SOZIAL BROSCHÜRE ALLE INFORMATIONEN ZU BEIHILFEN UND FÖRDERUNGEN - VERBAND SOZIALISTISCHER STUDENT_INNEN

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SOZIAL BROSCHÜRE ALLE INFORMATIONEN ZU BEIHILFEN UND FÖRDERUNGEN - VERBAND SOZIALISTISCHER STUDENT_INNEN
SOZIAL
BROSCHÜRE
ALLE INFORMATIONEN ZU BEIHILFEN
UND FÖRDERUNGEN

                                  VERBAND SOZIALISTISCHER
                                          STUDENT_INNEN
                                             WWW.VSSTOE.AT
IMPRESSUM
Herausgeber und Medieninhaber: Verband Sozialistischer Student_innen in Österreich
Amtshausgasse 4
1050 Wien
ZVR: 687701153
Redaktion: Jessica Müller, Susanne Reither
Überarbeitete Version 2019: Dora Jandl
Layout & Satz: Alexander Hoor
INHALT
Allgemeine Unterstützung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
   Familienbeihilfe .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7
   Studienbeihilfe .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14
   Studiengebühren .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 25
Spezielle Unterstützungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
   Selbsterhalter_innenstipendium .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 28
   Studienabschlussstipendium  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 31
   Leistungs- und Förderungsstipendien .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 32
   Beihilfe für ein Auslandssemester/-jahr .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 33
   Mobilitätsstipendium .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 34
   Waisenpension .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 36
   Fahrtkostenzuschuss .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 38
   GIS-Befreiung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 39
Unterhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  40
Studieren mit Beeinträchtigung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  44
Studieren mit Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
   Kinderbetreuungsgeld .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                          47
   Wochengeld .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .         49
   Studienbeihilfe mit Kind/ern .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                 49
   Sonstige Unterstützungen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                 50
Studieren und Wohnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
   Mietrecht  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .   53
   Laufende Wohnkosten  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                             55
   Kündigung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .      58
   Förderungen im Wohnbereich .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                         59
   Studierendenheime  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                      60
Arbeiten und Studieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
   Arbeitsverhältnisse .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 62
   Arbeitslosigkeit .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 67
   Kranken- und Sozialversicherung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 67
   Überblick Einkommensgrenzen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 71
Studieren in Österreich für ausländische Studierende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72

                                                                                                                                                                                                                                  3
LIEBE KOLLEGIN,
LIEBER KOLLEGE
Ein Studium bringt viele finanzielle Hürden mit     Beihilfen und Studierende müssen noch mehr
sich: Student_innen müssen sich neben einem         arbeiten.
Wohnplatz, Lernmaterialien und vor allem die
Zeit zum Studieren und immer wieder auch            Effektiv verlieren wir als Studierende doppelt:
Studiengebühren leisten können. Und das ist         Einerseits werden die Einkommensgrenzen der
oft nicht so einfach. Warst du schon in der         Eltern nicht regelmäßig nach oben revidiert,
Versuchung, deine Kontoauszüge oder Rech-           was dazu führt, dass bei normaler Lohnent-
nungen lieber ungelesen wegzuwerfen, um             wicklung Jahr für Jahr weniger Beihilfe aus-
der Konfrontation mit der finanziellen Lage aus     bezahlt wird. Und diese Beihilfe ist aufgrund
dem Weg zu gehen?                                   der steigenden Preise auch noch Jahr für Jahr
                                                    weniger wert.
                                                    Auch die politischen Maßnahmen sind unzu-
Studieren macht arm                                 reichend. Die Stipendien wurden in der letzten
Wenn du solche oder ähnliche Situationen            Gesetzesnovelle nur geringfügig erhöht, eine
kennst, dann bist du damit keinesfalls allei-       allgemeine Valorisierung der Studienbeihilfe
ne. Und was in Erzählungen manchmal lustig          mit der Preissteigerungsrate bleibt nach wie
klingt, ist alles andere als heiter. Denn auch,     vor aus, die Preise für Wohnen, Energie und
wenn es auf den ersten Blick oft nicht sichtbar     Grundnahrungsmittel schnellen in ungeahn-
ist: Tatsächlich leben viele Studierende am Exis-   te Höhen – gleichzeitig wurden die Mittel für
tenzminimum und sind armutsgefährdet – die          Leistungsstipendien im vollen Vertrauen an
Studierendensozialerhebung berichtet mit je-        neoliberale Anreizprinzipien massiv erhöht. Es
der Neuauflage noch dramatischere Zahlen.           darf nicht sein, dass Studierende aufgrund des
                                                    finanziellen Backgrounds ungleich behandelt
Nur wenige Studierende können es sich leis-         werden. Auch das Thema Bildung entzieht sich
ten, während des Studiums nicht zu arbeiten.        nicht der Frage der Verteilung, deshalb wollen
Die überwiegende Mehrheit aller Student_in-         wir durch Umverteilung gleiche Voraussetzun-
nen arbeitet, weil es für das Aufbringen ih-        gen für alle schaffen.
res Lebensunterhaltes unbedingt notwendig
ist – denn der finanzielle Aufwand, der durch       Dazu kommt das brutale Sparpaket 2011: Die
ein Studium entsteht, wird durch die durch-         Bezugsdauer der Familienbeihilfe wurde um
schnittlichen staatlichen Transferleistungen        zwei Jahre gekürzt, der Zuschuss zur studen-
nicht gedeckt. Studierende geraten so in einen      tischen Selbstversicherung gestrichen und die
Teufelskreis. Durch unzureichende staatliche        zentralen Förderungen für Studi-Heime wur-
Unterstützung wird das Einkommen durch Er-          den eingestellt.
werbstätigkeit unverzichtbar, es wird mehr Zeit
in die Arbeit als in das Studium gesteckt. Die
negativen Auswirkungen auf den Studiener-
folg führen zu einem kompletten Verlust der

4
Vorwort

Your Rights
Umso wichtiger ist es, in dieser Situation über   Falls trotzdem Unklarheiten entstehen. wende
deine Ansprüche Bescheid zu wissen. Mit die-      dich einfach jederzeit an uns!
ser Broschüre wollen wir dir deshalb einen
Überblick über Beihilfen, Zuverdienstgrenzen      Wir wünschen dir ein erfolgreiches, spannen-
und diverse Zuschüsse geben. Auch wollen wir      des und hoffentlich weitgehend problemloses
für Studierende mit Kind/ern, Studierende mit     Studium.
Beeinträchtigung und Studierende, die nicht
die österreichische Staatsbürger_innenschaft
besitzen auf besondere Unterstützungsmög-         Lass dich nicht unterkriegen!
lichkeiten hinweisen.                             Katharina und Dora
Darüber hinaus haben wir auch in kompakter
Form aktuelle Regelungen des Arbeits- sowie
des Wohnrechtes in diese Broschüre aufge-
nommen um dich in deinem Alltag zu unter-
stützen. Alle Inhalte wurden dabei im Jänner
2017 auf den neuesten Stand gebracht.
                                                                         Katharina Embacher
                                                                         Vorsitzende des VSStÖ
Service und Politik
Wir wissen natürlich, dass Service Probleme
nur lindern kann und dass wirkliche Problemlö-
sungen nur auf politischer Ebene angegangen
werden können. Wir hoffen, dass euch diese
Broschüre Antworten auf die brennendsten
Fragen gibt und dir im Paragraphen-dschungel
sowie im Kampf um das tägliche Studierenden-                             Dora Jandl
brot hilft.                                                              Sozialsprecherin des VSStÖ

