Christmas Cocktail Party in Bad Bertrich Samstag, 8. Dezember 2012 - Edoweb

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Christmas Cocktail Party in Bad Bertrich Samstag, 8. Dezember 2012 - Edoweb
Jahrgang 41/127                               Samstag, den 08. Dezember 2012	                Ausgabe 49/2012
      www.lutzgestaltet.de

                             Christmas Cocktail Party
                             in Bad Bertrich
                             Samstag, 8. Dezember 2012
                                   Ab 20 Uhr: DJ · Cocktails · Black Jack · Roulette
                                   und vieles mehr ...
                                   Vorverkauf 10 € · Abendkasse 12 €
                                   Touristik-Agentur · Bad Bertrich GmbH · Fon 02674/932222
                                   www.bad-bertrich.de · www.ticket-regional.de
Christmas Cocktail Party in Bad Bertrich Samstag, 8. Dezember 2012 - Edoweb
Ulmen                                                                            -2-                                                           Ausgabe 49/2012

                                    Kinder- und Jugendbüro der VG Ulmen

    

                                                                                            dann seid dabei………..

    Liebe Jugendliche im Alter von 16-20 Jahren,

    Das Kinder- und Jugendbüro der VG Ulmen plant in der Zeit vom
                                                              30.05.-02.06.2013
    (verlängertes WE über Fronleichnam) eine Fahrt für Euch nach Berlin.

    Als Highlight besuchen wir die „You-Messe“ (Europas größte Jugendmesse) in
    Berlin- hier erfahrt ihr alles aktuelle über Eure Lieblingsthemen wie Music, Sport,
    Lifestyle, aber auch über Bildung, Karriere & Zukunft.
    Im letzten Jahr haben über 100.000 Jugendliche die „You-Messe“ besucht und im
    nächsten Jahr wollen wir mit dabei sein. Weitere Infos unter www.you.de.

    Natürlich besuchen wir auch den Bundestag mit Teilnahme an einer Plenardebatte,
    Gespräch mit dem Staatssekretär Peter Bleser und der Besichtigung der
    Reichskuppel.

    Auch geschichtliches und kulturelles wird nicht fehlen.

    Natürlich werdet ihr auch noch Zeit bekommen, Berlin ein wenig auf eigene Faust
    zu erkunden.

    Die Kosten belaufen sich auf ca. 150,00-200,00 Euro/Person (je nach
    Teilnehmerzahl- für Busfahrt, Übernachtung/Frühstück; Eintritt You-Messe,
    Bundestag, sonstige Programmpunkte). Für die Mittags- und Abendverpflegung
    müssen die TN selbst aufkommen.
    Ein Vortreffen ist ebenfalls geplant.

    Interesse geweckt?? Dann meldet euch schnellstmöglich an bei:
    Uli Esper, Tel.: 02676 / 409-202, ulrich.esper@ulmen.de oder Andrea Saxler, Tel.
    02676 /409-252, andrea.saxler@ulmen.de

    Wir freuen uns auf Eure Anmeldungen!!

 Impressum:
 Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für
 Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung.

 Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG                     Verantwortlich:
 Adresse:                      54343 Föhren, Europaallee 2                        Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Alfred Steimers
                               (Industriepark Region Trier)
 Telefon und Fax:                                                                 übriger redaktioneller Teil:   Dietmar Kaupp
 Anzeigenannahme:	Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,                              Anzeigenteil:                  Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)
                   Fax: 0 65 02 - 91 47-250
 Redaktion:	Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40                        Erscheinungsweise:             in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf.
                                                                                                                 Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis
 Internet und E-Mail:          www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-foehren.de                                   von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.
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 Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht
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Christmas Cocktail Party in Bad Bertrich Samstag, 8. Dezember 2012 - Edoweb
Ulmen                                                                   -3-                                               Ausgabe 49/2012

                       Einladung zum Muh-sical
                 „Alice und Alex im Eifel-Wunderland“
        Die Realschule Vulkaneifel präsentiert am 14., 15. und 18. Dezember das Theaterstück/Muh-
        sical „Alice und Alex im Eifel-Wunderland“. Im Bürgerhaus in Lutzerath lernen Sie die Eifel
        von einer vollkommen neuen Seite kennen. Ein spektakuläres, lustiges und romantisches
        Abenteuer erwartet Sie, welches man auf keinen Fall verpassen darf.

        Wir laden Sie herzlich ein, an einem der drei Abende um 19.00 Uhr die Vorstellung mit uns
        zu genießen. Der Preis pro Karte beträgt 2,— €.

        Da die Plätze begrenzt sind, möchten wir Sie bitten, uns möglichst schnell eine Rückmeldung
        zu geben. Die Eintrittskarten können bei den Klassen 7a und 8b sowie im Sekretariat (02677-
        422 oder 02676-1551) reserviert werden.

                                                                                                    Monika Schüller-Diewald
                                                                                                                   Rektorin

                           t Glenn Miller
          n n S trauß triff
     Joh a
                                                                                       Blutspendetermin in Ulmen
                                                                              Das Deutsche Rote Kreuz lädt herzlich zur Blutspende ein -
                                                                                          am Donnerstag, dem 13. Dez. 2012
                                                                                               von 16.30 bis 20.00 Uhr
                                                                              in der Realschule plus Vulkaneifel am Jungferweiher

                                                                              Bitte Personalausweis mitbringen!
                                                             Eintritt         Mit Ihrer Blutspende können wir Leben retten und Gesund-
                                                              frei!           heit erhalten. Danke!

                                                                              Termine und Infos 0800 - 11 949 11 oder www.DRK.de
  Samstag, 15. Dezember 2012
  im Bürgersaal Ulmen, 20.00 Uhr
  Mitwirkende: Musikverein Ulmen und Jugendorchester Ulmen
Christmas Cocktail Party in Bad Bertrich Samstag, 8. Dezember 2012 - Edoweb
Ulmen                                                                      -4-                                                                                 Ausgabe 49/2012

                                                                                          Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
        BEREITSCHAFTSDIENSTE                                                     Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschafts-
                                                                                 dienst am Wochenende und am Mittwochnachmittag unter fol-
                             Notdienste                                          gender Telefonnummer erfragt werden:
                                                                                 .................................................................................Tel.: 06531-94477
                        Ärztlicher Notdienst                                     Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist
 Bereich Lutzerath........................ Tel. 0180 - 5112053 (14 ct./Min.)     über das Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:
 Versorgung der Orte: Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren,                     ...................................................................................Tel.: 0261-19222
 Büchel, Gevenich, Kliding, Lutzerath einschl. Driesch, Urschmitt,
 Weiler
 Bereich Kelberg-Ulmen............. Tel.: 0180 - 5112077 (14 ct./Min.)                          Feuerwehr und Rettungsdienst
 Versorgung folgender Orte aus der Verbandsgemeinde Ulmen:
                                                                                 Notruf............................................................................................. 112
 Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath,
 Filz und Auderath
 Über die angegebene Nummer werden Sie auch mit der ärztlichen
 Bereitschaftsdienstzentrale im Krankenhaus Daun verbunden.
                                                                                                                             Polizei
 Dienstzeiten der Bereitschaftsdienstzentrale:                                   Notruf:............................................................................................ 110
 Mittwoch 13.00 Uhr bis Donnerstag 08.00 Uhr                                     Polizeiinspektion Cochem:............. Tel.: 02671-9840, FAX 984100
 Freitag 18.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr                                          Polizeiinspektion Zell:................... Tel.: 06542-98670, FAX 986750
 Vor Feiertagen 18.00 Uhr bis Folgetag 08.00 Uhr.                                Polizeiautobahnstation Kaisersesch:...................Tel.: 02653-99010
 Um telefonische Anmeldung wird gebeten.                                         Kriminalpolizeiinspektion Mayen:........................Tel.: 02651-8010

                   Notdienstbereitschaft                                                  NOTDIENSTE
                     der Zahnärzte:
 Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:
 0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen)                                                                      Schiedsperson
 Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten:                                 Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessord-
 Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr                                       nung und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:
 Samstag früh 08.00 bis Montag früh 08.00 Uhr                                    Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen)
 Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr und an                               Manfred HIEN, Büchel - ............................Tel.-Nr.: 0174-2149581
 Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgen-                   Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeu-
 den Tag früh 8.00 Uhr                                                           ren, Kliding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler
 an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis                  und Wollmerath)
 Samstag 8.00 Uhr                                                                Hans Schmitz, Am Wäldchen 14,
 Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können                   Lutzerath..................................................................... Tel. 02677/448
 Sie unter www.bzk-koblenz.de nachlesen.                                         Hinweis:
 Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie                 Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedsmänner
 bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich.                                 gegenseitig.

