COVID-19 ÖFFENTLICHER DIENST DIE ZEIT NACH - AHS-Gewerkschaft

Die Seite wird erstellt Stefan-Santiago Brüggemann
 
WEITER LESEN
COVID-19 ÖFFENTLICHER DIENST DIE ZEIT NACH - AHS-Gewerkschaft
GEWERKSCHAFT
ÖFFENTLICHER DIENST   DIE ZEIT NACH
                      COVID-19
                                      FOTO: VIENNASLIDE / PICTUREDESK.COM

DIE ZEITSCHRIFT DER
AHS-GEWERKSCHAFT

   70. jahrgang
   mai/juni 2021
        nr. 3
COVID-19 ÖFFENTLICHER DIENST DIE ZEIT NACH - AHS-Gewerkschaft
GEWERKSCHAFT
ÖFFENTLICHER DIENST   DIE ZEIT NACH
                      COVID-19
                                      FOTO: VIENNASLIDE / PICTUREDESK.COM

DIE ZEITSCHRIFT DER
AHS-GEWERKSCHAFT

   70. jahrgang
   mai/juni 2021
        nr. 3
COVID-19 ÖFFENTLICHER DIENST DIE ZEIT NACH - AHS-Gewerkschaft
DIE ZEIT NACH
  GEWERKSCHAFT
ÖFFENTLICHER DIENST

                      COVID-19
                                      FOTO: VIENNASLIDE / PICTUREDESK.COM

DIE ZEITSCHRIFT DER
AHS-GEWERKSCHAFT

   70. jahrgang
   mai/juni 2021
        nr. 3
COVID-19 ÖFFENTLICHER DIENST DIE ZEIT NACH - AHS-Gewerkschaft
zugespitzt
                                                                  inhalt

      „Ich kann nicht klagen“
      Ein alter Juristenwitz lautet: Treffen sich zwei Anwälte.
                                                                                 top thema
                                                                    DIE ZEIT NACH COVID-19
                                                                          Mag. Herbert Weiß
                                                                                                4
                                                                                                     4
      Fragt der eine: „Wie geht es dir?“ Antwortet der an-
      dere: „Schlecht, ich kann nicht klagen!“                          landesleitung aktiv     9
      Glaubt man den Medienberichten der letzten Wo-                        STELL DIR VOR,
      chen, so scheint es der juristischen Zunft richtig gut
                                                                         ES IST IMPFUNG...
      zu gehen, neben der zweiten, dritten und womög-
                                                                           Mag. Eva Teimel
      lich bald vierten Corona-Welle schwappt nämlich
      auch eine Corona-Klagewelle durch Deutschland
      und in leicht abgeschwächter Form auch durch
                                                                             gut zu wissen     10
      Österreich.                                                 WERBUNGSKOSTEN TEIL 3
      Eine Schlagzeile dazu: „Schüler klagen für Prä-                Mag. Georg Stockinger
      senzunterricht – Verwaltungsgerichtshof lehnt ab“
      (news4teachers.de).                                                        im focus      14    14
      Die Testpflicht für SchülerInnen scheint ein beson-              DEUTSCHLAND UND
      ders beliebtes Klagsobjekt zu sein: „Neun Schüler                      ÖSTERREICH
      klagen am OVG gegen Testpflicht an Schulen“, titel-              Mag. Gudrun Pennitz
      te etwa die Süddeutsche Zeitung am 14. April 2021.                                                         D
      Andere Medien schlagzeilten wie folgt:
                                                                              faktencheck      18
      „Rückkehr an die Schulen in NRW: Strenge Regeln für
                                                                       Mag. Gudrun Pennitz
      Testverweigerer – Klagewelle beim OVG“ (wa.de)
      „Klagewelle gegen Testpflicht an Schulen erreicht
      OVG in Münster“ (rp-online.de)
                                                                            gut zu wissen      19
      „Psychische Belastung: Klagewelle gegen Testpflicht                        GELEBTE
                                                                                                                           A
      an Schulen überrollt Gerichte“ (news4teachers.de)            SCHULPARTNERSCHAFT
      Nun steht es natürlich in einem Rechtsstaat jedem                  MMag. Mag. iur.
      frei, sich mit einer Klage ans Gericht zu wenden.                Gertraud Salzmann
      Und eine Testpflicht mag durchaus als Eingriff in
      Persönlichkeitsrechte gewertet werden, gegen die                         menschen        22
      man Klage erheben kann.                                       AUSZEICHNUNGEN UND
      Wo allerdings genau die „psychische“ Belastung                       ERNENNUNGEN
      für Kinder und Jugendliche liegen soll, wenn sie ei-
      nen Nasenbohrertest an sich vornehmen müssen,
                                                                              aktuelle seite   23
      erschließt sich nicht jedem auf den ersten Blick.
      Und erst recht nicht auf den zweiten: Dass Lock-
      downs und Schulschließungen massive psychische
                                                                         Mag. Herbert Weiß

                                                                           nachgeschlagen      24
                                                                                                                        19
      Belastungen verursachen, ist evident. Es ist daher
      Gebot der Stunde, mit allen angemessenen Mitteln
      dafür zu sorgen , dass Schulen möglichst schnell,
      vor allem aber möglichst sicher wieder geöffnet
      werden können.

      Muss tatsächlich alles, was Grund zum Jammern ist,                                            REDAKTIONSSCHLUSS
      auch gleich ein Grund zur Klage vor Gericht sein?                                             Redaktionsschluss für die
      N.N.                                                                                          Nr. 4/2021: 18.6.2021

2
COVID-19 ÖFFENTLICHER DIENST DIE ZEIT NACH - AHS-Gewerkschaft
top thema
                                                                                                SEHR GEEHRTE FRAU KOLLEGIN! SEHR GEEHRTER HERR KOLLEGE!                                                                                  editorial
                                                                                                Vor einigen Tagen haben Medienberichte unter uns LehrerInnen für viele Reaktionen
                                                                                                gesorgt, auch wenn es darin um die Ergebnisse einer Studie aus Großbritannien ging:
                                                                                                „Arbeitslast, Disziplinlosigkeit und Corona-Bedingungen seien nicht mehr erträglich:
                                                                                                Jeder dritte Lehrer in Großbritannien will in fünf Jahren ‚definitiv‘ nicht mehr diesen Job
                                                                                                haben.“ 1
                                                                                                Zu lesen ist im zitierten Artikel auch, dass sich – einer Studie der National Education
                                                                                                Union zufolge – die LehrerInnen in Großbritannien nach einem Jahr Arbeit unter Co-
                                                                                                rona-Bedingungen ausgelaugt fühlen. Neben den Arbeitsbedingungen in Zeiten der
                                                                                                Pandemie werden als Gründe dafür der fehlende Respekt, die fehlende Wertschät-
                                                                                                zung von Seiten der politisch Verantwortlichen und die generell gestiegene Arbeitsbe-
                                                                                                lastung angeführt. 95 Prozent der Befragten fürchten negative Auswirkungen auf ihre
                                                                                                Gesundheit.
                                                                                                Die mangelnde Wertschätzung für uns LehrerInnen zeigt sich in Österreich u. a. im Um-
                                                                                                gang mit den Impfungen. Zuerst hat man uns eine Priorisierung versprochen. Dann
                                                                                                hat man in manchen Bundesländern geplante Impftermine wieder abgesagt, da man
                                                                                                den Impfstoff doch für andere Teile der Bevölkerung verwendet hat. Dass man damit
                                                                                                vielen LehrerInnen das Gefühl gegeben hat, zweitrangig zu sein, wundert wohl nie-
                                                                                                manden.
FOTOS: BEIGESTELLT, SAGADOGO / ISTOCK, JOHANNA SCHLOSSER / PICTUREDESK.COM, GEORGES SCHNEIDER

                                                                                                Statt den Schulen endlich mehr Vorlaufzeit für die Umsetzung der ständig wechseln-
                                                                                                den Vorgaben zu geben, lässt man neuerdings auch im Schulbetrieb „externe Player“
                                                                                                mitentscheiden und kommt, wohl auch deshalb, mit dem Verlautbaren regelmäßig zu
                                                                                                spät. Statt den Schulen bzw. den LehrerInnen und DirektorInnen zu vertrauen, glaubt
                                                                                                man, manches bis ins Detail vorschreiben zu müssen und überlässt Entscheidungen nur
                                                                                                dann der Autonomie, wenn man sie selbst nicht treffen will oder kann.

                                                                                                Meine Forderungen lauten daher:
                                                                                                • Trefft endlich klare und für alle nachvollziehbare Entscheidungen, die den ExpertIn-
                                                                                                  nen vor Ort jene Freiheiten lassen, die eine sinnvolle Umsetzung ermöglichen!
                                                                                                • Gebt denen, die die politischen Entscheidungen umsetzen müssen, die notwen-
                                                                                                  digen Informationen direkt und rechtzeitig! Eine Pressekonferenz kann in einem
                                                                                                  Rechtsstaat nicht Gesetze und Verordnungen ersetzen.

