Damit auch Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilnehmen können - Das Dienstleistungsangebot der Bundesagentur für Arbeit in NRW ...
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Das Dienstleistungsangebot der Bundesagentur für Arbeit in NRW | R D N R W | 10. 2 019 Damit auch Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilnehmen können
Vorwort Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben Wir investieren in Inklusion und Inhalt eröffnen Chancen Inklusion wird immer wichtiger und präsenter. Das ist richtig und gut so. Gerade In ganz NRW vor Ort . ............................................................................................ 4 deshalb ist stetige Aufklärung wichtig, um den Leitgedanken der Inklusion systematisch voranzubringen. Je früher, desto besser. Berufsorientierung / Beratung ................................................................................. 6 Aber was genau ist Inklusion in unserem Verständnis? Vermittlung/Arbeitgeber/Gleichstellung/Fachdienste............................................ 8 Manche Menschen kommen mit einer Behinderung zur Welt, andere werden im Laufe Förderung . ............................................................................................................. 10 des Lebens, zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit, davon betroffen. Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit ............................................. 10 Inklusion ist die Wertschätzung und Anerkennung von Unterschiedlichkeit. Im Rahmen der Inklusion ist Heterogenität eine „normale“ Gegebenheit. Sie wird in der UN-Konvention Förderinstrumente – Erklärung der Symbole .................................................... 11 als Menschenrecht verstanden und bedeutet, dass die Umwelt von vornherein so ausge- stattet sein soll, dass alle Menschen darin gleichberechtigt leben und an der Gesellschaft Leistungen an Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen..................... 12 teilhaben können. Bis letztlich die Unterscheidung in behindert und nicht behindert unbedeutend wird. Leistungen an Arbeitgeber................................................................................. 20 Dieser Zustand, wenn Anderssein zur Normalität wird, zeichnet die Qualität einer Netzwerkarbeit ....................................................................................................... 23 Gesellschaft aus. Beteiligung an Bundes- und Landesinitiativen . ..................................................... 24 Es ist wichtig, dass alle Menschen (mit und ohne Behinderung) ihren Platz in der Gesell- schaft finden. Dieses Ziel ist aufgrund der demografischen Entwicklung auch beschäfti- Medienangebote..................................................................................................... 26 gungspolitisch notwendig. Es muss noch besser gelingen, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen, um alle Potenziale Notizen.................................................................................................................... 30 zu nutzen. Hier wollen wir als BA verstärkt ansetzen, um Arbeitgeber zu überzeugen, dass Menschen mit Behinderung ein Gewinn für das Unternehmen und die Belegschaft sind. Die Bundesagentur für Arbeit fördert als Trägerin der beruflichen Rehabilitation schon viele Jahre die Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen am Arbeitsleben und damit am gesellschaftlichen Leben insgesamt. Diese Broschüre gibt einen Überblick über die Unterstützungsmöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit – wir investieren in Inklusion und eröffnen Chancen! Torsten Withake Geschäftsführer Arbeitsmarktmanagement Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit 2 3
In ganz NRW vor Ort Ihre Experten für die Teilhabe am Arbeitsleben Damit Menschen mit Schwerbehinderung oder Reha-Bedarf HINWEIS von Menschen mit Behinderung in NRW in der Mitte der Gesellschaft leben und arbeiten können, fördert die Bundesagentur für Arbeit ihre berufliche Einglie- Im Jahr 2018 wurden von der BA in Nordrhein-Westfalen ca. derung. Sie beteiligt sich am Nationalen Aktionsplan zur 621 Mio. € für die Förderung von Rehabilitanden und schwer- Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und richtet behinderten Menschen ausgegeben. Für die Anliegen von Rehabilitanden1 bzw. Menschen mit Zum Aufgabenportfolio der Agenturen für Arbeit und Jobcenter ihre Dienstleistungen barrierefrei und inklusiv aus. Schwerbehinderung2 gibt es in jeder Agentur für Arbeit ein gehört auch die Beratung der Arbeitgeber über die behinder- Für Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben ca. 569 Reha-/sbM-Team (die Abkürzung steht für Rehabilitanden tengerechte Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Unsere Angebote: Mio. €, davon u. a. und schwerbehinderte Menschen). In diesem Team arbeiten speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihre In der Aufgabenerledigung werden sie unterstützt von den • Berufsorientierung bei der Ersteingliederung junger Men- • für allgemeine Berufsvorbereitungsmaßnahmen: Aufgabe ist es, Menschen mit einem gesundheitlichen Fachdiensten der Agenturen für Arbeit: Ärztlicher Dienst, schen oder einer beruflichen Veränderung aufgrund einer ca. 14,9 Mio. € Handicap individuell und umfassend über die Möglichkeiten Berufspsychologischer Service und Technischer Beratungs- (drohenden) Behinderung ihrer beruflichen Eingliederung zu beraten und sie auf dem dienst. • reha-spezifische Berufsvorbereitung und Ausbildung: gemeinsam erarbeiteten Weg (zurück) ins Berufsleben aktiv • Individuelle Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ca. 233,5 Mio. € zu begleiten und zu unterstützen. • Vermittlung in geeignete Ausbildungs- und Arbeitsplätze • Werkstatt für behinderte Menschen: ca. 198,5 Mio. € Im Bereich der Grundsicherung übernehmen die Jobcenter die umfassende Beratung und Vermittlung für Menschen mit • Dienstleistungen der Fachdienste • Weiterbildung: ca. 88,2 Mio. € Behinderung. • Förderung durch passgenaue Maßnahmen und finanzielle • Unterstützte Beschäftigung: ca. 10,2 Mio. € Hilfen • Kraftfahrzeughilfe: ca. 5,6 Mio. € HINWEIS • Zielgruppenspezifisches Medienangebot für Menschen mit Behinderung • sonstige Hilfen (wie z. B. Arbeitsplatzausstattung): ca. 6,1 Mio. € • 30 Agenturen für Arbeit mit über 100 Geschäftsstellen FINANZIELLE FÖRDERUNG • Persönliches Budget: ca. 1,1 Mio. € • 53 Jobcenter (davon 18 in kommunaler Trägerschaft) Neben den Maßnahmen bietet die Bundesagentur für Arbeit Zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit • 34 Berufsinformationszentren (BiZ) behinderten Menschen auch finanzielle Unterstützung an. Sie Behinderung ca. 51,6 Mio. €, davon u. a. fördert die