   vsstö info
 SOZIALBERATUNG PER E-MAIL:
 sozial@vsstoe.at

                                                                                                      5
ALLGEMEINE UNTERSTÜTZUNG
Im folgenden findest du einen Überblick über         Seit dem Sommersemester 2013 werden wie-
die wesentlichsten staatlichen Unterstützun-         der teilweise Studiengebühren an den Uni-
gen, die Familienbeihilfe und die Studienbei-        versitäten eingehoben. Ausländische Studie-
hilfe.                                               rende müssen die doppelten Studiengebühren
                                                     zahlen. Der VSStÖ wird weiterhin für eine Ab-
Die Familienbeihilfe wird deinen Eltern ge-          schaffung der Studiengebühren, vor allem ge-
währt, wenn du bestimmte Altersgrenzen               gen die diskriminierende Regelung gegenüber
nicht überschreitest und einen bestimmten            ausländischen Studierenden kämpfen. Denn
Studienerfolg nachweisen kannst.                     es gibt keine reichen Studierenden, höchstens
Diese Beihilfe wird dir gänzlich ohne Prüfung        reiche Eltern.
der sozialen Situation gewährt, das heißt sie ist    Die wichtigsten Infos dazu findest du im Fol-
ganz unabhängig davon, was deine Eltern ver-         genden. Wir hoffen, dir mit den nächsten Sei-
dienen, gleichzeitig darfst du aber nicht mehr als   ten einen Überblick über die grundsätzlichen
10.000 € im Kalenderjahr verdienen.                  Förderungsmöglichkeiten in Österreich geben
Darüber hinaus kannst du Studienbeihilfe be-         zu können – insbesondere als Studienanfän-
ziehen – diese erhältst du allerdings nur, wenn      ger_in solltest du dich mit den Regelungen
du „förderungswürdig“ bist (oder zumindest           vertraut machen! Förderungen für bestimmte
das, was der Staat darunter versteht).               Sonderfälle findest du im nächsten Kapitel. Für
                                                     komplizierte Fälle und bei allgemeinen Fragen
Außerdem musst du eine vorgesehene Studi-            kannst du dich natürlich jederzeit an uns wen-
enzeit einhalten und musst bestimmte Leis-           den!
tungsnachweise erbringen. Grundsätzlich ist
dieses System sehr löchrig – aus diesem Grund
hat der VSStÖ ein Modell zur sozialen Absiche-
rung aller Studierenden erarbeitet (mehr Infos
unter www.vsstoe.at). Kurzfristig machbar
muss jedenfalls sein, Lücken im Beihilfensys-
tem zu schließen und die drei größten Prob-
lembereiche zu beheben, nämlich die Anhe-
bung der Altersgrenzen und Toleranzsemester
für den Beihilfenbezug sowie die Anhebung der
Förderungen auf das Existenzminimum.
Nähere Infos unter: www.vsstoe.at

6
FAMILIENBEIHILFE
Die Familienbeihilfe ist neben der Studienbeihilfe eine von zwei allgemeinen Unterstützungen. Sie ist
allerdings nicht von der sozialen Lage abhängig, sondern wird an alle verteilt; prinzipiell anspruchs-
berechtigt sind die Eltern Studierender. Die Familienbeihilfe soll es den Eltern erleichtern, der Unter-
haltspflicht für ihre Kinder nachzukommen. Der Anspruch besteht unabhängig davon, wie viel die
Eltern verdienen.

WER HAT ANSPRUCH?
Anspruch auf die österreichische Familienbei-
hilfe haben grundsätzlich Eltern, die:
»» österreichische Staatsbürger_innen sind
                                                           shortcut
   und die einen Wohnsitz oder ihren ständi-               SHORTCUT FAMILIENBEIHILFE
   gen Aufenthalt im Inland haben,                         Bei der Familienbeihilfe sind folgende Dinge
»» sowie ausländische Staatsbürger_innen, die              auf jeden Fall zu beachten:
   sich nach §8 und §9 des Niederlassungs-
                                                            »» Höhe nach gesetzlichen Richtsätzen von
   und Aufenthaltsgesetzes (NAG) rechtmä-
                                                               Alter und Kinderanzahl abhängig
   ßig in Österreich aufhalten
                                                            »» Keine soziale Förderungswürdigkeit
»» für ihre minderjährigen Kinder (d.h. bis zum
                                                               notwendig
   18. Lebensjahr) und für ihre volljährigen
   Kinder, wenn sich diese in Berufsaus-                    »» bis zum 24. bzw. 25. Lebensjahr
   bildung (dies ist meist für Studierende                  »» Für die Mindeststudiendauer und ein
   relevant) befinden, grundsätzlich bis zum                   Toleranzsemester pro Abschnitt bzw.
   vollendeten 24. Lebensjahr. In bestimmten                   zwei Toleranzsemester für Studien ohne
   Fällen kann für die Kinder auch bis zum                     Abschnitte
   vollendeten 25. Lebensjahr Familienbeihilfe              »» Beantragung beim zuständigen Wohn-
   bezogen werden, nämlich wenn:                               sitzfinanzamt
   »» Präsenz- oder Zivildienst (bei Männern)               »» Nachweispflicht: 16 ECTS oder 8 SWS,
      bzw. ein Ausbildungsdienst beim Ös-                      bzw. 14 ECTS beim positiven Abschluss
      terreichischen Bundesheer (bei Frauen)                   der STEOP, nach zwei Semestern,
      geleistet wurde;                                         ansonsten: „zielstrebiges und ernsthaftes
   »» vor Vollendung des 24. Lebensjahres                      Studium“
      ein Kind geboren hat oder am Tag                      »» Studienwechsel: 2x nach je maximal zwei
      der Vollendung des 24. Lebensjahres                      Semestern möglich
      schwanger ist;
                                                            »» Zuverdienstmöglichkeiten: max. 10.000 €
   »» eine erhebliche Beeinträchtigung                         pro Kalenderjahr
      vorliegt.
                                                           Die Kontaktdaten des für dich zuständigen
                                                           Wohnsitzfinanzamtes findest du auf der
                                                           Homepage des Bundesministeriums für
                                                           Finanzen unter: dienststellen.bmf.gv.at.

                                                                                                       7
Familienbeihilfe

    »» Wer vor Studienbeginn ein „Freiwilliges       WO WIRD DIE FAMILIENBEIHILFE
       soziales Jahr“ im Inland absolviert hat,      BEANTRAGT?
       erhält statt bis zum 24. bis zum 25.          Im Allgemeinen geht der Familienbeihilfenbe-
       Geburtstag Familienbeihilfe.                  zug nach der Schule nahtlos weiter. Wenn al-
    »» Wer spätestens in dem Kalenderjahr, in        lerdings eine Pause eingetreten ist (z.B. durch
       das der 19. Geburtstag fällt, ein Studium     Berufstätigkeit), ist ein Antrag beim Wohnsitz-
       beginnt, das 10 oder mehr Semester Re-        finanzamt deiner Eltern zu stellen.
       gelstudienzeit hat, bekommt bei Einhal-       Einzureichen sind:
       tung aller anderen Voraussetzungen die
       Familienbeihilfe bis zum 25. Geburtstag       »» ausgefülltes Formular „Antrag auf Gewäh-
       statt bis zum 24. Geburtstag.                    rung der Familienbeihilfe“
                                                     »» eine Kopie des Meldezettels
Das gilt freilich nur, wenn sich das Kind auch       »» eine aktuelle Fortsetzungsbestätigung
noch in Berufsausbildung befindet, und die           »» das letzte Studienbuchblatt
für die Berufsausbildung maßgeblichen Be-            »» (gegebenenfalls) Antrag auf erhöhte
stimmungen und Leistungsnachweise einge-                Familienbeihilfe
halten wurden (siehe dazu: Nachweise und
Anspruchsdauer).
                                                     AN WEN WIRD DIE FAMILIENBEIHILFE
Darüber hinaus haben auch Konventionsflücht-         ÜBERWIESEN?
linge Anspruch auf Familienbeihilfe. Verheira-       Die Familienbeihilfe erhält grundsätzlich jener
tete Studierende haben nur dann Anspruch auf         Elternteil, der die überwiegenden Unterhalts-
Familienbeihilfe, wenn die                           kosten trägt. Als Student_in kannst du dir die
Eltern noch unterhaltspflichtig sind (z.B. weil      Familienbeihilfe direkt aufs Konto ausbezahlen
der_die Ehepartner_in sich selbst noch in Aus-       lassen. Voraussetzung ist allerdings die Zustim-
bildung befindet). Wer bereits eine ausländi-        mung der Eltern bwz. Anspruchsberechtigten
sche Beihilfe gleicher Art bezieht, hat keinen       und ein Antrag beim Finanzamt.
Anspruch auf die österreichische Familienbei-        Du kannst das Formular zur Direktauszah-
hilfe, erhält jedoch eine Ausgleichszahlung, falls   lung der Familienbeihilfe einfach ausfüllen,
die österreichische Familienbeihilfe höher wäre      von deinen Eltern unterschreiben lassen und
als die ausländische.                                beim Wohnsitzfinanzamt abgeben (https://
                                                     formulare.bmf.gv.at/service/formulare/
                                                     inter-Steuern/pdfs/9999/Beih20.pdf). Auf-
                                                     grund unterhaltsrechtlicher Bestimmungen,
                                                     sind die Eltern auch bei einer Direktauszahlung
                                                     weiterhin anspruchsberechtigt.

