Blick auf den Ortsteil Judenbach - Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Gemeinde Föritztal
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2020 Mittwoch, 22. Juli 2020 Nummer 7 Blick auf den Ortsteil Judenbach www.foeritztal.de
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020 -2- Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal • Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 13. Sitzung des Gemeinderates Föritztal Satzung zur Aufhebung der Satzung über die vom 18.02.2020 .........................................................Seite 6 Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche • Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Verkehrsanlagen der Gemeinde Föritz Kaufvertrag URNr. 228/2020 vom 20.02.2020...........Seite 6 (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 14.07.2020 .... Seite 3 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die einmalige Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal Erhebung von Beiträgen für öffentliche • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeitragssatzung) der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz vom 14.07.2020 des Gemeinderates Föritztal vom 23.06.2020 ...........Seite 6 ........................................................................................ Seite 3 • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 13. Sitzung des Haupt- und Finanz- Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Erhebung ausschusses des Gemeinderates Föritztal eines Straßenausbaubeitrages für die vom 28.01.2020 .........................................................Seite 6 Gemeinde Judenbach vom 14.07.2020 ....................... Seite 4 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Satzung Föritztal am 28.01.2020 gefassten nicht über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung öffentlichen Beschlüsse .............................................Seite 6 der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft • Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen und der Inanspruchnahme von Verpflegungs- Teils der 12. Sitzung des Haupt- und Finanz- angeboten der Gemeinde Föritztal vom 14.07.2020 .. Seite 4 ausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 07.01.2020 .........................................................Seite 7 Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse der Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 30.06.2020 .........................................................Seite 4 • Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Föritztal am 18.08.2020 ...........................Seite 7 • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 14. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 05.03.2020 .........................................................Seite 4 Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung • Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung der in der Gemeinderatssitzung am 05.03.2020 sowie der Außenstelle Judenbach .............................Seite 7 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse ....................Seite 5 • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle Judenbach ..Seite 7 • Beschluss über die Satzung zur Aufhebung der Satzung • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle und über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Wertstoffhof Neuhaus-Schierschnitz .........................Seite 7 Verkehrsanlagen der Gemeinde Föritz • Revierförster Aulinger und Erhardt ............................Seite 8 (Straßenausbaubeitragssatzung) • Öffnungszeiten der Bücherei Judenbach...................Seite 8 • Bürgerpolizei für die Gemeinde Föritztal ...................Seite 8 • Beschluss über die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die einmalige Erhebung von Beiträgen für Amtliche Bekanntmachungen anderer Ämter öffentliche Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeitrags- und Behörden satzung) der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz .......Seite 5 • Beschluss über die Satzung zur Aufhebung der Satzung • Kundeninformation des WAZ .....................................Seite 8 zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für die Gemeinde Judenbach ....................................Seite 5 Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal ..................... Seite 8 • Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertages- einrichtungen in kommunaler Trägerschaft und der Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Föritztal ..............................................Seite 5 Impressum „Föritztalkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, Sonneberger Straße 46a, 96524 Neuhaus-Schierschnitz, E-Mail: look.wum@t-online.de, Tel: 036764 72625, Herausgeber: Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neu- Mobil:0172 7930303 haus-Schierschnitz, Tel.: 036764 7960, Fax: 036764 79648, E-Mail: info@foeritzal. Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, erreichbar unter Tel.: de, Internet: www.foeritztal.de 0172 / 7930303, E-Mail: look.wum@t-online.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Für alle Veröffentlichungen der Gemeinde Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift Föritztal ist die Gemeinde Föritztal verantwortlich. des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Bezugsbedingungen und Möglichkeiten: Bezugszeit ist das Kalenderjahr. Bezugs- Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und preis im Abonnement jährlich 12,00 Euro. Abbestellungen für das nächste Kalender- zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom jahr müssen der Gemeinde bis spätestens 1. November vorliegen. Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben Bei Auslieferung von Einzelstücken durch die Gemeinde Preis je Exemplar 1,00 Euro gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschied- zzgl. Versandkosten. Die Bestellung erfolgt bei der Gemeinde Föritztal, Schierschnit- licher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe zer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz. Das Amtsblatt wird bis auf keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu Weiteres kostenlos im Gemeindegebiet verteilt. keiner Ersatzleistung. Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht. Verlagsleiter: Mirko Reise Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, Erscheinungsweise: erscheint nach Bedarf info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/ / 20 50 - 21 oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politische Gruppierung verantwortlich.