Checkliste zur SEPA-Einführung - Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum CHECKLISTE
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Checkliste zur SEPA-Einführung Februar 2014: Informationen und Hintergründe zur geplanten Verlängerung der Umstellungsfrist auf den 1. August 2014 Die EU-Kommission hat überraschend am 9. Januar 2014 vorgeschlagen, die Umstellungsfrist auf SEPA um sechs Monate bis zum 1. August 2014 zu verlängern. Der formelle Stichtag bliebe unabhängig davon gemäß der EU-Verordnung der 1. Februar. Dennoch könnten Banken und Zahlungsdienstleister nun sechs zusätz- liche Monate Zahlungen in den alten Nicht-SEPA-Formaten wie dem DTA-Format annehmen. Ursache für diesen Vorstoß sei der noch viel zu geringe Umsetzungsstand im SEPA-Raum, so dass von einer reibungslosen Umstellung zum 1. Februar nicht mehr ausgegangen werden könne. Der Vorschlag der EU-Kommission muss allerdings noch vom EU-Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenom- men werden, damit er in Kraft treten kann. Da allerdings das EU-Parlament erst am 4. Februar 2014 über die Fristverlängerung abstimmen wird, soll sie rück- wirkend in Kraft treten, wenn sie Mitte Februar im Amtsblatt veröffentlicht wird. Nachdem am 16. Januar 2014 der Vorschlag der EU-Kommission im ECON-Aus- schuss (Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments) sowie am 22. Januar 2014 durch die Botschafter der Mitglieder des Rates gebilligt wurde, ist davon auszugehen, dass die Verlängerung kommen wird. Wie der deutsche SEPA-Rat am 22. Januar 2014 bekannt gab, wird die Deutsche Kreditwirtschaft grundsätzlich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Kredit- institute Überweisungen und Lastschriften nach dem 1. Februar 2014 im Altformat weiterhin abwickeln können. In solchen Fällen würde die Zahlungsabwicklung auf Grundlage aller bis zum 31. Januar 2014 bestehenden vertraglichen Vereinbarungen erfolgen. Auch bereits erteilte Einzugsermächtigungen blieben weiterhin wirksam. Ob Kundeneinreichungen im Altverfahren allerdings angenommen werden, läge alleine in der Entscheidung der Bank des Einreichers. Dies gilt aber nur für das Einzugsermächtigungsverfahren: Das Abbuchungsauftragsverfahren wird zum 1. Februar 2014 eingestellt. Grundsätzlich rät der deutsche SEPA-Rat, die SEPA-Umstellung trotz der vermutlichen Fristverlängerung zeitnah abzuschließen. Ziel müsse es sein, möglichst zum 1. Februar 2014 umzustellen. Impressum Checkliste zur SEPA-Einführung ISBN 978-3-940416-86-5 Das Werk einschließlich aller Teile ist urheberrechtlich geschützt und alle Rechte daran sind vorbehalten. Verwertun- gen des Werkes oder von Teilen daraus sind ausschließlich nach Genehmigung unter Angabe der Quelle „Checkliste zur SEPA-Einführung 2013 (eBusiness-Lotse Ostbayern)“ zulässig. Bitte beachten Sie auch die Hinweise in der Haftungserklärung. Herausgeber: eBusiness-Lotse Ostbayern c / o ibi research an der Universität Regensburg GmbH Galgenbergstraße 25 Haftungserklärung 93053 Regensburg Telefon: 0941 943-1901 Das Werk mit seinen Inhalten wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und Telefax: 0941 943-1888 gibt den zum Zeitpunkt der Erstellung aktuellen Stand wieder. Dennoch kann E-Mail: team@ebusiness-lotse-ostbayern.de für seine Vollständigkeit und Richtigkeit keine Haftung übernommen werden. Web: www.ebusiness-lotse-ostbayern.de Die Informationen Dritter, auf die Sie möglicherweise über die in diesem Werk Redaktion: enthaltenen Internet-Links und sonstigen Quellenangaben zugreifen, unterlie- ibi research an der Universität Regensburg gen nicht dem Einfluss von ibi research. ibi research unterstützt nicht die Nut- Ernst Stahl zung von Internet-Seiten Dritter und Quellen Dritter und gibt keinerlei Gewähr- Georg Wittmann leistungen oder Zusagen über Internet-Seiten Dritter oder Quellen Dritter ab. Holger Seidenschwarz Die Angaben zu den in diesem Werk genannten Anbietern und deren Lösun- Sabine Pur gen beruhen auf Informationen aus öffentlichen Quellen oder von den Anbie- Michael Wittmann tern selbst. Text: Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Warenbezeichnungen, Handelsna- In Anlehnung an und mit freundlicher Genehmigung durch den men und dergleichen in diesem Werk enthaltenen Namen berechtigt nicht E-Commerce-Leitfaden zu der Annahme, dass solche Namen und Marken im Sinne der Warenzei- chen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und Gestaltung und Produktion: daher von jedermann genutzt werden dürften. Vielmehr handelt es sich häufig ibi research an der Universität Regensburg um gesetzlich geschützte, eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Bei der Schreibweise hat sich ibi research Bildnachweis: bemüht, sich nach den Schreibweisen der Hersteller zu richten. jiriko / fotolia.com (Titelseite: Europakarte) Trotz der Vielzahl an Informationen sowie aufgrund einer dem ständigen