BayernInvest Alpha Select Bond-Fonds - Verkaufsprospekt OGAW-Sondervermögen Deutschen Rechts
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BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH BayernInvest Alpha Select Bond-Fonds OGAW-Sondervermögen Deutschen Rechts Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen Ausgabe Dezember 2021
BayernInvest Alpha Select Bond-Fonds 2 HINWEIS ZUM VERKAUFSPROSPEKT Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen erfolgt auf Basis des Verkaufspros- pekts, der wesentlichen Anlegerinformationen und der Allgemeinen Anlagebedingungen in Ver- bindung mit den Besonderen Anlagebedingungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Allge- meinen Anlagebedingungen und die Besonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss an die- sen Verkaufsprospekt abgedruckt. Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an dem BayernInvest Alpha Select Bond-Fonds Interessierten sowie jedem Anleger des Fonds zusammen mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht sowie dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröf- fentlichten Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind dem am Erwerb eines Anteils an dem BayernInvest Alpha Select Bond-Fonds Interessierten die wesentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu stellen. Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht und dem gegebenen- falls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht. ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN FÜR US-PERSONEN Die BayernInvest und/oder der BayernInvest Alpha Select Bond-Fonds sind und werden nicht gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in seiner gültigen Fassung regis- triert. Die Anteile des Fonds sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Anteile dieses Fonds dürfen weder in den Vereinig- ten Staaten noch einer US-Person bzw. in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässige Per- sonen (US residents) und/ oder Personen, die dort steuerpflichtig sind, oder auf deren Rechnung angeboten oder verkauft werden. Am Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ggf. darlegen, dass sie keine US-Person sind und Anteile weder im Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-Personen weiterveräußern. Zu den US-Personen zählen natürliche Personen, wenn sie ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben. US-Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, wenn sie etwa gemäß den Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundes- staats, Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet werden. WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom BayernInvest Alpha Sel- ect Bond-Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermö- gensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die BayernInvest wird ferner die gesamte Kom- munikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. DURCHSETZUNG VON RECHTEN Das Rechtsverhältnis zwischen der BayernInvest und dem Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der BayernInvest ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen die KVG aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtli- chen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsver- steigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die BayernInvest inländi- schem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstre- ckung. Ausgabe Dezember 2021 BayernInvest
BayernInvest Alpha Select Bond-Fonds 3 Die Adresse der BayernInvest lautet: BayernInvest Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH Karlstraße 35 80333 München Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten beschreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeilegung anstrengen. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des KAGB, an denen Verbraucher betei- ligt sind, können die Verbraucher die Schlichtungsstelle der BaFin anrufen. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle der BaFin lauten: Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Referat ZR 3 - Graurheindorfer Straße 108 D-53117 Bonn E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de www.bafin.de Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betref- fend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen ist dies die Schlichtungsstelle der Deut- schen Bundesbank. Die Kontaktdaten lauten: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt E-Mail: schlichtung@bundesbank.de www.bundesbank.de Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online- Streitbeilegungsplattform der EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontaktad- resse der KVG kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: kundenbetreuung@bayernin- vest.de. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien le- diglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. WIDERRUFSRECHT BEI KAUF AUSSERHALB DER STÄNDIGEN GESCHÄFTSRÄUME Kommt der Kauf von Anteilen an offenen Investmentvermögen aufgrund mündlicher Verhand- lungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen zustande, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, so hat der Käufer das Recht, seine Kauferklärung in Textform und ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu widerrufen. Über das Recht zum Widerruf wird der Käufer in der Durchschrift / der Kaufabrechnung belehrt. Das Wi- derrufsrecht besteht auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf ver- mittelt, keine ständigen Geschäftsräume hat. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Verkäu- fer nachweist, dass (i) entweder der Käufer keine natürliche Person ist, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der nicht ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Ver- braucher), oder (ii) es zur Verhandlung auf Initiative des Käufers gekommen ist, d.h. er den Käu- fer zu den Verhandlungen aufgrund vorhergehender Bestellung des Käufers aufgesucht hat. Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z.B. Briefe, Telefonanrufe, E- Mails) zustande gekommen sind (Fernabsatzverträge), besteht kein Widerrufsrecht. Ausgabe Dezember 2021 BayernInvest