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020 -3- Gemeinde Föritztal Hinweis in eigener Sache: Freistaat Thüringen Der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist der 18.08.2020 Wir bitten um Beachtung! Satzung zur Aufhebung der Satzung über die einmalige Erhebung von Beiträgen für öffentliche Verkehrsanla- gen (Straßenausbaubeitragssatzung) der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz vom 14.07.2020 Aufgrund des § 19 Absatz 1 Satz 1 der Thüringer Kommunal- ordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, Satzungen 433) und des § 21 b Abs. 2 des Thüringer Kommunalabgaben- gesetzes (ThürKAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom Gemeinde Föritztal 19. September 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Ok- Freistaat Thüringen tober 2019 (GVBl. S 396), hat der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 30.06.2020 die folgende Satzung zur Aufhebung über die einmalige Erhebung von Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeitragssatzung) der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz beschlossen, die hiermit Satzung erlassen wird: zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung ein- Artikel 1 maliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Die Satzung über die einmalige Erhebung von Beiträgen für öf- Gemeinde Föritz (Straßenausbaubeitragssatzung) fentliche Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeitragssatzung) der vom 14.07.2020 Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz vom 24.02.2014, bekanntge- macht im Amtsblatt der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Nr. 2 Aufgrund des § 19 Absatz 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalord- vom 26.02.2014, wird aufgehoben. nung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433) Artikel 2 und des § 21 b Abs. 2 des Thüringer Kommunalabgabengeset- Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2019 in Kraft. zes (ThürKAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Okto- Föritztal, den 14.07.2020 ber 2019 (GVBl. S 396), hat der Gemeinderat der Gemeinde Fö- Gemeinde Föritztal ritztal in seiner Sitzung am 30.06.2020 die folgende Satzung zur Andreas Meusel DS Aufhebung der Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge Bürgermeister für öffentliche Verkehrsanlagen der Gemeinde Föritz (Straßen- ausbaubeitragssatzung) beschlossen, die hiermit erlassen wird: Bekanntmachungsnachweise: Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung: Artikel 1 Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvor- Die Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für die öffent- schriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese lichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Föritz (Straßenausbau- beitragssatzung) vom 28.02.2018, bekanntgemacht im Amtsblatt Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde „Föritztalkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritz, Judenbach und geltend gemacht werden. Neuhaus-Schierschnitz Nr. 3 vom 07.03.2018 wird aufgehoben. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Artikel 2 Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die- Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2019 in Kraft. se Verstöße unbeachtlich. Föritztal, den 14.07.2020 Föritztal, den 22.07.2020 Gemeinde Föritztal Andreas Meusel DS Andreas Meusel DS Bürgermeister Bürgermeister Bekanntmachungsnachweise: Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung: Gemeinde Föritztal Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvor- Freistaat Thüringen schriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Satzung Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die- zur Aufhebung der Satzung zur Erhebung eines Stra- se Verstöße unbeachtlich. ßenausbaubeitrages für die Gemeinde Judenbach vom 14.07.2020 Föritztal, den 22.07.2020 Andreas Meusel DS Aufgrund des § 19 Absatz 1 Satz 1 der Thüringer Kommunal- Bürgermeister ordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433) und des § 21 b Abs. 2 des Thüringer Kommunalabgaben- gesetzes (ThürKAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Ok- tober 2019 (GVBl. S 396), hat der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 30.06.2020 die folgende Satzung zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für die Gemeinde Judenbach beschlossen, die hiermit erlassen wird:
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020 -4- Artikel 1 Artikel 1 Die Satzung zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung die Gemeinde Judenbach vom 01.04.1995, bekanntgemacht im der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und „Judenbacher Heimatboten“ Amtsblatt der Gemeinde Judenbach der Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemein- Nr. 4 vom 07.04.1995 in der Fassung der 3. Änderungssatzung de Föritztal vom 04.02.2020 (bekanntgemacht im Amtsblatt der vom 05.04.2002, bekanntgemacht im „Judenbacher Heimatbo- Gemeinde Föritztal Nr. 2/2020 am 26.02.2020) wird wie folgt ge- ten“ Amtsblatt der Gemeinde Judenbach Nr. 2 vom 05.04.2002 ändert: wird aufgehoben. Der § 4 a erhält folgende Fassung: Artikel 2 Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2019 in Kraft. § 4 a Elternbeitragsfreiheit Für die Betreuung eines Kindes im Zeitraum der letzten vier- Föritztal, den 14.07.2020 undzwanzig Monate vor dessen regulärem Schuleintritt (jeweils Gemeinde Föritztal erster Schultag für alle nach § 18 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz Andreas Meusel DS schulpflichtigen Kinder) wird kein Elternbeitrag erhoben. Für ein Bürgermeister Kind, welches nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Schulgesetzes von der Schulpflicht zurückgestellt wurde, verlängert sich die Eltern- Bekanntmachungsnachweise: beitragsfreiheit bis zum Tag vor dessen ersten Schultag. Sofern Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung: die Betreuung in dem Monat, in dem die Elternbeitragsfreiheit Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvor- beginnt, keinen vollen Monat mehr umfasst, wird ein Elternbei- schriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese trag nur bis zum Tag vor Beginn der jeweiligen Elternbeitragsfrei- Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde heit erhoben. Hierzu wird der jeweils zu zahlende Monatsbeitrag geltend gemacht werden. durch 30 Tage dividiert und mit der Anzahl der Tage im jeweiligen Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Monat vom 01. des Monats bis einschließlich des Tages vor Be- Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem ginn der Elternbeitragsfreiheit multipliziert. Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die- se Verstöße unbeachtlich. Artikel 2 Die Satzung tritt am 1. August 2020 in Kraft. Föritztal, den 22.07.2020 Andreas Meusel DS Föritz, den 14.07.2020 Bürgermeister Gemeinde Föritztal Andreas Meusel Bürgermeister DS Gemeinde Föritztal Bekanntmachungsnachweise: Freistaat Thüringen Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung: Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvor- Erste Satzung schriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde zur Änderung der Satzung über die Satzung über die geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kin- Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem dertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind die- und der Inanspruchnahme von Verpflegungsangebo- se Verstöße unbeachtlich. ten der Gemeinde Föritztal vom 14.07.2020 Föritztal, den 22.07.2020 Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Andreas Meusel DS Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalord- Bürgermeister nung -ThürKO-) in der Verfassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite 429, 433), der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. Sei- te 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 Beschlüsse des Gemeinderates (GVBl. S. 396), des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Neu- Beschluss Nr. GR/220/16/2020 bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I Seite 2022), zuletzt Sitzungsdatum: 30.06.2020 geändert durch Gesetz vom 12.12.2019 (BGBI. I Seite 2652), der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über die Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergär- zung des Gemeinderates Föritztal vom 30.06.2020 ten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespfle- Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und ge als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG) vom 18. Dezember 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- 2017 (GVBL Seite 276), zuletzt geändert durch Gesetz vom kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geän- 10.10.2019 (GVBL Seite 383) sowie der §§ 9 und 11 der Satzung dert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seiten 429, über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kom- 433) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am munaler Trägerschaft der Gemeinde Föritztal vom 04.02.2020 30.06.2020 die vorliegende Tagesordnung. (veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Nr. 02/2020 am 26.02.2020), hat der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung Datum der Ausfertigung: 01.07.2020 am 30.06.2020 die folgende Erste Satzung zur Änderung der Andreas Meusel Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bürgermeister Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und der der Gemeinde Föritztal Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten der Gemeinde Föritztal beschlossen, die hiermit erlassen wird: Beschluss Nr. GR/221/16/2020 Sitzungsdatum: 30.06.2020 Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 14. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 05.03.2020 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020 -5- 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- gesetzes (ThürKAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt 19. September 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Ok- geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, tober 2019 (GVBl. S 396), beschließt der Gemeinderat der Ge- 433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am meinde Föritztal in seiner Sitzung am 30.06.2020 die als Anlage 30.06.2020, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 13. Sit- beigefügte Satzung zur Aufhebung über die einmalige Erhebung zung des Gemeinderates Föritztal vom 18.02.2020 zu genehmi- von Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen (Straßenausbau- gen. beitragssatzung) der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz Datum der Ausfertigung: 01.07.2020 Datum der Ausfertigung: 01.07.2020 Andreas Meusel Andreas Meusel Bürgermeister Bürgermeister der Gemeinde Föritztal der Gemeinde Föritztal Beschluss Nr. GR/222/16/2020 Beschluss Nr. GR/225/16/2020 Sitzungsdatum: 30.06.2020 Sitzungsdatum: 30.06.2020 Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in Beschluss über die Satzung zur Aufhebung der Satzung zur der Gemeinderatssitzung am 05.03.2020 gefassten nicht öf- Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für die Gemeinde fentlichen Beschlüsse Judenbach Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Aufgrund des § 19 Absatz 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalord- Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom nung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), zuletzt ge- 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- ändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433) kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt und des § 21 b Abs. 2 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, (ThürKAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Sep- 433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am tember 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 30.06.2020 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 2019 (GVBl. S 396), beschließt der Gemeinderat der Gemeinde 05.03.2020 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Föritztal in seiner Sitzung am 30.06.2020 die als Anlage beige- Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen: fügte Satzung zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für die Gemeinde Judenbach. Beschluss Nr. GR/216/14/2020 vom 05.03.2020 Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils Datum der Ausfertigung: 01.07.2020 der 13. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 18.02.2020 Andreas Meusel Beschluss Nr. GR/219/14/2020 vom 05.03.2020 Bürgermeister Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver- der Gemeinde Föritztal trag URNr. 228/2020 vom 20.02.2020 Datum der Ausfertigung: 01.07.2020 Andreas Meusel Beschluss Nr. GR/226/16/2020 Bürgermeister Sitzungsdatum: 30.06.2020 der Gemeinde Föritztal Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kin- dertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und der Beschluss Nr. GR/223/16/2020 Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten Sitzungsdatum: 30.06.2020 Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalord- Beschluss über die Satzung zur Aufhebung der Satzung nung -ThürKO-) in der Verfassung der Bekanntmachung vom über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Ver- 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Ge- kehrsanlagen der Gemeinde Föritz (Straßenausbaubeitrags- setz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite 429, 433), der §§ 2, 10 satzung) und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in Aufgrund des § 19 Absatz 1 Satz 1 der Thüringer Kommunal- der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. Sei- ordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), zuletzt te 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, (GVBl. S. 396), des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch 433) und des § 21 b Abs. 2 des Thüringer Kommunalabgaben- - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Neu- gesetzes (ThürKAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. I Seite 2022), zuletzt 19. September 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. geändert durch Gesetz vom 12.12.2019 (BGBI. I Seite 2652), Oktober 2019 (GVBl. S 396), beschließt der Gemeinderat der der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über die Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 30.06.2020 die als An- Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergär- lage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Er- ten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespfle- hebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der ge als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch Gemeinde Föritz (Straßenausbaubeitragssatzung) (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBL Seite 276), zuletzt geändert durch Gesetz vom Datum der Ausfertigung: 01.07.2020 10.10.2019 (GVBL Seite 383) sowie der §§ 9 und 11 der Satzung Andreas Meusel über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder in kom- Bürgermeister munaler Trägerschaft der Gemeinde Föritztal vom 04.02.2020 der Gemeinde Föritztal (veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Nr. 02/2020 am 26.02.2020), beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Beschluss Nr. GR/224/16/2020 Sitzung am 30.06.2020 die als Anlage beigefügte erste Satzung Sitzungsdatum: 30.06.2020 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trä- Beschluss über die Satzung zur Aufhebung der Satzung gerschaft und der Inanspruchnahme von Verpflegungsangebo- über die einmalige Erhebung von Beiträgen für öffentliche ten der Gemeinde Föritztal. Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeitragssatzung) der Ge- meinde Neuhaus-Schierschnitz Datum der Ausfertigung: 01.07.2020 Aufgrund des § 19 Absatz 1 Satz 1 der Thüringer Kommunal- Andreas Meusel ordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), zuletzt Bürgermeister geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, der Gemeinde Föritztal 433) und des § 21 b Abs. 2 des Thüringer Kommunalabgaben-
