2021, S. 9).
                         cenausstattung abhängig. Befindet sich die Leis-             Dass sich der weitgehende Verzicht auf Mitbe-
                         tungsfähigkeit der betrieblichen Mitbestimmung be-       stimmung in Präsenz auch auf die Qualität der Be-
                         reits „am Limit“, so werden die Gremien eher nach        triebsratsarbeit sowie auf die Nähe zu den Beleg-
                         Entlastungsmöglichkeiten suchen. Können hinge-           schaften auswirken kann, findet Anknüpfungspunk-
                         gen Betriebs- / Personalräte – zumindest übergangs-      te in der Betriebsratsforschung. Zwar basiert die
                         weise – zusätzliche Arbeitsressourcen mobilisieren       betriebliche Mitbestimmung auf der Mandatierung,
                         oder Überlast schultern, so erscheint es unwahr-         welche ihre Legitimation auf die vierjährlichen
                         scheinlich, dass etablierte Arbeitsfelder und Themen     Wahlen stützt und damit die Belegschaft eher mar-
                         aufgegeben oder zurückgefahren werden.                   ginalisiert (Schmidt / Trinczek 1999, S. 111), dennoch
                             Nicht aus dem Blick verloren gehen, sollten auch     erweist sich der persönliche Kontakt bzw. „feed-
                         Fragen der betrieblichen Krisenbetroffenheit, die        back-loops“ (Gumbrell-McCormick / Hyman 2010,
                         nur mittelbar mit der Pandemie in Verbindung ste-        S. 304) als wichtige soziale Grundvoraussetzung
                         hen. Gerät ein Betrieb, z. B. wegen unterbrochener       repräsentativer Interessenvertretung. So ist der Be-
                         Lieferketten oder Ausfall der Nachfrage, in wirt-        triebsrat im Falle betrieblicher Konflikte auf die Un-
                         schaftliche Schwierigkeiten – wir denken hier ins-       terstützung durch die Belegschaft angewiesen, wel-
                         besondere an Hotellerie und Gastronomie, aber            che mitunter dessen „schärfste Waffe“ (Schmidt /
                         auch den Kulturbereich – so erhalten auch klassi-        Trinczek 1999, S. 113) ist. Darüber hinaus erweisen
                         sche Aufgabenbereiche der betrieblichen Mitbe-           sich insbesondere Betriebsversammlungen als
                         stimmung wie z. B. Kurzarbeit, Interessenausgleich /     wichtiger Seismograph zur Identifizierung von Be-
                         Sozialplan und Beschäftigungssicherung eine neue         dürfnissen und Stimmungen in der Belegschaft,
                         Dringlichkeit. Allerdings gibt es auch Branchen, die     aber auch als gezielt eingesetztes Instrument zur
                         ihr Geschäft in der Pandemie ausweiten konnten           Ausübung von Druck auf die Arbeitgeberseite.
                         oder mussten. Zu denken ist z. B. an den Online-             Der Frage, inwieweit die neuen – oft digital ge-
                         Handel, das Baugewerbe oder den Gesundheitssek-          stützten – Instrumente der Betriebs- und Personal-
                         tor. Auch diese Entwicklungen werden nicht ohne          ratsarbeit in der Praxis Anwendung gefunden ha-
                         Folge für die Betriebs- und Personalratsarbeit gewe-     ben, werden wir uns in Abschnitt 5 zuwenden.
                         sen sein.

                                                                                  2.3 Betriebliche Sozialordnung:
                         2.2 Neue Formen der Betriebs-                                Neues Verhältnis zum Arbeitgeber?
                             und Personalratsarbeit
                                                                                  Schließlich gehen wir drittens davon aus, dass die
                         Eine zweite Auswirkung der Pandemie bezieht sich         COVID-19-Pandemie auch das Verhältnis zwischen
                         auf die Formen des Arbeitens im Betriebs- / Perso-       Betriebsrat und Arbeitgeber beeinflusst. Hierbei er-
                         nalratsgremium selbst. Mit der zugespitzten Infek-       scheinen zwei gegenläufige Szenarien gleicherma-
                         tionsgefahr erweist sich auch der lang eingeübte         ßen plausibel zu sein. Ein erstes Szenario würde an
                         und gesetzlich verankerte Modus der Betriebs- / Per-     vormalige Erfahrungen während der Weltfinanzkri-
                         sonalratsarbeit „in Präsenz“ als problematisch. Mit      se anknüpfen (Behrens 2014; Detje et al. 2011), wo-
                         der befristet in das Betriebsverfassungsgesetz auf-      nach deutsche Schlüsselakteure der Industriellen
                         genommenen Ermächtigung zur Durchführung von             Beziehungen in Zeiten existenzieller Bedrohungsla-
                         Betriebsversammlungen mittels einer Video- oder          gen dazu tendieren, in einen Krisenbewältigungs-
                         Telefonkonferenz (§ 129 BetrVG) sowie der mittler-       modus zu wechseln. Vor dem Hintergrund erheb­
                         weile auf Dauer eingeführten Option zur Nutzung          licher Gefahren für Betrieb und Beschäftigung stel-