BayernInvest Alpha Select Bond-Fonds 4 ORGANISATION 1. Kapitalverwaltungsgesellschaft 4. Aufsichtsrat BayernInvest Roland Reichert (Vorsitzender) Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH Bereichsleiter Sparkassen & Karlstr. 35 Finanzinstitutionen 80333 München BayernLB Telefon +49 89 54 850-0 Telefax +49 89 54 850-444 Karsten Traum (Stv. Vorsitzender) www.bayerninvest.de Bereichsleiter Unternehmensentwicklung DKB Berlin Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Professor Dr. Dirk Schiereck Gründung: 22.02.1989 Leiter des Fachgebiets Unternehmensfinanzie- rung an der TU Darmstadt Handelsregister: München HRB 81464 5. Verwahrstelle Eigenkapital (per 31.12.2020) State Street Bank International GmbH Brienner Str. 59 Gezeichnet und eingezahlt: 4,24 Mio. € 80333 München 2. Gesellschafter 6. Wirtschaftsprüfer Bayerische Landesbank München PricewaterhouseCoopers GmbH (BayernLB) Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bernhard-Wicki-Straße 8 3. Geschäftsführung 80636 München Alexander Mertz (Sprecher) Mitglied des Verwaltungsrats der BayernInvest Luxembourg S.A.; Marjan Galun Vorsitzender des Verwaltungsrats der BayernInvest Luxembourg S.A. Stand: Dezember 2021 Änderungen von Angaben mit wesentlicher Bedeutung werden regelmäßig in den Halbjahres- und Jahresberich- ten aktualisiert. Ausgabe Dezember 2021 BayernInvest
BayernInvest Alpha Select Bond-Fonds 5 Inhaltsverzeichnis 1. GRUNDLAGEN.........................................................................................................................8 1.1. Das Sondervermögen („der Fonds“)........................................................................................8 1.2. Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen .........................................................8 1.3. Anlagebedingungen und deren Änderungen ...........................................................................8 2. VERWALTUNGSGESELLSCHAFT ...........................................................................................9 2.1. Firma, Rechtsform und Sitz.....................................................................................................9 2.2. Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat...........................................................................9 2.3. Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel .................................................................................9 3. VERWAHRSTELLE ................................................................................................................ 10 3.1. Aufgaben der Verwahrstelle .................................................................................................. 10 3.2. Interessenkonflikte................................................................................................................ 10 3.3. Unterverwahrung .................................................................................................................. 10 3.4. Haftung der Verwahrstelle .................................................................................................... 10 3.5. Zusätzliche Informationen ..................................................................................................... 10 4. RISIKOHINWEISE .................................................................................................................. 11 4.1. Risiken einer Fondsanlage.................................................................................................... 11 4.1.1. Schwankung des Fondsanteilwerts................................................................................ 11 4.1.2. Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte ........................ 11 4.1.3. Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen .............................................. 11 4.1.4. Aussetzung der Anteilrücknahme .................................................................................. 11 4.1.5. Auflösung des Fonds ..................................................................................................... 12 4.1.6. Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Publikums-Investmentvermögen (Verschmelzung) ........................................................ 12 4.1.7. Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft ....................... 12 4.1.8. Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers ................................................ 12 4.2. Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko)............................................ 12 4.2.1. Wertveränderungsrisiken ............................................................................................... 13 4.2.2. Kapitalmarktrisiko .......................................................................................................... 13 4.2.3. Kursänderungsrisiko von Aktien .................................................................................... 13 4.2.4. Zinsänderungsrisiko ...................................................................................................... 13 4.2.5. Risiko von negativen Habenzinsen ................................................................................ 13 4.2.6. Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen ................................................ 13 4.2.7. Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften......................................................... 13 4.2.8. Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheiten ......................................... 14 4.2.9. Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt ..................................................... 15 4.2.10. Inflationsrisiko ............................................................................................................... 15 4.2.11. Währungsrisiko ............................................................................................................. 15 4.2.12. Konzentrationsrisiko ...................................................................................................... 15 4.2.13. Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile ............................... 15 4.2.14. Risiken aus dem Anlagespektrum.................................................................................. 15 4.3. Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds und Risiken im Zusammenhang mit vermehrten Zeichnungen oder Rückgaben (Liquiditätsrisiko) ................. 15 4.3.1. Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände ......................................................... 16 4.3.2. Risiko durch Kreditaufnahme......................................................................................... 16 4.3.3. Konzentrationsrisiko (wenn § 206 Absatz 2 KAGB – öffentliche Aussteller - greift) ......... 