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020 -6- Beschluss Nr. GR/216/14/2020 Beschluss Nr. HUF/042/14/2020 Sitzungsdatum: 05.03.2020 Sitzungsdatum: 23.06.2020 Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der der 13. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 18.02.2020 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- meinderates Föritztal vom 28.01.2020 kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geän- August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- dert durch Gesetz vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geän- der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 05.03.2020, die dert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433) Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 13. Sitzung des Ge- beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeindera- meinderates Föritztal vom 18.02.2020 zu genehmigen. tes Föritztal in seiner Sitzung am 23.06.2020, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 13. Sitzung des Haupt- und Finanz- Datum der Ausfertigung: 06.03.2020 ausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 28.01.2020 zu Andreas Meusel genehmigen. Bürgermeister der Gemeinde Föritztal Datum der Ausfertigung: 24.06.2020 Andreas Meusel Bürgermeister der Gemeinde Föritztal Beschluss Nr. GR/219/14/2020 Sitzungsdatum: 05.03.2020 Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufver- Beschluss Nr. HUF/043/14/2020 trag URNr. 228/2020 vom 20.02.2020 Sitzungsdatum: 23.06.2020 Genehmigungserklärung zu Notarverträgen Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal am 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- 28.01.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. Seite 429, Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 433) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- 05.03.2020 die folgende Genehmigungserklärung: kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt ge- ändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433) Genehmigungserklärung beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in seiner Sitzung am 23.06.2020 die nachfolgenden in Der Gemeinderat Föritztal genehmigt sämtliche Erklärungen, die in der Urkunde des Notars Jochen Keßler mit dem Amtssitz in nicht öffentlicher Sitzung am 28.01.2020 gefassten Beschlüsse Ludwigstadt im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen: UR-Nr. 228/2020 vom 20.02.2020 Beschluss Nr. HUF/040/13/2020 vom Sitzungsdatum: 28.01.2020 von den daselbst genannten Beteiligten abgegeben worden sind. Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils Vom Inhalt der Urkunde wurde Kenntnis genommen. der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- meinderates Föritztal vom 07.01.2020. Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung Datum der Ausfertigung: 24.06.2020 ausgeschlossen. Andreas Meusel Bürgermeister Datum der Ausfertigung: 06.03.2020 der Gemeinde Föritztal Andreas Meusel Bürgermeister der Gemeinde Föritztal Beschluss Nr. HUF/040/13/2020 Sitzungsdatum: 28.01.2020 Beschlüsse der Ausschüsse Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils des Gemeinderates Föritztal der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- meinderates Föritztal vom 07.01.2020. Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Beschluss Nr. HUF/041/14/2020 kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. Sitzungsdatum: 23.06.2020 August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geän- Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- dert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433) zung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeindera- beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates tes Föritztal vom 23.06.2020 Föritztal in seiner Sitzung am 28.01.2020, die Niederschrift des Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und nicht öffentlichen Teils der 12. Sitzung des Haupt- und Finanz- Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom ausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 07.01.2020 zu 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- genehmigen. kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 16. Oktober 2020 (GVBl. Seite 429, 433) Datum der Ausfertigung: 29.01.2020 bestätigt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Andreas Meusel Föritztal in seiner Sitzung am 23.06.2020 die vorliegende Tages- Bürgermeister ordnung. der Gemeinde Föritztal Datum der Ausfertigung: 26.06.2020 Andreas Meusel Bürgermeister der Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020 -7- Beschluss Nr. HUF/040/13/2020 Sitzungsdatum: 28.01.2020 Amtliche und Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils öffentliche Bekanntmachungen der 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- meinderates Föritztal vom 07.01.2020. Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Föritztal machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geän- 96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9 dert durch Gesetz vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433) OT Neuhaus-Schierschnitz beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Telefon: 036764 796 0 Föritztal in seiner Sitzung am 28.01.2020, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 12. Sitzung des Haupt- und Finanz- Montag 09.00 - 12.00 Uhr ausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 07.01.2020 zu Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr genehmigen. Mittwoch geschlossen Datum der Ausfertigung: 29.01.2020 Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Andreas Meusel Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Bürgermeister der Gemeinde Föritztal Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Sitzungen des Gemeinderates und Föritztal Außenstelle Judenbach 96524 Föritztal, Bellershöhe 1 seiner Ausschüsse OT Judenbach Telefon: 03675 4238 0 Sitzung Haupt- und Finanzausschuss Montag geschlossen Nr. 15/2020 am 18.08.2020 Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Am Dienstag, 18. August 2020 findet um 19:00 Uhr im Kul- Donnerstag geschlossen tursaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Fö- ritztal statt. Information aus dem Rathaus Tagesordnung: Liebe Bürgerinnen und Bürger, BÜRGERFRAGESTUNDE eine Terminvereinbarung entfällt. Die Gemeindeverwaltung ÖFFENTLICHER TEIL: Föritztal im OT Neuhaus-Schierschnitz sowie die Außenstelle in Judenbach haben wieder regulär geöffnet. 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- meinderates Föritztal vom 18.08.2020 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle der 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des und des Wertstoffhofes Judenbach Gemeinderates Föritztal vom 23.06.2020 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der April bis Oktober im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal am 23.06.2020 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse Mittwoch: 17.00 Uhr - 19.00 Uhr 4. Anfragen und Mitteilungen Samstag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an Schrott ist zu den Öffnungszeiten ebenfalls möglich. Föritztal, den 22.07.2020 Andreas Meusel Die Besucher werden auf die Einhaltung der Abstandsrege- Bürgermeister lungen bzw. Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hinge- Gemeinde Föritztal wiesen und um Einhaltung gebeten! Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der Sitzung recht herzlich eingeladen. Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle und des Wertstoffhofes in Neuhaus- Schierschnitz Der Wertstoffhof ist jeden Mittwoch in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie jeden Samstag in der Zeit von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr geöffnet. Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an Schrott, Gelbe Säcke, Flaschen und Gläser sowie Papier sind zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Neuhaus- Schierschnitz möglich. Die Besucher werden auf die Einhaltung der Abstandsrege- lungen bzw. Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hinge- wiesen und um Beachtung gebeten!
