LESERREISE ARMENIEN & GEORGIEN

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Armenien & Georgien   1

LESERREISE ARMENIEN & GEORGIEN
MIT MICHAEL WRASE
17. – 31. MAI 2022

IM KAUKASUS UNTERWEGS –
ORTHODOX UND MODERN
Irgendwo zwischen Asien und Europa – diese vage Beschreibung trifft den Na-
gel auf den Kopf. Armenien im Kleinen, Georgien im Grossen Kaukasus. Gregor
der Erleuchter brachte das Christentum nach Armenien, Dawit der Erbauer
nach Georgien. Armenien ist immer noch von Russland abhängig, Georgien hat
sich davon losgelöst. Ob die Geschichten über hunderte Jahre alt sind oder erst
kürzlich die beiden Kaukasus-Republiken prägten – auf Skurriles, Interessantes
und Unbekanntes stossen Sie zwischen Abend- und Morgenland immer wieder.
Nebst den Sakralbauten, die sich alle im Charakter und der atemberaubenden
Lage unterscheiden, lernen Sie auf dieser Reise durch den Kaukasus auch das mo-
derne Armenien und Georgien kennen. Mit Ihrem Fachreferenten Michael Wrase
machen Sie sich auf die Suche nach der Identität der stolzen Völker. Sie kommen in
Kontakt mit der jungen Kunstszene sowie mit traditionellen Volkstänzen und A-
cappella-Gesängen. Durchs Land fahrend hören Sie Geschichten über Aprikosen-
steine, moderne Seilbahnen, das alte Gewerbe der Kreuzstein-Handwerke, dem
Trinkdenkmal sowie dem Ursprung des Weines. Sie übernachten in den trendig
historischen Hauptstädten, aber auch in alten, wieder zu neuem Leben erweckten
Kurorten und Bergdestinationen. All dies geht dank der frischen und vielfältigen
Küche mit viel Liebe durch den Magen.
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Reiseverlauf
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Highlights
  Genuss mit allen Sinnen: Landschaftliche Highlights für die Augen, A-Capella-
  Gesänge für die Ohren, Grilladen für den Mund, Weihrauch in den Klöstern für die
  Nase und berührende Momente mit den stolzen Leuten, die unter die Haut gehen.
  Verschiedene Charaktere: Auf den ersten Blick scheint nur deren spektaku-
  läre Lage verschieden zu sein, doch die unzähligen Kirchen und Klöster unter-
  scheiden sich auch durch ihr kulturelles und spirituelles Inneres.
  Farbig und lebendig: In Jerewans und Tiflis‘ Strassencafés erleben Sie laue
  Frühlingsabende und flanieren wie die Einwohner durch die Stadtpärke.
  Ältester Wein: Ob er nun zuerst in Armenien oder Georgien gekeltert wurde,
  bleibt ein Geheimnis – köstlich sind sie beide. Sie besuchen ein familiengeführtes
  Weingut in Armenien sowie ein altes Schloss mit eigenem Wein in Georgien.
  Freund oder Feind: Michael Wrase gibt Hintergrundwissen über die Bezie-
  hungen zu Russland, der Türkei und Aserbaidschan und ordnet das geopoliti-
  sche Wirrwarr im Kaukasus richtig ein.

Termin:                    17. – 31. Mai 2022
Dauer:                     15 Tage
Referenten:                Michael Wrase
Teilnehmerzahl:            max. 25 pro Gruppe

Preis pro Person in CHF
Doppelzimmer:           5‘990.-
Einzelzimmerzuschlag:   950.-
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Reiseprogramm
Tag 1 & 2: Zürich – Wien – Jerewan
Mit dem Abendflug ab Zürich reisen wir via Wien in die armenische Hauptstadt,
wo wir am frühen Morgen des zweiten Tages ankommen. Um uns auszuruhen, be-
ziehen wir gleich unsere Hotelzimmer. Nach einem späten Frühstück widmen wir
uns der Vergangenheit Jerewans, das mit seiner Gründung vor rund 2‘800 Jahren
als eine der weltältesten Städte gilt. Auch beeindruckt der majestätische Berg Ara-
rat, einst umgeben von armenischen Siedlungsgebieten und seit jeher als Symbol
Teil des armenischen Selbstverständnisses. Ein erster Höhepunkt unseres Aufent-
haltes ist der Besuch der Bibliothek, wo die älteste und wohl grösste Handschrif-
tensammlung der Welt aufbewahrt wird – das UNESCO-Weltkulturerbe besitzt
mehr als 17'000 Exponate. Einblicke in die wechselvolle Geschichte Armeniens
bietet ein Besuch der Gedenkstätte für die Opfer des Genozids. Michael Wrase
wird das Thema des Völkermordes mit viel Sensibilität zu vertiefen wissen. Beim
Willkommensabendessen stimmen wir uns auf den Kaukasus ein.

