CYBER-SICHERHEIT UND CYBER-RESILIENZ FÜR DIE SCHWEIZER STROMVERSORGUNG - DIGITALISIERUNG & CYBER SECURITY IM STROMSEKTOR SWISSMIG FACHTAGUNG ...

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CYBER-SICHERHEIT UND CYBER-RESILIENZ FÜR DIE
          SCHWEIZER STROMVERSORGUNG
DIGITALISIERUNG & CYBER SECURITY IM STROMSEKTOR ▪ SWISSMIG FACHTAGUNG ▪ DR. MATTHIAS GALUS ▪ 12.11.2021
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DIGITALISIERUNG IN DER SCHWEIZ
STRATEGIE DIGITALE SCHWEIZ
§ Rahmenstrategie. Chancen Digitalisierung nutzen.
  à Schweiz: attraktiver Lebensraum, und innovativer,
  zukunftsorientierter Wirtschafts- und Forschungsstandort.
§ Aktionsfelder
   § Digitale Wirtschaft
   § Daten und digitale Inhalte
   § Infrastrukturen und Umwelt
   § E-Government und E-Health
   § Neue Formen der politischen Partizipation
   § Weiterentwicklung der Wissensgesellschaft
   § Sicherheit und Vertrauen
   § Die Schweiz im internationalen Umfeld positionieren

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DIGITALISIERUNG ENERGIESEKTOR
AUSGEWÄHLTE THEMEN DIALOG
 § Dialogpapier Digitalisierung im Energiesektor.
   Chancen & Barrieren Digitalisierung.

 § Perspektiven Digitalisierung im Strommarkt
      1.    IoT
      2.    Big Data
      3.    Künstliche Intelligenz und Machine Learning
      4.    Digitale Dienstleistungen. Virtuelle Speicher
      5.    Elektronische Identitäten
      6.    Digitale Plattformen
      7.    Datahub
      8.    Koordination im Strommarkt
      9.    Die Rolle von APIs
      10.   Intelligente Gebäude und BIM
      11.   Multimodale Mobilität
      12.   Blockchain
      13. Cyber Security
      14. Drohnen

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DATENINFRASTRUKTUR & CYBER SICHERHEIT
FRAGMENTIERUNG DER VORGABEN
     Eine Auswahl derzeit bestehender Vorgaben                           Was wird aus Sicht Cyber und Resilienz derzeit geregelt?
 Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor       Die Strategie soll dazu beitragen, dass die Schweiz bei der Nutzung der Chancen der
 Cyber-Risiken 2018-2022 (NCS)                         Digitalisierung angemessen vor Cyber-Risiken geschützt und ihnen gegenüber resilient ist

 Nationale Strategie zum Schutz Kritischer             Massnahmen mittels welcher die Versorgungssicherheit allgemein erhalten und noch verbessert
 Infrastrukturen (SKI)                                 werden soll — insbesondere auch für elektrische Landesversorgung
 Landesversorgungsgesetz (LVG)                         Subsidiär präventive Massnahmen hinsichtlich der Erarbeitung von Cyber-Standards für die
                                                       Wirtschaft — insbesondere für die Stromversorgung

 Energiegesetz (EnG)                                   Art. 7 EnG hält Leitlinien für eine sichere Energieversorgung fest — insbesondere auch der
                                                       Schutz kritischer Infrastrukturen einschliesslich der zugehörigen IKT
 Stromversorgungsgesetz (StromVG)                      Art. 8 StromVG verpflichtet Netzbetreiber ein «sicheres, leistungsfähiges und effizientes Netz» zu
                                                       gewährleisten — d.h. es impliziert Massnahmen zur IKT-Sicherheit, konkretisiert diese aber nicht
 Stromversorgungsverordnung (StromVV)                  Art. 8a und in Art. 8b StromVV verweisen auf die Verpflichtung eines Branchenstandards im
                                                       Bereich der Datensicherheit betreffend intelligente Messsysteme
 Freiwillige Mindeststandards für Cyber-Sicherheit     Empfehlungen und mögliche Leitfäden zur Verbesserung der allgemeinen IKT-Resilienz – primär
 • «IKT Minimalstandard» des BWL                       entlang einer adaptierten Version des NIST Cybersecurity Frameworks (CSF v1.1) und ebenfalls
 • «Handbuch Grundschutz für Operational Technology»   im Einklang mit weiteren, international anerkannten Standards
   des Branchenverbandes (VSE)