                                                                                                                                                                                                                          1   Ein Drittel der britischen Lehrer
                                                                                                                                                                                                                              plant Jobwechsel. In: Die Presse
                                                                                                Mag. Herbert Weiß                                                                                                             online vom 8. April 2021.
                                                                                                Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft

                                                                                                   impressum
                                                                                                gymnasium. Zeitschrift der AHS-Gewerkschaft in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Herausgeber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst,
                                                                                                Dr. Norbert Schnedl. Medieninhaber: die GÖD Wirtschaftsbetriebe Ges. m. b. H., 1010 Wien, Teinfaltstraße 7. Chefredaktion und für den
                                                                                                Inhalt verantwortlich: Mag. Gudrun Pennitz, 1090 Wien, Lackierergasse 7, Tel.: 01/405 61 48, Fax: 01/403 94 88, E-Mail: office.ahs@goed.at.
                                                                                                Redaktion, Produktion, Konzeption, Grafik und Anzeigenverwaltung: Modern Times Media Verlagsges. m. b. H., 1030 Wien, Lagergasse 6/35,
                                                                                                Tel.: 01/513 15 50. Chefin vom Dienst: Dr. Susanne Falk. Hersteller: Druckerei Berger, 3580 Horn, Wiener Straße 80. Verlags­ort: Wien. Herstellungsort:
                                                                                                Horn. DVR-Nr.: 0046655. Namentlich gekennzeichnete Beiträge unterliegen der Verantwortung des Autors. Die R         ­ edaktion behält sich das Recht
                                                                                                der Kürzung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in dieser Zeitschrift trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und
                                                                                                eine Haftung des Herausgebers und Medieninhabers, der Redaktion oder der AutorInnen ausgeschlossen ist.

                                                                                                                                                                                                                                                                     3
COVID-19 ÖFFENTLICHER DIENST DIE ZEIT NACH - AHS-Gewerkschaft
top thema

     MAG. HERBERT WEISS
        VORSITZENDER DER
      AHS-GEWERKSCHAFT
     herbert.weiss@goed.at

             Die Zeit nach COVID-19

4
COVID-19 ÖFFENTLICHER DIENST DIE ZEIT NACH - AHS-Gewerkschaft
top thema
            Egal, ob wir die Pandemie schnell als      Außer gewissen Parteien, die in CoronaleugnerInnen
                                                       und AnhängerInnen von Verschwörungstheorien das
            abgehakt betrachten können oder nicht,     Potenzial zur Vergrößerung ihrer Anhängerschaft se-
            wichtig ist in jedem Fall, dass wir uns    hen, wird es wohl niemanden geben, der sich nicht
                                                       das Ende der COVID-19-Pandemie wünscht. Wir seh-
            schon jetzt Gedanken für die Zeit danach   nen uns alle nach Dingen, die wir vor etwas mehr als
            machen.                                    einem Jahr noch für selbstverständlich und für unser
                                                       Leben für fast unverzichtbar gehalten haben. Da-
                                                       zu zählen viele von uns auch Reisen in ferne Länder.
                                                       Besonders leiden wir unter den verminderten Sozial-
                                                       kontakten und Maßnahmen gegen die Verbreitung
                                                       des Virus, die unter anderem Kultur- und Sportveran-
                                                       staltungen weitgehend verhindern und auch gravie-
FOTOS:XXX

                                                       rende Auswirkungen auf unser Alltagsleben mit sich
                                                       bringen.

                                                                                                                 5
COVID-19 ÖFFENTLICHER DIENST DIE ZEIT NACH - AHS-Gewerkschaft
top thema

            Auch in vielen Bereichen des beruflichen Lebens            tige Aktivitäten verzichten. Böse Zungen behaupten,
            hat die Pandemie gravierende Veränderungen ge-             dass man angesichts der Qualität mancher Aussen-
            bracht. Der Schulbereich gehört sicher zu denen, die       dungen des Bildungsministeriums bei der Qualitäts-
            am stärksten betroffen sind. Anfangs glaubte man,          sicherung besser im eigenen Haus ansetzen sollte.
            dass Kinder und Jugendliche Einschränkungen nur            Mein Appell an die Ministeriellen lautet: Konzentriert
            auf sich nehmen müssten, weil es um den Schutz der         euch auf das Wesentliche, nehmt euch dafür die
            älteren Generation ginge. Inzwischen hat man aber          nötige Zeit und gewährt diese auch denen, die die
            erkannt, dass sie selbst genauso betroffen sind und es     Maßnahmen vor Ort umsetzen müssen! Beschränkt
            auch unter Kindern und Jugendlichen schwere Krank-         euch bei zentralen Testungen und Prüfungen auf
            heitsverläufe und massive Spätfolgen gibt. Distance        die „Kernbereiche“! Berücksichtigt das auch bei der
            Learning und Schichtbetrieb fordern uns alle sehr und      Gestaltung der Lehrpläne und gebt den LehrerInnen
            bringen immer mehr SchülerInnen und LehrerInnen            mehr Freiheit zurück, damit diese auf die Interessen
            an ihre Belastungsgrenzen. Niemand von uns kann            und Bedürfnisse ihrer SchülerInnen besser eingehen
            aber die Folgen dieser Zeit auf den Staatshaushalt         können! Auch Freiraum für die Berücksichtigung der
            und die Gesellschaft von morgen abschätzen. Kinder         Interessen der Lehrpersonen dient der Unterrichts-
            und Jugendliche als verlorene Generation zu sehen,         qualität. Denn er unterstützt Authentizität und Leben-
            ist sicher falsch und wird auch nicht dem Einsatz ge-      digkeit des Unterrichts. Das bloße Abarbeiten von
            recht, den sie selbst, ihre Eltern und nicht zuletzt wir   „Kompetenzenmodulen“ bewirkt das Gegenteil.
            LehrerInnen in dieser Zeit an den Tag gelegt haben
            und mit größter Kraftanstrengung weiterhin legen.          Der zweite positive Aspekt, der mir wichtig erscheint:
            SkeptikerInnen rechnen damit, dass die Pandemie            Man hat in der Pandemie endlich die fundamentale
            auch über den Herbst hinaus unser Alltagsleben be-         Bedeutung von Schule für die Gesellschaft erkannt.
            stimmen wird. Andere sehen das optimistischer und          Dabei geht es natürlich nicht nur um Schule als Auf-
            setzen ihre Hoffnung etwa auf die Impfung und die          bewahrungsstätte für jene Kinder, für die ihre Eltern
            Entwicklung von Coronamedikamenten. Diese Hoff-            nicht mehr Zeit investieren können oder wollen. Feri-
            nung wurde in letzter Zeit auch durch Medienberich-        enbetreuung halte ich grundsätzlich für wichtig. Wa-
            te genährt.1 Egal ob wir die Pandemie schnell als ab-      rum diese aber in der Schule erfolgen soll, kann ich
            gehakt betrachten können oder nicht, wichtig ist in        nicht nachvollziehen. Kinder wollen sicher mehr Zeit
            jedem Fall, dass wir uns schon jetzt Gedanken für die      mit Sport, auf Camps oder einfach zusammen mit
            Zeit danach machen.                                        FreundInnen in einer angenehmen Umgebung ver-
                                                                       bringen und nicht in den Häusern, in denen sie wäh-
            DURCH COVID-19 IST EINIGES AN DIE OBERFLÄCHE               rend des Schuljahres meist ohnehin mehr Zeit verbrin-
            GEKOMMEN. ICH BEGINNE MIT DEN POSITIVEN                    gen, als ihnen lieb ist. Rücksichtnahme auf das emo-
            ASPEKTEN.                                                  tionale Wohlergehen junger Menschen wäre gefragt.
            Die Wertschätzung für LehrerInnen hat speziell am          Ferienunterricht für jene, bei denen sich im Lauf des
            Beginn der Pandemie stark zugenommen und ist ins-          Schuljahres einiges an Nachholbedarf angesammelt
            gesamt nach allen Studien bzw. Medienberichten             hat, ist eine andere Sache. Dafür sollte natürlich in
            immer noch deutlich höher als vor der Pandemie.            den Schulen Platz sein. Bei den SchülerInnen wollen
            Wir bekommen von der Öffentlichkeit durch Wert-            die VerantwortungsträgerInnen nicht von der Freiwil-
            schätzung den Rücken gestärkt, können aus Medien           ligkeit abweichen, bei den LehrerInnen ist sie für mich
            Motivation schöpfen, die uns bisher meist den kalten       eine Selbstverständlichkeit. Ich hielte es aber für sinn-
            Wind verständnisloser Kritik ins Gesicht geblasen ha-      voll, gemeinsam mit der LehrerInnenvertretung über
            ben. Diese Wertschätzung und das Vertrauen in die          Modelle nachzudenken, wie die Unterrichtstätigkeit
            Expertise von LehrerInnen und ihre Arbeit ist aber lei-    in den Ferien für die LehrerInnen attraktiv gemacht
            der noch nicht in alle Bereiche der Schulbehörden          werden könnte. Finanzielle Anreize sind eine Möglich-
            vorgedrungen. Wie sollte man es sonst erklären kön-        keit, eine andere wäre die Schaffung von Freiräumen
            nen, dass man Lehrpläne immer einschränkender ge-          während des Unterrichtsjahres durch die Arbeit im
            staltet, pädagogische Freiräume einengt und ständig        Sommer. Was steht einer diesbezüglichen Gesetzes-
            neue „Qualitätssicherungsinstrumente“ erfindet, die        änderung im Weg?
            LehrerInnen viel Zeit rauben, für die es dringlichere
            und wahrlich wertvollere Nutzung gibt?                     In einer Ferienschule müssten aber auch Begabungs-
            Wenigstens in einer Zeit, die der Pandemiebekämp-          und Begabtenförderung ihren Platz finden. In der
            fung dient und die Qualität der Arbeit an den Schu-        Kombination mit entsprechenden Camps würden Ak-
            len Tag für Tag vor Augen führt, sollte man auf derar-     tivitäten in diese Richtung wahrscheinlich bei Schü-

