Christmas Cocktail Party in Bad Bertrich Samstag, 8. Dezember 2012 - Edoweb
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Jahrgang 41/127 Samstag, den 08. Dezember 2012 Ausgabe 49/2012 www.lutzgestaltet.de Christmas Cocktail Party in Bad Bertrich Samstag, 8. Dezember 2012 Ab 20 Uhr: DJ · Cocktails · Black Jack · Roulette und vieles mehr ... Vorverkauf 10 € · Abendkasse 12 € Touristik-Agentur · Bad Bertrich GmbH · Fon 02674/932222 www.bad-bertrich.de · www.ticket-regional.de
Ulmen -2- Ausgabe 49/2012 Kinder- und Jugendbüro der VG Ulmen dann seid dabei……….. Liebe Jugendliche im Alter von 16-20 Jahren, Das Kinder- und Jugendbüro der VG Ulmen plant in der Zeit vom 30.05.-02.06.2013 (verlängertes WE über Fronleichnam) eine Fahrt für Euch nach Berlin. Als Highlight besuchen wir die „You-Messe“ (Europas größte Jugendmesse) in Berlin- hier erfahrt ihr alles aktuelle über Eure Lieblingsthemen wie Music, Sport, Lifestyle, aber auch über Bildung, Karriere & Zukunft. Im letzten Jahr haben über 100.000 Jugendliche die „You-Messe“ besucht und im nächsten Jahr wollen wir mit dabei sein. Weitere Infos unter www.you.de. Natürlich besuchen wir auch den Bundestag mit Teilnahme an einer Plenardebatte, Gespräch mit dem Staatssekretär Peter Bleser und der Besichtigung der Reichskuppel. Auch geschichtliches und kulturelles wird nicht fehlen. Natürlich werdet ihr auch noch Zeit bekommen, Berlin ein wenig auf eigene Faust zu erkunden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 150,00-200,00 Euro/Person (je nach Teilnehmerzahl- für Busfahrt, Übernachtung/Frühstück; Eintritt You-Messe, Bundestag, sonstige Programmpunkte). Für die Mittags- und Abendverpflegung müssen die TN selbst aufkommen. Ein Vortreffen ist ebenfalls geplant. Interesse geweckt?? Dann meldet euch schnellstmöglich an bei: Uli Esper, Tel.: 02676 / 409-202, ulrich.esper@ulmen.de oder Andrea Saxler, Tel. 02676 /409-252, andrea.saxler@ulmen.de Wir freuen uns auf Eure Anmeldungen!! Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Verantwortlich: Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2 Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Alfred Steimers (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: übriger redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp Anzeigenannahme: Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240, Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Fax: 0 65 02 - 91 47-250 Redaktion: Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40 Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-foehren.de von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten. Postanschrift: Postfach 11 54, 54343 Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbeson- dere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Ulmen -3- Ausgabe 49/2012 Einladung zum Muh-sical „Alice und Alex im Eifel-Wunderland“ Die Realschule Vulkaneifel präsentiert am 14., 15. und 18. Dezember das Theaterstück/Muh- sical „Alice und Alex im Eifel-Wunderland“. Im Bürgerhaus in Lutzerath lernen Sie die Eifel von einer vollkommen neuen Seite kennen. Ein spektakuläres, lustiges und romantisches Abenteuer erwartet Sie, welches man auf keinen Fall verpassen darf. Wir laden Sie herzlich ein, an einem der drei Abende um 19.00 Uhr die Vorstellung mit uns zu genießen. Der Preis pro Karte beträgt 2,— €. Da die Plätze begrenzt sind, möchten wir Sie bitten, uns möglichst schnell eine Rückmeldung zu geben. Die Eintrittskarten können bei den Klassen 7a und 8b sowie im Sekretariat (02677- 422 oder 02676-1551) reserviert werden. Monika Schüller-Diewald Rektorin t Glenn Miller n n S trauß triff Joh a Blutspendetermin in Ulmen Das Deutsche Rote Kreuz lädt herzlich zur Blutspende ein - am Donnerstag, dem 13. Dez. 2012 von 16.30 bis 20.00 Uhr in der Realschule plus Vulkaneifel am Jungferweiher Bitte Personalausweis mitbringen! Eintritt Mit Ihrer Blutspende können wir Leben retten und Gesund- frei! heit erhalten. Danke! Termine und Infos 0800 - 11 949 11 oder www.DRK.de Samstag, 15. Dezember 2012 im Bürgersaal Ulmen, 20.00 Uhr Mitwirkende: Musikverein Ulmen und Jugendorchester Ulmen
Ulmen -4- Ausgabe 49/2012 Augenärztlicher Bereitschaftsdienst BEREITSCHAFTSDIENSTE Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschafts- dienst am Wochenende und am Mittwochnachmittag unter fol- Notdienste gender Telefonnummer erfragt werden: .................................................................................Tel.: 06531-94477 Ärztlicher Notdienst Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist Bereich Lutzerath........................ Tel. 0180 - 5112053 (14 ct./Min.) über das Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen: Versorgung der Orte: Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, ...................................................................................Tel.: 0261-19222 Büchel, Gevenich, Kliding, Lutzerath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler Bereich Kelberg-Ulmen............. Tel.: 0180 - 5112077 (14 ct./Min.) Feuerwehr und Rettungsdienst Versorgung folgender Orte aus der Verbandsgemeinde Ulmen: Notruf............................................................................................. 112 Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz und Auderath Über die angegebene Nummer werden Sie auch mit der ärztlichen Bereitschaftsdienstzentrale im Krankenhaus Daun verbunden. Polizei Dienstzeiten der Bereitschaftsdienstzentrale: Notruf:............................................................................................ 110 Mittwoch 13.00 Uhr bis Donnerstag 08.00 Uhr Polizeiinspektion Cochem:............. Tel.: 02671-9840, FAX 984100 Freitag 18.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr Polizeiinspektion Zell:................... Tel.: 06542-98670, FAX 986750 Vor Feiertagen 18.00 Uhr bis Folgetag 08.00 Uhr. Polizeiautobahnstation Kaisersesch:...................Tel.: 02653-99010 Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Kriminalpolizeiinspektion Mayen:........................Tel.: 02651-8010 Notdienstbereitschaft NOTDIENSTE der Zahnärzte: Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: 0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen) Schiedsperson Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessord- Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr nung und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: Samstag früh 08.00 bis Montag früh 08.00 Uhr Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen) Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr und an Manfred HIEN, Büchel - ............................Tel.