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020 -8- Sprechzeiten der Revierförster Christopher 1. Filtration über offene Schnellfilter mit Juraperle zur Teilent- Aulinger und Holger Ehrhardt finden zur Zeit säuerung und Aufhärtung, 2. mechanisch Entsäuerung über Flachbettbelüfter Aquadosil nicht statt! zur Aufhärtung und Einstellung des Gleichgewichts-ph-Wer- Der Revierförster von Neuenbau, Herr Christopher Aulinger, tes, ist über sein Handy 0172 / 3480394 erreichbar. 3. Desinfektion des Wassers durch eine UV-Anlage. Verwendete Zusatzstoffe: basisches Filtermaterial, Juraperle Der Revierförster von Judenbach, Herr Holger Ehrhardt, ist über sein Handy 0172 / 3480387 erreichbar. Trinkwasserversorgungsgebiet (TWVG) Heubisch mit der ver- sorgten Gemeinde Gemeinde Föritztal mit den Ortsteilen: Öffnungszeiten der Bücherei in Heubisch, Mupperg (außer Gewerbegebiet) Judenbach Auszug aus gemessenen und überwachten Parametern: Messwert Grenzwert Die Bibliothek in Föritztal, OT Judenbach, pH-Wert im Jahresmittel: 8,0 6,5 - 9,5 Bellershöhe 1, ist dienstags von 14.00 Grad Deutsche Härte: 7,3 °dH Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet! Härtebereich neu: weich Nitrat: 32,3 mg/l 50 mg/l Kalzium: 29,2 mg/l kein Magnesium: 14,1 mg/l kein Kalium: 3,9 mg/l kein BÜRGERPOLIZEI Uran:
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020 -9- Wir gratulieren Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag … im Monat August 2020 15.08. Ilse Kessel zum 80. Geburtstag Neuer Weg 2, 01.08. Karola Friedrich zum 70. Geburtstag OT Mupperg Dorfstr. 2, 17.08. Klaus Engel zum 80. Geburtstag OT Jagdshof Sophienstr. 2, 02.08. Helga Bergmann zum 75. Geburtstag OT Judenbach Marker Weg 6, 17.08. Reinhard Kroll zum 70. Geburtstag OT Neuhaus-Schierschnitz Ortsstr. 9 b, 02.08. Gerd Lummer zum 70. Geburtstag OT Föritz Minnastr. 45, 17.08. Herbert Voigt zum 70. Geburtstag OT Neuhaus-Schierschnitz Marktstr. 46, 02.08. Klaus Tomoscheid zum 80. Geburtstag OT Heinersdorf Sonneberger Str. 50 B, 18.08. Helga Handtusch zum 85. Geburtstag OT Neuhaus-Schierschnitz Welitscher Str. 10, 03.08. Irene Höfner zum 70. Geburtstag OT Heinersdorf Sattelpaßstr. 68, 18.08. Wolfgang Wittmann zum 80. Geburtstag OT Neuenbau Moggerer Str. 33, 05.08. Karl-Heinz Heymann zum 70. Geburtstag OT Oerlsdorf Moggerer Str. 15, 19.08. Manfred Wöhner zum 70. Geburtstag OT Oerlsdorf Talstr. 25, 06.08. Manfred Streng zum 80. Geburtstag OT Schwärzdorf Alte Handelsstr. 14, 21.08. Reiner Krause zum 75. Geburtstag OT Judenbach Schierschnitzer Str. 38, 08.08. Annitta Sünkel zum 80. Geburtstag OT Neuhaus-Schierschnitz Wiesenstr. 3, 23.08. Margarete Fichtmüller zum 95. Geburtstag OT Schwärzdorf Zum Kronacher Teich 34, 11.08. Joachim Töpfer zum 80. Geburtstag OT Oerlsdorf An der Steinach 29, 30.08. Martha Rosenbusch zum 85. Geburtstag OT Mupperg Sattelpaßstr. 15, 13.08. Jörg Winter zum 70. Geburtstag OT Neuenbau Weidhäuser Höhe 8 a, OT Weidhausen Herzliche Gratulationen zu Ehejubiläen 01.08. Rosemarie und Wolfgang Gläser 15.08. Gudrun und Klaus Ehrhardt im OT Judenbach, Alte Handelsstraße 229 im OT Heinersdorf, Tettaustraße 21 A zum 50. Hochzeitstag zum 50. Hochzeitstag 04.08. Erika und Horst Wachter 20.08. Margaretha und Edgar Schwesinger im OT Neuhaus-Schierschnitz, im OT Oerlsdorf, Zum Kronacher Teich 34 Sonneberger Straße 11 zum 60. Hochzeitstag zum 60. Hochzeitstag 22.08. Marlene und Eugen Ramfeld 13.08. Gisela und Günter Birnstiel im OT Jagdshof, Dorfstraße 48 im OT Föritz, Siedlung 3 zum 50. Hochzeitstag zum 60. Hochzeitstag 29.08. Ilona und Burkhard Winkler 14.08. Monika und Rudolf Leuthold im OT Neuhaus-Schierschnitz, Gottsmannstraße im OT Neuenbau, Bergluftstraße 8 1A zum 50. Hochzeitstag zum 50. Hochzeitstag
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020 - 10 - Vereine und Verbände Feuerwehr Achtung Hühnerhalter - Feuerwehr mal kreativ die nächste Trinkwasserimpfung steht an! Der Kleintierzuchtverein T657 e.V. Judenbach organisiert wieder die gesetzliche Impfung gegen die Newcastle-Krankheit. Alle Zuchtftreunde sowie Halter von Hühnern aus der Umgebung haben die Möglichkeit, ihre Tiere impfen zu lassen. Der Impfstoff kann am 01.08.2020 in der Zeit von 09.00 bis 10.00 Uhr bei Werner Heymann, Alte Handelsstraße 219, 96524 Föritztal, OT Judenbach gegen eine Gebühr abgeholt werden. Neuhaus-Schierschnitz. Die Neuhäuser Kinder und Jugend- Werner Heymann lichen der örtlichen Jugendfeuerwehr sind eine überaus aktive 1. Vorstand Truppe. Wie von Karolin