Damit auch Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilnehmen können - Das Dienstleistungsangebot der Bundesagentur für Arbeit in NRW ...

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Damit auch Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilnehmen können - Das Dienstleistungsangebot der Bundesagentur für Arbeit in NRW ...
Das Dienstleistungsangebot der Bundesagentur für Arbeit in NRW | R D N R W | 10. 2 019

Damit auch Menschen mit Behinderung
am Arbeitsleben teilnehmen können
Damit auch Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilnehmen können - Das Dienstleistungsangebot der Bundesagentur für Arbeit in NRW ...
Vorwort                                                                                                                                                                         Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben

          Wir investieren in Inklusion und                                                             Inhalt
          eröffnen Chancen
          Inklusion wird immer wichtiger und präsenter. Das ist richtig und gut so. Gerade             In ganz NRW vor Ort . ............................................................................................             4
          deshalb ist stetige Aufklärung wichtig, um den Leitgedanken der Inklusion
          systematisch voranzubringen. Je früher, desto besser.                                        Berufsorientierung / Beratung .................................................................................                6

          Aber was genau ist Inklusion in unserem Verständnis?                                         Vermittlung/Arbeitgeber/Gleichstellung/Fachdienste............................................                                 8

          Manche Menschen kommen mit einer Behinderung zur Welt, andere werden im Laufe                Förderung . .............................................................................................................     10
          des Lebens, zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit, davon betroffen.
                                                                                                           Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit .............................................                              10
          Inklusion ist die Wertschätzung und Anerkennung von Unterschiedlichkeit. Im Rahmen
          der Inklusion ist Heterogenität eine „normale“ Gegebenheit. Sie wird in der UN-Konvention        Förderinstrumente – Erklärung der Symbole ....................................................                            11
          als Menschenrecht verstanden und bedeutet, dass die Umwelt von vornherein so ausge-
          stattet sein soll, dass alle Menschen darin gleichberechtigt leben und an der Gesellschaft       Leistungen an Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen.....................                                           12
          teilhaben können. Bis letztlich die Unterscheidung in behindert und nicht behindert
          unbedeutend wird.                                                                                Leistungen an Arbeitgeber.................................................................................                20

          Dieser Zustand, wenn Anderssein zur Normalität wird, zeichnet die Qualität einer             Netzwerkarbeit .......................................................................................................        23
          Gesellschaft aus.
                                                                                                       Beteiligung an Bundes- und Landesinitiativen . .....................................................                          24
          Es ist wichtig, dass alle Menschen (mit und ohne Behinderung) ihren Platz in der Gesell-
          schaft finden. Dieses Ziel ist aufgrund der demografischen Entwicklung auch beschäfti-       Medienangebote.....................................................................................................           26
          gungspolitisch notwendig. Es muss noch besser gelingen, die Beschäftigung von
          Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen, um alle Potenziale          Notizen....................................................................................................................   30
          zu nutzen. Hier wollen wir als BA verstärkt ansetzen, um Arbeitgeber zu überzeugen,
          dass Menschen mit Behinderung ein Gewinn für das Unternehmen und die Belegschaft
          sind.

          Die Bundesagentur für Arbeit fördert als Trägerin der beruflichen Rehabilitation schon
          viele Jahre die Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter und von Behinderung
          bedrohter Menschen am Arbeitsleben und damit am gesellschaftlichen Leben insgesamt.

          Diese Broschüre gibt einen Überblick über die Unterstützungsmöglichkeiten der
          Bundesagentur für Arbeit – wir investieren in Inklusion und eröffnen Chancen!

                                 Torsten Withake
                                 Geschäftsführer Arbeitsmarktmanagement
                                 Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit

2                                                                                                                                                                                                                                         3
Damit auch Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilnehmen können - Das Dienstleistungsangebot der Bundesagentur für Arbeit in NRW ...
In ganz NRW vor Ort

Ihre Experten für die Teilhabe am Arbeitsleben                                                                                                                Damit Menschen mit Schwerbehinderung oder Reha-Bedarf             HINWEIS

von Menschen mit Behinderung in NRW
                                                                                                                                                              in der Mitte der Gesellschaft leben und arbeiten können,
                                                                                                                                                              fördert die Bundesagentur für Arbeit ihre berufliche Einglie-   Im Jahr 2018 wurden von der BA in Nordrhein-Westfalen ca.
                                                                                                                                                              derung. Sie beteiligt sich am Nationalen Aktionsplan zur        621 Mio. € für die Förderung von Rehabilitanden und schwer-
                                                                                                                                                              Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und richtet        behinderten Menschen ausgegeben.
Für die Anliegen von Rehabilitanden1 bzw. Menschen mit                           Zum Aufgabenportfolio der Agenturen für Arbeit und Jobcenter                 ihre Dienstleistungen barrierefrei und inklusiv aus.
Schwerbehinderung2 gibt es in jeder Agentur für Arbeit ein                       gehört auch die Beratung der Arbeitgeber über die behinder-                                                                                  Für Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben ca. 569
Reha-/sbM-Team (die Abkürzung steht für Rehabilitanden                           tengerechte Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.                   Unsere Angebote:                                                Mio. €, davon u. a.
und schwerbehinderte Menschen). In diesem Team arbeiten
speziell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihre                     In der Aufgabenerledigung werden sie unterstützt von den                     • Berufsorientierung bei der Ersteingliederung junger Men-      • für allgemeine Berufsvorbereitungsmaßnahmen:
Aufgabe ist es, Menschen mit einem gesundheitlichen                              Fachdiensten der Agenturen für Arbeit: Ärztlicher Dienst,                      schen oder einer beruflichen Veränderung aufgrund einer         ca. 14,9 Mio. €
Handicap individuell und umfassend über die Möglichkeiten                        Berufspsychologischer Service und Technischer Beratungs-                       (drohenden) Behinderung
ihrer beruflichen Eingliederung zu beraten und sie auf dem                       dienst.                                                                                                                                      • reha-spezifische Berufsvorbereitung und Ausbildung:
gemeinsam erarbeiteten Weg (zurück) ins Berufsleben aktiv                                                                                                     • Individuelle Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern        ca. 233,5 Mio. €
zu begleiten und zu unterstützen.
                                                                                                                                                              • Vermittlung in geeignete Ausbildungs- und Arbeitsplätze       • Werkstatt für behinderte Menschen: ca. 198,5 Mio. €
Im Bereich der Grundsicherung übernehmen die Jobcenter
die umfassende Beratung und Vermittlung für Menschen mit                                                                                                      • Dienstleistungen der Fachdienste                              • Weiterbildung: ca. 88,2 Mio. €
Behinderung.
                                                                                                                                                              • Förderung durch passgenaue Maßnahmen und finanzielle          • Unterstützte Beschäftigung: ca. 10,2 Mio. €
                                                                                                                                                                Hilfen
                                                                                                                                                                                                                              • Kraftfahrzeughilfe: ca. 5,6 Mio. €
    HINWEIS                                                                                                                                                   • Zielgruppenspezifisches Medienangebot für Menschen mit
                                                                                                                                                                Behinderung                                                   • sonstige Hilfen (wie z. B. Arbeitsplatzausstattung):
                                                                                                                                                                                                                                ca. 6,1 Mio. €
• 30 Agenturen für Arbeit mit über 100 Geschäftsstellen
                                                                                                                                                              FINANZIELLE FÖRDERUNG                                           • Persönliches Budget: ca. 1,1 Mio. €
• 53 Jobcenter (davon 18 in kommunaler Trägerschaft)
                                                                                                                                                              Neben den Maßnahmen bietet die Bundesagentur für Arbeit          Zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit
• 34 Berufsinformationszentren (BiZ)                                                                                                                          behinderten Menschen auch finanzielle Unterstützung an. Sie     ­Behinderung ca. 51,6 Mio. €, davon u. a.
                                                                                                                                                              fördert die Anbahnung und Durchführung von Ausbildungs-
• 193 Reha-Beraterinnen und -Berater                                                                                                                          verhältnissen und Weiterbildungsmaßnahmen, indem sie            • Eingliederungszuschüsse: ca. 38,2 Mio. €
                                                                                                                                                              individuelle Unterstützung für den Lebensunterhalt gewährt
• Über 60 Ärztinnen und Ärzte                                                                                                                                 oder Kosten im Zusammenhang mit Bewerbung und Ausbil-           • Ausbildungszuschüsse: ca. 9,5 Mio. €
                                                                                                                                                              dung bzw. Weiterbildung erstattet. Darüber hinaus trägt sie
• Über 90 Psychologinnen und Psychologen                                                                                                                      u. a. die notwendigen Kosten zur technischen Ausstattung        • Zuschüsse zur Probebeschäftigung: ca. 3,9 Mio. €
                                                                                                                                                              von Arbeitsplätzen und erbringt z. B. Leistungen im Rahmen
• 17 Technische Beraterinnen und Berater                                                                                                                      der Kraftfahrzeughilfe sowie Eingliederungsleistungen an
                                                                                                                                                              Arbeitgeber.
• 154 spezialisierte Vermittlungsfachkräfte
  (bewerber-/arbeitgeberorientiert)

1
  Rehabilitanden im Sinne des § 19 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) sind Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter
  teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 des Neunten Buches (SGB IX) nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert
  sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich lernbehinderter Menschen. Behinderten Menschen stehen Menschen gleich,
  denen eine Behinderung mit den o. g. Folgen droht.
2
  Menschen sind im Sinne des § 2 Abs. 2 u. 3 SGB IX schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde oder sie einem
  schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurden.

