SOZIAL BROSCHÜRE ALLE INFORMATIONEN ZU BEIHILFEN UND FÖRDERUNGEN - VERBAND SOZIALISTISCHER STUDENT_INNEN
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SOZIAL BROSCHÜRE ALLE INFORMATIONEN ZU BEIHILFEN UND FÖRDERUNGEN VERBAND SOZIALISTISCHER STUDENT_INNEN WWW.VSSTOE.AT
IMPRESSUM Herausgeber und Medieninhaber: Verband Sozialistischer Student_innen in Österreich Amtshausgasse 4 1050 Wien ZVR: 687701153 Redaktion: Jessica Müller, Susanne Reither Überarbeitete Version 2019: Dora Jandl Layout & Satz: Alexander Hoor
INHALT Allgemeine Unterstützung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Familienbeihilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Studienbeihilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Studiengebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Spezielle Unterstützungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Selbsterhalter_innenstipendium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Studienabschlussstipendium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Leistungs- und Förderungsstipendien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Beihilfe für ein Auslandssemester/-jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Mobilitätsstipendium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Waisenpension . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Fahrtkostenzuschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 GIS-Befreiung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Unterhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Studieren mit Beeinträchtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Studieren mit Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Kinderbetreuungsgeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Wochengeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Studienbeihilfe mit Kind/ern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Sonstige Unterstützungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Studieren und Wohnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Mietrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Laufende Wohnkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Kündigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Förderungen im Wohnbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Studierendenheime . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Arbeiten und Studieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Arbeitsverhältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Arbeitslosigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Kranken- und Sozialversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Überblick Einkommensgrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Studieren in Österreich für ausländische Studierende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 3
LIEBE KOLLEGIN, LIEBER KOLLEGE Ein Studium bringt viele finanzielle Hürden mit Beihilfen und Studierende müssen noch mehr sich: Student_innen müssen sich neben einem arbeiten. Wohnplatz, Lernmaterialien und vor allem die Zeit zum Studieren und immer wieder auch Effektiv verlieren wir als Studierende doppelt: Studiengebühren leisten können. Und das ist Einerseits werden die Einkommensgrenzen der oft nicht so einfach. Warst du schon in der Eltern nicht regelmäßig nach oben revidiert, Versuchung, deine Kontoauszüge oder Rech- was dazu führt, dass bei normaler Lohnent- nungen lieber ungelesen wegzuwerfen, um wicklung Jahr für Jahr weniger Beihilfe aus- der Konfrontation mit der finanziellen Lage aus bezahlt wird. Und diese Beihilfe ist aufgrund dem Weg zu gehen? der steigenden Preise auch noch Jahr für Jahr weniger wert. Auch die politischen Maßnahmen sind unzu- Studieren macht arm reichend. Die Stipendien wurden in der letzten Wenn du solche oder ähnliche Situationen Gesetzesnovelle nur geringfügig erhöht, eine kennst, dann bist du damit keinesfalls allei- allgemeine Valorisierung der Studienbeihilfe ne. Und was in Erzählungen manchmal lustig mit der Preissteigerungsrate bleibt nach wie klingt, ist alles andere als heiter. Denn auch, vor aus, die Preise für Wohnen, Energie und wenn es auf den ersten Blick oft nicht sichtbar Grundnahrungsmittel schnellen in ungeahn- ist: Tatsächlich leben viele Studierende am Exis- te Höhen – gleichzeitig wurden die Mittel für tenzminimum und sind armutsgefährdet – die Leistungsstipendien im vollen Vertrauen an Studierendensozialerhebung berichtet mit je- neoliberale Anreizprinzipien massiv erhöht. Es der Neuauflage noch dramatischere Zahlen. darf nicht sein, dass Studierende aufgrund des finanziellen Backgrounds ungleich behandelt Nur wenige Studierende können es sich leis- werden. Auch das Thema Bildung entzieht sich ten, während des Studiums nicht zu arbeiten. nicht der Frage der Verteilung, deshalb wollen Die überwiegende Mehrheit aller Student_in- wir durch Umverteilung gleiche Voraussetzun- nen arbeitet, weil es für das Aufbringen ih- gen für alle schaffen. res Lebensunterhaltes unbedingt notwendig ist – denn der finanzielle Aufwand, der durch Dazu kommt das brutale Sparpaket 2011: Die ein Studium entsteht, wird durch die durch- Bezugsdauer der Familienbeihilfe wurde um schnittlichen staatlichen Transferleistungen zwei Jahre gekürzt, der Zuschuss zur studen- nicht gedeckt. Studierende geraten so in einen tischen Selbstversicherung gestrichen und die Teufelskreis. Durch unzureichende staatliche zentralen Förderungen für Studi-Heime wur- Unterstützung wird das Einkommen durch Er- den eingestellt. werbstätigkeit unverzichtbar, es wird mehr Zeit in die Arbeit als in das Studium gesteckt. Die negativen Auswirkungen auf den Studiener- folg führen zu einem kompletten Verlust der 4
Vorwort Your Rights Umso wichtiger ist es, in dieser Situation über Falls trotzdem Unklarheiten entstehen. wende deine Ansprüche Bescheid zu wissen. Mit die- dich einfach jederzeit an uns! ser Broschüre wollen wir dir deshalb einen Überblick über Beihilfen, Zuverdienstgrenzen Wir wünschen dir ein erfolgreiches, spannen- und diverse Zuschüsse geben. Auch wollen wir des und hoffentlich weitgehend problemloses für Studierende mit Kind/ern, Studierende mit Studium. Beeinträchtigung und Studierende, die nicht die österreichische Staatsbürger_innenschaft besitzen auf besondere Unterstützungsmög- Lass dich nicht unterkriegen! lichkeiten hinweisen. Katharina und Dora Darüber hinaus haben wir auch in kompakter Form aktuelle Regelungen des Arbeits- sowie des Wohnrechtes in diese Broschüre aufge- nommen um dich in deinem Alltag zu unter- stützen. Alle Inhalte wurden dabei im Jänner 2017 auf den neuesten Stand gebracht. Katharina Embacher Vorsitzende des VSStÖ Service und Politik Wir wissen natürlich, dass Service Probleme nur lindern kann und dass wirkliche Problemlö- sungen nur auf politischer Ebene angegangen werden können. Wir hoffen, dass euch diese Broschüre Antworten auf die brennendsten Fragen gibt und dir im Paragraphen-dschungel sowie im Kampf um das tägliche Studierenden- Dora Jandl brot hilft. Sozialsprecherin des VSStÖ vsstö info SOZIALBERATUNG PER E-MAIL: sozial@vsstoe.at 5