-Nr.: 0174-2149581 Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgen- Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeu- den Tag früh 8.00 Uhr ren, Kliding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis und Wollmerath) Samstag 8.00 Uhr Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Lutzerath..................................................................... Tel. 02677/448 Sie unter www.bzk-koblenz.de nachlesen. Hinweis: Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedsmänner bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich. gegenseitig. Notdienst der Apotheken Kreiswasserwerk Cochem-Zell im Land: Bereitschaftsdienst Bezirk Eifel:.................................................. Handy 0160-9786 9515 Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landes- weit gültige Rufnummern eingerichtet aus dem deutschen Festnetz 0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.) Erdgasversorgung (zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und Energieversorgung Mittelrhein GmbH, aus dem Mobilfunknetz Cochem ................................................................Tel. 02671/6007-55 0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig) Das Verfahren ist denkbar einfach: Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über Notrufnummer bei Stromstörungen die Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden RWE Deutschland AG drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standor- Störung Strom ............................................................. 01802/112244 tes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt. Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so Störungen bzgl. Kabel - TV wird sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben für Ulmen: KEVAG Telekom, 56073 Koblenz, Cusanusstr. 7 werden. ............................................................................... Tel. 0180/111 4100 Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Niederlassung Trier schon jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie ...................................................................................Tel. 0651/1457-0 im Bedarfsfall immer zuverlässig zur Hand hat Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Fei- SONSTIGE RUFNUMMERN ertagen. Aber wie auch der Name schon sagt: Notdienst ist Sonderdienst! Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Notdienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genom- Marktplatz 1, 56766 Ulmen men werden. Postfach 1244, 56763 Ulmen Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland- Tel.: 02676/409-0 (Zentrale) Pfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienst- Fax-Nr.: 02676/409501 plan verfügbar, der nach Eingabe der Postleitzahl des Standortes Fax-Nr.: 02676/409500 (Vulkanecho) die umliegenden dienstbereiten Apotheken anzeigt. Fax-Nr.: 02676/409502 (Abwasserwerk)
Ulmen -5- Ausgabe 49/2012 4. Christmas Cocktail Party 08.12.12 Mitteilungen aus dem in Bad Bertrich GesundLand Vulkaneifel sŽƌǀĞƌŬĂƵĨ͗ϭϵ͕ͲΦ͖ŵŝƚ'ćƐƚĞŬĂƌƚĞϭϳ͕ͲΦ ďĞŶĚŬĂƐƐĞ͗ϮϮ͕ͲΦ͖ŵŝƚ'ćƐƚĞŬĂƌƚĞϮϬ͕ͲΦ
Ulmen -6- Ausgabe 49/2012 Party-DJ SKYTRAIN, Michael Schultze, bringt die Gäste zusätzlich schen Tanzfläche, Sekt- und Cocktailbar, Party-Lounge, Bierstand auf Touren und wird mit Oldies, Charts, Rock, aber auch poppigen oder im Casino-Bereich gefeiert und geflirtet wird. Merry X-Mas! Weihnachtsliedern ganz schön einheizen. Wer sein Glück an diesem Der Vorverkauf für die Christmas Cocktail Party am 8. Dezember Abend lieber im Spiel sucht, dem wird unter Anleitung eines profes- 2012 beginnt sofort. Gefeiert wird - wie im Vorjahr - in der Wandel- sionellen Croupiers, die Möglichkeit geboten, Black Jack oder Rou- halle und dem Konzertsaal Bad Bertrich, die Tickets kosten 10 € lette zu spielen. Gespielt wird natürlich nicht um Geld, sondern nur bzw. 12 € (VVK/AK). Wer mitfeiern will, sollte sich beeilen - erfah- mit Jetons, aus Freude am Spiel. Feiern Sie stilecht mit, wenn zwi- rungsgemäß sind die verfügbaren Karten zügig ausverkauft. VERBANDSGEMEINDE VERBANDSGEMEINDE Ulmen AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Regenwassernutzung über Zisternen oder Brunnen hier: Schmutzwassergebühren Bezüglich des Einbaues und Betriebes von Regenwassernutzungsanlagen erlauben wir uns noch einmal den Hinweis auf die Anzeigepflicht gegenüber dem Abwasserwerk. Beachten Sie unbedingt auch, dass Ihre Anlage nach den DIN Vorschriften 1988/Teil 4 errichtet ist und keinesfalls eine Querverbindung zum Trinkwasserkreislauf hat (selbst Rückschlagventile und Absperrhähne ändern daran nichts). Was nun die Berechnung des Schmutzwassergebührensatzes angeht, beruht dieser auf den Schmutzwassermengen, die der Kanalisation zugeführt werden. Maßstab ist das bezogene Frischwasser; daneben die Wassermengen aus eigenen Brunnen und Zisternen, die über Wasch- maschinen oder Toiletten in den Schmutzwasserkanal gelangen. Bei abnehmendem Trinkwasserbezug und zunehmender Regenwassernut- zung ist auch zur Wahrung einer gerechten Gebührenverteilung entsprechend den Bestimmungen unserer Entgeltsatzung Abwasser diese Wassermenge durch private Wasser- oder Abwasserzähler zu messen. Hiermit bitten wir Sie, alle Brunnen- und Zisternenbetreiber, die hierüber entnommenen und der Kanalisation zugeführten Wassermengen des Jahres 2012 bis zum 15.01.2013 dem Abwasserwerk mitzuteilen. Die Mitteilung kann formlos erfolgen; nennen Sie hierzu die Zähler- stände ihres privaten Zählers zum Beginn und Ende des Jahres 2012. Hierzu kann auch der nachfolgend abgedruckte Vordruck verwendet werden. Übrigens: Abgabenhinterziehung ist kein „Kavaliersdelikt“ sondern stellt eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat dar. Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen -Abwasserwerk- Name, Vorname : ..................................................................................................................................................................................................... Straße: ...................................................................................................................................................................................................................... PLZ, Ort : ................................................................................................................................................................................................................. Bürger- Nr. lt. letztem Bescheid des Abwasserwerkes: ............................................................................................................................................................... An die Verbandsgemeinde Ulmen -Abwasserwerk- Marktplatz 1 56766 Ulmen Brauchwassernutzung / Mitteilung des Zählerstandes Auf meinem Grundstück ______________________________ wird Regenwasser / Brunnenwasser im Haushalt / Betrieb (z.B. für die Toilettenspülung, Waschmaschine usw.) aus einer Regenwasser- nutzungsanlage / Zisterne oder Brunnenanlage / Drainage genutzt. Für das über diese Wassernutzung in die Kanalisation zugeführte Schmutzwasser ist ein geeichter Zähler installiert. • Der Zählerstand des Zwischenzählers für die Wasserentnahme aus Zisternen / Brunnen usw. beträgt am ___________ , _________ cbm • Der Zählerstand des Zwischenzählers für die Frischwassernachspeisung in die Zisterne beträgt am ____________ , ____________ cbm Ich versichere die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben. _______________ , den ________ _____________________ ...........................................................................................................................................................................................................(Unterschrift)
