Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)

 
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Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)
Bundesgesetz über die
Steuerreform und die
AHV-Finanzierung (STAF)
Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)
Annahme der
Steuerreform
Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)
19. Mai
          In der Volksabstimmung vom 19. Mai           Die gesetzlichen Änderungen korrespon-
          2019 hat das Volk das Bundesgesetz           dieren mit der Absicht einer Senkung
          über die Steuerreform und die AHV-           der kantonalen Unternehmenssteuer-
          Finanzierung (STAF) angenommen. Es           sätze. Einige Unternehmensstandorte in
          tritt bereits per 1. Januar 2020 in Kraft.   der Schweiz zielen auf einen kombinier-

 2019
          Mit der Steuerreform schafft die             ten Bundes- und Kantonsteuersatz von
          Schweiz ein international anerkanntes        ca. 12% - 14% ab.
          Steuersystem und gewährleistet gleich-
          zeitig die fortgesetzte wirtschaftliche      Die Steuerreform bedeutet den grössten
          Attraktivität des Steuerstandorts            Umbau des Unternehmenssteuerrechts
          Schweiz sowie ein angemessenes               in der Schweiz in den letzten Jahrzehn-
          Steueraufkommen.                             ten, von dem praktisch alle Unterneh-
                                                       men betroffen sind. Die Umsetzungsfrist
          Die Steuerreform bringt insbesondere         ist kurz, weshalb die Vorlage jetzt zu
          die Abschaffung der besonderen Steuer-       analysieren ist.
          status auf Kantonsebene und deren Er-
          satz durch neue, international akzep-
          tierte Steuerregelungen.
Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)
01
            „
   Die Steuerreform stellt
 die grösste Änderung des
Unternehmenssteuerrechts in
 der Schweiz in den letzten
      Jahrzehnten dar.
Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)
Die wichtigsten
steuerlichen Massnahmen

       I
       Abschaffung bestehender
                                                 II
                                                 Patentbox, obligatorisch auf
       Steuerregimes                             Kantonsebene

       Auf Kantonsebene werden die Steuerpri-    Ein Kernbestandteil ist die Einführung
       vilegien für Holding-, Domizil- und ge-   einer Patentbox-Regelung in Überein-
       mischte Gesellschaften abgeschafft. Die   stimmung mit den Standards der OECD.
       Bundespraxen in Bezug auf Prinzipalge-    Innerhalb der Box werden Erträge aus
       sellschaften und Swiss Finance Branches   in- und ausländischen Patenten und ver-
       werden mit dem Inkrafttreten des STAF     gleichbaren Rechten gesondert mit ei-
       ebenfalls abgeschafft.                    ner maximalen Ermässigung von 90%
                                                 besteuert.
Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)
III
Zusätzlicher Abzug für Forschung und
Entwicklung, optional auf Kantonsebene

Die Einführung eines zusätzlichen Ab-
zugs für inländische Forschung und Ent-

                                          IV
wicklung (F&E) ist das Bekenntnis der
Schweiz, als attraktiver F&E-Standort
anerkannt zu werden (max. 50%).

                                          Abzug für Eigenfinanzierung, optional
                                          auf Kantonsebene

                                          Hochsteuerkantone haben die Möglich-
                                          keit, einen Zinsabzug auf überschüssi-
                                          ges Eigenkapital einzuführen. Vor dem
                                          Hintergrund der aktuellen Absichten der
                                          Kantonsregierungen würde nur der Kan-
                                          ton Zürich die Voraussetzungen
                                          erfüllen.
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V
Aufdeckung stiller Reserven,
Übergangsbestimmungen

Beim Wechsel von der privilegierten Be-     Durch die Abschreibungen über die fol-
steuerung zur ordentlichen Besteuerung      genden Jahre wird eine vergleichsweise
wird das Zweisatzmodell angewandt. Ge-      tiefe effektive Steuerbelastung erreicht
winne in Bezug auf die Realisierung stil-   (max. 10 Jahre). Dies ist insbesondere
ler Reserven, die im Rahmen der privile-    für Unternehmen relevant, die vorab
gierten Besteuerung generiert wurden,       freiwillig auf einen privilegierten Steuer-
unterliegen einem Sondersteuersatz.         status verzichten. Dabei sind jedoch die
Die Kantone können die Höhe des Son-        Auswirkungen aus Group Tax Accoun-
dersteuersatzes nach eigenem Ermes-         ting Sicht speziell zu prüfen.
sen festlegen. Das Zweisatzmodell stellt
eine wettbewerbsfähige Gewinnsteuer-        Bei einem Zuzug in die Schweiz findet
last über die fünfjährige Umstellungspe-    das sogenannte Step-Up-System Anwen-
riode sicher.                               dung. Die steuerfrei aufgedeckten stillen
                                            Reserven sind jährlich zu dem für Steu-
Die meisten Kantone bieten gemäss der       erzwecke auf die jeweiligen Vermögens-
aktuellen Praxis bereits die Möglichkeit    werte anzuwendenden Satz
einer steuerneutralen Aufdeckung der        abzuschreiben.
stillen Reserven beim Wechsel des Steu-
erstatus (Step-Up).
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VI
Entlastungsbegrenzung von max. 70%,
obligatorisch auf Kantonsebene

