GANZTAGSSCHULE, JA BITTE! - AHS-Gewerkschaft
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gymnasium GANZTAGSSCHULE, JA BITTE! gymn DIE ZEITSCHRIFT DER AHS-GEWERKSCHAFT 68. jahrgang Foto: Traimak_Ivan/getty images/istockphoto mai/juni 2019 nr. 3 GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST
zugespitzt inhalt top thema 4 „Sonst lasse ich’s.“ GANZTAGSSCHULE, JA BITTE! Von Mag. Herbert Weiß Michael Lummel, Direktor des Friedrich-Dessauer Gymnasiums in Aschaffenburg, erregte beim Deut- schen Schulleiterkongress (DSLK) beträchtliches Aufsehen, als er sein Prinzip einer strikt nach wis- gut zu wissen 8 senschaftlichen Erkenntnissen arbeitenden Schule vorstellte. Die Meta-Studie John Hatties, die auch WERBUNGSKOSTEN hierzulande große Beachtung gefunden hat, bot dem Schulleiter die Basis der Entwicklungsstrategie Von Mag. Georg Stockinger 8 für seine Schule. Reformgeplagten Lehrerinnen und Lehrern mag es angesichts eines solchen Ansatzes DER WEG ZUM 12 kalten Angstschweiß aus den Poren treiben, werden VERWALTUNGSGERICHT doch hierzulande Schulreformen seit Jahrzehnten im Von MMag. Mag.iur. Staccato durch die Konferenzzimmer gepeitscht. Doch weit gefehlt. Andrej Priboschek, der Heraus- Gertraud Salzmann geber des deutschen Online-Bildungsmagazins „news4teachers.de“, beschreibt am 21. März 2019 das Ergebnis dieses Hattie-Experiments am Friedrich- Dessauer Gymnasium in Aschaffenburg folgender- bundesleitung aktiv 15 maßen: „Heraus kommt ein wohltuend konservatives FRÜHJAHRSTAGUNG DER Gymnasium, das auf Förderung und bewährte ERWEITERTEN BUNDESLEITUNG Unterrichtsmethoden setzt – sich gleichwohl vor Innovationen nicht verschließt.“ In dieser Schule wird Von Mag. Manfred Jantscher beispielsweise Frontalunterricht nicht pauschal dif- famiert, sondern hat als „Direct Instruction“ in vielen Unterrichtssituationen seinen Platz. Direktor Lummels erklärt sein Erfolgsrezept: „Häufig ist nicht der Wider- facts statt fakes 21 stand gegen Reform das Problem, sondern die Von Mag. Gerhard Riegler unkritische Akzeptanz von zu viel Innovation.“ Derart selbstkritisch-reflektierende Gedanken hätten vielen heimischen „Expertinnen“ und „Experten“ gutgetan, vor allem aber hätten sie unserem Schulsystem viele menschen 22 „Reformen“ erspart, deren negative Folgen über 12 AUSZEICHNUNGEN UND Jahre, wenn nicht Jahrzehnte nachhallen werden. Michael Lummel wollte die Fehler der Reformfanati- ERNENNUNGEN ker nicht begehen und wird im news4teachers-Arti- kel dazu wie folgt zitiert: „Ob die Neuerung aber tat- sächlich die Lernergebnisse verbessert, werde selten im Vorhinein eruiert – mit der Folge, dass allzu häufig aktuelle seite 23 echte Erfolge ausblieben und sich Erschöpfung und TURBULENTE ZEITEN Frustration unter den Akteuren breitmache.“ Von Mag. Herbert Weiß REDAKTIONSSCHLUSS „Wenn ich eine Reform angehe“, so Lummel tro- Redaktionsschluss für die cken, „dann brauche ich Hinweise, dass die wirklich Nr. 4/2019: etwas bringt. Sonst lasse ich’s.“ nachgeschlagen 24 10. Juni 2019 2 gymnasium
SEHR GEEHRTE FRAU KOLLEGIN! SEHR GEEHRTER HERR KOLLEGE! editorial Missverständnis oder Umdenken? Im Vorwort zu dem Buch „Die vier Dimensionen der Bil- dung. Was Schülerinnen und Schüler im 21. Jahrhundert lernen müssen“ schreibt Andreas Schleicher: „Heute wollen wir sicherstellen, dass Menschen einen zuverlässigen Kompass und Fähigkeiten zur sicheren Navigation entwickeln, so dass sie ihren eigenen Weg finden, um durch eine zunehmend unsichere, unbeständige und mehrdeutige Welt zu steuern. Heute können wir nicht mit Gewissheit vorhersagen, wie sich die Dinge weiterentwickeln. Wir werden oft überrascht und müssen auch anhand von Ausnahmefällen lernen.“1 Diese Worte gerade von jenem Mann zu lesen, der durch seine Tätigkeit für die OECD mitver- antwortlich für viele Fehlentwicklungen ist, die in den letzten beiden Jahrzehnten im Bil- dungswesen stattgefunden haben, lässt mich aufhorchen und in mir Hoffnung aufkeimen. Durch die von der OECD verschuldete Überbetonung von Kompetenzen, den Glauben an die Vermessbarkeit von Bildung und die Verwechslung von Bildung und Ausbildung wurden in den letzten Jahren die Freiheiten der LehrerInnen bei der Unterrichtsgestaltung und der Gewichtung der Inhalte massiv eingeschränkt und die Allgemeinbildung sträflich vernach- lässigt. Auf den Punkt brachte das Univ.-Prof. Mag. Dr. Konrad Paul Liessmann im „science. talk“: „Dass es um Bildung geht, spürt man genau dort, wo man diese Nützlichkeitsaspek- te, diese Anwendungsaspekte zurückschraubt und einmal nur eine Gelegenheit offeriert. Humboldt sprach einmal von der Mannigfaltigkeit der Situationen, der junge Menschen ausgesetzt werden müssen. Sie müssen nicht alle ergreifen.“2 Bildung zielt auf ebenso selbstständige wie empathiefähige Persönlichkeiten, nicht auf das bloße ökonomische Funktionieren von Menschen. Dieses Verständnis von Bildung scheint seit der Jahrtausendwende leider im PISA-Wirbel untergegangen zu sein. „Die Betonung der allgemeinen Bildung ist auch kein Relikt von Elitedenken oder klassenspezifischer Erziehung. Führende amerikanische Pädagogen verknüpften von Anfang an allgemein- bildende Erziehung mit der Heranbildung gut informierter, selbstständig denkender und empathiefähiger demokratischer Bürger“, rief Univ.-Prof. Dr. Martha Nussbaum trefflich in Erinnerung.3 Es ist dringend an der Zeit, dass die für Bildungspolitik Verantwortlichen auch in unserem Land endlich begreifen, dass man der Expertise der LehrerInnen wieder mehr Vertrauen schenken muss. Gebt den Fachleuten der Schulwirklichkeit endlich wieder mehr Freiheiten, um Kinder und Jugendliche für Ideale zu begeistern, und die Zeit, sich der Entwicklung ihrer Persönlichkeit widmen zu können! Mindestanforderungen haben natürlich ihre Berechti- gung. Die Norm und das Fokussieren auf deren Erfüllung dürfen aber nicht mit Bildung ver- wechselt und wahrhaftige Bildung nicht am PISA-Altar geopfert werden. 1 C harles Fadel u. a., Die vier Dimensionen der Bildung. Was Schülerinnen und Schüler im Mag. Herbert Weiß 21. Jahrhundert lernen müs- Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft sen (2017), S. 1. 2 O RF III vom 10. September 2014. 3 M artha Nussbaum, Nicht für den Profit! Warum Demokratie Bildung braucht (2012), S. 31f. impressum gymnasium. Zeitschrift der AHS-Gewerkschaft in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. He raus ge ber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Dr. Norbert Schnedl. Medieninhaber: Die GÖD Wirtschaftsbetriebe Ges. m. b. H., A-1010 Wien, Teinfaltstraße 7. Chefredaktion und für den Inhalt verantwortlich: Mag. Gudrun Pennitz, 1090 Wien, Lackierergasse 7, Tel.: 01/405 61 48, Fax: 01/403 94 88, E-Mail: office.ahs@goed.at. Redaktion, Pro duk tion, Kon zeption und Anzeigenverwaltung: Mo dern Times Me di a Ver lags ges. m. b. H.,1030 Wien, Lagergasse 6/35, Tel.: 01/513 15 50. Chefin vom Dienst: Mag. Aldina Dolic, Grafik: Ingrid Olbrich, Hersteller: Druckerei Berger, A-3580 Horn, Wienerstraße 80. Ver- lagsort: Wien. H erstellungsort: Horn. DVR-Nr.: 0046655. Namentlich gekennzeichnete Beiträge unterliegen der Verantwortung des Autors. Die Redaktion behält sich das Recht der Kürzung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in dieser Zeitschrift trotz sorgfältiger Bearbei- tung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Herausgebers und Medieninhabers, der Redaktion oder der AutorInnen ausgeschlossen ist. 3
