Bushaltestelle beim Rathaus erhält Wartehäuschen

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Bushaltestelle beim Rathaus erhält Wartehäuschen
49. Jahrgang • Nr. 47                                                    Samstag, 21. November 2020

  Bushaltestelle beim Rathaus erhält Wartehäuschen
  In dieser Woche wurde an der Haltestelle beim Rathaus das neue Wartehäuschen installiert.
  Nun haben die Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel während der Wartezeit und vor allem im Hinblick
  auf die kalte und nasse Jahreszeit künftig ein Dach über dem Kopf. Unser Bild zeigt die Kollegen vom
  Bauhof Benjamin Sonstenes und Florian Schnopp bei den finalen Pflasterarbeiten, die auch das Fun-
  dament erstellt haben. Die Herstellerfirma Mabeg hat das Wartehäuschen geliefert und aufgebaut. Die
  Lieferung der dazugehörigen Scheiben dauert allerdings noch etwas und werden sobald wie möglich
  angebracht.
  Einschließlich der Arbeitszeit kostet diese Maßnahme rund 12.000 €.
Bushaltestelle beim Rathaus erhält Wartehäuschen
2 | SAMSTAG, 21. NOVEMBER 2020                                                                                       Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen

 GEMEINDEVERWALTUNG                                          VERGIFTUNGSNOTDIENST                               Abteilung Hohenbodman: Volker Feiler
                                                                                                                Tel.: 07557/929803, mobil: 0170/9393632
Hauptstr. 35, 88696 Owingen                                Giftnotruf München - Abteilung für Klinische         Abteilung Taisersdorf: Roland Kohler
Bürgermeister                                              Toxikologie Klinikum rechts der Isar - Techni-       Tel.: 0175 2079990
Henrik Wengert                 07551 8094-21               sche Universität München
Sekretariat                    07551 8094-21               www.toxinfo.med.turn.de             089 19240
Meldeamt                       07551 8094-42               Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg             SONSTIGE RUFNUMMERN
Standesamt                     07551 8094-28               (VIZ) Universitätsklinikum Freiburg                  Bevollm. Bezirksschornsteinfeger
Hauptamt                       07551 8094-27               www.uniklinik-freiburg.de/giftberatung.html
                                                                                                                Laurent Brielmaier, mobil:     0178/9823697
Grundbucheinsichtsstelle       07551 8094-36                                                0761 2704361
Ortsbauamt                     07551 8094-35
                                                                                                                Thüga Energienetze GmbH
Gemeindekasse                  07551 8094-24                 ÄRZTE UND SOZIALES                                 Störungsrufnummer          0800 7750007
Finanzverwaltung               07551 8094-22
                                                           Ärztl. und zahnärztl. Notdienst                      EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Zentrale:
                                                           Kann rund um die Uhr unter der 116117                Störungsrufnummer          0800 3629477
Tel.: 07551 8094-0 / Fax: 07551 8094-29
E-Mail: info@owingen.de, www.owingen.de                    erfragt werden.
                                                                                                                Wasserversorgung
                                                           Service Büro im Rathaus Owingen                      24-Stunden Störungs- und Bereitschaftsdienst
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:
                                                           Nachbarschaftshilfeverein                            Stadtwerk am See               0800/5053333
Mo, Di, Mi u. Fr jeweils von 8.00 - 12.00 Uhr
                                                           „GEMEINSAM STATT EINSAM“                             Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte
Mo 14.00 - 18.00 Uhr
                                                           mobil:                        0151/52320276          zu den üblichen Dienstzeiten an das Ortsbau-
Do durchgehend von 8.00 - 16.00 Uhr
                                                           – donnerstags von 9.30 – 11.30 Uhr                   amt                           07551/8094-35
und nach Vereinbarung
                                                           Pflegeberatung Ganal
Bauhof                              07551/8094-35          – dienstags von 10 – 12 Uhr
Hausmeister                                                Pflegeberatung Sozialstation Bodensee e.V. –           SONSTIGES
                                                           donnerstags von 14 – 16 Uhr
(Klaus Waldbüßer)                    0160 1820278                                                               Altglas, Kunststoffannahme, Grünmüll
                                                           Tel.:                         07551/8094-11
Auentalschule                                                                                                   Recyclinghof in der Kreuzstraße
Sekretariat                         07551 8094-39                                                               Öffnungszeiten:
Kindergärten                                               Soziales
                                                           Sozialstation Bodensee            07551 95320        Freitag 15.00 bis 17.00 Uhr
St. Nikolaus                       07551 8094 -70                                                               Samstag 09.00 bis 12.00 Uhr
Am Guggenbühl                        07551 60494
Billafingen                            07557 3 49          Dorfhelferinnenstation                               Containerstandorte:
                                                           Frau Ursula Nutz                   07557 8674        Owingen: EV. Kirche, Parkplatz Sporthalle
                                                                                                                Billafingen: Sportplatz
 ORTSVERWALTUNGEN                                          Hospizgruppe Überlingen         07551/60863          Hohenbodman: altes Feuerwehrhaus
BILLAFINGEN:                                               Psychosoziale Beratungs- und                         Taisersdorf: Feuerwehrhaus
Ortsvorsteher Markus Veit                                  ambulante Behandlungsstelle für
                     Rathaus: 07557 929264                 Suchtkranke (PSB)              07541 950180          Altbatterien
                        Privat: 07557/929797               Diakonisches Werk        Fax: 07541 9501820          Behälter im Rathaus Owingen
                 E-Mail: mveit@billafingen.de              AWO Frauen- und Kinderschutzhaus
Sprechstunden:         Mo. 19.30 - 21.00 Uhr               Beschützendes Haus Bodenseekreis
                                                                                         07541 4893626
HOHENBODMAN:                                               Allgemeiner Sozialer Dienst:
Ortsvorsteher                                              (im Jugendamt Bodenseekreis) 07541 204 5627
Jörg Nesensohn                     07557 820399            Vathana.Thavendrandathan@bodenseekreis.de
Sprechstunden:                 nach Vereinbarung           Malteser Hilfsdienst e.V      07551-970970
                                                           Familientreff Owingen        07551 9485259
TAISERSDORF:                                                                                                     Samstag, 21.11.2020
Ortsvorsteherin                                            Tagespflegevermittlung Bodenseekreis                  Apotheke im La Piazza,
Ruth Steindl                       07557 929569            Heike Langer, Tel.: 015904204243                      Lippertsreuter Straße 60, Überlingen,
Sprechstunden:                 nach Vereinbarung                                                                 Tel.: 07551/916492
                                                             FREIWILLIGE FEUERWEHR
 NOTRUFNUMMERN                                                                                                   Sonntag, 22.11.2020
                                                           Gesamtkommandant und                                  VITA-Apotheke, Nußdorfer Straße 101,
Notruf                                        1 10         Abteilung Owingen: Markus Endres                      Überlingen-Nußdorf, Tel.: 07551/308129
Feuerwehr                                     1 12         Tel.: 0151 61422371
Polizeirevier Überlingen               07551 80 40         Abteilung Billafingen: Michael Dreher
                                                                                                                 Schlosssee-Apotheke, Schlosssee-
                                                           Tel.: 07557/820778, mobil: 0162/7306362               allee 32, Salem-Mimmenhausen,
                                                                                                                 Tel.: 07553/8285600

                 Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt KW 48/2020 ist am Mittwoch, 25.11.2020 um 12:00 Uhr
               im Rathaus Owingen. Bitte senden Sie alle Texte in digitaler Form im word-Format an blaettle@owingen.de
                und die Fotos bzw. Graphiken als separaten Anhang im jpg-Format (nicht in die Textdatei integrieren).