 Fazit: Cyber-Sicherheit und Resilienz ist Stand heute weder einheitlich noch flächendeckend für alle relevanten Akteure innerhalb des Schweizer
 Stromsektors geregelt – weiterführende, verpflichtende Vorgaben und Mindestanforderungen sind innerhalb des Sektors bisher ausstehend

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CYBER SICHERHEIT STROMSEKTOR SCHWEIZ
INTERNATIONALER VERGLEICH
Mittels Quervergleich mit anderen Ländern betreffend regulatorische Situation für Cyber-Sicherheit und Resilienz im jeweils lokalen Stromsektor wurde
erkannt, dass die grundsätzliche Stossrichtung der Schweizer NCS 2018-2022 auch in anderen Ländern auffindbar ist.
Insbesondere die Entwicklungen innerhalb der EU sind relevant, da eine sehr starke technische und organisatorische Vernetzung der Stromsysteme der
Schweiz und der EU-Mitgliedstaaten besteht, vor allem mit den unmittelbaren Nachbarländern. Entsprechend gross sind die wechselseitigen Abhängigkeiten
voneinander.

     Bindende EU-Vorgaben                            Kurze Beschreibung
 EU Richtlinie für die Sicherheit    Das Ziel der NIS-Richtlinie ist es ein gleichmässig
 von Netz- und                       hohes Sicherheitsniveau von Netz- und
 Informationssystemen                Informationssystemen in der gesamten EU zu
 (NIS-Richtlinie)                    erreichen

 NIS1 trat 2016 in Kraft und wird    Für Details und einen Quervergleich mit dem
 bereits mit Hochdruck               Umsetzungsstand in der Schweiz siehe Slide 6
 überarbeitet und weiterentwickelt
 Energiespezifischer                 Wird von European Network of Transmission System
 «Cybersecurity Network Code»        Operators for Electricity (ENTSO-E) und EU
 Erster Entwurf wird Mitte 2021      Distribution System Operator Entity (EUDE)
 erwartetet                          erarbeitet und wird technische Anforderungen an
                                     Netzbetreiber und -anschlussnehmer konkretisieren        Quelle: Bird & Bird (2020), Developments on NIS Directive in EU Member States

 Fazit: Die in der NCS 2018-2022 festgehaltenen Stossrichtungen des Bundes sind grösstenteils mit den Massnahmen der ersten NIS-Richtlinie der EU
 kompatibel. Der aktuelle Vorsprung der EU Staaten im Bereich der Cyber Sicherheit und Resilienz ist derzeit jedoch beachtlich. Viele der für die Schweiz
 aktuell diskutierten Massnahmen sind aufgrund der NIS-Richtlinie andernorts in der EU bereits in der Praxis umgesetzt, operativ und längst etabliert.