top thema MAG. HERBERT WEISS VORSITZENDER DER AHS-GEWERKSCHAFT herbert.weiss@goed.at Ganztagsschule, ja bitte! Ein Plädoyer für eine Ganztagsschule, für die sich Kinder, Eltern und Lehrer Innen begeistern würden. Von manchen „ExpertInnen“ wird die Ganztags- schule, besonders die in der verschränkten Form, quasi als Allheilmittel für fast alle Probleme unseres Schulwesens angepriesen. Man begründet die mangelnde Akzeptanz gerne mit den zu hohen Kosten für die Eltern oder deren Unwissenheit über dieses System. Das Kostenproblem ließe sich wohl nur dann lösen, wenn die öffentliche Hand bereit wäre, deutlich mehr Geld zu investieren. Für Investitionen ins Schulwesen, nicht nur in ganztägige Angebote, setzen sich alle Schulpartner schon seit Langem ein. Leider sind wir dabei bei der Politik bisher auf taube Ohren gestoßen. Ich bezweifle allerdings, dass die verschränkte und damit verpflichtende Ganztagsschule für alle der richtige Weg wäre. Die Bildungswissenschaft liefert dazu viele Ergebnisse, die meinen Zweifel an schulpolitischen Heilslehren nähren. Einige möchte ich exemplarisch anführen: 4 gymnasium
top thema „Wir können nicht bestätigen, dass ein Ganztagsan- und in gewissem Maß auch die Freiwilligkeit der Teil- gebot zum Abbau von sozialen Unterschieden oder nahme.“8 einer Verbesserung der Leistung führen würde.“1 Liegt es daran, dass ich Lehrervertreter bin, dass ich „Eine Wirkung der Ganztagsschule auf die Kompe- den Inhalt folgender Aussagen teile … tenzen von Schülern ließ sich bisher nicht nachwei- „Durch die Ganztagsschule wird vielfach der falsche sen, auch nicht bei Kindern aus sozial schwachen Eindruck vermittelt, dass den Eltern jede Verant- Familien.“2 wortung für ihre Kinder abgenommen wird, selbst in „Ein systematischer Zusammenhang des Ganz- der Erziehung. Manche Aufgaben kann den Eltern tagsschulbesuchs mit der Verbesserung von aber niemand abnehmen – egal, wie Schule organi- Schulleistungen konnte bislang nicht nach- siert ist.“9 gewiesen werden. Ganztagsschulen sind „Ganztagsschule ist zum politischen Prestigeobjekt zudem nicht in der Lage, herkunftsbe- geworden, und sie ist doch nur ein pädagogisches dingte Ungleichheiten in der Bildungs- Placebo.“10 förderung abzubauen.“3 „Man hätte spätestens den Pisa-Studien entnehmen „Bisher vorliegende Befunde zei- können, dass Ganztagsschule nicht mit besserer gen […] die Tendenz, dass zwi- Schulleistung korreliert.“11 schen Schülern in Halbtags- und … die Aussage unserer ehemaligen Ministerin aber Ganztagsschulen kein markanter nicht nachvollziehen kann? Unterschied in der Nutzung der privat „Umso wichtiger ist daher der Ausbau der Ganztags- finanzierten Nachhilfe besteht, was letztlich schulen, der für mehr Chancengerechtigkeit sorgt.“12 auf keine positiven Wirkungen des Förderlernange- Wer weder Bildungswissenschaft noch Lehrervertre- bots in Ganztagsschulen hinweist. Dieser Befund spie- tung glaubt, sollte wenigstens die Bedürfnisse der gelt sich auch in den Einschätzungen der Eltern wider. Betroffenen ernst nehmen: So kritisierten 42 Prozent der befragten Eltern den „Der von den Kindern mehrheitlich präferierte Ort zum Förderunterricht an Ganztagsschulen als ‚deutlich Erledigen der Hausaufgaben ist das eigene Zuhause. verbesserungsfähig‘. Somit bleibt Skepsis angebracht, 59 Prozent der Kinder geben an, ihre Hausaufgaben ob die neue schulische Organisationsform des Ganz- am liebsten zu Hause zu machen, wobei Kinder mit tags als generelles Allheilmittel zur Rückdrängung des Migrationshintergrund häufiger angeben, ihre Haus- außerschulischen Nachhilfeunterrichts dienen kann.“4 aufgaben lieber in der Schule erledigen zu wollen.“13 „In einer Analyse messbarer Effekte von Ganztags- „Ganztagsschule bedeutet für Kinder, die nicht extra- schulen auf Basis der IGLU (Internationale Grundschul- vertiert, also eher in sich gekehrt sind, dass sie keine Lese-Untersuchung), TIMSS und PISA-Befunde kom- Freizeit mehr, auch kein Freisein mehr von Gleichaltri- men Strietholt et al. zur vernichtenden Einschätzung, gen haben.“14 dass‚ die gegenwärtige organisatorische, pädago- „Eine verpflichtende Teilnahme an Nachmittagsbe- gische oder personelle Ausgestaltung ganztägiger treuung an Schulen wird abgelehnt – 69 Prozent und Bildung und Betreuung in der aktuellen Form nicht zu damit mehr als zwei Drittel – sind für eine freiwillige den erhofften Effekten hinsichtlich der Verbesserung Teilnahme.“15 von fachlichen Schülerkompetenzen führt‘ und auch Nun mag man sich fragen, woher nach all diesen ‚… eine Reduktion von Bildungsungleichheit nicht zu Zitaten mein Appell für eine Ganztagsschule kommen beobachten ist.‘“5 kann. Das lässt sich leicht erklären, wenn man sich „Es gibt keinen messbaren Nachweis, dass die Ganz- vom Dogma einer verpflichtenden verschränkten FOTO: TRAIMAK_IVAN/GETTY IMAGES/ISTOCKPHOTO tagsschule die Chancengleichheit fördert.“6 Variante befreit. Ich appelliere an die Politik, endlich „Weniger Nachhilfe wird es dadurch nicht geben, wie die Wünsche der Betroffenen ernst zu nehmen und sich in Ländern zeigt, in denen der Anteil an Ganz- eine Ganztagsschule einzuführen, wie wir sie vor vie- tagsschulen hoch ist. Da geben Eltern weitaus mehr len Jahren schon fast hatten, statt mit Dogmen und für Nachhilfe aus.“7 Worthülsen um sich zu werfen. „In der Gesamtschau bestätigen die Befunde von Ich träume von einer Schule mit einem breiten Zusatz- StEG-S (Anm.: StEG = Studie zur Entwicklung von angebot an Wahlpflichtfächern, Unverbindlichen Ganztagsschulen; StEG-S fokussiert auf 10- bis 12-Jäh- Übungen und Freigegenständen, woraus sich an den rige), dass allein die Teilnahme an Ganztagsange- Nachmittagen ganz automatisch ein reges Leben in boten nicht mit positiven Entwicklungen im Lesen oder den Schulgebäuden ergeben würde – ein Leben, das in sozialen Kompetenzen einhergeht. Von Bedeutung die Pflicht um die Kür ergänzen würde, in der persönli- sind vielmehr die erlebte Qualität der Angebote che Vorlieben Platz fänden. 5
