Blick auf den Ortsteil Judenbach - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Föritztal

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Blick auf den Ortsteil Judenbach - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Föritztal
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Jahrgang 2020      Mittwoch, 22. Juli 2020   Nummer 7

    Blick auf den Ortsteil Judenbach

                   www.foeritztal.de
Blick auf den Ortsteil Judenbach - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020                                                                                                                                          -2-

 Inhaltsverzeichnis

 Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal                                                              •    Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen
                                                                                                         Teils der 13. Sitzung des Gemeinderates Föritztal
 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die                                                              vom 18.02.2020 .........................................................Seite 6
 Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche                                                       •    Beschluss über die Genehmigungserklärung zum
 Verkehrsanlagen der Gemeinde Föritz                                                                     Kaufvertrag URNr. 228/2020 vom 20.02.2020...........Seite 6
 (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 14.07.2020 .... Seite 3

 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die einmalige                                               Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal
 Erhebung von Beiträgen für öffentliche                                                             • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung
 Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeitragssatzung)                                                        der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
 der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz vom 14.07.2020                                                     des Gemeinderates Föritztal vom 23.06.2020 ...........Seite 6
 ........................................................................................ Seite 3   • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen
                                                                                                       Teils der 13. Sitzung des Haupt- und Finanz-
 Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Erhebung                                                        ausschusses des Gemeinderates Föritztal
 eines Straßenausbaubeitrages für die                                                                  vom 28.01.2020 .........................................................Seite 6
 Gemeinde Judenbach vom 14.07.2020 ....................... Seite 4                                  • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung
                                                                                                       der im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde
 Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Satzung                                               Föritztal am 28.01.2020 gefassten nicht
 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung                                                      öffentlichen Beschlüsse .............................................Seite 6
 der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft                                            • Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen
 und der Inanspruchnahme von Verpflegungs-                                                             Teils der 12. Sitzung des Haupt- und Finanz-
 angeboten der Gemeinde Föritztal vom 14.07.2020 .. Seite 4                                            ausschusses des Gemeinderates Föritztal
                                                                                                       vom 07.01.2020 .........................................................Seite 7
 Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal
 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung                                                  Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
    der Sitzung des Gemeinderates Föritztal
    vom 30.06.2020 .........................................................Seite 4                 • Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der
                                                                                                        Gemeinde Föritztal am 18.08.2020 ...........................Seite 7
 • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils
    der 14. Sitzung des Gemeinderates Föritztal
    vom 05.03.2020 .........................................................Seite 4                 Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung                                              • Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
    der in der Gemeinderatssitzung am 05.03.2020                                                      sowie der Außenstelle Judenbach .............................Seite 7
    gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse ....................Seite 5                             • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle Judenbach ..Seite 7
 • Beschluss über die Satzung zur Aufhebung der Satzung                                             • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle und
    über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche                                             Wertstoffhof Neuhaus-Schierschnitz .........................Seite 7
    Verkehrsanlagen der Gemeinde Föritz                                                             • Revierförster Aulinger und Erhardt ............................Seite 8
    (Straßenausbaubeitragssatzung)                                                                  • Öffnungszeiten der Bücherei Judenbach...................Seite 8
                                                                                                    • Bürgerpolizei für die Gemeinde Föritztal ...................Seite 8
 •    Beschluss über die Satzung zur Aufhebung der Satzung
      über die einmalige Erhebung von Beiträgen für                                                 Amtliche Bekanntmachungen anderer Ämter
      öffentliche Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeitrags-                                           und Behörden
      satzung) der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz .......Seite 5
 •    Beschluss über die Satzung zur Aufhebung der Satzung                                          • Kundeninformation des WAZ .....................................Seite 8
      zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrages
      für die Gemeinde Judenbach ....................................Seite 5                        Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal ..................... Seite 8
 •    Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der
      Satzung über die Satzung über die Erhebung von
      Gebühren für die Benutzung der Kindertages-
      einrichtungen in kommunaler Trägerschaft und
      der Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten
      der Gemeinde Föritztal ..............................................Seite 5

             Impressum
„Föritztalkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritztal                                                  Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, Sonneberger Straße 46a,
                                                                                                    96524 Neuhaus-Schierschnitz, E-Mail: look.wum@t-online.de, Tel: 036764 72625,
Herausgeber: Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neu-                  Mobil:0172 7930303
haus-Schierschnitz, Tel.: 036764 7960, Fax: 036764 79648, E-Mail: info@foeritzal.                   Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, erreichbar unter Tel.:
de, Internet: www.foeritztal.de                                                                     0172 / 7930303, E-Mail: look.wum@t-online.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Für alle Veröffentlichungen der Gemeinde                     Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift
Föritztal ist die Gemeinde Föritztal verantwortlich.                                                des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.
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Bezugsbedingungen und Möglichkeiten: Bezugszeit ist das Kalenderjahr. Bezugs-                       Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und
preis im Abonnement jährlich 12,00 Euro. Abbestellungen für das nächste Kalender-                   zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom
jahr müssen der Gemeinde bis spätestens 1. November vorliegen.                                      Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben
Bei Auslieferung von Einzelstücken durch die Gemeinde Preis je Exemplar 1,00 Euro                   gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschied-
zzgl. Versandkosten. Die Bestellung erfolgt bei der Gemeinde Föritztal, Schierschnit-               licher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe
zer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz. Das Amtsblatt wird bis auf                  keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu
Weiteres kostenlos im Gemeindegebiet verteilt.                                                      keiner Ersatzleistung.
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/ 20 50 - 21                                                                                        oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politische
                                                                                                    Gruppierung verantwortlich.
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AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020                                                                                     -3-
                                                                    Gemeinde Föritztal
             Hinweis in eigener Sache:                              Freistaat Thüringen
    Der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist der
                          18.08.2020
                  Wir bitten um Beachtung!                                                      Satzung
                                                                       zur Aufhebung der Satzung über die einmalige
                                                                    Erhebung von Beiträgen für öffentliche Verkehrsanla-
                                                                     gen (Straßenausbaubeitragssatzung) der Gemeinde
                                                                           Neuhaus-Schierschnitz vom 14.07.2020
                                                                    Aufgrund des § 19 Absatz 1 Satz 1 der Thüringer Kommunal-
                                                                    ordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), zuletzt
                                                                    geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429,
                       Satzungen                                    433) und des § 21 b Abs. 2 des Thüringer Kommunalabgaben-
                                                                    gesetzes (ThürKAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom
Gemeinde Föritztal                                                  19. September 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Ok-
Freistaat Thüringen                                                 tober 2019 (GVBl. S 396), hat der Gemeinderat der Gemeinde
                                                                    Föritztal in seiner Sitzung am 30.06.2020 die folgende Satzung
                                                                    zur Aufhebung über die einmalige Erhebung von Beiträgen für
                                                                    öffentliche Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeitragssatzung)
                                                                    der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz beschlossen, die hiermit
                            Satzung                                 erlassen wird:
zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung ein-                                               Artikel 1
maliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der                Die Satzung über die einmalige Erhebung von Beiträgen für öf-
 Gemeinde Föritz (Straßenausbaubeitragssatzung)                     fentliche Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeitragssatzung) der
                  vom 14.07.2020                                    Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz vom 24.02.2014, bekanntge-
                                                                    macht im Amtsblatt der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Nr. 2
Aufgrund des § 19 Absatz 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalord-        vom 26.02.2014, wird aufgehoben.
nung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), zuletzt ge-
ändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433)                                    Artikel 2
und des § 21 b Abs. 2 des Thüringer Kommunalabgabengeset-           Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2019 in Kraft.
zes (ThürKAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.
September 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Okto-         Föritztal, den 14.07.2020
ber 2019 (GVBl. S 396), hat der Gemeinderat der Gemeinde Fö-        Gemeinde Föritztal
ritztal in seiner Sitzung am 30.06.2020 die folgende Satzung zur    Andreas Meusel                                                DS
Aufhebung der Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge         Bürgermeister
für öffentliche Verkehrsanlagen der Gemeinde Föritz (Straßen-
ausbaubeitragssatzung) beschlossen, die hiermit erlassen wird:      Bekanntmachungsnachweise:
                                                                    Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:
                             Artikel 1
                                                                    Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvor-
Die Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für die öffent-
                                                                    schriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese
lichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Föritz (Straßenausbau-
beitragssatzung) vom 28.02.2018, bekanntgemacht im Amtsblatt        Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde
„Föritztalkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritz, Judenbach und      geltend gemacht werden.
Neuhaus-Schierschnitz Nr. 3 vom 07.03.2018 wird aufgehoben.         Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.
                                                                    Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem
                            Artikel 2                               Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die-
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2019 in Kraft.         se Verstöße unbeachtlich.