8
Familienbeihilfe

Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird au-           für jedes dritte und weitere Kind, für das
tomatisch der Kinderabsetzbetrag ausbezahlt.          Familienbeihilfe gewährt wird. Achtung!
Dieser beträgt 58,40 € pro Kind pro Monat.            Der Mehrkindzuschlag ist die einzige Aus-
Der Kinderabsetzbetrag steht laut derzeitiger         nahme, bei der die Familienbeihilfe an das
Gesetzeslage den Eltern für ihre studierenden         Einkommen der Eltern gekoppelt ist. Hier
Kinder zu.                                            darf ein Einkommen von 55.000 € nicht
                                                      überschritten werden, um den Zuschlag zu
Der VSStÖ setzt sich für eine wirkliche direkte       erhalten.
Auszahlung der Familienbeihilfe an alle volljäh-
rigen Kinder ein, auch ohne Unterschrift der
Eltern. Nur so können Studierende finanziell       ALTERSGRENZE UND AUSNAHMEN
unabhängig sein.                                   Wenn du dich in einer Ausbildung befindest,
                                                   können deine Eltern (oder du selbst) höchstens
                                                   bis zu deinem 24. Geburtstag die Familienbei-
HÖHE DER FAMILIENBEIHILFE                          hilfe beziehen. Das heißt, mit dem Monat, in
Die Höhe der Familienbeihilfe ist von der An-      das dein 24. Geburtstag fällt, endet auch der
zahl der Kinder (Geschwister) und vom Alter        Anspruch auf Familienbeihilfe. In den bestimm-
abhängig:                                          ten weiter oben angeführten Fällen (Präsenz/
»» 1. Kind: 162,00€ pro Monat/Kind                 Zivildienst/Freiwilliges soziales Jahr abgeleistet,
                                                   Kind oder Schwangerschaft, 50%ige Beein-
»» 2. Kind: 168,90€ pro Monat/Kind                 trächtigung, Studium mit 10 oder mehr Se-
»» 3. Kind: 179,00€ pro Monat/Kind                 mestern) wird die Familienbeihilfe bis zum 25.
»» 4. Kind: 188,00€ pro Monat/Kind                 Geburtstag ausbezahlt. Über den 25. Geburts-
                                                   tag hinaus wird die Familienbeihilfe bei jenen
»» Zuschlag von 152,90 € für jedes                 Studierenden mit Beeinträchtigung ausbezahlt,
»» beeinträchtigte Kind                            die dauernd erwerbsunfähig sind.
»» Zuschlag zwei Kinder: 6,90 € pro Kind           In der Praxis ergibt sich jedoch ein anderes
»» Zuschlag drei Kinder: 17,00 € pro Kind          Bild: Der Anspruch auf Familienbeihilfe endet
»» Zuschlag vier Kinder: 26,00 € pro Kind          oft schon vor Erreichen der Altersgrenze, da
»» Zuschlag fünf Kinder: 31,40 € pro Kind          zusätzlich die Mindeststudienzeit pro Studium
                                                   bzw. Studienabschnitt um nicht mehr als zwei
»» Zuschlag sechs Kinder: 35,00 € pro Kind         bzw. ein Semester überschritten werden darf,
»» Zuschlag sieben und mehr Kinder: 51 € /         und eine bestimmte Leistung nachgewiesen
   Kind                                            werden muss (siehe nächster Abschnitt).
»» Kinderabsetzbetrag 58,40€ pro Kind/
   Monat
»» Mehrkindzuschlag von 20 € monatlich

                                                                                                   9
Familienbeihilfe

LEISTUNGSNACHWEIS                                       Der Nachweiszeitraum kann aus denselben
Nach den ersten zwei Semestern (bei erst-               Gründen verlängert werden wie die Anspruchs-
maliger Zulassung im Sommersemester nach                dauer. Werden die erforderlichen positiven
drei Semestern) wird die Studienleistung vom            Nachweise nicht erbracht, ruht die Familienbei-
Finanzamt geprüft. Dazu ist die Vorlage von             hilfe ab Oktober, wenn du im Wintersemester
positiven Lehrveranstaltungszeugnissen im               begonnen hast. Der Anspruch kann wieder er-
Ausmaß von 16 ECTS oder acht Semesterwo-                worben werden, indem du erneut die geforder-
chenstunden (bei Zulassung im Sommersemes-              ten Leistungsnachweise erbringst.
ter 24 ECTS oder zwölf Semesterwochenstun-
den) notwendig.                                         In den folgenden Semestern ist kein weiterer
                                                        regelmäßiger Leistungsnachweis erforderlich.
Gezählt werden nur Pflichtveranstaltungen               Es kann aber sein, dass das Finanzamt stich-
oder Wahlfächer, nicht aber Ergänzungs-                 probenweise einen Leistungsnachweis ver-
prüfungen (wie zum Beispiel das „Kleine                 langt. Auf Anfrage müssen also in jedem Fall
Latinum“). Eine Teildiplomprüfung oder ein              eine Fortsetzungsbestätigung und ein Sam-
Teilrigorosum zählt wie 16 ECTS/acht Wochen-            melzeugnis eingereicht werden. Das Sammel-
stunden, ebenso wie der Abschluss der STEOP             zeugnis muss bestätigen, dass „das Studium
wenn diese nur 14 ECTS umfasst.                         ernsthaft und zielstrebig“ betrieben wird.
Wenn du im Wintersemester begonnen hast,
kannst du alle Prüfungen, die bis zum 31. Ok-
tober abgelegt wurden, einreichen. Wenn diese           ANSPRUCHSDAUER
Leistungen erbracht wurden, läuft die Familien-         Die Anspruchsdauer beträgt grundsätzlich für
beihilfe für die Mindeststudiendauer des Studi-         die Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzse-
enabschnittes und ein Toleranzsemester weiter           mester (sofern die Mindeststudienzeit mehr als
(bei Bachelorstudien für die restliche Mindest-         sechs Semester beträgt - sonst nur ein Tole-
studienzeit plus zwei Toleranzsemester, bei             ranzsemester). Wenn dein Studium in mehrere
Masterstudien für die restliche Mindeststudi-           Abschnitte gegliedert ist bekommst du für je-
enzeit plus ein Toleranzsemester), gerechnet ab         den Studienabschnitt ein Toleranzsemester.
der Aufnahme des Studiums.

vsstö info
Wer sich in Berufsausbildung befindet, hat zumeist Finanzen und Leben alleine und selbstständig zu
verwalten.
Oftmals ist es aber der Fall, dass Eltern die Familienbeihilfe nicht an ihre Kinder weitergeben. Der VSStÖ
hat daher mehrere Modelle entwickelt, die die finanzielle Unabhängigkeit der Studierenden von ihren
Eltern zu garantierten.
Zwei wesentliche Punkte sind eine wirkliche Direktauszahlung der Familienbeihilfe, auch ohne Unter-
schrift der Eltern, sowie leichtere Durchsetzbarkeit bei Unterhaltstreitigkeiten.
Weitere Infos findest du unter www.vsstoe.at.
Familienbeihilfe