top thema Ich träume aber auch von einer Schule, die so gut Die 5 OECD-Staaten, die ihren SchülerInnen über ausgestattet ist, dass SchülerInnen und LehrerInnen den Pflichtunterricht hinaus am meisten Aktivitäten gerne auch ihre Mittagspause dort verbringen, und im kreativen Bereich anbieten (Stand 2015) den SchülerInnen wie LehrerInnen adäquate Rückzugs- OECD (Hrsg.), möglichkeiten bietet. 1. Großbritannien PISA 2015 Ergebnisse. Exzellenz und Chancen- Argumente für die Verwirklichung meines Traums liefert 2. USA gerechtigkeit in der die Bildungswissenschaft in reicher Zahl: Bildung (2016), 3. Kanada Figure II.6.25. „Freifächer und Unverbindliche Übungen bieten jungen 4. Neuseeland Menschen die Möglichkeit, individuellen Interessen nachzugehen und ihre besonderen Begabungen zu 5. Japan entfalten, ohne dass ihre Eltern dafür zur Kassa gebe- ten werden. In einem sozial gerechten Schulwesen ist Österreich belegt unter allen OECD-Staaten den dieses kostenlose Zusatzangebot wertvoll und unver- vorletzten Platz! zichtbar.“16 „In schools where the number of extracurricular acti- Anteil der Schulen, die einen „Science Club“ vities is higher students tend to report a better school anbieten (Stand 2015) climate.“17 „Organized leisure-time activities (OLTA) have been 100% 92,8 proposed as a potential “booster” of education-rela- 79,3 ted outcomes. Numerous studies have confirmed that OECD-Durchschnitt (39,3 %) participation in OLTA is associated with improved aca- demic achievement or higher school engagement 48,4 and have documented the stress-buffering effects of 50% 45,7 42,5 OLTA.“18 „Empirical evidence confirms the positive effects of 24,3 extracurricular activities on schooling outcomes and 12,9 5,0 career prospects, and these effects tend to be largest 0% for youth from deprived backgrounds.“19 ea n nd n nd h nd h ie lie ic ic hla tla nla or „Attractive opportunities for young people to engage nn re rre Ita dk nk Es ita sc Fin te Sü Fra in sports, learn a musical instrument or get involved in Ös ut br De oß handicraft and other practical activities can help build Gr social and professional skills, while countering the risk of OECD (Hrsg.), PISA 2015 Results. Policies and Practices for Successful Schools (2016), Figure II.2.9. isolation.“20 „Extracurricular activities, such as sports activities and Anteil der Schulen, die die Teilnahme an einem FOTO: TRAIMAK_IVAN/GETTY IMAGES/ISTOCKPHOTO teams, debate clubs, academic clubs, bands, orchest- ras or choirs, can improve students’ cognitive and non- IKT-Club anbieten cognitive skills.“21 100% 89,3 „Begabtenförderung gehört ebenso wie die Förderung 84,0 von Kindern und Jugendlichen mit schwierigen Startbe- dingungen zum Kern von Bildungsgerechtigkeit.“22 68,5 OECD-Durchschnitt (39,3 %) Woran liegt es, dass all das nicht ernst genommen 57,9 wird? Die Antwort darauf dürfte wohl in den folgenden 46,5 50% Aussagen zu finden sein: 33,5 „Man erlebe jetzt schon von Jahr zu Jahr, dass man aus 21,4 19,2 Geldgründen Freifächer nicht mehr durchführen könne 13,0 oder größere Gruppen bilden müsse.“23 „Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, aus 0% ur ea n nd d n h h nd denen Schülerinnen und Schüler ihren Interessen ent- ie lie ic ic an ap hla nla r nn rre re ko Ita tl g nk Es sprechend wählen konnten, gibt es mangels Ressour- ita sc te Fin d Sin Sü Fra Ös ut br cen nur mehr in mikroskopischer Größe.“24 De oß Gr In der Tat hat Österreich bei den verschiedensten 1999: OECD (Hrsg.), Education at a Glance 2002 (2002), Table B3.1. Zusatzangeboten großen Aufholbedarf, wie z B. folgen- 2015: OECD (Hrsg.), Bildung auf einen Blick 2018 (2018), Tabelle C4.1 de Zusammenstellungen zeigen: 66 gymnasium
thema top thema Dass es in Österreich nicht mehr Schulen gibt, die ihr Schulbudget. Die Behauptung vieler PolitikerInnen, Angebot gerne deutlich erweitern würden, dass es in dass wir in Österreich genug in die Bildung investieren Österreich für derartige Angebote nicht genügend würden und man das vorhandene Geld nur besser top qualifizierte LehrerInnen gäbe, wagt hoffentlich nie- verteilen müsse, widerlegen die folgenden Zusam- mand zu behaupten. Der Grund für die fehlenden menstellungen: Angebote liegt selbstverständlich im viel zu geringen Gesamtausgaben für das Schulwesen Öffentliche Ausgaben für das Schulwesen als als Anteil am BIP Anteil aller öffentlichen Ausgaben 8,7 1999 2015 1999 2015 8,1 8,0 3,5 % 7,0 % 6,1 2,5 % 5,0 % OECD-Durchschnitt Österreich OECD-Durchschnitt Österreich 1999: OECD (Hrsg.), Education at a Glance 2002 (2002), OECD (Hrsg.), PISA 2015 Results. Policies and Practices Table B2.1b. for Successful Schools (2016), Figure II.6.24. 2015: OECD (Hrsg.), Bildung auf einen Blick 2018. OECD-Indikatoren (2018), Tabelle C2.1. Damit bin ich bei meinen Appellen an die Politik, die wir wohl nicht oft genug wiederholen können: lH eben wir die Investitionen in unsere Jugend deut- lich an! lV erbessern wir ihre Zukunftschancen, indem wir die Kreativität der jungen Generation fördern! l Investieren wir in die Persönlichkeitsentwicklung unserer Jugend! lZ eigen wir Wertschätzung für die Bedeutung der Allgemeinbildung bei der Förderung von vernetz- tem Denken! lU nd last but not least: Geben wir den LehrerInnen wieder mehr pädagogischen Gestaltungsspiel- raum! n 1 Univ.-Prof. Dr. Kai Maaz, Die Welt online am 22. Juni 2018. 15 rgebnis einer Erhebung im Auftrag des Familienbunds, siehe Kurier online E 2 Univ.-Prof. DDr. Eckhard Klieme, Die Zeit online am 7. Februar 2018. am 28. August 2018. 3 Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (Hrsg.), 16 Presseaussendung des Bundes-Schulgemeinschaftsausschusses (B-SGA) Deutscher Kinder- und Jugend(-hilfe) MONITOR 2017 (2017), S. 12. vom 13. Oktober 2015. 4 Univ.-Prof. Dr. Klaus Birkelbach u. a., Außerschulische Nachhilfe (2017), S. 40. 17 Prof. Dr. Tommaso Agasisti u. a., Academic resilience (2018), S. 30f. 5 a.a.O. 18 Dr. Petr Badura u. a., Is Participation in Organized Leisure-Time Activities 6 Univ.-Prof. Dr. Stefan Hopmann, Der Standard online am 24. November Associated with School Performance in Adolescence? 2016. In: PLOS ONE 11(4) 2016, S. 2. 