BETRIEBS- UND PERSONAL RATSARBEIT IN ZEITEN DER COVID-PANDEMIE - Wirtschafts- und ...
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REPORT Nr. 75, Mai 2022 BETRIEBS- UND PERSONALRATSARBEIT IN ZEITEN DER COVID-PANDEMIE Martin Behrens, Wolfram Brehmer* ABSTRACT Wie hat sich die Belastung der Betriebs- und Personalräte durch die COVID-19-Krise verändert? Angaben in Prozent der befragten Betriebs- und Personalräte Die COVID-Pandemie veränderte nicht nur die Ar- beitsbedingungen der Beschäftigten, sondern auch Die Belastung ist ... die Arbeitsweisen der Betriebs- und Personalräte 56,1 deutlich. Dieser Report zeigt anhand repräsentati- ver Daten aus der WSI-Betriebs- und Personalräte- befragung 2021, wie sich die Themen betrieblicher 38,9 Mitbestimmung durch die Krise änderten, welch zentralen Stellenwert der Infektionsschutz in den vergangenen zwei Jahren einnahm, aber auch wie sich die Betriebs- und Personalratsarbeit selbst an Arbeitsbedingungen unter Distanzgebot und im Homeoffice anpassen musste. Gezeigt wird, in wel- 5,0 chem Umfang Betriebs- und Personalversammlun- gen ausfielen, wie die Betriebs- und Personalräte in dieser Zeit mit den Beschäftigten kommunizierten gesunken gleich geblieben gestiegen und wie sich das Verhältnis mit dem Arbeitgeber unter Krisenbedingungen entwickelte. Daten: WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung 2021; gewichtet * Die Autoren danken den Teilnehmer*innen des WSI-FSP III-Workshops für wichtige Anregungen und Kommentare.
INHALT 1 Einleitung ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 3 2 Auswirkungen der Pandemie auf unterschiedliche Aspekte der Mitbestimmung: Konzeptionelle Vorüberlegungen �������������������������������������������������� 3 2.1 Inhaltliche Ausrichtung der Betriebs- und Personalratsarbeit �������������������������������������������������� 3 2.2 Neue Formen der Betriebs- und Personalratsarbeit ����������������������������������������������������������������� 4 2.3 Betriebliche Sozialordnung: Neues Verhältnis zum Arbeitgeber? �������������������������������������������� 4 3 Daten und Methode ������������������������������������������������������������������������������������������������������ 5 4 Auswirkungen der COVID-Krise ������������������������������������������������������������������������������������ 5 5 Inhaltliche Arbeitsschwerpunkte und Arbeitsbelastung der Betriebs- und Personalräte �������������������������������������������������������������������������������������� 6 6 Mitbestimmung in Zeiten von COVID-19 ����������������������������������������������������������������������� 9 7 Verhältnis zum Arbeitgeber ������������������������������������������������������������������������������������������� 12 8 Diskussion der Ergebnisse und Fazit ���������������������������������������������������������������������������� 15 Literatur ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 17 Anhang �������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 19 AUTOR:INNEN PD Dr. Martin Behrens Referatsleiter Europäische Arbeitsbeziehungen, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut martin-behrens@boeckler.de Dr. Wolfram Brehmer Referatsleiter Empirische Strukturanalysen, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut wolfram-brehmer@boeckler.de
1 EINLEITUNG Die Auswirkungen der COVID-Pandemie auf die Ar- Wie bereits die angeführten Arbeiten zu den Fol- beitswelt wurden seitens der Internationalen Ar- gen der COVID-19 Pandemie für die Arbeitswelt an- beitsorganisation zusammenfassend als „katastro- deuten, erweist sich diese auch als massiver phal“ bezeichnet (ILO 2021). Als Krise globalen „Stress-Test“ für die Institutionen der Industriellen Ausmaßes führte die Pandemie zu erheblichen Ver- Beziehungen im Allgemeinen und der betrieblichen werfungen auf den Arbeitsmärkten dieser Welt, Mitbestimmung im Besonderen. Wir gehen in die- welche in massiven Arbeitsplatzverlusten, steigen- sem Report daher der Frage nach, inwieweit sich der Arbeitslosigkeit und sinkendem Arbeitsvolu- Betriebs- und Personalräte auch unter diesen Ex men ihren Ausdruck fanden (ILO 2020). Daneben trembedingungen als handlungsfähig erwiesen und kam es zu einer bislang nicht gekannten Auswei- inwiefern sie einen Beitrag dazu leisten konnten, tung des Homeoffice. Die Auswirkungen der COVID- die neuen Herausforderungen zu meistern. Darüber Krise sind allerdings ungleich unter den verschiede- hinaus werfen wir einen Blick auf die Frage, wie nen Branchen und Arbeitssituationen verteilt (ETUI/ sich in der Pandemie auch die Arbeitsweisen der ETUC 2020). Betriebs- und Personalräte verändert haben. In Bezug auf die Arbeitswelt in Deutschland lie- Der Report gliedert sich wie folgt: Abschnitt 2 gen bereits eine Reihe von empirischen Befunden zu stellt einige Überlegungen zu den möglichen Aus- unterschiedlichen Auswirkungen der Pandemie vor, wirkungen der Pandemie auf unterschiedliche As- z. B. zu der Nutzung und den Folgen von mobilem pekte der Mitbestimmung in Betrieb und Dienst- Arbeiten (Ahlers et al. 2021; Lott et al. 2021; Emm- stelle vor, Abschnitt 3 beschreibt die in diesem Re- ler / Kohlrausch 2021), zu den Auswirkungen der port analysierten Daten. Wie wir in Abschnitt 4 näher Pandemie für Einkommen, Verteilung und Ungleich- belegen werden, trifft die Pandemie Betriebe und heit (Hövermann 2020; Kohlrausch et al. 2020), die deren Beschäftigte in unterschiedlicher Weise und Gleichstellung der Geschlechter sowie die Verein- Schwere. Dass in Bezug auf die Krisenbetroffenheit barkeit von Familie und Beruf (Hövermann / Kohl- nicht „alle Katzen grau“ sind, gilt es dann bei den rausch 2022; Zucco / Lott 2021; Kohlrausch / Zucco folgenden Auswertungen zu berücksichtigen. Der 2020), die Nutzung von Schnelltests im Betrieb (Ah- statistisch-empirische Teil dieses Reports widmet lers / Lübker 2021) sowie von Kurzarbeit (Pusch / Sei- sich dann den inhaltlichen Arbeitsschwerpunkten fert 2020; Schulten/Müller 2020). Wissenschaftliche sowie der Arbeitsbelastung der Betriebs- und Per- Befunde zur Auswirkung auf die betriebliche Mitbe- sonalräte (Abschnitt 5), der Organisation der Betriebs- stimmung liegen bislang kaum vor (Ausnahmen und Personalratsarbeit selbst (Abschnitt 6) sowie sind Detje / Sauer 2021; Behruzi et al. 2021; Behrens dem Verhältnis zum Arbeitgeber (Abschnitt 7). Ab- 2022). Die nun folgenden Analysen sollen einen Bei- schnitt 8 diskutiert die Befunde zusammenfassend. trag leisten, diese Lücke zu füllen. 