Gesetzesfolgenabschätzung für Grenzregionen 2016 - Dossier 8: Grenzüberschreitende

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Gesetzesfolgenabschätzung für Grenzregionen 2016 - Dossier 8: Grenzüberschreitende
Gesetzesfolgenabschätzung für
 Grenzregionen 2016
 Dossier 8: Grenzüberschreitende
            Arbeitsvermittlung: UWV

Das Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM ist der
Dreh- und Angelpunkt der wissenschaftlichen Forschung, Beratung, Wissensaustausch und
Fortbildungsmaβnahmen zum Thema grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Mobilität.
Gesetzesfolgenabschätzung für Grenzregionen 2016 - Dossier 8: Grenzüberschreitende
Universität Maastricht

Gesetzesfolgenabschätzung
für Grenzregionen 2016
Dossier 8: Grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung: Auswirkungen von Aufgabenstellung und
Kapazitäten des niederländischen Ausführungsorgans für Arbeitnehmerversicherungen UWV

Dhr. Martin Unfried

Das Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM ist
der Dreh- und Angelpunkt für wissenschaftliche Forschung, Beratung, Wissensaustausch und
Fortbildungsmaßnahmen zum Thema der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und Mobilität.

ITEM ist eine Initiative der niederländischen Universität Maastricht (UM), des Niederländischen
Fach- und Innovationszentrums für gesellschaftliche Auswirkungen des demografischen Wandels
(Nederlands Expertise en Innovatiecentrum Maatschappelijke Effecten Demografische krimp,
NEIMED) der Zuyd Hogeschool, der Stadt Maastricht, der Euregio Maas-Rhein (EMR) und der
Provinz Limburg (NL).
Gesetzesfolgenabschätzung für Grenzregionen 2016 - Dossier 8: Grenzüberschreitende
Inhalt
Einleitung............................................................................................................................................ 1
1.     Fragestellung, Definitionen, Methode ....................................................................................... 2
     1.1       Fragestellung und untersuchte Grenzregion ..................................................................... 2
     1.2       Definitionen........................................................................................................................ 4
     1.3       Methoden........................................................................................................................... 4
     1.4       Prinzipien, Benchmarks und Indikatoren ........................................................................... 5
2. Zwei Projekte zur strukturellen Verstärkung der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung
als Untersuchungsgegenstand ........................................................................................................... 8
3. Wie passen die heutigen personellen Kapazitäten und die Vermittlungspraxis zu den
Herausforderungen grenzüberschreitender Dienstleistungen und der Verpflichtung zu verstärkter
grenzüberschreitender Zusammenarbeit? ...................................................................................... 10
4. Welche Effekte hat die heutige Ausstattung des EURES Netzwerks durch UWV auf die
Herausforderungen einer verstärkten grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung? ..................... 14
5. Hat UWV die technischen Voraussetzungen geschaffen zur Erfassung der Daten von
ausländischen Arbeitssuchenden und der offenen Stellen von ausländischen Arbeitgebern? ....... 17
6. Verfügt UWV über entsprechende Mittel zur Fort- und Weiterbildung von Arbeitssuchenden
mit Blick auf die besonderen Anforderungen an Grenzarbeiter? .................................................... 19
7.     Zusammenfassung und Schlussfolgerungen ............................................................................ 22
Quellenverzeichnis ........................................................................................................................... 25
Gesetzesfolgenabschätzung für Grenzregionen 2016 - Dossier 8: Grenzüberschreitende
Einleitung
Euregio’s und andere euregionale grenzüberschreitende Organisationen weisen seit Jahren darauf
hin, dass ein funktionierender grenzüberschreitender Arbeitsmarkt eine wichtige Voraussetzung
sei, für die Wirtschaftskraft und Beschäftigungspolitik von Grenzregionen. Ein wichtiger Faktor,
der in diesem Zusammenhang in den letzten Jahren auf EU, nationaler und euregionaler Ebene als
Hindernis diskutiert wird, ist die unzureichende Zusammenarbeit nationaler Dienste im Bereich
der Arbeitsvermittlung. Die Euregio Maas-Rhein hat beispielsweise in ihrer Strategie 2020 mit
Blick auf die nationalen Arbeitsverwaltungen festgestellt, dass der grenzüberschreitende
Arbeitsmarkt immer noch behindert werde, durch die Fragmentierung der verfügbaren
Informationen über freie Stellen und verfügbares Erwerbspotenziale und unter anderem durch
die unzureichend integrierte Arbeitsvermittlung.1 Ähnliche Einsichten haben bereits vor mehr als
zwei Jahrzehnten innerhalb der EU zum Aufbau des europäischen Netzwerkes EURES geführt,
doch erst in jüngster Zeit wurde die Forderung nach intensiver grenzüberschreitender
Zusammenarbeit noch einmal gesetzlich verankert.2 So sind Dienste im Bereich der
grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung für Arbeitssuchende und grenzüberschreitende
Dienstleistungen für Arbeitgeber keine freiwilligen Optionen für nationale öffentliche
Arbeitsverwaltungen3, sondern eine verpflichtende Aufgabe. Dazu gibt es seit 2016 eine eigene
EURES Verordnung (EU 2016/589). Diese stellt ausdrücklich fest, dass die zunehmende
gegenseitige Abhängigkeit der Arbeitsmärkte eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen
öffentlichen Arbeitsvermittlungen, auch jenen in den Grenzregionen, erfordere.4 Die folgende
Untersuchung geht der Frage nach, welche Effekte die Ausrichtung der niederländischen
Arbeitsverwaltung UWV aktuell auf die Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden
Arbeitsvermittlung hat. In Kapitel 1 werden Fragestellungen und Definitionen erläutert, sowie die
Methode dargestellt. Kapitel 2 beschreibt den besonderen Untersuchungsgegenstand, nämlich
zwei laufende Projekte zur strukturellen Verstärkung der grenzüberschreitenden
Arbeitsvermittlung an der Grenze der niederländischen Provinz Limburg. Kapitel 3 geht mit Blick
auf diese konkreten Projekte der Frage nach, welche Folgen die heutigen personellen Kapazitäten
und die heutige Vermittlungspraxis von UWV für die grenzüberschreitende Vermittlung und
Zusammenarbeit haben. In Kapitel 4 geht es um die Effekte, die die heutige Ausstattung des
EURES Netzwerks durch UWV mit Blick auf die Anforderungen einer verstärkten
grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung auslöst. Kapitel 5 beschäftigt sich mit der Frage,
inwiefern UWV die technischen Voraussetzungen geschaffen hat zur Erfassung der Daten von

1
  Siehe: EMR 2020: Eine Zukunftsstrategie für die Euregio Maas-Rhein, März 2013, S. 25.
2
  European Employment Service, Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen.
3
  In diesem Text wird der Begriff Öffentliche Arbeitsverwaltung verwendet, wenn von Organisationen wie dem
niederländischen UWV, der deutschen Bundesagentur für Arbeit oder dem flämischen VDAB die Rede ist. Der Begriff
entstammt der neuen EURES Verordnung (EU) 2016/589
4
  Siehe Präambel, Erwägungsgrund 5., VERORDNUNG (EU) 2016/589 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES
RATES vom 13. April 2016 über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von
Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der
Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013

                                                                                                                                 Dossier 8: Grensüberschreitende
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                                                                                          1   www.maastrichtuniversity.nl/item            Arbeitsvermittlung: UWV
ausländischen Arbeitssuchenden und der offenen Stellen von ausländischen Arbeitgebern. In
Kapitel 6 wird untersucht, ob UWV über entsprechende Mittel zur Fort- und Weiterbildung von
Arbeitssuchenden mit Blick auf die besonderen Anforderungen an Grenzarbeiter verfügt und
welche Rolle dabei andere Finanzierungsinstrumente – wie beispielsweise ein neuer Sektorplan –
spielen. Abschließend werden in Kapitel 7 die Ergebnisse und Schlussfolgerungen
zusammengefasst.

