BR Radl- und Badekreuzfahrt 2022 - vom 09.07. bis 16.07.2022 Die Highlights von Nord-Dalmatien für Radlfahrer/innen und Badeurlauber/innen ab/bis ...
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BR Radl- und Badekreuzfahrt 2022 www.BRreisen.de vom 09.07. bis 16.07.2022 Die Highlights von Nord-Dalmatien für Radlfahrer/innen und Badeurlauber/innen ab/bis Zadar
BR Radl- und Badekreuzfahrt 2022 vom 09.07. bis 16.07.2022 Die Highlights von Nord-Dalmatien für Radlfahrer/innen und Badeurlauber/innen Aufgrund der hohen Nachfrage für die Reise „BR Radlfrühling 2022“ haben wir beschlossen, eine zusätzliche gemütliche Tour zu organi- sieren. Wir gehen es ganz entspannt an: die Radlstrecken sind für jedes Niveau geeignet und Badepausen gibt es genügend. Wenn Ihnen aber das Radfahren schwerfällt, können Sie gerne während der Radtouren auf dem Schiff bleiben und Ihren Mitreisenden im Zielhafen begegnen. Auf dieser Reise ist jeder willkommen und es kommt niemand zu kurz: Ob Radlfahrer/innen und Badeurlauber/innen – genie- ßen Sie die Natur und das türkisblaue Meer, das leckere kroatische Essen und die Erkundung neuer Städte. Diese Reise startet in Zadar und beinhaltet die Highlights von Nord-Dalmatien. Die meiste Zeit befinden wir uns auf den Inseln der Region und entdecken die kleinen, unbekannten Orte, um das echte Insel-Flair Kroatiens zu erleben. Als besonderes Highlight unserer Reise besich- tigen wir außerdem zwei Nationalparks und einen Naturpark. Diese Reise wurde für Sie von unserem BR-Experten für Radlreisen Thomas Gaitanides zusammengestellt. Er wird Sie auf dieser Reise auch persönlich begleiten. Molat Zadar Zverinac Preko Skradin Božava Brbinj Tkon Vodice Šibenik N Sali Podvrške Martinska Kornati Zadar Dugi Otok Wir bitten um die Beachtung der Helmpflicht! Bringen Sie zu Ihrer eigenen Si- cherheit gerne Ihren ei- genen Fahrradhelm mit oder nutzen Sie unsere kostenlosen Leih-Helme. (Bitte bei Buchung ange- ben!) Infos unter Tel.: 089/2311000 oder E-Mail: sonderreisen@idriva.de
Reiseverlauf Der Tag an Bord und auf den Inseln Da das Schiff während der Nacht nicht unterwegs ist, wachen Sie ausgeschlafen auf. Gegen 08:00 Uhr gibt es ein kräftiges Frühstück an Bord, sodass wir gemeinsam gegen 09:00 - 09:30 Uhr aufbrechen können. Ihr Rad wurde bereits von Bord an Land gebracht. In gemüt- lichem Tempo geht es dann durch die Insellandschaft. Zwischendurch sammeln sich die Radler/innen, damit langsamere Fahrer/innen aufschließen können. Am Ziel warten die Schiffe auf Radler/innen und Räder. Gelegentlich legen die Schiffe in den Nachmittagsstunden oder auch nach dem Frühstück ab und fahren zur nächsten Insel. Jeweils nach dem Abendessen erfolgt durch den Reiseleiter ein informa- tive Vorbereitung auf den nächsten Tag. Im Allgemeinen bleibt dann noch ausreichend Zeit, um sich in gemütlicher Runde an Bord oder an Land auf ein Glas Wein oder Bier zusammenzusetzen. Šibenik Badepausen in einsamen Buchten Montag, 11.07.2022 Insel Zverinac – Insel Dugi Otok (30,5 km) Nach dem Frühstück lichten wir den Anker und setzen über nach Božava auf der Insel Dugi Otok. Sie hat ihren Namen „lange Insel“ nicht von ungefähr – Samstag, 09.07.2022 bei einer Länge von rund 44 km ist sie oft nur einige Hundert Meter breit. Wir Anreise (Auto, Bus, Flugzeug) nach Zadar und Einschiffung laden die Fahrräder von Deck und machen uns auf zum Leuchtturm von Veli Einschiffung im Hafen von Zadar. Wenn Sie mit dem eigenen Auto nach Zadar Rat, der das nordwestliche Ende der Insel markiert. Anschließend fahren wir anreisen, können Sie ab 10:00 Uhr in den Hafen und direkt zu Ihrem Schiff fah- weiter nach Brbinj, wo wir das Mittagessen an Bord einnehmen. Mit dem Schiff ren. Hier laden Sie Ihr Gepäck aus. Unser Service-Team ist Ihnen behilflich, Ihr geht es weiter nach Sali, dem Haupt- und Verwaltungsort der Insel Dugi Otok. Gepäck an Bord zu bringen, das zunächst an Deck abgestellt wird, bis die Ka- Gelegenheit zum Abendessen in einem der Restaurants und Übernachtung. binen um 11:30 Uhr bezugsfertig sind. Anschließend bringen Sie Ihr Auto zur über I.D. Riva Tours reservierten Parkgarage (vorab reservierbar, gegen Gebühr) und kehren zu Fuß (ca. 700 m) in den Hafen zurück. Unsere Fahrräder warten Dienstag, 12.07.2022 bereits vor dem Schiff darauf, von Ihnen übernommen zu werden. Nachdem Insel Dugi Otok – Naturpark Telašćica – Nationalpark Kor- Sie ein Fahrrad ausgewählt und eventuell eine Proberunde gedreht haben, nati - Šibenik (19 km) erfolgt die Begrüßung durch unsere Reiseleitung mit einem Welcome-Drink Mit dem Fahrrad geht es nach dem Frühstück von Sali in den Naturpark Telašći- und das Kennenlernen von Besatzung und Mitreisenden. Heute bleiben wir ca, eine rund 8 km tief eingeschnittene Bucht im Süden der Insel. Hier machen in Zadar. Abendessen an Bord und Übernachtung, wie in der ganzen Woche, wir einen Spaziergang vorbei an üppig-mediterraner Vegetation zum Salzwas- an Bord. ser-See, der unterirdisch mit dem Meer verbunden ist. Von dort aus gelangen wir auch zu den bis zu 161 m hohen Steilfelsen, von denen sich ein atemberau- Sonntag, 10.07.2022 bender Ausblick auf das Meer bietet. Wir radeln zurück nach Sali und stechen Insel Molat – Insel Zverinac (18 km) wieder in See, während wir uns das Mittagessen an Bord schmecken lassen. Nach dem Frühstück nehmen wir Kurs auf die Insel Molat. Nach dem Mittages- Nach einer Badepause genießen wir die Stille des aus 125 überwiegend un- sen an Bord radeln wir vom Schiffsanleger des Fischerdorfes Molat zum Dorf bewohnten Inselchen bestehenden Nationalpark der Kornati-Inseln. Nach gut Zapuntel und über die gleiche Route wieder zurück zu unserem Schiff. Am vier Stunden Fahrt erreichen wir Šibenik. Wir empfehlen einen Spaziergang Nachmittag Badepause, Weiterfahrt zur Insel Zverinac, Abendessen an Bord durch die rege Altstadt, anschließend Gelegenheit zum Abendessen in einem und Übernachtung in Zverinac (18,0 km). der Restaurants in Šibenik und Übernachtung an Bord. Infos unter Tel.: 089/2311000 oder E-Mail: sonderreisen@idriva.de