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Damit auch Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilnehmen können - Das Dienstleistungsangebot der Bundesagentur für Arbeit in NRW ...
Berufsorientierung / Beratung

Berufsorientierung für Berufstätige
                                                                                                                                   • Inhalte: standardisierte Potenzialanalyse, Berufsfelderkun-       •       www.star.lwl.org/
                                                                                                                                     dungen, betriebliche Praktika vorrangig auf dem allgemei-             (unter: Ausbildung > Übergang Schule Beruf > STAR)

und junge Menschen
                                                                                                                                     nen Arbeitsmarkt, Berufswegekonferenzen und der Auf-
                                                                                                                                     und Ausbau von Netzwerkstrukturen

                                                                                                                                   • Kooperationspartner: Ministerium für Arbeit, Gesundheit
Für Berufstätige, die von einer Behinderung betroffen oder        BERUFSORIENTIERUNGSMASSNAHMEN                                      und Soziales des Landes NRW und Ministerium für Schule
bedroht sind, ist es oftmals schwer, den bisherigen Beruf                                                                            und Bildung des Landes NRW, Regionaldirektion NRW der
weiter auszuüben. Dann eröffnet eine berufliche Veränderung       Zusätzlich gibt es für Schülerinnen und Schüler mit Behinde-       Bundesagentur für Arbeit
mit einem Arbeitsplatzwechsel die Chance für eine dauerhafte      rung in Nordrhein-Westfalen folgende Angebote an vertiefter
Teilhabe am Arbeitsleben (Wiedereingliederung). Dabei sind        Berufsorientierung:
die Agenturen für Arbeit erste Anlaufstellen für die berufliche
Orientierung.                                                     Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule und
                                                                  Beruf in NRW

                                                                                                                                   Kompetente und individuelle Unterstützung
Für junge Menschen nach Beendigung der Schulzeit ist
der Einstieg in den Beruf eine grundlegende Entscheidung          • Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbilden-

                                                                                                                                   bei der beruflichen (Wieder-)Eingliederung
für den weiteren Lebensweg (Ersteingliederung). Darum               den Schulen in NRW ab Klasse 8; hierzu zählen auch die
werden sie durch eine individuelle Berufsorientierung entspre-      Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpä­
chend ihren Neigungen und Fähigkeiten beim Übergang von             dagogischer Unterstützung im Bereich „Lernen“, sowohl in
der Schule in das Berufsleben unterstützt. Die Berufsorien-         den Förderschulen als auch in den Regelschulen
tierung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung ist ein
flächendeckendes Angebot der Agenturen für Arbeit in allen        • Inhalte: Potenzialanalyse, Berufsfelderkundung, Praxiskurse,
Förderschulen und Schulen mit Gemeinsamen Lernen. Dabei             betriebliche Praktika                                                                                                              sowie in den Jobcentern helfen den Menschen mit Behinde-
wird dem jeweiligen Unterstützungsbedarf der Schülerinnen                                                                                                                                              rung, im persönlichen Gespräch herauszufinden, welches
und Schüler in besonderer Weise Rechnung getragen. Für            • Kooperationspartner: Partner im Ausbildungskonsens                                           Schule
                                                                                                                                                                                                       berufliche Ziel realistisch ist, welche Alternativen es gibt und
Eltern und Lehrkräfte finden regelmäßig Informationsveran-          Nordrhein-Westfalen (Sozialpartner, Kammern, Kommunen,                                                                             welcher Weg dorthin erfolgversprechend ist.
staltungen statt.                                                   Bundesagentur für Arbeit sowie verschiedene Landesres-
                                                                    sorts)                                                                                                                             Die Beratung findet in einem vertraulichen Rahmen statt, in
Ergänzt wird das vorhandene Berufsorientierungsangebot                                                                                                                                                 dem Fragen zur Berufswahl, zur beruflichen Neuorientierung
der Agenturen für Arbeit und der Schulen durch spezielle             www.berufsorientierung-nrw.de                                          Ausbildung/                                                oder zu behinderungsbedingten Einschränkungen individuell
Berufsorientierungsmaßnahmen. Durch sie sollen die                                                                                          Weiterbildung                                              und sensibel behandelt werden. Dabei werden die persönli-
jungen Menschen einen vertieften Einblick in die Berufs- und                                                                                                                                           chen Bedürfnisse und die beruflichen Ziele der Kundinnen
Arbeitswelt erhalten und damit besser auf die Berufs- und                                                                                                                                              und Kunden besonders berücksichtigt.
Studienwahl vorbereitet werden. Die besonderen Bedürfnisse
von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädago-                                                                                                                                              Eine wesentliche Aufgabe der Vermittlungs- und Beratungs-
gischer Unterstützung und von Schülerinnen und Schülern                                                                                                                   Arbeit                       fachkräfte besteht zudem darin, Arbeitgeber hinsichtlich der
mit einer anerkannten Schwerbehinderung werden bei der                                                                                                                                                 Deckung ihres kurz- bis langfristigen Personalbedarfs zu
Ausgestaltung der Maßnahmen berücksichtigt. Im Sinne der                                                                                                                                               beraten und zu unterstützen. Insbesondere dann, wenn der
UN-Behindertenrechtskonvention werden für heterogene                                                                                                                                                   Personalbedarf kurzfristig nicht gedeckt werden kann, bietet
Zielgruppen (junge Menschen mit und ohne Behinderung)                                                                                                                                                  der Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit und der Job-
gemeinsame Maßnahmen angestrebt. Insbesondere für                 KAoA-STAR – Landesvorhaben „Schule Trifft ARbeitswelt“                                                                               center Arbeitgebern eine umfassende Arbeitsmarktberatung
Schülerinnen und Schüler, bei denen zweifelhaft ist, ob die                                                                        BERATUNG                                                            an (z. B. zur Entwicklung auf dem lokalen bzw. überregiona-
Leistungsfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt gegeben       • Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonder-                                                                         len Arbeitsmarkt, zum vorhandenen Bewerberpotenzial oder
ist, eröffnen Berufsorientierungsmaßnahmen unter Einschluss         pädagogischer Unterstützung ab Klasse 8 in den Förder-         Das Beratungsangebot der Agenturen für Arbeit und der Job­-         zu möglichen alternativen Stellenbesetzungsstrategien).
von Betriebspraktika die Möglichkeit, die Anforderungen für         schwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und            center ist sowohl auf die Belange der Menschen mit Behin-
eine Tätigkeit im Betrieb kennenzulernen und ggf. Alternativen      ­motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen        derung als auch die Bedarfe der Arbeitgeber ausgerichtet.           Zur Beurteilung der Besetzungsmöglichkeiten von Ausbil-
zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen         und Sprache, sowohl in der Förderschule als auch in der       Die Beratung ist neutral, kostenfrei und orientiert sich an einer   dungs- und Arbeitsplätzen mit Menschen mit Behinderung
(WfbM) aufzuzeigen.                                                  Regelschule                                                   professionellen Beratungskonzeption.                                werden dabei anlassbezogen ggf. weitere Arbeitsmarktak-
                                                                                                                                                                                                       teure in die Arbeitgeberberatung (z. B. die Integrationsfach-
                                                                                                                                   Die speziell geschulten Vermittlungs- und Beratungsfach-            dienste oder die Kammern) einbezogen.
                                                                                                                                   kräfte in den Reha-/sbM-Teams der Agenturen für Arbeit

6                                                                                                                                                                                                                                                                    7
Damit auch Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilnehmen können - Das Dienstleistungsangebot der Bundesagentur für Arbeit in NRW ...
Vermittlung / Arbeitgeber / Gleichstellung / Fachdienste