2 AUSWIRKUNGEN DER PANDEMIE AUF UNTERSCHIEDLICHE ASPEKTE DER MITBESTIMMUNG: KONZEPTIONELLE VORÜBERLEGUNGEN Die COVID-19 Pandemie beeinflusst die Arbeit von fassung zugewiesenen zentralen Rolle im Bereich Betriebsräten (BR) und Personalräten (PR) in vielfäl- des betrieblichen Gesundheitsschutzes (§ 87 I Nr. 7 tiger Weise. BetrVG und den entsprechenden Rechtsnormen im Personalvertretungsrecht) sehen sich hier die Interessenvertretungen in einer besonderen Ver- 2.1 Inhaltliche Ausrichtung der Betriebs- antwortung. und Personalratsarbeit Ebenso mit der Pandemie verbunden ist die Neuakzentuierung von Fragen der Vereinbarkeit Zentrale Maßnahmen der Bundesregierung zur von Familie und Beruf sowie der Geschlechterge- Eindämmung der Pandemie hatten ihren Bezugs- rechtigkeit. Mit der phasenweisen Schließung von punkt in der Arbeitswelt, insbesondere der Arbeit Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen so- im Betrieb. Mit der Corona-Schutzverordnung, der wie gehäuften Auftreten von Quarantänefällen in SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, der SARS- den Klassen / Gruppen sowie unter Lehrer*innen CoV-Arbeitsschutzregel sowie der Corona-Test- und Erzieher*innen stellt sich die Frage nach der und -Quarantäneverordnung finden innerhalb der Sicherstellung der Kinderbetreuung in besonders Arbeitswelt eine Reihe neuer Rechtsnormen An- drängender Weise (Hövermann / Kohlrausch 2022). wendung, die im erheblichen Umfang auch die Ar- Mit diesen Problemen verbunden ist das mobile Ar- beit der Betriebs- und Personalräte berühren. Nicht beiten / Homeoffice und die mögliche Gewährung zuletzt auf Grundlage ihrer durch die Betriebsver- von Kinderbetreuungstagen, die über den gesetzli- WSI Report Nr. 75 Mai 2022 Seite 3
chen Anspruch hinausgehen – beides Themen be- von Telefon- und Videokonferenzen für die Durch- trieblicher Regulierung. führung von Betriebsratssitzungen (§ 30 II BetrVG) Der mit Pandemie verbundene Bedeutungszu- sind den Betriebsräten hier neue Möglichkeiten an wachs von Fragen des betrieblichen Gesundheits- die Hand gegeben worden. Auch Personalräten schutzes sowie des Themas der Vereinbarkeit von wurden die Möglichkeiten für virtuelle Sitzungen Familie und Beruf dürfte sich auch auf das Aufga- eröffnen, nur begrenzt jedoch für virtuelle Personal- benprofil der Betriebs- und Personalräte auswirken. versammlungen. Zwei Szenarien erscheinen hierbei denkbar: Erstens Insbesondere die dauerhaft ins Gesetz einge- könnten Betriebs- / Personalräte im Sinne einer führte Möglichkeit zur Durchführung von Online- Profil erweiterung neue oder neu akzentuierte The- Betriebsratssitzungen ist nicht unumstritten. So men der Betriebs- / Personalratsarbeit übernehmen, wurde seitens der Gewerkschaften kritisiert, On- ohne dabei ihr bisheriges Aufgabenspektrum zu be- line-Formate könnten von Arbeitgebern dazu ge- schneiden. Die gegenläufige Erwartung wäre die nutzt werden, Präsenzsitzungen systematisch zu Verdrängung etablierter Aktivitäten durch neue Pro- unterbinden, um Kosten zu sparen (DGB 2021, blemlagen und mit diesen verknüpften Arbeitsfel- S. 10). Darüber hinaus gingen bei Betriebsratssit- dern. Welche der beiden Erwartungen, Erweiterung zungen in Form einer Videokonferenz „wichtige oder Verdrängung, zutrifft, ist letztlich auch von der Elemente des persönlichen Austauschs“ verloren Arbeitsbelastung der Räte sowie von deren Ressour- (DGB 2021, S. 9). cenausstattung abhängig. Befindet sich die Leis- Dass sich der weitgehende Verzicht auf Mitbe- tungsfähigkeit der betrieblichen Mitbestimmung be- stimmung in Präsenz auch auf die Qualität der Be- reits „am Limit“, so werden die Gremien eher nach triebsratsarbeit sowie auf die Nähe zu den Beleg- Entlastungsmöglichkeiten suchen. Können hinge- schaften auswirken kann, findet Anknüpfungspunk- gen Betriebs- / Personalräte – zumindest übergangs- te in der Betriebsratsforschung. Zwar basiert die weise – zusätzliche Arbeitsressourcen mobilisieren betriebliche Mitbestimmung auf der Mandatierung, oder Überlast schultern, so erscheint es unwahr- welche ihre Legitimation auf die vierjährlichen scheinlich, dass etablierte Arbeitsfelder und Themen Wahlen stützt und damit die Belegschaft eher mar- aufgegeben oder zurückgefahren werden. ginalisiert (Schmidt / Trinczek 1999, S. 111), dennoch Nicht aus dem Blick verloren gehen, sollten auch erweist sich der persönliche Kontakt bzw. „feed- Fragen der betrieblichen Krisenbetroffenheit, die back-loops“ (Gumbrell-McCormick / Hyman 2010, nur mittelbar mit der Pandemie in Verbindung ste- S. 304) als wichtige soziale Grundvoraussetzung hen. Gerät ein Betrieb, z. B. wegen unterbrochener repräsentativer Interessenvertretung. So ist der Be- Lieferketten oder Ausfall der Nachfrage, in wirt- triebsrat im Falle betrieblicher Konflikte auf die Un- schaftliche Schwierigkeiten – wir denken hier ins- terstützung durch die Belegschaft angewiesen, wel- besondere an Hotellerie und Gastronomie, aber che mitunter dessen „schärfste Waffe“ (Schmidt / auch den Kulturbereich – so erhalten auch klassi- Trinczek 1999, S. 113) ist. Darüber hinaus erweisen sche Aufgabenbereiche der betrieblichen Mitbe- sich insbesondere Betriebsversammlungen als stimmung wie z. B. Kurzarbeit, Interessenausgleich / wichtiger Seismograph zur Identifizierung von Be- Sozialplan und Beschäftigungssicherung eine neue dürfnissen und Stimmungen in der Belegschaft, Dringlichkeit. Allerdings gibt es auch Branchen, die aber auch als gezielt eingesetztes Instrument zur ihr Geschäft in der Pandemie ausweiten konnten Ausübung von Druck auf die Arbeitgeberseite. oder mussten. Zu denken ist z. B. an den Online- Der Frage, inwieweit die neuen – oft digital ge- Handel, das Baugewerbe oder den Gesundheitssek- stützten – Instrumente der Betriebs- und Personal- tor. Auch diese Entwicklungen werden nicht ohne ratsarbeit in der Praxis Anwendung gefunden ha- Folge für die Betriebs- und Personalratsarbeit gewe- ben, werden wir uns in Abschnitt 5 zuwenden. sen sein. 2.3 Betriebliche Sozialordnung: 2.2 Neue Formen der Betriebs- Neues Verhältnis zum Arbeitgeber? und Personalratsarbeit Schließlich gehen wir drittens davon aus, dass die Eine zweite Auswirkung der Pandemie bezieht sich COVID-19-Pandemie auch das Verhältnis zwischen auf die Formen des Arbeitens im Betriebs- / Perso- Betriebsrat und Arbeitgeber beeinflusst. Hierbei er- nalratsgremium selbst. Mit der zugespitzten Infek- scheinen zwei gegenläufige Szenarien gleicherma- tionsgefahr erweist sich auch der lang eingeübte ßen plausibel zu sein. Ein erstes Szenario würde an und gesetzlich verankerte Modus der Betriebs- / Per- vormalige Erfahrungen während der Weltfinanzkri- sonalratsarbeit „in Präsenz“ als problematisch. Mit se anknüpfen (Behrens 2014; Detje et al. 2011), wo- der befristet in das Betriebsverfassungsgesetz auf- nach deutsche Schlüsselakteure der Industriellen genommenen Ermächtigung zur Durchführung von Beziehungen in Zeiten existenzieller Bedrohungsla- Betriebsversammlungen mittels einer Video- oder gen dazu tendieren, in einen Krisenbewältigungs- Telefonkonferenz (§ 129 BetrVG) sowie der mittler- modus zu wechseln. Vor dem Hintergrund erheb weile auf Dauer eingeführten Option zur Nutzung licher Gefahren für Betrieb und Beschäftigung stel- WSI Report Nr. 75, Mai 2022 Seite 4