WSI Report Nr. 75, Mai 2022   Seite 4
len demnach Betriebsräte und Arbeitgeber beste-         geführt. Jedes Interview steht für ein Gremien und
hende Konflikt zurück (oder „auf Wiedervorlage“),       einen Betrieb, d. h. es wird nur ein Mitglied aus ei-
um in dieser Situation gemeinsam betriebliche Sta-      nem Betriebs- / Personalratsgremium interviewt, in
bilisierungsmaßnahmen in die Wege zu leiten. Ein        der Regel der oder die Betriebs- bzw. Personalrats-
zweites Szenario lässt sich unter die Chiffre „Gele-    vorsitzende.
genheit macht Diebe“ oder „never let a good crisis         Die Teilnahmequote lag bei 20,5 Prozent bezo-
go to waste“ stützen und kann an die Deregulie-         gen auf die um neutrale Ausfälle bereinigte Netto­
rungserfahrungen während der COVID-Pandemie             stichprobe bei den Erstteilnehmern. Die Panelteil-
anknüpfen, wie sie für den Fall der Arbeitsbezie-       nahmequote lag bei 57,7 Prozent.
hungen im Vereinigten Königreich beobachtet wur-
den (Herman et al. 2001). Arbeitgeber nutzen die
willkommene Ablenkung durch die Pandemie, um
eigene Vorstellungen leichter durchsetzen zu kön-
nen. Ob sich Anhaltspunkte für diese beiden (ge-        4 AUSWIRKUNGEN DER COVID-KRISE
genläufigen) Thesen finden lassen, werden wir in
Abschnitt 6 erörtern.                                   Die Pandemie trifft Betriebe aus verschiedenen
                                                        Branchen in unterschiedlichem Maße. Dies betrifft
                                                        zunächst die wirtschaftliche Situation: 42 Prozent
                                                        aller Betriebs- und Personalräte gaben an, dass die
                                                        produzierten Waren und Dienstleistungen weniger
3 DATEN UND METHODE                                     nachgefragt wurden und in 17 Prozent der Fälle
                                                        habe das Kerngeschäft weitgehend oder vollstän-
Dieser Report stellt Daten der WSI-Betriebs- und        dig stillgestanden. 4 Prozent der befragten Be-
Personalrätebefragung vor. Die Befragung ist ein        triebsräte sehen ihren Betrieb aufgrund der COVID-
seit 2015 laufendes Befragungspanel von Betriebs-       Krise gar von der Insolvenz bedroht. Auf der ande-
räten, das 2021 in der fünften Befragungswelle um       ren Seite finden wir allerdings auch jene Betriebe,
Personalräte des öffentlichen Dienstes erweitert        die von der Pandemie wirtschaftlich profitiert ha-
wurde. In diesem Report sind Angaben aus der Er-        ben: So gaben 34 Prozent der Betriebs- und Perso-
hebungen 2021 dargestellt, einzelne Angaben wer-        nalräte an, zu Zeiten der Pandemie seien Waren
den mit den 2018er-Werten verglichen.                   und Dienstleistungen mehr nachgefragt worden,
    Grundgesamtheit der Befragung sind Betriebe         und 23 Prozent der befragten Betriebsräte gehen
und Dienststellen ab 20 Beschäftigten mit Betriebs-     davon aus, dass ihr Betrieb von der Krise wirt-
oder Personalrat. Die Befragung umfasst alle Bran-      schaftlich profitiert habe. In diesem Sinne wirkt die
chen Deutschlands. Die Stichprobenziehung er-           COVID-19-Pandemie selektiv und verstärkt betrieb-
folgte im Jahr 2015 durch eine disproportionale         liche Heterogenität bzw. begründet diese.
Zufallsziehung aus der Betriebsdatei der Bundes-           Zwar spart das Virus kaum einen Betrieb aus, so-
agentur für Arbeit, 2021 wurde die Stichprobe in        dass bereits zum Zeitpunkt der Erhebung 84 Pro-
allen Zellen „aufgefrischt“ und erweitert um den        zent der befragten Betriebs- und Personalräte CO-
öffentlichen Dienst. Alle in diesem Report gemach-      VID-19-Fälle im eigenen Betrieb bekannt waren und
ten Angaben außer Fallzahlen sind gewichtet, um         89 Prozent von Quarantänefällen wussten, jedoch
die disproportionale Besetzung der Stichprobenzel-      dürften allein schon wegen der unterschiedlichen
len gegenüber der Grundgesamtheit auszugleichen.        technischen und arbeitsorganisatorischen Voraus-
    Der Befragungszeitraum der jüngsten Welle war       setzungen die Möglichkeiten des betrieblichen In-
vom 26. Mai bis 14. Dezember 2021. Die Interviews       fektionsschutzes sehr ungleich verteilt sein. So
mit den Betriebs- und Personalräten wurden telefo-      üben die Notwendigkeit von direktem Kundenkon-
nisch (CATI) vom Umfragezentrum Bonn (uzbonn)           takt, die Eignung von Arbeitsplätzen für mobiles
durchgeführt, dauerten durchschnittlich eine Stun-      Arbeiten / Homeoffice und die räumlichen Verhält-
de und behandeln verschiedene Themen wie z. B.          nisse am Arbeitsplatz einen großen Einfluss darauf
Betriebs- und Betriebsratsstrukturen, Probleme der      aus, wie weitgehend sich Ansteckungsrisiken im
Betriebsratsarbeit und weiteres. Die Befragung ist      Betrieb verringern lassen. Bei den nun folgenden
somit eine Mehrthemenbefragung und „Corona“             Auswertungen ist daher zu berücksichtigen, dass
bildete einen der Themenschwerpunkte.                   sich wegen dieser Heterogenisierung der betriebli-
    Es fand ein Pretest statt, um die Fragenformulie-   chen Ausgangslagen auch die Grundvoraussetzun-
rung zu prüfen (CATI-Instrumententest unter Feld-       gen für die Betriebs- / Personalratsarbeit stark un-
bedingungen und kognitiver Pretest ausgewählter         terscheiden und mit diesen auch die konkreten He-
Panelfragen). Längere Antwortlisten mit mehr als        rausforderungen für die betriebliche Mitbestim-
fünf Items waren randomisiert, zudem hatte der Fra-     mung.
gebogen verschiedene Sortierungsvarianten, um
eventuell auftretende Reihenfolgeneffekte zu prüfen.
    Es wurden im Erhebungsjahr 2021 2.924 Be-
triebsrats- und 963 Personalratsinterviews durch-

                                                                                                     WSI Report Nr. 75 Mai 2022   Seite 5
5 INHALTLICHE ARBEITSSCHWERPUNKTE UND ARBEITSBELASTUNG
                           DER BETRIEBS- UND PERSONALRÄTE

                         Wir wenden uns nun der Frage zu, inwieweit die beitsschutz und Gesundheitsförderung“, „mobile
                         inhaltliche Agenda der Betriebs- und Personalräte Arbeit bzw. Heimarbeit“ und „Umstellung der Be-
                         im Zuge der COVID-Pandemie eine Erweiterung er- triebsratsarbeit wegen Corona“ finden sich weitere
                         fahren hat. Wie die in Abbildung 1 dargestellten Arbeitsfelder mit direktem Pandemiebezug auf den
                         Schwerpunkte der Betriebs- und Personalratsarbeit vorderen Rängen. Bei den genannten Themen er-
                         belegen, haben sich Themen mit Pandemiebezug weisen sich im Übrigen Unterschiede zwischen der
                         deutlich in den Vordergrund gedrängt. Unsere Liste privaten Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst
                         der zehn meistgenannten Themen wird angeführt als eher gering. Interessant ist auch die häufige
                         von „Corona und den Folgen für den Betriebsab- Nennung der „Einführung neuer Techniken oder Di-
                         lauf“. Knapp 93 Prozent der Personalräte und gitalisierung“: 85 Prozent der Personal- und 74 Pro-
                         88 Prozent der befragten Betriebsräte haben sich zent der Betriebsräte hatten sich hiermit seit An-
                         mit diesem Thema befasst.  1 Mit den Themen „Ar- fang 2020 bis zum Befragungszeitpunkt 2021 be-
                                                                                       fasst. Auch dies steht in direktem Zusammenhang
                                                                                       mit der Pandemie, denn immerhin 66 Prozent der
                         1 Die CATI-Frage lautete: „Kommen wir jetzt zur Betriebs-     befragten Betriebs- und Personalräte gaben an,
                            ratsarbeit. Ich lese Ihnen nun eine Liste von Themen vor.  dass die Pandemie Digitalisierungsprozesse im Be-
                            Sagen Sie uns bitte jeweils, ob sich der Betriebsrat damit trieb bzw. der Dienststelle beschleunigt habe.
                            seit Anfang 2020 besonders beschäftigt hat.“ Insgesamt
                            wurde 41 Themen abgefragt, aus denen die Befragten in          Dieser Bedeutungszuwachs der Digitalisierung
                            Mehrfachnennung wählen konnten. Die Frage wurde in         wird auch deutlich, vergleicht man die Nennungen
                            regelmäßigen Abständen wiederholt, damit der Kontext       im Zeitverlauf. Abbildung 2 vergleicht die Häufigkeiten
                            der Antwortmöglichkeiten nicht verloren ging. Die Ant-
                            wortmöglichkeiten wurden in randomisierter Reihenfolge     der Nennungen für die Jahre 2017 / 18 mit jenen aus
                            abgefragt. Vgl. Tabelle A-1 im Anhang für alle Nennungen.  der aktuellen Erhebung mit Bezug auf die Jahre

                                                                                                                                                        Abbildung 1

Häufigste Themen der Betriebs- und Personalratsarbeit 2020 / 2021
(vgl. Tab. A-1 im Anhang)
Angaben in Prozent

