COMPLIANCE MANAGEMENT - Swietelsky
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INHALT VERHALTENSKODEX Vorwort 3 Grundsätze I. Wir verhalten uns gesetzestreu 4 II. Wir verstehen Steuern auch als gesellschaftliche Verpflichtung 5 III. Wir akzeptieren weder Korruption noch Bestechung 6 IV. Wir verhalten uns fair gegenüber unseren Geschäftspartnern 7 V. Wir vermeiden Interessenkonflikte 8 VI. Wir schützen die Vermögenswerte des Unternehmens 9 VII. Wir achten die Menschenrechte und übernehmen soziale Verantwortung 10 VIII. Wir sorgen für ein sicheres Arbeitsumfeld und achten die Umwelt 10 IX. Wir gehen mit Geschäftsunterlagen und Informationen vertraulich um 11 X. Wir halten IT-Sicherheits- und Datenschutzstandards ein 11 XI. Wir entwickeln uns weiter 11 Anwendung des Verhaltenskodex 12 Meldung von Regelverstößen 12 Kontaktadressen 13
VORWORT Sehr geehrte Damen und Herren! Swietelsky ist ein führendes Bauunternehmen in Zent- ral- und Osteuropa. Mit der Kraft von rund 10.000 Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern, mehr als 2,8 Milliarden Euro DIPL.-ING. KARL WEIDLINGER Umsatz sowie einer dezentralen Organisationsstruktur sind Vorstandsvorsitzender, Leiter wir internationaler Player, nationaler Winner und lokaler Geschäftsbereich Österreich Champion. Seit mehr als 80 Jahren ist die Entwicklung von wirtschaftlicher Nachhaltigkeit und solider Prosperität geprägt, sodass der Konzern heute das gesamte Leis- tungsspektrum am Bau mit höchster Qualität, Flexibilität und Termintreue anbietet. Verantwortlich für die positive Unternehmensentwicklung war insbesondere die Bereitschaft der Mitarbeiter/-innen, PETER GAL sich ständig weiterzuentwickeln und Herausforderungen Vorstand, Leiter zukunftsorientiert anzunehmen. In derselben Weise Geschäftsbereich Bahnbau stellen wir uns auch neuen rechtlichen Rahmenbedingun- gen und ethischen Standards um unser hohes Ansehen als zuverlässiger, kompetenter und rechtstreuer Partner zu wahren. Fairness, Respekt und Integrität innerhalb des Unternehmens sowie gegenüber Auftraggebern und dem Mitbewerb sollen uns auszeichnen. Als Leitlinie für eben dieses rechtlich, ethisch und mora- DIPL.-ING. WALTER PERTL lisch einwandfreie Verhalten haben wir einen Verhaltens- Vorstand, Leiter kodex (Code of Conduct) verfasst. Die Einhaltung der darin Geschäftsbereich International angeführten Grundsätze gilt für alle Mitarbeiter/-innen bei Swietelsky positionsunabhängig. Zweifellos ist unser Verhalten im beruflichen Alltag einer der wichtigsten Einflussfaktoren auf die Reputation des Unternehmens. Jede Einzelne bzw. jeder Einzelne ist daher im eigenen Interesse gefordert, die nachstehenden Grundsätze zu berücksichtigen und damit den gemeinsamen wirtschaft- lichen Erfolg abzusichern. ADOLF SCHEUCHENPFLUG Finanzvorstand Der Vorstand Version Februar 2020 0003
VERHALTENSKODEX DER SWIETELSKY AG Im folgenden Text gilt der Begriff „Mitarbeiter“ sowohl für Swietelsky ist heute in vielen Ländern Europas und in Aus- Mitarbeiter als auch für Mitarbeiterinnen. tralien aktiv. Die Aktivität in diesen Ländern unterliegt un- terschiedlichsten Rechtsordnungen, politischen Systemen Sonstige geschlechtsspezifische Bezeichnungen sollen an- sowie kulturellen und gesellschaftlichen Ausprägungen. sonsten ebenso als für beide Geschlechter verstanden werden. Zuwiderhandlungen gegen bestehende Rechtsordnungen können massivste – zum Zeitpunkt der Übertretung gar nicht abschätzbare – Folgen haben. Strafen in beträcht- Anwendungsbereich licher Höhe und der Ersatz von Schäden, die durch die rechtswidrige Handlung verwirklicht wurden, können ein Dieser Verhaltenskodex gilt ohne jegliche Ausnahme für Unternehmen nicht nur materiell betreffen, sondern gehen alle Mitarbeiter des Swietelsky-Konzerns. Auch jedem neu damit auch Reputationsverluste einher, die weitere negative aufgenommenen Mitarbeiter wird dieser Verhaltenskodex wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen können. zur Kenntnis gebracht und verpflichtet sich dieser dienst- vertraglich zu dessen Einhaltung. Insbesondere die Verletzung strafgesetzlicher Bestimmun- gen gehört zu den gravierendsten Eingriffen in eine beste- Er gilt auch für jene Gesellschaften, an denen die hende Rechtsordnung und bewirkt als solche regelmäßig die Swietelsky AG direkt oder indirekt mit zumindest 50 % nachhaltigste Beschädigung unternehmerischen Wirkens. beteiligt ist. Strafrechtswidriges Verhalten hat daher im Geschäftsverkehr Sofern bei sonstigen Beteiligungen von Swietelsky aufgrund und gerade in unserer Unternehmenskultur keinen Platz. des Beteiligungsverhältnisses keine Kontrolle ausgeübt wird und dort auch kein dem vorliegenden Verhaltensko- Verantwortungsvolles geschäftliches Handeln endet auch dex adäquates Regelwerk besteht, wird