Föritztal, den 14.07.2020                                           Föritztal, den 22.07.2020
Gemeinde Föritztal                                                  Andreas Meusel                                                DS
Andreas Meusel                                                DS    Bürgermeister
Bürgermeister

Bekanntmachungsnachweise:
Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:                        Gemeinde Föritztal
Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvor-          Freistaat Thüringen
schriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde
geltend gemacht werden.
Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.                                 Satzung
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem
Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die-       zur Aufhebung der Satzung zur Erhebung eines Stra-
se Verstöße unbeachtlich.                                            ßenausbaubeitrages für die Gemeinde Judenbach
                                                                                     vom 14.07.2020
Föritztal, den 22.07.2020
Andreas Meusel                                                DS    Aufgrund des § 19 Absatz 1 Satz 1 der Thüringer Kommunal-
Bürgermeister                                                       ordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), zuletzt
                                                                    geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429,
                                                                    433) und des § 21 b Abs. 2 des Thüringer Kommunalabgaben-
                                                                    gesetzes (ThürKAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom
                                                                    19. September 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Ok-
                                                                    tober 2019 (GVBl. S 396), hat der Gemeinderat der Gemeinde
                                                                    Föritztal in seiner Sitzung am 30.06.2020 die folgende Satzung
                                                                    zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für die Gemeinde
                                                                    Judenbach beschlossen, die hiermit erlassen wird:
Blick auf den Ortsteil Judenbach - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020                                                                                   -4-
                          Artikel 1                                                           Artikel 1
Die Satzung zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für          Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
die Gemeinde Judenbach vom 01.04.1995, bekanntgemacht im           der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und
„Judenbacher Heimatboten“ Amtsblatt der Gemeinde Judenbach         der Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemein-
Nr. 4 vom 07.04.1995 in der Fassung der 3. Änderungssatzung        de Föritztal vom 04.02.2020 (bekanntgemacht im Amtsblatt der
vom 05.04.2002, bekanntgemacht im „Judenbacher Heimatbo-           Gemeinde Föritztal Nr. 2/2020 am 26.02.2020) wird wie folgt ge-
ten“ Amtsblatt der Gemeinde Judenbach Nr. 2 vom 05.04.2002         ändert:
wird aufgehoben.
                                                                   Der § 4 a erhält folgende Fassung:
                            Artikel 2
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2019 in Kraft.                           § 4 a Elternbeitragsfreiheit
                                                                   Für die Betreuung eines Kindes im Zeitraum der letzten vier-
Föritztal, den 14.07.2020                                          undzwanzig Monate vor dessen regulärem Schuleintritt (jeweils
Gemeinde Föritztal                                                 erster Schultag für alle nach § 18 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz
Andreas Meusel                                                DS   schulpflichtigen Kinder) wird kein Elternbeitrag erhoben. Für ein
Bürgermeister                                                      Kind, welches nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Schulgesetzes von
                                                                   der Schulpflicht zurückgestellt wurde, verlängert sich die Eltern-
Bekanntmachungsnachweise:                                          beitragsfreiheit bis zum Tag vor dessen ersten Schultag. Sofern
Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:                       die Betreuung in dem Monat, in dem die Elternbeitragsfreiheit
Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvor-         beginnt, keinen vollen Monat mehr umfasst, wird ein Elternbei-
schriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese   trag nur bis zum Tag vor Beginn der jeweiligen Elternbeitragsfrei-
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde            heit erhoben. Hierzu wird der jeweils zu zahlende Monatsbeitrag
geltend gemacht werden.                                            durch 30 Tage dividiert und mit der Anzahl der Tage im jeweiligen
Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.    Monat vom 01. des Monats bis einschließlich des Tages vor Be-
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem       ginn der Elternbeitragsfreiheit multipliziert.
Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die-
se Verstöße unbeachtlich.                                                                      Artikel 2
                                                                   Die Satzung tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Föritztal, den 22.07.2020
Andreas Meusel                                                DS   Föritz, den 14.07.2020
Bürgermeister                                                      Gemeinde Föritztal
                                                                   Andreas Meusel
                                                                   Bürgermeister                                                 DS