                                                                                                                                             88,1
              Corona und Folgen für den Betriebsablauf
                                                                                                                                                    92,6
                                                                                                                                          85,1
                   Arbeitsschutz, Gesundheitsförderung
                                                                                                                                                 89,6
                                                                                                                                  77,3
                          mobile Arbeit bzw. Heimarbeit
                                                                                                                                                 90,4
                                                                                                                                74,4
       Einführung neuer Techniken oder Digitalisierung
                                                                                                                                          84,8
                                                                                                                                 75,5
                                zu geringe Personalstärke
                                                                                                                                74,6
                                                                                                                           72,5
                                    Mitarbeitergespräche
                                                                                                                          71,0
                                                                                                                         71,0
  Umstellungen in der Betriebsratsarbeit wegen Corona
                                                                                                                         70,6

                                                                                                                         70,3
                                            Überstunden
                                                                                                                 64,3
                                                                                                                  65,0
                              Eingruppierung oder Entgelt
                                                                                                                                   77,3

                                                            0,0             20,0           40,0           60,0                    80,0                     100,0

                                                                           Betriebsräte    Personalräte

Anmerkung: Mehrfachnennung möglich. 2.924 Betriebs-, 963 Personalräte. Angaben gewichtet

Quelle: WSI -Betriebs- und Personalrätebefragung 2021, eigene Berechnung

WSI Report Nr. 75, Mai 2022    Seite 6
2020 / 21 (nur Betriebsräte; nur Themen, die auch                               Beginn der COVID-19-Krise entwickelt hat, gaben
2018 erhoben wurden, vgl. Tabelle A-2 Anhang zur                                56 Prozent der Befragten an, die Belastung seien
Übersicht aller Themen). Die Liste der fünf Themen                              gestiegen, während 39 Prozent davon ausgehen,
mit dem größten Zuwachs bei den Nennungen wird                                  diese sei gleich geblieben. Lediglich 5 Prozent der
mit knapp 19 Prozent angeführt durch die Digitalisie-                           Betriebs- und Personalräte haben einen Rückgang
rung, gefolgt von Themen der Arbeitszeitflexibilität                            der Belastungen erlebt. Bemerkenswert ist der bei-
und der Beschäftigungssicherung. Die Liste der The-                             nahe lineare Anstieg der Belastung mit der Be-
men mit dem größten Rückgang bei den Nennun-                                    triebsgröße. Geben 45 Prozent der Mitbestim-
gen wird angeführt durch die befristete Beschäfti-                              mungsträger in kleinen Betrieben und Dienststellen
gung (– 18 Prozent), gefolgt von Leiharbeit (– 12 Pro-                          an, ihre Belastung sei gestiegen, so beträgt dieser
zent) und Arbeitsverdichtung (– 11 Prozent). Bei die-                           Anteil in den Großbetrieben mit mehr als 500 Be-
sen Themen ist nicht sofort ersichtlich, ob es zu ei-                           schäftigten 68 Prozent. Auch allein die Möglichkeit
ner Verdrängung – zumindest zeitweisen – etablier-                              in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten ein Be-
ter Themen der Betriebsratsarbeit gekommen ist,                                 triebsratsmitglied vollständig (oder teilweise) be-
oder ob diese Themen aufgrund der Krise „faktisch“                              freien zu können (Freistellungsgrenze) scheint hier
weniger Relevant waren (z. B. wegen einem Rück-                                 für keine spürbare Entlastung gesorgt zu haben.
gang atypischer Beschäftigung). Dass es insgesamt                               Nach unseren weiteren Analysen wird dieser deut-
auch zur Verdrängung von Themen gekommen sein                                   liche Größeneffekt von der größeren Komplexität
wird, zeigt jedoch ein genauerer Blick in die gesam-                            der Betriebsratsarbeit in größeren Betrieben getra-
te Liste in Tabelle A-2 im Anhang: Es verloren auch                             gen. Dies drückt sich beispielsweise auch in dem
Themen an Bedeutung, die mit der Krise in keinem                                Befund aus, dass die Anzahl der von einem Be-
Zusammenhang zu stehen scheinen, genannt seien                                  triebsrat / Personalrat bearbeiteten Themen mit der
hier z. B. „Beschäftigte mit Migrationshintergrund“                             Betriebsgröße ansteigt.
oder „Fort- und Weiterbildung“. Insgesamt muss                                      Weitere Hinweise auf für die Betriebs- und Per-
festgehalten werden, dass COVID-19 die Agenda                                   sonalratsarbeit besonders belastende Situationen
der Betriebs- und Personalräte deutlich veränderte.                             ergeben sich aus Tabelle 2. So steigen in den Augen
   Das für eine Vielzahl von Betriebs- und Personal-                            der befragten Interessenvertreter*innen Belastun-
räten die einfache Erweiterung der eigenen Agen-                                gen deutlich an, wenn die Pandemie zu verstärkten
da („Profilerweiterung“) keine nachhaltige Option                               Digitalisierungsbemühungen führte (61 Prozent),
sein dürfte, zeigt sich an den in Tabelle 1 präsentier-                         der Betrieb von Insolvenz bedroht war (66 Prozent)
ten Angaben. Danach gefragt, wie sich die Belas-                                und sich Vertriebs- oder Lieferwege geändert ha-
tungen in der Betriebs- und Personalratsarbeit seit                             ben (64 Prozent).

                                                                                                                                                                         Abbildung 2

Themen der Betriebsratsarbeit 2020/2021 im Vergleich zu 2017/2018
Die fünf Themen mit höchster Zu- und Abnahme bei Nennungen (vgl. Tab. A-2 im Anhang)
Veränderung in Prozentpunkten

                                         Einführung neuer Techniken oder Digitalisierung                                                                                  18,6

                                                                 Flexiblere Arbeitszeiten                                                   11,5

                               Wünsche der Beschäftigten nach flexiblen Arbeitszeiten                                                 9,5

                                                            Beschäftigungsunsicherheit                                         7,6

                                           Personalabbau und Beschäftigungssicherung                                         6,9

                                               – 9,2                                              Leistungsdruck

                                    – 10,9                                                        Zielvereinbarungen

                                   – 11,1                                                         Arbeitsverdichtung

                                – 11,9                                                            Leiharbeit

       – 17,7                                                                                     Befristete Beschäftigung

  -20,0                -15,0                   -10,0               -5,0                     0,0                    5,0               10,0               15,0                20,0

Anmerkung: Mehrfachnennung möglich. 2.288 Fälle im Jahr 2018, 2.924 im Jahr 2021. Angaben gewichtet

Quelle: WSI -Betriebsrätebefragung 2018, WSI -Betriebs- und Personalrätebefragung 2021, eigene Berechnung

                                                                                                                                                   WSI Report Nr. 75 Mai 2022    Seite 7
Tabelle 1

                         Durch COVID-19-Krise veränderte Belastung in der Betriebs- und Personalratsarbeit nach Betriebsgröße
                         Angaben in Prozent

                                                                                  Entwicklung der Belastung des Betriebs- / Personalrats seit Beginn
                                                                                                        der COVID-19-Krise

                         Betriebsgröße: Anzahl Beschäftigte                        gesunken         gleich geblieben    gestiegen              Total
                         20 bis 49                                                      6,6              48,5              44,9                 100
                         50 bis 99                                                      6,0              46,6              47,5                 100
                         100 bis 199                                                    4,7               41,7             53,6                 100
                         200 bis 499                                                   4,9                35,5             59,7                 100
                         500 und mehr                                                  3,6               28,8              67,6                 100
                         Total                                                          5,0              38,9              56,1                 100

