AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - Anlässlich des Jahreswechsels: Der Großen Kreisstadt Grimma

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AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - Anlässlich des Jahreswechsels: Der Großen Kreisstadt Grimma
www.grimma.de                                   12/2018 | 15. Dezember 2018 · 23. Jahrgang

    AMTSBLATT
    Der Großen Kreisstadt Grimma

         Anlässlich des Jahreswechsels:
                  Sechs Fragen an den Oberbürgermeister

                                                                        Im Gewerbegebiet im Norden Grimmas sollen 2019 erste Ansiedlungen sichtbar werden.
                                                                                                                     Foto: Frank Lochau / ProCopter GmbH

    n Was freut Sie in der Rückschau auf das Jahr          April/Mai soweit sein. Die Fertigstellungen der       Wer Lust hat, kann auch gern an unserer jährli-
    2018 ganz besonders? Die Hochwasserschutzan-           neuen Sportanlage im Husarengelände, der Rog-         chen Radtour am 18. Mai teilnehmen. Nicht nur
    lage hat sich weiterentwickelt und ist nahezu fer-     genmühle sowie des neuen Kindergartens in Groß-       die Nerchauer dürfte es freuen, dass vom 30. Mai
    tig. Der REWE- und der dm-Markt konnten eröff-         bardau. Die bauliche Umsetzung der geplanten          bis 2. Juni auch wieder die Grimmaer Airlebnista-
    net werden. Erste positive Belebungstendenzen          zehn Spielplätze und vieles, vieles mehr.             ge auf den Muldewiesen in Nerchau stattfinden.
    gibt es in der Altstadt festzustellen. Entscheidende   Die größte bauliche Herausforderung dürfte na-        Darüber hinaus wird es im Herbst natürlich das
    Weichenstellungen konnten auch zur Neuansied-          türlich für die nächsten Jahre, ich gehe von min-     dankenswerterweise vom Gewerbeverein organi-
    lung/Erweiterung des ALDI-Marktes in der Langen        destens fünf Jahren aus, die Umsetzung unseres        sierte Stadtfest geben und auch das Streetfood-
    Straße vorgenommen werden. Besonders freut             stadteigenen Glasfasernetzes sein. Die Realisie-      Festival erlebt eine zweite Auflage. Auch wichtig:
    mich weiterhin, dass wir endlich Rechtssicherheit      rung von ca. 2500 km Glasfaser für ungefähr 50        ab 19. April wird der Stadtbusverkehr dahingehend
    bezüglich des Neubaus der Oberschule Böhlen ha-        Mio. Euro stellt uns als Stadtverwaltung natürlich    optimiert, dass z.B. die Busse täglich von früh bis
    ben. Auch dass wir den ersten Teilabschnitt des        vor extreme Herausforderungen. Unser Anspruch         spät verkehren, die Haltestellendichte erhöht wird
    Radweges Grimma-Borna in Großbothen fertig-            als Stadt jedoch ist klar: Glasfaser für Jedermann,   und die ersten drei Monate kostenfreies Fahren am
    stellen konnten, ist erfreulich.                       auch im ländlichen Raum. Die große Politik hat        Wochenende möglich ist.
                                                           hier viel zu lange geschlafen. Wir sollten die ein-
    n Was hat Ihnen 2018 nicht so gefallen? Ich            malige Chance, unseren ländlichen Raum für die        n Neben den vielen baulichen Dingen, gibt es
    hätte mir gewünscht, dass es erste bauliche Fak-       nächsten Jahrzehnte technisch fit zu machen,          noch andere Dinge die Sie bewegen? Ja. Nächs-
    ten in dem neuen Gewerbegebiet an der Autobahn         nutzen. Darüber hinaus hoffe ich auch, dass wir       tes Jahr wird politisch und gesellschaftlich ein un-
    gibt. Wir haben uns als Stadt hier viel Mühe gege-     2019 erste bauliche Schritte bezüglich Bahnhof        glaublich spannendes Jahr. Ich spüre in meinen
    ben, um die Sache zu beschleunigen. Seit einem         und Bahnhofsvorplatz erleben und dass wir mit         tagtäglichen Begegnungen hier in Grimma eine
    halben Jahr besteht Baureife, aber passiert ist        dem Bau der Oberschule Böhlen beginnen.
    nichts. Positiv ist diesbezüglich zu vermelden, dass                                                                                     Fortsetzung auf Seite 2
    es großes Interesse am Gewerbegebietsstandort          n Gibt es Termine, die man
    gibt und dass erste Verkäufe getätigt wurden.          sich als Bürgerin und Bürger
    Wann die Umsetzung durch die Firmen erfolgt,           für nächstes Jahr unbedingt
    müssen wir abwarten.                                   vormerken sollte? Auf jeden
    Weiterhin missfällt mir, dass sich der allgemeine      Fall den 25. Mai. An diesem
    Trend zur Zentralisierung und Bürokratisierung         Tag werden wir anlässlich des
    entgegen allen Beteuerungen fortsetzt. Als Bei-        300jährigen Jubiläums der Pöp-
    spiel sei die neue Datenschutzverordnung ge-           pelmannbrücke ein großes Brü-
    nannt. Es wird zunehmend schwierig, der Bevölke-       ckenfest mit historischem Um-
    rung die Sinnhaftigkeit dessen zu vermitteln, was      zug und vielem mehr feiern.
    wir als Verwaltung tun.                                Über eine zahlreiche Teilnahme
                                                           am Subbotnik, der am 30. März
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    n Was sind die Ziele für 2019? Die Fertigstel-         stattfindet, würde ich mich
                                                                                                im Frühjahr die Fertigstellung der Hochwasserschutzanlage.
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    lung der Hochwasserschutzanlage. Dies dürfte im        ebenfalls freuen.
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Seite 2                                                    Amtsblatt der Großen Kreisstadt                            Ausgabe 12 | 15. Dezember 2018

                                                                                                                               Stadthausjournal
Fortsetzung von Seite 1                              ße, weil Baustelle, nicht passierbar ist. Es folgt die   ropäischen Ebene bis zum einzelnen Bürger, sind
                                                     Beschwerde, weil die Straßenbaumaßnahme ent-             gefordert, uns um die Zukunft Gedanken zu ma-
unglaubliche Unruhe, um nicht zu sagen, Unzu-        gegen der Wahrnehmung vorzeitig fertig ist, dies         chen. Vieles Liebgewonnene werden wir uns zu-
friedenheit bezüglich der großen politischen Rah-    aber niemand mitgeteilt hat. Und dann beschwert          künftig nicht mehr leisten können. Vieles zur Re-
menbedingungen. Woher diese rührt, keine Ah-         man sich, dass aufgrund der neuen Straße die             gel Gewordene muss auf seine Sinnhaftigkeit hin-
nung. Teilweise kann ich viele negative Betrach-     Fahrzeuge nunmehr viel schneller fahren würden.          terfragt werden. Eine Weisheit sagt: „Nur Not
tungen auch nicht nachvollziehen, weil es uns rein   Als fünfte Phase fordert man den Einbau von so-          schafft Veränderungen.“ Doch dazu sollten wir es
materiell so gut geht wie noch nie. Doch unsere      genannten Schikanen, damit die Fahrzeuge wieder          nicht kommen lassen.
Bürger spüren, dass auf Landes-, Bundes- europäi-    langsamer fahren. Irgendwie seltsam. Ich denke,
scher und globaler Ebene viele Dinge ins Wanken      wir müssen alle an uns arbeiten, damit wir es wie-       n Eines noch: Ich wünsche allen Grimmaerin-
geraten sind und noch nicht abzusehen ist, in wel-   der lernen, uns einmal uneingeschränkt über et-          nen und Grimmaern ein gesegnetes und harmoni-
che Richtung sich diese entwickeln werden. Zu        was Neues, wie z.B. eine Straße, freuen zu können.       sches Weihnachtsfest im Kreis ihrer Lieben und Ih-
dem allgemeinen Negativismus vielleicht noch ein                                                              nen allen einen guten Start in das neue Jahr!
Beispiel aus meinem Erleben. Ein Straßenbau fin-     n Was würden Sie sich für 2019 wünschen?
det in fünf Phasen statt: Erst beschwert man sich,   Ich sehe in diesen aus vielen Gründen zwangsläu-
dass die Straße nicht in Ordnung ist. Dann bekom-    fig anstehenden Veränderungen eine große Chan-
men wir jede Menge Beschwerden, dass die Stra-       ce und Motivation. Ich denke, wir alle, von der eu-