   6
COVID-19 ÖFFENTLICHER DIENST DIE ZEIT NACH - AHS-Gewerkschaft
top thema
lerInnen wieder die Freude an der Schule wecken,         nen dadurch ermöglicht, dass LehrerInnen ihre pri-
die diese möglicherweise im Lauf ihrer Schullaufbahn     vate Infrastruktur nutzen. Viele von uns haben auch
verloren haben.                                          massiv in diese investiert. In den Schulen sieht die Situ-
                                                         ation leider anders aus. Es fehlt an vielen Standorten
LEIDER SIND DURCH DIE PANDEMIE AUCH EINIGE               an den geeigneten Breitbandanschlüssen und der
PROBLEME ZUTAGE GETRETEN ODER VERSTÄRKT                  technischen Ausstattung, um Videounterricht durch-
WORDEN.                                                  führen zu können. Mit der Umsetzung des „8 Punkte-
Dass sich der Föderalismus bei der Bewältigung der       Plans für den digitalen Unterricht“ ab Herbst wird es
Pandemie als nicht gerade hilfreich erwiesen hat, ist    auch nicht besser. Es treten dann z. B. so banale Pro-
keine Erkenntnis, die sich auf Österreich beschränkt.    bleme wie die fehlenden Stromanschlüsse für die Ge-
So wird z. B. der ehemalige Bildungs- und spätere        räte der SchülerInnen auf. Von der nötigen Wartung
Finanzminister Mecklenburg-Vorpommerns, Mat-             der Geräte möchte ich hier gar nicht sprechen. Dafür
thias Brodkorb, in der „Wiener Zeitung“ mit folgen-      müssen dringend die nötigen Planposten geschaffen
den Worten zitiert: „Diskurse und Entscheidungen in      werden. Wenn man genügend gute Leute für die-
komplexen Institutionen erfordern eine Ressource,        se Tätigkeiten finden will, wird man möglicherweise
die in einer pandemischen Ausnahmesituation nicht        mehr bezahlen müssen.
zur Verfügung steht. Und das ist Zeit.“2 Es dauere zu-
nächst Wochen, bis sich Bund und Länder einigen.         An unseren Schulgebäuden ist der Klimawandel nicht
„Und dann dauert es mitunter nur wenige Stunden,         spurlos vorübergegangen. Um Adaptierungen wird
bis einzelne Länder aus dem mühsam gefundenen            man bei sehr vielen Gebäuden nicht herumkommen,
Kompromiss wieder ausbrechen.“3                          oft werden aber sogar Generalsanierungen nötig
                                                         sein. Bei all diesen Maßnahmen und erst recht bei
Im Schulbereich führte das Bildungsreformgesetz 2017,    Schulneubauten sollte man auch in Luftreinigungs-
das ursprünglich unter dem Namen „Autonomiepa-           geräte investieren. Diese hätten uns bei der Bewälti-
ket“ beworben und der Öffentlichkeit verkauft wurde,     gung der Pandemie sicher sehr geholfen. Dass man
dazu, dass man in vielen Bereichen als Schuldirekto-     sie kurzfristig nicht anschaffen konnte, ist nachvoll-
rIn oder PersonalvertreterIn in der Bildungsdirektion    ziehbar. Jetzt sollte man den Schritt aber unbedingt
oder in der betreffenden Region keine kompetenten        setzen. Österreichs SchülerInnen und ihre LehrerInnen
AnsprechpartnerInnen mehr finden kann. Oft sind für      verdienen diese Investitionen, wichtige Impulse für
die gestellten Fragen viele zuständig, leider ist aber   Österreichs Wirtschaft leisten sie überdies.
sehr oft niemand kompetent, eine Antwort zu geben.
Vielen der handelnden Personen fehlen einfach die        Distance Learning verstärkt die Leistungsunterschie-
fachlichen Kenntnisse oder die über die Schulart, in     de zwischen den Kindern und Jugendlichen. Wäh-
der die Frage aufgetaucht ist. Wir brauchen im Schul-    rend manche SchülerInnen vom selbstständigen
bereich kompetente Entscheidungsverantwortliche.         Lernen profitiert haben, hätten andere dringend
Die Forderung, die unselige „Regionalisierung“ des       wesentlich mehr Förderung gebraucht. Damit müss-
Schulwesens wieder zurückzunehmen, ist wohl beim         te eigentlich endgültig das Ende der Verherrlichung
Christkind besser aufgehoben als bei den politisch       der Gesamtschulen eingeläutet sein. Dass das nicht
Verantwortlichen. Denn notwendig dafür wäre der          so ist, führe ich auf ideologischen Starrsinn zurück. Die
Mut zuzugeben, dass man auf all die warnenden            richtige Antwort auf die Unterschiedlichkeit kann aus
Stimmen hätte hören sollen, dass die Reform an der       meiner Sicht nur ein gezieltes Angebot sein, wie ich
Praxis vorbei in die Hose gegangen ist. Ich gebe aber    es oben schon erwähnt habe. Darüber hinaus sollte
die Hoffnung nicht auf, dass man die Bildungsdirekti-    man aber auch endlich sinnvolle Lenkungsmechanis-
onen wenigstens insoweit umstrukturieren kann, dass      men einführen, wie sie seitens der Standesvertretung
es für jede Schulart und jedes Fach kompetente An-       schon seit langem gefordert werden, Lenkungsmaß-
sprechpartnerInnen gibt, die dann auch bereit sind,      nahmen, die schulisches Scheitern vermeiden und
Entscheidungen zu treffen bzw. solche auf höherer        möglichst alle jungen Menschen Bildungsabschlüsse
Ebene zu initiieren. Wir werden unseren Kampf dafür      erreichen lassen.
jedenfalls unverdrossen weiterführen.

In der Pandemie hat sich auch klar gezeigt, dass un-       1   Kann Asthmaspray schwere COVID-19-Verläufe verhindern? derstandard.at
sere Schulgebäude in vielen Bereichen nicht den            2
                                                               vom 12. April 2021.
                                                               Die Pandemie als föderale Zerreißprobe. wienerzeitung.at vom 14. Februar 2021.
Anforderungen der heutigen Zeit genügen. Distance          3   Ebenda.
Teaching wird abgesehen vom Einsatz der KollegIn-

