Gesetzesfolgenabschätzung für Grenzregionen 2016 - Dossier 8: Grenzüberschreitende
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Gesetzesfolgenabschätzung für Grenzregionen 2016 Dossier 8: Grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung: UWV Das Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM ist der Dreh- und Angelpunkt der wissenschaftlichen Forschung, Beratung, Wissensaustausch und Fortbildungsmaβnahmen zum Thema grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Mobilität.
Universität Maastricht Gesetzesfolgenabschätzung für Grenzregionen 2016 Dossier 8: Grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung: Auswirkungen von Aufgabenstellung und Kapazitäten des niederländischen Ausführungsorgans für Arbeitnehmerversicherungen UWV Dhr. Martin Unfried Das Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM ist der Dreh- und Angelpunkt für wissenschaftliche Forschung, Beratung, Wissensaustausch und Fortbildungsmaßnahmen zum Thema der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und Mobilität. ITEM ist eine Initiative der niederländischen Universität Maastricht (UM), des Niederländischen Fach- und Innovationszentrums für gesellschaftliche Auswirkungen des demografischen Wandels (Nederlands Expertise en Innovatiecentrum Maatschappelijke Effecten Demografische krimp, NEIMED) der Zuyd Hogeschool, der Stadt Maastricht, der Euregio Maas-Rhein (EMR) und der Provinz Limburg (NL).
Inhalt Einleitung............................................................................................................................................ 1 1. Fragestellung, Definitionen, Methode ....................................................................................... 2 1.1 Fragestellung und untersuchte Grenzregion ..................................................................... 2 1.2 Definitionen........................................................................................................................ 4 1.3 Methoden........................................................................................................................... 4 1.4 Prinzipien, Benchmarks und Indikatoren ........................................................................... 5 2. Zwei Projekte zur strukturellen Verstärkung der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung als Untersuchungsgegenstand ........................................................................................................... 8 3. Wie passen die heutigen personellen Kapazitäten und die Vermittlungspraxis zu den Herausforderungen grenzüberschreitender Dienstleistungen und der Verpflichtung zu verstärkter grenzüberschreitender Zusammenarbeit? ...................................................................................... 10 4. Welche Effekte hat die heutige Ausstattung des EURES Netzwerks durch UWV auf die Herausforderungen einer verstärkten grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung? ..................... 14 5. Hat UWV die technischen Voraussetzungen geschaffen zur Erfassung der Daten von ausländischen Arbeitssuchenden und der offenen Stellen von ausländischen Arbeitgebern? ....... 17 6. Verfügt UWV über entsprechende Mittel zur Fort- und Weiterbildung von Arbeitssuchenden mit Blick auf die besonderen Anforderungen an Grenzarbeiter? .................................................... 19 7. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen ............................................................................ 22 Quellenverzeichnis ........................................................................................................................... 25
Einleitung Euregio’s und andere euregionale grenzüberschreitende Organisationen weisen seit Jahren darauf hin, dass ein funktionierender grenzüberschreitender Arbeitsmarkt eine wichtige Voraussetzung sei, für die Wirtschaftskraft und Beschäftigungspolitik von Grenzregionen. Ein wichtiger Faktor, der in diesem Zusammenhang in den letzten Jahren auf EU, nationaler und euregionaler Ebene als Hindernis diskutiert wird, ist die unzureichende Zusammenarbeit nationaler Dienste im Bereich der Arbeitsvermittlung. Die Euregio Maas-Rhein hat beispielsweise in ihrer Strategie 2020 mit Blick auf die nationalen Arbeitsverwaltungen festgestellt, dass der grenzüberschreitende Arbeitsmarkt immer noch behindert werde, durch die Fragmentierung der verfügbaren Informationen über freie Stellen und verfügbares Erwerbspotenziale und unter anderem durch die unzureichend integrierte Arbeitsvermittlung.1 Ähnliche Einsichten haben bereits vor mehr als zwei Jahrzehnten innerhalb der EU zum Aufbau des europäischen Netzwerkes EURES geführt, doch erst in jüngster Zeit wurde die Forderung nach intensiver grenzüberschreitender Zusammenarbeit noch einmal gesetzlich verankert.2 So sind Dienste im Bereich der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung für Arbeitssuchende und grenzüberschreitende Dienstleistungen für Arbeitgeber keine freiwilligen Optionen für nationale öffentliche Arbeitsverwaltungen3, sondern eine verpflichtende Aufgabe. Dazu gibt es seit 2016 eine eigene EURES Verordnung (EU 2016/589). Diese stellt ausdrücklich fest, dass die zunehmende gegenseitige Abhängigkeit der Arbeitsmärkte eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Arbeitsvermittlungen, auch jenen in den Grenzregionen, erfordere.4 Die folgende Untersuchung geht der Frage nach, welche Effekte die Ausrichtung der niederländischen Arbeitsverwaltung UWV aktuell auf die Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung hat. In Kapitel 1 werden Fragestellungen und Definitionen erläutert, sowie die Methode dargestellt. Kapitel 2 beschreibt den besonderen Untersuchungsgegenstand, nämlich zwei laufende Projekte zur strukturellen Verstärkung der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung an der Grenze der niederländischen Provinz Limburg. Kapitel 3 geht mit Blick auf diese konkreten Projekte der Frage nach, welche Folgen die heutigen personellen Kapazitäten und die heutige Vermittlungspraxis von UWV für die grenzüberschreitende Vermittlung und Zusammenarbeit haben. In Kapitel 4 geht es um die Effekte, die die heutige Ausstattung des EURES Netzwerks durch UWV mit Blick auf die Anforderungen einer verstärkten grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung auslöst. Kapitel 5 beschäftigt sich mit der Frage, inwiefern UWV die technischen Voraussetzungen geschaffen hat zur Erfassung der Daten von 1 Siehe: EMR 2020: Eine Zukunftsstrategie für die Euregio Maas-Rhein, März 2013, S. 25. 2 European Employment Service, Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen. 3 In diesem Text wird der Begriff Öffentliche Arbeitsverwaltung verwendet, wenn von Organisationen wie dem niederländischen UWV, der deutschen Bundesagentur für Arbeit oder dem flämischen VDAB die Rede ist. Der Begriff entstammt der neuen EURES Verordnung (EU) 2016/589 4 Siehe Präambel, Erwägungsgrund 5., VERORDNUNG (EU) 2016/589 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. April 2016 über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013 Dossier 8: Grensüberschreitende Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM 1 www.maastrichtuniversity.nl/item Arbeitsvermittlung: UWV