VERMITTLUNG                                                     BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT                                            DIENSTLEISTUNGEN                                                  Das Qualitätsmanagement des ÄD wurde weiterentwickelt.
                                                                                                                                                                                                   Der ÄD ist 2014 erstmalig erfolgreich nach DIN ISO 9001
Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter beraten Arbeitssu-       Private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt   Die Reha-Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte können             zertifiziert worden.
chende sowie Arbeitgeber und vermitteln geeignete Ausbil-       20 und mehr Mitarbeiter beschäftigen, sind gesetzlich            zur weiteren Unterstützung die Fachdienste der Agentur für
dungs- und Arbeitsplätze. Dabei berücksichtigen sie die         verpflichtet, mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit   Arbeit einschalten:                                               Wenn Unterstützung bei der passgenauen Gestaltung eines
Qualifikationen, Fähigkeiten und das Leistungsvermögen des      schwerbehinderten Menschen zu besetzen.                                                                                            Arbeitsplatzes oder baulichen Anpassungen des Arbeitsum-
Ausbildungs- und Arbeitssuchenden als auch die Anforderun-                                                                       Bei der beruflichen (Neu-)Orientierung bietet der Berufs-         feldes benötigt wird, finden Arbeitgeber und behinderte
gen des Arbeitgebers.                                           Wird diese Vorgabe nicht erreicht, muss eine Ausgleichsab-       psychologische Service Hilfe und Unterstützung. Durch             Menschen in den Ingenieuren /-innen des Technischen
                                                                gabe gezahlt werden.                                             eine psychologische Begutachtung können die beruflichen           Beratungsdienstes kompetente Ansprechpartner.
Bei der Vermittlung von Rehabilitanden und schwerbehinder-                                                                       Stärken und Schlüsselqualifikationen der Kundin bzw. des
ten Menschen kommen die Angebote der Beratungs- und             Damit überprüft werden kann, ob die Beschäftigungsquote          Kunden herausgearbeitet werden. So wird eine sichere              Die Beratung erfolgt auf Basis langjähriger Berufserfahrung
Vermittlungsteams und des Teams Arbeitgeber-Service zum         erfüllt wird, müssen die betroffenen Arbeitgeber bis spätes-     Entscheidung für einen neuen Beruf ermöglicht. Erste Schritte     und einer Zusatzqualifikation als Sicherheitsingenieur/-in zu
Einsatz:                                                        tens 31. März der jeweiligen Agentur für Arbeit ihre Beschäf-    auf dem Weg zum Neustart können im Rahmen einer psycho-           allen arbeitsgestalterischen und arbeitswissenschaftlichen
                                                                tigungsdaten des Vorjahres anzeigen.                             logischen Beratung begleitet werden.                              Themen.
• Bewerbungstipps und -training
                                                                                                                                 Der Ärztliche Dienst (ÄD) nimmt zu Erfordernissen sowie zu        Je nach Anliegen erfolgt dies in Form von allgemeinen
• Arbeitgeberberatung                                           GLEICHSTELLUNG                                                   den Erfolgsaussichten einer medizinischen oder / und berufli-     Informationen, Einzelberatungen vor Ort oder auch Schulungs-
                                                                                                                                 chen Rehabilitation zur Förderung der Teilhabe am Arbeits-        veranstaltungen.
• Passgenaue Vermittlung von Ausbildungs- /Arbeitsstellen       Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als          leben Stellung.
  und Bewerbern                                                 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur
                                                                für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden,     Im Rahmen der Klärung der „Rehabilitationsbedürftigkeit“
• Kostenlose Verfahren zur Eignungsabklärung                    wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung       (Sind Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe erforderlich?)
                                                                einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten       und des „Rehabilitationsbedarfs“ (Welche Maßnahmen sind
• JOBBÖRSE: Barrierefreie Onlineplattform auf                   können.                                                          erforderlich?) werden vom Ärztlichen Dienst Gutachten mit
     www.arbeitsagentur.de für die Suche nach Ausbil-                                                                            Kundenkontakt und ohne Kundenkontakt unter Berücksichti-
  dungs- und Arbeitsstellen                                     Eine Gleichstellung kommt jedoch nur für das Erlangen oder       gung der medizinischen Befunde erstellt.
                                                                Erhalten eines geeigneten Arbeitsplatzes im Sinne von § 156
Darüber hinaus gibt es für die Vermittlung von Menschen         SGB IX in Betracht; also z. B. nicht für Personen, die weniger   Die Begutachtung folgt den Grundsätzen der Internationalen
mit Behinderung bzw. Rehabilitanden besondere Angebote          als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt sind.                     Klassifikation der Funktionsfähigkeiten, Behinderung und
und Hilfen.                                                                                                                      Gesundheit (ICF auf Grundlage der WHO-Empfehlungen).
                                                                Wettbewerbsnachteile auf dem Arbeitsmarkt müssen in jedem        Die Aussagen der Gutachten sind auf die körperlichen,
Vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung der Inklusions-       Fall auf die Behinderung als wesentliche Ursache zurückzu-       geistigen und seelischen Ressourcen der Kundinnen / Kunden
kompetenz ist die Gruppe der schwerbehinderten Menschen         führen sein. Allein allgemeine betriebliche Veränderungen        fokussiert. Fallbezogen werden auch gezielte Fachgutachter
besonders hervorzuheben. Gerade diese zeichnet sich             (Produktionsänderungen, Teilstilllegungen, Betriebseinstel-      zu besonderen Fragestellungen, bei komplexer Befund- oder
oftmals durch ein hohes Bildungs- und Qualifikationsniveau      lungen, Auftragsmangel, Rationalisierungsmaßnahmen etc.),        Profillage beispielsweise im psychiatrischen Bereich
sowie eine ausgeprägte Motivation aus und ist daher für die     von denen Nichtbehinderte gleichermaßen betroffen sind,          beauftragt.
Arbeitgeber interessant. Die teilweise noch bestehenden         können eine Gleichstellung ebenso wenig begründen wie
Vorbehalte der Arbeitgeber gilt es auszuräumen und sie          fortgeschrittenes Alter, mangelnde Qualifikation oder eine       Die Einschaltung des ÄD unterliegt strengen Datenschutz-
adäquat zu beraten.                                             allgemein ungünstige/schwierige Arbeitsmarktsituation.           bestimmungen. Integrationsrelevante Funktionsstörungen
                                                                                                                                 werden nach Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Aus diesem Grunde haben die Agenturen für Arbeit in 2015        Nur Arbeitslosigkeit rechtfertigt für sich genommen ebenfalls    zur weiteren Aufgabenerledigung vom ÄD ausgewertet.
zusätzliche Vermittlungsfachkräfte eingestellt mit dem Ziel,    keine Gleichstellung. Es müssen konkrete Anhaltspunkte           Schweigepflichtentbindungen sowie das Überlassen medizi-
die individuelle Beratungsleistung zu erhöhen und die           vorliegen, dass eine Gleichstellung erforderlich ist, um eine    nischer Unterlagen sind insoweit freiwillig, als dass eine
Integration von schwerbehinderten Menschen zu steigern.         berufliche Eingliederung zu erreichen.                           Mitwirkungspflicht, aber auch ein Widerspruchsrecht besteht.

Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit und              Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den           Zur Prozessvereinfachung sollte die Kundin / der Kunde nach
Jobcenter unterstützt diese Aufgabe, indem er die Unterneh-     gleichen „Status“ wie schwerbehinderte Menschen (gilt jedoch     Auftragserteilung der entsprechenden Fachbereiche alle für
men rund um das Thema „Ausbildung und Beschäftigung von         nicht hinsichtlich Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung      die Erledigung erforderlichen vorhandenen medizinischen
Menschen mit Behinderung“ berät und informiert. Er vermittelt   und besondere Altersrente).                                      Befunde in Kopie im verschlossenen Umschlag mit dem
ihnen Fachkräfte und klärt über finanzielle Unterstützungs-                                                                      Gesundheitsfragebogen zur Weiterleitung an den zuständigen
möglichkeiten, bei der Besetzung und Sicherung von              Ein Antrag auf Gleichstellung kann formlos (mündlich, telefo­    ÄD aushändigen.
Ausbildungs- und Arbeitsplätzen auf (nähere Informationen       nisch oder schriftlich) durch den behinderten Menschen oder
im Kapitel „Förderung“).                                        dessen Bevollmächtigten bei der Agentur für Arbeit gestellt
                                                                werden.

8                                                                                                                                                                                                                                                              9
Förderung

Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit                                                                                      Förderinstrumente – Erklärung der Symbole
Neben der Orientierung, Beratung und Vermittlung von               Im Rahmen ihrer Zuständigkeit erbringen die Agenturen für        Ausgehend von der Frage, für wen die beschriebenen
schwerbehinderten Menschen und der Wahrnehmung der                 Arbeit zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen, die wegen        Instrumente interessant sind (Wer?), bietet die nachfolgen-
Aufgaben als Träger der Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche       Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind.              de Grafik eine Orientierung.                                                                 B

                                                                                                                                                                                                                               S
Rehabilitation) ist die Unterstützung durch Leistungen ein
wesentlicher Bestandteil der erfolgreichen Integration von         Die Leistungen umfassen:                                         Wer ist Adressat der Förderung =                WER?
Menschen mit Behinderung.                                                                                                                                                                           Die mit diesem Symbol gekennzeichneten Förderinstrumente
                                                                   • Eignungsfeststellungs- und Diagnoseverfahren                                                                                   sind für schwerbehinderte Menschen = SB interessant.
Leistungen an schwerbehinderte Menschen werden im                                                                                                                                                   Dazu gehören auch den schwerbehinderten gleichgestellte
Rahmen des allgemeinen Leistungsangebots nach dem                  • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung von Ausbildungs- und       Die Abkürzungen haben dabei bestimmte Bedeutungen.              Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX. Ob dieser Mensch
SGB III und SGB II bzw. dem SGB IX 3.Teil erbracht.                  Arbeitsplätzen                                                                                                                 zudem auch Rehabilitand ist, spielt dabei keine Rolle. Das
                                                                                                                                                                                                    Symbol kann daher sowohl für sich stehen, aber auch
                                                                                                                                                               Re
Für Leistungen zur beruflichen Rehabilitation sind die             • Berufliche Bildungsmaßnahmen                                                                 h                                 gemeinsam mit den Symbolen Reha WE und / oder Reha EE

                                                                                                                                                                    a
Agenturen für Arbeit und Jobcenter nach dem SGB IX 1.Teil                                                                                                                                           zusammentreffen.