Reiseverlauf und Streckenprofile Ein Trekkingrad ist im Preis inklusive. Ein Helm auf Wunsch (ohne Aufpreis) buchbar. Miete von E-Bikes gegen Aufpreis (€ 130,-) möglich. Wenn Sie selbst mit dem Auto anreisen, besteht die Mög- lichkeit das eigene Fahrrad mitzunehmen. Bei der Buchung bitte angeben, ob Sie ein Fahrrad mieten oder selbst mitnehmen. 800 700 Sonntag 600 18 km 500 400 300 200 Molat Zapuntel Molat 100 Mittwoch, 13.07.2022 m Šibenik – Skradin & Krka-Wasserfälle – Martinska – Vodice km ➔ 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 (9 km / 11 km) Nach dem Frühstück fahren wir den Fluss Krka aufwärts und legen in Skradin an, 800 700 Montag kurz vor den Krka-Wasserfällen. Mit dem Fahrrad geht es zum „Skradinski Buk“, 600 30,5 km 500 mit 800 m dem längsten und wohl bekanntesten Teil der Wasserfälle. Es bietet 400 sich ein beeindruckendes Naturschauspiel, denn hier fällt die Krka in 17 Stufen 300 Veli 200 Božava Rat Dragove Brbinj mit bis zu 100 m breiten Kaskaden in die Tiefe. Nach einem Aufenthalt im Gebiet 100 der Wasserfälle radeln wir zurück nach Skradin, um nach dem Mittagessen an m km ➔ 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 Bord wieder in See zu stechen und den kleinen Hafen von Martinska anzulaufen. Hier übernehmen wir wieder die Fahrräder und radeln zum beliebten Urlaubsort Vodice. Gelegenheit zum Abendessen in Vodice und Übernachtung. 800 700 Dienstag 600 19 km 500 Donnerstag, 14.07.2022 400 Vodice – Tribunj – Tisno – Insel Murter (33,5 km) 300 200 Sali Telašćica Sali Heute lernen wir zunächst einen Küstenstreifen mit zahlreichen vorgelagerten 100 m Inselchen kennen – von Vodice radeln wir zum gut 100 m hohen Aussichts- km ➔ 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 punkt „Okit“ und weiter nach Tribunj. Der malerische kleine Ort liegt auf einer Insel, die durch eine Natursteinbrücke mit dem Festland verbunden ist. Nach einer einstündigen Pause geht es weiter nach Tisno, Gelegenheit zum Mittag- 800 700 Mittwoch essen. Eine Brücke führt uns auf die Insel Murter, es folgt eine Inselrundfahrt 600 9 / 11 km 500 – über Lovišća und Murter gelangen wir zur Bucht Podvrške mit einem herr- 400 Skradinski 300 Buk lichen Kiesstrand. Captain‘s Dinner an Bord und Übernachtung in der Bucht. 200 Skradin Skradin Martinska Srima Vodice 100 m Freitag, 15.07.2022 km ➔ 0 5 10 0 5 10 15 20 25 50 30 60 Insel Murter – Insel Pašman – Insel Ugljan – Zadar (30,5 km) Während des Frühstücks fahren wir nach Tkon auf der Insel Pašman. Heute „er- 800 700 Donnerstag radeln“ wir gleich zwei Inseln – Pašman und Ugljan. Von Tkon geht es über 600 33,5 km Pašman zur Brücke, die die beiden Inseln miteinander verbindet. Zur Mittags- 500 zeit treffen wir in Preko ein, wo wir das Mittagessen an Bord unseres Schiffes 400 300 einnehmen, bevor wir eine letzte Badepause genießen. Anschließend setzen 200 Vodice Okit Tribunj Tisno Podvrške 100 wir über ins nahe Zadar, wo Sie unsere Reiseleitung zu einer Führung durch die m auf einer Halbinsel gelegene und von mächtigen Mauern umgebene Altstadt km ➔ 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 erwartet. Gelegenheit zum Abendessen in einem der zahlreichen Restaurants und Übernachtung in Zadar. 800 700 Freitag 600 30,5 km Samstag, 16.07.2022 500 400 Heimfahrt 300 200 Tkon Pašman Ždrelac Kali Preko Nach dem Frühstück bitten wir Sie, mit Ihrem Gepäck bis 9:00 Uhr die Kabine 100 zu räumen. Gegen 9:00 Uhr fährt auch der Bus Richtung Bayern ab. Ansonsten m individuelle Rückreise. km ➔ 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 Infos unter Tel.: 089/2311000 oder E-Mail: sonderreisen@idriva.de
Preise und Leistungen Nationalpark Krka Leistungen • Bus-/Fluganreise (sofern gebucht) • 8-tägige Kreuzfahrt laut Programm • Unterbringung in Doppelkabinen mit DU/WC und Klimaanlage • 7x Frühstück, 5x Mittagessen, 2x Abendessen • 1x Willkommens-Snack, 1x Captain‘s Dinner Nationalpark Kornati • Deutschsprachige Reiseleitung • Miete eines Trekking-Rads (Helm auf Wunsch) oder E-Bike gegen Zuschlag • Geführte Radtouren • Stadtführung in Zadar, Rundgang in Šibenik • Eintritt in den Naturpark Telašćica und die Nationalparks Kornati und Krka-Wasserfälle Preise Preise pro Person in € inkl. Halbpension, Programm und Miete eines Trekking-Rads MS Kažimir MS Carpe Diem Doppelkabine Sonderpreis für BR-Reisefreunde* 969,- 1.095,- Doppelkabine (regulär) 999,- 1.125,- Aufpreis Kabine an Deck ohne Aufpreis (Kabinen nur an Deck) 175,- (pro Person) Aufpreis Einzelkabine 500,-** 500,-** Zuschlag für E-Bike-Miete 130,- Anreise Busanreise Bayern-Zadar und zurück 179,- Flug München-Zadar-München 399,- Zahlbar vor Ort Kurtaxe und Hafengebühren 28,- Garagenplatz pro Auto ca. 53,- (zahlbar in Kuna: 395,- HRK) *Sonderpreis für Mitglieder. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Nähere Infos unter: 0800/59 00 593. **als Doppelkabine zur Alleinnutzung Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen pro Schiff Zeitpunkt der Erreichung: bis 30 Tage vor Reiseantritt Gesamt-Gruppengröße: ca. 70 Reiseteilnehmer Hygienemaßnahmen (Covid-19) Für diese Reise gilt die 2G-Regelung (geimpft oder genesen): Um Ihnen ein Unsere Kreuzfahrten sind für Perso- einzigartiges und unbeschwertes Reiseerlebnis zu ermöglichen, ist diese Reise nen mit eingeschränkter Mobilität für Personen mit einem Nachweis über eine überstandene SARS-CoV-2 Infektion aufgrund der Bauart der Schiffe leider oder einen vollständigen Impfschutz reserviert. Selbstverständlich gelten diese nicht geeignet. Bedingungen auch für die Crew und Begleiter der Reise. Infos unter Tel.: 089/2311000 oder E-Mail: sonderreisen@idriva.de
Schiffe MS KAŽIMIR Kategorie Comfort Plus Hafen Zadar Passagiere 36 Einzelkabinen - Doppelkabinen 9 Dreibettkabinen 6 Kabinen mit Dusche/ WC P Kabinen mit Klimaanlage P Länge 39 m Baujahr/Rekonstruktion 1946/2000 MS CARPE DIEM Kategorie Premium Hafen Zadar Passagiere 35 Einzelkabinen - Doppelkabinen 16 Dreibettkabinen 1 Kabinen mit Dusche/ WC P Kabinen mit Klimaanlage P Länge 40 m Baujahr 2016 Infos unter Tel.: 089/2311000 oder E-Mail: sonderreisen@idriva.de
Busanreise Busanreise Abfahrtsorte: • Bayreuth • Erlangen Die Abfahrt erfolgt mit modernen Reise- • Schweinfurt bussen am Freitagabend, sodass Sie am • Bamberg Samstagvormittag im Hafen von Zadar • Würzburg sind. • Nürnberg • Ingolstadt Die Rückreise beginnt Samstagnachmittag, • Augsburg die Rückankunft ist in der Nacht vom Sams- • München tag auf Sonntag. • Holzkirchen • Samerberg Mindestteilnehmer pro Abfahrtsort: 6 Pers. Prämie pro Einzelperson / Familie / Paar / Objekt(e) in € I.D. Riva Reiserücktritts-Schutz I.D. Riva Reiseschutz-Paket * Mobiliar- und Schlüssel-Schutz: Reisen bis 45 Tage • Bei Schäden an mobilen Einrichtungsgegenständen in Ihrer • Stornokosten-Versicherung • Stornokosten-Versicherung gebuchten Unterkunft leisten wir den von Ihnen als Schadens- • Reiseabbruch-Versicherung • Reiseabbruch-Versicherung ersatz geschuldeten Betrag. • Mobiliar- und Schlüssel-Schutz * • Mobiliar- und Schlüsselschutz * • Bei Verlust des Schlüssels Ihrer gemieteten Unterkunft ersetzen • Reisekranken-Versicherung ** wir z. B. Kosten für Schlüsselnotdienst und Ersatzschlüssel. • Reisegepäck-Versicherung • Versicherungssumme: 1.000,– € je Reise Alle Tarife ohne Selbstbeteiligung ! ** Reisekranken-Versicherung: Tarif-Code Tarif-Code • Versicherungsschutz im Rahmen der Reisekranken-Ver- sicherung besteht auch, wenn zum Zeitpunkt der Einreise eine Prämie Objekt / Prämie Objekt / Reisewarnung aufgrund von Covid-19 gilt. Einzelperson Einzelperson Familie / Paar Familie / Paar Reisepreis bis 1.000,– 58,– ZV310 ZV110 71,– ZVF10 ZVE10 pro Einzelperson bzw. Gesamt- bis 1.200,– 67,– ZV312 ZV112 82,– ZVF12 ZVE12 reisepreis pro Familie / Paar / bis 1.400,– 74,– ZV314 ZV114 