ausländischen Arbeitssuchenden und der offenen Stellen von ausländischen Arbeitgebern. In Kapitel 6 wird untersucht, ob UWV über entsprechende Mittel zur Fort- und Weiterbildung von Arbeitssuchenden mit Blick auf die besonderen Anforderungen an Grenzarbeiter verfügt und welche Rolle dabei andere Finanzierungsinstrumente – wie beispielsweise ein neuer Sektorplan – spielen. Abschließend werden in Kapitel 7 die Ergebnisse und Schlussfolgerungen zusammengefasst. 1. Fragestellung, Definitionen, Methode 1.1 Fragestellung und untersuchte Grenzregion Die vorliegende Folgenabschätzung untersucht die Effekte der Aufgabenstellung und der Mittel der niederländischen Arbeitsverwaltung UWV5. Inwieweit ist UWV heute in der Lage gemäß der Forderung der neuen EURES Verordnung mit den deutschen und belgischen Partnern der öffentlichen Arbeitsverwaltungen enger zusammen zu arbeiten? Damit wird nicht ex-post nach den Effekten von Gesetzgebung gefragt, sondern kurz nach in Kraft treten einer neuen EU Verordnung nach den bisherigen und künftigen Effekten der institutionellen Ausrichtung einer Behörde auf die vorgegebene Aufgabe. Inwiefern sind heutige Dienste bereits abgestimmt auf Dienstleistungen für Arbeitssuchende und Arbeitgeber in den Nachbarländern und welche institutionellen Hindernisse gibt es noch für grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung und die Zusammenarbeit mit den Nachbarverwaltungen? In diesem Sinne unterscheidet sich der Forschungsgegenstand von den anderen Themen der Grenzfolgenabschätzung. Hier wird gefragt, inwiefern eine nationale Behörde über die geeignete Aufgabenstellung und die geeigneten Mittel verfügt, das Ziel der neuen EURES Verordnung, nämlich “engere Zusammenarbeit” im Bereich der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung, verfolgen zu können. Hintergrund der Fragestellung ist eine Debatte, die vor allem auch auf der Ebene der niederländischen Grenzprovinzen und Gemeinden geführt wird. Inwiefern kann das heutige UWV im Verband mit den nationalen Partnern (den Gemeinden und ihren Diensten im Bereich der Arbeitsvermittlung) und in Zusammenarbeit mit den deutschen und belgischen Partnern die verstärkte Zusammenarbeit wahrmachen? Inwieweit passt auch die heutige Einrichtung der EURES Aktivitäten, in Abgrenzung zu regulären Tätigkeiten des UWV, zu den neuen Herausforderungen? Zur genaueren Einschränkung des Untersuchungsgebietes wurden konkret zwei Pilotprojekte untersucht und begleitet zwischen UWV, Bundesagentur und anderen Akteuren in Limburg und NRW. Die Projekte haben zum Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit strukturell im Sinne der neuen EURES-Verordnung zu verstärken. Die Analyse dieser Projekte liefert in erster Linie Aussagen zur den Möglichkeiten von UWV im Bereich der beteiligten Akteure in den entsprechenden Arbeitsmarktregionen. Sie werden ebenso mit Blick auf UWV als ganze 5 Die Abkürzung UWV bedeutet „Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen“, Ausführungsbehörde für Arbeitnehmerversicherungen. Gemäß eigener Beschreibung sorgt UWV für eine effiziente Ausführung der Arbeitnehmerversicherung und bietet Dienste im Bereich Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktdaten (siehe www.uwv.nl). Dossier 8: Grensüberschreitende Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM 2 www.maastrichtuniversity.nl/item Arbeitsvermittlung: UWV
Organisation diskutiert. Das Untersuchungsgebiet der grenzüberschreitenden Projekte erstreckt sich auf die Arbeitsmarktregionen in den Niederlanden, die in der Provinz Limburg liegen (Nordlimburg, Mittenlimburg und Südlimburg). Im Land Nordrhein-Westfalen erstreckt sich das Gebiet auf die Agenturbezirke der Bundesagentur für Arbeit im Bereich Aachen-Düren, Mönchengladbach und Krefeld. Tabelle1: die Arbeitsmarktregionen in der niederländischen Provinz Limburg (Einteilung seit 2013) Quelle: Samenvoordeklant.nl Es gibt in den Niederlanden 35 Arbeitsmarktregionen, in denen Gemeinden und UWV Dienstleistungen für Arbeitssuchende und Arbeitgeber leisten. Dabei ist die Aufgabenteilung abhängig von den jeweiligen Absprachen zwischen Gemeinden und UWV.6 Die heutige Einteilung stammt aus dem Jahre 2012 und wurde im Rahmen des Gesetzes zur Struktur der Ausführungsorganisation Arbeit und Einkommen (SUWI) festgelegt.7 Die Akteure von UWV in Limburg arbeiten grenzüberschreitend mit den Kollegen der Arbeitsagenturen Krefeld, Mönchengladbach und Aachen-Düren zusammen. Damit liegt der Untersuchungsraum im Bereich 6 Eine komplette Karte ist auf der Seite von UWV zu finden unter http://www.uwv.nl/zakelijk/Images/35arbeidsmarktregios.pdf. 7 Das Gesetz „Struktur der Durchführungsorganisation Arbeit und Einkommen“ (Wet SUWI), aufgerufen am 2. Oktober, http://wetten.overheid.nl/BWBR0013060/2016-08-01. Dossier 8: Grensüberschreitende Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM 3 www.maastrichtuniversity.nl/item Arbeitsvermittlung: UWV
