AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - Anlässlich des Jahreswechsels: Der Großen Kreisstadt Grimma
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
www.grimma.de 12/2018 | 15. Dezember 2018 · 23. Jahrgang AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma Anlässlich des Jahreswechsels: Sechs Fragen an den Oberbürgermeister Im Gewerbegebiet im Norden Grimmas sollen 2019 erste Ansiedlungen sichtbar werden. Foto: Frank Lochau / ProCopter GmbH n Was freut Sie in der Rückschau auf das Jahr April/Mai soweit sein. Die Fertigstellungen der Wer Lust hat, kann auch gern an unserer jährli- 2018 ganz besonders? Die Hochwasserschutzan- neuen Sportanlage im Husarengelände, der Rog- chen Radtour am 18. Mai teilnehmen. Nicht nur lage hat sich weiterentwickelt und ist nahezu fer- genmühle sowie des neuen Kindergartens in Groß- die Nerchauer dürfte es freuen, dass vom 30. Mai tig. Der REWE- und der dm-Markt konnten eröff- bardau. Die bauliche Umsetzung der geplanten bis 2. Juni auch wieder die Grimmaer Airlebnista- net werden. Erste positive Belebungstendenzen zehn Spielplätze und vieles, vieles mehr. ge auf den Muldewiesen in Nerchau stattfinden. gibt es in der Altstadt festzustellen. Entscheidende Die größte bauliche Herausforderung dürfte na- Darüber hinaus wird es im Herbst natürlich das Weichenstellungen konnten auch zur Neuansied- türlich für die nächsten Jahre, ich gehe von min- dankenswerterweise vom Gewerbeverein organi- lung/Erweiterung des ALDI-Marktes in der Langen destens fünf Jahren aus, die Umsetzung unseres sierte Stadtfest geben und auch das Streetfood- Straße vorgenommen werden. Besonders freut stadteigenen Glasfasernetzes sein. Die Realisie- Festival erlebt eine zweite Auflage. Auch wichtig: mich weiterhin, dass wir endlich Rechtssicherheit rung von ca. 2500 km Glasfaser für ungefähr 50 ab 19. April wird der Stadtbusverkehr dahingehend bezüglich des Neubaus der Oberschule Böhlen ha- Mio. Euro stellt uns als Stadtverwaltung natürlich optimiert, dass z.B. die Busse täglich von früh bis ben. Auch dass wir den ersten Teilabschnitt des vor extreme Herausforderungen. Unser Anspruch spät verkehren, die Haltestellendichte erhöht wird Radweges Grimma-Borna in Großbothen fertig- als Stadt jedoch ist klar: Glasfaser für Jedermann, und die ersten drei Monate kostenfreies Fahren am stellen konnten, ist erfreulich. auch im ländlichen Raum. Die große Politik hat Wochenende möglich ist. hier viel zu lange geschlafen. Wir sollten die ein- n Was hat Ihnen 2018 nicht so gefallen? Ich malige Chance, unseren ländlichen Raum für die n Neben den vielen baulichen Dingen, gibt es hätte mir gewünscht, dass es erste bauliche Fak- nächsten Jahrzehnte technisch fit zu machen, noch andere Dinge die Sie bewegen? Ja. Nächs- ten in dem neuen Gewerbegebiet an der Autobahn nutzen. Darüber hinaus hoffe ich auch, dass wir tes Jahr wird politisch und gesellschaftlich ein un- gibt. Wir haben uns als Stadt hier viel Mühe gege- 2019 erste bauliche Schritte bezüglich Bahnhof glaublich spannendes Jahr. Ich spüre in meinen ben, um die Sache zu beschleunigen. Seit einem und Bahnhofsvorplatz erleben und dass wir mit tagtäglichen Begegnungen hier in Grimma eine halben Jahr besteht Baureife, aber passiert ist dem Bau der Oberschule Böhlen beginnen. nichts. Positiv ist diesbezüglich zu vermelden, dass Fortsetzung auf Seite 2 es großes Interesse am Gewerbegebietsstandort n Gibt es Termine, die man gibt und dass erste Verkäufe getätigt wurden. sich als Bürgerin und Bürger Wann die Umsetzung durch die Firmen erfolgt, für nächstes Jahr unbedingt müssen wir abwarten. vormerken sollte? Auf jeden Weiterhin missfällt mir, dass sich der allgemeine Fall den 25. Mai. An diesem Trend zur Zentralisierung und Bürokratisierung Tag werden wir anlässlich des entgegen allen Beteuerungen fortsetzt. Als Bei- 300jährigen Jubiläums der Pöp- spiel sei die neue Datenschutzverordnung ge- pelmannbrücke ein großes Brü- nannt. Es wird zunehmend schwierig, der Bevölke- ckenfest mit historischem Um- rung die Sinnhaftigkeit dessen zu vermitteln, was zug und vielem mehr feiern. wir als Verwaltung tun. Über eine zahlreiche Teilnahme am Subbotnik, der am 30. März C Oberbürgermeister Matthias Berger erwartet M Y n Was sind die Ziele für 2019? Die Fertigstel- stattfindet, würde ich mich im Frühjahr die Fertigstellung der Hochwasserschutzanlage. K lung der Hochwasserschutzanlage. Dies dürfte im ebenfalls freuen.
Seite 2 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Ausgabe 12 | 15. Dezember 2018 Stadthausjournal Fortsetzung von Seite 1 ße, weil Baustelle, nicht passierbar ist. Es folgt die ropäischen Ebene bis zum einzelnen Bürger, sind Beschwerde, weil die Straßenbaumaßnahme ent- gefordert, uns um die Zukunft Gedanken zu ma- unglaubliche Unruhe, um nicht zu sagen, Unzu- gegen der Wahrnehmung vorzeitig fertig ist, dies chen. Vieles Liebgewonnene werden wir uns zu- friedenheit bezüglich der großen politischen Rah- aber niemand mitgeteilt hat. Und dann beschwert künftig nicht mehr leisten können. Vieles zur Re- menbedingungen. Woher diese rührt, keine Ah- man sich, dass aufgrund der neuen Straße die gel Gewordene muss auf seine Sinnhaftigkeit hin- nung. Teilweise kann ich viele negative Betrach- Fahrzeuge nunmehr viel schneller fahren würden. terfragt werden. Eine Weisheit sagt: „Nur Not tungen auch nicht nachvollziehen, weil es uns rein Als fünfte Phase fordert man den Einbau von so- schafft Veränderungen.“ Doch dazu sollten wir es materiell so gut geht wie noch nie. Doch unsere genannten Schikanen, damit die Fahrzeuge wieder nicht kommen lassen. Bürger spüren, dass auf Landes-, Bundes- europäi- langsamer fahren. Irgendwie seltsam. Ich denke, scher und globaler Ebene viele Dinge ins Wanken wir müssen alle an uns arbeiten, damit wir es wie- n Eines noch: Ich wünsche allen Grimmaerin- geraten sind und noch nicht abzusehen ist, in wel- der lernen, uns einmal uneingeschränkt über et- nen und Grimmaern ein gesegnetes und harmoni- che Richtung sich diese entwickeln werden. Zu was Neues, wie z.B. eine Straße, freuen zu können. sches Weihnachtsfest im Kreis ihrer Lieben und Ih- dem allgemeinen Negativismus vielleicht noch ein nen allen einen guten Start in das neue Jahr! Beispiel aus meinem Erleben. Ein Straßenbau fin- n Was würden Sie sich für 2019 wünschen? det in fünf Phasen statt: Erst beschwert man sich, Ich sehe in diesen aus vielen Gründen zwangsläu- dass die Straße nicht in Ordnung ist. Dann bekom- fig anstehenden Veränderungen eine große Chan- men wir jede Menge Beschwerden, dass die Stra- ce und Motivation. Ich denke, wir alle, von der eu- n Aus dem Bautagebuch: Roggenmühle n Startschuss zur elektronischen Vergabe Grimma. Die Arbeiten an der Roggenmühle schreiten voran. Im Plan steht, dass Mitte 2019 der Grimmaer Seesportverein Albin Köbis