Gemeinde Föritztal                                                 Bekanntmachungsnachweise:
Freistaat Thüringen                                                Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:
                                                                   Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvor-
                      Erste Satzung                                schriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese
                                                                   Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde
zur Änderung der Satzung über die Satzung über die                 geltend gemacht werden.
                                                                   Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.
 Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kin-                  Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem
 dertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft                  Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die-
und der Inanspruchnahme von Verpflegungsangebo-                    se Verstöße unbeachtlich.
     ten der Gemeinde Föritztal vom 14.07.2020
                                                                   Föritztal, den 22.07.2020
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer
                                                                   Andreas Meusel                                                DS
Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalord-
                                                                   Bürgermeister
nung -ThürKO-) in der Verfassung der Bekanntmachung vom
28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Ge-
setz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite 429, 433), der §§ 2, 10
und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. Sei-
te 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019
                                                                        Beschlüsse des Gemeinderates
(GVBl. S. 396), des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Neu-       Beschluss Nr. GR/220/16/2020
bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I Seite 2022), zuletzt        Sitzungsdatum: 30.06.2020
geändert durch Gesetz vom 12.12.2019 (BGBI. I Seite 2652),
der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über die        Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-
Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergär-         zung des Gemeinderates Föritztal vom 30.06.2020
ten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespfle-      Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
ge als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch          Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
(Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG) vom 18. Dezember        16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
2017 (GVBL Seite 276), zuletzt geändert durch Gesetz vom           kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geän-
10.10.2019 (GVBL Seite 383) sowie der §§ 9 und 11 der Satzung      dert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seiten 429,
über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kom-       433) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
munaler Trägerschaft der Gemeinde Föritztal vom 04.02.2020         30.06.2020 die vorliegende Tagesordnung.
(veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Nr. 02/2020
am 26.02.2020), hat der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung    Datum der Ausfertigung: 01.07.2020
am 30.06.2020 die folgende Erste Satzung zur Änderung der          Andreas Meusel
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der       Bürgermeister
Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und der        der Gemeinde Föritztal
Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde
Föritztal beschlossen, die hiermit erlassen wird:                  Beschluss Nr. GR/221/16/2020
                                                                   Sitzungsdatum: 30.06.2020

                                                                   Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der
                                                                   14. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 05.03.2020
                                                                   Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
                                                                   kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
Blick auf den Ortsteil Judenbach - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020                                                                                  -5-
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-         gesetzes (ThürKAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt           19. September 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Ok-
geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429,           tober 2019 (GVBl. S 396), beschließt der Gemeinderat der Ge-
433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am      meinde Föritztal in seiner Sitzung am 30.06.2020 die als Anlage
30.06.2020, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 13. Sit-   beigefügte Satzung zur Aufhebung über die einmalige Erhebung
zung des Gemeinderates Föritztal vom 18.02.2020 zu genehmi-         von Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen (Straßenausbau-
gen.                                                                beitragssatzung) der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz

Datum der Ausfertigung: 01.07.2020                                  Datum der Ausfertigung: 01.07.2020
Andreas Meusel                                                      Andreas Meusel
Bürgermeister                                                       Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal                                              der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/222/16/2020                                        Beschluss Nr. GR/225/16/2020
Sitzungsdatum: 30.06.2020                                           Sitzungsdatum: 30.06.2020

Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in          Beschluss über die Satzung zur Aufhebung der Satzung zur
der Gemeinderatssitzung am 05.03.2020 gefassten nicht öf-           Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für die Gemeinde
fentlichen Beschlüsse                                               Judenbach
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und         Aufgrund des § 19 Absatz 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalord-
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom           nung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), zuletzt ge-
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-         ändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433)
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt           und des § 21 b Abs. 2 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes
geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429,           (ThürKAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Sep-
433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am      tember 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober
30.06.2020 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am       2019 (GVBl. S 396), beschließt der Gemeinderat der Gemeinde
05.03.2020 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der           Föritztal in seiner Sitzung am 30.06.2020 die als Anlage beige-
Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:                              fügte Satzung zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für
                                                                    die Gemeinde Judenbach.
    Beschluss Nr. GR/216/14/2020 vom 05.03.2020
    Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils   Datum der Ausfertigung: 01.07.2020
    der 13. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 18.02.2020      Andreas Meusel
    Beschluss Nr. GR/219/14/2020 vom 05.03.2020                     Bürgermeister
    Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver-           der Gemeinde Föritztal
    trag URNr. 228/2020 vom 20.02.2020

Datum der Ausfertigung: 01.07.2020
Andreas Meusel                                                      Beschluss Nr. GR/226/16/2020
Bürgermeister                                                       Sitzungsdatum: 30.06.2020
der Gemeinde Föritztal
                                                                    Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung
                                                                    über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kin-
                                                                    dertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und der
Beschluss Nr. GR/223/16/2020                                        Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten
Sitzungsdatum: 30.06.2020                                           Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer
                                                                    Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalord-
Beschluss über die Satzung zur Aufhebung der Satzung                nung -ThürKO-) in der Verfassung der Bekanntmachung vom
über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Ver-          28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Ge-
kehrsanlagen der Gemeinde Föritz (Straßenausbaubeitrags-            setz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite 429, 433), der §§ 2, 10
satzung)                                                            und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in
Aufgrund des § 19 Absatz 1 Satz 1 der Thüringer Kommunal-           der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. Sei-
ordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), zuletzt        te 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019
geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429,           (GVBl. S. 396), des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
433) und des § 21 b Abs. 2 des Thüringer Kommunalabgaben-           - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Neu-
gesetzes (ThürKAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom           bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I Seite 2022), zuletzt
19. September 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.           geändert durch Gesetz vom 12.12.2019 (BGBI. I Seite 2652),
Oktober 2019 (GVBl. S 396), beschließt der Gemeinderat der          der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über die
Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 30.06.2020 die als An-      Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergär-
lage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Er-      ten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespfle-
hebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der      ge als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch
Gemeinde Föritz (Straßenausbaubeitragssatzung)                      (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG) vom 18. Dezember
                                                                    2017 (GVBL Seite 276), zuletzt geändert durch Gesetz vom
Datum der Ausfertigung: 01.07.2020                                  10.10.2019 (GVBL Seite 383) sowie der §§ 9 und 11 der Satzung
Andreas Meusel                                                      über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kom-
Bürgermeister                                                       munaler Trägerschaft der Gemeinde Föritztal vom 04.02.2020
der Gemeinde Föritztal                                              (veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Nr. 02/2020
                                                                    am 26.02.2020), beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner
Beschluss Nr. GR/224/16/2020                                        Sitzung am 30.06.2020 die als Anlage beigefügte erste Satzung
Sitzungsdatum: 30.06.2020                                           zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
                                                                    die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trä-
Beschluss über die Satzung zur Aufhebung der Satzung                gerschaft und der Inanspruchnahme von Verpflegungsangebo-
über die einmalige Erhebung von Beiträgen für öffentliche           ten der Gemeinde Föritztal.
Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeitragssatzung) der Ge-
meinde Neuhaus-Schierschnitz                                        Datum der Ausfertigung: 01.07.2020
Aufgrund des § 19 Absatz 1 Satz 1 der Thüringer Kommunal-           Andreas Meusel
ordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), zuletzt        Bürgermeister
geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429,           der Gemeinde Föritztal
433) und des § 21 b Abs. 2 des Thüringer Kommunalabgaben-
Blick auf den Ortsteil Judenbach - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020                                                                                   -6-
Beschluss Nr. GR/216/14/2020                                         Beschluss Nr. HUF/042/14/2020
Sitzungsdatum: 05.03.2020                                            Sitzungsdatum: 23.06.2020