7 Univ.-Prof. Dr. Stefan Hopmann, Kurier online am 10. September 2016. 19 OECD (Hrsg.), Society at a Glance 2016 (2016), S. 48. 8 StEG-Konsortium (Hrsg.), Ganztagsschule: Bildungsqualität und Wirkungen 20 a.a.O. außerunterrichtlicher Angebote (2016), S. 29. 21 OECD (Hrsg.), PISA 2015 Results (Volume II): Policies and Practices for 9 Paul Kimberger, Vorsitzender der ARGE LehrerInnen, Das Schulblatt Successful Schools (2016), S. 218. (Zeitschrift des CLV Oberösterreich) vom September 2016, S. 19. 22 Dr. Ludwig Spaenle, Kultusminister Bayerns, Das Gymnasium in Bayern vom 10 Josef Kraus, Präsident des Deutschen Lehrerverbands (1987-2017), Jänner 2017, S. 26f. Wie man eine Bildungsnation an die Wand fährt (2017), S. 138. 23 Gernot Schreyer, Akad. FDL, Präsident des Bundesverbandes der 11 Bildungsnation an die Wand, S. 148. Elternvereine an mittleren und höheren Schulen, Die Presse online am 12 BM Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Presseaussendung vom 28. März 2017. 18. Oktober 2016. 13 LBS (Hrsg.), LBS-Kinderbarometer. Deutschland 2018 (2018), S. 25. 24 Bundes-Schulgemeinschaftsausschuss (B-SGA), Presseaussendung vom 14 Bildungsnation an die Wand, S. 151. 30. Jänner 2017. 7
gut zu wissen gut zu wissen MAG. GEORG STOCKINGER STV. VORSITZENDER UND BESOLDUNGSREFERENT DER AHS-GEWERKSCHAFT georg.stockinger@goed.at Werbungskosten Teil 3: Doppelte Haushaltsführung – Zeitungen, zum Beispiel ... Vollbeschäftigte Lehrer1 können je nach ist, dass der Steuerpflichtige tatsächlich zwei haus- haltsführende Wohnsitze besitzt. Geltend gemacht ihrem Einkommen mit einer Steuerersparnis werden können insbesondere Aufwendungen für eine zwischen 25 und 42 Prozent der Werbungsko- zweckentsprechende angemietete Wohnung (Miete, Betriebskosten und Einrichtungskosten bezogen auf sten rechnen. Es zahlt sich aus, die gesetzlich eine Kleinwohnung – rund 60 Quadratmeter) oder gegebenen Absetzmöglichkeiten zu nutzen. Hotelkosten (je nach örtlichen Gegebenheiten bis zu 2.200 Euro monatlich). In diesem Zusammenhang ist auch auf die Häufigkeit der auswärtigen Nächtigungen Bedacht zu neh- DOPPELTE HAUSHALTSFÜHRUNG UND men. Bei Eigentumswohnungen ist zu prüfen, ob die FAMILIENHEIMFAHRTEN berufliche Veranlassung gegebenenfalls durch priva- Wenn der Beschäftigungsort vom Familienwohnsitz te Gründe (z. B. Vermögensschaffung, künftige Wohn- zu weit entfernt ist, um täglich nach Hause zu fah- vorsorge für Angehörige) überlagert wird. Weiters ren (jedenfalls bei einer Entfernung von mehr als 80 können Aufwendungen für Familienheimfahrten bis zu Kilometern oder wenn die Fahrzeit mit dem tatsäch- 306 Euro monatlich (ein Zwölftel des höchst möglichen lich benutzten Verkehrsmittel mehr als eine Stunde jährlichen Pendlerpauschales von 3.672 Euro) als Wer- beträgt), und man somit eine Wohnung in der Nähe bungskosten abgesetzt werden. Als Fahrtkosten sind des Arbeitsplatzes benötigt, können die Aufwendun die Aufwendungen für das jeweils benützte Verkehrs- gen für diese Wohnung als Werbungskosten geltend mittel zu berücksichtigen (z. B. Bahnkarte, Kilometer- gemacht werden. geld). Verheiratete, Verpartnerte oder in eheähnlicher In Einzelfällen, etwa bei einer schweren Gesundheits- Gemeinschaft (auch ohne Kind) Lebende können beeinträchtigung des Abgabepflichtigen, z.B. einem diese Werbungskosten auf Dauer geltend machen, Bandscheibenleiden, kann die Unzumutbarkeit aber wenn der Partner steuerlich relevante Einkünfte (mehr schon bei wesentlich geringeren Entfernungen erfüllt als 6.000 Euro jährlich oder mehr als ein Zehntel der sein. Voraussetzung für die doppelte Haushaltsführung Einkünfte des Steuerpflichtigen) erzielt (auf Dauer 8 gymnasium
zu wissen aktiv angelegte doppelte Haushaltsführung). Ist der Partner Mitgliedsanmeldung den Abschnitt „Beitragseinbehalt nicht berufstätig, besteht der Anspruch in der Regel für durch den Dienstgeber“ ausfüllen und unterschreiben. zwei Jahre, bei Alleinstehenden maximal sechs Mona- Wenn Sie nach dem Unterrichtspraktikum einen Dienst- wissen landesleitung te, kann aber auch kürzer festgelegt werden. Ausnah- vertrag erhalten, müssen Sie allerdings neuerlich eine men können gerechtfertigt sein – z. B. bei befristeten Mitgliedsanmeldung ausfüllen, da sich dabei Ihre Per- Arbeitsverhältnissen (II L Lehrer) oder wenn am Fami- sonalnummer ändert. gut lienwohnsitz ein pflegebedürftiger Angehö-riger lebt Der Gewerkschaftsbeitrag kann aber auch im Nach- (vorübergehende doppelte Haushaltsführung). hinein im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als gut zu Bei einem verheirateten (in eheähnlicher Gemein- Werbungskosten geltend gemacht werden. Will man schaft lebenden) oder in Gemeinschaft mit einem in diesem Zusammenhang zusätzlich zum Gewerk- minderjährigen Kind lebenden Dienstnehmer sind bei schaftsbeitrag sonstige Beiträge zu Berufsverbänden Geltendmachung der Kosten einer doppelten Haus- und Interessenvertretungen steuerlich absetzen, so haltsführung grundsätzlich die Kosten von wöchent- muss man den Gesamtbetrag aller derartigen Bei lichen Familienheimfahrten zu berücksichtigen. Bei träge angeben (also inklusive der bei der Lohnver- einem alleinstehenden Steuerpflichtigen wird in der rechnung bereits berücksichtigten Gewerkschafts- Regel das monatliche Aufsuchen des Heimatortes als beiträge). Andernfalls wird der Gewerkschaftsbeitrag ausreichend angesehen. Voraussetzung ist, dass der fälschlicher Weise rückwirkend nachversteuert. alleinstehende Steuerpflichtige an diesem Heimatort über einen eigenen Familienwohnsitz verfügt. Als INTERNET Familienwohnsitz gilt jener Wohnsitz, zu dem die engs- Die Kosten für die beruflich veranlasste Verwendung ten persönlichen Anknüpfungen bestehen (Familie, eines Internetanschlusses sind entsprechend der beruf- Freundeskreis). Der Besuch der Eltern ist nicht als Fami- lichen Nutzung absetzbar. Sofern eine Abgrenzung lienheimfahrt zu werten. nicht möglich ist, hat eine Aufteilung durch Schätzung Sind wöchentliche bzw. monatliche Familienheimfahr- zu erfolgen. Als anteilige berufliche Kosten sind Provi- ten mit Rücksicht auf die Entfernung (insbesondere der- und Online-Gebühren bzw. die anteiligen Kosten ins Ausland) völlig unüblich, so ist nur eine geringere einer Pauschalgebühr abzugsfähig. Aufwendungen für Anzahl von Familienheimfahrten steuerlich absetzbar. beruflich veranlasste spezielle Anwendungsbereiche (z. B. die Gebühr für die Benützung kostenpflichtiger FACHLITERATUR Online-Informationssysteme) sind zur Gänze absetzbar. Fachbücher, Fachzeitschriften und entsprechende elektronische Datenträger sind absetzbar. Aus dem KONTOFÜHRUNGSKOSTEN Beleg muss der genaue Titel des Werkes hervorge- Diese sind einschließlich der Kosten für Scheck- bzw. hen. Die Bezeichnung „diverse Fachliteratur“ reicht Bankomatkarte, die das Gehaltskonto eines Arbeit- nicht aus. Bücher von allgemeinem Interesse, wie z. B. nehmers betreffen, keine Werbungskosten (Auftei- Lexika, Reiseführer, Romane, Kochbücher etc. sowie lungsverbot). Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Zeitungen gelten nicht als Fachliteratur. Der Inter- Einrichtung eines Gehaltskontos verlangt. pretationsspielraum der Finanzbehörde ist in diesem Zusammenhang sicherlich sehr groß. Es gibt eigene KRAFTFAHRZEUG VwGH-Urteile zu diesem Thema: Beruflich veranlasste Kfz-Kosten können entweder in Die Anschaffung von Literatur, die auch bei nicht in Form von Kilometergeld2 oder im tatsächlich nachge- der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen Perso- wiesenen Umfang als Werbungskosten berücksichtigt FOTO: DUSANPETKOVIC/GETTY IMAGES/ISTOCKPHOTO nen von allgemeinem Interesse oder zumindest für werden. einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit Das Kilometergeld beträgt seit 1. Jänner 2011 für mit höherem Bildungsgrad bestimmt ist, stellt keine Motorfahrräder und Motorräder je Fahrkilometer 0,24 Werbungskosten dar. Dies gilt selbst dann, wenn aus Euro, für Personen- und Kombinationskraftwagen je den betreffenden Publikationen Anregungen für die Fahrkilometer 0,42 Euro. Für jede Person, deren Mit- berufliche Tätigkeit gewonnen werden können. beförderung dienstlich notwendig ist, gebührt ein Zuschlag von 0,05 Euro je Fahrkilometer. GEWERKSCHAFTSBEITRÄGE Das Kilometergeld deckt folgende Kosten ab: Abnut- Gewerkschaftsbeiträge dürfen als Werbungskosten zung, Treibstoff und Öl, Service- und Reparaturkosten, geltend gemacht werden, wenn sie nicht direkt vom Zusatzausrüstung (z. B. Winterreifen, Autoradio, Navi- Arbeitgeber einbehalten und bei der Lohnverrech- gationsgeräte etc.), Steuern, (Park-)Gebühren, Maut, nung berücksichtigt wurden. Im Zuge des Gewerk- Vignette, Versicherungen, Mitgliedsbeiträge für Auto- schaftsbeitritts müssen Sie also nur bei der GÖD- fahrerklubs und Finanzierungskosten. 9
Neben dem Kilometergeld können auch Schäden auf euros erfolgt wie beim Verkehrsabsetzbetrag durch Grund höherer Gewalt als Werbungskosten geltend den Dienstgeber. gemacht werden, wenn sie sich im Rahmen eines Für Teilzeitkräfte wird der Pendlereuro wie das Pendler- beruflichen Kfz-Einsatzes ereignen. Zu diesen Kosten pauschale aliquotiert. gehört z. B. der Reparaturaufwand nach einem unver- Dem Bediensteten, der durch Erklärung beim Arbeit- schuldeten Unfall oder nach Steinschlag. geber ein Pendlerpauschale in Anspruch nimmt, Zum Nachweis der beruflichen Fahrleistung muss ein gebührt ab dem Tag der Abgabe dieser Erklärung bei Fahrtenbuch geführt werden, sofern der Nachweis seiner Dienstbehörde auch ein Fahrtkostenzuschuss. über die KFZ-Verwendung nicht mit anderen Unterla- Der Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Zeitpunkt gen möglich ist. Darin sollten Datum, Uhrzeit und Kilo- der Erfüllung der Voraussetzungen für das Pend- meterstand bei Abfahrt und Ankunft, Ausgangs- und lerpauschale auch dann, wenn die Erklärung des Zielpunkt und der Zweck jeder einzelnen beruflichen Bediensteten oder der Einkommensteuerbescheid Fahrt vermerkt werden. des Bediensteten bis spätestens 31. Dezember des Das Gerücht, man dürfe Kilometergeld nur dann auf das Folgejahr nachfolgenden Jahres beim Arbeit- absetzen, wenn der Dienstgeber die Benützung eines geber eingelangt ist. Pkws bezahlt, ist falsch! Gerade die Nichtbezahlung ist der Grund für die Absetzbarkeit! Wenn man also PROZESSKOSTEN z. B. mit dem Auto zu einem Seminar fährt und vom Kosten eines berufsbedingten Zivilprozesses (z. B. über Arbeitgeber die Kosten für ein öffentliches Verkehrs- die Höhe des Arbeitslohnes oder über Schadener- mittel ersetzt bekommt, kann man die Differenz zwi- satzforderungen aus dem Dienstverhältnis) sind Wer- schen Kilometergeld (für die kürzeste Strecke) und bungskosten. Kosten eines Strafverfahrens, das in Kostenersatz als Werbungskosten geltend machen. engem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit Wird von der Schule eine Bahnkontokarte ausgestellt, steht, sind nur dann Werbungskosten, wenn es nicht so dürfen selbstverständlich keine Fahrtkosten abge- zu einem rechtskräftigen Schuldspruch des Arbeit setzt werden, da nur tatsächlich getätigte Ausgaben nehmers kommt oder wenn nur ein geringes Verschul- Werbungskosten darstellen. Wer eine Bahnkontokarte den des Steuerpflichtigen vorliegt. Wird der Steuer- benutzt, ist nachweislich mit der Bahn gefahren, was pflichtige zum Teil freigesprochen und zum Teil schul- Aufwendungen für die Benutzung eines Pkws aus- dig gesprochen, dann sind die Prozesskosten anteilig schließt. (im Schätzungswege) abzugsfähig. KRANKHEITSKOSTEN REISEKOSTEN Aufwendungen im Zusammenhang mit Krankheiten Eine Dienstreise liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer kommen nur dann als Werbungskosten in Betracht, über Auftrag des Arbeitgebers außerhalb des Dienstor- wenn es sich um typische Berufskrankheiten handelt tes (für Lehrer ist das die Schule) tätig wird. Vergütun- oder ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen gen des Arbeitgebers für Fahrt- und Nächtigungskosten Beruf und Krankheit besteht (z. B. nach einem Arbeits- sowie Tagesgelder werden nicht versteuert, solange unfall). Andere Krankheitskosten sind unter Umstän- sie die unten zur Berechnung der Werbungskosten den als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. genannten Beträge nicht übersteigen. Erhält der Arbeit- nehmer vom Arbeitgeber keine oder nur einen Teil der PENDLERPAUSCHALE & FAHRTKOSTENZUSCHUSS steuerlich zulässigen Reisekostenersätze, kann er seine Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Aufwendungen ganz oder zum Teil als Werbungskosten werden grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbe- geltend machen. Allerdings müssen die im Vergleich trag abgegolten. Dieser beträgt 400 Euro jährlich, zur Dienstreise strengeren Voraussetzungen für eine steht jedem Arbeitnehmer zu und wird automatisch „beruflich veranlasste Reise“ vorliegen. Für Fahrtkosten vom Arbeitgeber bei der Lohnverrechnung berück- gilt diese Einschränkung nicht. Der Arbeitnehmer kann sichtigt. Unter gewissen Voraussetzungen besteht also die Kosten für jede beruflich veranlasste Fahrt (aus- Anspruch auf das „kleine“ bzw. das „große“ Pendler- genommen die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeits- pauschale. Tatsächliche Fahrtkosten zwischen Woh stätte) als Werbungskosten geltend machen, soweit sie nung und Arbeitsplatz können keinesfalls geltend nicht vom Arbeitgeber ersetzt werden. gemacht werden. Eine beruflich veranlasste Reise liegt vor, wenn der Der Pendlereuro ist als steuerlicher Absetzbetrag ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Reise über Jahresbetrag und wird berechnet, indem die Entfer- eine größere Entfernung unternimmt (mindestens 25 nung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit „zwei" Kilometer in eine Richtung). Die Reisedauer muss drei multipliziert wird. Die Berücksichtigung des Pendler Stunden überschreiten. Eine berufliche Veranlassung 10 gymnasium