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CYBER SICHERHEIT STROMSEKTOR SCHWEIZ
STAND DER UMSETZUNG
      Verpflichtungen gemäss                  Mapping zu                Umsetzungsstand
                                                                                                 Identifizierter Handlungsbedarf für den Schweizer Stromsektor
              EU NIS1                      CH NCS 2018-2020              in der Schweiz
                                        Verabschiedung der NCS
#1         Nationale Strategie                                                              (Keiner)
                                               2018-2022
#2       EU-Kooperationsgruppe                              Nicht direkt anwendbar, da kein EU-Mitgliedsstaat und daher nicht Mitglied der Gruppe.
        Netzwerk von Computer-           Nicht direkt anwendbar, da kein EU-Mitgliedsstaat, aber gewisse Relevanz für GovCERT.ch (offizielles Computer Emergency
#3
             Notfallteams                                                              Response Team der Schweiz)
                                                                                            Institutionalisierte Rahmenbedingungen betreffend Cyber-Sicherheit und
                                           NCS Massnahme 8:                                 Resilienz im Schweizer Stromsektor und damit verbunden, die Schaffung
                      Sicherheits-
                                      Evaluierung und Einführung von                        geeigneter und verhältnismässiger, technischer und organisatorischer
                     anforderungen
                                             Minimalstandards                               Sicherheitsanforderungen für Cyber-Sicherheit und Resilienz innerhalb des
   Sicherheits-                                                                             Stromsektors Schweiz.
   anforderungen
#4                                     NCS Massnahme 9: Prüfung
   und                                                                                      Das institutionalisierte Meldewesen betreffend laufende Cyber-Attacken
                                       einer Meldepflicht für Cyber-
   Meldepflichten     Meldepflicht                                                          innerhalb des Stromsektors Schweiz, inklusive der Einführung einer
                                        Vorfälle und Entscheid über
                                                                                            Meldepflicht.
                                                 Einführung
                                            Impliziert durch                                Die institutionalisierte Überprüfung der getreuen Umsetzung bestehender
                      Überprüfung
                                           NCS Massnahme 8                                  Cyber-Regulierungen durch die Marktteilnehmer des Stromsektors Schweiz.
                        Nationale      Allgemeine Bestimmungen                              Die Festlegung von Verantwortlichkeiten (Institutionalisierung) für Cyber-
                       zuständige           der NCS und NCS                                 Rahmenbedingungen, -Überprüfung, -Wissensaustausch und -Meldewesen
                        Behörden            Umsetzungsplan                                  im Stromsektor.
                        Zentrale      Schaffung NCSC im Rahmen
     Ernennung                                                                              (Keiner)
#5                     Anlaufstelle            der NCS
     von:
                      Nationales       NCS Massnahme 4: Ausbau
                                                                                            Der institutionalisierte, laufende Wissensaustausch betreffend aktuelle
                       Computer       der Fähigkeiten zur Beurteilung
                                                                                            Cyber-Gefahren (Threat Intelligence) innerhalb des Schweizer Stromsektors,
                      Emergency         und Darstellung der Cyber-
                                                                                            sowie auf internationaler Ebene.
                    Response Team            Bedrohungslage

DIGITALISIERUNG & CYBER SECURITY IM STROMSEKTOR ▪ SWISSMIG FACHTAGUNG ▪ DR. MATTHIAS GALUS ▪ 12.11.2021                                                                  6
CYBER SICHERHEIT STROMSEKTOR SCHWEIZ
IM SCHNITT TIEFE WERTE DER MATURITÄT
Die Umfrageteilnehmer wurden gebeten, die eigene Maturität entlang dem IKT
Minimalstandard selbst einzuschätzen (siehe auch Anhang 1).

Die E-Survey führte zu den folgenden Schlüssel-Erkenntnissen:

• Cyber-Sicherheit wird oftmals noch immer als eine Nebentätigkeit mit geringer
  Management-Priorität innerhalb der Unternehmen angesehen
• Das Vorhandensein einer klar ausformulierten IT-/OT-Strategie korreliert stark positiv mit
  den entsprechenden Maturitätswerten der Unternehmen
• Die Verantwortlichkeiten und Prozesse für Cyber-Sicherheit und Resilienz ist bei vielen
  Unternehmen noch nicht institutionalisiert
• Cyber-Risiken werden offenbar meist auf einer ad-hoc und/oder reaktiven Basis verwaltet
• Risikomanagementprozesse und organisatorische Vorgaben betreffend IKT-Sicherheit
  scheinen oftmals nicht formalisiert
• Die Funktionen «Erkennen» und «Reagieren» verzeichnen im Schnitt die tiefsten
  Maturitätswerte – dies ist bedauerlich, da ausgerechnet diese Fähigkeiten besonders
  wichtig sind, um auf grössere Cyber-Vorfälle zeitnah und adäquat reagieren zu können
• Eine grosse Mehrheit der Umfrageteilnehmer (69%) befürwortet eine Meldepflicht von
  Cyber-Sicherheitsvorfällen