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils        Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der
der 13. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 18.02.2020           13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-           meinderates Föritztal vom 28.01.2020
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.            Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-         kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geän-           August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
dert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt        machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geän-
der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 05.03.2020, die       dert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433)
Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 13. Sitzung des Ge-   beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeindera-
meinderates Föritztal vom 18.02.2020 zu genehmigen.                  tes Föritztal in seiner Sitzung am 23.06.2020, die Niederschrift
                                                                     des öffentlichen Teils der 13. Sitzung des Haupt- und Finanz-
Datum der Ausfertigung: 06.03.2020                                   ausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 28.01.2020 zu
Andreas Meusel                                                       genehmigen.
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal                                               Datum der Ausfertigung: 24.06.2020
                                                                     Andreas Meusel
                                                                     Bürgermeister
                                                                     der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/219/14/2020
Sitzungsdatum: 05.03.2020

Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver-                Beschluss Nr. HUF/043/14/2020
trag URNr. 228/2020 vom 20.02.2020                                   Sitzungsdatum: 23.06.2020
Genehmigungserklärung zu Notarverträgen
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und          Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom            im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal am
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-          28.01.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt           Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und
geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite 429,         Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am       16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
05.03.2020 die folgende Genehmigungserklärung:                       kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge-
                                                                     ändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433)
Genehmigungserklärung                                                beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates
                                                                     Föritztal in seiner Sitzung am 23.06.2020 die nachfolgenden in
Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die
in der Urkunde des Notars Jochen Keßler mit dem Amtssitz in          nicht öffentlicher Sitzung am 28.01.2020 gefassten Beschlüsse
Ludwigstadt                                                          im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:

UR-Nr. 228/2020 vom 20.02.2020                                          Beschluss Nr. HUF/040/13/2020 vom Sitzungsdatum:
                                                                        28.01.2020
von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind.           Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen.                         der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-
                                                                        meinderates Föritztal vom 07.01.2020.
Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder
des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung              Datum der Ausfertigung: 24.06.2020
ausgeschlossen.                                                      Andreas Meusel
                                                                     Bürgermeister
Datum der Ausfertigung: 06.03.2020                                   der Gemeinde Föritztal
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
                                                                     Beschluss Nr. HUF/040/13/2020
                                                                     Sitzungsdatum: 28.01.2020
        Beschlüsse der Ausschüsse                                    Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
        des Gemeinderates Föritztal                                  der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-
                                                                     meinderates Föritztal vom 07.01.2020.
                                                                     Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
Beschluss Nr. HUF/041/14/2020                                        kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
Sitzungsdatum: 23.06.2020                                            August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
                                                                     machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geän-
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-             dert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433)
zung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeindera-                beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates
tes Föritztal vom 23.06.2020                                         Föritztal in seiner Sitzung am 28.01.2020, die Niederschrift des
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und          nicht öffentlichen Teils der 12. Sitzung des Haupt- und Finanz-
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom            ausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 07.01.2020 zu
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-          genehmigen.
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geän-
dert durch Gesetz vom 16. Oktober 2020 (GVBl. Seite 429, 433)        Datum der Ausfertigung: 29.01.2020
bestätigt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates           Andreas Meusel
Föritztal in seiner Sitzung am 23.06.2020 die vorliegende Tages-     Bürgermeister
ordnung.                                                             der Gemeinde Föritztal
Datum der Ausfertigung: 26.06.2020
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
Blick auf den Ortsteil Judenbach - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020                                                                               -7-
Beschluss Nr. HUF/040/13/2020
Sitzungsdatum: 28.01.2020                                                        Amtliche und
Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils          öffentliche Bekanntmachungen
der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-
meinderates Föritztal vom 07.01.2020.
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.          Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-       Föritztal
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geän-
                                                                   96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9
dert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433)
                                                                   OT Neuhaus-Schierschnitz
beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates
                                                                   Telefon: 036764 796 0
Föritztal in seiner Sitzung am 28.01.2020, die Niederschrift des
nicht öffentlichen Teils der 12. Sitzung des Haupt- und Finanz-    Montag       09.00 - 12.00 Uhr
ausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 07.01.2020 zu
                                                                   Dienstag     09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
genehmigen.
                                                                   Mittwoch     geschlossen
Datum der Ausfertigung: 29.01.2020                                 Donnerstag   09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Andreas Meusel                                                     Freitag      09.00 - 12.00 Uhr
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
                                                                   Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
   Sitzungen des Gemeinderates und                                 Föritztal Außenstelle Judenbach
                                                                   96524 Föritztal, Bellershöhe 1
          seiner Ausschüsse                                        OT Judenbach
                                                                   Telefon: 03675 4238 0

  Sitzung Haupt- und Finanzausschuss                               Montag       geschlossen
  Nr. 15/2020 am 18.08.2020                                        Dienstag     08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
                                                                   Mittwoch     08.00 - 12.00 Uhr
  Am Dienstag, 18. August 2020 findet um 19:00 Uhr im Kul-         Donnerstag   geschlossen
  tursaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9,        Freitag      08.00 - 12.00 Uhr
  96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 15. Sitzung
  des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Fö-
  ritztal statt.
                                                                   Information aus dem Rathaus
  Tagesordnung:
                                                                   Liebe Bürgerinnen und Bürger,
  BÜRGERFRAGESTUNDE
                                                                   eine Terminvereinbarung entfällt. Die Gemeindeverwaltung
  ÖFFENTLICHER TEIL:                                               Föritztal im OT Neuhaus-Schierschnitz sowie die Außenstelle
                                                                   in Judenbach haben wieder regulär geöffnet.
  1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der
     Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-
     meinderates Föritztal vom 18.08.2020
  2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils       Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle
     der 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des          und des Wertstoffhofes Judenbach
     Gemeinderates Föritztal vom 23.06.2020
  3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der       April bis Oktober
     im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal
     am 23.06.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse         Mittwoch:    17.00 Uhr - 19.00 Uhr
  4. Anfragen und Mitteilungen                                     Samstag:     13.00 Uhr - 16.00 Uhr

  NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:                                         Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an
                                                                   Schrott ist zu den Öffnungszeiten ebenfalls möglich.
  Föritztal, den 22.07.2020
  Andreas Meusel                                                   Die Besucher werden auf die Einhaltung der Abstandsrege-
  Bürgermeister                                                    lungen bzw. Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hinge-
  Gemeinde Föritztal                                               wiesen und um Einhaltung gebeten!

  Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der
  Sitzung recht herzlich eingeladen.                               Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle
                                                                   und des Wertstoffhofes in Neuhaus-
                                                                   Schierschnitz
                                                                   Der Wertstoffhof ist jeden Mittwoch in der Zeit von 17.00
                                                                   Uhr bis 18.00 Uhr sowie jeden Samstag in der Zeit von 13.30
                                                                   Uhr bis 15.30 Uhr geöffnet.

                                                                   Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an
                                                                   Schrott, Gelbe Säcke, Flaschen und Gläser sowie Papier
                                                                   sind zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Neuhaus-
                                                                   Schierschnitz möglich.

                                                                   Die Besucher werden auf die Einhaltung der Abstandsrege-
                                                                   lungen bzw. Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hinge-
                                                                   wiesen und um Beachtung gebeten!
Blick auf den Ortsteil Judenbach - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020                                                                                    -8-
Sprechzeiten der Revierförster Christopher                          1. Filtration über offene Schnellfilter mit Juraperle zur Teilent-
Aulinger und Holger Ehrhardt finden zur Zeit                           säuerung und Aufhärtung,
                                                                    2. mechanisch Entsäuerung über Flachbettbelüfter Aquadosil
nicht statt!                                                           zur Aufhärtung und Einstellung des Gleichgewichts-ph-Wer-
Der Revierförster von Neuenbau, Herr Christopher Aulinger,             tes,
ist über sein Handy 0172 / 3480394 erreichbar.                      3. Desinfektion des Wassers durch eine UV-Anlage.
                                                                    Verwendete Zusatzstoffe: basisches Filtermaterial, Juraperle
Der Revierförster von Judenbach, Herr Holger Ehrhardt, ist
über sein Handy 0172 / 3480387 erreichbar.                          Trinkwasserversorgungsgebiet (TWVG) Heubisch mit der ver-
                                                                    sorgten Gemeinde
                                                                    Gemeinde Föritztal mit den Ortsteilen:
  Öffnungszeiten der Bücherei in                                    Heubisch, Mupperg (außer Gewerbegebiet)
  Judenbach                                                         Auszug aus gemessenen und überwachten Parametern:
                                                                                                Messwert      Grenzwert
                    Die Bibliothek in Föritztal, OT Judenbach,      pH-Wert im Jahresmittel:    8,0           6,5 - 9,5
                    Bellershöhe 1, ist dienstags von 14.00          Grad Deutsche Härte:        7,3 °dH
                    Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet!                     Härtebereich neu:           weich
                                                                    Nitrat:                     32,3 mg/l     50 mg/l
                                                                    Kalzium:                    29,2 mg/l     kein
                                                                    Magnesium:                  14,1 mg/l     kein
                                                                    Kalium:                     3,9 mg/l      kein
                  BÜRGERPOLIZEI                                     Uran:
Blick auf den Ortsteil Judenbach - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020                                                                           -9-

                                                  Wir gratulieren

   Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag
 … im Monat August 2020                                        15.08.   Ilse Kessel                     zum 80. Geburtstag
                                                                        Neuer Weg 2,
 01.08.    Karola Friedrich               zum 70. Geburtstag            OT Mupperg
           Dorfstr. 2,                                         17.08.   Klaus Engel                     zum 80. Geburtstag
           OT Jagdshof                                                  Sophienstr. 2,
 02.08.    Helga Bergmann                 zum 75. Geburtstag            OT Judenbach
           Marker Weg 6,                                       17.08.   Reinhard Kroll                  zum 70. Geburtstag
           OT Neuhaus-Schierschnitz                                     Ortsstr. 9 b,
 02.08.    Gerd Lummer                    zum 70. Geburtstag            OT Föritz
           Minnastr. 45,                                       17.08.   Herbert Voigt                   zum 70. Geburtstag
           OT Neuhaus-Schierschnitz                                     Marktstr. 46,
 02.08.    Klaus Tomoscheid               zum 80. Geburtstag            OT Heinersdorf
           Sonneberger Str. 50 B,                              18.08.   Helga Handtusch                 zum 85. Geburtstag
           OT Neuhaus-Schierschnitz                                     Welitscher Str. 10,
 03.08.    Irene Höfner                   zum 70. Geburtstag            OT Heinersdorf
           Sattelpaßstr. 68,                                   18.08.   Wolfgang Wittmann               zum 80. Geburtstag
           OT Neuenbau                                                  Moggerer Str. 33,
 05.08.    Karl-Heinz Heymann             zum 70. Geburtstag            OT Oerlsdorf
           Moggerer Str. 15,                                   19.08.   Manfred Wöhner                  zum 70. Geburtstag
           OT Oerlsdorf                                                 Talstr. 25,
 06.08.    Manfred Streng                 zum 80. Geburtstag            OT Schwärzdorf
           Alte Handelsstr. 14,                                21.08.   Reiner Krause                   zum 75. Geburtstag
           OT Judenbach                                                 Schierschnitzer Str. 38,
 08.08.    Annitta Sünkel                 zum 80. Geburtstag            OT Neuhaus-Schierschnitz
           Wiesenstr. 3,                                       23.08.   Margarete Fichtmüller           zum 95. Geburtstag
           OT Schwärzdorf                                               Zum Kronacher Teich 34,
 11.08.    Joachim Töpfer                 zum 80. Geburtstag            OT Oerlsdorf
           An der Steinach 29,                                 30.08.   Martha Rosenbusch               zum 85. Geburtstag
           OT Mupperg                                                   Sattelpaßstr. 15,
 13.08.    Jörg Winter                    zum 70. Geburtstag            OT Neuenbau
           Weidhäuser Höhe 8 a,
           OT Weidhausen

                                                                   Herzliche Gratulationen
                                                                      zu Ehejubiläen
 01.08.    Rosemarie und Wolfgang Gläser                       15.08.   Gudrun und Klaus Ehrhardt
           im OT Judenbach, Alte Handelsstraße 229                      im OT Heinersdorf, Tettaustraße 21 A
           zum 50. Hochzeitstag                                         zum 50. Hochzeitstag