Barcsik, Jugendfeuerwehrwartin in Neu- haus-Schierschnitz zu erfahren war, hat die Corona Pandemie die Aktiven wie auch Jugendfeuerwehrleute völlig unvorbereitet getroffen. Von heute auf morgen mussten alle ihren Dienstbetrieb einstellen und durften zeitweise nicht einmal mehr das Feuer- Neue Pflanzen an Mupperger Ortseingängen wehrgerätehaus betreten, außer die Aktiven, wenn ein Einsatz Mupperg. Ist man im Sonneberger Unterland unterwegs, genau- anstand. Eine sorgenvolle Zeit, denn Nachwuchsgewinnung ist er gesagt in Mupperg, kann man wieder eine neue Bepflanzung ein schwieriges Thema bei der Feuerwehr. Neben der „Konkur- der Blumenkästen bei den Ortseingangsschildern entdecken. renz“ zu anderen Vereinen hat die Feuerwehr nach wie vor mit Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Feuerwehrverein Mup- Vorurteilen zu kämpfen oder manch ein Elternteil empfindet es perg dieses Jahr die Bepflanzung und Bezahlung des Blumen- zu gefährlich für sein Kind, ein solches Hobby auszuüben. „Je- schmuckes übernommen, um die Gemeinde Föritztal, die das denfalls wollten wir in dieser Zeit, in der wir nichts Aktiv mit un- sonst im Sommer tut, zu entlasten. Im Winter übernehmen immer serer Jugend machen konnten, wenigstens etwas für sie tun“, dankenswerterweise Anwohner die Ausschmückung dieser Käs- so Karolin Barcsik. Ganz nach dem Motto: „Wir sind leider nicht ten am Ortseingang. Eine schöne Geste vom Mupperger Feu- MIT Euch, aber FÜR Euch aktiv“, überlegte sich die Jugendwar- erwehrverein, wie vom Vereinsvorstand Jens Feick zu erfahren tin, wie sie den Nachwuchsfeuerwehrleuten eine Freude machen war. Das Dorffest, welches immer Ende Juni stattfand und sich könnte. Kürzlich, so erzählt sie, hatten wir mal wieder klar Schiff zu einem kleinen aber feinem Fest entwickelte, das den Zusam- gemacht und dabei Uniformen der Jugendfeuerwehr ausgeson- menhalt der dörflichen Gemeinschaft förderte, fiel ebenfalls der dert, die kaputt waren und für den Dienst nicht mehr verwendet Pandemie zum Opfer. Jedoch gibt es auch Hoffnung auf Feuer- werden konnten. Daraus musste sich doch etwas machen las- wehrwettkampfsport, nämlich dass in Mupperg eventuell Ende sen! Und tatsächlich mangelte es nicht an Ideen, was daraus August ein Lauf zum TGL-Cup (TGL nannte man die alte DDR- entstehen könnte. So entschied man sich für ein spezielles Pro- Norm, die heute DIN heißt) stattfinden kann, vielleicht in Verbin- jekt: Federmappen sollten es werden. In vielen Stunden Arbeit dung mit Läufen zum Gemeindepokal. Darüber beraten in Kürze wurden die Uniformen aufgetrennt, man überlegte sich ein De- die Wehrführer in der Gemeindeverwaltung Föritztal mit den Ver- sign, suchte passende Stoffstücke heraus, schnitt sie zu, orga- antwortlichen. Den Trainingsbetrieb zu den TGL-Läufen haben nisierte noch Material und machte sich ans Nähen. Neben den die beiden teilnehmenden Mannschaften aus Föritztal, Mupperg Uniformen von denen man die Farbgebung blau-orange über- und Lindenberg, endlich wieder aufnehmen können. Die Corona- nahm und die Reflexstreifen von Rücken- und Taschenteilen als Pandemie traf die Feuerwehrsportler sehr, sind doch alle ganz Applikationen nutzte, ließ man außerdem noch Stofflabels mit heiß auf die bevorstehenden Wettkämpfe in unterschiedlichen dem eigenen Logo drucken, welche mit aufgebracht wurden. Zur Bundesländern gewesen, die ebenfalls abgesagt bzw. verscho- Stabilisierung verwendete man für die Seitenteile orangen Feu- ben wurden. Nähere Informationen gibt es demnächst hier im erwehrschlauch, sodass eine echte Feuerwehr-Federmappe ent- Freien Wort dazu. Auch der Weihnachtsmarkt, so Jens Feick, ist stand. Mit dieser Aktion fragte Karolin Barcsik bei der Thüringer fest in Planung. Hoffen wir auf einen versöhnlichen Jahresab- Jugendfeuerwehr an, ob eine Unterstützung möglich wäre für die schluss mit kulturellen Veranstaltungen. Befüllung der Federmappen. Text: Sibylle Lottes Foto: Sibylle Lottes