im Rahmen der nicht dort, wo die Grenze zum Strafrecht erreicht wird, son- dortigen Entscheidungsstrukturen auf dessen Umsetzung dern wesentlich früher. Oft reicht zur Beurteilung, ob eine bestanden und dessen dortige Wirksamkeit eingefordert. Handlung auch rechtskonform ist, der „gesunde Menschen- verstand“ aus. In Zweifelsfällen und bei Unsicherheiten in der Beurteilung stehen Ihnen Ihre Vorgesetzten immer zur I. Wir verhalten uns gesetzestreu Verfügung. Darüber hinaus stehen Ihnen auch die jeweiligen Ansprechpartner innerhalb der kaufmännischen Verwaltung Wir handeln nach ethischen Grundsätzen und befolgen sowie diverse Stabstellen mit ihren Kompetenzen zur Verfü- bestehende gesetzliche Regelungen und Richtlinien. gung. Sofern es sich als erforderlich erweist, werden auch Bei allen geschäftlichen Vorgängen und Entscheidun- externe Berater beigezogen. gen werden die jeweils geltenden Gesetze, Standards und Gepflogenheiten all jener Länder strikt beachtet Weiters steht Ihnen auch der für Sie zuständige Lan- und eingehalten, in denen Swietelsky tätig ist. Jeder des-Compliance-Officer (LCO) oder der für den Gesamt- Mitarbeiter ist verpflichtet sich über die in seinem Ver- konzern zuständige Chief Compliance-Officer (CCO) zur antwortungsbereich geltenden rechtlichen Vorschriften Verfügung. zu informieren und diese einzuhalten. In Zweifelsfällen ist zur Klärung eine schriftliche Rechtsauskunft einzu- holen. 0004 Verhaltenskodex
Bedenken Sie bei Ihren geschäftlichen Aktivitäten und Schon deshalb ist das Risiko, dass im Zuge solcher Prüfun- Handlungen, dass (straf-)rechtswidriges Verhalten auch gen steuer- oder subventionsrechtliche Unregelmäßigkeiten Ihrer persönlichen Integrität, Ihrem Ansehen und Fortkom- hervorkommen, besonders hoch. men und Ihrem familiären und persönlichen Umfeld großen Schaden zufügen kann. Die Überprüfungsmöglichkeiten von Finanz- und Ermitt- lungsbehörden sind schon aufgrund der bestehenden Die Folgen der Übertretung interner Richtlinien und gesetzli- technischen Möglichkeiten und der hervorragenden Ausbil- cher Vorschriften, aber auch moralischer und ethischer Nor- dung ihrer Mitarbeiter weitreichend und umfangreich. Auch men schaden sohin nicht nur dem Unternehmen, sondern Verdachtsmomente bei Kunden und Subunternehmern, auch Ihnen ganz persönlich. Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern können zu Gegenprüfungen in unserem Unternehmen führen. Disziplinäre Maßnahmen in der Bandbreite von der Abmah- nung bis zur Entlassung sind möglich. Darüber hinaus stehen Steuer- und Subventionsbetrug sind weder Kavaliersdelikte strafrechtliche Verurteilungen, wie Geld- und Freiheitsstrafen noch schaffen sie Wettbewerbsvorteile. Die Hinterziehung im Raum. Sofern ein (straf-)rechtswidriges Verhalten dem von Steuern durch Unternehmen und Private verursacht Unternehmen Schaden zufügt, müssen Sie weiters damit jährlich Schäden in Milliardenhöhe und trägt mit dazu bei, rechnen auch von diesem belangt zu werden. dass Staaten ihren Aufgaben nicht oder nur unzureichend nachkommen können. Unternehmen wie das unsere, Führen Sie sich die Folgen eines solchen Verhaltens vor spüren dies als Teilnehmer der Schlüsselbranche Bau Augen, kurzfristige Erfolge und Vorteile sollen Ihr Verhalten ganz unmittelbar in der ständigen Reduzierung öffentlicher nicht leiten. Die Basis für den Erfolg unseres Unternehmens Auftragsvergaben. Steuerhinterziehung gefährdet daher war, ist und bleibt Verlässlichkeit, Verantwortungsbewusst- nicht nur durch drohende hohe Strafen die Existenz von sein und rechtmäßiges Handeln nach den bestehenden Unternehmen, die auf die Vergabe öffentlicher Aufträge Gesetzen im jeweiligen Land. angewiesen sind, sondern auch deren Mitarbeiter. Selbstverständlich leisten wir auch keinen Beitrag oder II. Wir verstehen Steuern auch als Beihilfe zur Steuerhinterziehung: gesellschaftliche Verpflichtung Jegliche von uns zu erbringende oder erbrachte Leistung Ein funktionierendes Steuerwesen ist Grundvoraus- ist steuerrechtlich korrekt zu vollziehen und wir bieten nie- setzung für die Bewältigung der sozialen, wirtschaft- mandem an, ihm durch inkorrekte Vorgangsweisen einen lichen und gesellschaftlichen Aufgaben eines Staates. rechtswidrigen Steuervorteil zu verschaffen. Wir bekennen uns zu unserer Verpflichtung unseren Beitrag dazu zu leisten und halten wir uns daher Beispiele: ausnahmslos an die steuer- und abgaberechtlichen Gesetze und Bestimmungen. Aufträge, die wir von einem Dritten nur dann erhalten sollen, wenn eine unvollständige oder inkorrekte oder Unser Unternehmen unterliegt – wie jedes sonstige Steuer- gar keine Rechnung ausgestellt werden soll, werden subjekt auch – ständiger (finanz-)behördlicher Überprüfung. selbstverständlich nicht übernommen. Version Februar 2020 0005