Wan- sndr / istockphoto.com (Titelseite) del unterzogenen Sach- und Rechtslage kann das Werk jedoch keine auf den AntiMartina / istockphoto.com (Seite 3) konkreten Einzelfall bezogene Beratung durch jeweilige fachlich qualifizierte Photo-K / fotolia.com (Seite 5) Stellen ersetzen. ibi research empfiehlt deshalb grundsätzlich bei Fragen zu WoGi / fotolia.com (Seite 6) Rechts- und Steuerthemen und rechtsverwandten Aspekten, sich an einen Stefan Balk / fotolia.com (Seite 9) Anwalt oder an eine andere qualifizierte Beratungsstelle zu wenden. Bei Anre- gungen, Kritik oder Wünschen zu diesem Werk würden wir uns sehr über Ihre Stand Rückmeldung freuen. Schreiben Sie uns an team@ebusiness-lotse-ostbay- Februar 2014 ern.de eine E-Mail. 2
Checkliste zur SEPA-Einführung Checkliste zur SEPA-Einführung 1 Einführung 2 Allgemeines Auch nach der Einführung des Euro bestanden die Grundlagen Unterschiede zwischen den nationalen Zahlungs- systemen in den einzelnen europäischen Ländern ► Beachten Sie, dass die Auswirkungen von weiter fort. So konnte Ihr Kunde aus Dänemark SEPA in technischer und betriebswirtschaftli- oder Polen nicht einfach mit seinem gewohnten cher Hinsicht auf Ihr Unternehmen und Ihre Pro- Überweisungsverfahren bei Ihnen bezahlen, son- zesse komplex und nicht zu unterschätzen sind. dern musste dafür eine Auslandsüberweisung ver- Gerade bei der SEPA-Lastschrift sind die Aus- wenden. wirkungen massiv. Der nächste konsequente Schritt war daher die ► Seien Sie sich bewusst, dass die Umstellung Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsrau- auf SEPA in den meisten Fällen kein einmali- mes, mit einheitlichen Fristen, Laufzeiten, Daten- ger kurzer Prozess ist, sondern eine zeitinten- formaten und Kosten, innerhalb eines einheitlichen sive geschäftsbereichsübergreifende Herausfor- Rechtsrahmens. Es soll keinen Unterschied mehr derung darstellt. zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro geben. ► Beginnen Sie frühzeitig mit der Umstellung, um die Vorteile des SEPA-Zahlungsverkehrs nutzen Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA und auftretende Probleme rechtzeitig lösen zu (Single Euro Payments Area) ist seit 2008 für Über- können. weisungen und seit 2009 für Lastschriften nutzbar, bislang parallel zu den nationalen Zahlungssyste- Organisation men. Mit der Abschaltung der nationalen Zahlungs- systeme zum 1. Februar 2014, die der europäische ► Benennen Sie einen SEPA-Verantwortlichen als Gesetzgeber per Verordnung festgelegt hat, wird Ansprechpartner für alle Fragen. demnächst der endgültige Schritt zu SEPA vollzo- gen werden. ► Setzen Sie ein Projektteam auf, in dem sich ent- sprechende Experten aus den diversen Unter- Für Unternehmen und andere Organisationen wie nehmensbereichen befinden, die von SEPA mit- Vereine oder Behörden bringt dies zunächst einen tel- und unmittelbar betroffen sind. u. U. erheblichen Umstellungsaufwand mit sich. Die folgende Checkliste zeigt wichtige Aspekte auf, die ► Analysieren Sie die Zahlungsströme und die bei der Umstellung auf die SEPA-Zahlungsverfah- Struktur Ihres heutigen Zahlungsverkehrs, damit ren zu beachten sind. Sie den Handlungsbedarf einschätzen können. Berücksichtigen Sie dabei auch etwaige Dienst- leister und die verschiedenen Arten von Aufträ- gen. 3
Checkliste zur SEPA-Einführung ► Entwickeln Sie nach Analyse des eigenen Zah- lungsverkehrs einen Zeit- und Umstellungsplan Aufbau von IBAN und BIC und berücksichtigen Sie dabei Zeitpuffer für die Umstellungsarbeiten. Entscheiden Sie auch, ob IBAN die SEPA-Umstellung zu einem festen Termin Die IBAN (International Bank Account Num- oder im Parallelbetrieb erfolgen soll. ber) fasst die bisherige deutsche Kontonum- mer und Bankleitzahl in einer international ► Statt Kontonummer und Bankleitzahl müssen standardisierten Notation zusammen. Die bei den SEPA-Zahlungsverfahren die IBAN IBAN für ein deutsches Konto ist wie folgt auf- (International Bank Account Number) und der- gebaut: zeit auch der BIC (Business Identifier Code) des Zahlungsempfängers angegeben werden. DE 40 12345678 0000123456 Den BIC benötigen Sie z. B. zur Durchführung Kontonummer (10-stellig, Kontonum- von Zahlungen außerhalb des SEPA-Raums. mern mit weniger als 10 Stellen werden Wandeln Sie die vorhandenen Kontodaten Ihrer bankabhängig entweder vorne oder hinten mit Nullen aufgefüllt) Kunden in IBAN und BIC um bzw. erheben Sie die IBAN und den BIC Ihrer Kunden und ergän- Bankleitzahl (8-stellig, bankabhängig wird bei der BLZ entweder die BLZ der zen Sie diese in Ihren Kundenstammdaten. kontoführenden Stelle (Filiale) oder der Banken und andere Anbieter haben Dienste zur Hauptstelle verwendet) Umwandlung von Kontonummern und Bankleit- Prüfziffer zahlen in IBAN und BIC eingerichtet, z. B. unter www.iban-service-portal.de, www.sepatest.eu Ländercode (hier: Deutschland) oder www.vdb.de/iban-konverter.aspx. Beach- ten