                Notdienst der Apotheken                                                         Kreiswasserwerk Cochem-Zell
                       im Land:                                                  Bereitschaftsdienst
                                                                                 Bezirk Eifel:.................................................. Handy 0160-9786 9515
 Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landes-
 weit gültige Rufnummern eingerichtet
 aus dem deutschen Festnetz
                 0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.)                                                               Erdgasversorgung
 (zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und                                Energieversorgung Mittelrhein GmbH,
 aus dem Mobilfunknetz                                                           Cochem ................................................................Tel. 02671/6007-55
          0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig)
 Das Verfahren ist denkbar einfach:
 Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über                           Notrufnummer bei Stromstörungen
 die Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden                      RWE Deutschland AG
 drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standor-                       Störung Strom ............................................................. 01802/112244
 tes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer angesagt und
 zweimal wiederholt.
 Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so                                   Störungen bzgl. Kabel - TV
 wird sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben                    für Ulmen: KEVAG Telekom, 56073 Koblenz, Cusanusstr. 7
 werden.                                                                         ............................................................................... Tel. 0180/111 4100
 Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer                       für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Niederlassung Trier
 schon jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie                 ...................................................................................Tel. 0651/1457-0
 im Bedarfsfall immer zuverlässig zur Hand hat
 Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt
 und am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Fei-                           SONSTIGE RUFNUMMERN
 ertagen.
 Aber wie auch der Name schon sagt:
 Notdienst ist Sonderdienst!
 Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der                         Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
 Notdienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genom-                  Marktplatz 1, 56766 Ulmen
 men werden.                                                                     Postfach 1244, 56763 Ulmen
 Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland-                      Tel.: 02676/409-0 (Zentrale)
 Pfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienst-                Fax-Nr.: 02676/409501
 plan verfügbar, der nach Eingabe der Postleitzahl des Standortes                Fax-Nr.: 02676/409500 (Vulkanecho)
 die umliegenden dienstbereiten Apotheken anzeigt.                               Fax-Nr.: 02676/409502 (Abwasserwerk)
Christmas Cocktail Party in Bad Bertrich Samstag, 8. Dezember 2012 - Edoweb
Ulmen                                                                                   -5-                                                        Ausgabe 49/2012

                                                                                                     4. Christmas Cocktail Party 08.12.12
     Mitteilungen aus dem
                                                                                                               in Bad Bertrich
     GesundLand Vulkaneifel























































                                                                                 
                                                                           














                 
                      sŽƌǀĞƌŬĂƵĨ͗ϭϵ͕ͲΦ͖ŵŝƚ'ćƐƚĞŬĂƌƚĞϭϳ͕ͲΦ
                      ďĞŶĚŬĂƐƐĞ͗ϮϮ͕ͲΦ͖ŵŝƚ'ćƐƚĞŬĂƌƚĞϮϬ͕ͲΦ
Christmas Cocktail Party in Bad Bertrich Samstag, 8. Dezember 2012 - Edoweb
Ulmen                                                                                                          -6-                                                                                      Ausgabe 49/2012

Party-DJ SKYTRAIN, Michael Schultze, bringt die Gäste zusätzlich                                                      schen Tanzfläche, Sekt- und Cocktailbar, Party-Lounge, Bierstand
auf Touren und wird mit Oldies, Charts, Rock, aber auch poppigen                                                      oder im Casino-Bereich gefeiert und geflirtet wird. Merry X-Mas!
Weihnachtsliedern ganz schön einheizen. Wer sein Glück an diesem                                                      Der Vorverkauf für die Christmas Cocktail Party am 8. Dezember
Abend lieber im Spiel sucht, dem wird unter Anleitung eines profes-                                                   2012 beginnt sofort. Gefeiert wird - wie im Vorjahr - in der Wandel-
sionellen Croupiers, die Möglichkeit geboten, Black Jack oder Rou-                                                    halle und dem Konzertsaal Bad Bertrich, die Tickets kosten 10 €
lette zu spielen. Gespielt wird natürlich nicht um Geld, sondern nur                                                  bzw. 12 € (VVK/AK). Wer mitfeiern will, sollte sich beeilen - erfah-
mit Jetons, aus Freude am Spiel. Feiern Sie stilecht mit, wenn zwi-                                                   rungsgemäß sind die verfügbaren Karten zügig ausverkauft.

                                                                                           VERBANDSGEMEINDE
                                                                                           VERBANDSGEMEINDE
                                                                                            Ulmen

                                                                 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

                                                  Regenwassernutzung über Zisternen oder Brunnen
                                                                                      hier: Schmutzwassergebühren
Bezüglich des Einbaues und Betriebes von Regenwassernutzungsanlagen erlauben wir uns noch einmal den Hinweis auf die Anzeigepflicht
gegenüber dem Abwasserwerk.
Beachten Sie unbedingt auch, dass Ihre Anlage nach den DIN Vorschriften 1988/Teil 4 errichtet ist und keinesfalls eine Querverbindung zum
Trinkwasserkreislauf hat (selbst Rückschlagventile und Absperrhähne ändern daran nichts).
Was nun die Berechnung des Schmutzwassergebührensatzes angeht, beruht dieser auf den Schmutzwassermengen, die der Kanalisation
zugeführt werden. Maßstab ist das bezogene Frischwasser; daneben die Wassermengen aus eigenen Brunnen und Zisternen, die über Wasch-
maschinen oder Toiletten in den Schmutzwasserkanal gelangen. Bei abnehmendem Trinkwasserbezug und zunehmender Regenwassernut-
zung ist auch zur Wahrung einer gerechten Gebührenverteilung entsprechend den Bestimmungen unserer Entgeltsatzung Abwasser diese
Wassermenge durch private Wasser- oder Abwasserzähler zu messen.
Hiermit bitten wir Sie, alle Brunnen- und Zisternenbetreiber, die hierüber entnommenen und der Kanalisation zugeführten Wassermengen
des Jahres 2012 bis zum 15.01.2013 dem Abwasserwerk mitzuteilen. Die Mitteilung kann formlos erfolgen; nennen Sie hierzu die Zähler-
stände ihres privaten Zählers zum Beginn und Ende des Jahres 2012. Hierzu kann auch der nachfolgend abgedruckte Vordruck verwendet
werden.
Übrigens: Abgabenhinterziehung ist kein „Kavaliersdelikt“ sondern stellt eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat dar.
                                                                                                      Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
                                                                                                                           -Abwasserwerk-

  Name, Vorname : .....................................................................................................................................................................................................

  Straße: ......................................................................................................................................................................................................................

  PLZ, Ort : .................................................................................................................................................................................................................

  Bürger- Nr. lt.
  letztem Bescheid des Abwasserwerkes: ...............................................................................................................................................................

  An die
  Verbandsgemeinde Ulmen
  -Abwasserwerk-
  Marktplatz 1
  56766 Ulmen

  Brauchwassernutzung / Mitteilung des Zählerstandes

  Auf meinem Grundstück ______________________________

  wird Regenwasser / Brunnenwasser im Haushalt / Betrieb (z.B. für die Toilettenspülung, Waschmaschine usw.) aus einer Regenwasser-
  nutzungsanlage / Zisterne oder Brunnenanlage / Drainage genutzt. Für das über diese Wassernutzung in die Kanalisation zugeführte
  Schmutzwasser ist ein geeichter Zähler installiert.

  •     Der Zählerstand des Zwischenzählers für die Wasserentnahme aus Zisternen / Brunnen usw. beträgt am

        ___________ , _________ cbm

  •     Der Zählerstand des Zwischenzählers für die Frischwassernachspeisung in die Zisterne beträgt am
        ____________ , ____________ cbm

  Ich versichere die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben.