len demnach Betriebsräte und Arbeitgeber beste- geführt. Jedes Interview steht für ein Gremien und hende Konflikt zurück (oder „auf Wiedervorlage“), einen Betrieb, d. h. es wird nur ein Mitglied aus ei- um in dieser Situation gemeinsam betriebliche Sta- nem Betriebs- / Personalratsgremium interviewt, in bilisierungsmaßnahmen in die Wege zu leiten. Ein der Regel der oder die Betriebs- bzw. Personalrats- zweites Szenario lässt sich unter die Chiffre „Gele- vorsitzende. genheit macht Diebe“ oder „never let a good crisis Die Teilnahmequote lag bei 20,5 Prozent bezo- go to waste“ stützen und kann an die Deregulie- gen auf die um neutrale Ausfälle bereinigte Netto rungserfahrungen während der COVID-Pandemie stichprobe bei den Erstteilnehmern. Die Panelteil- anknüpfen, wie sie für den Fall der Arbeitsbezie- nahmequote lag bei 57,7 Prozent. hungen im Vereinigten Königreich beobachtet wur- den (Herman et al. 2001). Arbeitgeber nutzen die willkommene Ablenkung durch die Pandemie, um eigene Vorstellungen leichter durchsetzen zu kön- nen. Ob sich Anhaltspunkte für diese beiden (ge- 4 AUSWIRKUNGEN DER COVID-KRISE genläufigen) Thesen finden lassen, werden wir in Abschnitt 6 erörtern. Die Pandemie trifft Betriebe aus verschiedenen Branchen in unterschiedlichem Maße. Dies betrifft zunächst die wirtschaftliche Situation: 42 Prozent aller Betriebs- und Personalräte gaben an, dass die produzierten Waren und Dienstleistungen weniger 3 DATEN UND METHODE nachgefragt wurden und in 17 Prozent der Fälle habe das Kerngeschäft weitgehend oder vollstän- Dieser Report stellt Daten der WSI-Betriebs- und dig stillgestanden. 4 Prozent der befragten Be- Personalrätebefragung vor. Die Befragung ist ein triebsräte sehen ihren Betrieb aufgrund der COVID- seit 2015 laufendes Befragungspanel von Betriebs- Krise gar von der Insolvenz bedroht. Auf der ande- räten, das 2021 in der fünften Befragungswelle um ren Seite finden wir allerdings auch jene Betriebe, Personalräte des öffentlichen Dienstes erweitert die von der Pandemie wirtschaftlich profitiert ha- wurde. In diesem Report sind Angaben aus der Er- ben: So gaben 34 Prozent der Betriebs- und Perso- hebungen 2021 dargestellt, einzelne Angaben wer- nalräte an, zu Zeiten der Pandemie seien Waren den mit den 2018er-Werten verglichen. und Dienstleistungen mehr nachgefragt worden, Grundgesamtheit der Befragung sind Betriebe und 23 Prozent der befragten Betriebsräte gehen und Dienststellen ab 20 Beschäftigten mit Betriebs- davon aus, dass ihr Betrieb von der Krise wirt- oder Personalrat. Die Befragung umfasst alle Bran- schaftlich profitiert habe. In diesem Sinne wirkt die chen Deutschlands. Die Stichprobenziehung er- COVID-19-Pandemie selektiv und verstärkt betrieb- folgte im Jahr 2015 durch eine disproportionale liche Heterogenität bzw. begründet diese. Zufallsziehung aus der Betriebsdatei der Bundes- Zwar spart das Virus kaum einen Betrieb aus, so- agentur für Arbeit, 2021 wurde die Stichprobe in dass bereits zum Zeitpunkt der Erhebung 84 Pro- allen Zellen „aufgefrischt“ und erweitert um den zent der befragten Betriebs- und Personalräte CO- öffentlichen Dienst. Alle in diesem Report gemach- VID-19-Fälle im eigenen Betrieb bekannt waren und ten Angaben außer Fallzahlen sind gewichtet, um 89 Prozent von Quarantänefällen wussten, jedoch die disproportionale Besetzung der Stichprobenzel- dürften allein schon wegen der unterschiedlichen len gegenüber der Grundgesamtheit auszugleichen. technischen und arbeitsorganisatorischen Voraus- Der Befragungszeitraum der jüngsten Welle war setzungen die Möglichkeiten des betrieblichen In- vom 26. Mai bis 14. Dezember 2021. Die Interviews fektionsschutzes sehr ungleich verteilt sein. So mit den Betriebs- und Personalräten wurden telefo- üben die Notwendigkeit von direktem Kundenkon- nisch (CATI) vom Umfragezentrum Bonn (uzbonn) takt, die Eignung von Arbeitsplätzen für mobiles durchgeführt, dauerten durchschnittlich eine Stun- Arbeiten / Homeoffice und die räumlichen Verhält- de und behandeln verschiedene Themen wie z. B. nisse am Arbeitsplatz einen großen Einfluss darauf Betriebs- und Betriebsratsstrukturen, Probleme der aus, wie weitgehend sich Ansteckungsrisiken im Betriebsratsarbeit und weiteres. Die Befragung ist Betrieb verringern lassen. Bei den nun folgenden somit eine Mehrthemenbefragung und „Corona“ Auswertungen ist daher zu berücksichtigen, dass bildete einen der Themenschwerpunkte. sich wegen dieser Heterogenisierung der betriebli- Es fand ein Pretest statt, um die Fragenformulie- chen Ausgangslagen auch die Grundvoraussetzun- rung zu prüfen (CATI-Instrumententest unter Feld- gen für die Betriebs- / Personalratsarbeit stark un- bedingungen und kognitiver Pretest ausgewählter terscheiden und mit diesen auch die konkreten He- Panelfragen). Längere Antwortlisten mit mehr als rausforderungen für die betriebliche Mitbestim- fünf Items waren randomisiert, zudem hatte der Fra- mung. gebogen verschiedene Sortierungsvarianten, um eventuell auftretende Reihenfolgeneffekte zu prüfen. Es wurden im Erhebungsjahr 2021 2.924 Be- triebsrats- und 963 Personalratsinterviews durch- WSI Report Nr. 75 Mai 2022 Seite 5
5 INHALTLICHE ARBEITSSCHWERPUNKTE UND ARBEITSBELASTUNG DER BETRIEBS- UND PERSONALRÄTE Wir wenden uns nun der Frage zu, inwieweit die beitsschutz und Gesundheitsförderung“, „mobile inhaltliche Agenda der Betriebs- und Personalräte Arbeit bzw. Heimarbeit“ und „Umstellung der Be- im Zuge der COVID-Pandemie eine Erweiterung er- triebsratsarbeit wegen Corona“ finden sich weitere fahren hat. Wie die in Abbildung 1 dargestellten Arbeitsfelder mit direktem Pandemiebezug auf den Schwerpunkte der Betriebs- und Personalratsarbeit vorderen Rängen. Bei den genannten Themen er- belegen, haben sich Themen mit Pandemiebezug weisen sich im Übrigen Unterschiede zwischen der deutlich in den Vordergrund gedrängt. Unsere Liste privaten Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst der zehn meistgenannten Themen wird angeführt als eher gering. Interessant ist auch die häufige von „Corona und den Folgen für den Betriebsab- Nennung der „Einführung neuer Techniken oder Di- lauf“. Knapp 93 Prozent der Personalräte und gitalisierung“: 85 Prozent der Personal- und 74 Pro- 88 Prozent der befragten Betriebsräte haben sich zent der Betriebsräte hatten sich hiermit seit An- mit diesem Thema befasst. 