fokus imwissen kann – anders als bei einer Dienstreise – auch ohne kann eine berufliche Veranlassung nur zur Vermei- Auftrag des Arbeitgebers gegeben sein, etwa bei dung eines unzumutbar langen Arbeitsweges ange- fokus Berufsfortbildung. nommen werden. Ein „Umzug“ setzt aber in allen Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind – soweit der Fällen voraus, dass der bisherige Wohnsitz aufgege- Arbeitgeber keinen Ersatz leistet – im tatsächlich ange- ben wird. Ist dies nicht der Fall, kommt allenfalls die im zu fallenen Umfang (Bahn, Flug, Taxi, Kfz) Werbungskosten, Berücksichtigung einer doppelten Haushaltsführung gut auch wenn die Mindestentfernung von 25 km und die in Betracht. Bei der Beurteilung der Umzugskosten als Mindestdauer von drei Stunden unterschritten werden. Werbungskosten ist nicht zu prüfen, ob das bisherige Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind Dienstverhältnis durch den Arbeitgeber oder durch hingegen bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag und den Arbeitnehmer beendet wurde. ein gegebenenfalls zustehendes Pendlerpauschale ZEITUNGEN stellen grundsätzlich einen privaten Auf- sowie den Pendlereuro zur Gänze abgegolten. wand dar. Dauert eine beruflich veranlasste Reise länger als drei Stunden, können für jede angefangene Stunde 2,20 ZUM BEISPIEL … Euro an Tagesgeldern abgesetzt werden, maximal Ein Lehrer besucht ein Seminar, das am Montag um jedoch 26,40 Euro pro Tag3. Das gilt auch wenn höhere 13.00 Uhr beginnt und am Mittwoch um 12.30 Uhr Kosten nachgewiesen werden. Für erhaltene Verpfle- endet. Er benützt den eigenen Pkw (Hin- und Rück- gung (Mittag- bzw. Abendessen) verringert sich dieser fahrt zusammen 246 km). Die Fahrzeit beträgt pro Betrag unabhängig vom wahren Wert um 13,20 Euro. Fahrt zwei Stunden. Für ein Einzelzimmer muss er einen Ist die beruflich veranlasste Reise mit einer Nächtigung Aufschlag von € 5,00 pro Nacht bezahlen. Montag verbunden, können entweder die Kosten inklusive Früh- und Mittwochmittag bekommt er kein Essen. Sonst stück laut Beleg oder das Nächtigungspauschale von sind Nächtigung, Verpflegung und Seminargebüh- 15 Euro pro Nächtigung als Werbungskosten geltend ren vom Arbeitgeber bezahlt. Nach Vorlage einer gemacht werden. Bei Nächtigungen auf Auslandsrei- Reiserechnung bekommt er € 31,60 an Fahrtkosten sen kann ohne Belegnachweis der jeweilige Höchstsatz rückerstattet. für Bundesbedienstete pro Nächtigung abgesetzt wer- Die Reise beginnt am Montag um 11.00 Uhr und endet den. Entsteht für die Nächtigung kein Aufwand, darf am Mittwoch um 14.30 Uhr, womit für zwei Tage und kein steuerfreies Pauschale ausbezahlt werden. Zusätz- vier Stunden Tagesgelder anfallen, insgesamt € 61,60 liche Aufwendungen (z. B. für das Frühstück) können (2 x 26,40 + 4 x 2,20). Davon ist der theoretische Wert aber geltend gemacht werden. Ohne Beleg sind sie im von zwei Abend- und einer Mittagsmahlzeit zu subtra- Schätzungsweg bei Inlandsreisen mit 4,40 Euro, bei Aus- hieren (3 x 13,20 = € 39,60), womit € 22,00 an absetz- landsreisen mit 5,85 Euro pro Nächtigung anzusetzen. baren Tagesgeldern übrig bleiben. Für die Nächtigungen ist der Einzelzimmerzuschlag TELEFON, HANDY (€ 10,00) voll absetzbar. Kosten für beruflich veranlasste Telefonate sind im An Kilometergeldern ergeben sich € 92,50 (246 x tatsächlichen Umfang als Werbungskosten absetz- 0,42 = € 103,32), von denen die erhaltene Vergütung bar. Bei privaten Telefonen kann der nachgewiesene (€ 31,60) zu subtrahieren ist, um auf die absetzbaren oder glaubhaft gemachte beruflich veranlasste Teil Fahrtkosten (€ 71,72) zu kommen. an den Gesprächs- und Grundgebühren geltend An absetzbaren Seminarkosten fallen daher insge- gemacht werden, bei Mobiltelefonen auch die ali- samt € 103,72 an. quoten Anschaffungskosten. Vollbeschäftigte Lehrer können bei diesem Beispiel je nach Steuerklasse (25 oder 42 %) durch das Sammeln UMZUG einiger Belege eine Steuerersparnis zwischen € 25,93 Umzugskosten sind Werbungskosten, wenn der Umzug und € 43,56 lukrieren. beruflich veranlasst ist. Das kann beim erstmaligen (Ende der Serie). n Antritt eines Dienstverhältnisses, beim Wechsel des Dienstgebers oder im Falle einer dauernden Ver- setzung zutreffen. Umzugskosten ohne Wechsel des 1 er Lesbarkeit der Texte zuliebe verzichte ich im vorliegenden Artikel auf gender- D Dienstortes und ohne Verpflichtung, eine Dienstwoh- gerechte Formulierungen. Personenbezogene Bezeichnungen umfassen immer gleichermaßen Personen weiblichen und männlichen Geschlechts. nung zu beziehen, sind nicht absetzbar. Der Woh- 2 Die Absetzbarkeit von Kilometergeldern ist beschränkt. Jährlich können Beträge für maximal 30.000 beruflich gefahrene Kilometer geltend gemacht werden. Für nungswechsel des Dienstgebers im selben politischen Lehrer ist diese Obergrenze aber sicherlich irrelevant. 3 Für Auslandsreisen gelten eigene Sätze. Diese findet man im Anhang zu den Bezirk gilt nicht als Umzug (Bsp.: Übersiedlung vom 1. Lohnsteuerrichtlinien. Dauert eine Reise im Ausland länger als drei Stunden, so in den 23. Wiener Gemeindebezirk). kann für jede angefangene Stunde der Auslandsreise ein Zwölftel des Auslands- tagsatzes gerechnet werden. Das volle Taggeld steht für 24 Stunden zu. Sofern der Arbeitgeber nicht einen Umzug fordert, 11