Tag 3: Jerewan – Etschmiadsin – Jerewan
Zum spirituellen Einstieg geht es nach Etschmiadsin, dem religiösen Zentrum Ar-
meniens. Die Kathedrale ist ein Paradebeispiel klassischer armenischer Architek-
tur. Sie wurde 303 n.Chr. erbaut und gilt als eine der ältesten Kirchen der Welt. Sie
beherbergt eine exzellente Sammlung armenischer Kirchenkunst sowie angeblich
ein Stück der Arche Noah. Genuss für alle Sinne wäre unvollständig ohne den Be-
such einer Destillerie, wo wir erleben, wie der berühmte armenische Cognac nach
alten Rezepten hergestellt wird – Degustation natürlich inbegriffen. Zurück in Je-
rewan tauchen wir ins lebendige Strassenleben der Hauptstadt ein. Die Armenier
lieben es, sich in den unzähligen Cafés zu treffen und die lauen Frühlingsabende
ausklingen zu lassen. Wer möchte, kann zudem mit Michael Wrase eine lokale
Künstlerin besuchen.
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Tag 4: Jerewan – Garni – Gueghard – Jerewan
Heute unternehmen wir einen Ausflug zum Tempelkomplex von Garni, wo persi-
sche, hellenistische und römische Elemente ineinanderfliessen. Gleich in der Nähe,
eingebettet in herrlicher Landschaft, liegt das Höhlenkloster Gueghard. Man sieht
hier besonders schöne Beispiele von Kreuzsteinen, die für das Land typisch sind.
Das gebotene A-cappella-Konzert ist ein Genuss für unser Gehör. Wir lauschen
den eindrücklichen Klängen und lernen einen weiteren kulturellen Aspekt Arme-
niens kennen. Zurück in Jerewan sind wir zu einem Champagner-Apéro im Privat-
museum von Ervand Kochar eingeladen. Nach dem Tod des bekannten armeni-
schen Malers im Jahre 1972 wurde sein Studio an das neben seinem Wohnhaus
errichtete Museum angeschlossen. Je nach Spielplan der Oper besuchen wir
abends eine Ballett- oder Opernaufführung.

Tag 5: Jerewan – Chor Virap – Noravank – Dschermuk
Wir benützen die alte Seidenstrasse, seit Urzeiten eine der wichtigsten Handels-
routen zwischen Asien und Europa, um zum Kloster Chor Virap zu gelangen. Von
hier aus hat man den schönsten Blick auf den nur wenige Kilometer entfernten
Berg Ararat in der Türkei - der allerdings nicht direkt erreicht werden kann, da die
Grenze zwischen den beiden Ländern gesperrt ist. Auf der Weiterfahrt durch Süd-
armenien passieren wir eine wilde Schlucht, an deren Ausgang wir die Klosteran-
lage Noravank erreichen. Schlicht, rot und mit beeindruckenden Aussenreliefs ist
sie vollkommen in die Landschaft eingepasst. Armenien ist tief verbunden mit dem
Christentum – bereits im Jahre 301 bekehrte Gregor der Erleuchter den damali-
gen armenischen König. Damit erhob Armenien als erstes Land der Welt das Chris-
tentum zur Staatsreligion. Bis heute gehören 94 % der Bevölkerung der arme-
nisch-apostolischen Kirche an. Nach dem einfachen Mittagessen bei einer lokalen
Winzerfamilie fahren wir hinauf zum Kur- und Thermalort Dschermuk. Bereits bei
den Sowjets war es ein bekannter Erholungsort, der zum Entspannen und Spazie-
ren in schönster Bergumgebung einlädt.
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Tag 6: Dschermuk – Tatev – Dschermuk
Wir machen einen Tagesausflug in den Süden. Dass Armenien nicht nur aus Vergan-
genheit, Kultur und Natur besteht, beweist unser heutiges Verkehrsmittel. Mit der
längsten Pendelbahn der Welt (5,7 km!) geht es in nur elf Minuten zum Kloster
Tatev hinauf. 895 gegründet, war es im Mittelalter das spirituelle und kulturelle
Zentrum. Tief in die Geschichte zurück führt der Besuch von Karahounge. Das
„Stonehenge“ Armeniens wurde vor rund 7‘500 Jahren errichtet und diente wie sein
britisches Pendant der Observation von Sternen und Planeten. Am späteren Nach-
mittag zurück in Dschermuk probieren wir die verschiedenen Mineralwasser direkt
von der Quelle und geniessen die Annehmlichkeiten des Spa-Hotels.

Tag 7: Dschermuk – Sewansee – Dilidschan
Über den 2‘410 m hohen Vardenyats-Pass, den schon die alte Seidenstrasse über-
querte – eine alte Karawanserei zeugt noch davon – fahren wir zum Sewansee, „die
blaue Perle Armeniens“. Eine ziemlich grosse Perle: Der auf 1’900 m gelegene See
hat eine Oberfläche von 1’244 km2. An dessen Ufer befindet sich auf dem Nora-
tus-Friedhof das weltweit grösste Chatschkarefeld – die eindrücklichen Kreuz-
und Grabsteine Armeniens sind eine Handwerkerkunst für sich. Am Nachmittag
besuchen wir die malerisch auf einer Halbinsel gelegenen Sewan-Kirchen. Wir er-
reichen das Städtchen Dilidschan. Umgeben von Bergen wird die Gegend von den
Einheimischen gerne die „kleine Schweiz Armeniens“ genannt.