                                                     n Aus dem Bautagebuch: Roggenmühle
  n Startschuss zur
    elektronischen Vergabe                           Grimma. Die Arbeiten an der Roggenmühle schreiten voran. Im Plan steht, dass Mitte 2019 der Grimmaer
                                                     Seesportverein Albin Köbis e.V. in das geschichtsträchtige Haus einziehen kann. Die Arbeiten im Funda-
                                                     ment- und Gründungsbereich wurden Mitte November abgeschlossen. Auch die Außenwände stehen.
  Grimma. Zum 1.10.2018 ging das Vergabe-
                                                     Analog des Denkmalbefundes wurden die Innenwände angelegt. Nun erfolgte der Einbau des ersten Trep-
  büro der Stadtverwaltung Grimma an den
                                                     penlaufes zur späteren Erschließung des ersten Obergeschosses. Alle Grundleitungen und Hausanschlüsse
  Start. Die Aufgaben bestehen darin, die Ver-       sind errichtet und sichern damit die Versorgung in Zukunft mit den notwendigen Medien ab. Ein neues,
  gabeverfahren des öffentlichen Auftragge-          bisher nicht vorhandenes Bauteil ist der Personenaufzug, welcher bereits im Erdgeschoss sichtbar ist.
  bers elektronisch zu erfassen, durchzufüh-         Aktuell fertigt und montiert die Firma Lechner Bau GmbH die Deckenelemente über dem Erdgeschoss, um
  ren, auszuwerten und abzuschließen. Seit           noch vor Einbruch des Winters das Erdgeschoss zu schließen. Im neuen Jahr werden die Arbeiten am ers-
  dem 18.10.2018 wurden die kommunalen               ten Obergeschoss fortgesetzt. Auch die Folgegewerke zum Bau sind vertraglich gebunden und stehen ge-
  Vergabestellen gesetzesmäßig verpflichtet          mäß Bauablauf zum Abruf bereit. Notwendige Schutz und Sicherungsarbeiten sind fortlaufend nötig. Pa-
  Vergabeverfahren mit den Bewerbern und
  Bietern im Bereich der Oberschwellenverga-
  be, d.h. 5.548.000 Euro (Netto) und Liefer-
  und Dienstleistungen ab 221.0000 Euro

                                                                                                                                                                     Fotos: Stadt Grimma
  (Netto) elektronisch zu kommunizieren. Im
  Bereich der Unterschwellenvergabe haben
  die Kommunen freie Wahl, ob die Kommuni-
  kation elektronisch oder schriftlich erfolgen
  soll. Die Stadtverwaltung Grimma wird wei-
  terhin im Bereich der Unterschwellenverga-
  be Papierangebote zulassen. Die Kommuni-           rallel ist der denkmalgeschützte Bestand nach Freilegung zu schützen und die neu errichteten Elemente
  kation erfolgt jedoch ausschließlich elektro-      sind mit der historischen Substanz zu verbinden. Hier sind unter anderem die Fachleute aus dem Bereich
                                                     Naturstein bereits tätig. Die nicht vorhersehbaren Witterungseinflüsse ermöglichen nur bedingt eine
  nisch. Die Vergabeplattform der zu verge-
                                                     langfristige Planung. Somit sind enge Absprachen mit allen am Bau Beteiligten Tag genau erforderlich.
  benden Aufträge finden Bewerber und Bieter
  unter www.evergabe.de. Weiterhin sind alle          Hintergrund: Die Wandlung vom Mühlengebäude hin zum Vereinsgebäude ist eine spannende und schö-
  Ausschreibungen auf der kommunalen Web-             ne Herausforderung zugleich. So bedarf es tragfähiger Kompromisse, um die Denkmalsubstanz zu erhalten
  site www.grimma.de hinterlegt.                      und die Anforderungen der Vereinsnutzung im Haus miteinander zu verbinden. Die Zusammenführung
                                                      von Fördermittelprogrammen aus Wiederaufbaumitteln nach dem Hochwasser 2013 und dem Programm
  Ansprechpartner im Hauptamt, Stadt-                 „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (SDP) ist die einmalige Chance das Millionenprojekt zu finanzieren. Die
  haus, Markt 17:                                     Gesamtkosten belaufen sich auf 3,4 Mio. Euro. Im Erdgeschoss des Vereinshauses haben zukünftig die
  für den Bereich – VOB: Lisa Würfel, Tel.:           Boote ihren Platz. Büro, Versammlungs- und Schulungsraum befinden sich nach der Einweihung im Ober-
  03437/ 9858108, E-Mail: wuerfel.lisa@grim-          geschoss. „Der Grimmaer Großmühlenkomplex gehört zu den ältesten Mühlenstandorten in Deutschland,
                                                      zumindest ist die Großmühle die erste Mühle, die in Sachsen in einem Mühlenregister auftauchte“, be-
  ma.de
                                                      schreibt der Grimmaer Geschichts- und Altertumsvereinschef Rudolf Priemer den Mühlenkomplex. Bereits
  für den Bereich – VOL: Henriette Pusch-
                                                      1170 nutzen die Döbener Burggrafen die Kraft der Mulde. Teilweise drehten sich am Standort bis zu elf
  Bommert, Tel: 03437/ 9858107, E-Mail:               Wasserräder. Neben einer Tuchwalke, ratterten Getreide-, Brett- und Ölmühlen. Die Roggenmühle selbst                                 C
                                                                                                                                                                                           M
  pusch-bommert.henriette@grimma.de                   bezeichnet Rudolf Priemer als einen der wertvollsten sächsischen Manufakturbauten.                                                   Y
                                                                                                                                                                                           K
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - Anlässlich des Jahreswechsels: Der Großen Kreisstadt Grimma
Ausgabe 12 | 15. Dezember 2018                           Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                              Seite 3

         Stadthausjournal

                                                                                                                   n Europas schönste Feder-
       n Vollsperrung wegen Havarie                                                                                  viecher leben in Grimma
       Schmorditz. Das Abwassernetz in Schmorditz muss wegen eines Rohleitungsschadens dringend un-
                                                                                                                   Köllmichen. Wilfried Große aus Köllmichen bei Mutz-
       ter Vollsperrung repariert werden. Die Kreisstraße 8329 in der Ortslage Schmorditz, Höhe Abzeig in
                                                                                                                   schen ist Geflügelzüchter aus Leidenschaft. Mit sei-
       Richtung Würschwitz, bleibt vom 17. bis 19. Dezember gesperrt. Eine Umleitung ist ausgeschildert.
                                                                                                                   nen Hühnern und Puten holte er sich kürzlich in Däne-
                                                                                                                   mark den Europameistertitel. Und das schon zum drit-
    n Grimmaer Teilstück beim Radwegebau ist fertig                                                                ten Mal in Folge. Sein bronzefarbener Hahn erhielt bei
                                                                                                                   der Bewertung 97 von 100 Punkten. Die vier weißen
    Großbothen. Schnipp, schnapp – das Band ist durchgeschnitten. Eine wesentliche Etappe des 33 Kilome-           Puten mit blaurotem Kopf erreichten einen Gesamt-
    ter langen Radweges zwischen Grimma und Borna ist fertig. Nur sieben Wochen brauchte die Tiefbaufirma          punktstand von 379 Punkten. Dafür gab es das Ehren-
    Reif Baugesellschaft aus Schkeuditz, um das 2,3 Kilometer lange Teilstück auf der Grimmaer Flur zwischen       band und das Diplom mit dem Titel Europas bester Ge-
    Großbothen und Glasten herzurichten. „Radwege sind uns sehr wichtig“, betonte Oberbürgermeister Mat-           flügelzüchter. Grimmas Oberbürgermeister Matthias
    thias Berger bei der Eröffnung des Radweges Anfang Dezember. „Von der Grimmaer Seite ist ein entschei-         Berger schaute bei ihm zum Gratulieren vorbei.
    dender Schritt getan. Wenn alles gut geht, ist die Radstrecke zwischen Grimma und Borna 2020 fertig.“

    Die Kommunen erhalten für die Realisierung eine 90prozentige Förderung vom Sächsischen Staatsminis-
    terium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Vor zehn Jahren begannen die ersten Gespräche zur Radweg-
    verbindung, als sich der Muldentalkreis und der Landkreis Leipziger Land vereinigten. In Kleinbothen
    schließt der Radweg an den gut ausgebauten Mulderadweg nach Grimma an.

                                                                                         n Geflügelhof Fiebig in der Altstadt
                                                                                         Grimma. Jürgen Fiebig bietet regelmäßig als Händler des Frischemarktes in
                                                                                         der Klosterkirche seine Produkte an und hat damit Erfolg. Die große Nachfra-
                                                                                         ge bewegte ihn dazu, in der Altstadt ein Geschäft mit Geflügelfleisch und
                                                                                         -wurst aus eigener Produktion, frischen Eiern, Wildprodukten sowie einem
                                                                                         fein ausgewählten Zusatzsortiment zu eröffnen. Anfang November ist das Ge-
                                                                                         schäft in der Kreuzstraße 12 eröffnet worden, Oberbürgermeister Matthias
                                                                                         Berger gratulierte persönlich.