Erbrachte Leistungen werden auftragsgemäß an den Demgemäß stellen wir uns dem lauteren Wettbewerb mit die- Auftraggeber als Rechnungsempfänger verrechnet und sen Mitteln und lehnen Bestechung und Korruption, die diesen nicht an dessen Unternehmen, damit dort die Wettbewerb in unzulässiger Weise verzerren, strikt ab. Umsatzsteuer in unzulässiger Weise als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Es ist daher jedem Mitarbeiter verboten sowohl in direkter als auch in indirekter Form Dritten, in welcher Form auch immer, Vorteile anzubieten oder zu gewähren, wenn dadurch III. Wir akzeptieren weder Korruption auch nur der Eindruck entstehen könnte, dass dadurch eine noch Bestechung geschäftliche Entscheidung in unzulässiger Weise beeinflusst werden soll oder eben zu diesem Zweck gegeben wird. Kein Mitarbeiter oder Beauftragter des Unterneh- mens darf Geschäftspartnern direkt oder indirekt Selbstverständlich gilt dies auch für Fälle, in denen ein unzulässige Vorteile oder Vergünstigungen verschaf- Entscheidungsträger durch eine Zuwendung eine ihm ob- fen oder im geschäftlichen Verkehr fordern, wenn liegende Tätigkeit nicht korrekt ausüben soll oder um ihn für dadurch Geschäftstransaktionen in unzulässiger eine nicht korrekte Ausübung zu belohnen. Weise beeinflusst werden sollen oder auch nur ein derartiger Eindruck entstehen könnte. Sinngemäß gilt dies natürlich auch für den umgekehrten Fall als Mitarbeitern unseres Unternehmens angeboten wird, Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn Art diesen einen Vorteil zur Bewirkung eines bestimmten Ver- und Umfang des Vorteils dazu geeignet sind, Hand- haltens zuzuwenden. Aktives oder passives Zuwenden von lungen und Entscheidungen des Empfängers zu beein- Geld oder geldwerten Vorteilen von oder gegenüber Mitar- flussen. In Ländern, in denen Geschenke der Sitte und beitern von Unternehmen aber auch bei Amtsträgern und Höflichkeit entsprechen, sind als Mindeststandard die öffentlichen Bediensteten haben als besonders verwerfliche gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes Delikte in einer geordneten Wirtschaft nichts verloren und einzuhalten und die Auswirkungen einer solchen Ver- sind daher strikt verboten. haltensweise auf das Ansehen unseres Unternehmens zu beachten. In Zweifelsfällen ist die Zustimmung des In diesem Sinne verboten sind daher insbesondere: jeweiligen Vorgesetzten einzuholen. Jegliche Zahlungen an Beamte, öffentliche Bedienstete Vergütungen, die einem Berater oder Vermittler für oder Amtsträger, um deren Leistungen zu beschleuni- tatsächlich erbrachte Leistungen bezahlt werden, gen, in einem gewissen Sinne zu fixieren oder herbei- müssen jedenfalls in einem angemessenen Verhältnis zuführen. Auch die Hingabe von Geld oder persönlichen zu den zu erbringenden Leistungen stehen und sind geldwerten Vorteilen an verantwortliche Personen eines diese Leistungen transparent und nachvollziehbar zu möglichen Kunden oder Geschäftspartners zur Beein- dokumentieren. flussung der Auftragsvergabe unterliegen diesem Verbot. Unzulässige Provisionen dürfen weder vereinbart noch Es dürfen keine Geschenke, Bewirtungen oder bezahlt, geschweige denn angenommen werden. Einladungen zu Veranstaltungen gewährt oder angenom- men werden, die unangemessen großzügig sind und/ Korruption und Bestechung sind die Zuwendung von Geld oder nicht der allgemeinen Geschäftspraxis nach den oder geldwerter Vorteile zum Zwecke der Beeinflussung von lokalen Regelungen und Gepflogenheiten entsprechen. Entscheidungen. Wir nehmen an solchen Praktiken nicht Geschenke haben darüber hinaus über längere Zeit- teil, weil wir wissen, dass solche zu den großen Feinden räume einen gewissen Seltenheitswert und bleiben die eines lauteren und freien Wettbewerbs gehören. Wir „be- Ausnahme. stechen“ durch die Qualität unserer Leistung und durch Vertrags- und Termintreue, durch echte, wettbewerbsfähige Keinesfalls gegeben oder angenommen werden Preise, durch die Verlässlichkeit und herausragende Qualifi- dürfen Bargeld oder Geschenke, die auch nur den kation unserer Mitarbeiter. Eindruck erwecken könnten, Entscheidungsprozesse zu „optimieren“. 0006 Verhaltenskodex