Tag 8: Dilidschan – Fioletovo – Haghpat
Nach einem Spaziergang entlang der historischen Scharambeyan-Strasse fahren
wir weiter in den Norden. Bei einer Molokanen-Gemeinde machen wir eine Tee-
pause und probieren russisches Blini. Hier erfahren wir mehr über die spirituelle
Gemeinschaft der „Milchtrinker“, die sich von der russisch-orthodoxen Kirche ge-
trennt hat. Die Fahrt führt entlang eindrücklicher Täler, bis wir die Schlucht von
Debed bei Alaverdi erreichen. Diese trennt die beiden Klöster Sanahin und Hagh-
pat, Meisterwerke mittelalterlicher armenischer Baukunst, traditionelle Zentren
der Gelehrsamkeit und Teil des UNESCO-Weltkulturerbes. Wir schauen uns
Haghpat genauer an. Hier befindet sich auch unser Hotel mit schönster Aussicht
auf die Schlucht. Bei einem armenischen Barbecue lassen wir die Erlebnisse Revue
passieren und freuen wir uns auf die kommenden Tage im Nachbarland Georgien.
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Tag 9: Haghpat – Tiflis
Nach einer kurzen Fahrt erreichen wir Georgien. Als neues Symbol für die tief ver-
wurzelte Gläubigkeit der Menschen besuchen wir in der Hauptstadt die alles über-
ragende Sameba-Kathedrale, grösstes Gotteshaus des südlichen Kaukasus, wel-
che auch als einer von zwei Sitzen des Patriarchen Ilia II. fungiert. Eine Fahrt über
die Baratashvili-Brücke bringt uns in die Altstadt, wo wir Zeit haben, gemütlich und
individuell durch deren verträumte Gassen zu schlendern. Vorbei am Gabriadze-
Theater geht’s zur Anchiskhati-Basilika, der stadtältesten Kirche. Per Gondelbahn
erreichen wir auf den Altstadthügeln die Überreste der Narikala-Festung. Seit ih-
rer Erbauung im 3. Jh. verteidigte sie die Stadt vor den Sassaniden, Arabern, Mon-
golen, Türken und Persern – entsprechend oft wurde sie auch zerstört und wieder
aufgebaut. Im alten Bäderviertel Abanotubani sehen wir indes die acht heute noch
übrig gebliebenen Schwefelbäder von einst 65, in denen zur Blütezeit im 13. Jh.
vor allem Neuigkeiten aus dem Stadtleben ausgetauscht wurden. Auch hier in Ge-
orgien lassen wir uns ein Willkommensabendessen nicht entgehen.

Tag 10: Tiflis – Sighnaghi – Bodbe – Tiflis
Der heutige Tagesausflug in die Region Kakheti führt uns ins Hauptweinanbauge-
biet Georgiens. Die Vitikultur ist tief mit Landesgeschichte und Volkscharakter
verbunden, was wir immer wieder vermittelt bekommen. Nebst aneinandergereih-
ten Weinreben beherrschen auch verstreut liegende Kirchen das Landschaftsbild.
So besuchen wir das Bodbe-Kloster von St. Nina, lokaler Bischofssitz und einer der
bedeutendsten Pilgerorte, liegen hier doch die Reliquien der heilig gesprochenen
Nina, als apostelgleich und Erleuchterin Georgiens verehrt. In Sighnaghi angekom-
men, bieten sich uns herrliche Ausblicke über das weitläufige Alazani-Tal und da-
hinter die beeindruckende Wand des östlichen Kaukasusgebirges. Im hübsch her-
ausgeputzten Städtchen geniessen wir örtliche Spezialitäten und natürlich auch
den berühmten Wein. Zurück in Tiflis verbringen wir den Abend bei einer Familie,
wodurch wir direkt ins Alltagsleben der Menschen Georgiens blicken dürfen.
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Tag 11: Tiflis
Auf einem Spaziergang entlang der Rustaveli-Prachtstrasse sehen wir Parlament,
Oper und Ballet-Theater. Im Nationalmuseum wird die reiche Geschichte Georgi-
ens übersichtlich zusammengefasst, vom Paläolithikum bis ins bewegte Mittelalter.
An den Hängen des Berges Mtazminda besuchen wir das Pantheon – letzte Ruhe-
stätte bedeutender georgischer Dichter und Staatsmänner. Nach etwas Freizeit am
Nachmittag kommen wir am Abend in den Genuss eines kulturellen Programmes.