ALLGEMEINE UNTERSTÜTZUNG Im folgenden findest du einen Überblick über Seit dem Sommersemester 2013 werden wie- die wesentlichsten staatlichen Unterstützun- der teilweise Studiengebühren an den Uni- gen, die Familienbeihilfe und die Studienbei- versitäten eingehoben. Ausländische Studie- hilfe. rende müssen die doppelten Studiengebühren zahlen. Der VSStÖ wird weiterhin für eine Ab- Die Familienbeihilfe wird deinen Eltern ge- schaffung der Studiengebühren, vor allem ge- währt, wenn du bestimmte Altersgrenzen gen die diskriminierende Regelung gegenüber nicht überschreitest und einen bestimmten ausländischen Studierenden kämpfen. Denn Studienerfolg nachweisen kannst. es gibt keine reichen Studierenden, höchstens Diese Beihilfe wird dir gänzlich ohne Prüfung reiche Eltern. der sozialen Situation gewährt, das heißt sie ist Die wichtigsten Infos dazu findest du im Fol- ganz unabhängig davon, was deine Eltern ver- genden. Wir hoffen, dir mit den nächsten Sei- dienen, gleichzeitig darfst du aber nicht mehr als ten einen Überblick über die grundsätzlichen 10.000 € im Kalenderjahr verdienen. Förderungsmöglichkeiten in Österreich geben Darüber hinaus kannst du Studienbeihilfe be- zu können – insbesondere als Studienanfän- ziehen – diese erhältst du allerdings nur, wenn ger_in solltest du dich mit den Regelungen du „förderungswürdig“ bist (oder zumindest vertraut machen! Förderungen für bestimmte das, was der Staat darunter versteht). Sonderfälle findest du im nächsten Kapitel. Für komplizierte Fälle und bei allgemeinen Fragen Außerdem musst du eine vorgesehene Studi- kannst du dich natürlich jederzeit an uns wen- enzeit einhalten und musst bestimmte Leis- den! tungsnachweise erbringen. Grundsätzlich ist dieses System sehr löchrig – aus diesem Grund hat der VSStÖ ein Modell zur sozialen Absiche- rung aller Studierenden erarbeitet (mehr Infos unter www.vsstoe.at). Kurzfristig machbar muss jedenfalls sein, Lücken im Beihilfensys- tem zu schließen und die drei größten Prob- lembereiche zu beheben, nämlich die Anhe- bung der Altersgrenzen und Toleranzsemester für den Beihilfenbezug sowie die Anhebung der Förderungen auf das Existenzminimum. Nähere Infos unter: www.vsstoe.at 6
FAMILIENBEIHILFE Die Familienbeihilfe ist neben der Studienbeihilfe eine von zwei allgemeinen Unterstützungen. Sie ist allerdings nicht von der sozialen Lage abhängig, sondern wird an alle verteilt; prinzipiell anspruchs- berechtigt sind die Eltern Studierender. Die Familienbeihilfe soll es den Eltern erleichtern, der Unter- haltspflicht für ihre Kinder nachzukommen. Der Anspruch besteht unabhängig davon, wie viel die Eltern verdienen. WER HAT ANSPRUCH? Anspruch auf die österreichische Familienbei- hilfe haben grundsätzlich Eltern, die: »» österreichische Staatsbürger_innen sind shortcut und die einen Wohnsitz oder ihren ständi- SHORTCUT FAMILIENBEIHILFE gen Aufenthalt im Inland haben, Bei der Familienbeihilfe sind folgende Dinge »» sowie ausländische Staatsbürger_innen, die auf jeden Fall zu beachten: sich nach §8 und §9 des Niederlassungs- »» Höhe nach gesetzlichen Richtsätzen von und Aufenthaltsgesetzes (NAG) rechtmä- Alter und Kinderanzahl abhängig ßig in Österreich aufhalten »» Keine soziale Förderungswürdigkeit »» für ihre minderjährigen Kinder (d.h. bis zum notwendig 18. Lebensjahr) und für ihre volljährigen Kinder, wenn sich diese in Berufsaus- »» bis zum 24. bzw. 25. Lebensjahr bildung (dies ist meist für Studierende »» Für die Mindeststudiendauer und ein relevant) befinden, grundsätzlich bis zum Toleranzsemester pro Abschnitt bzw. vollendeten 24. Lebensjahr. In bestimmten zwei Toleranzsemester für Studien ohne Fällen kann für die Kinder auch bis zum Abschnitte vollendeten 25. Lebensjahr Familienbeihilfe »» Beantragung beim zuständigen Wohn- bezogen werden, nämlich wenn: sitzfinanzamt »» Präsenz- oder Zivildienst (bei Männern) »» Nachweispflicht: 16 ECTS oder 8 SWS, bzw. ein Ausbildungsdienst beim Ös- bzw. 14 ECTS beim positiven Abschluss terreichischen Bundesheer (bei Frauen) der STEOP, nach zwei Semestern, geleistet wurde; ansonsten: „zielstrebiges und ernsthaftes »» vor Vollendung des 24. Lebensjahres Studium“ ein Kind geboren hat oder am Tag »» Studienwechsel: 2x nach je maximal zwei der Vollendung des 24. Lebensjahres Semestern möglich schwanger ist; »» Zuverdienstmöglichkeiten: max. 10.000 € »» eine erhebliche Beeinträchtigung pro Kalenderjahr vorliegt. Die Kontaktdaten des für dich zuständigen Wohnsitzfinanzamtes findest du auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter: dienststellen.bmf.gv.at. 7
Familienbeihilfe »» Wer vor Studienbeginn ein „Freiwilliges WO WIRD DIE FAMILIENBEIHILFE soziales Jahr“ im Inland absolviert hat, BEANTRAGT? erhält statt bis zum 24. bis zum 25. Im Allgemeinen geht der Familienbeihilfenbe- Geburtstag Familienbeihilfe. zug nach der Schule nahtlos weiter. Wenn al- »» Wer spätestens in dem Kalenderjahr, in lerdings eine Pause eingetreten ist (z.B. durch das der 19. Geburtstag fällt, ein Studium Berufstätigkeit), ist ein Antrag beim Wohnsitz- beginnt, das 10 oder mehr Semester Re- finanzamt deiner Eltern zu stellen. gelstudienzeit hat, bekommt bei Einhal- Einzureichen sind: tung aller anderen Voraussetzungen die Familienbeihilfe bis zum 25. Geburtstag »» ausgefülltes Formular „Antrag auf Gewäh- statt bis zum 24. Geburtstag. rung der Familienbeihilfe“ »» eine Kopie des Meldezettels Das gilt freilich nur, wenn sich das Kind auch »» eine aktuelle Fortsetzungsbestätigung noch in Berufsausbildung befindet, und die »» das letzte Studienbuchblatt für die Berufsausbildung maßgeblichen Be- »» (gegebenenfalls) Antrag auf erhöhte stimmungen und Leistungsnachweise einge- Familienbeihilfe halten wurden (siehe dazu: Nachweise und Anspruchsdauer). AN WEN WIRD DIE FAMILIENBEIHILFE Darüber hinaus haben auch Konventionsflücht- ÜBERWIESEN? linge