Die Gewährung oder Annahme von Rabatten zur orientieren und ist deren Höhe unter den Blickpunkten der Verwendung im privaten Bereich, wenn diese nicht auch Verhältnismäßigkeit und Üblichkeit zu betrachten. anderen Mitarbeiter des Unternehmens gewährt würden, oder etwa Einladungen zu Reisen oder Veranstaltungen, Spenden an Parteien, parteipolitische Vorfeldorganisa- bei denen der „Wohlfühlcharakter“ den Geschäftsbezug tionen oder einzelne Politiker in direktem Wege oder auf übersteigt, sind nicht erlaubt. indirekte Weise an von diesen organisierte Veranstaltungen sind nicht gestattet. Lassen Sie bei der Vergabe oder Annahme von Geschen- ken auch Ihren gesunden Hausverstand walten. Überlegen Sie, ob es Ihnen oder Ihrem Gegenüber unangenehm wäre, IV. Wir verhalten uns fair gegenüber wenn Dritte davon Kenntnis nehmen würden. Haben Sie unseren Geschäftspartnern Zweifel oder übersteigt der Wert des Geschenkes den Betrag von EUR 100,00 haben Sie die Genehmigung Ihres Ehrlicher und respektvoller Umgang mit Kunden, direkten Vorgesetzten einzuholen. Subunternehmern, Lieferanten und Mitbewerbern ist für uns selbstverständlich. Auch Zuwendungen von sonstigen Dritten, wie Provisio- nären oder Beratern zum Zwecke der Beeinflussung von Zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs sind Entscheidungen dürfen weder angeboten noch angenom- bestimmte Geschäftspraktiken, wie die Irreführung men werden. Die Leistungen von Beratern und Vermittlern des Kunden in Bezug auf Qualität oder Verfügbarkeit, haben in einem angemessenen Verhältnis zu den von abwertende Bemerkungen über den Mitbewerber diesen zu erbringenden Leistungen zu stehen und sind und Ähnliches zu unterlassen. deren Leistungen lückenlos in regelmäßigen Berichten zu dokumentieren. Verboten sind insbesondere die Absprache von Prei- sen und sonstige rechtswidrige Verhaltensweisen, Spenden: welche eine Einschränkung, Verfälschung oder Ver- änderung des freien Wettbewerbs bezwecken oder Swietelsky ist bewusst, dass kulturelle, soziale oder huma- bewirken. Wir stellen diesen Anspruch auch an unsere nitäre Projekte ohne Zuwendungen in Form von Spenden Subunternehmer und Lieferanten. schwierig durchführbar sind. Die Förderung von ausge- wählten Veranstaltungen, von Hilfsorganisationen und Ins- Die Regelungen zur Einhaltung eines transparenten, laute- titutionen mit karitativem Charakter sind dem Unternehmen ren und fairen Wettbewerbs sind mannigfaltig: jedoch ein gesellschaftliches Anliegen. Bestimmungen darüber finden sich in einer Reihe von Zuwendungen in Form von Spenden sind ausdrücklich Gesetzen, wie in Gesetzen gegen unlauteren Wettbewerb, dazu gedacht einen Betrag zu leisten, um solche Organi- in Kartellgesetzen, aber auch in den länderspezifischen sationen oder Institutionen in ihrem Wirken zu unterstützen Vergabegesetzen. oder dass solche Veranstaltungen verwirklicht werden kön- nen. Dafür wird eine Gegenleistung weder verlangt noch Die Verletzung solcher gesetzlicher Bestimmungen können erwartet. – neben persönlichen strafrechtlichen Konsequenzen – zu existenziell bedrohlichen Geldbußen für ein Unternehmen Bei der Gewährung von Spenden ist in die Liste auf der führen, aber auch zu dessen Ausschluss von der Teilnahme Website des Bundesministeriums für Finanzen Einblick an der Vergabe von öffentlichen Aufträgen. zu nehmen, in der die spendenbegünstigten Einrichtun- gen erfasst sind oder die im Einkommenssteuergesetz Verletzungen solcher Bestimmungen wurden und werden gemäß § 4a (1) ausdrücklich als spendenbegünstigte von unserem Unternehmen auch weiterhin nicht toleriert. Einrichtungen aufgezählt sind. Diese decken sich im Demgemäß sind beispielhaft verboten: Wesentlichen mit den Spendenorganisationen und deren Zwecken die Swietelsky als unterstützenswert erachtet. Jede Art der Absprache von Preisen, preisgestaltenden Spenden an solche oder ähnliche Institutionen haben sich Faktoren, Konditionen und Rabatten. daher stets an den oben angeführten Grundsätzen zu Version Februar 2020 0007
Die „Aufteilung“ von Gemeinden, Gebieten und betroffene Mitarbeiter ihre Vorgesetzten vorab und Regionen bzw. Märkten. ohne Verzug zu informieren. Jedem Mitarbeiter ist bewusst, dass Nebenbeschäftigungen, welche Die „Aufteilung“ von Kunden und Geschäftsfeldern. dem Interesse von Swietelsky entgegenstehen (z. B. wenn Gründe des Wettbewerbs dagegenspre- Die Absprache von Angeboten in Wettbewerben, chen) zu unterlassen sind, sofern sie nicht von der welcher Natur auch immer. Geschäftsführung ausdrücklich genehmigt sind. Die Abstimmung von Angebots- oder Produktstrategien. Ihre geschäftlichen Entscheidungen dürfen nie von den per- sönlichen Interessen, die sich aus einem Geschäftsvorgang Jegliche Verhaltensweise, die dazu geeignet sein ergeben können, beeinflusst sein. könnte, das Ergebnis eines Wettbewerbs so zu beeinflussen, dass ohne diese Verhaltensweise ein Die Entscheidung gegen oder für einen geschäftlichen Vor- anderes Wettbewerbsergebnis herausgekommen wäre. gang muss klar und nachvollziehbar dokumentiert sein. Die beste Entscheidung ist die transparenteste Entscheidung, Klargestellt wird, dass mit obigen Beispielen nicht nur aus- die im Interesse der Swietelsky getroffen wird. Seien Sie drückliche schriftliche und mündliche Abstimmungen oder daher unbedingt darauf bedacht, dass Sie niemals den Absprachen erfasst sind, sondern