Ulmen -7- Ausgabe 49/2012 60 NA KLAR Semiorinnen und Senioren der Verbandsgemeinde Ulmen Fahrt zum Weihnachtsmarkt nach St. Wendel am Dienstag, 11. Dezember 2012 Liebe Seniorinnen und Senioren, Wollmerath (Kreuzung zum Ort) unsere diesjährige Fahrt zum Weihnachtsmarkt rückt immer (L102) 11.15 Uhr näher. Unser Programm sieht vor: Auderath, Buswendeplatz 11.25 Uhr Abfahrt in Ulmen 11.30 Uhr am Marktplatz, Ulmen, Marktplatz 11.30 Uhr Ankunft in St. Wendel ca. 13.30 Uhr / 14.00 Uhr. Bus 2 (Fa. Friedrich) Wir haben im Wendelinushof, einem Integrationsprojekt in St. Büchel, Kirche 10.45 Uhr Wendel, Plätze zum Mittagessen um 14.00 Uhr reserviert. Schmitt, Bushaltestelle 11.05 Uhr Nach dem Mittagessen fahren wir die kurze Strecke bis zum Weih- Gillenbeuren, Ortsmitte Bushaltest. 11.10 Uhr nachtsmarkt und verbringen dort den gesamten Nachmittag bis in Alflen (Bushaltest. Moselweg) 11.20 Uhr den Abend, also bis der Nachtwächter gegen 19.15 / 19.30 Uhr Ulmen Marktplatz 11.30 Uhr den Markttag beschließt. So erleben wir auch den Weihnachts- Bitte alle Teilnehmer pünktlich an den Abfahrtstellen sein. markt mit seinem tollen Programm, das über den Tag aber insbe- Liebe Seniorinnen und Senioren, sondere in den Vorabendstunden abläuft, wenn die gesamte Stadt sollten wir vor 14.00 Uhr im Wendelinushof sein, hat jeder die in wunderschöne weihnachtliche Beleuchtung eintaucht und die Möglichkeit, sich die Projekte Blumenhalle/Gewächshäuser, verschiedenen Künstleraktionen euch sicher begeistern werden. landwirtschaftlicher Betrieb, Hofladen etc. anzusehen. Wir haben Rückkehr gegen 22.00 Uhr. auf eine Führung verzichtet, da diese nochmals mit 3,50 Euro je Nachstehend nun die Abfahrtzeiten in den einzelnen Gemeinden: Person zu zahlen wäre und wir wollen aber doch mehr Zeit auf Bus 1: (Fa. Kochems) dem Weihnachtsmarkt verbringen. Sollte jemand zu den Abfahrt- Kennfus, Bushaltestelle 10.45 Uhr stellen noch Fragen haben, bitte umgehend bei mir melden, bei 2 Lutzerath, Kirche 10.55 Uhr eingesetzten Bussen kann man evtl. noch etwas berücksichtigen. Driesch, Pizzeria 11.00 Uhr Mit freundlichen Grüßen Wagenhausen, Hauptstr. (15) 11.10 Uhr Inge Krämer Weihnachtsbaum im Rathaus Ulmen wurde festlich geschmückt Ein ganzer Trupp von „Dekorateuren“ rückte an und schmückte den Weihnachtsbaum im Foyer des Ulmener Rathauses. Die Kin- der der Kindertagesstätte Lutzerather Höhe waren mit der Leiterin Christel Reuter eigens nach Ulmen gekommen, um die selbst gebastelten Deko-Artikel wunderschön auf dem Baum zu plazieren. Die Kinder waren mit viel Eifer dabei und trugen der Belegschaft sogar noch einige adventliche Lieder vor. Ganz herzlichen Dank allen Kindern und dem Team der Kita. Alfred Steimers, Bürgermeister Gabi Hieronimus, Personalratsvorsitzende
Ulmen -8- Ausgabe 49/2012 Mitteilung der Redaktion! Hiermit möchten wir Sie über die Erscheinungsweise unseres Mitteilungsblattes „Vulkanecho“ zu den Feiertagen informieren: KW 51/2012 Es ist keine Vorverlegung notwendig. Die Ausgabe erscheint als Doppelausgabe 51-52/2012. Redaktionsschluss Mittwoch, 19.12.12 - 8.00 Uhr. Bitte Beiträge aber nach Möglichkeit frühzeitig einreichen. KW 52/2012 entfällt. KW 01/2013 entfällt. KW 02/2013 Die Ausgabe erscheint als Doppelausgabe 01-02/2013. Redaktionsschluss Mittwoch, 09.01.2013 - 8.00 Uhr Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Werksausschusses der Verbandsgemeinde Umen Altersjubilare Der Werksausschuss der Verbandsgemeinde Ulmen ist zu einer Wir gratulieren nicht öffentlichen Sitzung eingeladen für, Mittwoch, den 12.12.2012, um 16.00 Uhr Treffpunkt: Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen am 09.12. zum 84. Geburtstag Frau Anna Hoff gez. Alfred Steimers, Bürgermeister 56825 Gevenich, Brehmacker 15 am 10.12. zum 82. Geburtstag Frau Cornelia Becker-Hages Amtliche Bekanntmachung 56766 Ulmen, Ritter-Hausten-Straße 5 am 10.12. zum 88. Geburtstag Frau Hildegard Gimborn Räum- und Streupflicht der Eigentümer oder Besitzer 56766 Ulmen, Am Jungferweiher 7 bebauter und unbebauter Grundstücke, die durch am 11.12. zum 80. Geburtstag Herr Günter Henschel eine öffentliche Straße erschlossen werden 56766 Ulmen OT Meiserich, Ulmener Straße 18 Aus gegebener Veranlassung möchten wir alle Anlieger bebauter am 11.12. zum 84. Geburtstag Frau Mathilde Mertes und unbebauter Grundstücke innerhalb der Ortslagen auf ihre Stra- 56825 Beuren, Schulstraße 3 ßenreinigungspflicht und besonders auf die Schneeräumungs- und am 12.12. zum 89. Geburtstag Herr Anton Bretz Streupflicht aufmerksam machen. Die Streupflicht erstreckt sich 56766 Ulmen, Antoniusstraße 32 auf Gehwege, Fußgängerüberwege und die besonders gefährlichen am 12.12. zum 93. Geburtstag Frau Dorothea Essing Fahrbahnstellen bei Glätte. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt 56766 Ulmen, Am Jungferweiher 1 als Gehweg ein Streifen von ca. 1,50 m Breite entlang der Grund- am 12.12. zum 86. Geburtstag Frau Helene Mertins stücksgrenzen. 56766 Ulmen, Hindenburgstraße 7 Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Geh- am 12.12. zum 87. Geburtstag Frau Elisabeth Saxler wegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. 56766 Auderath, Waldfrieden 3 Nach den Satzungen unserer Ortsgemeinden erstreckt sich die am 13.12. zum 81. Geburtstag Frau Luzia Schmitz Straßenreinigung - unter die auch die Schneeräumung fällt -, bis zur 56823 Büchel, Pfarrer-Steinmetz-Straße 7 Straßenmitte. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der am 14.12. zum 87. Geburtstag Herr Rudolf Mohr Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt 56825 Weiler, Hauptstraße 7 und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wer- am 15.12. zum 88. Geburtstag Frau Christina Scheider den. Es ist nicht zulässig, dass der Schnee von den Gehwegen auf der 56766 Ulmen, Am Jungferweiher 1 Fahrbahn verteilt wird. am 15.12. zum 89. Geburtstag Frau Margareta Theisen Einige Ortsgemeinden unterhalten einen Winterdienst. Dieser Win- terdienst dient ausschließlich der Unterstützung der zur Räumung 56825 Gevenich, Hauptstraße 14 verpflichteten Anlieger und entlässt diese nicht aus der Verpflich- tung zur Streu- und Räumpflicht. Die Überprüfung der Straßen- reinigungspflicht obliegt der jeweiligen Ortsgemeinde. Dazu zählt Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen auch die Kontrolle, ob die zur Reinigung verpflichteten Bürger ihrer Reinigungspflicht nachkommen. Marktplatz 1, 56766 Ulmen Für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass ein Anlieger Postanschrift: Postfach 1244, 56763 Ulmen seiner Reinigungspflicht, insbesondere im Winter der Schneeräum- Tel.: 02676/409-0, Fax: 02676/409-501, und Streupflicht, nicht nachgekommen ist, haftet dieser nach den Vorzimmer 409-500, Abwasserwerk 409-502 Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Jeder Eigentü- mer und Besitzer eines Grundstückes innerhalb der Ortslage sollte deshalb bemüht sein, der Reinigungspflicht im Winter gewissenhaft nachzukommen. 56766 Ulmen, 03.12.12 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Sachbereich 2.3 / 160-03 Rathaus Ulmen Verbandsgemeinde Ulmen Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag - Donnerstag: 08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr im Internet Freitag: 08.30 bis 13.00 Uhr Besondere Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Adresse: www.ulmen.de Montag- Freitag 08.00 - 12.30 Uhr E-Mail: info@ulmen.de Montag- Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Sie können uns Ihr Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr, Anliegen auch gerne jeden 3. Donnerstag im Monat bis 18.00 Uhr 1. Samstag im Monat: 10.00 bis 12.00 Uhr per E-Mail zukommen lassen!