von zwei Euregio’s, nämlich ein Teil liegt in der Euregio Maas-Rhein und ein anderer in der Euregio Rhein-Maas-Nord. 1.2 Definitionen Der zentrale Begriff “Arbeitsvermittlung” wird in dieser Studie im Sinne der Dienstleistung verwendet. Er meint das aktive Vermitteln zwischen Arbeitssuchendem und Arbeitgeber mit dem Ziel der Besetzung einer offenen Stelle. Dagegen meint Arbeitsvermittlung im Sinne der neuen EURES-Verordnung auch den Dienstleister, nämlich „eine in einem Mitgliedstaat rechtmäßig agierende juristische Person, die Leistungen für arbeitsuchende Arbeitnehmer und für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer rekrutieren möchten, erbringen”. Das können in diesem Sinne neben öffentlichen Einrichtungen auch kommerzielle Anbieter sein. Da kommerzielle Anbieter in dieser Untersuchung keine Rolle spielen, wird in Abgrenzung der Dienstleistung “Arbeitsvermittlung” der Begriff “Öffentliche Arbeitsverwaltungen“ verwendet. Unter diese Kategorie fallen beispielsweise UWV, Bundesagentur für Arbeit oder VDAB. Öffentliche Arbeitsverwaltungen sind gemäß der Verordnung “Einrichtungen der Mitgliedstaaten, die als Bestandteil zuständiger Ministerien, öffentlicher Stellen oder öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit der Durchführung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen betraut sind und hochwertige Arbeitsvermittlungsdienste im Interesse des Gemeinwohls anbieten.”8 1.3 Methoden Die Untersuchung basiert auf der Analyse des gesetzlichen Hintergrunds (vor allem der neuen EURES-Verordnung) und offiziellen Dokumenten von UWV (Wet SUWI), EURES und anderen. Wichtigste Quelle allerdings sind die qualitativen Interviews mit Mitarbeitern der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, EURES Beratern und viele informelle Gespräche im Laufe der Jahre 2015 und 2016. Dabei fließen insbesondere Erkenntnisse ein, die durch teilnehmende Beobachtung erworben wurden im Verlauf zweier Projekte an der Grenze zwischen niederländisch Limburg und dem Land Nordrhein-Westfalen. Der für die Untersuchung verantwortliche ITEM Mitarbeiter war aktiv an den Gesprächen beteiligt zwischen UWV Südlimburg, Gemeinden, Bundesagentur für Arbeit Aachen-Düren und Jobcenter Städteregion zur Einrichtung des Services für grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung in Kerkrade/Herzogenrath. Ebenso war er häufig beteiligt an Gesprächen zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen UWV Nordlimburg, und der Arbeitsagentur Krefeld sowie den Gemeinden Venlo und Roermond. Keine Rolle spielen Zahlen zu den jeweiligen grenzüberschreitenden Vermittlungen von UWV insgesamt oder den einzelnen Diensten. Diese Schwierigkeit wurde auch im Verlauf der Arbeit des nationalen “Actieteams Grenzüberschreitende Arbeit und Ökonomie” im Verlauf des Jahres 2016 festgestellt.9 Zum einen gibt es kaum vergleichenden Zahlen der letzten Jahre, und daneben 8 Die Begriffsbestimmungen finden sich in Artikel 3 der EURES-Verordnung (EU) 2016/589. 9 Bei Arbeitstreffen mit Praktikern im Bereich der Arbeitsverwaltungen im Jahre 2016 wurde auf diese Schwierigkeit hingewiesen. Dossier 8: Grensüberschreitende Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM 4 www.maastrichtuniversity.nl/item Arbeitsvermittlung: UWV
können Sie nicht mit den Vermittlungen der Partner im Nachbarland verglichen werden. Aktuell wird die Frage vergleichender Vermittlungszahlen auch zwischen den EURES-Partnern in der Euregio Maas-Rhein diskutiert.10 Das bedeutet, dass aktuell auch keine Analyse möglich ist, die die Qualität der grenzüberschreitenden Arbeitsverwaltung mit der euregionalen wirtschaftlichen Entwicklung in Verbindung setzt. Es können zwar beispielsweise in Nordlimburg einzelne Vermittlungserfolge mit zusätzlichen Kapazitäten erklärt werden, diese lassen allerdings keine allgemeinen Aussagen zu zur wirtschaftlichen Entwicklung oder Entwicklung der Arbeitslosenzahlen. 1.4 Prinzipien, Benchmarks und Indikatoren Welche Effekte hat die Ausrichtung des UWV in der Grenzregion? Der ITEM- Ansatz unterscheidet zwischen Folgen oder Effekten, die die Bürger unmittelbar betreffen im Bereich der Unionsbürgerschaft, mit Blick auf das Diskriminierungsverbot (und die europäische Integration im allgemeinen); auf Folgen für die euregionale wirtschaftliche, nachhaltige Entwicklung; und Folgen für die euregionale Kohärenz, die Zusammenarbeit grenzüberschreitender Akteure. Die UWV Untersuchung legt den Schwerpunkt auf den ersten und dritten Aspekt von Grenzeffekten. Da es in der neuen EURES Verordnung ausdrücklich um ein Gebot der engeren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit geht, ist es naheliegend, dass untersucht wird, wie sich die Ausstattung und Ausrichtung von UWV auf die Zusammenarbeit mit deutschen oder belgischen Akteuren auswirkt. Da es hierbei um fundamentale Rechte von EU Bürgern im Bereich der Freizügigkeit geht und der Inanspruchnahme von Diensten im Bereich der Arbeitsvermittlung, spielt die Perspektive des EU Bürgers ebenso eine wesentliche Rolle, sowie die Bedeutung im Sinne der europäischen Integration. Wie bereits erwähnt, ist es auch aufgrund fehlender Daten, die grenzüberschreitende vergleichbar sind, im Bereich der Arbeitsvermittlung nicht möglich direkte Schlüsse auf die positiven oder negativen Effekte von grenzüberschreitenden Dienstleistungen auf die euregionale Wirtschaftsentwicklung zu ziehen. Dennoch wird im Folgenden auch für diesen Bereich versucht, die geeigneten Prinzipien, Benchmarks und Indikatoren zu entwickeln. Diese könnten zu einer vertieften Diskussion im Umfeld von EURES genutzt werden, wenn es darum geht grenzüberschreitende Vermittlungsdienste besser statistisch zu erfassen. 10 Dies zeigen Ergebnisse einer noch laufenden ITEM Studie zu den Definitionen und Prozesse im Bereich der Zusammenarbeit von EURES in der Euregio Maas-Rhein. Dossier 8: Grensüberschreitende Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM 5 www.maastrichtuniversity.nl/item Arbeitsvermittlung: UWV
Tabelle 3: Prinzipien, Benchmarks, Indikatoren Prinzipien Benchmarks Indikatoren Europäische Arbeitssuchende, die potentiell Verfügt das UWV über die Integration/Freiheiten/Verbot der im Nachbarland arbeiten können, personellen Kapazitäten, um Diskriminierung erhalten eine persönliche persönliche Begleitung anbieten Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist Begleitung, die auf die zu können für Arbeitsuchende, als Grundfreiheit eine der Säulen Anforderung der Bewerbung im die über die reguläre inländische des Binnenmarkts der Union und in Nachbarland zugeschnitten ist. Vermittlung hinaus geht? Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsuchende und Arbeitgeber Welche Dienste können Arbeitsweise der Europäischen aus den Nachbarländern erhalten Arbeitssuchende und Union (AEUV) verankert. dieselbe Unterstützung wie Arbeitgeber aus Nachbarländern niederländische Akteure und ihre bei UWV erhalten? Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. Daten werden ins UWV 492/2011 - Verbot der Werden die Daten von aufgenommen. Diskriminierung ausländischen Arbeitssuchenden Ein Staatsangehöriger eines Arbeitsverwaltungen verfügen und Arbeitgebern ins System von Mitgliedstaats, der im über entsprechende finanzielle UWV aufgenommen Hoheitsgebiet eines anderen Mittel, um entsprechende entsprechend der Daten Mitgliedstaats eine Beschäftigung Fortbildungsmaßnahmen für nationaler Akteure? sucht, erhält dort die gleiche Hilfe, potentielle Grenzarbeiter Über welche finanziellen Mittel wie sie die Arbeitsämter dieses finanzieren zu können. verfügt UWV im Bereich der Staates den eigenen Fortbildung von potentiellen Staatsangehörigen gewähren, die Grenzarbeitern? eine Beschäftigung suchen. Euregionale ökonomische, Benchmark für den Bereich Euregionales nachhaltige Entwicklung Beschäftigung (in Einklang mit Wirtschaftswachstum Europa 2020) Kernziele der Strategie Europa Grenzüberschreitende Zahlen 2020 im Bereich Beschäftigung, 75 % der 20- bis 64-Jährigen Arbeitslosigkeit und offene Forschung und Entwicklung, sollen in Arbeit stehen Stellen für euregionale Klimawandel und nachhaltige Wirtschaftsräume Benchmark Euregio (EMR): Energiewirtschaft, Bildung und Deutliche Ausweitung Beschäftigungsquoten für Armut grenzüberschreitendes verschiedene Altersgruppen für Arbeitsmarktpolitische Ziele euregionale Wirtschaftsräume Arbeitsangebot und Nachfrage. Euregio’s (Beispiel EMR): Zahl der Grenzpendler und Verbesserte Nutzung euregionale Verbesserung des grenzüberschreitenden Schulung und unternehmerischen Aktivitäten Verhältnisses zwischen Bildungskapazitäten Arbeitsangebot und Zahlen zur Nachfrage, bessere Nutzung grenzüberschreitenden Nutzung Schulungs- und von euregionalen Schulung und Bildungskapazitäten. Bildungskapazitäten Dossier 8: Grensüberschreitende Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM 6 www.maastrichtuniversity.nl/item Arbeitsvermittlung: UWV
Prinzipien Benchmarks Indikatoren Euregionale Kohäsion/grenzüberschreitende Zusammenarbeit Die nationalen Hat UWV die personellen “Die zunehmende gegenseitige Arbeitsverwaltungen stellen für Kapazitäten für verstärkte Abhängigkeit der Arbeitsmärkte eine engere Zusammenarbeit grenzüberschreitende erfordert eine verstärkte strukturell Personal zur Dienstleistungen und Zusammenarbeit zwischen Verfügung. Zusammenarbeit? Arbeitsvermittlungen, auch jenen in den Grenzregionen…” Grenzüberschreitende Vermittlung wird aufgrund der Verordnung (EU) 2016/589 Ausstattung EURES in den besonderen Anforderungen Niederlanden: “…tauschen die in Grenzbereichen strukturell anders ausgestattet territorial zuständigen als nationale Vermittlung, wobei Nutzt UWV die Chancen, die Dienststellen zweier oder mehrerer persönliche Begleitung von EURES bietet, im Bereich der Mitgliedstaaten regelmäßig die Arbeitssuchenden und grenzüberschreitenden Angaben über die in ihrem Arbeitgebern eine wesentliche Vermittlung? Amtsbereich vorliegenden Rolle spielt. Welche Finanzmittel hat UWV im Stellenangebote und Bereich der Fortbildung von Eine entsprechende Ausstattung Arbeitsgesuche aus und nehmen potentiellen Grenzarbeitern? und Finanzierung von EURES- unmittelbar untereinander deren Welche Effekte hatte bereits der Beratern ist ein wichtiger Zusammenführung und Ausgleich Sektorplan Grenzenlos Arbeiten? Baustein der aktiven in der gleichen Weise vor wie mit grenzüberschreitenden den anderen Dienststellen der Vermittlung. Arbeitsverwaltung ihres eigenen Landes.” Mehr Grenzüberschreitende Vermittlungen: 800 Verordnung (EU) Nr. 492/2011, Vermittlungen von NL nach DE im Artikel 15 (b) Jahre 2016 (davon 200 aus Limburg) Eigene Darstellung Die EU hat im Verlauf der letzten Jahrzehnte mit dem Aufbau der EURES-Netzwerke die Zusammenarbeit der nationalen öffentlichen Arbeitsverwaltungen aktiv unterstützt. In jüngster Zeit wurden die Prinzipien, also die grundsätzlichen gesetzlichen Grundlagen und Zielsetzungen durch die neue EURES-Verordnung gestärkt. In deren Präambel wird auf die wichtigsten Rechte von EU Bürgern im Bereich der Freizügigkeit verwiesen. Insbesondere werden deutliche Rechte beschrieben, die im Falle einer Arbeitssuche in einem anderen EU Mitgliedstaat gelten. Demnach stehen Unterstützungsdienste im Bereich der öffentlichen Arbeitsverwaltung “allen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, die im Einklang mit Artikel 45 AEUV ein Recht haben, eine Tätigkeit als Arbeitnehmer aufzunehmen, und deren Familienangehörigen” offen.11 11 Siehe Präambel, Erwägungsgrund 4., VERORDNUNG (EU) 2016/589. Dossier 8: Grensüberschreitende Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM 7 www.maastrichtuniversity.nl/item Arbeitsvermittlung: UWV
Das dahinterliegende Ziel ist es, die Freizügigkeit aller Arbeitnehmer durch freiwillige Arbeitskräftemobilität im Einklang mit dem Unionsrecht und den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten zu gewährleisten, gemäß Artikel 46, Buchstabe (a), AEUV. In diesem Artikel wird im Vertrag festgestellt, dass Rat und Europäisches Parlament Maßnahmen treffen zur Herstellung der Freizügigkeit unter anderem “durch Sicherstellung einer engen Zusammenarbeit zwischen den einzelstaatlichen Arbeitsverwaltungen”. EU Bürger auf Arbeitssuche im einem anderen EU-Mitgliedstaat haben also gesetzlichen Anspruch auf die gleiche Hilfe, wie sie die Arbeitsämter dieses Staates den eigenen Staatsangehörigen gewähren, die eine Beschäftigung suchen. Dies ist ebenso festgelegt in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union vom 5. April 2011. Diese Verpflichtung und das Gebot einer engeren Zusammenarbeit der Arbeitsverwaltungen bieten den wesentlichen gesetzlichen Hintergrund der Untersuchung, daraus können die Prinzipien grenzüberschreitender Arbeitsvermittlung hergeleitet werden. Das gilt für den Bereich der Freizügigkeit und des Diskriminierungsverbote ebenso wie für die Anforderungen an territoriale Kohäsion im Sinne einer verstärkten Zusammenarbeit der öffentlichen Arbeitsverwaltungen. Mit Blick auf Ziele im Bereich der grenzüberschreitenden Vermittlung gibt es seit Anfang 2016 Aussagen aus dem niederländischen Sektorplan “Grenzenlos Arbeiten”. Darin wird das Ziel gesetzt, im Rahmen der zusätzlichen Finanzierung durch das Ministerium für Soziales und Arbeit 800 Vermittlungen aus den Niederlanden nach Deutschland zu realisieren. Die Einschätzung der Realisierbarkeit angesichts der bisherigen Umsetzung ist ebenso ein Indikator für die Ausrichtung von UWV und die Abstimmung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Für spätere Untersuchungen wäre es angezeigt, auch Indikatoren im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung berücksichtigen zu können, um den Bezug zwischen intensiverer grenzüberschreitender Arbeitsvermittlung und beispielsweise der Beschäftigungszahlen herzustellen. Dazu bedarf es allerdings, wie bereits erwähnt, sowohl Verbesserungen im Bereich der Vergleichbarkeit von grenzüberschreitenden Vermittlungserfolgen, also auch im Bereich zugeschnittener euregionaler Wirtschaftsdaten. 