  _______________ , den ________ _____________________

  ...........................................................................................................................................................................................................(Unterschrift)
Christmas Cocktail Party in Bad Bertrich Samstag, 8. Dezember 2012 - Edoweb
Ulmen                                                           -7-                                                 Ausgabe 49/2012

                                                       60 NA KLAR
                       Semiorinnen und Senioren der Verbandsgemeinde Ulmen
                      Fahrt zum Weihnachtsmarkt nach St. Wendel am Dienstag, 11. Dezember 2012
 Liebe Seniorinnen und Senioren,                                   Wollmerath (Kreuzung zum Ort)
 unsere diesjährige Fahrt zum Weihnachtsmarkt rückt immer          (L102)                                    11.15 Uhr
 näher. Unser Programm sieht vor:                                  Auderath, Buswendeplatz                   11.25 Uhr
 Abfahrt in Ulmen 11.30 Uhr am Marktplatz,                         Ulmen, Marktplatz                         11.30 Uhr
 Ankunft in St. Wendel ca. 13.30 Uhr / 14.00 Uhr.                  Bus 2 (Fa. Friedrich)
 Wir haben im Wendelinushof, einem Integrationsprojekt in St.      Büchel, Kirche                            10.45 Uhr
 Wendel, Plätze zum Mittagessen um 14.00 Uhr reserviert.           Schmitt, Bushaltestelle                   11.05 Uhr
 Nach dem Mittagessen fahren wir die kurze Strecke bis zum Weih-   Gillenbeuren, Ortsmitte Bushaltest.       11.10 Uhr
 nachtsmarkt und verbringen dort den gesamten Nachmittag bis in    Alflen (Bushaltest. Moselweg)             11.20 Uhr
 den Abend, also bis der Nachtwächter gegen 19.15 / 19.30 Uhr      Ulmen Marktplatz                          11.30 Uhr
 den Markttag beschließt. So erleben wir auch den Weihnachts-      Bitte alle Teilnehmer pünktlich an den Abfahrtstellen sein.
 markt mit seinem tollen Programm, das über den Tag aber insbe-    Liebe Seniorinnen und Senioren,
 sondere in den Vorabendstunden abläuft, wenn die gesamte Stadt    sollten wir vor 14.00 Uhr im Wendelinushof sein, hat jeder die
 in wunderschöne weihnachtliche Beleuchtung eintaucht und die      Möglichkeit, sich die Projekte Blumenhalle/Gewächshäuser,
 verschiedenen Künstleraktionen euch sicher begeistern werden.     landwirtschaftlicher Betrieb, Hofladen etc. anzusehen. Wir haben
 Rückkehr gegen 22.00 Uhr.                                         auf eine Führung verzichtet, da diese nochmals mit 3,50 Euro je
 Nachstehend nun die Abfahrtzeiten in den einzelnen Gemeinden:     Person zu zahlen wäre und wir wollen aber doch mehr Zeit auf
 Bus 1: (Fa. Kochems)                                              dem Weihnachtsmarkt verbringen. Sollte jemand zu den Abfahrt-
 Kennfus, Bushaltestelle                   10.45 Uhr               stellen noch Fragen haben, bitte umgehend bei mir melden, bei 2
 Lutzerath, Kirche                         10.55 Uhr               eingesetzten Bussen kann man evtl. noch etwas berücksichtigen.
 Driesch, Pizzeria                         11.00 Uhr                                                       Mit freundlichen Grüßen
 Wagenhausen, Hauptstr. (15)               11.10 Uhr                                                                   Inge Krämer

                   Weihnachtsbaum im Rathaus Ulmen wurde festlich geschmückt

  Ein ganzer Trupp von „Dekorateuren“ rückte an und schmückte den Weihnachtsbaum im Foyer des Ulmener Rathauses. Die Kin-
  der der Kindertagesstätte Lutzerather Höhe waren mit der Leiterin Christel Reuter eigens nach Ulmen gekommen, um die selbst
  gebastelten Deko-Artikel wunderschön auf dem Baum zu plazieren.
  Die Kinder waren mit viel Eifer dabei und trugen der Belegschaft sogar noch einige adventliche Lieder vor.
  Ganz herzlichen Dank allen Kindern und dem Team der Kita.
                                                                                                     Alfred Steimers, Bürgermeister
                                                                                         Gabi Hieronimus, Personalratsvorsitzende
Christmas Cocktail Party in Bad Bertrich Samstag, 8. Dezember 2012 - Edoweb
Ulmen                                                                -8-                                                  Ausgabe 49/2012

                                                   Mitteilung der Redaktion!
  Hiermit möchten wir Sie über die Erscheinungsweise unseres Mitteilungsblattes „Vulkanecho“ zu den Feiertagen informieren:
                                                            KW 51/2012
                                               Es ist keine Vorverlegung notwendig.
                                        Die Ausgabe erscheint als Doppelausgabe 51-52/2012.
             Redaktionsschluss Mittwoch, 19.12.12 - 8.00 Uhr. Bitte Beiträge aber nach Möglichkeit frühzeitig einreichen.
                                                             KW 52/2012 entfällt.
                                                             KW 01/2013 entfällt.
                                                              KW 02/2013
                                           Die Ausgabe erscheint als Doppelausgabe 01-02/2013.
                                            Redaktionsschluss Mittwoch, 09.01.2013 - 8.00 Uhr

            Öffentliche Bekanntmachung
                 Sitzung des Werksausschusses
                 der Verbandsgemeinde Umen
                                                                                Altersjubilare
Der Werksausschuss der Verbandsgemeinde Ulmen ist zu einer                          Wir gratulieren
nicht öffentlichen Sitzung eingeladen für,
               Mittwoch, den 12.12.2012, um 16.00 Uhr
Treffpunkt:         Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen,
                    Marktplatz 1, 56766 Ulmen                              am 09.12.        zum 84. Geburtstag Frau Anna Hoff
                                  gez. Alfred Steimers, Bürgermeister                       56825 Gevenich, Brehmacker 15
                                                                           am 10.12.        zum 82. Geburtstag Frau Cornelia Becker-Hages
             Amtliche Bekanntmachung                                                        56766 Ulmen, Ritter-Hausten-Straße 5
                                                                           am 10.12.        zum 88. Geburtstag Frau Hildegard Gimborn
  Räum- und Streupflicht der Eigentümer oder Besitzer                                       56766 Ulmen, Am Jungferweiher 7
   bebauter und unbebauter Grundstücke, die durch                          am 11.12.        zum 80. Geburtstag Herr Günter Henschel
      eine öffentliche Straße erschlossen werden                                            56766 Ulmen OT Meiserich, Ulmener Straße 18
Aus gegebener Veranlassung möchten wir alle Anlieger bebauter              am 11.12.        zum 84. Geburtstag Frau Mathilde Mertes
und unbebauter Grundstücke innerhalb der Ortslagen auf ihre Stra-                           56825 Beuren, Schulstraße 3
ßenreinigungspflicht und besonders auf die Schneeräumungs- und             am 12.12.        zum 89. Geburtstag Herr Anton Bretz
Streupflicht aufmerksam machen. Die Streupflicht erstreckt sich                             56766 Ulmen, Antoniusstraße 32
auf Gehwege, Fußgängerüberwege und die besonders gefährlichen              am 12.12.        zum 93. Geburtstag Frau Dorothea Essing
Fahrbahnstellen bei Glätte. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt                          56766 Ulmen, Am Jungferweiher 1
als Gehweg ein Streifen von ca. 1,50 m Breite entlang der Grund-           am 12.12.        zum 86. Geburtstag Frau Helene Mertins
stücksgrenzen.                                                                              56766 Ulmen, Hindenburgstraße 7
Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Geh-               am 12.12.        zum 87. Geburtstag Frau Elisabeth Saxler
wegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.                                56766 Auderath, Waldfrieden 3
Nach den Satzungen unserer Ortsgemeinden erstreckt sich die                am 13.12.        zum 81. Geburtstag Frau Luzia Schmitz
Straßenreinigung - unter die auch die Schneeräumung fällt -, bis zur                        56823 Büchel, Pfarrer-Steinmetz-Straße 7
Straßenmitte. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der            am 14.12.        zum 87. Geburtstag Herr Rudolf Mohr
Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt                                 56825 Weiler, Hauptstraße 7
und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wer-            am 15.12.        zum 88. Geburtstag Frau Christina Scheider
den. Es ist nicht zulässig, dass der Schnee von den Gehwegen auf der
                                                                                            56766 Ulmen, Am Jungferweiher 1
Fahrbahn verteilt wird.
                                                                           am 15.12.        zum 89. Geburtstag Frau Margareta Theisen
Einige Ortsgemeinden unterhalten einen Winterdienst. Dieser Win-
terdienst dient ausschließlich der Unterstützung der zur Räumung                            56825 Gevenich, Hauptstraße 14
verpflichteten Anlieger und entlässt diese nicht aus der Verpflich-
tung zur Streu- und Räumpflicht. Die Überprüfung der Straßen-
reinigungspflicht obliegt der jeweiligen Ortsgemeinde. Dazu zählt             Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
auch die Kontrolle, ob die zur Reinigung verpflichteten Bürger ihrer
Reinigungspflicht nachkommen.                                                     Marktplatz 1, 56766 Ulmen
Für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass ein Anlieger                         Postanschrift: Postfach 1244, 56763 Ulmen
seiner Reinigungspflicht, insbesondere im Winter der Schneeräum-                          Tel.: 02676/409-0, Fax: 02676/409-501,
und Streupflicht, nicht nachgekommen ist, haftet dieser nach den                       Vorzimmer 409-500, Abwasserwerk 409-502
Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Jeder Eigentü-
mer und Besitzer eines Grundstückes innerhalb der Ortslage sollte
deshalb bemüht sein, der Reinigungspflicht im Winter gewissenhaft
nachzukommen.
                                                56766 Ulmen, 03.12.12
                                  Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
                                              Sachbereich 2.3 / 160-03