 Fazit: Die Auswertung der E-Survey bezüglich IT-/OT-Sicherheits-Maturität der Schweizer Strommarktteilnehmer zeigt deutlich, dass die Akteure bisher noch
 nicht selbstständig und auf freiwilliger Basis alle notwendigen Massnahmen getroffen haben, um den steigenden Cyber-Risiken adäquat entgegenzuwirken –
 die Betriebe sind demnach der eigenen Branchenrichtlinie nicht nachgekommen und noch weit entfernt von dem eigens gesetzten Ziel eines
 durchschnittlichen Maturitätswerts von «2.6» über alle Bereiche.

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CYBER SICHERHEIT STROMSEKTOR SCHWEIZ
       HANDLUNGSBEDARF
            1. Rahmenbedingungen                         2. Überprüfung                     3. Meldewesen                       4. Wissensaustausch

        Schaffung einheitlicher, gesetzlicher   Sicherstellung regelmässiger      Einführung eines institutionalisierten   Institutionalisierung eines
Ziel

        Rahmenbedingungen in Bezug auf          Überprüfung betreffend die        Meldewesens betreffend laufende          regelmässigen Wissensaustausches
        Cyber-Sicherheit und Resilienz          Einhaltung regulatorischer        Cyber-Vorfälle innerhalb des Sektors     betreffend aktuelle Cyber-Gefahren
                                                Anforderungen                                                              (Threat Intelligence)

        ü Rechtliche Klärung der Rollen         ü Etablierung einer Prüfbehörde   ü Klare Vorgaben betreffend              ü Bereitstellung Sektor-
          und Verantwortlichkeiten              ü Etablierung eines zentralen       Meldewesen im Stromsektor                spezifischer Threat Intelligence
        ü Identifizierung der zu                  Registers                       ü Rechtliche Klärung der Rollen            und konkreter Hilfestellungen
          regulierenden Unternehmen                                                 und Verantwortlichkeiten                 für eine adäquate Prophylaxe
                                                ü Überprüfungsmechanismen
          innerhalb des Sektors                                                   ü Zentrale Meldemechanismen              ü Mechanismen zur schnellen
                                                ü Selbstbeurteilungsmechanismen
        ü (Weiter-)Entwicklung rechtlicher                                          und Hilfestellungen für                  und gezielten Weiterverbreitung
                                                ü Sanktionierungs- und
          Cyber-Anforderungen                                                       Betroffene
                                                  Incentivierungsmechanismen

       DIGITALISIERUNG & CYBER SECURITY IM STROMSEKTOR ▪ SWISSMIG FACHTAGUNG ▪ DR. MATTHIAS GALUS ▪ 12.11.2021                                                  8
CYBER SICHERHEIT STROMSEKTOR SCHWEIZ
HANDLUNGSBEDARF VORGABEN
Verpflichtender Cyber Grundschutz auf Basis des IKT Minimalstandards

           Kategorie                        Beschreibung                       Beispiele gängiger Referenz-Frameworks und Standards

Allgemeine IT-Sicherheits-     In einem ersten Schritt sollte              •   ISO/IEC 27001 Framework für ISMS
Standards für Risiko           sichergestellt werden, dass ein gewisser
Management für alle            Cyber-Grundschutz für relevante             •   NIST Publikation 800-30 Rev. 1 (Risikomanagement für
Teilnehmer des                 Marktteilnehmer im Schweizer                    Informationssysteme)
Energiesektors Schweiz         Stromsektor gegeben ist. Hierzu sollten     •   CRAMM Risikomanagement Methodologie
Grundstein für Resilienz für   unter anderem auch bereits verfügbare
                               Grundlagen im Bereich der                   •   OCTAVE, Werkzeuge, Techniken und Methoden
Cyber-Sicherheit
                               Risikoanalyse berücksichtigt werden