16 4.3.4. Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen ................................................ 16 4.3.5. Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern................................................. 16 4.4. Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko..................................................... 16 4.4.1. Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten) .................. 17 4.4.2. Risiko durch zentrale Kontrahenten ............................................................................... 17 4.5. Operationelle und sonstige Risiken des Fonds ...................................................................... 17 4.5.1. Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen .................... 17 4.5.2. Länder- oder Transferrisiko ........................................................................................... 17 4.5.3. Rechtliche und politische Risiken................................................................................... 17 4.5.4. Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko ........................... 17 Ausgabe Dezember 2021 BayernInvest
BayernInvest Alpha Select Bond-Fonds 6 4.5.5. Schlüsselpersonenrisiko ................................................................................................ 18 4.5.6. Verwahrrisiko ................................................................................................................ 18 4.5.7. Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko)............................ 18 4.6. Nachhaltigkeitsrisiken ........................................................................................................... 18 4.7. Erläuterung des Risikoprofils des Fonds ............................................................................... 18 4.8. Erhöhte Volatilität ................................................................................................................. 19 4.9. Profil des typischen Anlegers ................................................................................................ 19 5. ANLAGEZIELE, ANLAGEGRUNDSÄTZE UND -GRENZEN .................................................... 19 5.1. Anlageziel und –strategie...................................................................................................... 19 5.2. Vermögensgegenstände ....................................................................................................... 19 5.3. Anlageinstrumente im Einzelnen ........................................................................................... 19 5.3.1. Wertpapiere .................................................................................................................. 19 5.3.2. Geldmarktinstrumente ................................................................................................... 20 5.3.3. Bankguthaben ............................................................................................................... 22 5.3.4. Sonstige Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen ........................................ 22 5.4. Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben ............................................................................................................ 23 5.4.1. Allgemeine Anlagegrenzen ............................................................................................ 23 5.4.2. Anlagegrenzen für Schuldverschreibungen mit besonderer Deckungsmasse. ................ 24 5.4.3. Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten....................................................................... 24 5.4.4. Anlagegrenzen für Bankguthaben.................................................................................. 25 5.4.5. Kombination von Anlagegrenzen ................................................................................... 25 5.4.6. Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten .................................................................. 25 5.5. Investmentanteile und deren Anlagegrenzen ........................................................................ 25 5.6. Derivate................................................................................................................................ 26 5.6.1. Terminkontrakte ............................................................................................................ 27 5.6.2. Optionsgeschäfte .......................................................................................................... 27 5.6.3. Swaps ........................................................................................................................... 27 5.6.4. Swaptions ..................................................................................................................... 27 5.6.5. Credit Default Swaps ..................................................................................................... 27 5.6.6. Total Return Swaps ....................................................................................................... 28 5.6.7. In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente................................................................ 28 5.6.8. OTC-Derivatgeschäfte ................................................................................................... 28 5.6.9. Währungsgesicherte Anteilklassen ................................................................................ 28 5.7. Wertpapier-Darlehensgeschäfte............................................................................................ 29 5.8. Pensionsgeschäfte ............................................................................................................... 29 5.9. Sicherheitenstrategie ............................................................................................................ 29 5.9.1. Arten der zulässigen Sicherheiten ................................................................................. 29 5.9.2. Umfang der Besicherung ............................................................................................... 29 5.9.3. Sicherheitenbewertung und Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) . 29 5.9.4. Anlage von Barsicherheiten ........................................................................................... 29 5.10. Kreditaufnahme .................................................................................................................... 