e.V. in das geschichtsträchtige Haus einziehen kann. Die Arbeiten im Funda- ment- und Gründungsbereich wurden Mitte November abgeschlossen. Auch die Außenwände stehen. Grimma. Zum 1.10.2018 ging das Vergabe- Analog des Denkmalbefundes wurden die Innenwände angelegt. Nun erfolgte der Einbau des ersten Trep- büro der Stadtverwaltung Grimma an den penlaufes zur späteren Erschließung des ersten Obergeschosses. Alle Grundleitungen und Hausanschlüsse Start. Die Aufgaben bestehen darin, die Ver- sind errichtet und sichern damit die Versorgung in Zukunft mit den notwendigen Medien ab. Ein neues, gabeverfahren des öffentlichen Auftragge- bisher nicht vorhandenes Bauteil ist der Personenaufzug, welcher bereits im Erdgeschoss sichtbar ist. bers elektronisch zu erfassen, durchzufüh- Aktuell fertigt und montiert die Firma Lechner Bau GmbH die Deckenelemente über dem Erdgeschoss, um ren, auszuwerten und abzuschließen. Seit noch vor Einbruch des Winters das Erdgeschoss zu schließen. Im neuen Jahr werden die Arbeiten am ers- dem 18.10.2018 wurden die kommunalen ten Obergeschoss fortgesetzt. Auch die Folgegewerke zum Bau sind vertraglich gebunden und stehen ge- Vergabestellen gesetzesmäßig verpflichtet mäß Bauablauf zum Abruf bereit. Notwendige Schutz und Sicherungsarbeiten sind fortlaufend nötig. Pa- Vergabeverfahren mit den Bewerbern und Bietern im Bereich der Oberschwellenverga- be, d.h. 5.548.000 Euro (Netto) und Liefer- und Dienstleistungen ab 221.0000 Euro Fotos: Stadt Grimma (Netto) elektronisch zu kommunizieren. Im Bereich der Unterschwellenvergabe haben die Kommunen freie Wahl, ob die Kommuni- kation elektronisch oder schriftlich erfolgen soll. Die Stadtverwaltung Grimma wird wei- terhin im Bereich der Unterschwellenverga- be Papierangebote zulassen. Die Kommuni- rallel ist der denkmalgeschützte Bestand nach Freilegung zu schützen und die neu errichteten Elemente kation erfolgt jedoch ausschließlich elektro- sind mit der historischen Substanz zu verbinden. Hier sind unter anderem die Fachleute aus dem Bereich Naturstein bereits tätig. Die nicht vorhersehbaren Witterungseinflüsse ermöglichen nur bedingt eine nisch. Die Vergabeplattform der zu verge- langfristige Planung. Somit sind enge Absprachen mit allen am Bau Beteiligten Tag genau erforderlich. benden Aufträge finden Bewerber und Bieter unter www.evergabe.de. Weiterhin sind alle Hintergrund: Die Wandlung vom Mühlengebäude hin zum Vereinsgebäude ist eine spannende und schö- Ausschreibungen auf der kommunalen Web- ne Herausforderung zugleich. So bedarf es tragfähiger Kompromisse, um die Denkmalsubstanz zu erhalten site www.grimma.de hinterlegt. und die Anforderungen der Vereinsnutzung im Haus miteinander zu verbinden. Die Zusammenführung von Fördermittelprogrammen aus Wiederaufbaumitteln nach dem Hochwasser 2013 und dem Programm Ansprechpartner im Hauptamt, Stadt- „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (SDP) ist die einmalige Chance das Millionenprojekt zu finanzieren. Die haus, Markt 17: Gesamtkosten belaufen sich auf 3,4 Mio. Euro. Im Erdgeschoss des Vereinshauses haben zukünftig die für den Bereich – VOB: Lisa Würfel, Tel.: Boote ihren Platz. Büro, Versammlungs- und Schulungsraum befinden sich nach der Einweihung im Ober- 03437/ 9858108, E-Mail: wuerfel.lisa@grim- geschoss. „Der Grimmaer Großmühlenkomplex gehört zu den ältesten Mühlenstandorten in Deutschland, zumindest ist die Großmühle die erste Mühle, die in Sachsen in einem Mühlenregister auftauchte“, be- ma.de schreibt der Grimmaer Geschichts- und Altertumsvereinschef Rudolf Priemer den Mühlenkomplex. Bereits für den Bereich – VOL: Henriette Pusch- 1170 nutzen die Döbener Burggrafen die Kraft der Mulde. Teilweise drehten sich am Standort bis zu elf Bommert, Tel: 03437/ 9858107, E-Mail: Wasserräder. Neben einer Tuchwalke, ratterten Getreide-, Brett- und Ölmühlen. Die Roggenmühle selbst C M pusch-bommert.henriette@grimma.de bezeichnet Rudolf Priemer als einen der wertvollsten sächsischen Manufakturbauten. Y K
Ausgabe 12 | 15. Dezember 2018 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 3 Stadthausjournal n Europas schönste Feder- n Vollsperrung wegen Havarie viecher leben in Grimma Schmorditz. Das Abwassernetz in Schmorditz muss wegen eines Rohleitungsschadens dringend un- Köllmichen. Wilfried Große aus Köllmichen bei Mutz- ter Vollsperrung repariert werden. Die Kreisstraße 8329 in der Ortslage Schmorditz, Höhe Abzeig in schen ist Geflügelzüchter aus Leidenschaft. Mit sei- Richtung Würschwitz, bleibt vom 17. bis 19. Dezember gesperrt. Eine Umleitung ist ausgeschildert. nen Hühnern und Puten holte er sich kürzlich in Däne- mark den Europameistertitel. Und das schon zum drit- n Grimmaer Teilstück beim Radwegebau ist fertig ten Mal in Folge. Sein bronzefarbener Hahn erhielt bei der Bewertung 97 von 100 Punkten. Die vier weißen Großbothen. Schnipp, schnapp – das Band ist durchgeschnitten. Eine wesentliche Etappe des 33 Kilome- Puten mit blaurotem Kopf erreichten einen Gesamt- ter langen Radweges zwischen Grimma und Borna ist fertig. Nur sieben Wochen brauchte die Tiefbaufirma punktstand von 379 Punkten. Dafür gab es das Ehren- Reif Baugesellschaft aus Schkeuditz, um das 2,3 Kilometer lange Teilstück auf der Grimmaer Flur zwischen band und das Diplom mit dem Titel Europas bester Ge- Großbothen und Glasten herzurichten. „Radwege sind uns sehr wichtig“, betonte Oberbürgermeister Mat- flügelzüchter. Grimmas Oberbürgermeister Matthias thias Berger bei der Eröffnung des Radweges Anfang Dezember. „Von der Grimmaer Seite ist ein entschei- Berger schaute bei ihm zum Gratulieren vorbei. dender Schritt getan. Wenn alles gut geht, ist die Radstrecke zwischen Grimma und Borna 2020 fertig.“ Die Kommunen erhalten für die Realisierung eine 90prozentige Förderung vom Sächsischen Staatsminis- terium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Vor zehn Jahren begannen die ersten Gespräche zur Radweg- verbindung, als sich der Muldentalkreis und der Landkreis Leipziger Land vereinigten. In Kleinbothen schließt der Radweg an den gut ausgebauten Mulderadweg nach Grimma an. n Geflügelhof Fiebig in der Altstadt Grimma. Jürgen Fiebig bietet regelmäßig als Händler des Frischemarktes in der Klosterkirche seine Produkte an und hat damit Erfolg. Die große Nachfra- ge bewegte ihn dazu, in der Altstadt ein Geschäft mit Geflügelfleisch und -wurst aus eigener Produktion, frischen Eiern, Wildprodukten sowie einem fein ausgewählten Zusatzsortiment zu eröffnen. Anfang November ist das Ge- schäft in der Kreuzstraße 12 eröffnet worden, Oberbürgermeister Matthias Berger gratulierte persönlich. Der nächste Frischemarkt in der Klosterkirche ist übrigens wieder am Samstag, dem 16. März 2019, von 8.00 bis 16.00 Uhr. C Marion Meinig aus Niederlungwitz gewann den prall gefüllten Korb M Y K vom Frischemarkt im November.