    Der nächste Frischemarkt in der Klosterkirche ist übrigens wieder am
    Samstag, dem 16. März 2019, von 8.00 bis 16.00 Uhr.

C       Marion Meinig aus Niederlungwitz gewann den prall gefüllten Korb
M
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K
        vom Frischemarkt im November.
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - Anlässlich des Jahreswechsels: Der Großen Kreisstadt Grimma
Seite 4                                                              Amtsblatt der Großen Kreisstadt                                  Ausgabe 12 | 15. Dezember 2018

                                                                                                                                                  Stadthausjournal

n Silvesterwanderung                                              n Kranzniederlegung
                                                                  zum Volkstrauertag
Grimma. Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Gäste-
führerin Martina Hättasch geht mit Ihnen in die-                  Kleinbothen. Die Kranzniederlegung
sem Jahr auf Silvesterwanderung. Die Wanderung                    zum Volkstrauertag fand in Kleinbo-
startet am Montag, dem 31. Dezember, 10.00                        then statt. Teilgenommen haben ne-
Uhr am Steinbaum und führt über Döben, Golzern,                   ben Oberbürgermeister Matthias
Bahren und zurück nach Grimma. Der Preis pro                      Berger, Bürgerinnen und Bürgern, die
Person beträgt 4 Euro.                                            Grimmaer Husaren, die Musiker des
                                                                  Jugendblasorchesters Grimma e.V.
                                                                  sowie Vertreter des Stadtrates und
n 90 stolze Jahre                                                 des Großbothener Ortschaftsrates.

Im Jahr 1956 kam Jutta Barthel als Lehrerin an die
Mutzschener Schule, um dort eine siebte Klasse zu
übernehmen. Sie gründete die Arbeitsgruppe „Junge                 n 250.000 Euro für Rettung des Großbothener Wundt-Hauses
Historiker“ und lebte ihre Leidenschaft für historische
Funde und die Forschung. Als Geschichtslehrerin und               Großbothen. "Gutes kommt manchmal auch unerwartet," so Landrat Henry Graichen über den Beschluss der
Fachberaterin übernahm sie schließlich die von Ri-                Bundesregierung die Rettung und den Wiederaufbau des Großbothener Wohnhauses von Wilhelm Wundt (1832
chard Thierbach, Alfred Leber und Willy Zerson ge-                - 1920) mit 250.000 Euro zu fördern. Landrat Henry Graichen gehört neben Prof. Gerd Jüttemann, der jetzigen
gründete Heimatstube. Für ihre ehrenamtliche Muse-                                                                    Eigentümerin Katharina Ungerer-Heuck und den Großbo-
umsarbeit erhielt Jutta Barthel den Heimatpreis und                                                                   thener Ortschaftsrat Matthias Deutschbein zu den Initia-
an ihrem 75. Geburtstag wurde sie mit dem Bundes-                                                                     toren bei der Gründung des Fördervereines für das Denk-
verdienstkreuz geehrt. Sie sah dies aber noch lange                                                                   malsobjekt und warb für die Unterstützung der Restau-
nicht als Anlass, sich auf ihren Leistungen auszuru-                                                                  rierung. Die Villa in Großbothen wurde 1904 erbaut. Wil-
hen und zur Ruhe zu setzen. Sie forschte eifrig weiter,                                                               helm Wundt ist vor allem berühmt geworden als Gründer
hielt Vorträge, schrieb unzählige Bücher und Artikel                                                                  des weltweit ersten Instituts für Experimentelle Psycho-
und führte weiterhin durch die Räumlichkeiten des                                                                     logie an der Universität Leipzig im Jahr 1879. Das Wohn-
Museums. Stadtrat Steffen Richter gratulierte Jutta                                                                   haus in Großbothen ist der letzte authentisch erhaltene
Barthel recht herzlich zu ihrem 90. Geburtstag.                                                                       Ort von Wundts Leben und Wirken. Die unter Denkmal-
                                                                                                                      schutz stehende Villa steht seit längerem leer und ging
                                                                                                                      Ende 2017 in einem Rettungskauf an Katharina Ungerer-
                                                                                                                      Heuck aus Freiburg über. Im Zusammenwirken mit dem
                                                                  Förderverein Wilhelm-Wundt-Haus Großbothen soll das Gebäude instandgesetzt werden und dann als For-
                                                                  schungs- und Gedenkstätte in Eigentum und Leitung einer neu zu gründenden Stiftung o.ä. genutzt werden.

                                                                  n Sparkasse Muldental unterstützt Vereine und Institutionen
                                                                  Grimma. Die Sparkasse Muldental schüttete 16.000 Euro Geldspenden aus dem Zweckertrag der PS-Lotterie an fünf
                                                                  Kindereinrichtungen, zwei Sportvereine und drei weitere gemeinnützige Vereine im Gebiet des ehemaligen Mulden-
                                                                  talkreises aus. Auch der Volleyballverein Grimma e.V., die Integrative Kindertagesstätte "Tausendfüssler" Grimma, die
                                                                  AWO-Kinderwelt-Naturkindertagesstätte "Regenbogen", das Bildungs- und Sozialwerk Muldental e.V. und der Kin-
   AUS DEM INHALT …                                               derreitfestverein Grimma e.V. wurden bedacht. „Das Hauptanliegen der PS-Lotterie ist es, Gutes zu tun. Je mehr
  ➜    Stadthausjournal . . . . . . . . . . . . . . . .2-5        Glückslose in unserer Region gekauft werden, umso höher fallen auch die Zuwendungen aus, die wir unseren gemein-
  ➜    Amtliche Bekanntmachungen . . . . . .5-10                  nützigen Vereinen und Projekten zur Verfügung stellen können,“ so Stefan Müller, Vorstandsmitglied der Sparkasse.
  ➜    Kindertagesstätten, Schulen | Jugend . 13-17
  ➜    Senioren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17-18
  ➜    Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18-21   „Winni der Glückspilz“, das Maskottchen der PS-Lotterie, überreichte gemeinsam mit Vertretern der Spar-
  ➜    Sport und Freizeit . . . . . . . . . . . . . 21-24         kasse die symbolischen Schecks. Foto: Sparkasse Muldental
  ➜    Kunst und Kultur . . . . . . . . . . . . . . 24-29
  ➜    Kirchliche Nachrichten . . . . . . . . . 31-32
  ➜    Herzlichen Glückwunsch . . . . . . . . . . . 33
   Das nächste Amtsblatt:
   ➜ Herausgabe: 19.01.2019
   ➜ Redaktionsschluss: 07.01.2019
  Impressum: Stadtverwaltung Grimma, Markt 17 |
  04668 Grimma, Redaktion Amtsblatt Email: amts-
  blatt@grimma.de. Marlen Sandmann, Tel.: 03437/
  98 58 106, Sebastian Bachran, Tel.: 03437/ 98 58
  215. Satz, Druck, Anzeigenannahme, Vertrieb: Riedel KG,
  G.-Schenker-Str. 1, 09244 Lichtenau, Tel.: 037208/876100.
  Kostenlose Verteilung an die frei zugängigen Haushalte. Bitte                                                                                                                           C
                                                                                                                                                                                          M
  beachten Sie, dass sich die Redaktion Veränderungen und An-                                                                                                                             Y
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  passungen vorbehält. Es gilt die Anzeigenpreisliste 2018.
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - Anlässlich des Jahreswechsels: Der Großen Kreisstadt Grimma
Ausgabe 12 | 15. Dezember 2018                             Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                             Seite 5

         Stadthausjournal | Amtliche Bekanntmachungen

      n Schließtage zum                                          Die Große Kreisstadt Grimma trauert um Herrn
        Jahresende
                                                                                           Stadtrat
      Grimma. An folgenden Tagen sind die Häuser
      der Stadtverwaltung Grimma einschließlich                                            JÖRG DIECKE
      Bürgerbüros nicht zu erreichen: 22.12.,
      24.12., 29.12., 31.12.                                                               Seit 1990 gehörte er dem Grimmaer Stadtrat an und setzte sich
                                                                                           28 Jahre lang mit großem Einsatz für die Belange Grimmas und
      Das Stadtarchiv ist vom 17. bis zum 31.12.                                           seiner Bürger ein. Mit Jörg Diecke verliert unsere Stadt einen hochenga-
      nicht besetzt. Die Stadtinformation hat am                                           gierten Stadtrat und viele von uns einen Freund.
      22.12. geöffnet und bleibt am 29.12. ge-
      schlossen. Die Stadtbibliothek in Grimma ist                                         Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.
      lediglich am 24. und 31.12. nicht geöffnet,                                          Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen.
      die Bibliothek in Nerchau bleibt zwischen den
      Feiertagen geschlossen.                                                              Im Namen des Stadtrates und der Verwaltung