90,– ZVF14 ZVE14 Objekt(e) in € bis 1.600,– 83,– ZV316 ZV116 98,– ZVF16 ZVE16 bis 1.800,– 89,– ZV318 ZV118 113,– ZVF18 ZVE18 bis 2.000,– 95,– ZV320 ZV120 128,– ZVF20 ZVE20 bis 2.500,– 122,– ZV325 ZV125 154,– ZVF25 ZVE25 bis 3.000,– 158,– ZV330 ZV130 192,– ZVF30 ZVE30 bis 4.000,– 186,– ZV340 ZV140 242,– ZVF40 ZVE40 bis 5.000,– 239,– ZV350 ZV150 296,– ZVF50 ZVE50 * max. 35.000,– über 5.000,–* 4,90 % ZV551 ZV751 5,90 % ZVH51 ZVI51 Optional dazubuchen: Ergänzungs-Schutz Covid-19 Die genannten Prämien gelten als Aufschlag bei Abschluss Erweitern Sie den Versicherungsschutz für Reiserücktritt und Reise- einer der obenstehenden Versicherungen. Prämie Tarif-Code abbruch, um auch bei Erkrankung an Covid-19 sowie dem Tod infolge einer Erkrankung an Covid-19 gut abgesichert zu sein. pro Buchung, bis zu 9 Personen 15,– ZVC03 pro Buchung, ab 10 bis zu 18 Personen 30,– ZVC04 Der Ergänzungs-Schutz ist zu jedem I.D. Riva Reiserücktritts-Schutz oder I.D. Riva Reiseschutz-Paket, sowie zu den Jahresversicherungen inkl. Reiserücktritts-Schutz der ERGO Reiseversicherung buchbar. Alle Tarife ohne Selbstbeteiligung ! Abschlussfrist Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage, möglich. Bitte informieren Sie sich vor jedem Versicherungsabschluss über die Produktdetails. Die Produktinformationsblätter erhalten Sie unter In Kooperation mit riva.to/ergopib Weitere Versicherungsarten und Jahresversicherungen finden Sie auf unserer Website unter riva.to/ergo Es gelten die Versicherungsbedingungen VB–ERV 2019. Leistungs- und Prämienänderungen vorbehalten. Wichtiger Hinweis: Die oben genannten Versicherungen können nur abgeschlossen werden, wenn der Versicherungsnehmer seinen Wohn- sitz in einem der folgenden Länder hat: Deutschland, Österreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Dänemark, Italien, Polen und Tschechien. Infos unter Tel.: 089/2311000 oder E-Mail: sonderreisen@idriva.de
Wichtige Informationen zu Ihrer Urlaubsbuchung ■ Es gelten die Reisebedingungen von I.D. Riva Tours GmbH, buchs benötigen oder einen aufgetretenen Reisemangel welche Sie als Anlage zu diesem Schreiben erhalten. anzeigen wollen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Reise- ■ Kurtaxe und sonstige Abgaben: Die jeweils aufgeführten Reise- leitung vor Ort, deren aktuellen Kontaktdaten in Ihren individu- preise verstehen sich ggfs. zzgl. Kurtaxe. ellen Buchungsunterlagen abgedruckt sind. Anderenfalls wenden Sie sich bitte an I.D. Riva Tours GmbH, Neuhauser Str. 27, D-80331 ■ Bezahlung: Mit Buchungsbestätigung wird Ihnen ein München, Tel.: 089/231100-0, Fax: 089/231100-22, E-Mail: info@ Sicherungsschein übersendet. Nach Vertragsabschluss wird eine idriva.de Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der ■ Mängelanzeige: Bitte beachten Sie Ihre Obliegenheit, dem Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr wegen Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden anzuzeigen. kann. ■ Reklamationen: Wegen evtl. Beschwerden, die Sie nach Ihrer Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Rückkehr vorbringen möchten, wenden Sie sich bitte an: service@ Reisepreis sofort zahlungsfällig. idriva.de ■ Storno: Sie haben die Möglichkeit vor Reisebeginn gegen ■ Verbraucherstreitbeilegung: I.D. Riva Tours GmbH weist im Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder gegebenen- Hinblick auf § 36 des Gesetzes über Verbraucherstreitbeilegung falls einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspaus- darauf hin, dass I.D. Riva Tours GmbH derzeit nicht an einer frei- chale jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Wir verweisen inso- willigen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine weit auf Ziffer 4 unserer Reisebedingungen. Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung vor Anreise verp- ■ Reiserücktrittskostenversicherung: Wir empfehlen den flichtend würde, informiert I.D. Riva Tours GmbH die Verbraucher Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer hierüber in geeigneter Form. Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung ■ Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform: I.D. Riva einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tours GmbH weist für alle Reiseverträge, die im elektronis- Tod. chen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische ■ Dieses Reiseangebot ist für Personen mit eingeschränkter Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/ Mobilität nicht geeignet. consumers/odr/ hin. ■ Vorangegangene Buchungsbestätigungen: Diese Buchungs- ■ Ersatzperson: Kunden haben das gesetzliche Recht, gemäß bestätigung ersetzt ggf. vorangegangene Buchungs- § 651e BGB von I.D. Riva Tours GmbH durch Mitteilung auf einem bestätigungen für Pauschalreisen unter der vorgenannten dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Vorgangsnummer. Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn ■ Reiseveranstalterpflichten: I.D. Riva Tours GmbH ist als Ihr sie I.D. Riva Tours GmbH 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller vom Reisevertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich und ■ Ihr Reiseveranstalter: gemäß § 651q des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Beistand verp- I.D. Riva Tours GmbH flichtet ist, wenn sich der Reisende in Schwierigkeiten befindet. Handelsregister: HRB 107372 (AG München) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: ■ Kundengeldabsicherer: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raif- Konstantin Gaitanides, Selimir Ognjenović feisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Telefon +49 (0) 611 533 58 59, Adresse: Neuhauser Str. 27, D-80331 München Telefax +49 (0) 611 533 45 00, E-Mail: info@ruv.de Telefon: +49 (0) 89 231100-0 ■ Beistandspflicht des Reiseveranstalters: Wenn Sie während Telefax: +49 (0) 89 231100-22 Ihres Aufenthalts Beistand nach § 651q des Bürgerlichen Gesetz- E-Mail: info@idriva.de Zusätzliche Informationen bei Buchung von Kreuzfahrten ■ Mindestteilnehmerzahl: Die Reise wird unter dem Vorbehalt ■ Reiseleistungen als Teil einer Gruppe: Etwaige aufgeführte des Erreichens einer Mindestteilnehmerzahl angeboten. Bei Nich- Reiseleistungen (z. B. Stadtführungen etc.) werden als Teil einer terreichen dieser Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 30 Tage Gruppe durchgeführt. vor Reiseantritt ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Reisever- ■ Kurtaxe und Hafengebühren: Nicht im Reisepreis trag zurücktreten. Der Reiseveranstalter wird die Absage der Reise eingeschlossen. Der Betrag in Höhe von 28 € pro Person und ggfs. unverzüglich erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Woche (Kinder bis 11,99 Jahre 14 €) ist an Bord zu zahlen. Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt Abweichend davon betragen Kurtaxe und Hafengebühren bei wird. einer Kreuzfahrt ab/bis Dubrovnik 35 € pro Woche und Person (für Kinder bis 11,99 Jahre 17 €).