                                                                                                   Rathaus Ulmen
        Verbandsgemeinde Ulmen                                             Öffnungszeiten der Verwaltung:
                                                                           Montag - Donnerstag: 08.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
                        im Internet                                        Freitag: 08.30 bis 13.00 Uhr
                                                                           Besondere Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
                                Adresse: www.ulmen.de                      Montag- Freitag                              08.00 - 12.30 Uhr
                                 E-Mail: info@ulmen.de                     Montag- Mittwoch                             14.00 - 16.00 Uhr
                               Sie können uns Ihr                          Donnerstag                                   14.00 - 17.00 Uhr,
                               Anliegen auch gerne                         jeden 3. Donnerstag im Monat bis             18.00 Uhr
                                                                           1. Samstag im Monat:                         10.00 bis 12.00 Uhr
                 per E-Mail zukommen lassen!
Christmas Cocktail Party in Bad Bertrich Samstag, 8. Dezember 2012 - Edoweb
Ulmen                                                            -9-                                                  Ausgabe 49/2012

                                -XJHQG 6HQLRUHQEURGHU9*98OPHQ

                     /LHEH-XJHQGOLFKHDXVGHU9*8OPHQDE-DKUHQ

        Donnerstag, 20.12.2012 - Fahrt nach Oberhausen ins Centro
        Auch in diesem Jahr bieten wir euch eine Fahrt zum Centro nach Oberhausen an. Dort habt
        ihr wiederum die Möglichkeit, die letzten Weihnachtsgeschenke zu besorgen und auf dem
        dortigen Weihnachtsmarkt ein paar schöne Stunden zu verbringen.

        Abfahrt:      9:45 Uhr Parkplatz Kindergarten Lutzerath
                      10:00 Uhr Marktplatz am Rathaus Ulmen
        Rückkehr:     gegen 21:30 / 22:00 Uhr
        Alter:        ab 14 Jahren
        Kosten:       10,00 Euro pro Teilnehmer
        Veranstalter: VGV Ulmen
        Anmeldung: Uli Esper, Tel.: 02676 / 409-202 oder Andrea Saxler 409-252

        Die Jugendlichen können selbständig in kleinen Gruppen den Tag gestalten.
        Bei minderjährigen Teilnehmern ist eine Einverständniserklärung erforderlich! Diese finden
        Sie unter www.ulmen.de - Kinder und Jugend - Downloads.

                              An alle Hundebesitzer!
                Aus gegebener Veranlassung weisen wir auf Folgendes hin:

             Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
              Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der
              Verbandsgemeinde Ulmen

                  Auszugsweise Bekanntmachung für Hundebesitzer mit der Bitte um Beachtung:

                                                                 §2
 (2) Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen
 sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.
 (3) In öffentlichen Anlagen ist es ferner verboten,
 b) Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätzen mitzunehmen oder
     in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.
 c) Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht
     mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in
     gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.

                                                                 §5
 (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 48 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig auf öffent-
 lichen Straßen und öffentlichen Anlagen
 2. entgegen § 2 Abs. 2 Satz 1 einen Hund auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslage nicht anleint und
 3. entgegen § 2 Abs. 2 Satz 2 einen Hund außerhalb bebauter Ortslagen nicht sofort und ohne Aufforderung anleint, wenn sich andere
     Personen nähern.
 (2)     Ordnungswidrig im Sinne des § 48 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig in
 öffentlichen Anlagen
 2. entgegen § 2 Abs. 3 Buchst. b Hunde ohne geeigneten Führer ausführt oder frei umherlaufen lässt sowie sie auf Kinderspielplätze
     mitnimmt oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden lässt,
 3. entgegen § 2 Abs. 3 Buchst. c als Halter oder Führer eines Hundes Verunreinigungen nicht unverzüglich beseitigt,
 (3) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 48 Abs. 2 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00
 € geahndet werden. Für Festsetzung der Geldbuße und das Verfahren findet das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der
 derzeit gültigen Fassung Anwendung.

                                                                                                 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
                                                                                                                    Sachbereich 2.3
                                                                                                            Örtliches Ordnungsamt
Christmas Cocktail Party in Bad Bertrich Samstag, 8. Dezember 2012 - Edoweb
Ulmen                                                                                                            - 10 -                                                  Ausgabe 49/2012

        Reisepässe können abgeholt werden!                                                                            Liste von Stärken und Schwächen der mehr als 800 Einwohner zäh-
                                                                                                                      lenden Gemeinde sind die Grundlage für die Arbeitskreise „Kinder
Die bis zum 20.11.2012 beantragten Reisepässe können bei der Ver-
                                                                                                                      und Jugend“, „Vereine und Dorfgemeinschaft“, „Infrastruktur und
bandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden.
                                                                                                                      Versorgung“ und „Natur und Tourismus“.
Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen.
                                                                                                                      Sie sind ein Ergebnis der Dorfkonferenz, die bereits Ende Oktober
                                                                                                                      die Wünsche und Sorgen der Alfler auf den Tisch brachte.
  $                                           Vollmacht                                                               Angeregt diskutieren fünf Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahre
                                                                                                                      mit zwei Vertretern der Verbandsgemeinde Ulmen und einem
                         zur Abholung eines Reisepasses                                                               weiteren Erwachsenen an einem Tisch in der Mehrzweckhalle der
 Ich                                                                                                                  Grundschule Alflen. Sie vertreten mehr als 20 Gleichaltrige, die vor
                                                                                                                      wenigen Wochen an der ersten Alfler Dorfkonferenz teilgenommen
 .............................................................................................................        haben. Auf dem Tisch liegen Unterlagen, die Jugendlichen haben zu
 Familienname, Vorname, Geburtsdatum                                                                                  Papier gebracht, was ihnen in ihrem Heimatdorf fehlt. Ganz oben
 wohnhaft in                                                                                                          auf der Liste steht ein Jugendraum, der letzte ist vor zwei Jahren
                                                                                                                      abgebrannt.
 .............................................................................................................        Ortsbürgermeister Rudolf Schneiders scheint zufrieden. 36 Bürger der
 Ort, Straße                                                                                                          Gemeinde haben sich für die Arbeit in vier Gruppen angemeldet.
                                                                                                                      „Das Beste, was uns passieren konnte, ist, dass wir die Leute zum
 bevollmächtige hiermit                                                                                               Reden kriegen“, sagt Schneiders. Vor allem das hat er bereits
 Herrn/Frau                                                                                                           erreicht. In Alflen reiht sich eine Veranstaltung an die nächste. Dor-
                                                                                                                      finnenentwicklung, Bioeffizienzdorf, Schwerpunktgemeinde - „für
                                                                                                                      einige wird es schon schwierig, die verschiedenen Projekte ausein-
 .............................................................................................................
 Familienname, Vorname, Geburtsdatum                                                                                  anderzuhalten.“ Doch die Einwohner machen mit, sogar die Jugend.
 wohnhaft                                                                                                             In der Arbeitsgemeinschaft (AG) „Kinder und Jugend“ zeigt sich,
                                                                                                                      dass zumindest vorübergehend nur die Pausenhalle der Grund-
 .............................................................................................................        schule als Jugendraum zur Verfügung steht. Es fehlen neue Fenster,
 Ort, Straße                                                                                                          Toiletten, zudem ist der Raum sehr klein.
 ausgewiesen durch                                                                                                    Geld für die Renovierung hat die Jugendgruppe bereits gesammelt,
                                                                                                                      der 17-jährige Sebastian Valerius fragt nach weiteren Fördermög-
 .............................................................................................................        lichkeiten. Eine Nutzungsänderung des Raumes wurde bereits
 meinen Reisepass in Empfang zu nehmen.                                                                               beantragt.
                                                                                                                      Regionalberaterin Nathalie Franzen zeigt zu Beginn des Abends
 .............................................................................................................        Projekte anderer Gemeinden in Rheinland-Pfalz. Wie kann man
 Ort, Datum                                                     Eigenhändige Unterschrift                             einen Dorfladen errichten und betreiben, würde eine Dienstleis-
                                         $                                                                            tungstauschbörse das Leben in Alflen weiter verbessern? Viele
                                                                                                                      dieser Punkte stehen auch auf der Liste der AG „Infrastruktur und
Hinweis zur Abholung der Personalausweise                                                                             Versorgung“.
                                                                                                                      Die Grundversorgung soll erhalten oder ausgebaut, der Tourismus
Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach
                                                                                                                      angekurbelt werden. Sogar eine Elektrotankstelle steht auf der Pro-
Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei über-
                                                                                                                      jektliste. Der Jugend in Alflen scheint klar zu sein, worum es sich bei
sandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann
                                                                                                                      der Dorferneuerung dreht. Alflen soll attraktiver werden für junge
grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Sollte
                                                                                                                      Familien, die Gemeinde muss mit ihren Vorzügen werben, damit in
dies nicht möglich sein, setzen sie sich bitte mit uns in Verbindung                                                  Zukunft nicht viele Häuser leer stehen. Die 16-jährige Kerstin Herr-
(Tel. 02676/409-0)                                                                                                    mann macht es an einem einfachen Beispiel fest: „Unsere Grund-
                                                                                                                      schulklasse hatte noch 16 Schüler, heute hat die gesamte Schule so
                                                                                                                      viele Schüler.“
              Aus den Gemeinden                                                                                       Text/ Foto Kevin Rühle