Sie allerdings dabei, dass gegebenenfalls Informationen zum Aufbau der IBAN in ande- nicht alle Umwandlungen automatisiert erfolgen ren Ländern finden Sie auf der Website von können. SWIFT unter www.swift.com/products/ bic_registration/iban_format_registration ► Stellen Sie Ihre Verträge und Formulare auf (IBAN Registry). In anderen Ländern kön- IBAN und BIC um. Beachten Sie bei vorausge- nen im Rahmen der Kontoidentifikation auch füllten Überweisungsträgern, dass die Vorgabe Buchstaben vorkommen (max. 30-stellig). Bei des „DE“-Ländercodes sowie einer 22-stelligen einer papierhaften Darstellung (z. B. Konto- IBAN nicht immer sinnvoll ist – vor allem, wenn auszüge und Rechnungen) werden die Zei- Sie Kunden aus dem Ausland haben. chen in Vierergruppen unterteilt. ► Überprüfen Sie bestehende Geschäftsprozesse bezüglich der notwendigen Umstellungsmaß- nahmen auf die SEPA-Zahlverfahren. BIC Der BIC (Business Identifier Code) oder ► Informieren Sie Kunden und Geschäftspart- SWIFT-Code ist ein international standardi- ner über die Änderungen durch SEPA in Ihrem sierter 8- oder 11-stelliger Code zur eindeu- Unternehmen und beziehen Sie diese in die tigen Identifizierung von Kreditinstituten und Umstellungsprozesse mit ein. sonstigen Unternehmen. Der BIC ist wie folgt aufgebaut: ► Informieren und schulen Sie Ihre Mitarbeiter oder Mitglieder (z. B. auf der Hauptversamm- MUBA DE FF XXX lung) bezüglich des korrekten Umgangs mit Optional: Filiale oder Abteilung, sonst „XXX“ SEPA. Code für den Ort (hier: Frankfurt am Main) Ländercode (hier: Deutschland) ► Denken Sie daran, dass keine Datenträger mehr eingereicht werden können und reichen Bank- oder Unternehmenscode (4-stellig, Sie Zahlungen möglichst beleglos online ein. vom Kreditinstitut oder Unternehmen faktisch frei wählbar, solange eindeutig) ► Denken Sie an die Verwendung der neuen Text- schlüssel (Purpose Codes), Rückgabegründe und die Möglichkeit einer eindeutigen Referen- zierung für automatisierte Prozesse. 4
Checkliste zur SEPA-Einführung Systeme fügung stehen: statt 378 Stellen nur noch 140 Stellen. Dies kann signifikante Auswirkungen ► Sprechen Sie mit Ihren Software-Lieferanten auf Ihre Prozesse haben, wenn Sie derzeit mit und Ihrer Bank, wie diese Sie bei der SEPA- mehr als 140 Zeichen im Verwendungszweck Einführung unterstützen können. operieren, um Ihre Prozesse durchgängig zu gestalten. ► Prüfen Sie, ob Ihre IT-Systeme die neuen XML- Formate verarbeiten können. Davon kann eine ► Führen Sie umfangreiche technische Tests mit Vielzahl von Systemen in allen Geschäftspro- Ihrem Zahlungsdienstleister sowie zur Prüfung zessen betroffen sein, vom Rechnungswesen Ihrer internen Systeme durch. über die Materialwirtschaft bis hin zur Produk- tion und dem Vertrieb. Es ist davon auszu- gehen, dass diese Formate auch in weiteren wichtigen Finanzprozessen, z. B. in der elektro- nischen Rechnungsabwicklung, immer mehr zum Einsatz kommen werden. ► Beachten Sie, dass die neuen SEPA-Formate deutlich mehr Daten erzeugen und deshalb Ihre Systeme darauf vorbereitet sein müssen, damit die notwendige Leistung (Performance) auf- rechterhalten bleiben kann. ► Berücksichtigen Sie, dass bei grenzüberschrei- tenden Zahlungen z. B. im Verwendungszweck und im Namensfeld keine Umlaute mehr ver- wendbar sind. Zulässig sind alleine die nachfol- genden Zeichen: Ausland abcdefghijklmnopqrstuvwxyz ► Prüfen Sie, ob Sie Ihre gegebenenfalls beste- ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ henden Konten bei ausländischen Banken auch auf längere Sicht wirklich noch benötigen. Ermit- 0123456789 teln Sie ferner, ob Sie weitere länderspezifische Zahlungsverfahren im Einsatz haben und ob Sie ’ : ? , - (+ .) / diese noch benötigen oder ob Sie besser auf die SEPA-Verfahren umstellen. Leerzeichen ► Beachten Sie, dass die Meldepflicht nach der Achtung: Die Bank des Debitors könnte eine AWV (Außenwirtschaftsverordnung) auch wei- Lastschrift zurückweisen, wenn Zeichen ver- terhin für grenzüberschreitende ein- und ausge- wendet werden, die nicht in der obigen Auflis- hende Zahlungen besteht. tung enthalten sind. ► Dies gilt prinzipiell auch für innerdeutsche Zah- lungen. Allerdings hat die Deutsche Kreditwirt- schaft (DK) beschlossen, spätestens ab dem 4. November 2013 den bisherigen Zeichensatz zu unterstützen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie für innerdeutsche Zahlungen bei Empfän- gerbanken, die der DK angehören, Umlaute und Sonderzeichen wie bisher nutzen. Um auf Num- mer sicher zu gehen, vermeiden Sie diese – wie bei grenzüberschreitenden Zahlungen – ganz. ► Denken Sie daran, dass im Verwendungszweck deutlich weniger Zeichen als bisher zur Ver- 5