1 Mit den Themen „Ar- fang 2020 bis zum Befragungszeitpunkt 2021 be- fasst. Auch dies steht in direktem Zusammenhang mit der Pandemie, denn immerhin 66 Prozent der 1 Die CATI-Frage lautete: „Kommen wir jetzt zur Betriebs- befragten Betriebs- und Personalräte gaben an, ratsarbeit. Ich lese Ihnen nun eine Liste von Themen vor. dass die Pandemie Digitalisierungsprozesse im Be- Sagen Sie uns bitte jeweils, ob sich der Betriebsrat damit trieb bzw. der Dienststelle beschleunigt habe. seit Anfang 2020 besonders beschäftigt hat.“ Insgesamt wurde 41 Themen abgefragt, aus denen die Befragten in Dieser Bedeutungszuwachs der Digitalisierung Mehrfachnennung wählen konnten. Die Frage wurde in wird auch deutlich, vergleicht man die Nennungen regelmäßigen Abständen wiederholt, damit der Kontext im Zeitverlauf. Abbildung 2 vergleicht die Häufigkeiten der Antwortmöglichkeiten nicht verloren ging. Die Ant- wortmöglichkeiten wurden in randomisierter Reihenfolge der Nennungen für die Jahre 2017 / 18 mit jenen aus abgefragt. Vgl. Tabelle A-1 im Anhang für alle Nennungen. der aktuellen Erhebung mit Bezug auf die Jahre Abbildung 1 Häufigste Themen der Betriebs- und Personalratsarbeit 2020 / 2021 (vgl. Tab. A-1 im Anhang) Angaben in Prozent 88,1 Corona und Folgen für den Betriebsablauf 92,6 85,1 Arbeitsschutz, Gesundheitsförderung 89,6 77,3 mobile Arbeit bzw. Heimarbeit 90,4 74,4 Einführung neuer Techniken oder Digitalisierung 84,8 75,5 zu geringe Personalstärke 74,6 72,5 Mitarbeitergespräche 71,0 71,0 Umstellungen in der Betriebsratsarbeit wegen Corona 70,6 70,3 Überstunden 64,3 65,0 Eingruppierung oder Entgelt 77,3 0,0 20,0 40,0 60,0 80,0 100,0 Betriebsräte Personalräte Anmerkung: Mehrfachnennung möglich. 2.924 Betriebs-, 963 Personalräte. Angaben gewichtet Quelle: WSI -Betriebs- und Personalrätebefragung 2021, eigene Berechnung WSI Report Nr. 75, Mai 2022 Seite 6
2020 / 21 (nur Betriebsräte; nur Themen, die auch Beginn der COVID-19-Krise entwickelt hat, gaben 2018 erhoben wurden, vgl. Tabelle A-2 Anhang zur 56 Prozent der Befragten an, die Belastung seien Übersicht aller Themen). Die Liste der fünf Themen gestiegen, während 39 Prozent davon ausgehen, mit dem größten Zuwachs bei den Nennungen wird diese sei gleich geblieben. Lediglich 5 Prozent der mit knapp 19 Prozent angeführt durch die Digitalisie- Betriebs- und Personalräte haben einen Rückgang rung, gefolgt von Themen der Arbeitszeitflexibilität der Belastungen erlebt. Bemerkenswert ist der bei- und der Beschäftigungssicherung. Die Liste der The- nahe lineare Anstieg der Belastung mit der Be- men mit dem größten Rückgang bei den Nennun- triebsgröße. Geben 45 Prozent der Mitbestim- gen wird angeführt durch die befristete Beschäfti- mungsträger in kleinen Betrieben und Dienststellen gung (– 18 Prozent), gefolgt von Leiharbeit (– 12 Pro- an, ihre Belastung sei gestiegen, so beträgt dieser zent) und Arbeitsverdichtung (– 11 Prozent). Bei die- Anteil in den Großbetrieben mit mehr als 500 Be- sen Themen ist nicht sofort ersichtlich, ob es zu ei- schäftigten 68 Prozent. Auch allein die Möglichkeit ner Verdrängung – zumindest zeitweisen – etablier- in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten ein Be- ter Themen der Betriebsratsarbeit gekommen ist, triebsratsmitglied vollständig (oder teilweise) be- oder ob diese Themen aufgrund der Krise „faktisch“ freien zu können (Freistellungsgrenze) scheint hier weniger Relevant waren (z. B. wegen einem Rück- für keine spürbare Entlastung gesorgt zu haben. gang atypischer Beschäftigung). Dass es insgesamt Nach unseren weiteren Analysen wird dieser deut- auch zur Verdrängung von Themen gekommen sein liche Größeneffekt von der größeren Komplexität wird, zeigt jedoch ein genauerer Blick in die gesam- der Betriebsratsarbeit in größeren Betrieben getra- te Liste in Tabelle A-2 im Anhang: Es verloren auch gen. Dies drückt sich beispielsweise auch in dem Themen an Bedeutung, die mit der Krise in keinem Befund aus, dass die Anzahl der von einem Be- Zusammenhang zu stehen scheinen, genannt seien triebsrat / Personalrat bearbeiteten Themen mit der hier z. B. „Beschäftigte mit Migrationshintergrund“ Betriebsgröße ansteigt. oder „Fort- und Weiterbildung“. Insgesamt muss Weitere Hinweise auf für die Betriebs- und Per- festgehalten werden, dass COVID-19 die Agenda sonalratsarbeit besonders belastende Situationen der Betriebs- und Personalräte deutlich veränderte. ergeben sich aus Tabelle 2. So steigen in den Augen Das für eine Vielzahl von Betriebs- und Personal- der befragten Interessenvertreter*innen Belastun- räten die einfache Erweiterung der eigenen Agen- gen deutlich an, wenn die Pandemie zu verstärkten da („Profilerweiterung“) keine nachhaltige Option Digitalisierungsbemühungen führte (61 Prozent), sein dürfte, zeigt sich an den in Tabelle 1 präsentier- der Betrieb von Insolvenz bedroht war (66 Prozent) ten Angaben. Danach gefragt, wie sich die Belas- und sich Vertriebs- oder Lieferwege geändert ha- tungen in der Betriebs- und Personalratsarbeit seit ben (64 Prozent). Abbildung 2 Themen der Betriebsratsarbeit 2020/2021 im Vergleich zu 2017/2018 Die fünf Themen mit höchster Zu- und Abnahme bei Nennungen (vgl. Tab. A-2 im Anhang) Veränderung in Prozentpunkten Einführung neuer Techniken oder Digitalisierung 18,6 Flexiblere Arbeitszeiten 11,5 Wünsche der Beschäftigten nach flexiblen Arbeitszeiten 9,5 Beschäftigungsunsicherheit 7,6 Personalabbau und Beschäftigungssicherung 6,9 – 9,2 Leistungsdruck – 10,9 Zielvereinbarungen – 11,1 Arbeitsverdichtung – 11,9 Leiharbeit – 17,7 Befristete Beschäftigung -20,0 -15,0 -10,0 -5,0 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 Anmerkung: Mehrfachnennung möglich. 2.288 Fälle im Jahr 2018, 2.924 im Jahr 2021. Angaben gewichtet Quelle: WSI -Betriebsrätebefragung 2018, WSI -Betriebs- und Personalrätebefragung 2021, eigene Berechnung WSI Report Nr. 75 Mai 2022 Seite 7