                                                                                                                                            AUDERATH
                                   $/)/(1
                                  Bürozeiten des Ortsbürgermeisters im Gemeindebüro
                                  dienstags von 18.30 - 20.00 Uhr
                                  im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle, Schulstraße,
                                  Tel. 02678/953661, Fax: 953659.
                                                                                                                                  Öffentliche Bekanntmachung
                                  Außerhalb der Bürozeiten: Termine jederzeit nach tel.                                   Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr
                                  Vereinbarung 02678/365 o. 0172/8887124,
                                  E-Mail: ortsgemeinde.alflen@web.de                                                         2010 und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO
                                                                                                                      Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Auderath hat in seiner Sitzung
                                                                                                                      am 29. November 2012 die Feststellung des Jahresabschlusses für
       Alflen bringt seine Visionen auf Papier                                                                        das Haushaltsjahr 2010 beschlossen und dem Bürgermeister und
                                                                                                                      den Beigeordneten sowie dem Ortsbürgermeister und den Ortsbei-
     Dorferneuerung Arbeitskreise diskutieren Projekte                                                                geordneten Entlastung erteilt.
                und Ziele für das Eifeldorf                                                                           TOP-Nr. 4:
                                                                                                                      Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresab-
                                                                                                                      schlusses für das Haushaltsjahr 2010 und Entlastungserteilung gem.
                                                                                                                      § 114 GemO
                                                                                                                      Sachverhalt:
                                                                                                                      Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und
                                                                                                                      Aufwendungen sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen und
                                                                                                                      Auszahlungen wie folgt dar:
                                                                                                                      1. im Ergebnisrechnung
                                                                                                                      der Gesamtbetrag der Erträge auf                  691.879,13 EUR
                                                                                                                      der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf             691.500,66 EUR
                                                                                                                      Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf             + 378,47 EUR
                                                                                                                      2. im Finanzrechnung
                                                                                                                      die ordentlichen Einzahlungen auf                 670.132,88 EUR
                                                                                                                      die ordentlichen Auszahlungen auf                 654.355,43 EUR
Wie wollen wir in 20 Jahren leben? Mit dieser Frage beschäftigen                                                      der Saldo der ordentlichen Ein-
sich Alfler in verschiedenen Arbeitskreisen und treiben damit als                                                     und Auszahlungen auf                             + 15.777,45 EUR
Schwerpunktgemeinde das Dorferneuerungsprogramm voran. Eine                                                           die außerordentlichen Einzahlungen auf                  0,00 EUR
Ulmen                                                                - 11 -                                                 Ausgabe 49/2012

die außerordentlichen Auszahlungen auf                    0,00 EUR        d) Ermächtigung des Ortsbürgermeisters
der Saldo der außerordentlichen Ein-                                      3. Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteili-
und Auszahlungen auf                                      0,00 EUR            gungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf        1.636,68 EUR            Ulmen mbH zum 31.12.2011
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf       20.427,23 EUR        4. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jah-
der Saldo der Ein- und Auszahlungen                                           resabschlusses für das Haushaltsjahr 2010 und Entlastungsertei-
aus Investitionstätigkeit                          - 18.790,55 EUR            lung gem. § 114 GemO
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf           0,00 EUR        5. Beratung und Beschlussfassung über die Baumaßnahme „Umfeld-
die Auszahlungen aus                                                          gestaltung am Bürgerhaus“ und anschließender Vergabe des Auf-
Finanzierungstätigkeit auf                           24.157,04 EUR            trages für die Planung, Ausschreibung und Bauleitung
der Saldo der Ein- und                                                    6. Mitteilungen
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit            - 24.157,04 EUR        Nicht öffentlicher Teil
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf              671.769,56 EUR         Öffentlicher Teil
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf              698.939.70 EUR         TOP 1:
die Veränderung des Finanzmittelbestands                                  Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes 2013
im Haushaltsjahr auf                               - 27.170,14 EUR        Sachverhalt:
Beschluss:                                                                Der Forstwirtschaftsplan 2013 wird vom Forstbeamten in der Sit-
Der Gemeinderat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Herrn Alois          zung erläutert.
Benz das an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt           Es soll darüber beraten und beschlossen werden, ob der Plan in die-
hat, folgendes beschlossen:                                               sem Umfang ausgeführt werden kann.
1. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses              Die Ansätze werden bei der Erstellung des Haushaltsplanes 2013 in
     anzuerkennen.                                                        den doppischen Haushalt übernommen.
2. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Ortsbür-             Haushaltsrechtliche Beurteilung: - entfällt-
     germeister und dem Ortsbeigeordneten Entlastung zu erteilen.         Beschluss:
 -Ja 6, Befangen 3 -                                                      Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Forstwirtschaftsplan
An der Beratung und Abstimmung nahmen gemäß § 22 GemO                     in der vorgelegten Form.
nicht teil:                                                               Der Brennholzpreis wird auf 33 €/rm festgesetzt.
Ortsbürgermeister Helmut Krämer sowie die Beigeordneten Paul              Abstimmungsergebnis:
Laux und Helmut Römer                                                     Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Gem. § 114, Absatz 2 GemO i.V. mit § 1, Abs. 1 der Hauptsatzung           TOP 2:
der Ortsgemeinde Auderath vom 25.04.1995 wird der Beschluss               Beratung und Beschlussfassung über die Gründung der Anstalt des
hiermit öffentlich bekannt gemacht.                                       Öffentlichen Rechts „Vulkanenergie Ulmen“
Der Jahresabschluss liegt von Montag, dem 10.12.2012 bis Mittwoch,        a) Aufgabenübertragung
den 19.12.2012 während der Dienststunden (Montag- Donnerstag              b) Satzungsbeschluss
8.30 - 12.30/14.00-16.00, Freitag 8.30.-13.00 Uhr) bei der Verbands-      c) Zustimmung zur Vereinbarung
gemeindeverwaltung Ulmen, Zimmer 104 zur Einsichtsnahme                   d) Ermächtigung des Ortsbürgermeisters
öffentlich aus.                                                           Sachverhalt:
                                               Ulmen, den 04.12.2012      Nach der Katastrophe von Fukushima hat die Bundesregierung die
                                                         gez. Steimers    Restrisiken der Kernenergie neu bewertet und entschieden, schnel-
                                                       Bürgermeister      ler als ursprünglich geplant aus der Kernenergie auszusteigen. Spä-
                                                                          testens Ende 2022 soll das letzte deutsche Kernkraftwerk vom Netz
                        Berichtigung                                      gehen. Der Bundestag hat deshalb ein Gesetzespaket zur Ener-
Im letzten Vulkanecho war versehentlich veröffentlicht worden,            giewende beschlossen. Danach soll u.a. bis 2020 der Energieanteil
dass Auderather Bürger bei Bedarf „Streusalz“ am Buswendeplatz            aus Sonne, Wind & Co am Stromverbrauch mindestens 35 Prozent
abholen können - hier muss es                                             betragen. Heute sind es bundesweit 17 Prozent.
                                                                          Die Landesregierung hat ebenfalls angekündigt, dass in Rheinland-
                             Streusand                                    Pfalz die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien deutlich aus-
heißen.                                                                   gebaut werden soll. Ziel ist es u.a., den Strom aus Windkraft bis 2020
Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.                                 zu verfünffachen. Bis 2030 soll der in Rheinland-Pfalz verbrauchte
                                                                          Strom bilanziell zu 100 % aus heimischen Erneuerbaren Energien
        Auszug aus der Niederschrift                                      gewonnen werden. In Kürze werden die rechtlichen Rahmenbedin-
 über die öffentliche öffentliche Sitzung des                             gungen für den Ausbau der Windkraft im Wald auf den Weg gebracht.
                                                                          Entsprechende Entwürfe der Landesregierung und der Opposition
  Ortsgemeinderates Auderath am 29.11.12                                  liegen vor. Nach den Vorstellungen der Regierungskoalition soll
Beginn:             18:05 Uhr                                             eine Teilfortschreibung des Landesentwicklungs?programms festle-
Ende:               20:10 Uhr                                             gen, dass künftig mindestens zwei Prozent der Landesfläche und 2
Ort:                Bürgerhaus Auderath                                   % der Waldfläche für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen
Anwesend waren:                                                           werden.
Ortsbürgermeister Herr Helmut Krämer                                      Die vom Bund und vom Land angestrebte Energiewende führt
1. Beigeordneter Herr Paul Laux                                           zwangsläufig zu einer wesentlich stärkeren Nutzung der Photovol-
Beigeordneter Herr Helmut Römer                                           taik-, aber vor allem auch der Windenergie. Nach Auffassung der
Ratsmitglieder                                                            Verwaltung sollten sich die Kommunen in diesem Bereich der Ener-
Herr Matthias Bauer, Herr Alois Benz; Herr Frank Steimers kam             gieversorgung als wesentlicher Teil der Daseinsvorsorge in deutlich
während der Beratung von TOP 1; Herr Hermann Stein, Frau Ellen            stärkerem Maße engagieren.
Weinem; Herr Helmut Wendels,                                              Es geht dabei vor allem auch um regionale Wertschöpfung, d.h.
Protokollführer Herr Stefan Thomas                                        Energie wird nicht importiert, sondern die Gewinne aus der Ener-
Gäste                                                                     gieerzeugung vor Ort sollen auch in der Region bleiben. Ziel der
Herr Paul Michael Kruff zu Top 1; Herr Thomas Valerius anwesend           kommunalen Energieversorgung sollte es deshalb sein, dass die
zu TOP 5                                                                  gesamte Region, die insgesamt die Belastungen trägt, nicht nur
Abwesend waren:                                                           durch Pachteinnahmen, sondern auch durch den eigenen Betrieb
Es fehlten entschuldigt                                                   der Anlagen Gewinne erzielt.
Frau Brigitte Benz, Herr Werner Konrad, Herr Walter Weber, Herr           Vor diesem Hintergrund hat der Verbandsgemeinderat bereits am
Reinhard Wendels                                                          17.10.2011 u.a. grundsätzlich beschlossen, dass die Verbandsge-
Tagesordnung:                                                             meinde anstrebt, sich am Bau und Betrieb von Windkraft- sowie von
Öffentlicher Teil                                                         Photovoltaikanlagen zu beteiligen und dass mit den Gemeinden der
1. Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes 2013          Verbandsgemeinde ein Solidarpakt eingerichtet werden soll.
2. Beratung und Beschlussfassung über die Gründung der Anstalt            In seiner Sitzung am 19.12.2011 hat der Verbandsgemeinderat zur
    des Öffentlichen Rechts „Vulkanenergie Ulmen“                         Umsetzung der o. g. Grundsatzbeschlüsse entschieden, den Flächen-
a) Aufgabenübertragung                                                    nutzungsplan mit dem Teilbereich Windkraft fortzuschreiben und
b) Satzungsbeschluss                                                      Vorrangflächen, die sich nach Berücksichtigung aller erforderlichen
c) Zustimmung zur Vereinbarung                                            Belange für eine Windkraftnutzung eignen, auszuweisen.
Ulmen                                                             - 12 -                                                  Ausgabe 49/2012