      Die Kleiderkammer St. Georgenhospital,                                               Matthias Berger
      Bahnhofstraße 5, bleibt vom 20.12. bis 15.1.                                         Oberbürgermeister
      geschlossen.

    n Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019
    Festsetzung der Grundsteuer: Gemäß Grundsteuergesetz, § 27 Abs. 3, wird                ten eine Stundung oder Ratenzahlung auf schriftlichen Antrag vereinbart werden
    hiermit für die Stadt Grimma mit ihren Ortsteilen die Grundsteuer für das              kann.
    Veranlagungsjahr 2019 in gleicher Höhe wie im Jahr 2018 festgesetzt. Diese
                                                                                           Kontoverbindung für Überweiser: Bitte überweisen Sie die jeweilige Steuer
    Festsetzung gilt für alle Grundsteuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr
                                                                                           auf das Konto der Großen Kreisstadt Grimma, IBAN: DE 28 860 502 00 10
    2019 keinen schriftlichen Grundsteuerbescheid erhalten. Für den Steuer-
                                                                                           10 000 060, BIC: SOLADES1GRM bei der Sparkasse Muldental unter Anga-
    schuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung, am
                                                                                           be Ihres Kassenzeichens. Gläubiger ID: DE 63GRM00000111452
    15.12.2018 die gleichen Rechtswirkungen ein, die sich sonst bei Zustellung
    eines schriftlichen Bescheides ergeben würden. Ein neuer Grundsteuerbescheid
    wird nur erteilt, wenn Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen, bei den Fällig-
    keitsterminen oder bei den Eigentumsverhältnissen eintreten.
                                                                                           Matthias Berger, Oberbürgermeister
    Zahlungsaufforderung                                                                   Grimma, den 14.12.2018
    Steuerpflichtige, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebe-
    ten gemäß § 28 GrStG die Grundsteuer 2019 wie folgt zu begleichen:                     Bekanntmachungsanordnung
        - Quartalszahler zum                      15.02.; 15.05.; 15.08. und 15.11.
        - Halbjahreszahler per                    15.02. und 15.08.                        Die vorstehende Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der
        - Jahreszahler auf Antrag per             01.07.                                   Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt ge-
           ohne Antrag und Kleinbeträge per       15.08.                                   macht. Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (Sächs-
    Bitte beachten Sie auch in diesem Zusammenhang evtl. Daueraufträge bei                 GemO) gelten Satzungen ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang
    Ihrem Kreditinstitut anzupassen, sobald sich die zu zahlende Steuer ändert.            an gültig zustande gekommen.
    Wenn einem Steuerpflichtigen ein neuer oder geänderter Grundsteuerbe-
    scheid für das Jahr 2019 zugeht, gilt dieser schriftliche Bescheid. Diese Steu-        Dies gilt nicht, wenn
    erfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als be-               1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
    kanntgegeben.                                                                          2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder
                                                                                               Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
    Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Festsetzung der Grundsteuer kann inner-
                                                                                           3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO we-
    halb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch
                                                                                               gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
    erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift
                                                                                           4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    bei der Stadtverwaltung Grimma, Markt 16/17, 04668 Grimma, zu erklären. Der
                                                                                               a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. der jeweils fällige Betrag ist
                                                                                               b) d ie Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
    trotzdem fristgerecht zu bezahlen.
                                                                                                    Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung be-
    Allgemeine Hinweise: Bei Grundstücksverkäufen bleibt der Veräußerer Steu-                       gründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
    erschuldner bis zum Ablauf des Jahres in dem der Verkauf stattgefunden hat.
    Eine Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin hat nur                Grimma, den 14.12.2018
    privatrechtliche Bedeutung im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Er-
    werber und hebt die öffentlich-rechtliche Steuerschuld nicht auf. Für Steuer-
C
    zahler, die einen Grundsteuerbescheid als Nachweis für behördliche Angele-
M
Y   genheiten benötigen, kann selbstverständlich ein Bescheid auf Anfrage er-              Matthias Berger
K
    stellt werden. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass bei Zahlungsschwierigkei-        Oberbürgermeister
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - Anlässlich des Jahreswechsels: Der Großen Kreisstadt Grimma
Seite 6                                                   Amtsblatt der Großen Kreisstadt                             Ausgabe 12 | 15. Dezember 2018

                                                                                                          Amtliche Bekanntmachungen

n Überprüfung der Grundsteueranmeldung                                            n Weitere Informationen
  nach §§ 42, 44 GrStG für die                                                      für alle Steuerpflichtigen
  Grundsteuer B auf der Grundlage einer
                                                                                  Gewerbesteuer: Für die Gewerbesteuer haben die Steuerpflichtigen die Vo-
  Ersatzbemessung für das Jahr 2019                                               rauszahlungsbescheide für das Jahr 2019 bereits erhalten oder sie erhalten sie
                                                                                  in den nächsten Tagen.
Bei Wohngebäuden, für die durch das Finanzamt Grimma kein Einheitswert
festgestellt worden ist, bemisst sich der Grundsteuerjahresbetrag für die         Hundesteuer: Für das Jahr 2019 werden neue Jahresbescheide für die Hun-
Grundsteuer B in Form einer Ersatzbemessung nach der Wohn- oder Nutzflä-          desteuer versendet. Die im Jahr 2016-2018 ausgegebenen Hundemarken
che des Gebäudes. Die Grundsteuer wird dabei nach §§ 42 und 44 GrStG er-          (rund-grün) verlieren somit ihre Gültigkeit. Die Ausgabe der neuen Hunde-
mittelt und festgesetzt.                                                          marken erfolgt mit Versand der Hundesteuerbescheide.
Für die Ermittlung der Grundsteuer haben der Eigentümer oder der Verwalter
des Objektes eine Grundsteueranmeldung bei der Stadt Grimma vorzulegen.           Zweitwohnungssteuer: Es gilt grundsätzlich der letzte zugestellte Bescheid,
Haben sich seit der letzten Überprüfung Veränderungen (z.B. Modernisierun-        den der Abgabepflichtige vorliegen hat. Sie werden darauf hingewiesen, dass
gen, Veränderung der Wohn- o. Nutzfläche, Schaffung von Stellplätzen etc.)        Änderungen bezüglich der Mindestausstattung der Zweitwohnung oder des
ergeben, so ist durch die Steuerpflichtigen eine neue Grundsteueranmeldung        Bungalows innerhalb von 4 Wochen dem Steueramt der Stadt Grimma
auszufüllen und bei der Stadt Grimma einzureichen. Die Formulare dazu er-         schriftlich anzuzeigen sind. Bei Fragen können Sie sich gern an das Steueramt
halten Sie im Steueramt der Stadt Grimma (Außenstelle Nerchau, Nerchauer          der Stadt Grimma, Telefon: 03437/ 9858-146/ 311 wenden.
Hauptstr.18).
Die Bauarbeiten müssen dabei bis zum 31.12.2018 abgeschlossen worden sein.        Vergnügungssteuer: Die Aufsteller bzw. Betreiber von Spielautomaten wer-
Sollten seit der letzten Grundsteueranmeldung keine Veränderungen am              den darauf hingewiesen, den Auf- und Abbau bzw. Austausch von Spielauto-
Wohnobjekt erfolgt sein, so ist keine neue Grundsteueranmeldung erforderlich.     maten und Geräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit innerhalb 14 Tagen dem
                                                                                  Steueramt mitzuteilen. Die Meldung über die Einspielergebnisse hat quartals-
Bei Fragen können Sie sich gern an das Steueramt der Stadt Grimma, Telefo-        weise zu erfolgen. Dabei sind die Zählausdrucke mit einzureichen. Diese er-
ne: 03437-9858-311/ 318 o. 146 wenden.                                            halten Sie nach der Prüfung zurück.