gut zu wissen Der Weg zum Verwaltungsgericht MMAG. MAG.IUR. GERTRAUD SALZMANN DIENSTRECHTSREFERENTIN Teil 1: Schulrechtliche Verfahren unter besonderer Berücksichtigung DER AHS-GEWERKSCHAFT gertraud.salzmann@goed.at des „Noteneinspruchs“ (Provisorialverfahren) Die intensive Zeit der Notengebung auf Basis von Schularbeiten, Prüfungen, Tests etc. sowie der Maturaarbeiten steht wie alle Jahre wieder vor der Tür. Damit verbunden stellt sich auch die Frage, wie im Falle eines „Noteneinspruchs“ vorzugehen ist. Durch die Einführung der zweistufigen Verwaltungs- Das BVwG ist für unterschiedliche Materien zuständig. gerichtsbarkeit, die den administrativen Instanzenzug Dies sind einerseits Befassungen nach dem Schulun- abgelöst hat, ist seit der Verwaltungsgerichtsbarkeits- terrichtsgesetz (SchUG), aber auch nach dem Schul- Novelle 2012 auch im Schulrecht im Rechtsweg ein pflichtgesetz, nach dem Privatschulgesetz und nach Verwaltungsgericht zuständig. Damit wurde der For- dem Schülerbeihilfengesetz. Gerade im „häuslichen derung der EMRK sowie des Unionsrechts Rechnung Unterricht“ und im „sonderpädagogischen Förder- getragen, die die Möglichkeit zur Beschwerde an ein bedarf“ wurde der BVwG oft befasst, in Fragen des unabhängiges Gericht vorsehen.1 Das hat nun zur Schulausschlusses selten. Den größten Anteil nehmen Folge, dass bei Verfahren im Bereich des Schulrechts die Notenbeschwerden ein, die das Aufsteigen oder im Rechtsmittelverfahren über die Beschwerde von eine abschließende Prüfung betreffen.3 einem ordentlichen Gericht entschieden wird. DAS PROVISORIALVERFAHREN GEM. § 71 SCHUG – DAS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT ALS UNABHÄNGIGE „WIDERSPRUCH“ INSTANZ AUCH FÜR SCHULRECHTLICHE ANGELEGENHEITEN Das in § 71 SchUG beschriebene Provisorialverfahren Die Verwaltungsbehörde (früher Landesschulrat, nun- regelt die Möglichkeit, gegen bestimmte Angelegen- mehr Bildungsdirektion) ist nur noch Behörde ers- heiten Berufung – hier „Widerspruch“ – zu erheben. ter (und einziger) Instanz, Rechtsmittel in Form der Gegen die in § 70 SchUG taxativ geregelten Ange- Beschwerde werden beim Bundesverwaltungsgericht legenheiten ist unter anderem in folgenden Fällen (BVwG) als unabhängiges Gericht erhoben.2 Widerspruch gegen die Entscheidung des zuständi- Welche Auswirkungen hat nun die Einführung der gen Organs4 (Schulleiter, Klassenvorstand, Klassenkon- Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Schulen? Immer ferenz, Prüfungskommission, ...) möglich: Aufnahme wieder habe ich von den Lehrpersonen Unverständ- in die Schule, Übertritt in eine andere Schulart/Schul- nis darüber gehört, dass jetzt Richter über Notenein- form, Zulassung zur Aufnahms- oder Eignungsprüfung, sprüche urteilen. Ich sehe das als Pädagogin und Besuch von Pflicht-, Wahlpflicht- Freigegenständen, Juristin durchaus differenziert. Zum einen, weil ich als des Förderunterrichts, Überspringen von Schulstu- entschiedene Vertreterin der Grundrechte der Ent- fen, sonderpädagogischer Förderbedarf, Zulassung scheidung eines unabhängigen und unparteiischen zu abschließenden Prüfungen, Fernbleiben von der Gerichtes viel abgewinnen kann. Zum anderen zeigt Schule, Versetzung in eine Parallelklasse. Die Ent- sich, dass die Argumentationslinien in den bisher scheidung muss dabei auf Basis einer ordentlichen ergangenen Erkenntnissen des BVwG sehr objektiv Sachverhaltsfeststellung erfolgen, dem Schüler ist die und nachvollziehbar sind. Möglichkeit einer Stellungnahme einzuräumen.5 Die 12 gymnasium
gut zu wissen Entscheidungen können sowohl mündlich als auch schriftlich erlassen werden. Sofern dem Ansuchen nicht vollinhaltlich stattgegeben wurde, kann inner- halb einer Woche eine schriftliche Ausfertigung ver- langt werden. Die Bestimmungen im § 71 SchUG regeln im Absatz 2, dass unter anderem gegen folgende Entscheidungen Widerspruch erhoben werden kann: lN ichtbestehen der Einstufungs-, Aufnahms- oder Eignungsprüfung lW echsel von Schulstufen ld er Schüler ist zum Aufsteigen nicht berechtigt oder hat die letzte Schulstufe nicht erfolgreich abge- schlossen oder ist zum Übertritt in eine mindestens dreijährige oder höhere Schule nicht berechtigt lN ichtbestehen der Reifeprüfung, Diplomprüfung, Abschlussprüfung, Zusatz- oder Externistenprüfung ld ass die letztmögliche Wiederholung einer Semester prüfung (§ 23a) nicht bestanden wurde EINBRINGUNG DES WIDERSPRUCHES Gegen die Entscheidung in Angelegenheiten der § 70 Abs. 1 und § 71 Abs. 2 SchUG ist ein Widerspruch an die zuständige Schulbehörde (Bildungsdirektion) zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich – in jeder technisch möglichen Form, nicht jedoch per E-Mail – innerhalb von fünf Tagen bei der Schule einzubrin- gen. Die Frist beginnt bei mündlicher Verkündigung der Entscheidung mit dieser und bei schriftlicher Ausfertigung mit Zustellung. Die Zustellung hat nachweislich und bei nichteigenberechtigten Schülern an die Erziehungsberechtigten zu erfolgen. Die Entscheidung kann dem Schüler zur Überbringung an die Eltern auch ausgehän- digt werden, der Empfang ist von den Eltern zu bestätigen. In den Fällen des § 71 Abs. 2 SchUG hat die zuständige Schulbehörde innerhalb von drei Wochen über einen Widerspruch durch Bescheid zu entscheiden. Im Fall des § 71 Abs. 2 lit. c, also des nicht Aufsteigens oder des nicht erfolgreichen Abschlusses der letzten Schulstufe, ist die Frist auf zwei FOTO: TUNED_IN/GETTY IMAGES/ISTOCKPHOTO Wochen verkürzt. Bis zur bescheidmäßigen Erledigung ist der Schüler berechtigt, die nächsthöhere Schulstufe zu besuchen. In einer Frist von vier Wochen, in Sachen § 71 Abs. 2 lit. c innerhalb von zwei Wochen, kann Beschwerde an das BVwG erhoben werden. Diese kurze Frist ist den Anforderungen des Schulbetriebs geschuldet. In den Fällen der Entscheidung nach Ablegung von einer oder zwei Wiederholungsprüfun- gen beträgt die Beschwerdefrist fünf Tage. SchülerInnen ist die Möglichkeit einer Für die Fristberechnung nach Tagen wird der Tag der Stellungnahme einzuräumen. Zustellung nicht mitgerechnet, die Frist beginnt somit 13