Der Verbandsgemeinderat hat betont, dass dabei die Interessen des      TOP 4:
Flugplatzes Büchel in besonderem Maße zu berücksichtigen seien.        Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresab-
Zur Bündelung, Wahrung u. Sicherung der kommunalen Interes-            schlusses für das Haushaltsjahr 2010 und Entlastungserteilung gem.
sen hat der VG-Rat in seiner Sitzung am 14.05.2012 beschlossen,        § 114 GemO
gemeinsam mit den Ortsgemeinden und der Stadt Ulmen eine               Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt eine separate Veröffentlichung.
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) zu gründen.                      TOP 5:
Anlässlich der am 30.08.2012 stattgefundenen Informationsveran-        Beratung und Beschlussfassung über die Baumaßnahme „Umfeld-
staltung „Gründung einer AöR“, zu der alle Gemeinderäte einge-         gestaltung am Bürgerhaus“ und anschließender Vergabe des Auf-
laden waren, wurde durch die Verwaltung u. Herrn Manfred Kauer,        trages für die Planung, Ausschreibung und Bauleitung
Kommunalberatung RLP, ausführlich über das bedeutsame Thema            Sachverhalt:
informiert.                                                            Die Gestaltung der Außenfläche am Bürgerhaus soll demnächst in
Zur Gründung einer gemeinsamen AöR ist der Abschluss einer             Angriff genommen werden. Herr Valerius von der Verbandsgemein-
Vereinbarung, ein Satzungsbeschluss sowie die Übertragung der          deverwaltung Ulmen wird an der Sitzung teilnehmen und die Maß-
Aufgabe der Energieversorgung (insbesondere Gewinnung aus              nahme vorstellen.
erneuerbaren Energien) erforderlich.                                   Für die Maßnahme ist bereits ein Antrag auf Förderung aus dem
Die zu beschließende Satzung entspricht der Empfehlung des             Investitionsstock gestellt worden, es liegt die Zustimmung vor. Für
Gemeinde- u. Städtebundes Rheinland-Pfalz. Hierin ist u.a. gere-       die Maßnahme besteht eine Verpflichtungsermächtigung von Seiten
gelt, dass das Stammkapital je Gemeinde 1.000 € und für die Ver-       des Zuschussgebers zu Lasten des Haushaltsjahres 2013.
bandsgemeinde Ulmen 5.000 € beträgt.                                   Es ist nun erforderlich, den Auftrag für die Planung, Ausschreibung
Entsprechend der als Anlage beigefügten Vereinbarung erfolgt die       und Bauleitung zu vergeben. Der Auftrag soll an die Verbandsge-
Gewinnverteilung wie folgt:                                            meindeverwaltung Ulmen erteilt werden. Die Verbandsgemein-
                                                                       deverwaltung behält sich jedoch vor, einzelne Leistungsphasen an
· Die Verbandsgemeinde Ulmen erhält 75 % des Gewinns mit der
                                                                       externe Fachplaner zu vergeben.
    Zweckbindung, den Gewinnanteil zur Senkung der Verbandsge-
                                                                       Haushaltsrechtliche Beurteilung:
    meindeumlage zu verwenden.
                                                                       Im Haushaltsplan 2013 werden folgende Mittel für die oben
· Den verbleibenden Anteil erhalten die Ortsgemeinden/erhält
                                                                       genannte Baumaßnahme bereitgestellt:
    die Stadt Ulmen zu gleichen Teilen (1/16).
                                                                       Gesamtkosten                                             58.058,00 €
Eine Gewinnverteilung zum Zwecke der Senkung der Verbands-             Zuwendung I Stock                                      - 25.000,00 €
gemeindeumlage kann jedoch nur erfolgen, wenn alle Gemeinden           Verbleiben als Eigenanteil der Gemeinde                  33.058,00 €
der AöR „Vulkanenergie Ulmen“ beitreten. Andernfalls erfolgt           Haushaltsmittel werden unter der Buchungsstelle 57301-096000-
die Ausschüttung des 75%-igen Gewinnanteils entsprechend der           40-1 zur Verfügung gestellt.
Finanzkraft/Einwohnerzahl unmittelbar an die Gemeinden.                Beschluss:
Haushaltsrechtliche Beurteilung:                                       Die Gestaltung soll entsprechend dem vorgelegten Planungsentwurf
Die Gemeinde beteiligt sich an der AöR mit einem Geschäftsanteil       durchgeführt werden - Variante 4 ohne Grünfläche mit Asphaltzu-
in Höhe von 1.000 €. Im HH 2012 sind hierfür keine Mittel vorge-       fahrt.
sehen. Diese sind außerplanmäßig bereitzustellen. Weitere Kosten       Des Weiteren beschließt der Gemeinderat, die Verbandsgemeinde-
entstehen für die Gemeinde nicht. Die Gründungskosten der AöR          verwaltung Ulmen mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung
werden von der Verbandsgemeinde getragen. Die anfallenden              für die Gestaltung der Außenfläche am Bürgerhaus auf der Grund-
Gewinne werden zu 25 % direkt u. zu 75 % über eine Umlagesen-          lage der HOAI 2009 zu beauftragen.
kung an die Gemeinden verteilt.                                        Abstimmungsergebnis:
Beschluss:                                                             Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Zur Wahrung u. Sicherung der kommunalen Interessen im Rahmen           TOP 6:
der Energiewende beschließt der Ortsgemeinderat folgendes:             Mitteilungen
a. Die Ortsgemeinde überträgt die Aufgabe der Energieversor-           Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben:
    gung (insbesondere Gewinnung aus erneuerbaren Energien)            a) Verteilung Fischereipachtanteile 2012
    auf die Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) „Vulkanenergie          Bezirk „Litzbach“ - für die Ortsgemeinde Auderath 35,45 €;
    Ulmen“                                                                 Bezirk „Endertbach/Oberlauf“ - für die Ortsgemeinde Aude-
b. Der Satzung für die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rech-           rath 7,92 €
    tes (AöR) „Vulkanenergie Ulmen“ wird zugestimmt.                   b) Gasleitung von Beuren nach Stolberg (2. Leitung) - Spülung
c. Der Vereinbarung über die Gründung einer gemeinsamen                    wird durchgeführt von Open find Europe in einem Zeitfenster
    Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) wird zugestimmt. Sofern          von Ende Febr. bis Anfang Sept. 2013.
    nicht alle Gemeinden der AöR beitreten, ist in der Vereinbarung    Nicht öffentlicher Teil
    zu regeln, dass die Ausschüttung des 75%-igen Gewinnanteils
    entsprechend der Finanzkraft/Einwohnerzahl unmittelbar an
    die Gemeinden zu erfolgen hat.                                                           BAD BERTRICH
d. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden
    Verträge zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
TOP 3:                                                                         Sprechstunden im Gemeindebüro
Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungs-        Das Gemeindebüro ist wie folgt geöffnet:
bericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen          dienstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr und
mbH zum 31.12.2011                                                     donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Sachverhalt:                                                           Meine Sprechstunde ist jeweils donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00
In der Sitzung am 24.09.2012 hat die Gesellschafterversammlung         Uhr.
der PEG beschlossen, den Jahresabschluss 2011 in der vorliegenden      Zur Sprechzeit bin ich telefonisch unter 02674-932290 erreichbar.
Form anzuerkennen, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzu-          Gerne können Sie auch eine Email senden an:
tragen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das         ortsgemeinde@bad-bertrich.de oder an
Jahr 2011 Entlastung zu erteilen.                                      beatrix.lauxen@ortsgemeinde-bad-bertrich.de
Nach § 90 Abs. 2 GemO hat die Gemeindeverwaltung dem Gemein-           Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel „Alte Mühle“ zu kontak-
derat mit dem geprüften Jahresabschluss einschl. Lagebericht einen     tieren, da es mir dort - vor Publikumsverkehr - nicht möglich ist, ihre
Bericht über die Beteiligung der Gemeinde an Unternehmen in            Angelegenheiten vertraulich zu behandeln.
einer Rechtsform des privaten Rechtes, an denen sie mit mindestens                                       Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin
5 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vorzulegen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:                                                   Öffentliche Bekanntmachung
Keine unmittelbaren Auswirkungen                                       Hiermit lade ich Sie zur öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss einschl.            Gemeinderates der Ortsgemeinde Bad Bertrich ein, die am
Lagebericht sowie vom Beteiligungsbericht der Projektentwick-                        Mittwoch, den 12.12.2012, um 18:00 Uhr
lungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbH für das Geschäftsjahr                     im Karlsbadsaal im Kurfürstlichen Schlösschen
2011.                                                                  stattfindet.
Ulmen                                                           - 13 -                                               Ausgabe 49/2012