                                                                                                                                                                       EE
und spezifischen Regelungen des SGB III und SGB II                 • Spezielle Maßnahmen im Einzelfall
zuständig, soweit kein anderer Rehabilitationsträger Vorrang
hat.                                                               • Maßnahmen in einer Werkstatt für behinderte Menschen           Dem Symbol Reha EE = Rehabilitanden der Ersteingliede-
                                                                                                                                    rung sind in der Regel Menschen mit Behinderung zuzuord-

                                                                                                                                                                                                                                 G
                                                                                                                                                                                                                                     A
                                                                   Für die Förderung und Ausführung der Leistungen im Rahmen        nen, die erstmalig in das Ausbildungs- oder Arbeitsleben
     HINWEIS                                                       der beruflichen Rehabilitation gilt der Grundsatz: „So normal    integriert werden sollen. Dies gilt insbesondere für Schulab-
                                                                   wie möglich, so speziell wie nötig“.                             gängerinnen und Schulabgänger an der ersten Schwelle zum        Auch für AG = Arbeitgeber ist das Förderangebot der
Als Rehabilitationsträger werden in Deutschland Institutionen                                                                       Ausbildungs-/Arbeitsmarkt. Aber auch behinderte Menschen,       Bundesagentur für Arbeit im Zusammenhang mit der Teilhabe
bezeichnet, die Maßnahmen und Leistungen zur sozialen,             Über die im Einzelfall erforderlichen Förderleistungen           die bisher keine mindestens dreijährige Berufspraxis und        von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben und der
medizinischen oder beruflichen Rehabilitation durchführen          entscheiden die Beratungs- oder Vermittlungsfachkräfte im        keine abgeschlossene Berufsausbildung erlangt haben und         (Wieder-)Eingliederung von schwerbehinderten Menschen
und erbringen.                                                     Einvernehmen mit der Kundin und dem Kunden.                      aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Hilfen für ihre       interessant.
                                                                                                                                    berufliche Eingliederung benötigen, gehören zur Zielgruppe.
Je nach Zuständigkeitsbereich sind die Rehabilitationsträger die   Eine berufliche Bildungsmaßnahme kann in einem Betrieb,                                                                          Das Symbol ist überall dort zu finden, wo es entweder eine
                                                                   in einer außerbetrieblichen Einrichtung oder auch in einer                                                                       Fördermöglichkeit an den Arbeitgeber direkt gibt oder auch
• Träger der gesetzlichen Krankenversicherung                      besonderen Einrichtung der beruflichen Rehabilitation (z. B.                                        WE                           Hilfestellungen für eine (Weiter-)Beschäftigung oder Einstel-
                                                                                                                                                                   a
                                                                   Berufsbildungs- oder Berufsförderungswerke oder berufliche                                                                       lung eines Rehabilitanden oder schwerbehinderten Menschen

                                                                                                                                                              Reh
• Bundesagentur für Arbeit                                         Trainingszentren für psychisch behinderte Menschen) durch­-                                                                      aufgezeigt werden.
                                                                   geführt werden. Welche Intensität der Betreuung und somit
• Träger der gesetzlichen Unfallversicherung                       welche Einrichtung die richtige ist, hängt individuell vom       Die Zuordnung mit dem Symbol Reha WE = Rehabilitanden
                                                                   Bedarf des Einzelnen ab.                                         der Wiedereingliederung ist für berufserfahrene Menschen
                                                                                                                                                                                                                                         Re
                                                                                                                                                                                                                          WE
• Träger der gesetzlichen Rentenversicherung                                                                                        mit Behinderung zu treffen, die eine Berufsausbildung abge-
                                                                   Nachfolgend werden einzelne Förderinstrumente kurz darge­-       ­schlossen haben oder mindestens drei Jahre berufliche                                                  h
• Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge         stellt. Die Gliederung erfolgt nach Leistungen an Rehabilitan-    Tätigkeit nachweisen können (hierzu zählen auch nicht abge­-                     a

                                                                                                                                                                                                                                            a
                                                                                                                                                                                                               Reh
                                                                   den und schwerbehinderte Menschen sowie an Arbeitgeber.           schlossene Ausbildungszeiten), sich jedoch aus gesundheit-

                                                                                                                                                                                                                                                EE
• Träger der öffentlichen Jugendhilfe                                                                                                lichen Gründen umorientieren müssen.
                                                                   Sollten über diesen Überblick hinaus vertiefende Informationen
• Träger der Eingliederungshilfe                                   gewünscht werden, helfen die Beratungs- und Vermittlungs-
                                                                                                                                                                        Re                                                  WER?
                                                                   fachkräfte in den Agenturen für Arbeit und Jobcentern gerne                                WE           h
                                                                                                                                                          a

                                                                                                                                                                            a
Welcher Rehabilitationsträger im Einzelfall zuständig ist,         weiter.

                                                                                                                                                      Reh

                                                                                                                                                                               EE
­bestimmt sich nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen
                                                                                                                                                                                                                     B

                                                                                                                                                                                                                                            G
                                                                                                                                                                                                                                                A

                                                                                                                                                                                                                  S
 Trägers. Die Zuständigkeit eines Trägers für die Teilhabe am
 Arbeitsleben hängt ggf. ab von der Ursache der Behinderung                                                                         Beide Abkürzungen, Reha WE = Rehabilitanden der
 (z. B. Arbeitsunfall / Berufskrankheit) oder richtet sich nach                                                                     Wiedereingliederung und Reha EE = Rehabilitanden der
 den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten in der gesetz-                                                                       Ersteingliederung, sind auf den Symbolen angegeben, wenn
 lichen Rentenversicherung.                                                                                                         es für eine Förderung egal ist, ob man bereits als berufser-
                                                                                                                                    fahrener Mensch oder z. B. als Schulabgängerinnen und
                                                                                                                                    Schulabgänger Hilfen zur Eingliederung oder Wiedereinglie-
                                                                                                                                    derung benötigt.

10                                                                                                                                                                                                                                                            11
Förderung

Leistungen an Rehabilitanden und
schwerbehinderte Menschen
AKTIVIERUNGSHILFEN (AH)                                          BERUFSVORBEREITENDE BILDUNGSMASS­                                 EINSTIEGSQUALIFIZIERUNG JUGENDLICHER (EQ)                        ASSISTIERTE AUSBILDUNG (ASA)
                                                                 NAHMEN MIT PRODUKTIONSORIENTIERTEM
                                Re                               ANSATZ (BVB PRO)                                                                                  Re                                                              Re
                                   h                                                                                                                                  h                                                               h

                                                                                                                                                                       a

                                                                                                                                                                                                                                      a
                                   a

                                                                                                 Re

                                                                                                                                                                          EE

                                                                                                                                                                                                                                          EE
                                       EE

                                                                                                    h

                                                                                                    a
                          WER?                                                                                                                              WER?                                                            WER?

                                                                                                        EE
                                                                                          WER?                                                          B                                                               B
                    B

                                                                                                                                                                       G

                                                                                                                                                                                                                                      G
                                                                                                                                                                          A                                                               A

                                                                                                                                                      S

                                                                                                                                                                                                                      S
                  S

                                                                                      B

                                                                                    S
Aktivierungshilfen werden eingesetzt zur Aufarbeitung viel­-                                                                       EQ dient der Vermittlung von Grundkenntnissen und Grund-         Bei der assistierten Ausbildung werden benachteiligte junge
fältiger und schwerwiegender Probleme von jungen Menschen                                                                          fertigkeiten in einem Betrieb, um junge Menschen, die lern-      Menschen in einem Betrieb mit Unterstützung durch einen
mit dem Ziel der Heranführung an den Ausbildungsmarkt            BvB Pro werden von Bildungsträgern zur Vorbereitung auf           beeinträchtigt, sozial benachteiligt oder noch nicht in vollem   beauftragten Bildungsträger ausgebildet. Die Unterstützung
und ggf. zur Vorbereitung auf die Teilnahme an einer berufs-     eine berufliche Ausbildung/Beschäftigung in unterschiedlichen     Maße ausbildungsfähig sind, auf eine anschließende Berufs-       ist individuell auf die Bedürfnisse des Betriebes ausgerich-
vorbereitenden Bildungsmaßnahme.                                 Berufsfeldern bzw. zur Aufnahme einer schulischen Ausbil-         ausbildung vorzubereiten. Es besteht die Möglichkeit der         tet. Sie umfasst z. B. für den Teilnehmenden den Abbau von
                                                                 dung durchgeführt.                                                Anrechnung der EQ auf die Dauer der Ausbildung.                  Sprach- und Bildungsdefiziten, Förderung fachtheoretischer
Dauer: i.d. R. 6 Monate                                                                                                                                                                             Kenntnisse und Fertigkeiten. Der Betrieb erhält Hilfestellung
                                                                 Zielgruppe sind Jugendliche mit noch nicht festgelegter           Dauer: 6 bis 12 Monate                                           bei der Verwaltung und Durchführung der Ausbildung und
                                                                 Berufseignung, mit Lernbeeinträchtigung und / oder mit sozialer                                                                    bei Bedarf Begleitung im Betriebsalltag. Sie kann auch eine
BERUFSVORBEREITENDE BILDUNGSMASS­                                Benachteiligung. Die Förderung erfolgt nach dem pädagogi-                                                                          vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase enthalten.
NAHMEN (BVB)                                                     schen Prinzip des produktionsorientierten Lernens und             BERUFSAUSBILDUNG IN EINER AUSSERBE-
                                                                 verfolgt die Förderung der ganzheitlichen Persönlichkeitsent-     TRIEBLICHEN EINRICHTUNG (BAE) ODER                               Dauer: max. 3,5 Jahre
                                Re                               wicklung; es soll eine positive Einstellung zu lebensbeglei-      REHASPEZIFISCHE BERUFSAUSBILDUNG
                                   h
                                                                 tender Weiterbildung und gesellschaftlicher Teilhabe erreicht
                                   a
                                       EE

                                                                 werden.                                                                                           Re                               AUSBILDUNGSBEGLEITENDE HILFEN (ABH)
                                                                                                                                                                      h
                          WER?