 04.08.    Erika und Horst Wachter                             20.08.   Margaretha und Edgar Schwesinger
           im OT Neuhaus-Schierschnitz,                                 im OT Oerlsdorf, Zum Kronacher Teich 34
           Sonneberger Straße 11                                        zum 60. Hochzeitstag
           zum 60. Hochzeitstag
                                                               22.08.   Marlene und Eugen Ramfeld
 13.08.    Gisela und Günter Birnstiel                                  im OT Jagdshof, Dorfstraße 48
           im OT Föritz, Siedlung 3                                     zum 50. Hochzeitstag
           zum 60. Hochzeitstag
                                                               29.08.   Ilona und Burkhard Winkler
 14.08.    Monika und Rudolf Leuthold                                   im OT Neuhaus-Schierschnitz, Gottsmannstraße
           im OT Neuenbau, Bergluftstraße 8                             1A
           zum 50. Hochzeitstag                                         zum 50. Hochzeitstag
Blick auf den Ortsteil Judenbach - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020                                                                                      - 10 -

              Vereine und Verbände                                                           Feuerwehr

  Achtung Hühnerhalter -                                             Feuerwehr mal kreativ
  die nächste Trinkwasserimpfung steht an!
  Der Kleintierzuchtverein T657 e.V.
  Judenbach organisiert wieder die
  gesetzliche Impfung gegen die
  Newcastle-Krankheit.
  Alle Zuchtftreunde sowie Halter
  von Hühnern aus der Umgebung
  haben die
  Möglichkeit, ihre Tiere impfen zu
  lassen.
  Der Impfstoff kann am 01.08.2020 in der Zeit von 09.00 bis
  10.00 Uhr bei Werner Heymann, Alte Handelsstraße 219,
  96524 Föritztal, OT Judenbach gegen eine Gebühr abgeholt
  werden.
                                                                     Neuhaus-Schierschnitz. Die Neuhäuser Kinder und Jugend-
  Werner Heymann                                                     lichen der örtlichen Jugendfeuerwehr sind eine überaus aktive
  1. Vorstand                                                        Truppe. Wie von Karolin Barcsik, Jugendfeuerwehrwartin in Neu-
                                                                     haus-Schierschnitz zu erfahren war, hat die Corona Pandemie
                                                                     die Aktiven wie auch Jugendfeuerwehrleute völlig unvorbereitet
                                                                     getroffen. Von heute auf morgen mussten alle ihren Dienstbetrieb
                                                                     einstellen und durften zeitweise nicht einmal mehr das Feuer-
Neue Pflanzen an Mupperger Ortseingängen                             wehrgerätehaus betreten, außer die Aktiven, wenn ein Einsatz
Mupperg. Ist man im Sonneberger Unterland unterwegs, genau-          anstand. Eine sorgenvolle Zeit, denn Nachwuchsgewinnung ist
er gesagt in Mupperg, kann man wieder eine neue Bepflanzung          ein schwieriges Thema bei der Feuerwehr. Neben der „Konkur-
der Blumenkästen bei den Ortseingangsschildern entdecken.            renz“ zu anderen Vereinen hat die Feuerwehr nach wie vor mit
Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Feuerwehrverein Mup-            Vorurteilen zu kämpfen oder manch ein Elternteil empfindet es
perg dieses Jahr die Bepflanzung und Bezahlung des Blumen-           zu gefährlich für sein Kind, ein solches Hobby auszuüben. „Je-
schmuckes übernommen, um die Gemeinde Föritztal, die das             denfalls wollten wir in dieser Zeit, in der wir nichts Aktiv mit un-
sonst im Sommer tut, zu entlasten. Im Winter übernehmen immer        serer Jugend machen konnten, wenigstens etwas für sie tun“,
dankenswerterweise Anwohner die Ausschmückung dieser Käs-            so Karolin Barcsik. Ganz nach dem Motto: „Wir sind leider nicht
ten am Ortseingang. Eine schöne Geste vom Mupperger Feu-             MIT Euch, aber FÜR Euch aktiv“, überlegte sich die Jugendwar-
erwehrverein, wie vom Vereinsvorstand Jens Feick zu erfahren         tin, wie sie den Nachwuchsfeuerwehrleuten eine Freude machen
war. Das Dorffest, welches immer Ende Juni stattfand und sich        könnte. Kürzlich, so erzählt sie, hatten wir mal wieder klar Schiff
zu einem kleinen aber feinem Fest entwickelte, das den Zusam-        gemacht und dabei Uniformen der Jugendfeuerwehr ausgeson-
menhalt der dörflichen Gemeinschaft förderte, fiel ebenfalls der     dert, die kaputt waren und für den Dienst nicht mehr verwendet
Pandemie zum Opfer. Jedoch gibt es auch Hoffnung auf Feuer-          werden konnten. Daraus musste sich doch etwas machen las-
wehrwettkampfsport, nämlich dass in Mupperg eventuell Ende           sen! Und tatsächlich mangelte es nicht an Ideen, was daraus
August ein Lauf zum TGL-Cup (TGL nannte man die alte DDR-            entstehen könnte. So entschied man sich für ein spezielles Pro-
Norm, die heute DIN heißt) stattfinden kann, vielleicht in Verbin-   jekt: Federmappen sollten es werden. In vielen Stunden Arbeit
dung mit Läufen zum Gemeindepokal. Darüber beraten in Kürze          wurden die Uniformen aufgetrennt, man überlegte sich ein De-
die Wehrführer in der Gemeindeverwaltung Föritztal mit den Ver-      sign, suchte passende Stoffstücke heraus, schnitt sie zu, orga-
antwortlichen. Den Trainingsbetrieb zu den TGL-Läufen haben          nisierte noch Material und machte sich ans Nähen. Neben den
die beiden teilnehmenden Mannschaften aus Föritztal, Mupperg         Uniformen von denen man die Farbgebung blau-orange über-
und Lindenberg, endlich wieder aufnehmen können. Die Corona-         nahm und die Reflexstreifen von Rücken- und Taschenteilen als
Pandemie traf die Feuerwehrsportler sehr, sind doch alle ganz        Applikationen nutzte, ließ man außerdem noch Stofflabels mit
heiß auf die bevorstehenden Wettkämpfe in unterschiedlichen          dem eigenen Logo drucken, welche mit aufgebracht wurden. Zur
Bundesländern gewesen, die ebenfalls abgesagt bzw. verscho-          Stabilisierung verwendete man für die Seitenteile orangen Feu-
ben wurden. Nähere Informationen gibt es demnächst hier im           erwehrschlauch, sodass eine echte Feuerwehr-Federmappe ent-
Freien Wort dazu. Auch der Weihnachtsmarkt, so Jens Feick, ist       stand. Mit dieser Aktion fragte Karolin Barcsik bei der Thüringer
fest in Planung. Hoffen wir auf einen versöhnlichen Jahresab-        Jugendfeuerwehr an, ob eine Unterstützung möglich wäre für die
schluss mit kulturellen Veranstaltungen.                             Befüllung der Federmappen.