Tabelle 1 Durch COVID-19-Krise veränderte Belastung in der Betriebs- und Personalratsarbeit nach Betriebsgröße Angaben in Prozent Entwicklung der Belastung des Betriebs- / Personalrats seit Beginn der COVID-19-Krise Betriebsgröße: Anzahl Beschäftigte gesunken gleich geblieben gestiegen Total 20 bis 49 6,6 48,5 44,9 100 50 bis 99 6,0 46,6 47,5 100 100 bis 199 4,7 41,7 53,6 100 200 bis 499 4,9 35,5 59,7 100 500 und mehr 3,6 28,8 67,6 100 Total 5,0 38,9 56,1 100 Anmerkung: Angaben gewichtet Quelle: WSI -Betriebs- und Personalrätebefragung 2021, eigene Berechnung Tabelle 2 Durch COVID-19-Krise gestiegene Belastung in der Betriebs- und Personalratsarbeit in ausgewählten Gruppen Zustimmung in Prozent Gestiegene Belastung in Betriebs- / Personalratsarbeit seit Beginn der COVID-19-Krise Total 56,1 Nur Betriebsräte 57,0 Nur Personalräte 53,4 Ausgewählte Branchen: Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe 55,4 Baugewerbe 34,3 Information und Kommunikation 59,2 Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit 57,7 Öffentliche Verwaltung i.e.S. 53,2 Betriebliche Betroffenheit von Corona-Krise: Durch Corona-Krise beschleunigte Digitalisierung: trifft zu 60,8 Durch Corona-Krise beschleunigte Digitalisierung: trifft nicht zu 47,2 Betrieb war von Insolvenz bedroht (nur Betriebsräte): trifft zu 71,7 Betrieb war von Insolvenz bedroht (nur Betriebsräte): trifft nicht zu 56,3 Betrieb hat geplante Investitionen gekürzt (nur Betriebsräte): trifft zu 66,0 Betrieb hat geplante Investitionen gekürzt (nur Betriebsräte): trifft nicht zu 53,6 Betrieb hat Vertriebs- oder Lieferwege geändert (nur Betriebsräte): trifft zu 63,9 Betrieb hat Vertriebs- oder Lieferwege geändert (nur Betriebsräte): trifft nicht zu 53,4 Anmerkung: 3.887 Betriebs- und Personalräte. Angaben gewichtet Quelle: WSI -Betriebs- und Personalrätebefragung 2021, eigene Berechnung WSI Report Nr. 75, Mai 2022 Seite 8
Abbildung 3 6 MITBESTIMMUNG IN ZEITEN VON COVID-19 Form der Betriebs- oder Personalratssitzungen seit dem Beginn der COVID-19-Krise Durch die COVID-Pandemie ist die Gesundheit der Angaben in Prozent Mitglieder von Betriebs- und Personalräten ebenso gefährdet wie die aller anderen Beschäftigten. Die 42,2 gängigen Schutzmaßnahmen vor einer Anste- reine Präsenzsitzung 37,7 ckung mit dem COVID-19-Virus gelten gleicherma- ßen für Beschäftigte und Betriebsräte: Abstand 11,4 hybrid halten, Lüften, Maske tragen und nach Möglichkeit 17,6 direkte Kontakte mit anderen minimieren, erweisen 32,8 sich als wirkungsvolle Maßnahmen zur Vermei- Videokonferenz 33,8 dung von Infektionen. Die Pandemie traf allerdings auf eine Rechtslage, wonach unter Anwendung 13,6 Telefonkonferenz des im BetrVG verankerten Kriteriums der „Nicht 11,0 öffentlichkeit“ die Zulässigkeit der virtuellen Durch- 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 führung von Betriebsratssitzungen ebenso wie von Betriebsversammlungen in Frage gestellt wurde Betriebsräte Personalräte (Fitting et al. 2018, § 33 Rn 21b, 21c). Erst mit der Verabschiedung der „Sonderrege- lung aus Anlass der COVID-19 Pandemie“ des § 129 Anmerkung: 2.789 Betriebs-, 925 Personalräte. Angaben gewichtet BetrVG zum 01. März 2020 wurde hier für Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt. Die zeitlich befriste- Quelle: WSI -Betriebs- und Personalrätebefragung 2021, eigene Berechnung te (und einmal verlängerte) Regelung des § 129 Be- trVG ermöglichte die Durchführung von virtuellen Betriebsversammlungen ebenso wie die rechts der Betriebs- und 11 Prozent der Personalräte ge- sichere Beschlussfassung im Betriebsrat auch bei nutzt, dies vor allem in kleineren Betrieben und Online-Sitzungen oder Telefonkonferenzen. Die vir- Dienststellen. tuelle Beschlussfassung des Betriebsrates wurde Wie in Tabelle 3 dargestellt, ergeben sich einige im Juni 2021 als Teil des Betriebsrätemodernisie- Merkmale, die mit der verstärkten Nutzung von rungsgesetzes dauerhaft ins Betriebsverfassungs- Präsenzsitzungen in Verbindung stehen (Angaben gesetz übernommen (§ 30 II BetrVG), nicht jedoch nur für Betriebsräte). So sinkt beispielsweise die ihr Pendant zur virtuellen Durchführung von Be- Nutzung von Sitzungen in Präsenz mit steigender triebsversammlungen. Mit der Ermöglichung virtu- Betriebsgröße. Während 44 Prozent der Betriebs- eller Betriebsratssitzungen wurde allerdings auch räte in Gremien mit 20 bis 49 Beschäftigten auf der Vorrang von Präsenzsitzungen im Gesetz ver- Treffen unter Anwesenden bauen, sind dies ledig- ankert und die Durchführung von virtuellen Sitzun- lich 28 Prozent der Gremien in Großbetrieben mit gen an die Erfüllung einer Reihe von Kriterien ge- mehr als 500 Beschäftigten. Ein wichtiger Grund knüpft. 2 mag hier in der Größe der Gremien liegen. Wäh- Wie in der folgenden Abbildung 3 dargestellt, er- rend der Betriebsrat eines Kleinbetriebes mit zwi- wies sich während der Zeit der Pandemie die Sit- schen 20 und 49 Beschäftigten aus drei Personen zung in Präsenz weiterhin als die am häufigsten besteht, bestehen die Betriebsräte unserer im Sam- genutzte Form der Betriebsratssitzung. 42 Prozent ple enthaltenen Großbetriebe aus mindestens 11 der befragten Betriebsräte und 38 Prozent der Per- Mitgliedern (ein Gremium im Betrieb mit 9.000 Be- sonalräte tagten so. Weitere 33 Prozent der Be- schäftigten bereits aus 35 Mitgliedern). Während triebsräte und 34 Prozent der Personalräte führten sich also Abstandsregeln im Betriebsrat des Klein- Videokonferenzen durch, hybride Formate unter betriebes gut einhalten lassen, stellen die räumli- Kombination verschiedener Durchführungsarten chen Verhältnisse den Betriebsrat von Großbetrie- (z. B. Präsenzsitzung mit Zuschaltung einzelner Be- ben vor größere Herausforderungen. triebsratsmitglieder) finden sich bei 11 Prozent der Wie der untere Teil von Tabelle 3 zeigt, drängt sich Betriebs- und 18 Prozent der Personalräte. Die klas- aber ein weiterer Zusammenhang auf: Der Verzicht sische Telefonkonferenz, die zumeist ohne An- auf Präsenzsitzungen fällt dann leichter, wenn Be- schaffung einer besonderen IT-Infrastruktur seitens schäftigte eines Betriebs (und damit die Betriebs- des Arbeitgebers auskommt, wurde bei 14 Prozent ratsmitglieder) allein schon zur Ausübung ihrer be- ruflichen Tätigkeit mit grundlegender IT-Infrastruk- tur wie Laptops und Videokonferenzsoftware aus- gestattet sind und die Nutzung solcher Systeme 2 Auch Personalräte können, nach einer Zeit der corona bereits zur Routine geworden ist. Sitzungen in Prä- bedingten Übergangsregelungen, virtuell Personalratssit- senz finden daher in den Branchen Information und zungen abhalten, wobei Präsenzsitzungen Vorrang einzu- räumen ist. Zu den Regelungen im BPersVG vgl. Baden Kommunikation sowie Finanz- und Versicherungs- 2021, S. 9 – 10. dienstleistungen – zwei Branchen in denen die Ar- WSI Report Nr. 75 Mai 2022 Seite 9