                                                                                                                                                                       a
                                                                 Ziele sind die Herstellung einer Berufswahlentscheidung,                                                                                                          Re

                                                                                                                                                                          EE
                                                                                                                                                                                                                                      h
                                                                 das Erreichen der Ausbildungs-/Arbeitsreife sowie die

                                                                                                                                                                                                                                      a
                    B                                                                                                                                       WER?

                                                                                                                                                                                                                                          EE
                                                                 Anbahnung eines Ausbildungs-/Arbeitsverhältnisses.
                  S

                                                                 Dauer: i. d. R. 12 Monate, bis zu 18 Monate beim Ziel                                  B
                                                                                                                                                                                                                            WER?

                                                                                                                                                      S
BvB werden von Bildungsträgern zur Vorbereitung auf eine         Arbeitsaufnahme
berufliche Ausbildung/Beschäftigung in unterschiedlichen                                                                                                                                                                B

                                                                                                                                                                                                                                      G
                                                                                                                                                                                                                                          A

                                                                                                                                                                                                                      S
Berufsfeldern bzw. zur Aufnahme einer schulischen Ausbil-                                                                          Angeboten werden trägergestützte Ausbildungsmaßnahmen
dung durchgeführt.                                                                                                                 für behinderte und nichtbehinderte junge Menschen, die eine
                                                                                                                                   begleitende Unterstützung während der Berufsausbildung           AbH sind unterstützende und flankierende Angebote, um
Ziele sind die Herstellung einer Berufswahlentscheidung, das                                                                       benötigen.                                                       den Erfolg einer betrieblichen Ausbildung oder einer EQ zu
Erreichen der Ausbildungs-/Arbeitsreife sowie die Anbahnung                                                                                                                                         sichern.
eines Ausbildungs-/Arbeitsverhältnisses.                                                                                           Sofern erforderlich, werden Ausbildungen auch mit weiter-
                                                                                                                                   gehender Unterstützung (z. B. in Berufsbildungswerken)           Kerninhalte sind die Förderung von fachpraktischen und
Dauer: i. d. R. 11 Monate, bis zu 18 Monate beim Ziel Arbeits-                                                                     angeboten.                                                       theoretischen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten und
aufnahme                                                                                                                                                                                            der Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten.
                                                                                                                                   Dauer: max. 3,5 Jahre
                                                                                                                                                                                                    Angeboten wird im Einzelfall auch eine sozialpädagogische
                                                                                                                                                                                                    Begleitung und/oder die Unterstützung des Einstiegs in eine
                                                                                                                                                                                                    betriebliche Ausbildung nach vorangegangener BaE.

12                                                                                                                                                                                                                                                             13
Förderung

MASSNAHME ZUR BETREUTEN BETRIEBLICHEN                            REHA VORBEREITUNGSLEHRGANG (RVL)                               TEILHABEBEGLEITUNG FÜR MENSCHEN MIT                             MASSNAHME ZUR BETREUTEN BETRIEBLICHEN
AUSBILDUNG (BBA REHA)                                                                                                           BESONDEREM FÖRDERBEDARF (THB)                                   UMSCHULUNG FÜR REHABILITANDEN
                                                                                               Re                                                                                               (BBUREHA)
                                                                                        WE        h
                                                                                    a                                                                          Re
                               Re                                                                                                                       WE        h

                                                                                                  a
                                                                                Reh
                                  h                                                                                                                 a                                                                   WE

                                                                                                      EE

                                                                                                                                                                  a
                                                                                                                                                                                                                    a

                                                                                                                                               Reh

                                                                                                                                                                      EE
                                  a

                                                                                          WER?

                                                                                                                                                                                                                Reh
                                      EE

                                                                                                                                                         WER?
                          WER?                                                                                                                                                                                           WER?
                                                                 Maßnahme zur Auffrischung der erforderlichen Schulkennt-
                                  G

                                      A                          nisse und Heranführung an die Herausforderungen der            Diese Maßnahme verfolgt das Ziel, Rehabilitanden individuell

                                                                                                                                                                                                                                 G
                                                                                                                                                                                                                                  A
                                                                 nachfolgenden, in der Regel abschlussbezogenen berufli-        und bedarfsorientiert auf eine betriebliche Ausbildung, eine
                                                                 chen Aus- bzw. Weiterbildung.                                  betriebliche Umschulung oder eine versicherungspflichtige
Die Maßnahme beinhaltet die Vorbereitung auf eine betriebli-                                                                    Beschäftigung vorzubereiten, entsprechende Verträge anzu-       Die Maßnahme unterstützt die Teilnahme an einer betriebli-
che Ausbildung sowie die Akquise von betrieblichen Ausbil-       Dauer: max. 3 Monate                                           bahnen und die Vertragsverhältnisse zu stabilisieren. Nach      chen Umschulung durch die Vorbereitung der Teilnehmen-
dungsplätzen. Auch die bedarfsgerechte Begleitung der                                                                           dem erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Ausbildung      den im Rahmen eines Reha-Vorbereitungslehrgangs (RVL)
Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen                                                                        oder betrieblichen Umschulung soll eine möglichst dauerhafte    und durch eine kontinuierliche sozialpädagogische und
Ausbildung ist Inhalt der Maßnahme.                              FÖRDERUNG DER BERUFLICHEN WEITERBIL-                           Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt erreicht werden. Die    bedarfsorientierte fachliche Betreuung während der Umschu-
                                                                 DUNG (FBW) UND REHASPEZIFISCHE WEITER-                         Intensität der Unterstützung orientiert sich an dem Potenzial   lungsphase.
Die Teilnehmenden sind auf besondere Unterstützung               BILDUNG (REHA AUW)                                             des einzelnen Rehabilitanden und an der betrieblichen Praxis
während der Maßnahme angewiesen, aber ansonsten in der                                                                          im Unternehmen.                                                 Die Teilnehmenden sind in der Lage, den Anforderungen
Lage, den Anforderungen einer betrieblichen Ausbildung                                                                                                                                          einer betrieblichen Umschulung gerecht zu werden, benötigen
                                                                                          WE
gerecht zu werden.                                                                    a                                         Bei den Teilnehmenden handelt es sich um Rehabilitanden,        jedoch eine begleitende Unterstützung.
                                                                                 Reh

                                                                                                                                die wegen ihrer Behinderung zwar besondere Leistungen
Dauer: In Abhängigkeit von der Dauer der Vorbereitung                                                                           zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, jedoch aufgrund         Dauer: max. 27 Monate (3 Monate RVL und 24 Monate
(3 bis 6 Monate) 39 bis 42 Monate
                                                                                           WER?                                 ihres Leistungsvermögens grundsätzlich in der Lage erschei-     Umschulung)
                                                                                                                                nen, den Anforderungen einer betrieblichen Ausbildung,
                                                                                    B                                           Umschulung oder versicherungspflichtigen Beschäftigung
                                                                                  S

EIGNUNGSABKLÄRUNG (EA) /ARBEITSERPRO-                                                                                           gerecht zu werden und voraussichtlich nur eine punktuelle       MASSNAHME ZUR INKLUSIVEN BETREUTEN
BUNG (AP)                                                                                                                       und zeitlich befristete Unterstützung benötigen.                BETRIEBLICHEN UMSCHULUNG (IBBU)
                                                                 Im Rahmen der beruflichen Weiterbildung können sowohl
                                                                 Teilqualifikationen als auch Maßnahmen gefördert werden,       Die Maßnahme untergliedert sich in 3 Module, wobei die
                                 Re                                                                                                                                                                                     WE
                          WE        h                            die zu einem beruflichen Abschluss führen.                     Teilnehmenden individuell nicht jedes Modul besetzen müssen.                        a
                      a

                                                                                                                                                                                                                Reh
                                          a
                 Reh

                                          EE

                                                                 FbW-Maßnahmen richten sich an Kundinnen und Kunden,            Dauer: max. 18 Monate (abhängig von den individuell erforder-
                                                                 die über keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss       lichen Modulen je Modul max. 6 Monate):
                                                                                                                                                                                                                         WER?
                           WER?
                                                                 verfügen, die aber bereits Berufserfahrung gesammelt haben.
                                                                                                                                • Modul 1: Berufliche Orientierung