Einreisebestimmungen & Reisedokumente Allgemeine Hinweise Montenegro Die nachfolgenden Informationen gelten im Wesentlichen für Staatsange- Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen, hörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen und Island. Island, Liechtenstein und Albanien benötigen für die Einreise nach Monte- Außerdem für Personen aus Drittstaaten, die ein gültiges Schengen-Visum negro einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. oder ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für Bulgarien, Rumänien Personen aus Drittstaaten, die ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum oder Zypern besitzen. Alle Informationen beziehen sich auf einen Aufen- bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für die USA, das Vereinigte Königreich und thalt bis zu 30 Tagen. Für Personen aus Drittstaaten können die Bestim- Irland besitzen, benötigen für die Einreise nach Montenegro einen gültigen mungen bei Aufenthalten über 30 Tagen abweichen. Reisepass. Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse unter den genannten Links auf den offi- und eventuelle Visaerfordernisse unter diesem Link in englischer Sprache ziellen Websites der entsprechenden Außenministerien in englischer einsehen: riva.to/visame Sprache einsehen. Personen mit Doppel-Staatsbürgerschaft und Staatenlose wenden sich bitte an die Botschaft oder ein Konsulat des jeweiligen Reiselandes im Land Bosnien und Herzegowina ihres Aufenthaltes. Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen, Weitere Informationen und Links direkt zu den Websites der Außenministe- Island, Liechtenstein, Andorra, Montenegro, Monaco, San Marino und rien finden Sie hier: riva.to/visa Serbien benötigen für die Einreise nach Bosnien & Herzegowina einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Gesundheitspolizeiliche Bestimmungen Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse unter diesem Link in englischer Sprache Bei der Einreise nach Kroatien, Montenegro, Bosnien & Herzegowina, Öster- einsehen: riva.to/visaba reich und Slowenien sind keine Impfungen vorgeschrieben. Österreich & Slowenien Kroatien Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen, Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein benötigen für die Einreise nach Österreich oder Island und Liechtenstein benötigen für die Einreise nach Kroatien einen Slowenien einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. gültigen Personalausweis oder Reisepass. Personen aus Drittstaaten, die ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum Personen aus Drittstaaten, die ein gültiges Schengen-Visum oder ein Visum für mindestens zwei Einreisen bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für Bulgarien, für mindestens zwei Einreisen bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für Bulgarien, Rumänien oder Zypern besitzen, benötigen für die Einreise nach Österreich Rumänien oder Zypern besitzen, benötigen für die Einreise nach Kroatien oder Slowenien einen gültigen Reisepass. einen gültigen Reisepass. Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen und eventuelle Visaerfordernisse für die Einreise nach Österreich unter und eventuelle Visaerfordernisse unter diesem Link in englischer Sprache diesem Link in deutscher Sprache einsehen: riva.to/visaat einsehen: riva.to/visahr bzw. hier in deutscher Sprache auf der Website der Staatsangehörige aller anderer Staaten können die Einreisebestimmungen kroatischen Botschaft in Berlin: riva.to/hrembber und eventuelle Visaerfordernisse für die Einreise nach Slowenien unter Ein eventuell erforderliches Visum kann hier online beantragt werden: riva. diesem Link in englischer Sprache einsehen: riva.to/visasi to/visacro Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs Sicherungsschein Versicherungsschein-Nr.: 760 90 101061949 Bitte beachten Sie: Ein Sicherungsschein ist keine Reiserücktrittsversicherung! Dieser Sicherungsschein gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer. Der Sicherungsschein gilt nur für Pauschalreisen, gegenüber dem unten angegebenen Absicherer Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: die bis zum 01.04.2023 (einschließlich) unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein R+V Allgemeine Versicherung AG, gebucht wurden; Antritt oder Beendigung der unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651r Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Reise haben dagegen keine Bedeutung für Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Telefon: +49 611 533-5859 seine Gültigkeit. Was müssen Sie im Schadenfall tun? Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz www.reiseschaden.ruv.de der / des Absicherer: I.D.-Riva Tours GmbH R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden R+V Allgemeine Versicherung AG Neuhauser Str. 27 80331 München Dr. Edgar Martin Julia Merkel 01 334 50 8911 001 0 11.21 R+V Allgemeine Versicherung AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats: Generaldirektor Dr. Norbert Rollinger. Vorstand: Dr. Edgar Martin, Vorsitzender; Jens Hasselbächer, Tillmann Lukosch, Julia Merkel, Marc René Michallet. Sitz: Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 2188, Amtsgericht Wiesbaden, USt-IdNr. DE 811198334 Informationen zur Gruppenreise Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen pro Schiff Zeitpunkt der Erreichung: bis 30 Tage vor Reiseantritt Gruppengröße: ca. 70 Reiseteilnehmer
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Dieses gesetzlich vorgeschriebene Formblatt gilt bei Buchung einer Kreuzfahrt, unabhängig davon wie die Anreise erfolgt. Außerdem für Zwischenübernachtungen und Verlängerungsaufenthalte, die zusammen mit der Kreuzfahrt gebucht werden. Dieses Formblatt gilt nicht für den Charter von Schiffen, die keine Pauschalreise darstellen und für die Teil B der Geschäftsbedingungen gilt. Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen I.D. Riva Tours GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen I.D. Riva Tours GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlun- gen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 ■ Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. ■ Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. ■ Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. ■ Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. ■ Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preis erhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. ■ Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahl- ungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. ■ Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Paus- chalreise voraussichtlich beeinträchtigen. ■ Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktritts- gebühr vom Vertrag zurücktreten. ■ Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleis- tungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. ■ Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungs- gemäß erbracht werden. ■ Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. ■ Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurücker- stattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. I.D. Riva Tours GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon 0611 / 533-5859, www.ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von I.D. Riva Tours GmbH verweigert werden. Website, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
Geschäftsbedingungen der Firma I.D. Riva Tours GmbH Allgemeines, Geltungsbereich und Vertragspartners im Buchungsfalle hin- 2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäfts- der Sicherungsschein mit Namen und Kontak- Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche zuweisen. verkehr (z. B. Internet, App, Telemedien) tdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, Umstände auftreten, die die Durchführung 1. Die Reisebedingungen in Teil A gelten aus- verständlicher und hervorgehobener Weise b) Den Preis der vermittelten Leistung gesondert gilt für den Vertragsabschluss: der Pauschalreise oder die Beförderung von schließlich für Pauschalreisen. übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss zum Preis der Pauschalreise auszuweisen. a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektro- Personen an den Bestimmungsort erheblich 2. Reine Übernachtungsleistungen oder wird gegen Aushändigung des Sicherungss- beeinträchtigen; Umstände sind unvermeid- c) Dem Kunden eine den vorstehenden Anga- nischen Buchung in der entsprechenden Schiffs-Charter, die ohne im Gesamtpreis cheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des bar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der ben entsprechende Buchungsbestätigung zu Anwendung von I.D. Riva Tours erläutert. eingeschlossene weitere maßgebliche Reisepreises fällig. Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, zusätzliche Reiseleistungen im Sinne des § erteilen, in welcher der Preis der vermittelten b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann Leistung gesondert ausgewiesen ist. Eingaben, zur Löschung oder zum Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn 651a BGB angeboten werden, unterliegen fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle nicht dem Pauschalreiserecht. Für solche 1.6. Durch die vorstehenden Bestimmungen Zurücksetzen des gesamten Buchungs- zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden formulars eine entsprechende Korrektur- ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer Einzelleistungen gelten die Vertragsbedin- bleibt die Haftung von I.D. Riva Tours aus dem 7 genannten Grund abgesagt werden kann. wären. gungen in Teil B dieser AGB. Vermittlungsvertrag unberührt. möglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reise- 5.3. I.D. Riva Tours hat die nachfolgenden 3. Beförderungsleistungen sind nur dann 2. Abschluss des Pauschalreisevertrages, beginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahl- Entschädigungspauschalen unter Berück- eingeschlossen, wenn diese im Reisepreis Verpflichtungen des Kunden c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung ungsfällig. sichtigung des Zeitraums zwischen der Rück- (Pauschalreisen gemäß Ziffer 1.) enthalten angebotenen Vertragssprachen sind trittserklärung und dem Reisebeginn sowie sind. 2.1. Für alle Buchungswege gilt: angegeben. Rechtlich maßgeblich ist aus- 3.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die unter Berücksichtigung der erwarteten schließlich die deutsche Sprache. Restzahlung nicht entsprechend den verein- a) Grundlage des Angebots von I.D. Riva Ersparnis von Aufwendungen und des Teil A barten Zahlungsfälligkeiten, obwohl I.D. Riva Tours und der Buchung des Kunden sind d) Soweit der Vertragstext von I.D. Riva Tours erwarteten Erwerbs durch anderweitige Ver- Tours zur ordnungsgemäßen Erbringung der die Reiseausschreibung und die ergänzenden im Onlinebuchungssystem gespeichert wendungen der Reiseleistungen festgelegt. Reisebedingungen der Firma Informationen von I.D. Riva Tours für die jew- vertraglichen Leistungen bereit und in der wird, wird der Kunde darüber und über die Lage ist, seine gesetzlichen Informationspfli- Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt I.D. Riva Tours GmbH eilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertrag- des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt chten erfüllt hat und kein gesetzliches oder Sehr geehrte Kunden und Reisende, Buchung vorliegen. stextes unterrichtet. mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: vertragliches Aufrechnungs- oder Zurück- die nachfolgenden Bestimmungen werden, b) Reisemittler und Buchungsstellen sind e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) behaltungsrecht des Reisenden besteht, a) Hotels (EDV-Code beginnend mit H), Ferien- soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwis- von I.D. Riva Tours nicht bevollmächtigt, „zahlungspflichtig buchen“ bietet der und hat der Reisende den Zahlungsverzug anlagen (Appartements; EDV-Code begin- chen dem Kunden und I.D. Riva Tours Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu Kunde I.D. Riva Tours den Abschluss des Paus- zu vertreten, so ist I.D. Riva Tours berechtigt, nend mit A), Mobilheime (EDV-Code begin- GmbH zu Stande kommenden Pauschalre- geben oder Zusicherungen zu machen, die chalreisevertrages verbindlich an. An dieses nach Mahnung mit Fristsetzung und nach nend mit M), Kreuzfahrten (EDV-Code isevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisever- Vertragsangebot ist der Kunde drei Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag beginnend mit K; kein Charter) sowie Leistun- Vorschriften der §§ 651a–y BGB (Bürgerliches trages abändern, über die Reiseausschrei- Werktage ab Absendung der elektronis- zurückzutreten und den Reisenden mit Rück- gen, die nicht unter b) fallen: Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des bung bzw. die vertraglich von I.D. Riva Tours chen Erklärung gebunden. trittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20% EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und fül- zugesagten Leistungen hinausgehen oder im f) Dem Kunden wird der Eingang seiner 4. Änderungen von Vertragsinhalten vor ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 25% len diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Widerspruch dazu stehen. Reisebeginn, die nicht den Reisepreis Buchung unverzüglich auf elektronischem ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 35% Reisebedingungen vor Ihrer Buchung c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Weg bestätigt. betreffen ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 50% sorgfältig durch! Verzeichnissen, die nicht von I.D. Riva Tours ab 7. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 60% g) Die Übermittlung der Buchung durch Betäti- 4.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaf- 1. Stellung von I.D. Riva Tours bei vermit- herausgegeben werden, sind für I.D. Riva ten von Reiseleistungen von dem vereinbar- ab 3. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 70% gung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ telten Leistungen Tours und die Leistungspflicht von I.D. Riva ten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die bei Rücktritt am Reisetag 80% begründet keinen Anspruch des Kunden Tours nicht verbindlich, soweit sie nicht durch nach Vertragsabschluss notwendig werden b) Ferienhäuser & Ferienwohnungen (EDV- 1.1. Die Reiseleistungen von I.D. Riva Tours bein- auf das Zustandekommen eines Paus- ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden und von I.D. Riva Tours nicht wider Treu und halten in der Regel keine Flugbeförderung- chalreisevertrages entsprechend seiner Code beginnend mit P oder L) zum Inhalt der Leistungspflicht von I.D. Riva Glauben herbeigeführt wurden, sind I.D. sleistungen an den Veranstaltungsort. Soweit Buchungsangaben. I.D. Riva Tours ist bis 45. Tag vor Reiseantritt: 20% Tours gemacht wurden. Riva Tours vor Reisebeginn gestattet, soweit in der Reiseausschreibung der Flug nicht aus- vielmehr frei in der Entscheidung, das Ver- ab 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt: 30% drücklich als Bestandteil der von I.D. Riva d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von tragsangebot des Kunden anzunehmen oder die Abweichungen unerheblich sind und den ab 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50% Tours angebotenen und durchgeführten I.D. Riva Tours vom Inhalt der Buchung ab, so nicht. Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchti- ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 60% Pauschalreise ausgewiesen ist, bietet I.D. Riva liegt ein neues Angebot von I.D. Riva Tours gen. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der ab 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 70% Tours Flugleistungen nicht als eigene Leistun- vor, an das I.D. Riva Tours für die Dauer von Reisebestätigung von I.D. Riva Tours beim 4.2. I.D. Riva Tours ist verpflichtet, den Kunden bei Rücktritt am Reisetag 80% gen, sondern als vermittelte Leistung neben 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt über Leistungsänderungen unverzüglich Kunden zu Stande. 5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall der Pauschalreise an. auf der Grundlage dieses neuen Angebots nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf zustande, soweit I.D. Riva Tours bezüglich des i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach unbenommen, I.D. Riva Tours nachzuweisen, 1.2. Soweit I.D. Riva Tours neben den Flugbe- einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch neuen Angebots auf die Änderung hingewi- Vornahme der Buchung des Kunden durch dass I.D. Riva Tours überhaupt kein oder ein förderungsleistungen zusätzliche touris- durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, esen und seine vorvertraglichen Information- Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig wesentlich niedrigerer Schaden entstanden tische Nebenleistungen weiterer Leistung- verständlich und in hervorgehobener Weise spflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb buchen“ durch entsprechende unmittelbare ist, als die von I.D. Riva Tours geforderte sanbieter (z. B. Flugbeförderungsleistung zu informieren. der Bindungsfrist I.D. Riva Tours die Annahme Darstellung der Reisebestätigung am Bild- Entschädigungspauschale. nebst Aufenthalt in Airport-Lounge) vermit- schirm (Buchung in Echtzeit), so kommt 4.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahl- 5.5. Eine Entschädigungspauschale gemäß Ziffer telt und diese Nebenleistungen des weiteren der Pauschalreisevertrag mit Zugang und wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung ung erklärt. 5.3 gilt als nicht festgelegt und vereinbart, Leistungsanbieters keinen erheblichen Anteil Darstellung dieser Reisebestätigung beim oder der Abweichung von besonderen Vor- am Gesamtwert dieser Leistungszusammen- e) Die von I.D. Riva Tours gegebenen vorver- soweit I.D. Riva Tours nachweist, dass I.D. Riva Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass gaben des Kunden, die Inhalt des Pauschal- stellung ausmachen und weder ein wesen- traglichen Informationen über wesentliche Tours wesentlich höhere Aufwendungen ent- es einer Zwischenmitteilung über den Ein- reisevertrags geworden sind, ist der Kunde tliches Merkmal dieser Leistungszusammen- Eigenschaften der Reiseleistungen, den Rei- standen sind als der kalkulierte Betrag der gang seiner Buchung nach f) bedarf. Soweit berechtigt, innerhalb einer von I.D. Riva Tours stellung des Leistungsanbieters oder von I.D. sepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahl- Pauschale gemäß Ziffer 5.3. In diesem Fall dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung Riva Tours selbst darstellen noch als solches ungsmodalitäten, die Mindestteilnehmer- ist I.D. Riva Tours verpflichtet, die geforderte auf einem dauerhaften Datenträger und zum gesetzten angemessenen Frist entweder beworben werden, hat I.D. Riva Tours lediglich zahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel Entschädigung unter Berücksichtigung der Ausdruck der Reisebestätigung angebo- die Änderung anzunehmen oder unentgelt- die Stellung eines Vermittlers. 