2. Zwei Projekte zur strukturellen Verstärkung der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung als Untersuchungsgegenstand Diese ITEM Untersuchung fundiert auf der aktiven teilnehmenden Beobachtung durch ITEM zweier Projekte zur strukturellen Stärkung der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung zwischen UVW und der Agentur für Arbeit an der Grenze zwischen der niederländischen Provinz Limburg und Nordrhein-Westfalen. Das erste Projekt wurde im Jahre 2015 durch die Provinz Limburg und die Gemeinde Kerkrade in Südlimburg angestoßen. Ergebnisse dieser Untersuchung basieren auf der teilnehmenden Beobachtung zahlreicher Projektgruppensitzungen auf technischer und politischer Ebene. Der ITEM Mitarbeiter hatte dabei eine aktive beratende Funktion, und dadurch die Gelegenheit im Laufe der Entwicklungsphase zahlreiche Gespräche mit Dossier 8: Grensüberschreitende Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM 8 www.maastrichtuniversity.nl/item Arbeitsvermittlung: UWV
den Projektbeteiligten zu führen. Diese waren Praktiker im Bereich der Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit Aachen-Düren, UWV Südlimburg, WSP Parkstad, Podium 24 (Maastricht-Heuvelland) und Jobcenter Städteregion Aachen. Auch war es möglich an den Sitzungen des Lenkungsausschusses teil zu nehmen, dem politischen Gremium des Projektes mit den politisch Verantwortlichen der niederländischen Gemeinden, der Provinz Limburg und den verantwortlichen Managern von UWV und Bundesagentur für Arbeit. Im September 2016 gelang die Eröffnung des ersten gemeinsamen „Service grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung“ von UWV, niederländischen Gemeinden und Agentur für Arbeit Aachen-Düren am Standort Eurode Business Center auf der Grenze in Kerkrade (NL) und Herzogenrath (DE). Das Format folgt dem Beispiel einer gemeinsamen Stelle der Bundesagentur für Arbeit Offenburg mit dem französischen Partner Pôle Emploi in Strasbourg-Kehl an der deutsch-französischen Grenze. Mit Blick auf diesen Versuch der Verwirklichung einer engeren, strukturellen grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung, wird gefragt, welche Rolle die Ausrichtung und Ausstattung von UWV bei der Verwirklichung der gemeinsamen Stelle gespielt hat. Wesentliche Erkenntnisse stammen ebenso aus der Beteiligung an laufenden Gesprächen im Rahmen des Netzwerkes zwischen UWV Nord- und Mittenlimburg und der Bundesagentur für Arbeit Krefeld-Kreis Viersen beziehungsweise Mönchengladbach. In diesem Fall bestand bereits seit April 2014 eine Vereinbarung zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des Austausches von offenen Stellen. Im Laufe des Jahres 2015 und 2016 wurden Gespräche geführt zur Stärkung und Erweiterung der Zusammenarbeit auch mit Beteiligung von niederländischen Gemeinden. Auch der Verlauf dieses Projektes liefert Hinweise auf die Fragen, welche Möglichkeiten das UWV aufgrund der gegenwärtigen Ausrichtung hatte beziehungsweise hat. Ein weiterer wesentlicher Hintergrund spielen Erkenntnisse, die ITEM gewonnen hat durch die teilnehmende Beobachtung am Zustandekommen des niederländischen Sektorplanes “Grenzenlos Arbeiten” (Sectorplan Grenzeloos Werken) im Jahre 2015/2016. Dabei war es möglich, mehrere beratende Sitzungen beizuwohnen in Südlimburg. Der Sektorplan, finanziert durch das Ministerium für Soziales und Arbeit (Ministerie van Sociale Zaken en Werkgelegenheid) war angedacht als zusätzliche Finanzierungsquelle, die es UWV (und anderen) ab dem Jahr 2016 ermöglichen sollte, mehr Zeit und finanzielle Mittel zu investieren in die grenzüberschreitende Vermittlung nach Deutschland und Belgien. Auch fließen in diese Folgenabschätzung Erkenntnisse mit ein, die im Rahmen eines laufenden Forschungsprojektes zur Untersuchung der Arbeit des EURES Netzwerkes in der Euregio Maas- Rhein gewonnen wurden. Dabei wurden mit den fünf beteiligten Arbeitsverwaltungen qualitative Interviews geführt unter anderem zum Verhältnis der EURES Tätigkeiten und der regulären Vermittlungstätigkeit der Partnerorganisationen. Dossier 8: Grensüberschreitende Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM 9 www.maastrichtuniversity.nl/item Arbeitsvermittlung: UWV
3. Wie passen die heutigen personellen Kapazitäten und die Vermittlungspraxis zu den Herausforderungen grenzüberschreitender Dienstleistungen und der Verpflichtung zu verstärkter grenzüberschreitender Zusammenarbeit? Im Jahr 2015 entstand in den Niederlanden eine öffentliche Debatte über die Ausrichtung von UWV. Es ging dabei ihm Kern um die Frage, inwiefern UWV mit der Digitalisierung seiner Arbeitsvermittlungsdienste nicht zu weit gegangen sei, und deshalb die persönliche Begleitung von Arbeitssuchenden vernachlässige. Hintergrund waren auch beträchtliche Kürzungen der Mittel von UWV. Zwischen 2012 und 2015 wurden im Bereich der Ausführung der Aufgaben 401 Millionen eingespart und bis 2018 sollen weitere Einsparungen von 88 Millionen realisiert werden.12 Der zuständige Minister Lodewijk Ascher äußerte sich im Herbst 2015 dahingehend, dass die persönliche Begleitung wieder stärker möglich sein sollte.13 Im Juni 2016 verkündete Tof Thissen, Direktor des UWV Werkbedrijf, in einem Interview in der Volkskrant, dass ab dem 1. Oktober 2016 extra Geld zur Verfügung stehe für persönliche Beratung von Arbeitsuchenden, die dadurch wieder verstärkt werde. Erwähnt wurde bei dieser Gelegenheit auch, dass dies speziell für junge Erwachsene, Menschen über 55 und Grenzarbeit zutreffen würde.14 Damit wurde aktuell ein Problem anerkannt, dass im Bereich der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung seit längerem von den Praktikern als Hindernis gesehen wurde. Sowohl Praktiker von UWV als auch der Arbeitsagentur betonten wiederholt im Rahmen der Pilotprojekte zur verstärkten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, dass die persönliche Begleitung einer der Schlüsselfaktoren sei, zur erfolgreichen grenzüberschreitenden Vermittlung. Im Fall der Zusammenarbeit Südlimburg/Aachen-Düren wurde diese im Businessplan des gemeinsamen Service besonders betont.15 Arbeitssuchende sollen demnach vom ersten Kontakt bis gegebenenfalls zur Bewerbung aktiv begleitet werden. Im Niederländischen war von “ontzorging” die Rede. Die Praktiker haben den höheren Beratungsaufwand auch mit Blick auf Arbeitgeber festgestellt im Fall von grenzüberschreitenden offenen Stellen. Bei UWV wird geschätzt, dass die Vermittlungsleistung im grenzüberschreitenden Bereich rund 30% aufwendiger sei als die Vermittlung auf nationaler Ebene.16 Praktiker aus beiden Landen sind sich darin einig, dass digitale Information hier nur sehr begrenzten Nutzen bringt. Dies wird damit erklärt, dass der generelle Beratungsbedarf in Sachen Arbeitgeber, Bewerbungsgespräch, Berufsqualifikation etc. wesentlich höher sei. Daraus lässt sich ableiten, dass die öffentlichen Arbeitsverwaltungen im Fall der 12 Siehe, UWV Raad van Bestuur (2015): UWV Jaarplan 2016. 