am nächsten Tag zu laufen, wobei Sonn- und Feier- Englisch und Physik die nach Maßgabe des Lehrplans tage den Beginn oder Lauf der Frist nicht behindern. gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonn- oder Feier- Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchfüh- tag, so ist der nächste Werktag der letzte Tag der Frist. rung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend als erfüllt an, die Noten wurden auf WIRKUNG DES WIDERSPRUCHS „Genügend“ geändert. Der Widerspruch bewirkt, dass die (provisoriale) Ent- Der BVwG führt aus, dass Maßstab für die Leistungs- scheidung der Organe in den Angelegenheiten der beurteilung die Forderungen des Lehrplans unter § 70 Abs. 1 und § 71 Abs. 2 SchUG ex lege außer Bedachtnahme auf den jeweiligen Stand des Unter- Kraft gesetzt wird. Erst durch den Widerspruch wird richts sind. Die Schulbehörde muss im Fall eines Wider- das Verfahren zu einem ordentlichen behördlichen spruchs zur Ermittlung des Sachverhalts das entspre- Verfahren. Die zuständige Schulbehörde (Bildungsdi- chende Klassenbuch einholen. Betont wird, dass die rektion) hat das Verfahren dann nach dem allgemei- Ausgabe der „Frühwarnung“ lediglich Informations- nen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) einzuleiten charakter hat, sodass eine Verletzung der Verständi- und die Entscheidung mit Bescheid zu erledigen. Die gungspflichten nach § 19 SchUG nicht die Unzulässig- Erläuterungen zum Gesetz sehen bereits vor, dass keit einer negativen Beurteilung im Jahreszeugnis zur „im Hinblick auf die durch die zeitlichen Bedingun- Folge hat. gen des Schulbetriebs gegebene Dringlichkeit die Bei der Beurteilung der Leistungen hat der Leh- Maßnahmen der Schulbehörde innerhalb verkürzter rer alle im betreffenden Unterrichtsjahr erbrachten Entscheidungsfristen ehestmöglich zu treffen“6 sind. Leistungen (§ 18 SchUG) zugrunde zu legen, wobei Dieser Bescheid ist dann mit einer Beschwerde an das dem zuletzt erreichten Leistungsstand das größere Bundesverwaltungsgericht anfechtbar. Gewicht zuzumessen ist. Die Leistungsbeurteilung Das Bundesverwaltungsgericht hat im Falle einer stellt ein Sachverständigengutachten dar. Wie bei Beschwerdevorlage ohne unnötigen Aufschub, längs- jedem Gutachten muss der Beurteilung des Sachver- tens jedoch innerhalb von drei Monaten zu entschei- halts dessen Erhebung vorangehen. Die Noten sind den. In den Fällen des § 71 Abs. 2 lit. c ist eine Frist von dabei in verkürzter Form zum Ausdruck gebrachte vier Wochen vorgesehen, in den Fällen nach Ablegung Gutachten.8 von einer oder zwei Wiederholungsprüfungen beträgt In Mathematik hatte die Bf. drei negative Schular- die Entscheidungsfrist drei Wochen. Eine Revision an beiten, die vierte war positiv. Da die Mathematik- den Verwaltungsgerichtshof oder eine Beschwerde an lehrerin zur Beurteilung der Leistungen der Bf. die den Verfassungsgerichtshof ist möglich. bei den Schularbeiten erreichte Punkteanzahl, nicht aber die Noten selbst berücksichtigt hat, war die von RECHTSFRAGEN AUS SCHULRECHTLICHEN ihr getroffene Leistungsbeurteilung rechtswidrig. Ein ENTSCHEIDUNGEN ZUR LEISTUNGSBEURTEILUNG Punkteschema kann hilfsweise herangezogen wer- Die Entscheidung W128 2010227-1 beinhaltet einige den, ersetzt aber keinesfalls die Noten. Der Jahresbe- für die Leistungsbeurteilung wesentliche Rechtsan- urteilung sind gemäß § 20 LBVO alle vom Schüler im sichten, die hier im Teil 1 noch in einem Ausblick erläu- betreffenden Unterrichtsjahr erbrachten Leistungen tert werden sollen.7 (nur vorgesehene Beurteilungsstufen, also Noten 1 - Die Beschwerdeführerin (Bf.) besuchte die 7. Klasse 5) zugrunde zu legen. Das BVwG hat den Bescheid und hatte ein „Nicht genügend“ in Englisch, Physik, aufgehoben und für Mathematik die Angelegenheit Mathematik und Latein. Die Schulbehörde sah in zur Erlassung eines neuerlichen Bescheides an die Schulbehörde zurückverwiesen. Aus den Erkenntnissen der ersten Jahre zeigt sich, 1 er Artikel 6 der EMRK sieht vor, dass jeder ein Recht auf ein faires Verfah- D dass das BVwG schulrechtliche Beschwerden sehr ren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht hat, bei dem genau prüft und den Sachverhalt eingehend wür- seine Sache innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird. 2 Vgl. Erläuterungen der Regierungsvorlage 2212 der Beilagen XXIV. GP. digt. Ziel der Einführung der Verwaltungsgerichtsbar- 3 Vgl. Fuchs-Robetin, Michael, Erste schulrechtliche Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, in: Österreichische Gesellschaft für Schule und keit in schulrechtlichen Anliegen sollte sein, einerseits Recht, Heft 1/2016, 29. 4 Vgl. Hofstätter, Christoph, Der Widerspruch gemäß § 71 SchUG – ein eine Verwaltungsvereinfachung zu erreichen und Widerspruch zum B-VG im Lichte der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novel- andererseits dem Rechtsunterworfenen auf Basis des le?, in: JBL 2015, 485. 5 Personenbezogene Bezeichnungen gelten in gleicher Form für beide Anspruchs auf ein unabhängiges Gericht einen ent- Geschlechter. 6 Erläuterungen RV 2212 GP 24, allgemeiner Teil. sprechenden Rechtsschutz zu gewährleisten. Die 7 Vgl. Erkenntnis des BVwG W128 2010227-1 vom 25.08.2014. 8 Jonak, Felix / Kövesi, Leo, Das österreichische Schulrecht, 13. Auflage, FN nächsten Jahre werden zeigen, inwieweit die Schul- 1 zu § 1 LBVO. behörden entlastet und der Anspruch auf Rechts- schutz gewährleistet wird. n 14 gymnasium
wissen bundesleitung aktiv fokus im zu gut MAG. MANFRED JANTSCHER MITGLIED DER BUNDESLEITUNG manfred.jantscher@goed.at Felix Wohlmuth von der ÖBV, ein verlässlicher Partner der AHS-Gewerkschaft. Frühjahrstagung der Erweiterten Bundesleitung Bericht über die zweitägige Arbeitstagung in Linz (Oberösterreich) Zur heurigen Frühjahrstagung der Erweiterten Bundesleitung (2. – 3. April 2019) lud die Landesleitung Oberösterreich ein. Gemäß den Statuten der GÖD setzt sich die Erweiterte Bundesleitung (EBL) aus den Vorsitzenden und Vorsitzenden-Stellvertretern der Landesleitungen, aus den vom Bundestag 2016 gewählten weiteren Mitgliedern sowie den Mitgliedern der Bundesleitung zusammen. Anwesend waren: Hans Adam (FCG), Hannes Aublin- Riegler (FCG), Claudia Robitza (FCG), Gertraud Salz- ger (FSG), Karl Digruber (FCG), Hubert Egger (FCG), mann (FCG), Maria Schönegger (FCG), Mirjam Schön- Beate Enders (FCG), Iris Fries (FCG), Herbert Gaspa- laub (ÖLI-UG), Christian Schwaiger (ÖLI-UG), Sommer- rin (ÖLI-UG), Ursula Göltl (ÖLI-UG), Patricia Gsenger Hubatschke (FCG), Bernard Stockinger (FCG), Georg FOTO: MANFRED JANTSCHER (FSG), Andrea Hauff-Achleitner (FCG), Werner Hit- Stockinger (FCG), Daniel Strauss (FCG), Harald Tachezi tenberger (FCG), Manfred Jantscher (FCG), Alexan- (FCG), Eva Teimel (FCG), Herbert Weiß (FCG), Micha- der Keil (FCG), Heinz Kerschbaumer (FCG), Christian el Zahradnik (FSG), Rudolf Zauner (FCG) und Rupert Ladner (FCG), Robert Lorenz (FCG), Stefan Mader Zeitlhofer (FCG). (FCG), Andrea Meiser (FCG), Elfriede Paleta (FCG), Nach einer herzlichen Begrüßung durch den Vorsit- Heidemarie Petermichl (FSG), Christa Pospischil (FCG), zenden der Landesleitung Oberösterreich, Kollege Gerhard Pusnik (ÖLI-UG), Sabine Rethi (FCG), Gerhard Werner Hittenberger, hieß auch der Vorsitzende der 15
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