                                                                                                                                                   7
COVID-19 ÖFFENTLICHER DIENST DIE ZEIT NACH - AHS-Gewerkschaft
top thema

                     Zu den negativen Begleiterscheinungen der Pande-                           Sie führt junge KollegInnen vermehrt ins Burnout oder
                     mie zählt für mich auch die Senkung der Anforderun-                        drängt sie aus dem Lehrberuf.
                     gen. Dass man den Kindern und Jugendlichen, die
                     unter der Pandemie besonders zu leiden haben, in                           Die Reform der NOST wird schon seit Jahren gefor-
                     gewisser Weise auch bei der Beurteilung entgegen-                          dert. Die „Semestrierte Oberstufe“ ist ein erster klei-
                     kommt, ist für mich nachvollziehbar. Die Maßnahmen                         ner Schritt in die richtige Richtung. Nun sollte man
                     gehen aber zu weit. Die Forderung, die Corona-Auf-                         aber endlich die Entscheidung über die Einführung
                     stiegsklausel heuer nicht anzuwenden, kam übrigens                         bzw. den Ausstieg aus ihr in die Schulautonomie ver-
                     auch von der Wirtschaft.4 Man fürchtet negative Aus-                       lagern und sich der Planung von sinnvollen Reformen
                     wirkungen auf den „Lehrstellenmarkt“.                                      widmen. Was spricht z. B. gegen die Unterscheidung
                                                                                                von Kern- und Erweiterungsstoffen in den Lehrplä-
                     Psychische Probleme bei Kindern und Jugendlichen                           nen? Die Kernbereiche könnte man als Grundlage
                     haben stark zugenommen. Es gibt auch schon eini-                           für die „geliebten“ standardisierten Testungen oder
                     ge Lösungsansätze, wie etwa das Modell „Help4You“                          Prüfungen heranziehen. Manche Schulen könnten
                     in der Steiermark. Kindern und Jugendlichen soll ein                       sich darauf konzentrieren, die Kinder und Jugendli-
                     möglichst einfacher und kostengünstiger Zugang zu                          chen bei deren Bewältigung zu unterstützen und ih-
                     psychologischer Hilfe geboten werden. Selbstver-                           nen damit bessere Voraussetzungen für den Einstieg
                     ständlich fällt es primär in den Aufgabenbereich der                       in das Berufsleben oder den Wechsel in eine andere
                     Eltern, ihren Kindern diese Möglichkeiten aufzuzei-                        Schule zu bieten. Andere könnten über Leistungskur-
                     gen. Selbstverständlich kann Schule nicht alle Welt                        se auf Stärken der SchülerInnen eingehen und ihnen
                     heil machen. Doch Corona hat die Situation junger                          damit eine bessere Vorbereitung auf die Universität
                     Menschen aus sozioökonomisch schwachen Verhält-                            und die intendierte Studienrichtung bieten. In ande-
                     nissen verschlimmert, hat sozioökonomisch bedingte                         ren Ländern sind Leistungskurse eine Selbstverständ-
                     Gräben vertieft. Und da ist Schule dazu berufen, Brü-                      lichkeit, in Österreich fristet die Begabten- und Bega-
                     cken zu bauen.                                                             bungsförderung nach wie vor ein Schattendasein.
                                                                                                Die Wahlpflichtgegenstände wären eine Art der
                     NUN MÖCHTE ICH MICH JENEN BAUSTELLEN WIDMEN,                               Umsetzung. Sie müssten aber dadurch wiederbelebt
                     DIE NICHT DURCH CORONA ERZEUGT WURDEN,                                     werden, dass man für sie wieder mehr Ressourcen zur
                     DEREN BEWÄLTIGUNG ABER DURCH CORONA INS                                    Verfügung stellt. Die Möglichkeit, auf die Interessen
                     HINTERTREFFEN GERATEN IST.                                                 der SchülerInnen stärker einzugehen, würde allen
                     Eine Reform der „PädagogInnenbildung neu“ ist                              Schulen und allen Beteiligten guttun. Sie erfordert
                     längst überfällig. Man muss endlich von der Doktrin                        aber das oben schon erwähnte Vertrauen in die Leh-
                     abweichen, dass man LehrerInnen ausbilden könne,                           rerInnen.
                     die in fast allen Bereichen einsetzbar wären. So wie
                     man akzeptieren muss, dass Kinder unterschiedlich                          Es wartet also auch nach Corona viel Arbeit auf uns.
                     sind, sollte man anerkennen, dass auch jene Men-                           Zu hoffen bleibt, dass die politisch Verantwortlichen
                     schen, die sich für den Lehrberuf entscheiden, ver-                        endlich erkennen, dass sie in der Standesvertretung
                     schiedene Interessen und auch Stärken und Schwä-                           bei der sinnvollen Weiterentwicklung und Verbes-
                     chen haben. Was ist verwerflich daran, dass manche                         serung unseres Schulsystems Verbündete und nicht
                     ihre Stärke in der Förderung von Kindern mit Beein-                        Gegner haben.                                      n
                     trächtigungen, andere in der Förderung von Hoch-
                     begabten sehen? LehrerInnen, die von allem etwas
                     wissen, nichts aber wirklich können, wollen wir doch
                     weder die Jugend noch die Zukunft unseres Staates
                     überlassen. Dass mit der Reform der Ausbildung auch
                     die der Induktionsphase einhergehen muss, ist für
                     mich selbstverständlich. Die gute Einführung junger
                     Menschen in den Lehrberuf muss dem Staat einfach
                     etwas wert sein. Die Alternative ist außerdem teurer:

            4   Wirtschaft fordert Ende für Corona-Aufstiegsklausel. vienna.at vom 8. Februar
                2021.

   8
landesleitung
      aktiv

             MAG. EVA TEIMEL
MITGLIED DER BUNDESLEITUNG
        eva.teimel@my.goed.at

                                 Stell dir vor, es ist
                                 Impfung und keiner
                                 kann hingehen!

     Groß war die Freude und groß war die Erleichterung,        scheidung für die Verschiebung eine politische Ent-
     als den niederösterreichischen Pädagoginnen und            scheidung war, schrieben AHS- und BMHS-Gewerk-
     Pädagogen für 19. und 20. März ein fixer Impftermin        schaft und der Direktorenverband sofort offene Brie-
     in Aussicht gestellt wurde. Man merkte so richtig das      fe an die politischen Entscheidungsträger im Land,
     Aufatmen in den Konferenzzimmern und so manche             doch die Reaktion war null: keine Rückmeldung, kein
     Mühen, die man in den letzten Monaten auf sich ge-         Nachfragen. Noch war zu diesem Zeitpunkt die Hoff-
     nommen hatte (Distance Learning, Schichtbetrieb,           nung da, dass es zu einem von Gewerkschaft und Di-
     doppelte Schularbeiten, dauernde Angst und Sorge           rektorenverband geforderten Einlenken käme, doch
     vor Ansteckung, Testungen, Masken- und Testverwei-         als am 15. März auf der Anmeldeplattform keine
     gerer etc.) schienen fast vergessen in Hinblick auf        neuen Termine angeboten wurden, war klar, dass es
     den zeitnahen Impftermin. Dann die erste Ernüchte-         ein Kampf gegen Windmühlen werden wird. Nichts-
     rung durch die Ansage, dass AstraZeneca nun doch           destotrotz kämpften wir durch Zeitungsartikel, Face-
     für die über 65-Jährigen zugelassen wurde und die          book-Postings, Schreiben an die Verantwortlichen im
     priorisiert werden, kurz darauf die Erleichterung mit      Land (auch durch Schulen und einzelne Kolleginnen
     der Aussage, dass ausgemachte Impftermine auf-             und Kollegen) und Leserbriefe um die Einhaltung der
     recht bleiben – es war eine Achterbahnfahrt der Ge-        versprochenen Impfung – zeitnah nach Ostern, um
     fühle, die am Mittwoch, 10. März, mit einer senkrech-      nach dem Lockdown einen regulären Schulbetrieb
     ten Fahrt nach unten beendet wurde: Die Impftermi-         aufrecht zu erhalten. Ein Stich, damit wir uns nicht im
     ne für niederösterreichische Pädagoginnen und Pä-          Stich gelassen fühlen, war die Forderung, bei der wir
     dagogen werden auf unbestimmte Zeit verschoben!            in Niederösterreich dann auch von der bundeswei-
     Die Kolleginnen und Kollegen waren zurecht empört,         ten AHS- und BMHS-Gewerkschaft und der nieder-
     enttäuscht, frustriert und fühlten sich alles andere als   österreichischen Pflichtschullehrer/innen-Vertretung
     wertgeschätzt. Hätte doch die Impfung irgendwie            unterstützt wurden.
     die Belohnung für unser teils selbstloses Arbeiten sein    Und was vielleicht wie ein Aprilscherz wirkte, weil es
     sollen: Das gesamte Schulpersonal wirkt seit einem         keiner mehr zu hoffen gewagt hat: Am 1. April kam
     Jahr unter größten Anstrengungen, mit erheblichem          die erlösende Information, dass 9000 Impftermine für
     zusätzlichen Aufwand und unter Einsatz privater Res-       niederösterreichische Pädagoginnen und Pädago-
     sourcen daran mit, dass der Schulbetrieb läuft, und        gen freigeschaltet werden. Einer flächendeckenden
     tragen maßgeblich dazu bei, dass die Kinder und Ju-        Impfung, sprich dem ersten Schritt zu einer gewissen
     gendlichen auch in diesen Ausnahmezeiten Bildung           Normalität, steht nun nichts mehr im Wege – viribus
     erhalten. Nachdem klar geworden war, dass die Ent-         unitis haben wir es geschafft!                       n

                                                                                                                          9
gut zu wissen
                                  Werbungskosten
                                  Vollbeschäftigte Lehrer1 können je nach ihrem Einkommen mit einer
                                  Steuerersparnis zwischen 20 und 42 % der Werbungskosten rechnen. Es zahlt

