Bushaltestelle beim Rathaus erhält Wartehäuschen
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49. Jahrgang • Nr. 47 Samstag, 21. November 2020 Bushaltestelle beim Rathaus erhält Wartehäuschen In dieser Woche wurde an der Haltestelle beim Rathaus das neue Wartehäuschen installiert. Nun haben die Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel während der Wartezeit und vor allem im Hinblick auf die kalte und nasse Jahreszeit künftig ein Dach über dem Kopf. Unser Bild zeigt die Kollegen vom Bauhof Benjamin Sonstenes und Florian Schnopp bei den finalen Pflasterarbeiten, die auch das Fun- dament erstellt haben. Die Herstellerfirma Mabeg hat das Wartehäuschen geliefert und aufgebaut. Die Lieferung der dazugehörigen Scheiben dauert allerdings noch etwas und werden sobald wie möglich angebracht. Einschließlich der Arbeitszeit kostet diese Maßnahme rund 12.000 €.
2 | SAMSTAG, 21. NOVEMBER 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen GEMEINDEVERWALTUNG VERGIFTUNGSNOTDIENST Abteilung Hohenbodman: Volker Feiler Tel.: 07557/929803, mobil: 0170/9393632 Hauptstr. 35, 88696 Owingen Giftnotruf München - Abteilung für Klinische Abteilung Taisersdorf: Roland Kohler Bürgermeister Toxikologie Klinikum rechts der Isar - Techni- Tel.: 0175 2079990 Henrik Wengert 07551 8094-21 sche Universität München Sekretariat 07551 8094-21 www.toxinfo.med.turn.de 089 19240 Meldeamt 07551 8094-42 Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg SONSTIGE RUFNUMMERN Standesamt 07551 8094-28 (VIZ) Universitätsklinikum Freiburg Bevollm. Bezirksschornsteinfeger Hauptamt 07551 8094-27 www.uniklinik-freiburg.de/giftberatung.html Laurent Brielmaier, mobil: 0178/9823697 Grundbucheinsichtsstelle 07551 8094-36 0761 2704361 Ortsbauamt 07551 8094-35 Thüga Energienetze GmbH Gemeindekasse 07551 8094-24 ÄRZTE UND SOZIALES Störungsrufnummer 0800 7750007 Finanzverwaltung 07551 8094-22 Ärztl. und zahnärztl. Notdienst EnBW Energie Baden-Württemberg AG Zentrale: Kann rund um die Uhr unter der 116117 Störungsrufnummer 0800 3629477 Tel.: 07551 8094-0 / Fax: 07551 8094-29 E-Mail: info@owingen.de, www.owingen.de erfragt werden. Wasserversorgung Service Büro im Rathaus Owingen 24-Stunden Störungs- und Bereitschaftsdienst Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung: Nachbarschaftshilfeverein Stadtwerk am See 0800/5053333 Mo, Di, Mi u. Fr jeweils von 8.00 - 12.00 Uhr „GEMEINSAM STATT EINSAM“ Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte Mo 14.00 - 18.00 Uhr mobil: 0151/52320276 zu den üblichen Dienstzeiten an das Ortsbau- Do durchgehend von 8.00 - 16.00 Uhr – donnerstags von 9.30 – 11.30 Uhr amt 07551/8094-35 und nach Vereinbarung Pflegeberatung Ganal Bauhof 07551/8094-35 – dienstags von 10 – 12 Uhr Hausmeister Pflegeberatung Sozialstation Bodensee e.V. – SONSTIGES donnerstags von 14 – 16 Uhr (Klaus Waldbüßer) 0160 1820278 Altglas, Kunststoffannahme, Grünmüll Tel.: 07551/8094-11 Auentalschule Recyclinghof in der Kreuzstraße Sekretariat 07551 8094-39 Öffnungszeiten: Kindergärten Soziales Sozialstation Bodensee 07551 95320 Freitag 15.00 bis 17.00 Uhr St. Nikolaus 07551 8094 -70 Samstag 09.00 bis 12.00 Uhr Am Guggenbühl 07551 60494 Billafingen 07557 3 49 Dorfhelferinnenstation Containerstandorte: Frau Ursula Nutz 07557 8674 Owingen: EV. Kirche, Parkplatz Sporthalle Billafingen: Sportplatz ORTSVERWALTUNGEN Hospizgruppe Überlingen 07551/60863 Hohenbodman: altes Feuerwehrhaus BILLAFINGEN: Psychosoziale Beratungs- und Taisersdorf: Feuerwehrhaus Ortsvorsteher Markus Veit ambulante Behandlungsstelle für Rathaus: 07557 929264 Suchtkranke (PSB) 07541 950180 Altbatterien Privat: 07557/929797 Diakonisches Werk Fax: 07541 9501820 Behälter im Rathaus Owingen E-Mail: mveit@billafingen.de AWO Frauen- und Kinderschutzhaus Sprechstunden: Mo. 19.30 - 21.00 Uhr Beschützendes Haus Bodenseekreis 07541 4893626 HOHENBODMAN: Allgemeiner Sozialer Dienst: Ortsvorsteher (im Jugendamt Bodenseekreis) 07541 204 5627 Jörg Nesensohn 07557 820399 Vathana.Thavendrandathan@bodenseekreis.de Sprechstunden: nach Vereinbarung Malteser Hilfsdienst e.V 07551-970970 Familientreff Owingen 07551 9485259 TAISERSDORF: Samstag, 21.11.2020 Ortsvorsteherin Tagespflegevermittlung Bodenseekreis Apotheke im La Piazza, Ruth Steindl 07557 929569 Heike Langer, Tel.: 015904204243 Lippertsreuter Straße 60, Überlingen, Sprechstunden: nach Vereinbarung Tel.: 07551/916492 FREIWILLIGE FEUERWEHR NOTRUFNUMMERN Sonntag, 22.11.2020 Gesamtkommandant und VITA-Apotheke, Nußdorfer Straße 101, Notruf 1 10 Abteilung Owingen: Markus Endres Überlingen-Nußdorf, Tel.: 07551/308129 Feuerwehr 1 12 Tel.: 0151 61422371 Polizeirevier Überlingen 07551 80 40 Abteilung Billafingen: Michael Dreher Schlosssee-Apotheke, Schlosssee- Tel.: 07557/820778, mobil: 0162/7306362 allee 32, Salem-Mimmenhausen, Tel.: 07553/8285600 Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt KW 48/2020 ist am Mittwoch, 25.11.2020 um 12:00 Uhr im Rathaus Owingen. Bitte senden Sie alle Texte in digitaler Form im word-Format an blaettle@owingen.de und die Fotos bzw. Graphiken als separaten Anhang im jpg-Format (nicht in die Textdatei integrieren). IMPRESSUM: Veröffentlichung von Vereins- und anderen Mitteilungen wird keine Gewähr Herausgeber: Bürgermeisteramt 88696 Owingen, Bodenseekreis übernommen. Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil: Für den Anzeigenteil/ Druck: Bürgermeister Henrik Wengert oder der/die von ihm Beauftragte/n Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Straße 45, 78333 Verantwortlich für die Kirchen- und Vereinsmitteilungen: Stockach, Telefon: 07771 9317-11, Telefax: 9317-40 Die jeweilige Kirche bzw. die/der Vorsitzende des jeweiligen Vereins. Für die E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de, Homepage: www.primo-stockach.de