Patentbox, zusätzlicher Abzug für F&E,

                                          VII
Abzug für Eigenfinanzierung sowie mög-
liche Abschreibungen im Rahmen der
vorzeitigen Umstellung von der privile-
gierten auf die ordentliche Besteuerung
unterliegen einer Entlastungsbegren-
zung von max. 70%.
                                          Erhöhung der Dividenden-
                                          besteuerung

                                          Aktionärinnen und Aktionäre müssen Er-
                                          träge aus qualifizierenden Beteiligungen
                                          (mind. 10%) bei der direkten Bundes-
                                          steuer neu zu 70% und bei der Kantons-
                                          und Gemeindesteuer zu mindestens 50%
                                          versteuern. Heute beträgt diese Besteu-
                                          erung beim Bund 60% im Privatvermö-
                                          gen und 50% im Geschäftsvermögen, in
                                          einigen Kantonen liegt sie unter 50%.
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VIII
Anpassung bei der Kapitalsteuer,
                                           IX
                                           Senkung der kantonalen
optional auf Kantonsebene                  Gewinnsteuersätze

Statusgesellschaften profitieren in der    Die Senkung der kantonalen Gewinn-
Regel von einem tieferen Kapitalsteuer-    steuersätze wird vom STAF nicht direkt
satz. Um den Wegfall dieses Steuervor-     abgedeckt, ist jedoch notwendig, um für
teils zu kompensieren, dürfen die Kan-     ehemalige Statusgesellschaften aus
tone den Kapitalsteuersatz auf Patenten    steuerlicher Perspektive attraktiv zu
und vergleichbaren Rechten, qualifizier-   bleiben. Die Erhöhung des Kantonanteils
ten Beteiligungen sowie konzerninter-      an der direkten Bundessteuer von 17%
nen Darlehen reduzieren.                   auf 21,2% ermöglicht den Kantonen eine
                                           Senkung ihrer Steuersätze. Basierend
                                           auf den offiziellen Ankündigungen der
                                           Kantonsregierungen kann davon ausge-
                                           gangen werden, dass die Schweizer Kan-
                                           tone mehrheitlich attraktive Steuersätze
                                           für Gewinne vor Steuern zwischen 12%
                                           und 14% (einschliesslich Bundessteuern)
                                           festlegen werden.
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02
             „
  Es kann davon ausgegangen
  werden, dass die Schweizer
Kantone mehrheitlich attraktive
  Steuersätze für Gewinne vor
Steuern zwischen 12% und 14%
(einschliesslich Bundessteuern)
       festlegen werden.
Weitere
Massnahmen

I
Anpassung des Kapitaleinlage-
                                           II
                                           Ausdehnung der pauschalen Steueran-
                                                                                     III
                                                                                     Soziale Kompensation
prinzips                                   rechnung für Betriebsstätten ausländi-    durch AHV
                                           scher Gesellschaften
An einer Schweizer Börse kotierte Un-                                                Es wird davon ausgegangen, dass sich
ternehmen dürfen Kapitaleinlagereser-      Die Schweizer Betriebstätten ausländi-    die Steuerausfälle im Zuge der Steuerre-
ven nur noch dann ohne Schweizer Quel-     scher Unternehmen sollten berechtigt      form auf CHF 2 Mrd. belaufen werden
lensteuer auf Dividenden ausbezahlen,      sein, Quellensteuern auf Einkünfte aus    (statische Betrachtung). Dieser Fehlbe-
wenn sie in gleicher Höhe steuerbare Di-   Drittländern durch eine pauschale Steu-   trag wird durch verschiedene AHV-Bei-
videnden ausschütten (50/50-Regel).        eranrechnung geltend zu machen.           träge ausgeglichen werden.
03
            „
    Unternehmen sollten
    die bevorstehenden
 gesetzlichen Änderungen
verstehen und jetzt prüfen,
     welchen Einfluss
       die Reform auf
   ihr Unternehmen hat.
Ausblick
           Die Steuerreform stellt die grösste Ände-   Dabei ist auch zu beachten, dass gewisse
           rung des Unternehmenssteuerrechts in        Bestimmungen der Steuerreform auch
           der Schweiz in den letzten Jahrzehnten      ohne eine rechtzeitige kantonale Umset-
           dar, die praktisch jedes Unternehmen in     zung direkt Wirkung entfalten werden.
           der Schweiz betrifft.
                                                       Steuerpflichtige sollten ihre Optionen des-
           Durch das Inkrafttreten der Steuerreform    halb umgehend analysieren und die not-
           auf Bundesebene per 1. Januar 2020 ist      wendigen Vorkehrungen in Bezug auf den
           der politische Prozess zur Umsetzung der    Übergang zu den neuen Vorschriften über-
           Massnahmen der Steuerreform auch be-        prüfen, um Chancen zu wahren und Wett-
           reits in den meisten Kantonen gestartet.    bewerbsnachteile zu vermeiden.
           Ziel der Kantone ist es, die Massnahmen
           ebenfalls auf Kantonsebene per 1. Januar
           2020 umzusetzen. Es lohnt sich somit, die
           aktuelle Entwicklung in den Kantonen mit-
           zuverfolgen.
04
           „
       Es ist für jedes
 Unternehmen angezeigt,
 jetzt tätig zu werden und
Berechnungen anzustellen,
   was dieser Wandel für
das Unternehmen bedeutet.
Fragestellungen zu
spezifischen Themen
       I
       Profitiert das Unternehmen zurzeit von
       einer privilegierten Besteuerung auf
       Kantons- oder Bundesebene?