Die Abschnitte werden getrennt betrachtet.        Studierende können auch individuell nachwei-
Wenn du deinen Abschnitt in Mindeststudien-       sen, dass Studienverzögerungen auf einem un-
dauer abgeschlossen hast, kannst du das Tole-     abwendbaren und unvorhergesehenen Ereignis
ranzsemester aus diesem Abschnitt in einem        im Studien- und Prüfungsbetrieb beruhen, um
weiteren Studienabschnitt verwenden. Wenn         in den Genuss eines weiteren Zusatzsemesters
du jedoch nicht innerhalb der Zeit abschließen    zu kommen.
kannst, wird die Auszahlung der Familienbeihil-
fe eingestellt und beginnt erst mit dem Monat     Dafür notwendig sind Bestätigungen der Uni,
wieder, in dem der Abschnitt beendet ist.         die auf einem Formular, das auf den Finanzäm-
                                                  tern aufliegt, zu erbringen sind.
Achtung: Es erfolgt keine Zählung in Semes-
tern (wie bei der Studienbeihilfe), sondern in    Auch durch Geburt und Pflege eines Kindes
Monaten. Darüber hinaus gilt nicht unbedingt      wird die Anspruchsdauer verlängert, es können
die gleiche Anspruchsdauer wie bei der Studi-     sowohl von der Mutter oder auch vom Vater
enbeihilfe.                                       Toleranzsemester bis zum vollendeten 2. Le-
                                                  bensjahr des Kindes in Anspruch genommen
Die vorgesehene Anspruchsdauer verlängert         werden. Wenn du ehrenamtlich Vertretungsar-
sich je um ein Semester durch:                    beit für Studierende wahrnimmst (z.B. als Mit-
                                                  arbeiter_in der ÖH, Erstsemestrigentutor_in
»» ein unvorhergesehenes oder unabwendba-         oder Heimvertreter_in) erwächst dir daraus
   res Ereignis (z.B. schwere Krankheit) von      ebenso ein von der Tätigkeit abhängiger Ver-
   mindestens drei Monaten;                       längerungsgrund für den Bezug der Familien-
»» ein Auslandsstudium von mindestens             beihilfe.
   dreimonatiger Dauer;
                                                  Dennoch: Die Altersgrenze ist absolut. Ist sie
                                                  erreicht, endet der Bezug der Familienbeihilfe.
Die vorgesehene Anspruchsdauer verlängert
sich um eine jeweils vom zugrunde liegenden
Verlängerungsgrund abhängige Zeit durch:
»» individuell nachweisbare Studienverzöge-
   rungen;
»» Geburt und Pflege eines Kindes;
»» ehrenamtliche Tätigkeit als Studierenden-
   vertreter_in

                                                                                             11
Familienbeihilfe

STUDIENWECHSEL                                   se „Wartefrist“ kann sich durch angerechnete
Damit es zu keinem Anspruchsverlust kommt,       Prüfungsleistungen aus dem vorher belegten
darf das Studium nur zweimal und nur jeweils     Studium verkürzen.
nach höchstens zwei Semestern gewechselt
werden. Der Leistungsnachweis muss jeden-
falls erbracht werden. Bei einem zulässigen      VERDIENSTGRENZE
Wechsel beginnt die Anspruchsdauer in der Re-    Pro Kalenderjahr darfst du neben dem Bezug
gel von neuem zu laufen. Wenn du nach einem      der Familienbeihilfe 10.000 € zu versteuerndes
Semester wechselst, kannst du den Leistungs-     Einkommen dazuverdienen.
nachweis aus beiden Studienrichtungen erbrin-
gen. Bei mehreren gleichzeitigen Studien ist     Wird der Betrag von 10.000 Euro überschrit-
dem Finanzamt anzugeben, welches Studium         ten, ist seit dem Kalenderjahr 2014 jener Betrag
für den Familienbeihilfenbezug maßgeblich ist.   zurückzubezahlen, um den der Gesamtbetrag
                                                 überschritten wurde, d.h. jeder Euro der über
                                                 10.000 Euro verdient wurde.

Nicht als Studienwechsel gelten:                   Der VSStÖ hat diese erhebliche Verbesse-
»» Studienwechsel, die durch ein unabwend-         rung für Studierende erreicht. Zuvor muss-
   bares Ereignis ohne Verschulden des_der         ten Studierende, die über die 10.000 Euro
   Studierenden herbeigeführt wurden;              verdienten, die gesamte Familienbeihilfe
                                                   zurückzahlen.
»» ein Umstieg auf einen neuen Studienplan;
»» ein Wechsel des Studienorts, wenn die
   gleiche Studienrichtung studiert wird         WANN MUSS DIE FAMILIENBEIHILFE
   (Achtung: Alle Prüfungsleistungen müssen      ZURÜCKGEZAHLT WERDEN?
   anrechenbar sein!);
                                                 1. Fehlender Leistungsnachweis
»» ein Wechsel bei dem die gesamte Vorstu-       Grundsätzlich ist die Familienbeihilfe bei man-
   diendauer im neuen Studium angerechnet        gelnder Leistung (im Gegensatz zur Studienbei-
   wird.                                         hilfe) nicht zurückzuzahlen. Eine Rückzahlung
                                                 droht nur dann, wenn offensichtlich ist, dass
Wird das Studium ein drittes Mal gewechselt,     das Studium überhaupt nicht betrieben wurde,
besteht kein Anspruch mehr auf Familienbei-      also wenn in einem Semester überhaupt keine
hilfe. Wird das Studium erst nach dem dritten    Prüfung abgelegt wurde. In diesem Fall kann
Semester gewechselt, besteht erst wieder         das zuständige Finanzamt die bereits geleiste-
Anspruch, wenn du im neuen Studium diesel-       ten Zahlungen zurückfordern.
be Anzahl an Semestern absolviert hast. Die-

12
Familienbeihilfe

2. Überschreiten der Verdienstfreigrenze          Weitere Studien
Jeder über der 10.000 Euro Zuverdienstgrenze      Wenn du nach Abschluss des Bachelor-Studi-
verdiente Euro, muss zurückgezahlt werden.        ums noch einen Master und/oder PhD dran-
                                                  hängen möchtest oder nach dem Diplomstudi-
3. Bewusster, unrechtmäßiger Bezug der            um ein Doktorat, beachte die Altersgrenze von
Familienbeihilfe                                  24/25 Jahren!
Zusätzlich zur Rückzahlungsverpflichtung kann,
wenn die Familienbeihilfe vorsätzlich oder grob
fahrlässig zu Unrecht bezogen wurde, eine
Geldstrafe bis zu 360 € wegen Verwaltungs-
übertretung oder Arrest bis zu zwei Wochen

                                                    vsstö info
verhängt werden.

Anspruchsverjährung
Das Recht auf Auszahlung von Familienbeihilfe     VERDIENSTGRENZE
aufgrund bescheinigter Ansprüche verjährt in      Seit 2015 sind die Zuverdienstgrenzen von Famili-
fünf Jahren gerechnet vom Ende des Kalender-      enbeihilfe und Studienbeihilfe endlich angegli-
monats, für den die Familienbeihilfe gebührt      chen worden. Der VSStÖ hat diese Verbesserung
hat. Die Familienbeihilfe wird also höchstens     erreicht. Nun ist die Zuverdienstgrenze sowohl
für fünf Jahre rückwirkend von der Antragstel-    bei der Familienbeihilfe als auch bei der Studien-
lung gewährt.                                     beihilfe 10.000€.

Meldepflicht
Alles, was Auswirkungen auf die Familienbei-
hilfe haben könnte (z.B. Studienwechsel, Über-
schreitung der Verdienstgrenze, etc.) sowie
Änderungen des Namens oder der Anschrift
müssen innerhalb eines Monats dem zuständi-
gen Finanzamt gemeldet werden.

                                                                                                13
STUDIENBEIHILFE
Das Konzept der Studienbeihilfe ist darauf auf-    Wenn du knapp vor dem Ende der Antragsfrist
gebaut, dass die Eltern einen Teil der Finanzie-   noch nicht alle Unterlagen beisammen hast,
rung des Studiums übernehmen sollen und der        dann schick einfach nur das Datenblatt mit
Teil, den die Eltern nicht übernehmen können,      deinen Angaben - die restlichen Unterlagen
vom Staat beigegeben wird. Das heißt also,         kannst du noch nachreichen.
dass für den Bezug von Studienbeihilfe die so-
ziale Förderungswürdigkeit (gemessen am Ein-       Wichtig: Auch wenn du der Meinung bist, dass
kommen der Eltern) zentrale Voraussetzung ist.     deine Eltern zu viel verdienen, stelle jedenfalls
                                                   einen Antrag auf Studienbeihilfe. Geschätzt
Dies wird jedoch dann zum Problem, wenn je-        wird, dass mehrere tausend Student_innen ih-
ner Teil, der nach staatlicher Berechnung von      ren Anspruch auf Studienbeihilfe nicht geltend
den Eltern an die Studierenden fließen sollte,     machen!
ausbleibt.