auch dementsprechen- Eindruck vermitteln, dass Ihre Entscheidungen von persön- de Verhaltensweisen. Selbst der Austausch von solchen lichem Interesse getragen sind. Informationen mit Mitbewerbern auch außerhalb aktueller Wettbewerbe, der dazu geeignet sein kann, als Basis für ab- Interessenkonflikte oder ein diesbezüglicher Anschein gestimmte Verhaltensweisen zu dienen, wird nicht akzeptiert. entstehen etwa dann, wenn geschäftliche Beziehungen mit Personen erwogen werden, die dem Kreis der enge- Dem Mitbewerb bleiben unsere Preise, Kostenstrukturen, ren oder weiteren Familie entstammen oder dem engen unser Kundenkreis, unsere Produkt- und Geschäftsstrate- Freundeskreis angehören. Ein solcher Konflikt tritt auch ein, gien und ähnliche geschäftsrelevante Informationen strikt wenn die genannten Personen in maßgeblicher Funktion vorenthalten. Diese Informationen gehören zu den streng verantwortlich tätig oder an einem Unternehmen beteiligt zu wahrenden Betriebsgeheimnissen und werden Verlet- sind. Naturgemäß tritt das auch ein, wenn Sie selbst an zungen derselben in jeglicher dem Unternehmensinteresse einem solchen Unternehmen beteiligt sind oder von diesem, dienlicher Form geahndet. in welcher Form auch immer, profitieren (siehe hierzu III). Um solche Situationen zu vermeiden, in denen Ihre per- V. Wir vermeiden Interessenkonflikte sönlichen und/oder finanziellen Interessen mit solchen von Swietelsky in Konflikt geraten, ist es untersagt, sich an Im beruflichen Alltag kann es zu Situationen kom- Unternehmen von Mitbewerbern, Auftragnehmern oder men, in denen das Interesse des Unternehmens in Lieferanten oder auch Kunden zu beteiligen. Konflikt zum persönlichen Interesse steht. Alle Mit- arbeiter sind aufgefordert, solche Situationen zu ver- Sofern solche oder ähnliche Interessenkonflikte entstehen meiden. Sollte es dennoch zu einem möglichen oder oder bereits entstanden sind, sind diese umgehend durch tatsächlichen Interessenkonflikt kommen, haben Meldung an den Vorgesetzten offenzulegen. Sofern Sie 0008 Verhaltenskodex
bei Eintritt in unser Unternehmen bereits Beteiligungen an Diebstahl, Unachtsamkeit, Verschwendung und über oben genannten oder ähnlichen Unternehmen halten oder das übliche Ausmaß hinausgehender Abnützung zu sonst in irgendeiner Form von einem solchen Unternehmen schützen. Grundsätzlich dürfen sämtliche Betriebs- profitieren oder freundschaftliche und familiäre Beziehun- mittel nur für berufliche Zwecke genutzt werden, eine gen einen Interessenkonflikt vermuten lassen könnten, private Nutzung über ein notwendiges Ausmaß hinaus so sind Sie bereits zu diesem Zeitpunkt, spätestens aber ist vom Vorgesetzten zu genehmigen. sobald ein solcher Interessenkonflikt auftritt, verpflichtet, Ihren Vorgesetzten hiervon in Kenntnis zu setzen. In welchem Bereich auch immer Sie Ihre Tätigkeit in unse- rem Unternehmen ausüben: Zur Erfüllung Ihrer Aufgaben Auch Nebentätigkeiten, die nicht eines der oben genannten werden Ihnen Betriebsmittel anvertraut, die nicht selten von Unternehmen betreffen, sind bei Eintritt in unser Unternehmen erheblichem Wert sind. Respektieren Sie das Eigentum des oder vor Antritt der Nebentätigkeit offenzulegen und ist um Unternehmens daran und achten Sie darauf so sorgfältig, entsprechende Genehmigung anzusuchen. Eine solche Ge- wie Sie dies auch dann machen würden, wenn das anver- nehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn sichergestellt traute Gut tatsächlich Ihnen gehören würde. ist, dass Sie Ihre Arbeitszeit ausschließlich im Unternehmens- interesse verwenden und auch keine Betriebsmittel unseres Es ist ausdrücklich untersagt Wirtschaftsgüter oder Dienst- Unternehmens in Ihrer Nebenerwerbstätigkeit einsetzen. leistungen des Unternehmens in unzulässiger Weise privat zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung von Be- Untersagt sind daher etwa: triebsmitteln ist ausdrücklich vom Vorgesetzten genehmigen zu lassen. Die Beauftragung von Unternehmen zu besonders günstigen Konditionen und Preisen im privaten Bereich, Verboten ist insbesondere die wenn dadurch offensichtlich Ihre Entscheidungsfindung im geschäftlichen Verkehr zugunsten dieses Unterneh- nicht genehmigte Überlassung von Betriebsmitteln an mens beeinflusst werden soll. Informieren Sie vor Dritte auf entgeltliche oder unentgeltliche Weise; Beauftragung Ihren Vorgesetzten! die Verwendung von Betriebsmitteln für private Zwecke Situationen, in der Sie sich einem Geschäftspartner über das unbedingt notwendige Ausmaß hinaus, dies verpflichtet fühlen, eine geschäftliche Entscheidung zu auch außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeiten; seinem Gunsten zu treffen. Stimmen Sie sich mit Ihrem Vorgesetzten diesbezüglich ab. die Verwendung von Betriebsmitteln als Hilfsmittel zur Erzielung von Einkünften („Pfusch“ – siehe hierzu auch Punkt V. „Nebentätigkeiten“); VI. Wir schützen die Vermögenswerte des Unternehmens jegliche außerbetriebliche Verwendung von Betriebs- mitteln die ohne erforderliche Genehmigung Ihres Die uns anvertrauten Betriebsmittel behandeln wir Vorgesetzten getätigt wird. sorgfältig und ihrem Zweck entsprechend. Wir haben die Vermögenswerte des Unternehmens vor Version Februar 2020 0009