13 Siehe: Troost, Nanda: „Topman UWV: weer persoonlijk contact met werkloze nodig“, de Volkskrant, Online-Version, 5. September 2015, aufgerufen am 27. September 2016, http://www.volkskrant.nl/economie/-goed-gesprek-biedt- werkloze-kans~a4329506/ 14 Ebenda. 15 Im Laufe des Jahres 2015 wurde ein Businessplan erstellt für den künftigen “Service Grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung”, auf dessen Grundlage die Partner zu Beginn des Jahre 2016 eine Absichtserklärung unterzeichnet hatten. 16 Dies ist beispielsweise eine Einschätzung von UWV Nord-Mittenlimburg angesichts der Erfahrungen der verstärkten Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur Krefeld-Kreis Viersen. Dossier 8: Grensüberschreitende Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM 10 www.maastrichtuniversity.nl/item Arbeitsvermittlung: UWV
Betreuung von potentiellen Grenzarbeitern über entsprechende personelle Mittel verfügen müssten, die sich auch in den Zielvorgaben der Mitarbeiter wiederfinden. Bis zum Sommer 2016 war gemäß der Ausrichtung von UWV im Bereich der regulären Vermittlung von potentiellen Grenzarbeitern (also nicht EURES) keine zusätzliche persönliche Beratung vorgesehen. Diese ist lediglich vorgesehen für Arbeitssuchende mit einen großen Abstand zum Arbeitsmarkt (zum Beispiel ältere Arbeitnehmer).17 Das bedeutet, dass auch die Zielvorgaben der Arbeitsvermittler (adviseur werk) im Fall von grenzüberschreitende Vermittlung nicht spezifisch definiert sind. Deshalb ist eine aufwändige grenzüberschreitende Vermittlung zur Zielerreichung eher hinderlich bei der Erfüllung der Zielvorgaben, die auf die nationale Situation zugeschnitten ist. Das wurde insbesondere auch von Regiomanagern bestätigt, die mit der Schwierigkeit konfrontiert werden, ihre Zielvorgaben trotz erheblichem Mehraufwand zu erfüllen. Deshalb ist es erstaunlich, dass der grundsätzliche Ansatz von UWV bis heute ist, dass grenzüberschreitende Vermittlung im Rahmen der regulären Tätigkeiten ausgeführt werden sollte. Ein übergeordnetes strategisches Ziel innerhalb des UWV war, zumindest bis Sommer 2016, die grenzüberschreitende Dimension in die regulären Tätigkeiten der Arbeitsvermittler zu integrieren, und eben keine Mitarbeiter für diese Aufgabe freizustellen oder gesonderte Zielvorgaben und Instrumente festzulegen. Damit gab es bisher (Sommer 2016) auch grundsätzlich keine extra Mittel für die aufwändigere Tätigkeit. Dieser Umstand wurde wiederholt in Gesprächen bei UWV Südlimburg und Nord- und Mittenlimburg im Rahmen der Projekte zur verstärkten Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit als strukturelles Problem benannt. Auch beim Aufbau des gemeinsamen Service in Kerkrade/Herzogenrath wurde diese Beschränkung deutlich. UWV konnte in der Startphase 2016 noch keine eigenen Mittel einbringen zur Finanzierung des Sekretariats der gemeinsamen Stelle. Ebenso war es anfangs für UWV nicht einfach, einen Mitarbeiter (es ging um eine halbe Stelle) für den Service zur Verfügung zu stellen. Ein Grund: aufgrund des oben genannten Ansatzes gab es innerhalb des UWV zum angegebenen Zeitpunkt niemand, der sich bereits ausschließlich mit grenzüberschreitende Vermittlung im Sinne persönlicher Begleitung beschäftigte. Der Schwerpunkt der Tätigkeit im gemeinsamen Team war deshalb innerhalb des UWV eine Ausnahme und eben nicht durch einen internen Stellenplan gedeckt. Hinzu kommt die Schwierigkeit, dass die im gemeinsamen Service vereinbarte intensive Begleitung von potentiellen Grenzarbeitern wie oben beschrieben nicht zum digitalen Ansatz von UWV passte. Der Ansatz deckt sich dagegen eher mit der Praxis der Agentur für Arbeit (und VDAB), wo auch im nationalen Kontext die persönliche Beratung eine wesentlich größere Rolle spielt als im Fall von UWV. Es gab beispielsweise bis zur Einrichtung des gemeinsamen Services keine strukturell festgelegte persönliche Beratung auf Seiten des UWV für deutsche oder belgische Arbeitssuchende. Die Agentur für Arbeit Aachen-Düren bietet dagegen seit Jahren ausführliche persönliche Beratung an für niederländische Arbeitssuchende, die auf die Bedürfnisse von Grenzarbeitern zugeschnitten sind. Dabei geht es beispielsweise auch um die besonderen Anforderungen hinsichtlich der Berufsqualifikation, der schriftlichen Bewerbung, des 17 Die Formulierung lautet: „Unsere Dienstleistung ist wenn möglich digital“. Diese Feststellung findet sich beispielweise in der Broschüre „UWV op weg naar 2017 een uitgestoken hand“. UWV, 2014, abgerufen am 2. Oktober 2016 unter http://www.uwv.nl/overuwv/Images/uwv%20op%20weg%20naar%202017.pdf. Dossier 8: Grensüberschreitende Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM 11 www.maastrichtuniversity.nl/item Arbeitsvermittlung: UWV
Lebenslaufes und des Bewerbungsgesprächs. Dieser Ansatz der Begleitung war deshalb auch das Vorbild für die Arbeit der gemeinsamen Stelle, weshalb die persönliche Begleitung von deutschen Arbeitssuchenden auf der Suche nach einer Stelle in den Niederlanden für das UWV eine Innovation darstellt. Im Rahmen der Kooperation (ebenfalls unter dem Titel Service Grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung) von UWV Nord- und Mittenlimburg mit der Arbeitsagentur Krefeld (und Mönchengladbach) war es in den letzten Jahren bereits nötig für die regelmäßigen Treffen extra personelle Kapazitäten einzusetzen. Diese Kooperation zielt auf den Ausbau eines strukturellen Netzwerkes mit wöchentlichen gemeinsamen Sitzungen zum Austausch von offenen Stellen und zur Abstimmung gemeinsamer Projekte in Richtung Arbeitgeber.18 Der verstärkte personelle Einsatz war allerdings (bis zum Sommer 2016) ebenfalls nicht strukturell gedeckt durch den Ansatz der Integration in die normalen Dienste und die regulären Stellenbeschreibungen. Sie war in diesem Sinne der Überzeugung und dem Einsatz von Mitarbeitern und Managern vor Ort geschuldet. Sie war auch möglich durch die Dynamik der Zusammenarbeit, die auch auf Seiten der