Tag 12: Tiflis – Mzcheta – Stepanzminda
Heute geht es hoch hinauf in den Kaukasus. Während der Fahrt lernen wir
Mzcheta, das spirituelle Herz des Landes, kennen. In der UNESCO-geschützten
Altstadt mit ihren Steinskulpturen und Fresken fühlt man sich in die Zeit der ver-
schiedenen Königreiche von Georgien zurückversetzt. Mystisch wird es, wenn wir
die Jvari-Kirche aus dem 6. Jh. und die Svetitskhoveli-Kathedrale besuchen. Auf
der georgischen Heerstrasse, der wichtigsten transkaukasischen Verbindung, ge-
langen wir immer tiefer in die Berglandschaft hinein. An den Ufern des Zhinvali-
Sees offenbart sich uns ein Stück schönster georgischer Architektur: die Ananuri-
Festung. In Haarnadelkurven fahren wir weiter hinauf, überqueren den 2‘379 m
hohen Kreuzpass, bevor wir im gemütlichen Stepanzminda unser Hotel für die
nächsten zwei Nächte beziehen, umringt von eindrücklichen 5‘000er-Bergen.
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Tag 13: Stepanzminda
Das 1‘750 m ü. M. gelegene gemütliche Bergdorf Stepanzminda ist ein idealer Aus-
gangspunkt, um den Kaukasus zu entdecken. Hauptattraktion ist die spektakulär
auf einem Vorsprung über dem Dorf gelegene Dreifaltigkeitskirche. Mit 4x4-Jeeps
oder optional auch zu Fuss geht es hinauf auf den Gergeti-Berg, von wo aus die
majestätischen Gipfel des Hohen Kaukasus – wie zum Beispiel der Kasbek – zu be-
staunen sind. Die Heiligkeit dieses Ortes ist den Georgiern so wichtig, dass eine
russische Seilbahn dahin wieder abgerissen wurde. Bevor wir uns bei einer Berg-
familie stärken, fahren wir noch durch eine imposante Schlucht an die russische
Grenze. Am Nachmittag geniessen wir die Annehmlichkeiten unseres Hotels, spa-
zieren in der herrlichen Bergumgebung oder besuchen eine Galerie, wo wir die
Technik der lokalen Filzverarbeitung kennenlernen.

Tag 14: Stepanzminda – Mukhrani – Tiflis
Wir verlassen die eindrückliche Bergwelt und fahren wieder in die fruchtbare
Ebene hinunter. Das Mittagessen nehmen wir dort auf dem geschichtsträchtigen
Schloss Mukhrani ein, wo heute einer der besten georgischen Weine hergestellt
wird. Nachdem wir die Produktionsanlage besucht haben, packen wir bei der Zu-
bereitung des typischen lokalen Brotes selbst an, welches in einem speziellen Ofen
im Boden gebacken wird. Zurück in Tiflis beziehen wir unser bereits bekanntes Ho-
tel und verbringen noch etwas Freizeit in der Stadt, bevor wir uns ein letztes Mal
die feine georgische Küche schmecken lassen und bei einem Glas Tschatscha auf
unser Abenteuer im Kaukasus zurückblicken.

Tag 15: Tiflis – München – Zürich
Mit Lufthansa und Swiss kehren wir über München zurück nach Zürich, Abflug am
Nachmittag, Ankunft am späteren Abend.
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Ihr Fachreferent Michael Wrase
Michael Wrase ist seit 1982 Nahostkorrespondent, lebte in Beirut und Damaskus
und heute im ruhigen Zypern. Von dort aus bereist er regelmässig die Länder des Kau-
kasus und des Mittleren Ostens und schreibt für verschiedene deutschsprachige Ta-
geszeitungen. Er begleitet die Reisenden während 9 Tagen von Jerewan nach Tiflis.
Michael Wrase teilt mit Ihnen in täglichen Vorträgen sein profundes Wissen, gibt Hin-
tergrundinformationen und sorgt für äusserst spannende Begegnungen.

Aktuelle Anlässe können es notwendig machen, dass der Fachreferent seiner
Pflicht nachgehen und für seine Arbeitgeber Bericht erstatten muss. Es kann also
vorkommen, dass Referate auf andere Tage verschoben werden. Gleiches gilt für
die erwähnten Gesprächspartner vor Ort. Sollte Ihr Fachreferent Michael Wrase
nachweislich krank werden, ist cotravel verpflichtet, dass ein gleichwertiger, kom-
petenter Ersatz gestellt wird.
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Allgemeines
CHARISMA-Reisen
CHARISMA – dieses undefinierbare Etwas, das dem, was wir sagen, mehr Gewicht
verleiht und die Menschen fasziniert. Wir können die Welt nicht schöner machen,
aber wir können ihr mit dem Charisma unserer Experten mehr Gewicht verleihen.

Anforderungsprofil
Diese Reise hebt sich von normalen Rundreisen ab und richtet sich an ein aufge-
stelltes, unkompliziertes Publikum. Man sollte flexibel und kompromissbereit sein
und Verständnis dafür haben, dass in den besuchten Ländern die Schweizer Ge-
nauigkeit und unser Zeitempfinden nicht zum Leben der Einheimischen passen.
Für die Besichtigungen ist eine gewisse „Standfestigkeit“ von Vorteil, da die Reise-
teilnehmer doch immer wieder ein paar Stunden auf den Beinen sind und teilweise
auch zu Fuss unterwegs sind.