                                                   Daher ist zu empfehlen, es auf jeden Fall zu
ANTRAG AUF STUDIENBEIHILFE                         versuchen. Sollte dir die Studienbeihilfenstelle
Das Antragsformular kannst du unter                einen negativen Bescheid übermitteln, lässt
www.stipendium.at downloaden oder in               sich aus diesem zumindest der Betrag heraus-
deiner Studienbeihilfenstelle bzw. im Sozial-      lesen, den deine Eltern zu leisten hätten. Auch
referat deiner lokalen HochschülerInnenschaft      das kann interessant sein.
abholen. Die notwendigen Formulare stecken
gesammelt in einem Kuvert. Dieses kann auch        Studienbeihilfe ist eine staatliche Leistung, du
gleich benutzt werden, um den Antrag an die        kannst also auch gegen einen negativen Be-
Stipendienstelle zu schicken. Um die Beihilfe      scheid berufen.
für das ganze Semester zu erhalten, muss der
Antrag innerhalb der folgenden Fristen an die
Stipendienstelle geschickt werden, diese sind      Stell auf jeden Fall einen Antrag auf
in jedem Semester gleich und lauten wie folgt:     Studienbeihilfe!

  Wintersemester: 20. 9. bis 15. 12.
  Sommersemester: 20. 2. bis 15. 5.

Achtung: Wenn der Antrag außerhalb der
Antragsfrist gestellt wird, ist noch nicht alles
verloren, aber die Zuerkennung erfolgt erst
ab dem der Antragsstellung folgenden Mo-
nat (und nicht mehr für das ganze Semester).

14
Studienbeihilfe

WER HAT ANSPRUCH?                                    Genannte Personengruppen erhalten bei Vor-
Grundsätzlichen Anspruch auf Studienbeihilfe         liegen der hier aufgezählten Voraussetzungen
haben:                                               Studienbeihilfe:
»» Österreichische Staatsbürger_innen                 »» Soziale Förderungswürdigkeit (diese wird
»» Ausländische Staatsbürger_innen und                   vom Einkommen des_der Student_in, der
   Staatenlose, die vor der Aufnahme des                 Eltern und des_der Ehepartner_in berech-
   Studiums mit einem Elternteil zumin-                  net, siehe Berechnung)
   dest 5 Jahre in Österreich unbeschränkt            »» Günstiger Studienerfolg (siehe Leistungs-
   einkommenssteuerpflichtig waren und in                nachweis)
   Österreich den Lebensmittelpunkt hatten            »» Einhaltung der Altersgrenze (30 Jahre bei
»» EWR-Staatsbürger_innen, wenn sie „ins                 Beginn des Studiums, 35 bei Master-Studi-
   österreichische Bildungssystem integriert“            en, Studierenden mit Beeinträchtigung und
   sind (das heißt hier die Hochschulreife               Studierenden mit Kind/ern)
   erworben haben) oder ihre Eltern in
   Österreich arbeiten und nicht aus Studien-
   zwecken nach Österreich gekommen sind             HÖCHSTSTUDIENBEIHILFE
   (das heißt, du musst in Österreich arbeiten       Die Höchststudienbeihilfe beträgt effektiv
   und darfst erst im zweiten möglichen              500 € pro Monat und wird 12 Mal im Jahr aus-
   Semester mit dem Studium beginnen. Falls          bezahlt.
   du selbst kündigst, muss das Studium eine         Ausnahmen gibt es für:
   Fortbildung zu deinem Beruf sein), sowie
   sich seit 5 Jahren rechtmäßig in Österreich        »» Vollwaisenen
   aufhalten                                          »» Verheiratete Studierende
»» Konventionsflüchtlinge                             »» Student_innen, die zur Pflege und Erzie-
                                                         hung mindestens eines Kindes gesetzlich
                                                         verpflichtet sind

infobox
Vor allem die staatliche Studienbeihilfe sollte uns so ausreichend absichern, dass wir unser Studium
absolvieren können, ohne nebenher erwerbstätig sein zu müssen. Dafür sind die Stipendien meist aber
zu niedrig und die Zahl der „Gerade-Nicht-Bezieher_innen“ viel zu hoch.
Der VSStÖ fordert daher eine massive Ausweitung des Bezieher_innenkreises und eine Anpassung der
Höhe der Studienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenserhaltungskosten von Studierenden.

                                                                                                  15
Studienbeihilfe

»» Student_innen, die nicht in der Nähe der     WIE WIRD DIE STUDIENBEIHILFE
   Eltern studieren und am Studienort woh-      BERECHNET?
   nen, da ein Pendeln zwischen Wohnort         Die Berechnung der Studienbeihilfe erfolgt
   der Eltern und Uni zu aufwändig wäre         nach dem Ausmaß der sozialen Förderungs-
   („Auswärtigkeitsregel“)                      würdigkeit. Ihr liegt ein kompliziertes Schema
»» Selbsterhalter_innen                         zu Grunde, das wir hier in den Grundzügen er-
                                                läutern wollen. Grundsätzlich steht dir für die
»» Studierende ab dem 24. Geburtstag            Berechnung deiner individuellen Studienbeihil-
                                                fe der Stipendienrechner der Arbeiter_innen-
Bei diesen Gruppen beträgt die Höchststudien-   kammer unter dem folgenden Link zur Verfü-
beihilfe effektiv 715 € monatlich.              gung:
                                                www.stipendienrechner.at

 shortcut                                       ZUMUTBARE UNTERHALTSLEISTUNG
                                                DER ELTERN
                                                Die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern
DIE BERECHNUNG DER STUDIEN-                     wird vom Einkommen deiner Eltern berech-
BEIHILFE ERFOLGT NACH DEM                       net, indem bestimmte Frei- und Absetzbeträge
FOLGENDEN SCHEMA:                               abgezogen werden, und diese Bemessungs-
                                                grundlage dann mit einem dem Einkommen
                                                entsprechenden Prozentsatz multipliziert wird.
   Höchststudienbeihilfe                        Durch Frei- und Absetzbeträge schränkt sich
–– zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern      die Bemessungsgrundlage ein, und somit er-
                                                höht sich die Studienbeihilfe, die du beziehen
–– zumutbare Unterhaltsleistung der Ehe-
                                                kannst.
   partnerin_des Ehepartners
–– zumutbare Unterhaltsleistung der_des         Folgende Freibeträge werden vom Einkommen
   Studierenden                                 der Eltern abgezogen:
–– Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag      »» 1.650 €, wenn die Eltern (oder der_die
   (wenn sie bezogen wird)                         Ehepartner_in) Einkünfte aus unselbststän-
–– Förderungen, die zum Zwecke der Ausbil-         diger Arbeit beziehen
   dung für den Zeitraum der Zuerkennung        »» 2.350 €, wenn nur bei einem Elternteil
   gewährt wurden.                                 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
                                                   hernagezogen werden
Auf diesen Betrag werden dann noch
12% aufgeschlagen. Ausbezahlt werden
Studien-beihilfen jedoch nur, wenn der
monatliche Betrag 5 € nicht unterschreitet.
Der Stipen-dienrechner der Arbeiterkammer
ist ein nützliches Instrument um ungefähr
deinen Anspruch auf Studienbeihilfe zu
berechnen: www.stipendienrechner.at
Studienbeihilfe

»» 1.600 €, wenn der_die Student_in, die           ZUMUTBARE EIGENLEISTUNG DER_DES
   Eltern oder der_die Ehepartner_in aus-          STUDIERENDEN
   schließlich Einkünfte aus nichtselbstständi-    Du darfst bis zu 10.000 € im Kalenderjahr
   ger Arbeit beziehen.                            (selbstständig oder unselbstständig) vor der
                                                   Steuer dazu verdienen. Diese Summe ent-
                                                   spricht dem Bruttoeinkommen minus Sozial-
BEMESSUNGSGRUNDLAGE                                versicherungsbeitrag. Jede Summe, die darüber
Sind einmal die Frei- und Absetzbeträge abge-      hinaus verdient wird, fällt in die zumutbare
zogen, ergibt sich die Bemessungsgrundlage.        Eigenleistung und vermindert damit deine Stu-
Von dieser Bemessungsgrundlage ausgehend,          dienbeihilfe.
wird die zumutbare Unterhaltsleistung der El-
tern berechnet, auf der dann die Höhe der dir
zustehenden Studienbeihilfe beruht.                ZUSCHLÄGE
                                                   Studierende mit Kind erhalten einen Zuschlag
                                                   von 100 € pro Kind. Studierende mit Beein-
Diese zumutbare Unterhaltsleistung der             trächtigung erhalten einen Zuschlag, den
Eltern beträgt:                                    der_die Bundesminister_in per Verordnung
 »» Bis 11.273 € 0%                                festlegen kann (Im Moment sind dies 160 €
                                                   pro Monat für Studierende, die blind, hochgra-
 »» für die nächsten 5.575 € (bis 16.848 €) 10%    dig sehbeeinträchtigt oder auf einen Rollstuhl
 »» für die nächsten 7.309 € (bis 24.157 €) 15%    angewiesen sind und 420 € pro Monat für
 »» für die nächsten 18.069 € (bis 42.226 €) 20%   gehörlose oder hochgradig hörbeeinträchtigte
                                                   Student_innen). Ab dem 24. Geburtstag gibt
 »» über 42.226 € 25%                              es außerdem einen monatlichen Zuschlag von
der Bemessungsgrundlage.                           20€, ab dem 27. Geburtstag um 40€.