    1. Fragestellung, Definitionen, Methode

                 1.1              Fragestellung und untersuchte Grenzregion

Die vorliegende Folgenabschätzung untersucht die Effekte der Aufgabenstellung und der Mittel
der niederländischen Arbeitsverwaltung UWV5. Inwieweit ist UWV heute in der Lage gemäß der
Forderung der neuen EURES Verordnung mit den deutschen und belgischen Partnern der
öffentlichen Arbeitsverwaltungen enger zusammen zu arbeiten? Damit wird nicht ex-post nach
den Effekten von Gesetzgebung gefragt, sondern kurz nach in Kraft treten einer neuen EU
Verordnung nach den bisherigen und künftigen Effekten der institutionellen Ausrichtung einer
Behörde auf die vorgegebene Aufgabe. Inwiefern sind heutige Dienste bereits abgestimmt auf
Dienstleistungen für Arbeitssuchende und Arbeitgeber in den Nachbarländern und welche
institutionellen Hindernisse gibt es noch für grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung und die
Zusammenarbeit mit den Nachbarverwaltungen? In diesem Sinne unterscheidet sich der
Forschungsgegenstand von den anderen Themen der Grenzfolgenabschätzung. Hier wird gefragt,
inwiefern eine nationale Behörde über die geeignete Aufgabenstellung und die geeigneten Mittel
verfügt, das Ziel der neuen EURES Verordnung, nämlich “engere Zusammenarbeit” im Bereich der
grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung, verfolgen zu können. Hintergrund der Fragestellung
ist eine Debatte, die vor allem auch auf der Ebene der niederländischen Grenzprovinzen und
Gemeinden geführt wird. Inwiefern kann das heutige UWV im Verband mit den nationalen
Partnern (den Gemeinden und ihren Diensten im Bereich der Arbeitsvermittlung) und in
Zusammenarbeit mit den deutschen und belgischen Partnern die verstärkte Zusammenarbeit
wahrmachen? Inwieweit passt auch die heutige Einrichtung der EURES Aktivitäten, in Abgrenzung
zu regulären Tätigkeiten des UWV, zu den neuen Herausforderungen?
Zur genaueren Einschränkung des Untersuchungsgebietes wurden konkret zwei Pilotprojekte
untersucht und begleitet zwischen UWV, Bundesagentur und anderen Akteuren in Limburg und
NRW. Die Projekte haben zum Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit strukturell im
Sinne der neuen EURES-Verordnung zu verstärken. Die Analyse dieser Projekte liefert in erster
Linie Aussagen zur den Möglichkeiten von UWV im Bereich der beteiligten Akteure in den
entsprechenden Arbeitsmarktregionen. Sie werden ebenso mit Blick auf UWV als ganze

5
 Die Abkürzung UWV bedeutet „Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen“, Ausführungsbehörde für
Arbeitnehmerversicherungen. Gemäß eigener Beschreibung sorgt UWV für eine effiziente Ausführung der
Arbeitnehmerversicherung und bietet Dienste im Bereich Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktdaten (siehe www.uwv.nl).

                                                                                                                                 Dossier 8: Grensüberschreitende
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                                                                                          2   www.maastrichtuniversity.nl/item            Arbeitsvermittlung: UWV
Organisation diskutiert. Das Untersuchungsgebiet der grenzüberschreitenden Projekte erstreckt
sich auf die Arbeitsmarktregionen in den Niederlanden, die in der Provinz Limburg liegen
(Nordlimburg, Mittenlimburg und Südlimburg). Im Land Nordrhein-Westfalen erstreckt sich das
Gebiet auf die Agenturbezirke der Bundesagentur für Arbeit im Bereich Aachen-Düren,
Mönchengladbach und Krefeld.
Tabelle1: die Arbeitsmarktregionen in der niederländischen Provinz Limburg (Einteilung seit 2013)

                                                                                                                         Quelle: Samenvoordeklant.nl
Es gibt in den Niederlanden 35 Arbeitsmarktregionen, in denen Gemeinden und UWV
Dienstleistungen für Arbeitssuchende und Arbeitgeber leisten. Dabei ist die Aufgabenteilung
abhängig von den jeweiligen Absprachen zwischen Gemeinden und UWV.6 Die heutige Einteilung
stammt aus dem Jahre 2012 und wurde im Rahmen des Gesetzes zur Struktur der
Ausführungsorganisation Arbeit und Einkommen (SUWI) festgelegt.7 Die Akteure von UWV in
Limburg arbeiten grenzüberschreitend mit den Kollegen der Arbeitsagenturen Krefeld,
Mönchengladbach und Aachen-Düren zusammen. Damit liegt der Untersuchungsraum im Bereich
6
  Eine komplette Karte ist auf der Seite von UWV zu finden unter
http://www.uwv.nl/zakelijk/Images/35arbeidsmarktregios.pdf.
7
  Das Gesetz „Struktur der Durchführungsorganisation Arbeit und Einkommen“ (Wet SUWI), aufgerufen am 2. Oktober,
http://wetten.overheid.nl/BWBR0013060/2016-08-01.

                                                                                                                                     Dossier 8: Grensüberschreitende
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                                                                                          3   www.maastrichtuniversity.nl/item                Arbeitsvermittlung: UWV
von zwei Euregio’s, nämlich ein Teil liegt in der Euregio Maas-Rhein und ein anderer in der Euregio
Rhein-Maas-Nord.

                 1.2              Definitionen

Der zentrale Begriff “Arbeitsvermittlung” wird in dieser Studie im Sinne der Dienstleistung
verwendet. Er meint das aktive Vermitteln zwischen Arbeitssuchendem und Arbeitgeber mit dem
Ziel der Besetzung einer offenen Stelle. Dagegen meint Arbeitsvermittlung im Sinne der neuen
EURES-Verordnung auch den Dienstleister, nämlich „eine in einem Mitgliedstaat rechtmäßig
agierende juristische Person, die Leistungen für arbeitsuchende Arbeitnehmer und für
Arbeitgeber, die Arbeitnehmer rekrutieren möchten, erbringen”. Das können in diesem Sinne
neben öffentlichen Einrichtungen auch kommerzielle Anbieter sein. Da kommerzielle Anbieter in
dieser Untersuchung keine Rolle spielen, wird in Abgrenzung der Dienstleistung
“Arbeitsvermittlung” der Begriff “Öffentliche Arbeitsverwaltungen“ verwendet. Unter diese
Kategorie fallen beispielsweise UWV, Bundesagentur für Arbeit oder VDAB. Öffentliche
Arbeitsverwaltungen sind gemäß der Verordnung “Einrichtungen der Mitgliedstaaten, die als
Bestandteil zuständiger Ministerien, öffentlicher Stellen oder öffentlich-rechtlicher
Körperschaften mit der Durchführung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen betraut sind
und hochwertige Arbeitsvermittlungsdienste im Interesse des Gemeinwohls anbieten.”8