beit mit Computer / Laptop zur täglichen Routine und Betriebsrat konzentriert und dabei die Bezie- gehören dürfte – recht selten statt, während in den hungen zwischen Betriebsrat und Belegschaft ver- Bereichen des verarbeitenden Gewerbes sowie Er- nachlässigt. Wie jedoch bereits frühere Erhebun- ziehung und Gesundheit, aber auch im Handel die gen des WSI belegen (Behrens 2003, S. 175), nut- Dominanz der Mitbestimmung im Präsenzbetrieb zen Betriebsräte regelmäßig eine große Vielfalt un- ungebrochen ist. terschiedlicher Instrumente, um mit der Beleg- Diese Interpretation wird bestätigt, betrachtet schaft in Kontakt zu bleiben bzw. über die Politik man den Zusammenhang zwischen der Form der des Betriebsrats zu informieren. Unter den insge- Betriebsratssitzungen und der Nutzung von mobi- samt zehn in der Befragung erhobenen unterschied- lem Arbeiten im Betrieb. In Betrieben, in denen lichen Kontaktmöglichkeiten, welche der Betriebs- Homeoffice nicht angeboten wird, sei es, weil es rat regelmäßig nutzt, erwiesen sich Betriebsver- die konkrete Tätigkeit nicht erlaubt oder der Arbeit- sammlungen mit 95 Prozent der Nennungen als geber dies nicht ermöglicht, liegt der Anteil der Be- absoluter Spitzenreiter, noch vor der direkten per- triebsräte, die in Präsent tagen, bei 71 Prozent, sönlichen Ansprache (89 Prozent), Aushängen während dieser Anteil bei Gremien in Betrieben mit (84 Prozent) oder E-Mails (45 Prozent). überwiegender Nutzung von mobilem Arbeiten Aus der Perspektive des Betriebsrats können (über 75 Prozent der Belegschaft arbeiten von zu Betriebsversammlungen hierbei unterschiedliche Hause) lediglich bei 6 Prozent liegt. Es zeigt sich Funktionen erfüllen: Sie erfüllen einerseits eine In- also: Die betriebliche Regelung der Arbeit hat weit- formationsfunktion, indem sie eine Plattform bie- reichende Konsequenzen für die Ausgestaltung der ten, um die Belegschaft über aktuelle Entwicklun- Betriebsratsarbeit und damit auch für die Möglich- gen im Betrieb zu informieren, aber auch um die keit, Betriebsratsmitglieder bei Ausübung ihres Eh- jeweilige Politik des Betriebsrates zu erläutern und renamtes vor Ansteckung zu schützen. Rechenschaft abzulegen. Darüber hinaus dienen Wie Hermann Kotthoff (2013, S. 334) ausführte, Betriebsversammlungen als Seismograph, der es hat sich die Betriebsratsforschung bislang recht dem Betriebsrat erlaubt, Stimmungen in der Beleg- stark auf die Beziehung zwischen Management schaft aufzunehmen (Leiss / Wurl 1990, S. 108), sich Tabelle 3 Anteil Betriebsräte mit reiner Präsenzsitzung in ausgewählten Gruppen Angaben in Prozent reine Präsenzsitzung Betriebsgröße 20 bis 49 44,0 50 bis 99 45,0 100 bis 199 41,7 200 bis 499 33,4 500 und mehr 27,7 Ausgewählte Branchen Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe 40,7 Baugewerbe 29,2 Handel, Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe 42,4 Information und Kommunikation 5,0 Finanz- und Versicherungsdienstleister 9,9 Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit 47,2 Anteil Beschäftigter im „Home-Office“ (April 2020) 0% 70,7 bis zu 25 % 48,0 bis zu 50 % 23,5 bis zu 75 % 9,8 über 75 % 5,6 Anmerkung: 2.789 Betriebsräte, keine Personalratsangaben. Angaben gewichtet Quelle: WSI -Betriebs- und Personalrätebefragung 2021, eigene Berechnung WSI Report Nr. 75, Mai 2022 Seite 10
deren Unterstützung zu vergewissern, aber auch Um zu ermessen, wie sich die COVID-19-Pande- mögliche Meinungsführer*innen in der Belegschaft mie auf die Nutzung von Betriebsversammlungen zu identifizieren. Schließlich kann die Betriebsver- ausgewirkt hat, haben wir die Betriebs- und Per sammlung auch dazu genutzt werden, die Ge- sonalräte zunächst danach gefragt, wie viele Be- schäftsleitung gezielt unter Druck zu setzen und triebsversammlungen pro Jahr sie „normalerwei- die Belegschaft zu mobilisieren, z. B. indem der Be- se“, also in der Zeit vor der Pandemie durchgeführt richt des Arbeitgebers durch kritische Äußerungen haben. Für die Betriebsräte ergibt sich ein Mittel- aus den Reihen der Belegschaft, des Betriebsrats wert von 2,9 Betriebsversammlungen im Jahr, ein oder der gewerkschaftlichen Vertrauensleute kom- Wert der 0,6 Versammlungen unter dem von Nie- mentiert wird oder der Bericht des Betriebsrats als denhoff für das Jahr 1978 ermittelten Durchschnitt Anklageschrift gegen die Personal- und Geschäfts- liegt 4, aber auch darauf verweist, dass eine Reihe politik der Geschäftsleitung in Stellung gebracht von Betriebsräten die gesetzliche Norm von vier wird (Mobilisierungsfunktion). Versammlungen jährlich unterschreiten. Für den Nach dem Betriebsverfassungsgesetz „hat“ der Bereich der Personalräte liegt dieser Wert bei 1,7 Betriebsrat in jedem Kalendervierteljahr eine Be- Versammlungen pro Jahr. Wie groß der Einschnitt triebsversammlung einzuberufen (§ 43 I BetrVG) durch die Pandemie war, zeigt sich, wenn man nun und kann – wenngleich nur unter bestimmten Be- die Angaben für den Zeitraum 1. April 2020 bis dingungen – im Jahr zusätzlich bis zu zwei „weitere 1. April 2021 zum Vergleich heranzieht. Mit im Betriebsversammlung“ durchführen. 3 In Dienststel- Durchschnitt 1,0 Betriebsversammlungen pro Jahr len des öffentlichen Dienstes sind Personalver- hat sich deren Zahl im Vergleich zur Vor-Pandemie- sammlungen je nach gültigem Personalvertretungs- Zeit mehr als halbiert, mit 0,5 Personalversammlun- recht halbjährlich (so etwa bei Bundesdienststellen) gen pro Jahr erweist sich der Rückgang im Bereich oder abhängig vom Bundesland seltener durchzu- der Personalräte als noch einschneidender. führen (Kröll 2020, S. 21 – 22). Wie Abbildung 4 zeigt, konnten die neu eingeführ- Da nun Betriebsversammlungen eine besondere ten digital gestützten Durchführungswege den Ein- Bedeutung für das Verhältnis zwischen Betriebsrat bruch der Nutzung von Betriebs- und Personalver- und Belegschaft (und darüber hinaus) zukommt, ist sammlungen nicht gänzlich aufhalten. So gaben es für die Vitalität der Mitbestimmung von großer 55 Prozent der befragten Betriebsräte an, im betref- Bedeutung, wie dieses Instrument unter den er- fenden Zeitraum habe keine einzige Betriebsver- schwerten Bedingungen von Pandemie und Kon- sammlung stattgefunden, bei den Personalräten taktreduktion genutzt wurde. Befunde aus verschie- lag dieser Anteil bei 72 Prozent. Weitere 20 Prozent denen Erhebungswellen (1978, 1998 und 2007) der der Betriebsräte haben eine oder mehrere Betriebs- vom Institut der Deutschen Wirtschaft durchgeführ- versammlungen als Videokonferenz durchgeführt, ten Unternehmensbefragungen (befragt wurden zu- 18 Prozent als reine Präsenzveranstaltung und meist die Geschäftsführungen der über die zustän- 6 Prozent in hybrider Form (sonstige Durchfüh- digen Arbeitgeberverbände kontaktierten Unter- rungswege 2,2 Prozent). nehmen) deuten an, dass im Durchschnitt 3,5 Be- Dass es ohne die neuen Durchführungswege triebsversammlungen pro Betrieb und Jahr stattfin- beim Rückgang der Betriebsversammlungen noch den (Niedenhoff 1999, S. 50; wenngleich mit im schlimmer gekommen wäre, deutet sich an, wenn Zeitverlauf abnehmender Tendenz, siehe Niedenhoff man unterschiedliche Branchen miteinander ver- 2007, S. 26), diese Versammlungen im Durchschnitt gleicht. So wurden von April 2000 bis April 2001 im 1,7 Stunden dauern (Niedenhoff 1999, S. 52), sich in Branchencluster „Information und Kommunikati- 73,1 Prozent der Fälle Arbeitnehmer des Betriebs on“, einem Bereich mit hoher Affinität zur digitalen eher selten zu