Checkliste zur SEPA-Einführung 3 SEPA-Überweisung 4 SEPA-Lastschrift ► Teilen Sie Ihren Kunden Ihre IBAN und Ihren Grundlagen BIC mit (zu Beginn ergänzend zur bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl), z. B. auf Rech- ► Beachten Sie, dass mit der Einführung von nungen und auf Ihrer Website. SEPA die Verarbeitung von Lastschriften auf Datenträgern nicht mehr möglich ist. ► Verwenden Sie SEPA-Überweisungsvordrucke, falls Sie beleghafte Einzelüberweisungen einrei- ► Beantragen Sie eine Gläubiger-Identi- chen. Passen Sie gegebenenfalls die Systeme fikationsnummer bei der Bundesbank für die Erstellung der Überweisungsvordrucke (www.glaeubiger-id.bundesbank.de). Diese an die SEPA-Formate an. Nummer muss bei jeder Lastschrifteinreichung mit angegeben werden. Überprüfen Sie, ob Sie ► Passen Sie gegebenenfalls vorhandene auto- für einzelne Abteilungen die Gläubiger-ID mit matisierte Verfahren für den Abgleich der offe- Geschäftsbereichskennungen nutzen wollen. nen Posten an die Struktur von SEPA-Zahlungs- eingängen auf Ihrem Kontoauszug an. ► Schließen Sie für jeden gewünschten Last- schrifttyp (Basis- und Firmenlastschrift) mit Ihrer ► Sie sollten eine kundeneigene, eindeutige Refe- Bank eine Inkassovereinbarung ab. renz (z. B. die Vertragsnummer), soweit vorhan- den, mit dem Zahlungsauftrag weiterreichen ► Entscheiden Sie, ob die SEPA-Basis- und/oder (z. B. innerhalb der Ende-zu-Ende-Referenz), Firmenlastschrift genutzt werden soll. Bitte so dass diese Referenz Ihnen beispielsweise beachten Sie hierbei, dass die SEPA-Firmen- bei Rückgaben wieder übermittelt wird. Dadurch lastschrift bei Verbrauchern nicht zulässig ist. können Sie eine vom Zahlungsdienstleister Sie kann deshalb von vielen Unternehmen, Ver- zurückgegebene Überweisung (z. B. aufgrund einen und Kommunen nicht genutzt werden. falscher Kontodaten) leichter einem Vorgang oder einem Kunden zuordnen und Folgepro- Vorabankündigung zesse anstoßen. ► Definieren Sie die Gestaltung der Vorabankün- ► Sprechen Sie mit Ihrer Bank, wie lange Sie digung und stellen Sie sicher, dass der Kunde noch Ihre Überweisungsaufträge in den alten damit rechtzeitig über den Lastschrifteinzug und Datenformaten (z. B. für den Auslandszahlungs- das Fälligkeitsdatum informiert wird. Dies kön- verkehr das DTAZV-Format) einliefern kön- nen Sie auch z. B. im Rahmen einer Rechnung nen. Mit der Einführung von SEPA ist die Verar- oder eines Bescheides machen. Sie muss fer- beitung von Zahlungen auf Datenträgern nicht ner mindestens den Betrag, den Fälligkeitster- mehr möglich. min, die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz beinhalten. 6
Checkliste zur SEPA-Einführung rungen durch die deutsche Kreditwirtschaft Beispiele für einzelne Vorabankündigungen am 9. Juli 2012 in SEPA-Mandate umgewan- delt werden können, ohne dass Sie ein neues Hort-Gebühren Januar 2013, Feststellung am SEPA-konformes Mandat einholen müssen. 04.02., (je Monat unterschiedliche Beträge) Notwendig ist dazu allerdings, dass Ihnen eine gültige unterschriebene Einzugsermächtigung „Die Forderung von 147,11 EUR (Hort-Gebühr Januar vorliegt. Ferner müssen Sie auf jeden Fall bei 2013) ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift auf Grund- einer SEPA-Erstlastschrift Ihren Kunden darü- lage des Mandats 0815 und mit der Gläubiger-Identifika- ber informieren, z. B. im Rahmen der Voraban- tionsnummer DE02ZZZ01234567890 von Ihrem Konto kündigung, dass eine Umdeutung erfolgt. Dabei zum Fälligkeitstag, den 19.02.2013 ein. Bitte denken Sie müssen Sie auch Ihre Gläubiger-ID und die von an eine entsprechende Kontodeckung.“ Ihnen vergebene Mandatsreferenz mitteilen. Speichern Sie dabei auch das Datum der Migra- Halbjahresbeitrag Sportverein (alle 6 Monate tion, welches für die Einreichung nötig ist. Eine gleiche Beträge): Umdeutung einer bereits schriftlich vorliegen- „Den Mitgliedsbeitrag von 30 EUR ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift mit dem Mandat 0815 Beispiel eines separaten Informationsschrei- und mit der Gläubiger-Identifikationsnummer bens zur Umdeutung einer schriftlichen Ein- DE02ZZZ01234567890 zum jeweils 1. eines Halbjah- zugsermächtigung res, beginnend mit dem 01.07.2013 ein. Fällt der Fäl- ligkeitstag auf ein Wochenende / einen Feiertag, so ver- „Aufgrund der Umstellung des Zahlungsverkehrs auf schiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden die SEPA-Zahlverfahren in unserem Hause stellen wir Werktag.“ ab dem 01.03.2013 unsere Lastschrifteinzüge auf das europaweit einheitliche SEPA-Basislastschriftverfah- ren um. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermäch- tigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat wei- ► Prüfen Sie, ob Ihre AGB bzw. Ihre Satzung tergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch die geändert werden sollen, um kürzere Fristen für Mandatsreferenz 0815 und unsere Gläubiger-Identifika- die Vorabinformationen zu vereinbaren. tionsnummer DE02ZZZ01234567890 gekennzeichnet, die von uns bei allen künftigen Lastschriften angegeben Allgemeines zum Mandat werden. Da diese Umstellung durch uns erfolgt, brau- chen Sie nichts unternehmen. Die Lastschriften wer- ► Holen Sie von Ihren Kunden soweit erforderlich den ab dem 01.03.2013 jeweils monatlich zum 15. des schriftliche, unterschriebene SEPA-Lastschrift- Monats von Ihrem folgenden Konto eingezogen: IBAN: mandate ein (z. B. generell bei SEPA-Firmen- DE4012345678000123456, BIC: MUBADEFFXXX“ lastschrift), da jeder SEPA-Lastschrift ein gülti- ges Mandat zugrunde liegen muss. Für an sich Beispiel einer Umdeutung über die Verwen- nicht schriftformbedürftige Rechtsgeschäfte, wie dungszweckfelder in der letzten „alten“ Last- bei der Mandatserteilung, kann auch die freiwil- schriftabbuchung lig vereinbarte, so genannte gewillkürte Schrift- form (Textform) genutzt werden (§§ 127 II, 126 b Verwendungszweck BGB). Dabei gelten geringere Anforderungen 01.03.2013, KÜNFtIGE LASt- als bei schriftformbedürftigen Rechtsgeschäften. Im Vergleich zu einem unterschriebenen Man- SCHRIFtEINZÜGE NEHMEN WIR dat ist die Rechts- und Beweissicherheit aller- PER SEPA-LAStSCHRIFt VOR. dings niedriger. UNSERE GLäUbIGER-ID LAUtEt ► Integrieren Sie gegebenenfalls das SEPA-Man- DE02ZZZ01234567890. dat in die Beitrittserklärung oder den Vertrag. IHRE MANDAtSREFERENZ LAUtEt Hierbei müssen Sie jedoch beachten, dass Sie tSV08154711VER001. HALb- für das Mandat und für die Beitrittserklärung JäHRLICHER EINZUG DES MIt- bzw. den Vertrag jeweils ein eigenes Unter- schriftenfeld benötigen. GLIEDSbEItRAGS ZU 30 EUR. FOLGEEINZÜGE JEWEILS ZUM ► Beachten Sie, dass bestehende deutsche Ein- 1.1./1.7. VON DIESEM KONtO. zugsermächtigungen aufgrund der AGB-Ände- 7
Checkliste zur SEPA-Einführung den Einzugsermächtigung kann über eine Rech- und die Eltern über den Einzug der Forderung nung, aber auch über die Verwendungszweck- im Rahmen der Vorabankündigung informieren. felder in der letzten „alten“ Lastschriftabbuchung Wenn dem Versorger die Adresse der Eltern erfolgen. Problematisch kann dies werden, nicht bekannt ist, dann kann in diesem Ausnah- wenn der Vertragspartner nicht gleich Schuld- mefall ersatzweise das Kind (der Vertragspart- ner ist. Beispielsweise bezahlen die Eltern für ner) informiert werden, dass es den Kontoinha- ihr studierendes Kind, das einen Vertrag mit ber entsprechend informieren möge. Etwaige dem örtlichen Versorger abgeschlossen hat, die dadurch entstehende Vertragsstörungen, wie anfallenden Kosten. Der Versorger muss in die- Rücklastschriften, sind durch den Einreicher zu sem Fall die Rechnung an das Kind versenden verantworten. Bestandteile eines Mandats für SEPA-Basislastschriften Das Mandat ersetzt bei SEPA-Basislast- grenzüberschreitende Zahlungen ab 1. Feb- schriften die Einzugsermächtigung. Es ruar 2016 ausschließlich die IBAN im SEPA- muss in mindestens einer bis maximal drei Raum notwendig, der BIC ist dann optional) Landessprache(n) des Wohnsitzlandes des Zahlungspflichtigen (Debitor) oder in Englisch ► Der Name des Zahlungsempfängers ausgestellt sein, wenn der Zahlungsempfänger (Kreditor) (Kreditor) nicht sicher die Sprache kennt, die ► Die Gläubiger-Identifikationsnummer des der Schuldner versteht. Zahlungsempfängers Das Mandat selbst muss mindestens die nach- ► Die genaue Anschrift (inkl. Land) des folgenden Inhalte, inklusive Feldbezeichnun- Zahlungsempfängers gen, in dieser Reihenfolge enthalten und kann um optionale Angaben ergänzt werden. Die ► Der Ausführungstyp der Zahlung (einmaliger Schriftart oder die verwendeten Farben sind oder regelmäßig wiederkehrender Einzug) nicht festgelegt, wenngleich das Mandat grund- ► Der Ort, das Datum und die Unterschrift des sätzlich gut lesbar sein muss. Zahlungspflichtigen Bestandteile: ► Die Bezeichnung „SEPA-Lastschriftmandat“, Weitere informatorische Angaben: „(SEPA) Lastschriftmandat“ oder „Last- ► Eine Identifikationsnummer des Zahlungs- schriftmandat (SEPA)“ als klar erkennbare pflichtigen (Debitor)* Überschrift ► Der Name eines abweichenden Zahlungs- ► Die eindeutige Mandatsreferenz (Nummer pflichtigen (Schuldner)* des Mandats) ► Die Identifikationsnummer des abweichen- ► Die Aufklärung des Zahlungspflichtigen den Zahlungspflichtigen (Schuldner)* über die Bedeutung des SEPA-Mandats und seine Rechte und Pflichten im SEPA- ► Der Name eines abweichenden Auftragge- Lastschriftverfahren: Vereinbarung zwi- bers des Zahlungsempfängers (Gläubiger)* schen dem Debitor, dem Kreditor und der ► Die Identifikationsnummer des abweichen- Bank des Debitors, fällige Beträge mittels den Auftraggebers des Zahlungsempfän- des SEPA-Lastschriftverfahrens einzuzie- gers (Gläubiger)* hen (Ermächtigung). Ferner erfolgt ein expli- ziter Hinweis auf das Widerrufsrecht des ► Die Referenznummer des zugrunde liegen- Debitors und den Einschluss der AGB sei- den Vertrages (sofern vorhanden) ner Bank. ► Die Vertragsbezeichnung bzw. der ► Der Name und die genaue Anschrift (inkl. Vertragszweck* Land) des Zahlungspflichtigen (Debitor) ► Interne Vermerke des Zahlungsempfängers* ► Die IBAN und der BIC des Debitors (für nati- * optionaler Bestandteil onale Zahlungen ist ab 1. Februar 2014, für 8