ZUMUTBARE UNTERHALTSLEISTUNG                       STUDIENZUSCHUSS
DES_DER EHEPARTNER_IN                              Studienbeihilfenbezieher_innen bekommen die
Nach Abzug der Absetz- und Freibeträge ergibt      jährlichen Studiengebühren in voller Höhe in
sich die Bemessungsgrundlage des_der Ehe-          Form eines Studienzuschusses ersetzt. Darüber
partner_in. Die zumutbare Unterhaltsleistung       hinaus können auch Studierende mit günsti-
beträgt 30% des 8.400 € übersteigen den            gem Studienerfolg, die wegen des elterlichen
Betrages seiner_ihrer Bemessungsgrundlage.         Einkommens gerade keine Studienbeihilfe
Diese verringert ebenfalls die Studienbeihilfe.    mehr erhalten, einen Studienzuschuss in ab-
                                                   gestufter Höhe von wenigstens € 60,- bis hin
                                                   zum vollen Betrag, jährlich bekommen. Der

                                                                                             17
Studienbeihilfe

Antrag auf Studienzuschuss wird automatisch           ANSPRUCHSDAUER
mit dem Antrag auf Studienbeihilfe mitge-             Die Anspruchsdauer beträgt bei Bachelorstudi-
stellt. Die Hälfte der jährlichen Förderung wird,     en die Mindeststudiendauer (für das gesamten
nachdem die Meldung über die Einzahlung des           Studium) sowie ein Toleranzsemester. Bei Di-
Studienbeitrages bei der Studienbeihilfenbe-          plomstudien beträgt die Anspruchsdauer die
hörde eingelangt ist, für das jeweilige Semester      Mindeststudiendauer plus ein Toleranzsemes-
ausgezahlt. Für Student_innen an öffentlichen         ter pro Studienabschnitt. Wer im ersten Ab-
Universitäten erfolgt die Meldung automatisch,        schnitt das Toleranzsemester nicht verbraucht,
ein Nachweis über die Bezahlung der Studien-          kann es in den zweiten Abschnitt mitnehmen.
gebühren muss nicht vorgelegt werden.
                                                      Beendest du den 1. Abschnitt nicht in der vor-
                                                      geschriebenen Zeit, hast du so lange keinen
                                                      Anspruch, bis du ihn beendest hast und mit
ABÄNDERUNGSANTRAG                                     dem zweiten anfängst. Wenn du mehr als die
Folgende Umstände machen einen Abände-                doppelte Mindeststudiendauer plus ein Semes-
rungsantrag notwendig:                                ter für den 1. Abschnitt brauchst, hast du nie
»» erhebliche und längerfristige Verringerung         wieder Anspruch auf den Bezug von Studien-
   des Einkommens (z.B. durch Arbeitslosig-           beihilfe!
   keit, Pensionierung)
»» Änderung der familiären Verhältnisse, wie
   z.B. Geburt eines Kindes oder Verpartne-           LEISTUNGSNACHWEIS – DER „GÜNSTIGE
   rung                                               STUDIENERFOLG“
                                                      Neben der sozialen Förderungswürdigkeit
                                                      ist auch ein günstiger Studienerfolg als An-
Wenn du deinen Studienort änderst, aber deine         spruchsvoraussetzung nachzuweisen. Nach
Studienrichtung gleich bleibt, musst du einen         zwei Semestern (im Bachelor- sowie im Di-
neuen Antrag stellen, da nun eine andere Sti-         plomstudium) ist ein Nachweis über 30 ECTS
pendienstelle für dich zuständig ist.                 oder 14 Semesterwochenstunden zu erbringen
                                                      („Günstiger Studienerfolg“). Dieser Nachweis
                                                      muss bis spätestens zum Ende der Antragsfrist
                                                      des 3. Semesters erbracht werden.

infobox
Die Beträge der zumutbaren Unterhaltsleistung wurden seit Jahren nicht mehr an die Inflation ange-
passt. Somit fallen Studierende systematisch aus dem Bezieher_innenkreis. Der VSStÖ setzt sich für eine
Valorisierung der Beträge zur Berechnung der Studienbeihilfe ein.

18
Studienbeihilfe

Für Studien ohne Abschnitte gilt, dass auch      Achtung: Beachte, dass dir die Stipendien-
nach dem 6. Semester ein Nachweis über           stelle keine Aufforderung schickt, den Leis-
mindestens 90 ECTS oder 42 Semesterwo-           tungsnachweis zu erbringen. Du musst selbst
chenstunden zu erbringen ist, um die Studi-      rechtzeitig daran denken den Studienerfolg
enbeihilfe weiter beziehen zu können (z.B. für   innerhalb der entsprechenden Frist vorzulegen,
das Toleranzsemester im Bachelor-Studium).       sonst ergeht nach Ablauf der Frist ein Bescheid
Im Masterstudium (Universität wie FH) müs-       auf Rückforderung.
sen nach zwei Semestern 20 ECTS oder zehn
Semesterwochenstunden, in einem Doktorats-       Des weiteren besteht seit 2014 die Möglichkeit,
studium nach zwei Semestern 12 ECTS oder         den Bezug der Studienbeihilfe zu stornieren.
6 Semesterwochenstunden nachgewiesen             Diese Möglichkeit wurde eingeführt, damit
werden. Abweichend muss nach dem sechs-          Student_innen so Rückzahlungen vermeiden
ten Semester der Studienerfolg durch die_den     können.
Dissertationsbetreuer_in, dass der Abschluss     Achtung: Ist der erste Abschnitt erst nach
des Studiums innerhalb der Anspruchsdauer        mehr als der zweifachen Mindeststudiendauer
erwartet werden kann, bestätigt werden. Bei      plus einem Semester abgeschlossen, dann ist
Studien die in Abschnitten gegliedert sind,      der Anspruch auf ein Stipendium weg! Es gibt
muss nach jedem Studienabschnitt die Able-       somit keine Studienförderung für die darauf
gung der Diplomprüfung oder des Rigorosums       folgenden Abschnitte.
nachgewiesen werden.
Wird der Leistungsnachweis nicht erbracht,
geht der Anspruch auf Studienbeihilfe vorerst    LEISTUNGSNACHWEIS AN
verloren – er kann durch Erbringen des Leis-     PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULEN
tungsnachweises jedoch wieder erworben           An Pädagogischen Hochschulen müssen nach
werden. Der volle Leistungsnachweis berech-      zwei Semestern positive Scheine über min-
tigt dich zum Weiterbezug der Studienbeihilfe    destens 30 ECTS vorgelegt werden. Wer das
bis zum Ende der Anspruchsdauer (für den je-     Studium noch vor der Hochschulwerdung der
weiligen Studienabschnitt). Schaffst du weni-    PHs, also an einer pädagogischen Akademie
ger als die Hälfte, ist die Beihilfe zurück zu   vor 2007/2008 begonnen hat, kann den Stu-
zahlen! (siehe Rückzahlung)                      dienerfolg auch nach der folgenden Methode
                                                 belegen:
                                                 Im 2. Semester müssen Zeugnisse im Umfang
                                                 von sieben Wochenstunden aus den Pflicht-
                                                 gegenständen des ersten Semesters, deren
                                                 Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 sein
                                                 darf, erbracht werden. Nach dem 2. Semes-
                                                 ter müssen zehn Wochenstunden aus dem 2.