G. Naujoks                                                                        G. Naujoks
Leiterin Amt für Finanzen                Grimma; den 14.12.2018                   Leiterin Amt für Finanzen                Grimma; den 14.12.2018

n Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grimma über die frühzeitige
  Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 96
  „Großflächiger Einzelhandel Lange Straße / Weberstraße“

Der Stadtrat der Stadt Grimma hat in seiner öf-      -    Neuordnung des ruhenden Verkehrs                    ten. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 96
fentlichen Sitzung am 24.05.2018 mit Beschluss-      -    Städtebauliche Einbindung in das historische        „Großflächiger Einzelhandel Lange Straße / We-
Nr. SR 05.18 - V 579 die Aufstellung des Bebau-           Stadtbild Grimmas                                   berstraße“ in der Fassung vom 03.12.2018, beste-
ungsplanes Nr. 96 „Großflächiger Einzelhandel                                                                 hend aus der Planzeichnung, textlichen Festset-
Lange Straße / Weberstraße“ nach § 1 Abs. 3 Bau-     Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit            zungen sowie der Begründung, wird gemäß § 3
gesetzbuch (BauGB) beschlossen.                      möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele          Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 02.01.2019 bis
                                                     und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrich-          05.02.2019 (einschließlich) bei der Stadtverwal-
Der Bebauungsplan Nr. 96 „Großflächiger Einzel-
handel Lange Straße / Weberstraße“ umfasst die
Flurstücke 433, 437, 438, 438/a und 439 der Ge-
markung Grimma. Der Geltungsbereich ist in ne-
benstehender Abbildung dargestellt.

Auf den o.g. Flurstücken befindet sich derzeit ein
Lebensmittelmarkt, welcher zunächst zurückge-
baut und auf demselben Grundstück mit erweiter-
ter Verkaufsfläche wiedererrichtet werden soll.

Insbesondere sollen folgende Planungsziele er-
reicht werden:
- Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit bis
    zu 1.200 m² Verkaufsfläche zur Verbesserung
    des Warenangebots in der südlichen Altstadt                 Räumlicher Geltungsbereich (Auszug aus RAPIS, Raum-
                                                                                                                                                                     C

- Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes der                      planungsinformationssystem Bauleitplanung Sachsen)                                                   M
                                                                                                                                                                     Y
                                                                                                                                                                     K
    Stadt Grimma
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - Anlässlich des Jahreswechsels: Der Großen Kreisstadt Grimma
Ausgabe 12 | 15. Dezember 2018                             Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                       Seite 7

         Amtliche Bekanntmachungen
    tung Grimma, Stadtentwicklungsamt, Markt 17,            Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Vor-       weit mit ihm Einwendungen geltend gemacht
    Raum 2.03, 04668 Grimma öffentlich ausgelegt.           entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Be-      werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
                                                            gründung sind zusätzlich im Internet auf der Web-      Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
    Stellungnahmen können von jedermann während             site http://www.bk-landschaftsarchitekten.de/be-       wurden, aber hätten geltend gemacht werden
    der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Nieder-        teiligungen.html, der Website der Stadt Grimma         können.
    schrift vorgebracht werden. Dies kann während           unter www.grimma.de sowie auf den Internetsei-
    der Dienstzeiten                                        ten des Landesportals des Freistaates Sachsen un-      Grimma, den 03.12.2018
                                                            ter www.buergerbeteiligung.sachsen.de oder
        Montag              09:00 bis 16:00 Uhr             www.bauleitplanung.sachsen.de zur Einsichtnah-
        Dienstag            09:00 bis 18:00 Uhr             me eingestellt. Für Rückfragen steht das beauf-
        Mittwoch            geschlossen                     tragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten           Matthias Berger
        Donnerstag          09:00 bis 16:00 Uhr             BDLA/IFLA, Hallorenring 4, 06108 Halle (Saale),        Oberbürgermeister
        Freitag             09:00 bis 12:00 Uhr             Telefon: (0345) 57 02 98-0, Fax: (0345) 57 02 98-
                                                            29, E-Mail: halle@bk-landschaftsarchtiekten.de
    erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung-       zur Verfügung. Ein Antrag nach § 47 der Verwal-
    nahmen können bei der Beschlussfassung über den         tungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, so-

    n Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Grimma über das
      Inkrafttreten der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01                                                       SITZUNGSTERMINE
      „Gerichtswiesen“ Grimma                                                                                        Sitzung des Stadtrates
                                                                                                                         Donnerstag, 20.12. (Änderung!), 24.1.,
    Der vom Stadtrat der Stadt Grimma in seiner öffentlichen Sitzung am 25.10.2018 (Beschluss Nr. SR 10.18 – V           17.00 Uhr, Rathaussaal, Markt 27
    633) nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossene 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01 „Gerichtswie-         Sitzung des Technischen Ausschusses
    sen“ wurde durch das Landratsamt Landkreis Leipzig mit Schreiben vom 29.11.2018 unter dem Aktenzeichen               Montag, 7.1., 17.00 Uhr, Sitzungszim-
    PG 16/18 genehmigt.                                                                                                  mer des Stadthauses, Markt 17
    Das Plangebiet befindet sich zentral im Gewerbegebiet Gerichtswiesen (PEP) im westlichen Teil des Stadtge-       Sitzung des Verwaltungsausschusses
    bietes und umfasst die Flurstücke Nr. 1231/7, 1231/6 und 1231/5 sowie 1231/62 (teilweise). Umlaufend be-             Montag, 14.1., 17.00 Uhr, Sitzungszim-
    grenzt wird das Vorhabengebiet durch die öffentliche Verkehrsfläche bzw. die Straße Gerichtswiesen. Maßge-           mer des Stadthauses, Markt 16/17
    bend ist die Planzeichnung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.
    Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01 „Gerichtswiesen“ Grimma tritt mit dieser Bekanntmachung in             Sitzungen der Ortschaftsräte:
    Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01 kann einschließlich seiner Begrün-
    dung nach § 10 Abs. 3 BauGB bei der Stadtverwaltung Grimma, Markt 17, Stadtentwicklungsamt, Zimmer 2.03          Beiersdorf: 31.1., 19.00 Uhr, Dorfgemein-
    während der Öffnungszeiten (Mo. 09.00 - 16.00 Uhr, Di. 09.00 - 18.00 Uhr, Mi. geschlossen, Do. 09.00 - 16.00     schaftshaus „Villa Beiersdorf“, Neue Grim-
    Uhr, Fr. 09.00 - 12.00 Uhr) dauerhaft eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und           maer Straße 28
    über seinen Inhalt Auskunft verlangen.                                                                           Böhlen: 21.1., 19.30 Uhr, Feuerwehrraum
    Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften               Böhlen, Am Rodelberg 7
    und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Be-                 Döben: 10.1., 19.30 Uhr, Begegnungsstät-
    rücksichtigt werden demnach:                                                                                     te Döben, Kirchberg 19
    (1) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten             Dürrweitzschen: 16.1., 19.00 Uhr, Bürger-
         Verfahrens- und Formvorschriften,                                                                           büro Dürrweitzschen, Obstland-Straße 30
    (2) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver-           Großbardau: 8.1., 18.30 Uhr, Feuerwehr-
         hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,                                                    raum Kleinbardau, Zur Alten Schmiede 9
    (3) nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtliche Fehler und                                                              Großbothen: 15.1., 19.30 Uhr, Bürgerbüro
    (4) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,                                     Großbothen, Colditzer Landstraße 1
    wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter              Höfgen: 23.1., 19.00 Uhr, Versammlungs-
    Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.                               raum Kaditzsch, Teichstraße 8
    Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen                 Kössern: 21.1., 19.00 Uhr, Jagdhaus Kös-
    kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 des BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er                sern, Kösserner Dorfstraße 1
    kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schrift-          Leipnitz: 30.1, 19.30 Uhr, Gasthof "Zur
    lich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.                                                                Linde" Leipnitz, Leipnitzer Hauptstraße 9
    Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjah-           Nerchau: 16.1., 18.30 Uhr, Dorfgemein-
    res, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des          schaftshaus Fremdiswalde, Fremdiswalde 4
    Anspruchs herbeigeführt wird.                                                                                    Mutzschen: 10.1., 19.00 Uhr, Bürgerbüro
                                                                                                                     Mutzschen, Untere Hauptstraße 9
    Grimma, den 03.12.2018                                                                                           Ragewitz: 15.1., 18.30 Uhr, Feuerwehr-
                                                                                                                     raum Ragewitz, Ragewitzer Straße 13
                                                                                                                     Zschoppach: 22.1., 19.30 Uhr, Feuerwehr-
                                                                                                                     raum Zschoppach, Dorfteichstraße 1
C
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    Matthias Berger                                                                                                  Änderungen vorbehalten!
    Oberbürgermeister
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - Anlässlich des Jahreswechsels: Der Großen Kreisstadt Grimma
Seite 8                                                   Amtsblatt der Großen Kreisstadt                           Ausgabe 12 | 15. Dezember 2018