Checkliste zur SEPA-Einführung Mandatsverwaltung Prozesse & Fristen ► Legen Sie fest, nach welcher Systematik die ► Prüfen Sie, ob Ihr Geschäftsmodell durch die Nummern zur eindeutigen Identifizierung der SEPA-Lastschrift einer Anpassung bedarf. SEPA-Lastschriftmandate (Mandatsreferenzen) So kann es z. B. sinnvoll sein, bei monatli- vergeben werden. Die Mandatsreferenz muss chen Einzügen unterschiedlich hoher Beträge bei jeder Lastschrifteinreichung angegeben wer- eine Umstellung vorzunehmen, um nicht jeden den. Die Vergabe der Mandatsreferenz und der Monat den Einzug vorabankündigen zu müssen. damit verbundene Aufbau einer Mandatsverwal- Hier wäre es eventuell angebracht, jeden Monat tung durch den Zahlungsempfänger haben weit- denselben Pauschalbetrag einziehen zu lassen reichende organisatorische und technische Aus- und zum Ende des Jahres eine Schlussrech- wirkungen, beispielsweise abhängig davon, ob nung aufzustellen. bestehende Kundenstammdaten genutzt wer- den (z. B. Kunden-, Mitglieds-, Vertrags-, Abo- ► Ändern Sie gegebenenfalls die Prüfroutinen für oder Versicherungsnummer), ob bei der Erwei- die Syntax- und Prüfziffernkontrolle der Konto- terung einer Kundenbeziehung bzw. bei neuen daten, wenn Sie die IBAN und den BIC direkt Vertragsabschlüssen neue SEPA-Lastschrift- von Ihren Kunden erheben. Weitere Informatio- mandate erforderlich sind und wie mit Mandats- nen hierzu finden Sie unter änderungen und -widerrufen umgegangen wer- www.swift.com/products/bic_registration/ den soll. Die Mandatsreferenz muss allerdings iban_format_registration (IBAN Registry). noch nicht bei der Mandatserteilung feststehen – dies ermöglicht Ihnen etwa, Mandatsformulare ► Erfragen Sie bei Ihrer Bank die Einreichungs- in die Beitrittserklärung in Ihrer Mitgliedszeit- fristen (Cut-off-Zeiten) für die SEPA-Lastschrift. schrift zu integrieren. Diese benötigen Sie, um zu wissen, bis wann die bei der Bank eingereichten SEPA-Lastschrif- ► Organisieren Sie eine Mandatsverwaltung, die ten noch als am selben Tag eingegangen ange- vor allem das Einholungsdatum der Mandate, sehen werden. die formale Prüfung (z. B. die Unterschrift des Kunden) und die Vergabe der Mandatsreferenz ► Legen Sie fest, wie das Fälligkeitsdatum von speichern und verwalten kann. Lastschriften bestimmt wird (z. B. sechs Bankar- beitstage nach Bestelleingang bei Bestellungen ► Beachten Sie, dass Sie eine Versionsverwal- bis 16 Uhr, sonst sieben Bankarbeitstage nach tung für die Mandate benötigen (z. B. bei Ände- Bestelleingang). Beachten Sie, dass die Vor- rung der Bankverbindung Ihres Kunden oder lauffristen für die Benachrichtigung des Kunden Änderung der Anschrift) und diese auch die und die Vorlage der Lastschrift bei der Bank des Ausführungsart der Lastschrift (Erst-, Folge-, Kunden eingehalten werden müssen. Einmal- und letzte Lastschrift) verwalten kann. So resultiert z. B. aus der Änderung der Bank- ► Berücksichtigen Sie in Ihrem Liquiditätsmanage- verbindung immer eine Erstlastschrift mit einer ment, dass sich aufgrund der relativ langen Ein- (mit ihr verbundenen) längeren Vorlaufzeit. reichungsfristen (insbesondere bei erst- oder einmaligen Basislastschriften) im Vergleich zum ► Beachten Sie, dass erteilte SEPA-Mandate Einzugsermächtigungsverfahren, bei der eine sowie etwaige Änderungen regel- und gesetzes- Lastschrift bei Sicht fällig war, Änderungen im konform aufbewahrt werden müssen. Zeitpunkt des Zahlungszuflusses ergeben. Dies kann sogar so weit führen, dass bisher mögliche Geschäftsabläufe oder -modelle in der gewohn- 9
Checkliste zur SEPA-Einführung Wichtige Fristen bei der Einreichung einer SEPA-Basislastschrift Einreichung Rückgabe Rückgabe wegen Widerspruch durch den Vorabankündigung bei Bank des Fälligkeits- durch die Bank Widerspruchs Kunden (Debitor) nach des Einzugs Kunden durch die datum des Kunden durch den Kunden Ablauf der 8-Kalender- (Prenotification) Kreditorbank (Due Date) (Debitor) (Debitor) wochenfrist mind. 5 (bei COR1: 1) max. 5 hinweis Frist bei der TARGET2- TARGET2- Zahlstelle ► bei vielen Arbeitstage1 Arbeitstage2 Banken ist die Einreich- frist + 1 Geschäftstag min. 14 Kalendertage oder individuell vereinbarte Frist max. 8 Kalenderwochen3 hinweis Frist kann ver- kürzt werden: z. B. in den AGB, dem Mitgliedsan- trag oder in der Satzung max. 13 Monate3 Konkretes Beispiel für die Einreichung einer SEPA-Basislastschrift Mo Di Mi Do Fr Sa So Juni 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Juli 1 2 3 4 5 6 7 Valutarische Verbuchung Kein Target2-Arbeitstag1 Basis-Lastschrift ► Fälligkeitsdatum des Beispiels: Montag, 01. 07. ► Beispiel für eine Erstlastschrift bzw. Folgelastschrift Vorabankündigung und Einreichung ► Späteste Vorabankündigung im Standardfall (mind. 14 Tage vor Fälligkeit): hier 17. 