Arbeitsagentur mit großem Interesse vorangetrieben wurde und auf beiden Seiten eine entsprechende Verpflichtung darstellte. In diesem Sinne haben beide Projekte eine positive Wirkung entfaltet. Eine neue Dynamik erhielt die Zusammenarbeit im Norden Limburgs noch einmal im Frühjahr 2016 als es der Bundesagentur gelang zusätzliche personelle Kapazitäten freizumachen, so dass nach letztem Stand fünf Mitarbeiter sich hauptsächlich mit grenzüberschreitenden Aufgaben beschäftigen können. Dies führte auf Seiten von UWV noch einmal zu einer zusätzlichen Bereitstellung von personellen Kapazitäten. Nach letztem Stand können sich auf Seiten von UWV im Moment drei Mitarbeiter der Zusammenarbeit widmen. Dies ist insbesondere der Dynamik der Zusammenarbeit geschuldet und den größeren Projekten im Bereich großer potentieller deutscher Arbeitgeber mit aktuellem Arbeitskräftemangel, nicht jedoch einer Anpassung der internen Vorgaben mit Blick auf grenzüberschreitende Tätigkeiten. Insbesonders erfolgreich sind die umfangreichen Projekte zur Anwerbung (“instroomprojekten”) mit großen Informationsveranstaltungen für Arbeitssuchende, die für Arbeitgeber wie Zalando, Reuterbad, BEWA-security, Förstwald Krefeld und Jago und in Zusammenarbeit mit kommerziellen Vermittlungsbüros veranstaltet wurden. Nur durch die unmittelbaren Vermittlungserfolge und Aussichten auf Vermittlungserfolge können und konnten die verantwortlichen Manager den zusätzlichen personellen Einsatz verantworten angesichts der eigenen Zielvorgaben. Die Verstärkung der Zusammenarbeit seit 2014 und ein zusätzlicher Personaleinsatz hatten tatsächlich zu mehr Vermittlungen geführt. Während in den Jahren vor 2014 im Bereich von UWV Nord – und Mittenlimburg die Meldung von freien deutschen Stellen und die erfolgreich Vermittlung nur ad-hoc und begrenzt stattfand, sind diese nach der Stärkung des Netzwerkes gestiegen. In diesem Fall sind interne Zahlen erhältlich für die letzten Jahre.19 18 Die Dienstleistungen werden in einer gemeinsamen Broschüre beschrieben von UWV und Agentur für Arbeit Krefeld, “Service Grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung”, (ohne Nennung eines Datums). 19 Insgesamt wird in dieser Untersuchung darauf verzichtet, grenzüberschreitende Vermittlungszahlen von UWV für den ganzen Grenzraum zu nennen. Diese sind wegen unterschiedlicher Zählweisen nicht wirklich aussagefähig, auch können Dossier 8: Grensüberschreitende Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM 12 www.maastrichtuniversity.nl/item Arbeitsvermittlung: UWV
Tabelle 4: Gemeldete offene Stellen und erfolgreiche Vermittlungen von UWV Nord-und Mittenlimburg nach NRW Jahr Gemeldete offene deutsche Stellen Erfolgreiche Vermittlungen 2014 29 10 2015 51 72 2016 26 62 (September) Prognose 75-100 Eigene Darstellung mit Zahlen von UWV Nord- und Mittenlimburg Insofern können heute zusätzliche Mittel mit gestiegenen Vermittlungszahlen begründet werden, der potentiell höhere Aufwand pro Arbeitssuchendem ist damit allerdings strukturell noch nicht verankert. Der verantwortliche Regiomanager von Nord- und Mittenlimburg hält angesichts dieser ersten Erfolge eine viel größere Zahl grenzüberschreitenden Vermittlungen nach Deutschland für realistisch, allerdings dann auch mit entsprechenden personellen Kapazitäten, die auch langfristig gesichert sind. Zum Teil können die Schwierigkeiten in Südlimburg zur Bereitstellung von zusätzlichem Personal auf Seiten UWVs insofern erklärt werden, dass es dort aktuell auf deutscher Seite diesen großen Bedarf von einzelnen Arbeitgebern nicht gibt, und grenzüberschreitende Vermittlung eben tatsächlich wesentlich aufwändiger ist und Kontakte mit vielen verschiedenen Arbeitgebern und potentiellen niederländischen Arbeitsuchenden erst kontinuierlich ausgebaut werden müssen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass verschiedene Faktoren den strukturierten Einsatz von Personal in der grenzüberschreitenden Vermittlung in der Vergangenheit behindert haben: zum einen war die persönliche Beratung und Begleitung von Grenzarbeitern bisher noch kein Bestandteil der regulären Arbeit von UWV dem bisher entsprechende interne Zielvorgaben und Mittel gegenüber standen. Dies hat es im Fall der Zusammenarbeit in Südlimburg erheblich erschwert extra Personal für die Zusammenarbeit zur Verfügung zu stellen. Das liegt daran, dass es durch die Struktur des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes nicht offensichtlich war, dass in kurzer Zeit erhebliche Vermittlungszahlen realisiert werden könnten. Es war eher deutlich, dass der Beratungs- und Begleitungsaufwand pro Vermittlung wesentlich umfangreicher sein würde, was auch der Erfahrung der Agentur für Arbeit Aachen-Düren entsprach. Dagegen lassen die Projekte in Richtung große Arbeitgeber von UWV in Nordlimburg schnellere Vermittlungserfolge zu, was mit Blick auf die internen Vorgaben den Einsatz von extra Personal zulässt. In beiden Projekten der intensivierten Zusammenarbeit können die Verantwortlichen UWV Mitarbeiter grenzüberschreitende Vermittlung nicht auf der Basis etablierter Zielvorgaben und Mittel sie nicht mit Zahlen der Partner in Deutschland oder Belgien verglichen werden, da auch hier unterschiedlich gezählt wird, was im Rahmen einer im Moment noch laufenden ITEM Studie zum EURES Netzwerk in der Euregio Maas-Rhein festgestellt wurde. „Definitionen und Prozesse der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung der EURES Partner in der Euregio Maas-Rhein“, November 2016. Dossier 8: Grensüberschreitende Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM 13 www.maastrichtuniversity.nl/item Arbeitsvermittlung: UWV