                                                                                       Amtliche Bekanntmachungen | Beschlüsse

n Ausschreibung: Verkauf Oberer Bahnhof Grimma
Die Stadt Grimma beabsichtigt den Verkauf des his-     Nutzungskonzept ist mit der Abgabe des Angebots
torischen Bahnhofgebäudes „Oberer Bahnhof“. Das        vorzulegen. Das Gebäude ist medienfrei und mit
Objekt besteht aus dem Grundstück Gemarkung            Dienstbarkeiten (Immissionsduldung; Anlagenvor-
Grimma, Flurstück 695/47 und hat eine Grund-           haltungs-, Versorgungsleitungs-, Geh- und Fahrt-,
stücksgröße von 1.256 qm. Das durch Dritte erstell-    Unterhaltungs- und Wartungsrecht; Bebauungs-
te Raumbuch weist eine Gesamtfläche aller Etagen       recht; Verzicht auf Einwendungen gegen Verlet-
von 1.832,98 qm aus. Diese Angabe ist ungeprüft.       zungen nachbarschützender Normen im Zusam-
Das Grundstück ist im Landesamt für Denkmalpflege      menhang mit für den Bahnbetrieb erforderlichen
Sachsen, tabellarische Liste vom 31.03.2015 unter      Bauvorhaben) in Abteilung II des Grundbuchs be-
der Denkmalnummer 08966633 erfasst. Das Einzel-        lastet. Der Käufer geht mit dem Erwerb des Objek-
denkmal sollte in direkter, enger Abstimmung mit       tes eine bauliche Investitionsverpflichtung in Hö-   drücklich einverstanden sind. Kaufpreisangebote
dem Bauaufsichtsamt des Landratsamtes Landkreis        he von 950.000 Euro ein. Sollte die Investitions-    sind unter dem Kennwort „Grimma, Oberer Bahn-
Leipzig, Sachgebiet Denkmalschutz beplant werden.      verpflichtung nicht innerhalb von 36 Monaten         hof“ in einem geschlossenen Umschlag bis zum
Es darf in diesem Zusammenhang auf eine Umge-          nach Besitzübergang durchgeführt sein, wird eine     30.01.2019 an folgende Adresse zu richten: Gro-
staltung des Bahnhofsumfeldes in den nächsten 3 bis    Pönale in Höhe von 250.000 Euro fällig. Die Pönale   ße Kreisstadt Grimma, Der Oberbürgermeister,
5 Jahren (Bahnhofsvorplatz, Zufahrtsituation, Bus-     ist im Vorfeld als selbstschuldnerische Bürgschaft   Hochbauamt, Sachgebiet Liegenschaften, Markt
haltestellen, Parkplätze und Park & Ride-Platz) hin-   urkundlich zu vereinbaren. Bei Nichterreichung       16/17, 04668 Grimma. Die Bewertung der Ange-
gewiesen werden. Entsprechend den planerischen         der Investitionsverpflichtung wird ein Rücktritts-   bote erfolgt zu 50% nach dem höchsten Kaufpreis
Vorstellungen der Stadtverwaltung ist aus dem          recht ohne Wertausgleich für die Stadt Grimma        sowie den städteplanerischen Ideen aus dem Nut-
Objekt ein Gebäude mit florierenden Dienstleis-        vereinbart. Das Gebotsverfahren ist nicht mit dem    zungskonzeptes zu weiteren 50%. Anfragen zur
tungs- und Gewerbeeinheiten zu entwickeln. Im          Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung      Bebaubarkeit sind bitte an Frau Janine Wolff, Telefon
Obergeschoss sind Büro- oder Praxisräume denk-         (VOB) oder der Verdingungsordnung für Leistun-       03437/9858-410 oder per E-Mail an wolff.janine@
bar. Die Empfangshalle soll zukünftig wieder öf-       gen (VOL) bzw. mit dem VergRModG vergleichbar.       grimma.de zu richten. Weitere Anfragen zum Objekt
fentlich nutzbar für Fahrgäste und Besucher sein.      Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein An-     können Sie direkt an das Sachgebiet Liegenschaf-
Für den Zweckverband Nahverkehrsraum Leipzig           spruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Mit der    ten, Herrn Holger Krüger, Telefon 03437/9858-
sind Räumlichkeiten für ein Kompetenzzentrum           Abgabe eines Angebotes erklären Sie, dass Sie mit    424 oder per E-Mail: krueger.holger@grimma.de
sowie für Fahrkartenautomaten vorzusehen. Ein          dem Inhalt dieser allgemeinen Informationen aus-     richten.

  Heimat- und Kulturverein Thümmlitzwalde e.V.                                     n Ihr Amtsblatt im Jahr 2019 – Termine
  Vereinsregister Nr. 466
                                                                                        Erscheinungstag         Redaktionsschluss (Mo)*
n Öffentliche Bekanntmachung                                                            19.1.                   7.1.
                                                                                        16.2.                   4.2.
In der Mitgliederversammlung vom 10.10.2018 wurde gemäß der gültigen                    16.3.                   4.3.
                                                                                        20.4.                   5.4. (Fr)
Satzung vom 25.11.2009 § 9 Abs. 9.1. einstimmig (10 Mitglieder) folgender
                                                                                        18.5.                   6.5.
Beschluss gefasst:
                                                                                        15.6.                   3.6.
                                                                                        20.7.                   8.7.
Der Heimat- und Kulturverein Thümmlitzwalde e.V. wird zum 31.12.2018
                                                                                        17.8.                   5.8.
aufgelöst.
                                                                                        21.9.                   9.9.
                                                                                        19.10.                  7.10.
Zum Liquidator wurde Frau Katrin Mehlhorn benannt.
                                                                                        16.11.                  4.11.
                                                                                        21.12.                  9.12.

Ulrich Pracejus, Vorsitzender                                                      * Aufgrund von Feiertagen kann es zu Verschiebungen kommen.

  Der Technische Ausschuss fasste in seiner            Beschluss:          TA 11.18 – V 438                 meister Ekkehard Landgraf, Restaurator im Hand-
  Sitzung am 05.11.2018 nachfolgende Be-               Vergabe von Bauleistungen: Objekt: Ersatzneu-        werk, Ziegelstr. 10/13, 04720 Döbeln, Auftrags-
  schlüsse:                                            bau Seesportvereinsgebäude "A. Köbis" e.V. an        summe: 146.963,81 € brutto.
                                                       anderer Stelle einschl. Abbruch; SDP "Östliche
Beschluss:          TA 11.18 – V 437                   Altstadt Grimma" Sanierung d. Gebäudes Groß-         Beschluss:           TA 11.18 – V 439
Ersatzneubau Sportstätten Grimma, Lausicker            mühle 4, ehem. Roggenmühle, 04668 Grimma,            Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen
Straße 8a, 04668 Grimma Gebäudeleittechnik             TO: Brandschutzfenster (Los 27), Vergabenum-         des Bebauungsplans Nimbschener Straße, 2.
- SVA 628/18. Der Technische Ausschuss be-             mer: SVA 605/18, Planung: Ingenieurbüro              Änderung. Der Technische Ausschuss beschließt
schließt die Vergabe der Bauleistung an die Firma      Kupsch und Schmutzler, Wehrweg 15, 08064             für das Grundstück in Großbardau, Nimbschener           C
                                                                                                                                                                    M
ENERelektronik GmbH, Mommsenstraße 4, 04329            Zwickau. Der Technische Ausschuss beschließt die     Str. 27, Flurstück 1215/92 Gem. Großbardau fol-         Y
                                                                                                                                                                    K
Leipzig, Auftragssumme: 57.383,45 € brutto.            Vergabe der Bauleistungen an die Firma Tischler-     gende Befreiungen von den Festsetzungen des Be-
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - Anlässlich des Jahreswechsels: Der Großen Kreisstadt Grimma
Ausgabe 12 | 15. Dezember 2018                          Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                        Seite 9