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen SAMSTAG, 21. NOVEMBER 2020 | 3 I. Form der Gemeindeverfassung §1 aLLGemeInes Gemeinderatsverfassung Verwaltungsorgane der Gemeinde Owingen sind der Gemeinde- rat und der Bürgermeister. Öffentliche Gemeinderatssitzung Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderats findet am II. Gemeinderat § 2a Dienstag, 24. November 2020 um 18:30 Uhr Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten im Bürgerhaus kultur|o, Mühlenstraße 10 in Owingen statt. Zur Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Haup- Beratung kommt nachfolgende torgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest Tagesordnung: und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, so- TOP Thema weit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder dem Bürger- meister bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder der 1. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Be- Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat schlüsse überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim 2. Aktuelle Informationen Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren 3. Einwohnerfragestunde Beseitigung durch den Bürgermeister. 4. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Hasen- bühl-Süd, Bauabschnitte B + C“ in Billafingen - Behand- § 2b lung der eingegangenen Stellungnahmen, Billigung des Gemeinderatssitzungen ohne persönliche Anwesenheit Planentwurfs und Satzungsbeschluss 1. Gemäß §§ 4 in Verbindung mit 37 a der Gemeindeordnung 5. Vergabe der Garten- und Landschaftsbauarbeiten zur Neu- Baden-Württemberg können notwendige Sitzungen des Ge- gestaltung des Nordzugangs und der großen Rasenfläche meinderats sowie dessen Ausschüsse ohne persönliche An- auf dem Friedhof Owingen - Beschlussfassung wesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt wer- 6. Vorstellung der Planung für die Baumbestattung auf dem den. Friedhof Owingen 2. Es ist eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels 7. Bauantrag auf Einbau einer Gaube und einer weiteren geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form Wohneinheit auf dem Grundstück Flst. Nr. 86, Schmidten- einer Videokonferenz, sicherzustellen. Bei öffentlichen Sit- gässle 5, Owingen zungen wird die Übertragung parallel in einem öffentlich 8. Bauantrag auf Errichtung eines Jungviehstalls auf dem zugänglichen Raum zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde Grundstück Flst. Nr. 272/1, Wälde 3, Owingen gewährleistet die Einhaltung der Datenschutzvorschriften 9. Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit und stellt die technischen Mittel für die Teilnahme der Ge- Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. 150/3, Hasenbühlweg meinderäte, Ausschussmitglieder und den Bürgermeister. 23, Billafingen Das Nähere regelt die Gemeindeordnung. 10. Bauantrag auf Errichtung eines Gebäudes mit zwei Feri- 3. Diese Vorschrift tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2021 in enwohnungen auf dem Grundstück Flst. Nr. 108/1 (Teil), Kraft. Die Gemeinde Owingen behält sich vor, unter der Ein- Kapellenweg 11a, Owingen haltung einer angemessenen Ankündigungsfrist vor der Sit- 11. Vorberatung des Haushaltsplans für das Jahr 2021 zung, diese wie in Absatz (1) beschrieben durchzuführen. 12. Verschiedenes §3 Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung herzlich eingeladen. Zusammensetzung Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzen- Owingen, 21.11.2020 dem und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte) Henrik Wengert III. Ausschüsse des Gemeinderats Bürgermeister §4 Beratende Ausschüsse __________ 1. In der Gemeinde Owingen werden folgende beratende Ausschüsse gebildet: Die Tagesordnung sowie die Sitzungsvorlagen zu dieser Sitzung 1. Technischer Ausschuss und weitere Informationen zum Gemeinderat finden Sie in unse- 2. Finanzausschuss rem Ratsinformationssystem: https://owingen.ris-portal.de/ 3, Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft 4. Kulturausschuss 2. Weitere beratende Ausschüsse können durch den Gemein- amtLIche derat nach Bedarf eingesetzt werden, ohne dass es einer Änderung der Hauptsatzung bedarf. mItteILunGen 3. Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und weiteren 10 ehrenamtlichen Mitglie- dern. Amtliche Bekanntmachung der Hauptsatzung 4. In alle Ausschüsse wird je ein Vertreter aus den Gemeinde- aufgrund Änderung durch Gemeinderats- teilen Billafingen, Hohenbodman und Taisersdorf auf Vor- schlag des Ortschaftsrates berufen. beschlüsse am 17. Juli 2019 und am 5. Der Gemeinderat kann den Ausschüssen allgemein oder 03. November 2020 im Einzelfall Weisungen erteilen und jede Angelegenheit an Hauptsatzung sich ziehen zur weiteren Bearbeitung. Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- berg - GemO - hat der Gemeinderat am 09. April 2013 zuletzt IV. Bürgermeister geändert am 17. Juli 2019 sowie am 03. November 2020 mit der §5 Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder folgende Hauptsatzung Rechtsstellung beschlossen: Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit.
4 | SAMSTAG, 21. NOVEMBER 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen §6 handelt, z.B. Garagen, landwirtschaftliche An- und Zuständigkeiten Aufbauten, Silos, Kaminverengungen, Güllegruben,, 1. Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und ver- Heiz- und Öllagerungen, Mauern usw., wenn dadurch tritt die Gemeinde. Er ist für die sachgemäße Erledigung der keine oder nur unbedeutende Veränderungen nach Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung außen erkennbar sind; verantwortlich und regelt die innere Organisation der Gemein- 2. bei Abgeschlossenheitsbescheinigungen zur Bil- deverwaltung. Der Bürgermeister erledigt in eigener Zustän- dung von Wohneigentum (§7 WEG) digkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm 3. bei der Zustimmung der Gemeinde als Angrenze- sonst durch Gesetz oder den Gemeinderat übertragenen Auf- rin nach §§ 55 LBO, sofern keine wichtigen Belan- gaben. Weisungsaufgaben erledigt der Bürgermeister in eige- ge der Gemeinde berührt sind; ner Zuständigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt 2.16 die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in ist. Dies gilt auch, wenn die Gemeinde in einer Angelegenheit Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung im angehört wird, die aufgrund einer Anordnung der zuständigen Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz29. Behörde geheim zu halten ist. 2. Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledi- V. Ortsteile gung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt: §7 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushalts- Benennung der Ortsteile plan bis zum Betrag von 15.000,00 EUR im Einzelfall; 1. Das Gemeindegebiet besteht aus folgenden, räumlich von- 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplan- einander getrennten Ortsteilen: mäßigen Ausgaben und zur Verwendung von bis zu 1.1 Owingen 5.000,00 EUR im Einzelfall; 1.2 Billafingen 2.3 die Ernennung, Einstellung und Entlassung und sons- 1.3 Taisersdorf tige personalrechtliche Entscheidungen zu Arbeits- 1.4 Hohenbodman verhältnissen von Auszubildenden, Praktikanten, 2. Die Namen der in Absatz 1 bezeichneten Ortsteile werden Aushilfsangestellten, geringfügig Beschäftigten und mit dem vorangestellten Namen der Gemeinde und mit die- Beschäftigten der Entgeltgruppen TVöD 1 bis 8; sem durch Bindestrich verbunden geführt. 