Tagesordnung:                                                        Ratsmitglieder
Öffentlicher Teil                                                    Herr Hans-Peter Johann, Herr Friedhelm Justen, Frau Marie-Lou-
1. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Herstel-       ise Kälker-Prakke, Herr Volker Laux, Herr Rüdiger Mette, Herr
   lungsarbeiten von Grabstätten auf dem Friedhof in Bad Bertrich    Thomas Rheinhard, Herr Christoph Rohs
2. Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines          Protokollführer
   Streuwagens                                                       Herr Michael Schneider
3. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung einer           Abwesend waren:
   Benutzungs- und Gebührensatzung für die Enrichtungen im           Es fehlten entschuldigt
   Kurkomplex                                                        Herr Christian Arnold, Herr Karl-Josef Ilgen, Herr Christian Johann
4. Mitteilungen                                                      Um 19.50 Uhr wurde der Tagesordnungspunkt 6 -Personalange-
Nicht öffentlicher Teil                                              legenheit- vorab behandelt. Um 20.00 Uhr hat der öffentliche Sit-
5. Mitteilungen                                                      zungsteil begonnen.
                        gez. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin     Tagesordnung:
                                                                     Öffentlicher Teil
                                                                     1. Wahl der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Touristikagentur
                         Einladung                                       Bad Bertrich GmbH
Hiermit laden wir alle Vermieter und Vermieterinnen zur Schulung     2. Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteili-
des neuen elektronischen Meldeprogramms „jMeldeschein“ ein.              gungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel
Es werden zwei Termine angeboten:                                        Ulmen mbH zum 31.12.2011
- Mittwoch, 12.12.2012, 19.00 Uhr im Karlsbad Saal                   3. Änderung der Satzung zur Erhebung von Kurbeiträgen in der
- Donnerstag, 13.12.2012, 10.00 Uhr im Karlsbad Saal.                    Ortsgemeinde Bad Bertrich zum 01.01.2013
Die Schulung wird von Herrn Erb (Firma AVS) vorgenommen.             4. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Herstel-
                              Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin        lungsarbeiten von Grabstätten auf dem Friedhof in Bad Bertrich
                                                                     5. Mitteilungen
                                                                     Nicht öffentlicher Teil
      Senioren-Gymnastik in Bad Bertrich                                                     Öffentlicher Teil
                                                                     TOP 1:
                                                                     Wahl der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Touristikagentur Bad
                                                                     Bertrich GmbH
                                                                     Sachverhalt:
                                                                     Gemäß § 9 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages der Touristikagen-
                                                                     tur Bad Bertrich GmbH wird der Aufsichtsrat für die Dauer von
                                                                     3 Jahren, längstens jedoch bis zum Ende der Legislaturperiode des
                                                                     entscheidenden Ortsgemeinderates gewählt. Die letzte Wahl fand
                                                                     am 13.07.2009 statt, so dass nunmehr eine Neuwahl erforderlich ist.
                                                                     Gem. § 9 Abs. 1 des aktuellen Gesellschaftervertrages besteht der
                                                                     Aufsichtsrat aus 9 Mitgliedern. Nach § 9 Abs. 2 gehört der Bürger-
                                                                     meister der Verbandsgemeinde Ulmen dem Aufsichtsrat als gebore-
                                                                     nes Mitglied an. Die übrigen 8 Mitglieder des Aufsichtsrates werden
                                                                     vom Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bad Bertrich bestellt,
                                                                     wobei die Ortbürgermeisterin die Gemeinde kraft Gesetzes (§ 88
                                                                     GemO) im Aufsichtsrat vertritt, so dass letztendlich die weiteren 7
                                                                     Aufsichtsratsmitglieder zu wählen sind. Entsprechend den Bestim-
                                                                     mungen des Gesellschaftervertrages haben die in der Ortsgemeinde
                                                                     Bad Bertrich ansässigen Unternehmer im Rahmen der Vorschriften
                                                                     der GemO das Recht, Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat vorzu-
                                                                     schlagen. Für die Wahl gilt § 45 GemO sinngemäß.
                                                                     Die im Gemeinderat vertretenen Gruppen sind gebeten, entspre-
                                                                     chend ihrem Stärkeverhältnis im Gemeinderat Personen zu benen-
                                                                     nen (Wählergruppe Ilgen 2, Wählergruppe Arnold 2, Wählergruppe
                                                                     Johann 1, Wählergruppe Lauxen 2). damit in der Sitzung ein gemein-
                                                                     samer Wahlvorschlag vorgelegt werden kann.
                                                                     Haushaltsrechtliche Beurteilung:
                                                                     - entfällt -
                                                                     Beschluss:
                                                                     a) Gemeinderat beschließt zunächst die nachfolgende Wahl in
                                                                         offener Abstimmung durchzuführen.
                                                                     Abstimmungsergebnis: einstimmig
                                                                     b) Vorgeschlagen und gewählt wurden:
                                                                     1. Karl-Josef Ilgen (Wählergruppe Ilgen)
                                                                     2. Jörg Schömer (Wählergruppe Ilgen)
                                                                     3. Michael Krämer (Wählergruppe Arnold)
                                                                     4. Gerd Johann (Wählergruppe Arnold)
                                                                     5. Ralf Max (Wählergruppe Johann)
                                                                     6. Marie-Louise Kälker- Prakke (Wählergruppe Lauxen)
     Auszug aus der Niederschrift über die                           7. Angelika Simon (Wählergruppe Lauxen)
     öffentliche/ nicht öffentliche Sitzung                          Abstimmungsergebnis:
                                                                     Ja 9, Nein 1, Enthaltung 0, Befangen 0
     des Ortsgemeinderates Bad Bertrich                              TOP 2:
Sitzungsdatum:        Donnerstag, den 22.11.2012                     Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungs-
Beginn:               19:50 Uhr                                      bericht der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen
Ende:                 21:15 Uhr                                      mbH zum 31.12.2011
Ort:                  Bürgerhaus „Falkenlay“ in Kennfus              Sachverhalt:
Anwesend waren:                                                      In der Sitzung am 24.09.2012 hat die Gesellschafterversammlung
Ortsbürgermeisterin                                                  der PEG beschlossen, den Jahresabschluss 2011 in der vorliegenden
Frau Beatrix Lauxen                                                  Form anzuerkennen, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzu-
1. Beigeordneter                                                     tragen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das
Herr Gerd Johann                                                     Jahr 2011 Entlastung zu erteilen.
Beigeordnete                                                         Nach § 90 Abs. 2 GemO hat die Gemeindeverwaltung dem Gemein-
Frau Angelika Simon                                                  derat mit dem geprüften Jahresabschluss einschl. Lagebericht einen
Ulmen                                                              - 14 -                                                     Ausgabe 49/2012