Klima
In Armenien und Georgien herrscht ein trockenes, kontinentales Klima. Im Sommer
ist es sehr heiss, dafür im Winter umso kälter. Daher eignen sich für Reisen die Früh-
lings- und Herbstmonate am besten. Warmes, trockenes Wetter lädt zum Verweilen
in der schönen Natur sowie Strassencafés ein. Durch die Höhenunterschiede kann
es zu Temperaturschwankungen kommen und vor allem in den höher gelegenen Or-
ten wie Dschermuk und Stepanzminda im Kaukasus während der Nacht recht kalt
werden. Eine wärmere Allwetterjacke ist empfehlenswert. Die Tagestemperaturen
in Jerewan und Tiflis sind um die 20°C. Regenschauer sind nicht ausgeschlossen.

Einreise
Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise in Armenien und Georgien ei-
nen Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus
gültig ist. Ein Visum ist für Touristen nicht erforderlich. Für BürgerInnen anderer
Staaten gelten möglicherweise abweichende Bestimmungen. Bitte erkundigen Sie
sich beim Konsulat des Einreiselandes oder wenden sich an uns.

Impfungen & Medikamente
Für die Einreise nach Armenien und Georgien sind keine Impfungen vorgeschrie-
ben. Welche Impfungen individuell sinnvoll sind, sollte vor der Abreise mit dem
Hausarzt oder dem Tropeninstitut abgeklärt werden. Detaillierte Auskünfte fin-
den Sie unter www.safetravel.ch.
Bitte beachten Sie, dass aus Haftungsgründen die Reiseleitung keine Arzneimittel
an die Reiseteilnehmer abgeben darf. Aus diesem Grund sind Sie gebeten, Ihre ei-
genen Medikamente mitzunehmen, bzw. vor Ort zu organisieren.
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COVID-19 - Information
Wegen der Ausbreitung des Coronavirus passen diverse Länder ihre Einreisebestim-
mungen für Schweizer BürgerInnen laufend an und verfügen über teils kostenpflich-
tige Massnahmen, wie z.B. Gesundheitskontrollen, Online-Nachweise über den Ge-
sundheitszustand, PCR - Test etc. Die Kosten hierfür sind vom Teilnehmer zu tragen.
Für BürgerInnen anderer Staaten gelten möglicherweise abweichende Bestim-
mungen. Bitte erkundigen Sie sich beim Konsulat oder der Botschaft des Einreise-
landes oder wenden sich an uns.
Aufgrund der sich schnell ändernden Situation gibt es keine abschliessenden Lis-
ten oder Aufstellungen der verschiedenen Massnahmen. Die Bestimmungen der
einzelnen Länder, Reedereien und Fluggesellschaften können kurzfristig ändern.
cotravel wird die Teilnehmer stets über die aktuellen Bestimmungen informieren.
Die Einhaltung der Einreisebestimmungen liegt in der Verantwortung des Teilneh-
mers. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für nicht eingehaltene Vorschrif-
ten und den damit verbundenen Spesen, z.B. bei verweigerter Einreise, überneh-
men können. Bitte informieren Sie sich selbständig über Änderungen der Vor-
schriften bis zu Ihrer Abreise.
Sollte die Reise aufgrund von Reiseeinschränkungen durch Covid-19 oder andere
nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt nicht durchführbar sein, können
Sie kostenfrei umbuchen oder erhalten den Reisepreis zurück.

Teilnehmer
Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Die Mindestteilnehmerzahl
liegt bei 15 Personen. Kurz vor Abreise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mit-
reisenden. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte schrift-
lich zusammen mit der Anmeldung mit.

Einzelreisende
In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelreisende. Der Arrangementpreis
beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt
CHF 950.-.

Mahlzeiten/Unterkunft
Im Arrangementpreis inbegriffen sind jeweils das Frühstück sowie eine weitere
Mahlzeit. Essen ist ein wichtiger Teil des gesellschaftlichen Lebens der Armenier
und Georgier. Die Mahlzeiten werden in lokalen Restaurants oder zum Teil auch
als Picknick in der herrlichen Natur eingenommen. Sie werden sich auch bei lokalen
Familien verköstigen – die Gastfreundschaft wird gross geschrieben. Ebenfalls
bleibt genügend Zeit, um die örtlichen Köstlichkeiten zu probieren, die praktisch
an jeder Strassenecke angeboten werden – wie der Khachapuri in Georgien, ein
formidabler Käsekuchen für zwischendurch, oder das Lavash, das typische arme-
nische Brot mit Frischkäse und Kräutern.
Sie übernachten in guten 4* Hotels westlichen Standards. In Haghpat in Armenien
lernen Sie ein landestypisches kleines Hotel kennen, das mit viel Elan von der Be-
sitzerfamilie geführt wird. Die Infrastruktur ist dort etwas einfacher, dafür über-
zeugt die Gastfreundschaft sowie die einmalige Lage oberhalb der Schlucht.
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Transport
Der Hinflug nach Armenien ist mit Austrian Airlines via Wien gebucht, der Rück-
flug von Georgien mit Lufthansa und Swiss via München. Flugdauer:
Zürich – Wien        1h20          Wien – Jerewan 3h20
Tiflis – München     4h10          München – Zürich 55min
Flugänderungen bleiben vorbehalten.
Armenien und Georgien sind landschaftlich zwei grossartige Länder, die sich am
besten auf dem Landweg erkunden lassen. Sie sind in guten Reisebussen unter-
wegs. Die Strassen im Kaukasus sind spektakulär wie die Schweizer Alpenpässe,
allerdings etwas holpriger. Um in die abgelegenen Berggebiete zu kommen, wech-
seln Sie ab und zu auch auf kleinere 4x4-Fahrzeuge oder Minibusse.