         Amtliche Bekanntmachungen | Beschlüsse
    bauungsplans „Nimbschener Straße, 2. Ände-            Beschluss:          TA 11.18 – V 446                rung erfolgt aus Mehrerträgen in gleicher Höhe
    rung“: Errichtung eines straßenseitigen Holzzau-      Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Technische        für die Umsetzung der Kompensationsmaßnahme.
    nes mit einer Höhe von 1,20 m und Anpflanzen          Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. der UR-
    von Koniferen hinter dem Zaun.                        Nr. 946/2018 vom 09.10.2018, Notar Tilo Richter –   Beschluss:        VA 11.18 – V 163
                                                          Pfanderstreckung Grundstück Hohnstädter Str. 5 +    Personalentscheidung.
    Beschluss:           TA 11.18 – V 440                 7, Hofbereich, Flurstück 16/1 der Gem. Grimma
    Befreiung von den Festsetzungen der Gestal-           gem. § 144 BauGB – Pfanderstreckung zu den Flur-    Beschluss:          VA 11.18 – V 164
    tungssatzung für die Altstadt von Grimma. Für         stücken 18+19 der Gem. Grimma i.V.m. UR-Nr.         Beschluss über die Bereitstellung von Spenden
    das Grundstück Kreuzstraße 37, Flurstück 212          823/11 vom 29.07.2011, Notar Richter.               ohne Zweckbindung zur Begleichung verschie-
    Gem. Grimma werden folgende Befreiungen von           Beschluss:          TA 11.18 – V 447                dener Rechnungen für den Hochwasserschutz.
    der Gestaltungssatzung für die Altstadt von Grim-     Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Techni-           Der Verwaltungsausschuss beschließt die Bereit-
    ma beschlossen: verringerter Abstand zwischen         sche Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl.      stellung von Spendenmitteln zur Begleichung von
    Dachgaube und Dachfirst von 1,9 m (statt 3 m) sowie   der UR-Nr. 2877/2018 vom 22.10.2018, Notar          drei Rechnungen für den Rückbau des mobilen
    größeres Verhältnis der Summe der Gaubenbreiten       Torsten Zapf, Leipzig, Grundstück Brückenstr. 4,    Hochwasserschutzes. Die Gesamtsumme beträgt
    zur Trauflänge des Daches von 1/2 (statt 1/3).        04668 Grimma, Flst. 16 der Gem. Grimma gem. §       1.620,86 € und soll aus Spenden ohne Zweckbin-
                                                          144 BauGB – Kaufvertrag.                            dung aus dem Hochwasser 2013 finanziert wer-
    Beschluss:         TA 11.18 – V 441                                                                       den.
    Befreiung von den Festsetzungen des Bebau-            Beschluss:         TA 11.18 – V 448
    ungsplanes Nr. 01, 3. Änderung - "Gerichtswie-        Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Techni-           Beschluss:          VA 11.18 – V 165
    sen" Grimma. Für das Grundstück Leipziger Stra-       sche Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl.      Finanzierung einer Flächendrainage in Dorna
    ße 95, Flurstück 1246/3 Gem. Grimma wird fol-         der UR-Nr. 931/2018 vom 05.10.2018, Notar Tilo      über Hochwasserspenden. Der Verwaltungsaus-
    gende Befreiung von den Festsetzungen des Be-         Richter, Grundstück Leipziger Platz 6, 04668        schuss beschließt, den Einbau einer Flächendrai-
    bauungsplanes Nr. 01, 3. Änderung – „Gerichts-        Grimma, Flurstücke 526/1, 526/3, 526/4, 526/5,      nage in Dorna in Höhe von 2.162,83 € über Hoch-
    wiesen“ Grimma beschlossen: Austausch und             526/6 der Gem. Grimma gem. § 144 BauGB –            wasserspenden zu finanzieren.
    Neuerrichtung von Werbeanlagen an der Stätte          Kaufvertrag.
    der Leistung außerhalb der festgesetzten Bau-
    grenzen im Geltungsbereich des Bebauungsplans.                                                              Der Stadtrat fasste in seiner Sitzung am
                                                            Der Verwaltungsausschuss fasste in seiner
                                                                                                                25.10.2018 nachfolgende Beschlüsse:
                                                            Sitzung am 12.11.2018 nachfolgende Be-
    Beschluss:            TA 11.18 – V 442
                                                            schlüsse:
    Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs-                                                            Beschluss:         SR 10.18 – V 622
    planes Nr. 03, 1. Teiländerung - "Neue Mulden-                                                            Berufung des stellvertretenden Ortswehrleiters
                                                          Beschluss:         VA 11.18 – V 158
    brücke" Grimma. Für das Grundstück Wurzener                                                               für die Feuerwehr Kössern. Der Stadtrat stimmt
                                                          Annahme von Spenden für die Feuerwehr der
    Straße 1 und 3, Flurstück 965/13 Gem. Grimma wird                                                         der Wahl von Kamerad Conny König zum stellver-
                                                          Großen Kreisstadt Grimma. Der Verwaltungsaus-
    folgende Befreiung von den Festsetzungen des Be-                                                          tretenden Ortswehrleiter zu.
                                                          schuss beschließt die Annahme von Spenden in
    bauungsplanes Nr. 03, 1. Teiländerung – „Neue Mul-
                                                          Höhe von 252,60 €.
    denbrücke“ Grimma beschlossen: Errichtung von ver-                                                        Beschluss:            SR 10.18 – V 623
    schiedenen Werbeanlagen (REWE und dm) in festge-                                                          Nachbesetzung des Beirates der Stiftung "St.
                                                          Beschluss:          VA 11.18 – V 159
    setzten Grünflächen.                                                                                      Georgenhospital". Der Stadtrat bestellt gemäß
                                                          Annahme von Zuwendungen im Amt für Schu-
                                                                                                              § 7 Abs. 1 lit. d) an Stelle von Frau Ria Albrecht,
                                                          len, Soziales, Kultur. Der Verwaltungsausschuss
    Beschluss:           TA 11.18 – V 443                 beschließt die Annahme von zweckgebundenen          Herrn Jens Ranft, Leiter des Jugendamtes des
    Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht. Der       Zuwendungen in Höhe von insgesamt 3.850,00          Landkreises Leipzig, als Mitglied in den Beirat
    Technische Ausschuss beschließt den Verzicht auf      Euro sowie Sachspenden im Gesamtwert von            (Stiftungsrat) der Stiftung „St. Georgenhospital“.
    das gesetzliche Vorkaufsrecht bzgl. der UR-Nr.        3.811,75 Euro.
    2877/2018 vom 22.10.2018, Notar Torsten Zapf,                                                             Beschluss:           SR 10.18 – V 624
    Leipzig, Grundstück Brückenstr. 4, 04668 Grimma,      Beschluss:         VA 11.18 – V 160                 Jahresrechnung 2013 der Großen Kreisstadt
    Flst. 16 der Gem. Grimma gem. § 28 BauGB.             Annahme von Spenden für den Weihnachts-             Grimma. Der Stadtrat stellt die Jahresrechnung
                                                          markt Grimma. Der Verwaltungsausschuss be-          der Großen Kreisstadt Grimma gemäß § 88 Abs. 3
    Beschluss:           TA 11.18 – V 444                 schließt die Annahme von zweckgebundenen            der Sächsischen Gemeindeordnung für das Haus-
    Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht. Der       Spenden in Höhe von insgesamt 2.660,00 €.           haltsjahr 2013 fest.
    Technische Ausschuss beschließt den Verzicht auf
    das gesetzliche Vorkaufsrecht bzgl. der UR-Nr.        Beschluss:         VA 11.18 – V 161                 Beschluss:          SR 10.18 – V 625
    931/2018 vom 05.10.2018, Notar Tilo Richter,          Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstel-         Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Neu-
    Grundstück Leipziger Platz 6, 04668 Grimma, Flur-     lung für bauliche Unterhaltung. Der Verwal-         bau eines Spielplatzes im Ortsteil Roda im LEA-
    stücke 526/1, 526/3, 526/4, 526/5, 526/6 der Gem.     tungsausschuss beschließt für die Unterhaltung      DER-Gebiet Zweistromland. Der Stadtrat be-
    Grimma gem. § 28 BauGB.                               der Grundstücke und baulichen Anlagen die über-     schließt den Neubau eines Spielplatzes im Ortsteil
                                                          planmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von         Roda im LEADER-Gebiet Zweistromland mit Ge-
    Beschluss:         TA 11.18 – V 445                   39.500,00 €.                                        samtkosten in Höhe von 18.300 Euro. Diese außer-
    Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Techni-                                                                 planmäßigen Mittel werden finanziert durch För-
    sche Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl.        Beschluss:          VA 11.18 – V 162                dermitteleinnahmen aus der Richtlinie LEA-
    der UR-Nr. 2090/2018 vom 01.10.2018, Notar Dr.        Mehraufwand für die Maßnahme "Naturnahe             DER/2014 in Höhe von 13.725 Euro und die restli-
    Klaus Nitzsche, Grundstück Pappisches Tor 5,          Umgestaltung des Mutzschener Wassers in Wa-         chen Eigenmittel in Höhe von 4.575 Euro aus pau-
C
    04668 Grimma, Flurstück 242 der Gem. Grimma           gelwitz". Der Verwaltungsausschuss bewilligt für    schalen Zuweisungen des Gesetzes über die Ge-
M
Y   gem. § 144 BauGB – Belastung mit einem Grund-         das Haushaltsjahr 2018 einen zusätzlichen Auf-      währung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung
K
    pfandrecht.                                           wand in Höhe von 35.716,22 Euro. Die Finanzie-      des ländlichen Raumes.
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - Anlässlich des Jahreswechsels: Der Großen Kreisstadt Grimma
Seite 10                                                 Amtsblatt der Großen Kreisstadt                          Ausgabe 12 | 15. Dezember 2018