Anbahnung und Durchführung von Ausbildungs- • 193 Reha-Beraterinnen und -Berater verhältnissen und Weiterbildungsmaßnahmen, indem sie • Eingliederungszuschüsse: ca. 38,2 Mio. € individuelle Unterstützung für den Lebensunterhalt gewährt • Über 60 Ärztinnen und Ärzte oder Kosten im Zusammenhang mit Bewerbung und Ausbil- • Ausbildungszuschüsse: ca. 9,5 Mio. € dung bzw. Weiterbildung erstattet. Darüber hinaus trägt sie • Über 90 Psychologinnen und Psychologen u. a. die notwendigen Kosten zur technischen Ausstattung • Zuschüsse zur Probebeschäftigung: ca. 3,9 Mio. € von Arbeitsplätzen und erbringt z. B. Leistungen im Rahmen • 17 Technische Beraterinnen und Berater der Kraftfahrzeughilfe sowie Eingliederungsleistungen an Arbeitgeber. • 154 spezialisierte Vermittlungsfachkräfte (bewerber-/arbeitgeberorientiert) 1 Rehabilitanden im Sinne des § 19 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) sind Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 des Neunten Buches (SGB IX) nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich lernbehinderter Menschen. Behinderten Menschen stehen Menschen gleich, denen eine Behinderung mit den o. g. Folgen droht. 2 Menschen sind im Sinne des § 2 Abs. 2 u. 3 SGB IX schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde oder sie einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurden. 4 5
Berufsorientierung / Beratung Berufsorientierung für Berufstätige • Inhalte: standardisierte Potenzialanalyse, Berufsfelderkun- • www.star.lwl.org/ dungen, betriebliche Praktika vorrangig auf dem allgemei- (unter: Ausbildung > Übergang Schule Beruf > STAR) und junge Menschen nen Arbeitsmarkt, Berufswegekonferenzen und der Auf- und Ausbau von Netzwerkstrukturen • Kooperationspartner: Ministerium für Arbeit, Gesundheit Für Berufstätige, die von einer Behinderung betroffen oder BERUFSORIENTIERUNGSMASSNAHMEN und Soziales des Landes NRW und Ministerium für Schule bedroht sind, ist es oftmals schwer, den bisherigen Beruf und Bildung des Landes NRW, Regionaldirektion NRW der weiter auszuüben. Dann eröffnet eine berufliche Veränderung Zusätzlich gibt es für Schülerinnen und Schüler mit Behinde- Bundesagentur für Arbeit mit einem Arbeitsplatzwechsel die Chance für eine dauerhafte rung in Nordrhein-Westfalen folgende Angebote an vertiefter Teilhabe am Arbeitsleben (Wiedereingliederung). Dabei sind Berufsorientierung: die Agenturen für Arbeit erste Anlaufstellen für die berufliche Orientierung. Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule und Beruf in NRW Kompetente und individuelle Unterstützung Für junge Menschen nach Beendigung der Schulzeit ist der Einstieg in den Beruf eine grundlegende Entscheidung • Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbilden- bei der beruflichen (Wieder-)Eingliederung für den weiteren Lebensweg (Ersteingliederung). Darum den Schulen in NRW ab Klasse 8; hierzu zählen auch die werden sie durch eine individuelle Berufsorientierung entspre- Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpä chend ihren Neigungen und Fähigkeiten beim Übergang von dagogischer Unterstützung im Bereich „Lernen“, sowohl in der Schule in das Berufsleben unterstützt. Die Berufsorien- den Förderschulen als auch in den Regelschulen tierung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung ist ein flächendeckendes Angebot der Agenturen für Arbeit in allen • Inhalte: Potenzialanalyse, Berufsfelderkundung, Praxiskurse, Förderschulen und Schulen mit Gemeinsamen Lernen. Dabei betriebliche Praktika sowie in den Jobcentern helfen den Menschen mit Behinde- wird dem jeweiligen Unterstützungsbedarf der Schülerinnen rung, im persönlichen Gespräch herauszufinden, welches und Schüler in besonderer Weise Rechnung getragen. Für • Kooperationspartner: Partner im Ausbildungskonsens Schule berufliche Ziel realistisch ist, welche Alternativen es gibt und Eltern und Lehrkräfte finden regelmäßig Informationsveran- Nordrhein-Westfalen (Sozialpartner, Kammern, Kommunen, welcher Weg dorthin erfolgversprechend ist. staltungen statt. Bundesagentur für Arbeit sowie verschiedene Landesres- sorts) Die Beratung findet in einem vertraulichen Rahmen statt, in Ergänzt wird das vorhandene Berufsorientierungsangebot dem Fragen zur Berufswahl, zur beruflichen Neuorientierung der Agenturen für Arbeit und der Schulen durch spezielle www.berufsorientierung-nrw.de Ausbildung/ oder zu behinderungsbedingten Einschränkungen individuell Berufsorientierungsmaßnahmen. Durch sie sollen die Weiterbildung und sensibel behandelt werden. Dabei werden die persönli- jungen Menschen einen vertieften Einblick in die Berufs- und chen Bedürfnisse und die beruflichen Ziele der Kundinnen Arbeitswelt erhalten und damit besser auf die Berufs- und und Kunden besonders berücksichtigt. Studienwahl vorbereitet werden. Die besonderen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädago- Eine wesentliche Aufgabe der Vermittlungs- und Beratungs- gischer Unterstützung und von Schülerinnen und Schülern Arbeit fachkräfte besteht zudem darin, Arbeitgeber hinsichtlich der mit einer anerkannten Schwerbehinderung werden bei der Deckung ihres kurz- bis langfristigen Personalbedarfs zu Ausgestaltung der Maßnahmen berücksichtigt. Im Sinne der beraten und zu unterstützen. Insbesondere dann, wenn der UN-Behindertenrechtskonvention werden für heterogene Personalbedarf kurzfristig nicht gedeckt werden kann, bietet Zielgruppen (junge Menschen mit und ohne Behinderung) der Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit und der Job- gemeinsame Maßnahmen angestrebt. Insbesondere für KAoA-STAR – Landesvorhaben „Schule Trifft ARbeitswelt“ center Arbeitgebern eine umfassende Arbeitsmarktberatung Schülerinnen und Schüler, bei denen zweifelhaft ist, ob die BERATUNG an (z. B. zur Entwicklung auf dem lokalen bzw. überregiona- Leistungsfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt gegeben • Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonder- len Arbeitsmarkt, zum vorhandenen Bewerberpotenzial oder ist, eröffnen Berufsorientierungsmaßnahmen unter Einschluss pädagogischer Unterstützung ab Klasse 8 in den Förder- Das Beratungsangebot der Agenturen für Arbeit und der Job- zu möglichen alternativen Stellenbesetzungsstrategien). von Betriebspraktika die Möglichkeit, die Anforderungen für schwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und center ist sowohl auf die Belange der Menschen mit Behin- eine Tätigkeit im Betrieb kennenzulernen und ggf. Alternativen motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen derung als auch die Bedarfe der Arbeitgeber ausgerichtet. Zur Beurteilung der Besetzungsmöglichkeiten von Ausbil- zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen und Sprache, sowohl in der Förderschule als auch in der Die Beratung ist neutral, kostenfrei und orientiert sich an einer dungs- und Arbeitsplätzen mit Menschen mit Behinderung (WfbM) aufzuzeigen. Regelschule professionellen Beratungskonzeption. werden dabei anlassbezogen ggf. weitere Arbeitsmarktak- teure in die Arbeitgeberberatung (z. B. die Integrationsfach- Die speziell geschulten Vermittlungs- und Beratungsfach- dienste oder die Kammern) einbezogen. kräfte in den Reha-/sbM-Teams der Agenturen für Arbeit 6 7