Ulmen -9- Ausgabe 49/2012 -XJHQG 6HQLRUHQEURGHU9*98OPHQ /LHEH-XJHQGOLFKHDXVGHU9*8OPHQDE-DKUHQ Donnerstag, 20.12.2012 - Fahrt nach Oberhausen ins Centro Auch in diesem Jahr bieten wir euch eine Fahrt zum Centro nach Oberhausen an. Dort habt ihr wiederum die Möglichkeit, die letzten Weihnachtsgeschenke zu besorgen und auf dem dortigen Weihnachtsmarkt ein paar schöne Stunden zu verbringen. Abfahrt: 9:45 Uhr Parkplatz Kindergarten Lutzerath 10:00 Uhr Marktplatz am Rathaus Ulmen Rückkehr: gegen 21:30 / 22:00 Uhr Alter: ab 14 Jahren Kosten: 10,00 Euro pro Teilnehmer Veranstalter: VGV Ulmen Anmeldung: Uli Esper, Tel.: 02676 / 409-202 oder Andrea Saxler 409-252 Die Jugendlichen können selbständig in kleinen Gruppen den Tag gestalten. Bei minderjährigen Teilnehmern ist eine Einverständniserklärung erforderlich! Diese finden Sie unter www.ulmen.de - Kinder und Jugend - Downloads. An alle Hundebesitzer! Aus gegebener Veranlassung weisen wir auf Folgendes hin: Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Ulmen Auszugsweise Bekanntmachung für Hundebesitzer mit der Bitte um Beachtung: §2 (2) Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. (3) In öffentlichen Anlagen ist es ferner verboten, b) Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätzen mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen. c) Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet. §5 (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 48 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig auf öffent- lichen Straßen und öffentlichen Anlagen 2. entgegen § 2 Abs. 2 Satz 1 einen Hund auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslage nicht anleint und 3. entgegen § 2 Abs. 2 Satz 2 einen Hund außerhalb bebauter Ortslagen nicht sofort und ohne Aufforderung anleint, wenn sich andere Personen nähern. (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 48 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig in öffentlichen Anlagen 2. entgegen § 2 Abs. 3 Buchst. b Hunde ohne geeigneten Führer ausführt oder frei umherlaufen lässt sowie sie auf Kinderspielplätze mitnimmt oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden lässt, 3. entgegen § 2 Abs. 3 Buchst. c als Halter oder Führer eines Hundes Verunreinigungen nicht unverzüglich beseitigt, (3) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 48 Abs. 2 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden. Für Festsetzung der Geldbuße und das Verfahren findet das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der derzeit gültigen Fassung Anwendung. Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Sachbereich 2.3 Örtliches Ordnungsamt
Ulmen - 10 - Ausgabe 49/2012 Reisepässe können abgeholt werden! Liste von Stärken und Schwächen der mehr als 800 Einwohner zäh- lenden Gemeinde sind die Grundlage für die Arbeitskreise „Kinder Die bis zum 20.11.2012 beantragten Reisepässe können bei der Ver- und Jugend“, „Vereine und Dorfgemeinschaft“, „Infrastruktur und bandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden. Versorgung“ und „Natur und Tourismus“. Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen. Sie sind ein Ergebnis der Dorfkonferenz, die bereits Ende Oktober die Wünsche und Sorgen der Alfler auf den Tisch brachte. $ Vollmacht Angeregt diskutieren fünf Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahre mit zwei Vertretern der Verbandsgemeinde Ulmen und einem zur Abholung eines Reisepasses weiteren Erwachsenen an einem Tisch in der Mehrzweckhalle der Ich Grundschule Alflen. Sie vertreten mehr als 20 Gleichaltrige, die vor wenigen Wochen an der ersten Alfler Dorfkonferenz teilgenommen ............................................................................................................. haben. Auf dem Tisch liegen Unterlagen, die Jugendlichen haben zu Familienname, Vorname, Geburtsdatum Papier gebracht, was ihnen in ihrem Heimatdorf fehlt. Ganz oben wohnhaft in auf der Liste steht ein Jugendraum, der letzte ist vor zwei Jahren abgebrannt. ............................................................................................................. Ortsbürgermeister Rudolf Schneiders scheint zufrieden. 36 Bürger der Ort, Straße Gemeinde haben sich für die Arbeit in vier Gruppen angemeldet. „Das Beste, was uns passieren konnte, ist, dass wir die Leute zum bevollmächtige hiermit Reden kriegen“, sagt Schneiders. Vor allem das hat er bereits Herrn/Frau erreicht. In Alflen reiht sich eine Veranstaltung an die nächste. Dor- finnenentwicklung, Bioeffizienzdorf, Schwerpunktgemeinde - „für einige wird es schon schwierig, die verschiedenen Projekte ausein- ............................................................................................................. Familienname, Vorname, Geburtsdatum anderzuhalten.“ Doch die Einwohner machen mit, sogar die Jugend. wohnhaft In der Arbeitsgemeinschaft (AG) „Kinder und Jugend“ zeigt sich, dass zumindest vorübergehend nur die Pausenhalle der Grund- ............................................................................................................. schule als Jugendraum zur Verfügung steht. Es fehlen neue Fenster, Ort, Straße Toiletten, zudem ist der Raum sehr klein. ausgewiesen durch Geld für die Renovierung hat die Jugendgruppe bereits gesammelt, der 17-jährige Sebastian Valerius fragt nach weiteren Fördermög- ............................................................................................................. lichkeiten. Eine Nutzungsänderung des Raumes wurde bereits meinen Reisepass in Empfang zu nehmen. beantragt. Regionalberaterin Nathalie Franzen zeigt zu Beginn des Abends ............................................................................................................. Projekte anderer Gemeinden in Rheinland-Pfalz. Wie kann man Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift einen Dorfladen errichten und betreiben, würde eine Dienstleis- $ tungstauschbörse das Leben in Alflen weiter verbessern? Viele dieser Punkte stehen auch auf der Liste der AG „Infrastruktur und Hinweis zur Abholung der Personalausweise Versorgung“. Die Grundversorgung soll erhalten oder ausgebaut, der Tourismus Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach angekurbelt werden. Sogar eine Elektrotankstelle steht auf der Pro- Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei über- jektliste. Der Jugend in Alflen scheint klar zu sein, worum es sich bei sandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann der Dorferneuerung dreht. Alflen soll attraktiver werden für junge grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Sollte Familien, die Gemeinde muss mit ihren Vorzügen werben, damit in dies nicht möglich sein, setzen sie sich bitte mit uns in Verbindung Zukunft nicht viele Häuser leer stehen. Die 16-jährige Kerstin Herr- (Tel. 02676/409-0) mann macht es an einem einfachen Beispiel fest: „Unsere Grund- schulklasse hatte noch 16 Schüler, heute hat die gesamte Schule so viele Schüler.“ Aus den Gemeinden Text/ Foto Kevin Rühle AUDERATH $/)/(1 Bürozeiten des Ortsbürgermeisters im Gemeindebüro dienstags von 18.30 - 20.00 Uhr im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle, Schulstraße, Tel. 02678/953661, Fax: 953659. Öffentliche Bekanntmachung Außerhalb der Bürozeiten: Termine jederzeit nach tel. Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr Vereinbarung 02678/365 o. 0172/8887124, E-Mail: ortsgemeinde.alflen@web.de 2010 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Auderath hat in seiner Sitzung am 29. November 2012 die Feststellung des Jahresabschlusses für Alflen bringt seine Visionen auf Papier das Haushaltsjahr 2010 beschlossen und dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Ortsbürgermeister und den Ortsbei- Dorferneuerung Arbeitskreise diskutieren Projekte geordneten Entlastung erteilt. und Ziele für das Eifeldorf TOP-Nr. 4: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresab- schlusses für das Haushaltsjahr 2010 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO Sachverhalt: Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar: 1. im Ergebnisrechnung der Gesamtbetrag der Erträge auf 691.879,13 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 691.500,66 EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf + 378,47 EUR 2. im Finanzrechnung die ordentlichen Einzahlungen auf 670.132,88 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 654.355,43 EUR Wie wollen wir in 20 Jahren leben? Mit dieser Frage beschäftigen der Saldo der ordentlichen Ein- sich Alfler in verschiedenen Arbeitskreisen und treiben damit als und Auszahlungen auf + 15.777,45 EUR Schwerpunktgemeinde das Dorferneuerungsprogramm voran. Eine die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR
Ulmen - 11 - Ausgabe 49/2012 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR d) Ermächtigung des Ortsbürgermeisters der Saldo der außerordentlichen Ein- 3. Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteili- und Auszahlungen auf 0,00 EUR gungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.636,68 EUR Ulmen mbH zum 31.12.2011 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 20.427,23 EUR 4. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jah- der Saldo der Ein- und Auszahlungen resabschlusses für das Haushaltsjahr 2010 und Entlastungsertei- aus Investitionstätigkeit - 18.790,55 EUR lung gem. § 114 GemO die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR 5. Beratung und Beschlussfassung über die Baumaßnahme „Umfeld- die Auszahlungen aus gestaltung am Bürgerhaus“ und anschließender Vergabe des Auf- Finanzierungstätigkeit auf 24.157,04 EUR trages für die Planung, Ausschreibung und Bauleitung der Saldo der Ein- und 6. Mitteilungen Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit - 24.157,04 EUR Nicht öffentlicher Teil der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 671.769,56 EUR Öffentlicher Teil der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 698.939.70 EUR TOP 1: die Veränderung des Finanzmittelbestands Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes 2013 im Haushaltsjahr auf - 27.170,14 EUR Sachverhalt: Beschluss: Der Forstwirtschaftsplan 2013 wird vom Forstbeamten in der Sit- Der Gemeinderat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Herrn Alois zung erläutert. Benz das an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt Es soll darüber beraten und beschlossen werden, ob der Plan in die- hat, folgendes beschlossen: sem Umfang ausgeführt werden kann. 1. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses Die Ansätze werden bei der Erstellung des Haushaltsplanes 2013 in anzuerkennen. den doppischen Haushalt übernommen. 2. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Ortsbür- Haushaltsrechtliche Beurteilung: - entfällt- germeister und dem Ortsbeigeordneten Entlastung zu erteilen. Beschluss: -Ja 6, Befangen 3 - Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Forstwirtschaftsplan An der Beratung und Abstimmung nahmen gemäß § 22 GemO in der vorgelegten Form. nicht teil: Der Brennholzpreis wird auf 33 €/rm festgesetzt. Ortsbürgermeister Helmut Krämer sowie die Beigeordneten Paul Abstimmungsergebnis: Laux und Helmut Römer Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Gem. § 114, Absatz 2 GemO i.V. mit § 1, Abs. 1 der Hauptsatzung TOP 2: der Ortsgemeinde Auderath vom 25.04.1995 wird der Beschluss Beratung und Beschlussfassung über die Gründung der Anstalt des hiermit öffentlich bekannt gemacht. Öffentlichen Rechts „Vulkanenergie Ulmen“ Der Jahresabschluss liegt von Montag, dem 10.12.2012 bis Mittwoch, a) Aufgabenübertragung den 19.12.2012 während der Dienststunden (Montag- Donnerstag b) Satzungsbeschluss 8.30 - 12.30/14.00-16.00, Freitag 8.30.-13.00 Uhr) bei der Verbands- c) Zustimmung zur Vereinbarung gemeindeverwaltung Ulmen, Zimmer 104 zur Einsichtsnahme d) Ermächtigung des Ortsbürgermeisters öffentlich aus. Sachverhalt: Ulmen, den 04.12.2012 Nach der Katastrophe von Fukushima hat die Bundesregierung die gez. Steimers Restrisiken der Kernenergie neu bewertet und entschieden, schnel- Bürgermeister ler als ursprünglich geplant aus der Kernenergie auszusteigen. Spä- testens Ende 2022 soll das letzte deutsche Kernkraftwerk vom Netz Berichtigung gehen. Der Bundestag hat deshalb ein Gesetzespaket zur Ener- Im letzten Vulkanecho war versehentlich veröffentlicht worden, giewende beschlossen. Danach soll u.a. bis 2020 der Energieanteil dass Auderather Bürger bei Bedarf „Streusalz“ am Buswendeplatz aus Sonne, Wind & Co am Stromverbrauch mindestens 35 Prozent abholen können - hier muss es betragen. Heute sind es bundesweit 17 Prozent. Die Landesregierung hat ebenfalls angekündigt, dass in Rheinland- Streusand Pfalz die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien deutlich aus- heißen. gebaut werden soll. Ziel ist es u.a., den Strom aus Windkraft bis 2020 Wir bitten das Versehen zu entschuldigen. zu verfünffachen. Bis 2030 soll der in Rheinland-Pfalz verbrauchte Strom bilanziell zu 100 % aus heimischen Erneuerbaren Energien Auszug aus der Niederschrift gewonnen werden. In Kürze werden die rechtlichen Rahmenbedin- über die öffentliche öffentliche Sitzung des gungen für den Ausbau der Windkraft im Wald auf den Weg gebracht. Entsprechende Entwürfe der Landesregierung und der Opposition Ortsgemeinderates Auderath am 29.11.12 liegen vor. Nach den Vorstellungen der Regierungskoalition soll Beginn: 18:05 Uhr eine Teilfortschreibung des Landesentwicklungs?programms festle- Ende: 20:10 Uhr gen, dass künftig mindestens zwei Prozent der Landesfläche und 2 Ort: Bürgerhaus Auderath % der Waldfläche für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen Anwesend waren: werden. Ortsbürgermeister Herr Helmut Krämer Die vom Bund und vom Land angestrebte Energiewende führt 1. Beigeordneter Herr Paul Laux zwangsläufig zu einer wesentlich stärkeren Nutzung der Photovol- Beigeordneter Herr Helmut Römer taik-, aber vor allem auch der Windenergie. Nach Auffassung der Ratsmitglieder Verwaltung sollten sich die Kommunen in diesem Bereich der Ener- Herr Matthias Bauer, Herr Alois Benz; Herr Frank Steimers kam gieversorgung als wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge in deutlich während der Beratung von TOP 1; Herr Hermann Stein, Frau Ellen stärkerem Maße engagieren. Weinem; Herr Helmut Wendels, Es geht dabei vor allem auch um regionale Wertschöpfung, d.h. Protokollführer Herr Stefan Thomas Energie wird nicht importiert, sondern die Gewinne aus der Ener- Gäste gieerzeugung vor Ort sollen auch in der Region bleiben. Ziel der Herr Paul Michael Kruff zu Top 1; Herr Thomas Valerius anwesend kommunalen Energieversorgung sollte es deshalb sein, dass die zu TOP 5 gesamte Region, die insgesamt die Belastungen trägt, nicht nur Abwesend waren: durch Pachteinnahmen, sondern auch durch den eigenen Betrieb Es fehlten entschuldigt der Anlagen Gewinne erzielt. Frau Brigitte Benz, Herr Werner Konrad, Herr Walter Weber, Herr Vor diesem Hintergrund hat der Verbandsgemeinderat bereits am Reinhard Wendels 17.10.2011 u.a. grundsätzlich beschlossen, dass die Verbandsge- Tagesordnung: meinde anstrebt, sich am Bau und Betrieb von Windkraft- sowie von Öffentlicher Teil Photovoltaikanlagen zu beteiligen und dass mit den Gemeinden der 1. Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes 2013 Verbandsgemeinde ein Solidarpakt eingerichtet werden soll. 2. Beratung und Beschlussfassung über die Gründung der Anstalt In seiner Sitzung am 19.12.2011 hat der Verbandsgemeinderat zur des Öffentlichen Rechts „Vulkanenergie Ulmen“ Umsetzung der o. g. Grundsatzbeschlüsse entschieden, den Flächen- a) Aufgabenübertragung nutzungsplan mit dem Teilbereich Windkraft fortzuschreiben und b) Satzungsbeschluss Vorrangflächen, die sich nach Berücksichtigung aller erforderlichen c) Zustimmung zur Vereinbarung Belange für eine Windkraftnutzung eignen, auszuweisen.