 „ IMPRESSUM:                                                                       Veröffentlichung von Vereins- und anderen Mitteilungen wird keine Gewähr
 Herausgeber: Bürgermeisteramt 88696 Owingen, Bodenseekreis                         übernommen.
 Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil:                          Für den Anzeigenteil/ Druck:
 Bürgermeister Henrik Wengert oder der/die von ihm Beauftragte/n                    Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Straße 45, 78333
 Verantwortlich für die Kirchen- und Vereinsmitteilungen:                           Stockach, Telefon: 07771 9317-11, Telefax: 9317-40
 Die jeweilige Kirche bzw. die/der Vorsitzende des jeweiligen Vereins. Für die      E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de, Homepage: www.primo-stockach.de
Bushaltestelle beim Rathaus erhält Wartehäuschen
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen                                                 SAMSTAG, 21. NOVEMBER 2020 | 3

                                                                I. Form der Gemeindeverfassung
                                                                                           §1
         aLLGemeInes                                                              Gemeinderatsverfassung
                                                                Verwaltungsorgane der Gemeinde Owingen sind der Gemeinde-
                                                                rat und der Bürgermeister.
Öffentliche Gemeinderatssitzung
Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderats findet am      II. Gemeinderat
                                                                                             § 2a
         Dienstag, 24. November 2020 um 18:30 Uhr
                                                                        Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten
im Bürgerhaus kultur|o, Mühlenstraße 10 in Owingen statt. Zur   Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Haup-
Beratung kommt nachfolgende                                     torgan der Gemeinde.
                                                                Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest
Tagesordnung:                                                   und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, so-
TOP Thema                                                       weit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder dem Bürger-
                                                                meister bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder der
1.    Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Be-    Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat
      schlüsse                                                  überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim
2.    Aktuelle Informationen                                    Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren
3.    Einwohnerfragestunde                                      Beseitigung durch den Bürgermeister.
4.    Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Hasen-
      bühl-Süd, Bauabschnitte B + C“ in Billafingen - Behand-                                § 2b
      lung der eingegangenen Stellungnahmen, Billigung des        Gemeinderatssitzungen ohne persönliche Anwesenheit
      Planentwurfs und Satzungsbeschluss                        1. Gemäß §§ 4 in Verbindung mit 37 a der Gemeindeordnung
5.    Vergabe der Garten- und Landschaftsbauarbeiten zur Neu-       Baden-Württemberg können notwendige Sitzungen des Ge-
      gestaltung des Nordzugangs und der großen Rasenfläche         meinderats sowie dessen Ausschüsse ohne persönliche An-
      auf dem Friedhof Owingen - Beschlussfassung                   wesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt wer-
6.    Vorstellung der Planung für die Baumbestattung auf dem        den.
      Friedhof Owingen                                          2. Es ist eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels
7.    Bauantrag auf Einbau einer Gaube und einer weiteren           geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form
      Wohneinheit auf dem Grundstück Flst. Nr. 86, Schmidten-       einer Videokonferenz, sicherzustellen. Bei öffentlichen Sit-
      gässle 5, Owingen                                             zungen wird die Übertragung parallel in einem öffentlich
8.    Bauantrag auf Errichtung eines Jungviehstalls auf dem         zugänglichen Raum zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde
      Grundstück Flst. Nr. 272/1, Wälde 3, Owingen                  gewährleistet die Einhaltung der Datenschutzvorschriften
9.    Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit          und stellt die technischen Mittel für die Teilnahme der Ge-
      Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. 150/3, Hasenbühlweg       meinderäte, Ausschussmitglieder und den Bürgermeister.
      23, Billafingen                                               Das Nähere regelt die Gemeindeordnung.
10.   Bauantrag auf Errichtung eines Gebäudes mit zwei Feri-    3. Diese Vorschrift tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2021 in
      enwohnungen auf dem Grundstück Flst. Nr. 108/1 (Teil),        Kraft. Die Gemeinde Owingen behält sich vor, unter der Ein-
      Kapellenweg 11a, Owingen                                      haltung einer angemessenen Ankündigungsfrist vor der Sit-
11.   Vorberatung des Haushaltsplans für das Jahr 2021              zung, diese wie in Absatz (1) beschrieben durchzuführen.
12.   Verschiedenes
                                                                                            §3
Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung herzlich eingeladen.                         Zusammensetzung
                                                                Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzen-
Owingen, 21.11.2020                                             dem und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte)

Henrik Wengert                                                  III. Ausschüsse des Gemeinderats
Bürgermeister                                                                                  §4
                                                                                     Beratende Ausschüsse
                           __________                           1.   In der Gemeinde Owingen werden folgende beratende
                                                                     Ausschüsse gebildet:
Die Tagesordnung sowie die Sitzungsvorlagen zu dieser Sitzung        1. Technischer Ausschuss
und weitere Informationen zum Gemeinderat finden Sie in unse-        2. Finanzausschuss
rem Ratsinformationssystem: https://owingen.ris-portal.de/           3, Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft
                                                                     4. Kulturausschuss
                                                                2.   Weitere beratende Ausschüsse können durch den Gemein-
          amtLIche                                                   derat nach Bedarf eingesetzt werden, ohne dass es einer
                                                                     Änderung der Hauptsatzung bedarf.
         mItteILunGen                                           3.   Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister
                                                                     als Vorsitzendem und weiteren 10 ehrenamtlichen Mitglie-
                                                                     dern.
Amtliche Bekanntmachung der Hauptsatzung                        4.   In alle Ausschüsse wird je ein Vertreter aus den Gemeinde-
aufgrund Änderung durch Gemeinderats-                                teilen Billafingen, Hohenbodman und Taisersdorf auf Vor-
                                                                     schlag des Ortschaftsrates berufen.
beschlüsse am 17. Juli 2019 und am                              5.   Der Gemeinderat kann den Ausschüssen allgemein oder
03. November 2020                                                    im Einzelfall Weisungen erteilen und jede Angelegenheit an
Hauptsatzung                                                         sich ziehen zur weiteren Bearbeitung.
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-
berg - GemO - hat der Gemeinderat am 09. April 2013 zuletzt     IV. Bürgermeister
geändert am 17. Juli 2019 sowie am 03. November 2020 mit der                                 §5
Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder folgende Hauptsatzung                             Rechtsstellung
beschlossen:                                                    Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit.
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4 | SAMSTAG, 21. NOVEMBER 2020                                                                     Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen

                                    §6                                                handelt, z.B. Garagen, landwirtschaftliche An- und
                             Zuständigkeiten                                          Aufbauten, Silos, Kaminverengungen, Güllegruben,,
1.   Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und ver-                         Heiz- und Öllagerungen, Mauern usw., wenn dadurch
     tritt die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße Erledigung der                     keine oder nur unbedeutende Veränderungen nach
     Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung                             außen erkennbar sind;
     verantwortlich und regelt die innere Organisation der Gemein-                2. bei Abgeschlossenheitsbescheinigungen zur Bil-
     deverwaltung. Der Bürgermeister erledigt in eigener Zustän-                      dung von Wohneigentum (§7 WEG)
     digkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm                   3. bei der Zustimmung der Gemeinde als Angrenze-
     sonst durch Gesetz oder den Gemeinderat übertragenen Auf-                        rin nach §§ 55 LBO, sofern keine wichtigen Belan-
     gaben. Weisungsaufgaben erledigt der Bürgermeister in eige-                      ge der Gemeinde berührt sind;
     ner Zuständigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt            2.16 die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in
     ist. Dies gilt auch, wenn die Gemeinde in einer Angelegenheit                Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung im
     angehört wird, die aufgrund einer Anordnung der zuständigen                  Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz29.
     Behörde geheim zu halten ist.
2.   Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledi-             V. Ortsteile
     gung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um
     Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt:                                                       §7
     2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushalts-                                Benennung der Ortsteile
            plan bis zum Betrag von 15.000,00 EUR im Einzelfall;        1.   Das Gemeindegebiet besteht aus folgenden, räumlich von-
     2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplan-                    einander getrennten Ortsteilen:
            mäßigen Ausgaben und zur Verwendung von bis zu                   1.1 Owingen
            5.000,00 EUR im Einzelfall;                                      1.2 Billafingen
     2.3 die Ernennung, Einstellung und Entlassung und sons-                 1.3 Taisersdorf
            tige personalrechtliche Entscheidungen zu Arbeits-               1.4 Hohenbodman
            verhältnissen von Auszubildenden, Praktikanten,             2.   Die Namen der in Absatz 1 bezeichneten Ortsteile werden
            Aushilfsangestellten, geringfügig Beschäftigten und              mit dem vorangestellten Namen der Gemeinde und mit die-
            Beschäftigten der Entgeltgruppen TVöD 1 bis 8;                   sem durch Bindestrich verbunden geführt.
     2.4 die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Ge-                3.   Die räumlichen Grenzen der einzelnen Ortsteile nach Ab-
            haltsvorschüssen bis max. 1 Monatslohn;                          satz 1 sind jeweils die Gemarkungen der früheren Gemein-
     2.5 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln aus-             den gleichen Namens, bei Billafingen einschließlich der Ge-
            gewiesenen Freigebigkeitsleistungen bis zu 2.500,00              markung Höllsteig.
            EUR im Einzelfall;
     2.6 die Stundung von Forderungen im Einzelfall,                    VI. Unechte Teilortswahl
            2.6.1 bis zu 3 Monaten in unbeschränkter Höhe,
            2.6.2 über 3 Monate bis zu 6 Monaten bis zu einem                                           §8
                     Höchstbetrag von 5.000,00 EUR,                                          Unechte Teilortswahl
     2.7 den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die                1.   Die Ortsteile Owingen, Billafingen, Taisersdorf und Hohen-
            Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von               bodman bilden je einen Wohnbezirk im Sinne von § 27 Abs.
            Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen,                2 Satz 1 GemO. Die Sitze im Gemeinderat sind nach Maß-
            wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der                  gabe des Absatzes 2 mit Vertretern dieser Wohnbezirke zu
            Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der             besetzen (unechte Teilortswahl).
            Gemeinde im Einzelfall nicht mehr als 2.500,00 EUR          2.   Die Sitze im Gemeinderat werden wie folgt auf die einzel-
            beträgt;                                                         nen Wohnbezirke verteilt:
     2.8 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb                 Wohnbezirk Owingen:                             10 Vertreter
            und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksglei-               Wohnbezirk Billafingen                           3 Vertreter
            chen Rechten, einschließlich der Ausübung von Vor-               Wohnbezirk Taisersdorf                           1 Vertreter
            kaufsrechten, im Wert bis zu 10.000,00 EUR im Einzel-            Wohnbezirk Hohenbodman                           1 Vertreter
            fall;                                                       3.   Die Verteilung der Sitze im Gemeinderat auf die vier Wohn-
     2.9 Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder                     bezirke wird vor jeder Gemeinderatswahl geprüft und, wenn
            beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet-               dies unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und
            oder Pachtwert von 2.500,00 EUR im Einzelfall;                   des jeweiligen Bevölkerungsanteils geboten ist, entspre-
     2.10 die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu                    chend geändert. Dabei kann, wenn eine ausgewogene
            2.500,00 EUR im Einzelfall;                                      Verteilung der Sitze auf die einzelnen Wohnbezirke möglich
     2.11 planerische Leistungen bei voraussichtlichen Honorar-              wird – die nächsthöhere Gemeindegrößengruppe gem. §
            kosten bis 7.500,00 EUR, Gutachten bei voraussichtli-            25 Abs. 2 GemO zugrunde gelegt werden (variable Sitz-
            chen Honorarkosten bis 5.000,00 EUR im Einzelfall;               zahl).
     2.12 die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mitwir-
            kung sowie die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger       VII. Ortschaftsverfassung
            Grund für die Ablehnung einer solchen ehrenamtli-
            chen Mitwirkung vorliegt;                                                                 §9
     2.13 die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sachver-                             Einrichtung von Ortschaften
            ständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten       In den räumlichen Grenzen der Ortsteile Billafingen, Hohenbo-
            im Gemeinderat und in beschließenden Ausschüssen            dman und Taisersdorf wird je eine Ortschaft eingerichtet. Die
     2.14 die Erledigung der Geschäfte nach §§ 24, 25 und 26            Ortschaften führen die für die jeweiligen Ortsteile bestimmten
            BauGB. Wenn jedoch ein Vorkaufsrecht ausgeübt wer-          Namen.
            den kann, muss die Beschlussfassung des Gemeinde-
            rats herbeigeführt werden;                                                                 § 10
     2.15 die Entscheidung über das Einvernehmen im bau-                     Bildung und Zusammensetzung der Ortschaftsräte
            rechtlichen Verfahren                                       1.   In den Ortsteilen Billafingen, Taisersdorf und Hohenbod-
            1. bei der Zulassung von Vorhaben im Geltungsbereich             man werden Ortschaftsräte gebildet.
                  von Bebauungsplänen (§ 30 BauGB), innerhalb der       2.   Die Zahl der Ortschaftsräte beträgt
                  im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§§ 34 und              2.1 in der Ortschaft Billafingen 9 Mitglieder
                  36 BauGB) und im Außenbereich (§ 35 BauGB), so-            2.2 in den Ortschaften Taisersdorf und Hohenbodman je-
                  weit es sich um Fälle ohne städtebauliche Bedeutung             weils 7 Mitglieder
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen                                                        SAMSTAG, 21. NOVEMBER 2020 | 5

                                § 11                                  Hinweis:
                Zuständigkeit des Ortschaftsrats                      Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
1.   Der Ortschaftsrat hat die örtliche Verwaltung zu beraten.        der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
2.   Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die      von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften
     Ortschaft betreffen, zu hören und hat ein Vorschlagsrecht in     beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4
     allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen.              GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines
3.   Wichtige Angelegenheiten im Sinne des Absatzes 2 sind            Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der
     insbesondere:                                                    Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der
     3.1 die Veranschlagung der Haushaltsmittel für die die           die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
          Ortschaft betreffenden Angelegenheiten,                     wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
     3.2 die Bestimmung und wesentliche Änderungen der Zu-            Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
          ständigkeiten sowie die Aufhebung der örtlichen Ver-        worden sind.
          waltung in der Ortschaft,
     3.3 die Ernennung, Einstellung und Entlassung der haupt-         Owingen, den 21. November 2020
          sächlich in der örtlichen Verwaltung eingesetzten Ge-
          meindebediensteten, ferner, soweit nicht für die ganze      Henrik Wengert
          Gemeinde in gleicher Weise, sondern gerade für die          Bürgermeister
          Ortschaft von besonderer Bedeutung:
     3.4 die Aufstellung, wesentliche Änderung und Aufhe-
          bung von Bauleitplänen sowie die Durchführung von                         Stadt Überlingen/Bodensee
          Bodenordnungsmaßnahmen und städtebauliche Sa-
          nierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch,                        für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der
     3.5 die Planung, Errichtung, wesentliche Änderung und                       Stadt Überlingen und den Gemeinden
          Aufhebung öffentlicher Einrichtungen einschließlich                           Owingen und Sipplingen
          Gemeindestraßen,
                                                                         1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung
     3.6 der Erlass, die wesentliche Änderung und Aufhebung
                                                                                von Gebühren für öffentliche Leistungen
          von Ortsrecht.
                                                                                     (Verwaltungsgebührensatzung)
     3.7 Grundstückskäufe und –verkäufe.
                                                                      Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
4.   Dem Ortschaftsrat werden im Rahmen der im Haushalts-
                                                                      (GemO), § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes (LGebG)
     plan zur Verfügung gestellten Mittel folgende Angelegen-
                                                                      und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der
     heiten, soweit sie die jeweilige Ortschaft betreffen, zur Ent-
                                                                      Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemein-
     scheidung übertragen:
                                                                      schaft der Stadt Überlingen und den Gemeinden Owingen und
     1. im Ortsteil Billafingen
                                                                      Sipplingen am 19.10.2020 die 1. Änderungssatzung zur Satzung
          1. die Pflege des Ortsbildes, der örtlichen Anlage
                                                                      über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen
                und des örtlichen Brauchtums
                                                                      (Verwaltungsgebührensatzung) vom 23.07.2018 beschlossen.
          2. die Ausgestaltung und Unterhaltung von Einrichtun-
                gen der Kultur- und Heimatpflege, ebenso der Kin-
                                                                                                  Artikel 1
                dergärten (soweit vorhanden), Kinderspielplätze,
                                                                                            Gebührenverzeichnis
                Sportanlagen, Friedhof und Kriegerehrenmal
                                                                      § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
          3. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis
                zu 500,00 EUR,
                                                                                            § 4 Gebührenhöhe
          4. die Jagd- und Fischereiverpachtung,
                                                                      (1) Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem
          5. die künstliche Besamung
                                                                          der 1. Änderungssatzung beigefügtem Gebührenverzeich-
          6. die Benennung der Straßen, Wege und Plätze im
                                                                          nis (Anlage 1). Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der
                Bereich der Ortschaft;
                                                                          Satzung. Für öffentliche Leistungen, die im Gebührenver-
     2. im Ortsteil Hohenbodman
                                                                          zeichnis nicht explizit benannt und für die keine Gebühren-
          1. die Jagd- und Fischereiverpachtung
                                                                          freiheit vorgesehen ist, ist eine Gebühr nach Nummer 1 des
          2. die künstliche Besamung
                                                                          Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr)
     3. im Ortsteil Taisersdorf
                                                                          zu erheben.
          1. die Jagdverpachtung
          2. die Pflege des Ortsbildes
                                                                                                   Artikel 2
     Dies gilt nicht für vorlage- und genehmigungspflichtige Be-
                                                                                                 Inkrafttreten
     schlüsse sowie für Angelegenheiten, die dem Bürgermeis-
                                                                      Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Das bisherige Gebüh-
     ter nach § 11 übertragen sind.
                                                                      renverzeichnis tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.
                              § 12
                         Ortsvorsteher                                Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO
1.   Die Ortsvorsteher sind Ehrenbeamte auf Zeit.                     Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
2.   Der Ortsvorsteher vertritt den Bürgermeister ständig beim        der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
     Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrats und bei der Lei-       aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird
     tung der örtlichen Verwaltung.                                   nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
3.   Der Ortsvorsteher ist Vorsitzender des Ortschaftsrats.           innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung
                                                                      gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachver-
                               § 13                                   halt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies
                       Örtliche Verwaltung                            gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit-
In den Ortschaften Billafingen, Taisersdorf und Hohenbodman           zung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
wird je eine örtliche Verwaltung eingerichtet, die die Aufgabe ei-    verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs.
ner Geschäftsstelle des Bürgermeisteramts wahrnimmt. Die ört-         2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze,
lichen Verwaltungen führen die Bezeichnung „Ortsverwaltung“.          wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen.
VIII. Schlussbestimmungen
                                                                      Ausgefertigt:
                            § 14                                      Überlingen, den 20.10.2020
                        Inkrafttreten
Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be-          Jan Zeitler
kanntmachung in Kraft.                                                Oberbürgermeister
Bushaltestelle beim Rathaus erhält Wartehäuschen
6 | SAMSTAG, 21. NOVEMBER 2020                                                                Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen

                 Gebührenverzeichnis der Verwaltungsgemeinschaft Überlingen – Owingen und Sipplingen
                            (Anlage1 zur 1. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung)
                                                        Inhaltsverzeichnis
Gegenstand                                                                Nr.
Allgemeine Verwaltungsgebühr                                               1
Rechtsbehelfe                                                              2
Fotokopien und Ausdrucke                                                   3
Fotokopien und Ausdrucke aus Plänen                                        4
Bestätigungen                                                              5
Bestattungsrecht                                                           6
Polizeirecht                                                               7
Allgemeine öffentliche Leistung im Immissionsschutzrecht                   8
Allgemeine öffentliche Leistung im Sammlungswesen                          9
Gewerberecht                                                              10
Gaststättenrecht                                                          11
Waffenrecht                                                               12
Sprengstoffrecht                                                          13
Kaufpreissammlung und Bodenrichtwerte                                     14
Baurecht                                                                  15
Denkmalschutzrecht                                                        16

Gebührenverzeichnis
Eine Zeiteinheit (ZE) beträgt 15 Minuten. Angebrochene Zeiteinheiten werden bis zur Hälfte (das heißt 7:30 Min.) auf die vorausge-
hende volle Zahl abgerundet, angebrochene Zeiteinheiten über der Hälfte (ab 7:31 Min.) werden auf die nächstfolgende volle Zahl
aufgerundet.
Ziffer      Leistungsbeschreibung                                                                               Gebühr Euro
            Allgemeine Verwaltungsgebühr
            (§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) unter anderem:
            •    Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergl.,
                 die von der Stadt nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung
                 der Stadt nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist
            •    Ablehnung eines Antrags usw. (§ 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung). Bei Unzuständigkeit gebührenfrei
            •    Zurücknahme eines Antrags
1                                                                                                                        13,90 €/ZE
            •    Auskünfte, insbesondere aus Akten und Büchern oder Einsichtnahme in solche. Mündliche
                 Auskünfte sind gebührenfrei
            •    Ausnahmen, Befreiungen von Bestimmungen in Gesetzen, Rechtsverordnungen und Satzungen
            •    Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen, Versagungen,
                 Widerrufe, Rücknahmen, Verbote und dergl. aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist
            •    Bescheinigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit- und Mehrfertigungen,
                 soweit nichts anderes bestimmt ist)
            Rechtbehelfe (Widerspruch, Gegenvorstellung, usw.)
            •    wenn die Rechtsbehelfe im Wesentlichen als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen
2                werden                                                                                                  15,30 €/ZE
            •    bei Zurücknahme der Rechtsbehelfe, wenn kein Grund vorliegt, von einem Gebührenansatz
                 abzusehen
            Fotokopien und Ausdrucke
3                                                                                                                      1,80 €/Seite
            •    aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw.
            Fotokopien und Ausdrucke aus Plänen
4                                                                                                                       17,50 €/Fall
            •    (z.B. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, digitale Flächenkarten/ -daten, etc.)
            Bestätigungen (inkl. Fotokopie)
            •    Amtliche Bestätigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln
            •    Amtliche Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, 5,90 €/Fall 2,00 €/
5
                 Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der                       Fall
                 Urschrift werden Schulzeugnisse bestätigt, so kommt nur die ermäßigte Gebühr zum Ansatz
                 (Zeugnisse, Bescheinigungen, etc. aus Beruf und Fortbildung gelten nicht als Schulzeugnisse)
6           Bestattungsrecht
6.1         Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 BestattG)                                                     26,20 €/Fall
            Ausnahmebewilligung zur Urnenbeisetzung an anderen Orten
6.2                                                                                                                     78,80 €/Fall
            (§ 33 BestattG und § 22 Abs. 3 BestattVO)
7           Polizeirecht
            Verfügungen zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, unter anderem:
            •    Erteilung von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten
            •    Entfernung, Verwahrung und Verwaltung von Fahrzeugen, die nicht ordnungsgemäß aufge-
7.1                                                                                                                      18,30 €/ZE
                 stellt, insbesondere abgemeldet sind
            •    Verfügung bei Verstößen gegen die Polizeiverordnung der Stadt
            Verfügung von Betreuungsverboten
Bushaltestelle beim Rathaus erhält Wartehäuschen
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen                                                     SAMSTAG, 21. NOVEMBER 2020 | 7