Vermittlung / Arbeitgeber / Gleichstellung / Fachdienste VERMITTLUNG BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT DIENSTLEISTUNGEN Das Qualitätsmanagement des ÄD wurde weiterentwickelt. Der ÄD ist 2014 erstmalig erfolgreich nach DIN ISO 9001 Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter beraten Arbeitssu- Private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt Die Reha-Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte können zertifiziert worden. chende sowie Arbeitgeber und vermitteln geeignete Ausbil- 20 und mehr Mitarbeiter beschäftigen, sind gesetzlich zur weiteren Unterstützung die Fachdienste der Agentur für dungs- und Arbeitsplätze. Dabei berücksichtigen sie die verpflichtet, mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit Arbeit einschalten: Wenn Unterstützung bei der passgenauen Gestaltung eines Qualifikationen, Fähigkeiten und das Leistungsvermögen des schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Arbeitsplatzes oder baulichen Anpassungen des Arbeitsum- Ausbildungs- und Arbeitssuchenden als auch die Anforderun- Bei der beruflichen (Neu-)Orientierung bietet der Berufs- feldes benötigt wird, finden Arbeitgeber und behinderte gen des Arbeitgebers. Wird diese Vorgabe nicht erreicht, muss eine Ausgleichsab- psychologische Service Hilfe und Unterstützung. Durch Menschen in den Ingenieuren /-innen des Technischen gabe gezahlt werden. eine psychologische Begutachtung können die beruflichen Beratungsdienstes kompetente Ansprechpartner. Bei der Vermittlung von Rehabilitanden und schwerbehinder- Stärken und Schlüsselqualifikationen der Kundin bzw. des ten Menschen kommen die Angebote der Beratungs- und Damit überprüft werden kann, ob die Beschäftigungsquote Kunden herausgearbeitet werden. So wird eine sichere Die Beratung erfolgt auf Basis langjähriger Berufserfahrung Vermittlungsteams und des Teams Arbeitgeber-Service zum erfüllt wird, müssen die betroffenen Arbeitgeber bis spätes- Entscheidung für einen neuen Beruf ermöglicht. Erste Schritte und einer Zusatzqualifikation als Sicherheitsingenieur/-in zu Einsatz: tens 31. März der jeweiligen Agentur für Arbeit ihre Beschäf- auf dem Weg zum Neustart können im Rahmen einer psycho- allen arbeitsgestalterischen und arbeitswissenschaftlichen tigungsdaten des Vorjahres anzeigen. logischen Beratung begleitet werden. Themen. • Bewerbungstipps und -training Der Ärztliche Dienst (ÄD) nimmt zu Erfordernissen sowie zu Je nach Anliegen erfolgt dies in Form von allgemeinen • Arbeitgeberberatung GLEICHSTELLUNG den Erfolgsaussichten einer medizinischen oder / und berufli- Informationen, Einzelberatungen vor Ort oder auch Schulungs- chen Rehabilitation zur Förderung der Teilhabe am Arbeits- veranstaltungen. • Passgenaue Vermittlung von Ausbildungs- /Arbeitsstellen Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als leben Stellung. und Bewerbern 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, Im Rahmen der Klärung der „Rehabilitationsbedürftigkeit“ • Kostenlose Verfahren zur Eignungsabklärung wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung (Sind Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe erforderlich?) einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten und des „Rehabilitationsbedarfs“ (Welche Maßnahmen sind • JOBBÖRSE: Barrierefreie Onlineplattform auf können. erforderlich?) werden vom Ärztlichen Dienst Gutachten mit www.arbeitsagentur.de für die Suche nach Ausbil- Kundenkontakt und ohne Kundenkontakt unter Berücksichti- dungs- und Arbeitsstellen Eine Gleichstellung kommt jedoch nur für das Erlangen oder gung der medizinischen Befunde erstellt. Erhalten eines geeigneten Arbeitsplatzes im Sinne von § 156 Darüber hinaus gibt es für die Vermittlung von Menschen SGB IX in Betracht; also z. B. nicht für Personen, die weniger Die Begutachtung folgt den Grundsätzen der Internationalen mit Behinderung bzw. Rehabilitanden besondere Angebote als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt sind. Klassifikation der Funktionsfähigkeiten, Behinderung und und Hilfen. Gesundheit (ICF auf Grundlage der WHO-Empfehlungen). Wettbewerbsnachteile auf dem Arbeitsmarkt müssen in jedem Die Aussagen der Gutachten sind auf die körperlichen, Vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung der Inklusions- Fall auf die Behinderung als wesentliche Ursache zurückzu- geistigen und seelischen Ressourcen der Kundinnen / Kunden kompetenz ist die Gruppe der schwerbehinderten Menschen führen sein. Allein allgemeine betriebliche Veränderungen fokussiert. Fallbezogen werden auch gezielte Fachgutachter besonders hervorzuheben. Gerade diese zeichnet sich (Produktionsänderungen, Teilstilllegungen, Betriebseinstel- zu besonderen Fragestellungen, bei komplexer Befund- oder oftmals durch ein hohes Bildungs- und Qualifikationsniveau lungen, Auftragsmangel, Rationalisierungsmaßnahmen etc.), Profillage beispielsweise im psychiatrischen Bereich sowie eine ausgeprägte Motivation aus und ist daher für die von denen Nichtbehinderte gleichermaßen betroffen sind, beauftragt. Arbeitgeber interessant. Die teilweise noch bestehenden können eine Gleichstellung ebenso wenig begründen wie Vorbehalte der Arbeitgeber gilt es auszuräumen und sie fortgeschrittenes Alter, mangelnde Qualifikation oder eine Die Einschaltung des ÄD unterliegt strengen Datenschutz- adäquat zu beraten. allgemein ungünstige/schwierige Arbeitsmarktsituation. bestimmungen. Integrationsrelevante Funktionsstörungen werden nach Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht Aus diesem Grunde haben die Agenturen für Arbeit in 2015 Nur Arbeitslosigkeit rechtfertigt für sich genommen ebenfalls zur weiteren Aufgabenerledigung vom ÄD ausgewertet. zusätzliche Vermittlungsfachkräfte eingestellt mit dem Ziel, keine Gleichstellung. Es müssen konkrete Anhaltspunkte Schweigepflichtentbindungen sowie das Überlassen medizi- die individuelle Beratungsleistung zu erhöhen und die vorliegen, dass eine Gleichstellung erforderlich ist, um eine nischer Unterlagen sind insoweit freiwillig, als dass eine Integration von schwerbehinderten Menschen zu steigern. berufliche Eingliederung zu erreichen. Mitwirkungspflicht, aber auch ein Widerspruchsrecht besteht. Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit und Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den Zur Prozessvereinfachung sollte die Kundin / der Kunde nach Jobcenter unterstützt diese Aufgabe, indem er die Unterneh- gleichen „Status“ wie schwerbehinderte Menschen (gilt jedoch Auftragserteilung der entsprechenden Fachbereiche alle für men rund um das Thema „Ausbildung und Beschäftigung von nicht hinsichtlich Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung die Erledigung erforderlichen vorhandenen medizinischen Menschen mit Behinderung“ berät und informiert. Er vermittelt und besondere Altersrente). Befunde in Kopie im verschlossenen Umschlag mit dem ihnen Fachkräfte und klärt über finanzielle Unterstützungs- Gesundheitsfragebogen zur Weiterleitung an den zuständigen möglichkeiten, bei der Besetzung und Sicherung von Ein Antrag auf Gleichstellung kann formlos (mündlich, telefo ÄD aushändigen. Ausbildungs- und Arbeitsplätzen auf (nähere Informationen nisch oder schriftlich) durch den behinderten Menschen oder im Kapitel „Förderung“). dessen Bevollmächtigten bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. 8 9
Förderung Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit Förderinstrumente – Erklärung der Symbole Neben der Orientierung, Beratung und Vermittlung von Im Rahmen ihrer Zuständigkeit erbringen die Agenturen für Ausgehend von der Frage, für wen die beschriebenen schwerbehinderten Menschen und der Wahrnehmung der Arbeit zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen, die wegen Instrumente interessant sind (Wer?), bietet die nachfolgen- Aufgaben als Träger der Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind. de Grafik eine Orientierung. B S Rehabilitation) ist die Unterstützung durch Leistungen ein wesentlicher Bestandteil der erfolgreichen Integration von Die Leistungen umfassen: Wer ist Adressat der Förderung = WER? Menschen mit Behinderung. Die mit diesem Symbol gekennzeichneten Förderinstrumente • Eignungsfeststellungs- und Diagnoseverfahren sind für schwerbehinderte Menschen = SB interessant. Leistungen an schwerbehinderte Menschen werden im Dazu gehören auch den schwerbehinderten gleichgestellte Rahmen des allgemeinen Leistungsangebots nach dem • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung von Ausbildungs- und Die Abkürzungen haben dabei bestimmte Bedeutungen. Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX. Ob dieser Mensch SGB III und SGB II bzw. dem SGB IX 3.Teil erbracht. Arbeitsplätzen zudem auch Rehabilitand ist, spielt dabei keine Rolle. Das Symbol kann daher sowohl für sich stehen, aber auch Re Für Leistungen zur beruflichen Rehabilitation sind die • Berufliche Bildungsmaßnahmen h gemeinsam mit den Symbolen Reha WE und / oder Reha EE a Agenturen für Arbeit und Jobcenter nach dem SGB IX 1.Teil zusammentreffen. EE und spezifischen Regelungen des SGB III und SGB II • Spezielle Maßnahmen im Einzelfall zuständig, soweit kein anderer Rehabilitationsträger Vorrang hat. • Maßnahmen in einer Werkstatt für behinderte Menschen Dem Symbol Reha EE = Rehabilitanden der Ersteingliede- rung sind in der Regel Menschen mit Behinderung zuzuord- G A Für die Förderung und Ausführung der Leistungen im Rahmen nen, die erstmalig in das Ausbildungs- oder Arbeitsleben HINWEIS der beruflichen Rehabilitation gilt der Grundsatz: „So normal integriert werden sollen. Dies gilt insbesondere für Schulab- wie möglich, so speziell wie nötig“. gängerinnen und Schulabgänger an der ersten Schwelle zum Auch für AG = Arbeitgeber ist das Förderangebot der Als Rehabilitationsträger werden in Deutschland Institutionen Ausbildungs-/Arbeitsmarkt. Aber auch behinderte Menschen, Bundesagentur für Arbeit im Zusammenhang mit der Teilhabe bezeichnet, die Maßnahmen und Leistungen zur sozialen, Über die im Einzelfall erforderlichen Förderleistungen die bisher keine mindestens dreijährige Berufspraxis und von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben und der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation durchführen entscheiden die Beratungs- oder Vermittlungsfachkräfte im keine abgeschlossene Berufsausbildung erlangt haben und (Wieder-)Eingliederung von schwerbehinderten Menschen und erbringen. Einvernehmen mit der Kundin und dem Kunden. aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Hilfen für ihre interessant. berufliche Eingliederung benötigen, gehören zur Zielgruppe. Je nach Zuständigkeitsbereich sind die Rehabilitationsträger die Eine berufliche Bildungsmaßnahme kann in einem Betrieb, Das Symbol ist überall dort zu finden, wo es entweder eine in einer außerbetrieblichen Einrichtung oder auch in einer Fördermöglichkeit an den Arbeitgeber direkt gibt oder auch • Träger der gesetzlichen Krankenversicherung besonderen Einrichtung der beruflichen Rehabilitation (z. B. WE Hilfestellungen für eine (Weiter-)Beschäftigung oder Einstel- a Berufsbildungs- oder Berufsförderungswerke oder berufliche lung eines Rehabilitanden oder schwerbehinderten Menschen Reh • Bundesagentur für Arbeit Trainingszentren für psychisch behinderte Menschen) durch- aufgezeigt werden. geführt werden. Welche Intensität der Betreuung und somit • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung welche Einrichtung die richtige ist, hängt individuell vom Die Zuordnung mit dem Symbol Reha WE = Rehabilitanden Bedarf des Einzelnen ab. der Wiedereingliederung ist für berufserfahrene Menschen Re WE • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung mit Behinderung zu treffen, die eine Berufsausbildung abge- Nachfolgend werden einzelne Förderinstrumente kurz darge- schlossen haben oder mindestens drei Jahre berufliche h • Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge stellt. Die Gliederung erfolgt nach Leistungen an Rehabilitan- Tätigkeit nachweisen können (hierzu zählen auch nicht abge- a a Reh den und schwerbehinderte Menschen sowie an Arbeitgeber. schlossene Ausbildungszeiten), sich jedoch aus gesundheit- EE • Träger der öffentlichen Jugendhilfe lichen Gründen umorientieren müssen. Sollten über diesen Überblick hinaus vertiefende Informationen • Träger der Eingliederungshilfe gewünscht werden, helfen die Beratungs- und Vermittlungs- Re WER? fachkräfte in den Agenturen für Arbeit und Jobcentern gerne WE h a a Welcher Rehabilitationsträger im Einzelfall zuständig ist, weiter. Reh EE bestimmt sich nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen B G A S Trägers. Die Zuständigkeit eines Trägers für die Teilhabe am Arbeitsleben hängt ggf. ab von der Ursache der Behinderung Beide Abkürzungen, Reha WE = Rehabilitanden der (z. B. Arbeitsunfall / Berufskrankheit) oder richtet sich nach Wiedereingliederung und Reha EE = Rehabilitanden der den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten in der gesetz- Ersteingliederung, sind auf den Symbolen angegeben, wenn lichen Rentenversicherung. es für eine Förderung egal ist, ob man bereits als berufser- fahrener Mensch oder z. B. als Schulabgängerinnen und Schulabgänger Hilfen zur Eingliederung oder Wiedereinglie- derung benötigt. 10 11