30 5.11. Hebelwirkung (Leverage) ...................................................................................................... 30 6. BEWERTUNG......................................................................................................................... 30 6.1. Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung .................................................................. 30 6.1.1. An einer Börse zugelassene/an einem organisierten Markt gehandelte Vermögensgegenstände ............................................................................................... 30 6.1.2. Nicht an Börsen notierte oder an organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs ............ 30 6.2. Besondere Bewertungsregeln für einzelne Vermögensgegenstände ..................................... 30 6.2.1. Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen ................................... 30 6.2.2. Optionsrechte und Terminkontrakte ............................................................................... 31 6.2.3. Bankguthaben, Festgelder, Anteile an Investmentvermögen und Darlehen .................... 31 6.2.4. Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände ....................................... 31 7. TEILINVESTMENTVERMÖGEN ............................................................................................. 31 8. ANTEILE................................................................................................................................. 31 8.1. Ausgabe und Rücknahme von Anteilen und Orderannahmeschluss ...................................... 31 8.1.1. Ausgabe von Anteilen.................................................................................................... 31 8.1.2. Rücknahme von Anteilen............................................................................................... 31 8.1.3. Orderannahmeschluss, Abrechnung bei Anteilausgabe und Rücknahme ....................... 32 8.1.4. Aussetzung der Anteilrücknahme .................................................................................. 32 9. LIQUIDITÄTSMANAGEMENT ................................................................................................. 32 Ausgabe Dezember 2021 BayernInvest
BayernInvest Alpha Select Bond-Fonds 7 10. BÖRSE UND MÄRKTE ........................................................................................................... 33 11. FAIRE BEHANDLUNG DER ANLEGER UND ANTEILKLASSEN ............................................ 33 12. AUSGABE- UND RÜCKNAHMEPREISE................................................................................. 34 12.1. Aussetzung der Errechnung des Ausgabe- / Rücknahmepreises........................................... 34 12.2. Ausgabeaufschlag ................................................................................................................ 34 12.3. Rücknahmeabschlag ............................................................................................................ 35 12.4. Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise .......................................................... 35 13. KOSTEN ................................................................................................................................. 35 13.1. Kosten bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ......................................................... 35 13.2. Verwaltungs- und sonstige Kosten ........................................................................................ 35 13.3. Besonderheiten bei dem Erwerb von Investmentanteilen ...................................................... 37 13.4. Angabe einer Gesamtkostenquote ........................................................................................ 37 13.5. Abweichender Kostenausweis durch Vertriebsstellen ............................................................ 38 14. VERGÜTUNGSPOLITIK ......................................................................................................... 38 15. WERTENTWICKLUNG, ERMITTLUNG UND VERWENGUNG DER ERTRÄGE, GESCHÄFTSJAHR ................................................................................................................. 38 15.1. Wertentwicklung ................................................................................................................... 38 15.2. Annualisierte Wertentwicklung über 3, 5 und 10 Jahre .......................................................... 38 15.3. Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren .............................................................. 39 15.4. Ertragsverwendung und Geschäftsjahr ................................................................................. 39 16. AUFLÖSUNG, ÜBERTRAGUNG UND VERSCHMELZUNG DES FONDS .............................. 39 16.1. Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds ..................................................................... 39 16.2. Verfahren bei Auflösung des Fonds ...................................................................................... 40 16.3. Übertragung des Fonds ........................................................................................................ 40 16.4. Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds ............................................................. 40 16.5. Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds ......................................................... 40 17. AUSLAGERUNG..................................................................................................................... 41 18. INTERESSENSKONFLIKTE ................................................................................................... 41 19. KURZANGABEN ÜBER STEUERRECHTLICHE VORSCHRIFTEN ........................................ 42 19.1.1. Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer) ................................................................... 43 19.1.2. Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) ............................................................... 44 19.1.3. Steuerausländer ............................................................................................................ 45 19.1.4. Solidaritätszuschlag ...................................................................................................... 45 19.1.5. Kirchensteuer ................................................................................................................ 