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020 - 11 - Das Projekt: „wir-sind-dabei-112“ stellte den Neuhäuser Feu- erwehrleuten darauf hin Stifte, Lineale und einiges mehr zur Stiftung Verfügung, sodass die nagelneuen Federmappen für die Ju- gendfeuerwehr gut bestückt werden konnten. Das Resultat wa- ren letztendlich über 20 Federmappen, die Karolin Barcsik in Die Stiftung Judenbach informiert. ihrer Freizeit nähte und befüllte. Zum Restart, der in mehreren Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Föritztal, Kleingruppen, in den vergangenen Wochen erfolgte, konnten liebe Gäste, die Jugendfeuerwehrwartin und ihr Team jedem Jugendfeuer- wehrmitglied eine gefüllte Federmappe überreichen. Die Freude die Stiftung Judenbach ist seit dem 19.06.2020 wieder geöffnet. war bei den Kleinsten, wie auch bei den Großen riesig. „Echt Bei allen Gästen, die seit diesem Zeitpunkt unser Haus besucht cool“ meinten die Kids zu dieser gelungenen Überraschung. Die haben, möchte ich mich ganz herzlich für ihr Kommen bedan- Jugendfeuerwehrkids überlegten, ob sie wohl selbst diese Uni- ken. Der Neustart war und ist nicht ganz einfach. Viele Menschen form, von der sie einen Teil jetzt als Federmappe in den Hän- sind mit dieser Situation der Corona-Pandemie sehr verunsichert den hielten, einmal getragen hatten und mit ihr vielleicht auch und zögern mit dem letzten Schritt in die Normalität. Dinge des Wettbewerbe bestritten. Das Team um Karolin Barcsik freut es täglichen Lebens, die am Jahresanfang noch selbstverständlich doppelt, zum einen, dass die Idee so gut ankam und zum ande- waren, werden jetzt hinterfragt und abgewogen. Trotz all dieser ren, dass wirklich alle Kids, trotz der langen pandemiebedingten Besorgnis möchte Ihnen die Stiftung Judenbach einige Angebote Pause dabeigeblieben sind. „Auf diese Kinder und Jugendlichen für einen Besuch machen und freut sich auf Sie als Gast. können wir stolz sein“, so das Resümee aus den Reihen der Neuhäuser Feuerwehr. Weitergenäht wird auf jeden Fall, denn Mit freundlichen Grüßen Turnbeutel und personalisierte Taschenanhänger sollen noch für Albrecht Morgenroth die Jugendlichen hergestellt werden. Bei der Neuhäuser Feuer- 1. Vorsitzender Stiftung Judenbach wehr ist selbst bei einer Pandemie kein Stillstand zu verzeichnen. Sich für die Feuerwehr einsetzten muss nicht immer nur Dienst Auf folgende weitere Angebote wird hingewiesen: bei Bränden etc. bedeuten, auch kreative Umsetzungen von su- pertollen Ideen für die Nachwuchsfeuerwehrleute sind eine ganz - Aktiv-Nachmittag in der Stiftung! besonders spannende Aufgabe, die man auch von zu Hause aus Der nächste Aktiv-Nachmittag ist am Freitag, dem erledigen kann. Jetzt freuen sich alle auf die regelmäßig stattfin- 14.08.2020, ab 14.30 Uhr in der Stiftung Judenbach für Alt denden Ausbildungen für Groß und Klein am Feuerwehrdepot in und Jung. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen! Neuhaus-Schierschnitz. Und wer bei der Jugendfeuerwehr mal - Das Stiftungscafé lädt wieder zu italienischem Eis ein. Las- reinschnuppern möchte, kann gerne nach den Sommerferien je- sen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen. den 2. Montag ab 18.00 Uhr bei den Feuerwehrkids vorbeischau- - Katalog der Weidners en, gemäß des Slogans: Spiel nicht mit dem Feuer! Spiel mit bei Der Katalog der Spielzeugsammlung Weidner ist in der Stif- deiner: Jugendfeuerwehr Neuhaus-Schierschnitz! tung Judenbach zu einem Preis von 8 € erhältlich. Eine An- schaffung lohnt sich - hierin ist lokale Tradition für mecha- nische Spielzeuge zusammengefasst. Ebenfalls käuflich zu erwerben unter: www.mechanisches-spielzeug.de. - Die Stiftung Judenbach ist von Freitag bis Sonntag jeweils in der Zeit von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet und freut sich auf Ihren Besuch. Text: Sibylle Lottes Fotos: Karolin Barcsik
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020 - 12 - Dazu gehörte z.B. auch ein Märchenquiz. Erst wenn alle Aufga- ben erfüllt waren, durfte die Suche weitergehen. Die Karte führte die Kinder wieder zum Kindergarten zurück und tatsächlich fan- den sie hier ihre prall gefüllten Zuckertüten. Die Freude war rie- sengroß. Nachdem sich nun die Aufregung gelegt hatte, konnten auch die lustigen Wettspiele beginnen (Eierlaufen, Sackhüpfen u.v.m.). Die Zeit verging wie im Flug und knurrende Mägen meldeten sich. Natürlich gab es zum Abschluss das Lieblingsessen „Nu- deln mit Tomatensoße“. Als dann die Eltern ihre Schulanfänger abholten, brachten diese mit viel Stolz ihre Zuckertüten zu Ihnen. Kindergärten der Gemeinde Föritztal Kindergarten „Pfiffikus“ Föritz Schatzsuche zum Zuckertütenfest In diesem Jahr war für unsere Schulanfänger alles anders. Die meisten Aktivitäten und Ausflüge, die sonst in Vorbereitung auf die Schule stattfinden, mussten leider auf Grund der Corona Pandemie ausfallen. So war es für uns alle Erzieherinnen im Kin- dergarten „Pfiffikus“ Föritz ein Herzensbedürfnis, das Zuckertü- tenfest für die Schulanfänger zu einem unvergesslichen Highlight werden zu lassen. Am Freitag. den 10.07. war es dann soweit. Die Schatzsuche zum Zuckertütenbaum stand bevor. Zur Stärkung gab es zunächst erst einmal einen Eisbecher. Die Post hatte in der Zwischenzeit für jede Gruppe eine Schatzkarte gebracht, denn auch beim Zuckertütenfest mussten alle Hygie- neregeln eingehalten werden. Auf der Karte war der Weg zum Zuckertütenbaum beschrieben. Unterwegs gab es 5 Aufgaben zu bewältigen. Aber auch für uns Erzieherinnen gab es noch eine Überra- schung, denn die Eltern bedankten sich mit einem Insektenhotel