Anspruch auf Familienbeihilfe. Verheira- Die Familienbeihilfe erhält grundsätzlich jener tete Studierende haben nur dann Anspruch auf Elternteil, der die überwiegenden Unterhalts- Familienbeihilfe, wenn die kosten trägt. Als Student_in kannst du dir die Eltern noch unterhaltspflichtig sind (z.B. weil Familienbeihilfe direkt aufs Konto ausbezahlen der_die Ehepartner_in sich selbst noch in Aus- lassen. Voraussetzung ist allerdings die Zustim- bildung befindet). Wer bereits eine ausländi- mung der Eltern bwz. Anspruchsberechtigten sche Beihilfe gleicher Art bezieht, hat keinen und ein Antrag beim Finanzamt. Anspruch auf die österreichische Familienbei- Du kannst das Formular zur Direktauszah- hilfe, erhält jedoch eine Ausgleichszahlung, falls lung der Familienbeihilfe einfach ausfüllen, die österreichische Familienbeihilfe höher wäre von deinen Eltern unterschreiben lassen und als die ausländische. beim Wohnsitzfinanzamt abgeben (https:// formulare.bmf.gv.at/service/formulare/ inter-Steuern/pdfs/9999/Beih20.pdf). Auf- grund unterhaltsrechtlicher Bestimmungen, sind die Eltern auch bei einer Direktauszahlung weiterhin anspruchsberechtigt. 8
Familienbeihilfe Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird au- für jedes dritte und weitere Kind, für das tomatisch der Kinderabsetzbetrag ausbezahlt. Familienbeihilfe gewährt wird. Achtung! Dieser beträgt 58,40 € pro Kind pro Monat. Der Mehrkindzuschlag ist die einzige Aus- Der Kinderabsetzbetrag steht laut derzeitiger nahme, bei der die Familienbeihilfe an das Gesetzeslage den Eltern für ihre studierenden Einkommen der Eltern gekoppelt ist. Hier Kinder zu. darf ein Einkommen von 55.000 € nicht überschritten werden, um den Zuschlag zu Der VSStÖ setzt sich für eine wirkliche direkte erhalten. Auszahlung der Familienbeihilfe an alle volljäh- rigen Kinder ein, auch ohne Unterschrift der Eltern. Nur so können Studierende finanziell ALTERSGRENZE UND AUSNAHMEN unabhängig sein. Wenn du dich in einer Ausbildung befindest, können deine Eltern (oder du selbst) höchstens bis zu deinem 24. Geburtstag die Familienbei- HÖHE DER FAMILIENBEIHILFE hilfe beziehen. Das heißt, mit dem Monat, in Die Höhe der Familienbeihilfe ist von der An- das dein 24. Geburtstag fällt, endet auch der zahl der Kinder (Geschwister) und vom Alter Anspruch auf Familienbeihilfe. In den bestimm- abhängig: ten weiter oben angeführten Fällen (Präsenz/ »» 1. Kind: 162,00€ pro Monat/Kind Zivildienst/Freiwilliges soziales Jahr abgeleistet, Kind oder Schwangerschaft, 50%ige Beein- »» 2. Kind: 168,90€ pro Monat/Kind trächtigung, Studium mit 10 oder mehr Se- »» 3. Kind: 179,00€ pro Monat/Kind mestern) wird die Familienbeihilfe bis zum 25. »» 4. Kind: 188,00€ pro Monat/Kind Geburtstag ausbezahlt. Über den 25. Geburts- tag hinaus wird die Familienbeihilfe bei jenen »» Zuschlag von 152,90 € für jedes Studierenden mit Beeinträchtigung ausbezahlt, »» beeinträchtigte Kind die dauernd erwerbsunfähig sind. »» Zuschlag zwei Kinder: 6,90 € pro Kind In der Praxis ergibt sich jedoch ein anderes »» Zuschlag drei Kinder: 17,00 € pro Kind Bild: Der Anspruch auf Familienbeihilfe endet »» Zuschlag vier Kinder: 26,00 € pro Kind oft schon vor Erreichen der Altersgrenze, da »» Zuschlag fünf Kinder: 31,40 € pro Kind zusätzlich die Mindeststudienzeit pro Studium bzw. Studienabschnitt um nicht mehr als zwei »» Zuschlag sechs Kinder: 35,00 € pro Kind bzw. ein Semester überschritten werden darf, »» Zuschlag sieben und mehr Kinder: 51 € / und eine bestimmte Leistung nachgewiesen Kind werden muss (siehe nächster Abschnitt). »» Kinderabsetzbetrag 58,40€ pro Kind/ Monat »» Mehrkindzuschlag von 20 € monatlich 9
Familienbeihilfe LEISTUNGSNACHWEIS Der Nachweiszeitraum kann aus denselben Nach den ersten zwei Semestern (bei erst- Gründen verlängert werden wie die Anspruchs- maliger Zulassung im Sommersemester nach dauer. Werden die erforderlichen positiven drei Semestern) wird die Studienleistung vom Nachweise nicht erbracht, ruht die Familienbei- Finanzamt geprüft. Dazu ist die Vorlage von hilfe ab Oktober, wenn du im Wintersemester positiven Lehrveranstaltungszeugnissen im begonnen hast. Der Anspruch kann wieder er- Ausmaß von 16 ECTS oder acht Semesterwo- worben werden, indem du erneut die geforder- chenstunden (bei Zulassung im Sommersemes- ten Leistungsnachweise erbringst. ter 24 ECTS oder zwölf Semesterwochenstun- den) notwendig. In den folgenden Semestern ist kein weiterer regelmäßiger Leistungsnachweis erforderlich. Gezählt werden nur Pflichtveranstaltungen Es kann aber sein, dass das Finanzamt stich- oder Wahlfächer, nicht aber Ergänzungs- probenweise einen Leistungsnachweis ver- prüfungen (wie zum Beispiel das „Kleine langt. Auf Anfrage müssen also in jedem Fall Latinum“). Eine Teildiplomprüfung oder ein eine Fortsetzungsbestätigung und ein Sam- Teilrigorosum zählt wie 16 ECTS/acht Wochen- melzeugnis eingereicht werden. Das Sammel- stunden, ebenso wie der Abschluss der STEOP zeugnis muss bestätigen, dass „das Studium wenn diese nur 14 ECTS umfasst. ernsthaft und zielstrebig“ betrieben wird. Wenn du im Wintersemester begonnen hast, kannst du alle Prüfungen, die bis zum 31. Ok- tober abgelegt wurden, einreichen. Wenn diese ANSPRUCHSDAUER Leistungen erbracht wurden, läuft die Familien- Die Anspruchsdauer beträgt grundsätzlich für beihilfe für die Mindeststudiendauer des Studi- die Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzse- enabschnittes und ein Toleranzsemester weiter mester (sofern die Mindeststudienzeit mehr als (bei Bachelorstudien für die restliche Mindest- sechs Semester beträgt - sonst nur ein Tole- studienzeit plus zwei Toleranzsemester, bei ranzsemester). Wenn dein Studium in mehrere Masterstudien für die restliche Mindeststudi- Abschnitte gegliedert ist bekommst du für je- enzeit plus ein Toleranzsemester), gerechnet ab den Studienabschnitt ein Toleranzsemester. der Aufnahme des Studiums. vsstö info Wer sich in Berufsausbildung befindet, hat zumeist Finanzen und Leben alleine und selbstständig zu verwalten. Oftmals ist es aber der Fall, dass Eltern die Familienbeihilfe nicht an ihre Kinder weitergeben. Der VSStÖ hat daher mehrere Modelle entwickelt, die die finanzielle Unabhängigkeit der Studierenden von ihren Eltern zu garantierten. Zwei wesentliche Punkte sind eine wirkliche Direktauszahlung der Familienbeihilfe, auch ohne Unter- schrift der Eltern, sowie leichtere Durchsetzbarkeit bei Unterhaltstreitigkeiten. Weitere Infos findest du unter www.vsstoe.at.