                                                         Amtliche Bekanntmachungen | Beschlüsse | BürgerService
Beschluss:          SR 10.18 – V 626                 Altstadt Grimma" Sanierung d. Gebäudes Groß-         25.07.2018 aufgeführten ergänzenden Stellung-
Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Neu-         mühle 4, ehem. Roggenmühle, 04668 Grimma,            nahmen der Träger öffentlicher Belange zum Ent-
bau von Spielplätzen im LEADER-Gebiet Leipzi-        TO: Innenputzarbeiten, Vergabenummer: SVA            wurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01
ger Muldenland. Der Stadtrat beschließt den          459/18, Planung: Ingenieurbüro Kupsch und            „Gerichtswiesen“ geprüft. Er nimmt die Abwägung
Neubau von insgesamt 9 Spielplätzen im LEADER-       Schmutzler, Wehrweg 15, 08064 Zwickau. Der           vor und beschließt die in dem Abwägungsproto-
Gebiet Leipziger Muldenland mit Gesamtkosten in      Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen    koll vom 25.07.2018 formulierten Entscheidungen
Höhe von 217.300 Euro. Diese außerplanmäßigen        an die Firma Top-Stein Bau Meisterbetrieb, Culitz-   sowie die gesamte Abwägung.
Mittel werden finanziert durch Fördermittelein-      scher Str. 9, 08107 Niedercrinitz, Auftragssumme:
nahmen aus der Richtlinie LEADER/2014 in Höhe        223.328,30 € (brutto). Der Beschluss gilt vorbe-     Beschluss:          SR 10.18 – V 633
von 173.840 Euro und die restlichen Eigenmittel in   haltlich des widerspruchslosen Ablaufs der Ein-      Erneuter Satzungsbeschluss zur 4. Änderung
Höhe von 43.460 Euro aus pauschalen Zuweisun-        spruchsfrist gem. VOB.                               des Bebauungsplanes Nr. 01 "Gerichtswiesen".
gen des Gesetzes über die Gewährung pauschaler                                                            Der Stadtrat der Stadt Grimma beschließt gemäß
Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes.      Beschluss:           SR 10.18 – V 630                § 10 Abs. 1 BauGB die 4. Änderung des Bebau-
                                                     Vergabe von Bauleistungen, Objekt: Ersatzneu-        ungsplanes Nr. 01 „Gerichtswiesen“ in der Fassung
Beschluss:           SR 10.18 – V 627                bau Seesportvereinsgebäude "A. Köbis" e.V. an        vom 26.07.2017, ergänzt am 10.09.2018, beste-
Finanzierung überplanmäßiger Ausgaben für            anderer Stelle, einschl. Abbruch; SDP "Östliche      hend aus den zeichnerischen und textlichen Fest-
die Asphaltierung einer Fläche für die Skater-       Altstadt Grimma" Sanierung d. Gebäudes Groß-         setzungen. Die Begründung zum Bebauungsplan
anlage am Dornaer Weg. Der Stadtrat beschließt       mühle 4, ehem. Roggenmühle, 04668 Grimma,            wird gebilligt.
die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe      TO: Außenputzarbeiten, Vergabenummer: SVA
von mindestens 20.400 Euro, maximal bis zum          574/18, Planung: Ingenieurbüro Kupsch und            Beschluss:           SR 10.18 – V 634
tatsächlichen Rechnungsbetrag in Höhe von            Schmutzler, Wehrweg 15, 08064 Zwickau. Der           Verwaltungsrechtsstreit vor dem Oberverwal-
24.084,15 Euro für die Asphaltierung einer Fläche    Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen    tungsgericht Bautzen. Der Stadtrat Grimma er-
für die Skateranlage am Dornaer Weg. Diese über-     an die Firma Top-Stein Bau Meisterbetrieb, Culitz-   teilt dem Vergleichsvorschlag zur Beendigung des
planmäßigen Mittel werden finanziert durch pau-      scher Str. 9, 08107 Niedercrinitz, Auftragssumme:    vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen anhän-
schale Zuweisungen des Gesetzes über die Ge-         54.226,80 € brutto.                                  gigen Verwaltungsrechtsstreit 4 B 258/18, betref-
währung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung                                                               fend die Haushaltssatzung 2018, seine Zustim-
des ländlichen Raumes.                               Beschluss:         SR 10.18 – V 631                  mung.
                                                     Aufhebung des Beschlusses SR 565/2017 -
Beschluss:           SR 10.18 – V 628                Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebau-         Beschluss:        SR 10.18 – V 635
Überplanmäßige Mittelbereitstellung Abwas-           ungsplanes Nr. 01 "Gerichtswiesen". Der Stadt-       Personalentscheidung
serbeseitigung/Zuweisungen und Zuschüsse für         rat der Stadt Grimma hebt den Beschluss SR
laufende Zwecke an Zweckverbände. Der Stadt-         565/2017 - Satzungsbeschluss zur 4. Änderung         Beschluss:        SR 10.18 – V 636
rat beschließt die überplanmäßige Mittelbereit-      des Bebauungsplanes Nr. 01 „Gerichtswiesen“ auf.     Personalentscheidung
stellung für Zuschüsse an den Versorgungsver-
band Grimma-Geithain in Höhe von 70.000 Euro.        Beschluss:         SR 10.18 – V 632                  Beschluss:        SR 10.18 – V 637
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Am-      Ergänzende Abwägung der Stellungnahmen der           Finanzangelegenheit
tes für Schulen, Soziales und Kultur.                Träger öffentlicher Belange zur 4. Änderung
                                                     des Bebauungsplanes Nr. 01 "Gerichtswiesen"
Beschluss:          SR 10.18 – V 629                 der Stadt Grimma aus dem Beteiligungsverfah-
Vergabe von Bauleistungen, Objekt: Ersatzneu-        ren gemäß § 13 (2) i. V. m. § 3 (2) und § 4 (2)
bau Seesportvereinsgebäude "A. Köbis" e. V. an       BauGB vom 25.07.2018 bis 25.08.2018. Der
anderer Stelle, einschl. Abbruch; SDP "Östliche      Stadtrat hat die im Abwägungsprotokoll vom

n Neue MDV-Fahrpläne im Landkreis Leipzig
                                                                                    n Gegen Hochwasser wappnen!
Seit dieser Woche werden durch die Regionalbus Leipzig GmbH die neuen
Fahrplanbücher kostenfrei an die Fahrgäste und Interessierte ausgegeben. Die        In Leipzig, An der Luppe 2, informiert das „Kompetenzzentrum Hoch-
neuen Fahrplanbücher sind am einfachsten bei den Busfahrern der Linien der          wassereigenvorsorge Sachsen“ (BDZ) über Möglichkeiten, mit denen
Regionalbus Leipzig erhältlich. Zudem werden die Fahrpläne in der Stadtin-          Bauherren und Hausbesitzer Vorsorge gegen Überschwemmungen tref-
formation am Markt 23 bereitgehalten. Das neue Fahrplanbuch für den Land-           fen können. Gezeigt und demonstriert werden in der Ausstellung ver-
kreis Leipzig beschäftigt sich auch mit den neuen Grimmaer Stadtverkehrsli-
                                                                                    schiedene Möglichkeiten der baulichen Hochwassereigenvorsorge, da-
nien. Die Umstellung erfolgt ab Karfreitag, 19. April.
                                                                                    runter druckwassersichere Fenster, Türen und Garagentore sowie
                                                                                    Dammbalkensysteme, die Gebäude vor eindringendem Grundwasser,
n Jägerschulung zur Entnahme                                                        Kanalisationswasser und Oberflächenwasser schützen können. Ein wei-
                                                                                    teres Angebot des BDZ ist der „Sächsische Hochwasservorsorgeausweis“
  von Trichinenproben                                                               für Hausbesitzer. Das BDZ und die Hochschule für Technik und Wirt-
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises               schaft Dresden, haben diesen Ausweis und das zugehörige Ausbildungs-
Leipzig bietet für Jäger am Dienstag, den 18. Dezember, um 17.00 Uhr eine           programm erarbeitet. Speziell geschulte Sachverständige werten dabei
Schulung zur Entnahme von Trichinenproben an. Durchgeführt wird die Schu-           in einer Ist-Analyse die momentane Gefährdung des Gebäudes durch
lung im Landratsamt in Borna (Stauffenbergstraße 4, Haus 2, Raum 2.2.15).           Flusshochwasser, Grundwasseranstieg, Starkregen oder Kanalüberstau           C
                                                                                                                                                                 M
Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über das Sekretariat des LÜVAs tele-        aus. www.bdz-hochwassereigenvorsorge.de                                      Y
                                                                                                                                                                 K

fonisch unter 03433/ 241 2501 oder per Email an lueva@lk-l.de.
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