Wort melden, Gewerkschaftsvertre- Betriebsratsarbeit, im Durchschnitt 1,5 Betriebsver- ter und leitende Angestellte dafür umso häufiger sammlungen / Jahr durchgeführt, im vom Präsent- (Niedenhoff 2007, S. 27), mehrheitlich vormittags betrieb geprägten Bereich „Erziehung und Gesund- und besonders häufig an einem Dienstag stattfan- heit“ hingegen nur 0,9 Versammlungen. Noch den (Niedenhoff 1999, S. 53) und zumindest noch in deutlicher zeigt es aber der Vergleich öffentlicher den späten 1970er Jahren recht gut besucht waren Dienst zu Privatwirtschaft: Anders als bei Betriebs- (in 60,6 Prozent der untersuchten Betriebe haben versammlungen hat es die Übertragung von Perso- „ca. 75 Prozent und 100 Prozent“ der Beschäftigten nalversammlungen mittels audiovisueller Einrich- eines Betriebs teilgenommen), wenngleich die Teil- tungen nicht in die entsprechenden Sonderrege- nahme mit steigender Betriebsgröße spürbar ab- lungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie ge- nahm (Niedenhoff 1979, S. 115). schafft; auch der DGB hatte sich wegen des nicht- öffentlichen Charakters dieser Versammlungen da- gegen ausgesprochen (vgl. Kröll 2020, S. 23). Im 3 Gemäß § 44 II BetrVG können zusätzlich „außeror- dentliche“ Betriebsversammlungen einberufen werden. Sofern diese Versammlungen während der Arbeitszeit durchgeführt werden, ist der Arbeitgeber allerdings nicht 4 Wegen deutlich unterschiedlicher Stichproben und Er- verpflichtet, teilnehmenden Beschäftigten das Entgelt hebungsmethoden ist dieser Vergleich mit historischen fortzuzahlen. Daten allerdings nur begrenzt aussagekräftig. WSI Report Nr. 75 Mai 2022 Seite 11
Abbildung 4 seitens des Arbeitgebers kam lediglich in 3 Prozent der Fälle vor. Betriebs- und Personalversammlungen zwischen 1. April 2020 und 1. April 2021 In jenen Fällen, in denen auf Initiative des Arbeit- Angaben in Prozent gebers (allein oder gemeinsam mit dem Betriebs- rat) auf die Durchführung von Betriebsversamm- lungen verzichtet wurde, geschah dies nach Ein- keine Betriebs- bzw. Personalversammlung 54,8 schätzung der befragten Betriebs- und Personalrä- 71,9 te aus Gründen des Gesundheitsschutzes (89 Pro- 17,6 zent) bzw. von Corona-Schutzregelungen / -Geset- als reine Präsenzveranstaltungen 9,9 zen (59 Prozent), aus organisatorischen Gründen (23 Prozent) und nur in wenigen Fällen aus Kosten- hybrid 5,8 gründen (3 Prozent). 3,0 als Video-Konferenz 19,6 11,5 Sonstiges 2,2 3,6 7 VERHÄLTNIS ZUM ARBEITGEBER 0,0 20,0 40,0 60,0 80,0 Fürstenberg (2000) hat den Betriebsrat als Grenz institution beschrieben, welche als eine Art Binde- Betriebsversammlungen Personalversammlungen glied zwischen Belegschaft, Betriebsführung und Gewerkschaft vermittelt. Im Verhältnis zur Be- Anmerkung: 2.789 Betriebs-, 925 Personalräte. Angaben gewichtet triebsleitung wird dem Betriebsrat eine mehr oder minder heikle Integrationsleistung abverlangt, der Quelle: WSI -Betriebs- und Personalrätebefragung 2021, eigene Berechnung zufolge dieser sich zwar auf das oberste Ziel des wirtschaftlich garantierten Fortbestands des Be- triebes verpflichten lässt, dabei auf lange Sicht Resultat hatte ein deutlich höherer Anteil an Dienst- aber nur erfolgreich sein kann, „wenn er sich mit stellen nicht eine Personalversammlung in der die- den Einzelzielen der Betriebsführung nicht zu weit- ser Zeit. gehend identifiziert“ (Fürstenberg 2000, S. 25). Die Unabhängig davon, wie gut oder wie schlecht Fragilität dieser sozialen Bindung zur Betriebslei- die Ausgangsbedingungen verschiedener Bran- tung wird dadurch verschärft, als dass letztere be- chen für die Nutzung digitaler Techniken sind, sind strebt ist, den Betriebsrat möglichst von Grund- Entscheidungen, eine Betriebsversammlung durch- satzentscheidungen fernzuhalten. zuführen oder nicht, sowie die konkreten Durchfüh- Aus der Perspektive des Betriebsrates erscheint rungsformen immer das Produkt von konkreten diese Balance bereits „im Normalbetrieb“ schwie- Abstimmungsprozessen im Betrieb. Wir haben zu- rig genug, unter der Bedingung einer krisenhaften nächst danach gefragt, von wem die Entscheidung, Zuspitzung durch die COVID-19-Pandemie werden Betriebsversammlungen ausfallen zu lassen, aus- eingeübt Routinen und Kompromisslinien der be- ging. Eine deutliche Mehrheit von 58 Prozent der trieblichen Sozialbeziehungen zumindest ange- Betriebs- und Personalräte gab an, die Entschei- passt, möglicherweise aber auch in Frage gestellt. dung sei gemeinsam von Arbeitgeber und Betriebs- Wie in Abschnitt 1 ausgeführt, sind zwei gegensätzli- rat getragen worden. In 37 Prozent der Fälle ging che Szenarien denkbar. Anknüpfend an Erfahrun- die Entscheidung vom Betriebsrat aus. Lediglich gen mit der Weltfinanzkrise könnten Betriebsrat 5 Prozent der Interessenvertretungen gab an, die und Geschäftsleitung ihre Kooperationsbemühun- Entscheidung sei vom Arbeitgeber ausgegangen. gen zum Zwecke einer effizienten Bewältigung der Selbst wenn Arbeitgeber nicht aktiv werden, Krisenfolgen verstärken und in den Modus eines wäre dennoch vorstellbar, dass unter den extrem „Krisenkorporatismus“ wechseln. Zumindest in der schwierigen Bedingungen einer Pandemie, Arbeit- Wahrnehmung der Betriebsräte würde sich die Zu- geber die Durchführung von Betriebsversammlun- sammenarbeit mit der Geschäftsleitung verbessern. gen quasi sabotieren, indem sie sich weigern, die Ein gegenläufiges „Gelegenheit macht Diebe“-Sze- notwenigen Räumlichkeiten bereitzustellen und für nario würde hingegen erwarten lassen, dass die die erforderlichen Schutzmaßnahmen Sorge zu tra- Arbeitgeberseite die Bedrohung durch die COVID- gen. Unsere Befragung ergab hierfür jedoch kaum Krise strategisch nutzt, um die eigene betriebliche Anhaltspunkte. In Fällen, in denen im fraglichen Machtposition im Windschatten wirtschaftlicher Zeitraum mindestens eine Betriebsversammlung Bestandssicherung zu stärken. Abhängig von der durchgeführt wurde, haben Arbeitgeber fast immer Erwartungshaltung der Betriebsräte müsste sich die erforderlichen Räume und Technik zur Verfü- das eingeschätzte Verhältnis verschlechtern. gung gestellt (94 Prozent) und den Betriebs- oder Nach Auskunft der Betriebs- und Personalräte Personalrat aktiv bei der Durchführung unterstützt (Abbildung 5), deutet wenig auf eine Verschlechte- (57 Prozent). Die Verweigerung der Unterstützung rung der Zusammenarbeit zwischen den Interessen WSI Report Nr. 75, Mai 2022 Seite 12