46 19.1.6. Ausländische Quellensteuer .......................................................................................... 46 19.1.7. Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen.......................................................... 46 19.1.8. Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen ................................................. 46 20. WIRTSCHAFTSPRÜFER ........................................................................................................ 47 21. DIENSTLEISTER .................................................................................................................... 47 22. ZAHLUNGEN AN DIE ANLEGER/ VERBREITUNG DER BERICHTE UND SONSTIGEN INFORMATIONEN .................................................................................................................. 47 23. WEITERE VON DER GESELLSCHAFT VERWALTETE INVESTMENTVERMÖGEN .............. 47 24. RECHT DES KÄUFERS ZUM WIEDERUF.............................................................................. 48 25. ANLAGE ÜBERBLICK ÜBER DIE BERÜCKSICHTIGUNG VON NACH-HALTIGKEITSRISIKEN IM INVEST-MENTPROZESS .................................................................................................. 49 26. ANTEILKLASSEN IM ÜBERBLICK ......................................................................................... 50 Anlage 1 Unterverwahrung ................................................................................................................ 53 Anlage 2 Zusammenfassende Übersicht für die Besteuerung bei üblichen betrieblichen Anlegergruppen ...................................................................................................................... 69 Allgemeine und Besondere Anlagebedingungen des Fonds .............................................................. 70 Ausgabe Dezember 2021 BayernInvest
BayernInvest Alpha Select Bond-Fonds 8 1. GRUNDLAGEN Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Ge- sellschaft. 1.1. Das Sondervermögen („der Fonds“) 1.2. Verkaufsunterlagen und Offenle- Das Sondervermögen BayernInvest Alpha Sel- gung von Informationen ect Bond-Fonds (nachfolgend „Fonds“) ist ein Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anle- Organismus für gemeinsame Anlagen, der von gerinformationen, die Anlagebedingungen so- einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, wie die aktuellen Jahres- und Halbjahresbe- um es gemäß einer festgelegten Anlagestrate- richte sind kostenlos bei der Gesellschaft sowie gie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren auf der Homepage https://www.bayernin- (nachfolgend „Investmentvermögen“). Der vest.de/ erhältlich. Fonds ist ein Investmentvermögen gemäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parla- Zusätzliche Informationen über die Anlagegren- ments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Ko- zen des Risikomanagements dieses Fonds, die ordinierung der Rechts- und Verwaltungsvor- Risikomanagementmethoden und die jüngsten schriften betreffend bestimmte Organismen für Entwicklungen bei den Risiken und Renditen gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfol- der wichtigsten Kategorien von Vermögensge- gend „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagege- genständen sind in elektronischer oder schriftli- setzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von cher Form bei der Gesellschaft erhältlich. Dar- der BayernInvest Kapitalverwaltungsgesell- über hinaus können die Anleger auf Anfrage schaft mbH - (nachfolgend „Gesellschaft“) - ver- von der Gesellschaft ein Risikoreport zum waltet. Fonds kostenfrei beziehen. Die Anfrage ist an das Postfach Kundenbetreuung@bayernin- Der Fonds wurde am 16. Dezember 2014 für vest.de zu richten. Sofern die Gesellschaft ein- unbestimmte Dauer aufgelegt. zelnen Anlegern weitere Informationen über die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder Das Erstausgabedatum der bestehenden dessen Wertentwicklung übermittelt, wird sie Anteilklassen ist dem Abschnitt 26 „Anteil- diese Informationen zeitgleich allen Anlegern klassen im Überblick“ zu entnehmen. des Fonds zur Verfügung stellen. Die Anleger können per Email an Kundenbetreuung@bay- Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Ka- erninvest.de einen elektronischen Zugang zu pital im eigenen Namen für gemeinschaftliche diesen Daten beantragen. Voraussetzung ist Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der der Nachweis der Anlegereigenschaft sowie der Risikomischung in den nach dem KAGB zuge- Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung. lassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sonder- 1.3. Anlagebedingungen und deren vermögen an. Änderungen Der Geschäftszweck des Fonds ist auf die Ka- pitalanlage gemäß einer festgelegten Anlage- Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an strategie im Rahmen einer kollektiven Vermö- diesem Verkaufsprospekt in dieser Unterlage gensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten abgedruckt. Die Anlagebedingungen können Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und von der Gesellschaft geändert werden. Ände- eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung rungen der Anlagebedingungen bedürfen der der gehaltenen Vermögensgegenstände ist Genehmigung durch die BaFin. Änderungen ausgeschlossen. der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen zu- In welche Vermögensgegenstände die Gesell- sätzlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat schaft die Gelder der Anleger anlegen darf und der Gesellschaft. welche Bestimmungen sie dabei zu beachten Änderungen der Anlagegrundsätze des Fonds hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehö- sind nur unter der Bedingung zulässig, dass die rigen Verordnungen sowie dem Investment- Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile steuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den entweder ohne weitere Kosten vor dem Inkraft- Anlagebedingungen des Fonds, die das treten der Änderungen zurückzunehmen oder Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und ihre Anteile gegen Anteile an Investmentvermö- der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingun- gen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kos- gen umfassen einen Allgemeinen und einen Be- tenlos umzutauschen, sofern derartige Invest- sonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingun- mentvermögen von der Gesellschaft oder ei- gen” und „Besondere Anlagebedingungen”). nem anderen Unternehmen aus ihrem Konzern Anlagebedingungen für ein Publikums-Invest- verwaltet werden. mentvermögen müssen vor deren Verwendung Die vorgesehenen Änderungen werden im Bun- von der Bundesanstalt für Finanzdienstleis- desanzeiger und darüber hinaus auf der Webs- tungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden. Der Ausgabe Dezember 2021 BayernInvest