7.2        Maßnahmen nach der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (Hundehaltung)                     16,40 €/ZE
           Allgemeine öffentliche Leistung im Immissionsschutzrecht
8                                                                                                                     18,40 €/ZE
           Ausnahmegenehmigungen nach BlmschG bzw. angeschlossener Verordnungen
           Allgemeine öffentliche Leistung im Sammlungswesen
9                                                                                                                    73,80 €/Fall
           Erlaubnis nach § 3 Sammlungsgesetz
10         Gewerberecht
           Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellungsortes von Spielgeräten
10.1                                                                                                                108,30 €/Fall
           (§ 33 c Abs. 3 GewO)
           Festlegung von Märkten, Messen, Ausstellungen, etc.
10.2                                                                                                                 72,20 €/Fall
           (§ 69 GewO)
10.3       Reisegewerbekarte
           Erteilung einer Reisegewerbekarte
10.3.1                                                                                                               98,20 €/Fall
           (§§ 55, 55d GewO, § 1Ausl-ReiseGewV)
           Ergänzung, Erweiterung, Änderung, Erteilung einer Zweitschrift; Befreiung von der Reisegewer-
10.3.2                                                                                                               32,70 €/Fall
           bekartenpflicht
           Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO)
10.4                                                                                                                  18,30 €/ZE
           Untersagung oder Gestattung der Wiederausübung eines untersagten Gewerbes
           sonstige öffentliche Leistung im Gewerberecht, unter anderem:
           •    Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Abs. 1 GewO)
           •    Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 d Abs.1
                GewO)
           •    Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens (§ 33 i GewO)
10.5                                                                                                                  16,60 €/ZE
           •    Erlaubnis zum Betrieb des Pfand-, Versteigerungs- oder Bewachungsgewerbes (§§ 34 ff.
                GewO)
           •    Öffentliche Bestellung von Versteigerern (§ 34 b Abs. 5 GewO)
           •    Erlaubnis zu Schaustellungen von Personen (§ 33 a GewO)
           Privatkrankenanstalten (§ 30 GewO)
11         Gaststättenrecht
           Gaststättenerlaubnis
11.1       Persönliche Erlaubnis und persönliche Erlaubnis bei mehreren Erlaubnisinhabern (§ 2 GastG)          16,00 – 3.216,70 €
           sowie Stellvertretererlaubnis (§ 9 GastG)
11.2       Vorläufige Gaststättenerlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis (§ 11 GastG)                       79,10 €/Fall
           sonstige öffentliche Leistung im Gaststättenrecht, unter anderem: Zulassung von Ausnahmen
           von den Sperrzeitvorschriften für einzelne Betriebe (§ 12 Satz 1 GastVO)                    Auf-
11.3                                                                                                                  16,30 €/ZE
           lagen und Anordnungen (§§ 5, 12 Abs. 3 GastG, § 12 Satz 2 GastVO)                   Rücknahme
           oder Widerruf einer Gaststättenerlaubnis (§ 15 GastG)
12         Waffenrecht
12.1       Ausstellung einer grünen oder gelben Waffenbesitzkarte                                                    64,60 €/Fall
12.2       Eintragung/Austragung in eine Waffenbesitzkarte
           Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz einer oder mehrerer Waffen in eine be-
12.2.1                                                                                                               59,80 €/Fall
           reits ausgestellte Waffenbesitzkarte
           Eintragung oder Austragung
           •    Eintragung einer Waffe, soweit die Eintragung nicht bei der Ausstellung oder bei der Eintra-
                gung einer weiteren Erwerbsberechtigung vorgenommen wird
12.2.2                                                                                                               26,00 €/Fall
           •    Austragung einer Waffe
           •    Eintragung oder Austragung eines Wechsel- oder Austauschlaufes oder sonstiger wesentli-
                cher Waffenteile
           Eintragung der Berechtigung zum Munitionserwerb
12.2.3                                                                                                               35,70 €/Fall
           (§ 10 Abs. 3 WaffG)
           Ausstellung eines Munitionserwerbscheines
12.3                                                                                                                 45,30 €/Fall
           (§ 10 Abs. 3 S. 2 WaffG)
12.4       Waffenschein
           Ausstellung oder Verlängerung eines Waffenscheines
12.4.1                                                                                                               93,60 €/Fall
           (§ 10 Abs. 4 WaffG)
           Ausstellung eines kleinen Waffenscheines
12.4.2                                                                                                               55,00 €/Fall
           (§ 10 Abs. 4 WaffG)
           Einwilligungen Europäische Gemeinschaft (EG), unter anderem:
           •    Einwilligung zum Erwerb in einem anderen Mitgliedstaat
           •    Einwilligung zum Verbringen oder Verbringen lassen aus einem anderen Mitgliedstaat
           •    Einwilligung zum Verbringen oder Verbringen lassen zu Waffenherstellern/Waffenhändlern in
12.5                                                                                                                 35,70 €/Fall
                einem anderen Mitgliedstaat durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 WaffG
           •    Einwilligung zum Mitbringen bei Besuchen durch den Inhaber eines von einem Mitgliedstaat
                ausgestellten
           •    Europäischen Feuerwaffenpasses
12.6       Feuerwaffenpass
12.6.1     Ausstellung oder Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (§ 32 WaffG)                           55,00 €/Fall
12.6.2     Sonstige Änderungen/Eintragungen im Europäischen Feuerwaffenpass                                           14,40 €/ZE
8 | SAMSTAG, 21. NOVEMBER 2020                                                                Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen

12.7       Überprüfung der Aufbewahrung von Waffen                                                                      15,10 €/ZE
12.8       Regelprüfung der Zuverlässigkeit                                                                            38,10 €/Fall
           Sonstige öffentliche Leistung im Waffenrecht, unter anderem:
           •    Ausstellung einer roten Waffenbesitzkarte für Waffen und Munitionssammler (§ 17 WaffG)
           •    Ausstellung einer Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene waffenrechtliche Erlaubnis
12.9       •    Waffenhandels- und Munitionshandelserlaubnis                                                           14,40 €/ZE
           •    Schießstanderlaubnis und Überprüfung von Schießstätten
           •    Widerruf oder Rücknahme einer waffenrechtlichen öffentlichen Leistung, sowie Ablehnung
                eines Antrages
13         Sprengstoffrecht
13.1       Erteilung einer Erlaubnis (§§ 7, 20, 27 SprengG)                                                             14,40 €/ZE
13.2       Bewilligung von Ausnahmen von Verkaufs- und Abbrennverboten                                                 47,30 €/Fall
13.3       Bestätigung der Anzeige eines beabsichtigten Feuerwerks                                                     47,30 €/Fall
13.4       Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung                                                              47,30 €/Fall
           Sonstige öffentliche Leistung im Sprengstoffrecht, unter anderem:
           •    Ersatzausfertigung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis
13.5                                                                                                                   15,00 €/ZE
           •    Widerruf oder Rücknahme einer sprengstoffrechtlichen öffentlichen Leistung
           •    Ablehnung eines Antrags
14         Kaufpreissammlung und Bodenrichtwerte
14.1       Auskunft aus der Kaufpreissammlung                                                                          31,60 €/Fall
14.2       Auskunft über Bodenrichtwerte                                                                               15,80 €/Fall
15         Baurecht
           Erteilung eines Bauvorbescheides (§ 57 LBO)                                                                   4,12 ‰
15.1                                                                                                              Mindestgebühr:
                                                                                                                        235,60 €
15.2       Baugenehmigungsverfahren
           Genehmigung von Anlagen und Einrichtungen                                                                    6,55 ‰,
15.2.1     (§ 49 Abs. 1 LBO)                                                                                      Mindestgebühr:
                                                                                                                        273,00 €
           Genehmigung von Anlagen und Einrichtungen im vereinfachten Verfahren (§ 52 LBO                               5,38 ‰,
15.2.2                                                                                                            Mindestgebühr:
                                                                                                                        273,00 €
15.2.3     Teilbaufreigabe (ab 3. Freigabe)                                                                          19,40 €/Fall
15.2.4     Genehmigung von Werbeanlagen
15.2.4.1   bei unbeleuchteten Anlagen                                                                               44,50 €/0.5 m²
15.2.4.2   bei beleuchteten Anlagen                                                                                 66,80 €/0.5 m²
           Befreiung, Ausnahme oder Abweichung von baurechtlichen Vorschriften und Festsetzungen
15.3                                                                                                           73,90 - 36.994,40 €
           eines Bebauungsplans        (je Befreiung, Ausnahme oder Abweichung)
15.4       Bauüberwachung
15.4.1     Bauüberwachung und eine Abnahme (§ 66, § 67 LBO)                                                             1,134 ‰
15.4.2     jede weitere Abnahme                                                                                        17,50 €/ZE
15.5       Sonstige öffentliche Leistungen im Bereich Baurecht
15.5.1     Gebrauchsabnahme oder Nachabnahme fliegender Bauten (§ 69 Abs. 6 LBO)                                       17,50 €/ZE
15.5.2     Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten, Brandverhütungsschau                                               16,10 €/ZE
15.5.3     Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (§ 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 WEG)              11,90 – 4.761,80 €
15.5.4     Bearbeitung einer Baulast-Übernahmeerklärung (§ 71 LBO)                                                     14,90 €/ZE
15.5.5     Beratung von Bauherren oder Planverfassern                                                                  17,30 €/ZE
           Bauordnungsrechtliche Maßnahmen (z.B. Einstellung, Nutzungsuntersagung, Instandsetzung,
15.5.6                                                                                                                 16,40 €/ZE
           Abbruchsanordnung)
15.5.7     Verlängerung der Geltungsdauer von Bescheiden                                                             138,00 €/Fall
15.5.8     Ablehnung von Bescheiden                                                                                    16,30 €/ZE
15.5.9     Rücknahme von Anträgen                                                                                      16,30 €/ZE
16         Denkmalschutzrecht
16.1       Denkmalschutzrechtliche Genehmigung                                                                         14,70 €/ZE
16.2       Denkmalschutzrechtliche Anordnung                                                                           16,50 €/ZE
16.3       Erteilung einer Bescheinigung (nach §§ 7i, 10f, 10g, 11b EstG oder §§ 7h, 10f, 11a EstG)                    17,50 €/ZE
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen                                                              SAMSTAG, 21. NOVEMBER 2020 | 9