                 1.3              Methoden

Die Untersuchung basiert auf der Analyse des gesetzlichen Hintergrunds (vor allem der neuen
EURES-Verordnung) und offiziellen Dokumenten von UWV (Wet SUWI), EURES und anderen.
Wichtigste Quelle allerdings sind die qualitativen Interviews mit Mitarbeitern der öffentlichen
Arbeitsverwaltungen, EURES Beratern und viele informelle Gespräche im Laufe der Jahre 2015
und 2016. Dabei fließen insbesondere Erkenntnisse ein, die durch teilnehmende Beobachtung
erworben wurden im Verlauf zweier Projekte an der Grenze zwischen niederländisch Limburg und
dem Land Nordrhein-Westfalen. Der für die Untersuchung verantwortliche ITEM Mitarbeiter war
aktiv an den Gesprächen beteiligt zwischen UWV Südlimburg, Gemeinden, Bundesagentur für
Arbeit Aachen-Düren und Jobcenter Städteregion zur Einrichtung des Services für
grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung in Kerkrade/Herzogenrath. Ebenso war er häufig
beteiligt an Gesprächen zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen UWV Nordlimburg, und
der Arbeitsagentur Krefeld sowie den Gemeinden Venlo und Roermond. Keine Rolle spielen
Zahlen zu den jeweiligen grenzüberschreitenden Vermittlungen von UWV insgesamt oder den
einzelnen Diensten. Diese Schwierigkeit wurde auch im Verlauf der Arbeit des nationalen
“Actieteams Grenzüberschreitende Arbeit und Ökonomie” im Verlauf des Jahres 2016
festgestellt.9 Zum einen gibt es kaum vergleichenden Zahlen der letzten Jahre, und daneben

8
 Die Begriffsbestimmungen finden sich in Artikel 3 der EURES-Verordnung (EU) 2016/589.
9
 Bei Arbeitstreffen mit Praktikern im Bereich der Arbeitsverwaltungen im Jahre 2016 wurde auf diese Schwierigkeit
hingewiesen.

                                                                                                                                 Dossier 8: Grensüberschreitende
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                                                                                          4   www.maastrichtuniversity.nl/item            Arbeitsvermittlung: UWV
können Sie nicht mit den Vermittlungen der Partner im Nachbarland verglichen werden. Aktuell
wird die Frage vergleichender Vermittlungszahlen auch zwischen den EURES-Partnern in der
Euregio Maas-Rhein diskutiert.10 Das bedeutet, dass aktuell auch keine Analyse möglich ist, die die
Qualität der grenzüberschreitenden Arbeitsverwaltung mit der euregionalen wirtschaftlichen
Entwicklung in Verbindung setzt. Es können zwar beispielsweise in Nordlimburg einzelne
Vermittlungserfolge mit zusätzlichen Kapazitäten erklärt werden, diese lassen allerdings keine
allgemeinen Aussagen zu zur wirtschaftlichen Entwicklung oder Entwicklung der
Arbeitslosenzahlen.

                 1.4              Prinzipien, Benchmarks und Indikatoren

Welche Effekte hat die Ausrichtung des UWV in der Grenzregion? Der ITEM- Ansatz unterscheidet
zwischen Folgen oder Effekten,

                         die die Bürger unmittelbar betreffen im Bereich der Unionsbürgerschaft, mit Blick auf
                          das Diskriminierungsverbot (und die europäische Integration im allgemeinen);
                         auf Folgen für die euregionale wirtschaftliche, nachhaltige Entwicklung;
                         und Folgen für die euregionale Kohärenz, die Zusammenarbeit grenzüberschreitender
                          Akteure.
Die UWV Untersuchung legt den Schwerpunkt auf den ersten und dritten Aspekt von
Grenzeffekten. Da es in der neuen EURES Verordnung ausdrücklich um ein Gebot der engeren
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit geht, ist es naheliegend, dass untersucht wird, wie sich
die Ausstattung und Ausrichtung von UWV auf die Zusammenarbeit mit deutschen oder
belgischen Akteuren auswirkt. Da es hierbei um fundamentale Rechte von EU Bürgern im Bereich
der Freizügigkeit geht und der Inanspruchnahme von Diensten im Bereich der Arbeitsvermittlung,
spielt die Perspektive des EU Bürgers ebenso eine wesentliche Rolle, sowie die Bedeutung im
Sinne der europäischen Integration. Wie bereits erwähnt, ist es auch aufgrund fehlender Daten,
die grenzüberschreitende vergleichbar sind, im Bereich der Arbeitsvermittlung nicht möglich
direkte Schlüsse auf die positiven oder negativen Effekte von grenzüberschreitenden
Dienstleistungen auf die euregionale Wirtschaftsentwicklung zu ziehen. Dennoch wird im
Folgenden auch für diesen Bereich versucht, die geeigneten Prinzipien, Benchmarks und
Indikatoren zu entwickeln. Diese könnten zu einer vertieften Diskussion im Umfeld von EURES
genutzt werden, wenn es darum geht grenzüberschreitende Vermittlungsdienste besser
statistisch zu erfassen.

10
  Dies zeigen Ergebnisse einer noch laufenden ITEM Studie zu den Definitionen und Prozesse im Bereich der
Zusammenarbeit von EURES in der Euregio Maas-Rhein.

                                                                                                                                 Dossier 8: Grensüberschreitende
Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM
                                                                                          5   www.maastrichtuniversity.nl/item            Arbeitsvermittlung: UWV
Tabelle 3: Prinzipien, Benchmarks, Indikatoren
Prinzipien                                                                 Benchmarks                                     Indikatoren
Europäische                                                                Arbeitssuchende, die potentiell                Verfügt das UWV über die
Integration/Freiheiten/Verbot der                                          im Nachbarland arbeiten können,                personellen Kapazitäten, um
Diskriminierung                                                            erhalten eine persönliche                      persönliche Begleitung anbieten
Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist                                         Begleitung, die auf die                        zu können für Arbeitsuchende,
als Grundfreiheit eine der Säulen                                          Anforderung der Bewerbung im                   die über die reguläre inländische
des Binnenmarkts der Union und in                                          Nachbarland zugeschnitten ist.                 Vermittlung hinaus geht?
Artikel 45 des Vertrags über die                                           Arbeitsuchende und Arbeitgeber                 Welche Dienste können
Arbeitsweise der Europäischen                                              aus den Nachbarländern erhalten                Arbeitssuchende und
Union (AEUV) verankert.                                                    dieselbe Unterstützung wie                     Arbeitgeber aus Nachbarländern
                                                                           niederländische Akteure und ihre               bei UWV erhalten?
Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr.
                                                                           Daten werden ins UWV
492/2011 - Verbot der                                                                                                     Werden die Daten von
                                                                           aufgenommen.
Diskriminierung                                                                                                           ausländischen Arbeitssuchenden
Ein Staatsangehöriger eines                                                Arbeitsverwaltungen verfügen                   und Arbeitgebern ins System von
Mitgliedstaats, der im                                                     über entsprechende finanzielle                 UWV aufgenommen
Hoheitsgebiet eines anderen                                                Mittel, um entsprechende                       entsprechend der Daten
Mitgliedstaats eine Beschäftigung                                          Fortbildungsmaßnahmen für                      nationaler Akteure?
sucht, erhält dort die gleiche Hilfe,                                      potentielle Grenzarbeiter                      Über welche finanziellen Mittel
wie sie die Arbeitsämter dieses                                            finanzieren zu können.                         verfügt UWV im Bereich der
Staates den eigenen                                                                                                       Fortbildung von potentiellen
Staatsangehörigen gewähren, die                                                                                           Grenzarbeitern?
eine Beschäftigung suchen.