Seite 4 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Ausgabe 12 | 15. Dezember 2018 Stadthausjournal n Silvesterwanderung n Kranzniederlegung zum Volkstrauertag Grimma. Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Gäste- führerin Martina Hättasch geht mit Ihnen in die- Kleinbothen. Die Kranzniederlegung sem Jahr auf Silvesterwanderung. Die Wanderung zum Volkstrauertag fand in Kleinbo- startet am Montag, dem 31. Dezember, 10.00 then statt. Teilgenommen haben ne- Uhr am Steinbaum und führt über Döben, Golzern, ben Oberbürgermeister Matthias Bahren und zurück nach Grimma. Der Preis pro Berger, Bürgerinnen und Bürgern, die Person beträgt 4 Euro. Grimmaer Husaren, die Musiker des Jugendblasorchesters Grimma e.V. sowie Vertreter des Stadtrates und n 90 stolze Jahre des Großbothener Ortschaftsrates. Im Jahr 1956 kam Jutta Barthel als Lehrerin an die Mutzschener Schule, um dort eine siebte Klasse zu übernehmen. Sie gründete die Arbeitsgruppe „Junge n 250.000 Euro für Rettung des Großbothener Wundt-Hauses Historiker“ und lebte ihre Leidenschaft für historische Funde und die Forschung. Als Geschichtslehrerin und Großbothen. "Gutes kommt manchmal auch unerwartet," so Landrat Henry Graichen über den Beschluss der Fachberaterin übernahm sie schließlich die von Ri- Bundesregierung die Rettung und den Wiederaufbau des Großbothener Wohnhauses von Wilhelm Wundt (1832 chard Thierbach, Alfred Leber und Willy Zerson ge- - 1920) mit 250.000 Euro zu fördern. Landrat Henry Graichen gehört neben Prof. Gerd Jüttemann, der jetzigen gründete Heimatstube. Für ihre ehrenamtliche Muse- Eigentümerin Katharina Ungerer-Heuck und den Großbo- umsarbeit erhielt Jutta Barthel den Heimatpreis und thener Ortschaftsrat Matthias Deutschbein zu den Initia- an ihrem 75. Geburtstag wurde sie mit dem Bundes- toren bei der Gründung des Fördervereines für das Denk- verdienstkreuz geehrt. Sie sah dies aber noch lange malsobjekt und warb für die Unterstützung der Restau- nicht als Anlass, sich auf ihren Leistungen auszuru- rierung. Die Villa in Großbothen wurde 1904 erbaut. Wil- hen und zur Ruhe zu setzen. Sie forschte eifrig weiter, helm Wundt ist vor allem berühmt geworden als Gründer hielt Vorträge, schrieb unzählige Bücher und Artikel des weltweit ersten Instituts für Experimentelle Psycho- und führte weiterhin durch die Räumlichkeiten des logie an der Universität Leipzig im Jahr 1879. Das Wohn- Museums. Stadtrat Steffen Richter gratulierte Jutta haus in Großbothen ist der letzte authentisch erhaltene Barthel recht herzlich zu ihrem 90. Geburtstag. Ort von Wundts Leben und Wirken. Die unter Denkmal- schutz stehende Villa steht seit längerem leer und ging Ende 2017 in einem Rettungskauf an Katharina Ungerer- Heuck aus Freiburg über. Im Zusammenwirken mit dem Förderverein Wilhelm-Wundt-Haus Großbothen soll das Gebäude instandgesetzt werden und dann als For- schungs- und Gedenkstätte in Eigentum und Leitung einer neu zu gründenden Stiftung o.ä. genutzt werden. n Sparkasse Muldental unterstützt Vereine und Institutionen Grimma. Die Sparkasse Muldental schüttete 16.000 Euro Geldspenden aus dem Zweckertrag der PS-Lotterie an fünf Kindereinrichtungen, zwei Sportvereine und drei weitere gemeinnützige Vereine im Gebiet des ehemaligen Mulden- talkreises aus. Auch der Volleyballverein Grimma e.V., die Integrative Kindertagesstätte "Tausendfüssler" Grimma, die AWO-Kinderwelt-Naturkindertagesstätte "Regenbogen", das Bildungs- und Sozialwerk Muldental e.V. und der Kin- AUS DEM INHALT … derreitfestverein Grimma e.V. wurden bedacht. „Das Hauptanliegen der PS-Lotterie ist es, Gutes zu tun. Je mehr ➜ Stadthausjournal . . . . . . . . . . . . . . . .2-5 Glückslose in unserer Region gekauft werden, umso höher fallen auch die Zuwendungen aus, die wir unseren gemein- ➜ Amtliche Bekanntmachungen . . . . . .5-10 nützigen Vereinen und Projekten zur Verfügung stellen können,“ so Stefan Müller, Vorstandsmitglied der Sparkasse. ➜ Kindertagesstätten, Schulen | Jugend . 13-17 ➜ Senioren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17-18 ➜ Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18-21 „Winni der Glückspilz“, das Maskottchen der PS-Lotterie, überreichte gemeinsam mit Vertretern der Spar- ➜ Sport und Freizeit . . . . . . . . . . . . . 21-24 kasse die symbolischen Schecks. Foto: Sparkasse Muldental ➜ Kunst und Kultur . . . . . . . . . . . . . . 24-29 ➜ Kirchliche Nachrichten . . . . . . . . . 31-32 ➜ Herzlichen Glückwunsch . . . . . . . . . . . 33 Das nächste Amtsblatt: ➜ Herausgabe: 19.01.2019 ➜ Redaktionsschluss: 07.01.2019 Impressum: Stadtverwaltung Grimma, Markt 17 | 04668 Grimma, Redaktion Amtsblatt Email: amts- blatt@grimma.de. Marlen Sandmann, Tel.: 03437/ 98 58 106, Sebastian Bachran, Tel.: 03437/ 98 58 215. Satz, Druck, Anzeigenannahme, Vertrieb: Riedel KG, G.-Schenker-Str. 1, 09244 Lichtenau, Tel.: 037208/876100. Kostenlose Verteilung an die frei zugängigen Haushalte. Bitte C M beachten Sie, dass sich die Redaktion Veränderungen und An- Y K passungen vorbehält. Es gilt die Anzeigenpreisliste 2018.