06. ► Früheste Einreichung4 bei der Zahlstelle (max. 14 Tage vor Fälligkeit): hier 17. 06. ► Späteste Einreichung5: ► Erstlastschrift (mind. 6 Geschäftstage vor Fälligkeit): hier 21. 06. ► Folgelastschrift (mind. 3 Geschäftstage vor Fälligkeit): hier 26. 06. Valutarische Verbuchung ► 01. 07. 1 TARGET2-Tage sind alle Tage der Woche von Montag bis Freitag mit Ausnahme von: 1. Januar, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, 25. und 26. Dezember. Bei Folgelastschriften von wiederkehrenden Einzügen reicht im Unterschied zur Einmallastschrift eine Frist von 2 TARGET2-Arbeitstagen aus (bei COR1 ebenfalls 1 TARGET2-Arbeitstag). Bei den Fristen handelt es sich um die Zeitpunkte, bei denen die Bank des Kreditors die Lastschriften bei der Bank des Debitors einzureichen hat (unter Beachtung der genauen Ein- reichungsfristen). Aus diesem Grunde haben zahlreiche Kreditinstitute die Einreichungsfrist für ihre Kreditoren z. B. um einen Tag erhöht, um die Fristeinhaltung sicherzustel- len. Die Bank des Kreditors darf die Lastschrift jedoch nicht so frühzeitig weiterleiten, dass diese früher als 14 Kalendertage an die Bank des Debitors ausgeliefert wird. Wich- tig: Die Vorabankündigung muss vor der Einreichung der Lastschrift bei der Bank des Kreditors erfolgen. 2 Für die Bank des Kunden (Debitor) ist der spätestmögliche Zeitpunkt für die Verrechnung einer Rückgabe 5 TARGET2-Arbeitstage nach dem Interbank Settlement Date (Ver- rechnung der zugrunde liegenden Lastschrift zwischen den Banken). Dabei sind auch die Cut-Off-Zeiten, z. B. der Bundesbank, zu beachten. 3 Bei Widersprüchen durch den Kunden nach Ablauf der 8-Kalenderwochenfrist wird der Zahlungsempfänger von seiner Bank aufgefordert, eine Kopie des Mandats und der ggf. vorliegenden Mandatsänderungen vorzulegen. Diese Daten werden an die Bank des Zahlungspflichtigen weitergeleitet, die final über die Rückgabe aufgrund der Aktenlage entscheidet. Legt der Zahlungsempfänger die Kopie des Mandats nicht vor, so wird in der Regel die Lastschrift zurückgegeben. Widersprüche des Kunden, die später als 13 Monate nach der Kontobelastung bei seiner Bank eingehen, werden grundsätzlich nicht mehr von ihr berücksichtigt. 4 Die 14-Tages-Frist gilt im Interbanken-Zahlungsverkehr. Es gibt aber auch Banken, die größere Fristen akzeptieren und die Zahlung bis dahin „parken“. 5 Bei der Einreichung sind die Cut-off-Zeiten der Banken zu berücksichtigen. Hier im Beispiel wurde ein Vorlauf von 1 Geschäftstag unterstellt. 10
Checkliste zur SEPA-Einführung ten Art und Weise aufgrund der relativ langen Vorlaufzeiten nicht mehr möglich sind. ► Sie sollten eine kundeneigene, eindeutige Refe- Interessiert an aktuellen renz (z. B. die Vertragsnummer), soweit vorhan- Ereignissen zum Thema den, mit dem Zahlungsauftrag weiterreichen (z. B. innerhalb der Ende-zu-Ende-Referenz), SEPA? sodass diese Referenz Ihnen z. B. bei Rücklast- schriften wieder übermittelt wird. Dadurch kön- Alles Wissenswerte zum Thema SEPA, nen Sie einer Rücklastschrift automatisiert einen Studienergebnisse sowie Veranstaltungshin- Vorgang oder einen Kunden zuordnen und Fol- weise finden Sie im Informationsportal unter: geprozesse anstoßen. www.sepa-wissen.de ► Legen Sie für den Fall von Rückweisungen, Der Zahlungsverkehrs-Newsletter fasst alle Rückgaben, Widersprüchen und Rücklastschrif- zwei Wochen die aktuellen Trends im Zah- ten die Folgeprozesse fest (z. B. bei Rücklast- lungsverkehrsmarkt für Sie zusammen: schriften in Abhängigkeit des Rücklastschriften- www.zvnews.de grunds). Beachten Sie dabei, dass mit SEPA geänderte Rückgabecodes ausgeliefert werden. Die Informationsseite der Deutschen Bundes- bank zum Thema SEPA finden Sie unter: SEPA-Firmenlastschrift www.sepadeutschland.de ► Denken Sie bei vorhandenen Abbuchungs- aufträgen daran, neue Mandate für die SEPA- Basis- oder Firmenlastschrift einzuholen, da hier die Umwidmung nicht möglich ist. Beachten Sie, dass SEPA-Firmenlastschriftmandate nur für „Nicht-Verbraucher“ zulässig sind. Für Ver- braucher steht ab 1. Februar 2014 nur noch das SEPA-Basislastschrift-Verfahren zur Verfügung. ► Holen Sie sich bei der Bank des Zahlungspflich- tigen eine Bestätigung ein, dass dessen Bank die Firmenlastschrift auch akzeptiert. ► Weisen Sie den Zahlungspflichtigen darauf hin, dass er ein Exemplar des SEPA-Firmenman- dats bei seiner Bank vorlegen muss. COR1-Lastschrift ► Ab dem 4. November 2013 soll in Deutschland auch die COR1-Lastschrift verfügbar sein. Sie ermöglicht eine auf einen Geschäftstag redu- zierte Einreichungsfrist bei der Bank des Zah- lunsgempfängers (Kreditors); ansonsten ent- spricht sie der SEPA-Basislastschrift. Die genauen Fristen sind abhängig von der Inkass- overeinbarung mit Ihrer Bank. Die COR-1-Last- schrift gleicht damit im Wesentlichen der bishe- rigen Sichtlastschrift. ► U. U. müssen Sie für die COR1-Lastschrift mit Ihrer Bank eine separate Inkassovereinbarung abschließen. Die COR1-Lastschrift kann genutzt werden, wenn die Banken von Kreditor und Debitor diese Option unterstützen. 11