Ulmen - 12 - Ausgabe 49/2012 Der Verbandsgemeinderat hat betont, dass dabei die Interessen des TOP 4: Flugplatzes Büchel in besonderem Maße zu berücksichtigen seien. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresab- Zur Bündelung, Wahrung u. Sicherung der kommunalen Interes- schlusses für das Haushaltsjahr 2010 und Entlastungserteilung gem. sen hat der VG-Rat in seiner Sitzung am 14.05.2012 beschlossen, § 114 GemO gemeinsam mit den Ortsgemeinden und der Stadt Ulmen eine Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt eine separate Veröffentlichung. Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) zu gründen. TOP 5: Anlässlich der am 30.08.2012 stattgefundenen Informationsveran- Beratung und Beschlussfassung über die Baumaßnahme „Umfeld- staltung „Gründung einer AöR“, zu der alle Gemeinderäte einge- gestaltung am Bürgerhaus“ und anschließender Vergabe des Auf- laden waren, wurde durch die Verwaltung u. Herrn Manfred Kauer, trages für die Planung, Ausschreibung und Bauleitung Kommunalberatung RLP, ausführlich über das bedeutsame Thema Sachverhalt: informiert. Die Gestaltung der Außenfläche am Bürgerhaus soll demnächst in Zur Gründung einer gemeinsamen AöR ist der Abschluss einer Angriff genommen werden. Herr Valerius von der Verbandsgemein- Vereinbarung, ein Satzungsbeschluss sowie die Übertragung der deverwaltung Ulmen wird an der Sitzung teilnehmen und die Maß- Aufgabe der Energieversorgung (insbesondere Gewinnung aus nahme vorstellen. erneuerbaren Energien) erforderlich. Für die Maßnahme ist bereits ein Antrag auf Förderung aus dem Die zu beschließende Satzung entspricht der Empfehlung des Investitionsstock gestellt worden, es liegt die Zustimmung vor. Für Gemeinde- u. Städtebundes Rheinland-Pfalz. Hierin ist u.a. gere- die Maßnahme besteht eine Verpflichtungsermächtigung von Seiten gelt, dass das Stammkapital je Gemeinde 1.000 € und für die Ver- des Zuschussgebers zu Lasten des Haushaltsjahres 2013. bandsgemeinde Ulmen 5.000 € beträgt. Es ist nun erforderlich, den Auftrag für die Planung, Ausschreibung Entsprechend der als Anlage beigefügten Vereinbarung erfolgt die und Bauleitung zu vergeben. Der Auftrag soll an die Verbandsge- Gewinnverteilung wie folgt: meindeverwaltung Ulmen erteilt werden. Die Verbandsgemein- deverwaltung behält sich jedoch vor, einzelne Leistungsphasen an · Die Verbandsgemeinde Ulmen erhält 75 % des Gewinns mit der externe Fachplaner zu vergeben. Zweckbindung, den Gewinnanteil zur Senkung der Verbandsge- Haushaltsrechtliche Beurteilung: meindeumlage zu verwenden. Im Haushaltsplan 2013 werden folgende Mittel für die oben · Den verbleibenden Anteil erhalten die Ortsgemeinden/erhält genannte Baumaßnahme bereitgestellt: die Stadt Ulmen zu gleichen Teilen (1/16). Gesamtkosten 58.058,00 € Eine Gewinnverteilung zum Zwecke der Senkung der Verbands- Zuwendung I Stock - 25.000,00 € gemeindeumlage kann jedoch nur erfolgen, wenn alle Gemeinden Verbleiben als Eigenanteil der Gemeinde 33.058,00 € der AöR „Vulkanenergie Ulmen“ beitreten. Andernfalls erfolgt Haushaltsmittel werden unter der Buchungsstelle 57301-096000- die Ausschüttung des 75%-igen Gewinnanteils entsprechend der 40-1 zur Verfügung gestellt. Finanzkraft/Einwohnerzahl unmittelbar an die Gemeinden. Beschluss: Haushaltsrechtliche Beurteilung: Die Gestaltung soll entsprechend dem vorgelegten Planungsentwurf Die Gemeinde beteiligt sich an der AöR mit einem Geschäftsanteil durchgeführt werden - Variante 4 ohne Grünfläche mit Asphaltzu- in Höhe von 1.000 €. Im HH 2012 sind hierfür keine Mittel vorge- fahrt. sehen. Diese sind außerplanmäßig bereitzustellen. Weitere Kosten Des Weiteren beschließt der Gemeinderat, die Verbandsgemeinde- entstehen für die Gemeinde nicht. Die Gründungskosten der AöR verwaltung Ulmen mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung werden von der Verbandsgemeinde getragen. Die anfallenden für die Gestaltung der Außenfläche am Bürgerhaus auf der Grund- Gewinne werden zu 25 % direkt u. zu 75 % über eine Umlagesen- lage der HOAI 2009 zu beauftragen. kung an die Gemeinden verteilt. Abstimmungsergebnis: Beschluss: Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 Zur Wahrung u. Sicherung der kommunalen Interessen im Rahmen TOP 6: der Energiewende beschließt der Ortsgemeinderat folgendes: Mitteilungen a. Die Ortsgemeinde überträgt die Aufgabe der Energieversor- Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben: gung (insbesondere Gewinnung aus erneuerbaren Energien) a) Verteilung Fischereipachtanteile 2012 auf die Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) „Vulkanenergie Bezirk „Litzbach“ - für die Ortsgemeinde Auderath 35,45 €; Ulmen“ Bezirk „Endertbach/Oberlauf“ - für die Ortsgemeinde Aude- b. Der Satzung für die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rech- rath 7,92 € tes (AöR) „Vulkanenergie Ulmen“ wird zugestimmt. b) Gasleitung von Beuren nach Stolberg (2. Leitung) - Spülung c. Der Vereinbarung über die Gründung einer gemeinsamen wird durchgeführt von Open find Europe in einem Zeitfenster Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) wird zugestimmt. Sofern von Ende Febr. bis Anfang Sept. 2013. nicht alle Gemeinden der AöR beitreten, ist in der Vereinbarung Nicht öffentlicher Teil zu regeln, dass die Ausschüttung des 75%-igen Gewinnanteils entsprechend der Finanzkraft/Einwohnerzahl unmittelbar an die Gemeinden zu erfolgen hat. BAD BERTRICH d. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen. Abstimmungsergebnis: Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0 TOP 3: Sprechstunden im Gemeindebüro Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungs- Das Gemeindebüro ist wie folgt geöffnet: bericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen dienstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr und mbH zum 31.12.2011 donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Sachverhalt: Meine Sprechstunde ist jeweils donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 In der Sitzung am 24.09.2012 hat die Gesellschafterversammlung Uhr. der PEG beschlossen, den Jahresabschluss 2011 in der vorliegenden Zur Sprechzeit bin ich telefonisch unter 02674-932290 erreichbar. Form anzuerkennen, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzu- Gerne können Sie auch eine Email senden an: tragen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das ortsgemeinde@bad-bertrich.de oder an Jahr 2011 Entlastung zu erteilen. beatrix.lauxen@ortsgemeinde-bad-bertrich.de Nach § 90 Abs. 2 GemO hat die Gemeindeverwaltung dem Gemein- Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel „Alte Mühle“ zu kontak- derat mit dem geprüften Jahresabschluss einschl. Lagebericht einen tieren, da es mir dort - vor Publikumsverkehr - nicht möglich ist, ihre Bericht über die Beteiligung der Gemeinde an Unternehmen in Angelegenheiten vertraulich zu behandeln. einer Rechtsform des privaten Rechtes, an denen sie mit mindestens Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin 5 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vorzulegen. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Öffentliche Bekanntmachung Keine unmittelbaren Auswirkungen Hiermit lade ich Sie zur öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss einschl. Gemeinderates der Ortsgemeinde Bad Bertrich ein, die am Lagebericht sowie vom Beteiligungsbericht der Projektentwick- Mittwoch, den 12.12.2012, um 18:00 Uhr lungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH für das Geschäftsjahr im Karlsbadsaal im Kurfürstlichen Schlösschen 2011. stattfindet.
Ulmen - 13 - Ausgabe 49/2012 Tagesordnung: Ratsmitglieder Öffentlicher Teil Herr Hans-Peter Johann, Herr Friedhelm Justen, Frau Marie-Lou- 1. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Herstel- ise Kälker-Prakke, Herr Volker Laux, Herr Rüdiger Mette, Herr lungsarbeiten von Grabstätten auf dem Friedhof in Bad Bertrich Thomas Rheinhard, Herr Christoph Rohs 2. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines Protokollführer Streuwagens Herr Michael Schneider 3. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung einer Abwesend waren: Benutzungs- und Gebührensatzung für die Enrichtungen im Es fehlten entschuldigt Kurkomplex Herr Christian Arnold, Herr Karl-Josef Ilgen, Herr Christian Johann 4. Mitteilungen Um 19.50 Uhr wurde der Tagesordnungspunkt 6 -Personalange- Nicht öffentlicher Teil legenheit- vorab behandelt. Um 20.00 Uhr hat der öffentliche Sit- 5. Mitteilungen zungsteil begonnen. gez. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Wahl der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Touristikagentur Einladung Bad Bertrich GmbH Hiermit laden wir alle Vermieter und Vermieterinnen zur Schulung 2. Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteili- des neuen elektronischen Meldeprogramms „jMeldeschein“ ein. gungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Es werden zwei Termine angeboten: Ulmen mbH zum 31.12.2011 - Mittwoch, 12.12.2012, 19.00 Uhr im Karlsbad Saal 3. Änderung der Satzung zur Erhebung von Kurbeiträgen in der - Donnerstag, 13.12.2012, 10.00 Uhr im Karlsbad Saal. Ortsgemeinde Bad Bertrich zum 01.01.2013 Die Schulung wird von Herrn Erb (Firma AVS) vorgenommen. 4. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Herstel- Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin lungsarbeiten von Grabstätten auf dem Friedhof in Bad Bertrich 5. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil Senioren-Gymnastik in Bad Bertrich Öffentlicher Teil TOP 1: Wahl der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Touristikagentur Bad Bertrich GmbH Sachverhalt: Gemäß § 9 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages der Touristikagen- tur Bad Bertrich GmbH wird der Aufsichtsrat für die Dauer von 3 Jahren, längstens jedoch bis zum Ende der Legislaturperiode des entscheidenden Ortsgemeinderates gewählt. Die letzte Wahl fand am 13.07.2009 statt, so dass nunmehr eine Neuwahl erforderlich ist. Gem. § 9 Abs. 1 des aktuellen Gesellschaftervertrages besteht der Aufsichtsrat aus 9 Mitgliedern. Nach § 9 Abs. 2 gehört der Bürger- meister der Verbandsgemeinde Ulmen dem Aufsichtsrat als gebore- nes Mitglied an. Die übrigen 8 Mitglieder des Aufsichtsrates werden vom Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bad Bertrich bestellt, wobei die Ortbürgermeisterin die Gemeinde kraft Gesetzes (§ 88 GemO) im Aufsichtsrat vertritt, so dass letztendlich die weiteren 7 Aufsichtsratsmitglieder zu wählen sind. Entsprechend den Bestim- mungen des Gesellschaftervertrages haben die in der Ortsgemeinde Bad Bertrich ansässigen Unternehmer im Rahmen der Vorschriften der GemO das Recht, Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat vorzu- schlagen. Für die Wahl gilt § 45 GemO sinngemäß. Die im Gemeinderat vertretenen Gruppen sind gebeten, entspre- chend ihrem Stärkeverhältnis im Gemeinderat Personen zu benen- nen (Wählergruppe Ilgen 2, Wählergruppe Arnold 2, Wählergruppe Johann 1, Wählergruppe Lauxen 2). damit in der Sitzung ein gemein- samer Wahlvorschlag vorgelegt werden kann. Haushaltsrechtliche Beurteilung: - entfällt - Beschluss: a) Gemeinderat beschließt zunächst die nachfolgende Wahl in offener Abstimmung durchzuführen. Abstimmungsergebnis: einstimmig b) Vorgeschlagen und gewählt wurden: 1. Karl-Josef Ilgen (Wählergruppe Ilgen) 2. Jörg Schömer (Wählergruppe Ilgen) 3. Michael Krämer (Wählergruppe Arnold) 4. Gerd Johann (Wählergruppe Arnold) 5. Ralf Max (Wählergruppe Johann) 6. Marie-Louise Kälker- Prakke (Wählergruppe Lauxen) Auszug aus der Niederschrift über die 7. Angelika Simon (Wählergruppe Lauxen) öffentliche/ nicht öffentliche Sitzung Abstimmungsergebnis: Ja 9, Nein 1, Enthaltung 0, Befangen 0 des Ortsgemeinderates Bad Bertrich TOP 2: Sitzungsdatum: Donnerstag, den 22.11.2012 Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungs- Beginn: 19:50 Uhr bericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen Ende: 21:15 Uhr mbH zum 31.12.2011 Ort: Bürgerhaus „Falkenlay“ in Kennfus Sachverhalt: Anwesend waren: In der Sitzung am 24.09.2012 hat die Gesellschafterversammlung Ortsbürgermeisterin der PEG beschlossen, den Jahresabschluss 2011 in der vorliegenden Frau Beatrix Lauxen Form anzuerkennen, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzu- 1. Beigeordneter tragen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Herr Gerd Johann Jahr 2011 Entlastung zu erteilen. Beigeordnete Nach § 90 Abs. 2 GemO hat die Gemeindeverwaltung dem Gemein- Frau Angelika Simon derat mit dem geprüften Jahresabschluss einschl. Lagebericht einen