Bericht über die Beteiligung der Gemeinde an Unternehmen in
einer Rechtsform des privaten Rechtes, an denen sie mit mindestens               Gemeinsamer Seniorennachmittag
5 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vorzulegen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
                                                                                    im Bürgerhaus Kennfus
                                                                                   Am       Sonntag, den 16. Dezember 2012 findet ab 14:00
Keine unmittelbaren Auswirkungen
                                                                                             Uhr im Bürgerhaus Kennfus der gemeinsame
Kenntnisnahme:                                                                                Seniorennachmittag unserer beiden Orts-
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss einschl. Lage-                                teile statt. Hierzu sind alle Seniorinnen
bericht sowie vom Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesell-                              und Senioren ab dem 65. Lebensjahr mit
schaft Vulkaneifel Ulmen mbH für das Geschäftsjahr 2011.                                            Begleitung herzlich eingeladen.
TOP 3:                                                                                              Genießen Sie ein paar gesellige und
Änderung der Satzung zur Erhebung von Kurbeiträgen in der Orts-                                kurzweilige Stunden in vorweihnachtlicher
gemeinde Bad Bertrich zum 01.01.2013                                        Atmosphäre im festlich geschmückten Bürgerhaus Kennfus.
Sachverhalt:                                                                Die musikalische Gestaltung übernimmt in diesem Jahr der
Die Ortsgemeinde Bad Bertrich beabsichtigt die Kurbeiträge zu               Seniorenchor der Seniorenresidenz Wohnpark Römerkessel
ändern. Gleichzeitig soll zum 01.01.2013 der elektronische Melde-           sowie der Musikverein Kennfus-Bad Bertrich e.V.
                                                                            Für die tänzerischen Einlagen sind die Kinder um Frau Sandy
schein (Verfahren JMeldeschein) eingeführt werden.
                                                                            Adams und Frau Elke Schlig zuständig.
Eine Anpassung der Kurbeitragssatzung ist somit erforderlich.               Herzlich willkommen!
Ein Entwurf zur Satzungsänderung ist dieser Sitzungsvorlage als             Beatrix Lauxen                          Friedhelm Justen
Anlage beigefügt.                                                           Ortsbürgermeisterin                     Ortsvorsteher
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Durch die Änderung der Satzung ergeben sich Mehreinnahmen
unter dem Produkt 57500-436200 ab dem Hauhalt 2013 der Ortsge-              Sprechstunden der Polizei in Bad Bertrich
meinde Bad Bertrich.                                                    Der Bezirksdienst der Polizeiinspektion Zell bietet für Rat suchende
Beschluss:                                                              Bürger Sprechstunden in Bad Bertrich, Kurfürstenstraße, Tourist-
Der Ortsgemeinderat beschließt die Satzungsänderung mit nachfol-        Information, an.
gend aufgenommenen Änderungen                                           Nächster Termin: Mittwoch, 12. Dez. 2012 von 14.30 bis 15.00 Uhr
§ 3, 4, 5, 9                                                            Es werden
(Die Veröffentlichung der Satzung erfolgt in einer der nächsten         • Auskünfte erteilt
Ausgaben des Vulkanechos)                                               • Beratungen durchgeführt
Abstimmungsergebnis:                                                    • Anzeigen aufgenommen
Ja 9, Nein 0, Enthaltung 1, Befangen 0                                  • Erkenntnisse entgegengenommen
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der               Weitere Terminabsprache bitte mit Herrn Spier, Polizeiinspektion
                                                                        Zell, Tel.: 06542/986741 oder 98670, vereinbaren.
Herstellungsarbeiten von Grabstätten auf dem Friedhof in Bad
Bertrich
Sachverhalt:
                                                                                      Ortsvorsteher von Kennfus:
                                                                        Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefon-
Das Ausheben und Einebnen von Grabstellen auf dem Friedhof in
                                                                        nummern 02674/1373 oder mobil unter 0176-56230546 sowie im
Bad Bertrich wurde bislang von den Gemeindearbeiten durchge-            Internet unter FriedhelmJusten@t-online.de zu erreichen.
führt. Die Ortsgemeinde beabsichtigt nun, diese Aufgaben an eine        In dringenden Fällen auch dienstlich unter 06571/9536-13419.
Firma zu vergeben.
Nach einer erfolgten Ausschreibung hat die Firma Peter Brand aus                 Gemeinsamer Seniorennachmittag
Bullay ein entsprechendes Angebot abgegeben.
Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung durch
                                                                                         am 16.12.2012
die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen beläuft sich die Ange-             Die Dekor- und Aufbauarbeiten für den gemeinsamen Senioren-
                                                                        nachmittag finden am Samstag, dem 15.12.2012 ab 14:00 Uhr im
botssumme der Firma
                                                                        Bürgerhaus statt. Ich bitte die durchführenden Vereine entspre-
Peter Brand, Brautrockstraße 25, 56859 Bullay auf brutto 4.046,00       chend Personal bereit zu stellen. Danke!
€ inkl. MwSt.                                                                                               Friedhelm Justen, Ortsvorsteher
Der Bauausschuss hat in seiner letzten Sitzung bereits über Ange-

                                                                                              BEUREN
legenheit beraten.
Weiterhin ist aufgrund der Vergabe der Arbeiten an diese Firma zu
dem o.g. Preis die Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebüh-
                                                                                              Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
ren entsprechend anzupassen, da die Kosten für die Herstellung und                            Freitags von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Bürgerhaus
Einebnung von Grabstätten von den Angehörigen der Verstorbe-                                  Termine nach telefonischer Vereinbarung
nen wieder angefordert werden können.                                                         Tel. 02675/911202 oder 0172/2300324
                                                                                              www.beuren-eifel.de
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Für das Jahr 2012 stehen keine Haushaltsmittel bereit und müssen
im Bedarfsfall außerplanmäßig gezahlt werden.                                                 Vorankündigung
Für das Jahr 2013 müssen diese Kosten entsprechend der Satzung          Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 20. Dezember 2012 um
über die Erhebung der Friedhofsgebühren in den Haushalt einge-          19.00 Uhr im Bürgerhaus in Beuren statt.
stellt werden.                                                                                     Karl-Peter Uebereck, Ortsbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bad Bertrich beschließt, den
Auftrag für die Herstellung und Einebnung von Grabstätten auf
dem Friedhof in Bad Bertrich an die Firma                                                   Nikolausfeier 2012
Peter Brand, Brautrockstraße 25, 56859 Bullay                                         Liebe Kinder, sehr geehrte Eltern!
in Höhe von brutto 4.046,00 € inkl. MwSt                                     Unsere diesjährige Nikolausfeier findet
zu vergeben.                                                                     am Sonntag, dem 09. Dezember 2012 um 17.00 Uhr
Abweichender Beschluss:                                                      in der Antoniuskirche zu Beuren statt. Die Nikolaus-
Der Gemeinderat beschließt den Punkt auf die nächste Sitzung zu              feier wird von den Kindern, dem Kirchenchor und dem
vertagen.                                                                    Musikverein gestaltet. Nach Beendigung der Feier wer-
Abstimmungsergebnis:                                                         den auf dem Kirchenvorplatz wieder heiße Getränke,
Ja 10, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0                                      wie Glühwein usw., angeboten. In Erwartung auf
TOP 5:                                                                       Euer zahlreiches Erscheinen verbleibe ich bis
Mitteilungen                                                                 dahin mit nikolausischen Grüßen
Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben.                                    Euer Karl-Peter Uebereck, Ortsbürgermeister
Es folgte der nicht öffentliche Sitzungsteil.
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