       MAG. GEORG STOCKINGER      sich aus, die gesetzlich gegebenen Absetzmöglichkeiten zu nutzen.
       STV. VORSITZENDER UND
     BESOLDUNGSREFERENT DER       Teil 3: DOPPELTE HAUSHALTSFÜHRUNG – Zeitungen
          AHS-GEWERKSCHAFT
       georg.stockinger@goed.at
                                  DOPPELTE HAUSHALTSFÜHRUNG UND                  rücksichtigen (z. B. Bahnkarte, Kilometer-
                                  FAMILIENHEIMFAHRTEN                            geld). Verheiratete, Verpartnerte oder in
                                  Wenn der Beschäftigungsort vom Famili-         eheähnlicher Gemeinschaft (auch ohne
                                  enwohnsitz zu weit entfernt ist, um täglich    Kind) Lebende können diese Werbungs-
                                  nach Hause zu fahren (jedenfalls bei einer     kosten auf Dauer geltend machen, wenn
                                  Entfernung von mehr als 80 km oder wenn        der Partner steuerlich relevante Einkünfte
                                  die Fahrzeit mit dem tatsächlich benutzten     (mehr als € 6.000 jährlich oder mehr als ein
                                  Verkehrsmittel mehr als eine Stunde be-        Zehntel der Einkünfte des Steuerpflichti-
                                  trägt), und man somit eine Wohnung in der      gen) erzielt (auf Dauer angelegte doppel-
                                  Nähe des Arbeitsplatzes benötigt, können       te Haushaltsführung). Ist der Partner nicht
                                  die Aufwendungen für diese Wohnung als         berufstätig, besteht der Anspruch in der
                                  Werbungskosten geltend gemacht wer-            Regel für zwei Jahre, bei Alleinstehenden
                                  den. In Einzelfällen, etwa bei schwerer        maximal sechs Monate, kann aber auch
                                  Gesundheitsbeeinträchtigung des Abga-          kürzer festgelegt werden. Ausnahmen kön-
                                  bepflichtigen, z. B. einem Bandscheiben-       nen gerechtfertigt sein – z. B. bei befristeten
                                  leiden, kann die Unzumutbarkeit schon bei      Arbeitsverhältnissen (II L-Lehrer) oder wenn
                                  wesentlich geringeren Entfernungen erfüllt     am Familienwohnsitz ein pflegebedürftiger
                                  sein. Voraussetzung für die doppelte Haus-     Angehöriger lebt (vorübergehende dop-
                                  haltsführung ist, dass der Steuerpflichtige    pelte Haushaltsführung). Bei einem verhei-
                                  tatsächlich zwei haushaltsführende Wohn-       rateten (in eheähnlicher Gemeinschaft le-
                                  sitze besitzt. Geltend gemacht werden          benden) oder in Gemeinschaft mit einem
                                  können insbesondere Aufwendungen für           minderjährigen Kind lebenden Dienstneh-
                                  eine zweckentsprechende angemietete            mer sind bei Geltendmachung der Kosten
                                  Wohnung (Miete, Betriebskosten und Ein-        einer doppelten Haushaltsführung grund-
                                  richtungskosten bezogen auf eine Klein-        sätzlich die Kosten von wöchentlichen Fa-
                                  wohnung – rund 60 m²) oder Hotelkosten         milienheimfahrten zu berücksichtigen. Bei
                                  (je nach örtlichen Gegebenheiten bis zu        einem alleinstehenden Steuerpflichtigen
                                  € 2.200,00 monatlich).                         wird i. d. R. das monatliche Aufsuchen des
                                  In diesem Zusammenhang ist auch auf die        Heimatortes als ausreichend angesehen.
                                  Häufigkeit der auswärtigen Nächtigungen        Voraussetzung ist, dass der alleinstehende
                                  Bedacht zu nehmen. Bei Eigentumswoh-           Steuerpflichtige an diesem Heimatort über
                                  nungen ist zu prüfen, ob die berufliche Ver-   einen eigenen Familienwohnsitz verfügt.
                                  anlassung ggf. durch private Gründe (z. B.     Als Familienwohnsitz gilt jener Wohnsitz, zu
                                  Vermögensschaffung, künftige Wohnvor-          dem die engsten persönlichen Anknüpfun-
                                  sorge für Angehörige) überlagert wird.         gen bestehen (Familie, Freundeskreis). Der
                                  Weiters können Aufwendungen für Fami-          Besuch der Eltern ist nicht als Familienheim-
                                  lienheimfahrten bis zu € 306,00 monatlich      fahrt zu werten. Sind wöchentliche bzw.
                                  (ein Zwölftel des höchst möglichen jährli-     monatliche Familienheimfahrten mit Rück-
                                  chen Pendlerpauschales von € 3.672,-) als      sicht auf die Entfernung (insbesondere ins
                                  Werbungskosten abgesetzt werden. Als           Ausland) völlig unüblich, so ist nur eine ge-
                                  Fahrtkosten sind die Aufwendungen für          ringere Anzahl von Familienheimfahrten
                                  das jeweils benützte Verkehrsmittel zu be-     steuerlich absetzbar.

10
gut zu wissen
FACHLITERATUR                                               KONTOFÜHRUNGSKOSTEN
Fachbücher, Fachzeitschriften und entsprechende             Diese sind einschließlich der Kosten für Scheck- bzw.
elektronische Datenträger sind absetzbar. Aus dem Be-       Bankomatkarte, die das Gehaltskonto eines Arbeitneh-
leg muss der genaue Titel des Werkes hervorgehen. Die       mers betreffen, keine Werbungskosten (Aufteilungsver-
Bezeichnung „diverse Fachliteratur“ reicht nicht aus.       bot). Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Einrich-
Bücher von allgemeinem Interesse, wie z. B. Lexika, Rei-    tung eines Gehaltskontos verlangt.
seführer, Romane, Kochbücher etc. sowie Zeitungen
gelten nicht als Fachliteratur. Der Interpretationsspiel-   KRAFTFAHRZEUG
raum der Finanzbehörde ist in diesem Zusammenhang           Beruflich veranlasste Kfz-Kosten können entweder in
sehr groß. Es gibt eigene VwGH-Urteile zu diesem The-       Form von Kilometergeld2 oder im tatsächlich nach-
ma: Die Anschaffung von Literatur, die auch bei nicht       gewiesenen Umfang als Werbungskosten berücksich-
in der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen Perso-    tigt werden. Das Kilometergeld beträgt seit 1. Jänner
nen von allgemeinem Interesse oder zumindest für ei-        2011 für Motorfahrräder und Motorräder je Fahrkilo-
nen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit      meter € 0,24, für Personen- und Kombinationskraft-
höherem Bildungsgrad bestimmt ist, stellt keine Wer-        wagen je Fahrkilometer € 0,42. Für jede Person, deren
bungskosten dar. Dies gilt selbst dann, wenn aus den        Mitbeförderung dienstlich notwendig ist, gebührt ein
betreffenden Publikationen Anregungen für die berufli-      Zuschlag von € 0,05 je Fahrkilometer. Das Kilometer-
che Tätigkeit gewonnen werden können.                       geld deckt folgende Kosten ab: Abnutzung, Treibstoff
                                                            und Öl, Service- und Reparaturkosten, Zusatzausrüs-
GEWERKSCHAFTSBEITRÄGE                                       tung (z. B. Winterreifen, Autoradio, Navigationsgeräte
Gewerkschaftsbeiträge dürfen als Werbungskosten             etc.), Steuern, (Park-)Gebühren, Maut, Vignette, Ver-
geltend gemacht werden, wenn sie nicht direkt vom           sicherungen, Mitgliedsbeiträge für Autofahrerklubs
Arbeitgeber einbehalten und bei der Lohnverrechnung         und Finanzierungskosten. Neben dem Kilometergeld
berücksichtigt wurden. Im Zuge des Gewerkschafts-           können auch Schäden auf Grund höherer Gewalt als
beitritts müssen Sie also nur bei der GÖD-Mitgliedsan-      Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie
meldung den Abschnitt „Beitragseinbehalt durch den          sich im Rahmen eines beruflichen Kfz-Einsatzes ereig-
Dienstgeber“ ausfüllen und unterschreiben. Wenn Sie         nen. Zu diesen Kosten gehört z. B. der Reparaturauf-
z.  B. nach dem Wechsel aus dem Landesdienst in den         wand nach einem unverschuldeten Unfall oder nach
Bundesdienst einen neuen Dienstvertrag erhalten,            Steinschlag. Zum Nachweis der beruflichen Fahrleis-
müssen Sie i. d. R. eine neue Mitgliedsanmeldung aus-       tung muss ein Fahrtenbuch geführt werden, sofern
füllen, da sich dabei Ihre Personalnummer ändert.           der Nachweis über die KFZ-Verwendung nicht mit
Der Gewerkschaftsbeitrag kann auch im Nachhin-              anderen Unterlagen möglich ist. Darin sollten Datum,
ein im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als               Uhrzeit und Kilometerstand bei Abfahrt und Ankunft,
Werbungskosten geltend gemacht werden. Will man             Ausgangs- und Zielpunkt und der Zweck jeder einzel-
in diesem Zusammenhang zusätzlich zum Gewerk-               nen beruflichen Fahrt vermerkt werden.
schaftsbeitrag sonstige Beiträge zu Berufsverbänden         Das Gerücht, man dürfe Kilometergeld nur dann ab-
und Interessenvertretungen steuerlich absetzen, so ist      setzen, wenn der Dienstgeber die Benützung eines
der Gesamtbetrag aller derartigen Beiträge anzuge-          Pkws bezahlt, ist falsch! Gerade die Nichtbezahlung
ben (also inklusive der bei der Lohnverrechnung bereits     ist der Grund für die Absetzbarkeit! Wenn man also
berücksichtigten Gewerkschaftsbeiträge). Andernfalls        z. B. mit dem Auto zu einem Seminar fährt und vom
wird der Gewerkschaftsbeitrag fälschlicher Weise rück-      Arbeitgeber die Kosten für ein öffentliches Verkehrs-
wirkend nachversteuert.                                     mittel ersetzt bekommt, kann man die Differenz zwi-
                                                            schen Kilometergeld (für die kürzeste Strecke) und
INTERNET                                                    Kostenersatz als Werbungskosten geltend machen.
Die Kosten für die beruflich veranlasste Verwendung         Wird von der Schule eine Bahnkontokarte ausgestellt,
eines Internetanschlusses sind entsprechend der be-         so dürfen selbstverständlich keine Fahrtkosten abge-
ruflichen Nutzung absetzbar. Sofern eine Abgrenzung         setzt werden, da nur tatsächlich getätigte Ausgaben
nicht möglich ist, hat eine Aufteilung durch Schätzung      Werbungskosten darstellen. Wer eine Bahnkontokarte
zu erfolgen. Als anteilige berufliche Kosten sind Provi-
der- und Online-Gebühren bzw. die anteiligen Kosten           1   Der Lesbarkeit der Texte zuliebe verzichte ich in diesem Artikel auf gendergerechte
                                                                  Formulierungen. Personenbezogene Bezeichnungen umfassen immer gleichermaßen
einer Pauschalgebühr abzugsfähig. Aufwendungen für                Personen jeden Geschlechts.
beruflich veranlasste spezielle Anwendungsbereiche            2   Die Absetzbarkeit von Kilometergeldern ist mit 30.000 beruflich gefahrenen
                                                                  Kilometern pro Jahr beschränkt. Für Lehrer ist diese Obergrenze aber sicherlich
(z. B. die Gebühr für die Benützung kostenpflichtiger             irrelevant.
Online-Informationssysteme) sind zur Gänze absetzbar.