                         Anmerkung: Angaben gewichtet

                         Quelle: WSI -Betriebs- und Personalrätebefragung 2021, eigene Berechnung

                                                                                                                                                      Tabelle 2

                         Durch COVID-19-Krise gestiegene Belastung in der Betriebs- und Personalratsarbeit in ausgewählten Gruppen
                         Zustimmung in Prozent

                                                                                                                            Gestiegene Belastung in
                                                                                                                       ­Betriebs- / Personalratsarbeit seit
                                                                                                                          Beginn der COVID-19-Krise

                         Total                                                                                                         56,1
                              Nur Betriebsräte                                                                                         57,0
                              Nur Personalräte                                                                                         53,4
                         Ausgewählte Branchen:
                              Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe                                                                   55,4
                              Baugewerbe                                                                                               34,3
                              Information und Kommunikation                                                                            59,2
                              Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit                                                         57,7
                              Öffentliche Verwaltung i.e.S.                                                                            53,2
                         Betriebliche Betroffenheit von Corona-Krise:
                              Durch Corona-Krise beschleunigte Digitalisierung: trifft zu                                              60,8
                              Durch Corona-Krise beschleunigte Digitalisierung: trifft nicht zu                                        47,2
                              Betrieb war von Insolvenz bedroht (nur Betriebsräte): trifft zu                                          71,7
                              Betrieb war von Insolvenz bedroht (nur Betriebsräte): trifft nicht zu                                    56,3
                              Betrieb hat geplante Investitionen gekürzt (nur Betriebsräte): trifft zu                                 66,0
                              Betrieb hat geplante Investitionen gekürzt (nur Betriebsräte): trifft nicht zu                           53,6
                              Betrieb hat Vertriebs- oder Lieferwege geändert (nur Betriebsräte): trifft zu                            63,9
                              Betrieb hat Vertriebs- oder Lieferwege geändert (nur Betriebsräte): trifft nicht zu                      53,4

                         Anmerkung: 3.887 Betriebs- und Personalräte. Angaben gewichtet

                         Quelle: WSI -Betriebs- und Personalrätebefragung 2021, eigene Berechnung

WSI Report Nr. 75, Mai 2022    Seite 8
Abbildung 3
6 MITBESTIMMUNG IN ZEITEN
  VON COVID-19                                               Form der Betriebs- oder Personalratssitzungen seit dem Beginn der COVID-19-Krise
Durch die COVID-Pandemie ist die Gesundheit der Angaben in Prozent
Mitglieder von Betriebs- und Personalräten ebenso
gefährdet wie die aller anderen Beschäftigten. Die
                                                                                                                                          42,2
gängigen Schutzmaßnahmen vor einer Anste- reine Präsenzsitzung
                                                                                                                                    37,7
ckung mit dem COVID-19-Virus gelten gleicherma-
ßen für Beschäftigte und Betriebsräte: Abstand                                                  11,4
                                                                          hybrid
halten, Lüften, Maske tragen und nach Möglichkeit                                                        17,6
direkte Kontakte mit anderen minimieren, erweisen
                                                                                                                              32,8
sich als wirkungsvolle Maßnahmen zur Vermei-                      Videokonferenz
                                                                                                                               33,8
dung von Infektionen. Die Pandemie traf allerdings
auf eine Rechtslage, wonach unter Anwendung                                                        13,6
                                                                Telefonkonferenz
des im BetrVG verankerten Kriteriums der „Nicht­                                                11,0
öffentlichkeit“ die Zulässigkeit der virtuellen Durch-
                                                                                 0,0       10,0           20,0         30,0          40,0      50,0
führung von Betriebsratssitzungen ebenso wie von
Betriebsversammlungen in Frage gestellt wurde
                                                                                                    Betriebsräte            Personalräte
(Fitting et al. 2018, § 33 Rn 21b, 21c).
    Erst mit der Verabschiedung der „Sonderrege-
lung aus Anlass der COVID-19 Pandemie“ des § 129 Anmerkung: 2.789 Betriebs-, 925 Personalräte. Angaben gewichtet
BetrVG zum 01. März 2020 wurde hier für Klarheit
und Rechtssicherheit gesorgt. Die zeitlich befriste- Quelle: WSI -Betriebs- und Personalrätebefragung 2021, eigene Berechnung
te (und einmal verlängerte) Regelung des § 129 Be-
trVG ermöglichte die Durchführung von virtuellen
Betriebsversammlungen ebenso wie die rechts­ der Betriebs- und 11 Prozent der Personalräte ge-
sichere Beschlussfassung im Betriebsrat auch bei nutzt, dies vor allem in kleineren Betrieben und
Online-Sitzungen oder Telefonkonferenzen. Die vir- Dienststellen.
tuelle Beschlussfassung des Betriebsrates wurde                 Wie in Tabelle 3 dargestellt, ergeben sich einige
im Juni 2021 als Teil des Betriebsrätemodernisie- Merkmale, die mit der verstärkten Nutzung von
rungsgesetzes dauerhaft ins Betriebsverfassungs- Präsenzsitzungen in Verbindung stehen (Angaben
gesetz übernommen (§ 30 II BetrVG), nicht jedoch nur für Betriebsräte). So sinkt beispielsweise die
ihr Pendant zur virtuellen Durchführung von Be- Nutzung von Sitzungen in Präsenz mit steigender
triebsversammlungen. Mit der Ermöglichung virtu- Betriebsgröße. Während 44 Prozent der Betriebs-
eller Betriebsratssitzungen wurde allerdings auch räte in Gremien mit 20 bis 49 Beschäftigten auf
der Vorrang von Präsenzsitzungen im Gesetz ver- Treffen unter Anwesenden bauen, sind dies ledig-
ankert und die Durchführung von virtuellen Sitzun- lich 28 Prozent der Gremien in Großbetrieben mit
gen an die Erfüllung einer Reihe von Kriterien ge- mehr als 500 Beschäftigten. Ein wichtiger Grund
knüpft.  2                                                   mag hier in der Größe der Gremien liegen. Wäh-
    Wie in der folgenden Abbildung 3 dargestellt, er- rend der Betriebsrat eines Kleinbetriebes mit zwi-
wies sich während der Zeit der Pandemie die Sit- schen 20 und 49 Beschäftigten aus drei Personen
zung in Präsenz weiterhin als die am häufigsten besteht, bestehen die Betriebsräte unserer im Sam-
genutzte Form der Betriebsratssitzung. 42 Prozent ple enthaltenen Großbetriebe aus mindestens 11
der befragten Betriebsräte und 38 Prozent der Per- Mitgliedern (ein Gremium im Betrieb mit 9.000 Be-
sonalräte tagten so. Weitere 33 Prozent der Be- schäftigten bereits aus 35 Mitgliedern). Während
triebsräte und 34 Prozent der Personalräte führten sich also Abstandsregeln im Betriebsrat des Klein-
Videokonferenzen durch, hybride Formate unter betriebes gut einhalten lassen, stellen die räumli-
Kombination verschiedener Durchführungsarten chen Verhältnisse den Betriebsrat von Großbetrie-
(z. B. Präsenzsitzung mit Zuschaltung einzelner Be- ben vor größere Herausforderungen.
triebsratsmitglieder) finden sich bei 11 Prozent der            Wie der untere Teil von Tabelle 3 zeigt, drängt sich
Betriebs- und 18 Prozent der Personalräte. Die klas- aber ein weiterer Zusammenhang auf: Der Verzicht
sische Telefonkonferenz, die zumeist ohne An- auf Präsenzsitzungen fällt dann leichter, wenn Be-
schaffung einer besonderen IT-Infrastruktur seitens schäftigte eines Betriebs (und damit die Betriebs-
des Arbeitgebers auskommt, wurde bei 14 Prozent ratsmitglieder) allein schon zur Ausübung ihrer be-
                                                             ruflichen Tätigkeit mit grundlegender IT-Infrastruk-
                                                             tur wie Laptops und Videokonferenzsoftware aus-
                                                             gestattet sind und die Nutzung solcher Systeme
2 Auch Personalräte können, nach einer Zeit der corona­      bereits zur Routine geworden ist. Sitzungen in Prä-
    bedingten Übergangsregelungen, virtuell Personalratssit- senz finden daher in den Branchen Information und
    zungen abhalten, wobei Präsenzsitzungen Vorrang einzu-
    räumen ist. Zu den Regelungen im BPersVG vgl. Baden      Kommunikation           sowie Finanz- und Versicherungs-
    2021, S. 9 – 10.                                         dienstleistungen – zwei Branchen in denen die Ar-