Familienbeihilfe Die Abschnitte werden getrennt betrachtet. Studierende können auch individuell nachwei- Wenn du deinen Abschnitt in Mindeststudien- sen, dass Studienverzögerungen auf einem un- dauer abgeschlossen hast, kannst du das Tole- abwendbaren und unvorhergesehenen Ereignis ranzsemester aus diesem Abschnitt in einem im Studien- und Prüfungsbetrieb beruhen, um weiteren Studienabschnitt verwenden. Wenn in den Genuss eines weiteren Zusatzsemesters du jedoch nicht innerhalb der Zeit abschließen zu kommen. kannst, wird die Auszahlung der Familienbeihil- fe eingestellt und beginnt erst mit dem Monat Dafür notwendig sind Bestätigungen der Uni, wieder, in dem der Abschnitt beendet ist. die auf einem Formular, das auf den Finanzäm- tern aufliegt, zu erbringen sind. Achtung: Es erfolgt keine Zählung in Semes- tern (wie bei der Studienbeihilfe), sondern in Auch durch Geburt und Pflege eines Kindes Monaten. Darüber hinaus gilt nicht unbedingt wird die Anspruchsdauer verlängert, es können die gleiche Anspruchsdauer wie bei der Studi- sowohl von der Mutter oder auch vom Vater enbeihilfe. Toleranzsemester bis zum vollendeten 2. Le- bensjahr des Kindes in Anspruch genommen Die vorgesehene Anspruchsdauer verlängert werden. Wenn du ehrenamtlich Vertretungsar- sich je um ein Semester durch: beit für Studierende wahrnimmst (z.B. als Mit- arbeiter_in der ÖH, Erstsemestrigentutor_in »» ein unvorhergesehenes oder unabwendba- oder Heimvertreter_in) erwächst dir daraus res Ereignis (z.B. schwere Krankheit) von ebenso ein von der Tätigkeit abhängiger Ver- mindestens drei Monaten; längerungsgrund für den Bezug der Familien- »» ein Auslandsstudium von mindestens beihilfe. dreimonatiger Dauer; Dennoch: Die Altersgrenze ist absolut. Ist sie erreicht, endet der Bezug der Familienbeihilfe. Die vorgesehene Anspruchsdauer verlängert sich um eine jeweils vom zugrunde liegenden Verlängerungsgrund abhängige Zeit durch: »» individuell nachweisbare Studienverzöge- rungen; »» Geburt und Pflege eines Kindes; »» ehrenamtliche Tätigkeit als Studierenden- vertreter_in 11
Familienbeihilfe STUDIENWECHSEL se „Wartefrist“ kann sich durch angerechnete Damit es zu keinem Anspruchsverlust kommt, Prüfungsleistungen aus dem vorher belegten darf das Studium nur zweimal und nur jeweils Studium verkürzen. nach höchstens zwei Semestern gewechselt werden. Der Leistungsnachweis muss jeden- falls erbracht werden. Bei einem zulässigen VERDIENSTGRENZE Wechsel beginnt die Anspruchsdauer in der Re- Pro Kalenderjahr darfst du neben dem Bezug gel von neuem zu laufen. Wenn du nach einem der Familienbeihilfe 10.000 € zu versteuerndes Semester wechselst, kannst du den Leistungs- Einkommen dazuverdienen. nachweis aus beiden Studienrichtungen erbrin- gen. Bei mehreren gleichzeitigen Studien ist Wird der Betrag von 10.000 Euro überschrit- dem Finanzamt anzugeben, welches Studium ten, ist seit dem Kalenderjahr 2014 jener Betrag für den Familienbeihilfenbezug maßgeblich ist. zurückzubezahlen, um den der Gesamtbetrag überschritten wurde, d.h. jeder Euro der über 10.000 Euro verdient wurde. Nicht als Studienwechsel gelten: Der VSStÖ hat diese erhebliche Verbesse- »» Studienwechsel, die durch ein unabwend- rung für Studierende erreicht. Zuvor muss- bares Ereignis ohne Verschulden des_der ten Studierende, die über die 10.000 Euro Studierenden herbeigeführt wurden; verdienten, die gesamte Familienbeihilfe zurückzahlen. »» ein Umstieg auf einen neuen Studienplan; »» ein Wechsel des Studienorts, wenn die gleiche Studienrichtung studiert wird WANN MUSS DIE FAMILIENBEIHILFE (Achtung: Alle Prüfungsleistungen müssen ZURÜCKGEZAHLT WERDEN? anrechenbar sein!); 1. Fehlender Leistungsnachweis »» ein Wechsel bei dem die gesamte Vorstu- Grundsätzlich ist die Familienbeihilfe bei man- diendauer im neuen Studium angerechnet gelnder Leistung (im Gegensatz zur Studienbei- wird. hilfe) nicht zurückzuzahlen. Eine Rückzahlung droht nur dann, wenn offensichtlich ist, dass Wird das Studium ein drittes Mal gewechselt, das Studium überhaupt nicht betrieben wurde, besteht kein Anspruch mehr auf Familienbei- also wenn in einem Semester überhaupt keine hilfe. Wird das Studium erst nach dem dritten Prüfung abgelegt wurde. In diesem Fall kann Semester gewechselt, besteht erst wieder das zuständige Finanzamt die bereits geleiste- Anspruch, wenn du im neuen Studium diesel- ten Zahlungen zurückfordern. be Anzahl an Semestern absolviert hast. Die- 12
Familienbeihilfe 2. Überschreiten der Verdienstfreigrenze Weitere Studien Jeder über der 10.000 Euro Zuverdienstgrenze Wenn du nach Abschluss des Bachelor-Studi- verdiente Euro, muss zurückgezahlt werden. ums noch einen Master und/oder PhD dran- hängen möchtest oder nach dem Diplomstudi- 3. Bewusster, unrechtmäßiger Bezug der um ein Doktorat, beachte die Altersgrenze von Familienbeihilfe 24/25 Jahren! Zusätzlich zur Rückzahlungsverpflichtung kann, wenn die Familienbeihilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig zu Unrecht bezogen wurde, eine Geldstrafe bis zu 360 € wegen Verwaltungs- übertretung oder Arrest bis zu zwei Wochen vsstö info verhängt werden. Anspruchsverjährung Das Recht auf Auszahlung von Familienbeihilfe VERDIENSTGRENZE aufgrund bescheinigter Ansprüche verjährt in Seit 2015 sind die Zuverdienstgrenzen von Famili- fünf Jahren gerechnet vom Ende des Kalender- enbeihilfe und Studienbeihilfe endlich angegli- monats, für den die Familienbeihilfe gebührt chen worden. Der VSStÖ hat diese Verbesserung hat. Die Familienbeihilfe wird also höchstens erreicht. Nun ist die Zuverdienstgrenze sowohl für fünf Jahre rückwirkend von der Antragstel- bei der Familienbeihilfe als auch bei der Studien- lung gewährt. beihilfe 10.000€. Meldepflicht Alles, was Auswirkungen auf die Familienbei- hilfe haben könnte (z.B. Studienwechsel, Über- schreitung der Verdienstgrenze, etc.) sowie Änderungen des Namens oder der Anschrift müssen innerhalb eines Monats dem zuständi- gen Finanzamt gemeldet werden. 13