                                                                                                                                                           11
benutzt, ist nachweislich mit der Bahn gefahren, was      PROZESSKOSTEN
     Aufwendungen für die Benutzung eines Pkws aus-            Kosten eines berufsbedingten Zivilprozesses (z. B. über
     schließt.                                                 die Höhe des Arbeitslohnes oder über Schadenersatz-
                                                               forderungen aus dem Dienstverhältnis) sind Werbungs-
     KRANKHEITSKOSTEN                                          kosten. Kosten eines Strafverfahrens, das in engem
     Aufwendungen im Zusammenhang mit Krankheiten              Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht,
     kommen nur dann als Werbungskosten in Betracht,           sind nur dann Werbungskosten, wenn es nicht zu ei-
     wenn es sich um typische Berufskrankheiten handelt        nem rechtskräftigen Schuldspruch des Arbeitnehmers
     oder ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen              kommt oder wenn nur ein geringes Verschulden des
     Beruf und Krankheit besteht (z. B. nach einem Ar-         Steuerpflichtigen vorliegt. Wird der Steuerpflichtige
     beitsunfall oder bei einer im Schuldienst erworbenen      zum Teil freigesprochen und zum Teil schuldig gespro-
     Corona-Erkrankung. Allerdings ist hier meist der zwei-    chen, dann sind die Prozesskosten anteilig (im Schät-
     felsfreie Nachweis einer Ansteckung in der Schule         zungswege) abzugsfähig.
     schwer zu führen). Andere Krankheitskosten sind u. U.
     als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.               REISEKOSTEN
                                                               Eine Dienstreise liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer
     PENDLERPAUSCHALE & FAHRTKOSTENZUSCHUSS                    über Auftrag des Arbeitgebers außerhalb des Dienstor-
     Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte            tes (für Lehrer ist das die Schule) tätig wird. Vergütungen
     werden grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbe-          des Arbeitgebers für Fahrt- und Nächtigungskosten
     trag abgegolten. Dieser beträgt € 400,- jährlich, steht   sowie Tagesgelder werden nicht versteuert, solange
     jedem Arbeitnehmer zu und wird automatisch vom            sie die unten zur Berechnung der Werbungskosten ge-
     Arbeitgeber bei der Lohnverrechnung berücksichtigt.       nannten Beträge nicht übersteigen. Erhält der Arbeit-
     Zusätzlich wird seit 01.01.2020 der Verkehrsabsetzbe-     nehmer vom Arbeitgeber keine oder nur einen Teil der
     trag für Einkommen unter € 15.500,- pro Kalenderjahr      steuerlich zulässigen Reisekostenersätze, kann er seine
     mit einem Zuschlag von € 300,- bedacht; Zwischen          Aufwendungen ganz oder zum Teil als Werbungskosten
     15.500,- und 21.500,- Euro pro Jahr schleift sich die-    geltend machen. Allerdings müssen die im Vergleich
     ser Betrag auf 0 Euro ein. Unter gewissen Vorausset-      zur Dienstreise strengeren Voraussetzungen für eine
     zungen besteht Anspruch auf das „kleine“ bzw. das         „beruflich veranlasste Reise“ vorliegen. Für Fahrtkosten
     „große“ Pendlerpauschale. Dieses wird aufgrund der        gilt diese Einschränkung nicht. Der Arbeitnehmer kann
     Corona-Sonderregelungen bis Ende Juni 2021 auch           also die Kosten für jede beruflich veranlasste Fahrt (aus-
     dann weiter ausbezahlt, wenn aufgrund von Schul-          genommen die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeits-
     schließungen die angegebenen Fahrten tatsächlich          stätte) als Werbungskosten geltend machen, soweit sie
     entfallen sind! Umgekehrt können tatsächliche Fahrt-      nicht vom Arbeitgeber ersetzt werden. Eine beruflich
     kosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz keines-          veranlasste Reise liegt vor, wenn der Arbeitnehmer
     falls geltend gemacht werden.                             aus beruflichen Gründen eine Reise über eine größere
     Der Pendlereuro ist als steuerlicher Absetzbetrag ein     Entfernung unternimmt (mindestens 25 km in eine Rich-
     Jahresbetrag und wird berechnet, indem die Entfer-        tung). Die Reisedauer muss drei Stunden überschreiten.
     nung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit „zwei“        Eine berufliche Veranlassung kann – anders als bei ei-
     multipliziert wird. Die Berücksichtigung des Pendle-      ner Dienstreise – auch ohne Auftrag des Arbeitgebers
     reuros erfolgt wie beim Verkehrsabsetzbetrag durch        gegeben sein, etwa bei Berufsfortbildung. Beruflich
     den Dienstgeber.                                          veranlasste Fahrtkosten sind – soweit der Arbeitgeber
     Für Teilzeitkräfte wird der Pendlereuro wie das Pend-     keinen Ersatz leistet – im tatsächlich angefallenen Um-
     lerpauschale aliquotiert.                                 fang (Bahn, Flug, Taxi, Kfz) Werbungskosten, auch wenn
     Dem Bediensteten, der durch Erklärung beim Arbeit-        die Mindestentfernung von 25 km und die Mindestdau-
     geber ein Pendlerpauschale in Anspruch nimmt, ge-         er von drei Stunden unterschritten werden. Fahrtkosten
     bührt jedenfalls ab dem Tag der Abgabe dieser Erklä-      zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind hingegen
     rung bei seiner Dienstbehörde auch ein Fahrtkosten-       bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein gege-
     zuschuss. Der Fahrtkostenzuschuss gebührt zudem ab        benenfalls zustehendes Pendlerpauschale sowie den
     dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für       Pendlereuro zur Gänze abgegolten. Dauert eine beruf-
     das Pendlerpauschale auch dann, wenn die Erklä-           lich veranlasste Reise länger als drei Stunden, können
     rung des Bediensteten oder der Einkommensteuerbe-         für jede angefangene Stunde € 2,20 an Tages­geldern
     scheid des Bediensteten bis spätestens 31. Dezember       abgesetzt werden, maximal jedoch € 26,40 pro Tag3.
     des auf das Folgejahr nachfolgenden Jahres beim           Das gilt auch, wenn höhere Kosten nachgewiesen wer-
     Arbeitgeber eingelangt ist.                               den. Für erhaltene Verpflegung (Mittag- bzw. Abend-