Eigentums- und Vermögensdelikte wie Diebstahl werden in Kritik ist stets zulässig – diese wird jedoch nicht mit Herab- keiner Form toleriert. In einem solchen Fall ist ein sofortiger würdigung und Respektlosigkeit verbunden, das Ansehen Vertrauensverlust gegeben und haben diese oder ähnliche der Person bleibt dabei unangetastet. Herabwürdigungen Delikte die Entlassung zur Folge. und Anzüglichkeiten haben im Umgang miteinander keinen Platz. VII. Wir achten die Menschenrechte und Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften sind nicht bürokrati- übernehmen soziale Verantwortung sches Hemmnis, sondern Verpflichtung. Dementsprechende Regelkonformität wird in unserem Unternehmen gelebt und ist Ausgehend von der europäischen Konvention zum wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten achten wir die Würde, die Privatsphäre und die indi- Bei der Beauftragung von Subunternehmern und Lieferanten viduelle Persönlichkeit aller Menschen. Wir dulden beachten und kontrollieren wir, ob auch dort diese Bestim- keine Diskriminierung aus Gründen der nationalen mungen eingehalten werden. Erforderliche Kontrollen nach oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungs- und des sexuellen Orientierung, der Religion, des Alters oder Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes erfolgen einer Behinderung. Eine herabwürdigende Behand- lückenlos auch im Hinblick darauf, dass einschlägige Be- lung von Mitarbeitern wie durch sexuelle Belästigung strafungen, die im Ernstfall auch zum Ausschluss von der oder Mobbing und dergleichen wird nicht geduldet. Teilnahme an öffentliche Vergabeverfahren führen können, hintangehalten werden. Nähere – laufend evaluierte – Rege- Unsere Mitarbeiter sind uns wichtig. Wir wissen, lungen und Handlungsanweisungen zu den genannten aber dass eine ausgewogene Balance zwischen Berufs- auch darüber hinausgehenden gesetzlichen Bestimmungen und Privatleben für den persönlichen Erfolg und die finden Sie im Intranet. Arbeitszufriedenheit wesentlich ist. Ein vertrauens- volles Verhältnis untereinander und Loyalität bilden die Basis für die Zusammenarbeit und sind das VIII. Wir sorgen für ein sicheres Arbeitsumfeld Fundament einer erfolgreichen Weiterentwicklung und achten die Umwelt unseres Unternehmens. Die Vermeidung von Gefahren für Mensch und Umwelt Hohe arbeits- und sozialrechtliche Standards sind ist uns ein großes Anliegen. Die Vorschriften zur Un- für uns daher nicht nur zwingende gesetzliche Vor- fallvermeidung sind strikt einzuhalten. Dabei spielt die schriften, sondern echtes Anliegen. Diesen Anspruch ständige Kontrolle, wie mit gefährlichen Situationen stellen wir daher auch an unsere Subunternehmer und umgegangen wird, eine wesentliche Rolle. Laufende Lieferanten. Unsere Mitarbeiter sind somit verpflich- Schulungen der Mitarbeiter stärken die präventive tet, die Einhaltung aller arbeits- und sozialrechtlichen Wirkung der Maßnahmen zur Unfallvermeidung. Vorschriften in der gesetzlich erforderlichen Form und in zumutbarer Weise zu überprüfen. Verstöße insbe- Die Baubranche ist ein energie- und ressourcenin- sondere gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz tensiver Sektor mit erheblichem Einfluss auf Natur oder Sozialbetrug werden nicht geduldet. und Umwelt. Der nachhaltige und ressourcenscho- nende Umgang mit unserer Umwelt bildet einen Fortentwickelte und moderne Gesellschaften und Organisa- Bestandteil unserer Unternehmensstrategie. Wir tionen zeichnen sich nicht nur durch gelebtes Verständnis bemühen uns über alle Projektphasen hinweg den für Unterschiedlichkeiten welcher Natur auch immer aus. Im Einsatz schonender Verfahren und umweltfreundli- Gegenteil – sie nutzen diese und sehen diese als Baustein cher Geräte sicherzustellen. Das Management be- für die Erreichung gemeinsamer Ziele. Im Wissen, dass trachtet es als Führungsaufgabe, das Qualitäts- und Unterschiede das Große und Ganze schaffen, begegnen Umweltbewusstsein der Mitarbeiter kontinuierlich wir uns ungeachtet hierarchischer Ebenen mit Respekt, zu verbessern. Wertschätzung und Wohlwollen. 0010 Verhaltenskodex