                                                                                                                                                                                                                                 G
                                                                                                                                                                                                                                  A
                                                                 Sofern erforderlich, werden Weiterbildungsmaßnahmen auch
Die Eignungsabklärung wird im Rahmen des Berufswahlpro-          mit weitergehender Unterstützung (z. B. in Berufsförderungs-   • Modul 2: Heranführung an die Ausbildung, Umschulung
zesses in der Regel in einer Reha-Einrichtung eingesetzt.        werken) angeboten.                                               oder Beschäftigung                                            Die Maßnahme unterstützt die Teilnahme an einer betrieb-
Sie dient der Klärung der intellektuellen und gesundheitlichen                                                                                                                                  lichen Umschulung durch die Vorbereitung der Teilnehmer
Eignung für bestimmte Berufe. Angeboten werden praktische        Dauer: max. 24 Monate                                          • Modul 3: Ausbildungs-, Umschulungs- oder Beschäftigungs-      im Rahmen eines Reha-Vorbereitungslehrgangs (RVL) und
Arbeiten und Hospitationen mit arbeitspädagogischen                                                                               sicherung                                                     durch eine kontinuierliche sozialpädagogische und bedarfs-
Hilfestellungen sowie einer arbeitsmedizinischen Einschät-                                                                                                                                      orientierte fachliche Betreuung während der Umschulungs-
zung.                                                                                                                                                                                           phase. Diese inklusive Maßnahme ist sowohl auf die Bedürf-
                                                                                                                                                                                                nisse von Menschen mit Behinderung (Reha-WE) als auch
Die Arbeitserprobung dient vorwiegend der Feststellung, ob                                                                                                                                      auf erwerbsfähige Leistungsberechtigte ohne Behinderung
die intellektuelle, fachliche und gesundheitliche Eignung für                                                                                                                                   und ohne Berufsabschluss ausgerichtet.
einen bereits feststehenden Berufswunsch vorliegt.

Dauer: EA 2 Wochen bis 3 Monate, AP 1 bis 4 Wochen

14                                                                                                                                                                                                                                                       15
Förderung

Die Teilnehmenden sind in der Lage, den Anforderungen einer   DIAGNOSE DER ARBEITSMARKTFÄHIGKEIT                              EINGANGSVERFAHREN (EV) UND BERUFSBIL-                          MASSNAHMEN ZUR AKTIVIERUNG UND BERUF-
betrieblichen Umschulung gerecht zu werden, benötigen         BESONDERS BETROFFENER BEHINDERTER                               DUNGSBEREICH (BBB) IN EINER WERKSTATT                          LICHEN EINGLIEDERUNG
jedoch eine begleitende Unterstützung.                        MENSCHEN (DIA-AM)                                               FÜR BEHINDERTE MENSCHEN (WFBM) ODER
                                                                                                                              BEI EINEM ANDEREN LEISTUNGSANBIETER                                                           Re
Dauer: max. 27 Monate (3 Monate RVL und 24 Monate                                                                             NACH § 60 SGB IX                                                                       WE        h
                                                                                             Re
                                                                                      WE        h                                                                                                                a

                                                                                                                                                                                                                               a
                                                                                  a

                                                                                                                                                                                                               Reh
Umschulung)

                                                                                                                                                                                                                                   EE
                                                                                                a
                                                                              Reh
                                                                                                                                                              Re

                                                                                                    EE
                                                                                                                                                         WE      h                                                    WER?
                                                                                                                                                     a
                                                                                        WER?

                                                                                                                                                                 a
                                                                                                                                              Reh
UNTERSTÜTZTE BESCHÄFTIGUNG (UB)

                                                                                                                                                                     EE
                                                                                                                                                                                                                 B
                                                                                                                                                          WER?

                                                                                                                                                                                                                S
                              Re
                        WE       h
                    a                                         Im Rahmen von DIA-AM wird für jeden Teilnehmer eine
                                 a
                Reh

                                     EE

                                                              individuell ausgerichtete Orientierung und praxisorientierte                                                                   Diese Maßnahme dient der Heranführung an den Ausbil-
                                                              Eignungsabklärung/Diagnostik durchgeführt. Hierdurch soll       Rehabilitanden, bei denen zunächst keine Beschäftigungs-       dungs- bzw. Arbeitsmarkt und zur Feststellung, Verringerung
                         WER?                                 eine realistische und belastbare Aussage dazu getroffen         möglichkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gesehen wird,     und Beseitigung von individuellen Vermittlungshemmnissen.
                                                              werden, inwieweit Art oder Schwere der Behinderung eine         können in das Eingangsverfahren und den daran anschlie-        Zentrale Maßnahmeinhalte sind die Stärkung der Eigeniniti-
                                                              Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zulassen         ßenden Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte    ative/Motivation, begleitendes Bewerbungscoaching und die
                                 G

                                     A
                                                              oder ob ggf. die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)       Menschen (WfbM) oder eines anderen Leistungsanbieters          Durchführung von Vermittlungsaktivitäten.
                                                              oder ein anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX für die     nach § 60 SGB IX einmünden. Ziel des Eingangsverfahrens
Diese Maßnahme richtet sich an behinderte Menschen mit        jeweilige Person die notwendige Einrichtung zur Teilhabe am     ist zunächst die Feststellung der individuellen Leistungsfä-   Die Maßnahmen können sowohl trägergestützt als auch bei
schwerwiegenden Behinderungen, für die die Aufnahme in        Arbeitsleben ist.                                               higkeit und Klärung der beruflichen Einsatzmöglichkeiten. Im   Arbeitgebern durchgeführt werden.
eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei                                                                        Berufsbildungsbereich steht die Entwicklung der Leistungs-
einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX nicht        Dauer: max. 3 Monate                                            und Erwerbsfähigkeit im Vordergrund, so dass eine geeignete    Dauer: flexibel
erforderlich ist, aber eine Integration auf den allgemeinen                                                                   Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder im
Arbeitsmarkt über andere Teilhabeleistungen, insbesondere                                                                     Arbeitsbereich der WfbM oder eines anderen Leistungsan-
Leistungen zur Berufsvorbereitung und Berufsausbildung        INTEGRATION VON REHABILITANDEN IN DEN                           bieters nach § 60 SGB IX möglich wird.                         AKTIVIERUNGS- UND VERMITTLUNGSGUT-
bzw. Weiterbildung nicht erfolgversprechend erscheint.        ARBEITSMARKT (INRAM)                                                                                                           SCHEIN (AVGS)
                                                                                                                              Dauer: max. 3 Monate Eingangsverfahren max. 24 Monate
                                                                                                                                                                                                                            Re
Die Maßnahme ist gekennzeichnet durch eine innerbetrieb­
                                                                                        WE
                                                                                             Re
                                                                                                h
                                                                                                                              Berufsbildungsbereich                                                                  WE        h
                                                                                    a                                                                                                                            a
liche Qualifizierung am Arbeitsplatz zur Entwicklung der

                                                                                                                                                                                                                               a
                                                                                                                                                                                                               Reh
                                                                                                a

                                                                                                                                                                                                                                   EE
                                                                              Reh

individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der behinderten
                                                                                                    EE

Menschen. Im Anschluss besteht die Möglichkeit der Berufs-                                                                    VERMITTLUNGSBUDGET (VB)                                                                 WER?
begleitung durch die Inklusionsämter, wenn ein sozialversi-
                                                                                         WER?
cherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zustande                                                                                                         Re
kommt.                                                                                                                                               WE          h                                               B

                                                                                                                                                                                                                S
                                                                                                                                                 a

                                                                                                                                                                 a
                                                                                                                                             Reh
                                                              Die Maßnahme „InRAM“ ist darauf ausgerichtet, Menschen

                                                                                                                                                                     EE
Dauer: max. 24 Monate mit Verlängerungsoption von max.        mit Behinderungen durch eine individuelle, bedarfsorientier-
12 Monaten                                                    te Stabilisierung und Qualifizierung eine möglichst dauerhaf-                              WER?                                Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen, die nach
                                                              te Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen; sie                                                                  einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen innerhalb von drei
                                                              gliedert sich in eine Vorbereitungs- und eine Eingliederungs-                      B                                           Monaten noch nicht vermittelt sind, können einen privaten

                                                                                                                                               S
                                                              phase. Die erste Phase, die drei Monate umfasst, beinhaltet                                                                    Arbeitsvermittler zwecks Vermittlungstätigkeit einschalten.
                                                              die Module Situationsanalyse, berufliche Orientierung; die                                                                     Voraussetzung ist unter anderem der Anspruch auf Arbeits-
                                                              zweite ebenfalls dreimonatige Phase, gliedert sich in die       Das Vermittlungsbudget umfasst die notwendigen Kosten, die     losengeld. Der Vermittlungsgutschein dient hier der Abgel-
                                                              Module Qualifizierung und Vermittlung. Abgerundet wird die      in Zusammenhang mit den Vermittlungsbemühungen bzw.            tung des Vergütungsanspruchs durch die private Arbeitsver-
                                                              Maßnahme durch betriebliche Praktika, die der Orientierung,     einer Arbeitsaufnahme erforderlich sind, wie z. B. Bewer-      mittlung.
                                                              Erprobung und Feststellung der Belastbarkeit dienen.            bungs- und Vorstellungsreisekosten, Kosten zur individuellen
                                                                                                                              Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch.                     Gefördert werden kann auch die Teilnahme an Maßnahmen,
                                                              Dauer: max. 6 Monate                                                                                                           die die berufliche Eingliederung durch Heranführung an den
                                                                                                                              Darüber hinaus können die Kosten für einen notwendigen         Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung, Verringerung
                                                                                                                              Umzug erstattet oder Mobilitätshilfen gewährt werden.          oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Heranfüh-
                                                                                                                                                                                             rung an eine selbstständige Tätigkeit oder Stabilisierung einer
                                                                                                                                                                                             Beschäftigungsaufnahme (gilt nur im SGB II) unterstützen
                                                                                                                                                                                             (sogenannte Kurzqualifikation).