Versicherung
Ob unerwartete Quarantäne oder Erkrankung an COVID-19: Eine Reise- und An-
nullierungskostenversicherung ist ratsam. Wir empfehlen den Abschluss der Multi-
Trip Jahresversicherung „Comfort“ der ERV: CHF 239.- pro Person (CHF 25‘000.-
Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 389.- pro Familie oder für 2 Personen in
Wohngemeinschaft lebend (CHF 60‘000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie tritt
nach Ihrer Anmeldung per sofort in Kraft und schützt Sie während den nächsten 12
Monaten nicht nur auf Ihrer cotravel Reise, sondern auch in Ihren weiteren Ferien
vor finanziellem Schaden (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem Ausland, allfällige
Mehrkosten durch COVID-19 uvm.). Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.cotravel.ch/reiseversicherung oder bei cotravel. Die Versicherung verlängert
sich nach Ablauf automatisch um ein weiteres Jahr. Wenn Sie eine Verlängerung
nicht wünschen, müssen Sie bis 3 Monate vor Ablauf der Police bei der Versicherung
kündigen. Bitte geben Sie uns auf dem Anmeldeformular an, ob wir Ihnen eine Ver-
sicherung ausstellen dürfen. Die Police ist nach Abschluss nicht erstattungsfähig.

Kosten einer Annullation/Änderung
Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem Durchführungsent-
scheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss schriftlich erfolgen), so fallen Spe-
sen von CHF 250.– pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungsent-
scheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenen Briefs er-
folgen), werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max. CHF 200.-
pro Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erhoben
(Ausnahmen sind anschliessend aufgeführt). Die nachfolgenden Regelungen (Stor-
nobedingungen) gelten auch für Änderungen durch den Kunden.
Durchführungsentscheid bis 45 Tage vor Abreise         30%
44-20 Tage vor Abreise                                 50%
19-0 Tage vor Abreise                                  100%
Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reisever-
anstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanver-
schiebungen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind individuelle Sonder-
leistungen, welche in der Regel nicht rückerstattungsfähig sind und mit 100% der
Kosten verrechnet werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veranstaltungsti-
ckets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen.
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Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation
cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit für zukunftsorientier-
ten Tourismus ein. Im 2019 sind wir offiziell mit dem CSR Gütesiegel „TourCert“
für ein umfassendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der DER Touris-
tik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Reiseveranstalter in der Schweiz, der
für sein nachhaltiges Engagement ausgezeichnet ist. Wir sind überzeugt, dass das
Reisen nur auf der Basis von mehr Nachhaltigkeit eine vielversprechende Zukunft
hat. Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller Vielfalt und eines natürlichen Gleich-
gewichts in der Natur ebenso beizutragen wie zu besseren Lebensbedingungen
und stabilen sozialen Verhältnissen in unseren Zielgebieten.
Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszuglei-
chen, wurde die CO2-Kompensation geschaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu ent-
scheiden, ob Sie den CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen oder
nicht. Ihr Beitrag fliesst in myclimate Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und
Schwellenländern. In Zusammenarbeit mit Myclimate (www.myclimate.ch) arran-
gieren wir Ihnen gerne folgende Möglichkeit, Ihren CO2-Ausstoss auszugleichen:
Von Zürich nach Jerewan via Wien und von Tiflis nach Zürich via München:
Economy – Flugdistanz: ca. 6000 km
Kompensationskosten: CHF 34.- (Stand September 2021, kann bis zur Abreise ge-
ringfügig variieren)

Vertragsbedingungen
Für diese Reise gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (ARVB) von DER
Touristik Suisse AG, Ausgabe August 2021 (vgl. Anhang). Individuelle Vertragsab-
reden in diesem Dokument haben Vorrang, im Falle anderslautenden Bestimmun-
gen in den ARVB.

Ergänzungen Datenschutz
In unseren allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen ist der Datenschutz un-
ter Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu erklären Sie sich bei der Buchung der
Reise einverstanden, dass Ihr Name und Ihre Adresse für die Zwecke der Durch-
führung der Leserreise und zu Marketingzwecken an den Medienpartner weiter-
geleitet werden können.