Förderung Leistungen an Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen AKTIVIERUNGSHILFEN (AH) BERUFSVORBEREITENDE BILDUNGSMASS EINSTIEGSQUALIFIZIERUNG JUGENDLICHER (EQ) ASSISTIERTE AUSBILDUNG (ASA) NAHMEN MIT PRODUKTIONSORIENTIERTEM Re ANSATZ (BVB PRO) Re Re h h h a a a Re EE EE EE h a WER? WER? WER? EE WER? B B B G G A A S S S B S Aktivierungshilfen werden eingesetzt zur Aufarbeitung viel- EQ dient der Vermittlung von Grundkenntnissen und Grund- Bei der assistierten Ausbildung werden benachteiligte junge fältiger und schwerwiegender Probleme von jungen Menschen fertigkeiten in einem Betrieb, um junge Menschen, die lern- Menschen in einem Betrieb mit Unterstützung durch einen mit dem Ziel der Heranführung an den Ausbildungsmarkt BvB Pro werden von Bildungsträgern zur Vorbereitung auf beeinträchtigt, sozial benachteiligt oder noch nicht in vollem beauftragten Bildungsträger ausgebildet. Die Unterstützung und ggf. zur Vorbereitung auf die Teilnahme an einer berufs- eine berufliche Ausbildung/Beschäftigung in unterschiedlichen Maße ausbildungsfähig sind, auf eine anschließende Berufs- ist individuell auf die Bedürfnisse des Betriebes ausgerich- vorbereitenden Bildungsmaßnahme. Berufsfeldern bzw. zur Aufnahme einer schulischen Ausbil- ausbildung vorzubereiten. Es besteht die Möglichkeit der tet. Sie umfasst z. B. für den Teilnehmenden den Abbau von dung durchgeführt. Anrechnung der EQ auf die Dauer der Ausbildung. Sprach- und Bildungsdefiziten, Förderung fachtheoretischer Dauer: i.d. R. 6 Monate Kenntnisse und Fertigkeiten. Der Betrieb erhält Hilfestellung Zielgruppe sind Jugendliche mit noch nicht festgelegter Dauer: 6 bis 12 Monate bei der Verwaltung und Durchführung der Ausbildung und Berufseignung, mit Lernbeeinträchtigung und / oder mit sozialer bei Bedarf Begleitung im Betriebsalltag. Sie kann auch eine BERUFSVORBEREITENDE BILDUNGSMASS Benachteiligung. Die Förderung erfolgt nach dem pädagogi- vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase enthalten. NAHMEN (BVB) schen Prinzip des produktionsorientierten Lernens und BERUFSAUSBILDUNG IN EINER AUSSERBE- verfolgt die Förderung der ganzheitlichen Persönlichkeitsent- TRIEBLICHEN EINRICHTUNG (BAE) ODER Dauer: max. 3,5 Jahre Re wicklung; es soll eine positive Einstellung zu lebensbeglei- REHASPEZIFISCHE BERUFSAUSBILDUNG h tender Weiterbildung und gesellschaftlicher Teilhabe erreicht a EE werden. Re AUSBILDUNGSBEGLEITENDE HILFEN (ABH) h WER? a Ziele sind die Herstellung einer Berufswahlentscheidung, Re EE h das Erreichen der Ausbildungs-/Arbeitsreife sowie die a B WER? EE Anbahnung eines Ausbildungs-/Arbeitsverhältnisses. S Dauer: i. d. R. 12 Monate, bis zu 18 Monate beim Ziel B WER? S BvB werden von Bildungsträgern zur Vorbereitung auf eine Arbeitsaufnahme berufliche Ausbildung/Beschäftigung in unterschiedlichen B G A S Berufsfeldern bzw. zur Aufnahme einer schulischen Ausbil- Angeboten werden trägergestützte Ausbildungsmaßnahmen dung durchgeführt. für behinderte und nichtbehinderte junge Menschen, die eine begleitende Unterstützung während der Berufsausbildung AbH sind unterstützende und flankierende Angebote, um Ziele sind die Herstellung einer Berufswahlentscheidung, das benötigen. den Erfolg einer betrieblichen Ausbildung oder einer EQ zu Erreichen der Ausbildungs-/Arbeitsreife sowie die Anbahnung sichern. eines Ausbildungs-/Arbeitsverhältnisses. Sofern erforderlich, werden Ausbildungen auch mit weiter- gehender Unterstützung (z. B. in Berufsbildungswerken) Kerninhalte sind die Förderung von fachpraktischen und Dauer: i. d. R. 11 Monate, bis zu 18 Monate beim Ziel Arbeits- angeboten. theoretischen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten und aufnahme der Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten. Dauer: max. 3,5 Jahre Angeboten wird im Einzelfall auch eine sozialpädagogische Begleitung und/oder die Unterstützung des Einstiegs in eine betriebliche Ausbildung nach vorangegangener BaE. 12 13
Förderung MASSNAHME ZUR BETREUTEN BETRIEBLICHEN REHA VORBEREITUNGSLEHRGANG (RVL) TEILHABEBEGLEITUNG FÜR MENSCHEN MIT MASSNAHME ZUR BETREUTEN BETRIEBLICHEN AUSBILDUNG (BBA REHA) BESONDEREM FÖRDERBEDARF (THB) UMSCHULUNG FÜR REHABILITANDEN Re (BBUREHA) WE h a Re Re WE h a Reh h a WE EE a a Reh EE a WER? Reh EE WER? WER? WER? Maßnahme zur Auffrischung der erforderlichen Schulkennt- G A nisse und Heranführung an die Herausforderungen der Diese Maßnahme verfolgt das Ziel, Rehabilitanden individuell G A nachfolgenden, in der Regel abschlussbezogenen berufli- und bedarfsorientiert auf eine betriebliche Ausbildung, eine chen Aus- bzw. Weiterbildung. betriebliche Umschulung oder eine versicherungspflichtige Die Maßnahme beinhaltet die Vorbereitung auf eine betriebli- Beschäftigung vorzubereiten, entsprechende Verträge anzu- Die Maßnahme unterstützt die Teilnahme an einer betriebli- che Ausbildung sowie die Akquise von betrieblichen Ausbil- Dauer: max. 3 Monate bahnen und die Vertragsverhältnisse zu stabilisieren. Nach chen Umschulung durch die Vorbereitung der Teilnehmen- dungsplätzen. Auch die bedarfsgerechte Begleitung der dem erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Ausbildung den im Rahmen eines Reha-Vorbereitungslehrgangs (RVL) Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen oder betrieblichen Umschulung soll eine möglichst dauerhafte und durch eine kontinuierliche sozialpädagogische und Ausbildung ist Inhalt der Maßnahme. FÖRDERUNG DER BERUFLICHEN WEITERBIL- Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt erreicht werden. Die bedarfsorientierte fachliche Betreuung während der Umschu- DUNG (FBW) UND REHASPEZIFISCHE WEITER- Intensität der Unterstützung orientiert sich an dem Potenzial lungsphase. Die Teilnehmenden sind auf besondere Unterstützung BILDUNG (REHA AUW) des einzelnen Rehabilitanden und an der betrieblichen Praxis während der Maßnahme angewiesen, aber ansonsten in der im Unternehmen. Die Teilnehmenden sind in der Lage, den Anforderungen Lage, den Anforderungen einer betrieblichen Ausbildung einer betrieblichen Umschulung gerecht zu werden, benötigen WE gerecht zu werden. a Bei den Teilnehmenden handelt es sich um Rehabilitanden, jedoch eine begleitende Unterstützung. Reh die wegen ihrer Behinderung zwar besondere Leistungen Dauer: In Abhängigkeit von der Dauer der Vorbereitung zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, jedoch aufgrund Dauer: max. 27 Monate (3 Monate RVL und 24 Monate (3 bis 6 Monate) 39 bis 42 Monate WER? ihres Leistungsvermögens grundsätzlich in der Lage erschei- Umschulung) nen, den Anforderungen einer betrieblichen Ausbildung, B Umschulung oder