                                                                                                                     WSI Report Nr. 75 Mai 2022   Seite 9
beit mit Computer / Laptop zur täglichen Routine und Betriebsrat konzentriert und dabei die Bezie-
                         gehören dürfte – recht selten statt, während in den hungen zwischen Betriebsrat und Belegschaft ver-
                         Bereichen des verarbeitenden Gewerbes sowie Er- nachlässigt. Wie jedoch bereits frühere Erhebun-
                         ziehung und Gesundheit, aber auch im Handel die gen des WSI belegen (Behrens 2003, S. 175), nut-
                         Dominanz der Mitbestimmung im Präsenzbetrieb zen Betriebsräte regelmäßig eine große Vielfalt un-
                         ungebrochen ist.                                      terschiedlicher Instrumente, um mit der Beleg-
                             Diese Interpretation wird bestätigt, betrachtet schaft in Kontakt zu bleiben bzw. über die Politik
                         man den Zusammenhang zwischen der Form der des Betriebsrats zu informieren. Unter den insge-
                         Betriebsratssitzungen und der Nutzung von mobi- samt zehn in der Befragung erhobenen unterschied-
                         lem Arbeiten im Betrieb. In Betrieben, in denen lichen Kontaktmöglichkeiten, welche der Betriebs-
                         Homeoffice nicht angeboten wird, sei es, weil es rat regelmäßig nutzt, erwiesen sich Betriebsver-
                         die konkrete Tätigkeit nicht erlaubt oder der Arbeit- sammlungen mit 95 Prozent der Nennungen als
                         geber dies nicht ermöglicht, liegt der Anteil der Be- absoluter Spitzenreiter, noch vor der direkten per-
                         triebsräte, die in Präsent tagen, bei 71 Prozent, sönlichen Ansprache (89 Prozent), Aushängen
                         während dieser Anteil bei Gremien in Betrieben mit (84 Prozent) oder E-Mails (45 Prozent).
                         überwiegender Nutzung von mobilem Arbeiten               Aus der Perspektive des Betriebsrats können
                         (über 75 Prozent der Belegschaft arbeiten von zu ­    Betriebsversammlungen hierbei unterschiedliche
                         Hause) lediglich bei 6 Prozent liegt. Es zeigt sich Funktionen erfüllen: Sie erfüllen einerseits eine In-
                         also: Die betriebliche Regelung der Arbeit hat weit- formationsfunktion, indem sie eine Plattform bie-
                         reichende Konsequenzen für die Ausgestaltung der ten, um die Belegschaft über aktuelle Entwicklun-
                         Betriebsratsarbeit und damit auch für die Möglich- gen im Betrieb zu informieren, aber auch um die
                         keit, Betriebsratsmitglieder bei Ausübung ihres Eh- jeweilige Politik des Betriebsrates zu erläutern und
                         renamtes vor Ansteckung zu schützen.                  Rechenschaft abzulegen. Darüber hinaus dienen
                             Wie Hermann Kotthoff (2013, S. 334) ausführte, Betriebsversammlungen als Seismograph, der es
                         hat sich die Betriebsratsforschung bislang recht dem Betriebsrat erlaubt, Stimmungen in der Beleg-
                         stark auf die Beziehung zwischen Management schaft aufzunehmen (Leiss / Wurl 1990, S. 108), sich

                                                                                                                           Tabelle 3

                         Anteil Betriebsräte mit reiner Präsenzsitzung in ausgewählten Gruppen
                         Angaben in Prozent

                                                                                                       reine Präsenzsitzung
                         Betriebsgröße
                              20 bis 49                                                                        44,0
                              50 bis 99                                                                        45,0
                              100 bis 199                                                                      41,7
                              200 bis 499                                                                      33,4
                              500 und mehr                                                                     27,7
                         Ausgewählte Branchen
                              Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe                                           40,7
                              Baugewerbe                                                                       29,2
                              Handel, Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe                                         42,4
                              Information und Kommunikation                                                     5,0
                              Finanz- und Versicherungsdienstleister                                            9,9
                              Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit                                 47,2
                         Anteil Beschäftigter im „Home-Office“ (April 2020)
                              0%                                                                               70,7
                              bis zu 25 %                                                                      48,0
                              bis zu 50 %                                                                      23,5
                              bis zu 75 %                                                                       9,8
                              über 75 %                                                                         5,6