                                                                         Lippertsreute 10.30 Wort-Gottes-Feier Verkauf der Jugendkar-
Sitzung Abwasserzweckverband                                             ten zur Unterstützung der kirchlichen Jugendarbeit
‘Obere Salemer Aach’                                                     Münster 10.30 Hl. Messe zum Kolpinggedenktag
                                                                         Dienstag, 24.11.2020
Einladung
                                                                         Lippertsreute 18.00 Rosenkranz
zur öffentlichen Sitzungder Verbandsversammlung des Ab-
                                                                         Lippertsreute 18.30 Hl. Messe
wasserzweckverbandes ‘Obere Salemer Aach’ am Donners-
tag, dem 03. Dezember 2020 um 17.30 Uhr im Rats- und Bürger-
                                                                         Mittwoch, 25.11.2020
saal des Rathauses in Frickingen.
                                                                         Münster 08.30 Frauenmesse “Tag der Ewigen Anbetung
Die Sitzung hat folgende Tagesordnung:
                                                                         Donnerstag, 26.11.2020
                                                                         Billafingen 18.30 Hl. Messe; für einen Verstorbenen
1. Bekanntgaben und Informationen
2. Feststellung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr
                                                                         Freitag, 27.11.2020
   2019
                                                                         Andelshofen 18.30 Hl. Messe
3. Kläranlage Frickingen
   - Untersuchung einer interkommunalen Zusammenarbeit in
                                                                         Samstag, 28.11.2020
   der Raumschaft
                                                                         Evang. Kirche Owingen 12.00 ökum. Friedensgebet
   - Teilnahme an gemeinsamen Strukturgutachten
                                                                         Lippertsreute 18.30 Vorabendmesse; Friederika und Ernst Vö-
4. Investitionsmaßnahmen 2021
                                                                         gele
5. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
                                                                         Sonntag, 29.11.2020
Mit freundlichem Gruß
                                                                         Owingen 09.00 Hl. Messe; Lina Reich und verst. Angeh., Gertrud
                                                                         Kohler
gez.
                                                                         Billafingen 10.30 Wort-Gottes-Feier
Jürgen Stukle, Verbandsvorsitzender
                                                                         Billafingen Neue Gerbe 10.30 Kinderkirche, telefonische Anmel-
                                                                         dung nötig, bei Gisela Kohlmann, Telefon 07557-315
                                                                         Münster 10.30 Hl. Messe

          kIrchLIche                                                     Denk an die Lücke
                                                                         In dieser Woche habe ich eine kleine Aufgabe für Sie: Bilden Sie
          nachrIchten                                                    bitte einen Satz mit zwölf Wörtern, wobei dieser fünf Hauptwörter
                                                                         beinhaltet, von denen wiederum drei aus mehreren Hauptwör-
                                                                         tern zusammengesetzt sind!

           Ökumenische Nachrichten                                       Ja, ich gebe es zu: Auch ich habe die Aufgabe, als ich sie zum
                                                                         ersten Mal hörte, nicht ganz verstanden. „Behördendeutsch“,
                                                                         werden Sie vielleicht denken, und ja, Sie liegen richtig. Als ich
Samstag, 12.00 Uhr: ökumenisches Friedensgebet in der evan-              im Sommer mit dem Fahrrad zu meinen Eltern fuhr und dann
gelischen Kirche                                                         mit dem Zug zurück, erklang diese Durchsage: „Beim Ausstei-
                                                                         gen bitten wir um Beachtung des Höhenunterschieds zwischen
                                                                         Zugtür und Bahnsteigkante.“ Sind Sie versucht, die Wörter
                                                                         nachzuzählen? Tatsächlich: Ein Satz mit 12 Wörtern, davon fünf
                                                                         Hauptwörter, davon wiederum drei aus mehreren Hauptwörtern
                                                                         zusammengesetzt. Aber viel wichtiger: Wissen Sie nun eigent-
          Seelsorgeeinheit Überlingen                                    lich was zu tun ist? Im Englischen wird auf denselben Sachver-
                                                                         halt mit drei einfachen Worten hingewiesen: „Mind the gap“,
                                                                         heißt es dort schlicht und einfach. Wörtlich übersetzt: „Denk an
 St. Nikolaus Überlingen            St. Mauritius Billafingen
                                                                         die Lücke.“ Und damit ist jedem klar, was gemeint ist: Stolpern
 St. Peter und Paul Owingen         St. Verena Andelshofen
 Unsere Liebe Frau Lippertsreute                                         könnte gefährlich sein.

 Seelsorger                                                              Am kommenden Sonntag werden drei Personen (Pater Theo-
 Pfarrer Bernd Walter, bernd.walter@kath-ueberlingen.de                  dor, Diakon Hoppe und Münstermessner Korn) verabschiedet,
 Pfarrbüro Überlingen: Münsterplatz 1, 88662 Überlingen                  die uns in vielerlei Hinsicht verbunden sind. Und Sie fragen sich
 Tel. 07551/92720, Fax 07551/927223                                      vielleicht: Wie geht es jetzt weiter?
 info@kath-ueberlingen.de  Internet: www.se-ueberlingen.de
                                                                         Es wird nicht durch mehr Anstrengung gelingen. Eine Lücke
 Öffnungszeiten
                                                                         bleibt. Sie fehlen. Aber ich habe eine große Portion Gottvertrau-
 Montag, Dienstag und Donnerstag    9.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
 Mittwoch                                               9.00-12.00 Uhr   en. Er geht alle Wege mit. Jesus lebt. Die Botschaft hat mich: ER
 Fr.                                                    9.00-13.00 Uhr   ist da! Und schon sind wir wieder angekommen bei „Mind the
                                                                         gap“ – denk daran, da ist eine Lücke. Jesus lebt, und doch ist er
                                                                         nicht unter den Lebenden hier auf Erden. Dieses „zwischendrin“
Gottesdienste                                                            braucht kein Amtsdeutsch und keine großen theologischen Er-
                                                                         klärungen – das erlebe ich immer wieder. Es braucht aber Hoff-
Samstag, 21.11.2020                                                      nung auf eine gute Zukunft – und darauf vertraue ich!
Evang. Kirche Owingen 12.00 ökum. Friedensgebet
Billafingen 18.30 Vorabendmesse mit Vorstellung der Erstkom-             In Verbundenheit,
munionkinder, Verkauf der Jugendkarten zur Unterstützung der             Ihr Pfarrer Bernd Walter
kirchlichen Jugendarbeit

Sonntag, 22.11.2020
Owingen 09.00 Hl. Messe; Karl Allweyer, Gertrud Morath, Hed-
wig Sorg (Jahrtag), Hubert Vögele
10 | SAMSTAG, 21. NOVEMBER 2020                                                                  Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen

                                                                     hanneskirche zu einem halbstündigen Gottesdienst.
             Evangelische Kirchengemeinde                            Bitte füllen Sie vor dem Gottesdienst die neue Teilnahmeerklä-
                                                                     rung aus, Sie finden sie am Eingang der Kirche
             Owingen                                                 Sie können gerne ein paar Exemplare mit nach Hause nehmen
                                                                     und dann jeweils ausgefüllt zum Gottesdienst mitbringen. Auf un-
 Evangelisches Pfarramt Owingen                                      serer Homepage finden Sie die Teilnahme-Erklärung zum Down-
 Pfarrer Michael Schauber                                            load (unter „Owingen“).
 Kapellenweg 12, 88696 Owingen
                                                                     Wir helfen ihnen auch gerne vor Ort beim Ausfüllen.
 Öffnungszeiten Pfarrbüro::
 dienstags           10.00 - 12.30 Uhr                               Auch hier gelten, nach wie vor, die üblichen Hygienevorschriften:
 donnerstags         10.00 - 12.00 Uhr                               - Abstand halten
 Pfarrer Michael Schauber - Sprechzeiten nach Vereinbarung           - Hände desinfizieren
                                                                     - Alltagsmaske tragen
 Tel. 07551/65890                            QR-Code zur
 E-Mail: owingen@kbz.ekiba.de                Gemeinde-Homepage
 www.evangelisch-in-ueberlingen.de