Euregionale ökonomische,                                                   Benchmark für den Bereich                      Euregionales
nachhaltige Entwicklung                                                    Beschäftigung (in Einklang mit                 Wirtschaftswachstum
                                                                           Europa 2020)
Kernziele der Strategie Europa                                                                                            Grenzüberschreitende Zahlen
2020 im Bereich Beschäftigung,                                             75 % der 20- bis 64-Jährigen                   Arbeitslosigkeit und offene
Forschung und Entwicklung,                                                 sollen in Arbeit stehen                        Stellen für euregionale
Klimawandel und nachhaltige                                                                                               Wirtschaftsräume
                                                                           Benchmark Euregio (EMR):
Energiewirtschaft, Bildung und
                                                                           Deutliche Ausweitung                           Beschäftigungsquoten für
Armut
                                                                           grenzüberschreitendes                          verschiedene Altersgruppen für
Arbeitsmarktpolitische Ziele                                                                                              euregionale Wirtschaftsräume
                                                                           Arbeitsangebot und Nachfrage.
Euregio’s (Beispiel EMR):
                                                                                                                          Zahl der Grenzpendler und
                                                                           Verbesserte Nutzung euregionale
Verbesserung des                                                                                                          grenzüberschreitenden
                                                                           Schulung und
                                                                                                                          unternehmerischen Aktivitäten
Verhältnisses zwischen                                                     Bildungskapazitäten
Arbeitsangebot und                                                                                                        Zahlen zur
Nachfrage, bessere Nutzung                                                                                                grenzüberschreitenden Nutzung
Schulungs- und                                                                                                            von euregionalen Schulung und
Bildungskapazitäten.                                                                                                      Bildungskapazitäten

                                                                                                                                          Dossier 8: Grensüberschreitende
Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM
                                                                                          6      www.maastrichtuniversity.nl/item                  Arbeitsvermittlung: UWV
Prinzipien                                                                 Benchmarks                                     Indikatoren
Euregionale
Kohäsion/grenzüberschreitende
Zusammenarbeit
                                                                           Die nationalen                                 Hat UWV die personellen
“Die zunehmende gegenseitige
                                                                           Arbeitsverwaltungen stellen für                Kapazitäten für verstärkte
Abhängigkeit der Arbeitsmärkte
                                                                           eine engere Zusammenarbeit                     grenzüberschreitende
erfordert eine verstärkte
                                                                           strukturell Personal zur                       Dienstleistungen und
Zusammenarbeit zwischen
                                                                           Verfügung.                                     Zusammenarbeit?
Arbeitsvermittlungen, auch jenen
in den Grenzregionen…”                                                     Grenzüberschreitende
                                                                           Vermittlung wird aufgrund der
Verordnung (EU) 2016/589                                                                                                  Ausstattung EURES in den
                                                                           besonderen Anforderungen
                                                                                                                          Niederlanden:
“…tauschen die in Grenzbereichen                                           strukturell anders ausgestattet
territorial zuständigen                                                    als nationale Vermittlung, wobei               Nutzt UWV die Chancen, die
Dienststellen zweier oder mehrerer                                         persönliche Begleitung von                     EURES bietet, im Bereich der
Mitgliedstaaten regelmäßig die                                             Arbeitssuchenden und                           grenzüberschreitenden
Angaben über die in ihrem                                                  Arbeitgebern eine wesentliche                  Vermittlung?
Amtsbereich vorliegenden                                                   Rolle spielt.                                  Welche Finanzmittel hat UWV im
Stellenangebote und                                                                                                       Bereich der Fortbildung von
                                                                           Eine entsprechende Ausstattung
Arbeitsgesuche aus und nehmen                                                                                             potentiellen Grenzarbeitern?
                                                                           und Finanzierung von EURES-
unmittelbar untereinander deren                                                                                           Welche Effekte hatte bereits der
                                                                           Beratern ist ein wichtiger
Zusammenführung und Ausgleich                                                                                             Sektorplan Grenzenlos Arbeiten?
                                                                           Baustein der aktiven
in der gleichen Weise vor wie mit
                                                                           grenzüberschreitenden
den anderen Dienststellen der
                                                                           Vermittlung.
Arbeitsverwaltung ihres eigenen
Landes.”                                                                   Mehr Grenzüberschreitende
                                                                           Vermittlungen: 800
Verordnung (EU) Nr. 492/2011,                                              Vermittlungen von NL nach DE im
Artikel 15 (b)                                                             Jahre 2016 (davon 200 aus
                                                                           Limburg)

                                                                                                                                      Eigene Darstellung
Die EU hat im Verlauf der letzten Jahrzehnte mit dem Aufbau der EURES-Netzwerke die
Zusammenarbeit der nationalen öffentlichen Arbeitsverwaltungen aktiv unterstützt. In jüngster
Zeit wurden die Prinzipien, also die grundsätzlichen gesetzlichen Grundlagen und Zielsetzungen
durch die neue EURES-Verordnung gestärkt. In deren Präambel wird auf die wichtigsten Rechte
von EU Bürgern im Bereich der Freizügigkeit verwiesen. Insbesondere werden deutliche Rechte
beschrieben, die im Falle einer Arbeitssuche in einem anderen EU Mitgliedstaat gelten. Demnach
stehen Unterstützungsdienste im Bereich der öffentlichen Arbeitsverwaltung “allen
Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, die im Einklang mit Artikel 45 AEUV ein Recht haben, eine
Tätigkeit als Arbeitnehmer aufzunehmen, und deren Familienangehörigen” offen.11

11
     Siehe Präambel, Erwägungsgrund 4., VERORDNUNG (EU) 2016/589.

                                                                                                                                          Dossier 8: Grensüberschreitende
Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM
                                                                                          7      www.maastrichtuniversity.nl/item                  Arbeitsvermittlung: UWV
Das dahinterliegende Ziel ist es, die Freizügigkeit aller Arbeitnehmer durch freiwillige
Arbeitskräftemobilität im Einklang mit dem Unionsrecht und den nationalen Rechtsvorschriften
und Gepflogenheiten zu gewährleisten, gemäß Artikel 46, Buchstabe (a), AEUV. In diesem Artikel
wird im Vertrag festgestellt, dass Rat und Europäisches Parlament Maßnahmen treffen zur
Herstellung der Freizügigkeit unter anderem “durch Sicherstellung einer engen Zusammenarbeit
zwischen den einzelstaatlichen Arbeitsverwaltungen”. EU Bürger auf Arbeitssuche im einem
anderen EU-Mitgliedstaat haben also gesetzlichen Anspruch auf die gleiche Hilfe, wie sie die
Arbeitsämter dieses Staates den eigenen Staatsangehörigen gewähren, die eine Beschäftigung
suchen. Dies ist ebenso festgelegt in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 über die
Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union vom 5. April 2011. Diese Verpflichtung und
das Gebot einer engeren Zusammenarbeit der Arbeitsverwaltungen bieten den wesentlichen
gesetzlichen Hintergrund der Untersuchung, daraus können die Prinzipien grenzüberschreitender
Arbeitsvermittlung hergeleitet werden. Das gilt für den Bereich der Freizügigkeit und des
Diskriminierungsverbote ebenso wie für die Anforderungen an territoriale Kohäsion im Sinne
einer verstärkten Zusammenarbeit der öffentlichen Arbeitsverwaltungen. Mit Blick auf Ziele im
Bereich der grenzüberschreitenden Vermittlung gibt es seit Anfang 2016 Aussagen aus dem
niederländischen Sektorplan “Grenzenlos Arbeiten”. Darin wird das Ziel gesetzt, im Rahmen der
zusätzlichen Finanzierung durch das Ministerium für Soziales und Arbeit 800 Vermittlungen aus
den Niederlanden nach Deutschland zu realisieren. Die Einschätzung der Realisierbarkeit
angesichts der bisherigen Umsetzung ist ebenso ein Indikator für die Ausrichtung von UWV und
die Abstimmung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Für spätere Untersuchungen wäre es angezeigt, auch Indikatoren im Bereich der wirtschaftlichen
Entwicklung berücksichtigen zu können, um den Bezug zwischen intensiverer
grenzüberschreitender Arbeitsvermittlung und beispielsweise der Beschäftigungszahlen
herzustellen. Dazu bedarf es allerdings, wie bereits erwähnt, sowohl Verbesserungen im Bereich
der Vergleichbarkeit von grenzüberschreitenden Vermittlungserfolgen, also auch im Bereich
zugeschnittener euregionaler Wirtschaftsdaten.