Kosten/Leistungen
Die 15-tägige Reise kostet CHF 5‘990.-.
Zahlungskonditionen: 30% fällig bei der Anmeldung, der Rest 45 Tage vor Abreise.
Dies gilt auch für Online-Buchungen. Zahlung mit Kreditkarte ist möglich.
Inbegriffen: Flüge mit Austrian Airlines, Lufthansa und Swiss in der Economy-Klasse
(inkl. Flugtaxen von CHF 122.-, Stand September 2021), alle Transfers, Hotelunter-
künfte auf Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, alle
Eintritte und Gebühren, Audio-System auf Rundgängen, Trinkgelder für lokale Leis-
tungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Michael Wrase an 9 Reisetagen,
Begleitung durch lokale, deutschsprechende Reiseleiter, cotravel-Reiseleitung.
Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen oder Einreisevoraussetzungen, Getränke,
Versicherungen, persönliche Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 950.-.
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Programmänderungen vorbehalten.
Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage.
Vertragspartner ist in jedem Fall cotravel, DER Touristik Suisse AG und nicht der
allfällige Medienpartner, welcher ein Reiseangebot publiziert hat.

MEHR SEHEN, ANDERS ERLEBEN
ANMELDUNG

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MIT MICHAEL WRASE
17. – 31. MAI 2022
Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an:
cotravel DER Touristik Suisse AG – ARMENIEN & GEORGIEN – Herostrasse 12 – 8048 Zürich

Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und
Vertragsbedingungen (Version August 2021) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv
für die Reise nach Armenien & Georgien an. Die 15-tägige Reise kostet CHF 5‘990.-.
Inbegriffen: Flüge mit Austrian Airlines, Lufthansa und Swiss in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF
122.-, Stand September 2021), alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und
eine weitere Mahlzeit pro Tag, alle Eintritte und Gebühren, Audio-System auf Rundgängen, Trinkgelder für lo-
kale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Michael Wrase an 9 Reisetagen, Begleitung durch lo-
kale, deutschsprechende Reiseleiter, cotravel-Reiseleitung.
Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen oder Einreisevoraussetzungen, Getränke, Versicherungen, persönliche
Auslagen. Einzelzimmerzuschlag CHF 950.-.
Zahlung: 30% bei der Anmeldung, Rest 45 Tage vor Abreise (gilt auch für Online-Buchungen).
Programmänderungen vorbehalten.

Name / Vorname(n) – gemäss Pass               Rufname               Geburtsdatum / Nationalität

Pass- Nr. / Gültig bis                        Strasse               PLZ / Ort

Tel. privat                                   Tel. tagsüber         E-Mail

     Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 950.-
     Ich teile mir ein Doppelzimmer mit:

     Ich schliesse die Jahresversicherung „Comfort“ der ERV ab:
        Für Einzelpersonen CHF 239.-
        Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 389.-
     Ich verzichte auf die Versicherung der ERV.

     Ich wünsche die Flüge in der Business-Klasse. Zuschlag CHF 1‘250.-

     Bitte melden Sie mich für die myclimate CO2-Kompensation an (CHF 34.- pro Person).

     Ich interessiere mich für einen monatlichen cotravel Newsletter. Bitte senden Sie mir den Anmeldelink per
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Inserat      cotravel Web         Bekannte         Newsletter/Brief          Sonstige:

Datum                                                         Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG
Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER
Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die
Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Kuoni Sports, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink
Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen,
schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die
allgemeinen Reiseinformationen in den Publikationen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von
dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint.

1. Vertragsschluss
1.1. Zustandekommen des Vertrages
Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur
Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail,
Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss
eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande.
1.2. Vertragsparteien
1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für
sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich.
1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen
zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar.
1.3. Provisorische Reservierung
Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide
Parteien unverbindlich.

2. Leistungen von DTCH
2.1. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bestimmt sich grundsätzlich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail,
Reisebestätigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im
Internet oder in Reiseprospekten). Bei unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignissen bzw. höherer Gewalt, wie z.B. Krieg,
Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen, ist
der Leistungsumfang von DTCH eingeschränkt bzw. reduziert. In den vorgenannten Fällen sind die Leistungsbeschreibungen in den
allgemeinen Publikationen von DTCH nicht verbindlich. Der Kunde hat bei eingeschränkter bzw. reduzierter Leistungserbringung im
Falle eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (höhere Gewalt) keinen Anspruch auf Rückerstattung des
Reisepreises. Weitergehender Schadenersatz wird abgelehnt.
Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH.
2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen
Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote,
Konferenzräume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe
der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt.