2.4 die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Ge- 3. Die räumlichen Grenzen der einzelnen Ortsteile nach Ab- haltsvorschüssen bis max. 1 Monatslohn; satz 1 sind jeweils die Gemarkungen der früheren Gemein- 2.5 die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln aus- den gleichen Namens, bei Billafingen einschließlich der Ge- gewiesenen Freigebigkeitsleistungen bis zu 2.500,00 markung Höllsteig. EUR im Einzelfall; 2.6 die Stundung von Forderungen im Einzelfall, VI. Unechte Teilortswahl 2.6.1 bis zu 3 Monaten in unbeschränkter Höhe, 2.6.2 über 3 Monate bis zu 6 Monaten bis zu einem §8 Höchstbetrag von 5.000,00 EUR, Unechte Teilortswahl 2.7 den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und die 1. Die Ortsteile Owingen, Billafingen, Taisersdorf und Hohen- Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von bodman bilden je einen Wohnbezirk im Sinne von § 27 Abs. Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, 2 Satz 1 GemO. Die Sitze im Gemeinderat sind nach Maß- wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der gabe des Absatzes 2 mit Vertretern dieser Wohnbezirke zu Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der besetzen (unechte Teilortswahl). Gemeinde im Einzelfall nicht mehr als 2.500,00 EUR 2. Die Sitze im Gemeinderat werden wie folgt auf die einzel- beträgt; nen Wohnbezirke verteilt: 2.8 die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb Wohnbezirk Owingen: 10 Vertreter und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksglei- Wohnbezirk Billafingen 3 Vertreter chen Rechten, einschließlich der Ausübung von Vor- Wohnbezirk Taisersdorf 1 Vertreter kaufsrechten, im Wert bis zu 10.000,00 EUR im Einzel- Wohnbezirk Hohenbodman 1 Vertreter fall; 3. Die Verteilung der Sitze im Gemeinderat auf die vier Wohn- 2.9 Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder bezirke wird vor jeder Gemeinderatswahl geprüft und, wenn beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- dies unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und oder Pachtwert von 2.500,00 EUR im Einzelfall; des jeweiligen Bevölkerungsanteils geboten ist, entspre- 2.10 die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu chend geändert. Dabei kann, wenn eine ausgewogene 2.500,00 EUR im Einzelfall; Verteilung der Sitze auf die einzelnen Wohnbezirke möglich 2.11 planerische Leistungen bei voraussichtlichen Honorar- wird – die nächsthöhere Gemeindegrößengruppe gem. § kosten bis 7.500,00 EUR, Gutachten bei voraussichtli- 25 Abs. 2 GemO zugrunde gelegt werden (variable Sitz- chen Honorarkosten bis 5.000,00 EUR im Einzelfall; zahl). 2.12 die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mitwir- kung sowie die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger VII. Ortschaftsverfassung Grund für die Ablehnung einer solchen ehrenamtli- chen Mitwirkung vorliegt; §9 2.13 die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sachver- Einrichtung von Ortschaften ständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten In den räumlichen Grenzen der Ortsteile Billafingen, Hohenbo- im Gemeinderat und in beschließenden Ausschüssen dman und Taisersdorf wird je eine Ortschaft eingerichtet. Die 2.14 die Erledigung der Geschäfte nach §§ 24, 25 und 26 Ortschaften führen die für die jeweiligen Ortsteile bestimmten BauGB. Wenn jedoch ein Vorkaufsrecht ausgeübt wer- Namen. den kann, muss die Beschlussfassung des Gemeinde- rats herbeigeführt werden; § 10 2.15 die Entscheidung über das Einvernehmen im bau- Bildung und Zusammensetzung der Ortschaftsräte rechtlichen Verfahren 1. In den Ortsteilen Billafingen, Taisersdorf und Hohenbod- 1. bei der Zulassung von Vorhaben im Geltungsbereich man werden Ortschaftsräte gebildet. von Bebauungsplänen (§ 30 BauGB), innerhalb der 2. Die Zahl der Ortschaftsräte beträgt im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§§ 34 und 2.1 in der Ortschaft Billafingen 9 Mitglieder 36 BauGB) und im Außenbereich (§ 35 BauGB), so- 2.2 in den Ortschaften Taisersdorf und Hohenbodman je- weit es sich um Fälle ohne städtebauliche Bedeutung weils 7 Mitglieder
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen SAMSTAG, 21. NOVEMBER 2020 | 5 § 11 Hinweis: Zuständigkeit des Ortschaftsrats Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften 1. Der Ortschaftsrat hat die örtliche Verwaltung zu beraten. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder 2. Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften Ortschaft betreffen, zu hören und hat ein Vorschlagsrecht in beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines 3. Wichtige Angelegenheiten im Sinne des Absatzes 2 sind Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der insbesondere: Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der 3.1 die Veranschlagung der Haushaltsmittel für die die die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, Ortschaft betreffenden Angelegenheiten, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die 3.2 die Bestimmung und wesentliche Änderungen der Zu- Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt ständigkeiten sowie die Aufhebung der örtlichen Ver- worden sind. waltung in der Ortschaft, 3.3 die Ernennung, Einstellung und Entlassung der haupt- Owingen, den 21. November 2020 sächlich in der örtlichen Verwaltung eingesetzten Ge- meindebediensteten, ferner, soweit nicht für die ganze Henrik Wengert Gemeinde in gleicher Weise, sondern gerade für die Bürgermeister Ortschaft von besonderer Bedeutung: 3.4 die Aufstellung, wesentliche Änderung und Aufhe- bung von Bauleitplänen sowie die Durchführung von Stadt Überlingen/Bodensee Bodenordnungsmaßnahmen und städtebauliche Sa- nierungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch, für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der 3.5 die Planung, Errichtung, wesentliche Änderung und Stadt Überlingen und den Gemeinden Aufhebung öffentlicher Einrichtungen einschließlich Owingen und Sipplingen Gemeindestraßen, 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung 3.6 der Erlass, die wesentliche Änderung und Aufhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen von Ortsrecht. (Verwaltungsgebührensatzung) 3.7 Grundstückskäufe und –verkäufe. Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg 4. Dem Ortschaftsrat werden im Rahmen der im Haushalts- (GemO), § 4 Absatz 3 des Landesgebührengesetzes (LGebG) plan zur Verfügung gestellten Mittel folgende Angelegen- und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der heiten, soweit sie die jeweilige Ortschaft betreffen, zur Ent- Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemein- scheidung übertragen: schaft der Stadt Überlingen und den Gemeinden Owingen und 1. im Ortsteil Billafingen Sipplingen am 19.10.2020 die 1. Änderungssatzung zur Satzung 1. die Pflege des Ortsbildes, der örtlichen Anlage über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen und des örtlichen Brauchtums (Verwaltungsgebührensatzung) vom 23.07.2018 beschlossen. 2. die Ausgestaltung und Unterhaltung von Einrichtun- gen der Kultur- und Heimatpflege, ebenso der Kin- Artikel 1 dergärten (soweit vorhanden), Kinderspielplätze, Gebührenverzeichnis Sportanlagen, Friedhof und Kriegerehrenmal § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: 3. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu 500,00 EUR, § 4 Gebührenhöhe 4. die Jagd- und Fischereiverpachtung, (1) Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem 5. die künstliche Besamung der 1. Änderungssatzung beigefügtem Gebührenverzeich- 6. die Benennung der Straßen, Wege und Plätze im nis (Anlage 1). Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Bereich der Ortschaft; Satzung. Für öffentliche Leistungen, die im Gebührenver- 2. im Ortsteil Hohenbodman zeichnis nicht explizit benannt und für die keine Gebühren- 1. die Jagd- und Fischereiverpachtung freiheit vorgesehen ist, ist eine Gebühr nach Nummer 1 des 2. die künstliche Besamung Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) 3. im Ortsteil Taisersdorf zu erheben. 1. die Jagdverpachtung 2. die Pflege des Ortsbildes Artikel 2 Dies gilt nicht für vorlage- und genehmigungspflichtige Be- Inkrafttreten schlüsse sowie für Angelegenheiten, die dem Bürgermeis- Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Das bisherige Gebüh- ter nach § 11 übertragen sind. renverzeichnis tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. § 12 Ortsvorsteher Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO 1. Die Ortsvorsteher sind Ehrenbeamte auf Zeit. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften 2. Der Ortsvorsteher vertritt den Bürgermeister ständig beim der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrats und bei der Lei- aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird tung der örtlichen Verwaltung. nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich 3. Der Ortsvorsteher ist Vorsitzender des Ortschaftsrats. innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachver- § 13 halt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies Örtliche Verwaltung gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit- In den Ortschaften Billafingen, Taisersdorf und Hohenbodman zung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung wird je eine örtliche Verwaltung eingerichtet, die die Aufgabe ei- verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. ner Geschäftsstelle des Bürgermeisteramts wahrnimmt. Die ört- 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, lichen Verwaltungen führen die Bezeichnung „Ortsverwaltung“. wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. VIII. Schlussbestimmungen Ausgefertigt: § 14 Überlingen, den 20.10.2020 Inkrafttreten Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be- Jan Zeitler kanntmachung in Kraft. Oberbürgermeister
6 | SAMSTAG, 21. NOVEMBER 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen Gebührenverzeichnis der Verwaltungsgemeinschaft Überlingen – Owingen und Sipplingen (Anlage1 zur 1. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung) Inhaltsverzeichnis Gegenstand Nr. Allgemeine Verwaltungsgebühr 1 Rechtsbehelfe 2 Fotokopien und Ausdrucke 3 Fotokopien und Ausdrucke aus Plänen 4 Bestätigungen 5 Bestattungsrecht 6 Polizeirecht 7 Allgemeine öffentliche Leistung im Immissionsschutzrecht 8 Allgemeine öffentliche Leistung im Sammlungswesen 9 Gewerberecht 10 Gaststättenrecht 11 Waffenrecht 12 Sprengstoffrecht 13 Kaufpreissammlung und Bodenrichtwerte 14 Baurecht 15 Denkmalschutzrecht 16 Gebührenverzeichnis Eine Zeiteinheit (ZE) beträgt 15 Minuten. Angebrochene Zeiteinheiten werden bis zur Hälfte (das heißt 7:30 Min.) auf die vorausge- hende volle Zahl abgerundet, angebrochene Zeiteinheiten über der Hälfte (ab 7:31 Min.) werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. Ziffer Leistungsbeschreibung Gebühr Euro Allgemeine Verwaltungsgebühr (§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) unter anderem: • Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergl., die von der Stadt nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Stadt nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist • Ablehnung eines Antrags usw. (§ 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung). Bei Unzuständigkeit gebührenfrei • Zurücknahme eines Antrags 1 13,90 €/ZE • Auskünfte, insbesondere aus Akten und Büchern oder Einsichtnahme in solche. Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei • Ausnahmen, Befreiungen von Bestimmungen in Gesetzen, Rechtsverordnungen und Satzungen • Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen, Versagungen, Widerrufe, Rücknahmen, Verbote und dergl. aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist • Bescheinigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit- und Mehrfertigungen, soweit nichts anderes bestimmt ist) Rechtbehelfe (Widerspruch, Gegenvorstellung, usw.) • wenn die Rechtsbehelfe im Wesentlichen als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen 2 werden 15,30 €/ZE • bei Zurücknahme der Rechtsbehelfe, wenn kein Grund vorliegt, von einem Gebührenansatz abzusehen Fotokopien und Ausdrucke 3 1,80 €/Seite • aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. Fotokopien und Ausdrucke aus Plänen 4 17,50 €/Fall • (z.B. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, digitale Flächenkarten/ -daten, etc.) Bestätigungen (inkl. Fotokopie) • Amtliche Bestätigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln • Amtliche Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, 5,90 €/Fall 2,00 €/ 5 Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Fall Urschrift werden Schulzeugnisse bestätigt, so kommt nur die ermäßigte Gebühr zum Ansatz (Zeugnisse, Bescheinigungen, etc. aus Beruf und Fortbildung gelten nicht als Schulzeugnisse) 6 Bestattungsrecht 6.1 Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 BestattG) 26,20 €/Fall Ausnahmebewilligung zur Urnenbeisetzung an anderen Orten 6.2 78,80 €/Fall (§ 33 BestattG und § 22 Abs. 3 BestattVO) 7 Polizeirecht Verfügungen zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, unter anderem: • Erteilung von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten • Entfernung, Verwahrung und Verwaltung von Fahrzeugen, die nicht ordnungsgemäß aufge- 7.1 18,30 €/ZE stellt, insbesondere abgemeldet sind • Verfügung bei Verstößen gegen die Polizeiverordnung der Stadt Verfügung von Betreuungsverboten