Informationen über gesetzliche Anforderungen und andere IX. Wir gehen mit Geschäftsunterlagen und interne Regelungen zum Arbeits-, Gesundheits- und Um- Informationen vertraulich um weltschutz stehen jedem Mitarbeiter durch das integrierte Managementsystem (IMS) jederzeit zur Verfügung. Um Sämtliche Unternehmensinformationen werden si- die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Arbeits- und cher verwahrt und gegen Einsichtnahme oder Zugriff Gesundheitsschutz umzusetzen, wurden darin Programme Dritter geschützt. Als Unternehmensinformation unter Einbeziehung von Arbeitsmedizinern, Sicherheits- gelten alle Finanzdaten, Strategiepapiere, Verträge, fachkräften und Sicherheitsvertrauenspersonen, mit den Pläne, Korrespondenz und dergleichen, unabhängig verantwortlichen Beauftragten und gemeinsam mit den von der Form und dem Medium, in dem sie verwendet Führungskräften und der Geschäftsführung erarbeitet. oder gespeichert werden. Sind solche Informationen als „vertraulich“ gekennzeichnet, werden sie beson- Alle Mitarbeiter haben dafür Sorge zu tragen, dass ihr Ar- ders sorgfältig behandelt und daher insbesondere beitsumfeld sicher und gesund ist. Arbeitnehmerschutz- und nicht frei zugänglich am Arbeitsplatz aufbewahrt. Sicherheitsvorschriften sind daher strikt zu beachten. Vertrauliche Informationen jeglicher Art, die im Rah- men der beruflichen Tätigkeit erlangt werden, dürfen Kein Mitarbeiter ist verpflichtet Leistungen durchzuführen, für weder für die Verfolgung eigener Interessen genutzt die es zwar sicherheitsrelevante Vorschriften gibt, die aber noch für Unbefugte zugängig gemacht werden. Die im Moment der Durchführung der Leistung nicht eingehalten Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht während oder beachtet werden. Die Durchführung oder Anordnung eines aufrechten, aber auch nach Beendigung des von Leistungen ohne adäquate Schutzausrüstung ist daher Dienstverhältnisses. ausdrücklich untersagt. Die Verwendung von Schutzausrüs- tung ist vom Vorgesetzten zu kontrollieren und hat dieser gegebenenfalls Sofortmaßnahmen zur Einhaltung der Si- X. Wir halten IT-Sicherheits- und Datenschutz- cherheitsvorschriften anzuordnen. standards ein Zur Sicherstellung eines hohen Arbeitsschutzstandards IT-Geräte sind stets in geeigneter Weise zu verwah- wurde im Konzern ein international anerkanntes Arbeits- und ren und im Rahmen der technischen Möglichkeiten Gesundheitsmanagementsystem implementiert. Dieses ist mit einem Passwortschutz zu versehen. Persönliche im integrierten Managementsystem verankert. Die Einhaltung Passwörter dürfen weder an Mitarbeiter noch an der Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Dritte weitergegeben werden. Wir schützen Unter- unserer Mitarbeiter werden durch die Sicherheitsfachkräfte, nehmensdaten ebenso wie personenbezogene Daten die Sicherheitsvertrauenspersonen und durch Arbeitsmedi- von Geschäftspartnern und Mitarbeitern mit allen zur ziner ständig überwacht. Verfügung stehenden geeigneten und angemesse- nen technischen und organisatorischen Mitteln vor Darüber hinaus werden die Regelungen für das Umweltma- unbefugtem Zugriff, missbräuchlicher Verwendung, nagement gemäß den Anforderungen nach EN ISO 14001 Verlust und vorzeitiger Vernichtung. aktiv umgesetzt. Diese gelten sowohl für Baustellen als auch für die Produktion und Wiederverwertung von Recyclingma- XI. Wir entwickeln uns weiter terial. Innovative Lösungen und Techniken für unsere Kun- Eine konsequente Ermittlung von Umweltaspekten im Zu- den zu entwickeln und bereitzustellen, ist Teil un- sammenhang mit unseren Tätigkeiten auf Baustellen und serer täglichen Arbeit. Die Erfahrungen, die bei der Betriebsstätten ermöglicht Potentiale zur kontinuierlichen Durchführung unzähliger Bauprojekte gesammelt Verbesserung des Umweltschutzes aufzuzeigen. In den Fili- werden, fließen in neue Projekte ein und führen zu alen, Töchterbetrieben und Betriebsstätten werden gezielte laufenden Verbesserungen und Adaptierungen der Umweltschutzprojekte im Rahmen des Projektmanage- eingesetzten Maschinen und Optimierungen sowohl ments umgesetzt. in den internen Abläufen als auch im Kontakt mit unseren Auftraggebern. Neben diesen technischen und organisatorischen Entwicklungen fördern wir auch die persönliche und fachliche Entwicklung Version Februar 2020 0011