                                                                                           19
Studienbeihilfe

 vsstö info
                                                   Semester mit 2,5 Notenschnitt und nach dem
Die Voraussetzungen für den Bezug der              vierten und sechsten Semester 20 Wochen-
Studienbeihilfe sind unserer Ansicht nach          stunden (2,5 Notenschnitt) aus den jeweils
absolut überzogen.                                 vorherigen zwei Semestern nachgewiesen
                                                   werden, sowie (an den Pädagogischen Hoch-
Das zeigt sich auch daran, dass mittlerweile
                                                   schulen) die Zeugnisse über die Lehrübung mit
weniger als 15% aller Studierenden Studien-
                                                   einem Notenschnitt von maximal 3. Im siebten
beihilfe zugesprochen bekommen.
                                                   Semester kann dann noch Studienbeihilfe be-
Der VSStÖ fordert:                                 zogen werden, wenn die Akademie eine Bestä-
                                                   tigung ausstellt, dass der_die Studierende an
»» Höchststudienbeihilfe auf Armutsgefähr-         der Diplomarbeit schreibt.
   dungsschwelle anheben.
»» Studienbeihilfe an die Inflation anpassen.
»» In jedem Studium soll es zwei Toleranz-         STUDIENWECHSEL
   semester geben.                                 Das Studium darf zweimal gewechselt werden.
»» Die Gleichstellung von in Österreich            Ein zulässiger Studienwechsel liegt dann vor,
   lebenden Ausländer_innen in der Studi-          wenn du die vorherige Studienrichtung nicht
   enförderung.                                    mehr als zwei Semester inskribiert warst.
»» Abschaffung der Auswärtigkeit – gleiche         Ein Wechsel zu einem schon einmal betriebe-
   Höchststudienbeihilfe für alle.                 nen Studium gilt auch als Studienwechsel (z.B.
»» Streichung der Übergangsfristen: Diese          Jus-BWL-Publizistik-Jus: der letzte Wechsel
   Regelung hindert Leute daran, zwischen          besiegelt das Ende des Studienbeihilfenan-
   Abschluss des Bachelor- und Beginn              spruchs). w
   des Masterstudiums Berufserfahrung zu           Die Studienwechselregelung wurde insofern
   sammeln.                                        entschärft, als dass es möglich ist, auch bei
»» Die Höchststudienbeihilfe, aber auch die        einem späteren Wechsel nochmals Studienbei-
   Klassifizierung der „zumutbaren Unter-          hilfe zu erhalten – nämlich dann, wenn du in der
   haltsleistung der Eltern“ sollte jährlich der   neuen Studienrichtung gleich viele Semester
   Inflation angepasst werden.                     gemeldet bist, wie in den zuvor betriebenen.
»» Studierende mit Kind besser unterstützen        Angerechnete Lehrveranstaltungen aus dem
   durch Verdoppelung des Zuschlags.               Vorstudium können diese Wartezeit verkürzen.
                                                   Bei einem Studienwechsel nach dem 1. Semes-
                                                   ter kann beim geforderten Leistungsnachweis
Langfristig soll das VSStÖ-Modell zur sozi-        (nach dem 2. Semester) der Studienerfolg je
alen Absicherung umgesetzt werden. Alle            zur Hälfte aus beiden Studienrichtungen nach-
Infos unter www.vsstoe.at

20
Studienbeihilfe

gewiesen werden. Nach den ersten beiden Se-     »» Bei ehrenamtlicher Tätigkeit als Studieren-
mestern der neuen Studienrichtung ist der ge-      denvertreter_in (ÖH, Erstsemestrigentu-
forderte Leistungsnachweis im vollen Umfang        tor_in, Heimvertreter_in) um eine von der
vorzulegen. Wichtig ist aber, dass du einen        Tätigkeit abhängige Zeit, wenn die Tätig-
neuen Antrag stellst!                              keit zumindest ein Semester durchgehend
                                                   ausgeübt wurde.
Nicht als Studienwechsel gilt folgendes:
»» die durch ein unabwendbares Ereignis
   ohne Verschulden des_der Studierenden        Die Anspruchsdauer kann durch den_die Lei-
   zwingend herbeigeführt wurden (z.B. blei-    ter_in der Studienbeihilfenbehörde verlängert
   bende Handverletzung bei Klavierstudium,     werden:
   Allergie gegen bestimmte Laborstoffe bei      »» bei Auslandsstudien (mit einer Mindest-
   Chemiestudent_innen);                            dauer von drei Monaten)
»» bei denen die gesamten Vorstudienzeiten       »» bei aufwändigen Abschlussarbeiten, wenn
   für die Anspruchsdauer des nunmehr be-           das überwiegende Ausmaß der Studien-
   triebenen Studiums berücksichtigt werden.        zeitüberschreitung auf einen dieser Gründe
                                                    zurückzuführen ist.
                                                Achtung: Ein Auslandssemester führt somit
                                                keineswegs automatisch zur Verlängerung des
ANSPRUCHSDAUER UND                              Anspruches! Sämtliche Verlängerungsansprü-
VERLÄNGERUNGSGRÜNDE                             che kannst du nur in der Zeit sammeln, in der
Die Anspruchsdauer wird aus folgenden Grün-     Anspruch auf Studienbeihilfe besteht.
den verlängert:
»» Krankheit
»» Unabwendbares oder unvorhersehbares
   Ereignis (z.B. auch Behinderung im Studi-
   enbetrieb)
»» wegen Schwangerschaft und Kinderbe-
   treuungspflichten (bis zur Vollendung des
   6. Lebensjahres)
»» für Studierende mit mindestens 50%iger
   Beeinträchtigung
»» bei Ableistung des Präsenz- oder Zivil-
   dienstes während der Anspruchsdauer um
   je ein Semester für jeweils 6 Monate

                                                                                           21
Studienbeihilfe

RÜCKZAHLUNG DER STUDIENBEIHILFE                    VERDIENSTFREIGRENZEN
Diese droht, wenn du nicht einmal die Hälfte       Neben dem Bezug von Studienbeihilfe kannst
des jeweils geforderten Leistungsnachweises        du 10.000 Euro jährlich dazuverdienen (ali-
(„Mindeststudienerfolg“) erbringen kannst.         quoter Monatsbetrag 833,33 € pro Monat in
Falls dir das passiert ist, kannst du um Stun-     dem bezogen wird). Seit 2015 sind die Zuver-
dung (bis zu zwei Jahre) oder um Rückzahlung       dienstgrenze bei der Familienbeihilfe und der
in Teilbeträgen.                                   Studienbeihilfe gleich hoch. Du darfst nun statt
                                                   8.000€ 10.000€ dazu verdienen. Verdienst du
Die Rückforderung wird, wenn du den Studie-        mehr als 10.000 Euro, erhöht dies deine „zu-
nerfolg zwar erworben, aber nicht rechtzeitig      mutbare Eigenleistung“ und vermindert somit
vorgelegt hast, verringert.                        die Studienbeihilfe, sie ist aber nicht zur Gänze
Ebenfalls reduziert wird die Rückzahlung, wenn     verloren. Es ist egal, wie viel du im Monat ver-
du bis zur Antragsfrist des 5. Semesters wieder    dienst, es zählen nur die Gesamteinkünfte des
einen günstigen Studienerfolg nachweisen           Kalenderjahres.
kannst.                                            Achtung: Arbeitslosengeld gilt als Einkommen
Im Falle eines nicht zur Gänze erworbenen          und wird zu den Einkünften dazu gezählt. Auch
Studienerfolgs kann die Zahlung in 36 Teilbe-      Wais_innenpension, Kinderbetreuungsgeld, 13.
trägen monatlich erbracht werden. Zurück zu        und 14. Monatsgehalt zählen als Einkünfte!
zahlen ist die Studienbeihilfe auch, wenn sie
durch unrichtige oder unvollständige Angaben
beim Antrag erwirkt wurde oder wenn sie trotz
Ruhens (z.B. zu hoher Dazuverdienst) oder Ein-
tritt eines gesetzlichen Erlöschungsgrunds (z.B.
Studienwechsel, Studienabbruch, Studienende)
ausbezahlt wurde.
Um eine solche Situation zu vermeiden, melde
bitte jede Änderung und informiere die Behör-
de unbedingt über die Leistungsnachweise und
den „günstigen Studienerfolg“.
Den „günstige Studienerfolg (30 ETCS)“
musst du erbringen, um weiter Studienbeihilfe
zu beziehen. Der „Mindeststudienerfolg (15
ECTS)“ ist die Hälfte des günstigen Studie-
nerfolgs. Er bewahrt dich vor einer drohenden
Rückzahlung.