versicherungspflichtigen Beschäftigung S EIGNUNGSABKLÄRUNG (EA) /ARBEITSERPRO- gerecht zu werden und voraussichtlich nur eine punktuelle MASSNAHME ZUR INKLUSIVEN BETREUTEN BUNG (AP) und zeitlich befristete Unterstützung benötigen. BETRIEBLICHEN UMSCHULUNG (IBBU) Im Rahmen der beruflichen Weiterbildung können sowohl Teilqualifikationen als auch Maßnahmen gefördert werden, Die Maßnahme untergliedert sich in 3 Module, wobei die Re WE WE h die zu einem beruflichen Abschluss führen. Teilnehmenden individuell nicht jedes Modul besetzen müssen. a a Reh a Reh EE FbW-Maßnahmen richten sich an Kundinnen und Kunden, Dauer: max. 18 Monate (abhängig von den individuell erforder- die über keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss lichen Modulen je Modul max. 6 Monate): WER? WER? verfügen, die aber bereits Berufserfahrung gesammelt haben. • Modul 1: Berufliche Orientierung G A Sofern erforderlich, werden Weiterbildungsmaßnahmen auch Die Eignungsabklärung wird im Rahmen des Berufswahlpro- mit weitergehender Unterstützung (z. B. in Berufsförderungs- • Modul 2: Heranführung an die Ausbildung, Umschulung zesses in der Regel in einer Reha-Einrichtung eingesetzt. werken) angeboten. oder Beschäftigung Die Maßnahme unterstützt die Teilnahme an einer betrieb- Sie dient der Klärung der intellektuellen und gesundheitlichen lichen Umschulung durch die Vorbereitung der Teilnehmer Eignung für bestimmte Berufe. Angeboten werden praktische Dauer: max. 24 Monate • Modul 3: Ausbildungs-, Umschulungs- oder Beschäftigungs- im Rahmen eines Reha-Vorbereitungslehrgangs (RVL) und Arbeiten und Hospitationen mit arbeitspädagogischen sicherung durch eine kontinuierliche sozialpädagogische und bedarfs- Hilfestellungen sowie einer arbeitsmedizinischen Einschät- orientierte fachliche Betreuung während der Umschulungs- zung. phase. Diese inklusive Maßnahme ist sowohl auf die Bedürf- nisse von Menschen mit Behinderung (Reha-WE) als auch Die Arbeitserprobung dient vorwiegend der Feststellung, ob auf erwerbsfähige Leistungsberechtigte ohne Behinderung die intellektuelle, fachliche und gesundheitliche Eignung für und ohne Berufsabschluss ausgerichtet. einen bereits feststehenden Berufswunsch vorliegt. Dauer: EA 2 Wochen bis 3 Monate, AP 1 bis 4 Wochen 14 15
Förderung Die Teilnehmenden sind in der Lage, den Anforderungen einer DIAGNOSE DER ARBEITSMARKTFÄHIGKEIT EINGANGSVERFAHREN (EV) UND BERUFSBIL- MASSNAHMEN ZUR AKTIVIERUNG UND BERUF- betrieblichen Umschulung gerecht zu werden, benötigen BESONDERS BETROFFENER BEHINDERTER DUNGSBEREICH (BBB) IN EINER WERKSTATT LICHEN EINGLIEDERUNG jedoch eine begleitende Unterstützung. MENSCHEN (DIA-AM) FÜR BEHINDERTE MENSCHEN (WFBM) ODER BEI EINEM ANDEREN LEISTUNGSANBIETER Re Dauer: max. 27 Monate (3 Monate RVL und 24 Monate NACH § 60 SGB IX WE h Re WE h a a a Reh Umschulung) EE a Reh Re EE WE h WER? a WER? a Reh UNTERSTÜTZTE BESCHÄFTIGUNG (UB) EE B WER? S Re WE h a Im Rahmen von DIA-AM wird für jeden Teilnehmer eine a Reh EE individuell ausgerichtete Orientierung und praxisorientierte Diese Maßnahme dient der Heranführung an den Ausbil- Eignungsabklärung/Diagnostik durchgeführt. Hierdurch soll Rehabilitanden, bei denen zunächst keine Beschäftigungs- dungs- bzw. Arbeitsmarkt und zur Feststellung, Verringerung WER? eine realistische und belastbare Aussage dazu getroffen möglichkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gesehen wird, und Beseitigung von individuellen Vermittlungshemmnissen. werden, inwieweit Art oder Schwere der Behinderung eine können in das Eingangsverfahren und den daran anschlie- Zentrale Maßnahmeinhalte sind die Stärkung der Eigeniniti- Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zulassen ßenden Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte ative/Motivation, begleitendes Bewerbungscoaching und die G A oder ob ggf. die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) Menschen (WfbM) oder eines anderen Leistungsanbieters Durchführung von Vermittlungsaktivitäten. oder ein anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX für die nach § 60 SGB IX einmünden. Ziel des Eingangsverfahrens Diese Maßnahme richtet sich an behinderte Menschen mit jeweilige Person die notwendige Einrichtung zur Teilhabe am ist zunächst die Feststellung der individuellen Leistungsfä- Die Maßnahmen können sowohl trägergestützt als auch bei schwerwiegenden Behinderungen, für die die Aufnahme in Arbeitsleben ist. higkeit und Klärung der beruflichen Einsatzmöglichkeiten. Im Arbeitgebern durchgeführt werden. eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei Berufsbildungsbereich steht die Entwicklung der Leistungs- einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX nicht Dauer: max. 3 Monate und Erwerbsfähigkeit im Vordergrund, so dass eine geeignete Dauer: flexibel erforderlich ist, aber eine Integration auf den allgemeinen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder im Arbeitsmarkt über andere Teilhabeleistungen, insbesondere Arbeitsbereich der WfbM oder eines anderen Leistungsan- Leistungen zur Berufsvorbereitung und Berufsausbildung INTEGRATION VON REHABILITANDEN IN DEN bieters nach § 60 SGB IX möglich wird. AKTIVIERUNGS- UND VERMITTLUNGSGUT- bzw. Weiterbildung nicht erfolgversprechend erscheint. ARBEITSMARKT (INRAM) SCHEIN (AVGS) Dauer: max. 3 Monate Eingangsverfahren max. 24 Monate Re Die Maßnahme ist gekennzeichnet durch eine innerbetrieb WE Re h Berufsbildungsbereich WE h a a liche Qualifizierung am Arbeitsplatz zur Entwicklung der a Reh a EE Reh individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der behinderten EE Menschen. Im Anschluss besteht die Möglichkeit der Berufs- VERMITTLUNGSBUDGET (VB) WER? begleitung durch die Inklusionsämter, wenn ein sozialversi- WER? cherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zustande Re kommt. WE h B S a a Reh Die Maßnahme „InRAM“ ist darauf ausgerichtet, Menschen EE Dauer: max. 24 Monate mit Verlängerungsoption von max. mit Behinderungen durch eine individuelle, bedarfsorientier- 12 Monaten te Stabilisierung und Qualifizierung eine möglichst dauerhaf- WER? Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen, die nach te Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen; sie einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen innerhalb von drei gliedert sich in eine Vorbereitungs- und eine Eingliederungs- B Monaten noch nicht vermittelt sind, können einen privaten S phase. Die erste Phase, die drei Monate umfasst, beinhaltet Arbeitsvermittler zwecks Vermittlungstätigkeit einschalten. die Module Situationsanalyse, berufliche Orientierung; die Voraussetzung ist unter anderem der Anspruch auf Arbeits- zweite ebenfalls dreimonatige Phase, gliedert sich in die Das Vermittlungsbudget umfasst die notwendigen Kosten, die losengeld. Der Vermittlungsgutschein dient hier der Abgel- Module Qualifizierung und Vermittlung. Abgerundet wird die in Zusammenhang mit den Vermittlungsbemühungen bzw. tung des Vergütungsanspruchs durch die private Arbeitsver- Maßnahme durch betriebliche Praktika, die der Orientierung, einer Arbeitsaufnahme erforderlich sind, wie z. B. Bewer- mittlung. Erprobung und Feststellung der Belastbarkeit dienen. bungs- und Vorstellungsreisekosten, Kosten zur individuellen Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch. Gefördert werden kann auch die Teilnahme an Maßnahmen, Dauer: max. 6 Monate die die berufliche Eingliederung durch Heranführung an den Darüber hinaus können die Kosten für einen notwendigen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung, Verringerung Umzug erstattet oder Mobilitätshilfen gewährt werden. oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Heranfüh- rung an eine selbstständige Tätigkeit oder Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (gilt nur im SGB II) unterstützen (sogenannte Kurzqualifikation). 16 17
Förderung GRÜNDUNGSZUSCHUSS (GZ) SONSTIGE HILFEN (SH) KFZ-FÖRDERUNG PERSÖNLICHES BUDGET (PERSB) Re WE Re h WE Re h WE Re h WE h a a a a a a Reh a a Reh Reh Reh EE EE EE WER? EE WER? WER? WER? B S Sonstige Hilfen umfassen individuelle Hilfen im Zusammen- Sofern Menschen aufgrund ihrer Behinderung nicht nur vorü- Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung, die ein behin hang mit der Aufnahme einer Ausbildung, Weiterbildung bergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs ange- derter Mensch zur selbstbestimmten und eigenverantwort Der Gründungszuschuss unterstützt die Aufnahme einer oder Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt bzw. für wiesen sind, um den Arbeits- oder Ausbildungsort oder den lichen Beschaffung einer notwendigen Leistung zur Teilhabe selbständigen Tätigkeit. Zuvor muss der Kunde die unterneh- den Erhalt des bestehenden Ausbildungs- bzw. Arbeitsver- Ort einer sonstigen Leistung der beruflichen Bildung zu am Arbeitsleben erhält. merische Eignung nachweisen, eine positive Einschätzung hältnisses (u. a. Aufwendungen für Mobilitätstraining, erreichen, kann eine Kfz-Hilfe gewährt werden. Die Leistung einer fachkundigen Stelle zu den Erfolgsaussichten der ge- Gebärdendolmetschersprachdienste). ist in Teilen einkommensabhängig. Budgetfähig sind alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben planten Selbständigkeit beibringen. Rehabilitanden können nach dem SGB IX und SGB III, für die Rehabilitanden diese Leistung auch dann erhalten, wenn sie über einen Die Kraftfahrzeughilfe enthält nachstehendes Leistungsan- anspruchsberechtigt sind. Anspruch von weniger als 150 Tagen oder keinen Anspruch ARBEITSASSISTENZ gebot: auf Arbeitslosengeld haben. Es wird zwischen 2 grundsätzlichen Budgetformen unter- Re WE h • Beschaffung eines Kraftfahrzeugs schieden: Dauer: 6 – 15 Monate a a Reh EE • behinderungsbedingte Zusatzausstattung Trägereigenes Budget WER? TECHNISCHE ARBEITSHILFEN (TA)/HILFSMITTEL • Erlangung einer Fahrerlaubnis Es werden nur Leistungen aus der Zuständigkeit eines Reha-Trägers erbracht. Re • Übernahme der Kosten für einen Beförderungsdienst, wenn WE G h A a ein Kfz behinderungsbedingt nicht geführt werden kann Trägerübergreifendes Budget a Reh EE Arbeitsassistenz ist eine regelmäßige Unterstützung in Form Es werden Leistungen aus dem Zuständigkeitsbereich WER? von Handreichungen während der Arbeitszeit. Sie wird zum HINWEIS mehrerer Reha-Träger, der Pflegekassen und /oder der Inklu- Ausgleich behinderungsbedingter Funktionseinschränkungen sionsämter durch einen Reha-Träger koordiniert erbracht. eingesetzt. Arbeitsassistentinnen und -Assistenten helfen In NRW haben schwerbehinderte Menschen und Rehabi G A einer/eine Beschäftigten bei Tätigkeiten, die von dem / der litanden mit ca. 41.700 berufsfördernden Maßnahmen im Jahr Beschäftigten aufgrund einer Behinderung nicht selbstständig 2018 begonnen: Gefördert werden notwendige behindertengerechte Arbeits- ausgeübt werden können. Die Kernaufgaben der Tätigkeit platzausstattungen (leidensgerechte Büroausstattung, werden vom behinderten Menschen ausgeführt. Die Bundes- Davon EDV-Ausstattung für sehbehinderte und erblindete Menschen, agentur für Arbeit als Träger der Teilhabe am Arbeitsleben Personenrufanlagen für hörbehinderte Menschen etc.). fördert die Arbeitsassistenz zur Erlangung eines Arbeits • 15.088 Maßnahmen der beruflichen Aktivierung und Übernommen werden auch die notwendigen Kosten für platzes; die Inklusionsämter fördern die Sicherung bestehen- Eingliederung Hilfsmittel, z. B. auf die Behinderung angepasste Schutzaus- der Arbeitsverhältnisse. rüstung (angepasster Hörschutz für Hörgeräteträger etc.), • 9.168 individuelle Fördermaßnahmen (Eignungsabklärung, sofern diese ausschließlich für einen bestimmten Arbeits- Reha-Vorbereitung, unterstützte Beschäftigung etc.) platz bzw. eine ganz spezielle Form der Berufsausübung INTEGRATIONSFACHDIENSTE (IFD) oder Berufsausbildung erforderlich werden und der Arbeit- • 4.383 berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Re geber keine vorrangige Verpflichtung der Anschaffung und WE h Kostenübernahme hat (z. B. arbeitsschutzrechtliche Bestim- a • 2.962 Maßnahmen der Berufsausbildung a Reh EE mungen). • 5.529 Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung WER? • 4.597 Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer WfbM Die Agenturen für Arbeit fördern im Einzelfall die begleitende und vermittlerische Unterstützung zur Integration auf einen • 504 haben eine Kfz-Hilfe, 2.639 eine technische Arbeitshilfe, Arbeitsplatz durch die IFD, siehe auch: „Gemeinsame Empfeh- Hilfsmittelförderung bzw. die Förderung einer Arbeitsassis- lung IFD“. tenz erhalten 18 19