                                                                            Evangelische Freikirche
Wochenspruch:
Lasst eure Lenden umgürtet sein und eure Lichter brennen.                   Mennonitengemeinde
(Lk 12, 35)
                                                                      Hauptstr. 10, 88696 Owingen
Täglich von 10:00 Uhr - 18:00 Uhr                                     Tel. 07551/938880
Friedensweg der Religionen in der offenen Kirche - Auferste-          www.info-mennowingen@gmx.de
hungskirche Überlingen
                                                                     Zu unseren Veranstaltungen in dieser Woche laden wir Sie
Samstag, 21. November 2020                                           herzlich ein:
9:30 Uhr Jungschar am Samstag - findet nicht statt
Samstag, 21. November 2020                                           SONNTAGS
12:00 Uhr Ökumenisches Friedensgebet in der Evangelischen            10.00 Uhr Gottesdienst
Johanneskirche                                                       Kinderprogramm jeden 1. und 3. Sonntag des Monats
Sonntag, 22. November 2020                                                                        ---
10:30 Uhr Totengedenken auf dem Friedhof Owingen - Pfarrer           MONTAGS
Schauber (Infos s. Text)                                             Hauskreis Owingen auf Anfrage unter Tel. 07551/831104
Samstag, 28. November 2020                                                                        ---
12:00 Uhr Ökumenisches Friedensgebet in der Evangelischen            MITTWOCHS
Johanneskirche                                                       17:30 Gemeindegebet
Sonntag, 29. November 2020                                                                        ---
10:30 Uhr Gottesdienst zum 1. Advent mit Kindergottesdienst -        Alle unsere Veranstaltungen werden gemäß der Infektions-
Pfarrer Schauber                                                     schutzvorschriften durchgeführt!
                                                                                                  ---
                         Ewigkeitssonntag auf dem Friedhof,          Nähere Informationen und kurzfristige Änderungen finden Sie
                         22.11.2020                                  auf unserer Homepage: www.mennowingen.org
                         Am letzten Sonntag des Kirchenjahres,
                         in diesem Jahr am 22. November 2020,
                         wird in unserer Gemeinde der Verstorbe-
                         nen des vergangenen Jahres gedacht.                     Kirche
Dazu werden ihre Namen im Gottesdienst auf dem Friedhof zu
Owingen, Beginn um 10:30 Uhr, verlesen.                                          Lindenwiese
Für einen persönlichen Moment der Erinnerung steht die ev.
Johanneskirche in Owingen offen. Kerzen und eine Predigt              in Bambergen, Lindenbühlstraße 50
zum Mitnehmen liegen bereit.
Am Ewigkeitssonntag wollen wir uns zusammen, als Gemeinde,           Wegen Corona finden alle möglichen Veranstaltungen nur unter
unter den Trost der Liebe Gottes stellen.                            Einhaltung der einschlägigen Vorschriften statt. Bitte informieren
Sie sind hierzu herzlich eingeladen.                                 Sie sich bei Interesse am Kurs- und Seminarangebot und die
                                                                     Jugend- Teenie und Rangerprogramme über e-mail oder Tele-
                         Adventsglitzer in Owingen –                 fon im Gemeindebüro oder evtl. auf der Internetseite.
                         Haben Sie Lust mitzumachen?                 Den Gottesdienst feiern wir weiterhin gemeinsam vor Ort
                         Auch in diesem Jahr wollen wir gemein-      und über Livestream im Internet!
                         sam die Adventszeit erleben und etwas       Gottesdienst auch online erleben
                         Neues ausprobieren – es wird einen di-      Sonntag
                         gital-analogen Adventskalender geben.       10.30 Uhr Gottesdienst und via Livestream im
Gemeinsam warten auf Weihnachten - mit Adventsglitzer nach           Internet
Hause und Gemeinschaft bei Gottesdiensten oder kleineren (co-          9.30 Uhr Kindergottesdienst von extern ab
rona-konformen) Aktionen.                                            6 – 12 Jahre via Livestream im Internet
Jetzt sind sie gefragt: Haben Sie Lust, ihre liebsten Advents- und   Livestreams unter www.lindenwiese.de über
Weihnachtsgeschichten mit anderen zu teilen? Möchten Sie             Youtube zu den jew. Uhrzeiten oder später on-
selbst eine Aktion mitgestalten? Sie haben sonst eine tolle Idee?    line über die Website
Sie freuen sich schon drauf?                                         Weitere auch tagesaktuelle Infos unter www.lindenwiese.de
Melden Sie sich gerne bei Vikarin Sofie Bürk per Mail (sofie.bu-     Kontakt:
erk@kbz.ekiba.de) oder im Pfarramt.                                  Pastor Thomas Dauwalter Tel. 07551 989 121
Vielen Dank schon im Voraus und vorfreudige Grüße!                   Pastor Daniel Plessing Tel. 07551 989 122
                                                                     Email an: info@lindenwiese.de
Wir feiern Gottesdienst                                              Unsere Veranstaltungen sind offen für alle. Wir freuen uns auf Sie!
Wir treffen uns weiterhin sonntags um 10:30 Uhr in unserer Jo-       Schauen Sie im Internet oder vor Ort mal vorbei. Herzlich willkommen!
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen                                                  SAMSTAG, 21. NOVEMBER 2020 | 11

Vaterunser – Erlebnisweg
Rund um die Lindenwiese entstand 2018 ein Vaterunser-Er-                              FIT FOR FUN
lebnisweg. In sieben ausdrucksstarken Stationen wird das be-
kannteste Gebet der Christenheit erfahrbar gemacht. Der Vater-                        Owingen
unser-Erlebnisweg ist ein Landesgartenschau Plus Projekt der
Lindenwiese. Lassen Sie sich von einzelnen Stationen oder beim    Spinning-Saison 2020/21
Durchwandern des gesamten Weges inspirieren. Auch gut ge-         Frühestens ab Dezember können unsere Indoor-Cycling-/Spin-
eignet als Familienprogramm mit Abschluß auf dem schönen          ning-Kurse starten. Bitte haltet Euch anderweitig fit und bleibt
Außengelände der Lindenwiese mit Spielmöglichkeiten.              gesund! Weitere Infos an dieser Stelle.
Weitere Infos vorab finden Sie unter www.vaterunserweg.de
                                                                  Kontakt
                                                                  Email: fit-for-fun-owingen@web.de

          mItteILunGen
                                                                            Landratsamt
         der vereIne
                                                                           bodensee

               Familientreff Owingen                              Wissen frei Haus von der VHS Bodenseekreis
                                                                  mit kostenlosen online-Vorträgen
Herzlich willkommen im Familientreff Owingen!                     Coronabedingt hat die vhs Bodenseekreis derzeit den Unter-
Wir freuen uns mit unseren Angeboten auf alle großen und          richtsbetrieb unterbrochen. Deshalb gibt es jetzt neben den be-
kleinen Besucher.                                                 reits vorgesehenen Onlinekursen zusätzlich Wissen frei Haus im
Auf Grund der jederzeit möglichen Veränderungen zur Pan-          live-streaming für alle: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kön-
demielage weisen wir darauf hin, dass kurzfristige Absagen        nen hochkarätige Vorträge namhafter Experten digital verfolgen
möglich sind.                                                     und anschließend live mit ihnen diskutieren. Die Vorträge befas-
Eine Teilnahme ist daher nur mit vorheriger Anmeldung             sen sich mit Corona und den Folgen, mit Gerechtigkeit und Ge-
möglich.                                                          sundheit in der Pharmaforschung und vielen weiteren aktuellen
Aktuell dürfen sich nur noch zehn Teilnehmer gemeinsam im         Themen aus Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft. Möglich wird
Familientreffraum aufhalten.                                      das neue Angebot durch die Kooperation mit vhs.wissen live,
Bei einer Absage werden Interessierte auf den Wartelisten         dem digitalen Wissenschaftsprogramm der Volkshochschulen.
benachrichtigt. (Telefonische Voranmeldung bis spätestens
12:00 Uhr jeweils einen Tag vor dem Wunschtermin bei Bettina      Die Teilnahme ist kostenfrei, Anmeldung unter www.vhs-boden-
Lotter Tel.: 07551 67473. Bitte gerne Kontaktnummer für Rückruf   seekreis.de oder 07541 204-5431.
auf dem AB hinterlassen oder Kontaktaufnahme per E-Mail:
bettina.lotter@bodenseekreis.de)
                                                                  Kunst-Wettbewerb für eine Grafikmappe
Wir bitten alle, die zu unseren Angeboten in den Familientreff    zum Corona-Lockdown
kommen, unbedingt die Auflagen der schützenden Maßnahmen
zu beachten (Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Bereich          „Corona“ mit allen seinen individuellen und gesellschaftlichen
der Schule und im Familientreffraum, Abstand, Händedesin-         Wirkungen regt auch viele Künstlerinnen und Künstler zu kreati-
fektion)                                                          ver Auseinandersetzung damit an. Das Kulturamt des Bodensee-
                                                                  kreises ruft nun anlässlich des aktuellen Corona-Lockdowns bil-
Eltern-Kind-Gruppen                                               dende Künstlerinnen und Künstler auf, die Situation künstlerisch
am Dienstag, 24.11.2020 von 9:00 - 11:30 Uhr                      in Grafiken zu verarbeiten. Die Grafiken können bis spätestens
max. 4 Erwachsene mit Kinder                                      14. Dezember 2020 eingereicht werden.
am Mittwoch, 25.11.2020 von 9:00 - 11:30 Uhr                      Die Ausschreibung richtet sich an freiberufliche Künstlerinnen
max. 4 Erwachsene mit Kinder                                      und Künstler mit kunstakademischer Ausbildung, deren Wohn-
„Meine Familie & ich“ – Austausch zum Familienalltag für Eltern   oder Arbeitsort im Bodenseekreis ist oder die im Bodenseekreis
(mit Maike Keller und Bettina Lotter)                             geboren beziehungsweise aufgewachsen sind. Eine Fachjury
                                                                  wählt dann bis zu zwölf Arbeiten aus, die in einer exklusiven
Interkultureller Treff „Wir sprechen deutsch“ nur mit Voran-      Kunstmappe veröffentlicht werden sollen. Jede für die Mappe
meldung                                                           angenommene Arbeit wird mit 1.000 Euro honoriert.
Am Donnerstag, 26.11.2020 von 9:00 – 10:45 Uhr:
(Leitung: B.J.- Dannenmann / A. Schlauch)                         Die Auflage der Mappe beträgt 50 Exemplare (signiert, num-
                                                                  meriert und datiert). Sie soll im Frühjahr 2021 erscheinen. Die
Babytreff ab der Geburt, das erste Lebensjahr                     Blatt- bzw. Mappengröße beträgt 40 mal 50 Zentimeter. Quer-
am Donnerstag, 26.11.2020 von 14:30-15:45 Uhr max. 4 Er-          und Hochformat sind möglich, ebenso unterschiedliche Druck-
wachsene mit Babys                                                techniken. Die eingereichte Arbeit darf ausschließlich in dieser
Bitte eigene Krabbeldecke mitbringen.                             Mappe erscheinen und muss auch eigens hierfür geschaffen
Alle, die keine Zusage im Babytreff erhalten haben, können        worden sein.
sich zu zweit um 14:30 Uhr vor dem Eingang zur Schule für
einen selbstorgansierten Spaziergang treffen.                     Die Teilnahmebedingungen und das Bewerbungsformular gibt
(mit Hebamme Sandra Setz und Bettina Lotter im Wechsel)           es unter www.bodenseekreis.de/de/bildung-kultur/kultur/