                         Anmerkung: 2.789 Betriebsräte, keine Personalratsangaben. Angaben gewichtet

                         Quelle: WSI -Betriebs- und Personalrätebefragung 2021, eigene Berechnung

WSI Report Nr. 75, Mai 2022    Seite 10
deren Unterstützung zu vergewissern, aber auch                     Um zu ermessen, wie sich die COVID-19-Pande-
 mögliche Meinungsführer*innen in der Belegschaft               mie auf die Nutzung von Betriebsversammlungen
zu identifizieren. Schließlich kann die Betriebsver-            ausgewirkt hat, haben wir die Betriebs- und Per­
 sammlung auch dazu genutzt werden, die Ge-                     sonalräte zunächst danach gefragt, wie viele Be-
 schäftsleitung gezielt unter Druck zu setzen und               triebsversammlungen pro Jahr sie „normalerwei-
 die Belegschaft zu mobilisieren, z. B. indem der Be-           se“, also in der Zeit vor der Pandemie durchgeführt
 richt des Arbeitgebers durch kritische Äußerungen              haben. Für die Betriebsräte ergibt sich ein Mittel-
 aus den Reihen der Belegschaft, des Betriebsrats               wert von 2,9 Betriebsversammlungen im Jahr, ein
 oder der gewerkschaftlichen Vertrauensleute kom-               Wert der 0,6 Versammlungen unter dem von Nie-
 mentiert wird oder der Bericht des Betriebsrats als            denhoff für das Jahr 1978 ermittelten Durchschnitt
Anklageschrift gegen die Personal- und Geschäfts-               liegt  4, aber auch darauf verweist, dass eine Reihe
 politik der Geschäftsleitung in Stellung gebracht              von Betriebsräten die gesetzliche Norm von vier
 wird (Mobilisierungsfunktion).                                 Versammlungen jährlich unterschreiten. Für den
     Nach dem Betriebsverfassungsgesetz „hat“ der               Bereich der Personalräte liegt dieser Wert bei 1,7
 Betriebsrat in jedem Kalendervierteljahr eine Be-              Versammlungen pro Jahr. Wie groß der Einschnitt
 triebsversammlung einzuberufen (§ 43 I BetrVG)                 durch die Pandemie war, zeigt sich, wenn man nun
 und kann – wenngleich nur unter bestimmten Be-                 die Angaben für den Zeitraum 1. April 2020 bis
 dingungen – im Jahr zusätzlich bis zu zwei „weitere            1. April 2021 zum Vergleich heranzieht. Mit im
 Betriebsversammlung“ durchführen.  3 In Dienststel-            Durchschnitt 1,0 Betriebsversammlungen pro Jahr
 len des öffentlichen Dienstes sind Personalver-                hat sich deren Zahl im Vergleich zur Vor-Pandemie-
 sammlungen je nach gültigem Personalvertretungs-               Zeit mehr als halbiert, mit 0,5 Personalversammlun-
 recht halbjährlich (so etwa bei Bundesdienststellen)           gen pro Jahr erweist sich der Rückgang im Bereich
 oder abhängig vom Bundesland seltener durchzu-                 der Personalräte als noch einschneidender.
 führen (Kröll 2020, S. 21 – 22).                                   Wie Abbildung 4 zeigt, konnten die neu eingeführ-
     Da nun Betriebsversammlungen eine besondere                ten digital gestützten Durchführungswege den Ein-
 Bedeutung für das Verhältnis zwischen Betriebsrat              bruch der Nutzung von Betriebs- und Personalver-
 und Belegschaft (und darüber hinaus) zukommt, ist              sammlungen nicht gänzlich aufhalten. So gaben
 es für die Vitalität der Mitbestimmung von großer              55 Prozent der befragten Betriebsräte an, im betref-
 Bedeutung, wie dieses Instrument unter den er-                 fenden Zeitraum habe keine einzige Betriebsver-
 schwerten Bedingungen von Pandemie und Kon-                    sammlung stattgefunden, bei den Personalräten
 taktreduktion genutzt wurde. Befunde aus verschie-             lag dieser Anteil bei 72 Prozent. Weitere 20 Prozent
 denen Erhebungswellen (1978, 1998 und 2007) der                der Betriebsräte haben eine oder mehrere Betriebs-
 vom Institut der Deutschen Wirtschaft durchgeführ-             versammlungen als Videokonferenz durchgeführt,
 ten Unternehmensbefragungen (befragt wurden zu-                18 Prozent als reine Präsenzveranstaltung und
 meist die Geschäftsführungen der über die zustän-              6 Prozent in hybrider Form (sonstige Durchfüh-
 digen Arbeitgeberverbände kontaktierten Unter-                 rungswege 2,2 Prozent).
 nehmen) deuten an, dass im Durchschnitt 3,5 Be-                    Dass es ohne die neuen Durchführungswege
 triebsversammlungen pro Betrieb und Jahr stattfin-             beim Rückgang der Betriebsversammlungen noch
 den (Niedenhoff 1999, S. 50; wenngleich mit im                 schlimmer gekommen wäre, deutet sich an, wenn
Zeitverlauf abnehmender Tendenz, siehe Niedenhoff               man unterschiedliche Branchen miteinander ver-
 2007, S. 26), diese Versammlungen im Durchschnitt              gleicht. So wurden von April 2000 bis April 2001 im
1,7 Stunden dauern (Niedenhoff 1999, S. 52), sich in            Branchencluster „Information und Kommunikati-
73,1 Prozent der Fälle Arbeitnehmer des Betriebs                on“, einem Bereich mit hoher Affinität zur digitalen
 eher selten zu Wort melden, Gewerkschaftsvertre-               Betriebsratsarbeit, im Durchschnitt 1,5 Betriebsver-
 ter und leitende Angestellte dafür umso häufiger               sammlungen / Jahr durchgeführt, im vom Präsent-
 (Niedenhoff 2007, S. 27), mehrheitlich vormittags              betrieb geprägten Bereich „Erziehung und Gesund-
 und besonders häufig an einem Dienstag stattfan-               heit“ hingegen nur 0,9 Versammlungen. Noch
 den (Niedenhoff 1999, S. 53) und zumindest noch in             deutlicher zeigt es aber der Vergleich öffentlicher
 den späten 1970er Jahren recht gut besucht waren               Dienst zu Privatwirtschaft: Anders als bei Betriebs-
 (in 60,6 Prozent der untersuchten Betriebe haben               versammlungen hat es die Übertragung von Perso-
„ca. 75 Prozent und 100 Prozent“ der Beschäftigten              nalversammlungen mittels audiovisueller Einrich-
 eines Betriebs teilgenommen), wenngleich die Teil-             tungen nicht in die entsprechenden Sonderrege-
 nahme mit steigender Betriebsgröße spürbar ab-                 lungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie ge-
 nahm (Niedenhoff 1979, S. 115).                                schafft; auch der DGB hatte sich wegen des nicht-
                                                                öffentlichen Charakters dieser Versammlungen da-
                                                                gegen ausgesprochen (vgl. Kröll 2020, S. 23). Im
3   Gemäß § 44 II BetrVG können zusätzlich „außeror-
    dentliche“ Betriebsversammlungen einberufen werden.
    Sofern diese Versammlungen während der Arbeitszeit
    durchgeführt werden, ist der Arbeitgeber allerdings nicht   4   Wegen deutlich unterschiedlicher Stichproben und Er-
    verpflichtet, teilnehmenden Beschäftigten das Entgelt           hebungsmethoden ist dieser Vergleich mit historischen
    fortzuzahlen.                                                   Daten allerdings nur begrenzt aussagekräftig.

                                                                                                                   WSI Report Nr. 75 Mai 2022   Seite 11
Abbildung 4
                                                                                                      seitens des Arbeitgebers kam lediglich in 3 Prozent
                                                                                                      der Fälle vor.
Betriebs- und Personalversammlungen zwischen 1. April 2020 und 1. April 2021                             In jenen Fällen, in denen auf Initiative des Arbeit-
Angaben in Prozent                                                                                    gebers (allein oder gemeinsam mit dem Betriebs-
                                                                                                      rat) auf die Durchführung von Betriebsversamm-
                                                                                                      lungen verzichtet wurde, geschah dies nach Ein-
keine Betriebs- bzw. Personalversammlung                                         54,8                 schätzung der befragten Betriebs- und Personalrä-
                                                                                             71,9     te aus Gründen des Gesundheitsschutzes (89 Pro-
                                                               17,6                                   zent) bzw. von Corona-Schutzregelungen / -Geset-
        als reine Präsenzveranstaltungen
                                                      9,9                                             zen (59 Prozent), aus organisatorischen Gründen
                                                                                                      (23 Prozent) und nur in wenigen Fällen aus Kosten-
                                    hybrid        5,8                                                 gründen (3 Prozent).
                                                3,0

                      als Video-Konferenz                      19,6
                                                        11,5

                                Sonstiges       2,2
                                                3,6
                                                                                                      7 VERHÄLTNIS ZUM ARBEITGEBER