Ausgabe 12 | 15. Dezember 2018 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 5 Stadthausjournal | Amtliche Bekanntmachungen n Schließtage zum Die Große Kreisstadt Grimma trauert um Herrn Jahresende Stadtrat Grimma. An folgenden Tagen sind die Häuser der Stadtverwaltung Grimma einschließlich JÖRG DIECKE Bürgerbüros nicht zu erreichen: 22.12., 24.12., 29.12., 31.12. Seit 1990 gehörte er dem Grimmaer Stadtrat an und setzte sich 28 Jahre lang mit großem Einsatz für die Belange Grimmas und Das Stadtarchiv ist vom 17. bis zum 31.12. seiner Bürger ein. Mit Jörg Diecke verliert unsere Stadt einen hochenga- nicht besetzt. Die Stadtinformation hat am gierten Stadtrat und viele von uns einen Freund. 22.12. geöffnet und bleibt am 29.12. ge- schlossen. Die Stadtbibliothek in Grimma ist Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren. lediglich am 24. und 31.12. nicht geöffnet, Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen. die Bibliothek in Nerchau bleibt zwischen den Feiertagen geschlossen. Im Namen des Stadtrates und der Verwaltung Die Kleiderkammer St. Georgenhospital, Matthias Berger Bahnhofstraße 5, bleibt vom 20.12. bis 15.1. Oberbürgermeister geschlossen. n Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 Festsetzung der Grundsteuer: Gemäß Grundsteuergesetz, § 27 Abs. 3, wird ten eine Stundung oder Ratenzahlung auf schriftlichen Antrag vereinbart werden hiermit für die Stadt Grimma mit ihren Ortsteilen die Grundsteuer für das kann. Veranlagungsjahr 2019 in gleicher Höhe wie im Jahr 2018 festgesetzt. Diese Kontoverbindung für Überweiser: Bitte überweisen Sie die jeweilige Steuer Festsetzung gilt für alle Grundsteuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr auf das Konto der Großen Kreisstadt Grimma, IBAN: DE 28 860 502 00 10 2019 keinen schriftlichen Grundsteuerbescheid erhalten. Für den Steuer- 10 000 060, BIC: SOLADES1GRM bei der Sparkasse Muldental unter Anga- schuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung, am be Ihres Kassenzeichens. Gläubiger ID: DE 63GRM00000111452 15.12.2018 die gleichen Rechtswirkungen ein, die sich sonst bei Zustellung eines schriftlichen Bescheides ergeben würden. Ein neuer Grundsteuerbescheid wird nur erteilt, wenn Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen, bei den Fällig- keitsterminen oder bei den Eigentumsverhältnissen eintreten. Matthias Berger, Oberbürgermeister Zahlungsaufforderung Grimma, den 14.12.2018 Steuerpflichtige, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebe- ten gemäß § 28 GrStG die Grundsteuer 2019 wie folgt zu begleichen: Bekanntmachungsanordnung - Quartalszahler zum 15.02.; 15.05.; 15.08. und 15.11. - Halbjahreszahler per 15.02. und 15.08. Die vorstehende Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der - Jahreszahler auf Antrag per 01.07. Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt ge- ohne Antrag und Kleinbeträge per 15.08. macht. Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (Sächs- Bitte beachten Sie auch in diesem Zusammenhang evtl. Daueraufträge bei GemO) gelten Satzungen ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang Ihrem Kreditinstitut anzupassen, sobald sich die zu zahlende Steuer ändert. an gültig zustande gekommen. Wenn einem Steuerpflichtigen ein neuer oder geänderter Grundsteuerbe- scheid für das Jahr 2019 zugeht, gilt dieser schriftliche Bescheid. Diese Steu- Dies gilt nicht, wenn erfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als be- 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, kanntgegeben. 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Festsetzung der Grundsteuer kann inner- 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO we- halb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist bei der Stadtverwaltung Grimma, Markt 16/17, 04668 Grimma, zu erklären. Der a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. der jeweils fällige Betrag ist b) d ie Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der trotzdem fristgerecht zu bezahlen. Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung be- Allgemeine Hinweise: Bei Grundstücksverkäufen bleibt der Veräußerer Steu- gründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. erschuldner bis zum Ablauf des Jahres in dem der Verkauf stattgefunden hat. Eine Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin hat nur Grimma, den 14.12.2018 privatrechtliche Bedeutung im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Er- werber und hebt die öffentlich-rechtliche Steuerschuld nicht auf. Für Steuer- C zahler, die einen Grundsteuerbescheid als Nachweis für behördliche Angele- M Y genheiten benötigen, kann selbstverständlich ein Bescheid auf Anfrage er- Matthias Berger K stellt werden. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass bei Zahlungsschwierigkei- Oberbürgermeister
Seite 6 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Ausgabe 12 | 15. Dezember 2018 Amtliche Bekanntmachungen n Überprüfung der Grundsteueranmeldung n Weitere Informationen nach §§ 42, 44 GrStG für die für alle Steuerpflichtigen Grundsteuer B auf der Grundlage einer Gewerbesteuer: Für die Gewerbesteuer haben die Steuerpflichtigen die Vo- Ersatzbemessung für das Jahr 2019 rauszahlungsbescheide für das Jahr 2019 bereits erhalten oder sie erhalten sie in den nächsten Tagen. Bei Wohngebäuden, für die durch das Finanzamt Grimma kein Einheitswert festgestellt worden ist, bemisst sich der Grundsteuerjahresbetrag für die Hundesteuer: Für das Jahr 2019 werden neue Jahresbescheide für die Hun- Grundsteuer B in Form einer Ersatzbemessung nach der Wohn- oder Nutzflä- desteuer versendet. Die im Jahr 2016-2018 ausgegebenen Hundemarken che des Gebäudes. Die Grundsteuer wird dabei nach §§ 42 und 44 GrStG er- (rund-grün) verlieren somit ihre Gültigkeit. Die Ausgabe der neuen Hunde- mittelt und festgesetzt. marken erfolgt mit Versand der Hundesteuerbescheide. Für die Ermittlung der Grundsteuer haben der Eigentümer oder der Verwalter des Objektes eine Grundsteueranmeldung bei der Stadt Grimma vorzulegen. Zweitwohnungssteuer: Es gilt grundsätzlich der letzte zugestellte Bescheid, Haben sich seit der letzten Überprüfung Veränderungen (z.B. Modernisierun- den der Abgabepflichtige vorliegen hat. Sie werden darauf hingewiesen, dass gen, Veränderung der Wohn- o. Nutzfläche, Schaffung von Stellplätzen etc.) Änderungen bezüglich der Mindestausstattung der Zweitwohnung oder des ergeben, so ist durch die Steuerpflichtigen eine neue Grundsteueranmeldung Bungalows innerhalb von 4 Wochen dem Steueramt der Stadt Grimma auszufüllen und bei der Stadt Grimma einzureichen. Die Formulare dazu er- schriftlich anzuzeigen sind. Bei Fragen können Sie sich gern an das Steueramt halten Sie im Steueramt der Stadt Grimma (Außenstelle Nerchau, Nerchauer der Stadt Grimma, Telefon: 03437/ 9858-146/ 311 wenden. Hauptstr.18). Die Bauarbeiten müssen dabei bis zum 31.12.2018 abgeschlossen worden sein. Vergnügungssteuer: Die Aufsteller bzw. Betreiber von Spielautomaten wer- Sollten seit der letzten Grundsteueranmeldung keine Veränderungen am den darauf hingewiesen, den Auf- und Abbau bzw. Austausch von Spielauto- Wohnobjekt erfolgt sein, so ist keine neue Grundsteueranmeldung erforderlich. maten und Geräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit innerhalb 14 Tagen dem Steueramt mitzuteilen. Die Meldung über die Einspielergebnisse hat quartals- Bei Fragen können Sie sich gern an das Steueramt der Stadt Grimma, Telefo- weise zu erfolgen. Dabei sind die Zählausdrucke mit einzureichen. Diese er- ne: 03437-9858-311/ 318 o. 146 wenden. halten Sie nach der Prüfung zurück. G. Naujoks G. Naujoks Leiterin Amt für Finanzen Grimma; den 14.12.2018 Leiterin Amt für Finanzen Grimma; den 14.12.2018 n Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grimma über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 96 „Großflächiger Einzelhandel Lange Straße / Weberstraße“ Der Stadtrat der Stadt Grimma hat in seiner öf- - Neuordnung des ruhenden Verkehrs ten. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 96 fentlichen Sitzung am 24.05.2018 mit Beschluss- - Städtebauliche Einbindung in das historische „Großflächiger Einzelhandel Lange Straße / We- Nr. SR 05.18 - V 579 die Aufstellung des Bebau- Stadtbild Grimmas berstraße“ in der Fassung vom 03.12.2018, beste- ungsplanes Nr. 96 „Großflächiger Einzelhandel hend aus der Planzeichnung, textlichen Festset- Lange Straße / Weberstraße“ nach § 1 Abs. 3 Bau- Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit zungen sowie der Begründung, wird gemäß § 3 gesetzbuch (BauGB) beschlossen. möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 02.01.2019 bis und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrich- 05.02.2019 (einschließlich) bei der Stadtverwal- Der Bebauungsplan Nr. 96 „Großflächiger Einzel- handel Lange Straße / Weberstraße“ umfasst die Flurstücke 433, 437, 438, 438/a und 439 der Ge- markung Grimma. Der Geltungsbereich ist in ne- benstehender Abbildung dargestellt. Auf den o.g. Flurstücken befindet sich derzeit ein Lebensmittelmarkt, welcher zunächst zurückge- baut und auf demselben Grundstück mit erweiter- ter Verkaufsfläche wiedererrichtet werden soll. Insbesondere sollen folgende Planungsziele er- reicht werden: - Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit bis zu 1.200 m² Verkaufsfläche zur Verbesserung des Warenangebots in der südlichen Altstadt Räumlicher Geltungsbereich (Auszug aus RAPIS, Raum- C - Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes der planungsinformationssystem Bauleitplanung Sachsen) M Y K Stadt Grimma
Ausgabe 12 | 15. Dezember 2018 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen tung Grimma, Stadtentwicklungsamt, Markt 17, Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Vor- weit mit ihm Einwendungen geltend gemacht Raum 2.03, 04668 Grimma öffentlich ausgelegt. entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Be- werden, die vom Antragsteller im Rahmen der gründung sind zusätzlich im Internet auf der Web- Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht Stellungnahmen können von jedermann während site http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/be- wurden, aber hätten geltend gemacht werden der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Nieder- teiligungen.html, der Website der Stadt Grimma können. schrift vorgebracht werden. Dies kann während unter www.grimma.de sowie auf den Internetsei- der Dienstzeiten ten des Landesportals des Freistaates Sachsen un- Grimma, den 03.12.2018 ter www.buergerbeteiligung.sachsen.de oder Montag 09:00 bis 16:00 Uhr www.bauleitplanung.sachsen.de zur Einsichtnah- Dienstag 09:00 bis 18:00 Uhr me eingestellt. Für Rückfragen steht das beauf- Mittwoch geschlossen tragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten Matthias Berger Donnerstag 09:00 bis 16:00 Uhr BDLA/IFLA, Hallorenring 4, 06108 Halle (Saale), Oberbürgermeister Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Telefon: (0345) 57 02 98-0, Fax: (0345) 57 02 98- 29, E-Mail: halle@bk-landschaftsarchtiekten.de erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung- zur Verfügung. Ein Antrag nach § 47 der Verwal- nahmen können bei der Beschlussfassung über den tungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, so- n Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grimma über das Inkrafttreten der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 SITZUNGSTERMINE „Gerichtswiesen“ Grimma Sitzung des Stadtrates Donnerstag, 20.12. (Änderung!), 24.1., Der vom Stadtrat der Stadt Grimma in seiner öffentlichen Sitzung am 25.10.2018 (Beschluss Nr. SR 10.18 – V 17.00 Uhr, Rathaussaal, Markt 27 633) nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossene 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01 „Gerichtswie- Sitzung des Technischen Ausschusses sen“ wurde durch das Landratsamt Landkreis Leipzig mit Schreiben vom 29.11.2018 unter dem Aktenzeichen Montag, 7.1., 17.00 Uhr, Sitzungszim- PG 16/18 genehmigt. mer des Stadthauses, Markt 17 Das Plangebiet befindet sich zentral im Gewerbegebiet Gerichtswiesen (PEP) im westlichen Teil des Stadtge- Sitzung des Verwaltungsausschusses bietes und umfasst die Flurstücke Nr. 1231/7, 1231/6 und 1231/5 sowie 1231/62 (teilweise). Umlaufend be- Montag, 14.1., 17.00 Uhr, Sitzungszim- grenzt wird das Vorhabengebiet durch die öffentliche Verkehrsfläche bzw. die Straße Gerichtswiesen. Maßge- mer des Stadthauses, Markt 16/17 bend ist die Planzeichnung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01. Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01 „Gerichtswiesen“ Grimma tritt mit dieser Bekanntmachung in Sitzungen der Ortschaftsräte: Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01 kann einschließlich seiner Begrün- dung nach § 10 Abs. 3 BauGB bei der Stadtverwaltung Grimma, Markt 17, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 2.03 Beiersdorf: 31.1., 19.00 Uhr, Dorfgemein- während der Öffnungszeiten (Mo. 09.00 - 16.00 Uhr, Di. 09.00 - 18.00 Uhr, Mi. geschlossen, Do. 09.00 - 16.00 schaftshaus „Villa Beiersdorf“, Neue Grim- Uhr, Fr. 09.00 - 12.00 Uhr) dauerhaft eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und maer Straße 28 über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Böhlen: 21.1., 19.30 Uhr, Feuerwehrraum Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Böhlen, Am Rodelberg 7 und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Be- Döben: 10.1., 19.30 Uhr, Begegnungsstät- rücksichtigt werden demnach: te Döben, Kirchberg 19 (1) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Dürrweitzschen: 16.1., 19.00 Uhr, Bürger- Verfahrens- und Formvorschriften, büro Dürrweitzschen, Obstland-Straße 30 (2) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver- Großbardau: 8.1., 18.30 Uhr, Feuerwehr- hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, raum Kleinbardau, Zur Alten Schmiede 9 (3) nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtliche Fehler und Großbothen: 15.1., 19.30 Uhr, Bürgerbüro (4) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, Großbothen, Colditzer Landstraße 1 wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Höfgen: 23.1., 19.00 Uhr, Versammlungs- Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. raum Kaditzsch, Teichstraße 8 Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen Kössern: 21.1., 19.00 Uhr, Jagdhaus Kös- kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 des BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er sern, Kösserner Dorfstraße 1 kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schrift- Leipnitz: 30.1, 19.30 Uhr, Gasthof "Zur lich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Linde" Leipnitz, Leipnitzer Hauptstraße 9 Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjah- Nerchau: 16.1., 18.30 Uhr, Dorfgemein- res, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des schaftshaus Fremdiswalde, Fremdiswalde 4 Anspruchs herbeigeführt wird. Mutzschen: 10.1., 19.00 Uhr, Bürgerbüro Mutzschen, Untere Hauptstraße 9 Grimma, den 03.12.2018 Ragewitz: 15.1., 18.30 Uhr, Feuerwehr- raum Ragewitz, Ragewitzer Straße 13 Zschoppach: 22.1., 19.30 Uhr, Feuerwehr- raum Zschoppach, Dorfteichstraße 1 C M Y K Matthias Berger Änderungen vorbehalten! Oberbürgermeister
Seite 8 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Ausgabe 12 | 15. Dezember 2018 Amtliche Bekanntmachungen | Beschlüsse n Ausschreibung: Verkauf Oberer Bahnhof Grimma Die Stadt Grimma beabsichtigt den Verkauf des his- Nutzungskonzept ist mit der Abgabe des Angebots torischen Bahnhofgebäudes „Oberer Bahnhof“. Das vorzulegen. Das Gebäude ist medienfrei und mit Objekt besteht aus dem Grundstück Gemarkung Dienstbarkeiten (Immissionsduldung; Anlagenvor- Grimma, Flurstück 695/47 und hat eine Grund- haltungs-, Versorgungsleitungs-, Geh- und Fahrt-, stücksgröße von 1.256 qm. Das durch Dritte erstell- Unterhaltungs- und Wartungsrecht; Bebauungs- te Raumbuch weist eine Gesamtfläche aller Etagen recht; Verzicht auf Einwendungen gegen Verlet- von 1.832,98 qm aus. Diese Angabe ist ungeprüft. zungen nachbarschützender Normen im Zusam- Das Grundstück ist im Landesamt für Denkmalpflege menhang mit für den Bahnbetrieb erforderlichen Sachsen, tabellarische Liste vom 31.03.2015 unter Bauvorhaben) in Abteilung II des Grundbuchs be- der Denkmalnummer 08966633 erfasst. Das Einzel- lastet. Der Käufer geht mit dem Erwerb des Objek- denkmal sollte in direkter, enger Abstimmung mit tes eine bauliche Investitionsverpflichtung in Hö- drücklich einverstanden sind. Kaufpreisangebote dem Bauaufsichtsamt des Landratsamtes Landkreis he von 950.000 Euro ein. Sollte die Investitions- sind unter dem Kennwort „Grimma, Oberer Bahn- Leipzig, Sachgebiet Denkmalschutz beplant werden. verpflichtung nicht innerhalb von 36 Monaten hof“ in einem geschlossenen Umschlag bis zum Es darf in diesem Zusammenhang auf eine Umge- nach Besitzübergang durchgeführt sein, wird eine 30.01.2019 an folgende Adresse zu richten: Gro- staltung des Bahnhofsumfeldes in den nächsten 3 bis Pönale in Höhe von 250.000 Euro fällig. Die Pönale ße Kreisstadt Grimma, Der Oberbürgermeister, 5 Jahren (Bahnhofsvorplatz, Zufahrtsituation, Bus- ist im Vorfeld als selbstschuldnerische Bürgschaft Hochbauamt, Sachgebiet Liegenschaften, Markt haltestellen, Parkplätze und Park & Ride-Platz) hin- urkundlich zu vereinbaren. Bei Nichterreichung 16/17, 04668 Grimma. Die Bewertung der Ange- gewiesen werden. Entsprechend den planerischen der Investitionsverpflichtung wird ein Rücktritts- bote erfolgt zu 50% nach dem höchsten Kaufpreis Vorstellungen der Stadtverwaltung ist aus dem recht ohne Wertausgleich für die Stadt Grimma sowie den städteplanerischen Ideen aus dem Nut- Objekt ein Gebäude mit florierenden Dienstleis- vereinbart. Das Gebotsverfahren ist nicht mit dem zungskonzeptes zu weiteren 50%. Anfragen zur tungs- und Gewerbeeinheiten zu entwickeln. Im Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung Bebaubarkeit sind bitte an Frau Janine Wolff, Telefon Obergeschoss sind Büro- oder Praxisräume denk- (VOB) oder der Verdingungsordnung für Leistun- 03437/9858-410 oder per E-Mail an wolff.janine@ bar. Die Empfangshalle soll zukünftig wieder öf- gen (VOL) bzw. mit dem VergRModG vergleichbar. grimma.de zu richten. Weitere Anfragen zum Objekt fentlich nutzbar für Fahrgäste und Besucher sein. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein An- können Sie direkt an das Sachgebiet Liegenschaf- Für den Zweckverband Nahverkehrsraum Leipzig spruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Mit der ten, Herrn Holger Krüger, Telefon 03437/9858- sind Räumlichkeiten für ein Kompetenzzentrum Abgabe eines Angebotes erklären Sie, dass Sie mit 424 oder per E-Mail: krueger.holger@grimma.de sowie für Fahrkartenautomaten vorzusehen. Ein dem Inhalt dieser allgemeinen Informationen aus- richten. Heimat- und Kulturverein Thümmlitzwalde e.V. n Ihr Amtsblatt im Jahr 2019 – Termine Vereinsregister Nr. 466 Erscheinungstag Redaktionsschluss (Mo)* n Öffentliche Bekanntmachung 19.1. 7.1. 16.2. 4.2. In der Mitgliederversammlung vom 10.10.2018 wurde gemäß der gültigen 16.3. 4.3. 20.4. 5.4. (Fr) Satzung vom 25.11.2009 § 9 Abs. 9.1. einstimmig (10 Mitglieder) folgender 18.5. 6.5. Beschluss gefasst: 15.6. 3.6. 20.7. 8.7. Der Heimat- und Kulturverein Thümmlitzwalde e.V. wird zum 31.12.2018 17.8. 5.8. aufgelöst. 21.9. 9.9. 19.10. 7.10. Zum Liquidator wurde Frau Katrin Mehlhorn benannt. 16.11. 4.11. 21.12. 9.12. Ulrich Pracejus, Vorsitzender * Aufgrund von Feiertagen kann es zu Verschiebungen kommen. Der Technische Ausschuss fasste in seiner Beschluss: TA 11.18 – V 438 meister Ekkehard Landgraf, Restaurator im Hand- Sitzung am 05.11.2018 nachfolgende Be- Vergabe von Bauleistungen: Objekt: Ersatzneu- werk, Ziegelstr. 10/13, 04720 Döbeln, Auftrags- schlüsse: bau Seesportvereinsgebäude "A. Köbis" e.V. an summe: 146.963,81 € brutto. anderer Stelle einschl. Abbruch; SDP "Östliche Beschluss: TA 11.18 – V 437 Altstadt Grimma" Sanierung d. Gebäudes Groß- Beschluss: TA 11.18 – V 439 Ersatzneubau Sportstätten Grimma, Lausicker mühle 4, ehem. Roggenmühle, 04668 Grimma, Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen Straße 8a, 04668 Grimma Gebäudeleittechnik TO: Brandschutzfenster (Los 27), Vergabenum- des Bebauungsplans Nimbschener Straße, 2. - SVA 628/18. Der Technische Ausschuss be- mer: SVA 605/18, Planung: Ingenieurbüro Änderung. Der Technische Ausschuss beschließt schließt die Vergabe der Bauleistung an die Firma Kupsch und Schmutzler, Wehrweg 15, 08064 für das Grundstück in Großbardau, Nimbschener C M ENERelektronik GmbH, Mommsenstraße 4, 04329 Zwickau. Der Technische Ausschuss beschließt die Str. 27, Flurstück 1215/92 Gem. Großbardau fol- Y K Leipzig, Auftragssumme: 57.383,45 € brutto. Vergabe der Bauleistungen an die Firma Tischler- gende Befreiungen von den Festsetzungen des Be-