BayernInvest Alpha Select Bond-Fonds 9 ite https://www.bayerninvest.de/publikums- Sondervermögen nach §§ 66 bis 82 InvG in der fonds/bekanntmachungen/aktuelle-bekanntma- bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung chungen/index.html bekannt gemacht. (§§ 230 -260 KAGB) und Infrastruktur-Sonder- Betreffen die Änderungen Vergütungen und vermögen nach §§ 90a bis 90f InvG in der bis Aufwandserstattungen, die aus dem Fonds ent- zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung zugelas- nommen werden dürfen, oder die Anlagegrund- sen sind. Des Weiteren darf die Gesellschaft sätze des Fonds oder wesentliche Anleger- seit dem 26. März 2008 Sonstige Sondervermö- rechte, werden die Anleger außerdem über ihre gen verwalten sowie die Fremdverwaltung für depotführenden Stellen durch ein Medium infor- Investmentaktiengesellschaften nach §§ 90a – miert, auf welchem Informationen für eine den 90 f InvG in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Zwecken der Informationen angemessene Fassung (§§ 108 – 123 KAGB) übernehmen. Dauer gespeichert, einsehbar und unverändert Nach der Einführung des KAGB darf die Gesell- wiedergegeben werden, etwa in Papierform o- schaft seit dem 22. Juli 2014 weiterhin Spezial- der elektronischer Form (sogenannter „dauer- AIF mit festen Anlagebedingungen (ehemals hafter Datenträger“). Diese Information umfasst Spezial-Sondervermögen) verwalten, jedoch die wesentlichen Inhalte der geplanten Ände- nur solche, welche in folgende Vermögensge- rungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anle- genstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und ger in Zusammenhang mit der Änderung sowie Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegen- einen Hinweis darauf, wo und wie weitere Infor- stände, mit Ausnahme von Immobilien, Beteili- mationen erlangt werden können. gungen an Immobilien-Gesellschaften sowie Die Änderungen treten frühestens am Tage Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften. nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderun- Des Weiteren darf die Gesellschaft ab gen von Regelungen zu den Vergütungen und 22.07.2014 Spezial AIF mit offenen Anlagebe- Aufwendungserstattungen treten frühestens dingungen gem. § 282 KAGB - unter Aus- drei Monate nach ihrer Bekanntmachung in schluss von Hedgefonds gem. § 283KAGB - Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin ein verwalten, welche in folgende Vermögensge- früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Änderun- genstände investieren: Die in § 284 Abs. 1 und gen der bisherigen Anlagegrundsätze des Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegen- Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate stände, mit Ausnahme von Immobilien, Beteili- nach Bekanntmachung in Kraft. gungen an Immobilien-Gesellschaften sowie Beteiligungen an ÖPP-Projektgesellschaften. 2. VERWALTUNGSGESELLSCHAFT Unverändert darf die Gesellschaft darüber hin- aus in Organismen für gemeinsame Anlagen in 2.1. Firma, Rechtsform und Sitz Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. Die BayernInvest ist eine am 22.02.1989 ge- §§ 192 ff. KAGB, Gemischte Investmentvermö- gründete Kapitalverwaltungsgesellschaft im gen gemäß §§ 218 f. KAGB und Sonstige In- Sinne des KAGB in der Rechtsform einer Ge- vestmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB sellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). verwalten. Investmentvermögen können in Ver- Die Firma der Gesellschaft lautet BayernInvest tragsform als Sondervermögen oder in Rechts- Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH. Die Ge- form einer Investmentaktiengesellschaft mit sellschaft hat ihren Sitz in 80333 München, veränderlichem Kapital oder einer offenen In- Karlstr. 35. vestmentkommanditgesellschaft ausgestaltet sein. Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als OGAW- Kapitalverwaltungsgesellschaft und als AIF Ka- 2.2. Vorstand/Geschäftsführung und pitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB. Aufsichtsrat Die BayernInvest darf seit dem 07. Januar 1999 Nähere Angaben über die Geschäftsführung, neben Wertpapier-Sondervermögen auch die Zusammensetzung des Aufsichtsrates und Geldmarkt-Sondervermögen, Investment- den Gesellschafterkreis sowie über die Höhe fondsanteil-, gemischte Wertpapier-, Grund- des gezeichneten und eingezahlten Kapitals fin- stücks- und Altersvorsorge-Sondervermögen den Sie unter dem Punkt „Organisation“ am An- verwalten. Nach der Anpassung an das Invest- fang des Verkaufsprospektes. mentgesetz darf die Gesellschaft seit dem 17. März 2005 Richtlinienkonforme Sondervermö- 2.3. Eigenkapital und zusätzliche Ei- gen sowie Gemischte Sondervermögen in der genmittel Form von Publikums- und Spezial-Sonderver- mögen verwalten. Nach der Einführung des In- Nähere Angaben über die Höhe des gezeichne- vestmentänderungsgesetzes darf die Gesell- ten und eingezahlten Kapitals finden Sie unter schaft seit dem 26. März 2008 weiterhin Spe- dem Punkt „Organisation“ am Anfang des Ver- zial-Sondervermögen verwalten, welche aller- kaufsprospektes. dings nicht in Vermögensgegenstände investie- ren dürfen, die ausschließlich für Immobilien- Ausgabe Dezember 2021 BayernInvest