12
gut zu wissen
essen) verringert sich dieser Betrag unabhängig vom         kommt er kein Essen. Sonst sind Nächtigung, Verpfle-
wahren Wert um € 13,20. Ist die beruflich veranlasste       gung und Seminargebühren vom Arbeitgeber bezahlt.
Reise mit einer Nächtigung verbunden, können entwe-         Nach Vorlage einer Reiserechnung bekommt er € 31,60
der die Kosten inkl. Frühstück lt. Beleg oder das Näch-     an Fahrtkosten rückerstattet.
tigungspauschale von € 15,00 pro Nächtigung als Wer-        Die Reise beginnt am Montag um 11.00 und endet am
bungskosten geltend gemacht werden. Bei Nächtigun-          Mittwoch um 14.30, womit für zwei Tage und vier Stun-
gen auf Auslandsreisen kann ohne Belegnachweis der          den Tagesgelder anfallen, insgesamt € 61,60 (2 x 26,40
jeweilige Höchstsatz für Bundesbedienstete pro Näch-        + 4 x 2,20). Davon ist der theoretische Wert von zwei
tigung abgesetzt werden. Entsteht für die Nächtigung        Abend- und einer Mittagsmahlzeit zu subtrahieren (3 x
kein Aufwand, darf kein steuerfreies Pauschale ausbe-       13,20 = € 39,60), womit € 22,00 an absetzbaren Tages-
zahlt werden. Zusätzliche Aufwendungen (z. B. für das       geldern übrig bleiben.
Frühstück) können aber geltend gemacht werden. Oh-          Für die Nächtigungen ist der Einzelzimmerzuschlag
ne Beleg sind sie im Schätzungsweg bei Inlandsreisen        (€ 10,00) voll absetzbar.
mit € 4,40, bei Auslandsreisen mit € 5,85 pro Nächtigung    An Kilometergeldern ergeben sich € 92,50 (246 x 0,42 =
anzusetzen.                                                 € 103,32), von denen die erhaltene Vergütung (€ 31,60)
                                                            zu subtrahieren ist, um auf die absetzbaren Fahrtkosten
TELEFON, HANDY                                              (€ 71,72) zu kommen. An absetzbaren Seminarkosten
Kosten für beruflich veranlasste Telefonate sind im tat-    fallen daher insgesamt € 103,72 an.
sächlichen Umfang als Werbungskosten absetzbar.             Vollbeschäftigte Lehrer können bei diesem Beispiel je
Bei privaten Telefonen kann der nachgewiesene bzw.          nach Steuerklasse (20 oder 42 %) durch das Sammeln
glaubhaft gemachte beruflich veranlasste Teil der Ge-       einiger Belege eine Steuerersparnis zwischen € 20,74
sprächs- und Grundgebühren geltend gemacht wer-             und € 43,56 lukrieren.
den, bei Mobiltelefonen auch die aliquoten Anschaf-
fungskosten.                                                ABSCHLIESSEND: HOME-OFFICE-PAKET
                                                            Bezüglich der aktuell vermehrt auftretenden Fragen
UMZUG                                                       zu dem im Nationalrat beschlossenen „Home-Office-
Umzugskosten sind Werbungskosten, wenn der Umzug            Paket“ ist positiv zu vermerken, dass der Anspruch auf
beruflich veranlasst ist. Das kann beim erstmaligen An-     das Pendlerpauschale für LehrerInnen bis inklusive Juni
tritt eines Dienstverhältnisses, beim Wechsel des Dienst-   2021 auch dann erhalten bleibt, wenn etwa aufgrund
gebers oder im Falle einer dauernden Versetzung zu-         von Schulschließungen die angegebenen Fahrten zur
treffen. Umzugskosten ohne Wechsel des Dienstortes          Schule faktisch nicht stattfinden. Darüber hinaus sind
und ohne Verpflichtung, eine Dienstwohnung zu bezie-        Lehrer von diesem Paket derzeit aber nicht betroffen:
hen, sind nicht absetzbar. Der Wohnungswechsel des          Dieses beinhaltet nämlich einerseits eine Absetzbar-
Dienstgebers im selben politischen Bezirk gilt nicht als    keit von ergonomischem Mobiliar für Arbeitnehmer im
Umzug (Bsp.: Übersiedlung vom 1. in den 23. Wiener          Homeoffice, die für Lehrer ohnedies bereits gilt. Ande-
Gemeindebezirk). Sofern der Arbeitgeber nicht einen         rerseits wurde eine steuerliche Entlastung für finanziel-
Umzug fordert, kann eine berufliche Veranlassung nur        le Zuschüsse zur Abgeltung von Corona-Mehrkosten
zur Vermeidung eines unzumutbar langen Arbeitswe-           durch den Dienstgeber sowie für durch den Dienst-
ges angenommen werden. Ein „Umzug“ setzt aber in            geber zur Verfügung gestellte digitale Arbeitsmittel
allen Fällen voraus, dass der bisherige Wohnsitz aufge-     fixiert. Ob solche zusätzlichen Zahlungen wie von der
geben wird. Ist dies nicht der Fall, kommt allenfalls die   Gewerkschaft gefordert auch im Lehrerbereich vorge-
Berücksichtigung einer doppelten Haushaltsführung           sehen sind, ist aber bisher unklar, da die Umsetzung des
in Betracht. Bei der Beurteilung der Umzugskosten als       Pakets im öffentlichen Dienst erst verhandelt wird.
Werbungskosten ist nicht zu prüfen, ob das bisherige        Die Corona-bedingten Mehrkosten des Distance Lear-
Dienstverhältnis durch den Arbeitgeber oder durch           nings für Lehrer sind aufgrund der in diesem Artikel be-
den Arbeitnehmer beendet wurde.                             schriebenen regulären steuerrechtlichen Möglichkei-
                                                            ten (Stichwort Arbeitsmittel, Computer etc.) natürlich
ZUM BEISPIEL …                                              sehr wohl über das normale Ausmaß hinaus zusätzlich
Ein Lehrer besucht ein Seminar, das am Montag um            absetzbar.                                            n
13.00 beginnt und am Mittwoch um 12.30 endet. Er be-
nützt den eigenen Pkw (Hin- und Rückfahrt zusammen             3   Für Auslandsreisen gelten eigene Sätze. Diese findet man im Anhang zu den
246 km). Die Fahrzeit beträgt pro Fahrt zwei Stunden.              Lohnsteuerrichtlinien. Dauert eine Reise im Ausland länger als drei Stunden,
                                                                   so kann für jede angefangene Stunde der Auslandsreise ein Zwölftel des
Für ein Einzelzimmer muss er einen Aufschlag von € 5,00            Auslandstagsatzes gerechnet werden. Das volle Taggeld steht für 24 Stunden zu.
pro Nacht bezahlen. Montag und Mittwochmittag be-

                                                                                                                                                       13
im fokus

            MAG. GUDRUN PENNITZ
                CHEFREDAKTEURIN
     MITGLIED DER BUNDESLEITUNG
         gudrun.pennitz@my.goed.at

                                             Deutschland
                                             und Österreich
                                             Ein Vergleich, der zum Nachdenken anregen will

                  „Was die Österreicher von den Deutschen trennt, ist               Der enorme Unterschied zwischen Österreich und
                  die gemeinsame Sprache.“1                                         Deutschland resultiert fast ausschließlich aus der
                                                                                    Wohnsituation von Menschen, die im Ausland gebo-
                  Dieser einem bekannten englischen Bonmot nach-                    ren wurden. Österreichs Kinder stammen zu 50 % aus
                  empfundene Ausspruch lässt sich auch auf das                      Familien mit Migrationshintergrund. In Österreich ist
                  Schulwesen übertragen. Während Deutschland und                    eine Parallelgesellschaft entstanden, in der auch die
                  Österreich ein sehr ähnliches Schulsystem aufweisen,              deutsche Sprache im Gegensatz zu Deutschland we-
                  lassen sich erstaunliche Unterschiede im schulischen              niger gut angenommen wird.
                  Kontext und damit auch bei den Ergebnissen erken-                 Die sozialen Unterschiede zwischen den Elternhäu-
                  nen, wie folgende Beispiele zeigen.                               sern unserer SchülerInnen sind in unserem Land groß
                                                                                    und werden immer größer, ABER: In Österreich ent-
                  ARMUTSGEFÄHRDETE KINDER UND JUGENDLICHE                           scheidet der sozioökonomische Background 15-Jäh-
                  Deutschland unterscheidet sich von international üb-              riger weniger als in Deutschland und im internationa-
                  lichen Bedingungen dadurch deutlich, dass sowohl                  len Mittel, welche Schule sie besuchen. In Österreichs
                  Kinder als auch Jugendliche von Armutsgefährdung                  Schulwesen gibt es, anders als von „Bildungsexper-
                  weniger betroffen sind, als dies für die Gesamtbevöl-             tInnen“ immer wieder behauptet, WENIGER soziale
                  kerung gilt. In Österreich ist das Gegenteil der Fall:            Segregation.2
                  Kinder und Jugendliche sind von Armutsgefährdung
                  stärker betroffen als Erwachsene.                                 ARBEITSMARKT, ARBEITSLOSIGKEIT
                                                                                    Deutschland ist mit seinen Arbeitsmarktdaten seit
                   Armutsgefährdete (Menschen mit nicht einmal 60 % des medianen    Jahren in Europas Spitzenfeld. Diese Position hat Ös-
                   Äquivalenzeinkommens) (Stand 2019)
                                                                                    terreich im Lauf des letzten Jahrzehnts leider verloren
                                                           Junge                    und befindet sich bei der allgemeinen Arbeitslosen-
                                       gesamte                       Kinder unter
                                                         Menschen
                                      Bevölkerung                         6         quote nur mehr im oberen Mittelfeld der EU-Staaten,
                                                          unter 18
                   Deutschland            14,8 %            12,1 %     10,8 %       bei der Jugendarbeitslosenquote aber noch immer
                                                                                    auf Platz 3.
                   Österreich             13,3 %            14,9 %      15,1 %
                   EU-Mittelwert          16,5 %            18,5 %      16,5 %
                                                                                                                                              FOTO: GEORGES SCHNEIDER

                   Eurostat-Datenbank, Abfrage vom 21. April 2021.                  Arbeitslosenquote (Stand 30. April 2021)

                                                                                    Deutschland                                4,5 %
                  In Deutschland lebt nur jeder zehnte Unter-6-Jährige              Österreich                                 5,6 %
                  in einer überbelegten Wohnung, im EU-Mittel mehr                  EU-Mittelwert                              7,3 %
                  als jeder fünfte, in Österreich fast jeder vierte.
                                                                                    AMS online, Abfrage vom 6. Mai 2021.