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen SAMSTAG, 21. NOVEMBER 2020 | 7 7.2 Maßnahmen nach der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde (Hundehaltung) 16,40 €/ZE Allgemeine öffentliche Leistung im Immissionsschutzrecht 8 18,40 €/ZE Ausnahmegenehmigungen nach BlmschG bzw. angeschlossener Verordnungen Allgemeine öffentliche Leistung im Sammlungswesen 9 73,80 €/Fall Erlaubnis nach § 3 Sammlungsgesetz 10 Gewerberecht Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellungsortes von Spielgeräten 10.1 108,30 €/Fall (§ 33 c Abs. 3 GewO) Festlegung von Märkten, Messen, Ausstellungen, etc. 10.2 72,20 €/Fall (§ 69 GewO) 10.3 Reisegewerbekarte Erteilung einer Reisegewerbekarte 10.3.1 98,20 €/Fall (§§ 55, 55d GewO, § 1Ausl-ReiseGewV) Ergänzung, Erweiterung, Änderung, Erteilung einer Zweitschrift; Befreiung von der Reisegewer- 10.3.2 32,70 €/Fall bekartenpflicht Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) 10.4 18,30 €/ZE Untersagung oder Gestattung der Wiederausübung eines untersagten Gewerbes sonstige öffentliche Leistung im Gewerberecht, unter anderem: • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Abs. 1 GewO) • Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 d Abs.1 GewO) • Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens (§ 33 i GewO) 10.5 16,60 €/ZE • Erlaubnis zum Betrieb des Pfand-, Versteigerungs- oder Bewachungsgewerbes (§§ 34 ff. GewO) • Öffentliche Bestellung von Versteigerern (§ 34 b Abs. 5 GewO) • Erlaubnis zu Schaustellungen von Personen (§ 33 a GewO) Privatkrankenanstalten (§ 30 GewO) 11 Gaststättenrecht Gaststättenerlaubnis 11.1 Persönliche Erlaubnis und persönliche Erlaubnis bei mehreren Erlaubnisinhabern (§ 2 GastG) 16,00 – 3.216,70 € sowie Stellvertretererlaubnis (§ 9 GastG) 11.2 Vorläufige Gaststättenerlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis (§ 11 GastG) 79,10 €/Fall sonstige öffentliche Leistung im Gaststättenrecht, unter anderem: Zulassung von Ausnahmen von den Sperrzeitvorschriften für einzelne Betriebe (§ 12 Satz 1 GastVO) Auf- 11.3 16,30 €/ZE lagen und Anordnungen (§§ 5, 12 Abs. 3 GastG, § 12 Satz 2 GastVO) Rücknahme oder Widerruf einer Gaststättenerlaubnis (§ 15 GastG) 12 Waffenrecht 12.1 Ausstellung einer grünen oder gelben Waffenbesitzkarte 64,60 €/Fall 12.2 Eintragung/Austragung in eine Waffenbesitzkarte Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz einer oder mehrerer Waffen in eine be- 12.2.1 59,80 €/Fall reits ausgestellte Waffenbesitzkarte Eintragung oder Austragung • Eintragung einer Waffe, soweit die Eintragung nicht bei der Ausstellung oder bei der Eintra- gung einer weiteren Erwerbsberechtigung vorgenommen wird 12.2.2 26,00 €/Fall • Austragung einer Waffe • Eintragung oder Austragung eines Wechsel- oder Austauschlaufes oder sonstiger wesentli- cher Waffenteile Eintragung der Berechtigung zum Munitionserwerb 12.2.3 35,70 €/Fall (§ 10 Abs. 3 WaffG) Ausstellung eines Munitionserwerbscheines 12.3 45,30 €/Fall (§ 10 Abs. 3 S. 2 WaffG) 12.4 Waffenschein Ausstellung oder Verlängerung eines Waffenscheines 12.4.1 93,60 €/Fall (§ 10 Abs. 4 WaffG) Ausstellung eines kleinen Waffenscheines 12.4.2 55,00 €/Fall (§ 10 Abs. 4 WaffG) Einwilligungen Europäische Gemeinschaft (EG), unter anderem: • Einwilligung zum Erwerb in einem anderen Mitgliedstaat • Einwilligung zum Verbringen oder Verbringen lassen aus einem anderen Mitgliedstaat • Einwilligung zum Verbringen oder Verbringen lassen zu Waffenherstellern/Waffenhändlern in 12.5 35,70 €/Fall einem anderen Mitgliedstaat durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 WaffG • Einwilligung zum Mitbringen bei Besuchen durch den Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten • Europäischen Feuerwaffenpasses 12.6 Feuerwaffenpass 12.6.1 Ausstellung oder Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (§ 32 WaffG) 55,00 €/Fall 12.6.2 Sonstige Änderungen/Eintragungen im Europäischen Feuerwaffenpass 14,40 €/ZE
8 | SAMSTAG, 21. NOVEMBER 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen 12.7 Überprüfung der Aufbewahrung von Waffen 15,10 €/ZE 12.8 Regelprüfung der Zuverlässigkeit 38,10 €/Fall Sonstige öffentliche Leistung im Waffenrecht, unter anderem: • Ausstellung einer roten Waffenbesitzkarte für Waffen und Munitionssammler (§ 17 WaffG) • Ausstellung einer Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene waffenrechtliche Erlaubnis 12.9 • Waffenhandels- und Munitionshandelserlaubnis 14,40 €/ZE • Schießstanderlaubnis und Überprüfung von Schießstätten • Widerruf oder Rücknahme einer waffenrechtlichen öffentlichen Leistung, sowie Ablehnung eines Antrages 13 Sprengstoffrecht 13.1 Erteilung einer Erlaubnis (§§ 7, 20, 27 SprengG) 14,40 €/ZE 13.2 Bewilligung von Ausnahmen von Verkaufs- und Abbrennverboten 47,30 €/Fall 13.3 Bestätigung der Anzeige eines beabsichtigten Feuerwerks 47,30 €/Fall 13.4 Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung 47,30 €/Fall Sonstige öffentliche Leistung im Sprengstoffrecht, unter anderem: • Ersatzausfertigung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis 13.5 15,00 €/ZE • Widerruf oder Rücknahme einer sprengstoffrechtlichen öffentlichen Leistung • Ablehnung eines Antrags 14 Kaufpreissammlung und Bodenrichtwerte 14.1 Auskunft aus der Kaufpreissammlung 31,60 €/Fall 14.2 Auskunft über Bodenrichtwerte 15,80 €/Fall 15 Baurecht Erteilung eines Bauvorbescheides (§ 57 LBO) 4,12 ‰ 15.1 Mindestgebühr: 235,60 € 15.2 Baugenehmigungsverfahren Genehmigung von Anlagen und Einrichtungen 6,55 ‰, 15.2.1 (§ 49 Abs. 1 LBO) Mindestgebühr: 273,00 € Genehmigung von Anlagen und Einrichtungen im vereinfachten Verfahren (§ 52 LBO 5,38 ‰, 15.2.2 Mindestgebühr: 273,00 € 15.2.3 Teilbaufreigabe (ab 3. Freigabe) 19,40 €/Fall 15.2.4 Genehmigung von Werbeanlagen 15.2.4.1 bei unbeleuchteten Anlagen 44,50 €/0.5 m² 15.2.4.2 bei beleuchteten Anlagen 66,80 €/0.5 m² Befreiung, Ausnahme oder Abweichung von baurechtlichen Vorschriften und Festsetzungen 15.3 73,90 - 36.994,40 € eines Bebauungsplans (je Befreiung, Ausnahme oder Abweichung) 15.4 Bauüberwachung 15.4.1 Bauüberwachung und eine Abnahme (§ 66, § 67 LBO) 1,134 ‰ 15.4.2 jede weitere Abnahme 17,50 €/ZE 15.5 Sonstige öffentliche Leistungen im Bereich Baurecht 15.5.1 Gebrauchsabnahme oder Nachabnahme fliegender Bauten (§ 69 Abs. 6 LBO) 17,50 €/ZE 15.5.2 Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten, Brandverhütungsschau 16,10 €/ZE 15.5.3 Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (§ 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 WEG) 11,90 – 4.761,80 € 15.5.4 Bearbeitung einer Baulast-Übernahmeerklärung (§ 71 LBO) 14,90 €/ZE 15.5.5 Beratung von Bauherren oder Planverfassern 17,30 €/ZE Bauordnungsrechtliche Maßnahmen (z.B. Einstellung, Nutzungsuntersagung, Instandsetzung, 15.5.6 16,40 €/ZE Abbruchsanordnung) 15.5.7 Verlängerung der Geltungsdauer von Bescheiden 138,00 €/Fall 15.5.8 Ablehnung von Bescheiden 16,30 €/ZE 15.5.9 Rücknahme von Anträgen 16,30 €/ZE 16 Denkmalschutzrecht 16.1 Denkmalschutzrechtliche Genehmigung 14,70 €/ZE 16.2 Denkmalschutzrechtliche Anordnung 16,50 €/ZE 16.3 Erteilung einer Bescheinigung (nach §§ 7i, 10f, 10g, 11b EstG oder §§ 7h, 10f, 11a EstG) 17,50 €/ZE