 2. Zwei    Projekte   zur  strukturellen   Verstärkung                                                                                               der
    grenzüberschreitenden        Arbeitsvermittlung                                                                                                   als
    Untersuchungsgegenstand
Diese ITEM Untersuchung fundiert auf der aktiven teilnehmenden Beobachtung durch ITEM
zweier Projekte zur strukturellen Stärkung der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung
zwischen UVW und der Agentur für Arbeit an der Grenze zwischen der niederländischen Provinz
Limburg und Nordrhein-Westfalen. Das erste Projekt wurde im Jahre 2015 durch die Provinz
Limburg und die Gemeinde Kerkrade in Südlimburg angestoßen. Ergebnisse dieser Untersuchung
basieren auf der teilnehmenden Beobachtung zahlreicher Projektgruppensitzungen auf
technischer und politischer Ebene. Der ITEM Mitarbeiter hatte dabei eine aktive beratende
Funktion, und dadurch die Gelegenheit im Laufe der Entwicklungsphase zahlreiche Gespräche mit

                                                                                                                                 Dossier 8: Grensüberschreitende
Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM
                                                                                          8   www.maastrichtuniversity.nl/item            Arbeitsvermittlung: UWV
den Projektbeteiligten zu führen. Diese waren Praktiker im Bereich der Arbeitsvermittlung der
Bundesagentur für Arbeit Aachen-Düren, UWV Südlimburg, WSP Parkstad, Podium 24
(Maastricht-Heuvelland) und Jobcenter Städteregion Aachen. Auch war es möglich an den
Sitzungen des Lenkungsausschusses teil zu nehmen, dem politischen Gremium des Projektes mit
den politisch Verantwortlichen der niederländischen Gemeinden, der Provinz Limburg und den
verantwortlichen Managern von UWV und Bundesagentur für Arbeit. Im September 2016 gelang
die Eröffnung des ersten gemeinsamen „Service grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung“ von
UWV, niederländischen Gemeinden und Agentur für Arbeit Aachen-Düren am Standort Eurode
Business Center auf der Grenze in Kerkrade (NL) und Herzogenrath (DE). Das Format folgt dem
Beispiel einer gemeinsamen Stelle der Bundesagentur für Arbeit Offenburg mit dem französischen
Partner Pôle Emploi in Strasbourg-Kehl an der deutsch-französischen Grenze. Mit Blick auf diesen
Versuch der Verwirklichung einer engeren, strukturellen grenzüberschreitenden
Arbeitsvermittlung, wird gefragt, welche Rolle die Ausrichtung und Ausstattung von UWV bei der
Verwirklichung der gemeinsamen Stelle gespielt hat.
Wesentliche Erkenntnisse stammen ebenso aus der Beteiligung an laufenden Gesprächen im
Rahmen des Netzwerkes zwischen UWV Nord- und Mittenlimburg und der Bundesagentur für
Arbeit Krefeld-Kreis Viersen beziehungsweise Mönchengladbach. In diesem Fall bestand bereits
seit April 2014 eine Vereinbarung zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und
des Austausches von offenen Stellen. Im Laufe des Jahres 2015 und 2016 wurden Gespräche
geführt zur Stärkung und Erweiterung der Zusammenarbeit auch mit Beteiligung von
niederländischen Gemeinden. Auch der Verlauf dieses Projektes liefert Hinweise auf die Fragen,
welche Möglichkeiten das UWV aufgrund der gegenwärtigen Ausrichtung hatte beziehungsweise
hat.
Ein weiterer wesentlicher Hintergrund spielen Erkenntnisse, die ITEM gewonnen hat durch die
teilnehmende Beobachtung am Zustandekommen des niederländischen Sektorplanes “Grenzenlos
Arbeiten” (Sectorplan Grenzeloos Werken) im Jahre 2015/2016. Dabei war es möglich, mehrere
beratende Sitzungen beizuwohnen in Südlimburg. Der Sektorplan, finanziert durch das
Ministerium für Soziales und Arbeit (Ministerie van Sociale Zaken en Werkgelegenheid) war
angedacht als zusätzliche Finanzierungsquelle, die es UWV (und anderen) ab dem Jahr 2016
ermöglichen sollte, mehr Zeit und finanzielle Mittel zu investieren in die grenzüberschreitende
Vermittlung nach Deutschland und Belgien.
Auch fließen in diese Folgenabschätzung Erkenntnisse mit ein, die im Rahmen eines laufenden
Forschungsprojektes zur Untersuchung der Arbeit des EURES Netzwerkes in der Euregio Maas-
Rhein gewonnen wurden. Dabei wurden mit den fünf beteiligten Arbeitsverwaltungen qualitative
Interviews geführt unter anderem zum Verhältnis der EURES Tätigkeiten und der regulären
Vermittlungstätigkeit der Partnerorganisationen.

                                                                                                                                 Dossier 8: Grensüberschreitende
Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM
                                                                                          9   www.maastrichtuniversity.nl/item            Arbeitsvermittlung: UWV
3. Wie passen die heutigen personellen Kapazitäten und die
    Vermittlungspraxis       zu      den      Herausforderungen
    grenzüberschreitender Dienstleistungen und der Verpflichtung
    zu verstärkter grenzüberschreitender Zusammenarbeit?
Im Jahr 2015 entstand in den Niederlanden eine öffentliche Debatte über die Ausrichtung von
UWV. Es ging dabei ihm Kern um die Frage, inwiefern UWV mit der Digitalisierung seiner
Arbeitsvermittlungsdienste nicht zu weit gegangen sei, und deshalb die persönliche Begleitung
von Arbeitssuchenden vernachlässige. Hintergrund waren auch beträchtliche Kürzungen der
Mittel von UWV. Zwischen 2012 und 2015 wurden im Bereich der Ausführung der Aufgaben 401
Millionen eingespart und bis 2018 sollen weitere Einsparungen von 88 Millionen realisiert
werden.12 Der zuständige Minister Lodewijk Ascher äußerte sich im Herbst 2015 dahingehend,
dass die persönliche Begleitung wieder stärker möglich sein sollte.13 Im Juni 2016 verkündete Tof
Thissen, Direktor des UWV Werkbedrijf, in einem Interview in der Volkskrant, dass ab dem 1.
Oktober 2016 extra Geld zur Verfügung stehe für persönliche Beratung von Arbeitsuchenden, die
dadurch wieder verstärkt werde. Erwähnt wurde bei dieser Gelegenheit auch, dass dies speziell
für junge Erwachsene, Menschen über 55 und Grenzarbeit zutreffen würde.14
Damit wurde aktuell ein Problem anerkannt, dass im Bereich der grenzüberschreitenden
Arbeitsvermittlung seit längerem von den Praktikern als Hindernis gesehen wurde. Sowohl
Praktiker von UWV als auch der Arbeitsagentur betonten wiederholt im Rahmen der Pilotprojekte
zur verstärkten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, dass die persönliche Begleitung einer
der Schlüsselfaktoren sei, zur erfolgreichen grenzüberschreitenden Vermittlung. Im Fall der
Zusammenarbeit Südlimburg/Aachen-Düren wurde diese im Businessplan des gemeinsamen
Service besonders betont.15 Arbeitssuchende sollen demnach vom ersten Kontakt bis
gegebenenfalls zur Bewerbung aktiv begleitet werden. Im Niederländischen war von “ontzorging”
die Rede. Die Praktiker haben den höheren Beratungsaufwand auch mit Blick auf Arbeitgeber
festgestellt im Fall von grenzüberschreitenden offenen Stellen. Bei UWV wird geschätzt, dass die
Vermittlungsleistung im grenzüberschreitenden Bereich rund 30% aufwendiger sei als die
Vermittlung auf nationaler Ebene.16 Praktiker aus beiden Landen sind sich darin einig, dass digitale
Information hier nur sehr begrenzten Nutzen bringt. Dies wird damit erklärt, dass der generelle
Beratungsbedarf in Sachen Arbeitgeber, Bewerbungsgespräch, Berufsqualifikation etc. wesentlich
höher sei. Daraus lässt sich ableiten, dass die öffentlichen Arbeitsverwaltungen im Fall der