Text: Sibylle Lottes
Foto: Sibylle Lottes
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020                                                                                    - 11 -
Das Projekt: „wir-sind-dabei-112“ stellte den Neuhäuser Feu-
erwehrleuten darauf hin Stifte, Lineale und einiges mehr zur                                   Stiftung
Verfügung, sodass die nagelneuen Federmappen für die Ju-
gendfeuerwehr gut bestückt werden konnten. Das Resultat wa-
ren letztendlich über 20 Federmappen, die Karolin Barcsik in
                                                                      Die Stiftung Judenbach informiert.
ihrer Freizeit nähte und befüllte. Zum Restart, der in mehreren       Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Föritztal,
Kleingruppen, in den vergangenen Wochen erfolgte, konnten             liebe Gäste,
die Jugendfeuerwehrwartin und ihr Team jedem Jugendfeuer-
wehrmitglied eine gefüllte Federmappe überreichen. Die Freude         die Stiftung Judenbach ist seit dem 19.06.2020 wieder geöffnet.
war bei den Kleinsten, wie auch bei den Großen riesig. „Echt          Bei allen Gästen, die seit diesem Zeitpunkt unser Haus besucht
cool“ meinten die Kids zu dieser gelungenen Überraschung. Die         haben, möchte ich mich ganz herzlich für ihr Kommen bedan-
Jugendfeuerwehrkids überlegten, ob sie wohl selbst diese Uni-         ken. Der Neustart war und ist nicht ganz einfach. Viele Menschen
form, von der sie einen Teil jetzt als Federmappe in den Hän-         sind mit dieser Situation der Corona-Pandemie sehr verunsichert
den hielten, einmal getragen hatten und mit ihr vielleicht auch       und zögern mit dem letzten Schritt in die Normalität. Dinge des
Wettbewerbe bestritten. Das Team um Karolin Barcsik freut es          täglichen Lebens, die am Jahresanfang noch selbstverständlich
doppelt, zum einen, dass die Idee so gut ankam und zum ande-          waren, werden jetzt hinterfragt und abgewogen. Trotz all dieser
ren, dass wirklich alle Kids, trotz der langen pandemiebedingten      Besorgnis möchte Ihnen die Stiftung Judenbach einige Angebote
Pause dabeigeblieben sind. „Auf diese Kinder und Jugendlichen         für einen Besuch machen und freut sich auf Sie als Gast.
können wir stolz sein“, so das Resümee aus den Reihen der
Neuhäuser Feuerwehr. Weitergenäht wird auf jeden Fall, denn           Mit freundlichen Grüßen
Turnbeutel und personalisierte Taschenanhänger sollen noch für        Albrecht Morgenroth
die Jugendlichen hergestellt werden. Bei der Neuhäuser Feuer-         1. Vorsitzender Stiftung Judenbach
wehr ist selbst bei einer Pandemie kein Stillstand zu verzeichnen.
Sich für die Feuerwehr einsetzten muss nicht immer nur Dienst         Auf folgende weitere Angebote wird hingewiesen:
bei Bränden etc. bedeuten, auch kreative Umsetzungen von su-
pertollen Ideen für die Nachwuchsfeuerwehrleute sind eine ganz        -   Aktiv-Nachmittag in der Stiftung!
besonders spannende Aufgabe, die man auch von zu Hause aus                Der nächste Aktiv-Nachmittag ist am Freitag, dem
erledigen kann. Jetzt freuen sich alle auf die regelmäßig stattfin-       14.08.2020, ab 14.30 Uhr in der Stiftung Judenbach für Alt
denden Ausbildungen für Groß und Klein am Feuerwehrdepot in               und Jung. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen!
Neuhaus-Schierschnitz. Und wer bei der Jugendfeuerwehr mal            -   Das Stiftungscafé lädt wieder zu italienischem Eis ein. Las-
reinschnuppern möchte, kann gerne nach den Sommerferien je-               sen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen.
den 2. Montag ab 18.00 Uhr bei den Feuerwehrkids vorbeischau-         -   Katalog der Weidners
en, gemäß des Slogans: Spiel nicht mit dem Feuer! Spiel mit bei           Der Katalog der Spielzeugsammlung Weidner ist in der Stif-
deiner: Jugendfeuerwehr Neuhaus-Schierschnitz!                            tung Judenbach zu einem Preis von 8 € erhältlich. Eine An-
                                                                          schaffung lohnt sich - hierin ist lokale Tradition für mecha-
                                                                          nische Spielzeuge zusammengefasst. Ebenfalls käuflich zu
                                                                          erwerben unter: www.mechanisches-spielzeug.de.
                                                                      -   Die Stiftung Judenbach ist von Freitag bis Sonntag jeweils in
                                                                          der Zeit von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet und freut sich auf
                                                                          Ihren Besuch.

Text: Sibylle Lottes
Fotos: Karolin Barcsik
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020                                                                                  - 12 -
                                                                   Dazu gehörte z.B. auch ein Märchenquiz. Erst wenn alle Aufga-
                                                                   ben erfüllt waren, durfte die Suche weitergehen. Die Karte führte
                                                                   die Kinder wieder zum Kindergarten zurück und tatsächlich fan-
                                                                   den sie hier ihre prall gefüllten Zuckertüten. Die Freude war rie-
                                                                   sengroß. Nachdem sich nun die Aufregung gelegt hatte, konnten
                                                                   auch die lustigen Wettspiele beginnen (Eierlaufen, Sackhüpfen
                                                                   u.v.m.).

                                                                   Die Zeit verging wie im Flug und knurrende Mägen meldeten
                                                                   sich. Natürlich gab es zum Abschluss das Lieblingsessen „Nu-
                                                                   deln mit Tomatensoße“. Als dann die Eltern ihre Schulanfänger
                                                                   abholten, brachten diese mit viel Stolz ihre Zuckertüten zu Ihnen.