3. Preis
3.1.Preisbestimmung
Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail,
Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in
Reiseprospekten) veröffentlichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer
Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer und für maximal 9 Reiseteilnehmer. Ab 10 Personen können die
Preise variieren. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zuschlag
erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig
zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation
sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen).
3.2. Preiserhöhungen
3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach
Vertragsschluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei:
- Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
- Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
- Rechnungs- und Publikationsfehler
3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die
Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung
kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die
Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts
verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
3.3. Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45
Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. Bei Online Buchungen in Euro Preisen beträgt die Anzahlung 30% bzw.
40% bei Helvetic Tours dynamic (XHEL). In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur
Bezahlung fällig:
- Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn
- Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen)
- Online Buchungen in Schweizer Franken Preisen
- Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen
3.4. Zahlungsverzug
Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung
gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die
Reiseleistung zu verweigern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen
werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt.
4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden
4.1. Rücktritt vor Reisebeginn
4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich
erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung
der nachfolgenden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH.
4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine
Bearbeitungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der
betreffenden Marke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH
und sind vor diesem Hintergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr
hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle:
- Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und
Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der
Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen.
- Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die
Bearbeitungsgebühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten
Aufwendungen zu bezahlen.
- Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und
Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die
Bearbeitungsgebühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse
erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern
akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige
Mehrkosten.
- Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2
zu.
4.2. Kündigung während der Reise
Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des
Reisepreises.
4.3. Bearbeitungsgebühren
Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– (bzw. 92 EUR)
pro Person, maximal aber Fr. 200.– (bzw. 185 EUR) pro Auftrag (gestützt auf das Auftragsverhältnis) an.

5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH
5.1. Wesentlicher Irrtum
Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des
Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten
Zahlungen.
5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem
geplanten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.
Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich
vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende
Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände
Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten,
Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Erfolgt die Kündigung des Vertrages vor Reiseantritt, wird dem
Kunden der volle Reisepreis zurückerstattet, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom
Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Schadenersatz ist ausgeschlossen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit
eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die
Vergütung des Minderwerts verlangen. Bei einer Kündigung nach Reiseantritt, sind Schadenersatzforderungen des Kunden
ausgeschlossen, insbesondere Entschädigungen für Mehrkosten (z.B. Flug- oder Hotelkosten).
5.4. Unzumutbarkeit
Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die
Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als
unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder
nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren
gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen.

6. Änderungen der Reise (Umbuchungen)
6.1. Änderungen durch den Kunden
6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch
darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine
Umbuchung vornimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– (bzw. 95 EUR) pro
Person, maximal aber Fr. 200.– (bzw. 190 EUR) pro Auftrag an.
6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH
schriftlich bestätigt wurde.
6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch
genommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche
Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden.
6.2. Änderungen durch DTCH und Änderungsvorbehalt
6.2.1. DTCH behält sich das Recht vor, ihre Leistungsangebote jederzeit zu ändern (Änderungsvorbehalt). Die Reisveranstalterin ist
insbesondere berechtigt, die publizierten Leistungsangebote (Hotel, Airline, Reiseroute, Preisangaben) in ihren Katalogen, Internet
etc. jederzeit einseitig zu ändern.
6.2.2. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik,
Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die
planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies
gilt auch bei Überbuchungsproblemen.
6.2.3. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach
Mitteilung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
6.2.4. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung
aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es
auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben
vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen
Preiserhöhungen (Ziff. 3.2).

7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten:
- Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit
und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten
unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des
Reisepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen).
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B.
Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der
Reisepreis nicht zurückerstattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen
anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese
einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen.
- Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und
gegebenenfalls von der Reise abzusehen.
7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund
von Mängeln (Ziff. 8) entfallen.

8. Beanstandungen
8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht
Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung
von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort
keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine
schriftliche Bestätigung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht
befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
8.2. Ersatzansprüche des Kunden
Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH
schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine
Ersatzansprüche zu.

9. Haftung
9.1. Haftungsumfang
DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und
Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für
den Schaden aufkommt.
9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse
9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises
beschränkt.
9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf:
- Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft,
strafrechtliche Sanktionen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks,
Leistungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von
Landerechten, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen, Epidemien und Pandemien und damit verbundene
behördlichen Massnahmen)
Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus
Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages.
9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen
allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise.
9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen
Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die
Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über.

10. Datenschutz
10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten
Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die
folgenden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche,
Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere
spezifische Informationen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität,
Sprache, Präferenzen sowie andere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde
die Richtigkeit der angegebenen Daten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von
Reklamationen können weitere Informationen beschafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen)
Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen
Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbringung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit
DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu
Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und
Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von Informationen nicht
wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von DTCH wenden.
Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert,
wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit
zusammenhängende Datenbearbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde
stellt das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung
mitbetroffen sind.
Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu.
10.2. Weitergabe der Daten an Dritte
Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte
oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die
datenschutzrechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur
Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf
die Identität des Kunden ermöglichen.
Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu. .
10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen
Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen
Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige
Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name
Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name,
Geburtsdatum, vollständige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der
Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute,
Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur
Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der
schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei,
diese Daten zu übermitteln.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich.

12. Diverses
12.1. Massgebende Sprache
Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche
Version massgebend.
12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
12.3. Ombudsmann
Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
(www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen.
12.4. Reisegarantie
DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.
12.5. Versicherungen
DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der
Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom
Versicherungsvertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich.
12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der
ARVB elektronisch.

DER Touristik Suisse AG, 16. August 2021
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