Förderung Leistungen an Arbeitgeber ARBEITSHILFEN IM BETRIEB (ARBEITSPLATZ- AUSBILDUNGSZUSCHUSS BEI AUS- UND Dauer: im Regelfall bis zu 24 Monate MEHRFACHANRECHNUNG AUSSTATTUNG) WEITERB ILDUNG (AZ UND AZ-SB) • bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen Re Re bis zu 60 Monate WE h WE h WER? a a a a Reh Reh EE EE • bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, bis zu 96 Monate B G A S WER? WER? B EINGLIEDERUNGSZUSCHUSS IM ANSCHLUSS Die Mehrfachanrechnung stellt einen finanziellen Anreiz für G G A A S AN AUS- UND WEITERBILDUNG (EGZ-SB-AUW) Arbeitgeber zur Beschäftigung derjenigen schwerbehinderten Menschen dar, deren Teilhabe am Arbeitsleben auf besondere Technische Arbeitshilfen und Maßnahmen zur barrierefreien Arbeitgeber können für die betriebliche Aus- oder Weiterbil- Re Schwierigkeiten stößt und mehr als im Normalfall üblich WE h Ausgestaltung des Arbeitsumfeldes können gefördert werden, dung von Rehabilitanden und schwerbehinderten Menschen a erschwert ist. Sie kann zur Erlangung und zur Erhaltung eines a Reh EE wenn diese zur Aufnahme einer Ausbildung, Weiterbildung in Ausbildungsberufen durch Zuschüsse zur Ausbildungsver- Beschäftigungsverhältnisses eingesetzt werden. Der Regel- oder Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt bzw. für gütung oder einer vergleichbaren Vergütung erhalten, wenn fall ist die Anrechnung auf zwei Pflichtplätze, in Ausnahme- den Erhalt des bestehenden Ausbildungs- bzw. Arbeitsver- die Ausbildung sonst nicht zu erreichen ist. Maßgeblich für WER? fällen auch auf drei Plätze möglich. hältnisses erforderlich sind und nicht in das Eigentum des den Zuschuss ist die Höhe der Ausbildungsvergütung der Rehabilitanden übergehen. vergleichbaren Vergütung im letzten Ausbildungsjahr. Die G A Zuschüsse sollen regelmäßig 60 %, bei schwerbehinderten Auszubildenden 80 % der monatlichen Ausbildungsvergütung PROBEBESCHÄFTIGUNG (PB) nicht überschreiten. In begründeten Einzelfällen kann der Bei Übernahme von schwerbehinderten Menschen in ein Zuschuss bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung des letzten Arbeitsverhältnis im Anschluss an eine mit einer ausbildungs- Ausbildungsjahres erbracht werden. zuschussgeförderten Aus- oder Weiterbildung kann ein Re WE h Eingliederungszuschuss in Höhe von bis zu 70 % erbracht a Dauer: für die Dauer der betrieblichen Ausbildung werden. a Reh EE Dauer: 12 Monate WER? EINGLIEDERUNGSZUSCHUSS (EGZ) SOWIE EINGLIEDERUNGSZUSCHUSS FÜR BESONDERS B BETROFFENE SCHWERBEHINDERTE (EGZ-SB) HINWEIS G A S Re Bewilligte Leistungen an AG zur Einstellung schwerbehin- WE h Zur Abklärung der Eignung für einen bestimmten Arbeitsplatz a derter Menschen und Rehabilitanden in NRW im Jahr 2018 a Reh können Arbeitgebern die Kosten für eine befristete Probebe- EE schäftigung von behinderten, schwerbehinderten und ihnen • 4.218 Eingliederungszuschüsse gleichgestellten Menschen bis zu einer Dauer von drei WER? Monaten erstattet werden. Voraussetzung der Förderung ist, • 718 Ausbildungszuschüsse dass dadurch die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben B G A S verbessert wird oder eine vollständige und dauerhafte Teil- • 809 Probebeschäftigungen habe am Arbeitsleben zu erreichen ist. Arbeitgeber können einen Eingliederungszuschuss erhalten, Dauer: bis zu 3 Monate wenn sie behinderte und schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen nur erschwert vermittelt werden können. Unter besonderen Voraussetzungen können auch Leistungen um Erhalt eines Arbeitsplatzes gewährt werden. Die Förder- höhe beträgt bis zu 70 % des zu berücksichtigenden Arbeits- entgelts. 20 21
Förderung Netzwerkarbeit HINWEIS Die Bundesagentur für Arbeit im Netzwerk Zur Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers ist eine öffentlich- Menschen: rechtliche Verpflichtung, die gegenüber dem Staat besteht. Die Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben Die Bundesagentur für Arbeit versteht sich als gestaltende Die Pflichtquote stellt den Mindestanteil dar. ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und wird von Akteurin am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Hier agiert sie Jeder private wie öffentliche Arbeitgeber, der über mindestens verschiedensten Organisationen, Gremien und Arbeitsgruppen nicht isoliert. Die Vielzahl von Verantwortlichen sowie deren 20 Arbeitsplätze verfügt, hat auf wenigstens 5 % der Arbeits- Auch der Arbeitgeber, der seiner Beschäftigungspflicht nach- gestaltet. Förder- und Veranstaltungsangebote erfordern Abstimmung plätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. kommt, muss deshalb weiter prüfen, ob auch sonstige freie Ar- und Koordination. Auf politischer Ebene hat sich die Bundes- beitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt wer- Diese verschiedenen Akteure können – neben der Bundes- agentur für Arbeit gemeinsam mit den anderen Akteurinnen Hierbei kommt es auf die Zahl der bei dem Arbeitgeber ins- den können. agentur für Arbeit (BA) – vor allem die Renten- und Unfall- und Akteuren verpflichtet, zur Herstellung von Transparenz gesamt vorhandenen Arbeitsplätze an. Es ist also auch ein versicherung, die Versorgungsverwaltung sowie die Jugend- beizutragen, sich aktiv in regionalen Netzwerken zu enga Arbeitgeber mit mehreren Betriebsteilen (z. B. Filialen), die Falls die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Arbeitneh- und Sozialhilfe, Kammern und Verbände, die Landschafts- gieren und die erfolgreiche Umsetzung der UN-Charta zur jede für sich weniger, zusammen aber mehr als 20 Arbeits- mer nicht beschäftigt wird, ist für jeden fehlenden Platz eine verbände Rheinland und Westfalen, Unternehmen, Schulen, Inklusion von behinderten Menschen voranzutreiben. plätze haben, an diese Pflicht gebunden. monatliche Ausgleichsabgabe zu entrichten. Bildungsträger, Stiftungen und kommunale Einrichtungen sein. Dies führt zu einer Vielzahl von Aktivitäten, um Jugend- Der Erfolg der Initiativen und Maßnahmen zur Teilhabe am liche ebenso wie berufserfahrene behinderte Menschen, die Arbeitsleben hängt von einer vertrauensvollen und partner- Zur Beschäftigung von sbM in NRW (Beschäftigungsstatistik 2017) sich neu orientieren müssen, mit Arbeitgebern „zusammen- schaftlichen Zusammenarbeit aller beteiligten Partner ab. zubringen“ und um diesem Personenkreis einen bestmög lichen (Wieder-)Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen. Einen wesentlichen Beitrag zur Integration von schwerbe- • Insgesamt 34.047 Arbeitgeber (mit 20 und mehr Arbeitsplätzen) mit 5.541.157 zu zählenden Arbeitsplätzen. Um die Kompetenzen aller Partner umfassend und zugleich hinderten Menschen leisten zudem die Träger der Grundsi- effizient einzubringen, ist ein Agieren in Netzwerken notwendig. cherung nach dem SGB II. • 285.270 schwerbehinderte Menschen werden tatsächlich beschäftigt. • Dies entspricht im Bereich der privaten Arbeitgeber einer Ist-Ouote von 4,6 %, im Bereich der öffentlichen Arbeitgeber Agenturen von 7,1 %. Insgesamt beträgt die Ist-Quote 5,2 %. für Arbeit Behinderten- Jobcenter verbände Land NRW Selbsthilfeorga- 58.623 Pflichtplätze unbesetzt 47.736 schwerbehinderte Menschen arbeits- nisationen los gemeldet (Jahresdurchschnitt 2017) 24.857 Arbeitgeber (ca. 73,0 %) mit unbesetzten Inklusion Ministerien Pflichtarbeitsplätzen Regionale Bildungsträger 7.628 Arbeitgeber beschäftigen keinen schwerbe- Kommunen hinderten Menschen (Quote 22,4 %) Einrichtungen beruflicher Reha Kommunale Einrichtungen © Bundesagentur für Arbeit, RD NRW Landesarbeits- Städte und gemeinschaften Gemeinden Teilhabe Integration Landschafts- Gewerkschaften verbände Arbeitgeber- Inklusionsämter verbände Schulen Integrations- fachdienste Kammern Träger der Teilhabe 22 23
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