14
im fokus
Jugendarbeitslosenquote                                                        NEET-Rate 15- bis 24-Jähriger
(Stand 30. April 2021)                                                         (Stand 2020)

Deutschland                                            6,0 %                   Deutschland                                         7,4 %
Österreich                                             9,5 %                   Österreich                                          8,0 %
EU-Mittelwert                                         17,1 %                   EU-Mittelwert                                      11,1 %
AMS online, Abfrage vom 6. Mai 2021.                                           Eurostat, Abfrage vom 21. April 2021

Insbesondere unterscheidet sich Deutschlands Ar-                              Auch die NEET-Rate bestätigt, dass junge Men-
beitsmarkt von dem Österreichs, was die Beschäfti-                            schen ohne Migrationshintergrund in Österreich und
gung von Menschen mit Migrationshintergrund be-                               Deutschland beim Einstieg ins Berufsleben im inter-
trifft. Besonders groß ist dieser Unterschied bei jungen                      nationalen Vergleich eine sehr günstige Situation
Menschen, die selbst zugewandert sind. Bei jungen,                            vorfinden; in Deutschland gilt dies auch für bereits im
bereits im Land geborenen Menschen mit Migrations-                            Land geborene junge Menschen mit Migrationshin-
hintergrund sind auch Deutschlands Arbeitsmarktda-                            tergrund, leider nicht in Österreich.
ten unterdurchschnittlich, die Österreichs miserabel.                         EU-weit, aber ganz besonders in Österreich und
                                                                              Deutschland, bleiben zugezogene gegenüber im
Arbeitslosenrate 15- bis 34-Jähriger (nach Migrations-                        Land geborenen Menschen beim Einstieg ins Berufs-
hintergrund) (Stand 2017)                                                     leben weit zurück: Im EU-Mittel kommt es zu einer
                            ohne          MigrantIn-                          knappen Verdoppelung der NEET-Rate, in Österreich
                                                               als Kind zu-
                         Migrations-      nen zweiter                         erhöht sie sich auf das Zweieinhalbfache, in Deutsch-
                                                               gewandert
                         hintergrund      Generation
                                                                              land sogar auf das Dreifache. Noch größer ist dieses
Deutschland                 4,3 %             11,3 %              5,9 %
                                                                              Handicap beim Einstieg ins Berufsleben bei Men-
Österreich                  4,7 %             16,9 %             15,3 %
                                                                              schen aus Drittstaaten und bei Frauen.
OECD-
                           10,5 %             10,0 %             11,7 %
Durchschnitt
OECD (Hrsg.), Settling In 2018 (2018), Figure 7.23.

Die NEET-Rate, also der Anteil der Jugendlichen, die
weder in Beschäftigung oder Ausbildung noch im                                  1   Der österreichische Kabarettist Karl Farkas prägte 1957 eine Variante dieses
Training sind, wird zunehmend für aussagekräftiger                                  Aphorismus nach dem englischen Bonmot: „Britain and America Are Two
                                                                                    Nations Divided by a Common Language“
gehalten als die Jugendarbeitslosenquote.                                           https://www.kraus.wienbibliothek.at/content/was-deutschland-und-
                                                                                    oesterreich-trennt-ist-die-gemeinsame-sprache
                                                                                2   Vgl. OECD (Hrsg.), PISA 2018 Results. Where All Students Can Succeed (2019).

                                                                                                                                                                     15
FRÜHFÖRDERUNG, KOMPETENZEN BEI SCHULEINTRITT                                  Anteil der 10-Jährigen, die sehr großes Vertrauen in ihr
          Im Bereich der Frühförderung geht Deutschland                                 Wissen und Können haben (Stand 2017)
          deutlich offensiver vor als wir. Dort kam es in den                                                                                    Natur-
                                                                                                                   Mathematik
          letzten Jahren zu einem enormen Anwachsen des                                                                                      wissenschaften
          Besuchs elementarpädagogischer Einrichtungen. In                                                                  Leistung                     Leistung
                                                                                                                Anteil       (in TIMSS-     Anteil        (in TIMSS-
          Deutschland besuchen im internationalen Vergleich                                                                  Punkten)                     Punkten)
          inzwischen vergleichsweise viele Kinder sogar schon                           Österreich               39 %           539          49 %           522
          als 1- und 2-Jährige eine elementarpädagogische                               Deutschland              33 %           521          40 %           518
          Einrichtung.
                                                                                        internationaler
                                                                                                                 32 %           500          38 %           500
                                                                                        Mittelwert
     Kindergartenbesuchsquoten im internationalen Vergleich                             IEA (Hrsg.), TIMSS 2019. International Results in Mathematics and Science
     (ISCED 0+1, gereiht nach den Quoten 4-Jähriger) (Stand 2018)                       (2020), Exhibits 1.1, 2.1, 11.8 und 11.11.

                         1-Jährige   2-Jährige    3-Jährige    4-Jährige   5-Jährige

     Deutschland           41 %        67 %         91 %         95 %        97 %      Großes Selbstvertrauen bis Selbstüberschätzung zei-
     Österreich            15 %        42 %         77 %         94 %        98 %      gen im internationalen Vergleich sowohl in Österreich
     OECD-
                                                                                       als auch in Deutschland die 15-Jährigen.
                           34 %        46 %         78 %        89 %         83 %
     Mittelwert
     OECD (Hrsg.), Bildung auf einen Blick 2020. OECD-Indikatoren (2020), Tabelle
     B2.1 und B2.2.
                                                                                        Anteil 15-Jähriger, die an ihrem Talent zweifeln, wenn
                                                                                        ihnen etwas nicht gelingt (Stand 2018)
                                                                                        OECD-Mittelwert                                      55 %
          In Österreich besuchen in den ersten beiden Lebens-                           Österreich                                           43 %
          jahren trotz steigender Tendenz noch vergleichs-
                                                                                        Deutschland                                          38 %
          weise wenige Kinder eine elementarpädagogische
                                                                                        OECD (Hrsg.), PISA 2018 Results, What School Life Means for Students’ Lives
          Einrichtung, mit 3 Jahren aber mehr als drei Viertel                          (2019), Table III.B1.13.2.
          von ihnen, was dem OECD-Mittel entspricht. Danach
          übersteigt die Besuchsquote elementarer Bildungs-
          einrichtungen auch in Österreich internationalen                             WIEDERHOLEN EINES JAHRGANGS
          Durchschnitt.
                                                                                        Anteil der 15-Jährigen, die in der Grundschule
                                                                                        mindestens einmal repetiert haben (Stand 2018)
          SELBSTVERTRAUEN
          Österreichs 10-Jährige haben laut TIMSS-Testung 2019,                         Deutschland                                         9,9 %

          bei der international die Mathematik- und Natur-                              OECD-Mittelwert                                     6,7 %
          wissenschaftskompetenz von SchülerInnen getestet                              Österreich                                          6,3 %
          werden, überraschend gut abgeschnitten. Danach                                OECD (Hrsg.), PISA 2018 Results (Volume V): Effective Policies, Successful
                                                                                        Schools (2020), Table V.B1.2.9.
          gefragt, bezeugen sie im Vergleich mit den 10-Jäh-
          rigen Deutschlands und im internationalen Vergleich
          großes Vertrauen in ihr Wissen und Können. Dieses                            Deutschland problematisiert das Wiederholen einer
          Selbstbewusstsein zeigten unsere 10-Jährigen aber                            Schulstufe nicht in dem Maße, wie das in Österreich
          auch schon vor 8 Jahren, als sie schlecht abschnitten.                       der Fall ist. Dies gilt besonders für die Bundesländer
                                                                                       mit den besten Ergebnissen bei innerdeutschen Leis-
                                                                                       tungsvergleichsstudien, wie z. B. Bayern.

16
Sie können auch lesen