                                          0,0               20,0      40,0      60,0           80,0
                                                                                                       Fürstenberg (2000) hat den Betriebsrat als Grenz­
                                                                                                       institution beschrieben, welche als eine Art Binde-
                                  Betriebsversammlungen               Personalversammlungen            glied zwischen Belegschaft, Betriebsführung und
                                                                                                       Gewerkschaft vermittelt. Im Verhältnis zur Be-
Anmerkung: 2.789 Betriebs-, 925 Personalräte. Angaben gewichtet                                        triebsleitung wird dem Betriebsrat eine mehr oder
                                                                                                       minder heikle Integrationsleistung abverlangt, der
Quelle: WSI -Betriebs- und Personalrätebefragung 2021, eigene Berechnung                              zufolge dieser sich zwar auf das oberste Ziel des
                                                                                                       wirtschaftlich garantierten Fortbestands des Be-
                                                                                                       triebes verpflichten lässt, dabei auf lange Sicht
                         Resultat hatte ein deutlich höherer Anteil an Dienst-                         aber nur erfolgreich sein kann, „wenn er sich mit
                         stellen nicht eine Personalversammlung in der die-                            den Einzelzielen der Betriebsführung nicht zu weit-
                         ser Zeit.                                                                     gehend identifiziert“ (Fürstenberg 2000, S. 25). Die
                            Unabhängig davon, wie gut oder wie schlecht                                Fragilität dieser sozialen Bindung zur Betriebslei-
                         die Ausgangsbedingungen verschiedener Bran-                                   tung wird dadurch verschärft, als dass letztere be-
                         chen für die Nutzung digitaler Techniken sind, sind                           strebt ist, den Betriebsrat möglichst von Grund-
                         Entscheidungen, eine Betriebsversammlung durch-                               satzentscheidungen fernzuhalten.
                         zuführen oder nicht, sowie die konkreten Durchfüh-                               Aus der Perspektive des Betriebsrates erscheint
                         rungsformen immer das Produkt von konkreten                                   diese Balance bereits „im Normalbetrieb“ schwie-
                         Abstimmungsprozessen im Betrieb. Wir haben zu-                                rig genug, unter der Bedingung einer krisenhaften
                         nächst danach gefragt, von wem die Entscheidung,                             Zuspitzung durch die COVID-19-Pandemie werden
                         Betriebsversammlungen ausfallen zu lassen, aus-                               eingeübt Routinen und Kompromisslinien der be-
                         ging. Eine deutliche Mehrheit von 58 Prozent der                              trieblichen Sozialbeziehungen zumindest ange-
                         Betriebs- und Personalräte gab an, die Entschei-                              passt, möglicherweise aber auch in Frage gestellt.
                         dung sei gemeinsam von Arbeitgeber und Betriebs-                              Wie in Abschnitt 1 ausgeführt, sind zwei gegensätzli-
                         rat getragen worden. In 37 Prozent der Fälle ging                             che Szenarien denkbar. Anknüpfend an Erfahrun-
                         die Entscheidung vom Betriebsrat aus. Lediglich                               gen mit der Weltfinanzkrise könnten Betriebsrat
                         5 Prozent der Interessenvertretungen gab an, die                              und Geschäftsleitung ihre Kooperationsbemühun-
                         Entscheidung sei vom Arbeitgeber ausgegangen.                                 gen zum Zwecke einer effizienten Bewältigung der
                            Selbst wenn Arbeitgeber nicht aktiv werden,                                Krisenfolgen verstärken und in den Modus eines
                         wäre dennoch vorstellbar, dass unter den extrem                              „Krisenkorporatismus“ wechseln. Zumindest in der
                         schwierigen Bedingungen einer Pandemie, Arbeit-                               Wahrnehmung der Betriebsräte würde sich die Zu-
                         geber die Durchführung von Betriebsversammlun-                                sammenarbeit mit der Geschäftsleitung verbessern.
                         gen quasi sabotieren, indem sie sich weigern, die                             Ein gegenläufiges „Gelegenheit macht Diebe“-Sze-
                         notwenigen Räumlichkeiten bereitzustellen und für                             nario würde hingegen erwarten lassen, dass die
                         die erforderlichen Schutzmaßnahmen Sorge zu tra-                             Arbeitgeberseite die Bedrohung durch die COVID-
                         gen. Unsere Befragung ergab hierfür jedoch kaum                               Krise strategisch nutzt, um die eigene betriebliche
                         Anhaltspunkte. In Fällen, in denen im fraglichen                              Machtposition im Windschatten wirtschaftlicher
                         Zeitraum mindestens eine Betriebsversammlung                                  Bestandssicherung zu stärken. Abhängig von der
                         durchgeführt wurde, haben Arbeitgeber fast immer                              Erwartungshaltung der Betriebsräte müsste sich
                         die erforderlichen Räume und Technik zur Verfü-                               das eingeschätzte Verhältnis verschlechtern.
                         gung gestellt (94 Prozent) und den Betriebs- oder                                 Nach Auskunft der Betriebs- und Personalräte
                         Personalrat aktiv bei der Durchführung unterstützt                            (Abbildung 5), deutet wenig auf eine Verschlechte-
                         (57 Prozent). Die Verweigerung der Unterstützung                              rung der Zusammenarbeit zwischen den Interessen­