realisieren, sondern nur durch erhebliches persönliches Engagement und durch unorthodoxen Mitteleinsatz. Dies funktionierte zwar auf der Projektebene, es ist allerdings bisher keine solide Basis für eine längerfristig abgesicherte engere Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur im Sinne der neuen EURES-Verordnung. 4. Welche Effekte hat die heutige Ausstattung des EURES Netzwerks durch UWV auf die Herausforderungen einer verstärkten grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung? Ein zweiter wichtiger Indikator innerhalb der vorliegenden Untersuchung war die Frage, ob das UWV – angesichts der Einschränkungen im Rahmen der regulären Dienste – die Chancen nutzt, die EURES (European Employment Services) im Bereich der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung bietet. Bereits seit dem Jahre 1993 arbeiten die öffentlichen Arbeitsverwaltungen mit speziellen Beratern zur grenzüberschreitenden und transnationalen Fragen unter dem Begriff EURES zusammen. Diese Zusammenarbeit wird mit EU Mitteln unterstützt. Dabei werden die EURES-Dienste in regionalen, grenzüberschreitenden Netzwerken koordiniert. Die Partnerschaft der öffentlichen Arbeitsverwaltungen wurde beispielsweise in der Euregio Maas-Rhein 1993 zum ersten Mal durch Unterzeichnung eines Übereinkommens zur Zusammenarbeit offiziell bestätigt, das bis heute regelmäßig verlängert wurde. Diese Partner sind die Bundesagentur für Arbeit (DE), UWV (NL), VDAB (BE), das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft (BE) und La FOREM (BE). Dem Netzwerk gehören auch Gewerkschaften und andere Akteure an. In jüngster Zeit wurde das Netzwerk geographisch erweitert, sodass im Jahre 2016 auch EURES-Dienste in den Euregios Rhein Waal, Rhein-Maas-Nord angeschlossen waren.20 Der heutige gesetzliche Rahmen ist die Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates, die Mechanismen beispielsweise des Informationsaustausches der nationalen Stellen beschreibt. Das EURES Programm selbst ist in der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 festgelegt, und ist ein Teil des Programmes der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation ("EaSI"). Darüber hinaus gibt es seit 2016 eine eigene EURES-Verordnung (EU 2016/589). Diese stellt, wie bereits erwähnt, ausdrücklich fest, dass die zunehmende gegenseitige Abhängigkeit der Arbeitsmärkte eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Arbeitsvermittlungen, auch jenen in den Grenzregionen, erfordere. Im Jahr 2016 weist die offizielle Kontaktliste für die Niederlande 19 EURES-Berater aus in Diensten von UWV21. Gemäß der Eigenbeschreibung von UWV22 sind die Dienste eingebettet in die Dienste 20 Diese Zusammenarbeit wird festgelegt in Arbeitsplänen, beispielsweise für das Jahr 2016: “EURES in den Grenzregionen Rhein-Waal, Rhein-Maas-Nord, Maas-Rhein“. Arbeitsplan 1. Januar 2016 – 31. Dezember 2016 (Aktionsbereich 1: Grenzüberschreitende Partnerschaften). 21 Siehe: „Contactlijst EURES Adviseurs“, aufgerufen am 4. Oktober 2016 unter https://www.werk.nl/xpsimage/wdo214882. Im Gespräch mit EURES-Beratern wird allerdings im Sommer 2016 gemeldet, dass es in der heutigen Praxis weniger seien. 22 Siehe, UWV: “EURES – Samen kansen creeren uit een breed blikveld”. Jaarboek EURES, 2015. Dossier 8: Grensüberschreitende Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM 14 www.maastrichtuniversity.nl/item Arbeitsvermittlung: UWV
der Organisation im Bereich der „tweede lijn“ Dienste (zweite Linie). EURES-Berater sind demnach eingebunden in die Dienste der „Werkgeverservicepunten“ (Arbeitgeber Servicestellen) und bieten auf die Bedürfnisse zugeschnittene Beratung (maatwerkadvies). Sie arbeiten an Projekten, die zugeschnitten sind auf verschiedene Branchen und organisieren Veranstaltungen, online und offline. Auch stimmen die EURES-Berater laut UWV Eigenschreibung offene Stellen und Profile von Arbeitssuchenden ab und vermitteln. Insbesondere haben sie eine beratende Funktion für ihre Kollegen in der täglichen regulären Arbeitsvermittlung, wenn es um grenzüberschreitende Fragen geht. Bis 2016 waren EURES Berater von UWV sowohl für grenzüberschreitende als auch transnationale Dienste zuständig. Für das Untersuchungsgebiet, nämlich die deutsch- niederländischen Arbeitsmarktregionen an der Grenze zur Provinz Limburg und Nordrhein- Westfalen werden für 2016 offiziell drei EURES Berater aufgelistet, deren Arbeitsgebiet allerdings bisher geographisch wesentlich grösser war, nämlich auch Arbeitsmarktregionen in Noord- Brabant umfassten. Diese waren zuständig für das Gebiet der Werkgeverservicepunten Süd-Ost Niederlande und für die dortige Grenzregion mit Deutschland und Belgien. Bis zum Sommer 2016 war kein niederländischer EURES-Berater ausschließlich für die grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung im Untersuchungsgebiet zuständig. Die Kapazitäten dafür waren bisher sehr eingeschränkt, weil vor allem auch transnationale Aufgaben eine wesentliche Rolle spielen. In mehreren Gesprächen mit EURES Praktikern von UWV, Agentur für Arbeit und VDAB wurde festgestellt, dass die Kapazitäten der niederländischen EURES Berater mit Blick auf konkrete grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung wesentlich geringer seien, als auf der Seite der Partnerorganisationen. Auch wurde festgestellt, dass auf der niederländischen Seite die personellen Kapazitäten hinsichtlich der Anforderungen an eine kontinuierliche grenzüberschreitende Zusammenarbeit ein Problem seien. Erst im Sommer 2016 wurde von UWV – nach internen Diskussionen – ein EURES Berater benannt, der sich auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gebiet Süd-Ost Niederlande konzentrieren kann, welcher auch in der Untersuchungsregion seinen Arbeitsplatz hat. Zum Vergleich: allein bei der Arbeitsagentur Aachen-Düren arbeiten zwei EURES Berater ausschließlich im Bereich grenzüberschreitender Vermittlung, ebenso eine Beraterin in der Arbeitsagentur Mönchengladbach und ein EURES Berater in der Arbeitsagentur Krefeld-Viersen.23 Da im EURES Programm keine Stellen finanziert werden, sondern lediglich die Kosten einer verstärkten Zusammenarbeit im Rahmen eines EURES Netzwerkes, handelt es sich um eigenen Investitionen der Bundesagentur für Arbeit, die auf der niederländischen Seite nicht getätigt werden. Dies hatte auch Konsequenzen mit Blick auf die zwei untersuchten Projekte zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen UWV und Arbeitsagentur. Im Laufe der Gespräche zum Aufbau des gemeinsamen Dienstes in Kerkrade/Herzogenrath war auf Seiten der Arbeitsagentur Aachen-Düren schnell deutlich, dass man Tätigkeiten der beiden EURES Berater in den gemeinsamen Dienst mit einbringen kann, was auch mit der Eröffnung im September 2016 der Fall ist. Dies war dadurch möglich, dass deren Funktionsbeschreibung sehr gut mit den geplanten, gemeinsamen Diensten in Übereinstimmung zu bringen war. Die beiden 23 Diese Informationen fanden sich auch auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit Aachen-Düren, Mönchengladbach und Krefeld-Viersen (Stand Oktober 2016). Diese Seiten sind zugänglich über die Hauptseite www.arbeitsagentur.de. Dossier 8: Grensüberschreitende Institute for Transnational and Euregional cross border cooperation and Mobility / ITEM 15 www.maastrichtuniversity.nl/item Arbeitsvermittlung: UWV
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