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen SAMSTAG, 21. NOVEMBER 2020 | 9 Lippertsreute 10.30 Wort-Gottes-Feier Verkauf der Jugendkar- Sitzung Abwasserzweckverband ten zur Unterstützung der kirchlichen Jugendarbeit ‘Obere Salemer Aach’ Münster 10.30 Hl. Messe zum Kolpinggedenktag Dienstag, 24.11.2020 Einladung Lippertsreute 18.00 Rosenkranz zur öffentlichen Sitzungder Verbandsversammlung des Ab- Lippertsreute 18.30 Hl. Messe wasserzweckverbandes ‘Obere Salemer Aach’ am Donners- tag, dem 03. Dezember 2020 um 17.30 Uhr im Rats- und Bürger- Mittwoch, 25.11.2020 saal des Rathauses in Frickingen. Münster 08.30 Frauenmesse “Tag der Ewigen Anbetung Die Sitzung hat folgende Tagesordnung: Donnerstag, 26.11.2020 Billafingen 18.30 Hl. Messe; für einen Verstorbenen 1. Bekanntgaben und Informationen 2. Feststellung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr Freitag, 27.11.2020 2019 Andelshofen 18.30 Hl. Messe 3. Kläranlage Frickingen - Untersuchung einer interkommunalen Zusammenarbeit in Samstag, 28.11.2020 der Raumschaft Evang. Kirche Owingen 12.00 ökum. Friedensgebet - Teilnahme an gemeinsamen Strukturgutachten Lippertsreute 18.30 Vorabendmesse; Friederika und Ernst Vö- 4. Investitionsmaßnahmen 2021 gele 5. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen Sonntag, 29.11.2020 Mit freundlichem Gruß Owingen 09.00 Hl. Messe; Lina Reich und verst. Angeh., Gertrud Kohler gez. Billafingen 10.30 Wort-Gottes-Feier Jürgen Stukle, Verbandsvorsitzender Billafingen Neue Gerbe 10.30 Kinderkirche, telefonische Anmel- dung nötig, bei Gisela Kohlmann, Telefon 07557-315 Münster 10.30 Hl. Messe kIrchLIche Denk an die Lücke In dieser Woche habe ich eine kleine Aufgabe für Sie: Bilden Sie nachrIchten bitte einen Satz mit zwölf Wörtern, wobei dieser fünf Hauptwörter beinhaltet, von denen wiederum drei aus mehreren Hauptwör- tern zusammengesetzt sind! Ökumenische Nachrichten Ja, ich gebe es zu: Auch ich habe die Aufgabe, als ich sie zum ersten Mal hörte, nicht ganz verstanden. „Behördendeutsch“, werden Sie vielleicht denken, und ja, Sie liegen richtig. Als ich Samstag, 12.00 Uhr: ökumenisches Friedensgebet in der evan- im Sommer mit dem Fahrrad zu meinen Eltern fuhr und dann gelischen Kirche mit dem Zug zurück, erklang diese Durchsage: „Beim Ausstei- gen bitten wir um Beachtung des Höhenunterschieds zwischen Zugtür und Bahnsteigkante.“ Sind Sie versucht, die Wörter nachzuzählen? Tatsächlich: Ein Satz mit 12 Wörtern, davon fünf Hauptwörter, davon wiederum drei aus mehreren Hauptwörtern zusammengesetzt. Aber viel wichtiger: Wissen Sie nun eigent- Seelsorgeeinheit Überlingen lich was zu tun ist? Im Englischen wird auf denselben Sachver- halt mit drei einfachen Worten hingewiesen: „Mind the gap“, heißt es dort schlicht und einfach. Wörtlich übersetzt: „Denk an St. Nikolaus Überlingen St. Mauritius Billafingen die Lücke.“ Und damit ist jedem klar, was gemeint ist: Stolpern St. Peter und Paul Owingen St. Verena Andelshofen Unsere Liebe Frau Lippertsreute könnte gefährlich sein. Seelsorger Am kommenden Sonntag werden drei Personen (Pater Theo- Pfarrer Bernd Walter, bernd.walter@kath-ueberlingen.de dor, Diakon Hoppe und Münstermessner Korn) verabschiedet, Pfarrbüro Überlingen: Münsterplatz 1, 88662 Überlingen die uns in vielerlei Hinsicht verbunden sind. Und Sie fragen sich Tel. 07551/92720, Fax 07551/927223 vielleicht: Wie geht es jetzt weiter? info@kath-ueberlingen.de Internet: www.se-ueberlingen.de Es wird nicht durch mehr Anstrengung gelingen. Eine Lücke Öffnungszeiten bleibt. Sie fehlen. Aber ich habe eine große Portion Gottvertrau- Montag, Dienstag und Donnerstag 9.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr Mittwoch 9.00-12.00 Uhr en. Er geht alle Wege mit. Jesus lebt. Die Botschaft hat mich: ER Fr. 9.00-13.00 Uhr ist da! Und schon sind wir wieder angekommen bei „Mind the gap“ – denk daran, da ist eine Lücke. Jesus lebt, und doch ist er nicht unter den Lebenden hier auf Erden. Dieses „zwischendrin“ Gottesdienste braucht kein Amtsdeutsch und keine großen theologischen Er- klärungen – das erlebe ich immer wieder. Es braucht aber Hoff- Samstag, 21.11.2020 nung auf eine gute Zukunft – und darauf vertraue ich! Evang. Kirche Owingen 12.00 ökum. Friedensgebet Billafingen 18.30 Vorabendmesse mit Vorstellung der Erstkom- In Verbundenheit, munionkinder, Verkauf der Jugendkarten zur Unterstützung der Ihr Pfarrer Bernd Walter kirchlichen Jugendarbeit Sonntag, 22.11.2020 Owingen 09.00 Hl. Messe; Karl Allweyer, Gertrud Morath, Hed- wig Sorg (Jahrtag), Hubert Vögele
10 | SAMSTAG, 21. NOVEMBER 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen hanneskirche zu einem halbstündigen Gottesdienst. Evangelische Kirchengemeinde Bitte füllen Sie vor dem Gottesdienst die neue Teilnahmeerklä- rung aus, Sie finden sie am Eingang der Kirche Owingen Sie können gerne ein paar Exemplare mit nach Hause nehmen und dann jeweils ausgefüllt zum Gottesdienst mitbringen. Auf un- Evangelisches Pfarramt Owingen serer Homepage finden Sie die Teilnahme-Erklärung zum Down- Pfarrer Michael Schauber load (unter „Owingen“). Kapellenweg 12, 88696 Owingen Wir helfen ihnen auch gerne vor Ort beim Ausfüllen. Öffnungszeiten Pfarrbüro:: dienstags 10.00 - 12.30 Uhr Auch hier gelten, nach wie vor, die üblichen Hygienevorschriften: donnerstags 10.00 - 12.00 Uhr - Abstand halten Pfarrer Michael Schauber - Sprechzeiten nach Vereinbarung - Hände desinfizieren - Alltagsmaske tragen Tel. 07551/65890 QR-Code zur E-Mail: owingen@kbz.ekiba.de Gemeinde-Homepage www.evangelisch-in-ueberlingen.de Evangelische Freikirche Wochenspruch: Lasst eure Lenden umgürtet sein und eure Lichter brennen. Mennonitengemeinde (Lk 12, 35) Hauptstr. 