       • Ist ein vorgängiger Step-Up der stillen   • Werden bestimmte Gesellschaften
         Reserven möglich oder nur das               überflüssig (bspw. bringt eine Holding-
         Zweisatzmodell?                             gesellschaft noch Vorteile)?
       • Wie wirken sich die beiden Übergangs-     • Per wann erfolgt die Abschaffung,
         modelle unter Berücksichtigung der          wenn das Geschäftsjahr nicht mit Ka-
         vorgegebenen Rahmenbedingungen im           lenderjahr übereinstimmt?
         Kanton auf ETR, Cash Tax Rate und
         Verluste aus?
II
Handelt es sich um ein innovationsge-
                                             III
                                             Liegt eine umfangreiche Holdingstruk-
triebenes Unternehmen mit Patenten           tur vor? Hat das Unternehmen Aktio-
oder patentähnlichen Rechten?                näre mit qualifizierenden Beteiligungen
                                             und verfügt es über ausschüttbare
• Ist die Patentbox anwendbar                Reserven?
    (Eintrittsvoraussetzungen)?
• Wie hoch ist die Eintrittssteuerbelas-     • Ist die bestehende Steuerstruktur wei-
    tung bei Anwendung der Patentbox?          terhin angemessen und effizient?
•   Patentbox pro Patent, Produkt oder       • Führt die Steuerreform zu einer wesent-
    Produktfamilie?                            lich höheren Kapitalsteuerbelastung?
•   Was sind die massgebenden For-           • Lohnt es sich die Liquidität vor oder
    schungs- und                               nach der Steuerreform auszuschütten?
    Entwicklungsaufwendungen?                • Sollen höhere Lohnzahlungen oder Divi-
•   Wie gross ist der Umfang der steuerli-     dendenausschüttungen vorgenommen
    chen Erleichterung des Forschungs-         werden?
    und Entwicklungsabzugs sowie der Pat-
    entbox (Kosten/Nutzenanalyse)
•   Welche Gesellschaft in der Gruppe hat
    genügend Gewinne, um den For-
    schungs- und Entwicklungsabzug gel-
    tend zu machen?
IV
Ist das Unternehmen überwiegend ei-
genfinanziert und in einem Hochsteu-
erkanton (ZH) ansässig? Hat das Un-
ternehmen Patente, konzerninterne
Darlehen oder qualifizierende
Beteiligungen?

• Ist überschüssiges Eigenkapital zur Be-
  anspruchung des Eigenfinanzierungs-
  abzuges vorhanden?
• Kann von einer ermässigten Kapital-
  steuer auf Grund von Beteiligungen,
  konzerninternen Darlehen oder Paten-
  ten/vergleichbaren Rechten profitiert
  werden?
• Lohnt sich eine Verlagerung mobiler
  Funktionen in andere Kantone?
05
            „
       Die rechtzeitige
     Vorbereitung auf die
   Steuerreform verhindert
unerwünschte Überraschungen
  und Wettbewerbsnachteile.
Unterstützung
durch EY
        Die Steuerreform bringt tiefgreifende Än-    EY verfügt über die relevanten Berech-
        derungen des bisher gut bekannten «steu-     nungs-Tools, welche den Übergang vom al-
        erlichen Werkzeugkastens» mit sich. Der      ten zum neuen System aufzeigen und die
        Wechsel vom bisherigen System in die         Steuerfolgen berechnen können. Sehr
        neue Steuerlandschaft kann grosse Aus-       gerne unterstützt EY die Unternehmen bei
        wirkungen auf die Unternehmen haben.         der Berechnung der Steuerfolgen und
        Jetzt ist die Zeit diese Auswirkungen noch   zeigt den optimalen Weg in die neue Steu-
        möglichst positiv für das Unternehmen zu     erlandschaft auf.
        beeinflussen. Auf jeden Fall sollte jedes
        Unternehmen jetzt Berechnungen und Si-
        mulationen anstellen, was dieser Wandel
        für das Unternehmen bedeutet.
EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory
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die Finanzmärkte und die Volkswirtschaften. Für diese Herausforderung         USC 1904-013
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Building a better working world: Unser globales Versprechen ist es, gewinn-
bringend den Fortschritt voranzutreiben — für unsere Mitarbeitenden,          Diese Präsentation ist lediglich als allgemeine, unverbindliche Information gedacht. Obwohl sie mit
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                                                                              oder eine fachkundige Beratung oder Auskunft dienen. Es besteht kein Anspruch auf sachliche Rich-
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