BayernInvest Alpha Select Bond-Fonds 10 Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, der üblichen Fristen in ihre Verwahrung die sich durch die Verwaltung von Investment- gelangt, vermögen ergeben, die nicht der OGAW-Richt- Sicherzustellen, dass die Erträge des linie entsprechen, sogenannte alternativen In- Fonds nach den Vorschriften des KAGB vestmentvermögen (nachfolgend „AIF“), und und nach den Anlagebedingungen verwen- auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder det werden, Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt Überwachung von Kreditaufnahmen durch durch: die Gesellschaft für Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung zur Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 Pro- Kreditaufnahme, zent des Werts der Portfolios aller verwalteten Sicherzustellen, dass Sicherheiten für AIF, wobei dieser Betrag jährlich überprüft und Wertpapierdarlehen rechtswirksam bestellt angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von dem und jederzeit vorhanden sind. angegebenen haftenden Eigenkapital umfasst. 3.2. Interessenkonflikte 3. VERWAHRSTELLE Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus Für den Fonds hat das Kreditinstitut State der Übernahme der Verwahrstellenfunktion für Street Bank International GmbH mit Sitz in den Fonds ergeben: 80333 München, Brienner Str. 59, die Funktion der Verwahrstelle übernommen. Die Verwahr- • Der Gesellschaft liegen keine Anhalts- stelle ist ein Kreditinstitut nach deutschem punkte für Interessenkonflikte vor Recht. 3.3. Unterverwahrung 3.1. Aufgaben der Verwahrstelle Die Verwahrstelle hat die Verwahrung der für Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung Rechnung des Fonds gehaltenen Vermögens- und der Verwahrung von Sondervermögen vor. gegenstände auf die in der Anlage 1 genann- Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensge- ten Unterverwahrer ausgelagert. genstände in gesonderten Depots oder in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Vermö- Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus gensgegenständen, die nicht verwahrt werden dieser Übertragung ergeben: können, prüft die Verwahrstelle, ob die Verwal- tungsgesellschaft Eigentum an diesen Vermö- - siehe Anlage 1 gensgegenständen erworben hat. Sie über- wacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft Die Gesellschaft ist auf Zulieferung der Informa- über die Vermögensgegenstände den Vor- tion durch die Verwahrstelle angewiesen und schriften des KAGB und den Anlagebedingun- kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im Ein- gen entsprechen. Die Anlage in Bankguthaben zelnen nicht überprüfen. bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfü- gungen über solche Bankguthaben sind nur mit 3.4. Haftung der Verwahrstelle Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Ver- wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Anla- mögensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer gebedingungen und den Vorschriften des Zustimmung von einer anderen Stelle verwahrt KAGB vereinbar ist. werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines solchen Vermögensgegenstandes haftet Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere die Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und folgende Aufgaben: dessen Anlegern, es sei denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für Schäden, Ausgabe und Rücknahme der Anteile des die nicht im Verlust eines Vermögensgegen- Fonds, standes bestehen, haftet die Verwahrstelle Sicherzustellen, dass die Ausgabe und grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflichtun- Rücknahme der Anteile sowie die Anteil- gen nach den Vorschriften des KAGB mindes- wertermittlung den Vorschriften des KAGB tens fahrlässig nicht erfüllt hat. und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen, 3.5. Zusätzliche Informationen Sicherzustellen, dass bei den für gemein- schaftliche Rechnung der Anleger getätig- Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den ten Geschäften der Gegenwert innerhalb Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu Ausgabe Dezember 2021 BayernInvest
BayernInvest Alpha Select Bond-Fonds 11 den Unterverwahrern sowie zu möglichen Inte- 4.1.1. Schwankung des Fondsanteil- ressenkonflikten in Zusammenhang mit der Tä- werts tigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwah- Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem rer. Wert des Fonds, geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr gelangten Anteile. Der Wert des Fonds entspricht dabei der Summe der Markt- 4. RISIKOHINWEISE werte aller Vermögensgegenstände im Fonds- Vor der Entscheidung über den Kauf von An- vermögen abzüglich der Summe der Markt- teilen an dem Fonds sollten Anleger die werte aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der nachfolgenden Risikohinweise zusammen Fondsanteilwert ist daher von dem Wert der im mit den anderen in diesem Verkaufspros- Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände pekt enthaltenen Informationen sorgfältig le- und der Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds sen und diese bei ihrer Anlageentscheidung abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögensge- berücksichtigen. Der Eintritt eines oder genstände oder steigt der Wert der Verbindlich- mehrerer dieser Risiken kann für sich ge- keiten, so fällt der Fondsanteilwert. nommen oder zusammen mit anderen Um- ständen die Wertentwicklung des Fonds 4.1.2. Beeinflussung des individuellen bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- Ergebnisses durch steuerliche As- gegenstände nachteilig beeinflussen und pekte sich damit auch nachteilig auf den Anteil- Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträ- wert auswirken. gen hängt von den individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfra- zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in gen – insbesondere unter Berücksichtigung dem Fonds befindlichen Vermögensgegen- der individuellen steuerlichen Situation – sollte stände gegenüber dem Zeitpunkt seines An- sich der Anleger an seinen persönlichen Steu- teilerwerbs gefallen sind, so erhält er das erberater wenden. von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der An- 4.1.3. Änderung der Anlagepolitik oder leger könnte sein in den Fonds investiertes der Anlagebedingungen Kapital teilweise oder (in Einzelfällen) sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen garantiert werden. Das Risiko des Anlegers mit Genehmigung der BaFin ändern. Dadurch ist auf die angelegte Summe beschränkt. können auch Rechte des Anlegers betroffen Eine Nachschusspflicht über das vom Anle- sein. Die Gesellschaft kann etwa durch eine Än- ger investierte Kapital hinaus besteht nicht. derung der Anlagebedingungen die Anlagepoli- tik des Fonds ändern oder sie kann die dem Neben den nachstehend oder an anderer Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die Ge- Stelle des Verkaufsprospekts beschriebe- sellschaft kann die Anlagepolitik zudem inner- nen Risiken und Unsicherheiten kann die halb des gesetzlich und vertraglich zulässigen Wertentwicklung des Fonds durch verschie- Anlagespektrums und damit ohne Änderung der dene weitere Risiken und Unsicherheiten Anlagebedingungen und deren Genehmigung beeinträchtigt werden, die derzeit