STUDIENBEIHILFE Das Konzept der Studienbeihilfe ist darauf auf- Wenn du knapp vor dem Ende der Antragsfrist gebaut, dass die Eltern einen Teil der Finanzie- noch nicht alle Unterlagen beisammen hast, rung des Studiums übernehmen sollen und der dann schick einfach nur das Datenblatt mit Teil, den die Eltern nicht übernehmen können, deinen Angaben - die restlichen Unterlagen vom Staat beigegeben wird. Das heißt also, kannst du noch nachreichen. dass für den Bezug von Studienbeihilfe die so- ziale Förderungswürdigkeit (gemessen am Ein- Wichtig: Auch wenn du der Meinung bist, dass kommen der Eltern) zentrale Voraussetzung ist. deine Eltern zu viel verdienen, stelle jedenfalls einen Antrag auf Studienbeihilfe. Geschätzt Dies wird jedoch dann zum Problem, wenn je- wird, dass mehrere tausend Student_innen ih- ner Teil, der nach staatlicher Berechnung von ren Anspruch auf Studienbeihilfe nicht geltend den Eltern an die Studierenden fließen sollte, machen! ausbleibt. Daher ist zu empfehlen, es auf jeden Fall zu ANTRAG AUF STUDIENBEIHILFE versuchen. Sollte dir die Studienbeihilfenstelle Das Antragsformular kannst du unter einen negativen Bescheid übermitteln, lässt www.stipendium.at downloaden oder in sich aus diesem zumindest der Betrag heraus- deiner Studienbeihilfenstelle bzw. im Sozial- lesen, den deine Eltern zu leisten hätten. Auch referat deiner lokalen HochschülerInnenschaft das kann interessant sein. abholen. Die notwendigen Formulare stecken gesammelt in einem Kuvert. Dieses kann auch Studienbeihilfe ist eine staatliche Leistung, du gleich benutzt werden, um den Antrag an die kannst also auch gegen einen negativen Be- Stipendienstelle zu schicken. Um die Beihilfe scheid berufen. für das ganze Semester zu erhalten, muss der Antrag innerhalb der folgenden Fristen an die Stipendienstelle geschickt werden, diese sind Stell auf jeden Fall einen Antrag auf in jedem Semester gleich und lauten wie folgt: Studienbeihilfe! Wintersemester: 20. 9. bis 15. 12. Sommersemester: 20. 2. bis 15. 5. Achtung: Wenn der Antrag außerhalb der Antragsfrist gestellt wird, ist noch nicht alles verloren, aber die Zuerkennung erfolgt erst ab dem der Antragsstellung folgenden Mo- nat (und nicht mehr für das ganze Semester). 14
Studienbeihilfe WER HAT ANSPRUCH? Genannte Personengruppen erhalten bei Vor- Grundsätzlichen Anspruch auf Studienbeihilfe liegen der hier aufgezählten Voraussetzungen haben: Studienbeihilfe: »» Österreichische Staatsbürger_innen »» Soziale Förderungswürdigkeit (diese wird »» Ausländische Staatsbürger_innen und vom Einkommen des_der Student_in, der Staatenlose, die vor der Aufnahme des Eltern und des_der Ehepartner_in berech- Studiums mit einem Elternteil zumin- net, siehe Berechnung) dest 5 Jahre in Österreich unbeschränkt »» Günstiger Studienerfolg (siehe Leistungs- einkommenssteuerpflichtig waren und in nachweis) Österreich den Lebensmittelpunkt hatten »» Einhaltung der Altersgrenze (30 Jahre bei »» EWR-Staatsbürger_innen, wenn sie „ins Beginn des Studiums, 35 bei Master-Studi- österreichische Bildungssystem integriert“ en, Studierenden mit Beeinträchtigung und sind (das heißt hier die Hochschulreife Studierenden mit Kind/ern) erworben haben) oder ihre Eltern in Österreich arbeiten und nicht aus Studien- zwecken nach Österreich gekommen sind HÖCHSTSTUDIENBEIHILFE (das heißt, du musst in Österreich arbeiten Die Höchststudienbeihilfe beträgt effektiv und darfst erst im zweiten möglichen 500 € pro Monat und wird 12 Mal im Jahr aus- Semester mit dem Studium beginnen. Falls bezahlt. du selbst kündigst, muss das Studium eine Ausnahmen gibt es für: Fortbildung zu deinem Beruf sein), sowie sich seit 5 Jahren rechtmäßig in Österreich »» Vollwaisenen aufhalten »» Verheiratete Studierende »» Konventionsflüchtlinge »» Student_innen, die zur Pflege und Erzie- hung mindestens eines Kindes gesetzlich verpflichtet sind infobox Vor allem die staatliche Studienbeihilfe sollte uns so ausreichend absichern, dass wir unser Studium absolvieren können, ohne nebenher erwerbstätig sein zu müssen. Dafür sind die Stipendien meist aber zu niedrig und die Zahl der „Gerade-Nicht-Bezieher_innen“ viel zu hoch. Der VSStÖ fordert daher eine massive Ausweitung des Bezieher_innenkreises und eine Anpassung der Höhe der Studienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenserhaltungskosten von Studierenden. 15
Studienbeihilfe »» Student_innen, die nicht in der Nähe der WIE WIRD DIE STUDIENBEIHILFE Eltern studieren und am Studienort woh- BERECHNET? nen, da ein Pendeln zwischen Wohnort Die Berechnung der Studienbeihilfe erfolgt der Eltern und Uni zu aufwändig wäre nach dem Ausmaß der sozialen Förderungs- („Auswärtigkeitsregel“) würdigkeit. Ihr liegt ein kompliziertes Schema »» Selbsterhalter_innen zu Grunde, das wir hier in den Grundzügen er- läutern wollen. Grundsätzlich steht dir für die »» Studierende ab dem 24. Geburtstag Berechnung deiner individuellen Studienbeihil- fe der Stipendienrechner der Arbeiter_innen- Bei diesen Gruppen beträgt die Höchststudien- kammer unter dem folgenden Link zur Verfü- beihilfe effektiv 715 € monatlich. gung: www.stipendienrechner.at shortcut ZUMUTBARE UNTERHALTSLEISTUNG DER ELTERN Die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern DIE BERECHNUNG DER STUDIEN- wird vom Einkommen deiner Eltern berech- BEIHILFE ERFOLGT NACH DEM net, indem bestimmte Frei- und Absetzbeträge FOLGENDEN SCHEMA: abgezogen werden, und diese Bemessungs- grundlage dann mit einem dem Einkommen entsprechenden Prozentsatz multipliziert wird. Höchststudienbeihilfe Durch Frei- und Absetzbeträge schränkt sich –– zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern die Bemessungsgrundlage ein, und somit er- höht sich die Studienbeihilfe, die du beziehen –– zumutbare Unterhaltsleistung der Ehe- kannst. partnerin_des Ehepartners –– zumutbare Unterhaltsleistung der_des Folgende Freibeträge werden vom Einkommen Studierenden der Eltern abgezogen: –– Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag »» 1.650 €, wenn die Eltern (oder der_die (wenn sie bezogen wird) Ehepartner_in) Einkünfte aus unselbststän- –– Förderungen, die zum Zwecke der Ausbil- diger Arbeit beziehen dung für den Zeitraum der Zuerkennung »» 2.350 €, wenn nur bei einem Elternteil gewährt wurden. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hernagezogen werden Auf diesen Betrag werden dann noch 12% aufgeschlagen. Ausbezahlt werden Studien-beihilfen jedoch nur, wenn der monatliche Betrag 5 € nicht unterschreitet. Der Stipen-dienrechner der Arbeiterkammer ist ein nützliches Instrument um ungefähr deinen Anspruch auf Studienbeihilfe zu berechnen: www.stipendienrechner.at