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020 - 13 - und einer Wanduhr auf welcher die Namen ihrer Kinder standen, für die schöne Kindergartenzeit. Im Namen aller Erzieherinnen Etwas ganz Besonderes war für unsere Kinder die Möglichkeit, „Vielen Dank“. Glücklich und zufrieden ging für alle das Zucker- einen Schmetterling auf der Hand sitzen zu haben und diesen tütenfest zu Ende. aus nächster Nähe genau zu bestaunen. Das Erzieherteam vom Kindergarten „Pfiffikus“Föritz Text und Bilder: Kindergarten Pfiffikus Auch Engerlinge, die Larven vom Junikäfer, wurden unter die Lupe genommen. Kindertagesstätte „Zum kleinen Glück“ Auf unserem Spielplatz gab es noch viele Insekten zu entdecken. Unter anderem konnten wir Bienen beobachten, wie sie von Blü- Tierische News aus Judenbach te zu Blüte flogen und dabei Nektar und Pollen sammelten. Von einem ortsansässigen Imker erhielten wir Anschauungsmateria- Passend zum Jahresthema „Vielfalt des Lebens - wunderbare lien und Informationen über das Leben und die Entwicklung der Tierwelt“ hatten die Kinder des Diakonie-Kindergartens Juden- Bienen. bach „Zum kleinen Glück“ die Möglichkeit, die Entwicklung von der Raupe zum Schmetterling zu beobachten. Wir holten uns Raupen des „Kleinen Fuchses“ ins Haus. Ge- meinsam mit den Erziehern richteten die Kinder ein Terrarium ein. So konnten alle die verschiedenen Phasen der Entwicklung des Schmetterlings mit verfolgen. Im Morgenkreis lernten die Kinder Imkeranzug, Netz und Smoker kennen. Vielen Dank für das Equipment unserer Erzieherin Jan- ka. Mit Hilfe einer echten Bienenwabe konnten die Kinder sehen, wie Bienen bauen.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2020 - 14 - schlüpft. Das konnten wir uns natürlich auch nicht entgehen las- sen und meldeten uns gleich zu einem Besuch an. Und zu guter Letzt kam noch kleines Zicklein auf die Welt. Ach, war das sehr klein und putzig! Gerade in diesen sehr nervenaufreibenden Zeiten der Pandemie ist es für uns Erzieherinnen ein Grundbedürfnis, den Kindern viel Normalität und Sicherheit zu vermitteln. Viele Spaziergänge und Erkundungen in unserem schönen Dorf machen es uns leichter, gemeinsam mit den Kindern einen Tagesablauf so normal wie möglich zu gestalten. Wir möchten uns auch bei unseren Eltern für die gute Zusam- menarbeit und das Verständnis für die veränderten Situationen bedanken. Kita-Leiterin Elke Döring im Namen des gesamten Teams der Diakonie-Kindertagesstätte „Zum kleinen Glück“ in Juden- bach. Text und Bilder: Kindertagesstätte „Zum kleinen Glück“ Stellenausschreibung Hauswirtschafter/in Die Kindertagesstätte „Zum kleinen Glück“ (in Trägerschaft des Diakoniewerkes) in Föritztal/OT Judenbach sucht zum 1. Oktober 2020 einen Mitarbeiter in der Hauswirtschaft (m/w/d) auf 450,00 € Basis für Reinigungsarbeiten und hauswirt- schaftliche Versorgungsleistungen. Wir erwarten: · Erfahrung im Bereich Hauswirtschaft, ggf. Ausbildung im Bereich Hauswirtschaft · PKW und Führerschein Klasse B zum Erreichen des Ar- beitsortes, · gute Deutschkenntnisse. Folgendes sollten Sie mitbringen: · Leistungsbereitschaft, · Teamfähigkeit, · Sorgfalt und Genauigkeit, · Zuverlässigkeit, · selbstständiges Arbeiten. Wir bieten Ihnen: · Vergütung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diako- nischen Werkes der EKM (AVR-EKM), · eine Zusatzversorgung in der EZVK, · eine interessante, vielseitige und herausfordernde Aufgabe, · eine Arbeitsstelle mit hoher Eigenverantwortung In einem Rollenspiel konnten die Kinder der „Sternenfängergrup- pe“ das Sammeln der Blütenpollen nachspielen. Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung an folgen- Neben all den Insekten sorgten noch andere Tiere für süße de Adresse: Überraschungen. Kita „Zum kleinen Glück“ z.Hd. Elke Döring Alte Handelsstraße 89 96515 Föritztal/OT Judenbach Tel.: 03675/423139 Denn im Hasenstall unserer Erzieherin Iris sind kleine Hasen- babys zur Welt gekommen und im Hühnerstall kleine Küken ge-
Sie können auch lesen