12
   Siehe, UWV Raad van Bestuur (2015): UWV Jaarplan 2016.
13
   Siehe: Troost, Nanda: „Topman UWV: weer persoonlijk contact met werkloze nodig“, de Volkskrant, Online-Version,
5. September 2015, aufgerufen am 27. September 2016, http://www.volkskrant.nl/economie/-goed-gesprek-biedt-
werkloze-kans~a4329506/
14
   Ebenda.
15
   Im Laufe des Jahres 2015 wurde ein Businessplan erstellt für den künftigen “Service Grenzüberschreitende
Arbeitsvermittlung”, auf dessen Grundlage die Partner zu Beginn des Jahre 2016 eine Absichtserklärung unterzeichnet
hatten.
16
   Dies ist beispielsweise eine Einschätzung von UWV Nord-Mittenlimburg angesichts der Erfahrungen der verstärkten
Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur Krefeld-Kreis Viersen.

                                                                                                                                  Dossier 8: Grensüberschreitende
Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM
                                                                                          10   www.maastrichtuniversity.nl/item            Arbeitsvermittlung: UWV
Betreuung von potentiellen Grenzarbeitern über entsprechende personelle Mittel verfügen
müssten, die sich auch in den Zielvorgaben der Mitarbeiter wiederfinden. Bis zum Sommer 2016
war gemäß der Ausrichtung von UWV im Bereich der regulären Vermittlung von potentiellen
Grenzarbeitern (also nicht EURES) keine zusätzliche persönliche Beratung vorgesehen. Diese ist
lediglich vorgesehen für Arbeitssuchende mit einen großen Abstand zum Arbeitsmarkt (zum
Beispiel ältere Arbeitnehmer).17 Das bedeutet, dass auch die Zielvorgaben der Arbeitsvermittler
(adviseur werk) im Fall von grenzüberschreitende Vermittlung nicht spezifisch definiert sind.
Deshalb ist eine aufwändige grenzüberschreitende Vermittlung zur Zielerreichung eher hinderlich
bei der Erfüllung der Zielvorgaben, die auf die nationale Situation zugeschnitten ist. Das wurde
insbesondere auch von Regiomanagern bestätigt, die mit der Schwierigkeit konfrontiert werden,
ihre Zielvorgaben trotz erheblichem Mehraufwand zu erfüllen. Deshalb ist es erstaunlich, dass der
grundsätzliche Ansatz von UWV bis heute ist, dass grenzüberschreitende Vermittlung im Rahmen
der regulären Tätigkeiten ausgeführt werden sollte. Ein übergeordnetes strategisches Ziel
innerhalb des UWV war, zumindest bis Sommer 2016, die grenzüberschreitende Dimension in die
regulären Tätigkeiten der Arbeitsvermittler zu integrieren, und eben keine Mitarbeiter für diese
Aufgabe freizustellen oder gesonderte Zielvorgaben und Instrumente festzulegen. Damit gab es
bisher (Sommer 2016) auch grundsätzlich keine extra Mittel für die aufwändigere Tätigkeit. Dieser
Umstand wurde wiederholt in Gesprächen bei UWV Südlimburg und Nord- und Mittenlimburg im
Rahmen der Projekte zur verstärkten Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit als strukturelles
Problem benannt. Auch beim Aufbau des gemeinsamen Service in Kerkrade/Herzogenrath wurde
diese Beschränkung deutlich. UWV konnte in der Startphase 2016 noch keine eigenen Mittel
einbringen zur Finanzierung des Sekretariats der gemeinsamen Stelle. Ebenso war es anfangs für
UWV nicht einfach, einen Mitarbeiter (es ging um eine halbe Stelle) für den Service zur Verfügung
zu stellen. Ein Grund: aufgrund des oben genannten Ansatzes gab es innerhalb des UWV zum
angegebenen Zeitpunkt niemand, der sich bereits ausschließlich mit grenzüberschreitende
Vermittlung im Sinne persönlicher Begleitung beschäftigte. Der Schwerpunkt der Tätigkeit im
gemeinsamen Team war deshalb innerhalb des UWV eine Ausnahme und eben nicht durch einen
internen Stellenplan gedeckt. Hinzu kommt die Schwierigkeit, dass die im gemeinsamen Service
vereinbarte intensive Begleitung von potentiellen Grenzarbeitern wie oben beschrieben nicht zum
digitalen Ansatz von UWV passte. Der Ansatz deckt sich dagegen eher mit der Praxis der Agentur
für Arbeit (und VDAB), wo auch im nationalen Kontext die persönliche Beratung eine wesentlich
größere Rolle spielt als im Fall von UWV. Es gab beispielsweise bis zur Einrichtung des
gemeinsamen Services keine strukturell festgelegte persönliche Beratung auf Seiten des UWV für
deutsche oder belgische Arbeitssuchende. Die Agentur für Arbeit Aachen-Düren bietet dagegen
seit Jahren ausführliche persönliche Beratung an für niederländische Arbeitssuchende, die auf die
Bedürfnisse von Grenzarbeitern zugeschnitten sind. Dabei geht es beispielsweise auch um die
besonderen Anforderungen hinsichtlich der Berufsqualifikation, der schriftlichen Bewerbung, des

17
   Die Formulierung lautet: „Unsere Dienstleistung ist wenn möglich digital“. Diese Feststellung findet sich beispielweise
in der Broschüre „UWV op weg naar 2017 een uitgestoken hand“. UWV, 2014, abgerufen am 2. Oktober 2016 unter
http://www.uwv.nl/overuwv/Images/uwv%20op%20weg%20naar%202017.pdf.