Studienbeihilfe »» 1.600 €, wenn der_die Student_in, die ZUMUTBARE EIGENLEISTUNG DER_DES Eltern oder der_die Ehepartner_in aus- STUDIERENDEN schließlich Einkünfte aus nichtselbstständi- Du darfst bis zu 10.000 € im Kalenderjahr ger Arbeit beziehen. (selbstständig oder unselbstständig) vor der Steuer dazu verdienen. Diese Summe ent- spricht dem Bruttoeinkommen minus Sozial- BEMESSUNGSGRUNDLAGE versicherungsbeitrag. Jede Summe, die darüber Sind einmal die Frei- und Absetzbeträge abge- hinaus verdient wird, fällt in die zumutbare zogen, ergibt sich die Bemessungsgrundlage. Eigenleistung und vermindert damit deine Stu- Von dieser Bemessungsgrundlage ausgehend, dienbeihilfe. wird die zumutbare Unterhaltsleistung der El- tern berechnet, auf der dann die Höhe der dir zustehenden Studienbeihilfe beruht. ZUSCHLÄGE Studierende mit Kind erhalten einen Zuschlag von 100 € pro Kind. Studierende mit Beein- Diese zumutbare Unterhaltsleistung der trächtigung erhalten einen Zuschlag, den Eltern beträgt: der_die Bundesminister_in per Verordnung »» Bis 11.273 € 0% festlegen kann (Im Moment sind dies 160 € pro Monat für Studierende, die blind, hochgra- »» für die nächsten 5.575 € (bis 16.848 €) 10% dig sehbeeinträchtigt oder auf einen Rollstuhl »» für die nächsten 7.309 € (bis 24.157 €) 15% angewiesen sind und 420 € pro Monat für »» für die nächsten 18.069 € (bis 42.226 €) 20% gehörlose oder hochgradig hörbeeinträchtigte Student_innen). Ab dem 24. Geburtstag gibt »» über 42.226 € 25% es außerdem einen monatlichen Zuschlag von der Bemessungsgrundlage. 20€, ab dem 27. Geburtstag um 40€. ZUMUTBARE UNTERHALTSLEISTUNG STUDIENZUSCHUSS DES_DER EHEPARTNER_IN Studienbeihilfenbezieher_innen bekommen die Nach Abzug der Absetz- und Freibeträge ergibt jährlichen Studiengebühren in voller Höhe in sich die Bemessungsgrundlage des_der Ehe- Form eines Studienzuschusses ersetzt. Darüber partner_in. Die zumutbare Unterhaltsleistung hinaus können auch Studierende mit günsti- beträgt 30% des 8.400 € übersteigen den gem Studienerfolg, die wegen des elterlichen Betrages seiner_ihrer Bemessungsgrundlage. Einkommens gerade keine Studienbeihilfe Diese verringert ebenfalls die Studienbeihilfe. mehr erhalten, einen Studienzuschuss in ab- gestufter Höhe von wenigstens € 60,- bis hin zum vollen Betrag, jährlich bekommen. Der 17
Studienbeihilfe Antrag auf Studienzuschuss wird automatisch ANSPRUCHSDAUER mit dem Antrag auf Studienbeihilfe mitge- Die Anspruchsdauer beträgt bei Bachelorstudi- stellt. Die Hälfte der jährlichen Förderung wird, en die Mindeststudiendauer (für das gesamten nachdem die Meldung über die Einzahlung des Studium) sowie ein Toleranzsemester. Bei Di- Studienbeitrages bei der Studienbeihilfenbe- plomstudien beträgt die Anspruchsdauer die hörde eingelangt ist, für das jeweilige Semester Mindeststudiendauer plus ein Toleranzsemes- ausgezahlt. Für Student_innen an öffentlichen ter pro Studienabschnitt. Wer im ersten Ab- Universitäten erfolgt die Meldung automatisch, schnitt das Toleranzsemester nicht verbraucht, ein Nachweis über die Bezahlung der Studien- kann es in den zweiten Abschnitt mitnehmen. gebühren muss nicht vorgelegt werden. Beendest du den 1. Abschnitt nicht in der vor- geschriebenen Zeit, hast du so lange keinen Anspruch, bis du ihn beendest hast und mit ABÄNDERUNGSANTRAG dem zweiten anfängst. Wenn du mehr als die Folgende Umstände machen einen Abände- doppelte Mindeststudiendauer plus ein Semes- rungsantrag notwendig: ter für den 1. Abschnitt brauchst, hast du nie »» erhebliche und längerfristige Verringerung wieder Anspruch auf den Bezug von Studien- des Einkommens (z.B. durch Arbeitslosig- beihilfe! keit, Pensionierung) »» Änderung der familiären Verhältnisse, wie z.B. Geburt eines Kindes oder Verpartne- LEISTUNGSNACHWEIS – DER „GÜNSTIGE rung STUDIENERFOLG“ Neben der sozialen Förderungswürdigkeit ist auch ein günstiger Studienerfolg als An- Wenn du deinen Studienort änderst, aber deine spruchsvoraussetzung nachzuweisen. Nach Studienrichtung gleich bleibt, musst du einen zwei Semestern (im Bachelor- sowie im Di- neuen Antrag stellen, da nun eine andere Sti- plomstudium) ist ein Nachweis über 30 ECTS pendienstelle für dich zuständig ist. oder 14 Semesterwochenstunden zu erbringen („Günstiger Studienerfolg“). Dieser Nachweis muss bis spätestens zum Ende der Antragsfrist des 3. Semesters erbracht werden. infobox Die Beträge der zumutbaren Unterhaltsleistung wurden seit Jahren nicht mehr an die Inflation ange- passt. Somit fallen Studierende systematisch aus dem Bezieher_innenkreis. Der VSStÖ setzt sich für eine Valorisierung der Beträge zur Berechnung der Studienbeihilfe ein. 18
Studienbeihilfe Für Studien ohne Abschnitte gilt, dass auch Achtung: Beachte, dass dir die Stipendien- nach dem 6. Semester ein Nachweis über stelle keine Aufforderung schickt, den Leis- mindestens 90 ECTS oder 42 Semesterwo- tungsnachweis zu erbringen. Du musst selbst chenstunden zu erbringen ist, um die Studi- rechtzeitig daran denken den Studienerfolg enbeihilfe weiter beziehen zu können (z.B. für innerhalb der entsprechenden Frist vorzulegen, das Toleranzsemester im Bachelor-Studium). sonst ergeht nach Ablauf der Frist ein Bescheid Im Masterstudium (Universität wie FH) müs- auf Rückforderung. sen nach zwei Semestern 20 ECTS oder zehn Semesterwochenstunden, in einem Doktorats- Des weiteren besteht seit 2014 die Möglichkeit, studium nach zwei Semestern 12 ECTS oder den Bezug der Studienbeihilfe zu stornieren. 6 Semesterwochenstunden nachgewiesen Diese Möglichkeit wurde eingeführt, damit werden. Abweichend muss nach dem sechs- Student_innen so Rückzahlungen vermeiden ten Semester der Studienerfolg durch die_den können. Dissertationsbetreuer_in, dass der Abschluss Achtung: Ist der erste Abschnitt erst nach des Studiums innerhalb der Anspruchsdauer mehr als der zweifachen Mindeststudiendauer erwartet werden kann, bestätigt werden. Bei plus einem Semester abgeschlossen, dann ist Studien die in Abschnitten gegliedert sind, der Anspruch auf ein Stipendium weg! Es gibt muss nach jedem Studienabschnitt die Able- somit keine Studienförderung für die darauf gung der Diplomprüfung oder des Rigorosums folgenden Abschnitte. nachgewiesen werden. Wird der Leistungsnachweis nicht erbracht, geht der Anspruch auf Studienbeihilfe vorerst LEISTUNGSNACHWEIS AN verloren – er kann durch Erbringen des Leis- PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULEN tungsnachweises jedoch wieder erworben An Pädagogischen Hochschulen müssen nach werden. Der volle Leistungsnachweis berech- zwei Semestern positive Scheine über min- tigt dich zum Weiterbezug der Studienbeihilfe destens 30 ECTS vorgelegt werden. Wer das bis zum Ende der Anspruchsdauer (für den je- Studium noch vor der Hochschulwerdung der weiligen Studienabschnitt). Schaffst du weni- PHs, also an einer pädagogischen Akademie ger als die Hälfte, ist die Beihilfe zurück zu vor 2007/2008 begonnen hat, kann den Stu- zahlen! (siehe Rückzahlung) dienerfolg auch nach der folgenden Methode belegen: Im 2. Semester müssen Zeugnisse im Umfang von sieben Wochenstunden aus den Pflicht- gegenständen des ersten Semesters, deren Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 sein darf, erbracht werden. Nach dem 2. Semes- ter müssen zehn Wochenstunden aus dem 2. 19