 Kindergärten der Gemeinde Föritztal

Kindergarten „Pfiffikus“ Föritz
Schatzsuche zum Zuckertütenfest
In diesem Jahr war für unsere Schulanfänger alles anders. Die
meisten Aktivitäten und Ausflüge, die sonst in Vorbereitung auf
die Schule stattfinden, mussten leider auf Grund der Corona
Pandemie ausfallen. So war es für uns alle Erzieherinnen im Kin-
dergarten „Pfiffikus“ Föritz ein Herzensbedürfnis, das Zuckertü-
tenfest für die Schulanfänger zu einem unvergesslichen Highlight
werden zu lassen. Am Freitag. den 10.07. war es dann soweit.
Die Schatzsuche zum Zuckertütenbaum stand bevor.
Zur Stärkung gab es zunächst erst einmal einen Eisbecher. Die
Post hatte in der Zwischenzeit für jede Gruppe eine Schatzkarte
gebracht, denn auch beim Zuckertütenfest mussten alle Hygie-
neregeln eingehalten werden. Auf der Karte war der Weg zum
Zuckertütenbaum beschrieben. Unterwegs gab es 5 Aufgaben
zu bewältigen.

                                                                   Aber auch für uns Erzieherinnen gab es noch eine Überra-
                                                                   schung, denn die Eltern bedankten sich mit einem Insektenhotel
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020                                                                               - 13 -
und einer Wanduhr auf welcher die Namen ihrer Kinder standen,
für die schöne Kindergartenzeit. Im Namen aller Erzieherinnen      Etwas ganz Besonderes war für unsere Kinder die Möglichkeit,
„Vielen Dank“. Glücklich und zufrieden ging für alle das Zucker-   einen Schmetterling auf der Hand sitzen zu haben und diesen
tütenfest zu Ende.                                                 aus nächster Nähe genau zu bestaunen.

Das Erzieherteam vom Kindergarten „Pfiffikus“Föritz

Text und Bilder: Kindergarten Pfiffikus
                                                                   Auch Engerlinge, die Larven vom Junikäfer, wurden unter die
                                                                   Lupe genommen.
Kindertagesstätte „Zum kleinen Glück“                              Auf unserem Spielplatz gab es noch viele Insekten zu entdecken.
                                                                   Unter anderem konnten wir Bienen beobachten, wie sie von Blü-
Tierische News aus Judenbach                                       te zu Blüte flogen und dabei Nektar und Pollen sammelten. Von
                                                                   einem ortsansässigen Imker erhielten wir Anschauungsmateria-
Passend zum Jahresthema „Vielfalt des Lebens - wunderbare          lien und Informationen über das Leben und die Entwicklung der
Tierwelt“ hatten die Kinder des Diakonie-Kindergartens Juden-      Bienen.
bach „Zum kleinen Glück“ die Möglichkeit, die Entwicklung von
der Raupe zum Schmetterling zu beobachten.

Wir holten uns Raupen des „Kleinen Fuchses“ ins Haus. Ge-
meinsam mit den Erziehern richteten die Kinder ein Terrarium
ein. So konnten alle die verschiedenen Phasen der Entwicklung
des Schmetterlings mit verfolgen.

                                                                   Im Morgenkreis lernten die Kinder Imkeranzug, Netz und Smoker
                                                                   kennen. Vielen Dank für das Equipment unserer Erzieherin Jan-
                                                                   ka. Mit Hilfe einer echten Bienenwabe konnten die Kinder sehen,
                                                                   wie Bienen bauen.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020                                                                                - 14 -
                                                                  schlüpft. Das konnten wir uns natürlich auch nicht entgehen las-
                                                                  sen und meldeten uns gleich zu einem Besuch an. Und zu guter
                                                                  Letzt kam noch kleines Zicklein auf die Welt. Ach, war das sehr
                                                                  klein und putzig!
                                                                  Gerade in diesen sehr nervenaufreibenden Zeiten der Pandemie
                                                                  ist es für uns Erzieherinnen ein Grundbedürfnis, den Kindern viel
                                                                  Normalität und Sicherheit zu vermitteln. Viele Spaziergänge und
                                                                  Erkundungen in unserem schönen Dorf machen es uns leichter,
                                                                  gemeinsam mit den Kindern einen Tagesablauf so normal wie
                                                                  möglich zu gestalten.
                                                                  Wir möchten uns auch bei unseren Eltern für die gute Zusam-
                                                                  menarbeit und das Verständnis für die veränderten Situationen
                                                                  bedanken.

                                                                  Kita-Leiterin Elke Döring im Namen des gesamten Teams der
                                                                  Diakonie-Kindertagesstätte „Zum kleinen Glück“ in Juden-
                                                                  bach.

                                                                  Text und Bilder: Kindertagesstätte „Zum kleinen Glück“

                                                                                Stellenausschreibung
                                                                                 Hauswirtschafter/in
                                                                    Die Kindertagesstätte „Zum kleinen Glück“ (in Trägerschaft
                                                                    des Diakoniewerkes) in Föritztal/OT Judenbach sucht zum
                                                                    1. Oktober 2020

                                                                      einen Mitarbeiter in der Hauswirtschaft (m/w/d)
                                                                    auf 450,00 € Basis für Reinigungsarbeiten und hauswirt-
                                                                    schaftliche Versorgungsleistungen.

                                                                    Wir erwarten:
                                                                    · Erfahrung im Bereich Hauswirtschaft, ggf. Ausbildung im
                                                                       Bereich Hauswirtschaft
                                                                    · PKW und Führerschein Klasse B zum Erreichen des Ar-
                                                                       beitsortes,
                                                                    · gute Deutschkenntnisse.

                                                                    Folgendes sollten Sie mitbringen:
                                                                    · Leistungsbereitschaft,
                                                                    · Teamfähigkeit,
                                                                    · Sorgfalt und Genauigkeit,
                                                                    · Zuverlässigkeit,
                                                                    · selbstständiges Arbeiten.

                                                                    Wir bieten Ihnen:
                                                                    · Vergütung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diako-
                                                                       nischen Werkes der EKM (AVR-EKM),
                                                                    · eine Zusatzversorgung in der EZVK,
                                                                    · eine interessante, vielseitige und herausfordernde
                                                                       Aufgabe,
                                                                    · eine Arbeitsstelle mit hoher Eigenverantwortung
In einem Rollenspiel konnten die Kinder der „Sternenfängergrup-
pe“ das Sammeln der Blütenpollen nachspielen.                       Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung an folgen-
Neben all den Insekten sorgten noch andere Tiere für süße           de Adresse:
Überraschungen.
                                                                    Kita „Zum kleinen Glück“
                                                                    z.Hd. Elke Döring
                                                                    Alte Handelsstraße 89
                                                                    96515 Föritztal/OT Judenbach
                                                                    Tel.: 03675/423139

Denn im Hasenstall unserer Erzieherin Iris sind kleine Hasen-
babys zur Welt gekommen und im Hühnerstall kleine Küken ge-
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