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) ersparten Aufwendungen und des Erwerbs ten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschal- lich vom Pauschalreisevertrag zurückzutre- werden nur dann nicht Bestandteil des Paus- einer etwaigen, anderweitigen Verwendung 1.3. I.D. Riva Tours hat als Vermittler die Stellung reisevertrages ist jedoch nicht davon abhän- ten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der chalreisevertrages, sofern dies zwischen den der Reiseleistungen konkret zu beziffern und eines Vermittlers verbundener Reiseleistun- gig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur von I.D. Riva Tours gesetzten Frist ausdrück- Parteien ausdrücklich vereinbart ist. zu begründen. gen, soweit nach den gesetzlichen Vorschrif- Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich lich gegenüber diesem den Rücktritt vom ten des § 651w BGB die Voraussetzungen für f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Ver- nutzt. I.D. Riva Tours wird dem Kunden zusät- Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als 5.6. Ist I.D. Riva Tours infolge eines Rücktritts zur eine Vermittlung verbundener Reiseleistun- pflichtungen von Mitreisenden, für die er zlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung angenommen. Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, gen von I.D. Riva Tours vorliegen. die Buchung vornimmt, wie für seine eige- in Textform übermitteln. bleibt § 651h Absatz 5 BGB unberührt. 4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche blei- nen, soweit er eine entsprechende Verpfli- ben unberührt, soweit die geänderten Leis- 5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß 1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen von I.D. 2.4. I.D. Riva Tours weist darauf hin, dass nach chtung durch ausdrückliche und gesonderte tungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte I.D. § 651e BGB von I.D. Riva Tours durch Mittei- Riva Tours als Anbieter verbundener Rei- den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, Erklärung übernommen hat. 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschal- Riva Tours für die Durchführung der geänder- lung auf einem dauerhaften Datenträger zu seleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und 2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefo- reiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, ten Reise bzw. einer eventuell angebotenen verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Durchführung der Kundengeldabsicherung nisch, schriftlich, per E-Mail oder per die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefo- Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit Rechte und Pflichten aus dem Pauschalrei- im Falle einer Inkassotätigkeit von I.D. Riva Telefax erfolgt, gilt: nanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobil- zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem severtrag eintritt, bleibt durch die vorstehe- Tours) und der rechtlichen Folgen bei Nich- a) Mit der Buchung bietet der Kunde I.D. Riva funkdienst versendete Nachrichten (SMS) Kunden der Differenzbetrag entsprechend § nden Bedingungen unberührt. Eine solche terfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtun- sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedi- 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Tours den Abschluss des Pauschalreisever- Sie I.D. Riva Tours 7 Tage vor Reisebeginn gen ist I.D. Riva Tours im Falle des Vorliegens trages verbindlich an. An die Buchung ist der enste) abgeschlossen wurden, kein Wider- 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reise- der Voraussetzungen nach 1.2 oder 1.3 weder rufsrecht besteht, sondern lediglich die geset- beginn/Stornokosten zugeht. Kunde 3 Werktage gebunden. Reiseveranstalter noch Vertragspartner des zlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn 5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskos- im Buchungsfalle zu Stande kommenden b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Rei- insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der tenversicherung sowie einer Ver- Vertrags über die Luftbeförderung. I.D. Riva sebestätigung (Annahmeerklärung) durch 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 64). Ein Wid- sicherung zur Deckung der Rück- I.D. Riva Tours zustande. Bei oder unver- Rücktritt ist gegenüber I.D. Riva Tours unter Tours haftet demnach nicht für die Angaben errufsrecht besteht jedoch, wenn der Ver- der nachfolgend angegebenen Anschrift zu führungskosten bei Unfall oder des vermittelten Vertragspartners zu Preisen züglich nach Vertragsschluss wird I.D. Riva trag über Reiseleistungen nach § 651a BGB Krankheit wird dringend empfohlen. Tours dem Kunden eine der den gesetzlichen erklären. die Reise über einen Reisevermittler und Leistungen, für die Leistungserbringung außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen gebucht wurde, kann der Rücktritt auch die- 6. Umbuchungen selbst oder Schadensersatz aus diesen ver- Vorgaben entsprechende Reisebestätigung worden ist, es sei denn, die mündlichen Ver- auf einem dauerhaften Datenträger (welcher sem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsab- mittelten Leistungen. Eine etwaige Haftung handlungen, auf denen der Vertragsschluss wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu von I.D. Riva Tours aus dem Vermittlungsver- es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung beruht, sind auf vorhergehende Bestellung schluss auf Änderungen hinsichtlich des Rei- unverändert so aufzubewahren oder zu erklären. setermins, des Reiseziels, des Ortes des Reise- trag und aus gesetzlichen Bestimmungen, des Verbrauchers geführt worden; im letz- insbesondere nach zwingenden Vorschrif- speichern, dass sie ihm in einem angemesse- tgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder antritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, ten über Telemedien und den elektronischen nen Zeitraums zugänglich ist, z. B. auf Papier ebenfalls nicht. tritt der Kunde die Reise nicht an, so verli- der Beförderungsart oder sonstiger Leistun- Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt. oder per E-Mail) übermitteln, sofern der Rei- ert I.D. Riva Tours den Anspruch auf den Rei- gen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt sende nicht Anspruch auf eine Reisebestäti- 3. Bezahlung sepreis. Stattdessen kann I.D. Riva Tours eine nicht, wenn die Umbuchung erforderlich 1.5. Die Vermittlerstellung verpflichtet I.D. Riva gung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) 3.1. I.D. Riva Tours und Reisevermittler dürfen angemessene Entschädigung verlangen, ist, weil I.D. Riva Tours keine, unzureichende Tours insbesondere: Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung soweit der Rücktritt nicht von I.D. Riva Tours oder falsche vorvertragliche Informationen a) Beim jeweiligen Angebot zur Vermittlung gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit bei- der Pauschalreise nur fordern oder anneh- zu vertreten ist. I.D. Riva Tours kann keine gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem einer Leistung auf die Vermittlerstellung von der Parteien oder außerhalb von Geschäfts- men, wenn ein wirksamer Kundengeldab- Entschädigung verlangen, soweit am Bes- Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die I.D. Riva Tours unter Angabe des Anbieters räumen erfolgte. sicherungsvertrag besteht und dem Kunden timmungsort oder in dessen unmittelbarer Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den
übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden den- 10.2. Mängelanzeige/Abhilfeverlangen 12. Geltendmachung von Ansprüchen, 16. Alternative Streitbeilegung; 2.3. Die Freimachung der Unterkunft bzw. Rück- noch eine Umbuchung vorgenommen, kann a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln Adressat Rechtswahl- und Gerichtsstandsverein- gabe des gecharterten Schiffes hat zum I.D. Riva Tours bei Einhaltung der nachstehe- erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlan- Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4–7 barung vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere nden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom gen. BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber I.D. 16.1. I.D. Riva Tours weist im Hinblick auf das Gesetz Vereinbarung spätestens bis 09:00 Uhr Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Riva Tours geltend zu machen. Die Geltend- über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage b) Soweit I.D. Riva Tours infolge einer schuldhaf- fristgemäßer Räumung bzw. Rückgabe ten Unterlassung der Mängelanzeige nicht machung kann auch über den Reisevermit- dass I.D. Riva Tours nicht an einer freiwilli- der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall tler erfolgen, wenn die Pauschalreise über gen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. kann I.D. Riva Tours eine entsprechende vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsent- Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende Mehrvergütung verlangen. Die Geltend- weder Minderungsansprüche nach § 651m diesen Reisevermittler gebucht war. Ihre in § Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach gelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns Drucklegung dieser Reisebedingungen für machung eines weitergehenden Schadens BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Rei- I.D. Riva Tours verpflichtend würde, inform- bleibt I.D. Riva Tours vorbehalten. 651n BGB geltend machen. Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Ver- seart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer jährung beginnt mit dem Tag, an dem die iert I.D. Riva Tours die Verbraucher hierüber 3. Bezahlung 5 25 € pro betroffenen Reisenden, bei Charter c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mänge- Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine in geeigneter Form. I.D. Riva Tours weist für lanzeige unverzüglich dem Vertreter von I.D. 3.1. Für Einzelleistungen wird nach Vertragsab- von Schiffen 5% des Charterpreises. Geltendmachung in Textform wird emp- alle Reiseverträge, die im elektronischen Riva Tours vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist schluss eine Anzahlung in Höhe von 20% 6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach fohlen. Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die des Reisepreises, bei Charter von Schiffen Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ein Vertreter von I.D. Riva Tours vor Ort nicht europäische Online-Streitbeilegungs-Plat- vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, 13. Informationspflichten über die Iden- 25%, fällig. Eine Aushändigung eines ihre Durchführung überhaupt möglich ist, tform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Sicherungsscheins ist nicht erforderlich. sind etwaige Reisemängel an I.D. Riva Tours tität des ausführenden Luftfahrtun- nur nach Rücktritt vom Pauschalreisever- hin. unter der mitgeteilten Kontaktstelle von I.D. ternehmens 3.2. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebe- trag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und 16.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige Riva Tours zur Kenntnis zu bringen; über die 13.1. I.D. Riva Tours informiert den Kunden bei ginn fällig. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt eines Mitgliedstaats der Europäischen Union Erreichbarkeit des Vertreters von I.D. Riva Buchung entsprechend der EU-Verordnung vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswün- oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für Tours bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird zur Unterrichtung von Fluggästen über sofort zahlungsfällig. schen, die nur geringfügige Kosten verursa- das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Rei- die Identität des ausführenden Luft- 4. Rücktritt chen. zwischen dem Kunden/Reisenden und I.D. sende kann jedoch die Mängelanzeige auch fahrtunternehmens vor oder spätestens 7. Nicht in Anspruch genommene Leistun- seinem Reisevermittler, über den er die Paus- Riva Tours die ausschließliche Geltung des Für den Rücktritt von Einzelleistungen gilt bei der Buchung über die Identität der aus- deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/ Ziffer 5 der Reisebedingungen entsprech- gen chalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. führenden Fluggesellschaft(en) bezüglich Reisende können I.D. Riva Tours ausschließlich end, wobei bezüglich der Rücktrittskosten Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistun- d) Der Vertreter von I.D. Riva Tours ist beauftragt, sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise am Sitz von I.D. Riva Tours verklagen. anstelle von Ziffer 5.3 a) und b) der Bedin- gen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. zu erbringenden Flugbeförderungsleistun- gungen in Teil A nachfolgende Regelungen I.D. Riva Tours bereit und in der Lage war, Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerk- gen. 16.3. Für Klagen von I.D. Riva Tours gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisever- Anwendung finden: nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Rei- ennen. 13.2. Steht/stehen bei der Buchung die aus- senden zuzurechnen sind, hat er keinen 10.3. trages, die Kaufleute, juristische Personen des a) Hotels (EDV-Code beginnend mit H), Fristsetzung vor Kündigung führende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, öffentlichen oder privaten Rechts oder Perso- Ferienanlagen (Appartements; EDV-Code Anspruch auf anteilige Erstattung des Reise- so ist I.D. Riva Tours verpflichtet, dem Kunden preises, soweit solche Gründe ihn nicht nach Will der Kunde/Reisende den Pauschalrei- nen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnli- beginnend mit A), Mobilheime (EDV-Code severtrag wegen eines Reisemangels der in die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaf- chen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder beginnend mit M) den gesetzlichen Bestimmungen zum kos- ten zu nennen, die wahrscheinlich den Flug tenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufen- bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20% er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, durchführen wird bzw. werden. Sobald I.D. thalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht Reisevertrages berechtigt hätten. I.D. Riva Riva Tours weiß, welche Fluggesellschaft ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 25% Tours wird sich um Erstattung der ersparten hat er I.D. Riva Tours zuvor eine angemessene bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 35% Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt den Flug durchführt, wird I.D. Riva Tours den von I.D. Riva Tours vereinbart. Aufwendungen durch die Leistungsträger Kunden informieren. ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 50% bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn nur dann nicht, wenn die Abhilfe von I.D. Riva 17. Gültigkeit der Angaben in der Ausschrei- ab 7. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 60% es sich um völlig unerhebliche Leistungen Tours verweigert wird oder wenn die sofor- 13.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende bung ab 3. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 70% handelt. tige Abhilfe notwendig ist. Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, bei Rücktritt am Reisetag 80% Die Ausschreibung kann nur die zum Aktual- 10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckver- wird I.D. Riva Tours den Kunden unverzüglich 8. Rücktritt wegen Nichterreichens der isierungszeitpunkt feststehenden Gegeben- b) Ferienhäuser & Ferienwohnungen spätung bei Flugreisen; besondere und so rasch dies mit angemessenen Mitteln Mindestteilnehmerzahl heiten berücksichtigen und Fehler können (EDV-Code beginnend mit P oder L) Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen möglich ist, über den Wechsel informieren. leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. bis 45. Tag vor Reiseantritt: 20% 8.1. I.D. Riva Tours kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe fol- a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass 13.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ab 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt: 30% Gepäckverlust, -beschädigung und -ver- „Black List“ mit Fluggesellschaften, denen die Verträge auf der Basis von als unrichtig gender Regelungen zurücktreten: ab 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50% spätung im Zusammenhang mit Flugreisen Nutzung des Luftraumes über den Mitglied- erkannten Angaben nicht abschließen. ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 60% a) Die Mindestteilnehmerzahl und der spä- nach den luftverkehrsrechtlichen Bestim- staaten untersagt ist, ist auf der Website von ab 7. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 70% teste Zeitpunkt des Zugangs der Rück- mungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort I.D. Riva Tours oder direkt über https://ec.eu- Teil B bei Rücktritt am Reisetag: 80% trittserklärung von I.D. Riva Tours beim mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zustän- ropa.eu/transport/sites/default/files/air-safe- Kunden muss in der jeweiligen vorvertragli- ty-list_de.pdf abrufbar und in den Geschäfts- Vertragsbedingungen c) Charter von Schiffen digen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Flug- chen Unterrichtung angegeben sein. gesellschaften und I.D. Riva Tours können räumen von I.D. Riva Tours einzusehen. für Einzelleistungen bis 90. Tag vor Reiseantritt: 20% b) I.D. Riva Tours hat die Mindestteilnehmerzahl die Erstattungen aufgrund internationaler 14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschrif- 1. Geltungsbereich ab 89. bis 60. Tag vor Reiseantritt: 30% und die späteste Rücktrittsfrist in der Reise- Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schaden- ten 1.1 Reine Unterkunftsleistungen (Hotels, Ferien- ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 40% bestätigung anzugeben. sanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die anlagen, Mobilheime, Ferienhäuser und ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 50% 14.1. I.D. Riva Tours wird den Kunden/Reisenden ab 21. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 60% Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung Ferienwohnungen) und Schiffs-Charter, die c) I.D. Riva Tours ist verpflichtet, dem Kunden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse ab 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt: 75% binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 in der Ausschreibung nicht gesondert bez- gegenüber die Absage der Reise unverzüglich sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten bei Rücktritt am Reisetag: 90% Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. eichnet sind und die ohne im Gesamtpreis zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise des Bestimmungslandes einschließlich der wegen Nichterreichen der Mindestteilneh- b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung ungefähren Fristen für die Erlangung von eingeschlossenen weiteren touristischen 5. Anwendbare Regelungen aus Teil A merzahl nicht durchgeführt wird. oder die Fehlleitung von Reisegepäck unver- gegebenenfalls notwendigen Visa vor Ver- Hauptleistungen angeboten werden, werden 5.1. Folgende Regelungen aus den Bedingungen züglich I.D. Riva Tours, seinem Vertreter bzw. tragsabschluss sowie über deren evtl. nachfolgend einheitlich „Einzelleistung“ gen- in Teil A gelten in entsprechender Anwend- d) Ein Rücktritt von I.D. Riva Tours später als 30 seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler annt und unterliegen nicht dem Pauschalrei- Tage vor Reisebeginn ist unzulässig. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. ung auch für Einzelleistungen, jedoch anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden serecht. Für diese gelten diese Vertragsbedin- immer mit der Maßgabe, dass hierdurch ein 8.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durch- nicht davon, die Schadenanzeige an die Flug- 14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaf- gungen des Teil B. gemischttypischer Vertrag über die Erbrin- geführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis gesellschaft gemäß Buchstabe a) innerhalb fen und Mitführen der behördlich notwen- digen Reisedokumente, eventuell erforder- 2. Besondere Regelungen für Einzelleis- gung einer Einzelleistung begründet wird geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, der vorstehenden Fristen zu erstatten. tungen und keine Vereinbarung von Pauschalrei- Ziffer 5.6. gilt entsprechend. liche Impfungen sowie das Einhalten von 11. Beschränkung der Haftung Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die 2.1. Die Anreise des Kunden in der Unterkunft serecht erfolgt: 9. Kündigung aus verhaltensbedingten 11.1. Die vertragliche Haftung von I.D. Riva Tours aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrif- bzw. die Übernahme des Schiffes bei Char- Teil A Ziffern 1, 2, 3.2., 4, 5, 7, 8, 9, 10.1, Gründen für Schäden, die nicht aus der Verletzung ten erwachsen, z. B. die Zahlung von Rück- ter hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne 10.2., 10.3., 11, 15, 16 9.1. I.D. Riva Tours kann den Pauschalreisevertrag des Lebens, des Körpers oder der Gesund- trittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Rei- besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 5.2. Teil A Ziffer 6 gilt für den Charter von ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn heit resultieren und nicht schuldhaft her- senden. Dies gilt nicht, wenn I.D. Riva Tours Uhr zu erfolgen. Schiffen mit der Maßgabe, dass eine Umbu- der Reisende ungeachtet einer Abmahnung beigeführt wurden, ist auf den dreifachen nicht, unzureichend oder falsch informiert 2.2. Für spätere Anreisen/Übernahmen gilt: chung bis zur 2. Staffel der Rücktrittspaus- von I.D. Riva Tours nachhaltig stört oder wenn Reisepreis beschränkt. Möglicherweise hat. chale gegen ein Entgelt in Höhe von 5% des er sich in solchem Maß vertragswidrig ver- darüber hinausgehende Ansprüche nach dem a) Der Kunde ist verpflichtet, I.D. Riva Tours spä- 14.3. I.D. Riva Tours haftet nicht für die rechtzeit- testens bis 17:00 Uhr oder zum vereinbarten Gesamtcharterpreises möglich ist. hält, dass die sofortige Aufhebung des Ver- Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luft- ige Erteilung und den Zugang notwendiger verkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungs- Zeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er ver- 5.3. Im Übrigen gelten, soweit in diesen Ver- trages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit Visa durch die jeweilige diplomatische Vertre- beschränkung unberührt. spätet anreist oder die gebuchte Unterkunft tragsbedingungen keine abweichenden das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf tung, wenn der Kunde I.D. Riva Tours mit der bzw. das gecharterte Schiff bei mehrtägigen Regelungen vereinbart sind, die gesetzli- einer Verletzung von Informationspflichten 11.2. I.D. Riva Tours haftet nicht für Leis- Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Aufenthalten erst an einem Folgetag nutzen chen Vorschriften. von I.D. Riva Tours beruht. tungsstörungen, Personen- und Sachschäden I.D. Riva Tours eigene Pflichten schuldhaft ver- will. © Urheberrechtlich geschützt: 9.2. Kündigt I.D. Riva Tours, so behält I.D. Riva im Zusammenhang mit Leistungen, die als letzt hat. Fremdleistungen lediglich vermittelt werden b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte Tours den Anspruch auf den Reisepreis; I.D. 15. Besondere Regelungen im Zusammen- (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveran- I.D. Riva Tours berechtigt, die Leistung ander- München | Stuttgart, 2021 Riva Tours muss sich jedoch den Wert der hang mit Pandemien (insbesondere staltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), weitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbe- Vertragspartner ist: ersparten Aufwendungen sowie diejenigen dem Corona-Virus) wenn diese Leistungen in der Reiseausschrei- legung gelten die Bestimmungen über den Vorteile anrechnen lassen, die I.D. Riva Tours I.D. Riva Tours GmbH bung und der Reisebestätigung ausdrücklich 15.1. Die Parteien sind sich einig, dass die verein- Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in aus einer anderweitigen Verwendung der Neuhauser Straße 27 und unter Angabe der Identität und Anschrift barten Reiseleistungen durch die jeweiligen diesen Vertragsbedingungen entsprechend. nicht in Anspruch genommenen Leistung D-80331 München erlangt, einschließlich der von den Leistung- des vermittelten Vertragspartners als Frem- Leistungserbringer stets unter Einhaltung und c) Für Belegungszeiten, in denen der Kunde Telefon: +49 (0) 89 23 11 00-0 strägern gutgebrachten Beträge. dleistungen so eindeutig gekennzeichnet nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeit- aufgrund verspäteter Anreise die Leistungen Telefax: +49 (0) 89 23 11 00-22 wurden, dass sie für den Reisenden erkenn- punkt geltenden behördlichen Vorgaben und nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestim- E-Mail: info@idriva.de 10. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden bar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Auflagen erbracht werden. mungen über den Rücktritt bzw. die Nichtan- 10.1. Reiseunterlagen I.D. Riva Tours sind und getrennt ausgewählt reise des Gastes in diesen Vertragsbedingun- Geschäftsführer: 15.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, Konstantin Gaitanides Der Kunde hat I.D. Riva Tours oder seinen Rei- wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y angemessene Nutzungsregelungen oder gen entsprechend. Der Gast hat für solche BGB bleiben hierdurch unberührt. Belegungszeiten keine Zahlungen an I.D. Riva Selimir Ognjenović severmittler, über den der Kunde die Paus- -beschränkungen der Leistungserbringer bei chalreise gebucht hat, zu informieren, wenn 11.3. I.D. Riva Tours haftet jedoch, wenn und soweit der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu Tours zu leisten, wenn I.D. Riva Tours ver- Eingetragen beim Amtsgericht der Kunde die notwendigen Reiseunterla- für einen Schaden des Reisenden die Ver- beachten und im Falle von auftretenden typ- traglich oder gesetzlich für die Gründe der München unter HRB 107372 gen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht letzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder ischen Krankheitssymptomen die Reiselei- späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung innerhalb der von I.D. Riva Tours mitgeteilten Organisationspflichten von I.D. Riva Tours tung und den Leistungsträger unverzüglich zu einzustehen hat. Frist erhält. ursächlich geworden ist. verständigen.
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