Ausgabe 12 | 15. Dezember 2018 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 9 Amtliche Bekanntmachungen | Beschlüsse bauungsplans „Nimbschener Straße, 2. Ände- Beschluss: TA 11.18 – V 446 rung erfolgt aus Mehrerträgen in gleicher Höhe rung“: Errichtung eines straßenseitigen Holzzau- Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Technische für die Umsetzung der Kompensationsmaßnahme. nes mit einer Höhe von 1,20 m und Anpflanzen Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. der UR- von Koniferen hinter dem Zaun. Nr. 946/2018 vom 09.10.2018, Notar Tilo Richter – Beschluss: VA 11.18 – V 163 Pfanderstreckung Grundstück Hohnstädter Str. 5 + Personalentscheidung. Beschluss: TA 11.18 – V 440 7, Hofbereich, Flurstück 16/1 der Gem. Grimma Befreiung von den Festsetzungen der Gestal- gem. § 144 BauGB – Pfanderstreckung zu den Flur- Beschluss: VA 11.18 – V 164 tungssatzung für die Altstadt von Grimma. Für stücken 18+19 der Gem. Grimma i.V.m. UR-Nr. Beschluss über die Bereitstellung von Spenden das Grundstück Kreuzstraße 37, Flurstück 212 823/11 vom 29.07.2011, Notar Richter. ohne Zweckbindung zur Begleichung verschie- Gem. Grimma werden folgende Befreiungen von Beschluss: TA 11.18 – V 447 dener Rechnungen für den Hochwasserschutz. der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grim- Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Techni- Der Verwaltungsausschuss beschließt die Bereit- ma beschlossen: verringerter Abstand zwischen sche Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. stellung von Spendenmitteln zur Begleichung von Dachgaube und Dachfirst von 1,9 m (statt 3 m) sowie der UR-Nr. 2877/2018 vom 22.10.2018, Notar drei Rechnungen für den Rückbau des mobilen größeres Verhältnis der Summe der Gaubenbreiten Torsten Zapf, Leipzig, Grundstück Brückenstr. 4, Hochwasserschutzes. Die Gesamtsumme beträgt zur Trauflänge des Daches von 1/2 (statt 1/3). 04668 Grimma, Flst. 16 der Gem. Grimma gem. § 1.620,86 € und soll aus Spenden ohne Zweckbin- 144 BauGB – Kaufvertrag. dung aus dem Hochwasser 2013 finanziert wer- Beschluss: TA 11.18 – V 441 den. Befreiung von den Festsetzungen des Bebau- Beschluss: TA 11.18 – V 448 ungsplanes Nr. 01, 3. Änderung - "Gerichtswie- Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Techni- Beschluss: VA 11.18 – V 165 sen" Grimma. Für das Grundstück Leipziger Stra- sche Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. Finanzierung einer Flächendrainage in Dorna ße 95, Flurstück 1246/3 Gem. Grimma wird fol- der UR-Nr. 931/2018 vom 05.10.2018, Notar Tilo über Hochwasserspenden. Der Verwaltungsaus- gende Befreiung von den Festsetzungen des Be- Richter, Grundstück Leipziger Platz 6, 04668 schuss beschließt, den Einbau einer Flächendrai- bauungsplanes Nr. 01, 3. Änderung – „Gerichts- Grimma, Flurstücke 526/1, 526/3, 526/4, 526/5, nage in Dorna in Höhe von 2.162,83 € über Hoch- wiesen“ Grimma beschlossen: Austausch und 526/6 der Gem. Grimma gem. § 144 BauGB – wasserspenden zu finanzieren. Neuerrichtung von Werbeanlagen an der Stätte Kaufvertrag. der Leistung außerhalb der festgesetzten Bau- grenzen im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Der Stadtrat fasste in seiner Sitzung am Der Verwaltungsausschuss fasste in seiner 25.10.2018 nachfolgende Beschlüsse: Sitzung am 12.11.2018 nachfolgende Be- Beschluss: TA 11.18 – V 442 schlüsse: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs- Beschluss: SR 10.18 – V 622 planes Nr. 03, 1. Teiländerung - "Neue Mulden- Berufung des stellvertretenden Ortswehrleiters Beschluss: VA 11.18 – V 158 brücke" Grimma. Für das Grundstück Wurzener für die Feuerwehr Kössern. Der Stadtrat stimmt Annahme von Spenden für die Feuerwehr der Straße 1 und 3, Flurstück 965/13 Gem. Grimma wird der Wahl von Kamerad Conny König zum stellver- Großen Kreisstadt Grimma. Der Verwaltungsaus- folgende Befreiung von den Festsetzungen des Be- tretenden Ortswehrleiter zu. schuss beschließt die Annahme von Spenden in bauungsplanes Nr. 03, 1. Teiländerung – „Neue Mul- Höhe von 252,60 €. denbrücke“ Grimma beschlossen: Errichtung von ver- Beschluss: SR 10.18 – V 623 schiedenen Werbeanlagen (REWE und dm) in festge- Nachbesetzung des Beirates der Stiftung "St. Beschluss: VA 11.18 – V 159 setzten Grünflächen. Georgenhospital". Der Stadtrat bestellt gemäß Annahme von Zuwendungen im Amt für Schu- § 7 Abs. 1 lit. d) an Stelle von Frau Ria Albrecht, len, Soziales, Kultur. Der Verwaltungsausschuss Beschluss: TA 11.18 – V 443 beschließt die Annahme von zweckgebundenen Herrn Jens Ranft, Leiter des Jugendamtes des Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht. Der Zuwendungen in Höhe von insgesamt 3.850,00 Landkreises Leipzig, als Mitglied in den Beirat Technische Ausschuss beschließt den Verzicht auf Euro sowie Sachspenden im Gesamtwert von (Stiftungsrat) der Stiftung „St. Georgenhospital“. das gesetzliche Vorkaufsrecht bzgl. der UR-Nr. 3.811,75 Euro. 2877/2018 vom 22.10.2018, Notar Torsten Zapf, Beschluss: SR 10.18 – V 624 Leipzig, Grundstück Brückenstr. 4, 04668 Grimma, Beschluss: VA 11.18 – V 160 Jahresrechnung 2013 der Großen Kreisstadt Flst. 16 der Gem. Grimma gem. § 28 BauGB. Annahme von Spenden für den Weihnachts- Grimma. Der Stadtrat stellt die Jahresrechnung markt Grimma. Der Verwaltungsausschuss be- der Großen Kreisstadt Grimma gemäß § 88 Abs. 3 Beschluss: TA 11.18 – V 444 schließt die Annahme von zweckgebundenen der Sächsischen Gemeindeordnung für das Haus- Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht. Der Spenden in Höhe von insgesamt 2.660,00 €. haltsjahr 2013 fest. Technische Ausschuss beschließt den Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht bzgl. der UR-Nr. Beschluss: VA 11.18 – V 161 Beschluss: SR 10.18 – V 625 931/2018 vom 05.10.2018, Notar Tilo Richter, Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstel- Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Neu- Grundstück Leipziger Platz 6, 04668 Grimma, Flur- lung für bauliche Unterhaltung. Der Verwal- bau eines Spielplatzes im Ortsteil Roda im LEA- stücke 526/1, 526/3, 526/4, 526/5, 526/6 der Gem. tungsausschuss beschließt für die Unterhaltung DER-Gebiet Zweistromland. Der Stadtrat be- Grimma gem. § 28 BauGB. der Grundstücke und baulichen Anlagen die über- schließt den Neubau eines Spielplatzes im Ortsteil planmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von Roda im LEADER-Gebiet Zweistromland mit Ge- Beschluss: TA 11.18 – V 445 39.500,00 €. samtkosten in Höhe von 18.300 Euro. Diese außer- Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Techni- planmäßigen Mittel werden finanziert durch För- sche Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. Beschluss: VA 11.18 – V 162 dermitteleinnahmen aus der Richtlinie LEA- der UR-Nr. 2090/2018 vom 01.10.2018, Notar Dr. Mehraufwand für die Maßnahme "Naturnahe DER/2014 in Höhe von 13.725 Euro und die restli- Klaus Nitzsche, Grundstück Pappisches Tor 5, Umgestaltung des Mutzschener Wassers in Wa- chen Eigenmittel in Höhe von 4.575 Euro aus pau- C 04668 Grimma, Flurstück 242 der Gem. Grimma gelwitz". Der Verwaltungsausschuss bewilligt für schalen Zuweisungen des Gesetzes über die Ge- M Y gem. § 144 BauGB – Belastung mit einem Grund- das Haushaltsjahr 2018 einen zusätzlichen Auf- währung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung K pfandrecht. wand in Höhe von 35.716,22 Euro. Die Finanzie- des ländlichen Raumes.