Checkliste zur SEPA-Einführung Ausgewählte Merkmale und Vergleich der SEPA-Basislastschrift und der SEPA-Firmenlastschrift SEPA-Basislastschrift SEPA-Firmenlastschrift Keine Einschränkung beim Debitor Einschränkung: Debitor darf kein Endverbrau- cher sein Unterscheidung zwischen Erstlastschrift, Folgelastschrift, Einmallastschrift und letzter Lastschrift Mindestens 5 TARGET2-Arbeitstage (bei COR1: Mindestens 1 TARGET2-Arbeitstag als Vorlauf- 1 TARGET2-Arbeitstag) bei Erstlastschriften und frist bei Erstlastschriften und maximal 14 Kalen- maximal 14 Kalendertage als Vorlauffrist vor dertage als Vorlauffrist vor dem Fälligkeitstermin dem Fälligkeitstermin bei der Bank des Debitors bei der Bank des Debitors Mindestens 2 TARGET2-Arbeitstage (bei COR1: Mindestens 1 TARGET2-Arbeitstag als Vor- 1 TARGET2-Arbeitstag) bei Folgelastschriften lauffrist bei Folgelastschriften und maximal 14 und maximal 14 Kalendertage als Vorlauffrist vor Kalendertage als Vorlauffrist vor dem Fälligkeit- dem Fälligkeitstermin bei der Bank des Debitors stermin bei der Bank des Debitors SEPA-Basislastschriftmandat nötig; eine Umdeu- SEPA-Firmenlastschriftmandat nötig; eine tung einer gültigen Einzugsermächtigung ist Umdeutung eines gültigen Abbuchungsauftrags möglich ist nicht möglich und ein SEPA-Basislastschrift- mandat kann auch nicht verwendet werden ► Unternehmen müssen zwingend ein Mandat ein- holen Mandat ist bis auf Widerruf gültig bzw. Gültigkeitsverfall nach 36 Monaten nach einem Lastschriftein- zug bei Nichtnutzung Es besteht die Pflicht zur Vorankündigung (Prenotification) für jede Lastschrift unter Angabe des Betrages, des Fälligkeitstermins, der Gläubiger-ID und der Mandats-ID durch den Kreditor mindes- tens 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitstermin. Bilateral können kürzere Fristen vereinbart werden, wobei ein Verzicht nicht möglich ist. Sie muss außerdem auf jeden Fall versendet sein, bevor die Lastschrift bei der Bank eingereicht wird. Prüfung der Lastschrift durch die Bank des Debi- Prüfung der Lastschrift durch die Bank des Debi- tors vor der Einlösung der Lastschrift ist nicht tors vor der Einlösung der Lastschrift ist erfor- erforderlich derlich. Dazu muss eine Kopie des Mandats bei der Bank des Debitors hinterlegt sein Rückgabe durch die Bank des Debitors bis 5 Rückgabe durch die Bank des Debitors bis 2 TARGET2-Arbeitstage nach der Bankenverrech- TARGET2-Arbeitstage nach der Bankenverrech- nung (Interbank Settlement Date) ist möglich nung (Interbank Settlement Date) ist möglich Rückgabe durch den Debitor ohne Angabe von Rückgabe durch den Debitor nach der Einlösung Gründen bis 8 Wochen nach der Belastung einer einer autorisierten Lastschrift ist nicht möglich autorisierten oder nicht autorisierten Lastschrift ist möglich Rückgabe durch den Debitor bis 13 Monate Rückgabe durch den Debitor bis 13 Monate nach der Belastung der Lastschrift bei einer nicht nach der Belastung der Lastschrift bei einer nicht autorisierten Lastschrift ist möglich autorisierten Lastschrift ist möglich, wenn z. B. das Mandat gegenüber dem Kreditor gekün- digt, die Bank des Debitors aber nicht informiert wurde 12
Checkliste zur SEPA-Einführung Das eKompetenz-Netzwerk für Unternehmen Das „eKompetenz-Netzwerk für Unternehmen“ ist eine Förderinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft Kiel Lübeck und Technologie (BMWi). 38 regionale eBusiness-Lot- sen haben die Aufgabe, insbesondere mittelständi- Hamburg Schwerin Neubrandenburg Bremen schen Unternehmen deutschlandweit anbieterneutrale und praxisnahe Informationen für die Nutzung moder- Lingen Hannover Brandenburg a.d.H. Berlin Potsdam ner Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und möglichst effiziente eBusiness-Prozesse zur Osnabrück Frankfurt (Oder) Magdeburg Münster Dortmund Paderborn Cottbus Verfügung zu stellen. Iserlohn Leipzig Dresden Die Förderinitiative ist Teil des Förderschwerpunkts Köln Aachen Ilmenau Chemnitz „Mittelstand-Digital – IKT-Anwendungen in der Wirt- Koblenz Gießen schaft“. Zu „Mittelstand-Digital“ gehören ferner die För- Hof derinitiativen „eStandards: Geschäftsprozesse standar- Darmstadt Würzburg disieren, Erfolg sichern“ und „Einfach intuitiv – Usability Saarbrücken Kaiserslautern Nürnberg für den Mittelstand“. Regensburg Stuttgart Unter www.mittelstand-digital.de können Unterneh- Augsburg men sich über die Aktivitäten der eBusiness-Lotsen informieren, auf die Kontaktadressen der regionalen Weingarten Freilassing Ansprechpartner sowie aktuelle Veranstaltungstermine zugreifen oder auch Publikationen einsehen und für sich herunterladen. eBusiness-Lotsen ISBN 978-3-940416-86-5 9 783940 416865 13
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