Studienbeihilfe vsstö info Semester mit 2,5 Notenschnitt und nach dem Die Voraussetzungen für den Bezug der vierten und sechsten Semester 20 Wochen- Studienbeihilfe sind unserer Ansicht nach stunden (2,5 Notenschnitt) aus den jeweils absolut überzogen. vorherigen zwei Semestern nachgewiesen werden, sowie (an den Pädagogischen Hoch- Das zeigt sich auch daran, dass mittlerweile schulen) die Zeugnisse über die Lehrübung mit weniger als 15% aller Studierenden Studien- einem Notenschnitt von maximal 3. Im siebten beihilfe zugesprochen bekommen. Semester kann dann noch Studienbeihilfe be- Der VSStÖ fordert: zogen werden, wenn die Akademie eine Bestä- tigung ausstellt, dass der_die Studierende an »» Höchststudienbeihilfe auf Armutsgefähr- der Diplomarbeit schreibt. dungsschwelle anheben. »» Studienbeihilfe an die Inflation anpassen. »» In jedem Studium soll es zwei Toleranz- STUDIENWECHSEL semester geben. Das Studium darf zweimal gewechselt werden. »» Die Gleichstellung von in Österreich Ein zulässiger Studienwechsel liegt dann vor, lebenden Ausländer_innen in der Studi- wenn du die vorherige Studienrichtung nicht enförderung. mehr als zwei Semester inskribiert warst. »» Abschaffung der Auswärtigkeit – gleiche Ein Wechsel zu einem schon einmal betriebe- Höchststudienbeihilfe für alle. nen Studium gilt auch als Studienwechsel (z.B. »» Streichung der Übergangsfristen: Diese Jus-BWL-Publizistik-Jus: der letzte Wechsel Regelung hindert Leute daran, zwischen besiegelt das Ende des Studienbeihilfenan- Abschluss des Bachelor- und Beginn spruchs). w des Masterstudiums Berufserfahrung zu Die Studienwechselregelung wurde insofern sammeln. entschärft, als dass es möglich ist, auch bei »» Die Höchststudienbeihilfe, aber auch die einem späteren Wechsel nochmals Studienbei- Klassifizierung der „zumutbaren Unter- hilfe zu erhalten – nämlich dann, wenn du in der haltsleistung der Eltern“ sollte jährlich der neuen Studienrichtung gleich viele Semester Inflation angepasst werden. gemeldet bist, wie in den zuvor betriebenen. »» Studierende mit Kind besser unterstützen Angerechnete Lehrveranstaltungen aus dem durch Verdoppelung des Zuschlags. Vorstudium können diese Wartezeit verkürzen. Bei einem Studienwechsel nach dem 1. Semes- ter kann beim geforderten Leistungsnachweis Langfristig soll das VSStÖ-Modell zur sozi- (nach dem 2. Semester) der Studienerfolg je alen Absicherung umgesetzt werden. Alle zur Hälfte aus beiden Studienrichtungen nach- Infos unter www.vsstoe.at 20
Studienbeihilfe gewiesen werden. Nach den ersten beiden Se- »» Bei ehrenamtlicher Tätigkeit als Studieren- mestern der neuen Studienrichtung ist der ge- denvertreter_in (ÖH, Erstsemestrigentu- forderte Leistungsnachweis im vollen Umfang tor_in, Heimvertreter_in) um eine von der vorzulegen. Wichtig ist aber, dass du einen Tätigkeit abhängige Zeit, wenn die Tätig- neuen Antrag stellst! keit zumindest ein Semester durchgehend ausgeübt wurde. Nicht als Studienwechsel gilt folgendes: »» die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des_der Studierenden Die Anspruchsdauer kann durch den_die Lei- zwingend herbeigeführt wurden (z.B. blei- ter_in der Studienbeihilfenbehörde verlängert bende Handverletzung bei Klavierstudium, werden: Allergie gegen bestimmte Laborstoffe bei »» bei Auslandsstudien (mit einer Mindest- Chemiestudent_innen); dauer von drei Monaten) »» bei denen die gesamten Vorstudienzeiten »» bei aufwändigen Abschlussarbeiten, wenn für die Anspruchsdauer des nunmehr be- das überwiegende Ausmaß der Studien- triebenen Studiums berücksichtigt werden. zeitüberschreitung auf einen dieser Gründe zurückzuführen ist. Achtung: Ein Auslandssemester führt somit keineswegs automatisch zur Verlängerung des ANSPRUCHSDAUER UND Anspruches! Sämtliche Verlängerungsansprü- VERLÄNGERUNGSGRÜNDE che kannst du nur in der Zeit sammeln, in der Die Anspruchsdauer wird aus folgenden Grün- Anspruch auf Studienbeihilfe besteht. den verlängert: »» Krankheit »» Unabwendbares oder unvorhersehbares Ereignis (z.B. auch Behinderung im Studi- enbetrieb) »» wegen Schwangerschaft und Kinderbe- treuungspflichten (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) »» für Studierende mit mindestens 50%iger Beeinträchtigung »» bei Ableistung des Präsenz- oder Zivil- dienstes während der Anspruchsdauer um je ein Semester für jeweils 6 Monate 21
Studienbeihilfe RÜCKZAHLUNG DER STUDIENBEIHILFE VERDIENSTFREIGRENZEN Diese droht, wenn du nicht einmal die Hälfte Neben dem Bezug von Studienbeihilfe kannst des jeweils geforderten Leistungsnachweises du 10.000 Euro jährlich dazuverdienen (ali- („Mindeststudienerfolg“) erbringen kannst. quoter Monatsbetrag 833,33 € pro Monat in Falls dir das passiert ist, kannst du um Stun- dem bezogen wird). Seit 2015 sind die Zuver- dung (bis zu zwei Jahre) oder um Rückzahlung dienstgrenze bei der Familienbeihilfe und der in Teilbeträgen. Studienbeihilfe gleich hoch. Du darfst nun statt 8.000€ 10.000€ dazu verdienen. Verdienst du Die Rückforderung wird, wenn du den Studie- mehr als 10.000 Euro, erhöht dies deine „zu- nerfolg zwar erworben, aber nicht rechtzeitig mutbare Eigenleistung“ und vermindert somit vorgelegt hast, verringert. die Studienbeihilfe, sie ist aber nicht zur Gänze Ebenfalls reduziert wird die Rückzahlung, wenn verloren. Es ist egal, wie viel du im Monat ver- du bis zur Antragsfrist des 5. Semesters wieder dienst, es zählen nur die Gesamteinkünfte des einen günstigen Studienerfolg nachweisen Kalenderjahres. kannst. Achtung: Arbeitslosengeld gilt als Einkommen Im Falle eines nicht zur Gänze erworbenen und wird zu den Einkünften dazu gezählt. Auch Studienerfolgs kann die Zahlung in 36 Teilbe- Wais_innenpension, Kinderbetreuungsgeld, 13. trägen monatlich erbracht werden. Zurück zu und 14. Monatsgehalt zählen als Einkünfte! zahlen ist die Studienbeihilfe auch, wenn sie durch unrichtige oder unvollständige Angaben beim Antrag erwirkt wurde oder wenn sie trotz Ruhens (z.B. zu hoher Dazuverdienst) oder Ein- tritt eines gesetzlichen Erlöschungsgrunds (z.B. Studienwechsel, Studienabbruch, Studienende) ausbezahlt wurde. Um eine solche Situation zu vermeiden, melde bitte jede Änderung und informiere die Behör- de unbedingt über die Leistungsnachweise und den „günstigen Studienerfolg“. Den „günstige Studienerfolg (30 ETCS)“ musst du erbringen, um weiter Studienbeihilfe zu beziehen. Der „Mindeststudienerfolg (15 ECTS)“ ist die Hälfte des günstigen Studie- nerfolgs. Er bewahrt dich vor einer drohenden Rückzahlung. 22