unserer Mitarbeiter. Der Aus- und Weiterbildung Meldung von Regelverstößen wird daher entsprechendes Augenmerk geschenkt – sei es in internen Fortbildungsveranstaltungen oder Bei Verstößen von Konzernmitarbeitern gegen diesen Verhal- externen Schulungen, um alle Mitarbeiter auch in tenskodex, interne Bestimmungen oder (landes-)gesetzliche Zukunft bei ihren Aufgabenstellungen bestmöglich Vorschriften, können Sie sich – so zeitnahe wie möglich – zu unterstützen. wahlweise an folgende Ansprechpartner wenden: Direkte Vorgesetzte Anwendung des Verhaltenskodex Geschäftsführung oder Filialleitung der jeweiligen Dieser Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeiter von Swietelsky Konzerngesellschaft bzw. Filiale verbindlich. Er kann von allen Mitarbeitern im Intranet abgerufen werden. Wenn Mitarbeiter Übertretungen fest- Landeszuständiger Compliance-Officer (LCO) stellen oder in einer bestimmten Angelegenheit Fragen auftreten, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihren Chief Compliance-Officer (CCO) Vorgesetzten oder bei Bedarf an den Compliance-Officer (LCO oder CCO). Alle Meldungen und Anfragen werden Ihre Meldungen und Informationen über Regelverstöße wer- streng vertraulich behandelt und sorgfältig untersucht. den sorgfältig untersucht. In den allermeisten Fällen wird es für eine sorgfältige Untersuchung erforderlich sein, dass Bei dem vorliegenden Verhaltenskodex handelt es sich um sich der Meldungsleger identifiziert. Anonyme Meldungen ein internes Dokument, das jedoch gleichzeitig geeignet bergen je nach gelagertem Fall den Nachteil in sich, dass ist, unsere Unternehmensprinzipien und Verhaltensregeln keine Fragen gestellt oder ergänzende Informationen einge- unseren Geschäftspartnern und allen Interessierten zu holt werden können. vermitteln. Ansprüche Dritter lassen sich daraus jedoch nicht ableiten. Sofern Sie dies ausdrücklich wünschen oder es für weiter- gehende Ermittlungen geboten erscheint bleibt die Vertrau- Dieser Verhaltenskodex ist auch die Grundlage für weitere lichkeit Ihrer Person selbstverständlich gewahrt. Durch Ihre interne Regelungen im Konzern und dessen Unterneh- Meldung haben Sie auch mit keinerlei nachteiligen Folgen men, Filialen und Betriebsstätten. zu rechnen, da Sie uns mit Ihrer Meldung dabei unterstüt- zen, die Regelkonformität mit diesem Verhaltenskodex, den Weitere Richtlinien oder interne Regelungen sollen diesen bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und sonstiger in- Verhaltenskodex daher konkretisieren, kommentieren terner Regelungen sicherzustellen. Auch Personen, die ihren oder ergänzen. Alle Ebenen von Vorgesetzten sind gefor- Beitrag zur Aufklärung von Regelverstößen dadurch leisten, dert sich selbst und ihre Mitarbeiter über den Inhalt dieses dass sie Informationen im Rahmen der Untersuchung von Verhaltenskodex und die weiteren internen Richtlinien zu Regelverstößen erteilen, genießen diesen Vertrauensschutz informieren und sich daran zu halten. sofern sie um einen solchen ersuchen. Es kann sein, dass sich aufgrund länderspezifischer Beson- Es wird jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, derheiten besonderer Regelungsbedarf ergibt. Sofern daher dass disziplinäre Maßnahmen ergriffen werden können, sofern ergänzende Regelungen in dem jeweiligen Land erforderlich sich herausstellt, dass Meldungen in vorsätzlicher oder grob sind, dürfen diese jedoch in keinem Widerspruch zu den fahrlässiger Weise falsche Beschuldigungen enthalten. Grundsätzen dieses Verhaltenskodex stehen. 0012 Verhaltenskodex
Kontaktadressen: Mag.a Claudia Mülleder Chief Compliance-Officer (CCO) Swietelsky AG Zentrale Linz Edlbacherstraße 10, 4020 Linz Österreich T: +43 732 69 71-7503 E: compliance@swietelsky.com Australien Bosnien und Herzegowina Dänemark Deutschland Frankreich Großbritannien Italien Kroatien Luxemburg Niederlande Norwegen Österreich Polen Rumänien Schweiz Slowakei Slowenien Frau Mónika Győri Swietelsky Magyarország Kft. Mészáros utca 13., 1016 Budapest Ungarn T: +36 1 889-6421 E: compliance@swietelsky.hu Ungarn Herr Mgr. Berka Přemysl Swietelsky stavebni s. r. o. Pražská tř. 495/58, 370 04 České Budějovice Tschechien T: +42 038 700 27-29 E: compliance@swietelsky.cz Tschechien Version Februar 2020 0013
IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Swietelsky AG Edlbacherstraße 10 · 4020 Linz T: +43 732 69 71-0 F: +43 732 69 71-7410 E: office@swietelsky.at www.swietelsky.com FN: 83175 t, ATU 232 40 400 Landesgericht Linz Grafisches Konzept und Gestaltung: Fredmansky GmbH Veröffentlichung: Dezember 2016 4. Auflage Februar 2020 0014 Verhaltenskodex
ZUSTIMMUNGS- ERKLARUNG Ich, , bestätige hiermit ausdrücklich die Kenntnisnahme des Verhaltenskodex (Code of Conduct) der Swietelsky AG und deren Konzernunter- nehmen. Die Einhaltung der darin wiedergegebenen Leitlinien und Grundsätze der Unternehmen des Swietelsky-Konzerns sind für mich ebenso selbstverständliche Verpflichtung wie die Befolgung natio- naler gesetzlicher Bestimmungen und Vorschriften. Ich erachte mich daher ohne jegliche Einschrän- kung als an diesen Verhaltenskodex gebunden und bestätige dies hiermit durch meine Unterschrift. Ort, Datum Unterschrift Version Februar 2020 0015
0016 Verhaltenskodex
www.fredmansky.at Swietelsky AG Edlbacherstraße 10 4020 Linz · Österreich T: +43 732 69 71-0 F: +43 732 69 71-7410 E: office@swietelsky.at swietelsky.com
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