16                                                                                                                                                                                                                                                       17
Förderung

GRÜNDUNGSZUSCHUSS (GZ)                                         SONSTIGE HILFEN (SH)                                             KFZ-FÖRDERUNG                                                     PERSÖNLICHES BUDGET (PERSB)

                                                                                                                                                                                                                                Re
                         WE
                              Re
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                                                                                              Re
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                                                                                                                                                                  h                                                       WE       h
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                                                                                                                                                                                                                                   a
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                                                                                                                                                                                                                 Reh
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                   B
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                                                               Sonstige Hilfen umfassen individuelle Hilfen im Zusammen-        Sofern Menschen aufgrund ihrer Behinderung nicht nur vorü-        Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung, die ein behin­
                                                               hang mit der Aufnahme einer Ausbildung, Weiterbildung            ber­gehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs ange-           derter Mensch zur selbstbestimmten und eigenverantwort­
Der Gründungszuschuss unterstützt die Aufnahme einer           oder Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt bzw. für          wiesen sind, um den Arbeits- oder Ausbildungsort oder den         lichen Beschaffung einer notwendigen Leistung zur Teilhabe
selbständigen Tätigkeit. Zuvor muss der Kunde die unterneh-    den Erhalt des bestehenden Ausbildungs- bzw. Arbeitsver-         Ort einer sonstigen Leistung der beruflichen Bildung zu           am Arbeitsleben erhält.
merische Eignung nachweisen, eine positive Einschätzung        hältnisses (u. a. Aufwendungen für Mobilitätstraining,           erreichen, kann eine Kfz-Hilfe gewährt werden. Die Leistung
einer fachkundigen Stelle zu den Erfolgsaussichten der ge-     Gebärdendolmetschersprachdienste).                               ist in Teilen einkommensabhängig.                                 Budgetfähig sind alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
planten Selbständigkeit beibringen. Rehabilitanden können                                                                                                                                         nach dem SGB IX und SGB III, für die Rehabilitanden
diese Leistung auch dann erhalten, wenn sie über einen                                                                          Die Kraftfahrzeughilfe enthält nachstehendes Leistungsan-         anspruchsberechtigt sind.
Anspruch von weniger als 150 Tagen oder keinen Anspruch        ARBEITSASSISTENZ                                                 gebot:
auf Arbeitslosengeld haben.                                                                                                                                                                       Es wird zwischen 2 grundsätzlichen Budgetformen unter-
                                                                                              Re
                                                                                       WE        h                              • Beschaffung eines Kraftfahrzeugs                                schieden:
Dauer: 6 – 15 Monate                                                               a

                                                                                                 a
                                                                               Reh

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                                                                                        WER?
TECHNISCHE ARBEITSHILFEN (TA)/HILFSMITTEL                                                                                       • Erlangung einer Fahrerlaubnis                                   Es werden nur Leistungen aus der Zuständigkeit eines
                                                                                                                                                                                                  Reha-Trägers erbracht.
                              Re                                                                                                • Übernahme der Kosten für einen Beförderungsdienst, wenn
                         WE

                                                                                                 G
                                 h                                                                   A
                   a                                                                                                              ein Kfz behinderungsbedingt nicht geführt werden kann           Trägerübergreifendes Budget
                                 a
               Reh

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                                                               Arbeitsassistenz ist eine regelmäßige Unterstützung in Form                                                                        Es werden Leistungen aus dem Zuständigkeitsbereich
                          WER?                                 von Handreichungen während der Arbeitszeit. Sie wird zum           HINWEIS                                                         mehrerer Reha-Träger, der Pflegekassen und /oder der Inklu-
                                                               Ausgleich behinderungsbedingter Funktionseinschränkungen                                                                           sionsämter durch einen Reha-Träger koordiniert erbracht.
                                                               eingesetzt. Arbeitsassistentinnen und -Assistenten helfen        In NRW haben schwerbehinderte Menschen und Rehabi­
                                 G

                                     A
                                                               einer/eine Beschäftigten bei Tätigkeiten, die von dem / der      litanden mit ca. 41.700 berufsfördernden Maßnahmen im Jahr
                                                               Beschäftigten aufgrund einer Behinderung nicht selbstständig     2018 begonnen:
Gefördert werden notwendige behindertengerechte Arbeits-       ausgeübt werden können. Die Kernaufgaben der Tätigkeit
platzausstattungen (leidensgerechte Büroausstattung,           werden vom behinderten Menschen ausgeführt. Die Bundes-          Davon
EDV-­Ausstattung für sehbehinderte und erblindete Menschen,    agentur für Arbeit als Träger der Teilhabe am Arbeitsleben
Personenrufanlagen für hörbehinderte Menschen etc.).           fördert die Arbeitsassistenz zur Erlangung eines Arbeits­        • 15.088 Maßnahmen der beruflichen Aktivierung und
Übernommen werden auch die notwendigen Kosten für              platzes; die Inklusionsämter fördern die Sicherung bestehen-       ­Eingliederung
Hilfsmittel, z. B. auf die Behinderung angepasste Schutzaus-   der Arbeitsverhältnisse.
rüstung (angepasster Hörschutz für Hörgeräteträger etc.),                                                                       • 9.168 individuelle Fördermaßnahmen (Eignungsabklärung,
sofern diese ausschließlich für einen bestimmten Arbeits-                                                                         Reha-Vorbereitung, unterstützte Beschäftigung etc.)
platz bzw. eine ganz spezielle Form der Berufsausübung         INTEGRATIONSFACHDIENSTE (IFD)
oder Berufsausbildung erforderlich werden und der Arbeit-                                                                       • 4.383 berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
                                                                                              Re
geber keine vorrangige Verpflichtung der Anschaffung und                               WE        h
Kostenübernahme hat (z. B. arbeitsschutzrechtliche Bestim-                         a                                            • 2.962 Maßnahmen der Berufsausbildung
                                                                                                 a
                                                                               Reh

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mungen).
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                                                                                        WER?
                                                                                                                                • 4.597 Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer
                                                                                                                                  WfbM
                                                               Die Agenturen für Arbeit fördern im Einzelfall die begleitende
                                                               und vermittlerische Unterstützung zur Integration auf einen      • 504 haben eine Kfz-Hilfe, 2.639 eine technische Arbeitshilfe,
                                                               Arbeitsplatz durch die IFD, siehe auch: „Gemeinsame Empfeh-        Hilfsmittelförderung bzw. die Förderung einer Arbeitsassis-
                                                               lung IFD“.                                                         tenz erhalten

18                                                                                                                                                                                                                                                          19
Förderung

Leistungen an Arbeitgeber
ARBEITSHILFEN IM BETRIEB (ARBEITSPLATZ-                       AUSBILDUNGSZUSCHUSS BEI AUS- UND                               Dauer: im Regelfall bis zu 24 Monate                            MEHRFACHANRECHNUNG
AUSSTATTUNG)                                                  WEITER­B ILDUNG (AZ UND AZ-SB)
                                                                                                                             • bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen
                              Re                                                            Re                                 bis zu 60 Monate
                         WE      h                                                   WE        h                                                                                                                     WER?
                     a                                                           a

                                                                                               a
                                 a

                                                                             Reh
               Reh

                                                                                                   EE
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                                                                                                                             • bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen,
                                                                                                                               die das 55. Lebensjahr vollendet haben, bis zu 96 Monate                          B

                                                                                                                                                                                                                               G
                                                                                                                                                                                                                                A

                                                                                                                                                                                                               S
                          WER?                                                        WER?

                                                                                 B                                           EINGLIEDERUNGSZUSCHUSS IM ANSCHLUSS                             Die Mehrfachanrechnung stellt einen finanziellen Anreiz für

                                                                                               G
                                 G

                                     A                                                             A

                                                                               S
                                                                                                                             AN AUS- UND WEITERBILDUNG (EGZ-SB-AUW)                          Arbeitgeber zur Beschäftigung derjenigen schwerbehinderten
                                                                                                                                                                                             Menschen dar, deren Teilhabe am Arbeitsleben auf besondere
Technische Arbeitshilfen und Maßnahmen zur barrierefreien     Arbeitgeber können für die betriebliche Aus- oder Weiterbil-                                 Re                                Schwierigkeiten stößt und mehr als im Normalfall üblich
                                                                                                                                                     WE       h
Ausgestaltung des Arbeitsumfeldes können gefördert werden,    dung von Rehabilitanden und schwerbehinderten Menschen                             a                                           erschwert ist. Sie kann zur Erlangung und zur Erhaltung eines

                                                                                                                                                              a
                                                                                                                                            Reh