                                                                                                                                  Dossier 8: Grensüberschreitende
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                                                                                          11   www.maastrichtuniversity.nl/item            Arbeitsvermittlung: UWV
Lebenslaufes und des Bewerbungsgesprächs. Dieser Ansatz der Begleitung war deshalb auch das
Vorbild für die Arbeit der gemeinsamen Stelle, weshalb die persönliche Begleitung von deutschen
Arbeitssuchenden auf der Suche nach einer Stelle in den Niederlanden für das UWV eine
Innovation darstellt.
Im Rahmen der Kooperation (ebenfalls unter dem Titel Service Grenzüberschreitende
Arbeitsvermittlung) von UWV Nord- und Mittenlimburg mit der Arbeitsagentur Krefeld (und
Mönchengladbach) war es in den letzten Jahren bereits nötig für die regelmäßigen Treffen extra
personelle Kapazitäten einzusetzen. Diese Kooperation zielt auf den Ausbau eines strukturellen
Netzwerkes mit wöchentlichen gemeinsamen Sitzungen zum Austausch von offenen Stellen und
zur Abstimmung gemeinsamer Projekte in Richtung Arbeitgeber.18 Der verstärkte personelle
Einsatz war allerdings (bis zum Sommer 2016) ebenfalls nicht strukturell gedeckt durch den Ansatz
der Integration in die normalen Dienste und die regulären Stellenbeschreibungen. Sie war in
diesem Sinne der Überzeugung und dem Einsatz von Mitarbeitern und Managern vor Ort
geschuldet. Sie war auch möglich durch die Dynamik der Zusammenarbeit, die auch auf Seiten der
Arbeitsagentur mit großem Interesse vorangetrieben wurde und auf beiden Seiten eine
entsprechende Verpflichtung darstellte. In diesem Sinne haben beide Projekte eine positive
Wirkung entfaltet. Eine neue Dynamik erhielt die Zusammenarbeit im Norden Limburgs noch
einmal im Frühjahr 2016 als es der Bundesagentur gelang zusätzliche personelle Kapazitäten
freizumachen, so dass nach letztem Stand fünf Mitarbeiter sich hauptsächlich mit
grenzüberschreitenden Aufgaben beschäftigen können. Dies führte auf Seiten von UWV noch
einmal zu einer zusätzlichen Bereitstellung von personellen Kapazitäten. Nach letztem Stand
können sich auf Seiten von UWV im Moment drei Mitarbeiter der Zusammenarbeit widmen. Dies
ist insbesondere der Dynamik der Zusammenarbeit geschuldet und den größeren Projekten im
Bereich großer potentieller deutscher Arbeitgeber mit aktuellem Arbeitskräftemangel, nicht
jedoch einer Anpassung der internen Vorgaben mit Blick auf grenzüberschreitende Tätigkeiten.
Insbesonders erfolgreich sind die umfangreichen Projekte zur Anwerbung (“instroomprojekten”)
mit großen Informationsveranstaltungen für Arbeitssuchende, die für Arbeitgeber wie Zalando,
Reuterbad, BEWA-security, Förstwald Krefeld und Jago und in Zusammenarbeit mit
kommerziellen Vermittlungsbüros veranstaltet wurden. Nur durch die unmittelbaren
Vermittlungserfolge und Aussichten auf Vermittlungserfolge können und konnten die
verantwortlichen Manager den zusätzlichen personellen Einsatz verantworten angesichts der
eigenen Zielvorgaben. Die Verstärkung der Zusammenarbeit seit 2014 und ein zusätzlicher
Personaleinsatz hatten tatsächlich zu mehr Vermittlungen geführt. Während in den Jahren vor
2014 im Bereich von UWV Nord – und Mittenlimburg die Meldung von freien deutschen Stellen
und die erfolgreich Vermittlung nur ad-hoc und begrenzt stattfand, sind diese nach der Stärkung
des Netzwerkes gestiegen. In diesem Fall sind interne Zahlen erhältlich für die letzten Jahre.19

18
   Die Dienstleistungen werden in einer gemeinsamen Broschüre beschrieben von UWV und Agentur für Arbeit Krefeld,
“Service Grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung”, (ohne Nennung eines Datums).
19
   Insgesamt wird in dieser Untersuchung darauf verzichtet, grenzüberschreitende Vermittlungszahlen von UWV für den
ganzen Grenzraum zu nennen. Diese sind wegen unterschiedlicher Zählweisen nicht wirklich aussagefähig, auch können

                                                                                                                                  Dossier 8: Grensüberschreitende
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Tabelle 4: Gemeldete offene Stellen und erfolgreiche Vermittlungen von UWV Nord-und
        Mittenlimburg nach NRW
Jahr                                                  Gemeldete offene deutsche Stellen                          Erfolgreiche Vermittlungen
2014                                                  29                                                         10

2015                                                  51                                                         72

2016                                                  26                          62 (September)
                                                                                  Prognose 75-100
                                       Eigene Darstellung mit Zahlen von UWV Nord- und Mittenlimburg
Insofern können heute zusätzliche Mittel mit gestiegenen Vermittlungszahlen begründet werden,
der potentiell höhere Aufwand pro Arbeitssuchendem ist damit allerdings strukturell noch nicht
verankert. Der verantwortliche Regiomanager von Nord- und Mittenlimburg hält angesichts dieser
ersten Erfolge eine viel größere Zahl grenzüberschreitenden Vermittlungen nach Deutschland für
realistisch, allerdings dann auch mit entsprechenden personellen Kapazitäten, die auch langfristig
gesichert sind.
Zum Teil können die Schwierigkeiten in Südlimburg zur Bereitstellung von zusätzlichem Personal
auf Seiten UWVs insofern erklärt werden, dass es dort aktuell auf deutscher Seite diesen großen
Bedarf von einzelnen Arbeitgebern nicht gibt, und grenzüberschreitende Vermittlung eben
tatsächlich wesentlich aufwändiger ist und Kontakte mit vielen verschiedenen Arbeitgebern und
potentiellen niederländischen Arbeitsuchenden erst kontinuierlich ausgebaut werden müssen.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass verschiedene Faktoren den strukturierten
Einsatz von Personal in der grenzüberschreitenden Vermittlung in der Vergangenheit behindert
haben: zum einen war die persönliche Beratung und Begleitung von Grenzarbeitern bisher noch
kein Bestandteil der regulären Arbeit von UWV dem bisher entsprechende interne Zielvorgaben
und Mittel gegenüber standen. Dies hat es im Fall der Zusammenarbeit in Südlimburg erheblich
erschwert extra Personal für die Zusammenarbeit zur Verfügung zu stellen. Das liegt daran, dass
es durch die Struktur des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes nicht offensichtlich war, dass in
kurzer Zeit erhebliche Vermittlungszahlen realisiert werden könnten. Es war eher deutlich, dass
der Beratungs- und Begleitungsaufwand pro Vermittlung wesentlich umfangreicher sein würde,
was auch der Erfahrung der Agentur für Arbeit Aachen-Düren entsprach. Dagegen lassen die
Projekte in Richtung große Arbeitgeber von UWV in Nordlimburg schnellere Vermittlungserfolge
zu, was mit Blick auf die internen Vorgaben den Einsatz von extra Personal zulässt. In beiden
Projekten der intensivierten Zusammenarbeit können die Verantwortlichen UWV Mitarbeiter
grenzüberschreitende Vermittlung nicht auf der Basis etablierter Zielvorgaben und Mittel

sie nicht mit Zahlen der Partner in Deutschland oder Belgien verglichen werden, da auch hier unterschiedlich gezählt
wird, was im Rahmen einer im Moment noch laufenden ITEM Studie zum EURES Netzwerk in der Euregio Maas-Rhein
festgestellt wurde. „Definitionen und Prozesse der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung der EURES Partner in der
Euregio Maas-Rhein“, November 2016.

                                                                                                                                  Dossier 8: Grensüberschreitende
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realisieren, sondern nur durch erhebliches persönliches Engagement und durch unorthodoxen
Mitteleinsatz. Dies funktionierte zwar auf der Projektebene, es ist allerdings bisher keine solide
Basis für eine längerfristig abgesicherte engere Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur im Sinne
der neuen EURES-Verordnung.