Studienbeihilfe infobox WEITERFÜHRENDE STUDIEN UND STUDIENBEIHILFE WAS IST „ZU VERSTEUERNDES Ein Master- kann bei abgeschlossenem Ba- EINKOMMEN“? chelorstudium unter diesen Voraussetzungen Das zu versteuernde Einkommen berechnet gefördert werden: sich aus: »» Das Masterstudium muss aufbauend auf »» Bruttoeinkommen (ausgenommen der 13. ein Bachelorstudium betrieben werden. und 14. Monatsbezug) »» Das Masterstudium muss spätestens 30 »» minus Sozialversicherungsbeiträge Monate (Achtung: Nicht vier Semester!) »» minus Beiträgen zu gesetzlichen Arbeit- nach Abschluss des vorangegangenen nehmer_innenvertretung („Kammerum- Studiums aufgenommen werden, wobei lage“) Präsenz- oder Zivildienstzeiten sowie »» minus Werbungskosten (Kosten, die mit Mutterschutzzeiten nicht in die Frist einge- der Berufsausübung in direktem Zusam- rechnet werden. menhang stehen und die du im Rahmen »» Das Masterstudium muss vor Vollendung der Arbeitnehmer_innenveranlagung des 35. Lebensjahres aufgenommen geltend machen kannst) werden. »» minus Sonderausgaben (z.B. Steuerbe- »» Die gesetzliche Studienzeit für das Bache- ratungskosten, Beiträge für gesetzlich lorstudium darf um nicht mehr als drei anerkannte Religionsgemeinschaften) Semester überschritten werden. »» minus außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten) Ein Doktorats-/PhD-Studium kann bei einem »» Pendler_innenpauschale abgeschlossenen Diplom- oder Masterstudium unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden: Wenn das Ergebnis unter 10.000 € ist, bleibt die Familienbeihilfe davon unberührt. »» Das Doktorats- oder PhD-Studium muss aufbauend auf ein Diplomstudium, Master- studium oder einen Fachhochschul-Studi- engang betrieben werden. »» Das Doktorats- oder PhD-Studium muss spätestens 12 Monate nach Abschluss des vorangegangenen Studiums aufgenommen werden, wobei Präsenz-, Zivildienst- oder Mutterschutzzeiten nicht in die Frist einge- rechnet werden. 23
Studienbeihilfe shortcut »» Das Doktorats- oder PhD-Studium muss SHORTCUT STUDIENBEIHILFE vor Vollendung des 30. Lebensjahres »» Die Höchststudienbeihilfe beträgt 500 € aufgenommen werden. Ausnahmen (bis bzw. 715 € . 35 Jahre) gelten für Selbsterhalter_innen »» Soziale Förderungswürdigkeit und güns- und unter bestimmten Umständen für tiger Studienerfolg notwendig Studierende mit Kind bzw. für beeinträch- tigte Studierende. »» Studium muss vor dem 30. (35.) Lebens- jahr begonnen werden »» Die gesetzliche Studienzeit für den ersten Studienabschnitt eines Diplomstudiums »» Für die Mindeststudiendauer und 1 darf um nicht mehr als das Zweifache Toleranzsemester pro Abschnitt, bzw. bei zuzüglich eines weiteren Semesters über- Bachelorstudien für die Mindeststudien- schritten werden. dauer + 1 Toleranzsemester »» Die gesetzliche Studienzeit für den 2. und 3. »» Beantragung bei der Studienbeihilfen- Abschnitt des Diplomstudiums bzw. für das behörde Bachelor- und das Masterstudium darf um »» Nachweispflicht: 14 SWS/30 ECTS nach nicht mehr als zwei Semester überschritten zwei Semestern, ggf. auch 42 SWS/90 werden. ECTS nach 6 Semestern »» Studienwechsel: 2 mal nach je maximal 2 Semestern möglich »» Zuverdienstmöglichkeiten: max. 10.000 € pro Kalenderjahr vsstö info Die starren Regelungen der Toleranzsemester müssen aufgehoben werden. Ein Bachelorstudium inner- halb von sieben Semestern zu beenden, entspricht nicht der Studierenden-Realität. 24
STUDIENGEBÜHREN Die ehemalige schwarz-blaue Bundesregierung Keine Studiengebühren zahlen: hat trotz mehrmaliger vorheriger entgegenlau- tender Beteuerungen im Wintersemester 2001 »» Österreichische Staatsbürger_innen die unsozialen Studiengebühren eingeführt. »» EWR-Bürger_innen Durch eine im September 2008 mit den Stim- »» Gleichgestellte (z.B. Konventionsflücht- men von SPÖ, FPÖ und Grünen beschlossene linge, Schweizer Staatsbürger_innen, Novelle des Universitätsgesetzes konnten die Ausländer_innen mit einer Daueraufent- Studiengebühren für Studierende an Universi- haltsberechtigung oder einem Anspruch täten und Pädagogischen Hochschulen jedoch auf Studienbeihilfe) weitgehend abgeschafft werden. Die kom- »» Personen, denen aufgrund eines völker- plizierten Ausnahmebestimmungen waren rechtlichen Vertrages dieselben Rechte für jedoch auch mit vielen Problemen behaftet. den Berufszugang zu gewähren sind wie Aufgrund der Formulierung in der bisherigen Staatsbürger_innen wenn die Toleranzzeit Studiengebührenregelung, die sich auf die Glie- nicht überschritten wird. derung eines Studiums in Abschnitte bezieht, hat der Verfassungsgerichtshof diese Regelung für verfassungswidrig erklärt und mit Ende Fe- TOLERANZZEIT bruar 2012 aufgehoben. Seit Sommersemester Sogenannte Langzeitstudierende, das heißt 2013 werden wieder an allen Universitäten, mit wenn die Toleranzsemester überschritten wird, den alten komplizierten Ausnahmebestimmun- müssen Studiengebühren zahlen. Bei abschnitt- gen, Studiengebühren eingeführt. Sogenannte losen Studien (Bachelor, Master, Doktorat) Langzeitstudierende müssen die Studienge- muss das Studium in der Mindeststudiendau- bühren in Höhe von 363,36 Euro zahlen. Studie- er plus zwei Toleranzsemester abgeschlossen rende aus Drittstaaten (mit einzelnen Ausnah- werden. Bei Studien mit Abschnitten (Diplom- men) müssen die doppelten Studiengebühren studien) werden an jeden Studienabschnitt in Höhe von 726,72 Euro bezahlen. zwei Toleranzsemester angehängt. Werden die Toleranzsemester nicht verbraucht, kann man sie sich in den nächsten Abschnitt mitnehmen. DIE STUDIENGEBÜHRENREGELUNG IM Das erfolgt automatisch. DETAIL Grundsätzlich besteht eine allgemeine Studi- Achtung: Die Toleranzzeit wird für jede inskri- engebührenpflicht bestehen, jedoch wird ein bierte Studienrichtung separat berechnet und Großteil der Studierenden durch Ausnahmere- läuft auch parallel. Bei Mehrfachstudien immer gelungen davon befreit. auf die jeweilige Toleranzzeit achten! 25
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