nicht be- durch die BaFin ändern. Hierdurch kann sich kannt sind. Die Reihenfolge, in der die nach- das mit dem Fonds verbundene Risiko verän- folgenden Risiken aufgeführt werden, ent- dern. hält weder eine Aussage über die Wahr- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das 4.1.4. Aussetzung der Anteilrücknahme Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt ein- zelner Risiken. Die Gesellschaft darf die Rücknahme der An- teile zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhn- 4.1. Risiken einer Fondsanlage liche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der An- Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, leger erforderlich erscheinen lassen. Außerge- die mit einer Anlage in einen OGAW typischer- wöhnliche Umstände in diesem Sinne können weise verbunden sind. Diese Risiken können z.B. sein: wirtschaftliche oder politische Krisen, sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Umfang sowie die Schließung von Börsen oder Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage Märkten, Handelsbeschränkungen oder sons- auswirken. tige Faktoren, die die Ermittlung des Anteilwerts beeinträchtigen. Daneben kann die BaFin an- ordnen, dass die Gesellschaft die Rücknahme Ausgabe Dezember 2021 BayernInvest
BayernInvest Alpha Select Bond-Fonds 12 der Anteile auszusetzen hat, wenn dies im Inte- Der Anleger muss daher im Rahmen der Über- resse der Anleger oder der Öffentlichkeit erfor- tragung vorzeitig eine erneute Investitionsent- derlich ist. Der Anleger kann seine Anteile wäh- scheidung treffen. Bei einer Rückgabe der An- rend dieses Zeitraums nicht zurückgeben. Auch teile können Ertragssteuern anfallen. Bei einem im Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme Umtausch der Anteile in Anteile an einem In- kann der Anteilwert sinken; z. B. wenn die Ge- vestmentvermögen mit vergleichbaren Anlage- sellschaft gezwungen ist, Vermögensgegen- grundsätzen kann der Anleger mit Steuern be- stände während der Aussetzung der Anteilrück- lastet werden, etwa wenn der Wert der erhalte- nahme unter Verkehrswert zu veräußern. Der nen Anteile höher ist als der Wert der alten An- Anteilwert nach Wiederaufnahme der An- teile zum Zeitpunkt der Anschaffung. teilrücknahme kann niedriger liegen, als derje- nige vor Aussetzung der Rücknahme. Einer 4.1.7. Übertragung des Fonds auf eine Aussetzung kann ohne erneute Wiederauf- andere Kapitalverwaltungsgesell- nahme der Rücknahme der Anteile direkt eine schaft Auflösung des Sondervermögens folgen, z.B. Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine an- wenn die Gesellschaft die Verwaltung des dere Kapitalverwaltungsgesellschaft übertra- Fonds kündigt, um den Fonds dann aufzulösen. gen. Der Fonds bleibt dadurch zwar unverän- Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass dert, wie auch die Stellung des Anlegers. Der er die von ihm geplante Haltedauer nicht reali- Anleger muss aber im Rahmen der Übertra- sieren kann und dass ihm wesentliche Teile des gung entscheiden, ob er die neue Kapitalver- investierten Kapitals für unbestimmte Zeit nicht waltungsgesellschaft für ebenso geeignet hält zur Verfügung stehen oder insgesamt verloren wie die bisherige. Wenn er in den Fonds unter gehen. neuer Verwaltung nicht investiert bleiben möchte, muss er seine Anteile zurückgeben. 4.1.5. Auflösung des Fonds Hierbei können Ertragssteuern anfallen. Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Ver- waltung des Fonds zu kündigen. Die Gesell- 4.1.8. Rentabilität und Erfüllung der An- schaft kann den Fonds nach Kündigung der lageziele des Anlegers Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungs- Es kann nicht garantiert werden, dass der Anle- recht über den Fonds geht nach einer Kündi- ger seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht. gungsfrist von sechs Monaten auf die Verwahr- Der Anteilwert des Fonds kann fallen und zu stelle über. Für den Anleger besteht daher das Verlusten beim Anleger führen. Es bestehen Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer keine Garantien der Gesellschaft oder Dritter nicht realisieren kann. Bei dem Übergang des hinsichtlich einer bestimmten Mindestzahlungs- Fonds auf die Verwahrstelle können dem Fonds zusage bei Rückgabe oder eines bestimmten andere Steuern als deutsche Ertragssteuern Anlageerfolgs des Fonds. Anleger könnten so- belastet werden. Wenn die Fondsanteile nach mit einen niedrigeren als den ursprünglich an- Beendigung des Liquidationsverfahrens aus gelegten Betrag zurückerhalten. Ein bei Erwerb dem Depot des Anlegers ausgebucht werden, von Anteilen entrichteter Ausgabeaufschlag kann der Anleger mit Ertragssteuern belastet bzw. ein bei Veräußerung von Anteilen entrich- werden. teter Rücknahmeabschlag kann zudem insbe- 4.1.6. Übertragung aller Vermögensge- sondere bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Anlage reduzieren oder sogar aufzehren. genstände des Fonds auf ein an- deres offenes Publikums-Invest- 4.2. Risiken der negativen Wertent- mentvermögen (Verschmelzung) wicklung des Fonds (Marktrisiko) Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensge- Das Marktrisiko ist das Verlustrisiko für ein In- genstände des Fonds auf einen anderen vestmentvermögen, das aus Schwankungen OGAW übertragen. Der Anleger kann seine An- beim Marktwert von Positionen im Portfolio des teile in diesem Fall (i) zurückgeben, (ii) behalten Investmentvermögens resultiert, die auf Verän- mit der Folge, dass er Anleger des überneh- derungen bei Marktvariablen wie Zinssätzen, menden OGAW wird, (iii) oder gegen Anteile an Wechselkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen o- einem offenen Publikums-Investmentvermögen der bei der Bonität eines Emittenten zurückzu- mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen umtau- führen sind. schen, sofern die Gesellschaft oder ein mit ihr Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die verbundenes Unternehmen einen solches In- mit der Anlage in einzelne Vermögensgegen- vestmentvermögen mit vergleichbaren Anlage- stände durch den Fonds einhergehen. Diese Ri- grundsätzen verwaltet. Dies gilt gleichermaßen, siken können die Wertentwicklung des Fonds wenn die Gesellschaft sämtliche Vermögensge- bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögensge- genstände eines anderen offenen Publikums- genstände beeinträchtigen und sich damit auch Investmentvermögen auf den Fonds überträgt. Ausgabe Dezember 2021 BayernInvest
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