 4. Welche Effekte hat die heutige Ausstattung des EURES Netzwerks
    durch UWV auf die Herausforderungen einer verstärkten
    grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung?
Ein zweiter wichtiger Indikator innerhalb der vorliegenden Untersuchung war die Frage, ob das
UWV – angesichts der Einschränkungen im Rahmen der regulären Dienste – die Chancen nutzt,
die EURES (European Employment Services) im Bereich der grenzüberschreitenden
Arbeitsvermittlung bietet. Bereits seit dem Jahre 1993 arbeiten die öffentlichen
Arbeitsverwaltungen mit speziellen Beratern zur grenzüberschreitenden und transnationalen
Fragen unter dem Begriff EURES zusammen. Diese Zusammenarbeit wird mit EU Mitteln
unterstützt. Dabei werden die EURES-Dienste in regionalen, grenzüberschreitenden Netzwerken
koordiniert. Die Partnerschaft der öffentlichen Arbeitsverwaltungen wurde beispielsweise in der
Euregio Maas-Rhein 1993 zum ersten Mal durch Unterzeichnung eines Übereinkommens zur
Zusammenarbeit offiziell bestätigt, das bis heute regelmäßig verlängert wurde. Diese Partner sind
die Bundesagentur für Arbeit (DE), UWV (NL), VDAB (BE), das Arbeitsamt der Deutschsprachigen
Gemeinschaft (BE) und La FOREM (BE). Dem Netzwerk gehören auch Gewerkschaften und andere
Akteure an. In jüngster Zeit wurde das Netzwerk geographisch erweitert, sodass im Jahre 2016
auch EURES-Dienste in den Euregios Rhein Waal, Rhein-Maas-Nord angeschlossen waren.20 Der
heutige gesetzliche Rahmen ist die Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments
und des Rates, die Mechanismen beispielsweise des Informationsaustausches der nationalen
Stellen beschreibt. Das EURES Programm selbst ist in der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 festgelegt, und ist ein Teil des
Programmes der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation ("EaSI"). Darüber
hinaus gibt es seit 2016 eine eigene EURES-Verordnung (EU 2016/589). Diese stellt, wie bereits
erwähnt, ausdrücklich fest, dass die zunehmende gegenseitige Abhängigkeit der Arbeitsmärkte
eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Arbeitsvermittlungen, auch jenen in den
Grenzregionen, erfordere.
Im Jahr 2016 weist die offizielle Kontaktliste für die Niederlande 19 EURES-Berater aus in Diensten
von UWV21. Gemäß der Eigenbeschreibung von UWV22 sind die Dienste eingebettet in die Dienste

20
   Diese Zusammenarbeit wird festgelegt in Arbeitsplänen, beispielsweise für das Jahr 2016: “EURES in den
Grenzregionen Rhein-Waal, Rhein-Maas-Nord, Maas-Rhein“. Arbeitsplan 1. Januar 2016 – 31. Dezember 2016
(Aktionsbereich 1: Grenzüberschreitende Partnerschaften).
21
   Siehe: „Contactlijst EURES Adviseurs“, aufgerufen am 4. Oktober 2016 unter
https://www.werk.nl/xpsimage/wdo214882. Im Gespräch mit EURES-Beratern wird allerdings im Sommer 2016
gemeldet, dass es in der heutigen Praxis weniger seien.
22
   Siehe, UWV: “EURES – Samen kansen creeren uit een breed blikveld”. Jaarboek EURES, 2015.

                                                                                                                                  Dossier 8: Grensüberschreitende
Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM
                                                                                          14   www.maastrichtuniversity.nl/item            Arbeitsvermittlung: UWV
der Organisation im Bereich der „tweede lijn“ Dienste (zweite Linie). EURES-Berater sind demnach
eingebunden in die Dienste der „Werkgeverservicepunten“ (Arbeitgeber Servicestellen) und
bieten auf die Bedürfnisse zugeschnittene Beratung (maatwerkadvies). Sie arbeiten an Projekten,
die zugeschnitten sind auf verschiedene Branchen und organisieren Veranstaltungen, online und
offline. Auch stimmen die EURES-Berater laut UWV Eigenschreibung offene Stellen und Profile
von Arbeitssuchenden ab und vermitteln. Insbesondere haben sie eine beratende Funktion für
ihre Kollegen in der täglichen regulären Arbeitsvermittlung, wenn es um grenzüberschreitende
Fragen geht. Bis 2016 waren EURES Berater von UWV sowohl für grenzüberschreitende als auch
transnationale Dienste zuständig. Für das Untersuchungsgebiet, nämlich die deutsch-
niederländischen Arbeitsmarktregionen an der Grenze zur Provinz Limburg und Nordrhein-
Westfalen werden für 2016 offiziell drei EURES Berater aufgelistet, deren Arbeitsgebiet allerdings
bisher geographisch wesentlich grösser war, nämlich auch Arbeitsmarktregionen in Noord-
Brabant umfassten. Diese waren zuständig für das Gebiet der Werkgeverservicepunten Süd-Ost
Niederlande und für die dortige Grenzregion mit Deutschland und Belgien. Bis zum Sommer 2016
war kein niederländischer EURES-Berater ausschließlich für die grenzüberschreitende
Arbeitsvermittlung im Untersuchungsgebiet zuständig. Die Kapazitäten dafür waren bisher sehr
eingeschränkt, weil vor allem auch transnationale Aufgaben eine wesentliche Rolle spielen. In
mehreren Gesprächen mit EURES Praktikern von UWV, Agentur für Arbeit und VDAB wurde
festgestellt, dass die Kapazitäten der niederländischen EURES Berater mit Blick auf konkrete
grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung wesentlich geringer seien, als auf der Seite der
Partnerorganisationen. Auch wurde festgestellt, dass auf der niederländischen Seite die
personellen Kapazitäten hinsichtlich der Anforderungen an eine kontinuierliche
grenzüberschreitende Zusammenarbeit ein Problem seien. Erst im Sommer 2016 wurde von UWV
– nach internen Diskussionen – ein EURES Berater benannt, der sich auf die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit im Gebiet Süd-Ost Niederlande konzentrieren kann, welcher auch in der
Untersuchungsregion seinen Arbeitsplatz hat. Zum Vergleich: allein bei der Arbeitsagentur
Aachen-Düren arbeiten zwei EURES Berater ausschließlich im Bereich grenzüberschreitender
Vermittlung, ebenso eine Beraterin in der Arbeitsagentur Mönchengladbach und ein EURES
Berater in der Arbeitsagentur Krefeld-Viersen.23 Da im EURES Programm keine Stellen finanziert
werden, sondern lediglich die Kosten einer verstärkten Zusammenarbeit im Rahmen eines EURES
Netzwerkes, handelt es sich um eigenen Investitionen der Bundesagentur für Arbeit, die auf der
niederländischen Seite nicht getätigt werden. Dies hatte auch Konsequenzen mit Blick auf die zwei
untersuchten Projekte zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen UWV und Arbeitsagentur. Im
Laufe der Gespräche zum Aufbau des gemeinsamen Dienstes in Kerkrade/Herzogenrath war auf
Seiten der Arbeitsagentur Aachen-Düren schnell deutlich, dass man Tätigkeiten der beiden EURES
Berater in den gemeinsamen Dienst mit einbringen kann, was auch mit der Eröffnung im
September 2016 der Fall ist. Dies war dadurch möglich, dass deren Funktionsbeschreibung sehr
gut mit den geplanten, gemeinsamen Diensten in Übereinstimmung zu bringen war. Die beiden

23
  Diese Informationen fanden sich auch auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit Aachen-Düren, Mönchengladbach
und Krefeld-Viersen (Stand Oktober 2016). Diese Seiten sind zugänglich über die Hauptseite www.arbeitsagentur.de.

                                                                                                                                  Dossier 8: Grensüberschreitende
Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM
                                                                                          15   www.maastrichtuniversity.nl/item            Arbeitsvermittlung: UWV
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