Sicherheits-Standards          In einem zweiten Schritt sollte eine        •   ANSI/ISA, Series ISA-62443: Security for industrial
betreffend Cyber-Sicherheit    Harmonisierung und Weiterentwicklung            automation and control system
für Betreiber kritischer       der cyber-relevanten Anforderungen für      •   NIST Framework für die Verbesserung von Critical
Infrastrukturen                Betreiber kritischer Infrastrukturen            Infrastructure Cybersecurity
Anforderungen für KRITIS       innerhalb des Stromsektors Schweiz ins
                                                                           •   NERC CIP–002 bis CIP-011 Critical Infrastructure Protection
                               Auge gefasst werden
                                                                               Cyber Security

Spezifische Sicherheits-       Sind diese beiden Kategorien                •   ISO 27019 Information security management guidelines
Standards betreffend Cyber-    zufriedenstellend reguliert, so empfiehlt       based on ISO/IEC 27002 for process control systems
Sicherheit für den             es sich weiterführenden, Stromsektor-           specific to the energy utility industry
Energiesektor                  spezifischen Anforderungen zu widmen,       •   NIST Industrial Control Systems (ICS) Security
Berücksichtigung von Sektor-   welche über den gewünschten Grund-
                                                                           •   IEEE STANDARD 1402-2000
spezifischen Anforderungen     schutz herausgehen
                                                                           •   IEC 61850 Power Utility Automation

Fazit: Bei der Erarbeitung neuer gesetzlich verpflichtender Cyber- und Resilienz-Anforderungen für den Sektor sollte grundsätzlich stets zuerst an bereits
bestehenden, nationalen und kantonalen Regulierungen angeknüpft werden und diese wo sinnvoll harmonisieren und/oder referenzieren. Wenn immer
möglich sollte auch eine Referenzierung mit gängigen, internationalen Standards in Betracht gezogen werden.

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IKT MINIMALSTANDARD
POTENTIALE ZUR WEITERENTWICKLUNG
                                   Die IKT Minimalstandards sind in mehreren Branchen definiert und akzeptiert.

                                   Fehlend sind aber
                                   a) Verpflichtung
                                   b) Anzustrebende Schutzniveau (SOLL-Profil)
                                   c) Verifizierung/Prüfung

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CYBER SECURITY MATURITÄTSNIVEAU
VERSCHIEDENE SOLL-PROFILE
                                         Gemäss das Assessment Tool
                                         der IKT Minimal Standards:

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VERIFIZIERUNG MINDESTSTANDARD
MÖGLICHE ECKPUNKTE

§ Aufteilung Unternehmen Elektrizitätswirtschaft in 2 Gruppen.
§ Anforderungen Profil A (höher) und Profil B (niedriger).
§ Profil A z.B. NE 1-4 oder 50MWh/4 Stunden oder 20'000 Kunden.
§ Grundsätzlich regelmässige Selbsteinschätzungen.
§ Stichproben (Audits) auf Basis Selbsteinschätzung.

                                 Profil A                         Profil B

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ZUSAMMENFASSUNG
DIGITALISIERUNG UND CYBER SECURITY

(1) Cyber Sicherheit bedeutet Versorgungssicherheit in Digitalen Zeitalter.

(2) Stand Cyber Maturität Stromsektor Schweiz ist nicht zufriedenstellend.

(3) Schnittstellen müssen optimiert und rechtlicher Rahmen gestärkt werden.

(4) Vorgabe von Grundschutz auf Basis IKT Minimalstandard wird erarbeitet.

(5) Verifizierung über Selbsteinschätzung und Stichproben (Audits).

(6) Keine «One Size Fits All» Lösung. Wie bei Meldepflicht 2 Gruppen.

(7) Benennung von IT/OT Verantwortlichen pro Unternehmen notwendig.
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