Ulmen - 14 - Ausgabe 49/2012 Bericht über die Beteiligung der Gemeinde an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechtes, an denen sie mit mindestens Gemeinsamer Seniorennachmittag 5 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vorzulegen. Haushaltsrechtliche Beurteilung: im Bürgerhaus Kennfus Am Sonntag, den 16. Dezember 2012 findet ab 14:00 Keine unmittelbaren Auswirkungen Uhr im Bürgerhaus Kennfus der gemeinsame Kenntnisnahme: Seniorennachmittag unserer beiden Orts- Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss einschl. Lage- teile statt. Hierzu sind alle Seniorinnen bericht sowie vom Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesell- und Senioren ab dem 65. Lebensjahr mit schaft Vulkaneifel Ulmen mbH für das Geschäftsjahr 2011. Begleitung herzlich eingeladen. TOP 3: Genießen Sie ein paar gesellige und Änderung der Satzung zur Erhebung von Kurbeiträgen in der Orts- kurzweilige Stunden in vorweihnachtlicher gemeinde Bad Bertrich zum 01.01.2013 Atmosphäre im festlich geschmückten Bürgerhaus Kennfus. Sachverhalt: Die musikalische Gestaltung übernimmt in diesem Jahr der Die Ortsgemeinde Bad Bertrich beabsichtigt die Kurbeiträge zu Seniorenchor der Seniorenresidenz Wohnpark Römerkessel ändern. Gleichzeitig soll zum 01.01.2013 der elektronische Melde- sowie der Musikverein Kennfus-Bad Bertrich e.V. Für die tänzerischen Einlagen sind die Kinder um Frau Sandy schein (Verfahren JMeldeschein) eingeführt werden. Adams und Frau Elke Schlig zuständig. Eine Anpassung der Kurbeitragssatzung ist somit erforderlich. Herzlich willkommen! Ein Entwurf zur Satzungsänderung ist dieser Sitzungsvorlage als Beatrix Lauxen Friedhelm Justen Anlage beigefügt. Ortsbürgermeisterin Ortsvorsteher Haushaltsrechtliche Beurteilung: Durch die Änderung der Satzung ergeben sich Mehreinnahmen unter dem Produkt 57500-436200 ab dem Hauhalt 2013 der Ortsge- Sprechstunden der Polizei in Bad Bertrich meinde Bad Bertrich. Der Bezirksdienst der Polizeiinspektion Zell bietet für Rat suchende Beschluss: Bürger Sprechstunden in Bad Bertrich, Kurfürstenstraße, Tourist- Der Ortsgemeinderat beschließt die Satzungsänderung mit nachfol- Information, an. gend aufgenommenen Änderungen Nächster Termin: Mittwoch, 12. Dez. 2012 von 14.30 bis 15.00 Uhr § 3, 4, 5, 9 Es werden (Die Veröffentlichung der Satzung erfolgt in einer der nächsten • Auskünfte erteilt Ausgaben des Vulkanechos) • Beratungen durchgeführt Abstimmungsergebnis: • Anzeigen aufgenommen Ja 9, Nein 0, Enthaltung 1, Befangen 0 • Erkenntnisse entgegengenommen TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Weitere Terminabsprache bitte mit Herrn Spier, Polizeiinspektion Zell, Tel.: 06542/986741 oder 98670, vereinbaren. Herstellungsarbeiten von Grabstätten auf dem Friedhof in Bad Bertrich Sachverhalt: Ortsvorsteher von Kennfus: Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefon- Das Ausheben und Einebnen von Grabstellen auf dem Friedhof in nummern 02674/1373 oder mobil unter 0176-56230546 sowie im Bad Bertrich wurde bislang von den Gemeindearbeiten durchge- Internet unter FriedhelmJusten@t-online.de zu erreichen. führt. Die Ortsgemeinde beabsichtigt nun, diese Aufgaben an eine In dringenden Fällen auch dienstlich unter 06571/9536-13419. Firma zu vergeben. Nach einer erfolgten Ausschreibung hat die Firma Peter Brand aus Gemeinsamer Seniorennachmittag Bullay ein entsprechendes Angebot abgegeben. Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung durch am 16.12.2012 die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen beläuft sich die Ange- Die Dekor- und Aufbauarbeiten für den gemeinsamen Senioren- nachmittag finden am Samstag, dem 15.12.2012 ab 14:00 Uhr im botssumme der Firma Bürgerhaus statt. Ich bitte die durchführenden Vereine entspre- Peter Brand, Brautrockstraße 25, 56859 Bullay auf brutto 4.046,00 chend Personal bereit zu stellen. Danke! € inkl. MwSt. Friedhelm Justen, Ortsvorsteher Der Bauausschuss hat in seiner letzten Sitzung bereits über Ange- BEUREN legenheit beraten. Weiterhin ist aufgrund der Vergabe der Arbeiten an diese Firma zu dem o.g. Preis die Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebüh- Sprechstunde des Ortsbürgermeisters ren entsprechend anzupassen, da die Kosten für die Herstellung und Freitags von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Bürgerhaus Einebnung von Grabstätten von den Angehörigen der Verstorbe- Termine nach telefonischer Vereinbarung nen wieder angefordert werden können. Tel. 02675/911202 oder 0172/2300324 www.beuren-eifel.de Haushaltsrechtliche Beurteilung: Für das Jahr 2012 stehen keine Haushaltsmittel bereit und müssen im Bedarfsfall außerplanmäßig gezahlt werden. Vorankündigung Für das Jahr 2013 müssen diese Kosten entsprechend der Satzung Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 20. Dezember 2012 um über die Erhebung der Friedhofsgebühren in den Haushalt einge- 19.00 Uhr im Bürgerhaus in Beuren statt. stellt werden. Karl-Peter Uebereck, Ortsbürgermeister Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bad Bertrich beschließt, den Auftrag für die Herstellung und Einebnung von Grabstätten auf dem Friedhof in Bad Bertrich an die Firma Nikolausfeier 2012 Peter Brand, Brautrockstraße 25, 56859 Bullay Liebe Kinder, sehr geehrte Eltern! in Höhe von brutto 4.046,00 € inkl. MwSt Unsere diesjährige Nikolausfeier findet zu vergeben. am Sonntag, dem 09. Dezember 2012 um 17.00 Uhr Abweichender Beschluss: in der Antoniuskirche zu Beuren statt. Die Nikolaus- Der Gemeinderat beschließt den Punkt auf die nächste Sitzung zu feier wird von den Kindern, dem Kirchenchor und dem vertagen. Musikverein gestaltet. Nach Beendigung der Feier wer- Abstimmungsergebnis: den auf dem Kirchenvorplatz wieder heiße Getränke, Ja 10, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 wie Glühwein usw., angeboten. In Erwartung auf TOP 5: Euer zahlreiches Erscheinen verbleibe ich bis Mitteilungen dahin mit nikolausischen Grüßen Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben. Euer Karl-Peter Uebereck, Ortsbürgermeister Es folgte der nicht öffentliche Sitzungsteil.
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