22
Studienbeihilfe

                                                    infobox
WEITERFÜHRENDE STUDIEN UND
STUDIENBEIHILFE                                   WAS IST „ZU VERSTEUERNDES
Ein Master- kann bei abgeschlossenem Ba-          EINKOMMEN“?
chelorstudium unter diesen Voraussetzungen        Das zu versteuernde Einkommen berechnet
gefördert werden:                                 sich aus:

»» Das Masterstudium muss aufbauend auf           »» Bruttoeinkommen (ausgenommen der 13.
   ein Bachelorstudium betrieben werden.             und 14. Monatsbezug)
»» Das Masterstudium muss spätestens 30           »» minus Sozialversicherungsbeiträge
   Monate (Achtung: Nicht vier Semester!)         »» minus Beiträgen zu gesetzlichen Arbeit-
   nach Abschluss des vorangegangenen                nehmer_innenvertretung („Kammerum-
   Studiums aufgenommen werden, wobei                lage“)
   Präsenz- oder Zivildienstzeiten sowie          »» minus Werbungskosten (Kosten, die mit
   Mutterschutzzeiten nicht in die Frist einge-      der Berufsausübung in direktem Zusam-
   rechnet werden.                                   menhang stehen und die du im Rahmen
»» Das Masterstudium muss vor Vollendung             der Arbeitnehmer_innenveranlagung
   des 35. Lebensjahres aufgenommen                  geltend machen kannst)
   werden.                                        »» minus Sonderausgaben (z.B. Steuerbe-
»» Die gesetzliche Studienzeit für das Bache-        ratungskosten, Beiträge für gesetzlich
   lorstudium darf um nicht mehr als drei            anerkannte Religionsgemeinschaften)
   Semester überschritten werden.                 »» minus außergewöhnliche Belastungen
                                                     (z.B. Krankheitskosten)
Ein Doktorats-/PhD-Studium kann bei einem         »» Pendler_innenpauschale
abgeschlossenen Diplom- oder Masterstudium
unter folgenden Voraussetzungen gefördert
werden:                                           Wenn das Ergebnis unter 10.000 € ist, bleibt
                                                  die Familienbeihilfe davon unberührt.
»» Das Doktorats- oder PhD-Studium muss
   aufbauend auf ein Diplomstudium, Master-
   studium oder einen Fachhochschul-Studi-
   engang betrieben werden.
»» Das Doktorats- oder PhD-Studium muss
   spätestens 12 Monate nach Abschluss des
   vorangegangenen Studiums aufgenommen
   werden, wobei Präsenz-, Zivildienst- oder
   Mutterschutzzeiten nicht in die Frist einge-
   rechnet werden.

                                                                                          23
Studienbeihilfe

 shortcut
                                                    »» Das Doktorats- oder PhD-Studium muss
SHORTCUT STUDIENBEIHILFE                               vor Vollendung des 30. Lebensjahres
»» Die Höchststudienbeihilfe beträgt 500 €             aufgenommen werden. Ausnahmen (bis
   bzw. 715 € .                                        35 Jahre) gelten für Selbsterhalter_innen
»» Soziale Förderungswürdigkeit und güns-              und unter bestimmten Umständen für
   tiger Studienerfolg notwendig                       Studierende mit Kind bzw. für beeinträch-
                                                       tigte Studierende.
»» Studium muss vor dem 30. (35.) Lebens-
   jahr begonnen werden                             »» Die gesetzliche Studienzeit für den ersten
                                                       Studienabschnitt eines Diplomstudiums
»» Für die Mindeststudiendauer und 1                   darf um nicht mehr als das Zweifache
   Toleranzsemester pro Abschnitt, bzw. bei            zuzüglich eines weiteren Semesters über-
   Bachelorstudien für die Mindeststudien-             schritten werden.
   dauer + 1 Toleranzsemester
                                                    »» Die gesetzliche Studienzeit für den 2. und 3.
»» Beantragung bei der Studienbeihilfen-               Abschnitt des Diplomstudiums bzw. für das
   behörde                                             Bachelor- und das Masterstudium darf um
»» Nachweispflicht: 14 SWS/30 ECTS nach                nicht mehr als zwei Semester überschritten
   zwei Semestern, ggf. auch 42 SWS/90                 werden.
   ECTS nach 6 Semestern
»» Studienwechsel: 2 mal nach je maximal 2
   Semestern möglich
»» Zuverdienstmöglichkeiten: max. 10.000 €
   pro Kalenderjahr

 vsstö info
Die starren Regelungen der Toleranzsemester müssen aufgehoben werden. Ein Bachelorstudium inner-
halb von sieben Semestern zu beenden, entspricht nicht der Studierenden-Realität.

24
STUDIENGEBÜHREN
Die ehemalige schwarz-blaue Bundesregierung       Keine Studiengebühren zahlen:
hat trotz mehrmaliger vorheriger entgegenlau-
tender Beteuerungen im Wintersemester 2001        »» Österreichische Staatsbürger_innen
die unsozialen Studiengebühren eingeführt.        »» EWR-Bürger_innen
Durch eine im September 2008 mit den Stim-        »» Gleichgestellte (z.B. Konventionsflücht-
men von SPÖ, FPÖ und Grünen beschlossene             linge, Schweizer Staatsbürger_innen,
Novelle des Universitätsgesetzes konnten die         Ausländer_innen mit einer Daueraufent-
Studiengebühren für Studierende an Universi-         haltsberechtigung oder einem Anspruch
täten und Pädagogischen Hochschulen jedoch           auf Studienbeihilfe)
weitgehend abgeschafft werden. Die kom-           »» Personen, denen aufgrund eines völker-
plizierten Ausnahmebestimmungen waren                rechtlichen Vertrages dieselben Rechte für
jedoch auch mit vielen Problemen behaftet.           den Berufszugang zu gewähren sind wie
Aufgrund der Formulierung in der bisherigen          Staatsbürger_innen wenn die Toleranzzeit
Studiengebührenregelung, die sich auf die Glie-      nicht überschritten wird.
derung eines Studiums in Abschnitte bezieht,
hat der Verfassungsgerichtshof diese Regelung
für verfassungswidrig erklärt und mit Ende Fe-    TOLERANZZEIT
bruar 2012 aufgehoben. Seit Sommersemester        Sogenannte Langzeitstudierende, das heißt
2013 werden wieder an allen Universitäten, mit    wenn die Toleranzsemester überschritten wird,
den alten komplizierten Ausnahmebestimmun-        müssen Studiengebühren zahlen. Bei abschnitt-
gen, Studiengebühren eingeführt. Sogenannte       losen Studien (Bachelor, Master, Doktorat)
Langzeitstudierende müssen die Studienge-         muss das Studium in der Mindeststudiendau-
bühren in Höhe von 363,36 Euro zahlen. Studie-    er plus zwei Toleranzsemester abgeschlossen
rende aus Drittstaaten (mit einzelnen Ausnah-     werden. Bei Studien mit Abschnitten (Diplom-
men) müssen die doppelten Studiengebühren         studien) werden an jeden Studienabschnitt
in Höhe von 726,72 Euro bezahlen.                 zwei Toleranzsemester angehängt. Werden die
                                                  Toleranzsemester nicht verbraucht, kann man
                                                  sie sich in den nächsten Abschnitt mitnehmen.
DIE STUDIENGEBÜHRENREGELUNG IM                    Das erfolgt automatisch.
DETAIL
Grundsätzlich besteht eine allgemeine Studi-      Achtung: Die Toleranzzeit wird für jede inskri-
engebührenpflicht bestehen, jedoch wird ein       bierte Studienrichtung separat berechnet und
Großteil der Studierenden durch Ausnahmere-       läuft auch parallel. Bei Mehrfachstudien immer
gelungen davon befreit.                           auf die jeweilige Toleranzzeit achten!

                                                                                            25
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