Abbildung 5 hat, mit einer Reihe von Kontextvariablen in Bezug gesetzt. Um es vorwegzunehmen: Die Betriebsgrö- Wie hat sich die Zusammenarbeit des Betriebsrats / Personal- ße als üblicherweise besonderes aussagekräftiger rats mit dem Arbeitgeber seit dem Beginn der COVID-19-Krise Einflussfaktor über eine Vielzahl von Aspekten der entwickelt? betrieblichen Mitbestimmung produzierte in unse- Angaben in Prozent rer Analyse nur geringe Unterschiede. Wie eingangs mit Bezug auf Fürstenbergs An- 80,0 satz des Betriebsrats als Grenzinstitution schon an- 73,5 gedeutet, wird die Zusammenarbeit mit dem Ar- 69,6 beitgeber dann schwer belastet, wenn der „wirt- schaftlich garantierte Fortbestand des Betriebs“ 60,0 (Fürstenberg 2000, S. 25) in Frage gestellt wird. Entsprechend finden wir deutlich erhöhte Anteile von Betrieben mit aus Sicht der Interessenvertre- tungen verschlechterter Zusammenarbeit mit dem 40,0 Arbeitgeber im Falle einer eingetrübten Beschäfti- gungsperspektive. Im Kontext der Pandemie ver- schlechtert sich das Verhältnis deutlich, wenn Per- sonal abgebaut wird (21 Prozent bei den Betriebs- 20,0 18,3 räten) oder das Kerngeschäft der Dienststelle weit- 14,8 12,1 11,7 gehend oder vollständig stillstand (22 Prozent bei den Personalräten). Ist das Kind hingegen bereits „in den Brunnen gefallen“ und ein Insolvenzantrag 0,0 gestellt, führt dies offenbar zu einer Versachlichung verbessert gleich geblieben verschlechtert des Verhältnisses zum Arbeitgeber. Eine Rolle spie- Betriebsräte Personalräte len mag hierbei, dass mit dem gerichtlich bestell- ten Insolvenzverwalter bzw. (bei Insolvenz in Eigen- Anmerkung: 2.804 Betriebs-, 933 Personalräte. Angaben gewichtet regie) der gerichtlichen Aufsicht eine weitere „neu- trale“ Entscheidungsinstanz hinzutritt. Quelle: WSI -Betriebs- und Personalrätebefragung 2021, Darüber hinaus zeigen unsere Analysen auch, eigene Berechnung wie sehr Fragen des betrieblichen Infektionsschut- zes und der Umgang mit der Pandemie die Zusam- menarbeit mit Geschäfts- und Dienststellenleitun- vertretungen und dem Arbeitgeber hin. In 74 Pro- gen moderieren. Wird dem Betriebsrat die Mitbe- zent der Fälle gaben Betriebsräte (Personalräte stimmung bei der Ausgestaltung betrieblicher Re- 70 Prozent) an, das Verhältnis sei gegenüber der gelungen zum Gesundheitsschutz versagt, belastet Zeit vor der Pandemie unverändert geblieben, im- dies die wahrgenommene Zusammenarbeit mit der merhin 15 Prozent nehmen eine Verbesserung des Arbeitgeberseite. Gaben die Befragten an, sie seien Verhältnisses wahr (Personalräte 18 Prozent). Etwa „gar nicht“ an der Ausgestaltung des betrieblichen 12 Prozent beider Mitbestimmungsträger sehen Infektionsschutzes beteiligt worden, geben 25 Pro- hingegen eine Verschlechterung im Verhältnis mit zent dieser Gremienvertreter an, das Verhältnis den Geschäftsleitungen bzw. Dienststellenleitun- zum Arbeitgeber habe sich verschlechtert (23 Pro- gen. Als Zwischenfazit lässt sich zunächst einmal zent im Falle von „wenig“ beteiligt). festhalten, dass die Pandemie in der erdrückenden In eine ähnliche Richtung weisen unsere Anga- Mehrheit der Betriebe nicht dazu geführt hat, dass ben zur Nutzung von Homeoffice-Regelungen. Be- der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Ge- triebs- und Personalräte geben vergleichsweise schäftsleitung die Basis entzogen worden wäre, al- häufig an, das Verhältnis zum Arbeitgeber habe lerdings stützen unsere Daten auch nicht die These sich verschlechtert, wenn mobiles Arbeiten im Be- eines quasi ubiquitären Krisenkorporatismus, denn trieb gar nicht (15 Prozent) oder lediglich von einer im Querschnitt aller Betriebs- und Personalräte Minderheit der Beschäftigten (13 Prozent) genutzt übersteigt der Anteil der Interessenvertreter, die wurde. Können Beschäftigte dem Ansteckungsrisi- angeben, dass Verhältnis habe sich verbessert, den ko am Arbeitsplatz ausweichen, indem sie Home- Anteil ihrer Kolleg*innen, die von einer Verschlech- office-Regelungen nutzen – so unsere Interpreta terung berichten, nur um wenige Prozentpunkte. tion – dann verringert sich der Raum und die In den weiteren Analysen sind wir nun der Frage Dringlichkeit von Konflikten um die Ausgestaltung nachgegangen, ob es unter den Bedingungen der des betrieblichen Infektionsschutzes. Eine weitere Pandemie weitere Einflüsse gibt, welche die Zu- Überprüfung dieses Zusammenhangs zwischen sammenarbeit zwischen den Betriebs- und Perso- gesundheitlichen Risiken, Arbeitsort und der Aus- nalräten mit den jeweiligen Arbeitgebern moderie- gestaltung von Mitbestimmung im Betrieb muss ren. In Tabelle 4 haben wir daher jene Fälle, in denen allerdings zukünftigen Erhebungen vorbehalten sich das Verhältnis zum Arbeitgeber verschlechtert bleiben. WSI Report Nr. 75 Mai 2022 Seite 13
Tabelle 4 Verschlechterte Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat/Personalrat und Arbeitgeber in ausgewählten Gruppen Angaben in Prozent Verschlechterte Zusammenarbeit zwischen Betriebs-/Personalrat und Arbeitgeber Total 12,0 Nur Betriebsräte 12,1 Nur Personalräte 11,7 Betriebsgröße 1. 20 bis 49 11,0 2. 50 bis 99 10,1 3. 100 bis 199 14,0 4. 200 bis 499 11,9 5. 500 und mehr 12,3 Branche Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 4,2 Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe 12,9 Baugewerbe 10,6 Handel, Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe 12,7 Information und Kommunikation 6,1 Finanz- und Versicherungsdienstleister 6,0 Unternehmensnahe Dienstleistungen 9,2 Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit 14,8 Kunst, Unterhaltung und Erholung; Sonstige Dienstleister 12,3 Öffentliche Verwaltung 10,5 Weitere Betriebscharakteristika An Branchentarifvertrag gebunden (nur Betriebsräte) 11,2 Eigentümerführung (nur Betriebsräte) 13,3 Betriebliche Betroffenheit von Corona-Krise: Betrieb war von Insolvenz bedroht (nur Betriebsräte): trifft zu 10,1 Betrieb war von Insolvenz bedroht (nur Betriebsräte): trifft nicht zu 12,2 Es wurde Personal abgebaut (nur Betriebsräte): trifft zu 20,8 Es wurde Personal abgebaut (nur Betriebsräte): trifft nicht zu 10,8 Einführung neuer Technologien, um Geschäftstätigkeit fortführen zu können 11,5 (Betriebs- und Personalräte): trifft zu Einführung neuer Technologien, um Geschäftstätigkeit fortführen zu können 12,9 (Betriebs- und Personalräte): trifft nicht zu Das Kerngeschäft unserer Dienststelle stand weitgehend oder vollständig still 21,7 (nur Personalräte): trifft zu Das Kerngeschäft unserer Dienststelle stand weitgehend oder vollständig still 10,8 (nur Personalräte): trifft nicht zu Beurteilung der Mitbestimmung beim Infektionsschutz 1. Gar nicht 25,1 2. Wenig 22,8 3. Viel 11,7 4. In vollem Umfang 6,4 Anteil Beschäftigter im „Home-Office“ (April 2020) 0% 15,0 bis zu 25 % 13,4 bis zu 50 % 11,0 bis zu 75 % 9,1 über 75 % 9,1 Anmerkung: 2.804 Betriebs-, 933 Personalräte. Angaben gewichtet Quelle: WSI -Betriebs- und Personalrätebefragung 2021, eigene Berechnung WSI Report Nr. 75, Mai 2022 Seite 14
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