                                                                                                                                                                  EE
wenn diese zur Aufnahme einer Ausbildung, Weiterbildung       in Ausbildungsberufen durch Zuschüsse zur Ausbildungsver-                                                                      Beschäftigungsverhältnisses eingesetzt werden. Der Regel-
oder Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt bzw. für       gütung oder einer vergleichbaren Vergütung erhalten, wenn                                                                      fall ist die Anrechnung auf zwei Pflichtplätze, in Ausnahme-
den Erhalt des bestehenden Ausbildungs- bzw. Arbeitsver-      die Ausbildung sonst nicht zu erreichen ist. Maßgeblich für
                                                                                                                                                      WER?                                   fällen auch auf drei Plätze möglich.
hältnisses erforderlich sind und nicht in das Eigentum des    den Zuschuss ist die Höhe der Ausbildungsvergütung der
Rehabilitanden übergehen.                                     vergleichbaren Vergütung im letzten Ausbildungsjahr. Die

                                                                                                                                                              G
                                                                                                                                                                  A
                                                              Zuschüsse sollen regelmäßig 60 %, bei schwerbehinderten
                                                              Auszubildenden 80 % der monatlichen Ausbildungsvergütung
PROBEBESCHÄFTIGUNG (PB)                                       nicht überschreiten. In begründeten Einzelfällen kann der      Bei Übernahme von schwerbehinderten Menschen in ein
                                                              Zuschuss bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung des letzten     Arbeitsverhältnis im Anschluss an eine mit einer ausbildungs-
                                                              Ausbildungsjahres erbracht werden.                             zuschussgeförderten Aus- oder Weiterbildung kann ein
                              Re
                         WE      h                                                                                           Eingliederungszuschuss in Höhe von bis zu 70 % erbracht
                   a                                          Dauer: für die Dauer der betrieblichen Ausbildung              werden.
                                 a
               Reh

                                     EE

                                                                                                                             Dauer: 12 Monate
                          WER?
                                                              EINGLIEDERUNGSZUSCHUSS (EGZ) SOWIE
                                                              EINGLIEDERUNGSZUSCHUSS FÜR BESONDERS
                  B                                           BETROFFENE SCHWERBEHINDERTE (EGZ-SB)                             HINWEIS
                                 G

                                     A
                 S

                                                                                            Re                               Bewilligte Leistungen an AG zur Einstellung schwerbehin-
                                                                                     WE        h
Zur Abklärung der Eignung für einen bestimmten Arbeitsplatz                      a                                           derter Menschen und Rehabilitanden in NRW im Jahr 2018
                                                                                               a
                                                                             Reh

können Arbeitgebern die Kosten für eine befristete Probebe-
                                                                                                   EE

schäftigung von behinderten, schwerbehinderten und ihnen                                                                     • 4.218 Eingliederungszuschüsse
gleichgestellten Menschen bis zu einer Dauer von drei                                 WER?
Monaten erstattet werden. Voraussetzung der Förderung ist,                                                                   • 718 Ausbildungszuschüsse
dass dadurch die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben                      B
                                                                                               G

                                                                                                   A
                                                                               S

verbessert wird oder eine vollständige und dauerhafte Teil-                                                                  • 809 Probebeschäftigungen
habe am Arbeitsleben zu erreichen ist.
                                                              Arbeitgeber können einen Eingliederungszuschuss erhalten,
Dauer: bis zu 3 Monate                                        wenn sie behinderte und schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen
                                                              und Arbeitnehmer einstellen, die wegen in ihrer Person
                                                              liegenden Gründen nur erschwert vermittelt werden können.
                                                              Unter besonderen Voraussetzungen können auch Leistungen
                                                              um Erhalt eines Arbeitsplatzes gewährt werden. Die Förder-
                                                              höhe beträgt bis zu 70 % des zu berücksichtigenden Arbeits-
                                                              entgelts.

20                                                                                                                                                                                                                                                     21
Förderung                                                                                                                                                                                                                                               Netzwerkarbeit

     HINWEIS                                                                                                                          Die Bundesagentur für Arbeit im Netzwerk
 Zur Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten                    Die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers ist eine öffentlich-
­Menschen:                                                          rechtliche Verpflichtung, die gegenüber dem Staat besteht.        Die Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben              Die Bundesagentur für Arbeit versteht sich als gestaltende
                                                                    Die Pflichtquote stellt den Mindestanteil dar.                    ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und wird von              Akteurin am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Hier agiert sie
Jeder private wie öffentliche Arbeitgeber, der über mindestens                                                                        verschiedensten Organisationen, Gremien und Arbeitsgruppen         nicht isoliert. Die Vielzahl von Verantwortlichen sowie deren
20 Arbeitsplätze verfügt, hat auf wenigstens 5 % der Arbeits-       Auch der Arbeitgeber, der seiner Beschäftigungspflicht nach-      gestaltet.                                                         Förder- und Veranstaltungsangebote erfordern Abstimmung
plätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.                   kommt, muss deshalb weiter prüfen, ob auch sonstige freie Ar-                                                                        und Koordination. Auf politischer Ebene hat sich die Bundes-
                                                                    beitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt wer-           Diese verschiedenen Akteure können – neben der Bundes-             agentur für Arbeit gemeinsam mit den anderen Akteurinnen
Hierbei kommt es auf die Zahl der bei dem Arbeitgeber ins-          den können.                                                       agentur für Arbeit (BA) – vor allem die Renten- und Unfall-        und Akteuren verpflichtet, zur Herstellung von Transparenz
gesamt vorhandenen Arbeitsplätze an. Es ist also auch ein                                                                             versicherung, die Versorgungsverwaltung sowie die Jugend-          beizutragen, sich aktiv in regionalen Netzwerken zu enga­
Arbeitgeber mit mehreren Betriebsteilen (z. B. Filialen), die       Falls die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Arbeitneh-       und Sozialhilfe, Kammern und Verbände, die Landschafts-            gieren und die erfolgreiche Umsetzung der UN-Charta zur
jede für sich weniger, zusammen aber mehr als 20 Arbeits-           mer nicht beschäftigt wird, ist für jeden fehlenden Platz eine    verbände Rheinland und Westfalen, Unternehmen, Schulen,            Inklusion von behinderten Menschen voranzutreiben.
plätze haben, an diese Pflicht gebunden.                            monatliche Ausgleichsabgabe zu entrichten.                        Bildungsträger, Stiftungen und kommunale Einrichtungen
                                                                                                                                      sein. Dies führt zu einer Vielzahl von Aktivitäten, um Jugend-     Der Erfolg der Initiativen und Maßnahmen zur Teilhabe am
                                                                                                                                      liche ebenso wie berufserfahrene behinderte Menschen, die          Arbeitsleben hängt von einer vertrauensvollen und partner-
Zur Beschäftigung von sbM in NRW (Beschäftigungsstatistik 2017)                                                                       sich neu orientieren müssen, mit Arbeitgebern „zusammen-           schaftlichen Zusammenarbeit aller beteiligten Partner ab.
                                                                                                                                      zubringen“ und um diesem Personenkreis einen bestmög­
                                                                                                                                      lichen (Wieder-)Einstieg in das Berufsleben zu ermöglichen.        Einen wesentlichen Beitrag zur Integration von schwerbe-
     • Insgesamt 34.047 Arbeitgeber (mit 20 und mehr Arbeitsplätzen) mit 5.541.157 zu zählenden Arbeitsplätzen.                       Um die Kompetenzen aller Partner umfassend und zugleich            hinderten Menschen leisten zudem die Träger der Grundsi-
                                                                                                                                      effizient einzubringen, ist ein Agieren in Netzwerken notwendig.   cherung nach dem SGB II.
     • 285.270 schwerbehinderte Menschen werden tatsächlich beschäftigt.

     • Dies entspricht im Bereich der privaten Arbeitgeber einer Ist-Ouote von 4,6 %, im Bereich der öffentlichen Arbeitgeber
                                                                                                                                                                                                         Agenturen
       von 7,1 %. Insgesamt beträgt die Ist-Quote 5,2 %.                                                                                                                                                 für Arbeit
                                                                                                                                                                         Behinderten-                                 Jobcenter
                                                                                                                                                                          verbände
                                                                                                                                                                                                                               Land NRW
                                                                                                                                                           Selbsthilfeorga-
     58.623 Pflichtplätze unbesetzt                                              47.736 schwerbehinderte Menschen arbeits-                                   nisationen
                                                                                 los ­gemeldet (Jahresdurchschnitt 2017)
     24.857 Arbeitgeber (ca. 73,0 %) mit unbesetzten                                                                                                                                              Inklusion                               Ministerien
     Pflichtarbeitsplätzen                                                                                                                            Regionale
                                                                                                                                                    Bildungsträger
     7.628 Arbeitgeber beschäftigen keinen schwerbe-                                                                                                                                                                                         Kommunen
     hinderten Menschen (Quote 22,4 %)                                                                                                          Einrichtungen
                                                                                                                                               beruflicher Reha                                                                                Kommunale
                                                                                                                                                                                                                                              Einrichtungen
© Bundesagentur für Arbeit, RD NRW

                                                                                                                                               Landesarbeits-                                                                                Städte und
                                                                                                                                               gemeinschaften                                                                                Gemeinden

                                                                                                                                                                                         Teilhabe             Integration                Landschafts-
                                                                                                                                                     Gewerkschaften                                                                       verbände

                                                                                                                                                                Arbeitgeber-                                                    Inklusionsämter
                                                                                                                                                                 verbände

                                                                                                                                                                              Schulen                                   Integrations-
                                                                                                                                                                                                                         fachdienste
                                                                                                                                                                                        Kammern Träger der Teilhabe

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