10, 88696 Owingen Täglich von 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Tel. 07551/938880 Friedensweg der Religionen in der offenen Kirche - Auferste- www.info-mennowingen@gmx.de hungskirche Überlingen Zu unseren Veranstaltungen in dieser Woche laden wir Sie Samstag, 21. November 2020 herzlich ein: 9:30 Uhr Jungschar am Samstag - findet nicht statt Samstag, 21. November 2020 SONNTAGS 12:00 Uhr Ökumenisches Friedensgebet in der Evangelischen 10.00 Uhr Gottesdienst Johanneskirche Kinderprogramm jeden 1. und 3. Sonntag des Monats Sonntag, 22. November 2020 --- 10:30 Uhr Totengedenken auf dem Friedhof Owingen - Pfarrer MONTAGS Schauber (Infos s. Text) Hauskreis Owingen auf Anfrage unter Tel. 07551/831104 Samstag, 28. November 2020 --- 12:00 Uhr Ökumenisches Friedensgebet in der Evangelischen MITTWOCHS Johanneskirche 17:30 Gemeindegebet Sonntag, 29. November 2020 --- 10:30 Uhr Gottesdienst zum 1. Advent mit Kindergottesdienst - Alle unsere Veranstaltungen werden gemäß der Infektions- Pfarrer Schauber schutzvorschriften durchgeführt! --- Ewigkeitssonntag auf dem Friedhof, Nähere Informationen und kurzfristige Änderungen finden Sie 22.11.2020 auf unserer Homepage: www.mennowingen.org Am letzten Sonntag des Kirchenjahres, in diesem Jahr am 22. November 2020, wird in unserer Gemeinde der Verstorbe- nen des vergangenen Jahres gedacht. Kirche Dazu werden ihre Namen im Gottesdienst auf dem Friedhof zu Owingen, Beginn um 10:30 Uhr, verlesen. Lindenwiese Für einen persönlichen Moment der Erinnerung steht die ev. Johanneskirche in Owingen offen. Kerzen und eine Predigt in Bambergen, Lindenbühlstraße 50 zum Mitnehmen liegen bereit. Am Ewigkeitssonntag wollen wir uns zusammen, als Gemeinde, Wegen Corona finden alle möglichen Veranstaltungen nur unter unter den Trost der Liebe Gottes stellen. Einhaltung der einschlägigen Vorschriften statt. Bitte informieren Sie sind hierzu herzlich eingeladen. Sie sich bei Interesse am Kurs- und Seminarangebot und die Jugend- Teenie und Rangerprogramme über e-mail oder Tele- Adventsglitzer in Owingen – fon im Gemeindebüro oder evtl. auf der Internetseite. Haben Sie Lust mitzumachen? Den Gottesdienst feiern wir weiterhin gemeinsam vor Ort Auch in diesem Jahr wollen wir gemein- und über Livestream im Internet! sam die Adventszeit erleben und etwas Gottesdienst auch online erleben Neues ausprobieren – es wird einen di- Sonntag gital-analogen Adventskalender geben. 10.30 Uhr Gottesdienst und via Livestream im Gemeinsam warten auf Weihnachten - mit Adventsglitzer nach Internet Hause und Gemeinschaft bei Gottesdiensten oder kleineren (co- 9.30 Uhr Kindergottesdienst von extern ab rona-konformen) Aktionen. 6 – 12 Jahre via Livestream im Internet Jetzt sind sie gefragt: Haben Sie Lust, ihre liebsten Advents- und Livestreams unter www.lindenwiese.de über Weihnachtsgeschichten mit anderen zu teilen? Möchten Sie Youtube zu den jew. Uhrzeiten oder später on- selbst eine Aktion mitgestalten? Sie haben sonst eine tolle Idee? line über die Website Sie freuen sich schon drauf? Weitere auch tagesaktuelle Infos unter www.lindenwiese.de Melden Sie sich gerne bei Vikarin Sofie Bürk per Mail (sofie.bu- Kontakt: erk@kbz.ekiba.de) oder im Pfarramt. Pastor Thomas Dauwalter Tel. 07551 989 121 Vielen Dank schon im Voraus und vorfreudige Grüße! Pastor Daniel Plessing Tel. 07551 989 122 Email an: info@lindenwiese.de Wir feiern Gottesdienst Unsere Veranstaltungen sind offen für alle. Wir freuen uns auf Sie! Wir treffen uns weiterhin sonntags um 10:30 Uhr in unserer Jo- Schauen Sie im Internet oder vor Ort mal vorbei. Herzlich willkommen!
Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen SAMSTAG, 21. NOVEMBER 2020 | 11 Vaterunser – Erlebnisweg Rund um die Lindenwiese entstand 2018 ein Vaterunser-Er- FIT FOR FUN lebnisweg. In sieben ausdrucksstarken Stationen wird das be- kannteste Gebet der Christenheit erfahrbar gemacht. Der Vater- Owingen unser-Erlebnisweg ist ein Landesgartenschau Plus Projekt der Lindenwiese. Lassen Sie sich von einzelnen Stationen oder beim Spinning-Saison 2020/21 Durchwandern des gesamten Weges inspirieren. Auch gut ge- Frühestens ab Dezember können unsere Indoor-Cycling-/Spin- eignet als Familienprogramm mit Abschluß auf dem schönen ning-Kurse starten. Bitte haltet Euch anderweitig fit und bleibt Außengelände der Lindenwiese mit Spielmöglichkeiten. gesund! Weitere Infos an dieser Stelle. Weitere Infos vorab finden Sie unter www.vaterunserweg.de Kontakt Email: fit-for-fun-owingen@web.de mItteILunGen Landratsamt der vereIne bodensee Familientreff Owingen Wissen frei Haus von der VHS Bodenseekreis mit kostenlosen online-Vorträgen Herzlich willkommen im Familientreff Owingen! Coronabedingt hat die vhs Bodenseekreis derzeit den Unter- Wir freuen uns mit unseren Angeboten auf alle großen und richtsbetrieb unterbrochen. Deshalb gibt es jetzt neben den be- kleinen Besucher. reits vorgesehenen Onlinekursen zusätzlich Wissen frei Haus im Auf Grund der jederzeit möglichen Veränderungen zur Pan- live-streaming für alle: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kön- demielage weisen wir darauf hin, dass kurzfristige Absagen nen hochkarätige Vorträge namhafter Experten digital verfolgen möglich sind. und anschließend live mit ihnen diskutieren. Die Vorträge befas- Eine Teilnahme ist daher nur mit vorheriger Anmeldung sen sich mit Corona und den Folgen, mit Gerechtigkeit und Ge- möglich. sundheit in der Pharmaforschung und vielen weiteren aktuellen Aktuell dürfen sich nur noch zehn Teilnehmer gemeinsam im Themen aus Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft. Möglich wird Familientreffraum aufhalten. das neue Angebot durch die Kooperation mit vhs.wissen live, Bei einer Absage werden Interessierte auf den Wartelisten dem digitalen Wissenschaftsprogramm der Volkshochschulen. benachrichtigt. (Telefonische Voranmeldung bis spätestens 12:00 Uhr jeweils einen Tag vor dem Wunschtermin bei Bettina Die Teilnahme ist kostenfrei, Anmeldung unter www.vhs-boden- Lotter Tel.: 07551 67473. Bitte gerne Kontaktnummer für Rückruf seekreis.de oder 07541 204-5431. auf dem AB hinterlassen oder Kontaktaufnahme per E-Mail: bettina.lotter@bodenseekreis.de) Kunst-Wettbewerb für eine Grafikmappe Wir bitten alle, die zu unseren Angeboten in den Familientreff zum Corona-Lockdown kommen, unbedingt die Auflagen der schützenden Maßnahmen zu beachten (Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Bereich „Corona“ mit allen seinen individuellen und gesellschaftlichen der Schule und im Familientreffraum, Abstand, Händedesin- Wirkungen regt auch viele Künstlerinnen und Künstler zu kreati- fektion) ver Auseinandersetzung damit an. Das Kulturamt des Bodensee- kreises ruft nun anlässlich des