WSI Report Nr. 75, Mai 2022   Seite 12
Abbildung 5
                                                                                hat, mit einer Reihe von Kontextvariablen in Bezug
                                                                                gesetzt. Um es vorwegzunehmen: Die Betriebsgrö-
Wie hat sich die Zusammenarbeit des Betriebsrats / Personal-                    ße als üblicherweise besonderes aussagekräftiger
rats mit dem Arbeitgeber seit dem Beginn der COVID-19-Krise                     Einflussfaktor über eine Vielzahl von Aspekten der
entwickelt?                                                                     betrieblichen Mitbestimmung produzierte in unse-
Angaben in Prozent                                                              rer Analyse nur geringe Unterschiede.
                                                                                   Wie eingangs mit Bezug auf Fürstenbergs An-
80,0                                                                            satz des Betriebsrats als Grenzinstitution schon an-
                                         73,5                                   gedeutet, wird die Zusammenarbeit mit dem Ar-
                                  69,6
                                                                                beitgeber dann schwer belastet, wenn der „wirt-
                                                                                schaftlich garantierte Fortbestand des Betriebs“
60,0                                                                            (Fürstenberg 2000, S. 25) in Frage gestellt wird.
                                                                                Entsprechend finden wir deutlich erhöhte Anteile
                                                                                von Betrieben mit aus Sicht der Interessenvertre-
                                                                                tungen verschlechterter Zusammenarbeit mit dem
40,0                                                                           Arbeitgeber im Falle einer eingetrübten Beschäfti-
                                                                                gungsperspektive. Im Kontext der Pandemie ver-
                                                                                schlechtert sich das Verhältnis deutlich, wenn Per-
                                                                                sonal abgebaut wird (21 Prozent bei den Betriebs-
20,0       18,3
                                                                                räten) oder das Kerngeschäft der Dienststelle weit-
                  14,8
                                                          12,1 11,7             gehend oder vollständig stillstand (22 Prozent bei
                                                                                den Personalräten). Ist das Kind hingegen bereits
                                                                               „in den Brunnen gefallen“ und ein Insolvenzantrag
 0,0                                                                            gestellt, führt dies offenbar zu einer Versachlichung
           verbessert          gleich geblieben          verschlechtert
                                                                                des Verhältnisses zum Arbeitgeber. Eine Rolle spie-
                             Betriebsräte         Personalräte                  len mag hierbei, dass mit dem gerichtlich bestell-
                                                                                ten Insolvenzverwalter bzw. (bei Insolvenz in Eigen-
Anmerkung: 2.804 Betriebs-, 933 Personalräte. Angaben gewichtet                 regie) der gerichtlichen Aufsicht eine weitere „neu-
                                                                                trale“ Entscheidungsinstanz hinzutritt.
Quelle: WSI -Betriebs- und Personalrätebefragung 2021,                              Darüber hinaus zeigen unsere Analysen auch,
eigene Berechnung                                                               wie sehr Fragen des betrieblichen Infektionsschut-
                                                                               zes und der Umgang mit der Pandemie die Zusam-
                                                                                menarbeit mit Geschäfts- und Dienststellenleitun-
vertretungen und dem Arbeitgeber hin. In 74 Pro-                                gen moderieren. Wird dem Betriebsrat die Mitbe-
zent der Fälle gaben Betriebsräte (Personalräte                                 stimmung bei der Ausgestaltung betrieblicher Re-
70 Prozent) an, das Verhältnis sei gegenüber der                                gelungen zum Gesundheitsschutz versagt, belastet
Zeit vor der Pandemie unverändert geblieben, im-                                dies die wahrgenommene Zusammenarbeit mit der
merhin 15 Prozent nehmen eine Verbesserung des                                 Arbeitgeberseite. Gaben die Befragten an, sie seien
Verhältnisses wahr (Personalräte 18 Prozent). Etwa                             „gar nicht“ an der Ausgestaltung des betrieblichen
12 Prozent beider Mitbestimmungsträger sehen                                    Infektionsschutzes beteiligt worden, geben 25 Pro-
hingegen eine Verschlechterung im Verhältnis mit                               zent dieser Gremienvertreter an, das Verhältnis
den Geschäftsleitungen bzw. Dienststellenleitun-                               zum Arbeitgeber habe sich verschlechtert (23 Pro-
gen. Als Zwischenfazit lässt sich zunächst einmal                              zent im Falle von „wenig“ beteiligt).
festhalten, dass die Pandemie in der erdrückenden                                   In eine ähnliche Richtung weisen unsere Anga-
Mehrheit der Betriebe nicht dazu geführt hat, dass                              ben zur Nutzung von Homeoffice-Regelungen. Be-
der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Ge-                                 triebs- und Personalräte geben vergleichsweise
schäftsleitung die Basis entzogen worden wäre, al-                              häufig an, das Verhältnis zum Arbeitgeber habe
lerdings stützen unsere Daten auch nicht die These                              sich verschlechtert, wenn mobiles Arbeiten im Be-
eines quasi ubiquitären Krisenkorporatismus, denn                               trieb gar nicht (15 Prozent) oder lediglich von einer
im Querschnitt aller Betriebs- und Personalräte                                 Minderheit der Beschäftigten (13 Prozent) genutzt
übersteigt der Anteil der Interessenvertreter, die                              wurde. Können Beschäftigte dem Ansteckungsrisi-
angeben, dass Verhältnis habe sich verbessert, den                              ko am Arbeitsplatz ausweichen, indem sie Home-
Anteil ihrer Kolleg*innen, die von einer Verschlech-                            office-Regelungen nutzen – so unsere Interpreta­
terung berichten, nur um wenige Prozentpunkte.                                  tion – dann verringert sich der Raum und die
   In den weiteren Analysen sind wir nun der Frage                              Dringlichkeit von Konflikten um die Ausgestaltung
nachgegangen, ob es unter den Bedingungen der                                   des betrieblichen Infektionsschutzes. Eine weitere
Pandemie weitere Einflüsse gibt, welche die Zu-                                 Überprüfung dieses Zusammenhangs zwischen
sammenarbeit zwischen den Betriebs- und Perso-                                  gesundheitlichen Risiken, Arbeitsort und der Aus-
nalräten mit den jeweiligen Arbeitgebern moderie-                               gestaltung von Mitbestimmung im Betrieb muss
ren. In Tabelle 4 haben wir daher jene Fälle, in denen                          allerdings zukünftigen Erhebungen vorbehalten
sich das Verhältnis zum Arbeitgeber verschlechtert                              bleiben.

                                                                                                                            WSI Report Nr. 75 Mai 2022   Seite 13
Tabelle 4

                         Verschlechterte Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat/Personalrat und Arbeitgeber in ausgewählten Gruppen
                         Angaben in Prozent

                                                                                                               Verschlechterte Zusammenarbeit
                                                                                                                zwischen Betriebs-/Personalrat
                                                                                                                       und Arbeitgeber
                         Total                                                                                              12,0
                              Nur Betriebsräte                                                                              12,1
                              Nur Personalräte                                                                              11,7
                         Betriebsgröße
                              1. 20 bis 49                                                                                  11,0
                              2. 50 bis 99                                                                                  10,1
                              3. 100 bis 199                                                                                14,0
                              4. 200 bis 499                                                                                11,9
                              5. 500 und mehr                                                                               12,3
                         Branche
                              Land- und Forstwirtschaft, Fischerei                                                            4,2
                              Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe                                                        12,9
                              Baugewerbe                                                                                    10,6
                              Handel, Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe                                                      12,7
                              Information und Kommunikation                                                                   6,1
                              Finanz- und Versicherungsdienstleister                                                          6,0
                              Unternehmensnahe Dienstleistungen                                                               9,2
                              Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit                                              14,8
                              Kunst, Unterhaltung und Erholung; Sonstige Dienstleister                                      12,3
                              Öffentliche Verwaltung                                                                        10,5
                         Weitere Betriebscharakteristika
                              An Branchentarifvertrag gebunden (nur Betriebsräte)                                           11,2
                              Eigentümerführung (nur Betriebsräte)                                                          13,3
                         Betriebliche Betroffenheit von Corona-Krise:
                              Betrieb war von Insolvenz bedroht (nur Betriebsräte): trifft zu                               10,1
                              Betrieb war von Insolvenz bedroht (nur Betriebsräte): trifft nicht zu                         12,2
                              Es wurde Personal abgebaut (nur Betriebsräte): trifft zu                                      20,8
                              Es wurde Personal abgebaut (nur Betriebsräte): trifft nicht zu                                10,8
                              Einführung neuer Technologien, um Geschäftstätigkeit fortführen zu können                    11,5
                               (Betriebs- und Personalräte): trifft zu
                              Einführung neuer Technologien, um Geschäftstätigkeit fortführen zu können                    12,9
                               (Betriebs- und Personalräte): trifft nicht zu
                              Das Kerngeschäft unserer Dienststelle stand weitgehend oder vollständig still                 21,7
                               (nur Personalräte): trifft zu
                              Das Kerngeschäft unserer Dienststelle stand weitgehend oder vollständig still                10,8
                               (nur Personalräte): trifft nicht zu
                         Beurteilung der Mitbestimmung beim Infektionsschutz
                              1. Gar nicht                                                                                   25,1
                              2. Wenig                                                                                      22,8
                              3. Viel                                                                                       11,7
                              4. In vollem Umfang                                                                             6,4
                         Anteil Beschäftigter im „Home-Office“ (April 2020)
                              0%                                                                                            15,0
                              bis zu 25 %                                                                                   13,4
                              bis zu 50 %                                                                                   11,0
                              bis zu 75 %                                                                                     9,1
                              über 75 %                                                                                       9,1

                         Anmerkung: 2.804 Betriebs-, 933 Personalräte. Angaben gewichtet

                         Quelle: WSI -Betriebs- und Personalrätebefragung 2021, eigene Berechnung

WSI Report Nr. 75, Mai 2022    Seite 14
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