Ort: Auentalschule, Hauptschule EG, Schulstr.3                    Mit dem Wettbewerb möchte das Kulturamt zur künstlerischen
                                                                  Dokumentation dieser besonderen Zeit beitragen und vor allem
Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um den Familientreff:      freiberufliche Künstlerinnen und Künstler unterstützen. Denn die
Bettina Lotter - Jugendamt, Bodenseekreis                         Corona-Schutzmaßnahmen haben den künstlerischen Betrieb
Tel.: 07551/9485259 (dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr)            nahezu zum Erliegen und viele Kunstschaffende in eine existenz-
Mail: bettina.lotter@bodenseekreis.de                             bedrohende Lage gebracht.
12 | SAMSTAG, 21. NOVEMBER 2020                                                               Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen

                                                                    der mit Punsch und ihrem Vesper. Als große Überraschung gab
Forstamt Bodenseekreis und die Genossenschaft                       es zum Nachtisch für jeden noch einen Berliner. Ganz herzlichen
GenoHolz informieren: Brennholzverkauf im                           Dank für diese nette Spende an den Billafinger Narrenverein.
Winterhalbjahr 2020/2021                                            Der Kindergarten Billabü wünscht allen Kindern und Familien
                                                                    eine schöne Herbstzeit ganz im Zeichen des St. Martin, mit viel
Über das Winterhalbjahr 2020/2021 wird in den örtlichen Privat-     Licht, Güte und Herzenswärme.
und Kommunalwäldern wieder Holz eingeschlagen. Dabei fällt
auch der wertvolle Rohstoff Brennholz an.
Die Genossenschaft GenoHolz verkauft im Auftrag ihrer Mit-
glieder Brennholz (lang) aus den örtlichen Privat- und Körper-
schaftswäldern.
Die Preise sind wie folgt:
• Buche                                               65 €/Fm
• Hartlaubholz (Esche, Eiche, Ahorn, ...)             58 €/Fm
• Weichlaubholz (Erle, Weide,...):                    45 €/Fm
• Nadelholz (Fichte, Tanne,...):                      35 €/Fm

Alle Preise sind inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Interessenten können das Brennholz ganz einfach per Telefon
oder Mail bei Ihrer örtlichen Forstrevierleitung bestellen. Wer
bei Ihnen vor Ort Ansprechperson im jeweiligen Forstrevier ist,
erfahren Sie auf der Homepage des Forstamtes unter: https://
www.bodenseekreis.de/de/umwelt-landnutzung/wald-forst/for-
storganisation-reviere/
Da die Verkaufsmengen begrenzt sind, sollten Sie mit der Bestel-
lung nicht allzu lange warten. Mit dem Kauf von Brennholz über
GenoHolz unterstützen Sie die örtlichen Waldbesitzer.

Forstamt Bodenseekreis

          bILLafInGer
          mItteILunGen                                                       verschIedenes

                                                                    Regionalverband Bodensee-Oberschwaben
                     Kindergarten Billafingen                       Corona-bedingte Anpassungen des Modellprojektes
                                                                    „Vereinsbegleitung“
                                                                    Das Modellprojekt „Vereinsbegleitung“ des Paritätischen
St. Martin im Kindergarten Billabü                                  Wohfahrtsverbandes Baden-Württemberg stärkt die ehrenamt-
                                                                    liche Arbeit in Vereinen: In „Vereinsforen“ tauschen sich Ver-
                                                                    einsvorstände regelmäßig vor Ort aus über aktuelle Themen, die
                                                                    in ihrer Vereinstätigkeit aufkommen. Diese Vereinsforen werden
                                                                    durch ehrenamtliche Mentor*innen ins Leben gerufen und be-
                                                                    gleitet, die dafür in den nächsten Monaten qualifiziert werden.

                                                                    Bei einem Online-Austausch am 20.11. von 15 bis 17 Uhr soll
                                                                    es um Anpassungen des Projektes aufgrund von Corona sowie
                                                                    die aktuellen Bedarfe der Vereine und der an der Qualifizierung
                                                                    zum/r „Vereinsbegleiter*in“ Interessierten gehen. Anmeldung
                                                                    bei Karin Seng unter bodensee-oberschwaben@paritaet-bw.de,
                                                                    weitere Infos unter paritaet-bw.de/vereinsbegleitung.

                                                                                              **********

                                                                    Kostenloser Workshop zur Online-Zusammenarbeit
                                                                    In Zusammenarbeit mit der Regionalgeschäftsstelle Boden-
                                                                    see-Oberschwaben des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes bie-
Nachdem die Kinder schon seit Tagen fleißig an ihren Laternen       tet die Digitale Nachbarschaft (DiNa) am 25.11. von 17 bis 19
gebastelt haben, war heute der große Tag. Der Tag des heiligen      Uhr einen kostenlosen Online-Workshop für Vereine und soziale
St. Martin. Der Heilige Martin kam durch seine Großzügigkeit in     Initiativen zum Thema „Online-Zusammenarbeit: Projekte or-
harten, dunklen Zeiten und seiner Selbstlosigkeit, in Gottes Gna-   ganisieren, erarbeiten und Wissen austauschen“ an.
den und brachte etwas Licht in die Welt.
Die Kinder des Kindergartens von Billafingen feierten ihr Mar-      Der Workshop enthält alles Wichtige rund um die sichere On-
tinsfest aufgrund der aktuellen Situation im Morgennebel. Sin-      line-Zusammenarbeit im Team; thematisiert werden Clouds, Vi-
gend und im Schein der Laternen wanderten sie durch den             deokonferenzen, Projektmanagement-Systeme und Wikis. Die
Herbstwald zur Grillhütte. Dort warteten ein helles Feuer und der   Teilnehmerzahl ist begrenzt. Weitere Infos und Anmeldung unter
Duft von Punsch auf sie.                                            paritaet-bw.de/online-zusammenarbeit.
Nachdem die Geschichte des St. Martin von den Kindern nach-
gespielt und durch Gesang begleitet wurde, stärkten sich die Kin-
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