aktuellen Corona-Lockdowns bil- Eltern-Kind-Gruppen dende Künstlerinnen und Künstler auf, die Situation künstlerisch am Dienstag, 24.11.2020 von 9:00 - 11:30 Uhr in Grafiken zu verarbeiten. Die Grafiken können bis spätestens max. 4 Erwachsene mit Kinder 14. Dezember 2020 eingereicht werden. am Mittwoch, 25.11.2020 von 9:00 - 11:30 Uhr Die Ausschreibung richtet sich an freiberufliche Künstlerinnen max. 4 Erwachsene mit Kinder und Künstler mit kunstakademischer Ausbildung, deren Wohn- „Meine Familie & ich“ – Austausch zum Familienalltag für Eltern oder Arbeitsort im Bodenseekreis ist oder die im Bodenseekreis (mit Maike Keller und Bettina Lotter) geboren beziehungsweise aufgewachsen sind. Eine Fachjury wählt dann bis zu zwölf Arbeiten aus, die in einer exklusiven Interkultureller Treff „Wir sprechen deutsch“ nur mit Voran- Kunstmappe veröffentlicht werden sollen. Jede für die Mappe meldung angenommene Arbeit wird mit 1.000 Euro honoriert. Am Donnerstag, 26.11.2020 von 9:00 – 10:45 Uhr: (Leitung: B.J.- Dannenmann / A. Schlauch) Die Auflage der Mappe beträgt 50 Exemplare (signiert, num- meriert und datiert). Sie soll im Frühjahr 2021 erscheinen. Die Babytreff ab der Geburt, das erste Lebensjahr Blatt- bzw. Mappengröße beträgt 40 mal 50 Zentimeter. Quer- am Donnerstag, 26.11.2020 von 14:30-15:45 Uhr max. 4 Er- und Hochformat sind möglich, ebenso unterschiedliche Druck- wachsene mit Babys techniken. Die eingereichte Arbeit darf ausschließlich in dieser Bitte eigene Krabbeldecke mitbringen. Mappe erscheinen und muss auch eigens hierfür geschaffen Alle, die keine Zusage im Babytreff erhalten haben, können worden sein. sich zu zweit um 14:30 Uhr vor dem Eingang zur Schule für einen selbstorgansierten Spaziergang treffen. Die Teilnahmebedingungen und das Bewerbungsformular gibt (mit Hebamme Sandra Setz und Bettina Lotter im Wechsel) es unter www.bodenseekreis.de/de/bildung-kultur/kultur/ Ort: Auentalschule, Hauptschule EG, Schulstr.3 Mit dem Wettbewerb möchte das Kulturamt zur künstlerischen Dokumentation dieser besonderen Zeit beitragen und vor allem Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um den Familientreff: freiberufliche Künstlerinnen und Künstler unterstützen. Denn die Bettina Lotter - Jugendamt, Bodenseekreis Corona-Schutzmaßnahmen haben den künstlerischen Betrieb Tel.: 07551/9485259 (dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr) nahezu zum Erliegen und viele Kunstschaffende in eine existenz- Mail: bettina.lotter@bodenseekreis.de bedrohende Lage gebracht.
12 | SAMSTAG, 21. NOVEMBER 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Owingen der mit Punsch und ihrem Vesper. Als große Überraschung gab Forstamt Bodenseekreis und die Genossenschaft es zum Nachtisch für jeden noch einen Berliner. Ganz herzlichen GenoHolz informieren: Brennholzverkauf im Dank für diese nette Spende an den Billafinger Narrenverein. Winterhalbjahr 2020/2021 Der Kindergarten Billabü wünscht allen Kindern und Familien eine schöne Herbstzeit ganz im Zeichen des St. Martin, mit viel Über das Winterhalbjahr 2020/2021 wird in den örtlichen Privat- Licht, Güte und Herzenswärme. und Kommunalwäldern wieder Holz eingeschlagen. Dabei fällt auch der wertvolle Rohstoff Brennholz an. Die Genossenschaft GenoHolz verkauft im Auftrag ihrer Mit- glieder Brennholz (lang) aus den örtlichen Privat- und Körper- schaftswäldern. Die Preise sind wie folgt: • Buche 65 €/Fm • Hartlaubholz (Esche, Eiche, Ahorn, ...) 58 €/Fm • Weichlaubholz (Erle, Weide,...): 45 €/Fm • Nadelholz (Fichte, Tanne,...): 35 €/Fm Alle Preise sind inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Interessenten können das Brennholz ganz einfach per Telefon oder Mail bei Ihrer örtlichen Forstrevierleitung bestellen. Wer bei Ihnen vor Ort Ansprechperson im jeweiligen Forstrevier ist, erfahren Sie auf der Homepage des Forstamtes unter: https:// www.bodenseekreis.de/de/umwelt-landnutzung/wald-forst/for- storganisation-reviere/ Da die Verkaufsmengen begrenzt sind, sollten Sie mit der Bestel- lung nicht allzu lange warten. Mit dem Kauf von Brennholz über GenoHolz unterstützen Sie die örtlichen Waldbesitzer. Forstamt Bodenseekreis bILLafInGer mItteILunGen verschIedenes Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Kindergarten Billafingen Corona-bedingte Anpassungen des Modellprojektes „Vereinsbegleitung“ Das Modellprojekt „Vereinsbegleitung“ des Paritätischen St. Martin im Kindergarten Billabü Wohfahrtsverbandes Baden-Württemberg stärkt die ehrenamt- liche Arbeit in Vereinen: In „Vereinsforen“ tauschen sich Ver- einsvorstände regelmäßig vor Ort aus über aktuelle Themen, die in ihrer Vereinstätigkeit aufkommen. Diese Vereinsforen werden durch ehrenamtliche Mentor*innen ins Leben gerufen und be- gleitet, die dafür in den nächsten Monaten qualifiziert werden. Bei einem Online-Austausch am 20.11. von 15 bis 17 Uhr soll es um Anpassungen des Projektes aufgrund von Corona sowie die aktuellen Bedarfe der Vereine und der an der Qualifizierung zum/r „Vereinsbegleiter*in“ Interessierten gehen. Anmeldung bei Karin Seng unter bodensee-oberschwaben@paritaet-bw.de, weitere Infos unter paritaet-bw.de/vereinsbegleitung. ********** Kostenloser Workshop zur Online-Zusammenarbeit In Zusammenarbeit mit der Regionalgeschäftsstelle Boden- see-Oberschwaben des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes bie- Nachdem die Kinder schon seit Tagen fleißig an ihren Laternen tet die Digitale Nachbarschaft (DiNa) am 25.11. von 17 bis 19 gebastelt haben, war heute der große Tag. Der Tag des heiligen Uhr einen kostenlosen Online-Workshop für Vereine und soziale St. Martin. Der Heilige Martin kam durch seine Großzügigkeit in Initiativen zum Thema „Online-Zusammenarbeit: Projekte or- harten, dunklen Zeiten und seiner Selbstlosigkeit, in Gottes Gna- ganisieren, erarbeiten und Wissen austauschen“ an. den und brachte etwas Licht in die Welt. Die Kinder des Kindergartens von Billafingen feierten ihr Mar- Der Workshop enthält alles Wichtige rund um die sichere On- tinsfest aufgrund der aktuellen Situation im Morgennebel. Sin- line-Zusammenarbeit im Team; thematisiert werden Clouds, Vi- gend und im Schein der Laternen wanderten sie durch den deokonferenzen, Projektmanagement-Systeme und Wikis. Die Herbstwald zur Grillhütte. Dort warteten ein helles Feuer und der Teilnehmerzahl ist begrenzt. Weitere Infos und Anmeldung unter Duft von Punsch auf sie. paritaet-bw.de/online-zusammenarbeit. Nachdem die Geschichte des St. Martin von den Kindern nach- gespielt und durch Gesang begleitet wurde, stärkten sich die Kin-
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