Seite 10 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Ausgabe 12 | 15. Dezember 2018 Amtliche Bekanntmachungen | Beschlüsse | BürgerService Beschluss: SR 10.18 – V 626 Altstadt Grimma" Sanierung d. Gebäudes Groß- 25.07.2018 aufgeführten ergänzenden Stellung- Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Neu- mühle 4, ehem. Roggenmühle, 04668 Grimma, nahmen der Träger öffentlicher Belange zum Ent- bau von Spielplätzen im LEADER-Gebiet Leipzi- TO: Innenputzarbeiten, Vergabenummer: SVA wurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 ger Muldenland. Der Stadtrat beschließt den 459/18, Planung: Ingenieurbüro Kupsch und „Gerichtswiesen“ geprüft. Er nimmt die Abwägung Neubau von insgesamt 9 Spielplätzen im LEADER- Schmutzler, Wehrweg 15, 08064 Zwickau. Der vor und beschließt die in dem Abwägungsproto- Gebiet Leipziger Muldenland mit Gesamtkosten in Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen koll vom 25.07.2018 formulierten Entscheidungen Höhe von 217.300 Euro. Diese außerplanmäßigen an die Firma Top-Stein Bau Meisterbetrieb, Culitz- sowie die gesamte Abwägung. Mittel werden finanziert durch Fördermittelein- scher Str. 9, 08107 Niedercrinitz, Auftragssumme: nahmen aus der Richtlinie LEADER/2014 in Höhe 223.328,30 € (brutto). Der Beschluss gilt vorbe- Beschluss: SR 10.18 – V 633 von 173.840 Euro und die restlichen Eigenmittel in haltlich des widerspruchslosen Ablaufs der Ein- Erneuter Satzungsbeschluss zur 4. Änderung Höhe von 43.460 Euro aus pauschalen Zuweisun- spruchsfrist gem. VOB. des Bebauungsplanes Nr. 01 "Gerichtswiesen". gen des Gesetzes über die Gewährung pauschaler Der Stadtrat der Stadt Grimma beschließt gemäß Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes. Beschluss: SR 10.18 – V 630 § 10 Abs. 1 BauGB die 4. Änderung des Bebau- Vergabe von Bauleistungen, Objekt: Ersatzneu- ungsplanes Nr. 01 „Gerichtswiesen“ in der Fassung Beschluss: SR 10.18 – V 627 bau Seesportvereinsgebäude "A. Köbis" e.V. an vom 26.07.2017, ergänzt am 10.09.2018, beste- Finanzierung überplanmäßiger Ausgaben für anderer Stelle, einschl. Abbruch; SDP "Östliche hend aus den zeichnerischen und textlichen Fest- die Asphaltierung einer Fläche für die Skater- Altstadt Grimma" Sanierung d. Gebäudes Groß- setzungen. Die Begründung zum Bebauungsplan anlage am Dornaer Weg. Der Stadtrat beschließt mühle 4, ehem. Roggenmühle, 04668 Grimma, wird gebilligt. die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe TO: Außenputzarbeiten, Vergabenummer: SVA von mindestens 20.400 Euro, maximal bis zum 574/18, Planung: Ingenieurbüro Kupsch und Beschluss: SR 10.18 – V 634 tatsächlichen Rechnungsbetrag in Höhe von Schmutzler, Wehrweg 15, 08064 Zwickau. Der Verwaltungsrechtsstreit vor dem Oberverwal- 24.084,15 Euro für die Asphaltierung einer Fläche Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen tungsgericht Bautzen. Der Stadtrat Grimma er- für die Skateranlage am Dornaer Weg. Diese über- an die Firma Top-Stein Bau Meisterbetrieb, Culitz- teilt dem Vergleichsvorschlag zur Beendigung des planmäßigen Mittel werden finanziert durch pau- scher Str. 9, 08107 Niedercrinitz, Auftragssumme: vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen anhän- schale Zuweisungen des Gesetzes über die Ge- 54.226,80 € brutto. gigen Verwaltungsrechtsstreit 4 B 258/18, betref- währung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung fend die Haushaltssatzung 2018, seine Zustim- des ländlichen Raumes. Beschluss: SR 10.18 – V 631 mung. Aufhebung des Beschlusses SR 565/2017 - Beschluss: SR 10.18 – V 628 Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebau- Beschluss: SR 10.18 – V 635 Überplanmäßige Mittelbereitstellung Abwas- ungsplanes Nr. 01 "Gerichtswiesen". Der Stadt- Personalentscheidung serbeseitigung/Zuweisungen und Zuschüsse für rat der Stadt Grimma hebt den Beschluss SR laufende Zwecke an Zweckverbände. Der Stadt- 565/2017 - Satzungsbeschluss zur 4. Änderung Beschluss: SR 10.18 – V 636 rat beschließt die überplanmäßige Mittelbereit- des Bebauungsplanes Nr. 01 „Gerichtswiesen“ auf. Personalentscheidung stellung für Zuschüsse an den Versorgungsver- band Grimma-Geithain in Höhe von 70.000 Euro. Beschluss: SR 10.18 – V 632 Beschluss: SR 10.18 – V 637 Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Am- Ergänzende Abwägung der Stellungnahmen der Finanzangelegenheit tes für Schulen, Soziales und Kultur. Träger öffentlicher Belange zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01 "Gerichtswiesen" Beschluss: SR 10.18 – V 629 der Stadt Grimma aus dem Beteiligungsverfah- Vergabe von Bauleistungen, Objekt: Ersatzneu- ren gemäß § 13 (2) i. V. m. § 3 (2) und § 4 (2) bau Seesportvereinsgebäude "A. Köbis" e. V. an BauGB vom 25.07.2018 bis 25.08.2018. Der anderer Stelle, einschl. Abbruch; SDP "Östliche Stadtrat hat die im Abwägungsprotokoll vom n Neue MDV-Fahrpläne im Landkreis Leipzig n Gegen Hochwasser wappnen! Seit dieser Woche werden durch die Regionalbus Leipzig GmbH die neuen Fahrplanbücher kostenfrei an die Fahrgäste und Interessierte ausgegeben. Die In Leipzig, An der Luppe 2, informiert das „Kompetenzzentrum Hoch- neuen Fahrplanbücher sind am einfachsten bei den Busfahrern der Linien der wassereigenvorsorge Sachsen“ (BDZ) über Möglichkeiten, mit denen Regionalbus Leipzig erhältlich. Zudem werden die Fahrpläne in der Stadtin- Bauherren und Hausbesitzer Vorsorge gegen Überschwemmungen tref- formation am Markt 23 bereitgehalten. Das neue Fahrplanbuch für den Land- fen können. Gezeigt und demonstriert werden in der Ausstellung ver- kreis Leipzig beschäftigt sich auch mit den neuen Grimmaer Stadtverkehrsli- schiedene Möglichkeiten der baulichen Hochwassereigenvorsorge, da- nien. Die Umstellung erfolgt ab Karfreitag, 19. April. runter druckwassersichere Fenster, Türen und Garagentore sowie Dammbalkensysteme, die Gebäude vor eindringendem Grundwasser, n Jägerschulung zur Entnahme Kanalisationswasser und Oberflächenwasser schützen können. Ein wei- teres Angebot des BDZ ist der „Sächsische Hochwasservorsorgeausweis“ von Trichinenproben für Hausbesitzer. Das BDZ und die Hochschule für Technik und Wirt- Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises schaft Dresden, haben diesen Ausweis und das zugehörige Ausbildungs- Leipzig bietet für Jäger am Dienstag, den 18. Dezember, um 17.00 Uhr eine programm erarbeitet. Speziell geschulte Sachverständige werten dabei Schulung zur Entnahme von Trichinenproben an. Durchgeführt wird die Schu- in einer Ist-Analyse die momentane Gefährdung des Gebäudes durch lung im Landratsamt in Borna (Stauffenbergstraße 4, Haus 2, Raum 2.2.15). Flusshochwasser, Grundwasseranstieg, Starkregen oder Kanalüberstau C M Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über das Sekretariat des LÜVAs tele- aus. www.bdz-hochwassereigenvorsorge.de Y K fonisch unter 03433/ 241 2501 oder per Email an lueva@lk-l.de.
Sie können auch lesen